Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG

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Nr. 4043

Genossenschaftler

12. Dezember 2008, 14:37 Uhr

Betreff: Zu Nr. 187 im sonstigen Gästebuch

In Eintrag Nr. 187 im sonstigen Gästebuch wird von Gebaren der Genossenschaftsbanken gesprochen. Ich meine dieses Feld ist inzwischen das Schlimmste und am ehesten mit unsauberen Machenschaften zu belegende Bereich. Überall wo sich Macht bündelt und keine Überwachung statt findet ergeben sich Strukturen, die so etwas ermöglichen. Der Genossenschaftssektor befindet sich quasi in einer Hand. Nach dem Motto Zuckerbrot und Peitsche sind es die Verbände die die Richtung bestimmen. Eine übergeordnete Überwachung gibt es nicht. Wer dem Prüfer nicht pariert, der wird als unerwünscht entfernt, wer sich verbündet wird trotz oft miserabler Arbeit für die Mitglieder und die Genossenschaft noch belohnt, wir haben hier im Gästebuch über den Münchener Bereich, die kleine Bank im Westen von München, die RB Singoldtal und die VR-Bank Marktredwitz Paradebeispiele, wie die Machtspielchen ablaufen. In Singoldtal wird geschrieben, dass die Sicherheit der Mitglieder dadurch geopfert wird, dass der Aufsichtsrat über Monate die Vorstandstätigkeit übernimmt, in München hören wir, dass ein Vorstand eine unglaubliche Pension erhält, obwohl er eigentlich nach § 34 Genossenschaftsgesetz zur Rechenschaft gezogen werden müsste, und das zwei andere die Treppe wie mit einem Treppenlift nach oben befördert worden sind, obwohl die Sicherungseinrichtung die drei vor drei Jahren noch bei spekulativen Eigenanlagen und abschreibebedürftigen Kundenkrediten (= Link) aus dem Feuer geholt hat. Bei einer konsequenten Überwachung der Verbandsarbeit, vor allem zum Wohl der Allgemeinheit um solche Schäden auch zu vermeiden, wäre das nicht möglich. Das Mitglied und den Förderauftrag nach § 1 Genossenschaftsgesetz gibt es nur noch auf dem Papier, spürbare Rechte gibt es nicht mehr. Sonst unterscheidet die Banken bei den Genossenschaften nur noch die verminderte Befähigung der Vorstände von den anderen Bankengruppen.

   

Nr. 4042

Von der Börse

12. Dezember 2008, 14:09 Uhr

Betreff: Rettung US-Autobauer gescheitert - Katastrophe für die Region, für die Bank?

Ist es für den Aufsichtsratsvorsitzenden eigentlich noch möglich auf mehreren Hochzeiten zu tanzen? Ist die eigene Firma als Autozulieferer davon betroffen, wenn die Rettung für General Motors und Ford in Amerika als gescheitert vermeldet wird? Auch die deutschen Autowerte sind an der Börse im Sturzflug. Man wünscht keinem etwas Schlechtes, wir brauchen jede gute Firma hier in der Region. Aber die Mitglieder der VR-Bank haben Anspruch auf ehrliche Information und auf eine Führung, auch im Aufsichtsrat, die nicht mit den eigenen Problemen behaftet ist, dass man den Blick für die Bank verliert. Was ist mit dem Kunden der fast alle Autohäuser und alle Marken vereint hat? GM verkauft man ja nicht direkt, aber Ford könnte sich zum kompletten Ladenhüter entwickeln, wer kauft Autos wenn es den Konzern nicht mehr geben würde? Müssen wir wieder mit Stillschweigen rechnen, dass man sich wieder jede Option zum Verschieben gibt? Bewertet Peter Träger dann die Fahrzeuge im Warenlager so wie dazumal Flexscheiben, oder schreibt auch ein Herr Herzog in die Bankunterlagen bessere Zahlen rein, die nach Dr. Nickl gravierend von den tatsächlichen Werten abweichen, obwohl die schlechte Lage bekannt ist? Geht es nach dem Vorsichtsprinzip bei der Bewertung der Firmen oder nach dem Rettungsprinzip Herzog? Was ist mit den internen Treffen, die hier schon angerissen wurden? Wo ist der Kurzbericht für die Bank? Es ist auch die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden den Vorstand an seinen Worten zu messen. Sind die zwei Firmen der Grund warum wir wieder nichts von dem Kurzbericht hören? Brauchen wir schon wieder einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden um den Interessenkonflikt zu brechen?

   

Nr. 4041

Aus der Organisation

12. Dezember 2008, 12:12 Uhr

Betreff: An K. aus Eintrag 187 im sonstigen Gäste

Werter K., in Eintrag Nr. 187 im sonstigen Gästebuch, können sie sich vorstellen, dass sie im Grunde ein Politikum angesprochen haben? Der Nachweis der richtigen Wertstellung ist leicht zu erbringen, wenn sie den Zahlungspflichtigen und den Zahlungsempfänger zusammenbringen. Es kommt nicht darauf an, wann die Überweisung abgegeben wird, es kommt darauf, wann die Zahlung fließt, daraus kann eine Bank Zinsdifferenzen zu den eigenen Gunsten generieren. Und Konto ist Konto, wenn es die Bank zulassen will, dann können sie technisch von einem Darlehenskonto oder einem Sparkonto genauso weg überweisen wie von einem Girokonto. Überall wird in das Konto eine Wertstellung eingestellt und bei Darlehen und Giro sieht man das als Valuta auf dem Auszug und die muss nach der Rechsprechung der Tag des Abgangs der Zahlung sein. Unberührt ist hier noch der Anspruch, ob die Überweisung an dem Tag auszuführen ist, wo man eventuell einen Überweisungsbeleg abgibt, ob man einen Buchungsschnitt berücksichtigen muss, weil die Zahlungsverkehrsabteilung das nicht mehr verarbeiten kann oder ob die an einer anderen Stelle ist. Bei manchen Banken hat man sogar manchmal das Gefühl die Überweisung wird gelagert, weil man Tage nichts über den Auszug erkennen kann, aber das hat inzwischen andere Gründe, bei den Banken werden die beleghaften Überweisung oft nicht mehr im eigenen Haus verarbeitet und weitergeschickt. Das kann bei den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken beispielsweise soweit gehen, dass die Überweisung per Kurier bis nach Karlsruhe ins Rechenzentrem gebracht werden. Wir können da also nicht nur dem Mineralwasser eine Ökobilanz zuweisen, das trifft schon auf manchen Überweisungsbeleg zu, aber eine Beleglesung vor Ort ist sau teuer. Ob der Kunde dann mit eigenen Zahlungsfristen in Konflikt kommen kann, bitte im Einzelfall mit den Banken besprechen.

Jetzt zur Erklärung der Wertstellungsangelegenheit anhand der VR-Bank Marktredwitz und damit auch zurück zum Politikum? Anhand der Kontoauszüge könnte man mit einem geeigneten Programm, welches dem Wunsiedeler Kreis meines Wissens nach zur Verfügungen steht, die Nachstaffelung eines KK-Kontos (= Link) durchführen, wo Abweichungen gegenüber den richterlich inzwischen festgelegten Normen ausgeglichen werden. Wie viele Giro- und KK-Kunden hat aber diese Bank? Im Fall Bleil wissen wir, dass die falschen Wertstellungen sowohl von der Volksbank Fichtelgebirge Selb, als auch von der Raiffeisenbank Marktredwitz vorgenommen wurden, also wahrscheinlich innerhalb sich absprechender Kreise und Übermittler solcher „guten Informationen“ sind doch auch oft die Revisoren des GVB. Könnte man jetzt höhere Ziele verfolgen, als dem Kunden zum Recht zu verhelfen, wenn man verhindert, dass eine landkreisübergreifende Genossenschaftsbank an Zigtausend Kunden Rückzahlungen vornehmen müsste? Sollte es stimmen, dass es bei dem genannten Fall darum geht, dass der Kunde tatsächlich nahe dem sechsstelligen Betrag Erstattungsansprüche errechnet hätte, dann rechnen wir doch einfach mal 100 mal 100. Sind wir dann schon bei 10 Millionen?

Hatte die RV-Bank Marktredwitz-Selb also 100 Kleinbetriebe mit ähnlichen Kontoumsätzen im Kundenstamm? Sind die Buchungen der Kleinbetriebe in der gleichen Buchungsnote, genannt Primanota, verarbeitet worden wie die Belege der großen Firmen und der Privatkunden? Wohl ja. Hat man die Belege Bleil gesondert behandelt, oder wurden alle gleich behandelt? Wohl auch ja, also wie in dem Gutachten ermittelt für Bleil über Jahre in der Spitze 60 % aller Sollbuchungen? Dürfen wir dann denken 60 % der Sollbuchungen aller Kunden falsch? Wie viel dürfen wir zu den 10 Millionen gedanklich dazu rechnen wenn wir die Großkunden berücksichtigen und die Privatkunden mit vielleicht 10.000 Girokonten? Nochmal 10 Millionen, oder 20 oder wie viel?

Dürfen wir denken, dass die Methode nur für die RV-Bank Marktredwitz-Selb erfunden wurde? Haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes das irgendwie unterbunden und die Kunden geschützt? Umkehrschluss, haben die Prüfer als geeignete Methode gesehen, dass man so bei den Banken Ertrag macht? Haben die Prüfer solche erfolgreichen Methoden sonst wo in Bayern verhindert? Haben sich solche erfolgreichen Methoden herum gesprochen wie ein Lauffeuer, unter der Hand natürlich? Ist es den Kunden der Genossenschaftsbanken nicht genauso gegangen wie Ihnen, werter K., dass man so etwas unmöglich durchschauen kann? Ist die Frage berechtigt, wo sind denn die Millionen hin geflossen? Durch die Finger der unfähigen Vorstände oder doch teilweise in privilegierte Kreise (= Link), die miese Zahlen auch noch benutzten um schmutzige Dinge darunter zu verstecken?

Was haben diese Leute also für ein Rechtsempfinden? Unrechtsempfinden beim Betreten der Bank abgelegt? Die Vorstände dieser Bank haben sich doch jede unsaubere Methode einfallen lassen, wie man das hier zu den falschen Bürgschaftsklauseln und falschen Klauseln zur Ratenanrechnung im Darlehensbereich (= Link) sehen kann. Kalt zurück zuschreiben, man sieht zwar das Unrecht, aber man verweigert die Nachberechnung (= Link), will man da immer wieder das Vertrauen des Kunden hervorheben? Ist das der blanke Hohn, wenn die Rechtsberatung des GVB von der Gefahr Kunde schreibt?

Man hat ja auch noch neben der Stichtagsverzinsung bei den Darlehen mit den 29 Tagen Differenz zwischen den Girokonten und dem Darlehenskonto, wo man nicht mal bei Sondertilungen (= Link) zurückschreckte, die Finger auch noch hinzustrecken, erfunden die Darlehenskonten mit den Darlehensauszahlungen (= Link) noch einen Tag vor dem Buchungstag zu belasten. Ist das nachgewiesener Zins- und Abrechnungsbetrug? Ist der legalisiert, wenn die Revisoren des Verbandes bei der Prüfung der Darlehnskonten bei jeder Auszahlung sehen mussten, dass die RV-Bank Marktredwitz-Selb sich wahrscheinlich jedes Mal einen Zinstag zusätzlich abgeschnitten hatte, oder waren die Hüter des Rechts bei den Genossenschaftsbanken die Beihelfer für das Unrecht?

Warum muss also mit aller Macht verhindert werden, dass die VR-Bank Marktredwitz als Exempel statuiert wird? Sind die Millionen die wir hier beispielhaft errechnen ein Schaden für eine Region, die man im Gießkannenprinzip hinnehmen muss um keinen Flächenbrand zu entfachen? Müssen wir diese Beträge auf die Millionen der Kreditverluste draufrechnen, auf weitere Millionen, die man rechnerisch nicht festgehalten hat, die draußen über Existenzvernichtungen bei Betrieben und Privatleuten, über Wertezerschlagung dazu kommen? Sind die Millionen, die wir aus den Abrechnungsmanipulationen herausrechnen gar die Ursache für die Millionen an Kreditverlusten, wie es Manfred Bleil für seinen Fall zu erklären versucht? Bekommen wir in Marktredwitz endlich anständige Leute hin? Wandelt sich das Politikum endlich in eine rechtliche Aufarbeitung der Dinge? Ich hoffe ich habe eine rege Diskussion angeregt.

   

Nr. 4040

Erinnernder

12. Dezember 2008, 10:40 Uhr

Betreff: Die Spuren der Belastung

Die Spuren der Belastung werden noch lange in die Zukunft wirken, so stand es in den Leserbriefen in der Frankenpost (= Link) im letzten Jahr. Ist die Zukunft da, wirkt es jetzt?

   

Nr. 4039

Geschichtenleser

11. Dezember 2008, 21:38 Uhr

Betreff: Hellseher

Da laut Webmaster sehr viele Anfragen eingegangen sind, wie denn die Geschichten weiter gehen, kann ich mich dem vielfachen Wunsch nicht verschließen. Was helfen denn wahre Geschichten, wenn sie nur im stillen Kämmerlein bekannt sind. So ist es nicht verwunderlich, dass sich immer wieder neuer Stoff auftut.Ich bin ja nicht Nostradamus der alles im voraus schon wusste. Aber die Sachen die es zu berichten gibt, haben sich ja schon zugetragen. Allerdings muss der Webmaster schon etwas von einem Nostradamus an sich haben, hat er doch 12.03. 2008 den Aufsichtsratvorsitzenden und früheren Notverstand in einem offenen Brief gebeten doch zu wichtigen Sachverhalten Stellung zu nehmen. Dass Herr Schelter dem bisher nicht nachgekommen ist, muss man einfach verstehen, denn das Wort "Notvorstand" kommt ja nicht von ungefähr. Die Deutung könnte vielschichtig sein. Wie hat sich das Wort "Not" an den Vorstand herangeschmuggelt. War es die Not, die in der Bank schon seit längerem grassiert, oder kann man es es von "nötig" ableiten, dass der Herr Schelter es nötig hatte, aus welchen Gründen auch immer, oder war es so, dass das englische Wort "not" für "nicht" an Bedeutung gewann, so dass er gar kein Vorstand war. Wenn man nämlich das wort "not" durch das deutsche "nicht" (ja wo sima denn?) ersetzt, dann ergibt sich das Wort "Nicht"-vorstand. Jetzt wird es erst recht lustig, Dann hat sich der Herr Schelter nur als Vorstand ausgegeben, also nur zum Schein. Mit anderen Worten nur ein Schein-Vorstand. Nun ist aber die Verwirrung bei mir komplett. Der Knoten wird sich gleich auflösen. Antwortet Herr Schelter deshalb nicht auf das Schreiben des Herrn Bleil? Oder vielleicht ist die Hand des "Nicht-Notvorstandes" Johannes Herzog zu zittrig, um seinen ehemaligen Notvorstand (oder doch keiner?) zu unterstützen und ihm die Hand zu führen, damit dem Johannes seine marktschreierisch angepriesene Kommunkationsfähigkeit zum Tragen kommt.
Vielleicht hat er auch nur so ein Grummeln im Bauch, das kann von beginnenden oder bereits vorhandenen Magengeschwüren zeugen oder auch nur ein nicht mehr zu stoppendes Zucken des Körperausgangs. Da ist es aber ganz gut, dass die Vorgänger unseres Helden in weiser Voraussicht so ausreichend Klopapier eingekauft haben, dass es selbst bei großzügigster Anwendung die nächsten 30 Jahre reichen müsste. (siehe hierzu: Eintrag Nr. 3824)
Aber was ist, wenn das das Geld doch für andere Zwecke verwendet wurde, anstatt 3-oder 4-Lagiges zu kaufen. Dann kann es ganz schnell in die Hose gehen. Dazu braucht man aber nicht die hellseherischen Fähigkeiten das Nostradamus.

   

Nr. 4038

Webmaster

11. Dezember 2008, 19:56 Uhr

Betreff: Anfrage von Raimund

Hallo Raimund,
Sie sind nicht der Einzige, der auf Antwort von Herrn Schelter wartet. In Wirklichkeit ist es so, dass ich jede Menge Anfragen bezüglich meines Schreibens vom 12.03.2008 und des offenen Briefes vom 18.11.2008 erhalten habe. Entweder hat es Herr Schelter nicht für nöwig zu anworten oder er weiß nicht, was er darauf antworten soll. Damit sich die Leserschaft selbst ein Bild machen kann, stelle ich das Schreiben nochmals im Anhang ins Netz.
Gleichzeitig geht mit heutiger Post ein nochmaliges Erinnerungsschreiben an Herrn Schelter. Wir halten Sie über das weitere Geschehen auf dem Laufenden.
Freundliche Grüße
Ihr Webmaster

Betreff: Offener Brief an Herrn Werner Schelter vom 12. März 2008

E R I N N E R U N G

Sehr geehrter Herr Schelter, meinen Sie nicht auch, dass es in der jetzigen Situation an der Zeit wäre, Farbe zu bekennen und den seit März 2008 offenen Brief zu beantworten?

Zur Information:
Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.

Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261


Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG


Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der Profi-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall Neugebauer vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil
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Nr. 4037

Raimund

11. Dezember 2008, 19:30 Uhr

Betreff: Anfrage zum offenen Brief an Herrn Aufsichtsratvorsitzenden der VR-Bank Fichtelgebirge Schelter

Lieber Webmaster, liebe Gästebuchleser,

Es interessiert mich wirklich brennend, ob sie mittlerweile auf den offenen Brief vom 18.11.2008 Antwort erhalten haben.

Liebe Grüße Raimund

   

Nr. 4036

Uwe

11. Dezember 2008, 15:03 Uhr

Betreff: Den Bogen überspannt?

Ärgerlich, sehr ärgerlich - für Herrn Herzog. Alles kann man bei so einem Laden nicht im Griff haben. Aber der Herr der Protokolle glaubte er schon zu sein. Aber was die Vorstände vorher alles ans Registergericht gegeben haben, das hat man dann doch nicht im Griff und dass dann plötzlich die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes nicht die Mitglieder komplett entmachtet, dass man die Informationsrechte der Mitglieder auch noch ins Gesetz geschrieben hat, das konnte weder der GVB noch ein Herr Herzog vorhersehen. Die Begründung der Parlamentarier soll gelautet haben, man hätte zu viele Klagen über Zurückweisung von Mitgliedern gehabt, obwohl das Recht grundsätzlich schon bestanden hätte. So hat Johannes Herzog ab dem Jahr 2007 wieder eine Kehrtwende gemacht und die Informationsrechte so gekappt, dass das Protokoll nun seit dem eigentlich auch nicht mehr aussagt als eine Tagesordnung. Aber bis 2006, was gesagt ist ist gesagt und was geschrieben ist ist geschrieben. Und so manch anderes Blatt hat Flügel bekommen, entweder von den betroffenen Kunden, aus der Firmenzentrale in der Kraußoldstraße oder sogar aus der Türkenstraße in München, man kann als bester Prüfer Bayerns nicht überall die Hände drauf halten und die Augen überall haben. Herr Herzog hat da sicher eine andere Meinung als viele hier, wir glauben nämlich es ist gut so, dass es überall Menschen gibt, die Ungerechtigkeit nicht gut finden und die sich dorthin wenden wo geholfen wird.

Was wird denn aber nun pulverisiert? Vielleicht die Seile, die alle zusammen halten im Netzwerk der Machenschaften? Fangen wir doch an, wer hat daran verdient, wenn wir aus einem gerichtlichen Gutachten herauslesen, dass bei einem Kunden aus der Mitte der RV-Bank Marktredwitz-Selb hohe fünfstellige bis sechsstellige an Erstattungsansprüchen heraus kommen, wenn man die Wertstellungen korrekt zurück rechnet? Einer von Tausenden, wie viel hätte die Bank also an alle Tausende zurückzahlen müssen, wenn man bei allen nachgerechnet hätte, weil ja alle von den falschen Wertstellungen betroffen waren? Aber wo sind denn dem Mann seine Maschinen? Laut Reinhold Wolf, dem Schmiergeld- und Bestechungsgeldauszahler nach eigenen Worten zu Lasten der Aufwandsposition Kreditverluste, vielleicht in Polen oder in Tschechien? Aber warum denn da, zwecks freihändigem Verkauf? Warum hat denn ein Herr Herzog keine Lust da nachzuforschen, oder ein Herr Heidel schreibt doch auch es sei alles korrekt verlaufen? Die Einnahmen vielleicht korrekt geteilt, die aber weder bei der Bank oder bei dem Kunden angekommen sind? Aber die Sanierungskosten in Wunsiedel, die zahlt heute wieder die Mitgliedergemeinschaft, nachdem man sieben Jahre keine Bilanzvorsorge dafür getroffen hat um die Sache still zu halten, oder weil man sich die nicht leisten konnte?

Was pulverisiert sich also, dass einer den anderen hinhängt um sich selbst zu retten, wenn die Seile zerbröseln. Manch schlaflose Nacht bei Kunden hat man beschert, wie schlafen sie zur Zeit, Aufsichtsräte und Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge? Merkt ihr auch, dass ihr den Bogen überspannt habt?

   

Nr. 4035

Geschichtenleser

11. Dezember 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Achtung: Explosionsgefahr

Sehr geehrte Leser dieses Gästebuchs, insbesondere auch die Herren Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge und auch die Direktoren des Genossenschaftsverbandes ich möchte sie eindringlich darauf hinweisen, dieses Gästebuch in den kommenden Wochen noch intensiver wie bisher zu verfolgen und studieren. Denn nach meinen Kenntnisstand wurde - um im Ausnahmezustand zu sprechen - ein Torpedo abgefeuert, der an Wirkung alles bisher dagewesene in den Schatten stellt. Wahrscheinlich werden diese Fakten alles pulverisieren was die Herren Herzog und Heidel im Zusammenwirken mit dem Genossenschaftsverband an Schutzschild aufgebaut haben. Selbst den Heidel wird es eiskalt erwischen, da er in seiner Naivität glaubte, er sei unter dem Protektorat des Verbandes sicher. Aber wie heißt es so schön; Mitgegangen, mitgehangen. Leider (ich meine das wirklich so - nein nicht wirklich) hat der Präsident Dr,hc. Glötzl den Absprung via BVR auch nicht rechtzeitig geschafft. In abgewandelter Form heißt es auch hier: Wer zu spät reagiert, denn bestraft ebenfalls das Leben. Was bleibt dann von unserem guten Johannes H - dem Wahrer und Schützer des genossenschafltichen Gedankenguts - übrig. Wahrscheinlich wird niemand mehr auf seine Dienste wert legen, denn seine Zukunft liegt bereits in der Vergangenheit. Nicht einmal ein Hund wird einen Knochen von ihm annehmen.
Leider kann ich den Herrschaften keine bessere Weihnachtsbotschaft übermitteln.
Welch eine Bescherung?!
Man denkt jetzt vielleicht, das alles sei nur eine Geschichte aus 1001-Nacht, der sollte wissen das dies keine Drohung, sondern Versprechen ist, um den Herrschaften das Weihnachtsfest zu bereichern.

   

Nr. 4034

Beobachter

11. Dezember 2008, 07:22 Uhr

Betreff: Der Widerspruch begann mit dem ersten Satz des Dr. Nickl

Die Ausführungen in Eintrag Nr. 4242 sind genau zutreffend. Wie in dem Link Zusammenhänge in dem Protokoll vom 30.06.2005 gezeigt wird, begann der Widerspruch mit dem ersten Satz des Dr. Nickl und sie steht im Protokoll des höchsten Organs der VR-Bank, im Protokoll der Vertreterversammlung. Johannes Herzog muss sich heute in den Hintern beißen, warum man das damals alles ins Protokoll geschrieben hat. Dort kann man seine eigenen Verfehlungen nachlesen. Dr. Nickl erklärte eiskalt, es entstand ein Schaden von 1.120 TEUR. Wissen wir inzwischen alle, dass es ein Schaden von mindestens 2,6 Mio. € war? Wussten es damals schon eingeweihte Vertreter? Wissen wir, dass mit einem manipuliertem Vortrag der Schaden runter geredet werden sollte, in dem Beschluss aber dann alles rein gepackt worden ist? Wissen wir, dass wir uns den heutigen Vorstand dem Umstand zu verdanken haben, dass gegen die alten Vorstände kein Strafantrag gestellt wurde, weil man lieber auf Ansprüche aus 50 Millionen verzichtete um keinen Imageschaden zu erleiden? Wissen wir, dass gesetzliche Prüfer schnell bereit sind diesen Weg vorzuschlagen, wenn sie der neue Vorstand werden? Ärgerlich, diese Protokollierung von früher, gell Herr Herzog. Und wenn die Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokolle genauso geschrieben wurden, dann dürfen die natürlich nicht ans Wirtschaftsministerium gehen.

   

Nr. 4033

Geschichtenleser

10. Dezember 2008, 23:45 Uhr

Betreff: Adventsgeschichte

Manchmal da hat man so Nächte, da treibt es unsereinem einfach um. Immer wenn ich an den Prüferlehrling Johannes denke, fällt mir eine neue Geschichte ein. Eine moderne Weihnachtsgeschichte, passend zur Advendszeit.
Er begab sich zu der Zeit , weit weg von der Haupstadt , in einen kleiner idylischer Ort in das Blickfeld der dortigen ahnunglosen Menschen .. Was war geschehen. Die Wucherer des Geldes hatten ihren Geldtempel benutzt um ihre unlauteren Geschäfte zu machen, sie dachten sie haben nur ihrem einzigen Götzen zu dienen: Dem Mammon. Dabei begingen sie grosse Denkfehler - falls sie sich überhaupt etwas dabei gedacht hatten - denn sie dachten das Geld dieser einfachen Leute in diesem Ort gehört ihnen. So gingen sie her nahmen den Leuten deren Gegenstände weg und verkauften sie in Ausland. Sie nahmen Wucherzinsen und hatten keine Angst, dass sie dafür einmal zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Die Hohenpriester verschiedener Tempel hatten sich vebündet und zusammengeschlossen, weil man dann noch mehr Leuten deren Geld abnehmen konnte. Als das Volk nach und nach aufbegehrte, tauchte wie von Gottes Hand gesteuert ein "Messias" auf. Er war aber kein Unbekannter in dem Tempel, hatte er doch in den Annalen des Tempels als Wächter seine Handschrift hinterlassen. Da er auf seinem Wachtposten vielerlei mitbekam, nutzte er sein Wissen um sich als Hohepriester küren zu lassen. Ein Stern mit dem Banner seines obersten Priesters in der Hauptstadt folgte ihm auf seinem Weg in die Provinz. Was aber die vorigen Provinz-Hohepriester nicht wussten, dass Messias etwas im Schilde führte, während auf seinem Schild das Friedenszeichen "SUN" prangte. So gelang es Messias die Menschen zu blenden, Als die Sonne unterging gewahrten die Menschen, dass es plötzlich ganz finster wurde. Den Menschen in dem Ort wurde kalt und die Finsternis blieb bis zu dem Tag, als der falsche Messias, der ein Blender war, den Ort verlies. Da fiel es den Menschen wie Schuppen von den Augen: grosse Worte allein genügen nicht, sondern die Taten sprechen für sich. abspielen abspielen

   

Nr. 4032

Einer aus der Organisation

10. Dezember 2008, 23:03 Uhr

Betreff: zu Beitrag 4250

es ist ja wohl des längeren schon wissenschaftliche bewiesen, dass intensives nachdenken wie Gehirnjogging funktioniert.
Also wird durch Nachdenken, Kombinieren und Schlüsse ziehen auch was gegen das große Vergessen getan (Alzheimer passt hier nicht so richtig) .

Also einfach denken und kombinieren, denn in die Tasten hauen bringt manchmal weniger als Gehirnjogging.

1 + 1 ist schließlich 2 und nicht 3

   

Nr. 4031

Geschichtenleser

10. Dezember 2008, 22:05 Uhr

Betreff: Ein Fall aus dem Handbuch für Prüferlehrling

Für den Fall, dass ein Firmenkunde der VR-Bank Fichtelgebirge wirtschaftliche Probleme hat, gibt es Lösungsansätze; Man läßt sich von der aufgeklärten Masse der Vertreter in den Aufsichtsrat wählen. Das hat den besonderen Charme, dass man als neues Aufsichtsratsmitglied nicht mit den Verfehlungen der alten Aufsichtsräte belastet ist. So dass der amtierende Vorstand, um der Zustimmung zum Vertuschen der alten Probleme willen, bereit ist hier grosszügige Zugeständnisse hinsichtlich des eigenen Kreditengagments zu machen. Immer noch nach dem altbewährten System "eine Hand, wäscht die andere". Das kann in der Praxis so ausschauen:
Vorstand zum neuen Aufsichtsrat: Wir haben da eine paar kleine Problemchen, die wir nicht an die Öffentlichkeit tragen wollen - sie wissen schon wegen des Imageschadens für unsere Bank.
Der neue Aufsichtsrat: Ja aber es ist doch meine Pflicht als Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands zu überprüfen und zu kontrollieren, ích möchte doch noch in den Spiegel schauen können.
Der Vorstand: Lieber Aufsichtsrat, das ist doch ganz einfach, wir erhöhen die Kreditlinien für ihren Firmenkredit und setzen die Zinsen runter. Das ist eine ganz einfache mathematische Gleichung. Wir setzen auf der einen Seite rauf und auf der anderen Seite runter, so hat sich im Prinzip überhaupt nichts verändert. Wenn sie dieses Prinzip nicht verstehen und immer noch in den Spiegel schauen wollen, dann gibt es auch hier eine Lösung. Wir kaufen ihnen auf Bankkosten einen Spiegel, der nichts spiegelt, sondern wunderbare Bilder über die Tugenden die in unserer Bank herrschen an die Wand projezieren.
Der neue Aufsichtsrat: Das ist ja alles gut und schön. Aber wenn der Genossenschaftsverband zur Prüfung kommt und unser "Händewaschen" überprüft?
Der Vorstand: Da brauchen sie überhaupt keine Bedenken haben, ich bin doch der Statthalter des Genossenschaftsverbandes hier im Fichtelgebirge und habe die Erlaubnis zu tun und lassen was ich will. Ich kann Bankvermögen verschenken, ich kann die Mitglieder und Kunden belügen, dass die Balken sich biegen, ich kann hier auf Strahlemann machen, die Mitarbeiter mobben, die Bilanzen fälschen, ich weiß gar nicht was ich eigentlich nicht kann. Der Genossenschaftsverband ist nämlich froh, dass er den wahrscheinlich besten Prüfer Bayerns weggelobt hat. Ich darf hier weiter mein Unwesen treiben, was ich schon als Prüfer ausgiebig praktiziert habe.
Der neue Aufsichtsrat: Ja lieber Vorstand, da kann ich mich ja ganz und vollkommen auf sie verlassen. Da brauch mir wegen meiner wackligen Firmenkredite keine Sorgen zu machen. Wie heißt es so schön; Ein gutes Gewissen ist ein schönes Ruhekissen.
Aber ich hab da wie Boris Becker mal eine Frage: Um so einen Aufstieg zu erreichen, was muss man da gelernt oder studiert haben? Da muss man doch ein heller Kopf sein, man fällt doch nicht mir nix dir nix die Treppe rauf.
Vorstand: Da überschätzen sie aber die Anforderungen die man braucht ganz gewaltig. Ich erzähl ihnen mal wie das geht. Da war mal ein kleiner Bauernbub, der Vater hatte gute Kontakte zum Raiffeisenrechner, so dass dieser ihn als Lehrling einstellte. Während seiner Lehrzeit musste er zwar meistenteils das Lagerhaus aufräumen und zusammenkehren. So dass er nach Abschluss der Gehilfenprüfung dem verträumten Dorf den Rücken kehrte und in der großen Stadt bei einem Verein namens Genossenschaftsverband anheuerte. Der Bauernbub diente sich verblüffender weise ganz schnell hoch. Denn er führte alle Befehle und Anweisungen ohne darüber nachzudenken aus. Egal, ob dabei anderen geschadet wurde oder nicht, wichtig war der Dienstherr war immer zufrieden und konnte sich auf ihn total verlassen. Er macht einen kurzen Lehrgang und ward in die heile Bankenwelt als Vereinsprüfer hinausgeschickt. Da unser Bauernbub mit einer gewissen Bauernschläue gesegnet war, kam er flugs auf die Idee, die Fehler der zu Prüfenden nicht weiter zu melden, sondern schön in seiner Brotzeittasche zu sammeln. Man kann ja nie wissen, für was man das mal brauchen kann. Und so kam, wie es kommen musste. Zu einem ihm gelegenen Zeitpunkt packte unser Genius seine Brotzeittasche aus und holte all die vergammelten Sachen heraus. Diese legte er den bösen Buben vor und drohte, wenn ihr den Platz für mich nicht räumt, dann müsst ihr dieses Dreckszeug selber essen. Da war sogar den Bösen schlecht und sie verließen die ungastliche Stelle. So wurde der Bauernbub zum Shooting-Star. Leider verblassen manche Sterne sehr schnell und werden durch die Hitze, welche durch die Reibung entsteht, wenn man zwischen den Stühlen sitzt, ganz schnell zum Verglühen gebracht.

Der Aufsichtsrat sitzt mit ungläubigen Staunen da und fragt.
Herr Vorstand kennen sie jemand, auf den diese Geschichte passt?

Der Vorstand; Warum glauben sie denn, warum ich diese Geschichte so gut kenne.
Ich, Johannes , bin der verglühte Stern am Genossenschaftshimmel und wenn man verglüht ist wird man garnicht mehr wahrgenommen. Aber bitte nichts davon dem Wunsiedler-Kreis erzählen,. die hängen sonst alles wieder gleich an die große Glocke.
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Nr. 4030

Wirtschaftsprüfer

10. Dezember 2008, 20:00 Uhr

Betreff: Schon mit der Fusion unglaubliche Einzel wertberichtigungswerte

Mit der Fusion hat man den Mitgliedern schon verschwiegen, dass die Einzelwertberichtigungen auf die Kredite schon höher waren als die in bald hundert Jahren zusammen verdienten Rücklagen und da steckten über die Kapitalrücklage ja 2 Mio. € drin, die man vom Fiskus zurück geholt hatte. Mann muss dazu nur die 30 Millionen vom 31. Dezember 2003 her nehmen und die Abschreibungen in Interessant (= Link) runterrechnen. Aber die Bank hat sicher einen Großteil der Verlustkredite gleich aus den Büchern genommen, die muss man wieder gegen rechnen. Es könnte also ohne weiteres gewesen sein, dass zur Fusion die Einzelwertberichtigungen schon vielleicht das Doppelte der Rücklagen ausgemacht haben könnten und keiner hat die Vertreter darüber aufgeklärt. Gelogen haben nicht nur die Leute auf den Vertreterversammlungen, gelogen hat schon der Genossenschaftsverband Bayern bei der Fusion zwischen Marktredwitz-Selb und Arzberg.

   

Nr. 4029

Uwe

10. Dezember 2008, 19:16 Uhr

Betreff: Zu 4248

Wer das Denken hier anregt, sollte nicht zu Spekulationen beitragen. Wer was weiß soll es schreiben. Die Herren Herzog und Grothoff haben sich nur auf den Lenkbock des Mistkarrens gesetzt, das ist klar. Nur wo der Misthaufen schon so groß war, mussten über Jahre hinweg täglich fünf bis zehn Prüfer zum Aufräumen her und wir haben es hier gezahlt oder heute im Nachhinein die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds, der ja die Kundeneinlagen absichern soll und nicht die Sauereien von Vorständen in Feldkirchen oder in Marktredwitz. In meinen Augen hatten Herzog und Grothoff nicht den Auftrag die Dinge zu bereinigen oder auch nur aufzuhalten, sonst hätte es Flex nie und nimmer geben dürfen und auch manche andere Fälle, sie hatten den Auftrag überzuleiten auf die direkte Machtübernahme durch einen obergetreuen Verbandsmann, nämlich einen von ihnen beiden und der anderen sollte wahrscheinlich neuer Revisionsdirektor für Franken werden. Aber Auftrag heißt ja schon im Wort, dass man von jemand noch höherem geschickt ist. Also wenn jemand was weiß, Mund auf, oder an die Tasten.

   

Nr. 4028

Vorstand

10. Dezember 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Summenspiele

Ich könnte mir in unserer Bilanz solche Vermerke in den Lageberichten (= Link) nicht vorstellen. Da lassen die Revisoren bei der VR-Bank in Marktredwitz in der ersten Bilanz nach der Fusion rein schreiben, ‚Im Kreditgeschäft sollen die latenten Risiken auch weiterhin durch eine laufende Überwachung in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden’, was doch heißt das der vertretbare Rahmen gesprengt war und dann gibt es hinterher gar keine Überwachung. Dieser Vorstand Wolf sagt dann im Versammlungsprotokoll auf dieser Seite ganz unten (= Link), dass es keine Funktionstrennung gegeben hat, ‚wie es hätte sein sollen’ nach seinen Worten, so muss man ja glauben die Funktionstrennung wäre systematisch verhindert worden. Da muss man doch diesen Möchtegernmusterprüfer Herzog fragen warum er denn heute dem Wirtschaftsministerium diese Protokolle nicht geben will.

In meinen Augen wurden die Vertreter auf der Versammlung nach Strich und Faden angelogen. Was der Aufsichtsratsvorsitzende auf dieser Seite (= Link) ziemlich zum Schluss mit seinem Quatsch von gelber und roter Ampel von sich geben hat, ist wohl das größte Märchen was man sich vorstellen kann. Da macht man eine Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche, schreibt rein, dass man auch auf noch nicht bekannte verzichtet und dann redet der davon dass der Vertrag mit dem Vorstand Heger schon geschlossen war. Was soll der sein, Rechtsanwalt? Der kommt dem Ausdruck Rechtsverdreher wirklich nahe. Eine ausgemachte Lüge ist in meinen Augen seine Aussage, die ja am 30. Juni 2005 getroffen wurde, dass man nur ein weiteres Engagement prüfen würde und das man kein anderes mehr hätte. Da hat Herr Loos aber schwer gegen seine tatsächliche Kenntnis gesprochen, denn zu dem Zeitpunkt hat er doch gewusst was man auf den 31. Dezember 2003 und auf den 31. Dezember 2004 für Risikokredite in der latent gefährdeten Risikoklasse 2 und in der Risikoklasse der Einzelwertberichtigungen der Risikogruppe 3 drin hatte. Das hatten doch die Prüfer schon längst in allen Einzelengagements und in Summe für die Prüfungsberichte für diese Jahre aufgestellt und das sind die Zahlen die man dann mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) ein weiteres Jahr später den Vertretern vorgelegt hatte, als man ein bisschen stolz war, dass man glauben konnte das Schlamassel persönlich unbeschadet überstanden zu haben. Da hat man über die laufenden Informationen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff und mindestens über die Prüfungsschlusssitzung schon gewusst, welche Engagements durch unkorrekte Handhabung am 31. Dezember 2003 zu 30 Millionen Einzelwertberichtigungen geführt haben. Lug und Trug fast in jedem Satz und in jeder Antwort in dem Versammlungsprotokoll, die man gegeben hat.

Das Summenspiel heißt trotz schon unvertretbarer Risikolage nämlich 2,6 Mio. € Schaden bei Flex draufgepackt, mit all den unfassbaren Ursachen, die hier breit getreten werden, 1,2 Mio. € bei Gold, Gold, Gold (das dürfte nämlich dem Schaden da eher entsprechen) mit Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen, aber keinen Unterlagen zu § 18 KWG zur Kreditausreichung, zu vermutende Vertuschung eines kompletten Kreditausfalles mit dem Möbelhaus, wo die Verkaufssumme von 2,7 Mio. € vielleicht eher dem Abschreibungsbedarf des Kredites entsprechen dürfte, die unsauber Sache mit dem Sporthotel in Oberwiesenthal, sind wir bei diesen Fällen innerhalb kürzester Zeit schon nahe von 10 Millionen €, die man den Kreditverlusten zuordnen kann? Hat es überhaupt eine interne und externe Überwachung durch die Genossenschaftsprüfer gegeben? Man muss eher annehmen, dass die Prüfer des Genossenschaftsverbandes an jedem dieser Fälle beteiligt waren und in jedem irgendwie eingebunden waren. Waren die Prüferhorden in Marktredwitz da um die bekannten und unbekannten Ansprüche weg zu räumen, zum Aufdecken der Schweinereien anscheinend nicht? Herr Wolf hat gesagt was unter Kontrolle bei der VR-Bank zu verstehen ist, mit dem Ausspruch, früher ist nicht so gelebt worden, wie es hätte sein sollen. An manchen Stellen kann man fast das Geständnis der Beteiligten in Marktredwitz raus lesen, was eigentlich vor den Ermittlungsbeamten notwendig gewesen wäre, da braucht man bloß noch das Protokoll von 2004 mit dazu legen. Wenn die das aufmerksam lesen, dann brauchen sie selber gar nicht mehr so weit schauen, dann sind unverzüglich die Vorstände dran mit der umgekehrten Beweislast und dann gleich die Aufsichtsräte und die Prüfer ob ihre Geständnisse in gleicher Form angebracht wären. Wenn der Staatsanwalt in Herrn Herzog den selbstgemachten Kriegsgewinnler sieht, dann Gnade im Gott.

   

Nr. 4027

Aus der Organisation

10. Dezember 2008, 18:26 Uhr

Betreff: Bitte mal drüber nachdenken

Ich lese hier immer nur von Herzog, Grothoff und dem GVB gemeinsam und zwar so, dass alles was von den beiden Herren gekommen ist, vom Verband beauftragt war.

War das wirklich so?
Denkt mal darüber nach, ob nicht irgendjemand auch ein eigenes Süppchen kochen wollte.

Mehr möchte ich gar nicht dazu sagen.

   

Nr. 4026

Wirtschaftsprüfer

10. Dezember 2008, 14:13 Uhr

Betreff: Endlich die Dienstaufsichtsbehörden aufgewacht und da?

Sind sie jetzt da die Dienstaufsichtsbehörden? Wer kann sich an die Diskussion um die Sparkasse Hof erinnern, einer Bank, die ein überaus glänzendes Polster hat auftretende Risiken abzufedern. Die Abfederung bei der VR-Bank Marktredwitz und bei vielen anderen geradezu kindlich naiv geführten Genossenschaftsbanken aller Größenordnungen ist die Verbandsmaschinerie und die Verbandsmacht. Das Wirtschaftsministerium muss nicht mit den Prüfungsberichten alleine anfangen oder mit den Protokollen bei der Bank, das Wirtschaftsministerium muss mit dem Fusionsgutachten von 2001 (= Link) anfangen und dem Vergleich der Prüfungsberichte der RV-Bank Marktredwitz-Selb und er Raiffeisenbank Arzberg-Selb von 1999 und 2000 und dem der VR-Bank von 2001 und warum den Mitgliedern die Risikosituation verschwiegen wurde und auch mit Aussagen wie der von Manfred Heger, die wir hier auch öfters nachlesen können und die protokollarisch festgehalten ist, dass ein gewisser Ulrich Hilkenbach, als Prüfungsbereichsleiter des Genossenschaftsverbandes ihm drei Jahre versprochen hat, die Prüfung nicht so ernst zu nehmen, aber auch wie viel Bilanztestate des Genossenschaftsverbandes Bayern wert sind, wenn millionenschwere Einzelwertberichtigungen unter unbesicherte Teile der Risikogruppe 3 nicht in die Bilanzen fließen.

   

Nr. 4025

L.

10. Dezember 2008, 13:50 Uhr

Betreff: Glorreiche Ideen

Welche glorreiche Ideen sich doch bei der VR-Bank wie auf einer Kette aufreihen lassen, begonnen damit wie verschaffen wir einem Vorstand eine Abfindung, wenn er bei einer katastrophalen Risikosituation der Bank leise und ohne Staub aufzuwirbeln gehen soll? Wie schaffen wir es, dass nicht über ein unsauberes Fusionsgutachten nachgedacht wird, wo man die Risikosituation außerhalb eines vertretbaren Rahmens vor den Mitgliedern verborgen hat? Ja vielleicht in dem man auf den Haufen der Kreditverluste noch einen weiteren Millionenverlust mit oben drauf packt und der Vorstand sich den Lohn über den besten Freund abholen darf? Ja aber wie machen wir weiter? Mit einem gesetzwidrigen Dienstaufhebungsvertrag in dem man dem Aufsichtsratsvorsitzenden klar macht, dass er ohne den Rest des Aufsichtsrates unterschreibt, dass man auf alle bekannte Ansprüche gegen den Vorstand verzichtet und das man unterschreibt, dass man auf alle unbekannten Ansprüche auch verzichtet, dass man also sämtliche weiteren Prüfungen unterlässt? Was ist die nächste Perle auf der Kette, dass man auf der anschließenden Vertreterversammlung nichts aber auch gar nichts von Regressmöglichkeiten erzählt und dass man ein Jahr ins Land ziehen lässt? Bei dieser Versammlung verkündet man dann, dass man in dem Prüfer des Saustalles, oder besser dessen Begleiter, den Retter gefunden hat, aber ja nicht, dass man mit einer Alibiausschreibung 32 befähigte Bewerber verblödelt hat, womit man auch Wolf und Krämer entfernen hätte können. Aber genial ist wirklich der Schachzug über wenig zu reden und in den Beschluss am 30.06.2005 alles mit rein zu packen, eben nach Motto Johannes Herzog wie im Jahr 2007, über 800.000 reden und Freispruch für alles zu verkünden. Der Mann steckt hinter den Beschlüssen der nächsten Jahre genauso wie hinter dem Beschluss vom 30.06.2005 und hinter dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger vom 4. August 2004.

   

Nr. 4024

Susanne

10. Dezember 2008, 13:33 Uhr

Betreff: Betrug im Beschluss zum Regress am 30.06.2005?

Die ganze Versammlung hat man rauf und runter diskutiert, dass Manfred Heger einen Schaden über die Überziehungen und die Sache in Slowenien von 1,12 Mio. € verursacht hat. Im Anhang von Eintrag Nr. 4242 kann man den Beschluss nachlesen, den man dann den Vertretern unterschoben hat, da steht dann plötzlich: „... im Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten ...“, wem ist den der glorreiche Schachzug eingefallen, die ungenannten zusätzlichen 1,5 Mio. € so mit einzufangen? Und bei den Konkursforderungen, da fehlt plötzlich auch, dass sich das bloß auf Slowenien beziehen soll. Wir können sogar ein bisschen lernen aus dem Beschluss, nämlich dass man den Begriff Kreditnehmereinheit bei der VR-Bank doch kennt, wenn wir den Bogen zu manch heute geführter Diskussion um die augenblickliche Lage der Bank spannen. Die Kundennummersystematik bei den Genossenschaftsbanken kennen wir doch, wie viele einzelne Konten und untergruppierte Kreditverträge stecken aber in den Kreditnehmereinheiten und Kundennummern 7960, 38016, 3320049, 88013 und 56758, ja und wer ist das überhaupt? Hier dürfte das Recht des Kunden auf Verschwiegenheit wohl hinter den Interessen der Genossenschaft zur Sicherung eigener Ansprüche und Interessen zurück treten. Neben dem Vorstand hat ja wohl zuerst auch der Kunde die Bank geschädigt, warum dann der Vorwand des Schutzes für ihn? Da scheint es doch nicht nur um Firmenkredite gegangen zu sein, wie man den Eindruck über den ganzen Folienvortrag des Dr. Nickl zur Versammlung (= Link) bekommen sollte, da stecken doch wahrscheinlich sogar Privatkonten und Privatkredite des heger'schen Busenfreundes mit drin. Kein Wort ist in dieser Hinsicht gefallen.

   

Nr. 4023

Interessierter

10. Dezember 2008, 13:25 Uhr

Betreff: Verweigern der Auskunftspflicht

Sehr geehrter Herr Webmaster, sehr geehrte Akteure des Wunsiedeler Kreises, wie es mir scheint haben Sie als Einzige die Kraft, das Durchsetzungvermögen und auch die Zivilcourage, dass der Aufsichtsrat der VR-Bank Fichtelgebirge eG von der" Fessel Johnnes Herzog" befreit wird. Denn nach den bisherigen Erkenntnissen ist der Aufsichtsrat von sich heraus nicht in der Lage, hier die Konsequenzen zu ziehen und sich von Herzog zu trennen. Was auch immer die Fakten sind, die Herzog in die Waagschale wirft, es sind die Verfehlungen des Aufsichtsrats in der Vergangenheit, indem man die Hegers und Konsorten nach Herzenslust schalten und walten ließ. Aus der dadurch abgeleiteten Haftungsfrage für die Aufsichtsräte hat Herzog dem Anschein nach so ein grosses Druckpotential aufgebaut, dass der Aufsichtsrat, wie das Kaninchen vor der Schlange dasitzt und zu keiner Aktion bzw. Reaktion fähig ist. Selbst wenn der Aufsichtsrat sich Vefehlungen vorwerfen lassen muss, das Vorgehen von Johannes bildet eine ausgeprägte kriminelle Energie ab. Unter Druck setzen heisst das wohl im Strafgesetzbuch. Damit ist nachvollziehbar, dass sich Herzog ein grösseres Dienstauto zulegen konnte oder vielleicht auch sein Gehalt selber bestimmen kann. Der Aufsichtsrat handelt wie eine Marionette, die fremdgesteuert ist. Durch dieses konsequente Verweigern jeglicher Überwachungs-und Kontrolltätigkeit, wie es das Genossenschaftsgesetz fordert, bringt sich der Aufsichtsrat immer mehr in die Bredouille. Die Verstrickungen und Unregelmässigkeiten sind anscheinend so gross, dass es einem Johannes Herzog, trotz der desaströsen Situation der Bank immer noch gelingt die Aufsichtsräte am kurzem Band laufen zu lassen. Welcher Zünsdstoff muss hier noch im Verborgenen schlummern, dass sich die Bank weigert, der Zulassungsbehörde für die gesetzliche Prüfung - dem Bayerischen Wirtschaftsministerium - die Einsicht in die Aufsichtsratsprotokolle, Prüfungsberichte und Versammlungsprotokolle zu gewähren. Schon aus diesem Grund heraus, muss die Fähigkeit des Genossenschaftsverband Bayern als neutraler und objektiver Wirtschaftsprüfer sehr vehement in Frage gestellt werden. Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der VR-Bank Fichtelgebirge und des Prüfungsverbandes mit der für die Zulassung zur gesetzlichen Prüfung bestimmten Behörde lässt Schlimmes über die Internas der Fichtelgebirgsgenossenschaft erahnen. Das bisher Bekannte bildet wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs ab. Daher die Bitte an den Wunsiedeler Kreis treiben sie ihre Bemühungen voran, Damit die Kunden und Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge eG wieder in naher Zukunft eine geordnete Bank als ihren Partner haben. Als wäre die die Banken-,Finanz- und Wirtschaftskrise nicht schon genug. Da bedarf es wenigsten vor Ort eines verlässlichen Bankpartners, der nicht nur mit sich selbst beschäftigt ist und die Kunden mehr als nur ein notwendiges Übel sind.

   

Nr. 4022

Engster Insider

10. Dezember 2008, 13:02 Uhr

Betreff: VR-Bank verweigert Wirtschaftsministerium als Dienstaufsichtsbehörde Protokolle und Prüfungsberichte

Dem bayerischen Wirtschaftsministerium wird als Dienstaufsichtsbehörde von der VR-Bank Fichtelgebirge über den GVB die Aushändigung von Aufsichtsrats- und Vorstandsprotokollen sowie von Prüfungsberichten verweigert. Gibt es doch etwas zu verbergen auch im Zusammenspiel von Bank und Genossenschaftsverband? Wie kann der Genossenschaftsverband aber die Aushändigung der Prüfungsberichte vermeiden wenn er Ersteller und Verfasser ist. Hat man die Berichte zu der VR-Bank Marktredwitz in München nicht vorrätig, beruft man sich auf Verwirkung, was man selber nicht mehr findet, das braucht man gegen sich nicht gelten zu lassen, eine der irrwitzigsten Rechtsvorschriften in unserem Land? Die Genossenschaftsbanken werden doch auch nicht gefragt welche Prüfungsberichte unter den Prüfungsgruppen und Prüfungsbezirken gegenseitig zur Kontrolle ausgetauscht werden. Sogar mit anderen Prüfungsverbänden tauscht der GVB ohne Benachrichtigung der Banken Prüfungsberichte zum Gegenlesen. Aber der eigenen Dienstaufsichtsbehörde bindet man den Bären auf, man hätte nicht die Gewalt über das was man selbst geschrieben hat und man will Glauben machen, dass eine Kreditgenossenschaft das Recht hat Unterlagen zur Prüfung zurück zu halten. Man könnte ja aufzeigen müssen, wie ein Prüfungsteamleiter bei 50 Millionen Kreditverlusten und damit sicherlich verbunden unglaublichen Schäden für eine Region das Genossenschaftsgesetz gegenüber unkundigen Vertretern erklärt. Hat man Angst, dass man erkennt, was das Gegenteil von Anschubeffekten in so einem Fall sein kann? Wie der Prellbockeffekt VR-Bank Marktredwitz mit Totalschaden und unermesslichem Flurschaden mit einem Johannes Herzog, einem ehemaligen Musterprüfer, wirkt?

   

Nr. 4021

Genossenschaftler

10. Dezember 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Verzicht auf alle Ansprüche – dreimal Regress auf der Vertreterversammlung

Können wir es an unseren zehn Fingern ablesen was dahinter steckt? Wenn man sich die Zusammenhänge in dem Protokoll vom 30.06.2005 (= Link) klar vor Augen führt:

1. Letzter Kreditvertrag war im August 2000 mit 2,6 Mio. DM und 0,7 Mio. DM, also 3,3 Mio. oder somit 1,7 Mio. €.

2. Dazu gibt es die Aussage des Herrn Dr. Nickl, „obwohl die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers bereits bei der letzten Kreditausreichung im Jahr 2000 als nicht rosig einzuschätzen war ...“

3. „... hat Manfred Heger als zuständiger Vorstand für dieses Engagement ab dem Jahr 2001 in weitem Umfang Überziehungen zugelassen.“

4. „Die tatsächliche wirtschaftliche Lage, die Manfred Heger bekannt war, wich jedoch gravierend von diesen Zahlen ab.“

5. „... hat er sich um die Sicherheitenlage der Tochtergesellschaften des Kreditnehmers in Slowenien viel zu spät gekümmert.“ Später führte Dr. Nickl aus: „... sich aber um die Sicherheitenlage des Engagements nicht kümmerte und die Ansprüche der Bank in Slowenien verspätet geltend machte.“

6. Dazu wissen wir aus dem Protokoll, dass Dr. Nickl feststellte, dass dieser Vorstand alleine monatlich 300 Seiten Überziehungslisten angeblich eigenverantwortlich produzieren durfte, also unglaublich viele Überziehungen in weitem Umfang

7. dass der Prüfungsteamleiter behauptete, dass der Aufsichtsrat entgegen § 38 GenG unterhalb der Großkreditgrenze keine Prüfungsmöglichkeit hat.

8. Weiter wurde den Vertretern über Dr. Nickl gesagt: „Es entstand ein Schaden von 1.120 TEUR.“ Also 1,12 Mio. €, aber der Fragen des Vertreters nach dem Schaden von 2,6 Mio. € wurde nicht widersprochen.

9. Wir kennen die Meldungen von Manfred Heger und von sonst niemandem: „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannte als auch unbekannte.“

Zu 1. und 2. Damit dürfte eigentlich in jedem einzelnen dieser Punkte ein gravierender Untreutatbestand stecken, angefangen mit 1. und 2. mit einer offensichtlich ungesicherten Kreditgewährung bei kritischer Würdigung des Engagements. Nach Vorsichtsprinzip hätte es mit Sicherheit keine Ausreichung geben dürfen, dies auch unter Berücksichtigung, dass der Bank attestiert wurde, dass die generelle Risikolage in einem unvertretbaren Rahmen gelegen hatte und bestimmt nicht nur auf der Seite von Arzberg-Selb. So ein Kredit wenn ausfällt, geht er voll auf die Kappe der risikofreudigen Vorstände. Mit Genossenschaftsvermögen spielt man nicht Risiko.

Zu 3. Verschärft ist dies zu sehen, wenn man dann auch noch Überziehungen zulässt und den weiten Umfang kennen wir. Manfred Heger muss froh um die Euroumstellung gewesen sein, sonst hätte eine Summe von 1, 4 Mio. DM in Überziehungslisten gestanden. Und die Überziehung Flex dürfte mit Sicherheit so gut wie jeden Tag mit Umsätzen auf der Liste erschienen sein. Solche Überziehungen müssen vom Vorstand aktiv genehmigt werden und nicht weil man sie übersehen hätte.

Zu 4. Ein ganz schlimmes Moment ist es sicherlich, dass Dr. Nickl berichtete, dass Manfrede Heger von gravierend anderen Zahlen wusste, als man bei der Bank zur Entscheidungsfindung in die Unterlagen genommen hatte. Eine Würdigung dieses Umstandes alleine würde wahrscheinlich nicht mehr die Bezeichnung Untreu verdienen, es müsste wahrscheinlich schon als beabsichtigter Betrug gelten. Hier könnte auch greifen, dass Manfred Heger aus diesem Engagement heraus schon Angst um seine Position haben musste und er deswegen Zahlen fälschte, aber trotzdem das Rad der Ausweitung der Überziehungen weiter drehte.

Zu 5. Wenn sich ein Vorstand um die Sicherheitenlage bei einem Kreditengagement nicht kümmert, ist es dann vorsätzliche Schädigung des Genossenschaftsvermögens, oder ist hier dann doch auch die Frage angebracht wie die persönliche Beziehung von Manfred Heger zum Kreditnehmer und seiner Familie war? Ist es an dieser Stelle erlaubt zu fragen, ob hier vielleicht eine Betrugsabsicht beginnen könnte, die von allen Kontrollorganen und der externen Revision bereits im Keim erkannt hätte werden müssen und verhindert werden hätte müssen? Beginnt hier neben der unkontrollierten Ausweitung der Überziehungen die Mitschuld von Aufsichtsrat und den leitenden Prüfern des Genossenschaftsverbandes? Beginnt hier die stillschweigende Abfindung für einen scheidenden Vorstand Manfred Heger?

Zu 6. 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat zu produzieren dürfte eine der größten Untreuetaten sein die man sich denken kann. Das Urteil mit 53 Fällen bei 800 TEUR Gesamtschaden unterstreicht dies durch einen Richterspruch. 300 Seiten Überziehungslisten monatlich als Vorstandskollege gegenzuzeichnen bedeutet den handelnden Vorstand geradezu dazu aufzufordern unsaubere Dinge zu machen. 300 Seiten Überziehungslisten über Jahre hinweg zuzulassen dürfte über das Versammlungsprotokoll und über das Gutachten des Dr. Nickl der Beleg einer Beihilfe durch Aufsichtsrat und den leitenden Prüfern vor Ort sein.

Zu 7. Zur Aussage des Herrn Grothoff zur Prüfungsmöglichkeit des Aufsichtsrates bleibt nur Kopfschütteln. Es erklärt die gesamten üblichen Abläufe bei einer Genossenschaftsbank für nicht vorhanden. Ist beispielsweise der Kreditausschuss des Aufsichtsrates nur eine geselliges Gelage, denn ab der Großkreditgrenze muss man ja wieder alle Aufsichtsräte informieren, da reicht die Mehrheit des Ausschusses nicht aus. Das KWG spricht nicht von der Möglichkeit das einem Ausschuss zu überlassen. Über das was der Prüfungsteamleiter gesagt hat da müssen sich Stellen Gedanken machen, die die Aufsicht über die Prüfung haben.

Zu 8. Hinter der Nennung der Schadenshöhe dürfte eine kläre Lüge stecken, aber in jedem Fall eine Manipulation des Verlaufes der Beratungen die zur Abstimmung führen sollten. Da die gesamte Kreditgewährung mit der Bezeichnung äußerst fragwürdig noch milde benannt ist, hätte der Vorstand nach § 34 GenG den Nachweis führen müssen, dass er von Beginn an korrekt gehandelt hat. Dem widerspricht jedoch hier 1. und 2., aber auch das mit der wirtschaftlichen Lage in 4. Der Vertreter wusste anscheinend den annähernd tatsächlichen Verlust, wobei der ja auch noch höher gelegen haben könnte. Die Information an die Vertreter war äußerst unkorrekt. Woher der Vertreter es wusste, von Manfred Heger über dessen Querinformationen, da er ja welche brauchte, die für ihn die Entlastung beantragten, oder dass in den Vorversammlung genauere Informationen gegeben wurden, die dann in der tatsächlichen Vertreterversammlung nicht mehr genannt wurden wäre auch denkbar.

Zu 9. Auch die Tatsache, dass von Seiten des Aufsichtsrates und d er Prüfer nichts gesagt wurde, dass man Manfred Heger von allen Ansprüche befreite dürfte die Vertuschung der eigenen Untreuetat gewesen sein. Wer einen Vorstand entgegen dem Genossenschaftsgesetz in § 34 von allen Ansprüchen befreit, obwohl die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, begibt sich selber nach § 41 GenG und § 62 GenG, Pflichten des Prüfers in den schwersten verdacht der eigenen Untreue.

Bereits der Umstand, dass man den Regress gegen Manfred Heger in eine nächste ordentliche Vertreterversammlung packte dürfte an sich ein unglaublicher Vorgang sein. Der Ablauf und die unzulänglichen und gesteuerten Informationen, die Verpackung von dann fünf Kreditnehmern im Beschluss zum Regress (= Link) dürfte beabsichtigte Steuerung der Absegnung aller unfassbaren Vorgänge gewesen sein, die mit diesem ungeheuerlichen Kreditfall zusammen hingen, in dem man aber nur auf den Überziehungsschaden und undefiniert auf Slowenien (= Link) einging. Befreiung auf Basis unerklärter Konto- und Kundennummern, unfassbar.

Was sollen also die Veranstaltungen über die nachfolgenden Vertreterversammlung beginnend mit dem Jahr 2005, wenn man Manfred Heger selbst die Befreiung unterschrieben hat und die man nicht einmal in den Mund nahm? Was soll der Freispruch für die alten Bankvorstände im Jahr 2007, was soll die Ankündigung ohne genau Erklärung auf der Versammlung vom Juni diesen Jahres, dass man selbst die Ansprüche gegen die Vorstände wieder prüft, nach dem die Staatsanwaltschaft angerückt ist? Es glaubt doch keiner, dass hier was verfolgt wird, die Aufsichtsräte und die Prüfer und natürlich speziell Herr Herzog werden doch einen Teufel tun, sich über die Aufhebungsverträge mit Heger und Krämer selbst dem Untreuevorwurf auszusetzen. Darüber zu diskutieren, was man mit aller Macht unter der Decke halten will, das glaubt kein Mensch. Zu Zeiten Manfred Hegers waren die Versammlungen alle schlechte Werbeveranstaltungen, seit 2004 dienen sie nur noch der Volksverdummung und der Vermeidung der Aufdeckung der eigenen Verantwortung. Dreimal Regress in diesen Jahren auf den Versammlungen trotz vertraglichen Verzicht kann man nur als schlimme Lachnummer bezeichnen.

   

Nr. 4020

Erfahrener

9. Dezember 2008, 16:00 Uhr

Betreff: Zu Nr. 4238, Ausschaltung der gegenseitigen Kontrolle

Die Vorstände der zehn größten Raiffeisen- und Volksbanken, da dürften auch die Prüfer mit mulmigen Gefühlen rein gehen. Wir sind doch keine Traumtänzer, wir wissen doch wie es läuft, so ein Vorstand und der Verbandsvorstand und die leitenden Angestellten des Verbandes, die fürchten doch die gegenseitige Kontrolle nicht mehr. Die beißen sich einfach nicht mehr. Lieber unterschreibt man falsche Bilanztestate, als die anzutasten, mit denen man doch Kaviar gegessen hat und Austern geschlürft und Champagner getrunken hat. Dem kleinen Vorstand versüßt man die Fusion mit Strafantrag für 800.000 € Kreditausfall in 53 Fällen, den großen wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen mit einer Fusionssanierung von vielleicht 80 Mio. € und Pension mit 55 in schwindelnder Höhe oder in Marktredwitz 50.000 Überziehungen und einen Verlust von 50 Mio. € mit dem Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche. So versteht man Kontrolle unter Freunden. Und damit nichts raus kommt, freut sich der beste Prüfer Bayerns über einen weiter unkontrollierten Posten als Vorstandsnachfolger.

   

Nr. 4019

Beobachter

9. Dezember 2008, 15:42 Uhr

Betreff: Bleibt Johannes Herzog weg, wenn die Vorstände auf der Anklagebank sitzen

Vor einem Jahr hat die Staatsanwaltschaft der Frankenpost gesagt, es gibt genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse bei der VR-Bank, wo wir nicht wissen warum das die Verbandsprüfer nicht gesehen haben wollen. Wir wissen, dass der Beisatz lautete höchst risikoreiche Kreditpolitik, wir wissen, dass die Revisoren dass nicht erst nach dem Jahr 2004 auch gesehen haben, in den Lageberichten seit 2001 steht es nachzulesen wie die Prüfer die Risikolage gesehen haben und deren Entwicklung. Wir sehen hier, dass man eine Anwalts- und Steuerkanzlei gebraucht hat um festzustellen, dass Manfred Heger bei Millionenkreditverhältnissen überhaupt nicht auf Sorgfalt zu achten hatte und das unkontrollierte Überziehungen auch überhaupt kein Problem waren. Wenn also die alten Vorstände vom Richter gefragt werden würden, warum sie denn das gemacht haben, kriegen sie mildernde Umstände, wenn sie sagen, wir konnten davon ausgehen dass wir das dürfen, weil zwei Herrn namens Grothoff und Herzog als Prüfer das immer mitbegleitet haben und wir von denen praktisch die stillschweigende Zustimmung erhalten haben? Diese Frage wird direkt gestellt oder auch nicht, grundsätzlich im Raum schweben. Herr Herzog beschädigt das Ansehen der Vorstandsposition bei der VR-Bank Marktredwitz, aber nicht nur dort, in einem unerträglich Maß.

   

Nr. 4018

Genossenschaftler

9. Dezember 2008, 15:20 Uhr

Betreff: Sparkassen und Genossenschaftsbanken reiben sich die Hände – weint alleine Herr Herzog?

Aus den Kommentaren der Sparkassen und vor allem der Genossenschaftsbanker spricht die reinste Schadensfreude und der bayerische Genossenschaftsverbandspräsident hat es in Unkenntnis der eigenen Situation von Mallorca aus gemacht. Die ganze Weg-frei-Werbung hat all die Jahre nicht soviel bewegt wie es jetzt die Diskussionsrunden auf allen Fernsehkanälen tun. Immer wieder die Sparkasse und die Volksbanken, obwohl die am Kunden die gleichen Vorschriften haben, wie alle anderen Bankengruppen auch, das Sicherheitsbedürfnis, im Volks von heute auf morgen erwacht, spielt den Bilanzpuscher für die Volks- und Raiffeisenbanken. Nur einer dürfte nicht ganz glücklich sein, denn der Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, Johannes Herzog, war der Gewinner einer schlechten Lage vor Ort. Mit der allgemeinen Bankenkrise ist auch ein Gerechtigkeitssinn erwachsen und Gerechtigkeit, da haben wir unsere Zweifel, ob das nach der Vorstellung des Herrn Herzog läuft? Gerecht kann unmöglich sein, den Vorgänger Manfred Heger und seinen speziellen Helfer, der zwar vor Gericht nichts von den Krediten wissen will, für die er als Überwachungsvorstand zuständig war, der aber alles mit unterschrieben hat, und nicht nur Bände von Überziehungslisten, bei bestehenden Einzelwertberichtigungen von 30 Mio. € und bilanziellen Kreditverlusten von 50 Mio. € entgegen dem Genossenschaftsgesetz durch einen Dienstaufhebungsvertrag vom gesetzlich geforderten Schadensersatz zu befreien. Der Gerechtigkeitsanspruch der Öffentlichkeit bekommt Herrn Herzog überhaupt nicht, die Bankenkrise könnte seine persönlich Krise wesentlich verschärfen.

   

Nr. 4017

Kunde

9. Dezember 2008, 15:04 Uhr

Betreff: Die Banken verzocken unser Geld und machen noch die kleinen Leute kaputt

Was wir da über unsere VR-Bank lesen, dass ist doch unglaublich. Dabei scheint die VR-Bank ja wirklich auch mal zu den wirklich Großen in Bayern gehört zu haben. Manfred Heger hat doch stolz verkündet, dass man mit der Fusion mit Arzberg-Selb zu den 10 größten Volks- und Raiffeisenbanken in Bayern gehören würde, also war man doch kein kleines Licht mehr. Sieht man aber durch die Bankenkrise heute, dass solche Banken das Augenmaß total verlieren? Was ist das für eine Zockermentalität? Wir wissen doch alle, dass uns jeder Bankmitarbeiter die Lehmann-Papiere aus den USA wärmstens empfohlen hätte, oder auch Papiere aus Island und das Risiko wäre zum Schluss bei uns alleine gewesen. Wie kann also unsere VR-Bank auch noch Papiere einer unabhängigen Gesellschaft aus Darmstadt verkaufen?

So wie die uns die Papiere verkauft haben, so haben sie selber das Rad gedreht. Angeblich sollen die Banker ja immer eigenen Prüfungen durchgeführt haben, wenn sie neue Anlagen gemacht haben, aber die eigenen Prüfungen die waren doch auch bloß um Ordner zu füllen und den Revisoren die Möglichkeit zu geben, Haken dran zu machen, verstanden hat es keiner und so zahlen wir heute Milliarden für die Zockermentalität der Banker, die keiner mehr kontrollieren konnte.

Bloß bei uns, da kann man das anscheinend auch nachvollziehen. Wie ist es möglich dass der Dr. Nickl in sein Gutachten rein schreibt, dass Manfred Heger sich nicht um die Sicherheiten kümmern musste? Ist bei den Volks- und Raiffeisenbanken so, dass die großen Banken im Land nicht mehr kontrolliert werden, weil dann der Verband der Kreditrevisor ist und anderseits der Bankvorstand in den einflussreichen Gremien des Verbandes sitzt? Was hilft es also wenn man in die Abschlüsse rein schreibt, dass die risikobehafteten Engagement laufend zunehmen obwohl man im Satz vorher schreibt, die Risikosituation ist nicht mehr im vertretbaren Rahmen? Was hilft es, wenn man das Fusionsgutachten ohne den Risikohinweis schreibt, damit kein Vertreter drauf gestoßen wird und nachfragt und die Fusion von zwei Pleitebanken nur dazu dient, dass man die Höchstkreditgrenze hoch hält und ein Manfred Heger unkontrolliert werkeln kann, der dieser Größenordnung eindeutig nachvollziehbar nicht eine Sekunde gewachsen war?

Wie kann es sein, dass Dr. Nickl vorne im Versammlungsprotokoll sagt, das Flex-Kreditverhältnis war von Anfang an nicht rosig, und dass dann keiner mehr drauf schaut bis zu der Aussage, Manfred Heger hat bei dem, den er zu sich nach Hause mit der Frau in die Sauna eingeladen hat nicht mehr um die Sicherheiten gekümmert? Aber in Mark hat er auch noch 1,5 Mio. an Überziehung aufgebaut und er hat selber von den katastrophal schlechten Zahlen gewusst, die er auch noch selber in den Bankunterlagen getürkt hat, obwohl die Prüfung den Kredit auch schon früher in den Bericht geschrieben hat und angeblich überwacht hat. Hat es keinen interessiert dass das Sicherheitenbedürfnis der Bank und ihrer Mitglieder in Hitzenebeln und Sektlaune verdampft sein könnte und die deutschen Genossenschaftsmitglieder mit ihrem Geld über den Sicherungsfonds heute auch noch den Deckel drauf halten müssen? Sind die Zusammenhänge nicht der Nachweis der Unfähigkeit oder schlimmer der Untätigkeit und Mitwirkung dieser Leute im Prüfungsbereich?

Müssen wir da nicht die Verstrickungen fürchten, wenn wir wissen wie viel Kleinbetriebe und Privatkunden mit kaputt gehen, wenn so eine Bank 50 Millionen € an Kreditverlusten macht? Dürfen wir verdrossen sein über unsere Machtlosigkeit? Dürfen wir fest an unser staatliches Gefüge glauben, oder sollen wir glauben dass nichts in Ordnung ist was uns schön gemalt wird? Macht es uns berechtigt Angst, wenn wir sehen, mit welchen Methoden solche Kleinbetriebe zugrunde gerichtet werden, speziell bei einer ehemaligen 1 Milliarden-DM-Bank, die seitdem um 40 % geschrumpft ist und wir uns beleidigen lassen müssen, weil man die Quantität ausmerzt? Dürfen sich die geschädigten Kunden auch noch als die Quantität betrachten, als die „einzeln wertberichtigten"?

Dürfen wir Angst haben, wenn sich ein gesetzlicher Prüfungsverband nicht darum kümmert, wenn eine Bank die Zinseinnahmen bei so einem Kleinbetrieb mit Abrechungsbetrügereien noch um hohe fünf- bis sechsstellige Beträge erhöht in dem man generell an den eigenen EDV-Stellschrauben drehen darf und man dann den Kredit kurzerhand kündigt, weil 13.000 Mark überm Limit sind? Müssen wir Angst haben, wenn dann von einem Tag auf den anderen ohne Ankündigung die Sicherheiten abgeholt werden, die Bankvorstände persönlich vorfahren um sich wieder umzudrehen, wenn man den Giftölschaden bestaunt hat, ohne sich weiter darum zu kümmern, die Gegenstände und Maschinen ins Nirwana verschiebt und der Kunde nie mehr erfährt, wo das alles gelandet ist? Dürfen wir das Schlimmste befürchten, wenn der Prüfer, der Flex ab dem Prüfungsbericht 2001 mit der Überziehung von 734.000 DM bis zum bitteren Ende begleitet hat, heute der Vollstrecker der Quantität ist und Kunden aus unserem Landkreis als Vogtländer bezeichnet und über Plauen zur BAG Hamm verschiebt? Dürfen wir berechtigt sagen, der Mann ist nicht besser als der, den er abgelöst hat? Müssen wir annehmen der ehemalige Prüfer Herzog muss den alten Vorstand schützen um nicht selbst ins Bodenlose zu stürzen und er die treibende Kraft hinter dem Verzicht auf ja anscheinend festgestellte bekannte als auch noch nicht bekannte Ansprüche war, wodurch er selbst zum Zug kam?

Ist das die Überwachung eines volkswirtschaftlich so wichtigen Wirtschaftsbereiches, wie die Banken, wenn nur hin geschaut wird, wenn es um Milliarden geht die die Öffentlichkeit wahrnimmt, aber die große Summe der kleinen Sauereien dafür geopfert wird, dass das System nicht geändert wird? Auch so Entschuldigungen von einem Ministerpräsidenten werden nur akzeptiert, wenn die Politiker beweisen, dass sie bereits sind zu erkennen, dass jede großer Sauerei im Kleinen anfängt und dass sie bereit sind sich um das auch zu kümmern und der Kleine nicht immer im Gefühl leben muss, er wird als sogenannter hinnehmbarer Verlust geopfert. Wir haben in Marktredwitz die Chance, dass so etwas nicht mehr übersehen werden darf. Wir haben nicht nur die äußeren Signale über die Verluste und das schlechte Standing der VR-Bank, wir haben die klaren Hinweise im Detail, wie ein Bankskandal und eine Bankenpleite sich entwickelt und aufschaukelt. Und wir haben die klaren Signale, dass der Fisch immer vom Kopf stinkt und das auch für eine Bank und speziell für eine VR-Bank gilt und da stinkt Kopf und Schwanz und Flosse und alles was sich mit angehängt hat.

   

Nr. 4016

Hannelore

8. Dezember 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Die Vertreter- oder Generalversammlung ist die höchste Instanz

Herr Herzog es ist eine Farce, wenn Sie bei der außerordentlichen Versammlung im April erklären wollten, dass Ihre Stillschweigevereinbarung mit der Volksbank Vogtland gegenüber den Vertretern viel Wert ist. Ein Richter in Norderstedt hat in ein Urteil geschrieben, dass die Vertreter- oder Generalversammlung der höchste Souverän einer Genossenschaft ist und damit müssen auch Sie sich dem unter ordnen. Ich spiele nicht auf den Ostfilialverkauf an, ich spiele auf das Gutachten des Dr. Nickl an, dass im Jahr 2005 gemacht worden ist. Da ist viel über Ihre Arbeit als Prüfer drin. Haben Sie den Mumm das Gutachten offen zu legen, vielleicht die Kundennamen zu streichen? Wenn nicht wo sind die Vertreter mit Mumm, 10 % brauchen wir um nach § 58 GenG den Antrag zur Vorlage zu stellen oder 150 von 17.000 Mitgliedern, dass dieses Gutachten verlesen wird, warum Sie keine Überziehungen geprüft haben und warum Manfred Heger bei Flex Überziehungen von 745.000 € zulassen konnte, obwohl er sich nicht um die Sicherheitenlage bei dem Engagement kümmerte. Um Kaffeekochen mit dem Kunden hat er sich aber schon gekümmert und um Saunaabende.

   

Nr. 4015

L.

8. Dezember 2008, 17:40 Uhr

Betreff: Fragt doch mal Herr Herzog warum Manfred Heger sich um die Sicherheitenlage nicht kümmerte

Das mit den unkontrollierten Überziehungen über viele Jahre hinweg ist ungeheuer genug, aber fragt doch mal den Johannes Herzog, warum er und sein Kollege Grothoff es nicht festgestellt haben, was auch ausgerechnet Dr. Nickl bei der Schadensbehandlung zu Flex auf Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) verkündet hat und was ausgerechnet der, aber nicht die Prüfer gesehen haben? Warum hat Dr. Nickl erkannt, dass sich Manfred Heger um die Sicherheitenlage anscheinend eine feuchten Dreck gekümmert hat wie es im zweiten Feld steht. Brauchte er sich um die Sicherheitenlage gar nicht kümmern weil er wusste, er würde selber von niemand, vor allem von keinem Revisor überwacht? Wenn man das vor dem Hintergrund des befreienden Dienstvertrages bei bekannten und noch nicht festgestellten Ansprüchen betrachtet, da kann es einem nur noch schlecht werden wenn man die anderen Zusammenhänge in dem Protokoll (= Link) heranzieht. Keiner ist frei, jeder steckt tief im Dreck, kein Aufsichtsrat und kein Revisor.

   

Nr. 4014

Betriebswirtschafter

8. Dezember 2008, 14:53 Uhr

Betreff: Die unsaubere Bilanzierung früherer Jahre rächt sich

Man kann aus den Kommentaren hier lesen, was das Problem der Wirtschaftsregion Wunsiedel – Marktredwitz ist und wo sich die VR-Bank Fichtelgebirge ein nicht erwartetes Branchenrisiko erster Klasse eingefangen hat, Auto – Auto – Auto. Eine Bank soll aber aus ihrem Risikomanagement heraus solche Einmalrisiken auffangen können, doch es scheint sich kolossal zu rächen, wenn man Risiken von einem ins andere Jahr verschiebt, wie man es seit der Fusion und vielleicht vor der Jahrtausendwende immer wieder getan zu haben scheint, dann packt man das normale Geschäftsrisiko in der Folge auch nicht mehr. Wie gut oder wie schlecht es der Bank geht, das sieht man daran, dass man vor fünf Jahren die angrenzende Gewerbeimmobilie vielleicht im Noterwerb anstatt zuerst über die Kreditabschreibung und dann den günstigeren Kauf hereingenommen hat und da nicht mal Instandhaltungsarbeiten vorgenommen werden können und die Grundstücksanierung in Wunsiedel, da darf man auch gespannt sein, was diese nun unaufschiebbare Sache kostet, die mit einem Hub eines Autokranes vor acht Jahren verursacht worden ist. Dieser Vorstand Johannes Herzog muss sich in den Hintern beißen, dass er als Revisor nicht für die Bestandsaufnahme aller Risiken zum Verabschiedungszeitpunkt von Manfred Heger gesorgt hat. Das ist es was man bei der norddeutschen Volksbank Lauenburg gemacht hat, ein Komplettschnitt. Bei der VR-Bank in Marktredwitz hat man den Sumpfpflanzen ein bisschen die Köpfe abgeschnitten. Johannes Herzog wollte aufsteigen wie Phönix aus der Asche, er scheint in endlosem Treibsand zu versacken und das Sumpfgrün ist höher als wie er angetreten ist. Die Taue an denen er hängt, die faulen gewaltig und die Staatsanwaltschaft hat das Buschmesser ausgepackt.

   

Nr. 4013

Susanne

8. Dezember 2008, 14:28 Uhr

Betreff: Der dünne Faden des Herrn Herzog

Lügen haben kurze Beine und mit kurzen Beinen stolpert man über jeden Stock. Muss man es also als Lüge bezeichnen wenn wir wieder nichts von einer Kurzbilanz hören. Was heißt Multiplikatoren nach der Definition von Herrn Herzog? Geheimnisträger oder Verteiler der Informationen. Die Kurzbilanz hat auf einem einzigen Blatt platz. Aber Herr Herzog sollte die Rückseite beschreiben, oder von Herrn Schelter beschreiben lassen, ob er sich von den ungesetzlichen Kreditvergaben immer noch frei reden will. Wenn die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements schon vom Staatsanwalt so eingestuft werden, dann werden es doch 50.000 eigenmächtig genehmigte Überziehungen in drei Jahren auch sein. Die hätten doch Herr Herzog und Herr Grothoff leicht kontrollieren können, sie hätten nur jeden Monat in den Keller gehen müssen (in Marktredwitz ist das Archiv ja auf dem Dachboden) und nachschauen ob sich wieder ein neuer Band mit 300 Seiten mit zwei Genehmigungsunterschriften dazu gesellt haben. Und im Großkreditbereich, der ja bei so einer Konstellation auch von Überziehungen betroffen worden sein wird die nur von einem Vorstand genehmigt wurden, da gibt es angeblich eine weitere Liste, die heißt tägliche Überwachung der meldepflichtigen Großkredite.

Der Faden des Herrn Herzog ist dünn, bezüglich seiner Unkenntnis von Krediten bis ins Jahr 2004. Und schreibt Herr Herzog auch auf die zweite Seite der Kurzbilanz wer ihn denn berechtigt hat 432.000 € gesichertes Genossenschaftsvermögen zu verschenken? Sorgen um die VR-Bank? Die wird in der Suppe der Rettung des Image der Volks- und Raiffeisenbanken schon aufgefangen. Sorge muss man um Herrn Herzog haben und um die die er mitreißt. Sorge wird auch der Verband haben, ob er nicht doch mal mit auf der Anklagebank sitzt.

   

Nr. 4012

Kreditmann

8. Dezember 2008, 14:04 Uhr

Betreff: Schuster bleib bei Deinen Leisten, warum diese hohen Risiken in den zwei Firmenkrediten?

Wenn diese Kredite so stehen wie man hier vermuten darf, dann ist die Frage, ob die Bank diese Kredite überhaupt guten Gewissens eingehen hätte dürfen. Man muss überlegen ob das nicht gar gezockt war. Die Sicherheit bei solchen Firmenkrediten steht im Grund immer nur auf dem Papier. Wenn so ein Unternehmen, oder sind es im Bereich Marktredwitz Firmengruppen, ins wackeln gerät, dann ist die Halle in der das betrieben wird, das Verwaltungsgebäude, die Maschinen und Einrichtungen, ganz schnell nur noch ein Bruchteil der Gestehungs- und Erstellungskosten wert. Umso weiter es in die Höhe geht, umso weniger wird die potente Käuferschicht, die das interessiert und es ist zudem schwer in einer Region, ab von den Zentren jemand zur Investition zu locken, wenn die Firma vorher schon Schwierigkeiten hatte, das ist die sogenannte Standortfrage.

Da aber auch die VR-Bank Marktredwitz einen deutlichen Standortnachteil hatte, was aus den Zahlen abzulesen ist, hat man sich eventuell auch zu größerem Risiko hinreisen lassen um überhaupt Geld zu verdienen. Diese Mentalität ist überall spürbar, wenn es eng ist. Anstatt Vorsicht walten zu lassen erhöht sich die Risikobereitschaft. Kredite in dieser Größenordnung sind alleine auf die Ertragskraft und auf die Entwicklung eines Unternehmens auszurichten. Wie gerne Heger und Wolf bereit waren millionenschwere Firmenkredite unbesichert und ohne persönliche Haftung der Firmeninhaber zu geben, dass kann man bei Flex nachlesen und bei Gold, Gold, Gold in den Zeitungsberichten. Darum braucht die Bank die Unterlagen zur Wirtschaftskraft eines Betriebes, die Manfred Heger laut dem Versammlungsprotokoll bei der Bank gefälscht haben soll und die Reinhold Wolf am Richtertisch gesagt hat, die hätte er nicht bekommen.

Wenn die schlechte wirtschaftliche Situation sich jetzt gerade auch noch bei den zwei Firmen niederschlägt, dann ist es fraglich, ob man von einer Absicherung von 25 % noch reden kann, oder ob ein Käufer es sich antut leere Hallen aufzukaufen, ohne Nutzungsaussicht. Banker reden bei gewerblichen Sicherheiten von Firmen in Turbulenzen oft von Grundstückswert minus Abbruchkosten. Ich verfolge bei der Diskussion in Marktredwitz ob der Schneeballeffekt nicht eines der Firmengebilde nach dem anderen kippen lassen wird und über das herauskäme, dass die Bank dieser Tatsache mit der Kundenverknüpfung nach § 19 KWG nicht gerecht geworden ist und plötzlich der Ausfall über der Höchstkreditgrenze liegen könnte, nachdem die Einzelkredite darunter gehalten worden sind, anstatt sie zusammen zu rechnen?

   

Nr. 4011

Mitglied

8. Dezember 2008, 13:17 Uhr

Betreff: In Sorge

Hallo Webmaster, in bin in großer Sorge um unsere/meine VR-Bank Marktredwitz. Denn ich lese in diesem Gästebuch immer wieder, daß neben den beiden Firmen "Flex" und "Gold", die ja schon über den Jordan gegangen sind, zwei noch größere Firmen im Feuer sind. Um was handelt es sich bei den öfters erwähnten Kreditnehmereinheiten. Ist das besorgniserregend, wenn da wieder mal gefummelt wurde. Wie schaut es bei den Sicherheiten bei diesen Firmen aus.Man munkelt, daß nur ein Viertel der ausgegebenen Kredite abgesichert sind. Ob diese Sicherheiten im Fall des Falles überhaupt was wert sind?
Oder habe das die Vorstände Herzog und Heidel im Griff. Da der Herzog als früherer Prüfer, diese Fälle doch kennen und diese Kreditvergaben doch aus dem Effeff kennen muß, für was war er denn sonst als Prüfer jahrelang bei uns in der Bank. Zudem soll der Steuerberater dieser Firmen im Aufsichtsrat unserer Bank sein. Das sind doch alles Leute die sich auskennen müssten oder sie halten uns zum Narren oder sind unfähig.

   

Nr. 4010

Nordlicht

8. Dezember 2008, 09:59 Uhr

Betreff: Verbandsmacht - Mitgliedsohnmacht

Es wird im letzten Eintrag sehr schön herausgearbeitet, wer im deutschen Genossenschaftsbankwesen die eigentlichen Herren sind. Es sind in vielen Fällen eben nicht die Mitglieder, sondern ein allmächtiger Verband, der sich regelmäßig über Gesetze hinwegsetzt (siehe dieses Gästebuch), der Vorstände und Aufsichtsräte wie Marionetten führt und damit das ganze System (Mitbestimmung, Miteigentümerschaft, Aufsichtsorgan, Demokratie, Verbesserung der WIrtschaft der Mitglieder) ad absurdum führt.

Ein Beispiel aus dem reichhaltigen Fundus der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge):

Die Aussage von Prüfer Grothoff, daß der Aufsichtsrat die katastrophalen Kreditvorgänge hätte nicht wahrnehmen könne, weil sie unter einer angeblichen Höchstgrenze gelegen hätten!

- Warum nimmt der Aufsichtsrat dazu nicht selbst Stellung? Ist er zu feige, weil er die Materie nie verstanden hat, oder nicht verstehen sollte, oder sollen hier die Vertreter durch die "Institution" durch vermeintlich glaubhaftere Aussagen beruhigt werden bzw. von den Verfehlungen abgelenkt werden?

- Warum soll der Aufsichtsrat sich (unter Begleitung des Prüfverbandes) eine solche Grenze gegeben haben, wo doch schon aus vorherigen Prüfberichten seit Jahren hinlänglich bekannt war, daß aufgrund der Verfehlungen der Vorstände vermutlich bewußt keine der Bank und den Gesetzen angemessene Organisation vorhanden war?

- Warum hat offensichtlich der Prüfverband dem Aufsichtsrat nicht zeitnah über seine Prüfergebnisse berichtet? Bei solch gravierenden Vorgängen besteht doch wohl eine Informationspflicht, oder? Bei Aktiengesellschaften wird jedenfalls der Aufsichtsrat regelmäßig spätestens in der Aufsichtsratssitzung, die über den Jahresabschluß zu befinden hat, die Prüfer fragen, ob es etwas wesentliches zu berichten gibt bzw. die Prüfer werden von sich aus kommen - auch, um sich selbst zu entlasten!!!!! Das geht natürlich nur, wenn die Prüfung unabhängig ist. Es ist aber offensichtlich, daß bei der VR-Bank die Prüfer so tief im Schlamassel mit drin stecken - weil sie die Vorstände über Jahre (aus persönlichen Gründen auf höchster Ebene?) protegiert haben. Sie haben versucht die Risiken in die Zukunft zu verschieben, um dem Prinzip Hoffnung zu folgen, denn in der Zukunft sollte ja alles besser werden. Über einen längeren Zeitraum hat man sogar einen "eigenen" Mann, der ehemalige Prüfer, der die Schäden an der Bank mit vertuscht hat, aufgebaut und nach und nach die Vorstände entlassen oder in "allen Ehren" zu Lasten der Mitglieder in den Ruhestand versetzt, die noch heute die monatlichen Pensionen aufzubringen haben. - Daneben wurden erst der Aufsichtsrat / der Vorstand! vermutlich dahingehend beraten, aus Imagegründen (des Verbandes) nichts gegen ehemalige betrügerische und/oder unfähige Vorstände zu unternehmen, um dann doch zurückzurudern, als offensichtlich wurde (dank dieses Gästebuches), daß sich damit der Aufsichtsrat haftbar macht und ein solche Freizeichnung durch die Vertreterversammlung nicht wirksam sein dürfte, wenn diesen nicht "reiner" Wein eingeschenkt würde.
Stattdessen ist die Bank in die Salamietaktik abgetaucht. Es wird nur scheibchenweise etwas veröffentlicht, aber auch nur dann wenn es nicht mehr anders geht, d.h. Gerichtsurteile vorliegen, deren Kosten selbstverständlich die Mitglieder zu tragen haben, die aber durch die Unfähigkeit der Vorstände und der Aufsichtsräte verursacht wurden. Die Aufsichtsräte sollten Bescheid gewußt haben, denn über anhängende Verfahren sollte der Vorstand regelmäßig informieren und ebenso über mögliche wirtschaftliche Folgen. Oder hat der Aufsichtsrat keine Kenntnis davon nehmen wollen?

- Warum hat der Prüfverband dem Aufsichtsrat eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bescheinigt, wenn er doch damit gleichzeitig erklärt, daß die Geschäftsordnung, denn im Gesetz steht bewußt keine Aufgriffsgrenze, des Aufsichtsrates nicht dazu geeignet gewesen ist, diese Mängel festzustellen?

- Warum bedurfte es für teures Geld eines Sondergutachtens von Herrn Nickl? Ist der Prüfverband vielleicht tatsächlich fachlich nicht geeignet, eine Bank zu prüfen? Das wird doch vom Verband immer den "normalen" Prüfungsgesellschaften vorgeworfen, sie hätten keine Ahnung von der Prüfung im Genossenschaftswesen. Tatsächlich geht es hier nur um die Erhaltung eines ungerechtfertigten Monopols, dessen jahrzehntelange Nutzung dazu geführt hat, daß die eigentlichen Machthaber im Genossenschaftsbankwesen vielfach die Verbände sind. Statt einer neutralen Position, die im Interesse der Mitglieder prüft, ist der Verband selbst ohne eigenes wirtschaftliches Risiko ein Hauptakteur in diesem Bereich. - Abgesichert durch die regelmäßig unverändert übernommenen Mustersatzungen mit dem Paragraph, daß der Verband zu jedem und jederzeit Stellung in der Versammlung nehmen kann (sofern er sein Fell oder die von ihm protegierten Vorstände und Aufsichtsräte schützen muß) und daß keine Versammlung ohne Verband stattfindet.

Fazit:
Der Verband hat bei dieser Bank überall sein Finger drin. Von einer objektiven Prüfung kann seit vielen Jahren schon nicht mehr gesprochen werden. Stattdessen geht es nun schon seit vielen Jahren nurnoch darum, alles zu vertuschen.
Das beginnt mit der Auswahl des neuen Vorstands bis hin zur Besetzung des Aufsichtsrats, der offensichtlich vom Vorstand und/oder Verband abhängig ist. Anders ist das ganze Schweigen und die Tatenlosigkeit nicht zu erklären.
Alle Fäden scheinen beim Verband zusammenzulaufen, denn
- wer hat z.B. wohl den Verkauf der sog. Ost-Filialen an eine Bank eingefädelt, die am Tropf des genossenschaftlichen Hilfsfonds hängt und sich das hätte niemals leisten können, obwohl doch sonst in allen anderen Fällen immer behauptet wurde, daß Fusionen die besser Lösung sei?
- Wer hat dem Aufsichtsrat beratend zur Seite gestanden und empfohlen, daß es bei der Fusionen der Zustimmung der Vertreterversammlung bedarf aber bei einem Verkauf der "hereinfusionierten" Filialen zur Rettung der Bilanz - und damit einer wesentlichen Geschäftsgrundlage - dann aber die Vertreterversammlung nicht gefragt wird?
- Wer hat die Vertreterversammlungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Banken in dem Fusionsgutachten vor der Fusion keine reinen Wein eingeschenkt, sondern die Bank noch für die Dividende gelobt, obwohl doch schon längst klar war, daß man sich diese nicht leisten konnte bzw. diese aus dem Vermögen der Bank erfolgte und nicht aus dem Ergebnis?
- Wer hat zugelassen, daß in den Fusionsversammlungen noch behauptet wurde, daß die ehemaligen Vorstände auch im neuen Vorstand seien, obwohl doch schon längst im Verband und durch die übrigbleibenden Vorstände abgemacht war, daß diese abgesägt würden?
- Warum wird das nicht auf der nachfolgenden Vertreterversammlung thematisiert? (Anwort: Weil sich die Organe - und insbesondere der Verband - nicht die Blöße geben wollen, daß herauskommt, daß sie die Vertreterversammlung vor der Fusion belogen haben!)
- Warum wurde dann - die Fehler waren doch wohl von den ehemaligen Vorständen gemacht worden - keine Regressansprüche zum Nutzen des Vermögens der Mitglieder gestellt? (Antwort: Weil sonst die Rolle des Verbandes auf den Prüfstand gekommen wäre hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse und auch der Fusionsgutachten)

Das einzige unkalkulierbare Größe sind vermutlich folgende:
1. die Vertreterversammlung - wobei hier versucht wird, über informelle Treffen (d.h. ohne für die Mitglieder nachvollziehbares offizielles Protokoll!) und über gezielte Fehlinformationen diese zu beeinflussen.
2, dieses Gästebuch - wobei hier mit Unterlassungserklärungsversuchen versucht wird, die Einstellung von kritischen Beiträgen oder Dokumenten zu verhindern.
3. die Justiz - hier bewährt sich allerdings regelmäßig die Strategie, zu versuchen die Dinge zu verzögern, bis die Kläger mürbe sind bzw. zu behaupten daß das regelmäßig nur den Einzelfall beträfe, um sich dann ggf. zu verklagen zu lassen, wohlwissend, daß das regelmäßig nicht passiert bzw. um dann wieder die Zermürbungstaktik - verbunden mit dem finanziellen Risiko für die Kläger - durch die Instanzen anzuwenden. Ein Beispiel ist hier die Frechheit der VR-Bank Marktredwitz nach dem Urteil gegen die Bank aus dem Abrechnungsbetrug zu behaupten, daß beträfe keine gewerblichen Kunden und im übrigen läge das Gericht mit seiner Meinung völlig falsch. Und, das alles geschieht immer unter Aufsicht des Verbandes!!!
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter - außer! es handelt sich um strafrechtlich zu behandelnde Vorgänge und da liegt die Hoffnung vieler eben auf der Staatsanwaltschaft!
4. die EU-Kommission - hier scheint sich langsam aber stetig durchaus etwas zusammen zubrauen, so daß das Prüfmonopol der Verbände, dem Grundübel der Macht der Verbänlde, fällt.

Alle anderen Teilnehmer meint man noch im Griff zu haben.
- Der Gesetzgeber scheint die Probleme (noch) nicht wahrzunehmen.
- Die BaFin scheint als Überwachungsbehörde eher den Gutachten und Aussagen des Verbandes zu vertrauen als den Eingaben von besorgten Genossenschaftsmitglieder und Bankkunden.
- Die Mitglieder sind regelmäßig unwissend und werden unwissend gehalten.
- Die Vertreter sind regelmäßig handverlesen und wirtschaftlich oder genossenschaftsrechtlich nicht erfahren genug, die Arbeit der Organe zu hinterfragen. Zudem winkt den Vertretern ja regelmäßig eine ungesetzliche (manche Mitglieder sind eben gleicher als andere) Sonderdividende in Form eines netten Essens. Und wenn der Magen knurrt und das Essen lecker duftet, dann scheint es regelmäßig mit der Kontrollaufgabe nicht weit her zu sein. Erschreckend auch, daß sich kein Vertreter gegen die informellen (unter Ausschluß der Genossenschaftsöffentlichkeit stattfindenen) Sonderveranstaltungen wehrt - ist ja auch viel bequemer für sie, als in das u.U. entfernte Marktredwitz zu fahren. Wenn nur noch 65% zur Vertreterversammlung kommen ist das ein Armutszeugnis für das Vertretersystem.
- Kritische Stimmen werden aus der Genossenschaft ausgeschlossen bzw. es wird stets behauptet, daß die Aussägen demnächst widerlegt würden - was dann aber nie geschieht. Aber es steht wenigstens erstmal so in der Zeitung (auf die man sich dann noch wieder beruft).
- Die Presse ist regelmäßig in der Funktion eines Hofberichterstattes. Kann das daran liegen, weil die Genossenschaft u.U große Anzeigenkunden sind? Oder liegt es schlicht am mangelnden Fachwissen der Redaktion? Denn bei 17.000 Mitgliedern im Verbreitungsgebiet der Zeitung dürfte ein öffentliches Intesse durchaus vorhanden sein. Scheinbar wird immer erst dann berichtet, wenn es schon nicht mehr anders geht, wobei die kritsche Würdigung der Vorstandspressenotizen oder - veranstaltungen eher dürftig ausfällt.

   

Nr. 4009

Uwe

7. Dezember 2008, 15:31 Uhr

Betreff: Wir müssen alle Zusammenhänge sehen

Klar helfen einzelne Fälle die Dinge besser zu erkennen, aber es sieht doch so aus, als ob die Verbandsprüfer den Vorständen in allen Bereichen freie Hand gegeben haben. Mit der Aufstellung der Risikolage haben wir vielleicht gesehen wie sich alles aufsummiert hat, aber die Bank hat doch so viele Kreditverluste gemacht, obwohl oder gerade weil sie über Jahrzehnte mit unsauberen Methoden über die Wertstellungsverschiebung versucht hat jeden Kunden abzufingern und über die verspäteten Gutschriften der Raten beim Darlehen und die valutenmäßige Vordatierung bei den Auszahlungen der Kredite zu löffeln. Ein ehemaliger Bundesinnenminister hat das als Betrug bezeichnet, als bezeichnen wir es als vom Genossenschaftsverband legalisierter Beschiss von Vorständen, die die Einnahmen mit vollen Händen durchs Fenster geworfen haben, oder vielleicht doch gesammelt in die eigenen Taschen.

Warum hat man erst heuer das Grundstück in Wunsiedel angepackt zu sanieren, aber hinter hohen Zäunen, weil mein kein Foto der Arbeit zulassen will. Wir sind doch eine Genossenschaft von 17.000 Mitgliedern und nicht bei Ulbricht und Honecker, wo keine Kritik erlaubt oder ertragen wurde. Die Regierung hat das doch schon vor Jahren angeordnet. Geht es überall darum Gras über bestimmte Sachen wachsen zu lassen, weil dann die Öffentlichkeit auch sagt, wenigstens wird es jetzt erledigt, anstatt gar nicht? Aber die VR-Bank kann ja nichts erledigen, da kommen Revisoren vom Verband und sagen die Abschreibungen bei den Kredit, die wir gefunden haben und die unvermeidlich sind, die passen nicht mehr in die Bilanzen der Bank, aber nehmt einen von uns an Eure Spitze und wir verschieben den Schaden über die Jahre nach hinten. Oder wer schützt einen Kunden wenn nicht die Prüfer, wenn er keinen Nachweis über den Verbleib der eigenen Sicherheiten bekommt? Ist das Legalisierung von Diebstahl? So darf das doch nicht sein.

Die Zusammenhänge müssen wir über alles aufzeigen, über die faulen Abrechnungsmethoden und die US-Fondsvermittlung am Genossenschaftsverbund vorbei eventuell über bankinterne Verrechnungskonten abgewickelt, über die Gesamtverluste runter zu den Einzelfällen bis hin zur Waldeslust, wo Johannes Herzog geglaubt hat mit dem Geschenk von 432.000 € die alte Tradition ungesehen und ungestraft weiter führen zu dürfen und seinen noch mit Eierschalen bedeckten neuen Kollegen Heidel und den Notvorstand Aufsichtsratsvorsitzender Schelter im wahrsten Sinne des Wortes gleich intern mitverhaftet hat, weil keine anderen eine Ordner aufmacht, der nicht gleich Gefahr läuft selbst in den Strudel zu geraten. Ganz wichtig ist immer wieder der Staatsanwaltschaft durch unsere neuen Blickwinkel zu helfen. Wir wollen uns nicht in die Arbeit einmischen, wir wollen verhindern, dass nicht alle Betrachtungswinkel auch berücksichtigt werden. Es läuft nur immer wieder auf die Person des heutigen Vorstandes zu, der alleine durch die Steuerung auf seine Amtsübernahme unglaublichen Schaden verursacht haben könnte.

   

Nr. 4008

Hannelore

7. Dezember 2008, 14:38 Uhr

Betreff: Dank den Prüfer konnten die Vorstände den Schaden verursachen

Nicht Johannes Herzog darf den Staatsanwalt spielen und den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) fordern. Mit diesem Freispruch geht es um den eigenen Freispruch des Prüfers. Mit dem Jahr der Fusion 2001 oder spätestens mit dem Abschluss dieses Jahres ist er als Prüfer hierher gekommen. Der letzte Eintrag hat uns aufgezeigt, was er gewusst hat, was in den Prüfungsberichten gestanden ist, die man als geheime Kommandosache versteckt. Mit dem Belügen der Öffentlichkeit durch diesen Exprüfer hat es angefangen, als er als einziges Sprachrohr der Bank den Rauswurf von Karl Krämer als Verjüngung des Vorstandes verkündete, auch hier die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden und nicht eines früheren Prüfers und Gesamtprokuristen. Immer wieder wird gezeigt, dass nur dieser Mann das Heft in der Hand halten sollte und angefangen von Horst Pausch, über Rainer Loos und jetzt Werner Schelter die Aufsichtsratsvorsitzenden immer nur Marionetten des Genossenschaftsverbandes und dessen verlängerten Arm Johannes Herzog sind.

Die Darstellung der Risikolage bei der Bank über die Lageberichte von 2001 bis heute mit den laufend steigenden schwierigen Kreditengagements, mit der unglaublichen Aufstellung vom 29.06.2006 zurück auf die Jahre 2003 bis 2005, das sind alles Auswüchse des Versagens der Prüfung des Genossenschaftsverbandes. Aussagen die man zuletzt immer wieder zu den Bekanntgaben der Versammlungen von 2004 und 2005 gezeigt bekommen hat, sind Verfehlungen die nach dem Buchstaben des Gesetzes verfolgt werden müssen, weil sie eventuell kriminelles Handeln belegen. Wer einen kleinen Vorstand verfolgt um eine Fusion durch zu drücken, ob es nun hier in Bayern ist, oder Herr Klein-Heßling in Ostdeutschland, oder die Runterbewertung des gesamten Kreditbestandes bei der VB Lauenburg in einem einzigen Jahresabschluss, der hat nicht das Recht einen Manfred Heger davon kommen zu lassen, wenn der Zigtausende Kontoüberziehungen zu verantworten hat, die man selber nicht kontrollieren wollte.

Herr Herzog und Herr Grothoff und viele namentlich nicht genannte Leute des Verbandes stehen auf der Stufe von Manfred Heger und sie sind genauso mitschuldig an den 50 Millionen Verlusten, die in den Bilanzen gestanden sind. Kein Johannes Herzog hat für den Ausspruch des Freispruchs für Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer das Recht den eigenen Freispruch zu verkünden. Jede Lüge gegenüber uns ist neben den Informationsparagraphen im GenG mit Nr. 147 und 150 eine Verschärfung der Mitverantwortung an dem Verschulden früherer Tage. Nicht weil es die Prüfer nicht gesehen haben ist ein solcher Schaden entstanden, er ist entstanden, weil die Prüfer den Schaden ermöglicht und begünstigt haben und weil die Vorstände wussten sie kommen ungeschoren davon. Wie kann Johannes Herzog hier noch Tag für Tag rein und raus gehen, hat dieser Mann keine Skrupel? Er braucht gar nicht zu zu geben was bei Flex und Gold, Gold, Gold und beim Kauf des HOMA-Hauses usw., usw. alles gelaufen ist. Das ist nicht mehr von der Hand zu weisen.

   

Nr. 4007

Ehemaliger Prüfer

7. Dezember 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Das fatale Urteil des Dr. Nickl über die Prüferarbeit

Wie nahe hat man den Vorstand mit den 53 Kreditüberschreitungen oder Kreditausweitungen laut dem Urteil in Eintrag Nr. 4227 in der Begründung bei II. neben der Existenzvernichtung auch noch an die Gefängnisstrafe ohne Bewährung gebracht? Wieso hat man den Goldmärchenkreditmann wegen knapp einer Million öffentlich zum Schurken gestempelt und seinen Helfer Reinhold Wolf in der Bank, der ihm das Geld entgegen § 18 KWG ohne ausreichende Unterlagen ausgezahlt hat, auch noch als Zeugen zum Prozess geschickt?

Wieso darf ein Prüfungsgruppenleiter Raimund Grothoff eine Vertreterversammlung belügen, wo es nicht nur um den Schadensersatz für Flex gegangen sein dürfte, sondern um die stillschweigende Befreiung für 50 Millionen € für die Vorstände, die dann erleichtert ihre Entlastung erhielten? Wenn im Genossenschaftsgesetz in § 38, Aufgaben des Aufsichtsrates, in Absatz 1 steht: (Satz 1) Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. (Satz 2) Er kann zu diesem Zweck von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft sowie den Bestand der Genossenschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren einsehen und prüfen. (Satz 3) Er kann einzelne seiner Mitglieder beauftragen, die Einsichtnahme und Prüfung durchzuführen. (Satz 4) Auch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann Auskünfte, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen? Hat dann der für durchgängig an die zehn Prüfer verantwortliche Mann des Genossenschaftsverbandes die Vertreter belogen, wenn er am 30.06.2005 sagte: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte“? Wie ist das im Verhältnis zum Gesetz zu sehen, wenn der Aufsichtsrat jederzeit Auskünfte zu allen Angelegenheiten sowie Einsicht in die Bücher verlangen darf?

Musste Herr Grothoff dem Vorstand Heger zur Befreiung vom Regress bei Flex verhelfen, wenn man schon den Schaden von 2,6 Mio. € auf 1,2 Mio. runter reden musste und damit allen Vorständen für 50 Millionen € Kreditverluste in den letzten Jahren, wenn man selber als Prüfer nebenbei wahrscheinlich eine falsche Bankbilanz als Genossenschaftsverband bestätigte? War Herr Grothoff geschockt, als er dann danach das fertige Versammlungsprotokoll mit seinen Worten (= Link) gelesen hatte? War er mit dieser öffentlichen Aussage gegen das Genossenschaftsgesetz nun aufgenommen in die verschlossenen Bände der bekannten Verfehlungen bei der VR-Bank Marktredwitz die nicht weiter verfolgt wurden, aber in geheimen Schränken aufbewahrt wurden? Wieso wurden bei dem Vorstand in Südbayern nach 53 Fällen gesucht und gestöbert und in Marktredwitz, gefüllte Regale im Archiv mit 36 Bänden über beispielsweise drei Jahre von den Prüfern nicht beachtet? Was Dr. Nickl auf der Versammlung (= Link) zu den Überziehungen sagte, war doch die Aussage, dass die Prüfer Ihre Arbeit verweigerten.

War es in Wirklichkeit so, dass die Prüfer oder die Vorstandskollegen, oder die Aufsichtsräte doch immer alles selbst wussten, aber die Schweinerein mit trugen? Brauchen wir über alle Volks- und Raiffeisenbanken hinweg einen Wunsiedeler Kreis der die Geheimnisse in den selbst verschlossenen Schränken ans Tageslicht bringt, wenn man hört, dass man die Raiffeisenbank Feldkirchen zur Fusion saniert hat, in dem man da eventuell ein Volumen von 80 Mio. € zur BAG Hamm verfrachtet hat? Sagt das Gesetz in § 34 Genossengesetz dass der Vorstand zum Schadensersatz verpflichtet ist, oder sagt das Gesetz, dass genossenschaftliche Prüfungsverbände Rettungsaktionen zu Lasten der solidarischen Sicherungseinrichtung mit millionenfachen Steuerfolgen für Vorstände starten darf, wenn es in deren Kram passt? Sagt das Genossenschaftsgesetz, dass es nicht zu überwachen und zu überprüfen ist, wenn der Aufsichtsrat ein halbes Jahr die Vorstandstätigkeit übernimmt und damit sämtliche Reißleinen eines gesetzlich vorgegebenen Sicherungssystems für die Vermögenswerte einer Genossenschaft und deren Kunden aufgerissen werden, wie bei der kleinen Raiffeisenbank Singoldtal am Lech?

Glaubten sich diese Kreise sicher, dass sie alles wegsperren dürfen und nur sie selbst die Schlüssel haben? Warum mussten die Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz mit Klagen um die Bilanzen und Vertreterversammlungsprotokolle kämpfen? Warum schreibt Johannes Herzog die Protokolle neuerdings nur noch wie eine erweiterte Tagesordnung ohne Fleisch und Aufklärung an die Mitglieder? Warum musste auch beispielsweise Dr. Nickl in einer Klage zur Herausgabe des Versammlungsprotokolls vom 30.06.2005 gerichtlich seine eigene Arbeit (= Link) verleugnen?

Hat die Änderung des Genossenschaftsgesetzes die Akteure im Umfeld der VR-Bank Marktredwitz so überrascht? Hat Dr. Nickl zu seinen Feststellung auch zehn Mitarbeiter gebraucht oder hat er gesagt, zeigt mir den Stapel an Überziehungslisten? Hat er 36 mal die letzte Seite aufgeschlagen mit den Unterschriften aller Vorstände? Hat er mit seinem eigenen Gutachten den Verbandsprüfern eine Ohrfeige verpasst? Hat Dr. Nickl in sein Gutachten geschrieben, die Prüfer Grothoff und Herzog haben ihre Aufgaben nicht wahr genommen, eventuell noch krasser formuliert? Wie will Johannes Herzog der Öffentlichkeit erklären, er hätte von den Krediten von vor 2004 nichts gewusst? Kennt er als stellvertretender Prüfungsteamleiter seine eigenen Arbeit nicht? Hat er den Prüfungsbericht, der den Jahresabschluss 2001 beinhaltet, also im Jahr 2002 geschrieben wurde bereits zum ersten Mal mit erstellt, nach dem Manfred Heger das vorige Prüferteam angeblich komplett mit Hausverbot belegte? Oder war es der nachfolgende Prüfungsbericht, wo man doch den vorigen eingehend studieren muss?

Lesen wir das ursprünglich zu verheimlichende Protokoll vom 30.06.2005 dahingehend, dann haben die Prüfer die Überziehung bereits im Jahr 2001 gesehen und sie haben die 375.000 € oder 734.000 DM (= Link) in den Prüfungsbericht geschrieben, denn dass steht bei den Ausführungen des Dr. Nickl als Aussage des Herrn Grothoff dabei. Hat man dann im Jahr 2002 die Überziehung beim Stand von 710.000 € oder im Jahr 2003 bei 745.000 € nicht mehr in den Prüfungsberichten gehabt? Was hat man da bei der Einzelprüfung geschrieben, wie man so eine Entwicklung aus Prüfersicht sieht, ob man selber gesehen hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie in den Bankunterlagen dargestellt den Tatsachen nicht entsprechen, von denen der Vorstand wissen musste, der die Überziehungen alleine vornehmen konnte und von denen auch der Vorsitzende des Kreditausschusses des Aufsichtsrates wissen musste, der eventuell als Steuerberater des Kunden noch falsche Kundenbilanzen erstellt hatte? Müsste man heute sagen, man kennt den Kunden aus dieser Zeit höchstpersönlich, der vielleicht tagtätlich beim Kaffe mit Manfred Heger selbst die Überziehungen gesehen hat, wie sie freigegeben wurden?

Man kann hier auch nachlesen was die Risikoklassen bei einer Bank im Kreditgeschäft bedeuten. Ein risikoloser Kredit wird nicht in den Bericht geschrieben, was war also Flex für eine Risikokategorie am 31.12.2001? War es als latentes Risiko in Klasse 2 eingestuft? War es schon als Wertberichtigungskredit in Klasse 3 definiert? Wenn es im Prüfungsbericht gestanden hat, wie Raimund Grothoff ausführte, dann hat auch schon das BaFin ab dem Jahr 2001 diesen Kredit mit beobachtet. Dr. Nickl hat wahrscheinlich in seinem Gutachten ein fatales Urteil zur Arbeit der externen Revision gemacht, entweder direkt, oder indirekt. Hat Herr Herzog dieses Gutachten schon verbrannt, oder ist es noch zu haben? Indirekt steht drin, wie der Verband Johannes Herzog unter Missachtung der Prüfungspflichten zum Vorstand und Nachfolger von Manfred Heger gemacht hat. Hat die Staatsanwaltschaft das Werk schon gelesen?

   

Nr. 4006

Aus der Organisation

5. Dezember 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Überziehungsbearbeitung – Ausdruck der Schweinereien

Je nachdem man sich diese Überziehungslisten aus der EDV heraus aufbereiten lässt wissen Insider, dass diese Listen damals entweder auf Papier gefertigt wurde, was logisch gewesen wäre, oder vielleicht nur noch elektronisch übers System zur Verfügung gestellt wurden, wodurch aber jeder Kreditmann, jeder Vorstand und jeder Prüfer unverzüglich und unabhängig voneinander die Dinge kontrollieren konnte und es bei einer ordentlichen Organisation einer Bank auch tagtäglich tun musste.

Wie viele Überziehungen waren also bei VR-Bank Marktredwitz auf einer Seite dieser Listen gestanden? Fünf bis zehn eventuell? Für drei Jahre Prüfungszeit von Grothoff und Herzog 36 aufbewahrungspflichtige Bände, wo man den Prüfern heute noch jeden einzelnen an die Ohren hauen müsste? Bände die man niemals übersehen konnte, weil die Prüfung der Überziehungsarbeit ein ganz wesentliches Moment der Prüfung überhaupt ist? Oder will der Verband behaupten, dass in ganz Bayern keine Überziehung geprüft wurde, oder nur die bei der VR-Bank in Marktredwitz nicht?

Wie ist denn die Verhältnismäßigkeit zu sehen, wenn man den kleinen Vorstand in Südbayern mit 53 Überziehungen niedergemacht hat mit der Anklage die zu dem Urteil gegen den Vorstand (= Link) geführt hat? Haben ihn die Prüferkollegen der Herren Grothoff und Herzog solange gehetzt, bis ihm noch die letzten Ansprüche genommen werden konnten? Wie viele Seiten haben diese 53 Überziehungen ausgemacht, fünf oder zehn? 53 Fälle wo der Gesamtschaden das Doppelte ausmachte wie bei Johannes Herzog mit dem Geschenk bei der Waldeslust auf einmal? Wo sind bei den 53 Fällen solche Beträge nur einmal gestanden, wie Sie Dr. Nickl in seinem Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgestellt hat bei dem armen Vorstand nur einmal gestanden? Warum hat man nicht die Summe aufgestellt, die sich am 31. Dezember 2002 und 2003 in den Listen gezeigt hat, da wird doch der Wert des Vorjahres nicht abgezogen, das interessiert den Computer bei der Listenerstellung nicht, aber den Aufsichtsrat oder Herrn Herzog, wenn man die Zahlen nicht so groß schreiben darf.

300 Seiten Überziehungslisten mal mindestens fünf Überziehungen, das sind pro Monat 1.500 Überziehungen, im Jahr 18.000 Überziehungen in drei Jahren 54.000 Überziehungen. 1.000 mal mehr von Manfred Heger wie gesagt im Grund alleine bearbeitet, mit unglaublich Einzelbeträgen. Bei nur 10 Überziehungen auf einer Listenseite wären es sage und schreibe über 100.000 Überziehungen, die Manfred Heger durchgehen hätte lassen und die von niemand kontrolliert worden sein sollen. Warum also den kleinen Vorstand in Südbayern, aber die Marktredwitzer Vorstände nicht? Warum ist Manfred Heger heut ein großer Finanzberater und der Vorstand vielleicht ein Sozialfall? Weil der Verband Heger gar nicht anklagen konnte, weil es unweigerlich gewesen wäre, dass die Prüfer mit dran gewesen wären und damit die ganze Verbandsstruktur. Drückt sich in diesem Vergleich nicht die Menschenverachtung des Systems genossenschaftliche Prüfung in krassester Weise aus, aber anderseits auch die Gunstgewährung für die eigenen Freunde?

   

Nr. 4005

Susanne

5. Dezember 2008, 00:16 Uhr

Betreff: Zu allen vorherigen Einträgen, aber sich selber den teuren BMW-Jeep kaufen

Geht es schneller den BMW-Jeep zu bestellen, als zu planen wie man die leere Tropfsteinhöhle Möbelhaus auf Vordermann bringt? Von vier Millionen hat man gehört für die Ostfilialen. Wären die schon wieder weg, wenn man die US-Anlagen abschreiben müsste aus dem Bankgeschäft und eine verspätete Komplettabschreibung einer Vertuschung eines im Gebäudebestand versteckten Kreditverlustes? Oder war der BMW-Jeep so billig, weil man als neuer Vorstand mit dem nächsten Firmenchef freundschaftliche Beziehungen pflegt? Gelernt ist gelernt und genau Beobachtung bringt auch Erfahrung und Lerneffekt. Wie eng die Freundschaften zwischen den alten Vorständen und manchen hohen Verbandsleuten waren, das könnte sich an den Überziehungen ablesen, die dann bei der Bank von keinem Prüfer angeschaut worden sind, oder daran, dass heutige Vorstände als Verbandsprüfer noch ganz andere blinde Brillen aufhatten in der Hoffnung ewige Dankbarkeit und persönlichen Ertrag zu ernten.

   

Nr. 4004

L.

4. Dezember 2008, 23:46 Uhr

Betreff: An Auskenner in 4223

Danke lieber Auskenner für Ihre Mühwaltung. Nur wollen Sie Ihre Berechnung nicht richtigstellen. 27.200 Zinsen aus dem anzunehmenden Kaufpreis von 2,727 Mio. € das ist 1 %. Haben Sie die Maltaste am Rechner vergessen zu drücken? Hab ich mit 5 % einen relistisch niedrigen Wert für den jährlichen Zinsverlust angesetzt? Ich hab dagegen die sicher auch laufend anfallenden Kosten nicht genannt. Wenn man die Bretterverschläge an den Fenstern weg macht, dann sieht es wahrscheinlch aus wie in einer verlassenen Westernstadt aus einem billigen Film. Aber leider ist Marktredwitz kein Film und ein Zettel Vorsicht Dachlawinen heißt da wenn er an Latten festgemacht wird Vorsicht Putzlawinen.

   

Nr. 4003

Aus der Organisation

4. Dezember 2008, 23:23 Uhr

Betreff: Der Beleg des Misswirtschaft, die unkontrollierten Ãœberziehungen, monatlich 300 Seiten

Wenn hier immer wieder darauf hingewiesen wird, dass bereits die Staatsanwaltschaft vor einem Jahr die Arbeit im Kreditwesen bei der VR-Bank gegenüber der Frankenpost als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet hat, dann ist genau der Satz von Dr. Nickl aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) meiner Meinung nach der Nachweis der Misswirtschaft und der Nachweis der Mitschuld und des Mitwissens der Revisoren bei der Bank, wo es um die Überziehungen geht, unbegreifliche 300 Seiten Listen pro Monat, dickste Wälzer mit dem Format von DIN A 4-Seiten, lückenlos beschreiben. Überziehungen sind die Wurzel des Übels, es ist der Beleg, dass der Kreditnehmer mit seiner Kalkulation, mit seinem Kreditrahmen nicht mehr klar kommt, dass er Liquiditätsprobleme hat. Nach heutiger Prüfungsvorschrift macht bereits die EDV nach 90 Tagen dicht, dann ist der Kredit ein Risikoklasse-3-Kredit und was das heißt, das ist hier auch schon vielfach aufgezeigt und diskutiert worden.

Nach heutiger Praxis traut sich kein Vorstand oder Kreditmann eine Überziehung über diese Frist laufen zu lassen, da müssen neue Regelungen her. Bei der VR-Bank wird in dem Versammlungsprotokoll geschrieben, dass diese Praxis bis vor Kurzem die Regel war und das keiner der Vorstandskollegen, dass kein Aufsichtsrat das kontrolliert hat. Es ist unglaublich, wenn beim höchsten Organ der Genossenschaft in der Form berichtet wird, dass diese Listen auf Seite 300, oder was sonst die letzte Seite gewesen sein soll, nur gegengezeichnet wurden und dass das die Prüfer durchgehen ließen. Es ist noch unglaublicher und unfassbarer, wenn der Prüfungsteamleiter der Versammlung sagt, der Aufsichtsrat hätte erst ab der Großkreditgrenze prüfen können, einfach unglaublich. Jeder, ob Manfred Heger oder im anderen Fall Reinhold Wolf, jeder Kontrollvorstand, der ja Karl Krämer war und im Goldfall vor Gericht erklärte, er hätte von dem Kredit nichts gewusst, wofür er schon für eine Falschaussage belangt hätte werden müssen, jeder Aufsichtsrat und jeder Prüfer hat sich über diesen Satz wahrscheinlich in Millionenhöhe wegen Untreue schuldig gemacht. Im Verhältnis zu dem Vorstand in Südbayern mit 53 Fälle für 800.000 € hätte jeder Beteiligte an diesen Überziehungslisten, durch Verantwortung, Absegnung oder unterlasse Kontrolle ein Vielfaches an Schuld auf sich geladen.

Wie der Eintrag im Münchener Gästebuch sagt, wieso wird das nicht verfolgt? Wieso darf der Prüfer Herzog auch noch gegen die Wirtschaftsprüferordnung aus dem Prüfungsdienst unmittelbar in die Gesamtprokura als Vorstadium des Vorstands wechseln, genau zu dem Zeitpunkt, als Dr. Nickl solche Ungeheuerlichkeiten verkündet. Nicht nur diese Überziehungen sind an sich eine Kriminelleshandeln, die Einsetzung des Herr Herzog ist Beleg einer Vernebelung und seine Aussage von dieser Zeit nichts zu wissen genauso.

   

Nr. 4002

Auskenner

4. Dezember 2008, 21:18 Uhr

Betreff: Bewertungsspielräume ?

Was die Beitragsschreiber wegen dies HOMA-Gebäudes hier anführen ist wirklich so, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Man stelle sich vor, ein Firmenkunde einer Bank hat ein Gebäude, das als Sicherheit für diese Bank dient. Mit welchen Wertansatz würde die Bank dieses Gebäude beleihen? Da es nur gewerblich nutzbar ist, ist der Ertragswert die Berechnungsgrundlage. Welche Erträge sind aus der Nutzung des Gebäudes zu ziehen. Entweder ist der Gewinn der vom Unternehmen in diesem Gebäude erzielt wird oder wenn gewerblich vermietet. die erzielte Miete.
Wenn ein Sachwert angesetzt wird, dann sind die Herstellungskosten die Basis und dann wird eine Nutzungsdauer festgelegt. Daraus errechnet sich der aktuelle Wert. Von diesem werden Abschläge für allgemeine Risiken, der aktuelle Zustand des Gebäudes ist berücksichtigen. Desweiteren werden Bauschäden, Kontaminierungen, Lage, Zuschnitt des Gebäudes, Möglichkeit für eine andere Nutzung berücksichtigt. Diese Ansätze sind nur beispielhaft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aber sie zeigen auf, aus welchen Blickwinkeln bei einer Beleihungswertberechnung vorgegangen wird und wie eine Bank den Wert des Objekts einschätzt.
Wenn wir es als Maßstab nehmen, wie Banken die Objekte ihrer Kunden einschätzen, dann müssen sie doch auch das gleiche bei ihren Objekten tun. Betrachten wir jetzt konkret das HOMA-Gebäude. Welche Erträge sind erzielt worden: Null. Mieteinnahmen: Null. Unterhaltungskosten p.a. geschätzt: 50.000 €.
Zinsausfall p.a. 27.200 € Macht einen negativen Ertragswert von 77.200 €. Da kein Ertrag dagegen steht, kostet dies Bank im Jahr ca. obige Summe.
Der Sachwert ist als Außenstehender schwer zu beurteilen. Aber man muss berücksichtigen: Bauschäden, Wassereinbrüche, Putzabplatzungen, Asbest- Kontaminierungen, Kosten für eine anderweitige Nutzung usw. Was ist die Schlußfolgerung: Abriss des Gebäudes. Das heißt als Wertansatz Grundstückwert minus Abbruchkosten = Null oder sogar minus.

Unter diesen Gesichtspunkten ist der komplette Bilanzansatz Null. Das heißt das HOMA-Gebäude ist durch eine Abschreibung auf Null zu stellen. Das wird voll auf die G+V durchschlagen, da es dort als Abschreibung auf Sachanlagen zu Buche schlägt und somit den Aufwand erhöht. Damit erklärt sich auch, warum diese Abschreibung bisher nicht vorgenommen wurde, denn das hätte bei der trostlosen Ertragssituation einen Verlust ergeben. der selbst bei den bisherigen bilanziellen Klimmzügen nicht zu stemmen gewesen wäre und auch ist. Da die Bank wie es Fachjargon genannt wird - blutlleer ist - d.h. keinerlei Reserven mehr hat, ist es spannend wie Herzog und Heidel dieses Jahr die Bilanzierungsrichtlinien drehen und wenden.
Das Fatale an der Geschichte ist, dass Kunden bei einer derartigen Situation ihrer Sicherheiten sofort der Kredit gekündigt wird wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen- und Vermögensverhältnisse. Im Grunde können sich die Kreditkunden aufgrund des Geleichbehandlungsgrundsatzes darauf berufen das ihre Objekte auch zu einen früheren Wertsansatz weiterhin bewertet werden. Das hat enorme Auswirkungen auf das Rating, Zinsatz der Kredite und Verhandlungsposition bei der Bank. Die Vorstände in Marktredwitz schaffen hier einen Präsidenzfall, denn warum haben ihre Kunden nicht das gleiche Recht wie ihre Bank.

   

Nr. 4001

Uwe

4. Dezember 2008, 19:45 Uhr

Betreff: HOMA-Gäude und unkontrollierte Überziehungen?

Ist der Kredit zum HOMA-Möbelhaus von der Staatsanwaltschaft mit den höchst risikoreichen Engagements nach der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) schon auf der Liste der angeschauten Kredite? Von der unglaublichen Tatsache, die jedem normalen Bankmann aber auch Revisor die Schamesröte ins Gesicht treibt, von der Dr. Nickl in der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) zu den Überziehungen berichtet hat, dass man die Listen nach der damaligen Praxis in der Bank gesammelt hat und einmal im Monat die anderen Vorstände gegengezeichnet haben, das haben doch Herzog und Grothoff auch gewusst und nicht nur der beauftragte Anwalt des Aufsichtsrates.

Es ist doch unglaublich, wenn man von den besten freundschaftlichen Beziehungen von Manfred Heger zu den Flexverantwortlichen wusste und dann nicht überprüft hat, ob die vom Vorstand hingestellten Unterlagen auch richtig sind, oder von den freundschaftlichen Beziehungen zum HOMA-Chef. Hat man nicht kontrolliert wie da Überziehungen bei Flex bis an die Million heran zustande gekommen sind und ob das für den Fall HOMA in ähnlicher Form gelaufen ist, Engagementbearbeitung ausschließlich durch Herrn Heger, Engagementbearbeitung gegen die Vorschriften des internen Kontrollsystems bei Genossenschaftsbanken und damit gegen alle einschlägigen Gesetze zur Organisationsregelung? Hat man beim HOMA-Hauskauf nach kontrolliert, ob sich der Bankvorstand und der Kunde einig waren jeden Sollstand im Kreditbereich mit dem Kauf abzudecken? Hat man nachkontrolliert welche Überziehungen Heger da machen hat lassen, wenn die anderen ja nicht kontrolliert sondern nur gegengezeichnet haben? Hat man es ausgeschlossen, dass wir heute in der Bankbilanz vielleicht über gelinde gesagt unkorrekte Kreditauszahlungen in diesen Überziehungsbereichen solche Sachen als Gebäudebestand bilanzieren?

Wo ist der Unterschied zu Aussagen von Reinhold Wolf nach seinem Ausscheiden dann vor dem AG Wunsiedel im Juli 2007, ich hab nicht gewusst ob ich Schmier- oder Bestechungsgeld ausgezahlt habe? Heißt da der Nachsatz, aber mein Kollege hat mir genauso die Überziehungen gegengezeichnet wie ich seine und das hab ich schon vorher gewusst? Und heißt der nächste Nachsatz die Revision hat nie geprüft? Hat man die HOMA-Verfügungen in diesem Sinne vor dem Kauf auch nachgeprüft, oder war die Befreiung von Manfred Heger über Flex mit der Erleichterung für die Kollegen Wolf und Krämer nach dem Frankenpostartikel in Eintrag Nr. 4201 von den Herren doch als Globalbefreiung vorgesehen ohne dass man das so angesprochen hat, wenn man doch Manfred Heger auch ohne die Vertreter schon ein Jahr vorher selbst befreit hat von allen bekannten und noch nicht bekannten Ansprüchen? Würde die Offenlegung der Beleihungswertberechnung im HOMA-Kreditfall ergeben, dass man mit dem Kaufpreis vielleicht selber über die eigenen Wertermittlung drüber gegangen sein könnte um jeden Verlust, egal wie er zustande gekommen ist, mit unterzubringen? Was wissen Sie von diesem Kreditfall von vor dem Jahr 2004 Herr Herzog, oder was wollen Sie uns sagen mit Ihrer verbesserten Kommunikation, was Sie davon nicht wissen?

   

Nr. 4000

L.

4. Dezember 2008, 16:26 Uhr

Betreff: Wenn die Bewertung des HOMA-Hauses nicht gezeigt wird, dann lassen wir das überprüfen

Es ist doch mit der Bewertung des HOMA-Gebäudes in der Bilanz der VR-Bank nicht anders wie mit den Einzelwertberichtigungen zu den Krediten. Wenn das Haus tatsächlich mit den 5,3 Mio. DM, oder wie in der Anlage zu Eintrag Nr. 4219 mit 2,7 Mio. € gekauft worden ist und es seit über 5 Jahren leer steht, man sieht wie der Putz in großen Flächen von der Wand fällt, man davon spricht dass es asbestbelastet sein soll, dass man von Wasserschäden redet, dann muss man die Wertminderung genauso bilanziell absetzen, dann haben wir da genauso noch Beträge in den Rücklagen drin, die mit nichts mehr gedeckt sind. Und hier muss nicht nach dem sogenannten Sachwert eingeschätzt werden, es muss nach dem Ertragswert eingeschätzt werden und der ist wie gesagt bei Null-Komma-Null-Garnichts.

Wer kennt nicht die Leier als Kunde mit der Beleihungswertberechnungen, die zwingend in den Kreditunterlagen der Bank vorhanden gewesen sein muss, wo man Pläne und Baugenehmigungen bringen muss. Müssen wir die Staatsanwaltschaft auch hier auffordern, ob nicht reelle und reale Einschätzung die Grundalge des Kaufes war, sondern die benötigte Summe für einen Abschreibungskredit? Es geht wie überall um das Vermögen der Mitglieder. Wie war z.B. der Brandversicherungswert als Hilfswert, hätte der Kauf so eines strittigen Gewerbeobjektes überhaupt ohne gutachterliche Stellungnahme erfolgen dürfen, oder ist ein Verzicht darauf schon Untreue?

Wenn Herr Herzog die Bewertung nicht offen legt, dann muss nach fünf Jahren Leerstand eben doch bei der Staatsanwaltschaft ein Strafantrag wegen Verdacht der Bilanzfälschung wegen Ansatz viel zu hoher Werte und Hochhalten der Kreditrisikogrenzen gestellt werden und natürlich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch dazu eingeschaltet werden. Vielleicht liegen dort ja schon genauere Erkenntnisse aus früheren Prüfungsberichten vor, wenn der Kredit einzeln geprüft wurde. Wäre das Möbelhaus gelaufen, dann hätte HOMA nicht verkauft, der Umkehrschluss ist doch erlaubt und hätte es die VR-Bank wirklich gebraucht, dann wäre den Vorständen in fünf Jahren schon was zur Nutzung eingefallen. Hätte es HOMA aber nicht mehr gebraucht nur weil man sich zurückziehen wollte, dann hätte man dafür nicht diese horrende Summe hinlegen müssen. Wer weiß ob nicht auch die Hofer VR-Bank noch froh war weil man in Marktredwitz so großzügig war. Die Bank verzichtet seit fünf Jahren auf Zinsen auf 2,7 Mio. € wenn das der Kaufpreis war, das wären bei 5 % im Jahr schlappe 136.000 €. Man gönnt sich ja sonst nichts.

   

Nr. 3999

Susanne

4. Dezember 2008, 14:26 Uhr

Betreff: 5,3 Mio. Mark für die Bruchbude HOMA-Haus

Da kocht doch schon wieder die Wut hoch. Für 5,3 Mio. Mark dürfte Manfred Heger die Bruchbude HOMA-Haus gekauft haben. Wahrscheinlich ist das jetzt null wert, da hat man wieder einen totalen Kreditverlust verdeckt. Haben alle wieder nachträglich zugestimmt? Wo kann man beantragen, dass das Haus von einem Sachverständigen geschätzt wird damit die wirklichen Werte in die Bankbilanz kommen? Wenn man soviel Geld investiert, dann spricht man doch in der Vertreterversammlung davon, wenn man nicht drüber redet, wie am 14. Oktober 2004, wo das Thema doch dran gewesen wäre, dann hat man was zu verbergen.

   

Nr. 3998

Ungläubiger

3. Dezember 2008, 18:23 Uhr

Betreff: Ungesetzliche Bilanz aufgestellt von den Verbandsrevisoren Grothoff und Herzog?

3 Mio. 750 Tausend € hätte man mehr an Wertberichtigungen runterbuchen müssen, wenn man den Anhang in Eintrag Nr. 4204 anschaut und was dann in Eintrag Nr. 4214 dazu geschrieben wurde. Das bedeutet nach Interessant, dass die Rücklagen auf unter 5 Millionen zurück zu nehmen gewesen wären. Da hat man also schon 12,9 Mio. € an Abschreibungen irgendwie hingedreht, 2,2 Mio. € aus den Rücklagen genommen, damit man nicht in die Kritik geraten ist keine Dividende zahlen zu müssen, so kann ich mich erinnern, war es im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link), dieser Horrorveranstaltung, gestanden und dann hat man diesen riesigen Betrag noch draußen gelassen. Es ist unfassbar, was alles möglich ist, wenn der Prüfer schon vorher selber den Betrag einsetzt, der raus kommen muss. Was war denn an der ersten Bilanz von Heger, Wolf und Krämer gesetzwidrig, wie man bekannt gegeben hat? Die Bilanz, die man zwischen dem sanften Rausschmiss von Manfred Heger Anfang August 2004 bis Oktober noch gezimmert hat, da hat es doch auch eine Abstimmung zwischen Vorstand und Prüfern gegeben, Reinhold Wolf hat die nächsten Jahre immer so gesprochen, in Abstimmung mit den Verbandsprüfern.

Eine Einzelwertberichtigung muss von der Bank selber festgestellt werden, sonst sind ihre Beleihungswertberechnungen einen Pfifferling wert, aber bei so vielen Prüfern, was sollten die auch gemacht haben, vielleicht gleich die Beleihungswertberechnung, die sich die Vorstände geschenkt haben und dann die Wertberichtigung oder die Direktabschreibung gleich mit? Die Prüfer Herzog und Grothoff haben nicht nur das mit den Einzelwertberichtigungen vorgeschlagen, die haben gleich gewusst welches Ergebnis raus kommen muss, damit ein Jahresabschluss, fertig gestellt im Oktober auf das Vorjahr nicht alles kippt und man nicht vielleicht sogar nachsanieren muss. Man muss sich fragen was da geprüft wurde, bei so einer maroden Bank, die Jahre zuvor die Aussage, dass die risikobehafteten Kredite jedes Jahr zunehmen und dann stellt die Revision die Wertberichtigung für den 31. Dezember 2003 im August, September und Oktober 2004 fest und lässt die Vorstände zum 31. März eine erste unkorrekt Bilanz aufstellen. Das sind die Zusammenhänge, die aufzeigen, dass da unsauberst geprüft wurde und was in Eintrag Nr. 4217 steht, springt einem geradezu ins Auge. Im Herbst 2003 hätten die zehn Prüfer am Tag den Vorständen die Wertberichtigungen hin knallen müssen und sie einbremsen, aber man hat Flex noch laufen lassen und Gold, Gold, Gold und und und.

Dieser Abschluss im Oktober 2004 auf das Jahresende 2003 wurde nicht nur in Abstimmung der Prüfer gemacht, dieser Abschluss riecht danach, dass Wolf und Krämer nur unterschreiben haben, dass die Bilanz aber im Kreditbereich von Grothoff und Herzog gemacht worden ist und so hingedreht worden ist. Die Bilanz mit den fast vier Millionen fehlenden Einzelwertberichtigungen, weil da sicher noch einiges auf der Kippe gestanden ist, die ist genauso ungesetzlich wie die vom 31. März, die man nach dem Gesetz für die Bundesbank und das BaFin machen musste. Und der Bilanzbestätigungsvermerke 2003 und die Darstellung der Vermögenslage (= Link) ist mit Sicherheit genauso unkorrekt nach dem Handelsgesetzbuch und allen anderen Vorschriften. Und alles ist genauso falsch wie das in den nächsten Jahren, wo man die Bilanzmanipulationen erst noch langsam auslaufen hat lassen müssen. So etwas muss man wirklich öffentlich machen. Mit der ganzen Sache hat man das Risiko in den Händen dieser korrupten Vorstände auch noch ausgebaut. Da möchte ich die Risikogliederung der Kredite und die Entwicklung der Risikolage und Risikodeckung im Prüfungsbericht sehen und die Latte der aufgelisteten EWB-Kredite und wo die EWB’s nicht eingestellt worden sind und ob die danach zu echten Ausfällen geworden sind. Hier stinkt es gewaltig und den Misthaufen haben die Verbandsprüfer gesetzt und weil es so ist, musste einer dringend den Laden übernehmen, auf Gedeih und Verderb.

Um über 40 % hätten im Jahr 2003 die Rücklagen weiter runter genommen werden müssen, wer § 10 KWG kennt, weiß dass das auch noch zu einer Reduzierung der Anrechnungsmöglichkeiten von Ergänzungskapital geführt haben könnte. Und vor dem Hintergrund versteht man auch, warum man tricksen musste, dass dieses Möbelhaus nicht auch noch als Verlust zu buchen ist und drum hat man es gekauft, wie es im Zugang an Gebäuden im Anlagespiegel der Bilanz (= Link) steht. Eigentlich ist für das Haus seitdem jedes Jahr die Komplettabschreibung verschoben worden. Mit dem Zugang hat man den Kreditverlust auch noch vertuscht und verdeckt. Johannes Herzog und alle Verbandsleute müssten selbst davor einen Horror haben, wenn das von unabhängigen Leuten nachkontrolliert werden würde. Die Bilanzen sind nicht nur damals falsch gewesen, sie sind es wahrscheinlich über die 2,7 Mio., die man wahrscheinlich voll dem HOMA-Gebäude zurechnen darf, nach wie vor. Das Eigenkapital dürfte nach wie vor um diesen Wert zu hoch sein, weil man die Abschreibung vermeidet. Im Kundenbereich hätte man so ein Gebäude ohne Nutzung schon lange auf Null bewertet. Aber es fehlen in der Bilanz von damals auch jede Risikorücklage für die Prozessrisiken und die Sanierung des Grundstückes in Wunsiedel, welches von der Regierung von Oberfranken damals auch schon angeordnet gewesen sein soll. Vielleicht wären richtigerweise die ganzen Rücklagen weg gewesen, ist dann eine Bank insolvent? War die VR-Bank Marktredwitz nur deswegen überlebensfähig, weil die Prüfer vorher wussten was raus kommen musste unter dem krummen Strich? Waren Herzog und Grothoff genau die Richtigen für diese Arbeit?

   

Nr. 3997

Aus der Organisation

2. Dezember 2008, 22:46 Uhr

Betreff: Zu 4215, Einer von denen

Im Grunde glaube ich meinen die in Eintrag 4214 und 4215 schon beide das Gleiche, trotzdem, Neid ist leider alles andere als eine Tugend, Neid ist eine Untugend und mancher Prüfer hat sich schon immer als der bessere Vorstand gefühlt und dann auch so seine Prüfung angelegt und so wie in einem Werbeslogan gesagt wird, Vertrauen ist der Anfang von Allem, so ist leider auch manchmal dieser Neid der Anfang von Allem und der setzt sich ja oft fort bis in die Verbandszentrale nach München.

Und in einem möcht ich auch noch widersprechen, bei der Bilanz von Marktredwitz ist es doch gar nicht darum gegangen, dass man keine Einzelwertberichtigungen festgestellt hat. Es geht schlicht weg darum, dass man die unvermeidlichen Einzelwertberichtigungen verschoben hat. Sie waren nicht zu vermeiden, sonst hätte doch Grothoff und Herzog die nicht aufgedeckt, oder war es so, dass man die für Manfred Heger aufgedeckt hat, damit er doch gegangen ist.

Da hab ich nämlich auch aus Wunsiedel eine tolle Geschichte gehört. Er hat zwar bei Gold, Gold, Gold dem Reinhold Wolf auch jede blödsinnige Überziehung bis in astronomische Höhe nachträglich abgezeichnet, er soll gesagt haben, mit so einem Wisch hätt ich kein Geld ausgezahlt und dann denn Schnellbeschluss trotzdem unterschrieben, aber mit dem K.N. da wollte er doch im Juni 2004 noch nach Brüssel fliegen und nach den 8 Kilo Gold schauen, ob die noch auf dem Flughafen im Schließfach wären, dass hätte Reinhold Wolf und der andere Zeuge so ausgesagt. Irgendwie hat er schon gehofft, dass ihn der Herzog und der Grothoff nicht abschießen und weiter wursteln lassen, sonst wär ihm das zu dem Zeitpunkt egal gewesen.

Aber er hat gewusst, dass er den normalen Rhythmus mit der Vertreterversammlung zum Ende des Monats Juni nicht hinkriegt. Die einzigen die wirklich gewusst haben was kommt und was geplant ist und wie man auch Horst Pausch dazu bringt allein den Aufhebungsvertrag vor der Genehmigung durch den ganzen Aufsichtsrat unterschreiben zu lassen und wie man es macht, dass dabei das Genossenschaftsgesetz mit Füßen getreten wird, das waren eben Herzog und Grothoff und Hilkenbach und Eberle in München. Denen ihre Unterschrift ist auch am öftesten auf den Bilanzbestätigungsvermerken, die wahrscheinlich den Toner vom Drucker und die Tinte vom Kugelschreiber nicht wert sind.

   

Nr. 3996

Interessierter

2. Dezember 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Betirag 4215

Der Chronist von obigen Beitrag betrachtet die Prüfungsarbeit des Verbandes und seiner Prüfer aus einer ganz anderen Perspektive. Es ist schon verblüffend, mit welchen "Wohltaten" Prüfer in der Weihnachtsgratifikation bedacht wurden, wenn die Strichliste der "abgeschossenen" Vorstände möglichst lang war. Dann wurden die erfolgreichsten Prüfer mit einen Vorstandsposten noch zusätzlich belohnt und lasnicht zu verachtenden Nebeneffekt hatte man sich treue Vasallen geschäffen, die in alle Gremien und Ausschüsse platziert wurden. Ein Stasi-ähnliches System. Das Infiltríeren von eigenen Leuten in die Basis um die Machtstukturen auszubauen und zu festigen. Aber allein das Anreizsystem "Hohe Abschussquote" zeigt auf, dass die Prüfungsverbände die Grundfesten der Wirtschaftsprüferordnung vollkommen außer acht ließen. Die in den Worten Objektivität und Neutralität manifestiert wurden. Welche unheilvolle Entwicklung entsteht, wenn der Prüfungsverband zugleich Ankläger, Richter und Vollstrecker ist, zeigt sich an mannigfaltigen Beiträgen in diesem Gästebuch, wo Vorstände beschrieben haben, dass der Willkür des Prüfungsverbandes und seiner Prüfer keine Grenzen gesetzt waren. Man denke nur an den Beitrag aus Sachsen, wo die Wirtschaftsprüferin massiv Einfluss auf die Entscheidung des Aufsichtsratgremiums nimmt. Nötigung und Erpressung bezeichnet das Strafgesetzbuch solche Vorgänge. Ganz zu schweigen von wesentlichen Verstössen gegen die Wirtschaftsprüferordnung.
Am Beispiel Marktredwitz wird deutlich, dass im umgekehrten Fall mit Unterstützung des Verbandes auch alles möglich ist. Denn wie kann ein Prüfungsverband bei den desolaten Zuständen wie es in dieser Bank schon seit Jahrzehnten der Fall ist, immerzu den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Es erscheint nahezu grotesk, dass die Bankenaufsicht - früher Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - dies alles nicht mitbekommen haben wollte. Selbst 1.600 Seitenan Fakten übermittelt durch den Wunsiedeler Kreis konnten nichts bewirken. Wenn eine Stapel Papier nicht so hart wäre, fast könnte man annehmen, dass es als Ruhekissen verwendet worden ist. Da ist es wohl keine ketzerische Fragestellung mehr, wenn man Überlegungen anstellt, welche Kompetenzen und Qualifikation ein Mitarbeiter der BaFin haben muss. Soll er doch, so sagt es schon der Name der Behörde- Finanzdienstleister und somit auch Banken - beaufsichtigen. Am Fall von Rudolf Klein-Heßling zeigt sich klar auf, dass die Bankenaufsicht keine unabhängige Behörde, sondern im Endeffekt nur eine Zweigstelle der Prüfungsverbände ist. Zumindest was den Bereich Genossenschaftsbanken betrifft. Denn wie sonst könnte ein Mitarbeiter eines Verbandes den Beamten des damaligen BaKred. beauftragen, den vorgenannten Rudolf Klein-Heßling auf günstige Art und Weise zu entsorgen, (Lt. Aktennotiz des bearbeitenden Beamten) um bei der anstehenden Fusion, die Vorstandsregelung so abzuschließen. Die Bankenaufsicht enthob ihn aufgrund von an Haaren herbeigezogenen Argumenten des Amtes. Dass der Geschädigte mittlerweile in allen Punkten Recht bekommen hat, aber Weg durch alle Instanzen und verschiedene Gerichte mittlerweile 11 Jahre dauert und noch immer nicht zu Ende ist, da die Bankenaufsicht einen lächerlichen Vergleichsvorschlag zu der vom Gericht festgelegten Entschädigung gemacht hat. Herr Klein-Heßling ist seit vielen Jahren Sozialhilfeempfänger und hat Existenz, Ehre und Gesundheit verloren. Die Ungeheuerlichkeit an der ganzen Geschichte ist neben dem Leid des Geschädigten, dass nicht der Prüfungsverband verklagt werden konnte, da dieser der Bankenaufsicht nur Empfehlungen gegeben hatte, der Verwaltungsakt aber von der Aufsichtsbehörde ausgelöst wurde. Somt musste letzten Endes die Bundesrepublik Deutschland verklagt werden. Wer ist aber am Schluß der Leidtragende: Die Steuerzahler dieses Staates. Wie soll so eine Behörde die Arbeit nicht nur der Banken überprüfen, sondern auch die Arbeit derjenigen die diese überprüfen. Der Gipfel der Inkompetenz zeigt sich aber auch darin, dass wie im Fall Marktredwitz und auch anderen Fällen, der jeweilige Prüfungsverband von der Bankenaufsicht beauftragt wurde Sonderprüfungan nach § $$ KWG durchzuführen.
Die Frage sei erlaubt, warum der Prüfungsverband die Banken die er vorher schon geprüft hatte, nochmals in Form einer Sonderprüfung zu prüfen hatte. Was hätte dabei herauskommen sollen, wenn jemand seine eigene Prüfungstätigkeit nochmals überprüft?? Hätte denn J. Herzog als Sonderprüfer etwas anderes feststellen sollen/können, als vorher als Prüfer bei der Verbandsprüfung. Nichts als zusätzliche unnütze Kosten, die "so" eine Sonderprüfung verursacht. Ein Schelm ist, wer Schlimmes denkt. Hatte der anweisende Beamte eventuell auch Wohltaten des Prüfungsverbandes empfangen? Anders ist solche Ignoranz von Aufsichtspflichten nicht zu erklären. Warum wurde nicht eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, deren Interesse nicht an der Durchsetzung von Verbandspolitik und damit verbunden Strukturüberlegungen sind. Die Argumentation der genossenschaftlichen Prüfungsverbände, sie verständen mehr von der Bankenprüfung als andere WP-Gesellschaften wird an den nur wenigen beispielhaft aufgeführten Banken in diesem Gästebuch deutlich ad absurdum geführt. In keinem der Fälle hat sich die genossenschaftliche Verbandsprüfung mit Ruhm bekleckert. Sie stehen nur als Synonym für den Machtmissbrauch der Genossenschaftsverbände.

   

Nr. 3995

Hannelore

2. Dezember 2008, 19:22 Uhr

Betreff: Die Fallstricke von unserem Johannes Herzog

Die Einstellung des Prüfers Johannes Herzog bei uns, das war doch die faulste Sache die man sich vorstellen kann, mindestens genauso faul wie die Verluste, die man trotz ganzen Prüferbataillonen bei uns gemacht hat. Der war doch mit dem Horst Pausch dabei, wie man mit Manfred Heger unterschrieben hat, dass man auf alle festgestellten Ansprüche verzichtet und aufhört nach weiteren zu suchen, das mit dem von heuer, dass man prüfen will ob man noch Ansprüche stellen kann, das ist doch ein Witz. Über 30 Bewerber hat man 2005 abblitzen lassen, keinen hat man eingeladen, alles nur geplante Methode, damit man diesen Revisor als Vorstandslehrling her holen kann, gegen Maulhalten von Manfred Heger mit der Abfindung über Flex, wo Grothoff und Herzog noch die Hühneraugen zugedrückt haben müssen, so schreiend war der Saustall.

Und dann hat er Karl Krämer auf Schiffsreise geschickt, den sonst keiner vom Schreibtisch weg gebracht hat, der am längsten in der Bank war, weil er Angst hatte, man könnte ihm eine Falle stellen und der wurde geködert er darf auf der Mittelmeerreise Vorstand spielen, wo dann Johannes Herzog daheim ungehindert sein Büro absuchen konnte und man hat ihn am Montagmorgen um halb neun überrascht und vor die Tür gesetzt, dass er alleine für sich selber noch stammeln konnte „Ich bin doch noch Vorstand oder?“, ich hab doch dem Herzog geholfen Vorstand zu werden, weil ohne mich und Reinhold Wolf hätte man den Posten gleich anders besetzen müssen?

Hat sich dann Johannes Herzog einen unerfahrenen Sparkassenmann aus der zweiten Reihe holen dürfen? Einen der von Vorstandswesen keine Ahnung hat, der froh war nach oben zu kommen, der vollkommen unbedarft im Genossenschaftsrecht gewesen sein muss? Einer der seinen Weg nur noch nach vorne sehen konnte, weil wenn er die Probezeit nicht überstehen würde, könnte er wieder zurückgehen, wenn sein Posten im Breisgau schon wieder besetzt war? Wie hätte Uwe Heidel also am 16. Februar 2007 dagegen sein können den Waldeslustvertrag mit zu genehmigen, mit dem, dass man Sicherheiten freigibt, damit man einen Vereinbarungsverzicht von 432.000 € unterschreiben kann. Konnte man den Heidel besser anketten, als damit, dass man selber alle Fäden in der Hand hat und der andere auf Gedeih und Verderb einem ausgeliefert war?

So sind die Fallstricke des Herr Herzog. Kann sich Uwe Heidel davon freimachen, oder eicht es ihm wenn die Frau sein Dienstauto fahren darf und sich Johannes herzog den Jeep kauft. Sicher zählt immer noch, dass sein Kollege erzählt er hätte die ganze Verbandsmacht hinter sich, aber was ist, wenn die umkippt? Mitgegangen und mit gehangen, oder den eigenen Weg gewählt und endlich gezeigt, dass man auch nach zwei Jahren endlich sehen muss, was Recht und was Unrecht ist?

   

Nr. 3994

Einer von denen

2. Dezember 2008, 18:46 Uhr

Betreff: Einzelwertberichtigungen

Lieber Bilanzleser

Du hast eines übersehen, die Zeiten haben sich geändert beim GVB.

Früher wurden Einzelwertberichtigungen en masse von den Prüfern gefordert. Das mussten Sie tun, denn schließlich gab es jedes Jahr an Weihnachten auf dem Gehaltszettel die "Vorstandsabschussprämie". Und je höher die Quote umso besser das Weihnachtsgeld.

Doch diese Prämie wurde jetzt abgeschaftt, weil zu viele Prüfer auf die Sessel der "abgeschossenen" Vorstände aufgerückt sind und du kennst ja den Satz von der Krähe und den Augen aushacken.

Heutzutage ist es total umgekehrt.
Wenn also jetzt zuviel Einzelwertberichtigungen vom Prüfer gefordert werden, dann ist zwar auch der Vorstand nicht mehr haltbar, aber anstatt des früheren Finalen Abschusses geht der Vorstand in den vergoldeten Vorruhestand.

Der GVB-Prüfer muss aber weiter arbeiten.

Neid ist ja auch eine Tugend und deswegen wird jeder GVB-Prüfer heutzutage froh sein, wenn ein Vorstand mit ihm über EWB - Einstellungen verhandeln will, erspart der Vorstand dabei doch dem Prüfer wieder mal lange neidisch sein zu müssen auf den Vorstand der nun mit 45 oder 50 Jahren den vergoldeten Ruhestand genießt und er, der arme GVB-Prüfer, weiterarbeiten muss und von Bank zu Bank geschubst wird.

Mich wundert nur, warum die noch nicht draufgekommen sind, sich gegenseitig die Vorstandsposten und anschließend den vorgezogenen Ruhestand zuzuschieben.
Oder sollte ich das nur nicht bemerkt haben?

Aber Warnung:
Dieses Spiel kann nur solange funktionieren wie Prüfer beim GVB vorhanden sind.

   

Nr. 3993

In der Bilanzarbeit

2. Dezember 2008, 18:12 Uhr

Betreff: Das mit den fehlenden Einzelwertberichtigungen ist von den Prüfern ausgegangen

Wie wild sind die Revisoren mit Ihrer Aufstellung zur Risikoklasse 2 und 3. Die brauchen die doch auch für den Analysebogen und die Risikoklassifizierung der Bank für den Sicherungsfonds und ihre eigenen Zahlen in die bilanzielle Datenübersicht. Mir hat noch keiner erklärt, dass es zwischen Blankoanteilen in der Risikogruppe 3 und den Einzelwertberichtigungen einen Unterschied geben soll. Wenn der Kredit als Einzelwertberichtigungskredit eingestuft wird, dann ist alles was nicht gesichert ist Einzelwertberichtigung. Wenn festgestellt wird, dass der Kredit nicht bedient werden kann, dann muss ich die ungesicherten Teile in der Bilanz als Abschreibung buchen.

Wenn ich den Satz im Lagebericht sehe, dass Einzelwertberichtigungen nicht vollständig gedeckt sind, dann schmeiß ich meinen PC durchs Fenster, wenn der Revisor mit mir das nächste mal um die EWB handeln will. So etwas zum Prüfer zu sagen, das traut sich keiner. Der Vorschlag kann nur von den Prüfern in Marktredwitz selber gekommen sein, mir wär es Angst einen von denen als Chef zu haben. Aber über den Wunsiedeler Kreis hab ich auch gesehen wie jetzt die Karrierestufen in die Vorstandsetage am besten läuft. Der mögliche Weg ist lang studieren und dann mit schwarzen Nadelstreifen aus der Verbandsschule kommen oder über das Wissen eines Revisors. Wenn der Vorstand, der nicht weiß wie er 50 Millionen Kreditverluste über die Jahre in den Bilanzen unterbringen soll und der bei einer Abschreibung von einer Million vor einem Richter aussagt, er hätte das Geld ohne KWG-18-Unterlagen her gegeben und er wüsste nicht ob er Schmier- oder Bestechungsgelder ausgezahlt hätte, dann den besten Prüfer Bayerns als seinen Nachfolger anpreist, dann muss man schauen, dass man wo anders unter kommt, sonst muss man seine Seele verkaufen.

   

Nr. 3992

Genossenschaftler

2. Dezember 2008, 16:24 Uhr

Betreff: Fahrt des Herrn Herzog nach München kein Zufall?

Wie oft fährt ein Vorstand einer Volks- oder Raiffeisenbank nach München in ide genossenschaftliche Verbandszentrale? In der Regel ist jeder Bankvorstand froh, wenn er mit den Prüfern vom Genossenschaftsverband möglichst wenig zu tun hat. Wie hat es der Prüfer auf der Seite der Raiffeisenbank Singoldtal dem Vorstand gesagt, wenn ihr zu gut seid, dann krieg ich weniger Zeit zugestanden Euch zu prüfen, also scheint das doch das Ziele jedes ordentlichen Vorstandes zu sein. Für die VR-Bank in Marktredwitz sollte es ja auch so sein, dass der Vorstandsvorsitzende vor Ort sein sollte und die Außentermine sich in Grenzen halten sollten. Nur man glaubt bei dem Herrn Herzog inzwischen nicht mehr an Zufälle. Was da in Eintrag Nr. 4199 angerissen wurde, dass könnte ein ganz heikle Sache gewesen sein. Könnte es damit zu tun haben, dass sich die Bank seit dem Antritt dieses Vorstandes aus der Vermittlung der US-Immobilienfonds in Darmstadt zurück gezogen hat? Könnte es sein, dass in dem Umfeld in Deutschland Ermittlungen durchgeführt werden die über die Ländergrenzen hinaus koordiniert sind, wenn es darum geht, vielleicht um die ganz kitzlige Sache mit den Vaduzer Banken? Und könnte es sein, dass
„Die Spur des Geldes führt nach Lichtenstein über die VR-Bank in Oberfranken“ (= Link), nicht n u r für die BMW-Affäre gegolten haben könnte? Könnte es sein, dass Herr Herzog berichten muss, ob er eingehend befragt wurde, warum er seine Kenntnisse als Prüfer vielleicht nur dazu nutzte um dem Mitarbeiter als Prüfer bereits anzukündigen, dass er ihn als Vorstand entlassen wird? Könnte es sein, dass uns Johannes Herzog ganz viel, auf jeden Fall viel viel mehr erzählen könnte, zu Vorgängen vor seiner Vorstandszeit entgegen der Aussage, die sich nun mit dem Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) gejährt hat und das nicht nur zu höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements?

   

Nr. 3991

Mitglied

2. Dezember 2008, 14:07 Uhr

Betreff: Anfang Dezember und keine Lust für eine Kurzbilanz

Lieber Johannes Herzog an welchen Ihrer Multiplikatoren darf ich mich wenden, wenn ich die Kurbilanz haben will, wie sie es vor zweieinhalb Jahren mit Rede & Co. (= Link) verkündet haben? Oder lässt es sich immer noch sagen, dass sie als Bank sehr mit sicher selber beschäftigt sind. Lassen wir doch bei dem Satz mal das ‚als Bank’ weg, dann werden wir den Nagel auf den Kopf treffen. Sie grübeln über unerledigten Hausaufgaben, weil Sie den Aufgaben nicht gewachsen sind. Die Nähe zu den Kunden ist das Fundament auf dem die Bank steht. Kann es sein, dass Sie aus persönlicher Überbeschäftigung für die Kunden nicht mehr erreichbar sind? Wie viele künftige Geschäftsstellen sind es noch, oder wie viele verkaufen Sie noch oder machen Sie dicht, oder fahren die Geschäftszeiten herunter, weil man nur noch die Damen des Sonnen-Centers anrufen soll? Wie erklären Sie heute die Nähe über die 192 Mitarbeiter, oder wie haben Sie es denen erklärt, die dank Ihres gesteuerten Geschäftsvolumenrückganges, Ihre Umschreibung der Verluste, nicht mehr da sind? Wie bewältigen die jetzt ihren Alltag, die arbeitlosen Mitarbeiter oder die zerstörten Kunden, für den Sie Experte sein wollten? Gespräch von Mensch zu Mensch über SUN gesteuert, oder heißt es intern nur noch Gespräche mit dem Kunden nur bei Abschluss? Nutzen Ihre Kunden weiterhin das billigste Angebot, weil sie genauso wenig Ihnen nachlaufen als nicht erreichbare Bank, wie Sie keinem Trend von ‚Geiz ist geil’ nachlaufen?

Immer für Sie da haben Sie verkündet, Qualität auf höchstem Niveau und die Masse der Kunden haben Sie ein paar Tage vorher zusammen mit Reinhold Wolf in der Zeitung noch als Quantität bezeichnet, da läuft Ihnen wahrlich keiner nach, sondern die anderen die nehmen Ihre Quantität noch gern auf, die noch die Chance hat sich von Ihnen zu trennen. Ihr beruflicher Einstieg bei der Bank, das war der nachhaltige Beginn zu grundlegenden Weichenstellungen und einer neuen Ära, aber schon die Weichen im Vogtland haben diese Waggons abgehängt und noch ein paar unliebsame Kunden aus unserem Landkreis in Richtung Hamm zur BAG. Was haben Sie vorher gemacht vor Ihrem beruflichen Einstieg als Vorstand? Vorstandslehrling sind Sie und Ihre Lehrzeit, die hat 2002 begonnen und ist heut noch nicht beendet, aber sie kostet uns jede Menge Geld und auch Substanz. Es sieht nicht so aus, als ob Sie das mit den Prozessen und dem Qualitätsmanagement auch selbst überhaupt verstanden haben, denn von den Ergebnissen ist bei den Mitgliedern noch nichts an gekommen, nur eins wissen wir, Sie verschenken Gelder die mehr ausmachen als die Dividende für alle Mitglieder. Jeder Marktschreier versucht Marktführer zu werden, doch dem man nicht glaubt, dem laufen die Kunden davon.

Marktschreierisch haben Sie sich in die Reihe von Heger und Wolf mit dem HOMA-Gebäude eingegeben. Das zeigt, dass keiner Zeit hat in Ihrem Haus. Sie lassen das Gebäude weiter zerfallen, was die alten Vorstände vielleicht als Vermeidung der Aufdeckung eines weiteren Kreditverlustes in den Gebäudebestand aufgenommen haben. Seit fünf Jahren liegen Millionen brach, die keinen Cent Zins mehr eingebracht haben, außer Abbruchkosten für ein marodes Gebäude. Hier belügen uns die Vorstände seit dem Kauf der Bude und Sie mit.

Und so sollten Sie wirklich die Seite 6 in dem Leitfaden noch mal lesen, wo Sie die unglückliche Kommunikation vor Ihrer Zeit angesprochen haben. Es geht nicht mehr um die Kommunikation. Sie können im Dezember gar keine Kurzbilanz auflegen, dann können Sie nicht mehr mit Stillschweigend und mit Hilfe des Verbandes an den Schrauben drehen und um Hilfe im Land herum fahren. Es ist ein Skandal wie die ganze deutsche Genossenschaftsorganisation Sie stützen muss, weil Sie das Paradebeispiel sind, wie man mit Strafvereitlung als Prüfer Vorstand wird. Es ist nicht die unglückliche Kommunikation, Sie Herr Johannes Herzog, sind einfach nur eine unglückliche und traurige Figur.

   

Nr. 3990

Weihnachtsmann

2. Dezember 2008, 00:49 Uhr

Betreff: Comic

Lieber Webmaster!
Weihnachten steht vor der Tür, und ich steh mit leeren Händen da. Als Weihnachtsmann ist das irgendwie blöd, denn die Bürger aus dem Landkreis Wunsiedel erwarten schließlich ein Geschenk von mir. Deshalb, lieber Webmaster, habe ich ein Anliegen: mache mir doch bitte ein Comic - Heft von unserer Geistesgröße Johannes . Du weißt schon, so in der Art wie Du schon früher alle Bürger zum Lachen gebracht hast, über Karlchen , unseren Wolfi, oder den Heger - Clan, Manfred mit der Brotzeit, oder Rudi, mit dem Sackkarren.
Unser Johannes eignet sich sicher vorzüglich für die Hauptrolle, schon allein figürlich, klein mit Schmerbauch, und auch sonst nicht so ganz helle im Kopf.
Halt einer der sich besonders schlau vorkam, wo es aber nie ganz gereicht hat!
Einer der eine Stiftung gegründet hat um endlich mal President zu werden, denn als Bankvorstand ist er ja wohl auf die Nase gefallen.
Gekommen als "harter Hund", als Sanierer, der die Bank nun vollends an den Rand des Ruins gebracht hat. Einfach gestrickt, mit einem "hartnäckigen" Minderwertigkeitskomplex. Kann der bei seinem X5 überhaupt über das Lenkrad schauen? Ist ja wurscht, Hauptsache das Auto ist groß, und er fällt auf.
Also lieber Webmaster, los geht's, ein paar Ideen habe ich Dir jetzt ja wohl gegeben oder? Viel Spaß dabei! [bild=(pic_19.jpg)] abspielen

   

Nr. 3989

Geschichtenleser

1. Dezember 2008, 23:05 Uhr

Betreff: Adventsgeschichte

Liebe Leserschaft, da es immerwieder weitere Geschichten gibt, die es wert sind, dass sie vielen Leuten kundgetan wird, möchte ich nicht den Vorwurf einheimsen, ich hätte darüber nicht berichtet. Es beginnt so ähnlich wie die Weihnachtsgechichte: Es begab sich zu der Zeit, da die Genossenschaftsbanken auch nicht mehr das waren, was sie früher auszeichnte, ein junger Mann,der sich als Legionär eines Vereins verdingt hatte, an ständig wechselnde Einsatzorte. Er war seinen Herren und Meister im Hauptquartier positiv aufgefallen, da er alles war man ihm befahl ohne Murren und ohne Nachzudenken ausführte. Egal, ob es darum ging Existenzen der Chefs der vereinseigenen Außenstellen -Genossenschaftsbanken genannt- zu vernichten oder unfähige Außenstellenleiter dabei zu unterstützen, wie sie die Firmen von missliebigen, kritischen Kunden pulverisierten. Ungeachtet der Tatsache, dass dabei 8 Arbeitsplätze vernichtet wurden. Selbst als die Gerichtsbarkeit, die Unerhörtheit dieser Freibeuter in einem Gerichtsgutachten als ungesetzlich erkannte, waren die Piraten der Kontogebühren und Wertstellungen nicht zu bremsen. Wer sollte dies auch machen. Der junge Mann, der alsbald zum besten Mitläufer des Vereins gekürt wurde, hatte plötzlich die Wahnidee, selbst an diesem grossen Rad mitdrehen zu können. Er hatte aber nicht kapiert, dass das Rad ihn drehte und nicht umgekehrt er das Rad. Er hatte aber den Glauben, dass er das perpetuum mobile besitzt, das sich immer weiter dreht, ohne dass man dafür was tun muss. Seine Devise war, das für ihn viel zu grosse Rad immer weiter laufen zu lassen und allen Glauben zu machen, dass er der Antreiber ist. Dabei hatten ihn seine Meister zur Erkenntnis verholfen, dass er alles sammeln sollte an Erkenntnissen und Wissen, um sich damit Vorteile und die seiner obersten Herren zu verschaffen. Mit Wissen andere zu erpressen, ist schon seit Jahrtausenden ein probates Mittel um Herrscher zu stürzen. Das hatte der verwegene junge Bursche auch für sich entdeckt. Statt seine grauen Zellen einmal für eine positive Sache einzuschalten und endlich aufzudecken, was mit den Ausrüstungsgegenständen in der Ludwigsstrasse geschehen, dachte der moderne Freibeuter nur daran, wie komme ich auf den Thron, der Reichtum und Ehre verschafft. Über dieses Streben vergass er seine Pflichten, darüber zu wachen, dass alles ordnungsmäss läuft. Er achtete nicht darauf, dass bei den Wertstellungen in betrügerischer Weise die Kunden abgezockt wurden. Bei den Einlagen wurden die Kunden gelinkt, mit falsch berechneten Zinsen. die entgegen der vertragsmäßigen Vereinbarung wesentlich weniger waren. Bei den Darlehen und Sollkonten waren die Zinsdifferenzen so hoch, dass die Kunden plötzlich Sollstände auf den Konten hatten, siehe das Gerichtsurteil, dass einige Beiträge vorher eingestellt war. Weil den Kunden dadurch das Eigenkapital entzogen wurde, kamen sie in Liquiditätsprobleme. Das war für die Raubritter im Anzug der Anlass, das Unternehmen in den Konkurs zu treiben. Es ist an Perversität nicht zu überbieten, dass Firmen in betrügerischer Art und Weise das Geld vom Konto geklaut wird, um sie dann wenn das Konto geplündert ist auch noch in den Konkurs zu treiben. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, verkündet man dann noch ohne Skrupel, der Kunde will seinen (angeblichen) wirtschaftlichen Misserfolg der Bank anlasten. Das ist einfach der Gipfel der Frechheit. Denn das Gerichtsgutachten beweist eindeutig, dass der Kunde ein Guthaben auf seinem Konto gehabt hätte, wären die Kontoabrechnungen ordnungsgemäß durchgeführt worden. Damit sind wir auf unserer Zeitreise wieder in der Gegenwart angelangt. Denn der für die Vorstandstätigkeit hoffnungslos unterbelichtete J.H. hat es nur eine kurze Zeit geschafft, die Menschen in der Region zu blenden und zu beeindrucken (wenn überhaupt). Er hat das Chaos das seine Vorgänger angerichtet haben, in eindrucksvoller Weise vollendet. Die Bank wieder auf Kurs zu bringen, war ja auch nicht sein Ziel. Sich nur an Vorstandsposten zu klammern, da bleibt keine Zeit für ein wirtschaftliches Denken, im Sinne der Mitglieder und deren Vermögen. J.H. ist an maßloser Selbstüberschätzung gescheitert. Denn der Segen seiner Verbandsoberen reicht einfach nicht aus, um ein so komplexes Gebilde, wie eine Bank zu leiten und führen. Das hat sich schon an unserem Rudi - dem staatlich geprüften Sackkarrenfahrer- gezeigt. Auch bedarf es etwas mehr als eine Verbandprüfer-Prüfung und das Häckchenmachen mit dem roten Stift. Wie schon öfters dargestellt ist es ein Unterschied wie Tag und Nacht, ob man hinterher alle Entscheidungen kritisch betrachten kann oder man selber die Entscheidungen vorab zu machen hat. Aber selbst die Entscheidung anderer konnte er anscheinend nicht richtig verstehen. Wie hätte sonst der Horst Greiner seine Frau als Mitarbeiterin der Bank führen lassen können oder die Frau von unserem Rudi Ratlos, welche eine Generalagentur der R+V führt, aber selber keine Ahnung von Tuten und Blasen (?) hat. Die Versicherungsabschlüsser der Bankmitarbeiter liefen aber über dieses Agentur. Da ist es kein Wunder, das selbst das Abzocken der Kunden nicht gereicht hat, um die Bank über Wasser zu halten. Wenn aber zuviele daran saugen, wird selbst die beste Melkkuh leer. J.H. hat alle diese Dinge als Prüfer sehen müssen und hat sie auch mit Sicherheit gesehen. Aber wie war das mit den drei Affen : Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Die Frage ist, wer ist der Klügere von beiden. Aber wer von beiden wirds den zuküntig besser haben. Der Affe sitzt zwar auch hinter Gittern, aber er kann im Freigehegen rumturnen, sich mit den Artgenossen tummeln und sonst noch Dinge tun, die im Spass machen.
J.H. denk mal darüber nach, wieviel Spass du haben wirst, wenn die Staatsanwaltschaft hier fertig ist. Da fällt mir der junge Mann vom Anfang der Geschichte wieder ein. Denn der hätte getreu dem Motto verfahren sollen: "Schuster bleib bei deinen Leisten". Was mit anderen Worten heißt: Mach keine Sachen, von denen du nichts verstehst.

   

Nr. 3988

oLLI

1. Dezember 2008, 19:46 Uhr

Betreff: VR Bank

Hallo Leute,
im Stadtgespräch zur Zeit unser Greiner's Horsti! Ermittlungen laufen da ja wohl, Falsche Angaben? Stasi , was ist das? Ich doch nicht, oder doch?
Und unser neuer Aufsichtsrat, vielleicht a bisserl zu groß gebaut, der Limmer? Läuft das unter Organkredit?
Weiterhin hört man, Klingental sei ein schöner Ort! Dort gibt es nicht nur ein großes Hotel, nein, da gibts auch nen großen Landwirt, sagt Herr Schlott! Der wiederum muß es wissen, denn dem gehörte mal das große Hotel, solange jedenfalls, bis er mit dem Heger glaubte zusammenarbeiten zu können.
Na ja, schau mer mal!
Und unser Bruder Johannes, besucht er den Weihnachtsmarkt in München, oder wird dort über den Waschtag in der Türkenstraße gesprochen?

   

Nr. 3987

Geschichtenleser

1. Dezember 2008, 19:23 Uhr

Betreff: Der Herzögliche Gang nach München

Nur gut dass unser jetziger Herzog nicht im Mittelalter lebt. Das hätte zwar einige Vorteile gegenüber der Neuzeit. Wie zum Beispiel der sehr eingeschränkte Informationsfluss der Neuigkeiten. Wer wüsste dann schon, dass der Herzog zum Rapport nach München musste. Er hätte höchstwahrscheinlich ein eigene Burg, in der er sich verschanzen könnte. Mit den Mätressen war es auch viel einfacher, denn das gehörte damals zum guten Ton.Man brauchte auch über sein Tun und Handeln nicht Rechenschaft ablegen.
Aber wie ist das denn heutzutage.Wir leben im Kommunikationszeitalter. Der Informationsfluss ist unglaublich schnell. Unregelmäßigkeiten kann man nur begrenzte Zeit verbergen.Die absonderten Mädels lassen sich auch nicht mehr alles gefallen. Der Herzog "muss" so ein großes Auto haben, damit er alle seine Riesenprobleme mit nehmen kann. Man stelle sich vor, er müsste mit der Postkutsche oder gar mit dem Eselskarren nach München sich bewegen und dann will man dort nichts davon wissen und schickt ihn gleich weiter in die Wüste. Da die von uns ziemlich weit entfernt ist, wird der Herzog nimmermehr gesehen. Aber ob die in München mit all den Problemen, die der Herzog hinterlassen hat fertig wird, steht noch in den Sternen. Aber die Sterndeuter sagen voraus, dass das Reich zerschlagen wird und die Menschen wieder frei leben können. Obwohl die Menschen dadurch wirtschaftlich schwer geschädigt wurden, leben sie jetzt zufrieden.
Wer es nicht glaubt, sollte einfach die nahe Zukunft abwarten.

   

Nr. 3986

Kammerzofe

1. Dezember 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Fortsetzung Beitrag 4184

Weil es natürlich im Mittelalter auch für einen Herzog Vorgesetzte gab die sich mit ihren Untertanen unterhalten wollten, mussten die Herzöge zum Vorgesetzten nach München kommen, denn der war ja nicht bereit zu seinen Untertanen zu kommen.

Wegen dringender Angelegenheiten muss sich nun unser Herzog auf den Weg nach München zum Vorgesetzten begeben. Wobei es sich natürlich um ganz dringende Angelegenheiten handeln muss, sonst wär es nicht so dringend.

Ob es sich um interne Konten, Geldwäsche und amerikanische Fonds handeln kann?

May be.

Jedenfalls gab es solche Sachen im Mittelalter nicht, wohl aber heutzutage.

   

Nr. 3985

Mitglied

1. Dezember 2008, 12:37 Uhr

Betreff: Frau Heidel fährt das Bankauto? Ist das ein Zuckerl zum Jeep für Johannes Herzog?

Bei 50 Millionen Kreditverlusten, da ist es anscheinend egal ob man noch mehr Geld verpulvert. Was ist da für ein Unterschied, ob man Klopapier einkauft, dass sich die Belegschaft komplett privat damit versorgen kann, oder wurden die Rechnungen bloß so geschrieben und die Lieferung war für was anderes, da sollte man die Steuerprüfung hin schicken, ob die Rechnung bei der Bank genauso ausschaut wie die Ausgangsrechnung beim Einzelhändler. Oder warum lassen wir die Steuerprüfung nicht die Sachaufwandsrechnungen bei der Bank auf Plausibilität prüfen und ob da nicht stille Gelder an irgend wen geflossen sind, weil man Privatsachen auf die Bank buchen hat lassen oder wir lassen über Jahre alle Heizölrechnungen vom Steuerbeamten kontrollieren, ob das bei der Bank auch tatsächlich rein gepasst hat, was als Lieferung vermerkt war, oder ob da noch andere Abladestellen vom Heizölwagen eine andere Quittung bekommen haben. Es könnte ja doch sein, dass nicht nur die teuren Prüfungskosten neben den Kreditverlusten die Bank ruiniert haben. Schon Manfred Heger hat verzapft man will das HOMA-Gebäude umbauen. Das wird bei Kreditverlusten nicht möglich gewesen sein, die man gar nicht gebucht hat.

Aber selber hat man den Kragen einfach nicht voll gekriegt, egal ob man die Verluste mit den Prüfern verschieben musste oder die eigenen Leute naus schmeißen muss, aber Hegerfrau und Greinergattin, die stellt man auf die Gehaltsliste, obwohl sie keinen Finger krumm machen und dieser Greiner hat sich als Aufsichtsrat auch noch höhere fünfstellige Provisionen auszahlen lassen. Wenn man als Prüfer schon vorher die Sachen nicht prüft, obwohl man alles gesehen hat, ja warum denn selber nicht in die Vollen greifen. Dem Sicherungsfonds müssen wir mitteilen was Herzog für ein Auto fährt und dass Heidel seins gar nicht braucht und seiner Frau überlässt. So seift man den Kollegen ein, wenn der nach ein paar Wochen schon das Geschenk bei der Waldeslust mit aufs Haupt gedrückt bekommen hat, dass er da zugestimmt hat. Wir können doch die Aufwendungen gar nicht mehr tragen, da kriegen wir doch schon Stützungsgelder, die man uns übers Vogtland rüber geschoben hat. War da so viel übrig, dass Johannes Herzog sich den Jeep kaufen konnte? Aber mit Leasen, da schieben wir die Kosten wieder in die nächsten Jahre, so wie die Abschreibungsverluste vor fünf oder sechs Jahren.

   

Nr. 3984

Vorstand

1. Dezember 2008, 12:13 Uhr

Betreff: Firmenwagen

Ich würde es mir nicht erlauben ein Firmenauto für mich ohne den Aufsichtsrat zu kaufen, die würden mir was pfeifen wenn auf einmal ein neues Auto da steht ohne dass sie was davon erfahren hätten. Ich lass mir in all meinen eigenen Sachen immer die Genehmgung erteilen, das ist einfach Vertrauenssache, alles andere ist sich selber aufs Pulverfass zu begeben. Aber bei einem neuen Auto, da bin ich mir sicher, dass das schon jedesmal genehmigungspflichtig ist. Es ist doch ein Unterschied ob man das oder das Auto kauft. Warum aber dieser Herzog nach zwei Jahren bei dem Rückgang im Geschäft wieder ein neues braucht und anscheinend auch in der Klasse noch kräftig drauf gepackt hat, da braucht es schon einen besonderen Magen und eine besondere Ignoranz der eigenen Verhältnisse.

   

Nr. 3983

In Bilanzsachen versiert

1. Dezember 2008, 11:19 Uhr

Betreff: Schaut mal den Risikobericht des Vorstandes vom 30.06.2006 genau an

Ich habe dieser Tage mit jemand Kontakt bekommen, der hier regelmäßig schreibt und habe mich ein wenig eingelesen. Ich muss sagen, mir tränen die Augen. Mein Bekannter hat mir diesen Eintrag ins Gästebuch gemacht, weil ich da nicht so firm bin. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft seit nun einem Jahr bei der Bank ermittelt. Ich glaube auch, dass die über die Schmidt-Bank in Hof sehr erfahrenen Leute inzwischen hat, aber wenn die kistenweise die Unterlagen mitgenommen haben, da könnte es schon sein, dass man kleine Nuancen übersieht. Ich möchte zuerst auf den Eintrag Nr. 4186 eingehen. Da ist doch der Risikobericht des Vorstandes von der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) angehängt und dann wurde ich auf die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) und die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) aufmerksam gemacht worden.

In meinen Augen wurde da massiv Bilanzbetrug zwischen den Vorständen und der Revision des Genossenschaftsverbandes betrieben. Nun wurde im letzten Eintrag Nr. 4201 auch noch der Zeitungsbericht von der Generalversammlung 2005 eingestellt, der hilft das Ding auch noch verständlich zu machen, da ging es um die Bilanz der Bank von 2004. Die zwei Vorstände berichteten von dem, dass sich ein Gewinn von 438.000 € sehen lassen könne. Aus den Zusammenhängen die ich oben aufgezeigt habe, muss man raus lesen, dass im Abschluss 2004 ein Betrag von 2,460 Millionen € nicht als Verlust ausgewiesen wurde, und die Abschreibungsverluste laut der Vorstandsangabe und auch Interessant (= Link) auf dieser Internetseite nicht 4,660 Mio. € betragen hätten müssen, sondern 7,120 Mio. €.

Das erklärt sich nämlich aus dem Risikobericht des Vorstandes und zwar aus dem Unterschied in den Zeilen Wertberichtigungen und Blankoanteile RG (= Risikogruppe) 3. Die Risikogruppe 3 sind die wertberichtigten Kredite. Wenn man feststellt, dass ein Kredit ein Wertberichtigungskredit ist, dann muss man nach meinem Wissen alle nicht gesicherten Kreditteile bilanziell von der Kreditforderung absetzen, das ist dann die richtige Wertberichtigung. Es dürfte also im Grunde zwischen den zwei Zeilen gar keine Differenz geben, das wird in § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) und § 253 HGB, Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden (= Link) gefordert. Letztendlich sind die Bilanzen der Bank in all diesen Jahren, die da aufgezeigt werden, und über den Lageberichtsvermerk mindestens ab 2002 ein Bilanzbetrug und ein Verstoß gegen § 331 HGB, Unrichtige Darstellung (= Link).

Diese Risikodarstellung ist nach meiner Erfahrung auch tatsächlich die Summe, die von den externen Revisoren des Genossenschaftsverbandes ermittelt worden sein muss. Drehen wir also das Rad weiter. Man hat den Verlust bei den Abschreibungen in den Jahresabschlüssen so herangerechnet, dass man gerade die Dividende mit den 3 % bedienen konnte und darüber hinaus hat man die Verlust nicht realisiert. Hätte man im Jahr 2003, wo die Bilanz ja erst im Oktober 2004 fertig wurde und vielleicht wirklich auch vom Prüfer Herzog schon selber gemacht worden ist die Wertberichtigungen um die 3,748 Mio. € erhöht, also den Verlust bilanziert, dann hätte man das aus den Rücklagen nehmen müssen, die wären dann von 8,8 Mio. auf 5 Millionen zurückgefallen. Und hier beginnt die Dimension, wo diese unkorrekte Bilanzierung bei der Bank Risiko gemacht hat. Wenn die Rücklagen zurückgehen, dann ermäßigt sich das Eigenkapital laut § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) mindestens um den Betrag, warum es wahrscheinlich noch mehr sind hängt mit der Anrechnungsmöglichkeit von den sogenannten Ergänzungskapitalkomponenten zusammen und würde hier den Rahmen sprengen, es zu erklären. Ich sehe rechtlich keine Ausnahmemöglichkeit die Verluste nicht einzubuchen, es kann m.E. nur absprachemäßig gelaufen sein. Aus dem im § 10 KWG anerkannten Eigenkapital errechnen sich nämlich die Kreditgrenzen nach § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link). Und da ist auch die Höchstkreditgrenze drin. Die Höchstkreditgrenze beträgt 25 % des haftenden Eigenkapitals. Der VR-Bank Marktredwitz wurde nach meiner Rechnung also im Jahr 2004 auf der Basis der Bilanz 2003 eine um 940.000 € zu hohe Höchstkreditgrenze zugeschanzt, weil man die Rücklagen hoch hielt. Man hat sich eine Höchstkreditgrenze von 8,7 Mio. € gegeben, in Wirklichkeit hätte sie nur 7,8 Mio. € ausmachen dürfen. Im Jahr 2004 hat man dann die vorher genannten Verluste von 2,460 Mio. € nicht eingebucht und das Kapital mindestens um diesen Wert zu hoch gehabt und im Jahr 2005, mit der ersten Bilanz des Johannes Herzog als Gesamtprokurist auch noch um 1,9 Mio. €. Man hat also die ganze Thematik der Abschreibungen aus den Jahren 2002 bis 2004, wenn nicht schon vorher in die nächsten Jahre verschoben. Das ist eigentlich gesetzwidrig und nach meiner Auffassung nur dadurch möglich, dass der Prüfungsverband, aber auch die BaFin mitgemacht haben und sämtliche Augen zugemacht haben.

Die Reduzierung des Eigenkapital schlägt natürlich auch durch bis zu den Großkrediten, wo der Gesetzgeber ja laut der Kommentierung zu § 13 KWG (= Link) vorgibt, dass es um die Vermeidung von Klumpenrisiken geht, die durch die Eigenkapitalausstattung einer Bank nicht mehr aufzufangen, bzw. kalkulierbar sind. Ein Großkredit, der laufend der Meldepflicht an die BaFin unterliegt, der auch nur von allen Vorständen einstimmig zugelassen werden kann und bei dem der Aufsichtsrat mehrheitlich zustimmen muss und nicht nur ein Kreditausschuss informiert werden muss, beginnt bei 10 % des haftenden Eigenkapitals, in Marktredwitz nach Interessant damals also bei knapp 3,5 Mio. €. Die Bank hätte die Großkreditgrenze um die 10 % aus den nicht durchgebuchten Wertberichtigungen um 375.000 € runternehmen müssen. Und die Kreditsummen bauen sich bei einer Bank wie ein Tannenbaum auf, man darf sicher annehmen, dass zwischen den Kreditgrößen von 3,1 Mio. € und 3,5 Mio. € einige Kredite drin stecken, die dann Großkredite gewesen wären, mit allen Meldeauflagen und mit allen Zustimmungsverpflichtungen. Und eigentlich darf man auch annehmen, dass zwischen 7,8 Mio. € und 8,7 Mio. € bei der Höchstkreditgrenze auch Kredite gelegen haben könne, die die Bank überhaupt nicht machen hätte dürfen, also unter die Höchstkreditgrenze runter fahren hätte müssen, oder wieder gesondert Eigenkapital dafür speziell hätte binden müssen.

Wenn aus diesen Grenzbereichen Ausfälle waren und das darf man auch annehmen, dann greift der Untreueparagraph Nr. 266 im StGB sofort. Und er greift direkt auf die Prüfer, die das mit der Bilanzgenehmigung zugelassen haben. Er greift bis zu den Wirtschaftsprüfern des Verbandes und des Verbandsvorstandes, der über den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den Bilanzen öffentlich korrekte Verhältnisse im Abschluss und in der Buchführung bestätigte. Darauf muss man nach meiner Meinung die Staatsanwaltschaft unbedingt noch mal hinweisen. Wenn jetzt rauskommen würde, dass dieser Ex-Prüfer Herzog auch noch die Verschlüsselung von Kreditnehmereinheiten nach § 19 KWG, Abs. (2) (= Link), also die Zusammenführung als ein Kredit und nicht mehrere voneinander unabhängige, unterlassen hätte oder früher auch schon zugelassen hätte und der erst im Jahr 2004 dazugewählte Aufsichtsratsvorsitzende als Firmenprokurist auch noch beteiligt sein könnte, dann brechen die Dämme.

   

Nr. 3982

Nordlicht

1. Dezember 2008, 09:30 Uhr

Betreff: Firmenfahrzeuge - Kaufen oder Leasen?

In den Dienstverträgen der Vorstande (oder auch anderer Mitarbeiter) dürfte regelmäßig die Stellung eines Dienstwagens vereinbart sein. Die (vom Genossenschaftsverband entworfenen?) Dienstverträge werden vor Beginn der Tätigkeit verhandelt und geschlossen. Eine weiteren Zustimmung zu den Firmenfahrzeugen durch den Aufsichtsrat bedarf es dann jeweils nicht mehr, höchstens der Kenntnisnahme, denn die Einhaltung der ordnungsgemäßen Durchführung des Arbeitsvertrags wird ja überwacht (vom "neutralen" Genossenschaftsverband?). Die Überwachung könnte schon aus der Abstimmung der Schuldverhältnisse, falls geleast wird, zwangsläufig erfolgen.

Im Anstellungsvertrag dürfte die private Nutzung (einschließlich der nächsten Angehörigen - z.B. die Ehefrau, Kinder) geregelt sein.
Ebenfalls könnte darin die Größe des Dienstwagens geregelt sein und auch der Turnuns wie lange so ein Fahrzeug zu fahren ist und wie u.U. die Extra-Ausstattung aussehen könnte, denn zuviele Extras bezahlt einem bei Weiterverkauf niemand mehr. Das gehört zum "normalen" Inhalt von Vorstandsverträgen.

Es liegt nun an der Firmenpolitik, wie denn die zugesagten Fahrzeuge beschafft werden. Es gibt z.B. die Alternativen Kauf - Leasing (und mit Einschränkungen - Langzeitmiete).

Der Kauf hat den Vorteil, daß man im Moment fantastische Rabatte herausholen kann und hat den Nachteil, daß das Restwertrisiko, d.h. das man bei Verkauf des Fahrzeuges nach z.B. drei Jahren den einmal gedachten Betrag - wegen einer Krise im Gebrauchtwagenmarkt - nicht mehr bekommt. Wo ein Risiko ist, ist auch die Chance, so daß u.U. mehr für den Wagen erzielt werden kann.

Beim Leasing (auf Laufleistungsbasis) finanziert man den Wertverlust und eine Verzinsung des Kapitals. Das Restwertrisiko / die Restwertchance entfällt für den Leasingnehmer, die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge). Die wirtschaftlich sinnvollen (und nur danach kann es hier wohl gehen) Laufzeiten schwanken dabei ganz erheblich, so daß auch eine Laufzeit von zwei Jahren Sinn macht, wenn z.B. die Kilometerlaufleistung sehr hoch ist. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn man dauernd zum Genossenschaftsverband nach München fahren müßte oder wenn die Strecke Wohnung - Arbeitsstelle sehr weit wäre.

Das Bankgeschäft ist schon risikoreich genug. Deswegen könnte man nach dem Grundsatz handeln, daß man sich nicht noch zusätzliche Risiken ins Haus holt. Die sind zwar relativ gering im Verhältnis zum sonstigen Volumen, aber absolut kann doch ein flottes Sümmchen dabei verzockt werden.

Etwas anderes wäre natürlich, wenn man 1. die notwendige Kompetenz hat bzw. der Fuhrpark so groß ist, daß man entsprechende Verkäufe selbst organisieren kann (Richtung Osten?), oder wenn man 2. einen Händler hat, der von einem wegen gewährter Kredite abhängig ist, und den man entsprechend "bitten" könnte.

Ein Auto gehört schon dazu, aber, daß es nun ausgerechnet ein Geländewagen von BMW sein muß, von dem alle wissen, daß der richtig teuer ist? Und das dann in einer Situation, wo es der Bank vermutlich richtig schlecht geht und Mitarbeiter entlassen werden - sehr sensibel!?!

Daß das Fahrzeug von Herrn Heidel von seiner Frau gefahren wird, könnte zu einigen Vermutungen führen:
1. Herr Heidel hat (im Moment) keinen Führerschein.
2. Herr Heidel hat privat noch ein anderes Fahrzeug, was bei der Fahrt zu Kunden, denen es u.a. wegen der Abzockerei der VR-Bank schlecht geht, angemessener ist (alter Golf/Audi?).
3. Herr Heidel wird täglich zur Arbeit gefahren.
4. Herr Heidel kommt umweltbewußt zu Fuß ins Büro.
5. Herr Heidel hat keine Außerhaustermine, so daß der Dienstwagen nicht benötigt wird.
6. Herr Heidel darf nur zusammen mit Herrn H. zu Terminen fahren, so daß Fahrzeug zur Verfügung von Frau Heidel steht.
7. Frau Heidel wurde nur ausnahmsweise im Dienstfahrzeuges Ihres Mannes gesichtet, so daß eigentlich alles ganz "normal" ist, obwohl, bei der VR-Bank Marktredwitz ist ja scheinbar gar nichts normal!

   

Nr. 3981

Maria

30. November 2008, 23:36 Uhr

Betreff: Banken

Warum kam es zu diesem Fiasko bei den Banken? Hat es sich nicht schon lange abgezeichnet? Wenn Banken Konten von Verbrauchern manipulieren mit falschen Wertstellungen, Buchungen an Sa. So. Feiertagen, Sollbuchungen verfrüht, Habenbuchungen verspätet etc. ohne daß eine Aufsicht einschreitet, ohne daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Gr0ßkreditnehmer Einheiten aufgesplittet werden um Vorschriften zu umgehen, wenn Banken in der Lage sind Gelder ins Ausland zu verschaffen, am Fiskus vorbei, quasi annonym, wenn das alles passiert und niemand schreitet ein, dann ist irgend etwas faul im Lande. Jahrelang hat auch die VR Bank Gesetze mißachtet, hat ihre Vorstände mit Persilschein entlassen, d.h. nicht für Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen, hat seitens des Aufsichtsrates mitgewirkt, daß Verbraucher über den Tisch gezogen wurden, weil man eben nicht konsequent nachgefragt hat und eingeschritten ist wenn etwas faul war. Prüfer wie Herr Herzog, die das alles gesehen haben mußten sind ebenfalls nicht eingeschritten, im Gegenteil, sie haben auch noch vielfach ihr eigenes Süppchen gekocht und aus ihrem Wissen ihren Vorteil gezogen.
Die Eigentümer der Bank, Genossen, Aktionäre, wie auch immer, wurden vielfach um ihre Gewinne gebracht, weil eben Mißwirtschaft an der Tagesordnung war. Die Nachschußpflicht bei den Genossen steht noch immer im Raum!
Wenn man also alleine sieht was bei der VR Bank möglich war, was da also Vorstände tun konnten ohne zur Verantwortung gezogen zu werden, was war dann erst bei größeren Instituten möglich?
Versteht mich recht, ich denke da an Flex und Gold Gold Gold, und Waldeslust, und Vereinssponsoring und Zuwendungen und Schuldenerlasse für besondere Spezis, auch US Fonds fallen mir ein, Vetternwirtschaft bei Anstellungsverträgen, Immobilien hier und auch sonstwo, Steuerberater die im Aufsichtsrat sitzen und Keine Gewissenskonflikte hatten wenn es um ihre Mandanten ging, Notvorstände die gleichzeitig auch Großkreditnehmer sind, Aufsichtsratsvorsitzende die Großkredite hatten und haben, und so weiter und so fort!
Und niemand den das gestört hätte! Keinen Prüfer Herzog, und auch sonst niemanden im Verband bzw Prüfungsverband. Deligierte, die der Vorstand favorisierte, Vorstände, die ohne jede Erfahrung und ohne Prüfung ihr Amt antraten, ehemalige Vorstände, die nach ihrem Ausscheiden noch lange einen Dienstwagen fuhren, ja sogar noch jahrelang einen Schlüßel zur Bank besaßen und das auch nutzten, Vorstandsposten die vom Vater an den Sohn weitergegeben wurden, Gerichtsurteile, die einfach nicht beachtet wurden, wollt ihr wirklich noch mehr wissen?
Na gut, könnt ihr haben, Lottoannahmestellen die Angestellte der Bank in der Bank betrieben, Angestellte der Bank, die ihren Kunden lieber eigene Anlageprodukte verkauften als die der Bank, R+V Versicherungen, von denen die Frau des Vorstandes am meisten profitierte, weil sie die Generalagentur besaß, Sicherungsgut, das verschwand, ohne daß bis heute jemand klar gesagt hat, wo es geblieben ist und wo weder der Geschädigte noch die Bank je Geld gesehen haben, wollt ihr noch mehr hören? Kein Problem, mir ist aber jetzt schon schlecht!
So, nun habt ihr in etwa eine Ahnung warum wir eine Gelkrise haben, vor diesem Hintergrund ist klar, warum wir in einer solchen Krise stecken. Rechtliche Freiräume in einem Ausmaß, da war Sodom und Gomorra ein Nonnenkloster dagegen!
Pervers bei der Sache ist, daß bei der heutigen Krise wieder der Staat gerufen wird um zu helfen, der einzelne Bürger halt, der, wenn es schlecht läuft, der Bank ungefragt helfen muß, von der er ein par Wochen vorher über den Tisch gezogen wurde!
Gute nacht schöne Gegend!

   

Nr. 3980

Genossenschaftler

30. November 2008, 21:52 Uhr

Betreff: Der Schadensersatz durch die Vorstände ist gesetzlich gefordert

Was ist denn mit dem Schadensersatz, der in Eintrag Nr. 4186 noch mal nachgefragt wurde. Nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (2), Satz 1, ‚Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet', gibt es doch laut dem Gesetz keine Möglichkeit auf den Schadensersatz zu verzichten, auch wenn eine Satzung festlegen würde, dass ein Aufsichtsrat oder eine Vertreterversammlung darauf verzichten könnte, Gesetz vor Satzung, so heißt es.

Denn die Vorstände, die da mit der Frankenpost vom 2. Juli 2005 (= Link) gejubelt haben und ohne dass er auch abgebildet war natürlich Manfred Heger, die haben es doch nur dem Umstand zu verdanken, dass mit Johannes Herzog der Prüfer das Vorstandsamt übernehmen durfte. Keinen Regress gegen die alten Vorstände gegen aufgedrücktem Prüfer ohne Imageverlust? Das war doch die Gleichung, wo man die Mitgliederinteressen und das Gesetz in die Ecke stellte.

Was ist aber mit der Leistungsbilanz dieses Johannes Herzog seit dem er nun da ist? Wolf und Krämer haben stolz verkündet, dass man noch Mitarbeiter eingestellt hatte. Dass man die für die Abwicklung der schwierigen Kredite gebraucht hat und nicht für die davon laufende Kundschaft, das haben die beiden natürlich vergessen zu sagen. 438.000 € Gewinn, das könne sich sehen lassen, wo es bei dem Geschäftsvolumen eigentlich 4 Millionen vor Steuern hätten sein müssen. Dass sie der Zeitung überhaupt von den Kreditabschreibungen von 4,6 Mio. € erzählt haben, war wohl ein unbeabsichtigter Ausrutscher. Aber trotz Johannes Herzog, man hat im Jahr 2005 nichts mit dem HOMA-Gebäude angefangen, wie auch heute noch nicht. Die Vorstände, die nun Herzog und Heidel heißen, haben auch heute noch kaum Zeit für die normalen Aufgaben eines Vorstands einer Volks- und Raiffeisenbank und sind am meisten damit beschäftigt, sich selbst zu retten. Bei der Entwicklung der Bank sich bereits nach zwei Jahren das zweite teure Auto auf Kosten der Mitglieder anzuschaffen, das ist aber unverfrorener Egoismus. Musste Herr Herzog denn wirklich soviel Kilometer nach München machen?

Hat der Aufsichtsratsvorsitzende Schelter, bei dem man nicht weiß, ob nach § 34 RechKredV, Abs. (2), die Organkredite (= Link) auch korrekt in der Bankbuchhaltung verschlüsselt sind, die Aufsichtsräte auch wieder nur zustimmen lassen, wie Horst Pausch, beim Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger?

   

Nr. 3979

Ganz Nah

29. November 2008, 22:43 Uhr

Betreff: Kauft sich der Herzog auf Bankkosten den großen BMW-Jeep

Ist es zu fassen, Joahnnes Herzog hat nach zwei Jahren den silbernen BMW mit WUN - VR 12 verkauft und kauft sich mit der gleichen Nummer den sündhaft teuren BMW-Jeep. Der Bank geht es nicht gut, die Mitarbeiter werden naus geschmissen, aber Herr Herzog lebt in Saus und Braus und bei Uwe Heidel fährt die Frau den Firmenwagen. Ist das zu fassen? Oder kriegt Johannes Herzog gar den BMW mit weil er geht, wie es bei den alten Vorständen auch war, dass sich die vor dem Abgang noch mit teuren Autos versorgen ließen? Liebe Aufsichtsräte den Autokauf habt ihr doch genehmigen müssen, gibt es wirklich kein Halten bei der VR-Bank?

   

Nr. 3978

Einer aus Düsseldorf

28. November 2008, 14:49 Uhr

Betreff: Zu den Geschichten

Sind Zusammenhänge mit anderen Geschichten bei der VR-Bank rein zufällig? Man denke da an eine Namens Flex. Oder sind diese Geschichten gar fixiert auf die VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, nur dass bestimmte Personen jetzt auf anderen Positionen sitzen? Waren diese Woche wieder ganz unbeliebte Personen bei der Bank? Gar nicht mal aus unserer Gegend, sondern für die ganze Republik zuständig? War es wegen BMW oder doch wegen Steuer und interne Konten? Was wars denn Herr Herzog und Herr Heidel? Wissen Sie auch bescheid Herr Schelter?

   

Nr. 3977

Interessierter

28. November 2008, 13:06 Uhr

Betreff: Geschichtenleser

Wie soll ich mir diese Geschichten von der Kammerzofe und den Geschichtenleser zusammenreimen. Ist mit dem Herzog unser Ex-Prüfer und jetziger Vorstandsvorsitzender in der VR-Bank Marktredwitz gemeint? Was ist aber von der Vergangenheit in die Gegenwart und in die zukunft abzuleiten. Wenn ich dies alles aus meiner Sicht interpretiere ist das wohl so zu verstehen, dass der Vorstand der VR-Bank sehr enge Kontakte zu einem für unsere Region grossem Unternehmen hält. Dass dieses Unternehmen -Königreich genannt- anscheinend bedenklich wackelt. Man weiss ja nicht, was denn alles zum Königreich zählt und wo überall der König seinen Einfluss hat.Der Banker versucht mit allen Mitteln den Untergang zu verhindern, weil sonst auch sein Stuhl umfällt. Aber warum unterhält ein Banker so eine enge Verbindung zu einem Unternehmen. Wenn wir hier wieder die Vergangenheit bemühen: Dass bei Unterstützung des Unternehmens auch seine Position gerettet wird. Aber die Vergangenheit zeigt, dass dies in den seltensten Fällen gelang. Somit der Weg unter die berühmte Brücke vorgezeichnet scheint. Aber soviele Strohhalme nach denen der Banker greifen kann, gibt es garnicht, um seinen Niedergang aufhalten zu können.

   

Nr. 3976

Geschichtenleser

28. November 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Kammerzofe, zum Beitrag 4184

Die Kammerzofe hat das Mittelalter wieder heraufbeschworen. Denn wie war das denn früher. Der Herzog war unter dem König angesiedelt. Der Träger konnte aber nur einem Herrn dienen. Wenn er auf beiden Schultern trug, musste ér über kurz oder lang zusammenbrechen. Natürlich haben der Herzog und der König zusammen gearbeitet. Aber was passierte mit dem Herzog, wenn das Königreich zusammenbrach. Er war plötzlich auch kein Herzog mehr, sondern musste unter Brücke leben, um ein Dach über den Kopf zu haben. Alle seine Reichtümer wurden konfisziert er lebte in Armut und Bescheidenheit. Der König hatte aber soviele Reichtümer gehortet, dass ihn anderer König Asyl gewährte und er in aller Zufriedenheit in einem anderen Land sein Leben genoss.
Aber wie kann man diese Geschichte auf die Gegenwart projezieren.Im heutigen Leben handelt es sich im Regelfall um relative grosse Unternehmen, die in ihrer Region von Bedeutung sind. Zum anderen um die Banken, die mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten. Nur soviel zur Situation im Fichtelgebirge. Aus den Erkenntnissen der Vergangenheit mag jeder selber seine Schlüsse für die Zukunft ziehen. :baeh:

   

Nr. 3975

Beobachter

27. November 2008, 16:46 Uhr

Betreff: Es kommt einem das kalte Grausen ...

Ja, es kommt einem das kalte Grausen, weil wir in der schwierigen Phase unseres Landes, wo mit Sicherheit einiges auf dem Spiel steht, entweder in der Wirtschaft oder in der Umwelt, man erkennen muss, dass die Ehrlichkeit und Geradlinigkeit mit Füßen getreten wird. Dass Großmannssucht wichtiger ist als die Förderung einer Region. Es wäre Zeit sich an die Grundsätze der Gründerväter des Genossenschaftswesens zurück zu erinnern und dass es hieß Einer für alle. Es ist wirklich eine Schande für die zwei Männer, dass man sie beispielsweise in Marktredwitz überhaupt an die Wand hängt ohne sie um ihre Meinung zu fragen. Jetzt geht es bei den Volks- und Raiffeisenbanken um Macht, Ausgrenzung der Mitglieder unter der Ausrede, man könne nicht alle Mitglieder zur Versammlung laden. Aber Multiplikatoren ernennen und die auch so informieren, dass man Vorbesprechungen macht, wie ein gewisser Herr Herzog, weil man erkennen muss, dass der Gesetzgeber sagt, gebt den Mitgliedern wenigsten Protokolle über das was ihr berichtet.

Nur was sind das für Protokolle bei dieser Bank? Was soll dass, das man sagt, wir werden prüfen welche Ansprüche wir gegen die Vorstände haben. So etwas kann man doch vergessen, Information heißt, wir wissen, dass wir so und so viel Ansprüche haben und die werden gestellt, weil die Vorstände mit ihrer unsauberen Arbeit, mit ihrer gesetzwidrigen Arbeit, denn das haben die Prüfer in den Berichten selber festgestellt, diesen und diesen Schaden bei der Bank und bei den Kunden angerichtet haben. Prüft Ihre also die Ansprüche liebe Aufsichtsräte, oder prüft ihr wie Herzog und Grothoff früher geprüft haben mit dem bekannten Ergebnis? Das einzige Ergebnis das wir kennen, ist das der Prüfer jetzt Vorstand ist, sonst überhaupt nichts.

Bei Vater Raiffeisen, oder dem Handelsmann Schulze-Delitzsch, da wäre der Verantwortliche im Saal gefragt worden, warum man denn einen Vertrag wie den mit Manfred Heger gemacht hat und wie man danach noch Ansprüche stellen will, wenn man sogar auf die noch nicht festgestellten auch noch verzichtet hat. Wie will also der Aufsichtsrat Ansprüche stellen, auf die er verzichtet hat. Will man die Mitglieder und die Öffentlichkeit denn nur für saublöd verkaufen. Nein das Geld ist auch bei den Volksbanken nicht besser angelegt, der einzige Unterschied ist, dass die Aktienbank ihre Berater alle als Handelsvertreter in die Selbstständigkeit drängen und damit abschlussgeil machen. Ob aber die VR-Bank Marktredwitz besser war, wenn da die US-Fonds mit einer anderen Gesellschaft abgewickelt worden ist, das darf man schwer bezweifeln. Denn da waren vielleicht die Vorstände abschlussgeil und hatten bei der Darmstädter Gesellschaft gesonderte Provisionskonten, und mancher Verbandsmann hat sich Sonderkonditionen erfochten für seine eigene Anlage. Wer weiß, denn hinter 50 Millionen Verlusten ist alles möglich, wenn man sich einig ist nur verstecken zu wollen, weil jeder am Schlamassel seinen gehörigen Anteil hat.

Alles weiß aber ein Herr Johannes Herzog, der dann bereitwillig mit einem Versprechen auf den Vorstandssessel raus gefahren ist, denn bei zehn Prüfer pro Tag, da ist sicher nicht aufgefallen wenn einer nur für seine Zukunft sorgen musste. Und der war sich dann so sicher und weigert sich heute beharrlich zu allem Auskunft zu geben was er geprüft hat und der das Recht hat mit Stillschweigen ganze Geschäftsgebiete zu verkaufen und nebenbei so tut, als ob er keine 432.000 € verschenkt hat, die ihm nicht gehört haben. Und die neuen Prüfer schauen wieder weg, nach alt bewährter Tradition, nicht im Sinne unsere Gründerväter sondern des Genossenschaftsverbandes Bayern.

   

Nr. 3974

Genossenschafter

27. November 2008, 15:49 Uhr

Betreff: Offen aufzeigen was los ist

Über die VR-Bank Marktredwitz, der Namen wird bleiben, die Raiffeisenbank Feldkirchen und dann die VR-Bank München-Land und den Kreditkundenverkauf der Münchner Bank mit dem Vorstand Gebhardt und selbstverständlich auch den ländlichen Banken wie die, wo man das Register anscheinend nicht berichtigt hat um Vater und Sohn zum Vorstand zu machen, obwohl in der Zeit eine Jahresabschlussprüfung gewesen sein muss und obwohl uns Nordlicht im Eintrag Nr. 4190 gezeigt hat, dass der Vorstand die Pflicht hat das Register richtig zu stellen und diese Raiffeisenbank Singoldtal wo man die Parteinahme des Verbandes gegen einen Vorstand geradezu greifen kann, dass müssen wir aufzeigen, dass die jetzt hoch gelobten Volksbanken, den Namen Raiffeisen vergisst man anscheinend immer locker und leicht, dass die dringend ein anderes Überwachungssystem brauchen sonst muss man öfters wie in Lauenburg von einem auf das andere Jahr den ganzen Kreditbestand wertberichtigen und zur Heuschrecke BAG Hamm verfrachten. Die kleinen Kunden, die dabei kaputt gemacht werden, die sind dann so kaputt, dass sie nur noch von der Tafel ernährt werden können, aber hören will keiner was von den Schicksalen. Wer hat was gehört von den Leuten im Landkreis Wunsiedel und in den Vogtlandgemeinden, die in den 50 Millionen Kreditverlusten dring gesteckt sind und ihr Hab und Gut verloren haben, noch vor die VR-Bank den Rest verwertet hat? Manche wurden auch vor der Verwertung geschützt, dank der Prüfer, wie z.B. Leute, die das Geld nach Slowenien verfrachten konnten mit Hilfe der Vorstände und der blinden Prüfer, weil man Kredite auf der Basis falscher Firmendaten weiter in uferlose Überziehungen führen hat lassen. Der Untreueparagraph darf im Genossenschaftsbereich nicht mehr in die Hände des Verbandes gelegt werden.

   

Nr. 3973

Hannelore

27. November 2008, 15:27 Uhr

Betreff: Wir brauchen uns nicht zu schämen, dass macht Herr Herzog

Wie soll man das von Michael in Eintrag 4192 verstehen, müssen wir uns noch für unsere VR-Bank und die unfähigen Leute an der Spitze schämen? Ich hab das so verstanden, schämen tut sich unserer ehemaliger Prüfer Herzog. Mit den Plakaten „Eine Bank eine Region“ versucht er alles, damit man den Namen VR-Bank Marktredwitz tilgt. Für diese Namensänderung hat man am 23. April eine außerordentliche Vertreterversammlung gemacht, weil man sich angeblich mit diesem Namen nicht identifizieren konnte. Ich glaub eher Johannes Herzog wollte sich nicht mehr mit 50 Millionen € Kreditabschreibungen identifizieren, oder sagen, Flex und Goldmärchen, das war doch eine andere Bank. Wenn man weiß was da alles dahinter steckt, wenn man den Namen einer Firma ändert, so etwas dürfte in der Genossenschaftsgeschichte ohne Fusion wohl einmalig sein, aber Johannes Herzog ist in Vielem einmalig. Das man die Vertreter mit der Gelegenheit zum Auftritt der Staatsanwaltschaft aufgeklärt hätte, aber vielleicht hat man das in den vorgeschalteten Versammlungen getan, damit man den 17.000 Mitgliedern nichts erzählen muss, sondern nur den paar ausgesuchten Vertretern. Herr Herzog hat sich wegen des alten Namens geschämt und dann hat er verkündet, dass man die Vogtlandfilialen verschachert hat, zu welchem Preis und warum man Kunden aus unserm Landkreis auch als Vogtländer identifiziert hat, darüber hat man Stillschweigen bewahrt. Stillschweigen und Schämen, das liegt eng beieinander, oder Stillschweigen und Skrupellosigkeit.

   

Nr. 3972

Entsetzter

27. November 2008, 14:56 Uhr

Betreff: zu Beitrag 4192

Wenn man diesen Beitrag liest -wie auch alle anderen vorher- kommt einem das kalte Grausen. Was haben die Hegers, Herzog, Heidel, Genossenschaftsverband und der Aufsichtsrat aus dieser Bank gemacht.Die verrufendste Volks-und Raiffeisenbank in der ganzen Republik. Kein Wunder, dass man schnell die Bank umgetauft hat in VR-Bank Fichtelgebirge. Das ist nur alter Wein in neuen Schläuchen. Denn das Grundübel ist nicht der Name, sondern die handelnden Personen. Alles lacht nicht nur über die Bank, sondern auch über die ganze Region. Denn wieviel Bananenrepublik darfs denn sein?? Der Imageschaden geht ins unermessliche. Warum hat die Politik sowas zugelassen. Da traut sich doch kein Bundes-oder Landtagsabgeordneter mehr sagen, dass er aus dem Landkreis Wunsiedel stammt. Als nächstes wird Hohn über uns ausgeschüttet, wenn sich herausstellen sollte, dass auch gegen Herzog ermittelt wird. Das kann im Prinzip garnicht anders sein, mit dem was der alles auf dem Kerbholz hat. Da kann der Bundespräsident noch soviel über Moral und Ethik der Banker erzählen. Es fühlt sich sowieso keiner angesprochen, die Bösen sind immer die Anderen. Der Ping-Pong-Ball wird schön hin-und hergespielt, in dem Glauben, damit kann man alle verwirren. Mittlerweile ist es glasklar, dass in dieser Bank die unglaublichsten Vorgänge gelaufen sind.
Es wird alles unter der Oberfläche gehalten, als geschlossenes System. Wenn das Könighaus zum Einsturz kommt, mit welcher Einstufung wird dann die Bank bewertet. Gibt es überhaupt in der Skala eine Marke, die diesem Trümmerhaufen von Genossenschaftsbank noch gerecht wird.

   

Nr. 3971

Michael

27. November 2008, 08:44 Uhr

Betreff: Die verrufenste Volks- und Raiffeisenbank

Sogar im Urlaub wurde ich auf den Wunsiedeler Kreis angesprochen, als wir davon geredet haben wo man denn her sei. Er und auch seine Geschäftspartner würden die Internetseite interessiert verfolgen und er würde nie mehr zu einer Volksbank gehen. Das mit Launeburg hätte er auch verfolgt, aber das Vertuschen in Bayern, da ganz oben an der Grenze des ehemaligen eisernen Vorhangs, da tut es sich auf, wie man bei einer Genossenschaftsbank als Kunde unschuldig geopfert wird. Ob wir viele Zwangsversteigerungen hätten, von der VR-Bank? Oder ob die 100 Millionen Mark alle ungesichert ausgegeben wurden, bei so einem Betrag kommt der Schaden der Kunden noch mit einem Mehrfachen dazu, wenn die Bank den Markt selber kaputt macht. Da gibt es doch bei keiner Versteigerung noch potentielle Käufer, da wird doch schon bald bei Null zerschlagen. Und so weiter und so fort. Und was man hinter den Kreditverlusten alles versteckt hat. Dass so eine Bank auch noch fremde US-Fondsanlagen verkauft, die nicht mal über die Zentralbank abgewickelt worden sind, das würde es bei den Sparkassen nicht geben, aber es scheint ja, dass der Verbandspräsident in der Gegend daheim war und vielleicht mal Kunde gewesen sein und froh gewesen sein könnte, wenn die eigenen Leute die Anlagen nicht gesehen hätten und auch der neue würde nur ein paar Kilometer weg seine Heimat haben. Über das Goldmärchen, wie denn das möglich sei, dass ein Kunde ohne wirtschaftliche Unterlagen einen Millionenkredit kriegt und mit zwei nachgeschalteten Firmen innerhalb so kurzer Zeit so einen Verlust bei der Bank verursachen kann. Da muss doch die Revision geschlafen haben. Dass man den Heger, der hatte sogar den Namen intus, mit dem Verzicht auf alle Ansprüche laufen hat lassen und das den Eigentümer gar nicht erzählt hat, aber dass man den Prüfer gleich sofort eingesetzt hat, der das alles geprüft hat und die anderen Bewerber mit einer Alibiausschreibung in ganz Deutschland bloß für blöd verkauft hat. Und dass der Verband brav mitgemacht wie man die Kunden über die EDV-Einstellungen über Jahrzehnte über den Tisch gezogen hat und das wahrscheinlich nicht nur mit dem Bleil, wie das Gutachten aussagt, sondern vielleicht im ganzen Genossenschaftsbereich. Wenn das bei den zusammenfusionierten Banken im Landkreis Wunsiedel einheitlich gemacht wurde, dann wäre das sicherlich ein erfolgreiches Modell für ganz Bayern gewesen und im Saarland hat es dazu auch schon mehrere Urteile gegeben, aber über den Wunsiedeler Kreis kriegt man aufgezeigt wie es gegangen ist. Ich bin mir vorgekommen, als wär ich der Beschuldigte, nur weil ich aus der Gegend bin. Wenn Herzog und Heidel Charakter hätten, dann würden sie gehen und einen sauberen Neuanfang ermöglichen und es uns allen ersparen, dass der Staatsanwalt sie absetzt, das macht noch einen viel größeren Knall und gibt noch viel mehr Gelächter und Schadenfreude im Land.

   

Nr. 3970

Nordlicht

26. November 2008, 17:16 Uhr

Betreff: Nachtrag zu Vorstandmitteilung

Es kann im übrigen vermutlich davon ausgegangen werden, daß der Genossenschaftsverband in dieser Angelegenheit ganz dick seine Finger mit drin hat.

Wer hätte als "neutrale" Instanz denn wohl den Aufsichtsrat beraten, so und nicht anders vorzugehen? Aus den bekannten internen Schreiben des Genossenschaftsverbandes ist doch bekannt, wie Dossiers über Vorstände angelegt werden und mit Aufsichtsräten hinter dem Rücken der betroffenen Vorstände intrigiert wird.

Auch war man sich ja in der Vergangenheit nicht zu Schade die Bestellung von Vorständen durch die BaFin durch entsprechende Schreiben zu verhindern/ verzögern, weil es nicht in die Politik des Verbandes gepaßt hätte. Die Mitglieder spielen doch schon lange keine Rolle mehr. Die sind doch in vielen Fällen - besonders bei den Genossenschaftsbanken - nur schmückendes Feigenblatt, die ihren Mund zu halten haben und bitte zu allem Ja und Amen sagen, was von oben kommt. Denn angepaßt an das sozialistische Lied lautet das Motto doch regelmäßig: "Der Verband, der Verband hat immer recht"

Fazit:
Auch hier scheint der Genossenschaftsverband beratend über Leichen zu gehen ohne Rücksicht auf Verluste. Satzung oder Recht und Ordnung spielen falls notwendig ohnehin keine Rolle, wenn es um das Ganze geht - den Schutz des deutschen Genossenschaftswesens unter der Regie der Genossenschaftsverbände.

Und, übertragen auf die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) bedeutet dies, daß die Rolle des Verbandes - wie hier in diesem Gästebuch schon häufiger angesprochen - eben nicht die eines neutralen Beobachters und Sachwalters der Mitglieder ist, sondern die meistens im Hintergrund die Strippen ziehende Gewalt, die alles beherrschen will und der ihre "Untertanen" ausgeliefert sind.

Der Verband hat alle Fäden in der Hand. Er gestaltet die Satzung so, daß er größt möglichen Einfluß und Kontrolle hat. Er hat durch das Prüfungsmonopol die Vorstände und mit der Haftungskeule (von in Abhängigkeit befindlichen und fachlich überforderten Aufsichtsräten) viele Aufsichtsräte in der Hand.

Auch diese Geschichte ist ein weiterer Baustein in dem Mosaik, der die Rolle des Verbandes offenbart und ist gleichzeitig Sprengstoff, der die schöne Fassade des Genossenschaftswesens mit ihrer Scheinmitbestimmung der Mitglieder zum Einsturz bringen kann.

   

Nr. 3969

Nordlicht

26. November 2008, 15:55 Uhr

Betreff: Zum Eintrag 4178 - Vorstandsmitteilung

Das Verhalten von Herrn Werner Guldner ist schon sehr merkwürdig. Die in der internen Anweisung gemachten Ausführungen sind mehr als bemerkenswert.

- Zunächst ist interessant, daß ein Vorstand sich in Vorstandsangelegenheiten an die Mitarbeiter wendet und über Vorgänge berichtet, die einen Kollegen angehen. Er stellt sich damit über diesen ohne zu sagen mit welcher Berechtigung er dies tut. Ist er vom Aufsichtsrat dazu befugt worden? Ein Vorstand steht ja wohl kaum über dem anderen, denn für die Vorstandsbelange ist entsprechend der Mustersatzungen regelmäßig der Aufsichtsrat zuständig.

- Daneben gelten Datenschutzbestimmungen für alle Menschen. Vorstände sind davon nicht ausgenommen. Es ist schon ein starkes Stück, daß Herr Guldner den Prozeß und mögliche Erwartungen in dem internen Schreiben zum besten gibt und so Stimmung gegen den Vorstand macht.

- Die Gründe für den Prozeß und die Gründe für die Rückkehr werden nicht erläutert. Stattdessen wird der Vorstand verunglimpft.

- Ständig wird von "wir" und "uns" gesprochen. Es ist schon fast amüsant, wie sich der Vorstand des pluralis Majestatis bedient, denn er kann sicherlich nicht für alle sprechen. Stattdessen wird noch einmal betont, daß der Vorstand ein Störfaktor ist, der in die Gemeinschaft der Bank eindringt.

- Gerade zu grotesk ist, daß der Vorstand keine Kompetenzen haben soll, gleichwohl haftet er aber als Gesamtschuldner für die Verfehlungen der übrigen Vorstandsmitglieder. Das paßt doch nicht zusammen!!! Insbesondere wenn er von allen Informationen abgeschnitten ist, kann er auch keinen Beweis mehr führen. Das ist ein angenehmer, aber für die Haftung des Aufsichtsrats kritisch zu sehender Nebeneffekt.
§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.

- Der betreffende Vorstand soll wie ein ehrenamtlicher Vorstand behandelt werden. Das mag ja intern so gewollt sein, aber tatsächlich ist und bleibt er Vorstand.

- Sollten die Befugnisse beschränkt worden sein (und damit die Haftung?), so bedarf es der Eintragung im Genossenschaftsregister (§ 28 GenG)!
§ 27 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
(1) 1Der Vorstand hat die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten. 2Er hat dabei die Beschränkungen zu beachten, die durch die Satzung festgesetzt worden sind.
(2) 1Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis des Vorstands, die Genossenschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung. 2Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Vertretung sich nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter bestimmten Umständen oder für eine bestimmte Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden soll oder dass die Zustimmung der Generalversammlung, des Aufsichtsrats oder eines anderen Organs der Genossenschaft für einzelne Geschäfte erforderlich ist.

§ 28 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
1Jede Änderung des Vorstands oder der Vertretungsbefugnis eines Vorstandsmitglieds hat der Vorstand zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden. 2Der Anmeldung sind die Urkunden über die Änderung in Urschrift oder Abschrift beizufügen. 3Die Eintragung ist vom Gericht bekannt zu machen.


- Das Versteckspiel des Aufsichtsrates geht vermutlich nicht. Gerade in Vorstandsangelegenheit kann er die Aufgaben, z.B. die Information der Mitarbeiter der Bank, nicht an andere deligieren.
§ 38 Aufgaben des Aufsichtsrats
...
(4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats können ihre Aufgaben nicht durch andere Personen wahrnehmen lassen.

- Die in der eidesstattlichen Versicherung gemachten Ausführungen sind schon grotesk. Erst wird per vermutlich rechtswidriger Dienstanweisung (die im übrigen nur von einem Vorstand allein unterschrieben ist!) vom 18. März dafür gesorgt, daß der betreffende Vorstand gemobbt wird. Und dann wird sich nach Einklagung der Vorstandstätigkeit darüber beschwert, daß der Umgang schwierig sei.

- In der eidesstattlichen Versicherung wird vermutlich bewußt gar kein Bezug auf die interne Anweisung genommen, daß die Vorstandstätigkeit in irgend einer Weise eingeschränkt sei. Hat der Vorstand dies erkannt, daß dies gar nicht möglich ist? Oder hat er es bewußt verschwiegen, damit es so erscheint, daß der ausgegrenzte Vorstand sich eben so negativ gerändert habe. Wer bewußt solche unvollständigen eidesstattlichen Versicherungen abgibt, sollte selbst dafür belangt werden.

- Herr Guldner ist offensichtlich nicht mehr Zeuge sondern durch seine massive Einflußnahme Partei - auch wenn ihm diese Rolle offiziell nicht zusteht.

   

Nr. 3968

Südländer

26. November 2008, 15:46 Uhr

Betreff: Meine Beispiele sind erhellend für die VR-Bank Fichtelgebirge

Dass ich meine Bespiele auf dieser Seite des Gästebuches vorgetragen habe, sehe ich als erhellend, wie die Verbandsarbeit allgemein ist. Auch das mit der Sache in Sachsen war auf dieser Gästebuchseite.

   

Nr. 3967

Leser Gästebuch VR-Bank Marktredwitz

26. November 2008, 14:31 Uhr

Betreff: An den Webmaster

Hallo Webmaster
ich möchte hier anfragen, ob es nicht möglich wäre, die Beiträge von Südländer woanders, z.B. unter SONSTIGES zu bringen, da dieses Gästebuch eigentlich für Beiträge zur VR-Bank Marktredwitz gedacht ist.
Oder liege ich da falsch ?

   

Nr. 3966

Südländer

26. November 2008, 13:48 Uhr

Betreff: Wo liegt die soziale Kompetenz eines genossenschaftlichen Bankvorstandes?

Hiermit bringe ich eine weitere Eidesstattliche Versicherung (= Link) zusammen mit einer internen Anweisung im Bezug auf Eintrag Nr. 4170 der Allgemeinheit zur Kenntnis um die Möglichkeit zu eröffnen, sich ein Bild zu machen wie rücksichtslos im Genossenschaftsbereich mit Menschen und Familien verfahren wird.

Wo liegt die soziale Kompetenz von Vorständen, wenn sie den Kollegen denunzieren, der mit ihnen 15 Jahre zusammen gearbeitet hat, der gekommen war, als bei der Bank nicht einmal die Bilanzen selber gemacht werden konnten, mit dem man über Jahre höchst erfolgreich und durchgängig im Analysespektrum A gelegen hat und im Bezirk sogar Spitzenertragswerte erzielte, mit dem man so gut wie keine Kreditausfälle zu verzeichnen hatte? Wo liegt die soziale Kompetenz eines solchen Vorstandes? Darin, dass man sich kurz vor der Unkündbarkeit des Kollegen hinter dessen Rücken mehrmals mit dem Bezirksdirektor des Verbandes trifft und klärt wie man ihn abservieren kann?

Liegt die soziale Kompetenz darin, dass man Anweisung von Richtern des Landgerichtes so wertet, dass man intern jegliche EDV-Kompetenz sperrt (keine EDV-Anmeldung möglich !!!), und dass man gleichzeitig Eidesstattliche Versicherung abgibt und darin erklärt, der unliebsame Kollege würde seine Vorstandspflichten nicht wahrnehmen und Projekte verzögern, von denen man ihm gar nichts erzählt, in dem sich erlaubt psychologische Abhandlung über einen Menschen einzufügen und ihn herabwürdigt, nur um selbst erster Mann im Laden zu werden, darin, dass man die Mitarbeiter schriftlich anweist ihn zu ächten und an Eides Statt behauptet er sei an der Konfliktsituation der Mitarbeiter schuld?

Wie behandelt ein solcher Mann die Mitarbeiter oder die Kunden wenn sie in Schwierigkeiten sind, menschlich oder eiskalt und berechnend? Wieso lässt ein angeblich neutraler Prüfungsverband solche gesetzeswidrigen Zustände zu? Wieso setzen sich die Prüfer in Aufsichtsratssitzungen und reden mit, wenn es darum geht, dass es doch nicht so leicht ist den Kollegen los zu werden, wie man es sich (zusammen?) vorgestellt hat? Hilft das hier schon veröffentlichte Beispiel aus Sachsen darüber nachzudenken, ob es Einzelfall oder Methode ist? Müssen da die Kunden nicht auch vor den Verbandsleuten Angst bekommen? Man darf auch gern vermerken, dass der neue Kollege Zehn die bald angedachte Fusion mit einer Indiskretion zunichte gemacht hat. Die Karriere des Herr Guldner hätte noch steiler verlaufen sollen. Eine Sprosse sollte die Abservierung des langjährigen Kollegen sein.

   

Nr. 3965

L.

26. November 2008, 11:26 Uhr

Betreff: Wenn die Aufsichtsräte die Ansprüche gegen die Vorstände nicht stellen, dann stellen wir sie an sie

Was ist denn nun mit der Ankündigung in der Frankenpost vom 20.06.2008, VR-Bank geht gegen Ex-Chefs vor (= Link)? Wenn man hier die Internetseite verfolgt, dann kriegt man ja fast eine Ausbildung zu Banken- und Genossenschaftsrecht. Und dass es eine Aufklärungspflicht gibt und keine Verheimlichungsrecht, dass hab ich kapiert. Was ist mit dem Kurzbericht von Johannes Herzog, versprochen auf einer Vertreterversammlung vor zwei Jahren, eingehalten nicht einmal. Ist so eine Vertreterversammlung eine Plauderveranstaltung oder haben die Herren für sich da auch eine Verpflichtung gesehen das zu tun, was sie labern?

Wir brauchen uns auch da nichts vormachen, die Ansprüche an die Vorstände, die stehen mindestens in der Folie zur Risikolage von der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den dicken Zahlen. Bei so einer Organisation, bei den Aussagen was man ein Jahr vorher bei der Versammlung verzapft hat und was man im Jahr 2004 gesagt hat, dass die Vorstände den Aufsichtsräten sogar gefälschte Risikoberichte vorgelegt haben könnten, da sind sie für jede Mark und jeden Euro haftbar und in § 34 Genossenschaftsgesetz steht, dass der Vorstand seine Unschuld beweisen muss. Warum lassen also die Aufsichtsräte und Herr Herzog und Herr Heidel die alten Vorstände nicht ihre Unschuld beweisen, jeder Staatsanwalt müsste froh sein um so wenig Arbeit oder jeder Anwalt um die Haftungsansprüche bei Gericht durchzubringen, dass sieht man doch an dem Urteil in Eintrag Nr. 4176.

Nur Herr Herzog kann nicht auf die Probleme verweisen, Manfred Heger oder Reinhold Wolf könnten als einziges zu ihrer Verteidigung vorbringen, die Revision hat den Risikoberg aufbauen lassen, wir haben darauf vertraut, dass uns dabei nicht passiert, denn einen ähnlichen Satz hat Manfred Heger zur gesamten Organisation ja am 30.05.2005 in den Raum gestellt. Und weil die alten Vorstände vielleicht tatsächlich die Revisionsunterlagen als Beweismittel heranziehen könnten, da tut man doch nichts. Und das nächste wird sein, dass Johannes Herzog seinen Kurzbilanz in den nächsten Tagen auch nicht vorlegt, weil er es vermeidet, dass entgegen der landesweiten positiven Entwicklungen der Volks- und Raiffeisenbanken er wieder eine katastrophale Bilanz vorlegen müsste. Die schlecht Weltwirtschaftslage werden die Genossenschaften überall umdrehen, dass sie gar nicht wissen wie sie das Geld selbst wieder anlegen sollen was ihnen die Kunden bringen, so hat es doch Berlins Bürgermeister Wowereit vor wenigen Tagen bei Maybrit Illgner gesagt. Wenn das für die VR-Bank nicht zutrifft, dann haben die Leute bei uns tatsächlich alles zur Sparkasse oder zu Sparda gebracht und redet wieder vom Juwel Marktredwitz.

Händeringend scheint Herr Herzog auch erzählen zu wollen, man hätte nicht in der USA angelegt, bei dem was man dem Herrn glauben kann, da ist es sehr fraglich ob man das auch glauben kann, wie dass man gegen Heger, Wolf und Krämer Ansprüche stellt. Verjähren lassen will man sie. Nur wenn der Aufsichtsrat die Ansprüche schuldhaft verjähren lässt, dann beginnt erst seine eigene Verjährungsfrist. Und wenn sich herausstellt, dass der ehemalige Prüfer es übernommen hat, dass man Kreditzusammenlegungen nach dem Kreditwesengesetz über die Bank-EDV unterlassen hat, dann sind wir inzwischen zeitlich näher als zu den Ansprüche gegen die alten Vorstände. Jahrelang hat man uns abgezockt, das gerichtlich beauftragte Gutachten (= Link), das hätte man auf jeden Betrieb bei uns und wahrscheinlich auf jedes Privtgirokonto genauso umlegen können. Jeder hätte in ähnlicher Art und Weise von der Bank was zurück bekommen sollen. Dem Herzog sollen wir was glauben, wo die dem Manfred Heger und Karl Krämer für ihren Einfallsreichtum auf die Schultern geklopft haben, wie man uns ausnimmt und später dann die Kunden als Gefahr bezeichnen, wenn man das Geld zurück will, da fällt einem für die heutigen Sachen wie die von früher nur ein, einfach zum Kotzen - Entschuldigung.

   

Nr. 3964

Gerade noch gesehen

26. November 2008, 02:25 Uhr

Betreff: Bringt ein Königshaus hohe Verluste?

Früher waren es mal regelmäßige Treffen zwischen dem Vorstand Heger und einem gewissen J.Th.(Flex) Was musste man da aushandeln, wie man denn Gelder in Slowenien und Österreich verwendet, die man bei einer Bank zu Lasten von Mitglieder und Steuerzahler abzuschreiben hatte? Die Prüfer bei der Bank scheinen ja schon signalisiert zu haben, dass sie das für einen gangbaren Weg einer Abfindung halten würden und sonst war angeblich auch nichts zu befürchten. Muss heute drüber geredet werden wie ein zu ungesund gewachsenes Könighaus große Sorgen bereitet, weil die Problembranche der Gegenwart und wahrscheinlich nicht die Ertragsbranche der nahen Zukunft sein wird und wie es nicht mehr zu verbergen ist, dass auch in der Bank-EDV viele verschiedene Kredite zu einem zusammen gerechnet werden muss? Vielleicht war dieser Wasser-Träger als Zahlenfuzzi damals beim Kaffeeplausch oder in der heimischen Sauna nicht immer dabei, wie man aber Warenbestände in Bilanzen bringt, obwohl es nur Pfusch war, dass hat er angeblich schon gewusst und auch davon dass die Firmen das nicht wert waren, was Manfred Heger in die Bankunterlagen geschrieben hat. Wie soll man aber bei einem Königshaus nun begründen, dass die Schrumpfung der Kredite bei der Bank auch wieder mit Abschreibungen zu tun haben werden und man Qualität vor Quantität will? Oder wer löst das Königshaus in der Situation bei der VR-Bank ab, wenn mit der Zusammenrechnung die gesetzliche Kredithöchstgrenze überschritten wäre? Bleibt der bisschen Stolz dem Bankfürsten langsam im Hals stecken oder hofft er selber auf den Freispruch für einen Bankchef?

   

Nr. 3963

Kammerzofe

25. November 2008, 22:39 Uhr

Betreff: Wie im Mittelalter

Im Mittelalter war es ja üblich dass sich die Adeligen ab und zu auch heimlich trafen.
Und bei diesen heimlichen Treffen ging es meist darum, wer wohl wovon den größten Nutzen vom nächsten Schachzug - der meist im geheimen ablief bevor die Untertanen davon Kenntnis erhielten - haben könnte.
Und weil manches absolut geheim war, durften nicht einmal die Untertanen oder das Gefolge teilnehmen. Nur der Träger der beiden Herren war meist zugegen, wenn der Herzog seinen König traf. Dann wurde alles besprochen.

Aber davon demnächst mehr.

Und im Gegensatz zu heute gab es weder Autohäuser noch Banken und auch keine diesbezüglichen Allianzen. :laola: :vuur:

   

Nr. 3962

Juristisch bewandert

25. November 2008, 20:19 Uhr

Betreff: Mittelbare Falschbeurkundung nach § 271 StGB

Das mit der Registergerichtssache in Eintrag Nr. 4178, da sollte doch die Öffentlichkeit und die Aufsichtsbehörden getäuscht werden, auch wenn sie vielleicht noch mitgespielt haben. Das ist doch eine Sache nach § 271, StGB, Mittelbare Falschbeurkundung, Abs. 3 (= Link), weil sich Vater und Sohn damit einen Vorteil gezogen haben und der Verband hat mitgespielt.

   

Nr. 3961

L.

25. November 2008, 19:51 Uhr

Betreff: Ungeprüfte Bank VR-Bank Marktredwitz

Was hält einen Prüfer zurück, wenn man erkennen muss, dass der Schaden bei einer Bank nicht mehr zu verbergen ist? Was war die Erkenntnis beispielsweise bei der Volksbank Launeburg, dass man von einem Jahr auf das andere das ganze Kreditvolumen zur genossenschaftlichen Heuschrecke BAG Hamm verfrachten musste. Das haben die Prüfer doch vorher auch gesehen und ein paar ordentliche Kreditnehmer werden doch bei einer Genossenschaftsbank auch dabei sein, die hat man gleich mitgeopfert, damit alles zusammen bereinigt werden soll. Wird jetzt von der BAG Hamm die ganze Stadt versteigert wo es Kunden der Volksbank waren?

Nun scheint es, war die VR-Bank Marktredwitz mit ihrer Spitzenbilanzsumme von einer Milliarde DM, oder damit 500 Mio. € doch ein paar mal größer. Aber was hat die 10 Prüfer zwischen 2002 und 2005 im Durchschnitt davon abgehalten auch alles als einen Aufwasch zu sehen und kein Staubkörnchen mehr aufzuwirbeln? Soviel Prüfer, da muss jeder Kredit und im Sachaufwand jeder kleinste Aufwandsbeleg kontrolliert worden sein, für was? Wenn wir den Eintrag Nr. 3824 anschauen, haben die Prüfer Herzog und Grothoff und ihre Anhängsel gesagt bei 50 Millionen Kreditverlust, was machen da noch Rechnungen vom Einzelhändler oder Supermarkt für nie aufzubrauchendes Klopapier, oder zu hohe Handwerkerrechnungen, oder vielleicht Fahrten von Heizöllieferung an der Bank vorbei das Kraut noch fett? Oder hat man verzichtet, wie in Eintrag Nr. 3946 und Eintrag Nr. 3947 vielleicht zu sehen ist, dass die Vorstände und auch Aufsichtsräte den Hals nie voll genug bekommen haben und Doris Heger auch noch in den Gehaltslisten war, obwohl sie nie in der Bank was getan hat oder Greiner-Frau oder Tochter auch bedient wurde, warum auch immer? Wir Prüfer wollen die Kreditverluste nicht aufwirbeln, weil man uns vorwerfen würde, wir als Verbandsprüfer hätten bei der Prüfung versagt, man würde vielleicht die internen Konten nachforschen und wir wären sofort in einem Beratungsskandal verstrickt, wie es anscheinend nun bei der ehemaligen Raiffeisenbank München-Feldkirchen aufkommt, oder wir wären plötzlich bei den Steuerhinterziehungen dabei, wenn ein Zweigstellenleiter schon beim BMW-Skandal die Abzockerfirma mit betrieben hat. Wir Prüfer, wir wären so tief mit drin, da decken wir lieber gar nichts auf und wenn einer von uns hier Vorstand ist, dann ist alles wieder in Butter – für uns vom Verband. War es so Herr Herzog oder welche Geschichte ist nun die wahre?

   

Nr. 3960

Susanne

25. November 2008, 15:02 Uhr

Betreff: Hat Verbandspräsident Frankenberger bei uns Immobilienbesitz

Das Grundbuchamt ist doch auch ein öffentliches Register oder nicht? Kann man da hin gehen und unter dem Namen Frankenberger nachschauen, ob es da Immobilienbesitz bei uns gibt, als Mitglied der VR-Bank müsste man doch ein Interesse an der Auskunft belegen können, wie ein Präsident des Prüfungsverbandes hier investiert ist?

   

Nr. 3959

Uwe

25. November 2008, 14:43 Uhr

Betreff: Wo keine Prüfung ist, da gibt es riesiger Verluste

Der Sinn einer Prüfung muss doch sein Risiken auszudecken und zu vermeiden und Verluste aufzuklären um daraus die Lehren zu ziehen und für die Zukunft ebenfalls zu vermeiden. Die VR-Bank in Marktredwitz ist doch dafür das beste Beispiel, dass es eigentlich gar keine Prüfung gegeben hat. Vor ein paar Wochen wurde hier geschrieben, dass nach den Prüfungskosten über Jahre tagtäglich an die zehn Revisoren vom Verband da gewesen sein mussten, Den kleinen Vorstand, der anscheinend irgendwo aus dem Süden ist, den hat man verknackt, bei uns hat man zehn Prüfer antanzen lassen, uns dafür auch noch das Geld raus gezogen und genutzt hat es überhaupt nichts, weil man nicht für uns geprüft hat, sondern weil man alles glatt gebügelt hat, wo die Verbandsleute vielleicht selber noch die Finger drin hatten wie das Prüferlein O. H. oder gar der Verbandspräsident, der vielleicht mal eine günstige Immobilie gezeigt bekam oder der auch bei der US-Fondsgesellschaft in Darmstadt angelegt hat und nicht bei der DG-Bank, oder vielleicht auch dieser Prüfungsdirektor Hilkenbach, den man dann leise aus der Schusslinie genommen hat. Nichts scheint bei der Bank in unserem ehemaligen Zonenrandgebiet unmöglich und bei den offenen Verhältnissen nach Tschechien.

Und dieser Johannes Herzog war mit Sicherheit ein führendes Element bei den Prüferschwadronen. Die großen Sauereien, die hat sicher er und sein Kompagnon Grothoff direkt in Händen gehalten, von allem anderen wurden die zwei lückenlos informiert. Den Herzog hat man dann nahtlos ins Vorstandsamt gebracht, vom Revisor rüber auf Hegers Stuhl. Und gleichzeitig hat man anscheinend dafür gesorgt, dass man die bekannten Ansprüche aus Flex da gelassen hat, wo sie inzwischen hin geflossen waren, über Slowenien weiß Gott wohin. Keine Prüfung bei der VR-Bank, hohe Verluste, die man bis heute nicht ausgleichen kann, aber einen Gewinner für viele Verschonte, Johannes Herzog auf dem Vorstandssessel, bei unzähligen Verlierern bei Kundschaft und Mitgliedern und der ganzen davon betroffenen Region.

   

Nr. 3958

Genossenschaftler

25. November 2008, 14:25 Uhr

Betreff: Urkundenbetrug mit Hilfe des GenoVerbandes, da im Süden?

Was ist der Ausweis einer Genossenschaft? Der Eintrag im Genossenschaftsregister, das genießt öffentlichen Glauben und jeder kann sich darauf berufen. Wie kann es sein, dass ein Vorstand gleichzeitig bei zwei Banken als Vorstand im Register steht? Ist das vorsätzlicher Missbrauch eines öffentlichen Register mit Gefährdungspotential für die zu vertretende Unternehmung Genossenschaft? Wenn man den Registergerichtsauszug in Eintrag Nr. 4178 aufmerksam anschaut, dann fällt auf, dass die Bank nun von Vater und Sohn geführt wird. Wo ist da die Unabhängigkeit? Wenn der Vater Unregelmäßigkeiten begeht, schreitet dann der Sohn ein, oder umgekehrt? Heißt die Bank auch Greißl-Bank wie in Marktredwitz die Heger-Bank? Aber warum ist das Ausscheidedatum des Herrn Friedrich Zehn mit dem Eintrittsdatum von Sohn Christina Greißl identisch? Es handelt sich doch um unmittelbar benachbarte Banken, da waren doch die selben Prüfer zuständig. Wenn Vater Greißl und Friedrich Zehn als Vorstände nicht rechtzeitig für die Berichtigungen des öffentlichen Registers gesorgt haben, dann ist das doch nichts anderes wie wenn man einen Ausweis nicht berichtigt, nur in einer viel größeren Dimension.

Aber der unrichtige Ausweis, das könnte man als fahrlässig bezeichnen. Zwischen den Vorstände scheint aber die abgelaufene Variante abgesprochen gewesen zu sein, weil Sohn Greißl augenscheinlich auch noch einen Platzhalter brauchte. Tun sich da Parallelen zur VR-Bank in Marktredwitz auf? Das kann nämlich nicht fahrlässig gewesen sein, sondern da wurde das Register in der Öffentlichkeit anscheinend bewusst falsch gehalten und alle haben mitgespielt einschließlich der Verbandsprüfer und deren Vorgesetzte, wenn das von da nicht sogar angeordnet war. Denn zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gehört sicher auch, dass man sich über die Berichtigung der rechtlichen Verhältnisse in Kenntnis setzen lässt, wenn man bei der Jahresabschlussprüfung und über das Meldewesen zum KWG, wo alles über den Verband einzureichen ist, weiß, dass ein Vorstandswechsel war. Oder hat der Verband die rechtlichen Verhältnisse bei der Raiffeisenbank Singoldtal und bei der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg im Hinblick auf den gemeinsamen Vorstand Zehn unterschiedlich dargestellt? Aufgrund welchem zugrunde zulegenden Registergerichtsauszug wurde denn die Situation bei der RB Landsberg geprüft, auf Zuruf von Vater Greißl?

Ist es schlimmer einen Ausweis zu fälschen oder ist es schlimmer die rechtlichen Verhältnisse zweier Genossenschaftsbanken über ein dreiviertel Jahr falsch darzustellen und damit tausende von aktuellen und potentiellen Kunden zu belügen und wenn in dieser Zeit Probleme auftreten die rechtliche Situation damit in Gefahr zu bringen? Wem musste geholfen werden und gegen wen war das gerichtet?

   

Nr. 3957

Aus ...

25. November 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Zu Friedrich Zehn, Einträge 4170 und 4174

Ich habe mir in Schwaben und Oberbayern einiges gesammelt, von Bilanzen und sonstigen Unterlagen vieler Volks- und Raiffeisenbanken. Über den Eintrag Nr. 4170 bin ich auf die zwei Banken gestoßen und habe doch gewusst, dass mir mal eine Registergerichtsauszug zugeleitet worden ist. Wie kann dieser Friedrich Zehn am 27.04.2004 bei der Raiffeisebank Singoldtal eine Eidesstattliche Versicherung zur Vorstandsarbeit abgeben, wenn er nach dem Registergerichtsauszug der Raiffeisenbank Nordkreis Landsberg eG (= Link) dort bis zum 28.07.2004 Vorstand war? Das öffentliche Register muss doch stimmen.

   

Nr. 3956

Gesehen

25. November 2008, 11:50 Uhr

Betreff: Bericht MDR-Info zu Finanzmanagern

Warum soll man das nicht auf unsere Genossenschaftsbereich übertragen was am 12.11.2008 über mdr-info (= Link) geschrieben wurde. Wer den Link anklickt, sollte sich auch am Ende des Testes das Video anhören.

   

Nr. 3955

Genossenschaftler

25. November 2008, 11:21 Uhr

Betreff: System der Existenzvernichtung und Gunstgewährung oder das gesteuerte Genossenschaftswesen

Sind wir angelangt bei der Diskussion über ein wirklichen menschenverachtendes von den Verbänden gesteuertes Genossenschaftswesen, wo man es fertig gebracht hat über den Druck auf die Gesetzgebung mit der Beweisumkehrlast im § 34 Genossenschaftsgesetz angegriffene Vorstände von Kreditgenossenschaften mundtot zu machen, in dem man jede Kleinigkeit aus den selbst verwalteten Akten hervorholen kann und der Vorstand überhaupt nichts mehr in der Hand hat sich zu verteidigen? Wo Verbandsleute und neidische Prüfer über das Schicksal von gut arbeitenden Vorständen und deren Familien entscheiden, wenn die eine eigenen Meinung vertreten?

Zeigt sich in dem Urteil gegen den Vorstand einer kleinen Raiffeisenbank (= Link) diese Menschenverachtung, wenn man diesen Vorstand für 53 Fälle und einen Schaden von 800.000 € vor den Kadi brachte? Wo ist der Unterschied zu einem Manfred Heger, wenn man die Schadensbehandlung Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) dagegen stellt? Hat hier der Genossenschaftsverband den ersten Richter gespielt, weil man vorher zwar ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich, den Vorständen aus Arzberg (= Link) angeleiert hat, aber Manfred Heger trotz der Risikowerte der damals schon revisionsbekannten, wahrscheinlich von den Prüfern selbst zusammen gestellten Zahlen aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), trotz von Herzog und Grothoff aufgedeckter bekannter Ansprüche, mit einem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgt hat?

Wo ist also der Unterschied, dass sich ein Genossenschaftsverband als Ankläger und Richter aufspielen darf oder nicht? In der Konstellation, die Großen mit denen hat man selber gesoffen und gefr..... und die wissen über einen Verbandsoberen selber so viel, dass man es vorzieht sie durch die vergoldete Hintertür gehen zu lassen und sie dürfen sich vielleicht sogar noch über einen millionenschweren Kreditverlust versorgen? Wo ist der Unterschied zwischen Heger und dem anderen Vorstand? Dürfen das Verbandsleute wie Frankenberger, (nun Dr. hc.) Götzl, Eberle, Hasreiter, Drexl, Krause oder Hilkenbach entscheiden? Oder müssen wir die selbst ernannten Richter nicht vor Gericht bringen? Dürfen wir zulassen, dass es zwischen München und Bonn ausgemacht wird, wer Vorstand ist, oder wollen wir das auf der Ebene des Gesetzes doch lieber bei den Genossenschaften belassen? Wie kann sich Herr Herzog erlauben über die Frankenpost den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) für seine Vorgänger zu verkünden, wenn aus den 50 Millionen Schaden den Vertretern nur 800.000 als Alibi vorgetragen wurden?

Wo ist der Unterschied zwischen dem verurteilten Vorstand und Johannes Herzog selber? Dass sich die Verbandsprüfer wieder als Richter aufspielten, weil sie den Notarvertrag über die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) einfach nicht sehen wollten, obwohl dies nach dem gezeigten Urteil mit größter Sicherheit auch gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen hat? Wo lässt sich daraus die Methodik der Genossenschaftsverbände ableiten, zwischen Gunstgewährung und Existenzvernichtung? Wenn der Druck auf den Aufsichtsrat nichts nützt, dann die Drähte heiß gelaufen zur obersten Bankenaufsichtsbehörde, die über die Zulassung der Vorstände nach § 32 KWG nach Verbandsvorschlag befindet und sich sonst aus allem raushält? Warum die Senkrechtkarriere des heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter bei der VR-Bank in Marktredwitz? Warum die Rolle als Notvorstand und dann Aufsichtsratsvorsitzender? Werter Webmaster gibt es endlich die Antwort dieses obersten Vertreters der Mitglieder bei der Bank nach Ihrem Eintrag Nr. 4151? Sind die Kreditnehmereinheiten verschlüsselt, oder muss man das von der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen, wenn die Prüfer bei der Bank die Risiken nicht nach den gesetzlichen Bestimmung überwachen?

Müssen wir endlich dieses selbst ernannten Richter und selbst gewählten Ankläger entlarven und enttarnen? Müssen wir das gesamte System entlarven, bevor man sich darin sonnt, dass die Verluste der anderen einfach wegen der Größenordnung auch größere Zahlen hergibt, während man die eigenen Verluste a la Dr. h.c.. Götzl verschweigt? Müssen wir in Marktredwitz dafür Sorge tragen, dass die Prüfer mit an 50 Millionen Verlusten Schuld sein müssen und nicht auf den Vorstandsstuhl sondern auf die Anklagebank gehören? Wo ist die Aussage des Ex-Notvorstandes und Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter, ob und in welcher Form gegen den Vorstand Johannes Herzog ermittelt wird? Ist er mundtot, weil er selbst abhängig in irgend einer Form ist?

   

Nr. 3954

Nordlicht

25. November 2008, 09:46 Uhr

Betreff: Vorstandsabhängigkeit - Verbandsdiktat - Prüfmonopl

Die letzten Gästebucheinträge haben es noch einmal bestätigt, wie das System "Genossenschaftsverband" funktioniert.

"Linientreue" Vorstände und Vorstände, die sich durch persönliche Beziehungen zu den Verbandsoberen "eingeschleimt" haben, werden gehalten, obwohl es - wie bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) - für den Verband dazu führt, daß er die wirtschaftlichen Interessen der Eigentümer (der Mitglieder) der VR-Bank sowie der übrigen Genossenschaftsbanken vollständig ausblendet. Selbst klare Gesetzesverstöße wie z.B.
- der Abrechnungsbetrug durch falsche Wertstellung,
- die Verweigerung von ordnungsgemäßen Abrechnungen über "gestohlenes" Sicherungsgut,
- die fehlende Organisation der Bank, d.h. Verstoß gegen das Vier-Augen-Prinzip, so daß ein Vorstand machen konnte was er wollte,
- Kreditengagements außerhalb der Region und in einem Bereich, von dem die Vorstände keinerlei Erfahrung hatten,
- Deckung von Schmiergeldzahlungen, um illegale Goldgeschäfte zur Rettung eines Kreditengagements,
- Täuschung der Mitglieder über die wahre Situation in der Bank und die Verbandsvertreter loben noch ein tolles Ergebnis und eine Dividende, die nur aus der Substanz gezahlt werden kann,
- Verzicht auf jeglichen Regress gegen über ausgeschiedenen Vorständen trotz offensichtlicher Gesetzesverstöße und Schädigung der Bank, stattdessen Verabschiedung mit goldenen Handschlag,
- "Personalberatung" bei Einsetzung neuer Vorstände aus dem Verbandsbereich (Linientreue Ex-Prüfer, die ihre eigenen Missetaten vertuschen sollen) trotz zahlreicher besser qualifizierter Bewerber,
- Vermutliche Nötigung (und Entmündigung) der Aufsichtsratsmitglieder zur Zustimmung zu allem was der Verband vorschlägt und Überwachung des Aufsichtsrats durch Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen incl. eigenmächtiger Wortergreifung und Antragstellung. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein großer Teil der Aufsichtsräte mit der Wahrnehmung seines Amtes zeitlich wie inhaltlich überfordert ist. Diese Überforderung wird vom Verband ausgenutzt, um seine Politik durchzusetzen, in dem er z.B. mit der Haftungskeule winkt.

Daneben ist noch immer wieder festzustellen, daß gescheiterte Vorstände - unter Mitwirkung des Verbandes - teuer versorgt werden, indem neue Positionen gesucht werden oder ein Vorruhestand erreicht wird.
Manche Verbände schrecken nicht einmal davor zurück, Vertreter zu belügen, in dem Sie z.B. behaupten, daß Abfindungen an ausscheidende Vorständen eine Genehmigungsvorbehalt durch den Verband unterlägen - damit alles ordnungsgemäß zugeht und den Vertretern vormachen, daß das so gesetzlich oder in der Satzung geregelt sei und sich die Vertreter keine Sorgen machen müßten, daß die Abfindung damit ungemessen hoch würde und keiner mehr fragt, warum überhaupt ein gut dotierter Vorstand noch einen zusätzliches Ruhekissen zu Lasten der Mitglieder erhält, obwohl das im Arbeitsvertrag doch gar nicht vorgesehen war!

Es bestätigt die Rolle, die der Verband für sich im Genossenschaftswesen sieht. Regelmäßig meint er offensichtlich, daß er der besser Manager sei und die einzelnen Genossenschaften die Erfüllungsgehilfen beim großen Bankenspiel in Deutschland.

Hat es schon jemals ein Gutachten vom Verband gegeben, daß sich gegen eine Fusion ausgesprochen hätte???? Natürlich nicht, denn die Interessen der Mitglieder - der eigentliche Zweck der Genossenschaft, die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder spielt regelmäßig keine Rolle.

Vorstände, die nicht ins System passen, weil sie z.B. einer vom Verband gewollten aber für die Mitglieder negativen Fusion im Wege stehen, werden eiskalt abserviert, in dem z.B.
- plötzlich ein Wertberichtigungsbedarf von den Prüfern gesehen wird, der sich nach der Fusion in Wohlgefallen auflöst, aber ausreichend war, um den Vorständen (beim Aufsichtsrat) eine schlechte Geschäftsführung zu unterstellen.
- in dem - wie gerade zu lesen war - schon mal Schreiben an die BaFin mit offensichtlich einseitigen Gutachten/Anschuldigungen verfasst werden, um so ein amtliche Amtsenthebung zu erreichen.
- in dem nicht eine partnerschaftliches Miteinander zwischen Vorstand und Aufsichtsrat gepflegt wird, sondern der Aufsichtsrat hinter dem Rücken des Vorstand wegen vermeintlicher Fehler des Vorstands oder wegen des (durch die Prüfung willkürlich veranlaßten) schlechteren Jahresergebnisses "bearbeitet" wird, sich vom Vorstand zu trennen bzw. seinen Vertrag nicht zu verlängern.

Es spielt dann auch keine Rolle, ob die Vorstände dagegen klagen, denn - wie zu lesen war - ist ein Zeitraum von 10 Jahren, indem man von Instanz zu Instanz zieht zermürbend. Und genau darauf spielt der Verband! Sollte dann doch mal ein Urteil indirekt gegen den Verband erfolgen, ist dieser ja wirtschaftlich oder persönlich nie betroffen. Die Entschädigung hat entweder die Genossenschaft ( und damit die Mitglieder) zu tragen oder die Gemeinschaft der Banken. So ist es jedenfalls bisher!
Man kann als Verband also völlig risikolos Schicksal spielen und Existenzen vernichten!

Fazit:
Das Verhalten und Auftreten der Vertreter des Genossenschaftsverbandes ist nur möglich, weil es ein Prüfmonopol der Verbände gibt. Dieses muß fallen.
Denn so wie es seit vielen Jahren nun schon ist, ist jede Genossenschaft mehr oder weniger dem Wohlwollen der Verbände ausgeliefert. Und bei der wirtschaftlichen und rechtlichen Unerfahrenheit vieler Aufsichtsratsmitglieder kann der Verband ein Rolle übernehmen, in dem er Manager, Prüfer und Richter in einer Person ist, die ihm nicht zusteht.

Die Reform des Genossenschaftsgesetzes sollte die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder verbessern. Dies beginnt schon mal mit einer verbesserten Information an alle Mitglieder.
Doch was nützt es, wenn sich Vorstand und Aufsichtsrat nicht an die Vorgaben halten bzw. dahingehend vom allwissenden Verband beraten werden, dies ggf. nicht zu tun, weil ja sowieso niemand dagegen klagen würde.
- Was nützt es wenn, die Tagesordnung im Internet veröffentlich wird, aber die Anlagen, z.B. Satzungsänderungen, dort nicht veröffentlicht werden?
- Warum ist es in Mode gekommen, vor Vertreterversammlungen informelle Vertretertreffen durchzuführen, die nicht für die Mitglieder nachvollziehbar protokolliert werden?
- Warum erfahren die einfachen Mitglieder nicht, daß sie sich auch als Vertreter aufstellen lassen können?
- Warum werden Mitglieder, die Vertreter sind, bevorzugt gegenüber anderen Mitglieder behandelt, in dem z.B. sie nicht etwa zusagen müßten, falls sie erneut Vertreter werden wollen, sondern wo ein fehlende Rückmeldung als Zustimmung angenommen wird?
- Warum erfahren die Mitglieder erst mit so kurzer Frist, daß eine Wahl zur Vertreterversammlung durchgeführt werden soll, so daß faktisch eine zweite Liste nicht mehr organisierbar ist? Klar, das ist in der Wahlordnung/Satzung so geregelt, aber ist das mitgliederfreundlich? Warum sind die Fristen bewußt so kurz gewählt worden?
- Warum übernehmen so viele Genossenschaften vollständig die Mustersatzungen der Verbände?
- Warum ist in den Mustersatzungen regelmäßig der Paragraph enthalten, daß die Vertreter des Verbandes auf jeder Vertreterversammlung anwesend sind und das Wort jederzeit zu jedem Tagesordnungspunkt ergreifen können, wo das doch ganz stark auf "Big - Brother is watching you" hindeutet? Warum haben Verbandsvertreter mehr Rechte als einfache Mitglieder, obwohl sie nicht das wirtschaftliche Risiko der Genossenschaft tragen?


Das einfache Mitglied ist von der Teilnahme und Mitwirkung in vielen Genossenschaften, wo eine Vertreterversammlung vorhanden ist, faktisch regelmäßig ausgeschlossen, weil es sonst u.U. für den Vorstand schwierig würde, die vom Verband vorgegebene Politik, z.B. bei einer Fusion, umzusetzen

Dann stehen die Rechte zwar auf dem Papier, aber die Nichteinhaltung hat regelmäßig keinerlei Folgen. - In anderen Gesellschaftsformen dagegen hat z.B. eine fehlerhafte Einladung zur Hauptversammlung - zur Folge, daß die Beschlüsse dieser Versammlung angefochten werden könnten. Das führt dazu, daß sich dort an die gesetzlichen Vorgaben gehalten wird.

Das Genossenschaftsgesetz und die dort vorgesehene Aufgabenteilung zwischen den Organen und der Prüfung wird faktisch ausgehebelt. Die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder! und nur um die geht es letztlich im Genossenschaftsgesetz spielen keine Rolle.
Eine Vielzahl der Genossenschaften - und besonders die Genossenschaftsbanken - sind deswegen eigentlich "normale" Unternehmen und gehören aus dem Genossenschaftsregister gestrichen. Es müßte eine Zwangsumwandlung durch das Registergericht erfolgen, dann wären die Unternehmen - und nichts anderes sind es - vom Diktat der Verbände befreit.

Anmerkung:
So wie beschrieben kann es gehen und ist es auch Genossenschaften ergangen. Selbstverständlich gibt es auch Genosssenschaften, die sich dem Diktat der Verbände nicht unterwerfen bzw. sich von diesen nicht zwingen lassen. Das liegt dann aber daran, daß dort Menschen mit Rückrat sitzen, die sich nicht durch das Auftreten des Verbandes einschüchtern lassen, sondern in der Lage sind sich selbst über die anstehenden Dinge zu informieren.
Der Verband lebt von der Unerfahrenheit der Aufsichtsräte, die er mit der Haftungskeule einschüchtern kann. Die Intrigen des Verbandes sind nur möglich, wenn Vorstand und Aufsichtsrat eben nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten.

   

Nr. 3953

Aus der Organisation

24. November 2008, 23:56 Uhr

Betreff: Zu Nr. 4170, Ãœberziehungsbearbeitung

Werte Prüfer in Oberbayern, hat es bei der Raiffeisenbank aus Eintrag Nr. 4170 auch 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat gegeben, wo die Vorstände wie in Marktredwitz ohne Prüfung die Listen gegen gezeichnet haben? Ist der Herr Zehn auch ein ehemaliger Prüfer? Wer so eine Erklärung abgibt, hat der einen Ahnung von § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link)? Hat die Bank auch keine Arbeitsanweisung zu den Überziehungen, damit sich jeder tummeln kann wie er will? War der Vorstand verbandstreu weil er so einen Mist verzapfen konnte?

   

Nr. 3952

Rechtschaffener

24. November 2008, 19:49 Uhr

Betreff: zu Beitrag 4172

Es empfiehlt sich für den Betroffenen einmal das Bundesbeamtengesetz anzusehen:

BBG § 56 [Verantwortlichkeit des Beamten, Remonstrationsrecht]
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.


Nach Aufhebung des Staatshaftungsgesetzes von 1982 haftet der Beamte, wie jeder andere auch, persönlich bei fahrlässigen Schäden. Dies ist ausdrücklich mit BGB § 839 (Amtshaftung) geregelt.


Also den Beamten der falsch gehandelt hat persönlich zur Rechenschaft ziehen!

   

Nr. 3951

Nordwestlicht

24. November 2008, 19:07 Uhr

Betreff: Artikel in der Financial Times zum Beitrag 4168

Da ist ein Vorstand in die Mühlen der Gerichte geraten. Dieser Mann hatte mit großem Engagement und Fachkönnen die ihm anvertraute Bank Seelow voranbringen können. Eben dieser Vorstand wird durch mafiöses Vorgehen von Genossenschaftsverband und dem Rechtsvorgänger der heutigen Bankenaufsicht
(BaKred) ohne einen Grund aus dem Amt entfernt und seine gesamte Existenz vernichtet.
Auslöser war der zuständige Genossenschaftsverband, der im Zuge einer Fusion
sich "kostengünstig" vom Vorstand Klein Heßling trennen wollte.
Ein leitender Mitarbeiter dieses Verbandes hatte ausweislich einer Aktennotiz
des zuständigen Beamten die Abberufung gefordert.
Das Vorgehen in diesem Fall beschreibt exemplarisch das Verhalten der unteren Stufe der Bankenaufsicht im Genossenschaftsbereich.
Ein solcher Machtmissbrauch ist vermutlich 100 oder mehrfach vorgekommen.
Vorstände wurden kujoniert, unter den Willen der Verbände gezwungen und bei Nichtbefolgen der Befehle des Verbandes dann vernichtet.

Ist der Politik eigentlich klar was an dieser Stelle über Jahrzehnte passiert ist?
Der Machtmissbrauch hat System: Nur das Prüfungsmonopol gibt den Verbandsoberen eine derartige Machtfülle.
Viele Vorstände fragen sich, ob sie überhaupt noch Bankvorstände von Banken sind oder ob sie nur als Befehlsempfänger der Verbände operieren.

Der Staat ist aufgefordert bei einer Neuordnung der Bankenaufsicht nicht nur die internationalen Fragen zu stellen und zu beantworten, sondern auch und vor allem
die deutsche Bankenaufsicht auf völlig neue Beine zu stellen.
So wie bisher kann es nicht weiter gehen!

Die Aufteilung der Bankenaufsicht in zwei Verantwortungen
- BaFin und Bundesbank- hat sich als nicht funktionsfähig erwiesen. Die Prüfungshoheit von Verbänden hat dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet und muss beseitigt werden.

In Deutschland existieren zwei Arten von Bankvorständen:

Die Vorstände die wegen der Nähe zum Staat oder der eigenen Größe kaum oder
überhaupt nicht anzugreifen sind und jene die der Willkür als Vorstand einer kleineren Bank ausgesetzt sind.
Aber zurück zum Fall des entlassenen und in seiner Existenz vernichteten Vorstandes. Dieser Mann prozessiert seit über einem Jahrzehnt um sein Recht zu erhalten und wird wahrscheinlich noch 2 Jahre auf eine nennenswerte finanzielle Entschädigung warten müssen.
Bösartig könnte man meinen, dass hier die biologische Lösung vom BaFin angepeilt wird: Wenn der Mann stirbt, dann kann die Welt für die Beamten wieder
anders aussehen. Es ist zu hoffen, dass die Richter so etwas nicht zulassen werden.
Beamte dürfen Machtmissbrauch betreiben, Existenzen zu Unrecht vernichten,
konspirativ mit Verbänden zusammenarbeiten zu deren eigenen Machtineressen
und gleichzeitig haften dann eben diese Beamten und Institutionen oder der Staat nicht für ihr tun. Das soll rechtlich einwandfrei sein? Lächerlich!
Die Finanzkrise hat auch die Unfähigkeit der Aufsicht genügend ans Tageslicht gebracht. Komisch ist nur, dass bisher neben der Münchner Hypothekenbank die ja ausschließlich staatliche Großprojekte finanziert nur Landesbanken zum Teil riesige Unterstützung benötigen. Wie peinlich!

Der Artikel in der Finacial Times beschreibt ja einen für die Bankenaufsicht
vernichtenden Sachverhalt. Nur die Genossenschaftsverbände, die jetzt Banken zu einer Klage animieren sind ein Teil dieser Aufsicht.
Keinesfalls sind die Verbände eine Berufsständische Organisation, sondern ausschließlich der lange Arm eben dieser staatlichen Bankenaufsicht.
Welch eine Chuzpe!

Hier muss ganz schnell etwas passieren und die geforderten Änderungen müssen greifen.

   

Nr. 3950

Aus der Organisation

24. November 2008, 18:57 Uhr

Betreff: Herzog und seine Geschichten

Hat man vor Jahren dringend einen Prüfer gesucht, der geeignet war die Stelle von Manfred Heger nahtlos zu übernehmen? Das konnte wahrscheinlich nicht jeder machen, das musste schon einer aus der Prüferelite sein, oder was man davon hielt. Einer der skrupellos war Manfred Heger noch bei den letzten Sauereien zu begleiten, der Reinhold Wolf nicht abservierte, obwohl man angeblich bei der Goldsache schon Revisionsanweisungen gegeben hatte nichts mehr auszuzahlen und sich der Vorstand dann ja überhaupt nicht daran hielt, sondern noch eine tolle Summe oben drauf setzte. Johannes Herzog musste in Marktredwitz Vorstand machen um den Deckel oben drauf zu halten. Dass er es aber nicht fertig brachte diesen maroden Laden in Gang zu halten, das ist nun mal die Krux und man darf vermuten es ist fast sein Ende. Dass die Staatsanwaltschaft über die Strafanträge beim Wunsiedeler Kreis auch nicht mehr weg schauen konnte und mit der Schmidtbank schon Erfahrungen in der Angelegenheit hatte, Pech gehabt lieber Johannes. Manche Sünden straft der Herr noch auf Erden und manch selbst erkorener Prophet wird auf den Boden zurück geholt.

   

Nr. 3949

Südländer

24. November 2008, 18:18 Uhr

Betreff: Wo darf ein Vorstand eine solche Erklärung an Eides Statt abgeben

Mir wurde gesagt ich soll mal auf diese Seite gehen, hochinteressant. Ich steuere auch einen Beitrag bei. Wo darf ein Vorstand eine Eidesstattliche Versicherung (= Link) abgeben und erklären, ihn und das Vorstandskollegium interessiere die gesetzlichen Fristen nach dem KWG nicht, sondern nur die eigenen und wie man die hindreht? Das kann doch nur ein Vorstand in Marktredwitz sein, oder einer, der vom Verband überhaupt nichts zu befürchten hat, weil man gemeinsam am Stuhl des unbequemen Kollegen oder gar noch des Vorgängers sägt, den man los werden will. Da kann ich noch unglaubliche Geschichten beisteuern.

   

Nr. 3948

Nordlicht

24. November 2008, 17:22 Uhr

Betreff: zu 4168: Staat soll für mangelhafte Aufsicht haften

In dem genannten Beitrag geht es um die Problematik, daß die durch die BaFin kontrollierten Unternehmen, für die Kosten der Kontrolle in einem Umlageverfahren selbst aufkommen müssen.

Die Frage stellt sich dann, was passiert, wenn die BaFin bzw. deren Beamter Fehler macht, die zu Schadensersatzforderungen führen? Die BaFin meint, das sei Sache der Teilnehmer und dürfe umgelegt werden. Die Pflichtmitglieder meinen, daß die Verantwortung beim Bund (dem Steuerzahler) liegen müsste, denn die Beitragszahler haben ja keinen Einfluß auf die Tätigkeit der BaFin.

In dem genannten Artikel wurde auf einen Fall aus dem Genossenschaftsbereich verwiesen, der wohl Auslöser für die Problematik ist. Ein Vorstand wurde danach von der BaFin bzw. einem Vorläuferinstitut entlassen, hat sich dagegen gerichtlich gewehrt und hat Recht bekommen. Dieser Tage soll die Schadensersatzhöhe wegen des faktischen Berufsverbots verkündet werden.

Für das Genossenschaftswesen stellen sich folgende Fragen:
- Wie kommt es, daß ein Vorstand von Seiten der BaFin entlassen wird?
- Was muß da vorgefallen sein und wer hat entsprechend berichtet oder Gutachten erstellt?
- Haben da wieder die unrühmlichen Monopolprüfer ihre Finger im Spiel gehabt?
- Hat sich die BaFin auf die Aussagen der Prüfer verlassen oder hat sie selbst ermittelt?
- Wieso mußte es erst zu einem Prozess kommen? Warum konnte man sich nicht vorher vergleichen, wie es sonst doch geübte Praxis im Genossenschaftswesen ist (unter Verzicht aller Regressansprüche und mit goldenem Handschlag), den die Mitglieder dann bezahlten dürfen?

Für die VR-Bank Marktredwitz bleibt abzuleiten:
- Hier hat die BaFin komplett versagt. Es wäre interessant zu erfahren, wie es der Genossenschaftsverband geschafft hat, die ehemaligen Vorstände vor der Abberufung zu schützen. Es wäre die Frage zu stellen, warum die BaFin bis heute nicht aktiv geworden ist, obwohl der BaFin doch entsprechende Schreiben zugegangen sind.
- Auch hier greift die gleiche Taktik - Zermürbung (nicht auf berechtigte Forderungen reagieren; sich verklagen lassen und auf Zeit setzen). Das Schicksal des Einzelnen ist egal, wenn man das große Ganze mit den entsprechenden Einkommensmöglichkeiten (z.B. das Prüfmonopol und die Einflussmöglichkeiten auf die zu prüfenden Banken) schützen muß.
- Es verdeutlicht das Risiko, das die Vorstände persönlich eingegangen sind mit der Übernahme des Jobs (aber niemand ist dazu gezwungen, oder!!!) , und erklärt warum die jetzigen Vorstände an ihren Sesseln kleben. Eine "unehrenhafte" Entlassung würde ein faktisches Berufsverbot nach sich ziehen und ggf. sogar die gut dotierten Pensionsansprüche vernichten.
- Offensichtlich ist der Schaden bei der VR-Bank Marktredwitz (für den Prüfverband) so groß, daß eben alles versucht wurde diesen zu vertuschen (Ruhestand mit goldenem Handschlag; Verzicht auf Regressansprüche) und eben nicht die Schiene über die BaFin gefahren wurde. Vor dem Gerichtsverfahren wegen der Regressansprüche dürften noch einige zittern, denn wenn dann die ganze Wahrheit über die Verstrickungen bekannt würde, würde das ganze System so erschüttert werden, daß es hoffentlich vernichtet wird.

Dazu findet sich noch die folgende Meldung:

markt intern Verlag - Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.10.2008
Bankenaufsicht – Werden nur Milliardenschäden reguliert?
BaFin böswillig und menschenverachtend

Aktuell ist es beliebt, Bankvorstände öffentlich vorzuführen und gar pauschal ihre Verhaftung zu fordern. Daß es aber auch Fälle gibt, in denen nicht die Bankvorstände die Täter, sondern die Opfer sind, darauf weist der Düsseldorfer Branchendienst 'Bank intern' in seiner aktuellen Ausgabe hin.

Seit Jahren berichtet der Branchendienst über den skandalösen Fall des 1998 abberufenen ehemaligen Bankvorstandes Rudolf Klein Heßling. 1995 war Klein Heßling zum Vorstand der Raiffeisenbank Seelow berufen worden. 1998 wurde seine Tätigkeit durch eine fristlose Kündigung aufgrund eines Abberufungsverlangens des damaligen Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) beendet. Am 18. September 2001 erklärte das Verwaltungsgericht Berlin in einem rechtskräftigen Urteil das Abberufungsverlangen für rechtswidrig. Dennoch weigerten sich alle an diesem Vorgang Beteiligten hartnäckig, Klein Heßling den ihm aufgrund seines quasi Berufsverbotes eingetretenen Schaden zu ersetzen, weshalb er erneut die Gerichte bemühen mußte.

Am 13. Juli 2006 hat das OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden: “Es wird festgestellt, daß die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm durch den Abberufungsbescheid des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen entstanden sind und künftig entstehen werden.” Seitdem hat sich Klein Heßlings anwaltlicher Vertreter Dr. Thomas Endemann mehrfach vergeblich um einen außerprozessualen Schadensausgleich, den ein Sachverständiger inzwischen auf einen siebenstelligen Betrag beziffert hat, mit der BaFin bemüht. Gezwungener Maßen hat Klein Heßling am 12. Dezember 2007 nunmehr Schadensersatzklage erhoben.

Am 10. September 2008 fand eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt statt. Der Vorsitzende Richter Dr. Urs Peter Böcher wies in der Verhandlung darauf hin, daß die Kammer "das rechtswidrige Abberufungsverlangen nach derzeitiger Einschätzung als kausal für den geltend gemachten Erwerbsschaden" ansieht. Angesichts einer gleichwohl unumgänglichen umfassenden Beweisaufnahme insbesondere auch zur Schadenshöhe regte Böcher "eine vergleichsweise Einigung an". Allein die Erwerbsschäden (ohne Pensionsansprüche) belaufen sich nach Auffassung der Kammer auf mehr als 1 Million Euro. Von einer solchen Einigung will die BaFin aber nichts wissen, pocht vielmehr auf ein Urteil.

'Bank intern'-Chefredakteur Dr. Frank Schweizer-Nürnberg: "Wir haben dieses Verhalten schon einmal als "böswillig und menschenverachtend bezeichnet. Wie böswillig es ist, wird vor allem im Vergleich mit den Milliardenbeträgen deutlich, die aktuell von der Bundesregierung im Namen des Steuerzahlers nur so ausgeschüttet und garantiert werden, um Fehlverhalten von Bankmanagern und Aufsehern zu korrigieren. Gleichzeitig nimmt es die BaFin, und mit ihr das Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde, aber seelenruhig hin, daß ein rechtskräftig festgestelltes Fehlverhalten ihrer Rechtsvorgängerin, das ebenfalls rechtskräftig festgestellt zum Schadensersatz verpflichtet, weiter nicht entschädigt wird. Nicht einmal eine Teilzahlung ist die BaFin zu machen bereit!"

Noch Ende 2007 hatte Rudolf Klein Heßling gegenüber 'Bank intern' erklärt: “Ich wünsche mir, daß mir jetzt endlich der Schaden erstattet wird, den man mir materiell zugefügt hat. Die seelischen Belastungen der ganzen Jahre kann dies aber nie ausgleichen. Ich weiß nicht, ob es vermessen ist, wenn ich mir auch noch wünschen würde, daß sich Herr Sanio am Ende für das ganze Verfahren stellvertretend entschuldigen würde” (vgl. 'Bi' 01-02/08). Inzwischen merkt er verbittert an: “Ich bin offenbar selbst schuld. Hätte ich ein richtig großes Rad gedreht und das ganze System vor die Wand gefahren, wäre ich längst gut abgefedert im Ruhestand. Weil ich aber nur versucht habe, eine kleine ostdeutsche Genossenschaftsbank durch die Zeit der Wende zu führen, läßt mich der Staat einfach verhungern. Aber eines kann ich Ihnen versprechen: Ich werde nicht aufgeben, bis zumindest mein finanzieller Schaden ersetzt wurde.”

   

Nr. 3947

Minnesänger

24. November 2008, 13:27 Uhr

Betreff: Banken wollen Finanzaufsicht verklagen

Wie die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND (FTD) heute mitteilt planen die deutschen Bankenverbände gemeinsam rechtliche Schritte gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Seltsam seltsam seltsam.

Wer selbst im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen. Denn Jahrzehntelang wurde die VR-Bank Marktredwitz geprüft, was dabei herausgekommen ist, ist insbesondere des Genossenschaftsverband Bayern unwürdig und sollte gerichtlich bis ins kleinste Detail verfolgt werden.

Und nicht zu vergessen, das Prüfungsmonopol dieser Genossenschaftsverbände sorgte erst für Mißstände bei der gesetzlichen Prüfung, denn ein Monopol kann eben leicht ausgenutzt werden. Beispiele für solche Monopolverletzungen gibt es genügend. Aber dafür solle nicht die Bankenaufsicht verantwortlich gemacht werden.

Hier der Link zur Financial Times Deutschland und zum Bericht hier klicken

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Nr. 3946

Interessierter

24. November 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Nachfrage zum Beitrag 4151

Hallo Webmaster,

Sie hatten doch diesen offenen Brief an den Aufsichtsratvorsitzenden Schelter geschrieben und um Rückantwort mit Terminvorgabe gebeten. Hat Herr Schelter sich um Transparenz bemüht oder sitzt er schon auf dem Pulverfass auf dem die Lunte brennt. Frei nach dem Motto: Es kommt sowieso bald zum grossen Knall. Warum soll ich denn diesen Brief noch beantworten.

Bitte Webmaster geben Sie einen Zwischenstand, wie der aktuelle Stand ist.

Vielen Dank

   

Nr. 3945

Auch Mitglied

24. November 2008, 12:43 Uhr

Betreff: Tiefstes Mittelalter

Die fehlende Informationspolitik der Vorstände Herzog und Heidel ist doch noch nicht alles.
Wann bekommen wir die durch falsche und manipulierte Wertstellungen abgezockten Beträge zurück. Es geht nicht an, dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, in dem die Bank den Rechtsstreit verloren hat. Wo durch das Gericht eindeutig festgestellt wurde, dass die Bank sich unkorrekt verhalten hat. Das juckt die Herren aber nicht, sondern man versucht sich mit der Hilfe der Rechtsberatung durch den Genossenschaftsverband in die die Verjährung hinüber zu retten. Was hat dies noch mit ordentlichen Kaufleuten zu tun, die einen angerichteten Schaden nicht wieder gutmachen, sondern mit juristischen Spitzfindigkeiten den Kopf aus der Schlinge bekommen wollen.
Wie weit sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fortgeschritten und wird insbesondere gegen die jetzigen Vorstände ermittelt. Vorallem gegen Johannes Herzog, der als Prüfer alle Verstösse gesehen hat und nichts dagegen unternommen hat. Jetzt macht er einen auf Biedermann und an allem waren seine Vorgänger schuld. Es ist schier unglaublich, was für Bären uns dieser Bursche aufbinden will.
Kein Wort bisher zu den internen Konten. Was waren das für Gelder die darüber verschoben wurden. Das muss doch einen Prüfer auffallen, wenn solche Konten benutzt werden. Da kommt doch schon jeder Buchhalterlehrling in der Probezeit dahinter. Warum dazu ein Verbandsprüferabschluss notwendig ist, wer soll das verstehen.
Warum hören wir nichts über die Situation der Bank. Keine wirtschaftliche Zahlen und nichts über den Stand der Umstrukturierung der Bank, die gross angekündigt wurde. Wie ist die Bank aufgestellt, nach dem ominösen Verkauf der Ostfilialen. Konnten der Vorstand uund Aufsichtsrat das selbst beschließen oder war dazu ein Bschluß der Vertreterversammlung notwendig. Nicht nur eine pro forma Informationsversammlung. Die Kommunikation mit den Mitgliedern sollte doch gegenüber Heger, Wolf und Krämer wesentlich verbessert werden. Nichts davon ist zu erkennen, Nein, im Gegenteil es ist alles noch viel schlechter geworden - schlicht gesagt man hört einfach überhaupt nichts mehr. Was ist nur mit dem redseligen extrovertierten Herrn Herzog los. Selbst in der Zeitung ist er nicht mehr zu sehen, wie er Spenden für die Bürgerstiftung sammelt. Vieleicht hat er zur Zeit wichtigeres zu tun: Z.B. sich an seinem Stuhl festklammern, der nicht nur wackelt, sondern wie es scheint zum Schleudersitz für ihn wird.
Wieviele Wertberichtigungen hat die Bank im Wirtschaftsjahr 2008? Was wird dafür dieses Jahr verscherbelt, falls noch vorhanden. Vielleicht verkauft man die wertlosen Papiere der in den USA angelegten Gelder. Da sind mit Sicherheit grosse Gewinne zu erzielen. Da ist wohl eher die Frage zu stellen. wie hoch ist der Abschreibungsbedarf bei diesen Papieren. Wieviel Volumen wurde in den USA angelegt. Warum sagt uns Eigentümern niemand, was unsere Bank eigentlich noch wert ist und wieweit sie schon runtergewirtschaftet ist. Sind wir Mitglieder nur die Kapitallieferanten ohne anderweitige Rechte oder sind Vorstand, Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband uns verpflichtet. Sind die Vorgenannten nicht im Genossenschaftsgesetz aufgefordert, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Was ist bei Arbeit der Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer als Förderung ihrer Mitglieder zu erkennen. Gesellschaftsvermögen wird durch obstruse Kredite in Slowenien, die als "Goldener Handschlag" dienen, verbraten. Johannes Herzog macht als Antrittsgeschenk einen Nachlass gesicherter Forderungen in Höhe von 432.000.Der böse Wolf wirft einen schon bei der Ausreichung kaputten Kredit noch Korrutions-und Bestechungsgelder hinterher, um das Goldmärchen wahr werden zu lassen. Die Liste ist ellenlang. Das soll alles gesetzeskonform sein???. Der Umgang mit dem Vermögen der Mitglieder wird wie bei einer Feudalherrschaft gehandhabt. Denn die Feudalherren hatten auch die gesetzgebende, richterliche und überwachende Macht auf sich vereinigt. So in etwa läuft das heutzutage bei den Verbänden und den ihnen genehmen Vorständen ab. Man sieht sich ins tiefste Mittelalter zurückversetzt.

   

Nr. 3944

Jane

24. November 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Wirtschaftslage

Wie läuft das jetzt weiter, mit den Mittlelstandskunden der VR Bank?
Im Unternehmen von Herrn Schelder z.B. dieser Betrieb gehört ja wohl in die Rubrik der Autozulieferer. Kann die VR Bank hier überhaupt noch helfen, um mit einem kurzfristigen Kredit eine Durststrecke zu überwinden?
In unserer Region gibt es ja noch mehr Unternehmen die im Kfz Gewerbe tätig sind und unter starken Rückgängen leiden!
Und wie war das mit der Kreditnehmereinheit? Gab es da nicht Ungereimtheiten?
Ich bin sehr gespannt, was sich in den nächsten Tagen hier tut. Wer wird gestützt und wer nicht. Und kann die VR Bank überhaupt noch stützen?
Ein guter Tipp für alle Unternehmer: fragt doch mal die Sparkasse oder noch besser Herrn Heger.
Herr Herzog, das ist doch die Gelegenheit, Kredite vergeben steigert die Bilanzsumme, die ist zwar im letzten Jahr wohl ins Bodenlose gefallen, aber was soll's, jetzt könnt ihr mal richtig klotzen und was für's Image und die Bilanz tun, oder? Schnürt einfach mal ein Rettungspacket, indem ihr Gelder aus USA zurückholt und sie an den Mittelstand verteilt!

   

Nr. 3943

Nordlicht

24. November 2008, 12:02 Uhr

Betreff: Prinzipien Hoffnung und Vergessen versagen

Die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge), d.h Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere der bayrische Genossenschaftsverband, haben bei der Abarbeitung der diversen Baustellen der VR-Bank auf die Prinzipien Hoffnung und Vergessen gesetzt.

Sie sind mit beiden Ansätzen gescheitert.

Das Prinzip Hoffnung sollte die in der Vergangheit begangenen Untaten in der Zukunft heilen. Wenn denn die Bankgeschäfte ordentlich laufen würden, wäre alles ins Reine gekommen, so die Hoffnung.
Aber die Entwicklung war offensichtlich eine andere.
Alle Banken waren bei den Margen unter Druck, nur hatten die Wettbewerber eben nicht solche Altlasten zu schultern und konnten deswegen mit attraktiveren Angeboten am Markt operieren. Dazu kam, daß das Eigenkapital sprunghaft gefallen ist durch die Rückgabe von Genossenschaftsanteilen.

Es wurde zwar von Herrn H. betont, man habe sein Hausaufgaben gemacht, aber trotzdem war man sich nicht zu schade auf die Konkurrenz zu schimpfen. Wären die Hausaufgaben gemacht worden, wäre das Geschimpfe doch nicht nötig gewesen. Das sollte nur von der eigenen Unfähigkeit ablenken, ganz nach dem Motto: Die anderen sind schuld.
Die anderen sind auch schuld daran, daß der Regress gegen alte Vorstände erst nach Aufnahme der staatsanwaltichen Ermittlungen durchgeführt worden seien, weil sich da angeblich neue Sachverhalte ergeben hätten. Daß man mit solch offensichtlich falschen Erläuterungen - wer war denn über Jahre quasie ständig als Prüfer in der Bank?!? - kein Vertrauen bei zukünftigen Kunden gewinnen kann ist offensichtlich.
Im Umkehrschluss: Hätte es also die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht gegeben, hätte es diese angeblichen neuen Sachverhalte nicht gegeben und ein Prüfung eines Regresses gegen ehemalige Vorstände wäre - wie in den Vertreterversammlungen aus "Imagegründen" beschlossen - nicht durchgeführt worden.
Zum Vergleichen nachfolgend der Auszug aus der Frankenpost vom 20. Juni 2008:
"Um zivilrechtliche Ansprüche nicht verjähren zu lassen, wurde nun die mögliche Regressnahme beschlossen, weil sich laut Johannes Herzog neue Sachverhalte im Zuge der Ermittlungen ergeben haben. Noch im Vorjahr hatte die Vertreterversammlung beschlossen, die Ex-Chefs „von Regressansprüchen freizusprechen“.

Zur Erinnerung: Der Verzicht auf den Regress war auf dringende Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Begleitung und Anwesenheit des bayr. Genossenschaftsverbandes erfolgt! Da kann nun wirklich kein anderer mehr verantwortlich gemacht werden, oder?

Soweit zu der selbst eingestandenen Unfähigkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bank ordentlich zu führen und zu überwachen bzw. des Verbandes die Geschäftsführung im Interesse der Mitglieder zu überwachen. Die vom Genossenschaftsverband ausgestellten Testate hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Vorständen und Aufsichtsräten sind damit offensichtlich - und wie hier im Gästebuch vermutet - seit vielen Jahren alle falsch?!?

Dass der heutige Vorstand in seiner Zeit als Prüfer als Vertreter des allmächtigen Genossenschaftsverbandes schon die Hausaufgaben nicht gemacht hat, führt heute eben dazu, daß die Aufgabe so groß ist, daß sie alleine nicht mehr zu bewältigen war.
Anders ist der (Not-)Verkauf der Filialen an eine Pleitebank mit freundlicher Unterstützung des Sicherungsfonds der Genossenschaftsbanken auch nicht zu erklären.
Die Hoffnung war wohl immer, daß es wirtschaftlich Berg auf gehen würde. Aber das ist es in der Region nun mal nicht in dem Maße passiert bzw. ist an der VR-Bank aus einer Vielzahl von Gründen (insbesondere: Vertrauenskrise durch nicht eingehaltenen Versprechen hinsichtlich der Berichterstattun - nicht nachvollziehbare Angebote für Abrechnungsbetrug) vorbeigegangen.

Auch das Dividendensignal - Auszahlung der Dividende aus der Substanz, denn unter normaler Berücksichtigung des Wertberichtigungsbedarfes hätte die Bank vermutlich einen dicken Verlust ausweisen müssen - sollte den Aufbruch signalisieren. Aber genutzt hat es offensichtlich nichts.

In den Medien liest man im Moment immer wieder, daß viele VR-Banken und Sparkassen sich wegen der Unsicherheit, die von der Finanzmarktkrise ausgeht, vor neuen Kunden kaum retten können.
Ist das bei der VR-Bank auch der Fall? Warum hört man nichts davon? Das wäre doch eine positive Meldung wert, oder?
Oder hat der Vorstand mit der Bewältigung des Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen soviel zu tun, daß er dafür keine Zeit mehr hat? Vermutlich wird auch gegen Herrn H. ermittelt, denn der ließ sich doch in der Vergangenheit sonst keine Gelegenheit entgehen, sich zu präsentieren und sich zu loben, auch wenn es gar nicht sein Verdienst ist (z.B. bei der Verteilung des Überschusses aus dem Gewinnsparen oder bei der Bürgerstiftung).
Die ganze Bank ist abgetaucht und das zu diesen interessanten Zeiten! Das verwundert doch sehr, denn eigentlich wäre doch nun mal Klartext gefordert!

Das Prinzip Hoffnung ist schon deswegen gescheitert, weil das zweite Prinzip Vergessen nicht greifen kann. Mit der Aufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat der ganze Bereich um die VR-Bank-Betrügereien eine neue Dimension erreicht, die vom Verband so wohl nicht vorhergesehen werden konnte.
Gegenüber der BaFin konnte man die Ermittlungen offensichtlich noch durch entsprechende Berichte des Verbandes abwehren, aber die Staatsanwaltschaft war nicht mehr abzuwehren.
Das Vergessen ist nun erstmal unterbrochen und den Verantwortlichen - insbesondere auch dem Aufsichtsrat - dürfte klar geworden sein, daß die vom Vorstand und Verband aufgezeigte Strategie mit dem Spiel auf Zeit nicht greifen dürfte. Wer in Verantwortung ist und diese über Jahre! zu Lasten der Mitglieder und zum Schutz eines unfähigen Vorstands nicht ausübt, ist schließlich selbst mit in der Haftung!! Und das kann richtig teuer werden, wenn die Schadensersatzklagen losgehen gegen die AR-Mitglieder. Der Rettungsversuch gegen ehemalige Vorstände doch noch auf Schadensersatz zu klagen, dürfte zu spät gekommen sein. Daß was dort u.U. nicht mehr zu holen sein wird, dürfte wegen erwiesener Untreue des Aufsichtsrates gegenüber der Genossenschaft dann vom Privatvermögen der AR-Mitglieder geholt werden.
Fazit: Wer nicht gehandelt hat, als er es noch konnte, hat es auch nicht anders verdient. Denn, zumindest ein Rücktritt wäre ja ohne Problem jederzeit möglich (gewesen).

Gegen das Vergessen arbeitet auch dieses Gästebuch. Zunächst vielleicht von den Verantwortlichen belächelt, hat es inzwischen eine nationale Reichweite erreicht, die dem bayrischen Genossenschaftsverband nicht lieb sein kann. Aber wer sich so verhält, wie es der Genossenschaftsverband getan, hat es nicht besser verdient. Das ganze Monopolsystem dieser Verbände gehört auf den politischen Prüfstand und die übrigen Verbände werden dem bayrischen Genossenschaftsverband sicherlich ewig dafür "dankbar" sein bzw. haben selbst zahlreiche Leichen im Keller.
Umso erstaunlicher ist es dann, daß sich der bayrische Genossenschaftsverbandschef selbst für höhere Aufgaben andient! Ein anderer wollte ihn wohl nicht vorschlagen? Die vorzeitige Vertragsverlängerung, die ohne zu zögern angenommen wurde, kann nur bedeuten, daß den Mitgliedern die offensichtlichen Verfehlungen im eigenen Haus nicht bekannt sind. Denn wie heißt es so schön: Der Fisch stinkt vom Kopf!.

Dem Vorstand des Verbandes müssen die Verhältnisse in Marktredwitz bekannt sein. Statt dort aufzuräumen, wird mit allen Mitteln weiterhin die Vertuschungs- und Verdummungsstrategie vorzuführen. Obwohl doch offensichtlich ist, daß der Verband damit gescheitert ist.

Es bleibt spannend und die Mühlen der Justiz kommen hoffentlich bald mal zu einem Ergebnis.

   

Nr. 3942

Mitglied

24. November 2008, 10:49 Uhr

Betreff: Wenn Herr Herzog den Kurzbericht nicht raus rückt, dann ist er ein Lügner

Ein bisschen mehr wie zwei Jahre ist es her, wie uns Johannes Herzog auf der Vertreterversammlung 2006 mit Rede & Co., Ablauf 1, Leitfaden 1 (= Link) komplett für dumm verkauft hat. Gleich davor hat noch zum letzten Mal der von Verbandsvorstand Gschrey als tief verwurzelter Genossenschaftler genannte Goldmärchen-Wolf seine persönliche Schlussbilanz über die Folie zur Risikolage (= Link) gezeigt und mit Johannes Herzog den besten Prüfer auf dem weichen Vorstandsstuhl bei uns in Marktredwitz angekündigt. Welches Glück wir doch haben, hat Reinhold ein paar Monate später noch ergänzend gemeint.

Doch welches Glück haben wir mit diesem Prüfer, der zwar schnell verkündet seine Hausaufgaben gemacht zu haben, wie man in Eintrag Nr. 4158 nachlesen kann, der aber kein halbes Jahr braucht um all seine Versprechen zu vergessen? Die Hausaufgaben sind gemacht, verkünden die Vorstände da Mitte 2007 in der Zeitung und gleichzeitig braucht man den Verkauf der Ostfilialen um sich selbst zu retten. Ist das nun Lüge und Schönfärberei in aller Öffentlichkeit? Sind die Vertreter nun Multiplikatoren, oder sind es die Geheimnisträger der VR-Bank? Bekommen die Vertreter Ihre Kurzbilanz auch 250 mal ausgehändigt, die nun zu Anfang Dezember verteilt werden soll? Kriegen die eine Liste an wen sie die Blätter austeilen sollen?

Nichts wird passieren, denn Johannes Herzog und sein neuer Begleiter Uwe Heidel werden sich auch heuer scheuen über ihre eigenen Talfahrt zu berichten. Nachvollziehbares ist sowieso nicht zu erwarten. Denn hinter den undurchsichtigen Zahlen der VR-Bank, da lässt es sich gut verstecken. Stillschweigen, damit man die eigenen Sauereien und die eigene Unfähigkeit verstecken kann. Alle laufen in Deutschland zu den Sparkasse und zu den Genossenschaftsbanken. Aus internen Kreisen ist zu erfahren, dass die VR-Bank wieder mit deutlichen Rückgängen im Geschäftsvolumen konfrontiert ist. Weil man Stillschweigen zu den Ostfilialen gehalten hat, kann man nicht nur Bilanzverluste wieder mit den Gewinnen aus den Stillen Reserven verrechnen, die ja im Grunde ein Teil einer Sanierung durch den Sicherungsfonds des Deutschen Volks- und Raiffeisenbankenverbandes sein dürfte, man kann ach wunderbar damit rumschieben, wie man denn wieder zusätzlich an Boden bei den Kunden verloren hat. Und wenn die zwei Großkredite wackeln, dann gute Nacht liebe Leute.

Also erspart den Vertreter die Multiplikation und verteilt den Kurzbericht öffentlich und an alle Mitglieder. Ihr braucht es auch draußen nicht weg zu reden, eine Bank muss sowieso den Jahresabschluss monatlich über das Jahr schon mit kalkulieren und vorausberechnen. Die Aktiengesellschaften reden beispielweise viel weniger über das abgelaufenen Jahr, wie über ihre eigenen Prognosen und Berechnungen für das folgende. Nur die Genossen meinen die Mitglieder immer mit den alten Zahlen warm halten zu müssen. Also Herr Herzog haben Sie die Mitglieder mit dem Kurzbericht schon die zwei letzten Jahre belogen, wie halten sie es denn heuer, oder haben Sie Pech gehabt und haben auch noch bei den Anlagen der Bank viel Geld in den Sand gesetzt? Sie schweigen überall beharrlich, ich vermute, sie sitzen überall in der Tinte. Ihre Bilanz ist nicht besser wie die von Reinhold Wolf und Manfred Heger, aber an der Bilanz von den alten Vorständen, da sind Sie seit dem Jahr 2002 mindestens auch mit beteiligt. Ich werde Sie immer wieder an Ihr Gefasel vom 29. Juni 2006, an diesem Gewitterabend in Marktredwitz, erinnern, was Sie uns mit Ablauf 1 und Leitfaden 1 für herzögliche Märchen aufgetischt haben, wo Sie damals schon wussten, dass Sie Leute raus werfen wollten und dass wahrscheinlich neben den kleckerweise bilanzierten Kreditverlusten immer noch weitere im Keller sind.

Sie schreiben heute noch an den nicht gemachten Hausaufgaben Ihrer Prüferzeit. Und Sie knabbern mit an den unsauberen Krediten und am Betrug an den Mitgliedern über die Dienstaufhebungsverträge mit korrupten Vorständen und es wird aufkommen, ob Sie das mit Horst Pausch bei Manfred Heger durchgezogen haben. Denn der Stil, den Horst Pausch mit seinem Rücktritt gewählt hat nicht auf der Versammlung seinen Abgang zu verkünden sondern zwei Tage danach, das trägt Ihre Handschrift.

   

Nr. 3941

Bilanzleser

20. November 2008, 16:43 Uhr

Betreff: Bilanzbetrug und Vermeidung von KWG 19-Verschlüsselungen?

Sollten die zwei diskutieren Kredite bei der VR-Bank Fichtelgebirge zum tragischen Fakt werden, dann muss man die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) und die Informationen zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) wiederum neu betrachten. Und es ist egal ob hier die KFW, die LfA oder die Bundesbürgschaft die Bank und die Firmen wegen den Arbeitsplätzen rettet. Das Verschulden liegt nicht in der allgemeinen Finanzkrise, das Verschulden liegt darin, dass man in den Fällen Gesetze missbraucht und missachtet hätte, bei dem Wissen dass es niemand mehr geben konnte, der das kontrollieren kann oder wollte. Sonderprüfungen nach § 44 KWG sollen für diese schwierige Bank ja angeblich auch von Herrn Herzog und Kollegen durchgeführt worden sein und nicht von verbandsfremden Wirtschaftsprüfern.

   

Nr. 3940

Nordlicht

20. November 2008, 16:29 Uhr

Betreff: Systemfehler Aufsichtsrat

Bei börsennotierten Aktiengesellschaften wird gemäß des sog. Corporate Governace Codex (CGC) u.a. empfohlen, daß die Aufsichtsratsmitglieder über den notwendigen Sachverstand verfügen sollen und unabhängig sein sollten. Der Codex führt dazu aus und selbiges kann gerne auch für andere Unternehmen gelten. Eigentlich sind es Selbstverständlichkeiten, die in dem Codex genannt werden. Allgemein wird bei Einhaltung dieses Codexes von einer guten Unternehmensführung gesprochen.

Die Einhaltung würde gerade bei Genossenschaften Sinn machen, denn hier sind nach geltendem Recht die Mitglieder in vielen Fällen dem Vorstand und Aufsichtsrat - unter Aufsicht und Billigung des Genossenschaftsverbandes! - praktisch hilflos ausgeliefert. Insbesondere bei Vorhandensein einer Vertreterversammlung wird es für die Mitglieder fast aussichtslos sich an dem Leben in der Genossenschaft aktiv zu beteiligen, weil die Hürden praktisch unüberwindbar sind.

Aus dem CGC:
5.4.1
Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Anmerkung:
Bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) bestehen doch starke Bedenken in dieser Hinsicht. Wenn selbst ein Steuerberater eine Bilanz akzeptiert, die nicht alle Risiken abdecken konnte (so die Prüfer!), dann ist es entweder mit dem Sachverstand nicht weit her oder es wurde bewußt die fehlerhafte Bilanz in Kauf genommen,weil man nicht wollte, daß die Unterlassungen der Vergangenheit untersucht würden. Vermutlich wurde von Jahr zu Jahr vom Vorstand versprochen (und vom Verband großmütig bestätig bzw. unterstützt), daß es in der Zukunft alles besser werden würde, so daß die Probleme sich quasi von selbst lösen würden.

- Schade nur, daß die Unfähigkeit des Vorstands dann weitere Löcher in den Plan gerissen hat und schade nur, daß es den Wunsiedler Kreis gibt, der die Finger in die Wunden legt.

Und nie zu vergessen: All dies ist passiert unter der Aufsicht und Billigung des Genossenschaftsverbans und einem Prüfer, der heute selbst Vorstand dieser Skandal-Bank ist.

5.4.2
Um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen, soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen Interessenkonflikt begründet.

Anmerkung: Das ist ein Systemfehler im Genossenschaftswesen. Es sind keine externen Aufsichtsräte vorgesehen. Stattdessen werden die Aufsichtsräte - vom wem eigentlich vorgeschlagen? vom Vorstand? - gewählt, die regelmäßig größere Unternehmen vertreten, die auch gleichzeitig große Kunder der Genossenschaft sind oder Dienstleister (Rechtsanwälte+Notare; Steuerberater + Wirtschaftsprüfer), die sich von dem Aufsichtsratsmandat bei der Genossenschaft Mandate für den eigenen Bereich versprechen.
Daß die Beaufsichtigung der Vorstände dann in weiten Bereichen nicht gegeben sein könnte, ergibt sich aus dem System. Denn, der Hund wird kaum die Hand beißen, die ihn füttert!!! Genauso wird kaum ein Vorstand gegenüber dem Genossenschaftsverband aufmucken, den er ja nie los wird und wo bei Kritik ein Berufsverbot im Bereicht der Genossenschaften droht.

5.5
Interessenkonflikte
5.5.1 Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.

Anmerkung:
Bei der VR-Bank dürfte das regelmäßig aufgetaucht sein, denn - wie zu lesen war - sind die Aufsichtsräte auch persönlich mit den Vorständen befreundet. Daß dann die Aufsicht nicht stattfinden kann, ist eigentlich logisch. Es ist auch kaum verwunderlich, daß regelmäßig die Kosten des Aufsichtsrats nie veröffentlicht wurden - dafür sorgt schon die Mustersatzung des Verbandes bzw die falsche Auslegung des HGB. So erfährt man nie, welche Sitzungsgelder die Aufsichtsräte eigentlich erhalten und was sonst noch so für Annnehmlichkeiten für die Aufsichtsräte abgefallen sind (Esseneinladungen, Reisen?)

5.5.2
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offen legen.
5.5.3
Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Anmerkung:
Diese Interessenkonflikte dürften bei einem Aufsichtsratsmitglied, das Rechtsanwalt oder Steuerberater ist und wo die Mandanten gleichzeitig auch Kunden der Genossenschaft sind, doch regelmäßig auftauchen.
Im Bereich der Aktiengesellschaften wird das als so kritisch angesehen, daß eine Niederlegung des Mandats angezeigt ist. Bei Genossenschaftsaufsichtsräten ist das alles kein Problem.
In der Folge ist die Aufsicht dann keine Aufsicht, sondern nur ein Nebenvorstand. Und alles findet unter Anleitung des Genossenschaftsverbandes statt.

5.4.8
Falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat, soll dies im Bericht des Aufsichtsrats vermerkt werden.
Anmerkung:
Dieser Hinweis könnte auch heute schon vom Aufsichtsrat vorgetragen werden. Warum sollten die Mitglieder nicht erfahren, daß einige Aufsichtsräte aus welchen Gründen auch immer ihr Mandat haben nicht angemessen wahrnehmen können. Trotzdem findet sich immer wieder der Vorschlag der Wiederwahl bei Wahlen mit dem Hinweis, daß der Aufsichtsrat diese gut heißen würde.
Der Club bleibt also geschlossen für Neueinsteiger, die möglicher weise kritisch das Gebahren der Organe überprüfen würden.

5.4.5
Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht.

Anmerkung:
Der genannte Punkt ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit einer guten Unternehmensaufsicht.
Doch wie sieht sieht es praktisch aus?
Ist es Aufgabe eines Prokuristen eines Mitglieds, der in seinem Arbeitsvertrag wohl stehen haben dürfte, daß er seine Arbeitsleistung voll und ganz dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen hat, dem Aufsichtsrat einer maroden Bank anzugehören. Wie sieht es mit der Zeit aus, die hier notwendig ist, denn die Zahl der Sitzungen - über die man ja leider nichts erfährt - und die angemessene Vor- und Nachbereitung darauf dürfte bei der Zahl der Baustellen entsprechend hoch sein? Wer schreibt eigentlich das Protokoll der Aufsichtsratssitzungen? Wie sieht der zeitliche Input aus, wenn man noch andere Mandate zu betreuen hat bzw. das eigene Unternehmen kriselt?
Wie sieht die Teilnahme an den Sitzungen aus, oder ist gewollt, daß nicht alle an den Sitzungen teilnehmen.

Es ist im übrigen davon auszugehen, daß die Staatsanwaltschaft alle Protokolle der Aufsichtsratssitzungen auswertet.
Dann sollte offensichtlich werden, wer überhaupt an der Behandlungen von Themen teilgenommen hat, wo er eigentlich befangen war, bzw. wer sogar über eigenen Angelegenheiten abgestimmt hat. Zuzutrauen wäre es den Herren, daß sie selbst diese elementaren Grundzüge der ordnungsgemäßen Aufsichtsführung nicht beachten. So könnte man vermuten, daß die Entlassung eines Vorstands tatsächlich nur mit dem Vorsitzenden abgestimmt wurde und die anderen - u.U. ohne Kenntnisse der Vereinbarung - nur die Aufhebung allgemein unterschrieben haben.
Es wäre daneben schon der Einfluß von Herrn Träger im Kreditausschuß oder im Aufsichtsrat zu überprüfen, wenn es um seine Mandanten ging. Es kann auch kaum entlastend vorgetragen werden, daß dieses Thema den Herren nicht bewußt gewesen sein sollte.

Dazu kann man nur sagen:
1.) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
2.) Der Genossenschaftsverband, der ja quasi ein Dauerbüro in der Bank unterhält, sollte dies bemerkt haben bzw. wissen, so wie der ja auch sehr persönliche Kontakte zum Vorstand hatte, und hätte die Aufsichtsratsmitglieder darauf hinweisen müssen.

Es ist zu Hoffen, daß die Mühlen der Justiz bald mal ein Ergebnis erbringen, damit der Fall eine so große Öffentlichkeitswirkung auslöst, damit das gesamte Genossenschaftsunwesen der Genossenschaftsverbände auf den Prüfstand kommt.

   

Nr. 3939

Vorstand

20. November 2008, 16:26 Uhr

Betreff: Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?

Ich glaube man sollte wirklich noch mal ganz deutlich auf den Eintrag Nr. 1119 vom 22. September 2006 verweisen. Darin wird auch auf die Verwaltungsvorschrift des BaFin verwiesen, wann ein Prüfer Vorstand werden kann. Für die VR-Bank Marktredwitz erscheint es schon ein bisschen komisch, dass Johannes Herzog mit der Vertreterversammlung im Jahr 2005 zwar als Gesamtprokuristen eingestellt worden ist und er sich ja als Geschäftleiter bezeichnet hat, was den Begriff des Kreditwesengesetzes als Bankleiter trifft, aber dass er erst im Herbst 2006 rechtlicher Vorstand werden konnte. Es scheint das BaFin hat dadurch signalisiert, dass der Ausbildungsstand von Johannes Herzog noch nicht zum Vorstand für die Bank gereicht hat. Darum konnte man Reinhold Wolf und Karl Krämer nicht gleich mit Manfred Heger in die Wüste schicken, sie mussten für den Prüfer die Plätze nach dem Vieraugenprinzip des KWG freihalten. Und so hat man anscheinend die Talfahrt der Bank weiter in Kauf genommen, damit bloß keiner der über 30 anderen Bewerber dem Verband auf die Schliche kommt, was da in Marktredwitz alles für Spielchen getrieben wurden und schon Eintrag Nr. 1121 hat darauf abgezielt, ob die Prokuristenzeit von Herrn Herzog nicht auch gleich für die VR-Bank und manchen Kunden eine teure Lehrzeit gewesen sein könnte.

Mit Grausen lese ich, dass vielleicht auch noch bei zwei Firmenkonsortien die Zusammenschlüsselungen nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheiten, Abs. (2) (= Link) unterlassen worden sein könnten und dieser Prüfer und auch der neu eingesetzte Aufsichtsratsvorsitzende eine besondere Rolle dabei spielen könnten. Wenn das auch noch stimmt, dann frag ich mich wie ich die Energie nennen muss, die da von München in den Fichtelgebirgskreis ausstrahlt. Dieser AR-Vorsitzende scheint auch vom Verband ausgewählt worden zu sein und nicht von den Mitgliedern. Und Herr Herzog wird heute größte Angst haben, dass ihn seine alten Freunde fallen lassen sobald die Staatsanwaltschaft die Karten aufdeckt. Wer nicht dementiert, ob gegen ihn ermittelt wird, wenn das schon so oft behauptet wird, der scheint es ja fast aus seinem Verhalten raus zu bestätigen. In der Presse ist er doch oft vertreten, warum wehrt er sich nicht, hat er Angst etwas Falsches zu sagen? Mit gefällt es nicht wenn immer wieder Prüfer Vorstand werden, wie soll ich da dem trauen, der zu mir kommt ob der prüfen soll oder meinen Platz haben will?

   

Nr. 3938

O.

20. November 2008, 14:44 Uhr

Betreff: Kreditverluste ohne Ende, aber keine Erstattung für die Abrechnungsmanipulationen

Ist es nicht eine Schweinerei, wie man händeringend die Kunden abwehrt, wenn man fordert, dass die Giro- und KK-Konten von früher nachgerechnet werden, wenn in dem einen Fall schon Zigtausende an unberechtigten Zinsen durch ein Gerichtsgutachten festgestellt wird und wir wissen, dass das nicht ein Einzelfall ist, sondern dass die Kunden bei Betreten der Bank schon fast über die EDV-Grundeinstellungen abgezockt wurden. Da redet man von 4 Millionen für den Verkauf der Ostfilialen, oder davon, dass man Kredite an einen Kreditnehmer unter mehreren Gesellschaften verteilt hat und die gesetzlich geforderte Verschlüsselung unterlassen hätte, damit man auch möglichst viel von den Risikokrediten raus kriegt aber auf der anderen Seite mit einer Bürgerstiftung was zurück holt um sich in Zeitungsbilder lächelnd darstellen zu können. Uns unsere Kröten zurück zu geben, da sind wir plötzlich als Kunden eine Gefahr, wenn man den Verband als Rechtsberater herholt, aber sämtliche Prüfer haben jahrzehntelange bei jeder einzelnen Falschbuchung weggeschaut und uns Mitglieder verraten. Nun aber Millionen in den Sand zu setzen, dafür sind sie alle gut, kein Unterscheid zwischen Heger, Wolf und Krämer, oder Herzog, Heidel und Schelter.

   

Nr. 3937

Uwe

20. November 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Ist es für uns gut Johannes Herzog als Bankvorstand zu haben?

Ich erinnere mich gut an den Artikel in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2007, wie die Vorstände Herzog und Heidel beim Bild zum Artikel (= Link) getönt haben Hausaufgaben 2006 gemacht. Sind die Hausaufgaben gemacht, wenn man nun wieder von den Kreditproblemen erdrückt wird, die man nur den alten Vorständen in die Schuhe schieben wollte, die man als Prüfer aufbauen hat lassen und derer man heute als Vorstand nicht Herr wird? Was wurden für Hausaufgaben gemacht, wie man eine Fusion auf die Art und Weise wieder umdreht, wie es unserem Johannes Herzog dienlich ist und man drei Filialen verkauft und zu Geld macht, wofür man vorher zwei alte Vorstände dem Staatsanwalt vorgeführt hat? Seit Jahren wird hier geschrieben, dass man dringend einen gestandenen Vorstand gebraucht hätte mit Rückgrat gegenüber dem mitverantwortlichen Genossenschaftsverband, aber so wird sich das, was man in
Eintrag Nr. 303 mit ‚Blankovollmacht für Inkompetenz’, in Eintrag Nr. 1119 mit ‚Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?’, in Eintrag Nr. 1369 mit ‚Was bringt ein Prüfer für eine Qualifikation zum Vorstand mit?’ oder in Eintrag Nr. 1370 mit ‚Welcher Geist steckt in Herrn Johannes Herzog?’ im Ergebnis wieder im kommenden Jahresabschluss herauslesen lassen. Auf den Kurzbericht des Herrn Herzog brauchen wir nicht zu warten, der vor zwei Jahren für jeweils Anfang Dezember verkündet wurde. Da gibt man ja die letzte Jongliermasse aus der Hand, wenn man Johannes Herzog heißt.

   

Nr. 3936

Vor Ort

20. November 2008, 13:59 Uhr

Betreff: Interessenkonflikte des Aufsichtsrates Peter Träger

Wenn Peter Träger an sein Amt als Aufsichtsrat und Kreditausschussvorsitzender bei der VR-Bank denkt, prallen da Welten aufeinander. Einerseits war er doch sicher nicht abgeneigt wenn Manfred Heger oder die Bank überhaupt ihm Mandanten vermittelte, andererseits hat er den Auftrag 17.000 Mitglieder gegenüber den Vorständen zu vertreten. Aber wie ist das wenn es plötzlich um seinen Mandanten geht? Als diplomierter Finanzwirt und Steuerberater muss er doch am ehesten einschätzen können was bei einer Bank eine extrem schwierige Risikolage ist und die Abschlüsse der Jahre 2001 bis 2005 bei der Bank reden doch von nichts anderem und sogar davon dass die noch laufend angestiegen ist.

Was ist aber mit Dem Aufsichtsrat Träger, wenn er plötzlich für die Kundenbilanzen direkt zuständig ist und so dürfte es ja auch beim dem von Dr. Nickl zum Komplex Flex auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) aufgezeigten Tatsache nicht abzustreiten sein, dass nicht nur der Bankvorstand von den gravierend bei der Bank vorliegenden Zahlen abweichenden tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Unternehmung wusste, sondern auch der Steuerberater Träger. Wo lag also die Interessenslage des Herrn Träger, den Vorstand Heger zu retten in dem er die falschen Werte bei der Bank stützte, oder beim Flexkonsortium, das er als Mandantschaft halten wollte, oder bei seinen Eigeninteressen, dass eine gute Einnahmequelle versiegen könnte, wenn die Firmen in Insolvenz gehen? Wurden gar die Rechnung der Steuerkanzlei auf Kosten der Abschreibungen der Bank bis zum Schluss bezahlt? Auch Herr Träger hätte wissen müssen, dass man sich aus Banksicht um die Sicherheitenlage bei den Tochterfirmen in Slowenien kümmern müsste, man darf doch annehmen, dass er von dort Kenntnisse hatte.

Können wir unbesorgt einem Kreditausschussvorsitzenden Träger vertrauen, wenn man hier schon mehrfach diskutiert haben, dass es nicht unmöglich erscheint, dass man Manfred Heger über dieses Konstrukt mit dem besten Freund vielleicht die sonst nicht mögliche Abfindung zukommen hat lassen. Freut es uns, wenn wir wissen was Manfred Heger bei der Bank für einen Saustall hinterlassen hat und dieser Aufsichtsrat sich weiter in erlauchten Kreisen mit ihm trifft. Wo ist Peter Träger heute Steuerberater von den großen Kreditfällen, wo wir den Ausfall befürchten müssen, wie es den Anschein hat?

   

Nr. 3935

L.

19. November 2008, 16:02 Uhr

Betreff: Wie wird man bei der VR-Bank kein Aufsichtsrat mehr?

Wenn die zwei Kredite umfallen, dann gibt es bei der VR-Bank kein Halten mehr. Die sollen so auf heißer Nadel gestrickt worden sein, dass da ohne Finanzkrise schon nichts schief gehen durfte, aber auch gar nichts. Und wer ist angeblich Steuerberater bei einer Firmengruppe, natürlich unser Freund Dipl-Finanzwirt / Steuerberater Peter Träger. Die Frage muss also auch lauten wie wird man so einen Aufsichtsrat endlich los. Wenn er Charakter hätte, dann wär er nicht Vorsitzender des Kreditausschusses bei der VR-Bank, dann würde er endlich abzwitschern. Merken die anderen Aufsichtsräte gar nicht wie der Verband und ein paar verbündete Aufsichtsräte sie in den Abgrund ziehen. Träger ist Steuerberater bei der einen Firma, um die es geht und Schelter Prokurist bei der anderen. Wann ist die Lunte runter gebrannt und die Bombe geht hoch. Gezündet haben es die sauberen Herren schon selber. Also machen wir es doch hier mal wieder öffentlich wer die Aufsichtsräte des Jahres 2008 (= Link) sind. Der auf der letzten Vertreterversammlung neu hinzu gekommene Rudolf Limmer ist in Eintrag Nr. 4152 zu sehen. Wie geht es Ihnen denn so alle? Wer Unrecht sieht hat die Pflicht dagegen vorzugehen. Warum haben Sie den Horst Pausch vor vier Jahren nicht auf die Finger geklopft, als er über Ihre Köpfe hinweg mit Johannes Herzog und Raimund Grothoff ohne Sie den Vertrag mit Manfred Heger gemacht hat? Waren Sie unter Druck gesetzt, oder warum haben Sie nicht gesagt, wir wollen den Vertrag auch sehen? Denn so wie man den Vertrag den Mitglieder vorenthalten hat, so sieht es ja nach dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) genauso aus, als ob Sie nicht mal wüssten was drin steht in der Vereinbarung über den Verzicht auf alle Ansprüche. Oder ist Ihnen das vielleicht sogar Recht?

Sechs gradlinige Männer aus Ihrem Kreis müssten sich zusammen setzen, ohne die Blockierer und allem Spuck ein Ende bereiten, angefangen damit, dass man den AR-Vorsitz in andere Hände gibt als beim Prokuristen eines vielleicht angeschlagenen Firmenkonsortiums. Eine Sitzung und den Vorständen mitgeteilt, dass sie daran nicht teilnehmen dürfen und dann Nägel mit Köpfen und keine Angst mehr vor den Angstmachern. Denn wenn kein Ende gemacht wird, dann wird die Angst erst richtig kommen. Hier kann die Staatsanwaltschaft nicht mehr zusehen. Lassen Sie sich vom Wunsiedeler Kreis beraten, dann bekommen Sie die Beschlussvorlagen und die rechtliche Rückendeckung, die man Ihnen wahrscheinlich im Aufsichtsrat der Bank sogar verwehrt. Sie habe sogar die Pflicht sich extern Rat zu holen, wenn Sie das Gefühl haben im eigenen Gremium hinters Licht geführt zu werden. Aufgeklärt werden nur ein paar wenige wie es aussieht, darum bleiben viele auch von den Sitzungen weg. Ist das schon ein Verrat gegenüber den Mitgliedern. Handeln Sie, los.

   

Nr. 3934

Nordlicht

19. November 2008, 15:30 Uhr

Betreff: Gegen Abtauchen und Vertuschen

zu 4153 - Vertreter und Aufsichtsrat

Frage: Wie wird man Vertreter?

Antwort: In dem man sich bei der Wahl zur Vertreterversammlung so rechtzeitig beim Vorstand und/oder dem Wahlausschuß meldet, daß man auf die Liste kommt bzw. man eine eigene Liste aufstellt. Wann ist denn die nächste Wahl?

Frage: Was ist, wenn man dann nicht Liste genommen wird?

Anwort: Dann wird es spannend, denn dann könnten sich mit guter Berechtigung nach dem Verfahren fragen, wie denn das Auswahlverfahren war und u.U. die Wahl anfechten.
Hilfreich wäre in dem Zusammenhang sich nicht schon vor der Wahl als Kritiker der bestehenden Organe zu outen. Dann würde man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nominiert werden, denn Kritik ist ja nicht erwünscht in der Vertreterversammlung oder an Organen der Bank, wie aus der Vergangenheit ja abzuleiten ist. Die Mitglieder haben ihr Geld abzuliefern und dürfen im übrigen schweigen! Alles andere wäre schon genossenschaftsschädigend und somit ein Kündigungsgrund für die Mitgliedschaft. Denn, so haben wir ja hier schon vom Vorstand gelesen: Der Ruf der Genossenschaft darf unter keinen Umständen beschädigt werden! (Ganz egal ob die Vorstände Geld vermutlich veruntreuen und sich offensichtlich nicht an Recht und Gesetz halten). Denn, irgendwann käme doch vielleicht jemand auf die Idee mal zu hinterfragen, wie so etwas - trotz intensivster Prüfung durch den glohreichen Genossenschaftsverband Bayern - überhaupt passieren konnte.

Frage: Wie werde ich Aufsichtsrat?

Antwort: Ganz einfach, stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Aufsichtsratsvorsitzenden als mutmaßlichen Versammlungsleiter und beim Vorstand als Einlader zur Vertreterversammlungung, daß sie zum Aufsichtsrat kandidieren.
Mit Interesse wird dann zu verfolgen sein, was der Aufsichtsrat/Vorstand unternimmt, um sie bei den Vertretern zu diskreditieren, jedenfalls, wenn sie sich schon als Kritiker an den handelnden Personen geoutet haben.

Nachfolgend noch ein paar nicht ganz ernst gemeinte Eigenschaften, die ein Aufsichtsratsmitglied der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) mitbringen sollte:
- Hilfreich wäre in dem Zusammenhang sicherlich, wenn sie ein Großkreditnehmer der VR-Bank wären, dem unter Anwendung des KWG eigentlich hätte kein Kredit gewährt werden dürfen.

- Hilfreich wäre es, wenn sie statt der üblichen bis zu 10 Anteilen selbstlost gleich Anteile im Gegenwert von 1.000.000 Euro zeichnen würden. Die ANlage ist doch super sicher - wie bei der Volksbank Lauenburg zu sehen ist. Die Bank ist zwar pleite, aber die Mitglieder verlieren nichts, denn die übrigen Genossenschaftsmitglieder in Deutschland schenken ihnen ihre Anteile plus Dividende. Ob man auf solch noble Gesten auch bei der VR-Bank Marktredwitz rechnen kann? Das ist doch schon längst (indirekt) geschehen, denn der Verkauf der sog. Ostfilialen an eine benachbarte Genossenschaft, die eigentlich pleite ist und somit kaum über Mittel für eine Expansion verfügen dürfte, geht doch nur, weil diese Pleitegenossenschaft Mittel aus dem Sicherungsfond erhältm, den alle Genossenschaftbanken in Deutschland mit Mitteln beschicken.

- Über irgendwelchen Sachverstand brauchen Sie im übrigen nicht zu verfügen (siehe jetzige AR-Mitglieder). Das könnte u.U. eher Skrupel auslösen, so daß die Leichtigkeit der Entscheidung verloren ginge. Es reicht wenn sie auf der Vertreterversammlung ein wichtiges Gesicht machen können. An den Aufsichtsratssitzungen brauchen sie dann eigentlich auch nicht teilzunehmen, denn Vorstand und Verband haben die Abstimmungsergebnisse ja schon geplant. Auch die Genehmigung des Jahresabschlusses ist nur eine Formalie, denn der Verband hat ja bestätigt, daß alles in Ordnung ist. Die Verfolgung des Regresses an ehemaligen Vorstandsmitglieder ist ja an ein Rechtsanwaltsbüro übertragen worden. Es dürfte u.U. nicht wundern, wenn die Verfolgung irgendwann eingestellt wird, wegen Vermögenslosigkeit der ehemaligen Vorstände. Naja, und die gut dotierte Pensionen dürfen die armen ehemaligen Vorständler dann auch noch behalten, denn von irgendwas müssen die Jungs ja noch leben, oder?


- Gottvertrauen in die Aussagen des Vorstands und des unabhängigen Verbandes ist natürlich ebenfalls von Vorteil. Denn die werden Ihnen schon vorschlagen, wie sie zu entscheiden haben. Und, der Verband hat ja genossenschaftbekannt immer recht.

- Hilfreich wäre ein guter Hausarzt in der Hinterhand, der in der Behandlung von traumatisierten Menschen geübt ist, denn es ist nicht auszuschließen, daß sie durch dasn real existierenden Bankwesen in der VR-Bank einen Schock erleiden.

   

Nr. 3933

Ich

19. November 2008, 15:03 Uhr

Betreff: Bilanzklarheit – Bilanzwahrheit

Heh Jonny , hier bin ich wieder !!!
Das Jahr geht bald zur Neige , das heißt: wieder einmal ist Bilanzzeit .Wie Euch ja bereits aus den letzen Jahren bekannt, ist es eines meiner Lieblingsthemen . Der Termin steht bereits fest , an dem wieder einmal abgerechnet und offengelegt wird, was im vergangenen Jahr so getrieben wurde .Aber nicht nur Vergangenes wird aufgetischt , auch die erkennbaren künftigen Erwartungen wollen bedacht und verkündet sein .
In diesem Zusammenhang will ich, der guten Ordnung halber, mit meinem Hinweis nicht zurückhalten, dass die Mitgliederversammlung auch über die Risikoeinschätzung, ungesicherte Kredite (die ihrer baldigen Abschreibung harren), Rücklagen usw., auch informiert werden muss.
Dann wird sich auch zeigen, wo der Vorstand die Wahrheit sieht.
Auf Wahrheitsverpflichtung und die Haftungsgrundsätze des Bilanzrechtes brauche ich wohl kaum hinzuweisen, also: Frisch Gemüts ans Werk.
Ich will hiermit schließen und Euch ein allseits gutes Jahr 2009 wünschen. Hoffe ich doch, dereinst auf dem Misthaufen zu stehen und mein Lied von einer längst vergangenen Zeit zu krähen, wenn andere Hähne schon lange ihren Kopf hängen lassen mussten.
[bild=gockel(pic_29.jpg)]

Gruß Euer Freund

   

Nr. 3932

Susanne

19. November 2008, 10:14 Uhr

Betreff: Herr Herzog, wie wird man bei Ihrer Bank Vertreter oder gar Aufsichtsrat?

Wenn ich mir das Foto im letzten Eintrag zur Bürgerstiftung anschaue, dann frag ich mal bei Herrn Herzog an, wie wird man Vertreter oder gar Aufsichtsrat bei der VR-Bank? Dem letzten neuen Aufsichtsrat scheint der Aufstieg über die Bürgerstiftung gelungen zu sein, oder doch über eine Vereinbarung wie man mit R&P die Ansprüche unterbügelt? Denn der AR-Vorsitzende scheint ja auch über Höchst- und Großkredit in sein Amt geschlüpft zu sein. Die Probleme zu beschönigen, da war er schon bei seiner Wahl am 14. Oktober 2004 (!!!) auf der Vertreterversammlung 2004 (= Link) auf Seite 11 parat. Aber die Sparkasse räumen ihre Probleme vom Feld, die Genossenschaftsbanken mit ihrem Paradebeispiel VR-Bank mit ihrer Taktiererei über den Genossenschaftsverband, schieben sie vor sich her und spielen auf Zeit und Vergessen und auf Vermeiden von Imageverlusten durch Besetzen heißer Vorstandspositionen mit Prüfern, oder gar Musterprüfern wie Sie Herr Herzog, die sich von Goldmärchenverzapfern als den Besten in Bayern preisen ließen. Sie sollten wohl der beste Retter werden, nur leider nicht für uns Mitglieder.

Also Herr Herzog, was muss ich tun, dass ich bei Ihnen Vertreter werde oder gar Aufsichtsrat, oder passiert das nach Ihrer Zeit endlich demokratisch und nicht gesteuert und vielleicht auf Gefälligkeiten und Abhängigkeiten abgestimmt? Aber zum Schluss Herr Herzog, Sie wären nicht der erste Retter der als Opfer auf der Strecke bleibt und welche Skrupel beim Genossenschaftsverband im Umgang mit Menschen besteht, das, genau das, wissen Sie mit am besten. Gerade Ihr Freund Raimund Grothoff hat da anscheinend mit seinem Spruch unter den Brücken bleibende Eindrücke hinterlassen. Ist da auch ein Platz für Sie noch frei? Wenn der Staatsanwalt auf Sie kommt, machen Sie vorher noch einen Umweg?

   

Nr. 3931

Mitglied

19. November 2008, 09:45 Uhr

Betreff: Farbe bekennen?

Warum glauben die Herren in der Führungsetage der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz immer noch alles verbergen zu dürfen? In Deutschland wird offen über Opel und andere Firmen gesprochen, warum benennen wir nicht die Namen der Firmenkonsortien bei uns um die es mit größter Sicherheit geht? Warum schicken wir nicht die Staatsanwaltschaft und lassen überprüfen, ob gegen die gesetzlichen Vorschriften aus dem offenen Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter aus Eintrag Nr. 4151 und erst mal in Eintrag Nr. 3613 verstoßen wurde. Warum fragen wir nicht offen ob die Firmengruppe ........... die VR-Bank ins Verderben zieht und ob auch die Firma, wo der AR-Vorsitzende der Bank Prokurist ist, die Firmengruppe ......l ebenfalls Probleme hat. Jetzt dürften die schutzwürdigen Interessen der Kreditnehmer hinter dem Interesse der Mitglieder, ja sogar der bei uns betroffenen regionalen und überregionalen Öffentlichkeit über schonungslose Aufklärung wohl langsam zurücktreten.

Jetzt geht es nicht mehr um die Kredite bis 2004, wo Johannes Herzog abstreitet schon mehr als nur in Prüfungstätigkeit mitgewirkt zu haben, jetzt geht es darum ob über die Unterlassung der Kreditzusammenrechnung gesetzlich verbotene Klumpenrisiken gehalten wurden, die die Bank komplett in den Abgrund reißen könnten. Niemand wird uns hindern beim Staatsanwalt einen neuen Strafantrag zu stellen und zu formulieren, dass ein dringender Verdacht besteht, dass hier vielleicht verbotenen Risiken bestehen, wie hieß es in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse, die zu hohen Verlusten führten, von denen Prüfer nichts gesehen haben wollten? Und nun lassen wir von der Staatsanwaltschaft nachschauen, ob die drei Strategen Werner Schelter, Johannes Herzog und Uwe Heidel (= Link), speziell dieser ehemalige Prüfer, heute zuständig sind für solche Kreditverhältnisse. Oder will man eine der ersten Genossenschaftsbanken sein, die Mittel aus dem Milliardenfonds der Bundesregierung anfordert? Hätte man das unmöglich gemacht, wenn man die Verschlüsselung in der EDV zu den größten Kreditnehmern unterlassen hätte?

Brauchen die drei Herren und manch andere zur Zeit keine Sauna um ins Schwitzen zu geraten? Wer lacht heute noch von den Leuten auf dem Foto mit der Bürgerstiftung vom 9. Februar (= Link)? Werden wir endlich aufgeklärt wie es mit dem Abgang von Manfred Heger im Jahr 2004 gelaufen ist, warum Horst Pausch nicht über die Vertreterversammlung zurück getreten ist, sondern mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) zwei Tage später über die Zeitung und warum man dann Johannes Herzog hierher als direkter Nachfolger von Heger einsetzen musste? Warum man Manfred Heger von den Ansprüchen befreiend gehen lassen musste, weil er vielleicht unglaubliche Dinge über das Verbandsinnenleben wusste? Es ist ein schiefer Vergleich, aber jedes Imperium kann die wirtschaftliche Pleite nicht unbeschadet überstehen und vor allem nicht ihre Führer, vielleicht auch das Imperium VR-Bank, früher nur Marktredwitz, nicht. Und wenn diese Erkenntnis auch beim Genossenschaftsverband Bayern da ist, dann wird Johannes Herzog die berühmte heiße Kartoffeln für die Verbandsoberen sein, wenn er es nicht schon bereits ist.

   

Nr. 3930

Webmaster

18. November 2008, 22:55 Uhr

Betreff: Offener Brief an Herrn Werner Schelter vom 12. März 2008

E R I N N E R U N G

Sehr geehrter Herr Schelter, meinen Sie nicht auch, dass es in der jetzigen Situation an der Zeit wäre, Farbe zu bekennen und den seit März 2008 offenen Brief zu beantworten?


Zur Information:
Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.

Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261


Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG


Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der Profi-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall Neugebauer vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil
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Nr. 3929

Alexander R.

18. November 2008, 20:04 Uhr

Betreff: Herr Herzog machen sie uns doch ein Gefallen

...in einer bekannte Veranstalltung kam ins Gespräch auch die VR Bank Fichtelgebirge. Die Interesse wurde erweckt und meine Recherchen führten bis zu der Seite Wunsiedeler - Kreis. Ich kann nur Kopfschütteln, es ist ja ein Skandal!
Herr Herzog, sie haben doch schon als Prüfer grandios versagt! Wieos dürfen sie eine Bank leiten?! Sie tuen nicht nur ihren Kunden, sondern dem ganzen Landkreis was Gutes, wenn sie wieder dahin ziehen, woher sie gekommen sind!!!

   

Nr. 3928

???

18. November 2008, 18:57 Uhr

Betreff: Was wäre wenn nicht zusammen geführte Großkrediteinheiten platzen würden?

Was wäre wenn bei der VR-Bank nicht zusammengeschlüsselte Großkreditnehmereinheiten platzen würden? Was wäre, wenn die Finanzkrise direkt in die Region durchschlagen würde und die VR-Bank endgültig von Kundenseite her unüberbrückbare Probleme bekommen würde? Was wäre, wenn der AR-Vorsitzende mitten drin stecken würde im Schlamassel? Würde der Sicherungsfonds des BVR den Ex-Prüfer Herzog wieder retten?

   

Nr. 3927

Johannes

18. November 2008, 16:52 Uhr

Betreff: Zinsanpassung bei Sparverträgen

Dazu bedarf es keinen Kommentar. Einfach anklicken und lesen:

hier klicken......

   

Nr. 3926

Aus der Region

17. November 2008, 11:36 Uhr

Betreff: Es wäre eine riesen Skandal, wenn gegen Herrn Herzog nicht ermittelt würde

Vor welchem Kreis hat Herr Herzog behauptet, dass er zurücktreten würde, wenn gegen ihn ermittelt würde? Warum macht er das nur hinter verschlossenen Türen, wo dies nur durch eine Indiskretion bekannt werden kann? Es wäre doch eine riesige Sauerei, wenn man auf dem Rücken der Mitglieder die Problematik mit der geplanten NPD-Schulungsstätte in der Waldeslust bezahlen lassen würde. Das ginge soweit, dass, wenn man das jetzt durch denkt, man die Vogtlandmitglieder zur Volksbank in Plauen verkauft hätte und die deutschen Genossenschaftsmitglieder dafür hätte bezahlen lassen. Was ist los, dass man diesen Mann mit aller Gewalt hier halten muss und dass dies inzwischen so scheint, dass es in gesamten Bankbereich des Genossenschaftssektors ein abgesprochenes Spiel zu sein scheint?

Warum hat dieser Mann für den befreienden Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger sorgen müssen? Johannes Herzog kannte jeden Kredit aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und nicht keinen, wie er der Frankenpost am 30.11.2007 erklären wollte. Er hat bis dahin die Haftung der alten Vorstände und die Strafverfolgung verhindert, er war der Abfangjäger für die Machenschaften des Verbandes bei unserer VR-Bank in Marktredwitz und zuvor der RV-Bank. Während seiner Prüferzeit wurde das Strafermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), die ausgebooteten Vorstände aus Arzberg betrieben, wozu sicherlich tiefgehende Prüfungen durch die Verbandsrevisoren notwendig waren und der Verkauf Ostgeschäftsstellen dieser beiden früheren Vorstände im unbedeutenden Arzberg jetzt groteskerweise zur Rettung des Herrn Herzog auf der Vorstandsposition her gehalten haben.

Ist das ein Possenspiel, was man zwischen dem Verband in München und dem Büro von Herrn Herzog betreibt? Warum streitet dieser Exprüfer ab, dass er von der Entwicklung der Risikolage wie zuvor beschrieben in den Stufen bis ins Jahr 2003, wo die Aufstellung beginnt mit der Entwicklung ins Jahr 2004, in dem man sich von Manfred Heger so leise wie nur irgend möglich trennen wollte und danach haarklein alles weiß bis runter zum kleinsten Kredit in diesen Einzelwertberichtigungsklassen, der höchsten latenten Stufe der Risikoklasse 2 und wie man hin und her jongliert hat, das man die Bilanz der VR-Bank nicht sprengte und was man wahrscheinlich mit selbst betriebenen Bilanzbetrug über die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen überbrücken wollte. Ist das etwas anderes zu den Skandalen, die man heute im gesamten Bankenbereich rauf und runter diskutiert und immer nur die reden hört, die eigentlich selbst am Verschuldungshebel sitzen? Warum hat man bei Maybrit Illgner vor wenigen Tagen im ARD nicht gesagt, dass das Autohaus in Berlin nur deswegen die fehlenden 50.000 € nicht bekommt, weil die Vorschriften von oben jetzt der Technik über die edv-hinterlegten Ratingsysteme den Menschen jeden Handlungsspielraum nehmen und wenn sie abweichen, von den Prüfern zu Verbrechern gemacht werden können und in Gefahr geraten würden sich der persönlichen Haftungsverpflichtung auszusetzen?

Warum ist Horst Pausch nicht mit der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 zurückgetreten, sondern mit einem Brief zwei Tage später, wie es mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) in der Frankenpost hieß? Haben wir als Mitglieder das Recht zu erfahren, was die Hintergründe sind, ob sich nicht auch Aufsichtsratsvorsitzende am System Heger Vorteil gehabt haben könnten und es der letzte Vorteil gewesen sein könnte, dafür die Unterschrift auf einem Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht auf schon festgestellte und hoffentlich nie mehr festzustellende weiter Ansprüche zu setzen?

Dieser Herr Herzog ist nicht der Vorstand und Vertreter der Mitglieder der VR-Bank, er ist der Abfangjäger des Genossenschaftsverbandes und der unglaublichen Verstrickungen im Genossenschaftsbereich, der Machenschaften von Druck und Zusagen und der Verhinderer der Aufklärung der Sauereien bei uns und seiner Mitverantwortung. Die Aussage, dass er zurück tritt, wenn gegen ihn ermittelt würde, die soll er sofort mit der versprochenen Kurzbilanz auflegen. Wenn es über die Anlagen der Bank selbst riesen Verluste gegeben hat, weil die Bank vielleicht auch nur zufälligerweise zu denen gehört, die einfach da unter der Beratung der DZ-Bank ihre Gelder rein gelegt haben, dann ist es die Verpflichtung eines Vorstandes einer so in Bedrängnis stehen Bank die Mitglieder zu informieren. Wie wird hier oft geschrieben, die Bank gehört den Mitglieder und nicht Herrn Herzog und schon gar nicht dem Genossenschaftsverband. Der Vorstand Herzog und Heidel, beide handeln nur im Auftrag und für jedes einzelne Mitglied unserer VR-Bank. die Bank heißt VR-Bank Fichtelgebirge und nicht Privatbank Herzog.

   

Nr. 3925

Bürger

14. November 2008, 11:17 Uhr

Betreff: unermesslicher Vertrauensverlust

Sowas hab ich schon gern: da ist einer hergezogen und hat die grössten Töne gespuckt. Auf den Putz hat er gehauen, dass der Putz von den Wänden des Homa-Gebäudes runtergefallen ist. Dass die Fussgänger mit einer banalen Latte und einem Schmierzettel dran auf die Gefahren hingewiesen werden müssen. Die Mitglieder wollte er zeitnah informieren, bis heute kommt keine Info, wie es um die Bank wirtschaftlich steht. Gegen wem der Staatsanwalt alles ermittelt und vorallem, ob gegen Herzog selber ermittelt wird, was er vor einiger Zeit vehement bestritten hat. Wenn dies Fall wäre, würde er sofort zurücktreten, hat er artikluliert. Hat die Bank auch in den USA Geld verloren? Wenn ja, wie hoch ist die Summe, die verzockt wurde. Wen dies angeblich seine Vorgänger waren, warum hat er als Prüfer nicht schon damals seine Geistesblitze von sich gegeben und hat auf die Risiken derartiger Anlagen hingewiesen. Wieviel Kundengelder wurden über interne Konten durchgeschleust. Wann zahlt er den Mitgliedern die veruntreuten 432.000 € aus der Verschenkung von gesicherten Forderungen bei der Waldeslust, zurück.
Das einzige Handwerk, das er anscheinend beherrscht, ist das Mauscheln, Veruntreuen, Versuchen die Mitglieder für dumm zu halten und das Ausnützen von Prüferwissen zum eigenen Vorteil. Hierin ist er Meister, aber was seine sonstige Qualifikation angeht: Banklehre, beim Verband Bilanzen sortieren, kurzer Lehrgang und schwupps ist man als Vorstand geeignet, dreht schnell noch eine kleine Ehrenrunde, damit die BaFin nicht aufzuwachen braucht. Schon sitzt man auf dem Vorstandssessel, aber nicht um die Bank zu stärken und aufzubauen. Nein, um alles zu vertuschen, was er vorher als Prüfer geflissentlich übersehen hat und untätig war. Selbstverständlich soll auch sein früherer Arbeitgeber Genossenschaftsverband Bayern unbhelligt bleiben, damit der weiter seine mafiaähnlichen Kreise ziehen kann. Selbstverständlich ging es auch nicht um das x-fach höhere Gehalt als Vorstand. Wer wollte hier Herrn Herzog niedrige Beweggründe unterstellen. Er wird sicherlich seine Mehreinnahmen aus der Vorstandstätigkeit gegenüber als Prüferling sozialen Zwecken zu Verfügung stellen. so wie er es ja in grösstmöglicherweise schon mit den Überschüssen aus dem Gewinnsparen macht. Das sind eigentlich die Zinsen, welche den Gewinnsparern zustehen würden, mit denen Herzog hier den Wohltäter der Region spielt. Gerne würde ich auch wissen, wie würde denn die Bank dastehen, wenn alle Kredite der grössten Kreditkunden zusammengerechnet werden, wie es das KWG vorschreibt, reicht dann das Eigenkapital der Bank aus. Oder braucht man dann wieder neue Mitglieder, die Kapitaleinlagen leisten, sich dazu eine Nachschusspflicht reinziehen und ansonsten keine Rechte haben.
Was glaubt denn dieser Schnösel wo wir hier sind. Wir sind auch nicht auf der Wassersuppe daher geschwommen. Auch wenn es der Region nicht zum besten geht, wir haben wenigstens Anstand und Ehre. Das kann man von Herzog wirklich nicht behaupten. Der läuft hier mit einer Arroganz rum, dass einem dabei Übel wird. Wenn Leiharbeiter ihren Job verlieren, dann ist das nach seinem Verständnis eine Marktbereinigung, als wären die armen Teufel mit ihren Mindestlöhnen nicht schon gestraft genug. So klein wie er ist, aber benimmt sich wie der Elefant im Porzellanladen.
Warum der Aufsichtsrat immer noch an Herzog festhält bleibt unverständlich. Mit seinem gesammelten Wissen kann er niemanden mehr unter Druck setzen, denn das müsste die Staatsanwaltschaft mittlerweile schon alles wissen. Vielleicht hat er dem Aufsichtsrat einen Dienstvertrag bis zum Lebensende aus den Rippen geleiert. Das dar aber kein Hindernisgrund sein. Dann muss die Bank nämlich eine Gegenrechnung aufmachen. Denn schon das Zulassen und Untätigsein während seiner Prüfungen in Marktredwitz, hat der Bank immensen materiellen Schaden zugefügt. Der immaterielle Schaden in Form des Vertrauensverlust durch die Bevölkerung ist unermesslich und wird die Bank dauerhaft belasten.

   

Nr. 3924

Nordlicht

14. November 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Erwartung an Vorstand / Aufsichtsrat

Die Hoffnung stirbt zuletzt - so wird häufig gesagt.

Allerdings bracht man bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) nicht darauf zu hoffen, daß sich irgendetwas freiwillig von Seiten der Verantwortlichen der Bank tut.

Alles geschieht bei dieser Bank erst auf Druck, z.B. der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder aufgrund von Urteilen gegen die Bank (siehe Umweltskandal).

Wie sich daraus Vertrauen entwickeln soll ist allerdings schleierhaft. Und Vertrauen, das zeigt die derzeitige Finanzkrise, ist die Seele des Geschäfts.
Wenn das Vertrauen nachhaltig gestört ist, kann das nicht dienlich für ein Unternehmen sein. Vertrauensbildende Maßnahmen scheinen bei der VR-Bank ja gar nicht mehr ein Ziel zu sein.

Bei dieser Bank geht es dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und dem Verband offensichtlich nur noch um das nackte Überleben und den Versuch, die ganze Sache zu vertuschen!
Der Befreiungsschlag - z.B. durch den Aufsichtsrat - daß die ganzen Probleme öffentlich gemacht werden, darf nicht erwartet werden.
Der hängt so tief mit drin - der Verband wird den Aufsichtsrat sicherlich bestens über seine Mithaftung informiert haben- , daß z.B. ein Rücktritt vom Amt gar nicht möglich erscheint. Von den wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen AR-Mitgliedern und der Bank, die vermutlich bei korrekter Anwendung des Kreditwesengesetzen (z.B. Zusammenfassung von Kreditengagement bei Konzernen - z.B. alle rechtlich selbständigen Filialen eines Autohauses zu Konzernzahlen) dazu führen würde, daß diese Engagements nicht haltbar wären, soll hier gar nicht vertiefend gesprochen werden.

Der Aufruf eines Gästebuchschreibers, daß nun endlich die durch z.B. den Wertstellungbetrug geschädigten Kunden und Mitglieder ihren Schaden ersetzt bekommen, verhallt ebenso im Wind wie die Erinnerung des Vorstands an seine eigenen Worte (mehr Transparenz, zeitnahe Information).

Wir erleben hier ein gängiges Muster, das sich bei den Genossenschaftsbanken (aber auch bei Versicherungen) immer wieder findet. Selbst wenn offensichtlich ein Fehler gemacht worden ist, der zu einem Urteil geführt hat. Wird immer behauptet, das dies nur ein EInzelfall sei, daß jeder Fall gesondert geprüft werden müsse, daß es an dem Verhalten einzelner Vorstände gelegen habe (z.B. die fehltenden organisatorischen Voraussetzungen für den ordentlichen Betrieb einer Bank!) und (Achtung!), daß ja jeder Geschädigte den Rechtsweg beschreiten könnte.

Und das ist das Problem (und die Hoffnung der Vorstände). In der Regel wollen sich die einzelnen Geschädigten nicht dem Stress der Führung eines Prozesses über mehrere Jahre durch mehrere Instanzen aussetzen. Und das ist es, worauf die Vorstände (und der Aufsichtsrat sowie der Verband) spekulieren, daß über die Zeit der Kläger zermürbt wird.

Daneben ist es leider so, daß keine sog. "Waffengleichheit" besteht. Der Vorstand kann das gesamte Vermögen der Mitglieder einsetzen, um die Ansprüche der MItglieder abzuwehren - und tut das auch, selbst wenn diese Ansprüche berechtigt sind, und das Mitglied darf das Risiko des Prozesses selbst tragen. Es ist davon auszugehen, daß der Vorstand neben den nach Tabelle zu bezahlenden Anwälten bei Verfahren, noch weitere Kosten für besonders intensive oder weitere Beratung verursacht hat. Der Verband dürfte da sicherlich immer mit dabei sein, denn Vorstand und Teile des Aufsichtsrats sind juristische Laien.

Jeder dieser mutwillig zu Lasten des Vermögens der Mitglieder durch den Vorstand geführte Prozess dürfte ein Untreutatbestand darstellen. Die Vorstände sollten in die Haftung genommen werden und der Aufsichtsrat gleich mit. Die Rolle des Verbandes und mögliche Schadenersatzpflichten werden geflissentlich übersehen. Über Jahre wird das Fehlverhalten der Leitungsorgane der VR-Bank gedeckt. Als das nicht mehr half wurde flugs ein eigener Vorstand, der vorher die gleiche Gesellschaft geprüft hat, installiert, um alles zu vertuschen um in die Verjährung zu kommen.

Eine Möglichkeit, um das Risiko und den Stress der Prozessführung von dem einzelen Kunden oder Mitglied zu nehmen, wäre die Übertragung der Forderungen auf einen Dritten, der diese sammelt und professionell gegenüber der Bank eintreibt! Man könnte dann mit einfachen Musterverfahren mit geringem Kostenrisiko anfangen und diese dann bei entsprechendem Erfolg, wovon auszugehen ist, immer wieder neue Verfahren beginnen. Faktisch dürfte das dazu führen, daß der Vorstand wegen der Vielzahl der Prozesse handlungsunfähig wird, da er u.U. bei persönlicher Anwesenheit mehr Zeit im Gericht verbringen dürfte. Diese Verfahren sind ja öffentlich und würden eine entsprechende Resonanz verursachen und verheerend für Vorstand, Aufsichtsrat und Verband enden.

Und was scheut der Verband am meisten - daß in der Öffentlichkeit über seine Verfehlungen diskutiert wird und so offensichtlich wird, daß das Prüfmonopol überhaupt keine Gewähr für den Schutz der Interessen der Mitglieder darstellt, sondern ganz im Gegenteil dazu geführt hat, daß die eigentlichen Herren in der VR-Bank nicht die MItglieder sind, denen formal die Bank gehört, sondern der bayrische Genossenschaftsverband!!!. Und noch viel wichtiger, daß die katastrophalen Fehler des Verbandes nicht etwa zur Entlassung des Verbandes führen, sondern daß dann die Gemeinschaft aller Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfond in Anspruch genommen wird.

Das Beispiel Lauenburg wurde schon angesprochen:
Die Bank wird über den Sicherungsfond saniert und erzielt aus wegen der getätigten Einlagen sogar einen "Gewinn", der zu einer Dividende für die Mitglieder führt, so daß die eigentliche Haftung - mit mindestens seinem Genossenschaftsanteil - ad absurdum geführt wird. Danach wird fusioniert und die Genossen der bankrotten Bank dürfen sogar noch das Geschenk der Beteiligung an einer funktionierenden Bank entgegennehmen. Denn die haben nur wahrlich nichts dazu beigetragen, daß die übernehmende Bank besser da steht als ihre eigene bankrotte Bank. wo die Prüfer über Jahre beide Augen zugedrückt haben.

Fazit:
Es muß aufhören, daß über das Vermögen der Mitglieder in dieser Art verfügt wird, nur weil es den Verbänden gefällt. Wo ist der Aufschrei der ordentlichen Genossenschaftsbanken, daß so mit Ihrem Geld umgegangen wird? Oder sind in den Aufsichts- und Entscheidungsgremien in der Mehrheit "verbandstreue" ehemalige Prüfer, die zu Vorständen befördert wurden? Da schließt sich dann wieder der Kreis und zeigt die Allmacht des Verbandes, die durchbrochen gehört.

   

Nr. 3923

Grissu

13. November 2008, 21:48 Uhr

Betreff: Was brennt noch ?

Es scheint ganz schön heiß geworden zu sein. Die Flammen lodern immer höher und höher und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis das ganze Kartenhaus zusammenstürzt.

Nein, ich rede nicht von einem Wohnhausbrand, das wäre ja gerade noch zum Aushalten.
Es brennt an allen Ecken und Enden unseres Kreises aber auch über dem Ozean. Und dort wo die angeblich besten Verbindungen sitzen, sind die Leitungen der Hitze wegen bereits durchgeschmort. und es wird nicht besser, sondern das Feuer greift über.

Es wird ja gemunkelt, dass auch Genossenschaftsbänker mit dem Feuer gespielt haben.

Feuer das in Amerika entfacht wurde und jetzt zu uns rüberlodert. Und weil ich grad wegen der Hitze sehe dass bei machen Bänkern Schweissperlen auf der Stirn stehen,denke ich, diese Frage ist doch an unseren herzöglichen Vorstand erlaubt:

Wie viel Geld hat eigentlich die VR-Bank Marktredwitz eG in den USA verzockt ?

Manchmal kommen zu den Schweissperlen natürlich auch noch die Sorgenfalten dazu. Ihr wisst schon, wenn man sich den Kopf zermartet wie man da wohl wieder rauskommt.
Und wenn die Falten dann ganz tief und schlimm werden, dann könnte es natürlich auch damit zusammenhängen dass man sich neben Geldanlagen bei unseren amerikanischen Freunden auch um andere Freunde Gedanken macht, vielleicht sogar um die größten oder zweitgrößten Kreditnehmer der Bank.

Aber vielleicht kann uns ja Herr Herzog darüber aufklären, er als unser Vorstand muss das doch genau wissen wo unser Geld hingegangen ist.

   

Nr. 3922

Paula

13. November 2008, 21:43 Uhr

Betreff: Herzog, betr. bald auf der Flucht

Hallo Leute, Neues von einem Proleten, der herzog um Vorstand zuwerden!
Wer kennt den Herzog ? Was glaubt der eigentlich wer er ist? Was bedeutet eigentlich die Aussage, daß wenn Leiharbeiter entlassen werden, dies nichts weiter ist als eine Marktbereinigung. Mehr menschenverachtende Arroganz gibts wohl nicht mehr!
Herr Herzog, nehmen Sie doch endlich Ihren Hut! Besser noch, wenn ihr Aufsichtsräte Charakter habt, gebt ihm endlich einen Tritt in den Hintern.
Der kann doch nichts, reißt nur sein Maul auf und bringt unqulifizierte Beiträge, die dem Ruf der Bank schaden. Wenn es darauf ankommt Köpfchen zu beweisen, dann macht er sich lächerlich bzw. vielleicht sogar strafbar, ich denke da an die Waldeslust,da hat er sich dermaßen über den Tisch ziehen lassen, daß die Region noch heute darüber lacht. Ein Intelligenzbolzen halt.
Über das Engagement der Bank in USA, schweigt er sich aus, bzw. schiebt das Fiasko auf seine Vorgänger. Dabei hat der Supermanager doch jahrelang die Bank geprüft.
Ich denke, man sollte lieber die alten Vorstände Heger und Krämer wiederholen, der Verband hat ja eh nichts besseres zu bieten, und vernünftige qualifizierte Vorstände werden wohl nicht zu bewegen sein hierher zu kommen.

Herr Heidel, ich kann Ihnen nur raten, sich weiterhin von Herzog zu distanzieren.

Geringer qualifiziert wie ein Buchhalter, aber den Vorstand spielen, überall den Mund aufreisen, und hinter seinem Rücken wird verächtlich über Ihn gelacht. Ein Emporkömmling, aber ein billiger!
Herr Herzog, ich verspreche Ihnen, ich werde gut achtgeben wohin Sie gehen, wenn Sie demnächst die Bank verlassen, muß ja wohl dort, wo Sie dann hingehen die Leute vorwarnen.
Herr Herzog, merken Sie sich, Arroganz ist immer ein Zeichen von Dummheit.

   

Nr. 3921

Auch Mitglied

13. November 2008, 08:50 Uhr

Betreff: Ethik und Moral

Wann bekommen wir endlich unser Geld zurück, wo wir mit den falschen Abrechnungen abgezockt wurden. Wenn solche Machenschaften vorliegen, ist da nicht die Staatsanwaltschaft von sich aus verpflichtet zu ermitteln? Uns Normalbürgern fehtl doch vielfach die Fachkenntnis, da überhjaupt mitreden zu können. Wie sollen wir falsche Abrechnungen nachprüfen und die Rechtskenntnisse besitzen um dagegen vorzugehen. Dafür sind doch die Staatsanwälte Juristen um die Bürger vor Schaden zu bewahren. Wer schützt uns, wenn die Maschinen und Einrichtungen abgeholt werden, ohne daß ein Euro davon gutgeschrieben wird. Der Genossenschaftsverband Bayern und seine Prüfer, hier namentlich Herzog und Grothof haben doch ihre Aufgaben in keinster Weise wahrgenommen. Der Herzog hat alles zugelassen, was er als Prüfer hätte verhindern müssen, nur damit er mit seinem Wissen alle unter Druck setzen kann und dann Vorstand zu werden. Die Liste der Verfehlungen ist ellenlang und braucht von mir nicht wieder gebetsmühlenartig aufgezählt werden. Das wurde in diesem Gästebuch schon vielfach und eindeutig dargestellt. Wir erleben alle in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise, wohin es führt, wenn keine Ethik und Moral mehr gelten. Wie kann ich den Anderen abzocken und über den Tisch ziehen, so scheint die Devise zu lauten. Das beste Beispiel in unserer Region ist die VR-Bank Marktredwitz. Denn die Skrupellosigkeit mit der die vorigen Vorstände Heger, Krämer,Wolf und der jetzige Vorstand Herzog vorgegangen sind, sucht seinesgleichen. Der Schaden den sie für unsere Region angerichtet haben, ist in auf Jahre hinaus nicht mehr gutzumachen.

   

Nr. 3920

Mitglied

12. November 2008, 18:04 Uhr

Betreff: Hochverrat

Der Beitrag von Nordlicht ist sehr aufschlussreich. Die ganzen Rechte, die ein Mitglied hat, werden dort sehr detailliert aufgeführt. Was aber bei den Genossenschaften daraus gemacht wird, ist genau das Gegenteil. Die Mitglieder werden nur als dumme Kapitallieferanten betrachtet, aber sonst als garnix. Die Rechte der Mitglieder werden verschwiegen und nur wenn es zugunsten der Vorstände, Aufsichtsräte oder Genossenschaftsverband geht, dann wird das Stimmrecht der Vertreter gebraucht. Die Mitglieder bleiben sowieso aussen vor.
Daher können die Verantwortlichen in der VR-Bank Marktredwitz machen was sie wollen. Nicht genug, dass die vorherigen Vorstände Heger, Krämer und Wolf die Bank und damit die Mitglieder nach besten Kräften geschädigt haben. Noch viel schlimmer ist es, dass der Prüfer Johannes Herzog, der dies alles gesehen hat, jetzt auch noch der Vorstand in der Bank geworden ist. Das ist Hochverrat an den Mitgliedern. Statt das Vermögen der Mitglieder zu schützen, hat er als erste Amtshandlung gleich 432.000 € gesicherte Forderung verschenkt. Das ist um 10.000 € mehr als an alle 17.000 Mitglieder an Dividende ausbezahlt wurde. Mit den falschen Wertstellungen, die er nicht unterbunden hat, sind die Kunden und Mitglieder direkt geschädigt worden. Und J. Herzog ist nicht in der Lage, die geschädigten Kunden eine Schadenwiedergutmachung angedeihen zu lassen. Mithilfe seines ehemaligen Arbeitgebers Genossesnchaftsverband Bayern verschanzt er sich hinter Verjährungsfristen. Solange hat man dieses Thema hinausgezögert, bis die Verjährung greift. Welch ein Trauerspiel, da dies scheinbar der letzte Ausweg ist, bleibt zu vermuten, dass die Bank garnicht die finanzielle Kraft hat, die Kunden zu entschädigen.
Bietet denn niemand diesem unterirdischen Treiben Einhalt. Fühlt sich keine staatliche Institiution dafür veranwortlich, dem ein Ende zu bereiten.

   

Nr. 3919

Andrea

12. November 2008, 12:12 Uhr

Betreff: Vertuschungstaktik der Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelg.

Durch einen Bekannten bin ich auf dieses Gästebuch gestoßen. Ich bin auch Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge. Wenn man das alles so liest und hört über die ungeheuerlichen Vorkommnisse in dieser Bank von den verantwortlichen Vorständen und Aufsichtsräten, dann kann man nur vor Entsetzen aufschreien. Da werben diese Banker mit ihrem Slogan "werden Sie Mitglied Ihrer Bank" und dann wird vertuscht und nochmals vertuscht. Man muß sich das mal vorstellen. Da wird die Bank von der Staatsanwaltschaft und Kripo auf höchster Ebene durchsucht. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Vorstände und wer weiß gegen wen noch, da sitzt ein Vorstand drin, der die Bank vorher geprüft hat.Der die Schweinereien kennen muß und wir als Genossenschaftsmitglieder werden nicht informiert, sondern für dumm verkauft. Die Vorstände und Aufsichtsräte tun so als wenn es ihre eigene Bank wäre. Ich möchte den Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge nochmals auf die Fahne schreiben: Meine Herren, Ihnen gehört nicht die Bank, sondern uns Genossen. Sie sind von uns eingesetzt worden und unsere Bank sauber zu leiten und zu führen. Was verdammt auch ihre Pflicht ist, uns Genossen lückenlos aufzuklären, was für krumme Geschäfte in dieser Bank gelaufen sind und vor allem, wie die wirtschaftliche Situation unserer Bank ist. Das ist ihre Pflicht, uns aufzuklären. Schließlich haften wir auch als Genossen mit unseren Geschäftsanteilen für die Bank.
In der Hoffnung, dass endlich die Versteckspielerei, sprich die Nichtaufklärung, der Vorstände ein Ende hat.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea

   

Nr. 3918

Nordlicht

11. November 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Alle Mitglieder sind gleichberechtigt

Aus der Werbung einer Genossenschaftsbank für neue Mitglieder ist zu entnehmen:

"Entscheiden Sie mit
Als Teilhaber gestalten Sie Ihre Bank entscheidend mit. Sie haben Stimmrecht in der Versammlung der Mitglieder bzw. bei der Vertreterwahl. Die Versammlung der Mitglieder stimmt beispielsweise darüber ab, wie der Reingewinn verwendet wird und stellt den Jahresabschluss fest.
Jedes Mitglied hat eine Stimme
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Denn Sie haben als Mitglied genau eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen."

Eigentlich müßte man diverse Genossenschaftbanken wegen dieser unlauteren Werbung verklagen. Denn die dort angepriesenen Mitwirkungsmöglichkeiten fallen ja nach Einstellung von Vorstand und Aufsichtsrat doch sehr unterschiedlich aus. Selbstverständlich gibt es gute Banken, wo alle Mitglieder gleichberechtigt sind und die Mitglieder und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden.

Wie es allerdings auch laufen kann sieht man beispielhaft ganz krass an der VR Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge):

- "Als Teilhaber gestalten Sie Ihre Bank entscheidend mit"
Das ist eine schöne Idee, aber scheitert bei besagter Bank daran, daß der Vorstand und der Aufsichtsrat ihre Mitglieder über den wahren Zustand ihrer Bank völlig im Dunkeln lassen. Da werden erst große Ankündigungen gemacht, daß man nun zeitnah berichten wolle, aber passiert ist nichts. Der Vorstand scheint wie vom Erdboden verschwunden - auf der Homepage ist schon seit Monaten keine neue Pressenotiz über die erfolgreiche Arbeit der VR-Bank mehr eingestellt worden. Wartet alles auf Ergebnisse aus den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, von dem der derzeitige Vorstand nach eigener Aussage nicht betroffen sein soll, oder den Ergebnissen aus dem Umweltskandal?

Die Mitglieder dürfen alle paar Jahre mal wählen, sofern sie überhaupt mitbekommen, daß die Wahl stattfindet.
Die Mitglieder dürfen sich auch wählen lassen, aber es wird ihnen nie mitgeteilt, wie das gehen soll. Wer von den Mitgliedern hat je die Satzung und/oder die Wahlordnung erhalten?

- "Alle Mitglieder sind gleichberechtigt"
Diese Aussage ist beim Vorliegen einer Vertreterversammlung - wie bei der VR-Bank - ein schlechter Witz. Dazu ein paar Beispiele, die zeigen, daß einige Mitglieder eben "gleicher als andere" sind:
Frage: Wie wird man eigentlich Vertreter?
Antwort: Der Wahlausschuss stellt die Wahlliste auf. Einzelne Mitglieder scheinen sich zu melden oder werden vom Vorstand angesprochen. Es erfolgt jedenfalls kein allgemeiner Aufruf, daß jedes Mitglied sich bewerben könnte.

Frage: Wer wählt den Wahlausschuss?
Antwort: Die Vertreterversammlung.

Frage: Kann es da zu Interessenkollisionen kommen?
Antwort: Selbstverständlich, denn die Vertreter, die regelmäßig von den Vertretern in den Wahlausschuss gewählt worden sind, haben ein Eigeninteresse Vertreter zu bleiben. Das ist ja auch kein Problem, denn sie können sich ja selbst aufstellen. Praktisch sieht das dann so aus, daß z.B. der Vorstand die Vertreter anschreibt ganz nach dem Schema: Wenn wir nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, daß sie weiterhin als Vertreter zur Verfügung stehen!.

Frage: Wie schön - und was sagen die übrigen Mitglieder?
Antwort: Gar nichts, denn die kriegen ja gar nicht mit, daß eine Liste aufgestellt wird, zu der sie sich bewerben könnten.

Frage: Warum ist das problematisch?
Antwort: Bei Veröffentllichung, daß eine Wahl stattfindet, ist die Liste bereits geschlossen. Interessierte MItglieder hätten dann noch relativ wenig Zeit eine eigene Liste aufzustellen, die genauso viele wählbare Vertreter haben muß wie maximal wählbar sind plus Ersatzvertreter.

Frage: Warum sollte das problematisch sein, die Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen doch?
Antwort: Praktisch ist das kaum zu schaffen, denn es muß eine Liste angefordert werden. Hier hat der Vorstand schon erhebliches Verzögerungs- und Schikanepotential. Die Schikane ist z.B. daß erst eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird und die Liste dann in einer unbrauchbaren Sortierung kommt, z.B. keine Sortierung nach Namen sondern nach Mitgliedsnummern. Dann kann man schön suchen, um einen Namen zu finden. Es werden so viele Mitglieder benötigt wie maximal wählbar sind.

Frage: Wie kann ein Vorstand die Aufstellung einer Liste behindern?
Antwort: In dem Zahl der Vertreter massiv unter dem Deckmantel der größeren Mitwirkung und Information erhöht wird. Eine weitere Liste müßte entsprechend mehr Kandidaten finden. Für den Vorstand, der ja über alle Mittel verfügt, ist das kein Problem. Zudem kann der Vorstand die Erstattung von Wahlkampfkosten verweigern oder verzögern, denn es ist ja nicht einzusehen, daß man die Liste aus eigener Tasche finanzieren soll? Dann wäre die Möglichkeit einer weiteren Liste faktisch tot und es würde bestätigt werden, daß das ganze mit Demokratie nichts zu tun hat.

Frage: Warum ist die Aufstellung einer Wahlliste nicht demokratisch?
Antwort: Weil es regelmässig keine nachvollziehbaren Kriterien gibt, nach denen festgelegt ist, wer auf die Liste kommt, wer Ersatzvertreter wird und an welcher Stelle man sich ggf. auf der Liste findet. Es geht scheinbar ganz nach gutdünken der Mitglieder des Wahlausschusses.
Denn man kann sich schon die Frage stellen, warum Mitglieder, die bereits Vertreter waren (und nichts gegen die unfähigen Vorstände und Aufsichtsräte unternommen haben!!!) ein Vorrecht auf Wiederaufstellung gegen über einem anderen Mitglied haben, das bisher nicht Vertreter war?

Frage: Warum ist die Wahl nicht demokratisch, manchmal nicht geheim und eben nicht gleich ist?
Antwort: Vieles, was uns bei z.B. Landtagswahlen als selbstverständlich erscheint, scheint bei Vertreterwahlen nicht zu existieren. Einige Beispiele:
- die Wahl soll geheim sein. Es gibt aber auch Fälle, wo es gar keine Wahlkabinen gibt, sondern das Wahllokal ein Raum der Bank ist, wo parallel Mitarbeiter der Bank sind und sehen können wie man wählt.
- die Wahl ist zwar anfechtbar, aber dazu bräuchte man z.B. das Protokoll der Wahl. Das wird aber regelmäßig den Wählern vorenthalten. Es wird lediglich mitgeteilt, daß die Liste gewählt sei. Selbst den Vertretern wird nicht mitgeteilt, wie hoch die Wahlbeteiligung war, wievielel Gegenstimmen es gegeben hat oder ähnliches. Es wäre dann auch zu blamabel, wenn herauskäme, daß nur ein Bruchteil der Mitglieder zur Wahl gegangen ist.
- eine gleiche Wahl bedeutet eben, daß das Mitglied eben auch genauso wählbar sein muß. Das wird aber dadurch verhindert, daß der Wahlausschuß die Liste ohne irgendwelche Hindernisse aufstellt, wohingegen eine weitere Liste von weiteren Mitgliedern unterstützt werden muß!

Es gibt noch viel zu tun im Genossenschaftswesen, um zu den ursprünglichen Zielen zurückzufinden.
Unter den derzeitigen Bedingungen haben regelmäßig nicht die Mitglieder (= Eigentümer) das Sagen, sondern der Genossenschaftsverband mit seinem Prüfmonopol.
Wir müssen daran arbeiten, daß das fällt und die Bank wieder für die Mitglieder da ist und nicht für die Vorstände, den Aufsichtsrat oder dem Verband.

Frage: Woran liegt die geringe Wahlbeteiligung?
Antwort: Vorstand und Aufsichtsrat haben teilweise gar kein Interessse, dass sich Mitglieder (kritisch) mit ihrer Bank beschäftigen. Das würde ja nur stören. Folglich wird auch nur das absolute Minimum zur Wahl verlautet. Die ganze Fassade von Mitbestimmung etc. würde ad absurdum gefürht, käme heraus, daß nur ganz wenige Mitglieder gewählt hätten.
Ganz besonders schlimm ist es geworden, seit die Informationen an die Mitglieder nach entsprechenden Satzungsänderungen nur noch im Internet veröffentlicht werden.
Wohin das führt konnte man ja schon bei der notwendigen Veröffentlichung der Tagesordnung zur Vertreterversammlung der VR-Bank sehen. Dort stehen dann nur die Überschriften, ohne Hinweise auf die eigentlichen Inhalte.

   

Nr. 3917

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

11. November 2008, 12:21 Uhr

Betreff: Relikte aus einer untergegangenen Epoche

VR-Bank Marktredwitz, sorry Fichtelgebirge und kein Ende. Als Außenstehnder verfolge ich diesen Super-GAU des Genossenschaftswesens mit großem Interesse. Anfangs war ich versucht die Seiten des Wunsiedeler-Kreises als Demagogie abzutun. Aber je mehr ich diese Seiten lese, desto mehr tun sich Abgründe auf. Daß ein Prüfer eine Bank prüft, die gravierensten Mißstände geflisstentlich übersieht, zuläßt daß Präsidenzfälle geschaffen werden, die an Existenz von vielen genossenschaftlichen Banken gehen können. Selbst wie es den Anschein hat, daß das Prüfungsmonopol des Genossenschaftsverbandes in Frage gestellt ist, die Kunden mit Wertstellungsmanipulationen übervorteilt werden, Sicherungsgüter verscherbelt werden ohne dem Kunden eine Abrechnung und Gutschrift zu erteilen, das Genossenschaftsvermögen aus Großmannssucht verschenkt (veruntreut) und, und. Wie kann so ein Mann ungestraft sich auf den Vorstandssessel setzen?? Hier haben doch alle Mechanismen von Kontrolle und Aufsicht versagt. Wenn das Prüfungsmonopol für Verbandspolitik mißbraucht wird, wer soll dann die Wirtschaftsprüfung ausüben. Wie soll denn derjenige, welcher prüft, seine eigene Fehler anprangern.Wo bleibt die durch die Wirtschaftsprüferordnung geforderte Objektivität und Neutralität. Durch das Prüfungsmonopol ist der Prüfungsverband de facto Prüfer, Richter und Exicutive zugleich. Mit der allseits beschworenen "Urdemokratie" hat das nicht mehr das Geringste zu tun. Selbst die Aussage eines hochrangigen Verbandsfunktionärs - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht kompetent eine Bank zu prüfen, da sie keine Erfahrung hätten im Bankgeschäft. Dies grenzt an maßlose Selbstüberschätzung bzw. man will seine eigene Existenzberechtigung damit nachweisen. Aber bei den Ergebnissen, wie zum Beispiel in Marktredwitz oder anderen Sanierungsfällen im genossenschaftlichten Bereich, wird diese Aussage schon selbst ad Absurdum geführt. Hinzu kommt, daß das EU-Recht diese Wettbewerbsverzerrung eines Prüfungsmonopols überhaupt nicht vorsieht. Da fehlt wohl nur das nötige Nachhaken an maßgeblicher Stelle in zuständigen EU-Gremien. Daher ist ein Gebot der Stunde, daß die Schutzgmeinschaft für Bank und Sparkassenkunden aufgrund ihrer exponierten Stellung dort interveniert, damit auch im Prüfungsbereich wettbewerbskonforme Strukturen eingezogen werden. Es ist im Zeitalter der Globalsierung nötig, diese nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Divergenzen zu bereinigen.
Denn dann wird sich zeigen, wieviele genossenschaftliche Banken mit der bisherigen Arbeit ihrer zuständigen Prüfungsverbände zufrieden waren. Selbst im Consulting-Bereich sind die Verbände Monopolisten, da sie ihre Consultinggesellschaften, die im Regelfall 100%ige Töchter sind, den Banken aufs Auge drücken, um dort weitere Erträge zu generieren und auch die Banken für ihre Bedürfnisse gläsern zu machen.
Der Webmaster ist aufgerufen, diese Relikte einer Feudalherrschaft zu beenden

   

Nr. 3916

Aufmerksammer Betrachter

10. November 2008, 20:26 Uhr

Betreff: Marktredwitz ist überall

Das Mauscheln um Vorstandsposten durch den Genossenschaftsverband Bayern hört wohl nie auf. Die BaFin scheint wohl wieder alle Augen zu zudrücken. Ein Prüfer der Bank vorher geprüft hat ist oder wird zum Vorstand bestellt - natürlich aus freier Entscheidung des Aufsichtsrats heraus -. Jetzt genügt schon ein halbes Jahr Ehrenrunde um von der Bankenaufsicht die Zulasssung nach 33 KWG zu bekommen. Dem freien Walten und Schalten des Genossenschaftsverbandes wird geradezu Vorschub geleistet.Eigentlich müssten alle Beteiligten am akutellen Negativbeispiel in Marktredwitz gewarnt sein. Denn auch hier wurde der Prüfer Johannes Herzog zm Vorstand gekürt. Wohin das geführt hat, braucht man nur etwas aufmerksam die Seiten dieses Gästebuchs lesen. Während seiner Prüferzeit hat er die Bank an Rand des Abgrund schlittern lassen. Mit ihm als Vorstand befindet sich die Bank im freien Fall. Da hilft es nichts, wenn der Jahresabschluss einer Schönheitskur unterworfen wurde. Mit Feststellungen einer ordnungsgemässen Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat durch den Genossenschaftsverband. Das ist eine Verhöhnung von Recht und Gesetz und der Mitglieder obendrein. Fakt ist, dass sich die Bank nur über den Bilanzstichtag retten konnte, weil man die Ostfilialen verscherbelte. Wieviele Wertberichtigungen nicht dargestellt werden konnte - wie den Jahren 2001/2002 entzieht sich dem Auge des Betrachters. Mit Hilfe des Prüfungsverbandes ist alles möglich. Denn dieser ist um seine eigene Haut zu retten, alles mitzutragen, selbst wenn es gegen jegliche Vorschriften verstösst. Im Falle der oberbayerischen Bank fragt man sich, wie kann denn der Prüfer als Vorstand einer 38 Mio € Bank in der Vorstand einer 300 Mio € Bank wechseln, wo doch höchstens das Dreifache der früheren Bilanzsumme durch die BaFin akzeptiert wird. Wer es noch nicht weiss: Die übernehmende Bank wird die kleinere Bank, denn bei der übernehmenden Bank wird die Qualifikation des Vorstandes nicht überprüft. Wetten, dass es so abläuft, wenn es nach den Plänen des GVB geht.
Da darf man gespannt sein, ob dies alles noch so einfach geht, wenn die Deutsche Bundesbank demnächst das Sagen im Bereich der Bankenaufsicht hat. Ob hier auch die Verflechtungen wie es anscheinend zwischen der BaFin und den Genossenschaftsverbänden der Fall ist, auch von der Bundesbank weitergepflegt werden, bleibt abzuwarten. Der Bundesbank bleibt zu wünschen, dass ihre Beamten mit der Bankenaufsicht nicht so überfordert ist, wie es die derzeitigen Bankenaufseher sind. Selbst den Politikern ist es aufgefallen, dass bei den Mitarbeitern des BaFin nicht weit her ist mit ihrer Kompentenz.

   

Nr. 3915

Anonymer Gögginger

10. November 2008, 12:44 Uhr

Betreff: Raiffeisenrevisor als neuer Vorstand

Ich habe hier vor einiger Zeit gelesen, dass Namen von GVB-Prüfern gesucht und veröffentlicht werden, die vom Geno-Verband zu einer Raiffeisenbank als Vorstand gewechselt sind.

Meinen Namen will ich hier nicht nennen, deswegen schreibe ich anonym.

Bei einer Nachbargenossenschaft in der Hallertau ist ein neuer Vorstand eingestellt worden. Wie ich von Kollegen der Nachbarbank erfahren habe, handelt es sich um einen Prüfer des Geno-Verbands aus München, dieser soll die Nachfolge eines ausscheidenden alten Vorstands antreten.
Der Name des Prüfers ist Marco Rebl und er hat, so wurde mir gesagt, bis zuletzt die Bank in der er nun Vorstand ist oder wird, geprüft.
Angeblich soll er noch keine Bestätigung durch das BAFIN erhalten haben, sondern erst nach einem halben Jahr Praxis die amtliche Zustimmung des BAFIN zur Bestellung als Vorstand erhalten.
In diesem Jahr 2008 wurde die Fusion mit einer großen Raiffeisenbank von den Mitgliedern abgelehnt.
Der Kollege meint, der Prüfer hätte deswegen ganz schnell den Vorstandsposten erhalten um die Bank – die eine Bilanzsumme von fast 38 Mio € aufweist – demnächst doch in die Fusion zu bringen, um dann bei der Raiffeisenbank B. G. die eine Bilanzsumme von über 300 Millionen Euro hat, in den Vorstand zu wechseln.

Kommentar:
Lieber anonymer Gögginger
bitte melden Sie sich beim Wunsiedler-Kreis per email mit Ihrer Telefonnummer.
Diskretion wird zugesichert.
Beginnt der Name der Raiffeisenbank mit W ?

   

Nr. 3914

Uwe

9. November 2008, 13:36 Uhr

Betreff: Dividende 2007 gegenüber Forderungsverzicht Waldeslust

Lieber Wissender von Eintrag Nr. 4134, selbstverständlich ist es eine riesige Sauerei, wenn man den Vorstand der VR-Bank rettet, dem wir mit großer Wahrscheinlichkeit eine gehörige Portion an den Verlusten zu verdanken hatte, die man aufgrund des Vortrages zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) nur erahnen kann. Diese Situation bei unserer Bank ist sehr sehr nahe an der Situation, wie sie bei der Volksbank Lauenburg in der Nähe von Hamburg aufgezeigt ist. Die Bilanztestate zwischen den Jahren 2001 und 2004 und wer weiß wann noch, könnten alle gesetzeswidrig gewesen sein, alle von Johannes Herzog und Raimund Grothoff aus der Abschlussprüfung so erarbeitet und dem Verbandsvorstand mit Wissen und Zustimmung der Vorgesetzten der Prüfungsabteilung zur Unterschrift vorgelegt.

Man müsste sich sogar wundern, wenn jetzt Prüfer nach Marktredwitz geschickt werden würden, die sich nun anders verhalten und gegen die Sauereien von damals sprechen, als wir es eben mit der Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 (= Link) vorgeführt bekommen haben. So wie auch die Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) schreibt, so ist es undenkbar, wenn die Vertreter Aufklärung fordern, dann gibt es kein Stillschweigen. Hier wurden wahrscheinlich die Mitglieder wieder ausgeschaltet über die unsäglichen vorgeschalteten Regionalversammlungen, wo man die Vertreter etwas näher informiert haben dürfte, damit man auf der Hauptversammlung diese Dinge nicht protokollieren braucht. Ganz wesentliche Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes in § 34, § 147 und § 150 zu den Informationspflichten werden mit Füßen getreten. Fusionen werden mit Farcen an falschen Verschmelzungsgutachten durch gezogen, damit dann Vorstände ein wesentliches Geschäftsfeld verkaufen können, zu Lasten der Sicherungseinrichtung der deutschen Kreditgenossenschaften um genau den Vorstand zu retten, der genau die 4 Millionen bei Flex und Gold, Gold, Gold mit einem Beihilfeverdacht für die korrupten Vorstände mehr als nur begünstigt haben durfte. Er durfte sich mit allergrößter Wahrscheinlichkeit durch seine Untätigkeit mit verschuldet haben. diese 4 Millionen müsste man nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zuerst von den Prüfern und vom Verband einfordern bevor man die Sicherungseinrichtung in Anspruch nimmt.

Und so haben Sie, lieber Wissender aus Eintrag Nr. 4134 wahrscheinlich auch noch zwei weiter ganz wesentliche Zahlen verwechselt. Die Dividende im Protokoll Seite 6 betrug nicht 0,432 Mio. € sondern 10.000 € weniger. Mit den 0,432 Mio. € haben Sie sicher die Summe gemeint, nämlich wahrscheinlich die mindestens genauso gesetzwidrige Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) durch Herrn Herzog, Herrn Wolf, Herrn Heidel und Herrn Schelter, die dank des früheren Prüfungsmitwirkens des Herrn Herzog ebenfalls gegenüber den Mitgliedern totgeschwiegen wird. Also das Geschenk an den Kunden war höher als die Dividende für 17.000 Mitglieder, das auch noch.

   

Nr. 3913

Der Wissende

8. November 2008, 00:03 Uhr

Betreff: Wo kein Kläger, da kein Richter

Beim Lesen des Protokolls der Vertreterversammlung vom 19.06.08 dargestellt in Beitrag 4133 reibt man sich verwundert die Augen. Der Prüfer des Genossenschaftsverbandes Herr Bauer ist angenehm überrascht, wie der Vorstand und Aufsichtsrat die Lage der Bank geschildert haben.Es kann ja sein, wie sie es geschildert haben ganz angenehm war, aber was sie geschildert haben, dürfte wenn es der Wahrheit entsprochen hat, nicht sehr angenehm gewesen sein.
Ob die Wertberichtigungen den tatsächlichen Bedarf entsprechend dargestellt wurden, ob die die nötigen Rückstellung für die Prozessrisiken gebildet wurden, ob die die Rückstellungen für die Schadensersatzforderungen der bei den Wertstellungen betrogenen Kunden bilanziert wurden, die Kosten für den Umweltschaden in der Ludwigsstrasse in Wunsiedel berechnet wurden, dass der Verkauf der Ostfilialen bereits rückwirkend zum 31.12.07 erfolgt ist, damit der magere Bilanzgewinn von rund 528.000 € überhaupt zustande kam, wurde dies alles inhaltlich dargestellt und im Jahresabschluss eingearbeitet. Dabei von einen angenehmen Vortrag zu sprechen ist glatter Hohn und wie schon wiederholt eine Unverschämheit gegenüber allen Mitgliedern der VR-Bank Marktredwitz.
Wenn bei solchen Unzulänglichkeiten der Genossenschaftsverband als gesetzlicher Prüfungsverband einen uneingeschriänkten Bestätigungsvermerk erteilt und testiert, dass der Lagebericht eine zutreffende "Vorstellung" von der Lage der Genossenschaft gibt. Allein diese Formulierung "Vorstellung"ist schon sehr merkwürdig. Da es üblich ist von einer "Darstellung des Lageberichts" zu sprechen, hat der Genossenschaftsverband hier versucht, sich mit einer nebulösen Formulierung aus der Veranwortung zu schleichen. Weil bei dem Wort Vorstellung ist jedem selbst überlassen, was er in die Lage der Genossenschaft hineininterpretiert. Es ist schon unglaublich, mit welchen Taschenspielertricks jetzt versucht wird, irgenwie noch die Kurve zu kriegen. Dann schlägt der Prüfer Bauer noch dem Fass dem Boden aus, indem er beiden Gremien (Vorstand und Aufsichtsrat) bescheinigt, dass sie ihren Aufgaben nachgekommen sind und daher entlastet werden sollen. Diese Vertreterversammlung war ein Schmierentheater allererster Klasse. Die Vertreter werden immer noch belogen und falsch informiert, um damit die beiden Gremien zu entlasten.
Die Kunden der Ostfilialen werden ohne rechtlichen Übergang von der Volksbank Vogtland betreut. Es sind keine neuen Kreditrverträge erstellt, keine Sicherheiten neu bestellt. Nach allen Rechtsverständnis handelt die Volksbank Vogtland im rechtsfreien Raum. Denn der Verkauf der Ostfilialen beinhaltet nicht automatisch den Übergang der Geschäftsverbindungen der Kunden. Warum sich die Plauener anmaßen,mit den Kunden der Ostfilialen zu verhandeln und über mit den Kunden Verhandlungen zu führen, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, ist juristisch äusserst bedenklich. Da wird es wirklich spannend, wenn bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen der Nachweis einer rechtmässig zustande gekommen Kontoverbindung nachgewiesen werden soll. Anscheind sind hier - mit Umgehung jeglicher rechtlicher Grundvoraussetzungen- Fakten geschaffen worden, um den Köpfe der Herren Herzog und Grothoff, sowie der Oberen des Genossenchaftsverbandes zu retten, indem die die Ostfilialen verkauft wurden, um einen kläglichen Gewinn ausweisen zu können, damit die die Mitglieder mit einer Dividendenzahlung ruhig gestellt wurden und die Minimaldotierung der Rücklagen erfolgen konnte. Das dabei Vermögenwerte verkauft wurden, um den Mitglieder ein erfolgreiches Geschäftsjahr vorzugaukeln, spielt in der Denkweise von Herzog und Heidel keine Rolle. Für die Mitglieder war es ein sehr schlechtes Geschäft, denn wenn man von einem geschätzten Verkaufspreis von ca. 4 Millionen € ausgeht und die Mitglieder erhalten davon 0,432 Millionen €. Wenn der Genossenschaftsverband betont, der Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Aufgaben erfüllt, dann ist dies eine weitere Unverfrorenheit in der langen Liste, wie sich der Genossenschaftsverband und seine Prüferknechte die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder vorstellen.

   

Nr. 3912

Susanne

7. November 2008, 11:37 Uhr

Betreff: Praktizierte Demokratie bei der VR-Bank Marktredwitz und bei den anderen Kreditgenossenschaften

Wenn bei uns 200 Mitglieder von einem Vertreter repräsentiert werden, dann müssten wir nach meiner Rechnung 85 Vertreter haben. Warum schafft es eine kleine Genossenschaft die Mitglieder zur einer Generalversammlung zu laden? Lasst das Essen weg (die teuren Büfetts für die Vertreter braucht es nämlich auch nicht zur Bauchpinselung) und die Kosten sind runter und die Leute werden informiert und bleiben aufmerksam. Es ist eine Schande, wenn dann bei solchen Dingen wie bei unserer VR-Bank ein Mitglied nur eine Antragsfrist von einer Woche bleibt und das Mitglied rein zufällig darauf hoffen muss, dass es auf der Internetseite der Bank sieht, dass die Tagesordnung womöglich noch ohne Datum der ersten Veröffentlichung, dort eingestellt ist. Und die noch größere Schande ist, dass von den 85 Vertretern nur 31 hingehen, wie man aus dem Versammlungsprotokoll vom 18. Juni 2008 (= Link) sehen kann. Das ist die Basisdemokratie, die der Gesetzgeber über die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes zugelassen hat, die von den Verbänden in die Gesetzesgremien eingebracht wurde und nun konsequent umgesetzt wird. Die 31 Vertreter könnten Verträge zustimmen, die gewaltige Auswirkungen auf jedes einzelne Mitglied haben. Das ist keine Demokratie, das ist Diktatur und wenn man sieht, was Herr Herzog jetzt in die Protokolle schreiben lässt, nachdem man ihm die alten um die Ohren haut und wie er sie vor den Mitgliedern auch noch versteckt, dann gehört diesem Mann der berühmte Tritt in den Hintern. Die Vertreterversammlung bei der VR-Bank in Marktredwitz gehört abgeschafft, dass wenigsten 50 Leute hingehen zur Versammlung, die nicht vom Vorstand ausgewählt sind und die sie um ein urdemokratisches Gebilde wie eine Genossenschaft auch verantwortlich Gedanken machen und nicht jedem Vorschlag eines Exprüfers hinter her laufen, weil der sie vielleicht woanders unter Druck setzen kann, oder aus anderen Gründen keine Kritikfähigkeit haben. Und es sind die Mitglieder informiert und nciht ausgeschlossen.

   

Nr. 3911

Nordlicht

7. November 2008, 00:55 Uhr

Betreff: 1. Schritt zur Basisdemokratie

Liebe Mitglieder der VR-Bank,

der erste Schritt auf dem Weg zur Wahrnehmung der basisdemokratischen Rechte der Mitglieder ist die Beschaffung der Mitgliederliste, um die notwendigen Unterstützer für den / die Anträge zu erhalten.

Mit Interesse wäre dann zu verfolgen, wie sich der Vorstand dazu verhält:
- Ob die Liste z.B. nach Nummern sortiert ist oder - was praktischer ist - alphabetisch!
- ob sie die im Genossenschaftsgesetz aufgeführten Angaben enthält zum Beginn der Mitgliedschaft und zur Höhe der Anteile und
- ob eine Verwaltungsgebühr für die Herausgabe der Mitgliedsliste verlangt wird (um die Anforderung abzuschrecken) um von Anfang an die Mitglieder vor so hohe Hürden zu stellen, daß jedes interessierte Mitglied von Anfang an das Interesse verliert. Der Vorstand darf die Mittel der Genossenschaft beliebig zur Verfolgung seiner teilweise ungesetzlichen Maßnahmen einsetzen und z.B. völlig unsinnige Prozesse führen, über die Jahre Millionen an den Verband für völlig sinnlose Prüfungen ausgeben, aber Mitglieder dürfen für die Wahrnehmung ihrer Rechte noch zahlen? Das würde eigentlich nur zu gut ins Bild passen. Denn eigentlich stören kritische Mitglieder ja nur, die sich dazu noch erdreisten die Einhaltung der Zusagen des Vorstands für z.B. die zeitnahe Informationspolitik einzufordern.

Es dürfte bisher kaum jemand versucht haben Mitgliederanträge in der Form zu stellen, denn die Mitglieder werden vom Vorstand und Aufsichtsrat und Verband ja regelmäßig dumm gehalten. Wer hat schon eine Satzung der Genossenschaft? Wer hat schon Internet, denn die Informationen der Bank erfolgen ja nur noch über das Internet!
Kritische Mitglieder stören ja nur bei den Mauscheleien, die ja ganz offensichtlich bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) vorhanden sind.
Anders ist das hartnäckige Schweigen zu allen Vorwürfen (Beispiele)
- Diebstahl von Sicherungsgütern,
- Betrug an Kunden und Mitglieder durch z.B. falsche Wertstellungen oder Desinformation der Mitglieder,
- Schweigen zu staatsanwaltliche Ermittlungen,
- Abstreitung der Veranwortlichkeit eines Umweltschäden in ehemaliger Boschwerkstatt durch die Instanzen, so daß sich der Schaden noch vergrößert
- kollektives Versagen oder Billigung bzw. Mitwirkung in Sachen Gold,Gold oder
- Aufhebungsvertrag unter Verzicht aller Regressansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.

Und all dieses geschieht mit Billigung und/oder Mitwirkung des Genossenschaftsvebandes dem all diese Vorwürfe seit Jahren!!! bekannt sind!

Basisdemokratie lebt vom Mitmachen und vom Verantwortung übernehmen.

Durch das Internet kann man sich daneben informieren und austauschen. Also - wann wird die erste Unterstützerliste im Internet eingerichtet, wo die Anträge vorgestellt werden?
Wann kommt der Antrag auf Abschaffung des Vertreterversammlungsprinzip, damit endlich alle Mitglieder die Chance haben zu erfahren, was wirklich los ist in dieser Skandalbank?!

   

Nr. 3910

Auskenner

6. November 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Hängen Herzog und Heidel in den Seilen?

Das Mitteilungsbedürfnis der Herren Herzog und Heidel ist als sehr dürftig, bzw. als nicht vorhanden zu bezeichnen. Wo bleibt die Ankündigung schon im Verlauf des Jahres über den aktuellen Stand der Bank zu berichten. Ist das Ergebnis so niederschmetternd, dass man sich nicht mehr aus der Versenkung hervortraut. Sind die beiden Vorstände bereits so angeschlagen, dass sie bewegungsunfähig sind. Dann gehören sie schleunigst aus dem Ring genommen. Die Bewegungsunfähigkeit schadet denjenigen für die sie einzutreten haben: Die Mitglieder ihrer Bank. Nur den Anteilseigenümer sind sie verpflichtet - sonst niemanden. Diese Verpflichtung wird hier wie auch in vielen anderen Fällen mit Füssen getreten. Die Mitglieder werden in offiziellen Schreiben des Verbandes als Gefahr bezeichnet. Ein völlige Verkennung und Ignoranz der rechtlichen Situation. Alle den Mitgliedern nachgeschalteten Institutionen, wie Mitarbeiter, Vorstand, Ausichtsrat, Prüfer und Prüfungsverband sind den Interessen der Mitglieder unterzuordnen und nicht umgekehrt. Selbst die Bankenaufsicht hat die Zweckbestimmung, die Einhaltung der Gesetzesvorgaben zu überwachen und sofort einzuschreiten, wenn dies nicht geschieht. Wo aber waren alle die gesetzlich vorgesehenen Hüter des Gesetzes? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Prüfungsverbände. Nichts, aber auch garnichts wurde von beiden unternommen, damit die Gesetzesvorschriften eingehalten wurden. Strafvereitelung im Amt nennt man das wohl. Wohin die Verfilzung geführt hat, spürt im gesamten Bankensektor unsere Volkswirtschaft und darüber hinaus und im regionalen Bereich die Kunden und Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz/Fichtelgebirge.
Dass die zuständigen Behörden jetzt aufgewacht sind, könnte damit zusammenhängen, dass man die beiden Vorstände Herzog und Heidel vorgestern gegen Abend nach München hineinrauschen hat sehen. eine Vergnügungsfahrt werden die beiden wohl nicht unternommen haben. Bleibt nur die Frage offen ob wohl ihr Ziel in der Türkenstrasse oder beim Wirtsschaftsministerium war. Da wäre es anzuraten, dass sie beim nächsten Mal ein Blaulicht und Martinshorn beantragen, damit nicht noch ein Unglück passiert.

   

Nr. 3909

Etwas südlich

6. November 2008, 12:43 Uhr

Betreff: Hab ich Johannes Herzog und Uwe Heidel in München gesehen?

Sollte ich mich getäuscht haben, dass ich die letzten Tage die Marktredwitzer Vorstände in München gesehen habe? Meine Nachfragen haben auch ergeben, dass es gut möglich wäre, dass die zwei mal ganz schnell in die Genossenschaftszentralstation gerufen wurden. Fällt das Kartenhaus zusammen mit US-Immobilienfondsgesellschaft Darmstadt, US-Papieren als Eigenanlagen der Bank, Abrechungsmanipulationen und unglaubliche Kreditverlusten, die die Prüfer zum eigenen Karriereschub verwendet haben?

   

Nr. 3908

Nahe

6. November 2008, 12:39 Uhr

Betreff: Zum letzten Eintrag mit der Basisdemokratie

Warum bestreitet Herr Herzog nicht, dass gegen ihn ermittelt wird? Kann man so etwas einfach im Raum stehen lassen. Gegen so einen Vorwurf geht man doch nur nicht vor, wenn man ihn damit verschärfen würde. Über die VB Lauenburg sieht man doch klar, dass eine Pleite, wenn sie sich als solche darstellt meist größere Ausmaße bekommt, als man es sich vorher vorstellen kann. Auch bei uns wird es so sein, dass mit der Risikosituation, wie sie in Eintrag Nr. 4123 hinterlegt ist, nur das offen gelegt wurde, was man nicht vermeiden konnte. Wir dürfen nicht überrascht sein, wenn ein tatsächliches Ausmaß viel höher wäre.

Warum haben wir also immer noch den Prüfer als Vorstand, der zu seiner Person beharrlich schweigt ob ihn die Staatsanwaltschaft am Wickel hat? So einer, dem gehört die Eignung nach dem Kreditwesengesetz abgesprochen. Aber wie sollen das Beamte tun, die das Treiben stillschweigend mit gemacht haben und neben den Prüfern und dem Verband zugesehen haben wie die Risiken aus unvertretbaren Rahmen noch unentwegt weiter gewachsen sind?

   

Nr. 3907

Aus der Region

6. November 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Können wir das in sich geschlossenen System nicht durchbrechen?

Wir können doch das in sich geschlossenen System durchbrechen. Wir machen die Vertreterversammlung zu dem was der Amtsrichter in Norderstedt in ein Urteil geschrieben hat, das allumfassend zuständige Gremium. Wir beantragen mit 150 Mitgliedern nach dem Genossenschaftsgesetz eine außerordentliche Vertreterversammlung, beantragen diese Vertreterversammlung für die Mitglieder als Zuschauer, Zuhörer und auch Redner offen zu gestalten, beantragen die Offenlegung der Prüfungsberichte seit dem Jahr 2000, beantragen im Vorfeld eine klare Aussage vom neuen Vorstand Johannes Herzog anhand der Prüferrechnungen wann er zum ersten und auch letzten mal in Marktredwitz war und an wie viel Tagen in diesen Jahren, welche Bereiche er über die Jahre geprüft hat, welche risikobehafteten Kredit er geprüft hat und ob gegen ihn als Prüfer oder Vorstand ermittelt wird und vor allem wir lassen uns über den Umweltschaden und die Kosten in der Ludwigstraße in Wunsiedel aufklären und warum das solange gedauert hat bis man da überhaupt angefangen hat. Und dann kann man sich immer noch überlegen, ob man wieder 150 Mitglieder findet für Anschlussanträge bis hin, dass man die von den Vorständen ausgewählten Vertreter absetzt. Ich glaube auch das müsste zu schaffen sein. Wir machen hier in Marktredwitz wieder Basisdemokratie.

   

Nr. 3906

Genossenschaftsmitglied

4. November 2008, 11:26 Uhr

Betreff: In sich geschlossenes System

Die Ausfürhugen des Wissenden sind vollkommen richtig. Die Prüfungsverbände haben ein System entwickelt, dass sie sich selber überprüfen. Das konnte sich natürlich nur im Rahmen dieser Monopolstellung der Prüfungshhoheit entwickeln. Denn wenn die Dinge aus dem Ruder gelaufen sind, wird einfach ein Prüfer des Verbandes auf Teufel komm raus als Vorstand in die Bank gedrückt. Ohne Nachweis der Qualifiaktion wird er sofort zum Generalbevollmächtigten und dann zum Vorstand befördert. Mit dem Nachweis, dass er als Prüfer die Bank regelrecht im Sumpf versinken hat lassen und tatenlos zugeschaut hat, wie von den korrupten Vorständen Existenzen der Kunden skrupellos vernichtet wurden. Wenn dieses Untätigkeit sein und Gewährlassen der einzige Nachweis der Qualifikation ist, dan ist es kein Wunder, dass die Bank noch weiter nach unten gerutscht ist. Johannes Herzog hat nichts zustande gebracht in unserer Bank, ausser, dass er grosse Versprechungen gemacht, die er nicht im geringsten eingehalten hat. Mit mafiösen Methoden wurden die Aufsichtsräte unter Druck gesetzt, damit sie den Prüferling ins Haus geholt haben. Einzig zum Zweck, die Vergehen der Vergangenheit im Nirwana verschwinden zu lassen. Die Interessen von uns Kunden und Mitgliedern, wem interesssieren die schon. Es geht nur darum die Machtstrukturen, der Verbände so lange wie möglich aufrecht zu halten. Koste es was es wolle, denn zahlen müssen immer die Mitglieder, deren Anteile nicht vermehrt werden, wie es bei jeder anderen Gesellschaftform üblich ist. Die Missstände sind dort auch gegeben, aber die Transparenz ist wesentlich besser für den Anteilseigner. Währenddessen im Genossenchaftswesen ein in sich geschlossenes System vorhanden ist.

   

Nr. 3905

Der Wissende

4. November 2008, 10:10 Uhr

Betreff: Missverständnis

Der von Vater Raiffeisen geprägte Satz "Einer für Alle, Alle für Einen" haben die Verbandsoberen auf regionaler und Bundesebene scheinbar missverstanden. Der Solidaritätsgedanke wurde in eine Einbahnstrasse umgeleitet. Denn die Ursachen für die Schieflagen liegen nicht immer nur bei den Verantwortlichen in den Banken, sondern auch bei denen, die sie gewähren liessen. Es ist unbegreiflich, wieso sich in Banken wie Lauenburg oder Marktredwitz oder Plauen - die Aufzählung liesse sich beliebig fortsetzen - so unendlich hohe Fehlbeträge zustande kommen. Es erscheint höchst merkwürdig, dass im Vorjahren die Kredite nicht problembehaftet bzw. ohne Wertberichtigungsbedarf waren und dann plötzlich in die Ausfallgefährdung abdriften. Zum Grossteil sind immer wieder die fehlende Distanz der Prüfer, sowie deren Verantwortliche bis hin zu den Verbandsvorständen, die entsprechende Massnahmen unterbinden. Es werden die Wertberichtigungen in Folgejahre weitergeschoben, bis das letzte Stückchen Reserven aufgebraucht ist, und die Bank blutleer ist. Bei diesen immensen Summen ist die Devise, die Mitglieder schön ruhig stellen, indem die Dividende weiterbezahlt wird. Im zusammengefassten Prüfungsergebnis, welches mit Hinweis auf die höhe Seitenzahl des Prüfungsberichts, den Mitgliedern vorgetragen wird, steht lapidar: Die Bank musste Bilanzierungshilfen der Sicherungseinrichtigung in Anspruch nehmen. Damit ist alles abgedeckt. Die Kreditrisiken, Betriebsrisiken, die Abfindung für Vorstände, welche die Sanierung verursacht haben und die Dividendenzahlung. Dabei ist es auch üblich die Dividende aus den Rücklagen zu bezahlen, was ein klarer Gesetzesverstoss ist.
Aber wer soll den überprüfen ob die Prüfung den Anforderungen entspricht - Genossenschaftsverband selber???. Der staatlichen Aufsicht genügt es scheinbar, dass die Sanierungstopf immer ausreicht. Dass dabei die Mitglieder der gesamten Genossenschaftsbanken dafür aufkommen müssen, ist die Falschinterpretation des Solidargedanken. Denn der Einfluss was mit den Beträgen, die zu Lasten des Vermögens der Mitglieder einbezahlt werden, ist nicht gegeben. Letzten Endes entscheiden die Regionalverbände und der Bundesverband darüber, ob die Mittel zweckentsprechend verwendet werden. Ob die Mitglieder bei sorgfältigerer Information dies so alles mittragen würden erscheint äusserst zweifelhaft.

   

Nr. 3904

Uwe

3. November 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Warum übersieht Johannes Herzog die schlimmsten Sachen, für uns oder für sich?

Warum übersieht ein Prüfer wie Johannes Herzog die schlimmsten Sachen, die man hier durchkaut und verheimlicht sie auch noch vor den Mitgliedern? Weil er das für die Mitglieder und die Kunden tut, oder gibt es einen triftigen Grund in einer anderen Richtung? Warum verhindern Prüferschwadrone die schlimmsten Zustände nicht und klären die Mitglieder nicht auf warum sie da sind? Sind sie für die Mitglieder da oder für sich, wenn man die Kunden als Gefahr bezeichnet, die berechtigte Ansprüche erheben? Zahlen die Genossenschaftsmitglieder auch noch die Vertuschungsarbeiten der Verbandsleute mit täglich 6.000 € über Jahre hinweg? Brauchen wir einen aus dieser Reihe bei uns an vorderster Front, oder ist der Bock jetzt unser Gärtner? Brauchen wir den, der Manfred Heger nicht gehindert hat sich vielleicht mit dem Flexkredit persönlich zu bereichern, damit er leichter Platz macht, leichter einen befreienden Dienstaufhebungsvertrag unterschreibt, oder ist die Frage abwegig? Legt Herr Herzog die halbe Mille aus seiner Tasche auf den Tisch, die er verschenkt hat ohne uns zu fragen? Zahlen Schelter, Wolf und Heidel mit? Hätten Herzog und Grothoff auch Prüfer in Lauenburg sein können?

   

Nr. 3903

Bilanzleser

3. November 2008, 16:20 Uhr

Betreff: Wer geht zum Amtsgericht in Lauenburg und holt die Bilanzen und sonstigen Unterlagen?

Die Bilanzen dieser VB-Bank Lauenburg muss man hier veröffentlichen um die Entwicklung über die Jahre zu sehen. Wer geht in Lauenburg zum Amtsgericht und lässt die Abschlüsse der letzten fünf Jahre vor der Fusion mit der Raiffeisenbank kopieren und schickt sie nach Wunsiedel zur Auswertung? Wer hat die letzte Bilanz der Raiffeisenbank und die ersten Bilanzen nach der Fusion? Wer schaut beim Registergericht, welche aufklärenden Unterlagen wie Versammlungsprotokolle, AR-Beschlüsse zu Vorstandberufung- und -abberufung und vieles mehr dort in Kopie erhältlich sind. Die Behörden müssen gerüttelt werden und die Untätigkeit verhindert. Genossenschaften den Genossen und nicht den Verbänden und korrupten Vorständen.

   

Nr. 3902

Genossenschaftler

3. November 2008, 16:11 Uhr

Betreff: Wir dürfen es nicht mehr zulassen dass sich die Genossenschaftsverbände davon schleichen

Ein ganz wichtiges Kriterium in der Rechnungslegung unseres Wirtschaftslebens ist die Bewertungsstetigkeit. Die in Eintrag Nr. 4120 dargestelltePressemitteilung des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland vom 6. Dezember 2006 (= Link) liest sich in Folge der Dinge in Eintrag Nr. 4107 wie das schlecht geschriebenste Märchen, das man sich vorstellen kann. Aber es ist kein Märchen, mit 50 Mio. € Verlust hat man in einem Jahr bald 60 % des gesamten Kreditbestandes auf einmal abgeschrieben. Ganz einfache und ganz offene Frage: Wie viel Schuld trägt hier der Genossenschaftsverband als Bilanzprüfer, Wirtschaftsprüfer, Kreditprüfer als gehörigen Anteil am Ausfall der Bank? Darf die Öffentlichkeit es zulassen, dass die Hauptschuldigen davon kommen. Der Kreditausfall eines Jahres dürfte das zehnfache der vorhandenen Rücklagen ausgemacht haben. Und da will der Prüfungsverband sich davon schleichen? Hundsmiserable Arbeit und Vorschub zu den Ausfällen. Wie geht das bitte, dass die Hälfte aller Kredite von einem Jahr zum anderen als ungefährdete Kredite Schnall auf Fall wertberichtigt werden müssen? So eine kleine Bank konnte über die Hälfte der Kredite ungesichert ausreichen, ohne dass man eingeschritten ist. Hier hat die Prüfung komplett versagt, nein sie hat es begünstigt, dass solche Verhältnisse entstehen konnten. Die Genossenschaftsprüfer waren über ihre Prüfung die direkten Helfer der Vorstände, die das ermöglicht und begünstigt haben.

Die Prüfer müssen alle gesetzlichen Regelungen missachtet haben und ein Herr Lehnhoff vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbank spricht von Notbremse. Meine Herren, diese Bank war mit ihnen gemeinsam auf dem Abstellgleis und eine Notbremsung führt zu einer Rettung, doch so etwas ist ein Totalcrash. Wer solche Bilanztestate ausstellt, der ist nicht unbeteiligt, der ist mitverantwortlicher Haupttäter und muss wie die Täter der Bank selbst zur Rechenschaft für die gesetzwidrige und verschuldende Arbeit gezogen werden. Eine hauptverantwortliche Mittäterschaft dürfte bei der VR-Bank in Marktredwitz genauso über die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) mit dem Bild des "Kriegsgewinnlers" und Hauptmitschuldigen als Prüfer, Johannes Herzog, darunter zu erkennen sein und über die Lageberichte der Jahre zuvor. Jede dieser Zahlen hat Johannes Herzog selbst mit geschrieben, jeder dieser Werte war ihm als Prüfer mehr als nur bekannt. Das langsame und stetige Abgleiten der Bank in unermessliche Risikosituation, begleitet vom Prüfungsverband mit unsaubersten Prüfungen, die sich in Einzelkrediten, wie Sporthotel Oberwiesenthal, Boschdienst Bleil, Flex Handelsimperium, Goldmärchen und vielen anderen ersehen lassen und sich in den Bilanzen nicht nur in Zahlen wieder spiegeln, sondern in Worten finden lassen.

Wir dürfen nicht zulassen, das Banken zugrunde gerichtet werden, weil die Verbandsleute ihre Aufgaben nicht erfüllen und Verbandsgrößen die Distanz vermissen lassen. Wer soviel Fehler macht wie die Verbände in Launeburg und in Marktredwitz, der darf nicht ungeschoren davon kommen. Dafür müssen wir sorgen und wenn man das Gästebuch von München liest, so dürfte es in der Landeshauptstadt von Bayern die gleiche Leute geben und die selben unsäglichen Verstrickungen, die nur die Kreditkunden in Not bringen. Wie viele unbedarfte Kunden wurden in Lauenburg und in Marktredwitz unschuldig mit in den Strudel der Abschreibungen und Wertberichtigungen gezogen. Wie viele Kunden wurden schon bei der Sanierung der Raiba Feldkirchen unschuldig geopfert, nur dass alles leise ablief. Aber auf Kosten der Sanierung hat man einen Vorstand anscheinend mit einem unglaublichen Vorruhestandsvertrag versorgt. Das haben wir alle zusammen bezahlt, genauso wie die letzte unbegreifliche Dividende in Lauenburg.

Wir müssen täglich auf diese Missstände hinweisen, es ist Unrecht, was hier geschehen ist. Auch in Marktredwitz wird das Unrecht noch untersucht und es dürfen keine Schuldigen davon kommen nur weil es politisch besser wäre die Kontrollorgane nicht auf die Anklagebank zu bringen. Die schlimmen Auswirkungen des Prüfungssystem bei den Kreditgenossenschaften dürfen nicht weiter geschont werden, wenn man die schlimmen Auswüchse sieht. Und einen Prüfer nahtlos aus der Prüfung der Bank in die Geschäftsleiteretage zu bringen bei so einer Konstellation, ist eine der schlimmsten Auswüchse, wie es bei der VR-Bank Marktredwitz mit Johannes Herzog praktiziert und wahrscheinlich von der Verbandsführung vorgegeben und diktiert wurde und es dürfte ein klarer Verstoß gegen die Wirtschaftsprüferordnung gewesen sein. Es deutet alles darauf hin, dass über die Namensänderung in Marktredwitz, über die Geschäftsstellen- und Kundenübertragung vom Frühjahr, ebenfalls nicht alle Probleme über den o.a. nachträglichen (!) Risikobericht von 2005 an die Mitglieder schon alles erfasst war und genannt wurde. Was vorher als Einzelwertberichtigung nicht in die Jahresabschlüsse passte, was noch nicht in den Risikobericht passte, dürfte genauso gefehlt haben und heute verschärft wirken.

   

Nr. 3901

Aus der Organisation

2. November 2008, 19:32 Uhr

Betreff: Wir haben trotz riesen Pleite die Dividende in Lauenburg übernommen?

Wie geht das, die Volksbank Lauenburg kann nur durch Sanierung und Fusion gerettet werden und da sagt der BVR-Vorstand, man habe 58 Mio. € an Sanierungsmittel hinein gesteckt und wir zahlen als gesamte deutsche Genossenschaftsmitglieder dort oben auch noch die Dividende? Sind unsere Verbandsoberen noch zu retten, oder müssen wir gegen die Strafanträge wegen Untreue stellen? Wir retten über die genossenschaftliche Sanierung im Grunde die Geschäftsguthaben der Mitglieder, die die wahrscheinlich korrupten Aufsichtsräte und Vorstände eingesetzt haben und zahlen, weil wir verhindern, dass die Geschäftsguthaben ausgebucht werden und dass die Nachschusspflicht einsetzt auch noch die Dividende oben drauf? Es gibt keine Bezeichnung mehr für diese Vorgänge.

   

Nr. 3900

Mitglied

2. November 2008, 19:17 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 4120, VB Lauenburg, da kann man sich nur die Augen reiben

Wie bitte, was steht da in Eintrag Nr. 4120? Danke Nordlicht für die Aufklärung, da kann man sich nur die Augen reiben, 95 % aller Kredite sind bei der VB Lauenburg dem Problemkreditbereich zuzuordnen gewesen und müssen daher an die BAG Hamm übertragen werden? Wo ist Gerechtigkeit in diesem Land? Die Genossenschaftsprüfer haben zugelassen, dass fast das ganze Kreditgeschäft nur Problemkredite waren? Wie war es in der Drehscheibe vor ein paar Wochen zu hören, Kreditkunden wurden wegen Beihilfe zur Untreue zu vier- und fünfjährigen Haftstrafen verurteilt, wo allerdings noch Berufungsverhandlungen anstehen? Wo ist die Beihilfe der Prüfer, der Vorgesetzten im Prüfungsdienst, des Verbandsvorstandes? Was waren dort die Bilanzbestätigungsvermerke der letzten Jahre zuvor wert, in dem man genau wie in Marktredwitz bestätigte, dass die Bilanzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild darstellen? Müssen wir froh sein, dass das Dreisäulenprinzip, noch keine größeren Genossenschaftsbanken hervor bringt? Ist in Lauenburg von extern schon ein Strafantrag gegen die Prüfer gestellt worden oder blockt das BaFin dort auch ab, weil die da alles genauso übersehen haben wie die Sauerein in Marktredwitz? Deckt hier die staatlich eingesetzte Bankenaufsicht die mitschuldigen genossenschaftlichen Verbandsrevisoren? Warum hört man nur vom Verschulden von Vorstand und Aufsichtsrat? Unglaublich, unfassbar, unbegreiflich, was im Bankensektor alles möglich ist und was unsere Wirtschaftsprüfer und Genossenschaftsprüfer alles verbocken und was das BaFin nicht bemerkt haben will.

   

Nr. 3899

Nordlicht

2. November 2008, 16:34 Uhr

Betreff: Volksbank Lauenburg - Rettung durch Fusion

PRESSE/NEWS 06.12.2006 (Quelle: www.geno-verband.de/pages/Pressemitteilungen.45.808)

Volksbank Lauenburg (Elbe) eG gibt Jahresbilanz bekannt
Die Entwicklung der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG ist insgesamt durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in den letzten Monaten geprägt. So führte die Bewertung der Kundenforderungen im Rahmen von umfassenden Kreditinventuren zum 31.12.2005 zur Aufdeckung weiterer erheblicher Risiken.

"Aktuell hat die Volksbank Lauenburg (Elbe) eG Sanierungsmittel des BVR in Höhe von insgesamt 58 Mio. Euro in Anspruch genommen", so Jochen Lehnhoff, Vorstand der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf dem heutigen Pressetermin in Lauenburg und ergänzte: "Nur durch die Sicherungseinrichtung konnte der selbständige Fortbestand der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG bis zum heutigen Zeitpunkt gewährleistet werden." Lehnhoff erläuterte auch das Thema einer Regressprüfung gegen die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte im Rahmen der Sanierung: "Zur Erfüllung der Sanierungsauflagen der Sicherungseinrichtung werden mögliche Regressansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat der Bank zu prüfen sein."
Entwicklung der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG

Die Sanierung war verbunden mit personellen Veränderungen: Zum 31.12.2005 ist der damalige Vorstandsvorsitzende Carsten Heitmann aus dem Vorstand ausgeschieden. Jens-Dietrich Schwenck gehört seit dem 01.03.2006 dem Vorstandsgremium ebenfalls nicht mehr an. Rudolf Eden, für Heitmann zum 01.01.2006 als neues Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat bestellt, ist zum 20.03.2006 wieder aus dem Vorstand ausgeschieden. Die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder sind mit der Beendigung ihrer Organstellung einem beabsichtigten Abberufungsverfahren durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvorgekommen. Die amtierenden Vorstandsmitglieder Thomas Stryowski und Jens Pape wurden mit Wirkung vom 06.03.2006 bzw. vom 01.04.2006 vom Aufsichtsrat bestellt.

In der Generalversammlung vom 26.04.2006 ist der Aufsichtsrat der Bank komplett zurückgetreten. Es wurden vier neue Gremienmitglieder gewählt, von denen einer zwischenzeitlich aus persönlichen Gründen wieder ausgeschieden ist.

Kreditgeschäft

Die Bilanzsumme stieg im Berichtsjahr 2005 um 12,9 Prozent auf 92,6 Mio. Euro. Das Aktivgeschäft wird durch die Kundenforderungen dominiert. Die Kundenforderungen machen 94,4 Prozent der Bilanzsumme aus und betragen nun 87,4 Mio. Euro. Zum Vergleich erläuterte Jens Pape, Vorstand Volksbank Lauenburg (Elbe) eG, dass "der Durchschnitt vergleichbarer Banken bei 58,4 Prozent liegt" und Jochen Wallmann, Aufsichtsrat Volksbank Lauenburg (Elbe) eG betonte: "Das Kreditwachstum der vergangenen Jahre ist im Wesentlichen auf die Ausweitung von Zwischenkrediten für das in- und ausländische Immobiliengeschäft zurückzuführen."

Ertragslage

Die Ertragslage in 2005 ist durch hohe Risikoaufwendungen für das Kundenkreditgeschäft geprägt. "Der Ausweis eines Bilanzgewinnes ist nur durch die Gewährung von Sanierungsmitteln durch die BVR-Sicherungseinrichtung möglich", so Pape. Die Sicherungsmaßnahme der Sicherungseinrichtung des BVR beträgt ca. 58 Mio. Euro. Unter Betrachtung des noch vorhandenen Eigenkapitals in Form von Rücklagen, des Fonds für allgemeine Bankrisiken, sowie stillen Reserven, insgesamt 8 Mio. Euro, wäre ein echter Jahresfehlbetrag in Höhe von 50 Mio. Euro auszuweisen.

Ausgliederung der Problemkredite an Spezialinstitut

Es ist beabsichtigt, das Problemkreditgeschäft, das 95 Prozent des gesamten Kreditportofolios ausmacht, an die BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm als Spezialinstitut für Problemkredite auszugliedern. Dies ist ein notwendiger Schritt zur Sanierung der Volksbank Lauenburg (Elbe) eG und gilt ganz besonders im Hinblick auf eine mögliche Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Lauenburg eG.

Geplante Fusion mit der Raiffeisenbank Lauenburg eG

Ein Beschluss über die Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Lauenburg eG kann erst nach Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen – die nicht älter als 6 Monate sind – erfolgen. Aufgrund der verspäteten Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und der durchgeführten Kreditinventur kann der Jahresabschluss 2005 erst am heutigen Tag festgestellt werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Monaten ist somit nicht eingehalten. Der Beschluss zur Verschmelzung soll noch 2007 gefasst werden. Auf der heutigen Generalversammlung wird jedoch mit den Mitgliedern über die zukünftig geplante Verschmelzung beraten. "Die bisherigen Verhandlungen zum Thema Verschmelzung verliefen zwischen den zuständen Verwaltungsorganen und den Verbänden auf Bundes- und Regionalebene und der Sicherungseinrichtung bisher sehr konstruktiv", so Horst Mathes, Vorstand des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland e.V. (GVN).

Hier hat sich ein Verband nicht mit Ruhm bekleckert, wie auch in dem nachfolgenden Artikel festzustellen ist:

"Der Anwalt liest aus dem sicher sehr teuren Gutachten vor. Der Wirtschaftsprüfer hat durchaus "Formverletzungen bei der Kreditvergabe" festgestellt. Allerdings gibt er den Genossenschaftsverbänden die Schuld, die dem Treiben der Volksbank früher ein Ende hätten setzen müssen." (Quelle: Stern 27.11.2007)

Am 22. und 31. Mai wird in Generalversammlungen der VB und der Raiba der Verschmelzungsvertrag den Mitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt. Erfreulich, dass auch den Mitgliedern der VB ein Dividendensatz von drei Prozent ausgezahlt werde. Die Mitglieder der Raiba erhalten 5,5 Prozent. (Quelle: www.kurt-viebranz-verlag.de/SINGLE-NEWS-DISPLAY.252.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Bpointer%5D=8&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5073&tx_ttnews%5BbackPid%5D=281&cHash=d3838890e1)

Und das ist wieder ein flotter Skandal. Da ist eine Bank praktisch pleite. Aber dennoch erhalten die Mitglieder noch eine Dividende - aus den Mitteln des BVR (siehe oben).
Da werden die Mittel also nicht zur Sicherung der Einlagen verwendet, sondern um eine Dividende ausschütten zu können. Das sind Mittel, die alle Genossenschaftsbanken zur Verfügung stellen. Das unternehmerische Risiko, Mitglied einer Genossenschafts-Bank zu sein, besteht also nicht, denn die anderen werden es ja schon richten.
Über die Verantwortung des Verbandes, der ja über Jahre sein Prüfmonopol dazu genutzt hat wegzusehen - wird hier noch zu sprechen sein - die Verteidigung hat es ja versucht darzulegen. Wie kann es sein, daß bei so einer kleinen Bank, die offensichtlich nicht über die entsprechende Organisation verfügte und Geschäfte ausserhalb ihres regionalen Bereiches finanzierte, der Verband nicht eingeschritten ist. Man kann sich nur wundern!

Es bleibt also bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge), mit wem - trotz aller Beteuerungen der Unabhängigkeit - denn eine Fusion erfolgen könnte?

Es bleibt spannend!

   

Nr. 3898

L.

2. November 2008, 14:47 Uhr

Betreff: Die direkte Kette bei der VR-Bank in Marktredwitz von Rudolf Heger bis Johannes Herzog

Ist es so schwer die Entwicklung der VR-Bank Marktredwitz der letzten 20 bis 25 Jahre nachvollziehen? Eine Bank die als Familieneigentum angesehen wurde, nächste und beste Beziehungen der Hegerfamilie zu den Verbandsoberen, Größenwahnsinn, wo die Erträge niemals mithalten konnten - oder wurden sie unsauber verteilt - Altersversorgungsaufwendungen für die unfähige Vorstandschaft höher wie die Gewinne, eine Kapitalentwicklung, die Ende 2000 wahrscheinlich in einer Notfusion mit Arzberg-Selb mündete und Prüfer, die bei uns niemals mucken durften und dem Treiben keine Einhalt gebieten durften oder wollten.

Ist es traurig, oder schändlich, wenn es eine gesetzliche Prüfung eines Genossenschaftsverbandes gibt, die bei Verfehlung der Bank in der Rechtsberatung den Kunden, das Genossenschaftsmitglied, als Gefahr bezeichnet ohne seine Rechte zu schützen? Ist es traurig, dass der frühere Prüfer und jetzige Vorstand verleugnet, dass die Bankvorstände bei uns die eigene EDV genutzt haben an jeder Buchung bei uns mit ungesetzlichen Wertstellungsmethoden im KK- und Girobereich zu verdienen, ja geradezu dem Rahm abzuschöpfen und abzusahnen, wenn im Darlehensbereich es an jeder Rate und an nahezu jeder Kreditauszahlung ähnlich und verschärft praktiziert wurde, dass die, die als einziges dazu Einblick hatten und Einblick nahmen, die Verbandsprüfer, es nicht verhindertet haben, sondern das als ausgezeichnetes Mittel der Ertragserzielung gesehen haben? Ist es traurig, wenn dieser Exprüfer eine Aussage verweigert was mit hochwertigen Sicherungsgütern passiert ist, die nicht verwertet wurden? Ist es traurig, wenn damit ein Umweltschaden acht Jahre unter der Decke gehalten wurde und nicht bereinigt wurde?

Reicht es immer noch nicht, wenn dieser Prüfer eventuell an Bilanzmanipulationen gleich nach der Fusion beteiligt gewesen sein könnte, wenn es fast so aussieht, als ob man Manfred Heger die Abfindung über einen Millionenkreditverlust ermöglicht haben könnte, weil Johannes Herzog und Raimund Grothoff gar keine Lust hatten zu prüfen und wenn man die Worte des Prüferleiters Grothoff vom 30.06.2005 genau liest, die Aufsichtsräte eventuell sogar von einer eigenen Prüfung abgehalten wurden, oder wie soll man das sonst verstehen? Wo ist die Ende der Fahnestange, wenn dieser Ex-Prüfer Herzog nun selber unser Geld verschenkt, im Einzelfall soviel, wie wieder eine Jahresdividende ausgemacht hat? Braucht es wirklich das Ende mit dem großen Knall, wo alles zusammen bricht bei unserer sauberen VR-Bank? Kann man nur so die Beziehungsgeflecht abreißen, wie sie beispielsweise Peter Träger und Manfred Heger noch heute respektlos demonstrieren, der Steuerberater bei Flex, der genauso wie der Vorstand von den unkorrekten Zahlen bei der Bank wissen musste, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen Zahlen der Firmengruppe nicht im leisesten den getürkten Zahlen bei der VR-Bank von Manfred Heger und eventuell Helfer Karl Krämer und dem blinden Reinhold Wolf entsprochen haben?

   

Nr. 3897

Mitglied

2. November 2008, 13:11 Uhr

Betreff: Ist bei der VB Lauenburg jetzt ein Prüfer als Vorstand oder eine echter ausgebildeter Vorstand

Hier steht doch auch mal was aus dem Norden und ein Nordlicht schreibt auch hier rein. Wer weiß, wie ist das in Lauenburg gehandhabt worden, hat man da auch einen Prüfer als Vorstandsnachfolger gebraucht, oder hat man die Bank fusioniert, oder gibt es dort einen ordentlichen ausgebildeten Vorstand als Sanierer. In Marktredwitz hat man doch die eigene Pleite und Zahlungsfähigkeit, also eigentlich die Insolvenz bestätigt, wenn man die notwendigen Wertberichtigungen über Jahre hinweg nicht gebucht hat und damit gleichzeitig unter Hilfe des Prüfungsverbandes Eigenkapital ausgewiesen hat, dass man gar nicht hatte. Wenn man im Jahr 2002 und 2003 die Einzelwertberichtigungen durch gebucht hätte, dann wäre der Flexkredit wahrscheinlich ein Großkredit gewesen. Dann hätte es neben den Aufgaben des Aufsichtsrates nach dem Genossenschaftsgesetz auch eine Mitwirkungspflicht nach dem Kreditwesengesetz gegeben, dann hätte der Aufsichtrat nicht nur den Kredit prüfen müssen, er hätte auch zustimmen müssen.

Somit die Frage an Herrn Herzog, die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen sind doch in den Prüferunterlagen und den Prüfungsberichten drin, um wie viel war das Eigenkapital und damit in Verbindung auch die Groß- und Höchstkreditgrenzen dank Ihrer Prüfung und dank eines unkorrekten Bilanzbestätigungsvermerkes denn zu hoch weil sie festgestellte Kreditverluste aus der Bilanz draußen gelassen haben? Hat man den Bilanzbetrug benötigt um die Kreditgrenzen oben halten zu können, genauso wie man die Fusion im Jahr 2001 benötigt hat um nicht wegen der gesetzlichen Reduzierung der Kreditgrenzen unheimlich viel Geschäft aufgeben zu müssen, weil der Eigenkapitalbestand beider Bank so katastrophal schlecht war? Wenn es im Sinne der Mitglieder gewesen wäre, warum hat man das dann verheimlicht?

   

Nr. 3896

Vor Ort

31. Oktober 2008, 14:50 Uhr

Betreff: Passus zur Forderungsübertragung in den Verträgen der VR-Bank Fichtelgebirge

In Eintrag Nr. 3687 wurde darauf hingewiesen, dass die VR-Bank Fichtelgebirge entgegen der großen Werbestrategien sogar in ihre Kreditverträge eine Passus aufgenommen hat, der die Übertragung von Forderung gegen Kunden ermöglichen, aber mit Sicherheit wesentlich erleichtern soll. Man will sich wahrscheinlich raus reden, dass wenn die Bank in Schieflage kommt, dass man dann erst zu solchen Maßnahmen gezwungen wäre. Kann die VR-Bank Fichtelgebirge in Schieflage kommen? Kann eine Bank überhaupt in Schieflage kommen? Warum braucht eine Bank so einen Passus in den Verträgen, bringt der der Bank oder den Kunden was? Soll da nicht der Kunde in eine Situation gebracht werden, wo er um sein Recht kämpfen muss, weil er vorher der Bank eine ABG-Klausel unterschreiben hat?

Wer hat übrigens am gestrigen Abend Ponorama im ZDF gesehen mit dem Beitrag zur Rolle der Wirtschaftsprüfer bei den Banken und ihre Mitverantwortung, die natürlich grundsätzlich geleugnet wurde, an den Bankpleiten?

   

Nr. 3895

Aus der Organisation

30. Oktober 2008, 14:05 Uhr

Betreff: Kontrollmechanismen zu 4113

Die VR-Bank in Marktredwitz ist eine Katastrophe. Sie ist auch eine Katastrophe auch für den Genossenschaftsverband und wahrscheinlich auch die BaFin. Es reicht aus was hier im Wunsiedeler Kreis dargestellt wird, wie man glaubt, wenn man die Dinge selber wieder weg sperren kann, dann wächst so schnell Gras über jede Sauerei, wie der Rasen im Garten im schönsten Frühling. Aus jedem Dokument schreit hier die Verdummung der Mitglieder und die Hochnäsigkeit des Genossenschaftsverbandes, wenn man die Bank schon an der Leine hat. Prüfung, dass ich nicht lache, Einfluss und unverhohlene Lenkung, Druck auf den Aufsichtsrat, wie es allen hier über das Aufsichtsratsprotokoll der Volksbank aus Sachsen gezeigt worden ist, war es gar ein Vorgängerinstitut der Volksbank Vogtland Plauen? Beabsichte Informationssteuerung und Informationsvermeidung gegenüber den Mitgliedern in Marktredwitz sogar Verschweigen der schlimmen Risikosituation, die die Prüfer über Ihre eigenen Revision als Grundlage der Berichte selber feststellen in jeder Versammlung und sogar in den Fusionsgutachten. Und das letzte Mittel ist dann die stille Übernahme durch die Einsetzung eines Prüfers als Vorstand. Dass der Prüfer Johannes Herzog, der die Millionenverluste mit zu verantworten hat es wurde, dass lässt wirklich die Option offen, dass man in Marktredwitz sogar die Namen Frankenberger in seinem Heimatbereich und Hilkenbach, als immer bereit und Gewehr bei Fuß stehender Mitstreiter in ganz Bayern, wenn es auch ihm genutzt hat, erscheinen könnten, kann man gar nicht mehr ausschließen.

Wie konnte es passieren, dass in Marktredwitz so oft etwas durch die so fest verschlossenen Schränke nach außen gesickert ist? Wie kann man so dämlich sein in den Lagebericht die unterlassenen Einzelwertberichtigungen zu schreiben? Da muss man schon sehr vom eigenen Mechanismus der Unfehlbarkeit und Unantastbarkeit überzeugt zu sein. Und da sitzen dann Beamte in Berlin und Bonn und gehören der staatlichen Bankenaufsicht an und was erkennt man über die VR-Bank Marktredwitz? Es ist im Kleinen wie im Großen, so wie Präsident Jochen Sanio vor dem Untersuchungsausschuss zur Sachsen-LB gesagt hat: ‚Wir sehen unseren Auftrag darin, die Banken laufen zu lassen und nicht durch die Prüfungen zu behindern’, und was schreit unser Präsident Dr. h.c. (!) Stephan Götzl an jeder Ecke wo er ankommt: ‚Weniger Gängelung durch die Bankenaufsicht’? Und er ist stolz, dass die Genossen nur 100 Mio. € Schaden haben ohne überhaupt darüber zu reden und zeigt auf die anderen, weil man besser darüber redet was über dem Zaun passiert

Wird durch die VR-Bank Marktredwitz die Praxis der Prüfung und Bankenaufsicht schonungslos aufgedeckt, inspirative Telefonate zwischen den Prüfungsdienstleitern und Bonn mit dem Ergebnis wir machen das schon in München und ohne großes Aufheben? Warum geht das BaFin von sich aus dem Gold, Gold, Gold-Prozess nicht nach? Ich hab mich mit Herrn Bleil unterhalten wie er den Fall mitbekommen hat unter Berücksichtigung der Zeitungsberichte. Warum wird das Geschenk an den Kunden mit 432.000 € mit dieser unfassbaren Vereinbarung nicht untersucht? Ist es ein Ausdruck von wir machen es schon, wenn man in Südbayern eine Vorstand wegen 53 Fällen und 800.000 € Schaden um die Existenz bringt, weil er seinen Gewerbekunden helfen wollte, aber man vor diesem Hintergrund mit seinem Abgang die Fusion durch bringt und in Marktredwitz Millionenschäden mit unbegreiflichen Prüfungsfehlern vertuscht, Geldwäschevorschriften unter Mitwirkung der Prüfer nicht beachtet? Und ist es ein Ausdruck von wir machen es schon, wenn das BaFin die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen über die Meldungen und Berichte und dann zum Schluss über den Lagebericht der Bank sieht und den GVB machen lässt, dass man die wie Streusel auf die nächsten Jahre verteilt? Wie der bayerische Verband in Marktredwitz gemacht hat und wie das BaFin machen hat lassen, das sehen wir jetzt tagtäglich und die Staatsanwaltschaft wird die Schlüssel für die versperrten Schränke schon bekommen haben.

Hat sich der Privatbanker Schmidt schon vor Gericht herausreden wollen, werden wir hoffentlich sehen, wer sich bei der VR-Bank mit welchen Aussagen wie heraus redet? Manfred Heger vielleicht damit, dass kein Kollege was dagegen hatte, dass die ungeprüft die monatlichen Überziehungslisten gegengezeichnet haben und Karl Krämer alles mit unterzeichnet hat wie den Kreditvertrag zur Firmeneinlage mit 30 Tage Laufzeit und Fälligkeit 14 Tage nach Jahresultimo. Und die anderen Vorstände werden sagen, die Prüfer haben alles gesehen und keiner ist eingeschritten. Wird der Verband sagen, die Bankenaufsicht BaFin hat doch auch alles gesehen und ist laufend informiert gewesen und hat sich auch informieren lassen? Und wer wird zum Schluss verknackt (hoffentlich) und wer hätte alles verhindern können, wer hätte es verhindern müssen?

   

Nr. 3894

Sabine

30. Oktober 2008, 13:02 Uhr

Betreff: 27 Mio. bei der VB Lauenburg und 50 Mio. bei uns kein Unterschied

Wenn in Norddeutschland in den Zeitungen bei der Volksbank Lauenburg von 22 oder 27 Mio. € Schaden berichtet wird und vor kurzem auch im Fernsehen, dann ist es zu den 50 Mio. € bei unser VR-Bank in Marktredwitz kein Unterschied. Es ist einfach nur der, dass Prüfer kollektiv beteiligt sind, weil sie in unzähligen Fällen weg geschaut haben. Und dann kommen wir doch auf den Unterschied zur Volksbank Lauenburg, wo die Prüfer beteiligt sind und die Vorstandsämter dann selber einnehmen. Da wird kollektiv vertuscht und da ist es dann vorbei mit dem Gerechtigkeitssinn und mit unser rechtsstaatlichen Ordnung, die ja für ein gesetzliches Prüfungsorgan oberstes Gebot sein sollte. Und so kommt die Zeit wieder, wo Johannes Herzog vor zwei Jahren in schwelgender Sicherheit und Nähe und bei einem Mitarbeiterstand von 192 Leuten auch Änderung der Informationspflciht versprochen hat und eine Kurzbilanz bringen sollte. Springt die wie die VW-Aktie, nur es fehlen die Zacken nach oben?

   

Nr. 3893

Uwe

30. Oktober 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Ist der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger der Dreh- und Angelpunkt an der Angelegenheit?

Warum schweigt man von Seiten des Herrn Herzog, den anderen Prüfern und auch des Aufsichtsrates so beharrlich über den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger im August 2004? Wie will man uns heute weis machen, dass man gegen die alten Vorstände Ansprüche stellen will, wenn man die schon aufgegeben hat? Will man uns sagen, wir wollen den Vertrag von damals als sittenwidrig erklären lassen, oder wenn wir Ansprüche gegen Manfred Heger haben, dann müssten wir dafür vom Aufsichtsrat und den wissentlich beteiligten Prüfern und vom Verband die festgestellten Ansprüche erhalten? Wäre die Zerfleischung untereinander perfekt?

Warum durfte Manfred Heger US-Immobilienfonds außerhalb des Genossenschaftsverbundes vertreiben ohne die Überprüfungsstandards von DZ- und damals DG-Bank, Union-Investment usw.? Was würde eine Überprüfung der Unterlagen der Darmstädter Fondsgesellschaft bringen? Namen von Verbandsfunktionären, hohen Verbandsleuten bei den vermittelten Anlagen? Verwendung von bankinternen, durchlaufenden Konten bei der VR-Bank Marktredwitz entgegen der Abgabenordnung? Verstöße gegen die Geldwäsche-, GWG-Verordnungen? Geldflüsse an der VR-Bank vorbei? Provisionsverzichte zu Lasten der Bank, Provisionsaufdröselung von den Bankeinnahmen weg auf sonstige vermittelnde Personen bei der Bank a la Versicherungsprovisionen auf Renate Heger? Führung von Provisionskonten dieser Leute abseits der VR-Bank Marktredwitz? Was würde so eine Untersuchung bringen und zwar aus aufsichtsrechtlicher Seite, weil mit der Verzögerungstaktik Herzog könnten Ansprüche schon verjährt sein?

Warum hat Herr Herzog und Herr Grothoff bei Flex den unfassbaren Anstieg der Überziehungen, zugegeben und aufgezeigt mit dem Abschluss und Prüfungsbericht 2001, da haben wir von der Prüfung 375.000 € festgestellt (die Zahl dürfte im Prüfungsbericht noch mit 733 TDM gestanden haben), nicht sofort unterbunden sondern ungehemmt und mit 300 Seiten Überziehung im Monat mit weiterem laufenden Anstieg in unfassbare Höhen zugelassen? Warum gilt für die Vorstände der VR-Bank in Marktredwitz nicht, dass eine ungesicherte Kreditgewährung bei erkannten nicht rosigen Verhältnissen in Millionenhöhe schon ein Untreuetatbestand mit Haftungsfolgen ist? Warum hat man Marth und Dittrich dem Staatsanwalt vorgeführt und Heger, Wolf und Krämer trotz einer katastrophalen Organisation bei der Bank mit den befreienden Verträgen versorgt oder mit Reinhold Wolf bis zum Ruhestand als Begleiter ins Amt für Johannes Herzog verwendet?

War Flex die abgesprochene sonst nicht mögliche Abfindung für Manfred Heger, wenn die Prüfer die Fälschung der Unterlagen bei der Bank zu § 18 KWG nicht gesehen haben, wenn Manfred Heger trotz ständiger Prüferanwesenheit die Insolvenz der Firmen in Slowenien vermasseln durfte? Wenn vielleicht durchgesichert ist, dass Manfred Heger eventuell Zugriff auf Auslandskonten der Firma hatte? Wir müssen immer wieder die Finger in die Wunden legen, denn der August 2004 ist Dreh und Angelpunkt im Schicksal der Bank und ihrer Mitglieder. Wir müssen einen der Drehbuchautoren und gleichzeitigen Regisseure der Dramen der VR-Bank immer wieder und unablässig an den Pranger stelle, den wer weiß zu was Johannes Herzog sein Allroundwissen auch im Bezug auf den letzten Eintrag alles verwenden konnte?

   

Nr. 3892

Auskenner

30. Oktober 2008, 11:29 Uhr

Betreff: Kontrollmechanismen

Wenn man dem Beitrag 4112 Glauben schenken darf, dann geht die Korruption und das Gemauschel in der VR-Bank Marktredwitz munter weiter. Aber warum sollen denn die jetzigen Vorstände vom Vorgänger noch Zuwendungen erhalten? Vielleicht als Morgengabe für den Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle bekannten und unbekannten Probleme der Bank. Ssowie den goldenen Handschlag mittels Flex, Flex. Aber wie lange kann sich der aktuelle Vorstand noch an diesen "Handaufhalten" noch erfreuen. Wenn es zutrifft, dass das niedrige Eigenkapital der Bank in den USA verzockt wurde, dann sieht es zappenduster für beiden amtierenden Herren aus. In der Zeit ihrer Vorstandstätigkeit haben sie lange genug Zeit gehabt, die Dinge zu bereinigen. Das ist die Hauptaufgabe eines jeden Vorstands, der einen solchen desolaten Laden übernimmt. Aber das Abblocken auf der ganzen Linie kommt jetzt als Bumerang zurück. In diesem einzigen Fall hat die Finanzkrise ihr gutes. Denn wären die Luftblasen nicht explodiert, dann man auch in Marktredwitz alles schön weiter laufen lassen. Aber so sind auch die strukurellen Probleme in der Bank nicht weiter unter Verschluss zuhalten. Diese Art der Handhabung durch die Vorstände Herzog und Heidel haben die bereits sehr angespannte Situation der Bank in den letzten Jahren noch existenzbedrohend verschärft. Das müssen sich die beiden Herren noch zusätzlich auf ihre Kappe nehmen. Die Aufsichtsbehörden können hier nicht mehr weiter in den Kopf in den Sand stecken und so tun als würde sie das Alles überhaupt nichts angehen. Da ist es ernsthaft zu überlegen, ob nicht ein Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Beamten der Aufsichtsbehörde gestellt werden muss, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Denn die Missstände Bei der VR-Bank Marktredwitz sind dort seit langem bekannt und mit eindeutigen Fakten unterlegt.
Warum die BaFin die Dinge in Marktredwitz hat treiben lassen, wird dann eine Untersuchung der Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Zum Glück ist die Politik nun auch für diese Vorgänge sensibilisiert. Wenn schon das ganz Finanzsystem auf dem Prüfstand steht, dann ist an erster Stelle zu überprüfen, warum die Kontrollorgane so kläglich versagt haben. Denn hier ist abzuklären, ob ein Systemfehler vorliegt oder ob es sich um individuelles Versagen handelt.
An den obengenannten Beitragsschreiber lautet die Botschaft, sich auch weiterhin nicht herauszuhalten.

   

Nr. 3891

Eigentlich wollte ich mich raushalten

29. Oktober 2008, 17:13 Uhr

Betreff: Könnte es sein!?

Könnte es möglich sein, dass die Verflechtungen zwischen Bank und ihrem ehemaligen Vorstand soweit gehen, dass M. H. dem derzeitigen Vorstand
Provisionen bezahlt?
Könnte es weiter so sein, dass die Bank an spekulativen Geschäfte in den USA beteiligt war/ist, wo ihnen die Rechnung präsentiert wird? Ist dadurch das schon zu geringe Eigenkapital der Bank gefährdet?
Kann sein, dass ich schon bald mit weiteren Neuigkeiten aufwarten werde.

   

Nr. 3890

Bürger

29. Oktober 2008, 10:30 Uhr

Betreff: Fernsehen bildet

Welchen Durchblick selbst sogenannte Wirtschaftsexperten unter unseren Politikern haben, wurde mir in einer Disskussionsrunde des Nachrichtensenders N24 gestern abend deutlich. Denn auf die Frage des Moderators an den "Mister MIttelstand" einer unserer Regierungsparteien, mit was will die Bundesregierung die Bürgschaften bezahlen, wenn sie dafür in Anspruch genommen wird.Da entgegnete der Experte: die Bürgschaften werden dann in Avale umgewandelt???!!
Für diese Avale müssen die Banken dann eine Gebühr bezahlen. Der Reporter gab sich mit dieser Antwort zufrieden. Da er alspromovierter Politologe nicht unbedingt diese Details kennt. Aber für einen einigermassen kaufmännisch Vorgebildeten ist eigentlich klar dass im Wirtschaftsleben Bürgschaft und Aval die selbe Bedeutung haben. Also was soll diese Aussage bedeuten, die Antwort geben sollte auf existenziell wichtige Fakten unserer Volkswirtschaft. Entweder man wollte die Disskussion zu dieser Thematik durch eine Wortspielerei abwürgen oder es ist eine derartige Unkenntnis über grundlegende wirtschftliche Vorgänge gegeben. Denn die Frage, wie soll der Haushalt ausgeglichen werden, wenn die Bürgschaften tatsächlich in Anpruch genommen werden bleibt hier offen.
Anscheinen hofft man auf das Prinzip Hoffnung, das alles gut wird.
Das hat aber mit Krisenmanagement und bewältigung nicht das Geringste zu tun.

Da darf man gespannt sein, wie dann argumentiert wird, wenn der Ernstfall - Gott bewahre - real eintrifft.

   

Nr. 3889

Genossenschaftler

28. Oktober 2008, 21:44 Uhr

Betreff: Das Leben ist eine Achterbahn

Man soll ja nicht schadenfroh sein. Aber wenn jemand vollmundig verkündet, dass er der einzige und beste Kandidat für einen Posten ist und dann gnadenlos fallengelassen wird, da bleibt bloss mehr die Rettung der jetzigen Position. Ob das eine Begründung ist weiss ich nicht. Aber im Genossenschaftwesen gibt es nichts, was unmöglich ist. Das frühzeitige Verlängern des Vertrages, lässt doch gewisse Rückschlüsse zu. Vielliecht liegt doch ein gewisses Angstpotential vor, in 1,5 Jahren noch mehr in der Schusslinie zu sein. Denn bis dahin werden, die Ermittlungen in Marktredwitz abgeschlossen sein und wie dann das Stimmungsbarometer aussieht ist sehr ungewiss.
Bei den Problemen die der GVB hat, werden die Regionalfürsten der anderen Verbände die Notbremse gezogen haben, damit der Heiligenschein gewahrt bleibt.
Allerdings sollten die anderen Verbände ebenfalls nicht mit Steinen werfen, "denn wer im Glashaus sitzt......."

   

Nr. 3888

Mitglied

28. Oktober 2008, 15:20 Uhr

Betreff: Herr Herzog wo waren Sie?

In Eintrag Nr. 4107 wird uns doch gezeigt, wie Manfred Heger und Karl Krämer den Jahresabschlussstichtag bei der Bank bei einem „problembehafteten Kreditengagement“ umkurvt haben. Eine andere Methode wie beim Flexkredit wo man nicht den Kreditbetrag runter drücken konnte mit faulen Buchungen, sondern die Firma mit falschen Zahlen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen besser dargestellt hat? Das waren doch Ihre Zeiten als Prüfer bei der Bank Herr Herzog, oder war OR Hofmann von Manfred Heger noch nicht die Tür gewiesen worden? Aber es ist doch egal ein Prüferteam muss doch dem nächsten mitteilen was es an Sauereien festgestellt hat. Die Vermerke im Lagebericht, die wurden doch auch nur übertragen von einem Jahr ins andere ‚die problembehafteten Engagements haben weiter zugenommen’ oder ähnlich. Sie haben also einen Blankokredit von 4 Wochen als Einlage in eine problembehaftetes Engagement, was man annehmen darf, übers Jahresende hinweg gar nicht gesehen? Oder sind Sie bereit die Aufstellung der problembehafteten Engagements zum 31.12.2001 aufzuzeigen wie denn das Empfängerkonto da in ihrer Liste der Einzelwertberichtigungskredite oder der Risikoklasse 2-Kredite, so sollen sie glaub ich heißen, drin steht? Mit den 200.000 DM, die Sie mit einem Blick bei der Kontrolle der Konten kurz vor Jahresende sofort sehen hätten müssen, oder ist das „Einlagekreditkonto“ auf KK-Basis, fällig am 15.12.2002, oder ohne? Wurde das Finanzamt von der Betriebseinlage auch informiert und von der Entnahme im nächsten Jahr? Oder wurde hier die Steuerhinterziehung direkt von der VR-Bank und den handelnden Vorständen unter deren Druck ausgeführt?

Waren es die abgesprochenen Tricks wie Vorstandschaft und Verbandsprüfung die Einzelwertberichtigungen und damit die Verluste bei der Bank unten hielten? Wann wurde das Empfängerkonto dann wirklich zum Abschreibungskredit? Insolvenzverschleppung am laufenden Band? Herr Herzog entweder Sie wissen gar nichts und sind daher nicht fähig eine Bank zu führen, oder Sie wissen alles, wobei das die Befähigung nicht mit bringt. Aufsichtsratsprotokollierungen, Vorstandsprotokollierungen und Kreditzusammenfassungsprotokollierung mit den Jahresabschlussunterlagen, den Prüfungsunterlagen und den Prüfungsberichten vergleichen und die Tomaten auf Ihren Augen faulen noch im Nachhinein ab oder auch Ihr Mitwirken an Schweinereien der alten Vorständen, den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen wird an die Wandtafel geschrieben. Wer das mit 200.000 DM oder 100.000 € macht, der hat keine Skrupel dies auch im Millionenbereich zu machen, oder in der Summe falsche Bilanztestate zu eben. Es ist im Grund kein Unterschied, sondern manchmal nur ein Anschlag an der Tastatur mehr. Woanders haben Sie die Vorstände für so etwas abgesetzt, in Marktredwitz scheint es haben Sie es hundertfach unterstützt. Sagen Sie uns lieber, ob Sie nicht schon als Prüfer die Bilanz 2003 selber ausgebessert haben, als Sie das erste Mal festgestellt haben, dass die von Heger, Wolf und Krämer ungesetzlich war? Das steht doch in den Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht? Wo waren denn die Bilanzen ungesetzlich, da wo Sie es vielleicht fortgeführt haben mit den nicht durchgebuchten Einzelwertberichtigungen?

   

Nr. 3887

Gehört, gesehen

28. Oktober 2008, 13:41 Uhr

Betreff: Zu Dr.h.c. Stephan Götzl, Verbandspräsident

Ist die Frankenpost das Nachrichtenblatt des Verbandspräsidenten des Genossenschaftsverbandes, Dr. h.c.Stephan Götzl? Na ja wenn jemand aus Kemnath stammt, dann kann man hier schon über ihn schreiben. Auf seiner Mallorcareise, da hat er doch angekündigt, dass er schon geeignet wäre der Nachfolger für den Präsidenten beim Bundesverband zu werden. Das war wohl nur seine eigenen Meinung. Jetzt sollen aber die Verträge beim bayerischen Verband auch auf fünf Jahre laufen, hat er da schon gekündigt, weil er sich seiner Sache so sicher war. Vor ein paar Tagen ist in der Frankenpost wieder gestanden, dass er beim bayerischen Verband seinen Vertrag um eine ganze Periode von 5 Jahren verlängert hat. Seit seinem Antritt am 1.1.2005 sind aber erst 3 ½ vergangen. Was ist der Grund? Durfte er nicht Präsident in Berlin werden weil es eine Herzogschock gibt? Oder weil es hier in Bayern Prüfer gibt und deren Machenschaften ans Licht der Öffentlichkeit rücken wie einer Namens Oskar H., der auch schon bei Manfred Heger in der Bank gesessen war? Also besser die Periode abkürzen und gleich die zweite fest machen. Wir hören uns gern die Begründungen dazu an, wenn jemand meint er müsse es erzählen. Sonst darf man sich seinen Teil dazu denken. :danke:

   

Nr. 3886

Genossenschaftler

28. Oktober 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Gleiches Maß für alle, oder für einen Prüfer doch nicht?

Wollte doch Herr Herzog vor ziemlich einem Jahr gegenüber der Frankenpost behaupten, er hätte von den überaus risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditvergaben durch Manfred Heger und Kollegen nichts gewusst? Wie hätte er dann die Kredite weiter führen sollen als Vorstandsnachfolger. Gehen wir mal davon aus, dass er vom BaFin die Sondergenehmigung nach § 32 Kreditwesengesetz zum Geschäftsleiter als Prokurist vor der Vorstandsberufung schon bekommen hat, denn mit dem Rauswurf von Karl Krämer im Mai 2006 ist er doch erst mal aus der Deckung gekommen. Keiner der anderen Prokursiten hätte sich getraut sich in dem Rundbrief zur Schließung von Hohenberg und Brand Mitte 2006 als Mitglied der Geschäftsleitung zu bezeichnen, wenn er nicht anerkannter Geschäftsleiter gewesen wäre.

Kein extern eingestellter Vorstand hätte soviel und so detailliert über die unsauberen Kredite und was sonst noch alles bei der VR-Bank in Marktredwitz bescheid wissen können, er hat doch die Prüfungsberichte vorher mit geschrieben. Bereits in den ersten Wochen hat er damit gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßen. Er hätte aufgrund der Sorgfaltspflicht dafür sorgen müssen, dass die Verfehlungen seiner Vorgänger aufgetischt werden müssen, dass man den Schaden hätte eindämmen können und notwendige Maßnahmen gegenüber Heger, Wolf und Krämer unverzüglich einleiten hätte können und nicht erst mit der Vertreterversammlung 2008, wo wahrscheinlich nichts mehr geschieht und sich nicht „ein bisschen stolz“ (dass er es geschafft hatte Vorstand zu werden) neben Reinhold Wolf und Werner Schelter in der Zeitung zu präsentieren und von Vertrauen und Nähe und sonst was auf der Vertreterversammlung zu reden, wie wenn die jetzige Sparwochenwerbung der Volks- und Raiffeisenbanken aus seiner Rede vom 29.06.2006 ausgeschnitten worden wäre.

Diese Prüferschar musste doch in dem Jahresabschluss nach der Fusion Vorgänge zwangsweise entdecken wie es in Eintrag Nr. 1413 vom 12.12.2006 mit dem Kreditvertrag über den Jahresabschluss 2001 (= Link) gelaufen ist. Nennt man so etwas Strohmannkredit, wo man ja bei Flex auch noch davon spricht, dass da auch noch so etwas gelaufen wäre. Ist das ein Vorläufer wie Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold 4 x 45.000 € aus dem Firmenbereich raus gebucht hatte, das waren nicht ganz zwei Jahre später dann 350.000 DM. Und weiß Gott wie viel Prüfer haben so etwas übersehen und ein Herr Herzog will davon nichts gewusst haben? Hat man die prüfungsstichtagszeitnahen Kreditprotokolle und die zum Jahresende am besten zur Seite gelegt? Haben die Prüfer ihre sonstige Arbeit nach Marktredwitz getragen und nur ihre Anwesenheit der VR-Bank in Rechnung gestellt?

Die Lübecker Nachrichten vom 22.07.06 haben damals zur Volksbank Lauenburg (= Link) berichtet und es wurde hier in Eintrag Nr. 946 schon aufgezeigt. Wo ist also der Unterscheid zwischen den 22 Mio. € im Norden und den 50 Mio. € bei der VR-Bank Marktredwitz, die ja auszugsweise in der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 auch an die Wand geworfen wurden? Weil man es fertig brachte den Prüfer als Vorstand einzusetzen und damit den Teppich drüber klappen konnte? Oder hätte dieser Prüfer Herzog und all seine Kollegen auch als gesamtverantwortlicher Prokurist und Geschäftsleiter die Pflicht gehabt für Gerechtigkeit und Aufklärung zu sorgen wie es beispielsweise das BGH-Urteil zur Vorstandshaftung vom 03.12.2001 (= Link) her gibt? Wenn nicht ist dann das erfüllt, was wir vor Kurzem zur Volksbank Lauenburg im Fernsehen gehört haben, die Beihilfe zur Untreue für offen nachvollziehbare 50 Millionen Kreditverluste bei der VR-Bank Marktredwitz mit allen möglichen Tricks und Wendungen?

   

Nr. 3885

Bilanzleser

27. Oktober 2008, 22:17 Uhr

Betreff: Das wurde zu den US-Immobilienfonds im Abschluss 2005 geschrieben

Das wurde im Jahresabschluss 2005 im Lagebericht u.a. zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) geschrieben, den ersten Abschluss des Herr Johannes Herzog als generalbevollmächtigter Prokuristen. Seine Einstellung wurde doch erst mit der Vertreterversammlung für September angekündigt. Hat er schon als Prüfer bestimmt, dass man die Linie der zurückhaltenden Anlageempfehlung fahren muss? Hat er auch die Prüfung der internen Konten zuvor bei sich behalten? Es wäre sicher nicht von Vorteil als zukünftiger Vorstand gewesen, wenn Kunden mit Überprüfungen der Steuersachen behelligt worden wären. Hat man da die Geldwäschevorschriften auch so gehandhabt wie bei Gold, Gold, Gold? Vor Gericht als Zeuge sagen vielleicht war es Schmier- oder Bestechungsgeld, aber die vorgeschriebenen GWG-Meldungen nicht abgeben, wie es ausgesehen hat zumindest nicht unverzüglich?

   

Nr. 3884

Wieland

27. Oktober 2008, 15:19 Uhr

Betreff: So viel Prüfer konnten doch die Verfehlungen der Vorstände nicht übersehen

Man will ja hoffentlich nicht bestreiten, wie viele Revisoren vom Verband zur VR-Bank Marktredwitz geschickt wurden und wie viel man an Gebühren dafür abverlangt hat. Aber mit welchen Anweisungen wurde da gearbeitet? So viele Prüfer konnten doch das gar nicht übersehen was dann der externe Gutachter Dr. Nickl laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) eigens herausgefunden haben soll. Wenn man jahrelang als ständig anwesende Prüfung nicht sehen will, dass der Vorstand die Unterlagen fälscht, dann bestätigt man doch die eigenen Unfähigkeit, oder man bestätigt, dass man davon wusste. Man konnte doch nicht alle Prüfer die man hinschickte in den Konflikt bringen die Sachen zu übersehen, oder es war tatsächlich so, dass dieser Kredit und eventuell auch andere ausschließlich Sache von Raimund Grothoff und Johannes Herzog war, dass ja nichts schief laufen konnte. Wenn man weiß, dass Grothoff auf der Versammlung auch noch entgegen § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link), Abs. 1, Satz 2, behauptet hat, der Aufsichtsrat durfte erst ab der Großkreditgrenze von wahrscheinlich 3,5 Mio. € prüfen, dann weiß man woher der Hase läuft. Die Prüfung in Marktredwitz muss generalstabsmäßig abgelaufen sein, das Ergebnis war nur, dass sie den Mitgliedern, den Kunden und auch der Region nicht genutzt, sondern wahrscheinlich zusätzlich geschadet hat.

   

Nr. 3883

Genossenschaftler

27. Oktober 2008, 15:15 Uhr

Betreff: Mitglieder belogen durch den Genossenschaftsverband

Die Kette dürfte tatsächlich sein, wie sie in Eintrag Nr. 4101 und Eintrag Nr. 4103 aufgemacht worden ist. In den aufgezeigten Lageberichtsvermerken kann man es nachvollziehen, im Grund hat der Genossenschaftsverband die Mitglieder belogen. Dass dafür immer die Prüfungsteamleitung herhalten musste, sehen wir auch in Eintrag Nr. 4057, wie der damaligen Teamleiter auf der Vertreterversammlung zum Bilanzergebnis gratuliert hat und verschwiegen hat, dass Heger, Wolf und Krämer einen Jahresverlust von 1,4 Mio. DM gebaut hatten und der „Bilanzgewinn“ aus der Rücklagenentnahme stammte. So hat man in den Abschluss 2001 mit der Bemerkung ‚Risiken weiterhin in vertretbaren Rahmen zurückführen’ bestätigt, dass man als Prüfungsverband im Vorjahr und zum Zeitpunkt des Fusionsgutachtens von den unvertretbaren Risiken wusste, die man den Mitgliedern vor enthielt und man hat es mindestens drei weitere Jahre mit einer desolaten Organisation begleitet, dass sich die Risikosituation immer wieder verschärfte, weil die ‚problemhaften Engagements auch noch laufend (stark) anstiegen’. Wer dann noch Bilanztestate wie die von 2002 und 2003 (= Link) ausstellt und bestätigt, dass der Jahresabschluss einer Bank die tatsächlichen Verhältnisse wiederspiegelt, obwohl man anderseits in den Abschlüssen einräumt, ‚dass in der Bilanz kein Platz mehr für die festgestellten Einzelwertberichtigungen sei’, der befindet sich wohl selbst auf sehr dünnem Eis, aber wahrscheinlich nicht mehr im Bereich der Gesetze.

Dazu muss man sagen, dass die Abschlüsse und Prüfungsberichte der VR-Bank Marktredwitz und zuvor der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg-Selb alle auch bei der BaFin gelandet waren und bei einer unvertretbaren Risikolage dort doch auch aufmerksam gelesen worden sein sollten. Doch die Drähte dürfen warm gelaufen sein und man hat die Lösung dem bayerischen Verband überlassen. Die Lösung hieß, Vorstände trotz der von der Staatsanwaltschaft laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) eingeräumten heute untersuchten Untreuetatbestände überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen schonen und nicht belangen und Ersetzen durch den nicht handlungsfähigen und handlungswilligen Prüfer Johannes Herzog. Denn auch auf dieser Schiene kann man die Kette fortführen. Wieso ließ die Prüfung nach der Aussage im Jahresabschluss mit den unvertretbaren Risiken bis zum Jahr 2004, vorauf sich ja Johannes Herzog festlegen will, dann weiter überaus risikoreiche Kreditgewährungen bei der Bank zu?

Es läuft auf kollektives Augenverschließen der externen Revision hinaus, welches man mit Absprache selbst und gegen gesetzliche Vorschriften vom Tisch räumen wollte. Die Prüfungsteamleitung nach OR Hofmann dürfte bei der VR-Bank in Marktredwitz danach zwar namentlich Raimund Grothoff inne gehabt haben, aber faktisch dürften es er und Johannes Herzog gemeinsam gewesen sein.

   

Nr. 3882

Aus der Organisation

27. Oktober 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Warum hat Johannes Herzog wohl seine Vorstandsvorgänger aus dem Dreck gezogen?

Es ist doch die logische Folge was in Eintrag Nr. 4101 steht, warum hat der Exprüfer die alten Vorstände von der Haftung befreien müssen? Auch die Revisionsunterlagen unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Wenn die verschwunden wären, was man ja über verschiedenen Bankunterlagen schon spekuliert, dann wäre doch schon mal der Nachweis da, dass auch die Revision selbst interessiert war, dass nicht mehr alles nachvollziehbar ist, was bei der Bank in der Vergangenheit abgelaufen ist. Aber über diese Unterlagen der Revisoren, da kommt es eindeutig ans Tageslicht dass Raimund Grothoff und Johannes Herzog von den unvertretbaren Risikorahmen über Jahre hinweg bescheid wussten, wie man es in den Lageberichtsvermerken zwischen 2001 und 2003 (= Link) auch eingeräumt hat, dass das Fusionsgutachten des GVB von 2001 (= Link) gegen die Interessen der Mitglieder ausgestellt wurde und dass die Prüfer vor Bilanzmanipulationen nicht zurückschrecken, wenn man selbst festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht in die Bilanzen aufnehmen lässt.

Die Ergebnisse der täglich sechs bis 10 Prüfer bei der VR-Bank, die sind mit Sicherheit immer bei dem Prüferduo Grothoff und Herzog aufgelaufen und mindestens von denen beraten worden. Unzählige der Kredite, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) bekannt gegeben hat, tragen in den Prüferunterlagen die Signaturen direkt von Herzog und Grothoff und wurden über die Jahre sicher auch von den beiden und auch anderen Prüfern im Kreuzsystem geprüft und oft in der ganzen Prüfergruppe beraten. Beide dürften im Laufe der Zeit an jedem einzelnen der schwierigen Kreditverhältnisse persönlich über die Prüfung dran gewesen sein. Was hätte man sonst solange bei der Bank machen sollen. Dass das Kreditwesengesetz bei Flex und Gold, Gold, Gold mit Füßen getreten wurde, dass geht auf die Kappe von Grothoff und Herzog, die haben es sehen müssen und haben es zugelassen. Ja sie mussten vielleicht sogar die anderen Prüfer von normalen Maßnahmen zurückhalten, oder unbedingt diese Kredite immer in ihrer eigenen Verantwortung halten. Millionenverluste haben Herzog und Grothoff daher mit zu verantworten. Deswegen musste man Heger, Wolf und Krämer aus dem Feuer holen, weil die Prüfungsleitung vor Ort und wahrscheinlich abgesprochen noch darüber über Hilkenbach bis in die Prüfungsdienstleitung in München beim Verband von den Sauereien wussten.

So darf man aber die Grenzen vielleicht nicht nur im Kreditgeschäft der VR-Bank sehen. So eine Bank US-Immobilienfonds am Verbund vorbei vertreiben zu lasen in einem Umfang, dass man sich genötigt sah auch da im Lagebericht was zu schreiben, weil es ein großer Faktor der Ertragssituation war, das zeigt, dass die Auffälligkeiten im Kreditgeschäft locker auch Auffälligkeiten in allen Geschäftbereichen nach sich ziehen dürften. So einer Bank von Seiten der Prüfung zu versprechen, sie kann über Jahre die gesetzlichen Regelungen zur Organisation unbeachtet lassen, wenn die Aussage von Manfred Heger stimmt und es hat bisher keiner dazu gegenteilig Stellung genommen, warum auch, dann müsste man ja drüber reden, dann ist dies bei der Risikosituation der Bank ein Verbrechen der Prüfung und der eingeweihten Prüfer Herzog und Grothoff vor Ort. Da gibt es nichts zu beschönigen.

   

Nr. 3881

Einer, dem der Kragen platzt

26. Oktober 2008, 20:34 Uhr

Betreff: Querbeet

Welche dunklen Seiten werden sich noch auftun, wenn die Staatsanwaltschaftmit ihrer Überprüfung fertig ist. Es wäre schön mal interessant, wieviel Prozent der zu überprüfenden Akten bereits überprüft sind. Allerdings das was man schon bisher weiss aus den Beiträgen in diesem Gästebuch, wäre genug Material vorhanden, um die jetzigen Vorstände endlich rauszuwerfen. Bei jeder anderen Bank (ausser der BayernLB - aber das ist eine andere Seilschaft) hätte man dem Vorstand schon vor langer Zeit den Stuhl vor die Tür gesetzt. Scheinbar ticken in Marktredwitz die Uhren anders. Gesetzesverstösse sind Kavaliersdelikte, Abzocke der Kunden über Wertstellungspraxis sind Tagesgeschäft, das veruntreuen von sicherungsübereigneten Maschinen und Geräten gehört zum guten Ton, das Bezahlen von privaten Rechnungen durch die Bank sind Naturalleistungen wie es früher die Gutsherren für sich in Anpruch nahmen, die Mätressen erhalten gut dotierte Jobs in der Bank, die Umwelt wird versaut über das unsachgemässe Beiseiteschaffen von wertvollen Arbeitsgeräten, die Vorstände dürfen sich bei ihren Abgang nochmals über äusserst bedenklich Kreditausreichungen die Taschen voll machen.
Dies und noch mehr sind die bekannten Fakten aus dem traurigen Kapitel VR-Bank Marktredwitz. Allein dies reicht aus, um die ganze Führungsmannschaft einschliesslich Aufsichtsrat und den Genossenschaftsverband hochkantig hinauszuwerfen. Das Schlimme daran ist, dass die es ja selber machen müssten. Solange die Aufsichtsbehörden diesem munteren Treiben weiter zusehen, werden sie einen immer grösseren Vertrauensverlust hinnehmen müssen. Dass es mit der Gutgläubigkeit der Bevölkerung vorbei ist, müsste bis in die hinterste Amtsstube vorgedrungen sein. Denn vielen ist schon aufgefallen, dass die Aufsichtsbehörden mit ihrer Kontrolltätigkeit überfordert waren. Sonst hätten diese chaotischen Zustände in der Finanz- und Wirtschaftswelt niemals eintreten können. All zu blauäugig war man mit dieser mit heisser Luft gefüllten Blase umgegangen, im Vertrauen darauf, die werden sich doch nicht selber zerstören. Selbst die primitivsten Kontrollmechanismen müssen versagt haben. Denn seit Jahren pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass der Immobilienmarkt in den USA nicht weiter ist, als eine aufgeblähte Nullnummer. Wenn dann Banken und institutionelle Anleger in solche Risikoengagements gehen, dann kann es nur bedeuten, dass die hohen Renditen notwenidg waren, um die Bank kurzzeitig über Wasser zu halten und wie heisst es so schön: Gier frisst Verstand.
Wenn man nur mit halbwegs gesunden Menschenverstand die Fakten zusammengelegt hätte, dann wäre man ganz schnell dahinter gekommen, dass dies auf Dauer nicht gutgehen kann.
Die BayernLB hatte ich oben ausgeblendet. Dazu aber auch eine Anmerkung. Horst Seehofer musste seine erste Niederlage hinnehmen, waren die Meldungen. Bei nüchterner Betrachtung war zu erwarten, dass der Verwaltungsrat an Kemmer festhält. Sitzen dort nicht nur Politker, die im Regelfall nicht übermässig viel Ahnung von Bankgeschäften in dieser Ausprägung haben, sonder auch die Vorstände der bayerischen Sparkassen, die zur Hälfte Miteigentümmer der LB sind. Wieso fragt diese niemand, ob sie mit den von ihnen erwarteten Sachverstand diese Risikopotentiale hätten erkennen müssen. Deshalb wird versucht den Ball flach zu halten, damit keine grossen Diskussionen auch über die Qualifikation des Verwaltungsrats der LB aufkommt. Ohne den Huber in Schutz nehmen zu wollen, aber die im Verwaltungsrat involvierten Sparkassenvorstände müssten eigentlich ihren Hut nehmen. denn sie sind abgeordnet ihre Kompetenz ?? einzubringen. Von den Politikern kann man die Fachkunde über derart komplexe Finanzinstrumente eigentlich nicht erwarten. Ob es hilfreich ist, solche Ämter nicht mehr mit Politker zu besetzen, bleibt offen. Denn acuh hochqualifizierte Sparkassenvorstände waren nicht in der Lage, die LB vor diesen immensen Schaden zu bewahren. Da stellt sich die Frage, wer soll es dann richten.

   

Nr. 3880

Gehört, gesehen, verstanden

26. Oktober 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Johannes Herzog hat doch die anderen Vorstände Heger, Wolf und Krämer gerettet

Was soll das alles, dass die Staatsanwaltschaft Fälle von vor dem Jahr 2004 untersucht? Was soll das, dass der Aufsichtsrat die Ansprüche gegen die Vorstände prüft, aber damit nicht raus rückt? Angeblich hat man doch 2005 schon mit den Vorversammlungen an die Vertreter appelliert die Vorstände nicht zum Regress zu bringen, weil es zuviel Aufruhr bringen würde und 2007 war es doch unter der Vorstandsleitung von Johannes Herzog schon ganz sicher so, dass man die Vorstandskollegen und Vorstandsvorgänger von ihm, Heger, Wolf und Krämer, über die sogenannten Regionalversammlungen mit dem Freispruch belegen sollte. Kann man eine Bank überhaupt führen, wenn Lastwagenweise Unterlagen nicht da sind? Den Freispruch, den wird es für Heger, Wolf und Krämer hoffentlich nicht ein zweites Mal geben und der Herr Herzog steckt über die Prüfung bis zum Hals mit drin. Wenn zehn Prüfer am Tag nicht fähig sind die Überziehungslisten zu kontrollieren und es zu unterbinden, dass Heger allein bei Flex Millionenüberziehungen zulassen kann, oder dass er die Bankunterlagen dazu auch noch fälschen kann, wer überwacht dann ob bei der Bank eine Organisation aufgestellt ist, wie es das Kreditwesengesetz in einem eigenen Paragraphen fordert oder viele andere Vorschriften und Gesetze an anderer Stelle. Wer überwacht die Sorgfaltspflichten der Vorstände wenn es etliche Prüfer am Tag bei der VR-Bank Marktredwitz nicht geschafft haben, bei arbeitstäglich 6.000 € Prüfungskosten?

Warum hat man alle drei Vorstände über Gold, Gold, Gold wenige Tage vor dem Prozess beim Amtsgericht in Wunsiedel auf der Vertreterversammlung noch „frei gesprochen“? Warum hat man keinen Vorstand und Aufsichtsrat und auch keinen Verbandsvertreter auf den Verhandlungen gesehen, hätten da die drei Prüfertage eine Rolle gespielt, oder hätte man Angst gehabt, dass der Verteidiger einen Zuschauer als Zeugen aufrufen hätte lassen können? Hätte man einen Herrn Herzog fragen können, wie es denn war mit seiner ausgesprochenen Empfehlung an Reinhold Wolf schon vor den dem Kunden auferlegten Vorwürfen kein Geld mehr an die Firmen auszuzahlen, weil auch da keine Unterlage daraufhin gedeutet hat, dass die Firma läuft und das Geld zurück kommen kann, wie es der ausgeschiedene Vorstand mit einem Ordner in der Hand am Richtertisch selbst gesagt hat.

Was stand in dem Ordner was Johannes Herzog am 11. Juli 2007 nicht gekannt haben wollte, er musste doch dem vier Monate vorher verabschiedeten Vorstand die Unterlagen aufbereiten, oder hatte der auch noch einen Bankschlüssel wie anno dazumal Rudi Heger? Ein vom Verband angeschossener Vorstand kommt nicht mehr an seinen Schreibtisch, einem vom Verband unterstützten wird dagegen Hilfe zuteil. Kein Fußballer hätte aus den Konten heraus auf Bankkosten sein Geld dafür bekommen, dass er als Kicker für die Firma tätig war. Die Zahlungen wurde alle vorgelesen und haben zur Verurteilung des Kunden mit beitragen, aber die Prüfer, die wollten davon angeblich nichts gewusst haben, dass der Vorstand die Überweisungen genauso eigenmächtig durch geführt hat, wie Schmiergeld und Bestechungsgeldzahlung nach Afrika. Hätte man fragen können, ob es stimmt, dass 4 x 45.000 € aus der Firma noch im Herbst 2003 über andere Namen von der VR-Bank abzuschreiben waren, oder dass man zusätzlich Familienangehörige und Firmenangestellte um Vermögen und Altersversorgung gebracht hat und alle Vorstandskollegen, alle Aufsichtsräte und die Revision davon gewusst haben mussten? Wie skrupellos man war um den Bankschaden nur ein klein bisschen zu drücken, die Revisionsvorschriften zu umgehen und die eigenen Haut zu retten?

Muss man sich etwas vormachen unter welchen Umständen ausgerechnet der hauptbeteiligte Prüfer Vorstand geworden ist? Dass man mit dem Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche zuerst zeigte wie man den Aufsichtsrat in der Hand hat und dass mit diesem Schritt viele schwarze Schafe vom Vorstand über den Aufsichtsrat bis zu den Verbandsleuten weis waschen wollte, auf Kosten der Gesetzesbeugung und der Mitglieder und der geschädigten Kunden? Es sind die Stufen auf denen Johannes Herzog das Vorstandsamt erlangte.

   

Nr. 3879

Besorgter Bürger

26. Oktober 2008, 12:01 Uhr

Betreff: VR Bank Marktredwitz

Unglaublich, was in unserem demokratischen Staat geduldet wird!
Wir verfolgen alle besorgt die Nachrichten über die finanzielle Weltwirtschaftskrise, und was haben wir vor der eigenen Haustür?! In unserer ruhigen Provinz?
Gaunerei der VR Bank Marktredwitz! – die ihre Kunden betrügt!
Wann entschließt sich die zuständige Behörde konkrete Schritte zu unternehmen, um solche sogenannte „Vorstände“ zu bestraffen?
Wem soll der Bürger sonst noch vertrauen dürfen?!

   

Nr. 3878

Mitglied

24. Oktober 2008, 18:35 Uhr

Betreff: ich noch einmal

Wenn ich den Beitrag Nr. 4098 lese, dann kommt mir einfach die schiere Wut hoch. Da haben sich einige Herren schamlos auf Kosten der Bank bedient. Die Heizölrechnungen für den Eigenverbrauch auf die Bank schreiben lassen und die Handwerkerrechnungen für die eigenen Objekte auch noch auf die Bank drauf. Nach dem Motto wir machen doch eh schon soviel Verlust, da machen diverse "Privatentnahmen" auch das Kraut nicht mehr fett. Mit wieviel Blindheit muss man da als Prüfer geschlagen sein, wenn mehr Heizöl getankt wird, als die Tanks der Bank jemals fassen können. Handwerkerrechnungen für was denn, wohl für das Möbelhaus. Da braucht man sich das Gebäude nur anschauen. In den Zweigstellen ist ja auch nichts auf Vordermann gebracht worden. Wozu also Rechnungen für Handwerkerleistungen? Das stinkt bis zum Himmel. Die Hegers und Konsorten hat man über verschiedene Kreditenvergaben nochmals richtig absahnen lassen. Aber wie solllen denn die Prüfer Herzog, Grothoff und der ganz Prüfungsverband solche Dinge aufdecken, wenn sie sich selber ohne Skrupel bedienen. Für was sind diese überdimensionalen Prüfungskosten berechnet worden. Als Anwesenheitsprämie für Kaffeklatsch und Hotelkosten mit sonstigen Annehmlichkeiten? Unser Gesellschaftsvermögen wurde verschleudert und unter diesen Gaunern aufgeteilt. Die Bankenkrise gab es in Marktredwitz schon lange, viel zu lange. Das kommt davon wenn Bankmanager - wenn man sie überhaupt so bezeichnen kann- tun und lassen können wie sie wollen. Diejenigen, die dies von Gesetzes wegen überprüfen und überwachen sollten, sind aus dem gleichen Holz geschnitzt.

   

Nr. 3877

Aus der Nähe

24. Oktober 2008, 15:04 Uhr

Betreff: Ganze Prüferschwadrone waren da, genutzt hat nichts, gekostet hat es ein Schweinegeld

Ganze Prüferschwadrone sind aufgetreten und nicht nur ab und zu, laufend und die ganze Zeit waren sie da. Mich hat es von den Socken gehauen als ich gehört hab, dass da einer am Tag 800 bis 1.000 € kosten könnte. Aber für was waren sie da um den eigenen Mist aufzuräumen auf unsere Kosten noch? Was Johannes Herzog als Teil des damaligen Zweigestirns mit dem Raimund Grothoff kann, dass sieht man, dass man für die Flexsache trotzdem noch einen anderen Gutachter mit dem Dr. Nickl brauchte. Die Prüfer wollten sich nicht hin stellen und zugeben, dass sie gar nicht hingeschaut haben, wie Manfred Heger bei seinem Busenfreund die Unterlagen so getürkt hat, dass man den Hahn nicht sofort zudrehen musste. Der Dr. Nickl hat festgestellt und auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) darüber berichten müssen, dass Manfred Heger von ganz anderen wirtschaftlichen Verhältnissen gewusst hat, die gravierend (!!!) von diesen in den Bankunterlagen stehenden Zahlen abgewichen sind. Da kommt doch das BGH-Urteil zu § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link) in den Sinn.

Auch ich hab das mit der Volksbank Lauenburg, was in Eintrag Nr. 4088 angesprochen worden ist, im Fernsehen gesehen. Und das mit der Beihilfe zur Untreue, da hoff ich doch dass unser Staatsanwaltschaft den Aspekt nicht übersieht, wenn man den Vorstand Heger dafür von seiner Verantwortung befreit hat, dass man einen aus der Prüferhorde auserkoren hat ihn aus Imagegründen zu beerben. Ist es nicht bezeichnend, dass der Vorgänger von Raimund Grothoff bei der Fusionsversammlung der Bank zum Bilanzergebnis gratuliert hat? Ist es nicht bezeichnend, dass im Fusionsgutachten kein Wort zur Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens drin gestanden hat, wie man es im ersten Jahresabschluss nach der Fusion in den Lagebericht geschrieben hat. Wo ist da die Beihilfe zur Untreue? Liegt die da bei den Revisoren, wenn man die Mitglieder belügt, oder ist die Gratulation zur Rücklagenauflösung von 2 Mio. DM nicht ein schamlose, bodenlose Lüge?

3,8 Millionen hat die Revision in den Jahren 2003 bis 2005 gekosten, wenn man das glauben kann, was in Eintrag Nr. 4094 steht. Aber das sollen ja die Kosten sein, die über dem Normalwert sind. Also was hat die Revision die Bank zwischen 2003 und 2005 gekostet, vielleicht 5 Millionen und die Jahre davor und danach ist man doch auch weit über diesem Wert gelegen. Oder haben Herr Herzog und Herr Grothoff doch übersehen, dass man auf Bankkosten die ganz Belegschaft mit Klopapier versorgt hat, oder dass Handwerkerrechnungen gestellt wurden, die vielleicht gar nicht für die Bank waren? Man kann doch nicht soviel Papier als Sachaufwand verbraucht haben, die Namensumstellung wo man alle Formulare wegwerfen musste, das war doch erst heuer? Und Rückstellungen für die Umweltsache oder die Wertstellungsrückerstattungen hat man doch auch nicht gemacht, man hat doch geschrieben das seinen nicht zu berücksichtigende Risiken. Da muss man ja die Ölrechnungen nachprüfen, ob dass alles bei der Bank verbraucht worden sein kann, oder ob die Tanks überhaupt so groß sind, wie man abgerechnet hat. Was soll es anderes gewesen sein, als der reinste Selbstbedienungsladen unter blinder Aufsicht einer handvoll Verbandsprüfer?

Bei der Beihilfe zur Untreue da fragt man sich schon, ob dass nicht Betrug an unserer Bank war, denn wie viel hat der Genossenschaftsverband die Jahre Gewinn gemacht, ich vermute mal, nicht soviel wie man für Prüfungsgebühren ohne Gegenleistung bei uns raus geholt hat. Die Kaffeegelage und die tägliche Verköstigung, die Hotelrechnungen wer weiß mit was für Vergünstigungen, hat man sich ohne Rücksicht bei uns bedient. Es ist wirklich so, wenn man monatlich an die 150.000 € an Prüfungsgebühren abgeholt hat, wie soll dann ein gewisser Herr Herzog Skrupel haben mal 432.000 € von unserem Geld zu verschenken? Der glaubte sich damit ja noch einen Orden gegen den brauen Sumpf verdient zu haben.

   

Nr. 3876

Mitglied

24. Oktober 2008, 13:22 Uhr

Betreff: Super-Leistung

Die Frage, welche hier wirklich gestellt werde muss, lautet: Was haben die Prüfer denn in unserer VR-Bank gemacht. Bei diesen horrenden Prüfungskosten ist dies doch Betrug an uns Mitgliedern, Statt die Unregelmäßigkeiten aufzudecken, war man nur beschäftigt alles zu übertünchen und die Schäden welche die Vorstände verursacht haben zu decken und gewähren zu lassen. Und für so was noch Geld zu velangen ist unverschämt. Da ist es ztu überprüfen, ob hier der Prüfungsverband nicht auf Schadensersatz verklagt werden muss. Dies ist die Aufgabe des Aufscihtsrats, um nicht wieder in in eine Veruntreuungsfalle zu tappen. Es kann nicht sein, dass die Kunden mit Wertstellungsgaunereien, die Verschleuderung bzw. Veruntreuuung von Sicherungsgütern, Bilanzmanipulationen usw. hinters Licht geführt werden un diejenigen, die dies zu überwachen haben, dabei noch tatkräftig mithelfen. Der Gipfel ist, dass die dafür noch Unsummen dafür kassieren. Dann wird der Prüferling noch als Vorstand in die Bank hineingedrückt und verursacht dann noch weitere Schäden, z.B. durch Verschenken von 432.000 €. Seine großartigen Versprechungen sind nur Schall und Rauch. Und mit der Bank gehts immer weiter bergab. Wirklich ein "Super-Leistung" die der Genossenschaftsverband und seine Prüfer Herzog und Grothoff hier vollbracht haben.

   

Nr. 3875

Der Wissende

24. Oktober 2008, 12:34 Uhr

Betreff: Es ist kein Ende abzusehen

Die Unregelmässigkeiten in Banken sind nicht nur im Genossenschaftsbereich zugange, sondern auch überall in der Bankenlandschaft. Dies ist aus dem vorhergendenden Beitrag des Anwalts ersichtlich. Es zeigt aber auch auf, dass sich die Menschen nicht mehr alles gefallen lassen. Der Wunsiedeler Kreis hat dies shon vor langen erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Aber er war bisher der einsame Rufer in der Wüste. Die Missstände wurden von Manfred Bleil und seinen Freunden schon vor langem erkannt. Hätte man diese Warnungen beherzigt und auf das ganze deutsche Bankensystem übertragen, wäre uns viel Schaden und Ärger erspart geblieben. Aber keiner wollte dieses heisse Eisen anpacken bis es gekracht hat. Die VR-Bank Marktredwitz ist das Paradebeispiel in welche unheilvolle Strukturen sich das Bankensystem Das diese Mauschelei und Klüngelei in Marktredwitz nur die Spitze des Eisbergs ist, scheint isch immer mehr abzuzeichnen. Hier sind Herzog, Grothoff und der Genossenschaftsverband, bei der Real Estate Funke und Kollegen. Die Namensliste wird sich im Laufe der Zeit immer mehr erweitern.

   

Nr. 3874

Bilanzleser

24. Oktober 2008, 11:24 Uhr

Betreff: Heiligt die Einstellung eines Verbandsprüfer alle Mittel

Mit Eintrag Nr. 2204 wurde folgende Rechnung aufgemacht: ,Die Horrorrechnung lautet immer noch pro Jahr wurden mit Kreditabschreibungen und den 4 Mio. DM sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2000 seitdem über 5 Mio. Euro vernichtet, arbeitstäglich 21.000 (41.000 DM) und stündlich 2.635 Euro, oder 5.154 DM.’, was bereits im Kommentar von Eintrag Nr. 432 genannt war. Diese Rechnung kann man nämlich auch auf die Prüfungskosten umlegen. In den Jahren 2003 bis 2005 waren die allgemeinen Verwaltungskosten in Summe um 3,8 Mio. € zu hoch. Bei der Risikoeinstufung der VR-Bank durch den Genossenschaftsverband kann man davon ausgehen, dass überwiegend auf die Prüfer zurück zuführen war, die zwar anwesend waren, aber den Verlust und den Niedergang der Bank nicht verhinderten. Das würde umgerechnet bedeuten, dass die Bank bei 225 Arbeitstagen täglich 5.600 € an den Genossenschaftsverband für die Prüfer über dem Landesdurchschnitt zahlte, oder, das täglich eine Prüferhorde anwesend war. Darf man dazu um Auskunft bitten, oder ist das nicht erlaubt?

   

Nr. 3873

Bankgeschädigter

24. Oktober 2008, 11:00 Uhr

Betreff: So wird es woanders gemacht

Soeben habe ich einen Newsletter der Rechtsanwaltskanzlei Fuellmich erhalten. Um zu zeigen dass auch woanders gegen die Machenschaften der Finanzmafia gekämpft wird, stelle ich den Text dieses Newsletter hier ein.

An die Aufsichtsräte der VR-Bank: Das Aktiengesetz ist nicht weit vom Genossenschaftsgesetz entfernt, besonders in Haftungsangelegenheiten.

Also hier der Newsletter



Sehr geehrte Damen und Herren,


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Das Fass ohne Boden und die Verantwortlichen bei Hypo Real Estate

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Jeder ahnt inzwischen, dass das Licht am Ende des Tunnels der von den Schrottimmobilienfinanzierungen ausgeloesten Wirtschaftskrise vielleicht doch nur das Licht des entgegenkommenden Zuges sein koennte.
Die naechsten, deren Zusammenbrauch bevorsteht, sind die Kreditkartenunternehmen und die grossen Autohersteller in den USA, Ford und General Motors. Beide Autohersteller haben nur noch einen Boersenswert von etwa 3 Milliarden Euro, jeder von ihnen verliert jeden Monat etwa 1 Milliarde Euro. Es duerfte nur noch eine Frage der Zeit sein, wann dort hunderttausende Arbeitnehmer entlassen werden muessen, die dann auch nichts mehr kaufen werden - schon gar keine deutschen Autos mehr. Den Ausfall dieser und anderer Konsumenten wird die Exportnation Deutschland scharf zu spueren bekommen, aber es wird wohl auch direkter kommen: Die deutschen Standorte beider Autohersteller
stehen seit Jahren auf dem Pruefstand.

Wenn sich dann der letzte Ueberrest der HRE auf die in den Medien hinlaenglich bekannte Weise vom Steuerzahler im Wachkoma halten laesst (bis die naechsten Milliarden faellig werden, aehnlich wie bei der nur noch als Zombie existierenden IKB-Bank) wird es doch Zeit, einmal persoenliche Verantwortung bei den diese Bank Steuernden zu suchen. In
den USA geschieht dies laengst: Ehemalige Boersen-Groessen wie Michael Milken, Ivan Boesky, Bernie Ebbers, Dennis Kozlowski und Conrad Black (allesamt hier eher unbekannt, aber in den den USA beruehmt und dann beruechtigte milliardenschwere Bosse von boersennotierten Unternehmen) gingen teils fuer viele Jahre ins Gefaengnis, der Economist berichtet, dass dies auch dem frueheren Chec von Lehman Brothers, Dick Fuld
bevorstehen koennte. Immerhin: Der fruehere Chef der New Yorker Boerse Richard Whitney, musste sich ebenfalls in Sing Sing einquartieren.

Wir haben deshalb die nachfolgende Strafanzeige betreffend HRE erstattet:

Wir erheben Strafanzeige gegen die an der Erstellung des Zwischenberichts vom 12. August 2008 beteiligten Mitglieder des

1. Vorstands und des
2. Aufsichtsrats

der Hypo Real Estate Holding AG, Unsoeldstr. 2, 80538 Muenchen (HRE)
wegen unrichtiger Wiedergabe der Verhaeltnisse der Gesellschaft gem. §
400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, bzw. ggf. wegen Verstosses gegen § 331 HGB.


I. Sachverhalt
Die Beschuldigten sind die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der HRE. Die HRE ist, wie aus der Tagespresse bekannt, illiquide geworden.
Eine erste Auffangloesung wurde an dem letzten Wochenende im September, als die Bayernwahl stattfand, zwischen Vertretern der Politik und der HRE beschlossen. Diese scheiterte waehrend des ersten Oktoberwochenendes. Eine zweite Loesung ist daraufhin erarbeitet worden. Die HRE ist jedenfalls derzeit in grossen Liquiditaetsschwierigkeiten. Dagegen hat die HRE noch in ihrem Zwischenbericht zum zweiten Quartal, der unter dem 12. August von den Vertretern der HRE gezeichnet wurde, oeffentlich bekundet, dass selbst
in einem worst case Szenario und dem Hintergrund der Finanzkrise keine Gefahr fuer die Liquiditaet der Gruppe bestehe. Die Darstellung in diesem Bericht ist unrichtig. Der Zwischenbericht wurde von allen acht Mitgliedern des Vorstands unterzeichnet (S. 59). Es wurde versichert, dass das Bild der Lage akkurat ist (S. 60). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat bestaetigt (S. 62), dass die Mitglieder des Aufsichtsrats Kenntnis von dem Zwischenbericht und seinem Inhalt hatten und dieser mit Abschlusspruefern und Vorstand eroertert wurde.


II. Im Einzelnen
1. Der Grund fuer die Insolvenz
Ausweislich der Tagespresse hat sich der Vorstandsvorsitzende der HRE, der Beschuldigte Dr. Funke, wie folgt zur Situation geaeussert (FAZ vom Dienstag, den 30.09.2008, S. 17):

"Vorstandchef Georg Funke machte "Fehlfunktionen an den internationalen Geldmaerkten" fuer die Schieflage verantwortlich. [...] Die Krise der HRE hat sich nach Angaben von Funke ueber die vergangenen zwei Wochen zugespitzt. Im Zentrum stand dabei die HRE-Tochtergesellschaft Depfa Bank. Der traditionsreiche Staatsfinanzierer, der seinen Sitz mittlerweile im irischen Dublin hat, bekam laut Funke nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers vor zwei Wochen massive Refinanzierungsschwierigkeiten am Geldmarkt. Dadurch war die Zahlungsfaehigkeit der HRE insgesamt gefaehrdet."

Anlage 1

Weitere Erklaerungen machte der Beschuldigte Dr. Funke zusammen mit dem Beschuldigten Dr. Fell auf einer Analystenkonferenz am Montag den 29. September 2008. Diese kann im Internet
(http://www.tv1.de/irplayer/cms/_vr28//_vv_1222955050283/fa_skin/_skin_hypore_audio_ondemand2/67504/player?tv1_storeVS=1)
nachgehoert werden.

Dort werden im wesentlichen die in der FAZ zitierten Aussagenwiederholt und belegen jedenfalls die Ursache der Schieflage der HRE in fehlender Liquiditaet der DePfa, die zur Zahlungsunfaehigkeit der gesamten HRE-Gruppe gefuehrt haette, wenn nicht eine Buergschaft der Bundesrepublik und anderer Banken gegeben worden waere.


2. Die Behauptungen im Zwischenbericht Im Zwischenbericht der Hypo Real Estate AG zum Quartal II 2008

Anlage 2

erklaeren die Beschuldigten auf S. 33 unter der Ueberschrift "Ueberwachung der Liquiditaetsrisiken":

"Das Ziel des Liquiditaetsmanagements ist es, sicherzustellen, dass die Gruppe (inklusive aller Tochterbanken) solvent und jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen in jedweder Marktsituation nachzukommen. Das Liquiditaetsrisiko wird auf taeglicher Basis
ueberwacht, unterstuetzt durch zukunftsgerichtete Stresstests. Selbst unter einem worst case Szenario ist dadurch sichergestellt, dass die Hypo Real Estate Gruppe sowie ihre Tochterbanken jederzeit uneingeschraenkt zahlungsfaehig sind. Trotz schwieriger
Marktbedingungen im ersten Halbjahr 2008 verfuegt die Gruppe ueber eine stabile Liquiditaetsposition, was sich auch in der Liquiditaetskennzahl nach § 2 Abs. 1 LiquV zeigt: Im Juni 2008 betrug diese durchschnittlich 1,46 fuer die deutschen Banken der Gruppe (siehe auch Note 41). Sie lag damit deutlich ueber dem Mindestwert von 1,00. Dies ist hauptsaechlich dem hohen Bestand an hoch gerateten Wertpapieren und der breiten
Palette der Refinanzierungsquellen der Group zu verdanken. Die Rating-Rueckstufung vom 2. Juli 2008 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Refinanzierungsmoeglichkeiten der Gruppe. Der Ausblick ist nunmehr stabil."

Anschliessend erklaeren die Beschuldigten:

"Das Liquiditaetsrisiko wird ueber einen dreistufigen Prozess gesteuert:
- Kurzfristig: Das Limit fuer eine 5-taegige Liquiditaetsluecke betraegt 0 Euro und wird taeglich vom Group Risk Control ueberwacht.
- Mittelfristig: Die kurzfristige Liquiditaetsvorhersage wird auf 90 Tage ausgeweitet und ueberwacht, um sicherzustellen, dass erhoehter Liquiditaetsbedarf vorausschauend geplant wird. Die Gruppe unterhaelt eine ausreichende Position an liquiden Mitteln, die sicherstellt, dass auch im Falle einer Marktstoerung ausreichend Liquiditaet vorhanden
ist."

Die Darstellung der Beschuldigten, die HRE sei selbst in einem worst case Szenario zahlungsfaehig ist falsch. Ein worst case Szenario ist schon dem Wortlaut nach der schlimmste vorzustellende Ernstfall. Die Verhaeltnisse der Gesellschaft sind unrichtig dargestellt. Der Zwischenbericht ist auch eine Uebersicht ueber den Vermoegensstand der
Gesellschaft, die Frage der Zahlungsfaehigkeit betrifft die Verhaeltnisse der Gesellschaft. Insbesondere ist entscheidend, dass der Zwischenbericht unter dem 12. August veroeffentlicht wurde und der Zeitpunkt, als oeffentlich bekannt wurde, dass die HRE zahlungsunfaehig ist, klar innerhalb der mittelfristigen Liquiditaetsvorhersage liegt.
Liquiditaetsstoerungen innerhalb dieser 90 Tage haben die Beschuldigten auch fuer den Fall einer Marktstoerung oder gar fuer den Fall des worst case kategorisch ausgeschlossen. Das Risiko, dass wegen Liquiditaetsschwierigkeiten der DePfa die Gruppe von Zahlungsschwierigkeiten bedroht werden kann, wurde von den
Beschuldigten daher implizit mit "0" angegeben. Diese Angabe ist falsch oder verschleiert doch zumindest die Verhaeltnisse der Gesellschaft.


III. Fazit
Die Beschuldigten sind daher als Taeter gem. § 400 Akt wegen unrichtiger Wiedergabe der Verhaeltnisse der Gesellschaft in Bezug auf ihre Zahlungsfaehigkeit zu bestrafen.


IV. Aktenzeichen
Bitte teilen Sie uns das Aktenzeichen in dieser Sache sowie der parallel eingeleiteten Strafverfahren mit, sobald diese vorliegen.




Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.
Rechtsanwalt

...

Soweit dieser newsletter.

Mit freundlichen Gruessen verbleiben wir wie stets

Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.
- Rechtsanwalt -


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Nr. 3872

Bilanzleser

23. Oktober 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Heiligt die Einstellung eines Verbandsprüfer alle Mittel

Mit Eintrag Nr. 2204 wurde folgende Rechnung aufgemacht: ,Die Horrorrechnung lautet immer noch pro Jahr wurden mit Kreditabschreibungen und den 4 Mio. DM sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2000 seitdem über 5 Mio. Euro vernichtet, arbeitstäglich 21.000 (41.000 DM) und stündlich 2.635 Euro, oder 5.154 DM.’ Was bereits im Kommentar von Eintrag Nr. 432 genannt war. Diese Rechnung kann man nämlich auch auf die Prüfungskosten umlegen. In den Jahren 2003 bis 2005 waren die allgemeinen Verwaltungskosten in Summe um 3,8 Mio. € zu hoch. Bei der Risikoeinstufung der VR-Bank durch den Genossenschaftsverband kann man davon ausgehen, dass überwiegend auf die Prüfer zurück zuführen war, die zwar anwesend waren, aber den Verlust und den Niedergang der Bank nicht verhinderten. Das würde umgerechnet bedeuten, dass die Bank bei 225 Arbeitstagen täglich 5.600 € an den Genossenschaftsverband für die Prüfer über dem Landesdurchschnitt zahlte, oder, dass täglich eine Prüferhorde anwesend war. Darf man dazu um Auskunft bitten, oder ist das nicht erlaubt?

   

Nr. 3871

M.V.

22. Oktober 2008, 19:56 Uhr

Betreff: entmündigten Bürger

Seit gegrüßt ihr vom Wunsiedeler-Kreis.

Es ist hoch an der Zeit , den Banken Manager einmal den Spiegel vorzuhalten und dem Publikum zu zeigen, wie Geschäfte in der „noblen“ Bank wirklich ablaufen.
Da gehen Vermögen vor Hunde und tauchen im Griff der Banken wieder auf. Da werden Gebühren , überhöhte Zinsen abgezockt und den Geschädigten noch der Stinkefinger gezeigt. Und da werden Sprüche geklopft, dass dem Kunden vor Rührung 08en tränen.

Eure Internethomepage , ihren aktuellen Informationen , zeigt nichts anderes als reine Wahrheit.

Diese Erfahrung machte nicht nur ich, sondern identische Erfahrungen machten auch alle anderen Betroffenen, denen ich in Kontakt kam.
Deshalb finde ich es gut, das es dem Wunsiedeler–Kreis gibt, der sogenannte Loby des Mittelstandes vertritt.

Aus meinen Traum wurde ein Alptraum, aus der Vision eine Schreckenvision, denn VR-Bank entpuppte sich schon nach kurzer Zeit als eine Art Trojanisches Pferd in meinem Betrieb. Keinen fairen und verlässlichen Partner hatte ich da. Keine Berater, die mich wirklich objektiv berieten, sondern Rechenmaschinen, nur daran interessiert, den Profit auf ihrer Seite so schnell wie möglich und so hoch wie möglich zu gestalten. In der Zeit des Existenzaufbaus bis zum heutigen Tage habe ich viele Erfahrungen gemacht, positive wie auch negative.Die Negativste war die VR-Bank Marktredwitz. Es war nicht gut, die VR-Bank als Partner für meinen Betrieb auszusuchen. Vielleicht kann ich mit der Schilderung meiner Erfahrungen Menschen helfen, die selbst kurz vor einer Existenzgründung stehen und überlegen, welche Bank sie zu ihrem Partner machen wollen. Eine Zeitlang schien es auch so, als ob Bank-Manager (fast) alles machen könnten, aber die Bedingungen haben sich geändert. Die europäische Gesetzgebung räumt den Kunden mehr Rechte ein. Es ist nicht mehr ganz so einfach für Banken. Auch sind Kunden inzwischen viel kritischer geworden. Zu viele Skandale hat es gegeben. Zu viel Äußerungen der Arroganz. Aber gerade diese Äußerungen sind es auch, die mich immer motiviert haben, weiter zu kämpfen.
Ich habe plötzlich Dinge erkannt, die zu einem Alptraum geworden sind. Ich habe erkannt, dass ich ganz allein bin und niemand mir den Weg zeigt, wohin das Leben führt. Ich musste lernen, mit Dingen umzugehen, von denen ich zuvor keine Ahnung hatte. Diese bittere Erfahrung musste ich mir schwer erkaufen. Auf viele schöne Dinge, die das Leben lebenswert machten, musste ich verzichten.
Im Laufe der vielen Jahre lernte ich auch Menschen, Firmen, Unternehmer kennen, die Ähnliches erleben mussten, denen alles genommen wurde und jetzt von Sozialhilfe leben müssen. Die nicht mehr die Kraft und den Mut haben, sich zu wehren. Nun lebenslang gebrandmarkt sind und nie wieder die Möglichkeit haben, ein Leben zu führen, wie Meisten von uns. Sie müssen ums finanzielle Überleben kämpfen und werden von der Gesellschaft nicht mehr beachtet. Mit diesen Zeilen möchte ich meine Erfahrungen dokumentieren und das aus der Sicht eines Betroffenen. Zeigeb, wie die glänzende Medaille von hinten aussieht. Vielleicht trägt dies dazu bei, ein besseres Verständnis untereinander zu erreichen. Mehr darüber zu reden und zu schreiben und den Weg für ein besseres Miteinander zu finden. Nicht für die Bank arbeiten, sondern die Bank sollte eine Grundlage jeder Marktwirtschaft sein.
Oft kann man sich des Gefühles nicht erwehren, dass die Hausbank (in meinem Fall die VR-Bank Marktredwitz) einzig und allein auf Profit aus war und mich Jahres meines Lebens gekostet hat. In der Tat haben wir alle, d. h. meine Familie und ich, einen sehr hohen Preis bezahlt. Aber letztlich haben wir uns nicht unterkriegen lassen. Wir haben gekämpft, immer wieder neu angefangen, Beweise zusammen getragen, das Unrecht dingfest machen können.
Die VR-Bank Marktredwitz konnte uns also wohl zusetzen, aber nicht vernichten.
Im Gegenteil. Und gerade deshalb ist es wichtig, dass solche Machenschaften, ja teilweise gesamte Bankengruppen den Slogan "WIR machen den Weg frei", betreffend, aufgedeckt und einer breiten Öffentlichkeit zugeführt haben. Für die Mehrzahl der Kunden stand ein Bankvorstand noch immer gleich hinter dem Bürgermeister und dem Pfarrer.

   

Nr. 3870

Veronika

21. Oktober 2008, 11:21 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea Veronika Hannelore

   

Nr. 3869

Mitglied

20. Oktober 2008, 12:50 Uhr

Betreff: Fragen ohne Antworten

Wann erfahren wir endlich was über die Ermittlungen der Staatsanwälte, die jetzt schon fast ein Jahr in unserer VR-Bank Marktredwitz sind. Wie es scheint hat Herr Herzog vieles zu verbergen, da er es bis jetzt immer noch nicht für nötig hält, uns zu informieren. Dies hatte er grosskotzig bei seinem Amtsantritt verkündet. Diese war nicht das Einzige, was er nicht eingehalten hat. Er wollte Vertrauen schaffen und genau das Gegenteil hat er erreicht. Er wollte die Bank aus dem Dreck herausholen und genau das hat er nicht getan. Er hat sie noch weiter nach unten gezogen. Bilanzsummenrückgang, Filialverkäufe, Mitarbeiterabbau und das Verschenken von 432.000 € als Antrittsgeschenk. Das soll der fähigste von 30 Bewerbern um den Vorstandsposten gewesen sein? Unglaublich was da gelaufen ist. Da scheint es schier unmöglich zu glauben, dass die Aufsichtsräte freiwillig und autonom den Herzog ausgewählt haben. Nach Aussagen von Insidern blieb den Aufsichtsräten gar nichts anders übrig, als Herzog zu installieren, da er über die Vefehlungen des Aufsichtsrats durch seine Prüfung Bescheid wusste. Der Aufsichtsrat hatte keine andere Möglichkeit als sich diesen Pappenheimer als Laus in den Pelz zu setzen. Was ist mit den Geldern, die über die internen Konten gebucht wurden. Dies sind Verstösse gegen die Steuergesetze u.a.. Herzog hat dies alles gewusst und als Prüfer abgesegnet. Was schützt diesen Herrn vor einer Bestrafung? Kein Wort hört man auch zum Thema Anlagen in den USA. Hat die Bank das mitgezockt und wenn ja in welcher Höhe. Das wäre schön verwunderlich, wenn die VR-Bank Marktredwitz da nicht dabei wäre. Wo bliben die Antworten auf all diese Frgen Herr Herzog

   

Nr. 3868

Insider

19. Oktober 2008, 11:38 Uhr

Betreff: Engagement bei der VR-Bank Marktredwitz

Nah Herr Herzog, klären sie doch mal die Leute und Genossen auf, warum Leute aus einem engen Kreis (Zirkel) ein sehr hohes Kreditengagement haben (Millionenkredite
bzw. Höchstkreditgrenze bzw. weit darüber erhalten) wovon sie als Vorstand und ehemaliger Prüfer Kenntnis haben. Des weiteren klären sie uns auf, aus wessen Grund bei verschiedenen Engagements keine Kreditnehmereinheit gebildet wurde, was nach dem KWG-Gesetz strengstens vorgeschrieben ist. Meine Herren Vorstände bei der VR-Bank Fichtelgebirge klären sie doch die Genossen auf, gegen wen die staatsanwaltlichen Behörden alles ermitteln. Klären sie uns doch auf, ob oder wie weit Verfehlungen (Verflechtungen) von verschiedenen Personen des Aufsichtsrates bestehen oder bestanden haben. Dieses sind alles wichtige Punkte, wörüber unsere Genossen das Recht haben, alles zu erfahren. Wohl gemerkt, die Bank gehört nicht einem Herrn Herzog oder dem Aufsichtsrat sondern den Genossen.
Wie heißt es so schön , die Sonne bringt alles ans Licht. Da können sie vertuschen was sie wollen.

   

Nr. 3867

Beobachter

16. Oktober 2008, 17:58 Uhr

Betreff: Bankvorstände einer Volksbank - Plünderer im eigenen Haus (Beihilfe durch Verbandsprüfung?)

Wer hat heute Mittag im ZDF Drehscheibe gesehen. Da wurde berichtet, dass vor dem Hamburger Landgericht zwei Kunden einer Volksbank wegen Kreditbetrug und Beihilfe zur Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Bei der Bank sei ein Schaden von 27 Millionen € entstanden. Müssen sich die Kreditgenossenschaften freuen, wenn man gerade über das Drei-Säulen-Modell im deutsche Bankwesen redet, oder müssen wir uns nur freuen, dass die Genossenschaftsbanken keine so hohen Kreditgrenzen haben, weil die vielleicht genau so unkontrollierter sind, als die großen Banken?

Warum werden die Vorstände der Volksbank Lauenburg für 27 Millionen verknackt, wie es in Stern.de am 12.11.2007 (= Link) berichtet wurde? Untreue hat der Richter gesagt ist, wenn ein Bankvorstand ungesicherte Kredite ausreicht, vor allem in diesen Größenordnungen. Warum wird bei der VR-Bank in Marktredwitz ein Schaden von 50 Millionen nicht verfolgt und es folgt den Vorständen der Prüfer dieser Zeit auf den Chefsessel? Was war mit Flex, Gold, Gold, Gold, was ist mit den Kreditausfällen von den 50 Millionen, waren die nicht auch ungesichert? Warum wird es bei uns nicht verfolgt, oder warum erfahren wir nichts, welche Ansprüche aus der Ankündigung der letzten Vertreterversammlung gegen die Vorstände gestellt wird, weil es sich die Prüfung gar nicht leisten kann, dass die Sache bei der VR-Bank in Marktredwitz zur Verhandlung kommt, weil man selber drin hängt? Weil man zugeben müsste, dass man gar nicht geprüft hat, denn eine andere Schlussfolgerung ist doch gar nicht mehr möglich? Warum haben sich Herzog und Grothoff zum Richter aufschwingen dürfen, in dem sie über den Verzicht auf bestehende und noch nicht festgestellte Ansprüche befinden durften, oder bei Karl Krämer im Mai 2006 eine Revisionsdirektor? War die lasche Prüfung die Stufe zum Vorstandsstuhl für Johannes Herzog?

Auch bei den Genossenschaftsbanken unterlaufen unglaublich Fehler, nicht nur bei den Großbanken, aber da halt im Rahmen der eigenen Größenordnungen. So wurde in Pocking im Rottal von einer Innenrevision aufgedeckt, dass eine leitende Angestellte es verstanden hat 400.000 € aus Kundenüberweisungen umzuleiten. So steht es heute in einem Randartikel in der Frankenpost aber auch in vielen anderen bayerischen Tageszeitungen. Doch wir wollen nicht von den wirklich großen Sauereien in Marktredwitz ablenken, wo man den Exprüfer sogar als Abfangjäger einsetzen musste, 50 Mio. € sind auch für eine Genossenschaftsbank ein schöner Batzen und der Sicherungsfonds schient ja schon mitzuhelfen – bei der Vertuschung der Angelegenheit. Und Johannes Herzog, als Exprüfer auf dem Vorstandssessel scheinen die Narrenfreiheit zu haben, der macht’s ja noch schlimmer, der geht mit einem Kunden sogar zum Notar und macht eine Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) und gibt die Sicherheiten, wie weitere Grundschulden und Lebensversicherungen noch frei. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3866

Ehemaliger

16. Oktober 2008, 08:58 Uhr

Betreff: Kommentar zu Beitrag 4086

PROST

   

Nr. 3865

NIEMAND

15. Oktober 2008, 23:45 Uhr

Betreff: IHR habt doch keine Ahnung

zu Nr. 4085

Was heisst hier Feudalherrschaft.

Was wäre denn ohne UNS geschehen.
WIR haben verhindert, dass unsere Banken am großen Spiel teilgenommen haben.
WIR haben den Vorständen gezeigt wo der Weg lang geht.
WIR haben die Banken gesäubert von Vorständen die nicht nach unserer Pfeife tanzen wollten.
WIR haben diese Banken geschaffen, die jetzt bestehen.

Was wollt IHR mit dem alten Käse von einem bereits lange überholten Solidaritätsgedanken.
SCHWACHSINN

   

Nr. 3864

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

15. Oktober 2008, 08:09 Uhr

Betreff: Relikte aus einer untergegangenen Epoche

VR-Bank Marktredwitz, sorry Fichtelgebirge und kein Ende. Als Außenstehnder verfolge ich diesen Super-GAU des Genossenschaftswesens mit großem Interesse. Anfangs war ich versucht die Seiten des Wunsiedeler-Kreises als Demagogie abzutun. Aber je mehr ich diese Seiten lese, desto mehr tun sich Abgründe auf. Daß ein Prüfer eine Bank prüft, die gravierensten Mißstände geflisstentlich übersieht, zuläßt daß Präsidenzfälle geschaffen werden, die an Existenz von vielen genossenschaftlichen Banken gehen können. Selbst wie es den Anschein hat, daß das Prüfungsmonopol des Genossenschaftsverbandes in Frage gestellt ist, die Kunden mit Wertstellungsmanipulationen übervorteilt werden, Sicherungsgüter verscherbelt werden ohne dem Kunden eine Abrechnung und Gutschrift zu erteilen, das Genossenschaftsvermögen aus Großmannssucht verschenkt (veruntreut) und, und. Wie kann so ein Mann ungestraft sich auf den Vorstandssessel setzen?? Hier haben doch alle Mechanismen von Kontrolle und Aufsicht versagt. Wenn das Prüfungsmonopol für Verbandspolitik mißbraucht wird, wer soll dann die Wirtschaftsprüfung ausüben. Wie soll denn derjenige, welcher prüft, seine eigene Fehler anprangern.Wo bleibt die durch die Wirtschaftsprüferordnung geforderte Objektivität und Neutralität. Durch das Prüfungsmonopol ist der Prüfungsverband de facto Prüfer, Richter und Exicutive zugleich. Mit der allseits beschworenen "Urdemokratie" hat das nicht mehr das Geringste zu tun. Selbst die Aussage eines hochrangigen Verbandsfunktionärs - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht kompetent eine Bank zu prüfen, da sie keine Erfahrung hätten im Bankgeschäft. Dies grenzt an maßlose Selbstüberschätzung bzw. man will seine eigene Existenzberechtigung damit nachweisen. Aber bei den Ergebnissen, wie zum Beispiel in Marktredwitz oder anderen Sanierungsfällen im genossenschaftlichten Bereich, wird diese Aussage schon selbst ad Absurdum geführt. Hinzu kommt, daß das EU-Recht diese Wettbewerbsverzerrung eines Prüfungsmonopols überhaupt nicht vorsieht. Da fehlt wohl nur das nötige Nachhaken an maßgeblicher Stelle in zuständigen EU-Gremien. Daher ist ein Gebot der Stunde, daß die Schutzgmeinschaft für Bank und Sparkassenkunden aufgrund ihrer exponierten Stellung dort interveniert, damit auch im Prüfungsbereich wettbewerbskonforme Strukturen eingezogen werden. Es ist im Zeitalter der Globalsierung nötig, diese nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Divergenzen zu bereinigen.
Denn dann wird sich zeigen, wieviele genossenschaftliche Banken mit der bisherigen Arbeit ihrer zuständigen Prüfungsverbände zufrieden waren. Selbst im Consulting-Bereich sind die Verbände Monopolisten, da sie ihre Consultinggesellschaften, die im Regelfall 100%ige Töchter sind, den Banken aufs Auge drücken, um dort weitere Erträge zu generieren und auch die Banken für ihre Bedürfnisse gläsern zu machen.
Der Webmaster ist aufgerufen, diese Relikte einer Feudalherrschaft zu beenden

   

Nr. 3863

Ein Betroffener

14. Oktober 2008, 22:34 Uhr

Betreff: das ist menschenverachtend

Da mag der Schreiber des Beitrags Nr. 4083 schon recht haben, dass die Umweltverschmutzung in der Ludwigstraße eine Sauerei erster Rangordnung ist. Ich geh davon aus, dass der Geniestreich ironisch gemeint ist, weil das was da abläuft keine Intelligenzleistung ist, sondern eine bodenlose Frechheit. Die Gesundheit anderer Leute ist diesen Leuten in der VR-Bank sowas von egal. Hauptsache die eigenen Taschen sind gefüllt und man kann die Vorstandsposten besetzen. Warum haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes den Hegers, Krämers und Wolfs nicht auf die Finger geklopft. Eine menschenverachtende Vorgehensweise wird hier an den Tag gelegt. Der Mensch als Manövriermasse im Verschiebebahnhof VR-Bank Marktredwitz. Der Mensch als austauschbare Nummer? Wo sind wir denn hier eigentlich? In einer Bananenrepublik oder in der Bundesrepublik Deutschland? Vom Land der Dichter und Denker ist nicht mehr viel zu erkennen. Wenn Vorstände einer genossenschafltichen Bank die Kunden mit falschen Abrechnung abzocken, Sicherungsgüter verschleudern, Bilanzen mainpulieren dürfen und wer weiss was noch alles. Und die gesetzlich bestellten Prüfer schauen zu, bei diesem ungeheuerlichen Vorgängen. Damit nichts hochkommt wird der der Prüfer sogar zum Vorstand gemacht, damit nichts ruchbar wird. Der verschenkt gleich über 400000 € zu Lasten der Mitglieder.
Der Prüfer wusste schon damals von dieser umweltschädigenden Handlung in der Ludwigstraße und ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen, dass der Schaden bereinigt wird. Jetzt als Vorstand hat er nur unter dem Druck der Öffentlichkeit eine Alibisanierung zu machen versucht.Uns immer wieder für dumm zu verkaufen wollen, das geht nicht mehr. Warum aber die Behörden die Banker solange gewähren liesen, bleibt bis dato ein Rätsel. Aber acht Jahre den Boden kontaminiert lassen, das ist grob fahrlässig bis hin zum Vorsatz. Wer mit der Gesundheit der Bürger so umgeht, der gehört zur Rechenschaft gezogen. Dabei sind nicht nur die Banker gemeint, sondern auch die verschiedenen zuständigen Behörden, die alle die Beschlüsse der Gerichte kannten und trotzdem wegschauten. Wer nicht die Interessen der gesamten Bürger vertritt, sondern die von einer gewissen Lobby, der wird genauso abgestraft werden, wie die ehemaligen Alleinherrscher in München.

   

Nr. 3862

Fritz

14. Oktober 2008, 15:51 Uhr

Betreff: Sanierung

Neues zur Sanierung Grundstück Ludwigstraße, Man höre und staune, die VR Bank Fichtelgebirge landet ihren nächsten genialen Coup. Nachdem in dem ehemaligen Boschdienst Bleil, nach nunmehr 8 Jahren endlich die Sanierung beginnen sollte, wird plötzlich ein Kontrollschacht gebaut. Entweder gibt es ein Gutachten, das besagt, daß der Boden verseucht ist oder nicht! Da braucht man keinen Kontrollschacht mehr, da gehört umfassend saniert! Wie geht es an, daß die Bank 8 Jahre verzögert hat? Wie sagt man das seitens der Behörden dem Normalbürger, der bei der geringsten Kleinigkeit Strafe zahlen muß, und Sanierungskosten zahlt?
Herr Herzog, was soll das, Falsche Abrechnungen erstellen, die Leute um ihr Erspartes bringen, und nun mit allen Mitteln versuchen sich vor der Sanierung drücken! Das ist Betrug an den Bürgern, wissen Sie das eigentlich?
Und noch was, befinden sich die Behörden des Landkreises wohl im Würgegriff der Bank? Wie soll ich mir sonst erklären warum das ganze so lange dauert?
200 Liter hochgiftige Brühe, im Wasserschutzgebiet ausgelaufen vor 8 Jahren, die Bank hatte Kenntnis, die Behörden waren informiert und es ist nichts passiert.
Jetzt nach 8 Jahren kommt dann ein Kontrollschacht, zum lachen oder?

   

Nr. 3861

Ex-Mitarbeiter

14. Oktober 2008, 10:02 Uhr

Betreff: Vorstandsposition aufgrund „fundiertem Wissen“ als Revisor

Mir kommt auch jedes Mal die Galle hoch, wenn ich Rede & Co. von Johannes Herzog sehe, wie es in Eintrag Nr. 3994 wieder hinterlegt ist. Vertrauen in Ihrer Nähe mit 192 Mitarbeitern, dass ich nicht lache. Vertrauen, kennt das Johannes Herzog überhaupt? Vorstandsposten eingeheimst mit absolut fundiertem Wissen aus den Prüfungen. Flex, Gold, Gold, Gold, vieles was unendliche Verluste eingebracht hat, was Kunden um die Existenz gebracht hat, was viele von uns letztendlich um ihre jahrelang sicher geglaubten Jobs gebracht hat, was jetzt zur Abspaltung auch noch der Vogtlandfilialen mit allen Folgen für die Hauptstelle in Marktredwitz geführt hat, wären bei einer normal durch geführten Revision nicht möglich gewesen. Und die Innenrevision war ja mit Krämer Junior auch schon gleich geschaltet.

Hätten Herzog und Grothoff gehandelt, wie es sich für Prüfer gehört, dann wäre alles schon 2002 und 2003 zu erledigen gewesen, aber der Verband hat selber zu oft die Finger im Getriebe gehabt und Frankenberger und Hilkenbach wollten sich wegen ihrer speziellen Kontakte zu den Hegers nichts am Kittel flicken lassen. So eine desolate Organisation, im Grunde gar nicht vorhanden, dürfte es außer bei uns nirgends gegeben haben, die die Unregelmäßigkeiten, das Gemauschel und die Verluste geradezu hervor gerufen hat, weil sich kein Prüfer darum scherte, oder scheren durfte. Diese Verstrickungen haben viele andere bezahlt, wie Kunden, die Mitgliederschaft oder auch die Allgemeinheit und wir Mitarbeiter und einer wollte davon seinen Vorteil alleine schöpfen, der heutige Vorstand, der sein heutiges Amt schon als Prüfer von seinen eigenen früheren Leuten zugesprochen bekommen hat.

   

Nr. 3860

Nordlicht

14. Oktober 2008, 09:14 Uhr

Betreff: Haftung des Aufsichtsrats

Bei dem unten aufgeführten Urteil geht es um einen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Analog dürfte aber das gleiche für den Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) gelten. Das was nach außen gilt, reicht für die interne Haftung alle mal. Da helfen auch keine Entlastungsbeschlüsse, denn die wurden ja regelmäßig auf Grundlage mangelhafter Informationen getroffen. Die Abstimmungen darüber sind doch bei der VR-Bank Hüllen ohne Wert.

Es ist nur mit einem Argument zu erklären, warum in dem Aufsichtsrat Mitglieder sind, die offensichtlich Ihre Aufgaben nicht wahrnehmen wollen oder können und trotzdem bisher nicht zurückgetreten sind.
Der neue Vorstand (= Ex-Prüfer) und der Verband haben soviel in der Hand gegen den Aufsichtsrat und machen soviel Druck, daß die erzwungene Schicksalsgemeinschaft (noch) zusammen halten muß.

Wann kommt endlich der Befreiungsschlag, denn in der Haftung dürften die Herren allemal sein?

Nur mit dieser Haftung ist schließlich die plötzliche Betriebsamkeit hinsichtlich der Regressansprüche gegenüber Altvorständen zu erklären, die allerdings erst dann auflebte, als die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnahm.
Vorher war ja alles in Butter und nicht zu beanstanden und man konnte die Vertreterversammlung sogar zu einem Verzicht auf Regress bewegen, weil man glaubte, damit das Problem auch für die neuen Vorstände und den Aufsichtsrat gelöst zu haben.
Vorher hat man ohne Probleme auf Regressansprüche gegen sämtliche ehemaligen Vorstände verzichtet und diese Vorstände teilweise sogar noch mit einer Verabschiedungsfeier geehrt.

Bisher haben Aufsichtsrat und neuer Vorstand die Augen vor der ordnungsgemäßen Abrechnung von (vom Vorstand gestohlenen) Sicherungsgütern verschlossen.
Bisher haben Aufsichtsrat und Vorstand kläglich versucht, den Betrug, den sie an den Kunden durch manipulierte Wertstellungspraxis verursacht haben, über geschätzte Friedensangebote zu bereinigen.
Bisher zahlt die Genossenschaft weiterhin Monat für Monat eine fürstliche Pension an ausgeschiedene Vorstände, obwohl der Schaden doch offensichtlich ist.


Haftung eines Aufsichtsratsmitglieds bei fehlender Kontrollabsicht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.Juni 2008 - I-9 U 22/08

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied eine Außenhaftung trifft, wenn dessen mangelnde Kontrollabsicht ein strafbares oder sittenwidriges Verhalten des Vorstands vorsätzlich veranlasst oder aktiv unterstützt. Objektiv liege dabei eine Beihilfe schon vor, wenn das Aufsichtsratsmitglied das Amt in dem Bewusstsein übernehme, keine echte Kontrolle durchführen zu wollen. In subjektiver Hinsicht reiche für den Beihilfevorsatz ein bewusstes Sichverschließen aus, wenn das Aufsichtsratsmitglied es für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, so daß alle Interessierten sich in Geduld fassen müssen. Aber es wird was kommen, und das könnte die Genossenschaftswelt - insbesondere in Bayern - nachhaltig erschüttern. - Es wird jedenfalls spannend werden, wie der Verband in seinen Rundschreiben sein Versagen - und die finanzielle Beschädigung des Verbandes - seinen Pflichtmitgliedern erklären wird.

   

Nr. 3859

Nordlicht

14. Oktober 2008, 00:10 Uhr

Betreff: Hypo Real Estate belastet Genossen

Nicht nur die Lehman-Krise verursacht Problem im genossenschaftlichen System.

Auch die Probleme der Hypo Real Estate binden in den Genossenschaften Gelder. D.h. die Genossenschaften dürfen mit ausbaden, wofür sie ursächlich nicht mit verantwortlich waren.


Aus dem Handelsblatt Online vom 09. Oktober 2008:

Volks- und Raiffeisenbanken betroffen

Hypo Real Estate belastet Genossen
von Sonia Shinde
...
Die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate (HRE) und Geldabflüsse bei der Fondstochter belasten die Volks- und Raiffeisenbanken sowie ihre Spitzeninstitute.

Mit bis zu 4,5 Mrd. Euro steht der Immobilienfinanzierer HRE beim genossenschaftlichen Finanzverbund in der Kreide. Allein bei der DZ Bank hat das Institut nach Handelsblatt-Informationen aus Finanzkreisen rund 1,5 Mrd. Euro Schulden. „Man hofft jetzt, dass die Stützungsmaßnahmen das Schlimmste verhindern“, sagt ein Banker aus dem Finanzverbund.

Die HRE braucht insgesamt 50 Mrd. Euro Liquidität, um der Insolvenz zu entgehen. In zwei Schritten garantieren Banken und Bundesregierung 35 Mrd. Euro. Die restlichen 15 Mrd. Euro sollen über Kredite finanziert werden.

Am Rettungspaket beteiligen sich auch die Kreditgenossen. 500 Millionen Euro kurzfristigen Kredit räumen sie der HRE in einem ersten Schritt ein, 400 Mio. Euro davon trägt die DZ Bank, 100 Mio. Euro die WGZ. Die gleiche Summe kommt auf beide Banken bei Bedarf noch einmal in einem zweiten Schritt zu. Geht die HRE trotz der Stützungsmaßnahmen Pleite, springt die Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken mit 600 Mio. Euro ein.

Auch die Fondstochter Union Investment macht der DZ derzeit Sorgen. Anleger sollen allein am Dienstag fast 700 Mio. Euro Liquidität aus dem Geldmarktfonds Uni Opti 4 abgezogen haben. Der Fonds ist bundesweit mit einem Volumen von rund 22 Mrd. Euro der größte steueroptimierte Geldmarktfonds und galt bislang als absatzstärkstes Produkt der Union Investment.

Ihn stützen die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken DZ und WGZ jetzt kurzfristig mit einer Kreditlinie von insgesamt einer Mrd. Euro. Jedes Spitzeninstitut stellt 500 Mio. Euro zur Verfügung, da zusätzlich zu den Mittelabflüssen auch Papiere fällig würden und ein kurzfristiger Liquiditätsengpass auf jeden Fall vermieden werden sollte.

Die DZ stellt darüber hinaus noch einmal 500 Mio. Euro Liquidität an ihre Fondstochter zur Verfügung, da auch der Fonds Uni Money Market Schwierigkeiten haben soll.

Die Union Investment wollte sich zu den beiden Fonds nicht äußern. Allein steht sie mit ihren Schwierigkeiten allerdings nicht da. „Das ist ein Branchenproblem“, räumt ein Konkurrent ein. Abflüsse in ähnlichen Dimensionen gemessen am Fondsvolumen gäbe es auch bei den anderen großen Anbietern. Beobachter vermuten, dass die Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Spareinlagen seien gesichert, die Fondsanleger besonders stark verunsichert haben.

Sie nähmen nun an, ihre Anlagen seien nicht sicher, so dass sie jetzt massiv Gelder abzögen. Eine reale Gefahr bestehe aber auch im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht, da das Fondsvermögen ähnlich wie das Aktiendepot bei einer Bank überhaupt nicht in die Insolvenzmasse fallen würde.

Auf die DZ Bank kommen durch die Beteiligung am HRE-Rettungspaket und durch die Stützung der Union-Fonds insgesamt Belastungen in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro zu. Vor diesem Hintergrund versicherte DZ-Chef Wolfgang Kirsch gestern in einer außerplanmäßigen Telefonkonferenz seinen Aufsichtsräten, dass die Refinanzierung des Instituts für dieses und das kommende Jahr gesichert sei. Allein für die nächsten Wochen stünde eine Liquiditätsreserve von 30 bis 40 Mrd. Euro zur Verfügung.

Die DZ Bank wollte offiziell dazu gestern keinen Kommentar abgeben. Bei der WGZ summieren sich die Belastungen durch die mögliche Unterstützung der HRE und der Fondstochter rein rechnerisch auf rund 700 Mio. Euro. Auch die WGZ will sich offiziell weder zu ihren Engagements bei der HRE noch zu einer Unterstützung des Union Investment Fonds äußern.

Derzeit verhandeln die beiden Spitzeninstitute DZ und WGZ im vierten Anlauf über eine Fusion. Der Finanzverbund verspricht sich von dem Zusammenschluss Einsparungen von jährlich bis zu 150 Mio. Euro.

   

Nr. 3858

Rechengenie

13. Oktober 2008, 22:31 Uhr

Betreff: Ein interessanter Vergleich

Der Unterschied zwischen 1 Million und 1 Milliarde

Kennen Sie den Unterschied ? Ich versuche mal zu erklären:

Wenn Sie stündlich 150 € ausgeben, also an jedem Tag 24 mal 150 € = täglich 3.600 € , dann ist 1 Million € (ohne dass zusätzlich Guthabenzinsen berechnet werden) nach genau 277 Tagen ratzebutz verbraucht.

Wenn Sie das gleiche mit 1 Milliarde machen wollen dann brauchen Sie dazu 761 Jahre.
Wenn Sie also im Jahr 1247 n.Chr. damit angefangen hätten, dann würde Ihr Geld nun im Jahr 2008 langsam zur Neige gehen.

Wenn Sie natürlich 500 Milliarden ausgeben könnten, hätten Sie noch weit über 37.000 Jahre Zeit bis dieser Betrag aufgebraucht ist.

Schau mer mal wie lang die Banken dazu brauchen.

   

Nr. 3857

Aus der Nähe

13. Oktober 2008, 10:35 Uhr

Betreff: Nur gut, dass Paris weit weg ist

Nur gut, dass der französische Staatspräsident den Herzog nicht kennt. Denn der hat öffentlich verkündet, dass unfähig Vorstände sofort aus ihrem Amt entfernt werden müssten. Da ist es von Vorteil, dass Marktredwitz so weit von Paris entfernt ist. Denn bei den Unregelmässigkeiten, die Herzog schon als Prüfer und jetzt als Vorstand begangen hat, würde der Sarkocy den Herzog sogar schon rückwirkend zu seinem Amtsantritt wieder rauswerfen. Denn wer permanent gegen alle Gesetze vestösst und dann noch ohne Grund 432.000 € aus dem Gesellschaftsvermögen verschenkt, der gehört einfach ohne langes Federlesen aus seinem Amt entfernt. Zu dieser Erkenntnis brauchen wir nicht mal die Erkenntnis aus Frankreich, sondern da reicht der gesunde Menschenverstand aus, um zu erkennen, dass in der VR-Bank Fichtelgebirge untragbare Zustände herrschen. Und dass der Fisch immer vom Kopf zum Stinken anfängt ist auch nicht unbedingt die neueste Erkenntnis. Da kann sich der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz mal selbst positiv darstellen, wenn er sich endlich aufrafft und Johannes Herzog sofort entlässt.

   

Nr. 3856

Vorstand

12. Oktober 2008, 22:53 Uhr

Betreff: Finanzkrise und Bankenaufsicht

Wenn ich in vielen Diskussionen in den Medien höre und sehe dass Forderungen gestellt werden die Bankenaufsicht zu verstärken, dann kann ich das nur gut finden.

Voraussetzung dazu ist aber unbedingt, dass einerseits sämtliche Prüfungsmonopole abgeschafft werden und andererseits ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Bank maximal 3 Jahre lang prüfen darf und dann ein anderer Wirtschaftsprüfer oder eine andere WP-Gesellschaft die Prüfungstätigkeit wahrnimmt.

Und alle Wirtschaftsprüfer welche die Prüfung vornehmen müssen persönlich dafür gerade stehen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die Bankenaufsicht ihre Aufgaben erfüllen kann, weil dann nämlich auch automatisch eine gegenseitige Kontrollfunktion durch die verschiedenen WP-Gesellschaften eintreten wird.

Denn wenn weiterhin z.B. ein Genossenschaftsverband Bayern als Prüfungsverband unüberprüft alles schreiben darf was seinen Prüfern einfällt oder was diesen Prüfern vom Verband als Aufgabe vorgegeben wurde und die Bankenaufsicht das alles unbesehen glaubt, solange ist auch das möglich, was hier in diesem Gästebuch zum Genossenschaftsverband Bayern insbesondere zur VR-Bank Marktredwitz angeprangert wird.

   

Nr. 3855

Der Wissende

10. Oktober 2008, 22:27 Uhr

Betreff: Mit Ruhm bekleckert?

Ist die VR-Bank Fichtelgebirge mit in diesem Strudel, der sich weltweit ausgebreitet hat. Denn man darf nicht vergessen, dass in dieser Bank über interne Konten Kundengelder ins Ausland transferiert wurden. Da sind höchstwahrscheinlich Gelder nicht nur nach Lichtenstein, sondern auch nach den USA geflossen. So bitter es auch für diese Anleger sein mag, aber wenn schon interne Konten in einer Bank genutzt werden, dann ist doch davon auszugehen, dass es sich unter Umständen um unversteuerte Gelder handelt. So entfällt jeglicher Regressanspruch, falls überhaupt einer durchsetzbar ist.
Für die über den ordentlichen Überweisungsweg abgewickelten Anlagen, tut sich für die Banken grosses Risikopotential auf. Denn ob in allen Fällen sich die Banken von der Beraterhaftung freizeichnen können bleibt abzuwarten.
Die Finanz-und Wirtschaftskrise wird hoffentlich die BaFin dazu bewegen, die Prüfungsberichte der Prüfungsverbände äussert unkritisch zu übernehmen. Selbst die Kanzlerin hat in ihren letzten Reden ein Versagen der Bankenaufsicht ausgemacht. Da würde es gut ins Bild passen, wenn die verhärteten Verkrustungen in der Bankenlandschaft aufgebrochen werden und wieder die Leistung zählt und nicht wer die besten Connections hat.
Dann dürfen auch solche Verwerfungen wie in Marktredwitz, indem der Bock zum Gärtner gemacht wurde, nicht mehr vorkommen. Um es deutlicher zu sagen: Indem ein unfähiger Prüfer zu einem noch unfähigeren Vorstand gemacht wird.
Johannes Herzog hat seinen Namen in der Genossenschaftsgeschichte unsterblich gemacht. Ob er sich allerdings in einer Ruhmeshalle wiederfindet, bleibt äusserst zweifelhaft.

   

Nr. 3854

Nordlicht

10. Oktober 2008, 14:54 Uhr

Betreff: Zu Beitrag 4047 - Verbandssünden

In dem genannten Beitrag kommt es ganz deutlich und immer wieder zur Sprache, daß der Bayrische Genossenschaftsverband zu dem Umfang der Probleme bei der VR-Bank Marktredtwitz (jetzt Fichtelgebirge) ganz wesentlich beigetragen hat, in dem er nicht die Interessen der Eigentümer vertreten hat, sondern sein eigenes Spiel gespielt hat bzw.spielen wollte. Der Verband hat - vermutlich aus persönlichen Vorteilen der Betroffenen - es über Jahre versäumt rechtzeitig einzugreifen, um die Mitglieder vor weiteren Schäden zu bewahren. Dann, als es schon nicht mehr anders ging, hat man bei einer sanierungsbedürftigen Bank nicht etwa den besten und erfahrensten Sanierer gewählt, sondern einen im aktiven Bankgeschäft angelernten aber linientreuen Ex-Prüfer, der vorher schon die Verfehlungen nicht gesehen haben will, die er dann aber weiterbetrieb bzw. versuchte unter der Decke bis zu Verjährung zu halten.

Anders als mit Verstrickungen bis in die höchste Verbandsebene des Genossenschaftsverbandes ist es nicht nachvollziehbar, warum in anderen Fällen so mancher Vorstand für geringste Verfehlungen gefeuert wird, in diesem Fall, wo die Dinge aber so offensichtlich für die dauerhaft anwesenden Prüfer gewesen sein müssen, aber alles unternommen wird dies zu vertuschen.

Wieso wurden bei der Fusion die Vorstände aus Selb noch als Vorstandsmitglieder auf der entscheidenden Vertreterversammlung präsentiert - ohne diese Regelung hätten die Vertreter vermutlich nicht zugestimmt - obwohl der Verband doch schon längst wußte, welch übles Spiel dann gespielt werden sollte?
Schließlich basieren die dann verwendeten Zahlen für die Anzeigen doch auf den Prüfungsbericht des Verbandes. Aber kein Wort gegenüber den Vertretern, sondern - weil es im Interesse des Verbandes war, zwei ertragsschwache, problembehaftete Banken zu fusionieren - und vermutich auch, um schon damals die Prüfungsversäumnisse zu verdecken!?! -

Man muß es immer wieder betonen. Der Prüfverband hat die Möglichkeit, auf jeder Vertreterversammlung sich zu jedem Tagesordnungspunkt zu äußern - auch gegen die Willen des Vorstands oder des Versammlungsleiters. - Statt die Vertreter der Eigentümer über den wahren Zustand des Versagens der Vorstände und des Aufsichtsrats zu informieren wurde stattdessen entweder geschwiegen, oder sogar wissentlich falsche Aussagen gemacht, um den Aufsichtsrat und den Vorstand zu schützen.

Es läßt tief blicken, wenn der Verband in Kenntnis der Unfähigkeit des Vorstands trotzdem immer wieder testiert, daß - vereinfacht gesagt - alles in Ordnung sei.

Woher nimmt der Verband das Recht zu entscheiden, daß der Vorstand einer nicht eben kleinen Bank trotzt massiven Organsiationsversagens, das ja nicht mal so eben entstanden ist und vom Verband über Jahre gesehen worden sein muß, das Recht, den Vorständen eine "Schonfrist" zuzubilligen. Die Zubilligung einer Schonfrist kann ja nur im Ermessen der Eigentümer liegen, denn so stellt sich der Verband faktisch über die Eigentümer und macht sein eigenes Recht.

Da hilft auch kein noch so großer Hinweis des Verbandes auf die Unabhängigkeit der Prüfung. Offensichtlicher als daß ein Prüfer gegenüber Mitarbeitern sich aufführt, als ob er schon Vorstandsmitglied sei bzw. entsprechende Ankündigungen macht, obwohl die Ausschreibung noch gar nicht durchgeführt oder beendet war, geht es nicht.

Es ist ganz offensichtlich wie und wo der Verband in diesem besonders krassen Fall VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) nicht nur seine Finger im Spiel hatte sondern sogar mit ganzen Personen in Form eines neuen Vorstandsmitglieds alles unternommen hat und noch unternimmt, um die sich ständig vergrößernde Blamage zu verhindern.

Dazu beigetragen haben dabei folgende Punkte:

- über Jahre eine wohlwollende aber vermutlich nicht gesetzeskonforme Prüfung der Jahresabschlüsse

- Verschmelzungsgutachten, die völlig inhaltslos sind und sich in Allgemeinplätzen ergehen.

- Schweigen auf der Vertreterversammlung als es um den neuen Vorstand nach der Verschmelzung geht.

- Deckung der Vermeidung von korrekten Abrechnungen bei betrogenen Kunden aus Valutenbetrug - stattdessen das Anerkennen von Schätzgrößen, die für die betrogenen Mitglieder nicht nachvollziehbar werden.

- Vermeidung von Rückstellungsbildungen für Sanierungsausgaben, obwohl der Fall Bleil dem Verband seit Jahren bestens bekannt war - stattdessen die Begleitung einer jahrelangen Verschleppung, die letztlich zu Lasten des Vermögens der Mitglieder geht (Rechts- und Beratungskosten; höhere Sanierungskosten; weitere Rufschädigung und Vertauensverlust). Keine Hinweise auf mögliche Prozeßrisiken an die Eigentümer!

- Deckung von der nicht notwendigen Aufgabe von Sicherheiten durch den neuen Vorstand

- Anerkennung von Bewertungen des Homa-Gebäudes trotz offensichtlichen Leerstands und Perspektivlosigkeit und Kenntnis um die sich verschlechternde Substanz.

- Beratung des Aufsichtsrats dahingehend, die Vertreterversammlung zum Verzicht der Haftung gegen Altvorstände zu bewegen. Teilnahme an der Vertreterversammlung und keinerlei Reaktion als über das in Frage stehende geringere Volumen gesprochen wird, obwohl man es als Prüfer hätte besser wissen müssen.

- Beratung des Aufsichtsrats - nach Beginn der Ermittlungen des Aufsichtsrats - den Regress doch gerichtlich durchzuführen, um die vorher genannte Scharte wieder auszuwetzen.

- Beratung des Aufsichtsrats hinsichtlich der Aufhebungsverträge - mit Regressverzicht und Abfindung bzw. Kündigungsfrist - inclusive aktive Teilnahme an der entsprechenden Aufsichtsratssitzung trotz Kenntnis der verheerenden Arbeit der entlassenen Vorstände.

- Kassieren von Honoraren für Beratungs- und Prüfleistungen, die ganz wesentlich das Ziel hatten, die eigenen Unzulänglicheiten zu verdecken / reparieren.

Das alles ist nur wegen des Prüfmonopols des Verbandes möglich, in den die Genossenschaften hineingezwungen werden.

Im Moment sitzt der Verband aufgrund der Gesetzeslage im Genossenschaftsgesetz noch am längeren Hebel, insbesondere auch weil offensichtlich die Schreiben eines Genossenschaftsverbandes an die Bankenaufsicht (BaFin) dort völlig unkritisch bearbeitet werden, wohin gegen Schreiben von betrogenen Mitgliedern/Kunden mit stichhaltiger Argumentation und Beweisen keine Wirkung zeigen. Denn, und da schließt sich dann wieder der Kreis, weil ja der von der BaFin bei Hinweisen von Kunden / Mitgliedern dazu befragte "unabhängige" Verband die Tätigkeit des Vorstands und Aufsichtsrats als ordnungsgemäß testiert hat.

Aber der EU-Wettbewerbskommissar könnte die Rettung für die Genossenschaften werden. Denn dort werden Monopole sehr kritisch gesehen.

   

Nr. 3853

Wissender

10. Oktober 2008, 10:43 Uhr

Betreff: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher

Für den Genossenschaftsverband wird es jetzt ganz schön eng.
Wenn die EU auf dieses Thema einsteigt, dann ist es hoffentlich vorbei mit den Kontoplünderungen durch die Bank. Trotz vielfachen Versprechens des Ex-Prüfers und jetzígen Vorstands Herzog sind den Kunden die dadurch entstandenen Schäden noch nicht ersetzt worden. Jeder andere ist verpflichtet, angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Warum drängt hier der Genossenschaftsverband darauf, daß dies geschieht. Wohl weil man selbst Dreck genug am Stecken hat. Selbst die Veruntreuung von Sicherungsgütern wurde abgesegnet durch die Testate. Wie heißt es so schön in einem der vorherigen Beiträge, der Genossenschaftsverband hat den Banken auch noch die Bedienungsanleitung geliefert, anstatt den Herren in Schlips und Kragen auf die Finger zu klopfen.
Wenn man sich schon rühmt die Interessen von 17 Mio Mitgliedern zu vertreten, dann sollte man dies tunlichst machen und nicht als Manöveriermasse betrachten, die man nach Gutdünken hin und her schieben kann. Aber was heißt hier schon prüfen, wenn schon jeder kleine Verbandsprüfer vor Ort tun und lassen kann was er will. Am Beispiel von Johannes Herzog erkennt man, wie krank dieses System ist. Und Johannes Herzog hat mit seinem Art der Prüfung dem System den Todesstoss versetzt - Gott sei Dank.

   

Nr. 3852

Anwohner

9. Oktober 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Ein Bauzaun macht noch keine Entsorgung

Mit Aktionismus will die VR-Bank den von ihr verursachten Umweltschaden kaschieren. Dabei vergisst man, dass mit ein bisschen Buddelei lange keine ordnungsgemässe Entsorgung vonstatten gegangen ist.So schlau müsste eigentlich der Vorstand Herzog sein, dass er damit niemanden mehr hinters Licht führen kann. Er muss diesen Skandal schon lange kennen. Als Prüfer muss er doch auch solche Vorgänge zur Kenntnis nehmen und überwachen, dass alles sauber abläuft. Selbst die Auflagen und Bescheide von Landratsamt und Regierung von Oberfranken mussten ihm bekannt sein. Seit Beginn seiiner Prüfungstätigkeit in dieser Bank muss er Bescheid gewusst haben. Wenn er damals schon etwas unternnommen hätte, das eine Entsorgung stattgefunden hätte, dann wäre es zu der Verbreitung des Öls im Grundwasser nicht in dieser mutmasslichen Dimension gekommen. Es müssen doch von den Behörden klare Vorgaben vorhanden sein, wie die Entsorgung statt zu finden hat. Ich kann mir nciht vorstellen, dass da drin steht: das Loch aufhacken, verfüllen und dann zu betonieren und Schwamm drüber. Das was hier getan wird, ist wieder einmal nur Blenderei, sowie es Herzog schon seit seiner Tätikeit in dieser Bank macht.
Was darf sich denn der noch alles erlauben??

   

Nr. 3851

Gerhard

9. Oktober 2008, 10:26 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich elf Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3850

Manfred Bleil

8. Oktober 2008, 18:57 Uhr

Betreff: Antwort auf Hausverbot

Auf das heute übermittelte und in Eintrag Nr. 4067 hinterlegte Schreiben zum Hausverbot als vielleicht unmittelbare Reaktion auf den Eintrag Nr. 4064 mit neuesten Bilder, habe ich den Bankvorständen heute wie folgt geantwortet:

Manfred Bleil, 95632 Wunsiedel, den 8. Oktober 2008
Ludwigstraße 97, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief

Vorstand der
VR-Bank Fichtelgebirge eG Marktredwitz
per Fax

Unterstellungen über das erteilte Hausverbot für Ludwigstraße 95, Wunsiedel, von heute

Werter Herr Herzog, werter Herr Heidel,

das mir per Bote übermittelte Hausverbot für das Grundstück Ludwigstraße 95 in Wunsiedel enthält für mich diffamierende Aussagen, die ich bitte unverzüglich klarzustellen und dieses Schreiben zurückzunehmen.

Sie unterstellen, ich hätte Arbeiten behindert. Wie kommen Sie zu so einer Behauptung? Behaupten Sie damit, Sie trauen mir Manipulationen zu?

Sie behaupten, ich hätte das Grundstück betreten, wo ist ihr Nachweis hierfür?

Stellen Sie gar die Behauptung auf, ich hätte auf dem Grundstück Fotos gemacht?

Ihre Antwort und Stellungnahme erwarte ich bis morgen, Donnerstag, den 9. Oktober 2008, 12.00 Uhr in der gleichen Eilbedürftigkeit die auch Sie an den Tag legen, ansonsten werde ich die Angelegenheit gerichtlich weiter führen.

Ihr
Manfred Bleil

   

Nr. 3849

Uwe

8. Oktober 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Solche Prüfer brauchen wir nicht, schon gar nicht als Vorstand

Nein solche Leute wie den Johannes Herzog, den braucht man nirgends. Heute ordert man einen Bagger und einen Radlader und dann will man die Schweinereien von vor 8 Jahren zu decken. Es ist egal keine Sauerei ist zu groß, an die sich dieser Exprüfer nicht heranwagt sie unterzubuttern und wenn dann in den Rechnung Wagenladungen von Klopapier auftauchen wie es in Eintrag Nr. 3824 geschrieben wurde oder vielleicht dreifach zu hohe Handwerkerrechnungen einer Überprüfung bedurft hätten, nein Johannes hat den Blick nur nach vorne gerichtet, wo ja die Aufgabe die Kontrolle der zurückliegende Arbeit gewesen wäre, volle Pulle alle Energie eingesetzt für die eigenen Karriere. Da konnte man kein Theater um die Verschwendung und Veruntreuungen brauchen und heut braucht man die Energie wieder um alle Tore zu zu machen.

   

Nr. 3848

Aus der Nähe

8. Oktober 2008, 17:42 Uhr

Betreff: Nicht nur auf ein Feld das Interesse lenken - hat die VR-Bank in Amerika Gelder angelegt

Die Sache in Wunsiedel ist selbstverständlich wichtig, aber die Felder bei der VR-Bank in Marktredwitz sind vielfältig. Man darf Herrn Herzog selbstverständlich an seine eigenen Worte erinnern, wie er versprochen hat für rechtzeitige zeitnahe Information zu sorgen, so soll er bitte beantworten, ob die VR-Bank mit Geldanlagen in Amerika hängt, welche Verluste man eventuell gemacht hat und wie hoch?

   

Nr. 3847

Veronika

8. Oktober 2008, 16:41 Uhr

Betreff: Wird es langsam lächerlich mit der Boschwerkstatt oder nur noch traurig

Dass was zum Sanieren ist in der Boschwerkstatt, das haben wir ja jetzt mit Vorstandsbestätigung schwarz auf weis und wer dafür verantwortlich ist, das braucht man sich bei dem Possenspiel, das die Bankvorstände veranstalten, nicht zu fragen. Ist das Theater, dass Herr Herzog und Herr Heidel inzwischen abziehen lächerlich oder nur noch traurig? Haben nicht beide schon an Manfred Bleil Briefe geschrieben, das Thema mit den abgebauten Maschinen sei für sie erledigt und man hätte sich nichts vorzuwerfen, man hat alles richtig gemacht? Die Stahlgitter die man selber aufstellt sind der Gegenbeweis. Herr Herzog fällt über die eigenen Füße und Uwe Heidel trottelt hinter her, weil er sich nicht anders zu helfen weiß. Nein Herr Herzog, die alten Vorstände haben Ihnen die Sanierungsanordnungen gar nicht vorenthalten dürfen, sie waren als Prüfer von Anfang an eingeweiht. Bei der Präsenz, die der Verband in Marktredwitz hatte, da waren Sie als schon die heimlichen Geschäftsführer. Nichts dürften die Vorstände ohne Ihr Wissen getan haben. Und trotzdem haben Sie wahrscheinlich für die Dienstaufhebung unter Ausschluss aller Ansprüche gesorgt. Und jetzt müssen Sie die Regierungsanordnungen umsetzen. Soviel zu dem man hat alles richtig gemacht und Sie haben von nichts gewusst. Hören Sie auf uns zu belügen, es geht nur noch um Ihren Kopf und Kragen. Schade bloß, dass mit jedem neuen Theater die Bekanntgabe der Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwälte weiter verzögert werden könnten, weil es immer neue Ermittlungsansätze gibt. Sie sind eine Schande für die Mitglieder, werter Ex-Pfrüfer, sie bringen uns alle in Verruf und auch die Namensänderung der Bank, das wird jeden Tag noch deutlicher warum das nur für Sie und den Genossenschaftsverband notwendig war, der ganze Zinnober.

   

Nr. 3846

Manfred Bleil

8. Oktober 2008, 16:18 Uhr

Betreff: Hausverbot auf Grundstück Ludwigstraße 95 durch VR-Bank-Vorstände – so wichtig ist die Vertuschung?

Kommen bei mir zwei Boten an die Tür, von der VR-Bank, anstatt Kuchen mitzubringen, bringen sie mir direkt ein Briefkuvert, weil es so eilbedürftig ist, oder waren sie grad auf dem Weg in meine Gegend, ganz zufällig? Was haben sie gebracht, es war das Hausverbot für meine alte Werkstatt Ludwigstraße 95 (= Link). Mit Vorstandsbrief von der VR-Bank, unterschrieben von drei Leuten, von den Herren Johannes Herzog, Uwe Heidel und Oliver Lindner, so wichtig ist die Angelegenheit, dass da keiner hin schauen darf was da abläuft. Außerdem wussten wir noch gar nicht dass der Bankrechtsanwalt zum Vorstand befördert worden ist. Mir wurde Hausverbot erteilt, obwohl ich die Fotos gar nicht gemacht habe. Und unhöflich sind die zu mir, müssten die nicht höflicher sein wenn sie mich so abgelöffelt haben? Das Überfliegen haben sie mir aber nicht verboten. Wie soll ich die Sanierungsarbeiten behindern? Das Schnell-schnell alles wieder zuschütten. Es ist von der Bank inzwischen ein regelrechter Fahrdienst (= Link) hierher. Und als ein Passant einen Bankmann fragte was denn da passiert ist, hat man in dreckig angelogen und gesagt gar nichts ist passiert, bis der entgegnete „Einen Umweltschaden habt’s Ihr angerichtet, gebt’s es zu“, da ist er abgezogen. Hätte die VR-Bank ihren Werbeslogan auf den Autos nicht ergänzen können „Meine Bank, meine Region, die von uns verseuchte Umwelt!“

Um das Sahnehäppchen oben drauf zu setzen wird ein hoher Gitterzaun (= Link) ums Grundstück gezogen werden, dass die „Vertuschungsarbeiten“ nicht behindert oder besser beobachtet werden können. Soll ein Löwe drin gehalten werden und das Grundstück zu Tag- und Nachtzeiten bewachen? Zigtausende werden oben drauf gelegt auf die Kosten, bloß dass keiner die Schweinereien verfolgen kann. Liebe Leute, wer kann uns verbieten, dass wir Nachbarn einen hohen Masten aufstellen, damit wir in die Halle sehen können was in unserer allernächsten Nähe vor sich geht. Wäre das im Interesse von uns und auch der Allgemeinheit? Betreten wurde mir von den Dreien ausdrücklich untersagt, somit wurde mir aber Überfliegen ausdrücklich erlaubt. :wfm:

   

Nr. 3845

Anwohner

8. Oktober 2008, 15:26 Uhr

Betreff: Was ist mit unserer Gesundheit

Sind die denn total bescheuert in der VR-Bank. Das ist ja eine Masche die zum Himmel schreit. Die Bauarbeiter sollen keinen auf die Baustelle lassen. Jetzt wird schon klar warum Sie sollen nur die Grube heraus hacken, dann zufüllen und zu guter Letzt Beton drüber und die Sache ist erledigt.
Da setzen doch die Herren von der VR-Bank auf eine strafbare Handlung (Umweltvergiftung) noch einen drauf. Der ganze kontaminierte Boden bleibt drinnen und die Umweltgifte können weiter in das Grundwasser versickern. Einfach unglaublich !!!!. So wie der Ex-Prüfer Herzog schon ohne Skrupel beim Abzocken der Kunden zugeschaut hat, glaubt er kann diesen Umweltskandal einfach zuschütten und basta. So nicht mein Guter. Anderswo, wenn nur ein paar Tropfen Öl in den Boden versickern kommt auf Anordnung der Umweltbehörde ein Riesenbagger und LKW und die Erde wird kubikmeterweise in eine Sonderdeponie gefahren. Mit wahnsinnigen Kosten. Hier wo 200 l hochgiftiges Spezialöl in den Boden versickert sind und über das Grundwasser wer weiss wo hin schon verbreitet wurde, sollte ein einfaches Zuschütten mit Erde ausreichen. Ist die Bank wohl schon so am Ende, dass sie Kosten für eine ordentliche Entsorgung nicht mehr bezahlen kann. Solche Dinge sind wahrlich keine vertrauensbildende Massnahme in das bereits stark ramponierte Ansehen der Banker allgemein und die Herren Herzog und Heidel, sowie den Aufsichtsrat insbesondere.
Wieso dürfen diese Banker so mit der Gesundheit von uns spielen?? Da braucht keiner mehr auf die Chinesen mit ihren Melanin deuten, bei uns wird genauso skrupellos umgegangen.
Dass die VR-Banker kein Gesetz und keine Moral kennen ist ja keine neue Erkenntnis, aber dass die Behörden einfach weg schauen, ist der Gipfel.
Ich werde mich sofort an das Umweltministerium wenden und eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.

   

Nr. 3844

Vor Ort

8. Oktober 2008, 13:21 Uhr

Betreff: So lang hat man getan als wär nichts

Acht Jahre hat man getan als wär nichts und jetzt soll in der Boschwerkstatt in Wunsiedel wieder alles hinter verschlossenen Türen und Toren passieren? Warum hat die Bank damals die Maschinen abtransportieren lassen und warum hat man sie nicht verkauft oder versteigert? Aber den Ölschaden hat man verursacht mit der Gier oder vielleicht sogar mit der Schadensfreude mit der eigenen großen Macht die kleinen Leute auch noch in den Dreck treten zu können. Die eigenen Verluste hat man immer mit Bilanzwachstum versteckt. Umsatzzahlen hat man verkündet aber nie was man fähig war mit dem Geschäft auch zu verdienen. Und der Prüfer der das begleitet hat, der hat sich auf den Vorstandsstuhl gesetzt und jetzt kann er nicht mehr anders, aber wehe es geht einer von den Nachbarn hin und schaut was gemacht wird. Lieber Herr Herzog, lieber Herr Heidel, lieber Herr Loos und Herr Schelter, dass was da passiert, das geht uns alle an und umso mehr sie uns vertreiben wollen umso mehr andere werden kommen und alle Nachbarn sind bereit das große Schild auf ihrem Grundstück aufstellen zu lassen, das auf Ihre Schandtaten hinweist.

   

Nr. 3843

Umweltaktivist

8. Oktober 2008, 12:58 Uhr

Betreff: Die Fortsetzung des Umweltskandals in der Ludwigstraße 95 in Wunsiedel

Reichen die zusammengefassten Bilder in Eintrag Nr. 4051 noch nicht dem Umfang zu zeigen, was da vor 8 Jahren in der ehemaligen Boschwerkstatt in Wunsiedel passiert ist? Wer überwacht nun wirklich was heute geschieht? Die über 200 Liter hochgiftiges dünnflüssiges Spezialöls sind doch in der ganzen Halle verteilt gewesen. Geht es Herrn Herzog von der VR-Bank wieder darum die nächste Alibiveranstaltung abzuziehen? Das werden wir nicht zulassen. Wir werden Greenpeace benachrichtigen, wir werden ein großes Schild aufstellen, hier versucht die sich zur Nähe und zu Vertrauen bekennende Volks- und Raiffeisenbank einen Umweltskandal auf ihrem eigenen, durch sie verursacht ölverseuchten Grundstück zu vertuschen, wir werden alles aufmerksam machen, was man sich nur vorstellen kann. Die neuesten Bilder, Teil 1 (= Link) und Teil 2 (= Link) zeigen doch, dass die ausgebuddelten Kies- und Erdhaufen patschnass sind und wie sich das Öl schnellsten im Grundwasser verteilt haben muss. Was ist mit den Bildern vom Dezember 2000 (= Link)? Wo jetzt gegraben wird und wo die Soße ausgelaufen ist, das ist doch weit voneinander entfernt. Was ist in die Mauer eingedrungen, was ist in den langen Jahren nach außen gewandert? Was muss man alles bei der unsachgemäßen Behandlung von damals vermuten, darf man die Gefahr einfach so ignorieren, vor allem wenn man weiß mit wem man es zu tun hat? Ein paar Quadratmeter will man innen anscheinend ausgraben, damit man die Aktivität beweist, dass man ein bisschen gekratzt hat. Es soll niemand mehr aus Grundstück gehen, keiner soll sehen was hinter den verschlossenen Toren passiert, dass man wahrscheinlich nur die Grube ausgraben will. Die Gefahr, ja sogar die Vermutung besteht doch dass das ganze Grundstück verseucht ist und vielleicht sogar Nachbargrundstücke je nach Fluss des Grundwassers, verstärkt durch die Hanglage. So werden wir die Verantwortlichen der Bank nicht davon kommen lassen.

   

Nr. 3842

Aus der Organisation

8. Oktober 2008, 11:17 Uhr

Betreff: Zu Gratulation zum Jahresverlust und was ein Prüfer (Herzog) alles nicht wissen will

Johannes Herzog war der Prüfer zu Zeiten der Prozesse um Bürgschaftsklauseln, Stichtagsverzinsung im Darlehensbereich, Wertstellungsmanipulationen über die ganzen Giro- und KK-Kunden hinweg, Herzog war unmittelbar Prüfer als das Landratsamt und die Regierung von Oberfranken von dem Umweltskandal in der Ludwigstraße 95 in Wunsiedel erfuhr und die Anordnungen zur Überprüfung und Beseitigung erging, Herzog war laufend informiert über den Schriftverkehr warum man die Sicherungsgüter dort nicht verwertet hat, sondern "vor dem früheren Eigentümer versteckte hat (!?)".

Herzog war als Prüfer dabei bei Flex, wie er es angeblich nicht erkannte, was Manfred Heger alleine verschob und wie man einen Gutachter (?) Dr. Nickl benötigte um das festzustellen, was die Prüfer Herzog und Grothoff nicht sehen wollten. Herzog war Prüfer als ein Vorstand angeblich monatlich 300 Seiten Überziehungslisten fabrizieren konnte. Herzog war Prüfer als man den Vertretern erzählen wollte, dass der Aufsichtsrat doch nur Großkredite überprüfen kann, obwohl im Gesetz steht, dass der Aufsichtsrat in alle Unterlagen Einsicht nehmen kann. Herzog war einer der hauptverantwortlichen Prüfer, der unfassbare Vorgänge beim Goldmärchen nicht sehen wollte, der Schmier- und Bestechungsgeld nach Afrika ignorierte, als man vom Kreditnehmer ungesichert in kürzester Zeit mit zwei Firmen hintereinander Millionen in den Sand setzte.

Herzog war der Prüfer der die Lageberichtsvermerke zwischen 2001 und 2003 in die Bilanzen der VR-Bank schrieb zur katastrophalen Risikolage, die sich noch laufend verschärfte und zu den Einzelwertberichtigung, die man nicht mehr bilden konnte und war verantwortlich für die damit zusammenhängenden offensichtlich falschen Bilanztestaten durch den Genossenschaftsverband. Herzog und Grothoff waren die Prüfer die wahrscheinlich für den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger unter Ausschluss bekannter und noch nicht bekannter Ansprüche verantwortlich sind, den man vor den Vertretern verschwieg, obwohl die für die Haftungsbefreiung alleine zuständig waren. Herzog war Vorstand als man 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkte. Von was will dieser Mann nicht gewusst haben? Was wurde hier dabei noch hundertfach übersehen, was wissen wir alles noch gar nicht? Was wird uns die Staatsanwaltschaft Neues zeigen? Weiß Herr Herzog auch heute nicht was in der alten Boschwerkstatt geschieht, oder will er das auch verleugnen?

Wenn also der Aufsichtsrat im Jahr 2004 laut Genossenschaftsgesetz und Satzung alleine für den Regress gegen die Vorstände zuständig war, warum schweigen denn dann die Prüfer wenn in der obersten Spitze der Genossenschaft solche Verträge geschlossen werden, wo Vorstände für Schäden von 50 Millionen € im Kreditbereich und für Umweltskandale in ungeahntem Ausmaß befreit werden? Weil namentlich Herr Herzog der große Regisseur war? Weil Johannes Herzog und Raimund Grothoff dem genötigten Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch die Hand bei der Unterschrift geführt haben?

   

Nr. 3841

L.

7. Oktober 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Gratulation zur Rücklagenauflösung vom Verbandsrevisor

Tritt da ein Revisor bei einer Vertreterversammlung auf und gratuliert der Bank zum Bilanzergebnis. Damit hat er Heger, Wolf und Krämer zum Jahresverlust von 1,4 Mio. DM gratuliert, wie es über die G+V in dem Eintrag zu sehen ist. Was soll man von so einem Ausspruch halten? Ist der Mann noch zu retten? Dem hätte man sofort den Tritt in den Hintern geben müssen und des Saales verweisen müssen. Angeblich hat ihm Manfred Heger dann selber Hausverbot gegeben. Warum eigentlich, hat er nicht gewusst was nachkommt, dass es sein eigenes Ende bedeutet wenn er mit den Verbandsleuten bricht? Dass man einen herschickt, dem man schon als Revisor seinen Posten versprochen hat weil die hegersche Herrschaft nicht mehr zu halten war mit den hohen Verlusten, obwohl der Revisionsdirektor ihm gegenüber versprochen hat man würde ihn verschonen und er glauben könnte er könne seine Spielchen weiter treiben. Oder hat ihm einer von beiden doch gesagt er muss sich über Flex und Slowenien noch seine Abfindung holen weil's anders nicht geht und dann kriegt er seinen befreienden Aufhebungsvertrag?

   

Nr. 3840

Aus dem inneren Kreis

7. Oktober 2008, 17:06 Uhr

Betreff: Mal sehen ob sich die EU-Kommision darum kümmert

Schauen wir mal, ob sich die EU-Kommision um die Interessenkonflikte im deutschen Genossenschaftswesen kümmert. Angekommen ist es schon mal, wie dieses Schreiben aus Brüssel (= Link) zeigt.

   

Nr. 3839

Genossenschaftler

7. Oktober 2008, 16:28 Uhr

Betreff: Fusionsdurchführung

In Eintrag Nr. 4056 ist das Protokoll der Vertreterversammlung vom 24.04.2001 (= Link) zur Fusion schon hinterlegt worden. Auf Seite 2, 2. Absatz, sieht man, dass die Verantwortlichen schon dafür gesorgt haben, dass gesetzliche Verpflichtungen vordergründig eingehalten worden sind und zu dem Zeitpunkt sind die Einladungen auch noch öffentlich erfolgt und nicht wie jetzt nur über das Internet.

Der Skandal an der Versammlung und an der Abwicklung war das Eiltempo und die Abstimmung per Akklamation um die Gegner öffentlich zu brandmarken. Man kann doch eine Minorität am besten nieder halten, wenn man mit dem Finger auf sie zeigen kann, weil sie etwas vermeintlich Gutes verhindert. Eine Fusion wird bei 99 % aller Abstimmungen, die fair verlaufen, auf schriftlicher Basis durch geführt. Und mit dem Gutachten, da ist doch das Verschmelzungsgutachten gemeint. Liebe Leser das ist das Gutachten, es ist das ganze Gutachten und nicht nur eine Zusammenfassung. Gutachten nach Gut – Dünken, nach Interessenlage und nach Vorstellung der Strukturpläne des Genossenschaftsverbandes. Gutachten sollten unabhängig sein, die Gutachten des Genossenschaftsverbandes sind interessensbedingt und jeder darf sich selber fragen, ob es um die Interessen der Mitglieder geht, wenn man das Drama in Marktredwitz anschaut.

Einen gerechten Ausgleich zu finden, das ist bei einer Fusion einer Genossenschaft ebenfalls nicht der Fall. Das Vermögen, das die Raiffeisenbank Arzberg-Selb, oder deren Mitglieder, eingebracht haben, das wurde nun unter Wahrung von Stillschweigen vom zwischenzeitlichen Prüfernachfolger des Oberrevisor Hofmann, Johannes Herzog, nun als Vorstand ohne Mitwirkung der Mitglieder für die Stärkung seiner Person, für die Stütze seiner Position, verscherbelt. Unter Diktat der Verbände in Gestalt des Sicherungsfonds unter Wahrung von Stillschweigen zwischen zwei Vorstandschaften und Zustimmung von Aufsichtsräten, die sich teilweise für die Sitzungen keine Zeit nehmen, ohne die Mitglieder über Verträge über die Rückabwicklung einer Teilfusion zu informieren und dem faden Beigeschmack Kunden aus beiden Genossenschaftsbereichen an die verbandsgeführte Heuschrecke BAG Hamm weiter geschoben zu haben. Es ist das Drama, dass wahrscheinlich die Empfehlung des Verbandes hinter der Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb mit der Raiffeisenbank Schoeneck zu Beginn der 90-er nach Sachsen gestanden hat. Die Auskunft was rausgekommen ist bei der Aktion hat man heute den Mitgliedern verweigert wie zum Zeitpunkt der Fusion, als man heile Welt attestierte (Verbandstestat !) was man hergegeben hat in die Hände von Vorständen, die sich laufend ihrer Kunden vor Gerichten erwehren mussten und letztendlich von den Prüfern des Verbandes doch still abgesetzt wurden.

Es ist der Skandal, dass sich der Prüfer vor Ort für die Abstimmung her gibt, die Bank lobt, obwohl Sie in der eigenen Beurteilung bei D 2 steht und im Lagebericht 2001, nachzulesen in Eintrag Nr. 4057 steht, dass man die Risikolage weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückführen muss, dass sie also zum Zeitpunkt der Fusion schon eine Katastrophe gewesen sein muss. Davon hat gewisser Herr Hofmann (mit einem f oder zwei laut Gästeliste?) kein Sterbenswort erwähnt. Dieser Oberrevisor hat die Mitglieder und Vertreter belogen, er hat gegen § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) verstoßen, weil er damit mit einem falschen Bericht die Zustimmung zur Auflösung der alten Genossenschaften herbei geführt hat. Wahrscheinlich ist jedes Fusionsgutachten im Grunde ein Verstoß gegen § 150 GenGesetz, weil es die Bezeichnung Gutachten nicht im Geringsten verdient, es müsste die Überschrift haben: „So wollen wir es als Genossenschaftsverband haben, es ist unsere eindringliche Empfehlung um nicht die Interessen der Mitglieder vor Ort zu vertreten, sondern unsere eigenen, weil es wir ja auch besser wissen wie so ein einfältiges Mitglied.“

   

Nr. 3838

Nordlicht

7. Oktober 2008, 14:45 Uhr

Betreff: Gutachten für die Tonne

Das in Beitrag 4057 aufgezeigte Gutachten ist doch das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Es ist allenfalls eine Zusammenfassung eines (hoffentlich) längeren Gutachtens, denn so ist es nicht zu gebrauchen. Der Leser bekommt so jedenfalls keinerlei inhaltliche Hinweise auf die Unterlagen.

Aus Wikipedia die Definition für "Gutachten":
"Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige."

Zum Beispiel wäre es schon interessant zu erfahren, was denn zu den unterschiedlichen Vermögensverhältnissen der beiden Banken gesagt wird. Denn es wäre ja ein großer Zufall gewesen, wenn das anteilige Vermögen pro Genossenschaftsanteil genau gleich gewesen wäre. Ohne einen Ausgleich hätte ja einer der beiden Genossenschaften der anderen etwas geschenkt!


Zum Ablauf der Fusion gibt das Umwandlungsgesetz einiges her:

§ 82 UmwG Vorbereitung der Generalversammlung
(1) Von der Einberufung der Generalversammlung an, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, sind auch in dem Geschäftsraum jeder beteiligten Genossenschaft die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie die nach § 81 erstatteten Prüfungsgutachten zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. Dazu erforderliche Zwischenbilanzen sind gemäß § 63 Abs. 2 aufzustellen.
(2) Auf Verlangen ist jedem Mitglied unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen zu erteilen.

Gegen § 82 UmwG könnte verstoßen worden sein, denn zu dem Zeitpunkt wurden vermutlich nur die Vertreter zu der Vertreterversammlung eingeladen. Auf die Möglichkeit einer Abschrift dürften die Mitglieder nicht hingewiesen worden sein, oder?

§ 83 UmwG Durchführung der Generalversammlung
(1) In der Generalversammlung sind die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie die nach § 81 erstatteten Prüfungsgutachten auszulegen. Der Vorstand hat den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern. § 64 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Das für die beschließende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten ist in der Generalversammlung zu verlesen. Der Prüfungsverband ist berechtigt, an der Generalversammlung beratend teilzunehmen.

Gegen Paragraph §83 UmwG hat der Vorstand auf jeden Fall verstoßen. Er kann sich in der Versammlung nicht bei diesem Tagesordnungspunkt auf vorherige Informationen beziehen. War das schon der endgültige Vertrag oder ein Entwurf? Hat sich seit dem was geändert?
Der Bezug auf vorherige Informationen ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Das Gesetzt ist in der Hinsicht eindeutig, denn ansonsten bekommen ja die Vertreter, die verhindert waren, an der Fusionsinformation teilzunehmen, nicht die entscheidungsnotwendigen Informationen.

Der Vertrag ist auch nicht zu verlesen, sondern zu erläutern. Das Protokoll verweist auf eine Aussage des Vorstands hinsichtlich einer vermeintlichen gesetzlichen Verpflichtung, die es nicht gibt. Es macht auch keinen Sinn, den Vertrag vorzulesen, denn in dem Moment kann da sowieso kein Zuhörer folgen. Viel wichtiger wären Erläuterungen, die hier vollständig fehlen.

Was zu verlesen ist, ist einzig das Gutachten (siehe Absatz 2), das ja wie gesagt keines ist.

Ob die Unterlagen ausgelegen haben, ist im Protokoll nicht verzeichnet. Es ist anzunehmen, daß dies nicht der Fall war, denn die Fusion wurde ja quasie durchgewunken, man hatte ja vermeintlich schon vorher - außerhalb jedes Protokolls - darüber informiert (aber nicht diskutiert?).

Es ist schon seltsam, daß weder in der Tagesordnung noch in dem Tagesordnungspunkt gesagt wird, zu wann eigentlich die Fusion erfolgen soll? Es wird lapidar vermerkt, daß über die Verschmelzung abgestimmt wird.
Wer hat eigentlich überhaupt welchen Antrag gestellt? Dieser Antrag oder Vorschlag wurde auch nicht noch einmal vor der Abstimmung verlesen, wie es doch wohl notwendig ist.
Ist die Verschmelzung vom Himmel gefallen? Als Anlage zum Protokoll werden die Dinge, die der Vorstand verlesen hat, auch nicht erwähnt. Wie kann das gehen?

In Tagesordnungspunkt 5 - Satzungsänderungen der Vertreterversammlung werden die Vertreter vom Vorstand über die notwendigen Satzungsänderungen unterrichtet. Rückfragen oder eine Diskussion zu den Satzungsänderungen gab es nicht. Wozu auch, es wird ja eh beschlossen, was der Verband vorschlägt, warum dann noch diskutieren?

Doch zurück zum sog. Gutachten.
Als Gründe der Verschmelzung sind dort aufgeführt.
- veränderten Wettbewerbsverhältnisse im Bankgeschäft:
.Es ändert sich doch ständig was. Warum sollte das nun ein Grund für eine Fusion sein? Das ist doch das ewige Argument, was keines ist.
.Was soll sich denn ggf. verändert haben in der Region? Haben sich andere Banken in dem Geschäftsgebiet niedergelassen? An der Einhaltung der regionalen Grenzen hat sich der Vorstand ohnehin nicht gehalten? Die Marktposition wird lt. Vorstand doch ständig verbessert.

- Anpassung an den technischen Fortschritt:
. Damit ist wohl der Ausbau der EDV gemeint. Das muß man nicht alles selbst machen, sondern da gibt es auch andere Lösungen. Was dann aber u.U. schwieriger wird, ist die Manipulation an den Einstellungen der Programme, um die Kunden zu benachteiligen.

- Stärkere Spezialisierung der Mitarbeiter:
.Was soll das bringen, wenn man dann regelmäßig die Produkte der Verbundpartner verkauft. In den Filialen wird sich doch wohl kaum was ändern, dort sind doch wohl eher Allrounder gefragt. Die Filialen sind doch u.U. zu klein, als daß dort noch Spezialisten sitzen sollten, die nur alle Jubeljahre ihr Spezialwissen anwenden.
. Es wird doch eher so sein, daß in der Zentrale das Wissen vorgehalten wird, bzw. den Filialen gesagt wird, was sie zu tun haben.
. Die Fusion kostet ja Arbeitsplätze, denn welche kostenträchtigen Synergienen sollte es (neben der EDV) sonst noch geben. In der Verwaltung sind jedenfalls schon mal Leute "über". Und auch andere Bereiche dürften "überbesetzt" gewesen sein.

- eigenständige Kreditgenossenschaft erhalten:
. Das ist inhaltlich falsch, denn eine der Banken - die Raiffeisenbank Arzberg-Selb - geht ja unter. Auch die Einflußmöglichkeiten der Mitglieder der kleineren Bank dürften damit verloren gegangen sein.
. Was soll der Begriff "eigenständige" in diesem Zusammenhang? Es war doch nie geplant die Tochter einer anderen Bank zu werden? Vermutlich muß immer wieder die Eigenständigkeit betont werden, weil sonst jemand auf die Idee kommen könnte, die Bank insgesamt zu verkaufen, was ja u.U. zum Wohle der Mitglieder sein könnte.

Schließlich wird immer gesagt, daß alles mit den "Belangen der Mitglieder" vereinbar sei. Was sind denn eigentlich konkret die Belange der Mitglieder? Wer definiert die?
Woher kennt der Verband die Belange der Mitglieder, wo er doch selbst gegen die Grundlagen der Belange der Mitglieder verstößt. Schließlich ist es der Verband der - trotz Anwesenheit auf allen Vertreterversammlungen - den Vorstand dabei unterstützt, die Informationsbedürfnisse der Mitglieder zu ignorieren oder sogar bewußt falsch zu informieren
Man erinnere sich nur an die Aussage, daß der Aufsichtsrat bestimmte Kreditverhältnisse nicht hätte prüfen und damit hätte nicht beaufsichtigen können - Wozu gibt es denn dann eine Bilanzsitzung, an der die Verbandsvertreter zwingend teilnehmen? Warum weisen die nicht auf Ihre Prüfungsfeststellungen hin? -

Stattdessen wird die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Vorstand und Aufsichtsrat testiert!
Wenn solche Testate offensichtlich zum Eigenschutz des Verbandes ausgestellt werden, wie soll man dann noch Gutachten glauben, die sich inhaltlich in floskeln ergeben und vermutlich als Muster für jede Fusion vorgehalten werden. Dann braucht man nur noch die Namen auswechseln und schon sind wieder ein paar Euro verdient. Denn die übrigen Unterlagen kommen ja wohl auch aus der Feder des Verbands, oder verfügten die Beteiligten Genossenschaften über den eigenen Sachverstand einen Verschmelzungsvertrag aufzusetzen.

==> Auch hier wieder das alte Phänomen: Er wird die Beratungsleistung verkauft, um dann noch diese eigene Beratung selbst gegen Entgeld zu prüfen. Soviel zu unabhängigen Gutachten, die die Belange der Mitlieder berücksichtigen.

   

Nr. 3837

Susanne

7. Oktober 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Aufklärung, welche Ansprüche werden gegen die Vorstände gestellt?

Was ist jetzt los, wer kommt für den Schaden in der Ludwigstraße in Wunsiedel auf wenn Manfred Heger und Karl Krämer da sogar raus gefahren sind bevor man das Spezialöl mit Schwermetallen, Terziden (heißt es so?) mit dem Dampfstrahler in die kaputte LKW-Montagegrube gespritzt hat? War bei der Befreiung von Manfred Heger am 4. August 2004 auch die Befreiung von einer Verantwortung für einen riesigen Umweltschaden und der Überprüfung und Beseitigung dabei, wenn man es als Ausschluss von bekannten und unbekannten Ansprüchen bezeichnet hat und bei Karl Krämer am 22. Mai 2006, wo man hinterher den Vertretern nur mitteilte, dass auf einmal im Bereich von ihm unsaubere Arbeit festgestellt worden ist, nachdem man die Schweinereien der Jahre zuvor nicht sehen wollte, weil man ihn noch (miss-)brachte, damit Johannes Herzog ins Amt steigen konnte?

Was werden also nun für Ansprüche gegen die Vorstände gestellt, was man uns in der letzten Vertreterversammlung angeblich versprochen hat? Wie soll man als Aufsichtsrat nun gegen die Vorstände Ansprüche stellen, wenn man als Aufsichtsrat schon auf die Ansprüche verzichtet hat? Die Katze Aufsichtsrat beißt sich in den eigenen Schwanz und der Genossenschaftsverband und seine Prüfer Herzog und Grothoff sind die, die die Fallen aufgestellt haben, die aber gleichzeitig auch noch versprechen sich vor den Aufsichtsrat zu stellen. In jedem Fall sind aber die geschädigten Kunden und die geschädigten und hintergangen Mitglieder die Verlierer bei dem Spiel, die man schutzlos stehen lässt. So hat Johannes Herzog doch dem Aufsichtsrat Schutz versprochen. Er verspricht Schutz weil er viel weiß und fordert dafür Mitmachen für sein Kundengeschenk von einer halben Mille über die Waldeslust auf Kosten der Mitglieder. Für so was wären wo anders die Vorstände schon lang weg vom Fenster. Wir wollen wissen ob der Aufsichtsrat auch hier auf bekannte Ansprüche gegen den neuen Vorstand verzichtet hat. Schweigen dazu nicht mehr erlaubt meine Herren Aufsichtsräte , Aufklärung nach §§ 34, 41 und 147 Genossenschaftsgesetz. Und wie rechtfertigen die heutigen Prüfer es, dass man das zu lässt? Damit, dass man ihnen noch nie auf die Finger geklopft hat, wenn sie Sauereien abgesegnet haben?

   

Nr. 3836

Mitglied

7. Oktober 2008, 11:20 Uhr

Betreff: Ein Hohn - OR Hofmann gratulierte zum Bilanzergebnis

Es ist leider kein schlechter Witz, was in den letzten Einträgen steht, es ist Tatsache, da beschließen Aufsichtsrat und Vorstand mit Protokoll die Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000 mit 2 Mio. DM, da wird vom Genossenschaftsverband das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) gemacht, in dem es heißt es sei alles mit den Interessen der Mitglieder vereinbart, dann macht eine Oberrevisor auf der Vertreterversammlung Vertreterversammlung vom 24.04.2001 einen Gewinnverwendungsbeschluss und gleich die Fusionsabstimmung mit Handzeichen (= Link) und gratuliert zum Bilanzergebnis, erwähnt aber mit keinem Wort, dass man dafür 2 Mio. aus den Rücklagen geholt hat. Wer ist hier nicht normal, die die um Aufklärung nachsuchen, oder die, die Mitglieder für die Dümmsten auf der Welt halten. Ist es Verdummung durch die Prüfung, wenn man zum Tagesordnungspunkt 3.c) sagt, es hätte keinerlei Beanstandung zum Jahresabschluss gegeben? Berichtet OR Hofmann, ob jeder Buchstabe am richtigen Platz steht, oder ob man einem Vorstand erlauben darf Millionenverluste zu machen? Es geht ja dann noch weiter, wenn man von Manfred Heger erfährt, dass der Revisionsdirektor Hilkenbach den Vorständen zugesagt hat, dass man weiter drei Jahre keine Organisation gemäß gesetzlicher Vorschrift braucht bei der Bank, oder wie liest sich das denn, was in Eintrag Nr. 4054 in dem Protokoll vom Jahr 2005 steht. Und so hat man als Prüfer Herzog und Grothoff vielleicht gleich die Lageberichtsvermerke von 2001 bis 2003 (= Link) selber in die Bilanzen der Bank diktiert und vom Verbandsvorstand die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) unterschreiben lassen.

Man hat zwar Anfang 2001 die Sache da draußen in der Ludwigstraße in Wunsiedel über den Abschluss 2000 auch prüfen müssen, aber eine Risikorückstellung für den Schaden, den wir heute sehen, den hat man noch nicht erkennen wollen, aber 2002 und 2003 und 2004 konnte man mit Sicherheit nicht mehr drüber weg sehen. Die Prüfer sind die Schlimmsten, die sind die Helfershelfer für die Abrechungsmanipulationen bei uns und für die Vertuschung des Ölschadens in Wunsiedel beim ehemaligen Betrieb von Manfred Bleil. Und ein Johannes Herzog hat niemals geglaubt, dass solche Papiere, solche Protokolle, solche Jahresabschlüsse mit den verschlüsselten Hinweisen auf die massiven Sauereien jemals aus den Tresoren heraus kommen würden, oder dass sich irgend ein Aas darum kümmern würde. Er musste kommen um die Tresortüren zu zu halten. Was er aber an Material brauchte um es für sich zu nutzen, dass hat er schon fein säuberlich gesammelt. Nur was sein gesetzlicher Auftrag dazu als Prüfer war, das hat er für seine Karriere zum Vorstand bei der Bank schon brav beiseite gelassen. Dieser Ex-Prüfer steht auf einer Stufe mit Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und seine Helfer sind die Leute des Genossenschaftsverbandes, wenn nicht sogar noch mehr.

   

Nr. 3835

Auch Genossenschaftler

6. Oktober 2008, 20:17 Uhr

Betreff: Ungeheuer die Aussage von Manfred Heger vom 30.06.2005

Ist es die unglaubliche Hochnäsigkeit oder ist es schon kriminelle Energie, oder ist es beides was sich aus den wenigen Sätzen von Manfred Heger in Eintrag Nr. 4054 herauslesen lässt? Jede einzelne Bemerkung eine Ungeheuerlichkeit? Manfred Heger sagte: „Der neutrale Aufwand wurde nach der Fusion mit 5,5 Mio. DM belastet.“. Es könnte auch heißen ‚man hat ...’. Wer ist man? Haben die Revisoren Hofmann, Grothoff und Herzog die Bilanzen bei der VR-Bank vorbestimmt, oder gar die Prüfungsabteilung des Verbandes in München? Warum wurden die neutralen Kosten nach der Fusion belastet und nicht vorher? Wer bestimmt wann und wie neutrale Kosten in die Bilanzen eingestellt werden und wie damit jongliert wird, wenn man schon nicht darüber berichtet, oder wenn man, wie OR Hofmann, sogar den Bilanzverlust nicht bekannt gibt wie bei der Fusionsversammlung vom 24. April 2001 (= Link) gemäß Protokoll Seite 6.

Hat Manfred Heger damit gesagt, dass die Verschiebung von notwendigen Wertberichtigungen bei der VR-Bank in Marktredwitz unter Federführung des Verbandes Methode hatte? Wollte Manfred Heger sich verteidigen und indirekt sagen, ich werde hier in den Pranger gestellt, weil man in Arzberg mit der Fusion die unterlassenen Wertberichtigungen zu uns rüber geschoben hat, oder gar bei uns welche nicht zur rechten Zeit eingestellt hat? Machen die Prüfer und der Genossenschaftsverband bei den Banken die Bilanzen und lassen sie im Grunde nur von den Vorständen unterschreiben und von den Aufsichtsräten die Zustimmungen und manchmal die Rücklagenauflösungen beschließen? Liest sich so der traurige Hinweis von Manfred Heger, dass es nicht nur in Marktredwitz Methode hat nach Stimmung und vielleicht Fusions- und Strukturplänen bei den Banken Einzelwertberichtigungen zu machen oder umgekehrt eben nicht?

Geht es nicht weiter damit, dass einer Bank in der untersten Kategorie, die sich im GenoBereich als D 2 bezeichnet, vom Verband (dem Revisionsdirektor laut Manfred Heger !) noch hinter den Kulissen für drei Jahre zu versprechen, sie muss entgegen dem Gesetz nicht für eine ordentliche Organisation sorgen? Darf der GenoVerband über die Einhaltung des Kreditwesengesetzes bestimmen oder muss er dies als Prüfungsverband überwachen? Wurde die VR-Bank Marktredwitz ohne Vorbereitung und Planung zur Fusion aus den Gebilden RV-Bank Marktredwitz-Selb und Raiffeisenbank Arzberg-Selb zusammen geworfen, weil über die Reduzierung der gesetzlichen Höchst- und Großkreditgrenzen das Geschäft nicht zu halten, ja vielleicht zusammengebrochen wäre? Passt es da, dass man Manfred Heger selbst trotz der bekannten Vorgänge um Flex mit massivsten Verstößen gegen § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), die sicherlich ganz wesentlich zu den Ausfällen beigetragen haben auch noch mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versorgen musste, und dass man dabei eventuell den gesamten Aufsichtsrat ausgeschaltet hatte, wie der Wortlaut des Aufsichtratsprotokoll vom 04.08.2004 (= Link) nahe legt und das man auch beim Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) unbedingt die Leitung der Sitzung auch vom Verband in der Hand halten musste? Nach einer frei handelnden Führung einer Genossenschaft sieht es in Marktredwitz nicht einmal aus, sondern regelmäßig nach einer von Verbandsseite geführten Handlung der angeblichen Geschäftsleitung und des in keiner Phase unabhängigen Aufsichtsrates. Und so kam dann wahrscheinlich auch noch der Prüfer Herzog auf eigenen Vorschlag auf den Vorstandsstuhl.

   

Nr. 3834

Genossenschaftler

6. Oktober 2008, 18:30 Uhr

Betreff: Johannes Herzog Vordenker der Volks- und Raiffeisenbanken?

Wer hat den Werbeslogan der VR-Banken zur Sparwoche gehört, wahrscheinlich wird er in ähnlicher Form auch überall und in allen Gazetten zu lesen sein? Mich erinnerte er sofort an Rede & Co. von Herrn Johannes Herzog (= Link) vom 29. Juni 2006, als der von Reinhold Wolf mit der zukünftigen Ausrichtung hinter der Folie zur Risikolage (= Link) angekündigt wurde. Worte wie Vertrauen, Nähe, Sicherheit, das ist mir sofort ins Gehör geschossen. Es scheint so, als ob die Werbestrategen von Anfang an an Johannes Herzogs Seite gestellt wurden und es zeigt wie wichtig die VR-Bank Marktredwitz für den Genossenschaftsverband ist und dass die Augen aus München immer dorthin blicken.

   

Nr. 3833

Susanne

6. Oktober 2008, 18:20 Uhr

Betreff: Die Vergangenheit ist bei der VR-Bank Makrtredwitz in der Gegenwart angelangt

Der Vertrag sollte nochmals gelesen werden (= Link), so hat Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 gesagt. Hat er selbst nicht verstanden, dass es wahrscheinlich gar nicht darum ging ihn über ein Jahr nach den Unterschriften von ihm und Horst Pausch auf dem Dienstaufhebungsvertrag unter den Augen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff in Regress zu nehmen, sondern ihn und damit auch alle anderen davon zu befreien? Hat er aus eigener Dummheit das abgesprochene Schweigen der Aufsichtsräte und der Verbandsprüfer um diesen gesetzeswidrigen Vertrag unterlaufen, der nie an die Öffentlichkeit kommen sollte, sondern nur seine eigenen Worte „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannte als unbekannte“ haben dies unbeabsichtigt in einem kurzen Satz in einem Versammlungsprotokoll festhalten lassen? Hat er damit die Untreuehandlung von Horst Pausch, die Nötigung der restlichen Aufsichtsräte und vor allem die Nötigung durch den Genossenschaftsverband und seine Prüfer bekannt gemacht?

Verzicht also auf Ansprüche u.a. aus der Sache da in Wunsiedel, wo man einen kleinen Werkstattbetrieb mit dem Fersen eines Schuhes vernichten wollte? Wo man dem Sicherungsgeber keine Auskunft geben wollte, was denn mit seinen Maschinen passiert ist als man sie abtransportiert hat, wie man hier schon oft lesen konnte, obwohl sie gar nicht zur Rückführung von Krediten verwendet wurden? Wie erinnert man sich dabei an Worte, die angeblich von Reinhold Wolf stammen, ‚vielleicht sind sie in Tschechien, vielleicht in Polen’? In welchem Licht erscheint das nun? Wie muss man die Zusammenhänge sehen, wenn man die anderen Sachen heranrückt, wie besagter Reinhold Wolf mit dem Fußballspezl, der ihn vor Gericht mit Du anredete, mit dem Goldmärchen Millionen versemmelt hat, oder wenn man weiß, dass Manfred Heger bei den 5 Mio. Verlusten mit Flex mit dem Kunden die Privatsauna mit den Frauen anheizte, wenn die Verbindung so eng war? Warum gibt es für die Maschinen keine anerkannten, nachvollziehbaren Gutachten, dass sie nichts mehr wert waren? Die Bilder in Eintrag Nr. 1372 sprechen doch eine andere Sprache. Die Hebebühnen und der Prüfstand Null wert und alles andere, wie Bohrmaschinen, Schlagschrauber und was man in so einer Werkstatt alles braucht? Hat man intern gefragt wer sich bereitwillig als Abnehmer zur Verfügung stellt?

Standen auch Prüfer in der Reihe? Warum weigern die sich der Sache nachzugehen? Imageverlust ist kein Argument um dem Verdacht solcher miesen Dinge nicht nachzugehen, so etwas muss ausgeräumt werden und zwar nicht mit Decke über den Kopf, sondern damit, dass man korrekte Vorgehensweise von Bankvorständen einfordert und auch eine korrekte Organisation bei der Bank nach dem Kreditwesengesetz herstellt. Wer die Dinge als Prüfer nicht klipp und klar darstellt, der bringt sich selbst in Verdacht und die Sache Johannes Herzog stinkt zum Himmel, es schaut so aus, als ob kein anderer die Dinge bei der VR-Bank Marktredwitz reparieren konnte als ein „hochverdienter“ Verbandsrevisor der vorher hautnah neben den Vorständen saß und seinen überwiegenden Arbeitsplatz schon dort hatte, wie die Revisionskosten belegen dürften. Warum werden in Bayern immer wieder Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken vor Gericht gebracht, in Marktredwitz macht man das aber nur mit Marth und Dittrich aus Arzberg und Heger, Wolf und Krämer lässt man davon kommen bei dem Schaden, den man auf der Versammlung vom 29. Juni 2006 vielleicht nur ein bisschen angerissen hat?

Wo sind die Maschinen, Herr Herzog, aber auch Herr Heidel und Herr Schelter, aus der Ludwigstraße 95 in Wunsiedel? Hat jemand unberechtigter Weise daran verdient? Haben Sie stillschweigend auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichtet und bis heute Ihr Faustpfand dafür, für Ihren unbegrenzten freien Handlungsspielraum bei der Bank, der sich im Forderungsverzicht von 432.000 € niederschlägt? Warum hat man vor 8 Jahren nur die Mäuler aufgerissen als die Brühe am Boden war? Das mag man vielleicht noch als dumm und unfähig abtun können, aber mit dem Augenblick, wo der Dampfstrahler in die Hand genommen wurde und die Soße in die Montagegrube gespritzt wurde, da wurde es doch kriminell, oder nicht? Und anstatt sich damals um die Beseitigung der Schweinerei zu bemühen, hat man nun wahrscheinlich nach so langer Zeit vor dem Verwaltungsgericht aufgegeben. Ist damit die strafrechtliche Seite verjährt oder ist sie auf Johannes Herzog übergegangen? Ein Schwimmbad wird man in Wunsiedel wohl nicht einbauen, oder eine Sauna, weil man in die von Manfred Heger nicht mehr darf. Der Exprüfer und die Aufsichtsräte können die Verdummung der Mitglieder und der Öffentlichkeit schon noch eine Weile betreiben, aber die Vergangenheit ist in die Gegenwart eingekehrt.

   

Nr. 3832

Nordlicht

6. Oktober 2008, 17:36 Uhr

Betreff: Vertrauenskrise

Die derzeitige Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt ganz stark damit zusammen, daß die Banken untereinander kein Vertrauen mehr haben. Keiner weiß so recht, ob der andere in seinen Büchern nicht noch Dinge stecken hat, die er bisher nicht offengelegt hat.

Wie im Großen ist das Gleiche auch im Kleinen bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) zu erkennen.

Nur bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) ist ja lt. Prüfung und offizieller Verlautbarung alles in Ordnung, oder nicht?

Hier steckten und stecken doch offensichtlich noch Risiken in den Büchern, die bisher nicht ans Tageslicht gelassen wurden, weil die GuV es bisher nicht verkraftet hätte, obwohl sie durch die Veröffentlichung im Internet schon längst öffentlich diskutiert werden.

Hier führte das Handeln der Beteiligten (Vorstand, Aufsichtsrat und Verband) zu einer Vertrauenskrise, die sich negativ auf das Geschäft auswirken mußte.

Besonders schlimm ist dabei, daß der Vorstandsvorsitzende erst Versprechungen bei seinem Amtsantritt macht, um sie dann nicht einzuhalten - das ist wahrlich keine vertrauensbildende Maßnahme! Er hat doch schon damals gewußt, welche "Leichen" in den Gewölben seiner VR-Bank liegen - und dann trotzdem diese Aussage des angelernten Bank-Managers, der besser als alle anderen erfahrenen Bewerber gewesen sein soll. - Das lernt man doch in der ersten Stunde in der Betriebswirtschaft - ohne Vertrauen geht gar nichts. Und im Dienstleistungsbereich sind die Vertrauensträger nun mal maßgeblich die für den Anbieter tätigen - vom Azubi über den Vorstand bis hin zum Aufsichtsrat.

Gerade zu grotesk wird es, wenn der Vorstandsvorsitzende (ist das bei nur zwei Vorständen üblich und / oder überhaupt notwendig? Oder brauchte da jemand einen schönen Titel?) die schwierige Lage der Bank auf die Wettbewerbssituation schiebt. 90% der Genossenschaftsbanken in Bayern, die ja auch alle dem Wettbewerb ausgesetzt sind, können es doch besser, wie aus der Aufstellung des Verbandes ersichtlich ist. Aber so ein Benchmarking wäre ja zu peinlich und würde zu viele Fragen aufwerfen, oder?
Stattdessen immer wieder Durchhalteparolen oder Prognosen, die nicht einzuhalten sind - über wieviele Jahre wird eigentlich schon über das sog. Homa-Gebäude ein Plan zugesagt während das Gebäude immer mehr zu einem Sanierungsfall wird?

Vertrauen steht am Anfang des Bankgeschäftes - aber mit der jetzigen Führungsmannschaft der VR-Bank ist das kaum vorstellbar.

Wir warten also weiter, bis der Druck im Kessel durch die staatsanwaltlichen Ermittlungen so groß wird, daß er entweder mit lautem Knall platzt oder vielleicht doch ein Sicherheitsventil auslöst. Aber wer soll das bedienen, wenn immer noch die Losung "Totale Verschwiegenheit" ausgegeben ist.

Selbst ein selbstverursachter, lange bekannter Umweltskandal - der durch rechtswidriges Verhalten des Vorstands ausgelöst wurde - wird mit allen Mitteln versucht unter der Decke und damit aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Und bezahlen tun das letztlich alles die Mitglieder. Soviel zum Ziel der Genossenschaft - Förderung der Wirtschaft der Mitglieder.

In anderen Unternehmen hätten die Eigentümer die Verantwortlichen - Vorstand und Aufsichtsrat - schon längst in die sprichwörtliche Wüste geschickt und in Regress genommen und haben das teilweise schon getan. Bei der IKB und der KfW sind schon Köpfe gerollt, bei anderen Banken wird noch ähnliches passieren.

Nur bei der VR-Bank bewegt sich nichts. Das ist ja auch kein Wunder, denn über den wahren Zustand ihrer Bank werden die Inhaber ja im Unklaren gelassen. Und die Krönung des Ganzen, es werden unfähige Vorstände mit dem goldenen Handschlag pensioniert und von jeder Haftung freigezeichnet.

Daneben werden Kunden und Mitglieder verkauft, um die Bilanz zu retten. Die Eigentümer werden gar nicht erst befragt. Seltsam, denn beim Zusammenschluß bedurfte es noch entsprechender Mehrheiten, die allerdings auch nur durch Verschleierung der tatsächlichen Lage der beteiligten Institute möglich war.

Und wer hat die sog. Gutachten dazu erstellt? Der Verband, der die damalige Fusion beraten hat? Wie sah denn das verlesene Gutachten aus? Wer kann es denn mal bei der VR-Bank unter Verweis auf

§ 47 Niederschrift

(4) 1Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. 2Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. 3Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren.

anfordern?

Schon dann würde offensichtlich, was da für ein Unsinn aus verbandspolitischen Gründen verzapft wurde bzw. es würde offensichtlich, daß da ein Gutachten - für Geld - erstellt wurde, das sein Papier nicht wert ist, weil es schlicht nicht die wirtschaftlichen Dinge untersucht, die für eine Entscheidung maßgeblich hätten sein müssen. Aus zwei schwachen Banken wird durch eine Fusion eben noch längst keine starke Bank.

Aber als vertrauensbildende Maßnahme ist davon auszugehen, daß die Herausgabe der Protokolle nebst Anlagen verweigert wird?

   

Nr. 3831

Entsetzter

6. Oktober 2008, 15:07 Uhr

Betreff: Wenn die VR-Bank MAK das mit dem Öl verursacht, dann zögert man die Bereinigung ein Jahrzehnt hinaus

Wenn man als Privatmann ein paar Tröpfelchen Öl auf den Boden bringt, da muss man Angst haben, dass die Behörden gleich da sind, aber wenn die VR-Bank glaubt die Maschinen unsachgemäß abbauen zu lassen und eine riesen Umweltschaden dabei verursacht, die haben die Mittel und den Einfluss, dass man sich bald ein Jahrzehnt nicht darum kümmern muss. Die scheren sich um unsere Umwelt genauso wenig wie um die Kunden, wenn man die mit unsauberen Abrechnungsmethoden löffelt. Und der Schlimmste ist der damalige Prüfer und heutige Vorstand Herzog, der seien Vorgänger in allem gedeckt hat, bloß dass er selber Vorstand geworden ist. Müssen sich die Aufsichtsräte nicht schämen, wenn sich dieser Mann schützend vor sie stellt? Wenn was raus kommt, dann war dieser Prüfer nie da es aufzuklären, er war immer der erste, der da war es zu zu decken. Das fein säuberliche Sortieren der Betonplatten da in Wunsiedel in der Ludwigstraße, das ist der sichtbare Beweis, dass die Schweinereien der Bank ans Tageslicht kommen. Bei der Montagegrube sieht man ja jetzt noch mit bloßem Auge wo der Wasserrand war, wo das Grundwasser gestanden hat. Denen ist wirklich nichts heilig, nicht mal die Gesundheit der Bevölkerung.

   

Nr. 3830

Aus Wunsiedel

6. Oktober 2008, 14:33 Uhr

Betreff: Wer soll das bezahlen - neue Bilder von der Boschwerkstattsanierung

Hiermit wird die Bilderreihe von den wahrscheinlich sündteuren Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Boschwerkstatt in der Ludwigstraße in Wunsiedel fortgesetzt, wo die VR-Bank laut Eintrag Nr. 1372 im Dezember 2000 veranlasst hat, dass die Maschinen aus dem Gebäude entfernt wurden, obwohl sie danach nicht verwertet wurden. Wo man anhand von Bildern vom Verladen (= Link) sehen kann, dass die Bank unspezialisierte Leute beauftragt hatte, dass man sich um die Materie vorher überhaupt nicht gekümmert hat und das Ergebnis war, dass das Spezialöl mit den Schwermetallen ausgelaufen war und wo man als einziges alles unternommen hat die Angelegenheit wie so Vieles andere auch nur zu vertuschen. Das sind nun neueste Bilder von der Sanierung der Boschwerkstatt in Wunsiedel, Teil 1 (= Link), Teil 2 (= Link), Teil 3 (= Link). Wie es sich doch ähnelt mit den Eingangs erwähnten Bilder von vor 8 Jahren. (Zur Anschauung die ganze Serie der wichtigen Einträge zum Verlauf der letzten Tage und Wochen mit Eintrag Nr. 4006, Eintrag Nr. 4007, Eintrag Nr. 4008, Eintrag Nr. 4012, Eintrag Nr. 4014, Eintrag Nr. 4017, Eintrag Nr. 4019, Eintrag Nr. 4036, Eintrag Nr. 4043). Jetzt werden die Betonbrocken wahrscheinlich ins Labor gekarrt. Man meint fast die Arbeiter auf den Bilder selber den Kopf schütteln zu sehen, was da angerichtet wurde.

Warum hat das alles 8 Jahre gedauert, obwohl es doch Beschlüsse und Anordnungen vom Landratsamt und von der Regierung von Oberfranken gegeben hat? Wenn schon kein Geld vorhanden war, kreditwürdig wird die VR-Bank doch wohl noch gewesen sein. Aber es ist Fakt dass die Kosten handelsrechtlich sowieso in die Bilanz eingestellt werden hätte müssen, mit dem Zeitpunkt der Kostenverursachung. Wenn es Herr Herzog heute auf dem Tisch hat, dann hat er es als Prüfer gesehen und seit 2005 als Gesamtverantwortlicher der Bank zusätzlich. Es dürfte ein weiterer Fall von Bilanzbetrug durch Vorstand und Prüfung darstellen, denn hier muss man weiter fragen, ob das ganze Grundstück und die Halle überhaupt die Kosten wert sind, die das ganze ausmachen. Wer hat also Manfred Heger mit dem Vertrag versehen unter Ausschluss aller bekannter und noch nicht bekannter Ansprüche und warum? Vielleicht auch geahnter aber noch nicht bekannter Ansprüche, die man gern im Boden von Wunsiedel versickert sehen wollte? Ist das über Computer des Genossenschaftsverbandes gelaufen in der Rechts- oder Prüfungsabteilung in München? Hoffentlich klärt das die Staatsanwaltschaft auf, dann kann man die Kosten den Prüfern oder dem Verband überhaupt belasten, denn die haben dann die Verantwortung von Manfred Heger auf sich geladen.

   

Nr. 3829

Sehender

6. Oktober 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Die Bankwirtschaft in der Vertrauenskrise

Das Deutsche Bankwesen in der Vertrauenskrise. Durch die Finanzkrise in den USA haben sich auch die Schwachstellen in der deutschen Bankwirtschaft eklatant aufgezeigt. Das Versagen von vielen Managern in der hieseigen Bankenlandschaft wirft die Frage auf, nach welchen Kriterien solche Positionen besetzt werden. Zum einen sind es abgehalfterte Politiker die sich plötzlich in Vorstandspositionen bei grossen Instituten wiederfinden. Hier sei die Frage erlaubt, wo denn die Qualifikation herkommt. Nur allein Berufspolitiker zu sein rechtfertigt eine Vorstandsposition noch lange nicht. Aber langjährige Wegfährten müssen eben adäquat entsorgt werden. Zum Schaden von uns Steuerzahlern. Natürlich kann die Kanzlerin lauthals verkünden es wird kein Sparer zu Schaden kommen. Aber wer bezahlt das wieder? Der Steuerzahler, wer sonst. Das grenzt schon an Perversität, wenn der Steuerzahler sein bereits versteuertes Einkommen in Spareinlagen anlegt und dann nochmals über das Steueraufkommen abgesichert werden muss. Wer hat hier versagt. Es damit nicht getan zu verkünden, die veranwortlichen Manager werden zu Rechenschaft gezogen. Das ist vollkommen richtig, aber was ist mit der Politik, die hier ebenfalls versagt hat. Müssen sich die Politiker selbst zur Rechenschaft ziehen. Eine obstruse Situation.

Zum anderen werden die Vorstandspositionen durch Connections besetzt. So wie dies auch im aktuellen Fall in der VR-Bank Marktredwitz der Fall ist. So wie der frühere Prüfer der auf Druck des Genossenschaftsverbandes auf den Vorstandsstuhl gehievt wurde. Damit er den Deckel auf die Verstösse und Unregelmässigkeiten draufhält. Die Ganzen Wertstellungsmainpulationen, Vereuuntreuung von Sicherungsgütern, Falschinformation der Mitglieder und Vertreter, Verschenken von gesicherten Forderungen, Verstösse gegen die Wirtschaftsprüferordnung und Genossenschaftsgesetz, Rechtsbeugung beim Handeslgesetzbuch wegen nicht eingebuchter Wertberichtigungen usw. Hier wurde ganz klar die Machtstellung des Verbandes ausgenutzt um unglaubliche Gesetzesverstösse zu übertünchen. Hier ist die Politik gefordert, diese Inzucht im im Bereich der Bankwirtschaft zu unterbinden. Was solche degenerative Vorgehensweisen bewirken, zeigt sich im lokalen Bereich bei der VR-Bank Marktredwitz und national und international in der jetzigen wirtschaftlichen Situation.

   

Nr. 3828

Besorgter

4. Oktober 2008, 18:27 Uhr

Betreff: Unser Geld ist sicher?

Wie sicher sind die Spareinlagen wirklich noch?
Spiegel: Milliarden für die eiserne Reserve (=Link)
Auszug aus vorgenannten Spiegel-Artikel:
Mit der spektakulären Rettung der Hypo Real Estate konnte der Kollaps der deutschen Kreditwirtschaft verhindert werden. Doch die Frage bleibt: Wie steht es um Deutschlands Banken und Sparkassen - wie sicher ist das Geld der Sparer?
Die Landesbank Baden-Württemberg muss bis Dezember 2009 Forderungen kurzfristiger Geldgeber in Höhe von rund hundert Milliarden Euro refinanzieren – zum Vergleich: Bei der Hypo Real Estate sind es gerade mal 35 Milliarden Euro.
Dazu kommen 10 Milliarden Euro bei der konzerneigenen Landesbank Rheinland Pfalz und weitere 3,5 Milliarden Euro bei der von den Schwaben übernommenen Sachsen LB.
Auch die Bayerische Landesbank hat 43 Milliarden Euro in den Büchern, die bis Ende 2009 fällig werden – und für die das Institut neue Geldgeber finden muss. Bei der Nord/LB sind es 42 Milliarden Euro und bei der WestLB wie auch der Eurohypo immerhin noch jeweils rund 30 Milliarden Euro.

   

Nr. 3827

Wissender

2. Oktober 2008, 22:49 Uhr

Betreff: Typisch, ganz typisch

Zum Beitrag 4044

Der Einschreibebrief des GVB vom 1.10.2008 (= Link) lässt tief blicken

Selbst die Verfasser scheinen sich in ihrer Haut nicht wohl zu fühlen. Denn wozu sonst unterzeichnen die beiden Herren mit " i.A. ".

Zum Verständnis dazu:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluß vom 5. November 1987 V ZR 139/87 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 210) entschieden, daß bei der Unterzeichnung "i.A." grundsätzlich eine Botenstellung und keine Vertreterstellung anzunehmen sei, da der Unterschreibende mit einem solchen Zusatz zu erkennen gebe, daß er für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes eine Verantwortung nicht übernehmen wolle und nicht übernehme

Es scheint, dass irgendjemand beim GVB (ich denke weit oben in der Pyramide) offenbar die vielen vielen Wahrheiten die in diesem Gästebuch über diesen Genossenschaftsverband zu lesen sind, nicht mehr ertragen kann und Angst davor hat, dass die vielen mündigen Gästebuchleser noch mehr Wahrheiten erfahren könnten.
Und so hat dieser jemand dann den Auftrag gegeben, eben gegen diese Wahrheiten vorzugehen.

Und diejenigen die den Auftrag dazu erhalten haben, die haben sich gefügt nach dem Motto: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

Aber ganz wohl war den beiden dabei offenbar nicht. Und deswegen haben sie nur mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet, weil sie keine Verantwortung dafür übernehmen wollen.

Und um überhaupt nicht aufzufallen, haben sie auch nicht angegeben wie sie heißen, denn normalerweise tragen die Schreiben des Verbandes unter der eigenhändigen Unterschrift noch den Namen des Unterzeichnenden damit jeder gleich weiß, wer dafür verantwortlich zeichnet.

Denn hinterher wills keiner gewesen sein.
Irgendwie kommt mir das bekannt vor.

   

Nr. 3826

Manfred Bleil

2. Oktober 2008, 19:57 Uhr

Betreff: Sorge

Zu Beitrag 4046
Sehr geehrter Sparer, ich kann Ihre grosse Sorge nachvollziehen und verstehen. Leider bin ich durch die VR-Bank Marktredwitz so geschädigt worden, dass ich keine Sparguthaben habe. Aufgrund der Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz ist schon zu überlegen, wem Sie Ihr Geld anvertrauen. Denn die Lösung mit zuhause aufbewahren ist natürlich wegen der Diebstahlsgefahr eine sehr schlechte Lösung.
Daher rate ich Ihnen, Ihr Geld zur Sparkasse Fichtelgebirge zu bringen. Denn diese erscheinen mir noch am seriösesten und gute Renditen zahlen sie auch!

Freundliche Grüssen
Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 3825

Ein Sparer

2. Oktober 2008, 18:08 Uhr

Betreff: In großer Sorge

Ich, ein einfacher Arbeiter und Nebenerwerbslandwirt habe hier eine Frage.Mein ganzes Erspartes habe ich bei der VR-Bank angelegt. Weil die Raiffeisenbank eigentlich die Bank für die Landwirte war. Mein ganzes Leben habe ich zusammen mit meiner Frau alles auf die hohe Kante gelegt, weil unsere Rente ja nicht besonders hoch sein wird. Wir können nachts schon gar nicht mehr schlafen, weil die schlimmen Meldungen im Fernsehen scheinbar auch vor den Raiffeisenbanken nicht halt machen. Was ist denn mit unserem Geld. Ist das noch sicher? Kann man denn noch überhaupt einer Bank trauen. Unser Neffe hat uns auf dieses Internet aufmerksam gemacht. Da wir kein Internet haben, schreibt er für uns diese Zeilen. Er hat uns die Beiträge hier lesen lassen. Das hat unsere Sorgen noch weiter erhöht. Weil auch scheinbar die Raiffeisenbanken unser Spargeld in Amerika kaputtmachen. Jetzt wo wir kurz vor der Rente stehen, soll wohl unser ganzes Geld weg sein. Wenn schon die angeblichen großen Manager keine Ahnung davon haben, wie soll denn ein ehemaliger Prüfer in unserer Bank was davon verstehen.
Wir wissen nicht wie es mit unserem Geld weitergehen soll. Am besten wir verstecken es zuhause. Kann uns jemand sagen, ob es bei der Sparkasse noch sicher ist. Dabei wollten wir nur in Ruhe unseren Lebensabend verbringen.

   

Nr. 3824

Nordlicht

2. Oktober 2008, 16:42 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband - Anspruch und Wirklichkeit

Zu Beitrag 4044

Die angeforderte Unterlassungserklärung des Genossenschaftsverbandes ist in mehrfacher Hinsicht ein schlechter Witz.

- Mit diesem Unterlassungsversuch blamiert sich der GVB bis auf die Knochen, denn es ist doch offensichtlich so, daß der GVB der Informationslecks im eigenen Verband nicht Herr wird und deswegen – nach Duldung der Veröffentlichung über viele Jahre – nun einen neuen Weg versucht. Der Verband kann jedenfalls nicht behaupten, daß er erst jetzt von der Internetseite Kenntnis erhalten habe.

- Es ist schon interessant, daß der Verband allein die Veröffentlichung des Schreibens vom 21. April 2008 kritisiert und nicht andere Schreiben, die den Verband bei einer öffentlichen Verhandlung des Falls in einem ganz schlechten Licht würden! Ausgerechnet dieses Schreiben mit allgemein öffentlich zugänglichen Zahlen soll Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis enthalten!?!

- Ist der Verband – gegenüber den anderen Verbänden? - so unter Druck, daß er diesen Nebenschauplatz eröffnen muß, der doch offensichtlich zu nichts führen wird? Sollte die Angelegenheit zu nichts führen, dann ist der Schaden für den Verband doch noch viel größer – außer Spesen nichts gewesen?

Zum Schreiben:
2. Absatz:
In den Schreiben des GVB werden als Empfänger genannt "An die Kreditgenossenschaften" (und damit auch an die Mitgieder!) und "Wichtig für:" (also nur ein Hinweis, wer es gelesen haben sollte und bei dem umfangreichen Verteiler quasi die ganze Bank)

Ein Veröffentlichungsverbot ist nicht zu erkenbar und machte auch keinen Sinn.

Es liegt im Ermessen der Vorstände der Genossenschaft, wie sie mit dem Schreiben gegenüber ihren Eigentümern umgehen, die ja ein berechtigtes Informationsinteresse haben, und wie es an ihre Eigentümer- den Mitgliedern der Genossenschaft - kommuniziert wird (z.B. im Bericht des Vorstands zur Geschäftsentwicklung oder in Pressemitteilungen).
So wird es sicherlich Banken geben, die – wenn sie über den Durchschnittswerten liegen – dies nach außen auch kommunizieren werden.

Dass die VR-Bank Fichtelgebirge das nicht tut, spricht schon allein für sich, denn dann würde wieder deutlich werden, dass die ganze Lobhudelei des Herrn H. - es würde besser und man sei über den Berg - eben nicht paßt.

Der GVB selbst zitiert im übrigen Zahlen aus diesem Schreiben in seiner Internetveröffentlichung:

"Bezirk Oberfranken
Der Bezirksverband Oberfranken betreut 71 Mitglieder. Darunter sind 32 Kreditgenossenschaften und 35 Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.
Die Bilanzsumme aller oberfränkischen Volksbanken und Raffeisenbanken (inkl. 3 Mitglieder in den neuen Bundesländern) betrug Ende 2007 8,9 Milliarden Euro. Sie hat damit gegenüber dem Vorjahr um 226 Millionen Euro zugenommen. Das entspricht einem Wachstum von 2,6 Prozent. Die Kundengelder nahmen im Jahr 2007 um 2,8 Prozent auf nun 7,3 Milliarden Euro zu.
Die Ausleihungen gingen im Jahr 2007 leicht zurück. Sie betrugen 4,5 Milliarden Euro. Neben dem Wachstum von Kundengeldern und Bilanzsumme haben sich auch die Verwaltungsausgaben positiv entwickelt. Sie sanken erneut und betrugen in Oberfranken im Jahr 2007 2,41 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Zinsspanne konnte nicht ganz gehalten werden. Sie sank in Oberfranken auf 2,27 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme. Das hat in der Summe zur Folge, dass das Gesamtbetriebsergebnis im Jahr 2007 mit 0,70 Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme geringer ausfiel als im Vorjahr (0,84 Prozent der DBS).
Einen Wermutstropfen in der Erfolgsbilanz stellt auch die gestiegene Cost-Income-Ratio dar, die im vergangenen Jahr 78,8 Prozent betrug (Bayernweit: 75,9 Prozent)."

Und wo steht die VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) im Vergleich?

Wieso sollten die Durchschnittswerte der Jahresabschlüsse vertraulich sein, wo doch alle Jahresabschlüsse im Unternehmensregister veröffentlicht werden müssen? Wir danken dem GVB, daß er uns diese Arbeit zeitnah abgenommen hat, einen bayernweiten Vergleich durchzuführen.

Daneben ist die Aussagefähigkeit der Zahlen des genannten Schreibens nebst Anlagen eh eingeschränkt, wie der GVB ja selbst angibt. Es handelt sich um eine Zusammenfassung aller Kreditgenossenschaften - der guten wie auch der schlechten Banken. Wie sich daraus ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ableiten ließe, ist unerfindlich.

In der Anlage heißt es dazu zum Beispiel:

Bei den Aufwendungen für Kreditrisiken heißt es:

"Wurde im Jahr 2002 noch fast die Hälfte (49,4%) des Betriebsergebnisses durch die Kreditrisiken aufgezehrt, so sind es...im Jahr 2007 nur mehr 6,5%. Der weiteren Entwicklung der Risikoaufwendungen kommt nach wie vor eine enorme Bedeutung zu; die GVB-Benchmark von 0,20% gilt unverändert als Orientierung, wobei für die 326 in die Auswertung einbezogenen Banken folgendes anzumerken ist:
- 280 Banken (88%) liegen bereits besser bzw. gleich der GVB-Benchmark (als Durchschnitt dieser Gruppe ergibt sich ein positiver Wert von + 0,01%)
- bei den 10% der Banken mit dem schlechtesten Koeffizienten liegt der Saldo der Kreditrisiken bei - 36%, sie verursachen nahezu den kompletten Bewertungsaufwand (mit einem absuluten Anteil von 98,6%)
Ein relativ kleiner Teil der Banken nimmt somit negativ Einfluss auf den GVB-Durchschnittskoeffizienten, bei diesen Banken ist die Risikotragfähigkeit - wenn überhaupt - nur noch bedingt vorhanden.“

Interessant ist, daß ca. 30 Banken - ohne diese zu nennen! - teilweise schon (oder noch) so schlecht dastehen, daß sie wohl Sanierungsfälle wären? Wie wird sich das wegen der Finanzkrise jetzt weiterentwickeln, wo Verluste schon jetzt nicht tragbar sind?
Wann fällt die erste kleinere Genossenschaftsbank bzw. wann darf der Sicherungsfond – und damit alle Mitglieder aller Genossenschaftsbanken in Deutschland – für die Unzulänglichkeiten des Verbandes zahlen , der als Monopolprüfer die maroden Banken seit Jahren vor dem Zusammenbruch schützt?

Denn man kann davon ausgehen, daß es Institute geben wird, die entweder nicht nur über den Genossenschaftsverbund Geschäfte abwickeln oder über Verbandsinstitute vermeintlich sichere Papiere erworben haben – obwohl sie nie verstanden haben, was eigentlich dahinter steckt-, die nun – wie bei Lehman – ausfallen?


Und in der Folge stellt sich dann schon die Frage, wie der GVB auf seiner Home-Page dann noch pauschal behaupten kann:

„Die bayerischen Genossenschaften kennen ihre Märkte, handeln lokal – und dort erfolgreich und verantwortungsvoll. In den Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche sind Genossenschaften die Stabilisatoren regionaler Märkte.“

Ach so ist das also – na dann bestehen ja keine Probleme?! Kreditengagements in Slowenien? Illegale Goldgeschäfte mit Afrika? Verursachung von Umweltschäden? Diebstahl von Sicherungsgütern? Falschinformation oder gar keine Information der Mitglieder sind verantwortungsvolles Handeln?


3. Absatz:
Wer ist denn Mitglied des Verbandes? Das sind die Genossenschaften und damit deren Eigentümer, die Mitglieder, vertreten durch den Vorstand. Nach Auskunft der GVB sind in Bayern mehr als 1/4 der erwachsenen Bevölkerung Mitglied einer Genossenschaft. Da könnte man ein öffentliches Interesse an einer solchen Auswertung vermuten.

Wie kann es sich bei den Informationen aus dem genannten Rundschreiben um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln? Die genannten Daten betreffen doch gar nicht die Daten des Genossenschaftsverbandes selbst?!

Es handelt sich vielmehr um eine Auswertung von Kundendaten, die dem zustimmen mußten (?!?), die im elektronischen Unternehmensregister jedermann zur Verfügung stehen und somit kaum als Geschäftsgeheimnis herhalten können.

Schlußbemerkung:
Es ist für den GVB ein Ärgernis, daß die offensichtlich aus politischen und persönlichen Motiven getrieben Verbandspolitik des GVB - Stichwort: Fusionen bzw. Zwang zur Fusion - und die Einflußnahme auf Entscheidungen der vorgeblich unabhängigen Genossenschaften, die vermutlich weit über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen, hier öffentlich gemacht werden. (z.B.: Warum nur Fusionen und kein Verkauf von Genossenschaften zum Wohle der Mitglieder?)

Das unheilvolle Prüfmonopol steht hier auf dem Spiel, denn es ist klar, daß der GVB seine Monopolposition ausnutzt und seine eigene Verbandspolitik betreibt, statt sich um das Wohl der Mitglieder der Genossenschaft zu kümmern.


So möchte sich der GVB sehen und so ist auch noch weitgehend das Bild in der Öffentlichkeit:
"Die Gesamtschau über sämtliche Tätigkeitsfelder des Genossenschaftsverbandes zeigt für das Jahr 2007: Der GVB hat sich als stabiler und geschätzter Partner der bayerischen Genossenschaften etabliert. Er ist verantwortungsvoller Prüfungsverband, mitgliederorientierter Dienstleistungsverband und engagierter Interessenvertreter seiner Mitglieder, den genossenschaftlichen Unternehmen in Bayern."

Wie ist das mit den Schikanen gegenüber unwilligen Vorständen und Aufsichtsräten vereinbar, die nicht der Politik des Verbandes folgen wollen und können?

Wie ist das mit dem veranwortungsvollen Verhalten in der VR-Bank Marktredwitz (jetzt Fichtelgebirge) vereinbar?
Es wurden und werden nicht die Interessen der Mitglieder - der Genossenschaften und ihrer Eigentümer - den Mitgliedern - vertreten, sondern in Marktredwitz über Jahre unfähige Vorstände im Amt gehalten bis ein ehemaliger Prüfer an der Spitze der Bank etabliert ist, um die ganzen Verbrechen gegenüber der Genossenschaft still und heimlich in die Verjährung zu führen und sich zu Lasten der übrigen Genossenschaften durch dubiose Verkäufe von Filialen an Genossenschaften sanieren, die sich das eigentlich nicht leisten dürften.

Die unfähigen Vorstände werden für ihr Schweigen dann noch über Jahre mit dem Bezug ihrer Pensionen und sonstiger Vergünstigungen belohnt.

Ein Regress wird auf Beratung des Verbandes durch die Vertreterversammlung zunächst verhindert, um dann doch noch – aus eigennützen Motiven der ansonsten betroffenen Aufsichtsräte und des Prüfverbandes – entgegen des Votums des höchsten Organs der Genossenschaft aktiv zu werden.

Da stimmt doch was nicht – erst hüh und dann hott? – und es zeigt doch, daß schon die erste Entscheidung den Vertretern unter falschen Voraussetzungen abgezwungen wurde, unter tätiger Mitwirkung des Verbandes, der ja auf allen Vertreterversammlungen anwesend war und zu jeder Zeit hätte das Wort ergreifen können!!! – Das hat er aber ganz bewußt nicht und das läßt ganz tief blicken in die tatsächlichen Interessen des GVB und bestätigt die unheilvolle Verstrickung von Beratung und Prüfungsmonopol.

   

Nr. 3823

Webmaster

2. Oktober 2008, 15:35 Uhr

Betreff: Strafbewehrte Unterlassungserklärung aufgrund von Verbandsrundschreiben

Der Genossenschaftsverband hat dem Wunsiedeler Kreis untersagt die Verbandszahlen und Durchschnittswerte aus den Jahresabschlüssen der bayerischen Genossenschaftsbanken über diese Internetseite bekannt zugeben. Der Einschreibebrief des GVB vom 1.10.2008 (= Link) lässt tief blicken. Welche Ängste treiben den GVB um? Hat man Angst, dass Außenstehende die Zahlen nachrechnen können, oder ist das Eigenkapital gesunken? Es könnte ja nicht ausgeschlossen sein, dass mehrere Banken ihr Eigenkapital in Amerika verzockt haben, oder? Die spannende Frage ist auch, ob die VR-Bank Fichtelgebirge aus Ertragsnot Anlagen in den USA in diesem Segment getätigt hat? Die Mitglieder der Bank fragen sich, ob sie aufgrund ihrer Nachschusspflicht mit in Anspruch genommen werden könnten?

Zudem gibt der GVB selbst die Zahlen bekannt, um sich auf die Schultern zu klopfen können. Niemand konnte annehmen, dass dies geheim sein sollte, denn die Werte gehen teilweise ein in jeden Jahresabschluss bei den Banken und sind somit für jedes Mitglied einsehbar. Warum sollen diese Zahlen nicht der Einfachheit und offenen Transparenz halber beim Wunsiedeler Kreis veröffentlicht werden? Sie helfen doch auch die VR-Bank Fichtelgebirge ins rechte Licht zu rücken. Oder scheut man auch den Vergleich mit anderen Bankgruppen, die ein bombiges Eigenkapital haben , aber dennoch der Vorstand wegen Kreditverluste gehen musste? Es sind doch Zahlen, welche die Eigentümer der Banken (Mitglieder) interessieren um vergleichen zu können wie ihre Bank in der eigenen Gruppe und gegenüber Konkurrenzbanken da steht. Ist der Genossenschaftsverband ein Verband der Geheimniskrämer, ein Verband der Vorstände? Warum werden die Mitglieder aus dieser Information ausgeschlossen? Der Wunsiedeler Kreis hat doch die letzten 4 Jahre diese Informationen immer ohne große Probleme erhalten, daher ist man davon ausgegangen, dass man es auch weitergeben darf in einem Medium, dass auch viele Interessierte erreicht.

Warum jetzt diese Aktion? Der Wunsiedeler Kreis war auch bestrebt in diesem Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, es wurde damit doch niemandem geschadet. Da wäre es natürlich in Zukunft angebracht, dass auf den Rundschreiben vermerkt würde: „Geheime Kommandosache, der Öffentlichkeit und auch den Mitgliedern nicht preis geben, geheim, streng vertraulich, ja nicht an den Wunsiedeler Kreis“, oder ähnliches. Aber das verstößt ja schon gegen das Genossenschaftsgesetz, wenn Gerichte die Mitgliedergemeinschaft als das allumfänglich zuständige Entscheidungsgremium bezeichnen, wie soll das gehen, wenn man den Mitgliedern schon die Vergleichszahlen zu den Jahresabschlüssen verwehrt? Wie weit ist der Schritt, dass Vorstände den Aufsichtsräten die Risikozahlen der Bank verwehren, wie es der Prüfungsbericht bei der VR-Bank Marktredwitz im Jahr 2004 herausgestrichen hat, wie weit ist es, dass eine Bank mit Absprache der Prüfer diese wichtigen entscheidungsrelevanten Werte verwehrt, oder läuft es bei der VR-Bank Fichtelgebirge in Marktredwitz seit Jahren darauf hinaus, weil man auch noch den eigenen Prüfer Johannes Herzog zum Vorstand gemacht hat und der andere Prüfer auf der Vertreterversammlung wahrscheinlich dem Gesetz widersprüchliche Aussagen gemacht hat um die eigene Haut und vielleicht die des Genossenschaftsverbandes zu retten? Soll es so sein, dass die Vorstände sich heraussuchen dürfen welche Zahlen sie positiv raus ziehen dürfen? Ist das korrekte Information wenn auf den Versammlungen gegenüber den Mitgliedern so einseitig und selektiert verfahren wird? Information wenn es gut rüber kommt, Schweigen wenn schlechte Ergebnisse und Ereignisse zu vermelden wären? Die Presse- und Statistikabteilung des Verbandes ist doch für die Genossenschaftsmitglieder da und nicht als Propagandaabteilung der Vorstände.

Ist es eher anzunehmen, dass die großspurig angelegten Aussagen des Präsidenten Dr. Götzl hinsichtlich von Verlusten in Amerika-Anleihen der genossenschaftlichen Banken in Bayern, aber auch der beratenen Kunden, ad Absurdurm geführt werden. Warum diese Unterlassungsaufforderung gerade jetzt? Wird da bei einigen Banken das ordentliche Ergebnis kaum ausreichen, so dass hier auch Eigenkapitalanteile verloren gehen würden? Darüber sollte man offen und ehrlich berichten. Laut großem Zeitungsbericht von der Pressereise auf Mallorca !!! (= Link) hat Präsident Dr. Götzl von dort berichten lassen, dass die genossenschaftlichen Banken in Bayern „keine Geschäfte mit heißer Luft“ machen, obwohl das Handelsblatt einen Tag später (= Link) über die verblasene Milliarde bei den Genossen schreibt. Im Frankenpostartikel hat doch Dr. Götzl genau die Zahlen aus dem Verbandsrundschreiben genommen, die nur in ausgewählter Form der Öffentlichkeit oder den interessierten Mitgliedern bekannt gegeben werden dürfen. Und der Rest bleibt Schweigen? Der Genossenschaftsverband hat eine große Nase, an der er sich gefälligst fassen sollte und nachdenken was er unter Information auch im Sinne von § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) versteht.

Hat Herr Dr. Götzl Angst, dass man in nächsten Jahr die Zahlen im Eigenkapital aus den Statistiken heraus berechnen kann, ob gar das Eigenkapital geschrumpft ist, wenn Insider hinter vorgehaltener Hand schon von Verlusten alleine in Bayern von mindestens 100 Millionen € oder gar einem Mehrfach davon munkeln?

In genossenschaftlicher Verbundenheit
Ihr Webmaster

PS: An unsere Leser, wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden wie es mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung weiter geht. :wfm:

   

Nr. 3822

Vor Ort

1. Oktober 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Nach was sehen die Bilder wohl aus?

Nach was sehen die Bilder vom Verladen (= Link) beim Boschdienst vor acht Jahren wohl aus? Das sich da jemand drum geschert hat was mit der Giftlache passiert? Die Bodenwerte müssen festgestellt werden, so steht es jetzt in der Zeitung? Interessiert die Prüfer nicht wenn eine Bank für einen Umweltskandal verantwortlich ist, oder ist es wirklich so, dass man vertuschen muss, wo denn das tonnenschwere Gerät mit all den anderen hin gekommen ist? Hier haben Sie es vor Augen in der Kraußoldstraße, so was kann man sich auch für die Prüferakte ausdrucken und auch in der Prüfungsabteilung in der Türkenstraße in München kann man problemlos Augenschein nehmen was innen passiert ist mit den Sachen, die wir in Eintrag Nr. 1372 schon oft gesehen haben. Und lieber Herr Herzog und auch Herr Heidel, nichts schaut danach aus, als ob nicht mal vom Händler Geld zu kriegen gewesen wäre. Wenn man die Bilder in Eintrag Nr. 4006 und Eintrag Nr. 4007 vergleicht, schneiden die nicht auch noch an der falschen Stelle auf? Die 200 l Brühe ist doch auch hinten über das Mauerwerk abgehauen.

   

Nr. 3821

Uwe

1. Oktober 2008, 15:31 Uhr

Betreff: Herr Schelter wo stehen Sie?

Herr Schelter, auf welcher Seite stehen Sie, auf der Seite der Vertuscher oder auf der Seite der Mitglieder? Klären sie uns einfach nur auf, ob Sie mit der Waldeslust auch nur in eine Falle gelockt wurden, oder waren Sie zuerst auch begeistert, weil die VR-Bank der Region auf Kosten der Mitglieder den Gefallen getan hat das braune Lager zur Luisenburg zu ersparen?

Wenn es so war, dann decken Sie wieder die unsaubere Arbeit der alten Vorstände. Sind Ihnen seither Lichtermeere aufgegangen oder sind Sie noch auf dem Standpunkt von damals? Haben Sie die Wirtschaft da oben für Ihre eigenen Betriebsfeste gebraucht und für manches Fest im Privatbereich von Vorständen und sonst wem? Hat man sie deswegen über Wasser gehalten bis es nicht mehr gegangen ist? Haben die Vorstandschaft der Bank und ein paar eingeweihte Aufsichtsräte nicht damit gerechnet, dass ausgerechnet so ein Käufer daher kommt? Dann musste man handeln und die Ausbuchung eines Teils des Kredites über Abschreibung war die einzig mögliche Rettung, obwohl Sicherungswerte genug vorhanden gewesen wären. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit war nicht mehr da, aber Sie wussten plötzlich nicht mehr was Sie tun sollten, obwohl Sie dem Kunden alles abgenommen, oder mit Sicherungsverträgen auf die Bank überschreiben haben lassen. Ist damit ein vollkommen unrentables Kreditverhältnis mit Substanzverzehr großen Ausmaßes entstanden, wie vielleicht so viele mit Heger, Wolf und Krämer und den untätigen Prüfern des GVB ohne geordnete Organisation bei der Bank, vorgeschrieben im Kreditwesengesetz und von niemandem kontrolliert? Da kann man schon Parallelen zur Ludwigstraße in Wunsiedel ziehen. Und um sich den Vorwurf zu ersparen, die Bank sei an dem braunen Informationszentrum in Wunsiedel schuld, hat man schnell Vermögen der Mitglieder von 432.000 € plus Kosten und noch offener Zinsen verschenkt.

Klären Sie auf Herr Schelter, haben Sie bescheid gewusst von Anfang an als Notvorstand, haben Sie weggeschaut und gesagt macht das ohne mich, ich werde allem zustimmen? Hat man dem Kunden die Zusage zum Nachlass über die unglaubliche Summe von 432.000 € schon gegeben bevor man den Aufsichtsrat informiert und gefragt hat? Über einen Einzelverlust von 432.000 € muss doch auch die Revision einen Bericht erstellen, was steht da drin und wie ist der Aufsichtsrat davon informiert, wie hat man es im Prüfungsbericht dargestellt?

Keiner ist frei bei dem Fall, es ist die Fußkette von Johannes Herzog für jeden anderen Vorstand, einschließlich dem Neuen, Uwe Heidel, und jedem einzelnen Aufsichtrat. So sieht es aus, wenn sich Johannes Herzog mit seiner Rückendeckung des Verbandes vor die Aufsichtsräte stellt, wie er es angeblich getan hat, als Dr. Nickl über die Kontrollpflichtverletzungen bei den Aufsichtsräten berichtet hat. Es kämpfen nicht nur die alten und neuen Vorstände um ihre Köpfe, die von den Vertretern eingesetzten Kontrolleure der Mitglieder hängen schwer mit in den Seilen. Manchem Aufsichtsrat sein Weg führt auch täglich vorbei an Gruben in der Ludwigstraße in Wunsiedel.

   

Nr. 3820

L.

1. Oktober 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Warum handelt der Aufsichtsrat nicht?

In dem Schreiben von der Bank im letzten Eintrag, da sind doch in der Fußzeile die Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende genannt. Warum hat also Reiner Loos, der AR-Vorsitzende von damals, seinen Berufsstand wie eine Doktortitel mit angeführt und trotzdem nicht gehandelt? Warum hat man den armen Kerle bei der nächsten Gelegenheit auch noch vom Vorsitz gegen Werner Schelter ausgetauscht? Wenn Johannes Herzog und Reinhold Wolf schon von den anderen Ansprüchen so belastet sind, dass ihr Vermögen zur Schadensabdeckung nicht mehr ausreicht, dann können wir doch annehmen, dass Uwe Heidel und Werner Schelter als Vorstände auch zugestimmt haben und dann haben wir noch alle Aufsichtsräte, die zwar laufend informiert sind, aber auch den Schnabel nicht aufbringen. Ob die zugestimmt haben, was wahrscheinlich ist, oder auch nicht, ob Sie sich von Johannes Herzog verdummen lassen und so tun, als ob es ihnen helfen würde wenn sie einfach nicht hinsehen (vergleiche Flex), allein ihr Nichthandeln bringt sie schon selber in die Haftung.

Und so wollen wir jetzt endlich auch mal wissen, was denn der Aufsichtsrat für Ansprüche gegen die Vorstände herausgebracht hat, wie man es auf der Vertreterversammlung im Juni bekannt gegeben hat. Wenn das nicht genannt wird, dann muss man wieder die Staatsanwaltschaft hin schicken, mit dem Strafantrag des Verdachtes der Unterdrückung berechtigter Ansprüche der Bank gegen die Vorstände bevor auch noch das Letzte verjährt, weil sonst wird ja nur gebunkert. Wir wollen auch wissen, ob die Ansprüche gegen die Vorstände beim Jägerstüberl und bei der Waldeslust aufgegriffen sind. Und wenn da in Allem die Ermittlungen laufen, dann hängt jeder Aufsichtsrat schneller selber drin als er es heute sieht und als ihm lieb sein kann. Oder wissen die es schon ganz genau, wie es um sie selber aussieht? Es ist nach wie vor sehr spannend. Um Geschäft geht es bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz kaum noch, um die eigenen Köpfe geht es und ein möglichen stärkeren politischen Einfluss hat der Wähler wieder zunichte gemacht.

   

Nr. 3819

Gesehen

1. Oktober 2008, 11:51 Uhr

Betreff: Mit dem Forderungsverzicht zur Waldeslust ganze Stäbe bei der VR-Bank beschäftigt

Es ist ja nicht so, dass solche Angelegenheit, wie das mit der Waldeslust bei der VR-Bank im ganzen Haus verkündet wurden, aber wie das Kundenanschreiben zu Forderungsverzicht (= Link) vom 2. März 2007 zeigt, wurden doch ganze Stäbe damit beschäftigt. Und die Verkaufsvereinbarungen zu den Gaststätten waren da beim Notar ja schon durch, also hat man sich schon vorher was in die Hand versprochen und nur noch vertraglich fixiert. Ob der Handschlag nur von Johannes Herzog war und die Anderen keine andere Wahl hatten als nur abzunicken, dass können nur die Ermittlungen ergeben, oder andere nahe Stehende sagen.

Interessant bleibt nach wie vor wie die externen Prüfer des Genossenschaftsverbandes so ein Geschenk ohne Not an einen Kunden mit einem Bankverlust von bald einer halben Million in den Einzelprüfungsprotokoll zu dem Engagement beurteilt haben? Anscheinend aber doch sehr wohlwollend und zustimmend.

   

Nr. 3818

Wissender

1. Oktober 2008, 11:30 Uhr

Betreff: Herr Herzog nicht davon kommen lassen – Strafantrag vom 24.06.08 zur Waldeslust

Man darf das Davonducken des Herrn Johannes Herzog einfach nicht mehr zulassen. Wenn wir uns die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 vor Augen führen, wenn es unstrittig ist, dass da ca. 200 Liter Spezialöl ausgelaufen sind, dann ist es eine riesen Sauerei, wenn der Prüfer des Genossenschaftsverbandes sich auf den Vorstandsposten schleicht in dem er den Mantel des Schweigens über so etwas legen will und die ganze Maschenerie des gesetzlichen Prüfungsverbandes, des GVB, mit hilft. Weil es überall so ist, und weil die Sauereien eben nicht mit dem Jahr 2004 geendet haben, wie es der Exprüfer Herzog gerne in die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) diktieren hätte wollen, zeigt es sich, dass man zu Vielem bis hin zu Allem bereit ist die alten Schweinereien elegant und an den Mitglieder vorbei und zum großen Teil auch noch auf deren Kosten zu erledigen und still zu bereinigen, wie mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) beim Jägerstüberl und bei der Waldeslust. Hoffen wir also, dass die Staatsanwaltschaft an dem hier noch mal aufgezeigten Strafantrag vom 24. Juni dran ist. Herr Herzog ist auch wirklich nicht zuständig, auch nicht als Regisseur, dass drei Bankchefs Freisprüche erhalten, dahinter versteckt sich im Grunde nur sein selbst geplanter eigener Freispruch:

Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

Anonym, ……………, den 24. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34, § 41 und § 62 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auch auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098 im Gästebuch der genannten Internetseite.

Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Beratungen während seiner Periode als Notvorstand mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung durch die Vorstände darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlungen vom 25. Juni 2007, vom 23. April 2008 und vom 19. Juni 2008 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3817

Auskenner

30. September 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Die Brandstifter

Was ist denn mit der Antwort auf den offenen Brief des Herrn Bleil an Johannes Herzog. Ich gehe davon aus, das wieder mal keine Antwort erfolgt, wie auf alle offenen Briefe in diesem Gästebuch.Einfach abtauchen und die Dinge aussitzen wollen, das ist die Taktik, weil von Strategie kann man hier nicht mehr sprechen, denn die ist langfristig ausgelegt. Aber langfristig, nicht mal kurzfristig kann Johannes H. in dieser Bank mehr planen. Er ward auch in letzter Zeit dort sehr selten gesehen. Aber wenn man soviele Dinge auf dem Kerbholz hat, dann ist es auch besser den Kopf einzuziehen. Denn "auf eine bisschen Stolz" braucht man wirklich nicht zu sein. Wer 432 T€ gesicherte Forderung verschenkt, um in Stadt und Land den grossen Max zu spielen, der ist einfach fehl am Platz. Zudem ist sind nur läppische Versuche gestartet worden, die Schäden aus Wertstellungsdifferenzen wieder gutzumachen. Die Fehlleistungen als Prüfer, der durch sein angesammeltes Wissen zum Vorstand mutierte, sind für sich genommen schon ein k.o.-Kriterium für den Exprüfer. Den Deckel auf den Dampfkessel VR-Bank Fichtelgebirge drauf zu halten, das wird weder einen Johannes Herzog, noch seinen früheren Arbeitgeber Genossenschaftsverband Bayern gelingen. Dazu hat sich zuviel Druck angestaut. Das Fatale daran ist, dass der Genossenschaftsverband Bayern und sein Verbandssoldat Herzog selbst das Feuer unter dem Kessel angezündet haben.

   

Nr. 3816

Genossenschaftler

29. September 2008, 14:37 Uhr

Betreff: Verhindern dass sich Johannes Herzog raus redet

Wenn die Ermittlung andauern bei der VR-Bank, warum haben Sie denn überhaupt begonnen? Weil die Prüfer die Staatsanwaltschaft informiert hat, die Aufsichtsräte oder korrekte Vorstände selber? Oder weil der Staatsanwaltschaft über die tollen Aussagen von Reinhold Wolf beim Gold-, Gold-, Goldprozess ganze Lichtermeere aufgegangen sind, oder weil man die Signale aus dem Wunsiedeler Kreis einfach nicht mehr ignorieren konnte?

Was nehmen wir wohl alle am stärksten an? Wenn nun Unterlagen gesammelt werden und mehr als eine handvoll bestausgebildeter Staatsbeamter Monate drüber hängen über der Angelegenheit, kann dann ein Herr Herzog so tun, als ob er nichts wüsste? Sowohl als Prüfer hatte er an mehrere Gesetze gebunden die Pflicht einzugreifen und als Vorstand hat er ebenfalls die Pflicht Schäden durch die Vorgänger zu bereinigen. Erstens aus der Aufklärungspflicht und zweitens um die Ansprüche zu sichern. Was hat Herr Herzog also alles gemacht, was seine Pflicht gewesen wäre außer noch 432.000 € hinterher zu werfen um das Mäntelchen nur an dieser Stelle zu flicken, das man drüber geworfen hat? Herr Herzog steckt mitten drin in den Ermittlungen, dass darf man annehmen, er ist noch für alles greifbar, in vielen dieser Fälle hat er nämlich schon die Verjährung für seine Vorgänger herauf geschworen. Gegen wen soll man also noch in diesem Umfang ermitteln?

   

Nr. 3815

einer

29. September 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Und die Moral von der Geschicht?

Und die Moral von der Geschicht ist, wie man wahrscheinlich Gifte im Boden bis hin zum Schwermetallen und Quecksilber bei 200 Liter Spezialöl als Prüfer zudecken wollte, weil man Angst hatte über verschwundene Maschinen und Werkzeuge berichten zu müssen, die sich anscheinend in Luft aufgelöst haben sollen, hofft man nun, dass der ganze Dreck schon weit genug unten ist, weggeschwemmt ist oder für die Materialien die Halbwertzeiten oder Versickerungs- oder Verdunstungszeiten niedriger als 8 Jahre sind. Und bei dem Fall, da darf man glauben, dass den nicht nur ein Revisor Johannes Herzog in der Hand gehabt hat. Da sind schon etliche Augenpaare am Kopf und auch unter den Füßen zugedrückt worden, die sogenannten gesetzlichen Prüfern gehört haben. Und irgend jemand muss immer gesagt haben, geheime Kommandosache, hinschauen ja, aber Finger weg lassen und nichts unternehmen. Und mit Moral kommt auch ein Zwischenstopp, der zuerst so ausschaut wie die Bilder zu Eintrag Nr. 4006 und Eintrag Nr. 4007, dass man dann Tonnen schwere Betonklötze rauszieht, auflädt und im Labor untersucht. Und ein gewisser Johannes Herzog wird dort genauso schauen ja nicht in die Nähe zukommen, genauso wie beim Goldmärchenprozess, wo es im Hintergrund um das Versagen seiner Prüfung bei dem Kredit gegangen ist und er den Dreck in den Akten genauso nicht sehen wollte wie beim Maschinentransport in Wunsiedel. Und was ist das Ende von der Geschicht?

   

Nr. 3814

manfred bleil

29. September 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Von der Bank zu verantwortende Grundstücksverseuchung

23. September 2008

Offener Brief


Vorstand und Aufsichtsrat der

VR-Bank Fichtelgebirge eG



95615 Marktredwitz



per Fax


Bilanzielle Bewertung Ihres Grundstückes und der Immobilie Ludwigstraße 95 in Wunsiedel





Werte Herren Vorstände und Aufsichtsräte der VR-Bank Fichtelgebirge eG,



dieser Tage wurde mit der Sanierung des Grundstückes Ludwigstraße 95 in Wunsiedel begonnen. Viel mehr muss man jedoch davon ausgehen, dass die Maßnahmen im Inneren des Gebäudes vorerst dazu dienen sollen um festzustellen in wie weit das Gebäude und der Untergrund durch die Vorfälle im Dezember 2000 mit giftigen Substanzen konterminiert sind.



Bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Bewertung das Objekt in der Bilanz der Bank steht, oder für den Fall, dass es zu den im Lagebericht 2007 genannten Objekten zählt, welche an die Abwicklungsgesellschaft im genossenschaftlichen Verbund übertragen wurden, zu welchem Wert dies geschah ! Bitte teilen Sie mir auch mit, welche Kosten für die Überprüfung und Sanierung veranschlagt sind und ob hierfür im Jahresabschluss 2007 Risikorückstellungen vorhanden sind !



Ihre Antwort erwarte ich bis zum Donnertag, den 25. September 2008.



Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3813

Der Wissende

29. September 2008, 12:28 Uhr

Betreff: Adios Amigo

Die Rechtsberatung des Genossenschaftsverbandes hat in ihrem Rundschreiben vom 13.10.2005 schreibt der Verband folgendes: Auf Grund aktueller Berichterstattung in Presse und Fernsehn werden nachfolgend die Grundsätze, wie auf einem Kontokorrentkonto zu valutieren ist erläutert. Einleitend sei angemerkt, dass eine Bankparxis, Zinsgewinne durch verspätete Gutschriften von Zahlungseingängen zu erzielen bzw. Zinsgewinne durch die verfrühte Valutierung von Zahlungsabflüssen zu erzielen eine Plichtverletzung der Bank im Verhältnis zum Bankkunden darstellt. Es sollte daher auf eine korrekte Wertstellung geachtet werden. Bitte beachten sie weiter, dass nachstehende Grundsätze auch für Geschäftskunden gelten. (vgl. BGH WM 1997, 1661, 1862). Die Zinsanchteile aus verspäteter Wertstellung treffen Geschäftskunden in gleicher Weise wie Privatkunden, so dass eine Differenzierung nicht gerechtfertigt ist.
Dann folgen die die vorgenanten Grundsätze, welche über den Wunsiedeler Kreis abgerufen werden können.
Diese Aussagen wurden ja bewirkt, aufgrund des vom Wunsiedeler Kreis erstrittenenen Urteils zur Wertstelungspraxis in der VR-Bank Marktredwitz.
Der Vorstand Herzog, tut allerdings so, als ginge ihn das garnichts an. Das sei alles vor seiner Zeit gewesen. Dabei hat er als Prüfer diese Wertstellungspraxis genau gewusst. Nach Motto wir halten alles unter dem Teppich und wenn einer dieser "blöden" Kunden aufmuckt, dann machen wir ihn aufgrund unserer wirtschaftlichen Macht einfach platt. Aber wie es scheint sind die Verbandsrundschreiben nur Lippenbekenntnisse, denn spätestens ab diesem Rundschreiben muss es dem letzten genossenschaftlichen Vorstand klar gewesen sein, dass die Wertstellungspraxis ungesetzlich ist. Und für verursachten Schaden muss immer noch der aufkommen, der ihn verursacht hat. Wo bleibt also die Entschädigung für die über den Tisch gezogenen Kunden. Selbst rechtskräftige Urteile sind anscheinend kein Grund für den Schaden auf zukommen. Warum Herzog, dies nicht macht scheint klar zu sein. Bei der Riesensumme, die sich aufsummieren würde, wäre die Bank mehr pleite. Diesen Schuh will sich Herzog anscheinend nicht anziehen. Dabei hat er die Bank sowieso schon heruntergewirtschaft, noch mehr als es seine Vorgänger es schafften. Da passt es gut ins Bild, dass die Bank jetzt nach 8 Jahren versucht, die von ihr verursachten Umweltschäden zu beseitigen. Ob es sich damit bewenden lässt, den Boden aufzuschneiden. dass können Fachleute besser beurteilen. Warum die Umweltaufsicht es erst nach diesem langen Zeitraum schafft, Bewegung in diese Geschichte zu bringt, bleibt rätselhaft.
Johannes Herzog konnte in keiner Phase seiner Amtszeit, die von ihm selbst propagierten Erwartungen erfüllen. Er hatte genug Zeit, die VR-Bank Marktredwitz wieder in eine vernünftige wirtschaftliche Schiene zu bringen. Aber nur mit Vertuschen, unter dem Teppich kehren, die Schuld auf andere abzuwälzen und sich selbst auf die Schulter klopfen ist in der heutigen Zeit kein Blumentopf mehr zu gewinnen. Adios Johannes, deine Zeit ist abgelaufen.

   

Nr. 3812

Aus ...

28. September 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Kriegsgewinnler Johannes Herzog?

Der Prüfer Herzog glaubte sich in einem sicheren Netz der Verstrickungen. Doch welches Seil wird als erstes brüchig, wo wirkt die Feile am schnellsten? Die Staatsanwaltschaft hat Zeit, sie steht in keiner Verpflichtung schnell und sofort zu handeln und es darf schon angenommen werden, dass die Sache nicht mit Heger, Wolf und Krämer abgetan ist. Wer kommt mit in den Strudel und wer sucht für sich den Anker und sagt, dieser ehemalige Prüfer hat uns gesagt, wenn ihr euch an meine Seite stellt, dann geb ich euch den Schutz und es wird nichts passieren, wie es angeblich bis nach der Bekanntgabe der Ermittlungen bei der VR-Bank der Fall gewesen ist. Wem kann Johannes Herzog selber noch trauen? Wer kann sich neben Johannes Herzog stellen, wenn er gefragt wird, wo er sich denn die Berechtigung her genommen hat mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) Gelder der Genossenschaft zu verschenken? Werden Aufsichtsräte sagen, ja wir haben beratend mitgewirkt am gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, oder er wurde uns von Horst Pausch und den Prüfern Grothoff und Herzog nur vorgelegt und es wurde gesagt, stimmt einfach zu, es ist schon richtig was wir gemacht haben, oder bei Karl Krämer, dass man den Aufsichtsrat komplett aus allen eigenen Tätigkeiten heraus holte und an einem Montagfrüh um halb neun die gleiche Veranstaltung wiederholte, wie bei Manfred Heger?

Neben den 432.000 € die Johannes Herzog selbst zu verantwort hat, sind es nämlich über die Dienstaufhebung von Heger und Krämer die Verantwortung des heutige Vorstandes als Prüfer die auch über die Ermittlungen im Feuer stehen werden. Wenn es um die ungesetzlichen Kredite mit Flex und Gold, Gold, Gold geht, die vor dem Jahr 2004 gewesen sein sollen, dann verdummt man doch die Staatsanwaltschaft, wenn man nicht auch die Überziehungssituation bei der VR-Bank ins Kalkül zieht und dass dies von den Prüfern nicht unterbundne wurde und das zwar Dr. Nickl in einem schnell gemachten Gutachten (was heißt hier Gutachten?) festgestellt hat, dass die Vorstände die Kreditverluste durch Verstöße und Manipulationen zu § 18 KWG, mit den wirtschaftlichen Unterlagen der Betriebe hervorgerufen und verschärft haben dürften, oder dass Reinhold Wolf selbst vor Gericht aussagte, dass in den Kreditunterlagen zu einem angeblichen Betrugsfall gegen die Bank auch § 18 KWG so behandelt wurde, dass der Vorstand keine relevanten Unterlagen eingeholt hat und er Prüfer daneben gesessen hat und vielleicht auch noch den Vorstand über den Prüfungsverlauf informiert hat, dass man Verwandte und Mitarbeiter des Kunden zur eigenen Kreditaufnahme zum Zweck der Linienreduzierung veranlassen konnte.

Kriegsgewinnler waren immer schon zwischen den Fronten, aber Kriegsgewinnler stehen auch immer in der Gefahr dazwischen zu geraten, ganz besonders wenn Waffenstillstand geschlossen wird, oder eine Seite kapitulieren muss.

   

Nr. 3811

Susanne

28. September 2008, 13:52 Uhr

Betreff: Herr Dr. Götzl, den Moralapostel nehmen wir Ihnen nicht mehr ab

Was da in den letzten zwei Wochen abgelaufen ist, dass hat doch wirklich den Vogel abgeschossen. Da nimmt der Präsident des Genossenschaftsverbandes in München, Dr. Stephan Götzl, eine handvoll Journalisten und ausgewählte Begleiter mit nach Mallorca und lässt sich dann mit großem Bild in der Zeitung ablichten und bekommt einen bei uns am 23. September einen fünfspaltigen Artikel (= Link), wo es verkündet „Geschäfte mit heißer Luft tabu“ und das Handelsblatt gibt abends (= Link) online noch bekannt, wie die Volks- und Raiffeisenbanken selber drin hängen und die ARD verkündet im Börsenbericht vor den Nachrichten, dass Kunden der Volksbanken massiv von der Lehmann-Pleite bis hin zum Totalverzicht betroffen sind. Nein H. Dr. Götzl, Sie sind nicht geeignet zum Moralapostel. Eigentlich sind es doch die Schlimmsten, die sich immer selber hochjubeln und dem Anspruch zwischen Schein und Wirklichkeit nicht im Geringsten gerecht werden können.

Ist es nicht ein Drama, wenn Sie als Prüfungsverband seit acht Jahren helfen zu verhindern, dass man die Bonden- und Gewässerverseuchung im Betrieb von Manfred Bleil auch beseitigt? Was da an Bilder in Eintrag Nr. 4006 und Eintrag Nr. 4007 gezeigt wird, wollen Sie das verleugnen, wenn man im Inneren die Bodenplatte zerschneidet? Da war vom ersten Tag an Gefahr im Verzug, Gefahr für die Gesundheit der Menschen in der Nachbarschaft und Gefahr für unser Grundwasser. Der Strafantrag in Eintrag Nr. 4019 beschreibt es doch eindringlich, wie Sie es immer und immer wieder hier halten, die Augen zu verschließen, so zu tun, als ob es Sie nichts anginge obwohl es im Grund ja sogar um Ihre persönlich nahe Heimatregion oder auch die Ihres Vorgängers Wilhelm Frankenberger geht.

Oder ist es gerade deswegen der Grund, dass Sie die Nähe zu dieser Bank nicht verleugnen können, die Nähe des Herrn Frankenberger zu den Fürsten Heger? Ist es nicht ein Armutszeugnis, wenn man laufend verkündete „Freispruch für drei Bankchefs“, hat man sich damit laufend zum Richter der eigenen Missetaten aufgeschwungen? Die Prozesse zur Stichtagsverzinsung bis hin zum Ordnungsgeldverfahren vom Frühjahr 2006, dargestellt auf der Startseite vom Wunsiedeler Kreis, wo Ihr Prüfer Herzog ja als Gesamtprokurist für das Verfahrne zuständig war, das gerichtlich beauftragte Gutachten im Fall Bleil (= Link), alles sind im Grund Urteile und Vorgänge, wo Sie als Prüfung die Augen verschlossen haben. Jahrelang haben Sie und Ihre Prüfer als probates und legitimes Mittel angesehen, wenn die VR-Bank und Ihre Vorgängerinstitute an der Wertstellungsschraube gedreht haben um Erträge von den Kunden abzukassieren, die ihnen nicht zugestanden waren. Wer soll den dann Kunden schützen, wenn Sie es nicht tun?

Kennen Sie den § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), Abs. (1), vorletzter Satz? Sie sind dafür verantwortlich, dass die Eigenkapitalrichtlinien nach dem KWG richtig berechnet sind, wie kommen Sie dazu von Verbandsseite dieBilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) zu erteilen, wenn die Einzelwertberichtigungen nicht von den Forderungsbeständen abgesetzt werden, wie aus den Lageberichtsvermerken (= Link) eindeutig zu ersehen ist, nur weil es die Bank nicht mehr tragen kann? Ist das die Umschreibung nicht nur von Beihilfe, sonder aktiver Beteiligung an Bilanzbetrug, die man dann unter den Teppich kehren wollte, in dem man die Wirtschaftprüferordnung auch noch auf den Boden beugt und den Prüfer, der diese Bilanztestate zu verantworten hat, so wahrscheinlich deswegen mit Ihrer Billigung geschrieben hat um den Verband aus dem Feuer zu bringen und darum auch den Vorstandsjob zugeschanzt bekommen hat? Wollen Sie leugnen, dass die Dienstaufhebungsverträge mit Manfred Heger und Karl Krämer gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßen? Wollen Sie leugnen, dass Horst Pausch am 4. August 2008 den Aufhebungsvertrag verwendete, der von Ihnen und Ihren Mitarbeitern aufgesetzt wurde? Das Drama mündet in unendliche Kreditverluste bei der VR-Bank, die auch verschuldet sind, weil Sie die Kotrollfunktionen über die Organisation bei der Bank nicht eingefordert haben, da hat sogar Manfred Heger ausgesagt und spiegeln sich wahrscheinlich nicht mal im ganzen Ausmaß in der Aufstellung auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 mit der Anlage zur Risikolage (= Link) in vollem Umfang wieder. Genauso wie Sie und Ihre Leute vom Verband immer wieder geholfen haben, die drei Bankchefs aus ihrer Verantwortung für ihr Tun herauszuholen, bis hin zu Aussagen, dass das interne Kontrollgremium, der Aufsichtsrat nur die Großkredite prüfen darf und das es möglich sein, dass nur ein Vorstand für monatlich 300 Seiten Überziehungslisten, unkontrolliert in allen Größenordnungen, zuständig sein kann, genau so unverfroren ist es Herrn Herzog als der Heilsbringer mit der zukünftigen Ausrichtung zu bezeichnen, wie es unter der unfassbaren Darstellung de Risikolage noch getan wurde.

Es sieht eher so aus, als ob die Staatsanwaltschaft nicht nur mit Heger, Wolf und Krämer und weiter mit Herzog zu tun hat, Sie werden wahrscheinlich selbst zittern, was die Ermittlungsbeamten über die Beteilung des Verbandes im Gesamten heraus arbeitet und welche politischen Folgen das für Sie haben kann. Es ist an der Zeit den Moralaposteln die Maske abzureißen. Sie wollen mit dem, dass Sie sich auf die große Bühne stellen und mit dem Finger auf die Finanzmärkte zeigen und im Wohlwollen des Kritikspieles der Allgemeinheit mit schwimmen, nur von Ihren eigenen Dramen ablenken, die Sie nicht im Griff haben. Schlimm ist es für Sie doch, dass Sie noch taggleich von der kompetenten Fachpresse und auch vom Wunsiedeler Kreis entlarvt werden und aufgezeigt wird, dass Sie sogar im eigenen Laden uniformiert sind.

   

Nr. 3810

S.

27. September 2008, 11:44 Uhr

Betreff: zu 4018

Wenn die Ermittlungen gegen die Bank noch Monate dauern, werden da die Ermittlungen gegen Flex auch noch bearbeitet?
Wie ist die Ermittlung gegen das scheinbar falsch verlaufene Gerichtsverfahren, wo das Gericht in Weiden eine Bilanz bzw. einen Warenbestand von Heger, bzw. dem Steuerberater T., scheinbar aufgesessen ist? In einem Rechtsstaat sollte dies nach Bekanntwerden schon aufgeklärt werden. Und kratzt dies vielleicht ein bisschen an der Ehre des Richters?
Was ist denn im direkten Verwandschaftsverhältnis von Flex, wo eine Insolvenzforderung von 2,360,00.00 EU läuft und sind das noch Auswirkungen vom Bündnis Heger und Flex?? Ist der Schaden von Heger noch mit dieser Summe zu addieren?
Reichen diese Forderungen noch bis in die Neuzeit zu Herzog ?

   

Nr. 3809

Aus der Organisation

26. September 2008, 17:46 Uhr

Betreff: Jeden Tag eine neue Hiobsbotschaft - aber Geschäfte entwickeln sich besser asl erwartet

Jeden Tag eine neue Hiobsbotschaft aus Amerkia, heute das mit der großen Bank für private Häuslehypotheken, aber auf der Presseseite des GVB im Internet entwickeln sich die Geschäfte besser als erwartet. Was ist wenn auch da die Wahrheit einkehrt und die Wirklichkeit den Schein überholt?

   

Nr. 3808

Der Wissende

26. September 2008, 10:55 Uhr

Betreff: Kriegsgewinnler ??

Dem Herzog wird die ganze Misere vielleicht auch noch gefallen. Aber seine Untaten, dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Denn was sich jetzt auf der grossen Weltbühne abspielt, das hat die VR-Bank Marktredwitz (ich schreibe bewussst MAK) und die Region Marktredwtiz/Vogtland schon in unfassbaren Ausmass erlebt. Unfähige Bankmanager führen die Ihnen anvertrauten Institute in den Abgrund, übervorteilen ihre Kunden mit Wertstelllungen, veruntreuen Sicherungsgüter, richten Umweltschäden in höchsten Ausmass an und glauben das kann ungestraft bleiben. Der Gipfel jedoch ist, die Verbandsprüfe dazu bestimmten Kontrolleure spielen das Spiel mit. Der Genossenschaftsverband mit seinen Prüfern Grothoff und Herzog haben dies alles gesehen was in Marktredwitz abgelaufen ist. Aber anstatt dagegen vorzugehen, werden nur die Fakten gesammelt, um damit den Aufsichtsrat zu unterdrücken und dadurch seine eigenen egoistischen Vorstellungen durchzusetzen. Das Unrrechtsbewusstsein scheint Herrn Herzog total abhanden gekommen sein. Denn wer sich während seiner Prüfertätigkeit in der Bank in der er prüft, als Vorstand bewirbt, muss sich doch im klaren sein, dass sich auch Verbandsmitarbeiter nicht alles erlauben können. Geltende Gesetze mit Füssen zu treten, das kann es nicht sein Herr Herzog!!! Auch Leute wie Herzog haben sich an die Gesetze zu halten. Der Staatsanwalt ermittelt und Herzog tut so, als ginge ihn das alles garnichts an - es war ja vor seiner Zeit als Vorstand - Ist er wirklich so naiv oder hält er alle anderen für so blöd, dass sie nicht erkennen, das er der Hauptschuldige an der ganzen Misere in Marktredwitz ist. Er hat dies alles zugelassen, um sich auf den Vorstandsstuhl zu setzen. Und immer noch seine Hände in Unschuld waschen wollen, das zeigt den wahren Charakter dieses Mannes. Dem sollen die Kunden der Bank ihre Gelder anvertrauen!! Das glaubt er doch selber nicht, dass man an ihm noch ein Quentchen Glaubwürdigkeit sieht. Es ist nicht der Wettbewerb, der die Einlagen aus dere Bank ableitet, sondern es ist das jetzige unfähige Management, dem die Kunden in keinster Weise mehr Vertrauen schenken. Hier ist doch der Knackpunkt. Nicht der Wettbewerb ist so stark (die kochen auch nur mit Wasser) sondern die Führung der VR-Bank hat die Bank vom niedersten Niveau noch weiter nach unten geführt. Das ist des Pudels Kern und nicht das Gequatsche - der Wettbewerb ist schuld-. Eine dümmere Aussage zur eigenen Unfähigkeit ist selten formuliert worden.
Die Schuld seiner Vorgänger im Vorstandsamt ist unbestritten. Er aber hat dem ganzen noch die Krone aufgesetzt. Früher hat man solche Leute als Kriegsgewinnler bezeichnet. Also Leute ohne Moral und Skrupel, die aus der Not und dem Elend anderer Menschen ihren Vorteil suchen. Aber schon die Vergangenheit hat gelehrt, das solche Leute doch immer wieder von ihren Missetaten eingeholt wurden.

   

Nr. 3807

Ich nenne meinen Namen lieber nicht

25. September 2008, 21:21 Uhr

Betreff: Zusatzfrage an Dr. Götzl

Ich ergänze den vorherigen Beitrag um die Frage

ob die "UNION INVEST", die Investmentgesellschaft der Volks- und Raiffeisenbanken, auch Mitglied der Sicherungseinrichtung ist?

   

Nr. 3806

Genossenschaftler

25. September 2008, 15:19 Uhr

Betreff: Eine Frage an Herrn Dr. hc Götzl

An alle Journalisten und Medienvertreter die dies lesen: Bitte mal Gedanken darüber machen und die Gedanken in voller Konsequenz bis zum Ende durchdenken.



Sehr geehrter Herr Dr. hc Götzl,
Wie man munkeln hört, stehen bei den bayerischen Genossenschaftsbanken mit der Lehmann-Pleite ca. 100 Millionen im Feuer.

Wie man ferner munkeln hört, sollen auch wieder in Zusammenhang mit der Finanzkrise erhebliche Beträge seitens der Genossenschaftsbanken nicht mehr realisiert werden können.

Wie man weiter munkeln hört soll der Beitrag zum Sicherungsfonds steigen oder Sonderumlagen eingefordert werden.

Sie reden und schreiben ja immer, dass die Einlagen der Kunden bei den Volks- und Raiffeisenbank vollständig sicher wären und vom Einlagensicherungsfonds der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken in dem alle dazugehörenden Mitgliedsbanken einzahlen müssen, in voller Höhe gesichert werden.

Lassen wir das einfach mal unwidersprochen im Raum stehen und kümmern wir uns um das dahinterstehende Problem das sich bei genauerer Überlegung auftut:

Es müssen ja alle, dem Sicherungsfonds angeschlossenen Institute - zu denen u.a. auch die DZ-Bank zählt - in diesen Sicherungsfonds einzahlen und daraus ergeben sich auch riesige Beträge die sich beim BVR in Bonn so ansammeln.

Da ich nicht annehme , dass die so erhaltenen Gelder in einer Schublade irgendeines Schreibtischs beim BVR in Bonn in Form von Bargeld verwahrt werden,

müssen diese Gelder doch irgendwo angelegt werden.

Und nun meine Frage an Sie Herr Dr. hc Götzl:

Bei welcher Bank oder anderen Institutionen sind diese Gelder angelegt?

Was passiert, wenn z.B. Gelder bei Lehmann angelegt waren oder bei .... (na Sie wissen schon)

Was passiert wenn plötzlich diese angelegten Gelder futsch sind?

Gibt es eigentlich auch eine Einlagensicherung für den Einlagensicherungsfonds selbst.


Was passiert, wenn die Gelder der Einlagensicherung plötzlich weg sind weil die Bank bei der diese Gelder angelegt waren pleite geht,

müssen die angeschlossenen Banken nochmal zahlen?

Was ist mit den Geno-Banken die selbst Schwierigkeiten haben und den Beitrag zum Sicherungsfonds nicht mehr zahlen können sondern selber Hilfe gebrauchen.

Was passiert wenn dadurch zusätzlich weitere Genossenschaftsbanken in die roten Zahlen geraten und nur vom Einlagensicherungsfonds wieder gerettet werden können.

Ich könnte jetzt die Spirale bis zum unteren Ende aufzählen das bringt aber nichts,denn das kann sich jeder selbst ausrechnen.


Wie groß die Krise tatsächlich schon ist, zumindest das sollten Sie für den Bereich des Genossenschaftsverband Bayern aber schon wissen.

Oder wissen Sie es vielleicht sogar schon und sagen es nur nicht weil es intern bleiben muss?

Schau mer mal.

   

Nr. 3805

???

25. September 2008, 14:51 Uhr

Betreff: Woher weiß denn das Handelsblatt von den Zahlen und Herr Götzl nicht?

Woher weiß das Handelblatt wieviel Lehmann-Brothers-Papiere in den Beständen der Volks- und Raiffeisenbanken liegen und auch bei der DZ-Bank? Da geht doch sicher auch sofort ein Eilrundschreiben an die Banken und an die Verbände wenn da die Presse in der Investmentabteilung der DZ-Bank nachfragt, damit man auf Fragen vorbereitet ist. Oder läuft das so wie die CD's aus Liechtenstein, informell. Aber über den Schreibtisch des bayerischen Verbandspräsidenten oder seiner nächsten Mitarbeiter scheinen solche Informationen am allerwenigsten zu laufen. Vielleicht ist auch der Arbeitsplatz von Herrn Dr. Götzl auf Mallorca nicht mit den genossenschaftlichen Rechenzentren in Deutschland vernetzt. Tanzen in München in der Türkenstraße die Mäuse auf dem Tisch, wenn der Chef weit weg ist? Oder wer ist der wahre Chef beim Verband, wenn man ihn vielleicht beabsichtigt so auflaufen lässt?

   

Nr. 3804

Insider

25. September 2008, 14:34 Uhr

Betreff: Nicht informiert oder bagatellisiert

Die vorherigen Artikel möchte ich nicht unkommentiert lassen. Denn wenn sich Präsident Glötzl sich in Mallorca hinstellt und tönt wir machen nur Geschäfte von denen wir was verstehen, dann scheint er voll neben sich gestanden haben. Denn in den bayerischen Genossenschaftsbanken ist nach gesicherter Information ein bishriger Abschreibungsbedarf von 100 Millionen € notwendig. Bei einem Teil der Bank sind grössere Summen, bei anderen wiederum relativ kleinere Summen notwendig. Wenn das eine Bagatelle ist, dann darf man sich schon fragen, ob jeglicher Bezug zur Realität fehlt. Denn hier handelt es sich um Beträge, welche die G+V und Jahresabschluss der Banken betrifft. Aber was mit der Vielzahl der Kunden, die solche Papiere ini ihrem Depot haben. Wer trägt deren Verluste. Da wird eine Prozesslawine hinsichtlich der Beraterhaftung auf die Geno-Banken (wie auch anderer Bankengruppen auch) zurollen.
Wie lange der genossenschafltiche Sicherungsfonds diese vielen Baustellen noch aushält ist mehr als fraglich. Denn in Zeiten sinkender Betriebsergebnisse wird die Stellschraube "Beiträge zur Sicherungseinrichtung" nicht mehr beliebig nach oben gedreht werden können. Ob die Reserven der Verbundpartner, wie im Falle der Bausparkasse Schwäbsich Hall zugunsten der DZ-Bank vor ein paar Jahren, ausreichen erscheint fraglich.
Diese Problemstellungen werden die Messlatte in der Zukunft für das Genossenschaftswesen sein.

   

Nr. 3803

Wilhelm

25. September 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Hier der Bericht

für alle die die Seite des Handelsblatts nicht aufbekommen, hier der Link zum Anhören des Beitrags
hier klicken und Lautsprecher einschalten..

   

Nr. 3802

Nordlicht

25. September 2008, 12:46 Uhr

Betreff: Auch Bayrische VR-Banken sind betroffen!

Auch heute ist ein Artikel im Handelsblatt erschienen Lehmann-Pleite trifft auch Volksbanken

Dort heißt es vom bayrischen Genossenschaftsverband!

"In Bayern hielten die Banken vereinzelt Lehmann-Papiere, hieß es beim Genossenschaftsverband Bayern."

Und alle Genossenschaftsbanken sind natürlich indirekt betroffen, weil Ihre Beteiligung an den Zentralinstituten, die im übrigen in der Form einer AG firmieren, weniger wert ist (Abschreibungsbedarf?) bzw. es geringere bis keine Dividende gibt. Das schlägt sich dann schon bei jeder Genossenschaftsbank durch.

Schließlich sind sicherlich auch einige Kunden betroffen, die Union-Invest-Fonds gekauft haben, bei denen dann auch Lehmann dabei war.
Bei einer Beteiligung von bis zu einer Mrd. Euro an Lehman-Papieren ist das wahrlich kein Pappenstiel.

Die Jahresabschlüsse 2008 werden es dann an den Tag bringen!

   

Nr. 3801

Genosse

25. September 2008, 11:10 Uhr

Betreff: Flächenbrandbeschleuniger Dr. Stephan Götzl?

Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen, aber unser Verbandspräsident liebt den großen Auftritt und darum ist es auch gut, dass er jetzt noch einen Doktortitel dazu bekommen hat. Es ist schon fragwürdig, wenn man in der Lokalpresse dem Publikum heile Welt vormachen will und die Anderen als die Bösen hinstellt und markige Worte gebraucht wie den „Brandbeschleuniger“ und die Fachpresse, wie das Handelsblatt fast taggleich berichtet, dass man selbst auf dem Pulverfass sitzt und an oberer Spitze nicht weiß was läuft. Hätte Herr Dr. Götzl sich nicht vorher schlau machen müssen, welche Positionen bei den Genossen selber bestehen und wie viel nach der ARD-Börse da in den Kundensegmenten zusätzlich stecken, wo bei vermittelten Inhaberschuldverschreibungen laut der Kommentatorin keine Einlagensicherung besteht? Muss sich der genossenschaftliche Bereich nicht noch zusätzlich fragen, ob er diese Kunden über den Sicherungsfonds abdeckt, oder kommen da auch wieder Millionenklagen der Kunden gegen die beratenden und vermittelnden Volks- und Raiffeisenbanken?

Hat Herr Dr. Götzl den Mut in München der Presse gegenüber zu treten und nicht vorgefertigte Fragen zu beantworten, wie er denn das in Palma de Mallorca gemeint hat und ob er einfach uninformiert daher geredet hat, ohne dass man sich nebenzu bedienen und bewirten und einladen lässt und Abends gemeinsam die Sauna oder einen feinen Club besucht? Das Handelsblatt vom 24.09. (= Link) hat doch richtiger Weise die Überschrift gewählt „Lehman-Pleite kostet auch Genossen Milliarden“ und nicht irgend einer Bank oder Herrn Dr. Götzl persönlich, es sind in Bayern die 2,7 Millionen Mitglieder die laut dem Frankenpostartikel vom 23.09. (= Link) verlieren. Ist unser Verbandspräsident mit seinem Schielen auf den Posten des Bundesverbandspräsidenten der Flächenbrandbeschleuniger, ein Wolf im Schafpelz, der die eigenen Probleme unter den Teppich kehrt? Muss man fast vermuten, dass seine Kenntnisse von der Materie gegen Nullwissen und Null Ahnung läuft? Unserem Präsidenten kann man nur mehr Zurückhaltung anraten, sonst prasseln die Steine auf ihn zurück. Grenzlose unglaubwürdige Ausritte werden auch im gleichgeschalteten Genossenschaftsbereich nicht grenzenlos verziehen. Wie schnell man weg ist, hat ein Dr. Pleister beim BVR erfahren, auch wenn er des Öfteren bei Frau Christiansen in Gesprächsrunden gesessen hat.

   

Nr. 3800

Belesener

24. September 2008, 22:47 Uhr

Betreff: In Palma de Mallorca zuviel auf Ballermann 6 gewesen, Herr Dr. Götzl?

Irgendwie muss die Nachrichtenlage auf Mallorca schlecht gewesen sein, oder zumindest waren die Sinne des Herrn Dr. h.c. Götzl vernebelt. Bis dann die Journalisten der Frankenpost und der Nürnberger Nachrichten Ihre Artikel vom 23.09. (= Link) mit nach Hause brachten, da hat Herrn Götzl die Wirklichkeit überholt, oder besser das Handelsblatt vom 24.09. (= Link). Die scheinen nämlich über den Laden bei den Genossenschaftsbanken und ihrer Zentralbank besser informiert gewesen zu sein als der bayerische Verbandspräsident. Der scheint nicht zu den ersten Adressaten zu gehören, was im eigenen Bereich so abläuft. Und Freunde macht man sich mit so einem Geschwätz bei den eigenen Leuten nicht und nicht bei den Kollegen in den anderen Bankenverbänden. Bei einer Milliarde Verluste, wo man die verlustbringenden Papiere auch noch laut ARD-Börse von heut Abend im Kundenkreis zusätzlich vertrieben hat, da wird der Sicherungsfonds wieder bluten müssen und indirekt der Steuerzahler mit, da kann man die Grundstückssanierung in Marktredwitz wieder leicht dahinter verstecken.

   

Nr. 3799

Genossenschaftler

24. September 2008, 21:19 Uhr

Betreff: Au Weia

Lieber Herr Dr. hc Götzl,
liebe Genossenschaftsvorstandexkollegen,
Ihr Herren Prüfer,

Ihr Geld ist bei einer Genossenschaftsbank sicher. So habt ihr getönt. Erst kürzlich.

Und heute? Alles hat ein Ende. Ihr wisst es und sagt es nicht.

Wir machen nur Geschäfte die wir verstehen, so haben Sie getönt Herr Götzl.

Und wie groß dieses Verständnis war steht heute im Handelsblatt.

Und da könnt ihr es nachlesen: Lehman-Pleite kostet auch Genossen Milliarden..... (anklicken und lesen)
Und Eingeweihte wissen ja: Wenn in den Medien von 1 Milliarde die Rede ist, dann ist es meistens das X-fache.

Von den IKB-Millionen die in euren Bilanzen noch stehen möchte ich erst gar nicht reden.

Aber Ihr wisst ja: Sicher ist dass nichts sicher ist.

Und sicher ist auch, dass ihr keinen Rechtsanspruch auf Hilfe durch den Sicherungsfonds habt.
Aber das betrifft ja nicht euch persönlich, sondern nur eure Kunden.

   

Nr. 3798

Anonym

24. September 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Herzog im Zusammenhang der Umweltsache Ludwigstraße 95, WUN

Anonym ……………, den 24. September 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht der Verhinderung der Strafverfolgung bei einem Umweltvergehen nach § 324 StGB und §324a StGB und Begünstigung nach § 257 StGB, des schweren Bilanzbetruges nach § 263 StGB und Beihilfe zu Untreue nach § 266 StGB, wenn nicht gar Nötigung hierzu bei der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, sowie Verletzung der Berichtspflichten nach § 147 GenG und § 150 GenG

gegen den Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz eG, Johannes Herzog, auch als zuvor zuständiger Prüfer sowie alle seit dem Jahr 2000 zuständigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, einschließlich Innendienst und fachlich und disziplinarische Vorgesetzte


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen den Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz eG, Johannes Herzog, auch als zuvor zuständiger Prüfer sowie alle seit dem Jahr 2000 zuständigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, einschließlich Innendienst und fachlich und disziplinarische Vorgesetzte wegen

- Verdacht der Verhinderung der Strafverfolgung bei einem Umweltvergehen nach § 324 StGB und §324a StGB und Begünstigung nach § 257 StGB, des schweren Bilanzbetruges nach § 263 StGB und Beihilfe zu Untreue nach § 266 StGB, wenn nicht gar Nötigung hierzu bei der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, sowie Verletzung der Berichtspflichten nach § 147 GenG und § 150 GenG



Zur Beweisführung ziehe u.a. ich heran:

- Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zur Seite Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG;

- Jahresabschlüsse und Lageberichte der VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000;

- Prüfungsberichte und Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zur VR-Bank Marktredwitz eG der letzten 10 Jahre;


Dieser Tage wird auf einem von der vorgenannten Bank im Rettungserwerb erlangten Grundstück, eine ehemalige Boschwerkstatt in Wunsiedel, Ludwigstraße 95, Maßnahmen begonnen, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass Untersuchungen aufgrund von Umweltschäden, verursacht durch Verantwortliche der Bank selbst, erforderlich sind. Diese Untersuchungen und nachfolgende Sanierungsmaßnahmen dürften auch äußerst kostenintensiv sein. Der hier beschuldigte Vorstand Herr Johannes Herzog dürfte als vom Genossenschaftsverband Bayern eingesetzter Prüfer sträflichst seine Pflichten verletzt haben, die u.a. in § 29 KWG und § 62 GenGesetz festhalten, dass ein Prüfer im Rahmen seiner Tätigkeit Schaden vom Kreditinstitut, bzw. der Genossenschaft abzuwenden hat. Vielmehr dürfte Herr Herzog sich im Widerspruch des verbotenen Interessenskonfliktes nach der Wirtschaftprüferordnung bereits während seiner Prüferzeit als Vorstand bei der geprüften Kreditgenossenschaft beworben haben und hierfür das Argument der Vermeidung des Imageschadens für die Bank ins Feld geführt haben (Beweis: Einvernehmen der Aufsichtsräte bzw. Unterlagensichtung). Die Vermeidung eines Imageschadens wird aber von der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes in § 34 als Ausschluss der Sorgfaltspflichtverletzung verneint.

Herr Herzog hatte als gesetzlicher Prüfer uneingeschränkt Zugang zu allen Unterlagen der geprüften Bank. Der Fall des Boschdienstbetreibers war auch nach dessen Insolvenz und Betriebsschließung mit Sicherheit Dauerthema zwischen Bankverantwortlichen und den Prüfern, und den Prüfern im Detail, aber zumindest sehr tief bekannt. Es dürfte eine spezielle Prüferakte der Revisoren des Verbandes gegeben haben. Mit Kenntnis der Vorgänge um den nun augenscheinlichen zu vermutenden Umweltschaden hätten Herr Herzog zuerst als Prüfer und dann danach als verantwortlicher Gesamtprokurist und Vorstand der Genossenschaft in Interessenswahrung Ansprüche gegenüber die im Jahr 2000 zuständigen Vorständen aufbringen und betreiben müssen. Herr Herzog hat es unterlassen diese Ansprüche der damals zuständigen Vertreterversammlung vorzubringen. Herr Herzog hat vielmehr wahrscheinlich zur Erlangung der Vorstandsposition für sich den Aufsichtsrat dahin gehend beraten, wenn nicht gar genötigt, dies auf der Ebene des Aufsichtsrates abzuwickeln, was aber nach § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, durch Gesetz eindeutig formuliert ausgeschlossen ist.

Es liegt der schwere Verdacht nahe, dass sogar Herr Herzog und seine Verbandskollegen im nahen Zusammenhang mit seiner eigenen Berufung einen gesetzwidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit dem damaligen Vorstand vorgebracht haben, der den Mitgliedern von Seiten des Bankvorstandes und des Aufsichtsrates bis heute verschwiegen wird, was an sich ein Verstoß gegen Gesetz und Satzung bedeutet. In diesem Dienstaufhebungsvertrag wird laut Bekanntgabe des betroffenen Vorstandes auf der Vertreterversammlung vom 30. Juni 2005 alle bekannten und noch nicht bekannten gegenseitigen Ansprüche ausgeschlossen. Im Sinne einer Untreuehandlung nach § 266 StGB wäre hierbei zu prüfen ob hierbei auch Kreditforderungen gegen den Vorstand gemeint waren. Einlagen des Vorstandes wurden trotz der Vereinbarung sicher nicht zurück gehalten.

Die Formulierung des Aufsichtsratsprotokolls vom 04.08.2004, hinterlegt beim Amtsgericht Hof, lässt sogar den Schluss zu, dass das Aufsichtsgremium der Bank im Nachhinein zur Zustimmung genötigt worden sein dürfte, was nur vom Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich offensichtlich keiner Rechtsberatung bediente und den genossenschaftlichen Prüfern vorgenommen worden sein dürfte. Da eine externe Rechtsberatung unterlassen wurde, dürfte es nahezu sicher feststehen, dass der gesetzeswidersprüchliche Dienstaufhebungsvertrag aus den Reihen des sich zur Beratung berufen fühlenden Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer stammen dürfte, was wieder ein Akt des unerlaubten Interessenskonfliktes darstellen dürfte. Der Verzicht auf die Ansprüche gegen die Vorstände dürfte von Seiten der Aufsichtsräte den Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB erfüllen, wozu Herr Herzog wesentlich mit beitragen haben dürfte. Zu vermuten ist sogar, dass er und die Prüferkollegen in der Absicht der Vorteilserzielung und der bewussten Strafvereitlung und Vermeidung der Regressverfolgung hauptverantwortlich für den Dienstaufhebungsvertrag zeichneten, wodurch auch die schwer zu vermutende Umweltstraftat vom Dezember 2000 nicht verfolgt werden sollte.

Eine eigene Verantwortung für diese Tat liegt in der Verantwortung des heute tätigen Vorstandes darin, dass man nun 8 Jahre die zu vermutenden Giftstoffe nicht zu entfernen trachtete und bis heute schädlich wirken ließ.

Die nun anstehenden Maßnahmen zur Untersuchung und auch zur Sanierung des Gebäudes und der Immobilie standen somit mit Bekanntwerden fest. Vorstand und Prüfer sind erste Funktionen, die hiervon Kenntnis erlangen. Beide Funktionen hätten nach dem Handelsgesetzbuch dringend bilanzielle Risikovorsorge vornehmen müssen, die Kosten im Zeitpunkt der Entstehung beziffert werden müssen, was jedoch unterlassen wurde. Verschärfend dürfte hier wirken, dass die Risikovorsorge im Allgemeinen bei dem Kreditinstitut weit hinter dem üblichen Maßstab zurück blieb und daher feststehende Risiken noch viel dringender taxiert hätten werden müssen. Unterbleibt dies, ist der Bestand eines Unternehmens zusätzlich gefährdet. Durch Unterlassen einer Risikovorsorge ist hingegen bei einem Kreditinstitut die Folge, dass die Risiken im Kreditgeschäft zu Höchst- und Großkredit nach § 13 KWG über der gesetzlich vorgeschriebenen Norm in Abhängigkeit zum zur Verfügung stehenden Eigenkapital nach § 10 KWG möglich gemacht werden. Für die Folgen ist das Kreditinstitut selbst geradezu das Paradebeispiel, was zusätzlich begünstigt durch eine ungesetzliche Organisation der Bank nach § 25a KWG bis zur Schädigung von Kunden reichen könnte. Die unterlassen Risikovorsorge für die jetzt begonnene Maßnahme dürfte einen Bilanzbetrug nach § 263 bedeuten, wesentlich mitzuverantworten von Herrn Johannes Herzog. Auch dies könnte dazu gedient haben, ihm die Arbeit als damals zukünftiger und nun aktueller Vorstand wesentlich zu erleichtern um Ertragsmöglichkeiten nicht zu schmälern, die sich aber letztendlich verschärfend in weiteren Risikopotentialen für die Bank niedergeschlagen haben könnten.

Im Zusammenhang mit der Angelegenheit hat Herr Herzog als Geschäftsführer und Vorstand der Bank die Information an die Mitglieder nach § 34 GenG in Zusammenhang mit § 147 GenG unterlassen und falsche Risiko- und Lageberichte an die Mitglieder gegeben. Als Prüfer hat er wahrscheinlich die Pflichten nach § 62 GenG und die Berichtspflichten nach § 150 GenG verletzt. Die unerlaubte Entlassung aus der Haftung eines Vorstandes dürfte sich im Fall des Vorstandes Karl Krämer im Mai 2006 noch einmal wiederholt haben.

Ich beantrage unverzüglich Untersuchungen in der Angelegenheit aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3797

Nah dran

24. September 2008, 13:23 Uhr

Betreff: Ermittlung bei der VR-Bank in Marktredwitz werden noch Monate dauern

Aus nächster Nähe ist zu erfahren, dass die Ermittlung der Staatsanwaltschaft noch Monate dauern werden. Parallelen zur Schmidt-Bank sind erlaubt. Wie schafft es also Herr Herzog, dass er an den genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten keine Mitschuld haben soll? Wie schafft er es, dass die Bankenaufsicht ihm nicht wegen Unzuverlässigkeit die Vorstandstätigkeit untersagt? Gegen die Vorstände wird ermittelt und der Prüfer bleibt unbehelligt? Der Prüfer, der die fehlende Organisation nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) auf seine Kappe nehmen muss und der die Umgehung vieler anderer Vorschriften des KWG und des Genossenschaftsgesetzes gesehen und nicht verhindert hat und der vielleicht selbst und direkt am Verstoß gegen die Bilanzierungsvorschriften bis hinein ins HGB aktiv beteiligt war? Vielleicht alles in strategischer Vorbereitung der Übernahme der Vorstandsposition durch ihn selbst? Braucht es wirklich diesen Schlag, brauchen wir dann die Schlagzeilen hier, dass noch weitere Personen darin verstrickt waren oder befreien wir uns, in dem Prozesse dann komplett gegen ehemalige Vorstände geführt werden oder auch noch gegen aktiv tätige als frühere Prüfer und über das Geschenk an einen Kunden mit fast einer halben Million?

   

Nr. 3796

Anonym

24. September 2008, 08:05 Uhr

Betreff: Herr Herzog, Sie haben unglaubliche Schuld auf sich geladen

Muss einem nicht Angst und Bang werden wenn man die Bilder aus der Boschwerkstatt in Wunsiedel sieht? Im Dezember 2000 hat man den Prüfstand abtransportiert, und beim Anheben ist der Tank mit 200 Liter hochgiftigem Spezialöl ausgelaufen. Bis heute hat man sich gegen die Anordnung der Umweltbehörden gewehrt die Schweinerei zu beseitigen. Wo ist der Prüfstand? Laut Reinhold Wolf in Polen oder in Tschechien? Wo sind die anderen Sachen? Verkauft? Verkauft vorbei an den Büchern der Bank, oder kleinere Teile verschenkt a la Rudi mit Pelzen? Unkontrolliert vom Aufsichtsrat, weil nicht als Großkredit unter der von Raimund Grothoff am 30. Juni 2005 genannten Grenze? Oder begleitet von den Aufsichtsräten?

Ein Umweltskandal, der nach dem StGB den Sachverhalt von Gewässer- und Bodenverunreinigung erfüllen dürfte, gedeckt durch die wahrscheinlich vom Genossenschaftsverband geschriebenen gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsverträge unter Ausschluss aller gegenseitigen Ansprüche gegen Heger und Krämer? Herr Herzog, als Preis für Ihren Vorstandsposten scheint es, haben Sie schwere Schuld auf sich geladen. Im Laufe des Vormittags werden Sie hier einen Strafantrag gegen Sie finden der auf Beihilfe zu Gewässer- und Bodenverunreinigung in Form der bewussten Strafvereitlung für die verantwortlich Handelnden lautet, sowie auf Bilanzbetrug, da Sie seit Jahren die anstehenden Kosten nicht in die Bilanz bringen und auf Verstoß gegen die §§ 147 und 150 Genossenschaftsgesetz wegen falscher Bilanzdarstellung und falscher Information der Mitglieder als Geschäftsführer, Vorstand und zuvor Prüfer mit dem Ziel der Vorteilsannahme. Und der Strafantrag wird auch lauten gegen alle Ihre früheren und heutigen Prüferkollegen. Der Spaß ist vorbei.

   

Nr. 3795

Susanne

23. September 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Warum gibt Herr Herzog der VR-Bank nicht die Chance zur Bereinigung?

Ist da in Wunsiedel nun die nächste Sache, die man bei der VR-Bank heimlich durchziehen muss? Warum kann man Heger, Wolf und Krämer nicht dafür verantwortlich machen, wenn bei Regen bis zu einem Meter Wasser in der Grube war und das Spezialöl damit sein Jahren weg geschwemmt worden sein dürfte, was damals beim unsachgemäßen Abbau und beim Abtransport ausgelaufen ist, wie das Fass geplatzt ist? Warum hat man Manfred Heger für Flex und für alle die anderen unsauberen Kredite, für die heute der Staatsanwalt da ist, nicht zur Rechenschaft gezogen, warum hat man uns den gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit ihm verschweigen müssen? Warum sagt man uns heute noch nicht ob der Vertrag aus der Feder des Genossenschaftsverbandes stammt, was zu vermuten ist? Warum hat man Wolf so unfassbar bei Gold, Gold, Gold gewähren lassen und ihn von Bankseite nicht zur Verantwortung gezogen? Warum hat man auch Karl Krämer so davon kommen lassen? Warum hat man uns die Verlustsituation mit den hohen Risiken verschwiegen? Warum hat man uns nicht ehrlich gesagt, wir haben bei der Bank über viele Jahre Manipulationen zu Lasten der Kunden in vielen Bereichen bekannt zu geben?

War es ein Moment, wo der Prüfer Herzog den Aufsichtsräten gesagt hat, stellt mich ein, lasst mich nur machen, es kommt nichts ans Tageslicht, wir vermeiden einen großen Imageschaden für die Bank, wenn ihr mich sofort die Fäden in die Hand nehmen lasst, wenn wir eine Alibiausschreibung machen und keiner wird genommen werden, wenn wir den Patriarchen Heger weg nehmen, ihm seinen Reibach bei Flex nicht streitig machen und die zwei anderen bei mir anketten? Verbindet sich nun in Johannes Herzog alles was auf die Bank einströmt, alles was doch ans Licht kommt, alles, von dem wir noch nicht wissen? Ist das der Grund, dass es keine Rolle spielen sollte, wie man die Kunden mit Abrechungen und unsauberen Krediten geschädigt hat, dass man vielleicht gorße Kreditnehmereinheit nicht gebildet hat um der Bank den Ertrag zu lassen, dass der Verbandsvorstand vielleicht gesetzeswidrige Bilanztestate unterschreiben hat usw., usw., usw.?

War die Entscheidung für den Prüfer Herzog die endgültige Entscheidung zur Abhängigkeit aus dem Wissen vergangener Tage, aus der Verstrickung und Verkettung, zu erkennen an der Mitwirkung aller an dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust, weiterhin Unterlassung von Rückstellung für unvermeidbare Kosten wie bei der Sanierung in Wunsiedel und bei der Sanierung des herunter gekommenen HOMA-Hauses? Warum gibt Herr Herzog der VR-Bank nicht die Chance zur Bereinigung, in dem seine Person nicht mehr da ist? Warum gibt sich der Aufsichtsrat nicht diese Chance? Warten wir alle bis alles zu spät ist und sich keiner mehr in der Führungsetage und beim Aufsichtsrat entziehen und heraus reden kann? Wir wollen nicht immer und immer wieder aufgeschreckt werden, wir wollen endlich eine Bereinigung ein für alle mal. Man muss es doch erkennen, alles was Johannes Herzog zudeckt, dafür ist er nun für alles auch verantwortlich und es gibt nichts, aber auch gar nichts, von dem er nicht wusste. Er hat von der Sanierungsnotwendigkeit in Wunsiedel gewusst, das kommt jetzt an den Tag und er wollte immer so tun als ob es anders sei, als ob er gar nicht wüsste was mit den Maschinen passiert ist. Er weiß es was im Dezember 2000 geschehen ist und er weiß was sonst geschehen ist zwischen Manfred Heger und den Flexleuten und zwischen Reinhold Wolf und K.N. und vielem mehr, alles. Er selber wird von seiner Verantwortung für alles schon wissen und darum versucht er doch alle anderen auch mit hinein zu ziehen.

   

Nr. 3794

Banker

23. September 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Mit so einer Altlast ist die Werkstatt unverkäuflich

Wie hat die VR-Bank die alte Boschwerkstatt noch bewertet? Die muss sofort auf Null gesetzt werden, oder gehört das nach dem Lageberichtvermerk, das schwierige Objekte ausgegliedert wurden, der BAG Hamm? Die werden sich schön bedanken. Mit der Belastung, egal ob was gefunden wird oder nicht ist das Gebäude und das Grundstück unverkäuflich. Wenn Prozesse gelaufen sind, wie hier geschildert wird, da hätte die Nullbewertung schon mit dem Tag des Schadens erfolgen müssen. Wenn giftige Stoffe festgestellt werden, werden die Nachbarn Anspruch haben, das auch bei ihnen Proben genommen und untersucht werden. Da steht zusätzlich ein unglaublicher Rattenschwanz bevor.

   

Nr. 3793

Mitglied

23. September 2008, 12:44 Uhr

Betreff: Auskunft nach § 147 Genossenschaftsgesetz

Herr Herzog, Herr Heidel, Aufsichtsräte der VR-Bank, Sie haben auf der vor drei Monaten stattfindenden Vertreterversammlung nicht über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen über den ehemaligen Boschdienst berichtet. Sie haben nicht über Verschulden, Maßnahmen und Kosten berichtet, obwohl es Ihnen bekannt sein musste. Geben Sie unverzüglich nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) korrekt Auskunft. Muss man hier von gezielter Untreue gegen die Bank und auch den Kunden und von breit angelegter Strafvereitlung reden? Die Prüfer darf man gern auch auf § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) hinweisen. Sie sitzen bei unserer VR-Bank als Abfangjäger für die Vorstände immer daneben.

   

Nr. 3792

Genossenschaftler

23. September 2008, 12:33 Uhr

Betreff: Haben Sie die Sache Ludwigstraße auch ausgelagert?

Keine Sauerei ist bei der VR-Bank Fichtelgebirge zu groß. 8 Jahre macht man rum, ob das hochgiftige Ölbrühe im Boden entsorgt werden muss. 8 Jahre dringt es wahrscheinlich Zentimeter um Zentimeter tiefer ein und durch in Beton und Boden, hoffentlich ist es rechtzeitig versulzt. Aber wenn das Grundwasser eindringen kann in die Montagegrube, dann ist doch alles zu spät, dann sind die Schwermetalle doch schon weit weg getragen worden. Die ganze Zeit war die Bude doch auch nicht geheizt und hat der Zahn der Zeit genagt mit all den unabsehbaren Folgen und nun scheinen Herzog und Heidel vor den Gerichten aufgegeben zu haben. Hätte man das damals doch mit samt der Einrichtung dem Eigentümer geschenkt, anstatt in den Rettungserwerb zu nehmen und nicht zu wissen was man mit dem Ding anstellen soll. Holt den Prüfer, der vielleicht meinte auch die Sache zusammen mit seiner Prüferakte mit seiner Vorstandsübernahme begraben zu können, der Krater ein, den wir in der Ludwigstraße in Wunsiedel vielleicht bald haben werden? Die Sicherungseinrichtung des BVR hat hoffentlich von dem Fall die Finger gelassen, eventuell bedarf es aber nicht nur für die Volksbank Plauen einer Nachsanierung, nicht in Grund und Boden, sondern in Geld, wie auch für Herr Herzog und Herrn Heidel in Marktredwitz bei der VR-Bank. Das wäre nicht mehr zu verbergen. Wie das dann in den letzten Tagen vor der Vertreterversammlung aus dem Lagebericht bekannt wird, da sind wir gespannt drauf, denn mit Rede & Co., Leitfaden usw., versprochene Information gibt es nicht vom jetzigen Vorstand.

   

Nr. 3791

Buchhalter

23. September 2008, 12:10 Uhr

Betreff: Was kostet diese Maßnahme in Wunsiedel, warum nie Risikovorsorge dafür?

Werter Herr Herzog, sie wissen genau für was man Risikovorsorge betreiben muss, wenn sie seit Jahren in Prozessen hängen wo es um die Sanierung des verseuchten Bodens in der Werkstatt geht, dann ist es jetzt der Beweis, dass immense Kosten auf die Bank zukommen werden. Zuerst wird jetzt großflächig der Betonboden ausgehoben. Sie werden jede einzelne Platte untersuchen lassen müssen, ob in acht Jahren das Öl durchgesickert ist, ein wahrscheinlich extrem durchläufiges Spezialöl. Sie werden dann mindestens den Boden um die Grube herum großflächig untersuchen lassen müssen. Trauen Sie sich eigentlich die Firma zu nennen, die das damals gemacht hat, dann käme ja heraus wo Sie die Maschinen in Eintrag Nr. 1372 hin verfrachtet haben und was damit passiert ist und warum keine Verkauf mit Erlös für den Kunden oder die Bank erfolgt ist? So wären die heutigen Vorstände, und sie als damaliger Prüfer, und die verbliebenen Aufsichtsräte noch die einzigen, die man für den Schaden und die Kosten noch belangen könnte und vielleicht nach dem StGB wegen der unterlassenen rechtzeitigen Sanierung heranziehen könnte. Die einen sind raus wegen einer Verjährung des Anspruches auf Schadensersatz wegen unsachgemäßer Arbeit und Behandlung und die alten Vorstände hat man ja entgegen dem Genossenschaftsgesetz selbst von den Ansprüchen befreit. Fakt dürfte sein, dass vielleicht sechs- bis siebenstellige Kosten seit acht Jahren nicht bilanziert wurden. Frisst die Sache wieder die ganze Dividende auf?

   

Nr. 3790

Zeitungsleser

23. September 2008, 11:06 Uhr

Betreff: Pressekonferenz von GVB-Präsident Götzl

Hier ein Ausschnitt aus der Pressekonferenz des GVB-Präsidenten Götzl in der heutigen Zeitung. Zitat: Was den bayerischen Verbandschef bei weiten mehr umtreibt, ist die "Wettbewerbsverzerrung" durch Tagesanleihen des Bundes. Dessen Finanzagentur gebe seit Mitte dieses Jahres mit einer Tagesanleihe ein neues Anleiheprodukt heraus, das in direkte Konkurrenz zu Angeboten der Kreditwirtschaft trete...usw.
Herr Götzl , soll das heißen, sie beschweren sich darüber, dass die Leute/Kunden eine höhere Rendite ihrer Anleihen von der Finanzagentur erhalten, im Gegensatz zu den mageren Renditen bei Anlageprodukten der VR-Banken? Gleichzeitig bleibt anzumerken, dass viele Genossenschaftsbanken über Jahre durch Verluste ihre Steuerlast reduziert haben, d. h. der Volkswirtschaft ihr zustehende Gelder vorenthalten haben. Gleichzeitig ist festzustellen, dass auf Gelder, die dem Sicherungsfond zur Verfügung gestellt wurden, im Krisenfall nicht unbedingt ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch den Sicherungsfond besteht.
Darüber hinaus profitieren die Genossenschaftsbanken davon, dass den Mitgliedern ihnen zustehende Renditen gekürzt oder gar nicht ausgezahlt werden, verursacht durch fahrlässiges Handeln einzelner Geschäftsführer bzw. des Prüfungsverbandes.

Klar ist, dass die Bürger ihren Genossenschaftsbanken immer weniger Vertrauen entgegen bringen, d. h. sichere Renditeprodukte des Bundes fragwürdigen Produkten der Genossenschaftsbanken vorziehen. Hier sei noch einmal angemerkt, dass die Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken keineswegs so sicher sind, wie immer dargestellt wird.

Es scheint so, als lebe Herr Götzl in seiner eigenen Scheinwelt, denn der ehrenhalber verliehene Doktortitel wird bei Herrn Götzl zum promovierten Doktortitel, wie im Zeitungsartikel ersichtlich.

Hier die Adresse der Finanzagentur des Bundes für Tagesanleihen
https://www.bundeswertpapiere.de/tagesanleihe

   

Nr. 3789

Aus der Organisation

23. September 2008, 09:58 Uhr

Betreff: Wer hat denn Dem Verbandspräsidenten Götzl den Dr. geschenkt

Werter Herr Dr. Götzl, wer hat Ihnen denn den Doktor verliehen, war das auch in Mallorca am Strand? Als Dr. h.c. haben Sie nicht promoviert, es ist also nicht einmal ein österreichischer Doktor. Haben Sie das den Journalisten auch gesagt, wenn Sie schon auf den Doktortitel wert legen, wenn nicht ist es nahe des Titelmissbrauches. Manche wollen neben den Sein eben auch noch den Schein. Was ist mehr bei unserem Präsidenten des Genossenschaftsverbandes Bayern?

   

Nr. 3788

Aus Wunsiedel

22. September 2008, 17:38 Uhr

Betreff: Was passiert da in der Ludwigstraße

Was passiert da in der Ludwigstraße, ein Umweltskandal, verursacht durch die Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge, ohne gleichen. Da wird hinter verschlossenen Toren der Boden des ehemaligen Boschdienstes tief eingeschnitten und wahrscheinlich im Ganzen entsorgt. Käme es da nicht billiger das ganze Gebäude weg zu reißen oder geht es darum, dass man die Fassade dringend braucht dass man nicht sieht was dahinter passiert, dass es die Öffentlichkeit nicht bemerkt, wie man die Schweinerei versucht zu bereinigen? Man muss sich fragen, ob die Kreditverluste das Grab der Bank und ihrer Vorstände sind oder ob es nicht gar diese alte Werkstatt ist, wo man sich eher die Zunge abhacken ließe, bevor man den Schnabel aufmacht? Was da in zwei Meter Tiefe alles versickert ist, warum ist da niemand da um Proben zu nehmen, wo sind die Leute von der Stadt, vom Landratsamt und von der Bezirksregierung? Läuft das da draußen illegal? Ich werd die Polizei verständigen.

   

Nr. 3787

Nachbar

22. September 2008, 17:11 Uhr

Betreff: Hallo Manfred Bleil hast Du denn noch alle Fotos

Hallo Manfred, Du hast doch damals eine Unmenge von Fotos gemacht, zeig sie uns doch. Zeig sie uns, wie die VR-Bank-Vorstände keine Skrupel hatten unsere Umwelt und unsere Gesundheit in Gefahr zu bringen. Lass uns den Herzog öffentlich erklären und zwar an Eides Statt, dass er nichts davon gewusst haben sollte. Was für einen Grund hätte es gegeben zuerst Manfred Heger und dann Karl Krämer unter Verzicht der Ansprüche an sie davon kommen zu lassen, doch nur den, dass alle im selben Boot gesessen sind. Warum hast du vom Prüfstand und von den Hebebühnen keine Mark und keine Euro gesehen? Wo sind all die anderen Kleinmaschinen, Werkzeuge und Werkstücke hingekommen? Warum hilft auch der Aufsichtsrat nicht bei einer Aufklärung? Warum gibt es keinen Nachweis über ein Verschrottungsprotokoll? Hat man das in Polen und in Tschechien mit hübschen Mädchen durch gebracht? Waren auch Prüfer eingeladen? Da passt es doch, dass der Verbandspräsident gerade jetzt anstatt in den Glaspalast des Verbandes in der Zentrale in München nach Mallorca einlädt. Nicht mal die Raiffeisenschule in Grainau ist gut genug oder das Bildungszentrum über der Altmühl. Und wenn noch ein paar Kröten beim Fest übrig waren, unterm Volk hat man das nicht verteilt. Und weil vielleicht keiner die Hand zurück gezogen hat, darum kann heut auch keiner was zu den alten Zeiten sagen. Moderne Handwaschung und unsichtbare Fußketten, oder wie nennt man das?

Was stellt die VR-Bank Fichtelgebirge noch alles an? Da will man den Namen tauschen, bloß um alles vergessen zu machen. Dieser Prüfer tut so als ob ihn der Schlamassel von Früher nichts angehen würde, derweil hätte er und seine Kollegen es als einziges verhindern können. Nicht nur Absahner bei den Kunden sind sie alle, die hätten sich in Skandalbank oder Umweltverschmutzerbank e.G. umnennen sollen, jetzt verschmutzen sie nach der Stadt Marktredwitz mit dem Namen noch die ganze Fichtelgebirgsregion. Was kommt da bei uns in der Ludwigstraße noch raus und was kommt bei der VR-Bank sonst noch raus, was uns der Exprüfer bisher vorenthalten hat?

   

Nr. 3786

Fachkollege im Schockzustand

22. September 2008, 16:44 Uhr

Betreff: Hochgiftige Schwermetalle in den Boden und das Grundwasser

Wenn die Brühe, die da über die LKW-Grube in den Boden und das Grundwasser gekommen ist, vom Prüfstand stammt und da auch noch zusammengekehrt und runter gespült wurde, dann ist die Kacke wirklich am dampfen. Da wo angeblich der Grundwasserspiegel so hoch war, dass man das Wasser nicht weghalten konnte. Dann kann es passieren, dass das Gebäude weg muss um den Boden auszuheben. Wir haben die strengsten Auflagen zur Sicherheit und wenn uns die Bank dann übernommen hat, dann spielt unsere Welt plötzlich keine Rolle mehr, einfach unbegreiflich. Heger und Krämer haben anscheinend vor nichts zurück geschreckt und genau die zwei hat man unter Ausschluss von bekannten und auch unbekannten Ansprüchen mit Dienstaufhebungsverträgen versehen, die man den Mitgliedern verschweigen wollte. Unbekannt, wie, wenn Manfred Bleil nicht Fotos gemacht hätte, wie man die Giftbrühe ins Grundwasser gekippt hat und in der Grube am liebsten verfüllt hätte. Und Wolf, der tief verwurzelte Genossenschaftsmann in Selb hat das Verschieben der transportablen Maschinen nach Tschechien gedeckt, wo man nicht weiß wer bei Auszahlungen die Hand aufgehalten hat. Das alles ist ja schon verbrecherisch. Wenn sonst bei einem Privatmann mal was ausläuft in geringen Mengen, da muss man Angst haben, dass man die Bagger schickt und den Boden meterweis aushebt, aber wenn im Beisein von Krämer und Heger Schwermetalle bis hin zum Quecksilber zusammengekehrt werden um es dann metertief zu versenken, da fühlt sich nicht einmal ein Prüfer des Genossenschaftsverbandes berufen dem nachzugehen. Wer fühlt sich jetzt verantwortlich für die Aktion? Horst Pausch, der überforderte Aufsichtsratsvorsitzende, Reiner Loos, oder Werner Schelter und alle anderen Aufsichtsratskollegen, oder doch Johannes Herzog, der Prüfer und heutige Vorstand, der auch darüber den Mantel des Schweigens legen will, wie über die Abzockerei der Kunden mit den Abrechnungsmethoden und den faulen Bürgschaften usw. mit den eingenordeten Uwe Heidel. Jetzt muss erst recht festgestellt werden, ob Johannes Herzog nicht maßgeblich an den Aufhebungsverträgen mitgewirkt hat um selber auf den Vorstandsstuhl zu kommen. Sein Mitwirken über das Wissen des Umweltskandals darf nicht vergessen werden. Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft, bitte die Untersuchungen dringend auch auf den Umweltbereich ausdehnen, bitte das ja nicht übersehen. Sie lesen sicher diese Seiten auch, sonst wären Sie wahrscheinlich gar nicht da.
Hier weitere Bilder hier klicken...

   

Nr. 3785

Insider

22. September 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Der ganz normale Wahnsinn bei der VR-Bank Fichtelgebirge in Makrtredwitz

Nun sind die Sanierer angerückt für das Grundstück Ludwigstraße 95 in Wunsiedel. Den Grund hat Manfred Bleil in seinem Buch (= Link) „Mir fällt nichts ein, mir fällt was auf“, das demnächst im Internet veröffentlicht wird, geschildert. Hier wird beschreiben, was hier schon öfters unter Eintrag Nr. 1372 aufgezeigt wurde. Bei der Demontage der Maschinen und Werkstücke ist durch unsachgemäße Vorgehensweise hochgiftiges Öl ausgelaufen. Privatleute werden belangt, wenn ein Tropfen Öl auf den Boden kommt. Die VR-Bank hat sich jahrelang vor Gerichten gegen die Verfügung der Bezirksregierung gewehrt, für Ihre Umweltverschmutzung gerade stehen zu müssen. Vielleicht hat man dadurch den Vorständen von damals wieder die Verjährungsfrist verschafft, dass man sie persönlich nicht mehr belangen kann. Aber die Prüfer, namentlich Johannes Herzog und Raimund Grothoff, mussten es wissen und letztendlich hat man vor dem Verwaltungsgericht dann den Rückzieher gemacht. Keine Erwähnung eines Prozessrisikos in den Jahresabschlüssen und Lageberichten, keine Risikorückstellung für die Kosten über nun insgesamt 8 Jahre. Zu was dient nun die Aktion mit den Schneidegeräten? Festzustellen, ob das Gift bis unter die Bodenplatte gedrungen ist innerhalb dieser langen Zeit? Es ist wahrscheinlich der ganz normale Wahnsinn, der bei dieser Bank herrscht.

Hier Bilder der Aktion (= Link)

   

Nr. 3784

Nordlicht

22. September 2008, 13:38 Uhr

Betreff: Presseinformationsreise für Genossenschaftsverband

Aus den Nürnberger Nachrichten - Wirtschaft - vom 22. September 2008

"Genossen sehen sich als Gewinner der Krise

Die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken gewinnen neue Kunden
Genossen sehen sich als Gewinner der Krise

PALMA de MALLORCA - Die bayerischen Genossenschaftsbanken sehen sich als Gewinner der internationalen Finanzkrise.

Das Jahr 2008 läuft für die knapp 330 Volks- und Raiffeisenbanken im Freistaat besser als erwartet, sagte Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern. «Dabei spielt mit Sicherheit auch eine Rolle, dass wir im Zuge der Finanzkrise neue Kunden gewinnen konnten«, so Götzl in Palma de Mallorca auf einer vom Genossenschaftsverband organisierten Presseinformationsreise

Sicherheit und regionale Verbundenheit

Die Verbraucher achteten bei ihren Finanzgeschäften wieder auf Sicherheit und regionale Verbundenheit. Davon profitierten die genossenschaftlichen Geldhäuser. Entsprechend lag die Bilanzsumme der bayerischen Kreditgenossenschaften den Angaben zufolge zum Halbjahr bei 108,3 Mrd. € - das sind 3,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei sind die Kundengelder um 3,0 Prozent gewachsen, die Ausleihungen stiegen gegenüber dem Vorjahreswert um 1,7 Prozent.

Als weiteren Grund für die unerwartet guten Zahlen nannte Götzl die gesunkenen Betriebskosten. Dennoch setzen die Banken mit 77 Cent noch immer zu viel ein, um einen Euro zu verdienen, sagte Götzl.

Beim Gewinn haben die Geldhäuser nicht von der höheren Bilanzsumme profitiert. Das Betriebsergebnis sei im ersten Halbjahr leicht zurückgegangen, so Pressesprecher Jürgen Gros. Auch die Stimmung unter den bayerischen Kreditgenossenschaften hat sich eingetrübt. Nach 96 Prozent vor einem halben Jahr haben im Sommer nur noch 91 Prozent ihre Geschäftslage als gut oder befriedigend eingestuft. Außerdem erwarten sie, dass sich die Situation in den nächsten Monaten weiter eintrübt.

Ausblick ist pessimistischer

Auch bei der Entwicklung der Erträge sind die Genossenschaftsbanken mit ihren acht Millionen Kunden pessimistischer als zum Jahreswechsel. Die ersten Anzeichen der schwächeren Konjunktur könnten nicht geleugnet werden, so Götzl. An der konjunkturellen Abkühlung sei nicht zuletzt die Finanzkrise schuld.

Diese wiederum ist Götzls Einschätzung zufolge noch längst nicht überwunden. Die Turbulenzen werden die Finanzmärkte bis ins Jahr 2011 beschäftigen, so seine Prognose.

Zukunft von Präsident Stephan Götzl noch offen

Zu seiner eigenen Zukunft hielt sich Götzl alle Türen offen. Der gebürtige Oberpfälzer wird als Kandidat für den vakanten Posten an der Spitze des Bundesverbands der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gehandelt. Falls der Verband ihn rufe, werde er nicht ablehnen, so Götzl. Aber auch in Bayern gefalle es ihm sehr gut. Götzl steht seit 2005 an der Spitze des bayerischen Genossenschaftsverbands.

Markus Hack
22.9.2008"

Wo sind bitte die Zahlen / Aussagen der VR-Bank Marktredwitz / Fichtelgebirge? Wie steht es um diese Bank?
Denn die Zusammenfassung des Verbandes ist ja nur der Durchschnittswert. Mitglieder wollen wissen, wie es um die Bank steht und erinnern Herrn Herzog an seine gemachten Zusagen, zeitnah zu informieren.

Herr Götzl liebäugelt also mit der Berufung in den Bundesverband.

Das ist ja bei den aufgezeigten akuten Problemen kein Wunder, daß es sich dort gemütlicher Geld verdienen läßt als in den Niederungen der unglaublichen Zustände bei einigen bayrischen Genossenschaftsbanken.

Wenn das alles ans Tageslicht kommt, sollte sich ein Berufung an die Spitze des Bundesverbandsspitze ausschließen.

Denn eins ist doch klar: Der ganze Fisch des bayrischen Genossenschaftsverbandes stinkt vom Kopf. - Von den Herren kann nun wirklich keiner mehr behaupten, er hätte von den ganzen Dingen, z.B. in Marktredwitz nichts gewußt, so daß er deswegen nicht hätte handeln können!

Warten wir mal ab, wenn die Staatsanwaltschaft endlich die Ermittlungen in Marktredwitz abgeschlossen hat und Anklage erhebt, ob dann nicht endlich die Lawine im Genossenschaftswesen losrollt, die alles hinwegfegt.

   

Nr. 3783

Gesehen

22. September 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Pressekonferenz auf Mallorca durch den Genossenschaftsverband

Sind denn die noch zu retten, wer hat heute in der Frankenpost von der Pressekonferenz des Verbandspräsidenten Stefan Götzl auf Mallorca gelesen? Da geht es um die Ertragsvorschau der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken und Herr Götzl lässt vielleicht einen eigenen Flieger chartern und eine ganzes Hotel für die Journalisten und wer bezahlt das denn, doch die Mitglieder der Genossenschaftsbanken. Der Großmannssucht und dem Größenwahn scheint es beim bayerischen Verband wirklich keine Grenzen zu geben. Dafür muss man einen Strafantrag wegen Vergeudung und Veruntreuung stellen. Warum nicht gleich die Malediven und die Südsee, die Canaren oder die Karibik. So kann man das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden, wenn einem keiner auf die Finger klopft.

Aber die VR-Bank bei uns muss doch auch ihre Zahlen gemeldet haben. Dann wollen wir mal von Herrn Herzog und Herrn Heidel was hören, nicht aus Mallorca, oder gehören die auch zu geladenen Gästen, sondern einfach nur aus Marktredwitz und es reicht ein Mitgliederrundbrief, wo auch Informationen enthalten sind.

Alle Artikel, die hierzu irgendwo in Bayern erscheinen, auch die noch zusätzlich angekündigten, denn es braucht ja eine Begründung für einen möglichst langen Aufenthalt, bitte unbedingt faxen an den Wunsiedeler Kreis oder per gescannter Datei an gaestebuch@wunsiedeler-kreis.de.

   

Nr. 3782

Uwe

22. September 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Pressekonferenz auf Mallorca durch den Genossenschaftsverband

Sind denn die noch zu retten, wer hat heute in der Frankenpost von der Pressekonferenz des Verbandspräsidenten Stefan Götzl auf Mallorca gelesen? Da geht es um die Ertragsvorschau der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken und Herr Götzl lässt vielleicht einen eigenen Flieger chartern und eine ganzes Hotel für die Journalisten und wer bezahlt das denn, doch die Mitglieder der Genossenschaftsbanken. Der Großmannssucht und dem Größenwahn scheint es beim bayerischen Verband wirklich keine Grenzen zu geben. Aber die VR-Bank bei uns muss doch auch ihre Zahlen gemeldet haben. Dann wollen wir mal von Herrn Herzog und Herrn Heidel was hören, nicht aus Mallorca, oder gehören die auch zu geladenen Gästen, sondern einfach nur aus Marktredwitz und es reicht ein Mitgliederrundbrief, wo auch Informationen enthalten sind.

   

Nr. 3781

MItglied

22. September 2008, 12:29 Uhr

Betreff: Bankenkrise auch in Marktredwitz

Die VR-Bank Marktredwitz ist scheinbar in immer größeren Nöten. Was ist denn, wenn aus den vermittelten US-Fonds Regreßansprüchen auf die Bank zukommen.
Da weiß man wahrscheinlich gar nicht genau , wieviel denn über die Bank vermittelt wurde. Es wird so sein, dass die vermittler die Provision zum Teil in die eigene Tasche vereinnahmt haben, das Beratungsrisiko aber bei der Bank hängenbleibt.
Die Wertstellungsdifferenzen sind doch auch noch nicht bei den Kunden ausgeglichen. Was die Verantwortlichen der Bank und damit ihren Kunden und Mitgliedern eingebrockt haben, wird in ihren Auswirkungen immer deutlicher und immer mehr astronomischer. Wenn man jetzt auch noch bedenkt, daß der ehemalige Prüfer und jetztige "Noch"Vorstand Herzog diese Dinge und andere mehr, einfach treiben haben lassen, ja sogar noch gefördert, indem nicht dagegen eingeschritten wurde. Da nur um des eigenen Vorteils willen, um den Vorstandsstuhl zu ereichen, gab es kein Gewissen und keine Ehre. Die Existenz von Kunden, Mitgliedern und Mitarbeitern wurde auf dem Altar des eigenen Vorteils geopfert. Warum sagt uns Herzog nicht, gegen wem ermittelt wird. Insbesondere ob auch gegen ihn ermittelt wird. Man kann davon ausgehen, sonst hätte er sich schon lange damit gebrüstet.

   

Nr. 3780

Bilanzkenner

21. September 2008, 14:24 Uhr

Betreff: Zu den Sicherungseinrichtungen der Banken

Es ist ja unglaublich, wie die Notenbanken jetzt Geld drucken. Man glaubt, wenn eine Bank Geld kaputt macht, die zentrale Notenbank einsteigt, dann ist im Geldkreislauf nicht weniger Geld vorhanden. 700 Mrd. Dollar, wegen eines halben Jahres natürlich mit dem Vorlauf dazu und alles nur in den USA. Was kommt da auf die Welt zu wenn die Chinesen mal einen Fehler in dieser Größenordnung machen, die überholen die Welt mit der Wirtschaft so wie beim Sport mit der Olympiade. Die sind doch noch viel weniger kontrollierbar als die Amerikaner, die schon auf Kosten des Rest der Welt leben. Wenn sich also ein Journalist anschickt die Sicherungseinrichtungen in der Bankenwelt bei uns zu recherchieren, so sei ihm gesagt, er möge nachfragen, was denn beispielsweise die IKB die Sicherungseinrichtungen in ihren Beständen schon gekostet hat. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken wird von einer halben Milliarde gesprochen und bei den Sparkassen das Doppelte. Was hat die Deutsche Bank eingeschossen und anderen Aktienbanken und der Privatbanksektor? Das Geld fehlt doch auch hinten und vorne und bringt natürlich bei jedem Euro auch noch die fehlenden Steuern, die Beträge werden ja als betriebliche Aufwendungen verbucht.

   

Nr. 3779

Aus der Organisation

21. September 2008, 14:11 Uhr

Betreff: Zurückhaltende Verkaufsempfehlung zu Nr. 3997

In Eintrag Nr. 3996, wird da eine Auszug aus dem Lagebericht gezeigt, den Johannes Herzog absolut erstmalig allein gemacht hat? Karl Krämer durfte doch die Bilanz 2005 schon gar nicht mehr mit unterschreiben, dass hat doch Notvorstand Schelter am 9. Juni übernommen, nach dem Karl eingesehen hat, dass er doch kein Vorstand mehr war. Und Reinhold Wolf, der war der Bilanzerstellung sicher nicht mehr befähigt, nach dem er sich viele Jahre in Selb um solche Dinge nicht kümmern brauchte. Nun hat also Johannes Herzog in den Lagebericht rein geschrieben, „Rückläufig waren die Vermittlungserträge im Bereich geschlossener US-Dollar-Fonds, was wir aufgrund zurückhaltender Anlageempfehlungen in diesem Segment bewusst in Kauf genommen haben“. Da kann man ja nicht davon sprechen, dass Herr Herzog nicht zu diesem Zeitpunkt und auch vorher nicht schon in großem Umfang bescheid wusste, wenn man sich vorher mit den Anlegeempfehlung nicht zurückgehalten hat in die US-Dollar-Fonds. Hoffentlich sind die Folgen nicht so wie bei der VR-Bank München-Land mit Regressforderungen in höchsten zweistelligen Millionengrößenordnungen. Oder wie sieht es aus Herr Herzog? Ehemalige Verbandskollegen würden sich doch hoffentlich an Schadensersatzansprüchen nicht beteiligen. Bei aktiver Anlageempfehlung, darf man da anderseits empfehlen die Unterlagen in Darmstadt mit denen bei der VR-Bank in Marktredwitz gegen zu kontrollieren, bei den ehemaligen Prüfern Herzog und Grothoff, die das bei der VR-Bank kontrollieren sollten? Und ob man aus der Situation nicht auch Vorteilserzielung aus der Tätigkeit eines Prüfers ersehen könnte?

   

Nr. 3778

Profi

21. September 2008, 13:53 Uhr

Betreff: Mein Geld ist sicher. Ihres auch?

Vorab, ich habe kein Geld mehr auf einem Konto bei irgendeiner Bank liegen.

Sicherungseinrichtung? Dichtung oder Wahrheit?
Der Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes ist durch die Lehmann-Pleite im Grunde bereits gesprengt. Woher die Banken überhaupt noch die Mittel für die Einlagensicherung hernehmen wollen, muss man sich sowieso allen Ernstes fragen. Das ganze Vehikel ist eine reine Beruhigungsshow für die dumme Masse!

Eine journalistische Tätigkeit sollte sich mal darauf erstrecken, penibel nachzuprüfen und zu recherchieren, wie denn die Gelder in den einzelnen Sicherungsfonds angelegt sind. Die liegen ja nicht einfach so in der Schublade herum, sondern sind auch wieder angelegt.
Wo? Na bei anderen Banken oder in Fonds.

Weil es hier in diesem Gästebuch um Genossenschaftsbanken geht, einfach mal die Frage:
Wo wird denn das Geld das die Genossenschaftsbanken an die Sicherungseinrichtung gezahlt hat angelegt.
Nehmen an bei der DZ-Bank. Und nehmen wir weiter an, ganz konservativ, also nicht spekulativ in irgendwelchen Immobilienfonds der DZ-Bank in Amerika, sondern einfach als Festgeld bei der DZ-Bank.

Diese Milliarden des Sicherungsfonds hat dann die DZ-Bank als Bargeld. Die will natürlich damit auch wieder Geld verdienen und legt es wo anders an.

Wo? Recherchiert mal schön, auch die DZ-Bank ist in Amerika aktiv.

Und was passiert wenn die DZ-Bank Probleme bekommt? Oder hat sie die vielleicht schon im Zuge der US-Krise und man erfährt nichts davon?

Auch die R+V Versicherung ist im Verbund und wo hat die wohl ihre Kundengelder angelegt?

Von den großen VR-Banken reden wir erst gar nicht. Auch dort gibt es Bänker die schnell viel Geld verdienen wollen, denn auch bei den Genossenschaftsbanken ist das Vorstandsgehalt mit Gewinnbeteiligung verbunden.


Wo will denn der Sicherungsfonds der Genossenschaftsbanken das Geld herbringen, wenn es wirlich kracht?

Arme Sparer.

Und bei allen anderen Bankengruppen ist es nicht anders.

Zur Beruhigung:
Alle Experten behaupten ja die Einlagen bei den Banken in Deutschland sind sicher und die müssen es ja wissen.


So ist ein Experte definiert:
Ein Experte (auch Fachmann/Fachfrau, Fachleute oder Spezialist) ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Fachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt. Als Experten werden beispielsweise häufig Wissenschaftler herangezogen.

Neben dem theoretischen Wissen ist auch eine kompetente Anwendung desselben, also praktisches Handlungswissen, kennzeichnend. Solche Fertigkeiten gründen sich meist auf Training sowie Talent. Die Wissenstiefe eines Experten unterscheidet ihn vom Generalisten, der sich in vielen Fachbereichen heimisch fühlt. Der Generalist ist sozusagen der Spezialist dafür, in einer Vielzahl von Themen Bescheid zu wissen.

Verbinden sich Ausbildung in einem Fachgebiet und Erwerbstätigkeit/Beruf, spricht man von Profi.

   

Nr. 3777

Banker aus der Nähe

21. September 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Groß- und Millionenkredit nach § 19 KWG nicht verschlüsselt

Als externer Beobachter vom Fach erscheint einem bei der VR-Bank in Marktredwitz inzwischen alles möglich. Der Webmaster hat für mich dankenswerter Weise die Texte zu
- § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link)
- § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link)
- § 15 KWG, Organkredite (= Link)
- Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG (= Link) verlinkt.

Wenn Mehrheitsverhältnisse und Abhängigkeitsverhältnisse erkennen lassen, dass es zu einer Risikobündelung kommt, dann verlangt § 19 KWG die Zusammenrechnung zu einem Kreditverhältnis, einer sogenannten Kreditnehmereinheit. Dies muss das Kreditinstitute durch EDV-Verschlüsselung erledigen. Somit treffen die Vorschriften zum Groß- und Organkredit und auch dem Millionenkredit nach § 14 KWG, was aber im Grunde nur eine Meldevorschrift ist, so ein zusammengeführtes Kreditverhältnis und es sind nicht Privat- und Firmenkredite des selben Kreditnehmers unter verschiedenen Namen möglich, die die Risiken für die Bank ausweiten.

Da die VR-Bank im Bereich der Eigenkapitalberechnung schon Verbandshilfe über die unterlassenen Rückführung der Rücklagen erhalten hat, weil man die Einzelwertberichtigungen nicht mit Feststellung auch als Aufwand und damit Verlust gebucht hat, könnte es ohne weiteres auch denkbar sein, dass die Verbandsprüfer der Bank Groß- und Höchstkredite dadurch aus Ertragsgründen belassen haben, in dem man solche Firmenkonsortien eben nicht zusammen geschlüsselt hat. Wenn das in der EDV nicht eingegeben wird und der Prüfer das nicht fordert, wer soll es dann erkennen und erfahren? Komisch erscheint auch der ausgewiesene niedrige Anteil an Aufsichtsratskrediten überhaupt in der Bilanz der VR-Bank. Und wenn ein Prüfer von damals heute Vorstand ist, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende aus dem Dunstkreis einer Firma stammt, wenn die andere Firma kräftig in die Bürgerstiftung schießt, wird dann nun richtig verschlüsselt? Wenn jetzt der frühere Prüfer der Vorstand ist, wie soll das in Ordnung gebracht werden?

   

Nr. 3776

Ex-Mitarbeiter

21. September 2008, 11:46 Uhr

Betreff: Vorstandsposition aufgrund „fundiertem Wissen“ als Revisor

Mir kommt auch jedes Mal die Galle hoch, wenn ich Rede & Co. von Johannes Herzog sehe, wie es in Eintrag Nr. 3994 wieder hinterlegt ist. Vertrauen in Ihrer Nähe mit 192 Mitarbeitern, dass ich nicht lache. Vertrauen, kennt das Johannes Herzog überhaupt? Vorstandsposten eingeheimst mit absolut fundiertem Wissen aus den Prüfungen. Flex, Gold, Gold, Gold, vieles was unendliche Verluste eingebracht hat, was Kunden um die Existenz gebracht hat, was viele von uns letztendlich um ihre jahrelang sicher geglaubten Jobs gebracht hat, was jetzt zur Abspaltung auch noch der Vogtlandfilialen mit allen Folgen für die Hauptstelle in Marktredwitz geführt hat, wären bei einer normal durch geführten Revision nicht möglich gewesen. Und die Innenrevision war ja mit Krämer Junior auch schon gleich geschaltet.

Hätten Herzog und Grothoff gehandelt, wie es sich für Prüfer gehört, dann wäre alles schon 2002 und 2003 zu erledigen gewesen, aber der Verband hat selber zu oft die Finger im Getriebe gehabt und Frankenberger und Hilkenbach wollten sich wegen ihrer speziellen Kontakte zu den Hegers nichts am Kittel flicken lassen. So eine desolate Organisation, im Grunde gar nicht vorhanden, dürfte es außer bei uns nirgends gegeben haben, die die Unregelmäßigkeiten, das Gemauschel und die Verluste geradezu hervor gerufen hat, weil sich kein Prüfer darum scherte, oder scheren durfte. Diese Verstrickungen haben viele andere bezahlt, wie Kunden, die Mitgliederschaft oder auch die Allgemeinheit und wir Mitarbeiter und einer wollte davon seinen Vorteil alleine schöpfen, der heutige Vorstand, der sein heutiges Amt schon als Prüfer von seinen eigenen früheren Leuten zugesprochen bekommen hat.

   

Nr. 3775

Wissender

21. September 2008, 11:20 Uhr

Betreff: Spur des Geldes nur über Lichtenstein oder auch über Darmstadt nach Chikago?

Aus Gründen des Takts hat man den Mitglieder bei der Vertreterversammlung 2006 (= Link) schon verschwiegen warum es denn auch notwendig war Karl Krämer, dem ersten Vasallen von Manfred Heger den Stuhl vor die Tür zu setzen. Genauso wurde aus Gründen des Takts die Mitglieder nie drüber aufgeklärt, wie es denn möglich war, dass die Spur des Geldes nach Lichtenstein über die VR-Bank und die Zweigstelle Pechbrunn führte, worüber sogar die Financial Times berichtete.

Es ist zu befürchten, dass die Ermittlungsbeamten nicht nur wegen der gesetzeswidrigen Kredite bei der Bank fündig sind. Vielleicht haben sie längst auch die internen Konten durch geforstet, wo besagter Zweigstellenleiter mit Exgattin Dagmar und Exschwiegervater Walter L. neben unzähligen sonst eingesammelten Gelder auftauchen könnte, nachdem hier im Gästebuch vom Wunsiedeler Kreis die Problematik auch schon mehrmals angerissen worden war. Denn Manfred Heger hat nicht nur dem besten Freund bei Flex Unsummen an Blankokredit gegeben, die dann den Bach runter gingen, obwohl das die Prüfer vier bis fünf Jahre begleitet und gesehen haben. Auch den speziell bekannten genannten Personen hat man wahrscheinlich die Zeichnung der amerikanischen Fonds über die Darmstädter Vermittlungsgesellschaft mit hohen ungesicherten Krediten ermöglicht um neben der mehrfachen Millionenzeichnung der Bank selber den anderen potentiellen Kunden einen guten Anlagebestand vorzumachen. Nach Protokollierung sollen diese Gelder, wie auch die der Bank wieder zurück geflossen sein.

Haben also die Ermittlungsbeamten steuerliche Fachleute dabei, wenn man festgestellt hätte, dass nicht nur BMW-Spuren bei der Bank hinterlassen worden sind, sondern auch Spuren von Geld über die verbundfremde Darmstädter US-Fondsvermittlung nach Chikago und sonst wo in den USA geflossen sein könnten. Im Augenblick müssten die Beleg zu den internen Konten doch noch bei der Bank vorhanden sein, oder hat man die vielleicht verloren? Stammen Anleger auch aus Kreisen von internen und externen Kontrolleuren? Könnte ein früherer Revisionsdirektor gar betroffen sein, der manche Bilanztestate mit unterschreiben hat, z.B. den des Jahres 2003, obwohl er nicht mal Wirtschaftprüfer war? Warum hat denn Johannes Herzog prüfungsseitig nichts unternommen, angeblich soll er die Dinge doch erkannt haben und wenn man den Lagebericht 2005 zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) genau anschaut, dann sieht man doch wie wichtig dieses Geschäftsfeld war und wie schnell sich Johannes Herzog daraus als Gesamtprokurist verabschiedet hat. Die Hintergründen hat man aus Gründen des Takts verschwiegen. In den Vorstandsvorträgen in den Versammlungen hat man auch sonst nie ein Wort über die Fondsgeschäfte verloren.

   

Nr. 3774

Insider

20. September 2008, 10:21 Uhr

Betreff: Engagement bei der VR-Bank Marktredwitz

Nah Herr Herzog, klären sie doch mal die Leute und Genossen auf, warum Leute aus einem engen Kreis (Zirkel) ein sehr hohes Kreditengagement haben (Millionenkredite
bzw. Höchstkreditgrenze bzw. weit darüber erhalten) wovon sie als Vorstand und ehemaliger Prüfer Kenntnis haben. Des weiteren klären sie uns auf, aus wessen Grund bei verschiedenen Engagements keine Kreditnehmereinheit gebildet wurde, was nach dem KWG-Gesetz strengstens vorgeschrieben ist. Meine Herren Vorstände bei der VR-Bank Fichtelgebirge klären sie doch die Genossen auf, gegen wen die staatsanwaltlichen Behörden alles ermitteln. Klären sie uns doch auf, ob oder wie weit Verfehlungen (Verflechtungen) von verschiedenen Personen des Aufsichtsrates bestehen oder bestanden haben. Dieses sind alles wichtige Punkte, wörüber unsere Genossen das Recht haben, alles zu erfahren. Wohl gemerkt, die Bank gehört nicht einem Herrn Herzog oder dem Aufsichtsrat sondern den Genossen.
Wie heißt es so schön , die Sonne bringt alles ans Licht. Da können sie vertuschen was sie wollen. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3773

Mitglied

19. September 2008, 12:02 Uhr

Betreff: Machen Sie es einfach wie Horst Pausch Herr Herzog, Sie wissen doch

Im Eintrag Nr. 3991 ist der Zeitungsbericht zu sehen, wie damals Horst Pausch als Aufsichtsratvorsitzender komplett zurück getreten ist. Am 16. Oktober 2004 hat er angeblich nach reiflicher Überlegung schriftlich seinen Rücktritt erklärt. Reifliche Überlegungen, wozu nur der 15. Oktober vergangen sein können, denn bei der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link), da hat er seine reiflichen Überlegung noch schön brav zurück gehalten, sonst hätte man ihn fragen müssen, ob er mit drin hängt bei der unglaublichen niederschmetternden Bewertung der Vorstände bis hin zur Attestierung der Unfähigkeit, der Nennung der Verluste und des Betruges am Aufsichtsrat über die laufenden Risikoberichte.

Warum macht es Johannes Herzog nicht auch so, niemand wäre ihm wegen eines schriftlichen Rücktrittes zu jeder Tages- und Nachzeit noch böse. Das Geschwätz mit Rede & Co (= Link) auf der Versammlung vom Juni 2006, dass nimmt ihm heute keiner mehr ab. Versprechen zu allem Möglichen, welche den Tag nicht überdauert haben, angefangen bei den Mitarbeitern mit dem Vertrauen in Ihrer Nähe, Anstreben der Marktführerschaft in der Region, dem HOMA-Haus mit der Baustelle und Informationsversprechen an die Vertreter nur ein Jahr später abgelöst von Stillschweigen über den Verkauf von ganzen Geschäftsstellen und Geschäftsbereichen, von Verkäufen schwieriger Kreditverhältnisse aus der ganzen Bank in die BAG Hamm, die Heuschrecke des Genossenschaftsverbundes. Warum geht Herr Herzog nicht mit diesen Dingen in die Öffentlichkeit, sondern lieber wenn es um die Bürgerstiftung oder um 1.000 € Spenden geht?

Das sind doch die reinsten Ablenkungsmanöver von den tatsächlichen Problemen. Muss er vielleicht weitere Kredite verkaufen um diese Bilanz auch wieder zuzukriegen. Alle Bilanzen, die er bei der VR-Bank bisher gemacht und als Vorstand unterschrieben hat, sind reinste Schreckensszenarien mit Windowdressing und die er als Prüfer zu verantworten hat, die könnten gar Bilanzbetrug beinhalten. Und zu einem Versprechen der offenen Kommunikation gehört zur Glaubwürdigkeit als erstes, dass man breit ist auch über die eigenen Person zu reden, wenn man an der Spitze einer großen Genossenschaftsbank steht und Rede und Antwort stehen sollte, ob einen die Staatsanwaltschaft selbst im Visier hat. Die Erklärung ist man den Mitgliedern schuldig, auch ohne vorheriges Versprechen dazu.

   

Nr. 3772

Susanne

19. September 2008, 11:34 Uhr

Betreff: Warum mauert der Herr Heidel genauso

Hat der zweite Vorstand der VR-Bank einen Maulkorb bekommen? Darf nur einer reden, was ja darauf hinaus läuft, dass gar keiner was sagt? Warum sagt uns der zweite Vorstand nicht ob die Ermittlungen nicht gegen den heutigen Vorstandsvorsitzenden und ehemaligen Prüfer Herzog ausgeweitet worden sind? Warum sagt uns Herr Heidel nichts zum Forderungsverzicht von 432.000 € mit der Waldeslust, da war doch seine Zustimmung und die von Herrn Schelter auch mit notwendig? Brodelt es in Herrn Heidel weil ihn die anderen in eine Falle laufen haben lassen? Warum aber ist er nicht konsequent und löst sich mit einer klaren Stellungnahme von den alten Seilschaften, das Stahlbad VR-Bank Marktredwitz muss ihn doch schnell und brutal einiges gelehrt haben?

   

Nr. 3771

XXXX

19. September 2008, 09:04 Uhr

Betreff: Wettbewerbsverstösse

Sehr geehrter Herr Vizepräsident Verheugen,

nachfolgend erhalten Sie eine Mail, die ich an den Ombudsmann des Europäischen Parlaments gesandt habe. Ich habe jetzt im Internet nochmals recherchiert und bin auf Ihr Profil in der Homepage der Europäischen Kommission gestossen. . Mir geht es in der nachfolgenden Bschwerde bzw Antrag darum, zu überprüfen, ob das Prüfungsmonopol der genossenschaftlichen Prüfungsverbände gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Kommission verstösst. Durch das Prüfungsmonopol wird das Genossenschaftswesen in Deutschland von einigen enigen Personen kontrolliert. In höchtrichterilcher Rechstssprechung wurde agumentiert, daß die Aufhebung der Plichtmitgliedschaft die Rechtssystem der BRD aushebeln würde. Was nach meiner Ansicht auch so richtig ist. Es wurde aber nicht überprüft, warum die berechtigte Pflichtprüfung nur von genossesnchaftl. Verbänden durchgeführt werden kann. Hier ergibt meines Erachtens der Änderungsbedarf des Deutschen Genossenschaftsgesetzes. Da durch dieses Prüfungsmonopol eine extreme Wettbewerbsverzerrung stattfindet. Es mutet wie ein Relikt aus der Urzeit der Wirtschaftssysteme an, wenn ca 10 Genossenschaftsverbände das alleinige Recht haben ca. 5.300 Genossenschaften zu prüfen.
Allein schon wegen der Prüfungskosten findet hier schon kein freier Wettbeweb statt. Aufgrund des Prüfungsmonopols ist dem Machtmissbrauch der Genossenschaftsverbände Tür und Tor geöffnet. In der Nazizeit wurden die massgeblichen Paragrafen eingefügt, um die Kontrolle über die Genossenschaften zu erlangen.
Es würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Vorgänge annehmen. Falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie gerne auf mich zurückkommen.

Mit freundlichen Grüssen,


Subject: Wettbewerbsverstösse


Es handelt sich hier um eine Beschwerde wegen des im Deutschen " Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - Genossenschaftsgesetz GenG " enthaltenen Wettbewerbsverzerrung. Den dort ist in den $$ 52 ff die Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft festgelegt.Das hat nach meinen Dafürhalten zur Folge, dass die Prüfungsverbände eine Monopolstellung hinsichtlich der Wirtschaftsprüfung bei Genossenschaften haben. Nach meinem Kenntnisstand verstossen die Paragrafen auch gegen geltendes EU-Recht. Durch dieses Prüfungsmonopol sind sind Verstösse gegen die Wirtschaftsprüfrordnung (WPO) an der Tagesordnung. Da hier die Neutralität und Objektivät nicht mehr gegeben sind. Die Prüfungsverbände machen durch die Alleinstellung Verbandspolitik. Die Testate entsprechen mehrmals nicht nicht den Regeln ordnungsgemässer Prüfung. Als Quelle nenne ich Ihnen das Gästebuch der Schutzgmeinschaft für Bank - und Sparkassenkunden. Dort finden Sie unter der Homepage www.wunsiedeler-kreis.de Vorgänge bei denen bereits die Staatsanwaltschaft ermittelt. Mit Testaten des Prüfungsverbandes versehene Prüfberichte, die diese Vorgänge gedeckt haben.

Bitte überprüfen Sie, ob ein Prüfungsmonopol für über 17 Millionen Mitgliedern in etwa 5.300 Genossenschaften noch zeitgemäß ist. Zudem erkärt man, daß die gemeinsamen Interessen der Mitglieder vertreten werden und eine Prüfung, Beratung und Betreuung der Genossenschaften statffindet.(Quelle: Homepage DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) Dies kann unter Einbeziehung der Wirtschaftsprüferordnung nicht rechtens sein, da dort die Objetiviät und Neutralität als Leitlinie manifestiert ist.

Zudem wurde diese obengenannten Paragrafen während der Nazizeit eingesetzt, um die Kontrolle über die Genossenschaften zu erlangen.-Unrechtsparagraf-

Falls Sie als Beschwerdestelle nicht der richtige Ansprechpartner sind bitte ich Sie zum Weiterleitung an den zuständigen Bereich.

Bitte geben Sie mir eine Rückkoppelung über die weitere Vorgehenweise.

Ich bitte um Behandlung meiner Beschwerde.


Hochachtungsvoll

   

Nr. 3770

Noch wach

19. September 2008, 01:16 Uhr

Betreff: Immer dieses Gemauschel und dieses Stillschweigen

Warum ist es bei uns denn so wichtig, dass man alles vor den Mitgliedern versteckt? Steckt da die Methode dahinter wie man bei den Kunden und Mitgliedern am besten absahnt? War das auch zum Nutzen der Verbandsleute? Haben Verbandspräsident Frankenberger und Revisionsdirektor Hilkenbach ihr Geld bei Manfred Heger angelegt, weil der den US-Immobilienfonds mit der Darmstädter Gesellschaft abwickeln durfte und nicht mit der DG-Bank? War es dann zweitrangig nachzuprüfen, ob die Provision in die Taschen der Bank geflossen ist oder war es besser, wenn die Namen auf den Provisionslisten bei der Bank gar nicht aufgetaucht sind?

Warum hat man Manfred Heger bei diesen unglaublichen Kreditverlusten unter Ausschluss der bekannten und unbekannten Ansprüche ziehen lassen, wie er es dann selbst auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) gesagt hat. Haben die Prüfer Herzog und Grothoff ein Jahr vorher gemeinsam mit Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag alleine durchgezogen, wo Horst Pausch dann zwei Tage nach der Versammlung mit dem Zeitungsbericht Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) seine Abdankung bekannt gab, anstatt auf der Versammlung vom 14. Oktober 2004 selber? Haben die Prüfer die anderen Aufsichtsräte mit dem Protokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) auch unter dem Mantel des Stillschweigens über den Vertragsinhalt zur Befreiung von 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen und von insgesamt 50 Mio. € Kreditverlusten verdonnert? Ist das ein Faustpfand des Herrn Herzog heute gegenüber allen Aufsichtsräten?

Weil der Prüfer Herzog damals keinen Prozess um einen Regress gegen die Vorstände brauchen konnte, wenn er selbst Vorstand werden wollte, so konnte man damals auch nicht eine notwendige Sanierung durch die Sicherungseinrichtung brauchen. Vielleicht hätte das ja auch direkt zusammen gehangen und Manfred Heger hätte überall auf den Busch klopfen können und die Prüfer und den Verband gehörig mit rein ziehen können. Deswegen muss man heute diese Klimmzüge veranstalten und die Mitglieder weiter belügen und die eigenen Kunden verkaufen, obwohl man in der großen Werbung ganz anderes verspricht. Dafür müsste man wegen Verstoß gegen die Wettbewerbs- und Werbebestimmungen nicht nur Johannes Herzog sondern auch den Genossenschaftsverband anzeigen. Wer so etwas in großen Anzeigen verspricht, kann doch nicht gegen unzählige eigenen Kunden anders handeln. Das gilt für München und speziell auch für Marktredwitz.

   

Nr. 3769

Genossenschaftsbanker

18. September 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Sanierung oder Forderungsverkauf, was war es?

In Eintrag Nr. 3608 wurde unter der Überschrift Lügen nichts als Lügen auf die große bayerische Werbeaktion Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link) eingegangen und dass trotzdem die Münchner Bank eG mit Herrn Gebhardt als Vorstand Forderungen und Grundschulden nach Italien (= Link) verkauft hat. In Eintrag Nr. 3979 wird das Schreiben der VR-Bank vom 15.09.2008 an den Kunden (= Link) gezeigt, wo davon gesprochen wird, dass die Ansprüche an der VR-Bank an die genossenschaftliche Heuschrecke BAG Hamm abgetreten wurden. Hat dieser unsägliche Vorstand Herzog nun endlich den Mut uns zu sagen, ob man trotz der Werbeaktion die Kunden verkauft hat wie in München, oder ob es sich mit dem Verkauf der Ostfilialen verbunden um eine Sanierung für die VR-Bank zur Rettung seiner Vorstandsposition auf dem Rücken der Kunden handelt, wie man aus dem Lageberichtshinweis (= Link) entnehmen muss? Da hat man vermieden die BAG Hamm auch nur im Ansatz zu benennen. Raus aus dem Mauseloch Herr Herzog, oder dauert Ihre Befragung beim BaFin noch an?

   

Nr. 3768

Zyniker

18. September 2008, 14:12 Uhr

Betreff: Auge um Auge, Zahn um Zahn

Was macht denn der Herzog in Bonn? Eine Dienstreise? Eine Lustreise wird's wohl nicht sein. Denn mit seinen Mädels hat er ja scheinbar abgeschlossen.
Was gibt's denn sonst noch in bonn interessantes? Stammt nicht der Beethoven von dort. Aber der ist doch schon tot und war zu Lebzeiten bereits taub. Bleibt wohl noch die Bankenaufsicht. Vielliecht war "Johannes der Arrogante" dorthin beordert. Da kann man davon ausgehen, daß der gute Johannes sich nicht taub gestellt hat, auf die Fragen der Bankenaufsichsleute. Selbst so hartgesottene wie unser Ex-prüfer werden irgendwann weich und packen aus. Es kann gut sein,daß er deshalb schon lange nicht mehr in der Bank gesehen war. Herr Bleil wie soll er denn ihren Brief beanworten, wenn er doch selbst alles dransetzt, damit alles unter dem Mantel der Verschwiegenheit verborgen bleibt. Das ist doch die Aufgabe des Exprüfers! Deswegen wurden doch die anderen Mitbewerber nicht berücksichtigt. Bitte haben Sie doch Nachsehen mit dem Armen. Er weiss doch sowieso schon nicht mehr ein und aus. Aber ich kann Sie auch verstehen. Mit Ihnen hat keiner Mitleid gehabt, wie man sie fertiggemacht hat. Daher ist es gut so:
"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

   

Nr. 3767

Manfred Bleil

18. September 2008, 11:51 Uhr

Betreff: Achtung Leute, die VR-Bank nimmt Euch alles ab, Sicherheiten und Darlehensforderung

Vor Tagen forderte ich Herrn Johannes Herzog von der VR-Bank Fichtelgebirge erneut zu einer Stellungnahme in meiner Angelegenheit auf, welche er wie zu erwarten wieder nicht abgegeben hat und die Anfrage nur ignoriert hat. Ich bin dabei auf meine Erkenntnis eingegangen, dass Herr Herzog sowohl aus den Prüferakten als auch aus den Akten der Bank voll und umfassend informiert war und auch Schriftverkehr direkt mit den Prüfern und dem Genossenschaftsverband geführt wurde.

Achtung, Achtung, Achtung! Ich kann wiederum nur vor dieser Bank warnen, denn dort werden nicht nur die Betrügereien mit Valuta und Wertstellungen, wie sie das gerichtliches Gutachten in der Sache (= Link) herausgearbeitet hat, weiterhin nicht bereinigt und nicht wahrgenommen, es verschwinden nicht nur die Sicherheiten im Nirwana wie in meinem Fall in Eintrag Nr. 1372 aufgezeigt, es wird keine Aussage gemacht, ob die Forderungen aus meiner Globalzession (Bestand aus dem Schreiben ersichtlich) fahrlässig oder gar vorsätzlich nicht verfolgt wurden, oder vielleicht noch schlimmer, Eingänge umgeleitet wurden, dem Kunden werden trotz alledem die kompletten Forderungen abverlangt, wie es bei mir der Fall war und die Bank dadurch auch bilanziell fast keinen Ausfall hatte. Somit ist auch aus den letzten Einträgen hier im Gästebuch ersichtlich, es hat sich bei der VR-Bank nichts verbessert, man darf sogar annehmen, dass es sich weiter verschlimmert, was mit den Kunden und deren Sicherheiten gemacht wird. Der Brief an Herrn Herzog lautete wie folgt:

Manfred Bleil
95632 Wunsiedel, den 7. September 2008
Ludwigstraße 97, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief

Herrn
Johannes Herzog
Vorstandsvorsitzender der
VR-Bank Fichtelgebirge eG
Kraußoldstrasse 6

95615 Marktredwitz

unverzüglich vorzulegen nach Rückkehr von einer Dienstreise nach Bonn

Fragen zu meinem Kreditverhältnis
- Forderungsaufstellung

Werter Herr Herzog,

unzählige Male habe ich mich in den letzten Jahren bezüglich meines Kreditverhältnisses an Sie persönlich gewandt und haben Sie sicherlich auch den Schriftverkehr erhalten, der über den Genossenschaftsverband Bayern gelaufen ist und über die Bank. Wahrscheinlich kennen Sie sogar meinen Schriftverkehr mit dem Aufsichtsrat.

Ich stelle Ihnen somit heute zum wiederholten Mal die Frage, wieso Sie als Prüfer, als gesamtverantwortlicher Prokurist, als Vorstand, in meinem Kreditfall nichts unternommen haben um Schaden abzuwenden. Ich fordere Sie hiermit wiederum auf, offen zu legen, warum Sie trotz sicherlich weitereichender Erkenntnisse auch aus den Prüfungsakten zu meinem Fall nicht so eingeschritten sind um den Vorschriften beispielsweise nach § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) oder § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) oder auch § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link), neben vielen anderen, gerecht zu werden.

Ich fordere Sie mit einer Frist bis letztmalig Mittwoch, den 10.09.2008, 12.00 Uhr auf, mir als heutiger Vorstand eine Forderungsaufstellung zu erteilen und mir endlich mitzuteilen, was von Bankseite unternommen wurde, meinen hohen Forderungsbestand über die vorhandene Globalzession von Buchstabe A bis Z, was nach heutiger gerichtlicher Auffassung sogar als sittenwidrig anzusehen ist, auch einzutreiben. Ich fordere Sie auf mir mitzuteilen, wohin Beträge geflossen sind, denn aus einem zweiseitigen Ordner an Rechnungen in Summe von 188.000 DM, übergeben an Bankvorstand und Bankmitarbeiter, müssen Beträge erzielt worden sein. Ich fordere Sie auf, mir aus der Sicht der Prüfung und auch aus der Sicht der Bank selber mitzuteilen, was mit meinen Maschinen, Werkzeugen und betrieblichen Einrichtungen passierte, die im Dezember 2000 abtransportiert wurden oder vielleicht auch zu anderen Zeiten und was daraus erzielt wurde, um den Schaden bei mir und auch am Genossenschaftsvermögen nicht in fahrlässiger oder gar beabsichtigter Form zu erhöhen, wenn ich anderseits die Forderung doch in vollem Umfang bedienen musste. Warum also wurde mir weder der Forderungsbestand als auch die Maschinen überlassen, wenn die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz daraus angeblich keine geeigneten Maßnahmen zur Forderungs- und Schadensreduzierung ableiteten. Ich fordere Sie auf, mir mitzuteilen, welche prüfungsrelevanten Erkenntnisse und Schlüsse daraus gezogen wurden.

Erhalte ich bis zur genannten Frist von Ihnen keine Nachricht, werde ich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil

   

Nr. 3766

Uwe

17. September 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Sie stecken tief mit drin Herr Schelter

Unser Aufsichtsrat ist ein Teil der Lügengeschichte gegen uns Mitglieder bei der VR-Bank Marktredwitz. Wer Manfred Heger mit einem Dienstaufhebungsvertrag für 50 Millionen Kreditverluste entlässt ohne sie nach dem Gesetz dafür zu belangen, der hat selbst viel zu verbergen. Und dann der Wechsel im Vorsitz des Aufsichtrates. Horst Pausch, dem die Prüfer Herzog und Grothoff beim Vertrag mit Heger wahrscheinlich die Hand beim Unterschreiben geführt haben und der nicht mal bei der Versammlung den Mut gehabt hat zu sagen, dass es zwei Tage später zurück tritt, dann Reiner Loos, der seine Ahnungslosigkeit und Unfähigkeit mit gelben und roten Ampel umschrieben hat und durch die schlimmste Veranstaltung bei der Bank mit der Versammlung vom Jahr 2005 geführt hat und nun Werner Schelter, wo man nicht weiß, warum er sich als Notvorstand zur Verfügung gestellt hat und gleich den Forderungsverzicht mit durchgezogen hat und ob er mehr im Auftrag seiner Firma in der Bank sitzt oder für uns Mitglieder. Dieser Aufsichtsratsvorsitzende, der steckt tief mit in der Tinte und ist bei Stillschweigevereinbarungen immer mit dabei. Hauptsache uns Mitglieder kann man für dumm verkaufen und das geht nur mit so einem Aufsichtsrat und mit den Prüfern vom Verband. Da verkauft man uns an den Sicherungsfonds und tut so als ob man uns was Gutes damit antäte. Die können ihre Ämter gar nicht aufgeben, wenn sie nicht mehr dabei sind, müssen sie Angst haben dass sie die ersten sind über die man her fällt.

   

Nr. 3765

Vorstand

17. September 2008, 17:22 Uhr

Betreff: Wie viel haben Ihnen Ihre Verbandsfreunde aus dem Garantiefond zu Ihnen rüber geschoben?

Nach dem wir über den Garantiefonds schon eine halbe Milliarde in die IKB geschossen haben, da spielen doch die paar Millionen für den Exprüfer in Marktredwitz auch keine Rolle mehr. Und hinter den Kulissen wird von einer Sanierung von Plauen geredet. Es ist unfassbar wie wir alle zusammen für dumm verkauft werden, nicht nur unsere Mitglieder. Wie viel hat es sich der Sicherungsfonds kosten lassen, dass Sie Herr Herzog, Exmusterprüfer, nicht als der schlimmste Scharlatan dagestanden sind? Dass man die Prüfergilde nicht entlarvt, dass nur noch Prüfer auf die Vorstandssessel kommen? Wieviel von den 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen, die Sie vor zwei Jahren noch mit Ihrem Goldjungen haben vortragen müssen, haben Sie zu 100 %, oder zu 50 %, reicht ja auch schon, zum Nulltarif ausgeglichen bekommen? Sie sollten damit gerettet werden, die Kunden waren dafür die Opfer. Unglaublich für was wir heute hinstehen müssen. Wir rackern und die Prüfer wissen alles besser und mit Ihnen wirft man unser Geld zum Fenster raus, weil Sie Heger, Wolf und Krämer haben laufen lassen, weil Sie in den meisten Kreditfällen durch Ihre Unfähigkeit als Prüfer mit drin gesteckt haben. Hätt ich 300 Seiten Überziehungslisten monatlich, ich wär keinen Tag mehr auf meinem Stuhl, dafür würden Ihresgleichen sofort sorgen um sich selbst drauf zu setzen oder eine Fusion zu machen. Aber wo Frankenberger und Hilkenbach ein und aus gegangen sind, da hat man Sie als Nachfolger eingesetzt. Sie sind ein Muster ohne Wert.

   

Nr. 3764

Aus der Ferne

17. September 2008, 14:21 Uhr

Betreff: Wer kontrolliert die Gelder des Sicherungsfonds der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken?

Mir hat mein Banker gesagt, 0,2 % des Bilanzvolumens sei jährlicher Regelbeitrag an den Sicherungsfonds. Der Wert sei aber auch schon beim Doppelten gewesen, wenn viel abzudecken gewesen sei und an die staatliche IKB, da hätte man auch einiges rein geschossen, was in der öffentlichen Diskussion gar nicht aufgekommen war. Wenn in Bayern im Verbandsrundschreiben nun geschrieben wurde, dass man rund 100 Milliarden Bilanzvolumen hat, so ist also der jährliche steuersparende Grundbeitrag bei 200.000.000 € angesiedelt. Wer überwacht nun, die Verwendung dieser Mittel? Ausschließlich der BVR selber? Gibt es eine staatliche Aufsicht zum Sicherungsfond, wenn dadurch in Bayern alleine ca. 70.000.000 € Steuern nicht gezahlt werden und in Spitzensituationen 140.000.000 €? Wenn wir das auf das Bundesgebiet umrechnen, sind wir doch jährlich bei Milliardenbeträgen, die da von den Verantwortlichen des BVR in Berlin und Bonn verwaltet werden. Macht die Aufsicht auch das BaFin, das das fehlende Verbuchungen der Einzelwertberichtigungen bei einzelnen Banken und die ungesetzlichen Bilanztestate dazu auch nicht moniert, obwohl in den Prüfungsberichten oder über sonstige Kontakte doch davon Kenntnis genommen werden muss? Wird da geprüft, ob die Gelder auch richtig und notwendig ausgegeben werden? Sind wir als Steuerzahler einverstanden, dass die Marktredwitzer Vorstände ihr unverdientes Vermögen behalten dürfen und die Sicherungseinrichtung des BVR auch das noch übernimmt? Was in Marktredwitz passiert hat eine weit höhere Dimension, als nur für dieses ehemalige Zonenrandregion. Hier zeigt sich, das Gemauschel und Verkettung in ungeahntem Ausmaß bestehen und Gesetze reihenweise mit Füßen getreten werden.

   

Nr. 3763

Beobachter

17. September 2008, 13:57 Uhr

Betreff: Was gibt es Schlimmeres als wenn der Vorstand die Mitglieder zur Lage der Genossenschaft belügt?

Wenn an die BAG Hamm Kredite einer Bank übertragen werden, dann ist dies unumstößlich eine Sanierungssituation. Es ist ungeheuerlich was dazu bei der VR-Bank Marktredwitz abgelaufen ist und wie man das hinter dem Rücken der Mitglieder machen wollte und wie man die Mitglieder auch noch dazu belogen hat. Haben uns die Beiträge um Eintrag Nr. 3535 herum schon verdeutlicht, dass Herr Herzog und Herr Heidel Kredite aus dem Landkreis Wunsiedel mit nach Plauen verschieben wollte, zeigt uns nun der Eintrag Nr. 3979 wie generalstabsmäßig die Sache geplant wurde. Durch die Übertragung zum Nenn- oder aktuellen Forderungswert sollten bei der VR-Bank Marktredwitz anscheinend die bestehenden Einzelwertberichtigungen wieder ertragswirksam aufgelöst werden. Da die Volksbank Vogtland sowie so seit Jahren in der Sanierungssituation steckt, wäre eine Nachsanierung, die aber ausschließlich der VR-Bank Marktredwitz zugute gekommen wäre, sehr elegant unterzubringen gewesen. Aber mit der Folge, dass die Vorstände in Marktredwitz nicht wie alle anderen deutschen sanierten Genossenschaftsbanken mit einem Sanierungsvertrag belastet gewesen wären und auch wahrscheinlich keine Rückzahlungsverpflichtung auferlegt bekommen hätten. Die hätten dann an bestimmten Stellen in Jahresabschluss und Lagebericht ihren Niederschlag gefunden. Es würde auf ein absolutes Geschenk an die VR-Bank Marktredwitz zur Stützung der Vorstände hinaus laufen.

Dass aber nun wie in Eintrag Nr. 3980 geschildert ein Kunde aus dem Vogtland der Übertragung widersprochen hat und dem Braten nicht traut, oder vielleicht noch mehrere, hat die Heimtücke des Planes offen gelegt. Ohne auf die Zustimmung der Kunden zu warten wurde alle Konten automatisch übertragen und die Kunden mussten anscheinend unter dem Vorwand des technischen Fehlers wieder auf Marktredwitz zurückgebucht werden. Wenn dann die VR-Bank Marktredwitz diese Kunden wiederum rückwirkend zum 01.01.2008 auf die BAG Hamm überträgt und dann die Zwangsversteigerung für sich einstellt, dann belegt dies mit dem Lageberichtshinweis 2007 aus Eintrag Nr. 3977, dass hier Sanierungsmaßnahmen gelaufen sein müssen. Die BAG Hamm ist Teil der Sanierung des kreditgenossenschaftlichen Sicherungssystems und alle deutschen Kreditgenossenschaften und all ihre Mitglieder haben Anspruch, dass keiner sanierten Bank irgendwelche Geschenke auf den Vorstandstisch verteilt wird.

Die schlimmere Sache ist jedoch die, dass in Marktredwitz Vorstände, Aufsichtsräte und auch der Genossenschaftsverband den Mitglieder die tatsächliche Lage der Bank verschweigen. Diese Sanierungssituation kann Herr Johannes Herzog nicht mehr Manfred Heger in die Schuhe schieben. Das ist ihm schon mit den Ermittlungen gegenüber der Staatsanwaltschaft gehörig misslungen. Herr Herzog ist im Jahr 2005 offiziell angetreten, nach dem man die anderen Bewerber erst abwehren musste, im Jahr 2006 hat er sich neben Reinhold Wolf und Werner Schelter in der Zeitung als „ein bisschen stolz“ ablichten lassen, dass man die Sache in den Griff bekommen hat, im Jahr 2007 hat er sich neben Uwe Heidel hingesetzt mit dem Satz „2006 war das Jahr der Hausaufgaben“.

Herr Johannes Herzog Sie haben abgewirtschaftet. Sie sind eine Zumutung für die Mitglieder, die Sie laufend belügen. Wer den Mitglieder die wahre Lage verschweigt, wer den Mitglieder eine Sanierungssituation vorenthält, der will nur von den eigenen Verfehlungen ablenken, der sollte unverzüglich das Weite suchen. Es gibt im Grund keine größere Verfehlung als dies und die Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetzes unterstreicht dies vielfach. Das Jahr 2007 und das Jahr 2008 sind die Jahre des Scherbenhaufens und des verschärften Lugs gegenüber den Mitgliedern zur Rettung der Position Herzog und der vermeintlichen Imagerettung des Genossenschaftsverbandes und es beginnt mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € im Februar 2007 mit der Waldeslust. Sie sind eine Gefahr für die Bank, weil Sie für sich alles tun, egal wie nachteilig dies für Bank und Kunden ist. Sie gehören sofort gefeuert. Es ist eine Schande, dass die genossenschaftliche Sanierungseinrichtung auf diese Art missbraucht wird.

   

Nr. 3762

Deutscher Michel

17. September 2008, 12:12 Uhr

Betreff: Jetzt reichts

Die Mitglieder der Vr-Bank werden also weiterhin verar.... Anders kann man die vorherigen Beitrage nicht interpretieren. Grosse Werbung überall, wir verkaufen keine Kredite und die Bank schon gleich garnicht. Und was passiert hier bei uns: Genau das Gegenteil. Die Kredite werden an die Heuschrecke BAG verkauft und die Ostzweigstellen nach Plauen. Das sollen wohl vertrauensbildende Maßnahmen sein?? Veräppeln können wir uns selber, dazu brauchen wir weder ehemalige Prüfer, noch den Aufsichtsrat und schon garnicht den Genossenschaftsverband.
Nur gut, daß es noch andere gute Banken gibt.

   

Nr. 3761

Nordlicht

16. September 2008, 16:38 Uhr

Betreff: (Protest-) Wahl zur Vertreterversammlung?

Auf dem Internetauftritt der VR-Bank ist folgendes zu finden:

"Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Genossenschaft findet in der Zeit vom 25.09. bis 26.09.2008 in unserer Hauptstelle in Marktredwitz, Kraußoldstraße 6 während der üblichen Öffnungszeiten statt.
Gemäß § 26d der Satzung ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in der Liste der Mitglieder eingetragene Mitglied wahlberechtigt. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. Die Briefwahl ist zulässig. Die hierzu erforderlichen
Unterlagen können bis spätestens 19.09.2008 unter der Telefonnummer 09231/602 252 bei uns angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Marktredwitz, den 03. September 2008

Der Wahlausschussvorsitzende"


Das ist eine gute Möglichkeit, seiner Unzufriedenheit Luft zu machen. Das Wahlrecht ist nach Einführung der Vertreterversammlung für das Mitglied fast das einzige was an Mitwirkung geblieben ist.

Was aber nicht gesagt wird - und wer kennt sie oder hat sich schon mal die Mühe gemacht die Wahlordnung anzusehen - , daß auch die Möglichkeit der Aufstellung einer zweiten Liste bestanden hätte und wie es zu machen gewesen wäre. Wohlweislich wird nicht darauf hingewiesen, denn so wird es wieder so enden, daß regelmäßig die bisherigen Vertreter, die ja nun wirklich nicht besonders kritisch die Tätigkeit des Vorstands oder des Aufsichtsrats hinterfragt haben, wiedergewählt werden.

Letztlich handelt es sich bei der Wahl um eine demokratische Farce.

1. Die Mitglieder, die bisher nicht Vertreter waren, hätten die Möglichkeit, sich ebenfalls als Vertreter zu bewerben, aber wissen nichts davon. Denn wir wissen ja, daß manche Mitglieder gleicher als andere sind. Es kommen dann regelmäßig die zum Zuge, die der Vorstand angesprochen hat. Und der wird sicherlich nicht jemanden ansprechen, der als besonders kritisch bekannt ist. So mancher hätte sich über die Sonderdividende (z.B. die Esseneinladung) sicher auch gefreut.

2. Im Wahlausschuß sitzen mehrheitlich Mitglieder, aber regelmäßig sind das nur die Vertreter, denn nur die wurden auf der Vertreterversammlung (vom Vorstand?, vom Aufsichtsrat?) vorgeschlagen und von den Vertretern gewählt. Man könnte deswegen vermuten, daß bei mehr Kandidaten als Plätzen die Vertreter die bisherigen Vertreter bevorzugen könnten (siehe dazu 3.).

3. Die Vergabe der Listenplätze ist völlig intransparent. Wie wird festgelegt, wer Vertreter werden soll und wer nur Ersatzvertreter? Nach der Höhe des Genossenschaftsanteils? Nach Dauer der Zugehörigkeit? Nach Alter? Nach Geschlecht? Nach Berufsgruppen? Nach Kredithöhe (und der damit verbundenen Abhängigkeit vom Vorstand?)? Werden die Listenplätze ausgelost?

4. Bei einer Wahl sollte eine Alternative vorhanden sein. Eine alternative Liste gibt es aber nicht. Es gibt nur die Möglichkeit gegen die Liste zu stimmen.

5. Sollten die Gegenstimmen die Mehrheit bekommen, d.h. die Liste abgelehnt werden, so muß die Wahl wiederholt werden - mit der gleichen Liste so lange bis sie gewählt ist?

6. Wie war denn die letzte Wahl und die letzte Wahlbeteiligung? Versuchen Sie einmal diese Ergebnisse zu erfahren. Die Mitglieder haben zwar bei Unregelmäßigkeiten die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, aber bei manchen Genossenschaften erfährt es ja nur, daß die Liste gewählt sei, aber nicht wie. Mit der Verweigerung der Veröffentlichung des Wahlprotokolls ist aber eine wesentliche Anfechtungsgrundlage u.U. nicht vorhanden.

7. Gemäß der Satzung ist die Veröffentlichung nur im Internet-Auftritt notwendig. Schön, daß ein großer Teil der (älteren) Mitglieder dieses nicht benutzt bzw. nicht die Home-Page der Bank besucht. Diese sind praktisch vom Informationsfluß ausgeschlossen oder wurde auf den Kontoauszügen auf die anstehende Wahl hingewiesen?

8. Es gibt Genossenschaften (keine Bank), die haben in Ihren Statuten ausschließlich die Briefwahl vorgesehen. Die Vorteile (für die Mitglieder) liegen auf der Hand.
- Das Mitglied kann die Wahl nicht vergessen oder übersehen, weil es direkt angeschrieben wird.
- Die Möglichkeit führt dann zu einer erheblich höheren Wahlbeteiligung, die sonst eher von der Zufälligkeit des Besuches bei der Bank abhängen.
- Es gibt keine Probleme mit dem Wahlgeheimnis, wenn alle per Briefwahl abstimmen und nicht nur wenige.
- Es gibt kein Problem mit dem Wahlgeheimnis im "Wahllokal". Es soll Genossenschaften geben, wo das Wahllokal im Vorzimmer des Vorstands ist und wo es keine Wahlkabine gibt.
- Der Nachteil könnten höhere Kosten sein.

9. Es ist schon ein schlechter Witz, daß bei einer Genossenschaftsbank, die über eine Region verteilt ist, die Wahl persönlich nur in der Hauptstelle in Marktredtwitz durchgeführt werden kann. Wie niedrig dann die Wahlbeteiligung ausfällt, kann man sich gut vorstellen.
Andere Genossenschaftsbanken schaffen es doch auch in allen Filialen Wahllokale einzurichten. Aber eine hohe Beteiligung ist ja gar nicht gewollt.

10. So können die möglicher Weise unzufriedenen Mitglieder, die den verkauften Filialen angehörten, die aber noch Mitglieder der VR-Bank sind, denn die Mitgliedschaft geht ja bei einem Verkauf nicht mit über (oder?), nur per Briefwahl wählen, sofern sie nicht den Aufwand einer Reise ins ferne Marktredwitz scheuen.

Viel Spaß bei der Wahl - noch drei Tage besteht die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen!

   

Nr. 3760

Hannelore

16. September 2008, 16:14 Uhr

Betreff: Forderungsverkauf

Ich habe die vorgehenden Beiträge mit Erschütterung gelesen. Da kann ich nur ein Kreuzzeichen machen, dass ich nicht bei dieserVR Bank bin sondern bei der Sparkasse Fichtelgebirge. Ich habe auch ein Darlehen mit Grundschuld bei der Sparkasse deshalb habe ich mich bei der Sparkasser erkundigt, ob sie auch Forderungen verkaufen. Mir wurde glaubhaft versichert, dass die Sparkasse Fichtelgebirge keinerlei Forderungen verkauf oder verkaufen wird. Das wäre so auch hausintern geregelt.
Ich kann nur sagen, wer bei der VR-Bank Fichtelgebirge Kunde ist sollte auf der Hut und wachsam sein. Oder macht es wie ich und geht zu einem seriösen Unternehmen, wie der Sparkasse Fichelgebirge.
Ich wünsche dem Verfasser des vorangegangenen Schreiben alles Gute und hoffe für ihn, dass er heil aus der Sache herauskommt.
Einen Kommentar über die Verantwortlichen dieser VR-Bank möchte ich mir ersparen, denn irgenwann werden auch diese Leute ihre gerechte Strafe erhalten, wenn man soviel Unheil sät.
Seid herzlich gegrüßt
Hannelore

   

Nr. 3759

ich

16. September 2008, 15:40 Uhr

Betreff: Nichts ist unmöglich bei der VR-Bank

Die VR-Bank Marktredwitz kommt ein neuer Slogan eines grossen Automobilherstellers in Frage : Nichts ist unmöglich.
Der Ablauf einr unglaublichen Geschichte. Zuerst kommt ein Schreiben der Volksbank Vogtland und der VR- Bank Marktredwtiz die Geschäftsverbindung ist zu Volksbank Vogtland in Plauen gewandert, ich soll Widerspruch einlegen wenn ich dagegen bin. Habe ich nicht gemacht. Dann kommt ein Schreiben der VR-Bank Marktredwitz, daß die Geschäftsverbindung wieder in Marktredwitz ist. Daraufhin nochmals ein Schreiben der VR-Bank MAK daß es sich bei der Übertragung nach Plauen um technisches Versehen gehandelt hat. Dann am 15.09.ein Schreiben, dass Die Forderung an die BAG Hamm übertragen und die Grundschuld sicherungsweise abgetreten ist. Der Vorgang bereits rückwirkend zum 01.01.2008 abgewickelt wurde. Das merkwürdigste ist aber dass das Zwangsversteigerungsverfahren erst am eingestellt wrude. Wie kann denn die VR-Bank ein Zwangsversteigerungsverfahren betreiben, wenn sie die Forderung am 1.1.08 bereits übertragen wurde. . Denn wer ein Zwangsversteigerungsverfahren betreibt ohne eine Forderung zu haben, der handelt rechtswidrig. Was will die Bank damit bezwecken.Im letzten Jahr wurde ein eventueller Wertberichtungsbedarf über den Verkauf der Zweigstellen abgedeckt. In diesem Jahr merkt man wahrscheinlich, dass die Bilanz wieder nicht zugeht. Also woher Geld nehmen. wenn keins da ist.
Aber man ist ja erfinderisch in Sachen Bilanzauffrischung. Wie kann bereits gebildete Wertberichtigungen wieder G+V wirksam auflösen. Richtig! Man verkauft die Forderung zum Nennwert und damit kann die gebildete Wertberichtigung wieder aufgelöst werden.Und flugs hat man einen außerordentlichten Ertrag, welcher der G+V gut tut. Die Moral von der Geschicht: Die Rechnung zahlt wiederum die Gemeinschaft der bundesweiten Genossen indem über die BAG Hamm wieder die Sicherungseinrichtung in Anspruch genommen wird.

   

Nr. 3758

Wissender

16. September 2008, 14:57 Uhr

Betreff: Nur keine falsche Zurückhaltung gegenüber Ihren Kunden Herr Herzog

Was ist das nun, was dem was da dem Kunden mit Schreiben vom 15.09.2008 (= Link) durch die VR-Bank mitgeteilt worden ist? Ist der Kunde an die BAG Hamm verschenkt oder verkauft worden? Wer betreibt jetzt die Zwangsversteigerung, wenn die VR-Bank die im Schreiben an das Amtsgericht (= Link) zurückgenommen hat? So kann man doch den Kunden noch zweimal verwerten, mit der Sicherheit und mit der Grundschuld. Aber das macht jetzt nicht mehr Herr Herzog und seine Leute, sondern das macht man jetzt Hunderte Kilometer entfernt, schön heimlich still und leise. Also liebe Bankkunden, kommen sie doch auf die sichere Seite zu den Volks- und Raiffeisenbanken, da ist sicher, dass die alles ratzeputz machen, mit Haut und Haar werden Sie verschlungen.

   

Nr. 3757

Gesehen

16. September 2008, 13:28 Uhr

Betreff: Wird in Eintrag 3976 geschrieben, die Bank hat eine Summe für den Kreditverkauf erhalten?

Was ist dieser Johannes Herzog und alle seine Helfer und Helfershelfer für Menschen? Um die eigenen Haut zu retten belügt man die Mitglieder, plakatiert in ganz Bayern, wir verkaufen keine Kredite, kommen Sie auf die sichere Seite und bei uns zusätzlich noch, die Bank für die Region und dann bekommen die Kunden Schreiben, dass ihr Kredit jetzt bei der genossenschaftlichen Heuschrecke BAG in Hamm sei und die Bank dafür eine Summe erhalten hätte. Aber die Heuschrecke, die wird schon den ganzen Kreditbetrag vom Kunden haben wollen und wenn der Pech hat, dann verkauft man die Grundschuld noch gesondert weiter, denn der Skrupellosigkeit und der Verlogenheit scheint hier in Marktredwitz und beim Genossenschaftsverband Bayern und anscheinend auch beim Bundesverband der Kreditgenossenschaften keine Grenzen zu haben. Wir sollten wirklich alle in Aktiengesellschaften umfirmieren, aber das hat man ja auch aus der Mustersatzung gestrichen, dann wären wir wirklich zu jeder Hauptversammlung geladen und wären am Unternehmenserfolg beteiligt und die Vorstände müssten sich nach uns strecken und nicht nach dem, was die Prüfer in die Berichte schreiben, von dem wir sowieso nichts erfahren. Nicht die Genossen entscheiden bei einer Volks- oder Raiffeisenbank über Vorstand und Aufsichtsrat, es sind die Prüfer und die Verbände. Alleine und ohne uns. Bei Stillschweigen, abgesegnet von den Verbandsprüfern, können wir überhaupt nichts mit bestimmen.

   

Nr. 3756

Uwe

16. September 2008, 13:13 Uhr

Betreff: Warum verheimlicht Herr Herzog die Sanierung?

Wer übernimmt von einer Bank einfach so die Risikokredite? Das läuft doch auf dem Genossenschaftssektor nur so wie am Beispiel der Raiffeisenbank Feldkirchen in Eintrag Nr. 3402 dargestellt. Warum also die Aktion der Außerordentliche Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) bei der VR-Bank? Nur wegen der Namensänderung, denn eine andere Abstimmungsnotwendigkeit hat es ja nicht gegeben, wenn man auch mit einer ernuten Alibiaktion die Abspaltung eines wesentlichen Geschäftsgebietes und damit Geschäftsfeldes kaschieren wollte.

Hinter Stillschweigen wollte man verbergen, was man dann in den Lagebericht 2007 (= Link) wieder auf die letzten Seiten geschrieben hat, dass man die eigenen Kredite verkauft hat, was nun der Kunde in Eintrag Nr. 3976 anscheinend bestätigt und am eigenen Lieb erfährt. Dass allzuständige Entscheidungsgremium, die General- oder Vertreterversammlung, wie von einem deutschen Gericht bezeichnet, muss doch allumfänglich informiert werden über wichtige Angelegenheiten. Also Vorstand Herzog, Sie sind nicht Alleinherrscher, Sie sind der Diener und Beauftragte Ihrer 17.000 Mitglieder, die nicht Ihr Stillschweigen, sondern Ihre Information erwarten dürfen. Haben Sie nun Ihren Mitgliedern die Sanierung der VR-Bank verschwiegen, oder nicht? Wenn man den Lagebericht 2007 und die Sache mit der Volksbank Vogtland betrachtet wohl schon. Das wäre ein Hammer, Sie hätten die wahre Lage der Bank und vor allem wiederum die unkorrekte Arbeit der Vorstände verschwiegen, dazu haben Sie kein Recht, damit kann das Mitglied sich kein Bild machen und kein Urteil bilden zu Lage und Vorstandsarbeit. Aber im Grunde ist es nur die Feigheit von Vorstand und Aufsichtsrat eigene Fehler einzugestehen, unterstützt durch den Genossenschaftsverband, wodurch Gesetzesverstöße erst möglich gemacht werden.

   

Nr. 3755

Kunde

16. September 2008, 10:34 Uhr

Betreff: Lügenbeutel

Da behauptet doch dieser Herzog, dass die Bank keine Forderungen verkauft.
Mit liegt aber das Schreiben, der Bank vor, daß die Forderungen gegen mich an die BAG-Hamm verkauft sind und meine Grundschulden sicherungsweise abgetreten sind. Und das noch rückwirkend zum 1.1.08 .Eingegamgen am 16.08.08.! Wie lange müssen wir uns die Lügen dieses Lügenbeutels noch antun.
Da wird einfach eine Summe genannt, die Bank erhalten hat. Ivch habe keine Abrechnung darüber erhalten. Weil die möchte ich gerne von der Schutzgemeinschaft nachrechnen lassen. Weil so wie die bisher die Leute beschissen haben, kann die Summe garnicht stimmen. Denn meine Darlehensraten wurde auch immer über das Girokonto abgebucht.

   

Nr. 3754

Beobachter

16. September 2008, 09:29 Uhr

Betreff: Lügen haben kurze Beine

Johannes Herzog hat wohl eines der grössten Tabuthemen des Genossenschaftswesens in ungewollter Weise publik gemacht. Er hat durch seine Art zu prüfen und damit den Vorstandssessel zu erklimmen die Initialzündung für die Bewegung contra Prüfungsmonopol ausgelöst. Durch seine arrogante Art, sich ins Rammpenlicht zu stellen und so zu tun, als seien die Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz/Fichtelgbirge normale Vorgänge, hat einen Tsunami ausgelöst. Es nimmt ihn keiner ab, dass er von den Schweinereien seiner Vorstandsvorgänger nichts wusste und den Reporter gegenüber behauptet, dies beträfe ihn nicht, da es vor seiner Zeit als Vorstand war. Das einzig wahre daran ist, dass es vor seiner Zeit als Vorstand war. Er als Prüfer hat die Fakten auf dem Tisch gehabt. Jeder einzelne Vorgang von Betrügereien, Veuntreuungen, Falschinformtaion der Mitglieder usw. war ihm bekannt. Als angeblich besten Prüfer Bayerns waren ihm die ganzen Vorgänge offenkundig. Was aber hat er damit gemacht: Er hat sie schön gesammelt, um damit die Aufsichtsräte wegen ihrer Haftung unter Druck zu setzen. Das Ergebnis daraus war, dass er schon während der Prüfungszeit sich als Vorstand beworben hat und dementsprechend den Prüfungsbericht abfassen konnte. Zudem ist er schon während der Prüfungszeit wie ein Vorstand aufgetreten und hat zum damaligen Zeitpunkt bereits Mitarbeitern die Kündigung avisiert, wenn er dann Vorstand ist.Bei seinen Einstand als Vorstand hat er sofort 432.000,00 (i.W.: vierhundertzweiunddreißigtausend) Euro verschenkt, wohlgemerkt nicht aus seiner eigenen Tasche, sondern aus dme Genossenschaftsvermögen. Immer mit dem Hintergedanken, der Verband steht hinter mir, der hat mich hergeschickt, was soll mir überhaupt passieren.
Solche Leute sitzen jetzt auf dem Vorstandsstuhl. Die Bank ist bereits an die Wand gefahren, mit Fasttotalschaden. Der Eindruck vermehrt sich, daß Herzog jetzt versucht daraus einen Totalschaden zu machen, damit die vorherigen Fehler nicht mehr nachvollziehbar sind.

   

Nr. 3753

Genossenschaftler

15. September 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Europäische Genossenschaft

An alle interessierten Vorstände denen die Pflichtprüfung stinkt

In eine Europäische Genossenschaft kann umgewandelt werden


durch Verschmelzung von mindestens zwei bestehenden Genossenschaften (wenn die Genossenschaften in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind)
(warum über österreichische Genossenschaftsbanken schimpfen, wenn man mit denen auch fusionieren kann

oder

durch Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft, die seit mindestens zwei Jahren eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat hatte
(denkt mal daran Filialen in Österreich oder anderen EU-Ländern zu eröffnen)



Sie erwirbt Rechtspersönlichkeit mit dem Tag ihrer Eintragung in dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat. In Deutschland ist dazu eine Eintragung in das Genossenschaftsregister erforderlich. Der Sitz der Europäischen Genossenschaft kann in einen anderen Mitgliedstaat verlegt werden, ohne dass eine Auflösung und neue Eintragung erforderlich ist.

Eintragung und Löschung einer Europäischen Genossenschaft müssen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Und schwuppdiwupp ist das Prüfungsmonopol (und der GVB) Vergangenheit

   

Nr. 3752

Auskenner

15. September 2008, 18:05 Uhr

Betreff: Beitrag von Nordlicht

Hallo Nordlicht,
vielen Dank für die in Ihren Beitrag präzise und und mit bewundenswerter fachlicher Kompetenz dargestellten Fakten. Es liest sich wie das zusammengefasste Ergebnis nicht ordnungsgemässer Prüfung. Auch werde den von Ihnen aufgezeigten Weg über den Link zusätzlich weiterverfolgen. Diese Relikte müssen weg. Wenn die Genossenschaftsverbände wirklich die Interessenvertreter der Genossenschaftsmitglieder wären, dann wären sie bestrebt gewesen nationales Recht in EU-Recht umzuwandeln. Aber das EU-Recht läuft genau kontrovers den Verbandsinteressen.
Es ist die Fragestellung wirklich interessant, warum in Deutschland die Umsetzung des EU-Rechts bisher ausgesetzt wurde. Scheinbar ist die gute Lobbyarbeit der Führungskräfte der genossenschaftl. Verbände bisher so gut gewesen, dass diese Domäne bisher allen Anstürmen standgehalten hat.
Natürlich muß eine Pflichtprüfung sein - aber warum nur durch den Genossenschaftsverband? Sind denn die anderen Wirtschaftsprüfer unfähig eine Bank zu prüfen - wie Verbandsleute immer argumentieren, dass sie die bessere Prüfung machen !!?? Am Beispiel Marktredwitz und den vielen anderen Sanierungsbanken wurde diese Argumentation ad absurdum geführt. Natürlich kann die Pflichtmitgliedschaft in Genossenschaftsverbänden bleiben, wie es höchstrichterlich beurteilt wurde, um das Rechtssystem der BRD mit vielfältigen Pflichtmitgliedschaften nicht auszuhebeln. Dies besagt nicht, daß das Prüfungsmonopol zu bleiben hat. Denn dann könnten sich die Verbände ganz und gar ihrer Aufgabenstellung widmen -ihre Mitgliedsgenossenschaften und deren Mitglieder zu fördern und deren Interessen zu vertreten. Ohne sich mit Prüfungsaufgaben zu verzetteln. Dies wird auch strukturelle Auswirkungen auf die Genossenchaftsverbände haben. Ist doch der die größte Erlösposten in der G+V die vereinnahmten Prüfungskosten.

   

Nr. 3751

Nordlicht

15. September 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Oh Verband uns graust vor Dir

Durch alle Beiträge in diesem Gästebuch zieht sich ein roter Faden. Und dieser rote Faden heißt "MACHTMISSBRAUCH des GENOSSENSCHAFTSVERBAND".

Dem Verband hat durch sein Prüf(-und Beratungsmonopol) faktisch eine Machtposition, die einzigartig im Wirtschaftsleben ist. Er stellt sich über die Eigentümerinteressen in dem er seine eigene Politik verfolgt. In zahlreichen Schriftstücken ist dokumentiert, daß der Verband seine Macht ausnutzt, um seine Interessen durchzusetzen.

Hier zur Erinnerung noch ein paar Beispiele:
-Da werden wissentlich fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert, d.h. z.B. gesetzlich zwingend notwendige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, weil es die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung über Jahre nicht hergab.
- Da werden die Vertreter wissentlich durch Verbandsvertreter belogen, in dem von Verbandsverteretern behauptet wird, daß der Aufsichtsrat bestimmte risikoreiche Kreditengagements nicht gesehen haben kann. Frage: Wozu ist denn dann noch die Prüfung da, wenn sie den Aufsichtsrat nicht informiert?
- Da empfiehlt der Verband dem Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag mit einem betrügerischen und unfähigen Vorstandsmitglied zu unterschreiben - oder bringt diesen als Entwurf sogar mit?- nur damit die Unfähigkeit bzw. die Beteilgung des Verbandes bei der und durch die Vertuschung nicht öffentlich wird.
- Da sitzen die Verbandsvertreter seelenruhig in der Vertreterversammlung und sagen nichts zu dem unvollstängigen Zahlenwerk eines Gutachtens, wo der Schaden, den die Vorstände gemeinschaftlich durch ihr Unvermögen verursacht haben, nicht im vollem Umfang dargestellt wird.
- Da wird den Vorständen und dem Aufsichtsrat der VR-Bank eine ordnungsgemäße Tätigkeit testiert, obwohl der Verband weiß, daß über die abgeholten Werkstattgegenstände von Herrn Bleil trotz mehrfacher Anmahnung bis heute nie abgerechnet wurde.
- Da läßt es der Verband zu und gibt den Vorständen noch Hinweise, was sie zu tun haben, um berechtigte Ansprüche der Mitglieder / Kunden aus Betrügereien der Vorstände aus Falschabrechnungen abzuwehren.
- Da findet um den Schein zu wahren eine Stellenausschreibung für einen Vorstand statt und es wird zufälliger Weise der ehemalige Prüfer berufen, obwohl der vom praktischen Bankgeschäft überhaupt keine Ahnung hat.
- Da wird ein Fusionsbedarf wegen angeblicher Schieflage einer Bank "erprüft", deren Schieflage sich nach der Fusion in Wohlgefallen auflöst.
- Da werden Fusionsgutachten vom Verband ohne Rücksicht auf Vermögensverlsute der Mitglieder erstellt, die immer zu dem Ergebnis kommen, daß eine Fusion zum Wohle der Mitglieder sei, weil die Fusion ja vorher vom Verband eingefädelt wurde.
- Da werden sog. Mustersatzungen durch den Verband vorbereitet und ohne Diskussion "durchgebracht", die den Interessen der Mitglieder zuwiderlaufen - z.B. warum braucht man für den Formwechsel der Genossenschaft (in z.B. ein AG) eine 90%ige Mehrheit mit besonderer Anwesenheitserfordernis, wohingegen die Auflösung der Genossenschaft mit drei Viertel der Stimmen (ohne besondere Anwesenheitserfordernisse) möglich ist? - warum hat der Verband das Recht, an jeder Vertreterversammlung teilzunehmen und jederzeit das Wort zu ergreifen?
...

All dies ist nur möglich, weil alle Genossenschaften per Gesetz allein durch den Prüfverband geprüft werden dürfen. Die Vorstände (und auch teilweise die Aufsichtsräte) der Genossenschaften sind somit vom Wohl oder Wehe der Verbandsprüfer abhängig. Denn der Genossenschaftsverband hat es z.B. durch (unberechtigte) Berichte an die BaFin in der Hand, die berufliche Existenz der Bank-Vorstände zu ruinieren bzw. hat wegen einer vermeintlichen Haftung der Aufsichtsräte wegen früherer Fehler ebenfalls in der Hand.

Nur so ist erklärlich, daß einerseits gute, aber nicht dem Verband gefällige Vorstände geschasst werden und andere, weil treu die Verbandspolitik befolgende, aber unfähige Vorstände, protegiert werden, die ja selbst nach dem Ruin ihrer Bank noch befördert werden (siehe z.B. VR-Bank München-Land).

Andererseits scheint es auch so zu sein, daß die ehemaligen Vorstände der VR-Bank gegenüber höchsten Verbandsvertretern erhebliche Druckmittel in den Händen gehabt haben müssen bzw. noch haben. Scheinbar gibt es da Netzwerke und Beziehungsgeflechte - mit persönlichem Vorteil (Geschenke/Geld?) aller Beteiligten zu Lasten der MItgliedsbanken) bis in die höchsten Ebenen, denn anders ist es nicht erklärbar, daß sich die Nieten in Nadelstreifen der VR-Bank erstens so lange haben halten können und zweitens noch mit dem goldenen Handschlag verabschiedet wurden.

Es ist dann schon sehr seltsam, daß sich der Ex-Prüfling und heute (noch) den Vorsitzende gebende Vorstand der VR-Bank nach außen hin scheinbar überrascht zu den Durchsuchungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gibt und jegliche Beteilung selbstverständlich ausschließt.
Noch interessanter wird es, wenn diese Ermittlungen abgeschlossen sind und endlich Anklage gegen alle Beteiligten erhoben wird und dann heraus käme, daß der sich zuletzt überascht gebende Vorstand einer der maßgeblichen Drahtzieher war und/oder diese geschützt hat.

Bisher haben die Verantwortlichen versucht, die Informationen unter der Decke zu halten und haben es mehr oder weniger erfolgreich geschafft die Öffentlichkeit in die Irre zu führen - die Beiträge der Frankenpost sind ja eher Werbeartikel, weil leider sehr unkritisch. Aber es gibt ja dieses Gästebuch und erfreulicher Weise haben ja Mitarbeiter, die offensichtlich die Machenschaften der Vorstände und des Aufsichtsrats nicht gutheißen konnten, vertrauliche Insiderinformationen zur Verfügung gestellt.

Die Bombe wird erst so richtig hoch gehen, wenn Anklage erhoben wird. Dann wird die Rolle des Verbandes offensichtlich werden. Vielleicht führt das zu einem politischen Beben, daß das noch aus NS-zeiten stammende Prüfmonopol hinwegfegt.

Denn eins ist doch klar. Sollten die Genossenschaften wie alle anderen Unternehmen die Möglichkeit haben, sich ihren Prüfer selbst zu wählen, dann könnte bei weitem nicht der Druck aufgebaut werden wie heute. Denn es bestünde ja immer die Gefahr, daß ein anderer Prüfer das nächste Jahr beauftragt wird und dann die Bewertungen überprüft und öffentlich würde, was der bisherige Prüfer an Fehler gemacht hat.

Die Lunte an der Bombe brennt und die Hoffnung ist, daß die Bombe bald explodiert und das Genossenschaftswesen nachhaltig erschüttert, so daß das Prüfmonopol endlich fällt.

Der hier aufgezeigte Weg über die EU-Kommission ist sicherlich der erfolgversprechendere. Es ist nicht erklärbar, warum die Prüfung von Genossenschaften nur durch Prüfer des Verbandes erfolgen kann, wo diese Genossenschaften Pflichtmitglieder sind. Es gibt bei der EU-Kommission für Wettbewerb eine nette Homepage (in allen Sprachen der EU), wo Verbraucher ihre Anliegen vortragen können -

http://ec.europa.eu/comm/competition/publications/competition_policy_and_the_citizen/consumer_liaison/index

Dort gibt es ein Formular, das man ausfüllen kann. Dann soll doch unsere Regierung mal vortragen, warum es - vermutlich als einziges Land in der EU - immer noch an dem Prüfmonopol festhält. Schließlich gibt es inzwischen ja auch eine Genossenschaft europäischen Rechts, die eine Prüfungspflicht aber kein Prüfmonopol eine Verbandesvorsieht.

Interessanter Weise ist abschließend nach der Genossenschaft europäischen Rechts in der Niederschrift der Mitgliederversammlung folgendes aufzunehmen:

Artikel 62 - Niederschrift
(1) Über jede Tagung der Generalversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift muss mindestens
folgende Angaben enthalten:
— Ort und Zeitpunkt der Versammlung,
— Gegenstand der Beschlüsse,
— Ergebnis der Abstimmungen.
(2) Der Niederschrift sind das Teilnehmerverzeichnis, die
Unterlagen über die Einberufung der Generalversammlung
sowie die den Mitgliedern unterbreiteten Berichte zu den
Punkten der Tagesordnung beizufügen
.

Das macht ja auch Sinn, denn wie sollte sich ein Mitglied, das nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ein Bild von seiner Genossenschaft machen, wenn über die Versammlung nur die unter (1) genannten Dinge enthalten sind. Da sind die Europäer doch richtig fortschrittlich und die Eindampfung der bisherigen Versammlungprotokolle der VR-Bank ein echter (vom Vorstand gewollter) Rückschritt.

   

Nr. 3750

Auch Wissender

15. September 2008, 13:29 Uhr

Betreff: Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sicher

Für den Genossenschaftsverband wird es jetzt ganz schön eng.
Wenn die EU auf dieses Thema einsteigt, dann ist es hoffentlich vorbei mit den Kontoplünderungen durch die Bank. Trotz vielfachen Versprechens des Ex-Prüfers und jetzígen Vorstands Herzog sind den Kunden die dadurch entstandenen Schäden noch nicht ersetzt worden. Jeder andere ist verpflichtet, angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Warum drängt hier der Genossenschaftsverband darauf, daß dies geschieht. Wohl weil man selbst Dreck genug am Stecken hat. Selbst die Veruntreuung von Sicherungsgütern wurde abgesegnet durch die Testate. Wie heißt es so schön in einem der vorherigen Beiträge, der Genossenschaftsverband hat den Banken auch noch die Bedienungsanleitung geliefert, anstatt den Herren in Schlips und Kragen auf die Finger zu klopfen.
Wenn man sich schon rühmt die Interessen von 17 Mio Mitgliedern zu vertreten, dann sollte man dies tunlichst machen und nicht als Manöveriermasse betrachten, die man nach Gutdünken hin und her schieben kann. Aber was heißt hier schon prüfen, wenn schon jeder kleine Verbandsprüfer vor Ort tun und lassen kann was er will. Am Beispiel von Johannes Herzog erkennt man, wie krank dieses System ist. Und Johannes Herzog hat mit seinem Art der Prüfung dem System den Todesstoss versetzt - Gott sei Dank.

   

Nr. 3749

Der Wissende

15. September 2008, 09:18 Uhr

Betreff: wo kein Kläger, da kein Richter

Ist das eine Freude am Montagfrüh. Ich schau in das Gästebuch und da traut sich doch einer gegen das Prüfungsmonopol vorzugehen. Das Europäische Parlament und die EU allgemein sind strikte Gegner von Monopolstellungen. Daher ist anzunehmen, daß dieses Relikt Prüfungsmonopol endlich auf den Prüfstand kommt. Wenn man dieses Gästebuch verfolgt, kristallisiert sich iimmer mehr der Eindruck heraus, dass die Pflichtprüfung durch den Genossenschaftsverband ein Dinosaurier ist, der nur überleben konnte, weil es in einem geschlossenen Zirkel stattfindet. Aber wer den angeschlossenen Mitgliedsbanken Unterstützung gibt umd Kunden abzuzocken und diese dann sogar noch als Gefahr darstellt, wo man sich in die Verjährung retten muss und dazu sogar Rundschreiben durch die Rechtsabteilung herausgibt, sozusagen als Bedienungsanleitung und in der anschliessenden Prüfung seine eigene Fehler überprüfen soll - wo bleibt da die Objektivität und Neutralität, wenn der Verbandsprüfer vor Ort die Vorgaben seiner Verbandsoberen überprüfen soll.
Oder wenn wie im Frankfurter Verband das Vorstandsmitglied Bonow gleichzeitig eine Rechtsanwaltsgesellschaft Bonow & Kollegen betreibt, welche die Banken in Rechtsfragen berät und vertritt. Mittlerweile hat man diese Ungereimtheit erkannt und hat dem Ganzen ein neues Mäntelchen umgehängt. Der Genossenschaftsverband erklärt wie in Beitrag 3969 zutreffend dargestellt, daß man die Mitgliedsgenossenschaften prüft, berät und betreut und auch noch ihre Interessen vertritt. Das ist die Judikative, Exekutive und Legislative in einem.
In den Beiträge dieses Gästebuchs wird immer wieder dargestellt, welche Machtanhäufung sich die Genossenschaftsverbände durch das Prüfungsmonopol geschaffen haben. Indem über die Prüfung Verbanspolitik gemacht wird. Ob damit Fusionen erzwungen, unliebsame Vorstände entfernt werden, Verbandsprüfer in Vorstandspositionen gehievt werden, die Fehler des Genosssenschaftsverbandes übertüncht werden - die Pflichtprüfung ist ein Instrumentarium, das als Allzweckwaffe dient. Die VR-Bank Marktredwitz zeigt beispielhaft, was für Gesetzverstösse möglich sind, wenn nur der Prüfungsverband mitspielt.
Und hätten Manfred Bleil und dessen Mitstreiter nicht den Mut und das Durchhaltevermögen besessen solchen Auswüchsen paroli zu bieten, Dann ging es immer noch nach dem Motto weiter: " Wo kein Kläger, da kein Richter".

   

Nr. 3748

Auskenner

12. September 2008, 15:19 Uhr

Betreff: Prüfungsmonopol

Beschwerde bzw. Antrag an den Ombudsmann des Europäischen Parlaments

Wettbewerbsverstösse

Es handelt sich hier um eine Beschwerde wegen des im Deutschen " Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - Genossenschaftsgesetz GenG " enthaltenen Wettbewerbsverzerrung. Den dort ist in den §§ 52 ff die Pflichtprüfung und Pflichtmitgliedschaft festgelegt. Das hat nach meinen Dafürhalten zur Folge, dass die Prüfungsverbände eine Monopolstellung hinsichtlich der Wirtschaftsprüfung bei Genossenschaften haben. Nach meinem Kenntnisstand verstossen die Paragrafen auch gegen geltendes EU-Recht. Durch dieses Prüfungsmonopol sind sind Verstösse gegen die Wirtschaftsprüfrordnung (WPO) an der Tagesordnung. Da hier die Neutralität und Objektivät nicht mehr gegeben sind. Die Prüfungsverbände machen durch die Alleinstellung Verbandspolitik. Die Testate entsprechen mehrmals nicht nicht den Regeln ordnungsgemässer Prüfung. Als Quelle nenne ich Ihnen das Gästebuch des Wunsiedeler Kreises. Dort finden Sie unter der Homepage www.wunsiedeler-kreis.de Vorgänge dargestellt, die mehr als skandalös sind. Mit Testaten des Prüfungsverbandes versehene Prüfberichte, die diese Vorgänge gedeckt haben. Der die Prüfung durchführende Verbandsprüfer hat diese Vorgäng alle gesammelt und hat mit diesem Wissen den Aufsichtsrat massiv unter Druck gesetzt und sich während der Prüfung als Vorstand beworben und auch diese Amt übernommen. Dies war alles nur mit Zustimmung des Genossenschaftsverbandes möglich, der damit die Gesetzesverstösse unter der Decke halten wollte. Das dies kein Einzelfall ist zeigt das Beispiel der Accredo-Bank, wie der Prüfer und jetzige Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, früher Marktredwitz) Herzog Banken prüfte (s. beigelegte Anlage K6 sowie die beigelegten Testatberichte des Bayerischen Genossenschaftsverbandes K7).
Desweiteren haben Prüfer des Bayerischen Genossenschaftsverbandes ihres Status benutzt, um Banken die von ihm geprüft wurden, um sich persönlich zu bereichern, Dabei hat er 20 genossenschaftliche Banken betrogen. Der Ex-Prüfer ist bereits rechtkräftig abgeurteilt s. Anlage K11).
Bei einem anderen Genossenschaftsverband setzte die Wirtschaftsprüferin den Aufsichtsrat einer genossenschaftlichen Bank unter Druck, indem sie den Aufsichtsrat vor die Wahl stellte, entweder den Vorstand zu entlassen oder sie werde die Rolle des Aufsichtsrat intensiver überprüfen (s. K15).
Bitte überprüfen Sie, ob ein Prüfungsmonopol für über 17 Millionen Mitgliedern in etwa 5.300 Genossenschaften noch zeitgemäß ist. Zudem erkärt man, daß die gemeinsamen Interessen der Mitglieder vertreten werden und eine Prüfung, Beratung und Betreuung der Genossenschaften statffindet.(Quelle: Homepage DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) Dies kann unter Einbeziehung der Wirtschaftsprüferordnung nicht rechtens sein, da dort die Objetiviät und Neutralität als Leitlinie manifestiert ist.

Zudem wurde diese obengenannten Paragrafen während der Nazizeit eingesetzt, um die Kontrolle über die Genossenschaften zu erlangen.-Unrechtsparagraf-

Falls Sie als Beschwerdestelle nicht der richtige Ansprechpartner sind bitte ich Sie zum Weiterleitung an den zuständigen Bereich.

Bitte geben Sie mir eine Rückkoppelung über die weitere Vorgehenweise.

   

Nr. 3747

Heinz H.

10. September 2008, 20:16 Uhr

Betreff: vorhergehende Beiträge

Die gesamte Strukturen der RV-Banken müsste dringendst durchforstet werden, in anderen Filialen geht es nicht minder skandalös zu.
Bei einem gewünschten Gespräch in der Filiale in Waldershof musste ich warten bis der Herr Filialleiter die anderen, scheinbar wichtigeren Leute von der Feuerwehr und dann auch noch die Kollegen von der Stadtratsfraktion, die alle nach mir gekommen sind und scheinbar wichtiger sind, gesprochen hatte (wegen unwichtiger Sachen), dann wäre ich dran gekommen, bin aber bereits vorher auf Grund dieser Behandlung gegangen, habe heute mein Geschäftskonto dort, wo man für uns Zeit hat.
Solche Misstände sprechen sich wahrscheinlich auch nicht bis nach Kemnath durch und die ganze Sache verläuft für den Herrn Marktleiter im Sand und er bleibt der "feine Maxe".
E r hat seinen Weg frei gemacht für seine Karriere bei Feuerwehr und Partei.

   

Nr. 3746

Insider

10. September 2008, 15:15 Uhr

Betreff: Wiederholung der Fragen an AR-Vorsitzenden Werner Schelter

Ich erlaube mir hier den offenen Brief des Webmaster vom 12.03.2008 noch mal im Gästebuch einzustellen. Leider ist es regelmäßig so, dass der Aufsichtsrat und auch der Vorstand Fragen zur eigenen Person und zur eigenen Stellung nicht bereit ist zu beantworten. Dadurch besteht aber für die Mitglieder keinerlei Möglichkeit die Kontrollfunktion gegenüber diesen Gremien wahrzunehmen, was ja sogar in einem hier veröffentlichen OLG-Urteil aus Frankfurt gefordert wurde. Darum muss Herr Schelter hier wirklich eindringlich dazu aufgefordert werden, Stellung zu beziehen, ob die Kredite an seine Firma im Jahresabschluss 2007 unter Ausweis an Haftungsverhältnisse der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) enthalten sind oder nicht. Ist dieser Bilanzausweis nicht identisch mit den Organkrediten nach § 15 KWG, die Manfred Bleil am 12.03. angefragt hat? Es ist sehr verwunderlich, dass zehn Aufsichtsräte bei Ihren Bank nur Kredite von 478 T€ nach 499 T€ im Vorjahr haben sollen. Geht es da mit dem Organkreditausweis und den Verknüpfungen zur Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG wirklich mit rechten Dingen zu. Kann man da nicht einmal eine Auskunft erwarten, dass dies von neutraler Stelle überprüft ist? Hier also Nachgang das Schreiben an Herrn Schelter vom März 2008. Es iist höchste Zeit entsprechend diesem Schreiben zu handeln und auch den Mitgliedern endlich reinen Wein einzuschenken.


Manfred Bleil, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief an:
Herrn
Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6
965615 Marktredwitz

Fragen zu § 15 KWG, Organkredite (= Link), Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG, Abs. (2) (= Link) zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichsweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Abs. (2) Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzungen verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützten Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftsgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung der BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13, 14, 15 und 18 KWG übersteigen?
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen? Was passiert dann?

Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?
Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr

Manfred Bleil

Kommentar Webmaster:
Wunsiedel 06.09.2008
Bei Zugrundelegung des bisher geführten Schriftverkehrs und der derzeit geltenden Gesetzgebung für Kaufleute rüge ich Ihr administratives Verhalten zum vorgetragenen Sachverhalt

   

Nr. 3745

Nordl

10. September 2008, 13:28 Uhr

Betreff: Pranger über Pressemitteilung

Es würde vielleicht noch mehr Öffentlichkeit erzeugt, wenn es eine Pressemitteilung des Wunsiedler Kreises geben würde an alle einschlägigen Agenturen (dpa, Reuters) bzw Zeitungen (regional (Frankenpost?) und überregional - BILD-Zeitung!!!!) und Fernsehredaktionen, insbesondere mit dem Hinweis auf die Zahl der Aufrufe des Gästebuchs, gewürzt mit ein paar Fakten bezüglich der Arbeitsweise des Vorstands / Aufsichtsrats / Verbandes, z.B. Diebstahl von Sicherungsgütern - Aufhebungsvertrag Vorstand - Berufung des Ex-Prüfers als Vorstand - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft - Diskrepanz zwischen zugesagter Informationspolitik und tatsächlicher Informationspolitik von Vorstand H.

Vielleicht gibt es ja auch ein Jubiläum - x Jahre im Dienste der Mitglieder der Genossenschaft - oder ähnliche Anlässe.

Alternativ könnte ja auch ein Urteil ein Anlaß für eine Pressemitteilung sein.

Das ganze ließe sich alles per E-Mail bewerkstelligen.

   

Nr. 3744

Der Wissende

10. September 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Marktredwitz ist kein Einzelfall

Hallo Schreiber von Betirag 3964. Natürlich gibt es noch eine Vielzahl von Geschädigten. Davon haben sich viele in ihr Schcksal ergeben - als scheinbar unveränderbare Fakten. Die Beiträge in diesem Gästebuch wurden sicherlich dazubeitragen, daß der eine oder andere doch den Mut fasst sich aus seiner Not heraus steigen und mit Unterstützung des Wunsiedeler Kreises doch noch zu seinem Recht zu kommen - wenn auch spät und vielmals auch zu spät. Was in diesem speziellen Fall VR-Bank Marktredwitz gelaufen ist, wiederholt sich auch in anderen genossenschaftlichen Banken. Ob es wie hier in Marktredwitz um falsche Wertstellungen, Verstöße gegen fast alle Gesetze die einen kaufmännischen Betrieb regeln, Vorteilsnahme durch Vorstände und Aufsichtsräte, Veruntreuung von Sicherungsgut, Bilanzmanipulationen, nichteingebuchte Wertberichtigungen, Falschinformation der Vertreter und Mitglieder, ein Prüfungsverband der so etwas mitmacht und ein Prüfer, der sich aufgrund des Wissens über diese Vorgänge sein eigenes Nest als Vorstand bereitet. Falls ich etwas vergessen haben sollte, bitte ich um Nachsicht. Aber bei der Menge an Gesetztesverstössen kann das schon mal passieren. Dass die VR-Bank Marktredwitz jetzt Fichtelgebirge kein Enzelfall ist, zeigt allein dieses Gästebuch auf. Ob die Volksbank Vogtland in Plauen, welche die Filialen im Vogtland übernimmt und die kaputten Kredite an die Sicherungseinrichtung weiterreicht und sich damit eines Veruntreuungstatbestands gegenüber ihre Mitgliedern schuldig macht. Da durch die Erhöhung der Sanierung die Bank in schlechteres Rating eingestuft wird, was wiederum Nachteile unter anderem bei der Refinanzierung nach sich zieht.
Den Vertreter und Mitgliedern wurden diese Vorgänge vorenthalten.
Oder daß frühere Vorstände über 50 Millionen € in den Sand gesetzt haben, ohne je dafür in Rechenschaft gezogen zu werden.

Ein anderes Paradebeispiel ist die Raiffeisenbank München Land. Die haarsträubenden Vorgänge sind in diesem Gästebuch nach zu lesen.

Oder die Raiffeisenbank Obermain.

Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen.

Oder wieviele Prüfer vom Genossenschaftsverband als willfährige Vasallen in Vorstandsämter eingeschleust wurden, indem die Vorgänger aus der Bank hinausgeprüft wurden.
Das Genossenschaftswesen hat sich leider zur Spielwiese für einige wenige Machtbesessene entwickelt, anstatt die Mitglieder zu fördern, wie es in § 1 des Genossenschaftsgesetzes steht.

   

Nr. 3743

Besucher

10. September 2008, 08:58 Uhr

Betreff: An den Pranger stellen!!!

Bin von einem Bekannten auf diese Site aufmerksam gemacht worden. Auch wenn ich bislang nicht immer nur positive Erfahrungen mit "meiner" VR-Bank gemacht habe, bin ich doch etwas erschrocken über die Art und Weise, wie scheinbar mit "unbeliebten" Kunden umgegangen wird. Ich werde daraus meine Schlüsse ziehen und die Geschäftsbeziehung zur VR-Bank abbrechen - wer weiß, was mir vielleicht mal durch diese "Gauner mit Schlips und Kragen" widerfahren wird!?

Aber eines lässt mich doch nicht mehr los: nur durch "Mund-zu-Mund-Propaganda" bin ich auf die teilweise haarsträubenden Machenschaften dieser "edlen" Gesellschaft gestoßen!

Ich stelle hier mal die Frage in den Raum: was scheuen Banken noch mehr als der Teufel das Weihwasser? Antwort: Negative Berichterstattung in den Medien! Vielleicht hat der eine oder andere hier die Möglichkeit, seine Leidensgeschichte an die große Öffentlichkeit zu bringen - oder kann anderen Geschädigten einen entsprechenden Kontakt zukommen lassen?!

Kaum jemand wird das weltweite Internet von alleine "durchgooglen" um Leidensgenossen bei Bankproblemen in seiner Region zu finden - aber durch entsprechende "mediale Hilfe" könnten sich nicht nur viele weitere Leidensgenossen finden, auch andere und evtl. zukünftige Kunden dieser VR-Bank könnten vor diesen Möchtegern-Bankern gewarnt werden.

Dies nur als Info. Ihr MÜSST an die Öffentlichkeit mit Euren Anliegen und schlechten Erfahrungen - nur so kann man heute etwas wirklich großes erreichen.

Viele Grüße an die Initiatoren dieses Gästebuches, verbunden mit den besten Wünschen für alle Geschädigten.

   

Nr. 3742

Ex-Vorstand

7. September 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Böses Erwachen

Gibt es bald für Johannes Herzog ein böses Erwachen ? Aus der Traum vom großen Möchtegern-Vorstand.!? Wie man hören konnte, soll sich angeblich Vorgenannter am morgigen Montag nach Bonn begeben müssen? Was gibt es denn noch in Bonn, BVR Sicherungseinrichtung. Ach ja, Teile der BAFin sind noch in Bonn angesiedelt. Wenn es das sein sollte dann wird es für den guten Johannes ein Gang nach Canossa. So wie schon der Friedrich Barbarossa ging, als er in den Süden wandelte, um Buße zu tun. Ob es ausreicht für Johannes nur Buße zu tun, das ist äußerst fraglich.!!!.
Scheinbar hat es doch nicht ausgereicht die Backen aufzublasen und den großen Manager zu spielen, die Mitarbeiter hinaus zu mobben und die Gehälter zu kürzen. Das kann man schon machen- Ob es ein nachhaltiger Erfolg sein wird, ist in aller Regel zweifelhaft. Da solche Maßnahmen nur die Motivation der Mitarbeiter reduzieren und die Spirale nach unten sich immer schneller dreht.
Oder war es gar die Informationspolitik. Über gar nichts zu informieren, ist ja auch eine Politik. Aber wenn man so vollmundig hinausposaunt, dass bei ihm, Johannes, alles besser wird, der wird auch daran gemessen. Zudem es zu den wichtigsten Aufgaben eines Vorstands gehört, die Mitglieder und Vertreter über den wirtschaftlichen Stand und über Verstöße der ehemaligen Vorstände, die letztendlich zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geführt haben, zu unterrichten.
Außerdem möchte Herr Herzog doch mitteilen, ob gegen ihn auch ermittelt wird!

Will er denn z.B. darüber berichten, wie die Kunden übers Ohr gehauen wurden und dass die Kunden, immer noch auf eine Schadenswiedergutmachung warten.
Auch hier hat das Schicksal unseren guten Johannes wieder eingeholt. Er hatte ja als Prüfer die Bank auf den untersten Level des Wirtschaftlichen kommen lassen
und hat gedacht, wenn er Vorstand ist, ist alles wieder schnell im Reinen. Bloß, dass ihm dies jetzt auf die Beine fällt, hatte er wohl nicht erwartet.

Aber wie heißt es so schön; "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt meistens selbst hinein"!
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Nr. 3741

Aus der Ferne

6. September 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Wenn unsere Rechtsstaatlichkeit nicht ausreicht an EuGH oder Europäisches Parlament wenden

Es ist doch eindeutig auf wessen Rücken dieses Scharmützel bei der VR-Bank Marktredwitz, jetzt bezeichnenderweise geändert in Fichtelgebirge, ausgetragen werden soll, auf dem Rücken der geschädigten Mitglieder, der betrogenen, ja teilweise vernichteten Kunden und natürlich auch dem der Allgemeinheit. Als Beobachter der Szene ist mir sehr wohl bekannt, dass sonst bei Bankpleiten (und eine Bank ist Pleite, wenn man festgestellte Wertberichtigungen selbst einräumt nicht mehr in die Bilanz bringen zu können) neben der Bankführung auch die Prüfer getauscht werden. Dass das in Marktredwitz genau umgekehrt gelaufen ist, dass der Prüfer Johannes Herzog bei der unfassbaren Kreditrisiko- und Wertberichtigungssituation diese unsauberen Testate in der Bank selber getippt hat und dann nach München zum Unterschreiben von Gschrey, Eberle und Hilkenbach gegeben hat und dass er sich gleichzeitig das Amt des Vorstandes aneignete, denn von einem normalen Bewerbungsverfahren will ja wohl niemand sprechen, dass ist der Hammer.

Dass bei dieser Bank so mit der Wirtschaftprüferordnung, mit den Vorschriften des Handelgesetzbuches, des Kreditwesen und Genossenschaftsgesetzes umgegangen wird, dass dieser Prüfer der im Einzelfall Millionenverluste zuließ, weil er § 18 KWG ungeprüft gelassen hat, wenn das in unserem Land nicht zu Konsequenzen führt, dann muss man sich an die europäischen Behörden wie den EuGH oder direkt das europäische Parlament wenden, damit endlich die unglaubliche Vereinigung von Prüfung, Beratung und Interessenvertretung durch Bankenverbände bei zwei Drittel des deutschen Bankenmarktes durchtrennt wird. Auch bei der Sparkasse Hof wurden die Verluste im letzten Jahr ja nicht durch die Sparkassenprüfung publik, sondern durch die Prüfung des Bezirkes und der dortigen Dienstaufsicht, also wahrscheinlich auch nicht durch die Verbandskreditprüfung selbst. So etwas fehlt im Genossenschaftsbereich total. Die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung, wie in Eintrag Nr. 3956 gezeigt, werden von den Genossen komplett ausgehebelt und umso größer die Sauereien sind, zu umso mehr scheinen auch die Verbandsverantwortlichen bereit.

   

Nr. 3740

Bilanzleser

5. September 2008, 09:46 Uhr

Betreff: Vorstandspensionen gegen Rückerstattung tauschen

Welchem alten Vorstand gestehen wir noch seine Pension zu, bezahlt durch die VR-Bank und ihre Mitglieder, wenn man sieht auf was das aufgebaut ist? Auf gemeinsam besprochenen und beschlossenen Maßnahmen zur Stichtagsverzinsung, dazu, dass man die Darlehensauszahlungen zinsmäßig auch noch einen Tag vorgezogen hat, mit Manipulationen an den Grundeinstellungen zu Wertstellungen zu Lasten der Kunden, wie sich doch über das Gutachten ergeben hat. Vorstände auch über viele Jahre hin, die verantwortlich sind, dass man sich gegenseitig nicht kontrolliert hat und damit unendlich Verluste aufgelaufen sind. Entfernen Sie den Prüfer, der sich mit dem GVB als mindestens genauso bereitwillig blind gezeigt hat, dass man heute die Staatsanwaltschaft braucht um dem nachzugehen und stellen unverzüglich die Pensionszahlungen an alle früheren Vorstände ein und nehmen die Rückstellungen dazu in der Bilanz 2007 (= Link), Passiv 7.a) um schon mal mit Rückerstattungen an die Kunden für die Abzockerei zu beginnen. Da sind schon mal über 2 Mio. € zur Verfügung.

Bezeichnend ist schon mal, dass man in der G+V (= Link) keine Ertragssteuern auswies, und dass man an Finanzamt und Kommunen über Steuerrückstellungen auch nicht zu zahlen hatte. Unglaubliche Leistungen an alte und aktive Vorstände und keinen Cent Leistung fürs Allgemeinwohl und die Dividende aus den stillen Reserven. Da braucht es doch andere Leute.

   

Nr. 3739

Manfred Bleil

5. September 2008, 09:21 Uhr

Betreff: Keine Antworten des Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter

Nachfolgender Brief ist an den Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank, Herrn Werner Schelter, gegangen, den wir hier wegen wiederholtem Ausbleiben einer Antwort öffentlich machen. Wir stellen hiermit die Frage in den Raum, für wen sich der Aufsichtsratsvorsitzende, natürlich in der Tradition seiner Vorgänger im Amt berufen zu fühlen tätig und verantwortlich zu sein. Hat der Aufsichtsratsvorsitzende nicht nach § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link), die Pflicht dem nachzugehen, wenn ihm mein gerichtliches Gutachten in der Sache (= Link) gezeigt wurde. Hat ein Aufsichtsrat nicht für alle seine Mitglieder die Pflicht dem nachzugehen, wenn gerichtlich festgestellt ist, dass da teilweise über Jahre hinweg 60 % der Sollbuchung zu Lasten eines Kunden manipuliert worden sind. Alleine die Aufgabenstellung zum Gutachten (= Link) durch den Richter ist doch schier unglaublich.

Warum erzählt mir also Herr Schelter persönlich, dass er die Unterlagen seiner eigenen Firma angeschaut hat und dass ausgerechnet da nichts gewesen sein soll? Sagt er damit, seht her ich bin Aufsichtsrat und vielleicht sogar auch noch darum der Vorsitzende, weil meine Firma verschont wurde oder hat die Firma andere Vergünstigungen, damit man die Wertstellungsnachteile, die doch auch entstehen, weil man bei den Abertausenden nicht jeden bevorzugen kann, den man mit den EDV-Einstellung in den Grundsystemen oder am Beginn der täglichen Schalterstunden über die Eingangsplätze an bald 20 Zweigstellen nicht abfingern will? Warum prüft Herr Schelter und all die anderen Aufsichtsräte nicht einmal aufgrund eines solchen amtlichen Dokuments zuerst konsequent in der Bank und dann daheim bei allen im eigenen Haus nach? Die Herren kennen doch inzwischen den § 38 Genossenschaftsgesetz. Sie wissen doch, dass das was Prüfer Grothoff am 30.06.2005 bei der Vertreterversammlung erzählt, hat, dass man nur ganz wenig einsehen könne, der reinst Mumpitz war, weil dem Aufsichtsrat kein Blatt vorenthalten werden kann.

Ist der Aufsichtsrat bei der VR-Bank für sich und seine eigenen Firmen und eigene Dienstherren tätig, oder ist er im Sinne des Gesetzes der Hüter der Rechte aller Mitglieder und Kunden, der Wahrer der Pflichten der Vorstände und der Wahrer des Vermögens der Genossenschaft und der Verhinderer von Schäden am Allgemeinwohl? Bisher hat der Aufsichtsrat dazu noch nie eine Antwort gegeben, auch auf den nachfolgenden offenen Brief nicht:


Wunsiedel, den 27. August 2008

Offener Brief an:


Herrn Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6

95615 Marktredwitz


Aussagen anlässlich der Besprechung am 6. Mai 2008 um 19.00 Uhr


Werter Herr Schelter,

ich komme hiermit zurück auf Ihre persönliche Aussage vom 6. Mai diesen Jahres. Sie haben dabei im Beisein der Herren Vorstände Heidel und Herzog erklärt, Sie hätten die Unterlagen und Kontoauszüge Ihrer Firma, bei der Sie als Prokurist tätig sind, persönlich kontrolliert und bei den Buchungen keine unberechtigten Abweichungen
(von gesetzlichen Bestimmungen) in der Valutierung und Zinsanpassung auf Konten festgestellt.

Nachdem Ihnen mein gerichtliches Gutachten in dem Verfahren vor dem Landgericht Hof bekannt ist, muss man aus Ihrer Aussage schließen, Herr Schelter, dass die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz und ihre Rechtsvorgänger bei gezielten bestimmten Kundengruppen gezielt Wertstellungsmanipulationen und andere von uns angemahnte Manipulationen vornahmen, bei bestimmten, vielleicht ausgewählten Firmen (wie Ihre) und Kunden aber wiederum nicht?

Bitte beantworten Sie mir auch die Frage: Was verstehen Sie als Aufsichtsrats-
Vorsitzender und ehemaliger Notvorstand unter dem Begriff Gleichheitsprinzip?

Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungnahme bis 03. September 2008.

Mit freundlichen Grüßen



Manfred Bleil

   

Nr. 3738

Ex-Vorstand

5. September 2008, 06:25 Uhr

Betreff: Zum Beitrag 3953, Geheime Botschaften

Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?

Sehen wir uns doch einmal an, welche Ausbildung,. welche Vorkenntnisse, welche Qualifikation ein genossenschaftlicher Verbandprüfer haben muss? Was prädestiniert ihn zum Bankvorstand? Ist es seine Laufbahn beim Verband, oder sind es seine fachlichen Kenntnisse? Welche Erfahrung bringen die Prüfer mit für das Tagesgeschäft in der Bank, ist die nicht sogar eines der wichtigsten Elemente aus unserer Arbeit, der Umgang mit den Kunden, die Menschenkenntnis?

Mit Hauptschule und einer kaufmännischen Ausbildung, oder als Bankkaufmann könnte man sich als Prüfer beim Genossenschaftsverband bewerben. Nach der Assistentenzeit kann man dann auf den 13-wöchigen Prüferlehrgang gehen. Man erhält dafür von den Verbänden keinerlei Diplom. Für die frei Wirtschaft nützt diese Ausbildung praktisch gar nichts, ein normaler Buchhalter hat gegebenenfalls bessere Chancen. Ist die Prüferlaufbahn somit keine Einbahnstraße? Entsteht kein Neid, wenn man dann bei geringem Salär als Prüfer die Vorstandsgehälter sieht und den Glauben eingeimpft bekommt, man hat als Prüfer ein unerschöpfliches theoretisches Wissen? Als Vergleich dazu, die Prüfer darf man daher auch nicht verwechseln mit einem Wirtschaftsprüfer, so auch nicht Herrn Herzog bei der VR-Bank, der kein Wirtschaftsprüfer ist, obwohl von den Prüfern viele Bankbilanzen geprüft werden und der Daumen drauf gehalten wird und unzählige Kreditnehmerbilanzen angeschaut werden? Ist das Absicht der Verbände, Prüfer aus einer Null auf Null zu halten. Sind diese Leute linientreu und dankbar, wenn sie als einzigen Aufstieg und Absprung den Innendienst oder eine Vorstandsposition sehen?

Nun ist in einer Verwaltungsvorschrift (siehe BaFin) geregelt, dass diese Prüfer, wenn sie Vorstand werden wollen, ihre Praxis mit einer Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Kreditbereich tätig sein muss in Ausübung sämtlicher Kompetenzen. In dieser Zeit kann er sich kaum Ausfälle erlauben, weil dies vom Bundesaufsichtsamt überwacht wird und zur Vorstandsgenehmigung mit Voraussetzung ist. Es wird in Marktredwitz oft um die Rückwirkung auf die Kunden und Mitarbeiter gesprochen. Warum wird dort jetzt so restriktiv im Kreditgeschäft verfahren, warum wird auf Wachstum verzichte?. Wir wissen unsere Wirtschaft stirbt ohne Wachstum, stirbt die VR-Bank in Marktredwitz nicht auch ohne Wachstum, oder gar öffentlich verkündeter Reduzierung des Geschäftsvolumens? Macht Herr Herzog nicht erst dem Kunden es schwer, bevor er um seine Laufbahn fürchten muss? Verzichtet er nicht auf eine Kreditvergabe, wenn er das kleinst Problem sieht? Holt er nicht jede Sicherheit herein, die er nur erhaschen kann?

Wurde der Aufsichtsrat so informiert, als er im September 2005 als Prokurist eingestellt wurde und qualifizierte Bewerber keine Chance erhielten?

Wer nicht allzu umfangreiches Wissen besitzt oder anders ausgedrückt in seinem Denken stark limitiert ist, muckt jedenfalls nicht so schnell auf und beginnt auch nicht selbstständig zu denken. Diese Umstände kommen dem Genossenschaftsverband oder den Herren vom Genossenschaftsverband vermutlich sehr entgegen.

   

Nr. 3737

Naher Beobachter

4. September 2008, 14:43 Uhr

Betreff: Wo ist Herzog?

Dass Herzog sich gerade jetzt einen langen Urlaub erlaubt, das glaub ich nicht, aber ich seh ihn nicht. Und den Heidel seh ich auch kaum. Sind die nur noch mit sich selber beschäftigt? Wer führt denn diese Bank, zwei, oder wie zu Hegers Zeiten auch schon nur einer, oder vielleicht auch gar keiner?

   

Nr. 3736

Ganz nah

4. September 2008, 14:30 Uhr

Betreff: Warnung vor falschen Eindrücken

Es wundert zwischen durch auch welche ganz nah, vor denen das Theater und Drama der VR-Bank nicht verborgen werden kann, dass es trotzdem geht, dass man so wenig nach draußen gibt. Aber hiermit sei falschen Eindrücken eine Warnung erteilt. Die Ermittlungsbeamten arbeiten und zwar ruhig und wahrscheinlich zielgerichtet. So wie es vielleicht mal den Begriff des Weihnachtsfriedens gibt, so gibt es auch gezwungenermaßen Urlaubsruhe. Handlungen, Bemerkungen haben schon sicher darauf hin gedeutet, dass sie schon bald wieder da sein werden. Und wenn von Ruhe zu sprechen ist, die werden wieder ruhig und unbeirrbar weiter arbeiten und weiter Unterlagen wälzen und ein bisschen die Leute ausfragen. Auch mir geht es so, dass Ihnen Herr Herzog mehr nutzt wenn er da ist, als wenn er schon weg wäre. Warum sollte man diese Informationsquelle selber ausschalten? Wenn er doch selber als Unbeteiligter tut, dann kann man ihn doch auch einfach als Unbeteiligter beim Kaffeetrinken oder auch sonst wie leicht locken.

   

Nr. 3735

Vor Ort

4. September 2008, 13:45 Uhr

Betreff: Die allerschlimmster Verschleierungstaktik

Dem Herzog glaubt keiner, dass er nichts weiß. Nur wie soll man das als normaler Kunde oder als normales Mitglied aufdecken können, was da alles gelaufen ist, wenn die Spitzbuben alle zusammen arbeiten. Den Flexkredit, den haben doch Grothoff und Herzog von Anfang an im Visier gehabt und haben ihn wahrscheinlich vom Prüferteam Hofmann im Jahr 2002 übernommen. Von wem stammt denn, wie im Eintrag Nr. 3955 zu sehen ist, im Vertreterversammlungsprotokoll von 2005 die Prüfungsfeststellung, dass zum Jahresende 2001 eine Überziehung von 734.000 DM oder 375.000 € schon im Bericht aufgenommen war? Noch von Hofmann, oder hat den Heger schon so mit seinem Hausrecht raus geworfen, so dass sogar diese Überziehungsfeststellung mit der Prüfung vom Jahresabschluss schon von Herzog und Grothoff direkt stammen.

Das ist doch die allerschlimmste Verschleierungstaktik, die da der Verband mit dem Exprüfer Johannes Herzog bei uns betreibt. Woher sollen wir wissen, ob 27,4 Mio. € Wertberichtigungen viel sind? Heute wissen wir, dass so eine Summe viel zu viel ist und wenn man das am 30.06.2005 so erklärt hätte, dann hätten die Vertreter niemals auf den Regress verzichten dürfen. Wenn man da das Genossenschaftsgesetz in § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), in Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet, liest, da fragt man sich gar, ob man nicht die Vertreter auch noch in die Situation gebracht hat, dass sie unberechtigt auf die Erstattungsansprüche verzichtet haben?

Aber wie sollte man die Vertreter auch dazu richtig informieren, wenn man die eigenen Untreuehandlungen nicht aufdecken darf, dass man selber und ohne Berechtigung den gesamten großen Rest neben und natürlich auch mit Flex eingeschlossen, mit dem Dienstaufhebungsvertrag schon ein Jahr zuvor untergehen hat lassen mit gegenseitige Ansprüche werden ausgeschlossen, sowohl bekannte, als auch unbekannt? Denn mit dem dass man die Ansprüche untergehen hat lassen, wollte man in erster Linie das untergehen lassen von Prüfungsseite und Aufsichtsrat selber, die Mitverantwortung an jeder Mark und jedem Euro Kreditverlust bei der Bank über die im Grund nicht vorhandene Kontrolle und Überwachung des Alleinherrschers Manfred Heger und seiner mitwirkenden Vasallen Reinhold Wolf und Karl Krämer. Weil man gesehen hat, dass diese Mitverantwortung leider nicht bei den Prüfern in Marktredwitz aufhört, hat man gesetzeswidrige Bilanztestate zu gesetzwidrigen Bilanzen gemacht, die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) über die Vermeidung von Interessenkonflikten außer Kraft gesetzt und gleich Herrn Herzog mit dem Prüfungsauftrag gleichzeitig den Auftrag erteilt den Vorstandsstuhl einzunehmen und die Genehmigung erteilt zu Lasten des Genossenschaftsvermögens Schäden zu zu lassen, die teilweise wirklich danach ausschauen, als ob sie die indirekte Abfindung an den alten Oberboss Heger gewesen sein könnten.

Aber wir sehen heut, auch Johannes Herzog ist heute noch sehr großzügig mit Geschenken, wenn es darum geht schwierige Kreditverhältnisse aus der Bank und aus der Bilanz zu bringen, und hat auch heute noch die uneingeschränkte Rückendeckung der ehemaligen Prüferkollegen um 432.000 € gesichertes Genossenschaftsvermögen herzuschenken. Wie man sieht reicht das aber immer noch nicht, denn über ein Scheingeschäft mit dem Verkauf der Ostfilialen hat man auch noch verpackt, dass man weiter schwierige Kreditverhältnisse über die BAG Hamm an den Sicherungsfonds verschieben durfte. Warum sollte also bei so einer Konstellation Herr Herzog vorher von Prüfungsseite abberufen werden, bevor der Staatsanwalt wirklich mal mit der grünen Minna vorfährt?

   

Nr. 3734

Aus der Organisation

3. September 2008, 23:12 Uhr

Betreff: Im Land des „eingefrorenen“ Lächelns

Selbstverständlich ist Herr Herzog längst enttarnt mit seiner versprochen Kommunikation an die Vertreter und Mitglieder. Er weist sich längst als schlimmer Blender und die Karte Show, die er glaubte perfekt spielen zu können, erweist sich immer wieder, dass dies zumeinst zum Spiegel der untragbaren Zustände wird. Kein Mensch nimmt ihm ab, dass er von den Krediten von Heger, Wolf und Krämer nichts gewusst haben wollte. Wie konnte er sich in dem Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) so überrascht geben? Vom wem wurde die Staatsanwaltschaft überhaupt informiert, wenn das nicht von den Prüfern kommt? Wie konnte die Staatsanwaltschaft Aussagen machen, es handele sich um ungesetzliche Kreditverhältnisse in großem Stil, überaus risikoreich? Die Prüfer Grothoff und Herzog wollten das nicht gesehen haben? Will man die Mitglieder und die Öffentlichkeit weiter als Dummköpfe hinstellen, die die Zusammenhänge nicht erkennen?

Die Vertreterversammlung vom Oktober 2004 (= Link) war ein einmaliges Sammelsurium schlimmster Verfehlungen, die man einer Bank mit einer Bilanzsumme von einer Milliarde niemals zugestehen durfte. Es war das Eingeständnis, dass die Zusammenarbeit für das Bankpublikum ein unglaubliches Gefährdungspotential darstellte. Die organisatorischen Grundsätze nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) und die Grundsätze für die Kreditgewährung nach § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) dienen der Schadensvermeidung bei den Kunden und natürlich bei den Eignern, den Kapitalgebern, von Kreditinstituten, die Großkredit- und Eigenkapitalvorschriften im gleichen Gesetz dienen der Begrenzung der Risikopotentiale angepasst an die jeweilige Leistungsfähigkeit und Größe der Institute. Kein Prüfer hat das Recht die Eigenkapitaldecke anderst darzustellen und zu genehmigen, als es sich nach den tatsächlichen Werten ergibt. Einzelwertberichtigungen sind festgestellte Fakten, die man auch ins Rechnungswesen einzubringen hat. All die aufgezeigten Festestellungen in dieser Versammlung haben die Prüfer die Jahre vorher und auch nachher sehen müssen, man hat sie nur bloß immer hinter den verschlossen Türen besprochen.

Kein Prüfer hat das Recht die Mitglieder zu belügen, denn die Aussage des Raimund Grothoff mit der Kreditprüfung erst ab der Großkreditgrenze durch die Aufsichtsräte bei der nächstenVertreterversammlung am 30. Juni 2005 (= Link) war wohl die unverfrorenste Lüge, die man sich vorstellen kann, wenn man dazu den § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link) kennt. Prüfer, die solche Überziehungssituationen zulassen, sind an jeder Überziehung mit schuldig, da gibt es keine Ausrede dazu. War also Flex die bequemste Möglichkeit Manfred Heger mit einer stillschweigenden und auch noch steuerfreien Abfindung zu versorgen wenn man von dem Busenfreund für 5 Mio. DM Kredit keine Sicherheiten forderte und die Firma, oder das Gebilde darum über die Überziehungen künstlich vor der unabwendbaren Insolvenz bewahrte, bis es nicht mehr anders ging? Wieso also in der Versammlung nur die Überziehung für das OHG-Konto und im versteckten Beschluss Kreditnehmereinheiten und fünf verschiedene Kundenstämme?

Alles weiß Herr Herzog, alles haben die Prüfer gesehen und mit Sicherheit in den den Mitgliedern verborgenen Unterlagen auch festgehalten. Dass es nicht aufgedeckt wurde, dafür hat sich der Prüfer als Vorstand einstellen lassen, was der Verband auch nur als förderlich gesehen hat. Aber sehr sehr viel wissen inzwischen auch die Staatsanwälte und anscheinend wissen es auch Leute, die soviel Material an die Staatsanwaltschaft gegeben haben, damit die Beamten nach der Schmidt-Bank die VR-Bank Marktredwitz eingenommen haben. Solche Ermittlungen werden selbstverständlich still geführt, um die Ermittlungsergebnisse nicht zu gefährden. Es kann ja auch nicht mehr mehr passieren als es schon der Fall war.

   

Nr. 3733

Uwe

3. September 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Herr Herzog sind Sie ein Lügner?

Ziemlich genau zwei Jahre ist es her als unser Johannes Herzog seinen ersten Auftritt bei einer Vertreterversammlung hatte. Gleich nach der Folie zur Risikolage (= Link) auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 wurde er von seinem Steigbügelhalter Reinhold Wolf groß als zukünftiger Ausrichter vorgestellt (dazu im obigen Link runterscrollen). Nur hat Herr Herzog auch vorher gelesen was er da mit der Musterrede aus Rede & Co. nach Ablauf und Leitfaden (= Link) von sich gegeben hat? Vertrauen in Ihrer Nähe, Verbesserte Kommunikation, regelmäßige Information, Fehler in der bisherigen Informationspolitik. Steht Herr Herzog zu seinem Wort, oder ist er ein Lügner? Wie er nicht bestätigt dass gegen ihn ermittelt wird, so aber auch nicht das Gegenteil. Stillschweigen, wie beim Übertragen der Vogtlandgeschäftsstellen mit Beigabe vieler Problemkredite, was man nur aus der Schlussbemerkung des Lageberichtes 2007 (= Link) erfahren konnte. Warum informiert Herr Herzog jetzt nicht wie die Situation der Bank ist, die Ertragsvorschau, nach dem jetzt doch alles durch gelaufen sein muss? Wenn alles bestens in Ordnung wäre, dann wäre die Blätter voll. Lieber Herr Herzog Ihre Rede und Co. müsste für Sie jeden Morgen tagtägliche Pflichtlektüre sein, geradezu Ihr Gebetbuch und Ihre Bibel. So wie Sie angetreten sind, so werden Sie wieder gehen, mit Lug und Trug und dem Makel, dass Sie als ganz wesentlicher Mitverantwortlicher gesehen werden, an den Verlusten, die uns Reinhold Wolf am gleichen Tag veranschaulichte, als Sie Ihre leeren Worte den 40 bis 50 Vertretern überbrachten.

   

Nr. 3732

Einer der früher ganz nah dran war

2. September 2008, 08:04 Uhr

Betreff: Geheime Botschaften

Wie jeder weiß sind die Volks- und Raiffeisenbanken eine verschworene Gemeinschaft.
Und deshalb wird auch bei jeder Stellenausschreibung mit geheimen Botschaften gearbeitet.
Wir machen den Weg frei…
…unterstützen Sie uns dabei!


Der Insider weiß was das bedeutet.

Ihr wisst nicht was ich meine?

Dann denkt mal drüber nach, warum bei mehr als 30 Bewerbungen für den Vorstandssessel ausgerechnet ein GVB-Prüfer gewählt wurde.

Sind vielleicht GVB-Prüfer etwas besseres als andere Bewerber oder steckt etwas anderes dahinter?

Und warum dann als 2. Mann einer vor der Sparkassenorganisation von ganz weit weg eingestellt wurde.

1 + 1 = nicht immer 2

   

Nr. 3731

Auskenner

1. September 2008, 23:53 Uhr

Betreff: Unterstützung

Welcher Mitarbeiter soll hier noch den Weg frei machen. Vorallem bei was soll die gewünschte Mitarbeiter(in) machen. Im Internetauftritt der VR-Bank Marktredwitz unter dem Link Karriere wird jemand gesucht der die Bank beim Wegfrei-machen unterstützt. Die arme Person tut mir heute schon leid. Denn was soll denn unterstützt werden. Solange diejenigen, welche bis jetzt schon die Leute beschissen haben das Sagen haben, wird es immer so weiter gehen. Sie sind doch nicht in der Lage den von ihnen mitangerichteten Schaden wieder gut zu machen. Mit lapidaren Ausreden will man die Kunden weiter verdummen.
Die Sicherungsgüter soll wohl der neue Mitarbeiter auch mit unter der Hand verramschen. Dabei ist der Exprüferling und jetzige Vorstand Herzog in alles involviert gewesen. Er hat doch alles überprüft - das war doch sein Job. Da hätte er doch auch sehen müssen, daß bei bestimmten Kundenkreisen keine Wertstellungsmanipulationen vorgenommen wurden. Insbesondere bei Aufsichtsräten und den Firmen, wo sie an veranwortlicher Stelle sind, wurden diese Betrügereien nach Bekunden des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht vorgenommen. Da nach eigener Aussage dort alles in Ordnung war. Muß der neue Mitarbeiter Kunden aussortieren, die weiterhin über den Tisch gezogen werden sollen. Aber aus dieser Aussage ist eindeutig ableitbar, daß man bewußt und vorsätzlich die Kunden ausgewählt hat, bei denen man glaubte abzocken zu können. Warum hat der Prüferling Herzog dies nicht unterbunden und seine Pflichten erfüllt uns Kunden zu schützen. Was soll eine Prüfung bewirken, wo der Prüfer sich während der Prüfung um die Vorstandsstelle bewirbt und sich sein Prüfungsergebnis dementsprechend zurecht schustert. Das ist doch Verunglimpfung der Kunden und Mitglieder, die darauf vertrauen, daß ein Prüfungsverband seiner Aufgabe als Wirtschaftsprüfer gerecht wird. Hier haben Mitarbeiter des Prüfungsverbandes mit Wissen und Auftrag ihres Dienstherrn Gesetze, Verordnungen, sowie die Wirtschaftsprüferordnung mit Füssen getreten. Die Staatsanwaltschaft sitzt doch schon seit November letzten Jahres in der Bank. Herzog soll doch endlich sagen, ob gegen ihn ermittellt wird. Er hat doch großspurig verkündet, wenn gegen ihn ermittelt wird tritt er zurück. Aber soll sich doch endlich mal artikulieren, was Sache ist. Ist es zwar nett, daß er die Spenden verteilt, welche die Bank nicht mal selber erwirtschaftet hat, sondern die Gewinnsparer, aber es scheint, daß dies seine Hauptbeschäftigung ist. Da schon als großer Mäzen auftrittst, wieviel aus deiner Privatschatulle hast du denn draufgelegt. Du wirst unter vorgehaltener Hand schon als "Spenden -Hannes" bezeichnet. Aber Deine Spenden waren schon mal höher, wenn man die 432.000€ in Betracht zieht, die du verschenkt hast, indem auf gesicherte Forderungen verzichtet hast. Ob der dringende Verdacht der Untreue erfüllt ist, wird sicherlich noch geklärt werden. Der Trick sollte mal verraten werden, wie man aus leeren Taschen eine solche Summe hervorzaubert. Aber ich habe auch eine gute Idee. Statt der Kontoführungsgebühren Spendengebühren belasten, dann wäre wirklich was zum verteilen da. Da könnte auch im Vorstand eine klare Aufgabenverteilung angestrebt werden. Der Heidel als Einsammler und der Herzog als geübter Verteiler. Aber anstatt Spenden zu verteilen, sollte die schon lange versprochene Vorschaurechnung offengelegt werdern, Denn das Jahr ist bald rum und dann ist nur mehr eine Nachschaurechnung. Das ist es was relevant ist und nicht meinen je öfter man in der Zeitung bei Verteilterminen ist, desto beliebter wird man. Wir wollen wissen, ob wieder Filialen verscherbelt werden, um die Bilanz zu zukriegen. Wir sind hier zwar geografisch am Rande der Republik, aber trotzdem nicht auf den Kopf gefallen.
Bei jeder anderen Prüfungsgesellschaft hätten diese Verfehlungen schon lange zum Exidus geführt. Die Amigos stützen sich - aber wie lange noch??

   

Nr. 3730

Oliver

1. September 2008, 18:47 Uhr

Betreff: VR-BANK Marktredwitz

Oliver
Gestern in Selb war wieder das Thema Nr. 1 die VR-Bank und ihre angeblich so soliden Manager. Man kann es gar nicht glauben, wie die Kunden von diesen Herren abgefiedelt werden. Ausgerechnet diese haben einen Slogan "wir machen den Weg frei unterstützen Sie uns dabei! " Fragt sich nur wohin und in welche Taschen!
Was ich da alles so gehört habe, dann kann man nur den Sparer und den Häuslebauer und Geschäftsleuten nur raten, einen riesengroßen Bogen um eine solche Bank zu machen. Bei so vielen Verfehlungen, die hier dargelegt wurden, ist es unverständlich, dass nicht die Aufsichtsräte solche Leute wie den Herzog, nicht schon längst über den Jordan geschickt haben. Aber wie heißt es so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Somit müßten alle Krähen, die dieses Dilemma mit verursacht haben, schnellst möglich mit aus der Bank entfernt werden, ansonsten ist der Untergang dieser Bank schon vorprogrammiert. Unerklärlich ist und bleibt für mich, dass man so einen Mann, wie den Exprüfer, der mit seiner Prüfungsaufgabe hoffnungslos überfordert war, überhaupt die Verantwortung für diese Bank übertragen hat, ist mir unbegreiflich. Aber gewisse Leuten werden schon ihren Grund dafür haben, dass sie ausgerechnet diesen Mann für dieses Amt auserkoren haben. Man kann es einfach nicht fassen!
Herzlichen Dank an den Wunsiedeler-Kreis, dass sie diese Machenschaften aufgeklärt haben.

   

Nr. 3729

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

1. September 2008, 09:14 Uhr

Betreff: Der Verband sorgt für die Seinen

´Der Genossenschaftsverband und seine Vasallen. Eine unendliche Geschichte. Wenn man die Einträge liest, welche Prüfer in Vorstandsämter gehievt wurden ist schon bezeichnend. Dabei sind es nur Einträge aus wenigen Regierungsbezirken. Wenn die ganze Palette drin steht, wird es für den Genossenschaftsverband sehr eng werden, dies auch der Bankenaufsicht zu erklären, warum ausgerechnet die Prüfer des Verbandes als Vorstände inthronisiert wurden. Da békannt ist, daß die meisten Prüfer äußerst obrigkeitshörig sind, konnte der Verband sein Spinnennetz über das ganze Genossenschaftsland ausbreiten. Überall in den Ämtern waren die Ex-Prüfer vorhanden. So werden Machtgeflechte aufgebaut. Die Ex-Prüfer waren und sind sich der Unterstützung ihres ehemaligen Arbeitgebers sicher, so daß auch Fusionen zielgerichtet durch die Prüfung vorbereitet werden konnten ( Beiträge hierzu gibt es in diesem Gästebuch genug). Zudem hat es den positiven Nebeneffekt für den Verband, daß man sich die nicht unerhebliche Altersversorgung für die Prüfer spart, weil diese dann von den Banken getragen wird und somit zu Lasten der Mitglieder und deren Vermögen.
Als Paradebeispiel für die Verflechtungen kann die VR-Bank Marktredwitz/resp. Fichtelgebirge hergenommen werden. Die Vertuschungsorgien die hier ablaufen, waren nur mit einem Mann vom Schlage eines Johannes Herzg möglich. Denn dazu ist eine unglaubliche Abgebrühtheit notwendig, ohne Gewissen und ohne Ehre. Wer sich mit so einen Rucksack auf den Vorstandssessel setzt und meint dies würde alles nichts ausmachen, ist dann letzten Endes nur naiv. Der Genossenschaftsverband wird in am Schluß doch fallen lassen wie eine heiße Kartoffel. Wieviele Menschen in der Region ihr Hab und Gut verloren haben, weil man Heger und Konsorten gewähren ließ, wie Feudalfürsten, ist unabhängig von der Schuld vorgenannter auch das Hauptverschulden von den Prüfern Herzog und Grothoff. Sie haben diese Schweinereien zugelassen, Aus niedrigen Beweggründen heraus, um sich die eigene Position zu sichern. Außerdem tut sich die Frage auf, warum man als Kollegen für Herzog einen Sparkassenmann holen mußte, bei vorher 30 Bewerbern. Oder andersrum gefragt, gingen dem Verband die Prüfer aus, die man vesorgen muß??

   

Nr. 3728

Beobachter

30. August 2008, 09:33 Uhr

Betreff: Wann kommt der große Knall?

Bereits in Eintrag Nr. 3792 habe ich darauf hingewiesen, dass alleine im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 der Betrug an der Genossenschaft und den Mitgliedern nieder geschrieben wurde. Nach dem gleichen Strickmuster dürfte auch das Regressverfahren zu Gold, Gold, Gold am 25. Juni 2007 abgelaufen sein. Nach der Schadensbehandlung zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) steht Im Protokoll auf Seite 10, es hätte sich um einen Schaden von 1,12 Mio. € gehandelt. Somit hat man die Vertreter in dem Glauben regelrecht verführt, man hätte Manfred Heger auch nur für diese Summe befreien müssen. Tatsächlich dürfte aber die Anfrage des vielleicht andererseits informierten Vertreters auf Seite 11 dem tatsächlichen Kreditausfall entsprochen haben.

Der Ablauf macht im Grunde die arglistige Täuschung der Vertreter deutlich durch die, die diese Szenario wie eine Regisseurhandlung durchgezogen haben dürften und da dürften die Prüfer Raimund Grothoff und Johannes Herzog mit großer Sicherheit die Fäden gezogen haben. Die Aussagen im Widerspruch zum § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link), Abs. (1), Satz 2 durch Herrn Grothoff und die Offenlegung tausendfach ungeprüfter Überziehungen in allen Größenordnungen belegt die Notwendigkeit, dass die Prüfung sich selber mit der Abschmetterung des Regressbeschlusses befreien musste und dass dies ein Meilenstein zur Erklimmung des Vorstandssessel durch Johannes Herzog war. So trug Dr. Nickl laut der Folienanlage zur Versammlung, Seite 6 (= Link) vor, dass es sich ausschließlich um ein einziges OHG-Konto handelte, welches den Vertretern aufgezeigt wurde, daraus wurde dann auf Seite 9 der Folienanlage (= Link) mit einer wahrscheinlich fiktiven Schadenssumme zur versäumten Insolvenz in Slowenien der Betrag von 1,12 Mio. € gebastelt.

Beabsichtigt betrügerisch dürfte daher der nur in der Folienanlage auf Seite 10 festgehaltene Beschluss (= Link) gewesen sein, weil man da von Kreditnehmereinheit und fünf verschiedenen Kundennummer ohne Aufschlüsselung dahinterstehender Konten in unzähliger Anzahl geschrieben hat. Wer eine Einheit in einen Beschluss packt, der weiß von was er spricht oder schreibt und was er in zurückgehaltenen eigenen Unterlagen dazu stehen hat. Mit einer Diskussion um 1,12 Mio. € hat man also die eventuell kriminellen Kreditvergabe im Gesamten und verschuldet nicht nur von Manfred Heger, sondern von allen Vorständen, von allen Aufsichtsräten und von allen Prüfern, erledigen wollen. Wer auf den Link zum Beschluss noch mal geht, der Beschluss ist nirgends richtig festgehalten, denn Herr Dr. Nickl machte nur einen Beschlussvorschlag. Nirgends steht geschrieben, dass auch im Sinne des Vorschlages abgestimmt wurde. Im Protokoll selber findet sich kein Satz über was im Grund abgestimmt wurde. Hoffentlich sieht die Staatsanwaltschaft diese Zusammenhänge und auch die Verbindung zu den gegen die nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), Abs. (4), Satz 2, verstoßenden Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger.

   

Nr. 3727

Nah dran

29. August 2008, 16:16 Uhr

Betreff: Letzte Bewerberauswahl von Uwe Heidel zum Vorstand

Es war ja nicht nur so, dass man bei der Besetzung des Vorstandposten mit den Ausschreibungen im Jahr 2005 über 30 befähigte Bewerber ausgetrickst hat und damit wahrscheinlich die ganze Genossenschaft mit all ihren Mitgliedern, wo man Johannes Herzog die Wartezeit zum Vorstand frei hielt, auch bei der Besetzung durch Uwe Heidel zu Beginn des Jahres 2007 wurden unzählige Bewerber aus dem Genossenschaftsbereich aus dem Feld geschlagen. Vielleicht brauchte Johannes Herzog angeblich gerade für das schwierige Feld einer Bank am Boden einen unbedarften und unerfahrenen Sparkassler, der sicher froh war auf diesem Weg aufsteigen zu können, wenn in seiner Organisation alles dicht war. Einen Mann, der ohne Erfahrung im Genossenschaftsrecht sofort beim Forderungsverzicht von 432.000 € mit spielte und vielleicht gar nicht wusste was im § 34 GenG drin steht, aber damit gleich in den Sack gesteckt werden konnte. Einen Mann der heute kaum zu sehen ist, der kaum eine eigenen Meinung entwickelt und der Johannes Herzog nur hinter her dackelt und wenn es notwendig ist, brav sich im Saal schon etwas gelangweilt in die Reihen setzt wie auf diesem Foto anlässlich der Vorstellung der Bürgerstiftung (= Link) zu sehen ist.

   

Nr. 3726

R.

29. August 2008, 15:53 Uhr

Betreff: Zu 3946, Bezahlung Hegers-und Greiners Gattin

Irgendwo hab ich in einem Protokoll doch gelesen, dass dieser Aufsichtrat Greiner auch als Berater fungiert hat. Wie kann ein Aufsichtsrat Berater sein, da ist doch jeder Kontrollmechanismus ausgeschlossen, wenn man sich selber überprüfen müsste? Auch wenn das erst später der Fall gewesen sein könnte, nach dem Ausscheiden, das zeigt doch die Rolle bereits auf, was vorher gelaufen ist, nicht Kontrolle sondern Unterstützung und Mitwirkung an der Geschäftsführung, was dem Aufsichtsrat nach § 37 GenG, Unvereinbarkeit von Ämtern (= Link) doch untersagt ist. Und wenn die Frau auf der Gehaltsliste gestanden hat, dann hat man doch hier eventuell die steuerlichen Vorschriften umgangen, wonach die Aufwendungen für den Aufsichtsrat nur zur Hälfte absetzbar sind. Warum also nicht schlau sein wenn man weiß die externe Revision ist auch auf der selben Seite und unternimmt nichts dagegen und die Aufsichtsratsvergütung für ein bisschen mehr Aufwand über Frau auszahlen? Vielleicht hat auch Manfred Heger geglaubt, er würde viel Überstunden leisten, die man doch an seine geliebte Frau auszahlen könnte, wenn in seinem Vertrag steht, dass das zur normalen Tätigkeit des Vorstandes gehört.

Wenn in einer doch wirklich übersichtlichen Gehaltliste verwandte Namen des Vorstandes oder eines Aufsichtsrates auftauchen, dann muss doch der Prüfer das zwingend überprüfen, aber es gibt bei der VR-Bank soviel was von den Prüfern nicht überprüft wurde und wie es scheint nun der Staatsanwaltschaft überlassen worden ist. Vielleicht haben die Vorstände über die verbundfremde US-Fondsvermittlung über die Darmstädter Gesellschaft auch geglaubt ihr zu kleines Gehalt extern aufbessern zu dürfen. Verbundfremdes Verhalten ist auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Geschäftsleiters laut dem Gesetzeskommentar. Wer weiß ob ein Herr Hilkenbach, der vorzeitig ausgeschiedenen Revisionsvorgesetzte von Herzog und Grothoff, da nicht auch Anlagen getätigt hat und so mancher andere Verbandsmann, damit man es in den eigenen Kreisen nicht überwachen konnte?

   

Nr. 3725

Regelmäßiger Leser

29. August 2008, 14:46 Uhr

Betreff: Wo steht denn das mit der Entlohnung von Manfred Hegers und Horst Greiners Frau

Wie war denn das noch mal, ich hab heute das Gästebuch durchsucht, weil irgendwo war es doch gestanden, dass Manfred Heger seiner Frau bei der Bank eine Job bezahlt hat, obwohl die gar nicht anwesend war und auch die Frau des ehemaligen Aufsichtsrates Horst Greiner so bedient worden ist. Wann wurde das hier geschrieben? Wäre dankbar für einen zeitlichen Hinweis.

Beim Suchen bin ich aber dann auf die Versicherungsagentur von Renate Heger gestoßen, wie in Eintrag Nr. 1717 dazu berichtet wurde über die Seite Heger-Clan (= Link) und schon vorher in Eintrag Nr. 338. Bis zu 1717 bin ich vom Beginn her gekommen. Das Gästebuch ist ein wahnsinnig spannendes Buch inzwischen.

   

Nr. 3724

constanze

29. August 2008, 11:40 Uhr

Betreff: Neuer Name - alte Methoden

Auch ich war einmal Kunde bei dieser Bank, ich betone, war einmal. Bei dieser Bank hatte ich schon immer ein mulmiges Gefühl in der Magengrube. Wenn man die Gästebucheinträge liest, hat mich mein Gefühl nicht betrogen. Ich hatte den Glauben, dass Aufsichtsräte und Vertreter ein festes Auge auf die Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge haben, aber wahrscheinlich hatte ich mich geirrt. Der Beitrag 3940 vom Nordlicht hat mir das bestätigt, was ich schon immer vermutet hatte. Liebes Nordlicht ich danke Ihnen von Herzen für Ihre umfassende Aufklärung. Jetzt wird mir auch klar, was in dieser Bank eine Demokratie bedeutet bzw. ist. Man möge diesen Beitrag vom Nordlicht sich einmal richtig verinnerlichen, dann gehen nicht nur sämtliche Alarmglocken an sondern zusätzlich sämtliche Lichter auf.
Liebes Nordlicht, Ihr Beitrag ist einer der Aufklärendsten mit, deshalb möchte ich Sie ermuntern, weitere informative Beiträge im Gästebuch zu bringen.
Webmaster und Nordlicht seien Sie gegrüßt
Constanze

   

Nr. 3723

walter

29. August 2008, 11:07 Uhr

Betreff: Es ist nicht zu glauben

Auch ich bin ein eifriger Leser dieses Gästebuches und wundere mich immer wieder aufs Neue, was man wieder und immer wieder über diese Bank zu lesen bekommt. Die VR-Bank Marktredwitz ist mitleiweile weit über die Grenzen des Freistaates hinaus im negativen Sinn bekannt. Da werden Darlehenskonten falsch abgerechnet, Bürgschaften stimmen laut AGB's nicht, sicherungsübereignete Gegenstände werden von der Bank abgeholt und verschwinden im Nirwana. Die Informationen über die Sauereien aus der Bank werden nur spärlich oder überhaupt nicht an die Eigentümer, sprich Anteilseigner, weiter gegeben. Der immer wieder erwähnte Prüfer Herzog hat sich während seiner "Prüftätigkeit" als Super- und Saubermann beworben und sitzt jetzt im Vorstandssessel der Bank. Man kann es gar nicht glauben, was sich in dieser Bank für Abgründe auftun.
Außerdem war Ende letzten Jahres Hausdurchsuchung von Ermittlungsbeamten in dieser Bank, laut Zeitungsbericht. Die Ermittlungen sollen ja noch in vollem Gange sein. Aber der Saubermann Herzog hat bis zum heutigen Tag noch kein einziges Wort verlauten lassen, ob gegen ihn auch ermittelt wird. Da kann ich nur sagen, dass der Aufsichtsrat schläft und meine Herren schlaft nur weiter, irgendwann wird es euch auch schon noch einholen. Dem Wunsiedeler-Kreis gebührt Anerkennung für die Aufklärung solcher Missstände und ich kann Euch nur ermuntern, alle Machenschaften lückenlos bekannt zu machen.
Liebe Grüße an die Gästebuchleser sowie den Webmaster
Walter

   

Nr. 3722

Zorniger

28. August 2008, 20:34 Uhr

Betreff: Kein Mitleid

Auch wenn es in diesem Gästebuch immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird: Es wird Zeit, daß in der VR-Bank endlich die Konsequenzen gezogen werden. Wie lange will man denn noch an diesem unfähigen Ex-Prüferling festhalten - solange bis er alle mit in den Abgrund zieht. Wenn es die Aufsichtsräte trifft, die meinen sie müssen an dieser Vertuschungs-und Betrugsaffäre noch weiter die tragende Rolle spielen, dann sollen sie einfach sehenden Auges mit untergehen. Ich habe da nicht das kleinste Mitleid mit Ihnen. Aber mit den Kunden und Mitgliedern, denen man in betrügerischer Weise die Gelder wegnommen hat - Wertstellungsmanipulation ist in meinen Augen Betrug -
die ihre Existenz dadurch verloren haben, die sind die Leidtragenden. Sie wurden ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, ohne daß sie es bemerkt hatten. Selbst als sie pleite waren, konnten sie teilweise nicht nachvollziehen - wieso? Wer denkt schon das sich Ehrenwerten Herren in Anzug und Krawatte sich schamlos auf Kosten anderer in die eigene Tasche bedienen. Auch das Schicksal de Verbandsleute, die dies alles mitgetragen haben ist mir egal. Mir geht es um die Gerechtigkeit, die hoffentlich bald zum Tragen kommt.

   

Nr. 3721

Rebekka

28. August 2008, 10:38 Uhr

Betreff: Das Thema VR M scheint ja unerschöpflich zu sein.

Das Thema VR M scheint ja unerschöpflich zu sein. Und immer wieder stößt der Wuns.-Kr. auf neue Ungereimtheiten und Betrügereien.



Es ist wirklich kaum zu glauben, dass die Vorstände und Prüfer dieser Bank immer damit weiter machen, ihre Kunden auszunehmen und übers Ohr zu hauen. Und das, obwohl auf Grund der Recherchen des Wuns.-Kr. schon einige Hauptverantwortlichen ihren Hut nehmen und gehen mussten.



Mit der Macht ist das eben so eine Sache. Fällt sie in die Hände solcher gewissenloser Leute, die damit nicht umgehen können, sie nicht für das Wohl ihrer Mitmenschen einsetzen, dann müssen sehr viele Unschuldige darunter leiden.



Aber der Wuns.- Kr. bleibt auch weiterhin an diesen Bankern dran und wird sie das Fürchten schon lehren!



Liebe Grüße



Rebekka


:wkde:

   

Nr. 3720

Aus der Region

26. August 2008, 23:50 Uhr

Betreff: Welche Gegenleistung für die Bürgerstiftung – was kostet ein Aufsichtsratsmandat?

600.000 € will Johannes Herzog für seine Bürgerstiftung einsammeln, damit die Jugend eine Zukunft hat, so stand es in der Frankenpost vom 24.10.2007 (= Link). Warum ausgerechnet soviel Geld in die Hand der Bank, die selber seit nun 8 Jahren jeden steuerlichen Beitrag für das Allgemeinwohl schuldig blieb, weil man außer Kreditverlusten nichts zustande brachte. Die Zukunft der Jugend besteht nicht in den geringfügigen Zuwendungen des Herrn Herzog, sondern darin, dass die Kommunen mit der Gewerbesteuer entscheiden welche Schule, welcher Kindergarten wo saniert oder unterstützt werden muss. Aus der Bilanzsumme der VR-Bank wird in Bayern durchschnittlich 550.000 € an Ertragssteuern abgeführt, in Marktredwitz seit Jahren Null Komma Null Null oder in Ziffern 0,00. Die Bank ist damit mit ihrer desolaten Leistung Millionen an Steuerleistungen schuldig geblieben. Man müsste sich dafür schämen und nicht auch noch einen großen Saal dafür anmieten und sich selber inszenieren.

Welche Gegenleistung bringt also die Bank den Spendern, die auf dem Zeitungsfoto (= Link) bereit waren sich mit der Staatssekretärin ablichten zu lassen, die doch auch selber ihre Gelder werbewirksam einsetzen könnten und nicht Herrn Herzog vorschicken müssten. Was kostet also einer Nürnberger Beratungsgesellschaft oder ihrem Selber Kooperationspartner der Aufsichtsratsposten als Obolus in die Bürgerstiftung, was kostet einer Druckfederfabrik der Aufsichtsratsvorsitz bei der Bank, welche Vergünstigungen erhält man dafür bei den Zinsen, welchen Nutzen zieht eine Autohaus, welches sich wie eine Kracke bei uns ausbreitet. Die Ungeheuerlichkeiten nehmen wirklich kein Ende.

   

Nr. 3719

Nordlicht

26. August 2008, 21:24 Uhr

Betreff: Wahl des Aufsichtsrats und anderes...

Die Genossenschaft ist bei einigen Genossenschaftsbanken, wie z.B. der VR-Bank, nur auf dem Papier demokratisch.

Warum nur scheindemokratisch?

Weil es zur Mitwirkung an demokratischen Entscheidungen der Information bedarf und gegen die Informationspflichten verstoßen Vorstand und Aufsichtsrat der VR-Bank gegenüber den Mitglieder eklatant. Selbst der Versuch sich diese Informationen selbst zu beschaffen - z.B. den Geschäftsbericht- wird unter Hinweis einer im Urlaub befindlichen Sekretärin verhindert, skandalös!

Entweder wird nur den Vertretern etwas berichtet, aber dann außerhalb des Protokolls offizieller Versammlungen, oder es wird gemauert! Alles nur, damit ja keiner der Mitglieder was offizielles nachlesen kann - wozu er ja ein Recht hat!.
Genauso ist auch die Umstellung des Protokollumfangs zu verstehen. Herr H. wollte nicht mehr, daß die Mitglieder sich ein Bild von Ihrer Bank machen konnten und der wichtigsten Veranstaltung des Jahres, der Vertreterversammlung!.

Die Realitäten sehen leider wie beschrieben häufig so aus. Dies betrifft insbesondere auch die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder. Hier könnten die Mitglieder am leichtesten Einfluß und vor allem Einblick in die Geschehnisse Ihrer Bank bekommen. Jedes Jahre steht einer Aufsichtsratsposten zur Wahl!

Es ist nur zu verständlich, daß der Vorstand (und der bestehende Aufsichtsrat und der Verband!) sich die Kandidaten gerne selbst auswählen möchte, um von der Ecke keine kritische Begleitung zu bekommen.

Faktisch handelt es sich dann beim Aufsichtsrat - oder muß man bei der VR-Bank nicht schon lieber sogenannten Aufsichtsrat - dann nicht um ein unabhängiges Organ, das der Satzung, dem Gesetz und den Interessen der Mitglieder verpflichtet ist, sondern quasi um einen erweiterten Vorstand (unter der Oberaufsicht des Verbandes). Dabei dürfte der Aufsichtsratsvorsitzende in der Regel wie ein weiterer Vorstand agieren - mit der regelmäßigen Billigung durch seine Mitstreiter. Es ist anzunehmen, daß so manches zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzendn ausgeklüngelt wurde, was die anderen wohl oder übel später mittragen müssen, wenn sie denn zu den Sitzungen jeweils gekommen sind! Auch zur Anwesenheit der AR-Mitglieder erfährt man ja in der VR-Bank nichts.

In der Regel erfährt und kümmert das auch kaum ein Mitglied, denn es scheint ja alles in Ordnung.
Es gibt einen Hochglanz-Geschäftsbericht und eine (kümmerliche) Dividende und zur Krönung hat ja der "neutrale" Verband alles auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Der Verband könnte ja auf der Mitgliederversammlung / Vertreterversammlung selbständig berichten - ja, hätte unter Umständen die Verpflichtung dazu, wenn der Vorstand und der Aufsichtsrat seiner Berichtspflicht nicht nachkommen sollte. Das ist ja bei der VR-Bank geschehen, als über die Verfehlungen des Vorstands kein Wort verlohren wurde, obwohl der Verzicht auf den Regress ganz wichtige Dinge gewesen wären oder wenigstens die Schadenshöhe, die den Beteiligten ja auch ohne Sondergutachten hätte bekannt sein müssen!
So ist die Theorie.
Da aber der Verband überall seine Finger drin hat, sind auch die Versammlungen vorher durchgeplant. Regelmäßig verläuft alles nach Plan, insbesondere wenn die Vertreter noch etwas leckeres zu Essen bekommen sollen. Diese Beköstigung ist im übrigen in der Satzung nicht vorgesehen und stellt regelmäßig eine unzulässige Naturaldividende dar, da ja nur die Vertreter die Essen bekommen. Hat der Vertreter nur einen Anteil ist diese Dividende sogar ein mehrfaches wertvoller als die Überweisung auf das Konto.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist dabei, daß die Mitglieder erst kurz vor knapp informiert werden. Die satzungsmäßige Chance auf Gegenanträge wird dadurch ausgehebelt, insbesondere wenn die Tagesordnung nur verkürzt und ohne Anlagen und dann nur im Internet veröffentlicht wird.

Vorstand und Aufsichtsrat (und Verband!) wollen im Fall der VR-Bank (und auch in anderen Fällen) gar nicht, daß die Mitglieder aktiv werden und von ihren satzungsmäßigen Rechten gebrauch machen. Denn das oberste Ziel bei solchen eklatanten Mißständen wie bei der VR-Bank ist ja, daß alles unter der Decke bleibt und der Zirkel (Vorstand, Aufsichtsrat und Verband) möglichst in sich geschlossen bleibt, da mit ja nichts von den Missetaten nach außen dringt.

Mit der Kandidatur zum Aufsichtsrat ist das dann so eine Sache. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand - als Einladende - haben diese Kandidatur entgegenzunehmen.

Eine Blockade ist nicht zulässig und verstößt gegen grundlegende Rechte der Mitglieder.
Selbst auf der Mitgliederversammlung / Vertreterversammlung könnte sich spontan noch ein Kandidat bewerben. Eine Blockade ist dann durch den Versammlungsleiter nicht mehr möglich bzw. kann dann umgehend mit dem entsprechenden Protest zu Protokoll genommen werden. Die Grundlagen für eine Anfechtungsklage wären dann gegeben. (siehe dazu die Frist im Genossenschaftsgesetz). Hier ist allerdings das Problem, daß u.U. bei Vorliegen einer Vertreterversammlung dem einfachen Mitglied der Zutritt zur Versammlung (widerrechtlich) verweigert wird! Wenn schon die Herausgabe des Geschäftsbericht erst nach Einleitung einer Klage erfolgt, kann man sich bei dieser VR-Bank auch solche Dinge vorstellen.

Zu prüfen ist dann noch die weitere Vorgehensweise. Das ist u.U. davon abhängig, ob es sich bei der Genossenschaft eine handelt, die noch eine (basisdemokratische) Mitgliederversammlung hat, oder um eine, die schon eine Vertreterversammlung hat.
Eine Anfechtungsklage wäre aber allemal drin, denn eine Beschneidung der Mitgliedsrechte in dieser Form wäre nicht zulässig.
Interessanter Weise ist dann die Genossenschaft verpflichtet die Mitglieder über das Gerichtsverfahren zu informieren! Das geht dann nicht mehr so still und heimlich von Statten wie die Zivilprozesse über Abrechnungsbetrügereien und wäre ein weitere Brechstange, die an dem Zusammenbruch der VR-Bank unter der derzeitigen Führung mitwirkt.

Kaum mit dem Demokratieverständnis vereinbar ist auch die regelmäßige Empfehlung des Aufsichtsrats an die Teilnehmer der Versammlung, daß der Versammlung nahegelegt wird, die Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Amtszeit abläuft, wiederzuwählen. Wo ist denn da bitte das Gleichbehandlungsprinzip gegen über den anderen Bewerbern? Aber wir wissen es ja schon lange: Manche Mitglieder sind eben gleicher als andere!

Ein weiterer demokratie-kritischer Punkt ist auch die Wahl zur Vertreterversammlung (Wann steht die nächste Wahl der VR-Bank an?)
- Wer wird wie Vertreter?
- Kann man sich selbst bewerben oder lebt man von der Gnade des Vorstands/Aufsichtsrats?
- Wer wird auf wessen Initiative Mitglied in der Wahlkommission, nur Vertreter oder auch einfache Mitglieder?
- Was muß ein Mitglied tun, um eine eigene Liste aufzustellen?
- Muß ein Mitglied die Organisationskosten einer zweiten Liste aus eigener Tasche bezahlen?
- Was passiert, wenn mehr Bewerber da sind als Plätze?
- Nach welchem Verfahren verteilt die Wahlkommission die Plätze?
- Wie sieht es mit finanzieller bzw. materieler Gleichbehandlung einer zweiten Liste aus?
- Warum wird bei einigen Genossenschaften das Wahlprotokoll nicht veröffentlicht? Weil nicht für die Wahl geworben wurde, haben nur die Vertreter sich selbst gewählt, oder nicht mal die?
- Kann man noch von einer Wahl sprechen, wenn kaum jemand davon weiß und wenn am Ende keine 10% der Wahlberechtigten gewählt haben?
- Kann man von einer geheimen Wahl sprechen, wenn es keine Wahlkabinen gibt?
- Wie steht es um das Wahlgeheimniss, wenn nur ganz wenige Mitglieder Briefwahl durchführen?

   

Nr. 3718

Frühere Kollegen

26. August 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Hallo Jonny

Schadenfreude ist die schönste Freude. Wir helfen dem Wunsiedeler Kreis, wir helfen ihm, Sie und Ihren Freund Raimund unter die Brücke zu schicken. Vielleicht machen ein paar von den früheren Bankvorständen zwei Plätze für Sie frei - wenn es mit Ihnen nicht auszuhalten ist. Das mit der Bürgerstiftung, das muss der Sicherungsfonds in Berlin erfahren und das überprüfen.

   

Nr. 3717

Vorstand

26. August 2008, 17:46 Uhr

Betreff: Auch ein Prüfer ist lernfähig

Wie es aussieht hat auch der ehemalige Prüfer Johannes Herzog gelernt. Hat man doch bei der VR-Bank in Marktredwitz oft Bankenverrechnungskonten vorgeschaltet, bevor man überlegt hat ob man bestimmte Beträge auf Kundenkonten (oder sonst wo hin) bucht, scheint er mit RuP sich eine neue Variante ausgedacht zu haben. Nachdem man die Vertreter nicht darüber informiert hat, dass man wie in der Vertreterversammlung am 30.06.2005 angesprochen, gegen die Beratungsgesellschaft von Manfred Heger gerichtlich ins Feld gezogen war, hat man sich vielleicht vor der Tür des Gerichtssaales geeinigt. Wenn der Wunsiedeler Kreis aus informierter Quelle schon eingeweiht war, wieso sollte man das Verfahren nicht elegant beenden. Vermeidung eines unglaublichen Imageverlustes für die Beratungsgesellschaft und Vermeidung von unangenehmen Gegendarstellungen, die die Unzulänglichkeiten bei der Bank und damit bei der Prüfung wieder in einem Gerichtssaal hoch aufs Tablett gebracht hätten. Also warum die Ansprüche gegen RuP dann auch noch als Ertrag verbuchen und vielleicht versteuern müssen, nein kein Bankenverrechnungskonto, Einbuchung in die Bürgerstiftung nachdem man vielleicht die bestmögliche Gestaltung ausgehandelt hat. Liebe Ermittlungsbeamten, der Sitz der Bürgerstiftung ist doch auch die Kraußoldstrasse in Marktredwitz, lasst Euch doch da mal zeigen wie sich das Stiftungsvermögen jetzt zusammen setzt und wer es eingebracht hat, die früheren Kollegen von Johannes Herzog, die das mit einem Mausklick erledigen könnten, die sind gebremst. Überlegt mal, ob die Beträge einer Nürnberger Gesellschaft oder auch einer Kooperationsfirma nicht gar intern umgebucht gehören, von Bürgerstiftung in Erträge aus Kreditabschreibungen früherer Jahre bei der VR-Bank Marktredwitz. Auf diese Weise hätte es wieder zwei Verlierer gegeben, die Mitglieder der Bank und den Fiskus über entgangene Gewinne und Spendenanrechnungen und wieder eine Hauptgewinner, Johannes Herzog, der auch im Aufsichtsrat einen neuen Freund dazu bekommen haben könnte.

   

Nr. 3716

L.

26. August 2008, 17:20 Uhr

Betreff: Hallo Nordlicht wo sind Sie

Hallo Nordlicht, Sie scheinen mir hier juristisch am besten bewandert zu sein. Wie sehen Sie das denn, wenn anscheinend der Vorstand seine Aufsichtsräte aussucht, aber die Vorschläge der Mitglieder blockiert werden?

   

Nr. 3715

Susanne

26. August 2008, 16:49 Uhr

Betreff: Selbstentlarvung – Aufsichtsratsbesetzung kontra Bürgerstiftung

Genau, warum fehlt auf der Homepage der Bank ausgerechnet der Artikel in der Frankenpost zur Bürgerstiftung der VR-Bank Marktredwitz am 09.02.2008 (= Link) wo sich Johannes Herzog neben der Staatssekretärin mit der Übergabe der Stiftungsurkunde hätte dauerhaft verewigen könne, wie man auf dem Bild (= Link) sieht. So etwas würde doch Johannes Herzog in seiner Darstellungs- und Profilierungssucht niemals ungenutzt lassen. Ist es wirklich der später zur Wahl vorgesehene Aufsichtrat Limmer alleine, oder sind es gar noch andere Leute, mit denen sich Johannes Herzog oder umgekehrt nicht immer wieder konfrontieren wollte. Dass da aber der Bezug zu R & P und auch zu einer Wahlbeeinflussung zum Aufsichtsrat durch den Vorstand selbst hergestellt werden könnte, das war im vielleicht schon klar und das musst unbedingt vermieden werden.

   

Nr. 3714

Nordlicht

26. August 2008, 16:29 Uhr

Betreff: Thema: AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank soll u.a. die Tätigkeit des Vorstands beaufsichtigen, d.h. kontrollieren und auch beraten. Schließlich bedüfen einige maßgebliche Entscheidungen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat sorgt dafür, daß die Satzung entsprechend angewendet wird. Er ist das Organ, das die Interessen der Mitglieder vertreten sollte.

Frage:
Welche Qualifikation braucht nun ein Aufsichtsratsmitglied?

Antwort:
Die einzige Qualifikation ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft!
Es wird nicht nach irgendwelchen fachlichen Qualifikationen (z.B. Nachweis einer kaufmännischen Befähigung) gefragt. Diese spielt keine Rolle. Und das Aufsichtsratsmitglied darf nicht zu alt sein!, denn regelmäßig ist eine Art "Pensionsgrenze" eingezogen. Obwohl doch gerade Rentern viel Zeit für die Wahrnehmung eines Mandats hätten - oder ist das nicht gewollt!?!

Frage:
Wer kann Aufsichtsrat werden?

Antwort:
Jedes Mitglied (natürliche Person bzw. die Vertretung einer juristischen Person) kann bis zur Altersgrenze gewählt werden!

Frage:
Wie kann man Kandidat werden?

Antwort:
Jeder Kandidat kann sich im Prinzip selbst vorschlagen. Regelmäßig ist es aber so, daß im Vorfeld einer Wahl zum Aufsichtsrat sich die Bewerber melden bzw. - was wohl die Regel ist - vom Vorstand bzw. dem amtierenden Aufsichtsrat angesprochen werden.

Frage:
Warum sollte jemand Aufsichtsrat werden?

Anwort:
Die Antwort hierauf ist vielschichtig, da es viele Gründe geben kann. Hier seien nur einige beispielhaft genannt:
a) Das Aufsichtsratsmitglied ist abhängig vom Wohlwollen der Bank (des Vorstands), d.h. der Kreditgewährung. Die Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes scheint dann aber extrem gefährdet.
b) Für die Bank kann es interessant sein, Vertreter von erfolgreichen Mitgliedern (in der Wirtschaft , in Gremien, in der Politik) in den Aufsichtsrat zu bekommen, um so von dem Netzwerk des Aufsichtsratsmitgliedes zu profitieren.
c) Das Aufsichtsratsmitglied verspricht sich Aufträge von seiner Tätigkeit, z.B. als Notar bei der Beurkundung oder als Rechtsanwalt bei der Beratung von Verträgen, wie sie bei jeder Grundstückstransaktion anfallen.
d) Die Aufsichtsräte bei den VR-Banken erhalten regelmäßig lt. Satzung keine Vergütung, wie sie z.B. bei Aktiengesellschaften üblich ist? Was wohl mindestens regelmäßig erstattet wird, sind eine Art Sitzungsgeld, eine Pauschalvergütung, die den Aufwand des Aufsichtsratsmitgliedes abdecken sollen. Leider erfährt man im Gegensatz zu anderen Banken bei der VR-Bank Fichtelgebirge nichts zur Höhe darüber, nicht einmal das Gesamtvolumen wird unter fehlerhaftem Verweis auf das HGB mitgeteilt!. Bei der Vielzahl der Sitzungen sollte doch schon einiges dafür zusammen kommen. Aber auch über die Anzahl der Sitzungen erfährt man regelmäßig als Mitglied nichts oder ob alle Mitglieder teilgenommen haben. Außenstehende könne sich so kein Bild von der Arbeit machen, sollen aber regelmäßig die gleichen Damen und Herren wiederwählen!
e) Seit "Farm der Tiere" wissen wir ja, daß manche Mitglieder einer Gemeinschaft gleicher als andere sind. Erhalten Aufsichtsratsmitglieder bessere Konditionen für die Bankgeschäfte (keine Kontoführungsgebühren, niedrigere Kreditzinsen, höhere Habenzinsen)?
d) Auch verärgerte Mitglieder könnten sich in den Aufsichtsrat wählen lassen, um dem Vorstand direkt auf die Finger zu schauen.

Frage:
Wie wahrscheinlich ist es, daß sich jemand, der unzufrieden ist, wählen läßt bzw gewählt wird?

Antwort:
Eher unwahrscheinlich, denn
1. wird der Vorstand und der amtierende Aufsichtsrat alles versuchen, um die Wahl zu verhindern,
a) so ist den meisten Mitgliedern gar nicht bekannt, daß jedes Mitglied Aufsichtsrat werden könnte (siehe auch: Einladung der VR-Bank zur Vertreterversammlung) und was es dafür tun müßte. Stattdessen wird in der Einladung durch den Hinweis, daß die Wiederwahl möglich ist bzw. durch die Nennung der Kandidaten der Eindruck erweckt, daß damit bereits die Liste abgeschlossen sei und / oder, daß der amtierende Aufsichtsrat quasi seinen neuen Mitglieder beruft, die dann nur bestätigt werden in der Vertreterversammlung / Mitgliederversammlung.
2. hält sich das wirtschaftliche Interesse des genervten Mitglieds meistens in Grenzen bzw. er ist schon ruiniert und die Mitgliedschaft bereits gekündigt (Insolvenz ist ein Kündigungsgrund! der Mitgliedschaft). Das hat den angenehmen Effekt, daß der Vorstand ein Mitglied ruiniert hat und er sich den Kritiker dann gleich vom Hals durch Ausschluß vom Hals schafft.
3. der zeitliche Input schon bedeutend sein kann, wenn man es ernsthaft betreiben wollte,
4. die Frustration wahrscheinlicher ist, als daß ein unfähiger, vom Verband gestützter Vorstand vom Aufsichtsrat seinen Vertrag nicht verlängert bekommt.

Frage:
Vertritt der Aufsichtsrat die Interessen der Mitglieder und Kunden?

Antwort:
Im Prinzip ja, aber wie am Beispiel von Herrn Bleil zu sehen, interessiert sich der Aufsichtsrat nicht die Bohne, ob überhaupt abgerechnet wird. Offensichtlich hat die Aufsicht bei der VR-Bank total versagt.
Jeder weiß etwas von anderem bzw. der Aufsichtsrat war schon in der Tasche des Vorstands (und des Verbandes!!!) als dieser nur einmal sich einen Fehler erlaubt hat oder einen Vorteil angenommen hat.
Im Aufsichtsrat sind regelmäßig juristische wie wirtschaftliche Amateure. Die lassen sich dann schon von dem Aufmarsch der Verbandsvertreter beeindrucken.

Bei der VR-Bank spielen / spielten Verband und Vorstand quasi mit dem Aufsichtsrat.

Der hat(te) letztlich keine Wahl - außer seinem Rücktritt!!!!! - Ein kollektiver Rücktritt erzwänge dann unverzügliche Neuwahlen.

Anders ist auch der völlig unsinnige Verzicht auf jeden Regreß im Auflösungsvertrag mit einem ehemaligen Vorstand nicht zu erklären. Allen war bekannt, daß der Vorstand versagt hat und wahrscheinlich noch mehr Dreck am Stecken hat, als ohnehin offiziell bekannt war. Und dann noch auf eine Aufarbeitung mehrfach zu verzichten, die Mitglieder erst gar nicht und dann nur teilweise zu informieren, ist schon ein Stück aus dem Tollhaus Genossenschaftswesen.
Und alles ganz nach dem Motto: Ist doch alles egal, ist ja nicht mein eigenes Geld!

Über allem schwebt bei Vorstand und beim Aufsichtsrat und bei Verband die Haftung. Die hatte man durch die Einsetzung des Mittäters (Ex-)Prüflings still und heimlich in die Verjährung führen wollen.

Etwas ins Schwitzen bringen könnte man die Amtierenden Organe, wenn sich eine größere Zahl von kritischen Mitgliedern um ein Aufsichtsratmandat zur Wahl stellen würde. Aber die ist ja erst wieder im nächsten Jahr.

   

Nr. 3713

L.

26. August 2008, 14:25 Uhr

Betreff: Information der VR-Bank Marktredwitz – Wer sucht den Aufsichtsrat aus?

Das hat mich schon interessiert, was die VR-Bank – und man möge mir verzeihen, dass mir das Fichtelgebirge nicht über die Lippen läuft – da von Frankenpostartikel alles selber mit einstellt. Aber in dem Zusammenhang ist mir eines wie Schuppen von den Augen gefallen. Wenn man den Artikel in der Frankenpost zur Bürgerstiftung der VR-Bank Marktredwitz am 09.02.2008 (= Link) aufmerksam betrachtet, dann sieht man ganz was anderes. Über das Foto dazu (= Link) sieht man wie die Neubesetzung im Aufsichtsrat gelaufen ist. Rudolf Limmer ist in Kooperation mit der Beratungsgesellschaft, die mit Manfred Heger die Sloweniensache verbockt hat, in die Bürgerstiftung geschickt worden, wie es mit vielen anderen Firmenvertretern auf dem Foto auch der Fall sein wird. Das war also im Februar um am 19.06. hat Johannes Herzog diesen Mann ins Aufsichtsratsamt wählen lassen. Das ist ein tolles Kontrollorgan. Will oder hat man mit der Beratungsfirma den Prozess vor dem LG Nürnberg auf die Weise beendet, dass man auch auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichtet hat und die Gelder anstatt dem Genossenschaftsvermögen zuzuführen in einer Art mündlichen Abfindungsvereinbarung in das Stiftungsvermögen eingebracht hat? Kommen so die 600.000 € langsam aber sicher zustande, die Johannes Herzog für sein Imageprojekt als Ziel aufgestellt hat?

   

Nr. 3712

Susanne

26. August 2008, 13:42 Uhr

Betreff: Warum fehlen diese Zeitungsartikel denn auf der Homepage der Bank ?

Warum fehlen denn diese Artikel beispielsweise von Eintrag Nr. 3930 und Eintrag Nr. 3932 auf der Internetseite der Bank? Eines hat unserer Herr Herzog nicht kapiert, es hilft nichts gute Stimmung zu machen, wenn hinterher die Sauereien aufgedeckt werden. Man wollte so tun als ob alles in Ordnung wäre, bis endlich die Staatsanwaltschaft vielleicht tatsächlich aufgerüttelt durch den Wunsiedeler Kreis und die Abläufe um das Goldmärchen und Flex in die Kraußoldstrasse eingerückt ist. Die Verabschiedung von Reinhold Wolf hat man in allen Variationen eingestellt, diese Information zum Vorstandsfreispruch durch die Vertreter und danach zum Goldmärchen und später zum Trupp der Staatsanwaltschaft hat man unterlassen. Sterne des Sport oder Gewinnsparspenden überall, aber die Probleme der Bank ausgeklammert, Zensur im eigenen Internetauftritt.

Stillschweigen und Schweigen aus Gründen des Takts, das hat Reinhold Wolf selber betrieben und Johannes Herzog hat sich genau diese Schuhe angezogen, wenn er die Richtung nicht schon Reinhold vorgegeben hat. Wie soll dieser Mann auch offen und ehrlich den Mitgliedern und der Öffentlichkeit gegenüber treten, wie soll er erklären, dass er es nicht unterbunden hat, dass Heger und Wolf wahrscheinlich alleine in zwei Fällen 8 Millionen Mark versemmeln konnten, obwohl die Prüfer (Herzog und Grothoff) sowohl Flex als auch Gold, Gold, Gold schon im Prüfungsbericht hatten, dass bei diesen beiden Kreditverhältnisse bei unglaublichen Umständen so gut wie keine Sicherheiten da waren und trotzdem auch noch der berühmte § 18 im Kreditwesengesetz sogar nicht nur nicht beachtet wurde, sondern auch noch betrügerisch damit umgegangen wurde? Da hat man dann als Nachfolger und vorheriger Prüfer schon Erklärungsnot. Wie soll man das bitte erklären, dass die Staatsanwaltschaft angeblich wegen Krediten von vor 2004 da sei, wo man doch genau da über die D2-Situation der Bank vielleicht gerade noch einen zweiten Prüfungsauftrag für die Acredo-Bank hatte, aber sonst durchgängig in Marktredwitz war. Der Eintrag Nr. 2464 über Prüfungshandlungen ziemlich genau vor einem Jahr hat damals schon aufgezeigt, welche Unterlagen den Prüfern direkt auf den Tisch flattern, die mussten Herzog und Grothoff ja sofort in den Reißwolf gegeben haben oder in den Papierkorb am PC.

Nichts wird die Lage bei der Bank verbessern, wenn der Kopf nicht ausgetauscht wird, keine Tricks, dass man sich mit der Beratungsgesellschaft, die am 30.06.2005 zur Disposition wegen eines Schadensersatzes stand, verbündet. Über Herrn Herzog wird jeder mit in den Strudel gezogen. Genau dafür ist die Informationspolitik dieses Herren, auch deutlich sichtbar über die Internetseite, geeignet aufzuzeigen, dass sich nichts unter dem Tisch halten läst. Nehmt endlich die Hände hoch und auf die Tischplatte, wenn ihr mit den Leuten redet. Tatsächlich wird der Aufsichtsrat auch weiterhin bestimmen wie lange es mit Johannes Herzog noch weiter geht, dafür hat man sich ja die Satzungsänderung gebastelt, aber wenn da beispielsweise Peter Träger ins Visier gerät, wenn man sehen muss, dass der sich in einem Aufsichtsrat an anderer Stelle mit Manfred Heger bewegt, wo man den Mitglieder der Bank am 19. Juni sagen wollte, man würde gegen die alten Vorstände die Ansprüche durch setzen, dann werden die anderen feststellen, dass sie es übersehen haben sich rechtzeitig dem Sog zu entziehen. Ob ein angehender Landtagsabgeordneter über diese Situation glücklich ist, wenn die Wahl in seinem Sinn verlaufen wäre sei dahin gestellt, denn eigentlich ist das im Aufsichtsrat auch nur ein Einzelschicksal, über das sich jeder selber klar sein muss.

   

Nr. 3711

Uwe

25. August 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Vertuscht? Schamlos belogen haben Sie uns

Wenn in Eintrag Nr. 3930 noch mal auf den Frankenpostartikel nach der Versammlung vom 25. Juni im letzten Jahr hingewiesen wird, dann muss man unbedingt auch den vor der Versammlung vom 15.06. unter dem Titel Müssen frühere Vorstände zahlen (= Link) heranziehen. Im Kommentar zu § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die Prüfung ist enthalten, dass falsche Information vor allem auch über Presseberichte erfolgen können, weil damit eine breite Öffentlichkeit mit falschen Tatsachen versorgt werden kann. Als muss man gleich noch den Frankenpostartikel vom 30.11.2007 (= Link) auch noch anbringen um zu zeigen wie es die Herren in Vorstand und Aufsichtsrat mit der Wahrheitspflicht gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit halten.

Ganz besonders darf man sich über den damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden wundern, der ja Rechtsanwalt ist, und seine Aussage: ‚Nach Prüfung des Genossenschaftsverbandes ist kein weiterer Fall vorhanden, bei dem Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten vorlägen. ..... Uns war wichtig, dass der neue Vorstand unbelastet in Zukunft weiterarbeiten kann.’ Was Wahrheit ist, darf nach heutiger Sicht jeder selber ermessen, steht aber mit Sicherheit in der Tagesordnung zur Vertreterversammlung heuer vom 19.06. in Tagesordnungspunkt 3.b) (= Link) und wird hier mit dem Bild zum Artikel vom 30.11.2007 (= Link) nur fünf Monate nach Reiner Loos Aussagen auf fatale Weise umgekehrt. Auf Seiten des neuen Vorstand mit unbelasteter Zukunft, aber belasteter Gegenwart mit einem Verzicht auf Genossenschaftsvermögen von 432.000 €, weil man gesicherte Forderungen aufgab und dem immer stillschweigenden Aufsichtsrat gibt es keine Unschuldigen, nur aktiv Beteiligte und passiv Untätige. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3710

Andrea

25. August 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Vertuschungstaktik der Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelg.

Durch einen Bekannten bin ich auf dieses Gästebuch gestoßen. Ich bin auch Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge. Wenn man das alles so liest und hört über die ungeheuerlichen Vorkommnisse in dieser Bank von den verantwortlichen Vorständen und Aufsichtsräten, dann kann man nur vor Entsetzen aufschreien. Da werben diese Banker mit ihrem Slogan "werden Sie Mitglied Ihrer Bank" und dann wird vertuscht und nochmals vertuscht. Man muß sich das mal vorstellen. Da wird die Bank von der Staatsanwaltschaft und Kripo auf höchster Ebene durchsucht. Es laufen Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Vorstände und wer weiß gegen wen noch, da sitzt ein Vorstand drin, der die Bank vorher geprüft hat.Der die Schweinereien kennen muß und wir als Genossenschaftsmitglieder werden nicht informiert, sondern für dumm verkauft. Die Vorstände und Aufsichtsräte tun so als wenn es ihre eigene Bank wäre. Ich möchte den Verantwortlichen der VR-Bank Fichtelgebirge nochmals auf die Fahne schreiben: Meine Herren, Ihnen gehört nicht die Bank, sondern uns Genossen. Sie sind von uns eingesetzt worden und unsere Bank sauber zu leiten und zu führen. Was verdammt auch ihre Pflicht ist, uns Genossen lückenlos aufzuklären, was für krumme Geschäfte in dieser Bank gelaufen sind und vor allem, wie die wirtschaftliche Situation unserer Bank ist. Das ist ihre Pflicht, uns aufzuklären. Schließlich haften wir auch als Genossen mit unseren Geschäftsanteilen für die Bank.
In der Hoffnung, dass endlich die Versteckspielerei, sprich die Nichtaufklärung, der Vorstände ein Ende hat.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea

   

Nr. 3709

Beobachter

25. August 2008, 14:22 Uhr

Betreff: Wie geht es nun weiter?

Die Verantwortlichen bei der VR-Bank Marktredwitz und auch beim Genossenschaftsverband scheinen nach wie vor auf Zeit und damit Vergessen zu spielen. Doch die Vergangenheit wird die Herren einholen. Wenn man den Artikel in der Frankenpost vom 28. Juni vom letzten Jahr zum Thema “Freispruch“ für drei Ex-Chefs der VR-Bank Marktredwitz (= Link) aufmerksam nach liest, dann haben Aufsichtsrat und Prüfung immer und immer wieder das wahre Dilemma vor den Vertretern und Mitgliedern verschwiegen und auf der Basis Beschlüsse herbei geführt. Man hat sich die eigene Verantwortung an der Mitwirkung und den vertraglichen Haftungsbefreiungen für die Vorstände legitimieren lassen wollen. Mit dem Antritt der Staatsanwaltschaft in der Kraußoldstraße hat sich herausgestellt, dass entgegen der Aussage von Reiner Loos als damaliger Aufsichtsratsvorsitzender, „die Vergangenheit endlich auch juristisch abgeschlossen“ ist, die juristische Aufarbeitung erst begonnen hat. Aufsichtsrat und Prüfung waren sich nicht einmal zu schade die Vertreter schamlos zu belügen und die Aussage in Eintrag Nr. 2275, ,Freispruch doch nicht geglückt’ mit der Bezeichnung des Pyrrhussieg heute ihre traurige Bestätigung erhält. Das ist das Ergebnis der Verstrickung und Vertuschungen dieser Kreise in direkter Verbindung mit den schlimmsten Vorständen, die man sich denken kann und damit den schlimmsten Prüfern, die man sich vorstellen kann, die sich gegenseitig als tief verwurzelt im Genossenschaftswesen und als Beste ihrer Klasse bezeichnen haben lassen.

   

Nr. 3708

Mitglied

25. August 2008, 13:27 Uhr

Betreff: Winterschlaf

Was hilft es denn, wenn wir alle nur schimpfen. Was ist konkret zu tun, um hier ein für allemal Ordnung rein zu bekommen. Was sind schon alles für Institutionen angesprochen worden. Alles was an Möglichkeiten besteht wurde schon versucht. Oder sind alles bereits in den Winterschlaf übergegangen. Man hört und sieht nichts, was in der VR-Bank abgeht. Sind die Strukturen wirklich so verhärtet, daß die zuständigen Behörden nicht durchkommen ofder will man es garnicht. Dieser Eindruck entsteht schon fast , wenn dieses Leute mit dieser Latte an vergehen immer noch dort ihr Unwesen treiben können. Dieser Zirkel muß aufgebrochen werden.
Bitte teilt mir in diesem Gästebuch mit, was noch zu unternehmen ist.
Ein Prüfer der nicht prüft, sondern nur Informationen sammelt, um hinterher zu erpressen und sich dann auf den Vorstandssesse zu schwingen und dann unser Gesellschaftsvermögen zu verschleudern. Dies alles ungestraft? Das kann es doch nicht sein. Was scheren mich mittlerweile die Existenzen von Aufsichtsräten und Vorständen. Sie haben es zugelassen, daß in unserer Region Existenzen ohne mit der Wimper zu zucken vernichtet wurden. Wie Feudalherren hat man sich aufgeführt. Alles unter den Augen des Genossenschaftsverbandes. Betrug, Beschiß und Veruntreuung. Das war die Geschäftsidee. Wie kriege ich meinen Rachen voll. Fast alle im Aufsichtsrat haben mitgemacht. Meine Existenz wurde vernichtet. Für micht geht es jetzt nur mehr "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

   

Nr. 3707

Hans

25. August 2008, 12:19 Uhr

Betreff: Untergang

Liebe Freunde des Wunsiedeler Kreises, die Spatzen pfeiffen es von allen Dächern. Es scheint nicht gut zu stehen um die VR Bank Fichtelgebirge. Nicht nur die fehlende Beratung, sondern auch die Konditionen machen den angeschlagenen Bänkern schwer zu schaffen. Bei Tagesgeldkonditionen von 5%, bei anderen Banken, können die Genossen der VR-Bank Fichtelgebirge nicht mehr mithalten. Wer will es da den Kunden verdenken, wenn sie ihre Zelte abbrechen und mit der Vergangenheit bei der VR Bank abschließen. Diese Kunden zurückzugewinnen wird schwer werden. Vorallem dann, wenn der Vorstand, allen voran Herr Herzog, nicht endlich Farbe bekennt und zu seiner Vergangenheit und dem Werdegang in der Bank steht. Es ist für mich ein Unding zu hören, daß ein Prüfer, der die Bank zu prüfen hatte, wärend der Prüfung eine Bewerbung zum Vorstand abgibt und anschließend den Posten einnimmt. In diesem Fall von Vorteilsnahme zu sprechen ist glaube ich nicht verkehrt. Warum prüft denn das keiner so genau? Sind denn alle Genossenschaftsbanken Marionetten vom Genossenschaftsverband?

   

Nr. 3706

Udo

25. August 2008, 11:27 Uhr

Betreff: Zieht Herr Herzog alle in den Sumpf?

Einen Prüfer zum Vorstand machen, der die Prüferordnungen schon nicht einhält? Wem ist das eingefallen? Der zieht doch alle mit in den Sumpf. Es sollte nach Heger, Wolf und Krämer eine Neuanfang gemacht werden, aber mit dem Herrn Herzog, da sind doch die alten Machenschaften nur versucht worden zu überdecken. Jetzt scheint alles hoch zu kommen. Und das Schlimmste, der Prüfer weiß sicher von jedem etwas. Davon muss man sich befreien. Wenn der Aufsichtsrat oder die Vertreter nicht erkennen, dass nur jetzt die Chance besteht, dass man Herrn Herzog auch die Mitverantwortung für die Vergangenheit vor Augen führt, dass man ihm aufzeigt, dass er die Methoden der alten Vorstände mit dem Forderungsverzicht sogar noch mit rüber genommen hat, dann heißt es auch für den Aufsichtsrat Rede und Antwort stehen wenn es noch unangenehmer wird als es jetzt schon ist. Reisleine ziehen hat man schon vor vier Jahren verkündet. Vertuschen hilft nicht und am Vertuscher festhalten. Macht endlich die Lösung ohne Herrn Herzog. Draußen weiß man schon, wem man die 50 Millionen Kreditverluste zu verdanken hat. Die Prüfer stehen auf der Liste ganz mit oben. Und der Schaden betrifft uns hier und keinen in München.

   

Nr. 3705

Fritz

24. August 2008, 23:25 Uhr

Betreff: Kaltes Grausen

Ich weiß, es ist schon spät, aber ich muß meinem Ärger doch jetzt Luft machen.
Die Bank interessiert mich eigentlich überhaupt nicht, ich habe mein Geld woanders. Und doch, was ich hier so lese, unwidersprochen, und scheinbar auch unwiderlegbar, sonst hätte die Bank längst geklagt und diese Seiten schließen lassen, jagt mir einen kalten Schauer über den Rücken.
Nur ein Beispiel von vielen, da pfänden diese " Heuschrecken" Ihr angebliches Sicherungsgut, Maschinen und Forderungen von Herrn Bleil, schaffen sich selbst die Vorraussetzung dafür indem sie die Kredite kündigen, schreiben aber dem Konto von Herrn Bleil nichts gut, ja sie geben nicht einmal eine Abrechnung.
Selbst nach der Entlassung der alten Vorstandschaft, sind die Nachfolger nicht in der Lage, besitzen also nicht die menschliche Größe, und bringen die Sache wieder in Ordnung.
Wo sind wir eigentlich? Wer kann einer solchen Bank noch trauen? Wird das bei allen Geno Banken so gemacht? Scheint so! Denn der Verband tut nichts, außer einen Prüfer zuschicken, der wohl den Auftrag hat, alles zuzudecken.
Eine rießen Sauerei ist das, denn im Aufsichtsrat sitzen ja wohl Leute, die wissen müßten was hier abgeht.
Wurde jemals geprüft, ob das Geld in der Bank oder in den privaten Taschen der Vorstände angekommen ist? Herr Herzog, was ist los mit Ihnen, sind sie wohl auch mit von der Partie? Wollen Sie nicht aufklären oder Können Sie nicht? Liegt es an Ihrwem Intellekt, oder sind Sie weisungsgebunden? Wären Sie letzteres, dann wäre Ihr ganzer Haufen nichts weiter als eine Räuberbande,eine erbärmliche aber.
Oder sind Sie erpressbar, Herr Herzog, haben Sie vielleicht so viel Dreck am Stecken, das Sie kuschen müssen? Dann sind Sie ein armer Hund, denn aufrecht gehen können ist das mindeste, was ich von einem Vorstand erwarten würde. Tja, die gebückte Haltung ist die, die man einnehmen muß wenn man jemandem in den Hintern kriechen will, aufrecht geht das nicht.
Gute Nacht Liebe VR Bank

   

Nr. 3704

Geschichtenleser

24. August 2008, 13:11 Uhr

Betreff: unglaubliche Geschichten

Da kann ich dem Stefan nur recht geben. Was in unserer Bank abgeht,das passt nicht mehr auf die berühmt Kuhhaut. Wie Szenen aus einem Thriller. Die Zutaten: Vorstände die ihre Kunden ausrauben, über falsche Wertstelllungen, Verscheuern von Sicherungsgüter in die eigene Tasche, Aufhebungsverträge die in dieser Form noch nie da waren, Verabschiedung mit einem goldenen Handschlag. Ein Aufsichtsrat der scheinbar zum Großteil in diese Geschichten mit einbezogen war und damit erpressbar ist für den Prüferling, der sein Wissen dafür ausnutzt sich auf den Vorstandssessel zu schwingen, anstatt die Mitlgieder und Kunden vor Schaden zu bewahren. Der als Statthalter für den Genossenschaftsverband eingeschleust wurde, der wie eine Krake seine Arme über das Genossenschaftswesen ausstreckt. Wie wird das Drehbuch weitergehen? Einiges aus dem Drehbuch ist ja schon bekannt: Die Staatsanwaltschaft prüft seit letzten November ununterbrochen. Die vorherigen Vorstände sind ausgemustert, aber sind noch nicht von Regreßansprüchen befreit. Der jetzige Vorstand steht in der Schußlinie aufgrund seiner Repressalien, mit denen er seinen Stuhl sichern will. Er ist aber schon im freien Fall, da er nicht nur mit seinem Prüfungsauftrag Schindluder getrieben hat, sondern auch als Einstiegsgeschenk 432.000,00 € verschenkt hat.
Mit dem Heidel ist es so, wie auf dem Nockherberg, wenn einer nicht mal mehr erwähnt wird, dann ist sowieso schon Geschichte. Und der Gesnossenschaftsverband? Der hat Mühe, dem Wirtschaftsministerium zu verklickern, warum nicht nur in Marktredwitz soviel schief gelaufen ist. Der Aufsichtsrat versucht aus der Geschichte mit einem blauen Auge davon zu kommen. Da herrscht aber im Fortgang der Story ein Hauen und Stechen, denn keiner will etwas gewußt haben oder dabei gewesen sein. But not least, die Geschädigten der Bank, sie haben schon seit Langem den Aufstand ausgerufen gegen die der Willkür in Banken. Sie schließen sich immer mehr an verschiedenen Orten des Freitstaats und bald der ganzen Republik zusammen und werden dafür von der EU belohnt, die das Prüfugsmonopol als monopolistischen Dinosaurier aus der Landschaft verschwinden lässt.
Den gespannten Zuhörern und Zuschauern erscheint das Ende das Drehbuch als äußerst realistisch.

   

Nr. 3703

Stefan

24. August 2008, 08:34 Uhr

Betreff: Achten Sie auf die sicherheiten, die Sie der VR-Bank Marktredwitz übertragen

Liebe Kunden der VR-Bank Marktredwitz, es ist erkennbar, wie verworren die Situation bei der Bank ist. Seien Sie auch aus den hier geschilderten Erfahrungen sehr vorsichtig mit Gewährung von Sicherheiten für die Bank und achten Sie besonders darauf, was mit bereits übereigneten Sicherungsgütern und gestellen Grundpfandrechten passiert. Man könnte geneigt sein zu glauben, in einem Haus, in dem nicht einmal mehr der Aufscihtsrat die Mitgliederinteressen vertritt oder ihm aus irgendwelchen Gründen die Hände gebunden sind, dass auch andere Rechte und Interessen ganz hinten an stehen könnten, oder auch versucht werden könnte diese zu umgehen.

   

Nr. 3702

Nordlicht

22. August 2008, 12:09 Uhr

Betreff: Selbständigkeit der VR-Bank

In einem Eintrag wurde sich gewundert, daß immer wieder vom Vorstand betont wurde, daß die Bank eigenständig bliebe.

Dazu ein paar Anmerkungen:

- Die Bank muß aus Sicht des Vorstands, des Aufsichtsrates und des Verbandes eigenständig bleiben. Denn nur so lassen sich die Schweinereien der Vergangenheit vertuschen. Bei einer Fusion würde die übernehmende Bank doch eine Bewertung vornehmen lassen (vom "neutralen" Verband?!?) und genau in die Bücher sehen wollen (wenn nicht gar müssen!) und dabei würde für die bisher Verantwortlichen unangenehme Fragen aufgeworfen werden.

- Das wirtschaftliche Interesse der Eigentümer, die durch eine Fusion ggf. gestärkt würden, spielten oder spielen aus den oben genannten Erwägungen keine Rolle. Hier geht es nur darum das bisherige System aufrechtzuerhalten und Pannen und die Verantwortlichkeit des Verbandes und der übrigen Beteiligten zu vertuschen.

- Fusionen bedürfen der Zustimmung (und Diskussion!) bei zwei Genossenschaften. Diesen Diskussionen will man sich ganz bestimmt nicht aussetzen, zumal die VR-Bank ja im Fokus der Öffentlichkeit steht und jede Aktion in diesem Gästebuch kritisch beleuchtet wird.
Da geht man lieber den satzungsrechtlich bedenklichen Weg, um seine Bilanz zu retten, und verkauft wesentliche Vermögensteile ohne Votum der Vertreterversammlung.

- Geht der Verkauf einzelner Wertgegenstände dann zukünftig weiter? Vielleicht endet das dann damit, daß die VR-Bank nur noch ein Hülle mit den schlechten Risiken ist. Oder sucht man sich als Käufer wieder eine Bank die eigentlich Pleite ist und sich ein solches Investment nicht leisten könnte, die aber Geld aus dem Stützungstopf des Genossenschaftswesen bekommt. Dass heißt dann, alle anderen Genossenschaftsmitglieder zahlen letztlich für die Verbrechen bei der VR-Bank mit.

- Es stellt sich natürlich auch die Frage bei einer Fusion, wer denn der Partner sein soll? Wie steht es denn wegen des Regionalitätsprizips um die benachbarten Genossenschaftsbanken? Kann man da vielleicht eine zur Fusion zwingen (durch den Verband!), denn aus wirtschaftlichen Gründen würde das wohl keiner machen - Stichwort: Veruntreuung!

- Sollte es in das Kalkül des Vorstands und des Verbandes passen, würde es im übrigen trotz der vorherigen Betonung der Eigenständigkeit zu einer Fusion kommen. Auch wenn das nicht zu den Aussagen des Vorstands paßt, wenn sich nach dem Verkauf der Filialen auf das Kernland konzentriert werden soll.

Wir warten also gespannt auch die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bzw. den Fortgang weiterer Prozesse gegen die VR-Bank.

Hinsichtlich der Politik darf nicht zuviel von den Damen und Herren erwartet werden. Der Genossenschaftsverband betreibt eine aufwendige Lobbyarbeit und daneben sind sicherlich einige der Damen und Herren selbst in Aufsichtsräten von Genossenschaftsbanken.
Es bleibt aber sicherlich die Möglichkeit, sich an seinen Wahlkreisabgeordneten zu wenden und per Mail zu erläutern, was dort alles im Argen liegt. Der Verweis auf die Homepage bzw. das Gästebuch sollte da einige Augen öffnen.

Schließlich wäre sicherlich ein Hinweis an die Europäische Monopolkommission angebracht. In ganz Europa wird aus guten Gründen gegen Monopole vorgegangen, nur die Nische des Genossenschaftsverbandsunwesens mit seinem Prüfmonopol scheint da noch nicht auf der Agenda zu stehn.

   

Nr. 3701

Ein Zorniger

22. August 2008, 11:15 Uhr

Betreff: habe fertig

Die Ängste und Sorgen insbesondere der Firmenkunden der VR-Bank Marktredwitz sind unübersehbar und unüberhörbar. Die Menschen sehen es mittlerweile als Gefahr an Kunde dieser Bank zu sein. Die Argumentation der Mitarbeiter, daß es der Bank schlecht geht und man daher keine Überziehnungen zulassen kann, ist der glatte Hohn. Es ist doch nicht das Verschulden der Kunden, daß es der Bank schlecht geht. Das haben doch Heger und Konsorten verbrochen. Durch falsche Wertstellungen, Betrug bei der Sicherheitenvertung, Nichtverwerten von Forderungsabtretungen, Falschberechnung bei den Einlagen usw. haben die Veranwortlichen uns Kunden und Mitglieder um unsere Existenzen gebracht. Wer soll da noch Vertrauen zu dieser Bank haben. Noch dazu, daß der damalige Prüfer jetzt als Vorstand drinnen sitzt. Er hat doch alles mitgekriegt, was da läuft. Es ist der Gipfel der Unverfrorenheit, sich den lukrativen Vorstandsjob durch Wissensanhäufung und Tatenlosigkeit unter den Nagel zu reißen. Und als erste Amtshandlung gleich 432.000,00 (i.W.: vierhundertzweiunddreißigtausend) zu verschenken. Aus dem Genossenschaftsvermögen! Das ist doch Veruntreuung, Jeder andere wäre doch schon längst hinter Gittern, wenn er so was anstellen würde.Wie lange ermittelt der Staatsanwalt denn noch. Bis die letzten Kunden ausgeblutet oder abgewandert sind. Es ist schon merkwürdig, daß immer wieder von Herzog betont wird, die Bank bleibt eigenständig. Denn dieses immer wieder betonen macht mich erst recht stutzig. Will man die Bank so kaputt machen, daß sie fusioniert werden muß und dann im Nirwana verschwindet. Der Herzog soll endlich sagen mit welchem Auftrrag er als Vorstand vom Genossenschaftsverband eingeschleust wurde. Das Vertuschen und Verdummen muß aufhören. Was bildet sich dieser Kerl eigentlich ein, daß er glaubt im Stiftland sind die Leute so naiv, daß sie im alles abnehmen. Was ist mit dem Prüfungsverband, welche Interessen vertritt der denn? Nach seinem Prüfungsauftrag soll er doch uns Mitlgieder und Kunden schützen. Was macht er stattdessen, er macht bei diesen Sauereien mit und deckt auch noch die Verwanwortlichen. Wenn man dieses Gästebuch liest ist Marktredwitz ja kein Einzelfall. Wer kontrolliert eigentlich die Prüfungsverbände, ob die ihre Aufgaben richtig machen. Wie es scheint hat sich durch das Genossenschaftswesen ein Staat im Staate gebildet. Wo die Maßgebllichen nach Lust und Laune ihre eigene Interpretation der Gesetz machen dürfen und eigene Regeln scheinbar aufstellen können. Wer schreitet hier endlich ein. Ich bin entsetzt, wie in einem Rechtsstaat solche Dinge möglich sind.

   

Nr. 3700

Geschäftsmann

22. August 2008, 08:48 Uhr

Betreff: Gefahr Kreditkunde bei der VR-Bank Fichtelgebirge zu sein

Inzwischen verspüre ich am eigenen Leib, wie gefährlich es ist als kleiner Betriebsinhaber Kreditkunde bei der VR-Bank Fichtelgebirge zu sein. Jahrelang bin ich nun dort und war vielleicht auch zu schnell bereit Sicherheiten herzugeben, die nicht immer notwendig gewesen wären. Und nun bin ich in den Krallen der Bank. Wenn bei mir Engpässe auftreten, die ich ja wieder in den Griff kriege, wird mir immer öfter signalisiert, daß Kreditleute keine Spielraum mehr haben. Alle möglichen Ausreden fallen denen ein. Bisher waren Überziehungen mal eine Ankündigung wert, jetzt krieg ich sie nicht mehr und komm immer öfters in Liquiditätsprobleme. Ich krieg Schwierigkeiten bei meinen Lieferanten und Mitarbeitern, obwohl ich weiß, daß Gelder nur selber später wieder da sind. Ich muß kämpfen obwohl es mir nicht schlechter meinem Betrieb geht als früher.

Wenn ich dann gesagt kriege, weil es der Bank nicht gut geht, kann man mir kurze Überziehung nicht geben, dann kommt mir das Kotzen. Weil Galgenvögel der Bank schlecht gewirtschaftet haben, wird uns Selbstständigen der Hahn zugedreht. Hätte ich Chance Bank zu wechseln, würd ich es tun, aber ich bin geknebelt. Ich hab Angst, wenn VR-Bank noch tiefer rein rutscht, daß die mich da kaputt machen. Der Rückgang bei der Kreditsumme der Bank zeigt mir, daß viele es konnten ihre Konsequenzen gezogen haben oder gleich die Bank gemieden haben.

Es ist Betrug an mir und an den Kreditnehmern, wenn nicht öffentlich gesagt wird wie es um Bank wirklich steht. Daß ich kein Einzelfall bin, weiß ich von anderen Betriebsinhabern auch. Es bestehen also wirklich auch Gefahren durch VR-Bank für unsere Wirtschaft den Folgen für Arbeitsplätze.

   

Nr. 3699

Vorstand

20. August 2008, 15:36 Uhr

Betreff: böses Erwachen

Die Schlinge um den Hals (nicht die Krawatte) zieht sich um die Hälse der Verwantwortlichen immer enger zu. Denn bei näherer Betrachtung der Vorgänge zeigt sich auf, daß die kriminellen Machenschaften des Johannes Herzog, Raimund Grothoff und der Verbandsspitze nicht mehr unentdeckt bleiben. Die massivesten Verstöße gegen sämtlichen in einer Bank relevanten Gesetze können nicht ungeahndet bleiben. Wo sich der Prüfungsverband die Lizenz zum Prüfen, Richten und Verurteilen selbst gegeben hat, sind jegliche Grenzen der demokratischen Grundordnung überschritten. In einem System, wo der Wirtschaftsprüfer uneingeschränkte Machtfunktion ausübt und die Aufsichtsbehörde blindlings den Prüfungshandlungen vertraut, sind Verwerfungen Tür und Tor geöffnet. Die Aufsichtsbehörde hat bisher die Prüfungsergebnisse der Prüfungsverbände ohne großes Nachdenken als authentisch anerkannt. Mittlerweile müßte man dort aber zu der Erkenntns gekommen sein, daß die Feststellungen der Verbandsprüfer und die Testate der genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfer willkürlich dem Gebot der Verbandspolitk entsprechend verfasst werden. Nicht die realistische Feststellung der Fakten ist wichtig, sondern um die Machtstrukturen auszubauen und festigen.
Dies kann nicht der Sinn und Zweck einer der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) entsprechenden Prüfung und deren Testat sein. Denn was solche Testate letzten Endes wert sind, zeigt sich, was jetzt in Marktredwitz in einer Flutwelle nach oben gespült wird. Johannes Herzog, Raimund Grothoff und die Veranwortlichen des Genossenschaftsverbandes haben in maßloser Selbstüberschätzung selber dazu beigetragen, daß die Zuverlässigkeit der genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfung höchst in Frage gestellt ist. Im Falle der VR-Bank Marktredwitz hat man den Bogen einfach überspannt und was dann passiert weiß schon jedes Kind: der Bogen bricht. D.h. im Klartext, das Prüfungsmonopol wird fallen. Daß dann die anderen Prüfungsverbände ebenfalls auf dem Prüfstand stehen versteht sich von selbst. Denn bisher wurden solche Vorgänge organisationsintern gerade gebogen. Dies ist aber aufgrund der jeztigen Breitenwirksamkeit nicht mehr möglich. Die Politik wird zum Handeln gezwungen werden. In Bayern wird sich die Regierungspartei nicht einen weiteren Bankenskandal leisten wollen. Auch wenn es in der einzelnen Genossenschaftsbank nicht um derartige Summen wie bei der LB geht, aber in der Gesamtheit der genossenschaftlichen Gruppe und in der Aufsummierung der einzelnen Sanierungfälle errechnen sich doch ansehnliche Summen. Dem zuständigen Wirtschaftsmininsterium fällt der Genossenschaftsverband Bayern nicht erst seit der Misere in Marktredwitz unangenehm auf. Die Frage ist, wie lange kann Minister Huber noch an seinen Parteifreunden in der Türkenstraße festhalten. Falls die Poiltik im Falle dieser undemokratischen Machtanhäufung bei den Genossenschaftsverbänden nicht handelt, wird das die schwachen Umfageergebnisse mit Sicherheit nicht verbessern. Denn mittlerweile sind viele Mitglieder von Genossenschaften aufgeklärt und können schon einschätzen, daß sie als Mitglieder die Eigentümer der genosschaftlichen Banken sind und nicht nur Eigenkapitallieferanten.

   

Nr. 3698

Susanne

19. August 2008, 14:07 Uhr

Betreff: Zur Dienstaufhebung von Heger und Krämer

Bei diesen Sitzungen hat kein einziger Aufsichtrat gefehlt als es um die Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 4. August 2004 (= Link) und die von Karl Krämer am 22. Mai 2006 (= Link) gegangen ist. Da musste man doc h dafür sorgen, dass der Regress gegen Heger gar nicht verfolgt wird, dann damit hat man sich doch selber aus der unsauberen Kreditgewährung ohne Sicherheiten heraus gebracht und dass man wie in Eintrag Nr. 3198 zu sehen ist, laut Dr. Nickl angeblich ab dem Jahr 2000 dazu die Überziehungen auch wieder angeblich von Heger allein genehmigt, unkontrolliert gelassen hatte, obwohl im Prüfungsbericht 2001 die Überziehung von 734 TDM doch sicher mit Behandlung des gesamten Engagementes mit Einzelprüfungsprotokoll behandelt worden ist. Laut Dr. Nickl waren im August 2000 letztmalig Kreditverträge geschlossen worden. Vier Jahre keine Kontrolle durch den Aufsichtsrat, so wurde das Protokoll vom 30.06.2005 geschrieben, laut Raimund Grothoff keine Möglichkeit der Kontrolle durch den Aufsichtsrat unter der Großkreditgrenze, obwohl § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrat (= Link) dem Aufsichtsrat die Kontrolle der Geschäftsleitung auferlegt und dabei das Recht auf uneingeschränkte Einsicht in alle Bücher mitgibt, oder doch die Pflicht?

Ist es da nicht als Lösung naheliegend, den Prüfer, wie es Nordlicht in Eintrag Nr. 3917 geschrieben hat, den Mittäter, für eine Strafvereitlung für Millionenschäden durch Vorstand und Aufgabenverweigerung der Aufsichtsräte ins Vorstandsamt zu heben. Vorteilsannahme für Strafvereitlung für Betrug nach § 263 StGB, weil man die Vorstände unberechtigt gemeinsam aus Millionenverpflichtungen gegenüber der Genossenschaft entlassen hat. Einer aus diesem Kreis des Aufsichtsrates bewirbt sich übrigens um ein Mandat um zukünftig über Gesetze im Land mitentscheiden zu dürfen. Muss man denn das nicht noch viel mehr öffentlich machen?

   

Nr. 3697

Uwe

19. August 2008, 13:10 Uhr

Betreff: Warum hat der Vertreter von einem Schaden von 2,6 Mio. € gewusst?

Von wem hat der Vertreter auf der Versammlung mit der Schadensbehandlung zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) vom Schaden von 2,6 Mio. € gewusst, wie es auf Seite 11 des Protokolles steht und Dr. Nickl auch unwidersprochen bestätigt hat und warum hat man auf Seite 10 und auch in dem Vortrag von Dr. Nickl nur gesagt, der Bank sei ein Schaden von 1.120 TEUR entstanden? Warum hat man den Mitglieder den Vertrag mit Manfred Heger unter Verzicht auf Aufschluss gegenseitiger Ansprüche, sowohl bekannter, als auch unbekannter verschwiegen? Wieso hat man die Vertreter und Mitglieder nicht über das Genossenschaftsgesetz in Kenntnis gesetzt, dass der Aufsichtsrat und damit natürlich auch die Prüfer nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link),
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
,
auf Ansprüche gegen die Vorstände gar nicht verzichten darf und bei unberechtigtem Verzicht damit in Verbindung von § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) selbst Untreue gegenüber der Genossenschaft begehen? Müssen wir nicht nur berechtigt fragen, ob man alleine gegen die Vorstände ermittelt und wir das wissen wollen, sondern auch gegen den Aufsichtsrat und die Prüfer? Die Strafanträge hierzu müssen doch längst bearbeitet werden.

   

Nr. 3696

Nordlicht

19. August 2008, 12:45 Uhr

Betreff: Verstrickungen bis in höchste Verbandsebene

Die vorherigen Gästebucheinträge deuten in eine Richtung, die darauf hindeutet, daß es bei der VR-Bank Marktredwitz eben nicht nur um die Rettung einer Bank mit allen Mitteln geht, sondern viel weiter bis in höchste Verbandsebenen.

Warum zieht der Verband keinen sauberen Schnitt bei der VR-Bank und unterstützt den Aufsichtsrat bei einem Neuanfang mit unbelasteten Vorständen?

Antwort: Die Verstrickungen bei dieser VR-Bank mit vom Verband über Jahre gedeckten skandalösen Wirken der Vorstände war nur möglich, weil die Vorstände ihre Kontakte bis in die höchste Verbandsebene gehabt haben müssen.

Dann ist es auch um so verständlicher, daß ein verbandstreuer Vorstand, der durch seine vorherigen Unterlassungen als Prüfer schon als Mittäter bezeichnet werden könnte, installiert wird, um all diese Dinge zu vertuschen und/oder in die Verjährung laufen zu lassen.

Dieser Verband will bei dieser Bank auf jeden Fall verhindern, daß jemand neutrales die Dinge aufdeckt, weil er sonst selbst in das Fadenkreuz des öffentlichen Interesses geraten könnte.

Das ganze System "monopolistischer Prüfverbände" steht dabei auf dem Spiel, wenn der Politik klar gemacht wird, wie hier im Namen des Genossenschaftsgedanken Schindluder zu Lasten der Mitglieder betrieben wird, vermutlich bis hin zu persönlichen Bereicherungen und Begünstigungen von Familienangehörigen und Freunden aus dem Umfeld der Vorstände.

Anders ist es jedenfalls nicht zu erklären, daß keine Abrechnung über die abgeholte Werkstattausstattung oder den Forderungseinzug gegenüber Herrn Bleil erfolgt. Ordnungsgemäße Abrechnungen sind Grundlage des ordentlichen Geschäftsbetriebs, deren Verfehlung dem Verband bekannt sind, der aber nichts, aber auch gar nichts unternimmt, um dem Kunden zu helfen.
Auch die Veränderung der EDV-Einstellungen muß den Prüfern bekannt gewesen sein!
Stattdessen werden schwerste Mängel in der Bankorganisation und Betrug am Kunden und den Mitgliedern durch selbstherrliche Gewährung von Schonfristen durch den Verband gedeckt und/oder die Verursacher mit einem goldenem Handschlag verabschiedet bzw. bleiben noch so lange im Amt bis der aufgerückte linientreue Prüfer den Vorstand geben kann.

Skandalös dann auch die Beratung des Verbandes, denn dieser wird z.B. sicherlich den Aufsichtsrat beraten haben, erst den Regress gegen die Vorstände durch Beschlüsse der Vertreterversammlung nicht weiterzuverfolgen, um dann doch - nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen hat - gegen ehemalige Vorstände vorzugehen.
Dieser Schritt erfolgte doch offensichtlich nur, weil man nicht mehr anders konnte, denn die Fakten sind ja den Prüfern , dem Vorstand und dem Aufsichtsrat schon lange bekannt.
Ebenso wird beraten worden sein im Zusammenhang mit dem Verkauf der Filialen (zur Rettung der Bilanz 2008?), wo statt eines Votums der Vertreterversammlung, weil laut Satzung der Verkauf eines wesentlichen Teil des Geschäftes darstellt, lediglich Vorstand und Aufsichtsrat den Beschluß gefaßt haben. Fusion mit Beschluß - Verkauf ohne Beschluß?? Das paßt nicht zusammen, ist aber vom Verband vermutlich so beraten worden.

Spannend wird es, falls einer der Altvorstände, die ja immer noch jeden Monat ihre flotte Pension kassieren!, tatsächlich angeklagt wird, und als Kronzeuge "auspackt"!?! Davor dürfte der Verband die größte Angst haben! Denn wenn dann die Lawine erst mal ins Rollen kommt, dürften alle mühsam errichteten Schutzzäune in einer großen Welle überrollt werden.

Als Stachel im Fleisch des Verbands ist auch dieses Gästebuch zu sehen. Viele Einträge berichten davon - und die Zahl der Aufrufe zeigen es - hier wird Klartext geschrieben und Öffentlichkeit hergestellt, insbesondere auch von (ehemaligen) Vorständen und Prüfern und Mitgliedern, die die zahlreichen Kritikpunkte immer wieder aus ihrem Erleben bestätigen.

   

Nr. 3695

Rebekka

19. August 2008, 12:09 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Als inzwischen sehr interessierte Leserin Eurer Seite, liebe Leute vom Wunsiedeler-Kreis, muss ich sagen, dass mir die Haare zu Berge stehen, seit ich mich durch die verschiedenen Beiträge lese. Es sind ja so viele. Und ich bin weder vom Fach, noch direkt betroffen. Trotzdem, eines verstehe ich auf jeden Fall, dass den Kunden der VR-Bank-Marktredwitz schon übelst mitgespielt wurde. Existenzen, ja ganze Familien zerstört wurden, dass Leute, die hoffnungsfroh in die Zukunft sahen, das Leben angepackt und sehr viel geleistet haben, durch diese Bank von heute auf morgen alles verloren haben.

Für die Banker sind es wahrscheinlich nur (Konto) –Nummern. Aber hinter diesen „Nummern“ stehen doch MENSCHEN. Schicksale, die durch das Zutun der VR-Bank-Maktredwitz, eine Wendung nahmen, die man normalerweise seinem ärgsten Feind nicht wünscht.

Von Bankgeschäften verstehe ich nicht viel, und das Problem ist, dass es wahrscheinlich vielen „Häuslebauern“ und Selbstständigen ebenso geht. Und nur deshalb können die Banken sie auch so gut über den Tisch ziehen. Aber muss ich denn etwas davon verstehen als „Ottonormalverbraucher“ ? Eigentlich ist doch meine Bank dafür zuständig, mich optimal zu beraten, und zwar so, dass nicht nur eine Seite davon profitiert, sondern beide Parteien zufrieden sind. Normalerweise vertraue ich meiner Bank, und denke sie wird mein Geld so behandeln, dass nicht nur für sie etwas herausspringt, sonder es auch für mich von Vorteil ist. Aber, wie heißt es so schön, „ Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Ich hoffe dass sehr viele Menschen auf die Seite vom Wunsiedeler-Kreis stoßen, bevor sie sich auf Bankgeschäfte einlassen, damit sie nicht blind in irgendwelche Fallen tappen, sondern ihr Blick geschärft ist für die Tücken der Verträge. Und dass diejenigen die den Kopf schon in der Schlinge haben, sich hier noch rechtzeitig Informationen, Tipps und Rat holen können, bevor alles zu spät ist.

Liebe Grüße

Rebekka

   

Nr. 3694

Manfred Bleil

19. August 2008, 10:21 Uhr

Betreff: Prüfertätigkeit

Manfred Bleil , 95632 Wunsiedel, den 14. August 2008



Offener Brief

Herrn
Johannes Herzog
Vorstandsvorsitzender der
VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz

Fax:


Werter Herr Herzog,

mir liegen gesicherte Informationen vor, dass Sie und Ihre Prüferkollege Raimund Grothoff während Ihrer Prüfertätigkeit bei der VR-Bank Marktredwitz für meine Angelegenheit eine umfangreiche Prüferakte zur Verfügung hatten, wobei Ihnen auch von mir direkt überlassene Unterlagen zur Verfügung standen. Über diese Unterlagen aber auch über die Verpflichtungserklärungen zu den Prüfungen für Vorstände und Aufsichtsräte mussten Sie auch Kenntnis von den gerichtlichen Verfahren zu Stichtagsverzinsung und Wertstellungsmanipulationen über viele Jahre hinweg haben.

Ich erwarte von Ihnen persönliche Stellungnahme, was Sie in meinem Fall im gesetzlichen Prüferauftrag unternommen haben um Schaden vom Vermögen des Bankinstitutes und seiner Kunden abzuwenden und Verstöße gegen gesetzliche und allgemein gültige Bankrichtlinien aufzudecken.

Meine genauen Fragen an Sie lauten:

Haben Sie überprüft wieso der Abtransport meiner Maschinen und Werkzeuge im Dezember 2000 nicht zu einer Verwertung und damit zu Einnahmen aus Verkäufen geführt hat und wo die Gegenstände tatsächlich verblieben sind? Es ist auch Ihnen nicht glaubwürdig abzunehmen, dass eine Bank kein Protokoll darüber erstellen muss, was man mit Gegenstände im Einstandswert von mehrerer Hunderttausend Euro macht. Dies wiederspricht der Rechtsprechung nach der ZPO.

Haben Sie überprüft warum aus einem Forderungsbestand von 188.000 , wie er bei der behaupteten Kündigung der Bank bestanden hat, keine einzige Mark an Forderungseingang zu verzeichnen gewesen sein sollte?

Haben Sie damit Betrug nach § 263 StGB und Untreue nach § 266 StGB am Bankvermögen und auch an meinem Vermögen begünstigt.?

Nehmen Sie bitte dazu mir gegenüber unverzüglich Stellung. hier klicken....Ich möchte von Ihnen eine klare Aussage, wo Erlöse aus Verkäufen und Forderungsanmeldungen verblieben sind. Ich gebe Ihnen Frist bis Montag, 18. August 2008, andernfalls werde ich persönlich Strafantrag gegen Sie und Ihren Kollegen stellen nach den genannten Vorschriften des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit genossenschafts- und prüfungsrechtlichen Vorschriften und wegen Vernachlässigung Ihrem gesetzlichen Prüferpflichten nach Kreditwesen und Genossenschaftsgesetz. In einem Strafantrag werde ich meine Unterlagen offen legen, die Prüfungsquellen benennen und mir bekannte Zeugen namentlich benennen.

Ihr
Manfred Beil

   

Nr. 3693

Auchexvorstand

19. August 2008, 10:02 Uhr

Betreff: Wahrheit ans Tageslicht

Liebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.

Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.

Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.

Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen

- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;

und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.

Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Sonst können wir gleich in Aktiengesellschaft umfirmieren. Dann hat das Mitglied wenigsten seinen gerechten Anteil am Ertrag und der Förderauftrag muss nicht mehr Füßen getreten werden.

Viel Erfolg Euer

Auchexvorstand

   

Nr. 3692

EinVorstandimAmt

19. August 2008, 09:50 Uhr

Betreff: Schlusstrich bei der VR-Bank Marktredwitz

Es scheint sich ja wirklich heraus zu kristallisieren, daß das in der V+R-Bank Marktredwitz Wirklichkeit ist was man hier alles so ließt und auch von verschiedenen anderen Vorständskollegen so hört. Das muß endlich beendet werden. Wann wird hier Notbremse gezogen? Das ist ja eine Schande für ganze bayerische Genossenschaftsorganisation und ein rießen Imageschaden für uns alle. Was da abläuft bringt uns alle in Verruf. Da muß doch ein Schnitt gemacht werden. Welcher der Vorstände ist denn da wirklich noch sauber. Zumindest haben doch auch Bescheid gewußt, wie auch wahrscheinlich der Aufsichtsrat. Viele Kollegen wurden schon wegen viel geringerer Vorgänge aus dem Amt befördert. Steckt da mehr dahinter, wird hier jemand gedeckt? Man kann es fast herauslesen.

Mißstände müssen ein- für allemal beendet werden.

   

Nr. 3691

Zweigstellenleiter- VR Bank

18. August 2008, 13:55 Uhr

Betreff: Unbedingt eigene Verträge kontrollieren, vor allem noch laufende !!!

Ein KK-Vertrag und ein Darlehensvertrag läuft oft sehr sehr lang. Liebe Kunden der VR-Bank , bei allen Genossenschaftsbanken und bei allen anderen Banken überprüfen Sie Ihre Belege und Ihre Kontoauszüge ob was unstimmig ist und stellen Sie unverzüglich Ihre Ansprüche gegenüber der Bank. Es ist kein Zufall wie es der Banker/ VR-Bank vor Gericht erklären wollte, wenn der Computer falsch abrechnet. Es ist geplante Methode, denn die Eingaben in der EDV sind pro Kunde oder Konto im Einzelfall genauso geplant, wie die hier immer wieder so bezeichneten Grundeinstellungen, die ja oft der Abstimmung mit der Geschäftsleitung bedürfen und deren Anweisung oder Genehmigung. Und sie werden in jedem Fall auch nachkontrolliert und überwacht, sonst könnte ja ein Mitarbeiter alleine mit einer EDV-Eingabe eine Bank an einem Tag eine Bank ruinieren. Jede über eine falsch vorgenommene Programmierung der EDV unkorrekt laufende abweichende Valutierung vom korrekten Buchungstag ist geplanter und gesteuerter Betrug am einzelnen Kunden oder an unzähligen, wenn es über die automatischen Buchung läuft oder die zu Arbeitsbeginn vorgenommenen Einstellungen an den Schalterterminals. Da gibt es nichts Fahrlässiges, den die Eingabe ist geplant und die EDV-Kontrolle hat auch die Anweisung die unkorrekte Eingabe so durchgehen zu lassen, es gibt keine andere Erklärung dafür. Und die gesetzlichen Revisoren des Genossenschaftsverbandes haben diese Einstellungen ebenfalls mindestens stichprobenartig zu prüfen, sehen aber die Falschvalutierungen laufend auch die Buchungen, die ganz normal im Rahmen der Prüfung unausweichlich zu sehen sind und sie haben es jahrelang wahrscheinlich als probates Mittel der Banken gesehen die Einnahmen massiv anzuheben und die Ausgaben zu senken, bis endlich die Rechtssprechung einen Riegel vorgeschoben hat. Handeln Sie, es ist Ihre Zeit und vor allem Ihr Geld das Sie verschenken. Bei dem Umfang in der VR- Bank . könnten es viele Millionen sein wo die Kunden übervorteilt wurden, wenn man bedenkt, dass bei einem kleinen Betrieb über das gerichtliche Gutachten ein hoher fünfstelliger Betrag dazu heraus gekommen ist.

   

Nr. 3690

Vorstand

18. August 2008, 12:28 Uhr

Betreff: Sicherheiten

Für die Kunden der VR-Bank Marktredwitz (pardon: Fichtelgebirge) scheint es ein gefährlicher Akt zu sein, sich auf eine Geschäftsverbindung mit vorgenannter Bank einzulassen. Banken verlangen üblicherweise bei Kreditgewährungen( welch schönes Wort) die Stellung von Sicherheiten. Die Risikokomponente für die Bank ist die von beiden Parteien im Regelfall nicht gewollte Kündigung des Kredits. Ab diesen Zeitpunkt ist der Kreditnehmer auf Gedeih und Verderb den Maßnahmen der Bank ausgeliefert. Für den Kreditnehmer besteht das Risiko bei Aufnahme eines Kredits darin, kann er nachhaltig den Kapitaldienst erbringen und was geschieht wenn es wider Erwarten schief geht. Denn nun ist die Bank gezwungen die Sicherheiten zu verwerten. Bei einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist die Bank bestrebt einen möglichst hohen Verwertungserlös zu erzielen. Dem Kunden wird eine Abrechnung erstellt und der Betrag dem Kundenkonto gut geschrieben.
Wenn aber wie im Fall der VR-Bank Marktredwitz sicherungsübereignete Maschinen im Wert von hunderttausenden DM abgeholt werden und nie eine Abrechung erstellt wurde, dann verstößt das ganz klar gegen die ordnungsgemäße Geschäftsführung eines Bankleiters. Wenn dann noch die Aussage hinzukommt vielleicht sind die Maschinen schon in Tschechien oder Polen dann läßt dies schon darauf schließen, daß der Erlös der Sicherheiten in andere Kanäle geflossen ist.
Ebenso ist es mit den Forderungsabtretungen. In diesem Fall von A - Z, was schon unzulässig ist. Was ist mit diesen Forderungen passiert. Die Bank hat in diesem Fall die Verpflichtung aus dem Forderungsbestand das bestmöglichen Erlös zu generieren. Es erscheint äußert bedenklich, daß ein Forderungsbestand mit einem Sicherungswert unterlegt ist und plötzlich im Verwertungsfall keine einzige Mark mehr vereinnahmt wird. Hier ist zu überprüfen, was hat die Bank alles veranlaßt um die Forderungen zu verwerten. Vielleicht hat man den Schuldnern die Forderungen erlassen, um sich bei den Vorgenannten in ein gutes Licht zu rücken oder wie gehabt Freundschaftsdienste zu leisten. Frei nach dem Motto, das Konkursunternehmen liegt sowieso schon am Boden, da spielt es doch keine Rolle, ob die Kreditsumme durch Verwertungserlöse reduziert wird.
Nach meinem Dafürhalten ist diese Vorgehensweise bei den Sicherungsübereignungen und den Forderungsabtretungen unter die Rubrik Betrug und Veruntreuung einszustufen.
Da die Prüfer Herzog und Grothoff dieses Kreditengagement in Wunsiedel in ihren Prüfungshandlungen begleitet haben, ist es für mich als Außenstehender total unverständlich, warum solche Mißstände und Verstöße gegen die Strafprozeßordnung geduldet und sogar Vorschub geleistet wird. Da dies nur die wie es scheint die Spitze des Eisbergs ist, muß man sich fragen, welche Dinge im Hintergrund liefen und noch laufen. Wie kann es die Bankenaufsicht zulassen, daß Prüfer die Bank prüfen, solche Vorgänge unter den Teppich kehren und sich dann selber mit diesem Wissen als Vorstand installieren lassen. Daß man hier den Bock zum Gärtner gemacht hat, ist nur eine milde Umschreibung. Daß hier mit Einverständnis oder sogar auf Druck des Prüfungsverbandes sämtliche Regeln einer ordnungmäßigen Prüfung außer Kraft gesetzt wurden, gibt schon Aufschluß darüber, wie der Verband seine originären Aufgaben wahrnimmt, die Mitglieder und Kunden zu schützen, sondern das Prüfungsmonopol nur das Mittel zum Zweck ist, um seine eigenen Machtstrukturen zu erhalten und auszubauen.

   

Nr. 3689

Rebekka

18. August 2008, 12:13 Uhr

Betreff: VR-Bank-Marktredwitz

Einem Zufall habe ich es zu verdanken, dass ich vor einiger Zeit auf diese Seite gestoßen bin. Anfangs habe ich meinen Augen nicht getraut, und konnte gar nicht glauben, was ich da las. Ich gehörte erstmal zu den Skeptikern und dachte das sei alles nur ein schlechter Scherz. Da arbeiten Menschen wie Du und ich wie verrückt, drehen jeden Cent zweimal um bevor sie ihn ausgeben, und sparen, damit sie sich ihren Traum vom eigene Heim erfüllen können, und werden dann von einer Bank wie der VR-Bank- Marktredwitz über den Tisch gezogen und ins Unglück gestürzt. Das Gleiche mit den Selbstständigen. Sie werden von dieser Bank in den Ruin getrieben, wodurch nicht nur den Inhabern geschadet wird, sondern auch noch wertvolle Arbeitsplätze verloren gehen. Man sollte doch alles daran setzen, diese zu erhalten, denn Arbeitslose sind auch keine guten Bankkunden. Das ist doch eine Milchmädchenrechnung liebe Banker. Aber Euch geht es ja gar nicht um Eure Bank, sondern um den eigenen Geldbeutel, habe ich recht? Gott sei Dank, gibt es auch noch Menschen die nicht so eigennützig denken und handeln, z.B. die vom Wunsiedeler-Kreis. Diese Frauen und Männer haben es sich auf die Fahne geschrieben, Betrügern wie diesen das Handwerk zu legen, und sie ordentlich aufzumischen. Macht weiter so, das ist in meinen Augen eine wirklich gute Sache.

Liebe Grüße

Rebekka :danke:

   

Nr. 3688

Kunde der VR-Bank

18. August 2008, 11:28 Uhr

Betreff: Wertstellungspraxis

Wenn die VR-Bank abrechnet - dann wird es schnell zur gängigen Praxis, dass falsche Wertstellungen auf dem Girokonto zur gängen Praxis werden und für Kunden zu einem Fiasko ausarten.
Zahlungseingänge werden verzögert gutgeschrieben - Zahlungsausgänge Zeit verkürzt belastet. Zwischendurch "knallt" es dann mal auf dem Konto - wegen mangelnder Deckung.

Daraus resultierend zuviel berechnete Zinsen, unberechtigte Lastschriftrück-
gaben, und dergleichen mehr - dumm gelaufen für den Kunden, der kann es nämlich letztendlich nicht nachprüfen und muß nach gänger Auffassung der VR-Bank froh sein, dass er überhaupt ein Konto unterhalten darf.
dieser o. g. gängigen Wertstellungspraxis kann VR-Bank das Eigenkapital der Firma schmälern und zuviel Zinsen von den Kunden heraus-
s08en. Dadurch kommen Betriebe in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten
und ein Stellenabbau ist vorprogrammiert.

Leute vom Wunsiedeler-Kreis gebt bloß nicht nach und deckt falschen Abrechnungsmethoden der VR-Bank schonungslos auf.

Ein Geschädigter

   

Nr. 3687

Schindler

17. August 2008, 14:29 Uhr

Betreff: Massenhaft unzulässige Bedingungen

Kurz möchte ich Leser folgender Zeilen auf unwirksame Bedingungen in Bürgschaftsverträgen hinweisen,auch von der VR-Bank Marktredwitz e.G Verwendet wurden und durch Gerichte bereits rechtskräftig untersagt wurden.

1. „Der Bürge verzichtet...; er verzichtet auf Rechte aus § 776 BGB“

2. „Der Bürge verzichtet auf Einreden der...und Aufrechenbarkeit (§ 770 BGB)“

3. „ Bürgschaft erfasst Forderung auch dann, wenn vereinbarte Laufzeit des/der vorstehend genannten Vertrags/ Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist.“

4. „Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über den vereinbarten Kredit hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung ) für dauer von 3 Monaten zusätzlich gesichert.“

5. unzulässigen Klauseln wurden,gemäß Urteiltenor, auf Kosten der VR-Bank Marktredwitz e.G im Bundesanzeiger (01uar 2004 S.1597) und in der Frankenpost ( 14/15.02.04) veröffentlicht.

Gerne bin ich bereit mir zugesandte Darlehens-, Kontokorrentverträge und Bürgschaftsverträge auf Zulässigkeit der Bedingungen zu prüfen, bzw. Konsequenzen der Unwirksamkeit offen zu legen.

Adresse Rechtsanwalt Stefan Schindler, Kumpfmühlerstr. 30, 93051 Regensburg
Tel. 0941/9429903 Fax. 0941/9429905

   

Nr. 3686

Aus der Organisation

14. August 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Zu Nordlicht in Eintrag Nr. 3903

Auch zu Eintrag Nr. 3903 ist es mir ein Anliegen einem anscheinend neutralen Beobachter und nicht im Bankfach tätigen aber hier interessierten Leser und Schreiber meine Gedanken mitzuteilen.

Wir sind uns einig, dass es nur bei einer Bank wie der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz möglich ist diese Gratwanderung am Rande der Gesetze zu wandeln. Der Geschäftsbericht war bereits vor der Vertreterversammlung gedruckt. Nur ein ausgewählter Personenkreis scheint dieser ausgehändigt worden zu sein. Es steht zwar so nicht im Gesetz, aber es ist im Grunde ein Affront gegen die Mitglieder, die Eigentümer, als letztes zu informieren. Der Vorstand erlaubt sich zu selektieren wem er die Bankzahlen gibt und die Mitglieder werden vor der Versammlung nicht informiert und müssen sich teilweise die Bilanzen mit Hilfe von Rechtsanwälten erkämpfen. Ebenso dürfte die Veröffentlichung auf der Internetseite auch sehr zweifelhaft sein, wenn wesentliche Bestandsteile der Originaljahresabschlüsse nicht aufgezeigt werden, wie z.B. der Lagebericht, wenn man die eigenen Internetseite satzungsgemäß zum Informationsmedium macht. Wie man hier beim Wunsiedeler Kreis ersieht, ist der Lagebericht die Aussage zur wirtschaftlichen Situation der Genossenschaft mit Eigenkapitalausstattung, Vermögenslage, aktueller Ertragslage und Aussicht in die Zukunft, sowie der Risikolage und deren Entwicklung. Die Verlagerung der Gewinn in pauschale Wertberichtigungen, gelernt und übernommen von den Sparkassen, die damit verhindern, dass man darauf aufmerksam wird, auch da an die Gewährträger etwas ausschütten zu müssen, ist zu einer schlimmen Täuschung der Mitglieder und Eigentümer geworden. Damit lässt sich eine schlechte Arbeit der Bankverantwortlichen bestens kaschieren und wie mit einem Bügeleisen über Jahre hinweg glatt bügeln. Nur über die Steuerlast lässt sich tatsächlich rück vollziehen, ob wirklich wirtschaftlich Erträge erzielt worden sind. Man könnte meinen die Bilanzierungsmöglichkeiten wiedersprechen dem Genossenschaftsgesetz, wonach der Vorstand die Verpflichtung hat die Mitglieder wirtschaftlich zu fördern und Gewinne zu erzielen. Wie soll also das Mitglied die Leistung des Vorstandes einschätzen, wenn die stillen Eigenkapitalkomponenten ohne ihr Wissen bedient werden können und ohne ihr Wissen auch angegriffen werden können. Es wäre hoch interessant was Gerichte dazu sagen würden, wenn man diese Vorschrift, die in der Kommentierung des § 34 GenG zu den Sorgfaltspflichten sogar enthalten ist, mal zu einer Entscheidung auf dieser Ebene bringen würde.

Dass die VR-Bank ihr Volumen inzwischen über die sogenannte Verbundbilanz macht, also nicht selbst bilanzwirksam, sondern bei den Verbundpartner ist tatsächlich der Beleg, dass man sich selber nicht mehr trauen darf. Der Zinsüberschuss ist zu stärken und er ist dauerhaft. Der Rückgang hier ist ein dramtischer Einbruch, der den zukünfitgen Bestand der Bank gefährdet mehr als vieles andere. Eine Vermittlung von Darlehen bringt eine einmalige Einnahme und die Steigerung im Vermittlungsgeschäft über das Volumen darzustellen, wenn man dabei im Provisionsbereich 8 bis 10 % an Einnahmeneinbruch erlebt, dann soll ein Herr Herzog doch bitte erklären was daran so positiv ist. Wenn er es mit seinen Mitarbeitern nicht schafft alle Jahre volle Kredite und volle Anlagen in den Verbund zu vermitteln, dann fällt sein Ertrag weiter und wie die Leute an der Front an der Vermittlungsvorgabe überall zerbrechen, dass ist nicht nur ein Phänomen in Marktredwitz. Der Kredit selber gemacht, der bringt laufend Marge, aber Herr Herzog muss damit anscheinend leben, dass die Kreditabschreibungen von 2002, 2003 und 2004 immer noch heut zu verbuchen sind und er jedes Jahr damit den Rückgang bei den Kundenforderungen beschreibt und erklären will. Dan kann er den Satz aus der Vorjahresbilanz fast jedes Mal rüber kopieren. Und aus internen Kreisen hört man ja auch, dass der Filialverkauf der Vogtlandzweigstellen auch zur Abfederung von Wertberichtigungen benötigt worden sein könnte. Die Vermittlung der Darlehen und die eigenen Lobeshymnen könnten darauf deuten, dass da eine Sanierung, vielleicht auch indirekt, dahinter steckt und dies Verlagerung der Kredite gar nicht alleine in der Entscheidung der Bank selber liegt.

Wenn der Vorstandskollege Heidel von positiver Ergebnisvorschau berichtet, dann soll er sich an die Gepflogenheiten im Aktienbereich halten, wo eine Hauptversammlung ein Ausblick in die nahe Zukunft ist und wo sich ein Bankleiter danach messen lassen muss, ob er seine Ankündigungen auch einhalten kann. Die Beschönigung der Situation bei der VR-Bank ist regelrecht ekelerregend. Bei einer Aktiengesellschaft werden keine Aktionen hinter dem Rücken der Eigentümer mit Stillschweigevereinbarungen getroffen, ein ehemaliger Prüfer als Vorstand erlaubt sich 17.000 Mitglieder uninformiert zu lassen und diesen damit auch nicht die Möglichkeit zu geben die eigenen Arbeit einschätzen zu lassen. Das hat mit demokratischen Grundprinzip nichts zu tun. Die einzige Demokratie bei Genossenschaftsbanken scheint zu sein die eigen Mitgliedserklärung unterschreiben zu dürfen und dann wieder die Kündigung, nach der Handhabung des Herrn Herzog und nun auch des Herrn Heidel ist dazwischen nichts mehr, was man nicht selber steuert. Also Herr Heidel wenn Sie Ergebnisvorschau reden, dann geben Sie bitte auch bekannt von was Sie reden und zwar so, dass man es nachvollziehen kann. Sonst kann man sich den Platz in der Zeitung dazu sparen.

   

Nr. 3685

Aus der Organisation

14. August 2008, 11:26 Uhr

Betreff: Prüfer keine Wirtschaftsprüfer - zu Eintrag Nr. 3904

Es ist tatsächlich so, dass die Prüfer bei den Bank draußen, wie in Eintrag Nr. 3904 geschildert keine Wirtschaftsprüfer sind. Es gibt nur ganz ganz wenige Wirtschaftsprüfer, die der Genossenschaftsverband zur Verfügung hat und diese werden wahrscheinlich nur damit beschäftigt zu zweit anwesend zu sein, wenn es darum geht die Bilanzbestätigungsvermerke zusammen zu unterschreiben. Die Laufbahn eines Prüfers endet in der Sackgasse, wenn er nicht versucht über die Prüferschiene auf einen Vorstandsposten zu kommen, den Trichter im Verband nach oben, den schaffen nur die Linientreuen. Das ist nicht im Interesse der Kunden und Mitglieder der Banken. Mit Menschen unerfahrene Leute sind von einem Tag auf den anderen mit einer Situation in der Spitze der Banken, die sie nie gesehen haben, die sich immer versteckt in den Hinterzimmer gehalten haben und nur mit Zahlen und Auswertungen beschäftigt haben. Wenn die Prüfer als Vorstandsnachwuchs angesehen werden, dann beurteilen hier unfähige Aristokraten ihresgleichen.

   

Nr. 3684

Uwe

14. August 2008, 11:12 Uhr

Betreff: Der beste Prüfer und sein Schadenspotential als Einstiegsgarantie bei uns

Tausende an befähigten Bankgeschäftsleiter werden über die Regionalschulen und die Akademie Deutscher Genossenschaften in Montabaur an die Vorstandstätigkeit herangeführt. Wenn man aber sieht, wie viele über den Prüfungsdienst in die Vorstände kommen, dann kann man dieses Ausbildungssystem bald als Farce bezeichnen. Es ist einfach nicht zu fassen, dass Reinhold Wolf mit seiner Verabschiedung Johannes Herzog als einen der besten Prüfer Bayerns bezeichnen durfte. Was wir hier auch über die Acredo-Bank erfahren haben zeigt doch, dass die Qualität eines Prüfers im Genossenschaftsbereich nicht danach bemessen wird, welche Schäden er bei den Banken vermieden hat, sondern wie bereitwillig er die oberen Ziele des Genossenschaftsverbandes verfolgt.

Was ist das für ein Schlag ins Gesicht aller anderen Prüfer, wenn man den Prüfer als einen der besten bezeichnet, der sich von einem externen Anwalt die Fehler und Vernachlässigungen seiner Arbeit aufzeigen lassen muss, Wie wir aus der Anlage zur Vertreterversammlung im Jahr 2006 gesehen haben, werden alle ausfallgefährdeten und bereits wertberichtigten Kreditverhältnisse von der Bank und von den Revisoren einzeln aufgelistet und aufsummiert. Über diese Tatsache wird immer wieder deutlich, dass Johannes Herzog von Anfang an das Kreditverhältnis Flex gesehen und begleitet hat, wie man ja auch im Protokoll 2005 erklärt hat, dass der Kredit bereits erstmals mit der Überziehung von 733.000 DM (375 T€) im Prüfungsbericht aufgenommen war und nie mehr heraus gekommen sein kann, weil die Überziehung sich ja im nächsten Jahr schon verdoppelt hatte bis hin zum Ausfall von gesamt unglaublichen 2,6 Mio. € (5 Mio. DM). Es muss ein Schlag ins Gesicht aller Prüfer sein so etwas zu hören, wenn der Anwalt Dr. Nickl bei Einsicht der Akten feststellen muss, dass der Vorstand einen fadenscheinigen ungesicherten Kredit an seinen Busenfreund ausreichen konnte und dabei auch noch § 18 KWG in unfassbarer Form verletzt wurde.

Gleichzeitig muss es ein Schlag ins Gesicht aller sonstigen Prüfer sein, wenn man erfahren muss, dass dieser Prüfer die unterlassenen Geldwäscheanzeigen des Vorstandes Wolf zu Schmier- und Bestechungsgeldern nach Schwarzafrika nicht abgegeben hatte, nicht selbst strafrechtlich verfolgt hat, was eine nachträglich Strafanzeige auch nicht mehr reparieren konnte und dass dieser Vorstand vor Gericht selbst erklärte, dass er 1,6 Mio. DM ohne relevante Unterlagen nach § 18 KWG ausgereicht hat. Wo war da die Kontrolle des Herrn Herzog und des Herrn Grothoff. Das erscheint fast betrügerisch am Genossenschaftsvermögen wenn man dazu hört, wie in dem Kreditfall die Absicherung war und wie sich das Kreditverhältnis unter Beobachtung der Revision des Genossenschaftsverbandes über mehrere Kreditfälle in eine Schwindel erregende Ausfallsituation hoch hangelte, weil hier der Vorstand vielleicht auch seine Vorstandstätigkeit eines Sportvereines nicht vom dem der Bankleitung trennen konnte.

Tausende an befähigten Vorständen hätte sicher gerne die Tätigkeit in Marktredwitz aufgenommen. Vor allem wären diese Tausende alle unabhängig gewesen. Unfassbar das heute dieser Prüfer in Marktredwitz Vorstand ist, weil er Verfehlungen der Vorstände gesehen hat und das Mitmachen der Aufsichtsräte und dies für sich nutzen konnte um Manfred Heger und auch die anderen Vorstände auch noch von ihren gesetzlichen Haftungsverpflichtungen zu befreien, damit Johannes Herzog freien Rücken hatte und gleichzeitig ungeahntes Druckpotential in der Hand halten konnte bis in die heutigen Tage.

Der Eintrag im Münchener Gästebuch, wo anscheinend die BAG Hamm Material von Banken (Raiffeisenbank Feldkirchen) in den Sicherungsfonds übernommen hat, zeigt, dass das System der gegenseitigen Deckung doch aufgebrochen werden kann. Wenn Johannes Herzog darüber nun die Sicherungsseile der Verbände gekappt bekommt, wird der Fall wie gesagt bodenlos sein. Er wird sich fragen was Freunde und verbündete sind.

   

Nr. 3683

Interessierter

13. August 2008, 21:57 Uhr

Betreff: Von außen und doch ganz nah

Johannes Herzog der Superprüfer. So hat ihn doch Reinhard Wolf betitelt. Wenn man die Prüfungsqualitätdes Herrn Herzog als Maßstab nimmt und dann auf die ganze Prüferschaft runterbricht, dann muß mit mit Grauen konstatieren, auf welchem Niveau die Prüfungshandlungen des Genossenschaftsverbandes Bayern ablaufen. Ob man hierbei die ganze Prüferschaft über einen Kamm scheren darf, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber daß sich Verbandsprüfer dazu aufschwingen, die Arbeit in den Banken zu prüfen, ist ja schon ein Treppenwitz. Laut KWG sind nur Wirtschaftsprüfer berechtigt die Prüfungshandlungen vorzunehmen. Daß sie sich solcher Leute bedienen, die in der freien Wirtschaft keinen Stich gegen einen erfahrenen Buchhalter bekommen würden ist auch klar. Denn mit einer 11-wöchigen Ausbildung kann man Verbandsprüfer werden, ohne Studium, ohne Abitur, ohne Mittlere Reife, nur mit einer Lehre als Kaufmann, z.B. bei Baywa.
Dann glauben diese Herrschaften, sie können entscheiden, wer zukkünftig unter der Brücke schläft oder nicht. Eine perfides Machtsystem, das solchen Nebelwerfern in maßloser Selbstüberschätzung erlaubt, zu glauben sie haben die Weisheit mit Schöpflöffeln aufgenommen. Wenn man die Liste betrachtet, wieviele Prüfer schon eine Bank gegen die Wand gefahren haben, dann kann man berechtigte Zweifel an deren Kompetenz hegen. Aber hier geht es nicht um Können, Erfahrung und Wissen, sondern um Aufbau von Verfilzung, Machtgeflechten, Vetternwirtschaft, gegenweitiges Zuschanzen von Posten und Amigos.
Daß man wie in Marktredwitz, einen weiteren Vorstand braucht, der total unbedarft ist, ist System. Das der sogleich in Machenschaften verstrickt wird, wie das Verschleudern von 432 T€, war ihm wohl später erst bewußt und er damit systemkonform gemacht wurde. Aber der Heidel nicht schon bereut hat, sich diesen Job angetan zu haben? Denn daß er den Putzer vom Herzog zu machen hat, das kristallisiert sich immer mehr heraus. Ob er den Herzog als Vorstand lange überleben wird, scheint aufgrund des desolaten Zustands der Bank mehr als fraglich.

   

Nr. 3682

Nordlicht

13. August 2008, 12:04 Uhr

Betreff: Geschäftsbericht - Jahresbericht 2007

Im Internetauftritt der VR-Bank Marktredwitz unter "Wir für Sie" und "Geschäftsbericht" ist eine Veröffentlichung eingestellt worden, die mit Geschäftsbericht 2007 betitelt ist.

Dazu ein paar Anmerkungen:

1. Allgemeines
Wenn man den Text dann aufruft, findet man nicht etwa einen vollständigen Geschäftsbericht 2007 (Jahresabschluß mit Anlagen) sondern einen sog. Jahresbericht 2007. Positiv ist, daß nun erstmals auch die Vorjahreszahlen mit aufgeführt sind. Negativ ist, daß ohne Erläuterungen die Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung nicht verständlich sind.

2. Bericht des Vorstands
- Es wird über die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung berichtet (z.B. Wachstum in Deutschland 2,5%). Der Aufschwung ist da, aber in dem Gebiet der Bank nicht angekommen, denn hier wird von "schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen" gesprochen, in der sich die Bank aber behauptet habe. Warum dann aber deswegen die Bilanzsumme "nahezu unverändert" geblieben ist, bleibt ohne Erläuterung. Ebenfalls nicht erläutert ist, woraus sich der Schluß ergibt, daß sich die Bank am Markt behauptet habe. Es fehlen Vergleichszahlen zu Marktanteilen, Kundenvolumina etc. anderer Banken der Region bzw. des Genossenschaftssystems in Bayern.

- Die Aussage "Das vermittelte außerbilanzielle Kreditgeschäft hat sich in 2007 um rund 11 Mio. EUR erhöht" klingt ja toll, wenn es denn auch zu entsprechenden Einnahmen geführt hätte (Provisionserlöse). Warum hat man das Geschäft nicht selbst gemacht? Die Margen im Kreditgeschäft sollten doch höher sein, als die Vermittlungsprovisionen?

- Es wird eine Grafik zur Mitgliederentwicklung veröffentlicht, ohne, daß darauf eingegangen wird. Insbesondere unter dem Aspekt, daß das gezeichnete Kapital um 900.000 Euro zurückgegangen ist!

- Die Grafik zur Geschäftsentwicklung ist hinsichtlich der Steilheit der verschiedenen Graden irreführend. Die Kurven sind alle mit unterschiedlichen Maßstäben gezeichnet, so daß ein ca. 1%-Anstieg von 2005 nach 2006 bei dem betreuten Kundenanlagevolumen fast so steil ist wie der 10%-Rückgang bei dem Kundenkreditvolumen. Der geringere Rückgang der Bilanzsumme ist steiler als der Rückgang des KReditvolumens gezeichnet.

- "Aus dem Jahresüberschuß werden wir zur Stärkung unserer Rücklagen einen Betrag von 105,6 Tsd. EUR zuweisen". Mal davon abgesehen, daß der Satz gramatikalisch schief ist, ist es schon ein starkes Stück, daß der Vorstand den noch ausstehenden Beschluß der Vertreterversammlung nicht abwartet,sondern diesen schon als vollzogen ansieht, denn der Bericht ist vor der Vertretersammlung geschrieben worden. Das zeigt mit welchem Selbstverständnis der Vorstand seine Position bzw. die der Vertreterversammlung sieht.

- Das Provisionsergebnis ist um fast 6% geringer ausgefallen. Beschönigend wird dazu nur gesagt, "konnte nicht ganz den Vorjahreswert erreichen". Woran hat es denn gelegen?!?.

- Die vom Vorstand genannte "erfreuliche Entwicklung" der Verwaltungskosten sind ebenfalls beschönigt. Besonders wenn man bedenkt, von welch hohem Niveau man kommt und was die Ursachen dafür sind (gewaltige Prüfungs- und Beratungskosten?!?). Ganz bewußt wird darauf verzichtet zu sagen, daß der wesentliche Teil aus Personkostensenkungen (und den damit verbunden Problemen für die Mitarbeiter) kommt (Stellenabbau (Zulasten der Beratungsqualität?) und/oder Gehaltskürzungen?1?).

- "Nachdem wir in den letzten Jahren die Neustrukturierung...erfolgreich abschließen konnten, freuen wir uns darüber, daß ...eine außerordentliche Vertreterversammlung...die Umfirmierung...beschlossen hat. Damit können wir unsere Geschäftsstrategie noch konsequenter auf die Erwartungen unserer Kunden ausrichten."
Hurra, schön daß die Neuausrichuntung schon vor Jahren erfolgeich abgeschlossen wurde(?). Wieso erfährt man denn schon längst mehr davon? Wie ist denn die Geschäftsstrategie? Wenn man denn so erfolgreich war, warum hat man denn die Firmierung gewechselt? Die Erwartung der Kunden ist sicherlich nicht, verkauft zu werden!

- Es ist dann gerade zu entsetztlich, wie der Vorstand wie der Vorstand erst berichtet, daß er die Geschäftstellen in drei Filialen (mit den Kunden!?!) verkauft hat (ohne die Mitglieder und Kunden um Zustimmung zu bitten), um seine Bilanz in 2008 aufzupäppeln, um dann zu behaupten, die Mitglieder und Kunden stünden im Mittelpunkt des Denkens und Handelns des Vorstands (aber scheinbar nicht die in den verkauften Filialen?).

- Das angebliche Vertrauen ist doch auch nicht mehr vorhanden - siehe Gästebucheinträge. Ebenso ist kaum vorstellbar, daß die Mitarbeiter bei der Situation alle hochmotiviert seien, wenn sie sich Gedanken um ihre persönliche Zukunft machen müssen.

- Völlig ausgeblendet in dem Bericht ist, daß die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hat.

3. Bericht des Aufsichtsrats
- Es wäre interessant zu erfahren, wieviele Sitzungen der Aufsichtsrat durchgeführt hat und ob immer alle Mitglieder teilgenommen haben.

- Es wäre schön, wenn man die Themen erfahren würde, über die gesprochen wurde, z.B. Regreß gegen ehemalige Vorstände!

- Die Lobhudelei gegenüber Herrn Scherzer ist kaum erträglich. Schließlich hat Herr Scherzer es über Jahre zugelassen und damit maßgeblich mitveranwortet, daß die VR-Bank in die jetzige schlimme Siuation geraten konnte. Die Prüfberichte des Verbands - z.B. keine ordnungsgemäße Organisation, die Beendigung der Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern unter Verzicht aller Ansprüche aus vergangenen oder noch nicht bekannten Verfehlungen werden hier indirekt gelobt.

FAZIT:

Der Bericht reiht sich ein in die einseitge Schönrederei des Vorstands und des Aufsichtsrats. Insbesondere, wenn unter "Fakten" nicht erwähnt wird, daß keine Körperschaftsteuer bezahlt wird, und daß die sog. Investitionssummen verteilt über die Filialen geradezu lächerlich sind. Die Spenden sind u.U. die aus dem Gewinnsparen und somit nicht Leistung der Bank. Und die Dividende wird erneut aus der Substanz der Bank bezahlt und nicht aus dem Ergebnis der Tätigkeit.

   

Nr. 3681

Wissender

13. August 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Unbedingt eigene Verträge kontrollieren, vor allem noch laufende

Ein KK-Vertrag und ein Darlehensvertrag läuft oft sehr sehr lang. Liebe Kunden der VR-Bank Fichtelgebirge, bei allen Genossenschaftsbanken und bei allen anderen Banken überprüfen Sie Ihre Belege und Ihre Kontoauszüge ob was unstimmig ist und stellen Sie unverzüglich Ihre Ansprüche gegenüber der Bank. Es ist kein Zufall wie es Karl Krämer vor Gericht erklären wollte, wenn der Computer falsch abrechnet. Es ist geplante Methode, denn die Eingaben in der EDV sind pro Kunde oder Konto im Einzelfall genauso geplant, wie die hier immer wieder so bezeichneten Grundeinstellungen, die ja oft der Abstimmung mit der Geschäftsleitung bedürfen und deren Anweisung oder Genehmigung. Und sie werden in jedem Fall auch nachkontrolliert und überwacht, sonst könnte ja ein Mitarbeiter alleine mit einer EDV-Eingabe eine Bank an einem Tag eine Bank ruinieren. Jede über eine falsch vorgenommene Programmierung der EDV unkorrekt laufende abweichende Valutierung vom korrekten Buchungstag ist geplanter und gesteuerter Betrug am einzelnen Kunden oder an unzähligen, wenn es über die automatischen Buchung läuft oder die zu Arbeitsbeginn vorgenommenen Einstellungen an den Schalterterminals. Da gibt es nichts Fahrlässiges, den die Eingabe ist geplant und die EDV-Kontrolle hat auch die Anweisung die unkorrekte Eingabe so durchgehen zu lassen, es gibt keine andere Erklärung dafür. Und die gesetzlichen Revisoren des Genossenschaftsverbandes haben diese Einstellungen ebenfalls mindestens stichprobenartig zu prüfen, sehen aber die Falschvalutierungen laufend auch die Buchungen, die ganz normal im Rahmen der Prüfung unausweichlich zu sehen sind und sie haben es jahrelang wahrscheinlich als probates Mittel der Banken gesehen die Einnahmen massiv anzuheben und die Ausgaben zu senken, bis endlich die Rechtssprechung einen Riegel vorgeschoben hat. Handeln Sie, es ist Ihre Zeit und vor allem Ihr Geld das Sie verschenken. Bei dem Umfang in Marktredwitz könnten es viele Millionen sein wo die Kunden übervorteilt wurden, wenn man bedenkt, dass bei einem kleinen Betrieb über das gerichtliche Gutachten ein hoher fünfstelliger Betrag dazu heraus gekommen ist.

   

Nr. 3680

Susanne

13. August 2008, 10:37 Uhr

Betreff: Im Nachgang zu Eintrag Nr. 3898, Schadensabhandlung bei Flex

Wie man das damals mit Flex abgehandelt hat, dass hat schon mehr als nur einen faden Beigeschmack. Wieviel hat man denn an Befreiung für unglaubliche gesetzeswidrige Vorgänge in den Beschluss reingepackt, der in dem Folienvortrag von Dr. Nickl auf der letzten Seite fast noch versteckt wurde, der uns in Eintrag Nr. 3898 aufgezeigt wurde. Waren die Überziehungen jetzt nur auf einem wichtigen Konto oder waren Sie auf allen fünf Konten verteilt, die man hier stillschweigend und unerklärt rein geschrieben hat? Wem gehören die Kontonummer 7960, 38016, 3320049, 88013 und 56758? Alle fünf Konten laufend überzogen, oder mehrere Konten hier mit aufgeführt, weil man sich der Befreiung vom Regress aufgrund der geleisteten Arbeit mit den Vertretern so sicher war? Wie hoch war der tatsächliche Ausfall bei jedem einzelnen Konto und damit bei fünf verschiedenen Privatleuten oder Firmen? War er nun 1,12 Mio. € oder hat man sich entgegen der Abwicklung der Versammlung klamm heimlich für 2,6 Mio. € Schaden befreien lassen? Hat man das Konto eines Schwagers in Übersee da mit rein gepackt oder hat man es untergehen lassen wie sonst 49 Mio. € Kreditausfälle neben den 1,12 Mio.? Hat man sich im Jahr 2005 ein einziges Alibi für die Unterschrift am 04.08.2004 auf dem gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger über eine bereits vorher abgehaltenen Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 hinweg die indirekte Befreiung für den Gesamtschaden über all die Jahre erhofft? Es ist bodenlos was hier versucht wird für ein schmutziges Spiel zu treiben und Hauptdarsteller und Regisseur ist an allen Dreh- und Angelpunkten der Kriegsgewinnler an der Sache, Johannes Herzog, der nicht beste Prüfer, sondern wie es sich hier darstellt einer der schlechtesten, oder schlimmsten und einer der unfähigsten Vorstände. Wem gehören die acht Kundennummer im Regressbeschluss vom 25. Juni 2007 zum Goldmärchen? Hinter einer Kundennummer verstecken sich doch auch noch unzählige Einzelkonten. Vor dem Amts- und Landgericht ist es doch nur um die Firma mit den medizinischen Messgeräten und Blutzuckerstreifen gegangen, hat man da die Strohmannkredite mit den 4 x 45.000 € auch noch in den Regress - Befreiungs - Beschluss rein gepackt?

   

Nr. 3679

Aus der Organisation

13. August 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Prüferlohn?

Jetzt haben wir den besten Prüfer aus Bayern bei uns als Vorstand. Das hat Reinhold Wolf doch mal in der Zeitung von sich gegeben. Ist das aus seinem Mund nun ein Lob gewesen, oder wie darf man das verstehen? Weil er so gut war, hat er dann Narrenfreiheit gehabt, dass er sich über Bilanzierungsrichtlinien hinweg setzen durfte. Das er die unsauber, ungesetzliche Bilanz zwischen August und Oktober 2004 gleich noch selber bereinigen durfte, nach dem man Manfred Heger mit der Vereinbarung auf bekannte und unbekannte Ansprüche zu verzichten und augenscheinlich alleine mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden verabschieden durfte. War der Flexkredit noch der zusätzliche goldenen Handschlag für 100 Millionen DM Kreditabschreibungen, 50 Millionen € latentes Kreditrisiko und 27 Millionen € Wertberichtigungen plus X für Deckung nicht vollständig möglich?

Der beste Prüfer Bayerns, bei dem der Verbandsvorstand und der Leiter der Prüfungsabteilung das unsaubere, vielleicht genauso ungesetzliche Bilanztestat blind unterschrieben hat? Der beste Prüfer Bayerns, der sich als Vorstand einsetzen lässt und nach wenigen Wochen 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkt, aber bitte gleich unter Einbindung von Reinhold Wolf, des neuen Vorstandskollegen Heidel und des Notvorstandes und zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter. Wenn es keiner verrät und bei der VR-Bank Marktredwitz wird doch nichts verraten, da wird regelmäßig Stillschweigen vereinbart, dann erfährt es keine alte Sau, um mit einem fränkischen Kabarettisten zu sprechen. Ist es gut, den besten Prüfer Bayerns zu haben, dass der über die VR-Bank auch noch seinen Lebenslohn erhalten soll, oder wäre es doch besser ohne den verlängerten Arm (oder Deckel?) des Genossenschaftsverbandes?

   

Nr. 3678

Uwe

12. August 2008, 22:58 Uhr

Betreff: Die Rettung des schlingernden Dampfers

Reinhold Wolf hat doch mit seiner Verabschiedung erklärt man hätte mit Johannes Herzog den besten Prüfer Bayerns nach Marktredwitz geholt und ihn zum Vorstand gemacht. Der schlingernde Dampfer sei wieder auf Kurs gebracht worden. Dazu eine Anekdote aus dem Schifferlatein, egal ob es so was gibt oder nicht, bei den Jägern oder bei den Anglern gibt’s so was ja auch, also warum nicht bei den Schiffskapitänen. In den Bordbüchern oder Anleitungen soll stehen dass Wasser immer von oben nach unten fließt. Wenn als ein Schiff Leck geschlagen hat, weil der besoffenen Kapitän es auf ein Riff gesetzt hat, dann soll schnellstens weiter unten noch ein größeres Loch geschlagen werden, dass das oben eindringende Wasser unten wieder abfließen kann. Es scheint, Johannes Herzog und für eine gewisse Zeit an seiner Seite Reinhold Wolf haben die Methode angewandt, sie haben das zweite Loch mehrfach groß selber weiter unten eingeschlagen und sind dann nach oben gegangen. Kontrolliert haben Sie das Ergebnis aber nicht. Das Wort Kontrolle ist in der Kraußoldstrasse im Lexikon raus geschnitten. Das soll vor vier, fünf oder sechs Jahren passiert sein, vielleicht auch schon früher.

Und mit dem nicht mehr schlingernden Schiff, vielleicht steckst total fest, weil der neue Kapitän nicht aus den Riffen gefahren ist sondern mit Volldampf hinein. Der hat posaunt wie gut wieder alles ist und darum hat er gemeint mit der Waldeslust, da kann er unser Geld auch noch verschenken. Nichts ist mit ruhigem Kurs, wie von Johannes Herzog gewollt, wie kann es ein ruhiger Kurs sein, wenn sich heraus stellt, dass eine Arbeit vorher nicht wert war, wenn die Kreditfälle von vor 2004 von der Staatsanwaltschaft nach kontrolliert werden müssen, wenn Flex und Gold, Gold, Gold neu aufgerollt werden, weil der damalige Prüfer die Millionenverluste für sich genutzt hat um in die Kapitänskajüte zu kommen.

Leckage heißt so etwas in der Fachsprache. Das Schiff VR-Bank Fichtelgebirge hat so viele Leckagen die man mit Klopapier abgedeckt hat wie ein schweizer Käse. Alles in ruhigen Gewässern, die Löcher sind nicht mal zu stopfen damit, dass man ganze Geschäftsgebiete verkaufen hat müssen. So toll kann Johannes Herzog das Schiff steuern. Früher hat man für solche Aktionen General- oder Vertreterversammlungen gebraucht, Johannes Herzog macht das unter Vereinbarung von Stillschweigen alleine, oder mit Zustimmung der Aufsichtsräte daheim auf dem Sofa. Statt Fusion wird die andere Bank einfach unter den Vorständen ge- oder verkauft, aber bitte nichts raus rücken, sonst könnte der Wind zu scharf in die Segel blasen. Wenn’s dann kippt, dann läuft das Wasser auch noch von oben rein.

   

Nr. 3677

Susanne

12. August 2008, 11:10 Uhr

Betreff: Das große Geldverschieben nicht gesehen, wie den Kundenbeschiss

Nach der Vertreterversammlung vom Jahr 2005 hat man doch die Einstellung von Johannes Herzog in der Zeitung verkündet, also kann man doch davon ausgehen, dass wen Manfred Heger nicht mehr da war Wolf und Krämer nicht befähigt waren, dass sich Johannes Herzog um diese ominöse Versammlung bereits Nach der Vertreterversammlung vom Jahr 2005 hat man doch die Einstellung von Johannes Herzog in der Zeitung verkündet, also kann man doch davon ausgehen, dass wenn Manfred Heger nicht mehr da war Wolf und Krämer nicht befähigt waren, dass sich Johannes Herzog um diese ominöse Versammlung bereits intensivst gekümmert hat und alle negativen Auftritte seinem Prüferkollegen Raimund Grohoff überlassen hat. Dabei sind gerade die Ausführungen des Dr. Nickl auf der Vertretersammlung vom 30. Juni 2005 (= Link) fast eine Umschreibung wie hier von einem Vorstand in unglaublicher Form ein riesen Batzen Geld in hochnäsigster, ja nicht mehr nur fahrlässiger Weise kaputt gemacht worden sind. Manfred Heger musste von Anfang an sehen, dass der Kredit von ursprünglich 4,5 Mio. DM mit heißester Nadel gestrickt war. Diesen Kredit hätte ein Vorstand am anderen Ort wahrscheinlich gar nie ausreichen können, sondern eben nur dann, wenn die Prüfer marktoperativ dynamische höchst risikoreiche Geschäftspolitik unterstützen.

Und so kann man überleiten zu den Prüfern Herzog und Grothoff, die ja 2002 ein von Heger nicht mehr akzeptiertes Prüferteam abgelöst haben und alle Überziehungen und Verstöße gegen § 18 KWG begleitet haben. Was Dr. Ulrich Nickl im Nachgang heraus gearbeitet hat, das haben Herzog und Grothoff auch gesehen und das viel zeitnäher und haben es dem Vorstand durchgehen lassen. Man kann sie getrost als Mittäter bezeichnen, wenn Sie nicht dafür gesorgt haben, dass es unterbunden wurde wie es geschrieben wurde, ‚Vorstand Heger ab dem Jahr 2001 in weitem Umfang Überziehungen zugelassen hat’. Wo ist da der gesetzliche Prüfungsauftrag Schaden vom Institut, den Gläubigern, den Kunden und den Mitgliedern abzuwenden? Wieso hat man Dr. Nickl gesagt, er darf nur den Verlust aus den Überziehungen und aus einem Verfall von Sicherheiten in Slowenien in seinen Folienvortrag zur Versammlung (= Link) einbringen und nicht den Gesamtverlust, wo man von Anfang an ohne Sicherheiten da gestanden hat und mit großer Wahrscheinlichkeit auch öffentliche Programmkredite eingebunden hatte. Warum Herr Herzog hat man den Schaden mit 1,12 Mio. genannt und nicht mit 2,6 Mio. €. Weil sich Herr Herzog und die Prüfer selber für die Gesamtsumme verantwortlich fühlen müssen und das sehr schwer zu erklären gewesen wäre, warum bei ungesicherten Millionenkrediten noch Überziehungen von 1,4 Mio. DM nicht verhindert wurden? Haben Sie Manfred Heger geholfen Gelder mit dem persönlichen Saunafreund in unglaublichem Maße zu verschieben?

Wir brauchen uns nichts vormachen, wenn Herr Herzog freiwillig zurück treten würde, dann wäre es bereits geschehen. Er baut auf seine Unterlagen, die er gegen jeden bei dieser Bank gesammelt hat. Jedem kann man einen Teil an Mitschuld geben. Wie soll der Aufsichtsrat handeln, wenn Peter Träger bei dem Kreditverhältnis der Steuerberater des Kunden war und wir über unsaubere Bilanzierung im Kundenbereich auch schon gehört haben? Johannes Herzog kämpft um jeden Tag, den er an der Spitze bleiben kann. Nicht für die Kunden und Mitglieder, nur für sich selber. Diese 5 Mio. DM Schaden hätte es bei einer ordentlichen Prüfung nicht gegeben. Kreditausreichung von 4,5 Mio. DM, nicht rosig von Beginn an auf einer Planung basierend, wo man jede Zahl so richten kann, dass unten passende Ergebnisse heraus kommen und was sich als fataler Fehler in der Entwicklung auch heraus gestellt hat. Die Zahlen, die Manfred Heger dann versucht hat auch noch so darzustellen, als liefe es wie geplant, obwohl er (und Peter Träger !!!) es wussten, dass alles auf den Kreditverlust hinaus läuft und nicht auf eine positive Entwicklung. Genau die Zahlen, die die Prüfer kontrollieren müssen und nicht der sonstige Aufsichtsrat, der sich da auf die Arbeit der Revision verlassen müssen.

Denn Johannes Herzog opfert diese fünf Millionen auf seiner eigenen Negativbilanz genauso, wie er die Abzockerei mit den Abrechungen bei den Stichtagsverzinsungen und sonstigen Vorfällen im Darlehensbereich, bei den Wertstellungen über fast jede Buchung, wo Karl Krämer im Prozess 2001 und 2002 schon von einem Programmierfehler sprechen wollte. Doch hier gibt es keinen Programmierfehler, grundlegende Einstellungen müssen konsequent durchdacht und vorgenommen werden und mehrfach von weiteren Personen kontrolliert werden. Und vor allem diese grundlegenden Eintellungen darf der Kunde erwarten, dass sie von den Prüfern ebenso kontrolliert werden, wer soll das sonst machen, wer soll das sonst verstehen, der Aufsichtsrat der keine Ahnung hat, oder der Prüfer, der anhand jeder Buchung die unkorrekte Abweichung der Valuta vom Buchungstag unzählige male vorgeführt bekommt: Nein Herr Herzog hat die geplante Schädigung der Kunden mit Antritt als Prüfer für korrekte Gewinnerzielung einer Genossenschaftsbank erachtet und in keiner Phase daran gedacht den Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen.

Muss man die Addition Johannes Herzog nicht so machen, 5 Mio. DM bei Flex, weil man Manfred Heger alleine das Geld in den Kamin schießen hat lassen, 1,5 Mio. DM bei Gold, Gold, Gold, weil er bei einer ersten Firmenpleite trotz Revisionsanweisung noch mal einen Millionen-DM-Betrag als Verlust drauf setzen durfte, weil man dabei auch noch die Geldwäscheanzeigen nicht vornahm, in keinem Fall aber so rechtzeitig um Schaden zu vermeiden. Alles ebenfalls unzählige einzelne Verfügungen durch einen einzigen Vorstand ohne Kompetenz hierfür mit nachträglicher Genehmigung der Kollegen und absolut ungesichert. Eine Überweisung im Frühjahr 2003 noch dabei nach Taiwan von 130.000 € ohne zu wissen für was, wie sich im Prozess herausgestellt haben soll und mehrfach Gehälter für Fußballspieler, die Wolf wahrscheinlich alle sogar persönlich kennen musste. Darf man da viele andere Kreditverhältnisse im Verborgenen genauso sehen, die man vorher schon begraben wollte und die man jetzt noch mehr begräbt, weil man die Entscheidung mit der Satzungsänderung in den nicht mit freien Handlungsmöglichkeiten ausgestatteten Aufsichtsrat zu legen versuchte.

Darf man erstens Millionenbeträge bei dieser Negativbilanz Herzog aus den Abrechungsmanipulationen bei den Kunden mit aufaddieren, was Schadensbeträge betrifft und darf man zweitens darauf verweisen, dass nun gerade durch die Satzungsänderung sich eine widersprechende Rechtslage ergeben hat, dass dem Aufsichtsrat der Staatsanwalt im Nacken sitzt, weil sie nach Genossenschaftsgesetz auf keine Anspruch verzichten dürfen und der Staatsanwalt eben nun solche Ansprüche reihenweise aufdecken könnte. Ist es also inzwischen nicht für den Aufsichtsrat viel gefährlicher auf den Schutz von Johannes Herzog zu setzen, als den Wissensfundus von Herzog zu fürchten und sich schnellstens von ihm zu trennen, bevor man mit ihm voll im Visier der Ermittler steht?

   

Nr. 3676

Steffi

10. August 2008, 23:16 Uhr

Betreff: letzter Eintrag, "Tiefe Scheiße"

hallo Vorstand,
Du darfst nicht fragen wie tief der Herzog in der Scheiße steckt, du mußt fragen, warum er freiwillig und selbstsicher so tief hineingelaufen ist. War es nur Dummheit, gepaart mit Naivität, war es blinder Ehrgeiz, gepaart mit Karrieregeilheit, oder war er sich einfach seiner Sache so sicher, daß hier gar nichts schiefgehen kann, weil ihm absolute Rückendeckung zugesichert wurde und zwar von allerhöchster Stelle.
Da gibt es einen Schweinebaron, bei euch gleich um die Ecke, der muß den Herzog decken lassen, schon zur eigenen Sicherheit. Und da gibt es einige ex Vorstände, die wohl verdammt viel wissen und schon deshalb gedeckt werden müßen.
Dun hast ja recht, Vorstand, jeder andere hätte solche Aktionen wie die Sache Gold Gold, niemals überlebt. Die Prüfer hätten ihn zerlegt, und anschlißend dem Staatsanwalt übergeben. Eine Schadenersatzklage hätte ihm den Rest gegeben.
Was wußten die Goldgräber über Verband und Vorstandschaft, daß man ein solches Risiko einging?
Naja, es gibt noch viel aufzuklären, packen wir es einfach an!
Und unserem Vorstand , den in der Sch....e meine ich, kann man nur raten sich nicht zu sicher zu sein, in der Gülle nicht doch noch abzusaufen!

   

Nr. 3675

Aus dem Archiv

10. August 2008, 17:02 Uhr

Betreff: Das wollen Sie nicht gesehen haben Herr Herzog?

Was schon in Eintrag Nr. 2664 aufgezeigt wurde, was im Protokoll vom 30. Juni 2005 stand, dass wollen Sie nicht gesehen haben, Herr Herzog. Sie sind nicht nur ein unfähiger Vorstand, sie behaupten von sich selbst auch ein blinder Prüfer gewesen zu sein. Die Blase wird schneller platzen als Ihnen lieb sein kann.

   

Nr. 3674

Vorstand

8. August 2008, 13:12 Uhr

Betreff: Wie tief steckt doch unser früherer Prüfer Herzog in der Sch.

Ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich das überleben würde, wenn ich auf eine Wertberichtigung von über 200.000 € noch mal 600.000 oben drauf packen würde und dann mit diesen Sachen, wie es dieser Vorstand in Marktredwitz gemacht hat, wo er zum Schluss nach Arbeitsschluss den Tresor sogar noch mal aufmachen hat lassen und das angeblich auf einer kleineren Zweigstelle um 73.000 € mit einem Boten nach Afrika zu schicken. Mich würden die Exkollegen von Johannes Herzog hochkantig davon jagen. Da war doch keine einzige Verfügung des Kunden mehr koscher. Sogar Fußballergehälter sollen da über die Konten geflossen sein. Da war nicht nur der Kunde größenwahnsinnig und wie es die Zeitung geschrieben hat ein Hochstapler, da war der Vorstand noch der viel Schlimmere.

Wenn man das hier verfolgt, dann kann man es sich nicht vorstellen, wie es möglich ist, dass der Vorstand Wolf doch auch noch vor dem Amtsgericht am 11. Juli 2007 ausgesagt haben soll, dass man von dem Kunden keine relevanten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse gehabt hätte. Auf was für eine Grundlage haben denn die Bankverantwortlichen die Gelder ausgezahlt? Damit hat er vor einem Richter ausgesagt, dass jede kleinste Verfügung ein Untreueverstoß im Zusammenhang mit § 18 KWG war. Man hat doch auch gelesen, dass der Schaden über Strohmannkredite vielleicht sogar bis auf 1,5 Millionen liegen könnte? Haben unsere Superprüfer Herzog und Grothoff den Schaden absichtlich gefördert um sich selber Material in die Hände zu spielen? Warum nimmt man da die Prozessunterlagen nicht her? Und wenn da nichts vermerkt ist, dann sollte man doch den Staatsanwalt, den Verteidiger und den Richter als Zeugen heranziehen und Prozesszuschauer scheint es ja auch genug gegeben zu haben. Wie kann es sein, dass die zwei Prüfer den KWG-Verstoß nicht von Anfang an gesehen haben. Aber wie hier immer wieder geschrieben wird, sie haben wahrscheinlich. Aber Johannes brauchte diesen Wolf als Kollegen und Platzhalter fürs KWG, das ist schon heiß.

Was haben also Herzog und Grothoff in Marktredwitz alles mit zu verantworten, wenn man bei dem Flexfall auch nicht gemerkt haben wollte, dass da der Verbandsfunktionär und Vorstand Heger die Zahlen zum § 18 KWG gefälscht hat. Der Anwalt Dr. Nickl hat es doch auch heraus gefunden, wie er es auf der Versammlung gesagt hat, warum Herzog und Grothoff nicht? Warum hat man den Vertretern nur den Ausfall aus den Überziehungen aufgezeigt und nicht den Ausfall aus dem ganzen Kreditverhältnis und dann noch so blödsinnig aufgeschlüsselt? Auf der Überziehungsliste war auch die Gesamtsumme drauf und nicht die einzelnen Jahresbeträge. Hat dieser Heger auch noch zusätzlich Strohmannkredite machen können, weil man bei der Firma keinen Euro mehr auf die Kredite drauf packen hätte können, wenn man schon bei der ersten Auszahlung protokollieren musste, dass es nicht rosig ausschaut? 4,5 Mio. DM ausreichen bei nicht rosigen Verhältnissen und das ohne Sicherheiten, dass kann man getrost als Verbrechen am Vermögen der Mitglieder unter den Augen der Genossenschaftsprüfer bezeichnen. Der Schaden war mit der ersten Kreditgewährung vorprogrammiert. Hat man da den Staat auch noch mit Programmkrediten geschädigt?

Nein mein lieber Johannes Herzog, Sie Musterprüfer, um Sie tut es mir überhaupt nicht leid, jetzt bekommen Sie alles zurück, was Sie ausgeteilt haben. Ihrem Freund Grothoff soll es angeblich gar nicht gut gehen, der vollzieht angeblich die Karriere Hilkenbach nach, nur die geplante Zwischenstation Revisionsdirektor, die hat er übersprungen, aber wahrscheinlich nicht den Vorruhestand auf eigenen Wunsch. Wie vielen Vorständen hat er verkündet, dass er sie unter die Brücke bringt, wenn sie nicht spuren. Hoffentlich haben die Staatsanwälte hier auch gelesen, dass ganz schön Material gegen Sie beide auch noch über die EKK Kassel zur Acredo-Bank in Nürnberg anzufordern sind. Da steht auch drin, wie man Kredite rauf und runter bewertet, damit den Interessen des Verbandes entsprochen wird oder den Fusionsplänen. Mit allgemeinwirtschaftlich verantwortlichem Bankwesen hat das nichts zu tun. Leute wie Sie gehören aus dem System ausgemerzt und natürlich auch die, die das seit Jahren so betreiben. Mafia von oben, oder wie soll man das sonst nennen? Schöne Ferien noch, an alle anderen.

   

Nr. 3673

Leser

8. August 2008, 09:45 Uhr

Betreff: Fichtelgebirgs-Cops ermitteln Sie - zu Nr. 3893

Der Eintrag Nr. 3893 kann doch bloß aus dem Haus der VR-Bank selber kommen. Haben denn die Ermittlungsbeamten die Mitarbeiter, also die Leute in der Kreditabteilung nicht dazu in die Mangel genommen? Da geht doch das Vertuschen bei Reinhold Wolf los und seinen beiden „Mittätern“ Manfred Heger und Karl Krämer, wenn die im Mai 2004 auch noch auf der Aktennotiz, die bei der Verhandlung vor dem LG Hof ja vorgelegen haben soll, noch alles abgesegnet haben über den Aufsichtsrat und die Prüfer. Da muss man die Hinweise in den Lageberichten (= Link) dieser Jahre immer wieder betrachten wie die Beihilfe für die Vorstände sich aus ihrer Schuld davon zu schleichen. Und das bei dem Wissen um das gleichzeitige Spektakel der Dienstaufhebung von Manfred Heger im Juli und August diesen Jahres mit der zuerst gesetzeswidrigen Bilanz laut nachfolgender Vertreterversammlungsprotokoll.

Was sind das für Kontonummer, für die man sich da am 25. Juni letzten Jahres den selbst zugeteilten Freispruch erteilt hat? Haben die Ermittlungsbeamten nach geschaut, ob es nicht die 4 Kunden sind, wo man im Herbst 2003 noch vor dem Prüfungsstichtag schnell noch die 180.000 € a je 45.000 heraus gebucht hat? Hat man die Prüfungsberichte dazu gelesen, was Johannes Herzog und Raimund Grothoff dazu geschrieben haben zu all diesen einzelnen 8 Kundennummern, die da im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 zur Regressbehandlung (= Link) stehen? Hat man sich auch dafür befreien lassen, wie man die Verwandten, Bekannten und Mitarbeiter der Firma mit Versprechen gelockt und geschädigt hat? Zu jeder Nummer dürfte es über die Jahre hinweg mehrere Kredit-Einzelprüfungsberichte geben, die fast ausnahmslos im entsprechenden Prüfungsbericht abgeheftet sein dürften. Dass Herr Herzog in der Frankenpost behauptet, es weiß nichts davon, das darf man als eine unverfrorene Lüge bezeichnen. Schon mit der Übernahme der Geschäftsleitung hatte er die zusätzliche Verpflichtung all diese Kredite anzuschauen und auch nachzuvollziehen wo noch was zu retten wäre. Nur er wusste natürlich längst wie es ausschaut und was er nicht aufrühren wollte, das hat er sicher auch nicht getan.

Vor diesem Hintergrund muss man doch auch die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) sehen. Die sind von Gschrey und Eberle in München am 25. Juni 2003 und von Eberle und Hilkenbach am 11. Oktober 2004 unterschrieben, da musste man für die Mitglieder sogar eine untestierte Bilanz zur Einsicht vorhalten und Eberle und Hilkenbach haben nicht mal ihren Namenszug drunter setzen lassen, warum wohl? Was steckt da wirklich dahinter, da geht die Vertuschung bis in die Vorstandsetage des Genossenschaftsverbandes? Diese Herren darf man bei den Strafanzeigen nicht vergessen. Die schlimmen Drahtzieher scheinen bis in höchste Ebenen zu sitzen.

Warum musste man in Marktredwitz den Prüfer zum Vorstand machen, der die Abschlüsse 2001, 2002 und 2003 prüfte. Warum in dieser Zeit Vorgänge, wie sie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) und im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30. Juni 2005 (= Link) festgehalten worden sind? Warum soll der Aufsichtsrat entgegen § 38 GenG nur die Kredite über der Großkreditgrenzen prüfen können, wie es Prüfer Grothoff am 30.06.2005 gesagt hat und warum haben die Prüfer über Jahre hinweg Überziehungslisten gesehen und nicht verhindert, wo Flex vielleicht mit Millionenbeträge, aber Gold, Gold, Gold mit 500.000 € in 300 Seiten monatlich enthalten waren und mit Sicherheit nicht nur an versteckter Stelle, sondern pro Bankarbeitstag vielleicht mehrmalig.

Es geht in Marktredwitz nicht nur um das Schicksal Heger oder Herzog und allen die im Bankumfeld damit zusammen hängen, es geht auch um den Genossenschaftsverband Bayern.
Lasst nicht nach Fichtelgebirgs-Cops, zeigt der Staatsanwaltschaft alles was nicht verborgen und vertuscht werden darf. Zeigt es hier im Wunsiedeler Kreis, dass man bewusst wird, dass hinter verschlossenen Türen kein Kuhhandel mehr möglich ist.

   

Nr. 3672

Beobachter

7. August 2008, 10:46 Uhr

Betreff: Die Fichtelgebirgs-Cops?

Eine fränkische Geschichte, Deckungsgleichheit mit real existierenden Personen oder auch Namensgleichheit ist rein zufällig (oder auch nicht).

Im Strafprozess gegen K.N. wurde vor dem Amtsgericht vor knapp mehr als einem Jahr darüber berichtet, wie bei der VR-Bank Marktredwitz ein Schaden durch Kreditbetrug eines Kunden entstanden sein soll. Dazu wurden die Schuldstände mit einem Stichtag vom November 2003 herangezogen und dann ein Schlusssumme vom Juni 2004, in dessen Zeitspanne also die betrügerische Schädigung der Bank vollzogen worden sein soll. Nun muss man sich aber schon fragen dürfen, wie es möglich ist, dass bei der Bank über die Erstfirma, die im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 zur Regressbehandlung (= Link) auf Seite 8 mit der Kundenstammnummer 794181100 bezeichnet ist, vor diesem Zeitpunkt noch mit zirka 230.000 € an Verbindlichkeiten bestand, obwohl sie auf Drängen des Goldmärchenvorstandes Reinhold Wolf ja schon im September 2002 verkauft war und der Kundenstamm 794170600 auch mit 140.000 € im Feuer stand, wie es da noch möglich gewesen sein soll diesem Kunden mit der neuen Firma, gegründet im Mai 2002, auf dem Kundestamm 794337700 bis zum Insolvenzantrag im September 2004 einen Kontostand von 530.000 € bei einem schon im Juni 2002 zugesagten Kreditlimit von nur 50.000 € zuzulassen? Wo waren da die Prüfer mit Ihrer Verpflichtung nach § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), Schaden vom Kreditinstitut abzuwenden oder Ihren Pflichten nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link)? Wieso durfte ein Vorstand hier weiter im Amt bleiben, obwohl aus der ersten Firma schon der Schaden mit wahrscheinlich 230.000 € festgehalten war und der Privatkredit nur wieder mit der Neufirma verknüpft wurde und daraus dann die 800.000 € entstanden, die man dann mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) in der Frankenpost öffentlich einräumte, aber den Gesamtschaden wieder herunterspielte? Geleitmann für den mitverantwortlichen Exprüfer Herzog auf den Vorstandssessel, zusammen mit Karl Krämer, dem Bettelmann vor dem Landgericht vom 10. März 2008, der von dem Kredit als zuständiger Marktfolge- und Überwachungsvorstand gar nichts gewusst haben wollte, außer wie man sich um das Einschmelzen von 100 Kilo Goldstaub kümmern muss? Wie war dieser Verlust bei der Bank überhaupt möglich, wenn es angeblich schriftliche Hinweise der Prüfer Grothoff und Herzog weit vor dem im Prozess festgesetzten Stichtag gegeben haben soll keine weiteren Kredite zu gewähren? Mit dem Agreement zwischen den Vorständen und den Kontrollorganen Aufsichtsrat und Prüfung? Mit einem Dienstaufhebungsvertrag für Manfred Heger unter Verzicht auf alle bekannten Ansprüche und der Absprache die Führung gleich in die Prüferhände zu legen?

Und und die Cops, die haben doch mehrere Fälle auf dem Tisch, war das nur ein einzelner Auszug daraus? War ein weiterer Fall unter vielen der mit der Bezeichnung Flex? War ein weiterer der in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 geschilderte, usw. und sofort. So muss man sich also weiter fragen was ist da abgelaufen in den Jahren 2003 und 2004, als die Prüfer zweimal in die Abschlüsse des Vorjahres mit den Lageberichtsvermerken (= Link) festschreiben mussten, dass die festgestellten Einzelwertberichtigungen nicht mehr durchgebucht werden konnten, nachdem die Risikokredite immer noch mehr wurden, obwohl man 2001 schon die Risikolage schon als nicht mehr vertretbar ansah? War der Wechsel von Wilhelm Frankenberger zu Stefan Götzl in München tatsächlich das Signal auch einen persönlich begünstigten Vorstand des Verbandes ob seiner unglaublichen Arbeit endlich abzulösen? Musste man aber verhindern das schmutzige Wäsche gewaschen wird, wenn Manfred Heger mit seinem Wissen auspackt was denn mit Duldung des Verbandes in seiner Bank alles gelaufen ist, was die Staatsanwaltschaft heute z.B. als überaus risikoreiche Geschäftspolitik mit genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen bezeichnet?

Hat Johannes Herzog gar als Prüfer die Bilanz 2003 gemacht, nachdem man im Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) nachlesen kann, dass die drei Vorstände bereits eine ungesetzliche Bilanz aufgestellt hatten und die geändert werden musste? Warum hat also der Prüfer und designierte Geschäftsleiter Herzog postwendend darauf verzichtet über die anstehenden Prozesse zu den schlimmen Abrechnungsmethoden Stellung zu nehmen und dies auch in die Lageberichte zu schreiben? Warum hat Johannes Herzog unverzüglich damit Heger und Helfershelfer gedeckt, wie er über EDV-Tricks alle Kunden absahnte? Waren die Prüfer ein besonderer Teil der Helfershelfer? Warum hat man den Vorstand gedeckt, der unfassbare Kreditrisiken aufgehäuft hatte, wie man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) eingeräumt hat, als man sich wieder stolz zeigte? Mit welchem unerträglichen Selbstverständnis hat sich dieser Mann erlaubt diese Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) auf Kosten der Mitglieder und heute vielleicht sogar auf Kosten der genossenschaftlichen Sanierungseinrichtung zu machen?

Man darf Schuld und Schaden im Gesamten von Manfred Heger und im Mitwirken von Reinhold Wolf und Karl Krämer und aller mitspielenden Vorstände vorher schon nicht herunterreden, aber in der Person Johannes Herzog scheint sich alles zu sammeln. Unerträglich ist zudem dabei die Skrupellosigkeit, wie sich ein Mann aus dem Scherbenhaufen zum einzigen Gewinner aus dem Chaos machen wollte und alle anderen Beteiligten nur froh scheinen, dass sie Dank dieses Mannes mit heiler Haut davon kommen. Doch letztendlich wird die vor vier Jahren für Herrn Herzog getroffene Entscheidung einige mit in den Abgrund ziehen. Vielleicht beginnt schon der neue Vorstandskollege als erster mit dem Rückzug und zeigt was er davon hält, dass man ihn schon nach wenigen Wochen in die Untreuesache mit der Waldeslust hinein gezogen hat. Ganz genau nach der Methodik des Johannes Herzog, ich weiß was von Dir, aber ich bin der, der Dir alleine dafür auch den Schutz geben kann.

Denn die Quintessenz der Geschichte kann nur lauten, der Patriarch Heger hatte im eigenen Haus niemand, der gegen ihn aufstand oder seinen Anweisungen auch nur im Keim entgegenwirkte. Dafür hatte der auch vom Verband viel zu viel Rückendeckung und jeder der gemuckt hätte, wäre gewandert. Reinhold Wolf war als Vorstandssprecher, diese Bezeichnung hat man dann gewählt, weil er also nicht der Vorstandsvorsitzende war (!!!), sondern wahrscheinlich schon intern Johannes Herzog der erste Mann war, für die Führungsposition vollkommen ungeeignet und froh war nicht das Schicksal von Heger teilen zu müssen und auch nicht dessen Arbeit aufzunehmen. Auch der Abgang von Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender zwei Tage nach der Vertreterversammlung (hier der Zeitungsbericht mit der Überschrift Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link)) zeigt, dass hier ebenfalls keine Führungspersönlichkeit installiert war. Unglaublich ist es, wenn man die Charakterlosigkeit eines Steuerberaters im Aufsichtsrat sieht, der den ganzen Landkreis brüskiert, dass er sich wieder mit dem abgesägten Vorstand der Landkreiskreditgenossenschaft in ein Gremium begibt. Anstand hätte geheißen sich für eines zu entscheiden. Der Verstoß des Prüfers gegen die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und die Mitschuld an den Schäden der Bank durch Herrn Johannes Herzog dürfte so glasklar zu ersehen sein. Wir hoffen alle, dass sich auch die Staatsanwaltschaft diese Erkenntnis zu eigen macht.

   

Nr. 3671

Anonym

7. August 2008, 06:40 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog wegen Aufhebungsvertrag Manfred Heger

....... ……………, den 7. Februar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB (= Link) und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB [b](= Link)
und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz [/b]


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zur Seite Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Protokolle der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz aus den Jahren 2004, 2005 und 2006, wenn der Staatsanwaltschaft nicht schon vorliegend einzusehen bei der VR-Bank Marktredwitz, 2005 auszugsweise hier klicken ... (= Link)

C) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) bei der Bank

D)- Prüfungsberichte und Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zur VR-Bank Marktredwitz eG, speziell Einzelprüfungsprotokoll zu dem Fall der Vermögensaufgabe;

Aus den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz und der Vorgängerinstitute und verschiedener Vertreterversammlungsprotokolle geht hervor, dass die Bank in der letzten Dekade Abschreibungsverluste von wahrscheinlich mindestens 50 Mio. € erwirtschaftete. Die Bankvorstände haben trotz langjähriger Tätigkeit nicht für eine geordnete Organisation der Bank gesorgt, was ein Verstoß gegen § 25a Kreditwesengesetz (= Link) bedeutet und im Jahr 2004 von der gesetzlichen Prüfung vielleicht auch in dieser Form festgehalten wurde.

Auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 wurde im Nachgang den Vertretern mitgeteilt, dass zum 31. Dezember 2004 für die Bank im Kreditbereich ein latentes Risikopotential von 49 Mio. € und tatsächlich bilanzierte Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden hatten.

Im Aufsichtsratsprotokoll der VR-Bank Marktredwitz vom 4.08.2004, Beweisquelle B) wird ausgeführt, dass der Aufsichtsrat als Entscheidungsgremium einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden zustimmt. Somit war der Vertrag bereits vor Zustimmung geschlossen. Dies lässt nur den Schluss auf eine eigenmächtige Handlung des Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch zu, der einen Vertrag ohne inhaltliche Kenntnismachung des Gesamtgremiums geschlossen hatte und eventuell einzelner weiterer informierter Aufsichtsräte. Ebenso ist im Protokoll nie über eine Rechtsberatung für den Aufsichtsrat die Rede. Nach meiner Ansicht ist jedoch der Verzicht auf Rechtsberatung an sich eine Sorgfaltspflichtverletzung des Aufsichtsrates. Der Ablauf ist geneigt dahinter eine Nötigung der Gremien durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, hier handelnd durch Herrn Johannes Herzog und Kollegen Raimund Grothoff zu vermuten.

Durch den Verzicht auf Rechtsberatung bleibt nur der Schluss, dass die Rechtsberatung durch die gesetzlichen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern vorgenommen wurde. Wie in Kreisen der Bank diskutiert wurde, wurde von Seiten des Prüfers Johannes Herzog vorgeschlagen wegen eines angeblichen Imageverlustes für das Bankinstitut auf Rechtsverfolgung gegen die damaligen Vorstände zu verzichten. Es besteht meinerseits der dringende Verdacht, dass Herr Johannes Herzog für die Beratung des Aufsichtsratsvorsitzenden verantwortlich ist und über den Genossenschaftsverband Bayern einen Dienstaufhebungsvertrag vorbereiten ließ, der den Vorstand von allen Ansprüchen gegen ihn von Seiten der Genossenschaft befreien sollte. Die Tatsache dieses Vertrages wurde den Vertretern verschwiegen, obwohl nur diese laut Satzung berechtigt waren, über Ansprüche gegen Vorstände zu entscheiden. Die Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetzes schreibt verschiedentlich sogar, dass auf berechtigte Ansprüche generell nicht verzichtet werden darf.

Die Bekanntgabe dieses geschlossenen Dienstaufhebungsvertrages erfolgte dann unvorsichtigerweise durch den betroffenen Vorstand selbst erst zirka ein Jahr später, als gegen ihn wegen marginalen Ansprüchen aus dem Gesamtverlust eine Regress bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der Bank vorgetragen wurde, der an sich auch den Charakter zeigte, dass der Regress vom Aufsichtsrat nicht in der Form befürwortet wurde, dass es Aussicht auf Zustimmung der Vertreter haben konnte.

Der tätige Prüfer Johannes Herzog steht daher im schweren Verdacht Betrug gegenüber der VR-Bank Marktredwitz begangen zu haben, da er dem Vorstand Manfred Heger den Vermögensvorteil verschaffte, nicht für die Vermögensschäden der VR-Bank Marktredwitz und seiner Kunden haften zu müssen. Herr Johannes Herzog hat damit eventuell betrug gegen die VR-Bank Marktredwitz begangen, in dem er dem scheidenden Vorstand Manfred Heger verhalf, nicht für an die 50 Mio. € haften zu müssen, wenn in Anspruchssumme vielleicht nicht sogar noch mehr.

Herr Johannes Herzog hat sich seinen persönlichen Vorteil daraus verschafft, in dem er die Vertrauensstellung des gesetzlichen Prüfers nutzte um sich sehr zeitnah mit der gegen § 34 GenGesetz verstoßenden Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Heger selbst für die gut dotierte Stellung zu bewerben und entgegen den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung wegen Interessenkonflikten zwischen Prüfung und Geschäftsführung die Führungsposition nahtlos übernahm. Der Interessenkonflikt des Herrn Herzog könnten in vielen Fällen Schäden verstärkt, wenn nicht gar zusätzlich hervorgerufen haben. Es ist z.B. nicht verständlich, dass Herr Herzog als Prüfer beim Vorstand Manfred Heger Verstöße nach § 18 KWG nicht aufsichtsrechtlich gewürdigt hatte, wie es auf der unter Beweisquelle A) genannten Internetseite hinlänglich diskutiert wird, wie auch weitere unverständliche Vorgänge in dieser Richtung, die ich beantrage mit zu überprüfen.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich bei den Ermittlungen immer die Rolle und Mitwirkung aller tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, mit zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3670

Anonym

7. August 2008, 06:19 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog und Raimund Grothoff wegen Vorteilserzielung nach § 150 GenG

Anonym, .... den 7. August 2008

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550



Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG,
95615 Marktredwitz, zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München, bei der genannten Kreditgenossenschaft;
sowie Herrn Raimund Grothoff, ebenfalls gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München, bei der genannten Kreditgenossenschaft,

wegen

Verdacht des schweren Betrugs nach § 263 StGB,
(= Link) und der schweren Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß gegen § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) sowie § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zur Erlangung eines persönlichen Vorteils unter schwerem Verdacht des aktiven Bilanzbetruges nach § 263, StGB bei der Bank und anderer Rechtsvorschriften und schwerem Verdacht der Strafvereitelung nach § 258 StGB, (= Link),


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen und begründe dies wie folgt:

Ich stelle den schweren Verdacht anheim, dass der ehemaligen gesetzliche Prüfer Herr Johannes Herzog und sein Kollege Raimund Grothoff in hohem Maße zu Betrug und Untreue bei der VR-Bank Marktredwitz beigetragen hat und dabei die Prüfer ihre Berichtspflichten nach § 150 GenG nicht wahr genommen haben mit der Absicht, dass Herrn Herzog aus dieser Situation heraus die Möglichkeit erlangte die äußerst lukrative Position des Vorstandsvorsitzenden bei der von ihm geprüften Bank zu besetzen.

Im Verlauf des Jahres 2004 müssen sich die Umstände bei der von den beiden Verbandsrevisoren leitend geprüften Kreditgenossenschaft dramatisch entwickelt haben. Laut § 27 der Satzung der Genossenschaft hat die Vertreterversammlung innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erfolgen. Diese Frist, die in allen Jahren sonst regelmäßig eingehalten wurde, wurde in diesem Jahr nicht eingehalten, was ebenfalls auf schlimmste Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt hin deutet. In diesem Jahr wurde der damalige Vorstandsvorsitzende zur Aufgabe seiner Dienststellung gedrängt, was aber mit dem Datum 4. August erst nach Ablauf der satzungsgemäßen First zur Abhaltung der Vertreterversammlung durchgeführt wurde, was auf eine gewissen Vorbereitung der mit dem Aufhebungsvertrag wahrscheinlich verschleierten Abberufungsmaßnahme hin deutet. Bei der dann am 14. Oktober 2004 abgehaltenen Vertreterversammlung (= Link) wurde über schlimmste Verfehlungen im Kerngeschäft Kreditbereich und im Bereich der nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) vorgeschriebenen Organisationspflichten durch die Vorstände bis hin zu nicht benannten Verstößen gegen § 34 GenG berichtet.

§ 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link) verpflichtet nun Vorstand und Aufsichtsrat den Verlauf der Vertreterversammlung zu protokollieren. Es dürfte daher unstrittig sein, dass nicht protokollierte Vorgänge, oder unzureichend und ungenau protokollierte Vorgänge auch als nicht berichtet gelten müssen oder in der Form der unzureichender und ungenauen Formulierung der Protokollierung. Eine unkorrekte Protokollierung dürfte in den Bereich der §§ 147 und 150 GenG fallen. In diesem Protokoll wird geschrieben, dass über die Risikosituation der Bank berichtet worden sein soll. Ein geeigneter textlicher Ablauf oder eine geeignete Anlage wurde im Protokoll jedoch nicht gefertigt, wodurch der Schluss zu ziehen ist, dass über die Risikosituation der Genossenschaft als Bank nicht berichtet wurde. Ebenso ist dies für die nachfolgende Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) der Fall, wo ebenfalls keine nachvollziehbaren Zahlen zur Risikolage der Genossenschaftsbank protokolliert wurden.

Erst mit einer Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) wurde über die Risikosituation aus den Jahren 2003 und 2004 berichtet. Am 14. Oktober 2004 hatten die Vorstände sicherlich die Pflicht nicht nur über ein bereits fast zehn Monate zurückliegendes Geschäftsjahr zu berichten, sondern auch über die prekäre Lage der Bank in genau zu benennenden Erkenntnissen und nicht davon irreführend zu sprechen innerhalb von 2 ½ Monaten noch Besserungen erzielen zu können, was sich hinterher auch als unhaltbar herausstellte. Die gesetzlichen Prüfer hatten ebenfalls auf der Versammlung die Pflicht die dahin gehende Berichtspflicht des Vorstandes zu überwachen und hätten die laufende Versammlung über derartige Verstöße sofort unterrichten müssen.

Mit dem Dienstaufhebungsvertrag mit dem genannten Vorstand Manfred Heger vom 4. August 2004 wurde jedoch mit größter Sicherheit gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, verstoßen. Es ist zu vermuten, dass unter Auftrag der Prüfer Herzog und Grothoff in Reihen des Genossenschaftsverbandes Bayern eine Dienstaufhebungsvertrag entworfen wurde, der den Sachverhalt des Betruges gegen die Genossenschaft erfüllten dürfte. Bis zum heutigen Tag wird über diesen Dienstaufhebungsvertrag weder von Vorstandschaft, noch vom Aufsichtsrat als auch der gesetzlichen Prüfung an die Mitglieder berichtet. Berichtet hat nur bei der Versammlung am 30.06.2005 der betroffenen Vorstand in arroganter Art und Weise, das ihm entgegen den gesetzlichen Vorschriften die Ersatzansprüche, die anscheinend sogar bekannt und erfasst waren, erlassen wurden, und dass entgegen allen Vorschriften einer ordentlichen Abhaltung von gesetzlichen Prüfungen auch auf weiter nicht festgestellte Ansprüche verzichtet werden sollte, was auf eine Einstellung der Prüfungshandlungen gegen den Vorstand durch die Prüfer vor Ort hinweist.

Von dieser sicherlich im nachhinein unbeabsichtigt bekannt gewordenen Tatsache des befreienden Dienstaufhebungsvertrages mit Vorstand Manfred Heger wurde auf der folgenden Vertreterversammlung vom 14.10.2004 nicht berichtet. Es wurde somit nicht berichtet, dass man als Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung auf Ersatzansprüche gegenüber dem ausgeschiedenen Vorstand aus später ebenfalls bekannt gewordenen Kreditverlusten, die sich nach dem Protokoll vom 29.06.2006 wahrscheinlich nur teilweise in den Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € wiederfinden dürften, gesetzeswidrig in vollem Umfang verzichtet hatte. Dieser Verstoß gegen § 147 und § 150 GenG dürfte in voller Absicht begangen worden sein, was den Vertrag und auch die Höhe der möglichen Ersatzansprüche betrifft.

Ich stelle den Verdacht an, dass anlässlich der Regressbehandlung gegen das Vorstandmitglied Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 im Eigeninteresse der Versammlungsleitung und der gesetzlichen Prüfer beabsichtigt irreführend berichtet und unkorrekt protokolliert wurde. Aus dem Protokoll ist auch heraus zu lesen, dass sogar bei Vertretern unterschiedliche Wissensstände geherrscht haben dürften, die davon herrühren könnten, dass die Informationen auf Gespräche außerhalb offizieller Vorgänge gegeben wurden. So wurde von Seiten der Verantwortlichen auf Seite 10 des Protokolles berichtet, dass es sich um einen Schaden von 1,12 Mio. € handeln sollte. Auf Seite 11 unten fragt ein Vertreter nach dem Schaden von 2,6 Mio. €, was ohne Widerspruch vom Podium akzeptiert wurde. Die irreführende Berichterstattung zum Beschluss und die vom Vortrag in der Versammlung abweichende Protokollierung dürfte sich in der Anlage 4 des Protokolles, dem Folienvortrag des Dr. Nickl zur Versammlung (= Link), belegen. Zum einen sollte anscheinend tatsächlich vermieden werden über den Gesamtschaden aus dem Kreditverhältnis zu berichten, da die Seite 6 der Anlage zeigt, dass immer nur die Überziehungen eines OHG-Kontos als Schaden aufgelistet wurden, was sich dann in Seite 9 entsprechend dem Textprotokoll in einer Summe von 1,12 Mio. € ergibt. Im Beschlussvorschlag auf Seite 10 der Anlage selbst erscheinen aber plötzlich 5 Kundenstammnummer mit wahrscheinlich unzähligen Einzelkonten und auch der Satz ‚mit Vergabe von Krediten’, wodurch wahrscheinlich beabsichtigt war eine Befreiung für alle Kreditverluste aus dem Kreditverhältnis protokollarisch darzustellen. Somit wurde in dem Beschluss mit größter Sicherheit eine Regressbefreiung für den Vorstand in einer viel höheren Summe eingebaut, als man in der Versammlung mit den 1,12 Mio. € selbst vorgetragen hatte. Auf die Frage des Vertreters nach der Summe war man ja nicht eingegangen. Die gesamte Abhaltung der Versammlung vom 30.06.2005 war nach meiner Ansicht ein einziger Verstoße gegen die Berichtspflichten nach §§ 147 und 150 GenG und selbst Verstöße gegen § 41 GenG und § 62 GenG um über eigene Kontrollpflichtverletzungen nicht berichten zu müssen.

Verschärft dürfte diese verdachtsmäßige Betrugshandlung am Genossenschaftsvermögen von Seiten der gesetzlichen Prüfer auch noch dadurch worden sein, dass mit den Abschlüssen 2002 und 2003 bei der Bank, die jeweils im Folgejahr erstellt und geprüft werden, offensichtlich Verstöße gegen § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) einher gingen, da in den entsprechenden Lageberichten zu den Jahresabschlüssen (= Link) vermerkt wurde, dass auf umfassende Bildung festgestellter Einzelwertberichtigungen zu verschiedenen Kreditengagements ebenfalls wahrscheinlich gesetzwidrig verzichtet wurde und damit Verstöße gegen § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) einher gegangen sein mussten. Die Bilanzbestätigungsvermerke der Jahre 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) dürften somit ebenfalls gesetzwidrig gewesen sein und könnten den Sachverhalt des Bilanzbetruges durch den Genossenschaftsverband Bayern und seiner vor Ort tätigen Prüfer erfüllen.

Bereits mit der Vertreterversammlung 2005 wurde auch über die Presse bekannt gegeben, dass der Prüfer Johannes Herzog gesamtverantwortlich über Prokura in die Geschäftsleitung der von ihm zuvor geprüften Bank berufen wird. Eine Bewerbung während der Prüfungstätigkeit, oder nahtloser Übertritt von der Prüfung bei der Bank in die Geschäftsleitung dürfte jedoch ein Verstoß gegen den Ausschluss von Interessenskonflikten nach der Wirtschaftsprüferordnung gewesen sein. Es unterstreicht jedoch die Absicht der Vorteilserzielung durch den Prüfer aus wahrscheinlich gesetzwidrigen Handlungen nachdrücklich, die bei der Genossenschaft zu erheblich hohen Schäden aus seiner zu vermutenden pflichtwidrigen Arbeit und aus der Nichtverfolgung der Ersatzansprüche gegenüber dem hier namentlich benannten Vorstand aber auch den zu dieser Zeit tätigen anderen Vorständen her rühren.

Ich bitte um unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3669

Kämpfer

6. August 2008, 23:51 Uhr

Betreff: Nebenbei

Das Folgende hat zwar nichts mit Banken im speziellen zu tun, aber in Punkto ABZOCKE ist es vielleicht für den einen oder anderen auch interessant!

Zu hoch GEZockt: Richter kippen PC-Gebühr
Seit Anfang des Jahres 2007 erhebt die Gebühreneinzugszentrale GEZ auch Gebühren auf so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ wie Computer oder UMTS-fähige Handys. Dabei wird nachweislich nicht jeder PC, der theoretisch Hörfunk- oder Fernsehsignale empfangen kann, tatsächlich auch als Radio oder „Glotze“ genutzt. Entsprechend groß waren die Proteste. Jetzt hat ein Anwalt erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Das erfreuliche Urteil: Nur weil man Rundfunk empfangen kann, muss nicht auch GEZahlt werden.

5,52 Euro sollte der Anwalt jeden Monat an die Gebührenjäger in Köln zahlen – für einen Computer, den er in seiner Kanzlei zur Recherche in Datenbanken und zur Übermittlung seiner Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt nutzt. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren erhob der Jurist Klage und argumentierte, dass es verfassungswidrig
sei, ihn zur Zahlung der Rundfunkgebühr heranzuziehen. Die Richter in Koblenz gaben ihm Recht. Die „abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs“ begründe nicht zwangsläufig die Teilnahme an der Gesamtveranstaltung Rundfunk, wie es in der schriftlichen Urteilbegründung heißt (Az.: 1 K 496/08.KO). Vielmehr würden beruflich genutzte Computer, die in Geschäfts- oder Kanzleiräumen stehen, „typischerweise“ nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: FORMITZ NEWETTER Nr. 001 08/2008)



Bitte nicht vergessen: wir werden nicht nur von unseren "Hausbanken/Heuschrecken" abGEZockt!!! :viva:

   

Nr. 3668

Aus ...

6. August 2008, 17:02 Uhr

Betreff: Was ist mit den Ermittlungen gegen Johannes Herzog?

Ist was dran, dass Johannes Herzog seinen unmittelbaren Rücktritt angeboten hätte, wenn gegen ihn ermittelt würde? Was ist denn mit dem Forderungsverzicht wo hier schon mehrmals aus gleichen oder verschiedenen Gesichtswinkeln die Sache vom Frühjahr des letzten Jahres mit den 432.000 € über anonyme Strafanträge aufgezeigt worden ist. Kein Gesetz und keine Satzung gibt dem Vorstand und dem Aufsichtsrat das Recht das vermögen der Mitglieder zu verschenken. Und es ist doch eindeutig, Reinhold Wolf, der Goldmärchenmann und Johannes Herzog der immer bereitwillige Exprüfer haben die Vereinbarung auf den Verzicht von den gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) unterschrieben und sie haben mit Sicherheit bei den Kaufverträgen, wie sie in der Frankenpost mit einer Million (= Link) gestanden haben, mitgewirkt. Sonst hätte man die Grundschulden nicht löschen können. Und für diese Forderungsaufgabe muss es einen Gesamtbeschluss des Vorstandes geben, also mit dem Neuling Heidel und dem Notvorstand Schelter und auch schon vorher protokollierte Berichte. Jeder einzelne Vorgang schwer verdächtig mit Untreue, bis hin zur Zustimmung durch Aufsichtsräte, die sich ihrer Verantwortung oft entzogen haben in dem man einfach nicht zu den Sitzungen erschienen ist. Trotzdem bleibt die Verpflichtung sich zu informieren was in Abwesenheit war und dass man auch notfalls einschreitet. Also raus mit der Sprache Herr Herzog, Herr Heidel und Herr Schelter.

Was muss denn Manfred Heger vor vier Jahren schon alles gegen Aufsichtsrat und Prüfung in der Hand gehabt haben, dass man im Vertrag auf bekannte Ansprüche verzichtete und unbekannten gar nicht mehr nachgehen wollte. Das ist genauso eine Untreuevorgang durch die Leute, die so einen Vertrag unterschreiben oder auch nur mitgenehmigt haben, auch wenn sie vom Inhalt gar nichts wissen wollten, wie das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) doch ausdrückt. Darüber hinaus hat man sogar noch ein Jahr Urlaubsgeld und die Nutzung des Mercedes gewährt, was den Verdacht der Untreue noch erschwert. Ich werde gegen den gesamten Aufsichtsrat und auch die Prüfer hier noch mal einen Strafantrag abgeben.

In den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) ist zusammenfassend ein wenig beschrieben was die Prüfungspflichten sind und nicht das Recht der Befreiung der Vorstände für mindestens 50 Mio. € Kreditverluste und dass der Genossenschaftsverband und seine Prüfer dafür auch noch die Verträge schreiben und mitbringen dürfen und die Aufsichtsräte nur hinterher die Chance haben zuzustimmen. Da mein ich wurde zuerst Horst Pausch dazu genötigt und dann noch der ganze Aufsichtsrat. Da dürfte Johannes Herzog und sein Kollege Grothoff ganz schwer eine Hauptrolle bei den unsauberen Dingen gespielt haben. Was steckt da dahinter außer dem, dass man den Prüfer im Widerspruch zur Wirtschaftsprüferordnung ins Vorstandsamt drücken musste?

Warum ist bei dieser Bank nur soviel schief gelaufen? Es dürfte doch auch schon Untreue sein, wenn die Bankmitarbeiter Verträge auf eine Versicherungsagentur Renate Heger abgeschlossen haben. Nicht auf Rudolf, sondern auf Renate, damit man sogar noch die Sozialversicherungsbeiträge und die sofortige Lohnversteuerung erspart. Wie sind denn da die Provisionen und Prämien der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt worden? So etwas muss doch früher vom Aufsichtsrat genehmigt worden sein und die Prüfer müssen das all die Jahre auch gesehen haben und im Aufsichtsrat sitzen Anwälte und Steuerfachleute. Aber das ist ja nur eine kleine Episode am Rande, was man alles miteinander für Spielchen getrieben haben dürfte. Es scheint dass man sich schon gegenseitig zerrupft und der eine oder andere gar nichts mehr weiß, wie er aus der Sache heraus kommen soll. Unser Landtagskandidat sollte sich auch überlegen was er macht. Der fehlt auch auf vielen Sitzungen und auch auf vielen Vertreterversammlungen steht er als entschuldigt abwesend. Es rumpelt wahrscheinlich intern schon gewaltig, warten wir bis die Tore geöffnet werden.

   

Nr. 3667

Insider

6. August 2008, 10:00 Uhr

Betreff: Engagement bei der VR-Bank Marktredwitz

Nah Herr Herzog, klären sie doch mal die Leute und Genossen auf, warum Leute aus einem engen Kreis (Zirkel) ein sehr hohes Kreditengagement haben (Millionenkredite
bzw. Höchstkreditgrenze bzw. weit darüber erhalten) wovon sie als Vorstand und ehemaliger Prüfer Kenntnis haben. Des weiteren klären sie uns auf, aus wessen Grund bei verschiedenen Engagements keine Kreditnehmereinheit gebildet wurde, was nach dem KWG-Gesetz strengstens vorgeschrieben ist. Meine Herren Vorstände bei der VR-Bank Fichtelgebirge klären sie doch die Genossen auf, gegen wen die staatsanwaltlichen Behörden alles ermitteln. Klären sie uns doch auf, ob oder wie weit Verfehlungen (Verflechtungen) von verschiedenen Personen des Aufsichtsrates bestehen oder bestanden haben. Dieses sind alles wichtige Punkte, wörüber unsere Genossen das Recht haben, alles zu erfahren. Wohl gemerkt, die Bank gehört nicht einem Herrn Herzog oder dem Aufsichtsrat sondern den Genossen.
Wie heißt es so schön , die Sonne bringt alles ans Licht. Da können sie vertuschen was sie wollen. :bad:

   

Nr. 3666

Ein genau Wissender

5. August 2008, 23:32 Uhr

Betreff: Was wird mit den Größen der Bank passieren!?

Was wird wohl mit den Leuten mit den großen Hauptrollen und Nebenrollen bei der VR-Bank passieren? Mit Johanes Herzog, Werner Schelter, Peter Träger usw? Immer hier nachlesen, Informationen aus erster Hand und bester Quelle garantiert. :vuur:

   

Nr. 3665

Kunde der VR-Bank Mark

5. August 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Wertstellungspraxis

Wenn VR-Bank der "Forke" abrechnet - dann wird es schnell zur gängigen Praxis, dass falsche Wertstellungen auf dem Girokonto zur gängen Praxis werden und für Kunden zu einem Fiasko ausarten.
Zahlungseingänge werden verzögert gutgeschrieben - Zahlungsausgänge Zeit verkürzt belastet. Zwischendurch "knallt" es dann mal auf dem Konto - wegen mangelnder Deckung.

Daraus resultierend zuviel berechnete Zinsen, unberechtigte Lastschriftrück-
gaben, und dergleichen mehr - dumm gelaufen für den Kunden, der kann es nämlich letztendlich nicht nachprüfen und muß nach gänger Auffassung der VR-Bank froh sein, dass er überhaupt ein Konto unterhalten darf.
dieser o. g. gängigen Wertstellungspraxis kann VR-Bank das Eigenkapital der Firma schmälern und zuviel Zinsen von den Kunden heraus-
s08en. Dadurch kommen Betriebe in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten
und ein Stellenabbau ist vorprogrammiert.

Leute vom Wunsiedler-Kreis gebt bloß nicht nach und deckt falschen
Abrechnungsmethoden der VR-Bank Marktredwitz schonungslos auf.

Gruß von einem
Leidensgenossen
:danke:

   

Nr. 3664

Auch Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

5. August 2008, 00:37 Uhr

Betreff: Was bei Prüfungsverbänden alles möglich ist

Wer bein Verbänden Liebkind ist, dem wird alles ermöglicht. Ersichtlich aus den Orginalauszügen eines Prüfungsberichts - hier klicken...... -. Hier wird beschrieben, daß eine Dividende nur bezahlt werden konnte durch Realisierung von außerordentlichen Erträgen, u. a. Zuschreibungen auf Sachanlagen, Realisierung stiller Reserven und Auflösung der Vorsorgereserven, sowie einer Entnahme aus den Ergebnisrücklagen.
Bei den Zuschreibungen auf Sachanlagen wurde das in den Bilanzierungsrichtlinien verankerte Imparitätsprinzip ausgehebelt. Denn dieses besagt, daß nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, währenddessen nicht realisierte Verluste bilanziell berücksichtigt werden müssen. Die Grundlage für diese Wertaufholung bildete ein zeitnah erstelltes Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen, das den Verkehrswert nach Zuschreibung bescheinigte. Selbst die Wortwahl " nach Zuschreibung" sagt aus, daß das Gutachten nach der Zuschreibung erstellt wurde. Zudem mußt sich jeder genossenschaftliche Prüfer durch das Testat des Prüfungsverbandes entgegenhalten lassen, daß durch ein Wertgutachten eines vereidigten Sachverständigen die Bilanzwerte angehoben werden können. Da im Regelfall solche Wertgutachten von der Prüfung nicht anerkannt werden, sondern diese nach eigenen Gutdünken die Sicherungswerte feststellen bzw. die des Vorstandes korrigieren, dürfte dies zukünftig durch den Sachverstand eines Gutachters feststellen lassen. Gleiches Recht für Alle. Zudem ließe sich die Aktivseite von Kreditnehmerbilanzen gut mit so einer Vorgehensweise auffrischen, was im Regelfall auch der Eigenkapitalsituation zu Gute käme. Wenn nicht wie im vorliegenden Fall, diese "Gewinnmaximierung" zur Abdeckung von Verlusten und Zahlung einer Dividende verbraucht würde.
Man den Fehlleistungen der Prüfung ist es aber noch nicht genug. Denn die Entnahme von Rücklagen zur Ausschüttung einer Dividende ist nach dem Genossenschaftsgesetz strengsten verboten, da hier ein heute noch gültiges Reichsgerichtsurteil - hier klicken...... - in Verbindung zu sehen ist. Entweder war den Wirtschaftsprüfern des Verbandes nicht bekannt, daß eine Entnahme aus den Rücklagen für Dividendenzahlungen nicht zulässig ist oder man hat bewußt gegen das Genossenschaftsgesetz und geltende Rechtsmeinung vestoßen. Beides spricht nicht für die Qualität des genossenschafltichen Prüfungswesens.
Außerdem ist bei der Realisierung der obengenannten stillen Reserven, der Verstoß gegen die Insiderregeln anzumerken. Da die Vorstandsvorsitzende der geprüften Bank zugleich Aufsichtsratsmitglied einer Konkurrenzbank war. Diese Bank ging später in Insolvenz. Aus dem Wissensvorsprung aus dem Aufsichtsratsmandat hat die geprüfte Bank Aktien der späteren Insolvenzbank im Eigenbestand und konnte aufgrund der Prüfungsberichte erkennen, daß sich ein Totalverlust für die Aktien abzeichnen würde. So wurden aufgrund der Aufsichtsratstellung der Vorstandsvorsitzenden die Aktien im Eigenbestand an eine 100%ige Tochter der Insovenzbank zu einem Phantasiekurs verkauft. Die Tochtergesellschaft ging auch insvolvent. So daß die Anleger und Aktionäre zusätzlich zu Gunsten der geprüften Bank geschädigten wurden. Im Prüfungsbericht steht der lapidare Vermerk, daß Insiderrelevante Vorgänge nicht geprüft wurden. (s. auf Seite 40 des Prüfungsberichts). Wie die 3 Affen - nichts sagen, nichts hören, nichts sehen-.
Daß solche Handhabung nicht nur bei dem früheren Genossenschaftsverband Sachsen üblich war, zeigt auch ds Beipiel bei der VR-Bank Marktredwitz, jetzt VR-Bank Fichtelgebirge, wo im Jahr 2000 (Fusionsjahr) eine Fehlbetrag von rd. 1.4 Mio DM zu verzeichnen war. Es wurden 2 Millionen den Rücklagen entnommen. Die Summe wurde zur Deckung des Verlustes in Höhe von ca. 1,4 Mio DM und ca. 600 TDM zur Ausschüttung der Dividende verwendet ( s. Urteil oben). Dabei verkündete der damalige Vorstandsvorsitzende Heger damals stolz; Man sei mit dem Ergebnis der Bank zufrieden ??!! Daß der Fehlbetrag im Fusionsgutachten unerwähnt blieb wurde in diesem Gästebuch schon des öfteren dargestellt.
In einem der vorigen Einträge wurde die Frage bereits aufgeworfen, ob die Zuverlässigkeit der Prüfungsverbände noch gegeben ist.Denn diese Handlungsweisen dürften keine Einzelbeispiele sein. Da bei den Vielzahl der Sanierungsfälle auf Weisung der Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Bankengruppe oftmals die Rücklagen zur Dotierung der Dividende verwendet wurde/wird.
Die für die Prüfungszulassung zuständigen Landes-Wirtschaftsministerien sollten sich ernsthaft Gedanken darüber machen, ob dieses Fehlleistungen noch tragbar sind. Denn durch den Vermögensverzehr sind auch Mittel des Bundes und der Länder in Form von Förderungen im Kreditbereich betroffen, so daß hiervon nicht nur die Genossenschaftsmitglieder betroffen sind, sondern die Gesamtheit der Steuerzahler in Mitleidenschaft gezogen werden.

   

Nr. 3663

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

4. August 2008, 22:42 Uhr

Betreff: Relikte aus einer untergegangenen Epoche

VR-Bank Marktredwitz, sorry Fichtelgebirge und kein Ende. Als Außenstehnder verfolge ich diesen Super-GAU des Genossenschaftswesens mit großem Interesse. Anfangs war ich versucht die Seiten des Wunsiedeler-Kreises als Demagogie abzutun. Aber je mehr ich diese Seiten lese, desto mehr tun sich Abgründe auf. Daß ein Prüfer eine Bank prüft, die gravierensten Mißstände geflisstentlich übersieht, zuläßt daß Präsidenzfälle geschaffen werden, die an Existenz von vielen genossenschaftlichen Banken gehen können. Selbst wie es den Anschein hat, daß das Prüfungsmonopol des Genossenschaftsverbandes in Frage gestellt ist, die Kunden mit Wertstellungsmanipulationen übervorteilt werden, Sicherungsgüter verscherbelt werden ohne dem Kunden eine Abrechnung und Gutschrift zu erteilen, das Genossenschaftsvermögen aus Großmannssucht verschenkt (veruntreut) und, und. Wie kann so ein Mann ungestraft sich auf den Vorstandssessel setzen?? Hier haben doch alle Mechanismen von Kontrolle und Aufsicht versagt. Wenn das Prüfungsmonopol für Verbandspolitik mißbraucht wird, wer soll dann die Wirtschaftsprüfung ausüben. Wie soll denn derjenige, welcher prüft, seine eigene Fehler anprangern.Wo bleibt die durch die Wirtschaftsprüferordnung geforderte Objektivität und Neutralität. Durch das Prüfungsmonopol ist der Prüfungsverband de facto Prüfer, Richter und Exicutive zugleich. Mit der allseits beschworenen "Urdemokratie" hat das nicht mehr das Geringste zu tun. Selbst die Aussage eines hochrangigen Verbandsfunktionärs - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht kompetent eine Bank zu prüfen, da sie keine Erfahrung hätten im Bankgeschäft. Dies grenzt an maßlose Selbstüberschätzung bzw. man will seine eigene Existenzberechtigung damit nachweisen. Aber bei den Ergebnissen, wie zum Beispiel in Marktredwitz oder anderen Sanierungsfällen im genossenschaftlichten Bereich, wird diese Aussage schon selbst ad Absurdum geführt. Hinzu kommt, daß das EU-Recht diese Wettbewerbsverzerrung eines Prüfungsmonopols überhaupt nicht vorsieht. Da fehlt wohl nur das nötige Nachhaken an maßgeblicher Stelle in zuständigen EU-Gremien. Daher ist ein Gebot der Stunde, daß die Schutzgmeinschaft für Bank und Sparkassenkunden aufgrund ihrer exponierten Stellung dort interveniert, damit auch im Prüfungsbereich wettbewerbskonforme Strukturen eingezogen werden. Es ist im Zeitalter der Globalsierung nötig, diese nicht mehr zeitgemäßen wettbewerbsrechtlichen Divergenzen zu bereinigen.
Denn dann wird sich zeigen, wieviele genossenschaftliche Banken mit der bisherigen Arbeit ihrer zuständigen Prüfungsverbände zufrieden waren. Selbst im Consulting-Bereich sind die Verbände Monopolisten, da sie ihre Consultinggesellschaften, die im Regelfall 100%ige Töchter sind, den Banken aufs Auge drücken, um dort weitere Erträge zu generieren und auch die Banken für ihre Bedürfnisse gläsern zu machen.
Der Webmaster ist aufgerufen, diese Relikte einer Feudalherrschaft zu beenden

   

Nr. 3662

Andrea

4. August 2008, 17:34 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea

   

Nr. 3661

Wissender

4. August 2008, 17:12 Uhr

Betreff: Verschanzt sich Herr Herzog immer noch hinter ich hab nichts gewusst?

Verschanzt sich Herr Herzog immer noch dahinter, er hätte von den Krediten nichts gewusst, die heute die Staatsanwaltschaft aufgreift? Dr. Nickl hatte doch sicher auch keine anderen Unterlagen, wie er Flex untersucht hat, als die Prüfer selber. Wie kann der feststellen, dass Manfred Heger von der schlechten Lage Bescheid wusste, aber es in die Bankunterlagen anders geschrieben hat? Von Manfred selber sicher nicht, bloß über die Bankunterlagen und über die Aussagen, die von Mitarbeitern kommen, die die Sache begleitet haben.

Mit dem Tag, wo die Prüfer kommen erhält jeder einzelne Prüfer PC’s, die im Banksystem eingebunden sind, ohne die können die gar nicht arbeiten. Sie erhalten grenzenlose Kompetenz zur Einsicht auf alle Listen und in alle Kunden- und Bankaufwands- und -ertrags- und -verrechnungskonten, sie dürfen sich aus dem Archiv bei der Rechenzentrale jede aktuelle und jede alte Liste herholen, die die Leute in der Bank zum arbeiten jemals gebraucht und verwendet haben und vor allem auf den Überziehungslisten wer was gemacht hat. Wenn nichts drauf steht, dann weiß jeder Prüfer dass nichts gemacht ist. Nicht die Monatsliste ist es, die der Prüfer anschauen muss, es ist die Tagesliste, weil man nur an dem Tag die Überziehung im Kontrollsystem der Bank verhindern kann. Untätigkeit ist Zustimmung, das ist Fakt.

Ein Prüfer der sagt, er hat nichts gewusst, der unterstellt seine absolute Unfähigkeit, oder er hat sehr viel zu verbergen. Aber in den Prüferunterlagen, im Prüfungsbericht zu den Einzelprüfungsprotokollen zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, da wird die Handschrift, die Handzeichen, das EDV-Kennzeichen von Herrn Herzog und Herrn Grothoff untrügerisch aufzeigen, wie viel die beiden gewusst haben, nämlich alles und gar alles und die Frage wird sein, warum sie nichts, aber auch gar nichts getan haben um den Schaden bei der VR-Bank zu verringern, sondern den verbotenen Dienstaufhebungsvertrag mit Heger in München geordert haben und her gebracht haben. Und auf der Geldwäscheliste wird zu sehen sein, wann Reinhold Wolf Schmier- und Bestechungsgeld für Afrika auszahlen konnte und der Abgleich mit den Prüfungsunterlagen wird ergeben, warum die beiden Prüfer auch hier nichts und auch gar nichts getan haben, um beim Goldmärchen einen Millionenschaden zumindest einzudämmen, wenn nicht mit rechtzeitiger Maßnahem sogar zu verhindern. Und der Abgleich der Kundennummern mit dem Versammlungsprotokoll vom 25.06.2007 könnte ergeben, dass Reinhold sehr gut wusste, wann er denn 180.000 € aus dem katastrophalen Engagement heraus zu buchen hatte, bevor er noch mal sechsstellige Beträge durch den Kamin jagte, obwohl es den Prüfern sicherlich tagtäglich mit aufgezeigt wurde, wie ein Konto dabei auf 530.000 €, obwohl nur ein Limit von 50.000 bestanden hat, genauso wie sie bei Flex schon Kontostände mit 900.000 € gesehen haben durften ohne einzugreifen. Zu Gold, Gold, Gold, da gibt es beispielsweise nachweisbare Unterlagen, was er und seine Kollege im Verlauf der Zeit alles für Empfehlungen abgegeben haben, da werden Herrn Herzog noch die Haare zu Berge stehen.

   

Nr. 3660

ich

4. August 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich sieben Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3659

Ex-Prüfer

3. August 2008, 08:04 Uhr

Betreff: Prüfungsverband

Aus meiner früheren Tätigkeit heraus sind mir Fälle bekannt, die im Verband unter top-secret geführt wurden. Eine kleine, wirtschaftlich gut dastehenden Genossenschaft sollte unbedingt zu einer größeren angeshlagenen Genossenschaft fusiioniert werden. Dementsprechend wurde der Prüfungsbericht formuliert. Die Generalversammlung der Genossenschaft wies das Prüfungsergebnis zurück. Flugs wurde vom zuständigen Verbandsmitarbeiter ein Termin anberaumt und der Prüfungsbericht den tatsächlichen Feststellungen entsprechend neu gefasst. In der Bank gab es zu früheren Zeiten große Unregelmäßigkeiten. Verursacht durch ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied. Das Pikante daran ist, daß die Verbandsgrößen Gschrey und Eberle ihre Bankerlaufbahn dort begannen und somit dieser Vorstand deren Lehrherr war!!?? Somit sollte dieser geschützt werden, denn dies hätte nicht unbedingt ein positives Licht auf seine Lehrlinge geworfen. Die General/Vertrterversammlung muß sich nur darüber im Klaren sein, daß sie durchaus mit dem Ergebnis der Prüfungsfeststellungen nicht einverstanden sein kann. Bei einer anderen genossenschafltichen Bank wurde bei Abschluß der Prüfung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt. Selbst Hinweise auf Unregelmäßigkeiten blieben unbeachtet. Kurze Zeit später, stellte die Betriebsprüfung des Finanzamtes fest, daß die Bank in unglaublicher Höhe pleite ist. Der Betriebsprüfer konnte es erst gar nicht glauben und fragte den Vorstand, ob es denn sein könne. Der antwortete, er kann es selber nicht glauben, daß es solange gutgegangen ist. Dabei hatte der Vorstand auf einer alten Buchungsmaschine, neue Auszüge gedruckt. Das Geld war noch da, aber nur auf den selbstgefertigten Kontoauszügen - sozusagen "Buchgeld". Ein weiteres Highlight ist, daß der Vorstand einer Bank dem Verband ein Budget für die Prüfungskosten mitgeteilt hatte. Der Verband überzog diesen Budget bei weitem. Diese Zusatzkosten wurden von der Bank aber nicht beglichen. Im nächsten Jahr forderte der Verband eine Vorauszahlung der Prüfungskosten, ansonsten werde er keine Prüfung durchführen. Das zuständige Wirtschaftsministerium fragte an, ob denn der Verband seine gesetzlichen Prüfungsaufgaben nicht mehr wahrnehmen wolle. Der Verband wollte aber nur bei Vorauszahlung antreten. Dies bedeutete eine Abmahnung für den Verband, da die Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben nicht von einer Vorauszahlung der Prüfungskosten abhängig gemacht werden könne.

Somit bleibt feszustellen, daß die Allmacht des Bayerischen Genossenschaftsverbandes stark zu bröckeln beginnt.

   

Nr. 3658

Ganz nahe

3. August 2008, 05:46 Uhr

Betreff: Sind die internen Konten zu den US-Fonds jetzt nachkontrolliert?

Es wurde hier doch schon beschrieben, dass man bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank gerne die Beträge vorher über interne Konten gebucht hat, bevor sie dann auf den Kundenkonten gelandet sind. Auch so kann man ein paar Zinstage herausschlagen und Kleinvieh, das macht auch Mist.

Ebenso wurde hier mehrmals schon darüber geschrieben, warum der ganze genossenschaftliche Verbund über die Zentralbank oder andere Verbundpartner die Fondsanlage vermittelt, aber ausgerechnet bei der VR-Bank mit einer verbundfremden Fondsgesellschaft in Darmstadt vermittelt wurde, was bei der hervorragenden Organisation bei der Bank mit den nicht immer erfüllbaren Rahmenbedingungen laut Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 für den Kunden das Risiko nicht unbedingt ermäßigt hat. Ich kann bis jetzt nicht erkennen, ob die internen Konten der Bank auch im Hinblick auf Zeichnungen, Rückflüsse und Ertragsausschüttungen zu dem US-Fonds oder ähnlicher Anlageformen überprüft wurden. Denn eine Prüfer Johannes Herzog, der nicht fähig war, die KWG-Vorschriften bei den Krediten zu Flex oder zu Gold, Gold, Gold zu überwachen, weil er es vielleicht gar nicht wollte, denn wie soll man es anderes bezeichnen, wenn Dr. Nickl es anhand der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 dann feststellt, oder Reinhold Wolf das am 11. Juli letzten Jahres selbst vor Gericht aussagte, dem kann man doch nicht vertrauen, dass er da wenigsten für die korrekten Abläufe gesorgt hat. Hätte er jemandem auf die Füße getreten, er wäre hier niemals Vorstand geworden. Die Methode eine Hand wäscht die andere war für ihn eventuell die weit effizientere. Ob sogar für bevorzugte Anleger – wer weiß woher – auf Provision für die Bank verzichtet wurde, oder ob Provisionen nicht über die Bücher in Marktredwitz geflossen sein könnten, dass könnte sowie so nur ein Abgleich der Unterlagen zwischen der Fondsgesellschaft selber und den Bankunterlagen bringen, wobei man auch da nicht wissen könnte, wem man trauen dürfte in Darmstadt und wie das gesteuert gewesen sein könnte. Da müsste man schon genau hinschauen, ob neben der Bankvermittlung nicht sogar manche in den Diensten der VR-Bank stehende Personen, oder gar nahestehende Stohmänner aus unserer Region oder sonstwo her auftauchen.

   

Nr. 3657

Bilanzleser

1. August 2008, 19:00 Uhr

Betreff: Geduld?

Warum Geduld, wenn die Bilanz von Marktredwitz veröffentlicht ist, dann sollte man doch meinen dass das auch für eine Bilanz gelten sollte, die schon drei vier Wochen vorher von den Vertretern in Plauen genehmigt wurde.

   

Nr. 3656

Leser

1. August 2008, 15:03 Uhr

Betreff: zu Eintrag Nr. 3876

Der letzte veröffentliche Jahresabschluss der Volksbank Vogtland im Elektronischen Bundesanzeiger ist der zum 31.12.2006 und wurde am 13.8.2007 veröffentlicht. Man muss also vielleicht noch etwas Geduld haben.

   

Nr. 3655

Bilanzleser

1. August 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Wo ist der Abschluss der Volksbank Vogtland

Wenn die Bilanz der VR-Bank Marktredwitz veröffentlicht ist, wo ist der Abschluss der Volksbank Vogtland Plauen im Bundesanzeiger? Kann man da mehr zurückschließen auf Marktredwitz und auf die ganze unsaubere Aktion als allen lieb und recht sein kann?

   

Nr. 3654

Genossenschaftler

1. August 2008, 13:12 Uhr

Betreff: Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht ist Haftung

Genau so wie es sich zur Zeit mit den schier unantastbaren Siemensmanagern geht, die sich wegen der Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht Millionenklagen gegenübersehen und wie es nun in Eintrag Nr. 234 im Münchener Gästebuch (= Link) aufgezeigt ist, genauso ist es im Gesellschaftsrecht, wenn Vorstände nicht danach handeln, dass ihre Betriebe und Unternehmen von solchen Dingen frei bleiben. Nicht einmal ein als Bundespräsident zur Debatte stehender Topmanager kommt nun daran vorbei. Und die Verletzung der Aufsichts- und Organisationspflicht, der Kontrollpflicht aus dem Kreditwesengesetz für die Vorstände und auch aus dem Genossenschaftsgesetz zusätzlich auch für die Aufsichtsräte, steht bei der VR-Bank Marktredwitz wie in Stein gemeißelt in den Vertreterversammlungsprotokollen 2004 (= Link) dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) und ist zusammengefasst aber sicher nicht vollständig zu ersehen aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link).

Die Mitschuld der Prüfer ist ebenso zementiert über die Kommentare der Prüfer und Verbandsleute bei diesen Versammlungen und über das unkorrekteste Fusionsgutachten von 2001 (= Link) welches man sich nur vorstellen kann, denn eine unvertretbaren Risikosituation darf man keiner Vertreterversammlung der Fusionsparteien verheimlichen. Hinzu dürften wiederholt eingestandener Bilanzbetrug mit Hilfe der Verbandsrevisoren kommen, was sich in den Lageberichtsvermerken (= Link) über mehrere Jahre in öffentlich zugänglichen Unterlagen wiederfindet.

Wenn sich nun bei einer ersten Adresse im Land die Topmanager dem gegenüber sehen, dass sie vielleicht alles verlieren, ist dann die Aufarbeitung dieser Angelegenheit bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und auch bei der VR-Bank München-Land nicht überfällig? Gibt es hier die nächste Prämiere und Stufe, dass man die Aufsichtsräte mit herholt und auch den genossenschaftlichen Prüfungsverband über § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) mit in die Verantwortung holt? Sonst könnte man ja solche Paragraphen gleich aus dem Gesetz streichen, wenn sie in dem Fall nicht verwandt werden. Wenn der Staatsanwalt die Sache vor einen Richter bringt, dann wird das Argument von Herrn Herzog wohl nichts mehr wert sein, dass er von den Fällen keine Ahnung haben wollte und auch das Argument nicht, warum er nach seiner Berufung in die Geschäftführung die Dinge nicht angezeigt hat, obwohl er tagtäglich genau für die Bereinigung dieser unsauberen Kredit sorgen musste. Denn so hat er es seit dem Jahr um Jahr in die Bilanzen und Lageberichte geschrieben und hat laut Interessant (= Link) 144 Mio. € davon abgebaut. Kaum zu glauben, dass er sie nicht kennen wollte. Kommt da noch Strafvereitlung für die Amtsvorgänger hinzu?

Die Aktion mit den Dienstverträgen für Heger im August 2004 und wahrscheinlich noch mal Krämer im Mai 2006 dürften solche Aktionen gewesen sein. Strafvereitlung und schwerer Verdachtes des Betruges der Genossenschaft um berechtigte und den Prüfern (und Nachfolger) mehr als nur bewusste Ansprüche an die Vorstände. Bekannte und unbekannte Ansprüche wurden sie im Vertrag mit Manfred Heger genannt, laut dem seiner Bekanntgabe. Dem Vertrag von dem nie jemand erfahren sollte, was auch schon ein Verbrechen gegen die Berichtspflichten gewesen sein dürfte. Bekannte und unbekannte Ansprüche darf man aber nicht untergehen lassen, da werden wieder bekannte und unbekannte Ansprüche draus gegen die, die darauf ohne Berechtigung verzichten. Meine Herren Aufsichtsräte bedanken Sie sich mal bei den Prüfern Herzog und Grothoff und bei Herrn Pausch und vielleicht auch bei dem immer beteiligten Herrn Träger? Bedanken Sie sich bei denen, die sich immer schützend vor Sie stellen wollten. Von dem Schutz sollten Sie sich besser trennen.

   

Nr. 3653

Leser

31. Juli 2008, 15:57 Uhr

Betreff: Jahresabschluss 2007

Seit 29.7. ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 der VR-Bank Fichtelgebirge im im elektronischen Bundesanzeiger www.ebundesanzeiger.de Suchwort: Marktredwitz veröffentlicht.

   

Nr. 3652

???

30. Juli 2008, 14:45 Uhr

Betreff: Was denkt sich Herr Heidel?

War Herr Heidel glücklich, als er die Chance bekam genossenschaftlicher Bankvorstand zu werden? Hat man gesagt, die von der Sparkasse, die sind die besseren als die Genossen? Was denkt er heute als direkter Nachfolger als Vertriebsvorstand, der sich ja Manfred Heger schon so bezeichnete und von Reinhold Wolf, wenn er die Risikokredite gesehen hat? Was denkt er sich, wenn er die alten Unterlagen gesehen hat? Bei der Bank war doch das erste die Prüfungsberichte der letzten Jahre von vorne bis hinten zu lesen und keine Zeile auszulassen. Was denkt sich dieser Mann, der sicherlich keine Ahnung von Genossenschaftsrecht hatte, der in dieser Richtung im Sparkassensektor keine Ausbildung hatte, wie ihm heute geschieht? Mit dem Vorwurf einer Untreuetat mit 432.000 € am Hals? Bereut er nicht bereits nach zehn Tagen das Handtuch geschmissen zu haben und bei der Sparkasse Höhenrain gefragt zu haben, ob er nicht unverzüglich zurück darf?

Fühlt Herr Heidel sich mit dem Forderungsverzicht in den ersten Wochen seiner Tätigkeit von Herrn Herzog und Herren Wolf und Schelter verraten und verkauft, oder fühlt er sich pudelwohl, hier in Marktredwitz, abgefedert in Netzwerk der unendlichen Verstrickungen? Oder merkt er auch erst jetzt, dass jedes sicher scheinende Spinnennetz Gefahren in sich birgt? Und irgendwann entdeckt auch mal der Spatz das Netz und kommt und holt sich mit einem Pick die Spinne. Gefahren lauern überall, für jeden.

   

Nr. 3651

Susanne

30. Juli 2008, 13:39 Uhr

Betreff: Eins und Eins ist Zwei

Warum wurde hier nach Marktredwitz zur VR-Bank ausgerechnet ein Genossenschaftsprüfer herbeordert als Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer, warum wurden ausgerechnet über 30 normal ausgebildete Bewerber abgewiesen um den Prüfer zum Vorstand zu machen, der die Bank selber geprüft hat? Warum musste man Manfred Heger mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag versehen, wo nur laut der Mitteilung von Heger selbst auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) auf bekannte und auch unbekannte gegenseitige Ansprüche verzichtet wurde? Warum hat man also die bekannten Ansprüche nicht verfolgt und wer hat den Prüfer das Recht gegen unbekannten gar nicht mehr nachzugehen? Warum hat das kein Aufsichtsrat bekannt gegeben, durften die es beeinflusst von den Prüfern gar nicht?

Warum brauchen wir heute den Staatsanwalt um, wie die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) berichtete, genossenschaftsrechtlich untersagte Kredite nach verfolgen zu müssen? Warum muss die VR-Bank solche Bilder (= Link) in der Zeitung dulden? Warum muss man eine außerordentliche Vertreterversammlung abhalten nur um den verrufenen Firmennamen zu ändern?

Warum waren die Vorstände und Prüfungsabteilungsleiter des Genossenschaftsverbandes mit Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) bereit Bilanzen, die niemals mit dem Handelsgesetzbuch in Einklang zu bringen sind, wenn man die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) dagegen stellt und auch den Hintergrund der unfassbaren Kreditausfälle und Wertberichtigungssituation über die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) heran zieht.

Man kann nur sagen Eins und Eins ist zwei, uns macht niemand mehr etwas vor. Die Karriere des Herrn Herzog hängt nicht mehr nur am seidenen Faden. Der Faden ist schon durchgeschnitten und Herr Herzog befindet sich bereits im freien Fall.

   

Nr. 3650

Olaf

29. Juli 2008, 16:05 Uhr

Betreff: Bekanntheitsgrad Flex und Gold, Gold Gold nicht zu erreichen

Da können die Vorstände versuchen was Sie wollen, da können Sie Unkosten produzieren soviel sie wollen, die vielleicht noch auf die Sanierungseinrichtung umgelegt werden, der Bekanntheitsgrad von Flex und dem Goldmärchen ist nicht zu erreichen. Die Geschichten sollten sie plakatieren, dann stehen wir hin und lesen was drauf steht. Noch viel billiger, hier im Gästebuch eintragen, ist kostenlos. Alle Leute bei uns wissen wie und wo man sich am besten über die VR-Bank und alle ihre ..... erkundigen kann. Alle, einer kann das gar nicht alleine vollbringen.

   

Nr. 3649

Mitglied

29. Juli 2008, 13:48 Uhr

Betreff: Unsere Region

So etwas verlogenes, es ist unfassbar. Unsere Region, find ich stark, meine Bank auch. Unsere Region, gewaltig geschädigt in Betrieben und Kreditnehmer, abgeschöpft über jedes erdenkliche Konto von Heger, Wolf und Krämer, bestärkt und niemals gebremst von Hofmann, Herzog, Grothoff, Irtel bis heute Bauer, wie sie alle heißen, unkontrolliert verstrickt bei der BMW-Affäre, immer bereit zu Ausreden aus Gründen des Taktes, gestützt und gestärkt von Max und Lieselotte Mustermann als Mitglieder in ganz Deutschland. Find ich so was von stark diese Bank. Ein Hohn diese Werbeaktion. Bucht die Kosten beim Verband ab, oder direkt vom Gehalt von Johannes Herzog und Uwe Heidel, das ist ihre eigene Imagekampagne. Lasst uns den Weg frei machen, schickt den Prüfer hin wo er her gekommen ist, aber möglichst weit weg, das wäre das einzig Starke, aber bitte so Aufsichtsräte wie Peter Träger auch, die immer im Gespräch sind, wenn es um die Sauereien geht. Wie soll der denn Schadensersatz gegen Manfred Heger als Kreditausschussvorsitzender mit durchziehen, wenn er bei Wun electrik mit ihm am Tisch sitzt? Aufklärung Herr Träger auch von Ihnen darüber, die Mitglieder der Landkreisbank Fichtelgebirge eG haben das Recht dazu, wie Sie es halten wenn es um ihre Ansprüche geht und wie Sie die vertreten? Wer fordert da wen zum Rücktritt auf Herzog den Träger, oder Träger den Herzog? Wir machens für beide, weil die beiden es nicht machen. Weiß davon das BaFin oder schauen die wieder weg wenn schädigende Interessenkonflikte offensichtlich sind und die Leute ihren wahren Charakter offenbaren? Wenn dazu die Aufklärungspflichten nach dem Genossenschaftsgesetz mit Füßen getreten werden. Gesetz, wen juckt das bei der VR-Bank Marktredwitz, die stellt man selber auf. Ihr anderen Aufsichtsräte wisst Ihr das mit Träger und Heger, lasst Ihr das zu? Dann geht mit den beiden mit.

   

Nr. 3648

Susanne

29. Juli 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Sündhaft teuere Werbekampagnen, für wen, für den Drehtür-Wirbler?

Sündhaft teuer dürften die Plakate sein, die man bei uns jetzt aufgestellt hat und die in Anlage zu Eintrag Nr. 3865 beispielhaft zu sehen sind. Wer so etwas macht, der hat es sehr nötig. Das ist wirklich nur noch Basteln und Kitten an den Löchern und Rissen des Rufs von Johannes Herzog und seinen Gehilfen. Der Aufsichtsrat, der sich da um ein Landtagsmandat bewirbt, den müssen wir nach seiner Verantwortung fragen und ob er so etwas ins Land tragen will. Der Spruch "Wir machen den Weg frei" der hat bei uns schon lange eine andere Bedeutung, als es Herr Herzog wahr haben will. Wir hoffen auf riesen Plakate, wo drauf steht Herr Herzog hat den Weg frei gemacht. Was die Bank bei uns bei Betrieben und Privatleuten angerichtet hat, da ist an vielen Orten eine unbändige Wut vorhanden und der Wunsiedeler Kreis hat uns aufgezeigt, wer mit uns diese Spielchen betrieben hat. Es hat immer noch keine Ende uns zum großen Teil als kreditunwürdig zu bezeichnen, die schwierigen Kreditfälle auf schlimmste Art und Weise abzuschieben unsere eingesteigerten Häuser und Grundstücke zum Verscherbeln an diese BAG Hamm zu geben. Alles was mit Genossenschaftsverbänden zu tun hat, soll sich davon scheren. Wer die Gesetze überwachen soll und sie selber bricht, der soll sich schämen und uns nur noch in Ruhe lassen. Verblödeln können wir uns selber und das Lächeln von diesem daher gekommenen Prüfer ist nicht mehr zu ertragen. Hätte er Heger und Th. auseinander genommen, als Kreditbesprechungen zwischen den beiden in der Sauna zu dulden, dann hätte man da keine Euro verlieren dürfen.

Heut Großplakate, sparen Sie das Geld auf Herr Herzog und geben Sie es zurück, an die Leute, die man skrupellos übervorteilt hat mit den Zinsen im Soll- und Habenbereich. Und es stimmt mit Sicherheit, Sie alle, die Prüfer habe die falschen Wertstellungen, die vorgezogenen Verzinsungen bei den Darlehensausreichungen, die verspäteten Raten so oft gesehen, dass Sie wirklich davon hätten träumen müssen. Aber Sie haben ruhig geschlafen auf dem Ruhekissen Ihrer allmächtigen Organisation, dem Verband. Zuerst hat man uns abgezockt und dann hat man uns über das größenwahnsinnige Kreditgebaren massiv geschädigt und an allem waren die Prüfer beteiligt, überall stehen ihre Handzeichen mit drauf. Hoffentlich hat man schon viel weg geworfen, aber wie es schient vieles doch nicht.

Was ist mit Ihren Versprechungen. Sogar die gesetzlich zustehenden Unterlagen müssen die Mitglieder heraus klagen, wie die Bilanzen und die Versammlungsprotokolle. Die Versammlungen legen Sie so an, dass ja kein falscher Antrag gestellt werden kann. Wahrscheinlich können Sie es selber nicht mehr hören, was Sie am 29. Juni vor zwei Jahren vor dem Hintergrund des damaligen Unwetters von sich gegeben haben. Wollen Sie sagen, Sie haben damals wie heute die Wahrheit gesprochen? Was ist mit Ihren 192 Mitarbeitern in unserer Nähe, die das Vertrauen vermitteln sollten? Vertauen zu Ihnen, der Sie den größten Vertuschungsmechanismus betreiben, den man sich nur vorstellen kann, weil Sie glauben, Sie haben die Aufsichtsräte in der Hand? Warum sagen Sie nichts dazu, ob Sie selber gegen die Wirtschaftsprüferordnung verstoßen haben? Wann Sie die Bewerbung zum Vorstand ins Auge gefasst haben und damit nicht mehr tragbar im Sinne des Gesetzes waren? Und warum man keinen der anderen über 30 Bewerber genommen hat? Von Anfang an so geplant und beauftragt vom Verband und unsere Leute, Ihre Kunden, sind nebenbei noch ins Messer gelaufen, die Sie bis heute verfolgen?

Ihnen gehört die Bank nicht, lieber Herr Herzog, Sie sind auch nicht mehr als der leitende Angestellte und darum haben Sie Bericht zu erstatten, auch darüber, ob gegen Sie persönlich ermittelt wird, Sie haben Bericht zu erstatten, warum Sie 432.000 € einfach so verschenkt haben, auch wenn Sie zuerst gemeint haben eine gute Tat damit zu erfüllen. Diese gute Tat haben Sie auf unserem Rücken ausgetragen und Sie wollten wie immer als feiner Maxe dastehen. Wir werden Sie zu Rede und Antwort bringen, Sie selbst haben die Chance zum normalen Abgang schon lange verpasst. Sie sind nicht der Alleinherrscher weil Sie glauben den Aufsichtsrat im Sack zu haben, weil Sie manches in der Prüfung heraus gefunden haben. Genau das sollen ja die Vorschriften in der Wirtschaftsprüferordnung und in allen anderen Gesetzen verhindern, diesen Interessenkonflikt, wo man die anderen in die unsauberen Entscheidungen zwingen kann. Also Herr Herzog wie viel Regress stellt man nun gegen Heger, Wolf und Krämer? Ein bisschen, um vom großen Haufen abzulenken und Ihren angeblichen Aktionismus in der Sache zu zeigen? Warum haben Sie denn verheimlicht, dass man gegen die Wirtschaftsprüfergesellschaft in Nürnberg doch einen Prozess führt? Nur um sich selber nicht auch Fragen auszusetzen, ob neben Heger und der Gesellschaft nicht auch die Prüfer am Ausfall ihren gehörigen Anteil hatten und den mit dem Dienstaufhebungsvertrag mit Heger unterbuttern wollten? Warum sagen Sie es uns nicht, wer denn bei der Unterschrift am Tisch gesessen hat und wer denn der Rechtsberater von Horst Pausch dazu war, dass man einen Vertrag gegen das Genossenschaftsgesetz gemacht hat, dass Horst Pausch heute mit der ganzen Summe selbst drin sitzen könnte, genau so wie zwei Leute namens Herzog und Grothoff, die wie wir schwer vermuten, dabei waren damit ja nichts schief läuft. Denn wenn dieser Vertrag so steht, wie es zu befürchten ist, dann ist es ja auch ein Betrug an der Sanierungseinrichtung gewesen, wenn die heute dafür einspringen würden.

Was ist mit der unsauberen Sache mit dem HOMA-Haus. Warum sagen Sie es nicht, wie viel die Bude realistisch wert ist, wie viel an Lasten über Asbest und Wassereinbruch vorhanden ist. Warum sagen Sie nicht, was die Sanierung in Wunsiedel kostet, wo man das Giftöl beim Abtransport aus der Maschine mit dem unsachgemäßen Abtransport in den Boden geschüttet hat.

Wiederholte Erinnerung an diesen Herren im Vorstandssessel, nicht wir sind Ihre Angestellten, die nach Ihrer Pfeife tanzen müssen, Sie sind unser Angestellter und der Kreis, der Sie stützt, der wird sich noch wundern. Macht uns den Weg frei von diesen „Genossen", ob blau-orange, ob rot oder im Hintergrund auch schwarz, ihr Putz bröckelt wie der an der Zentrale der Bank. Warum nimmt Herr Herzog als Drehtürwirbler nicht endlich den 360-Grad-Winkel.

   

Nr. 3647

Julia

29. Juli 2008, 12:22 Uhr

Betreff: Jonny der Drehtürwirbler

Eigentlich unverständlich, denn sonst ist J. H. immer vorne dran, wenn es
darum geht, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Liegt es vielleicht daran, dass er Bedenken hat, die Plakate könnten eine
längere Verfallszeit haben, als er selbst noch als Vorstand in der Bank
verweilt?

   

Nr. 3646

Holger

29. Juli 2008, 12:19 Uhr

Betreff: Zum Beitrag Nr.3865

Ist das Gesicht von Johannes Herzog nicht fotogen genug für die
Imageplakate der VR-Bank Fichtelgebirge oder hat unser Jonny
Angst, dass man diese Plakate mit einem Steckbrief verwechseln könnte?
[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3645

Uwe

29. Juli 2008, 11:05 Uhr

Betreff: Neue Werbestrategien zu Imagewiderherstellung

Da werden jetzt neue Werbekampagnen gefahren mit persönlichen Empfehlung von Kunden und Firmeninhaber. Wer sagt uns denn, das wir das nicht alles auf der anderen Seite bezahlen müssen? Wer stellt sich denn vor diese Bank und hängt sich vor diesen Karren, wenn man so negativ dasteht? Machen die Leute das umsonst oder für bessere Konditionen, oder stehen sie von Seiten der VR-Bank gar unter Druck? Wer will eine Bank empfehlen, die in Ihren eigenen Empfehlungen, den eigenen Bilanzen nur Katastrophen auszuweisen hat, die den Mitgliedern verschweigt, dass man die selbst ersteigerten Immobilien der Kunden zur letztendlichen Verwertung an Die BAG Hamm gegeben hat, oder dass man große Teile aus 144 Millionen Kreditreduzierung immer wieder als Bereinigung negativer Größen und Risikostrukturen bezeichnet hat und nur über die Schlussbemerkungen im letzten Lagebericht (= Link) kann man sehen, was raus kommt, wenn man sich mit Heger, Wolf, Krämer und nun mit Herzog und Heidel einlässt, stillschweigendes, hintertückisches Übertragen auf die genossenschaftlichen Heuschrecken.

Die beste Imagekampagne wäre die Schuldigen der Vergangenheit zur Rechenschaft zu ziehen. Wie viel hat man denn ermittelt, wo man Heger, Wolf und Krämer in Regress nehmen will? Warum werden keine Zahlen genannt? Was Ansprüche bestehen, da braucht man nur diese Internetseite zu lesen, es sind mindesten 50 Millionen €. Das geht die Mitglieder doch was an und ist nicht wie alles Schmutzige bei dieser Bank Sache hinter verschlossenen Türen zwischen den Leuten, die das ganze eingebrockt haben. Jeden Euro, den man über den § 34 Genossenschaftsgesetz nicht an Heger, Wolf und Krämer stellt ist ein Untreuefall für die heutige Führung, weil jeder Euro auf die verlustfördernde Organisation zurückzuführen ist, die geradezu dazu danach ausgerichtet schien überall die Finger hinzustrecken, wo es nur möglich war. Kein internes Kontrollsystem, über das doch so oft gesprochen wird und dass das Vieraugenprinzip von oben bis unten durchgängig beschreibt, keine eingeforderte Kontrolle unter den Vorständen selbst, was in Konsequenz dem Aufsichtsrat und den Prüfern in vollem Umfang anzurechen ist. Und somit im Grunde keine Kontrolle durch die gesetzlichen Prüfer, mit gesetzlichem Auftrag. Jeder Cent, der nach München für die Prüfer überwiesen wurde war Betrug an den Mitgliedern und Kunden. Es war noch die Übernahmeprämie, damit man Herzog rein gebracht hat.

Alles was man an Werbung versucht, so oder mit Bürgerstiftung kehrt sich mit Herrn Herzog nur ins Negative. Wer so die Mitglieder belügt, wie mit seiner Rede vor zwei Jahren vor seiner ersten Vertreterversammlung mit diesen Versprechen, wo er keines einlöste, mit diesen Halbwahrheiten, die überall bei uns diskutiert werden, nicht nur im Wunsiedeler Kreis, diesem Mauern zu den wichtigen Sachen, da liegt die Unglaubwürdigkeit in der Person und der Fisch stinkt von ganz oben vom Kopf. Beste Imagekampagne wäre die Meldung, dass man den Mut fasst und diesen Hauptverantwortlichen, diesen ehemals untätigen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog vor die Türe zu setzen und die Ansprüche gegen ihn mit geltend zu machen, die er jetzt verhindern muss. Dann könnte man manchen Kunden wieder aus der schwierigen Kreditrisikoklasse heraus nehmen. Es wäre das allerbeste Konjunkturprogramm für die VR-Bank selber, wo Herr Herzog den Namen Marktredwitz nicht mehr hören kann, und wo ihm den die Engel wahrscheinlich im Schlaf singen, oder andere Geister. Die Verabschiedung des Herrn Herzog wäre die beste Konjunkturspritze für unsere Region und die allerbilligste, kostengünstigste für die VR-Bank Fichtelgebirge eG Marktredwitz.

   

Nr. 3644

Walter

29. Juli 2008, 11:04 Uhr

Betreff: Der Verneblungs-Coup

Der Prüferling und Stratege Herzog denkt sich, unter dem Motto (hier klicken....), kann er den starken Imageverlust, den er auch meines Erachtens z. T. mitverursacht hat, den Ruf der Bank wieder herzustellen, wie z. B. auch durch neuen Namen. Flau, sehr flau, mit Tendenz ganz nach unten.
Rosstäuscherei mit schönen worten- Dabei wäre es so einfach, wenn gerade diese Leute, die die Bank in so einen Ruf brachten und zu denen die Leute keinerlei Vertrauen haben, zurücktreten würden. Dann würde das Vertrauen in unsere Bank wieder hergestellt werden. Die Wurzel allen Übels ist meiner Meinung nach Johannes Herzog, da helfen auch keine noch so schönen Plakate mit den Worten „Wir machen den Weg frei“.
Deshalb glaube ich nicht, dass irgendjemand auf seine schönsprecherischen Parolen hereinfällt.
Der junge Drehtürwirbler, der an seinem Karrierebeginn
Bastelt, wird es noch erleben, wie schnell wir ihn wieder loswerden.

   

Nr. 3643

Juristisch leicht bewandert

28. Juli 2008, 16:02 Uhr

Betreff: Gesetzesänderung im Genossenschaftsgesetz und Anpassung der Satzung

Achtung, Achtung, mit dem Eintrag Nr. 3862 muss mach aufpassen, dass sich nicht auch noch die Aufsichtsräte raus reden wollen, sie hätten ja gar keine Verpflichtung zur Kontrolle gehabt. Grad so wie Johannes Herzog sagen will, wie soll ich den Verantwortung haben für die Kredite, die ich als Revisor geprüft habe. Der Gesetzgeber hat in § 58 GenG, Prüfungsbericht (= Link) in Absatz (3) das Recht den Prüfungsbericht einzusehen in die Pflicht gewandelt, den Prüfungsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist aber in der Satzung, § 22, Aufgaben den Aufsichtsrates (= Link) der Absatz (4) schon immer unverändert bestanden und die Satzung hat dort fast Gesetzesgleichrang gehabt, wo das Gesetz wegen der vielfältigen Möglichkeiten nicht jedes Detail vorschreiben konnte und wollte, aber es heißt, Näheres regelt die Satzung.

Die Aufsichtsräte hatten also immer die Pflicht an den Schlusssitzung der Revision teil zu nehmen und da wird der Prüfungsbericht komplett durch gegangen und somit kann dem Aufsichtsrat nichts verborgen bleiben und es werden auch alle einzeln geprüften Kreditverhältnisse gegenüber dem Aufsichtsrat vorgetragen, so mit Sicherheit zum Beispiel der Fall Flex mit den 375.000 € schon im Bericht 2002 mit dem Jahresabschluss 2001. Der Gesetzgeber hat also wahrscheinlich der beim Aufsichtsrat immer schon bestandenen eigenen Sorgfaltspflicht, den Prüfungsbericht auch wissentlich zur Kenntnis zu nehmen, textlich Rechnung getragen, was hätte es sonst für einen Anlass geben können.

Und somit wurde in der Mustersatzung der gleiche Satz in § 22, Abs. (3) ebenfalls mit angehängt. In Marktredwitz wäre den Vertretern vielleicht als satzungsgemäße Verpflichtung für Aufsichtsräte noch zu empfehlen, dass jeder Aufsichtsrat auch mindestens 80 bis 90 % der Sitzungen besuchen sollte. Das könnte die größte Ausrede sein, nicht Bescheid zu wissen, wenn man erst gar nicht zu den Sitzungen geht, aber jedes Amt bereitwillig annimmt, aber nur mit dem Namen besetzt und nicht mit dem Hintern und gleichzeitig auch mit dem Kopf. Die Bestellung von Johannes Herzog zum Vorstand ist beispielsweise einstimmig beschlossen worden, von nicht mehr als sechs AR-Mitgliedern, habe ich gehört!!! Nachzulesen beim Registergericht. Wie viele Aufsichtsratmitglieder sich beispielweise regelmäßig bei sechs Sitzung über die Übertragung der Ostfilialen interessiert gezeigt haben und informieren haben lassen ist sehr fragwürdig und wie da ein einstimmiger Beschluss zur Zustimmung auch mit Anwesenheit belegt war.

   

Nr. 3642

Genossenschaftler

28. Juli 2008, 14:02 Uhr

Betreff: Prüfungsablauf

Über Interessant (= Link) wird auf dieser Website aufgezeigt, wie unfassbar hoch bei der VR-Bank Marktredwitz die Verwaltungskosten waren. Über die Jahre hinweg waren es teilweise bis zu 50 % über dem Landesdurchschnitt oder in Beträgen 1,5 Mio. €. Und immer waren es die Zeiten, wo Johannes Herzog als Prüfer da war und als er direkt bei der Bank eingestiegen ist. Einerseits stecken da natürlich Prüfungskosten drin, aber die müssten ja bei der VR-Bank fast das Drei- bis Vierfache ausgemacht haben, wenn die es alleine verschuldet hätten, dass die Bank sich in der Kostenfalle befunden hatte. So hat jeder Prüfer eine sogenannte Abweichkontrolle vorzunehmen. Im Aufwandsbereich sind normal Stichproben zu machen, wenn es aber so weit von der Norm weg ist, dann muss man tiefer prüfen. Vorgänge wie die in Eintrag Nr. 3824 müssen über die interne Revision auch an die externe gemeldet werden. Wenn ein Prüfer eine Bank so ausbluten lässt und hier kann man fast von nichts anderem mehr reden, dann muss man sich fragen, für was Herr Herzog und Herr Grothoff die Prüfungsgebühren an den Verband überhaupt eingenommen haben? Und auch da ist es wie mit der Kontrollpflicht von Vorstandskollegen und dem Aufsichtsrat, wer nicht hin schaut, der macht sich schuldig. Die Beweggründe des Herrn Herzog scheinen langsam aus jedem Vorgang herauszulesen zu sein und die Kollegen vom Verband scheinen das massiv unterstützt zu haben, Vorteilsnahme durch Übernahme des Vorstandsamtes. Jede festgestellte Verfehlung gegenüber der alten Garde kein Anlass zum Einschreiten, sondern Anlass zum Kopierer zu gehen und die Sachen in die eigenen Unterlagen auf zu nehmen.

   

Nr. 3641

Minnesänger

28. Juli 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Zur Information der Aufsichtsräte

Damit keiner sagen kann er hätte von nichts gewusst.

Die GenG-Novelle 2006 brachte einige bedeutsame Änderungen.
In § 58 Abs. 3 GenG wurde festgelegt, dass der Prüfungsverband den Prüfungsbericht nicht nur dem Vorstand, sondern künftig auch dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt werden muss muss.

Und ganz besonders wichtig:
JEDES Aufsichtsratsmitglied hat nun den Inhalt des Prüfungsberichts zur Kenntnis zu nehmen.

Das heißt, kein Aufsichtsratsmitglied kann sich mehr damit entschuldigen, dass er den Prüfungsbericht nicht gelesen hat. Denn dieses Lesen und vor allem Abstellen der bemängelten Schwachstellen ist nun Pflicht.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

   

Nr. 3640

Genossenschaftler

28. Juli 2008, 10:12 Uhr

Betreff: Konjunkturprogramme?

Hören wir von Politikerseite wieder was von Konjunkturprogramm? Wäre es für das Fichtelgebirge nicht das beste Konjunkturprogramm mit Banker der angeblich dritten Säule des Bankenwesen so umzugehen, wie es die Gesetze vorgeben? Was ist mit und durch die RV-Bank und die VR-Bank und in Folge nun die mit dem Namen Fichtelgebirge alles vernichtet worden. Ist es Konjunkturprogramm Maschinen abzuholen wie in Eintrag Nr. 1372 zu sehen, die laut dem in Eintrag Nr. 3859 hinterlegten gerichtlichen Gutachten anscheinend auch noch mit öffentlichen Mittel und öffentlichen Kreditprogrammen gefördert worden sein könnten und den damaligen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog interessiert es gar nicht, ob die Verwertung, die dem Kunden ab dem Zeitpunkt, wie die LKW’s aus der Straße verschwunden waren, auch nie bekannt gegeben worden ist, über Polen und Tschechien gemacht wurde, anstatt über einen ordentlichen Verkauf oder eine Versteigerung, die auch nachvollziehbar gewesen wäre?

Wie viele solche öffentlich geförderter Kredite stecken denn in in den latent gefährdeten Krediten in den abgeschriebenen Krediten, in den Einzelwertberichtigungen bei dieser Bank, weil man die gesetzlich geforderte Organisation weder vor noch nach der Fusion gehabt hat, weil die gesetzliche Prüfung diese gesetzlich geforderte Auflage nicht (und wiederum dieses Wort) gefordert hat? Wie viel Konjunkturprogramm braucht es im ehemaligen Zonenrandgebiet, wenn die Kreditgenossenschaft die Wirtschaft so dermaßen schädigt, wenn Heger, Wolf und Krämer sich nicht zurückhalten konnten gegen das Regionalprinzip auch noch zu verstoßen, ortsfremde Kredite zu machen, das Risiko dadurch für die Bank zu erhöhen, dass solche Kreditverhältnisse noch weit schwerer einzuschätzen, zu bewerten und zu überwachen sind, was sich immer in erhöhten Abschreibungen nieder schlägt? Wie viel Konjunkturprogramm braucht es, wenn die VR-Bank 100 Millionen DM (50 Mio. €) an Kreditverlusten ausgewiesen hat und sich der Schaden bekanntermaßen bei den Kunden meist noch vervielfältigt? Wie viel Zuschuss in die Region braucht es, wenn die Bank der Region seit Jahren Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in zweistelliger Millionenhöhe durch ihre unsaubere Arbeit vorenthält? Wie viel Zuschüsse, auch an Steuergeldern, eingesammelt in Berchtesgaden, Freiburg, Wilhelmshaven und Rostock erhält so eine Bank, wenn Sanierungsbeiträge hinein fließen, weil man diese Vorstände über alle Gebühr und über jedes erträgliche Maß weiter wursteln ließ und den heutigen Vorstand und Exprüfer heraus schlagen will?

Was waren die Absprachen zu Zeiten der Fusion und danach, dass man unfähigen Leuten wie Krämer, das hat man ihm im Jahr 2006 ausgestellt, korrupten Leuten wie Manfred Heger, das hat man dem im Jahr 2004 ausgestellt, mit dem Gesetz wiedersprechenden Dienstaufhebungsverträgen versorgt hat? Warum hat man in Marktredwitz keinen ausgebildeten und befähigten Vorstand eingesetzt um das Ruder herum zu reißen, sondern den Musterprüfer Johannes Herzog vom Genossenschaftsverband Bayern? Damit man die Bank nach den Markterfordernissen lenken konnte, oder damit sie von München aus gesteuert werden konnte, oder damit keiner in den Salat der Vorjahre blicken konnte? Warum nun mit Uwe Heidel einen unerfahrenen Sparkassler aus der zweiten Reihe an die Seite des ehemaligen Prüfers? Warum ein Mann, der von Johannes Herzog und Reinhold Wolf und auch Werner Schelter nach wenigen Wochen in den Beschluss zum Forderungsverzicht von 432.000 € gnadenlos mit einbezogen wurde, einen offensichtlichen Untreuefall erster Güte? Der hätte längst die Pflicht das selber aufzuklären, sowie alles andere auch. Herausreden ist nicht mehr. Die Verpflichtung dem nachzugehen steht im Kommentar des Genossenschaftsgesetzes bei den Sorgfaltspflichten.

Konjunkturprogramme für den Fichtelgebirgskreis, öffentliche Mittel in diese Bank geben, damit man 144 Mio. € an Kreditvolumen in vier Jahren abbaut und jedes Mal sagt, man hätte nur ausgemistet, was man selber vorher aufgehäuft hat. Grenzenlos ist diese Hochnäsigkeit bei Herrn Herzog und allen Leuten, die man dem Verband zuordnen muss und die in seinem Begünstigungskreis stehen. Ein paar Gewinner scheint es auch noch im Aufsichtsrat zu geben. Doch die Waage zu Ungunsten der Mitglieder und Kunden und zu Ungunsten der Allgemeinheit ist unerträglich.

   

Nr. 3639

Uwe

27. Juli 2008, 22:30 Uhr

Betreff: Heger und Träger

Hat man scih also wieder gefunden, oder hat man sich nie verloren zwischen dem ehemaligen Vorstandsboß Heger und dem Kreditausschussvorsitzenden Träger im Aufsichtsrat. Wie man zusammenarbeitet, das weiß man ja seit Flex, wie man einerseits für die Kundenbilanz zuständig ist und dem Vorstand dann unrichtige Zahlen in die Bilnazauswertungen bei der Bank rein schreiben kann. Das von damals dürfte nicht nur einen Fall für die Sorgfaltspflicht eines Vorstandes gewesen sein, es dürfte viel mehr auch ein Fall für die Mitwirkung eines einflussreichen Aufsichtsrates gewesen sein. Und mit der Entlastung des Vorstandes für diesen Fall, da hat man vielleicht auch gleich für die Entlastung des Aufsichtsrates gesorgt, dass man da nicht nachschauen msuste, ob es auf Kundenseite nicht vom Steuerberater vorgenommener Bilanzbetrug gewesen sein könnte. Ob Peter Träger nicht neben Horst Pausch einer der Eingeweihten beim gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger gewesen ist?

   

Nr. 3638

Beobachter

27. Juli 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Wer sich am einzelnen Kunden so vergreift, wo sind dem seine Grenzen?

Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 6 KWG (= Link) dürften die Leitlinien für alle untergeordneten Prüfungsaufgaben in allen Bereichen der Banken sein. Es heißt in Absatz zwei, dass Missständen entgegenzuwirken ist, welche die Sicherheit der anvertrauten Vermögenswerte gefährden und solchen, die die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen und erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbei führen können. Welche erheblichen Nachteile die Arbeit der Vorstände bei der VR-Bank Marktredwitz und zuvor bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb entstanden sind, schlagen sich im Lageberichtsvermerk von 2001 (= Link) nieder, wo die Bank vermelden musste, dass sie Risikokredite außerhalb eines vertretbaren Rahmens aufgesammelt hatte und dann in der von Reinhold Wolf vorgestellten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), aber sicher an unzähligen anderen Stellen. Bei einer Bank monatlich 300 Seiten Überziehungen nicht zu verhindern, über eine lange Periode hinweg, dass muss sich durchschlagen über alle gesetzlichen Normen bis hin in den § 6 Kreditwesengesetz.

Wir ein gesamtwirtschaftlicher Schaden herauf beschworen, wenn die Prüfer die Banken nicht dazu anhalten, dass Sie die Möglichkeiten ihrer EDV-Technik nicht dazu ausnutzen, dass man den Kunden versucht bei jeder Buchung das Geld mit Zinsmanipuliererei aus der Tasche zu ziehen? Wie viel hat man uns abgeluchst, wenn man das Ergebnis des gerichtlich beauftragtes Gutachtens zu dem Wertstellungsprozess in Wunsiedel (= Link) anschaut. Der ermittelte Betrag auf Seite 9 war ja noch gar nicht endgültig fest zu legen. Bei einem Kunden so ein Betrag, wenn wir das aufsummieren, was haben uns Heger sen. und jun. und die anderen Mitbeteiligten Vorstände in Summe abgenommen? Welche Aufgabenstellungen bestehen da für Leute wie Raimund Grothoff oder Johannes Herzog, wenn sie als genossenschaftliche Pflichtprüfer im gesetzlich Auftrag zu den Banken kommen? Die Kunden zu schützen, oder die unberechtigten Einnahmen der Banken oder die unberechtigten Einsparung an Zinszahlungen? Ein kleiner Gewerbebetrieb mal Zigtausend Kunden. Wer sich so an jedem einzelnen Kunden vergreift, unbegrenzt und wahl- und namenlos, wo sind dem seine Grenzen?

Und wie verhält es sich mit der Verpflichtung die anvertrauten vermögenswerte zu sichern, wenn man sich die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 wieder vergewissert? Da hat sich ein Kunde gewehrt gegen Leute, die sich wie Blutegel an die fließenden Adern gehängt haben und dann wurden ihm die anvertrauten Vermögenswerte in Form der Sicherungsgüter abgeholt und es war vorbei, dass man die Werte nicht gefährdete, es ist bis heute nicht aufgeklärt, was damit geschehen ist und ob es nicht wie Beute untereinander verteilt wurde. Das wäre die Pflicht eines Prüfers Herzog gewesen, der auch laufend dazu informiert war, nicht erst als Vorstand.

Skrupellos gegen die Kunden, wenn es wie bei der Acredobank um angeblich höhere Interessen ging, nämlich die vom Verband verfolgte Fusion mit der VR-Bank Nürnberg und der Genossenschaftsverband und seine Prüfer, seine Musterprüfer Herzog und Grothoff haben es sich herausgenommen, zu bewerten was höhere Interessen sind, was es rechtfertigt die Bewertungsgrundsätze nach HBG und aller sonstiger möglicher Bilanzierungsrichtlinien nach eigenem Gutdünken hin- und herzudrehen. Sie erlauben es sich damit mit den Existenzen von Betrieben, Familien und Menschen zu jonglieren und sie zu Verfügungsmasse für ihre druckmäßigen Strukturpläne zu machen. Sie erlauben sich gesamtwirtschaftlichen Schaden herbei zu führen und niemand soll sie daran hindern, weil sie sich selbst bestimmt und selbst überwacht fühlen, aber verantwortlich fühlen sie sich nicht.

Sie haben es sich heraus genommen in Marktredwitz augenscheinlich Bilanzbetrug zu unterstützen mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, mit unsaubersten Bilanztestaten, sie haben es sich heraus genommen Manfred Heger und Karl Krämer für die feststehenden 50 Millionen Kreditverluste entgegen dem § 34 Genossenschaftsgesetz heraus zu schlagen, sie haben es sich heraus genommen entgegen dem gleiche Paragraphen und dem § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstände und Aufsichträte und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die Prüfer vielleicht Strafvereitlung, wenn nicht sogar Beihilfe zu Betrug und Untreue zu betreiben.

Niemand ist bisher diesen Vorwürfen hier entgegen getreten, weil die Gefahr des Selbstschusses unvermeidlich wäre. Aber ans Amt klammern bis zum bitteren Ende, das gehört für Leute wie Johannes Herzog anscheinend zum eigenen Selbstverständnis dazu. Nicht nur Manfred Heger muss wegen den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fürchten, Johannes Herzog und Kollege Raimund Grothoff haben mit dem 4. August 2004, nach dem aus dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) zu vermutenden Ablauf den Komplettbetrag auf die eigenen Schultern geladen. Hier zieht § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link). Aber der Verband ist noch nicht ganz soweit, dass man Johannes Herzog fallen lässt, doch es ist anzunehmen, es ist nicht mehr zu vermeiden. Alles andere was hier so aufgezeigt wird, wie der Forderungsverzicht von 432.000 € dann selbst als Vorstand, ist nur noch Beiwerk. Weil sich Herr Herzog noch einen Vorteil verschafft hat, bekommt § 150 GenG auch noch eine besondere Brisanz mit der Androhung einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe. Da kann man den Kampf des Herrn Herzog aus persönlichen Beweggründen sogar noch verstehen. Dass der Aufsichtsrat diesen Kampf aber immer noch unterstützt, das rückt ihn schon weit an Heger’sche Konsorten und Johannes Herzog heran.

   

Nr. 3637

Leser

27. Juli 2008, 13:10 Uhr

Betreff: zu 3845, 3843, 3853, usw.

3845, die machen unseren Berufsstand kaputt:
schiesst sie zum Mond diese faulen Tomaten und rennt nicht diesen falschen Vorbildern nach,tragt zu einer Aufklärung bei, vielleicht auch anonym, dann müsst ihr nicht mit diesen Wölfen heulen, zeigt Charakter und habt wieder ein besseres Ansehen in der Bevölkerung, wobei , wenn man mit verschiedenen in der Bank zu tun hat, diese sogenannte Sachbearbeiter auch nicht viel besser sind als der Herzog, eine Bankenerziehung kann man eben nicht so einfach aufgeben, gelernt ist gelernt und die mafiösen Strukturen werden eben im gesamten Umfeld gut gepflegt, wo wir bei Eintrag 3853 sind, Zitat:
"Ich hoffe die Politiker im Land und Bund sehen die Gefahr".
Natürlich wissen die das, mimen die 3 Affen, damit sie ja nicht in irgendeine Verbindung gebracht werden könnten. Und dann hat man einen, der im Aufsichtsrat sitzt, vielleicht in Kürze im Landtag für die SPD, dann lässt sich mit dessen Hilfe sicherlich alles noch viel einfacher vertuschen (regeln).
Aber vorerst reichen ja schon die Verbindungen zur Lokalpolitik, Wunsiedel (Preisnachlass, wie ist der aufgeteilt worden?? !!) Steuerbüros, Rechtsanwälten, willigen Prokuristen, die man kurzfristig dorthin setzt, wo sie einem dienlich sind, usw., mafiöser Sumpf.
Aber fragen wir uns einmal wirklich: Möchte denn diese Situation wirklich jemand ändern??
Die Politiker sitzen fest im Boot, was passiert denn jetzt bei WUN-Energie zur zeit, es wird eine Sauerei nach der anderen initiiert, und warum? Weil man von dem Milliönchen auch einen Euro im eigenen Sack haben möchte!! Die Verbandsleute haben etwas zu vertuschen, die einzigen, die noch Interesse haben könnten, ist die Staatsanwaltschaft, aber da bin ich mir auch nicht mehr ganz sicher, denn da müssten ja nach schon ca 8 Monaten auch ein Ergebnis bekannt werden, oder es müssten Verfügungen oder vorläufige Erlasse erfolgt sein, damit nicht noch mehr vertuscht und gemauschelt werden kann !!!!????
und noch zu 3843, die gesamten Leserzuschriften zielen darauf hin, dass der Herzog ja schuld ist, ist es denn dann wirklich so schwierig diesen Oberhanswursten mit seinen Helferleins dorthin zu schicken, wo sie keinen Schaden mehr anrichten können? Brauchen wir den hier wirklich, ist er unser einziger Glückbringer für unsere Rgion hier, gibt es da keinen anderen, der hier reell etwas bewegen könnte? Habe noch nicht gesehen, dass er unsere Wirtschaft hier fördern konnte, also was hält ihn noch hier, er soll schauen dass er verschwindet, er schadet unserer ganzen Region, hat er doch mit seinen Machenschaften auch vielleicht noch so manchen mit einem Quentchen Charakter in Richtung Geldgier verbogen?
Und wie siehts landauf landab aus?
Fällt mir noch der Vergleich zur Porzellanbranche ein: als man vor etlichen Jahren branchenfremde Leute ohne ein Quentchen an Kenntnissen und ohne jede Verantwortung als Manager hierher holte, und gegen lange ortsansässige Direktoren aus der Gegend , die die Gegebenheiten der Mitarbeiter bestens kannten , austauschte, hat auch die Abwärtsfahrt der Porzellan begonnen.
Trotzdem werde ich mir meine Grillsachen jetzt schmecken lassen.

   

Nr. 3636

Aus dem nahen Umfeld

25. Juli 2008, 18:49 Uhr

Betreff: Ist Johannes Herzog schlimm, oder ist er der Schlimmste von allen?

Brauchen wir das wirklich, dass sich bei uns ein ehemaliger Prüfer als Vorstand rein setzt, der uns stolz verkündet, dass er die Kunden raus hauen muss, die er zu Risikoklasse-Krediten erklären musste, weil er damit leichtes Spiel hatte Manfred Heger auszuhebeln, nach dem der die Bank unter Hilfestellung der Verbandsprüfer in die ausweglose Situation manövrieren konnte? 50 Millionen € latente, höchst ausfallgefährdete Kredite haben die Prüfer Herzog und Grothoff aufsummiert, was zum 31. Dezember 2004 aufgelaufen war. Davon was wissen, dass will Herr Herzog allerdings nicht. Bloß wie die Zahl dann zustande kommt, das kann er uns dann sicher auch nicht erklären. Die höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kredite hat er als Prüfer alle begleitet, bis er meinte, es sei der rechte Augenblick gekommen, selbst umzusatteln und aufzusteigen in den höchst lukrativen Vorstandsjob, wo ihm seine Freunde und Exkollegen vom Verband nie was antun würden, was sie ja beim Forderungsverzicht von 432.000 € auch bewiesen haben, wo die Nachfolgeprüfer ja Johannes Herzog überprüfen mussten und auch ein Statement in Form eines Krediteinzelprüfungsberichtes in den Prüfungsbericht heften mussten.

Was hat man doch für ein unsauberes Spiel getrieben, als man Manfred Heger mit den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag ziehen hat lassen, mit größter Sicherheit geschrieben in der Verbandszentrale in München und mitgebracht vom ambitionierten Prüfer. Wie man mit und nach der ersten Versammlung im Oktober 2004 trotz der unglaublichen Prüfungsfeststellungen die Zeit noch mal verstreichen ließ und Manfred Heger erst ein Jahr später mit dem Regress für Flex und der Sloweniensache belangen wollte. Bitte nicht wegen des Imageschadens und für die 300 Seiten Überziehungen im Monat, da hat auch kein anderer Schuld von all denen, die nie hin geschaut haben, auch nicht ob Manfred auch noch die Bilanzen des Kunden in die Bankdaten falsch übertragen hat. Anscheinend bestand die VR-Bank Marktredwitz nur aus Manfred Heger und sonst keinen weiteren anderen anwesenden 190 Personen, zwei Vorständen, an die zehn Aufsichtsräte, oder wie viel Prüfer um Grothoff und Herzog saßen noch tatenlos herum bei den Unsummen an Prüfungskosten an den Genossenschaftsverband? Prüfer die wie in Nürnberg geschildert doch im ganzen Land über das Schicksal von Banken, Vorständen entscheiden, in dem sie die Bewertungsmaßstäbe wie mit dem Lineal rauf und runter schieben, damit hinten die Risikosituationen der Banken aufscheinen, wie man es braucht. Prüfer, wie Johannes Herzog, beste Musterprüfer, die damit über das Schicksal der Kunden entscheiden, mit denen sie nie zusammentreffen würden und denen Sie auf den Gängen der Amtsgerichte bei den Zwangsversteigerungen nie begegnen würden. Außer, sie werden Vorstand bei den Banken und müssen die selbst festgestellten Ausfallkredite wieder ausbügeln. Aber für den Posten, da nimmt selbst ein Herr Herzog dieses schwere Brot auf sich.

Um den zukünftigen Job aber nicht zu erschweren, musste man dringend das Eigenkapital der Bank in den Berechnungsrelationen zum Höchst- und Großkredit oben halten und durfte festgestellte Wertberichtigungen nicht mit den Rücklagen verrechnen müssen. Damit man die Feststellungen aber in den Bericht bringt, braucht man die Brücke, die zwar mit den Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzes nicht vereinbar ist, dass man mindestens im Lagebericht schreiben lässt, dass man die Einzelwertberichtigungen aus dem Ertrag nicht mehr buchen konnte, was heißt, bitte, den tatsächlich aufgetretenen Verlust, den wollten wir dann doch nicht ausweisen. Warum soll man als Prüfer auch immer korrekt sein, wenn man den Mitgliedern bei der Fusion über ein absolut blank sauberes Verschmelzungsgutachten die nicht vertretbare Risikosituation verschweigt. So darf dann auch der Verbandsprüfer bei der Fusionsversammlung im Jahr 2001 den Jahresverlust und die dadurch notwendige Rücklagenentnahme von Heger gar nicht nennen, womit man die Bilanzzustimmung der Vertreter in Marktredwitz mit einem falschen Gewinnverwendungsbeschluss und somit gesetzeswidrig, krönte.

Als Manfred Heger mit dem Team des Herrn Hofmann nicht mehr klar zu kommen sein schien, da musste man jemand mit weniger Skrupel ins Fichtelgebirge schicken, das überall bekannte Prüferzwillingspaar Herzog und Grothoff. Neben der Acredobank hatte man also Marktredwitz zu prüfen. Nur wurde geprüft, wenn Dr. Nickl am 30. Juni 2005 erklärte, dass Manfred Heger für jede Überziehung selbst zuständig und verantwortlich war, monatlich 300 Seiten? Wurde geprüft, wenn man die Unterschriften von Wolf und Krämer am Ende der Listen sah und keine Maßnahmen dagegen bei der Bank eingeleitet wurden? Wurde geprüft, wenn Manfred Heger bei Flex die Zahlen manipulieren konnte? Wurde geprüft, wenn der über jedes einzelne Kreditengagement edv-gestützte Risikobericht dieser drei Vorstände an die Aufsichtsräte nicht den Tatsachen entsprach? Wurde geprüft, wenn nicht für eine nach dem Gesetz vorgeschriebene Organisation gesorgt wurde, sondern laut Manfred Heger der Revisionsdirektor drei Jahre Schonfrist nach der Fusion zugesagt hatte?

Aber den Kreditbolzen hatte doch nicht nur Manfred Heger zu verantworten. Wenn man verfolgte was Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht alles von sich gab, dann hätte jeder Lehrling seinen Kaufmannsgesellenbrief zurückgegeben, was man ihm in der Berufsschule alles beibrachte. Die Prüfer hatten Reinhold Wolf anscheinend schon angewiesen, ja kein weiteres Geld mehr auszubezahlen. Sicherheiten kamen sowie so nur von Verwandten und um die Kreditsumme niedriger erscheinen zu lassen, vor dem Revisionsstichtag auch noch von um den Arbeitsplatz besorgten Mitarbeitern der finanzierten Firma und Reinhold konnte angeblich am Samstag zur Unterschrift laden, wenn viermal 45.000 € über Revisionsstichtag und Bilanzstichtag zu transportieren wären und dann sicher wieder zurück gebucht würden, wie man es denn unterschriftswilligen Helfern versprach.

Doch Reinhold Wolf sollte nicht das Schicksal von Manfred Heger teilen. Er und der immer bereite Kontrollvorstand Karl Krämer wurden für Johannes Herzog noch gebraucht, um die 30 Bewerber fernzuhalten und nur ihm die Möglichkeit des Vorstandjobs offen zu halten. Die Erklärung, dass Karl Krämer unfähig sei, kam dann mit zweijähriger Verspätung, wo man dann den Notvorstand Werner Schelter ins Boot nahm und somit war die Karriere Johannes Herzog durchgängig geplant auch so erfüllt. Geldwäscheverstöße von Reinhold Wolf durfte man natürlich nicht im Sinne des Geldwäschegesetzes melden, der durfte daher als tief verwurzelt und treuer Weggefährte im Rosenthaltheater einen rauschenden Abschied feiern, obwohl er nach Manfred Heger als Vorstand einen zweiten Fußballverein auch noch an den Rand des Ruins geführt hatte, mit seinen Konzertveranstaltungen.

Um die Entlastungen für die Vorstände von Regressen zu bekommen, da war man sich nicht zu fein, dem Publikum Vertreterversammlung am 30.06.2005 zu erklären, der Aufsichtsrat dürfe erst ab der Großkreditgrenze nach dem KWG kontrollieren, obwohl das Genossenschaftsgesetz genau die Geschäftsführerkontrolle vorschreibt und kein Blatt dem Aufsichtsrat vorenthalten werden darf. Aber man musste den Schaden auch noch um 3 Millionen runter reden, damit Johannes Herzog nicht sofort mit den Regressforderungen gegen seinen Vorgänger starten müsse, wo ja auch sicher seine eigene Person und die seiner Prüferkollegen zur Sprache gekommen wären und Manfred Heger in den Sinn kommen hätte können auch noch andere Geschichten preis zu geben. Nicht anders war es dann zwei Jahre später mit dem Regress zum Goldmärchen vor der Vertreterversammlung.

Wie sollte man als Prüfer vor diesem Hintergrund dann auch die anderen Felder genau unter die Lupe nehmen? Man muss sich fragen, ob die Herren bei ihrer Daueranwesenheit und den vereinnahmten Gebühren dafür im oberen Stockwerk Tagesbetten hatten, denn Sachen wie die Geldtransfers in der BMW-Affäre haben sie auch nicht gesehen. Oder doch, weil Herr Herzog dem Mann ja als Prüfer schon die Konsequenzen androhte, während er selbst nur Revisor war. Wie muss man das sonst verstehen? Hat Herr Herzog also als Prüfer schon gewusst, was seine nächste Station ist, kein Prüferauftrag bei einer anderen Genossenschaftsbank, sondern gut geplanter Übernahmeauftrag als Vorstand in Marktredwitz, mit damit zusammenhängendem Verstoß gegen die Revisionsordnung mit den Interessenskonflikten in der Wirtschaftprüferordnung?

Warum wollte Johannes Herzog auch allem nicht nach gehen was im Raum stand, dem Prozess um die Stichtagsverzinsung, wo doch ein Vorstand und auch die Aufsichtsräte bei jeder Prüfung eine Erklärung abzugeben hat, welche laufenden Prozesse, oder anstehende Prozessrisiken vorhanden sind? Wie kommt es, dass sich Johannes Herzog später gegen Ansprüche aus dem Gewerbebereich wehrte, dass man da noch keinen Prozess verloren hätte, obwohl der Wunsiedeler Kreis hier genau so einen Prozess eines Gewerbetreibenden mit dem Urteil gegen die Bank aufgezeigt hat. Wieso hat er es verleugnet, dass die Bank über viele Jahre die EDV-Einstellungen so manipulierte, dass man im Zahlungsverkehr versuchte fast an jedem Umsatz unerlaubte Zinseinnahmen oder Zinseinsparungen zu erzielen und sich auch bei manuellen Einzelbuchungen der Wertstellungsverschiebungen zu Lasten der Kunden bediente? Wieso verleugnet er heute die Situation, dass man bei den Sparverträgen mit Bonus unerlaubt an der Schraube der Grundverzinsung gedreht haben dürfte?

Wieso hat er sich geweigert selbst Nachforschungen, oder Aufklärung zum Verbleib der Maschinen aus Wunsiedel zu betreiben? Wer weiß noch mehr, mir fällt nun zu der späten Stunde leider nichts mehr ein. Aber es dürfte doch genug sein. Vielleicht sogar genug für den Staatsanwalt, wenn der doch mit dem Forderungsverzicht von den 432.000 € beginnen wolle, wo Herr Herzog zusammen mit Reinhold Wolf den Frischling Heidel und den Notvorstand Schelter als zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden gleich mit eingebunden hat. Ob der Exrevisor noch ruhig schläft, oder ob es ihm gar schlimmer geht als manchem Genossenschaftsbankvorstand, den man vorher auf der anderen Seite in die Zwickmühle gebracht hat? Geplante Rettungsversuche mit dem Verkauf der Ostfilialen und der faden Beigabe von Risikokrediten in die Hände wahrscheinlich der BAG Hamm und die vorbereitete Wahl eines Rudolf Limmer aus dem Haus R & P zum Aufsichtsrat scheinen nach der Aufklärungsarbeit des Wunsiedeler Kreises den Imagebarometer des Herr Herzog nicht nach oben sondern noch weiter in den Keller zu katapultieren.

   

Nr. 3635

Wissender

24. Juli 2008, 22:19 Uhr

Betreff: Manfred Heger und Peter Träger gemeinsam im Aufsichtsrat der Wun elektro GmbH

Man trifft sich im Leben mindestens zweimal. So auch Manfred Heger, im August 2004 unfreiwillig ausgeschiedener Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz, gegen den die Bank laut der Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 Schadensersatzansprüche stellen will und gegen den die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlichen Kreditengagements bei der Bank ermittelt und der Aufsichtsrat der Bank, Steuerberater Peter Träger, Kreditausschussvorsitzender des Aufsichtsrates und mitverantwortlich, dass die Ansprüche gegen Manfred Heger auch tatsächlich gestellt werden. Sie sind nun beide Aufsichtsrat (Finanzen) bei der Wun elektro GmbH, oder sind sie beide Teilhaber?

Wir wünschen zur morgigen geheimen Einweihungsfeier viel Spaß, möglichst viel Kaviar und Champagner und gute Gespräche, vor allem wie man das Thema VR-Bank gut vertuscht vom Tisch bekommen kann.

   

Nr. 3634

Aus Selb

24. Juli 2008, 18:26 Uhr

Betreff: Warum braucht man den Limmer im Aufsichtsrat

Warum braucht man den Limmer im Aufsichtsrat? Die anderen gehen doch auch kaum zur Sitzung. Nochmal ein Betonkopf der nichts bewegt und auf der alten Schiene weiter macht. 100 Tagefrist, Sie können sich hier über alles informieren was bisher gelaufen ist unter dem Diktat Herzog. Und wenn Sie es nicht selbst überprüfen, dann sind Sie mit drin. So hab ich es irgendwo gelesen, als man den Gesetzeskommentar hier mal durchlesen konnte. Die Vorschriften von § 34 Genossenschaftsgesetz gelten auch für die Aufsichtsräte nach § 41, also Schadensersatzpflicht und Beweisumkehrlast. Untätig heißt Verantwortung für sein Handeln tragen.

   

Nr. 3633

Aus der Organistion

24. Juli 2008, 18:07 Uhr

Betreff: Immer wieder diese Achse beim Genossenschaftsverband

Auch in dem letzten Eintrag sieht man im Verschmelzungsgutachten, es ist beim Genossenschaftsverband immer wieder die Achse Frankenberger - Gschrey - Eberle - Hilkenbach bis zu den Prüfern Herzog und Grothoff. Es zieht sich hin von den zwei Vorständen über die Leiter im Innendienst bei der Prüfung bis runter zu den einzelnen Prüfern. Wo hängen diese Leute direkt mit der VR-Bank? Warum die Bilanzbestätigungsvermerke und die nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen? Warum Vermittlung im so schwierigen Feld von US-Immobilienfonds nicht über die DG- oder DZ-Bank sondern über eine Darmstädter Gesellschaft?

   

Nr. 3632

Aus dem Steuerbereich

24. Juli 2008, 17:41 Uhr

Betreff: Prüfer dann Vorstand - unmöglich

Man kann es wirklich nicht glauben, wie der Genossenschaftsverband seine Machtmöglichkeiten missbraucht. Wie sinnlos muss eine gesetzliche vorgeschrieben Kontrolle einer Bank sein, wenn der Prüfer sich hinterher seine Arbeit als Vorstand vorbereiten kann. Was soll er sich für Auflagen und Vorschriften selbst für die Zukunft rein schreiben. In den Lageberichten zu den Jahressabschlüssen, die wir hier ausgebreitet bekommen haben, hat er als Prüfer sein Drama rein geschrieben. Denn mit dem Jahr 2002 und damit dem Abschluss 2001 dürfte er hier angetreten sein. Und so beginnen die Lageberichtsvermerke (= Link) im Jahr 2001 damit, dass man nach dem man den Mitglieder im Fusionsgutachten von 2001 (= Link) alles zur Risikolage verschwiegen hatte von nicht vertretbaren latenten Risiken schrieb, dass es Jahr für Jahr hieß, die problemhaften Engagements sind im Berichtsjahr stark angestiegen, unter den Augen der Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff, so hieß doch der Kollege, der dann auch im Jahr 2005 behauptete, der Aufsichtsrat hätte dies erst ab der Großkreditgrenze von knapp über 3 Millionen € kontrollieren können. Zwei Prüfer die nicht fähig waren bei dem Flexfall die Einhaltung der Vorschriften zu § 18 KWG zu überwachen und wo man die Mitglieder belogen hat, dass der Schaden für die Bank daraus 2 Mio. Mark anstatt 5 Mio. war.

Als dann der Prüfer zum Vorstand wurde, dann hat man die Kunden damit gestraft, in dem man berichtete, dass man innerhalb von wenigen Jahren 144 Mio. € an Krediten abbaute und diese Kunden auch noch beleidigte, sie seien der Abschaum der VR-Bank gewesen, immerhin 37 % aller Kredite, was Interessant (= Link) auf der Startseite deutlich unterstreicht und Teile davon hat man nun an die Heuschrecken im Genossenschaftsbereich abgegeben, das war der eigentliche Grund und die Abgabe der Vogtlandfilialen nur der Vorwand, das dürfte den Tatsachen entsprechen.

Es ist berechtigt zu fragen, hat der Aufsichtsratsvorsitzende Schelter nun die Courage auf die Fragen in Eintrag Nr. 3613 und Eintrag Nr. 3614 zu antworten, oder hat er es nicht. Die ganze Situation hier in Marktredwitz bei der VR-Bank muss an alle politischen Parteien gemeldet werden, einschließlich dieses Briefes an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Hier wurden gegenseitige Vernetzungen installiert, die uns allen schaden. Wenn ich höre, dass meine Klienten von den Prüfern als latent gefährdet eingestuft werden, wie es Herr Herzog anscheinend mit der Kirchenbank in Nürnberg praktiziert hat, nur damit man die Fusionen im genossenschaftlichen Kreditsektor nach den Wünschen der Verbände hin kriegt, dann kommt bei mir die Galle hoch. Da wird volkswirtschaftlicher Schaden für Machtspielchen in Kauf genommen, ganz zu schweigen von den Schicksalen die dahinter stecken. Ich hoffe die Politiker im Land und im Bund sehen die Gefahr.

Die Diskussion mit der Politikverdrossenheit, die wird durch solche Dinge nur noch angeheizt. Dürfen sich die Kreditkunden bei der VR-Bank Marktredwitz oder der Acredobank in Nürnberg als verheizt, verraten und im Stich gelassen fühlen? Erst Prüfer bei einer Bank und dann sofort Vorstand, das dürfte es sonst nirgends geben, nur da wo möglichst viel Dreck zugeschüttet werden muss und der Prüfungsverband seine Hände bis zur Schulter mit im Schlamassel hat, aber leider hat er die Hände hier auch ans Ruder gebracht, indem man den angeblich Musterprüfer inthronisierte. Hier scheint von draußen diktiert worden zu sein wer denn Nachfolger von Manfred Heger zu sein hätte, mit dem Kuhhandel, dass man in München, den genossenschaftsrechtlich untersagten Dienstaufhebungsvertrag, so kann man es ja wohl nennen, geschrieben hat und Herzog und Grothoff Horst Pausch die Hand bei der Unterschrift geführt haben dürften. Das muss wieder umgekehrt werden. Bei jedem Detail über das man nachdenkt kochst in einem. Denn damit hat Johannes Herzog Manfred Heger Millionen geschenkt, nur um selbst Ruhe zu bekommen, wenn er antritt um selbst seine Mitschuld nicht offen legen zu müssen anhand der sonst beispielweise nirgends möglichen Überziehungsbehandlung in der ganzen Bank und so ist im Kopf dieses Prüferleins, 432.000 € unberechtigter Forderungsverzicht sind nur Peanuts zu den Problemen, die man über die Prüfungsberichte zwar festgestellt hatte, aber immer vor sich herschob.

   

Nr. 3631

NIEMAND

24. Juli 2008, 15:13 Uhr

Betreff: Hört Hört

WER WIND SAET WIRD STURM ERNTEN

   

Nr. 3630

WiPrüfer

24. Juli 2008, 13:39 Uhr

Betreff: Wirtschaftsministerium von Bayern anschreiben

Das mit dem Übergang vom Prüferdienst in den Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz durch Revisor Johannes Herzog und die Angelegenheit mit dem Notvorstand im Jahr 2006, wo man den Mitgliedern auch gesagt hat, der ist bis April im Amt und dann ist er klamm heimlich früher wieder ausgescheiden, all diese Dinge und warum seine Firma nicht als Organkredit in der Bilanz auftaucht, dass alles, da würde ich eine Anfrage bezüglich einer Stellungnahme beim bayerischen Wirtschafts-, oder Finanzministerum starten.

   

Nr. 3629

Margit

24. Juli 2008, 09:56 Uhr

Betreff: Aus Gründen des Takts, oder takt- und skrupellos?

Was hat dieser Johannes Herzog mit seiner Musterrede vor zwei Jahren auf der Vertreterversammlung vom Leder gezogen. Es gibt nur eine Erkenntnis daraus, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Und wer seine eigenen Versprechen nicht mehr kennt, darf man den einen Lügner nennen, wer nicht einmal darauf eingeht, wenn man ihm diese Seiten mit Rede & Co. (= Link) vorlegt und verlangt, dass er aus heutiger Sicht dazu Stellung nimmt, nachdem er uns über die Vertreter damals nur einseifen wollte und er glaubte wir würden in ihm den Heilsbringer sehen, als den er sich bei uns darstellen wollte. Wie tief er aber mit den Ursachen dabei zusammen hängt, das hat er zu diesem Zeitpunkt geglaubt, dass werden wir nie erfahren, da hätte er selbst die Hände drauf.

Es ist unglaublich, dass ein Prüfer seine Unschuld beteuert. Aus Gründen des Takts hat man uns die Sauereien vorenthalten. Doch eine Genossenschaft und ein Verein sind wahrscheinlich ausschießlich in einer wirtschaftlichen Ausrichtung grundsätzlich getrennt. Die Vorstände sind die Erfüllungsgehilfen der Mitglieder. Wenn die Mitglieder, die Basis nicht informiert wird, dann stinkt es oben. Der Fisch stinkt vom Kopf, aber es heißt die VR-Bank Marktredwitz und dass sind wir alle. Und so musste Herr Herzog eine unsinnige Aktion starten um den Namen zu tilgen, der ihm so makelhaft anlastet. Er hätte uns gar kein besseres Beispiel liefern können, als nur für diese Namensänderung eine außerordentlichen Versammlung einzuberufen. Die Info zur Filialübertragung war doch im Grunde auch wieder falsch (gelogen ?) weil die Übertragung der Problemkredite, wie man Sie dann im Schlussvermerk im Lagebericht (= Link) geschrieben hat, aber das nirgends erklärt hat, zeigt doch, dass man uns damit die verschwiegene Sanierung durch den Genossenschaftsverbund verkaufen wollte, uns aber aus Gründen des Taktes und zwar der taktischen Geplänkel des Herrn Herzog, das vorenthielt.

Dieser Herr Vorstand heute, der ist so unglaubwürdig wie nur irgendwas. Aus Gründen des Takts verschweigt man uns, dass man mit der Waldeslust 432.000 € verschenkt hat, dass man mit R & P handelseinig werden will auf gerichtlich betriebene Forderungen in höherem sechsstelligem Bereich zu verzichten, obwohl man den Vertretern nach der Vertreterversammlung vom Jahr 2005 da noch Rede und Antwort schuldig ist, aus Gründen des Taktes hat man uns verschwiegen wie das war und warum keiner die Bewegungen sehen wollte, warum die „Die Spur des Geldes (= Link) nach Lichtenstein“ über die Zweigstelle der VR-Bank in Oberfranken geführt hat und der heutige Vorstand als Revisor dem Mann während der Prüfungszeit ankündigte ihn als Vorstand später zu kündigen, aber eben erst dann und nicht vorher mit Revisionsmitteln einzugreifen gewillt war.

Aus Gründen des Takts verschweigt uns Herr Herzog beharrlich, warum er Manfred Heger entgegen dem Genossenschaftsgesetz mit dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder des Genossenschaftsverbandes versorgen musste und warum ausgerechnet er Wolf und Krämer an seiner Seite brauchte, obwohl schon über das Protokoll zur Vertreterversammlung 2004 (= Link) die Unfähigkeit aller und die Mitverantwortung aller geradezu herausschreit?

Ist es nicht ein Beweis der Taktlosigkeit dieses ehemaligen Prüfers, der Skrupellosigkeit auf den Vorstandsstuhl zu kommen, wenn man Karl Krämer im Jahr 2006 in die Wüste schickte, weil man laut Vertreterversammlung 2006 (= Link), Seite 6 des Protokolls, nun plötzlich Verfehlungen im Bereich des Vorstandes entdeckt haben wollte, die eine Zusammenarbeit mit ihm ausschließen würden. Herr Herzog hat mit Karl Krämer schon noch zusammen gearbeitet, obwohl die Organisation der Bank in dem sein Ressort viel, die es ja nicht gab, obwohl die Risikokredit naturgemäß von den Markt- und Vertriebsvorständen in die Verantwortung des Kontrollvorstandes (Krämer und Kontrolle, was für ein Widerspruch) wandern müssen. Wer Anfang März in Hof beim Landgericht war, so wird berichtet, konnte sich nur die Augen reiben, was dieser Bettelmann von sich gab, wie er überhaupt Vorstand sein konnte. So war nun Reinhold Wolf der Goldmärchenmann der Letzte, der den früheren Prüfer als Glückfall für die Bank bezeichnen konnte.

Aber dieser Glücksfall Herzog für die Bank verschweigt uns noch viel andere Dinge, nicht aus Gründen des Takts, sondern aus Gründen seiner Taktik und seiner persönlichen Interessen, warum z.B. diese angeschlagenen Bank hier am oberen Zipfel von Bayern und Franken US-Immobilienfonds am Genossenschaftsverbund vorbei vertrieb, wo man doch den Kunden gegenüber die Pflicht hat solche Geldgeschäfte auch vom Grunde her zu überprüfen, was ja sonst Aufgabe eines Zentralinstitutes sein muss. So wie der Zahlungsverkehr der Zweigstelle Pechbrunn nach Lichtenstein von Johannes Herzog und Kollegen gesehen werden musste, denn das gehört auch zur Geldwäscheprüfung, so musste Herr Herzog alle bankinternen Verrechnungskonten gesehen haben, wo man bei dieser Bank entgegen den Vorschriften des Steuergrundgesetzes, der Abgabenordnung, vielleicht auch noch alles Mögliche und Unmögliche drüber buchte, wie vielleicht Unsummen für die US-Fondsgesellschaft mit Sitz in Darmstadt.

Die Staatsanwaltschaft dürfte keine Eile haben in Ruhe nach zu schauen. Für uns Kunden und Mitglieder ist es dabei aus Geduldsgründen nicht nachvollziehbar, aber es ist logisch, die werden doch nicht die Arbeit der Revision nach machen, die man seit vielen Jahren und mit langen Perioden von Herzog und Grothoff als nicht vorhanden bezeichnen muss. Wenn die Ermittlungsbeamten Johannes noch ein bisschen an der langen Leine führen, dann könnte es doch von denen Taktik sein, dass sie da mehr erfahren, als wenn man Johannes Herzog in die Ecke und damit in den Schmollwinkel stellt. Als Genossenschaftsmitglieder ist es für uns nur unerträglich, dass uns ein solcher Mann an der Spitze steht, als unser erster Vertreter und in unserem Namen.

   

Nr. 3628

Aus der Praxis

24. Juli 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Zu den Prüfungsberichten

In den Prüfungsberichten werden die Risikokredit klassifiziert und aufsummiert um die Risikolage für die Bank im Gesamten in Zahlen zu fassen. Über die Einführung des § 25a KWG besteht hier seit Jahren auch mit der Möglichkeit das Rating edv-technisch zu erfassen für die Banken die Verpflichtung zu Risikoberichten. So steht dazu im Versammlungsprotokoll der VR-Bank vom 14.10.2004, Vorstand hat den Aufsichtsrat über die Risikolage falsch informiert, also über getürkte Risikoklassifizierungen in der EDV und somit bestand wahrscheinlich nicht nur im Fall Flex bewusste Manipulation, sondern in wahrscheinlich vielen anderen Fällen auch. Die Bezeichnung Vorstand bedeutet hier sicher, dass dies nicht alleine von Manfred Heger ausgehen konnte, es musste unter Wissen und Mitwirkung aller Vorstände erfolgt sein und wie immer unter Duldung der Prüfer, denn die mussten das erkennen.

So gibt es in den Prüfungsberichten, und der gesamte Jahresabschluss ist ein Teil des Prüfungsberichtes, obwohl die Bank und die Vorstände dafür verantwortlich sind, von Jahr zu Jahr fortschreibend vergleichbare Aufstellungen zur Risikosituation der Bank. So dürfte es mit Sicherheit stimmen, dass die bekannt gegebenen Werte in der Folie im Jahr 2006, wo man das ausfallgefährdete Kreditportfolio dann in Zahlen vorstellte, Berichtsbestandteil waren.

Aber Grundlage dieser Zusammenfassungen sind wieder die Einzelprüfungen. Ab einer nennenswerte Betragsgröße fließen alle erkannten Risikokredite einzeln in den Prüfungsbericht und sind somit Einzelnen und sehr tief geprüft. Das ist eine der Ursachen der unglaublichen Prüfungskosten bei der VR-Bank Marktredwitz. Somit muss im Vergleich jedes Jahr auch eine Veränderung der Bewertung und Einschätzung dieser Kredite im Einzelnen durch die Prüfer im Bericht enthalten sein. Jeder verantwortlich beteiligte Prüfer, jeder Vorstand und jeder Aufsichtsrat kennt jeden Einzelkredit, weil der Inhalt laufend besprochen wird und dem Aufsichtsrat in der Prüfungsschlusssitzung bekannt gegeben wird. Dass Herr Herzog davon nicht wissen will, da erlaube ich mir, ihn der Lüge zu bezichtigen.

Spannend ist für mich in dem Fall die Sache bei der Acredobank schon, wie die Prüfer es also in den Einzelkrediten darstellten, dass man zuerst die Notwendigkeit von Einzelwertberichtigung gesehen hatte und dann plötzlich nicht mehr. Nur weil die Bank nicht mehr mit der VR-Bank Nürnberg fusionieren wollte, dass kann ja nach dem HGB keine Auswirkung auf den Einzelkredit haben. Das ist jedoch ein Paradebeispiel, wie man als Prüfungsverband bereit ist ganze Regionen mit deren Firmenkunden und auch Privatleuten mit allen negativen Auswirkungen bei den Kunden selber in Gefahr zu bringen, um die internen Machtspielchen zu betreiben. Wenn man dann die bereitwillig handelnden Prüfer, wie Herzog und Grothoff als Musterprüfer bezeichnet, dann muss man doch schnell dafür sorgen, dass solche Musterprüfer aus dem System ausgeschlossen werden und nicht an gefährdedster Stelle zum Vorstand befördert werden. Da kann man auch nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft hier auch das Augenmaß des Allgemeinbürgers übernimmt und das alles als Schweinerei betrachtet.

   

Nr. 3627

Genossenschaftler

23. Juli 2008, 23:56 Uhr

Betreff: Hochinteressante Sachen

Das mit der Acredobank war ja schon lange im Raum gestanden. Der Wunsiedeler Kreis soll ja als Berater der Vertreter gefragt gewesen sein. Wenn der Verband 100 % Zustimmung kriegt, dann jubelt man, kommt aber meist nicht vor, auch wenn man die Fusionen nach allen Regeln der Kunst durchpeitscht. Vielleicht darf man das Fusionsgutachten der Acredobank hier mal bewundern und dem Wohlgefälligkeitsgutachten vom April 2001 in Marktredwitz und Arzberg gegenüber stellen. Dort hat der Verband auf niemand mehr Einfluss, wenn da solche Dinge bekannt gemacht werden.

Und bei der Acredobank, da kann man die Staatsanwaltschaft auch nur auf die Prüfungsberichte von damals hinweisen. So wie die Anlage zur Risikolage am 29.06.2006 bei der VR-Bank Marktredwitz zurück ab dem Jahr 2003 die von den Prüfern in den Berichten zusammen gestellten Werte aufzeigt, so ist es auch bei der Acredobank. Dort wird es von Jahr zu Jahr auch in Veränderungswerten enthalten sein, wie die von den Prüfern angeblich neutral ermittelten Einzelwertberichtigungen zusammen mit der latent gefährdeten Risikoklasse nicht von einer neutralen Bewertung abhängig gewesen sein dürfte, sondern von der Interessenslage des Genossenschaftsverbandes. Es dürfte von einer erträglichen Situation in eine Gesamtrisikosituation geprüft worden sein und dann am Ende, als man als Verband die Fusion nach Kassel verhindern wollte und sogar mit Hilkenbach bei der Versammlung auftrat, wieder andere Bewertungsmaßstäbe ansetzte und die festgestellten Einzelwertberichtigungen wieder kräftig zurück nahm. Die Prüfungsberichte sind sicher auch gut verwahrt, aber die sind sicher immer zu Geschäftszeiten für die Staatanwälte einsehbar und nicht panzerfest verschlossen und die Sekretärin wird nicht mit dem Schlüssel in Urlaub geschickt.

   

Nr. 3626

Aus dem inneren Kreis

23. Juli 2008, 21:48 Uhr

Betreff: Strafantrag zum Forderungserlass erneuern

Liebe Freunde, wenn man bedenkt wie man bei der VR-Bank Marktredwitz das Geld verschleudert hat. Wie man damit nach den faulen Abrechnungsmethoden, die den genossenschaftlichen Prüfern alle bekannt waren, die sie mit jeder Darlehensauszahlung bei jedem Kreditfall mit der Vorvalutierung bei jeder Buchung aus den Konten schonungslos aufgezeigt bekommen haben hat man zuerst quer Beet alle Kunden auf diese schlimme Art und Weise abgegrast und Leute wie Johannes Herzog, die im gesetzlichen Auftrag tätig waren, haben nichts dagegen unternommen, weil sie im Verband daran mitverdient haben.

Und so hat man Konsorten wie Heger, Wolf und Krämer die Möglichkeit einer Milliarden-DM-Bank in die Hand gegeben und zugelassen, dass keine gesetzlich nach § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) geforderte Organisation aufgestellt worden ist. Johannes Herzog hätte das nach seinen Prüferpflichten bereits am ersten Tag tun müssen, wenn die Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmen bestanden hat. Im Gegenteil dazu hat man Hunderte oder Tausende von Kunden mit dieser ungeordneten Bank ins Verderben rennen lassen. Pfui Teufel vor diesem Prüfer, der uns zuerst mit Kleingeld zuließ, dass man jeden übervorteilte, den man nur erreichen konnte, und dann ganze Betriebe und Familien und Existenzen vernichtete mit dem Kreditgeschäft nach Tageslaune der Vorstände und der willfährigen Prüfer.

Darum müssen wir die Strafanträge gegen diesen Mann, Johannes Herzog, wie hier beispielhaft in Eintrag Nr. 3715 zu dem skandalösen Forderungsnachlass von 432.000 € immer und immer wieder der Staatsanwaltschaft zusenden, bis wir endlich Ergebnisse hören, entweder von der Bank oder von einem Richter. Da sieht man auch den Charakter dieses Herren, dass der nicht nur bereit ist sämtliche Kunden zu schädigen um daraus Nutzen zu ziehen, sondern auch neue Vorstandskollegen und Aufsichtsräte nötigt in schwer verdächtige Untreuetatbestände mitzuwirken.

   

Nr. 3625

Manfred

23. Juli 2008, 21:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog war an der Prüfung der Acredobank beteiligt

Wie Johannes Herzog als Prüfer nach Marktredwitz gekommen ist, hat er parallel die Acredobank Nürnberg eG, eine überregionale Kirchenbank, geprüft. Diese Bank sollte nach dem Willen des Genossenschaftsverbandes Bayern, dem sie angehörte, zur örtlichen VR-Bank Nürnberg hinzu fusioniert werden. Prüfer Herzog und Kollegen stellten in den Jahren 2003 und 2004 hohe Einzelwertberichtigungen fest. Übrigens fast übereinstimmend in den Jahren, in denen man die in Marktredwitz festgestellten Einzelwertberichtigungen angeblich nicht mehr einbuchen konnte. Damit sollte die Fusion in Nürnberg nachdrücklich unterstützt werden.

Als der hier doch unabhängige Aufsichtsrat, der Kirchenrat, dieses Spielchen durchschaute, schaute man sich noch nach einem anderen Fusionspartner um und man fand ihn schließlich auch in der Evangelischen Kreditgenossenschaft in Kassel und fusioniert letztendlich mit einstimmigem Beschluss mit dieser (hierzu ein Bericht (= Link)).

Da dadurch aber die Bank aus dem Bereich Bayern abzuwandern drohte, versuchte man das Ruder wieder herumzureißen und die Bank zumindest für Bayern eigenständig zu erhalten. Johannes Herzog und Kollegen lösten unverzüglich die Hälfte der Einzelwertberichtigungen wieder auf. Für was so ein Musterprüfer mit Aussicht auf eine Vorstandsamt doch alles gut ist. Doch der Zug war abgefahren. Wie bereit doch manche Prüfer sind mit dem Vermögen der Genossenschaftsmitglieder zu jonglieren. Wenn man da im letzten Eintrag auf den Prüfereid angestoßen wird, dann geht es einem wie den Ärzten im Radsport, die trotz Eid des Hippokrates aus Gewinnsucht die Gesundheit und manchmal das Leben der Sportler aufs Spiel setzen. Im Zusammenhang mit der Angelegenheit in Marktredwitz, darf man das der Staatsanwaltschaft schon auch miteilen, wie Herr Herzog damals in Nürnberg den Umgang mit den gesetzlichen Bewertungsvorschriften pflegte und wie das mit Bilanztestaten des Genossenschaftsverbandes ist und was das im Zusammenspiel wert ist.

Wenn diese Behauptungen nun falsch sein sollten, so wird Herr Herzog aufgefordert dies auf dem Klageweg gegenüber dem Webmaster des Wunsiedeler Kreises klar stellen zu lassen, das wird er sich aber wahrscheinlich nicht trauen, denn schließlich gibt es ja Unterlagen und Belege dazu. Hier an dieser Stelle werden wir dazu immer wieder über den Stand berichten.

   

Nr. 3624

Aus dem Steuerfach

23. Juli 2008, 21:00 Uhr

Betreff: Die machen ja unserer Berufsstand schlecht

Nur mit Kopfschütteln verfolge ich was da bei unserer VR-Bank abläuft und vor allem wie es da mit Rückendeckung des Genossenschaftsverband abgeht. Das ist schon mehr als nur Rückendeckung, dass ist schon Einmischung und aktive Beteiligung. Wer hat denn da den Wirtschaftsprüfereid abgegeben, wenn die Prüfer Grothoff und Herzog bei uns festgestellt haben, dass Wertberichtigungen gebildet werden müssten, dann ist es unmöglich den Forderungsstand nach dem Bestand zu bilanzieren. Hier könnten Millionen verschoben worden sein und der Verbandsvorstand hat das Bilanztestat dazu unterschrieben. Ein nicht nachvollziehbarer Vorgang, der klar gegen die Bilanzierungsrichtlinien verstößt.

Wie kann man es sich als Verbandsrevisor erlauben gegen den gesetzlichen Prüfungsauftrag nach dem Genossenschaftsgesetz, dem Kreditwesengesetz und dem Handelgesetz in dieser Art und Weise zu verstoßen und damit selbstverständlich auch der Wirtschaftsprüferordnung. So wie zuerst die Sache mit der Stichtagsverzinsung in den Bilanzen verschwiegen wurde, so fehlt bis heute eine Risikorückstellung für den noch laufenden Prozess um die Wertstellungen im KK und in dem Zusammenhang soll bei dem Abtransport der maschinen in Wunsiedel so geschlampt worden sein, dass es eine Anordnung der Regierung geben soll, dass das Grundstück saniert werden muss. Das dürfte eine einen Batzen Geld kosten, der mit dem Regierungsbeschluss in die Bilanz gehört hätte, aber bi heute nicht aufgetaucht ist. Haben die Prüfer heute genauso wenig das Handelsgesetzbuch im Kopf, wie ihr Vorgänger Herzog schon, wenn sie nach Marktredwitz fahren. Oder wo steht was zu den sich auftürmenden Forderung mit dem Bonussparen, wo die ursprüngliche Berechnung gegenüber den Kunden mit dem tatsächlichen Auszahlungsergebnis auch rein gar nicht zu tun hat und die Bank jede Auflistung eines Referenzzinssatzes für die Grundverzinsung verweigert?

Alles was in der VR-Bank gelaufen ist scheint darauf hinauszulaufen, dass man alles vertuschen muss um den ehemaligen Prüfer Johannes Herzog als Vorstand zu halten, der die ganzen Dinge ja verhindern hätte müssen. Es ist eine Schande, wenn dann der Kunde als Gefahr bezeichnet wird, wenn man über die Verwirkung vor ihm die Unterlagen noch nicht verstecken kann, wenn er eine Nachberechnung verlangt. Dieser Genossenschaftsverband und hauptsächlich Leute wie herzog, die sich dann ins Vorstandsamt schwingen mit ihrer unsauberen Arbeit, die sind eine Schande für unseren Berufsstand. Und die sind es, die uns triezen, wenn man von unseren Klienten noch das letzte Blatt Papier verlangt, wenn sie aber Überziehungen in Millionenhöhe verhindern sollen, da scheint sich Herr Herzog noch die Hände gerieben zu haben, dass er was an Unterlagen sammeln konnte.

Nach meiner Ansicht kann auch die von Herrn Herzog jetzt als Vorstand unterschriebenen Bilanz in Millionenhöhe unkorrekt sein. Schon das HOMA-Haus dürfte wegen seiner Belastung gegen Null zu bewerten sein und gehört auch noch wert berichtigt. Ich trau dem Herzog alles zu, nur nichts Gutes.

   

Nr. 3623

Mitglied

23. Juli 2008, 15:12 Uhr

Betreff: Unfassbar was man uns da zumutet

Was da Johannes Herzog im letzten Jahr der Frankenpost erzählt hat, dass er an den Krediten, den überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten, vor dem Jahr 2004 nicht beteiligt gewesen sein wollte, das ist wirklich ein unglaubliche Lüge. Die Prüfer schreiben doch alle Kredite zusammen und dann wird die Risikolage in Zahlen gebracht. Da wird mit Sicherheit bei den Vertreterversammlungen nicht über die Zahlen der Vorstände berichtet, sondern was letztendlich die Prüfer zusammengerechnet haben. Also jeder Kredit der da rein fließt, den musste Johannes Herzog mit dem Tag überprüfen, an dem er die Gesamtprokura übernommen hat. Aber er musste sie nicht überprüfen, er kannte sie alle die unsauberen und die notleidenden Kredite. Er kannte die Situation in Wunsiedel, wo man de Sicherheiten abgeholt hatte ohne sie für Bank oder den Kunden zu Geld zu machen. Er kannte die Prozessunterlagen zu den Stichtagsverzinsungen und zu den Wertstellungsprozessen in- und auswendig. Er wusste wie man seit Jahren die Kunden manuell oder mit EDV-Eingaben bei den Wertstellungen übervorteilt hatte, er wusste, dass jede Darlehenauszahlung noch einen Tag vorverzinst wurde, bevor der Kunde überhaupt die Möglichkeit hatte darüber zu verfügen.

Es ist unfassbar, was uns da zugemutet wird. Warum beurlaubt der Aufsichtsrat diesen Mann nicht, der uns verschwiegt was der wahre Grund der Ermittlungen ist? Will er uns sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht überprüft, warum die Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der VR-Bank unterdrückt wurden und warum ein Prüfer da nicht darauf eingeht. Will uns Herr Herzog sagen, es wird nicht schon ermittelt wegen dem Dienstaufhebungsvertrag und dem Verstoß gegen § 34 GenG mit Heger und Krämer? Warum hat das BaFin die Beurlaubung noch nicht verfügt? Weil man selbst die falschen Bilanzen auch gesehen und durchgehen hat lassen?

Der Fall wird tief und der Exprüfer wird einige mitreißen. Hoffentlich ist sich das auch ein neuer Aufsichtsrat bewusst zu was er da missbraucht werden soll. Brauchen wir wirklich den Wunsiedeler Kreis um festzustellen, ob es bei der VR-Bank Marktredwitz genossenschaftsrechtlich untersagte Kredite gegeben hat, die erst auf dieser Schiene von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden. Das heißt doch, wir brauchen keinen gesetzlichen Prüfer, der diese rechtlich untersagten Kreditverhältnisse für sich nutzt, damit er selbst Vorstand werden kann und die Vorstände für 50 Millionen Kredit rauslässt, wo die normal selbst ihre Unschuld nach dem Genossenschaftsgesetz erst beweisen müssen. Der Vertrag in München aufgesetzt und von Pausch und Heger im Beisein von Grothoff und Herzog unterschrieben hat Heger vom Schadenersatz und von der Beweispflicht nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) befreit. Und er weiß, er steht heute damit selber im Feuer.

   

Nr. 3622

Uwe

23. Juli 2008, 12:45 Uhr

Betreff: Ohne Johannes Herzog hätte wir das Schlamassel nicht

Den Aufsichtsräten soll Johannes Herzog bei seiner Einstellung gesagt haben, nehmt mich und lasst Wolf und Krämer noch da, dann vermeiden wir den Imageschaden. Aber den materiellen Schaden vorher schon, den hat er doch mitverschuldet, damit er genau dieses Argument in die Hände bekommen hat. Wie kann ein Prüfer über Jahre hinweg die Überziehungen bei der Bank übersehen, wo Millionenbeträge in monatlich 300 Seiten drin stecken. Da ist doch der Prüfer der Mitschuldige. Wie kann er bei Gold, Gold, Gold die Bargeldverfügungen nicht als Geldwäscheverstoß aufgreifen? Wie kann es sein, dass da im Herbst vorher der Vorstand Bescheid wusste, dass er vor dem Prüfungsstichtag die 4 x 45.000 € mit den Strohmannkrediten raus buchen musste? Wie kann er bei Flex übersehen haben, dass Manfred Heger von anderen Zahlen wusste als er sie in die Bankunterlagen geschrieben hat. Dr. Nickl hat das doch auch festgestellt und dabei sicher keine Vernehmung Manfred Heger gemacht, sondern auch alles aus den vorhandenen Unterlagen und Papieren ersehen.

Das mit dem Imageschaden vermeiden, das war doch von Grothoff und Herzog schon gesteuert mit den augenscheinlichen Bilanzfälschungen mit den Einzelwertberichtigungen im Jahr 2003 und 2004 wo man in die Lageberichte der Jahre zuvor (= Link) rein schrieb, es wäre doch für die Bank dienlicher, wenn man die Einzelwertberichtigungen nicht gegen die Rücklagen der Bank verrechnen würde, man könne die Einzelwertberichtigungen also nicht mehr alle decken, was für ein Blödsinn und die Verbandsvorstände und der Prüfungsabteilungsleiter haben das mit den Unterschriften über die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) auch noch abgesegnet, obwohl die Prüfer selber die Risikolage so festgestellt haben, wie sie später mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zugegeben wurde, nachdem man glaubte, dass Schlimmste schon überstanden zu haben.

Diese Prüfungen von Raimund Grothoff und Johannes Herzog waren reinste Makulatur. Da hat man die Bank mit den unglaublichen Prüfungsgebühren nur noch zusätzlich geschädigt. Die Wirtschaftprüferordnung und viele andere Gesetze und Vorschriften scheinen für den Genossenschaftsverband Bayern nicht zu gelten.

   

Nr. 3621

Genosse und Insider

22. Juli 2008, 14:46 Uhr

Betreff: Der Fädenzieher

Demnächst werden wir auch über die Machtgeflechte des DRV-Präsidenten Manfred Nüssel hier klicken......berichten, der den Aufbau von Machtstrukturen perfektioniert und dies auch manifestiert hat. Dies gehört auch mal positiv dargestellt, dass es jemand schafft, so einen Machtapparat aufzubauen. Er soll, wie aus berufenen Quellen berichtet, der mächtigste Genossenschaftler in Deutschland sein. Um dies zu verstehen, ist es notwendig, die Verflechtungen in Gremien und Ausschüssen aufzuzeigen.
Der Webmaster freut sich über jeden Hinweis aus der Szene und wenn er noch so klein ist.
P.S. : Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Fäden in die richtigen Bahnen zu lenken.

   

Nr. 3620

Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

22. Juli 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Der Verband sorgt für die Seinen

´Der Genossenschaftsverband und seine Vasallen. Eine unendliche Geschichte. Wenn man die Einträge liest, welche Prüfer in Vorstandsämter gehievt wurden ist schon bezeichnend. Dabei sind es nur Einträge aus wenigen Regierungsbezirken. Wenn die ganze Palette drin steht, wird es für den Genossenschaftsverband sehr eng werden, dies auch der Bankenaufsicht zu erklären, warum ausgerechnet die Prüfer des Verbandes als Vorstände inthronisiert wurden. Da békannt ist, daß die meisten Prüfer äußerst obrigkeitshörig sind, konnte der Verband sein Spinnennetz über das ganze Genossenschaftsland ausbreiten. Überall in den Ämtern waren die Ex-Prüfer vorhanden. So werden Machtgeflechte aufgebaut. Die Ex-Prüfer waren und sind sich der Unterstützung ihres ehemaligen Arbeitgebers sicher, so daß auch Fusionen zielgerichtet durch die Prüfung vorbereitet werden konnten ( Beiträge hierzu gibt es in diesem Gästebuch genug). Zudem hat es den positiven Nebeneffekt für den Verband, daß man sich die nicht unerhebliche Altersversorgung für die Prüfer spart, weil diese dann von den Banken getragen wird und somit zu Lasten der Mitglieder und deren Vermögen.
Als Paradebeispiel für die Verflechtungen kann die VR-Bank Marktredwitz/resp. Fichtelgebirge hergenommen werden. Die Vertuschungsorgien die hier ablaufen, waren nur mit einem Mann vom Schlage eines Johannes Herzg möglich. Denn dazu ist eine unglaubliche Abgebrühtheit notwendig, ohne Gewissen und ohne Ehre. Wer sich mit so einen Rucksack auf den Vorstandssessel setzt und meint dies würde alles nichts ausmachen, ist dann letzten Endes nur naiv. Der Genossenschaftsverband wird in am Schluß doch fallen lassen wie eine heiße Kartoffel. Wieviele Menschen in der Region ihr Hab und Gut verloren haben, weil man Heger und Konsorten gewähren ließ, wie Feudalfürsten, ist unabhängig von der Schuld vorgenannter auch das Hauptverschulden von den Prüfern Herzog und Grothoff. Sie haben diese Schweinereien zugelassen, Aus niedrigen Beweggründen heraus, um sich die eigene Position zu sichern. Außerdem tut sich die Frage auf, warum man als Kollegen für Herzog einen Sparkassenmann holen mußte, bei vorher 30 Bewerbern. Oder andersrum gefragt, gingen dem Verband die Prüfer aus, die man vesorgen muß??

   

Nr. 3619

Rebekka

22. Juli 2008, 11:25 Uhr

Betreff: Unglaublich, was für Dinge in dieser VR-Bank alles ablaufen

Besonders habe ich den Beitrag 3824 aufmerksam gelesen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Verantwortlichen dieser Bank den Kragen nicht voll genug kriegen, wie dem Beitrag 3824 zu entnehmen ist. Es reicht nicht, dass sie den Sparer und Darlehensnehmer, den Häuslebauer und den Geschäftsleuten das Fell über die Ohren ziehen. Das ist eine Spirale, wo das Ausmaß in keinster Weise noch abzusehen ist. Der Superstar von Prüfer, Herzog, der bei dieser Bank eine
Tiefenprüfung gemacht hat, will das alles nicht festgestellt haben.Entweder ist er unfähig oder hat seinen Wissensvorsprung für sich zu Nutze gemacht, d. h. für sich ausgenutzt. Dieser Mann ist für unsere Bank untragbar.

   

Nr. 3618

Andrea

22. Juli 2008, 09:12 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea

   

Nr. 3617

Fritz

22. Juli 2008, 09:05 Uhr

Betreff: Eintrag \"Wissender\"

Hallo Wissender,
du hast recht mit dem was du da sagst, solltest aber berücksichtigen, um was es hier geht.
Den Vorständen sowie den Verbandsoberen liegt vor allem daran, zu vertuschen bzw zu verhindern, daß bestimmte Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen werden.
Alleine schon der Vertrag zwischen M. Heger und der Bank in dem ein Schadenersatzverzicht vereinbart wurde, zeigt, wieviel Angst hier im Spiel ist, in die Schlagzeilen zu kommen. Heger weiß mit Sicherheit sehr viel, und er könnte aufzeigen, wie tief die Verstrickungen der Verbandsspitze in die Vorgänge um die VR Bank sind.
Der Prüferling Herzog, wie der Vorstand auf diesen Seiten oft "liebevoll" genannt wird,hat alles mit Sicherheit gesehen, und auf Anweisung des Verbandes vertuscht. So blöd ist der nicht, aber naiv genug, um an Versprechungen des Verbandes zu glauben, geschützt zu werden, wenn es eng wird.
Er wird am Ende der "Bauer" sein, der geopfert wird, wenn Opfer gebraucht werden.
Den Genossen wird das nicht viel helfen, denn das Geld in der Bank ist nun mal weg. Das Vermögen der Genossen wurde verschleudert, die Mitglieder werden weiter für dumm verkauft, Ziel ist die Verjährung der Straftaten.
Dem Wunsiedeler Kreis obliegt es nun nachzuweisen, welche Verbindungen bestanden und bestehen, und was wußte Herzog im einzelnen. Seine Verfehlungen als Prüfer einerseits, sowie als Vorstand andererseits, sind wohl immens, auch wenn er immer wieder behauptet, nichts zu wissen. Daß er sich dabei als Trottel hinstellt, ist ihm scheinbar egal.
Auch seine öffentliche Aussage, gegen ihn werde nicht ermittelt, ist zweifelhaft, denn zumindest bei seinen großzügigen Verzichtgeschäften gegenüber voll abgesicherten Gläubigern dürfte wohl den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wie gesagt, die Dummen sind die Genossen, denn sie können sich nicht einmal darauf verlassen, daß die Überwachungsorgane funktionieren. Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der ebenfalls lieber beim Vertuschen hilft, als aufzuklären.

   

Nr. 3616

Gerhard

21. Juli 2008, 06:56 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich sieben Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3615

Marianne

20. Juli 2008, 15:55 Uhr

Betreff: Herzog und seine Prinzessin

Der Song Herzog und seine Prinzessin, das passt genau auf unseren Herrn Herzog und die unsauberen Abrechungsmethoden gegenüber den Kunden in allen Bereichen bei der VR-Bank Marktredwitz, äh Fichtelgebirge. abspielen

   

Nr. 3614

Susanne

19. Juli 2008, 15:09 Uhr

Betreff: Den Prozessgegner ins Aufsichtsgremium geholt

Kommt jetzt der Charakter von Johannes Herzog immer mehr zum Vorschein, seine Spiele hinter den Fassaden? Wie kann er aus dem Haus eines Prozessgegners den neuen Aufsichtsrat auswählen? Beim letzten Mal hat man den Aufsichtsrat verkleinert, jetzt holt man jemand von der Gesellschaft, die von Manfred Heger beschuldigt wurde, dass die und nicht er den Schaden mit der Insolvenz in Slowenien verbockt hätten. Nur warum hat man das nicht eindeutig festgestellt und dann beim Regress den Punkt nicht weg gelassen?

Was da in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) gesagt wurde, in dem Glauben mit diesem Abend sei alles beerdigt und was der Dr. Nickl, der Anwalt des Aufsichtrates, in seinem mit Folien hinter legten Vortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgezeigt hat, das zeigt doch deutlich, wie sehr Johannes Herzog in der ganzen Sache verstrickt war. Die Prüfer wollten die Fälschung der Bankunterlagen nicht gesehen haben, einer der schlimmsten Verstöße im Bereich des § 18 Kreditwesengesetz. Fälschung der bekannten Daten, es gibt fast dazu keine Steigerung mehr. Herr Herzog hat es nicht gesehen. Wir glauben inzwischen alle, er hat es nicht sehen wollen, wie Manfred Heger hier mit seinem Freund ... mindestens 5 Millionen bei der Bank kaputt gemacht hat. Und ist es etwas anderes als Fälschung von Unterlagen, wenn man als Prüfer den Vertretern erzählt es geht um 2 Millionen Schaden anstatt um 5 Millionen und gegen das Genossenschaftsgesetz behauptet, der Aufsichtsrat hätte das nicht kontrollieren können? Die Überziehungssituation bei der Bank, die von Dr. Nickl als alleinige Schuldzuweisung an Heger gesehen werden wollte, die hätten die Prüfer nicht einen Tag dulden dürfen. Überziehungsüberwachung ist eine Kernaufgabe der Revision. Jede nicht überwachte Überziehung geht zu Lasten der Vorstandskollegen und der Revisoren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. So würde jeder Richter entscheiden und wer weiß was kommt?

Die Wahl des Herrn Limmer aus Selb in den Aufsichtsrat zeigt es mehr als nur deutlich auf. Es geht nicht um die Förderung der Genossenschaftsmitglieder bei der VR-Bank (jetzt) Fichtelgebirge, oberste Priorität hat die Vertuschung der Vergangenheit mit den Leuten an der Spitze die für das schlimmste Unwesen bei der Bank selbst zuständig waren. Egal ob sie in München sitzen oder jetzt den Stuhl von Manfred Heger direkt besetzen. Diese Verbindungen und diese Stricke müssen wir kappen. Wir dürfen diese Leute nicht auch noch stärken in dem man zuerst den Notvorstand in den Forderungsverzicht mit einbezieht und ihn dann zum Aufsichtsratvorsitzenden macht oder in dem man Leute von R & P noch als angeblicher Wirtschaftsprüfer zusätzlich da mit rein wählen lässt und die Vertreter dazu nicht aufklärt, dass gegen den Arbeitgeber oder Kooperationspartner Prozess geführt wird.

   

Nr. 3613

Gehört

19. Juli 2008, 13:18 Uhr

Betreff: Bilanzbetrug – der Unbeendete?

Aus informierten Kreis hört man, dass die angeblichen vier Millionen für den Vogtlandverkauf bereits dringendst wieder für Wertberichtigungen gebraucht wurden. Ist das der Bilanzbetrug ohne Ende? Wenn man im März bereits von einem riesigen Betrag an Wertberichtigungen weiß und den dankt der Prüfer nicht schon nach § 252 HGB in den noch nicht aufgestellten Abschluss des Vorjahres nimmt, dann hätte man sich wieder die Höchstkreditgrenze über den § 10 und § 13 KWG oben gehalten. Muss man die Staatsanwaltschaft auffordern die internen Risikoberichte anzuschauen, wann man denn die bekannten Wertberichtigungen auch so in der EDV darstellte, dass sie nicht mehr zu verbergen waren, ob da ein direkter Zusammenhang mit dem Ostfilialverkauf her gestellt werden muss? Es muss für jeden neuen Prüfer ein Graus sein, den Auftrag für Marktredwitz zu erhalten und die stillschweigenden Vorgaben für diese Bank einzuhalten. Oder kann man sich da beim Verband wertvolle Sporen verdienen? Die Verluste und die unsauberen Kredite von Heger, die strahlen bis in die heutige Zeit. Oder machen es Herzog und Heidel genauso schlimm und genauso unfähig, all die umfassenden Rahmenbedingungen einzuhalten?

Hinweis an die Staatsanwaltschaft – jedes von der Bank als latent gefährdet, risikobehaftet eingeschätzte Kreditverhältnis wird über den monatlichen Risikobericht einzeln erfasst. Schaut doch mal da die Sprünge, oder die tendenzielle Entwicklung an, ob das nicht auffällig ist. Das ist übrigens der Bericht, den man monatlich dem Aufsichtsrat vorlegen muss und den schon damals Heger, Wolf und Krämer laut Prüfungsbericht und Bericht in der Vertreterversammlung vom Oktober 2004 gegenüber dem Aufsichtsrat getürkt haben. Wohlgemerkt nicht nur Heger, sondern auch Wolf und Krämer und die mussten noch ein paar Jahre Begleitmodell und Staffage für Herzog, den Prüfer dieser Zeit machen.

   

Nr. 3612

Aus Selb

19. Juli 2008, 12:59 Uhr

Betreff: Warum Rudolf Limmer in den Aufsichtsrat ?

Dieser Bericht zur Risikolage, wie er im Eintrag Nr. 3832 als Link vermerkt ist, dass dürfte eine Pflichtangabe der Vorstände im Geschäftsbericht gegenüber den Vertretern sein, dem allzuständigen Entscheidungsgremium. Wir wollen nicht ständig Absichtserklärungen hören, wir wollen über die aktuellen Lage informiert werden und nicht erst zwei oder drei Jahre danach, wenn man vermeldet, dass man den eigenen Mist stolz verräumt hat. Die Bilanz in der Risikolage von Manfred Heger, die man den Mitglieder am 14. Oktober 2004 und am 30. Juni 2005 so nicht präsentiert hat, dass ist die Schreckensbilanz auch der Prüfer. Herr Herzog hat zur Risikolage zum Jahresende 2003 dazu geschrieben, die notwendigen Einzelwertberichtigungen konnten nicht bilanziell vorgenommen werden. Das ist ein Verstoß gegen die §§ 252 und 253 im Handelsgesetzbuch. Das Handelsgesetzbuch stellt Bilanzbetrug direkt unter Freiheitsstrafe.

Warum aber muss man nun jemand von R & P (Wirtschaftsprüferbüro) in den Aufsichtsrat nehmen und angeblich noch vom Vorstand Herzog im Hintergrund vorgeschlagen? Gegen die führt man doch einen Prozess, von dem man den Vertretern und den Mitgliedern auch nichts sagt? Muss man den Prozess auf diese Art beenden, weil die Beratungsgesellschaft sich sonst mit Unterlagen wehren könnte, und die Schuld bei der Bank beweist, die man Manfred Heger noch in den letzten Tagen verräumen hat lassen? Wenn dieser Prozess nicht weiter geführt wird, dann wird vielleicht die nächste Untreuehandlung vor den Mitgliedern verschwiegen, weil man auf berechtigte Ansprüche nahe vielleicht eines siebenstelligen Betrages verzichtet, die man gegen Heger und auch die Anwaltskanzlei stellen könnte, nur damit die eigene Mitverantwortung nicht zur Sprache kommt.

Jeder Euro der Negativbilanz Heger als Patriarch mit seinen willfährigen Helfern Wolf und Krämer, aber auch den bereitwillig helfenden Aufsichtsräten ist die Negativbilanz eines untätigen Prüfungsverbandes und der Prüfer die man hier her geschickt hat um Heger nicht zu bremsen, sondern um ihn sanft und noch mit viel Schaden für alle aus dem Amt gleiten zu lassen und um das Zepter selbst in die Hand zu nehmen. Johannes Herzog ist der direkte Nachfolger von Manfred Heger und in dessen direkter Verantwortung. Sie wurde übertragen mit dem unsaubersten Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder des Genossenschaftsverbandes. Wenn man heute gegen den Aufsichtsrat mit vorgeht, kann man Rudolf Limmer gleich mit dazu schreiben. Er wird nichts gegen die Machenschaften der Vergangenheit unternehmen.?

   

Nr. 3611

Aus dem ganz engen Kreis

18. Juli 2008, 18:54 Uhr

Betreff: Wird Manfred Heger geschäftführender Vorstand bei WUN Elektro GmbH ?!

Nach noch nicht bestätigten Informationen ist beabsichtig, Manfred Heger, als geschäftsführender Vorstand bei der WUN elektro GmbH, zu berufen. Der Mann, gegen den die Staatsanwaltschafts (als früheren Bankvorstand) ermitttelt. Ausgerechnert der Mann, der bei der Bank Riesenverluste zu verantworten hatte, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zwei Jahre nach seiner Abdankung leise anklingen hat lassen. Wo sich der eigene Aufsichtsrat jetzt, nach bald vier Jahren, auf Druck dazu durch ringen muss selbst gegen ihn vorzugehen. Es gibt bei uns wirklich nichts was es nicht gibt.

:laola:

   

Nr. 3610

Webmaster

18. Juli 2008, 14:15 Uhr

Betreff: Die Statistik, welcher Prüfer wo Vorstand war oder ist ...

wird ab sofort im Gästebuch zum Genossenschaftsverband Bayern weiter geführt.

   

Nr. 3609

Webmaster

18. Juli 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Webmaster
15. Juli 2008, 20:05 Uhr
Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig



Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren.

Wir beginnen mit
Büttner in Altenkunstadt,

Schaller in Hof,
Raiffeisenbank Schwarzenbach/Saale Name wird nachgereich
Veh in Schwabmünchen,

Jall in Mindelheim,

und natürlich Johanes Herzog VR-Bank Marktredwitz.- Spitzenreiter und Überflieger (kann nicht ausgeschlossen werden, daß er in die Geschichte eingeht)

Raiffeisenbank Bamberg (Franz, wurde glaub ich dann Sanierungsfall und Franz musste gehen)

Raiffeisenbank Rothenburg (Halbmeier, ich glaube der ist schon verstorben

Raiffeisenbank Erlangen (Schneider, der wechselte später in den Aufsichtsrat

Gewerbebank Ansbach (Pelzl, ist bereits in Pension)

Raiffeisenbank Bad Windsheim (Reisenleiter, derzeit in Amt und Würden, stv. Vorstandsvorsitzender)

VB Regensburg DR.H. Griesberger i.R

VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG (Inkmann, Vorstandsvorsitzender und Endlein, Vorstand, beide in Amt und Würden

Raiffeisenbank Ochsenfurt (Wagenbrenner und Völkl, die Bank musste anschließend glaub ich saniert werden)

RB Regenstauf (C. Seidl) noch tätig

Walter Eberhard, Raiffeisenbank Pfaffenhausen, 87772 Pfaffenhausen

Raiffeisenbank Teublitz -- Georg Donhauser wurde Sanierungsfall

Genossenschaftsbank Weiden – Alfons Gold in Rente

Raiffeisenbank Schwandorf – Hermann Wolf wurde Sanierungsfall

VR Würzburg H.Hoffmann wohl i.R.

Raiffeisenbank Schwandorf - Maximilian Zepf Prüfer/ Bezirksanwalt

Raiffeisenbank Schwandorf – Dr. Bacher -/Verbandsmitarbeiter

Land VR Berchtesgadener Andras Dichtl V-Vorsitzender ev .Altersbed.ausgeschieden?

Raiffeisenbank Amberg – Walter Lichtenauer wurde Sanierungsfall

VB Deggendorf (mittlerweile fusioniert Goppold, Nirschl mittlerweile ausgeschieden)

Raiffeisenbank Ensdorf - Kreitmeier wurde Sanierungsfall bzw. Spielbank

VB Aschaffenburg W. Mainardy ?

VR Chiemsee Gehard Ruf V-Vorsitzender ev. ausgeschieden?

Raiffeisenbank Edelsfeld – Reger Karl, wurde Sanierungsfall

Raiffeisenbank Auerbach/Opf. Gebert Emmeran wurde Sanierungsfall

Raiffeisenbank Donaustauf – Prüfer Name wird nachgereicht
wurde Sanierungsfall
nicht RB Donaustauf aber RB Obertraubling, die später in dieser aufging. Name Hiendl. Längst ausgeschieden. Sanierung

Raiffeisenbank Tirschenreuth – Prüfer „ „ „
wurde Sanierungsfall

Raiffeisenbank Kohlberg-Freihung- Gebert Emmeran

VB Erding (A.Wörner) ?

Raiffeisenbank Hahnbach- Limbeck Konrad

Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck

   

Nr. 3608

Aus dem ganz engen Kreis

17. Juli 2008, 18:38 Uhr

Betreff: Wird Manfred Heger geschäftführender Vorstand bei WUN Elektro GmbH ?!

Nach noch nicht bestätigten Informationen ist beabsichtig, Manfred Heger, als geschäftsführender Vorstand bei der WUN elektro GmbH, zu berufen. Der Mann, gegen den die Staatsanwaltschafts (als früheren Bankvorstand) ermitttelt. Ausgerechnert der Mann, der bei der Bank Riesenverluste zu verantworten hatte, die man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zwei Jahre nach seiner Abdankung leise anklingen hat lassen. Wo sich der eigene Aufsichtsrat jetzt, nach bald vier Jahren, auf Druck dazu durch ringen muss selbst gegen ihn vorzugehen. Es gibt bei uns wirklich nichts was es nicht gibt.

   

Nr. 3607

Aus der Nähe

17. Juli 2008, 17:16 Uhr

Betreff: Ja kein Neuer, der die Machenschaften auf decken müsste

Das mit den Fusionen, das hat man Reinhold Wolf schon nicht abgekauft, wie heute Johannes Herzog und Werner Schelter. Man kann gar nicht fusionieren, da gäbe es neue Vorstände und neue Aufsichtsräte. Die hätten sofort die Pflicht die ungesetzlichen Machenschaften, egal wie lange sie zurück sind, aufzudecken und zu melden. Mit jedem weitreichenden Kreditfall oder sonstigen Vorgang läuft man Gefahr diese Leute mit der Nase hin zu führen. Die Gefahr der Fusion besteht gar nicht. Die Nachbarn wissen genau, was auf sie zukommen würde. Und die wissen bevor man Herzog opfert, da wären sie selber dran. Dass sogar der Bundesverband es vermeidet die Prüfer direkt hinzuschicken, wenn es um die Sanierung geht, zeigt jetzt die Sache mit dem Filialverkauf. Man geht die Gefahr ein die ganze Fusionsgrundlage hier und überall zu gefährden, weil man es aufmacht, dass Verkauf vor Fusion möglich ist. Aber hier, ausgerecht hier, nimmt man dieses Risiko in Kauf. Warum, meine Herren, warum diesen Musterprüfer Herzog hier an der Spitze der Bank, wo man sogar den Namen tilgen musste? Wie heiß ist es hier, dass man den Prozessgegner im Millionenprozess in den Aufsichtsrat nehmen muss, dass man sogar die vier Millionen Sanierung, oder besser Stütze, von Herrn Herzog über Plauen leiten musste?

Hier geht es nicht mehr um den bestand einer Genossenschaftsbank. Hier geht es darum, dass sich zwei an der Spitze dumm und dämlich verdienen dürfen und auf die Entwicklung einer Bank keine Rücksicht mehr genommen wird, bloß um die Vergangenheit zuzuschütten. Darum musste man in den Aufsichtsrat auch jemand bringen, der wieder zu einem passt. Das Grauen, dass uns noch bevorsteht, das wird fürchterlich. Wir werden mit diesen Leuten noch mehr in die Geschichte eingehen, als wir es schon sind.

   

Nr. 3606

Wissender

17. Juli 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Zur Aufsichtsratsbesetzung

Ist es bekannt, dass die VR-Bank doch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schadensersatzklage führt, wie es in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) angesprochen worden ist und man dazu den Vertretern bis heute nichts gesagt hat? Ist bekannt, dass der Prozess noch am Laufen ist, weil es darum geht, dass Forderung eventuell verspätet angemeldet worden wären.

Ist weiter bekannt, dass in der letzten Vertreterversammlung ein 40 Jahre tätiger Aufsichtsrat ersetzt wurde? Ist bekannt, dass Herr Herzog den Vorschlag für die Nachbesetzung machte? Ist es bekannt, dass der neue Aufsichtsrat ein Mitarbeiter der beklagten Wirtschaftsprüfergesellschaft ist? Wie viele Besen darf man darauf fressen, dass die Klage nicht weiter verfolgt wird? Ist das ein Interessenskonflikt, der gegen die Interessen der Mitglieder ist, oder nicht?

Muss man sich das mal überlegen, da steht eine Klage mit Hundertausenden an und der Vorstand nimmt die vielleicht zurück? Ist da nicht gleich wieder der Verdacht der schweren Untreue gegeben? Hätte man den neuen Aufsichtsrat auf diesem Weg nicht auch gleich wieder in der Hand? Was ist hier wiederum mit der Berichtspflicht nach dem Genossenschaftsgesetz?

   

Nr. 3605

Uwe

17. Juli 2008, 13:51 Uhr

Betreff: Der Herzog braucht die alten Aufsichtsräte

Ist doch klar, dass man immer wieder versucht die ausscheidenden Aufsichtsräte nicht zu ersetzen. Ein neuer hat die Verpflichtung sich darüber informieren zu lassen, was bisher gelaufen ist. Das kann man sich nicht leisten, dass da ein Neuer rein stiert. Sobald der von was Wind kriegt, auch von alten Kamellen, und nicht was dagegen unternimmt, ist er mit im Boot.

   

Nr. 3604

Insider

17. Juli 2008, 13:46 Uhr

Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft auch die Honorare für die Aufsichtsräte angeschaut?

Hat die Staatsanwaltschaft und die ermittelnde Beamten auch die hohen Beratervergütungen und sonstigen Zahlungen für Dienstleistungen an die jetzigen und auch früheren Aufsichtsräte angeschaut? Das musste der Prüfer doch sicher sehen und hätte doch sofort einhacken müssen und es weiter geben müssen, anstatt die Unterlagen dazu sammeln, die Druckmechanismen daraus zu ziehen und sich den Vorteil des Vorstandsamtes und heute der Unantastbarkeit zu ziehen.

   

Nr. 3603

Wissender

17. Juli 2008, 13:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog, haben Sie das und das nicht geprüft?

Hohe Sachkosten, wo die her kommen? Herr Herzog, haben Sie nicht geprüft, dass an einen Lieferanten über ein ¾ Jahr monatlich für Klopapier 3.000 € bezahlt wurden. Da kann jeder für sich selber runterrechnen, wenn die Packung bei der Menge zwei Euro mal 10 Rollen ausmacht. Da hätte man alle 190 Mitarbeiter acht Stunden am Tag aufs Klo schicken können und die Spülungen hätten das Papier nicht mehr runter gekriegt. Was hat man denn da einkauft und für wen?

Haben Sie die Rechnungen für die sündteuren rauschenden Privatfeste geprüft, für den besten Wein, Kaviar, Gänseleberpastete auf Kosten der Bank. Haben Sie die Rechnung geprüft für Gebäudesanierung, die eigentlich 60.000 Wert war, wo man aber an die 180.000 überwiesen hat?

Wen ein Prüfer so etwas nicht sieht, was ist da der Hintergrund, wenn man doch aufgrund der D2-Situation der Bank, also der Einschätzung der Bank aus den eigenen Prüfungserkenntnissen, fast schon lückenlos prüft? Muss man die Vermögenssituation der Prüfer nicht auch kontrollieren?

Sagen Sie es doch, dass Sie für die Ostgeschäftstellen mit den Immobilien (= Link) 4 Millionen gekriegt haben, dass aber das Meiste für Wertberichtigungen gebraucht wird. Das wären dann wieder Wertberichtigungen, die sie die letzten zwei Jahre verschoben hätten.

Es wird alles an den Tag kommen und da Sie Herr Herzog und Herr Schelter ihren allzuständigen höchsten Entscheidungsgremium alles vor enthalten, muss man es eben dem Wunsiedeler Kreis übergeben.

Glauben wir noch an Zufälle, wenn der Steuerberater der Firma mit den 180.000 im Aufsichtsrat sitzt und Vorsitzender des Kreditausschusses ist? Wird jetzt endlich ausgemistet? Der Firmeninhaber ist nämlich auch noch Vertreter bei der Bank. Wenn er Charakter hätte würde er sein Vertreteramt nieder legen.

   

Nr. 3602

Aus der Nähe

17. Juli 2008, 11:54 Uhr

Betreff: Die Beteiligungen der Hegers

Es gibt noch einiges aufzuklären, was uns der Exprüfer verbirgt. Weiß der Wunsiedeler Kreis an wie vielen Firmen und Unternehmen der Hegerclan beteiligt ist und wie man da ran gekommen ist? Ich werde euch mal was zukommen lassen dazu.

   

Nr. 3601

O.

17. Juli 2008, 11:10 Uhr

Betreff: Zieht Herr Herzog alle in den Sumpf?

Einen Prüfer zum Vorstand machen, der die Prüferordnungen schon nicht einhält? Wem ist das eingefallen? Der zieht doch alle mit in den Sumpf. Es sollte nach Heger, Wolf und Krämer eine Neuanfang gemacht werden, aber mit dem Herrn Herzog, da sind doch die alten Machenschaften nur versucht worden zu überdecken. Jetzt scheint alles hoch zu kommen. Und das Schlimmste, der Prüfer weiß sicher von jedem etwas. Davon muss man sich befreien. Wenn der Aufsichtsrat oder die Vertreter nicht erkennen, dass nur jetzt die Chance besteht, dass man Herrn Herzog auch die Mitverantwortung für die Vergangenheit vor Augen führt, dass man ihm aufzeigt, dass er die Methoden der alten Vorstände mit dem Forderungsverzicht sogar noch mit rüber genommen hat, dann heißt es auch für den Aufsichtsrat Rede und Antwort stehen wenn es noch unangenehmer wird als es jetzt schon ist. Reisleine ziehen hat man schon vor vier Jahren verkündet. Vertuschen hilft nicht und am Vertuscher festhalten. Macht endlich die Lösung ohne Herrn Herzog. Draußen weiß man schon, wem man die 50 Millionen Kreditverluste zu verdanken hat. Die Prüfer stehen auf der Liste ganz mit oben. Und der Schaden betrifft uns hier und keinen in München.

   

Nr. 3600

Susanne

17. Juli 2008, 08:54 Uhr

Betreff: Hatte Herr Schelter die Courage zu antworten?

Was ist mit unserem Aufsichtsratsvorsitzenden. Da wird uns doch seit ein paar Wochen ein Paragraph im Genossenschaftsbesitz gezeigt, der aussagt, dass der Aufsichtsrat und Vorstand Berichtspflicht hat und das Urteil des Amtsgerichtes Norderstedt
(= Link) dürfte auch nichts anderes aussagen, dass dem allumfänglichen Entscheidungsträger, der Vertreterversammlung, nichts vorenthalten werden kann und wenn es sein müsste, dann könnten die Mitglieder die Vertreterversammlung sogar auflösen und wieder eine Generalversammlung ins Leben rufen. Das dürfte im Tenor auch die Aussage des Urteils zum Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) gewesen sein, das von den schutzwürdigen eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder gesprochen hat.

Was ist Herr Schelter, ist bei Ihnen werter Webmaster die Antwort zu Eintrag Nr. 3613 und Eintrag Nr. 3614 schon eingetroffen, hat Herr Schelter die Courage zu Eintrag Nr. 3791 zu antworten?

Ist dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz heiß ins Bewusstsein geschossen, wie ihn der ehemalige Prüfer Johannes Herzog mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) vom Frühjahr 2007 direkt mit in die Verantwortung für einen schwer verdächtigen Untreuefall von mindestens 432.000 € geführt hat? War es Taktik, war es vielleicht Nötigung, dass Wolf und Herzog, Heidel und Schelter gleich mit eingebunden haben?

Wenn in dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) 53 Fälle mit einem Schaden von 800.000 € zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten geführt haben und eine daraus ein Strafmaß von neun Monaten hat, was wäre gerecht für 432.000 € in einem Fall für die Initiatoren und deren Helfer die ihre Kontroll- und Überwachungspflichten zum Schutz der eigenwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder nicht wahr nehmen? Ist ein früherer Prüfer vor dem Gesetz ein anderer Mensch als ein Vorstand, der einer Fusion im Weg steht? Oder zählen die 27,4 Mio. € an Einzelwertberichtigungen und all die nicht aufgedeckten sonstigen Kreditverluste dieser Zeit nicht mit, die er mit Heger, Wolf und Krämer begleitet hat und wo er die festgestellten Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen hat lassen?

   

Nr. 3599

Webmaster

17. Juli 2008, 07:15 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Webmaster
15. Juli 2008, 20:05 Uhr
Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig


Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren.

Wir beginnen mit
Büttner in Altenkunstadt,

Schaller in Hof,

Veh in Schwabmünchen,

Jall in Mindelheim,

und natürlich Herzog VR-Bank Marktredwitz.

Raiffeisenbank Bamberg (Franz, wurde glaub ich dann Sanierungsfall und Franz musste gehen)

Raiffeisenbank Rothenburg (Halbmeier, ich glaube der ist schon verstorben

Raiffeisenbank Erlangen (Schneider, der wechselte später in den Aufsichtsrat

Gewerbebank Ansbach (Pelzl, ist bereits in Pension)

Raiffeisenbank Bad Windsheim (Reisenleiter, derzeit in Amt und Würden, stv. Vorstandsvorsitzender)

VR-Bank Uffenheim-Neustadt eG (Inkmann, Vorstandsvorsitzender und Endlein, Vorstand, beide in Amt und Würden

Raiffeisenbank Ochsenfurt (Wagenbrenner und Völkl, die Bank musste anschließend glaub ich saniert werden)

Walter Eberhard, Raiffeisenbank Pfaffenhausen, 87772 Pfaffenhausen

Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck

   

Nr. 3598

Susanne

16. Juli 2008, 19:38 Uhr

Betreff: Vorschlag den Gewinn zu heben - Bankbetretungsgebühr

Das wär doch eine Idee, verlangt doch eine Bankbetretungsgebühr. Einen von Euren beschäftigungslosen Mitarbeiter überall an die Türen und Strichlisten machen, wen man nicht kennt, gleich nach dem Ausweis fragen. Wäre doch die perfekte Einnahmequelle nach dem Schema der Raiffeisen- Volksbank. Sicher wäre die Bankfernbleibgebühr noch attraktiver, aber die ist doch schwer zu kassieren und müsste offen verlangt werden, wenn man sie mit Guthabenzinsen oder unerklärbaren Giroabrechnungen nicht verstecken kann.

   

Nr. 3597

Beobachter

16. Juli 2008, 19:29 Uhr

Betreff: Hat die Aufsicht reagiert?

So was, ich dachte bei einem Produkt, da muss man Preis und Leistung nennen. Sind die Auflagen bei der VR-Bank Marktredwitz, nein, nein, ja nicht mehr diesen verfluchten Namen sagen, es heißt jetzt Fichtelgebirge, sind da die Auflagen jetzt da, dass man dazu schreiben muss, dass es nichts kostet, wenn man das Geld hinbringt? Oder ist es anders, dass Herzog und Heidel gerade überlegen, was es denn kosten soll und man besser das Feld für die Eingabe schon vorbereitet hat?

   

Nr. 3596

Margit

16. Juli 2008, 19:23 Uhr

Betreff: Grandiose Meister der Verdummung bei der VR-Bank

Mit der Stichtagsverzinsung und mit den Wertstellungsmanipulationen habe ich geglaubt, wir werden wirklich alleine dadurch besch...., wenn man die Raiffeisen- und Volksbank betritt. Wer weiß vielleicht will Herr Herzog ja noch was gutmachen. Vielleicht kriegt er vom Sicherungsfonds nicht nur für die tollen Bankstellen im Vogtland das Doppelte oder Dreifache was es Wert ist und die Plauener müssen deswegen Mitgliedschaften für 4,5 % verkaufen, die kriegen ja wahrscheinlich den Gewinn noch gestützt. Vielleicht kriegt der ehemalige Prüfer auch für die Schrottimmobilien aus den Versteigerungen von Heger, Wold und Krämer, die kein anderer haben wollte, auch noch einen saftigen Aufschlage, den dann die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds abschreiben und mit den Beiträgen bezahlen.

Clever, clever, wie das Herr Herzog macht, das haben wir doch schon vor zwei Jahren sehen können, als er sich das erste Mal vorne hin gestellt hat. Zuerst hat man in der Frankenpost mit „Ein bisschen stolz“ (= Link) die Brust gezeigt, dann hat Reinhold Wolf als erster mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) zeigen dürfen, auf was man so stolz sein kann und danach hat Johannes Herzog mit Rede & Co. (= Link) vom Leder gezogen, dass man heute noch meint, die Balken hängen immer noch schief. Man sollte mal alles dagegen stellen, was er verzapft hat, von Marktführerschaft und Vertrauen in Ihrer Nähe über 192 Mitarbeiter oder mit den Multiplikatoren, den Vertretern, die uns doch die Bilanz weiter verteilen sollten, die sie immer schon im Dezember auf dem Tisch haben.

So hätte man hoffen können, mit dem Geld vom Sicherungsfonds, da macht er wenigsten was von den Sauerein gut mit den Abrechungsmethoden, die er und seine Kollegen überall im Land gesehen und geduldet haben. Aber wie in einem der letzten Einträge geschrieben steht, wir sind ja schon froh, wenn wir keine Gebühren zahlen müssen, wenn wir eine Sparvertrag machen. Wäre schon im Bereich des Möglichen gewesen, bei den Kosten für die Revisionskollegen bleibt kein Geld fürs Papier, auf das man die Verträge schreiben muss, oder für den Putz am HOMA-Haus, aber schon gar nicht um mehr als 0,5 % aus Sparkonto unserer Oma zu zahlen, die das mit den Zinsen sowieso nicht mehr versteht, sonst kann dieser her - zog niemand mehr an - locken.

   

Nr. 3595

Exkunde

16. Juli 2008, 17:09 Uhr

Betreff: TYPISCH für diese Bank

zu Beitrag 3814
Bei der VR-Bank Marktredwitz oder nun der VR-Bank Fichtelgebige gehen schon immer die Uhren anders.
Bei allen anderen Banken findet man das Preisverzeichnis, nur bei der VR Bank Marktredwitz/Fichtelgebirge nicht.
Man könnte meinen die haben was zu verstecken.

   

Nr. 3594

Leser

16. Juli 2008, 17:00 Uhr

Betreff: Der Biss des untätigen Aufpasser

Kennt jemand den Zeitungsartikel zum Skandal beim BaFin (= Link) von vor zwei Jahren. Auf der einen Seite hieß es, solange Jochen Sanio Präsident sei, hätte diese Institution Biss, und „Es gibt in einer Bank nichts, was wir nicht in Erfahrung bringen können.“ Hat Herr Sanio damit gemeint, wie wir es dann verwenden ist unsere Sache? Wie ist es mit dem Eintrag Nr. 1386, der offensichtlich den Fall Gold, Gold, Gold schildert und dann vielleicht Auslöser war, dass Johannes Herzog nach Flex im Jahr 2005, dann 2007 dringen die Regressbefreiung auch für diesen Fall über die Vertreter brauchte wenige Tage vor dem Prozess am 11. Juli 2007 beim Amtsgericht, wo Reinhold Wolf erklärte, „Ich wusste nicht, hab ich das Geld für Schmier- und Bestechungsgeld ausgereicht, laut Goldmärchenbericht der Frankenpost (= Link). Und wenige Minuten später: „Der Kunde hat uns zu keiner Zeit Unterlagen eingereicht, die die Beurteilung seiner wirtschaftlichen Lage ermöglicht hätte.“

Wenn nun diese Institution BaFin beißen würde, hätte wir dann erwarten dürfen, dass man auf Eintrag Nr. 1846 mit den zwei Schreiben vom März 2007 mindestens hätte reagieren müssen. Aber alle haben anscheinend bis zum Prozessbeginn gewartet, wo Gott-sei-Dank eine anonyme Anzeige die Staatsanwaltschaft, befreit vom Schmidtbankprozess, auf die riesen große Sauerei bei der VR-Bank aufmerksam werden ließ.

Nun heißt es ja im 2. Teil des Artikel zur BaFin „Wenn der Kontrolleur zu wenig kontrolliert". Diesen Satz könnte man ja runter brechen bis zum Aufsichtsrat und Innenrevisor bei der VR-Bank. Sieht das BaFin aber seine Aufgabe bei den Genossenschaftsbanken gar nicht mehr in der Kontrolle, sondern in der Bereinigung der Strukturen, die mit den Verbänden abgesprochen ist? Aber das BaFin, das die Prüfungs- und Risikoberichte der RV- und VR-Bank Marktredwitz alle genauestens kennen musste, hätte hier mit Sicherheit nach § 6 KWG, Aufgaben des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= Link) einschreiten müssen, weil es da im Kreditwesengesetz heißt, die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte zu gewährleisten.

Wenn der Kontrolleur aber sich selbst unkontrolliert weiß, dann wird Kontrolle leider manchmal anders ausgelegt, auch wenn man alles in Erfahrung bringen kann, das aber nicht im Sinne des Kreditwesengesetz (= Link) nach § 29 und den §§ 32 und 33 zur Geschäftführung konsequent einsetzt.

   

Nr. 3593

Auch interessierter Kunde

16. Juli 2008, 13:02 Uhr

Betreff: Kein Leistungsverzeichnis gefunden

Bei der VR-Bank Marktredwitz hab ich auf der Homepage kein Preis- und Leistungsverzeichnis gefunden und auch keine Suchfunktion. Anscheind fürchten die alles, was von ihnen stammt auch bekannt zu geben. Aber auf den Klick Anlage bin ich auf der Homepage der VR-Bank Marktredwitz (= LINK) gegangen. Hat es mich gefreut, dass es wenigstens gebührenfrei ist, wenn ich das Geld dort anlege. Das steht bei jeder Anlageform dabei, aber welche Zinsen man kriegt, das steht nirgends.

   

Nr. 3592

Ex-Kunde

16. Juli 2008, 12:52 Uhr

Betreff: darum bin ich weg von der VR-Bank

Deswegen hab ich mein Geld von der VR-Bank weggeholt und zur Sparkasse gebracht. Da hab ich eine Beratung erfahren, die ich bei der Raiffeisen- und Volksbank nie bekommen habe. Bei der Sparkasse hab ich vernünftige Angebote und Alternativen bekommen. Die VR-Bank hat den großen Betrag auf dem Sparkonto belassen, bis ich gemerkt hat, da gibt es ja gar keinen Zinsen mehr, oder ist 0,5 % ein Zinssatz? Und wenn, dann geht es bei der VR-Bank immer gleich in die Vermittlungsschiene. Da steht jeder Berater unter Dampf. Ich hab es wirklich gemerkt, dass die Sparkasse ganz andere Möglichkeiten hat.

   

Nr. 3591

Jörg

16. Juli 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Zu den Beiträgen 3808, 3809, 3810 und 3811

Zu den Beiträgen 3808, 3809, 3810 und 3811

Aufmerksam habe ich die o. g. Beiträge gelesen. Ich kann nur sagen, die Szenerie der
Banken ist derartig in Bewegung, dass es wie beim Lotto zugeht. Niemand weiß, welche
Zahlen wann fallen. Es gibt keinerlei Schutz vor der Einfallskraft, mit der die Bankmanager
in Zukunft dem Kunden in die Konten greifen. Die Gier nach dem Gewinn, der aus den
nicht vorgenommen Zinsanpassung stammt verführt die Manager gerade dazu, Gesetze
und Vorschriften zu unterlaufen. Da werden Manager eingesetzt, abgesehen von ein paar Vernünftigen, die ich nie über meine Türschwelle treten lassen würde (aber immer nach dem
Motto:“Krawatte tragen.“)

   

Nr. 3590

Alexander

16. Juli 2008, 12:12 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3809

Das muss man sich anhand von Zahlen mal vor Augen führen:

Ein Kunde zahlt 10.000 € auf sein Sparbuch ein.
Die VR-Bank gibt diese 10.000 € umgehend einen Kontoüberzieher.

0,50 % Zinsen erhält der Sparer pro Jahr, das sind 50,-- €
19,25 % Zinsen erhält die Bank pro Jahr, das sind 1.925,-- €

Gewinn für die Bank, nur dafür dass ein Sparer sein Geld bringt 1.875,-- €

Fast 40 mal mehr Geld als der Sparer, der diesen Überziehungskredit zur Verfügung gestellt hat, erhält.
Von solchen Vermittlungsprovisionen kann man nur träumen.

Hat Friedrich Wilhelm Raiffeisen eigentlich nicht auch den Wucher angeprangert !

Und sitzt nicht auch, wie in der VR-Bank Marktredwitz, in der VR-Bank Hof ein ehemaliger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern?

   

Nr. 3589

Gesehen

16. Juli 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Zu ich in 3809 im Nachgang zu 3808

Liebe Leser, ich hab die Lösung des Problems des Bankers in Nr. 3809 gefunden. Ich hab die Steigerung von Spareinlagenzins zu Kreditzins im Verhältnis von 3.850 % gesehen. Sie sagen das gibt es nicht. Doch es gibt es. Schauen Sie mal auf die Homepage der VR-Bank Hof, klicken Sie dort auf Preis- und Leistungsverzeichnis und schauen sich zuerst den Spareinlagenzins von 0,5 % an, nicht angepasst in der letzten Zinssteigerungsphase, aber der Dispositionskredit, eingeräumt 14,25 %, ungeduldete Überziehung 19,25 %. Macht zum Sparzins 3.850 %, also das 38,50-fache. Schauen Sie mal die Vorstandsversorgungen bei den Genossenschaftsbanken an.

Fragen Sie sich auch, wieso man, wie in Marktredwitz Problemkredite und die selbst eingekauften Versteigerungsimmobilein, genannt Bestandsimmobilien, an die BAG Hamm geben muss? Ist das Wucher, was man hier betreibt, ist das menschenverachtend?

   

Nr. 3588

ICH

16. Juli 2008, 11:14 Uhr

Betreff: EINSPRUCH, zum Beitrag 3808 des Herrn Bleil

Hallo Hallo Hallo

So geht das nicht und vor allem kann man das nicht so sehen. Das 17-fache von dem was der Kunde bekommt, es müsste eigentlich noch viel mehr sein.

Der Schreiber hier verkennt die Tatsachen:
Tatsache ist doch, dass ich als Banker nichts anderes mache als Geld zu vermitteln.

Geld das mir der eine bringt, dem zahle ich 1% dafür und der Andere der bereits drauf wartet, bekommt es 1 Stunde später und muss dafür 18% und mehr Zinsen zahlen. Ist doch ein ganz normales Geschäft

Also Leute lasst bitte die Kirche im Dorf.

Von diesen mickrigen 1.700 % muss schließlich vieles bezahlt werden. Von diesen 1.700 % muss ich meine Angestellten, die ich extra eingestellt habe dass sie darauf warten dass jemand kommt und Geld bringt, mindestens 10% abgeben.

Von mir persönlich ganz zu schweigen. Ihr dürft nicht vergessen, Ich komme schließlich gleich nach dem Pfarrer und dem Bürgermeister (oder vielleicht noch vor diesen) und habe das Recht darauf Geld zu verdienen. Verdienen kommt schließlich von Dienen.

ICH DIENE damit auch Ihr Zinsen verdient. Wie wollt ihr denn Zinsen verdienen wenn ich euch nicht mehr diene?

Und deswegen habe ich auch einen entsprechenden Lebensstandard verdient

Was denkt ihr denn was der Lebenswandel so kostet? Es gibt doch nichts billiges mehr bei uns, also wie soll ich denn meine 3 Pferde sowie die beiden A8 für meine Frau und die Internate für meine Kinder bezahlen oder die vier Urlaubsreisen jährlich, von den anderen Kleinigkeiten wie z.B. Tennisspielen oder die Kurztrips nach Kitzbühl oder schnell nach Amerika ganz zu schweigen. Das ist Schwerstarbeit Leute. Ich diene – wahrhaftig im Schweiße meines Angesichts – und was verdiene ich.

1700% sind viel zu wenig, denn mein Dienen verdient wesentlich mehr. Deswegen muss ich auch schauen, dass die Gewinnmarge nach oben geht, mindesten auf das Doppelte, also auf 3.400%
Ich verrate nicht wie ich das anpasse, denn sonst kommt in dieses Gästebuch wieder ein gemeiner Artikel von jemand rein, den 1% Zinsen im Jahr nicht genug sind.
Aber anpassen für mich muss sein, ich nage schließlich fast am Hungertuch.

Ich komme gerade so über die Runden mit meinem Gehalt von 30.000 € monatlich. Und nach Abzug all der Pflichten die ich habe muss ich auch noch den Strom und das Öl zuhause in meinem neuen 300 qm Bungalow, das Badehaus mit der Sauna und den Gärtner für das 4.000 qm-Grundstück zahlen, das Telefon zahlt Gott sei Dank die Bank, denn dafür hab ich nun weiß Gott wirklich nichts mehr übrig.

Ich denke, meine Sorgen versteht hier jeder. Auch ich nage am Hungertuch. Wer von euch kann denn schon mit 30.000 € im Monat auskommen? Ihr habt doch auch Auslagen, genauso wie ich.
Unsere Geheimkonten in der Schweiz und in Liechtenstein wollen wir schließlich nicht angreifen, oder?

Ich weiß es, ihr habt Verständnis dafür, dass mein Gehalt steigen muss, weil ich sonst meinen Lebensstil einschränken müsste. Und das will bestimmt keiner von euch.

Ich könnte euch noch mehr von meinem Leid klagen, aber gerade hat mein Handy geklingelt. Eigentlich wollte ich jetzt in die Sauna, aber nun muss ich schnell zum Golfspielen.

Dort wartet nämlich jemand der unbedingt ein Grundstück braucht das so ein unbequemer Kunde von mir besitzt. Mal schaun was sich machen lässt, vielleicht kann ich ja dem Golfpartner auch Dienen.

Und Dienen kommt schließlich auch von Verdienen.

   

Nr. 3587

manfred

16. Juli 2008, 09:22 Uhr

Betreff: Prämiensparen mit Bonus

Mit großem Interesse habe ich die Einträge zu Prämiensparen mit Bonus gelesen.
Aus diesem Grund möchte ich auch einen Beitrag dazu leisten.

Die Deutschen sind reich. So reich, dass sie es sich offenbar leisten können, Tag für Tag Geld zu verschenken. Freiwillig. Sie schenken es Banken, indem sie ihre Notgroschen auf Sparbüchern parken und sich mit einem Hungerzins begnügen. In Niedrigzinsphasen erhalten sie gerade einmal etwas mehr als 1 %. Weil die Inflationsrate meist höher liegt, vernichten diese Sparer ihre eigene Kaufkraft.

Die Banken machen mit diesem Geld schöne Gewinne. Sie verleihen es und streichen dafür z. B. bei einem Überziehungskredit bis zu 18 % ein. Das macht eine Gewinnmarge von 17 % Punkten, also 1.700 % oder anders ausgedrückt das 17-fache dessen was der Kunde erhält . Das sag noch einer, das „Retailing-Geschäft“, das Massengeschäft mit den kleinen Leuten mache den Bankern keinen Spass mehr.

Wer höhere Zinsen von seiner Bank haben möchte, wird sein blaues Wunder erleben.
Höhere Zinsen gibt es bei Sparbüchern und Sparverträgen nur gegen eine zeitliche Festlegung, bei Sparplänen kann die zwischen 7 und 25 Jahren betragen. Die Bank freut sich, weil sie solche Gelder als zwar etwas teuere, dafür aber zeitlich überschaubare Refinanzierungsquelle bequem kalkulieren kann.

Für den Sparer machen diese Arrangements nur dann Sinn, wenn er wirklich liquide genug ist, das Geld beiseite zu legen und es bis zum Ende der Vertragszeit zu vergessen. Denn wer aus einem solchen Vertrag aussteigen will, muss Strafzins zahlen. Da ist die magere Rendite gleich wieder aufgezehrt.

Bekannt ist das den wenigsten, sie bekommen die Informationen ja auch nicht gerade aufgedrängt. Vielmehr werden, so Finanzexperten, allenthalben Nebelkerzen gezündet, speziell was die Rendite anbelangt. Da sind in den Werbeabteilungen allerhand Wortwerfer zugange, die eine Lücke im Gesetz nutzen und mit Begriff wie „Wertzuwachs, Durchschnittsverzinsung „oder „Wertentwicklung“ handieren.
Anders als bei den Krediten, wo die Angabe des effektiven Jahreszinses zwingend vorgeschrieben ist (was das Verschweigen von zinssteigernden Nebenkosten erschwert), muss bei Sparverträgen die effektive Verzinsung nicht genannt werden.

Welche Täuschungen da möglich sind, zeigt die Konfusion über Begriffe wie „Rendite“, „Zins“ und „Zinseszins“ bei den Sparverträgen. Wer diese Geldanlageform wählt, verpflichtet sich, monatlich einen bestimmten Betrag einzuzahlen und das bis zu
25 Jahre lang. Der Wörtertrick: Spargeld wird ja nicht nur verzinst, sondern die Zinsen werden, falls sie nicht ausgeschüttet und vom Sparer für andere Zwecke verwendet werden, neu angelegt und ihrerseits wieder verzinst. Das ist so, als lege der Sparer jedes Mal frisches Kapital nach. Die Banker verheimlichen das gerne und lassen ihren Kunden in dem Irrglauben, sie steigerten die Zinsen kontinuierlich. Oder sie behaupten, sie würden Boni zahlen, obwohl sie nichts anderes tun, als Geld, das dem Kunden aus der Zinsesverzinsung sowieso zusteht, gutzuschreiben. Der Eindruck, die Bank habe hochherzig etwas ausgeschüttet, was sie eigentlich hätte behalten dürfen, ist sicher nicht unerwünscht. So hält man Kunden davon ab, etwas genauer auf die Konditionen zu schauen.

Verschwiegen wird auch gerne, was passiert, wenn ein solcher Sparvertrag vorzeitig gekündigt wird. Da fällt dann häufig der „Bonus“ des laufenden Jahres weg, was die Rendite noch weiter verkürzt. Insider berichten über einen Sparvertrag der bei einer Kündigung nach zwei Jahren Laufzeit gerade einmal eine Rendite von 2 % brachte.

Da zahlen die Privatbanken ja schon bei einer simplen Festgeldanlage mehr.

Oder die Steuerfreibeträge. Ausgerechnet bei den Sparverträgen, die erträgliche Rendite versprechen, werden die „Boni“ am Ende der Laufzeit auf einmal ausgezahlt. Für jeden Cent, der die Steuerfreibeträge übersteigt, muss Quellensteuer bezahlt werden. Wie schnell das geht, zeigt ein Experte an einem Beispiel eines Sparvertrages. Wenn ein Single dort über acht Jahre monatlich 100 Euro einzahlt, erhält er am Schluss mit rund 2.200 Euro Zinsertrag rund 600 Euro mehr, als per Freibetrag steuerfrei bleibt. Davon muss er meist soviel ans Finanzamt abgeben, dass er froh sein darf, überhaupt noch eine Rendite zu erzielen.

Am schlimmsten aber sind die Zinsreitereien. Die meisten Sparverträge sehen variable Zinsen vor, d. h., je nach Situation am Geldmarkt können die Zinsen schwanken. So steht es in den Verträgen. Nicht vermerkt ist dort, in welcher Weise, wann und in welche Höhe eine Zinssenkung oder eine Zinserhöhung erfolgt. So ist zu beobachten, dass sich die Banken viel Zeit lassen (oder manchmal gar nicht) mit der Anpassung nach oben, und nur selten steigt die Verzinsung der Sparverträge in gleicher Weise, wie sich das allgemeine Zinsniveau gehoben hat. Derselbe Effekt, nur in umgekehrter Richtung, war bei den Zinsen für Kredite zu beobachten.

Während der Bundesgerichtshof diese Praxis bei den Krediten für rechtswidrig erklärt hat, liegt für die Zinsanpassung bei Sparverträgen noch kein entsprechendes Urteil vor. Aber so wie es ausschaut liebe Leser, wird diese Angelegenheit in Kürze gerichtlich geklärt werden.

Anlass ein weiteres Mal daran zu zweifeln, dass die Bankmanager ihre Werbung ernst nehmen, z.B. jenen Spruch, der so eingängig verheißt – wir machen den Weg frei.

Freundliche Grüße
Manfred Bleil

:crying:

PS:
Und wie wird ein solider Bänker der von seinen Kunden darauf angesprochen wird, reagieren?
"Was interessiert mich das, es ist doch zwischenzeitlich alles verwirkt und verjährt"

   

Nr. 3586

Webmaster

15. Juli 2008, 20:05 Uhr

Betreff: Für eine Statistik, wo sind oder waren Prüfer als Vorstände tätig

Wir wollen eine Statistik erstellen, bei wie vielen Raiffeisen- Volksbanken in Bayern frühere Verbandsprüfer vom Bayerischen Genossenschaftsverband als Vorstände tätig sind oder waren.

Wir beginnen mit Büttner in Altenkunstadt, Schaller in Hof, Veh in Schwabmünchen, Jall in Mindelheim, und natürlich Herzog in Marktredwitz. Bitte, bitte alles über Kontakt melden

Selbstverständlich wird diese Statistik auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und verfolgt einen bestimmten Zweck. :wfm:

   

Nr. 3585

Genossenschaftler

15. Juli 2008, 11:37 Uhr

Betreff: Was für ein weiser Richterspruch (aus Urteil in Beitrag 3803)

.............hätte dieses Dilemma ohne Satzungsänderung nach Auffassung des Gerichts dadurch gelöst werden können dass die Beschlussfassung über den Ausschluss des Klägers dem höchsten und der Natur nach grundsätzlich allzuständigen Entscheidungsorgan der Beklagten, nämlich der Vertreterversammlung, überlassen worden wäre.


dem höchsten und der Natur nach grundsätzlich allzuständigen Entscheidungsorgan !!!

Also Genossenschaftsverbände, ihr stellt euch zwar an der Pyramide immer gerne oben an die Spitze, dann kommen die Genossenschaftsbanken, dann kommt lange nichts und ganz unten am Boden kommen die Mitglieder.
Die Wahrheit und sogar bestätigt ist,
das grundsätzlich allzuständige Enscheidungsorgan der Genossenschaft ist die Generalversammlung.

Also geht dorthin wo ihr hingehört, auf den Boden der Pyramide.

Ganz oben habt ihr soviel Unheil bereits angerichtet, dass es nicht mehr gutgemacht werden kann.

Und auch wenn ihr es nicht hören wollt, weil ihr wisst dass ich recht habe:
Das was ihr aus dem Werk von Friedrich Wilhelm Raiffeisen gemacht habt wird auch auf euch direkt zurückfallen und euch hinwegfegen.

Die Idee von Friedrich Wilhelm Raiffeisen wird weiterleben, aber nicht mehr unter einem Deckmantel eG und vor allem nicht mehr unter der Bevormundung eines Genossenschaftsverbandes.

   

Nr. 3584

Oliver

15. Juli 2008, 11:15 Uhr

Betreff: VR-BANK Marktredwitz

Gestern auf dem Wiesenfest in Selb war wieder das Thema Nr. 1 die VR-Bank und ihre angeblich so soliden Manager. Man kann es gar nicht glauben, wie die Kunden von diesen Herren abgefiedelt werden. Ausgerechnet diese haben einen Slogan "wir machen den Weg frei" Fragt sich nur wohin und in welche Taschen!
Was ich da alles so gehört und gelesen habe, dann kann man nur den Sparer und den Häuslebauer und Geschäftsleuten nur raten, einen riesengroßen Bogen um eine solche Bank zu machen. Bei so vielen Verfehlungen, die hier dargelegt wurden, ist es unverständlich, dass nicht die Aufsichtsräte solche Leute wie den Herzog, nicht schon längst über den Jordan geschickt haben. Aber wie heißt es so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Somit müßten alle Krähen, die dieses Dilemma mit verursacht haben, schnellst möglich mit aus der Bank entfernt werden, ansonsten ist der Untergang dieser Bank schon vorprogrammiert. Unerklärlich ist und bleibt für mich, dass man so einen Mann, wie den Exprüfer, der mit seiner Prüfungsaufgabe hoffnungslos überfordert war, überhaupt die Verantwortung für diese Bank übertragen hat, ist mir unbegreiflich. Aber gewisse Leuten werden schon ihren Grund dafür haben, dass sie ausgerechnet diesen Mann für dieses Amt auserkoren haben. Man kann es einfach nicht fassen!
Herzlichen Dank an den Wunsiedeler-Kreis, dass sie diese Machenschaften aufgeklärt haben.

   

Nr. 3583

Nordlicht

14. Juli 2008, 18:28 Uhr

Betreff: Ausschluß eines Mitglieds - Willkür des Vorstands und Aufsichtsrats

Zum Beitrag Nr. 3803
Die Entscheidung des Amtsgerichts Norderstedt bezieht sich nicht nur auf den Vorstand, sondern auch auf das Verhalten des Aufsichtsrats!

Durch dessen Untätigkeit konnte es analog zur VR-Bank passieren, daß ein offensichtlich unfähiger Vorstand unter Duldung / Mitwirkung des Verbandes zum Schaden der Mitglieder wirken durfte und weiter wirken darf und daß der Vorstand sogar unter Mißachtung elementarer Rechtsgrundsätze versuchen konnte ein kritisches Mitglied auszuschließen. Durch wen wurde da der Aufsichtsrat - die ja im überwiegende Maße (genossenschafts)rechtliche Laien sind - denn da bloß so schlecht beraten? Durch die Verbandsjuristen? Durch den Vorstand?

Der Aufsichtsrat soll ja, sofern der Ausschluß nicht durch die Vertreterversammlung beschlossen wurde!, lt. Mustersatzung der VR-Bank (§ 9 Abs. 6) über einen Widerspruch entscheiden.
Nur kann das eben nicht geschehen, wenn dieser wegen der vorgeworfenen Untätigkeit selbst mit im Boot sitzt. Er ist dann nicht mehr die vielbeschworene neutrale Instanz sondern Partei! Und über eigene Angelegenheiten zu urteilen ist ausgeschlossen, ansonsten wird jede Überprüfung vor einem ordentlichen Gericht dagegen Erfolg haben müssen.

Es könnte sich bei der VR-Bank also folgendes erfundene (?) Szenario zugetragen haben:
1. Schritt:
Ein Mitglied wird, um für einen anderen Kunden u.U. einen Wettbewerber auszuschalten, der ein guter Freund des Vorstands ist und von dem man erhebliche Vorteile erhalten haben könnte? oder weil der Vorstand dem Freund zu hohe und wacklige Finanzierungen gewährt hat, die nun gesichert werden müssen (?), durch inzwischen gerichtsbestätigte illegale Abrechnungsmethoden (falsche Valuten, falsche Zinsanpassung) und durch illegale Abholung der sicherungsübereigneten Gegenstände und Diebstahls weiterer zum Betrieb des Unternehmens notwendigen Inventars erst wirtschaftlich ruiniert, um dann im

2. Schritt
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. c + d) von einer "Kann-Bestimmung!" der Satzung Gebrauch zu macheun und das inszwischen auch unliebsame weil kritische Mitglied zu entfernen.

3. Schritt
Hier war früher Schluß und das ehemalige Mitglied stand mit seiner Wut alleine dar.
Heute gibt es das von einem engagierten (Ex-)Mitglied eingerichtete Gästebuch, daß in anschaulicher Weise und sehr sachlich üble Facetten aus der möglichst fern der Öffentlichkeit gehaltenen Welt der Genossenschaftsbanken und des Genossenschaftsverbandes in das Licht und Interesse der Öffentlicheit rückt.

4. Schritt
Eine Hoffnung: Das gesamte Genossenschaftswesen wird durch die Öffentlichkeit dermaßen erschüttert, daß die (un)heimlichen Herren der monopolistisch tätigen Prüfverbandes, die über Wohl und Wehe götterartig von Ihren Zentralen aus von oben bestimmen, aus den Wolken auf den harten Boden der Realität fallen und bei der VR-Bank endlich wieder die das Sagen bekommen denen die Bank gehört, die Mitglieder!

Im übrigen könnten die gegen die VR-Bank notwendigen Prozesse im Zusammenhang mit der Wertstellungspraxis, die offensichtlich für die Bank nicht zu gewinnen waren, ein Untreuetatbestand darstellen. Denn hier ging es im wesentlich doch darum die Veröffentlichung der eigenen Verfehlungen zu verhindern, um ggf. Zeit zu gewinnen (Stichwort: Verjährung) und um die eigenen Verantwortung zu vertuschen (Wer hat denn die Einstellungen an der EDV veranlaßt?) und um den Kunden / das Mitglied mürbe zu machen. Und das alles unter dem Mantel der Genossenschaft, deren Zweck die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder ist - und nicht dessen Zerstörung.

Schließlich bedarf es zur Kandidatur eines Mitglieds zum Aufsichtsrat keiner Unterstützerstimmen. Jedes Mitglied kann sich selbst als Aufsichtsratskandidat vorschlagen.
Einen unabhängigen, fachlich versierten und kritisches Mitglied scheuen die eingesessenen Organe (incl .Verband) natürlich wie der Teufel das Weihwasser, denn jede Aufsichtsratsmitglied hat das Recht, sich jeden! Vorgang vorlegen zu lassen! Daß das aus der Sicht von Vorstand und Alt-Aufsichtsratsmitglieder nicht gewünscht ist, ist nicht verwunderlich.

   

Nr. 3582

Gesehen

14. Juli 2008, 15:33 Uhr

Betreff: So leicht bringt man ein unliebsames Mitglied nicht los

Es wäre ja auch zu einfach, dass ein Vorstand wegen seines Amtes einfach unliebsame Kritiker aus dem Mitgliederkreis ausschließen könnte. Das Urteil des Amtsgerichtes Norderstedt (= Link) zeigt, wenn der Vorstand befangen ist, dann kann er nicht mehr über den Ausschluss entscheiden. Interessant ist auch auf Seite 6 im Schlussabsatz, dass das Amtsgericht die General- oder Vertreterversammlung grundsätzlich als das allzuständige Entscheidungsorgan bezeichnet. Werte Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer, aber auch interessierte Mitglieder, aufgehorcht!

   

Nr. 3581

Bilanzleser

14. Juli 2008, 12:41 Uhr

Betreff: Herr Herzog, Herr Heidel, wie wollen Sie da dagegen halten?

Werte Vorstände der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, hat die Konkurrenz Sturm geblasen. Angeblich soll in ihrem Vertreterversammlungsprotokoll vom 19. Juni 2008 stehen, sie hätten über die Ergebnisvorschau 2008 berichtet. Nur leider haben Sie das nicht protokolliert, dass es auch alle Mitglieder nachlesen können, was wiederum gegen ihre Berichtspflicht nach § 47 GenG und § 147 GenG verstoßen dürfte. Haben Sie von der Sparkasse direkt einen Geschäftsbericht erhalten oder wollen Sie den Jahresabschluss 2007 über den Bundesanzeiger https://www.unternehmensregister.de/ureg/?submitaction=startpage&session.sessionid= (= Link) auswerten? Oder macht das doch gleich die statistische Abteilung des Verbandes, der ihnen das ja anbietet? Kommt ihnen das Grauen, wenn Sie lesen, dass die nun vier Mal so große Sparkasse mit einer Zinsspanne von genau 1,5 % klar kommt. Die haben im letzten Jahr im Durchschnitt zum Geschäftvolumen nur 3,85 % aus Ihren Ausleihungen herein geholt, Sie dagegen 4,5 %. Im Gegensatz hat die Sparkasse aber 4,5 Mio. € mehr als im Jahr zuvor Zinsen an ihre Kunden gezahlt und damit im Durchschnitt im Durchschnitt 2,3 % und Sie auch nur 2,15 %. Der Vorteil für die Kunden bei der Sparkasse liegt also addiert bei satten 0,65 auf der Aktivseite plus 0,15 aus der Anlageseite und somit im Ganzen bei 0,8 %, das sind die Erkenntnisse, wenn man Ihre Bilanz aus dem Geschäftsbericht 2007 (= Link) zieht, den Sie den Mitgliedern vorenthalten und noch nicht mal auf Ihrer Homepage in Kurzfassung veröffentlichen.

Haben Sie vor Ihren eigenen Zahlen wirklich soviel Angst, haben Sie den Aufsichtsrat über die Marktsituation informiert? Wie wollen Sie da dagegen halten, wenn Ihnen in diesem Jahr die Zinsspanne so weg brechen würde, weil ihnen die Kunden davon laufen? Hat die Sparkasse vor Sie mit ihrer Marktmacht zu vernichten? Die Verwaltungsaufwendungen liegen bei der Sparkasse bei 8,8 Mio. und bei Ihnen bei 4,0 Mio. Wären Sie so groß wie die Sparkasse, hätten Sie also umgerechnet 16. Mio. € an Verwaltungskosten. Ist Ihre Einstufung beim Verband immer noch so schlecht, dass Sie einen großen Teil der Prüfungsabteilung des GVB beschäftigen und damit auch finanzieren?

Ihre EVR, die Sie den Vertretern vorgetragen haben, gehört als Anlage zum Protokoll, so steht es in § 47 Genossenschaftsgesetz. Sie haben eine Niederschrift zu führen was auf der Versammlung abläuft und keine Vertuschungsaktionen zu betreiben. Ihre Mitglieder haben die gleichen Informationsrechte wie die Vertreter, oder umgekehrt, Sie haben ihnen gegenüber die gleichen Informationspflichten.

   

Nr. 3580

Gesehen

13. Juli 2008, 23:45 Uhr

Betreff: Nachteile der Mitgliedschaft und den Geschäftsguthaben

Immer wieder wird überregional die Werbetrommel für die Mitgliedschaft gerührt. Wer auf die Internetseite der Volksbank Vogtland eG geht, wird dabei sogar merken, dass man die 4,5 % jetzt nicht mal mehr erklärt. Hat man mit der Werbung kalte Füße bekommen, wie man hier im Gästebuch die Zusammenhänge geschildert hat? Keine Ausführungen mehr hinter "mehr", da kommt nur noch das größere Bild mit "fertig". Wie kommt man da also dazu 4,5 % Dividende zu verkünden, wenn man die die letzten Jahre nie zahlen konnte? Übrigens werden da jetzt auch die millionenschweren neuen Geschäftsstellen Markneukirchen, Klingenthal und Schöneck gezeigt.

Ist es unlauterer Wettbewerb, wenn man nicht bekannt gibt, dass hinter der Zeichnung der Mitgliedschaft und weiterer Geschäftsanteile mindestens noch mal der gleiche Betrag an Nachschusspflicht für das Mitglied besteht, je nach Satzung der einzelnen Banken sogar ein Vielfaches des Geschäftsguthabens? Im Statut der Sicherungseinrichtung steht nicht, dass eine Bank saniert werden muss wenn sie in Schieflage gerät, es ist eine Kannbestimmung. Also ist es ein Druckmechanismus auf die Bankverantwortlichen und ein Diktat für die Geschäftsführung ja danach zu tanzen was das Lied der Sanierungseinrichtung ist. Die mickrige Dividende von 3 oder 3,5 % wie in Marktredwitz, die kriegt man heute schon bei vielen Geschäftsbanken, täglich verfüg- und abrufbar auf dem Tagesgeld oder gar Girokonto. Warum gibt man nicht bekannt, dass man bei der Kündigung des Geschäftsguthaben im letzten Jahr bis zur General- oder Vertreterversammlung keinen Anspruch mehr auf Dividende hat, weil das Geschäftsguthaben sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben ist und erst mit der Zustimmung zum Jahresabschluss durch die Mitglieder oder Vertreter ausgezahlt werden kann?

Man kann nur sagen, weg von der Mitgliedschaft und von den Geschäftsguthaben, die sind unrentabel. Es ist sogar verboten einzelnen Kundengruppen bessere Konditionen zu geben. Die Sonderprodukte die man gezimmert hat und anbietet, die machen das Kraut nicht fett.

   

Nr. 3579

Susanne

13. Juli 2008, 20:50 Uhr

Betreff: Strafanträge, berechtigte Anlässe ohne Ende

Verbinden wir doch mal den Strafantrag in Eintrag Nr. 3796 von heute und den mit dem Forderungserlass in Eintrag Nr. 3715 und Eintrag Nr. 3716, alles geht darum, dass Vorstand und Ex-Prüferlein Johannes Herzog überall die Finger im Spiel hat.

   

Nr. 3578

Insider

13. Juli 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Adel verpflichtet

zu Eintrag 3797:

Nach der Rangordnung kommt ein Herzog ziemlich unterhalb, es gibt ja noch einen König und sogar einen Pabst.
Vom gemeinen Volk reden wir mal nicht.

   

Nr. 3577

Insider

13. Juli 2008, 14:53 Uhr

Betreff: Zum letzten Eintrag

Liebe interessierte Leser hier, Sie dürfen sich sicher sein, das was im letzten Eintrag angesprochen wurde, dass Einzelwertberichtigungen nicht in die Bilanz eingestellt werden, das aber in die Lageberichte geschrieben wird, dass es sich dann nicht um 2 Mark fünfzig handelt. Da waren die Prüfer hin- und hergerissen, wie sie wahrscheinlich Millionenbeträge weg zu drücken hatten, die der VR-Bank Marktredwitz wahrscheinlich sonst noch das bilanziellen Eigenkapital weggefressen hätten und jede Grenze der Kreditvergabemöglichkeiten nach dem KWG so erniedrigt hätte, dass ein Bankgeschäft fast nicht mehr denkbar gewesen wäre. Damit hat man aber dann die Vorsichtsvorschriften des KWG in Zusammenhang mit dem tatsächlich vorhandenen Eigenkapital zu den Krediten umgangen und die Risikosituation bei der Bank mit der Führung Heger, Wolf und Krämer weiterhin hervorgerufen, die sich ja nie gegenseitig kontrolliert oder gebremst haben. Das nebenbei noch zu "weiterhin" und der vorhandenen Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens.

   

Nr. 3576

Genosse

13. Juli 2008, 14:42 Uhr

Betreff: Muss man ein Herzog sein um beim Genossenschaftsverband arbeiten zu dürfen?

Gibt es beim Genossenschaftsverband nur einen Herzog, oder gibt es viele? Warum schreibt das Handelsgesetzbuch in § 252, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) in Abs. (4) namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, (wie beispielsweise 432.000 € Verzicht auf vollkommen abgesicherte Forderungen mit notariellen Verträgen an einem 16. Februar und einem 9. März?) und die Prüfer Herzog und Grothoff brauchen das in der Bilanz von Marktredwitz nicht zu machen und schreiben in die Lageberichte (= Link), die ungesicherten Kreditteile der problemhaften Engagements sind nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt? Darf der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nach Lust und Laune die allgemeinen gesetzlichen Bilanzierungsrichtlinien außer Kraft setzen. Darf ein Verbandsvorstand und die leitenden Personen der Prüfungsabteilung in München Bilanzbestätigungsvermerke wie 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) abgeben und mit Siegel bestätigen, dass man ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei der Bank testiert?

Haben diese Leute keinen Respekt vor dem § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link), Abs. (2) Handelt der Täter (der Prüfer oder der Prüfungsverband !) gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Brauchen diese Leute diese Gesetzesvorschriften nicht mehr zu fürchten, wenn man den Vertretern nicht mal mehr die Entscheidung zugestehen will, dass sie über den Regress gegen die Verantwortlichen zu entscheiden haben? Warum sind sich Leute wie Gschrey, Eberle und Hilkenbach so sicher, dass sie nicht wegen Verletzung der Berichtspflicht bei der VR-Bank Marktredwitz dran sein könnten, wenn sie die von Herzog und Grothoff vorgefertigten Bilanzbestätigungsvermerke trotz der unkorrekten Behandlung der Bewertungsrichtlinien und trotz der Kontrolle durch den Innendienst in der Prüfungsabteilung so unterschreiben?

Muss man bei der Staatsanwaltschaft den zusätzlichen Antrag stellen, dass hier alle Strafanträge im Zusammenhang gesehen werden müssen oder erkennen die das doch hoffentlich selber. Egal ob es sich um den Forderungsverzicht vom Februar und März 2007, oder um die schwere Vermutung der jahrelangen Bilanzfälschung, oder um die Untreue mit dem Dienstaufhebungsvertrag für Manfred Heger und später wahrscheinlich noch einmal mit Karl Krämer handelt, es geht immer um die Person Herzog, die heute lieber von 1.150 € Spende an die Schule über die Bürgerstiftung berichtet, als über das, dass er an jeder Sauerei bei der Bank mittelbar oder meist direkt beteiligt gewesen sein dürfte. Der Prüfer, namentlich Herzog und helfend Grothoff, die zusammen 3.600 Seiten Überziehungslisten über mehrere Jahre nicht jucken, da ist der eine als Vorstand der Bock als Gärtner, oder der Deckel auf dem stinkenden Topf.

   

Nr. 3575

XXXXXXXX

13. Juli 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog wegen Fehlinformation und Vorteilserzielung nach § 150 GenG

Anonym, .... den 13. Juli 2008

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550



Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG,
95615 Marktredwitz, zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München, bei der genannten Kreditgenossenschaft,

wegen

Verdacht des Vorstoßes gegen die Informationspflicht nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(= Link), gegen
§ 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
(= Link) und § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) sowie
§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zur Erlangung eines persönlichen Vorteils,
Verdacht der aktiven Beihilfe zu des schweren Betrugs nach § 263 StGB,
(= Link) und der schweren Untreue nach § 266 StGB (= Link) bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß unter schwerem Verdacht des aktiven Bilanzbetruges nach § 263, StGB bei der Bank und anderer Rechtsvorschriften und schwerem Verdacht der Strafvereitelung nach § 258 StGB, (= Link)


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannte Person und begründe dies wie folgt:

Die Gesetzeskommentierungen zu § 147 Genossenschaftsgesetz und § 150 Genossenschaftsgesetz bezeichnen neben einer falschen Fertigung von Protokollen und Unterlagen als gravierenden Verstoß gegen die genannten Vorschriften, wenn durch falsche mündliche Berichterstattung und auch in öffentlichen Medien über Tatsachen und Vorgänge bei einer Genossenschaft falsch oder wahrheitsverkehrend berichtet wird. Ich stelle den Verdacht an, dass Herr Johannes Herzog unter Unterstützung seiner ehemaligen Kollegen beim Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) sowohl im Außendienst der Prüfungsabteilung als auch im Innendienst über verschiedene mündliche Vorträge bei Vertreterversammlung, vorgeschalteten Regionalversammlungen für die Vertreter, über Vertreterversammlungsprotokolle, sowie in der Regel über die örtliche Presse, die Frankenpost , Tatsachen und Vorgänge gravierend falsch und wahrheitsverkehrend vorgetragen, in dieser Form protokollieren ließ und so verbreitet hat.

So berichtete die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), (hier dazu das Zeitungsbild der Bank (= Link)) über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bei der VR-Bank Marktredwitz. In diesem Zeitungsbericht wurde Herr Herzog mit der Aussage erwähnt: ‚die Justiz hat die Bank wegen Vorgängen vor dem Jahr 2004 im Visier.’ Diese Aussage und alle gegenüber den Mitglieder, Vertreter, der Bank und auch der Öffentlichkeit weiter in diesem Tenor fortgesetzten Aussagen des Vorstandsvorsitzenden sollten bewusst von der Mitverantwortung des Herrn Herzog nach § 62 GenG und § 29 KWG und vieler anderer tangierter Rechtsvorschriften ablenken. Auch die Tonträgerauzeichnung nach Tagesordnungspunkt 1 der Vertreterversammlung vom 18. Juni 2008 (= Link) dürfte wahrscheinlich ähnliche Aussagen enthalten. Genauso wären alle Tonträgeraufzeichnung der Vertreterversammlung seit dem Jahr 2004 in ähnlicher Form zu überprüfen, ob hier nicht unprotokollierte Fehlaussagen in ähnlicher Form enthalten sind.

Herr Herzog hat sich seit seinem Antritt als Prüfer bei der VR-Bank Marktredwitz eG wahrscheinlich im Jahr 2002, und damit mit der Abschlussprüfung des Jahresabschluss 2001 aus seiner Verpflichtung nach § 62 GenG und § 29 KWG als leitender Prüfer ein umfassendes Bild von der von ihm zu prüfenden Genossenschaft machen müssen. Die ersten Erkenntnisse musste er aus den vorangegangenen Prüfungsberichten, als auch den vorangegangenen Jahresabschlüssen erzielen. Es ist anzunehmen, dass er alle Hinweise in den Lageberichten 2001 bis 2003 (= Link) als Prüfer selbst zu verantworten hat oder wesentlich daran mitgewirkt hat, mindestens aber absolut bewusst davon Kenntnis hatte.

Somit kannte er aus dem Jahresabschlusshinweis des Jahres 2001 heraus, dass ‚die Risikolage der Bank weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden müsste’, die gravierend schlechte Situation der Bank nachhaltig, wenn er nicht gar diesen Vermerk im Lagebericht schon selbst als Prüfer mit einbrachte, oder als mitbeteiligter Prüfer davon wissen musste. Alle Lageberichte der Folgejahre weisen jedoch zusätzlich in den Hinweisen in den Lageberichten darauf hin, dass die problembehafteten Engagements nicht ab-, sonder weiter zugenommen hatten, teilweise mit dem Attribut „stark zugenommen“. Somit dürfte im Sinne der Prüferverantwortung Prüfungen gesetzeswidrig gewesen sein, die auch noch das Ergebnis erbrachten, dass man festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht in die Bilanz aufnahm, wie die Lageberichtsvermerke beweisen. Dies dürften massive Verstöße der Prüfer gegen § 150 GenG gewesen sein, woraus sich der schwere Verdacht zum ersten Mal darstellen dürfte, dass sich Herr Herzog daraus mit Hilfe seiner Verbandkollegen eigene Vorteile erarbeiten wollte.

In heutiger Zeit gegenüber den Vertretern und der Öffentlichkeit zu behaupten, man hätte von diesen vielleicht ungesetzlichen Kreditengagements nichts gewusst, dürfte in sämtlichen Prüfungsberichten des Herrn Herzog und seiner Kollegen widerlegt sein, oder in andern Unterlagen der Bank und der Revisionsunterlagen seither direkt. Die Aussage in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) auf Seite 11 des Protokolles, ‚Die Engagementbetreuung wurde im Übrigen ausschließlich durch Herrn Heger getätigt (Amerkg, dem Vorstandsvorsitzenden zu dieser Zeit). Er hat auch die Genehmigung der Überziehungen zu verantworten. Die Überziehungslisten selbst wurden zu der damaligen Praxis in der Bank gesammelt und einmal im Monat (ca. 300 Seiten) von den beiden anderen Vorstandsmitgliedern gegengezeichnet.’ muss ein Bild bei der Bank zeichnen, dass Kontrollvorschriften nach §§ 32 und 33 KWG und § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), nicht im Geringsten eingehalten wurden. Die Verletzung der Prüferpflicht liegt darin, dass über extrem lange Perioden von Seiten der gesetzlichen Prüfe nicht eingegriffen wurde, obwohl die Überziehung eines Kreditengagementes das erst Kriterium einer Überprüfung sein müsste. Hier wurden so viele Überziehungen ermöglicht, dass diese gefährliche Feld der Schadensmehrung für eine Kreditgenossenschaft in ungeahntem Ausmaß aufgetan wurde. Dies liegt in der Verantwortung der Prüfer vor Ort und damit des Herrn Herzog und vorrangig auch seines Kollegen Raimund Grothoff.

Die Aussage dies nicht kontrollieren zu können, wie es den Anschein erwecken sollte, war alleine schon ein Verstoß gegen das Verbot der falschen und unrichtigen Angaben und der Verletzung der Berichtspflicht. Eine ganz gravierende, bewusst vorgetragene falsche Angabe und Verletzung der Berichtspflicht dürfte jedoch der Hinweis des Prüfungsteamleiters Raimund Grothoff auf der Protokollseite 13 unten gewesen sein ‚Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahem gar nicht hatte’. § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link), Abs. (1), wonach der Aufsichtsrat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen und dies und uneingeschränkter Form und dazu nach Satz 2 ‚jederzeit Auskünfte verlangen kann und alle Bücher und Schriften einsehen kann’.

Ebenso ist schwer zu vermuten, dass am 30.06.2005 gegenüber den Vertretern mit 1,12 Mio. € eine viel zu niedrige Schadenssumme nach dem Textprotokoll Seite 10, oben genannt wurde als auch in der diesem Vortrag zugrunde liegenden Anlage 4 zum Protokoll (Protokollbuchseite 00808), Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link), im tatsächlichen Beschluss (Protokollbuchseite 00809) durch die Vertreter aber durch die Einfügung von 5 verschiedenen Kundenstämmen mit ungenannt vielen dahinter verborgenen Einzelkonten und dem Beschlusstext ‚Im Zusammenhang mit Vergaben von Krediten’, wo es in der Beratung ausschließlich um die Überziehungen alleine ging und einem einzigen Nebenfaktor wurde wahrscheinlich darauf beabsichtigt abgezielt, für die Regressbefreiung für einen viel höheren Schaden zu sorgen. Das der Beschlussvorschlag nicht komplett in der Tagesordnung aufgenommen wurde, unter Tagesordnungspunkt 1 die Verlesung der Tagesordnung laut Versammlungsprotokoll nicht vorgenommen wurde, dass im Textprotokoll der Beschluss nicht in seiner vollständigen Fassung sondern nur in einer Anlage erwähnt ist, könnte ebenfalls auf die manipulierende Absicht gegenüber der Versammlung hinweisen.

Diese Absicht dürfte auch damit begründet sein, dass zu vermuten ist, dass die Planung des Ablaufes der Vertreterversammlung von Seiten des Herrn Herzog und der anderen Prüfer vorgenommen worden sein dürfte, da die Prüfer bereits ein Jahr zuvor auch einen gesetzeswidrigen Dienstaufhebungsvertrag mit dem betroffenen Vorstandvorsitzenden zu verantworten haben dürften, über den wiederum an keiner Stelle berichtet wurde, obwohl damit auf Ersatzansprüche, wahrscheinlich in hoher zweistelliger Millionensumme im Widerspruch zu § 34 GenG, Abs. (4), verzichtet wurde. Weder die Bankverantwortlichen noch die Prüfer haben den Mitgliedern und Vertretern dazu berichtet, was wiederum ein schlimmster Verstoß gegen § 147 und § 150 GenG gewesen sein dürfte.

Ebenso ein massiver Verstoß dürfte bereits die Unterlassung von Berichten zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegenüber den Mitgliedern und Vertretern gewesen sein, dass man auf einer vorgeschalteten Außerordentliche Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) nicht zu diesen einschneidenden Vorgängen berichtet hat.

Vor diesem Hintergrund erscheint eine heutige Werbekampagne des Herrn Herzog über eine sogenannte Bürgerstiftung der VR-Bank Marktredwitz nach dem Bericht in der Frankenpost vom 09.02.2008 (= Link) geradezu wiederum als irreführend, wenn Hilfe als oberstes Ziel angeben will, man selbst aber wahrscheinlich an Millionen von Verlusten auch bei Kunden und Mitgliedern wesentlich mitverantwortlich war.

Alle falschen Angaben und alle Berichtspflichtverletzungen dürften das Ziel verfolgt haben, dass Herr Johannes Herzog, wahrscheinlich sogar zum Widerspruch des Interessenkonfliktes nach der Wirtschaftsprüferordnung als Vorstand der Bank eingesetzt werden sollte und heute seine Position erhalten werden soll.

Ich beantrage die unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3574

Ramona

12. Juli 2008, 11:11 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung

Eine Bürgerstiftung ist ja an und für sich etwas sehr Schönes und Gutes für die Mitbürger. Doch was man da alles im Internet und in der Öffentlichkeit über die VR-Bank hört, kann man nicht glauben, dass ausgerechnet solche Leute, wie Herzog und Wolf etwas Gutes, ohne Hintergeanken, für ihre Mitbürger tun. Der ehemalige Prüfer und jetzige Vorstand Herzog, will sich doch nur hinter dem Deckmantel eines sozialen Engagementes verstecken, um seinen nicht gerade guten Ruf aufzubessern. Das wird ihm auch nicht gelingen, denn der Herzog ist für seine Machenschaften weithin bekannt. Überall, wo man den Namen der VR-Bank hört, schütteln die Leute den Kopf und sagen, der ist keinen Deut besser als der Herr Heger. Solchen Leute kann man doch nicht die Verantwortung für eine solche Bürgerstiftung übertragen, man sollte die Verantwortung der Sparkasse Fichtelgebirge übertragen, denn die si9nd seriös und ehrlich. Man kann Vertrauen fassen.
Herr Herzogen lassen Sie doch den plumpen Versuch, über eine soziale Einrichtung, Ihr Image aufzupolieren. Das kauft ihnen sowieso niemand ab.
Liebe Grüße an den Wunsiedeler-Kreis. Es ist schön von ihnen, dass sie solche Sachen schonungslos aufdecken. Dafür gebührt ihnen Dank. Machen sie weiter so, damit die Leute draußen im Lande aufgeklärt werden.
Liebe Grüße
Ramona

   

Nr. 3573

Susanne

10. Juli 2008, 22:01 Uhr

Betreff: Geschickt gemacht Herr Herzog

Es ist unglaublich geschickt gemacht vom Ex-Prüferlein. Die Vorstände, die man selber nicht an ihrem Unwesen gehindert hat, die hat man mit Dienstaufhebungsverträgen unter Verzicht der Ansprüche davon kommen lassen und hat mit Untätigkeit für die Verjährung gesorgt und genau mit den Verträgen hat man nun die Aufsichtsräte in die Verpflichtung der Vorstände gebracht. Die Aufsichtsräte stehen dem Herzog nie im Weg, die genehmigen hinter her auch Forderungsverzichte von 432.000 €, egal ob der Kredit auch vollkommen abgesichert ist. Darf man so etwas Erpressungspotential nennen? Müssen wir dafür sorgen dass alle weg kommen, wenn unsere einzigen Vertreter der Mitglieder im Aufsichtsrat die Kraft und Fähigkeit dafür nicht mehr haben sich gegen die Verbandsübermacht zu wehren? Was machen die in ihren politischen Ämtern wenn die Strafanträge gegen sie aufgegriffen werden?

   

Nr. 3572

Marianne

10. Juli 2008, 17:22 Uhr

Betreff: Herzog

Hallo,
warum kaspert man eigentlich mit Leuten wie Herzog, Schelter, Martini und Heger eigentlich solange rum? Schießt sie doch ab und zieht sie gerichtlich zur Verantwortung! Haben die eigentlich einen Heiligenstatus? Da verliert die Bank einerseits durch Mißwirtschaft jede Menge Geld, andererseits sind die Aufsichtsgremien und Prüfer blind. Wo gibt`s denn so was, daß jeder sein Süppchen kocht, vielleicht auch in die eigenen Taschen arbeitet, und alle sehen nur zu!
Der Herzog lacht euch doch alle aus! Ihr Aufsichtsräte sitzt da und scheißt euch in die Hosen, laßt euch unter Druck setzen, während die Mitglieder, Sparer und Kreditnehmer darunter leiden.
Wo sind wir eigentlich? Ihr Aufsichtsräte, wollt Politiker, Manager oder sonst was besseres sein, laßt euch in Ämter wählen, die für euch alle eine Nummer zu groß sind. Stellt sich die Frage, ob man euch im richtigen Leben überhaupt ernst nehmen darf. Als Politiker jedenfalls wähle ich keinen von euch je wieder!
Leider kann ich nicht mehr tun, aber zu versuchen mehr Leute von meiner Einstellung zu überzeugen, das werde ich auf jeden Fall.

   

Nr. 3571

Beobachter

10. Juli 2008, 11:17 Uhr

Betreff: Wann kommt der ganz große Knall?

Manfred Heger konnte vom August 2000 weg ungehindert die Überziehungen bei Flex durchziehen. Mann muss dazu wissen, bei seinem besten Freund, wo man von intimsten Beziehungen im wahrsten Sinne des Wortes spricht, von denen alle wussten. 2 Millionen Schaden ist daraus entstanden, ohne die wahrscheinlich schon unsaubere Kreditausreichung an sich. So steht es im Vertreterversammlungsprotokoll der Bank vom 30.06.2005, wie hier im letzten Eintrag aufgezeigt. Die Revisoren Herzog und Grothoff haben es im Prüfungsbericht 2002 für den Jahresabschluss 2001 schon festgestellt, dass da laut der Protokollanlage (= Link) schon 734.000 DM überzogen war. Und in der Anlage sieht man auch, dass man beim Regress nur dieses eine OHG-Konto den Vertretern vorgetragen hat und alles andere nicht, was in den fünf Kundenstämmen alles drin gesteckt hat.

Das ist die unsauberste Sache die man sich vorstellen kann. Das hat der Aufsichtsrat selber gar nicht drauf gehabt. Das muss alles von den Prüfern inszeniert worden sein, wie man die Vertreter hinters Licht geführt hat. Wer einen von der Prüfung angemerkten Kredit als Aufsichtsrat vier Jahre nicht kontrolliert, der ist selbst mit dran. Das ist das was der Münchener Aufsichtsrat unter der Vorsitzende weiß alles und gibt nichts weiter gemeint hat. Das geht nur wenn die Prüfer mit spielen und damit eigenen Interessen verfolgen, wie wir bei Johannes Herzog sehen können und es hätte sicher auch Lohn für Raimund Grothoff gegeben. Auf dieser Basis musste Horst Pausch damals in eigenmächtiger Weise wahrscheinlich unter Druck der Prüfer den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger unter Ausschluss aller bekannten und unbekannten Ansprüche unterschreiben. Damit Johannes Herzog ohne Imageverlust aber als großer Retter ins Vorstandsamt rutschen konnte, vielleicht noch mit gefälschten Bilanzen der Bank, die er zwischen August und Oktober 2004 selber gemacht und noch selber geprüft hat.

Vielleicht ist für Manfred Heger und auch die anderen Vorstände, weil man die auch nicht rechtzeitig belangt hat, die Verjährungsfrist von fünf Jahren nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) abgelaufen. Aber durch die Zustimmung zur Entlassung aus den Ansprüchen mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) und die Sache mit dem unsauberen Vortrag und der Vertuschung des ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrages, das könnte für den Aufsichtsrat selber und die Prüfer erst der Start ihrer eigenen Verjährungsfristen gewesen sein.

   

Nr. 3570

Mitglied

10. Juli 2008, 10:30 Uhr

Betreff: Fragen an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter

Sehr geehrter Herr Schelter,

mit der Vertreterversammlung 2004 (= Link) wurden Sie bei der VR-Bank Marktredwitz in das Amt des Aufsichtsrates berufen. Nach der Versammlung 2007 hat Sie der Aufsichtsrat zu seinem Vorsitzenden gewählt. Es sind für mich ein paar brennende Fragen aufgetreten, die ich Sie bitte aufzuklären. Für den Fall der Verweigerung werde ich diese fragen an die Staatsanwaltschaft zur Klärung übergeben.

Auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) wurde der Versammlung ein Beschluss vorgelegt bezüglich zustehender Ansprüche, insbesonders Schadensersatzansprüche gegen den früheren Vorstand Manfred Heger zu stellen. Wie konnte der Aufsichtsrat diesen Beschluss einer Vertreterversammlung vortragen, wenn doch mit dem 4. August 2004 mit dem Vorstandsmitglied schon eine Vereinbarung getroffen wurde alle bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche zu verzichten? Warum ist der Aufsichtsrat und auch die gesetzliche Prüfung dieser Aussage des Herr Heger auf der Versammlung nicht entgegen getreten? Warum hat man die Aussage anderseits nicht bestätigt? Und somit die Mitglieder über die Entscheidung des Aufsichtsrates die Vertreter in geeigneter Form informiert?

Warum wird im Text des Protokolles vom 30.06.2005 ersichtlich, dass man einen Schaden von 1,12 Mio. € entsprechend auch der Anlage 4, Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link), Seite 9 vortrug und nur von Überziehungen berichtete und des Versäumnisses im Zusammenhang mit der Insolvenz in Slowenien? Warum wurde im Beschluss auf Seite 10 der genannten Protokollanlage plötzlich auch aufgeführt, die im Zusammenhang ‚mit der Vergabe von Krediten ....' standen? Warum wurden hier plötzlich 5 Kundenstammnummer aufgeführt? Welche Kunden stecken hinter diesen Kundennummer, wie viele Einzelkonten sind hier betroffen? Wurde hier in einer exemplarisch wichtigen Entscheidung den Vertreter falsche Grundlagen genannt, die dann über diesen Beschluss weitreichender gefasst wurden als vorgetragen? Wer hat diesen Beschluss entworfen? Waren die Prüfer vor Ort am Entwurf des Beschlusses beteiligt?

Wie hoch ist der Gesamtausfall für die VR-Bank Marktredwitz aus diesen 5 Kundeneinheiten zusammen gefasst für die VR-Bank Marktredwitz tatsächlich gewesen? Erklären Sie bitte die Fragen des Vertreters im Protokoll auf Seite 12 unten nach dem Schaden von 2,6 Mio. €, warum diese Summe nicht bestätigt oder dementiert wurde? Wie erklären Sie es, dass vom August 2000 bis zum August 2004 weder der Aufsichtsrat noch die gesetzlich Prüfung gegen die Überziehungen eingeschritten sind? Laut der Antwort von Dr. Nickl auf der Versammlung 2005 ‚dann nur noch Überziehungen, die H. Heger genehmigt hat, das ist die Pflichtverletzung.’ Wo war die Kontrolle der Vorstandsmitglieder, wo war die Kontrolle des Aufsichtsrates, wo war die Kontrolle des Herrn Herzog und Herrn Grothoff als Prüfer, alles verbunden mit massivsten Verstößen des Vorstandes gegen §18 KWG?

Welche Kundennummer sind beim Regressbeschluss bei der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) zum sogenannten Goldmärchen in einer Anzahl von 8 Stück verborgen? Stecken hier die 4 x 45.000 € vom Herbst 2003 mit drin?

   

Nr. 3569

Uwe

10. Juli 2008, 09:44 Uhr

Betreff: Die Qualität des Prüfers Herzog

Wo liegt die Qualität des Prüfers Herzog? Das er bei Flex nicht gesehen haben will was der Rechtsanwalt des Aufsichtsrates Dr. Nickl auf den ersten Blick erkannt hat, dass Manfred Heger die Zahlen der Firmen in den Bankunterlagen getürkt hat? Das man den Helfer des Vorstandes im Aufsichtsrat als Steuerberater des Kunden vielleicht auch immer noch deckt, wenn die vom Käufer zurückgegebenen Ware noch als Bestand oder als Forderung einbucht wurde, dass sich der Kunde geweigert haben soll diese gefertigte Bilanz für de Bank zu unterschreiben? Das die Revision nicht dahinter war, dass man den Insolvenzantrag in Slowenien nicht versemmelt?, Das man den Vertreter entgegen den Vorschriften im Genossenschaftsgesetz falsch berichtet hat, dass der Schaden nicht bei 1,12 Mio. € gelegen hat sonder bei 2,6 Mio. € (5 Mio. DM) und mit Strohmannkrediten vielleicht noch mehr?

Wieso wurde beim Vortrag des Schadens zu Flex am 30. Juni 2005 die Schadensumme mit 1,12 Mio. € genannt, wie sie im Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005 (= Link) auf Seite 9 aufgestellt wurde? Wieso wird aber dann im Beschluss auf Seite 10 plötzlich auch die Vergabe von Krediten mit genannt und mit eingebaut, was im Versammlungsprotokoll selber nur mit dem Start des Kreditverhältnisses einmal auftaucht und nicht fünfmal oder irgend ein Nachbeschluss in der Zeit und plötzlich fünf Kundenstammnummer da stehen mit einer dahinter steckenden nicht genannten Zahl von Einzelkonten? Ist das die Qualität des Prüfers und Vorstandes Herzog und seines Prüferfreundes Grothoff einen Schaden von 1,12 Mio. € vortragen zu lassen und im Beschluss dann die Freistellung für 2,6 Mio. € zu verstecken?

Ist es die Qualität des Herrn Herzog im Beschluss vom Jahr 2007 für die Sache mit Gold, Gold, Gold beim Regressbeschluss bei der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) gleich 8 Kundennummer zu verstecken, ohne zu sagen wie man so ein Geflecht als sorgfältiger Geschäftsleiter nach dem Genossenschafts- und Kreditwesengesetz auch vertreten kann? Und sagt man es lieber nicht, weil man die Vorstände aus der eigenen Beweislast nach § 34 GenG befreien muss, damit die nicht herausrücken müssen, dass bei den 8 verschiedenen Kunden auch vielleicht die vier sind, die man vor dem Revisionsstichtag mit jeweils 45.000 € ausgebucht hat?

Das sind die Qualitäten eines ehemaligen Prüfers Herzog, der weiß, dass er auch nicht von den eigenen Leuten gepackt wird, aber gerade die Fälle, die hier bei Wunsiedeler Kreis immer wieder als seine Versäumnisse aufgezeigt werden, die hat er sich über die Vertreter in den Jahren 2005 und 2007 über die Freistellung der Vorstände und mit dem Imageargument absegnen lassen. Das ist schon bezeichnend.

   

Nr. 3568

Nordlicht

10. Juli 2008, 09:20 Uhr

Betreff: Willkür in VR-Bank?

In der vom Verband übernommenen Mustersatzung der VR-Bank gibt es einen eigenen § zum Auskunftsrecht der Vertreter.

In § 34 Auskunfsrecht heißt es:

"(1) Jedem Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.

(2) Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

a) die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Genossenschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen;

b) die Frage steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern betreffen;

c) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre oder eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Geheimhaltungspflicht verletzten würde;

d) das Auskunftsverlangen die persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Dritten betrifft;

e) es sich um arbeitsrechtliche Vereinbarungen von Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern der Genossenschaft handelt;

f) die Verlesung von Schriftstücken zu einer unzumutbaren Verlängerung der Vertreterversammlung führen würde."

Es gibt neben der Berichtspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat aus dem Genossenschaftsrecht eben die speziellen Regelungen, die allerdings in der Anwendung im Ermessen von Vorstand und Aufsichtsrat liegen. Es ist aber nicht so, daß es verboten ist zu antworten, sondern es darf verweigert werden, muß aber nicht.

Punkt a) ist quasi eine Generalverweigerungsklausel. Denn wenn man dieser Logik - Verweigerung falls Nachteil droht - folgt, sind es ja gerade die kritischen Punkte, zu denen man als Vertreter etwas hören möchte, die das Image / das Vertrauen - die maßgebliche Geschäftsgrundlage" - beschädigen würden, wenn denn die Öffentlichkeit erfahren würden, was tatsächlich für ein Schindluder gerade bei der VR-Bank Marktredwitz (jetzt: Fichtelgebirge) von Vorstand und Aufsichtsrat unter Beihilfe des Verbandes mit dem Vermögen der Mitglieder getrieben wurde.

Die Folge ist, daß je kritischer es wird, desto weniger müssen Vorstand und Aufsichtsrat sagen!

Allerdings läßt sich gerade für diese VR-Bank doch sagen, daß die Öffentlichkeit doch gerade über diese Gästebuch durch aus hergestellt ist.
Frage: Warum dann noch mit den Infomationen hinter dem Berg halten?
Antwort: Weil alles noch viel schlimmer ist, als hier im Gästebuch aufgezeigt wurde!

Der vom Gesetzgeber in der Reform des Genossenschaftsgesetzes verfolgte Ansatz der besseren Information in Verbindung mit einer „Informationsbringschuld“ von Vorstand und Aufsichtsrat wird so durch die Hintertür ausgehebelt. Eine solche Einschränkung dürfte damit nicht zulässig sein.

Punkt e) kann nur teilweise zugestimmt werden. Die Gehälter der sonstigen Mitarbeiter interessieren wirklich nicht.
Aber die Vorstandsgehälter, die sind schon auskunftswürdig, so wie es die börsennotierten Aktiengesellschaften - vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung! - ja auch tun müssen. Und die sind nicht unbedingt größer als die VR-Bank. Das Argument Sozialneid kann auch nicht greifen, ist doch allgemein bekannt, daß die Herren dort pro Jahr einen flotten 6-stelligen Betrag erhalten plus Pensionszusagen plus andere geldwerte Vorteile.
Frage: Warum wird dann aber so darumherum gemauschelt?
Antwort:
1. Weil man dann nicht die geldwerten Vorteile, die der Aufsichtsrat zu Lasten der Mitglieder veteilt, z.B. der Pensionszusagen offen legen muß, insbesondere die Konditionen, ab wann und mit welcher Pension ein Vorstand in den vorzeitigen Ruhestand gehen könnte!
2. Weil dann offensichtlich würde, mit welchen Abfindungen unfähige Vorstände noch vom Aufsichtsrat für ihren Abgang belohnt werden bzw. wie lange ein entlassener Vorstand noch Gehalt bezieht und wieviel!
Die Publizität gerade der Vorstandsvergütung hätte einen disziplinierenden Charakter auf die Entscheidungen des Aufsichtsrats bzw. als Mitglied kann man dann gleich Anzeige wegen Untreue stellen.
3. Weil man dann nicht angeben muß, daß die Vorstandsvergütung, die sich ja auch an der Bilanzsumme orientiert, die bei der VR-Bank ja wegen des Filialverkaufs (mit Übergang der Kundenforderungen und –verbindlichkeiten um ca. EURO 50 Mio abnehmen wird, unter Umständen gar nicht nach unten angepaßt wurde. Denn, Gewinne zu erzielen, indem man das Tafelsilber verkauft, ist wahrlich keine Kunst und sollte nicht noch belohnt werden. Denn auch das würde offensichtlich werden, wenn denn die Gehälter (differenziert nach fixen und variablen Anteilen und geldwerten Dingen) offen gelegt würden.

Es bedarf also dazu nur eines entsprechenden Antrags in der Vertretervesammlung, um in der Satzung aus dem „darf verweigert werden“ ein „muß veröffentlicht werden“ zu machen.

Es wäre im übrigen interessant mal vom Genossenschaftsverband, der ja auf jeder Vertreterversammlung in Deutschland vertreten sein dürfte, zu erfahren, ob es seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes und auch davor überhaupt jemals vorgekommen ist (und wenn ja wie häufig), daß aus den Mitgliedern heraus ein Antrag gestellt worden ist? Falls das nicht der Fall ist, so ist das keineswegs ein Zeichen dafür, daß alles in Ordnung ist, sondern, daß die Hürden einer Einflußnahme offensichtlich viel zu hoch gelegt wurden. Mal abgesehen davon, daß die Mitglieder bei der VR-Bank ja ohnehin von offizieller Seite – trotz gegenteiliger Zusagen des Vorstands – weiterhin nichts erfahren (dürfen). Wie soll eigentlich das Vertrauen da noch wachsen, denn die Informationsmöglichkeit über dieses Gästebuch wird ja nicht weniger, sondern immer mehr genutzt.

Zu Punkt d) ist zu sagen, daß es schon erstaunlich ist, daß im Zusammenhang der Diskussion / Präsentation der Verfehlungen eines Vorstandsmitglieds auf der Vertreterversammlung der VR-Bank sogar die Kontonummern von Kunden präsentiert werden. Dieser Punkt d) wäre eigentlich überflüssig, da er in Punkt c) enthalten ist. Aus Gründen des Bankgeheimnisses darf dort eigentlich sowieso nichts gesagt werden, was nicht schon veröffentlicht ist.

Übrig bleiben dann nur noch die sinnvollen Punkte c) (eine Selbstverständlichkeit) und f), der eine übermäßige Verlängerung der Vertreterversammlung verhindern soll.

Abschießend noch der Aspekt, wer denn die Antwort zu geben hat.
Dort heißt es: "Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat".
Dies ist eine abschließende Aufzählung und bedeutet im Klartext dann. Die Antwort kann nicht an Dritte deligiert werden, sondern ist durch die beiden Organe zu geben. Daß der Verband dann noch danach jederzeit und zu jedem Punkt seinen Senf - in Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder - dazugeben darf, ist ja schon hinlänglich kritisiert worden. Man darf nicht vergessen, daß die Vorstandstätigkeit ja der gewählte und ausgeübte Beruf desjenigen ist, und das Aufsichtsratsmandat freiwillig (?) übernommen worden ist, zu dem eben auch die Durchführung der Vertreterversammlung zählt. Da kann man dann nicht einfach wichtige Dinge wegdeligieren, sonst wäre man auf der Position falsch besetzt.
Aber darauf weisen die Gästebucheinträge ja schon seit langem hin.

Ebenso kann es nicht sein, daß die Vertreterversammlungen durch gesonderte Konferenzen "vorbereitet" (ohne offizellem Protokoll) wird, denn damit wird verhindert, daß kritische Dinge in das Protokoll kommen, das ja alle Mitglieder anfordern können. Das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt, als er diese Möglichkeit den Mitgliedern geschaffen hat.

   

Nr. 3567

Genosse

10. Juli 2008, 09:07 Uhr

Betreff: Mit Verbandsbeziehung leichter zum Vorstand als mit Ausbildung udn Praxiserfahrung

Wer macht heute die Vorstände? In den 80-er und 90-er Jahren des letzten Jahrhunderts haben die Aufsichtsräte die Bewerber angeschaut. Die erfolgreichen Vorstände der kleinen und mittleren Banken waren durchwegs Leute mit mittlerem Schulabschluss, analytischer Denkweise auf der Grundlage erlernter betriebswirtschaftlicher Erfordernisse und dem praktischen und hautnahen Umgang mit dem Kunden sowohl auf der Anlage- als auch auf der Kreditseite. Welche Vorsprung erhält heute ein Bewerber von der Prüferseite, wenn er vom Verband wärmstens empfohlen wird? Haben da die guten Praktiker von vorne herein verloren? Werden da über 30 gute Bewerbungen einfach in die Tonne geschmissen weil die Entscheidung eigentlich schon auf anderem Weg festgelegt ist? Wen musste Reiner Loos vor drei Jahren in Marktredwitz wohl bevorzugen, gute Leute von draußen, die neuen Wind herein gebracht hätten, oder den Prüfer, der das Debakel mit verursacht hatte und dabei seine gesetzlichen Aufgaben für den eigenen Posten hinten an stellen durfte? Mit ihm als Prüfer und Vorstand hat man bei den Kunden Aktiv- und Passivvolumen von sage und schreibe 260.000.000 € (in Worten Zweihundertsechzigmillionen) verloren.

Anlässlich der Stärke der Sparkasse (= Link) kann man über die Worte von Johannes Herzog mit der Marktführerschaft nur lachen. Da bleibt nur noch die Marktnische. Selten wird es irgendwo sein, dass die Sparkasse viermal so groß ist wie die Genossenschaftsbank, wenn man jetzt die Ostfilialen auch noch aus der Bilanzsumme herausrechnen muss bei der VR-Bank.

   

Nr. 3566

NIEMAND

9. Juli 2008, 23:50 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3785

was für eine naive Frage.

Die Qualität eines Prüfers des GVB liegt schon allein darin begründet, dass er durch die harte Schule des GVB gegangen ist.
Und das reicht allemal zum Führen einer Bank.
Also was soll das.

Es gibt genügend ehemalige Prüfer die nun Vorstände sind und es werden immer mehr werden, denn nur mit Linientreuen kann künftig die Leitung einer eG durchgezogen werden.

Kapiert !

   

Nr. 3565

Nachgefragt

9. Juli 2008, 22:27 Uhr

Betreff: Warum immer noch keine Aussage zum Forderungsverzicht von 432.000 €?

Mit was rechtfertigt man den Forderungsnachlass von 432.000 € beim Jägerstüberl und der Waldeslust in Wunsiedel, das wurde auch schon in Eintrag Nr. 3120 gefragt, nachdem der Strafantrag dazu in Eintrag Nr. 3119 hier im Gästebuch veröffentlicht wurde. Kann man diesem ehemaligen Prüfer wirklich die Leitung der Bank überlassen, wenn er über die Sicherheitenfreistellung der Grundstücke an den Kaufverträgen beteiligt gewesen sein muss, die nach öffentlicher Bekanntgabe der tatsächlichen Verkaufssumme (= Link) eine Million eingebracht haben. 660.000 € wahrscheinlich für den Vertrag, den man auch buchungstechnisch in Verbindung mit der Vereinbarung auf den Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) abgestimmt haben dürfte und den zweiten, wo man die 340.000 € gleich an der VR-Bank vorbei geschleust haben dürfte. Die anderen freigegebenen Sicherheiten hätten wahrscheinlich nochmals mehrere Hunderttausende abgedeckt. Es wird Zeit, dass Herr Herzog endlich raus rückt was ihn dazu getrieben hat. Er hat doch den Kredit auch schon als Prüfer sehen müssen, wenn es sich um 1,1 Millionen gehandelt hat. Wie oft glaubt Herr Herzog, dass er auf Kosten der Mitglieder eine halbe Million verschenken darf und bis heute hat man nicht dazu berichtet. Das dürfte doch ein ungeheuerer Untreuefall des neuen Vorstandes und ehemaligen Prüfers gewesen sein und den Notvorstand Werner Schelter, den heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden und den neuen Vorstandskollegen Uwe Heidel dürfte er auch gleich in die Untreuesituation mit eingebunden haben. Sind das nicht untragbare Zustände?

Man muss Herrn Herzog auch daran erinnern, ob er den verurteilten Prüferkollegen Oskar Hess (= Link) auch weiterhin mit EV belegt, damit die Verjährung nicht zum tragen kommt, wenn man da vor Jahren auch vielleicht über 200.000 verloren hat. Oder ist es für Herrn Herzog auch da besser wenn mit der Verjährung der Ansprüche auch die Dinge aus den Akten fallen? Egal in welchem Bereich, wir werden von Herrn Herzog noch hören und wahrscheinlich nicht nur angenehme Dinge.

   

Nr. 3564

Insider

9. Juli 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit?

Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit, die Frage wird immer udn immer wieder an den Wunsiedeler Kreis gerichtet. Gerne zeigen wir noch mal auf was dazu in Eintrag Nr. 3252, Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369, Eintrag Nr. 1121 und Eintrag Nr. 1119 geschrieben wurde. Zum Vergleich kann man auch die glorreiche Muster-Antrittsrede von Herrn Herzog (= Link) vom 29. Juni 2006 hernehmen und nachschauen was von seinen Versprechen eingetroffen ist, oder ob der Schuss mehr als nur in einem Fall nach hinten los ging. Die Jahre der Konsolidierung sind heute noch nicht vorbei.

   

Nr. 3563

Gesehen

9. Juli 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Als Aufsichtsrat von marktredwitz die Einträge 204 und 205 von München lesen

Den Aufsiitsräten von Marktredwitz empfehle ich den Eintrag 204 und Eintrag 205 im Gästebuch der VR-Bank München-Land zu lesen und darüber nachzudenken.

   

Nr. 3562

Juristisch bewandert

9. Juli 2008, 10:35 Uhr

Betreff: Wollen wir das Eigentor der Verbände mit der Filialübertragung auch richtig festhalten?

Im letzten Eintrag ist darüber gesprochen worden, dass die Filialübertragung ja vielleicht im Sinne des Umwandlungsrechtes als Grundlage für Fusionen nicht zuerst eine Spaltung der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft darstellt, die ohne Mehrheitserfordernisse durchgeführt wurde und nur auf Vertragsbasis von Vorständen abgewickelt wurde und dann danach in Plauen eine Fusion beschlossen hätte werden müssen. Denn hier wurden Volumen und Werte hin und her geschoben, die sonst eine ganze Genossenschaft ausmachen. Wie kann es möglich sein, dass man was als Vorstand verkauft, was vor 7 Jahren und vor 18 Jahren mit gegenseitigen Generalversammlungsbeschlüssen mit erhöhter Mehrheitserfordernis zusammen gefügt wurde und den Mitgliedern jegliches Mitspracherecht dabei verweigert? Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder.

Gibt es Mitglieder in Marktredwitz oder auch in Plauen, die einen solchen Prozess bereit sind zu führen? Denn dann müsste der Genossenschaftsverband gerichtlich seine Argumente vorbringen, was denn ausgerechnet in Marktredwitz den Verkauf einer Genossenschaft möglich macht, was man sonst überall den Mitgliedern bei den Fusionen nicht sagt, warum sie die Genossenschaft nicht auch verkaufen sollten als zu fusionieren und sich den Ertrag aus eigenwirtschaftlichem Interesse (dieser Ausdruck ist doch von einer OLG-Richtern bestätigt) auf ihre Konten gutschreiben lassen und warum der Genossenschaftsverband bisher seine Informationspflichten und Berichtspflichten bei all den Tausenden von schon abgewickelten Fusionen nicht in die Gutachten geschrieben hat, obwohl er diese Auffassung ja selbst vertritt?

Die Not bei der VR-Marktredwitz und Herrn Herzog muss schon sehr groß gewesen sein, dass man sich so aufs Glatteis begibt.

   

Nr. 3561

Genossenschaftler

9. Juli 2008, 10:13 Uhr

Betreff: Stillschweigen gegen Berichtspflicht

Nirgendwo im Genossenschaftsgesetz steht etwas von einem Auskunftsverweigerungsrecht der Vorstände, Aufsichtsräte oder der gesetzlichen Prüfung gegenüber den Mitglieder und Vertretern. Die Kommentierung des Sorgfaltspflichtparagraphen 34 ist gespickt voll mit Beispielen zur Informationspflicht der Geschäftsführung an die Mitglieder. Diese sind der Souverän der Genossenschaft und die Vorstände die Diener und Erfüllungsbeauftragten ausschließlich der Mitglieder und nicht umgekehrt. Auskunftsverweigerungsrecht gelten nur dort, wo die Rechtsprechung die Persönlichkeitsrechte über die Rechte der Mitgliedergemeinschaft gestellt hat. Sogar da müssen die Persönlichkeitsrecht oft zurück treten, wenn die Gesamtinteressen wiederum ein höheres Gut sind.

Stillschwiegen in Verträgen zu vereinbaren, dürfte an sich ein Verstoß gegen die Prinzipien des § 34 GenG in Verbindung mit § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat sein. Also auch ein Verstoß gegen besseres Wissen im Vertragsrecht. Der Bericht in der außerordentlichen Vertreterversammlung vom 23. April 2008 (= Link) dürfte im Grunde eine Verletzung der Berichtspflicht gewesen sein. Die Gesetzeskommentierung sagt dazu nämlich, dass auch ein Zeitungsbericht, in dem ja dann von dem Stillschweigen berichtet wurde, auch eine Verletzung der Berichtspflicht und richtiger Darstellung ist.

Die Verletzung der unrichtigen Darstellung wird ergänzt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat, der laut Versammlungsprotokoll insgesamt sechs Sitzungen dazu abgehalten hat, so gut wie keine Informationen gegeben hat. Keines der verschiedenen ausführlichen Gutachten laut Protokoll, die dem Aufsichtsrat zur ausführlichen Prüfung zur Verfügung gestellt wurden, wurde auch den Vertreter und Mitglieder zur Einsichtnahme vorgelegt. Die widerspricht jeder ordentliche Durchführung eines Berichtes gegenüber den Mitgliedern zur Geschäftführung. Die Aussage von Herrn Herzog über die Beweggründe zur Übertragung der Geschäftstellen im oberen Vogtland dürfte schlichtweg falsch sein, wenn man dazu den Lageberichtshinweis im Jahresabschluss 2007 (= Link) vergleicht. Kein Wort über die Übertragung von Abwicklungskrediten und Bestandimmobilien hat er verloren.

Dies schreit geradezu nach bewusster Fehlinformation. Dies Fehlinformation wurde gegeben, weil man die unsauberen Verträge im Hintergrund nicht offen legen will, denn nicht mal Sanierungsverträge können den Mitgliedern nicht verwehrt werden wenn die sie einsehen wollen. Ihre Existenz zu verschweigen ist eine ganz schlimme Angelegenheit. Der Vorstand hat darüber zu berichten welche Kredite abgegeben wurde, welchen Verlust man daraus realisieren musste, welche Wertberichtigungen dazu schon bestanden haben, welche Bestandsimmobilien und in welcher Größenordnung des der Fall war. Dies sind Dinge die im Eigentum der Mitglieder stehen und nicht im Eigentum der Vorstände und der Prüfer. Bei dieser Größenordnung besteht sicherlich Berichtspflicht und nicht Verweigerungsrecht.

Das beanspruchte Verweigerungsrecht wird als Persönlichkeitsrecht der Vorstände und der Aufsichtsräte gesehen, nicht bekannt geben zu müssen, an wie viel Schaden sie einschließlich des Exprüfers Johannes Herzog denn ursächlich beteiligt waren. Und somit kommen wir schon in den Bereich von Betrug und Untreue. Verschleierung und Vertuschung der eigenen Schuld ist das Ziel der Aktion gewesen. Die §§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) sprechen dem dagegen und zeigen ganz gewaltige Freiheitsstrafen dazu auf.

Ob gar der Verkauf der Filialen mit einem addierten Geschäftvolumen von 100 Mio. € aus Aktiv- und Passivpositionen, ein Verstoß gegen das Umwandlungsgesetz ist, welches die Fusionen regelt, oder eine unerlaubte Umgehung, da müssten sich Juristen damit auseinander setzen. Nur wie das die Vogtländer Vorstände mit dem Stillschweigen und einer Verweigerung der Berichtspflichten zu Millionengeschäften halten, da müssen sich Juristen drüber machen, oder die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden.

   

Nr. 3560

Marianne

8. Juli 2008, 18:22 Uhr

Betreff: Der Brief an Werner Schelter war Eintrag Nr. 3613

Stimmt es hat sich irgendwas verschoben, der Brief an Werner Schelter war in Eintrag Nr. 3613 und es hat noch einen Kommentar in Eintrag Nr. 3614 dazu gegeben

   

Nr. 3559

Webmaster

8. Juli 2008, 18:16 Uhr

Betreff: Auch diese Anfrage ging an Herrn Schelter

Manfred Bleil, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG, Kraußoldstrasse 6, 965615 Marktredwitz

Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichsweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 3558

Uwe

8. Juli 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Zu Gold, Gold, Gold in Eintrag Nr. 3777

Hier wird immer wieder der § 34 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) angesprochen. Da heißt es doch in Abs. (2) Satz 2, ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast. Ist es im Fall Gold, Gold, Gold streitig, oder nicht ob Reinhold Wolf sorgfältig vorgegangen ist? Was wäre gewesen wenn bei der Bank kein Fax aus Afrika eingegangen wäre? Die Bestechungsgelder um das Gold herauszuholen, das war doch bloß noch der Gipfel auf dem großen Misthaufen. Ohne das Fax hätte Reinhold Wolf gar nichts in der Hand gehabt und das Kind war doch schon vorher im Brunnen. Wenn man so hört, dann war Reinhold Wolf schon ziemlich tief drin gesteckt und die Sache mit den 4 x 45.000 € da werden ihm die Revisioren schon auch Druck gemacht haben warum die nicht mehr zurückgebucht werden konnten auf das IME-Konto. Warum hat keiner darüber nach gedacht, ob das Fax nicht vielleicht sogar Reinhold Wolf in erheblichem Umfang gerettet hat? Wer es geschrieben hat ist nicht klar zu ermitteln gewesen und warum der Kunde das auf seinem Schreibtisch liegen hätte lassen sollen, dass es bei Ermittlungen sofort gefunden wird. Wie hat der Schwabe Hans Reichel gesagt, 'des hot scho a Gschmäckle', wenn sich der andere Angeklagte als Belastungszeuge dann nicht mehr daran erinnern konnte wo er denn den Stempel gemacht haben wollte. Also warum denn Reinhold Wolf bei einem Schaden von vielleicht 1,2 bis 1,5 Mio. € von der Beweispflicht befreien? Weil die anderen um ihn herum die Beweislast des Vorstandes genauso fürchten müssten?

   

Nr. 3557

Marianne

8. Juli 2008, 15:32 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster, hat Herr Schelter auf Ihren Brief schon geantwortet

Wer wählt eigentlich den Aufsichtsratsvorsitzenden? Bei unserer VR-Bank scheint es fasst schon so, als ob sich der Vorstand mit seinem Prüferwissen von früher seine Leute dahin setzen darf wo er will. Der Interessenkonflikt von Werner Schelter, der dürfte doch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig sein. Wer steht da bei den Exkollegen Prüfern von Johannes Herzog mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € mehr in der Prädullie, der Exprüfer oder der Ex-Notvorstand? Durchgriff des Genossenschaftsverbandes bis hin zur Geschäftsleitung und zum internen Kontrollorgan der Genossenschaft, dem Aufsichtsrat. Ich steh voll hinter den Meinungen im Eintrag Nr. 3678 und Eintrag Nr. 3680. Frage an den Webmaster, hat Herr Schelter schon Courage bewiesen und auf ihren Brief in Eintrag Nr. 3674 geantwortet. Man wird sich die Frage aber selber mit nein beantworten können. Keine Berichte an die Mitglieder warum einen Bericht an die fragende Öffentlichkeit.

   

Nr. 3556

O.

8. Juli 2008, 14:09 Uhr

Betreff: Chance verpasst, Schonfrist vorbei für den Aufsichtsrat

Immer wieder wird deutlich, wenn die anderen ihre Aufgaben wahr genommen hätten, dann hätten Heger, Wolf und Krämer nicht soviel Geld verbraten können, nicht einmal die Abzockerei mit der Stichtagsverzinsung und mit den faulen Wertstellungen wäre möglich gewesen. So hat man alles zusammen zu verantworten, dass eine Bank im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrtausends bei uns sich immer wieder eines rasenden Wachstums rühmen konnte, dass man aber damals wie heute den Mitgliedern und den Vertretern den Honig ums Maul schmieren konnte, wie man von Umsatz aber nicht vom Gewinn erzählt hat. Gegenseitige Belobigungen, so wie man heute den Aufsichtrat lobt, der 40 Jahre da war, bei einer Bank die in der Liste der Großen mal weit vorne war, aber auch in der Liste der Leistungsfähigen ganz ganz weit hinten liegen dürfte. Wenn man die eigen Missleistung nicht ansprechen will, dann darf die des anderen auch nicht genannt werden.

Der Aufsichtsrat hat wirklich die letzte Chance verpasst. Warum hat man sich nicht distanziert, wie man über die Ermittlung berichtet hat? Weil auch bei jedem ungesetzlichen Kreditengagement irgend etwas auftaucht, wo der Aufsichtrat zugestimmt hat. Das ist doch die Methode der Vorstände gewesen. Reinhold Wolf hat doch bei Gold, Gold, Gold vor Gericht aufgezeigt, dass er wahrscheinlich jede Auszahlung eigenmächtig vorgenommen hat und immer hinter die anderen doch noch ins Boot geholt hat, wie er ihnen einen Aktennotiz vorgelegt hat, was sogar schriftlicher Beweis gewesen sein soll, wo dann doch alle Vorstände unterschrieben haben, obwohl Manfred Heger ausgesagt haben soll, mit so einem Wisch hätte von mir keiner Geld bekommen, wie die französische Auftragsbestätigung mit dem Fax angeblich aus Afrika.

Hat da der Kunde die Bank betrogen, oder Wolf seine Kollegen und den Aufsichtsrat, obwohl es schon eine Revisionsanweisung von Grothoff und Herzog gegeben haben soll ja nichts mehr auszureichen? Hätte nur einer von all den anderen, die Prüfer eingeschlossen, ihre Arbeit getan und ihr Hirn selbst eingeschaltet, dann wäre das gar nicht möglich gewesen. Aber ungeprüft und befreiend für den Kollegen hat Manfred Heger die Gesamtsumme unterschrieben. Bankgeschäft nach Zufallsprinzip und auf Zockerart, anders kann man das wirklich nicht nennen. Und Bettler Karlchen, so soll er vor Gericht aufgetreten sein, wollte angeblich von gar nichts gewusst haben, nur dass er sich am Einschmelzen vom Gold schon beteiligt hätte, wenn’s angekommen wäre und er ausgesagt hat vorsorglich schon rum telefoniert zu haben, wo man das denn machen kann. Und dieser Prüfer Herzog will bis heute nichts von den ungesetzlichen Kreditfällen wissen und vor allem davon nichts, wie er denn seine Geldwäscheprüfung so durchführt, wenn ihm die EDV-Listen jede Auszahlung aufzeigen, wo Reinhold Wolf meinte, er wusste bei der Auszahlung nicht, ob es Schmier- oder Bestechungsgelder für Afrika waren. Einfach nur lachhaft, wenn's nicht zum Heulen wär.

Warum haben sich die Aufsichträte nicht befreit? Warum haben Sie immer noch einen Peter Träger in ihren Reihen, obwohl man Flex durch die Staatsanwaltschaft noch mal komplett aufrollt? Weiß jeder von jedem was? Wenn man das den Mitglieder verheimlicht, was ja das Gesetz untersagt, wie es hier oft behandelt wird, dann hat man die gegenseitigen Druckmittel in der Hand die jeden einzelnen wiederum absichern. Wer hat denn von den Hegers schon Pelze angenommen, die man glaubte, die waren vogelfrei, weil der Kunde mit der Bank Pleite gegangen ist? Warum hat man nicht gesorgt, dass die Maschine (= Link) oder die Maschine (= Link) verkauft und verwertet wurden? Weil man das Heger, Wolf und Krämer überließ und anschließend Feste feierte, die man in den Bewirtungsaufwand der Bank gar nicht buchen wollte oder weil man vogelfreie Werkzeuge bekommen hat?

100 Millionen Kreditverlust, das lastet auf den Vorständen, auf den Aufsichtsräten und auf den Prüfern, die so unschuldig tun. Und einiges kommt noch drauf, was die Richterin am Oberlandesgericht gesagt hat an eigenwirtschaftlichen Rückschlägen bei den Mitgliedern und Kunden und an Schaden an der Region, weil uns wahrscheinlich zweistellige Gewerbesteuereinnahmen durch die unsauber Arbeit in dieser Runde verloren gegangen ist.

   

Nr. 3555

Jemand

8. Juli 2008, 13:46 Uhr

Betreff: Macht doch gleich Nägel mit Köpfen

Eine interessante These tut sich auf.
Bisher war in den Satzungen verankert, dass die General- oder Vertreterversammlung über Regress-, bzw. Ersatzansprüche gegenüber Vorständen entscheiden muss. Dies entspricht sicherlich auch dem Grundgedanken der Selbstverwaltung einer Genossenschaft, unabhängig von den Größenverhältnissen. Durch die Mustersatzung ist landesweit empfohlen worden, die Entscheidung über Regressansprüche gegen Vorstände auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Dies wurde auch getan.

Da jedoch § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, den Erlass der Ersatzpflicht untersagt,

ist nun der Aufsichtsrat auf Gedeih und Verderb dem Umkehrschluss ausgeliefert, dass, wenn dieses Gremium selbst nicht jede kleinste Verfehlung des Vorstandes aufgreift, dass sich der Aufsichtsrat sofort selbst in die Pflichtverletzung über § 41 GenG begibt.

Arme Aufsichtsräte.

Also prüft in Zukunft bei Verfehlungen des Vorstands ob der Aufsichtsrat mit in die (persönliche) Haftung genommen werden kann.


Aber wenn schon der Frust über die Vorstände bei euch so groß ist, macht doch gleich Nägel mit Köpfen.

Lasst euch von 10% der Mitglieder einen Antrag an den Vorstand und Aufsichtsrat unterschreiben mit dem Inhalt, dass die Vertreterversammlung abgeschafft und wieder die Generalversammlung aller Mitglieder eingeführt wird.

So sagt es das Genossenschaftsgesetz im § 43a Absatz 7:
7) Die Generalversammlung ist zur Beschlussfassung über die Abschaffung der Vertreterversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder dem in der Satzung hierfür bestimmten geringeren Teil in Textform beantragt wird. § 45 Abs. 3 gilt entsprechend.

Und dann entlasst einfach die Vorstände.

Es wird zwar die Meinung vertreten, nachdem die Entlassung des Vorstands nun vom Aufsichtsrat ohne Einschaltung der Generalversammlung wahrgenonmmen kann, der Vorstand könne nun nicht mehr von der Generalversammlung abgewählt werden.
Aber das ist ein Irrtum. Denn es geht auch weiterhin.

Wenn es konkret benötigt wird, hier ein paar Zeilen ins Gästebuch. Ich lese dieses Gästebuch regelmäßig weil es mich interessiert was diese Herren im Vorstandsamt mit Billigung des Aufsichtsrats noch so alles dürfen.

   

Nr. 3554

Webmaster

8. Juli 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Eingabe an den Bundestag, neue Mustersatzung konträr zum Genossenschaftsgesetz

Offener Brief per Post und Interneteintrag

Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin


Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie führten dazu aus, dass die Rechte der Mitglieder gestärkt werden sollten und gleichzeitig die Führung der Genossenschaften durch Einzelanträge nicht über Gebühr erschwert werden sollten. Ich erlaube mir Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der meines Erachtens bedenkenswürdig ist.

Die genossenschaftlichen Verbände, natürlich nicht nur in ihrer Funktion als Interessensverband sondern eben auch in ihrer gesetzlichen Funktion als Prüfungsverbände haben bei den Kreditgenossenschaften neue Mustersatzungen vorgestellt und damit fast flächendeckend bei den Genossenschaftsbanken geänderte Satzung einführen lassen. In meinen Augen widerspricht die vorgestellte Mustersatzung dem Genossenschaftsgesetz und ermöglicht den Verbänden ungeahnte und sicher vom Gesetzgeber ungewollte Durchgriffsmöglichkeiten bis in die Geschäftsführung und die interne Kontrolle durch die Aufsichtsräte bei den Genossenschaften hinein. In gerichtlichen Urteilen, hier speziell in einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin des OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Die von den Genossenschaftsverbänden vorgestellte Mustersatzung zielt meiner Meinung darauf ab, diese Kontrollfunktion durch die Mitglieder vollkommen zu unterbinden.

Bisher war in den Satzungen verankert, dass die General- oder Vertreterversammlung über Regress-, bzw. Ersatzansprüche gegenüber Vorständen entscheiden muss. Dies entspricht sicherlich auch dem Grundgedanken der Selbstverwaltung einer Genossenschaft, unabhängig von den Größenverhältnissen. Durch die Mustersatzung ist landesweit empfohlen worden, die Entscheidung über Regressansprüche gegen Vorstände auf den Aufsichtsrat zu übertragen. Hier die bei der VR-Bank Marktredwitz vorgenommenen Änderung (= Link).
Da jedoch § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, den Erlass der Ersatzpflicht untersagt, ist nun der Aufsichtsrat auf Gedeih und Verderb dem ausgeliefert, dass wenn dieses Gremium selbst nicht jede kleinste Verfehlung des Vorstandes aufgreift, dass sich der Aufsichtsrat sofort selbst in die Pflichtverletzung über § 41 GenG begibt. Diese Konfliktsituation kann bei einer objektiven Kontrolle der Arbeit des Vorstandes nicht im Sinne der Unternehmensleitung sein, die auch immer von einem gewissen Maß an unternehmerischen Risiko begleitet sein dürfte, was über das Risikomanagement bei den Banken inzwischen auch über § 25a KWG vom Gesetzgeber erkannt ist.

Hier könnte sich sogar ein Widerspruch in den gesetzlichen Regelungen heraus kristallisieren. Es kann ungeheueres Druckpotential durch die Pflichtprüfung entstehen, wodurch die Gefahr entstehen kann, dass im Grunde die Prüfer letztendlich die Geschäftsführung maßgeblich schon alleine durch Andeutungen beeinflussen könnten und die Meinung der Prüfer die ist, nach der aus Eigenschutz entschieden wird und nicht aus der unternehmerischen Verantwortung. Der Verlust der Marktpräsenz für die Genossenschaftsbanken dürfte auch dadurch begründet sein, dass die Führungen in unternehmerischen Entscheidungen auf die Wertung der Prüfung und die haftungsrechtlichen Folgen der Beurteilung durch die Prüfung abzielen und wichtige Entscheidung besser gar nicht getroffen werden und eher geschäftlicher Rückschritt in Kauf genommen wird.

Es dürfte zweifelsfrei sein, dass es auch bei Genossenschaftsprüfern menschelt. Die Regressentscheidung nicht selbstverantwortlich in die Mitgliederhand zu geben, mit den Argumenten, wie sie auf den General- und Vertreterversammlung geführt wurden, dass die Mitglieder die Tragweite nicht überschauen könnten, spiegelt eine gewisse Hochnäsigkeit der Verbände, aber auch der Genossenschaftsvorstände wieder, dass man keine Verpflichtung sieht Mitglieder und Vertreter durch Aufklärung in den Stand zu versetzen solche Entscheidungen selbstverantwortlich zu treffen. Es erzeugt den Eindruck, man möchte den Genossenschaftsmitgliedern den gesunden Menschenverstand absprechen. Gleichzeitig erzeugt es aber den faden Beigeschmack, man möchte unangenehme Dinge, bis hin zur Mitverantwortung durch Prüfungsfehlleistungen nicht vortragen. Dieser Umstand ermöglicht dadurch, dass man nur noch eine zufällig Sonderprüfung über die staatliche Bankenaufsicht des BaFin fürchten müsste, die vollkommen Untergrabung der Kontrollmöglichkeiten durch die Mitglieder selber.

Da das Genossenschaftsgesetz Vorrang vor der Satzung hat, bitte ich zu prüfen, das die Praxis neue Fakten geschaffen hat, den § 34 Genossenschaftsgesetz in Absatz (4) Satz 2 so ergänzend zu fassen, dass es textlich aufgenommen werden müsste, dass für Regelung zu Ersatzansprüchen tatsächlich auch nur die Mitglieder selbst zuständig sind. Dies wäre der Hinweis an die Genossenschaftsverbände nicht durch eine Mustersatzung dem zu widersprechen. Es wird regelrecht die Gefahr heraufbeschworen die Situation auch noch zu verstärken, dass Vorstände, Aufsichtsräte und auch Prüfungsverband gerade in schwierigen Situation die Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) noch viel mehr geneigt sind zu vernachlässigen, als es ohnehin schon der Fall ist, was das genannte OLG-Urteil auch unterstreicht.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3553

Bilanzleser

7. Juli 2008, 18:45 Uhr

Betreff: Die Bilanzen der letzten Jahre deuten auf die Gestaltung mit den Geschäftsguthaben hin

Ganz klar wurde dieses Mittel bei der VR-Bank gewählt, wie es in Eintrag Nr. 3772 genannt wurde, nachdem im Jahr 2004 sonst die Kapitaldecke (= Link) gekippt wäre. Wenn bei einem Mitgliederzugang von 627 Geschäftsguthaben mit 3,34 Millionen Haftsummen gezeichnet werden und damit noch 840.000 € gesetzlicher Haftsummenzuschlag verbunden ist, was alles als haftendes Eigenkapital gegolten hat, dann kann man sich die Hektik in der Bank im Herbst 2004 gut vorstellen, wen man denn zur Geschäftsguthabenzeichnung gebracht hat. Reinhold Wolf hat es im Geschäftsbericht ein wenig angerissen. Da kann man beim BaFin schon mal den Antrag stellen, das überprüft wird, ob nicht ein paar Kreditnehmer selber für die Erhaltung ihrer Höchst- oder Großkreditgrenzen bei der VR-Bank gesorgt haben könnten. Laut § 13 KWG sind es beim Höchstkredit die Grenze von 25 % aus dem haftenden Eigenkapital und bei der Großkreditgrenze 10 %. Was wäre wohl mit manchem Kredit passiert, wenn die Höchstkreditgrenze um über eine Million abgenommen hätte und wenn der Aufsichtsrat laut Raimund Grothoff plötzlich viel mehr Kredite kontrollieren hätte müssen, oder mitgenehmigen hätte müssen, weil die Großkreditgrenze auch um 420.000 € runter gefallen wäre? Unter diesem Gesichtspunkt darf man sicher auch das Zugeständnis der Prüfer Herzog und Grothoff in den Jahren 2002 und 2003 verschärft sehen, dass man nicht mal bei 13 Millionen Kreditverlusten laut dem Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004 alle festgestellten Einzelwertberichtigungen auch in die Bilanz bringen konnte und das berechnete Eigenkapital damit noch weiter herunter fahren hätte müssen. Da war sicher Chaos und Dramatik angesagt in der Zeit. Wer hätte bei einer wackeligen Bank 3 Millionen angelegt mit der gleichen Nachschussverpflichtung und dem mickrigen Dividendensatz für Risikokapital von 3 %? Und so wie die Großanleger gekommen sind, so verschwinden sie auch wieder. 2005 Mitgliederabgang von 676 Stück, bei Verlust an Geschäftsanteilen von ziemlich genau einer Million, also pro Abgang durchschnittlich 15 Anteile. 2006 waren es 639 Mitgliederabgänge mit 1,16 Mio. € Reduzierung der Geschäftanteile, also mit durchschnittlich 18 Anteilen und 2007 soll es ähnlich gewesen sein. Immer geht auch noch ein Viertel an Haftsummenzuschlag vom haftenden Eigenkapital mit weg. Das stinkt gewaltig zum Himmel und der ungesetzliche Gestaltungsfaktor dürfte nicht nur im Genossenschaftsgesetz sondern viel härter im Kreditwesengesetz verankert sein, und da ist die BaFin der Hüter des Gesetzes. Doch weist die bitte nicht darauf hin, die können das Theater Marktredwitz wahrscheinlich auch schon nicht mehr hören, die müssten ja eingestehen, dass sie über die Prüfungsberichte schon alles wissen. Wie soll man da eine Antwort geben ohne sich selbst zu belasten?

   

Nr. 3552

Oskar

7. Juli 2008, 17:54 Uhr

Betreff: Sollte man die Leute vom BaFin nicht fragen was die Prüfung überhaupt für einen Wert gehabt hat?

Müsste man die Leute bei der Bankenaufsicht nicht gleich fragen, was die Prüfung mit dem Herzog und dem Grothoff überhaupt für einen Wert gehabt hat? Normale Prüfer hätten das mit den Sicherheiten in Wunsiedel nicht durch gehen lassen. Die hätten gesagt, das ist Betrug am Kunden und Betrug an der Bank und ihren Mitgliedern wenn man so mit Sicherungsgütern umgeht. Eigenwirtschaftliche Schäden der Mitgleider hat es eine Richterin in Frankfurt bezeichnet, verursacht, weil die vorgeschriebenen gegenseitigen Kontrollen niergendwo bei der VR-Bank gegolten haben, auch nicht bei den Revisoren. Herzog und Grothoff scheinen absichtlich weg geschaut zu haben, damit sie ja noch mehr in der Hand hatten um die Vorstände abzusetzen oder an ihrer Seite auf Linie zu kriegen. Die Strafanträge hier, die bringen's wirklich auf den Punkt, da stecken die Hintergründe drin.

Wenn die Bankenaufsicht das mit Herzog durch gehen hat lassen, dass man über 30 befähigte Bewerber abgewiesen hat, nur damit die Alibiveranstaltung auch durchgeführt worden ist, bis man Herzog berufen konnte, nachdem man ihm wahrscheinlich die Sondergenehmigung schon gegeben hat, dann hat man mitgemacht, dass die ganzen Prüfungen, die alle umsonst waren, weil genau in der Zeit die größten Verluste aufgelaufen sind, uns auch noch ein Schweinegeld gekostet haben. Das dürften die unglaublichen Sachkosten in den Bilanzen gewesen sein, was sonst. Hätte man zwei von den dreißig eingestellt und alle drei alten Vorstände abserviert, am besten gleich die Prüfer mit raus geworfen, uns wäre viel erspart geblieben und wir hätten manchen Verlust nicht gehabt.

Hätte Herzog nicht von Anfang an auf den Vorstandsposten geschielt, wir hätten kein Flex und auch kein Drama Gold, Gold, Gold gehabt. Das waren die sauteuren Einstiegsprämien für Johannes Herzog, von denen er um Himmelswillen nichts wissen will. Aber die Staatsanwaltschaft, die weiß es hoffentlich.

   

Nr. 3551

Entlassener

7. Juli 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Aus dem Nähkästchen geplaudert

Zitat von -Nordlicht- aus Eintrag-Nr. 3767:
2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.




Es sollte von der BAFIN (nicht vom GVB !!!) überprüft werden woher die Gelder für größere Geschäftsanteile der VR-Bank stammen.

Man kann nämlich auch einen Großkredit etwas größer ausreichen und vom Differenzbetrag, sagen wir mal 50.000 EUR, Geschäftsanteile zeichnen lassen.

Laut Genossenschaftsgesetz ist dies verboten, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Wobei die Geschäftsguthaben eigentlich vom gesetzlichen Prüfungsverband geprüft wurden.

   

Nr. 3550

Webmaster

7. Juli 2008, 16:53 Uhr

Betreff: Offener Brief an BaFin

Manfred Bleil, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 7. Juli 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief über das Internet

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn
Fax: 0228 / 4108 – 1550

Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob es nach der Wirtschaftsprüferordnung nicht unzulässig ist, wenn ein gesetzlicher Prüfer eines prüfenden Genossenschaftsverbandes nahtlos oder in zeitlicher Nähe zuerst als gesamtverantwortlicher Prokurist und dann als Vorstand der von ihm geprüften Bank tätig wird und sich mit größter Wahrscheinlichkeit bereits während der Prüferzeit für das Vorstandsamt beworben hatte. Einem Steuerprüfer wird wahrscheinlich auch nicht zugestanden, dass er zuerst die Firma prüft um sich dann als Buchhalter dort anstellen zu lassen.

Wie sehen Sie die Problematik des Interessenkonfliktes hierzu speziell im Fall der VR-Bank Marktredwitz, 95631 Marktredwitz, und des heutigen Vorstandes und vormaligen Revisors Johannes Herzog? Hat es von Ihrem Amt aus eine Sondergenehmigung für Herrn Herzog nach § 32 KWG gegeben, da die VR-Bank Marktredwitz zeitweise nur mit Herrn Wolf als hauptamtlicher Vorstand besetzt war und dem Notvorstand Werner Schelter, der sich nur als ehrenamtlich bezeichnete? Halten Sie diese Notvorstandsregelung für korrekt, wenn nach Genossenschaftsgesetz ein Notvorstand den zu ersetzenden Vorstand in seinen Aufgaben deckungsgleich ersetzen soll? Halten Sie es für korrekt, wenn solche Sonderregelungen nicht bekannt gemacht werden, u.a. in Lageberichten der Kreditinstitute?

Diesen Schriftverkehr bitten wir auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu leiten, um auch hier wünschenswerte gesetzlichen Regelungen überprüfen zu lassen oder Änderungen in Erwägung zu ziehen, ebenso der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil

   

Nr. 3549

Uwe

7. Juli 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Verstoß gegen Berichtspflicht?

Der Webmaster möge mir mit dem Link zur Prämierung der Lottoannahmestellen helfen. Ich hab nicht einmal von einem Geschäftsbericht gehört oder gelesen, was denn aus dem satzungsmäßigen „Bank"-geschäft Lotto-/Totoannahmestelle raus kommt und an Erträgen erzielt wurde. Da müsst es doch im Lagebericht eine eigene Zeile geben für den Satzungszweck, der somit zum normalen und ordentlichen Geschäft dazu zählt. Wird am Tagen mit Jackpots der Schalter am Mittwoch bis 6.00 Uhr aufgelassen oder an Samstagen gesondert die Bankräume geöffnet? Jetzt soll es ja nicht nur handschriftlich ergänzt sein, jetzt ist es in jeder Druckversion der laufend geänderten Satzung enthalten. Es ist lachhaft, wie wichtig das mit der außerordentlichen Versammlung und der Namensänderung war, wenn man sieben Wochen später die nächste Satzungsänderung schon auf den Tisch legt. Aber dass man die Problemkunden an die Genossenschaftsabwicklungsgesellschaft vom Verband verkauft hat und damit die Eigenkapitalstütze vom Sicherungsfonds elegant gekriegt hat, da hat Herr Herzog keine Mut dazu gehabt das zu sagen.

   

Nr. 3548

Margit

7. Juli 2008, 14:40 Uhr

Betreff: Nehmt Euch in Acht vor diesen Brüdern

Was will denn der Herzog, jetzt müssen Sie die Sachen aufgreifen, die die Staatsanwaltschaft entdeckt. Sonst wird man nicht mehr suchen, getreu dem Motto, Verzicht auf unbekannt Ansprüche, warum sollen wir den Teppich selber anheben und den Mief selber raus holen. Aber was der Staatsanwalt entdeckt, da tun wir dann schon so, als ob wir auch dabei sind. Vor dieser falschen Brut kann man nur warnen. Wie war das mit dem kleinen Gewerbetreibenden in Wunsiedel. Eine Globalabtretung für alle seine Forderungen soll er abgegeben haben und dann soll davon keine Mark bei ihm mehr angekommen sein. Wo ist das hingeflossen, auf die Bankverrechnungskonten oder waren die Verrechnungskonten sogar noch bei anderen Banken, oder waren die Verrechungskonten auch gleich in Vaduz oder Luxemburg? Hat die Staatsanwaltschaft den Fall auch aufgegriffen und nachgeforscht bei den Schuldner, ob die Bank die Gelder eingefordert hat und wohin, oder ob man es bloß verfallen hat lassen um dem Kunden noch mehr Schaden zuzufügen und ihn fertig zu machen? Vielleicht hat der Steuerberater des Kunden von damals, der übrigens Peter Träger heißen soll, noch was in seinen Unterlagen, dass man die Kunden noch mal ermitteln könnte, die Bankvorstände werden das ihrige schon im Sommer 2003 auf dem Dachboden, durch den Papierschnitzler durch gejagt haben. Ist es nicht unglaublich, dass von den Maschinen, die man im Eintrag Nr. 1372 sehen kann keine müde Markt erzielt worden sein soll? Das riesen Teil (= Link) hat doch noch bestens aus gesehen, wie man es abgeholt und vielleicht nach den Worten von Reinhold Wolf gleich nach Tschechien oder Polen verfrachtet hat.

Die haben uns nicht nur mit den Wertstellungen jahrelang übers Ohr gehauen und uns mit der Stichtagsverzinsung abgelöffelt, die haben wirklich jeden sechsten ihren Kreditkunden zum eigenen Problemfall erklärt. Wechseln Sie auf die sichere Seite und sie landen bei der BAG Hamm, so scheint es zu heißen. Achtung vor diesen Brüdern mit den zwei Gesichtern, denen die auf dem Foto in der Zeitung lächeln und so tun, als ob man im Monat mit 95 € laut Frankenpostartikel zu den 1150 € (= LInk) massig Kinder in der Schule ernähren kann und denen, die vorher die Eltern versteigert haben und die Bestandsimmobilien aus den Rettungserwerben auch noch durch die Heuschrecke BAG Hamm abwickeln lassen und über diese gewaltige Sauerei Stillschweigen vereinbaren.

   

Nr. 3547

Anonym

7. Juli 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Einführung einer neuen Satzung wegen Verdachts des Betruges und Strafvereitlung

Anonym ……………, den 7. Juli 2008

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, Telefax: 07 21 / 81 91 590;
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 – 5065;
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

und
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550


Strafantrag gegen

Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank

wegen Verstoß gegen

§ 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
in Verbindung mit § 240 StGB, Nötigung
(= Link), § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link), § 263 StGB, Betrug (= Link), § 266 StGB, Untreue (= Link); § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link) und anderer Rechtsvorschriften, mindestens in der Form der Beihilfe


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:

In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.

Die genossenschaftlichen Verbände und im Speziellen die Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB) handeln seit Jahren gegen dieses wichtige Kontrollmittel im Bereich der Kreditgenossenschaften. So erstellten die genossenschaftlichen Verbände und hier wiederum der GVB in wahrscheinlich führender Position eine Mustersatzung mit der die Kontrollmöglichkeiten der Mitglieder oder Ihrer Vertreter, entsprechend der Ausführungen des genannten Urteils, die Kontrollpflichten schier unmöglich gemacht werden, aber schwer behindert werden oder werden können. Die Vorlage dieser Mustersatzung mit dem Nachdruck der notwendigen Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte eine Akt der Nötigung nach § 240 StGB (= Link) darstellen. Ich stelle den schweren Verdacht anheim, dass sich der Genossenschaftsverband Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG in sämtlichen o.a. Rechtnormen schuldig gemacht hat. Über die Einführung einer neuen Satzung auf Basis der vorgelegten Mustersatzung hat sich der genossenschaftliche Prüfungsverband von seinen Berichtspflichten nach § 150 GenG entledigen wollen und hat Vorschub geleistet, dass dies auch damit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Bank in Sinne von § 147 GenG ermöglicht werden sollte. Landauf, landab wurde in General- und Vertreterversammlungen darüber diskutiert, ob die Satzungsvorschrift über die Zuständigkeit der Beschlussfassung der Vertreterversammlung im § 30 h), hier der Satzungsauszug der VR-Bank Marktredwitz (= Link) geändert werden soll, wie es bei der VR-Bank mit den Änderungen in den Jahren 2007 und 2008 (= Link) (Spalte links 25.06.2007, rechts 19.06.2008) erfolgte, durchgeführt werden sollte. Im Beisein von Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern, oder anderer Verbandsverantwortlicher wurde den Mitgliedern und Vertretern vorgetragen, dass diese die Tragweite eines Regresses und von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern nicht überblicken könnten und daher dies besser in den Händen des Aufsichtsrates läge. Damit wurden die meisten Hauptversammlungen bei den Kreditgenossenschaften von der Zustimmung zu einer weitgehend überarbeiteten Satzung überzeugt, da man auch nicht an Einzelpassagen etwas ändern wollte.

Wenn jedoch auf zweithöchster richterlicher Ebenen festgestellt wird, dass die Mitglieder Kontrollpflichten haben, dann muss den Mitgliedern dieser Kontrollmechanismus durch die Vorstände, Aufsichtsräte und die gesetzliche Pflichtprüfung im Rahmen deren gegenseitigen Kontrolle verstärkt durch Information und Berichte vorgetragen werden, da der Mechanismus Vorstandskontrolle durch die Änderung in der Satzung nicht mehr gegeben erscheint. Somit dürfte dem Grundsatz der Kontrolle und der damit zusammenhängenden Berichtspflichten ab sofort das Gesetz vor der Satzung Vorrang erlangen und der Aufsichtsrat unter Kontrolle der gesetzlichen Prüfung nach § 34 GenG, Randziffer 148 der Kommentierung (= Link) in jedem einzelnen Fall Erstattungsansprüche gegen den Vorstand feststellen müssen, in jedem Falle aber uneingeschränkt nach
§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet;
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast;
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
,
handeln müssen, da der Aufsichtsrat gemäß aufgezeigtem Absatz 4, Satz 2 nicht berechtigt ist, die Ersatzpflicht auszuschließen. Hier dürfte somit die von den genossenschaftlichen Verbänden bei den Kreditgenossenschaften vorgelegten Mustersatzungen sogar dem Genossenschaftsgesetz entgegen laufen und dies bewusst und wissentlich.

Die Streichung der Zuständigkeit für die Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder für die General- oder Vertreterversammlung dürfte meines Erachtens ein beabsichtigter massiver und schlimmer Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Mitglieder sein. Das genannte Argument zur Genehmigung der Satzungsänderungen bei den Genossenschaften belegt zusätzlich die landesweiten Verstöße, strafantragsrechtlich hier aufgezeigt für die VR-Bank Marktredwitz, jetzt VR-Bank Fichtelgebirge, dass Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung ihre Sorgfaltspflichten nach dem Genossenschaftsgesetz zur Information der Mitglieder und damit zusammenhängend auch die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG sowohl bei der genannten Bank, als auch im ganzen Land vernachlässigen. Es ist der deutliches Hinweis darauf, dass zusammenhängend unterlassen wird Mitglieder und Vertreter in der Art in Kenntnis zu setzen, dass sie im Stande sind entsprechend ihrer fachlichen Möglichkeiten die Entscheidungen auf entsprechendem Wissensstand zu treffen. Regressansprüche, wie sie bei der VR-Bank Marktredwitz entstanden sein dürften, werden gerichtlich über Tage verhandelt und über Jahre ermittelt. Wenn erwartet wird, dass Mitglieder und Vertreter einer Genossenschaft aus allen Berufsständen und sozialen Schichten nach einem einstündigen Vortrag entscheidungsreif sein können, dann widerspricht dies den Grundsätzen des Genossenschaftsgesetzes und auch dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, das doch auch ein Datum aus unserer Zeit trägt und nicht aus der Vergangenheit stammt.

Mit der Gestaltung der Mustersatzung und der Einführung bei den Genossenschaftsbanken dürfte es somit auf keiner Ebenen einer Kreditgenossenschaft möglich sein auf Regressansprüche gegen Vorstandsmitglieder zu verzichten. Bei Verzicht verstößt der Aufsichtsrat in jedem Einzelfall gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 und begeht damit selbst die Verletzung nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link). Fördert dies der gesetzliche Prüfungsverband nicht zu Tage, verstößt dieser mit seiner Prüfung gegen § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) als auch § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers. Die Einführung der geänderten Satzung landesweit unterstreicht m.E. den Vorsatz gegen diese gesetzlichen Regelungen und gegen die Berichtspflichtvorschriften zu verstoßen. So wird nicht einmal darauf geachtet, dass bei der VR-Bank Fichtelgebirge und auch sicher bei anderen Kreditgenossenschaften so protokolliert wird, dass sich die Mitglieder nach § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link), Abs. (4), informieren können. Ein Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung fehlt regelmäßig.

Bei der VR-Bank Marktredwitz eG entstanden in den Jahren 2000 bis 2006 bilanziell nachweisbare Schäden in Form von Kreditverlusten in Höhe von ca. 36,4 Mio. €, was 15 % der im Jahresabschluss 2006 ausgewiesenen Kundenforderungen von 243 Mio. € entspricht. Alleine daraus ersieht man auch die Dimension der Schäden der eigenwirtschaftlichen Rückschläge für die Kunden und Mitglieder. Die Schäden wurden begleitet mit schwersten Verstößen gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes wahrscheinlich mindestens in § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), in § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), aber wahrscheinlich auch in § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link). Verstöße nach § 18 und § 25a KWG wurden aber andeutungsweise über die Vertreterversammlungsprotokolle textlich aufgezeigt und Verstöße gegen § 10 und 13 KWG dürften aus Lageberichtsvermerken (= Link) in den Jahresabschlüssen erkennbar sein, die damit mindestens mit ungesetzlichen Bilanzbestätigungsvermerken für die Jahre 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) verbunden gewesen sein dürften.

Die Anwendung der neuen Satzung bei der VR-Bank Marktredwitz soll augenscheinlich den Vortrag selbst festgestellter Haftungsansprüche gegenüber den Mitgliedern und damit auch einer möglichen Diskussion in der Öffentlichkeit aus dem Wege gehen. Mit der Berichtspflichtverletzung soll umgangen werden, dass die Vertreter und Mitglieder sich ein Bild machen können, in welcher Höhe Regressansprüche tatsächlich gestellt werden und in welchem Umfang gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, mit einem Verzicht durch den Aufsichtsrat gegenüber mehreren Vorständen verstoßen wurde und wird. Somit kann und soll es nicht zu einer Kontrolle von Pflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung selbst kommen. Es soll vermieden werden, zu berichten ob Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfer mitverantwortlich für ungesetzliche Kreditverhältnisse waren, bei deren Genehmigung und während dessen Verlauf und Abwicklung.

§ 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 unterstreicht, dass das gesetzliche und satzungsgemäße interne Kontrollorgan nicht das Regressorgan sein kann. Es unterstreicht, dass nur die Mitglieder selbst über die Geschäftsführung urteilen können, nachdem Sie von den externen und internen Kontrollorganen entsprechend in Kenntnis gesetzt wurden, woraus sich die Informations- und Berichtspflichten sicherlich mit begründen. Dass die Kontrollmechanismen durch die Mitglieder bei der VR-Bank Marktredwitz durch Vorstände, Aufsichtsräte und den gesetzlichen Prüfungsverband ausgehebelt werden sollten und sollen, unterstreiche ich anhand zweier Beispiele:

In den Unterlagen des Registergerichtes findet sich ein Hinweis, dass Ermittlungsverfahren gegen die Herren Marth und Dittrich (= Link) wegen Untreue geführt wurden. Dies waren Vorstandsmitglieder der fusionierten Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG. Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass für Regressansprüche im Jahr 2003 nur die Vertreterversammlung zuständig gewesen sein könnte. Über bestehende Regressansprüche hat man aber der Vertreterversammlung im Jahr 2004 und auch danach nicht berichtet. Ersatzansprüche zu stellen, dürfte bis ins Jahr 2006 entsprechend der Verjährungsfristen im Genossenschaftsgesetz möglich gewesen sein. Somit beginnt hier die Verjährung m.E. für die handelnden Aufsichtsräte und den Prüfungsverband zu diesem Zeitpunkt. Die Regressansprüche trotz eines selbst eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht zu stellen, darüber nicht einmal zu berichten ist m.E. nach § 263 StGB (= Link) vollzogener Betrug zu Gunsten von Dritten am Genossenschaftsvermögen.

Noch weitreichendere Folgen im Sinne § 263 StGB, Betrug, dürfte aber die verschwiegene Dienstaufhebungsvereinbarung mit dem Vorstand Manfred Heger am 4. August 2004 gewesen sein, wo man gegenüber den Mitgliedern unterlassen hatte, dass man gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2, gemeinschaftlichen verstoßen haben dürfe, in dem man auf bekannte gegenseitige Ansprüche verzichtete und zusätzlich auch auf unbekannte, wodurch man bewusste noch gegen allgemein gültige Prüfungsvorschriften verstoßen haben dürfte, dass eine Prüfung soweit und so tief durchzuführen ist, dass man mit großer Sicherheit Verfehlungen auch aufdeckt. Der Verstoß mit dem ungesetzlcihen Dienstaufhebungsvertrag könnte sogar von den Prüfern vor Ort selbst ausgegangen sein. Ebenso wurde es unterlassen über die Gründe der Dienstaufhebung mit dem Vorstand Karl Krämer zu berichten, obwohl es im Versammlungsprotokoll vom 29.06.2006 genannt wurde, dass es Feststellung von Prüfungsseite zur Arbeit des Vorstandes gegeben hatte, die es unter anderem rechtfertigten eine Dienstaufhebung in einer ordentlich nicht möglichen Kündigungsphase nach dem wahrscheinlich geschlossenen Musterdienstvertrag vorzunehmen. Die Gewährung von Altersversorgung an den Vorstand dürfte an sich eine Untreuetat nach § 266 StGB durch den Aufsichtsrat gewesen sein.

Ein zweites Beispiel ist der Prozessverlauf zu einer Verhandlung vor dem Amtgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 mit Berufungsverhandlung im Frühjahr 2008 vor dem LG Hof. Die Tatsachen bis hin zum selbst durch einen Vorstand zugegebenen Verstoß gegen die Geldwäscherichtlinien, die in der Verhandlung gespickt waren mit Eingeständnissen zu Verstößen gegen Sorgfaltspflichten durch alle Vorstände dieser Zeit in Verbindung mit Verstößen gegen § 18 und § 25a KWG konnten den Aufsichtsräten und der gesetzlichen Prüfung bei der Bank nicht verborgen geblieben sein. Über diese massiven Verstöße hätte die Vertreterversammlung und im Sinne der Berichtspflichten auch alle Mitglieder umfassend informiert werden müssen. Da wahrscheinlich jedoch massivste eigene Pflichtverletzungen auf Seiten der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung vorlagen, dürfte im eigenen Interesse darauf verzichtet worden sein.

Die Vorteilsnahme aus all den genannten gesetzwidrigen Umständen gipfelt darin, dass der damals leitend zuständige Prüfer Johannes Herzog unmittelbar danach als Gesamtprokurist führend in die Geschäftsleitung der genannten Bank wechselte und heute nach abgelaufener Überbrückungszeit nach dem KWG Vorstandsvorsitzender ist. Dies dürfte ein massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflichten der Wirtschaftprüferordnung gewesen sein. Damit sollten die Berichtpflichten nach § 147 und § 150 GenG zusätzlich untergraben werden.

Der am 1. Januar 2007 hinzu gekommenen Vorstand Uwe Heidel hat sich ab sofort in alle Vorgänge mit eingereiht und hat auch seine Pflicht, frühere von ihm festgestellte Verstöße zu verfolgen, nicht erfüllt.

Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3546

Nordlicht

7. Juli 2008, 10:19 Uhr

Betreff: Gesetzesverstoß der VR-Bank

In § 7 des Genossenschaftsgesetztes heißt es unter der Überschrift

"Weiterer zwingender Satzungsinhalt"

"Die Satzung muss ferner bestimmen:
1. den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen können (Geschäftsanteil),...


In der Satzung der VR-Bank Fichtelgebirge (vormals Marktredwitz) heißt es in § 37 Absatz 2 der Satzung nur:

"Das Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen."

Es wird in dieser Satzung (bewußt?!?) nichts zu der Höhe gesagt und eröffnet damit dem Vorstand eine ihm nicht zustehende Gestaltungshoheit.


Frage: Was könnte passieren, wenn kein Höchstbetrag eingezogen wird?

Antwort: Es bestünde die Möglichkeit das für die Banken so wichtige Eigenkapitalquote in einer Art und Weise zu retten, die Abhängigkeiten folgen lassen, die nicht zum Wohle der Mehrheit der Mitgieder der Genossenschaft sind.

1. Fallbeispiel:
Es zeichnet jemand sehr viele Anteile.
Warum sollte er das tun, wenn er nicht selbstlos sein Geld der Genossenschaftsidee zur Verfügung stellt , weil doch die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt u.U. viel höher und sicherer ist als die Dividende der Bank?
Oder erhält das Mitglied Vergünstigungen in anderer Form, da ja ein Verzinsung der Beteiligung nicht vorgesehen ist? Diese Abhängigkeit könnte z.B. ein Entgegenkommen bei den Gebühren für den Zahlungsverkehrs sein oder bessere Kreditkonditionen oder Einladungen zu diesem und jenem.Der Vorstand macht sich also auch abhängig von dem Mitglied, denn ein Abzug des Kapitals bedroht massiv die Eigenkapitalquoten.

Das hebelt dann auch den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aus, wenn neben den satzungsmäßigen Rechten und Pflichten, die für alle gelten, es Mitglieder mit einem Sonderstatus gäbe.

2. Fallbeispiel:
Es wird jemand genötigt, viele Anteile zu zeichnen.
Es könnte ja denkbar sein, daß der Vorstand die Herausgabe eines Kredites an die hohe Beteiligung an die Bank verbindet. Damit hat sich die Bank ihr Eigenkapital über einen Strohmann quasi selbst erhöht.


Aber es stellt sich natürlich abschließend die Frage:
Schläft eigentlich der Verband, wenn es um Satzungsfragen geht?

Auf der letzten und vorletzten Vertreterversammlung, die bekannter Maßen wegen der mangelhaften Information der Mitglieder beide nicht ordnungsgemäß einberufen wurden, was das Gericht - wenn es denn davon Kenntnis erhielte - zu einer Verweigerung der Eintragung der Satzungsänderungen veranlassen müßte - wurden doch einige Änderungen beantragt und beschlossen. Diese Änderungen sind doch garantiert mit dem Verband abgestimmt worden, denn ohne die Zustimmung des Verbands läuft doch sonst bei der VR-Bank ohnehin nichts?

Frage: Warum wird dann bewußt diese Flanke offen gelassen?
[b]Antwort
: Ist es vielleicht so, daß es schon jetzt Mitglieder mit einem Beteiligungsvolumen gibt, das bei einer Volumenbegrenzung auf vielleicht 100 Anteile (= 10.000 Euro) heruntergefahren werden müßte?

"Food for thoughts"

   

Nr. 3545

.........

6. Juli 2008, 04:52 Uhr

Betreff: ergänzter Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflichten durch Vorstand, AR und Prüfung

Anonym ……………, den 6. Juli 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550


Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB), München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:

1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglichen, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.

Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestandenen Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.

Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.

Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Sogar im Lagebericht der Kreditgenossenschaft wird auf der letzten Seite jeweils unter Bericht des Aufsichtsrates darauf hingewiesen, dass über das Ergebnis der Ergebnisse der gesetzlichen Prüfung in der Vertreterversammlung berichtet wird. Durch die unterlassene Protokollierung im Versammlungsprotokoll unterbleibt beabsichtigt der Bericht jedoch für die Mitglieder. Dies sind u.a. eklatante Verstöße gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Desinformation haben dürften.

Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen (= Link) zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.

Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte. Zusammen mit diesem Vorgang wurden laut dem Lagebericht des Jahresabschlusses 2007 gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.

Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch offensichtlich erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.

Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträgen mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.

Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlungen unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu, stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflichten an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.


2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die landesweiten Werbemaßnahmen erfolgten daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.

Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.

Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3544

Susanne

4. Juli 2008, 20:20 Uhr

Betreff: JA der Volksbank Vogtland auch noch nicht veröffentlicht

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Volksbank Vogtland ist auch noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Könnte man da Rückschlüsse auf Marktredwitz ziehen? Fürchten die ihren eigenen Jahresabschluss genauso wie Herr Herzog in Marktredwitz, oder noch mehr? Wenn man vielleicht Geld vom Sicherungsfonds bekommt ohne Rückzahlungsverpflichtung, unterschreibt man bereitwilligst jeden Vertrag unter Einhaltung von Stillschweigen? Wenn die Mitglieder und/oder Vertreter es fordern ist hier gar kein Stillschweigen der Vorstände möglich. So tilgt man einen belastenden Banknamen, den man selber schon nicht mehr ertragen kann und gleichzeitig bringt man faule Kredite aus der eigenen Bank. Wer bezahlt aber die Zeche? Die zwei Banken müssen nächstes Jahr die Abschlüsse aufeinander abstimmen. Man wird daraus sowie so einiges heraus lesen können. Das Stillschweigen wird dann wohl zur Seifenblase werden. Der nächste Strafantrag muss an die Adresse der Volksbank Vogtland gehen. Soviel Geld darf man nicht ausgeben ohne es den Mitgliedern offen zu legen. Dazu hat kein Vorstand und kein Aufsichtsrat die Legitimation. Einen Teil der Zeche bezahlen nämlich die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds.

   

Nr. 3543

Juristisch bewandert

4. Juli 2008, 19:42 Uhr

Betreff: Der Strafantrag in Nr. 3759 wieder hoch interessant

Der Gesichtspunkt ist für mich auch neu, wie er im Eintrag Nr. 3759 mit dem OLG-Urteil nachzulesen ist. Wenn es also um Schadensersatz und Untreue geht, dann gibt die Richterin doch hier auch den Auftrag nicht nur den Schaden bei einer Bank zu beziffern. Bei der VR-Bank wurde doch mit der Unterlassung, eine ordentliche Organisation zu installieren, die auch nur ein bisschen die Größe der Bank abgedeckt hätte, gegen den § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen, dass haben auch die Prüfungen ergeben. KWG-Verstöße verschärfen immer die Untreuevorwürfe nach dem Genossenschaftsgesetz und Strafgesetzbuch.

Die Richterin am OLG zählt hier doch tatsächlich die eigenwirtschaftlichen Rückschläge der Mitglieder und vielleicht damit auch der Kunden als Schaden mit. Ist nun die Staatsanwaltschaft aufgefordert nachzuforschen, wie viele Schäden bei den Kreditnehmern neben der Bank entstanden sind? Denn der § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und der § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) sind doch Schutzparagraphen, dass man nur so viel Kreditrisiko für eine Bank eingehen darf, wie es aus den Erfahrungswerten vieler Jahre, die da in das Kreditwesengesetz eingeflossen sind, vertretbar ist. Somit war es doch bei der VR-Bank mit den Bilanzierung in den Jahren 2002 und 2003 nicht mehr vertretbar und man hat damit die Schäden mit den wahrscheinlich unkorrekten Bilanztestaten vom Verband mit verursacht. Da steckt ja Schadensersatzpotential für die gebeutelten Kunden drin.

   

Nr. 3542

Uwe

4. Juli 2008, 19:07 Uhr

Betreff: Zur Informationspflicht an die Mitglieder

Im Lagebericht bestätigt der Aufsichtsrat (hier der Auszug aus dem Lagebericht 2006 (= Link)), dass auf der Vertreterversammlung über das Prüfungsergebnis berichtet wird. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) ist aber der Bericht selber wirklich nicht angekommen, nur dass etwas verlesen wurde, damit ja sonst niemand erfährt was man feststellen musste. Auf das sollte man bei dem Strafantrag wirklich hinweisen, wie das Zusammenwirken von Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung die legitimen Rechte der Mitglieder untergräbt. Wenn sich noch einiges findet, dann kann man den Staatsanwalt doch dazu anregen, dass er das Feld auch beackert und ob da nicht eine Vorteilsabsicht für einen bestimmten Herren dahinter steht, der von echter Aufklärung überhaupt nichts hält. Ob der Satz, dass man gegenüber den Mitgliedern über das Prüfungsergebnis berichtet genauso viel wert ist, wie der andere, dass man überhaupt geprüft hat?

   

Nr. 3541

Ergänzend

4. Juli 2008, 18:28 Uhr

Betreff: Zum Strafantrag in Nr. 3759

Genauso ist es wie in dem Strafantrag in Eintrag Nr. 3759 aufgeführt. Die Vertreterversammlung wird zur Vortrags- und Vertuschungsveranstaltung degradiert. Ich glaube der Strafantrag sollte um einen ganz wesentlichen Hinweis noch ergänzt werden. Nordlicht hat auch angeführt, dass das Protokoll von Herrn Herzog immer mehr gekürzt wird und wahrscheinlich die gesetzlichen Pflichten nicht mehr erfüllt. Der Aufsichtsrat hat doch die Pflicht die zusammenfassenden Schlussbemerkungen aus dem Prüfungsbericht vor der Versammlung zu verlesen. Und wenn die Mitglieder nach dem Gesetz genauso informiert werden müssen, dann muss das doch zwingend ins Protokoll geschrieben werden oder mindestens als Anlage angehängt und bezeichnet werden. Im letzten Jahr war das nicht der Fall und heuer wird es auch fehlen. Also, den Strafantrag um diesen wichtigen Aspekt ergänzen und nochmal aufs Fax legen. Nur so klopfen wir die Kerle weich die die 50 Millionen Problemkredit ausgehäuft haben und die man jetzt ohne Rücksicht auf die Kunden abbauen will oder los werden will. Die marktoperativen dynamischen Vorstände, wie es Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 selber erklärt hat, die nicht fähig waren die Rahmenbedingungen zu erfüllen, die hat man grenzenlos gewähren lassen, das ist die Schuld der Prüfer, an allen Ecken und Enden immer wieder selber auch eingestanden. Die Vorstände haben marktoperativ dynamisch jedes Risiko heran gekarrt, weil sie auch noch aus der Bilanzsumme bezahlt worden sind. Man könnte fast meinen, die VR-Bank hat sich selbst als Abwicklungsbank für die Region und darüber hinaus betrachtet.

Nein lieber Herr Herzog, so nicht, Sie sind an jedem einzelnen Kreditverlust sowie an der ganzen Summe beteiligt. Wenn Sie es damals nicht konnten, dann zeigen die Bilanzwerte, dass sie es auch heute noch nicht können. Wenn es so weiter geht, dann haben Sie zwar Eigenkapital zugeschossen bekommen, aber sie brauchen gar keine Kreditverluste mehr, bei fallenden Einnahmen kriegen Sie nicht mal mehr die Betriebskosten herein. Sie können schon noch weiter an den Verbund vermitteln und Provisionserträge erzielen. Bloß wenn es laufend runter geht, das Geld, das unter Ihrer Führung weg ist, weil Ihnen keiner mehr traut, das holen Sie nicht mehr zurück und Ihre Bilanz wird irgendwann auch nichts mehr her geben. Da freut sich dann jeder Kunde noch zusätzlich, wenn er erfährt, dass man Millionen Kredite weiter verkauft und froh ist, wenn man den Kunden nicht mehr zu Gesicht bekommt. Aber als Kunde und Mitglied der VR-Bank Fichtelgebirge erfährt man es ja nicht vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat, man erfährt es immer hinten herum. Und dass Sie den Namen VR-Bank Marktredwitz fürchten, dass mussten Sie mit der dummsinnigen außerordentlichen Vertreterversammlung doch beweisen.

   

Nr. 3540

Nordlicht

4. Juli 2008, 12:13 Uhr

Betreff: Weitere Gesetzes- und Satzungsverstöße?

Nichtigkeit der Genehmigung des Jahresabschlusses 2007?
Gemäß Satzung und Genossenschaftsgesetz hat der Vorstand den Jahresabschluß dem Aufsichtsrat und der Vertreterversammlung vorzulegen!

Im Einladungsschreiben (Webmaster bitte Link setzen) vom 04. Juni 2008 an die Vertreter heißt es dazu:

"Die Tagesordnung sowie unseren Geschäftsbericht für das Kalenderjahr 2007 legen wir zu Ihrer Information bei...Der testierte Jahresabschluß 2007 liegt ab 5. Juni 2008 ...zur Einsichtnahme aus."

Wie sieht aber der Geschäftsbericht aus? Ist dort der gesamte Jahresabschluß enthalten?
Wenn unter Geschäftsbericht das verstanden wird, was die VR-Bank selbst in Form eines Faltblattes (ohne Vorjahreszahlen) (Webmaster bitte Link setzten) veröffentlicht, so wurde der Jahresabschluß den Vertretern nie vorgelegt. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich vorlegen und nicht auslegen.

Die Vorlage macht auch Sinn, denn wieviele Vertreter machen sich denn die Mühe den Jahresabschluß in der Geschäftsstelle (oder nur in der Zentrale?) einzusehen, wenn er denn überhaupt zur Verfügung gestellt wird und nicht im Tresor verschimmelt.

Es kann auch nicht sein, daß Vertreter keinen Jahresabschluß erhalten, denn wie sollen sie denn auf der Vertreterversammlung sonst Fragen stellen? Das wird natürlich verhindert, wenn die Unterlagen gar nicht erst zur Verfügung gestellt werden. Aber das geschieht sicherlich nur zum Schutz der Vertreter, die mit den vielen Seiten sonst überfordert wären.

Auch auf der Tagesordnung findet sich kein Punkt "Vorlage des Jahresabschlusses". Das wäre dann auch zu spät, diesen erst dann vorzulegen, denn dann besteht ja keine Zeit mehr sich damit eingehend zu befassen.

Im Ergebnis wurden die Vertreter also vom Vorstand und Aufsichtsrat auf der Vertreterversammlung mit Informationen berieselt. Rückfragen gibt es dann nicht, weil die wesentlichen Punkte ja schon in den informellen Treffen - ohne offizielles Protokoll! - erledigt wurden, was sicherlich auch dazu führt, daß die Präsenz der Vertreter - trotz der Themen, z.B. Regress gegen ehemalige Vorstände - mit 31 Teilnehmern sehr schwach gewesen ist.

Die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft wird dadurch systematisch ausgehebelt.


Kann ein Verbandsvertreter wirksam Anträge auf der Vertreterversammlung stellen?

Zunächst ist es schon sehr ungewöhnlich, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrat die Versammlungsleitung für wesentliche Teile - die Beschlussfassungen - der Tagesordnung abgibt. Noch ungewöhnlicher ist dann, daß die Versammlungsleitung dann nicht etwa durch ein Mitglied übernommen wird, sondern durch einen Gast (mit Rederecht zu jedem Tagesordnungspunkt).

Aber wie kann es sein, daß dieser Gast seine neutrale Position als Versammlungsleiter verläßt und sich bemüßigt fühlt die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat zu kommentieren und damit den Vertretern quasi schon einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten und es dann auch noch explizit vorschlägt.
So ist im Protokoll der Vertreterversammlung zur Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand lesen:

"Da beide Gremien ihren Aufgaben nachgekommen sind, schlägt Herr Bauer (Anmerkungen: Verbandsvertreter) vor, beiden Gremien die Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu erteilen."


Verstoß gegen § 46 Abs. 2 der Satung - bei Veröffentlichung einer Tagesordnung

Dort ist zu lesen:

"Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht."

Wie man anhand der Veröffentlichung sehen kann (Webmaster bitte Link setzen), fehlt dieser Hinweis. Das ist ein eindeutiger Satzungsverstoß.

Ohnehin ist die Veröffentlichung der Tagesordnung völlig unzureichend gewesen. Es fehlt nicht nur der Hinweis, daß der Jahresabschluß eingesehen werden kann, sondern auch, daß rechtzeitig vor der HV eine Abschrift / Kopie von den Mitgliedern verlangt werden kann.
Es fehlt auch die Anlage zur Tagesordnung zu Punkt 8. "Satzungsänderung". Warum dürfen die Mitglieder nicht erfahren, über welche Satzungsänderungen beschlossen werden soll?
Es fehlt zu Punkt 7. "Wahlen", daß es ja schon Kandidaten gibt bzw. daß ein Mitglied aus Altergründen nicht wiedergewählt werden darf. Es fehlt der Hinweis, daß jedes Mitglied sich um die Position des Aufsichtsrats bewerben kann!


Noch ein Wort zum Protokoll der letzten Vertreterversammlungen.
Über Jahre war es bei der VR-Bank geübte Praxis ein ausführliches Protokoll über den Verlauf der Versammlung anzufertigen. So konnte man sich als Mitglied ein gutes Bild über den Ablauf und die Inhalte machen. Vom Gesetz her ist dieser Umfang nicht notwendig, aber auch nicht verboten.
Seit der neue Vorstand am Ruder ist, der sich ja eine besser Informationspolitik gegenüber den Mitgliedern auf die Fahnen geschrieben hat, hat sich der Umfang auf ein Minnimum reduziert, da frühere Protokolle ein schöne Quelle für den Nachweis der Verfehlungen von Vorstand und Aufsichtsrat waren und sind.

   

Nr. 3539

Genossenschaftler

4. Juli 2008, 11:46 Uhr

Betreff: Kreditverkauf an BAG Hamm u.a.

Ich stelle mal folgende Frage im Raum, die offensichtlich noch niemanden aufgefallen ist.

Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken,also deren Eigentümer, haben sich eine Satzung gegeben.
In dieser Satzung ist z.B. geregelt, dass die Genossenschaft das Kreditgeschäft betreiben kann und Kredite vergeben kann.

Soweit alles gut, Mitglieder und auch Nichtmitglieder erhalten Kredit.

Und beim Kreditgeschäft handelt es sich um ein Kerngeschäft der Genossenschaft!

Es steht aber nirgends in der Satzung, dass die Genossenschaft diese Kredite auch wieder verkaufen kann.

Bedarf es dann nicht einer Satzungsänderung bevor überhaupt Kredite - ob gekündigt oder ungekündigt ist dabei egal - verkauft werden können.

Denkt mal über die Konsequenzen daraus nach, wenn das zutreffen würde!
:schuld:

   

Nr. 3538

Anonym

4. Juli 2008, 10:34 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Unterlassung der Informationspflicht durch Vorstand, AR und Prüfung

Anonym ……………, den 4. Juli 2008


Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339
[/b]Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn, Fax: 0228 / 4108 - 1550[/b]


Strafantrag gegen

Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;
Herrn Uwe Heidel, ebenfalls Vorstand der VR-Bank Marktredwitz;
Gesamtaufsichtsrat der genannten Bank;
Herren Stefan Götzl und Erhard Gschrey, Vorstände des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. (GVB, München;
Mitarbeiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
Mitarbeiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

wegen Verstoß gegen
1. § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(= Link), bzw. § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) in Verbindung mit § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane
2. arglistiger Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen




Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich folgenden Strafantrag gegen die genannten Personen:

1. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2006, AZ 23 U 150/05 (= Link) hat die Richterin am OLG im Urteil die besonderen Kontrollpflichten bei Kreditinstituten in der Rechtsform der Genossenschaft hervorgehoben. Gleichzeitig hat sie auf Seite 7 auf die „oft unzureichende Geschäftsführungskontrolle durch die Genossenschaftsmitglieder“ aufmerksam gemacht. Um diese richterlich festgestellte Geschäftführungskontrolle der Mitglieder zur Vermeidung von Schäden jedoch überhaupt zu ermöglich, bedarf es, wie die Richterin im selben Satz zuvor ausführte, „zum Schutz der Mitglieder vor Einlagenverlust, Nachschüssen, und eigenwirtschaftlichen Rückschlägen als auch dem Schutz der Genossenschaftsgläubiger vor Forderungsausfall“ der Einhaltung der Pflichten der Vorstände nach § 34 GenG, der Aufsichtsräte nach § 41 GenG und der gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 62 GenG. Grundlage dieser Gesetzesnormen dürfte in jedem Fall der § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), sein. In der Kommentierung des § 34 GenG wird an vielen Stellen auf die Informationspflicht des Vorstandes und damit auch des Aufsichtsrates einer Genossenschaft verwiesen, was den Bezug zu dem genannten Urteil deutlich macht. Ohne Information der Mitglieder ist somit der vorgeschrieben Kontrollvorgang unterbunden.


Die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes vor Kurzem hat dabei sicher auch die schon zuvor bestehenden Informationspflichten an alle Mitglieder einer Genossenschaft zusätzlich gestärkt. So wird nun in § 47 GenG das Recht auf Abschrift der Niederschrift einer General- und Vertreterversammlung und in § 48 GenG das Recht auf Abschriften von Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht der Genossenschaft eigens aufgeführt. Die neu genannten Abschriftsrechte dürften aber im Grund nur die immer schon bestanden Informationspflichten der entsprechenden Gremien hervor gehoben haben. Der Gesetzgeber hat damit sicherlich die Absicht verfolgt, dass Mitglieder als auch Vertreter Ihre Antrags- und Kontrollrechte, eventuell Kontrollpflichten, nur wahr nehmen können, wenn sowohl das Mitglied als auch der Vertreter einer Genossenschaft über Vorgänge in gleicher Form unterrichtet sind.

Bei der VR-Bank Marktredwitz, nun VR-Bank Fichtelgebirge, steht der schwere Verdacht, dass die Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern seit Jahren gesetzeswidrig umgangen werden und damit die in dem Urteil genannten Schädigungen von Genossenschaftsvermögen, eigenwirtschaftliche Rückschlägen bei Mitgliedern und Kunden, aber auch Dritten, wie auch den Beitragszahlern zum Sicherungsfonds der deutschen Kreditgenossenschaften, in großem Umfang begünstigt wurden, oder gar mit Ursache der Schäden sein könnten. Verschiedene Hinweise verdeutlichen die unterlassenen Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern, die sich somit kein Bild über den Zustand der Genossenschaft machen können.

Der Vorstand hat die Pflicht zum Geschäftsbericht gegenüber der Vertreterversammlung der Genossenschaft. In den Protokollen der Versammlungen erscheinen aber nur wenige Sätze, was dem Bericht des Vorstandes nie und nimmer gerecht werden kann. Es wird beispielsweise festgehalten, dass über Vermögens- und Ertragslage berichtet wird, aber nicht wie und in welcher Form. Somit kann ein Mitglied sich selbst hierzu nicht in Kenntnis bringen. Es ist nicht einmal möglich die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Auch muss der Vorstand in seinem Bericht über die Risikolage der Genossenschaft informieren, was regelmäßig im Protokoll angeführt ist. Dem Mitglied wird die Überprüfung der Risikolage der Bank verwährt, da es regelmäßig keine Aussage und keine informierende Anlage zum Protokoll gibt, obwohl die Vertreter über Dia-Vorträge oder Ähnlichem informiert werden. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Informationspflicht zur Lage der Genossenschaft. Als Nachweis dient das Protokoll zur Vertreterversammlung 2007 (= Link), wobei die Protokollierung der außerordentlichen Versammlung vom April 2008 und die der ordentlichen Vertreterversammlung vom 19. Juni 2008 den gleichen Charakter der absichtlichen Dessinformation haben dürften.

Schon die nur noch im Internet veröffentlichten Tagesordnungen zu den Versammlungen dürften jeglicher auskunftsrelevanter Informationspflicht widersprechen.

Es dürfte außer Frage stehen, dass Vorgänge, die für die Vorstände, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung des GVB als im Lagebericht der Bank erwähnenswert gelten, einer Erläuterung gegenüber den Vertretern und damit auch den Mitglieder bedürfen. So ist im Internet über das Gästebuch Wunsiedeler-Kreis.de mit Eintrag Nr. 3751 über einen Link bekannt geworden, dass die Vorstände der Genossenschaft wesentliche Teile der Genossenschaft verkauft haben. Dies dürfte sogar im Sinne der Satzung § 30 m) sehr strittig sein, ob hier nicht die Beschlussfassung der Vertreter notwendig gewesen wäre, was angesichts der Schwierigkeiten pflichtwidrig unterlassen worden sein könnte und mit diesem Vorgang gleichzeitig sogenannte Abwicklungskredite innerhalb des Genossenschaftsverbundes verkauft wurden, was wiederum den eigenwirtschaftlichen Interessen von Mitgliedern und auch Kunden entgegenstehend dürfte. Die Aussage im Lagebericht mit Kauf, dürfte eher als Verkauf zu bezeichnen sein und ein Fehler in der Bearbeitung gewesen sein.

Dieser Lageberichtseintrag deutet jedoch auf eine Sanierungsmaßnahme durch den Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken hin, worüber sicher zwingend zu berichten gewesen wäre. Ohne Bericht hierzu wird den Mitgliedern der Hinweis verwährt, wer für diese Abwicklungskredite in doch anscheinend erheblichem Ausmaß verantwortlich ist und damit auch die Möglichkeit der realen Einschätzung der Geschäftsführung durch den Vorstand und den Aufsichtsrat in einem ganz wesentlichen Bereich. Man kann hier nur vermuten, dass dies sogar der Zweck war, die Informationspflichten und die Berichtspflichten nach § 147 und § 150 GenG nicht zu vollziehen um ein bei Weitem zu gutes Bild von Geschäftsführung aber auch Revisionsarbeit abzugeben.

Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen von Genossenschaftsbanken werden in aller Regel schier knebelnde Auflagen in Form von Sanierungsverträge mit dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem Träger, geschlossen, die ebenfalls in den Lageberichten der Banken Erwähnung finden. Den Mitgliedern, sogar den Vertretern wurde mit größter Wahrscheinlichkeit über so einen Sanierungsvertrag nicht berichtet und auch nicht über Verpflichtungen hieraus, die eventuell bereits handelsrechtlich im Abschluss 2007 ihren Niederschlag mit Nennung und Risikorückstellungen finden hätten müssen, was ebenfalls in einem auf der genannten Internetseite bekannt gemachten Geschäftsbericht nicht vorgenommen wurde.

Die Vorstände und der Aufsichtsrat führen seit Jahren trotz der leicht überschaubaren Anzahl von Genossenschaftsvertreter vor den Vertreterversammlungen sogenannte regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter durch. Diese Regionalversammlung unter Ausschluss der Mitglieder und ohne einsehbare Protokolle hierzu stehen ebenfalls im schweren Verdacht die Informationspflicht an die Mitglieder zu umgehen und gar die Vertreter auf den Versammlungen unter Ausschluss einer öffentlichen Diskussion beeinflussen zu wollen. Die Abhaltung von Regionalversammlungen mit Informationscharakter alleine für Vertreter ist m.E. ein klarster Verstoß gegen alle Informations- und Berichtspflichten durch Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung und behindert, ja verhindert die Kontrollmöglichkeit durch die Mitglieder, was hier als Vorsatz vermutet werden kann.


2. Der zuvor aufgezeigte Lageberichtshinweis aus dem Abschluss 2007 belegt m.E. arglistige Täuschung und Verbreitung falscher Tatsachen über landesweite Werbeaktionen. So wurde flächendeckend in großen bayerischen Tageszeitungen, auch der für die Bank regional zuständigen Frankenpost, zu Ende des Monats Mai 2008 durch den Genossenschaftsverband Bayern geworben mit dem Slogan Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), erstmaliger Hinweis auf der genannten Internetseite unter Eintrag Nr. 3608 im Gästebuch. Damit sollte den Kunden der Kreditgenossenschaften sicherlich vermittelt werden, dass sie keine Befürchtung haben müssten, dass ihre Kredite weiter verkauft würden. Das Beispiel der VR-Bank Fichtelgebirge zeigt aber, dass Kredite in großer Form als Abwicklungskredite bezeichnet werden, die von der Bank durch die von der Prüfung festgestellten Mängel nach § 25a KWG mit- oder gar selbst verursacht wurden in eigenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden, in dem sie entgegen der landesweiten Werbung mit ihren Krediten in Abwicklungsgesellschaften des genossenschaftlichen Verbundes, hier wahrscheinlich der BAG Hamm, verfrachtet werden. Ob dies ohne Mitwirkung der Kreditnehmer, oder gar unter Aufnötigung erfolgte, müssten Ermittlungen ergeben. Die Werbemaßnahmen erfolgte daher wider besseren Wissens sowohl von Seiten der VR-Bank Marktredwitz, deren Geschäftsgebiet von der genannten Tageszeitung komplett abgedeckt ist, als auch vom Genossenschaftsverband Bayern. Die Bilanzfertigstellung der Bank, als auch die Testierung durch den GVB, dürften ziemlich zeitnah mit der Werbemaßnahme gewesen sein.

Weitere Veröffentlichungen im Gästebuch der genannten Internetseite unter der VR-Bank München-Land belegen ebenfalls, dass die Praxis des Kreditverkaufes nicht nur für die VR-Bank Marktredwitz der Ausnahmefall ist, sondern die verschwiegene und falsch dargestellte Tatsache im Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern immer ins Kalkül gezogen wird.

Ich beantrage die Aufnahme unverzüglicher Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3537

Genossenschaftler

3. Juli 2008, 21:44 Uhr

Betreff: Stillschweigende Sanierung der VR-Bank Marktredwitz

Ich fühle mich an Eintrag Nr. 3402 (Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?) erinnert, der auch im Münchener Gästebuch mit Nr. 109 steht. Es ist zweifelsfrei, es kann sich nur um eine Sanierung durch den Bundesverband nach diesem Muster handeln. Wie soll eine Bank sonst ihr Eigenkapital über die Auslagerung von schwierigen Kreditfällen verbessern. Wer nimmt einer Bank Risikokredite ab, ohne dafür nicht noch einen Abschlag zu verlangen, die sich bei der Bank mit weitern Verlusten niederschlagen würden. Die Logik des Herrn Herzog, die er dabei an den Tag legt, ist die Hinterhältigkeit der Vertuschung. Wie ist die Lage einer Bank ordentlich dargestellt, wenn man die notwendige Sanierung nicht bekannt gibt. Es ist das Eingeständnis des Versagens und der Mitverantwortung des Herrn Herzog als Prüfer und wahrscheinlich auch als Vorstand. Warum fehlt also die Bilanz 2007 immer noch, weil die notwendigen Risikovorsorgen für das HOMA-Haus, für das Grundstück in Wunsiedel, für die Prozesskostenrisiken wieder nicht untergebracht werden konnten?

Im Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) ist festgelegt, dass man Ursachenforschung betreiben muss. Eine der Ursachen in Person sitzt heute am Schalthebel der zu sanierenden Bank. Der Prüfer hat die unglaublichen Verluste mit begünstigt und er hat der Bank die Eigenkapitalrelationen in den Jahren 2002 und 2003 belassen, den letzten und vielleicht schlimmsten Jahren des Vorstandes Manfred Heger, als man diesem eine Milliarden-DM-Bank in die Hand gegeben hat, ohne dass man auf eine funktionsfähige Organisation bei der Bank ganz besonders von Prüfungsseite geachtet hätte. Die überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditfälle sind in der desolaten Organisation von damals begründet. Alle heute von der Staatsanwaltschaft aufgegriffenen Fälle sind so zu sehen wie es in Eintrag Nr. 3474 mit Erinnerung und Verantwortung der Vergangenheit aufgegriffen wurde. Die eigenen Unterlagen belegen das Wissen der Prüfer. Diese unterliegen ebenfalls einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Für die Bankreden man davon, das die Anfechtungsfrist für die Generalversammlung verstreichen soll. Muss man bei Herrn Herzog davon reden, dass auch er und seine ehemaligen Vorgesetzten auf die Verjährungsfristen in seinen Fällen setzt?

In Eintrag Nr. 3494 wurde darüber geschrieben, dass der Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrig war. Für Zigmillionen hat man die alten Vorstände aus der Verantwortung gelassen, obwohl in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 142 bis 154 (= Link) in Ziffer 148 steht, dass der Aufsichtsrat nicht erst heute zur Prüfung der Ansprüche verpflichtet ist und nicht ein Herr Herzog oder ein Herr Grothoff einen anderen Vertrag aus München mitbringen dürfen. Jede Aktion auf dem Rücken der Kunden dient zur Rettung der Prüfer. Dazu ist die Rettung von Heger, Wolf und Krämer für diese Leute heute wiederum genauso wie schon vor vier Jahren unabdingbar. Dafür bindet man den Mitglieder auch die schlimmsten Bären auf und häuft den Berg der Kundenschicksale bei der Bank weiter auf.

   

Nr. 3536

Insider

3. Juli 2008, 21:24 Uhr

Betreff: Achtung Passus in den neuen Kreditverträgen der VR-Bank

Man kann nur wiederholt auf den Eintrag Nr. 3687 zurück verweisen und alle Kunden der VR-Bank hier und alle Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken im ganzen Land warnen, den Passus in den Kreditverträgen nicht zu unterschreiben.

Wechseln Sie auf die sichere Seiten nach Eintrag Nr. 3686 ist für diese Leute tatsächlich der blanke Hohn. Hier beweisen Johannes Herzog und Uwe Heidel, aber auch alle Aufsichträte und Verbandsleute, im immer noch versteckten Jahresabschluss 2007, wie sie das in Zukunft auslegen werden. Marode Verhältnisse bei den Banken werden ausgelagert und die Kunden zahlen die Zeche und bleiben auf der Strecke. Die Banker aber klopfen sich gegenseitig auf die Schultern.

   

Nr. 3535

Vorstand

3. Juli 2008, 17:50 Uhr

Betreff: Bekommt dieser Herzog alles hin geschoben?

Die Kreditrisiken müssen in die Risikotragfähigkeit zurückgeführt werden, laut Lageberichtsauszug 2007 (= Link). Das ist doch nichts anderes als was man schon 2001 in den Lagebericht (= Link) geschrieben hat, die Kreditrisiken müssen auch weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden. Es ist genau die Zeitspanne, die Johannes Herzog als Prüfer und als Vorstand in Marktredwitz ist. Es sind genau die Kredite, die von der Staatsanwaltschaft als überaus risikoreich, und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet worden sind. Es gibt keinen, an dem Herr Herzog nicht beteiligt gewesen ist, wo er den Bremsklotz nicht hätte setzen müssen und wo 3.600 Seiten Überziehungslisten im Jahr doch wohl genug aussagen. Er kennt jeden Kredit, weil er jeden geprüft hat, verursacht hat, oder auf irgend eine Art abgewickelt hat, oder wie kriegt er die Kredite sonst zur BAG Hamm, wenn er darüber nicht bescheid wissen will? Da wird die Staatsanwaltschaft schon noch ein Wörtchen mitreden was in Ordnung war und was nicht. Da kommt einem mit ein bisschen Stolz das K... .

   

Nr. 3534

Susanne

3. Juli 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Mitgliedschaft garntiert Fairness

Mitgliedschaft garantiert Fairness, so heißt es auf der Hompage der Volksbank Vogtland (= Link). Hat die Volksbank Vogtland in ihrer neuer Satzung auch drin, dass man den Jahresabschluss und den Lagebericht auf der eigenen Internetseite veröffentlicht? Interessiert das die Herren überhaupt? Wissen die überhaupt was Fairness ist, wenn man die eigenen Kunden wie namenlose Ware hin und her schiebt? In Marktredwitz und Plauen garantiert Mitgliedschaft, dass man die Anteilseigner für dumm verkaufen will und laufend falsch, gar nicht oder nur mit Halbwahrheiten informiert.

   

Nr. 3533

Webmaster

3. Juli 2008, 17:19 Uhr

Betreff: Aufruf - Bitte melden wer übertragen worden ist

Wer ist von den Übertragungen bei der VR-Bank Marktredwitz und auch bei der Volksbank Vogtland Plauen von einer Bank zur anderen betroffen? Von wo nach wo wurde übertragen? Wurde von der neuen Bank, von der Aufganggesellschaft, vielleicht von der BAG Hamm, schon Maßnahmen angekündigt? Ist von einer der beiden Kreditgenossenschaften auf eine andere Vorschaltgesellschaft übertragen worden als auf die BAG Hamm, beispielweise wie auf Seiten des Münchener Gästebuches aufgezeigt? Gibt es etwas, was Sie uns sonst mitteilen wollen? Bitte trauen sie sich und melden Sie sich. Jeder einzelne Fall ist wichtig, so kann man sich gegenseitig helfen. Wer hat im Verwandten- und Bekanntenkreis von so etwas erfahren? Nennen Sie uns die Fälle, ermuntern Sie die Betroffenen sich mit uns in Verbindung zu setzen. Lassen Sie uns retten was zu retten ist. Lasst uns gegen Kaltschnäuzigkeit zusammen stehen.

   

Nr. 3532

L.

3. Juli 2008, 17:09 Uhr

Betreff: Laut Lagebericht Kauf von Problemkrediten?

War der Vertrag so kompliziert, dass man nicht mal wusste, wie man das in den Lagebericht schreiben sollte? Da heißt es doch im Link zum Lagebericht in Eintrag Nr. 3751 bei der VR-Bank Marktredwitz Kauf von Abwicklungskrediten und Bestandsimmobilien (also Rettungserwerben). Macht doch mal eine Abmahnung, dass man erwarten kann, dass ein Jahresabschluss einer so großen Kreditgenossenschaft auch richtig ist. Dies Verstrickungen die muss man immer und immer wieder anprangern. Da wird mit menschlichen Schicksalen umgegangen als sei es irgend eine Sache. Das Geld das da mit verbraten wird, das kann man doch gar nicht mehr alles aufbringen. Was ist jetzt mit "Wechseln Sie auf die sichere Seite", es heißt wohl besser, lasst uns schnell Boden unter den Füßen gewinnen und diese Bank nie mehr betreten.

   

Nr. 3531

Genossenschaftler

3. Juli 2008, 16:22 Uhr

Betreff: Die unsauberen Geschäfte zur Stützung des Herrn Herzog

Der Bundesrat beschliesst besseren Kreditnehmerschutz (= Link) und die VR-Bank verkauft ein Sechstel ihrer Kreditkunden, wenn man das zu Grunde legt, was man am 29.06.2006 vor den Vertretern aufgezeigt hat. Zu dieser Vertragsgestaltung gibt es kein Stillschweigen, da muss dem Mitglied die Möglichkeit der Überwachung gegeben werden welcher Kreditbestand verkauft wurde. Ob Kredite in der Bilanz 2007 höher stehen als sie an die BAG Hamm abgegeben wurden, also im Abschluss 2007 als voll werthaltig bewertet wurden und dann doch mit einem geringeren marktwert verkauft wurden, ob ein Ausgleich über die Sache mit dem Immobilienwert und dem Geschäftswert für die Vogtlandfilialen gelaufen ist. In jedem Passus des Vertrages dürfte ein Hasenfuß stecken, überall könnte getrickst worden sein. Haben die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds Risiken aus den beiden Banken herausgelöst ohne von den Bank Rückzahlungen von Schäden vereinbart zu haben. Hier gibt es einen Sanierungsvertrag der nicht genannt wurde. Unsauberste Geschäfte nicht um die Bank auf sichere Füße zu stellen, sondern um den ehemaligen Prüfer aus der Schusslinie zu bringen und den Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern im Gesamten.

Auf diesen Vertrag muss die Staatsanwaltschaft sofort aufmerksam gemacht werden, was da zu Lasten der Mitglieder und auf Kosten des Sicherungsfonds fabriziert wurde. Bisher wurde der Anlagespiegel einer Bank nie bekannt gemacht. Doch er ist Bestandteil des Jahresabschlusses und ist somit laut Satzung ab sofort im Internet mit zu veröffentlichen. Der Ertrag aus dem Geschäftswert ist nicht mit den Abschreibungen aus dem Kreditgeschäft zu verrechnen. Dies Positionen wird man im Abschluss 2008 vergleichen müssen und der steht ja in sechs Monaten schon wieder zur Erstellung an. Dieses unsauber Geschäft ist nicht zu verdecken. Und die Kunden, die man mit der schlimmsten Organisation, die man sich nur denken kann, selber in Gefahr gebracht hat, die man in die Überziehung treiben ließ, die werden jetzt wieder vor den heutigen Vorstand mit geopfert. Und keiner schämt sich, jeder schaut nur seine eigene Haut zu retten.

   

Nr. 3530

Genossenschaftler

3. Juli 2008, 15:03 Uhr

Betreff: Bei der VR-Bank MAK laufende Verstöße gegen die eigenen Satzung

Der Vertrag zur Übertragung der Geschäftsstellen im Vogtland auf die Volksbank Vogtland scheint doch im Sinne der Satzung sehr fragwürdig. In der Satzung § 30, m) (= Link) heißt es, dass die Vertreterversammlung darüber beschließt über Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereiches, die den Kernbereich der Genossenschaft berührt. Wenn man also Filialen verkauft und überträgt, was ist denn der Kernbereich der VR-Bank Marktredwitz als Genossenschaft. Hierzu kann der Vorstand sich nicht hinter Stillschweigen verstecken. In der Satzung § 46 (1) (= Link) steht aber auch seit dem letzten Jahr, dass die Bank ihren Jahresabschluss und den Lagebericht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Wo ist als der Jahresabschluss 2006 mit Lagebericht und wo ist der des Jahres 2007?

Auch wenn man den Jahresabschluss den Mitgliedern immer noch nicht aushändigt, manches kann man nicht verhindern, so wurde aus den Reihen der Bank ein Auszug aus dem Lagebericht zum Verkauf der Ostfilialen (= Link) bekannt gemacht. Der Satz, der mit „Daneben“ beginnt, dürfte aber der eigentliche Hammer sein. Über dieses Daneben kann man nämlich herauslesen, dass die Risikotragfähigkeit der VR-Bank bisher nicht gegeben war und dass dies durch den Verkauf innerhalb des Genossenschaftssektor von Risikokrediten wahrscheinlich auf die BAG Hamm, die Abwicklungsgesellschaft im Genossenshcaftssektor, die Vermögenslage gestärkt wurde. Dies dürfte im Klartext heißen, der Sanierungsfonds hat Herrn Herzog die Problemkredite abgekauft und wahrscheinlich auch noch ein paar von der Volksbank Vogtland übernommen und dies bedeutet direkten Zuschuss in das Eigenkapital der Bank in laufenden Geschäftsjahr. Kein Wort ist auf der außerordentlichen Vertreterversammlung im April dazu gefallen. Und bei der ordentlichen Versammlung dürfte das auch keine Rolle gespielt haben, zumindest wird man die breite Mitgliederschaft nicht darüber informiert haben.

Wer fragt sich noch warum der Abschluss nicht in die Hände der Mitglieder geraten soll?

   

Nr. 3529

Nordlicht

3. Juli 2008, 14:00 Uhr

Betreff: Nicht abwimmeln lassen

Es geht nicht nur um die Jahresabschlüsse, die lt. Genossenschaftsgesetz und Satzung der Bank jedem Mitglied in Form einer Abschrift zu Verfügung gestellt werden müssen!!

Es geht in der nächsten Runde dann auch weiter mit der Anforderung von Protokollen der Vertreterversammlungen.

Hier ist lt. Genossenschaftsgesetz die Einsicht und eine Abschrift den Mitgliedern unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn die Satzung der Bank dort nur sagen sollte, daß nur die Einsichtnahme möglich sein soll, so steht doch das Genossenschaftsgesetz über der Satzung und zeigt nur, daß die Satzung noch Anpassungsbedarf hat.

Im Genossenschaftsgesetzt heißt es zur Niederschrift in § 47 Abs. 4:

"...ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen."

Das heißt, daß auch Protokolle früherer Vertreterversammlung angefordert werden können!

Sollte der Vorstand als der für die Organisation zuständige nicht unverzüglich - d.h. ohne schuldhafte Verzögerung - die Unterlagen herausgeben, verstößt er gegen das Genossenschaftsgesetz, denn die Fehlorganisation, daß eine Sekretärin einen Tresorschlüssel mitgenommen haben soll, ist ein offensichtliches Organisationsversagen (kein Ersatzschlüssel? Warum überhaupt imTresor?), was der Vorstand zu verantworten hat, so daß mit Fug und Recht gesagt werden kann:

"Dieser Vorstand hält sich nicht an Gesetz und Satzung"

Weiß eigentlich die BaFin, daß in der VR-Bank Marktredwitz Vorstände (mit Verbandsgnaden) wirken dürfen, die sich nicht an Gesetz und Satzung halten?

Eine weitere Diskussion, ob so ein Vorstand und Aufsichtsrat, der das Verhalten des Vorstands ja offensichtlich deckt, noch tragbar sind, ist nicht notwendig, weil erneut offensichtlich.

   

Nr. 3528

Mitglied

3. Juli 2008, 13:04 Uhr

Betreff: Aufruf an alle, holt die Jahresabschlüsse in Marktredwitz und Plauen

Ein dringender Aufruf an alle Mitglieder der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz und der Volksbank Vogtland in Plauen. Ihr seid die Herren im Haus, die Vorstände führen sich nur so auf. Holt die Jahresabschlüsse des Jahres 2007, in Plauen am besten die der letzten Jahre. Im Internet ist nicht alles genau so drin. Wenn ihr es nicht ganz versteht, dann lasst euch die Dinge vom Wunsiedeler Kreis erklären. Man wirbt um eure Mitgliedschaft und um eure Geschäftsanteile. Niemand sagt, dass die Bank in Plauen eine Sanierungsbank ist. Die Sanierung schützt vor der Nachschusspflicht, die euch ansonsten aus der Gesellschaftsform der Genossenschaft drohen würde bei Verlusten. Gewinne haben in letzter Zeit beide Banken nicht gemacht. Euch die Bilanzen vorzuenthalten kommt einem Verbrechen gleich.

   

Nr. 3527

Aus der Organsiation

3. Juli 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Warum Herr Heidel?

Warum machen Sie das mit Herr Heidel, hat Sie Herr Herzog schon so angekettet, dass Sie alles mitmachen müssen? Ihre 100-Tagefrist ist längst um. Nach § 34 GenG haben Sie jetzt sogar eine Aufklärungspflicht für Sauereien der Vergangenheit. Was ist mit dem Aufsichtsrat, ist der mit dem Vorstand so verbündet, dass er hilft den Mitgliedern ihre Recht vor zu enthalten? Geht es Ihnen, Herr Heidel, wie vielen Vorständen bei den Kreditgenossenschaften, dass Sie die Gesetze erst kennen lernen, wenn Sie damit konfrontiert werden. Hat Herr Herzog deswegen jemand aus dem Sparkassensektor geholt der vollkommen unbedarft war? Stehen sie mit dem Forderungsverzicht vom Februar und März letzten Jahres mit den 432.000 € so sehr mit im Feuer, dass Sie das gleiche Schicksal zu ereilen droht, wie Herrn Herzog, Verabschiedung von Ihrer beruflichen Laufbahn als führender Banker? War das die Nötigung Ihrer Person in die Zwänge der Vergangenheit, wenige Wochen nach Ihrem Antritt bei der VR-Bank? Ich bin überzeugt, dass Sie der falschen Fährte folgen. Jetzt gehen die Klagen nicht mehr gegen Heger, Wolf und Krämer, jetzt gehen Sie gegen Johannes Herzog und Uwe Heidel. Sie fehlen übrigens auf dem
Foto in der Zeitung (= Link) zum Frankenpostartikel zu den 1150 € (= Link). Nach dem Text hätte man meinen können, sie hätten Ihren Nachfolger schon gefunden. Der erste katastrophale Jahresabschluss lastet schon auf Ihnen und der muss unter allen Umständen versteckt werden. Sind Sie der nächste Lehrling auf dem Vorstandsstuhl bei der VR-Bank der Schonfrist erhält weil er alles mit macht, ein legitimer Nachfolger von Reinhold Wolf?

   

Nr. 3526

Insider

3. Juli 2008, 11:54 Uhr

Betreff: Alle Jahre wieder, Klage wegen der Herausgabe der Unterlagen

Wiederholt es sich jedes Jahr wieder, dass man die gesetzliche garantierten Unterlagen mit einer Klage vor dem Amtsgericht (= Link) herausholen muss. Geht es wirklich darum die Anfechtungsfristen zur Versammlung verstreichen zu lassen?

   

Nr. 3525

Nordlicht

3. Juli 2008, 10:05 Uhr

Betreff: Theorie und Praxis Genossenschaftsrecht

Die letzten Einträge haben es noch einmal verdeutlicht. Zwischen der vermeintlich guten Theorie des Genossenschaftsrechts und der tatsächlich erlebten Praxis klaffen teilweise Welten.

Wie bei der VR-Bank Marktredtwitz - jetzt Fichtelgebirge - zu sehen, sind die Mitglieder machtlos, wenn es den beteiligten Gremien Vorstand, Aufsichtsrat und insbesondere Genossenschaftsverband so gefällt.

Die von der Theorie vorgesehenen Funktionen - Vorstand (leitet die Geschäfte), Aufsichtsrat (Überwacht die Ordnungsmäßigkeit), Verband (als "neutrale" Prüfstelle im Sinne der Mitglieder) und die Vertreterversammlung / Generalversammlung (als höchstes Beschlußorgan) nehmen bei dieser Bank ihre gesetztlichen Aufgaben nicht wahr - teils weil Sie es nicht wollen und teils weil sie es nicht können.

Zu denen, die nicht wollen, gehören die ersten drei Organe:
Der Vorstand hat genug damit zu tun, die Verfehlungen der Vergangenheit zu vertuschen und sich mit Ermittlungsverfahren herumzuschlagen. Er macht große Versprechungen zur Informationspolitik, die nicht gehalten werden. Er berichtete seit Jahren von der beginnenden Nutzung des HOMA-Gebäudes, während das Gebäude weiter Schaden nimmt. Warum die jeweiligen Konzepte nichts wurden, wurde nie erläutert! Gab es sie überhaupt?

Der Aufsichtsrat ist völlig abgetaucht und reagiert ganz bewußt auf berechtigte Anliegen der Mitglieder und Kunden (auch dem Aufsichtsrat ist die Verweigerung der Herausgabe von zustehenden Unterlagen (Protokolle, Jahresabschlüsse, Abrechnungen über gestohlene Sicherungsgüter) garantiert bekannt!!!) nicht.
Warum und wie wird jemand Aufsichtsrat? Wegen seiner Qualifikation oder weil er Großkunde ist oder weil er sich Aufträge für sein Geschäft verspricht (z.B.Notargebühren für Beurkundungen?) oder weil er was in der Genossenschaft bewirken will? Warum wird die Aufsicht dann so vernachlässigt? Den Aufsichtsräten muß doch bekannt sein, daß Sie für Ihre Fehler genau so haften, wie der Vorstand!!!

Der Verband hält als Oberkontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat alle Fäden in der Hand, informiert aber die Mitglieder nicht, sondern spielt sein eigenes böses Spiel, um seine falsche eigene Politik zu vertuschen. Man darf nicht vergessen, daß der Verband laut Satzung zu jeder Zeit und zu jedem Thema auf der Vertreterversammlung das Wort ergreifen kann.

Da stellt sich natürlich schon die Frage, warum er es dann nicht tut? Antwort: Weil er es nicht will, weil er sonst zugeben müßte, daß er Fehler gemacht hat! Das verstößt aber gegen das erste Gebot des Verbandes: Der Verband besitzt die göttliche Gabe der Unfehlbarkeit!

Der Verband will/muß auf jeden Fall verhindern, daß an die Öffentlichkeit gelangt,
wer tatsächlich die Strippen in dieser Bank gezogen hat,
wer es zugelassen hat, daß unfähige Vorstände, die mehrfach gegen grundlegende Prinzipien verstoßen haben (Stichwort: Organisationsmangel), über Jahre protegiert wurden,
wer sich über das Gesetz stellt und einer maroden Bank eine Gnadenfrist von drei Jahren gibt in dem Verluste einfach nicht bilanziert wurden (um das Eigenkapital zu schonen),
wer dafür gesorgt hat, daß nicht etwa ein Mann aus der Bankpraxis neuer Vorstand wurde, sondern der vorherige Prüfer, der vorrangig die Aufgabe hat, die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen,
wer die Bank erst für teures Geld berät, um dann die Beratung später durch die Prüfer bestätigen lassen (Stichwort: Unabhängigkeit),
wer den Aufsichtsrat dahingehend berät, erst den Vorstand unter Verzicht jeglicher Ansprüche (mit einer Abfindung und einer flotten Pension) zu entlassen, um dann später die Vertreterversammlung dazu zu befragen, um dann als letztes doch zivilrechtliche Schritte vorzuschlagen, weil es wegen der Information über diese Gästebuches nicht mehr anders geht.
wer sein gesetzliches Monopol dazu ausnutzt, nicht etwa die Mitglieder zu schützen, sondern seine eigene Politik zu betreiben,
wer es zuläßt, daß die Mitglieder / Vertreter nicht voll umfassend informiert werden,
...

Die Vertreter - als letztes Organ - sind mit der Beurteilung der Situation der Bank regelmäßig überfordert.
Das liegt zum einen an der fachlichen Qualifikation, die regelmäßig nicht vorhanden ist - und von Vorstand und Aufsichtsrat, die ja beide maßgeblichen Einfluß auf die Zusammenstellung der Wahlliste haben!, wohl auch nicht gewünscht ist!!! - bzw liegt zum anderen an der regelmäßigen Des- oder Minderinformation der Vertreter.
Ein Blick in die Protokolle der Vorjahre belegt das eindrucksvoll. Die Fragen werden nur teilweise beantwortet. Da werden für teures Geld externe Gutachter herangezogen, um die Fehler des Vorstands (teilweise) zu beziffern. Da läßt sich ein AR-Vorsitzender wieder wählen, um dann wenig später wegen Überlastung zurückzutreten. Da werden Vorabveranstaltungen durchgeführt, um die Vertreter auf die Themen einzuschwören, ohne daß darüber ein Protokoll geführt werden müßte.
Da werden voraussichtlich wieder Wahlen zur Vertreterversammlung durchgeführt, ohne daß das jemand mitbekommt und deswegen von seinem passiven Wahlrecht (d.h. sich selbst als Vertreter zu bewerben - oder eine eigene Liste aufzustellen) ausgeschlossen wird. ...

Die Idee "Genossenschaft" ist toll, aber es hapert teilweise an der Umsetzung, die es wie gezeigt ermöglicht, daß der Verband regelmäßig sein Süppchen zu Lasten der Mitglieder kochen kann, ohne daß diese etwas dagegen tun können. Eindrucksvoll wird das dadurch belegt, daß bisher nicht eineinziges Gutachten des Verbandes bekannt geworden ist, daß den Mitglieder eine Fusion nicht empfehlen würde!! Wie auch, wenn das ganze vom Verband eingefädelt wurde!?!

Fazit:
Der Verband hat wegen seiner Monopolsituation eine ihm nicht zustehende Macht, die ihn faktisch über die Eigentumsrechte der Mitglieder stellt. Solange aber der Gesetzgeber auf das Gesäusel der Verbandsvertreter immer wieder hereinfällt, wird sich daran auch nichts ändern.

Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit für dieses Prüf- und Beratungsmonopol.
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen. An diesem Unternehmen beteiligen sich die Mitglieder mit überschaubaren Beträgen in Form einer unternehmerischen Beteiligung. Zu dieser Beteiligung gehört auch das Verlustrisiko, verbunden mit einer Renditechance, die höher sein muß als die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt für z.B. Festgeld (Risikoprämie!). Warum nun für diese Form des Wirtschaftens ein Prüfmonopol bestehen soll und für alle anderen Unternehmensformen, wie z.B. Aktiengesellschaften oder GmbH´s, ist nicht erklärbar! Es gibt auch keine Grund.

Wenn man sich die Genossenschaften ansieht, so sind diese teilweise schon größer als börsennotierte Aktiengesellschaften. Bei diesen ist aber z.B. eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung zwingend! Auch werden regelmäßig die Prüfer nach ein paar Jahren gewechselt.
Und, haben Sie schon mal gehört, daß den Wirtschaftsprüfern in der Satzung einer AG das Recht zugebilligt würde, zu jeder Zeit das Wort in einer Hauptversammlung ergreifen zu können?

Offensichtlich herrscht in der Politik die Meinung vor, daß die Mitglieder - die mündigen Bürger! - durch die zunächst freiwillige Organisationshilfe über Prüfverbände, die dann gesetztlich verankert wurde (war das nicht 1935?!), geschützt werden sollen? Weil sie nicht in der Lage sein sollen, abschätzen zu können, wenn sie sich an der Genossenschaft beteiligen. Das paßt doch nicht zusammen, wenn einerseits jemand die Investitionsentscheidung trifft, ein Haus zu kaufen / zu bauen, und andererseits wie ein Unmündiger behandelt wird, wenn es um die Genossenschaftsbeteiligung geht.
Es gibt allerdings einen großen Unterschied. Bei dem Hauskauf macht sich der Käufer intensiv mit der Problematik vertraut. Ihm stehen viele Informationen zur Verfügung.
Nicht so bei der Genossenschaft. Wenn Vorstand und Aufsichtsrat es nicht wollen, werden die Mitglieder dumm gehalten oder so spät informiert, daß z.B. ein möglicher Antrag zur Vertreterversammlung bewußt systematisch verhindert wird.
All das trifft bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ex. Marktredwitz) zu und verdeutlicht die Ohnmacht der Mitglieder.

Wir sollten alle an die Damen und Herren in dem Ausschuß schreiben, der über die Reform des Genossenschaftsrechts befunden hat, um über die Probleme aus der Praxis zu berichten. Der Gesetzgeber ist aufzufordern, die Machtlosigkeit aufzuheben und vor allem die Sanktionen von vorn herein mit in das Gesetz aufzunehmen bzw. im Strafgesetzbuch zu berücksichtigen, so daß von Amtswegen ermittel werden kann.

Und abschließend:
Der Vorstand und insbesondere der Aufsichtsrat der VR-Bank haben sich ganz offensichtlich der Untreue schuldig gemacht. Aber wer mit auf der Anklagebank sitzen muß, ist der Verband, der durch seine Beihilfe diese erst ermöglicht hat.

   

Nr. 3524

Manfred Bleil

2. Juli 2008, 17:11 Uhr

Betreff: Beschwerde an den Dt. Bundestag

Zu Beitrag 3744

Manfred Bleil 95632 Wunsiedel, den 2. Juli 2008
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261





Herrn Abgeordneten
Joachim Stünker
MDB, Rechtspolitischer Sprecher
der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des
Deutsche Bundestages
Platz der Republik

11011 Berlin



Offener Brief !!!!



Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,

ich übermittle Ihnen den Brief des Herrn.......... aus ........ und teile Ihnen dazu mit, dass uns bereits mehrere Mitglieder der betroffenen Kreditgenossenschaft informierten, dass Ihnen Unterlagen und Jahresabschlüsse verweigert wurden. Dies trifft natürlich auch jetzt wieder für den Abschluss 2007 zu und das Protokoll der letzten Vertreterversammlung.

Mit freundlichen Grüßen


Manfred Bleil

   

Nr. 3523

Mitglied

2. Juli 2008, 15:23 Uhr

Betreff: Beschwerde an den Deutschen Bundestag

Mitglied, den 2. Juli 2008

Offener Brief per Post und Interneteintrag

Herrn Abgeordneten Joachim Stünker, MDB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Petitionsausschuss des Deutsche Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Stünker,
sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages

vor Kurzem wurde die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes durchgeführt. Sie, Herr Abgeordneter haben dazu mit Herrn Manfred Bleil von der Schutzgemeinschaft für Banken- und Sparkassenkunden in Wunsiedel am 29.05.2006 Schriftverkehr (= Link) geführt. Ich zeige Ihnen hiermit auf, wie unter den Augen des Genossenschaftsverbandes Bayern und eines ehemaligen Verbandsprüfers als verantwortlicher Vorstand der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95631 Marktredwitz, das geänderte Gesetz beachtet wird.

Trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprache bei der Bank, trotz rechtsanwaltschaftlicher Hilfe in Schriftform wird mir entgegen § 48 GenG die Abschrift des Jahresabschlusses 2007 einschließlich Anhang und Lagebericht verweigert, sowie nach § 47 die Abschrift der Versammlungsniederschrift. Die Vertreterversammlung fand am 19. Juni 2008 statt. Mit wurde damit als Mitglied zur Versammlung jegliches Antragsrecht unterbunden, da zu verschiedenen Beschlüssen und natürlich dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung von der Genossenschaft die notwendigen Informationen verweigert wurden, oder die gesetzlich garantierte Abschrift verwehrt wurde.

Da Anfechtungsklagen im Genossenschaftsbereich enorm teuer sind und ich dies eher als Abwehrmechanismus für die Genossenschaften und ihrer Vorstände, Aufsichtsräte und den Verbandsfunktionären ansehe, bitte ich Sie auf diesem Weg zu prüfen, ob es in Ihren Augen richtig ist, dass Gesetze speziell für die genannte Bank nicht gelten sollen. Meinem Anliegen wurde entgegen gehalten, dass alles im Internet veröffentlich wäre. Bitte fragen Sie sich selbst, was Sie als halten, ob ich mich verhöhnt und verlacht fühlen darf, wenn man mich darauf verweist, dass alles im Internet veröffentlicht sein. Auf meine Einwendung, was wäre, wenn ich kein Internet hätte, wurde mit gesagt, dann müsste ich mir jemanden suchen der Internet hat. Ich denke das ist nicht im Sinne des Gesetzes von Mitgliederrechten stärken. Doch der Hohn bei der Angelegenheit ist, der Abschluss ist nicht im Internet veröffentlicht (= Link), weder auf der Seite der Bank, noch im Bundesanzeiger. Soviel also zu unverzüglich und dazu, wie das Gesetz durch den gesetzlichen Prüfungsverband dahingehend geschützt wird. Mit der Hoffnung auf geeignete Maßnahmen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen . .....

Anlage

   

Nr. 3522

Ex-Kunde

2. Juli 2008, 13:58 Uhr

Betreff: Herzog ist noch schlimmer, als alle anderen vor ihm

Schaut denn der Jahresabschluß wirklich so schlimm aus, daß man gegen alle geltenden Vorschriften verstößt. Eigentlich müssten die Herren Herzog und Heidel doch wissen, daß sie damit nur kurze Sprünge machen. Daß sich dies die Freunde des Wunsiedeler Kreises nicht gefallen lassen, ist doch sonnenklar.Daß schon wieder geklagt werden muß, kann doch nicht angehen. Hier ist die Bankenaufsicht gefordert, denn wenn Vorstände einer Bank permanent gegen Gesetze verstoßen, dann ist doch deren Zuverlässigkeit nach KWG nicht mehr gegeben.Die BaFin ist doch der Hüter des KWG's. Ich bin mir sicher, daß die Beamten dort dieses Gästebuch lesen. Wieso lassen sie das einfach durchgehen. Schon tut sich der Verdacht auf, daß die BaFin bzw. Mitarbeiter in diesem Klüngel mit drinstecken. Anders kann man das garnicht mehr verstehen. Die Vorstände in der VR-Bank Fichtelgebirge verstoßen ständig gegen bankrechtlich relevante Gesetze. Ob die Prozeßrisiken aus den Klagen der Schutzgemeinschaft und privater Klagen in die Bilanz mit eingeflossen sind ist mehr als fraglich. Hat man für den Verkauf der Ostfilialen doch nicht so viel erhalten, um dies auch noch mit abzudecken? Wie steht es hier mit der Bilanzwahrheit und Klarheit nach HGB?
Hat der Genossenschaftsverband wiederum diese unrichtige Bilanz testiert.
Sehr geehrte Herren von der BaFin, wie lange wollen sie diesem Treiben noch zu sehen? Ich erinnere Sie an ihren Beamteneid, wo sie geschworen haben, daß sie bei Kenntnis einer Straftat, dies unverzüglich zur Anzeige bringen müssen, ansonsten könnten sich der Strafvereitelung schuldig machen. Die Mitglieder und Kunden werden dort nur als notwendiges Übel betrachtet. Ich bin glücklicherweise
ein Ex-Kunde dieser Bank, da für mich keine Vertrauensbasis mehr vorhanden war.

   

Nr. 3521

Insider

2. Juli 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Fürchten Herr Herzog und Herr Heidel ihre eigenen Bilanzen

Was ist, Herr Herzog und Herr Heidel, sind ihre Bilanzen so schlimm, dass sie die sogar Ihrem Mitglieder verweigern. Brauchen Sie immer wieder Anschauungsunterricht hier im Gästebuch was Ihre gesetzlichen Pflichten sind. Sie verweisen Ihre Mitglieder noch heute aufs Internet wenn die die Bilanz haben wollen. Hier ist § 48 GenG, Zuständigkeit der Generalversammlung (= Link) mit dem ausgewählten Abs. (3) Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats sollen mindestens eine Woche vor der Versammlung in dem Geschäftsraum der Genossenschaft oder an einer anderen durch den Vorstand bekannt zu machenden geeigneten Stelle zur Einsichtnahme der Mitglieder ausgelegt oder ihnen sonst zur Kenntnis gebracht werden. Jedes Mitglied ist berechtigt, auf seine Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen. Wenn Sie heute den Mitgliedern Ihre Originalbilanz immer noch vor enthalten, geben Sie nicht damit den besten Grund einer Anfechtung der Vertreterversammlung, wenn Sie so die Rechte der Mitglieder verweigern? Sie verweisen nur auf das Internet und gehen sogar soweit, dass sich Mitglieder die kein Internet haben doch bitte jemand mit Internet suchen sollen. Gibt es einen größeren Affront gegen die Eigentümer der Bank? Auch wenn sie was über die neue Satzung beschlossen haben sollten, das Gesetz steht über Ihrer Satzung oder dem, wie Sie es auslegen wollen.

Und hier bitte auch der Nachweis, Ihr Abschluss, Ihr Lagebericht, ein Kurzgeschäftsbericht von Ihnen ist im Internet (= Link) nicht zu finden. Sie verweigern Ihren Mitgliedern also nach dem Gesetz spätestens seit dem 12. Juni den Jahresabschluss 2007 mit Anhang und Lagebericht. Und mit der Versammlungsniederschrift machen Sie es genauso. So steht in § 47 GenG, Niederschrift der Vertreterversammlung (= Link) Abs. (4) Jedes Mitglied kann jederzeit Einsicht in die Niederschrift nehmen. Ferner ist jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Niederschrift ist von der Genossenschaft aufzubewahren. Sorgen Sie für das jederzeit nach dem Gesetz und nicht nach den Ausreden Ihres SUN-Teams, das sei im Tresor verschlossen, weil es dafür keine Grund gibt Sachen weg zu sperren, die Sie jederzeit bereit halten müssen und sorgen Sie für das unverzüglich, nämlich, dass Sie Ihre Arbeit erledigen und das Protokoll unverzüglich erstellen.

Wie Sie mit dem neuen Genossenschaftsgesetz umgehen, dass muss man den Parlamentariern bekannt machen, die im Gesetzgebungsverfahren besonders involviert waren und natürlich auch dem Petitionsausschuss des Bundestages. Jeden Euro, der hier nötig wird, weil man Gerichte bemühen muss um das Recht der Mitglieder zu erlangen, wird ein Strafantrag wegen Untreue nach sich ziehen, damit Sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.

   

Nr. 3520

Ein Mitglied

1. Juli 2008, 14:18 Uhr

Betreff: Der schweigsame Johannes

Was unser Johannes in die Zeitung gibt, ist Volksverdummung. Uns interessiert doch nicht die Bürgerstiftung!!. Was uns auf den Nägeln brennt, daß Johannes endlich sagt, ob gegen ihn vom Staatsanwalt ermittelt wird. Auch wenn er immer wieder beteuert, daß gegen ihn nicht ermittelt wird. Das ist doch nur eineeine plumpe Ausrede. Denn bei den vielen Strafanträgen die gegen ihn gestellt wurden, kann es gar nicht anders sien, als daß gegen ihn ermittelt wird. Denn wr 432.000 € veruntreut, aus dem Vermögen anderer ( der Genossenschaftsmitglieder), der kann doch seine Hände nicht in Unschuld waschen. Von den Lumpereien von Heger, Krämer und Wolf will er angeblich auch nichts gewußt haben, obwohl der mit seinem Wissen den Heger und Krämer aus der Bank gekickt hat. Den Aufhebungsvertrag vom Heger hat er inszeniert und auf alle bekannten und unbekannten Ansprüche verzichtet. Wie es dann ans Tageslicht kam, sich schnell noch die Genehmigung der Vertreterversammlung eingeholt hat. Wieder mal eine Verdummung der Mitglieder. Sein Mitteilungtsbedurfnis hat sich von stark auf Null reduziert. Wo beliben die groß angekündigten Information, die auch noch frühezitig erfolgen sollten. Huete sind wir so weit, daß er nicht mal die Rechte der Mitglieder beachtet. Selbt auf mehrmaligem Vorsprechen in der Bank wurde ich immer wieder verträstet, damit ich den Jahresabschluß und das Protikoll der Vertreterversammlung bekomme. Gilt denn das Genossenschaftsgesetz für Herzog überhaupt nicht. Ich habe bereits auf die Herzausgabe dieser Unterlagen geklagt. Was steht denn Schlimmes drinnen in den Unterlagen, daß man sich gegen alle gesetzlichen Vorgaben hinweg, einfach darüber hinwegsetzt.
Wie soll ich denn das verstehen, wenn Herzog sagt, er konnte nur das prüfen, was ihm vorgelegt wurde. Nach meinem Kenntnis stand, steht doch im Prüfungsbericht, aß sich die Prüfer ein vollständiges Bild, über die Situartion der Bank gemacht haben, wie passt das denn zusammen?? DNur dumme Ausflüchte. Wie lange läßt man Herzog dies infame Spiel noch treiben?Schauspieler jhaben wir auf der Luisenburg, solche Lügner gehören weggesperrt. Außerdem soll er nciht mit dem Stiftungsgeld so angeben, bei seinem Verdienst soll er mal selber was aus seinem Privaten beisteuern und nicht versuchen, sich auf Kosten anderen ins Rampenlciht zu stellen. Mit welchen Zinssatz wird das Stifungskapital verzinst, oder wird hierbei auch zu Lasten der Bedürftigen getrtickst.
Für uns Mitglieder ist es ein Hohn, daß disse lächerliche Diviende bezahlt wird. Beim Ausscheiden liegt das Geld noch über ein halbes Jahr unverzinslich in der Bank und die Nachschußplicht beseht aber trotzdem noch wieiter.
Johannes tu uns nur einen Gefallen: geh dann wo der Pfeffer wächst.

   

Nr. 3519

Der Bundestag

1. Juli 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08

Der Bundestag

Betreff: Süddeutsche Zeitung vom 28./ 29.Juni 08


Die Koalition will Bürger vor den Banken/ Heuschrecke schützen...

Der Bundestag verpflichtet die Banken/ Heuschrecken zu mehr Offenheit/ Schärfere Informationspflicht für Banken

Berlin- Die große Koalition will Bürger und Wirtschaft besser vor dem Zugriff von Finanzinvestoren, den sogenannten „ Heuschrecken“ schützen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag den 27.06.08. gleich mehrere Gesetze, die vor allem hochspekulative Hedgefonds zu mehr Offenheit verpflichten und ihnen eine Reihe von Geschäftspraktiken untersagen. Banken müssen zudem ihre Kunden früher darüber informieren, wenn sie Immobilienkredite an ein anders Institut oder an einen Finanzinvestor verkaufen wollen. Zudem darf einem Schuldner, der Zins und Tilgung stets korrekt bezahlt hat, der Vertrag nicht mehr gekündigt werden. Die zunehmende Zahl von Kreditverkäufen hatte unter Immobilienbesitzern für erhebliche Unruhe gesorgt. Zwar erwiesen sich die Berichte, wonach Finanzinvestoren auch nicht- säumige Neukunden in den Ruin getrieben haben sollen, als überzogen. Tatsächlich gab es aber wohl Fälle, in denen Schuldner unter Druck gesetzt oder gar in die Zwangsversteigerung getrieben worden waren.
Bei einem Neuvertrag müssen sie ihre Kunden aber deutlich auf diese Möglichkeit hinweisen, muß der Schuldner vorab informiert werden. Zudem sollen die Banken ihren Privatkunden künftig drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot unterbreiten oder mitteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird.

Dies zur Kenntisnahme, auch Sie meine Herren sollten sich danach richten bzw. nicht die Gesetze missachten.

   

Nr. 3518

Genossenschaftlicher Beobachter

1. Juli 2008, 04:45 Uhr

Betreff: Schonungslos, Bravo, Bravissimo

Ich wollte eben noch was kontrollieren und das Gästebuch des Wunsiedeler Kreise schau ich mir immer mit an. Bravo, Bravissimo. Hier ist es endlich gelungen Finger in offene Wunden zu legen. Auch auf Frankenpost online bin ich aufmerksam geworden. Gestern musste ich mich wieder wundern, wie Herr Herzog für 1.150 € Spende über die Bürgerstiftung wieder positive Presse macht. Die Zeitung sollte nachfragen, wo die 10 Millionen an Gewerbesteuer stecken seit dem Johannes Herzog nach Marktredwitz zuerst als Prüfer und dann als Vorstand kam, das wäre der wünschenswert Journalismus.

Auch finde ich es toll, dass über die anderen Gästebücher auch aufgezeigt wird, was bei bayerisch und deutsch Raiffeisen und Volksbank abgeht. Machtkämpfe in den Zentralinstituten und Zentralbanken und Abschreibungen in den Immobilienfonds, die die Kunden, wie in Ingolstadt um die Existenz bringen. Kreditverkäufe von 80 oder 120 Millionen bei der VR-Bank München-Land an die eigene Heuschrecke des Genossenschaftswesens die BAG Hamm, die aus der ersten Millionenpleite bei den Genossenschaften der Volksbank Hamm als Abwicklungsgesellschaft übriggeblieben ist, um die Fusion möglich zu machen und jetzt Verkauf von problemhaften Kreditverhältnissen nach Italien oder sonst wo hin auf der Welt und den Slogan verbreiten, wir verkaufen keine Kredite.

Bravo, Bravissimo für die schonungslose Entlarvung der getarnten Brüderlichkeit vor der grenzenlosen Rücksichtslosigkeit, vor der grenzenlose Großmannssucht, wir da oben, wir machen das schon richtig, wer in unsere Mühlen gerät, den entfernen wir gnadenlos. Wir müssen den Wunsiedeler Kreis dringend weiter unterstützen, alleine mit unserem Interesse. Dort oben im Fichtelgebirge scheint sich einiges angesammelt zu haben. Das Stillschweigen zur Eigenkapitalstütze von Herrn Herzog scheint zu bröckeln, wo man die deutschen Genossenschaftsmitglieder anscheinend schamlos zur Kasse gebeten zu haben, wo die Verbandsleute sich das Recht einfach herausgenommen haben, das so zu machen, man traut sich nicht mal die Bilanzen von Marktredwitz und Plauen zu veröffentlichen. Versaut so eine Machtstellung über Hunderte Millionen bis Milliarden zu verfügen außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung den Charakter?

Diese Person Herzog ist doch nur eine Marionette, die sich das gut bis glänzend bezahlen lassen wollte. Und der Aufsichtsrat, der wird von Vorstand und Verband seit Jahren vorgeführt. Ein paar haben vielleicht verstanden sich einen Vorteil daraus zu machen, andere staunen wahrscheinlich nur, was sie alles erfahren dürfen. Man muss schier lachen, wenn Johannes Herzog glauben machen will, dass er von vielem nichts weiß. Ja, er will nichts davon wissen. So wie er wie in einem letzten Eintrag gestanden hat von 3.600 Seiten Überziehungslisten pro Jahr nichts wissen wollte, wie er die Prüfung bei Manfred Heger einstellte und nicht weiter unbekannte Ansprüche auch noch aufdecken zu müssen, wo man dann keinen Schuldigen mehr gehabt hätte, außer sich selber, weil man den Erstverantwortlichen vielleicht für 50 Millionen entgegen dem Genossenschaftsgesetz und dem Strafgesetzbuch entlastet hatte.

Wem reicht es zuerst, dem BaFin, das man auch eingeseift hatte, das man als GVB die Verhältnisse in MAK richten würde, wenn man die festgestellte Risikosituation nicht auch in die Bilanz schreiben müsste und damit mit genug ausgewiesenem Eigenkapital weiter auch Kredite machen dürfte, den genossenschaftlichen Verbänden, weil die Kritik auf Dauer nicht auszuhalten ist, oder dem Aufsichtsrat, der die Kraft hat zu erkennen, zu was er missbraucht wurde? Was ist mit dem komischen HOMA-Haus, jedes Jahr steht es in den Zeitungsberichten, jedes Jahr ist das nächste Jahr, warum wurde da auf den 31. 12. 2007 keine wertgerechte Anpassung von 2,7 Mio. Einkaufskosten als Ersatz für Kreditabschreibung gemacht, nach dem es doch riecht? Zuerst die nicht gebuchten Wertberichtigungen, jetzt die nicht vorgenommen Wertanpassungen, die notwendigen Rückstellung für die Nachforderungen mit den Sparverträgen, die Grundstückssanierung in Wunsiedel, Prozessrisiken? Irgendwann fällt das Kartenhaus zusammen. Wer lässt Herrn Herzog als erster fallen wie die zu heiß gewordenen Kartoffel? Es wäre besser er würde das selber erkennen, dass seine Zeit in Marktredwitz nicht dauerhaft sein kann. Irgendwann wird seine Einstellung mit dem jetzt erst recht auch der Einsicht weichen müssen.

   

Nr. 3517

L.

30. Juni 2008, 12:56 Uhr

Betreff: Wo ist die Bilanz 2007, was ist mit den staatanwaltschaftlichen Ermittlungen?

Warum sind die Bilanzen von Marktredwitz und von der Volksbank Vogtland nicht veröffentlicht, nicht mal auf den eigenen Internetseiten? Was darf man nicht erfahren? Warum, Herr Herzog, sind die Geschäftsberichte und die Bilanzen nicht veröffentlicht? Ihre Multiplikatoren haben sie nicht wie Handzettel verteilt, oder wie war das vor genau zwei Jahren denn gemeint? Warum müssen die Mitglieder den Jahresbschluss einklagen, wenn sie ihn haben wollen? Warum hat Raimund Grothoff also bei dieser unsäglichen Versammlung 2004 gesagt, dass man die ganzen Schwierigkeiten schon im Jahr 2002 gesehen hat? Zieht sich das hin bis in die heutigen Tage? Wo bekommt der Prüfer die Ausrede geglaubt, dass er nicht Schuld sein soll, das er nicht gesehen hätte, was er selbst über die Prüfungsberichte aufgestellt hat mit 50 Millionen latentem Kreditrisiko und 27,4 Millionen € Einzelwertberichtigungen? Oder dass er nicht gesehen hätte, was ein Dr. Nickl auf den ersten Blick erkannt hat, dass es Manfred Heger möglich war die Unterlagen der Bank so zu tricksen, dass man 5 Mio. DM in den Sand setzen konnte, oder darf man von Unterlagen fälschen sprechen, was unter den Augen der Prüfer abgelaufen ist?

Warum gibt man keine Auskunft, warum die Staatsanwaltschaft seit 7 Monaten im Haus ist? 50 Millionen latentes Kreditrisiko, das bedeutet, jeden 6. Kreditkunden zum eigenen Risiko zu erklären. "Wechseln Sie auf die sicher Seite", halbseitig in der Frankenpost inseriert. Wechsel Sie zur VR-Bank Fichtelgebirge, damit man Sie als Kreditrisko mit drei Ostfilialen nach Plauen verkaufen kann und sich einer Eigenkapitalsteigerung rühmen zu können, wo die andere Sanierungsbank über der Landesgrenze um Kapital werben muss?

Muss man die Staatanwaltschaft darauf aufmerksam machen, wie es in diesem Jahr mit den Wertberichtigungen bei Ihnen aussieht? Helfen die Verbandsprüfer mit allen zur Verfügung stehenden Augen bis man im nächsten Jahr den Abschluss 2008 beschlossen hat, damit man die Eigenkapitalspritze aus Plauen auch verwenden darf oder ist eine außerordentliche Vertreterversammlung geplant um das Kapital neu festlegen zu lassen?

Nichts ist unmölgich bei dieser Bank mit Herrn Herzog, dem ehemaligen Verbandsprüfer, sogar Verträge wahrscheinlich von der Prüfungs- und Rechtsabteilung des Verbandes geschrieben, wo man die Vorstände aus ihren riesigen Verpflichtungen entlässt ohne die Prüfung ordentlich durchzuführen, für die Fälle für die heute der Staatsanwalt da ist. Wenn Herr Herzog sagt er hätte von den Fällen nichts gewusst, dann deswegen weil er seine Prüferaufgaben nicht erfüllt hat um sich ins Vorstandamt zu schwingen, dann hat er gegen den § 62 im Genossenschaftgesetz verstoßen, der ihn parallel zum Vorstandsparagraphen 34 in die Haftungsverpflichtung bringt. Es würde bedeuten, dass er vorsätzlich seine Prüfungspflichten vernachlässigt hätte. Was würde es also bedeuten, wenn die Abteilung von Dr. Bauer in München den Passus in die Aufhebungsverträge mit zuerst Heger und dann Krämer aufgenommen hätte, unter Verzicht auf bekannte Ansprüche, aber auch noch nicht bekannte, dass der gesetzlichen Prüfungsauftrag mit der Unterschrift von Manfred Heger abgebrochen wurde und noch mal mit Karl Krämer, zwei Jahre darauf?

   

Nr. 3516

Beobachter

30. Juni 2008, 10:16 Uhr

Betreff: CSU-Mitglied

Das soll helfen??
Dann schauen Sie doch mal die Personen an die in der Vorstandsebene von den Banken sind.
Das sind ja min. 70% zu min. in Bayern die in der CSU ein Amt ausführen.
Warum glauben Sie denn das solche Machenschaften überhaupt möglich sind?
Weil unsere Regierung sofort durchgreift?
Oder weil hier nur die untere und mittlere Gesellschaftsschicht betroffen ist?

Ich weiss nun nicht zu welcher Partei der Herr Herzog gehört, aber die Seilschaft ist schon sehr laaaaaaaang.

Was ist denn schon großartiges geschehen bis heute?
:abgelehnt:

Der Beobachter

   

Nr. 3515

Vom Fach

30. Juni 2008, 06:59 Uhr

Betreff: Mit Herrn Herzog das Prüferwesen der Lächerlichkeit preis gegeben

Man lese Seite 11 im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) um man sieht es Schwarz auf Weiß was die Prüfer wussten und was Grothoff sagte und was man sonst immer wieder leugnete, auch später: „Die schwierige Situation sei schon 2002 gewesen“, im Umkehrschluss die Hopp-Hopp-Fusion, vom Verband betrieben hat die schwierige Situation so gebracht weil man einem Freund des Verbandes eine Bank in die Hand gegeben hat, die der nicht leiten konnte. Und so hat man ihm gleich auch noch die Bildung der Einzelwertberichtigung erlassen, wie man mit den oft aufgezeigten Lageberichten zusammen mit den unfähigen Vorständen wahrscheinlich auch noch Bilanzbetrug begangen hat und entgegen den KWG-Vorschriften zum Eigenkapital die Kreditvergabemöglichkeiten der Bank nicht den tatsächlichen Eigenmitteln angepasst hat.

Man musste jedes Jahr vermelden, die problemhaften Kreditengagement sind laufend angestiegen, angestiegen in Dimensionen, die man dann erst am 29.06.2006 mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung (= Link) in Zahlen fasste, als man sich „Ein bisschen stolz“ gab. Herr Grothoff und Herr Herzog haben alles gesehen, wie es Grothoff am 14. Oktober 2004 weiter ausführte: “Andere Bank haben ihr Kreditportfolio zurückgefahren, die VR-Bank hat diese Kredite übernommen“. Also liebe Herrn Prüfer Ihr habt es gesehen wie die Risikokredite dramtisch angewachsen sind, Sie haben es in ihren Berichten jedes Jahr aufs neue dargestellt und hinten rum beraten, wie man den Gaul vom Eis kriegt. Aber das was dann von den Prüfern in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) verzapft wurde, kann man nur als Rettungsversuch für Manfred Heger werten, oder besser als Rettung der eigenen haut, was man dann mit dem ungesetzlichen Dienstaufhebugnsvertrag bewerkstelligen wollte.

Die Rolle der Prüfer Grothoff und Herzog gibt die genossenschaftliche „Pflichtprüfung“ der Lächerlichkeit preis. Die Aussage, das der Aufsichtsrat erst mit der Großkreditgrenze selber die Kontrolle übernehmen kann ist wohl die größte Frechheit, die man sich vorstellen kann. Wenn zwei oder drei Überziehungen vorkommen, dann kann man das als externe Revision schon mal übersehen, aber wenn man wegen der D2-Situatin aus dem eigenen Analysebogen der Prüfungs- und Bilanzergebnisse fast laufend da ist, da ist jede Überziehung von 3.600 Seiten im Jahr mit Beträgen in allen Größenordnung bis sechs- und siebenstellig in der Verantwortung der Prüfung. Grothoff und Herzog haben jede Überziehung bei Flex und bei Gold, Gold, Gold sehen müssen. Die wurden ihnen genauso täglich präsentiert über ihre EDV wie allen Vorständen und allen anderen Verantwortlichen.

   

Nr. 3514

Gerhard

30. Juni 2008, 06:10 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich sieben Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt.
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Nr. 3513

CSU-Mitglied, aber trotzdem Genosse

29. Juni 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Allen Parteien mitteilen

Liebe Leute vom Wunsiedler Kreis
gebt doch einfach eure sämtlichen Erkenntnisse über das Unwesen das hier unter dem Deckmantel Genossenschaftswesen getrieben wird an den Petitionsausschuss des Bundestages und an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag weiter und macht gleichzeitig darauf aufmerksam dass ihr Presse, Funk und Fernsehen sowie die Europäische Kommission für Menschenrechte über diese Mißstände bis in die oberste Ebene des Genossenschaftsverbandes hinein informieren werdet und Beweise dazu vorlegt.

Mal schaun ob die, die das Genossenschaftsgesetz ändern können, dann immer noch den Märchenerzählungen der Verbandsspitzen einschließlich BVR glauben.

   

Nr. 3512

Fremdleser

29. Juni 2008, 12:21 Uhr

Betreff: Grabenkämpfe auf höchster Ebene

Die Fanancial Times berichtet heute über die Grabenkämpfe in höchsten Genossenschaftsregionen. (Der Artikel Der Sturz des Regenten (= Link) hierzu.) Wer glaubt hier dass es das es nicht um Personen wie Christopher Pleister (= Link) und um die Bosse der zwei verbliebenen Zentralbanken geht, wenn man gegenseitig in einem nur dreiköpfigen Präsidialpersonalausschuss sitzt und mit dem dass man jemand aus dem Amt kicken kann, persönliche Rechnungen begleicht und über alles Stillschweigen bewahrt. Der eine sitzt beim anderen im Personalausschuss und bestimmt so über dem seine Zukunft und der andere ist wiederum Verwaltungsratsvorsitzender beim andern. Unabhängigkeit nach dem Genossenschaftsmodel von unten bis oben.

   

Nr. 3511

Fritz

29. Juni 2008, 11:41 Uhr

Betreff: Eintrag "Wissender"

Hallo Wissender,
du hast recht mit dem was du da sagst, solltest aber berücksichtigen, um was es hier geht.
Den Vorständen sowie den Verbandsoberen liegt vor allem daran, zu vertuschen bzw zu verhindern, daß bestimmte Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen werden.
Alleine schon der Vertrag zwischen M. Heger und der Bank in dem ein Schadenersatzverzicht vereinbart wurde, zeigt, wieviel Angst hier im Spiel ist, in die Schlagzeilen zu kommen. Heger weiß mit Sicherheit sehr viel, und er könnte aufzeigen, wie tief die Verstrickungen der Verbandsspitze in die Vorgänge um die VR Bank sind.
Der Prüferling Herzog, wie der Vorstand auf diesen Seiten oft "liebevoll" genannt wird,hat alles mit Sicherheit gesehen, und auf Anweisung des Verbandes vertuscht. So blöd ist der nicht, aber naiv genug, um an Versprechungen des Verbandes zu glauben, geschützt zu werden, wenn es eng wird.
Er wird am Ende der "Bauer" sein, der geopfert wird, wenn Opfer gebraucht werden.
Den Genossen wird das nicht viel helfen, denn das Geld in der Bank ist nun mal weg. Das Vermögen der Genossen wurde verschleudert, die Mitglieder werden weiter für dumm verkauft, Ziel ist die Verjährung der Straftaten.
Dem Wunsiedeler Kreis obliegt es nun nachzuweisen, welche Verbindungen bestanden und bestehen, und was wußte Herzog im einzelnen. Seine Verfehlungen als Prüfer einerseits, sowie als Vorstand andererseits, sind wohl immens, auch wenn er immer wieder behauptet, nichts zu wissen. Daß er sich dabei als Trottel hinstellt, ist ihm scheinbar egal.
Auch seine öffentliche Aussage, gegen ihn werde nicht ermittelt, ist zweifelhaft, denn zumindest bei seinen großzügigen Verzichtgeschäften gegenüber voll abgesicherten Gläubigern dürfte wohl den Tatbestand der Untreue erfüllen. Wie gesagt, die Dummen sind die Genossen, denn sie können sich nicht einmal darauf verlassen, daß die Überwachungsorgane funktionieren. Das gilt auch für den Aufsichtsrat, der ebenfalls lieber beim Vertuschen hilft, als aufzuklären.

   

Nr. 3510

Leser

27. Juni 2008, 20:40 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz - nunmehr fichtelgebirge

Hallo Webmaster,
heute kam ich nach ein paar Tagen im Iran heim und las als Obefranke und Kunde der VR-Bank-Fichtelbergkasse nicht alle Einträge im Gästebuch. Bleiben Sie einfach am Ball und legen Sie die Finger in die Wunden aller Lumpen dieser Bank. Den Vorständen von Genossenschaftsbanken interessieren Gesetze nicht. Denn diese tun und lassen was sie wollen. Ob Mitarbeiter gemoppt werden oder Kunden und besonders Mitglieder verarscht werden, interessiert diese Vorteilsnehmer überhaupt nicht. Es interessiert nur die eigene Kasse. Machen Sie weiter so.

   

Nr. 3509

Webmaster

27. Juni 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Mit Rechtsbeistand an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erinnert

Da die VR-Bank-Vorstände anscheinend das angepasste Genossenschaftsgesetz nur so kennen, wo es für sie vorteilige Veränderungen gebracht hat, musste man die VR-Bank durch Rechtsanwalt (= Link) an die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erinnern. Da es sich hier laufend wiederholt, muss man auch den Bundestag und die Bankenaufsicht darauf aufmerksam machen, wie im bayerischen Genossenschaftsbereich die Gesetze eingehalten werden.

   

Nr. 3508

Wissender

27. Juni 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Verschanzt sich Herr Herzog immer noch hinter ich hab nichts gewusst?

Verschanzt sich Herr Herzog immer noch dahinter, er hätte von den Krediten nichts gewusst, die heute die Staatsanwaltschaft aufgreift? Dr. Nickl hatte doch sicher auch keine anderen Unterlagen, wie er Flex untersucht hat, als die Prüfer selber. Wie kann der feststellen, dass Manfred Heger von der schlechten Lage Bescheid wusste, aber es in die Bankunterlagen anders geschrieben hat? Von Manfred selber sicher nicht, bloß über die Bankunterlagen und über die Aussagen, die von Mitarbeitern kommen, die die Sache begleitet haben.

Mit dem Tag, wo die Prüfer kommen erhält jeder einzelne Prüfer PC’s, die im Banksystem eingebunden sind, ohne die können die gar nicht arbeiten. Sie erhalten grenzenlose Kompetenz zur Einsicht auf alle Listen und in alle Kunden- und Bankaufwands- und -ertrags- und -verrechnungskonten, sie dürfen sich aus dem Archiv bei der Rechenzentrale jede aktuelle und jede alte Liste herholen, die die Leute in der Bank zum arbeiten jemals gebraucht und verwendet haben und vor allem auf den Überziehungslisten wer was gemacht hat. Wenn nichts drauf steht, dann weiß jeder Prüfer dass nichts gemacht ist. Nicht die Monatsliste ist es, die der Prüfer anschauen muss, es ist die Tagesliste, weil man nur an dem Tag die Überziehung im Kontrollsystem der Bank verhindern kann. Untätigkeit ist Zustimmung, das ist Fakt.

Ein Prüfer der sagt, er hat nichts gewusst, der unterstellt seine absolute Unfähigkeit, oder er hat sehr viel zu verbergen. Aber in den Prüferunterlagen, im Prüfungsbericht zu den Einzelprüfungsprotokollen zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, da wird die Handschrift, die Handzeichen, das EDV-Kennzeichen von Herrn Herzog und Herrn Grothoff untrügerisch aufzeigen, wie viel die beiden gewusst haben, nämlich alles und gar alles und die Frage wird sein, warum sie nichts, aber auch gar nichts getan haben um den Schaden bei der VR-Bank zu verringern, sondern den verbotenen Dienstaufhebungsvertrag mit Heger in München geordert haben und her gebracht haben. Und auf der Geldwäscheliste wird zu sehen sein, wann Reinhold Wolf Schmier- und Bestechungsgeld für Afrika auszahlen konnte und der Abgleich mit den Prüfungsunterlagen wird ergeben, warum die beiden Prüfer auch hier nichts und auch gar nichts getan haben, um beim Goldmärchen einen Millionenschaden zumindest einzudämmen, wenn nicht mit rechtzeitiger Maßnahem sogar zu verhindern. Und der Abgleich der Kundennummern mit dem Versammlungsprotokoll vom 25.06.2007 könnte ergeben, dass Reinhold sehr gut wusste, wann er denn 180.000 € aus dem katastrophalen Engagement heraus zu buchen hatte, bevor er noch mal sechsstellige Beträge durch den Kamin jagte, obwohl es den Prüfern sicherlich tagtäglich mit aufgezeigt wurde, wie ein Konto dabei auf 530.000 €, obwohl nur ein Limit von 50.000 bestanden hat, genauso wie sie bei Flex schon Kontostände mit 900.000 € gesehen haben durften ohne einzugreifen. Zu Gold, Gold, Gold, da gibt es beispielsweise nachweisbare Unterlagen, was er und seine Kollege im Verlauf der Zeit alles für Empfehlungen abgegeben haben, da werden Herrn Herzog noch die Haare zu Berge stehen.

   

Nr. 3507

Insider

27. Juni 2008, 12:06 Uhr

Betreff: Bank verweigert nach wie vor die Ausgabe der Bilanz

Was erlauben sich die Vorstände der VR-Bank noch alles. Der Geschäftsbericht ist weder auf der eigenen Homepage veröffentlicht, noch im Bundesanzeiger und trotzdem verweist man die Mitglieder, die die Bilanz haben wollen darauf. Das ist nicht möglich Herr Herzog und Herr Heidel. Für den Geschäftsbericht, da können Sie auf den Wunsiedeler Kreis verweisen, aber nicht auf Ihre Seiten. Die Mitglieder haben laut Genossenschaftsgesetz ein Recht auf Ihre erstellte Originalbilanz und auf den anhängenden Lagebericht, den müssen sie kopieren. Haben Sie solche Angst, dass sie die gesetzlichen Einspruchfristen zur Vertreterversammlung ausschöpfen wollen? Haben Sie solche Angst, dass Ihre Werte diskutiert werden, wie Sie sie beschönigend darstellen? Warum brauchen Sie solange um das Versammlungsprotokoll zu erstellen? Was verstehen Sie unter unverzüglicher Information aller Mitglieder was bei Ihnen abläuft? Läuft Ihre Frist ab und Sie sagen nur nichts davon. Ermittelt der Staatsanwalt gegen Sie intensiver als Sie, der Aufsichtsrat und die Prüfer es uns sagen? Die Mitglieder, die man so geworben hat, wie man es jetzt oder auch anders in Plauen macht, dass sind die Eigentümer Ihrer Bank und denen sollten Sie ihre Rechte nicht immer vorenthalten. Denen sollten Sie den Respekt entgegen bringen, den sie mit den Lippen propagieren aber nicht in Ihrer Brust tragen. Nehmen Sie diesen Eintrag als Beweis, dass Sie die Mitglieder noch nicht über die Bilanz und über den Versammlungsverlauf informiert haben und nehmen Sie es als Hemmung sämtlicher Fristen auf. Hier steht Datum und Uhrzeit, bei Ihnen im Internet steht gar nichts.

   

Nr. 3506

Nordlicht

27. Juni 2008, 10:08 Uhr

Betreff: Beitrag 3725 - Werbung der Volksbank Vogtland

Das ist schon ein starkes Stück, was sich diese Bank erlaubt.

Da wird doch die Anlage von Termingeldern an die Zeichnung von gleich 5 Geschäftsanteilen gekoppelt.

Dabei wird dem Kunden in der Werbung bewußt verschwiegen, daß er

1. den Geschäftsanteil nur per Jahresende mit vermutlich dreimonatiger Frist kündigen kann und die Auszahlung dann erst im darauffolgenden Jahr nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Vertreterversammlung erfolgt und daß

2. eine Verzinsung des Geschäftsanteils vom Genossenschaftsgesetz her grundsätzlich nicht vorgesehen ist (§ 21 Verbot der Verzinsung der Geschäftsguthaben) mit der eher komplizierten Ausnahmeregel nach § 21 a, die in der Satzung verankert sein müßte (und in der regelmäßig genutzten Mustersatzung der Verbände wohl nicht enthalten ist), und daß

3. die Zeichnung von Geschäftsanteilen eine unternehmerische Beteiligung mit Verlustrisiko ist, die nicht durch den Einlagensicherungsfond abgedeckt wird.

Fazit:
Es handelt sich bei diesem Produkt mit dieser bewußten Minderinformation, für das im übrigen im Internet nur bei den Privatkunden geworben wird, um einen flotten Trick, um über die Geschäftsanteile zusätzliches (?) Geld eben mehr als 1 Jahr an sich zu binden.

Dürfen die bestehenden Bestände auch umgeschichtet werden? Wenn dann ein paar Mitglieder, die noch das "klassische" Sparbuch haben - weil die Bank Ihre Kunden ja optimal betreut und berät - Umschichtungen vornehmen, wäre das für die Rendite der Bank negativ.

Bei Kreditzinsen sind regelmäßig die effektiven Zinsen anzugeben - warum erfolgt das bei dieser Anlage nicht? So ist es die reinste Augenwischerei, die durch ein Abmahnung vermutlich unterbunden werden könnte.

Was ist denn mit den Kunden, die bereits Mitglied sind? Bekommen die dann nicht den attraktiven Zinssatz? Können / sollen / müssen die Ihre Anteile aufstocken? Gibt es nicht regelmäßig Höchstgrenzen bei der Anzahl der Anteile, die erworben werden können?

Im übrigen werden in dem Internetauftritt dieser Bank auch keinerlei Hinweise auf die katastrophale geschäftliche Entwicklung (aktueller Geschäftsbericht oder der Vorjahre) oder die Abhängigkeit vom Sicherungsfond gegeben. Ehrlichkeit und Vertrauen gehen anders.
Fichtelgebirge.

   

Nr. 3505

Auch noch wach

27. Juni 2008, 01:25 Uhr

Betreff: Was will denn der Staatsanwalt hier

Was soll denn der Krampf mit den Krediten von 2002 und 2003, die der Staatsanwalt angeblich untersucht. Schon im Genossenschaftsgesetz steht doch die Ansprüche verjähren nach fünf Jahren und dass scheint doch das erklärte Ziel von Johannes Herzog zu sein. Denn Betrug verjährt meines Wissen nach dem Strafrecht auch in so einem Zeitraum. Aber der Verzicht gegenüber Heger und auch Krämer, der ist noch nicht verjährt und der ist ihre Untreue und auch der Versuch der Strafvereitlung ist noch nicht verjährt zu einem noch möglichen Zeitpunkt. Lieber Herr Herzog, wenn vom Staatsanwaltschaft noch was untersucht werden kann, dann müssen alle nach dem Strafgesetzbuch bereits dazu vernommen worden sein um die Verjährung zu hemmen, oder um Steuerhinterziehung, weil da sind es 10 Jahre und dann kann noch ihre eigene Rolle dabei untersucht werden. Also raus mit der Sprache. Es verwundert dass das BaFin sie immer noch im Amt lässt, da muss man fast die Befürchtung haben, dass wieder höhere Interessen gegeben sind, die irgendwo anders festgelegt werden als bei uns.

   

Nr. 3504

Beobachter

27. Juni 2008, 01:06 Uhr

Betreff: Braucht die Volksbank Plauen dringend Kapital?

Auf der Seite der VR-Bank Marktredwitz spricht man im Zusammenhang mit dem Verkauf von einer kräftigen Spritze für das Eigenkapital. Der Internetauftritt der Volksbank Vogtland (= Link) scheint dagegen um Kapital von den Kunden und Mitgliedern zu werben. Das geschieht auch mit einem kräftigen Aufschlag, man bieten die Mitgliedschaft mit 4,5 % an. Hofft man auf Großanleger, oder die, die bei Herrn Herzog kündigen? Herr Herzog hat nur 3,5 % zu bieten. Will er im nächsten Jahr mithalten?

Etwas komisch erscheint das mit der Mitgliedschaft bei der Volksbank Vogtland aber schon. Dürfen die das wettbewerbsrechtlich? Wenn die Bank z.B. Problemkredite und auch Einzelwertberichtigungen von Herrn Herzog übernommen hat, oder wenn das Geschäft selber keine Gewinne bringt, mit was will man denn 4,5 % Dividende versprechen? Denn das sieht doch nach einer klaren Festzinszusage aus. Das dürfte so wohl nicht erlaubt sein. Konditionen anzubieten ohne Laufzeitangabe und ohne Aufklärung zum Produkt. Sagt man dem Mitglied, dass er bis zur folgenden Vertreterversammlung warten muss bis er wieder für die Zeit unverzinst an sein Geld kommt, und die könnte ja auch mal am 14. Oktober oder noch später sein, wenn es knackt und knirscht. Die Dividende muss schließlich verdient werden bevor sie ausgeschüttet wird. Die Nächsten denen das egal ist was im Gesetz steht. Und die Dividende beschließen immer noch die Vertreter und die haben es in der Hand mehr oder weniger auszuschütten. Das ist ja schon eine Nötigung zur Zustimmung. Weiß der Aufsichtsrat auch dass er den Gewinnverwendungsbeschluss fürs nächste Jahr schon gefasst hat bevor die Bilanz steht? Wer mahnt die Volksbank Vogtland ab? Man schreibt dort schließlich Mitgliedschaft garantiert Rendite, heißt dass das der Sicherungsfonds das Geld überall einsammelt, damit man bei einer Sanierungsbank die Dividende garantiert?

   

Nr. 3503

Anonym

26. Juni 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff

Anonym ……………, den 26. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, zuvor als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., sowie Herrn Raimund Grothoff als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., Dienstsitz München

wegen schwerem Betrugsverdacht nach § 263 StGB in Tateinheit mit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Verstoß gegen § 62 und § 150 Genossenschaftsgesetz sowie ungenannt tangierter gesetzlicher Vorschriften in Verbindung mit schwerem Verdacht der Vorteilsnahme aus Straftaten


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:

Innerhalb der letzten Monate sind über das Internet Protokolle der Vertreterversammlungen der betroffenen Bank bekannt geworden. Im Protokoll vom 30.06.2005 wurde mitgeteilt, dass die Arbeit der Vorstände oder einzelner von ihnen monatlich und über Jahre hinweg Überziehungslisten von einer Stärke von 300 Seiten erbrachten. Im Kreditfall „Flex“ dürften Überziehungen in der Spitze von 900.000 € enthalten gewesen sein und im Kreditfall Gold, Gold, Gold, der Gegenstand eines gerichtlichen Strafverfahrens vom 11. Juli 2007 bis 10. März 2009 vor dem AG Wunsiedel und dem LG Hof war, nahe 500.000 € gewesen sein. Bei den hohen Kreditausfällen der Bank ist anzunehmen, dass dies keine Ausnahmefälle sind, nur weil sie öffentlich diskutiert und bekannt sind.

Für mich stellt sich der schwere Verdacht, dass die Überziehungssituation bei der Bank wie auch die generelle Situation der genannten Kreditverhältnisse aber auch vieler ungenannter von den genossenschaftlichen Prüfer beabsichtigt nicht unterbunden wurden. Die protokollierte Mitteilung eines ausgeschiedenen Vorstandes, dass von der Prüfung dreijährige Schonfrist zugesagt wurde, wiederspricht jeglicher gesetzlichen Prüfungsverpflichtung zum Schutz der Eigner der Genossenschaft, der Kunden und aller sonstigen Dritten.

Die Prüfer dürften einen Dienstaufhebungsvertrag mit dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Manfred Heger zu verantworten haben, der diesen von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen von 50 Millionen €, wenn nicht gar darüber hinaus „unter Ausschluss aller bekannter und noch unbekannter Ansprüche“ befreien sollte. Die Höhe der Haftungsansprüche konnte niemand so genau bewusst sein wie den Prüfern selbst aus den Prüfungserkenntnissen und -ergebnissen heraus, eine Anlage zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 gibt jedoch einen Hinweis auf festgestellte Kreditausfälle zurück zum Jahr 2004, die alleine aus der ungesetzliche organisatorischen Ordnung der Bank in Verantwortung aller Vorstände gestanden haben dürften. Diese Organisation musste eigenmächtigem, schädigendem Handeln einzelner Vorstände, und vielleicht auch Mitarbeiter, alle Möglichkeiten bieten oder gar Vorschub leisten. Alleine die Duldung ist ein schweres Vergehen der gesetzlichen Prüfer und begründet deren Mitverantwortung ohne sich auf Einzelfälle zu beziehen.

Die Tatsache sollte nicht bekannt gegeben werden, wurde aber in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wahrscheinlich doch versehentlich vom ausgeschiedenen Vorstand in einer Drucksituation zur eigenen Verteidigung selbst genannt. Der Vertrag verstößt gegen § 34 Genossenschaftsgesetz in vielen Passagen, bis hin dass der Aufsichtsrat auf Ersatzansprüche nicht verzichten darf, was mit dem Vertrag gemacht wurde. Der Vertrag ist mit höchster Wahrscheinlichkeit vom genossenschaftlichen Prüfungsverband entworfen und vorgelegt worden und von den Prüfern Herzog und Grothoff vor dem Hintergrund unglaublicher Vorgänge zu dieser Zeit vor Ort umgesetzt und ausschließlich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Legitimation des Gesamtgremiums zur Unterschriftsleistung gebracht worden. Die Prüfer haben damit wahrscheinlich die Genossenschaft um die ca. 50 Millionen € Ansprüche im Sinne von § 263 StGB betrogen, indem sie einem Dritten unrechtmäßige Vorteile verschafft haben und haben für diesen Gesamtbetrag damit Untreue gegenüber der Genossenschaft nach § 266 StGB begangen.

Die Geheimhaltung aller Verfehlungen und Mitverantwortungen von Prüferseite her war nur dadurch möglich, dass einer der Prüfer, hier Herr Johannes Herzog, durch die Einflussmöglichkeiten der gesetzlichen Prüfung Nachfolger der zuvor wahrscheinlich in unzähligen Fällen in Untreue handelnden Vorstände wurde. Herr Herzog hat sich über diesen Verzicht auf die Ersatzansprüche gegen den Vorstand Heger die Möglichkeit geschaffen Vorstand der VR-Bank Marktredwitz zu werden und eine äußerst lukrativen Posten zu erhalten. Dazu hat er aber die beiden weiteren Vorstände der Genossenschaft, Herr Reinhold Wolf und Herr Karl Krämer, trotz der absoluten Mitverantwortung für alle Kreditausfälle aufgrund schon in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 vorhandener größter Mängel, die in erheblichem, ja wahrscheinlich gemeingefährlicher Art gegen § 25A KWG verstoßen haben dürften, oder Eigenverantwortung in anderen Fällen, nicht nach den gebotenen allgemeinen Revisionsvorschriften geprüft und behandelt um Schaden von der geprüften Bank abzuwenden oder Wiedergutmachen zu erlangen.

Herr Herzog dürfte im Eigeninteresse in erheblichem Maße betrügerische Absichten verfolgt haben, Herr Grothoff dürfte dies massiv unterstützt haben. Sie dürften auch für ungesetzliche Bilanzierungen bei der Bank durch Unterdrückung von sogar in den Lageberichten von 2002 und 2003 genannten Einzelwertberichtigungen verantwortlich zeichnen. Ich beantrage unverzüglich Aufnahme von Ermittlungen dazu oder die Ausweitung bereits durchgeführter Ermittlungsmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3502

L.

26. Juni 2008, 15:32 Uhr

Betreff: Zuerst haben sie das Geld bei uns rausgeholt und dann haben sie es verzockt

Es gibt immer wieder nur ein Attribut, unglaublich. Da kommen die Revisoren des Genossenschaftsverbandes und tun so, als ob sie die Garanten dafür sein, dass bei den Volks- und Raiffeisenbanken alles in Ordnung wäre. "Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite", wie man die eigenen Kunden nach Italien verkauft oder untereinander verschiebt, dass tut man so als gäbe es das nicht, oder wie die Banken mit dem Ertragsdruck die provisionsträchtigen DG-Bank-Fonds verkaufen. Die sitzen doch tatsächlich die 17 Jahre daneben, von den Karl Krämer gesagt hat, dass haben wir doch immer so gemacht und tun so als wäre das in Ordnung und dann kommt ein Prüfer daher, wird Nachfolger von der Abzockerbande und sagt wir berechnen es euch auf einer Durchschnittsmethode und dann nehmt uns das mal bitte auch so ab. Will der uns für dumm verkaufen? Was steht denn drin in dem gerichtlichen Gutachten zu den Wertstellungsverschiebungen um Zigtausende falsch berechnet bei einem Kunden. Zigtausend mal Zigtausend Kunden, Herr Herzog, was kommt denn da raus, wenn man da die EDV-Grundeinstellung verändert hat, dass man in einer Primanota bei den automatischen Buchungen Tausende von Kunden abfingert, oder dass man am Bankschalter die Einstellungen so macht, dass jeder Kunde betroffen ist, der da hin läuft oder dass man in der Buchhaltung die ganze Primnota zum Lasten aller Kunden so stellt, dass man gar nicht merkt, auf welchem Konto man überhaupt falsch rumbucht?

Dieser Herzog ist der letzte Saubermann den er uns selbst weis machen will. Was da mit Flex und Gold, Gold, Gold immer wieder aufgetischt wird, da hoffen wir alle, dass die Staatsanwaltschaft an den 8 Millionen Mark Verlusten mindestens in den zwei Fällen wieder dran ist. Wenn der Vorstand Wolf sagte, er habe nur annehmen können, dass er 35.000 € in bar für Schmiergelder und 73.000 € als Bestechungsgelder ausgezahlt zu haben, braucht es bei dieser Bank dafür keinen Zweck, der auch festzuhalten ist, wenn man solche Beträge auf Überziehungsbasis kriegt und der Prüfer der dann die Geldwäschelisten mit den Beträgen prüft, muss der da nicht nachfragen? Muss der nicht nachfragen wo denn die Organisation der Bank ist, wenn der Vorstand am Freitagnachmittag nach Dienstende noch an solche Beträge kommt. Hat der einen eigenen Schlüssel mit der passenden Kombination da draußen zur Selbstbedienung? Es gibt doch bei den Banken den Grundsatz kein Bargeld ohne Buchung, gilt das für die VR-Bank Marktredwitz ausnahmsweise dank der Tomaten der Prüfer vor den Augen nicht? Der Bankrevisor lässt sich doch den Bogen vorlegen, wenn mehr als 20.000 € ausgezahlt werden, ob der Verantwortliche bei der Bank sicher war, dass alles in Ordnung war und Reinhold Wolf redet dann vor Gericht von Schmier- und Bestechungsgeldern, da passt doch was nicht zusammen.

Für solche Attacken, da hat man unsere Millionen dann verpulvert oder Manfred mit seinem speziellen Freund 5 Millionen in Slowenien versickern lassen. Toll, und die besten Prüfer wollen uns wieder retten. Sie wollen nicht uns oder unsere Bank retten, sie wollen sich selbst retten und daran selbst satt verdienen über den Posten, denn sie sich zugenötigt haben.

   

Nr. 3501

Susanne

26. Juni 2008, 15:00 Uhr

Betreff: Durchgangsposten Johannes Herzog

Unsere Staatsanwaltschaft schreckt nicht vor großen Namen zurück, das hat die Sache Schmidt-Bank gezeigt. Und jetzt sind die erfahrenen und befähigten Leute an der VR-Bank Marktredwitz dran. Die werden sich ihre Ermittlungserfolge doch nicht durch unnötiges Gehetze vorzeitig kaputt machen lassen und unnötig die Karten aufdecken. Jeden Tag wo die Vorstände schmoren, haben sie die Chance noch ein bisschen mehr zu erfahren. Wenn man uns bei Flex 1,5 Mio. € an Schaden vorenthalten wollte, sich aber selber für die laufenden Mitgenehmigungen, für die unsaubere Revisionsarbeit, wo man alles übersehen hat, damit den Freifahrtschein erteilen lassen hat wollen und sogar den ungesetzlichen Dienstaufhebungsvertrag damit unter den Tisch fallen lassen wollte, dann wissen wir doch wen wir da jetzt vorne dran haben. Der Vertrag war für Manfred Heger Zigmillionen wert.

Wenn man bei Gold, Gold, Gold sogar drei Jahre gewartet hat bis man den Fall den Vertretern vorgetragen hat nur weil er dann durch den Wunsiedeler Kreis aufgeckt worden ist und im Beschluss die 180.000 € Strohmannkredite auch noch untergebuttert hat, dann glaub ich wirklich auch, dass endlich die Zeit reif ist, wenn das jetzt raus kommt, dass wir unseren Durchgangsposten Johannes Herzog doch bald los haben werden. Beim Verfahren gegen K.N., da hat man Reinhold Wolf noch den Zeugen spielen lassen. Bei den Ermittlungen mit den ungesetzlichen Kreditengagements, da müssen wir dafür sorgen, dass die, die die ungesetzlichen Kreditverhältnisse mit genehmigt haben, oder wie die Revisoren auch jeden Tag gesehen haben und die täglichen Überziehungen aufgelistet bekommen haben wie jeder zuständige Vorstand und Bankmitarbeiter auch, nicht als Zeuge auftreten, sondern als Mitverantwortliche. Da darf es vor Gericht nicht heißen die Mitverantwortung der Bank war nicht Gegenstand des Verfahrens, wie in der Urteilsbegründung vom 10. März vor dem Landgericht. Da müssen wir dafür sorgen das es dieses Verfahren gibt, auch wenn Reinhold, der Duzfreund des verurteilten Kunden zur Zeit zu krank dafür ist, aber die anderen dürfen wir nicht davon kommen lassen. Solche Strafanträge müssen wir zu jedem uns bekannt werdenden Fall stellen und jede neue Aufdeckung dazu auch wieder melden. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht schwer tun die Unterlagen dazu auch einzufordern. Eine Bank-EDV kann in ihren historischen Nachweisen doch nicht umgeschrieben werden. In Akten und Ordnern, da kann man was raus nehmen oder verändern, aber nicht bei Buchungen und Beständen.

   

Nr. 3500

N.

26. Juni 2008, 08:09 Uhr

Betreff: Ein Privatkredit, 2 Firmenkredite und 5 Strohmannkredite

Ist ja toll, was in dem Link zum Vertreterversammlungsprotokoll vom letzten Jahr in Eintrag Nr. 3715 steht. Wie sollen eigentlich die Mitglieder eine Möglichkeit haben Anträge zu stellen, wenn man gar nicht informiert wird um was es geht, oder kann man aus der im Internet eingestellten Tagesordnung (= Link) irgendwas erkennen, dass es um eine Pleite geht bei einem Kunden innerhalb von zwei Jahren, den Reinhold Wolf gemäß Gerichtsverhandlung doch erst 2002 kenne gelernt haben wollte, von dem er aber vor Gericht mit Du Reinhold angesprochen worden ist? Wie sollen die Mitglieder mitreden, wenn der vorher festgelegte Beschlussvorschlage des Aufsichtsrates überhaupt nicht veröffentlicht worden ist, oder den Mitgliedern gesagt wird wo sie ihn einsehen können.

Herr Herzog sie haben gute Freunde, die sie Tag für Tag immer wieder decken. Woher weiß der Aufsichtsrat was denn die anderen Kunden neben dem Privatkredit, der pleite gegangenen Telefonfirma, der Goldgräberfirma alles waren. Doch nicht von einem Dr. Nickl, weil Sie Ihre Arbeit nicht gemacht haben. Warum kommen Sie mit dem Fall daher, wo man Reinhold Wolf schon in Pension geschickt hat und er Ihnen die Position frei gehalten hat, bis Sie Ihre Wartefrist überstanden haben? Mit dem Beschluss haben Sie doch auch zugegeben, dass schon mit einer ersten Firma riesige Verluste bei der Bank da waren, vor Gericht war es angeblich unumstritten, dass die Bank dann über den KK-Kredit das Stammkapital zur GmbH-Gründung half nachzuweisen. Hat die Bank da gleich zum Insolvenzbetrug auch noch beigetragen, das hätten Sie doch als Prüfer und späterer Vorstand sehen müssen.

Welche fünf andere Kundenstämme haben Sie denn mit in den Beschluss ohne Namen mit aufgenommen? In so einem Fall geht die Information der Mitglieder vor um was es geht, vor den schutzwürdigen Interessen derer, die für einen Millionenschaden verantwortlich sind, so steht es im Gesetzeskommentar. Also haben Sie doch die Strohmannkredite neben dem eklatanten Verstoß gegen § 18 KWG sehen müssen und mit Sicherheit auch beides gesehen. Strohmannkredite und Verstoß gegen die Vorschrift nur mit ordentlich nachvollziehbaren Unteralgen Kredite auszureichen in dieser Höhe, so wollen doch nicht behaupten, dass Sie als früherer Paradeprüfer und heutiger Vorstand nicht wissen, was dazu in der Kommentierung des Kreditwesengesetzes steht.

Zwischen 1,2 und 1,5 Mio. e dürfte der tatsächliche Schaden gewesen sein, dass soll auch über das verfahren erkennbar gewesen sein. Sie können Reinhold Wolf und auch die zwei anderen Vorstände gar nicht beim Staatsanwalt selber anzeigen, weil Sie Angst haben selber mit zu wandern. Nicht der Kunde hat die Bank betrogen, bei Betrug nach § 263 StGB (= Link) heißt es, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen und dass es rechtswidrig war, dafür hat die VR-Bank ja einen Strafprozess mit erfolgter Verurteilung angestrengt. Damit haben der Vorstand Wolf die Bank betrogen, wenn Sie das als Untreue festgestellt haben und dann der Vertreterversammlung allerdings zur Freistellung vorgetragen haben. Und Sie Herr Herzog haben als Prüfer Herrn Wolf dabei geholfen, weil Sie es zwar immer wieder auf Papier gebracht haben, dass man das so nicht machen darf aber eingeschritten sind Sie nicht. Sie haben sich mit Reinhold Wolf verbündet und haben gesagt Sie wollen die Verhältnisse ändern. Sie haben aus diesen Verhältnissen mit diesen Schäden Ihren eigenen riesigen Vorteil gezogen. So haben Sie die Bank betrogen.

   

Nr. 3499

Interessierter

25. Juni 2008, 17:47 Uhr

Betreff: Nachfrage zu Ex-Mitarbeiter

Hallo Ex-Mitarbeiter von Eintrag Nr. 3710, sind die Kontonummern, die man mit der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) aufgeführt hat von J. T., S. K. und H. N.? Wenn Sie es nicht raus finden, dann melden wir es halt der Staatsanwaltschaft, die haben die archivierten Kontozusammenstellungen doch sicher schon. Und vier Beträge von 45.000 € oder in Summe 180.000 €, da werden doch die Gegenbuchungen zu finden sein und wo die Namen auftauchen. Vielleicht sollte man speziell die Montage anschauen, wenn man die unbedarften Kreditnehmer am Samstag zur Unterschrift geladen hat.

Bei Flex, ist da die Kontonummer vom Schwager H. P. dabei? Wenn man sieht, dass man bei Flex die Überziehungen vorne hin gestellt hat und dann fünf verschiedenen Kontonummer von verschiedenen Kreditnehmern bei der Schadensnennung und dem Beschlussvorschlag bei der Vertreterversammlung 2005 (= Link) aufgeführt sind, da muss schon fragen, ob da Freistellungen für andere Sauereien mit eingebaut waren, die mit den Überziehungen direkt gar nicht mal was zu tun gehabt haben, wenn man auch weiß, dass die Seite mit den ursprünglichen Kreditsummen und den Verflechtungen (= Link) im Protokoll gar nicht enthalten ist, also vielleicht beabsichtigt fehlt und auf Nachfrage nachgeschoben wurde? Es dürfte inzwischen unbestritten klar sein, dass der Schaden mindestens 2,6 Mio. € oder 5 Mio. DM war und das vielleicht ohne Strohmannkredite.

Da muss man nachbohren, ob schon die Protokolle vielleicht mit betrügerischer Absicht so geschrieben worden sind, oder wie man da vorgegangen ist und was man den Vertretern sogar noch hinter den Kulissen für Halbwahrheiten erzählt hat. Das verjährt noch nicht so schnell.

   

Nr. 3498

Uwe

25. Juni 2008, 09:07 Uhr

Betreff: Irgendwas stimmt nciht mit unserem Herzog

Vielleicht nervt der Wunsiedeler Kreis unseren Johannes Herzog doch ungemein. Der bringt es nicht fertig den Geschäftsbericht auf seine Internetseite zu bringen. Hat man im Nachhinein festgestellt, dass man die Bilanz so nicht durchziehen kann? Haben zuviele Kunden der Übertragung widersprochen nach Plauen? Auf der Presseseite hat er das Jahr 2006 komplett streichen lassen und bei 2008, da traut er sich schon gar keinen Bericht mehr einzustellen. Die Kommunikation ht sich mit Herrn Herzog nur so verändert, dass wir jetzt gar keine mehr haben und wir ihm nichts mehr abnehmen. Hoffentlich gehen von den Aufsichtsräten wenigstens ein paar zu den Sitzungen und legen sich nicht zu Hause aufs Sofa. So macht man sich nicht verdient, wenn auch mit dem Ausscheiden immer davon geredet wird. Der Prüfer ist wirklich der unfähigste Vorstand und das Schlimmste was Heger, Wolf und Krämer nachfolgen konnte.Die Reaktion und die Wirkung des Gästebuches ist enorm und sie wirkt auch bei Herrn Herzog und sie hat geholfen den Staatsanwalt aufzurütteln, der heute die frühere Arbeit von Johannes Herzog und Raimund Grothoff machen muss.

   

Nr. 3497

Aus dem Genossenschaftsbereich

25. Juni 2008, 08:54 Uhr

Betreff: Nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt, auch der Vorstand selber

Bei dem Spiel da zeigt es sich ganz klar, nicht nur einer ist der Schuldige. Alle anderen winden sich aus ihrer Mitschuld und dass man es selber erkannt hat, das belegt die Niederschrift der Vertreterversammlung, nicht nur der Kunde hat die Bank geprellt (= Link), es war der direkt kundenbetreuende Vorstand, denn das wäre dem kleinsten Lehrling nicht passiert, sowas kann man nur an der Spitze machen und es waren die anderen Vorstände mit, die die tagtäglichen Überziehungsmeldungen gegenseitig ignoriert haben, dann aber anscheinend eine Aktennotiz zur Gesamtgenehmigung unterschrieben haben. Aber es waren auch die Prüfer, die im Haus waren und an jedem Tag jede Überziehung mit gesehen haben dürften bei einer Kreditzusage von 50.000 € und einem Kontostand von 530.000 €, genauso wie es in dem anderen Fall Flex auch gewesen sein muss, da waren die Überziehungen bei knapp 750.000 €. Unglaubliche Beträge in Überziehungslisten monatlich 300 Seiten dick. Bei der Einstufung der Bank durch den Verband und den Prüfungsgebühren waren Herr Herzog und Herr Grothoff oder irgend ein anderer Prüfer wahrscheinlich schon jeden Tag in der Bank. Für was? Um zu prüfen oder die Übernahme vorzubereiten?

   

Nr. 3496

VR-Banker

25. Juni 2008, 08:34 Uhr

Betreff: Ich schäme mich

Zeigt hier ein Gästebuchbesucher in Eintrag 3708 die Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) auf und in Eintrag Nr. 3710 gibt ein Ex-Mitarbeiter bekannt, dass das die Kontonummern zum Goldmärchen sind, wie man einen Kunden laut Bericht in der Frankenpost vom 13.03. (= Link) vor Gericht gebracht, ihn öffentlich als Hochstapler bezeichnen hat lassen und wie er zu 28 Monaten Haftstrafe verurteilt wurde.

Was ist aber mit dem, wie es der Staatsanwalt formuliert haben soll, dass er mit „bemerkenswerter Leichtigkeit Gelder vom Bankvorstand erhalten hat“, bemerkenswerte Leichtigkeit, die den Herrn Wolf selber in den schweren Verdacht der Untreue bringt. Wie verhält es sich, wenn man einen Kollegen, der einer Fusion in Wege steht mit dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) vor Gericht bringt, der in 53 Fällen 800.000 € Schaden angerichtet hat, weil er den Kreditnehmern damit helfen wollte? Wie verhält es sich da mit Reinhold Wolf, der in der Goldsache insbesondere wegen der Ausweitung der Kreditlinien (50.000 zugesagt, Kontostand 530.000 €, unfassbar und sonst nirgends möglich außer unter der Aufsicht wissentlich nicht handelnder Prüfer) in einem Fall die Summe zustande bringt und dabei auch den § 18 Kreditwesengesetz zur Vorlage der Kreditunterlagen so behandelt als würde es ihn nicht geben? Ein Verstoß zu § 18 KWG wird laut BGH ziemlich erschwerend für den Vorstand ausgelegt und bringt einen Kreditschaden von fahrlässig in vorsätzlich. Muss man da von Beihilfe durch die Revisoren sprechen, wenn im Beschlussvortrag gegenüber den Vertretern vielleicht sogar die Kontonummern mit genannt sind, wo man vor dem Prüfungsstichtag die 180.000 € aus dem Engagement heraus gebucht hat.

Drei Jahre nach dem Vorfall wollten die Prüfer den Fall vorbringen, nach dem er anscheinend hier über den Wunsiedeler Kreis aufgedeckt wurde. Vielleicht wusste sich der angeklagte Kunde nicht mehr anders zu helfen, aber dann kamen die Verantwortlichen der Bank darauf den Fall den Vertretern vorzulegen, dass man mit Vorversammlungen den Regress mit großer Mehrheit abwälzen konnte, wie es die Frankenpsot mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) auch beschrieb, bevor der Strafprozess begonnen hat. Die Verantwortlichen der Bank, dass sind die Mitverantwortlichen für den Schaden. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat es nicht nur 53 Fälle mit 800.000 € Schaden gegeben, bei der VR-Bank hat es Tausend Fälle mit mindestens 50 Millionen € Schaden gegeben. Und an den Schäden, da hängen nicht nur Heger, Wolf und Krämer, immer einzeln und immer auch gemeinsam wegen ihrer Leitungsverantwortung und der Verantwortung bei der Bank keine Organisation aufgestellt zu haben, die die Verluste verhindert hätte, an den 50 Millionen hängen auch die Aufsichtsräte, speziell mit den Unterschriften auf den gesetzwidrigen Dienstaufhebungsverträgen und die Verbandsleute und hier ganz besonders über die Lageberichte und die Bilanzbestätigungsvermerke von Gschrey, Eberle und Hilkenbach.

Ich schäme mich, weil sich diese Männer nicht in Grund und Boden schämen. Man muss uns nicht öffentlich vormachen, wir sollen keine Selbstjustiz betreiben, man muss verhindern, dass die Selbstjustiz in unseren Systemen aufhört. Ich helfe ab sofort dafür dem Wunsiedeler Kreis und bezeichne mich als einer der vom Verband nicht genannten unzähligen Akteure dafür. Ich will helfen zu verhindern, dass Leute wie Johannes Herzog die Vertreter wegen des Imageschadens hinter sich bringen und damit Freisprüche aussprechen, die das genannte Urteil vielleicht weit übersteigen und damit auch den Freispruch für sich selber zustande bringen.

   

Nr. 3495

Anonym

24. Juni 2008, 17:04 Uhr

Betreff: Ergänzung zum Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog vom 22. Juni 2008

Anonym ……………, den 24. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339

Ergänzung zum Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, vom 22. Juni 2008

wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem am 22. Juni 2008 übermittelten Strafantrag (Eintrag Nr. 3697) stelle ich als neue Fakten noch Folgendes vor:

Gemäß Auszug aus dem Protokoll der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link) haben die externen und internen Kontrollgremien den geschilderten Fall bereits vor der Gerichtsverhandlung innerhalb der Genossenschaft als Fall nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) behandelt, welcher in unmittelbarem Bezug zu § 266 StGB steht.

Die Revisoren der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes dürften daher den Untreuesachbestand selbst herausgearbeitet haben. Die im Versammlungsprotokoll betreffen die auch in der Gerichtsverhandlung teilweise verwandten Kontonummern. Dies bedeutet, dass der betroffenen Bankvorstand wahrscheinlich zum Strafantrag gegen den Kunden veranlasst wurde, dass aber die von der Prüfung erkannte eigene Untreuehandlung, im Versammlungsprotokoll mit eigenmächtiger Ausweitung der Kreditlinie bezeichnet, nicht den Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt wurde. Die gesetzlichen Prüfer, in leitender Funktion Herr Johannes Herzog haben es unterlassen geeignete Maßnahmen nach § 29 KWG einzuleiten, oder haben diese Maßnahmen nicht in dem Maß verfolgt, wie es angebracht gewesen wäre. Man hat es zugelassen, dass die Vorstände für drei Jahresabschlüsse entlastet wurden, bis man auf öffentlichen Druck den Regress, gegen alle Vorstände in diesem Fall, den Vertretern zur Abstimmung vorlegte. Dies belegt auch, dass die Prüfungen bei der Bank selbst das Ergebnis einer gemeinsamen Leitungsverantwortung erbrachten und nicht vorhandene gegenseitige Kontrollen gemäß § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) nur in unzureichendem Maß vorgenommen wurden, welche den Schaden bei der Genossenschaft, aber auch das mögliche Schädigungspotential durch den Kunden deutlich reduziert hätten.

Unter Würdigung der Verhältnisse ist anzunehmen, dass diese Zustände nicht ein Einzelfall waren, sondern die Möglichkeit der Schädigung über lange Zeiten vorhanden war und dass die gesetzlichen Prüfer die Veränderung, den Anstieg der ungenehmigten Überziehungen des Öfteren zur Kenntnis genommen haben dürften, aber auch in Kenntnis der nicht vorhandenen Absicherung und von Verstößen gegen § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) die Eindämmung des Schadens für die Bank nicht betreiben haben.

Um die eigene Mitverantwortung nicht offen legen zu müssen, stelle ich den schweren Verdacht der Beihilfe nach § 27 StGB (= Link) und der geplanten Strafvereitlung nach § 258 StGB (= Link) anheim.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3494

Anonym

24. Juni 2008, 13:19 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

Anonym ……………, den 24. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
Fax: 0951 / 833 - 1440

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34, § 41 und § 62 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auch auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098 im Gästebuch der genannten Internetseite.

Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Beratungen während seiner Periode als Notvorstand mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsrats und dessen Vorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung durch die Vorstände darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlungen vom 25. Juni 2007, vom 23. April 2008 und vom 19. Juni 2008 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3493

Susanne

24. Juni 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Drei Jahre haben sie davon gewusst die Prüfer und alle anderen

Eigentlich ist es ja nur die Bestätigung was wir alle schon gewusst haben, drei Jahre haben Herzog und Grothoff von den Sauereien bei Gold, Gold, Gold gewusst und dass das nur möglich ist wenn alle Vorstände die anderen dabei auch unterstützen. Am 14. Oktober 2004, am 30. Juni 2005 und am 29. Juni 2006 hat man über die Vertreterversammlungen kein Sterbenswort darüber verloren, wie die Vorstände das Geld kaputt gemacht haben. Warum, weil man selber mit den Kerlen unter einer Decke gesteckt hat. Erst mit der Diskussion hier beim Wunsiedeler Kreis hat man die Regressbefreiung durch gezogen, noch vor dem Prozess gegen den Kunden. Dieser neue Vorstand hat keinen Charakter. Der wird mit dem Forderungsverzicht auftauchen. Das lassen wir nicht zu, dass der Aufsichtsrat darauf verzichtet, weil man die Satzung jetzt so umgeschrieben hat. Dann holen wir uns den Aufsichtsrat.

   

Nr. 3492

Uwe

24. Juni 2008, 11:12 Uhr

Betreff: An Ex-Mitarbeiter

Hallo Ex-Mitarbeiter, das ist hoch interessant. Wenn Sie die Kontonummern bei Gold, Gold, Gold wissen oder bei ihren alten Kollegen den Rest nachfragen, dann sagen Sie uns doch bitte auch, was sich hinter den 5 Kontonummern bei der Beschlussvorlage zur Vertreterversammlung 2005 zu Flex (= Link) verborgen hat? Ob da auch Strohmannkredite dabei waren? Das mit den Überziehungen allein, das war schon eine linke Tour.

   

Nr. 3491

Beobachter

24. Juni 2008, 10:51 Uhr

Betreff: Zum Gerichtsverfahren

Beim Landgericht hat Reinhold Wolf ausgesagt, dass er zu den Verfügungen immer die Zustimmung von den anderen Vorständen gebraucht hat, zumindest ist dass für die Zeit im Frühjahr 2004 so rüber gekommen und zwar für jede Verfügung, weil ja seine Kompetenz nicht mehr ausgereicht hätte. Wie er das allerdings mit den 73.000 € am Freitagnachmittag gemacht haben will, da hat er sich nicht ausgelassen, wo er das Sahnehäubchen drauf gesetzt hat. Karl Krämer hat ausgesagt, es weiß von gar nichts, außer dass er sich daran beteiligt hätte und auch rum telefoniert hätte, wie man denn drei Sack Gold einschmilzt, wenn es denn hergeflogen käme und Manfred Heger hat gesagt, mit dem Wisch hätte ich kein Geld ausgereicht, das Reinhold Wolf als Beweisstück vorgelegt hat, aber die Aktennotiz, wo er die Summe dann für das Gesamtengagement geschrieben hat, das haben wir alle drei unterschrieben und dem Wolf damit hinterher alles abgesegnet. Der Fall wird hoffentlich in einer Verhandlung über Untreue von allen dreien nochmal aufgerollt und auch die Prüfer dürfen nicht als Belastungszeugen auftreten, die müssen sich für ihre eigene Verantwortung für den Fall warm anziehen.

   

Nr. 3490

Ex-Mitarbeiter

24. Juni 2008, 10:31 Uhr

Betreff: Seht ihre es endlich, alles hat Herzog gewusst

Seht ihr es endlich, alles hat Johannes Herzog gewusst, gar alles. Das Versammlungsprotokoll von 2007 im letzten Eintrag, dass ich so nicht gekannt habe, das ist der Schlüssel zu Gold, Gold, Gold. Die erste Kundennummer, das ist Privat, die zweite, das ist die verkaufte Telefonfirma, wo man da schon kräftig hängen blieb vor man das neue Millionengrab aufmachte und das Grothoff und Herzog schon festgestellt hatten, die 7943377, dass ist die Goldgräberfirma, die dann im April 2004 bei 530.000 € gestanden hat, obwohl nur 50.000 vereinbart waren. Die anderen Nummern, die kann ich heute nur noch vermuten, die sagen mir aber meine alten Bekannten schon auch noch, aber die letzten drei, dass dürften neben der Privatnummer dann die 4 mal 45.000 €, also die 180.000 vom Herbst 2003 gewesen sein. Alles steht in den Revisionsberichten, wahrscheinlich im Grund sogar wie man die Revisionsmodalitäten selber ausgetrickst hat, das Versammlungsprotokoll ist das Eingeständnis und der Schaden bei der Bank in Summe dürfte über alle Konten mit 800.000 € nicht erledigt gewesen sein. Im Grunde dürfte es fast auch ein Nachweis sein, dass man mit der Kapitalbereitstellung über den Betriebsmittelkredit bei der neuen GmbH geholfen hat bereits eine insolvente Firma zu begründen, außer einer Schnapsidee von einem unfähigen Geschäftsmann war ja nichts da. Das ist der Dank von euren 192 Mitarbeitern, auf die ihr so stolz gewesen seid. Liebe Staatsanwälte, wie lange lasst ihr den früheren Prüfer noch als Vorstand wursteln und seine Unterlagen weg räumen?

   

Nr. 3489

Georg Scheumann  [ Homepage ]

24. Juni 2008, 09:54 Uhr

Betreff: Heuschreckenopfer gesucht

Sehr oft kommt es ja vor, dass eine Bank eine Immobilie versteigert, aus der Versteigerung nicht die gesamte Forderung erhält und deshalb weiterhin aus der in der Grundschuldurkunde vom Schuldner abgegebenen persönlichen Haftungsunterwerfung einen zusätzlichen Titel für die Vollstreckung ins persönliche Vermögen besitzt.

Ich suche - zwecks Erfahrungsaustausch - Personen denen es so ergangen ist und bei denen die Bank (egal welche) nach bereits erfolgter Zwangsversteigerung der Immobilie die verbliebene Restschuld an eine Heuschrecke verkauft und gleichzeitig die Grundschuldurkunde mit der darin übernommenen persönlichen Haftungsunterwerfung an die Heuschrecke abgetreten hat. Und hier interessiert mich besonders, ob seitens der Heuschrecke dann mit solchen Titeln gegen Schuldner vollstreckt wurde.

Wer solche Erfahrungen (mit) sammeln durfte, bitte bei mir per Email oder unter Telefon 09105 1319 melden.

Akteur 2

   

Nr. 3488

Aus dem Juristenfach

24. Juni 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 3704, in wie weit hat man die Vorstände im Jahr 2007 freigestellt?

Werte Vorstände, Aufsichtsräte, werter GVB, dass was im letzten Absatz in Eintrag Nr. 3704 steht, ist genau ihre unsaubere Informationspolitik. In der Zeitung schreibt man im letzten Jahr, man hätte auf 800.000 € verzichtet und heute heißt es man hätte auf die Regressansprüche der Bank verzichtet. Sie haben die Pflicht die Mitglieder genauso zu informieren wie die Vertreter und wenn es um strafrechtliche Dinge geht, dann hat die Allgemeinheit das Recht die Forderung an Sie zu stellen, dass sie die Dinge verfolgen. Werter Herr Schelter, belegen Sie anhand von Unterlagen, auf welche Ansprüche im letzten Jahr verzichtet wurde. In der Tagesordnung 2007 (= Link) haben Sie sich jedenfalls nicht auf die 800.000 € beschränkt.

Haben Sie die Mitglieder mit dem Zeitungsartikel belogen? Welche Kundennummer haben Sie mit dem Tagesordnungspunkt 10 alles untergebracht, wenn man dann die Protokollierung der Regressbehandlung bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) anschaut? 8 Kundennummer sind es, also 8 Firmen und verschiedenen Privatleute. Stecken da die 180.000 € auch mit drin, die man im Herbst 2003 raus gebucht hat? Haben Sie die Vertreter so aufgeklärt, dass sie auch wussten über was sie abstimmten und für was sie auf den Schadensersatz verzichten? Haben Sie die Vertreter darüber aufgeklärt, was Reinhold Wolf als ausgeschiedener Vorstand mit einer Mappe mit schutzwürdigen Bankunterlagen an der Hand, die er sonst sicher nicht mehr bei sich haben darf, ausgesagt hat? Kreditgewährung ohne relevante Unterlagen zwei Pleitefirmen hintereinander, ohne Sicherheiten vom Kunden selber, sondern nur im geringen Umfang von Dritten? Von organisatorischen Versäumnissen, dass er nach Dienstschluss die Möglichkeit hatte am Freitag 73.000 € aus irgend einem Tresor auf einer Zweigstelle zu entnehmen, ohne einen anderen Vorstand, bei Ausweitung (unerlaubt !) der Kreditlinie?

Dieses Protokoll wiederlegt Herrn Johannes Herzog voll und ganz, er hätte nichts gewusst. Alles haben die Prüfer gewusst, einfach alles und die Untreuehandlung über die unerlaubte Ausweitung dieses Kreditengagementes hat man bis zu diesem Tag nicht bekannt gegeben, bis man die Freistellung vor dem Prozess dafür brauchte, die strafrechtliche Seite hat man unberücksichtigt gelassen, wo man Marth und Dittrich doch vorher angezeigt hatte. Aber Johannes Herzog brauchte Reinhold Wolf und musste Manfred Heger los werden um über den Gesamtprokuristen dann selbst Vorstand werden zu können, das ist wahrscheinlich die wahre Geschichte in der heißen Phase des Jahres 2004. Diese Drama ist wirklich unerträglich. Keine neuen Erkenntnisse Herr Herzog, Erhellung der Erkenntnisse ihrer 17.000 Mitglieder und aller inzwischen 4 Millionen Besucher dieser Website.

Gibt es die Revision in dem Prozess? Man kann dem Verteidiger wieder nur raten, die Bankunterlagen vorzulegen und zwar dieses Versammlungsprotokoll, in welcher Zwickmühle der Vorstand Wolf gestanden hat und auf welcher unbelasteten Grundlage seine Aussage in Wirklichkeit stand.

   

Nr. 3487

Bilanzleser

23. Juni 2008, 22:55 Uhr

Betreff: Kundenanlagevolumen

Zuletzt wurde in Eintrag Nr. 3693 darüber geschrieben, wie undurchsichtig es ist, was uns die Bankvorstände immer versuchen vorzulegen. Bereits in Eintrag Nr. 3688 habe ich zum Artikel in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) geschrieben. Es soll hier helfen auch wieder zu verstehen wie Herr Herzog immer wieder mit Falschinformationen aufwartet. In Eintrag Nr. 3691 ist dazu die Bilanz der Bank schnell mit dem Klick aufzumachen.

Johannes Herzog spricht davon, dass man 334 Mio. € ausgeliehen hätte. Hat man aber nicht, man hat selber 243 Mio. € ausgeliehen, die restlichen 90 Mio., immerhin mehr als ein Viertel davon, hat man in den genossenschaftlichen Verbund vermittelt und so machen die Vorstände heute für jede Bank eine sogenannte Verbundbilanz. Für diese 90 Mio. € hat man einmalig eine Vermittlungsprovision erhalten, die auf der Kreditseite sehr dünn ist, was bleibt ist die Arbeit, die sich selbstverständlich auch in den Personalkosten niederschlägt, denn die Kundenbetreuung bleibt bei der Bank und der Zinsertrag bleibt bei den endgültigen Kreditgebern, den Hypothekenbanken, der Bausparkasse und manchmal auch der Zentralbank. Während der Kreditlaufzeit erhält die Bank meist keine Kröte mehr, was für die Verbundpartner äußerst lukrativ ist.

Auf der Anlageseite sieht das Verhältnis dann so aus, dass sich ein Anlagevolumen von 327 Mio. € in der Bilanz der Bank niederschlägt. Nun spricht Herr Herzog davon, dass 508 Mio. € als Sparguthaben angelegt seien. Das heißt im Klartext 180 Mio. € hat man in den Verbund vermittelt, dass sind 35 % des Anlagevolumens bei der Bank, was für die Bank selber nicht arbeiten kann. Für die Aussage, die ja in Zeitungen aus als Werbebotschaft zu sehen ist, sollte man ihn vielleicht nach dem Wertbewerbsrecht belangen, denn die Vermittlungen nach außen sind alles andere als Sparanlagen. Bei den Bausparguthaben und vielleicht noch den Lebensversicherungen kann man noch von Spareinlagen im weitesten Sinne sprechen, was aber die anderen Anlagen sein können, die man vermittelt, dass zeigt vielleicht anschaulich der Eintrag Nr. 28 im Gästebuch von Ingolstadt, was man da den Kunden bescheren kann. Es können nämlich ganz erhebliche Risikoanlagen für den Kunden sein, was man nach draußen vermittelt, was man unbedingt verkaufen muss, um kurzfristige Provisionserträge zu erwirtschaften, oder es sind eben die Aktienanlagen der Kunden in den Depots bei der DZ-Bank oder auch wo anders.

Auch ich komme nicht dahinter was gemeint ist mit den 1,5 % mehr als im Vorjahr. Fakt ist jedoch, von 842 Mio. € Kundenvolumen liegt in der Verwaltung der Bank nur eine Summe von 570 Mio. €. Der Rest macht Kosten und keinen Ertrag mehr. Man muss also für die Hälfte des bilanziellen Kundenvolumens zusätzlich Personal- und Sachkosten vorhalten. Und das Vermittlungsrad muss man ja weiterdrehen, sonst gibt es keine laufenden Erträge. So kann man sich selber in die Tasche lügen, wenn Probleme entstehen, dann muss man selbst dem Kunden gegenüber treten, da kommt keiner daher von den Verwaltern des DGI-Fonds, deren Hochglanzprospekte und Vorträge man selber geglaubt hat. Herr Herzog sollte aufhören von Spargroschen zu reden, wenn es nach den Beratervorschriften Anlagen von erhöhtem Beratungsbedarf sind, weil einfach auch Risiken drin stecken.

   

Nr. 3486

Anonym

23. Juni 2008, 19:47 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Johannes Herzog wegen Vorteilsnahme und weiteren Vorgängen

Anonym ……………, den 23. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof, Fax: 09281 / 600 - 339


Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München
und Herrn Raimund Grothoff, ebenfalls als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

wegen
- Vorteilsnahme im Sinne § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) aus Untreuefällen bei der genannten Bank, die zur Zeit teilweise auch von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften;
- schwerer Verdacht der selbst vorgenommenen Schädigung nach § 266 StGB, Untreue (= Link) in Verbindung mit eigenem Verschulden § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link);
- Mitwirkung und Beihilfe zu Bilanzbetrug bei der genannten Bank;
- Nötigung von Organen der Bank


Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:

Bei der genannten Genossenschaftsbank werden zur Zeit durch Berichte aus der Bank, bestätigt durch verschiedene Artikel in der Tageszeitung, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen risikoreichen, rechtlich untersagten Kreditgewährungen durchgeführt. Ich äußere hierzu den schweren Verdacht, dass alle Kreditausfälle die exemplarisch in einer Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gesammelt vorgestellt wurde und Anlage des Versammlungsprotokolles ist und wahrscheinlich sogar darüber hinaus sämtlich und in jedem Einzelfall Verletzungen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) waren, weil bei der Bank in schwersten Maße gegen § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) verstoßen worden sein dürfte. Jeder Kreditausfall dürfte durch die Missachtung der organisatorischen Voraussetzungen grundsätzlich verursacht, ermöglich oder begünstigt worden sein. Ein internes Kontrollsystem, wie es für Banken obligatorisch ist, dürfte speziell für die Vorstandsmitglieder nicht eingeführt worden gewesen sein. Dieses interne Kontrollsystem, eingebunden in die sonstige Organisation der Bank muss Abläufe mit Überziehungen unterbinden, wie sie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) genannt wurden, einem Protokoll, das aus genossenschaftsrechtlichen Gründen höchste Priorität zukommt. Die Aussage durch den Prüfer Grothoff im Protokoll, dass der Aufsichtsrat erst ab der Großkreditgrenze nach § 13 KWG Kenntnis und Prüfungsmöglichkeit erhält, muss als Nachweis erachtet werden, dass auch die Organisation für die Überwachung durch das Kontrollorgan der Mitglieder nicht im Geringsten den Anforderung der Bankgröße entsprach. Die Aussage an sich ist ein Verstoß gegen die Berichtspflicht eines genossenschaftlichen Prüfers, weil sie den Vorschriften der Gesetze und den Satzung der Genossenschaft widersprochen hatte und sollte mit größter Sicherheit zur Irreführung und Einflussnahme auf die anstehende Entscheidung zur Haftung eines Vorstandsmitgliedes durch die Vertreter führen.

Die Missachtung sämtlicher organisatorischer Grundregeln auf allen Ebenen im Sinne von § 25a KWG und § 34 GenG wird durch das Protokoll der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link) belegt. Unter bezug des vorher aufgezeigten Protokolles vom 30.06.2005 ist die Mitverantwortung der gesetzlichen Prüfer dadurch auch abzuleiten, dass der unter Druck stehende Vorstand Manfred Heger an diesem Tag gegenüber den Vertreter erklärte, dass man nach einer Fusion im Frühjahr 2001 durch die Revisionsseite Schonfrist erhalten, zumindest aber zugesagt bekommen hätte. Dies deutet auch darauf hin, dass der genossenschaftliche Prüfungsverband ohne Mitteilung an die Vertreter und unter Abweichung der gesetzlichen Prüfungsnormen erleichterte Prüfungen zugesagt hatte und dies im Ergebnis nach den Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht im Jahr 2004 auch über Jahre so praktizierte. Das gesetzwidrige Verhalten der Prüfung, die Mitverantwortung dürfte sich erhärten über alle Lageberichte der Jahre 2001 bis 2004 hinweg, wo durchwegs von einer Zunahme, manchmal sogar starker Zunahme problemhafter Kreditengagements gesprochen wurde, gleichzeitig aber weder durch die Bankvorstände noch durch revisionstechnische Maßnahmen die sicher dringend notwendigen organisatorischen Verhältnisse der Bankgröße und auch der eklatanten Risikolage angepasst wurden. Hierfür dürfte es keine Schonfrist geben, diese organisatorischen Grundsätze sind in aller Regel Aufgabe einer konsequenten Fusionsvorbereitung, da die Bank mit dem Tag der Verschmelzung auf die neuen Bedingungen einzustellen ist. Dies gilt auch und im Besonderen für die personelle Besetzung der Vorstandspositionen und deren fachlichen Fähigkeiten. Durch das Stillhalten der vor Ort tätigen Prüfer, als Prüfungsteamleiter, Herrn Raimund Grothoff und seinem Vertreter Herrn Johannes Herzog, wurden alle Schäden wie vor genannt möglich gemacht, oder zumindest stark begünstigt und damit Vorschub geleistet.

Auch der im vorgenannten Protokoll vom 30.06.2005 behandelte Fall dürfte belegen, dass die gesetzliche Prüfung ihre Prüfungsaufgaben klar vernachlässigt hatte, wenn ein extern beauftragter Rechtsanwalt Verstöße nach § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) durch den Bankvorstand erkannt haben wollte, die aber die in der täglichen Routine stehenden Genossenschaftsprüfer nicht erkannt und damit verhindert haben wollten. Über dieses Protokoll dürfte sich ebenfalls ein eklatanter Berichtspflichtverstoß aufhellen, da den Vertretern nicht der Gesamtschaden beim Kreditfall vorgelegt wurde, sondern nur Schäden aus den anscheinend oder zumindest so vorgetragenen Überziehungen und einem einzelnen weiteren Versäumnis des Vorstandes vorgetragen und zur Abstimmung vorgelegt wurden. Da zu vermuten ist, dass den Vertretern nahezu 60 % des Gesamtschadens aus eventuell 2,6 Mio. € (5 Mio. DM) nicht genannt wurden, ist hier massive Einflussnahme zur Befreiung des Vorstandes zu vermuten und massivste Berichtspflichtverletzung gegenüber dem höchsten Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Da dies in Anwesenheit des Prüfers Grothoff und sonstiger Verbandsvertreter geschah, ist hier die Einflussnahme der Prüfer wahrscheinlich offenkundig und der Verstoß gegen § 34 GenG zur Haftungsverpflichtung des Vorstandes bei Verschulden. Dem Vorstand wurde dadurch sogar die Beweislast nach dem selben Gesetzesparagraphen in wesentlichem Maße abgenommen.

Die protokollierte persönliche Aussage des beschuldigten Vorstandes auf der Versammlung vom 30.06.2005 belegt zudem den Verstoß in der Berichtspflicht der Prüfer gegenüber den entscheidenden Vertretern, weil nicht der Aufsichtsrat und die Prüfer in ihrem Vortrag bekannt gaben, dass man über den Aufsichtsrat bereits ein Jahr zuvor schon auf sämtliche Ansprüche in bekannter aber auch noch unbekannter Form verzichtete hatte. Ein Verzicht auf unbekannte Ansprüche dürfte sogar generell unmöglich sein, da diese in ihrem Umfang nicht abzuschätzen sind und die Einstellung der Prüfungstätigkeit nicht erlaubt sein dürfte, da sie sonstigen Einzel- und dem Allgemeininteresse entgegenstehen würde. Damit hatte man nicht bekannt gegeben, dass man als Prüfung und Aufsichtsrat die Genossenschaft in eine rechtlich nachteilige Situation gestellt hatte. Die Bekanntgabe durch den ausgeschiedenen Vorstand kann weder die Prüfer noch den Aufsichtsrat entlasten. Der Ablauf der Versammlung, der zeitlich Nachlauf nach dem Vertrag, belegen, dass geplant war eigene Haftungsverpflichtungen nicht bekannt zu machen, was die Form einer Vorteilserzielung aus den Handlungen belegen dürfte. Dieser Vertrag war m.E. die Schädigung der Bank durch die Prüfer um die gesamten Ansprüche gegen den oder die Vorstände.

Die gesetzeswidrige Unterstützung, die den genannten Vorschriften im Kreditwesengesetz zuwider gelaufen sein dürften, aber auch den Sorgfaltspflichtvorschriften nach § 34 GenG dürften durch die genannten Prüfer Herzog und Grothoff noch zusätzlich persönlich vollzogen worden sein, in dem in den Jahresabschlüssen 2002 bis 2003 Lageberichtsvermerke (= Link) aufgeführt sind, die den Bankbilanzierungsrichtlinien und dem Handelsgesetzbuch, speziell § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) entgegenlaufen dürften. Auf dieser Basis auch noch die Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 mit der Darstellung der Vermögenslage (= Link) abzugeben, dürfte für die Prüfung zusätzlich den Verstoß gegen Wirtschaftsprüfergrundsätze und die Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank belegen, wenn nicht gar einer der Prüfer die Erstellung der Bilanz 2003 in der Zeit von August bis Oktober 2004 selbst federführend übernommen hatte.

Die Unterlassung revisionstechnisch notwendiger Maßnahmen bis zur Abberufung der nicht befähigten Vorstände um der Bank eine geeignete Führung zu geben bis hin zur Unterlassung von erkannten strafrechtlich als auch zivilrechtlich unterlassenen Maßnahmen belegt zusätzlich die hohe Mitverantwortung und Mitschuld der vor Ort tätigen Prüfer. In diesem Zusammenhang dürften die meisten Vorschriften des Strafgesetzbuches zwischen § 253 bis hin zu § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) entweder von den Vorständen oder auch mit von den Prüfern tangiert worden sein.

So dürften die Unterlagen der Prüfer, beginnend von den Prüfungsberichten der betroffenen Jahre und aller Jahre zuvor bereits über Einzelprüfungsprotokolle zu verschiedensten in den Berichten enthaltenen Kreditfällen und von den Prüfern dazu gefertigte eigene Aktennotizen und Vermerke und vorgenommen Kopien von Bankunterlagen vor aber auch mit den bilanziellen Ausfällen wesentliche Erkenntnisse enthalten, welche Ursachen der Ausfall und damit der Schaden für die Bank im Einzelfall hatte und wesentlich Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit von Personen und somit auch aller Vorstände ergeben. Die Befreiung des Vorstandes Heger am 04.08.2004 dürfte wesentlich auf Betreiben der Prüfer zurückzuführen sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende dürfte bereits dadurch an der Wahrnehmung seiner eigenen Sorgfaltspflichten gehindert worden sein, dass er keinen externen geeigneten Rechtsanwalt zu seiner Hilfe nahm, sondern die Beratung zur Vorstandsabberufung ausschließlich durch die genossenschaftlichen Prüfer oder Verbandsmitarbeiter erfolgt worden sein dürfte. Das Prüfungsmandat wurde damit offensichtlich weit über den gesetzlichen Prüfungsauftrag hinaus ausgedehnt. Interessenskonflikte wurde damit billigend in Kauf genommen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) dürften im Grunde die Nötigung des gesetzmäßig und satzungsmäßig zuständigen Organes der Genossenschaft gewesen sein und bieten Einflusspotential bis in die heutige Zeit.

Aus der Nichtverfolgung der Ansprüche gegen den Vorstand Heger heraus, nicht nur des Anspruches, der den Vertretern als wahrscheinliche Alibihandlung am 30.06.2005 vorgelegt wurde, sondern wie vertragsmäßig festgelegt sämtlicher bekannter und unbekannter Ansprüche, dürfte die Vorteilserzielung des Herrn Herzog und die Unterstützung des Herr Grothoff dazu eingeleitet haben einen äußerst lukrativen Posten auf ziemlich abgesicherter Basis zu erlangen. Was einen wesentlichen Verstoß nach § 150 GenG, sowie aller anderen hier genannten Vorschriften darstellen dürfte.

§ 34 Genossenschaftsgesetz verpflichtet aber einen neuen Vorstand auch für seine Genossenschaft zu prüfen, ob vorhergehende Vorstände Dienstpflichtverletzungen zum Nachteil der Genossenschaft begangen haben. Die fachliche Eignung des Herrn Herzog müsste ihn zwingend dazu befähigen dies von sich aus auch aus den zuvor erlangten Prüfungskenntnis heraus erkannt zu haben, was heute externe strafrechtliche Ermittler unter viel schwierigeren Umständen heraus filtern. Auch hier vernachlässigte Herr Herzog seine Pflichten nach § 34 GenG seit seinem Dienstantritt bei der Genossenschaft zu seinen Gunsten.

Ich beantrage die laufenden Ermittlungen in Sinne dieses Strafantrages unverzüglich aufzunehmen oder zu erweitern, da auch Verjährungssachbestände greifen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3485

Uwe

23. Juni 2008, 13:04 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 3703 von geneigter Leser

Sind sie genauso sprachlos wie ich, warum das Affentheater bei der VR-Bank noch keine Folgen hatte, für niemanden, nur für die geschädigten Mitglieder und die gelöffelten und geschädigten Kunden? Jeder der Rat hat wie man das ändern kann, sei hiermit aufgefordert seine Meinung kund zu tun. Ob es eine Rolle spielt, dass CSU- und SPD-Leute im Aufsichtsrat der Bank sitzen, Rotarierverstrickung unter der Hand genannt werden? Frontal21 war schon einmal vor der Bank gestanden und hat das gezeigt, vielleicht kommen die noch mal. Ein zweiter Weg ist schneller zu bewältigen. Vielleicht muss man die Bundesbehörde dann in einem Atemzug nennen, wenn hier § 33 KWG nicht zieht wegen Unzuverlässigkeit der Führung einer Bank, wenn man den früheren Bilanzbetrug zur Vorteilserlangung des heutigen Chefs nicht sehen will.

   

Nr. 3484

Im Gerichtssaal

23. Juni 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Warum?

Warum verhaftet man einen Zeugen nicht, wenn dieser als Bankvorstand aussagt, er hat gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, weil er der festen Überzeugung war er hätte mit einer Barauszahlung von 35.000 Euro Schmiergelder ausgezahlt, obwohl er nicht einmal einen kleinsten Nachweis für das Geschäft hatte oder er hätte einem Boten 63.000 Euro Bestechungsgeld und 10.000 Euro zusätzliche Reisespesen ausgezahlt, damit man in Afrika Säcke mit Goldstaub ins Flugzeug bringen kann? Warum ist dieser Zeuge und ehemalige Bankvorstand heute noch ein freier Mann, den Verlust von insgesamt 1,2 bis 1,5 Mio. € zu verantworten hat als Vorstand einer Genossenschaft, die sich Kreditinstitut nennt?

Warum gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), welches man zum Schluss vielleicht mit einem Kuhhandel beendet hat und die zwei wieder auf den Boden der Realität zurück geholt hat, warum gibt es irgendwo in Bayern ein Urteil gegen einen Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) wo er in 53 Fällen mit einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM Ausfälle verursachte, seine positiven Leistungen darüber aber vergessen wurden?

Warum ist der Genossenschaftsve3rband Bayern sowohl für die Prüfung als auch die Rechtsberatung der Volks- und Raiffeisenbanken zuständig? Warum hat die VR-Bank Marktredwitz ihre im Lagebericht 2005 (= Link) angezeigten Vermittlung an US-Immobilienfonds über eine Darmstädter Gesellschaft abgewickelt und nicht über die Verbundgesellschaften der DZ-Bank? Warum? Warum darf sich der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hier für den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) zuständig fühlen?

Wollen wir das Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) noch mal lesen, oder reicht unsere normaler Menschenverstand, dass das was uns auch Ex-Innenminister Dr. Gerhart Baum vermitteln will, das wir die Aufgabe den staatlichen Behörden überlassen sollen, die würden das schon richten mit einer gerechten Strafverfolgung, das wir das in der Praxis nicht erleben. Den Vorstand in Irgendwo, den hat man verklagt wegen 1,6 Mio. DM, der Schaden bei der Bank, den angeblich der Kunde mit Gold, Gold, Gold allein verursacht hat, der war genauso groß.

Aber in Eintrag Nr. 3687 wird aufgezeigt, dass in einem der letzten Zeitungsartikel stand, die Bank hätte die Vorstände doch im letzten Jahr schon aus der Haftung entlassen. Bis zu dem Artikel konnte man meinen, es wäre nur um den Goldfall gegangen, wo man den Kunden vor Gericht geschickt hat und den Vorstand und seine unterstützenden Kollegen über die Vertreterversammlung freistellte, wie sie die Mitglieder geschädigt hatten, aber da stand dazu nichts mehr. Darum fragen wir uns wirklich, ob ein Herr Herzog hier den Richter spielen darf, eine Herr Gschrey, ein Herr Eberle und ein Herr Hilkenbach dies mit Unterschriften auf falschen Bilanztestaten absegnen dürfen und die Staatsmacht bei 100 Millionen Kreditverlusten hilft alles zu verschleppen. Sind das einfach nur bayerische Zustände, unerträgliche, oder ist mindestens eine Bundesbehörde mit Doppelsitz in Bonn und Berlin daran beteiligt, die es auch lieber sieht, dass Prüfer auf die Vorstandspositionen kommen als gestandene Bankkaufleute?

   

Nr. 3483

ein geneigter Leser

23. Juni 2008, 11:57 Uhr

Betreff: unsägliche Vorgänge in einer Volksbank

Nach längerer Zeit habe ich mal wieder in das Gästebuch hineingeschaut und traute dabei meinen Augen nicht.
Seit einigen Jahren werden hier Kommentare mit "harten Fakten" aufgenommen.
Immer wieder ist von Betrug, Untreue, Kumpanei, Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme in Ämtern die Rede.

Warum sind die Folgen dieser Vorwürfe noch nicht wirksam ( ? )

Verfolgung / Abberufungen durch die Bankenaufsicht

Einleitung von Strafprozessen durch Staatsanwälte / Gerichte

Zivilverfahren gegen die genannten Verantwortliche

Jeder Autofahrer kennt den Verfolgungswahn von Polizei und Behörden, wenn z. B.
wegen "Falschparken" ein Knöllchen von 20 Euro fällig werden.

Warum nicht hier?
Sind das die oft beschriebenen Verflechtungen u. a.?

Wenn jetzt erst sehr müde Verfahren anlaufen, dann ist das doch sehr bezeichnend.

Als Fakten sind ja wohl ( weil hier nicht von den betroffenen Personen dementiert )
alle Vorwürfe stichhaltig.
Die bekannten Verantwortlichen sind umgehend - soweit noch nicht geschehen -
aus ihren Ämtern zu entfernen.
Es muss ein "Befreiungschlag" der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden her,
um endlich einen Neuanfang zu gestalten.
Das Trauerspiel muss endlich ein Ende haben!!!!!!!

   

Nr. 3482

Susanne

23. Juni 2008, 10:50 Uhr

Betreff: In der Haut von Johannes Herzog möcht ich nicht mehr stecken

Ein schönes weiches Bett hat sich Johannes Herzog bei uns in der VR-Bank vorgestellt. Egal ob die Bank gesund ist, was die nächsten Jahre geschäftlich bringen, sein Ruhekissen, das würde sein grenzenloses Wissen über all die Sauereien sein, die unter den Augen des Genossenschaftsverbandes hier so veranstaltet wurden. Risikokredite von anderen Bank hat man Heger, Wolf und den geistig hoch stehenden Clown Krämer übernehmen lassen, Risikokredite hat man vielleicht mit den tollen Kontakten von Manfred im ganzen Land gemacht, aber vor allem doch in Slowenien. Und warum sollte man Manfred Hegers Zahlen zum Flexkredit auch kontrollieren, damit könnte man dem doch die Abfindung mitgeben, wenn der in Slowenien die Fristen zum Insolvenzverfahren versäumt und der Weg ins Himmelreich wäre frei. Ja und wenn der Aufsichtsrat als Steuerberater bei Flex für die Bank vielleicht noch einen Abschluss erstellt hat, den sogar der Kunde sich weigert zu unterschreiben, noch ein zwei Blättchen mehr als Kopie unters Kopfkissen, der stimmt später allem zu.

Skrupel deswegen, die sind überflüssig. Hat doch Gerichtsfuzzie Karl schon erklärt, dass die Kunden 17 Jahre nicht gemerkt haben, dass man die Vorstände nicht zurückgehalten hat die Kunden mit den eigenen Einstellungen in der EDV zu Stichtagsverzinsung und Wertstellungen zu löffeln, in Zeiten wo man das Geschäft hochgefahren hat, aber auch das unglaubliche Risikopotential, weswegen man in diesem Jahrtausend noch keine gewinnabhängige Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen musste, weil man die verschobenen Abschreibungen drauf gestülpt hat.

Wer aber schickt denn vom Notariat, oder von der Bank, oder woher sonst die Vertragsunterlagen zum Forderungsverzicht ins Internet? Das jemand bei der Sache ein Gewissen hat, dass konnte doch ein ehemaliger Prüfer nicht ahnen. Und auch nicht, dass Reinhold Wolf sich so dämlich vor Gericht anstellt, dass er sich selber um Kopf und Kragen redet und brühwarm aufzeigt, wie es geht, dass man einfach eine Million nach der anderen in den Sand setzt, weil die Prüfung nur zuschaut und der Prüfer darauf hofft weiter Material in die Hände zu kriegen. Die Staatsanwaltschaft bekommt vielleicht neue Erkenntnisse, aber keine neuen für Johannes Herzog und Raimund Grothoff. Die Dämlichkeit hört ja bei Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht auf. In den Prüfungsberichten steht doch sicher jahrelang was anderes drin, als was man uns immer erzählt hat. Für einen ordentlichen und unabhängigen Staatsanwalt der Fundus zu seinen eigenen neuen Erkenntnissen schlecht hin. Und so viel Erfahrung sammelt er alleine beim Studium dieser Unterlagen, wo er sehen wird, wo was vermieden wurde, was man nicht schreiben wollte.

Nein mein lieber Bruder Johannes, Sie schwitzen zur Zeit auch wenn Sie unter der kalten Dusche stehen. Ihre Zufriedenheit ist nur Schau.

   

Nr. 3481

Mitarbeiter

23. Juni 2008, 10:21 Uhr

Betreff: Keine Zurückhaltung mehr

Es ist gut, dass hier immer wieder der Artikel mit "Ein bisschen stolz" gezeigt wird. Nicht nur die Kunden wurden damals beleidigt auch auf unserem Rücken wollte man sich besonders förderlich darstellen. Ich empfehle jedem einmal mit diesem Link http://www.frankenpost.de/homepage/index.html in Frankenpost online zu gehen und unter Suche Johannes Herzog einzugeben, wie sich unser Neuer als Förderer an allen Ecken und Enden zu präsentieren versucht. Selbstverständlich haben wir alle Angst, dass man überall etwas finden könnte, wo uns unsere alten Vorstände zu ihrem Werkzeug gemacht haben. Im Osten haben wir einen unglaublichen Einbruch erlebt. Dass man dafür, dass man eine unglaubliche Verlustquelle abstoßen konnten die man einfach mit den eigenen Fähigkeiten nicht im Griff hatte auch noch das Eigenkapital stärken kann und die Bilanzrelationen mit Geschäftsvolumenverlusten schön redet, dass können wir selber nicht begreifen. Dass unsere Arbeitsplätze damit sicherer sind, dass das nicht der Fall ist, das können wir nur auf dieser Seite mitteilen. Überall wird geredet, dass eine Fusion Arbeitsplätze erhalten soll, bei uns hätte sie 60 Leute gekostet, ein dümmeres Gerede fällt Herrn Herzog nicht mehr ein. Der Vergleich zwischen ein bisschen stolz und dem Geschäftsbericht, den wir bis heute noch nicht im Internet eingestellt haben, zeigt den Rückgang mit Herrn Herzog von 192 Mitarbeiter auf 147 in nur zwei Jahren obwohl wir die Vereinbarung vom letzten Jahr gemacht hatten. Darauf erlauben wir uns auf diesem Weg hinzuweisen.

Auch betonen wir, dass was hier im Gästebuch steht, uns mehr als nur einmal die Augen immer weiter aufreißt. Was machen wir wirklich, wenn wir von heut auf morgen ohne Chef und vielleicht dann auch ohne Aufsichtsrat dastehen, weil sie sich nicht mehr decken sondern gegenseitig zerfleischen? Dann wird doch auf uns überhaupt keine Rücksicht genommen, egal ob wir dann zwangsfusioniert werden oder nicht. Wir glauben auch keiner Durchhalteparole mehr. Die Staatsanwaltschaft hat doch im Grunde auch die Schmidtbank aufgelöst mit ihren Untersuchungen und dem Prozess zum Schluss. Die, die bei uns die Parolen verbreiten, die müssen ja schließlich mehr Angst haben als nur um ihren Arbeitsplatz, da geht es ja darum dass die ein paar Jahre weg sein könnten.

   

Nr. 3480

Genossenschaftler

23. Juni 2008, 09:46 Uhr

Betreff: Haftungsverpflichtung der Aufsichtsräte und der Prüfung

In Eintrag Nr. 3699 werden wichtige Passagen des § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) hervorgehoben. In § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) steht in Abs.(2) 1., dass falsche Bilanzerstellung durch Vorstand und Aufsichtsrat mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren belegt ist und in § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) steht in Abs. (2), dass einem Prüfer bis zu fünf Jahren drohen wenn sie mit der Verletzung der Berichtspflicht dies in der Absicht tun, sich selbst oder einen anderen zu bereichern.

Liebe Leute glauben Sie wirklich, dass der Aufsichtsrat und der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog das geringste Interesse daran haben den Regress gegen die drei Vorstände durchzuziehen? Dazu muss man wirklich auch die Vorschriften nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) heranziehen. § 41 GenG sagt mit einem einzigen Satz nur, dass für den Aufsichtsrat die Vorschriften nach § 34 sinngemäß gelten. Wenn der Aufsichtsrat also, dem Vorstand entgegen § 34, Abs. 4, Satz 2 dadurch billigt, dass man die Ersatzpflicht des Vorstandes aufgibt, dann ist der Aufsichtsrat in der Sorgfaltspflicht und ist selbst für alle Schäden und ohne Ausnahme haftungspflichtig und vor allem auch selbst beweispflichtig. Mit den Zustimmungen im Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) und dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) dürften für die Aufsichtsräte die Verjährungen zu laufen beginnen.

Genauso wäre das gesamte Aufsichtsratsprotokoll vom 04.08.2004 zur Beteiligung der Prüfer dabei hoch aufschlussreich, aber das zu Karl Krämer vom 22.05.2006 dürfte die unberechtigte Einflussnahme, ja wahrscheinlich die Nötigung der Aufsichtsräte zur ungesetzlichen Handlung, die diese selbst erst so richtig tief in die Haftungsverpflichtung gebracht hat, belegen. Somit haben sich sowohl der Aufsichtsrat als auch die Prüfer, die entsprechen § 62 GenG vorsätzlich gehandelt haben, sowohl strafrechtlich als auf zivilrechtlich mindestens im Umfang der selbst vorgelegten Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) neben den Vorständen mit zu verantworten.

Die Lageberichtsvermerke (= Link) und die damit zusammen hängenden Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und mit Darstellung der Vermögenslage (= Link) sind nicht nur Beweis der Strafvereitlung für die alten Vorstände, sie sind auch Beweis der eigenen Mitverantwortung und des vollen Mitwissertums. Was die Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) berichtete und was jetzt in Nebensätzen in den letzten Artikel bestätigt wurde ist eindringlich und augenscheinlich hier zu sehen ist (= Link) und ist das Ergebnis und es sind die Taten aller. Diese Herren führen die Bank nicht mehr, sie beraten nur noch wie sie selbst den Hals aus der Schlinge bekommen. Jede neue Erkenntnis wird bis zu Ende verfolgt das Versagen der Kontrollaufgaben aufzeigen und das erst dadurch die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse möglich waren.

Warum hat den Aufsichtsrat und die Prüfer denn die Vorstände nicht schon im Jahr 2004 wegen der falschen und ungesetzlichen Bilanzierung angezeigt, warum hat das das BaFin nicht gefordert, wenn man es schon in die Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht aufnehmen musste, wenn es dazu gesetzliche Vorschriften gibt? Ignorieren die die Gesetze oder kennen die sie nicht? Man muss dafür sorgen, dass die Mitverantwortlichen nicht als Zeugen auftreten dürfen, wie es bei Reinhold Wolf mit K.N. der Fall war, dass der hauptverantwortliche Vorstand als Kronzeuge alles beim Kunden abladen durfte, man muss jetzt dafür sorgen, dass die internen und externen Kontrollorgane als Mittäter erkannt werden und Herr Herzog nach § 150 GenG im Sinne seiner Absicht sich über die Vorstandsposition persönlich zu bereichern und ihm dabei sein Freund Raimund Grothoff und alle anderen beim Verband geholfen haben, beurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft muss längst schon überlegen, ob bei der VR-Bank nicht absolute Verdunklungsgefahr besteht. Die Prüfer haben den Vorständen im Sommer 2003 schon mal eine Räumungsaktion erlaubt. Warum wohl?

Es ist an der Zeit den Genossenschaftsverband wegen der aktiven Beihilfe zu den falschen Bilanzierungen bei der VR-Bank Marktredwitz zur Rechenschaft zu ziehen und die Leute, die das in Marktredwitz durchgezogen haben. Das man so tut, als ob man daran nicht beteiligt gewesen wäre, dass muss man immer wieder klar widerlegen.

   

Nr. 3479

Aus der Organisation

22. Juni 2008, 15:09 Uhr

Betreff: Hat man den Verbandsvorstand schon vernommen?

Die Strafanträge, die man hier aufgezeigt hat, sind doch auch alle an die Generalstaatsanwaltschaft gegangen. Hat man den Verbandsvorstand wegen dem Bilanzbetrug schon vernomment? Den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 (= Link) vom 25. Juni 2003 zu den unterlassenen Einzelwertberichtigungen hat er unterschrieben. Hat man die zuständigen Leute schon vernommen, aus dem gleichen Grund? Die haben die Prüfungsberichte gekannt und dass darin Feststellung enthalten waren, wie man sie in die Schlussbemerkungen im Jahr 2004 geschrieben hatte, die man am 14. Oktober 2004 verlesen hat und in der Anlage 4b) zum Prüfungsbericht, das ist nämlich der Lagebericht, gestanden hatte, dass man gegen die Bilanzierungsrichtlinien verstoßen hatte und damit gegen das Handelsgesetzbuch und die Wirtschaftprüferordnung.

Wie hat doch Manfred Heger am 30. Juni 2005 den Vertretern auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) treffend gesagt, „Der Revisionsdirektor (Hilkenbach, angm.) hat uns drei Jahre Schonfrist versprochen.“ In welchem Gesetz steht, dass ein Revisionsdirektor Schonfrist versprechen darf, wenn man Risikoverhältnisse jenseits eines vertretbaren Rahmens der Öffentlichkeit über den Jahresabschluss nennen muss? Wer erlaubt dem Vorstand monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zu verursachen? Wer erlaubt dem Vorstand der Bank die Unterlagen zu § 18 KWG zu fälschen, andere Werte in die Unterlagen aufzunehmen, als ihm selbst bekannt waren? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und seinen Vorgesetzten beim Fusionsgutachten das heraus zu lassen?

Wer will uns heute weiß machen, dass Dr. Nickl der bessere Prüfer gewesen wäre als Herzog und Grothoff, weil der die KWG-Verstöße ja herausgearbeitet hat? Johannes Herzog selber? Neue Erkenntnisse, oder Abbruch der Prüfungen mit der Unterschrift von Manfred Heger am 04.08.2004? Wer erlaubt dem Revisionsdirektor und den Prüfer zusammen mit Horst Pausch (= Link) (Der Katastrophenschutzmann möge es verzeihen, dass er hier abgebildet wird) auf unverzichtbare Ansprüche nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
doch zu verzichten und den Mitgliedern die Information zu verweigern dass so einen Vertrag gibt und dass man ihn selbst in München aufgesetzt hat? Selbstherrliche Verbandsleute, die sich über Gesetze hinwegsetzen, unterstützt von einer Bankenaufsicht, die BaFin, die ihre Neigung zur Strukturbereinigung und Absprache mit den Verbänden nicht unterdrücken kann, weil man seit Jahren sagt, man hätte zu viele Genossenschaftsbanken? Ist das die Aufgabe der BaFin, darüber zu befinden, anstatt die Arbeit der Verbände vor Ort zu kontrollieren ob ordentlich und im Sinne der Gesetze geprüft wird?

Ist das alles noch der Anker, den Johannes Herzog an die VR-Bank Marktredwitz kettet, nicht weil er nichts weiß, sondern weil er alles weiß, vom kleinsten Bankangestellten über alle Vorstände und Aufsichtsräte und über die Machenschaften des Verbandes .

   

Nr. 3478

Leser

22. Juni 2008, 14:14 Uhr

Betreff: Die geordneten Verhältnisse, der aufgeräumte Schreibtisch und die viel beschworenen ruhigen Gewässer

Das waren die die geordneten Verhältnisse und der aufgeräumte Schreibtisch (= Link) von Reinhold Wolf (= Link), die dieser bei der VR-Bank in Marktredwitz hinterlassen hat, einer Bank wieder in ruhigen Gewässern. Ein Blick in die Tagesordnung 2008 (= Link) zeigt was man davon halten muss. Ob sich Johannes Herzog und Reinhold Wolf heute auch noch die Köpfe so vertraut zuneigen wie bei "Ein bisschen stolz" (= Link)? Auf jeden Fall hat dieses Vorstandstrio dann in der Euphorie geglaubt, man darf mit einem Forderungsnachlass 432.000 € verschenken. Und da der Aufsichtsrat das aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nicht verfolgt, muss das eben auch die Staatsanwaltschaft machen. Wie sollte das auch möglich sein, wenn ein "ehrenamtliches" Vorstandsmitglied bereitwillig zur Verfügung gestanden hat, damit man wahrscheinlich auch mit Karl Krämer unter Anleitung des Revisionsdirektors vom GVB auf bekannte und unbekannte Ansprüche verzichten konnte und jetzt der geborenen Nachfolger von Reiner Loos ist, nämlich genauso hilflos und sprachlos, wie der, wenn es um seine Aufgaben und Pflichten geht.

Müsste man dem FK Südring nicht empfehlen, er soll ganz schnell ein Untreue- und Regressverfahren gegen den Vereinsvorsitzenden mit den größenwahnsinnigen Veranstaltungen anstrengen. Wenn die Bank da schneller ist, dann dürfte nichts mehr zu holen sein.

   

Nr. 3477

Anonym

22. Juni 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog

Anonym ……………, den 22. Juni 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München, Telefax: 089 / 5597 - 5065
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Fax: 0951 / 833 - 1440

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag gegen Herrn Reinhold Wolf, Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG 95615 Marktredwitz und Herrn Johannes Herzog, ebenfalls Vorstand der Bank und zuvor als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

wegen Falschaussage als Zeuge vor Gericht in Tateinheit schwerer Untreue § 266 StGB in Verbindung mit Genossenschaftsgesetz §§ 34 und 62 und Herrn Herzog daraus Vorteilserlangung

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Betreff stelle ich Strafantrag nach folgendem Sachverhalt:

Herr Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel in einem Strafprozess ausgesagt, dass er als verantwortlicher Vorstand und direkter Kundenbetreuer des Angeklagten Kreditmittel ausreichte, die im Verfahrensverlauf mit einer Spitze von 1,5 Mio. € genannt worden sein könnten, ohne dass er vom angeklagten Kunden relevante Unteralgen zur Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten hatte.

Diese Aussage muss wissentlich falsch sein, da § 18 Kreditwesengesetz zwingend vorschreibt, dass ein Kreditinstitut in so einem Fall Kreditmittel nicht ausreichen darf. Da die Organisation einer Bank nach § 25a KWG auch so aufzustellen ist, dass eigenmächtige Handlungen einzelner dies nicht ermöglichen sollen, um Schaden vom Institut abzuwenden, dürfte die Aussage falsch gewesen sein, da im Verfahren auch offenkundig geworden sein dürfte, dass es sich um laufende Verfügungen gehandelt hatte und nicht um einen Einzelfall, der organisatorisch eventuell nicht abgedeckt hätte sein können. Die Kontrollfunktionen der Bank mussten zwingend verhindern, was der ausgeschiedene Vorstand vor Gericht auszusagen versuchte.

Ebenso dürften die Unterlagen der Bank ergeben, dass der Vorstand sehr wohl die Risikohaftigkeit des Kreditengagementes einzuschätzen vermochte, da er im Herbst des Jahres 2003, wahrscheinlich aus dem Interesse heraus, diese Risikohaftigkeit bei der Bank selbst als geringer darzustellen, bei diesem Engagement vor dem zu erwartenden Stichtag der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern eine Ausbuchung von 180.000 € in vier gleichen Teilen auf Mitarbeiter des Kunden, auf ihn selbst in den Privatbereich und auf einen nahen Angehörigen veranlasste, wahrscheinlich auch mit dem Versprechen an die neuen Kreditnehmer, nach Ende der Revision die Beträge zurück zu buchen. Trotz der Strohmannkreditverhältnisse dürften die Kredite bei der Bank auch nicht als Kreditnehmereinheit geführt worden sein, was auf die grenzenlose Weisungsbefugnis des Vorstandes in diesem Fall auch auf Kontrollorgane hinweisen könnte.

Sollte die Aussage des Vorstandes Wolf vor Gericht jedoch den Tatsachen entsprechen, dürfte die Missachtung der Vorschriften des § 18 KWG von seiner Seite und allen Kontrollorganen, aber im Besonderen von der gesetzlichen Prüfung und den namentlichen Prüfern als vorsätzlicher Untreuefall auszulegen sein. Verschärfend in der ganzen Angelegenheit dürfte die weiter Aussage des Herrn Wolf am 11. Juli 2007 vor Gericht sein, dass er mit den Kreditmittel bereit war Schmier- und Bestechungsgelder in Summe von sechsstelligen Beträgen in einem afrikanischen Land zu kreditieren, zu einem Zeitpunkt, als der § 18 KWG wahrscheinlich jegliche Kreditausreichung ausgeschlossen hatte, und damit auch nicht vor diplomatischen Schwierigkeiten für die Bundesrepublik Deutschland zurück wich. Missachtung des § 18 KWG in dieser Form kann sicherlich nicht mehr als nur fahrlässige Handlung im Sinne von Untreue gelten.

Wenn aber eine Bank keine Unterlagen zur Verfügung hat, in einem Kreditfall, der einen Schaden von über 800.000 € bei der Bank erbringt und wahrscheinlich nebenzu auch erhebliche Schäden bei den Sicherungsgebern von Hundertausenden von Euro neben dem Kunden über die ehemaligen Lebensgefährtin, zwei Mitarbeiter und sonstigen Familienangehörigen, die sicherlich ebenfalls einen Sorgfaltspflichtsanspruch an die Bankverantwortlichen stellen, da diese sich auf das Urteil des Bankvorstandes verlassen mussten, dann muss zwingend die gesetzliche Prüfung solche Umstände unterbinden, wenn zu erkennen ist, dass die organisatorischen Grundlagen des Kreditinstitutes eine Gefahr für das Vermögen der Bank und auch ihrer Kunden ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Prüfung sicher forderte, dass in die Lageberichte der Bank jeweils vermerkt wurde, dass die problembehafteten Engagements trotz hoher negativer Risikostrukturen von Jahr zu Jahr noch regelmäßig stark anstiegen.

Dass die gravierenden Mängel bei der Bank von der gesetzlichen Prüfung und den leitenden Prüfern vor Ort erkannt wurden, zeigen die Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht 2004, veröffentlicht auch beim Registergericht Hof über das Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 nachhaltig. Eine Beihilfe zu diesen schadensverursachenden Zuständen mit den Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, hier ersatzweise aufgezeigt die §§ 18 und 25a, durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, dürfte auch die Protokollierung der Vertretersammlung der Bank vom 30.06.2005 sein, wo ein externer Gutachter verlauten ließ, dass es den Bankvorständen ermöglicht wurde Überziehungslisten monatlich 300 Seiten stark zu fabrizieren und die gegenseitige Kontrolle im Sinne der gemeinsamen Leitungsverantwortung dadurch gehandhabt werden konnte, dass man diese Überziehungslisten, in denen Beträge nahe der Million an Euro oder gar darüber enthalten gewesen sein dürften, nur gegenzeichnete aber eben nicht kontrollierte.

Für Herrn Herzog sehe ich daraus die Vorteilserzielung neben Herrn Wolf als Gesamtprokurist selbst das Amt des Vorstandsvorsitzenden bei der Bank antreten zu können. KWG-Verstöße nach § 18 in Verbindung mit einem Gesamtschaden um die Millionengrenze herum hätte der Prüfer bankaufsichtsrechtlich und auch strafrechtlich würdigen müssen, was in zumindest erforderlichem Umfang zu seinen eigenen Gunsten unterlassen wurde, wie auch in wahrscheinlich vielen anderen Fällen, die zur Zeit von der Staatsanwaltschaft untersucht werden dürften und öffentlich als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet werden.

Da Verjährungsfristen greifen könnten, beantrage ich eine schnellstmögliche Aufnahme der Ermittlungen mit Vernehmungen der betroffenen Personen um die Verjährung nach dem Strafgesetzbuch zu hemmen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3476

Leser

21. Juni 2008, 21:28 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
ich habe nach langer Zeit im Ausland wieder einmal in das Gästebuch des Wunsiedeler
Kreises hineingesehen. Offensichtlich gibt es die VR-Bank Marktredwitz nicht mehr. Na hoffentlich wurde dem gesamten Lumpenpack der Garaus gemacht.
Irritiert wurde ich davon, dass auf einmal von der VR-Bank Fichtelgebirge die Rede ist.
Treiben die alten Lumpen von Vorstand und Aufsichtsrat weiter ihr Unheil in diesem neuen Gebilde? Wenn Heger, Wolf und Krämer abgeurteilt werden, weil der Aufsichtsrat lumperei getrieben hat, um Vorstände und sich selbst zu schützen, dann gehören die ebenso in die JVA. Gespannt bin ich, wann es Hilkenbach und Grothoff, Herzog sowie allen Revisoren, die in der VR-Bank Marktredwitz geprüft haben, staatsanwaltschaftlich an den Kragen geht.

   

Nr. 3475

Wissender

21. Juni 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Herr Verbandsvorstand Gschrey stürzen Sie über Johannes Herzog?

Liebe Leute vom Verband in München, die Pressearbeit des Wunsiedeler Kreises ist doch hervorragend. Sie müssen nicht mal nach einem laden schauen, der die Frankenpost verkauft, wo einer ihrer schlimmsten Brandherde regelmäßig mit den schönsten Schlagzeilen auftaucht. Manchmal wird auch über sie und die Person des Verbandsvorstandes Erhard Gschrey berichtet, wenn er einen scheidenden Vorstand als tief verwurzelt bezeichnet wie auf folgendem Link zur Internetseite der Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/verabschiedungwolf.jpg . Man sollte da mal eine Sonderprüfung nach § 44 KWG beantragen wie es denn möglich ist, dass dieser Bankvorstand einen Organkredit mit seinem Verein, um den er sich mit Konzerten ganz besonders nach der Verabschiedung kümmern wollte, vielleicht zum Einzelwertberichtigungsfall macht oder er es schon ist.

Aber es scheint ja für die VR-Bank Marktredwitz nichts Besonderes zu sein auch besondere Klöpse zu produzieren, ganz abgesehen davon, dass man die Zeitung von Zahlen berichten lässt, die so kein Mensch verstehen kann. aber was in dem verlinkten Frankenpostartikel in Eintrag Nr. 3687 steht, dass können auch weniger Bedarfte heraus lesen und es ist gar kein Problem einen Zusammenhang bis zum Verbandsvorstand aufzubauen. Wie lange wird man also diesen Superprüfer und Vorzeigemann Johannes Herzog noch halten? Der hat sich genauso tief verwurzelt wie Reinhold Wolf. Der diktiert heute der Zeitung, man stelle Regressansprüche an den ehemaligen Bankvorstand und in Personalunion Vereinsvorstand und seine beiden Vorstandskollegen der Bank wegen Kreditfällen von 2002 und 2003 und die würden ihn heute als Nachfolger doch nichts angehen. Aber liebe Verbandsleute, lieber Verbandsvorstand, der heutige Vorstand hat ihnen doch als Prüfer in den Jahren 2001, 2002 und 2003 geprüfte Bilanzen und Lageberichte der Bank nach München geschickt, wo sie den Bilanzbestätigungsvermerken draufsetzen mussten, denn der ist der Hinweis für die Vertreter, dass alles in Ordnung ist, oder besser gesagt in Ordnung sein sollte.

Der heutige Vorstand und damalige Prüfer hat festgestellt, dass die Kreditrisiken weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückzuführen sind, obwohl sie wenige Monate vorher den Mitgliedern bei der Fusion über das Gutachten auch bescheinigt hatte, dass die mit den Interessen der Mitglieder vereinbar wäre. Dann hat er Ihnen zwei Abschlüsse hin gelegt, wo Sie die Richtigkeit der Bilanzwert bestätigten, obwohl in Lageberichtsvermerken (= Link) klar und deutlich zweimal hintereinander gestanden hat, die ungesicherten Kreditteile der problembehaftete Engagements können nicht durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden. Ihr Haus hat also entweder die eigentlich notwendigen Wertberichtigungen selber aufgedeckt, was wahrscheinlich ist, aber sie haben mindestens davon gewusst.

Muss man hier wegen der Verstrickung nicht endlich das BaFin wachrütteln und ihnen wegen des Interessenkonfliktes, dass der GVB m.E. den Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz aktiv mit betrieben hat, die Zuständigkeit für die Prüfung dort entziehen? Ihr Ex-Mitarbeiter belügt die Mitglieder heute nach § 147 GenG, so wie er es vorher nach § 150 gemacht hat. Und Sie in München haben im alles unkontrolliert unterschrieben. Heißt Prüfung Kontrolle, oder wie ist das? Hat der Vorstand des GVB nicht Angst über Johannes Herzog zu stürzen? Der Entzug Ihrer Zuständigkeit ist schon deswegen wichtig, weil Sie doch gegen sich selbst nicht Haftungsansprüche nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) zulassen. Sie behindern doch den Aufsichtsrat in seiner Pflicht das zu prüfen. Gewissenhaft können Ihre Prüfer Grothoff und Herzog gar nicht geprüft haben. Wer über Jahre 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat nicht verhindert, der ist selbst beteiligt. Und wer zugegebene Schmier- und Bestechungsgelder und fünfstellige Reisekosten in bar nach Afrika in mehreren durch die EDV aufgezeigten Fällen und in Summe von über 100.000 € nicht als Geldwäscheverdachtsfall aufdeckt, der steckt selbst tief in der Sch... . Nach dem Fall, wie ihn der Wunsiedeler Kreis aufgegriffen hatte, was auf der Verhandlung vom 11. Juli letzten Jahres abgelaufen ist, da scheint die Staatsanwaltschaft den Sturmangriff vorbereitet zu haben. Und der Angriff, der trifft den ganzen Verband in Mark und Bein. Und der öffnet alle sonst verschlossenen Türen.

   

Nr. 3474

Minnesänger

21. Juni 2008, 11:57 Uhr

Betreff: Gerechtigkeit siegt

Es ist je wahnsinnig interessant aber auch gut, was in der Frankenpost (hier klicken zum Lesen...) zur VR-Bank Marktredwitz und zu den ehemaligen Vorständen zu lesen ist. Endlich, endlich bekommen diese Genossenschaftsgeier selber das zu spüren, was sie jahrelang an oft unschuldigen Kunden verbrochen haben.

Ich möchte jedoch nach Studium des Gästebuchs und den darin enthaltenen Beiträgen den Aufsichtsrat - aber auch den Staatsanwalt - daran erinnern, dass die Verflechtungen der Heger'schen Dynastie bis weit in die Spitzen des Genossenschaftsverbands Bayern hineinragen.
Ein Beispiel dafür ist der langjährige Prüfer Johannes Herzog mit seinem Gesellen Raimund Grothoff um nur ein paar Namen zu nennen.
Johannes Herzog ist Vorstand der VR_Bank Marktredwitz geworden, genützt hat ihm das aber nichts, denn es steht wahrscheinlich außer Zweifel, dass die Verfehlungen, die den ehemaligen Vorständen zum Verhängnis wurden, auch den Prüfern des Genossenschaftsverband Bayern bereits seit langen bekannt waren.

Welche Rolle der (ehemalige) Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger und dessen Revisionsdirektor Hilkenbach gespielt haben bedarf ebenfalls dringend einer Klärung, vor allem auch hinsichtlich der Tatsache, dass beide eng mit den Heger's befreundet waren. Und ich bin überzeugt, dass im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Vorstände auch bei diesen Verstrickungen ERHEBLICHES noch ans Tageslicht kommen wird.

Ich bin ebenfalls fest davon überzeugt, dass (nach strafrechtlicher Aufarbeitung sämtlicher persönlicher Verfehlungen aller davon Betroffenen) ein richtiger Neuanfang der VR-Bank Marktredwitz eG unter dem Namen VR-Bank Fichtelgebirge eG nur ohne einen Johannes Herzog und auch nur ohne einen Genossenschaftsverband Bayern gelingen kann.

Warten wir mal ab was die Zukunft bringt, das Kreditgenossenschaftswesen bebt jetzt schon in seinen Grundfesten.
[bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3473

Nordlicht

20. Juni 2008, 15:58 Uhr

Betreff: Alles ist gut - Journalismus?

Die beiden Artikel in der heutigen Frankenpost sind von der Tendenz leider erneut genau so wenig kritisch wie die bisherigen. Fast ohne jede Kommentierung werden die Aussagen des Vorstands übernommen, so als ob es die zahlreichen Anmerkungen und Kritikpunkte in diesem Gästebuch, die ja wohl auch den Redakteuren der Frankenpost bekannt sein sollten, nicht gäbe.

Medienschelte ist aber nicht das Thema dieses Gästebuchs.

Hier geht es um eine Skandalbank - egal welchen neuen Namen sie sich auch geben mag - , deren unfähige Manager (Vorstand, Verband wie Aufsichtsrat) die Mitgliedern massiv geschädigt haben, z.B. über die Hereinnahme unverantwortlicher Kreditrisiken , die jahrelange Deckung von unfähigen Vorständen und über die bewiesene Wertstellungsabzocke.

Artikel: Investitionen im Kerngebiet

"VR-Bank...konnte sich gut behaupten"
Worauf bezieht sich diese Aussage? Soll das nur bedeuten, daß man überlebt hat? Oder will man sich messen an anderen (erfolgreichen) Genossenschaftsinstituten?
Es fehlt der Maßstab/der Vergleich mit den Vorjahren mit den anderen Banken. So allein sagt das gar nichts.

"Die Dividende steigt von 3 auf 3,5 Prozent"
Mit einem in gleicher Höhe verbesserten Ergebnis ist das jedenfalls nicht zu rechtfertigen.
Auch nicht angemerkt ist, daß man für sein Tagesgeld schon längst eine bessere Verzinsung erhält als die 3,5%, die zudem erst nach einem halben Jahr ausgezahlt werden.
Für eine unternehmerische Beteiligung - mit entsprechendem Risiko - ist das ein erschütternd niedriger Wert.

Diese 3,5% beziehen sich ja nur auf das Kapital aus den Mitgliedsanteilen. Die Gewinnrücklagen der Vergangenheit, die ja nicht ausgeschüttete Gewinne darstellen, werden somit zinslos dem Vorstand zur Verwaltung zur Verfügung gestellt. Würde man die Gesamtkapitalverzinsung mal sehen, dann stehen den ca. 500.000 Euro Bilanzgewinn ca. 25.000.000 Eigenkapital (ohne Nachrangiges Kapital, was ja viel höhere Zinsen erhält!) gegenüber. Das macht dann nur eine Kapitalrendite von ca. 2 Prozent - und das auch nicht aus dem operativen Geschäft, sondern aus der Zuschreibung von Beteiligungswerten.

Und, wo ist der Vergleich mit den übrigen Genossenschaften in Bayern? Die Zahlen wurden doch schon veröffentlicht.

"...Tagesordnung...ob die Bank gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder...zivilrechtliche Ansprüche anmeldet."
Das ist schlicht falsch, denn auf der Tagesordnung steht nicht ob diese angemeldet werden, sondern es erfolgt ein Bericht des Aufsichtsrats dazu. Er würde ja kaum darüber berichten, wenn dies nicht schon geschehen ist - wie auch in dem anderen Artikel beschrieben!

"Die Bank erwirtschaftete .. einen Überschuss..."
Das ist ebenfalls falsch. "Erwirtschaften" heißt doch wohl aus dem operativen Geschäft "erwirtschaften" und nicht durch Bilanzmaßnahmen ein Ergebnis retten, um die Mitglieder mit einer Dividende bei der Stange zu halten.

"...Wachstum von 0,27 Prozent auf 408,7 Millionen Euro liege ...im Rahmen der Erwartungen"
Dass der Vorstand noch auf dieses Miniwachstum mit Prozentangaben rechnet ist beschämend. Denn praktisch heißt das doch kein Wachstum in der Bilanzsumme sondern könnte durch zufällige Effekte am Jahresende bestimmt sein.

"Ausgeliehen wurden 334 Millionen Euro"
Das klingt ja schon mal ganz gut, aber ohne Erläuterung ist das nicht nachvollziehbar oder bewertbar. Ist das die Kundenforderung per Bilanzstichtag? Welche Forderungen sind damit gemeint, Forderungen an Kunden und Forderungen an Kreditinstitute (im Vorjahr: Euro 260 Mio (Kunden) + Euro 80 Mio (Banken) = 340 Mio Euro)? Interessant wäre zu erfahren, wieviel Tilgungen es n 2007 gegeben hat und wieviele Neuausleihungen und wie hoch das zugesagte Volumen per Jahresende ist. Das sind alles Faktoren, die von anderen Banken genannt werden, weil sie einen deutlichen Hinweis auf die Geschäftsentwicklung geben.

Faktisch haben die Ausleihungen insgesamt also abgenommen. Wenn man bedenkt, daß die Kreditmarge ein wesentlicher Einnahmefaktor ist, ist auch erklärlich, warum dieser - auch wegen des Wettbewerbs - so eingebrochen ist.

Eine ganz wesentliche Bremse der Kreditvergabe dürfte im Vergleich zu anderen Banken die schwache Eigenkapitalausstattung sein. Diese kann ja auch kaum gestärkt werden, wenn die Gewinne für die Dividenden benötigt werden.

"508 Millionen Euro seien als Sparguthaben angelegt"
Was ist denn damit gemeint? Vom Begriff her sind ja wohl Kundenverbindlichkeiten gemeint. Im Vorjahr waren als Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Kunden in Höhe von 322 Mio Euro ausgewiesen. Die 508 Mio sind nicht nachvollziehbar, da die Sparguthaben damit höher wären als die Bilanzsumme. Das geht schon mal gar nicht. Oder hat sich hier der Autor in der Begrifflichkeit geirrt? - Vermutlich werden hier Verbindlicheiten der Bank und Anlagen der Kunden in Aktien etc. in einen Topf geschmissen. Genaueres wird man dann beim Jahresabschluß sehen können.

"Damit beträgt das Gesamtvolumen der Kunden jetzt über 842 Millionen Euro...Stärke im regionalen Markt"
Da werden dann eben Aktivseite und Passivseite zusammengezählt und kein Unterschied gemacht, daß bei den Ausleihungen ein flotter Anteil Ausleihungen an Kreditinstitute sind, die mit dem regionalen Markt nicht zu tun haben. Es fehlt auch jeglicher Vergleich (.z.B. zur Sparda-Bank oder noch wichtiger zu den Sparkassen) und es fehlt die Entwicklung des Gesamtvolumens.

"Und 366,5 Millionen Euro seien 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr"
Der Autor des Artikels wirft hier Zahlen in den Raum, die in keinster Weise erklärt sind. Was sollen denn die 366,5 Mio Euro sein? Oder sollte das die Summe der Verbindlichkeiten sein?

"An Immobilien-Spekulationen, die zur Subprime-Krise in den USA und bei uns geführt hätten, beteiligte sich die VR-Bank nicht."
Eine solche Aussage gehört wohl im Moment zu jeder Bilanzkonferenz, auch wenn sie nicht vollständig ist. Mal abgesehen von dem unglücklichen Versuch, die Sub-Prime Krise in einem Satz zusammenfassen zu wollen, wird hier wohlweislich nicht erläuert, daß man über Beteiligungen im Genossenschaftsverbund sehr wohl - wenn auch nur indirekt (durch geringere Beteiligungserträge) - betroffen sein könnte.
Im übrigen beteiligt sich die Bank ständig an Immobilien-Spekulationen, denn sie spekuliert ja darauf, daß bei Immobilienkrediten der Wert der Immobilie wenigstens nicht sinkt, so daß die Sicherheiten stets ausreichend sind. In der Vergangenheit hat sich ja gezeigt, daß das eben doch nicht der Fall ist (und der amtierende Vorstand hat daneben noch großzügige Forderungsverzichte trotz vorliegender Sicherheiten gewährt)

"..auf das Kerngeschäft in der Region konzentrieren"
Es wird wird nicht hinterfragt, warum die verkauften Filialen, die bei der Fusion vor einigen Jahren noch zum normalen Geschäft dazugehörten, plötzlich nicht mehr dazugehören sollten bzw. warum die Trennung erst jetzt erfolgt?

"2008 sei man trotz hohen Margendrucks sehr gut gestartet"
Das erste Halbjahr ist fast rum und es wird nur vom Start - im Vergleich zu was?- gesprochen. Die Herren wissen doch schon ganz genau wohin die Reise in 2008 geht. Warum wird dann nichts genaueres dazu gesagt?

"Der Ausbau in Marktredwitz folge voraussichtlich im Jahr 2009"
Warum wird denn Marktredwitz noch ausgebaut (= Vergrößerung) und nicht etwa umgebaut, wenn durch den Verkauf der Filialen auch in der Zentrale weniger Mitarbeiter benötigt werden.
Bezieht sich der "Ausbau" auf das schon seit vielen Jahren zugesagten Nutzungskonzept der HOMA-Gebäudes. Kann davon ausgegangen werden, daß das Gebäude mit einem nicht unwesentlichen Wert weiter verfällt? Warum wurden nicht solche Fragen gestellt? Das ganze soll erst nächstes Jahr in 2009 stattfinden, d.h. ein weiteres Jahr wird die Ruine weiter vergammeln? Worauf wartet der Vorstand oder hat er doch kein Geld oder muß er befürchten, dann nicht mehr im Amt zu sein?

Fazit: Dieser Artikel läßt viele Fragen offen bzw. gibt auf brennende Fragen keine Antworten und erinnert eher an unreflektierte "Hofbericht-Erstattung" als an kritischen Journalismus.


Artikel: VR-Bank in Marktredwitz geht gegen Ex-Chefs vor
Eine kleine Analyse / Interpretation des Gesagten (und noch viel mehr: des Nicht Gesagten) soll den aktuellen Vorstand / Aufsichtsrat ins rechte Licht rücken.

Zunächst, warum gibt der Vorstand die Erklärungen ab? Im letzten Jahr hat das doch noch der Aufsichtsrat gemacht, der ja auch für die Belange des Vorstands zuständig ist?

Warum wird nicht berichtet, daß der derzeitige Vorstand als Prüfer des Genossenschaftsverbandes in der Bank unmittelbar vor seiner Einstellung in der Bank tätig war, und offensichtlich keinen Grund sah, die staatsanwaltlichen Ermittlungen anzustoßen bzw. den Aufsichtsrat dahingehend zu beraten?

Warum wurde die drohende Verjährung nicht schon vorher gehemmt? Weil man vorher alles unter den Tisch kehren wollte!

Warum wird nicht gesagt, daß der Aufsichtsrat als der für die Einladung verantwortlich zeichnende im Vorjahr noch auf den Regress verzichten wollte, ihn nun aber für notwendig hält? Also doch nichts mit Schlußstrich?

Warum hat der Aufsichtsrat einen Aufhebungsvertrag unter Verzicht eines Regresses wegen bekannter und unbekannter Verfehlungen unterschrieben? Der Anlaß waren doch bekannte, massive Dienstvergehen, die einfach so unter den Tisch gekehrt werden sollten. Statt dessen wird nun Jahre später mühsam nachermittelt.
Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen sich noch warm anziehen, wenn die Staatsanwaltschaft gegen die Verletzung der Obliegenheiten des Aufsichtsrats ermitteln sollte. Und eigentlich dürfte das nur noch ein Frage der Zeit sein, denn mit dem Beginn des Regresses gegen den übrigen Vorständen gibt der Aufsichtsrat ja zu, daß er völlig falsch gelegen hat bzw. durch den Verband (wer auch sonst?) falsch beraten wurde.

Woher weiß die Bankführung, daß die Ermittlungen noch Monate dauern werden? Wird wegen des Forderungsverzichts schon wegen Untreue gegen Herrn Herzog ermittelt?
Wird wegen des Verstoßes gegen Bilanzierungsrichtlinien durch den "besten Prüfer" des Genossenschaftsverbandes ermittelt?

Warum schließt Herr Herzog die Option einer Fusion aus? Diese könnte im Interesse der Mitglieder sein, aber offensichtlich nicht im Interesse von Vorstand, Verband und Aufsichtsrat!? Oder möchte er weitere wesentliche Vermögensgegenstände der Genossenschaft an dem Votum der Vertreterversammlung vorbei - und zu Lasten des Garantiefonds der Genossenschaften - an Bankgenossenschaften verkaufen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten könnten. Oder wird - bisher undenkbar in der Genossenschaftsszene - demnächst die Bank insgesamt verkauft und der Überschuß an die Mitglieder verteilt?

Gibt es schon "Fusionsbegehrlichkeiten"? Offensichtlich ja, sonst würden ja nicht so heftig die Eigenständigkeit betont werden.
Es kann im übrigen davon ausgegangen werden, daß wenn eine Fusion dem Vorstand und dem Verband nützen würde, das Fähnlein sich ganz schnell drehen würde und diese hochgejubelt würde.

Aber auch diese Aktivitäten werden in diesem Gästebuch gebührend kommentiert werden, darauf kann man sich hier verlassen.

   

Nr. 3472

M.

20. Juni 2008, 14:49 Uhr

Betreff: Risikosituation bei der Bank verschärft

Was in Eintrag Nr. 3689 steht, das interessiert mich ganz besonders, wie haben die Bilanz- und Kreditprüfer Herzog und Grothoff bei der VR-Bank die Risikolage verschärft? Mit jeder Million an nicht vorgenommener Wertberichtigung hat man doch der Bank und den Vorständen die Höchstkreditgrenze nach dem § 13 KWG um 250.000 € oben gelassen, weil sonst hätte man ja die Wertberichtigung als Verlust ausweisen müssen, weil Gewinne hat man ja die letzten Jahre nie gemacht und damit den Betrag aus den Rücklagen raus nehmen müssen, wie man uns über das Versammlungsprotokoll von 2004 gezeigt hat. Auch ich bin davon überzeugt, dass das schon mit den nicht vertretbaren Risikosituation um die Fusion herum so war und dass man so etwas auch nur in die veröffentlichten Lageberichte schreibt, wenn ein Prüfer die Wertberichtigungen feststellt und ein anderer ein schlechtes Gewissen dazu hat, dass man das ganz unerwähnt lässt, dass es aber dann auch ohne weiteres um hohe einstelligen Millionbeträgen oder gar zweistellig gehen müsste. Es könnte sein, dass die VR-Bank ohne Hilfe der Bilanzprüfer vielleicht ohne Rücklagen dagestanden wäre und auch auf die Geschäftsguthaben zurück greifen hätte müssen. Das ist meine Überzeugung und deswegen dürften Herzog und Grothoff und die Vorgesetzten beim Verband direkt mit an unerlaubten Kreditausreichungen aus der Kredithöhe beteiligt gewesen sein. Es ist schon bezeichnend wie der Staatsanwaltschaft das genannt hat. Denn Kreditgewährungen über die tatsächlichen Eigenkapitalgrundsätze hinaus, die dürften genauso höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich aber auch nach dem Kreditwesengesetz untersagt sein. So etwas dürfte doch niemals aufkommen, da setzt man dann lieber den eigenen Abfangjäger ein, wie es hier geheißen hat. Wer weiß ob wir es nicht noch erleben, dass Herr Herzog einschlägig befragt wird, sehr unangenehm und ohne das Recht Blödsinn zu reden.

   

Nr. 3471

Bilanzleser

20. Juni 2008, 14:24 Uhr

Betreff: Die Bilanz wieder mit heißer Nadel gestrickt

Mein lieber Mann, die Bilanz 2007 der VR-Bank (= Link) ist wieder mit heißester Nadel gestrickt. 300 € Ertragssteuern, dass sind nur kleinste Verrechnungen aus den Steuererklärungen der letzten Jahre und sonst nichts. Die Erträge aus den Zuschreibungen, dass ist immer wieder das Geschenk des früheren Finanzministers Eichel an die Kapitalgesellschaften bei Hebung von stillen Reserven keine Steuern zu zahlen, da haben sich Mercedes, Allianz und Deutsche Bank Milliarden erspart und natürlich auch unzählige andere. Ein Privatmann soll doch bitte mal seine Aktien verkaufen, die jagt man lieber in Anlagen mit Abgeltungssteuer, weil der Staat seine Verpflichtung in Gefahr sieht den Bürger zukünftig die Grundsicherung zu erhalten.

Hat man den Herrn Herzog schon gefragt, ob er wieder Wertberichtigungen nach hinten verschieben durfte, wenn doch das Jahr 2008 so gut anfing, vor allem damit, dass ihm der Sicherungsfonds dieses Jahr mit dem Verkauf der Vogtlandfilialen nach Plauen die Bilanz in jedem Fall rettet? Ja und für die einzelwertberichtigten Kredite, die man mit rüberschieben durfte, da hat man doch auf den 31. Dezember 2007 jetzt zurück die Zusage der gesicherten Ablösung. Also konnte man da vielleicht kräftig zuschreiben und dafür andere Wertberichtigungen bilden, was bisher nicht möglich war. Das erfreut doch einen Vorstand, wenn er so seine maroden Verhältnisse verschweigen darf und die Verbesserung de Risikolage ausposaunen kann. Wie wär es denn mit einem Bericht an die Mitglieder mit einer EVR für 2008? Hat Herr Herzog dafür heuer die Kurve noch so gekriegt, dass er die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, die man über Interessant sieht, noch eingesetzt hat? Man muss in der nächsten Bilanz auf jeden Fall den Anlagespiegel und die sonstigen Erträge anschauen, dann wird das Stillschweigen zwischen der Volksbank Vogtland, der VR-Bank Fichtelgebirge und dem Sicherungsfonds schon gelüftet werden. Wie schon gesagt, bitte nicht Fachleute für dumm verkaufen, es geht Herrn Herzog und seinen Helfern nur darum Zeit zu gewinnen und über den Tag zu kommen.

   

Nr. 3470

L.

20. Juni 2008, 12:50 Uhr

Betreff: Warum so eine Berichterstattung

Warum fragt die Frankenpost nicht nach um welche Summe es sich handelt? Warum glaubt man dem Prüfer dass er nichts gewusst haben wollte? Wo ist ein Kommentar der Frankenpost wie "Kredite mit leichter Hand" zu einem Bericht im Neuen Tag zu "Durchsuchungen in 22 Filialen", wo man nicht vermeidet den Verlust mit 50 Millionen und die Wertberichtigungen mit 27,4 Millionen € in den letzten Jahren wie bei der VR-Bank einfach unerwähnt zu lassen? Man hat doch bei der Bank den erstverantwortlichen Kontrolleur von damals zum heutigen Abfangjäger gemacht. Geschäftlichen Erfolg bringt er nicht zustande, dafür aber Rückzug zum Kerngeschäft, zuerst Hohenberg und Brand, dann Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal. Und wo ist das Ende, wenn man Zigmillionen an Geschäftsvolumen hergibt, und das nicht als Kerngeschäft bezeichnet, wenn man damit die Relationen verbessern will, nachdem der Vorredner am Pult, einer dieser Herren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz (= Link) vergisst zu erwähnen, dass dank seiner Arbeit in den letzten Jahren 100 Millionen an Aktiv und Passivvolumen abgewandert sind? Denn wenn Herr Herzog sein Kundenvolumen darstellt - über die Zeitung – und ein Wachstum lobt, weil man alles vermittelt weil man die Konditionen am Markt selber nicht aufbringt, dann addiert er doch auch Aktiva und Passiva und Verbundbilanz, sonst verwendet er die Bilanzsumme, die nicht mal das Mittel davon sein dürfte.

Wie viel Fachverstand bringen die Journalisten mit? Wie lange lässt man sich die Verbesserung der Risikolage noch aufbinden, weil die Abschreibungen bei der Bank das Abschmelzen der bestehenden Risiken der Vergangenheit aus nicht vertretbarem Rahmen in niedrigere Kategorien von alleine erledigen, weil irgendwo die Beträge über die Abrechnungsmanipulationen nicht mehr her zu kriegen sind, oder die stillen Reserven für die Dividendenzahlungen verbraucht sind und ein Griff immer wieder in die Rücklagen doch nicht so gut ankommt? Liest man die Lagebericht auch gegen, fordert man die Bilanzen und Lageberichte auch von den Vorständen, mit Namen von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Uwe Heidel und Johannes Herzog? Wenn die gut sind, die Bilanzen, dann werden sie wie Handzettel verteilt, wenn sie schlecht sind, dann werden sie sogar vor den Mitglieder in die Tresore verschlossen. Ist der Aufsichtsratsvorsitzende Prokurist bei einer großen Firma, oder sitzt ein Aufsichtrat auch noch bei der Zeitung irgendwo mit drin? Ist das Schonjournalismus für einen großen Auftraggeber, wenn man auch die schlechtesten Jahresergebnisse nie hinterfragt? Da könnte man die Seite gleich weiß lassen. Wenn wir die Zeitung nicht mehr kaufen, dann wird der Wert der Annoncen auch runter gehen. Schämt man sich über eine Artikelserie über die Jahre hinweg, wie in Eintrag Nr. 3688 dargestellt, wirklich nicht.

   

Nr. 3469

Martina

20. Juni 2008, 12:03 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen ehemalige Prüfer und die Aufsichtsräte erneuern

Wer weiß was die neuen Erkenntnisse sind? Vielleicht sind es wirklich Dinge, die Hannelore in Eintrag Nr. 3671 anklingen hat lassen und die man natürlich nicht in die Bankunterlagen eingefügt hat. Man redet ja auch offen davon, dass die drei Vorstände im Sommer 2003 eine Vernichtungsaktion im Archiv auf dem Dachboden durchführen durften. Warum im Sommer 2003? Weil da der Wunsiedeler Kreis auferstanden ist? Rechenschaft, so wie es Hannelore geschrieben hat, dass tut Not, nicht das Herausreden eines hauptverantwortlichen Ex-Prüfers, der alles vielleicht auch noch mit Bilanzbetrug und damit der wieder verschärften Risikosituation bei unserer VR-Bank abgedeckt hat. Zukünftige Ausrichtung unter den katastrophalen Zahlen mit seinem Konterfei, es ist wirklich der Hohn was man uns die letzten Jahre alles auftischen wollte.

Wir dürfen uns nicht nur verhalten, dass wir der Bank den Rücken kehren, weil wir nicht mehr hin gehen, da wurde bei uns zuviel Schindluder getrieben. Im nächsten Jahr sagt uns der Herzog, wenn er jetzt damit durchkommen würde, es gibt keine andere Lösung wie die Fusion und dann kann er wieder nichts dafür, aber den Lohn in der nächsten Vorstandsetage, den will er dann haben.

Jetzt müssen wir die Aufsichtsräte dazu bringen, dass die zivilrechtlichen Ansprüche nicht einfach vergessen werden, weil man es uns ja nicht mehr sagen muss, was man verfolgt. Wir müssen alle Strafanträge noch mal herholen und neu stellen. Ganz besonders den gegen Herzog, Grothoff und Pausch mit den Vorgängen um den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger. Das ist meiner Meinung nach der Schlüssel wie sich Johannes Herzog mit Hilfe der ganzen Prüfungsabteilung vom Verband auf die Vorstandposition gehievt hat. Ich werde nachschauen auf welcher Seite im Gästebuch der Strafantrag zu finden ist. Vielleicht müssen wir den mit den neuen Erkenntnissen auch da um Beihilfevermutungen und Strafvereitlungsannahme erweitern, gegen die Prüfer und die Aufsichtsräte.

   

Nr. 3468

Bilanzleser

20. Juni 2008, 10:29 Uhr

Betreff: Volksverdummung ohne Grenzen

Kann man seinen geschäftlichen Misserfolg schlimmer darstellen als die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz in der Zeitung (= Link) wie sie es in der Frankenpost zur Bilanzpressekonferenz (= Link) getan haben? Bis heute ist der Geschäftsbericht noch nicht auf der Seite der Bank eingestellt. Aber an Ausgewählte, da hat man das Hochglanzpapier mit der Selbstbeweihräucherung schon verteilt. Dürfen sich die zwei Herren in der Zeitung darstellen, als hätten sie etwas erwirtschaftet? Die Gewinn- und Verlustrechung (= Link) aus dem Geschäftsbericht zeigt in Position 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit einen Betrag von 554 T€ (laut Herr Herzog in der Zeitung 528 T€ ?), wenn man die Hebung der stillen Reserven über die Zuschreibung vier Zeilen darüber in Position 16. mit 709 T€ abzieht, dann kommt das Minus aus dem Erwirtschaften der Arbeit von Heidel und Herzog im Jahr 2007 heraus. Die Dividende wurde wieder aus der Substanz bestritten. Ein Betriebsergebnis von 0,35 % wurde schön geredet, dass nicht mal zur Verlustdeckung bei den Abschreibungen in Position 13. reicht und ob man die Pauschalwertberichtigungen vom letzten Jahr wieder versteckt auflösen musste, dass wird ein Blick in den Lagebericht zeigen. Das Gesäusel des Herrn Herzog ist nur noch beschämend. Zufrieden laut der Bildunterschrift auf 332 € Steuern aus Einkommen und Ertrag, wahrscheinlich die Differenz aus der eigenen Steuerberechnung der letzten Jahre zum Bescheid vom Finanzamt, bestimmt kein ertragssteuerlicher Gewinn. Es gibt kein Jahr wo er nicht den Aufschwung erklärt und die Talsohle durchritten wissen will. Wer sich so als zufrieden ablichten lässt, der ist fern jeder Realität. Auf jeden Fall verschweigt er sie und es war mit Ein bisschen stolz (= Link) schon so , setzte sich fort mit Hausaufgaben gemacht ( =Link) im letzten Jahr. Es ist Volksverdummung ohne Grenzen aus Zahlen heraus, die man selber macht und niemand Einblick gibt. Diese Bank muss sich mit diesen Vorständen vor den Kunden und Mitgliedern schämen. Die haben solche Führungskräfte nicht verdient. 2008 sei man gut gestartet. Wer's glaubt wird selig.

   

Nr. 3467

Genossenschaftler

20. Juni 2008, 09:41 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog sich selbst enttarnt?

Heute, einen Tag nach der Vertreterversammlung macht die Frankenpost (= Link) mit einem Artikel darauf aufmerksam, dass die VR-Bank Fichtelgebirge angeblich gegen die drei Ex-Chefs vorgehen würde, obwohl die Tagesordnung mit dem Punkt schon lange veröffentlicht ist und der Zeitung auch bekannt gewesen sein dürfte. Es ist unglaublich wie hier Tatsachen verdreht werden. Es ist unglaublich, wie Herr Herzog selbst seine Hände in Unschuld waschen will. Es bleibt eine ganz wesentliche Frage vollkommen unbeantwortet, nämlich die, warum die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz angetreten ist. Werte Besucher dieser hoch interessanten Webseite, wir wissen alle, dass viele Dinge ganz leise an die Öffentlichkeit kommen und wirkliche Ausmaße erst nach und nach durch dringen. Hier wird nicht die Maus zum Elefanten gemacht. Hier wird versucht den Elefanten mit der Mausefalle einzufangen. Es könnte passieren, dass der Elefant den selbst erklärten Retter und Kammerjäger dabei in den Boden tritt.

Aufgrund welcher Vorgänge ist die Staatsanwaltschaft überhaupt hier? Wer hat der Staatsanwaltschaft Dinge vorgelegt, die diese auf den Plan gerufen hat? Herr Herzog hat doch mit Raimund Grothoff schon im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 über den Aufsichtsratsbericht von Horst Pausch mitgeteilt, dass man am 20. 07. 2004 zwei Verstöße der Vorstände nach § 34 Genossenschaftsgesetz an das Bundesaufsichtsamt, die BaFin, gemeldet hatte. Bis heute wurde den Mitglieder und der Öffentlichkeit verschwiegen, ob es um Flex und um Gold, Gold, Gold gegangen ist? Hätte die Staatsanwaltschaft also nicht schon im Sommer 2004 da sein müssen, wenn sie von den Prüfern eingeschaltet worden wäre, die bestens und über alles Bescheid wussten und nicht erst drei Jahre später durch Personen, die sich damit selbst in Gefahr um Arbeitsplatz und Ansehen gebracht haben könnten? Was haben die Prüfer in diesen Fall einfach nicht sehen wollen, über das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) wissen wir doch, dass die Prüfer den Weg dahin gut kennen, wenn es ihnen genehm ist.

Es gibt zu den Fällen keine neuen Erkenntnisse, wie es Herr Herzog bezeichnen will. Es gibt wahrscheinlich nur bisher von ihm verschwiegene. Man muss dazu diesen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) auch sehr sorgfältig lesen. Und nach dieser gravierenden gesetzlichen Norm, die überall angewandt wird, wenn ein Vorstand beschuldigt wird, ist die Formulierung des Herr Herzog ein Skandal. Es dürfte einen großen Unterscheid ausmachen, ob strafrechtlich ermittelt wird, oder zivilrechtlich gegen die Vorstände vorzugehen ist. Im Sinne des Strafrechtes gilt jeder als unschuldig bis er von einem Gericht verurteilt ist. Die gesetzgebenden Parlamente haben aber im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern, die den Anspruch gegen ihn haben, so weit im Wissensvorsprung ist, dass er seine Unschuld beweisen muss. Wenn Herr Herzog erklärt, man warte auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann nimmt man sich die Chance, dass Heger, Wolf und Krämer zu jedem einzelnen Kreditfall, der den Bach runter ging, der in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) in den Einzelwertberichtigungen oder in den anderen latent ausfallgefährdeten Engagements, die ja laut Staatsanwaltschaft höchst risikoreich und sogar genossenschaftsrechtlich untersagt gewesen sein könnten, selbst nachweisen müssten, dass sie richtig gehandelt haben. Da braucht man nicht viel nachdenken, wenn man auch weiß, dass alle drei gesamtschuldnerisch haften, im Grunde sind die drei am Bettelstab, wenn der Aufsichtsrat seine Pflicht tut, die er im letzten Jahr mit dem Vorschlag der Satzungsänderung über die Verfolgung der Vorstandshaftung auf sich übertragen hat.

Das Datum den Anzeige der Meldung an das BaFin vom 20.07.2004, lässt das nicht auf einiges schließen? K.N. saß am 13. Juli mit den drei Vorständen und drei angeblichen Aufsichtsräten zum Bericht des Goldmärchens in der Kraussoldstrasse. Manfred Heger hatte sogar die Flugtickets schon geordert um am Nachmittag persönlich feststellen zu können, ob 8 Kilo des Goldes tatsächlich in Brüssel am Flughafen in einem Schließfach sind, so soll es in der Aussage von Reinhold Wolf am 25. Februar stehen. Und es war vierzehn Tage vor der Aufsichtratssitzung zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link). Was wollen also die Prüfer und der Aufsichtsrat nicht gewusst haben? Warum zu diesem Zeitpunkt der Verzicht auf bekannte Ansprüche, unbekannte gegenüber den Erklärungen in den Bilanzbestätigungsvermerken gar nicht mehr nachgegangen, dass man die Pflicht hat die Dinge aufzudecken?

Man muss bei § 34 GenG auch den Abs. (6) lesen. Die Ansprüche verjähren in 5 Jahren. Wie viele Ansprüche lässt also der Aufsichtsrat und die Prüfer schon verjähren, denn meiner Ansicht nach hat die zivilrechtliche Haftung mit der strafrechtlichen Verantwortung nicht direkt was zu tun. Die zivilrechtlichen müssen unverzüglich und sofort gestellt werden. Die Sachen ab 2003 und zuvor drohen schon hinten runter zu fallen. wie viele Ansprüche will der Aufsichtsrat und die Prüfung verfallen lassen, weil sich die Staatsanwaltschaft strafrechtlich auf wenige beschränken darf? Denn der Aufsichtsrat darf sich aus seiner Verpflichtung auf keinen einzigen Anspruch beschränken, wenn er ihn festgestellt hat. Man muss selbst zwingend überprüfen welche Ansprüche zu stellen sind und nicht den Staatsanwalt als Ausrede dafür vorschieben.

Warum wird Johannes Herzog und seine Berater vom GenoVerband wohl so verfahren? Das ist die zweite wesentliche Antwort, die man den 17.000 Mitgliedern und der Öffentlichkeit bisher verheimlicht, es ist die Frage der Strafvereitlung vom 4. August 2004 und wer für den Vertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist und wer für den Vertrag nach dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) verantwortlich ist und wer dafür verantwortlich ist, dass man Reinhold Wolf trotz des Wissens in der Bank über das Goldmärchen erst gar nicht belangen wollte. Alle die unbeantworteten Fragen kann man auch auf einen Nenner bringen, warum ist das bei der VR-Bank Marktredwitz alles passiert, nur um einen Prüfer namens Johannes Herzog auf den Vorstandsposten zu bringen?

Weil diese Frage von Verbandsseite und von Seiten des Aufsichtsrates unbeantwortet bleiben muss, weil über die Kontrollpflichtverletzungen und die grenzenlose Mithaftung, auch über die Verträge darüber, alles unter dem Teppich bleiben muss, deswegen bleibt die Kardinalsfrage unbeantwortet. Aber man kann hier wirklich ein „noch“ vor dem unbeantwortet anstellen. Die Dinge sind nicht aufzuhalten. Der Aufsichtsrat ist noch nicht ganz soweit in seiner Erkenntnis wie tief er sich weiter verstrickt, wenn er nicht von sich aus handelt und weil die Bankenaufsicht über die Prüfungsberichte und mindestens über diese Meldung auch im Grunde von den Haftungsverpflichtungen der Vorstände weiß, wird auch hier auf Zeit gespielt. Der Aufsichtsrat ist sich gar nicht bewusst anscheinend, dass wenn er die Ansprüche gegen Heger, Wolf und Krämer untergehen lässt, dass dann § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) alle Ansprüche bei ihm ablädt. Der hat nur einen einzigen kurzen Satz: Für die Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß , also auch ohne jede Einschränkung. Und am wenigsten hilft, wenn man den ehemaligen Prüfer mit dem Forderungsverzicht davon kommen lassen will. Die alten Vorstände hat man schon zweimal versucht über die Vertreter los zu eisen und sich selber damit freizustellen. Der Fall wird auch noch aufgetischt werden.

Die Tage des Herrn Herzog sind gezählt. Er hätte sich besser angesehen, wie Reinhold Wolf, Manfred Heger und Karl Krämer sich im Goldfall vor Gericht heraus reden wollten. Das kann man machen wenn man nicht aktiver Vorstand ist, sondern ausschließlich seine Haut retten muss. Das Geschwätz von den Fusionsbegehrlichkeiten sollte er besser auch lassen. Die Begehrlichkeiten wurden auf der großen Ebene, auf der er jetzt glaubt mitspielen zu dürfen immer von seinem ehemaligen Arbeitgeber mit angeschoben. Es wird eher so sein, dass seine weit bekannt negativ belegte Person niemand haben will, davon lenkt er mit dem Gerede ab. Er wäre am Ende. Sogar der Sicherungsfond stellt in so einem Fall bereitwillig Mittel zur Verfügung, die man sonst anscheinend den Banken nicht zur Verfügung stellt, bis hin, dass man da über das Statut sogar die Abfindungen mit bezahlt. Einem Statut, dem die deutschen Genossenschaftsbankvorstände bei der Einführung damit gerne zugestimmt haben dürften, wenn Mittel bereit gestellt werden, wenn man auf ihre Verfolgung anderweitig verzichtet. Nur auf den Fall Herzog, da kann man zweifeln, ob man dem eine Abfindung mitgibt.

   

Nr. 3466

Webmaster

19. Juni 2008, 18:58 Uhr

Betreff: Rundschreiben zum Passus im Kreditvertrag bei Volks- und Raiffbanken an bayerische Steuerberater

Manfred Bleil, Wunsiedeler Kreis, Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 19. Juni 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Rundschreiben an alle Steuerberater in Bayern;
Bayerische Steuerberaterkammer

Betreff: Neuer Passus in den Kreditverträgen der bayerischen Genossenschaftsbanken

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde ein Kreditvertrag der VR-Bank Fichtelgebirge eG, 95615 Marktredwitz, vorgelegt. Darin ist zu ersehen, dass die Musterverträge des für die Genossenschaftsbanken zuständigen DG-Verlages ab sofort einen Passus zur Übertragung des Kreditrisikos und zur Datenweitergabe bei Krediten enthalten. Im Gegensatz dazu haben Sie in Ihrer Tageszeitung sicher auch gesehen, dass die Volks- und Raiffeisenbanken eine große Werbestrategie aufgelegt haben, mit dem Motto, Wechseln Sie auf die sicher Seite, wir verkaufen keine Kredite. Die Anzeige ist auch mehrfach in unserem Gästebuch zur Webseite Wunsiedeler-Kreis.de unter Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG verlinkt.

Wir wollen Sie hiermit darauf aufmerksam machen, damit der viel umworbenen Mittelstand unseres Landes nicht von neuen Geschäftsbedingungen in den Kreditverträgen überrascht wird. Wir empfehlen allen uns angeschlossen Kunden einer Volks- und Raiffeisenbank ganz speziell, aber auch allen Kunden anderer Banken darauf zu achten, Verträge mit solchen Klauseln nicht einzugehen. Eine Kopie des Mustervertrages fügen wir bei hier klicken ... (= Link).

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil

   

Nr. 3465

Aus der Organisation

19. Juni 2008, 18:33 Uhr

Betreff: Wechseln Sie auf die sichere Seite, wir verkaufen Sie mit Haut und Haar

Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link), so wurde doch in ganz Bayern geworben. Der Nachsatz, wir verkaufen Sie mit Haut und Haar wurde fallen gelassen. Auch Kreditverkäufe an Finanzinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis, hieß es. Nur liebe Leser des Wunsiedeler Kreises, schauen Sie sich bitte den Link zum Kleingedruckten bei den Kreditverträgen (= Link) an. Wie oft wird die Unterschrift ohne das geleistet, dass man das miteinander liest. Wenn man nämlich als Kunden in Schwierigkeiten kommt, dann hat man unterschrieben, dass man sich verkaufen lässt. Wenn die Bank die Kredite runter bewertet, wenn der Prüfer kommt und eine andere Bewertung als die Bank selber ermittelt, liebe Kunden bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken, was passiert dann mit euch? Ihr habt selbst unterschreiben, dass euer wirtschaftliches Risiko mit der Möglichkeit einer Ausplatzierung durch die Bank auf Dritte besteht. Tür und Tor geöffnet ?

   

Nr. 3464

Susanne

19. Juni 2008, 18:11 Uhr

Betreff: Der auf eigenen Wunsch Ausgeschiedene

Was will Johannes Herzog sagen, er hat nichts gewusst? Wie ich mir die Besucherzahl angeschaut habe, da bin ich auf die Seite http://www.wunsiedeler-kreis.de/news.html gestoßen. Manfred der umstrittene Vorstandsvorsitzende ist auf eigenen Wunsch ausgeschieden. So ein unglaublicher Blödsinn. Dreimal hat man ihn wegen Regressansprüchen nun vor die Vertreterversammlung gebracht. Ist es da ein Wunder, dass die Leute in der Bank nicht zur Arbeit finden? Was war denn das mit der Vertreterversammlung 2004 (= Link)? Die Prüfer haben nichts gesehen. Reinhold Wolf hat doch 2006 noch gesagt unter Abstimmung mit der Prüfung des Genossenschaftsverbandes rechnen wir vor das laufende Jahr wieder mit erhöhten Wertberichtigungen, also wir haben aufgehört, wo wir es nichts mehr unterbringen konnten, so hat es Reinhold Wolf auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) noch verkündet. Und die Prüfer sitzen in den Versammlungen dabei und hören was der Vorstand von sich gibt, also nichts von ich weiß nichts.

Und dann das mit der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link), der Aufsichtsrat darf erst ab der Großkreditgrenze prüfen und 300 Seiten Überziehungslisten monatlich. Lieber guter Johannes Herzog, wo leben Sie denn, auf dem Mond, oder glauben Sie das von uns?

   

Nr. 3463

Webmaster

19. Juni 2008, 16:04 Uhr

Betreff: zu Eintrag von Namenloser in 3682

Keine Sorge liebe interessierte Leser, wir werden dem ehemaligen Prüfer schon nachweisen was er gewusst hat und was nicht. Wenn jemand die fachliche Eignung für sich in Anspruch nehmen will von heute auf morgen eine eine Milliarden-DM-Bank leiten zu können, dann muss er sicherlich die Fähigkeit besitzen jedes Geschäft einer Bank, das er prüft, auch kontrollieren zu können. Gerade wenn er das nicht könnte, dann wäre höchste Alarmstufe, wegen der Risikoträchtigkeit solcher Geschäfte. Da müsste man sich dann doch fragen, ob es in das Geschäftsfeld einer Kreditgenossenschaft passt. Und bei so einer Risikolage, da muss man umso mehr prüfen und nicht aufhören, oder das Aufhören in der Prüfungstätigkeit auch noch vertraglich festlegen lassen. Laut dem letzten Beitrag könnte man meinen, der heutige Vorstandsvorsitzende Johannes Herzog will behaupten er konnte die Risikokredite nicht kontrollieren, die man selber als solche erkannt hatte und zusammen gestellt hat. Keine Sorge wie gesagt, so leicht kommen uns die Herren und speziell einer, nicht davon.

   

Nr. 3462

Noch namenlos

19. Juni 2008, 15:49 Uhr

Betreff: Nicht raus reden versuchen lieber Johannes Herzog, du hast alles gewusst

Wie soll das gehen, dass ein Revisor nicht alles nachprüfen kann? Was steht den drin in den Bilanzbestätigungsvermerken 202 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) im 3. Absatz, dass durch die Prüfung Unrichtigkeiten und Verstößen mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Warum solltet ihr sonst da sein, da gewesen sein, ihr Superprüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff, zum Däumchendrehen? Holt ihr euer Geld bei den Banken umsonst ab, nur für Anwesenheit? Wollt ihr euch mit eurer eigenen Dummheit raus reden? Aber lieber Johannes die Sonne bringt es an den Tag und bei gegebener Zeit werde ich meinen Namen auch Preis geben. Alleine was der Wunsiedeler Kreis bei euch und den Behörden vorgelegt hat, dass füllt Bände, ihr habt es immer ignoriert, weil ihr gemeint habt, es interessiert niemand, es erfährt niemand, von dem Spiel das ihr mitgespielt habt. Wenn z.B. Dr. Nickl die Verfehlungen mit den KWG-Verstößen bei Flex erkannt hat und ihr sagt ihr seid daneben gesessen und habt es nicht gesehen, liebe Leute hört auf eure Vertreter und Mitglieder zu verdummen, ihr redet euch nur noch tiefer in die Sch... . Ein Prüfer weiß alles, er weiß mehr als jeder Mitarbeiter der Bank, vor allem wenn er wegen der D2-Situation fast dauerhaft da ist. Jede Liste habt ihr, kein Kreditakt, kein sonstiger Ordner in den anderen Bereichen, kein Blatt kann euch vorenthalten werden. Im Grunde entscheidet ihr was gut und falsch ist. Nach eurem Urteil wird die ganze Arbeit einer Bank ausgerichtet. Ihr macht im Prüfungsbericht die Risikoaufstellung und zwar aus euren Erkenntnissen und nicht aus denen, die man euch vorlegt. Die Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), das sind eure Werte aus den Prüfungsberichten. Ihr habt auch eine Aufstellung vom Jahr 2001, wo man schon im ersten Jahr nach der Fusion von weiterhin nicht vertretbarem Risikorahmen gesprochen hat. Ihr habt die Aufstellung gemacht wie viel an Einzelwertberichtigungen man im Jahr 2002 und 2003 ungebucht unterdrückt hat, das stammt nicht von den Vorständen, die mussten das zwangsweise und notgedrungen mitmachen und zum Schluss stellt man sie als die Verantwortlichen hin. Somit heißt es, die Vorstände berichten das was ihr ermittelt habt und nicht umgekehrt. Wenn der Vorstand die EWB nicht will, dann stellt er sie nicht fest und dann kommt ihr so wie ihr es im Bestätigungsvermerk schreibt. Johannes die Lageberichtsvermerke (= Link) dazu die stammen von dir und deinem Freund Raimund. Ihr seid an den Sauereien immer beteiligt, aber nie Schuld, das ist doch schön oder?

   

Nr. 3461

Insider

19. Juni 2008, 09:37 Uhr

Betreff: Sparverträge mit Bonuszahlungen

Zur Diskussion zu den Sparverträgen bei der VR-Bank Fichtelgebirge Marktredwitz in letzter Zeit und auch in Bezug auf Eintrag Nr. 3666 und hier wiederum den Eintrag Nr. 3086 mit dem Entwurf des Schreibens der Verbraucherzentrale an Banken, die so verfahren wie die VR-Bank, sei nun mitgeteilt, dass Auskunftsklage gegen die VR-Bank Fichtelgebirge und ihre Vorstände bezüglich des Nachweises der Zinsanpassungen entsprechend den rechtlichen Bedingungen erhoben wurde.

   

Nr. 3460

Gesehen

19. Juni 2008, 09:32 Uhr

Betreff: Diese Woche noch 4 Mio. Besucher auf der Seite Wunsiedeler-Kreis.de

Besucherzahl am 19.06.2008, 09:29
Diese Seiten wurden erstmals am 22. August 2004 ins Netz gestellt.

3980484

Das ist die Besucherzahl auf der Seite des Wunsiedeler Kreises. Aus technischen Gründen muss man dazu auf der Starseite zuerst eien andere Seite als das Gästebuch anklicken.

   

Nr. 3459

Klaus

17. Juni 2008, 19:28 Uhr

Betreff: Herr Schelter

Hallo Herr Schelter,
gibt es wirklich keine Gewissenskonflikte, einerseits als Prokurist bei einem Großkreditnemer, andererseits als Notvorstand in der kreditgebenden Bank! Da spricht man doch sogar bei der Gestaltung der Konditionen mit, oder? Und wenn die gut ausfallen, dann ist doch sicherlich eine Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber drin, schön für sie.
Was sagt dazu eigentlich der Verband? Der mußte doch sein placet dazu geben, und der Ex Prüferling Herzog, der wußte alles ganz genau.
Es passt so richtig zu dieser Bank, Mauscheleien und Beziehungskisten sind hier irgendwie an der Tagesordnung. Selbst jetzt, da der Staatsanwalt ermittelt, ist jedes Mittel recht, um zu vertuschen und weiterzumanipulieren. Letztes gutes Beispiel sind da ja die Bonussparverträge. Hier wird wieder versucht, die Kunden einzuschüchtern und Auskünfte zu verweigern, so daß Kunden gezwungen sind Auskunftsklage einzureichen.
Wieviel Dreck müßt Ihr am Stecken haben, wenn ihr auf eindeutige Fragen einfach die Antwort verweigert und auf den Klageweg verweist.Hat ein Kunde wirklich nicht das Recht, zu erfahren, woran sich der variable Zins orientiert, an den Bundesschatzbriefen, an den zehnjährigen Spareinlagen oder an was sonst? Warum teilt ihr das den Kunden eigentlich nicht mit? Was habt ihr schon wieder zu verbergen? Warum wollt ihr verhindern daß eure Kunden das überprüfen können?
Herr Heidel, Herr Schelter, Herr Herzog, sie sind hier gefragt! Übrigens auch der gesamte Aufsichtsrat!
Hier geht es nämlich um die Einlagen eurer Kunden, davon lebt ihr alle in der Bank, und eure Kunden sparen, um für`s Alter vorzusorgen oder einfach um ne Anschaffung zu finanzieren, und da denkt ihr euch vielleicht, was solls, soviel Geld brauchen die nicht, hauptsache die Bank, denn die muß ja unsere Gehälter bezahlen.
Mit dieser Einstellung habt ihr bereits die Kreditnehmer abgezockt, jetzt vielleicht auch noch die Sparer?
Wie weit ihr damit kommt seht ihr ja, schaut euch doch mal den Weg eurer Bank in den letzten 7 Jahren an! Arme VR Bank, aus der einstigen Musterbank ist ein notleidendes Institut geworden, das jetzt sogar schon sein Tafelsilber verscherbelt um über die Runden zu kommen. Schuld ist nicht die Bank, schuld sind die in der Bank verantwortlich handelnden Menschen, bzw deren Aufsichtsrat.
Klaus

   

Nr. 3458

Uwe

17. Juni 2008, 17:52 Uhr

Betreff: Danke Hans-Peter

So sehen wir also wie man Karl als 57-Jährigen heim geschickt hat. Mit vollen Bezügen, als Dank für die tolle Arbeit. Marth und Dittrich, mit deren Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen man jetzt Johannes Herzoig rettet, die hat man dem Staatsanwalt vorgeführt. Sind da die Vergleiche mit dem Münchener Gästebuch wirklich nicht erlaubt?

   

Nr. 3457

Nordlicht

17. Juni 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Zu 3673 - starker Tobak gegen Aufsichtsratsvorsitzenden

Auf den offenen Brief darf nicht mit einer Antwort gerechnet werden, denn das einfache Mitglied hat (dummer Weise) seine Rechte (insbesondere Auskunftsrechte) mit der Einführung der Vertreterversammlung weitesgehend aufgegeben. Suchen sie sich einen (ihren) Vertreter, der für Sie auf der Vertreterversammlung oder auch sonst direkt an den Aufsichtsrat genau diese Fragen stellt. Es wäre interessant zu erfahren, wie sich der Aufsichtsrat (mit Hilfe des jeder Zeit Stellung nehmenden Verbandsvertreters) dann verhält bzw. sich raus windet.

Warum hat es aufgrund des offenen Briefes keine Aufforderung zur Unterlassung gegeben? Das ist doch ein gängiges juristisches Mittel, um falschen Aussagen entgegen zu treten.
Es scheint ganz so zu sein, daß die in dem Schreiben dargestellten Sachverhalte zutreffend sind?!

Ein ganz wesentliches Prinzip scheint bei der VR-Bank ausgehebelt zu sein, nämlich, daß im Aufsichtsrat in eigener Sache nicht mit entschieden werden kann, da ein offensichtlicher - nicht behebbarer - Interessenkonflikt vorliegt. Wenn es nur um ein paar Euro ginge, könnte noch darüber hinweggesehen werden, weil es unwesentlich ist.
Wenn es aber ein (der) Großkreditnehmer der Genossenschaft ist, dann sollte schon die Verfahrensregeln eingehalten werden. Neben den Verfahrensregeln sind hoffentlich auch die Konditionen (Zinssatz/Marge) angemessen und nicht zum Schaden der Genossenschaft und seiner Mitglieder!?!

Das demokratische Prinzip und die (unabhängige, sachkundige) Aufsicht über den Vorstand des Aufsichtsrats sind bei dieser Bank bei dieser Konstellation (jeder weiß von den Leichen im Keller des anderen und ist jeweils abhängig) ad absurdum geführt worden. Die Mauern um das Kartell des Schweigens sind aber schon löchrig. Einige Lecks hat es ja schon gegeben und die Staatsanwaltschaft hat hoffentlich schweres Geschütz aufgefahren.

Die VR Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, gehört offensichtlich nicht den Mitglieder, die ihr Vermögen durch die von Ihnen beauftragte Vorstände unter der Aufsicht des die Mitglieder vertretenden Aufsichtssichtrats verwalten läßt.
Sondern es ist genau anders herum - die Vorstände scheinen unter Beihilfe des Aufsichtsrates und des Verbandes ganz so zu schalten und walten wie sie es für richtig halten.

Da werden Zusagen gemacht, die einfach ohne Erläuterung nicht eingehalten werden (z.B. frühzeitige Information).
Da werden mit einigen Filialen wesentliche Vermögensgegenstände verkauft, obwohl die nach eigener Aussage bei der Fusion doch prächtig ins Konzept gepaßt haben.
Da wurde bei der Fusion den Vertretern noch ein zukünftiger Vorstand vorgestellt, obwohl hinter den Kulissen längst geplant war, daß dieser nie so aktiv werden sollte.
Da werden die Mitglieder mit einer völlig unzureichenden Tagesordnung über die anstehende Vertreterversammlung ausschließlich über das Internet informiert, obwohl wegen des relativ hohen Altersdurchschnitts anzunehmen ist, daß viele Mitglieder kein Internet haben.
Da werden Mitgliedern offensichtlich schikanös die satzungsmäßigen Rechte verweigert - rechtzeitige Kopie eines Jahresabschlusses -, weil angeblich eine Sekretärin den Schlüssel mit in den Urlaub genommen habe. Ganz so, als ob es nur ein Exemplar gäbe und die Vorstände oder der Aufsichtsrat keine Kopien hätten.
Da weiß der Aufsichtsrat nicht, wie er es mit den ehemaligen Vorständen halten soll und legt den Fall (vermutlich nach Abstimmung mit den Verbandsjuristen) immer wieder - aber nie vollständig - der Vertreterversammlung zur Entscheidung vor. In der Zwischenzeit kassieren die Herren, die für die desolate Situation der VR-Bank ganz wesentlich verantwortlich sind, zu Lasten der Mitglieder weiterhin ihre üppigen Pensionen.

Mitglieder und Vertreter? Ach, was interessieren die berechtigten Interessen der Mitglieder und Vertreter (handverlesen durch den Vorstand?!?), die haben ja eh keine Ahnung und werden schon wegen des Kostenrisikos nicht den Klageweg beschreiten oder sind u.U. wirtschaftlich abhängig. Das höchste Organ der Genossenschaft - die Vertreterversammlung - wird bewußt falsch informiert. Fragen und Anträge aus der Versammlung werden ignoriert. Scheinbar werden auf den Vorversammlungen schon alle wesentlichen Dinge - ohne Protokoll - besprochen bzw. die Vertreter werden eingeschworen. Das hebelt die Vertreterversammlung als höchstes Organ der Genossenschaft systematisch aus. Insbesondere, wenn es wie in der Vergangenheit um den Regress gegen ehemalige Vorstände geht.

So hangelt man sich von Jahr zu Jahr. Es fehlt nur noch, daß sich der Vorstand für den Verkauf der Filialen feiern läßt, weil er es geschaft hat, diese an einen Käufer abzugeben, der ohne den Garantiefond der Genossenschaften nicht überlebensfähig wäre aber offensichtlich doch Kredit erhält.

Da bleibt nur noch zu sagen:
Viel Spaß auf der anstehende Vertreterversammlung. Und ein Aufruf an die Mitglieder - fragen Sie ihre Vertreter - schreiben sie massenhaft Leserbriefe, wenn wieder unsinnige / unkritische Pressemitteilungen veröffentlicht werden.

   

Nr. 3456

Hans-Peter

17. Juni 2008, 17:11 Uhr

Betreff: Keine Sorge alles archiviert

Zu Beitrag 3675
Ach Uwe, wir machen uns doch da keine Sorgen. Artikel wie den in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) oder den tollen Zeitungsbericht zum Rausschmiss von Karl Krämer (= Link) hat man da ja sowie so nicht gefunden. Und ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren, den haben wir schon gespeichert und den Kopf von Werner Schelter, den bringen wir auch wieder rein. Klar dass man den Stolz löschen muss, wenn man den Vorstand Reinhold Wolf neben Johannes Herzog und Werner Schelter jetzt vielleicht doch anzeigen muss. Vielleicht ist Johannes Herzog auch bald dran, da muss man die Rückschlüsse auf alle anderen so weit wie möglich raus nehmen. Wie will man denn eine Artikelserie von die in Eintrag Nr. 3642 immer und immer wieder erklären? Die stammt vom letzten Jahr und ist auf der Bankseite auch nicht zu finden.

   

Nr. 3455

Uwe

17. Juni 2008, 16:48 Uhr

Betreff: Internetseite Bank

Wer hat es gemerkt bei Presse hat man aus der Internetseite der Bank (=Link) das Jahr 2006 gelöscht. Demnächst wird man den tief verwurzelten Opa Reinhold Wolf löschen.

   

Nr. 3454

Jürgen

17. Juni 2008, 16:35 Uhr

Betreff: Bilanzbestätigungs vermerke

Ich habe eben die Bilanzbestätigungsvermerke in Eintrag Nr. 3670 angeschaut. Kann ein Verbandsvorstand und ein Leiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes so etwas, wie im dritten Absatz steht, guten Gewissens unterschreiben, oder gefährden die damit ihre eigenen Stellung. Sollte man die Sache dem Wirtschaftsprüferinstitut nicht klar und deutlich aufzeigen und da nachfrgen, was die von so etwas halten. Haben die tatsächlich bei so einer Sache kein schlechtes Gewissen? Wenn ich da an das Fusionsgutachten denke und was da mit vereinbaren Interessen für die Mitglieder gestanden hat und dass man heute die Vogtlandfilialen mit Kunden aus unserem Landkreis verkauft, da versteh ich die Welt nicht mehr. Glauben die wirklich, weil sie die Unterlagen selber unter Verschluss haben, dass ihnen keiner auf die Schliche kommt?

   

Nr. 3453

Manfred Bleil

17. Juni 2008, 16:14 Uhr

Betreff: Mein Schreiben vom 12. März 2008 im Anhang

Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der VR-Bank Marktredwitz eG
Kraußoldstrasse 6

95615 Marktredwitz


Werter Herr Schelter,

ich finde es schon sehr traurig, dass der Aufsichtsratsvorsitzende und frühere Notvorstand der VR-Bank Fichtelgebirge, Marktredwitz, es nicht für notwendig erachtet auf Anfragen (siehe Eintrag Nr. 3612) zu antworten. Wir wissen beide, dass es sich nicht nur um Geplänkel handelt. Ich gebe Ihnen nochmals bis Freitag, den 20. Juni 2008, Gelegenheit zu antworten, andernfalls werde ich Politik, Presse, zuständige Behörden und eventuell Gerichte auf dem Klageweg um Rat und Hilfe bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bleil

   

Nr. 3452

Susanne

17. Juni 2008, 16:09 Uhr

Betreff: Morgen, Mittwoch, 18. Juni 2008 Bilanzpressekonferenz

Stimmt es, ist morgen die Bilanzpressekonferenz der VR-Bank in Marktredwitz? Lassen sich die Herren Herzog, Heidel und Schelter gemeinsam ablichten. Was fällt ihnen für eine Schlagzeile ein, was für eine Bildunterschrift? Hausaufgaben gemacht, das ist abgedroschen. Hausaufgaben gemacht, oder Erbsen gezählt? Kommt nur die Frankenpost und der Neue Tag, oder hat man kritische Presse von außerhalb auch geladen, die nicht von den großen örtlichen Anzeigen profitieren? Hat die Frankenpost noch Bilder im Archiv von den drei Vorständen, beispielsweise wie man sich mit gespitzten Bleistiften ins Bild setzte (= Link). Wie hieß da die Bildunterschrift? „Wir haben nichts Rechtswidriges gemacht und immer richtig abgerechnet“, unterstützt vom nicht existierenden Fachausschuss für Bankrecht des Genossenschaftsverbandes? Hätte man besser geschrieben, wir haben die richtigen Freunde, die uns unsere unsauberen Machenschaften helfen zu vertuschen, angefangen von Abrechnungsbetrug bis zur Abholung von Sicherheiten, nachdem die Kunden über unsere Arbeit gestolpert sind, ohne dass davon beim Kunden oder der Bank auch nur eine Mark oder eine Euro angekommen wäre? Da frag ich mich bis heute wie denn die in Eintrag Nr. 1372 zu sehenden LKW’S und die Leute bezahlt wurden? Waren die schon aus Tschechien oder Polen? Wurden die auf Provisionsbasis (!?) bezahlt?

   

Nr. 3451

Hannelore

17. Juni 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Rechenschaft?

Werden denn jetzt die Lumpen zur Rechenschaft gezogen?
Oder haben die wieder Absprachen getroffen für den 19., war deshalb dem Krämer sein Russenauto am Montag vor der Bank, haben die beiden Krämer und Herzog oder vielleicht sogar noch mehrere sich abgesprochen?

Wann gibt denn die Staatsanwaltschaft einen Pressebericht über den aktuellen Stand ?
Und wann wird denn Oberlump Heger zur Rechenschaft gezogen? Herr Staatsanwalt, gehen sie doch nach Leibnitz an der Grenze zu Maribor, dort hatten die Kerle die Konten, der Heger mit Kontovollmacht? Oft genug sind die beiden Freunde dorthin gefahren. Alleine wegen derAusreden des Heger bei der Insolvenz der Flex in Slowenien müsste er als Verantwortlicher eine schöne Strafe erhalten.
Wird auch die Tatsache abgearbeitet, dass der Heger dem Richter in Weiden, heute in TIR, mit Hilfe seines Steuerberaterkumpels überhöhte Lagerbestände bescheinigt hat und auf Grund dessen auch die Staatsanwaltschaft und der Richter belogen wurden, lässt sich das die Staatsgewalt gefallen?

Aber der Heger ist wahrscheinlich einige Stufen nach oben gefallen, wieso kann er eine Finanzierung durchführen über einen aktuellen Neubau im Verbund mit den Stadtwerken WUN, da ist doch der Beck der Chef? und der Martini ist sogar dort angestellt, und ist er nicht auch noch im Aufsichtsrat beim Herzog??
Schöne Aussichten armes MAK.

   

Nr. 3450

Genossenschaftler

17. Juni 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Hat die Staatsanwaltschaft die Prüfungsberichte 2002 und 2003 mitgenommen?

Was werden wir über die VR-Bank Marktredwitz noch erfahren, deren Namen der frühere Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog versucht zu löschen? Hat der Staatsanwalt die Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 mitgenommen und ausgewertet? Stehen da die richtigen Einzelwertberichtigungen, die eigentlich notwendigen, drin, oder wie sollte man sonst die Hinweise in den Lageberichtsvermerken (= Link) werten? Wie steht es mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) unter Beachtung deutscher Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung? Legalisieren Unterschriften eines Verbandsvorstandes Gschrey, zweimal eines Prüfungsabteilungsleiters Eberle, eines Prüfungsdirektors Hilkenbach, dass man nicht nach § 252 Handelsgesetzbuch (HGB), Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) bilanziert hat? Wo ist da die Überwachung durch die Bundesbank und das BaFin? Für was gibt man Bilanzen und Prüfungsberichte denn da hin? Dass man nach Gutdünken und Absprache mit den Verbänden verfährt? Ist der ganze Zusammenhang noch der Rettungsanker des Prüfers, der das vor Ort alles durch gezogen hat und heute wieder mit dem Aufsichtsrat die alten Vorstände – angeblich – wegen zivilrechtlicher Inanspruchnahme vor die Vertreterversammlung bringt?

Wann kommt diese Angelegenheit zur Sprache? Wer untersucht welche Folgen es für die Ausfälle bei der Bank hatte, dass man die Kreditgrenzen bei der Bank nicht entsprechend den Vorschriften zu § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link) und § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link) anpassen ließ und ob das eine Verletzung der Aufgaben der Prüfung nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und der Berichtspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch den Prüfungsverband mit allen Haftungsfolgen war? Warum lässt man die VR-Bank Marktredwitz mit ihrem Vorstand Herzog durch die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Umweg Volksbank Vogtland sanieren und zieht nicht die tatsächlich ursächlich Verantwortlichen, nämlich den Verband und die Prüfer, zur Verantwortung? Dieses Exempel zu statuieren, das will man vermeiden.

Auch mit den Sparverträgen, bitte liebe Kunden meldet Euch beim Wunsiedeler Kreis. Es ist nicht nur eine Pflichtverletzung gemäß dem in Eintrag Nr. 3660 hinterlegten Verbandrundschreiben wenn man auf der Sollseite bei den Kunden absahnt, genauso dürfte es eine Pflichtverletzung sein, wenn man den Kunden die zustehenden Zinsen auf der Habenseite vor enthält. Und es könnte wieder Bilanzbetrug sein, wenn berechtigte Nachforderungen der Kunden wieder nicht als Risikorückstellung in den aktuellen Abschlüssen auftauchen, obwohl sie drohend am Himmel stehen.

   

Nr. 3449

Uwe

17. Juni 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Herr Johannes Herzog, der Abklatsch von Baron Münchhausen

Man muss sich wirklich die Musterrede von Herrn Herzog (= Link) von vor ziemlich genau zwei Jahren auf der Vertreterversammlung 2006 anschauen, da kommt heraus, mit welcher Arroganz er auftritt und was er an leeren Sprechblasen alles verzapft. Was interessieren denn die Geschäftsberichte von 2005 und 2006 auf der Internetseite der Bank? Bei 10 bis 20 %-igen Veränderung nach unten, da will man den aktuellen Abschluss sehen, oder sollen die 80 Vertreter, die Multiplikatoren laut Johannes Herzog, die als Handzettel bei Mitgliedern austeilen, weil man sich das Porto nicht leisten kann? Der Verkauf der Vogtlandfilialen zeigt vielleicht mehr als man es erkennt, welche Fähigkeiten in der Führungsspitze dieser Bank sitzt. Das einzige was an Marktführerschaft vorhanden ist, ist der moralische Appell an die Kunden, doch bei der ortsansässigen Bank zu bleiben. Warum haben die Vorstände nicht den Mut den Geschäftsbericht hier einzustellen. Gedruckt ist er doch, auch wenn die Bilanz durch die Vertreter noch nicht abgesegnet ist. Gedruckt mit den schönen Worten man hätte erste Erfolge erzielt. Gedruckt nur mit anderen Worten, als „ein bisschen stolz“, oder „wir haben im Jahr 2006 unsere Hausaufgabengemacht“, immer wieder die Beschreibung der Hoffnung in die Zukunft und die Verleugnung der katastrophalen Vergangenheit und der tristen Gegenwart.

Doch mein Herr, im Hintergrund wird der einzelne Kunden nach wie vor behandelt, als sei er nur dazu da geschröpft zu werden. Und die Kunden zahlen kräftig heim, ein unzufriedener Kunden, das ist die schlimmste Werbebotschaft für einen wirtschaftlich arbeitenden Betrieb. Das Lauffeuer der negativen Erfahrungen der Kunden sind es, warum die Talfahrt nicht gestoppt wird. Schauen Sie sich den Eintrag Nr. 3642 an Herr Herzog, Sie lesen doch das Gästebuch öfters wie jeder andere Besucher auf der Seite, welche Signale die Bank aussendet. Sind es keine Signale, wenn sich die Kunden in die Abzählreihe stellen dürfen und jeder Siebte wegen der katastrophalen organisatorischen Aufstellung der Bank als Risikogefahr bezeichnet wird? Die Arbeit der letzten drei Jahre wäre umsonst gewesen, wenn man die Ostfilialen nicht zu Geld machen hätte können, aus der Geheimschatulle der deutschen Genossenschaftsmitglieder, die man bereitwillig einsetzt um sonst die Fusionen zu fördern, mit 80 Millionen unterstützt, wie in München diskutiert wird, oder waren es doch die 120 Millionen, die der Zweigstellenmann genannt hat? Nur ohne die Fusion, da hätte es das Geld angeblich nicht gegeben, da hätte man die Vorstände abgesät und unter die Brücke geschickt. Aber weil sie mitmachten, da erhalten sie als Prämie unglaubliche Pensionen mit Mitte 50.

Sind die Negativsignale nun nur in Marktredwitz hörbar und ganz kräftig spürbar, oder leist man die auch aus den Verbandsstatistiken heraus, aus der Prognose der Ertragssituation für 2008 für die Kreditgenossenschaften? Wenn man den Mitgliedern die Bilanz verwährt, wenn sie sich vor der Versammlung informieren, wenn man den Kunden verhöhnt, weil er seinen Sparvertrag gerecht nachgerechnet haben will, dann kann man darauf setzen, dass mit denen wieder Zehn oder gar Hundert von dannen gehen.

Herr Herzog soll sich das endlich auf seinen Block vor sich schreiben, wenn er jetzt vorgibt, drei Jahre Arbeit einzusetzen, dass man die Bank wieder ordentlich organisiert, dann setzt man das nicht nur wegen den alten Vorständen ein, dann setzt man das ein, weil man sich als Genossenschaftsverband mit diesen Vorständen verbündet hatte und eine Fusion von zwei wahrscheinlich kaputten Banken durchgezogen hat, ohne das mit befähigten Leuten zu machen und ohne eine geordnete Organisation einzufordern. Was braucht es mehr Beweise als die Aussagen in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) und dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link)? War „ein bisschen stolz“ (= Link) vor zwei Jahren in der Frankenpost Hohn und Spott an die Adresse der geschädigten Kunden, oder sitzt Johannes Herzog so auf dem hohen Ross, das er die Wirkung seiner unfassbaren Worte gar nicht begreift, oder dass er glaubt, er hat es nur mit Dummen in seinem Publikum zu tun?

300 Seiten Überziehungslisten pro Monat und darin enthalten unzählige Male Flex und Gold, Gold, Gold mit eigentlich undenkbaren Beträgen, das ist neben der Risikosituation aus Folie zur Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) und dem Konterfei des Herrn Herzog darunter mit der sich laufend wiederholenden Beschwörung der Zukunft, das Ergebnis der Arbeit der Prüfung der Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz, wo man sechs Wochen vor der normalen Vertreterversammlung eine außerordentliche abhalten musste um den verteufelten Namen zu tilgen. Auch da haben die fehlgeschlagenen Versuche, das aus den Köpfen zu drängen schon Tradition und beginnen mit dem Vertrag mit Manfred Heger, wo man den Verzicht auf Alles sogar den Mitgliedern vorenthielt, den die Prüfer und die Abteilung des Dr. Bauer in München mitgebracht haben, wo man Horst Pausch zwei Tage nach der Versammlung wahrscheinlich mit der dümmlichsten Ausrede über Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) in der Zeitung, zum Rücktritt bewegt haben dürfte, fortgesetzt über alle die Jahre mit den immer wieder hinter den Kulissen niedergeschmetterten Regressen gegen die Vorstände, die wahrscheinlich nur die Befreiungsaktionen für Aufsichtsrat und Prüfung selbst darstellen sollten, bis hin, dass die Staatsanwaltschaft nun die Arbeit der Prüfung in die Hand nehmen musste.

Herr Herzog kann sich gerne als spendierfreudig ablichten lassen, wenn er nur die GuV bei der Bank seit seiner Anwesenheit als Prüfer und als Vorstand neben einander präsentiert, so wird er aufzeigen müssen, was die Bank der Region über die Kreditverluste angetan hat und was die Bank über fast Null an Steuerzahlung aus den Erträgen schuldig geblieben ist. Die Kunden sind nicht dumm Herr Herzog, sie können Ihre Leistung bei dieser Bank sehr gut einordnen und auch Ihre Mitverantwortung. Seinen Sie stolz darauf, dass Sie Ihren eigenen Mist präsentieren dürfen, auf nichts anderes können Sie stolz sein. Sie verkaufen Ihre Kundschaft um sich zu retten, die in Schoeneck, Markneukirchen und Klingenthal und mit ihnen die in Reichenbach und anders wo, auch das ist Signal genug und um an die Dinge zu kommen, da hat man Mitglieder dort vor Jahren schon belogen und die Vorstände bei der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Heger, Krämer und Wolf hat man aber ganz schnell nach Oberwiesenthal fahren lassen um zu sondieren, was man denn aus dem Sporthotel alles heraus ziehen könnte. Steht es nicht so schon in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 und was das Mitglied schon in Eintrag Nr. 32 von der Fusion hielt?

   

Nr. 3448

Beobachter

16. Juni 2008, 18:20 Uhr

Betreff: Genau dass muss man bei der VR-Bank Marktredwitz auch öffentlich fragen

Im niedersächsischen Sottrum wurden die Vorstände wegen Kreditverlusten abberufen, hier ein Zeitungsartikel dazu (= Link). Aber da war die öffentliche Diskussion nicht mit der allgemeinen Stellungnahme beendet. Hier wurde ein umfassender Leserbrief (= Link) auch mehrspaltig abgedruckt, der kritisch nach der Verantwortung des Aufsichtsrates fragte. So einen offenen Journalismus wünschen wir uns auch bei uns. Will die Zeitung bei uns wieder bis zum allerletzten Tag warten und dann wieder nur die Stellungnahme von Johannes Herzog abdrucken?

   

Nr. 3447

Kunde

16. Juni 2008, 18:07 Uhr

Betreff: Mich wollten sie einschüchtern mit meinem Sparvertrag

Als ich mich bei der Bank gemeldet habe, weil ich den Sparvertrag nachgerechnet haben wollte, da wollten die mir doch sagen, sie hätten ein teures Gutachten dafür machen lassen und sie hätten alles richtig gemacht – wieder mal – und wenn ich keine Ruhe gäbe, dann müsste ich das Gutachten bezahlen. Aber meine Herren, ich lass mich nicht einschüchtern. Wenn ihr mir den Vertrag nicht nachrechnet, dann mach ich eine Auskunftsklage. Vielleicht hilft mir der Wunsiedeler Kreis und die Schutzgemeinschaft und wir hängen alle anderen Kunden mit dran. Ich bin mir bombensicher, dass ihr nicht nach einer vergleichbaren Marktzinsberechnung die Zinsen runter genommen habt, wenn ich seh was man mir zuerst vorgerechnet hat, dann tränen mir sowie so die Augen was zum Schluss raus gekommen ist.

   

Nr. 3446

Webmaster

16. Juni 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Wer hat oder hatte bei der VR-Bank langfristige Sparverträge mit Bonuszahlungen oder ähnlichem?

Vor einiger Zeit haben wir zu Sparverträge der VR-Bank mit Bonuszahlungen oder vergleichbaren Verträgen Stellung genommen oder Besucher haben hier dazu diskutiert. Wir wollen noch mal daran erinnern und ihnen die Gelegenheit geben uns solchen Verträge aufzuzeigen. Hier sämtliche Einträge dazu, die wir auf die Schnelle noch mal zusammengestellt haben (jede Eintragsnummer ist ein Link): Eintrag Nr. 3077, Eintrag Nr. 3084, Eintrag Nr. 3085, Eintrag Nr. 3086 (Musterbrief der Verbraucherzentrale anhängend), Eintrag Nr. 3087, Eintrag Nr. 3088, Eintrag Nr. 3113, Eintrag Nr. 3115, und Eintrag Nr. 3116.

   

Nr. 3445

Susanne

16. Juni 2008, 17:20 Uhr

Betreff: Wieso soll nur der alte Vorstand haften?

Wir haben doch nach wie vor einen der Hauptverantwortlichen da für das Schlamassel, was Reinhold Wolf mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hat. Sein Bild ist mit der zukünftigen Ausrichtung in dem Link passend doch gleich drunter unter den katastrophalen Zahlen, wo man uns Kunden der VR-Bank zum Risiko erklärt hat. Zukünftige Ausrichtung mit wiederholter Haftungsverhandlung auf den Vertreterversammlungen weil man mit der unsauberen Arbeit als Prüfer die Staatsanwaltschaft in die Bank geholt hat. Wie lange will er uns denn noch den Bären aufbinden, dass die Sachen ihn nichts angehen würden, weil sie, wie er es der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) gesagt hat, alle vor 2004 waren? Wie lagen wollen wir es noch zulassen, dass diese Leute unsere Bank mit solchen Zeitungsbildern (= Link) in Verruf bringen, nur um sich selber raus zu reden. Herr Herzog und Herr Grothoff haben doch Heger, Wolf und Krämer mit den Lageberichten (= Link) bestätigt, dass man ihnen das Eigenkapital gelassen hat, dass sie die Kreditgrenzen auch ja hoch halten konnten.

Johannes Herzog brauchte es doch als Erster, dass Manfred Heger im August 2004 mit dem Verzicht auf alle Ansprüche verabschiedet wurde und heute haben wir dank des Prüfers von damals, dem heutigen Vorstandsvorsitzenden unserer Bank die Vergangenheit wieder auf dem Tablett, weil wahrscheinlich die Staatsanwaltschaft seine Arbeit übernehmen musste. Diese Prüfung war schon aus dem Grund nichts wert und heute geht es darum, ob nur der Vorstand von damals oder auch die Prüfer von damals (wie hieß den der gleich nochmals?) mit verantwortlich ist. Millionen hat man geholfen kaputt zu machen, anstatt es zu verhindern. So blind konnte man doch bloß absichtlich sein. Und darum müssen wir den Mann in seiner heutigen Verantwortung zur Rechenschaft ziehen und den besten Grund hat er mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) geliefert. Damit fangen wir dann an und aufhören tun wir nicht mehr so schnell. Und wenn es der Aufsichtrat nicht tut, dann packen wir eben den, der ist genauso mit schuld.

   

Nr. 3444

Hilde

16. Juni 2008, 13:33 Uhr

Betreff: Filiailverkauf

Hallo Webmaster,
bitte geben Sie uns doch Informationen, wie das nun mit Flex und Gold, Gold weitergeht. Nun ist am 19. Vertreterversammlung und niemand weiß eigentlich, was da abläuft!
Haftet dafür eigentlich nur der Vorstand, oder auch der Aufsichtsrat?Wie sieht es eigentlich mit der Haftung vom Prüfungsverband aus? Die, bzw. Herr Herzog muß das doch gesehen und abgenickt haben. Sicher gibt es doch Kriterien für die Vergabe von Krediten, oder nicht? Ohne Sicherheiten werden hier Gelder verschleudert, ohne daß jemand was tut!
Ich bin der Meinung, daß hier die Delegierten nachhaltig und hartnäckig Fragen stellen müssen, vorallem über die Frage der Haftung, wegen fahrlässiger Kreditvergabe.Lasse sich niemand mit der Antwort abspeisen, es handele sich hier um ein schwebendes Verfahren, denn hier geht es doch um Geld unserer Bank! Zumindest muß geklärt werden, wer denn damals geprüft hat, und wie der Aufsichtsrat dazu stand.
Wenn ich heute in der Zeitung lese, wie der ehrenwerte Herr Pausch hofiert wird, der ja auch mal in den Genuß eines Forderungsverzichts kam, und der lange Zeit als Aufsichtsratsvorsitzender mit Heger jun.und sen. zusammengewirkt hat dann stellen sich mir die Haare zu Berge. Hut ab vor jedem kleinen Handwerker, der mit der Abzahlung seines Kredits seinen Betrieb sauber über die Runden bringt.
Solche ehrlichen Leute werden dikriminiert, wenn man den Betrügereien nicht knallhart nachgeht!
Grüße Hilde

   

Nr. 3443

Beobachter

15. Juni 2008, 13:25 Uhr

Betreff: Hat der Webmaster Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden erhalten

Meine Frage an den Webmaster, habne Sie Antwort vom Aufsichtsratsvorsitzenden der VR-Bank auf ihren offenen Brief in Eintrag Nr. 3612 erhalten. Hängt Herr Schelter wirklich so teif mit drin, wie in Eintrag Nr. 3613 nach gefragt?

   

Nr. 3442

Otto

15. Juni 2008, 13:20 Uhr

Betreff: Was ist bei der Bank überhaupt in Ordnung?

Von was bitte hat man sich bitte zurückgehalten, nach dem in Eintrag Nr. 3635 hinterlegten Geschäftsbericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr? Was steht denn im Lagebericht von 2005 (= Link)? Hat man mit dem Zweigstellenleiter, seiner Ehefrau und dem Schwiegervater und der eigenen Anlage früher mal das ganze ins Laufen gebracht und die eigenen Gelder wieder raus genommen, nachdem man die Kunden in die US-Immobilienfonds, vorbei am genossenschaftlichen Verbund, unter den Augen der Prüfer des Genossenschaftsverbandes in einem Maß hinein beraten hat, dass man das sogar im Lagebericht als erwähnenswert betrachtete im ersten von Herr Herzog offiziell erstellten Jahresabschluss?

Was ist bei dieser Bank den überhaupt unmöglich? Darlehensvalutierung mit Zinsen vor der Auszahlung belegt, Stichtagsverzinsung mit ungesetzlichen AGB-Klausel, Eingriff in das Lastschriftverfahren und die automatisch vorgenommenen Gutschriften über die generellen Eingriff in die Wertstellung dazu, Ausweitung der Wertstellungsvorteile gegenüber dem Kunden am Schalter und in der Buchhaltung, ungesetzliche Bürgschaftsklauselen, Bilanzausweise von Rettungserwerben und Rückkaufswerten von Lebensversicherungen, die jenseits von Gut und Böse liegen und dass alles unter den Augen der genossenschaftlichen Prüfer. Als dann 2001 oder 2002 das Prüferteam mit Manfred Heger nicht mehr klar kam, da schickte man Johannes Herzog und Raimund Grothoff nur leider nicht zum Aufräumen, sondern um mit Manfred Heger anscheinend auszuhandeln, wie er denn nun freiwillig abtreten könnte und ob da ein Kreditverhältnis mit dem besten Freund, ungesichert und in Millionenhöhe, die Sache nicht erleichtern könnte, wenn man mit dem Aufsichtsratsbeschluss gleich noch die Vereinbarung unter Verzicht auf alle Ansprüche unterschreibt und das den Mitglieder vorenthält, oder war es anders?

Was ist bei dieser Bank wirklich in Ordnung? Nur die Verstrickung und Verzettelung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und der genossenschaftlichen Prüfung, die mit der letzten Satzungsänderung nun beide auch noch ausschließlich für die Verfolgung der selbst produzierten Zustände sind. Muss man mit den neuen Satzung laut Eintrag Nr. 3654 von Seiten der Vertreter demnächst den Beschluss fassen gegen die Aufsichtsräte vorzugehen, wenn die die Vorstände und natürlich auch den ExPrüfer Herzog mit seinem Forderungsverzicht immer wieder davon kommen lassen?

   

Nr. 3441

Susanne

14. Juni 2008, 17:18 Uhr

Betreff: Unsaubere Einladung zur Vertreterversammlung, jedes Jahr wieder

Im Eintrag Nr. 3659 ist doch die Einladung und Tagesordnung von der letzten ordentlichen Vertreterversammlung und in Eintrag Nr. 3658 das Protokoll zur Versammlung hinterlegt? Warum hat man uns im letzten Jahr denn verschweigen, dass man Karl Krämer vom Aufsichtsrat her gar nicht zur Entlastung stellen wollte? Warum schreibt man so einen wichtigen Punkt nicht in die Tagesordnung, dass alle Mitglieder davon erfahren? Das ist die Kommunikation, die Herr Herzog betreibt, Halbwahrheiten und wichtige Dinge, die auch gegen ihn gerichtet sein könnten, einfach weglassen. Wenn er mit dem Artikel in der Frankenpost auch noch ruhige Fahrwasser angesprochen hat, die man im Jahr 2006 erreicht hätte, dann kommt es mir vor wie der Colorado River vor er am Grand Canyon ankommt und Johannes Herzog sieht, dass jede lausige Sicherung auf seinem Boot reißt und er größte Angst hat runter geschmissen zu werden und droht gnadenlos unterzugehen.

   

Nr. 3440

Gesehen

14. Juni 2008, 15:16 Uhr

Betreff: Eingeständnisse des Prüfungsverbandes?

Hoch brisant dürften Rundschreiben und Schreiben aus dem Bereich des Genossenschaftsverbandes Bayern sein, die ich hier bekannt geben will. Zum einen wird in dem Schriftverkehr mit einer Bank zur Zinsanpassung bei variablen Darlehen (= Link) klar angesprochen, dass häufig die vorgeschriebenen Anpassung nach unten nach einem allgemein gültigen Referenzzinssatz nicht vorgenommen wurde und dass in so einem Fall grundsätzlich dem Darlehensnehmer Rückerstattungsansprüche zustehen würden. Wie viele Darlehenskonten in Bayern wurden in den Jahren zuvor von den Prüfern angeschaut, wo das in keinem einzigen Fall aufgegriffen wurde. Karl Krämer hat doch für die RV-Bank Marktredwitz-Selb schon im Jahr 2002 vor Gericht ausgesagt, dass die Kunden selbst schuld sind, wenn sie das 17 Jahre lang nicht gemerkt haben, sondern nur der Revolutser, dem man im Dezember 2000 (siehe Eintrag Nr. 1372) seine Sicherheiten abgeholt hat, ohne dass es dem Kunden oder gar der Bank etwas gebracht hat an Schuldenreduzierung oder Schadensminderung in den Kreditabschreibungen und vielleicht noch ein zwei andere mit ihm. Einzelfälle waren es, wurde in der Zeitung behauptet (= Link) wenn man die faulen Abrechnungsmethoden angewandt hatte. Einzelfälle in der EDV hinterlegt, wie geht das, von den Prüfern des GVB aber nicht moniert? Wer ist hier der Helfer gewesen?

Genauso aufschlussreich dürfte das Verbandsrundschreiben zu den Wertstellungen aus dem Jahr 2005 (= Link) sein. Zinsgewinne von verspäteten Gutschriften von Zahlungseingängen zu erzielen bzw. durch verfrühte Valutierung von Zahlungsabflüssen würde eine Pflichtverletzung der Bank im Verhältnis zum Bankkunden darstellen, unterschreiben dann Verbandspräsident Götzl und Rechtsabteilungsleiter Dr. Bauer. Wo war ihre Prüfung quer über Bayern hinweg die Jahre zuvor? Wie viele der Buchung haben die Verbandsprüfer bei dem Fall in Wunsiedel gesehen, wo laut dem gerichtlich beauftragten Gutachten über Jahre hinweg in der Spitze über 60 % der Sollbuchung pflichtwidrig verbucht wurden? Vertritt der Verband die Banken oder ihre Mitglieder. Wird der Wasserkopf vor den Menschen geschützt, wenn man auf Verjährung und Verwirkung berät und die Mitglieder und Kunden im Stich lässt? Wollen wir auf diese sichere Seite wechseln (= Link) gemäß der riesigen Werbekampagne, wenn wir als Problemkredit eingestuft von einer Bank, der VR-Bank Marktredwitz, zur nächsten, der Volksbank Plauen, geschoben werden, weil die Relationen (in der Risikoklassifizierung ?) bei Herrn Herzog nicht mehr passen, gedeckt durch den Sicherungsfonds für den wieder alle Mitglieder im Land aufkommen? Oder weil wir als Problemkredit trotz aller Beteuerungen gemäß dem Münchener Gästebuch ins Ausland verkauft werden? Haben wir die Hoffnung aufgegeben, dass eine gesetzliche Prüfung die Vorstände zurückpfeift wenn sie bei uns über einen Abbuchungsvorgang in Tausende von Giro- und KK-Konten greifen und tausend mal pflichtwidrig handeln und dies die Prüfer unzählige Male auch sehen? Glauben wir Herrn Herzog in Marktredwitz den Wandel vom Saulus zum Paulus, oder glauben wir überhaupt nichts mehr was von ihm oder vom Genossenschaftsverband Bayern kommt? Sind wir froh, dass die Staatsanwaltschaft endlich angerückt ist in der Kraußoldstrasse in Marktredwitz?

   

Nr. 3439

Genossenschaftler

14. Juni 2008, 12:41 Uhr

Betreff: Ganz neue Gesichtspunkte zum Regress gegen die Vorstände

Liebe interessierte Leser des Gästebuches des Wunsiedeler Kreises, was hier in den letzten Tagen geschrieben wurde, dass kann man auch aus einem anderen Gesichtspunkt betrachten. Es ist die Frage, wie grün sich der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog und der Aufsichtsrat tatsächlich noch sind. Man möge sich dazu die Tagesordnung zur Vertretersammlung 2007 (= Link) der VR-Bank Marktredwitz und die Tagesordnung 2008 (= Link) anschauen.

Warum muss man die Vorstände wieder vorführen? Hat man das Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), den Vorständen aus Arzberg, noch ohne Information an die Vertreter in die Wege geleitet, obwohl in der damaligen Satzung dringestanden hat, auch gegen aktive und frühere Vorstände braucht es den Beschluss der Vertreter, so hat man in den Jahren 2005 und 2007 sich die Legitimation zur Abschmetterung der zivilrechtlichen Ansprüche zuerst gegen Manfred Heger und danach gegen alle drei früheren Vorstände von den Vertretern geben lassen. Doch nun scheint die Lage viel schwieriger zu sein. Mit Sicherheit hoffte man im letzten Jahr alles aus der Welt zu schaffen und der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Reiner Loos hat es im Frankenpostartikel vom 15. Juni letzten Jahres mit dem Titel „Müssen frühere Vorstände zahlen“ (= Link) deutlich zum Ausdruck bringen wollen, man habe den Punkt im Jahr 2007 auf die Tagesordnung gesetzt, weil „man es als einen Schlussstrich unter die vergangenen Jahre werten will, weil man im Jahr 2006 genützt hätte, die Vergangenheit gründlich aufzuarbeiten“ und weil „es Johannes Herzog – mit Reinhold Wolf, es geschafft hätte im Jahr 2006 die Zahlen wieder in Ordnung zu bringen“.

Tatsache dürfte jedoch sein, dass die Ampeln von rot nicht zurück gestellt werden konnten, sondern ähnlich wie beim der Formel I-Start rote Ampeln dazu gehängt wurden. Die Zahlen sind so in Ordnung, dass man das Tafelsilber von Marth und Dittrich verwenden musste um die Bilanz zu retten, wie Johannes Herzog sagt, ehemals 100 Mio. € an Bilanzsumme für die Relationen der Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte zu opfern und dass man dafür sogar vom Sicherungsfonds über die Volksbank Vogtland zur zusätzlichen Eigenkapitalstütze ein vielleicht weit überhöhten Wert erhielt. Nichts ist in Ordnung, nichts ist aufgearbeitet und die Zahlen sind nicht in Ordnung, nicht im Abschluss 2006 und nicht im Abschluss 2007 und der Schlussstrich unter dem Schatten der alten Vorstände ist gänzlich misslungen.

Warum ist also der Griffel in der Hand der Strategen beim Schlussstrich abgebrochen? Warum jetzt wieder ein Bericht über die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Vorstände? Weil der Staatsanwaltschaft den Markstein gesetzt hat, über den der Stift der Aufsichtsräte und des Prüfungsverbandes gestoppt wurde und crash ging? Unter der Voraussetzung und mit der neune Satzung muss jetzt nämlich der Aufsichtsrat auch noch selber den Regress beschließen und kann diese Sache nicht mit billigen Imagegründen von anderen untergehen lassen. Ist nun der Regress notwendig, weil es die Staatsanwaltschaft mit ihren Aufklärungen einfach nicht mehr anders zu lässt? Erfahren wir nun, wer das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) vom 04.08.2004 so formuliert hat und wer für den Vertrag unter Verzicht bekannter und unbekannter Ansprüche verantwortlich ist, neben dem dazu vielleicht genötigten Horst Pausch? Ist die Zustimmung im Aufsichtsrat zu Johannes Herzog vielleicht schon dem Zorn gewichen? Muss der Aufsichtsrat jetzt nicht zwangsläufig auch berichten, ob man wegen dem Forderungsverzicht im letzten Frühjahr auch zivilrechtliche Ansprüche an die damaligen Vorstände stellen muss oder ist hierzu die Person Werner Schelter noch das Hindernis? Erfahren wir endlich ob gegen den jetzigen Vorstand ermittelt wird, als Prüfer oder als Vorstand?

   

Nr. 3438

Jürgen

13. Juni 2008, 16:20 Uhr

Betreff: Die große Verantwortung des Aufsichtsrates

Alles wird von Seiten der Genossenschaftsverbände in Gesetzgebungsverfahren gesetzt um die Einflussmöglichkeiten der Mitglieder zurückzudrängen, weil nur wenige Mitglieder damit zu viel Druck auf die Arbeit der Genossenschaft ausüben könnten, die Satzungen werden so gesteuert, dass jegliche Kontrolle in den Aufsichtsrat wegen von Vertreter- und Generalversammlung verschoben werden und es wird damit begründet, dass der Vertreter oder das Mitglied die Reichweite nicht zu überblicken vermag. Wird damit das Genossenschaftswesen entdemokratisiert, wird das Mitglied damit nicht entmündigt? Wechseln Sie auf die sichere Seite (= Link) hat der Genossenschaftsverband bayernweit geworben. Groß steht drin „Wir verkaufen keine Kredite“ und hier wird im Gästebuch von München der Verkauf eines Problemkredites nach Italien aufgezeigt.

Sitzen die Heuschrecken in den Verbandzentralen? Hat man es in Marktredwitz endlich geschafft, mit dem Ex-Prüfer Johannes Herzog, die demokratischen Strukturen zu verkünden und die Diktatur einzuführen. Wo ist aus dem Versammlungsprotokoll vom 25. Juni 2007 (= Link) herauszulesen, dass man die Satzungsänderung dazu, dass nicht mehr die Vertreterversammlung, sondern ab sofort der Aufsichtsrat für die Haftungsansprüche zuständig sein soll, auch genannt hat? Ist es genau die Art der Demokratie, die man ab sofort will, dass man Satzungsänderung in den Tagesordnung angibt, die Mitglieder aber ausschließt, weil man nicht einmale eine Hinweis gibt, wo und wie man denn von der geplanten Änderung erfährt, oder dass man so kitzlige Dinge in die Regionalversammlungen schiebt und den Vertretern sagt, bei der überwachten Vertreterversammlung da stimmen wir ohne Beratung nur noch ab – á Block? Wo bleibt beispielweise der Geschäftsbericht im Internet, da wird nur die Vergangenheit hoch gehalten.

Was nun am 19. Juni zu den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Vorstände berichtet wird, dass muss man ganz genau beachten. Berichten ist nach § 34 Genossenschaftsgesetz eine Informationspflicht und diese besteht an alle Mitglieder und heißt auch nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link). Darf man es dien Aufsichtsräten wirklich alleine überlassen, dass Sie Dienstaufhebungsverträge unter Ausschluss bekannter Ansprüche mit den Vorständen abschließt und darf man es der gesetzlichen Prüfung, dem Prüfungsverband Genossenschaftsverband Bayern und den anderen Verbänden überlassen dass sie unbekannte Ansprüche nicht mehr feststellen will und damit faktisch die Prüfung einstellt. Hat der Verband seine Überwachungspflicht für sich wahr genommen wenn er nicht überwacht, ob der Vorstand und der Aufsichtsrat seine Informationspflichten erfüllte? Steht der Prüfungsverband in Marktredwitz nicht selbst längst über den § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) und den § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) im Feuer? Warum die Unterdrückung der Einzelwertberichtigungen laut den Lageberichten in den Abschlüssen von mindestens 2002 und 2003? Wie ist es mit Berichtspflicht mit einem Fusionsgutachten, das belegt, dass die Fusion nicht gegen die Belange der Mitglieder ist, man aber die Risikosituation jenseits vertretbarer Zustände verschweigt?

Wer gibt dem Mitglied in Marktredwitz nun die Sicherheit, dass der Genossenschaftsverband für ihre Förderung nach dem Genossenschaftsgesetz sorgt? Den mitgliedern, denen man nicht geholfen hat, obwohl man zig Prüfer herschickte, wo keiner monierte, dass man die Darlehensauszahlungen vorvalutiert hat, in wahrscheinlich fast 99,99 %, das man die Stichtagsverzinsung mit einer falschen Klausel der ABG’s unzählige Jahre durchgezogen hat bei der Bank (laut Karl Krämer 17 Jahre), dass man die automatischen Einstellungen bei den in der EDV im Zahlungsverkehr zu Lasten der Kunden und Mitglieder verstellt hat? Wer hilft den Kunden und Mitgliedern, wenn der Prüfer heute der Vorstand ist, der dem Verbandsvorstand die Bilanzbestätigungsvermerke zu den Bilanzmanipulationen zur Unterschrift vorgelegt hat und in München das bei der Gegenkontrolle auch abgesegnet wurde? Wer hilft, wenn der heutige Vorstand als Prüfer Manfred Heger bei der Flexsache nicht gebremst sondern augenscheinlich unterstützt hat? Das Gegenteil wird er wohl nicht behaupten, sonst würde er seien Unfähigkeit bestätigen? Warum hat man im letzten Jahr den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) laut Frankenpost durchgezogen. Prozessbeobachter sind die Haare zu Berge gestandne, wie die Vorstände mit dem Geld der Genossenschaft umgegangen sind und wie ungehindert das mit den Prüfern Herzog und Grothoff möglich war.

Wie können Leute wie Peter Träger, der in Flex wahrscheinlich bis zum hals mit drin steckt, wie Werner Schelter, der den Forderungsverzicht im letzten Frühjahr als Notvorstand mit zu verantworten haben, schier ahnungslose Leute wie Reiner Loos mit seinen Aussprüchen zu den gelben und roten Ampeln und der Phase, dass man nur Großkredite prüfen dürfe nun über die zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Vorstände entscheiden, wenn in direkter Linie ihre Verantwortung mit den unsauberen Dienstaufhebungsverträgen steht? Wenn hier nicht komplett aufgeräumt wird mit Endedatum 19. Juni mit einer ordentlichen und passenden Information aller Mitglieder, dann muss noch viel mehr gepoltert werden, als es jetzt schon der Fall ist: Dann wird nicht nur der Name Marktredwitz beschmutzt werden, denn mit einer Umbenennung ist eine Schreckenszeit der Vergangenheit nicht einfach auszuradieren. Zu den die Bank schädigenden Leuten zählen nicht nur die, die in der Tagesordnung genannt sind. Es muss ja eine Grund geben, dass man sie wieder aufführt.

Die Helfer dürfen nicht vergessen werden, vor allem die, die so tun, als ob sie ihre Hände in Unschuld waschen dürfen, siehe Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), die einen Großteil der Kundschaft verkauft um die Relationen zu schönen. Für diese Leute gibt es keine Möglichkeit sich zurückzuhalten „Aus Gründen des Takts“ nichts, aber auch gar nichts zu sagen, oder Jahr für Jahr ein bisschen stolz von gemachten Hausaufgaben, ersten Erfolgen oder Mietergewinnungen für eine Abbruchbude zu verkünden. Dieses Bild zum Artikel in der Frankenpost (= Link)
mit der Unterschrift darunter dokumentiert den Erfolg Ihrer gemeinsamen Arbeit und ihrer gegenseitigen Kontrolle, die anscheinend nie stattgefunden hat.

   

Nr. 3437

O.

12. Juni 2008, 15:15 Uhr

Betreff: Informationsbetrug an den Mitgliedern durch Herrn Herzog

Ist es nicht ein Offenbarungseid, wenn man über die außerordentliche Vertreterversammlung erfährt, dass man seit der Fusion bei den Vogtlandfilialen von 100 Mio. € Bilanzsumme nahe 50 % verloren hat? Ist es nicht Beleg dafür, dass die Verbände über diesen Schachzug die VR-Bank Marktredwitz gestützt haben? Wenn man die Verbandsstatistiken und die Rundschreiben in Eintrag Nr. 3562 aufmerksam liest, so ist das Ziel im genossenschaftlichen Bankenbereich aus ein Ergebnis von ordentlich 1 % des Geschäftsvolumen aus dem normalen Bankgeschäft und sonstiger beständiger Faktoren zu erzielen und daraus noch das Bewertungsergebnis, als Risikoaufwand, mit minus 0,2 % maximal zu bestreiten. Das würde bedeuten, dass man 0,8 % Ertrag aus dem Geschäftsvolumen als Zielgröße erreichen will, woraus dann auch die Dividende noch zu bedienen ist. Zum Schluss verbleiben bei den Bank dann etwas mehr als 0,7 % Jahresertrag. Wie dann mit diesem Jahresergebnis und der Versteuerung verfahren wird, das zeigt in dem Link zum genannten früheren Eintrag die Seite 12 unter der Statistiken, bis hin zur Gewinnversteuerung.

Nun müsste man also einen Sachverständigen bemühen, der einen Firmenwert einschätzen kann, was das übertragene Geschäftsvolumen zur Volksbank Vogtland in Höhe einer sicherlich nicht allzu großen Geschäftsstelle von zusammengefasst 40 bis 50 Mio. € an heutigem Wert darstellen würde, der abzulösen wäre. Wenn die VR-Bank 0,8 % daraus erlösen könnte, was äußerst zweifelhaft ist bei der regionalen Situation, dann käme man auf einen Jahresertrag zwischen 320.000 und 400.000 € für die drei Ostfilialen. Wie viel meine Herren haben Sie rüber und nüber geschoben an Eigenkapitalunterstützung für die VR-Bank Marktredwitz zu Lasten der Volksbank Vogtland und auf Kosten des Sanierungsfonds. Wenn man berücksichtigt, dass es sich hier um nicht gesicherte erhoffte Gewinn in einem stark schrumpfenden Geschäftsfeld geht, ist da ein zu übertragender Firmenwert von 5 Jahresgewinnen mit maximal 1,5 Mio. bis 2 Mio. € ein Ansatz? Muss da der Wert der Immobilien nicht vollkommen außer acht bleiben, wenn daraus kaum Ertrag zu generieren ist.

Es ist anscheinend wieder der klägliche Erklärungsversuch des geschäftpolitischen Scheiterns bei der VR-Bank in Marktredwitz. Herr Herzog geht es um die Relationen, die man mit dem „Kleiner“ verbessern kann. Schlechte Eigenkapitalwerte verbessern in dem man die Vergleichswerte Geschäftsvolumen runter drückt. Kehrt Herr Herzog den Sinn des wirtschaftlichen Handelns somit um? Um tolle Ideen scheint er nie verlegen zu sein. Aber wie will er einen Sachkostenaufwand von 4 Mio. € in ein Geschäftsvolumen von 350 Mio. € im nächsten Jahr begründen, denn da hat er wahrscheinlich nicht so viel Spielraum nach unten, da drückt es seine Relationen kräftig im Negativen nach oben. So wie er jetzt schon aufzeigt, dass eine Verkauf von einer Genossenschaftsbank mit in der Spitze 100 Mio. € Bilanzvolumen entgegen allen Bekundungen der Genossenschaftsverbände doch möglich ist, so führt er auch mit seinen Ausführungen auf der in Eintrag Nr. 3654 angesprochenen außerordentlichen Vertreterversammlung schon sehr außergewöhnliche Argumente ins Feld. Überall wird beteuert, dass Fusionen keine Arbeitsplätze kosten. Ausgerechnet wenn die VR-Bank Marktredwitz fusionieren würde, dann würde man 60 von 147 Arbeitplätzen verlieren, also über 40 Prozent, aber wenn er die Ostfilialen abgibt, dann hält er alle Mitarbeiter im Backoffice in Marktredwitz. So verdummend kann wahrscheinlich nur ein Herr Johannes Herzog argumentieren. Auch beim Personalaufwand gilt die Negativwirkung in seiner genannten Relation mit dem Hebel nach oben und damit in die falsche Richtung, was für ihn den Zwang des Personalabbaus bedeutet. Irgendwie ist es wie mit dem Mieter für 700 qm im Möbelhaus, der doch nirgends aufgetaucht ist, auch wenn ihn Johannes Herzog sogar über die Zeitung ankündigen ließ,. Das Geschwätz von Herrn Herzog, Entschuldigung für diesen drastischen Ausdruck, ergibt wie meistens einfach keinen Sinn, außer dass er seine Zuhörer beeindrucken will.

Er sollte lieber von seinen geschäftlichen Problemen nicht ablenken. In Interessant (= Link) hat man wahrscheinlich die Inhaberschuldverschreibungen bei den Kundeneinlagen in diesem Jahr nicht eingerechnet (das mein Hinweis an den Wunsiedeler Kreis) somit hält man den Stand hier tatsächlich. Eklatant ist aber auch hier die Kostenseite. Denn die Steigerung der Zinskosten von 1,3 Mio. € ist bei steigenden Zinsen bei der VR-Bank sogar noch mit einer Reduzierung der Zinseinnahmen um 600.000 € oder 3 % verbunden. Und die nicht mehr ausgereichten Gelder, die legt man ja doch auch wieder bei der Zentralbank an. Der Verbandsdurchschnitt konnte hier doch 2 % zulegen. Die Differenz bei der VR-Bank bei diesem wichtigsten Ertragsfaktor Zinsspanne liegt zum Vorjahr bei 1,9 Mio. €, das dürfte ein riesengroßes Problem sein. Und Herr Herzog kennt die Ertragsprognosen für sein Haus in diesem Jahr bereits sehr genau, wo der Hase weiter hin läuft. Und man dürfte sich dem weiteren allgemeinen Negativtrend sicher nicht entziehen können.

Wenn also hier zu Gunsten der Vorstände in Marktredwitz über die Sicherungseinrichtung Schindluder getrieben wurde, dann muss man über die Volksbank Vogtland die Faktoren von Untreue zu Lasten dieser Bank und des Sicherungsfonds ebenfalls in die Hände der Ermittlungsbehörden legen. Die Politiker beteuern zur Zeit ja das Funktionieren dieses System der staatlichen Aufklärung. Wenn ein unrealistischer Verkaufspreis ausgehandelt wurde, dann wäre es auf Seiten der Käufer ein Untreuefall.

   

Nr. 3436

Webmaster

12. Juni 2008, 14:00 Uhr

Betreff: Link zur Tagesordnung

Mehrmals wurde versucht zur Tagesordnung der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz, nun Fichtelgebirge, zu verlinken. So klappt es:

http://www.wunsiedeler-kreis.de/Tagesord2008.pdf

   

Nr. 3435

Mitglied

12. Juni 2008, 12:51 Uhr

Betreff: Erneute Verarsche?

Was soll der Tagungsordnungspunkt 3b bedeuten? Ein Bericht über die Regreßforderungen an die ehemaligen Vorstände Heger, Krämer und Wolf! Die Vertreter wurden in der Vergangenheit doch schon zweimal darauf hingearbeitet keinen Regreß zu nehmen. Was will man denn darüber berichten. Oder soll es ein Ablenkungsmanover sein, indem man so tut, als ob man Forderungen stellen würde. Wenn es wirklich ernsthaft darum geht, die ehemaligen Vorstände in Regreß zu nehmen, dann müßte eine erneute Beschlußfassung auf der Tagesordnung stehen und nicht nur Bericht. Oder hat der Staatsanwalt mittlerweile Strafanzeige gestellt, so daß man gar nicht mehr anders kann, als darüber zu berichten? Warum hat man dann diesen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger gemacht, wo auf alle bekannten und unbekannten Anprüche verzichtet wird. Der gegen das Genossengesetz verstößt und eine Haftung der Aufsichtsräte nach sich zieht. Wie will man sich aus diesen Wirrrwarr von Verflechtungen und Verfilzungen herauswinden. Wann berichtet der Johannes H. darüber, ob gegen ihn ermittelt wird oder nicht? MIttlerweile müssen die Ermittler doch schon überprüft haben, ob es ein Gesetzesverstoß ist, wenn ein Prüfer sich während seiner Prüfung, bei der geprüften Bank bewirbt und dann munter weiter prüft und sich das Prüfungsergebnis so zurecht richtet,wie er es braucht, um Vorstände und Aufsichtsrat unter Druck setzen zu können. Für was gibt es eine Wirtschaftsprüferordnung? Gilt die nur für alle anderen, nur nicht für den Bay. Genossenschaftsverband und seine Prüfer? Hat die Durchsuchung vom 30.11.07 keine Anhaltspunkte ergeben, die für die Eigentümer (Mitglieder) von Bedeutung sind. Dies zu glauben erscheint unwahrscheinlich, gehen doch die Ermittlungen schon über eine halbes Jahr. Warum ist es für den Genossenschaftsverband so wichtig den Deckel drauf zu halten? Was müssen hier für unglaublich Vorgänge abgelaufen sein, daß man es in Kauf nimmt, weiterhin unter den Augen der Ermittler gegen alle Gesetzesregeln zu verstoßen.
Daß bei der Vertreterversammlung unangenehme und kritische Fragen erwartet werden, belegt schon, daß die am 18.06.08 eine Pressekonferenz abgehalten wird. Somit ist es naheliegend, daß aus dem Versammlungsverlauf am nächsten Tag nichts an die Öffentlichkeit gelangen soll.
Aber wie wäre es, wenn der Webmaster mit einem der teilnehmenden Vertreter ein Interview machen würde, damit auch alle Mitglieder über die Versammlung Bescheid bekommen. Und auch zu prüfen, ob die ganze Kritik sich im Versammlungsprotokoll widerfindet. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3434

Genossenschaftler

12. Juni 2008, 12:17 Uhr

Betreff: Clevere Änderung der Mustersatzung im Jahr 2007

In Eintrag Nr. 3648 wurde darüber geschrieben, dass die Vertreter jetzt die Entscheidung darüber fällen würden, ob nun endlich gegen die alten Vorstände zivilrechtliche Ansprüche gestellt werden müssten. Dies trifft leider so nicht mehr zu. Dazu muss man auch die Formulierung der Tagesordnung (= Link) genau lesen. Dort heißt es Bericht und nicht Abstimmung. Mit der Einführung der Satzung im letzten Jahr (aktuelle Satzung der VR-Bank Marktredwitz eG) (= Link) hat man nicht den möglichen Text Führung von Prozessen gegen im Amt befindliche und ausgeschiedene Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen ihrer Organstellung übernommen, sondern die Alternative, dass man die Prozesse gegen die Vorstände in § 22, Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates, unter Punkt (8) übertragen hat. Wer bitte überprüft nun, wenn der Aufsichtsrat solche gesetzeswidrigen Verträge schließt, wie man es mit Manfred Heger zum Verzicht auf die Ansprüche getan hat und wahrscheinlich auch bei Karl Krämer, welche Prozesse gegen die Vorstände geführt werden sollen?

Nun ist größte Vorsicht angebracht, wie sich der Aufsichtsrat in diesem Fall verhält. Werden die wesentlichen Informationen wieder in die Regionalversammlung, wie bei der außerordentlichen Versammlung (= Link) gepackt und die breite Mitgliederschaft gar nicht informiert? Jetzt dürften endgültig § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link), als Verpflichtung der Aufklärung durch den Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) durch die gesetzliche Prüfung des Verbandes ins Spiel gebracht werden.

Wie soll Herr Herzog auch jemand von der Presse zu den Versammlungen holen? Zu Hegers Zeiten war das Gang und Gäbe. Da wollte man das Eigenlob ja auch verkündet wissen. Doch mit dem Jahr 2004 und dem, dass man über die eigenen Schandtaten reden musste, da blieb die Presse draußen. Eine unliebsame Frage eines Vertreter an den Ex-Prüfer gerichtet und in der Zeitung wiedergegeben, das will weder Herr Herzog, noch Herr Schelter. Am allerwenigsten eine zu den Aufhebungsverträge mit Manfred Heger und Karl Krämer und der Auswirkung auf die Bank daraus, oder auf die persönlichen Auswirkungen gegen Herzog und Aufsichtsräte und wie man daraus heute überhaupt noch zivilrechtliche Ansprüche ableiten wolle. Jemand vom Podium herab in die Schranken weisen, dass ist nur dann möglich, wenn man keine unliebsamen Beobachter hat. Auf der Tagesordnung steht wieder eine Satzungsänderung. Wieder wird den mitgliedern nicht mitgeteilt wie und wo sie ihre eigenen Informations- und Antragsrechte wahr nehmen können. Ist es nicht eine Schweinerein, wenn man vor jeder Versammlung diese Regionalversammlung hängt? Was soll das außer dass man über Dinge reden will, die man nicht protokollarisch festhalten muss.

Der Bericht über die zivilrechtlichen Ansprüche ist eine Farce. Kein Aufsichtrat und keine Prüfung stellt gegen den Vorstand Ansprüche, wenn man in direkter Verbindung mit dran hängt. Wenn der Regress gegen die Vorstände nicht in vollem Umfang und zwar in dem Umfang wie die Gesamtschäden waren, vorgenommen wird, dann muss massiv auf die Strafvermittlungsbehörden zugegangen werden. Die Kreise Vorstand, Aufsichtrat und Genossenschaftsverband sind so verstrickt, dass hier Gesetz und Satzung ad absurdum geführt wird. Im Umkehrschluss kann sich der Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung für eigene Gesetzesverstöße selbst frei stellen.

   

Nr. 3433

Till

12. Juni 2008, 11:53 Uhr

Betreff: Vertreterversammlung

Liebe Vertreter, liebe Genossen,
in der Einladung zur Vertreterversammlung am 19.06.08 steht unter Punkt 3b der
Tagesordnung, Bericht über die Geltungmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehem Vorstände Heger, Krämer und Wolf. Soweit so gut, wie steht es aber um die Schadenersatzansprüche gegenüber Herrn Herzog?
Wir erinnern uns, Johannes Herzog war zu jener Zeit Prüfer! Er mußte gesehen haben, was da abläuft, so dumm kann er nicht gewesen sein. Hat er sich vielleicht einen Vorteil verschafft mit seinem Wissen um die zweifelhaften Geschäfte der Herren Vorstände?
Denn unter mehr als 30 Bewerbern um den Job als neuer Vorstand der VR Bank wurde ja gerade er ausgesucht und das, obwohl er keine Zulassung hatte, und die Prüfung erst sehr viel später ablegte, die Voraussetzung ist um als Vorstand arbeiten zu können.
Auch hatte er keine Erfahrung, war sozusagen ein Grünschnabel was diese Position betrifft. In solch schwierigen Zeiten wäre doch ein Sanierungserfahrener Vorstand sehr viel geeigneter gewesen.
Welchen Vorteil hat sich also Herr Herzog verschafft mit seinem Prüferwissen?
Dazu kommt, daß kaum im Amt, er großzügigst Nachlässe zum Nachteil der Bank gewährte, obwohl diese Kredite optimal besichert waren.(Waldeslust)
Hier gingen eben mal 430.000.- Euro über die Wupper.
Wohl gemerkt, ohne Not, einfach mal so!
Liebe Vertreter, laßt euch nur keinen Sand in die Augen streuen, telefonisch laufen die Drähte ja derzeit heiß, will sagen daß die Anruf und Gesprächsoffensive der Vorstände und Ex Vorstände, mit der versucht wird die Vertreter zu beeinflußen, hier im Wunsiedeler Kreis wohl bekannt ist.
Ihr Vertreter müßt zum Wohl der Genossenschaft beitragen und abstimmen, und nicht zu Wohl der Vorstände. Ihr seid nicht dazu da zuzudecken, ihr solltet vielmehr kritisch hinterfragen was da los ist. Laßt euch keinesfalls den Mund verbieten, oder euch bei euren Fragen abwürgen. Notfalls stellt eure Fragen schriftlich, und besteht auf einer Antwort.
Mit Sicherheit wird man euch sonst eines Tages fragen was ihr unternommen habt um den Sumpf trocken zu legen.
Erinnert ihr euch noch, wie man euch all die Jahre vertröstet habt? Von ruhigeren Fahrwassern war da die Rede, von einer Wende zum Guten, die man erreicht hätte, von scheinbaren Erfolgen wurde berichtet und was ist heute?
In der Bank ermittelt der Staatsanwalt, die Bilanzsumme sinkt immer schneller, und die ersten Filialen wurden auch schon verkauft. Von der ehemaligen Vorzeigebank ist nicht mehr viel übrig.
Übrigens gingen die Kundenforderungen um 16 Mio zurück. Um wieviel die Bilanzsumme zurückgehen wird wenn die verkauften Filialen nicht mehr in der Bilanz erscheinen wir man in Wahrheit wohl erst in einem Jahr wissen, wenn dann die nächste desaströse Bilanz vorgestellt wird.
Vielleicht werden ja dann die Filialen im Bereich Selb nach Hof verkauft? Man weiß ja nie, was den Herren noch so einfällt um weiter zu vertuschen.Dies wäre dann so eine Art Rückabwicklung der Fusionen der letzten 15 Jahre. Vielleicht steht ja unsere Wunderbank in 5 Jahren dann mit so geschätzt 30 Mio Bilanzsumme jedoch mit 3 gut bezahlten Vorständen wieder alleine da, und das Spiel beginnt von neuem, oder?
Warten wir es einfach ab, die Mitbewerber sprechen sicher noch viele Jahre von Goldgräberstimmung im Fichtelgebirge!
Euer Till

   

Nr. 3432

Mitarbeiter

11. Juni 2008, 20:35 Uhr

Betreff: Mit Sicherheit niemand von der Presse bei der Vertreterversammlung dabei

Es ist ja richtig, dass man die Vorstände zur Haftung heran ziehen will, aber leider haben wir die letzten Jahre gesehen, dass das ja gar nicht der Zweck der Übung war. Wenn der Aufsichtsrat gesagt hätte, wir wollen den Regress, dann hätten die Vertreter auch so abgestimmt. Aber bei uns geht es ja darum, dass wenn man die Vorstände belangt, dass dann die anderen auch mit dran wären. Uns ist allen bewusst, dass das die Vorstände alleine gar nicht machen hätten können was vorgefallen ist. Wenn der Regress auf der Versammlung gegen die Vorstände durch ginge, dann wäre die Schlussfolgerung, dass auch der Aufsichtsrat über den § 41 im Genossenschaftsgesetz und die Prüfer über den § 62 unweigerlich mit drin hängen würden und es wäre auch richtig so. Johannes Herzog hat mehr gewusst als jeder andere bei uns im Haus. Warum man die Vorstände nicht gebremst hat, dass versteht von uns auch niemand. Man muss sich wirklich fragen, warum die anderen vom Aufsichtsrat und von der Prüfung nicht auch gleich auf der Tagesordnung wegen dem Regress vermerkt sind, aber schließlich laden sie ja selber zur Versammlung ein.

Sonst hängt man alles in der Frankenpost auf und wenn es bloß eine Spende von tausend Euro ist. Bei der Versammlung, da wette ich mein Hinterteil, da wird von der Zeitung niemand eingeladen. Da geht es darum, dass Herr Herzog auf die Vertreter unbehelligt den notwendigen Druck ausüben kann, dass die Abstimmung ja nicht in die falsche Richtung läuft, nämlich dass für die Haftung der Vorstände entschieden wird. Auch uns ist es wie Schuppen von den Augen gefallen, was da im Juli und August vor vier Jahren abgelaufen ist, dass man Manfred Heger zur Unterschrift gebracht hat, weil man auf alle Ansprüche verzichtet hat. Was würde man also machen, wenn die Vertreter anders abstimmen würden, als dazu die nachträgliche Genehmigung zu erteilen? Wer müsste dann für den Regress im Endeffekt aufkommen? Und Herr Herzog will bestimmt keinen Bericht über die kleinsten Diskussionen zu seiner eigenen Rolle, warum er nichts gesehen haben will, was Dr. Nickl dann aufgedeckt hätte und vor allem nicht ob er mit Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag alleine durchgezogen hat. Und wehe es würde jemand danach fragen, ob er als Prüfer schon auf den Vorstandsposten geschielt hat und darauf hin gearbeitet hat. Ohne lästige Zuhörer kann man die Aufmüpfigen doch viel leichter in die Schranken weisen. Hinter der Fassade konnte er ja auch alles Reinhold Wolf und Karl Krämer in die Schuhe schieben, vor der Kamera für die Fotos musste er sie lächelnd begleiten oder sie als große Genossenschafter loben, wie bei der Verabschiedung von Reinhold Wolf. Da hat man vor der eingeladenen Kulisse den Schulterschluss betrieben, bei uns war aber immer nur ein Teil der angeblichen Freunde der schuldige an der Misere. Ganz kitzlig ist für Herrn Herzog sicher auch die Sache mit der Waldeslust. Er hätte doch nie gedacht, dass jemand den Vertrag zu dem Forderungsnachlass zu Gesicht bekommt. Da ist ihm die Vertuschung vollkommen misslungen.

   

Nr. 3431

L.

11. Juni 2008, 12:15 Uhr

Betreff: Will Johannes Herzog die eigenen Untreuehandlung vertuschen?

Die Prüfer haben den Vorständen bei der VR-Bank über viele Jahre hinweg geholfen die Sache mit den EDV-Einstellungen durchzuziehen, die dazu gedient haben, dass man uns bei den Buchungen mit den Wertstellungen abgezockt hat, quer über alle laufenden Rechnungskonten und dass man die Kreditraten am 1. belastet hat und erst am Monatsende auf den Darlehenskonten die Zinsen dafür runter gerechnet hat. Wenn ein Prüfer nicht einschreitet, wenn er die Darlehensausreichungen anschaut, und das wird mit der allergrößten Sicherheiten bei jeder Kreditprüfung X-mal angeschaut, dass die Bank zu 99,9 % auf dem Darlehenskonto noch einen zusätzlichen Zinstag rauszwickt, dann braucht ein Prüfungsverband nicht mehr davon reden, dass er gesetzliche Aufgaben auch wirklich wahr nimmt. Für mich ist das Beihilfe zum Betrug an Zigtausenden von Kunden. Aus diesem Laden stammt der Prüfer Johannes Herzog, der immer lächelt, wenn er sich vor Kameras stellt. Doch dieses Lächeln ist nur Fassade.

Wieder hat er der Versammlung vorgelegt, dass man Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer in Regress nehmen müsste. Den Vertreter hält er einen Vortrag über Imageverluste der Bank, den Mitgliedern sagt er nicht mal was man den alten Vorständen vorhält. Imageverluste her oder hin, gegen Manfred Heger kann man gar keine Ansprüche mehr stellen, der hat schon vor drei Jahren gesagt, lest doch mal nach was wir unterschrieben haben. Da müsste man ja den Vertrag von damals anfechten. Da müsste man ja aufzeigen, dass wahrscheinlich die Prüfungsabteilung oder die Rechtsabteilung in München eine sittenwidrigen Vertrag aufgesetzt haben. Wenn man schon den Namen Marktredwitz im Genossenschaftsbereich ausradieren will, dann will man doch über so etwas schon gar nicht reden. Da müsste ja Horst Pausch noch aussagen, warum er mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) bloß informiert hat und die Zustimmung eingefordert hat und ob der Prüfer Herzog und der Prüfer Grothoff ihn in diese Zwickmühle genötigt haben? Ja und warum er denn zwei Tage nach der folgenden Vertreterversammlung das Weite gesucht hat ohne das auf der Versammlung zu sagen.

Ja und was würde Karl Krämer dazu sagen, was in seinem Vertrag drin steht? Wenn man die beiden heute in Regress nehmen würde, dann wäre ja der bezahlte Jahresurlaub an beide, die Mitgabe der Lebensversicherung zur Altersversorgung an Manfred Heger, die Pension an Karl Krämer eine Untreuehandlung durch Prüfung und Aufsichtsrat. Was will man denn heute aufzeigen, was Herr Herzog damals nicht schon wusste? Hat er weniger gesehen als die Staatsanwälte, oder hat er es nur anders genutzt? Für sich auf den Vorstandsstuhl und für seinen früheren Arbeitgeber aus Imagegründen? Warum sagt man denn nicht, dass 50 Millionen latente Kreditrisiken und 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen (war das auch wirklich alles?) doch nur gehen dürften wenn auch die Prüfung die Tomaten auf den Augen nicht runter nimmt? Auch die rosarote Brille dürfte man den Prüfern nicht zugestehen, wenn man sich vor Augen führt, dass man zwar Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) betrieben hat, aber die großen Sachen von Heger, Wolf und Krämer übersehen hat. Denn bisher hat man doch Flex und Gold, Gold, Gold in diesem Hinblick übersehen. Übersehen, weil man tief mit drin steckt. Übersehen weil man drin steckt mit einer Abfindung an Manfred Heger über Flex vielleicht? Das man drin steckt, weil man die Vorstände deckte, wie man es unterließ die Sicherheiten in Wunsiedel, wie in Eintrag Nr. 1372 gezeigt, auch zu verwerten? Oder ist das hier Schrott (= Link), oder das hier (= Link), oder das (= Link)? Oder muss einem da als Kunde, der sich auf einen Prüfungsverband verlassen soll, Angst und Bange werden? Befindet man sich da auf der sicheren Seite, wie man mit der Werbung zu vermitteln versucht, oder glaubt man eher, dass man da verkauft wird wenn Johannes Herzog und die Verbandsleute zusammen sitzen?

Warum macht man den Regress immer nur gegen die Vorstände? Manchen Aufsichtsrat kann man sicher auch nicht als unbedarft nennen. Mancher hat es auch nicht überrissen, auch wenn er 40 Jahre drin gesessen hat und mit weiß Gott welchem Vorstand schon durch dick und dünn gegangen ist. Vielleicht ist er dünn geblieben. Dick hat man die Vorstände gemacht, wenn man die genehmigten Vorstandspensionen in der Entwicklung (= Link) ansieht. Achtung es wechselt von Euro in DM. Verluste für die Bank, Erträge für die Führung. Durften sich die da auch mit den Sicherheiten im Selbstbedienungsladen fühlen, beim Verteilen? Bei der Gewährung von Geschenken - aus fremden Taschen (?) - und Lustreisen zu Formel-I und sonst wo hin? War da ein Prüfer wie Oskar Hess nach dem Zeitungsausschnitt (= Link) für einen Vorstand sogar herzlich willkommen, sogar als Verlust in der Bankbilanz in sechsstelliger Höhe?

Warum darf dieser Exprüfer Herzog zusammen mit Reinhold Wolf das Geld der Genossenschaft, wie es zuletzt wieder in Eintrag Nr. 3632 aufgezeigt wurde, ungestraft unser Geld verschenken? Ist der Abtransport der Maschinen mit der die damit zusammenhängende Beschädigung, die Verwertung über Tschechien oder Polen, nach den Worten von Reinhold Wolf weniger verwerflich als das, dass die VR-Bank nicht mal die Dividende der Mitglieder aufbringen würde, wenn man einen Betrag in dieser Größenordnung verschenkt, Stillschweigen wie überall vereinbart, den Mantel des Schweigens, und dann jedes Jahr die letzten herauspressbaren Reserven aus der Bank drückt, damit man einen Bilanzgewinn ausweisen kann und dann im Geschäftsbericht herzlich Dank sagt und auf erste positive Entwicklungen hinweist. Mit wem glaubt es Herr Herzog zu tun zu haben? Mit einem Kindergarten? Oder ist es an der Zeit die Fakten auf den Tisch zu legen, wie tief er selbst im Sumpf steckt? Nicht einmal sein Lächeln auf den Bildern ist noch echt. Haben alle interessierte Leser den Link mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) schon im ganzen gesehen? Das Bild von Johannes Herzog, wenn man mit der Maus runtergeht, passt wie die Faust aufs Auge zu den Verlusten. Hoffentlich gehört die Zukunft des Herren bei der Bank bald der Vergangenheit an. Er wollte sich seine eigene Karriere auf dem Scherbenhaufe aufbauen, den er mit zu verantworten hat, auf unzähligen Schicksalen, die in der Risikolage der Bank bis hin zur Existenzvernichtung mit drin stecken. Schicksale von Menschen, Familien und Betrieben. Soviel zu seinen Verdiensten und seinen ersten Erfolgen.

   

Nr. 3430

Susanne

11. Juni 2008, 10:45 Uhr

Betreff: Heimlich still und leise und laut polternd

Wird hier im Gästebuch nicht berechtigt immer wieder auf die Berichterstattung zu Vorgängen bei unserer VR-Bank verwiesen? Haben die Verantwortlichen nicht selbst auch dieses Informationspflicht. Wo sind auf der Internetseite der Bank http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ (= das ist der Link) auf dem Pressebutton die Berichte aus dem Eintrag Nr. 3642 hier? Wo ist ein Hinweis, was sich auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung (= Link) zum wiederholten Mal wiederfindet, dass man gegen die Vorstände Heger, Wolf und Krämer zum wiederholten Mal zivilrechtliche Ansprüche stellen müsste? Wo ist der Hinweis auf der Internetseite der Bank auf den Artikel in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), dass die Staatsanwaltschaft berichtet man hätte Ex-Banker im Visier, bei dieser Bank, der VR-Bank Marktredwitz eG (= Link)?

Der schlingernde Dampfer wieder auf Kurs (= Link), das will man vermelden. Auf welchem Kurs bitte, auf dem Kurs nach unten? Wo ist auf dem Bild im Hochglanzpapier Genossenschaftsblatt der Verbandsvorstand Eberhard Gschrey? Wollte er sich mit Reinhold Wolf doch nicht gemeinsam ablichten lassen? Wo ist der Verdienst von Reinhold Wolf? Was ist die tiefe Verwurzelung im Genossenschaftswesen? Lageberichtsvermerke (= Link) zu nicht vertretbaren Risikorahmen, dass festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht mehr in der Bilanz unterzubringen waren, Vertreterversammlungsprotokolle wie die von 2004 und 2005 oder die Anlage aus dem Jahr 2006 zum Protokoll mit der Folie zur Risikolage (= Link) dass man jeden 7. Kreditkunden als Risiko für die Bank bezeichnen musste? Das ist wahrlich eine tiefe Verwurzlung in die Geschichte der RV-Bank Marktredwitz-Selb, der VR-Bank Marktredwitz und trotz Namensänderung in die der VR-Bank Fichtelgebirge. Es ist die Geschichte einer Bank, die belastet wurde durch unglaubliche Ausfälle, hervorgerufen durch unfassbare Zustände in der Bank. Es ist die Geschichte einer Bank, die mit Abrechnungsmanipulationen über Jahrzehnte ihre Kunden durch Tricksereien in der EDV um Millionen übervorteilt hat und die Vorstände nur auf ihren eigenen Vorteil schauen durften, Begünstigung und vielleicht auch jegliche Schmierereien betreiben durften. Das ist die Verwurzelung der Familie Heger, des Reinhold Wolf und des Karl Krämer bei dieser Bank. Ist der letzte Negativverdienst von Reinhold Wolf die Begleitung von Johannes Herzog aufs Vorstandpodium, die Freihaltung der Position nach dem Kreditwesengesetz, die Abwehr der dringend notwendigen Veränderungen bei der Bank?

Doch dieser faule Stamm bei der Bank auf der Basis des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung dazu hat auch die Wurzel Genossenschaftsverband. Dieses heimlich, still und leise Abhandeln dieser unglaublichen Problemfelder ist begleitet von den Unterstützungen des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer hier in Marktredwitz. Man hat die Vertreter zur Fusion im Jahr 2001 mit dem Fusionsgutachten von 2001 (= Link) zur Risikolage regelrecht hinters Licht geführt. In welchem Interesse der Mitglieder liegt es heute die Vogtlandfilialen und damit einen ganz ganz wesentlichen Bestandteil der Raiffeisenbank Arzberg-Selb für die desolate Eigenkapitalsituation der Marktredwitzer Genossenschaft zu opfern? Auch in der alten Satzung steht, dass die Deckung eines Jahresverlustes von der Vertreterversammlung zu beschließen ist. Der von Oberrevisor Hofmann am 24. April 2001 vorgetragene Gewinnverwendungsbeschluss (= Link) hat nicht einmal bekannt gegeben, dass man einen Jahresverlust hatte und auch nicht der Geschäftsbericht von Manfred Heger. Die genannten Lageberichtsvermerke dürften Bilanzbetrügereien bei der Bank gewesen sein. Das Handelsgesetzbuch fordert Bilanzierung nach den Werten der Vermögensgegenstände. Festgestellte Einzelwertberichtigungen sind vorgeschriebenen bilanzielle Wertanpassungen und liegen nicht im Ermessenspielraum der Bank oder gar der Prüfer.

Herr Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff und Verbandsvorstand Gschrey und der Prüfungsabteilungsleiter Eberle auf den Bilanzbestätigungsvermerken haben damit im Widerspruch zu §§ 10 und 13 KWG die Risikosituation bei der VR-Bank verschärft und die Kreditvergabemöglichkeiten nicht in die gesetzlich geforderten Grenzen zurückführen lassen. War das im Hinblick auf die Einsetzung des Herr Herzog eine bewusste Schädigung der Bank, der Mitglieder und nun der Sicherungseinrichtung? War das Beugung des Kreditwesengesetzes, weil man die Fäden in der Hand hatte und am Ruder saß? Passt in diese Linie die Beugung auch des Genossenschaftsgesetzes § 34, wenn der ungesetzliche Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger auch unter dem Tisch gehalten werden sollte, den Herr Herzog vor Ort wahrscheinlich ausgehandelt hat und der beim Verband in München geschrieben worden sein dürfte? Glaubt man da, dass man heute die Zustimmung oder die Ablehnung des Regresses gegen die Vorstände braucht, wenn man mit der Zustimmung selbst in der Verpflichtung stehen würde? Wenn sich die Verpflichtung nicht nur wegen dem Verzicht auf die gesicherten Forderung im letzten Frühjahr, sondern wegen der Beteiligung - der über die Zeitung ja bestrittenen - an der Vergangenheit, der heutige Vorstand gleich mit dran wäre, wenn man damals vertraglich auf bekannte Ansprüche verzichtete und noch unbekannten besser nicht nachging? Darf man als Prüfung unbekannten Dingen nicht mehr nachgehen oder ist es eher die Pflicht einer gesetzlichen Prüfung und Revision? Erfüllt man den gesetzlichen Auftrag wenn man vertraglich vereinbart, das unterlassen wir, sagen es aber niemanden? Steht das so im Prüfungsbericht, dass man die Prüfungstätigkeit vor Abschluss abgebrochen hat? Wie will man denn Manfred Heger belangen, der sagt doch bitte Aufhebungsvertrag noch mal lesen, so wie am 30. Juni 2005 schon?

Braucht man deswegen schon wieder den Verzicht auf den Regress gegen die drei alten Vorständen aus Imagegründen? Liegen die Imagegründe schon lange nicht mehr bei der VR-Bank Marktredwitz, die es ja nicht mehr geben soll? Sogar die Bilanz wird schon für die VR-Bank Fichtelgebirge gemacht, auf einen Jahresabschluss 31.12.2007, wo doch erst im April 2008 die Namensänderung durchgezogen wurde. Wurde die Bilanz für das BaFin am 31. März auch schon auf die VR-Bank Fichtelgebirge gemacht?

Der Verzicht auf den Regress, dass ist für unseren Herrn Johannes Herzog ganz ganz wichtig. Kein Wort darüber verlieren. Regionalversammlungen, damit man den Mitgliedern die Informationen verwehrt. Dieser Mann ist kein Mann der Mitglieder, des Volkes, er ist ein Mann der Spielchen hinter den Türen. Druck und Gegendruck, Zuckerbrot und Peitsche, Zuckerbrot für die Aufsichtsräte, Peitsche für die Kreditkunden die man los haben will und die Mitarbeiter. Die Furchen auf dem Weg des Herr Herzog in dieser kurzen Zeit sind tiefer als der vor ihm verwurzelten Vorstände, die er nahtlos beerbt hat, im wahrsten Sinne des Wortes, denn was da mit der Interessenwahrung durch Prüfer in der Aufgabenstellung der Wirtschaftsprüferordnung angestellt wurde, dass war m.E. nichts anderes als Schindluder.

Weiß das BaFin von den unsäglichen Aufhebungsverträgen Heger und wahrscheinlich auch Krämer wirklich nichts - unter Verzicht auf Ansprüche gegen Vorstände, die Parlamente über das Genossenschaftsgesetz fest legten? Wer soll das wirklich glauben, was ist dann staatliche Bankenaufsicht wert? Verhält man sich da absichtlich blind gegenüber den genossenschaftlichen Verbänden? Gibt man denen wirklich die Gesetze in die Hand? Hat das BaFin die Lageberichtsvermerke wirklich überlesen, die Prüfungsberichte mit den Wertberichtigungen muss man doch zur Kenntnis genommen haben, oder sind die anders geschrieben wie die Bilanzvermerke der Bank? Warum die Angelegenheit noch nicht von den Parlamenten aufgegriffen wurde, könnte noch andere Schlüsse zulassen.

   

Nr. 3429

Uwe

10. Juni 2008, 19:15 Uhr

Betreff: Die Prüfer waren doch schuld dass die Vorstände so ein Risiko fahren konnten

Wenn immer wieder aufgezeigt wird, was die Vorstände bei der VR-Bank für eine Risiko angehäuft haben, an dem die Bank heute noch zu knabbern hat, dann muss man sich fragen, hat das Johannes Herzog und sein Kollege Grothoff sogar so gesteuert? Die Prüfer haben doch bei den Einzelwertberichtigungen das letzte Wort. Wenn da also vielleicht Millionen nicht in die Bilanz aufgenommen worden sind, weil Kleinbeträge wird man ja nicht zwei Jahre hintereinander in den Lagebericht schreiben, dann haben doch die Prüfer beabsichtigt und bewusst das Eigenkapital und damit die Risiken hoch gehalten.

In den letzten vier Jahren war dreimal auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung (= Link) der Punkt Schadensersatz gegen die Vorstände drauf und nie hat man die Kerle zur Rechenschaft gezogen. Wenn man aber sieht, wie unbehelligt die Vorstände bei Flex und Gold, Gold, Gold das Geld der Bank versemmeln durften, dann fehlt auf der Liste zum Regress wirklich der Name von Johannes Herzog. Hat der die beiden in die Sachen rein getrieben, damit er auf den Stuhl kommen konnte. Wenn der nicht gemerkt hat, dass Manfred Heger bei seinem Freund noch die zahlen getürkt hat, dann war er als Prüfer Fehl am Platz wie heute als Vorstand. Und bei dem Goldmärchen, da hat man die erste Firma Pleite gehen lassen und gleich das zweite Grab bei der Bank selber aufgemacht, weil man auch noch das Stammkapital für die neue GmbH über den KK-Rahmen finanziert hat. Millionen hat die Bank verloren, weil man die Vorstände nicht gebremst hat und es ist ja nicht an einem Tag passiert, es ist ja über einen kurzen Zeitraum in die unglaublichen Höhen angestiegen. Das hätte man immer und immer wieder sehen müssen.

Aber dann hat sich der Ex-Prüfer Herzog auch noch so toll in seiner Retterrolle gefühlt, in die ihn Reinhold Wolf noch rein gelobt hat, dass er gleich selber noch eine halbe Million mit der Waldeslust verschenkt hat. Wahrscheinlich ist es mit den Regressen auf der Tagesordnung gegen Vorstände in dem Jahr noch nicht beendet. Irgendwann steht Johannes Herzog selber auf der Tagesordnung, so wie die, die er nur locker beerben wollte.

   

Nr. 3428

Genossenschaftler

10. Juni 2008, 10:43 Uhr

Betreff: Alternative Kostenersparnis zur Mitarbeiterentlassung

Was ist eingetroffen von dem was Johannes Herzog versprochen hat? Im Jahr 2006 hat er mit seiner Musterrede versprochen, er werde alles anders machen als seine Vorgänger, Vertrauen und Nähe, waren seine Worte, Kommunikation mit den Vertreter und im Dezember eine Kurzbilanz auf der Basis einer gefestigten Ergebnisvorschaurechnung. Aber bereits im letzten Jahr hat er genau zu der zeit, wo er mit den Vertretern über eine Kurzbilanz kommunizieren wollte hinter schalldichten Türen mit den Aufsichtsräten den Verkauf der Filialen in Markneukirchen, Schoeneck und Klingenthal ausgemacht, wo man noch fünf Monate vorher laut den Links in Eintrag Nr. 3645 im Rahmen der Vertreterversammlung der Öffentlichkeit kund getan hat dass alle Filialen sicher seien. Sicher möchten sie schon gewesen sein, aber eben nicht für die VR-Bank Marktredwitz. Somit hat Herr Herzog da sein Versprechen mit der Kurzbilanz schon zum zweiten Mal nicht eingehalten und sogar einen klaren Zug in die andere Richtung getan.

Mit Verwunderung muss man auch zur Kenntnis nehmen, wo groß das Möbelhaus doch ist, wenn man der Aussage von Herrn Herzog glauben darf, dass man da 700 qm vermieten könnte. Heger und Wolf haben doch immer gesagt, die Bank in der Kraußoldstrasse würde aus allen Nähten platzen. Brauchen nicht die Prüfer die obere Etage schon für sich alleine. Dann blieben zwei Etagen übrig. Ist das Gebäude wirklich 70 auf 50 Meter oder 60 auf 60 Meter groß? Es sind anscheinend wirklich immer die kleinen Details wo Johannes Herzog entweder zu seinen Gunsten übertreibt, oder wie in Eintrag Nr. 3635 zu sehen in Zahlen des Geschäftsbetriebes untertreibt, oder einen Verlust als Bewertungsergebnis schön umschreibt. Warum war es ihm den kein Hinweis mehr wert, dass es den Mieter doch nicht gibt. Muss man mit falschen Behauptungen wirklich fünf Spalten in der Zeitung füllen. Anscheinend steckt das Möbelhaus so sehr im Hinterkopf der verantwortlichen Vorstände, dass es jedes Jahr mit einer anderen Facette in der Zeitung in den letzten Absätzen zur Bilanzpressekonferenz steht. Ist es aber keinen weiteren Hinweis mehr wert wenn die angekündigten Ereignisse mit dem HOMA-Haus nun seit fünf Jahren einfach nicht eintreffen wollen, wenn der Mieter für die 700 qm abgesprungen ist, oder es ihn noch nie gegeben hätte?

So ehrlich wie die neue Vorstandschaft mit solchen Dingen umgeht, so ehrlich scheint man auch nach wie vor mit der tatsächlichen Situation der VR-Bank selber umzugehen. Die Namensänderung kann man nur mit Kopfschütteln beobachten. Ist VR-Bank Marktredwitz inzwischen so verrufen, dass man es selber nicht mehr hören kann? Was sagen denn da die Verantwortlichen in der Stadt, wenn man sich Gedanken zum Unterton aus der Änderung in Fichtelgebirge macht? Schädigt man mit so einer Aktion nicht den Namen der Stadt? Die meisten Banken tragen den Namen des Sitzes. Anders ist es meist nur, wenn man das zu Gunsten einer Fusion geopfert hat.

Denn die nächsten die die Zeche bezahlen, dass sind die Mitarbeiter. Im letzten Lagebericht hat man schon von einer Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat berichten. Nichts mehr mit Stolz auf 192 Mitarbeiter, jetzt stehen noch 147 Mitarbeiter auf der zweiten Seite im Bericht. Es gilt wieder an die Vertreter zu appellieren, wie sie am 19. Juni bei der Sache mit dem Regress gegen die Vorstände abstimmen. Laufen die Regionalversammlung mit den wichtigen Verhaltensmustern für die Vertreter dazu hinter dem Rücken und unter Ausschluss der Mitglieder schon wieder? Die Vertreter müssen wissen, wenn Sie nicht für den Regress stimmen, dann wenden sie sich gegen die aktiven Mitarbeiter, gegen die Kunden, weil der Kostendruck Einsparungen beim Personal auch weiterhin dringend nötig macht, vor allem wenn ertragbringendes Kreditgeschäft weiter reduziert werden muss. Es wird die Beratungsqualität direkt darunter leiden. Man kann die Rechnung ganz einfach aufmachen. Die alten Vorstände, die für die Zustände verantwortlich sind, verschlingen eine Unmenge an Kosten für ihre Pensionen. Mit dem dass die Vertreter sie endlich gerechtfertigt belangen, hat man vielleicht den Schlüssel die Pensionen einzufrieren, oder die Zahlungen gar zu stoppen. Wer aus den Reihen Manfred Heger, Reinhold Wolf oder Karl Krämer hat sich ein Recht auf Pension erworben, wenn man die unglaubliche Situation aus der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) vor Augen führt und auch die Aussagen in den Vertreterversammlungsprotokollen der Jahre 2004 und 2005 mit ungeheuerlichen Überziehungen, die das Wort fahrlässig wirklich nicht mehr verdienen. Auch Rudolf Heger und Willibald Zuber haben den Weg zu diesen Umständen, ja Zuständen mit zu verantworten. Die Abstimmung der Vertreter für die Vorstände lautet im Ergebnis entweder für die aktiven Mitarbeiter, oder Druck auf die Gehaltszahlungen oder gar weiterer Entlassungsdruck. Da kann Johannes Herzog beteuern was er will. Diese Chance zu einer dauerhaften Kosteneinsparung bei den alten Vorständen, wie gesagt einer gerechtfertigten, die liegt ausschließlich in den Händen der Vertreter. Da Herr Herzog es wahrscheinlich vermeiden wird auf diese Problematik hinzuweisen, muss es hier getan werden. Er muss es auch aus Eigennutz vermeiden, wenn nämlich der Forderungsverzicht mit den 432.000 € zur Verhandlung käme, dann ist er in der gleichen Situation. Die Entscheidung der Vertreter in diesem Punkt ist wirklich eine zukunftsträchtige. Vor allem ob man in Zukunft von ausreichend Mitarbeiter bedient wird und von motivierten und zufriedenen.

   

Nr. 3427

Bilanzleser

9. Juni 2008, 20:55 Uhr

Betreff: Kreditverluste immer noch über dem Bankergebnis

0,35 % habe ich errechnet an Betriebsergebnis, wirklich eine Katastophe. Das ist nicht einmal der halbe Wert des Genossenschaftsverbandes und es ist ein Drittel von dem, was man braucht, denn die bayerischen Kreditgenossenschaften liegen alle weit hinter ihrem Ziel. Herr Herzog ist nun das dritte Jahr da. Hätte er vor fünf Jahren die komplette Ablösung aller Vorstände und eine wahrscheinlich notwendige Sanierung der Bank zur rechten Zeit nicht blockiert, weil er dann eben nicht auf den Vorstandsstuhl gekommen wäre, man müsste nicht noch heute Kreditverluste vermelden, die noch immer über dem Bankergebnis aus normalen Erträgen und den normalen Kosten lägen, wobei die normalen Sachkosten das Attribut normal nicht verdienen. Die sind seit Jahren astronomisch hoch. Die Lageberichtsvermerke (= Link), in der Verantwortung von Johannes Herzog und Raimund Grothoff, die sind bis heute die Hypothek der Bank. Man hat Manfred Heger alles machen lassen und wahrscheinlich jeden Kredit draußen, den er nicht überschauen konnte und hat von Prüferseite die notwendigen Wertberichtigungen nicht einbuchen lassen. Vielleicht haben die Prüfer den einen oder anderen faulen Kredit noch selbst her vermittelt, so wie man es heute für Marktredwitz mit der Volksbank Vogtland macht.

   

Nr. 3426

Betriebswirtschaftler

9. Juni 2008, 19:46 Uhr

Betreff: Katastrophale Werte – katastrophaler Trend

Was in Eintrag Nr. 3638 mit den Verlinkungen zu den anderen Einträgen zuvor zu den bayerischen Werten steht ist im Grund wirklich eine Katastrophe. Wenn man die Werte aus Interessant (= Link) der Verbandsstatistik in Eintrag Nr. 3562 gegenüberstellt, so sieht man tatsächlich die dramatische Entwicklung bei der VR-Bank Marktredwitz. Konnte man die hohen Kosten bisher über einer mit dem ungesunden Kreditgeschäft begründetes überhöhten Zinsspanne noch etwas ausbügeln, so ist man jetzt auf den schlechten Wert der bayerischen Kreditgenossenschaften zurückgefallen. 4 Mio. € hat man da in zwei Jahren verloren. Doch der Kostenblock in den normalen Betriebskosten ist enorm. Hier hat man einen Kostennachteil gegenüber dem Landesdurchschnitt von 2,5 Mio. €. Man liegt mit den Personalkosten, dem allgemeinen Verwaltungsaufwand und den Abschreibungen auf Sachanlagen bei 11,5 Mio. €. Nach dem Landesdurchschnitt dürften es maximal 9 Mio. € sein. Es sind noch nicht mal die Personalkosten. Die kann man wahrscheinlich schon gar nicht mehr im Verhältnis zur Geschäftsvolumen reduzieren, es sind die normalen Sachkosten, die bei 4,04 Mio. € um sage und schreibe 1,5 Mio. € zu hoch sind. Wie will die Herr herzog auf den Normalwert von 2,5 Mio. runter schrauben. Was hat man sich da eingefangen.

Beim ordentlichen Ergebnis aus Zinsspanne, Provisionserträgen und den genannten Kosten, fehlt bei der VR-Bank im Verhältnis zum Landesdurchschnitt eine Summe von knapp 1,8 Mio. €. Wo man da schon gestandne hat, das kann man über die Position Betriebsergebnis in Interessant wirklich nachvollziehen. Und man kann auch nachvollziehen, dass dieses Betriebsergebnis nicht mal ausreicht, das im Geschäftsbericht gelobt niedrigere Bewertungsergebnis, den Verlust daraus zu decken. Wenn man die Bank schließen würde, dann würde man wenigstens keine Verlust machen.

Dieser ehemalige Prüfer versucht immer seine Verantwortung aus früheren Zeiten abzuwehren. Er war in den Jahren als Prüfer da, wo man die Einzelwertberichtigungen trotz der hohen Betriebsergebnis nicht mal in die Bilanz unter brachte. Er hat Fälle wie Flex mit zu verantworten, wo in einem Fall mit Flex fast das Doppelte des nun erzielbaren Betriebsergebnisses durch den Kamin gejagt wurde. 2,6 Mio. € war der Verlust daraus, wenn man das Versammlungsprotokoll aufmerksam ließt. Mit dem Forderungsverzicht vom Frühjahr 2007 hat man auf den Betrag verzichtet, den man heute als Dividende den Mitgliedern zuweist, wo gute Banken inzwischen wieder Dividenden von 4, 5 oder gar noch mehr Prozent ausschütten. Dieser Prüfer ist ein Teil des Wurzels Übel. Nach der Fusion hätte man das Ruder herum reißen können und nicht den Vorständen eine markoperative dynamische Grundhaltung zu gestehen. Nicht der Aufsichtsrat sieht, ob man schlechte Kredite bei anderen Bank ablöst, wie man es in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 angesprochen hat. Es sehen die Prüfer und Herr Grothoff hat diese Aussage selbst getätigt. Die Prüfer tragen Verantwortung an der Misere der letzten Jahre und sie tragen die Verantwortung, warum man in der eklatanten Ertragsschwäche bei weiterhin weit überhöhten Risikokosten steckt. Die stillen Reserven die man üblicherweise auch im Wertpapierbestand bei jeder gesunden Bank sieht und die Täler zu überwinden helfen, die dürften hier auch schon längst aufgebraucht sein. Wahrscheinlich mussten die Eigenanlagen auch zu Unzeiten verkauft werden um die Verluste abzudecken. Man kann nur sagen, gute Nacht VR-Bank Fichtelgebirge. Die nächste Botschaft wird der Zeitungsmeldung vom letzten Jahr entgegenlaufen und die Selbstständigkeit wird mit Herrn Herzog dahin sein. Die Bank braucht einen unabhängigen Vorstand und einen der nicht in der Vergangenheit verhaftet ist und auch einen, der nicht mit jedem Kreditfall der von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen wird, persönlich in Konflikt gerät, weil seine Rolle als Prüfer immer mit zur Disposition steht.

   

Nr. 3425

Uwe

9. Juni 2008, 15:45 Uhr

Betreff: Herr der Floskel – Johannes Herzog

Herr der Floskel, kann man unseren neuen Vorstand Johannes Herzog so bezeichnen? Seine Unschuldsbezeugungsversuche in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), die nimmt ihm doch sowieso keiner ab. Der Prüfer, der monatlich 300 Seiten Überziehungslisten zulässt und dabei bei Millionenkrediten nicht merken will dass man von der Vorstandschaft die Zahlen getürkt hat, aber dafür eine externer Gutachter das feststellt, der ist entweder fachlich total überfordert und das dann natürlich auch als Vorstand, oder er hat von dem Spiel gewusst, was wir eher annehmen. Leider hat er aber dann seine fachliche Unfähigkeit inzwischen durch seinen geschäftlichen Misserfolg doch deutlich aufgezeigt. Bei dem Artikel in der Frankenpost mit der Bilanzpressekonferenz im letzten Jahr zu Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) war die Bildunterschrift (= Link) geradezu zum schießen. Heute müsste man sagen, Johannes Herzog, Uwe Heidel, setzen, Note 6. 2006 war das Jahr der Hausaufgaben, haben sie die Journalisten anscheinend in die Notizblöcke schreiben lassen. Die zwei scheinen auch zwei Jahre später immer noch die gleiche Schulklasse zu besuchen. Man müsste sie wahrscheinlich noch zurück stufen. Die Leidtragenden sind die Kunden und Mitglieder der Bank und jetzt sogar die Solidargemeinschaft des Sicherungsfonds.

   

Nr. 3424

Beobachter

9. Juni 2008, 15:19 Uhr

Betreff: Keinen Mumm den Geschäftsbericht einzustellen

Bisher ist bei der VR-Bank Marktredwitz der Kurzgeschäftsbericht noch nicht im Internet aufgetaucht, daher herzlichen Dank an den Wunsiedeler Kreis für die Erledigung der Arbeit der Bank. Nur die Jahresbilanz 2005 (=Link) und Jahresbilanz 2006 (=Link) sind auf der Seite der Bank zu finden.

   

Nr. 3423

R.

9. Juni 2008, 14:52 Uhr

Betreff: Wo ist denn der Mieter von Herrn Herzog

Laut dem Frankenpostartikel vom 16. Mai 2007 mit Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) sollte es doch eine Mieter geben für 700 qm im früheren Möbelhaus. Statt dessen ist nicht passiert, außer dass man draußen eine Latte an die Wand gestellt hat wo der Putz großflächig runter gefallen ist und man daran mit einem Reisnagel einen Zettel in einer Klarsichtfolie gehängt hat, wo man darauf hinweist, dass es gefährlich ist hier vorbei zu gehen. Wenn es nicht eine Bank wäre, man müsste über die lachen, die das zu verantworten haben. Nicht mal das Verputzen kann man sich mehr leisten bei der VR-Bank. Dafür verkauft man dann Zweigstellen, die man noch ein paar Monate früher als sicher bezeichnet hat und gibt die schlechten Kredite gleich noch übers tschechische Egertal nach Sachsen. Sind eigentlich die sächsischen Volks- und Raiffeisenbanken auch gefragt worden, ob ihr Verband das machen darf? Oder sind die Banken in Frankfurt oder im sonstigen zusammenfusionierten Verbandsgebiet darüber informiert worden, was mit dem bayerischen Verband für ein Kuhhandel betrieben wurde, der dann auf den Sanierungsfonds weiter übertragen worden sein dürfte? Lasst uns auch den verdummenden Artikel mit „Ein bisschen stolz“ (= Link) von einem Jahr vorher nicht vergessen, da hat man uns erzählt, dass man die Planungen schon im Herbst (2006 !) abgeschlossen hätte. Die Vorstände haben keine Skrupel uns jedes Jahr aus neue zu verblödeln mit dem Thema HOMA-Haus.

   

Nr. 3422

Erinnernder

9. Juni 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Was man so alles sagt und was man Leuten wie Johannes Herzog dann glauben darf

Fusion für VR-Bank kein Thema (=Link) hat es am 16. Mai 2007 in der Frankenpost geheißen und am 15. Juni wurde die Frage aufgeworfen, müssen frühere Vorstände zahlen (= Link)? Haben wir in diesem Jahr wieder die gleichen Themen in der Zeitung? Nur der Vorlauf zur Vertreterversammlung in zehn Tagen ist schon vedammt knapp. Es ist nun mal die Informationspolitik, die man bei der VR-Bank Marktredwitz betreibt. 15 Zweigstellen sind sicher, das haben die zwei Vorstände Herzog und Heidel im ersten Artikel verkündet und man hätte genügend Potential um Geschäft zu machen. Aber ein ordentlicher Bankvorstand weiß im Juni wohin die Ergebnisse des Jahres laufen. Wenn also gemäß der Frankenpost vom 25.04. (= Link) diesen Jahres geschrieben wurde, dass man am 3. Dezember 2007 schon den Aufsichtsratsbeschluss fasste. Da wäre im Übrigen die versprochen Kurzbilanz schon fällig gewesen. Ja mein lieber Herr Herzog, wie weit ist es dann her, dass man Ihnen sogar an dem Tag, an dem sie es aussprechen schon nicht mehr trauen darf, was über ihre Lippen geht. Man kann doch davon ausgehen, dass Sie im Juni schon damit begonnen haben das Tafelsilber der drei sicheren Vogtlandfilialen auszubreiten und anzubieten. Wer einmal lügt .... Glauben Sie, Sie bekommen jetzt ihre eigene Absolution noch mal über den nächsten Freispruch für drei Bankchefs (= Link)? Vielleicht lesen die Frankenpostjournalisten auch mal, was sie noch vor ein paar Monaten alles geschrieben haben und stellen auch mal ein paar Fragen, die tiefer gehen.

   

Nr. 3421

Aus Sleb

9. Juni 2008, 13:53 Uhr

Betreff: Nachfrage zum Sarah Connor-Konzert im letzten Jahr in Selb

Wie war denn das im letzten Jahr in der Frankenpost zu verstehen, Hörgenuss ohne den Pleitegeier (= Link). Wie sieht es der FK Südring Selb heute nach der Generalversammlung des Vereines? Wenn die Karten zum normalen Preis an den Mann gegangen wären, dann hätte es doch die komische Aktion nicht gebraucht. So scheint nund er verein an dem Veranstaltungmanager Reinholdus Maximus auch schwer zu kanbbern. Hat da die Staatsanwaltschaft schon nachgeschaut, ob das Veruntreung von Vereinsgelder war, weil man weit über den gegebenen Kompetenzen Verträge geschlossen hatte? Reinhold Wolf war es doch auch beruflich gewohnt sich die Genehmigungen im Nachhinein noch zu holen.

   

Nr. 3420

Mitarbeiter

9. Juni 2008, 11:44 Uhr

Betreff: Tuschel, tuschel unter Kollegen

Wollte nur mitteilen, dass eure Seite wie eine Bombe bei uns Mitarbeitern eingeschlagen hat. Eure Seite wird weitergereicht und: Nicht alle findens traurig. Einige freuen sich sogar. Man wundert sich, wie weit es unsere Führung hat kommen lasssen und was aus dem Schwelbrand noch so alles wird. Offen traut sich keiner was sagen, wegen Konsequenzen. Also alle wissen was, keiner weiss aber offen was.

   

Nr. 3419

Susanne

7. Juni 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Wie wollen denn die die Handwerker zahlen

Ist das nicht ein erschreckendes Bild. Im Geschäftsbericht steht, dass man in den 16 Geschäftsstellen im Jahr 2007 einen Betrag von 374.730 € investiert hat. Müsste bei 16 Geschäftsstellen nicht jedes Jahr mindestens eine erneuert wrerden? Seitdem man Heger raus geworfen hat, hat man nirgend mehr wo was richtges gemacht, außer ein bisschen in Wunsiedel. Und die Fassade vom HOMA-Haus und die runterhängenden Kabel überall, dass ist doch Ausdruck der Ratlosigkeit der Herren. Bei einem ordentlichen Ergebnis von 1,4 Millionen €, was ja auch die Verluste mit abdecken soll, wie will man denn da die Handwerker bezahlen, wenn man da anfangen will? Da packt man ja nicht mal die Gebäudeabschreibung. Und wenn man die 8 Millionen wirklich da rein steckt, die fehlen ja auch wieder an den Zinseinnahmen. Das sind bei 5 % wieder 400.000 € im Jahr, oder noch mehr. Der Herr Herzog hält uns tatsächlich alle für saublöd. Man kann heute viel über Stillschweigen über den Verkauf nach Plauen reden, mit seiner Arbeit, da werden wir alles aus der Bilanz im nächsten Jahr raus lesen können was man hin und her geschoben hat. Was man heuer schon lesen könnte, das scheint er den Mitgliedern wieder zu verweigern, weil er die Bilanz mit sämtlichen faulen Tricks wieder verweigert, wenn einer sie haben will.

   

Nr. 3418

Aus der Nähe

7. Juni 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Herr Herzog, sie haben abgewirtschaftet

Die Werbung mit „Wechseln Sie auf die sichere Seite“ von vor ein paar Tragen trifft in grotesker Art und Weise für die VR-Bank Marktredwitz und Herr Herzog zu. (Für mich wird es die VR-Bank Marktredwitz bleiben, auch wenn Herr Herzog diesen Namen nicht mehr hören kann.) Dort wird davon gesprochen, dass die Genossenschaftsbanken nicht auf Gewinnmaximierung aus seien, für Marktedwitz trifft das voll zu, dort wird Gewinnminimierung betrieben. Es ist geradezu das Zusammenkratzen der letzten Kröten auf dem Boden. Das Wort erfreuliche Entwicklung auch nur in einem Satz in dem im Eintrag Nr. 3635 aufgezeigten Geschäftsbericht zu erwähnen ist geradezu eine Frechheit. Es wird der Rückgang der Verwaltungskosten angesprochen. Herr Herzog kennt doch die Verbandswerte aus dem Eintrag Nr. 3562. Liebe Leser schauen Sie sich da mal die Statistikwerte an und gehen auf Seite 11. Da steht für Bayern ein Wert der sonstigen Verwaltungskosten mit 0,62 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Bei Herrn Herzog sind es 0,99 %. Darf man es den eigenen Mitgliedern als erfreulich aufzeigen, wenn man mit 1,5 Millionen € bei den Verwaltungskosten über dem Durchschnitt liegt? Mit der Übertragung der Ostfilialen und den über zehn Leuten, da kann es doch dann in Marktredwitz letztendlich auch nicht bei dem Personalstamm bleiben? Vermeidet man in der Führungsetage bei der VR-Bank es zu sagen wie viel an Geschäftsvolumen man nach Plauen wirklich gibt, weil man nicht sagen will wie viel an faulen Krediten man mit geben darf? Was ist mit den Leuten im Backoffice in der Kraussoldstrasse? Die dürfen doch jetzt auch nicht nur Däumchen drehen, die müssen doch genauso abgebaut werden.

Liebe interessierte Leser haben Sie die Statistik noch offen und die Seite. Herr Herzog lügt und beschönigt wo es nur geht, er dreht an jeder Zahl, wo es nur möglich ist um die schlechten Werte runter zu reden. Herr Herzog schreibt, dass die Zinsspanne um 1,787 Mio. € zurückgegangen ist. Sie ist um knapp 1,9 Mio. € zurückgegangen. Es war ihm im Geschäftsbericht wert, den Rückgang der G+V-Position 3) mit 112 T€ wegzulassen und die gehört durch die Statistikseite belegt zur Zinsspanne. Es soll hier keine Wortklauberei betrieben werden. Es soll aufgezeigt werden wie wichtig es diesen Herren ist sogar solch vielleicht kaum bemerkenswerte Manipulationen in ihren Berichten zu betrieben. Das Ergebnis aus dem Bankgeschäft liegt bei knapp über 1,4 Millionen € und dürfte 0,35 % der durchschnittlichen Bilanzsumme betragen. Es liegt daher um ganze 2 Millionen unter dem Wert des bayerischen Landesdurchschnittes, das auf der genannten Statistikseite rechts unten mit 0,78 % angegeben ist. Er liegt aber sogar um 2,6 Mio. € unter dem Zielwert der Genossenschaftsbanken von 1,0 %, der in diesem Jahr bei fast allen weit verfehlt wurde. Woher nimmt man in Marktredwitz die selbst beschriebene Hoffnung wenn der Trend der letzten Jahre die reinste Katastrophe ist? Es sind die Jahre des Herrn Herzog. Über den Kurzbericht zum Jahresabschluss 2005 (= Link) sieht man, dass die Bank im Jahr 2005 einen Zinsüberschuss von 13,260 Mio. € erwirtschaftet hat, 2007 waren es 9,064 Mio. Das ist ein regelrechter Einbruch von knapp 4,2 Mio. € oder 32 %. Stimmt dass hoffnungsvoll?

Darf man von einem korrekten Vorstand erwarten, dass er korrekt über solche Trends in seinen Geschäftsberichten aufklärt? Ist ihm erlaubt wegen 112 T€ unrichtig zu informieren, den Verwaltungskostenrückgang als erfreulich zu bezeichnen, wenn der wert um 50 % zu hoch ist, von hoffungsvoller Reduzierung des Bewertungsergebnis zu schreiben, wenn es der Bewertungsverlust ist, der immer noch um 10 % höher als das Betriebergebnis ist. Hat man in den letzten Monaten nicht immer wieder gehört, man bekommt die Bilanz nicht zu? Hat Herr Herzog es doch noch unterlassen die Sachanlagen noch hoch zu bewerten auf den 31.12.2007, nachdem er hätte befürchten müssen, dass man aus dem Abschluss gleich Schlüsse ziehen könnte? In Eintrag Nr. 3636 wurde zu den bisher nicht bilanzierten Risiken meines Erachtens ein ganz wichtiger Aspekt noch gar nicht aufgegriffen. Es betrifft den Anhang an das Bankgebäude in Marktredwitz, das Möbelhaus. Dieses marode Gebäude, das keiner haben will, dass wahrscheinlich mit Wissen von Prüfer Herzog und Grothoff, eventuell alleine von Manfred Heger ohne Aufsichtsrat, als Sachanlage hereingenommen wurde um in der Bilanz 2003 nicht noch höhere Verluste im Kreditbereich ausweisen zu müssen. Der Bilanz, die für Manfred Heger und Reinhold Wolf und Karl Krämer als ungesetzlich bezeichnet werden musste und die wahrscheinlich Johannes Herzog zwischen August und Oktober 2004 selber nacharbeiten musste und dabei die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchte, die man als Prüfung feststellen musste. Würde dieser Zugang in den Sachanlagen im Jahr 2003 heute korrekt bewertet, die Bilanz 2007 würde wahrscheinlich von keiner stillen Reserve mehr im Plus gehalten werden können, so wie es jetzt aus der GuV aus der letzten Zahl über dem Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit zu sehen ist.

Wollen uns die Vorstände und auch der Aufsichtsrat weiter vormachen, man könne jetzt mit Vollgas in das HOMA-Gebäude investieren? Mit was liebe Leser? Erwarten wir, dass zuerst das Fundament über normale Ergebnisse vorhanden ist? Gestehen wir den Vorständen immer wieder zu nur für ihr eigenes Image zu handeln und dabei Sandpaläste aufzustellen? Für was einen Umbau, bei dem man schon von 8 Millionen gehört hat, wenn man die Büros nebenan schon leer macht von Mitarbeitern? Jedem Vorstand eine eigenen Etage in der Tropfsteinhöhle und dem Schelter die nächste?

Es ist die Personalie Herzog die abgewirtschaftet hat. Merken wir nicht warum die Talfahrt kein Ende nimmt bei uns? Herr Herzog ist nicht der, der den Neuanfang verkörpert. Er verkörpert die Fehler der Vergangenheit, die nicht bereinigt werden dürfen. Die guten Ergebnisse von Manfred Heger und seinen unfähigen Kollegen im normalen Bankgeschäft waren das Ergebnis der schlechten Kredite, die man wahrscheinlich mit jedem Zins belegen konnte, die aber damit unweigerlich die Risiken einfuhren, die man bis heute nicht bewältigt hat und die man teilweise auf ein anderes Verbandsgebiet versucht zu verfrachten und auf allen Einzahler im Sanierungsfonds umzulegen, alle deutschen Genossenschaftsmitglieder. Es war wahrscheinlich auch das Ergebnis, dass man rücksichtslos draußen auch jeden Kredit herholte, der in seiner Region kein Geld bekam. Im Gesetz steht, dass ein Verstoß gegen das Regionalprinzip mit Ausfall dem Vorstand anzulasten ist, weil er Kredite in Regionen und Bereiche gibt, die er nicht laufend überwachen kann und die er nicht täglich beobachten kann. In der Aufarbeitung der Sache Flex in der Vertreterversammlung von 2005 steht es genau so im übertragenen Sinne drin. Der Vorstand Heger war mit der Finanzierung Slowenien vollkommen überfordert. Dann darf er so etwas nicht machen. Aber in Marktredwitz durfte er es sogar ohne Sicherheiten. Warum? Warum Herr Herzog und all ihr Prüfer? Weil man bei uns kein Theater über die Sicherheitenverwertung wollte, weil man beabsichtigt nicht an der Insolvenz in Slowenien beteiligt sein wollte, weil man damit Manfred Heger über seinen Freund die Abfindung geben konnte, damit er für den besten Prüfer Bayerns Platz machte?

Erhalten Heger, Wolf und Krämer nun den Freispruch für alles? Trägt Herr Herzog und Herr Grothoff und Herr Christl und Herr Krause auch alles vor? Trägt man es so vor, dass auch die Mitglieder sich informiert fühlen können und zwar um keinen Satz weniger als die Vertreter? So verlangt es das novellierte Genossenschaftsgesetz und nicht dass man den Mitgliedern die Unterlagen verweigert wenn sie sich informieren wollen? Hätte Herr Herzog Charakter, er würde seine Personalie selbst beenden. Herr Schelter führt in seinem Bericht auch aus, dass ein Aufsichtsrat 40 Jahre tätig war und jetzt ausscheidet. Es tut mir wirklich leid, bei dem Zustand der Bank kann ich bei keinem einen Verdienst erkennen, außer dass er spannende Abende bei den Sitzung erlebte und von Dingen über die Bank und die Kunden erfuhr, wie niemand von uns. Es sind keine Verdienste der Herren zu sehen, ich sehe nur Mitschuld, weil Kontrolle nicht vorgenommen wurde und jede Sauerei letztendlich mit unterschreiben wurde.

   

Nr. 3417

Opfer

6. Juni 2008, 23:21 Uhr

Betreff: Gästebucheintrag

Endlich mal wirklich brauchbare hier auf dieser Seite!
Habe meinen Anwalt diesbezueglich kontaktiert. Die Meinung: "daraus koennen wir den hochwohlgeborenen Bankvorstaenden einen Strick drehen!"
Bitte weiter mit solch wichtigen Infos!
Wenn jede Betroffen sein kleinen und evtl. auch groessere Erfolge und deren Hergang hier posten wuerde, koennte ALLE profitieren.
Bitte nicht vergessen: wir alle hier haben die selben Problem und der Erfolg unserer Bemuehungen haengt von unsere Gemeinsamkeit ab - nur gemeinsam koennen wir als "David" gegen "Goliath" stark sein.
Dank dem Wunsiedeler-Kreis dafuer, dass er ALLEN Gaestebuch-Lesern dies wichtige und schlagkraeftige Info zukommen lassen hat! Weiter so!
Liebe Gruesse und durchhalten!

   

Nr. 3416

Insider

6. Juni 2008, 20:28 Uhr

Betreff: Ein bisschen stolz, oder?

Ist es bezeichnend, dass der Geschäftsbericht der Bank zuerst dem Wunsiedeler Kreis übergeben wird, weil bewusste Menschen es auch so sehen, dass die Information dort besser und schneller ist als von den Bankvorständen selber? So soll es heute wieder vorgekommen sein, dass Mitgliedern die Kopie der Originalbilanz verweigert wurde und auch die Einsicht in das Protokoll der außerordentlichen Vertreterversammlung von vor ein paar Wochen. Die Chefsekretärin hätte angeblich den Schlüssel des Wandtresores in den 3-wöchigen Urlaub mitgenommen. Sind nun die Vorstände die Bosse im Haus, die auch Schlüsselgewalt haben, oder ist es die Sekretärin? Bei der Organisation, da weiß man es wirklich nicht.

Und so präsentieren sich die Vorstände in ihrem ersten Geschäftsbericht, den sie alleine zu verantworten haben wieder mit viel Stolz und es erinnert an den Zeitungsartikel von vor zwei Jahren, vor dem ersten Auftritt von Johannes Herzog auf einer Vertreterversammlung. Man lobt sich in den Himmel, wo man eigentlich Tränen vergießen müsste. In Interessant (= Link) werden in den nächsten Minuten die Werte aus dem Geschäftsbericht eingearbeitet. Wer ein Bewertungsergebnis bei einer Reduzierung von 2 Millionen gut redet und dabei das Wort Bewertungsverlust, weil Abschreibungsverlust vermeidet, der deklassiert sich bereits selber. Wer aber stolz auf die Kostensenkung von 1,4 Millionen verweist und dabei auf die prekäre Situation durch den wiederum zu verzeichnende Einbruch bei den Betriebseinnahmen, also den Zinseinnahmen und den Provisionen von 2,151 Mio. € nicht klar und deutlich hinweist, ist der ein Augenwischer vor dem Herren? Das ordentliche Betriebsergebnis bricht Herrn Herzog trotz aller Sparmaßnahmen um 740 T€ ein und dürfte nur noch eine Wert von 1,4 Mio. € erreichen. Das ist nicht die Hälfte des bayerischen Durchschnittes. Das angestrebte Ziel von 1,0 % Betriebsergebnis an der Bilanzsumme wurde um 2,8 Millionen € verfehlt. Es müsste 5 Millionen betragen.

Kann man auf der Basis eine Bank überhaupt noch führen? Der Rückgang im Ergebnis beträgt die Hälfte des erzielten Ergebnisses. Schreibt man auch wie in Plauen, dass man die Kunden mit normalen Konditionen zurück holen will? Was hilft es, wenn man sie in den Verbund vermittelt und die Provisionsergebnisse trotzdem zurück gehen? Wo geht es mit so einer Bank hin? Anfang des Jahrzehntes wurden die Werte erzielt, aber sie wurden verbraten, weil Johannes Herzog als Prüfer nicht darauf achtete, dass man auch ordentliche Kredite vergab und nun will man slebst die Bank heraus führen. Den Nachweis der Eignung hat er nicht eine Sekunde erbracht. Sorgenfalten wären wahrscheinlich angebracht anstatt stolz geschwellte Brust und Dauerlächeln wenn man bedenkt wo die Erträge in diesem Jahr für die Genossenschaftsbanken hin gehen, nämlich in der Ertragsentwicklung weiter deutlich nach unten. Und es ist wie zu Hegers Zeiten, die ordentlichen Verdienste decken nicht einmal die Abschreibungen, das „Bewertungsergebnis“.

Die Dividende kommt wieder aus den stillen Reserven der Beteiligungen, sonst würde man wieder rote Zahlen schreiben. Es stimmt, keine Steuern aus Einkommen und Ertrag bedeuten keinen Gewinn bei der VR-Bank Marktredwitz. Eine seit Jahren unabänderliche Tatsache, ob der Vorstandsvorsitzende nun Manfred Heger, Reinhold Wolf oder Johannes Herzog heißt. Keinen Beitrag für das Allgemeinwohl in unserer Region, aber auf Kosten der Mitglieder die größten Autos fahren. Und die Frage bleibt, was ist mit den weiteren Risiken, die über den Bank schweben, die Sanierungsverpflichtungen für das Grundstück in der Ludwigstraße in Wunsiedel, die Klage wegen den zu niedrigen Zinsen bei den Sparverträgen, weil man die viel viel stärker reduziert hatte als erlaubt, oder mit der Schadensersatzklage? Das fehlt alles, weil man nicht mal ein normales Ergebnis herbringt. Bevor dies nicht komplett bereinigt ist, ist jeder Stolz unangebracht. Also bitte kein Wortspielchen, sondern ehrlich Aussagen über die eigene Arbeit, es kommt sowieso auf den Tisch. Und wenn man jetzt sieht, wie man an den Mitarbeitern sparen muss, dann glaubt dem Herrn Herzog auch niemand, dass er in letzter Zeit keine Mitarbeiter raus gedrängt hat und dass er auch in den nächsten Monaten und Jahren keine Alternative dazu hat, wenn er laufend das Geschäft zurückfahren muss und die Verdienste nicht her bringt. Die Zukunft sieht unter diesen Umständen wirklich nicht rosig aus. Und es scheint, dass die Abschreibungen nach wie vor nach dem gerechnet werden was gerade noch möglich ist.

   

Nr. 3415

Gesehen

6. Juni 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Geschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2007

Anscheinend trauen sich die Vorstände der VR-Bank (jetzt) Fichtelgebirge in Marktredwitz nicht den Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Hier also der Geschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2007 (= Link). Soviel weiß aber sogar ich als Laie. Wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Steuern aus Gewinn und Ertrag zu bezahlen waren, dann hat es in der Bilanz 2007 bei der Bank auch keinen Gewinn oder Ertrag gegeben. Die 300 € sind wahrscheinlich Verrechnungen aus den letzten Jahren.

Vielleicht klären uns die Experten vom Wunsiedeler Kreis ein bisschen auf, was uns die Herren Herzog und Heidel über diesen Geschäftsbericht sagen wollten oder nicht. Zum Beispiel, wo denn der Forderungsverzicht von 432.000 € drin steckt, oder aus was man uns Mitgliedern denn die Dividende bezahlen will? Ob man uns das Geld wieder aus der einen Hosentasche nimmt um es in die andere zu stecken. Hoffentlich kommen die Verbandsleute und gratulieren Herrn Herzog zu seiner Bilanz. Das ist doch üblich so. Jetzt kann er nichts mehr auf Heger, Wolf und Krämer schieben.

   

Nr. 3414

Kämpfer

6. Juni 2008, 12:54 Uhr

Betreff: Was für ein Urteil!

Als selbst durch die Machenschaften der VR-Bank Betroffener habe ich was sehr interessantes gefunden!
16. Zivilsenat Berlin, 2005
§§ 19 AGB-Banken, § 242 BGB; Eine fristlose Kündigung von Bankdarlehen aus wichtigem Grund (Nr. 19 AGB-Banken) ist nach Treu und Glauben unzulässig, wenn zwar eine Veränderung (Verschlechterung) der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eingetreten ist, der Kunde die vereinbarten Darlehensraten aber weiter pünktlich tilgt und die Bank wegen ihrer Forderungen auch bei vorsichtiger Bewertung hinreichend und insolvenzfest gesichert ist.

Das ganze Urteil gibt es hier: hier klicken...
Habe gegen meine Kündigung seitens der VR-Bank bereits Klage eingereicht :wfm:

   

Nr. 3413

Auch Mitglied

5. Juni 2008, 22:29 Uhr

Betreff: So nicht mehr

Lässt man also das Geschenk an den Kunden mit dem Forderungsnachlass wieder unter den Tisch fallen. Wenn das nicht in den nächsten Tagen noch auf der Tagesordnung aufgeführt wird, dann werde ich Strafantrag wegen der Sache gegen alle Vorstände, den Werner Schelter, alle anderen Aufsichtsräte, alle Prüfer wegen aktivem Betrug und Untreue und Beihilfe stellen. Betrug heißt nach dem Gesetz einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen und das haben hier alle zusammen gemacht. Und man verschafft dem Johannes Herzog einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil weil man ihn nicht belangt, so wie man es mit den anderen Vorständen auch schon gemacht hat. Und nach uns zahlen das alle deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds, vom Verzicht auf die doch schon festgestellten berechtigten Ansprüche bei Manfred Heger bis das von Johannes Herzog mit der Waldeslust. Und auch der Dümmste dürfte inzwischen kapieren, dass das so wie es gemacht worden ist auf den großen Haufen der Kreditverluste bei der Bank, der genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen, geworfen worden ist und dass ein Kreditverlust von einer halben Mille auch von den neuen Prüfer angeschaut werden muss und in die Berichte aufgenommen wird. Da sind alle gleich, ob sie Hofmann, Herzog, Grothoff, Hilkenbach, Krause oder nun Christl heißen, so wie sie hintereinander her gekommen sind zu uns. Die sind alle aus dem selben Laden, alle von oben gesteuert und die kannst du alle in einen Sack stecken und alle zusammen in der Pfeife rauchen. Die helfen nur sich selber und sind nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Und wenn der Herzog auch noch abgesichert werden soll, dann werden wir die Sache mit den Maschinen und Werkzeugen in Wunsiedel auch noch so aufgreifen, dass man da vor vier Jahren eventuell Strafvereitlung betrieben hat, weil man sich vielleicht vorher vom Vorstand über den Aufsichtrat bis hin zum Prüfer selber bedient hat, sonst würde man damit doch raus rücken. Warum hat sich Karl Krämer da draußen persönlich um die Sache gekümmert? Wer weiß wo da Gelder und Werkzeuge hingewandert sind? Wenn man Manfred Heger schon mit seinem besten Spezl Millionen verschieben hat lassen, weil man das Kreditwesengesetz nicht kontrolliert hat, was hat man mit Sachen mit einer Null hinten dran weniger alles angestellt? Wie oft hat man Sachen im unteren Bereich so behandelt? Wie oft hat man Geschenke und eigene Bereicherung auf diesen großen Haufen geschmissen? So nicht mehr.

Und den Vertreter sei ins Stammbaum geschrieben, auch wenn ihr alle vom Vorstand ausgesucht seid, wenn ihr die wieder davon kommen lasst, dann könnt ihr euch nicht mehr raus reden, ihr hättet nichts gewusst. Auch wenn ihr vor Angst wieder daheim bleibt am 19. Juni, ich werde gegen euch alle Strafanzeige stellen und wenn es sein muss gegen jeden einzeln und namentlich, wegen Beihilfe zu allen Sachen, die jetzt spruchreif sind und die der Staatsanwalt hoffentlich so im Laufe der nächsten Monate auf den Tisch bringt und ich werde Hunderte und Tausende dazu bringen die Strafanträge mit zu unterschreiben. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen bedächtig und gnadenlos. Die Ruhe ist nicht die Sicherheit dass die Sache schon im Sande verlaufen ist. Hofft nicht darauf, die Hoffnung ist vergebens.

   

Nr. 3412

Susanne

5. Juni 2008, 18:16 Uhr

Betreff: Tagesordnung - Regress gegen Johannes Herzog?

Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, so heißt es doch im Genossenschaftsgesetz in dem Sorgfaltspflichtsparagraphen. Wenn Herr Herzog als Vorstand eine notarielle Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) gemacht hat, wo er noch die Verträge mit ausgehandelt hat, dass man von der Million vom Kaufpreis, wie es doch öffentlicher gar nicht bekannt gegeben werden konnte als über die Zeitung (= Link), nur 660.000 wollte, dann hat man doch unberechtigt auf Genossenschaftsvermögen verzichtet. Wer gibt denen also das Recht das vor den Mitgliedern zu verheimlichen? Alle zusammen, weil auch alle zusammen drin hängen im Schlamassel?

Lesen wir nach der Versammlung wieder vom Freispruch für drei Bankchefs (= Link)? Wie oft denn noch? Immer wieder werden die Entlastung vorgeschlagen und immer wieder hat man sie genehmigt? Es ist doch klar, wenn Manfred Heger 2004 Schnall auf Fall gehen musste, wenn man festgestellt hat, dass die von ihm noch aufgestellte Bilanz schon ungesetzlich war, dann hat doch der Prüfer ungeheuere Verfehlungen, die ausreichend Gründe lieferten, schon damals sehen müssen. Warum kommt man heute damit? Weil es den Wunsiedeler Kreis gibt? Wenn der Prüfer es damals schon wusste, dann hat er seine Berichtspflicht gegenüber den Mitgliedern schon lange verletzt. Wollte er sich einen Vorteil verschaffen, weil er nicht darüber diskutieren wollte, warum es alles zu gelassen hat, warum Manfred Heger 5 Millionen mit seinem Freund über Slowenien untergehen hat lassen, die vielleicht nur für die Bank untergegangen sind, aber nicht für unseren Manfred? Sind es solche Zusammenhänge, die wir aufgeklärt haben wollen?

Was soll die heutige Aussage von Johannes Herzog in dem Zeitungsartikel zu den US-Immobilienanlagen? Hat Johannes Herzog den Ermittlungsbeamten auch gesagt, sie sollen ja alle internen Konten dahingehend überprüfen, oder scheut er auch da den Vorwurf, dass er es geflissentlich übersehen hat, was man heute aufdecken würde? Was vorher gelaufen ist, da gibt es keine Genehmigung zur Unschuld mehr. Auch bei einer Anklage zur Steuerhinterziehung kann man sich selber nur noch retten, wenn die Ermittlung nicht schon laufen. Jetzt zu sagen es waren 100 Millionen Verluste, oder wir haben euch die Risikosituation im Gesamten falsch geschildert, dass bringt keinen Prüfer und keinen Aufsichtsrat mehr auf die sichere Seite. Auf der Tagesordnung zur Versammlung fehlt wieder ein Hinweis auf umfassende Informationen an die Mitglieder zum Auftritt der Staatsanwaltschaft in der Kraußoldstraße. Der Tagesordnungspunkt Wahlen zum Aufsichtsrat sollte genutzt werden alle raus zu schmeißen und alle auszutauschen, angefangen beim Vorsitzenden Schelter über den Träger, aber vor keinem Halt machen.

   

Nr. 3411

Nordlicht

5. Juni 2008, 18:15 Uhr

Betreff: Tagesordnung Vertreterversammlung 19. Juni 2008

Die Tagesordnung ist ein Beweis dafür, daß die Mitglieder erneut dumm gehalten werden sollen, und dürfte kaum den Erfordernissen einer ordentlichen Information gem. Genossenschaftsgesetz entsprechen.

Folgendes fällt schon beim kurzen Überfliegen auf:

1. Es fehlt das Datum, wann diese Mitteilung in das Internet gestellt wurde und wer der Einladende ist. Sollte die Einladung erst heute (am 5. Juni) eingestellt worden sein, wäre ein mögliche 14-tägige Frist nicht eingehalten. Denn bei der Berechnung der Fristen zählt regelmäßig der Tag der Veranstaltung selbst nicht mit.

2. Es fehlt der Hinweis, daß der Jahresabschluß nebst Anlagen den Mitgliedern auf Anforderung in Kopie zur Verfügung gestellt werden muß bzw. dieser einsehbar ist.

3. Es ist schier unglaublich, daß Wahlen zum Aufsichtsrat stattfinden sollen und es nicht Kandidaten geben soll. Das muß auf jeden Fall vorher bekannt gegeben werden.
So schadet es sicher auch nicht - ist aber natürlich nicht erwünscht - mitzuteilen, daß jedes Mitglied, die Möglichkeit hätte zum Aufsichtsrat zu kandidieren. Das fürchten die Herren natürlich, denn ein neues Aufsichtsratsmitglied kann sich jeden Vorgang zeigen lassen!

4. Satzungsänderungen sollen beschlossen werden, aber wie sehen die denn aus?
Die vom Genossenschaftsgesetz und der Satzung vorgesehen Mitwirkungsrechte der Mitglieder über eigene Anträge oder Gegenanträge werden ad absurdum geführt, wenn nicht bekannt gegeben wird, wie die Satzungsänderungen aussehen sollen und wo diese ggf. zu bekommen wären. Allein durch die Nachfrage und die Zusendung vergehen wieder ein paar Tage, die für mögliche Gegenanträge fehlen. Es fehlt selbstverständlich dann auch jeder Hinweis, daß eigene Anträge gestellt werden können und wie eine mögliche Frist wäre.

5. Schließlich verstößt der Vorstand mit dieser Einladung gegen elementare Satzungsvorschriften. Der Vorstand berichtet zwar, aber es wird nicht gesagt über was und ganz wesentliche Voraussetzung über eine Entlastung und weitere Beschlussfassung, die Vorlage des Jahresabschlusses , wird schlicht nicht durchgeführt. Es wird dann viel über den Jahresabschluß gesprochen und beschlossen, ohne daß dieser vorgelegt worden wäre! Wie soll das gehen?
Auf Basis des sicherlich wieder erteilten Testats des Prüfverbandes? Wird das in volle Länge verlesen werden oder vorgelegt? An welcher Stelle in der Tagesordnung?

Würden ähnliche Maßstäbe an die Einladung angelegt werden, wie an andere (kleinere) Publikumsgesellschaften, wäre jeder Beschluß einer solchen mangelhaft eingeladenen / informierten Vertreterversammlung angreifbar. Aber in den Genossenschaften ist eben alles möglich und was scheren die Verantwortlichen solche eklatanten Mängen oder die Einhaltung von gesetztlichen Bestimmungen, denn es klagt ja eh keiner dagegen.

Auch nach dem Vereinsrecht (Genossenschaften sind besondere Formen von wirtschaftlich tätigen Vereinen), dürfte eine solche mangelhafte Einladung zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Das Registergericht hätte diese Ordnungsmäßigkeit vor der Eintragung zu prüfen und bei einer solchen mangelhaften Information dürfte außer Fragen stehen, daß die Beschlüsse nicht ordnungsgemäß zustande geommen sind. Mithin müßte die Eintragung von Amtswegen verweigert werden, die Satzungsänderungen würden also nicht wirksam werden. Um das Verfahren einzuleiten, braucht das Registergericht nur über die hier aufgeführten Bedenken informiert zu werden und muß dann tätig werden - und das gute, es kostet nichts, wenn einer oder mehrere um die Ordnungsmäßigkeit des öffentlichen Registers besorgte Mitbürger ihre Bedenken dem Gericht anzeigen. - Und das alles nur, weil der für die Einladung Verantwortliche meinte, die (dummen) Mitglieder werden schon nichts machen.

Es ist schließlich schon fast zwingend davon auszugehen, daß die Vertreter eine andere Einladung erhalten haben, z.B. mit den Anlagen Geschäftsbericht und Satzungsänderungen und weiteren Angaben, z.B. den Kandidatenzur Wahl. Oder der Vorstand versteht sein Handwerk auch in diesem Bereich nicht? Fragen Sie doch mal einen Vertreter, was er / sie erhalten hat und bitten ihn / sie aufzuklären, warum die Mitglieder dumm gehalten werden?

Dann könnte gleich die nächste Frage folgen: Warum läßt man die Vertreter erst über eine Regreßverzicht gegen ehemalige Vorstände abstimmen, wenn dann das ganze doch weiter untersucht wurde, so daß der Aufsichtsrat es für notwendig erachtet einen eigenen Tagesordnungspunkt daraus zu machen?
Berichtet der Aufsichtsrat nur über diese beiden Punkte (Prüfung des Jahresabschlusses und Regress) und nicht über seine sonstige Tätigkeit? Auch hier ist die veröffentlichte Tagesordnung offensichtlich nicht vollständig.

Und der Verband? Ach ja, der Verband ist für den Vorstand ja kein Problem, denn die ehemaligen Kumpel des Vorstands werden zur Beruhigung der Vertreter im Zweifel die Ordnungsmäßigkeit der Einladung feststellen. Aber das ist eben nur die Meinung des Verbandes, der insbesondere bei dieser VR-Bank durch seine Untätigkeit und Politk jeglichen Kredit verspielt hat, weil er nicht im Interesser der Mitglieder handelt.

Interessante Überlegungen können auch zu dem Punkt "Verwendung des Jahresüberschusses" angestellt werden. Es gibt also doch erstaunlicher Weise noch einen Jahresüberschuß, der verteilt werden kann.
Warum erfolgt dann hier nicht ein Vorschlag der Verwaltung / des Aufsichtsrats zur Verwendung? Das ist ein erneutes Indiz, daß hier nicht mit offenen Karten gegenüber den Mitgliedern gespielt wird.

Fazit: Die ganze Einladung ist doch ein Witz, allerdings ein sehr schlechter!

   

Nr. 3410

Mitglied

5. Juni 2008, 17:20 Uhr

Betreff: Hat man bei den Ansprüchen jetzt alle drauf, oder fehlt noch der Aufsichtsrat und die Prüfer?

Heger, Wolf und Krämer konnten das alles gar nicht alleine machen. Für die Abschreibungs- und Risikosituation sind alle verantwortlich. Kommt jetzt der nächste Versuch der Generalabsolution. Wenn man heute Manfred Heger und Karl Krämer wieder von den Regressansprüchen befreien würde, im Gesetzeskommentar steht, dass die für die Verzichte Verantwortlichen sich im nachhinein selbst nicht aus der Verantwortung stehlen können, weil es zum Verzichtszeitpunkt keinen Beschluss hierfür gegeben hat. Und wenn man jetzt Fälle zum Regress bringen will, Untreue ist keine Sache der Genossenschaft, es ist eine Sache des Strafgesetzbuches und wer dieser Tage Gerhart Baum im Fernsehen gesehen hat, der hat gehört, dass Rechtsverfolgung eine hoheitliche Aufgabe ist und nicht die eines Genossenschaftsverbandes, eines Aufsichtsrates und auch keiner Vertreterversammlung. Also liebe Vertreter seid diesmal vorsichtig, ob ihr aus Imagegründen auf Ansprüche verzichtet, wenn der Staatsanwalt schon auf der Matte steht. Wenn alle jetzt drauf stehen, dann ist endgültig klar, dass Kontrollpflichtverletzungen innerhalb der Vorstände erfolgt sein müssen und das muss dann auch für den Aufsichtsrat und die Prüfer der Fall sein. Die Kompetenzregelungen und deren Überwachung, da hat der Aufsichtsrat und die Revisoren ein gewichtiges Wort mitzureden und beide hängen sie voll mit drin. Die nächsten Tage dürften wieder spannend werden.

Was sagt denn der Aufsichtsrat wenn er Heger und wahrscheinlich auch Krämer den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche doch schon unterschrieben hat. Übernimmt man diese Ansprüche der Bank dann selber oder bettelt man die Vertreter an auf den Regress zu verzichten, in den Regionalversammlungen? Sagt man warum man nicht auf die Verwertung der Sicherheiten in Wunsiedel gedrängt hat und dies nicht überwacht hat und wo die Dinge hingekommen sind? Warum hat man denn schon auf die gegen Heger bekannten Ansprüche verzichtet, wie er am 30. Juni 2005 gesagt hat man solle das noch mal nachlesen? Sagt er das am 19. Juni wieder? Liest man das den Vertretern vor, oder lässt man es aus Gründen des Takts wieder unter den Tisch fallen? Hat Manfred Heger über die Leute vom Verband bis in die Spitze hinein so viel gewusst, dass man ihn mit dem Vertrag aus München selber befreien musste? Wie soll man denn überhaupt Ansprüche stellen auf die man schon verzichtet hat? Der Aufsichtsrat stellt doch die Tagesordnung zur Versammlung auf. Tut man so, als ob man das nicht wüsste.

Was ist mit dem Exprüfer Herzog? Welche Ansprüche stellt man heute, die man zu seiner Prüferzeit noch nicht stellen wollte? Niemand glaubt ihm, dass es heute neue Erkenntnis geben würde, was er nicht haarklein alles weiß? Gegen Marth und Dittrich aus Arzberg hat er doch auch genug gefunden, dass man die dem Staatsanwalt vorgeführt hat. 300 Seiten Überziehungslisten, monatlich über Jahre hinweg, das ist die Verantwortung der Aufsichtsräte und der Prüfer. Wer kann auf unbekannte Ansprüche verzichten, wenn man die noch gar nicht abzuschätzen in der Lage ist? Sagt man was, wer für die Aufhebungsverträge verantwortlich ist, ob die im Kreis Heger, Pausch, Grothoff und Herzog abgewickelt worden sind? Die Finger werden solange nicht aus der Wunde genommen bis alles aufgeklärt ist, das ist ein Versprechen.

   

Nr. 3409

Einer der es ganz genau weiß

5. Juni 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Nächste Lüge des Herr Herzog?

Keine Auswirkungen auf den regionalen Markt, so der Frankenpostartikel von heute (= Link) zum Handel mit Hypothekenbankdarlehen. Will Herr Herzog so tun, als ob er nicht wüsste, dass die Bank sogar am genossenschaftlichen Verbund vorbei mit der Gesellschaft in Darmstadt lange Jahre im US-Immobilienfondsgeschäft kräftig zusammen gearbeitet hat. Auch in den Lageberichten hat man dazu geschrieben. Es war doch ein Grund, warum er den Zweigstellenleiter als Prokurist schnell gefeuert hat, was er ihm schon als Prüfer angekündigt hatte. Genau der, der es war mit der BMW-Affäre. Dem, seiner geschiedenen Ehefrau und seinem damaligen Schwiegervater hat man doch zusammen mit der Bank selber jeweils 2 Mio. ohne Sicherheiten für so eine Anlage finanziert, wobei die schnell wieder raus gegangen sind. Damals waren doch sogar zwei Vorstände der Bank persönlich in den USA. Soll man mal die internen Konten der Bank dazu durchforsten?

   

Nr. 3408

Mitglied

5. Juni 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Hier ist die Tagesordnung der Vertreterversammlung

Hier ist die Tagesordnung der Vertreterversammlung: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/pdf/2008_06_19%20Tagesordnung%20ordentliche%20VV.pdf .Liebe Mitglieder alle hingehen und sich die Bilanz und den Lagebericht kopieren lassen. Warum werden jetzt doch wieder die Ansprüche gegen Heger Wolf und Krämer hervor gekramt. Hat das Herr Herzog in den Jahren 2001 bis 2007 nicht erkannt? Was ist mit den Ansprüchen gegen ihn mit dem Forderungsverzicht, macht man das dann im Jahr 2010?

   

Nr. 3407

Leser

5. Juni 2008, 15:54 Uhr

Betreff: Ist nun eine Volks- und Raiffeisenbank verkäuflich oder nicht, wie es der GenoVerband behauptet?

Das ist die Zeitungsanzeige vom Februar 2004 in der Frankenpost. Stimmt nun die Behauptung des Genossenschaftsverbandes, dass eine Volksbank und Raiffeisenbank unverkäuflich ist, was man ja öffentlich verbreitet hat, oder kann man es doch, wie es Johannes Herzog bewiesen hat? Dann müsste es der GVB doch auch wieder öffentlich richtig stellen. Denn das man von der Anzeige von vor vier Jahren noch weiß, dass zeigt doch, dass man heute wieder schreibt, wechseln Sie, die Kunden, dahin, wo man Vertrauen säuselt.

   

Nr. 3406

Administrator

5. Juni 2008, 14:34 Uhr

Betreff: Berichterstattung

Lieber Herr Journalist vom Rundfunk.
Nehmen Sie unter Telefon 09232 70261 mit uns Kontakt auf.
Danke

   

Nr. 3405

Mitglied

5. Juni 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Was ist, wird nun gegen Herrn Herzog ermittelt?

Man hört so einiges über die VR-Bank Marktredwitz, auch dass das die Ermittlungen gegen die Bank und ihre Verantwortlichen von der Staatsanwaltschaft auf keinen Fall mehr eingestellt werden. Warum hat man da auf der außerordentlichen Vertreterversammlung nicht berichtet, warum sagt man der Mitgliedergemeinschaft dazu nichts? Es wären alle alten Vorstände und einige weitere Personen betroffen. Einige weitere Personen, gehören da die ehemaligen Prüfer Herzog und Grothoff mit dazu, wenn man bedenkt wie wahrscheinlich alles zustande gekommen ist? Herr Herzog ist im Grund nur ein Angestellter der Mitglieder mti Leitungsfunktion. Wir wollen wissen, ob gegen ihn ermittelt wird. Es ist doch unerträglich, wenn man erstens so bunkert und zweitens so ein Mann nicht unverzüglich zurück tritt, oder abgesetzt und beurlaubt wird.

   

Nr. 3404

Ein Bewunderer von K. K.

5. Juni 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Danke für deinen Mut und deine Offenheit !!!

Mit deiner Hilfe konnten unhaltbare Zustände umfassend und lückenlos aufgeklärt werden. Dafür gebührt dir unser Respekt und unsere Hochachtung.
Ein Freund von K. K.
P.S. Weiter so K. und laß dich nicht unterkriegen, unsere Unterstützung ist dir sicher. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] :dw:

   

Nr. 3403

L.

5. Juni 2008, 12:21 Uhr

Betreff: Unglaubwürdig und verlogen

Meine Herren, es ist nicht mehr zu ertragen. Die bayernweite Werbekampagne des GVB (= Link) ist unglaubwürdig und verlogen von hinten bis vorne. Betriebsergebnisse spielen keine Rolle, nur den Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu steigern. Glauben die Werbestrategen ihren eigenen Blödsinn, der heute in allen großen bayerischen Tageszeitungen steht? Wo ist der Sinn für die Mitglieder bei der Verkaufsaktion der Ostfilialen in Marktredwitz? Wo ist der Sinn für die Mitglieder, wenn man Stillschweigen bewahrt? Dass man viel in den Vorsorgereserven verstecken kann um die Verluste auch wieder still auszubügeln?

Wo hilft der Genossenschaftsverband den Mitgliedern und vor allem auch den Kunden bei ihrem Nutzen, wenn man die Kreditraten zulässt, dass sie 29 Tage im Nirwanas der Bank zu zusätzlichen Gewinnen und in Marktredwitz zur Verlustreduzierung führen, dass man jede Darlehensauszahlung sehen musste, dass Rudolf und Manfred Heger mit ihren Handlangern die sogar einen Tag vor der Auszahlung mit Zinsen belegten? Wo ist da der Nutzen einer gesetzlich vorgeschriebenen Revision für die Kunden und Mitglieder? Jahrelange Ausschüttung der Dividende aus den Rücklagen selbst und sonst nur aus den stillen Reserven? Wo ist der Nutzen, wenn man so tut, als ob man jahrzehntelang nicht gesehen haben will, dass man die Kunden über alle Renten-, Gehalts- sonstige Privatgirokonten über alle Firmen-KK-Konten abgezockt hat? Wo ihr Werbestrategen ist denn Gewinnmaximierung besser heraus zu lesen? Was ist mit dem Herrn Herzog, dem Muster-, Ober-, bester Prüfer und seinem Freuden Grothoff mit Nutzen, wenn man Millionenverluste in Einzelkrediten begünstigt? Wo ist nutzen, wenn man in den Prüfungsbericht 2001 schreibt, Überziehung bei Flex mit 375.000 € anzumerken und trotzdem wird die im nächsten Jahr mit dem gleichen Betrag getoppt, dass man froh sein muss, dass da durch die DM-Umstellung nicht ein siebenstelliger Wert mit 1,4 Mio. DM auftaucht, sondern nur mit 745.000 € (!), wie es Dr. Nickl mit seinem Folienvortrag zur Vertreterversammlung 2005, Seite 6 (= Link) aufzeigte? Darf man da fragen wem das nutzt? Dem Prüfer, der Manfred Heger in Kenntnis der Umstände, weil er den täglichen Kaffeeplausch zwischen dem Vorstand und dem Freund und Kunden selber gar nicht übersehen kann, wenn er selbst durchgängig da ist und sich somit das Prüferlein die Hände reibt, wenn ihm Material in die Hand gespielt wird? Material nicht um den Vorstand zu stoppen, nein, Material um ihn zu beerben.

Was ist also mit Nutzen für die Kunden und Mitglieder, wenn man Reinhold Wolf schriftlich mitteilt zu Microcall und IME keine Gelder mehr auszugeben, der aber doch noch eine halbe Million (wohlgemerkt in €) zur anderen höchst ausfallgefährdeten halben Million draufsetzt? Ging es dabei darum auch die Sicherheiten der Sicherungsgeber nicht in Gefahr zu bringen, weil der Kreditnehmer selber gar keine Sicherheiten bringen konnte, oder ging es im Herbst 2003 darum bei einem höchst gefährdeten Kredit von Angehörigen und Firmenmitarbeitern die ungesicherten Kreditteile bei der Bank noch ein wenig runter zu bekommen? Hatten diese Leute Nutzen davon, wenn die Bankverantwortlichen und die Prüfer wussten wie ausfallgefährdet alles wirklich war? Hat man gegenüber den Sicherungsgebern sorgfältig gehandelt wenn man den Kredit ohne weitere Sicherheiten nochmal anhob aufgrund von Versprechen aus der Not des Kunden heraus? Dürfen sich die verraten fühlen - von Vorstand und Prüfung bei der Bank? Geht es da darum der Bank eine Vorstand zu geben, der nicht marktdynamisch operativ die Rahmenbedingungen bricht, geht es um Schutz für einen Kunden oder wen auch immer, oder schier fast berechnende Risikoübertragung auf Dritte von der Bank weg? Musste man als Prüfer nicht feststellen und auch in die Bereichte schreibt, dass die Eignung zur Geschäftleitung aller den Anforderungen nicht im Geringsten gewachsen ist? Oder geht es darum, den Vorstand danach an die Kette der Gesamtprokuristen Herzog zu legen, damit der ihn wegen der gesetzlichen Bestimmungen des KWG zum Vieraugenprinzip ins Amt geleitet? Was ist der Nutzen für Kunden und Mitglieder, wenn man Karl Krämer auch so einfängt und ihn zwar vorzeitig heimschickt, aber eben auch mit einjährigem Urlaub und danach mit allen Ruhestandszusagen, nachdem auch er seine Schuldigkeit auf dem Weg des Herrn Herzog ins Vorstandsamt getan hat?

Wo ist der Nutzen, wenn man den Mitgliedern eine außerordentliche Vertreterversammlung vorspielt, dabei aber nicht mal sagt, warum denn die Staatsanwaltschaft bei der Bank Hausdurchsuchungen gemacht hat und sich sogar Büros einrichten ließ? Ist das heuchlerisch? Sind die Tageszeitungen auch bereit trotz der immensen Werbeeinnahmen auch den Brief der VR-Bank München in Eintrag Nr. 3607 abzudrucken, um der journalistischen Aufklärungspflicht gerecht zu werden?

   

Nr. 3402

Hoppelhase

5. Juni 2008, 10:15 Uhr

Betreff: Nasowas

Aus Wikipedia:
Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung des Menschen zu meist kommerziellen Zwecken.


Naja, wenn lange genug dafür Werbung gemacht wird dass Kreditkunden nicht verkauft werden, dann glaubt es bestimmt noch jemand.
Und der Bedarf Werbung zu machen ist immer dann am größten, wenn das betreffende Produkt vom Verbraucher nicht mehr wahrgenommen wird.

[bild=werbung(pic_21.jpg)]

   

Nr. 3401

Aus der Ferne

4. Juni 2008, 22:17 Uhr

Betreff: Wortschöpfung in Eintrag Nr. 3616

Wer hat von der neuen Wortschöpfung in Eintrag Nr. 3616 berichtet. Könnte es ein Übermittlungsfehler gewesen sein. Wäre Refusion logischer als Defuison? Wenn aber die Verantwortlichen in Plauen auf ihrer Versammlung tatsächlich von Refusion gesprochen haben, hat man dann den Verstoß gegen das Genossenschaftsgestz gleich mit bekannt gegeben? Die eigene Gesinnung hat man in jedem Fall damit offenbart, die in den Verbänden und in den Vorstandsetagen herrscht. Die Rückgängigmachung einer Fusion dürfte noch eher die Zustimmungserfordernisse brauchen, als umgekehrt. Was ist mit der Bezeichnung Vertreter sind Multiplikatoren? Werden die Vertreter nur als Abstimmvieh missbraucht und als Wall gegen öffentliche Stimmung? Die Reparatur der ursprünglichen Fusion mit der Einverleibung der drei genossenschaftlichen Geschäftsstellen hat man nicht zur Debatte und zur Abstimmung gestellt, die hat man lieber gekauft und den deutschen Genossenschaftsmitgliedern mit Millionenbeträgen und damit zu einem Drittel ungefähr dem Steuerzahler über den Betriebsaufwand über Deutschland verteilt in Rechnung gestellt bis runter zur Gewerbesteuer an jedem Bankplatz, nach intensiven Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz (Fichtelgebirge) und der Volksbank Vogtland Plauen. Sehr clever wenn man die richtigen Freunde hat. Nun darf man auch aus allen Teilen des Landes die Zuschüsse zu den Investitionen erwarten (in Plauen), die man in der Zeitung dort freudig angekündigt hat. Wenn man mit den Verbänden mit schwimmt, geht doch viel, oder? Sogar, dass man erklären darf, man hat die Kundschaft nun mit marktgerechten (!) Konditionen zurückerobert (erinnert das an Johannes Herzog?), an der Stelle berichtet, wo man im nächsten Jahr vielleicht von Zuwächsen schreibt, die man "heimgeholt" hat. Und die Abbuchungen bei allen Banken im Genossenschaftsverbund zum Garantiefondsbeitrag richtet sich nach den benötigten Mitteln. Benötigt, zugeteilt, wie man will? Wird es Zeit nach der Deutschen Post, nach Siemens, nach der Telkom auch über das Treiben in den genossenschaftlichen Verbänden nach zu denken?

   

Nr. 3400

Beobachter

4. Juni 2008, 21:34 Uhr

Betreff: Hat Johannes Herzog für die Zukunft die Lunte bei den Fusionen gelegt?

Warum soll zukünftig bei einer Fusionen nicht der Geschäftsbetrieb und die Immobilien gesondert verkauft werden? Im Grund hat es doch Johannes Herzog mit der Rettungsaktion für sich vorgemacht. Spielt es eine Rolle ob man 3 oder alle Filialen verkauft, wenn man die Hülle behält? Die Hülle, das wäre ausschließlich noch die Kapitalausstattung und die Erlöse aus den Verkäufen, die man dann unter den Mitglieder nach Anteilen verteilen könnte. Warum sollte man zum Fusionsgutachten nicht auch Gebäudegutachten erstellen lassen und ein Gutachten über den Wert des ganzen Geschäftes. Wenn in Bayern zig Fusionen laufen, dann gibt es doch auch entsprechende Gutachter dafür. Und wie es aussieht, braucht man nicht mal die Vertreterversammlung der aufnehmenden Bank. Das geht mit Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss und letztendlich informiert man nicht mal die Mitglieder über die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen. Man muss nicht mal bekannt geben, ob man sich wie eine Heuschrecke benimmt und auch noch fremdes Risiko übernimmt. Da freut man sich doch künftig wenn Fusionen verhandelt werden, wenn man Mitglied der abgebenden Bank sein darf. Wird man das in Zukunft das Herzog’sche Verfahren nach VR-Bank Marktredwitz nennen? Die Lunte ist gelegt, der Ball liegt im eigenen Tor. Zuerst wird der Hosenboden des Exprüfers warm werden.

   

Nr. 3399

Einer der drei Akteure

4. Juni 2008, 20:23 Uhr

Betreff: Wenn die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut

Es ist ja schon zum lachen. Da behauptet die Genossenschaftorganisation im Zuge des Schmidtbankverkaufs an die Commerzbank, dass Raiffeisen- und Volksbanken nicht verkauft werden könnnen. Absolut nicht, niemals, hoch und heilig versprochen.

Und dann legt ein ehemaliger Prüfer eine solche Lunte, zündet diese auch noch an und sein ehemaliger Dienstherr (der GVB) findet das auch noch gut.
Einen großen Dank an Johannes Herzog für den Beweis, dass Raiffeisen- und Volksbanken trotzdem verkauft werden können.
Ein ganz besonderer Dank an den GVB und an Johannes Herzog für den Beweis dass es neben einer Fusion auch noch die Möglichkeit eines Verkaufs gibt.

Die Konsequenz daraus:
Wir werden bei jeder künftigen Fusion darauf achten, dass die Mitglieder der übergebenden Bank auch ausführlich über die Möglichkeit eines Verkaufs der Bank anstelle einer Fusion mit allen damit zusammenhängenden vermögensrechtlichen Vorteilen für die Mitglieder, informiert werden.

Sollte der Verband oder der Vorstand der fusionswilligen oder zur Fusion gedrängten Bank dies nicht tun, werden wir den Vorstand aber auch den Verband dafür haftbar machen.

Und damit fangen wir bei der nächsten geplanten Fusion gleich mal an!

:selberschuld:

   

Nr. 3398

Aus der Organisation

4. Juni 2008, 19:05 Uhr

Betreff: Fordern Sie eine abgeänderte Gewinnverwendung in Marktredwitz

150 Mitglieder benötigt es um einen Antrag bei der Vertreterversammlung einzubringen. Jetzt gehören die Mitglieder im Vogtland noch dazu. Schafft man die Unterschriften, um die Auskunft auf der Vertreterversammlung zu fordern, was der Kaufpreis war? Schafft man die Unterschriften um zu fordern, dass der Kaufpreiserlös in Geschäftsanteile umgewandelt werden muss? Denn dann hat die Bank das Eigenkapital genauso, aber es gehört jedem Mitglied und wenn man es los haben will, ob im Westen, oder in Klingenthal und in Schoeneck und in Markneukirchen, dann kann das Mitglied seinen gerechten Anteil auch mitnehmen. Kann man das bei den Vertretern in Marktredwitz nicht durchbringen?

   

Nr. 3397

Genossenschaftler

4. Juni 2008, 19:01 Uhr

Betreff: Macht es Herr Herzog vor, man kann eine Kreditgenossenschaft doch verkaufen?

Der bayerische Genossenschaftsverband hat doch in dem Verfahren mit der Schutzgemeinschaft darum gerungen, dass man eine Volks- und Raiffeisenbank nicht verkaufen könne. Der Genossenschaftsverband Bayern hat das im Zusammenhang mit der Schmidtbank in der Frankenpost doch auch groß verkündet, dass eine Raiffeisen- Volksbank nicht zu verkaufen ist. Hat uns jetzt Johannes Herzog das Gegenteil gelehrt? Was der Vorstand kann, dass kann doch die General- und Vertreterversammlung erst recht. Hat uns Herr Herzog damit gezeigt, dass ein Anteil nicht nur 100 € wert ist sondern vielleicht 10.000 bis 20.000 € wert sein könnte, wenn man es genau rechnet? 4.833 Mitglieder waren es am Jahresende 2000 in Arzberg. War die Hälfte sogar aus dem Vogtland? Die Millionen, über die man jetzt Stillschwiegen bewahrt, bedeuten, dass jedes Mitglied bei der schwachen Ausstattung im Eigenkapital aber alleine stille Reserven aus dem Geschäftswert von mindesten vielleicht 1.000 € hatte, wenn man beispielsweise 5 Mio. € von Plauen nach Marktredwitz verschoben hätte um die Kunden „heimzuholen“. Wird die Volksbank Plauen auch noch mit den Wertberichtigungskrediten im Landkreis Wunsiedel belastet, wie das Beispiel Reichenbach zeigt? Also ein weiteres Geschenk an Herzog, Heidel, die unfähigen Aufsichtsräte und den bayerischen Verband, auf dem Rücken der Mitglieder in Plauen.

Das schreit ja nach einer Abmahnung durch die Schutzgemeinschaft. Es muss zukünftig in jeder Fusionsversammlung bei den Kreditgenossenschaften erklärt werden, dass man die gesamte Bank auch verkaufen kann und nicht die Vorstände die Nutznießer sind, sondern es legitimes Recht der Mitglieder ist, darüber zu befinden, wie die Genossenschaft übertragen werden soll. Beginnt der bayerische Verband und das BVR am Beispiel VR-Bank Marktredwitz das Genossenschaftswesen auf den Kopf zu stellen?

   

Nr. 3396

Manfred

4. Juni 2008, 18:26 Uhr

Betreff: In Marktredwitz wird belegt, eine Volks- und Raiffeisenbank kann doch verkauft werden

Im Zusammenhang mit der Schmidtbank hat man bei uns doch von Genossenschaftsseite kund getan, eine Volks- und Raiffeisenbank kann nicht verkauft werden. Nun schreibt aber die VR-Bank in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) doch, dass man die drei Ostzweigstellen zur Stärkung des Eigenkapitals verkauft hat. Und die Volksbank Vogtland schreibt es in Plauen in ihre Zeitung, dass man die Filialen gekauft hätte. Was macht man nun mit den Tausenden von Mitgliedern, die plötzlich nicht mehr zum Genossenschaftsgebiet gehören sollen und die plötzlich den Grund eines Ausschlusses bieten, weil sie nicht mehr mit der Genossenschaft zusammen arbeiten, eben weil man sie verkauft hat? Ist das nicht schizophren?

Ich habe seinerzeit das Verfahren verfolgt, wo die Schutzgemeinschaft geklagt hat, dass die Mitglieder ihre Bank verkaufen dürfen. Um 1990 hat man die Raiffeisenbank Schoeneck der Raiffeisenbank Arzberg-Selb angehängt. Verkauft man also jetzt nicht diese Bank. Was würde Johannes Herzog hindern alle Zweigstellen auf dem Land einem Investor zu verkaufen, unter Stillschweigen? Wer kauft ist doch egal und mit der Methode kann man doch 90 % und noch mehr vom Geschäftvolumen verkaufen, wenn man damit Eigenkapital bilden kann. Die Mitgliedschaften, die bedient man dann mit mageren 3 %, vielleicht kündigen die unbedarften und unwissenden Mitglieder auch noch von selbst, Mitarbeiter braucht man nicht mehr, Kosten hat man keine mehr, wenn man auch keinen Geschäftsbetrieb mehr hat, aber Zinseinnahmen um den Vorstand in vollem Umfang zu bezahlen. Ist das vereinbar mit § 1 Genossenschaftsgesetz zur Förderung der Mitglieder? Sind nun die Mitglieder in Arzberg Mitglieder 2. Klasse, weil man ihr Eigentum verscherbelt und sind die Mitglieder in Schoeneck, Klingenthal und Markneukirchen Mitglieder unterster Klasse? Sind Sie gefördert, wenn Sie mit der Übertragung und einem zu überlegenden Beitritt zur Volksbank Vogtland sich selber einkaufen, samt den Immobilien, die man braucht um den Geschäftsbetrieb durch zu führen?

Wird Genossenschaftsvermögen im ganzen Land über den Sicherungsfonds verschleudert, wenn man so verfährt? Warum soll ein Anschluss von drei Genossenschaftszweigstellen die aufnehmende Bank (so heißt es doch auch bei den Fusionen) überhaupt Geld kosten und hier sind es Millionen, nur um Löcher zu stopfen? Machen sich die Leute beim GVB und beim Bundesverband BVR zudem nicht nur der Beihilfe der Untreue in Marktredwitz mit schuldig, wenn man den neuen Vorstand wegen seiner Versäumnisse als Prüfer und heutiger Vorstand auch wieder aus dem Feuer holt und sich nicht an die Paragraphen 62 und auch 34 (Forderungsverzicht !!!) erinnert, sondern sogar der Untreue am Gemeinschaftsvermögen des Sicherungsfonds? Wie kommt es, dass man wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen über den Zweigstellenleiter geschrieben, eine Fusion mit 120 Mio. an Übertragung an die BAG Hamm unterstützt? Man überträgt doch keine guten Kredite. Warum muss ein Vorstand ausscheiden und erhält als junger Spund 24.000 € an Pension? Wer bezahlt das, wenn weiter Sanierungsunterstützungen notwendig sind? Wer bezahlt, was man von Manfred Heger nicht zurück gefordert hat, wer bezahlt hier die Altersversorgung Reinhold Wolf und Karl Krämer, obwohl ihre Arbeit keinen Pfifferling wert war und nur Verluste hinterlassen hat? Der Sicherungsfonds nun über den Umweg Plauen, um den Namen Marktredwitz nicht mehr in den Mund nehmen zu müssen und weil die Sanierung der Volksbank Vogtland elegant und leise verlängert werden kann?

Man spricht sogar von einer neuen Wortschöpfung auf der Vertreterversammlung in Plauen, von Defusion. Das möge man bitte erklären. Hinter Fusion steht in Gesetz und Satzung eine Zustimmung von General- oder Vertreterversammlung von 75 %. Wie ist das mit Defusion? Macht man das in der Vorstandsetage, weil die Verbände bestimmen, dass Defusion geheime Kommandosache ist? Man möge den neu geschaffenen Begriff bitte auch den Leuten erklären, die ein Lexikon zu schreiben haben. Ist Defusion eine Übertragung einer Raiffeisenbank Schoenek über die Raiffeisenbank Arzberg-Selb, über die VR-Bank Marktredwitz zur Volksbank Plauen? Wenn aber die Volksbank Plauen im Grunde die Raiffeisenbank Schoeneck damit kauft, dann hat man doch die Mitglieder auf allen Ebenen dazwischen um ihren Anteil betrogen, wenn sie für sich selber bezahlen. Betrügt man die deutschen Genosenschaftsmitglieder mit den Millionen über den Kauf der alten Raiffeisenbank Schoeneck, was überall im Land sonst als Fusion nur mit der Grunderwerbsteuer bezahtl werden muss? Betrügt man damit jedes einzelne Mitglied der Volksbank Vogtland?

Da sind die Rechnungen von Rudolf und Manfred Heger aus den 80-er und 90-er wirklich nur Milchmädchenrechnungen gewesen. Wenn man jetzt in Marktredwitz Millionen für die drei Zweigstellen einnimmt, dann kann man damit sogar locker die magere Dividende weiter auch noch alleine aus diesen Zinsen bedienen. Schlagen wir Defusion als Unwort des Jahres vor? Hat man Defloration begangen und ein jungfräuliches Feld betreten? Ist die Lage schon so schlimm? Unverschämt erscheint dazu der Artikel in Zeitung aus Plauen vom 3.05.08 (= Link) wo man so tut, als ob man die Kunden im Vogtland befreit hätte. Die Wortwahl ist zum Kotzen. Man hat die Kunden von anderen Geldhäusern zurückgeholt, heißt es. :danke:

   

Nr. 3395

Uwe

4. Juni 2008, 17:26 Uhr

Betreff: Der Herzog hat die Hegers zusammen mit Wolf und Krämer längst überholt

Uwe

Der Herzog hat die Hegers zusammen mit Wolf und Krämer längst überholt


Wenn man mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) sieht, was die alten Vorstände bei der VR-Bank tatsächlich für Probleme aufgebaut haben, was sie für ein Erbe hinterlassen haben, dann ist es schon ungeheuerlich. Jeden 7. Kreditkunden aus unseren Reihen hat man als schlecht deklarieren müssen. Aber wir wissen, dass die Kerle auch noch das Risiko von außen rein geholt haben, und wie man am 14. Oktober 2004 gesagt hat, die anderen Bank haben die schlechten Kredite abgestoßen und Heger, Wolf und Krämer haben sie aufgenommen.

Da ist doch klar, dass überhaupt keine Kontrolle hinter diesen schlimmen Vorständen bestanden hat. Die Steigerung von schlimm ist doch, dass der Prüfer, der diese Kontrollen vornehmen hätte müssen, ja diese Zustände verhindern hätte müssen, sich daraus auch noch seine Karriere basteln wollte. § 18 KWG nicht ordnungsgemäß prüfen und 5 Millionen Verluste verschulden, da ist nicht der Vorstand alleine schuld, wenn man es auch noch billigt, dass die anderen gar nicht mitwirken müssen an den unglaublichen Überziehungen. Herr Herzog hat Heger, Wolf und Krämer meilenweit hinter sich gelassen, was seine Verantwortung betrifft.

Stillschweigen zum Verkauf der Ostfilialen, was soll das? Herzog und Heidel haben kein Wort darüber gesagt, warum man die eigenen Kunden verkaufen muss. Die Informationspflicht gilt auch wenn man aufzeigen muss, dass man mit solchen Aktionen den Jahresverlust abdecken muss. Schönreden von gleichen Zahlen in all den Jahren, dass wird der Verpflichtung eines ehrlichen Geschäftsberichtes sicher nicht gerecht, aus dem ein Vertreter oder ein Mitglied sich sein Urteil über die Geschäftsführung bilden muss. Es wird das Tafelsilber der mit Strafantrag verfolgten Arzberger Vorstände Marth und Dittrich, verscherbelt um den Prüfer auf Seiten von Marktredwitz zu retten, der dies wahrscheinlich sogar höchst persönlich mit veranlasst hat. Ein Treppenwitz schlechtester Güte, oder einfach nur ein Betrug an den Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Arzberg-Selb und den Mitgliedern in dem Zipfel im Vogtland, wo man sich von bayerischer Seite vor zwei Jahrzehnten noch als Retter präsentierte? Wenn die Mitglieder dort in Marktredwitz kündigen und in Plauen wieder eintreten, dann haben sie im Grund ihre eigen Filiale an den Rest der Mitglieder in Marktredwitz verschenkt und kaufen ihn auf der anderen Seite wieder ein. Prinzip Einer für alle, alle für Einen nach den genossenschaftlichen Verbänden, umgesetzt und genutzt von Johannes Herzog

Ist die Sache so heiß, dass man den schwer angeschlagenen Exprüfer und heutigen Vorstand dringend im Amt halten muss? Wie steht es mit seiner eigenen Zuverlässigkeit nach § 32 und § 33 KWG und seiner persönlichen Moral, seiner Integränität, die da so wichtig ist. Hat das BaFin die gleichen Bammel, dass man die Risikolage vor der Öffentlichkeit und den Mitglieder verschwiegen hat und dass man es zugelassen hat, geflissentlich überlesen hat in den Lageberichten im Prüfungsbericht, dass man § 252 HGB gebrochen hat mit den Einzelwertberichtigungen? Hat man Angst, dass wie ehedem Manfred Heger heute Johannes Herzog zuviel auspacken könnte und alles nieder reisen würde?

Die Genossenschaftsbanken expandieren wieder, die VR-Bank Marktredwitz implodiert und weil man es nicht mehr hören kann, was man an die Ohren kriegt, ändert man den Banknamen, weil man von Berchtesgaden bis Flensburg bekannt ist wie ein bunter Hund und nicht weil es die eigenen Mitglieder sind, die sich nicht mit der Genossenschaft identifizieren können. Es ist die Angst des Herr herzog vor der Vergangenheit. Man bringt nicht mal den Satz über die Lippen, ob man selbst im Sumpf der Ermittlungen steckt, soviel Angst hat man und so wenig Befähigung zu Kommunizieren, entgegen den eigenen Aussagen zu Rede & Co. Es ist geradezu ein Affront gegenüber den Mitgliedern eine außerordentliche Vertreterversammlung einzuberufen und nicht über den Auftritt der Staatsanwaltschaft im Hause zu berichten. Kann man vor diesen Leuten sicher sein? Warum brauchen die drittelseitige Anzeigen um Lügen gestraft zu werden, was sie meinen mit „Wechseln Sie auf die sichere Seite“, „Vertrauen und Nähe“ oder „Wir verkaufen keine Kredite“, wenn man im nordöstlichen Zipfel von Bayern ganze Kundenbereiche verkauft und im Zentrum in München Kredite nach Italien? Ist die Abteilung Recht / Problemkredite / Abwicklung in Eintrag Nr. 3607 keine Abteilung einer Volks- und Raiffeisenbank? Schämen sich diese Leute wirklich für nichts mehr? Fühlen sie sich wirklich unschuldig am Schicksal der Menschen, die mit den Kreditverlusten der Bank in Marktredwitz, oder den 120 Mio. Übertragungen an die BAG Hamm im Münchner Vorland Existenz, Familie und deren Zukunft, sowie Hab und Gut verloren haben. An jedem Kreditverlust über normalem Durchschnitt sind sowohl die Bankverantwortlichen als auch die Prüfer schuld. Ganz bestimmt aber bei den Umständen, wie man sie in Marktredwitz erfahren hat und über diesen Zeitraum hinweg. Schuld ist das Geklüngel und Gemauschel in den Sitzungsräumen und bei den Festivitäten, von denen Normalbürger nicht zu träumen wagen. In Marktredwitz vielleicht sogar noch auf ganz besondere Art und Weise auf deren Kosten zusätzlich, wenn man bedenkt, wo man Gelder hinfließen lassen kann, die man über interne Konten bewegt, oder auch über gar kein Konto bei der Bank. Wer diese Maschinen weg wirft, wie man es uns sagen will, wo man aber bei Eintrag Nr. 1372 nur die Augen reibt, der schädigt die Genossenschaft wissentlich, oder mit Taten. Wer dem als Prüfer nicht nachgeht und nichts dazu sagt, der betätigt sich als Helfer und Hehler, oder nicht?

   

Nr. 3394

Monika

4. Juni 2008, 16:12 Uhr

Betreff: Werden die Karikaturen fortgesetzt?

Es wurde doch hier mal geschrieben, die Karikaturen von Eintrag Nr. 3589 würden fortgesetzt. Da gibt es doch einige Geschichten die da noch aufzuarbeiten wären. Und die Köpfe haben sich doch neben Rudolf und Manfred Heger und Karl Krämer und Reinhold Wolf haben sich doch auch ziemlich erweitert, über die man da berichten könnte, so ganz bestimmt der neue Vorstand Johannes Herzog mit seinem Prüferfreund Raimund Grothoff. Oder die Aufsichtsratsvorsitzenden, die so schnell gewechselt werden wie die Unterhose, also Horst Pausch bei einer Unterschrift in einer abgedunkelten Kammer neben zwei Prüfer und noch jemandem und Reiner Loos (da fällt mir spontan die Ampel Geld und Rot ein) und jetzt Werner Schelter, der Händchenhalter beim Verzicht auf unser Geld mit der Halbmillion an Kreditforderung, Oder die anderen Aufsichtsräte, wie Walter Lehner mit dem Flug nach Marbella, oder Peter Träger, wie er eine Bilanz schreibt und gleich zu Manfred Heger rüber schiebt. Aber die Verbandsleute Dr. Bauer, Wilhelm Frankenberger, Stefan Götzl, Eberhard Gschrey und Werner Eberle und die Revisionsdirektoren Ulrich Hilkenbach und Walter Krause dürften diesmal nicht vergessen werden (ich hoff ich hab mir die Vornamen richtig gemerkt). Der Webmaster war doch auch selber bei den Gerichtsverhandlungen in Wunsiedel und in Hof. Allein dass würde schon ein Heft füllen mit den Aussagen von Reinhold Wolf und natürlich auch Manfred Heger in Nadelstreifen und Karl Krämer wie ein Bettler daher kommend. Also bitte los Webmaster.

   

Nr. 3393

L.

4. Juni 2008, 14:07 Uhr

Betreff: Die Verstrickung des Werner Schelter

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist als neuer Aufsichtsrat im Jahr 2004 dazugekommen, der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004, die auf die Verabschiedung von Manfred Heger folgte und wo man die Versammlung nicht einmal über der Vertragsinhalt zu Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche aufklärte, was ein klarer Verstoß gegen die Informationspflichten nach § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) darstellte und wo man zum erstenmal richtig vertuschte, dass man von Prüfungsseite und vom Aufsichtsrat her unberechtigt gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link)
Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet
Abs. (2) Satz 2, Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast
Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen
, verstoßen hatte.

Als man Karl Krämer als nicht mehr tragbar ansah, nachdem er Johannes Herzog zwei Jahre dafür nützlich war, das Vieraugenprinzip einzuhalten, und die Vorstandsposition gegenüber anderen befähigten Bewerbern freizuhalten, da war Werner Schelter gemäß dem Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) genau der richtige Mann für den Notvorstand, wie es aussieht um auch noch die letzten Monate bis zur offiziellen Einführung des Ex-Prüfers auf dem Papier allem genüge zu tun. Und so dürfte er bei der Verhandlung um die Forderungsaufgabe von 432.000 € bei der Waldeslust wahrscheinlich nicht um den Verdacht herumkommen, dass er bei einer schweren Untreuetat gegen die Genossenschaft voll mit beteiligt gewesen sein dürfte. Niemand bei der Bank hat das Recht so einen Betrag zu verschenken, wenn sogar zwei Drittel der Summe über notarielle Verträge fließen, zu denen die Vorstände die Freigabe der Sicherheiten vor dem Notar erteilen müssen und wenn zusätzlich dingliche und verpfändete Sicherheiten vorhanden sind.

Nicht nur Johannes Herzog ist aus seiner eigenen Historie als Vorstand wegen seiner Mitverantwortung an der desolaten Situation der Bank untragbar. Bei dieser Bank ist der Aufsichtsratsvorsitzende wahrscheinlich in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Vorstand geraten, das es ihm unmöglich macht, das Amt korrekt und von seine persönlichen Interessenslage getrennt, auszuführen, nicht nur, dass er zuerst als Pokurist vielleicht eines der größten Kreditnehmer der Bank denken muss.

   

Nr. 3392

Webmaster

4. Juni 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Offener Brief an den Aufsichtsratsvorsitzenden vom 12. Mäzr 2008

Folgender offenen Brief wurde am 12. März 2008 an den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Schelter übermittelt. Der Bitte um Beantwortung wurde bis heute nicht entsprochen.

Manfred Bleil , Ludwigstraße 97, 95632 Wunsiedel, den 12. März 2008
Tel./Fax: 09232 / 70261


Offener Brief an:

Herrn Werner Schelter, Vorsitzender des Aufsichtsrats der VR-Bank Marktredwitz eG


Fragen zu Organkredite nach § 15 KWG Abs.1, Ziffer 8 und Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG zur von Ihnen als Prokurist vertretenen Firmengruppe

Nach §15 KWG Abs.1, Ziffer 8 sind Kredite an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft Organkredite, wenn ein gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, ein Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, ein Prokurist oder ein zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigter Handlungsbevollmächtigter dieses Unternehmens dem Aufsichtsorgan des Instituts (Bank) angehört.

Wir stellen Ihnen als auf Aufsichtsratsvorsitzender der Bank folgende Fragen:
Sind die Kredite an die .....-Firmengruppe, bei der sie als Prokurist tätig sind, bei der VR-Bank Marktredwitz als Organkredite ausgewiesen? Bei den Jahresabschlüssen der Bank sind nur relativ geringe Beträge (300 - 500 T€) ausgewiesen. Die VR-Bank München-Land eG wies hier im letzten Jahr vergleichweise 8,6 Mio. € aus. Die Kredite an diese Firmengruppe wären eindeutig Organkredite (siehe oben) im Sinne des KWG. Hat die Bank damit einen falschen Ausweis in der Bilanz gewählt? Ist das Testat des Genossenschaftsverbandes Bayern damit vielleicht auch falsch? Würde ein richtiger Ansatz aller Kreditlinien in Verbindung mit § 19 KWG, Kreditnehmereinheit alle gegebenen Möglichkeit der VR-Bank Marktredwitz sprengen?

Vertreten Sie, Herr Schelter, als Aufsichtsratvorsitzender die Interessen der Firma als Großkunde im Kreditbereich tatsächlich die Interessen der Bank oder mehr die Ihrer Firma? Also im Zweifelsfall doch die Ihres Arbeitgebers? Haben Sie bei Kreditentscheidungen zu dieser Firmengruppe mit abgestimmt und auf den Protokollen auch dem entsprechend unterzeichnet? Mussten Sie bei der Beratung und Abstimmung die Sitzung verlassen?

Hat die Bank die Kredite nach den Vorschriften des § 19 Kreditwesengesetzes auch als Kreditnehmereinheit zusammengeführt und in der EDV so verschlüsselt, dass die edv-gestützen Meldungen zu Großkredit, § 13 KWG, Millionenkredit, § 14 KWG und Organkredit, § 15 KWG vorschriftgemäß erfolgen und auch die entsprechenden Beschlussregelungen und Kreditbegrenzungsregelungen von der Bank eingehalten werden? War dies auch für die jüngere Vergangenheit laufend der Fall?

Auf wie viele Einzelkredite ist und war das Kreditengagement aufgeteilt unter Einbeziehung der jüngeren Vergangenheit?

Ist die Höchstkreditregelung nach § 13 KWG Abs. 3 bei dem Kreditverhältnis, an einen Kreditnehmer dürfen Kredite über 25 % des hEK, ca. 7,5 Mio. €, nicht ohne Zustimmung der Bundesanstalt gewährt werden, eingehalten worden? Gab und gibt es genehmigte Ausnahmeregelungen mit gesonderter Eigenkapitalunterlegung nach dem KWG, bei Gewährung ohne Zustimmung ist der Kredit mit hEK zu unterlegen?

Was wäre bei ordnungsgemäßer Zusammenrechnung herausgekommen? Wäre dies nur mit Zustimmung BaFin möglich gewesen?

Wäre die Regelung des § 13 KWG, alle Großkredite zusammen dürfen das achtfache des hEK nicht übersteigen, bei korrekter Kreditzusammenführung für Ihre Firmengruppe überschritten worden? Was wäre wenn diese Firmengruppe und die Ihnen sicher besten bekannte größte oder ähnlich große Firmengruppe ordnungsgemäß nach § 19 KWG zusammengeführt würden? Ist das der Fall? Wäre die Höchstkreditregelung nach KWG und GenGesetz überschritten?

Relevant ist auch § 14 KWG, Millionenkredit, da bei der Zusammenfassung nach 19 KWG ganz andere Beträge gemeldet werden müssen. Wichtig ist hier auch Abs. 4, gelten nach § 19 KWG mehrerer Schuldner als ein Kreditnehmer, so ist in den Anzeigen (zu den Millionenkrediten) auch die Verschuldung der einzelnen Schuldner anzugeben. Ist in den Meldungen nach den Melderichtlinien auch immer angegeben worden, ob Sie, Herr Schelter, als Privatperson Verbindlichkeiten gegenüber der Bank haben oder hatten?

Nach § 19 KWG ist eine Kreditnehmereinheit, oder Risikoeinheit die insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die andere oder die anderen ausüben kann, oder die ohne Vorliegen eines Beherrschungsverhältnisses (z.B. Gewinnabführungsvertrag) als Einheit anzusehen, da die zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, dies auch bei den anderen zu Zahlungsschwierigkeiten führt. Als ein Kreditnehmer gelten (maßgebend für die §§ 10, 13 bis 18) zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften.

Wenn eine der Tochterunternehmen oder mehrere ausfallen, wackelt dann das ganze Gebilde der von Ihnen vertretenen Firmengruppe?
- Wenn diese Abhängigkeiten da sind oder da waren, welche Beträge kommen zusammen und würde dies die Grenzen von §§ 13 , 14, 15 und 18 KWG übersteigen.
- Müsste bei korrekter Zusammenrechnung diese Firmengruppe die Kredite auf die in § 13 beschriebenen Grenzen zurückführen. Was passiert dann?

Zur Insolvenz der .......-Märkte bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: Hat es gegenseitige Verflechtung nach § 19 KWG gegeben? War dies bei der Kreditvergabe durch die VR-Bank so verschlüsselt und immer korrekt auch so angewandt? Bestand für diese Firmengruppe mit der von Ihnen vertretenen ...-Gruppe eine Risikoeinheit wie oben beschrieben? Wie waren die Gesellschaftsverhältnisse bei den einzelnen Märkten? Waren dies gesonderte rechtliche Einheiten und getrennte Kreditnehmer bei der Bank? War ihre eigene Firmengruppe auch damit verbunden nach den Vorschriften des § 19 KWG?

Wurden für diesen Fall die Kredite der Märkte in die Kreditnehmereinheit Ihrer Firmengruppe zusammengerechnet, oder hätte dies korrekt so erfolgen müssen?

Wichtige Fragen zur Bankführung:

Wie ist Ihre persönliche Interessenslage als Prokurist der ...-Gruppe? Sind die Hinweise zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen berechtigt oder unberechtigt? Kennen Sie im Organkreditbereich die Vorschrift, dass das BaFin Einzelkreditgrenzen festlegen kann? Ist dies für die Firmengruppe angewiesen?

Sehen Sie das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht in einem eklatanten Interessenkonflikt zu einem eventuell größten Kreditnehmer der Bank? Ist das grundsätzlich zu vertreten, oder werden hier die Interessen der Mitglieder hinten angestellt?

Könnten Sie es verantworten einen Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz zu beschäftigen, gegen den eventuell wegen dringendem Verdacht der Beihilfe zur Untreue, oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, oder eigener Untreue, oder Testatfälschung bei der Bank, oder Vorteilsannahme ermittelt wird? Sehen Sie es nicht auch so, dass nach § 40 Genossenschaftsgesetz, Abberufung eines Vorstandes, damit der Gesetzesparagraph betroffen ist, nämlich § 34 zur Sorgfaltspflicht, dass damit das Vertrauensverhältnis vollkommen zerbrochen ist, egal wie Sie persönlich zueinander stehen? Können Sie Persönliches und Ihr Amt bei der VR-Bank dabei wirklich noch trennen? Müssten Sie als unabhängiger Aufsichtsrat nicht im Sinne der Mitglieder unverzüglich den Mann voll und ganz abgerufen und nicht nur beurlauben? Sind Sie nicht verpflichtet unverzüglich nach Ihrer eigenen Kenntniserlangung den kompletten Aufsichtsrat zu informieren, sowie eine außerordentliche Vertreterversammlung zur Information dazu einzuberufen?

Könnten Sie in so einem Fall eine Abfindung oder eine übergangsweise Urlaubsgewährung mit eventueller Beibehaltung von sonstigen Vergünstigungen vertreten?

Haben Sie den Forderungsverzicht im Fall Waldeslust durch Beratung und Zustimmung als Notvorstand mitgetragen? Fühlen Sie sich von den Vorständen nicht wissentlich in eine sehr schwierige Situation manövriert? Werden Sie diese Angelegenheit offen den Vertretern vortragen oder ist es nötig über strafrechtliche Ermittlungen den Hintergrund aufzudecken?

Wie sehen Sie den Auftritt aller drei Vorstände im Kreditfall N......... vor Gericht? Kann einem ehemaligen Vorstand ein Ruhegehalt weiter gewährt werden, wenn er über eine Aktennotiz den unglaublichen Überziehungen zustimmt – so die Aussage von Manfred Heger, nachdem man sie dem vorgelegt hat, das sind die Unterschriften aller drei Vorstände – und der andere ohne das Blatt sagt, ich war hier nicht zuständig, ich gehörte nicht zum Gesamtvorstand, wenn hier (vor Gericht) das gesagt wurde, das waren nur die Marktvorstände alleine?

Wo sehen Sie eigentlich die Informationspflicht an die Mitglieder, wie hoch setzen Sie dieses einzige Gut der Mitglieder an? Treten Sie es mit Füßen, wenn Sie weiterhin auf die Information über eine außerordentliche Vertreterversammlung verzichten und zwar eine offene? Verletzen Sie damit ihre eigenen Aufsichtsratspflichten? Vor welchem Hintergrund und mit welcher Begründung handeln Sie so?

Die Beantwortung unserer Fragen erbitten wir unter bekannter Anschrift bis spätestens Freitag, den 14. März 2008.

Mit freundlichen Grüße Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 3391

Beobachter

3. Juni 2008, 15:32 Uhr

Betreff: Jeder schiebt es auf den anderen

Es ist schon komisch, der Herzog sagt, das wo der Staatsanwalt nachforscht zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse, das war alles vor 2004 oder vor meiner Zeit, der Verband wäscht seine Finger sowie so immer in Unschuld, schreibt aber ein Fusionsgutachten, dass alles im Mitgliederinteresse ist, wenn man fusioniert, obwohl man im nächsten Jahr in den Lagebericht rein schreibt, die Risikolage ist weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurück zu führen und wenn man mit dem Testat Lageberichtsvermerke unterschreibt, wo die Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten. Man sagt es ist alles in Ordnung, wenn Sicherheiten abgeholt werden, die dann im Bermudadreieck Kraußoldstrasse – Tschechien – Polen verschwinden ohne dass es einer überwacht, oder Manfred Heger erhält seine Altersversorgungslebensversicherung mit heim, und natürlich ein Jahresgehalt als Übergangsbeihilfe, wofür jeder andere Bankmitarbeiter sonst 5 bis 10 Jahre arbeiten muss, Karl Krämer melden wir der Vertreterversammlung war nicht mehr tragbar, aber dem geben wir den Vorruhestand und die vorgezogenen Pension mit 57 und auch das Jahr Urlaubsgeld und weil er so arm dran ist auch noch seinen Peugeot samt Sprit. Reinhold Wolf musste beim Goldmärchen nach eigener Aussage zwar immer die anderen fragen, aber die wussten vor Gerichts nichts davon, obwohl sie zum Schluss doch die Absolution auf der Aktennotiz erteilt haben und obwohl der Aufsichtsrat mit drei Leuten an der Besprechung mit K.N. dabei war am 13. Juli vor vier Jahren. Immer hat man eine Ausrede parat, warum man nichts aufdecken will, immer sind es die anderen und wenn gar nichts mehr zieht, dann zieht immer noch dass man alles nur macht, weil man das Image der Bank nicht gefährden will. Keiner dieser .... (die Bezeichnung darf sich jeder selber aussuchen) gibt zu, dass man die anderen immer darum laufen läst, weil man in jedem Sumpf selber bis zum Hals mit drin steckt. Dass man selber gar keine Lust hatte die eigenen Pflichten wahr zu nehmen, sei es bloß dem anderen über die Schulter zu schauen, ob er auch nichts weg räumt. Und so verkauft man ein Drittel der eigenen Kunden, die nun 18 Jahre zur Genossenschaft gehören und tut so, weil man die 100 Kilometer Entfernung im Kopf die ganze Zeit selber nicht gerafft hat, als ob man das heute stillschweigend reparieren könnte und schreibt in alle großen bayerischen Tageszeitung: Wechseln Sie auf die sichere Seite! Man könnte fast meinen der Text, wie man in Eintrag Nr. 3607 nachlesen kann stammt auch aus der Feder von Johannes Herzog, wie bei Rede & Co. mit seiner Antrittsansprache auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 (= Link), mit den leeren Versprechen zu Vertrauen und Zuverlässigkeit in ihrer Nähe. Ist Johannes Herzog sehr nah dran am gepflogenen Sprachgebrauch des Genossenschaftsverbandes oder war er gar nicht nur einer der besten Prüfer sondern ist er auch immer noch einer der ersten Rhetoriker beim GVB? Vielleicht sind aber auch nur die Musterreden da in allen Abteilungen verteilt und finden ihre Anwendung. Der Satz 'der Kunde als Gefahr', den dürfte man aber sicher selber erfunden haben, wenn Verjährungen gegen berechtigte Ansprüche nicht mehr ziehen. Also meine Damen und Herren - immer auf die sichere Seite wechseln und den Charakter hinten runter fallen lassen.

   

Nr. 3390

O.

3. Juni 2008, 12:45 Uhr

Betreff: Muss man es auch Diebstahl, Beteiligung und Beihilfe und Strafvereitlung nennen?

Der Gästebuchschreiber in Eintrag Nr. 3604 sagt doch, dass man es ruhig Betrug nennen darf, was bei der VR-Bank Marktredwitz abgelaufen ist. War es Betrug, was man mit allen greibaren Kunden mit den faulen Abrechnungsmethoden gemacht hat, mit allen greifbaren Darlehenskunden, denen man zuerst die Auszahlung des Kredites vorvalutiert hat, bevor es auf dem Girokonto oder bei einem anderen Zahlungsempfänger angekommen ist, oder wo man die Hegersche Rechnung aus den Karikaturen mit der Stichtagsverzinsung gemacht hat, oder bei den Giro- und KK-Kontokunden, bei denen man schon überlegt hat, wie man sie abzockt nur wenn eine Kontobewegung läuft, egal ob er Hinz oder Kunz heißt, Rentner oder Lehrling, oder Großverdiener oder Firma welcher Größenordnung auch immer ist?

Hätte sich Manfred Heger geweigert den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man ihn mit Beschluss der Vertreterversammlung und mit Regress verabschiedet hätte? Wäre es nur dem Image der Bank schädlich gewesen, oder welche Leute aus dem Aufsichtsrat und welche Leute vom Verband musste man vielleicht mit losschweißen. Bei Gold, Gold, Gold hat man doch auch nur den Kunden verknackt. Ohne Reinhold Wolf wäre dieses Luftschloss doch gar nicht zu bauen gewesen. Natürlich war es auch nur möglich, wenn bei einer 1-Milliarden-DM-Bank die gesetzlich vorgeschriebenen organisatorischen Regelungen nicht eingeführt worden sind und wenn dann vom von den Aufsichtsräten beauftragen Rechtsanwalt und angeblichen Gutachter (das Gutachten selber war ja nicht einsehbar) bestätigt wird, dass Vorstandskollegen 300 Seiten monatliche Überziehungslisten unkontrolliert gegenzeichnen.

Alle wussten was sie taten mit den Aufhebungsverträgen. Der Rest des Aufsichtsrates hat weggeschaut und war vielleicht froh, dass Horst Pausch das mit den Prüfern alleine abgewickelt hatte und bei Karl Krämer sah es genauso aus, als ob nur die Protokollunterschriften der Aufsichtsräte, aber keine Beratung gewünscht und vorgesehen waren. Was hat man mit den Zustimmungen zu diesen Verträgen gemacht, was hat der Genossenschaftsverband mit diesen wahrscheinlich selbst erstellten Verträgen gemacht? War es Diebstahl am Kunden und an der Bank, was mit Eintrag Nr. 1372 hier aufgezeigt wird? Wie muss man es nennen, wenn nirgendwo festgehalten wird, was mit den Sachen passiert. Vernichtung von Vermögen von Kunden und Bank, Entwenden von Vermögen von Kunden und Bank? Was war also der Hintergrund der Dienstaufhebungsvereinbarung von Manfred Heger? Vertuschung von Strafvereitlung, Vertuschung eigener Beihilfe in diesem und in weiß was für anderen Fällen? Vertuschung der eigenen Beihilfe und Beteiligung an Diebstahl usw.? Jede Stimme der Zustimmung zu diesem den Mitgliedern vorenthaltenen Vertrag, genauso wie bei Karl Krämer und noch nicht abgehandelt bei Reinhold Wolf, ist im Grunde soviel wert, wie es Verluste auf Kundenseite und auf Seiten der Bank in all den Jahren gegeben hat. Der Aufsichtsrat ist nach § 34 GenG nicht berechtigt auf Forderungen gegen den Vorstand zu verzichten. Tut er es doch, steht er selbst in der Verantwortung. Setzt sich so eine Vertuschung fort, die im Hintergrund über die Beratung der Prüfer und all der anderen Leute aus dem Verbandsbereich betrieben wird?

   

Nr. 3389

Uwe

2. Juni 2008, 19:23 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 3607, Lügen über Lügen

Es ist doch nicht nur so, dass in München alleine die Kunden an Heuschrecken verkauft werden. Wechseln Sie mal bei der VR-Bank Marktredwitz mit Ihrem Vorstand auf die sichere Seite, so wie er heute in der Zeitung wirbt (oder ist es gar eine Werbung in ganz Bayern für alle Volks- und Raiffeisenbanken?). Schon in Eintrag Nr. 3535 wurde hier im Gästebuch die Methode aufgezeigt, wie das bei uns geht. Nämlich mit einem Verkauf der Vogtlandfilialen, wo man wegen der jahrelangen Verluste von da, weil man das Geschäft dort überhaupt nicht verstanden hat froh um die Abnahme gewesen sein wird, und dem dass man die unbequemen und vielleicht problematischen Kunden, wie den aus Reichenbach, elegant ins Vogtland verlegt hat. Wenn der gleich zur Sparkasse gegangen wäre, da würde er nicht innerhalb des Verbundes verkauft. So clever ist also unser Herzog wenn er von der sicheren Seite redet. Er meint damit sicher immer noch die Seite des Genossenschaftsverbandes aber nicht die der Kunden, die bei der VR-Bank unter den Hegers jahrzehntelang sicher sein konnte, dass der Verband ihnen nicht hilft, wenn die Bank sie trickreich abzockt. Das war die sichere Seite, die man uns zugedacht hat. Also bitte Mund nicht mehr zu voll nehmen meine Herren Vorstände, Aufsichtsräte und ehemaligen Prüfer. Wenn ihr Ehrlichkeit vorspielen wollte, dann Geld auszahlen und uns nicht als Gefahr bezeichnen, dass die Verjährung noch nicht zieht.

   

Nr. 3388

Beobachter

2. Juni 2008, 15:34 Uhr

Betreff: Wir sind eine Bankengruppe .....

Sind wir, die Genossenschaftsbanken eine Bankengruppe, die lügen wenn man den Mund aufmacht. Image um jeden Preis? Mehrspaltig, drittelseitig hoch, sauteuer, damit die Zeitung auch zukünftig nicht kritisch berichtet? Schämt Ihr Euch nicht, Lügner ist fast noch zu brav. Millionenverluste, in die man die Kunden mit rein gezogen hat und sie um die Existenzen gebracht hat. Rettungserwerbe, einverleibte Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen in der Bilanz vor der Fusion, so hoch wie die eigenen Rücklagen.

Wo ist denn da der Aufsichtsrat? Ist er benebelt angesichts der rauschenden Feste und der tollen Einladungen durch die Vorstände. Image gegenüber der Öffentlichkeit, Image gegenüber dem Aufsichtsrat. Warum sagt uns denn der Aufsichtsrat nicht was mit den Sicherheiten in der Ludwigstraße in Wunsiedel passiert ist? Hat man die Verluste im Kundenkreis sogar so gesehen, dass man sich daran auch selber bedienen durfte? Warum sagt man nicht, dass Peter Träger an der Sache Flex wahrscheinlich ganz erheblich beteiligt war als Steuerberater? Warum sagt man denn nicht, dass dieser Aufsichtsrat und Steuerberater bei anderen Großkunden auch dick drin ist, wo man sogar davon spricht, dass der Firmensitz nach Österreich verlegt werden soll?

Eine Strafvereitlung zu Gunsten Manfred Heger und auch zu Gunsten von Karl Krämer auch mit den Unterschriften und den Zustimmungen zu Aufhebungsverträgen unter Verzicht auf bekannte und unbekannte Ansprüche ist für den Aufsichtsrat noch nicht verjährt. Genauso wenig die Geschichte mit Reinhold Wolf, wo sich drei Herren des Aufsichtsrates am 13. Juli 2004 zur Aussprache mit dem Kunden dazu gesetzt haben. Also haben sie doch alle von der Sache gewusst. Brecht Euer Schwiegen oder ihr müsst es vielleicht an anderer Stelle sagen, die viel unangenehmer sein könnte. Stellt euch nicht hinter einen Mann, der aus dem Verband kommt, der die Bürger des Landes mit breiten Werbestrategien belügt, wie Eintrag Nr. 3607 beweist.

   

Nr. 3387

Geschädigter

2. Juni 2008, 13:57 Uhr

Betreff: LÃœGEN nichts als LÃœGEN!?

In großen Inseraten in der Tageszeitung wirbt die Raiffeisenbanken und Volksbankengruppe wie folgt:

WECHSELN SIE AUF DIE SICHERE SEITE
Wir sind eine Bankengruppe, deren Werte von Vertrauen und Nähe geprägt werden. Wo andere Banken ihren Gewinn maximieren, ist es unser oberstes Ziel, den Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu steigern.
Wir sind in Sachen Geldanlage ein zuverlässiger und kompetenter Partner. Auch Kreditverkäufe an Privatinvestoren widersprechen unserem Selbstverständnis. Deshalb können Sie sich jederzeit auf uns verlassen.

(Zum Anschauen der Original Werbung hier klicken......)

Wie das mit Kreditverkäufen wirklich aussieht sehen Sie hier: hier klicken......

So werden Wege freigemacht

   

Nr. 3386

Nordlicht

2. Juni 2008, 13:23 Uhr

Betreff: Bilanzpolitik - Verbandspolitik - Tagesgeschäft

Es zeigt sich immer wieder und zieht sich wie ein roter Faden durch viele Beiträge.

Der Verband hat bei der VR-Bank Marktredwitz regelmäßig die Fäden in der Hand, wenn es um Fusionen, Bilanz- und Informationspolitik und Personalentscheidungen geht. (
Kleine Anmerkung: Daß Prüfung und Beratung aus einer Hand kommen geht eben nur bei Genossenschaften, wo die Berater sich hinterher selbst prüfen)

Es mag optisch ja immer wieder hinkommen, daß die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnung mit allen nur denkbaren Maßnahmen (bis hin zum Verkauf von Filialen) gerettet wurden. Ob das rechtlich immer ganz einwandfrei war, ist ja wohl auch schon Thema einer staatsanwaltlichen Überprüfung oder könnte es noch werden.

Aber Fakt ist:
Die Mitglieder und die Vertreter wurden regelmäßig über den wahren Zustand "Ihrer" Bank nicht umfassend informiert. Selbst auf Fragen von Vertretern wurde gar nicht oder nur ausweichend geantwortet. Stattdessen bedurfte es teuer bezahlter zusätztlicher externer Gutachten, um die Unfähigkeit der Vorstände zu bestätigen.
Und auch hier dann wieder: Die Wahrheit kommt nur scheibchenweise und nicht umfassend auf den Tisch. Der Verband als vermeintlicher Sachwalter der Mitglieder, könnte zu jedem Tagesordnungspunkt etwas sagen, tut es aber nicht! Ist das im Interesser der Mitglieder?

Die Personalie Herzog ist ein schon fast klassischer Fall von Verbands(ver)wirrungen und könnte für die Bank und das gesamte Genossenschaftsbankwesen noch tragisch enden.
Die formale Ausschreibung und die darauf zahlreich eingehenden Bewerbungen von Bank-Praktikern wurden ignoriert und der vorherige Prüfer wurde auserkoren.
Und erneut wurde den Mitgliedern kein reiner Wein eingeschenkt. Statt eines Vollblutbankers wurde ein angelernter Hilfsbanker mit Praktikum an die Spitze einer maroden Bank gesetzt, der sich darüber aufregt, das die mit der VR-Bank im wettbewerb stehenden Banken bessere Konditionen bieten können. Das ist grotesk und nur noch peinlich.

Das vollmundig ausgelobte Versprechen, mehr Transparenz herzustellen ist auch nie erfüllt worden. Das sollte auch ein Herr Herzog auf seinen Managementseminaren gelernt haben: "Verspreche nur, was Du auch halten kannst" - alles andere führt zu einem Untergraben der Autorität bis hin zur Unglaubwürdigkeit, Vertrauensverlust und Lächerlichkeit (wie leider geschehen) bei Mitgliedern, Kunden und Angestellten der Bank.

Stattdessen bleibt festzuhalten:
Es wurde alles unternommen, die Probleme weiter zu vertuschen. Ehemalige Vorstände wurden unter Haftungsfreigabe großzügig in den Ruhestand geschickt, obwohl diese schon seit vielen Jahren in Regress hätten genommen werden müssen.

Stattdessen wird über eine Vertreterversammlung, die dem üblichen Verfahren folgend nicht umfassend informiert und aufgeklärt wurde, versucht, die Nicht-Verfolgung von Regressen zu erwirken. An keiner Stelle wurde gesagt, daß das alles zu Lasten der Mitglieder und Kunden geht und wieviele Millionen!! die Unfähigkeit bisher die Mitglieder gekostet hat.

Diese Bank ist trotz des für viel Geld erfolgten Namenswechsels doch nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die Kunden wissen das und haben so weit es geht reagiert, was wiederum zu einem katastrophalen Ergebnis in 2008 geführt haben dürfte.

Anders ist es auch nicht erklärbar, daß obwohl die Vertreterversammlung lt. Satzung sicherlich noch in diesem Monat abgehalten werden muß! keine Einberufung erfolgt ist oder der Geschäftsbericht veröffentlicht wurde. Will man hier schon wieder gegen die (Muster-)Satzung (des Verbandes) verstoßen?

Zum erfolgreichen Tagesgeschäft ist dieser Vorstand doch auch zeitlich nicht mehr in der Lage. Faktisch kann der Kern der Genossenschaft - die Durchführung von Bankgeschäften und darüber die Mehrung des Wohlstands der Mitglieder zu erreichen - doch auf der höchsten Ebene kaum durchgeführt werden. Viel zu sehr dürfte man dort mit der Befassung von rechtlichen Fragen oder der Umstrukturierung der Bank oder der Rettung seiner eigenen Haut befaßt sein.
Von Informationen an die Mitarbeiter konnte man auch noch nichts hören, oder ist nur nichts nach außen gedrungen?

Die wirtschaftliche Basis für erfolgreiches agieren am Markt wurde durch die Unfähigkeit der Vorstände, des Aufsichtsrats unter Beihilfe des Prüfverbandes in der Vergangenheit nachhaltig ruiniert, so daß es faktisch keine Reserven gibt, um über neue Konzepte oder attraktivere Konditionen das notwendige Geschäftsvolumen zu generieren. Was ist eigentlich aus "Sun" geworden? Ist das Projekt eingeschlafen? Anders ist es kaum erklärlich, daß darüber nichts mehr zu hören ist.

Die Basis des Geschäfts ist "Vertrauen". Nur wie sollen die Mitarbeiter der Bank glaubhaft um Vertrauen werben, wenn die Führung dieses Vertrauen nicht glaubhaft nach außen lebt (siehe unzählige Beispiele in diesem Gästebuch)? Im Norden sagt man treffen: Der Fisch stinkt vom Kopf.

Als interessierte Leser warten wir also weiter auf die nächste Bombe, die in oder um die VR-Bank explodiert und das Lügengebäude endlich zum Einsturz bringt. An einigen Stellen brennen ja schon die Lunten und es bleibt zu bezweifeln, daß es dem Vorstand (und dem ebenfalls tief mit drin steckenden Aufsichtsrat) gelingen wird, diese rechtzeitig zu löschen.
Der Einstürz soll nicht als Schadenfreude missinterpretiert werden, sondern ist als dringend notwendiger Prozeß in der Marktwirtschaft unumgänglich. Ich möchte jedenfalls nicht über die Mitgliedschaft in meiner Genossenschaft und die Mitgliedschaft im Sicherungsfond noch für den "Saustall" bei der VR-Bank Fichtelgebirge aufkommen müssen. Zur Hilfe in der Not sind wir alle bereit, aber wenn über Jahre vom Prüferverbandsmonopolisten nicht die Notbremse gezogen wurde - wie hätte es denn in der Zukunft jemals besser werden können? - und dadurch die Not immer größer wird, dann muß diese Hilfe verweigert werden.

Man könnte einen Aufruf starten und auf den anstehenden Vertreterversammlungen mal nachfragen, wie denn der eigene Vorstand zu solchen Rettungsaktionen des Sicherungsfonds steht und was es denn pro Mitglied und absolut für die jeweilige Genossenschaft kosten dürfte, was wiederum die Dividende beschneidet. Was sagen denn die anderen Prüfverbände, die ja bei allen Mitglieder-/Vertreterversammlungen dabei sind? Darf man sich zukünftig bitte einem anderen Sicherungsfond anschließen, wo nicht solch ein Schindluder mit den Beiträgen betrieben wird?

Im Genossenschaftswesen liegt so manches im Argen. Nur wenn die Finger in die Wunden gelegt werden, schmerzt es so sehr, daß vielleicht mal eine Behandlung in Anspruch genommen wird, die das Problem tatsächlich heilt und nicht eine ständige Wunde bleibt. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, die offensichtlichen Mängel im Genossenschaftsgesetz zu beheben und die Rechte der Mitglieder weiter zu stärken und z.B. das unselige Verbandsmonopol abzuschaffen.

   

Nr. 3385

Genossenschaftler

2. Juni 2008, 09:34 Uhr

Betreff: Von den Fusionen Anfang der 90-er Jahre bis hin zu dem ehemaligen Prüfer Herzog auf dem Vorstandsses

Die Geschichte der VR-Bank Marktredwitz (Fichtelgebirge ?) dürfte eine jahrelange der Einmischung des Genossenschaftsverbandes Bayern und der Verfilzung zwischen der Hegerfamilie und der Verbandsführung mit ein paar passenden Nebenschauplätzen gewesen sein. Die Hegerbank Raiffeisenbank Marktredwitz hatte mit einem Rücklagenanteil an der Bilanzsumme von 290 Mio. DM von 1,27 % schon ein katastrophalen Wert, der zum Überleben sicher nicht reichte. Aber man sanierte die Volksbank Fichtelgebirge Selb unter Führung von Reinhold Wolf und kommissarisch von Rudolf Heger und brachte vielleicht eine der ersten Fusionen zwischen einer Raiffeisen- und einer Volksbank zustande und eliminierte damit im Landkreis Wunsiedel die Volksbankschiene.

Gleichzeitig war der Genossenschaftsverband Bayern als Partner an den Prüfungen in Sachsen nach der Wiedervereinigung beteiligt und beschäftigt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde auf Anraten dieses Verbandes die Fusion zwischen der Raiffeisenbank Arzberg und der Raiffeisenbank Schoeneck im Vogtland auch zu Beginn der 90-er Jahre geschmiedet. Ohne Verband wäre das gar nicht denkbar gewesen. Die Eigenkapitalsituation im Bereich der Rücklagen konnte trotz der Zusammenschlüsse bei der RV-Bank Marktredwitz nie über den 2 %-Wert gehoben werden, aber die Bilanzsumme explodierte in 10 Jahren um 50 % auf über 600 Mio. DM. Man erwirtschaftete wahrscheinlich schon normale Ergebnisse, aber die guten Zinsergebnisse dürften mit schlechten Krediten teuer erkauft worden sein, deren Verluste die normalen Erträge regelmäßig wieder aufgezehrt haben könnten. Wahrscheinlich explodierte also auch das Kreditrisiko mit dem Wachstum. Die Raiffeisenbank Arzberg war wahrscheinlich sogar froh mit der schwierigen Situation der Vogtlandfilialen, die teilweise 100 Kilometer Fahrstrecke erforderten wenn man mit heiklen Unterlagen nicht durch Tschechien fahren wollte, über dem Wert von 1,0 % an Rücklagen bestehen zu können.

So entstand zur Jahrtausendwende wahrscheinlich die Situation, dass man mit der gesetzlichen Reduzierung der Großkreditgrenze um ein Drittel und der Höchstkreditgrenze um 37 % das Kreditgeschäft bei den beiden Banken nicht mehr aufrechterhalten hätte können. Schmeißt man aber die beiden Banken in einen Topf, dann stützt das Kapital von Arzberg zumindest die Höchstkreditgrenze für die neue Gesamtbank. Dass man sich bereits eine Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens aufgehalst hatte, wie man nachträglich in den 2001 reinschrieb Vermerk dazu hier klicken (= Link), das hat man weder auf den Fusionsversammlungen in Arzberg, noch in Marktredwitz bekannt gegeben, noch hat man es ist Fusionsgutachten aufgenommen.

Leider packen aber Vorstände, die eine 675-Mio.-DM-Bank nicht ordentlich führen können, erst recht keine 1-Milliarden-DM-Bank, auch wenn der Verband aus der Risikoeinstufung der Bank mit der Prüfung selbst schier ungegrenzt im Haus ist. Ab 2001 waren die Abschreibungsverluste bei der neuen großen Bank so hoch, wie die ordentlichen Betriebsergebnisse im Landesdurchschnitt. So lagen ausnahmslos über 1 % des Geschäftsvolumens, was einen direkten Verzehr des Kapitals bedeuten würde, wenn man nicht alle stillen Reserven geschöpft hätte, die man gefunden hat. Unter diesem Gesichtspunkt darf man sicher auch die Übernahme des Möbelhauses als Sachanlage anstatt eines Kreditverlustes sehen.

Mit dem Jahr 2002 und somit bereits der ersten Bilanz nach der Fusion für das Jahr 2001 dürften die Prüfer Herzog und Grothoff angetreten sein. Obwohl Rudolf und Manfred Heger und ihre Helfer an der Seite keine Tricks ausgelassen hatten um die Gelder quer Beet bei den Kunden abzuschöpfen, war die Bank eigentlich nicht handlungsfähig. Der Genossenschaftsverband hatte es zu keiner Phase verstanden die Eigenkapitalsituation zu verbessern, oder den Risikoblock zu vermeiden und zu verhindern, geschweige denn zu verkleinern. Diese beiden Prüfer haben es zu verantworten, dass man Manfred Heger in dieser schwierigen Phase auch noch einen einzelnen Kredit mit seinem Freund in einer unglaublichen Größenordnung in den Sand setzen ließ und dabei auch noch die Vertreter belogen hat. Oder hat man nur das Protokoll belogen, wenn ein Vertreter doch nach der richtigen Schadenssumme gefragt hatte, oder war die auch noch zu niedrig? Diese Prüfer müssen Rede und Antwort stehen, ob man mit Manfred Heger damit eine Abfindung ausgehandelt hat, die man nicht offiziell machen wollte. Diese Prüfer müssen Rede und Antwort stehen, ob man den Vorständen bei diesen unglaublichen Vorgängen und Verlusten versprochen hat sie nicht zu belangen, jedem seine zukünftigen Bezüge und Pfründe zu sichern, wenn jeder seine vorgesehen Rolle des Drehbuches mitspielt, um Johannes Herzog als Gipfel der Unglaublichkeit als Nachfolger im Vorstandsamt einzusetzen.

Man könnte meinen, die Geschichte hätte damit ein Ende. Vielleicht meinten und glaubten dies wirklich viele. Doch der öffentlich gewordenen Forderungsverzicht durch den ehemaligen Prüfer Herzog selbst, die Prozesse um die Afrikageschichte mit Reinhold Wolf haben wahrscheinlich neben dem Wunsiedeler Kreis das Fass zum Überlaufen gebracht. Für Johannes Herzog dürfte gelten, Hochnäsigkeit kommt nicht selten vor dem Fall.

   

Nr. 3384

RY

1. Juni 2008, 19:11 Uhr

Betreff: Zeitungsgründung

Hallo Herr Bleil,
ich wende mich heute an Sie, weil ich Journalist in Ruhestand bin. Ich lese regelmäßig Ihre Seiten im Netz. Vor einiger Zeit war hier schon mal die Rede davon, eine eigene Zeitung zu gründen. Ich kann das gut verstehen, weil Printmedien eine ganz andere Klientel erreicht als das Internet. Mir ist klar, warum Ihre regionale Zeitung nicht oder kaum über die Zustände in Ihrer Bank berichtet. Da ist einerseits die Angst Anzeigenkunden zu verlieren, andererseits der große Einfluß der Regionalpolitiker, die vielleicht zum Teil selbst in die Geschichte verwickelt sind, bzw. deren Parteikassen von der Bank gespeist werden, oder?
Sicher, es gibt einige Hürden, die überwunden werden müßen, bevor man loslegen kann, aber es geht einfacher, wenn diese Zeitung eine Vereinszeitung ist. Sehen Sie sich doch nur mal Schülerzeitungen an, eigentlich ganz einfach.
Vorallem wenn Sie komplizierte Zusammenhänge erklären wollen, so z.B. Werstellungsbetrug, ist eine Zeitung wesentlich geeigneter, als das Netz. Sie dürfen den Vorgang der Manipulation zum Vorteil der Bank übrigens Betrug nennen, die die dafür die Verantwortung tragen, oder dazu die Anweisung gegeben haben, Betrüger.
Die Auswirkungen des 28-Tage Urteils, das die Schutzgemeindschaft erstritten hat, haben ganz sicher viele Bürger bis heute noch nicht begriffen, da bin ich sicher.
Auf der größeren Fläche einer Zeitungsseite sind Zusammenhänge wesentlich übersichtlicher darzustellen. Das Format einer Zeitungsseite oder auch Doppelseite, ist hervorragend geeignet, Zusammenhänge anschaulich zu erklären.
Ich denke es ist kein Problem, zwei Ausgaben pro Monat zu bringen.Stoff genug gibt es ja, wenn man die Seiten hier im Netz durchgeht, dann könnte man ganz sicher 2 Jahre schreiben, ganz zu schweigen von der Tagesaktualität, von den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft, vom krimminellen Verhalten von einigen leitenden Mitarbeitern in der Bank,sowie den Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft.
Der Druck ist nicht so teuer, gerade bei Ihnen in der Gegend, an der Grenze zu Tschechien. Sie können dort günstigst Drucken, wenn nicht höchste Druckqualität verlangt wird, bzw. wenn kein absoluter Termindruck besteht.
Sollten Sie sich dazu entschliessen, eine solche Zeitung herauszubringen, stehe ich jedenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite. Einen Drucksatz am Computer zu erstellen, beherrsche ich, ebenso, wie man Seiten einteilt und Zusammenhänge optimal darstellt.
Sechs Seiten, Aufmachung ähnlich einer Tageszeitung, mit bezahlbaren Anzeigenplätzen, Auflage so um die 5 000 Druckkosten max. 900.- Euro. Geht wahrscheinlich sogar noch billiger, je nach Ansprüchen an die Qualität.
Sollten Sie Interesse haben, funken Sie mich an. Ich arbeite ehrenamtlich!
Grüße herzlichst,
RY

   

Nr. 3383

L.

1. Juni 2008, 11:09 Uhr

Betreff: Hat unser Herzog keine Zeit mehr fürs Image

Was ist denn aus der Bürgerstiftung geworden? Hat Johannes herzog keine Zeit mehr fürs Image? Den armen Leuten zu helfen, die man vielleicht mit der VR-Bank arm gemacht hat? Das Image pflegen und die schlechte Gewissen ein bisschen beruhigen? Aber anscheinend kommts jetzt so dick, dass man mit den großen Firmen im Hintergrund nichts mehr auf die Füße stellen kann.

Der Prüfer muss sich wehren, warum er dem Manfred Heger es nicht unmöglich gemacht hat Millionen nach Slowenien in die Insolvenz zu schieben, an deren Abwicklung man sich da dann nicht beteiligt hat, weil man monatelang die Fristen nicht eingehalten hat, er muss sich wehren, warum man dem Vorstand es ermöglicht hat, dass man jeden Monat ganze Bücher an Überziehungslisten gedruckt hat und die anderen Vorstände nur auf der letzten Seite gegen gezeichnet haben. Er muss sich wehren, warum er nichts gegen die Abrechnungsbetrügereien gemacht hat und jetzt für die alten Vorstände dafür auch noch den Abfangjäger spielt. Er muss sich wehren, warum die Bank vielleicht falsche Bilanzen gemacht hat und er und Grothoff das auch noch mit durchgezogen haben. Er muss sich wehren, warum die Bank 50 Millionen € Kredite mit riesigen Problemen gehabt hat, als man Manfred Heger raus komplementierte und er sich vom Bankkontrolleur zum Vorstand befördern hat lassen. Er muss sich wehren gegen Fragen, ob man den Aufsichtsrat vielleicht auch an der Verteilungsaktion bei Sicherheiten beteiligt hat, weil er gesagt hat, wenn man die Sachen abholt, ist es in Ordnung, dass ab dem Augenblick keiner mehr erfahren darf, was mit den Sachen passiert und dass Karl Krämer zwar in der Ludwigstraße mal eine Maschine fast verkaufen hätte müssen, aber eben vor einem ungebetenen Zeugen. Er muss sich wehren, warum er gegen Marth und Dittrich aus Arzberg einen Strafantrag gestellt hat und die Marktredwitzer Vorstände im Gegenzug nur ein paar Monate später aus Gründen des Takts mit Aufhebungsverträgen unter Ausschluss der Ansprüche (bekannter und unbekannter) davon kommen hat lassen, mit ihrer Altersversorgung (direkt und über Slowenien?) und mit einer Vorruhestandvereinbarung mit Karl Krämer? Er muss sich wehren gegen die Vorwürfe zum Forderungsverzicht und warum er den Uwe Heidel und den Werner Schelter da auch in die Zwickmühle gebracht hat. Da bleibt wenig Zeit fürs Image übrig wenn man soviel Erklärungsnot hat.

   

Nr. 3382

Gesehen

30. Mai 2008, 19:56 Uhr

Betreff: Warum der Revisor als Vorstand, der alles mit zu verantworten hat?

In Anlage hier ein Zeitungsbericht einer Volksbank aus einem anderen Verbandsgebiet (= Link), wo der Vorstand im Gesamten vom Aufsichtsrat verabschiedet wurde. Die Volksbank hat 370 Mio. € Bilanzsumme laut dem Bundesanzeiger und musste im letzten Jahr schon Kreditverluste von über 6 Mio. € verkraften, hat aber eine deutlich bessere Eigenkapitalsituation als die VR-Bank Marktredwitz vergleichbar. Sicher ist bemerkenswert dass man schreibt, die zwei Vorstände seinen weiter im Genossenschaftssektor tätig, also hat man ihnen auch die Verfolgung durch den Staatsanwalt erspart. So muss man sich immer fragen, wer sich für die Dramen bei den Kreditgenossenschaften tatsächlich verantwortlich fühlt.

Dieses Ratenweise Absägen der Vorstände, Manfred Heger im August 2004, Karl Krämer im Mai 2006, dass ist in Marktredwitz schon ein Trauerspiel. Warum man aber den mitverantwortlichen Prüfer als Vorstand einsetzte, dass lässt doch einige Schlüsse zu. Am 25. Juni letzten Jahres hat man den Vertretern noch den Fall Gold, Gold, Gold vorgetragen, den der dritte im Bunde, Reinhold Wolf, verschuldet hatte, damit man die Vorstände noch mit dem Freispruch für drei Bankchefs (= Link) versorgen konnte, wie es in der Frankenpost hieß. Doch der Freispruch, den brauchte wahrscheinlich der neue Vorstand Herzog für seine Prüfertätigkeit viel dringender. Und den Forderungsverzicht von 432.000 €, den hat man bis heute besser untergehen lassen und gar nicht erwähnt. Was da an Versäumnissen in den oberen Etagen der VR-Bank über die Gerichtsverhandlungen heraus kam, das geht nicht mehr auf die berühmte Kuhhaut, unterstreicht aber alles, was hier geschrieben wird.

Warum haben wir hier in Marktredwitz den Prüfer vorne hin gesetzt bekommen, der nichts, aber auch gar nichts verhindert hat, der vielleicht Manfred Heger sogar noch geholfen hat seine Schäfchen ins Trockene zu bringen? Die Vorstände sind Skandal alleine genug, der Prüfer Herzog ist noch die Krone oben auf. Eine Kreditrisikosituation, wie mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link), da sind die Prüfer ganz gewaltig mit daran schuld. Das Johannes Herzog sagte, das wären Fälle von 2004 und vorher, das bringt ihn noch viel mehr in Erklärungsnot. Da hat er und seine Kollegen jeden einzelnen kontrolliert und geprüft.

   

Nr. 3381

Insider

30. Mai 2008, 09:52 Uhr

Betreff: Herr Herzog, wer einmal lügt, ...

Ist dem Herrn Herzog sein Lächeln inzwischen eingefroren. Sie richtig auf der Bühne hat er sich doch im Juni 2006 gezeigt mit „ein bisschen stolz“ (= Link), nachdem er ein paar Wochen vorher die Verabschiedung von Karl Krämer als Verjüngungskur verkauft hat, obwohl man mit dem Mann laut dem Versammlungsprotokoll einfach nicht mehr weitermachen konnte Tag. Ein paar Tage vor dem Zeitungsartikel hat man auch noch die Schließung von Hohenberg und Brand bekannt gegeben, wo sich Herr Herzog als Mitglieder der Geschäftsleitung offenbarte.

Was ist also nun mit den Aussagen des ehemaligen Prüfers? Hat er sich die Musterrede mit Rede & Co. am 29.06.2006 auf der Versammlung (= Link), Ablauf 1, Leitfaden 1, mit verträumten Blick auf eine bessere Zukunft, nicht genau genug vorher durch gelesen? Was ist mit seinem Versprechen zur Kommunikation mit seinen Multiplikatoren, den Vertretern? Ist ein stillschweigender Verkauf von vielleicht bis zu 20 % der eigenen Mitglieder nun ein verbesserter Stil zu den Vorgängern, oder ist es das Eingeständnis der eigenen absoluten Hilflosigkeit?

Wurde Herr Herzog von der Vergangenheit eingeholt, die er und der Genossenschaftsverband schwer mitverschuldet haben? Warum absolut kein nieder geschriebener Satz zu den Mitteilungen der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), zu überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements während und vor seiner Prüferzeit? Warum keine Aussage, warum die Staatsanwaltschaft aufgerufen ist seine vernachlässigte Arbeit von damals nach zu holen? Sonst müsste doch heute kein Staatsanwalt antreten, wenn die Arbeit der Prüfer ordentlich gewesen wäre. Konnten sich die Ermittlungsbeamten nach der Schmidtbank endlich frei machen und konnten sie es einfach nicht stehen lassen, dass Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht aussagte, dass er anscheinend von den Geldwäschevorschriften für eine Bank keine Ahnung hatte, wie von so vielen Vorschriften, Rahmenbedingungen, die die überforderten, unfähigen Vorstände (laut Prüfungsbericht!!) in ihrer marktoperativen dynamischen Art nicht befolgen mussten, weil die externe Revision das anscheinend auch nicht eingefordert hatte? War Herr Herzog überrascht, dass diese Dinge über den Rahmen der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen hinaus öffentlich diskutiert werden würden?

Was ist mit Kommunikation des Herrn Herzog, wenn es seine eigene Person betrifft? Z.B. welche gewichtige Rolle er dabei spielte, dass man Manfred Heger bei Flex so ungehindert und ungehemmt werkeln ließ und damit 5 Millionen in den Sand setzen ließ, oder geschickt einen großen Teil in die eigenen Taschen fließen ließ? Dass es das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger vom 04.08.2004 (= Link) gegeben hat, wo man doch schier herauslesen kann, dass der Vertrag nur von den Prüfern Herzog und Grothoff und dem AR-Vorsitzenden Pausch alleine mit dem Vorstand ausgehandelt wurde, nur um die eigenen Verantwortlichkeiten zu vertuschen und sich wegen des Bankimages auch noch die größten Vorteile daraus zu ziehen? Was hat es mit Kommunikation zu tun, wenn man das Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer vom 22.05.2006 (= Link) ließt? Darf man da nicht darüber reden, ob es stimmt, dass Johannes Herzog die Zeit der Mittelmeerkreuzfahrt nutzen musste um verschlossene Schränke und Schreibtische ungehindert öffnen zu können? Was ist mit Kommunikation? Welcher Prüfer hat die Bilanzen der Bank zwischen den Jahren 2001 und 2004 zu verantworten? Lageberichtsvermerke, wo die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte, wo Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten, wo man jeden 7. Euro im Kreditgeschäft als höchst gefährdet bezeichnen musste und somit auch die Kunden in Existenzgefahr brachte und man nicht mal weiß ob da auch alles drin gestanden hat, wenn Fälle genannt werden, wo Kredite zum Prüfungsstichtag auf nahe Angehörige und Mitarbeiten von Kreditkunden ausgebucht wurden?

Dies scheint alles die Art der Kommunikation des Herrn Herzog sein, der doch alles verbessern wollte, der Marktführer werden wollte und nicht den Markt mangels Befähigung räumen wollte, wie er es in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) eingestand. Wo man erkennen konnte, dass bereits am 3. Dezember letzten Jahres Beschluss gefasst wurde, man die Information aber noch vier Monate zurück hielt. Wo ist also die Kurzbilanz, die man sicher im Dezember austeilen wollte, jedes Jahr. Hat man da in den Regionalversammlungen gesagt, ja nicht weitergeben? Was ist also mit „Multiplikatoren“ Vertreter? So wie mit allem anderen auch? Wer einmal lügt, ...

   

Nr. 3380

Geschädigter

29. Mai 2008, 15:01 Uhr

Betreff: Ist es nciht schlimm was aus den Genossenschaften geworden ist?

Einer für alle - alle für Einen, das war das Prinzip von Vater Raiffeisen. Jetzt heißt es nur noch alle für das System. Alle für die die an der Spitze stehen. Wer bei 0,1 % Ergebnis unter sein Bild in der Zeitung schreiben lässt, die Kassen klingeln und es gibt nur fröhliche Gesichter, der belügt die Allgemeinheit. De Zusammenhänge ehrlich aufzeigen, dass traut sich niemand mehr, da könnte der Verband gleich einhaken und sagen, ihr habt eure schlechte Lage selbst publik gemacht. Darum hat man in Marktredwtiz die Fusion als gut für alle Mitglieder bezeichnet und da zählten auch einige im Osten mit. Was machen diese Tausende da im Vogtland? Sie selbst werden als sogenanntes Potential verhöckert und ihr Anteil am Eigentum wird verkauft. Ist das eine stille Enteignung über die Jahannes Herzog und die Vorstände in Plauen Stillschweigen bewahren? Hätte der bei Manfred Heger die Kreditunteralgen der Flexfirmen ordentlich geprüft, dann hätte man mit Sicherheit einen großen Teil der Millionen retten können - wenn man gewollt hätte. Hätte man Reinhold Wolf im Herbst 2003 bei IME genau auf die Finger geschaut, er hätte keine zusätzliche Millionen in den Sand setzen können, wenn Microcall schon Pleite war. Denn wie Mitarbeiter gesagt haben sollen, soll es sogar schriftliche Anweisungen gegeben haben, dass man nichts mehr auszahlen darf.

Aber wenn Manfred Heger damit noch mehr in die Ecke gestellt werden sollte und er mit dem Kredit an seinen Intimfreund sich vielelicht selber bedienen durfte, wenn dann Reinhold Wolf sich einnorden lässt und den prüfer wegen des Vieraugenprinzips ins Vorstandsmt begeleitet, warum sollte man dann das Geld der Mitglieder zurück holen von den Vorständen? Warum soll man es als Verband nicht nutzen den eigenen Mann in die Führung zu bringen und warum soll man da als Prüfer nicht auch die Situation zum Karrieresprung nutzen, wenn man weiß dass man sogr den früheren Arbeitgeber damit im Sack hat? So macht man es wie in München, je nach Lage der Situation sucht man sich den bequemsten Weg. Sanierung zu Lasten der Gemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder und Pensionen für die verschuldenden Vorstände wenn sie mitspielen und vielleicht auch noch zuviel wissen auf einem Niveau, wo ein arbeitender Mensch auch in gehobener Stellung nur die Augen reibt. Und so wird z.B. die VR-Bank München-Land noch heute nachsaniert und damit zahlt der Sicherungsfonds fast direkt die Vorstandspension. Die Bilanz der Bank ist nur Zwischenstation. Und in Marktredwitz, da ist der Boden so heißt, dass man die Sanierung über einen Vertrag mit Stillschweigen über eine Bank im Bereich des benachbarten Genossenschaftsverbandes abwickelt. So sieht es doch aus. Die genossenschaftlichen Verbände untergraben das Vertrauen der Kunden und Mitglieder schändlichst. Überall gibt es heutzutage wieder Zuwachsraten, in Marktredwitz und in München schreibt man von Rückgang. Haben die Kunden den Braten gerochen? Wissen die in Marktredwitz langsam warum und wie Johannes Herzog ans Ruder gekommen ist? Weil er die alten Vorstände in ihrem Treiben noch unterstützt hat um selbst Chef zu werden?

   

Nr. 3379

auch exvorstand

29. Mai 2008, 10:50 Uhr

Betreff: Wahrheit ans Tageslicht

Liebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.

Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.

Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.

Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen

- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;

und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.

Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Denn deren gute Ideen haben besseres verdient.
Vor allem haben diese guten Ideen keine selbstherrlichen Prüfungsmonopolisten verdient. denn gerade dieses Prüfungsmonopol ist die Grundlage allen Übels und aller Beschwerden. Das was zur Zeit so langsam zum Vorschein kommt und aufgedeckt wird beweist dies.

Viel Erfolg Euer

Auchexvorstand

   

Nr. 3378

Wunsiedler Bausparer

27. Mai 2008, 22:46 Uhr

Betreff: Wie viele Bausparer gibt es bei der VR-Bank Fichtelgebirge (ehem.Marktredwitz)

Banken dürfen die Kosten für ein Wertermittlungsgutachten bei der Finanzierung von Immobilien nicht auf die Kunden abwälzen, befand das Landgericht Stuttgart. LG Stuttgart 20 O 9/07 vom 24.4.07 (hier klicken)

Also wer betroffen ist, zur Bank gehen und reklamieren.

Das reklamieren lohnt sich auch bei allen Bausparern, egal ob gebaut wird oder nicht.

Abschlussgebühren sind unzulässig (hier klicken...)
Abschlussgebühren bei Bausparverträgen sind rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Diese Ansicht vertritt der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21.

Also, auf geht's

   

Nr. 3377

Gesehen

27. Mai 2008, 16:37 Uhr

Betreff: VR-Bank München-Land hatte ihre Vertreterversammlung schon

Eine Milliarden-€-Bank wie die VR-Bank München-Land hatte ihre Vertreterversammlung schon. Was hindert Herrn Herzog sich endlich hinter seiner Bretterwand hervor zu bringen, was sollte die dümmliche Veranstaltung von vor ein paar Wochen, wenn man nur den Namen ändern wollte? Der Verkauf der Ostfilialen ging doch sowieso unter der vertraglichen Vereinbarung Stillschweigen. Bei Stillschweigen, da braucht man doch keine Informationsverantstaltung in Form von einer außerordentlichen Vertreterversammlung. Und dann hat man nicht mal darüber berichtet warum die Staatsanwaltschaft im Haus ist und vielleicht einiges aufgeladen hat. Das wären mindestens genauso wichtige Anlässe gewesen, wo Berichtspflicht besteht. Aber Fragen zur eigenen Person aufwerfen lassen, nein danke.

   

Nr. 3376

Uwe

27. Mai 2008, 09:27 Uhr

Betreff: Steht es außer Frage, dass Herr Herzog bei uns Verluste bewusst verschuldet hat?

Kann man noch Zweifel daran haben, dass der Prüfer Johannes Herzog bei unserer VR-Bank Verluste bewusst verschuldet hat oder zumindest gefördert, weil er dadurch leicht in den Vorstandssessel rutschen konnte? Sollte sein Freund und Teamkollege Raimund Grothoff nachfolgen? Sollte man gemeinsam die Region vielleicht sogar mit der genauso wenig gesunden VR-Bank Hof retten? Wenn man hört, was am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel und heuer am 26. Februar und am 10. März vor dem Landgericht Hof abgelaufen sein muss, das dürfte belegen, dass es sich bei der VR-Bank Marktredwitz um eine von der Revision des Genossenschaftsverbandes unbehelligte Bank gehandelt haben dürfte.

Wie ist es sonst vorstellbar, dass es die Anwaltskanzlei mit dem Dr. Nickl laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) feststellen konnte, dass Manfred Heger die Zahlen seines Freundes bei der Bank geschönt hatte, damit der Kredit ja weiter in die Überziehung geführt werden konnte, aber Herzog und Grothoff nicht obwohl sie wegen der sogenannten D2-Risikosituation der Bank fast durchgängig im Haus waren? Hat man damit die Verluste nicht billigend in Kauf genommen um Skandale unter der Decke zu halten? Warum nur 1,12 Millionen Schaden gemeldet an die Vertreter anstatt 2,6 Mio. € bei nicht rosiger Kreditausreichung ohne Sicherheiten von Anfang an? Warum der Dienstaufhebungsvertrag, mit größter Wahrscheinlichkeit geschrieben in Reihen des Genossenschaftsverbandes, vorgetragen alleine bei Horst Pausch durch die beiden Prüfer vor Ort? Bewusste, fast vorsätzliche Schädigung der VR-Bank Marktredwitz und ihrer Mitglieder? Übrigends dürfte hier das Interesse der Genossenschaft über das schutzwürdige Interesse eines Kunden gehen, der die Bank um einen riesen Betrag geschädigt hat.

Wie konnte Reinhold Wolf an K.N. beim Goldmärchen überhaupt Kredite ausreichen? § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link) schreibt den Banken vor, dass sie keinen Kredit gewähren dürfen, wenn die Unterlagen nicht ausreichen den Kreditnehmer anhand von vorgelegten Unterlagen einzuschätzen. Es ist also keine Bringschuld des Kunden, sondern eine Holschuld des Bankers. Wer wie Reinhold Wolf solche Kredite ausgibt, ohne Unterlagen zur relevanten Bewertung des Kunden zu haben, wie er selbst am 11. Juli aussagte, der gibt dem Kreditnehmer eine private Bürgschaft. Genauso wie bei Flex, muss das die externe Prüfung bei einem Kreditfall von 1,5 Mio. € erkennen, sonst hätte hier Reinhold Wolf eine Aussage zu Lasten des angeklagten Kunden gemacht, die diesen vor Gericht ja in ein schlechtes Licht rücken sollte.

Was die Vorstandskollegen Heger und Krämer aber aufgrud eines zusätzlichen Beweisantrages der Verteidigung am 10. März von sich gegeben haben sollen, das unterstreicht, dass die Vorstände von niemandem kontrolliert das Vermögen der Bank in Gefahr bringen konnten. Reinhold Wolf hätte aufgrund der Situation zu § 18 KWG schon längst keinen Cent mehr ausreichen dürfen, was er aber in der Hoffnung trotzdem machte seine, wie vorher gesagt, persönliche Bürgschaft wieder dadurch tilgen zu können, dass er dem Kunden dieses große Geschäft fast aufnötigte um den Kredit zurück zu führen. Jede weitere Ausreichung war somit rein Interesse des Vorstandes selbst. Reinhold Wolf wollte es doch glauben, was ihm vom Kunden vorgetragen wurde, es war doch sein eigener Hoffnungsschimmer. Er musste doch auch spüren, was mit seinem Kollegen Manfred Heger genau in dieser Zeit, im Frühjahr 2004 ablief. Ein Vorstand wird doch meistens dadurch auch abgesägt, dass man von Prüferseite her mit den anderen das im Hintergrund bespricht und die Kollegen über in regelrecht ausfragt. Weil die Kontrollmechanismen nicht funktioniert haben, konnte Reinhold Wolf diese Beträge vom Herbst 2003 bis ins Frühjahr 2004 auch noch in den Sand setzen. Ein ordentliches Kollegium hätte selbst erkannt, dass ein Kredit, der laufend von der Prüfung angemahnt wurde nicht auch noch so in die Höhe schießen kann. Da hätte es sperren in der EDV bedurft. Keine Auszahlung bevor alle zugestimmt hätten und nicht hinterher, wenn das Kind im Brunnen liegt.

Es ist das Vieraugenprinzip, dass sich ein Einzelner nicht so verrennen kann und dabei den Schaden noch vergrößert. Das ist das Versäumnis der Vorstandskollegen, des Aufsichtsrates und auch der gesetzlichen Prüfung nicht nur bei Flex und bei Gold, Gold, Gold, das dies problemlos möglich war - über 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat in jeder beliebigen Betragshöhe. Das ist die Untreue der Kontrollorgane, da gibt es nichts zu rütteln und das ist die Wurzel zu nicht vertretbarem Risikopotential, unglaublichen Auswüchsen und Ausfällen, mitverschuldet und begünstigt von Aufsichtsrat und Prüfern. Wenn dann Karl Krämer in seiner Aussage so tun konnte, als ob dieser schwerwiegende Kreditfall für ihn wie ein Buch mit sieben Siegeln gewesen wäre, der gibt sein Untreuverschulden doch sogar noch vor Gericht zu Protokoll. Der Überwachungsvorstand wollte von diesem Fall so gut wie keine Ahnung haben, außer darüber, wie man denn das Gold über die Münze in Pforzheim einschmelzen lassen könnte. An so einer Besprechung, da hatte er teilgenommen. Es wirkte anscheinend gerade so, als ob ein Kind auch am Spiel der anderen beteiligt sein wollte, wo es am spannendsten wäre. Da wusste er noch, dass man das angeblich besser nicht über die staatliche Münze machen sollte, sondern, dass man das Einschmelzen besser bei einer anderen Institution machen sollte.

Warum legt man da die Vorstandsprotokolle nicht offen? Weil diese die hanebüchene Arbeit bei der VR-Bank aufzeigen würde oder Lug und Trug bis in den Gerichtssaal eines Amts- und Landgerichtes? Die Untätigkeit und Mitverschuldung, Beihilfe und Begünstigung von Aufsichtrat und Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern? Die persönlichen ziele, die Vorteilserheischung des Prüfers Herzog, der nur so Vorstand werden konnte mit Vertuschung der schlimmsten Vorgänge bei der VR-Bank Marktredwitz und einer Strafvereitlung über Verzicht auf bekannte Ansprüche gegen die Vorstände und auf Verzicht darauf nach unbekannten noch weiter zu forschen? Wer ist also verantwortlich für die Schäden bei der VR-Bank Marktredwitz? Die Vorstände bis ins Jahr 2004 oder vor allem auch die, die die Zustände nicht unterbunden haben und im Gegensatz dazu für die eigenen Ziele selber genutzt haben? Wird Flex hoffentlich neu aufgerollt? Werden die Unterlagen des US-Immobilienfonds in Darmstadt auch durchforstet, ob Leute aus dem Aufsichtsrat, aber vor allem aus dem Verband da in den Ordner mit auftauchen? Wo ist die Rechnung der Transportfirma vom Dezember 2000, die die Dinge in der Ludwigstraße in Wunsiedel abgeholt hat? Wo wurden die Sachen hingebracht? Wie ging es weiter damit? Warum liegt Herrn Herzog nicht an der Aufklärung? Warum? Warum? Warum?

   

Nr. 3375

Mitglied

26. Mai 2008, 17:10 Uhr

Betreff: Wie denkt wohl Rudi über die Namensänderung

Hat man sich mit der Hegerbank als Raiffeisenbank Marktredwitz und dann Raiffeisen - Volksbank besser identifiziert? Was sagt wohl der heimliche Ehrenvorstand Rudi zur Aussage des ehemaligen Prüfers Herzog, man braucht einen Namen mit dem man sich besser identifizieren kann. Reicht das Geld für die Ostzweigstellen endlich um auch den Namen an der Bank zu berichtigen. Vielleicht aber einen Beratervertrag weniger und ein Auto außerhalb der Bank weniger und man müsste heute nicht ein Sechstel der Kunden verkaufen. Vielleicht drei Tage weniger Prüfer im Haus, über eine ordentliche Klassifizierung, was ja vielleicht hundert Prüfertage an Einsparung bringt, wie uns das Statut des Sicherungsfonds aufzeigt und der Putz wäre am HOMA-Haus nicht runtergefallen und man hätte bei sonstiger normaler Arbeit, nicht vom Verband unterstützte operative Marktdynamik, alle Häuser malern lassen können und in Hohenberg und in Brand würden noch Bankmitarbeiter sitzen. Aber wir schließen ja auch keine Zweigstellen, wir verkaufen sie ja nur und schieben unliebsame Kunden aus unserem Landkreis so mit ab und vereinbaren dazu Stillschweigen. Alles nur um sich VR-Bank Fichtelgebirge nennen zu können.

   

Nr. 3374

Genossenschaftler

26. Mai 2008, 16:55 Uhr

Betreff: Überall sonst geht der Prüfer bei solchen Kreditverlusten mit dem Vorstand mit weg

Wann ist Johannes Herzog mit Raimund Grothoff als Prüfer nach Marktredwitz gekommen? 2002 mit dem Abschluss für das Jahr 2001 doch, oder nicht? Dann durfte er die Milliarden-DM-Bilanzsumme ja noch sehen und beackern. Eine ordentliche Prüfung soll doch auch die Genossenschaft bewahren. Was eine ordentliche Prüfung und Geschäftsführung bei der VR-Bank in Marktredwitz bewirkt hat, dass sieht man auf dieser Internetseite wirklich in Interessant. Was man dem heutigen Vorstand alles glauben kann, da kann man seine Antrittsansprache auf der ersten Vertreterversammlung am 29. Juni 2006 mit Rede & Co. nachsehen. Einen Tag vorher beschimpft man die Kunden über die Zeitung als überflüssige Quantität und dann redet der Mann von Marktführerschaft und was er gegenüber der alten Vorstandschaft doch alles besser machen will, vor allem in Sachen Kommunikation. So ist die Kommunikation heute wirklich Stillschweigen, denn wenn er die 50 Millionen Geschäftsvolumen im Osten auch noch verkauft hat, dann ist seine Minusbilanz bei der VR-Bank inklusive der Prüferzeit auf über 30 % angewachsen. Woanders werden die Prüfer mit den unfähigen Vorständen ganz schnell mit abgezogen, denn Schuld am Drama sind immer beide Seiten. In Marktredwitz braucht man den Paradeprüfer, weil da der Verband im Ganzen im Schlamassel steckt und der wird für seine eigene miserable Arbeit auch noch mit dem Posten entlohnt. Jeder Cent an Prüfungsgebühren an den GVB für den waren schon zuviel bezahlt.

   

Nr. 3373

Aus der Organisation

26. Mai 2008, 16:06 Uhr

Betreff: Prüferlohn?

Jetzt haben wir den besten Prüfer aus Bayern bei uns als Vorstand. Das hat Reinhold Wolf doch mal in der Zeitung von sich gegeben. Ist das aus seinem Mund nun ein Lob gewesen, oder wie darf man das verstehen? Weil er so gut war, hat er dann Narrenfreiheit gehabt, dass er sich über Bilanzierungsrichtlinien hinweg setzen durfte. Das er die unsauber, ungesetzliche Bilanz zwischen August und Oktober 2004 gleich noch selber bereinigen durfte, nach dem man Manfred Heger mit der Vereinbarung auf bekannte und unbekannte Ansprüche zu verzichten und augenscheinlich alleine mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden verabschieden durfte. War der Flexkredit noch der zusätzliche goldenen Handschlag für 100 Millionen DM Kreditabschreibungen, 50 Millionen € latentes Kreditrisiko und 27 Millionen € Wertberichtigungen plus X für Deckung nicht vollständig möglich?

Der beste Prüfer Bayerns, bei dem der Verbandsvorstand und der Leiter der Prüfungsabteilung das unsaubere, vielleicht genauso ungesetzliche Bilanztestat blind unterschrieben hat? Der beste Prüfer Bayerns, der sich als Vorstand einsetzen lässt und nach wenigen Wochen 432.000 € gesichertes Vermögen der Bank verschenkt, aber bitte gleich unter Einbindung von Reinhold Wolf, des neuen Vorstandskollegen Heidel und des Notvorstandes und zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter. Wenn es keiner verrät und bei der VR-Bank Marktredwitz wird doch nichts verraten, da wird regelmäßig Stillschweigen vereinbart, dann erfährt es keine alte Sau, um mit einem fränkischen Kabarettisten zu sprechen. Ist es gut, den besten Prüfer Bayerns zu haben, dass der über die VR-Bank auch noch seinen Lebenslohn erhalten soll, oder wäre es doch besser ohne den verlängerten Arm (oder Deckel?) des Genossenschaftsverbandes?

   

Nr. 3372

Beobachter

26. Mai 2008, 09:13 Uhr

Betreff: Die Verantwortung der Prüfer und des Verbandes

29 Millionen € hat die VR-Bank in den Jahren 2000 bis 2004 laut Interessant (= Link) an Kreditverlusten eingefahren, über Bilanzverschiebereien vielleicht noch mehr. Steht in den Lageberichtsvermerken von 2001 bis 2003 (= Link) und in der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) dafür die Mitschuld des Genossenschaftsverbandes Bayern? Jeder 7. ausgereichte Euro wurde als latent gefährdet bezeichnet? Wer hat da versagt? Die Leute in der Bank, oder die, die schon ganzjährig zur Prüfung da waren? Wer hat versagt wenn man einen Dr. Nickl braucht, der erkennen muss, dass der Vorstand bei einem Fünf-Millionen-Kredit die wirtschaftlichen Daten in den Bankunterlagen fälscht? Wer hat versagt, wenn ein Gewerbekunde am 15. Dezember 2001 aus seinem Kredit auf seinen von ihm vollkommen abhängigen Sohn 200.000 DM ausbucht und am 15. Januar 2002 wieder zurück gebucht wird? Will da ein Prüfer Herzog sagen, dass das kein Risikoklassekredit war, der mit der Genehmigung der Prüfung übers Jahresende aus der Statistik herausgenommen werden musste? Aus einer Statistik die die Kreditrisiken in der ersten Bilanz nach der Fusion als in einem weiterhin nicht vertretbaren Rahmen bezeichnet?

Will Herr Herzog heute behaupten, er sein nicht daran beteiligt gewesen, er und sein Freund Grothoff, wie man geschrieben hat, ‚Die ungesicherten Kreditteile aller problemhaften Engagements können nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden’. Heißt dass wie vielleicht beim Kreditfall Flex, den Schrott aus der Warenproduktion haben wir noch schnell mitbilanziert, obwohl es der Handelsriese schon abgelehnt hat die Ware abzunehmen? Was sagen Herr Gschrey und Herr Eberle vom Verband, dass sie den Bilanzbestätigungsvermerk dazu unterschrieben haben, unter nicht abgedeckte Einzelwertberichtigungen? Kennen die das HGB gar nicht?

Verbirgt sich hinter diesen nicht mehr zu leugnenden Tatsachen, wie der Genossenschaftsverband Bayern nach strukturpolitischen Erwägung, nach persönlicher Bevorzugung und Benachteiligung prüft? Falsche Bilanzteste und Einsatz der Rechtsabteilung unter Dr. Bauer zur Erstellungen von Dienstaufhebungsverträgen unter Verzicht auf bekannte Ansprüche gegen den in München bestens bekannten Vorstand, dem man es erlaubt hat seine US-Immobilienfondsgeschäfte über eine verbundfremde Gesellschaft abzuwickeln, in Größenordnungen, die es notwendig machte, dass man es im Lagebericht erwähnen musste? Geschäfte, vielleicht über Vaduz, die Schweiz und Luxemburg?

Tauchen da bei den Vermittlungen auch Namen wie Gschrey und Eberle mit auf, oder doch Frankenberger und Hilkenbach und vielleicht Oskar Hess? Kontrolle, Revision, Funktionstrennung heißt, keine Fäden dürfen an irgendeiner Stelle in einer Hand oder in einer Organisation zusammen laufen. Ist die gesetzliche Prüfung bei den Genossenschaftsbanken eine Ausnahme? Bei den Sparkassen prüft, wie wir über die Sparkasse Hof erfahren haben, noch der Bezirk mit. Prüft bei den Kreditgenossenschaften der Verband den Verband alleine? Beißt die Katze sich in den Schwanz? Wie viel Schuld tragen Grothoff und Herzog an der Risikolage und der Abschreibungssituation der VR-Bank? Wie hat Reinhold Wolf den Kredit IME begründet, wenn Microcall schon ein Abschreibungskredit war und er vor Gericht sagte, 30.000 € das könnte Schmiergeld gewesen sein und 73.000 €, das war der letzte Akt der Bestechung in Afrika? Was sagt Herr Herzog zur Aussage von Dr. Nickl, der Vorstand Heger hat von viel schlechtern wirtschaftlichen Daten des Kreditnehmers Flex, seinem besten Freund, gewusst, als in den Bankunterlagen stand? Was sagt man da zur Befähigung des heutigen Vorstandes? Dürfen die Prüfer sich wirklich selber kontrollieren? Darf der Prüfer, der heute Vorstand ist, den Aufsichtsratsvorsitzenden an der Hand nehmen und den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger unterschreiben lassen, der gegen den Sorgfaltspflichtsparagraphen Nr. 34 im Genossenschaftsgesetz verstößt? Darf der Vorstand jetzt durchschnittlich jeden sechsten Kunden mit einem Vertrag verkaufen, über den man Stillschweigen vereinbart hat? Kontrolliert von wem? Von der Katze oder vom Schwanz?

   

Nr. 3371

Henry

26. Mai 2008, 00:03 Uhr

Betreff: Gute alte Zeit

Habe die Comics gelesen, kann mich auch noch gut an die Zeit erinnern, es war richtig lustig, wenn ich im Briefkasten immer mal wieder ein Flugblatt gefunden habe. Dann ist mir aber das Lachen vergangen als ich meine Kontoauszüge durchgesehen habe und dabei feststellte, daß auch ich von unserer VR Bank betrogen worden bin.
Schade, bis heute habe ich noch keine Entschuldigung und auch keine Gutschrift erhalten.
Ich habe vor ein par Wochen gehört und auch hier gelesen, daß unsere Bank künftig einen neuen Namen bekommen soll. Sieht so ein Neuanfang aus?
Könnte mir vorstellen, der Schuß geht eher nach hinten los, oder? Wenn die nicht anfangen die betrogenen Gelder zurück zu geben, dann geht wohl eher das berühmte Kamel durch das Nadelöhr, als daß die Geschädigten die Bank jemals wieder betreten!
Ihr könnt ja schon mal über einen weiteren neuen Namen nachdenken, vielleicht so in zwei Jahren, oder, ihr Michels?
Gute Nacht

   

Nr. 3370

Gesehen

25. Mai 2008, 23:20 Uhr

Betreff: Die genossenschaftlichen Prüfer haben die Schweinereien doch erst möglich gemacht

Habt ihre genug Geduld gehabt, bis der Link mit den Comic's aufgemacht hat? Es dauert ein bisschen, man kann ein Tässchen Kaffee dazwischen eingießen, aber es lohnt sich. Diese Hinterlistigkeiten, wie man uns über den Tisch gezogen hat. Millionen hat man uns aus der Tasche gezogen mit den Abrechnungsbetrügereien. Und wo ist alles versickert? Fünf Millionen in Flex, 2 Millionen in Gold, Gold, Gold, wie viel in das Sporthotel in Oberwiesenthal, wie viel in die HOMA-Sache, wie viel hier und wie viel da in Rettungserwerbe, die in der Bilanz in der Spitze mit 8 Millionen gestanden haben, weil sie über die Amtsgerichte gar nicht an den Mann zu bringen waren, weil die VR-Bank da eine Inflation auf den bei uns spärlichen Markt gebracht hat? 50.000, oder wie viel bei dem Boschdienst in Wunsiedel mit den falschen Wertberichtigungen und den nicht vorgenommenen Zinsanpassungen eingefahren, bei Lieschen Müller ein paar Mark, vielleicht auch ein paar Hunderter, beim großen Betrieb vielleicht eine halbe Million wenn man es nachrechnen müsste? Manfred Heger oder in Selb Reinhold Wolf, der, der jetzt den SK Südring Selb mit seinem Konzert mit der Connor im letzten Jahr an den Rand des Ruins gefahren hat. An der Seite Karl Krämer, der nicht nur in den Comic's so lausig da gestanden hat. Bei der Verhandlung zum Goldmärchen soll er noch viel schlimmer und total heruntergekommen daher gekommen sein, als er als Zeuge aussagen musste.

All das war doch bloß möglich, weil die genossenschaftlichen Prüfer das zugelassen haben. Die haben doch geprüft wie die EDV-Grundeinstellungen gesteuert worden sind, das muss doch zu denen ihren Aufgaben gehören. Wer hätte das sonst machen sollen? Geklatscht haben sie wahrscheinlich wegen dem Einfallsreichtum in der Chefetage in der Kraußoldstraße. Darum ist Manfred Heger ja auch in den Marketing- und Werbeausschuss des Verbandes gekommen. Ein Bankvorstand, der in seiner ganzen Vorstandslaufzeit von den miesen Bilanzzahlen nie weg gekommen ist. Aber den Landkreis, den hat er nach seinem Vater zusammenfusioniert. Vielleicht durfte der mit den Verbandsprüfern zusammen den Arzberger Vorständen einiges versprechen bevor sie auf ihren Vorstandsposten verzichtet haben und bevor man sie dann doch verknacken wollte oder nur dazu bringen wollte auf das Versprochene doch wieder zu verzichten.

Vielleicht hat Manfred Heger selber daraus gelernt. Er hat zu den Prüfern Grothoff und Herzog gesagt, ich bin schon bereit zu gehen und für einen von Euch (oder nacheinander für beide) Platz zu machen. Aber das braucht Vorbereitung. Meinem Freund haben wir schon einen halbscharigen ungesicherten Kredit in Millionenhöhe ausgegeben. Ich setz noch 1,5 Millionen an Überziehungen drauf, die keinen von Euch jucken sollen und dann teil ich mir das mit dem, aber bitte im Ausland. Ihr müsst nur weg sehen und dann gebt ihr mir die Unterschrift, dass ihr mir nichts anhabt.

Wie geht es sonst, dass bei so einer maroden Bank der Prüfer bei 50 Mio. € ausfallgefährdetem Kreditvolumen und 27 Mio. € Wertberichtigungen und dem Bilanzausweis, dass man die Einzelwertberichtigungen noch gar nicht alle buchen konnte, zum Retter erklärt wird und gleich nahtlos der Nachfolger des ehemaligen großen Mackers wird. Das stinkt doch zum Himmel. Die Prüfer haben doch mitgeholfen uns über die faulen Abrechnungsmethoden systematisch auszunehmen. Die falsche Wertstellungen hat doch den Rentner und den Großbetrieb in einem betroffen. Und dann hat man die Genossenschaften im Kreditgeschäft auch noch so kaputt gemacht, dass man heute ohne den Verkauf der Ostfilialen und der Bankgebäude anscheinend nicht mehr weiter machen kann. Wo ist also all das Geld geblieben? Wo ist das Geld geblieben von den Maschinen und dem Inventar, dass man im Dezember 2000 in Wunsiedel abgeholt hat? Gibt’s dazu bei der Bank eine Rechnung einer Verschrottungsfirma, oder durfte das doch irgendwie gleich anderweitig verrechnet werden? Auch alles in Ordnung gewesen Herr Herzog, oder bloß von Ihnen gedeckt?

   

Nr. 3369

Anonym

25. Mai 2008, 12:41 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Kontrollpflichtverletzung und Strafvereitlung

Anonym ……………, den 25. Mai 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

Verdacht der schweren Untreue nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) und § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) in Verbindung mit Verstößen gegen § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) und mehreren Verstößen nach dem Kreditwesengesetz, u.a. § 10 KWG, Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten (= Link), § 13 KWG, Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten (= Link), § 18 KWG, Kreditunterlagen (= Link), § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link), § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link)sowie
§ 257 StGB, Begünstigung (= Link), § 258 StGB, Strafvereitelung (= Link), § 259 StGB, Hehlerei (= Link), § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (= Link), § 263 StGB, Betrug (= Link), § 266 StGB, Untreue (= Link) und § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link) sowie
§ 153 StGB, Falsche uneidliche Aussage (= Link)


- in Tateinheit mit schwerem Verdacht des Bilanzbetruges und der Beihilfe hierzu bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Die in Verbindung mit § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) mit Verdacht des Verstoßes gegen die Wirtschaftsprüferordnung (= Link) wegen Interessenkonflikt aus den genannten Straftaten und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link)

entweder durch aktive Handlung oder der schwerste Verletzung von Kontrollpflichten

gegen die früheren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und den früheren gesamtverantwortlichen Prokuristen und heutigen Vorstand Johannes Herzog

gegen alle Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, wie zuvor genannt auch als zeitweiliger Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag wie im Betreff genannt.


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B)a) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof,
b) bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _)
c)mit den Bilanzbestätigungsvermerken 2002 und 2003 und der damit vorgenommenen Darstellung der Vermögenslage durch den Prüfungsverband (= Link)
d) Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E)a) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004
b) Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung Karl Krämer (= Link) vom 22.05.2006

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


1. Gemäß Beweisquelle B)a) und b), besonders unterlegt durch B)d), bestanden bei der VR-Bank Marktredwitz eG Kreditrisikolagen und Wertberichtigungssituationen, die alleine der schweren Verdacht der Untreue gegen alle handelnden Vorstände der Bank und alle mit Kontrollpflichten beauftragten Gremien und Einzelpersonen nahe legen. Über verschiedenen Einzelfälle lassen grundlegende Verletzungen der sorgfältigen Handhabung des Bankgeschäftes mit größter Wahrscheinlichkeit aufzeigen, die wahrscheinlich zu unermesslichen Schäden zu Lasten des Genossenschaftsvermögens, bei den Kunden und in der Allgemeinheit geführt haben dürften.

So ist in Beweisquelle C)c) ein Fall aufgeführt, der in der Region als der Kreditfall Flex der Bank diskutiert wird. Gemäß Ausführung dieser Beweisquelle, einem Auszug aus der Vertreterversammlung der Kreditgenossenschaft vom 30.06.2005 werden massivsten Pflichtverletzungen aller hier beschuldigter Personen und Personenkreise klar aufgezeigt. So wurde das Kreditverhältnis im Ursprung mit einer Summe von 4,5 Mio. DM ausgereicht, obwohl die Beurteilung als nicht rosig festgestellt wurde. Alleine diese Tatsache dürfte den Rahmen von fahrlässiger Handlung zu Lasten des Genossenschaftsvermögens bereits verlassen. Wie in der Region bekannt ist, handelte es sich bei dem Kunden um eine persönlichen Freund des handelnden Vorstandes Manfred Heger, wo öffentlich darüber gesprochen wird, dass diese Kontakte soweit gegangen wären, dass gemeinsame sexuelle Kontakte auch mit den Ehefrauen bestanden haben könnten. Die freundschaftlichen Verhältnisse müssen auch allen anderen Vorständen bekannt gewesen sein, aber auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates und dürften auch den Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern nicht verborgen geblieben sein . Daher lege ich den schweren Verdacht anheim, dass der gesamten aufgetretenen Schaden bei der Bank ein Akt des Betruges gewesen sein könnte. Was sich insbesondere auch ausdrückt, dass es sich um Firmenverflechtungen ins Ausland gehandelt hatte, wobei dem Vorstand es nicht zur Last gelegt wurde, dass er in Slowenien eine Beteiligung an einem Insolvenzverfahren so verschleppt haben könnte, dass für die Bank Fristen versäumt wurde und eine Beteiligung an diesem Verfahren damit verhindert worden sein könnte.

Der schwere Verdacht der Mitverantwortung und deren indirektes Eingeständnisses hierzu durch den Aufsichtsrat der Bank und den gesetzlichen Prüfern und des Prüfungsverbandes Genossenschaftsverband Bayern an sich, dürfte der Vortrag des Schadens anlässlich der Versammlung gewesen sein. Hier wurde entgegen der vollkommenen Aufklärungspflicht gegenüber den Vertretern auch als Grundlage eines schwerwiegenden Beschlusses zur Regressvornahme gegen den Vorstand wahrscheinlich mindestens 60 % des zu vermutenden Gesamtschadens von 2,6 Mio. € mindestens, in den behandelten Fall verschwiegen, weil darin die Mitverantwortung des Aufsichtsrates und des gesetzlichen Prüfung größtenteils nicht offengelegt werden sollte. Die Prüfungsorgane mussten über Genehmigungen und Protokollierung hierzu und auch Prüfungsvorgänge Bescheid wissen, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass auf der Versammlung genannt wurde, dass der Kredit mit einer Überziehung von 733 TDM (375.000 €) bereits im Prüfungsbericht 2001behandelt wurde. Eine weiter Zulassung einer Verdoppelung von Überziehungen in diesem Fall belegt nicht nur die Unterlassung der Kontrollpflichten, es ist eher eine Nachweis des schweren Verdachtes einer Beihilfe zur Schädigung der Genossenschaft durch den Vorstand.

Die Feststellung eines durch den Aufsichtsrats, dass der Vorstand wissentlich unrichtige Wert zu den wirtschaftlichen Daten der Firmengruppe in die Bankunterlagen einfließen ließ, belegt, dass die internen und externen Prüfungen ihrer Kontrollpflichtsaufgabe nicht nachgekommen sein können. Eine externe Revision durch den Genossenschaftsverband muss befähigt sein, dies mindestens genauso wie ein damit nicht regelmäßig befasstes Anwaltsbüro diese Tatsache zu erkennen. Dass dem Vorstand von Anbeginn des Kreditverhältnisses dabei ermöglicht wurde unkontrolliert Überziehungen zuzulassen, bezeugt, dass die Vorschriften des § 25a KWG zu den organisatorischen Pflichten eines Kreditinstitutes weder vom Vorstand eingeführt, oder eingehalten wurden und die internen und externen Kotrollorgane die Einführung und Einhaltung weder forderten noch überwachten. Die Einführung und Einhaltung der organisatorischen Pflichten eines Kreditinstitutes dürfen jedoch im Hinblick auf das Genossenschaftsgesetz in § 34 und analog § 41eine der wesentlichsten Sorgfaltspflichten genossenschaftlicher Bankvorstände und Aufsichtsräte sein.

Gravierend im Zusammenhang mit allen Kreditverlusten bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte die protokollierte Aussage des beauftragten Anwalts des Aufsichtsrates Dr. Nickl in diesem Zusammenhang sein, dass Vorstände ungehindert monatlich Überziehungen zulassen konnten, die 300 Seiten Listen füllten, dass dafür in der EDV keine, oder keine den Sicherheitsbedürfnissen entsprechenden Betragsgrenzen eingesetzt wurden und dass die Vorstandskollegen bereitwillig diese Listen ohne eigenen Prüfung und rettende Handlungen gegenzeichneten. Für die Vorstandskollegen bedeutet dies, dass sie selbst die EDV nicht nutzten, um diese Überziehungen zeitnah oder taggleich zu kontrollieren und wenn nötig zu unterbinden. Im Wissen der eigenen Kontrollpflichtverletzungen durch Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern stelle ich den schweren Verdacht anheim, dass Strafvereitlung für die Vorstände betrieben wurde um auch die eigenen Straftatbestände zu vereiteln. Es wurden sämtliche Informationspflichten gegenüber den Mitgliedern und Vertretern sträflichst verletzt. Ich beantrage mutmaßliche Beihilfeumstände mit zu untersuchen.


2. Im Dezember 2000 wurde aus einem Betriebsgelände in Wunsiedel, Ludwigstraße 95, Sicherungsgüter für die Bank entfernt. Hierbei wurde anscheinend nicht unterschieden, ob es sich um tatsächliches Sicherungsgut oder sonstiges Inventar handelte. Da dies aber nicht zu einer Reduzierung des Schadenshöhe des Kreditverlustes bei der Bank führte, ist schwer zu vermuten, dass handelnde Vorstände die Gegenstände an sich genommen haben könnten und durch die Aufsichtsräte, nachfolgende Vorstände der Bank und die gesetzliche Prüfung hierbei Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte betrieben bis in die heutigen Tage betrieben wurde und wird. Der Vorgang ist ebenfalls in der Internetseite unter dem Eintrag Nr. 1372 angesprochen.


3. Ein weiterer schwerer Fall des Verdachtes der gemeinsam verschuldeten schweren Untreue mit allen tangierenden Vorschriften dürfte öffentlich geworden sein über die Verhandlung gegen einen Kunden wegen Kreditbetruges vor dem Amtsgericht Wunsiedel vom 11. Juli 2007 und vor dem Landgericht Hof mit abschließendem Urteil vom 10. März 2008. Hierbei dürfte einem Kreditnehmer ohne eigenen Sicherheiten innerhalb von nicht ganz zwei Jahren Kreditmittel in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt worden sein. Dabei könnten durch das Verhalten der Bank Sicherungsgeber massiv mit geschädigt worden sein. Wenn einem Kreditnehmer Überziehungen von 400 bis 500 T€ gewährt werden, dann kann ein Sicherungsgeber sicher nicht mehr davon ausgehen, dass seine schutzwürdigen Interessen im Rahmen von Treu und Glauben gewahrt werden.

Hier ist zu vermuten, dass dem handelnden Vorstand innerhalb dieser kurzen Zeit es bei aufeinanderfolgenden Firmenpleiten ungehindert möglich war, hohe Kreditverluste zu verursachen. Dass der Vorstand jegliche Sorgfaltswaltung außer Acht ließ, dürfte seien Aussage vor Gericht belegen, dass er Beträge in fünfstelliger Höhe genehmigte, wo er nicht wusste, ob es Schmier- oder Bestechungsgelder von Staatsdienern in einem afrikanischen Land war. Auch sagte er am 11. Juli 2007 persönlich aus, dass die Unterlagen des Kreditnehmers bei der Bank nicht relevant waren um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden einzuschätzen. Somit hätte der Vorstand und auch seine Kollegen den Kredit nach § 18 KWG gar nicht ausreichen dürfen und für ein dem Kunden bisher unbekanntes neues Geschäftsmodel noch höhere Mittel im zweiten Fall zur Verfügung stellen dürfen. Es ist zu vermuten, dass jede neue Kreditgewährung, jede Überziehung in dem Fall der Hoffnung dienen sollte, die alten Fehler ungeschehen zu machen, was letztendlich in einer abenteuerlichen Geschichte mündete, die ein sorgfältiger Bankvorstand wahrscheinlich niemals hätte mit Kredit bedienen dürfen.

Auch hier steht der schwere Verdacht, dass die mitverantwortlichen Vorstandskollegen ihre eigenen Kontrollpflichten überhaupt nicht wahr genommen haben. Laut der Aussage des Vorstandskollegen Heger vom 10.03.2008 hätte man aufgrund des Schriftstückes, welches der handelnde Vorstand Wolf zur nachträglichen Genehmigungsgrundlage erklärte, keine Kreditgewährung erteilen können. Trotzdem genehmigt er aber über eine Aktennotiz die Gesamtrahmen im April oder Mai 2004 doch, was ein Widerspruch in der Aussage darstellen dürfte, oder eine Eingeständnis, dass er jegliche eigenen Überprüfung der Angelegenheit unterließ.

Ein Widerspruch in der Aussage des Vorstandes Wolf beim Landgericht zu den Aussagen der Kollegen Heger und Krämer bestand auch darin, dass Herr Wolf erklärte, dass er mindestens im Frühjahr 2004 seine Kompetenzgrenzen erreicht hätte und zu jeder Überziehung die Genehmigung der Kollegen benötigt haben würde. Eine Genehmigung zu jeder Überziehung kann aber im Rahmen einer Bankorganisation nicht über eine nötigende Vorgehensweise einer einmaligen Gesamtgenehmigung erfolgen, sondern muss tatsächlich in jedem Einzelfall eingeholt werden. Somit liegt in der wahrscheinlich nach § 153 StGB zu würdigenden gegenläufigen Aussage der Vorstände der Kern, dass es für diese schwerwiegenden Vorgänge keine organisatorischen Regelungen bei der Bank gab, oder diese nicht eingehalten wurden.

Einen schwerwiegenden Kontrollpflichtverstoß dürfte aber der frühere Vorstand Karl Krämer für seinen Fall eingeräumt haben. Er erklärte vor Gericht von dem Fall kaum etwas zu wissen. Damit hätte er eingeräumt, dass er als Kontroll- und Überwachungsvorstand im Rahmen der Bankorganisation regelrecht untätig gewesen wäre. Die Vernehmung leitender Mitarbeiter aus dem Kreditbereich der Bank, hier vorrangig Frau Kröniger und Herr Benker, dürfte ergeben, dass sogar durch die externe Prüfung mündliche und schriftliche Hinweise gegen worden sein dürften, dass in diesem Kreditfall keine weiteren Mittel mehr gewährt werden dürften, was dem gleichkommt, dass jede Ausreichung mit Ausfall gleichzusetzen wäre. Diese Hinweise an die Gesamtvorstandschaft wirkt mit Sicherheit gegen alle Vorstände, gegen den Aufsichtsrat und weil es nicht zur Nachverfolgung kam, auch gegen die Prüfung selbst. Damit dürfte es aber nachzuweisen sein, dass der Vorstand Krämer vor Gericht eine Falschaussage getätigt hat, trotz des Hinweises des Aussageverweigerungsrechtes, wenn man sich selber beschuldigen würde. Die Funktion des Herrn Krämer verlangte geradezu, dass er sich aktiv um Kreditverhältnisse bemühen musste, die als gefährdet bekannt gemacht wurden. Hätte er dies nicht getan, wäre er unter Verweigerung seiner Kontrollpflicht voll für einen Schaden verantwortlich zu machen. Es dürfte auch unumstritten nachzuweisen sein, dass auch er an der sogenannten Absolutionsgenehmigung vom April oder Mai 2004 auf der genannten Aktennotiz beteiligt war und somit vom Kreditverhältnis wusste und dem Kollegen ungeprüft die Genehmigung erteilte. Die Aussage des Herr Krämer dürfte noch mehr die Tatsachen verfälscht haben, als die der anderen Kollegen.

Ein vorgeschobener Gedächtnisschwund dürfte auch den Vorständen Heger und Krämer nicht zugestanden werden können, da eine Besprechung mit dem Kreditnehmer am 13. Juli 2004 sich sicher gravierend einprägt, wenn man daran die gesamte Vorstandschaft und drei Aufsichtsräte beteiligt, wodurch auch die Information dieses Gremiums und die Untätigkeit und Kontrollpflichtverletzung bis hin zur Strafvereitlung für die Vorstände unterstrichen worden sein dürfte.


4. a) Gemäß Beweisquelle B) führte die von den genannten Revisoren geprüfte Bank in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 aus, dass ungesicherte Kreditteile der problemhaften bzw. problembehafteten Engagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Da in einem Lagebericht einer Bank ein solcher Vermerk sicher nicht aufgenommen wird, wenn es sich um geringfügige Beträge handeln würde, steht der Verdacht nahe, dass es sich um gewichtige Summen handelte. Die Unterlassung von Verbuchung von notwendigen Wertberichtigungen hat zur Folge, dass die Verhältnisse nicht entsprechende den Bankbilanzrichtlinien und dem HGB und allen anderen tangierten Gesetzen im Abschluss richtig dargestellt sind. Es bedeutet, dass hier Bilanzbetrug vorherrscht. Die Unterlassung der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ist durch die gesetzliche Prüfung im Genossenschaftswesen nur gemeinsam mit den Abschlussprüfern möglich. Die Lageberichtsvermerke dürfen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar von den Abschlussprüfern gefordert worden sein.

Wie der Beweisquelle B) ebenfalls zu entnehmen ist, hatte die gesetzliche Prüfung für die betroffenen VR-Bank Marktredwitz bereits festgestellt, dass latente Risiken bereits über einem vertretbaren Rahmen bestanden haben, was durch die Worte „weiterhin“ und „zurückgeführt“ unterstrichen wird. Den Eigentümern der Bank, den mitgliedern wurde jedoch die Risikolage regelmäßig sowohl von den Abschlussprüfern als auch den Vorständen und Aufsichtsräten wahrscheinlich wissentlich und beabsichtigt verschwiegen.

Die Bank hatte in den Jahren 2001 bis 2004 ca. 26 Mio. € an Kreditverlusten zu verkraften, alleine was aus den Bilanzen der Bank und den Vertreterversammlungsprotokollen zu ersehen ist. Auch 2005 und 2006 waren mit ähnlich hohen Werten belastet. Durch die Vermeidung von Buchungen von Verlusten in den Jahren 2002 und 2003, oder auch anderen Jahren, die aber hier in Millionenhöhe möglich erscheinen, wurde den Bankverantwortlichen durch die gesetzlichen Prüfer ermöglicht die Risikopotentiale vielleicht weit über den gesetzlichen Normen hinaus hoch zu halten. Die gesetzlichen Kreditgrenzen zum Höchstkredit nach § 49 Genossenschaftsgesetz und § 13 Kreditwesengesetz und die Großkreditgrenze und die Summe aller Großkredite nach § 13 KWG werden aus dem Eigenkapital zurückgerechnet, um eine Ausgewogenheit von Risiko zu Eigenkapital her zu stellen. Die Risikotragfähigkeit wurde mit Hilfe der gesetzlichen Prüfung weit besser dargestellt, als es sich in Wirklichkeit dargestellt hätte. Die Prüfer könnten damit an großen Kreditausfällen mitschuldig sein.


b) Gemäß Randziffer 80 der beigefügten Kommentierung des § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link) kann der Vorstand nicht auf Ersatzansprüche gegen einen Mitarbeiter verzichten. Da § 41 GenG analog für den Aufsichtsrat gilt, kann der Aufsichtsrat als Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand gegenüber diesem ebenfalls nicht auf Ersatzansprüche verzichten.

Nach Beweisquelle E)a) stimmte der Aufsichtsrat protokollarisch zu, dass mit dem Vorstand Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Die verwendete Formulierung weist eindeutig darauf hin, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Alleingang einen bestehenden Dienstvertrag mit einem amtierenden Vorstand beendete, wozu er mit Sicherheit vor Unterzeichnung einen Beschluss benötigt hätte. Die Zustimmung des restlichen Aufsichtsrates legt wiederum den schweren verdacht der eigenen Kontrollpflichtverletzung nahe, ob der Aufsichtsratsvorsitzende im Vertrag auf Vermögenswerte der Bank verzichtet hatte. Erhellend erscheint hierzu Beweisquelle D)c), wo in einer Anhörung vor der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der betroffenen Vorstand erklärte, dass mit diesem Vertrag auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch nicht bekannte, verzichtet wurde. Für diese Vereinbarung mit einem Vorstand haben aber weder der Aufsichtsratsvorsitzende alleine als auch der Aufsichtsrat im Ganzen das Recht dazu. Dies ist in der Satzung der Bank zusätzlich so festgelegt. Außer diesem Satz des ehemaligen Vorstandes wurde dies weder vom Aufsichtsrat, noch von Abschlussprüfern gegenüber den Vertretern genannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sollte damit eine Haftungsgefährdung für die Aufsichtsräte selbst vermieden werden.

Die Vermutung zu dem Vorgang erscheint jedoch so, dass die Abschlussprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, hier die Herren Herzog und Grothoff die Vorgehensweise des Abschlusses des Dienstaufhebungsvertrages gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden vorgetragen haben und wahrscheinlich sogar für den Vertragsentwurf verantwortlich sein dürften, bis hin zur Unterzeichnung des befreienden Aufhebungsvertrages vor einer Genehmigung des verantwortlichen Gremiums, dem Gesamtaufsichtsrat. Die Formulierung des aufgezeigten Protokolles vom 04.08.2004 spricht schier von einer Nötigung des Aufsichtsgremiums der Bank zur Zustimmung, vielleicht sogar schon des Aufsichtsratsvorsitzenden. Erschwerend für die Rolle der Prüfer erscheint, dass sich Herr Johannes Herzog in die Situation bringen konnte, hieraus selbst Nachfolger des verabschiedeten Vorstandes werden zu können, was an Vorteilsnahme aus der Aufgabe der Haftungsverpflichtungen des früheren Vorstandes hindeuten könnte und ein klarer Verstoß gegen die Vermeidung von Interessenkonflikten nach der Wirtschaftsprüferordnung darstellen dürfte. Auch für den Dienstherrn des Prüfers, den Genossenschaftsverband Bayern dürfte es eher vorteilhaft erschienen sein, nicht in aller Öffentlichkeit als wirtschaftsprüfender Begleiter von Kreditausfällen zu sein, die nun über Ermittlungen als Untreueverdachtsbestände angeblich tatsächlich überprüft werden. Der Fall des Vorstandes Krämer mit dem Aufsichtsratsbeschluss nach Beweisquelle E)b) dürfte genauso gelagert sein, da die Vertragsgrundlagen zum Dienstaufhebungsvertrag den entscheidungsberechtigten Vertretern nicht bekannt gegeben worden sind. Auch hier ist zu vermuten, dass ein Beschluss des gesamte Aufsichtsgremium zur Dienstaufhebung nicht aufgrund eigener Erkenntnisse und Beratung gefällt wurde, sondern aufgrund kurzfristiger Anordnung durch die genossenschaftlichen Prüfer und den inzwischen als Gesamtprokuristen eingesetzten ehemaligen Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern, Johannes Herzog.

Durch das Einwirken der Herren Herzog und Grothoff über ihre sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers haben sie der VR-Bank Marktredwitz großen Schaden zugefügt, weil dadurch auf Haftungsansprüche gegen den Vorstand in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde und darüber hinaus wahrscheinlich sogar dem Sicherungsfonds der deutschen Genossenschaftsbanken, verwaltet durch den Bundesverband deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Ich beantrage unverzüglich die Ermittlungen in diese Richtung zu führen und die genannten Unterlagen einzuziehen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3368

Anneliese

24. Mai 2008, 19:32 Uhr

Betreff: Comicblätter

Ich bin eine eifrige Leserin des Wunsiedeler-Kreises.
Beim Sichten meiner Unterlagen sind mir wieder die Comicblätter des Wunsiedeler-Kreises in die Hände gefallen. Ich habe sie alle noch einmal gelesen und mich dabei wieder köstlich amüsiert. Leider habe ich nicht mehr alle. Beim Grillabend gestern habe ich die Comics mitgenommen und auch meinen Bekannten gezeigt. Die waren auch alle begeistert. Jeder wollte eine Kopie davon haben. Es war eine gute Idee, auf diese Art und Weise, anschaulich die Fehler der VR-Bank aufzuzeigen. Diese Comics waren hilf- und lehrreich, das muss ich schon sagen.
Auf diesem Wege möchte ich auch anregen bzw. anfragen, ob es nicht eine Fortsetzung dieser Bildergeschichte geben könnte. Im Wesentlichen haben sich zwar die Köpfe (Vorstände) geändert, aber ob das Vertrauen in diese Bank wieder vorhanden ist, möchte ich bezweifeln.
Hin und wieder braucht man doch eine Bank, um einen Kredit, wenn auch nur für kurze Zeit, in Anspruch zu nehmen oder sein sauer erspartes Geld anzulegen. Durch diese Internetseite wird man immer auf dem Laufenden gehalten und vorgewarnt, an welche Bank man sich nur mit Vorsicht wenden sollte. Ich lege die Comicblätter mit bei und es wäre sehr nett, wenn der Webmaster die Karikaturblätter mit anhängen würde........
Die sind ja wirklich so schön und hilfreich.

Viele Grüße von einer eifrigen Leserin aus Höchstädt.
PS.: Bitte, macht doch eine Fortsetzung.
:laola:

Kommentar:
Na, hier sind Sie doch hier klicken ....

   

Nr. 3367

Beobachter

23. Mai 2008, 16:17 Uhr

Betreff: Wieder ein Urteil gegen die Genossenschaftsbanken zur Wertstellung

Geben die Genossenschaftsverbände den Kreditgenossenschaften die Möglichkeit zum rechtsfreien Raum. Auch hier zeigen wir einen Artikel in einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift auf, wo vor Kurzem eine Bank zu einer ganz erheblichen Rückerstattungen verdonnert wurde. Auch hier war ein Landwirt durch die Machenschaften der Bank an den Rand des Ruins getrieben worden. Hier der Artikel (= Link).

   

Nr. 3366

Ganz nah

23. Mai 2008, 12:50 Uhr

Betreff: Zu den Einträgen ab 3584

Die Kette der Prüfungsprotokolle, Prüfungsnotizen und Einzelprüfungsberichte zu Flex und Gold, Gold, Gold mit Pleiten von Vorfirmen und gleichzeitigen Neugründungen und Hinweisen nichts mehr auszureichen, würde Johannes Herzog wahrscheinlich im Verschuldungsgrad für die Verluste auf eine Stufe mit den Vorständen stellen. Die Versammlung vom 30.06.2005 und vom Juni 2007 sehe ich so, dass es Alibiveranstaltungen waren um Johannes Herzog und all die anderen aus dem Feuer zu ziehen und nicht die Vorstände zu belangen. Genauso dürfte es sich mit den Dienstaufhebungsverträgen für Manfred Heger und Karl Krämer verhalten, wo man heimlich auf die Ansprüche verzichten wollte und die nur dazu dienten, dass ja nicht über die Mitschuld der Prüfung und des Aufsichtsrates gesprochen werden musste und es Manfred Heger vielleicht sogar noch versüßt werden konnte, dass er freiwillig ging und ohne Schwierigkeiten unterschrieben hat, auf dem Vertrag, der wahrscheinlich in München aufgesetzt wurde.

   

Nr. 3365

Aus der Organsiation

23. Mai 2008, 12:36 Uhr

Betreff: Hat sich Herr Herzog seine Position zum Alleinherrscher ausgebaut?

Wenn hier immer wieder über Mitverantwortung geschrieben wird, so dürfte sich doch der Prüfer Johannes Herzog lange in der Situation gesehen haben, dass er sich auf der sicheren Seite und als ungefährdet befunden haben könnte. Alles hatte er gesehen, vielleicht sogar Vorgänge, die seinen Dienstherren GVB und Prüfer und führende Leute daraus betroffen haben könnten. Die Vorstände bei der Bank durften angeblich im Sommer 2003 eine Räumungsaktion im Dachboden durchführen. Es wird sogar gesprochen, dass Verträge und Sicherungsabreden betroffen gewesen sein könnten, die nicht mehr aufzufinden waren und dieser Umstand auch noch zu den hohen Verlusten beigetragen haben könnte. Wer sagt, dass ein Prüfer da nicht vorher schon Kopien gezogen hatte? So was konnten weder die drei Vorstände noch die Aufsichtsräte gesichert wissen. Darum musste man die Neuen, nämlich Werner Schelter und den Vorstandskollegen Uwe Heidel doch vielleicht mit dem Forderungsverzicht auch gleich in die Machenschaften einbinden, dass sie nicht mehr mucken konnten. Nun heißt es mit gefangen, mit gehangen. Und der Prüfer konnte sich seiner Freunde sicher sein im Gegensatz zu den anderen. Hat sich Johannes Herzog seine Position zum Alleinherrscher clever ausgebaut? Hat er nicht gerechnet, dass auch andere Unterlagen haben könnten, mit denen er nicht gerechnet hat und mit dem dass die Hemmschwelle aufgrund seiner eigenen Vorgehensweise immer wieder überschritten wird die Dinge aufzuzeigen und aufzuklären?

   

Nr. 3364

Fr.

23. Mai 2008, 11:59 Uhr

Betreff: Aufsichtsrat und Genossenschaftsprüfer haben die gleiche Schuld am Dilemma

Es sieht wirklich so aus, als ob sich der Aufsichtsrat und die Genossenschaftsprüfer immer zum Händchenhalten für die Vorstände bereit erklärt haben. Das scheint bei Flex der Fall gewesen zu sein und auch bei Gold, Gold, Gold. Bei so riesigen Verlusten darf man annehmen, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Da kann man gut und gerne vermuten, dass das auch nicht nur im Kreditbereich so geschehen ist. Haben Verbandsleute bei der Darmstädter Fondsgesellschaft auch Anlagen gemacht, damit die im Genossenschaftsbereich nicht kontrolliert werden konnten? Hat man auf Provisionen für die Bank verzichtet, oder gar über Mitarbeiter oder Angehörige von diesen die Provisionen umgeleitet und an der Bank vorbei ausgeschüttet? Hat man das über Zweigstellen umgeleitet, wie auch die Sache mit der BMW-Affäre ja dort gesteuert war? Hatte der Mitarbeiter gar Anschauungsunterricht erhalten, wie man das mit Auslandskonten so macht?

Keine Frage ist beantwortet. Somit bleiben alle Vorwürfe im Raum stehen und es bleibt im Raum stehen, wie viel die Aufsichtsräte wussten, ja wie viel sie vielleicht selber profitierten, es bleibt die Frage offen, wo die Maschinen und Werkzeuge und das ganze Material im Dezember 2000 laut Eintrag Nr. 1372 hingekommen sind und ob es Verteilungsaktionen gegeben hat, oder ob Erlöse über bankinterne Konten und nicht über die Kundenkonten geflossen sind und letztendlich bei der Bank als Verlustreduzierung gar nicht angekommen sind.

Aufsichtrat und Prüfer haben anscheinend ihren Auftrag nicht darin gesehen den Vorstand zu kontrollieren. Egal ob man bekannt geben muss, ob Manfred Heger und die anderen Vorstände im Kreditbereich eigenmächtig gehandelt haben, oder ob der große Macher mit dem HOMA-Gebäude eigenmächtig auch noch einen Kreditverlust in eine Sachanlage verwandelt haben könnte, die heute als reine Hypothek in ein marodes Gebäude dasteht, das vielleicht bilanziell komplett abgeschrieben gehört, nichts wird verfolgt, alles wird nachträglich unwidersprochen genehmigt. Die Aufsichtsräte sehen ihre Aufgabe noch heute die Vertuschung der Vorgänge mit zu betrieben, weil sie es sich wahrscheinlich nicht erlauben können über ihre eigenen Kontrollpflichtverletzungen persönlich in diesen Strudel zu geraten. Die Sache dass man die Rücknahme einer Fusion mit den Vogtlandfilialen mit Kundenbestand und Immobilien an den Mitglieder vorbei zu Geld machen muss damit man überleben kann und die Vergangenheit zudecken kann, deutet auf nichts anderes hin.

Und der frühere Genossenschaftsprüfer Johannes Herzog darf seinen eigenen wahrscheinlich beihilfeähnlichen Sachen auch nicht aufdecken, sonst würde er sich selbst über alle Maßen in Gefahr bringen. Die Bekanntgabe der Prüfungsprotokolle und Prüfungsunterlagen zu Flex und Gold, Gold, Gold, Unterlagen zu den festgestellten sonstigen Einzelwertberichtigungen, die nicht in die Bilanzen der Bank eingearbeitet wurden, wären wahrscheinlich sein eigener Untergang und die seines Kollegen und Freundes Raimund Grothoff. Und die Verbände sehen sich genötigt diese Prüfer über diese Winkelzüge über die Sanierungseinrichtung und auf dem Rücken dem Gemeinschaft aller Genossenschaftsmitglieder zu retten, um selbst das Ansehen zu bewahren, bis hin zu wahrscheinlich ungesetzlichen Bilanztestaten und Ermöglichung der erhöhten Risikosituation bei dieser Bank und damit einhergehender Schädigung von Kunden und Mitgliedern, deren Schutz man dadurch aus Eigeninteresse verweigert haben dürfte.

   

Nr. 3363

Uwe

23. Mai 2008, 10:58 Uhr

Betreff: Ohne die Helfer wäre doch Sachen wie Flex oder Gold, Gold, Gold gar nicht möglich gewesen

Für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei einer Kreditvergabe ist maßgebend, ob die Entscheidungsträger ihre Informations- und Prüfungspflichten bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer gravierend verletzt haben, so ein BGH-Urteil zum § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link). Reinhold Wolf hat am 11. Juli 2007 am Richtertisch stehend ausgesagt, dass er beim Goldmärchen gar keine relevanten Unterlagen zur Einschätzung des Kreditnehmers hatte. Dafür braucht es keine Zeugen aus dem Saal, dass könnten die Verteidiger und der Staatsanwalt und auch der Richter wahrscheinlich alleine bestätigen. Somit ist doch die Kreditgewährung an K.N. eine Untreuestraftat gewesen, oder nicht?

Nun scheint Reinhold Wolf schwer krank zu sein, den Kunden hat man laut Bericht in der Frankenpost (= Link) zu 28 Monaten verurteilt und als Hochstapler bezeichnet. Unbestritten dürfte aber dabei sein, dass der Vorstand seine eigenen Prüfungspflichten auf vielen Feldern verletzt haben dürfte, die zu einem großen Schaden bei der Bank geführt haben. Nun hat Manfred Heger selbst erklärt, aufgrund eines Fax allein hätte man diese weiteren Überziehungen nicht genehmigen dürfen. Und dieses Fax war im Grunde der ein wesentlicher Bestandteil des Betrugsvorwurfes an den Kunden im Prozess, denn dieses Fax war somit genauso wenig eine relevante Unterlage zur Einschätzung der Vorgänge. Trotzdem hat aber Manfred Heger und Karl Krämer in einem Schnellprotokoll über eine Aktennotiz von Reinhold Wolf dann dem Ganzen doch die Genehmigung erteilt.

Diese gegenseitigen Absolutionen fallen aber wieder in die Kontrollpflichten der gesamtverantwortlichen Vorstandskollegen und auch des Aufsichtsrates und auch der Prüfung. Die Kontrollpflicht des Aufsichtsrates und der Revision zum Schutz des Vermögens der Kreditgenossenschaft, der betroffenen Kunden und auch der Allgemeinheit sollen doch Umstände verhindern, dass monatlich 300 Seiten Überziehungslisten entstehen können, wo die Kollegen bereitwillig gegenzeichnen, wie es auf der Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) gesagt wurde. Der Untreuetatbestand endet doch nicht bei Reinhold Wolf, er überträgt sich bei solchen Umständen schon aus § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) auf alle anderen Beteiligten, die auch die Pflicht haben für diese organisatorischen Grundsätze zu sorgen und sie natürlich mit einzuhalten verpflichtet sind. Manfred Heger, Karl Krämer, die Aufsichtsräte und die Prüfer sind genauso verantwortlich für den Kreditausfall wie Reinhold Wolf selbst, deswegen brauchte man auch für diesen Fall die Freistellung nach drei Jahren, nachdem der Fall drohte öffentlich zu werden, durch den Vertreterversammlung vom Juni 2007, wo man wahrscheinlich nicht alles so deutlich auslegte und die Überwachung durch die Mitglieder durch eine unsaubere Protokollierung der Versammlung verhindern wollte.


Ein Prüfer der nicht feststellen wollte, ist das die richtige Bezeichnung? Was wollte er dann? Vorstand und Nachfolger von Manfred Heger werden? Was ist im Sommer 2004 alles passiert, wie ich es schon in Eintrag Nr. 3332 beschreiben habe? Was mit Flex passiert ist, das muss nicht nur aus der Sicht von Manfred Heger aufgearbeitet werden. Ohne die stillschweigende Genehmigung der anderen Vorstände, des Aufsichtsrates, der über den Prüfungsbericht mindestens im Jahr 2001 schon informiert war, der Revision selbst, wäre es nicht möglich gewesen, was die Kreditvergabe unter nicht rosigen Aussichten mit einem Schaden von wahrscheinlich mindestens 5 Mio. DM im Laufe der Zeit für Folgen hatte. Hier nicht laufend zu kontrollieren verschärft die direkten Untreuevorwürfe gegen das Aufsichtsorgan der Bank und die gesetzliche Prüfung. Dass der Vorstand die Gelegenheit hatte die ihm bekannten wirtschaftlichen Daten in den Bankunterlagen geschönt darzustellen, dass deutet fast wieder auf ein stillschweigendes Einvernehmen mit Aufsichtsrat und Prüfer hin. Diese Zusammenhänge, beginnend bei einer genehmigten Kreditgewährung ohne Sicherheiten in Millionenhöhe bei der bekannt persönlichen Beziehung zum Kunden vom Vorstand Heger und die Möglichkeit der eigenmächtigen Handlungen dieses Vorstandes sind die gravierenden Verfehlungen in diesem Fall von allen Aufsichtsräten und den Prüfern Herzog und Grothoff. Jede in dem Zusammenhang abgehaltenen Vertreterversammlung mit den Halbwahrheiten verschärft wahrscheinlich auch hier die Vorwürfe gegen diesen Personenkreis. Die Krankheit Reinhold Wolf, darf nicht dazu dienen diese Verantwortungskette abzuschneiden.

   

Nr. 3362

R.

22. Mai 2008, 21:36 Uhr

Betreff: Wen oder vor was wollen Sie warnen Andrea?

Wen, oder vor was wollen Sie warnen, liebe Andrea? Dass man nicht zur VR-Bank Marktredwitz geht oder nicht zur VR-Bank München Land eG, wo der genossenschaftliche Sicherungsfonds des BVR einer maroden Kreditgenossenschaft im Fall der Fusion die Genehmigung erteilte, so die Verlinkungen in Eintrag Nr. 3402, dass vielleicht bis zu 80 Mio. an Kreditvolumen an die Heuschrecke BAG Hamm übertragen werden, damit für die Strukturbereinigung im Sinne der Verbände Kunden zugrunde gerichtet werden, aber die Vorstände, die das Bankgeschäft nicht verstehen aus ihrer Verantwortung befreit werden. Oder wollen Sie davor waren, ob Prüfer des Genossenschaftsverbandes mit einem gesetzlichen Auftrag einen Vorstand ungehindert 1,45 Mio. DM Überziehungen produzieren lassen dürfen, mit seinem besten Freund, bei einem ursprünglichen Kreditverhältnis von 4,5 Mio. DM, das schon bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet wird, aber trotzdem keine Absicherung braucht, weil der Vorstand im Marketingausschuss des Verbandes sitzt und die besten Beziehungen zum Verbandsvorstand unterhält? Wer weiß, ob die besten Beziehung auch auf geschäftlicher Basis bestanden?

Vor was wollen Sie warnen, dass man bei den Genossenschaftsbanken besser vorher betet, dass man selber als Kunden nicht unschuldig in die Mühlen gerät, weil einen der Banker mit dem Kredit geworben hat, der dann hinter den Türen als risikoreich eingestuft wird? Dass Sie nicht an marktoperative dynamische Vorstände geraten, die zwar Unsummen an Prüfungsgebühren abdrücken müssen weil die Risikolage eine katastrophale Einstufung ergibt, aber sie im Grunde doch nicht geprüft werden, weil sie ungehindert monatlich 300 Seiten Überziehungslisten fabrizieren dürfen und der Prüfer Raimund Grothoff den Vertretern sagt, der Aufsichtsrat darf auch nicht kontrollieren, obwohl man der Kredit im Jahr 2001 mit den ersten Überziehungen schon selbst in den Prüfungsbericht aufnehmen musste? Was ist mit dem Kunden in Reichenbach mit seiner Kreditkündigung und dem Übertrag nach Plauen? Nutzt ihm sein Widerspruch was bis zum 26. Mai, oder wird er dafür in der Pfanne gebraten?

Wo sind wir in diesem Staat, wenn ein Bundespräsident wieder antritt und für die Gerechtigkeit eintreten will? Wo ist der Staatsanwalt vom 11. Juli 2007 und vom 10. März 2008? Hat er Überprüfungen eingeleitet, warum die Vorstände sich in den Zeugenaussagen widersprochen haben? Dass Reinhold Wolf keinen Cent hätte auszahlen dürfen, wenn Manfred Heger selbst sagte, für diesen Wisch hätte von mir keiner Geld bekommen, er aber trotzdem die nachträgliche Genehmigung für die ungeheueren Vorgänge erteilt hat und zwar auch nur auf einem Wisch einer Aktennotiz? Wenn ihm der Richter das nicht hingehalten hätte, dann hätte er es wahrscheinlich bestritten, so wie wenig später Karl Krämer, als die Frage zuerst anders gestellt wurde. Ist es notwendig diese Kontrollmechanismen, die man zum Schutz der Kunden und Mitglieder in die Gesetz geschrieben hat auch nachzuvollziehen, wenn solche haarsträubenden Aussagen vor Gericht ankommen und sogar das Geldwäschegesetz missachtet wird, ich weiß nicht, so Reinhold Wolf, hab ich das Geld für Schmier- oder Bestechungsgeld ausbezahlt. So hat es sogar in der Zeitung gestanden.

Wird nun der Fall Flex wieder aufgerollt, wie man leise hört? Wird aufgerollt, warum ein Prüfer, der dann unmittelbarer Nachfolger von Manfred Heger wurde, nicht feststellen wollte, dass man gegen die Vorschriften von § 18 Kreditwesengesetz in der Form verstoßen hat, dass der Vorstand sogar selbst die Zahlen der Firmen türken konnte, oder musste, und ein Aufsichtsrat auch noch der Steuerberater der Firmen war und da eventuell mit weit überhöhten Warenbeständen mithalf? Wird endlich aufgerollt, ob Manfred Heger damit die Abfindung einheimsen konnte, die man sonst nicht vermitteln hätte können, dass er dann freiwillig ging, wenn er auch noch die Frist zur Teilnahme an der Insolvenz in Slowenien versäumen durfte und man munkelt, dass Beteiligungen an den Schiffchen seiner Schwester in Österreich begründet wurden? Wo sind denn die Flexscheiben abgeblieben, die man zwischenzeitlich in der Werkstatt in Wunsiedel gelagert haben soll und nicht mal der Konkursverwalter weiß wie sie verschwunden sind? War es die selbe zuverlässige Transportfirma wie bei den Maschinen.

Wenn es sicher geklärt ist, wer für den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht der bekannten Ansprüche mit Manfred Heger verantwortlich ist, wo er entworfen und geschrieben wurde, von wem er mit Manfred Heger ausgehandelt wurde und unter welchen Umständen und in welchem Kreis er unterschrieben wurde, dann liebe Andrea, dann kann man es beantworten, vor wem man konkret waren muss. Zur Zeit obliegt es wirklich jedem einzelnen das zu tun, was er für nötig hält. Die Kunden, die es können, handeln seit Jahren bei der VR-Bank Marktredwitz danach. Es ist kein normaler Geschäftsbetrieb mehr möglich, die Gebäude im Vogtland der geschassten und dann auch noch angezeigten Arzberger Vorstände müssen zur Rettung herhalten. Und so werden die Kunden als Quantität ohne Qualität beleidigt, oder ein Exprüfer Johannes Herzog schreibt als Vorstand in seinen Lagebericht die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen an der Kundenflucht im eigenen Hauses schuld. Mea culpa, mea maxema culpa - meine Schuld, meine übergroße Schuld -, dass kennen Leute aus dem Bereich des Genossenschaftsverbandes nicht. Wenn man die Verbandsrundschreibern nun ließt, könnte man meinen, die Kunden handeln auch weit über Marktredwitz hinaus schon und bezeugen wem sie trauen und wem nicht. Man kann wirklich nur hoffen, dass die Ruhe eigentlich die vor dem Sturm ist und wir über die Verantwortlichkeit der Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz noch viel erfahren werden, über die Prüfer Raimund Grothoff und Johannes Herzog und ihre Vorgesetzten.

   

Nr. 3361

Andrea

22. Mai 2008, 15:58 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Durch Bekannte bin ich auf die Internetseite gestoßen. Seit heute Morgen lese ich eifrig schon Ihre Seiten. Da geht einen ganz schön die Gänsehaut auf, was sich manche Banken , speziell die MAK, erlauben. Es ist ja skandalös und zugleich beschämend, was man über diese Bank so alles lesen kann und wie sie mit ihren Kunden umgeht. Gleichzeitig möchte ich sie, lieber Webmaster, beglückwünschen, dass sie den Mut gefunden haben, solche Mißstände kun zu tun. Die Leute vor so einer Bank zu warnen, damit sie nicht in eine solche Falle tappen und evtl. ruiniert werden. Die Bevölkerung wird durch ihre Seiten vorgewarnt und können eher reagieren. Das Schlimme an der ganzen Geschichte ist, dass es Prüfer gibt, die sich über alle Gesetze hinwegsetzen, d. h. der Bock zum Gärtner gemacht wurde.
Ich möchte Ihnen noch einmal meine Anerkennung zu Ihrem Mut bekunden.
Ich werde auf jeden Fall weiter Ihre Internetseite lesen. Ich werde auf jeden Fall in meinem Bekanntenkreis auf Ihre Seiten verweisen.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielen Leuten durch Ihre Aufklärung ein Leiden dadurch ersparen.
Seien Sie herzlich gegrüßt
Ihre Andrea

   

Nr. 3360

Webmaster

21. Mai 2008, 12:20 Uhr

Betreff: In Kürze neue Enthüllungen

Wir sind am Aufarbeiten von neuen Enthüllungen. Also bitte immer fleißig lesen. Ihr Interesse kann uns nur beflügeln in unserer Arbeit. :wfm:

   

Nr. 3359

Uwe

20. Mai 2008, 19:27 Uhr

Betreff: Keine Haftung und Strafverfolgung gegen die Vorstände - Befreiung von Aufsichtrat und Prüfern

Es sticht geradezu ins Auge was man zwischen den verbandelnden Vorständen und den Aufsichtsräten und den Prüfern besprochen hat, oder nicht? Wenn Ihr uns als Vorstände ungeschoren lasst, mit Dienstaufhebungsverträgen, die doch sowieso außer uns keiner zu Gesicht bekommt und die nur in den Tresoren schlummern, dann halten auch wir die Klappe. Weil, wenn gegen uns verhandelt wird, dann wird immer wieder darüber gesprochen werden, wie nachlässig wir doch umgegangen sind - mit genossenschaftsrechtlich untersagten und höchst risikoreichen Kreditgeschäften und irgendwann könnte dann ja mal jemand auf die Idee kommen und fragen, wo denn die Kontrollpflichten der Aufsichtsräte und die Revisionspflichten der Prüfer gelegen haben. Diese Fragen die will doch weder der Vorstand, noch der Aufsichtsrat, noch der Genossenschaftsverband und wenn der Sicherungsfonds des BVR jetzt auch noch bereit ist den Deckel drauf zu machen, dann sind die 100 Millionen Kreditverluste und die weiß-Gott-wieviel-Hundertmillionen Schaden darüber hinaus bei den Kunden und in der Region ohne viel Aufheben erledigt.

Wollen wir, dass diese Rechnung aufgeht, oder wollen wir, dass wir neben den Millionen, um die es immer wieder geht, entweder bei den nicht gesetzlichen Berechnungsmethoden, oder bei den Kreditgewährungen mit Verdacht der persönlichen Bereicherung über die Verluste und über die Kreditverhältnisse oder über die Sicherheiten der Kunden, vom Pelz angefangen, über den Spezialprüfstand der fortgesetzt, usw., dass das ungesühnt bleibt, dass zuerst wir und jetzt jedes Mitglied irgend einer anderen Kreditgenossenschaft mitbluten muss? Wollen wir das, oder wollen wir Aufklärung bei der VR-Bank und auch Aufklärung beim SK Südring Selb? Gold, Gold, Gold , Flex, Flex , Flex lässt grüßen. Wollen wir , dass unsere Vorstände, unsere Aufsichtsräte, die blinden und untätigen und unfähigen Prüfer, uns alle dermaßen über den Tisch ziehen konnten und dass die Millionen bei denen einfach keine Rolle spielen durften, die sie alle miteinander vergeigt haben? Dass von diesen Millionen vielleicht ein ganz gehöriger Teil bei diesen Leuten selber angekommen sein könnte, weil sie sich gegenseitig gedeckt haben könnten? Den Hals haben sie anscheinend auch dann noch nicht voll bekommen, da musste man vielleicht die Frau des Vorstandsvorsitzenden und die des beratenden Aufsichtsrates auch noch als Putzfrau oder sonstwas einstellen, obwohl die nie einen Besen in die Hand genommen haben oder auch nur einen Bleistift.

   

Nr. 3358

Aus den nahen Umfeld

20. Mai 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Da kann man schon annehmen, dass einem Großkunden die Konkurrenz vom Hals geschafft wurde

Wenn man die Kontakte von Manfred Heger kennt, dann kann kann man bei dem neu gegründeten Boschbetrieb in Wunsiedel, der doch schon an die 10 Leute beschäftigte, schon fast glauben, dass man bereit war einem ganz großen Kunden eine lästige Konkurrenz vom Hals zu schaffen. Wenn man dann mobile Sicherungsgüter noch wie persönliches Eigentum betrachten darf, dann schert einen doch ein Schaden bei der Bank noch viel weniger. Bei 100 Millionen DM, da lässt sich doch so ein Kleinbetrag gut dazwischen verstecken. Vielleicht durften sich auch Aufsichtsräte und gar Revisoren über hochwertiges Werkzeug oder sonstige Gaben freuen und vielleicht wurden riesige Partys abgehalten aus bei der Bank unverbuchten Erlösen. Cheb (Eger) in Tschechien mit allen Möglichkeiten ist ja nicht weit und es gibt sicher noch lohnendere Reise- und Festziele. Warum gilt ausgerechnet der gesetzliche Grundsatz bei der VR-Bank nicht, dass der Vorstand nachweisen muss, dass er sorgfältig mit den Sicherungsgütern umgegangen ist, weil es die Sicherungswerte für die Bank sind. Muss man in Marktredwitz glauben, dass die Bank ganz besonders behandelt wurde und die Vorstände und Aufsichtsräte sich wie in einem Selbstbedienungsladen fühlen durften, weil vielleicht Prüfer und Verbandsobere selbst ganz besondere enge Beziehungen zu der Bank 300 Kilometer entfernt von der Münchener Zentrale unterhielten. [bild=(pic_18.jpg)] abspielen

   

Nr. 3357

Aus Selb

20. Mai 2008, 04:00 Uhr

Betreff: Reinholdus Wolfus - Sportförderer aus fremden Kassen

Karl N. und Reinhold Wolf haben sich am 10. März vor dem Landgericht Hof geduzt, als es um das Goldmärchen ging. Es wurde davon gesprochen, dass jede einzelne Zahlung von Reinhold Wolf genehmigt worden sei, im Frühjahr 2004. Als dann die Überweisungen auch noch verlesen wurden, wurde den Zuschauern bewusst, dass Reinhold Wolf auch einige Fußballergehälter genehmigt hatte. Außer den Zuschauern im Landgericht dürfte dieser Umstand auch neben Reinhold Wolf anderen Personen bei der Bank genauso bewusst geworden sein, wenn nicht sogar den Prüfern ebenfalls. Sportförderung eines mittellosen Funktionärs, der sich auch noch beim Eishockeyverein als Mäzen präsentierte auf Kosten der VR-Bank Marktredwitz also. Warum also die Zahlung dieser Beträge, wollte Reinhold Wolf die Fußballer zum SK Südring Selb rüber ziehen.

Denn zu diesem Verein, wo Reinhold Wolf 1. Vorstand ist und wo er bis in der Spitze des Bayerischen Fußballverbandes tätig ist, da spannt sich jetzt anscheinend der Bogen. Auch dort scheint sich Reinhold Wolf ein unrühmliches Denkmal gesetzt zu haben, das Konzert vom letzten Jahr mit Sarah Connor muss eine riesen Pleite für den Verein gewesen sein, so soll es jetzt auf der Jahreshauptversammlung des Vereines bekannt gegeben worden sein. Den Vereinsmitgliedern muss doch klar gemacht werden, dass hier ein Vereinsvorstand eine ungedeckte Veranstaltung mit größtem Risiko für einen gemeinnützigen Verein durchgezogen hat. Wer erhebt hier den Regress für die wahrscheinlich weitreichende Kompetenzüberschreitung von Reinhold Wolf. Auch hier zählt eventuell der Straftatbestand der Untreue.

Zwar scheint Reinhold Wolf gesundheitlich wirklich schwer angeschlagen, aber einen Schadensersatzanspruch des Vereines an diesen größenwahnsinnigen, selbstverliebten Vorstand, der muss doch möglich sein. Trotzdem, muss man den Staatsanwalt auch zur Überprüfung zum Verein schicken, bevor auch dort alles im Sande versickert? Vielleicht übernimmt Reinhold Wolf auch freiwillig die Differenz, wenn ihm hierzu ein Licht aufgeht.

   

Nr. 3356

Ein wenig juristisch bewandert

19. Mai 2008, 21:10 Uhr

Betreff: Zum Urteil des LG Saarbrücken in Nr. 3575

Wer das Urteil des LG Saarbrücken im Eintrag Nr. 3575 aufmerksam ließt, der erkennt, dass die VR-Bank Marktredwitz eventuell ungeheueres Glück hatte. Nach altem Recht, wird geschrieben, gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die Änderung der Verjährung auf drei Jahre, was ja in der Praxis kaum händelbar ist, dürfte ein Gesetzgebungsskandal ohne gleichen sein. Ein renomierter Universitätsprofessor sagt dazu, die Null sei beim Restantengesetz verloren gegangen und wäre den Parlamentariern nicht mehr aufgefallen. Hier wird das Recht des kleinen Mannes durch das Parlament mit Füßen getreten. Leider werden bei uns im Land die Dinge nur bereinigt wenn sie öffentlichkeitswirksam sind und es scheint bei WISO, oder wie die Magazine im Fernsehen alle heißen, anscheinend noch nicht angekommen zu sein.

Beim Prozess in Wunsiedel kommt ja zusätzlich dazu, dass hier aufgrund der falschen Abrechnungen eine Kreditkündigung mit allen nachteiligen Folgen für den Kreditnehmer und seinen Betrieb erfolgt ist. Man hat ja die geschäftliche Grundlage des Mannes über die falschen Abrechnungen mit den Zinsanpassungen und den falschen Wertstellungen zerstört. Darauf dürfte es hier im Kern ankommen und nicht alleine nur um die Rückerstattungsansprüche und eine zusätzliche Nutzungsentschädigung, die in dem Urteil genannt wird. Es geht um den Wert eines zerstörten Geschäftsbetriebes. Trotzdem ist es für die VR-Bank Marktredwitz ein Skandal, wenn sich herausstellt, dass man die eigenen Kunden auf diesem Weg um Millionenbeträge übervorteilt hat. So ist es sicherlich erlaubt das gerichtlich beauftragte Gutachten auf die vielen Kunden bei der Bank umzulegen. Wenn es den angedeuteten Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht gegen hätte, es wäre vielleicht der Untergang für die Bank gewesen.

   

Nr. 3355

Aus dem Verbandsbereich

19. Mai 2008, 20:46 Uhr

Betreff: Rundschreiben zu Nr. 3573

Anscheinend gelingt es in einem Link hier nicht zwei PDF-Dateien aneinanderzureihen, deswegen hier das Verbandsrundschreiben zur Ergebnisvorschau nochmal. In Eintrag Nr. 3573 waren es alleine die Anlagen dazu.

   

Nr. 3354

Manfred

19. Mai 2008, 18:18 Uhr

Betreff: Aus gegebenen Anlass das Urteil zu Eintrag Nr. 3572

Aus gegebenen Anlass stellen wir zu Eintrag Nr. 3572 ein solches Urteil hier ein hier klicken .... Damit können sich die Bänker nicht mehr raus reden.

   

Nr. 3353

Ganz nahe

19. Mai 2008, 18:08 Uhr

Betreff: Sind die internen Konten zu den US-Fonds jetzt nachkontrolliert

Es wurde hier doch schon beschrieben, dass man bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank gerne die Beträge vorher über interne Konten gebucht hat, bevor sie dann auf den Kundenkonten gelandet sind. Auch so kann man ein paar Zinstage herausschlagen und Kleinvieh, das macht auch Mist.

Ebenso wurde hier mehrmals schon darüber geschrieben, warum der ganze genossenschaftliche Verbund über die Zentralbank oder andere Verbundpartner die Fondsanlage vermittelt, aber ausgerechnet bei der VR-Bank mit einer verbundfremden Fondsgesellschaft in Darmstadt vermittelt wurde, was bei der hervorragenden Organisation bei der Bank mit den nicht immer erfüllbaren Rahmenbedingungen laut Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 für den Kunden das Risiko nicht unbedingt ermäßigt hat. Ich kann bis jetzt nicht erkennen, ob die internen Konten der Bank auch im Hinblick auf Zeichnungen, Rückflüsse und Ertragsausschüttungen zu dem US-Fonds oder ähnlicher Anlageformen überprüft wurden. Denn eine Prüfer Johannes Herzog, der nicht fähig war, die KWG-Vorschriften bei den Krediten zu Flex oder zu Gold, Gold, Gold zu überwachen, weil er es vielleicht gar nicht wollte, denn wie soll man es anderes bezeichnen, wenn Dr. Nickl es anhand der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 dann feststellt, oder Reinhold Wolf das am 11. Juli letzten Jahres selbst vor Gericht aussagte, dem kann man doch nicht vertrauen, dass er da wenigsten für die korrekten Abläufe gesorgt hat. Hätte er jemandem auf die Füße getreten, er wäre hier niemals Vorstand geworden. Die Methode eine Hand wäscht die andere war für ihn eventuell die weit effizientere. Ob sogar für bevorzugte Anleger – wer weiß woher – auf Provision für die Bank verzichtet wurde, oder ob Provisionen nicht über die Bücher in Marktredwitz geflossen sein könnten, dass könnte sowie so nur ein Abgleich der Unterlagen zwischen der Fondsgesellschaft selber und den Bankunterlagen bringen, wobei man auch da nicht wissen könnte, wem man trauen dürfte in Darmstadt und wie das gesteuert gewesen sein könnte. Da müsste man schon genau hinschauen, ob neben der Bankvermittlung nicht sogar manche in den Diensten der VR-Bank stehende Personen, oder gar nahestehende Stohmänner aus unserer Region oder sonstwo her auftauchen.

   

Nr. 3352

Aus dem Verbandsbereich

19. Mai 2008, 17:49 Uhr

Betreff: Genossenschaftsbanken am Scheideweg

Laut dem Verbandsrundschreiben zur Ergebnisvorschau 2008 (= Link), Seite 3 und Seite 5 der Anlage, unten, erreichen nur 3,2 % den Zielwert (Benchmark) der wichtigen Kennzahl CIR (Aufwand zu Ertrag-Relation). Der Wert wird zum Vorjahr halbiert. Damit werden die Möglichkeiten der notwendigen Risikovorsorge umso mehr eingeengt. Das ordentliche Ergebnis (Betriebsergebnis) wird sich nahe 70 % des vorgegebenen Zieles von 1 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme bewegen. Wir reden doch von jetzt wirtschaftlich guten Zeiten, was ist mit den Genossenschaftsbanken wenn unweigerlich wieder ein Tal kommt?

Können die Kreditgenossenschaften dem Marktdruck noch stand halten? Ist man bei den Volks- und Raiffeisenbanken nicht befähigt einem aufgeschlosseneren Kundenklientel mit der notwendigen Kompetenz gegenüber zu treten, oder gilt es bayernweit, wie es Herr Herzog seit Jahren in den Lageberichten formuliert, die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen am Rückgang bei den Genossenschaften schuld? Zieht das Verbund- und Provisionsdenken die Banken die Gelder aus den Bilanzen, die man benötigt um selbst auch langfristig daraus Erträge zu erzielen und nicht nur einmalig, indem man diese in den Verbund leitet? Der Verlust in der Zinsspanne rechnet sich anscheinend direkt in die Reduzierung der Rohüberschüsse durch. Ist der Weg zur Einstufigkeit eingeläutet? Sind die Ideengeber auf der Basis wegen des persönlichen Risikos ohne Rückendeckung müde oder ausgeschaltet? Ist ein Stillhalten in der Vorstandsposition für den einzelnen Vorstand mehr von Vorteil als sich voll einzusetzen. Hat man Angst, dass geschäftlicher Misserfolg persönliche Konsequenzen hat – für den, der nicht mit Vitamin B gefüttert ist, obwohl es sich seit Jahren immer wieder bewahrheitet, dass die großen Bank am Ende der Ertragsauflistung stehen (siehe Anlage 3) und nur die Allergrößten über den Druck aufs Personal ein wenig besser dastehen? Auch zeigt sich aus Anlage 4, das Oberfranken am Ende der Liste steht. Woran das wohl liegt?

   

Nr. 3351

Gesehen

19. Mai 2008, 13:42 Uhr

Betreff: Nicht nur Rückzahlung der falsch abgerechneten Beträge sondern Nutzungsentschädigung

Ist es bekannt, dass laut Gerichtsurteilen zu den Stichtagsverzinsungen im Darlehensbereich, damit zusammenhängen falschen Zinsanpassungen auch im KK- und Girobereich und mit den unkorrekten Wertstellungen nicht nur die Rückerstattung der falsch berechneten Beträge anfällt, sondern auch eine Nutzungsentschädigung, da ja eine Bank dieses Geld auch weiter verleiht. Das Gerichtsgutachten zu dem Fall in Wunsiedel zeigt doch nur für einen einzigen Kunden schon Erstattungsbeträge auf, die sich in höhere fünfstellige Summen zusammen rechnen. Und da ist sicher richtig, dass die Bank sich nicht die Mühe gemacht hat sich auf diesen Kunden speziell zu beschränken. Die Buchungen für diesen Kunden waren doch wahrscheinlich immer nur eine aus Hunderten bis vielleicht sogar Zigtausenden aus den Primanotenzusammenfassungen oder den gesammelten automatischen Buchungsläufen. Somit ein Kunde mit Zigtausend Erstattungsanspruch umgelegt auf Tausende Kunden mit einem Vielfachen, was man breit abgesahnt hat, als das oben schwimmende Fett auf der Suppe. Und trotzdem muss man die eigenen Immobilien, oder die hereinfusionierten, mit samt der Kunden verscherbeln um zu überleben. Ja wo sind denn all die Millionen hin geflossen, die Leute wie der kleine Gewerbebetrieb geblecht haben? Teilweise nach Slowenien, oder in Guinea vergoldet oder verstaubt? Unter Mitwissertum der Prüfer Herzog und Grothoff, die die Vorstände noch gewarnt haben, wann denn der Prüfungsstichtag ist, wo man die schon sowieso unglaublichen Risikosummen reduzieren müsste, ob es über den Jahresabschluss 2001 oder die Kreditvorprüfung im Herbst 2003 war?

   

Nr. 3350

R.

19. Mai 2008, 13:21 Uhr

Betreff: Zu 3569, Bezahlung Frau Greiner und Frau Heger

Irgendwo hab ich in einem Protokoll doch gelesen, dass dieser Aufsichtrat Greiner auch als Berater fungiert hat. Wie kann ein Aufsichtsrat Berater sein? Auch wenn das erst später der Fall gewesen sein könnte, nach dem Ausscheiden, das zeigt doch die Rolle bereits auf, was vorher gelaufen ist, nicht Kontrolle sondern Unterstützung und Mitwirkung an der Geschäftsführung, was dem Aufsichtsrat nach § 37 GenG doch untersagt ist. Und wenn die Frau oder die Tochter auf der Gehaltsliste gestanden hat, dann hat man doch hier eventuell die steuerlichen Vorschriften umgangen, wonach die Aufwendungen für den Aufsichtsrat nur zur Hälfte absetzbar sind. Warum also nicht schlau sein wenn man weiß die externe Revision ist auch auf der selben Seite und unternimmt nichts dagegen und die Aufsichtsratsvergütung für ein bisschen mehr Aufwand über Frau oder Tochter auszahlen? Vielleicht hat auch Manfred Heger geglaubt, er würde viel Überstunden leisten, die man doch an seine geliebte Frau auszahlen könnte, wenn in seinem Vertrag steht, dass das zur normalen Tätigkeit des Vorstandes gehört. Vielleicht haben die Vorstände über die verbundfremde US-Fondsvermittlung auch geglaubt ihr zu kleines Gehalt extern aufbessern zu dürfen. Verbundfremdes Verhalten ist auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Geschäftsleiters laut dem Gesetzeskommentar. Wer weiß ob ein Herr Hilkenbach, der vorzeitig ausgeschiedenen Revisionsvorgesetzte von Herzog und Grothoff, da nicht auch Anlagen getätigt hat und so mancher andere Verbandsmann, damit man es in den eigenen Kreisen nicht überwachen konnte?

   

Nr. 3349

Naher Beobachter aus dem Genossenschaftsbereich

19. Mai 2008, 13:07 Uhr

Betreff: Die Unterstützung und Abhängigkeit der externen und internen Aufsichtsorgane

Überall wird von Funktionstrennung und Vieraugenprinzip gesprochen. Wie wichtig das ist, zeigt sich doch in allen Auswüchsen bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn dieser gegenseitige Überwachungsmechanismus gebrochen wird, dann kann man nur noch von Intrigenspiel und Korruption reden. Wo waren also die gegenseitigen Begünstigungen oder stillschweigenden Abmachungen, dass man sich nicht in die Quere kommt? Wie konnten die Prüfer Grothoff und Herzog Bankvorständen mit 100 Mio. Mark Kreditverlusten und allen negativen Folgen auf unsere Region und ihre Menschen auch noch den Rücken stärken, dass man ihnen das hohe Eigenkapital für die damit zusammenhängenden gesetzlichen Kreditgrenzen beließ, indem man die festgestellten Wertberichtigungen (Verluste!) nicht in die Bilanzen aufnahm? Im Jahr 2004 ist dabei fast zu vermuten, dass die Bilanz für das Jahr 2003 zwischen August und Oktober wahrscheinlich von dem Prüfer Herzog selbst gemacht wurde, als man die von Manfred Heger verwerfen musste. Diese Bilanz war doch die Grundlage für die Arbeit des Johannes Herzog. Da konnte er doch die Kreditgrenzen nicht drastisch reduzieren lassen.

Es ist schon unglaublich, wie sich das zusammen spielt zwischen Krediten wie Flex und dem Goldtheater, wo die Prüfer aufgrund der schlechten Einstufung der Bank wahrscheinlich fast ganzjährig im Haus waren. Wie kann ein heutiger Vorstand erklären, es ist in Ordnung, wenn man Sicherheiten einzieht, das Gebäude aus dem man es abtransportiert noch heute im Rettungserwerb der Bank regelrecht verrottet, aber die hochwertigen Maschinen und das Werkzeug nicht verkauft, ja sogar auf ein Protokoll verzichtet, wie es sich angeblich in Luft aufgelöst hat? Wie ist es also möglich, dass ein Prüfer nahtlos in die Vorstandschaft der Bank kommt, wo er die Risikolage von 49 Mio. €, Einzelwertberichtigungen dazu von 27 Mio. € sicher mit zu verantworten hat? Bei den sonstigen Sanierungsbanken und das dürfte die VR-Bank Marktredwitz auch nur verschleppt haben, da wird der zuständige Prüfer meist schnellstens abgezogen und ersetzt.

Aber in MAK da gehen die Uhren anders. Da windet man sich mit den übelsten Tricks aus dem Dreck. Warum hat man also die Arzberger Vorstände beim Staatsanwalts angezeigt. Ich habe in den Kommentierung des Gesetzes gelesen, dass für Regress gegen ehemalige Vorstände auch die Vertreter zuständig sind. Marth und Dittrich waren laut Fusionsbeschluss Vorstände und keinen Tag auch nur Angestellte. Wieso setzt sich der Aufsichtsrat über den Versammlungsbeschluss hinweg, wieso sagt man den Versammlungen nicht, dass die zwei gar nicht Vorstand werden sollen? Das war schon der erst Klops des AR-Vorsitzenden Horst Pausch, den man als Austricksen der Mitglieder ansehen muss. Es ist geradezu ein Treppenwitz, dass die Ostfilialen von Marth und Dittrich jetzt das Eigenkapital retten müssen, dass man im Fichtelgebirgslandkreis am Markt bleiben kann.

Dieser Prüfer Herzog ist so sehr mit den Kreditverlusten verstrickt, dass es schon gar nicht mehr zu glauben ist. Seit dem Jahr nach der Fusion ist er da. Bis ins Jahr 2004 hat man es nicht verstanden, dass die Vorstände eine auch nur annähernd normale Organisation aufgestellt haben. Diese Hauruckfusion war schon ein Verbrechen gegen die Sorgfaltspflichten im Genossenschafts- und Kreditwesengesetz. Die Organisation einer Milliarden-DM-Bank muss mit dem Tag der Fusion stehen, sonst gibt man den Vorständen überhöhte Kreditgrenzen in die Hand, mit denen sie nicht umzugehen wissen. Das wiederspricht den Vorgaben des Gesetzgebers und die Katastrophe dazu ist eingetreten, auch weil die Prüfer keine Distanz zu den Vorständen wahrten. Hier muss man sich sogar fragen, was hatten die Verbandsoberen mit dieser Bank und ihrem Mustermann und Verbandsfunktionär Manfred Heger am Hut? Welche Verstrickungen und Kontakte hat es da gegeben, die die normale Prüfungsarbeit dieser Bank vielleicht lahm gelegt hat? Ist die Vorstandsposition für Johannes Herzog eine Belohnung von ganz oben? Durfte man da die alten Vorstände gar nicht zu Aussagen zu ihren Schandtaten bringen? Wäre das Kartenhaus der Verbandsmaschinerie in Gefahr geraten? Ist es heute immer noch in Gefahr?

Hat man es gar nicht verhindert, dass sich mancher Aufsichtsrat selbst verheddert hat? War es still beobachtet, zugelassen, gar gefördert um es zur rechten Zeit verwenden zu können? Warum war Walter Lehner in Marbella, warum war Peter Träger der Steuerberater bei den Flexfirmen, wo man angeblich eine Kundenbilanz für die Bank erstellte, die sich sogar der Firmeninhaber weigerte zu unterschreiben, wo man hinter der Hand redet, dass da sogar Gelder bei der Schwester von Manfred Heger in Österreich angekommen sein können? Warum also Marth und Dittrich vor dem Kadi und Heger, Wolf, Krämer nicht und an ihrer Seite Greiner, Träger, Lehner? Warum eine Frau Greiner auf der Lohnliste der Bank, ohne dass sie dafür auch arbeiten musste? Warum wird alles verdeckt? Warum schreibt Horst Pausch am 16. Oktober 2004 nur zwei Tage nach dieser Vertreterversammlung vom 14. Oktober sein Rücktrittsschreiben und warum sagt er es nicht schon auf der Versammlung, sondern stellt sich auch noch persönlich vor? Warum wird Werner Schelter zum Notvorstand für ein paar Monate berufen in der Zeit wo man über die Waldeslust berät und darüber, wie man ein Kreditverhältnis, das zwar vollkommen abgesichert ist, dass aber wahrscheinlich den Kapitaldienst nicht mehr aufbringt, mit einem riesigen Geschenk an den Kunden los werden will? Warum holt man sich dazu einen neuen und unbedarften Vorstand aus dem zweiten Glied einer Sparkasse aus einem anderen Bundesland? Ist diese Aktion nicht nur ein Verzicht auf gesicherte Vermögenswerte der Bank, sondern gar eine Nötigung eines zukünftigen Aufsichtsratsvorsitzenden und eines zweiten Mannes in der Vorstandsetage? Ist dies geneigt den Aufsichtsratsvorsitzenden zu knebeln und den neuen Vorstand abhängig zu machen und bei ihm auch den Deckel auf die Vergangenheit zu stülpen?

Herzog – Herzog – Herzog und noch ein Raimund Grothoff, beigemengt mit Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach und ganz viel Genossenschaftsverband Bayern bis hin zu Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger, pikanterweise gespickt mit Unterschriften von zweitem Verbandsvorstand Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle auf den Bilanzbestätigungsvermerken zu den Einzelwertberichtigungen die nicht mehr durchgebucht werden konnten. Weit ab von der Zentrale in München, aber immer in Reichweite. Hat sich auch da jeder gegen jeden abgesichert? Hat nun sogar noch der Sicherungsfonds des BVR erkannt, wie fatal es für das Prüfungsmonopol aller genossenschaftlichen Verbände sein könnte, wenn man über den bayerischen Verband und seine Machenschaften gezwungen würde, auch die Funktionstrennung zwischen Prüfungen und Interessenvertretung bei den Kreditgenossenschaften einführen zu müssen? Wer würde dann noch die Reichtümer und Pfründe der Verbände sichern? Wer würde dann die Mitglieder der Verbände, die Genossenschaften, davon abhalten das zusammengeraffte Vermögen, die unglaublichen und geheim gehaltenen Sondervermögen Pensionsstöcke bei den Verbänden zu überprüfen und zurück zu fordern?

   

Nr. 3348

Regelmäßiger Leser

18. Mai 2008, 21:56 Uhr

Betreff: Wo steht denn das mit der Entlohnung von Frau Heger und Frau Greiner

Wie war denn das noch mal, ich hab heute das Gästebuch durchsucht, weil irgendwo war es doch gestanden, dass Manfred Heger seiner Frau bei der Bank eine Job bezahlt hat, obwohl die gar nicht anwesend war und auch die Frau (oder Tochter) des ehemaligen Aufsichtsrates Greiner so bedient worden ist. Wann wurde das hier geschrieben? Wäre dankbar für einen zeitlichen Hinweis.

Beim Suchen bin ich aber dann auf die Versicherungsagentur von Renate Heger gestoßen, wie in Eintrag Nr. 1717 dazu berichtet wurde über die Seite Heger-Clan (= Link) und schon vorher in Eintrag Nr. 338. Bis zu 1717 bin ich vom Beginn her gekommen. Das Gästebuch ist ein wahnsinnig spannendes Buch inzwischen.

   

Nr. 3347

Leser

18. Mai 2008, 20:41 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Wird der Wunsiedeler Kreis so langsam aber sicher zu einem zahnlosen und demenzen
Haustieger? Wo bleibt der Biss?

   

Nr. 3346

Wissender

18. Mai 2008, 16:43 Uhr

Betreff: Das ist die Berichtspflicht des Vorstandes und Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Pflicht die Mitglieder und Vertreter über wichtige Vorgänge und Tatsachen der Genossenschaft zu informieren. Das Bilanzierungsmöglichkeiten mit Verrechnungen wahr genommen werden kann somit nur gegenüber Außenstehenden gelten. Niemand will aber doch die Mitglieder und Vertreter als Außenstehende betrachten. Gerade in so einer Situation, wie sich die VR-Bank Marktredwitz befindet haben die Mitglieder ein erhöhtes Informationsinteresse. Auch bestimmen die Mitglieder und Vertreter über ein Antragsrecht nach Gesetz und Satzung über den Berichtsumfang zum Prüfungsbericht.

So ist der gesamte Jahresabschluss Bestandteil des Prüfungsberichtes. Die Auswertung Erfolgsübersicht und Neutrales Ergebnis und Bilanzgewinn (= Link) sind mit Anlage 4b und 4c zum Prüfungsbericht bezeichnet. Hier werden die Verrechnungen in der GuV eines Jahresabschlusse in ordentliches Ergebnis (Betriebsergebnis) und neutrales Ergebnis, also außerordentlich oder periodenfremd getrennt und die Aufwands- und Ertragspositionen klar getrennt und mit dem Verbandsdurchschnitt gegenüber gestellt. Die Berichtspflicht wäre also nicht oberflächlich und ungenau zur Bilanz zu berichten, sondern in den Positionen dieser elementar wichtigen Auswertungen. Auf der zweiten Seite unter Bilanzgewinn wird damit auch aufgezeigt, welche Mittel über die Dividendenzahlungen benötigt und gebunden werden und ob hierfür auch bilanzielle Vorsorgemittel verwendet werden müssen. Für die VR-Bank Marktredwitz wäre erkennbar, ob die versteuerten Pauschalwertberichtigungen, zu größten Teil über den Steuerrückfluss aus dem letzten Bilanzjahr gebildet, wieder verbraten werden mussten.

Über diese beiden statistischen Auswertungen ist der bilanzielle Erfolg, oder Misserfolg, der Bankverantwortlichen am genauesten abzulesen. Hierüber wird in aller Regel nur berichtet, wenn man sich selber loben will. Im umgekehrten Fall werden die Werte meist verschwiegen. Wer es größer haben will, der klicke bitte auf die Statistiken des GVB zum Jahresabschluss 2007 (= Link) und gehe auf die Seiten 11 und 12.

   

Nr. 3345

Nachdenkenswert

18. Mai 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Der Eintrag Nr. 142 im Münchener Gästebuch vom 14. Mai

Genosse/ Zweigstellenleiter; Betreff: Zur Kenntnisnahme

Natürlich ist im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung allerlei geregelt. Aber wer kümmert sich ggf. darum, daß alles nach rechten Dingen zugeht?

Da gibt zum einen die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat, General-/Vertreterversammlung.

Zum Vorstand: der hat natürlich die gesetzlichen Bestimmungen zu befolgen, aber wer achtet denn darauf, daß er das auch macht. Der Aufsichtsrat, der ihn bestellt hat - unterstützt durch den ("neutralen") Verband - und im Prinzip jedes Mitglied.
Nur wer ist denn im Aufsichtsrat tätig? Sind das unabhängige, sachverständige Mitglieder oder besteht zwischen dem Aufsichtsrat nicht wie bei der hiesigen VR-Bank ein unglückliches Beziehungsgeflecht, das eine wirksame Aufsicht verhindert?
Warum wird jemand überhaupt Aufsichtsrat? Am Verdienst kann es nicht liegen, denn anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften ähnlicher Größe bekommen die AR-Mitglieder in keinster Weise eine angemessene Vergütung für Ihre Tätigkeit. Wer wird dann also Aufsichtsrat? Zum Teil ist es sicherlich das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Bank - sowohl als Auftraggeber (z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte und Notare) als auch als gute Kunden (mit hohen Umsätzen und / oder Einlagen / Krediten). Auch wenn es offiziell nicht so erscheint, sind teilweise deswegen sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte von dem Wohlverhalten des jeweils anderen abhängig. Eine Interessenvertretung der Mitglieder und Kunden ist damit kaum zu verbinden. Dies zeigt, sich auch an dem erfolglosen Bemühen der Interessengemeinschaft München über den Aufsichtsrat Auskunft vom Vorstand zu erhalten.

Der höchste Souverän der Genossenschaft ist in der Regel leider die Vertreterversammlung. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Mitglieder reduzieren sich folglich auf die alle paar Jahre stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung. Doch können die Mitglieder dann auch ihr passives Wahlrecht wahrnehmen und sich wählen lassen? Regelmäßig ist das zu verneinen, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß man sich selbst auch aufstellen lassen kann. Die Aufstellung der Wahlliste erfolgt zwar formal durch den Wahlausschuß, in dem die Mitglieder (in der Regel aber nur "Vertreter") zwar die Mehrheit haben, aber wo die Verwaltung (Vorstand) doch massiv eingreifen kann. Schließlich organisiert sie letztlich die Wahl und führt diese durch. Haben Sie schon mal gehört, daß es mehr Kandidaten als Plätze gegeben hat? Wie ist dann verfahren worden bei der Reihenfolge der Liste?

Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit einer eigenen Liste. Aber alleine schon wegen der Kosten, dessen Erstattung durch die Genossenschaft eigentlich aus Gleichheitsgründen erfolgen müßte, kann es zu Verzögerungen kommen. Schon die Herausgaben der Mitgliederliste läßt sich so manche Genossenschaftsverwaltung bezahlen (zur Abschreckung!). Diese Liste kommt dann u.U. nicht etwa alphabetisch nach Familiennamen sortiert oder als Datei, sondern nur als Ausdruck nach Mitgliedsnummer sortiert und ohne die Grundangaben, die die Genossenschaft zu erheben hat (wie lange jemand dabei ist, wieviele Anteile er hat). Sie meinen, daß sei doch eine Selbstverständlichkeit? So ist die genossenschaftsrechtliche Praxis leider auch anders.

Es darf eben keine unliebsame und möglicher Weise fachkundige Konkurrenz zum bestehenden System aufgebaut werden, die möglicher Weise in die Gremien einzieht und dort Dinge sieht, die für die anderen Beteiligten böse Folgen haben könnte. Alles soll schön unter der Decke bleiben, damit auch weiterhin Geschäfte zwischen den AR-Mitgliedern und der Genossenschaft laufen können, damit auch weiterhin utopische Abfindungen aus dem Vermögen der Genossenschaft an unfähige Vorstände gezahlt werden unter Verzicht jeglicher Ansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.

Im gesamten Wirtschaftleben wird mehr und mehr Transparenz zum Wohle der Miteigentümer eingeführt, nur die Genossenschaft bleibt geschlossen und gibt sich stattdessen eine Satzung, die es erlaubt, auf kritische Fragen (aus Sicht des Vorstands und des AR) nicht zu antworten.

Die Rolle des Verbandes ist dabei eine ganz besonders schlimme. Regelmäßig steht in den "Mustersatzungen des Verbandes"!!!, die regelmäßig von den Genossenschaftsbanken übernommen werden, daß der Verband in jeder Vertreterversammlung dabei sein kann und zu allen! Punkten etwas sagen kann. Da haben die Mitglieder bei Vorliegen einer Vertreterversammlung weniger Rechte als ein Prüfverband. Das ist schon sehr erstaunlich.

Noch erstaunlicher ist, daß in allen Bereichen der Wirtschaft der Wettbewerb als etwas förderliches angesehen wird. Nicht so im Genossenschaftswesen. Hier gibt es ein Prüfmonopol der Verbände. Damit begeben sich alle Genossenschaften zwangsweise in die Kontrolle der Verbände, denn den Verband wird man ja nie los. Wie man durch zahlreiche Beispiele auf dieser Homepage sehen kann, sind es die Damen und Herren des Verbandes, die eine wichtige eigenen Rolle spielen, statt sich ausschließlich um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitglieder zu kümmern.

Was der Verband von Mitglieder und Kunden der Banken hält, hat sich ja sehr schön an dem Beispiel der fehlerhaften Wertstellungen gezeigt. Nicht etwa ein Nachbesserung von sich aus sollte erfolgen, sondern ein Abwehren aller Ansprüche so gut wie möglich, um in die Verjährung zu kommen. - Auch der Fall der verschwundenen Maschinen passt ins Bild. Die Prüfer wissen davon, lassen aber zum Wohle des Systems den kleinen Kunden am ausgestreckten Arm zappeln, bis er hoffentlich irgendwann Ruhe gibt.

Warum machen so wenige Mitglieder aktiv in Ihrer Genossenschaftsbank mit? Zum einen liegt das am geringen finanziellen Interesse. Bei nur einem Anteil spielt ein Engagement keine große Rolle. Denn es kann mühsam sein, sich die verweigerten Informationen zu besorgen oder Vorstand und Aufsichtsrat zu kritisieren. Zum anderen bestehen teilweise finanzielle Abhängigkeiten, die einen dann davon absehen lassen. Und schließlich besteht regelmäßig noch der (Irr-)Glaube, daß "die da oben" schon alles richtig machen. Dafür stehe ja auch der sich selbst als Sachwalter der Mitglieder gebende "unabhängige" Prüfverband. Daß dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Beispiele auf dieser Homepage.
- offensichtliche Mängel in der Geschäftsführung des Vorstands werden der Vertreterversammlung nicht verdeutlicht. Stattdessen wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung testiert.
- als Nachfolger im Vorstand wird nicht der beste Kandidat genommen, sondern ein Ex-Prüfer, der vorher gerade die Prüfungsfehler mit zu verantworten hatte.
- da werden Entwürfe von Dienstaufhebungsverträgen mitgebracht, die wegen des Verzichts auf einen Regress kaum im Interesse der Mitlieder sein können.
- da werden Forderungen nicht wertberichtigt, weil es die Bilanz nicht hergab!!!
- da werden eben keine Anzeigen erstattet, damit der neue Vorstand noch einen Co-Vorstand hat, bis er selbst fest im Sattel sitzt.

Und zum Schluß der Hinweis - "Wo kein Kläger, da kein Richter". Darauf baut die VR Bank Marktredwitz ganz stark. Alles soll im Dunklen bleiben, alles wird weggemauschelt. Da die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, kann es nur noch Jahre dauern, bis der Bereich juristisch abgearbeitet sein wird. Finanziell hat die desaströse Politik schon zu einen Namenswechsel geführt. Aber alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser und die Konkurrenz im Bankgeschäft ist beinhart und hat schon zu weiteren Problemen bei der VR-Bank geführt. Die Kunden und (Ex-) Mitglieder haben schon mit Ihren Füßen abgestimmt und werden dies weiter tun. Nur ein neuer Name reicht da wie gesagt nicht.

Gut, daß es dieses Gästebuch gibt, denn so konnte schon so machen Verfehlung aufgedeckt werden, die sonst niemals ans Licht gekommen wäre.

Also, weiter so und weiter veröffentlichen, Ihr Zweigstellenleiter der VR-Bank München Land

   

Nr. 3344

Aus dem genossenschaftlichen Umkreis

18. Mai 2008, 11:22 Uhr

Betreff: Zu Herrn Heidel in Eintrag Nr. 3564

Genauso verwunderlich wie die Einstellung von Johannes Herzog mit dem nahtlosen Übergang vom Prüfer zu Vorstand gewesen war, genauso darf man sich über die Einstellung von Uwe Heidel wundern. Bei so einer Risikolage braucht es auf der Position einen Mann, der fähig ist ein Sanierer mit Erfahrung im Genossenschaftswesen zu sein. Das konnte Herr Heidel der vorher lediglich Abteilungs- oder Marktbereichsleiter einer Sparkasse im Südwesten von Baden-Württemberg war, niemals erfüllen. Wer wie Johannes Herzog Reinhold Wolf und Karl Krämer im Amt belässt, trotzdem was man über Flex inzwischen erfahren hat, wo ein korrekter Vorstand sofort hätte eingreifen müssen, wer seinen Kollegen 300 Seiten Überziehungslisten monatlich nur gegenzeichnet und selbst dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird, dem geht es doch nicht um Recht und Ordnung. Wer sich wie Johannes Herzog bei Vorständen unterhakt, die eine Risikolage wie sie auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt wurde, heraufbeschworen und zu verantworten haben, der kann die beiden Mitvorstände als ehemaliger Prüfer doch noch als Marionette fürs das Vieraugenprinzip nach dem KWG betrachten. Das belegt doch auch, dass man Karl Krämer schon im folgenden Frühjahr als nicht mehr vertretbaren Vorstand unter Anwesenheit der Verbandsleute abservierte.

Uwe Heidel dürfte nicht verwandtschaftlich im Bezug stehen. Dieser unbedarfte Mann, der sich freute Bankvorstand zu werden, wurde mit der Zustimmung zum Forderungsverzicht nur wenige Wochen nach seinem Antritt sofort angekettet. Einem erfahrenen Vorstand wäre das nicht passiert. Diese Zustimmung könnte der erste Akt der Nötigung für seine Person durch Johannes Herzog gewesen sein, wo man wahrscheinlich auch noch den Notvorstand Werner Schelter angekettet haben dürfte. Wenn Johannes Herzog gehen muss, dann könnte auch die Karriere des Herrn Heidel schlagartig beendet sein, denn er wäre voll mit in der Verpflichtung für die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link). Ansonsten müsste er nach § 34 GenG seine Unschuld beweisen und nachweisen, dass es eine eigenmächtige Handlung von Reinhold Wolf und Johannes Herzog gewesen wäre. Dafür hat er aber die Zeit versäumt inzwischen dagegen einzuschreiten.

Verstrickungen, Verkettungen, Intrigen, dass dürfte das Spiel bei der VR-Bank Marktredwitz seit Jahren sein, dass man auf dem Rücken der Mitglieder und der geschundenen Kunden über die unfassbaren Kreditverluste unter Missachtung der grundlegendsten und gesetzlich geforderten organisatorischen Regeln betreibt. Um die Mitverantwortung der Prüfungsverbände zu verdecken, dafür werden nun die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sicherungsfonds zusätzlich zur Kasse gebeten. Das die Zeiten für die Kreditgenossenschaften am Markt noch viel schwerer werden, das zeigen die Jahresabschlussrundschrieben auch mit den Prognosewerten für das laufende Jahr klar und deutlich auf. Es ist im Grunde ein Überlebenskampf der hemmenden und überholten Struktur, die nur die Macht und Einflussnahme der Verbände sichert.

   

Nr. 3343

leser

17. Mai 2008, 20:54 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
weshalb wurde Herr Heidel eigentlich als Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eingestellt?
Gab es von möglichen anderen Bewerbern keinen Kanditaten, der offensichtlich besser qualifiziert war? Wollte man bewußt einen Vorstand der nach seinem Eintritt in diese Katastrophenbank von vornherein still ist? Bestehen seitens Herrn Heidel vielleicht verwandtschaftliche Beziehungen zum Aufsichtsrat der Bank oder zu Verantwortlichen des Genossenschaftsverbandes Bayern? Was steckt dahinter? Langsam habe ich das unbestimmte Gefühl, daß sich auf Grund der Aktivitäten des Wunsiedeler Kreises die Schlingen um die Hälse von einfachen und bedeutungslosen Straftätern in den Kreisen der Bank, des GVB immer enger ziehen. Trotz aller Wirren bin ich überzeugt, Recht wird Recht bleiben und die Sonne bringt es an den Tag. :wk_neu:

   

Nr. 3342

Wissender

15. Mai 2008, 14:30 Uhr

Betreff: Wo bleibt den die Kurzbilanz der VR-Bank, dem Verband sind die Zahlen gemeldet

Wie sieht es denn aus bei der VR-Bank in Marktredwitz mit der Bilanz 2007? An was tüfteln denn die Herren Herzog und Heidel und die Prüfer noch, muss man den Stichtag abwarten, den man den Kunden zur Übertragung nach Plauen eingeräumt hat? Wo gruppiert sich die VR-Bank ein, bestimmt nicht in die Kategorie der 10 % der Besten im Land, vielleicht schon eher bei den 2 % Schlechtesten, wenn man man solche Klimmzüge machen muss, wie mit dem Vertrag mit der Volksbank Vogtland unter vereinbarter Wahrung von Stillschweigen über den Inhalt.

Gehört die VR-Bank noch nicht zu den berichtenden Banken wie es in den Rundschreiben in Eintrag Nr. 3562 heißt? Weiter so, wie es dort heißt oder doch Umkehr und Besinnung in der Kraußoldstraße? Wie soll die Bank denn auf die Füße kommen wenn die durchschnittlichen Ergebnisse in Bayern im Jahr 2008 noch weiter abfallen wie an verschiedenen Stellen aufgezeigt wird?

   

Nr. 3341

Aus dem inneren Kreis

15. Mai 2008, 13:22 Uhr

Betreff: Die neuesten Zahlen aus der Organisation

Lang hat es gedauert, aber nun liegen die Statistikzahlen aus dem Jahr 2007 vor:

Rundschreiben zu den Statistikwerten der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..

Text-Anlage zum Rundschreiben hier klicken..

Statistikwerte 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..

Grafiken zu den Statistikwerten 2007 der bayer. Volks- und Raiffeisenbanken hier klicken..


Weiter so!

   

Nr. 3340

Nicht ganz dumm

15. Mai 2008, 08:59 Uhr

Betreff: Johannes Herzog, mitten drin, statt nur dabei

Als Manfred Heger auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) mit der Mitteilung, „Im Aufhebungsvertrag wurden gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, sowohl bekannt als auch unbekannt. Der Vertrag sollte noch mal gelesen werden“ und damit sagen wollte, ihr könnt mir gar nichts anhaben, da hat er wohl einen der fatalsten Fehler im geplanten Drehbuch bei der VR-Bank Marktredwitz gemacht. Denn der Vertrag sollte nicht noch mal gelesen werden, er sollte für alle Zeiten hinter den verschlossenen Türen, hinter dicksten Tresortüren, in der Kraußoldstrasse verschwinden. Nicht nur den Mitglieder sollte der Inhalt verborgen bleiben, auch die Aufsichtsräte selber wollten laut ihrem eigenen Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) vom Inhalt gar nichts erfahren, so brandheiß dürfte das Thema gewesen sein. Peinlichst wurde vermieden zu protokollieren was in den Vertrag geschrieben wurde. Horst Pausch gibt bekannt, dass ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde, der Aufsichtsrat stimmt dem Vertragsabschluss zu. Kein Wort einer Information oder Beratung über den Inhalt. Haben die Aufsichtsräte den genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, wie es der Staatsanwaltschaft der Zeitung im November letzten Jahres gegenüber formulierte, in gleicher Form zugestimmt?

§ 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) schreibt doch eindeutig in Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Aber was waren denn die bekannten Ansprüche auf die Horst Pausch mit dem Aufhebungsvertrag verzichtet hat, was waren die unbekannten? Im Grunde genommen gab es doch gar keine unbekannten Ansprüche. Denn der gleiche Paragraph schreibt in Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Und der Vorstand ist dafür beweispflichtig dass es nicht so ist. Warum hat Horst Pausch Manfred Heger diese Beweispflicht erlassen? Oder besser gesagt, wer hat diesen Vertrag auf den Tisch gelegt? Ohne rechtliche Beratung!!!??? Johannes Herzog und auch Raimund Grothoff mitten drin, statt nur dabei?

Horst Pausch hat mit seiner Unterschrift die gesamte Verantwortung auf sich geladen. Warum hat das die Revision des Genossenschaftsverbandes nicht aufgegriffen? Weil man selbst Strippenzieher und Initiator war, was könnte es sonst anderes sein? Eigentlich gibt es keinen Cent, der in den Bereich unbekannte Ansprüche gehen könnte, zumindest nicht bei den Kreditverlusten. Es dürfte alles bekannt sein, bekannt über die Jahresabschlüsse der Bank, über die Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes, im Groben zusammengefasst über eine Anlage zu einem Versammlungsprotokoll als Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Hier wird verdeutlicht auf welche bekannten Ansprüche Horst Pausch gegenüber Manfred Heger verzichtet hat. Hier und über die in Interessant (= Link) aufgelisteten fortwährenden Abschreibungsbeträge. Vielleicht durch die Prüfer Herzog und Grothoff dazu genötigt, genötigt zum Rücktritt zwei Tage nach der Versammlung vom 14. Oktober 2004 mit der fadenscheinigsten Ausrede, die man über die Zeitung mit der Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) verbreitete, weil man keinen Anstand und keinen Mut hatte, das am Abend der Versammlung zu sagen. Da stellte sich Horst Pausch sogar noch wegen einer Aufforderung aus der Versammlung vor. Dass das nicht mehr nötig gewesen wäre, traute er sich gar nicht zu sagen.

Und die Geschichte mit der Übernahme der Handlung durch Verbandsleute dürfte sich mit Karl Krämer am 22. Mai 2006, einen Montagmorgen um 08.30 Uhr, wiederholt haben. Auch das Aufsichtsratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Karl Krämer (= Link) dürfte klar und deutlich zeigen, dass im Hintergrund Johannes Herzog in der Woche als Karl Krämer mit den Bankkunden übers Mittelmeer schipperte emsig tätig war, die Sitzung dann vom Revisionsdirektor Krause geleitet worden sein dürfte und Raimund Grothoff trotz seiner Tätigkeit als Geschäftsführer bei der GenoConsult zu der Zeit, einer Tochter des Verbandes, dringendst mit anwesend sein musste. Ist es daher jetzt notwendig, dass der Bundesverband über den Sicherungsfonds dem bayerischen Verband beispringt, weil der Skandal in Marktredwitz unermesslich wäre, müsste man die Schränke öffnen? Ansprüche verjähren in fünf Jahren und die Ansprüche gegen Aufsichtsräte in § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) gelten ja analog denen der Vorstände und so wird es auch mit § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) so sein. Auch da steht im letzten Absatz, die Haftung kann durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Doch die moralische Verantwortung vergeht nicht, auch die nicht über übelste Fusionsgutachten, wo man die katastrophale Risikolage verschwiegen hatte und auch die der schlimmsten Bilanztestate nicht. Es zeigt nur zu was man fähig und bereit ist, wenn man die gesetzliche Prüfung und die Verbandsinteressen in einer Hand bündelt.

   

Nr. 3339

Cronelia

15. Mai 2008, 03:56 Uhr

Betreff: Banken ,das ganz alltägliche Abkassieren

Mai 2008

Viele Kunden haben es noch, „das gewisse Urvertrauen“ zu ihrer Bank, stellt Bankenkritiker fest. Aber das sollten sie mal lieber schleunigst ablegen. Dies meint zumindest der Anwalt, der schon gegen viele Banken vor Gericht gezogen ist. Denn mit Treu und Glauben hat das Geschäft mit Konto und Kredit nur noch wenig zu tun.

Oder wie sonst sollte man nennen, was viele Banken mit ihren Kunden treiben? Sie schließen mit ihnen Verträge über Zinssätze - die sie in Wirklichkeit gar nicht berechnen. Sie schreiben Geld zu spät auf Konten gut, um erst ein paar Tage Überziehungszinsen zu kassieren. Und sie erheben immer öfter üppige „Entgelte“, obwohl etliche Gerichtsurteile ihnen das längst verbieten. Wie sollte man so ein Geschäftsgebaren nennen, „Kalkulierter Rechtsbruch“? „Banken begehen einen kalkulierten Rechtsbruch“ so sagt es ein Rechtsanwalt. Weil die Kreditinstitute wahre Meister darin sind, sich über Urteile hinwegzusetzen, die Deutschlands höchste Gerichte seit Jahren im Sinne der Verbraucher fällen. Beispiele gefällig?

Vor Jahren urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken kein Entgelt dafür verlangen dürfen, wenn sie Lastschriften ablehnen, weil ein Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Damit handele die Bank aus Eigeninteresse. Sie müsse ja fürchten, das Geld nicht zurückzubekommen. Eine Leistung, für die der Kunde bezahlen müsse, sei das nicht, befand der BGH. Und was taten die Banken? Es kostet immer Sie strichen das „Rücklastschrift-Entgelt“ aus den Geschäftsbedingungen und erhoben fortan ein „Benachrichtigungsentgelt“. Dafür, dass sie Schreiben verschicken, in denen sie den Kunden über zurückgegebene Lastschriften informieren. Auch die Klausel kippte der BGH: Die Benachrichtigung der Kunden sei eine Pflicht der Banken. Extragebühren dürfe das nicht kosten. Also erfanden die Banken den „Schadensersatz“ für Rücklastschriften. Inzwischen kippte der BGH auch den. Doch viele Banken kassieren ihn trotzdem.

Zum Thema Konsumenten sollen ihre „Scoring-Werte“ bei der Schufa überprüfen können, Kreditkarte mit Schuldenfalle, Banken gehen mit hohen Sonderzinsen auf Kundenfang, mehr Schutz für Kreditnehmer, Banken: Das ganz alltägliche Abkassieren.

Es ist nur ein Beispiel von vielen. Kontoprüfer durchforsten seit Jahren die Preis-, Leistungsverzeichnisse von Banken, in denen Klauseln stecken, in denen Banken sich selbst Entgelte zusichern, die Gerichte längst für unzulässig erklärt haben. Volksbanken- und Raiffeisenbanken fallen negativ auf „Die setzen sich einfach darüber hinweg.“ Auch wenn es oft nur ein paar Euro sind, die dem Kunden dabei abgezogen werden: Immer öfter und auch immer üppiger kassieren Banken mit Entgelten ab. So berechnen manche Banken schon mal 200 bis 250 Euro für „Sonderleistungen“, ohne die näher zu beziffern. Über eine Dauer von 10 bis 20 Jahren gehen dem Konto so vier- bis fünfstellige Eurobeträge flöten. Warum lassen sich Kunden das gefallen? Weil sie oft nicht jeden Kleinstbetrag nachprüfen. Oder zu vertrauensselig sind: „Wenn der Hausbanker sagt: Das geht schon in Ordnung Herr xY", dann glauben sie dem. Es sind übrigens sehr oft die Volks- und Raiffeisenbanken, die dieses Vertrauen besonders ausnutzen. Bei den Privatbanken findet man viel seltener unzulässige Klauseln. „Und bei einer Bank haben wir sogar noch gar keine gefunden: bei der Deutschen Bank.“

Banken umgehen auch EU-Regeln. Es geht aber nicht nur um unzulässige Gebühren. Auch andere Verbote umgehen Banken trickreich. Das Verbot der Kick-Back-Zahlungen etwa, das seit 2007 EU-weit gilt. Danach dürfen Banken keine Rückflüsse aus Ausgabeaufschlägen mehr erhalten, die sie bisher als versteckte Provisionen von Fondsgesellschaften bekamen. Dumm nur: Die EU-Regelung ließ eine Ausnahme zu. Wenn die Rückzahlungen dazu beitrügen, die Infrastruktur der Bank zu verbessern, seien sie weiterhin erlaubt, heißt es. Darum verteilen Banken nun Merkzettel, auf denen sinngemäß steht: Wir bekommen diese Zahlungen, weil wir nur so in der Lage sind, die Ausführung der Geschäfte zu gewährleisten. Das halten Bankenkritiker für „nichts anderes als eine vorgeschobene Ausrede: Deshalb bekommt der Kunde keinen besseren Service und erst recht kein Glas Champagner zum Abschluss.“ Aber die Bank bekommt weiterhin viel Geld. Uralte Tricks funktionieren immer noch. Der häufigste Trick aber, mit dem sich Kontoprüfer herumschlagen, sind die Wertstellung und die Zinsanpassung: Wird Geld bar aufs Konto eingezahlt oder überwiesen, muss es schnellstmöglich gutgeschrieben werden. Auch darauf pochen Gerichte. Doch bei rund jeder dritten Buchung arbeiten Banken erst noch ein paar Tage mit dem Kundengeld. Denn gleichzeitig rutscht der Kunde oft in den Überziehungszins. Noch mehr Geld geht den Verbrauchern bei Zinsgeschäften und Krediten verloren. Denn Banken rechnen gern falsche Zinssätze ab: Kreditkunden haben Verträge in der Hand, in denen ihnen die Bank einen Zinssatz von sagen wir 10 Prozent zusichert. Doch sie berechnet in Wahrheit 11 bis 11,5 Prozent. Ohne mit der Wimper zu zucken. Sie muss es nicht einmal erklären, „denn ohne technische Hilfe und Gutachter merken sie das nicht.

Banken: Das ganz alltägliche Abkassieren. Je nach Kredithöhe zahlen Kunden so mehrere tausend Euro pro Jahr drauf. Die Bank aber wirbt mit ihren niedrigen Zinsen. Selbst diejenigen, die den Banken auf die Schliche kommen, beschweren sich meist nicht: „Weil sie oft Angst haben, dass ihnen die Bank den Kredit ganz kündigt.“ So bleibt für die Gerichte noch viel zu tun, wenn sie wollen, dass die Banken ihren Kunden endlich wieder treu sind, damit die den Glauben nicht ganz verlieren.

Was Bankkunden selbst tun können: Liste besorgen: Fragen Sie in Ihrer Bankfiliale nach dem vollständigen Preis-Leistungs-Verzeichnis. Nur damit können Sie die Konditionen von Banken wirklich vergleichen. Kunden haben Anspruch auf die Herausgabe der Liste. „Potenzielle“ Kunden auch. Denen händigen Banken die Listen aber oft ungern aus.

Nicht abwimmeln lassen: Oft antworten Bankmitarbeiter, die Liste sei „gerade nicht zur Hand“, „beim Chef“ oder „zu umfangreich“. Im Gegenzug bieten sie an: „Was wollen Sie denn genau wissen? Ich gucke das gern nach.“ Bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf der Liste.

Verwechslungsgefahr: Vorsicht, das Preis-Leistungs-Verzeichnis ist nicht der Preisaushang. Der liegt meist offen aus. Er listet aber nur einen Bruchteil der Entgelte auf. Meist nur die gängigsten.

Im Netz nachsehen: Einige Privatbanken haben ihre Preisverzeichnisse ins Internet gestellt.

Entgelt zurückfordern: Zudem halten Verbraucherzentralen Musterbriefe bereit, mit denen Kunden ihr Geld zurückfordern können.

   

Nr. 3338

Susanne

14. Mai 2008, 10:12 Uhr

Betreff: Wie lange müssen wir uns noch belügen lassen?

Vieles dreht sich bei der VR-Bank Marktredwitz darum, wie man Manfred Heger und seinen bei unfähigen Marionetten Wolf und Krämer eine Bank mit 1 Milliarde DM in die Hand geben konnte, wie es im Link im Eintrag Nr. 3553 nachzulesen ist, und der Verband das wieder versuchte zu reparieren. Man hat es versucht zu reparieren, indem man die Mitglieder schamlos belogen hat und sich selbst mit den unsaubersten Beschlüssen aus der Affäre ziehen wollte. Der Genossenschaftsverband hat sich wahrscheinlich dazu hergegeben bei der VR-Bank Marktredwitz das Risiko nicht einzudämmen, sonder auch noch hoch zu halten, in dem man der Bank künstlich des bilanzielle Eigenkapital erhalten hat, dadurch, dass man die Verluste im Kreditgeschäft über Jahre verschoben hat und die notwendigen Einzelwertberichtigungen nur in der Höhe durchführte, wie es die jährlichen Einnahmen unter Zuhilfenahme der stillen Reserven erlaubt haben.

Der Preis dafür war wahrscheinlich, dass man die Verstöße von Manfred Heger und seinen Kollegen nicht öffentlich machen durfte, und dass man sie mit ungesetzlichen Aufhebungsverträgen aus der Schusslinie nehmen musste und ihnen Jahresgehälter mitgeben musste und mit großer Sicherheit auch noch die Altersversorgung, die vorher großzügigst schon in Phasen absoluter Erfolglosigkeit auch noch gewährt wurde. Die Unterlagen der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 lesen sich wie ein Lügenmärchen. In einem langen Beitrag mit 8 lang und breit erklärten Folien wollte man den Vertretern einen Schaden von 1,12 Mio. € auftischen. Das man dabei aber nur die Überziehungen und einen fiktiven Betrag aus dem Versäumen der Insolvenz in Slowenien nannte, dass hat keiner gesagt. Die Frage des Vertreter laut dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link): „woher kommt Schadenshöhe von 2,6 Mio. €“ belegt, dass man 60 % des tatsächlichen Ausfalles unter den Tisch fallen lassen wollte. Es belegt, dass schon die Kreditvergabe nur wenige Monate und Jahre zuvor gegen sämtliche Regelungen im Bankgeschäft verstoßen haben dürften und dass das an anderer Stelle unter Vermeidung der Diskussion auf der Versammlung gesagt wurde, wo man nicht mal weiß ob der Schaden in Wirklichkeit noch höher war. Man muss es wahrscheinlich so drastisch formulieren, die Überziehungen bei so einer Vorgeschichte, die Sache mit der Insolvenz in Slowenien, die ja das Protokoll auch schildern, muss man wahrscheinlich als Verbrechen an der Bank werten. Wer dann Aufhebungsverträge unter Ausschluss aller bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche über eine Rechtsabteilungen, (oder war es doch die Prüfungsabteilung direkt?) schreiben lässt und die Aufsichtsräte so ausschaltet, den Aufsichtsratsvorsitzenden zur wahrscheinlich eigenmächtigen Unterschrift auf dem Vertrag führt, wie es das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 04.08.2004 (= Link) stilvoll ausdrückt, der hat selbst Dreck am Stecken.

Warum taucht bei jedem Protokoll danach dieser Raimund Grothoff auf. Er und Johannes Herzog, das gesprengte Musterprüfungspaar des Genossenschaftsverbandes? Sind ihre gemeinsamen Zukunftspläne in Marktredwitz und vielleicht über eine Fusion zu einer Nachbarbank unter beider Führung inzwischen zerplatzt? Die Prüfer die Flex nicht gesehen haben wollen, die das Goldmärchen begleitet haben und wahrscheinlich da im Hintergrund Reinhold Wolf schon angewiesen hatten ja nichts mehr auszubezahlen, lange bevor man den Kunden in die Enge getrieben hat, was zu seiner Haftstrafe führte, was aber den Schaden bei der Bank unter Begleitumständen wie Schmier- und Bestechungsgelder nach Guinea noch massiv erhöhte. Den Fall, für den man sich genötigt sah die Vorstände nun im Jahr 2007 über die Vertreterversammlung befreien zu müssen.

Dieser Herr Herzog ist glaubwürdig wie eine Schlange. Was ist die Aussage aus dem Buch die hundert besten Musterreden auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 (= Link)? Kommunikation getauscht gegen Stillschweigen beim Verkauf der Ostfilialen? Kurzbilanzen im Dezember, weil man den Stil der alten Vorstände ändern wollte? Oder Hächeln von einer Katastrophe in die Nächste. Der wahrscheinliche Bilanzbetrug, beginnend mindestens mit der Fusion mit Arzberg-Selb, die einhergehende Verschleierung in allen Facetten gegenüber den mitgliedern und Vertreter, der spiegelt sich heute in der unbereinigten Situation der Bank nieder. Die Löcher sind einfach nicht zu stopfen. Unbereinigt ist in erster Linie, dass die Führung für ihr Fehlverhalten damals wie heute nicht zur Verantwortung gezogen wird. Das beginnt mit Manfred Heger und vielleicht schon über dessen Vater Rudolf über alle anderen Vorstände, über die Aufsichtsratsvorsitzende und eine gewissen Herrn Peter Träger auch bis hin zu den Prüfern und nicht zuletzt eben zu dem, der als Sieger aus dem Trümmerfeld aufstehen wollte, der über Jahre untätige Revisor Johannes Herzog, der nur seine eigenes Vorankommen im Auge hatte. Sein Thron steht aber auf einem ganz lockeren Stein auf der Spitze. Wenn eine wackelige Stütze fällt, dann droht ihm selbst zu tiefst begraben zu werden. Es ist wirklich ein Skandal, den von ihm eingefädelten Verzicht auf gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € mit Hilfe des Sicherungsfonds auf den Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder abladen zu wollen.

   

Nr. 3337

Susanne

13. Mai 2008, 15:33 Uhr

Betreff: Was waren die Sachen beim Boschdienst in Wunsiedel wert?

Was waren die Sachen beim Boschdienst in Wunsiedel wert wie man sie abtransportiert hat. Wenn man die Bilder in Eintrag Nr. 1372 anschaut, dann mit absoluter Sicherheit nicht Schrott. Warum hat der Aufsichtsrat nicht dafür gesorgt, dass da die Verluste der Bank reduziert worden wären über einen normalen Verkauf? Warum? Hat man die Sachen der Kreditnehmer zusammen mit den Vorständen als persönliches Eigentum betrachtet? Durfte man sich in einem heimlichen Zwischenlager raus suchen was man selber brauchen konnte? Wer weiß wo der Rest hin verschwunden ist, wenn man schon ein Verschrottungsprotokoll vermieden hat? Was ist mit den Erlösen passiert? Vielleicht in Tschechien oder in Polen , wie Ex -Vorstand Wolf einst sagte? Antworten meine Herren Aufsichtsräte und auch Prüfer, die sich jetzt im Vorstandssessel befinden und Kollegen. Antworten bitte, sonst muss man das glauben, was man hinter vorgehaltener Hand erzählt. Erschrickt man in Verbandskreisen wenn man an die Sache mit dem Revisor Oskar Hess (= Link) erinnert wird? Der hat doch bei der Bank nicht nur geprüft, sondern auch seine eigenen Geschäfte gemacht. Wie viel Hunderttausende waren denn das den einzelnen Vorständen wert, die die Spekulationsgeschäfte des Revisors ohne weitere Sicherheiten zugelassen haben? Solche Vorgänge dürften ein Grund sein warum man zusammen so bunkert. Warum habt ihr Manfred Heger bei Flex bei den fünf Millionen ohne Sicherheiten mit seinem persönlichen Freund nicht gebremst? Warum konnte Heger, Wolf und Krämer Euch laut dem Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 im Gesamten mit der Risikolage anlügen und dann auch noch in dem katastrophalen Einzelfall die Unterlagen auch noch fälschen? Warum, weil Ihr alle am Schlamassel beteiligt seid? Weil Ihr es alle gar nicht verhindern wolltet, dass die Vorstände mit Stichtagsverzinsung und Wertstellungsverschiebungen vielleicht Millionen quer über alle Kunden hinweg abgesahnt haben, die aber alle durch Eure gemeinsamen Finger gerieselt sind, weil Ihr selber unfähig seid?

Ihr habt laufend die Beschlüsse zur Rücklagenentnahme abgesegnet und davon gewusst, so war es schon mit dem Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000. Ihr habt gewusst von der Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens. Ihr hattet es damals schon mit zu vertreten, aber Marth und Dittrich habt Ihr anklagen lassen und heute verkauft Ihr denen ihre geschaffenen Bankgebäude im Osten mit samt den Kunden, damit Ihr und der saubere Prüfer Herzog über die Runden kommt. Bei der VR-Bank, da kann man nicht nur dem Vorstand keine Sicherheiten anvertrauen, da steckt der Verband und der ganze Aufsichtsrat mit dahinter. Da könnte man meinen, da wartet man darauf, dass ein Kunde über die Bank kaputt geht, damit man sich zum Verteilen der Reste anstellen darf. Dem geschändeten Kunden und Mitglied wird nicht geholfen. :friends:

   

Nr. 3336

L.

13. Mai 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Sind bei der VR-Bank sogar die Aufsichtsräte erpressbar?

Warum ist Horst Pausch vor vier Jahren zwei Tage nach der Vertreterversammlung zurückgetreten? Warum hat er am 14. Oktober den Vertreter davon nicht gesagt, dass seine Firma Rausch und Pausch so gut läuft, dass er keine Zeit mehr hätte, wie er es in der Zeitung mit Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link) bezeichnen wollte? Warum sind die einzigen Mitgliedervertreter in den entscheidenden Gremien, die Aufsichtsräte nicht and er Aufklärung interessiert, wo denn Einnahmen aus den Verkäufen von hochwertigen Gerätschaften und ganzen Werkzeugbeständen wie es in Eintrag Nr. 1372 zu ersehen ist, absolut nicht interessiert? Wo sind denn hier die Vorteile der Aufsichtsräte, wenn man sich seinen eigenen Kontrollpflichten entzieht und 300 Seiten monatlich an Überziehungslisten mit Beträgen in Millionenhöhe nicht dazu führen dass man sich des § 40 GenG, Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern (= Link) nicht erinnert, wenn solche Schäden und solche Risikosituationen aufgrund der bestätigten Unfähigkeit aller Vorstände geradezu schreiend auftreten?

Musste sich der Aufsichtsrat aufgrund seiner Mitschuld, seiner eigenen Verstrickungen, wie beispielweise der Steuerberater beim Flexfall, oder dessen, dass mancher vielleicht nicht nein sagte, wenn man bei ihm auch etwas ablieferte, beugen, wenn der Verband seine eigenen Vorstellungen durchdrückte, dass man wegen eines drohenden Imageverlustes doch lieber auf den Regress gegen die alten Vorstände verzichten sollte und lieber den Prüfer vor Ort, nämlich Johannes Herzog, nahtlos zum Nachfolger bestimmen sollte? Es wird immer deutlicher, dass das die wahrscheinlichste Version sein dürfte, die der Wahrheit am nächsten kommt. Und die Wahrheit scheint weder den Verbänden und Herr Herzog zu schmecken, wenn sie ans Tageslicht kommt, noch den Aufsichtsräten der VR-Bank. Und so springt nun dafür sogar der Bundesverband mit seinem Sicherungsfonds ein um alles das zu retten, nämlich die Vertuschung der Verantwortung der letzten Jahre.

   

Nr. 3335

Aus der Organisation

13. Mai 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Zahlen wir über den Sicherungsfonds auch den Forderungsnachlass von 432.000 €

Warum war es so dringend notwendig, dass man die alten Vorstände, Heger, Wolf und Krämer bei der VR-Bank Marktredwitz für ihre Schandtaten nicht belangt hat? Warum hat man das mit Manfred Heger im Juli und August 2004 so heimlich und wahrscheinlich sogar hinter dem Rücken des gesamten Aufsichtsrates gemacht? Ist es heute über den Sicherungsfonds wieder so dringend notwendig die Revisionsdirektoren Hilkenbach und Krause, die wahrscheinlich an den Aufhebungsverträgen von Manfred Heger und Karl Krämer schwer beteiligt waren, zusammen mit den Prüfern Grothoff und Herzog auf Kosten des Gemeinschaft der deutschen Genossenschaftsmitglieder über die Übertragung der sanierungsnotwendigen Kredite nach Plauen und einem äußerst dubiosen Verkauf der Immobilien im Osten zu stützen und zu rehabilitieren?

Hört die Ursachenforschung nach dem Statut der Sicherungseinrichtung da auf, wo Personen aus den Verbänden beteiligt sind? Gilt die Ersatzpflicht für Leute der Verbände und den Verbänden selbst an sich nicht, wenn die Ursachen der Pleiten bei den Banken in ihrer Arbeit liegen? Hat man sich vor ein paar Jahren in das Statut deswegen reinschreiben lassen, dass man auch Unsummen ausgeben darf, wenn man selber glaubt die Imagearbeit über den Sicherungsfonds erledigen zu müssen? Ist das der Freibrief für die Verbände? Lässt man lieber den Kunden in Reichenbach mit der Übertragung nach Plauen und dann vielleicht zur BAG Hamm über die Klinge springen, bevor man das Thema aufgreift, dass Johannes Herzog ohne Not bei einem Geldfluss von 1 Mio. € laut Bericht der Frankenpost vom 4. Mai 2007 (= Link), wo die Verträge mit den Lastenfreistellungen durch Reinhold Wolf und Johannes Herzog ja schon Ende Februar 2007 über die Bühne gegangen sind, wo man somit da schon zugestimmt hat, dass man die 340.000 € an der Bank vorbei laufen hat lassen, zu einem Zeitpunkt, wo man diesen Verlust nach dem § 252 HGB, Allgemeine Bewertungsgrundsätze, Abs. (1) 4. (= Link), in jedem Fall noch in die Bilanz 2006 einarbeiten hätte müssen, wo man am 9. März notariell die restlichen Sicherheiten ohne Einschränkung freistellte? Müssen die deutschen Genossenschaftsmitglieder im Gesamten für diesen Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) wirklich aufkommen, nur weil man auf allem den Deckel drauf halten muss, weil jeder von jedem etwas weiß und damit sogar die Verbände wackeln könnten und um ihr Prüfungsmonopol, oder doch vielleicht Einflussmonopol, fürchten müssen?

Wer Manfred Heger und Karl Krämer für 100 Millionen DM aus dem Sack lässt, in dem man in der eigenen Rechts- oder Prüfungsabteilung die gegen § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, Abs. (4), Satz 2 (= Link) verstoßenden Aufhebungsverträge ausgearbeitet hat und den dritten Vorstand als Steigbügelhalter trotz dessen Rolle mit Schmiergeld- und Bestechungsgeld bei Gold, Gold, Gold herhalten ließ und da auch nicht für die Geldwäschemeldungen sorgte, der holte doch den eigenen Mann bei 432.000 € sehr schnell aus dem Feuer und wirft die Summe in den Haufen, den niemand mehr zu durchschauen im Stande ist. Heute hat man wahrscheinlich nicht mehr die Angst, dass Manfred Heger über seine eigenen Sachen rückhaltlos plaudert, heute ist wahrscheinlich Johannes Herzog und mit ihm Raimund Grothoff und alle beteiligten Prüfer und die Revisionsdirektoren in der gleich prekären Situation, dass man es fürchten müsste, dass sie über ihre eigene Vernichtung ihrer beruflichen Existenz, ja bei Herrn Herzog wahrscheinlich sogar der privaten genauso für die Verbände gefährlich sein könnten, wenn die den Mund aufmachen. Wollen wir über die Sicherungseinrichtung es im Rahmen der Imagebereinigung bezahlen, dass man sich auf diese Weise erpressbar macht. Es geht doch um die Sicherung der Bank und ihrer Kunden und Mitglieder im Sicherungsfonds und nicht um die Sicherung der Verbände und deren Einflussnahme. Die Mitglieder bringen auch die Gelder in die Sicherungseinrichtung, die mächtigen und reichen Verbände zahlen keinen Cent dafür ein. Es darf doch nicht sein, dass die Ursachenforschung bei den Prüfern und den Verbänden halt macht.

   

Nr. 3334

Rentner

12. Mai 2008, 20:37 Uhr

Betreff: Genobanken

Den Aufsichtsrat einer Raffeisen oder Volksbank, der seinen gesetzlichen Pflichten nach
den einschlägigen Gesetzen nachkommt, gibt es nicht. Diese "Jasager" werden vom Vor-
stand auserkoren und zur Wahl in der General- oder Vertreterversammlung vorgeschla-
gen. Diese Aufsichtsräte werden von Genossenschaftsbankvorständen einfach eingelullt und durch Annehmlichkeiten nach und nach gekauft und mundtot gemacht. Dabei werden selbst zu deren Ehegatten enge Kontakte aufgebaut, um Aufsichtsräte auszuschalten. Es gibt aus diesen Zirkeln Aufsichtsrat keine blöden Fragen oder Anmerkungen. Die Vorst-
änder der GenoBanken nutzen ihre Narrenfreiheit besonders für ihren eigenen Geldbeutl schamlos aus. Andernfalls gibt es beispielsweise keine Flugreisen mehr für die Aufsichts räte oder andere versteckte Bonbons.

   

Nr. 3333

Nordlicht

12. Mai 2008, 12:43 Uhr

Betreff: zu 3552: formaljuristische Folgen

Natürlich ist im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung allerlei geregelt. Aber wer kümmert sich ggf. darum, daß alles nach rechten Dingen zugeht?

Da gibt zum einen die Organe - Vorstand, Aufsichtsrat, General-/Vertreterversammlung.

zum Vorstand: der hat natürlich die gesetztlichen Bestimmungen zu befolgen, aber wer achtet denn darauf, daß er das auch macht. Der Aufsichtsrat, der ihn bestellt hat - unterstützt durch den ("neutralen") Verband - und im Prinzip jedes Mitglied.
Nur wer ist denn im Aufsichtsrat tätig? Sind das unabhängige, sachverständige Mitglieder oder besteht zwischen dem Aufsichtsrat nicht wie bei der hiesigen VR-Bank ein unglückliches Beziehungsgeflecht, das eine wirksame Aufsicht verhindert?
Warum wird jemand überhaupt Aufsichtsrat? Am Verdienst kann es nicht liegen, denn anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften ähnlicher Größe bekommen die AR-Mitglieder in keinster Weise eine angemessene Vergütung für Ihre Tätigkeit. Wer wird dann also Aufsichtsr? Zum Teil ist es sicherlich das Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit der Bank - sowohl als Auftraggeber (z.B. für Steuerberater und Rechtsanwälte und Notare) als auch als gute Kunden (mit hohen Umsätzen und / oder Einlagen / Krediten). Auch wenn es offiziell nicht so erscheint, sind teilweise deswegen sowohl die Vorstände als auch die Aufsichtsräte von dem Wohlverhalten des jeweils anderen abhängig.
Eine Interessenvertretung der Mitglieder und Kunden ist damit kaum zu verbinden. Dies zeigt, sich auch an dem erfolglosen Bemühen von Herrn Bleil, über den Aufsichtsrat Auskunft vom Vorstand zu erhalten.

Der höchste Souverän der Genossenschaft ist in der Regel leider die Vertreterversammlung. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Mitglieder reduzieren sich folglich auf die alle paar Jahre stattfindende Wahl zur Vertreterversammlung. Doch können die Mitglieder dann auch ihr passives Wahlrecht wahrnehmen und sich wählen lassen? Regelmäßig ist das zu verneinen, weil nicht darauf hingewiesen wird, daß man sich selbst auch aufstellen lassen kann. Die Aufstellung der Wahlliste erfolgt zwar formal durch den Wahlausschuß, in dem die Mitglieder (in der Regel aber nur "Vertreter") zwar die Mehrheit haben, aber wo die Verwaltung (Vorstand) doch massiv eingreifen kann. Schließlich organisiert sie letztlich die Wahl und führt diese durch. Haben Sie schon mal gehört, daß es mehr Kandidaten als Plätze gegeben hat? Wie ist dann verfahren worden bei der Reihenfolge der Liste?

Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit einer eigenen Liste. Aber alleine schon wegen der Kosten, dessen Erstattung durch die Genossenschaft eigentlich aus Gleichheitsgründen erfolgen müßte, kann es zu Verzögerungen kommen. Schon die Herausgaben der Mitgliederliste läßt sich so manche Genossenschaftsverwaltung bezahlen (zur Abschreckung!). Diese Liste kommt dann u.U. nicht etwa alphabetisch nach Familiennamen sortiert oder als Datei, sondern nur als Ausdruck nach Mitgliedsnummer sortiert und ohne die Grundangaben, die die Genossenschaft zu erheben hat (wie lange jemand dabei ist, wieviele Anteile er hat). Sie meinen, daß sei doch eine Selbstverständlichkeit? So ist die genossenschaftsrechtliche Praxis leider auch anders.

Es darf eben keine unliebsame und möglicher Weise fachkundige Konkurrenz zum bestehenden System aufgebaut werden, die möglicher Weise in die Gremien einzieht und dort Dinge sieht, die für die anderen Beteiligten böse Folgen haben könnte. Alles soll schön unter der Decke bleiben, damit auch weiterhin Geschäfte zwischen den AR-Mitgliedern und der Genossenschaft laufen können, damit auch weiterhin utopische Abfindungen aus dem Vermögen der Genossenschaft an unfähige Vorstände gezahlt werden unter Verzicht jeglicher Ansprüche auf bekannte und unbekannte Verfehlungen.

Im gesamten Wirtschaftleben wird mehr und mehr Transparenz zum Wohle der Miteigentümer eingeführt, nur die Genossenschaft bleibt geschlossen und gibt sich stattdessen eine Satzung, die es erlaubt, auf kritische Fragen (aus Sicht des Vorstands und des AR) nicht zu antworten.

Die Rolle des Verbandes ist dabei eine ganz besonders schlimme. Regelmäßig steht in den "Mustersatzungen des Verbandes"!!!, die regelmäßig von den Genossenschaftsbanken übernommen werden, daß der Verband in jeder Vertreterversammlung dabei sein kann und zu allen! Punkten etwas sagen kann. Da haben die Mitglieder bei Vorliegen einer Vertreterversammlung weniger Rechte als ein Prüfverband. Das ist schon sehr erstaunlich.

Noch erstaunlicher ist, daß in allen Bereichen der Wirtschaft der Wettbewerb als etwas förderliches angesehen wird. Nicht so im Genossenschaftswesen. Hier gibt es ein Prüfmonopol der Verbände. Damit begeben sich alle Genossenschaften zwangsweise in die Kontrolle der Verbände, denn den Verband wird man ja nie los.
Wie man durch zahlreiche Beispiele auf dieser Homepage sehen kann, sind es die Damen und Herren des Verbandes, die eine wichtige eigenen Rolle spielen, statt sich ausschließlich um die Einhaltung der gesetztlichen Bestimmungen zum Wohle der Mitlgieder zu kümmern.

Was der Verband von Mitglieder und Kunden der Banken hält, hat sich ja sehr schön an dem Beispiel der fehlerhaften Wertstellungen gezeigt. Nicht etwa ein Nachbesserung von sich aus sollte erfolgen, sondern ein Abwehren aller Ansprüche so gut wie möglich, um in die Verjährung zu kommen. - Auch der Fall der verschwundenen Maschinen paßt ins Bild. Die Prüfer wissen davon, lassen aber zum Wohle des Systems den kleinen Kunden am ausgestreckten Arm zappeln, bis er hoffentlich irgendwann Ruhe gibt.

Warum machen so wenige Mitglieder aktiv in Ihrer Genossenschaftsbank mit? Zum einen liegt das am geringen finanziellen Interesse. Bei nur einem Anteil spielt ein Engagement keine große Rolle. Denn es kann mühsam sein, sich die verweigerten Informationen zu besorgen oder Vorstand und Aufsichtsrat zu kritisieren.
Zum anderen bestehen teilweise finanzielle Abhängigkeiten, die einen dann davon absehen lassen.
Und schließlich besteht regelmäßig noch der (Irr-)Glaube, daß "die da oben" schon alles richtig machen. Dafür stehe ja auch der sich selbst als Sachwalter der Mitglieder gebende "unabhängige" Prüfverband. Daß dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen Beispiele auf dieser Homepage.
- offensichtliche Mängel in der Geschäftsführung des Vorstands werden der Vertreterversammlung nicht verdeutlicht. Stattdessen wird eine ordnungsgemäße Geschäftsführung testiert.
- als Nachfolger im Vorstand wird nicht der beste Kandidat genommen, sondern ein Ex-Prüfer, der vorher gerade die Prüfungsfehler mit zu verantworten hatte.
- da werden Entwürfe von Dienstaufhebungsverträgen mitgebracht, die wegen des Verzichts auf einen Regress kaum im Interesse der Mitlieder sein können.
- da werden Forderungen nicht wertberichtigt, weil es die Bilanz nicht hergab!!!
- da werden eben keine Anzeigen erstattet, damit der neue Vorstand noch einen Co-Vorstand hat, bis er selbst fest im Sattel sitzt.

Und zum Schluß der Hinweis. "Wo kein Kläger, da kein Richter" - darauf baut die VR Bank ganz stark. Alles soll im Dunklen bleiben, alles wird weggemauschelt. Da die Staatsanwaltschaft schon ermittelt, ist kann es nur noch Jahre dauern, bis der Bereich juristisch abgearbeitet sein wird. Finanziell hat die desaströse Politik schon zu einen Namenswechsel geführt. Aber alter Wein wird in neuen Schläuchen nicht besser und die Konkurrenz im Bankgeschäft ist beinhart und hat schon zu weiteren Problemen bei der VR-Bank geführt. Die Kunden und (Ex-) Mitglieder haben schon mit Ihren Füßen abgestimmt und werden dies weiter tun. Nur eIn neuer Name reicht da wie gesagt nicht.

Gut, daß es dieses Gästebuch gibt, denn so konnte schon so machen Verfehlung aufgedeckt werden, die sonst niemals ans Licht gekommen wäre.

Also, weiterso und weiter veröffentlichen

   

Nr. 3332

Uwe

12. Mai 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Geschäftsmodell Lotteriespiel?

Ließt sich der Kurzgeschäftsbericht der VR-Bank Marktredwitz 2006 (= Link) auf deren Homepage nicht wie ein Trauerspiel? Geschäftsentwicklung in 5 Jahren von 511 Mio. €, also einer Milliarde DM, runter auf 408 Mio. Einlagen von 413 Mio. auf 328, Kredite von 388 Mio. € auf 260 Mio., also ziemlich genau ein Drittel, wo einiges an Abschreibungen und Dramen für die betroffenen Kunden in Zigmillionenhöhe mit drin steckt. 50 Millionen € an Kreditverlusten in der letzten Dekade mindestens, wurde da das Geschäftsmodell Lotteriespiel perfekt praktiziert, wie es im Eintrag Nr. 3552 genannt wurde? Schauen wir uns den Kommentar in Eintrag Nr. 1127 an, dann muss man erkennen, dass marktoperative dynamische Vorstände ohne Einhaltung der Rahmenbedingungen, wie es Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 selbst nannte, in der Woche mindestens täglich doppelt die 10.000 € als Einsatz gesetzt haben, Geld dass sie zu verwalten hatten und nicht über das sie frei verfügen konnten. Geld auf Kosten und dem Rücken der Mitglieder der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz, Geld heute auf Kosten der früheren Mitgliedern der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, der Immobilien man jetzt in Klingenthal und Markneukirchen wahrscheinlich mit einer viel zu hohen Bewertung zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder verschachert. Bis zu den Einzahlern in den Sicherungsfonds zieht sich die Verantwortung aus diesen Jahren hin. Und für die Sorgfaltspflicht gegenüber den deutschen Genossenschaftsmitgliedern, da dürften doch ausschließlich die Prüfungsverbände verantwortlich sein.

Wer also über die letzte Bilanz eingestehen musste, dass er bei nun geringeren Abschreibungswerten kaum über die Runden kommt (1,1 Mio. waren Zuweisungen in die versteuerten Rücklagen im Eigenkapital), wer nun dokumentiert, dass er die diesjährige Bilanz nur mit dem Verkauf der Ostfilialen zu bekommt, belügt der dann die Mitglieder und die Öffentlichkeit, wenn er in der Frankenpost schreiben lässt, dass die Mitarbeiter nicht um ihren Arbeitsplatz Angst haben müssen? Die Fraßen des Herrn Herzog und seines Anhängsels Uwe Heidel und der Marionette Werner Schelter sind unerträglich. Die Werbekampagnen über Gewinnsparen, Kalenderverkauf usw. sind dürftiger als dürftig. Wo ist der Kurzbericht des Jahres 2007? Steht die Bilanz, oder ist sie immer noch in Gefahr? Wie viele Kunden wiedersprechen der Übertragung bis zum 26. Mai? Was ist dann?

Lottereispiel mit höchsten Einsatz auf dem Rücken anderer, Entlassung von Manfred Heger und Karl Krämer über dubioseste Aufhebungsverträge aus der Feder des Herrn Dr. Bauer oder seiner Mitarbeiter vom Genossenschaftsverband in München, vorgebracht und vorgelegt von Raimund Grothoff und Johannes Herzog, von Revisionsdirektoren Ulrich Hilkenbach und Franz Krause, die man vielleicht in einem Akt der Strafvereitlung und Befreiung von den Regresspflichten den Mitgliedern und den Vertretern verschwiegen hat. Unsauberste Bilanztestate am Rande der Bilanzfälschung, unterschrieben von Verbandsvorstand Gschrey, Prüfungsabteilungsleiter Eberle und von Ulrich Hilkenbach. Es mag zur Zeit göttliche Ruhe herrschen, wahrscheinlich brodelt es im Hintergrund aber ganz gewaltig. Vielleicht ist es die Ruhe vor dem Orkan.

   

Nr. 3331

Reader

11. Mai 2008, 18:30 Uhr

Betreff: Was mich wirklich wundert

Jede Gesellschaft hat eine Satzung. Das ist auch bei Genossenschaften so. Und ganz besonders ausgeprägt muss diese Satzung natürlich bei Banken in der Rechtsform einer Genossenschaft sein.
In der Satzung der Genossenschaft isr zu lesen, was die Genossenschaft darf und was nicht.
Würde z.B. der Vorstand der Genossenschaftsbank beschließen, dass die Bank jeden Mittwoch und jeden Samstag LOTTO spielt und dazu jedesmal 10.000 € aus dem Vermögen der Bank einsetzt, dann würde dies über kurz oder lang den Genossenschaftsverband und die BAFIN auf den Plan rufen und diese würden - einfach nur unter formaljuristischen Gesichtspunkten - den Mitgliedern der Genossenschaftsbank nahelegen, die Vorstände in die persönliche Haftung zu nehmen, ganz einfach deswegen, weil in der Satzung nicht genehmigt ist, dass die Genossenschaft am Lottospiel teilnimmt und die Vorstände somit Genossenschaftsvermögen vernichten.

Aber was passiert, wenn in der Satzung nicht geregelt ist, dass die Genossenschaftsbank - wie eine ausländische Heuschrecke - Forderungen einer anderen Bank aufkaufen kann.

Was ist daraus die formaljuristische Folgerung?

   

Nr. 3330

Beobachter

8. Mai 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Von den Abrechnungsmanipulationen zum Verkauf der aller letzten Reserven

Bei der VR-Bank Marktredwitz gibt es alles und manchmal sogar noch mehr. Jedes Jahr wirbt die Genossenschaftsorganisation in Bayern wieder mit ihrem umfangreichsten Geschäftsstellennetz im Land. Die VR-Bank hat erklärt, wir schließen keine Zweigstellen, nach dem man in Hohenberg die Mitarbeiter abgezogen hat und in Brand ganz dicht gemacht hat. Nun ist die Not so groß, dass man die Ostfilialen zu Geld machen muss. Man gibt eine Flanke frei und zeigt den Mitgliedern, dass wenn man die Verträge selber gestaltet, es schon Sinn macht, dass man da Geld dafür verlangt, wenn man etwas aufgibt. Das werden sich die Mitglieder überall gerne anschauen.

Es ist ein Drama, was die Vorstände und auch die Prüfer aus dieser Bank gemacht haben. Wenn man sich die Seite vergewissert, welche Aufträge vom Gericht an den Gutachter (= Link) für die Sache mit den Wertstellungen des Gewerbekunden in Wunsiedel erteilt hat, dann sieht man wie skrupellos die Banker gegen die Kunden vorgegangen sind. Was braucht man da eine gesetzliche Prüfung, die die Rechte der Kunden ja sowieso nicht vertritt. Was dann das Gutachten (= Link) als Ergebnis erbracht, hat, muss alle Kunden dieser Bank betroffen machen. Es war ja nicht dieser eine Kunden alleine, gegen den man so rücksichtslos vorgegangen ist, es sind ja immer Buchungen in einem großen Sammler. Wenn die Versicherungen abbuchen, dann sind es doch Hunderte von Einzelbuchungen, die auch bei Hunderten von Kunden mit der falschen Wertstellung belegt sind. Oder wenn die Renten eingehen, dann sind es doch vielleicht ein Drittel aller Rentner im Landkreis, die man auf der Habenseite damit mit einem Tag an der Wertstellung betrogen hätte. Da kommen doch bei der VR-Bank wahrscheinlich pro Monat 10 bis 20 Millionen an. Da rentiert es sich schon den Tag abzuknöpfen. Also nicht nur Betrug gegen den da in Wunsiedel, sondern Betrug an Tausenden von namelosen Kunden in dem Augenblick. Und am Schalter, da wird doch auch grundsätzlich eingestellt um wie viel der Wertstellung vom Buchungstag abweicht, das wird doch nicht in 17 Zweigstellen jeden Tag neu eingegeben. Das ist doch geplanter Betrug, oder wie muss man das sehen.

Wenn man also das Ergebnis aus dem Gutachten sieht, dann muss man dass doch auf alle Kunden der Bank umlegen. Und trotzdem ist die Not so groß, dass man solche Winkelzüge machen muss, dass man zuerst von den Mitglieder in Arzberg das Eigenkapital braucht, um im Jahr 2000 über die Änderung des Kreditwesengesetzes die Kreditgrenzen beibehalten zu können und sechs Jahre später verscherbelt man das übernommene Vermögen dann gesondert und betrügt die Mitglieder damit noch mal, weil man alles durch den Kamin gejagt hat. Es ist unglaublich, und der ehemalige Prüfer ist jetzt auch noch Vorstand. Der war sogar noch so dreist und hat den Verlust noch selber hoch getrieben, in dem er heimlich mit der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) sich noch als Retter der Region präsentieren wollte.

   

Nr. 3329

Schmidtbank-Kunde

7. Mai 2008, 15:39 Uhr

Betreff: VERKAUF VON FILIALEN ?

Hallo Webmaster,
ich habe eine bescheidene Frage.
Als vor einigen Jahren wir Kunden der Schmidtbank verkauft wurden, da gab es in der Frankenpost einen großen Artikel dazu. Und natürlich auch genügend Werbung.
Damals gab es sogar ein großes Inserat der Raiffeisen- und Volksbanken im Landkreis, dass Raiffeisen- oder Volksbanken und deren Kunden nicht verkauft werden können.

Ist es denn wirklich wahr, dass die jetzt auch mit dem Verkauf anfangen? Was sagen denn die Kunden dazu?

Haben die mit dem Inserat damals die Leute angelogen?

Ich hab mir ja damals überlegt zur VR-Bank zu wechseln, hab es dann aber gelassen und bin zur Sparkasse gegangen, da fühl ich mich besser aufgehoben.

   

Nr. 3328

Ralf

7. Mai 2008, 13:38 Uhr

Betreff: Gibt es was, wo die ihre Finger nicht hingestreckt haben?

Großmächtig hat man verkünden wollen, dass man die Kunden im Vogtland zu der Vogtlandvolksbank geben wollte, aber es stellt sich doch heraus, dass man auch Kunden bei uns mit verkaufen will, die anscheinend in einer Schieflage sind. Und für so etwas sollen die Plauener auch noch Geld zahlen, dass sie das Risiko unserer VR-Bank ablösen. So eine Rechnung, die möchte doch jeder machen. Probleme los werden und dafür auch noch kassieren. Aber die Vorderen bei unserer Genossenschaftsbank haben immer wieder bewiesen, dass sie das Geld einfach nicht zusammen halten können. Einfallsreich wie sie es uns aus der Tasche gezogen haben, das waren sie zwar immer aber geblieben ist ihnen anscheinend nie was. Warum hat man denn die Sicherheiten nicht verkauft oder versteigert, die man in Wunsiedel abgeholt hat, warum sind von den Millioneneinnahmen bei den Wertstellungsbetrügereien und bei den Stichtagsverzinsungen denn nichts fürs Eigenkapital übrig geblieben. Auf die Konkurrenz hat Johannes Herzog geschimpft, dass sein Bilanzvolumen bei den Einlagen deswegen zurückgeht, weil die andern gute Zinsen zahlen und er anscheinend das gar nicht mehr kann. So trickst man uns auch noch mit den Sparverträgen aus. Da gaukelt man uns riesige Bonuszahlungen vor und dann müssen wir merken, dass der Bonus nur für das gilt, was man in dem Jahr eingezahlt hat, die Zinsen für den ganz großen Rest, die hat man dagegen fast auf Null runter gefahren, weil mehr ist das wirklich nicht. Einfach nach Laune hat man das zurück genommen, oder aus der Not, weil man kein Geld mehr hatte, sonst hätten wir bei der Bank in den letzten Jahren nicht mal die Nullrechnungen bei der Bilanz gesehen. Und jetzt wird man wieder schreien, hoffentlich ist der Anspruch auf Nachverzinsung bei dem Kunden schon verwirkt oder verjährt. Man kann es drehen oder wenden wir man will, bei der Bank probiert man jeden Beschiss am Kunden und der ehemalige Prüfer ist keinen Deut besser als die von früher.

   

Nr. 3327

R.

6. Mai 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Die haben es nicht anders verdient

Hör mer doch bloß auf mit der Raiffeisen-Volksbank, des ändert sich doch nie. Die Vorteile raus picken und die Leute übervorteilen. Denen geht es nicht um uns Kunden und klar, lieber baut man ins Möbelhaus noch ein Palast, den man dann über viele Jahre abschreibt, aber die Leute, die man heut zu viel hat, die muß man doch raus werfen. Wo sind denn die Maschinen aus Wunsiedel? Wo sind denn die Werkzeuge und die kleinen Maschinen? Wer war denn da Abnehmer, wenn man das nicht mal verkauft hat? Wem hat man denn gesagt dass da und da ein Haus billig zu kriegen ist, weil der Kunde der Raiffeisenbank fertig ist? Eine solche Bank, die den Gemeinden nicht mal das Geld gebracht hat, wo man den Fußweg zum Schaufenster bezahlen konnte. Die Werbegelder, die man den Vereinen gegeben hat, die stammen aus dem Gewinnsparen, nicht aus dem Verdienst der Bank. Fusionieren, das man die Kredite über 5 Millionen alle weiter machen hat können, mit denen man die Verluste und Pleiten eingefahren hat. Zukünftige Ausrichtung hat er drunter schreiben lassen mit seinem Bild unter die Kreditverluste, der Schnösel von Herzog. So kriegt der uns nicht mehr in die Bank. Die Sparda nimmt hoffentlich die Mitarbeiter auf, die man bei dem nicht mehr braucht.

   

Nr. 3326

Wer weiß

6. Mai 2008, 16:54 Uhr

Betreff: Nicht nur Einbruch des Geschäftes sondern auch des Eigenkapitals

Wenn in der Bilanz derVR-Bank bereits im letzten Jahr über den Rückgang der Geschäftsguthaben geklagt wurde, wer weiß wie es in diesem Jahr aussieht? Wer ist als Großanleger noch bereit Risikokapital zu 3 % anzulegen und zu wissen, dass man zwischen dem 31. Dezember und der Vertreterversammlung keine Zinsen erhält. Musste Herr Herzog den Einbruch beim Eigenkapital mit der Aufdeckung der letzten stillen Reserven retten? Wie viele Kredite hätte er sonst zurück führen müssen? Aber es könnte wieder nur eine Rettung für ein paar Monate sein. Die Entwicklung bei den Geschäftsguthaben könnte fatale Folgen haben. Man hat offenbart wie schwierig die Lage ist, das beschleunigt noch den Negativtrend.

   

Nr. 3325

Früherer Kunde

6. Mai 2008, 16:08 Uhr

Betreff: Eine Sauerei, wie die mit den Sicherheiten umgehen

Das ist eines der Dinge, die ich dem Herrn Herzog nicht verzeihe. Über den Fall in Wunsiedel mit der Autowerkstatt, da hat man uns gezeigt, was wir diesen Leuten wirklich wert sind. Hier auf dieser Seite hat uns der Wunsiedeler Kreis die Augen geöffnet, was man mit den Kreditkunden gemacht hat, nach dem man sie auf die eine oder an der Art ausgelutscht hat. Wenn man jetzt das sieht, wie man den Kunden mit dem Objekt in Reichenbach nach Plauen und dann vielleicht zur BAG Hamm abschiebt, dass weiß man was wir Johannes Herzog bedeuten. Wie der Kolalateralschaden muss man sich vorkommen. Alles war in Ordnung, wenn man Maschinen abholt, für die die Leute buckeln mussten und die hat man dann verrotten lassen wie das Gebäude jetzt, oder man hat die Dinge unter der Hand verscherbelt und das Geld selber eingesackt, weil man hat nicht mal einen Nachweis über eine Verschrottung vorzuweisen. Ist das so in Ordnung Herr Herzog? Augen öffnen, das war auch die Sache mit den Rettungserwerben um die Fusion herum und das mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, die Johannes Herzog zwischen dem 4. August 2004 und dem 14. Oktober 2004 vielleicht sogar selber direkt bearbeitet hat, als man Manfred Heger mit Freifahrtschein und vielleicht mit einer stillen Versorgung über Slowenien verabschiedet hat. Das sind nach meiner Meinung alles Folgen gewesen, die sich einfach nicht mehr unter der Decke halten haben lassen. Aber mit Johannes Herzog, dem Prüfer der vorher viel Geld gekostet hat für das dass er nur weggeschaut hat, hat man gemeint, da kann man den großen Deckel drauf setzen. Doch da ist es wie mit dem Dampfkochtopf, den man überheizt, wenn der Deckel weg fliegt, dann reißt das ein großes Loch und wo die Fetzen alle hin fliegen, das hat schon lang keiner mehr in der Hand.

So wie ich dem Heger und dem Wolf keine Sicherheiten mehr in die Hand geben würde, genauso würde ich das mit dem Johannes Herzog nicht machen. Wenn die Geschäfte nicht aufgehen, dann weg mit den Sicherheiten, oder weg mit dem Kredit ab nach Hamm über Plauen. Die Helfer im Genossenschaftswesen dafür sind anscheinend überall vorhanden.

   

Nr. 3324

Was läuten gehört

6. Mai 2008, 15:47 Uhr

Betreff: Wollte man mit dem Boschdienst einem Großkunden die Konkurrenz vom Hals schaffen?

Das mit dem Boschdienst in Wunsiedel, das geht mir auch nicht ganz aus dem Kopf? Wie man zu Letzt auch noch die Sicherheiten abgeholt hat wie es im Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist und dass aus den Gerätschaften kein Geld mehr zu machen gewesen sein soll, dass könnte noch das Tüpfelchen auf dem I gewesen sein, was man da für Spielchen getrieben hat. Bis heut steht der Betrieb leer und verkommt und verlottert, weil man nichts damit anzufangen weiß. Da muss man wahrscheinlich für den bilanzierten Rettungserwerb schon wieder Abschreibungen wegen Leerstandsschäden machen. Wenn man das dem Betrieb geschenkt hätte, dann hätte uns das vielleicht alle genutzt. Heut muss man vielleicht froh sein, wenn man den Platz nach dem Abbruch los kriegt, weil das so jetzt bestimmt kaum noch einer haben will.

Aber wenn ich das so durchdenke, dann kommt bei mir der Gedanke hoch, dass das fast ein abgekartetes Spiel gewesen sein kann. Warum macht man einen solchen Betrieb mit an die 10 Arbeiter in der Aufbauphase wegen einem Betrag von läppischen 15 bis 20.000 DM kaputt, um soviel soll es doch bei der Überziehung gegangen sein? Über das gerichtlich beauftragte Gutachten hat sich doch herausgestellt, dass der Betrieb sogar ein Vielfaches an Rückforderungen aus den falschen Wertstellungen und sonst was gehabt hätte. Sollte da einem anderen Großkunden, mit dem man anscheinend sehr spezielle Beziehungen pflegte, eine lästige Konkurrenz vom Hals geschafft werden, die auch nicht weit weg von diesem Betrieb gelegen hatte. Die persönlichen Geflechte des Vorstandes Heger, denen konnte man doch nirgends so richtig trauen. Verdächtig ist für mich auch, wenn sich Manfred Heger von Anfang an immer auch selber um die Sache gekümmert haben soll und die Leute besucht hat oder zu sich kommen hat lassen.

   

Nr. 3323

Aus der Organisation

6. Mai 2008, 14:56 Uhr

Betreff: Rolle des Aufsichtsrates nicht vergessen

Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgetreten (= Link), so hat es in der Zeitung geheißen, als Horst Pausch vor nicht ganz vier Jahren dieses Amt niederlegte. Nach reiflicher Überlegung angeblich, mit einem Schreiben mit Datum 16. Oktober 2004, wozu er zwei Tage vorher auf der Vertreterversammlung vom 14. Oktober (= Link) noch nicht fähig war? Auf Seite 11 unten steht sogar wie er sich noch selber persönlich vorstellte, weil wegen der Fusion die Leute kaum bekannt waren. Wer hat ihn denn an einem oder zwei Tagen zu der reiflichen Überlegung geführt, dass er das dem Gremium, das er regelmäßig einzuberufen, hatte, der Vertreterversammlung sowenig Mut entgegen brachte, dass er das dort gar nicht sagen wollte? War es ein gewisser Herr Herzog und ein Herr Grothoff, die ihm vielleicht zwei Monate vorher den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger geheißen haben zu unterschreiben unter Ausschluss von bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche und dies alleine ohne die anderen Aufsichtsräte, wie es doch das Aufsichtratsprotokoll vom 04.08.2004 (= Link) aussagt, dass er die anderen nur informierte, dass dieser Vertrag geschlossen wurde, aber nicht warum und was drin gestanden hat?

Wie geschickt ist man also immer mit den Aufsichtsratsvorsitzenden umgegangen? Wenn Horst Pausch diesen Vertrag unterschrieben hat, wenn er sich dazu keinen externen Rechtsanwalt genommen hat, dann hat er doch mit seiner Unterschrift alles auf sich geladen, was er damit der Genossenschaft vor enthalten hat. In § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Abs. (4), Satz 2, steht, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Und somit hat Horst Pausch entgegen dem Gesetz die Schadensersatzpflicht ausschließen wollen, vermutlich mit Johannes Herzog und Raimund Grothoff zusammen. Also ein klarer Gesetzesverstoß, der jeden Beteiligten wahrscheinlich selbst an seine eigenen Verantwortung nach den Vorschriften für den Aufsichtsrat und auch die gesetzlichen Prüfer heranbringt. Und hier dürfte man sich nicht auf Fahrlässigkeit berufen können. Es waren abgestimmte und gezielte Handlungen.

Jeder Aufsichtsrat muss über die Berichte der Prüfer über die Lage der Bank informiert gewesen sein. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates hat den Inhalt des Prüfungsberichtes zur Kenntnis zu nehmen. So steht es inzwischen in der neuen Mustersatzung. Jeder Aufsichtsrate wusste seit jeher um die Risikolage der Bank und um die schwierigen Einzelkredite. Es gehört geradezu zur Kontrollpflicht des Aufsichtsrates bei solchen Verhältnissen auch die einzelnen Kreditverhältnisse zu überwachen und sich regelmäßig vortragen zu lassen und mindestens das vorgetragenen mit den Berichten der externen Revision zu vergleichen, ob alles korrekt war. Warum hat sich der Aufsichtsrat immer vor die Vorstände gestellt? Warum hat der Aufsichtsrat nicht reagiert als er z.B. das mit den Sicherheiten in Wunsiedel erfahren hat, dass man da sicherlich noch hohe vorhandene Werte abtransportiert hat wie es in Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist und nichts bei der Bank in Geld angekommen ist? Warum? Wie nahe ist der Aufsichtsrat wirklich an den Vorständen dran? Warum musste der blasse Reiner Loos nach nur drei Jahren den Vorsitz wieder abgeben? Warum Werner Schelter, als AR-Vorsitzender, ein Prokurist eines der vielleicht größten Kreditnehmer der Bank? War es wiederum geschickt von Johannes Herzog ihn in die Sache mit der Waldeslust einzubinden, wo man die 432.000 € verschenkte? Einzubinden noch als Notvorstand in die Verhandlungen, wo man sich noch als Retter darstellen konnte, als Retter auf Kosten der Genossenschaft, so wie sich Herr Herzog gern spendabel vorne hin stellt? Einzubinden als Mitwissender als Aufsichtsratsvorsitzender?

Die Rolle der Aufsichtsräte darf man nicht unterschätzen. Die halten Herrn Herzog auch aus eigenem Interesse noch auf dem Posten, egal ob die Staatsanwaltschaft da ist. Herzog ist der Garant dessen, was man gewohnt ist und das auch die eigene Verantwortung nicht hinterfragt wird und bisher sind die Mauern nur angeschlagen und noch nicht gefallen. Aber wer weiß wie lange diese Festung noch hält und wen der Sturm mit weg reißt.

   

Nr. 3322

O.

6. Mai 2008, 13:17 Uhr

Betreff: Neuer Name, das befreit den Herrn Herzog nicht, es bleibt der alter Sumpf

Was soll denn das mit der Namenänderung bei der VR-Bank in Marktredwitz? Neuer Name alter Sumpf. Ob der Prüfer Oskar Hess heißt, wie der der es fertig gebracht die Bank mit eigenen Spekulationen um Millionen zu bringen, oder die von heute, wo ist der Unterschied? Da stelle ein gerichtliches Gutachten fest, dass bei einem Kunden über die Jahre 100.000 oder wer weiß wie viel an Zinsdifferenzen über die Wertstellungsmanipulationen heraus gekommen ist, ja wie viel sind es dann bei zehn Gewerbetreibenden, bei hundert oder wie viel. Wenn der 500.000 Mark Schulden hatte, ja wie viel hat man dann an den anderen Krediten abgesahnt, wenn man geschrieben hat, dass man bald ein Drittel aller Kredite über 2,5 Mio. €, also 5 Mio. Mark hatte. Ein Drittel vom Kreditvolumen, dass wären dann 150 Mio. € und da dürften nicht mehr allzu viele Hausfinanzierungen dabei gewesen sein. Also viele viele KK-Kredit wahrscheinlich? Abgesahnt quer Beet beim Rentnerkonto, beim Konto vom Arbeiter und Angestellten bis zu den großen Betrieben. Wie viel an unberechtigten Einnahmen kommen also zusammen, wenn die Belastungen bei der Werkstatt in Wunsiedel genauso mit meiner zusammen, zusammen mit denen bei großen Betrieben automatisch eingebucht worden sind? Das mag man gar nicht hochrechnen, was da für Beträge zusammen kommen könnten über all die Jahre.

Und jetzt haben wir den Herzog vorne dran, von dem Laden, wo man schreibt, es könnte die Gefahr bestehen, dass bei dem und dem Kunden Verjährung und Verwirkung nicht greift, wenn man Rückzahlungsansprüche stellt, von denen man vorher ja nichts wissen konnte. Pech gehabt liebe Kunden, aber vertraut mir bitte für die Zukunft, auch wenn ich bei den nachweislichen Rückzahlungen zur Stichtagsverzinsung auch keine ordentliche Berechnung mitliefere und nachweislich mehrmals falsch gerechnet wurde. Ich Johannes Herzog, komm vom Genossenschaftsverband und der hat den Kunden immer zu ihrem Recht verholfen und der hat uns immer aufgeklärt über die Sauereien, die unglaubliche Verluste aufgebaut haben. Oder hab ich da was falsch verstanden?

   

Nr. 3321

L.

6. Mai 2008, 11:59 Uhr

Betreff: Betrug mit den Abrechnungsmethoden, Betrug über die Wertberichtigungen?

Das hat doch inzwischen der Dümmste kapiert, wenn ich einen Kredit als ungesichert feststellen muss, dann muss man doch in den eigenen Bilanzen auch rein schreiben, was man dafür erwartet, was man dafür auch noch unter normalen kaufmännischen Gesichtspunkten rein bekommen kann. Wenn der Kaufmann die Ware ausliefert und der Käufer bringt das Geld nicht dafür her, dann muss ich mir doch überlegen kann ich die Ware zurückhaben und zu welchem Wert oder wie viel verliere ich, wenn ich nur einen Teil der Forderung realisieren kann. Da kann ich doch nicht mehr den ursprünglichen Warenwert oder die ganze Forderung in die Bilanz schreiben. Und bei 19 Millionen € an der zweithöchsten Risikogruppe, wo man mit dem Abschuss von Manfred Heger auf einmal eine Erhöhung von 50 % festgestellt haben wollte, da muss man doch davon ausgehen, dass die 19 Millionen im Grund eigentlich zum größten Teil auch schon versteckte richtige Wertberichtigungen gewesen sein dürften. Solche Problem muss man mit einem oder zwei Abschlüssen komplett aus der Welt schaffen. Die VR-Bank schafft es aber bis heute nicht und so beweist es eigentlich, dass die Risikogruppe 2 und vielleicht sogar noch viel mehr, vermieden wurde zu der Zeit schon als Wertberichtigung oder echte Abschreibung einzubuchen. Wie hätte die Bank auch weiter Kredite ausgeben können, wenn plötzlich die Hälfte vom bilanzierten Eigenkapital oder noch mehr gefehlt hätte. Hat man Manfred Heger und nun Johannes Herzog damit geholfen einen normalen Geschäftsbetrieb, aber auch die Risikomöglichkeiten aufrecht zu erhalten? Sonst wäre doch der Höchstkredit nicht mehr bei 8 Millionen gewesen sondern nur noch bei 4 Millionen oder noch weniger. Das scheint doch der Grund der uns vielleicht vorenthaltenen Pleite von damals gewesen zu sein.

Auch was uns Johannes Herzog über die Frankenpost am 25.04.2008 (= Link) sagen wollte, das ist doch im Grund auch schon wieder gelogen. Wie soll er die Mitarbeiter im Backoffice denn halten, wenn er das Bilanzvolumen dazu her gibt? Da müssen doch die Kosten sowieso runter. Will er uns denn mit jedem Satz in der Öffentlichkeit für dumm verkaufen? Diese Bank hat ihre Kunden seit Jahrzehnten unter den Augen der Prüfer mit der Stichtagsverzinsung belegt, aber nicht nur das, man hat auch die Auszahlungen noch einen Tag vorher valutiert, bevor sie vom Darlehenskonto abgegangen sind, unzählige AGB-Paragraphen hat man über die VR-Bank Marktredwitz als ungültig aufgedeckt. Aber dass man die Zinseinnahmen bei den Giro- und KK-Konten damit aufgebessert hat, dass man da über die automatischen Einstellungen Tage bei Soll dazu geschlagen hat und bei Haben nach hinten verlegt hat, dass ist doch die größte Schweinerei.

Einfach eine Eingabe in den EDV-Grundeinstellungen und Zigtausen, vielleicht Hunderttausend bis Millionen von Buchung wurden abgegriffen. Verschiebungen von Zinstagen, die der Normalkunde niemals erkennen kann und wenn das nicht gereicht hat, dann hat man über die manuellen Buchungen am Schalter oder in der Buchhaltung auch noch die Tage so hingerechnet, dass der Kunde gelinkt wurde. Und Leute wie Herzog, Grothoff und wie sie alle geheißen haben, haben bei jeder Kontrolle von Buchungen diese Differenzen sehen müssen und jetzt will Johannes Herzog den Namen VR-Bank Marktredwitz löschen. Die Prüfer hatten sicher auch die Pflicht diese EDV-Grundeinstellungen zu überprüfen. Warum ist da keiner dagegen eingeschritten? Weil man wusste, die Banken verdienen daran und uns Prüfern kann auch kein Kunde dazu kontrollieren, wenn wir als Verband daran partizipieren? Das ist doch das Eingeständnis der Mitschuld an den Manipulationen, die uns Kunden über viele unzählige Kleinbeträge mit Sicherheit Millionen gekostet haben, die aber diese Bank, die VR-Bank Marktredwitz und vorher die RV-Bank nicht zusammen halten konnte, um einen kleinen Teil der aufgetürmten Risiken auch nur annähernd abfedern zu können. Risiken, die man auch unter den Augen von Herrn Herzog und Herr Grothoff marktoperativ dynamisch aber ohne die Fähigkeit die gesetzlichen, satzungsgemäßen, ja vielleicht nur menschlichen Rahmenbedingungen erfüllen zu können.

Herr Herzog verscherbelt heute die stillen Reserven, die man in Arzberg aufgebaut hat und die den Mitglieder als Rückhalt dienen sollen, bevor sie in die Gefahr der Nachschusspflicht kommen, dafür zahlen wahrscheinlich nun alle Mitglieder im Land ihren kleine Beitrag, so wie es schon mit den kleinen Beiträgen aus all den kleinen und oft auch größeren Buchungen bei der VR-Bank auch schon war. So zahlen hier richtig nachvollziehbar immer wieder die Kleinen für die großen unfassbaren Klöpse der Heger und Konsorten und heute der Herzog’s und im Hintergrund, der Frankenberger und Götzl oder wie sie alle heißen. Und die Mitglieder, die von Plauen, die sind so unaufgeklärt, dass die noch gar nicht merken, dass man denen Kreditverhältnisse übertragen hat, die einem normalen Vorstand nach § 34 Genossenschaftsgesetz sonst die Vorstandsposition kosten einschließlich einer persönlichen Haftung. Auch die Rückendeckung, ja vielleicht sogar die Anordnung des Bundesverbandes dafür dürfte dies niemals rechtfertigen. Wenn doch dann sind die die Schuldigen, was so wie so anzunehmen ist. Aber die Großen die haben nichts zu befürchten, wenn die Kleinen die Millionen löhnen.

   

Nr. 3320

Ein bisschen vom Fach

6. Mai 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz über viele Jahre hinweg?

Die Namensänderung der VR-Bank Marktredwitz kommt einem vor, als ob man die eigenen Vergangenheit verleugnen müsse. Die VR-Bank Marktredwitz ist inzwischen untrennbar mit allen möglichen Negativmerkmalen im ganzen Bundesgebiet verrufen. So hat sich anscheinend nun sogar der Bundesverband dazu durchgerungen, die wahrscheinlich seit Jahren notwendige Sanierung dieser Bank nicht über Marktredwitz selber durch zu führen, sondern über die Übertragung der notleidenden Kredite auf die schon in der Sanierung steckenden Volksbank Vogtland Plauen. Es scheint darum zu gehen, dass man die unfassbaren Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz nicht mit dem Namen der Prüfer und gar eines Prüfungsverbandes in Verbindung bringen darf. Wahrscheinlich geht es schon um ganz grundlegende Dinge des genossenschaftlichen Prüfungswesens.

Viel zu viel ist schon an der Öffentlichkeit was Fachleute nur noch mit Stirnrunzeln und Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Die Zusammenhänge zwischen dem was man im Hintergrund über die eigenen Feststellung alles auch schriftlich fixiert hat und was man den Mitglieder und Vertretern und damit auch der Öffentlichkeit für einen Bären aufgebunden hat, ist die Offenlegung der Hochnäsigkeit derer, die glauben, außer ihnen würde keiner Einblick in diese Werke bekommen, oder es würde gar nicht zur Kenntnis genommen.

Wer mehrere Jahre in Lageberichten (= Link) schreibt, dass die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens liegt und eingesteht, dass man Einzelwertberichtigungen nicht mehr bilanziell vorgenommen hat, der gesteht wahrscheinlich tatsächlich seine Beteiligung am Betrug am Kreditwesengesetz. Hier sind die Verstöße zu den Vorsichtsregeln zu den Groß- und Höchstkreditgrenzen im KWG über das Eigenkapital doch wahrscheinlich selbst zugegeben und schriftlich eingeräumt, klar in Prüfungsberichte und Jahresabschlüsse niedergeschrieben und zwar nicht nur von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer, sondern von den Prüfern Raimund Grothoff, Johannes Herzog und Verbandsvorstand Gschrey, Prüfungsabteilungsleiter Eberle und Revisionsdirektor Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern. Wer so in Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) schreibt, dass alles richtig und geordnet sei, dass es so den tatsächlichen Verhältnissen der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage entspricht, der hat seine Glaubwürdigkeit mehr als nur aufs Spiel gesetzt.

Die heute immer noch nicht bereinigte schwierige Lage der Bank , die man mit dieser wohl inzwischen einmaligen und bahnbrechenden Aktion des Verkaufes eines Großteils des Geschäftsvolumen beweist, dürfte ein zusätzliches Indiz dafür sein, dass man in den Abschlüssen der letzten Jahre trotz der hohen Verluste immer noch viel zu großzügig mit den Bewertungen verfahren ist. Wenn Vorstand Wolf mit seiner Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) aufgezeigt hatte, dass bei einer nicht vertretbaren Risikolage auch in der Risikoklasse 2 nahe 13 Millionen € ungesichert gewesen waren, dass trotz der Kreditverluste von ebenfalls 13 Millionen im Abschluss 2003 dann im nächsten Jahr dieser Wert um noch mal 6 Mio. € auf bald 19 Millionen angestiegen war und damit ein Wert an ungesichertem latentem Risikopotential von über 21 Mio. € vorhanden war, so kann man hier nicht mehr von einer angemessenen vorsichtigen Bilanzierung reden. Hier hätte wahrscheinlich dringendst die Sanierung ansetzen müssen und weil dies nicht getan wurde, muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Bank im Verhältnis zum Eigenkapital überschuldet war. Man muss fast den Verdacht anstellen, wenn man die Folie zur Eigenkapitalsituation auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) auch noch heranziehet, dass bei der VR-Bank Marktredwitz Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung betrieben worden sein könnte. Wenn die Gebäude in Klingenthal und Markneukirchen nun auch noch zu einem über dem am Markt zu erzielenden Preis übertragen worden sind, so müsste man für den BVR und dem Sicherungsfonds Beihilfe in allen Ausführungen dazu vermuten und natürlich Untreue gegenüber den über den Sicherungsfonds anvertrauten Mitteln. Das latente Risiko von 2004 bei der VR-Bank, das dürfte auch schon 2003 vorhanden gewesen sein, eben nur nicht offiziell festgestellt. Damit hätte bei der VR-Bank das erwirtschaftete Eigenkapital nur etwas mehr als 40 % des Risikos abdecken können und mit den Geschäftsguthaben der Mitglieder hätte es immer noch nicht ausgereicht. Ist es hier erlaubt von einer Überschuldung der VR-Bank Marktredwitz zu sprechen, oder nicht?

Es ist augenfällig, es geht nicht mehr nur um Herrn Herzog und Herrn Grothoff am Rande, es geht vielleicht tatsächlich um das Prüfungsmonopol für die genossenschaftlichen Verbände bis hin zur genossenschaftlichen Verbändestruktur, die mit der VR-Bank Marktredwitz schwer angekratzt ist und wo man daher gern bereit ist diesen Namen von der Landschaft zu tilgen. Nicht die Mitglieder haben den Banknamen nicht verinnerlicht, wie man in der Frankenpost vom 25.04.2008 (= Link) glauben machen wollte, sondern Herr Herzog und die Verbände können diesen Namen mit dem Makel daran einfach für sich selbst nicht mehr ertragen.

   

Nr. 3319

Gen. Dipl. Betriebswirt

5. Mai 2008, 14:01 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog den Bilanzbetrug schon in die Prüfungsberichte geschrieben?

Nach dem Handelsgesetzbuch ist es eigentlich unmöglich, dass festgestellte Wertberichtigung auf Forderungen nicht bilanziell abzusetzen sind. Auch ist es schwer anzunehmen, dass die zuletzt in Eintrag Nr. 3539 wieder aufgezeigte Folie von Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 Zahlen sind, die auch im Prüfungsbericht des Genossenschaftsverbandes so stehen. Damit dürfte sich wirklich der Verdacht erhärten, dass die Bank und die Revisoren seit Jahren auf die richtige Bilanzierung der Einzelwertberichtigungen verzichten, um das Eigenkapital künstlich oben zu halten. Es gibt dafür im Grund keine andere Schlussfolgerung. Vor diesem Hintergrund kann man wirklich auf fragen, warum hat man Manfred Heger und die anderen zwei Vorstände unbehelligt davon kommen lassen?

Leider kann man es nicht verstehen, warum Johannes Herzog als Prüfer und sein Kollege Raimund Grothoff bei Flex nicht eingeschritten sind und auch nicht bei Gold, Golds Gold. Mit der Sache der Geschäftsstellenübertragung, wo man für das gesamte Genossenschaftswesen aufzeigt, dass die Mitglieder über einen Verkauf sich selber besser stellen, als nur eine meist kleiner Einheit einfach in die andere aufgehen zu lassen und damit so gut wie alle Rechte gegenüber dem größeren Partner aufgeben und alles verschenken, was man in langer Zeit aufgebaut hat, zeigt, dass die Situation in Marktredwitz für den Genossenschaftsverband Bayern und damit auch darüber hinaus ganz enorm angespannt sein dürfte.

Man hatte vielleicht geglaubt, dass wenn Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer über den Dienstaufhebungsvertrag und über das Ausscheiden aus Altersgründen weg wären, dass dann alles vergessen sei. Doch die Wirklichkeit zeigt wahrscheinlich, dass die Prüfer mindestens genauso im Schlamassel stecken wie die alten Vorstände. Auf keiner wichtigen Versammlung, wahrscheinlich auf den meisten wichtigen Sitzungen taucht immer wieder auch Reimund Grothoff als Teilnehmer auf. Es scheint er muss für den Verband und auch für sich immer wieder die Dinge beobachten, was er schon in der Vergangenheit hautnah mit erlebt und vielleicht auch gesteuert hat. Doch die Prüfer sind wahrscheinlich tatsächlich nicht besser als die alten Vorstände. Diese unsaubere Bilanzierung über viele Jahre hinweg, wie es ausschaut, das ist m.E. schon Beihilfe zu Betrug und Untreue. Aber Herr Herzog hat nicht geglaubt, dass es aufkommt. So hat er es auch nicht geglaubt, dass eine eigener schwer mit Verdacht der Untreue belegter Fall mit der Waldeslust je irgend jemand erfahren sollte. Man muss den BVR schon noch mal darauf hinweisen, ob er die Bilanz von Marktredwitz im letzten Jahr wirklich auf diese Art und Weise retten will, in der das Geschenk an einen Kunden über die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) schon auch zu einem Verlust bei Herrn Herzog und Herrn Heidel geführt haben dürfte. Will man das alles mit tragen und will man darauf warten, dass das von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen werden muss und man sich von einem Richter eine gehörige Schelte dazu einfangen müsste?

   

Nr. 3318

Uwe

4. Mai 2008, 15:43 Uhr

Betreff: Was war los, dass man Manfred Heger so ungeschoren davon kommen hat lassen?

Unglaubliche Winkelzüge macht man bei der VR-Bank Marktredwitz, nur um wahrscheinlich alte Schandtaten zu vertuschen. Man verkauft die Geschäftsstellen im Vogtland mit samt den Kunden um ein paar Millionen rein zu holen und Eigenkapital daraus zu machen. Wenn man aber da drauf schaut, was uns hier seit ein paar Wochen aufgezeigt wird, wie viel Heger, Wolf und Krämer im Kreditgeschäft kaputt gemacht haben, wie Reinhold Wolf es uns mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) gezeigt hat, nach dem er sich auch noch einen Tag zuvor stolz in der Frankenpost zu seiner Leistung geäußert hat, dann gehen einem doch alle Lichter auf. Die 50 Millionen € ungesicherte Kreditteile, dass sind doch die Spitzen von den Krediten. Wenn man annimmt, dass zwei Drittel aus dem Block gesichert waren und ein Drittel nicht, dann hätte die Bank bei der Hälfte aller Kreditnehmer ungesicherte Kredite ausgegeben. Wenn man die Rechnung so aufmacht, dann ist das doch nicht unrealistisch.

Warum hat man Manfred Heger aus der Haftung und aus der Strafverfolgung entlassen für diese unsaubere, ja eigentlich wirklich untragbare Arbeit? Warum hat Horst Pausch dafür keinen Anwalt von außerhalb nehmen dürfen? Ist es das gleiche Thema, warum man heute eine Sanierung der Bank über eine andere Volksbank macht, die auch noch in einem anderen Verbandsgebiet liegt, dass ja niemand in die Unterlagen in Marktredwitz schauen darf, außer der Genossenschaftsverband in München? Warum wollte man es den Mitglieder verschweigen, dass man gegen Manfred Heger schon bekannte Ansprüche hatte, wie er es dann selber auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) formuliert hat um die Vertreter darauf hinzuweisen, es würde ja gar keinen Sinn machen für den Regress bei Flex gegen ihn zu stimmen?

Warum wollten die Prüfer das alles gar nicht sagen? Warum hat man darauf vertraglich verzichtet andere noch nicht bekannte Ansprüche gar nicht mehr aufzudecken und festzustellen, bei solch unfassbaren Verlusten für die Bank und Genossenschaft wie man sie doch als Prüfungsverband in die Berichte schreiben musste? Die Zahlen, die Reinhold Wolf genannt hat, die dürften alle so auch im Prüfungsbericht stehen. Festgestellte ungesicherte Kreditteile bei den Wertberichtigungskrediten laufend um die 30 Mio. € (knapp 60 Mio. DM), wo man über Jahre hinweg gar nicht alles in die Bilanzen eingestellt hat und damit wahrscheinlich künstlich das Eigenkapital nach dem KWG und die Kreditgrenzen und damit auch die Möglichkeit der Risikoverschärfung durch die Vorstände genehmigt hat und wo man das sogar in die Lageberichte von 2002 und 2003 (= Link) geschrieben hat.

Warum macht man das als Verband so? Warum dürfen wir alle fest glauben, dass der Aufhebungsvertrag von Manfred Heger und zwei Jahre später von Karl Krämer vom Genossenschaftsverband geschrieben worden ist, den man uns vom Inhalt her bei Heger, wie auch bei Krämer, verschweigen wollte? Warum hat man vielleicht sogar den Vertrag laut dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) vom 04.08.2004 inhaltlich nicht mal den anderen Aufsichtsräten gesagt? Weil ohne Horst Pausch hat davon anscheinend keiner gewusst, sonst hätte man sich doch die Regresssache ein Jahr später sparen können. Oder müssen wir glauben, dass das zum bösen Spiel dazu gehört hat, als man auf der Versammlung von 1,12 Mio. € Schaden gesprochen hat, der Vertreter, vielleicht von Manfred Heger besser informiert, aber nach der höheren Summe von 2,6 Mio. € gefragt hat, wo man gar nicht weiß, ob die Strohmannkredite an den Schwager usw. da dabei waren?

Heute werden tausende von Kunden und Mitglieder an eine Sanierungsbank verkauft um über die Runden zu kommen, weil die alten Vorstände ungebremst von den Prüfern und den Oberen beim Genossenschaftsverband 100 Mio. DM (um die Zahl einfach vorstellbarer zu machen) verbraten haben. Und keiner ist dafür verfolgt worden. Alle sind belohnt worden, Manfred Heger für Flex mit der Ausreichung von 5 Mio. an seinen besten Freund ohne Sicherheiten, die Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG und das Versäumen der Fristen in Slowenien, Reinhold Wolf für seine besonderen Fähigkeiten bei Gold, Gold, Gold für die bereitwilligen Zurverfügungstellung von Schmier- und Bestechungsgeld nach dem er die Kredite ohne Unterlagen zu § 18 KWG ausgezahlt hatte und Karl Krämer mit dem Vorruhestand und dem Jahresurlaubsgeld dafür, dass er am 10. März wie ein Bettler vor Gericht aussagen durfte, er hat von allem nichts gewusst, als Überwachungs- und Kontrollvorstand einer ehemaligen Eine-Milliarde-DM-Bank mit der Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, geleitet von Marth und Dittrich, die man dafür dem Staatsanwalt mit einem Ermittlungsverfahren (= Link) ausgeliefert hat, um sich deren aufgebaute Immobilien im Osten ein paar Jahre später zu nutze zu machen, sie zur Eigenkapitalstärkung von Marktredwitz wieder zu verscherbeln.

Warum macht man das also? Warum hat der Genossenschaftsverband soviel Interesse daran, dass nichts aber auch gar nichts an die Oberfläche kommt? Wie tief steckt man selber mit drin und vor allem wer und wie weit oben? Für die Öffentlichkeit sind hier sicher noch einige Fragen offen, aber zu den Vorgängen, da wird immer mehr Material ans Licht der Öffentlichkeit kommen, nicht nur zu den schon bekannten Fällen. Da ist noch viel unaufgedeckter Mist unter der Oberfläche, der ganz gewaltig stinkt. Kein Trick wird helfen, es wird eher die Lage verschlimmern.

   

Nr. 3317

Susanne

4. Mai 2008, 11:08 Uhr

Betreff: Wie sieht der Übertragungsvertrag für die Filialen wohl aus?

In dem Link zum Kundenanschreiben in Eintrag Nr. 3535 steht doch, dass man der Übertragung wiedersprechen kann. Wie sieht es also aus, wenn die Kunden, die gebietsmäßig gar nicht zu den Vogtlandfilialen gehören oder auch welche von dort der Übertragung wiedersprechen, weil sie plötzlich sehen, dass sie damit vom Regen in die Traufe kommen? Wenn dem Kunden vor über zwei Jahren die Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, den man mit dem Kündigungsschreiben aufgezeigt hat und das Darlehen immer noch da läuft, dann scheint es doch, dass Johannes Herzog bei seiner eigenen Bank die Sanierung fürchtet. Das schient doch fast wie eine Rückversicherung zu sein. Ein Schutz vor noch mehr Rettungserwerben und Zwangsversteigerungen für die Bank. Hat die VR-Bank bei uns auf dem Sektor die Preise schon so kaputt gemacht, dass da nach den eigenen Bewertungen noch zusätzliche Verluste auftreten würden? Ist bei uns der Gebrauchtwohnungsmarkt so beeinträchtigt, weil man jederzeit auf Schnäppchen durch Zwangsversteigerungen durch die Genossen hoffen kann?

Was ist es also wenn die Kunden in Markneukirchen, Klingenthal und Schoeneck selber hellhörig werden und merken in was für einen Strudel sie bei einer vom Genossenschaftsverband sanierten ja indirekt von denen geführten Bank sind und ihrer eigenen Übertragung wiedersprechen? Ich würde als Kunde verlangen, dass ich Einblick in diesen Vertrag und auch den Sanierungsvertrag für die Volksbank Vogtland mit der Sanierungseinrichtung erhalten würde, da die doch auf ein eigenes Kreditverhältnis unglaublich viel Einfluss haben können. Bei Verweigerung würde ich unverzüglich die Konsequenzen ziehen. Hier ist vielleicht die Chance auch Grundschulden auf Kosten der Bank übertragen oder gar löschen zu lassen, denn die haben das verursacht. Was ist also dann der Übertragungsvertrag zwischen den Vorständen wert, wenn alleine die Kreditkunden der Übertragung widersprechen würden? Muss dann die VR-Bank Marktredwitz der Volksbank Vogtland eG Millionen nachlassen, oder ist das die Sanierungsunterstützung via Plauen für Marktredwitz ohne Wenn und Aber? Bis zum 26. Mai können die Kunden widersprechen, da muss man doch die Leute mit Informationsveranstaltungen oder mit Flugblättern und Transparenten wach rütteln und aufklären. Die wissen doch gar nicht was auf sie zukommen kann.

Vielsagend ist auch der letzte Satz in der Mitteilung zur Übertragung der Geschäftsverbindung, da heißt es wir bitten um Ihre Unterstützung. Wieso werben die Vorstände um Unterstützung? Zu was denn? Bitte keine Widersprüche, oder was? Helft uns damit, dass wir alles überdecken können, was wir bisher getrieben haben? Helft uns, damit wir Euren Nachbarn aus unserer Bilanz als Risikokredit tilgen können? Also Risikokredite, die Heger, Wolf und Krämer gar nicht ausreichen durften, weil man den Kunden die Wirtschaftlichkeit vorgemacht hat, die bei korrekter Prüfung schon damals nicht gegeben gewesen sein könnte? Helft uns aus der daraus eventuell entstandenen Beraterhaftung, gerade so wie wir es gerade machen uns aus den Abrechnungsmanipulationen mit rechtlichen Tricks heraus zu winden? Ganz geheuer scheint es den vier Vorständen doch nicht zu sein, sonst wäre man da schon mit mehr Selbstvertrauen aufgetreten. Wenn man also die Unterstützung braucht, ist der ganze Vertrag dann in Gefahr? Wie kann man so einen wachsweichen Vertrag machen? Wackelt damit die Absicherung der Bilanz der VR-Bank Marktredwitz für das letzte Jahr wenn die Vertragsbedingungen auf der Strecke bleiben würden und verhungern würden? Bleiben die Kunden der VR-Bank in den Ostfilialen bei den Genossenschaftsbanken, oder verschwinden die, die sagen ich will weder bei der VR-Bank in Marktredwitz bleiben und schon gar nicht bei der Vogtlandbank ankommen? Man spricht doch davon, dass das Geschäftsvolumen im Osten massiv eingebrochen ist. Gibt man allen Kunden zu allen Verträgen damit nicht ein Sonderkündigungsrecht in die Hände, schon alleine deswegen weil man die wahren Hintergründe auch der Risikosituation in Plauen verschweigt? Ich als Kunde würde auf die Informationspflicht nach § 34 Genossenschaftsgesetz und die Berichtspflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates und der gesetzlichen Prüfung abzielen und ganz schnell verschwinden.

   

Nr. 3316

???

3. Mai 2008, 20:50 Uhr

Betreff: Wer ist hier wirklich der Betrogene?

Wer ist hier wirklich der Betrogene? Das Mitglied aus Arzberg, dem man gesagt hat Marth und Dittrich, die sind beim Vorstand nach der Fusion dabei, die man aber ausgetrickst hat, oder die selber mitgetrickst haben? Oder jeder Kunde mit einem Darlehns- oder Giro- bzw. KK-Konto bei der Bank, wo Herzog und Kollegen den Marketingstrategen Manfred Heger gleich in die Werbeausschuss beim Verband geholt haben, weil er so clever war an jeder automatisch durchgeführten Buchung die Zehnerchen, die Marktstücke oder die Scheine mit abzuschneiden bei uns? Der so clever war uns Darlehensnehmer das Darlehen noch einen Tag vorher zu verzinsen bevor wir es überhaupt auf dem Girokonto hatten oder bevor die Rechnung vielleicht direkt davon an die Firmen bezahlt wurden, aber die Raten, die hat er uns einen Monat später gut geschrieben, als er sie uns auf der anderen Seite belastet hat.

Aber das Geld hat hinten und vorne nicht gelangt, nicht für die korrupten Vorstände und nicht für die teuren Revisoren, die die Verluste nicht verhindert haben, sondern die nur da waren um sich selbst auf den Vorstandsstuhl zu bringen.

   

Nr. 3315

L.

3. Mai 2008, 20:30 Uhr

Betreff: Wer ist hier der Betrogene?

Vor knapp zwei Jahren wurde das Darlehenskonto anscheinend gekündigt, wie man es in Eintrag Nr. 3535 lesen kann. Man hatte kurz zuvor Johannes Herzog zum Gesamtprokuristen berufen, nach dem man am 30.06.2005 ein bisschen mit den Vertretern gespielt hat und ihn als Retter angekündigt hatte. Also hat Herr Herzog sich doch die schwierigen Kreditverhältnisse schon als Revisor vorgemerkt, die er dann schnellstmöglich „bereinigen“ musste. Alles unsaubere Kredite, die man in der Zeit von Manfred Heger und Kollegen aufgebaut hatte, um die man vielleicht sogar geworben hat um marktoperativ dynamisch die Bilanzsumme zu puschen, wo aber jeder Vorsichtsgedanke über das Gesäßteil gestrichen wurde. 50 Millionen Euro an ungedecktem Risikopotential so ist im letzten Eintrag nachzulesen, bei höchst ausfallgefährdeten Krediten und der Prüfer wird neuer Vorstand der das alles gesehen hat. Unfassbar, aber bei diesen Verhältnissen logisch und wirklich nachvollziehbar.

Wer ist also hier der Verlierer und der Betrogene? Der Kunde, dem man vorgemacht hat, es geht schon und aus der Vermietung da holst du dein Geld locker raus, oder die Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz, die teure Vorstände für schlimmste Arbeit gelöhnt haben und die Bank bis aufs Letzte ausgeblutet wurde, dass nur noch der Verkauf zur Stärkung oder besser Stützung des Eigenkapitals helfen konnte oder jetzt noch die Mitglieder von Plauen, die jetzt solche Kredite übernehmen mussten, weil der Vorstand und im Hintergrund die Verbände über den Sicherungsfonds Stillschwiegen vereinbart haben? Am schnellsten aber wird der Kreditkunde verlieren, wie schon viele vor ihm, wenn er in die Fänge der Heuschrecken übergeben wird, damit er ja aus den Büchern von Marktredwitz und von Plauen verschwunden ist. Ein Kunde mit Postleitzahl 95... nach 08... Plauen, mit Vertrag zwischen Herzog und Heidel auf der einen Seite und Schlagenhaufer und Klaubert auf der anderen Seite, abgesichert und vielleicht angeordnet vom BVR unter dem Deckmantel einer genossenschaftlichen Sanierungseinrichtung.

   

Nr. 3314

Kunde

2. Mai 2008, 12:27 Uhr

Betreff: Der geplante Weg des Herrn Herzog für seine schwierigen Kunden

Ist das der vorgesehene Weg des Herrn Herzog für seine Kunden, damit vielleicht die Sanierung der VR-Bank Marktredwitz über die VB Vogtland Plauen abgewickelt werden kann? Die Postleitzahl 95xxx liegt wirklich nicht im Vogtland wie man aus dem Kundenanschreiben zur Übertragung der Geschäftsverbindung (= Link) sehen kann. Es ist einer von uns. Einer der wahrscheinlich in den schwierigen Risikoklassen der Bank steckt, wie sie Reinhold Wolf vor zwei Jahren mit der Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link) an die Wand geworfen hat. Die Risikosituation, die Johannes Herzog als Prüfer nicht verhindert hat, sondern wie bei Flex und Gold, Gold, Gold nur daneben gestanden hat, wo Manfred Heger die Unterlagen vom Kunden vielleicht fälschen durfte, wie er mit seinem Freund über Slowenien ungesicherte Kredite in Höhe von 5 Mio., begleitet von unglaublichen Überziehungen, versemmeln durfte, oder durfte er da sogar was verschieben, bevor er gehen musste und man hat es ihm auch nicht übel genommen, dass er sich in Slowenien and er Insolvenz gar nicht beteiligen wollte? Oder, das Reinhold Wolf bald eine Million in den Sand setzen durfte und vor Gericht dazu aussagte, wir hatten keine relevanten Unterlagen um die Wirtschaftlichkeit der Firma richtig einzuschätzen, aber die mehr als 100.000 €, da war ich mir nicht sicher ob ich da Schmier- oder Bestechungsgelder für Guinea ausgezahlt habe?

Wie bereinigt dass Johannes Herzog jetzt? Wie kriegt er Geld um die wahrscheinliche Tropfsteinhöhle HOMA-Haus wieder hinzukriegen? Mit den Immobilien in Klingenthal und Markneukirchen, die Marth, Mann und Dittrich da gebaut haben und die man jetzt zum verhandelten Preis nach Plauen verramscht? Hier die Opfer die alten Vorstände, die man ausgetrickst hat und da die Opfer die Kunden. Denn was passiert denn einem Kunden, der die Kündigung eines Darlehenskontos (= Link) schon gehabt hat bei einer Bank, die vom genossenschaftlichen Sicherungsfonds gestützt und gelenkt wird? Dem Vorstand, der ungeprüft das Engagement übernehmen musste wird solange nichts passieren, solange er nach der Pfeife der Verbände tanzt, aber der Kunde, der wird jetzt nicht mehr von der Kraußoldstrasse aus betreut, der wird jetzt aus Plauen und Schoeneck betreut und wahrscheinlich bald aus Hamm, von der BAG Hamm. So sind die geplanten Wege des Herrn Herzog für seine Kunden, oder nicht? Das sind die Pflastersteine seiner Karriere vom Prüfer zum Sanierer der VR-Bank Marktredwitz ohne direkte Sanierung durch den BVR. Wer gute Freunde hat die auch noch mit im Dreck stecken, der kann es schon richten.

   

Nr. 3313

Aus der Organisation

1. Mai 2008, 17:25 Uhr

Betreff: Kollektiver Betrug an den Mitgliedern in Marktredwitz, Plauen und im ganzen Land?

In der Satzung der Sicherungseinrichtung des BVR (= Link) steht in I. [1], dass man eine Bank sanieren darf, um eine Beeinträchtigungen des Vertrauens in die genossenschaftlichen Banken zu verhüten. In der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes steht aber wiederum auch, dass man einen Vorstand nicht von seiner Verantwortlichkeit und Schadensersatzpflicht befreien darf, wenn man damit Imageverluste für die Bank verhindern will.

Wenn aber nun Kredite von Marktredwitz nach Plauen verschoben werden, die in einer gravierenden Haftungsverantwortung der Vorstände, der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern über § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link), über § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und über § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) stehen, wenn damit § 147 GenG, Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung (= Link) durch Vorstand und Aufsichtsrat und § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) als Prüfer mit betroffen sind, wie rechtfertigt man dann die ganze Thematik? Damit, dass man bei so schwerwiegenden und weitreichenden Maßnahmen die Kontrollmöglichkeit der Vertreter und Mitglieder über Stillschwiegen ausschaltet?

Ist das die Fortsetzung davon, dass man vor vier Jahren dafür sorgen musste, dass man laut dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) auf Absprache mit dem Revisionsdirektor zuerst den neutrale Aufwand mit 5,5 Mio. € belastete, wie es Manfred Heger nannte, den Aufwand, den man vor der Fusion bei einer Risikosituation von nicht vertretbarem Rahmen damit verschonte um den Zusammenschluss der Banken nicht zu gefährden? Ist also der Genossenschaftsverband Herr der Bilanzzahlen, die Prüfer vor Ort und ihre Vorgesetzten und nicht die gesetzlichen Bestimmungen und auch nicht die bilanzierende Bank selber? So wie es im Aufsichtsratsprotokoll von Plauen steht, die Prüferin ist nicht mehr bereit den Abschluss nochmal neu zu machen? Ist es die Forstsetzung davon, dass man mit Manfred Heger selber einem Dienstaufhebungsvertrag vereinbarte, wo man auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtete, sowohl bekannte als auch unbekannte? Muss man jetzt dem Prüfer dieser Vorgänge nun als Vorstand über die Sicherungseinrichtung aus der Patsche helfen, damit man als Verband selber nicht in den Strudel gerät? Warum soll man da bei dem Dreiecksverhältnis nicht der einen Bank Ertrag und Eigenkapital zuschanzen über eine ungerechtfertigte Bewertung der Bankgebäude in Klingenthal und Markneukirchen? Wer hindert Herzog und Heidel und Schlagenhaufer und Klaubert und die Verbände dran? Wer hindert sie denn, wenn bei Vereinbarung von Stillschweigen jegliche Kontrollmöglichkeit ausgeschlossen wird?

Eine Bank – eine Region schreiben heute die vier Vorstände. Ist es eher richtig zu schreiben ein einziger Saustall, man rühre darin herum und es ist überall das Gleiche. Der Vertuschungsversuch, den man sich selber in die Satzung der Sicherungseinrichtung geschrieben hat dürfte bei den zwei beteiligten Banken Verluste zwischen 100 und 200 Millionen € verstecken lassen wollen. Hier rückt die Vertuschung selbst schon sehr nahe an Straftatbestände heran. Es ist zu vermuten, dass hier die Mitglieder in Marktredwitz, in Plauen und im ganzen Land kollektiv betrogen worden sein könnten.

   

Nr. 3312

Gesehen

30. April 2008, 13:56 Uhr

Betreff: Seit wann gehört die Postleitzahl 95xxx ins Vogtland?

Was wird im Grunde bezweckt mit der Übertragung der Geschäftsstellen nach Plauen? Seit wann gehört die Postleitzahl 95xxx ins Vogtland? Wie viele unliebsame Kunden will Herr Herzog und Herr Heidel auf dem Weg abschieben wenn man das Kundenanschreiben zur Übertragung der Geschäftsverbindung (= Link) zur Geschäftstellenübertragung anschaut.

Wer kann so einen Blödsinn schreiben, uns ist ihre Zustimmung sehr wichtig? Die geben Sie uns bitte indem sie nichts machen? Ob man das Schreiben der VR-Bank als eines der vielen Werbungen in unseren Briefkästen unbeachtet wegwirft, dass interessiert doch nicht. Wer sich nicht meldet, wer vielleicht ein paar Wochen nicht da ist, wer sich des Themas zur Zeit nicht annehmen kann, der ist bei den Vogtlandfilialen der Volksbank Vogtland eG, einer Bank die sich im Würgegriff des Sicherungsfonds befindet, weil man 2001 und 2002 alleine 33 Millionen von den bekommen hat und dafür knallharte Verträge unterschreiben musste.

   

Nr. 3311

.........

28. April 2008, 15:31 Uhr

Betreff: Kunden mit schwierigen Krediten unbedingt der Ãœbertragung widersprechen

Dem Wunsiedeler Kreis sind bereits wenige Tage nach der Vertreterversammlung von Kunden der VR-Bank Marktredwitz Kreditverhältnis aus dem Landkreis Wunsidele offengelegt, wo der Kunde, als auch zu finanzierende Objekte voll im Bereich der verbleibenden VR-Bank Fichtelgebirge liegen, die in die Vogtlandgeschäftsstellen, z.B. Schoeneck, von Plauen übertragen werden sollen. Wir warnen alle Kunden eindringlich dem zuzustimmen. U.E. ist dies eine direkte Übertragung in die Sanierung. Die Gefahr der Heuschrecken drohen. Und das ist bei den Genossenschaftsbanken die BAG Hamm zweifelsohne.

   

Nr. 3310

Gesehen

28. April 2008, 11:20 Uhr

Betreff: Kauf der Vogtlandfilialen durch die Volksbank oder durch den Sanierungsfonds?

Soviel zur Entscheidungsfreiheit der Vorstände Schlagenhaufer und Klaubert bei der Volksbank Vogtland Plauen,
Aufsichtsratsprotokollen (= Link). Laut Sanierungsvertrag muss der BVR immer zustimmen und wer zustimmen muss, der entscheidet doch oder? Die Prüferin ist nicht bereit den Abschluss neu zu erstellen, (auch wenn es notwendig wäre) und wenn doch, dann wird sie die Arbeit der Aufsichtsräte detaillierter unter die Lupe nehmen (eine Drohung?).

Wahrscheinlich waren die Probleme der Volksbank aber auch ganz wesentlich im Bereich der eigenen Wertpapieranlagen. Was ist also mit den Anlageempfehlungen der DZ-Bank, die den Vorstand vielleicht die Position gekostet haben?

   

Nr. 3309

...

28. April 2008, 10:07 Uhr

Betreff: Legalisierter Bilanzbetrug über viele Jahre hinweg?

Darf man sich als Bankvorstand freuen, wenn man die eigenen Mitglieder verkauft ohne sie zu fragen? Wo ist der Unterschied, wenn man jahrzehntelang die Kunden mit Wertstellungen, Stichtagsverzinsung, falschen Bürgschaftsklauseln austrickst und damit Millionen einheimst?

Warum haben wir den Prüfer hier als direkter Nachfolger von Manfred Heger, der ihn dafür laufen ließ, dass er bei einem nicht rosigen Kreditverhältnis von Anfang an mit seinem Freund fast keine Sicherheiten herein geholt hat, dass er dann unglaubliche Überziehungen fahren durfte. Warum hat dieser Prüfer nicht sehen wollen, dass Manfred Heger die internen Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen Daten gefälscht hat? Warum hat Johannes Herzog und Raimund Grothoff mit aller größter Wahrscheinlichkeit den Dienstaufhebungsvertrag unter Ausschluss aller bekannter (3 x Ausrufezeichen) und noch nicht bekannter Ansprüche in München schreiben lassen?

Liegt die Vermutung nahe, dass zwischen dem 5. August 2004 und dem 4. Oktober 2004 Herr Herzog als Prüfer die Bilanzänderungen in die wie dann in der Versammlung berichtet zuvor nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Bilanz von Manfred Heger höchst persönlich eingearbeitet hat. Denn da kommt doch der Verdacht auf, dass die noch viel mehr gegen die Bewertungsvorschriften des § 252 Handelsgesetzbuch (= Link), Abs. (1) 4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind, verstoßen haben.

Beleg dafür ist die von Reinhold Wolf aufgelegte Folie zur Risikolage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 (= Link). Er zeigte auf, dass man zusammen mit der externen Revision bei den Krediten, die man schon in der Wertberichtigung hatte, das sind die Risikogruppe 3-Kredite 30 Millionen als ungesichert bewerten musste. Hier wird aufgezeigt, was man in die Lageberichte schrieb, dass ungesicherte Kreditteile aus den EWB nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen unterlegt werden hätten können. Denn man hat nur 26,3 Mio. € als Wertberichtigungen von den Forderungen abgesetzt und damit um 3,7 Mio. € zu wenig. Wenn in der Risikogruppe 2 auch noch 12,8 Mio. € ungesichert waren, dann darf man annehmen, dass man gerne bereit war Risikoklasse 3-Kredit lieber vorerst noch in der Klasse 2 zu belassen. Von dem Betrag darf man getrost gedanklich noch ein paar Milliönchen auf die Risikogruppe 3 übertragen.

Die Rechnung die man dahinter aufmachen darf, lautet ganz einfach, mindestens diese 3,7 Millionen hätte man den Rücklagen entgegen buchen müssen, wie Reinhold Wolf es auf der Folie zur Eigenkapitalsituation auf der Versammlung vom 29.06.2006 (= Link) gezeigt hat. Die Rücklagen wären dann bei 5 Millionen höchstens noch gestanden. Hat Herr Herzog damit einen Bilanzbetrug selbst in die Abschlüsse eingearbeitet, oder hat er und Raimund Grothoff dazu über die Prüfung die Genehmigung erteilt und dann den Bilanzbestätigungsvermerk (= Link) in München darunter setzen lassen, mit der Unterschrift des Leiters der Prüfungsabteilung und des Revisionsdirektors für Franken, der aber nicht einmal ein Wirtschaftsprüfer war? Das sind doch auch die wichtigen Punkte, die die Kontrolle der Prüfungsberichte im Innendienst des GVB in München mit Sicherheit nachschaut. Warum ist hier schwer zu vermuten, dass alle zusammen gegen die allgemein gültigen Bilanzierungsrichtlinien, die Eigenkapitalrichtlinien und die Höchstkreditrichtlinien nach dem KWG verstoßen haben? Bei Risikoklasse 3, da muss die Wertberichtigung für ungesicherte Kreditteil doch in vollem Umfang vorgenommen werden, oder wem will man etwas anderes erzählen? Gelten ausgerechnet für die VR-Bank Marktredwitz deswegen die Gesetze nicht, weil man von Verbandsseite selbst größte Mitschuld an Millionenausfällen bei der Bank hatte und weil man das damit reparieren wollte, dass man gegen die Wirtschaftsprüferordnung verstoßen hatte und den vorgesehen zukünftigen Vorstand noch als Prüfer hin schickte um alles vergraben und verstecken zu können?

Doch man muss die Tabelle mit den Risikopotentialen schon weiter betrachten. Auch wenn man die Vermerke in die Lageberichte nach 2003 nicht mehr rein schrieb, man hat auch all die anderen aufgezeigten Jahre die notwendige Wertberichtigungen zwar festgestellt, aber eben nicht einbebucht, frei nach dem Motto, wie es Reinhold Wolf auf dieser Versammlung zum letzten Mal erklärte, wir haben die Kreditabschreibungen nach Abstimmung mit der externen Revision vorgenommen und wir erwarten auch für das laufende Geschäftsjahr noch überdurchschnittliche bilanzielle Risiken in dem Bereich.

Damit kann man auch die zu hohen Kreditgrenzen nach vollziehen. Der mögliche Höchstkredit nach § 13 Kreditwesengesetz und nach § 49 Genossenschaftsgesetz liegt bei 25 % des haftenden Eigenkapitals (HEK), das lag laut Jahresabschluss bei 34,3 Mio. € und hätte wahrscheinlich auf 30,7 Mio. € reduziert werden müssen. Ein möglicher Höchstkredit wurde somit mit 8,6 Mio. € angesetzt, hätte aber nur 7,7 Mio. € betragen dürfen, die Höchstkreditgrenze hätte also um über 900.000 € herunter genommen werden müssen und Flex wäre plötzlich ein Großkredit gewesen, denn die Grenze wäre dann knapp über 2,5 Mio. € gelegen. Aber so kann man es auch für die Bilanzen der Jahre 2004 und 2005 fortschreiben, wie es vorher ausgesehen hat, dass müsste erst noch aufgedeckt werden. In 2004 wurden auch 2,5 Mio. € an Wertberichtigungen nicht eingebucht, dass hieße Höchstkreditgrenze auch da um mindestens 600.000 € zu hoch und 2005 dann noch mal 1,9 Mio. € EWB unterdrückt, womit die Höchstkreditgrenze wiederum um 500.000 € zu hoch gewesen sein dürfte. Das war schon die Bilanz, die der Notvorstand Werner Schelter mit unterschrieb, weil man auch noch Karl Krämer wegen Unfähigkeit abservieren musste, aber auch ihm wie schon Manfred Heger das Jahresgehalt noch als Zuckerchen zur Unterschrift der Demission mitgab.

Wäre es da verwunderlich, wenn man den Kredit zum HOMA-Gebäude als zusätzlicher Verlustposten gar nicht mehr unterbringen konnte., wenn man damit einen Kreditverlust in eine Sachanlage umgewandelt hätte? Wie das dann später zu vollziehen wäre, dass zeigt vielleicht die Bilanz der Volksbank Plauen mit den unglaublichen Sonderabschreibungen bei den Sachanlagen im Jahr 2006. Hat man die vorher zur Stützung des Eigenkapitals sogar zugeschrieben? Man hörte doch was, dass das dort bewährte Praxis war, wenn die Verbände mit machten.

Kann man sich da freuen, wenn man heute die eigenen Mitglieder verkauft, wenn man die Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb angezeigt hat, deren geschaffenen Werte man jetzt zur wesentlichen Verbesserung der eigenen desolaten Eigenkapitalsituation verscherbelt, wenn man heute Teile dieser unglaublichen Belastung aus den Einzelwertberichtigungen elegant über die Volksbank Vogtland Plauen los werden konnten? Wurde bei der VR-Bank Marktredwitz Bilanzbetrug betrieben, Untreue der Vorstände geduldet, vielleicht sogar unterstützt, damit man den Prüfer Johannes Herzog als vorderster Vertuscher auf den Vorstandsstuhl bringen konnte? Mit aller Macht muss dies an den Pranger, bevor die heilende Verjährungsfrist darüber läuft. Manfred Heger war sicher raffiniert, heute scheinen wir sehr berechnend von einem großen Apparat und vor Ort von Herrn Johannes Herzog schwer ausgetrickst zu werden.

   

Nr. 3308

Mitglied

27. April 2008, 20:40 Uhr

Betreff: Das sind die drei Strategen

Das sind sie, die drei Strategen, abgebildet in der Frankenpost (= Link) über ihren Schachzug zum Verkauf der Geschäftsstellen im Osten, alle belastet mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € bei der Waldeslust, mit dem Freifahrtschein des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer.

   

Nr. 3307

Aus der Organisation

27. April 2008, 20:33 Uhr

Betreff: Zu 3524 Weg zu den Bilanzen im Bundesanzeiger

Zu Eintrag Nr. 3524, so einfach geht das doch nicht mit der Verlinkung, deswegen hier die Horrorbilanz der Volksbank Plauen (= Link). Diese Vorstände sind nicht Herr im Haus, dass ist der Sicherungsfonds. Nicht die Volksbank Plauen hat den Wunsch gehegt die Vogtlandfilialen übernehmen zu dürfen, das wurde beiden Banken nahe gelegt. So ein Geschäft machen keine Vorstände bei einer Bank wo darüber hinausgehende Risiken von der Sicherungseinrichtung des BVR abgedeckt werden. (siehe Seite 6 des anhängenden Abschlusses). Eine Sanierungsbank saniert die VR-Bank Marktredwitz und schießt ihr das notwendige Eigenkapital zu. Das ist der größte Witz aller Zeiten. Das Stillschweigen, dass Johannes Herzog aufbauen will, das wird ihm eventuell über die übertragenen Kredite gelingen.

Eine Bank,
- die auf ihre Sachanlagen Sonderabschreibungen von wahrscheinlich 2 Mio. € vornehmen musste, (um soviel hat man mehr Abschreibungen wie im Vorjahr auf Sachanlagen),
- Widmung eines Wertpapierbestandes von 25 % der Bilanzsumme oder über 83 Mio. € in den Anlagebestand (Seite 16), den man nicht auf den tatsächlichen Wert abschreibt, weil man es sich hinten und vorne nicht leisten kann und damit wahrscheinlich Vermeidung der Buchung von Millionenverlusten in diesem Bereich, wo man schon 18 Millionen an die BAG Hamm übertragen musste, (Seite 13 unten, Ausführungen zu den Wertpapiereigenanlagen,
- ein Gewinnausweis, der ohne die weiter Sanierungsunterstützung von 1,5 Mio. € (Seite 10) ein Jahresverlust gewesen wäre, woraus resultiert, dass die deutschen Genossenschaftsmitglieder in Plauen die Dividende bezahlten, wie auch die Jahre vorher schon und daraus mit 30 % auch der Fiskus,
- Direktsanierungen in Höhe von 15 Mio. € aus Besserungsschein- und Freistellungsverpflichtungen (Seite 11, sowie Seite 14 unten), womit vielleicht die laufenden Verluste aus dem Geschäftsbetrieb gedeckt wurden, wie viel wurde über den Sanierungsvertrag über sonstige Absprachen noch an die BAG Hamm nach Heuschreckenart gegeben?
- rückläufiges Geschäftvolumen, wo der negative Trend sogar vorher noch schlimmer war, mit massiven Einlagenverlusten, kritisch zu sehende Marktanteilsverluste (Seite 19) ausgleichen durch Kauf von 50 Mio. € Geschäftsvolumen,
- eine Bank, die Verbesserung der Eigenkapitalquote verspricht (Seite 16), diese aber dadurch verschlechtert, dass man 15 % der Bilanzsumme von der VR-Bank Marktredwitz „dazukauft“ und wo sich auch nur die „Quote“ verbessert, weil das Geschäftsvolumen zurück geht und nicht das tatsächliche effektive Eigenkapital. 68 T€ sind keine Stärkung von Eigenkapital für eine Bank mit 300 Mio. € Bilanzvolumen.

Die Abschlüsse beider Bank müssen kritisch gegenüber gestellt werden, was hier auf dem Rücken der Mitglieder und bezahlt vom Sanierungsfonds fabriziert wurde. Und beim Vergleich da wird dann doch das und jenes zu sehen sein, denn bilanzieren muss man ja auch noch ein bisschen was, wenn man auch überall Herr der Vorschriften und zahlen zu sein scheint.

   

Nr. 3306

Wegfrei

26. April 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Das ist ja interessant

Schau an, schau an.
Da kommt der Vorstand (und ehemalige Prüfer des GVB) der VR-Bank Marktredwitz in Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) plötzlich auf die Idee, Filialen der VR-Bank Marktredwitz, die nicht mehr in Bayern liegen – an die Volksbank Vogtland zu verkaufen.
Verkaufen heisst das Zauberwort. V E R K A U F E N
Es gab ja mal (als die Schmidtbank verkauft wurde) ein großes Inserat in der Zeitung in dem von Raiffeisenseite verkündet wurde, dass ein Verkauf einer Genossenschaftsbank nicht machbar ist.

Insider haben sich damals gekugelt vor Lachen, denn es ist ja allgemein bekannt, dass einer der Lieblingssätze des GVB und dessen Prüfer lautet: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“

Doch ganz besonders dieses V E R K A U F E N hat es in sich.
Es beweist nämlich, dass anstelle einer Fusion auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – einzeln und ohne Verschenken der Rücklagen - möglich ist.
Und es beweist auch, wie sehr den Mitglieder bei einer Fusion in der Vergangenheit bewusst weitere Möglichkeiten vorenthalten wurden. Weil ihnen eben nur gesagt wurde oder gesagt werden durfte, was dem GVB in den Kram passte.

Aber – betrachtet man das Modell VR-Bank Marktredwitz eG ( pardon: VR-Bank Fichtelgebirge eG) - dann scheint es ja ab sofort besser zu werden.

Marktredwitz war ja schon immer das Paradebeispiel beim Genossenschaftsverband Bayern und wurde allen bayerischen Genossenschaftsbanken als Vorbild hingestellt.
Mein ganz besonderer Dank gilt daher diesem Genossenschaftsverband Bayern für die übernommene Vorreiterrolle, für das Umdenken in Sachen Fusion und ganz besonders für die nun geschaffenen Tatsachen und die erfolgte Aufklärung der Vertreter und Mitglieder dass auch ein Verkauf des Bankgeschäfts – gesamt oder Teile davon – jederzeit möglich ist.

Denn nun ist es endlich offiziell: An Stelle einer Fusion kann auch ein Verkauf des Bankgeschäfts erfolgen. Das in den langen Jahres des Bestehens angesammelte Vermögen der verkaufenden Genossenschaft bleibt den Mitgliedern dieser Genossenschaft erhalten.

Also liebe Mitglieder:
Bei einer Fusionsversammlung mindestens 2 Anträge stellen:
1.Antrag: Anstelle der Fusion soll ein Verkauf des Bankgeschäfts an die übernehmenswillige Genossenschaftsbank erfolgen.
2. Antrag: Die Rücklagen der verkaufenden Genossenschaft sollen aufgelöst und in Geschäftsguthaben umgewandelt werden.

Und wenn der bei der Fusionsversammlung anwesende Prüfer des Genossenschaftsverband Bayern von seinem Dienstherrn noch nicht informiert wurde und meint das würde nicht gehen, einfach die Frage stellen:
„Ist es richtig, dass anstelle einer Fusion auch das Bankgeschäft ganz oder in Teilen verkauft werden kann“ und dann auf die VR-Bank Marktredwitz verweisen.

Was für ein schöner Tag.
Der 23.April 2008 wird in die Analen des genossenschaftlich organisierten Bankenwesens in Deutschland eingehen und das Kalenderblatt dieses Tages wird einen würdigen Platz in der Ruhmeshalle der Münchner Türkenstraße (am besten gleich neben dem Ölportrait von Wilhelm Frankenberger) erhalten.

P.S.: Nur der Vorsorge halber als Information an Mitglieder von Genossenschaftsbanken:
Sollte trotzdem noch immer eine Fusion anstelle eines Verkaufs des Bankgeschäfts vom GVB oder vom Vorstand Ihrer Bank gefordert werden, scheuen Sie sich nicht, um Hilöfe zu bitten. Helfer gibt es genug.

   

Nr. 3305

Der Wissende

25. April 2008, 22:26 Uhr

Betreff: Wie hoch ist der Preis

Hat der Vorstand bzw der einladende Aufsichtsratsvorsitzende die Vertreter informiert, wieviel den von den Plauenern für die 3 Ostfiliailen bezahlt wurde? Das ist doch mit ein wesentlicher Punkt, wenn ein ein Verkauf stattfindet. Unabhängig vom Verstoß gegen die Ladefrist, ist doch die Zustimmung hinfällig, wenn nicht der dem Geschäft zugrunde liegende Kaufvertrag vom 28.03.08 vorgetragen wurde. Da meines Wissens bereits das Versammlungspotokoll durch Mitglieder angefordert wurde, ist es interessant, ob der Kaufvertrag als Anlage beiliegt. Denn damit ist ersichtlich, wie hoch die Verluste im Jahr 2007 waren, die es abzudecken gilt. Man kann es auf eine ganz vereinfachte Formel bringen;: Kaufpreis minus ausgewiesener Gewinn = Verlust, den es abzudecken gilt. Natürlich werden jetzt Bilanzspezialisten sagen, da gibt es noch mehrere Positionen zu beachten, aber ich denke die große Linie passt schon. Im Umkehrschluß kann man auch ableiten, wieviel es den Frankfurter und dem Bayerischen Verband wert war, damit keine Sanierung angesagt ist. Denn üblicherweise fackeln die Verbände nicht lange rum, wenn es gilt eine Sanierung zu produzieren, a u ß e r man steckt selbst mit drin oder es gibt persönliche Verbindungen zu den Vorständen.
Daß bei obiger Versammlung sehr wenig Vertreter anwesend waren, stimmt schon nachdenklich. Selbst aus dem Vogtland waren nur einige wenige anwesend. Scheinbar ist es den Vertetern egal, von welcher Bank sie zukünftig betreut werden.
Ob es den Mitgliedern und Kunden, deren Interessensvertreter sie sind, auch einerlei ist. ist zu bezweifeln. Denn wenn sie schon die Bank wechseln, warum dann nicht gleich zur Sparkasse Vogtland, die einen sehr guten Ruf hat.
Da es die Vorstände in Marktredwitz bis heute nicht geschafft haben, die bereits für Dezember versprochene Kurzbilanz zu liefern, kann man davon ausgehen, daß die Zahlen so grottenschlecht waren , daß man zuerst einen Dreh suchen mußte, mit dem sich die Zahlen schön rechnen konnte.
Um ein Mindestmaß seiner Informationspflicht nach zu kommen, hätte der Vorstand bei dieser Versammlung die zum 30.03.08 aufgestellte Bilanz 2007 vortragen müssen., da diese auch zu diesem Zeitpunkt ja bereits auch bei der LZB vorliegen muß. Hat man eine Ausnahmeregelung beantragtHier sollten die Aufsichtsbehörden ganz genau hinschauen. Denn wie schaut die Bilanz 2007 aus, ohne die Notoperation Verkauf Ostfilialen? Denn wenn hier bereits das Ergebnis des Kaufvertrages eingerechnet ist, so ist dies Bilanzmanipulation, da das Ergebnis der Versammlung vom 23.04.08 ist ja schwebend unwirksam, da die 4-Wochenfrist noch nicht abgelaufen ist. Und ob es dann zu einem rückwirkend wirksamen Kaufvertag vom 28.03.08 gekommen ist, ist mehr als zweifelhaft.
Da zum einem die ganze Versammlung unwirksam ist, wegen nicht Einhaltung der Ladefrist und ob zum anderen der Kaufvertrag voll inhaltlich vorgetragen wurde.
Denn bei nicht Einhaltung, ist eine ordnungsgemäße Entscheidung der Mitglieder überhaupt nicht möglich. Zudem kann man in Plauen, die Bilanz auch nicht schließen, solange der Kaufvertrag nicht wirksam geworden ist. Es sei denn man tritt vom Kaufvertrag zurück. Interessant ist hier auch, welche aufgestellte Bilanz von dieser Seite an die Aufsichtsbehörden gegeben wurde. Hier sollten sich die jeweils zuständigen Beamten abteilungsübergreifend kurz schließen. Denn mittlerweile hat sich auch bei den Aufsichtsbehörden herumgesprochen, daß man nicht allem was die Genossenschaftsverbände in den Händen haben, auch den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Handhabung entspricht.

   

Nr. 3304

Mitglied

25. April 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Wer macht mit bei einer Petition an den deutschen Bundestag gegen solche schmutzigen Geschäfte?

Seit dem 3. Dezember spätestens weiß der Aufsichtsrat, was vor sich geht. Wer macht mit bei einer Petition an die Parlamente, dass solche schmutzigen Geschäfte unterbleiben? Da hat man der Sanierungsbank in Plauen wahrscheinlich die unsaubersten Kredite mit rüber geschoben und der ehemalige Prüfer in Marktredwitz ist nun der feine Maxe, weil er so schlau ist. Wie viele Millionen hat es die deutsch Genossenschaftsmitglieder gekostet und wie viel haben wir alle über den Fiskus mit bezahlt. So etwas darf in der heutigen Zeit bei den knappen Mitteln doch nicht mehr möglich sein. Wissen alle deutschen Genossenschaftsbanken, was sie da unterstützt haben?

   

Nr. 3303

Aus der Organisation

25. April 2008, 21:53 Uhr

Betreff: Woher ist das Geld für die Volksbank Vogtland Plauen?

Aus der Organisation

Woher ist das Geld für die Volksbank Plauen


Dürfen sich die Mitglieder der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Nachhinein verarscht fühlen? Oder auch die früheren Vorstände Marth und Dittrich? Die Frankenpost berichtet heute (= Link), dass der Aufsichtsrat seit fünf Monaten, genau drei Tage nach dem Bericht über die Ermittlungen bei der Bank bescheid wussten über den Deal. Es ist wieder einmal unglaublich, wenn man den Jahresabschluss Volksbank Vogtland Plauen 2006 (= Link) im Bundesanzeiger liest. Die Volksbank Vogtland mit zuletzt 322 Mio. € Geschäftsvolumen ist eine Sanierungsbank, mit 21 Millionen € haftendem Eigenkapital und die kauft der RV-Bank Marktredwitz mit einem Volumen von 407 Mio. € und zuletzt drei Filialen mit einem Geschäftsvolumen von 50 Mio. € ab, verschlechtert ihre eigenen Eigenkapitalquote damit eklatant und verbessert die in Marktredwitz spürbar.

Diese Rechnung bezahlen die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds und die deutschen Steuerzahler bezahlen es vielleicht in einer hohen Millionensumme kräftig mit. Plötzlich haben beide exakt die gleichen Größenordnungen von vielleicht 350 Mio. €, aber die VR-Bank Marktredwitz hat nun 31 Millionen € an Eigenkapital plus den geschöpften stillen Reserven aus dem Deal und die Volksbank Plauen steht weiterhin bei 21 Millionen, oder wie viel schießt der Sanierungsfonds hier ein? Freudentänze wird er aufführen unser Herr Herzog, wie er die Mitglieder ausgetrickst hat. Warum erfahren wir nicht wie sich die Bank in den Voluminas nach dem Verkauf darstellt? Wie viel an Einzelwertberichtigungen hat die Volksbank Vogtland Plauen denn übernommen? Gab es auch ein Schreiben wie bei der Raiffeisenbank Feldkirchen vom BVR?

Gibt es nun 150 Mitglieder in dem Bereich der VR-Bank, die verlangen, dass diese stillen Reserven endlich auf die Mitglieder ausgeschüttet werden anstatt zur Rettung der Person Herzog herangezogen zu werden. Da muss sicher noch einiges geklärt werden.

   

Nr. 3302

Gesehen

25. April 2008, 14:28 Uhr

Betreff: Interessenskonflikt nach der Wirtschaftsprüferordnung

Wenn man den letzten Eintrag so liest, wer hat denn den Jahresabschluss der VR-Bank im Jahr 2004 für 2003 tatsächlich gemacht. Heger, Wolf und Krämer haben doch einen aufgestellt, der den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen hat, brav formuliert. Wie man dann Manfred Heger abservieren musste, wer wird das mit der Bilanz dann wohl in die Hand genommen haben, Reinhold Wolf, der das gar nicht konnte, weil er sich nur in Selb rum getrieben hat als Vorstand, Karl Krämer, den man eineinhalb Jahre später wegen Unfähigkeit in Altersteilzeit geschickt hat vielleicht? Wer bleibt dann noch? Doch eigentlich nur der Prüfer, für den man täglich einiges an den Verband zahlen musste, was sich in den Gebühren ja kräftig nieder schlug und der die Zusage zum Vorstand schon in der Tasche hatte, man aber die paar Tricks, wie die Ausschreibung über die großen und teuren deutschen Tageszeitungen noch vorschalten musste. Und Herr Herzog hat dann vielleicht selber in die Bilanz geschrieben, wir haben nicht alle festgestellten notwendigen Wertberichtigungen buchen können, übertragen, die haben wir in die nächsten Jahre verschoben, sonst hätten wir vielleicht keine Rücklagen mehr gehabt. Da hätte ihm der schöne Posten gar nichts gebracht und den Sicherungsfonds, den wollte man damals schon nicht in die eigenen Unterlagen sehen lassen.

   

Nr. 3301

Aus der Organisation

25. April 2008, 11:14 Uhr

Betreff: Die Laufbahn des Herrn Herzog bei der VR-Bank

Welche Spur zieht Herr Johannes Herzog bei der VR-Bank in Marktredwitz? Manfred Heger hatte als von den Volks- und Raiffeisenbanken gewählter Verbandsfunktionär im Marketingausschuss des GVB einen Prüfer oder gar ein ganzes Prüferteam des Hauses verwiesen und denn kamen Herzog und Grothoff nach Marktredwitz. In den Lageberichten der Bank (= Link) hieß es nun nicht mehr nur die Risikolage muss in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden, es hieß, die Risikokredit haben stark zugenommen, die ungesicherten Kreditteile problembehafteter Engagements sind nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen gedeckt, was ein klarer Verstoß gegen die Bilanzierungsrichtlinien ist, und Manfred Heger konnte bei seinem Busenfreund ungesichert 5 Millionen DM in den Sand setzen und von anderen wirtschaftlichen Kenntnis haben, als er es in die Bankunterlagen einfließen ließ. Da brauchten die Kunden von Anfang an nicht darauf zu warten, dass die Manipulationen bei den Abrechnungsmethoden wieder gut gemacht werden sollten. Lieber nimmt man heute das Geschenk der Ostfilialen mit den Gebäuden in Klingenthal und Markneukirchen von den Arzberger Vorständen Marth und Dittrich in Anspruch, die man 2003 vor den Kadi bringen wollte und wo vielleicht im Hintergrund ein fauler Kompromiss geschlossen wurde, damit die zwei ohne Strafe davon kommen konnten, aber auf vorherige Zusagen aus der Fusion, wo sie auf den Vorstandsposten trotz zweier Fusionsbeschlüsse verzichtet hatten.

Diesem Exprüfer Johannes Herzog, wer will dem noch trauen? Hat er die nicht fristgerecht eingeladene Vertreterversammlung benötigt um jetzt die Pressekonferenz abhalten zu können. Lädt er die Zeitungsleute aus dem Vogtland auch dazu ein? Sagt er wie sich die Bank nach der Trennung von den drei Zweigstellen präsentiert? Ist das Eigenkapital durch Großkündigungen so eingebrochen? Waren die Verluste nur mit den Ostgeschenken auszugleichen?

Wieso ist jedes Mal Herr Grothoff anwesend? Auch in der bei der Vertreterversammlung 2007 (= Link) war er anwesend, obwohl er nicht an der Prüfung beteiligt war. Oder vielleicht doch, der frühere Kollege des heutigen Vorstandes als sein Prüfer? Interessenkonflikte a la GenoVerband. Er war schon bei der Verabschiedung von Karl Krämer laut Aufsichtsratsprotokoll vom 22. Juni 2006 (= Link) dabei, obwohl er damals bei der Geno-Consult des Verbandes und nicht bei den Prüfern war. Wieso ist dieser spezielle Freund und Weggefährte von Johannes Herzog immer anwesend und bekommt damit mehr Einblick als jedes normale Mitglied der Bank? Ist er traurig, dass Uwe Heidel eingestellt werden musste, weil man zwei Prüfer bei dem Gegenwind doch nicht einsetzen konnte bei der VR-Bank Marktredwitz?

Musste Raimund Grothoff im letzten Jahr überwachen, dass man beim Goldmärchen von 2004 ja die Vorstände auch wirklich aus dem Regress entließ, musste er bei der Verabschiedung von Karl Krämer das Beweismaterial mit liefern, was er im Jahr 2004 den Mitgliedern vorenthalten hatte, dass Johannes Herzog (und dann er in Folge?) den Begleiter über die Wartefrist zum Vorstand auch überstehen würde? Warum haben Johannes Herzog und Raimund Grothoff in den Prüfungsbericht 2004 schreiben müssen, die Vorstände hätten eine ungesetzliche Bilanz 2003 zum vorgeschriebenen Stichtag 31 März 2004 aufgestellt? So steht es im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link). Warum hat man in dieser Versammlung verschwiegen, dass man mit Manfred Heger eine Dienstaufhebungsvertrag geschlossen hat, der gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34, Abs. (4), Satz 2 (= Link) verstoßen hatte. Musste man die Nachfrage verhindern wie das möglich war, nachdem Horst Pausch dann auch zwei Tage nach der Versammlung klammheimlich das Amt niederlegte? Wie kommt es, dass über den Aufhebungsvertrag auch am 30.06.2005 kein Wort von einem Prüfer gesagt wurde, sondern dummerweise nur von Manfred Heger selber, da hatte doch Raimund Grothoff noch das Wort? Musste man verhindern, dass man offen legte, dass dieser Vertrag aus der Feder des Verbandes stammte und Horst Pausch ohne Rechtsberatung die aus München geschickten Verträge mit Raimund Grothoff und Johannes Herzog eigenmächtig geschlossen hatte?

Ist dies Konstellation von der Hand zu weisen? Ist sie eher nahe liegend? Hat sich Johannes Herzog die Verpflichtung von Manfred Heger und Karl Krämer für alle Verluste, für alle Vorgänge mit einer gesetzeswidrigen Organisation bei einer Milliarden-DM-Bank höchst persönlich auf die Schultern geladen? US-Fonds-Anlage am genossenschaftlichen Verbund vorbei, mit vielleicht unkontrollierbaren Provisionszahlungen in alle Himmelsrichtungen und Flüge der Vorstände persönlich nach Chikago? Ist der Verstoß gegen die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) mit dem Interessenkonflikt aus der Prüfung heraus nahtlos in die Geschäftsleitung nicht augenfällig, wenn man 32 befähigte Bewerber nicht mal zu Gesprächen einlädt?

Herr Herzog und Herr Grothoff könnten die Hauptverantwortlichen dafür sein, dass man Manfred Heger und danach Karl Krämer für die 50 Millionen Kreditverluste in keinem Fall belangt hat, auch nicht in den Alibiveranstaltungen Flex und Gold, Gold, Gold, wo man die wahren Hintergründe verschwiegen hat. Wenn es Spitz auf Knopf kommt, dann könnten diese beiden Prüfer für diese ungeheuerliche Summe zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das schweißt die zwei nach wie vor an der Nahtstelle VR-Bank Marktredwitz zusammen. Dass die Verantwortung zutage tritt, das muss anscheinend zur Zeit noch verbandspolitisch auf allen Ebenen verhindert werden. Das ist der Imageverlust, der laut Genossenschaftsgesetz nicht die Rechtsverfolgung ausschließen darf. Imageverlust für die Verbände, gedeckt auf Kosten der Genossenschaft und ihren Mitgliedern. Doch auch die Namensänderung wegen des Wunsiedeler Kreis, nichts anderes war es, wird die Verantwortung von Johannes Herzog und Raimund Grothoff auch nicht auslöschen. Diese vielen Schicksale, die auf Kundenseite davon abhängig waren, dürfen dies einfach nicht zulassen und nun geht es wieder einem Großteil der Mitarbeiter an den Kragen, bzw. an den Job. Wenn in den Lageberichten geschrieben wird die Position Personalkosten wird sich in Zukunft verringern, so stehen auch da Menschen dahinter die der unfähigen Geschäftspolitik der Vorstände heute wie gestern geopfert werden. Die Laufbahn des Herrn Herzog bei der VR-Bank Marktredwitz ist gepflastert von menschlichen Schicksalen die für seine Person zur Seite gewischt wurden.

   

Nr. 3300

Webmaster

24. April 2008, 11:56 Uhr

Betreff: Zur Vertreterversammlung

Bereits mehrere Vertreter als auch Mitglieder haben sich hilfesuchend an uns gewandt ob die Vertreterversammlung wegen der Ladungsfrist und allem was damit zusammenhängt überhaupt gültig war. Der Namensänderung wurde knapp mit 90% zugestimmt. Wir werden wir uns evtl. mit Mitgliedern und Vertretern über das Wochenende intensiv beraten, ob und auf welchem Weg die Versammlung angefochten werden soll. Wir haben ja vier Wochen Zeit.

   

Nr. 3299

ganz weit weg und doch mitten drin

24. April 2008, 11:31 Uhr

Betreff: ausserordentliche Vertreterversammlung

Hat schon jemand die Beschlüsse der gestrigen Vertreterversammlung angefochten (Grund: Einladung erfolgte scheinbar nicht fristgerecht an Vertreter)?

   

Nr. 3298

...

23. April 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Danke an ICH

Danke an ICH für die Gesetzestexte, hier der Nachweis für die Richtigkeit:

- für § 6 GenG, Mindestinhalt der Satzung

- für § 46 GenG, Form und Frist der Einberufung

   

Nr. 3297

ICH

23. April 2008, 19:57 Uhr

Betreff: Auszug aus dem Genossenschaftsgesetz

§ 6 Mindestinhalt der Satzung
Die Satzung muss enthalten:
1. die Firma und den Sitz der Genossenschaft;
2. den Gegenstand des Unternehmens;
3. Bestimmungen darüber, ob die Mitglieder für den Fall, dass die Gläubiger im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse unbeschränkt, beschränkt auf eine bestimmte Summe (Haftsumme) oder überhaupt nicht zu leisten haben;
4. Bestimmungen über die Form für die Einberufung der Generalversammlung der Mitglieder sowie für die Beurkundung ihrer Beschlüsse und über den Vorsitz in der Versammlung; die Einberufung der Generalversammlung muss durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder oder durch Bekanntmachung in einem öffentlichen Blatt erfolgen; das Gericht kann hiervon Ausnahmen zulassen; die Bekanntmachung im Bundesanzeiger genügt nicht;
5. Bestimmungen über die Form der Bekanntmachungen der Genossenschaft sowie
Bestimmung der öffentlichen Blätter für Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung in öffentlichen Blättern durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben ist.


§ 46 Form und Frist der Einberufung
(1) Die Generalversammlung muss in der durch die Satzung bestimmten Weise mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen werden. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu machen. Die Tagesordnung einer Vertreterversammlung ist allen Mitgliedern durch Veröffentlichung in den Genossenschaftsblättern oder im Internet unter der Adresse der Genossenschaft oder durch unmittelbare schriftliche Benachrichtigung bekannt zu machen.

   

Nr. 3296

Uwe

23. April 2008, 18:17 Uhr

Betreff: Appell an die Vertreter, besonnen abstimmen

Werte Vertreter, oft genug sind Sie blindlings den Vorschlägen der Vorstände und der Prüfer bei den Abstimmungen gefolgt. Verlangen Sie heute Abend in jedem Fall die schriftliche Abstimmung. Eine Abstimmung mit Akklamation wäre der nächste Skandal. wo man auf Sie mit Fingern zeigen will, wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind. Die Namensänderung bringt nichts außer Kosten. Hinterfragen Sie bitte kritisch wie es mit dem Verkauf abgelaufen ist. Die Vorstände und der Aufsichtsrat hat unbegrenzt Auskunftspflicht gegenüber Ihnen, wenn keine persönlichen Daten davon betroffen sind. Denken Sie an die Folgen für die Menschen als Ihre Kunden und Mitglieder. Hinterfragen Sie, ob der Aufsichtsrat von sich aus alles geprüft hat, oder ob er an wichtigen Sitzungen nicht teilgenommen hat, oder ob es einen Ausschuss für die Entscheidung gegeben hat um unangenehme Aufsichtsratsmitglieder auszuschließen von Beratung und auch Genehmigung. Fordern Sie die Vorstände auf Farbe zu bekennen, wie es laufen würde mit der Bilanz, wenn der Verkauf nicht durch geführt worden wäre. Fordern Sie den Vorstand auf, zu bekennen ob risikoklassifizierte Kredite oder gar wertberichtigte Kredite mit auf die Vogtland eG übertragen wurden. Fordern Sie Aufklärung, ob Kreditverhältnisse auch außerhalb der drei Kommunen mit übertragen wurden. Fordern Sie Aufklärung wie viel Ertrag aus dem Verkauf der Immobilein in die Bilanz der VR-Bank einfließen und ob das für das Jahr 2007 schon verbucht wurde. Fordern Sie den Vorstand auf, die der Bundesbank und der BaFin zum 31. März vorzulegende Bilanz auch Ihnen und den Mitgliedern kenntlich zu machen.

Fordern Sie dazu auf, dass alles lückenlos schriftlich protokolliert wird sonst werden Sie zum Ende damit leben müssen, dass Ihnen die Mitglieder vorwerfen könnten, Sie selber hätten sich nur überfahren lassen.

   

Nr. 3295

Susanne

23. April 2008, 18:01 Uhr

Betreff: Warum gehen die Mitarbeiter nicht auf die Barrikaden?

Bei Herrn Herzog sind immer die anderen schuld. Nach außen hat er sich strahlend mit Reinhold Wolf gezeigt, ihm eine glänzenden Abschied beschert und drinnen hat man immer gesagt es sind die alten Umstände und über den Kollegen gewettert, den man besser entfernt hätte. Doch die alten Umstände sind die, dass ein Prüfer da auf Kosten der Genossenschaft sich sein Feld bereitet hat. Bei Flex und bei Gold, Gold, Gold alleine, da hätte er Millionenverluste nicht nur verhindern können, er hätte es verhindern müssen. Aber um Vorstand werden, um Vorstand zu bleiben, da ist dem Herren kein Trick zu schmutzig. Wenn man heute Geschäftsstellen mit einem Kundenpotential von 20.000 Einwohnern einfach so hin und her verschieben kann, dann gute Nacht ihr lieben genossenschaftlichen Banken. Aber ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich ganz ungeniert. Nur dem Strahlemann Herzog kommt es schon auf den Ruf an. Es ist ja nicht nur ein Vertreterversammlungsbeschluss wenn man den Namen ändert. Alles drum rum, dass dürfte einen fünfstelligen Betrag nicht im untersten Bereich kosten und so wie man mit der Mehrwertsteuereintreibung für die Zinsen so tut als ob das für die Kunden keine Belastung wäre, so frägt man die Leute im Vogtland nicht mal, ob sie damit einverstanden sind, was da abläuft. Der Kunde und das Mitglied, die haben gar keine Meinung zu haben. Sogar wenn man sie als Kunde an sich verkauft, dann geht das hinter verschlossenen Türen ab. Keiner dort drüben ist gefragt ob er das will, wer will das begreifen?

Warum aber gehen die Mitarbeiter nicht auf die Barrikaden. Laut dem Lagebericht 2007 (= Link) hat es einen sogenannten Interessensausgleich zwischen Geschäftleitung und Personal gegeben. Gibt es jetzt die Kündigungen aus betrieblichen Gründen, weil der Vorstand zur eigenen Rettung einen großen Teil des Geschäftsvolumen her gegeben hat? Warum sind heute keine Transparente vor der Bank und warum ist die Gewerkschaft verdi nicht präsent? Erfahren die Mitarbeiter die Dinge genauso wie sie auch die Mitglieder erfahren. Irgendwann ist der Bogen überspannt Herr Herzog und Herr Heidel.

   

Nr. 3294

Aus der Organisation

23. April 2008, 12:06 Uhr

Betreff: Ãœberlegungen von Nordlicht sehr interessant

Zu 1. Die Mustersatzung sieht bei Genossenschaften in der Regel die Einladung durch den Aufsichtsrat vor. Außerordentliche könnte durch den Vorstand eingeladen werden.

Zu 2. und 4. Die Namensänderung mit allen Folgekosten für Notar- und Gerichtsgebühren läuft darauf hinaus, dass die Vorstände ihren eigenen Namen nicht mehr hören können. Das Geld wird dafür ausgegeben, wenn die auswärst auftreten und sagen, wir kommen von der VR-Bank Marktredwitz, dann heißt es über all, ihr seid das! Der so negativ belastete Namen soll gelöscht werden, aber wie gesagt es bleibt der alte Wein in neuen Schläuchen. Dabei muss man bedenken, was alles für Kosten kommen, der gesamte Formularbestand muss ausgetauscht werden, an allen Zweigstellen müssen die Informationstafeln geändert werden wo der Name drauf ist. Die Einträge bei Zigtausend Grundbucheintragungen stimmen nicht mehr, oder sind für unbeteiligte Dritte nicht mehr richtig zuordenbar, ist das Amtsgericht drüber erfreut? Wo sonst noch solche Kosten auflaufen weiß man gar nicht. Der Vorstand hat die Pflicht diese Kosten den Vertreter aufzuzeigen, bevor es ins Kraut schießt. Die Brotzeit nimmt man gerne mit, aber jeden Abend kostet auch einen Tausender wahrscheinlich.

Zu 3. Auch wenn es nur eine Namensänderung ist, und sonst nichts in der Satzung geändert werden muss, die Formvorschrift ist nicht gewahrt. Lässt dass das Registergericht wieder zu? Es könnte ja auch mehr dahinter verborgen sein, wie soll das ein Mitglied prüfen, auf das Registergericht dürfte man sich da nicht stützen können.

Zu 5. Es ist wirklich ungewöhnlich, dass in den betroffenen Vogtlandfilialen keine Informationsveranstaltungen für die Mitglieder abgehalten wurde. Das wäre normalster Stil gewesen. Man kann vielleicht Forderungen verkaufen. Wo steht aber, dass der Kunde in Klingenthal, Schoeneck und Markneukirchen plötzlich seine Anlage bei der Vogtlandbank haben will. Wo ist es rechtlich abgesegnet, dass man solche Verträge übertragen kann? Wie kompliziert ist es bei der Sicherheitenübertragung? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die VR-Bank zum Grundbuchamt gehen und die eigenen Grundschulden und Hypotheken der Kunden auf die Vogtlandbank übertragen? Welcher Rattenschwanz ist denn das? Wird da jeder Kunde genötigt noch mal zum Notar zu gehen? Wer zahlt denn die Kosten? Da gibt es vielleicht Kunden, die haben zwar Grundschulden, aber kein Darlehen mehr, wenn die ein neues Darlehn in den Vogtlandfilialen beantragen, dann hat die Bank dort nicht mal Zugriff zum Grundbuch und der Kunden muss zum Notar?

Was ist mit Sicherungsvereinbarung von Dritten mit der gleichen Konstellation, dass ein Dritter die Grundschuld, die für die VR-Bank Marktredwitz eingetragen ist auch auf die Vogtlandbank übertragen muss, oder braucht es da noch die Querverbindung der Sicherungsvereinbarung von Marktredwitz nach Plauen? Was ist mit Bürgschaften, die hat der Kunden doch gegenüber der VR-Bank Marktredwitz abgegeben. Vielleicht ist jemand der Vogtlandbank als Kunde oder als Bürge gar nicht erpicht darauf mit der Bank zusammen zuarbeiten, weil er persönliche Erfahrungen gemacht hat? Werden dann Kunden genötigt, genötigt die Kredite zurückzuführen, weil in den AGB’s steht, sie sind unterbesichert und bekommen vielleicht wo anders diesen Kredit nicht mehr, weil die keine so laschen Vorschriften haben wie die VR-Bank sie hatte? Könnte man da geplante Abläufe erkennen, die die Bank auf diesem Weg von unliebsamen Kreditnehmer befreien könnte? Ist es ein Rechtsrisiko für die Bank selber, wenn das nun eine überraschende Klausel sein könnte, dass der Kunde sich auf den Vertrag berufen kann und es keine Verpflichtung für einen Sicherungsgeber gibt die Sicherheiten wirklich zu übertragen? Alle diese schwierigen Felder werden nur mit einem Handstreich vom Tisch gefegt? Das Genossenschaftsgesetz gibt den Mitglieder das gleiche Informationsrecht. Gibt es ein Protokoll zur Regionalkonferenz? Hat es im Vogtland auch eine gegeben, oder wie ist das mit den eingeteilten Regionen, werden darüber alle Mitglieder informiert?

Was heißt also in Punkt 2. Bericht zum Vertrag, es ist nichts mehr abzusegnen, es gibt keinen Beschluss dazu, dass wesentliche Geschäftsfelder übertragen wurden, wie es die Satzung in § 30 m) Aufnahme, Übertragung oder Aufgabe eines wesentlichen Geschäftsbereichs, die den Kernbereich berühren verlangt, zumindest in ähnlicher Form. Der Vorstand und auch Herr Schelter vom Aufsichtsrat sollten ihr Manuskript noch mal überprüfen, ob sie auch alles vorgesehen haben, in ihnen berichten, ob sie eigenen Sorgfaltspflichten genüge getan haben und alle rechtlichen Probleme geprüft haben. Denn für den Vertrag, da kommen die nächsten Kosten auf den Tisch, da hat man viel Rechtsberatung benötigt und vielleicht auch viel an Beratungs- und Revisionsgebühren an die Verbände auf beiden Seiten zahlen müssen. Wie kann man sich von so einem großen Kundenfeld im Gesamten nur auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene trennen, wo es umgekehrt zur Fusion 75 % Zustimmung der Vertreter bedarf? Berichtet man bei der Vogtlandbank auch nur in der Vertreterversammlung oder bedarf es dort eines Versammlungsbeschlusses? Wird berichtet zu welchen Preisen die Gebäude übertragen werden, aber das lässt sich dann schon auch aus dem Anlagespiegel ersehen und den außerordentlichen Erträgen bei der VR-Bank.

Auch die Einladung übers Internet, was ja als Information für die Mitglieder gelten soll, ist nicht nachvollziehbar, da kein Einstellungsdatum angegeben ist. Wie wird also dokumentiert, dass da die Fristen eingehalten werden. Morgen ist die Tagesordnung wieder gelöscht. So schnell und einfach geht das im WWW. Man drückt auf Einfügen oder Löschen und schon ist die Sache erledigt und keiner kann’s nachvollziehen. Warum halten die Vertreter so still? Warum ist das wieder so eine geheime Kommandosache? Mitglieder werben und Mitglieder aus den grundlegendsten demokratischen Vorgängen ausschließen. Fristen bis auf den letzten Tag ausnutzen, damit ja nichts passieren kann. Die Einladungsfrist muss man wirklich kontrollieren, wie sie richtig in der Satzung steht. Die Satzung heißt in den Mitgliederrechten in § 30 c) Anträge für die Tagesordnung der Vertreterversammlung gemäß § 28 Abs. 4 einzureichen. Nicht auf dieses Antragsrecht hinzuweisen und auch nicht wo diese Anträge abzugeben sind, dürfte ein eklatanter Vorstoß gegen die Einladungsvorschriften sein. Diese Veranstaltung geht im Grunde nur wegen dem neuen Namen über die Bühne und dass sich Herzog und Heidel damit nicht im ganzen Land blamieren wollen und als unerwünschte Person auftreten müssen. Da hat man das mit einem zusätzlichen Bericht noch versehen. Der Kostenrattenschwanz, der müsste Herzog und Heidel auferlegt werden. Wenn man nicht genau dazu berichtet, dann gibt es einen Anhaltspunkt die Herren dafür in Haftung zu nehmen.

   

Nr. 3293

Werner

23. April 2008, 10:44 Uhr

Betreff: Die große Nummer wird gemacht ?

Nehmen wir mal an, es fehlen 20 Mio. (oder mehr oder weniger) zur Bildung von EWB,
um die Bilanz zu zukriegen. Man verkauft z. B. Zweigstellen für 22 Mio. Die Vertreter
der anderen Bank müssen gar nicht zustimmen. Dann kann man die EWB bilden, bilanzieren und hat sogar noch 2 Mio. Gewinn.
Eine tollkühne Luftnummer!
Für den Fall, dass es nicht klappt, hat sicher jemand versprochen, „einen Besen zu fressen“.

   

Nr. 3292

Nordlicht

23. April 2008, 09:36 Uhr

Betreff: Anmerkungen zur a.o. Vertreterversammlung

Liebe Mitglieder und Vertreter,

nachfolgend ein paar Fragen / Überlegungen zu dem Einladungsschreiben vom 08. April 2008 und dem Verfahren:

1. Die Einladung erfolgt durch den Aufsichtsrat! Das ist ungewöhnlich, denn zu Vertreterversammlungen dürfte laut Satzung regelmäßig der Vorstand einladen. Ist der Vorstand schon nicht mehr im Amt? Warum erfährt man nichts davon?

2. Warum muß jetzt noch eine a.o. Vertreterversammlung für die Namensänderung erfolgen? Das gleiche hätte man doch auch zur normalen Vertreterversammlung tun können, die im ersten Halbjahr stattfinden muß. Warum diese Extrakosten und die erneute "Naturaldividende" (=Abendessen) für die Vertreter? Das kann eigentlich nur bedeuten, daß die normale Vertreterversammlung nicht im ersten Halbjahr stattfinden kann? Wäre die Wirksamkeit der Übertragung dann ggf. gefährdet?

3. Es fehlt in der Interneteinladung die Anlage. Damit kann sich ein Mitglied schon mal kein Bild machen, was eigentlich geändert werden soll und ggf. Gegenanträge formulieren. Es bleibt also alles beim alten. Die (vom Vorstand selbst ausgewählten) Vertreter, die bisher schon nicht in der Lage waren oder (aus wirtschaftlichen Abhängigkeiten nicht konnten) Kritik zu äußern werden erst in einer Vorabbesprechung (erneut Kosten zu Lasten der Mitglieder) eingeschworen, um dann die Kiste ein knappe Woche später abzusegnen. Warum gibt es kein Informationsschreiben an alle Mitglieder, wenn § 1 der Satzung geändert wird.

4. Was sind die Kosten dieser Namensänderung für die Umstellung (interne - Zeit!, Papier, Filialgestaltung, Notarkosten; externe: Information aller Kunden und Mitglieder, Überarbeitung des Internetauftritts, Information aller offiziellen Stellen)? Was für ein Konzept steckt dahinter? Verbrennt mit dieser Aktion die VR-Bank weiteres Geld der Mitglieder mit zweifelhaften Erfolgserwartungen?

5. Warum erfahren die Mitglieder nichts über die Geschäftstellenübertragung, die ja schon vertraglich abgesegnet ist, aber u.U. noch nicht wirksam ist? Warum beschließen die Vertreter nichts zu der Übertragung, wo es sich doch um einen ganz wesentlichen Vorgang für die VR-Bank handelt. Für die Fusion war ein Beschluß notwendig und für die Abspaltung eines wesentlichen Geschäftsfeldes nicht?

6. Wo ist die Kosten - Nutzenrechnung für die Übertragung? Was bekommt die VR-Bank für die Übertragung oder muß man froh sein, sich von einem Kostenblock befreit zu haben?

7. Steht die Übertragung möglicher Weise unter dem Vorbehalt der Zustimmung der VB Vogtland eG?

8. Werden durch die Verschiebungen Auflagen des Sicherungsfonds erfüllt, so daß dann zu Lasten aller Genossenschaftsmitglieder Gelder fließen?

9. Wenn die Namensänderung und die Übertragung so wichtig für den Vorstand sind, daß ein a.o. Vertreterversammlung gemacht wird, warum erfährt man dann nichts aus der Presse, die ja alle Mitglieder und Kunden eher lesen als das Internet?

10. Eine Namensänderung ist wie "Alter Wein in neuen Schläuchen", wenn die handelnden Personen die gleichen bleiben.

11. Es steht in der Einladung nicht drin, wann diese ins Internet gestellt wurde, so daß ein Überprüfung der Fristen nicht möglich ist. Sieht die Satzung inzwischen eine Veröffentlichung von Einladungen im Internet vor?

12. Warum gibt der Aufsichtsrat keine Hinweise, daß auch die Mitglieder zu dieser Vertreterversammlung Anträge stellen können und informiert über das Verfahren?

13. Werden die kritischen Punkte von den Vertretern hinterfragt und auf der Vertreterversammlung angesprochen bzw. erhebt ein Vertreter mal bitte Klage gegen die Vorgehensweise des Aufsichtsrats? Das Gemauschele geht also weiter. Von der zugesagten Transparenz und besseren Informationspolitik keine Spur.

14. Alle VR-Banken haben inzwischen eine Presseerklärung zum Ergebnis 2007 und zur Bilanzentwicklung abgegeben, nur die VR-Bank Marktredwitz ist dazu nicht bereit. Warum werden zumindest die Vertreter auf der a.o. Vertreterversammlung nicht über das vorläufige Ergebnis informiert, denn die Übertragung dürfte ganz maßgebliche Auswirkungen auf die Bilanz und das Ergebnis 2007 haben. Deswegen auch der Übertragungsvertrag per 28. März, weil die Bilanz bis 31. März vorzulegen war? Eine spätere Vorlage wäre ein eklatanter Satzungsverstoß! Aber wen kümmert das noch bei dieser Bank, wo der Vorstand wegend er staatsanwaltlichen Ermittlung und der Übertragung und der Umbenennung und der Planung der Vertreterversammlung doch ohnehin keine Zeit mehr für solche Dinge haben kann.

Die interessierte Gemeinde bleibt am Ball und wird das Tun und das Unvermögen von Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin kritisch begleiten. Insbesondere sollte nach den noch folgenden Presseveröffentlichung über Leserbriefe Stellung zu dem gesamten Fall genommen werden.

Die Region wird sich nicht täuschen lassen. So wie schon das Projekt "SUN" scheibar nicht angekommen ist, aber flotte Spesen verursacht hat, wird auch ein neuer Name nichts helfen, wenn nicht wettbewerbsfähige Konditionen geboten werden. Bei den "Altlasten" (z.B. Überproportionale Verwaltungskosten, die sich ja nicht von heute auf morgen verringern werden) ist kaum vorstellbar, wie das geschehen soll.

   

Nr. 3291

R.

23. April 2008, 08:44 Uhr

Betreff: Verkauf der Ostfilialen auf Grundlage eines unrechtmäßigen Beschlusses?

Wenn das von Eintrag Nr. 3511 wirklich stimmt, dann hat jedes einzelne Mitglied das Recht die Vertreterversammlung anzufechten. Wenn die Ladungsfristen nicht eingehalten sind, dann sind jegliche Antragsrechte der Mitglieder und Vertreter davon negativ betroffen. Welches Mitglied geht übrigens heute noch in die Kraußoldstrasse und verlangt eine Kopie des Vertrages? Mal sehen ob Herr Herzog und Herr Heidel die Einsichtsrechte eines Mitgliedes dazu verweigert. Ab Morgen muss es sowieso als Anhang zum Protokoll. Jedes Mitglied ist nach dem neuen Genossenschaftsgesetz genauso in Kenntnis zu setzen wie die Vertreter. Hat der Wunsiedeler Kreis eine Ausfertigung der Satzung? Kann man die hier einstellen? Dann könnte man auf der Basis diskutieren und feststellen, ob Herr Herzog wieder mit Füßen über die eigenen Vorschriften läuft.

Warum sagt er übrigens die wahrscheinlich wahren Beweggründe nicht? Gibt er auf der Versammlung als geheimes Beiwerk eine Kurzbilanz heraus? Mit dem Vertrag vom 28. März ist er knapp der Frist vor seiner Verpflichtung zur Bilanzerstellung zuvor gekommen. Hat er damit noch drei Tage Zeit gehabt die an die Volksbank Vogtland übertragenen Wertberichtigungen bei sich wieder aus der Bilanz zu streichen und aufgrund des Immobilienverkaufes dazu zum 31. Dezember 2007 eine Zuschreibung auf die Gebäude zu machen. Bei all der Konstellation, wenn da große Beträge an außerordentlichen Erträgen in der Bilanz stehen und vielleicht nicht mal erklärt werden, da muss man wirklich das Finanzamt offiziell darauf aufmerksam machen, ob dass dann nicht nach unerlaubtem Gestaltungsmissbrauch aussieht, wenn die Erträge steuerneutral in ein Verlustjahr geschoben würden und heuer tatsächlich wieder normale steuerbare Erträge erzielt werden würden.

Aber die nächste Frage an den Herrn Herzog und den Herrn Heidel, wie viele Mitarbeiter werden denn für Ihr Schicksal geopfert? Wie viel Bilanzvolumen geben Sie denn ab mit dem Filialverkauf? Schicken Sie die Dame in der Kreditmarktfolge und alle anderen Leute, die Sie zwangsweise einsparen müssen zukünftig mit dem Hubschrauber nach Plauen. Berichten Sie den Vertreter außerhalb der Tagesordnung über die Pläne in der zum HOMA-Haus? Was soll diese Regionalkonferenz, die dürften wegen der geleichn Informationspflicht an die Mitgleider rechtlich sowieso sehr wackelig sein, wenn es darum geht Vorinformationen zu geben, die dann zu Entscheidungsgrundlagen werden. Sie geben das Schicksal Ihrer Kunden im Osten innerhalb eines Abends in die Hände Ihrer Vertreter, die die Tragweite für jeden Einzelnen gar nciht ermessen können, wenn man auf eine Snierungsbank übertragen wird? Sie gehen so leichtfertig mit dem Schicksal Ihrer Mitarbeiter um?

Alles wird mit einer heißen Nadel gestrickt, nur weil es eben Herr Herzog ist und weil man nicht nur die Sauerein von Manfred Heger und seinen Vasallen schon mit dem Aufhebungsvertrag vom 4. August 2004 verstecken musste. Man muss heute die Unfähigkeit und die Sauereien von Johannes Herzog verdecken. Warum wird bei dieser außerordentlichen Vertreterversammlung nicht die Angelegenheit mit dem Geschenk an den Kunden beim Verzicht auf gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) wenn doch die Stadt sogar noch 340.000 € mehr hin geblättert hatte als man selber vertrag wollte, so stand es doch in der Zeitung (= Link)? Kann man das nicht, wenn man im operativen Geschäft vielleicht von massivsten Verlusten berichten müsste? Auch da hat man die Antragsrechte zur Ergänzung der Tagesordnung für die Mitglieder verletzt und es ist eine Pflichtverletzung des Aufsichtsrates wenn er dies nicht nutzt darüber zu informieren. Die Aufsichtsräte sollten sich allmählich bewusst werden auf welch dünnen Eis sie bereit sind zu wandeln. Mit jeder eigenen Pflichtverletzung auch zur Information begeben sie sich selber immer mehr in eine persönliche Verantwortung.

Wenn die Versammlung durchgezogen wird, dann muss man sich eine Strafanzeige gegen die Verbandsprüfung überlegen, weil die im Bericht sich dazu äußern muss, ob eine Vertreterversammlung fristgerecht eingeladen wurde und wenn nicht, hätte sie mit Sicherheit die Pflicht die Versammlung, wenn nicht gar die Mitglieder, drüber zu informieren. Das kann man gleich mit einem Strafantrag gegen die Vorstände in Plauen verbinden, wegen des Verdachtes ungesicherte Kreditverhältnisse hereingenommen zu haben und auch den Sicherungsfonds, der mithilft zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder auf diesem Weg einen Vorstand aus seinen Schwierigkeiten zu befreien.

Hat man im Vogtland eigentlich mit den Kommunen gesprochen? Wenn man als Marktführer dort auftreten will, sind dann diese Kontakte nicht zu pflegen? Wenn das nicht der Fall ist, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn die man die Filialne jetzt abstößt wie einen kranken Eiterbatzen.

   

Nr. 3290

ICH

22. April 2008, 21:43 Uhr

Betreff: außerordentliche Vertreterversammlung

Satzung der Genossenschaft

§28 Einberufung und Tagesordnung
(1) ................
(2) ................
(3) ........................ wird durch unmittelbare Benachrichtigung .................einberufen unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen, die zwischen den Tag des Zugangs (Abs.7) bzw. der Veröffentlichung der Einberufung und dem Tag der Versammlung liegen muss
(4)............
(5)............
(6)............
(7) In den Fällen der Absätze 3 und 5 gelten die Mitteilungen als zugegangen, wenn sie zwei Werktage vor Beginn der Frist zur Post gegeben worden sind.

Einladung vom 8.April = Tag des Schreibens der Bank und Weitergabe zur Post
Zwei Fristtage laut Absatz 7 dazu = 10. April
Zwei Wochen Abstand zwischen Zugang und Versammlungstag = 24. April
Frühestmöglicher Termin der ao Versammlung = 25. April 2008

Was soll man dazu noch sagen.

   

Nr. 3289

L.

22. April 2008, 19:07 Uhr

Betreff: Außerordentliche Vertreterversammlung – entsetzlich

Warum des Kaisers neue Kleider, des Herzogs neue Kleider sollen es werden. Bitte lieber Webmaster, wenn Herr Herzog wegen Euch schon die Notargebühren und die vom Registergericht und von der Vernichtung aller Belege mit dem Aufdruck VR-Bank durchziehen lässt, bitte, bitte, lasst den Namen VR-Bank Marktredwitz nicht sterben, der ist verbunden mit einem Jahrzehnt einer Talfahrt einer Bank mit unbeschreiblichen Vorgängen. Die Umbenennung der Bank in Fichtelgebirgsbank eG ist die indirekte Auszeichnung des Wunsiedeler Kreises. Ein weiterer Akt der Bankrotterklärung der Moral.

Jetzt wird es vollzogen und man zieht es im Stillen durch, die Vogtlandfilialen sollen zur Deckung des Abschlusses des Jahres 2007 herhalten. Den Vertrag hat man schon unterschrieben, man holt sich nur noch die Zustimmung der Vertreter. Die Unterschrift hat man am 28. März geleistet, vielleicht wurde man vom Wunsiedeler Kreis nun sogar aufgeschreckt, dass das ohne die Versammlung nicht geht. Über alle Köpfe hinweg sollen wahrscheinlich die Mitgliedschaften übertragen werden auf die Volksbank Vogtland Plauen, die durch den Sicherungsfonds mit 50 Mio. € saniert werden musste. Die Mitglieder stecken damit in der gesetzlichen Nachschusspflicht bei der Bank, die erwiesener Maßen schon am Ende war.

Jeder Kreditnehmer in Schoeneck, Klingenthal und Markneukirchen muss wissen das er es mit neuen Leuten zu tun hat, die über seinen Kredit entscheiden. Jeder Kreditnehmer muss wissen, dass eine Sanierungsbank viel engere Bewertungskriterien ansetzen muss als eine Bank die normal dasteht. Nicht der Hauch von Risiko kann hereingenommen werden. So werden Kredit plötzlich zu Risikokrediten für die Bank klassifiziert, nur weil sie von anderen Personen bewertet werden, oder weil sie im Randbereich ausgereicht wurden, ohne dass es der Kunde selber wusste. Was ist mit den Sicherheiten, von Dritten, Bürgschaften etc? Müsste man in so einem Fall nicht befürchten auch dadurch ungewollt in die Mühlen geraten zu können, weil die neue Bank lieber gleich die Sicherheiten in Anspruch nimmt anstatt einen wackeligen Kredit weiter zu führen? Zuerst die Bank, dann die Kunden und die Kreditnehmer?

Wie ist es aber mit den Mitarbeitern in Marktredwitz, zahlen die auch wieder die Zeche? Weniger zu betreuendes Geschäftsgebiet und Geschäftsvolumen und damit ab durch die Mitte, damit Johannes Herzog gerettet wird. Pfui Teufel an euch, die ihr euren Namen nicht mehr hören könnten und euch umtaufen wollt, weil ihr im ganzen Land als eine der Schlimmsten geltet und überall als negatives Beispiel herhalten müsst. Ist der Deal auch zwischen den Prüfungsverbänden inzwischen soweit, dass man sogar faule Kredite über die Grenzen austauscht? Ist das Negativimage von Marktredwitz schon so tief ins Mark gedrungen, dass man die Sanierung von Marktredwitz auf Plauen überträgt? Macht da jetzt sogar der BVR mit? Aber wie sieht es für die Vorstände in Plauen aus mit ihren eigenen Sorgfaltspflichten? Soll man da mal die Staatsanwaltschaft hinschicken, ob da jetzt die genossenschaftsrechtlich untersagten und höchst risikoreichen Kredite geführt werden und ob man dieses Risiko bereitwillig übernommen hat auf den Schultern der eigenen Mitglieder. Diese Kreditgenossenschaften werden nicht mehr wie Genossenschaften mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag geführt. Sie werden geführt als wären sie Eigentum der Verbände und der Vorstände.

Vergessen Sie aber bitte in Marktredwitz nicht, wenn sie den Vertrag mit Plauen nicht offen legen, dann geben Sie den Mitgliedern das Recht vielleicht hin bis zur Anfechtung der Vertreterversammlung, weil sie die Informationen für alle verweigern. Das Antragsrecht haben sie mit ihren Vorgehensweise den Mitgliedern sowieso schon genommen.

   

Nr. 3288

Minnesänger

22. April 2008, 16:27 Uhr

Betreff: Des Kaisers neue Kleider

Was es doch nicht alles gibt.

Wenn dir deine alte Verkleidung nicht mehr gefällt, dann suchst du dir eine neue und schwuppdiwupp - denkst du - erkennt dich niemand mehr.

Oder die Gammelfleischskandale. Altes Fleisch verpackt in neuer Schale und schon wird Gewinn gemacht.
Aber das alte Fleich das drinsteckt, das stinkt halt gewaltig beim Gammelfleisch. Und deshalb fliegt irgendwann alles wieder auf.

Das alles ist mir plötzlich so in den Sinn gekommen und ist alles erfunden. Bezüge auf Firmen oder lebende Personen die ihren Namen wechseln wollen sind vollkommen unbeabsichtigt.

   

Nr. 3287

Mitglied

22. April 2008, 14:40 Uhr

Betreff: Der Deal liegt auf dem Tisch mit den Vogtlandfilialen

Der Deal mit den Vogtlandfilialen ist gemacht, Geheime Kommandosache war es, die Kunden wurden nicht gefragt, nur die Vertreter werden an einem Abend um Ihre Zustimmung gebeten. Hier die Einladung über das Internet zur Außerordentliche Vertreterversammlung am morgigen Mittwoch, den 23. April.

Da steht eine Satzungsänderung drauf. Eine Satzungsänderung wurde aber nicht eigens bekannt gegeben. Wie sieht die Satzungsänderung aus? Die Einladung ist wieder entgegen dem Gesetz § 6 GenG Mindestinhalt der Satzung. Auch wenn man über das Internet einladen will, das Internet ist kein öffentliches Blatt, auch wenn es in der Satzung steht, Gesetz kommt vor der Satzung.

Was ist das für ein schmutziges Spiel.

   

Nr. 3286

Uwe

21. April 2008, 19:38 Uhr

Betreff: Wir verkaufen keine Kredite im Pakte, wir verkaufen sie in den Zweigstellen

Warum soll man als Revisor auch dafür sorgen, dass die zu prüfenden Banken nicht ihre EDV dazu nutzen, um den Kunden heimlich in die Taschen zu greifen? Schließlich lebt man ja auch davon. Und wenn man schon die Prüferlaufban einschlägt, da gibt es nur zwei höhere Ziele, Karriere beim Verband oder warten bis ein Vorstandsposten frei ist und dann nichts wie drauf. Und es gibt doch verschiedene Methoden wie man so eine Position frei macht. Wenn man dann aber 50 Millionen ausfallgefährdeten Kredite übernehmen muss, weil der Vorstand am leichtesten bei so einer Drucksituation geht und man den Aufsichtsrat mit dem drohenden Imageschaden davon abbringt allzu viel Wirbel zu machen, wenn auch die 32 Bewerber von vorne herein chancenlos sind, da versteigt man sich schon mal in die geplante Marktführerschaft und in Aussagen wie berechtigtes Informationsinteresse, das man deswegen nicht wahr genommen hat, weil man so sehr mit sich selber beschäftigt war.

Die Selbstbeschäftigung des Herr Herzog scheint zugenommen zu haben. Geheime Verhandlungen wie man denn mit den weit entfernten Zweigstellen im fremden Bundesland sich sogar sanieren kann, so dass man bei sich den Palast planen kann, der dann überdecken soll, dass man da vielleicht eine weitere Millionenpleite begraben kann, die man selber begleitet hat, und wo man doch auch den Aufsichtsrat beim Kauf gar nicht brauchte, obwohl der laut Satzung zustimmen hätte müssen. So hat man seine grenzenlosen Freiheiten erreicht, wenn man nur die richtigen Freunde auf der eigenen Seite weiß. Die lassen bei Prüfungsberichten dann schon mal ein Geschenk von 432.000 € zu Lasten der Genossenschaft in den Berichten unerwähnt.

Mal schauen ob es gelingt Bilanzen auch zukünftig "zu zu machen", wenn man auch das Letzte verscherbelt hat. Dann erinnert man sich als früherer Prüfer wieder der Kunden. Da lässt man sich eine Mehrwertsteueroptionierung einfallen und tut so, als ob das für den Kunden gar nichts wäre. Wer weiß vielleicht decken die Vorsteuern aus den hohen Prüfungskosten mal einen Teil der Kosten, wenn die Erstattungen die Abführungsbeträge aus den immer weniger werden Zinserträgen aus den Kundengeschäften auch ohne HOMA-Haus übersteigen. Vielleicht kann man der SparDa doch was vermieten, wenn die immer größer werden. und bescheidener sind die ja sowieso.

   

Nr. 3285

Genossenschaftler

21. April 2008, 18:36 Uhr

Betreff: Vertuschung und Strafvereitlung? Tun die Prüfer so als würden sie die Gesetze nicht kennen?

Kennen die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, wie Raimund Grothoff oder Johannes herzog das Genossenschaftsgesetz nicht, oder ist es für sie außer Kraft, nach dem Motto, Kläger innerhalb des Genossenschaftswesen sind nur wir, darum kann es auch für uns selber keine Richter geben? § 150 GenG, Verletzung der Berichtspflicht (= Link) zeigt uns Strafen auf, wenn Prüfer dagegen verstoßen, wem sie zum bericht verpflichtet sind und das sind nun mal die Vertreter und Mitglieder und die Aufsichtsbehörden. Wie steht es um § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link), wenn dort geschrieben steht, „wer seine Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, haftet der Genossenschaft für den daraus entstehenden Schaden, ist da bei der Flexangelegenheit davon auszugehen, dass Herr Herzog und Herr Grothoff ein Interesse daran hatte, dass alles auch so festgehalten wurde, wie es sich abgespielt hat? Da hat doch der Dr. Nickl berichtet, dass Manfred Heger in der Bank die wirtschaftlichen Zahlen der Kreditnehmer anders in die Unterlagen geschrieben hat als sie in Wirklichkeit waren und die Prüfer tun heute wie damals so als hätten sie es nicht gesehen und als ginge es sie nichts an. Ist das nicht peinlich, wenn ein Auszug aus § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) heißt:
(3) 1Der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn ihm bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerkes rechtfertigen, die den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, die einen erheblichen Verstoß gegen die Vorschriften über die Zulassungsvoraussetzungen des Instituts oder die Ausübung einer Tätigkeit nach diesem Gesetz darstellen oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. 2Auf Verlangen der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank hat der Prüfer ihnen den Prüfungsbericht zu erläutern und sonstige bei der Prüfung bekannt gewordene Tatsachen mitzuteilen, die gegen eine ordnungsmäßige Durchführung der Geschäfte des Instituts sprechen. Warum haben also Herr Grothoff und Herr herzog die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditverhältnisse nicht aufgegriffen und die Vorstände über das BaFin abberufen lassen? Warum wird bei Herrn Herzog heute der Verzicht auf 432.000 € gesicherte Forderungen noch immer nicht als massivster Untreuetatbestand gewertet, das man so einem Mann eine Bank nicht anvertrauen darf?

Schon in Eintrag Nr. 2767 wurde über die Unbefangenheit des Prüfers geschrieben. Was uns da im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) alles aufgezeigt worden ist, da kann doch von Unabhängigkeit und Unbefangenheit, wie es die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) verlangen, nicht mehr die Rede sein. Wenn der Prüfer die Vertreter anlügt, dass der Aufsichtsrat äußerst eingeschränkte Kontrollrechte hat und § 38 GenG als auch die Satzung dagegen vorschreiben uneingeschränkte Einsicht in alle Bücher und unbegrenztes Berichtsrecht vom Vorstand für den Aufsichtsrat, ist da die Prüfung nicht der erste Hebel zur Vertuschung schlimmster Vorgänge? Dann setzen sich die Prüfer in der Versammlung noch daneben und lassen es zu, dass man die Vertreter über einen Folienvortrag bei der Versammlung (= Link) nur über Überziehungen berichten lässt, aber sie darüber im Unklaren lässt, dass alle Kredite innerhalb der zugesagten Kreditlinien wahrscheinlich schon zusätzlich 3 Millionen Verlust eingefahren haben, weil man mit dem besten freund des Vorstandes keine Sicherheiten vereinbart hatte, weil vielleicht die Bonität vorher schon nicht im Geringsten vorhanden war, was aber Manfred Heger durch die Tricks mit den Wirtschaftsdaten geschickt meisterte und die Prüfer das zuließen. Ist es nicht die Unfähigkeitsbescheinigung für die Prüfer, wenn angeblich Überziehungslisten mit 300 Seiten, höchsten Beträgen von den gesamtverantwortlichen Vorständen nur gegengezeichnet wurden, ja ist es nicht gar das Eingeständnis alles mitgemacht zu haben? Der wüstete Akt des Freibriefes für die kundenbetreuenden Kollegen ohne jede Prüfung der Verfügungen und ohne jede Überprüfung einer Bonität der Kunden. Wer ist da verantwortlich für die 50 Millionen € Verluste? Nur Manfred Heger, alle Vorstände, marktdynamisch und operativ, aber unfähig zur Überwachung und Einhaltung jeglicher Regeln, oder auch die Prüfer und ein ganz großer darunter namens Johannes Herzog, die das entgegen dem § 29 KWG zugelassen haben oder in welchen Gesetzestext man auch schauen will?

Ist es mit den Prüfern abgesprochen dass diese Vorstände vor Gericht sich selber mit gegenläufigen Aussagen davon schleichen? Reinhold Wolf, ich musste doch die anderen immer fragen und Manfred Heger, das hätte mir zur Auszahlung alleine aber nicht gereicht, aber ich war ja nicht zuständig. Wie ist es möglich, das Karl Krämer aussagte, er wisse von dem Engagement Gold so gut wie nichts, als Marktfolge- und Überwachungsvorstand, der jeden problematischen Kredit in- und auswendig kennen müsste, der aber durch die Aussage von Manfred Heger auf einem Kurzprotokoll aller Vorstände entlarvt wurde, dass sind unsere drei Unterschriften. Eine Aussage vor Gericht von Karl Krämer alos im Grunde, dass es bei der Bank gar keinen Kontrollvorstand gegeben hatte, was doch ein Prüfung auch wenn sie blind ist, sehen muss. Karl Krämer musste doch auch einer gewesen sein, der gegengezeichnet hat auf den Überziehungslisten, Monat für Monat, Jahr für Jahr. Warum interessiert es die Prüfer nicht, wie die Vorstände auch noch vor Gericht lügen? Externe Überwachung auch Fehlanzeige? Wer verliert bei dem Spiel? Der Kreditkunde, der nicht ahnt was für Zustände herrschen und wie er in den Sog mit hineingezogen wird und daneben alle Mitglieder?

Dürfen wir da von unbefangenen Prüfern, ohne jegliche Interessenkonflikte ausgehen, oder müssen wir bei Johannes Herzog auch noch auf den Verdacht der Bereicherung über die Amtsübernahme reden. Wie kann ein Prüfer nahtlos in die Dienste der Bank wechseln. Warum hat Horst Pausch dem Aufsichtsrat vom Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger nur berichtet? Inhalt ausgeschlossen? Weil man einem vom Genossenschaftsverband geschriebenen und von Grothoff und Herzog durchgezogenen Aufhebungsvertrag sowieso nur zustimmen kann? Wieso aber haben die Prüfer Grothoff und Herzog diesen Vertrag den Versammlungen vom 14. Oktober 2004 und vom 30.06.2005 und allen anderen überhaupt verschwiegen? Weil sie natürlich von der Gesetzeslage wussten, oder nicht? Regressverzicht durch den Aufsichtsrat ist gemäß § 34 GenG gar nicht möglich und liegt laut der Satzung in den Händen der Vertreter. Und sich ein Alibi über zwei Millionen für 50 und mehr Millionen zu holen, war das clever oder dumm? Bei einer höhern Summe hätten die Vertreter sicher nicht mehr mit gemacht, wenn man die zur Abstimmung gebracht hätte. Und Entlastung ist auch kein Regressverzicht. Wenn der Verzicht also mit dem 4. August 2004 schon vereinbart war, dann war der Gesetzbruch doch schon vollzogen und so verschwieg man ihn gnadenlos. Keiner konnte in die Unterlagen sehen, keiner konnte die Prüfer beschuldigen und belangen. Diese Machenschaften konträr zum Genossenschaftsgesetz sind Handhabe beim Verband vom kleinsten Glied bis zur Verbandsspitze, die dann Testate unterschreibt, die gegen die allgemeinen und die Bankbilanzierungsrichtlinien verstoßen und nur dazu dienen können die unglaubliche Risikolage verschärfen zu helfen.

Die Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz sind wahrlich seit Jahren keinen Pfifferling wert. Damit wurden die Mitglieder und Vertreter bewusst falsch informiert und erhebliche Umstände verschwiegen. Ein Regressverzicht wegen drohender Imageverluste ist vom Gesetz laut Kommentierung sogar ausgeschlossen, und der Regressverzicht von der Vertreterversammlung ist ebenfalls nur gültig, wenn diese voll umfänglich informiert wurde. Was belegt aber die fehlende Information mehr, als wenn man den Schaden von 5 Millionen nur mit 2 Millionen vorlegt? Wenn Ermittlungen gegen Herrn Herzog laufen, dann wird er sich den § 150 im Genossenschaftsgesetz wohl genau anschauen müssen und auch die passenden im Handelsgesetzbuch. Vielleicht hatte Herr Grothoff ja ähnliche Absichten und auch Aussichten wie er. Und der Aufsichtsrat wird sich auch seine Gedanken über den §147 GenG machen. Da stehen für ihn Strafandrohungen drin, wenn man falsch und unvollständig berichtet und falsche Beschlüsse auf falscher Grundlage herbeiführt. Gerade die Vorsitzenden werden sich an die Nase fassen müssen, wenn man sich so verhält und auch noch so einem Dienstaufhebungsvertrag, der gegen das Gesetz verstößt, nicht nur einmal, sondern zweimal blindlings zustimmt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Dummheit schon gar nicht.

   

Nr. 3284

R.

21. April 2008, 10:17 Uhr

Betreff: Was ist mit den Flexscheiben?

Auf den Eintrag Nr. 2537 fehlt immer noch die Antwort. Ist die Autowerkstatt in Wunsiedel das Bermuda-Dreieck der VR-Bank Marktredwitz, oder wie viele gibt es davon im Bereich der Rettungserwerbe der Bank? Ausgangs- und Durchgangslager für Waren und Güter in der Obhut korrupter Vorstände, die der Bank und ihren Mitglieder entzogen werden sollen? Gibt es auch Fotos vom Abtransport von Flexscheiben im Wert von hohen fünfstelligen bis sechsstelligen Beträgen? Oder war es die Ware, die der Steuerberater der Firmen (Aufsichtsrat der Bank !) als Warenbestand in die Bilanz aufnahm, vielleicht noch weit über dem tatsächlichen Wert bewertet und in die Bilanz eingestellt, die der Einzelhandelsriese schon als Schrott abgelehnt hatte? Hat die Staatsanwaltschaft schon bei A... nachgeforscht? Was ist uns da bei Flex alles verschwiegen worden? Von allem hat dieser Prüfer Herzog wissen müssen. Die Augen hat er zugemacht um selber auf den Vorstandssessel zu kommen. Es ist die Frage schon angebracht, ob Herr Herzog die Unterlagen in die Prüfungsunterlagen genommen hat oder in seine eigenen um seine Bewerbung auch ja allen anderen der 32 befähigten Bewerber vor zu ziehen. Mit so etwas, da braucht man niemand mehr zu fürchten, da kann man sich sicher sein, dass auch einem Geschenk an einen Kunden über einen Forderungsverzicht von 432.000 € keiner sich traut zu widersprechen, wenn man dann Vorstand geworden ist. Das genehmigt bei der Situation dann jeder, wenn es sein muss auch erst hinterher.

   

Nr. 3283

R.

20. April 2008, 18:38 Uhr

Betreff: Beweisen, dass man für die Verluste nichts kann, so will es das Gesetz

Das Gesetz schreibt doch im Kommentar, dass der Vorstand über die Kredite im Detail am besten bescheid wissen muss und deswegen muss er nach dem § 34 im Genossenschaftsgesetz nachweisen, dass er an den Ausfällen nicht schuld ist. Wenn ein Vorstand wie Manfred Heger aber Kredite wie den Flexkredit ungesichert mit 5 Mio. DM und immer weiter Überziehungen macht oder die Sache bei Reinhold Wolf mit dem Goldmärchen, wo man zwei Firmen hintereinander mit einem Kunden finanziert, die nur Sandburgen sind und wo der Kredit zum Schluss vielleicht sogar noch schneller ausgefallen ist, weil man den Kunden unter Druck setzen musste, dann haben doch die Mitglieder den Anspruch darauf, dass die Vorstände aufzeigen, dass sei unschuldig sind. Und bei den zwei Fällen, da kann doch jeder eins und eins zusammen rechnen. Das hätte doch der Lehrling nach zwei Tagen nicht schlechter machen können. Da muss man schon hinter den Verlusten die Methode vermuten. Wenn also solche Kreditausfälle bekannt sind, bei Schäden von vielleicht 50 Millionen € und mehr, dann ist es doch unbedingt notwendig, dass die uns die Vorstände beweisen, dass sie nicht in jedem einzelnen Fall für den Ausfall verantwortlich sind. Das muss doch der Aufsichtsrat machen. Will man uns die anderen großen Sauereien einfach nur vor enthalten. Wie heißt es im Gesetz, die Vermeidung von Imageverlusten dürfte dafür kein Grund sein, es nicht zu tun. Ist hier der Imageverlust auch für die Aufsichtsräte selber gemeint? Wahrscheinlich schon. Auch von einer gesetzlichen Prüfung erwarten wir, dass sie sich an diese Vorgaben hält.

   

Nr. 3282

Mitglied

20. April 2008, 18:09 Uhr

Betreff: Kein Verständnis, dass Herr Herzog noch an der Spitze ist

Wenn ich die Gesetzestexte in Eintrag Nr. 3493 gesehen habe, gibt es da einen Zweifel, wer da groß Verantwortung für die Ausfälle bei unsere Bank trägt. Wer einen Kredit wie Flex ausreicht, wo man bei 4,5 Millionen DM von Anfang von nicht rosig reden muss und trotzdem keine Sicherheiten hereinholt, sind das die Kredite, die heute der Staatsanwalt als höchst risikoreich und genossenschaftsrechtlich untersagt bezeichnet. Warum hat also Johannes Herzog nicht für die gesetzliche Beweislast des Vorstandes Heger gesorgt, wie es der Sorgfaltspflichtparagraph 34 des GenG (= Link) fordert? Warum musste man da von der Rechts- oder auch Prüfungsabteilung in München den Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht aller Ansprüche schreiben, wo doch ein paar Sätze im Gesetz drunter steht, dass der Aufsichtsrat nicht auf Ansprüche verzichten kann?

Wenn Heger und Krämer öffentlich vor Gerichten aussagen dürfen, dass sie die Kompetenzregelungen nicht kannten, dann gestehen sie doch heute, dass sie nur nicht zugeben konnte, dass sie laufend dagegen verstoßen haben dürften. Von 1000 Vorständen wissen alle außer Heger und Krämer auch nach drei oder vier Jahren, wie die Kompetenzen festgelegt waren. Das musste bei jeder Krediteinräumung in deren Köpfen die erste Frage gewesen sein. Wer das nicht weiß, der gehört gefeuert, wer es nicht sagt, der kann nur lügen. So muss endlich die Verantwortlichkeit bei Flex und Gold, Gold, Gold aufgearbeitet werden. Wenn Manfred Heger und Karl Krämer die unglaublichen Überziehungsgenehmigungen von Reinhold Wolf nicht überwacht und gestoppt haben, dann sind sie in der gleichen Verantwortung. Genauso gilt es für die andere bei Flex. Wer Überziehung von 1,4 Mio. DM nicht verhindert, der ist der Erste, der dafür verantwortlich ist. Von diesem Grundsatz geht in der Bankenwelt wahrscheinlich jeder ordentliche Geschäftleiter aus.

Wer sich aber als Prüfer nicht für die Einführung solcher selbstverständlichen Regeln einsetzt, der ist selber für die Missstände bei einer Bank verantwortlich. Für Johannes herzog und seinen Kollegen Raimund Grothoff kann man im Sinne von § 62 des GenG (= Link) wahrscheinlich wirklich nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen. Wer dazu beiträgt, dass man die Mitglieder in der Vertreterversammlung 2005 (= Link) auch noch mit dem tatsächlichen Schaden anlügt, der dürfte es schwer haben den Vorsatz von sich zu weisen, wenn Herr Grothoff auch noch Aussagen getätigt hat, die im Gegensatz zum Genossenschaftsgesetz stehen, mit der Möglichkeit der Einsichtnahme des Aufsichtsrates.

Wer hält also noch die schützenden Hände über Herr Herzog. Der Aufsichtsrat kann doch selber entscheiden, ob nach seiner Ansicht ausreichend Gründe da sind sich von diesem Vorstand zu trennen. Der Aufsichtsrat kann doch entscheiden, ob die Prüferprotokolle auch so ausgefallen sind, wie uns Dr. Nickl wahrscheinlich auch nur am Rande gestreift aufgezeigt hat und warum die Prüfer nicht nach dem Genossenschaftsgesetz und dem § 29 KWG, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link) versucht haben Schaden von der Bank, den Kunden und der Allgemeinheit abzuwenden? Da rückt der § 150 des GenG mit der Bereicherung des Prüfers doch ganz nahe, wenn der Manfred Heger auf dem Vorstandsvorsitz beerbt hat. Reinhold Wolf, der durfte nicht mehr Vorsitzender sein, sondern nur Sprecher, ist das schon bezeichnend gewesen? Der Aufsichtsrat braucht nicht wie das BaFin auf die Mühlen der Justiz und der Gesetzeslage warten, der Aufsichtsrat muss für die Bank selber handeln und von ihr rechtzeitig Schaden abwenden. Da gehört auch ein notwendiger Wechsel an der Spitze zwingend dazu. Das ist die originäre Verantwortung des Aufsichtsrates, Distanz zum Vorstand und nicht Verbrüderung. Das ist das Schlimmste für die Genossenschaft, da ist die Überwachung und Kontrolle ausgeschlossen.

Es ist einfach unverständlich wie man eine Bank weiterhin mit den Rettungsversuchen für diesen ehemaligen Prüfer als Vorstand belastet, nur weil sich die Staatsanwaltschaft vielleicht Zeit nehmen muss wegen des Umfangs der Schweinereien die offizielle Ermittlung gegen den heutigen Vorstand bekannt zu geben und damit das BaFin noch nicht im öffentlichen Auftrag tätig werden kann. Hier muss man verhindern, dass doch Allianzen geschmiedet werden, wo man über die Sicherungseinrichtung diesen schwer angeschlagenen Vorstand heraus schweist. Die Abstimmung über Herrn Herzog, ob er weiter arbeiten darf, die geben die Kunden ab seit dem ersten Tag an dem er da ist. Und die Bezeichnung von Qualität vor Quantität und dass die Konkurrenz mit ihren Konditionen für den Kundenschwund schuld sei, dass ist die beleidigendste Retourkutsche an diese Kunden, die Johannes Herzog den Rücken zeigen, aber es ist das negative Eingeständnis zu den eigenen Fähigkeiten. Vielleicht bringt man die Beschlüsse bei den Vertretern ja wieder durch, die VR-Bank wird damit nichts gewinnen, sondern nur verlieren.

Zu Verlieren, das versucht Herr Herzog mit aller Macht zu verhindern. Wie egal es ihm dabei ist seine gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben einzuhalten, dass zeigt doch die Sache mit der Waldeslust. Und da muss man wahrscheinlich auch nur die Prüferunterlagen und die Protokolle vom letzten Jahr hernehmen, um zu sehen, wie die Sorgfaltspflichtvorschriften für Vorstände und gesetzliche Prüfer tatsächlich zusammen spielen. Es ist schon interessant zu wissen, dass im Genossenschaftsgesetz laut Eintrag Nr. 3493 ganz empfindliche Strafen vorgesehen sind, sowohl für Vorstände, als auch Prüfer. Und auch das HGB hat ja noch was übrig für aktiv begangenen Bilanzbetrug. Wenn sich der Aufsichtsrat nicht schnell distanziert und da hat er wahrscheinlich das rettende Ufer schon weit außer Sicht, da muss man dann doch auch mal auf den § 147 GenG mit dem Strafmaß hinweisen und auch darauf, dass die Haftungsvorschriften des § 34 GenG über § 41, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) in vollem Umfang auch für diese Herren gilt.

   

Nr. 3281

Leser

20. April 2008, 16:38 Uhr

Betreff: Bilanz des Finanzverbundes

Ist die Bilanz des genossenschaftlichen Finanzverbundes nicht ein riesiger Skandal, den so bisher noch niemand aufgeworfen hat. In dieser Gesamtbilanz des Jahres 2006 steht auf Seite 3, G+V, Nr. 24. Position Steuern, der Erstattungsbetrag aus sogenannten Körperschaftssteuerguthaben von 2,7 Milliarden €. 5,4 Milliarden DM, die im Grunde den Mitgliedern gehören, weil das sich kompliziert zusammensetzende Körperschaftssteuerverrechungen aus Dividendenausschüttungen sind. Wo bleibt WISO, Plusminus, Frontal21. Dass sich die Banken das heimlich still und leise einverleibt haben ist ein Skandal. Manfred Heger war wirklich kein Weisenknabe, aber er hat sich einen Teil dieses Körperschaftsteuerguthabens im Jahr 2000 über das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren wenigstens mit den Mitgliedern geteilt. Johannes Herzog hat 1,1 Mio. € einfach gleich in die versteckten Reserven gebucht, auf die er zukünftig ohne Beschluss zugreifen kann. Wie viele Pensionsverträge für Vorstände wurden da abgeschlossen oder aufgebessert? Wie viele Altersteilzeitverträge wurden mit diesen Geldern geschlossen, weil man einen riesen Batzen Geld zur Verfügung hatte, den man den Mitgliedern mit unsauberen Gewinnverwendungsvorschlägen vor enthielt. Das Geld vom Finanzamt kriegt man 1 zu 1. Warum kommen unter Position 32. bei der Zuweisung in die Rücklagen von 2,7 Milliarden nicht mal eine ganze Milliarde mehr in den offenen Reserven an, als im Vorjahr? Den Rest hat man nicht offen ausgewiesen, den hat man in die Verantwortung der Vorstände genommen. Teilweise steckt was in Position 15. Zuweisung zu allgemeinen Bankrisiken, auch ein Kind, über dass die Vorstände frei verfügen können, wenn man Verluste baut. Und wenn man den Rest auch noch die versteuerte PWB steckte, wie es Johannes Herzog ja mit den gesamten Einnahmen für die VR-Bank Marktredwitz gemacht hat, dann begründet sich die Position 14. mit den Abschreibungen wieder. Die eine Milliarde mehr zu Vorjahr, waren kein Aufwand, da hat man die bisher noch selbst nicht erkannten stillen Reserven in dem Körperschaftssteuerguthaben gleich wieder still vereinnahmt und annähernd von wahrscheinlich 40 % aus der Steuererstattung wieder mit einem Buchungstrick verwendet, zugegeben vom Gesetzgeber legitimiert, wenn die Mitglieder über die Bilanzgenehmigungen mitmachten. Damit kann man die nächsten Jahre wieder Einzelwertberichtigung und Abschreibung vor den Mitglieder verstecken, so wie Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 auf der Vertreterversammlung (= Link) (Seite 4 unten) berichtet von 3,9 Mio. € Auflösung von stillen Reserven. Das war wahrscheinlich der Rest der vorhandenen Pauschalwertberichtigungen und so kommen in einer Bilanz von 13 Mio. Verlusten eben nur 7,8 Mio. an, auch wenn das immer noch reicht zur Abdeckung aller Einzelwertberichtigungen, wie die Lageberichte beweisen. Die Vorständen können sich somit mit dieser Trickserei in Zukunft auf diesem Polster ausruhen. Von den Buchungen im Hintergrund erfährt kein Aas, wenn man es nicht selbst bekannt gibt.

   

Nr. 3280

Ein kleiner Sparer

20. April 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Ist unser Geld bei der Bank sicher?

Die Organisation der Volks- und Raiffeisenbanken behauptet immer, dass sämtliche Einlagen von Kunden in vollem Umfang geschützt sind.

Ich bin nun zufällig auf die Bilanz der gesamten Organisation gestoßen und mach mir so meine Gedanken, vor alle, auch darüber was mit den Banken passiert wenn die Kreditkrise noch schlimmer wird.

Diese Bilanz des Jahres 2006 der genossenschaftlichen Organisation weist folgende Zahlen auf die mich nachdenklich machen.

Die Einlagen von Kunden, also die Spareinlagen usw. betragen 551 Milliarden Euro.

Um diese Einlagen zurückzuzahlen stehen gerade mal Bargeldbestände in Höhe von ca 5 Milliarden und Guthaben bei der Bundesbank in Höhe von 10 Milliarden, also insgesamt 15 Milliarden gegenüber, das sind gerade mal 3 Prozent der Kundeneinlagen.

Der größte Rest ist angelegt in Guthaben bei Kreditinstituten meist bei der DZ-Bank, ferner in Wertpapieren und in Forderungen an Kunden.

In einer Kreditkrise wie wir sie heute haben, sind auf die schnelle weder die Forderungen an Kreditinstitute, noch die von der Bank erworbenen Wertpapiere und noch weniger die Forderungen an Kunden in Bargeld umzuwandeln.

Wie sollen also mit 15 Milliarden Euro Bargeldreserve 551 Milliarden zurückgezahlt werden können?

Es betrifft ja alle Genossenschaftsbanken gleichermaßen, wie können denn dann die Einlagen der Kunden vollständig abgesichert sein?

Ich überlege mir ja allen ernstes, ob ich meine gesamten Ersparnisse bei der Bank abhebe und das Bargeld daheim aufhebe.

Auf jeden Fall ist das besser als wenn ich irgendwann, wie bei der Weserbank vor 2 Wochen geschehen, vor geschlossenen Banktüren stehe und auch vom Geldausgaben kein Geld mehr bekomme weil die Bank kein Bargeld mehr zum Auszahlen hat..
Meine Familie zu ernähren ist mir auf alle Fälle wichtiger als die mickrigen Zinsen bei der Bank.

Für alle die denken wir haben keine Krise, hier der Artikel der mich zu meinen Überlegungen gebracht hat hier klicken......
und auch hier: hier klicken.....

Kommentar:
Und hier kann die Gesamtbilanz der Genossenschaftsorganisation angesehen werden: hier klicken.....

   

Nr. 3279

Exprüfer

18. April 2008, 13:33 Uhr

Betreff: Dürfen/Durften die einfach die Ostfilialen verkaufen?

zu Beitrag 3499

Die Frage die sich zum Verkauf ebenfalls stellt lautet:

Da es sich um einen Kernbereich der Genossenschaft handelt, dürfen/durften Vorstand und Aufsichtsrat einen Verkauf überhaupt ohne Zustimmung der Generalversammlung vornehmen.

Wenn nein, wie sieht die Sache strafrechtlich aus, auch gegen den gesetzlichen Prüfungsverband der das ganze ja beratend begleitet hat.

Freundliche Grüße

   

Nr. 3278

L.

18. April 2008, 12:26 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 3498 nicht nachvollziehbar

So da was beschönigt werden? Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb hat wahrscheinlich auf Betreiben des Genossenschaftsverbandes im sächsischen Vogtland die drei Filialen eröffnet. Wahrscheinlich waren viele Kreditverluste der Bank durch die Ostproblematik hervorgerufen, doch scheint sich dort ein großes Geschäftsvolumen aufgebaut zu haben, was doch die Hoffnung der Menschen auch in die Bank widerspiegelt. Die Situation nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu betrachten wird der Problematik nicht gerecht. Wenn Plauen erwiesenermaßen eine Sanierungsbank ist, dann geht es nicht darum, dass da nur unterschiedliche Gebühren oder sonst was zum tragen kommen. Die Kredite werden ganz unterschiedlich bewertet werden. Wenn heute die Entscheidung dazu jeweils in Marktredwitz gefällt wird, dann wird das in Plauen ganz anders laufen. Die Situation über den Statut der Sicherungseinrichtung des BVR (= Link)schlägt auf jeden einzelnen Kunden durch. Das kann ein Außenstehender gar nicht beurteilen wie negativ sich so etwas beim Kunden an der Basis auswirken kann. Da geht es nicht mehr um den Kunden, sondern dass sich die eingesetzten Vorstände selbst nicht in Gefahr bringen wenn sie nur ein bisschen gegen die Auflagen verhalten. Jeder Euro, der baden geht, wird auf die Waagschale gelegt und das muss im Eigeninteresse vermieden werden. Diese Leute darf man nicht im Stich lassen. Es kann auch nicht sein, dass man einerseits behauptet, man schaffe das sonst nicht und verkauft die Geschäftsstellen mit Gewinn, wohlgemerkt wahrscheinlich aus den Fördergebietsabschreibungen oder was sonst für Vergünstigungen angefallen sind und die Bilanz in Marktredwitz "zuzubringen". Es ist doch kein Ramschladen, es ist doch eine Genossenschaft und wer ein Viertel oder ein Drittel seines Geschäftsvolumen weg gibt, der ist doch generell nicht fähig das Geschäft zu betreiben. Es ist folgendermaßen auf den Nenner zu bringen, die VR-Bank Marktredwitz hat die Probleme verursacht, die VR-Bank Marktredwitz muss die Probleme selbst bereinigen und nicht auf anderen Schultern abladen, schon gar nicht auf denen von eigenen Kunden, aber auch nicht auf denen der Genossen in ganz Deutschland ohne dass man sich selber dafür hin stellt.

   

Nr. 3277

Stiller Beobachter

18. April 2008, 11:07 Uhr

Betreff: Verkauf von Geschäftsstellen

Es ist ja richtig, wenn eine Bank ihre Geschäftstellenstruktur bereinigt.
Oftmals stckt ja der Gedanke dahinter, regional etwas zu bereinigen.
Filialen, die man nur unzureichend betreut hat zu verkaufen ist wohl sehr richtig.
Aber:
Spielen hier noch andere Überlegungen eine Rolle. Sollen z. B. über den Verkauf der Filialgebäude a. o. Gewinne zur Rettung der eigenen G+V erzielt werden.
Die beteiligten Institute haben ein extrem großes Arbeitsvolumen zu bewältigen.
Jeder Kunde muss entscheiden, ob er bei dem verkaufenden Institut bleiben,
oder zum neuen Institut wechseln will.
Das kann ja Konsequenzen haben. Was ist, wenn z. B das kaufende Institut Gebühren und Zinsen vereinnahmen will, die das abgebende Institut nicht genommen hatte?
An dieser Stelle existieren ein Reihe von Fragestellungen, die die Kunden direkt und unmittelbar betreffen.
Wie ist es z. B. bei Krediten mit entsprechender Grundbuchabsicherung.
Diese Grudbucheintragungen müssen in jedem Einzelfall korrigiert werden.
Einzelrechtsnachfolge!!!!
Wer bezahlt den Vorgang? Wahrscheinlich der Kunde.

Also betroffene Kunden. Schön aufpassen und sich Ggfls. wehren.

   

Nr. 3276

Uwe

17. April 2008, 22:55 Uhr

Betreff: Gerichtliches Gutachten zu den Wertstellungen und die unzähligen Rettungserwerbe

Ist es nicht eine Horrorvorstellung in die Mühlen der VR-Bank und vorher der RV-Bank Marktredwitz zu geraten. Da wird man mit den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen um bald einen sechsstelligen Betrag gebracht und dann wird man gekündigt, weil man die Kreditlinie angeblich nicht einhalten würde. Zum Schluss werden die Sicherheiten abgeholt, wie es in Eintrag Nr. 1372 gezeigt wird und man sieht davon keine müde Mark. Wer sich gerichtliche Gutachten (= Link) dazu ansieht, was ja in der Ausarbeitung Jahre benötigt hat, der meint nicht dass man es mit einer seriösen Bank zu tun hat. Aber es wird schon stimmen, wenn die Prüfer zuerst den Gewinn bei den Banken gefordert haben, bevor es um Anwendung von geltendem Recht gegangen ist. Die vielen Urteile zu Erstattungen daraus übers ganze Land verteilt, zeigen, dass die Prüfungsverbände nie den Kunden geschützt haben, wenn man sich sicher war, dass keiner in die Karten schauen kann. Wenn bei diesem einen Kunden so ein riesiger Betrag heraus kommt, dann wissen wir, die Wertstellungssache, die war bei uns alle so gestellt und amn hat uns alle, die wir ein Giro- oder KK-Konto bei der Bank gehabt haben auf diese Art und Weise milde ausgedrückt, übervorteilt. Trotzdem haben die Burschen das Geld nicht zusammen gehalten. Marktdynamisch operativ, ohne jede Organisation haben sie es wieder hinaus gepulvert über genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse, wie es der Staatsanwalt der Frankenpost gesagt hat. Wie viel von uns haben sich wohl in die Bilanzvermerken zu den Rettungserwerbe 1999 bis 2001 (= Link) stecken lassen müssen, ohne dass sie es wussten? Wie viel von uns wurden durch die Kreditpolitik außerhalb vertretbaren Rahmens um ihr Hab und Gut gebracht?

   

Nr. 3275

R.

17. April 2008, 20:48 Uhr

Betreff: MWSt auf Anlageprodukte

Die Frage ist wirklich berechtigt, ob eine Anlage bei einer Bank nicht auch umsatzsteuerpflichtig wäre? Im USt-Gesetz heißt es, dass Kreditkosten umsatzsteuerfrei sind und das die Bank auf die Befreiung verzichten kann. Wer weiß wo es steht, dass eine Anlage eines Gewerbetreibenden bei der Bank auch umsatzsteuerfrei ist. Also fragt doch mal beim Finanzamt nach, ob ihr gegenüber der Bank auch Umsatzsteuer ausweisen dürft und wenn nicht, warum das so ist.

   

Nr. 3274

Handwerker

17. April 2008, 19:37 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Es ist nur die Rede davon, das die Sollzinsen für MWST-Pflichtige mit der MWST von unserer Bank belegt werden sollen. Wenn ich aus meinem Betrieb ein Festgeld anlege, bekomme ich dann die MWST auf meine Zinsen noch dazu vergütet oder geht das nur mit den Zinsen, die ich hin und wieder zahle?

   

Nr. 3273

Aus der Organisation

17. April 2008, 18:14 Uhr

Betreff: Verzicht auf Ansprüche bei Manfred Heger und Karl Krämer eindeutig gesetzwidrig

Die ausschließlich von Vorstand Manfred Heger selbst genannte Verzichtsvereinbarung auf alle bekannte und noch nicht bebannten Ansprüche ist ein eindeutiger Verstoß gegen viele Regelungen des Genossenschaftsgesetzes. Alle Beteiligten dürften sich hierbei vorsätzlich und bewusst schuldhaft verhalten haben und selbst in Sorgfaltspflichtverletzungen, Untreue, Betrug, ja Urkundenunterdrückung bis hin zur Beihilfe und Strafvereitlung geraten sein. § 147 GenG regelt hierbei die Angelegenheit wegen falscher Darstellungen und Berichterstattung auch an die Mitglieder und § 150 GenG die Verletzung der Berichtspflicht der genossenschaftlichen Prüfer.

Die Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) schreibt in Randziffer 148 „Es ist Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat – soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind in erster Linie des Aufsichtsrates – pflichtgemäß zu prüfen, ob Regressansprüche bestehen und ob und in welchem Umfang sie geltend zu machen sind. Ggfs. Ist die GV (oder Vertreterversammlung) unverzüglich zu unterrichten, damit die erforderlichen Beschlüsse rechtzeitig gefasst werden können.“ Wie aus dem Link auch zu sehen ist, steht in Randziffer 146, dass Rechtstreitigkeiten gegen Vorstandsmitglieder nur aufgrund eines Beschlusses der GV, bzw. Vertreterversammlung geführt werden können. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen ob sie geltend zu machen sind und nicht ob man sie einfach untergehen lassen darf bei den Verlusten bei der VR-Bank Marktredwitz. Der letzte Satz der Randziffer 148 heißt auch „Allein der Hinweis auf drohende Imageverluste ist zu schwach.“ Aber dieser Argument war wahrscheinlich die Falle des Herrn Herzog für die Aufsichtsräte, wo sie sich in eine unglaubliche eigene Verpflichtung hinein ziehen haben lassen.

Wenn in den genannten Strafvorschriften des Genossenschaftsgesetzes Verschleierung und Bereicherungstatbestände beschrieben sind, dann weiß man, warum bei der VR-Bank Marktredwitz jegliche Aufklärung unterbleibt. Die Hüter der Unterlagen werden sich niemals selbst belasten. Wie sollen Gesetze überwacht werden, wenn die Hüter der Gesetze die sind, die sie brechen und beugen? Schon die Verweigerung der Information zu diesen Angelegenheiten sind massivste Verstöße gegen die schwerwiegendste Vorschrift des Genossenschaftsgesetzes, den § 34 zu Sorgfaltspflicht in Verbindung mit den § 41 zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates und § 62 Verantwortlichkeit der Prüfer in Verbindung mit § 29 KWG, Aufgaben eines Prüfers bei einem Kreditinstitut. Wir müssen in Marktredwitz sowie darüber hinaus darauf achten, dass sich die Verantwortlichen nicht in die Verjährung retten können. Man muss auch der BaFin klar machen, dass sie längst nicht mehr nur außen vor ist, sondern schon mitten drin. Nur so ist es im Grunde noch denkbar, dass Johannes Herzog immer noch im Amt ist. Sämtliche Dinge, die man heute über Manfred Heger sagt, treffen auch auf den Forderungsverzicht im letzten Frühjahr für den ehemaligen Prüfer als heutigen Vorstand mit zu. Die Exprüferkollegen können so etwas nicht einfach über den Einzelprüfungsbericht genehmigen und die Genossenschaft im Unklaren lassen. Die Zeit der richtigen Information der Mitglieder und Vertreter war das Frühjahr 2007. Das ist verpasst. Somit haben die Prüfer nach dem HGB auch hier wahrscheinlich wieder den Bilanzbetrug mit getragen.

   

Nr. 3272

Belesener

17. April 2008, 16:03 Uhr

Betreff: Warum wurde eigentlich noch nie auf Straf- und Bußgeldvorschriften des GenG hingewiesen?

Warum wurde eigentlich nie auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des Genossenschaftsgesetzes (= Link) ab Paragraph 146 hingewiesen. Drei Jahre Strafandrohung über das Gesetz für den Prüfer Grothoff für seine Aussagen zu Flex auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wegen § 147 GenG Abs. (2) 1., Strafandrohung für Prüfer Hofmann am 24.04.2001, weil er die Verhältnisse der Genossenschaft schon alleine mit dem Gewinnverwendungsbeschluss verschleiert dargestellt hat, wie viel Strafe ist angemessen für Verbandsvorstände Bürkle und Geschrey, wenn sie über das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) unrichtige oder verschleiernde Aussagen gegenüber den Mitgliedern gemacht haben (steht das in Zweifel)?

§ 147 Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Liquidator
1. die Verhältnisse der Genossenschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, die Mitglieder oder die Haftsummen, in Vorträgen oder Auskünften in der Generalversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 340m in Verbindung mit § 331 Nr. 1 oder Nr. 1a des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist,
2. in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Genossenschaft zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Genossenschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 340m in Verbindung mit § 331 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

§ 150 Verletzung der Berichtspflicht
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt.
(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.


Hat Herr Herzog und Herr Grothoff mit den Lageberichtsvermerken (= Link) der Jahre 2001 bis 2003 und den wahrscheinlich gesetzwidrigen Testaten dazu sogar das unseriöse Verbandsgutachten schonugslos bloß gelegt? Dass man den Mitgliedern sogar die Gefahr der gesetzlichen Nachschusspflicht verheimlichte bei einer Risikosituation außerhalb eines vertretbaren Rahmens? Muss die Staatsanwaltschaft überprüfen, ob in den Jahren 2000 und weiter bis 2004, mit der Bilanzerstellung für das Jahr 2003 nicht sogar die Vorschrift nach dem § 33 GenG verletzt wurde? Hat Herr Herzog die Bilanz 2003 zwischen August und Oktober 2004 schon als Prüfer nochmal neu erstellt, oder der dazu befähigte Karl Krämer? der 33 GenG lautet:

§ 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
(3) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.


In dem Zusammenhang für fachlich Interessierte noch der Link zum Handelsgesetzbuch (HGB) (= Link), auch da die Straf- und Bußgeldvorschriften ab § 331 bis § 340o)

   

Nr. 3271

Aus der Ferne

17. April 2008, 12:58 Uhr

Betreff: Ins rechte Licht rücken, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen

Man muss die Situation bei der VR-Bank in Marktredwitz immer wieder vor Augen führen und ins rechte Licht rücken. Um die Vorgehensweise des Genossenschaftsverbandes Bayern und seiner Prüfer drastisch aufzuzeigen, passt da das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) der wegen Untreue in 53 Fällen bei einem Gesamtschaden von 1,6 Mio. DM zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt wurde? Wie liest sich da das Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) mit dem Folienvortrag des Dr. Nickl (= Link) dazu?

Wo befindet sich im Sinne des Strafgesetzbuches der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nach
- StGB § 25 Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
- StGB § 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
- StGB § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
?

Was sagt das BGH-Urteil laut § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (= Link) aus? „Für die Pflichtverletzung im Sinne des Missbrauchstatbestandes des § 266 StGB bei der Kreditvergabe ist maßgebend, dass die Entscheidungsträger ihre bankübliche Informations- und Prüfungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmer gravierend verletzt haben.“ Wie steht es also damit bei Flex und Gold, Gold, Gold. Warum hat man bei Gold, Gold, Gold im letzten Jahr noch alle drei Vorstände über die Regresssache mit Freispruch für drei Bankchefs (= Link) laut Frankenpost bedienen wollen? Regressentlastung ist noch lange nicht strafrechtliche Entlastung. Herr Herzog hat aber damit doch aufgezeigt, dass alle Vorstände im Sinne des Gesetzes gesamtverantwortlich sind.

Warum also keine Strafanträge vom Genossenschaftsverband und seinen Prüfer bei den zwei Fällen, die alleine schon das doppelte der 53 Kleinbeträge aus dem oben aufgezeigten Urteil waren und zwar so, wie man sie den Vertreter vortrug. Warum hat man bei Flex z.B. vermieden aufzuzeigen, wo das bzw. die überzogenen Konto gestanden haben mit einer sicherlich eingeräumten KK-Linie, dass dieses Konto vielleicht sogar einen Saldo von über einer Million € aufgewiesen hat, was betreuender Vorstand, überwachende Vorstände und gesetzliche Prüfung im Rahmen ihrer Informations- und Prüfungspflicht nicht aufgegriffen haben und einfach weiter laufen ließen, dass man Kontrolle total vernachlässigte, obwohl sie es laufend präsentiert bekommen haben über die Überziehungslisten und weil man die Abwicklung des Kredites nicht vom Betreuungsvorstand in eine Abwicklungsabteilung gegeben hat zum wahrscheinlich unfähigen Marktfolgevorstand Karl Krämer. Und weil man damit sich dem Vorwurf aussetzte, Manfred Heger hätte da die Möglichkeit gehabt Millionen über diesen Kanal rein zu schieben.

Wieso hat man also gegenüber den Vertretern die Information pflichtwidrig unterlassen, dass es in dem Kreditfall, der schon bei der Ausreichung nicht rosig war, möglich war, dass ohne Sicherheiten nicht nur 2 Millionen DM ausgefallen sind, sondern wahrscheinlich mindestens 5 Millionen? Wurde da Strafvereitlung durch Herrn Grothoff und Herrn Herzog über einen Beschluss auf falscher Informationsgrundlage über die Vertreterversammlung betrieben? 5 Millionen DM, da passen die 53 Fälle mit 1,6 Mio. doch mehr als dreimal rein. 1 Jahr 10 Monate hat es dafür gegeben. Wie hoch war denn die Überziehung in dem Urteil, für die es alleine 9 Monate Strafe gegeben hat, unter 100.000 DM oder darüber? Bei Flex war der Schaden, den Dr. Nickl vortrug 1,12 Mio. € oder 2 Millionen DM. Und unter den Augen der Prüfer hat man da sogar noch 3 Millionen unterschlagen. Wie hoch ist also ein angemessenes Strafmaß bei einem Schaden aus zwei Millionen Überziehungen einschließlich der Insolvenzverschleppung und weiteren 3 Millionen bei Kreditausreichung ohne Sicherheiten an den Busenfreund des Vorstandes? Muss man da als Prüfer und heutiger Vorstand fürchten auch bedacht zu werden?

Muss man das als außenstehender Betrachter nun als Beihilfe, Anstiftung oder Täterschaft betrachten? Ist da die Querverbindung zum Gutachten des Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) aus Eintrag Nr. 2593 zu sehen, dass man weder einem Vorstand alleine oder den Genossenschaftsverbänden im Prüfungsbereich die Fäden in der Hand belassen darf. Warum wurde bei der VR-Bank Marktredwitz Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) durchgeführt und dem Vertretern kein Regress dazu vorgelegt? Wenn den Vorständen was nachgewiesne worden ist, dann hat doch die Prüfung und der Aufsichtsrat nach § 34 Abs. (4), Satz 2 die Pflicht das vorzutragen, weil egal ob die Herren Heger, Wolf, Krämer oder Marth und Dittrich heißen, der Aufsichtsrat darf von sich aus auf den Regress nicht verzichten, sonst macht er sich im Sinne von § 41 GenGesetz selbst verantwortlich.

Geht es bei der VR-Bank Marktredwitz darum sich in die Verjährung zu retten, weil man Herr der Unterlagen ist? Ist das Gutachten zur Fusion vom Jahr 2001 kein Betrug an den Mitgliedern gewesen, wenn man die Risikosituation aus der Prüfung kennt, wenn man eine Fusionsprüfung durchführt? Wer ist Täter nach § 25 StGB in so einem Fall, wenn man Informationspflichten nicht wahr nimmt und damit Entscheidungen zur Aufgabe einer Seite herbei führt, die ihre Wirkung bis in die heutigen Tage tragen, mit dem Verkauf der Ostfilialen? Wer wurde bei dieser Fusion mehr belogen, dass Marktredwitz am Boden lag, oder das Arzberg angeblich unüberschaubare Problem über das Vogtland mitbrachte? Warum wird bei der VR-Bank Marktredwitz die Aufklärung verhindert? Denkt man an eine Antwort, wenn man Prof. Peemöller liest? Was ist Untreue für einen ehemaligen Prüfer und heutigen Vorstand, wenn er 432.000 € plus des Zinsanspruches des ersten Quartals und aller angefallenen Auslagen in notarieller Form vornimmt, wie mit der Vereinbarung zur Waldeslust (= Link) wenn er auch noch von der Million weiß die mit öffentlicher Bekanntgabe der tatsächlichen Verkaufssumme (= Link) allen aufgezeigt wurde in der Region? Es ist ungedingt notwendig die Verhältnisse gerade zu rücken, ob es in Marktredwitz oder bei München-Land ist, oder dort, wo man es noch nicht weiß, weil Vertuschung oberstes Gebot ist.

   

Nr. 3270

Wilhelm-Friedrich

16. April 2008, 17:47 Uhr

Betreff: Kurz und Knapp

Es gab offenbar bei den ehemaligen Oberen der VR-Bank Marktredwitz und deren Helfershelfern aus München alles mögliche: Verschwendung, Vetternwirtschaft, Filz, Unfähigkeit, Aufrechterhaltung eines Schmarotzersystems, Pöstchengeschiebe für abgehalfterte Prüfer und unnütze Bürokraten, Lustreisen, Parties, große Limousinen als Dienstwagen und und und. Und das alles auf Kosten der Mitglieder.
Nur eines gab und gibt es dort nicht: eine angemessene Vertretung der Mitglieder, Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit.
Aber trotzdem melden sich diese Oberen doch immer wieder zu Wort und werfen Steine aus dem Glashaus, in dem sie sitzen und wir müssen uns deren Heucheleien anhören.
Es wird Zeit dies zu beenden.

   

Nr. 3269

Ein Fragender

16. April 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Wie funktioniert das?

Mahrwertsteuer hin, Mehrwertsteuer her.
Was mich interessiert ist folgende Frage: Ich habe bei der VR-Bank und bei der Sparkasse ein gewerbliches Konto.
Bei der VR-Bank soll ich Mehrwertsteuer auf die Zinsen zahlen und bei der Sparkasse nicht.
Wenn ich nun bei der Sparkasse 1000 € Zinsen pro Jahr zahle und bei der VR-Bank ebenfalls 1.000 €, mit MwSt allerdings 1.190 € was macht dann das Finanzamt?

Ich habe ja ohne Mehrwertsteuer 2.000 € Zinsen bezahlt. 1000 € , also 50% sind aber nur der Umsatzsteuer unterworfen.
Bekomme ich vom Finanzamt dann die von der VR-Bank berechnete Mehrwertsteuer von 190 € zurück oder nur 50% dieses Betrags, also 95 €, da schließlich nur die Hälfte der gezahlten Zinsen mehrwertsteuerpflichtig waren.

   

Nr. 3268

Vorstand

16. April 2008, 12:57 Uhr

Betreff: Chaostruppe zum Mond

Die Chaotentruppe blamiert uns im ganzen Land. Die meinen doch ihre eigenen Leute immer wieder darauf einzuschwören, dass nichts nach außen dringt und merken nicht, dass genau das die Unzufriedenen im eigenen Lager immer wieder dazu bringt, dass man die größten Geheimnisse ausplaudert. Da steht hier auf der Internetseite der Verkauf der Ostfilialen noch bevor man es selber bekannt gibt. Wo ist bloß die versprochen Bilanz von dem Exrevisor? Muss er es sich offen halten, dass er bis zum letzten Moment noch dran drehen kann? Ich kann mich erinnern, wie Manfred Heger im Marketingausschuss geprahlt hat, was er jetzt in Marktredwitz jetzt für eine tolle Bank bauen will. Ich weiß nicht mehr genau, wie lange es her ist, aber bald darauf muss er dann weg gewesen sein. Angeblich abgeschossen von dem Prüferduo Grothoff und Herzog. Wenn ich das hier so mit verfolge, dann war die Landung aber für Manfred sehr weich. Wenn ich im Münchener Gästebuch lese, was da der Pleitevorstand für eine Pension kriegt, wenn man nur die Pläne unseres Verbände nicht durch kreuzt, sondern sogar noch bei allen Sauereien mit macht, dann kocht in mir die Wut, dass wir das über den Sanierungsfonds mit bezahlen.

Aber jetzt gräbt genau dieser Herzog und der Sparkassler Heidel ein Thema aus, dass seit vielen Jahren zu den Akten gelegt worden ist. Die Mehrwertsteueroption wollen die in Marktredwitz machen. Überall war man sich einig, dass man da im Kundenbereich nur Problem hat, die den Nutzen nie aufwiegen können. Wer das anpackt, der gibt die eigene Notsituation bekannt. Die Kunden kommen doch dann schon alle mit einer Konditionsforderung. Wenn die Bank einen Vorteil hat, ja dann will doch der Kunde auch was ab haben vom Kuchen. Werden die über SUN-Callcenter vertröstet? Wenn jetzt in Marktredwitz der Bauplan von Heger von vor vier Jahren vielleicht verfällt, bekommen die keinen neuen genehmigt, der dem heutigen Geschäftsvolumen angepasst ist? Wenn mit den Vogtlandfilialen ein großer Teil des Geschäftes abgegeben werden soll, dann muss man doch bei so einer wirtschaftlichen Lage mit den alten Räumlichkeiten fertig werden. Ich hab die Satzung des Sanierungsfonds nicht im Kopf, aber hier hab ich gesehen, genau das steht da drin, angemessen bauen und keine wirtschafltichen Abenteuer zu Lasten anderer. Oder muss man wirklich Schweinerein um die Übernahme des Gebäudes und dem zusammenhängenden Kredit teuer vertuschen? Und alle zahlen die Zeche über das, dass man die Sanierung auch noch über Plauen hinzukriegen versucht?

   

Nr. 3267

Gewerbekunde

16. April 2008, 12:15 Uhr

Betreff: Also ich wechsle nicht

Wenn es möglich ist, wie im Beitrag 3485 geschrieben, dassman dem Begehren der Bank widersprechen kann, dann mach ich das.
Kann vielleicht jemand mit Fachverstand hier mal reinschreiben wie man das formuliert oder reicht aus wenn ich schreibe:
Der von Ihnen geplanten Maßnahme, meine Konten der Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfen widerspreche ich, da dies vertraglich nicht vereinbart wurde.
Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie bei meinen Konten auf die von Ihnen gewünschte Umsatzsteueroption verzichten
.


Wenn die mich dann rauswerfen, weil ich nicht mache was die in der Bank wollen, dann sollen sie es sagen, dann werde ich die Mitglieder mobil machen.

Wir brauchen das Umsatzsteuer-Geschmarre nicht.

   

Nr. 3266

Hans-Jörg

16. April 2008, 12:10 Uhr

Betreff: Was soll das?

Was lassen die sich da drin denn noch alles einfallen, um uns über den Tisch zu ziehen: Vesprechungen bei den Zinsgutschriften, die nicht eingehalten werden, falsche Wertstellungen bei den Konten, Betrug bei den Darlehenskonten, Bürgschaften, die nur zum Nachteil von uns Kunden sind und wer weiß was noch alles. Und jetzt auch noch die Geschichte mir der Umsatzsteuer. Ich frag mich schon was das soll. Denn bei meinem Konto bei der Sparkasse gibt es das nicht.
Ich bin durch einen Freund auf den Wunsiedeler Kreis aufmerksam gemacht worden. Ich soll da mal reinschauen, dann wir mir alles klar, was in der VR-Bank läuft. Wenn man da ein Stück weit zurückblättert, überkommt einen das kalte Grausen. Mir war bisher garnicht so bewußt, was da abgeht. Ich werde für mich die Konsequenzen ziehen. Ich fühle mich bei dieser Bank nicht mehr gut aufgehoben. Denn da wird krampfhaft versucht uns Kunden irgendwie das Fell über die Ohren zu ziehen. Ist denn da niemand zuständig und in der Lage, daß die Bank mal wieder normal läuft.

   

Nr. 3265

Kunde

16. April 2008, 11:56 Uhr

Betreff: Ich wechsel jetzt auf jeden Fall die Bank

Wenn man das alles liest, dei Stichtagsverzinsung, die Wertstellungen die unterlassen Zinsanpassungen bei den Krediten nach unten, die unerlaubten Zinsreduzierungen bei den Sparverträgen, Flex, Gold, Gold, Gold, Fusionen wo die Vertreter ausgetrickst worden sind, Fusionsgutachten, die keine Pfifferling wert waren, Risikosituation seit Jahren, die auf keine Kuhhaut passen, Kreditverluste, die unzählige Kunden mit in den Abgrund gerissen haben durften, der damalige Revisor heut der erste Mann, Forderungsverzicht auf Kosten der Mitglieder, weil man sich profilieren wollte, die Liste kann man ja unendlich weiter führen.

Jetzt kommen die und sagen, die Mehrwertsteuer auf die Zinsen sie keine Belastung für den Kunden. Mir fällt nichts mehr ein dazu. Was kommt da noch alles, bloß weil die am Ende sind? Ich wechsel jetzt komplett, die sehen mich nie mehr wieder.

   

Nr. 3264

ganz weit weg und doch mitten drin

16. April 2008, 11:13 Uhr

Betreff: Umsatzsteueroptierung

Widersprechen Sie dem Begehr der VR Bank Marktredwitz, dass Síe keine Umsatzsteuer auf Kreditzinsen zahlen wollen.

Ein Bankwechsel wäre übertrieben...

   

Nr. 3263

Susanne

15. April 2008, 21:01 Uhr

Betreff: Auch eine Antwort auf warum macht die VR-Bank das?

Warum macht die VR-Bank Marktredwitz das? Weil man zwar eine Menge Leute rauswerfen musste, weil man keine Geschäfte mehr macht, aber weil man trotz dem dass die Kassen leer sind in Marktredwitz sich sein eigenes Schloss Neuschwanstein bauen will. So wie König Ludwig sich die gebratenen Vögel samt dem Tisch in den Prunk- oder Schlafsaal befördern lassen, damit man überspielt, dass man im Grunde genommen Pleite ist. Umbau einer Tropfsteinhöhle für eine Unsumme, die dann 2 1/2 mal so groß ist wie jetzt? Größer als die Sparkasse, die inzwischen viermal soviel Geschäftvolumen haben dürfte, größer als die bescheidene Sparda-Bank, die aber Jahr für Jahr von sensationellen Zuwachsraten berichtet. Empfangshallen für Verbandsgrößen und wer weiß noch für wen. Schalterhallen ohne Mitarbeiter, alles automatisiert, denn da will man die Mehrwertsteuer vom Fiskus zurück. Zentrale in Marktredwitz und Selb, Abbau von Brand, Hohenberg, Verkauf von Klingenthal, Markneukirchen und Schoenck, nur kurz nach dem Versprechen, wir schließen keine Filialen. Was kommt als nächstes, denn anscheinend waren das im Vogtland keine Filialen, sondern nur Ballast. Konzept eines konzeptionslosen und stümperhaften Prüfers als Vordenker, der Marktführer werden wollte, der aber die Kunden schon übers Telefon abwehrt und der es aber glorreich zum Schwanz der Kette gebracht hat.

   

Nr. 3262

Insider

15. April 2008, 18:41 Uhr

Betreff: Warum macht die VR-Bank Marktredwitz das?

Beantwortet sich die Frage nicht von selbst? Weil sie das hohe Ross, das sie reiten, gar nicht beherrschen und weil ihnen andererseits jede Kröte fehlt. Dass ein Vorteil immer auch einen Nachteil hat, der in dem Fall wieder auf Seiten der Kunden liegt, das merken die in ihren Sphären gar nicht mehr. Aber sie müssten nur die Entwicklung in ihren Bilanzzahlen ansehen, dann würden sie sehen, dass sie letztendlich doch die Zeche zahlen, weil die Kunden es sich nicht mehr bieten lassen, was da abläuft. Da spielt es auch keine Rolle, ob ihnen die Vertreter jedesmal auf den Leim gehen und ihre unfassbaren Beschlüsse in den Versammlungen absegnen.

   

Nr. 3261

Gewerbekunde

15. April 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Bitte um Aufklärung

Zu Beitrag 3479 und 3481
Kann mir mal einer sagen warum die VR-Bank das mit der Mehrwertsteuer macht?
Andere Banken machen das doch auch nicht. Ich habe bei der Sparkasse auch ein Konto, dort wird aber keine Umsatzsteuer dazugezählt.

Die bei der VR-Bank können mich bald kreuzweise. Dann geh ich nämlich ganz zur Sparkasse.

   

Nr. 3260

Gewerbetreibender

15. April 2008, 13:04 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 3479, keine Nachteile für die Kunden?

Was soll der Blödsinn, will man schon wieder auf unsere Kosten Kasse machen? Knapp 19 Mio. € hat man letztes Jahr an Zinseinnahmen gehabt. Die VR-Bank bezeichnet sich selber als sehr gewerbekreditlastig, so kann man doch rechnen, dass dann ungefähr 10 Millionen da raus kommen, oder nicht? Sollzinsen dürften überwiegend auch wieder auf Sollkonten treffen und zwar im KK-Bereich. Dann holt sich die Bank damit, dass sie die Sollzinsen jeden Monat rechnet und belastet uach schon einen gewaltigen Zinseszinseffekt. Wenn wir also im KK-Konto die Zinsen in den ersten Tagen im Monat eingebucht bekommen, dann machen wir frühestens bis zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuererklärung, wenn nicht manche sogar erst Anfang des nächsten Vierteljahres. Bleiben wir beim Monat. Die Bank erhält bei vielleicht 10 % KK-Zins im Durchschnitt (der Überziehungszins kommt ja auch dazu und der Wert dürfte schon annähern hin kommen) also 800.000 € an Zinsen rein, von den Gewerbekunden. 800.000 mit 19 % MWSt, das sind monatlich ungefähr 150.000 € die sich mindestens für sechs Wochen für die VR-Bank mit den 10 % Zinsen auszahlen. Irgendwo holt sich die VR-Bank alleine durch die Maßnahme bei Ihren Kunden zwischen 15.000 und 20.000 € aus dem Zinseffekt mit der Mehrwertsteuer. Das darf jeder für sich selber runter rechnen, mit wie viel er selber dabei ist. Einer zahlt die Zeche aus keinem Nachteil für die Kunden. Wer wohl? Und ein Zinseszinseffekt hört im Grund nach hinten nie auf und wirkt unendlich. Nicht mal die spätere Ablösung eines Kredites rettet davor. Jährlich 20.000, da kommt im Laufe der Jahre schon ein schöner Batzen zusammen. Gewerbekundenkollegen geht zu einer Bank, die ehrlich mit Euch umgeht.

   

Nr. 3259

Bilanzleser

15. April 2008, 12:24 Uhr

Betreff: Die Milchmädchenrechnung des Herrn Herzog

Wie man in Eintrag Nr. 3478 ersehen kann geht es für einen genossenschaftlichen Bankvorstand sehr oft um sogenannte Sorgfaltspflichten. Auch das Statut des Sicherungsfonds (= Link) definiert solche Sorgfaltspflichten. Keine Gewinne zu erzielen, wie in Nr. 3476 zynisch geschrieben, ist ganz und gar nicht die Erfüllung des Förderungsauftrages der Mitglieder. Dazu steht in der Kommentierung zu § 34 GenG, dass es die Pflicht des Vorstandes ist, Gewinne zu erzielen um diese ausschütten zu können.

Im Statut der Sicherungseinrichtung sollen aber die deutschen Genossenschaftsmitglieder im gesamten für falschen Entwicklungen bei einzelnen Banken geschützt werden. Und eine falsche Entwicklung, so heißt es dort zu den Sorgfaltspflichten ist ein überproportionale und unausgewogene Streuung des dividenden- oder zinsberechtigten Eigenkapitals und im Folgenden, wie jetzt bei der VR-Bank Marktredwitz vielleicht mit einem weit über den Anforderungen des Geschäftsvolumens geplanten Ausbau der Kraußoldstrasse, wo es vielleicht heißt Mitarbeiter auf die Straße setzen um die Kosten für die Giganterie zu reduzieren, also laut Staut Investitionen, deren Folgekosten für die Bank wirtschaftlich nicht tragbar sind.

Über den Satz des unausgewogenen Eigenkapitals, den Reinhold Wolf im Jahr 2004 mit sehr ungünstig beschrieben hat, da steckt das Dilemma der VR-Bank. Jahr für Jahr werden die Erträge durch die Abschreibungen aus der Misswirtschaft und den Fehleinschätzungen des Marktes durch die Bank aufgefressen. Eigenkapitalbildung gleich null, nein wiederholter Rücklagenverzehr und regelmäßig Auszehrung, weil man ohne die Auflösung stiller Reserven nicht über die Runden kommt. Wenn man für das Jahr 2007 die Bilanz nicht zu kriegt, dann muss man doch die 1,3 Mio. Vorsorgereserven auch wieder auflösen, aus den Körperschaftssteuererstattungen des Finanzamtes vom letzten Jahr. Das Jahresergebnis reicht wieder nicht um die Abschreibungen zu decken.

Somit fällt man wieder auf die 2 % versteuertes Eigenkapital zurück. Der bayerische Durchschnitt beträgt laut Verbandsrundschreiben 6,2 %. Dazu fehlen der VR-Bank zirka 19 Mio. € an verdientem Eigenkapital. Man möge die Abschreibungswerte der letzten Jahre laut Interessant (= Link) daneben stellen, dann kommt der Aha-Effekt. Der Anteil der dividendeberechtigten (!!!) Geschäftsguthaben betrug in Bayern 1,45 % an der Bilanzsumme, bei der VR-Bank Marktredwitz war er bei 3,2 %. Wenn das Geschäftsvolumen weiter abschmilzt, dann wird diese Relation noch viel schlimmer. Dividendenzahlung haben aber bei einer Bank keine steuersparende Wirkung, weil sie nach der Bilanz ausgeschüttet werden, kosten also bei 3 % Dividende im Endeffekt mehr als 4 %. Wo ist da der Umkehrschluss, der sich im Statut der Sicherungseinrichtung widerspiegelt? Legen Sie mal 19 Mio. € vernünftig an und schauen drauf, was sich da in 10 Jahren an Kapital bildet, dann würde Herr Herzog heute nicht über die Mehrwertsteueroption auf die Zinsen nachdenken, die wahrscheinlich nur kontraproduktiv sein wird. Verdienstes Geld vermehrt sich eigentlich von selber, auf jeden Fall bei einer ordentlich arbeitenden Bank, die solche Beträge ins Eigenkapital einbuchen konnte. Oder man könnte alleine daraus die Dividende bedienen. Da hätten die 8 Mio. DM, die man bei Flex und Gold, Gold, Gold niemals ausreichen hätte dürfen, sicher sehr gut mit rein gepasst. Und damit kann man im Statut der Sicherungseinrichtung auf den Bereich Ursachenforschung und Haftung überleiten. Wo der bayerische Durchschnitt kontinuierlich aufbauen kann, da hat die VR-Bank Marktredwitz nicht die geringste Chance jemals hinzukommen. Der verlorene Boden kann nicht mehr wett gemacht werden. Vor allem nicht, wenn man mit Prestigeobjekten zusätzlich die Ertragskraft der Zukunft gewaltig schmälert.

   

Nr. 3258

Betriebswirtschaftler

15. April 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Mehrwertsteuer auf Kreditzinsen – Eingriff in bestehende Verträge?

Die VR-Bank will die Zinszahlungen von Gewerbetreibenden in großem Stil der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Laut Umsatzsteuergesetz § 4 Nr. 8 a (= Link) ist die Gewährung von Krediten umsatzsteuerfrei. Damit hat eine Bank aber auch keine Möglichkeit die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Immer dann wenn man eine große Investition plant, dann überlegen die Banker, dort wo die Mittel sowieso schon knapp sind, wie man dann die letzten Kröten auch noch zusammen kratzt. Das scheint nun bei der VR-Bank mit dieser geplanten Maßnahme der Fall zu sein. Umsatzsteuergesetz § 9, Abs. (1) (= Link) erschließt die Möglichkeit, dass das Unternehmen VR-Bank Marktredwitz auf die Befreiung der Umsatzsteuerberechnung auf die Zinsen verzichtet, wenn der Vertragspartner ebenfalls ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen ist, bis runter z.B. der Finanzierung einer Fotovoltaikanlage.

In dem Umfang, indem man die Zinseinnahmen im Verhältnis zum Gesamtaufkommen mit Mehrwertsteuer belegen kann, in dem Verhältnis kann man auch die Vorsteuer aus den eigenen Aufwendungen vom Finanzamt zurückholen, was bei einer Gebäudeinvestition von angekündigten 8 Mio. € vielleicht ein wenig sinnvoll sein kann. Ob aber bei ingesamt 1,6 Mio. € Vorsteuer ein paar Hunderttausend weniger aktivierter Gebäudewert, denn nur das erspart man sich im Grunde und daraus in der Zukunft ein paar Euro Abschreibung, den ganzen Zinnober wert sind, das darf man schon anzweifeln. Vielleicht bringt man dann noch ein paar Euro von den horrenden Prüfungskosten mit unter, dann geht es für die Bank vielleicht noch mal im fünfstelligen Erstattungsbereich nach oben. Denn wenn man die Satzung der Sicherungseinrichtung liest, dann wird hier aufgezeigt, was es heißt eine D-Bank zu sein. 50 % mehr Garantiefondbeitrag gegenüber guten Banken und in einem vielleicht noch verschärften Verhältnis mehr Revision im Haus und damit wesentlich mehr Prüfungskosten.

Vielleicht gibt es im Umfeld des Wunsiedeler Kreises aber Anwälte und Steuerberater, die dies genauer durchleuchten könnten. Ich wage zu bezweifeln, dass die Bank die Mehrwertsteueroption, so heißt es im Fachbegriff, einfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen kann. Meiner Meinung nach bedarf es dazu einer Vertragsergänzung und nicht nur einer einseitigen Erklärung. Wie kommt die VR-Bank in ihrem Kundenanschreiben vom 20.02. (= Link) darauf, es wäre für die Leute kein Nachteil? Immerhin wird der Kunde zu einem Verwaltungsaufwand gezwungen, der für ihn überraschend ist, ja vielleicht sonst unnötigen Umsatzsteuererklärungen mit allen steuer- und privatrechtlichen Folgen. Vielleicht bezahlt er dafür auch einen Steuerberater. Und natürlich ist die Sache auch eine ganz wesentliche Zinseszinssache. Der Kunde finanziert in Höhe von anfallenden Kontokorrentkonditionen, bis hin zu den Überziehungszinsen, die Mehrwertsteuer bis zur Rückerstattung vom Finanzamt vor. Aus diesen Zinsbeträgen erwachsen wieder Zinsen usw. Da hätte die Bank einen zusätzlichen Nutzen daraus. Es wäre zu prüfen, ob die Sache nicht ein einseitiger Eingriff in die Vertragsgestaltung ist und dem Kunden damit ein Widerspruchsrecht oder gar ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.

Also Kunden der VR-Bank Marktredwitz, außer Kosten und Arbeit bringt Euch das gar nichts. Liebe Neukunden der Bank, überlegt Euch bei gleichen Angeboten, wo Ihr weniger Aufwand betreiben müsst. Wenn die Bank den Bau nicht finanzieren kann, dann sollte sie die Finger davon lassen. So etwas wird nur dort gemacht, wo es schon vorher extrem eng ist.

   

Nr. 3257

Genossenschaftler

14. April 2008, 18:00 Uhr

Betreff: Kann die VR-Bank Marktredwitz aus der Sicherungseinrichtung ausgeschlossen werden?

Achtung liebe Mitglieder in Marktredwitz, lesen Sie mal den Statut der Sicherungseinrichtung (= Link) der Volks- und Raiffeisenbanken. (Achtung der LInk dauert etwas und die leere Seite 2 bitte übergehen.) Auf Seite 21 steht in § 24, dass eine Bank ausgeschlossen werden kann. Ist es ganz sicher, dass die Vorstände die Verpflichtungen des Sicherungsfonds immer erfüllt haben? Wenn heute der Sanierungsfonds einschreiten müsste bei der VR-Bank Marktredwitz, würde da bei einer Ursachenforschung erkannt, dass man von einem ehemaligen Prüfer 430 bis 450.000 € an Schadensersatz erhalten müsste, weil der trotz so einer Situation jetzt als Vorstand soviel Geld ohne Not verschenkt hat? Würde man den Betrag lieber auf die Genossen im Land verteilen? Würde man Ursachenforschung betreiben, warum in einem Abschreibungsfall von 2,6 Mio. € wie bei Flex die Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG nicht zur Abberufung des Vorstandes führte, oder warum der regionale Prüfungsverband behauptet, er hätte das nicht erkannt, aber ein ein vom Afusichtsrat beauftragter Gutachter, obwohl Überziehungen auf einer monatlich 300 Seiten starken Überziehungsliste gestanden haben, die zum Schluss bei 745.000 € waren?

Würde bei der Ursachenforschung nachgeforscht, warum ein Vorstand ohne Kontrolle der Kollegen ohne relevante Unterlagen nach § 18 KWG, gemäß seiner eigenen Aussage am Richtertisch im Amtsgericht in Wunsiedel am 11. Juli 2007, einen Blankokredit von vielleicht über einer Million Euro gewähren durfte, obwohl es sich zusätzlich in größtem Umfang auch noch um ein Überziehungskredit handelte und warum man vor dem letzten Prüfungsstichtag noch 180.000 € aus dem Kredit auf andere Personen übertragen konnte, denen man versprach, die Beträge nach der Revision zurück zu buchen?

Ist Zukunftsplanung bei der Sicherungseinrichtung auch damit verbunden, dass man Regresse nur gegen unliebsame Vorstände führt und wie bei der Raiffeisenbank München-Feldkirchen trotz unglaublicher Ausfälle diese Vorstände in die nächst höhere Etage einer noch größeren Bank hievt und die bereitwillig ausscheidenden mit Pensionsrückstellung bedient, die astronomisch erscheinen dürften, als Belohnung für die erkannten Ursachen der von allen deutschen Genossenschaftsmitgliedern bezahlten Sanierung?

Dürfen sich die Mitglieder in Marktredwitz bei so einer Konstellation dafür fürchten, dass die Sanierungseinrichtung die Bank vor die Tür setzt? Fordert die Sicherungseinrichtung den Regress gegen Heger, Wolf und Krämer wegen ihrer unfassbaren Verstöße in der organisatorischen Ausrichtung der Bank und gegen die Prüfer Herzog und Grothoff wegen der grenzenlosen Unterstützung und gegen den Genossenschaftsverband Bayern wegen einer mehr als nur fahrlässigen Verantwortlichkeit nach § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link)

Man kann den Mitgliedern in Marktredwitz nur raten, die Geschäftsanteile bis auf einen noch vor der nächsten Vertreterversammlung zu kündigen. Das Geld ist vielleicht sicherer unter dem Kopfkissen zuhause. Wer weiß was die Verbände auslegen, das es eine Beeinträchtigung des Vertrauens in die genossenschaftlichen Banken laut § 1 des Statuts sein könnte, wenn die Beeinträchtigung in erster Linie auf die Prüfungsverbände zurück fallen würde, weil der mitschuldige, ja vielleicht hauptschuldige Prüfer als Vorstand nicht bloß gestellt werden dürfte und natürlich mit ihm der Genossenschaftsverband Bayern. Wie aber eine Ursachenanalyse bei der Volksbank Plauen ausschauen würde, wenn man dort plötzlich die Kredite mit den Unterschriften Heger, Wolf, Krämer, Herzog, Heidel und zeitweise Schelter sanieren müsste, da scheiden sich dann wohl die Geister.

PS: Das Verspricht der Bundesverband Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken auf seiner Startseite zum Sicherungsfonds (= Link). Ist das reell wenn der BVR die Banken verabschieden kann und ein Prüfungsverband bei den Fusionsgutachten die Risikosituation von 50 bis 100 Mio. DM unterschlägt, die in den nächsten Jahren auf den Tisch kommt? Ist die Sanierung der VR-Bank marktredwitz den deutschen Genossen überhaupt zuzumuten bei den geschilderten VerhältnissenVerhältnissen oder verstößt das gegen das Statut und die Überwachungspflichten der Prüfungsverbände?

   

Nr. 3256

Uwe

14. April 2008, 15:01 Uhr

Betreff: Wen zieht der Vorstand Johannes Herzog noch mit in den Strudel?

Was ist der Grund, warum Johannes Herzog noch nicht verabschiedet ist? Dass die Sache VR-Bank Marktredwitz eine ungeheuere ist und die Ermittler um der Aufklärung willen vorerst Stillschweigen bewahren? Warum sagt uns der Aufsichtsrat nicht in welcher Form vielleicht gegen den ehemaligen Prüfer und jetzigen Vorstandssprecher ermittelt wird? Hat es soweit kommen müssen, dass Flex mit seinem Verlust von 5 Mio. DM, den man den Vertretern mit 2 Mio. aufgetischt hat, jetzt noch mal in allen Varianten aufgerollt werden muss und zwar von der Staatsanwaltschaft? Warum hat das Herr Herzog und Herr Grothoff nicht schon vor vier Jahren gemacht? Weil nur damit möglich wurde, dass man Manfred Heger eine stille Abfindung mitgeben konnte und Johannes Herzog den Vorstandsthron erklimmen konnte und Raimund Grothoff vielleicht nachgefolgt wäre?

Wer gerät jetzt mit in den Strudel? Peter Träger, der immer bereit stehende Steuerberater, der jeden Auftrag und Kunden gerne entgegen nahm? Horst Pausch mit seinem Alleingang bei der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger, bei dem man wahrscheinlich Urkundenunterdrückung nach dem StGB begangen haben dürfte, wie man den allein zuständigen Vertretern von der Existenz des Vertrages nicht mal was gesagt hat, mit der Nötigung der anderen Aufsichtsräte zur Zustimmung und Mitwirkung am Betrug an den Mitgliedern und Vertretern? Reiner Loos, wegen seiner Meldung über Ampel gelb und rot und der Sitzungsleitung am 30.06., wo man die Vertreter hinten und vorne belogen hat? Werner Schelter über den Forderungsverzicht als Notvorstand und informierter Aufsichtsratsvorsitzender bei der Sache Waldeslust vom letzten Frühjahr, das eventuell auch noch eine Bilanzfälschung bei der Bank nach sich gezogen haben könnte? Den Aufsichtsrat im Gesamten, der nicht mal merkt, dass er zu einem Grundstückskauf, der ein verkappter Rettungserwerb gewesen sein dürfte, laut der Satzung zustimmen muss? Wo man über solche Fälle erkennt, dass der Aufsichtsrat den Begriff Kontrollpflicht gar nicht kannte und glaubte von den Sitzungen daheim zu bleiben, das würde ihn von der Verpflichtung befreien?

Was wundern wir uns also, dass man uns überhaupt nicht informiert, weder Vorstand noch Aufsichtsrat, dass wir über die Abgabe des Geschäftsvolumen von einem Viertel oder einem Drittel der Bank wieder mit ein bisschen stolz und mit einem Akt der Konsolidierung informiert werden, wenn der Prüfungsverband schon längst seine Testate unter die Bilanzen gesetzt hat und man so tut, als ob man nichts mehr ändern könnte? Ich hoffe doch, dass über die Ermittlungen auch eintritt, dass wir über die Bilanzen von 2002 und 2003 nochmal abstimmen werden, und alles was danach gekommen ist und man aufzeigt, dass Unterschriften von Verbandsgrößen wie Gschrey und Eberle auch die Tinte nicht wert sind.

   

Nr. 3255

Gesetzestreuer

14. April 2008, 13:36 Uhr

Betreff: Die Erfüllung des Förderauftrages

Ich frage mich tatsächlich ob Herzog als ehemaliger Prüfer nach seinem Ausscheiden aus dem Genossenschaftsband Bayern erkannt hat, was der Förderauftrag im Genossenschaftswesen tatsächlich aussagt und vom Saulus zum Paulus geworden ist. Es könnte doch beispielsweise auch so sein, dass er nur krampfhaft versucht, keine Gewinne mehr zu erzielen und deshalb die Bilanz noch nicht fertig ist.

Der Förderauftrag der Genossenschaften (§1 GenG) gilt für alle Unternehmen in der Rechtsform Genossenschaft und zwar unabhängig ob diese das Bankgeschäft betreibt oder ob sich nur 7 Mitglieder zur Führung einer gemeinsamen Bäckerei zusammengeschlossen haben.
Inhaltlich bedeutet der Förderauftrag, dass die Genossenschaft primär bezwecken muss ihren Mitgliedern unmittelbar wirtschaftliche Vorteile - sei es durch die Verminderung der Ausgaben oder durch Erhöhung der Einnahmen der Mitglieder - zu erbringen.
Verboten ist einer Genossenschaft die Gewinnerzielung zu ihren Haupt- oder Selbstzweck zu machen.

Als Prüfer des GVB's verlangten Herzog aber auch Grothoff immer nur Gewinne, Gewinne, Gewinne; genauso wie es heute auch noch bei allen Genossenschaftsbanken gemacht wird. Denn deren Hauptziel ist primär die Gewinnerzielung, koste es was es wolle.

Ich bin gespannt wann die Staatsanwaltschaft da mal einhakt und die Geschäftstätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht der Genossenschaftsbanken - unter Einbeziehung der Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes - unter die Lupe nimmt.

Dann wird es dunkel um die sogenannten Gutbanken, die sich ins Gegenteil verkehrt haben.
Denn Genossenschaften die gegen die Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes verstoßen müssen von Amts wegen aufgelöst werden.

   

Nr. 3254

Ganz nah dran

14. April 2008, 13:02 Uhr

Betreff: Die Mühlen mahlen langsam aber sicher, die Vergangenheit wirft ihre Schatten

Es ist eigentlich kaum verständlich, warum man seit Anfang Dezember nichts mehr hört, was mit den Strafermittlungen bei der VR-Bank los ist. Aber die Mühle mahlen, langsam und bestimmt. Die Schatten der Vergangenheit stehen drohend über der Kraußoldstraße in Marktredwitz. Die Ermittlungsbeamten dürften die Hinweise zu Flex auch erkannt haben und es wird wahrscheinlich heute aus einem anderen Lichte betrachtet. Die Angelegenheit könnte Dreh- und Angelpunkt werden. Die Zusammenhänge mit Verstößen gegen die Wirtschaftsprüferordnung sollten nicht unterschätzt werden. Was Johannes Herzog der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) erzählen wollte, dass es ja Kredite vor 2004 waren, dass könnte sich jetzt wirklich ins richtige Licht rücken. Die Ermittler dürften jetzt schon überprüfen warum ein Prüfer der alles gesehen und gewusst hat da mit seinen vielfältigen Möglichkeiten nichts unternommen hat und warum der heute Vorstand der Bank ist. Der Mann der mehr als alle anderen über die Vorgänge Bescheid wusste, was auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) über Begutachtung des Rechtsanwaltes Dr. Nickl und den Schadenssummen aus dem Folienvortrag (= Link) dazu gesagt wurde, mit allen falschen Ausführungen der Prüfer. Es wird aufkommen, ob er voll in der Prüfung des Falles drin war, warum man Manfred Heger weiter Geld kaputt machen ließ. Die roten Handzeichen von Johannes Herzog und Raimund Grothoff sind nicht zu tilgen und schon gar nicht die Einzelprüfungsprotokolle.

Da wird man sicher auch feststellen, wer den in den Jahren 2003 und 2004 für die zurückliegenden Bilanzen bei der Bank als Prüfer zuständig war und die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen ließ. Wer so mit seiner eigenen Vergangenheit belastet ist, warum gibt man dem nicht die Freizeit, sich ausschließlich um sein Schicksal zu bemühen? Warum muss der eine Bank mit nach unten ziehen. Warum geht eine große Unternehmensgruppe aus dem Kundenkreis der Bank jetzt angeblich nach Linz in Österreich? Nimmt der sein Geld aus der Bürgerstiftung mit, oder bleibt es da drin? Gehen große Geschäftsanteile damit weg und reduziert sich das Eigenkapital? Ist die Bilanz 2007 wirklich nur mit dem Verkauf der Ostfilialen zu zu bringen und mit den Tricks, die man damit anwenden kann über die Einzelwertberichtigungen und die Hebung der Reserven aus dem Gebäuden?

Herr Herzog sollte sich nicht nur seinen Rückzug überlegen, wenn er ihn nicht vollzieht, dann ist es höchste Eisenbahn, dass im Interesse der Genossenschaft die Entscheidung abgenommen wird und gehandelt wird.

   

Nr. 3253

Leser

13. April 2008, 15:14 Uhr

Betreff: Erinnerungen und ergänzende Gedanken

Ich möchte gern ein paar Einträge zurückholen, die ich mir selber immer wieder in Erinnerung rufe:

Eintrag Nr. 3252, Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369, Eintrag Nr. 1121 und Eintrag Nr. 1119 Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit
und Eintrag Nr. 1127 Gott-sei-Dank ist die Bank an Wochenenden geschlossen und es gibt noch ein paar zusätzliche Feiertage, sonst wäre der Verlust noch höher.

Auch die Gesetzesparagraphen § 25 StGB, Täterschaft (= Link)
§ 26 StGB, Anstiftung (= Link)
§ 27 StGB, Beihilfe (= Link) finde ich interessant mal genau durch zu lesen.

Wie will Herr Herzog also begründen, was man laut Vertreterversammlung 2004 (= Link), Seite 6, in den Prüfungsbericht schreiben musste: „Im Bereich des Kreditgeschäftes hat die Bank kein funktionierendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken installiert. Im Hinblick auf § 25a KWG gelangen wir daher zu dem Ergebnis, dass den besonderen organisatorischen Pflichten und Vorschriften durch die Geschäftsleitung nicht entsprochen wurde.“, und warum man den Vertretern verschwiegen hatte, dass man gleichzeitig für Manfred Heger für den Dienstaufhebungsvertrag „ ... unter Ausschluss aller bekannter Ansprüche, aus auch noch nicht bekannter" verantwortlich sein dürfte, den doch die Rechtsabteilung vom Verband aufgesetzt haben dürfte?

   

Nr. 3252

Leser

12. April 2008, 17:18 Uhr

Betreff: Bankpleite

Hallo Webmaster,
in welcher Rechtsform wurde die Weserbank betrieben, über dessen Vermögen die Bankenaufsicht das Insolvenzverfahren beantragt hat und was würde eigentlich passieren, wenn alle Bankkunden in Deutschland den Banken nicht mehr vertrauen und ihr Geld auf einmal haben möchten? Können dann die angeblichen Sicherungseinrichtungen noch die Wünsche der Kunden, die ihr Geld haben wollen erfüllen oder ist dann das Ende der Kundenverarschung angesagt?

Kommentar:
Die Weberbank wurde in der Rechtsform AG betrieben.
Webseite der Bank: www.weserbank.de

   

Nr. 3251

auchexvorstand

12. April 2008, 10:23 Uhr

Betreff: Wahrheit ans Tageslicht

Liebe Kollegen, erstmal bravo Herr Bleil. Das was hier geschrieben wird, ist wahrscheinlich nicht mal Spitze eines Eisberges, was tatsächlich im Einvernehmen München so alles abläuft oder abgelaufen ist.

Wehe es wagt dann einer sich gegen Gemauschel und Einflussnahme zu stellen, der wird gnadenlos niedergemetzelt. Existenzen von ganzen Familien werden geopfert. Der Erhalt des Systems der Handwaschung hat höchste Priorität, das Mäntelchen der Verschwiegenheit darf nicht angeritzt werden. Mitglieder werden ohne Skrupel belogen und man beweihräuchert sich auch noch gegenseitig, in dem man Versager und Betrüger ehrt.

Achtung liebe Kollegen, will Dich jemand loswerden, dann ist der Verband sofort dabei an Deinem Stuhl zu sägen. Was Du bisher geleistet hast, spielt keine Rolle dabei. Was hinter Deinem Rücken abläuft, kannst Du nur erahnen, denn eine Chance zu reagieren wird Dir vor Du selbst etwas erfährst bereits systematisch genommen. Der ganze Vorgang ist darauf abgestimmt. heimlich Handelnden erhalten jeden Freibrief. Für werden sämtliche Regeln außer Kraft gesetzt, Untreue zu Lasten der Genossenschaft in Kauf genommen. Alle Gesetze werden gebeugt oder gar missachtet wenn nötig, weil man weiß, es schaut keiner hin. Also Bösewicht, sag dem Prüfer vorher was Du verbrochen hast, sonst könnte der ungewollt aus Versehen darauf stoßen.

Lasst all das nicht weiter zu, lasst uns also für ganz Bayern aufzeigen

- wo Verfilzung Methode hat;
- wo Vorteile gewährt wurden und werden;
- wo solche Vorteile dank Linientreue gewährt werden;
- wo Menschen vom Vorstand bis zum Mitglied und Kunden dagegen als
Bauernopfer herhalten müssen;
- wo Druck aus Abhängikeit heraus gemacht wird und wurde;
- wo Prüfung übertreibt und wo sie andererseits massivste
Verstöße nicht ahndet weil von Günstlingen begangen wurden;
- wo Mitglieder wissentlich belogen werden;
- alles was Euch einfällt, was Euch stinkt;

und auch, wo jemand erfolgreich gekämpft hat.

Im Sinne von Vater Raiffeisen und Schulze-Delitzsch, kämpft um ein sauberes Genossenschaftswesen. Denn deren gute Ideen haben besseres verdient.
Vor allem haben diese guten Ideen keine selbstherrlichen Prüfungsmonopolisten verdient. denn gerade dieses Prüfungsmonopol ist die Grundlage allen Übels und aller Beschwerden. Das was zur Zeit so langsam zum Vorschein kommt und aufgedeckt wird beweist dies.

Viel Erfolg Euer

Auchexvorstand

   

Nr. 3250

Ein Besorgter

11. April 2008, 17:19 Uhr

Betreff: BILD macht schon Angst vor Bank-Pleiten

Die Nachricht von der ersten deutschen Banken-Pleite seit Ausbruch der weltweiten Finanzkrise schockte viele Bankkunden. hier klicken, da ist der Artikel zum Lesen

Ob es bei unserer VR-Bank Marktredwitz demnächst auch so weit ist?

   

Nr. 3249

Vor Ort

11. April 2008, 15:54 Uhr

Betreff: Johannes Herzog bringt die Bilanz 2007 nicht zu?

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz bringen die Bilanz 2007 nicht zu? Das ist wohl ein schlechter Witz. Warum hat er dann auf der Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) am 9. März letzten Jahres zusammen mit Reinhold Wolf vor dem Notar unterschrieben? Warum hat er denn die nach dem HGB § 252, Abs. (1) Nr. 4 (= Link) nicht ins Jahr 2006 gebucht? Reicht nicht mal die stille Ausbuchung der 1,3 Mio. Vorsorgereserven, die man in Interessant (= Link) nachlesen kann und die doch in der Bilanz gar nicht zu sehen wären? Alle Vorstände sind doch gemäß Kommentierung § 34 GenG (= Link), Randziffer 111 regresspflichtig. Wenn das so wäre, warum handelt der Aufsichtsrat selber pflichtwidrig und bringt das nicht in der Vertreterversammlung vor? Eine Sorgfaltspflichtverletzung ist aber doch ein Untreuetatbestand, da braucht man doch bloß das im Eintrag Nr. 3467 hinterlegte Urteil mit 53 Fällen bei einem Schaden von 800.000 € anschauen.

Übertölpeln Sie die Arzberger Mitglieder und Vertreter wieder, wie schon bei der letzten Vertreterversammlung der Raiffbk Arzberg-Selb vom 23.04.2001 (= Link). Denen war laut der Diskussion, die auf der vorletzten Seite protokolliert wurde schon wichtig, ob ihre Bank in der Vorstandschaft in Marktredwitz vertreten sein würde oder nicht. Denen hat man nicht gesagt, dass es bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb bereits einen Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000 für 2.000.000 DM gegeben hat, der schon vier Wochen alt war. Denen hat man nicht gesagt, dass im ersten gemeinsamen Abschluss offen gelegt wird, dass die latenten Kreditrisiken weiterhin zurückgeführt werden müssen, also schon massiv da waren. Denen hat man nicht gesagt, dass das Fusionsgutachten des GVB (= Link) wahrscheinlich nicht mal das Papier wert war, auf dem es geschrieben wurde, dass es vielleicht sogar gegen die Pflichten des Fusionsprüfers verstoßen hat, weil man die Lage geschönt und nicht korrekt widergegeben hat. Wo liegt es im Interesse von Mitgliedern fremde Risiken zu übernehmen, die vom Fusionsprüfer nicht ins Fusionsgutachten geschrieben werden und von denen an keiner Stelle berichtet wird? Die Sauerein des Verbandes beginnen nicht erst mit den offensichtlich falschen Testaten der Jahresabschlüsse 2002 und 2003, die von Herzog und Grothoff geprüft wurden, wegen den Einzelwertberichtigungen. Bereits das Fusionsgutachten liest sich mit den Lageberichtsvermerken (= Link) für das Jahr 2001, wo man die unvertretbare Risikolage im Kreditgeschäft dann zugegeben hat, wie ein beabsichter Betrug an den Mitgliedern.

Forderungsverzicht ohne Not bei Jahresverlust, ohne Auflösung von stillen Reserven nicht zu lösen, was sagt da der Staatsanwalt? Forderungsverzicht, der sogar noch aus der Substanz der Genossenschaft abgedeckt werden muss? Rettet Plauen und der Sicherungsfonds ein höchst gefährdeten Vorstand, weil man im Verbändebereich immer mehr in die Kritik kommt? Wie weit geht das bei der VR-Bank Marktredwitz noch? Wie weit wird das Spiel noch getrieben? Wo ist das BaFin, wie lange sitzt der Vorstand bei uns noch vorne dran.

Mit seinem Geschwätz vom berechtigten Interesse, warum sagt er uns denn nicht was da mit Flex abgelaufen ist, wie man auf der Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) soviel Blödsinn verzapfen durfte, wo doch die auch im Eintrag Nr. 3467 hinterlegten satzungsgemäßen Aufgaben genauso wie im Gesetz schreiben, dass der Aufsichtsrat jederzeit Bericht verlangen kann? Wieso sagt uns denn Herr Herzog bis heute nicht, dass er vielleicht dafür gesorgt hat, dass der Aufsichtsrat entgegen dem Genossenschaftsgesetz in § 34 auf seine Veranlassung und von Herrn Grothoff Manfred Heger aus allen Verpflichtungen herausgelassen hat? Warum holt man das Geld nicht rein? Wieso sagt man nicht, dass diese Vereinbarung unwirksam ist und der Regressanspruch auch noch heute besteht? Wieso sagt man nicht, ob Geld der Bank aus diesem Kreditverlust vielleicht bei einer Donaudampfschifffahrtsgesellschaft angekommen sein könnte? Wieso sagt man nichts dazu, dass Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold viermal 45.000 € auf die Herren T., K., N. und N. vor dem Prüfungsstichtag ausgebucht hat um die Gesamtverschuldung herunter zu bekommen, bevor noch die Sache mit Afrika gelaufen ist?

Wieso müssen die Mitglieder mit den stillen Reserven herhalten und wieso dürfen sich die Arzberger Mitglieder denn nicht für die vermeintlich Dümmsten halten, wenn man an der Spitze der Bank einen Betrag verschenkt, der die Dividende ausmacht, wenn man Vorstände los wird, in dem man diesen ein Jahresgehalt gibt und die Altersversorgung mit großen Lebensversicherung belässt und die Bank wie bei Karl Krämer nicht um die lebenslange Pension entlastet wird? War der Dienstaufhebungsvertrag mit Karl Krämer dann ein teurer Altersteilzeitvertrag zusätzlich? Oder kriegt der heute Arbeitslosengeld?

Unglaublich was uns dieser Herr Herzog eingebrockt hat, der, der die Bilanz 2007 nicht zu kriegt. Hat er selber neue Kreditverluste gemacht? Kann er die Wertpapierabschreibung nicht herbringen, die dieses Jahr alle Banken trifft, die sich aber mit der Fälligkeit der Papiere wieder erledigen würde in den nächsten Jahren. Für solche Fälle braucht man ein bisschen Speck auf den Rippen. Leckt man bei der VR-Bank schon die Teller aus, sonst kann man den nächsten Tag nicht überleben? In der Not will man die dürre Kuh VR-Bank Marktredwitz schon vorher schlachten bevor sie Milch geben kann. Hoffentlich lässt der Sicherungsfonds die Finger von der Sache. Das ist bayerische Angelegenheit und muss zuerst gelöst werden, bevor Hilfe angeboten wird. Die Veräußerung der Geschäftsstellen im Osten, das dürfte sogar noch Veräußerung von Kerngeschäft sein, da wird ein Teil des satzungsgemäßen Geschäftes aufgegeben, das geht laut Gesetz auch nicht ohne Vertreterversammlung.

   

Nr. 3248

L.

11. April 2008, 09:44 Uhr

Betreff: Ein bisschen stolz in die Konsolidierung

Der Artikel von vor zwei Jahren in der Frankenpost wie man ihn im Eintrag Nr. 3467 nachlesen kann und die Musterrede von Johannes Herzog einen Tag später auf der Vertreterversammlung, die Konsolidierung hat man gemeistert, das waren Glanzstück der PR von Bayerns besten Genossenschaftsprüfer. Im nächsten Jahr hat man 75 Millionen beim Kundengeschäft verloren, ein Jahr drauf verkauft man die Filialen im Osten um die Bilanz zuzubekommen. Meisterleistungen der Verdummung der Mitglieder sind das, verbunden mit dem Ausspruch von Reinhold Wolf, aus Gründen des Takts sagen wir nichts zur BMW-Afäre und sagen nicht warum wir Karl Krämer rausgeworfen haben und mich nicht. Das Zeugnis der Unfähigkeit gibt man sich dann regelmäßig selber zurück. Vielleicht war die Bank ja schon vor Jahren eigentlich ohne selbst verdientes Eigenkapital, wenn man die Einzelwertberichtigung komplett durchgebucht hätte. Wenn man im Jahr 2002 korrekt bewertet hätte und die 12,9 Mio. € schon in die Bilanz genommen hätte, weil die sind nicht im Jahr 2003 entstanden, die waren größtenteils schon vorher da, vielleicht schon vor der Fusion, man hat sie nur nicht richtig bewertet.

Dann hätte man auf die Geschäftsguthaben zurückgreifen müssen um die Verluste zu decken. Dann hätte man auch auf die Arzberger Geschäftsguthaben zurückgreifen müssen. Verluste ein Jahr nach einer Fusion, wo man mit einem unsauberen Fusionsgutachten die Arzberger Mitglieder mit in die Nachschusspflicht für Heger, Wolf und Krämer geholt hat. Das ist die Wahrheit, das braucht man nicht zu umschreiben. Für was gibt es also Fusionsgutachten aufgrund einer Fusionsrevision? Damit der Verband die Mitglieder in Klingenthal in die Verpflichtung für Marktredwitz holt, weil er die Risikolage dabei verschweigt? 2004 und 2005 hat man auch noch mal 9,3 Mio. abschreiben müssen, die hätten wahrscheinlich genauso nach vorne gehört, dann wäre von den Geschäftguthaben nichts mehr da gewesen. Die Rechnung, wie sie Reinhold Wolf einmalig für das Jahr 2003 auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 für die Kreditverluste und die Wertberichtigungen aufgemacht hat, die dürfte bei der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000 für jedes Jahr gemacht worden sein. Danach wurden die Wertberichtigungen gebildet, nicht danach, was man aus den Bewertungen der Kredite machen hätte müssen, danach, wie viel man in der Kasse hatte. Man hat die Mittellosigkeit der Bank überspielt.

Und jetzt will man eine Bankbilanz mit den Ostfilialen zu machen? Hört denn die Verarschung niemals auf? Auf der anderen Seite spricht man von 8 Millionen Investition in die Tropfsteinhöhle HOMA-Haus? Für was denn, dass man keine Kunden mehr hat? Von was zahlt man die Abschreibung? Oder ist das die Philosophie, ich rette mich über den Tag, nach mir die Sintflut? Mit dem Kauf hätte man 10 Millionen Euro in die Kraußoldstraße gesteckt. Sind die noch zu retten? Die BaFin sollte nicht nur die Weserbank in Bremerhaven dicht machen, für Johannes Herzog muss man die Lichter ausmachen. Anscheinend legt es der Genossenschaftsverband an bei uns den weißen Fleck zu machen, den man im Vogtland vor 18 Jahren ausradieren wollte. Untergang durch Bedeutungslosigkeit. Mit der Bedeutungslosigkeit wäre das Vergessen der eigenen Schandtaten verbunden. Hoffentlich hat man dann das Geld noch die Geschäftsguthaben zurückzuzahlen, nicht dass die Mitglieder, nachdem alle stille Reserven raus gezogen sind, auch noch wegen der Nachschusspflicht Angst haben müssen. Also berechtigtes Informationsinteresse wahrnehmen Herr Herzog, wie viele Ihrer großen Geschäftsanteile vom Jahr 2004 sind ihnen abgesprungen, für drei Prozent legt doch keiner Risikokapital an. Da muss er schon auf der Kreditseite auch ein Interesse haben. Wie viele normale Anleger sind da darunter? Die müssten ihnen doch jeden Tag auf die Pelle rücken, warum sie für eine Million keine 60.000 Dividende sondern nur 30.000 kriegen, dass alles dann nicht zum 1.01., sondern nach der Vertreterversammlung, also auch noch ein halbes Jahr Zinsverlust auf die Dividendenzahlung, und warum sie sich dann auch noch mit einer Körperschaftsteuerrückerstattung im Steuerbescheid rum schlagen müssen. Wenn die nachfragen, müssten Sie jedes Mal auf die Knie fallen. Die Dividende steht ganz hinten in ihrem Abschluss, Herr Herzog, und da ist noch nie was raus gekommen, Konsolidierung hin oder her. Sie können im Dezember gar keine Kurbilanz vorlegen, da hätten sie keinen Spielraum mehr wie Sie ihre jährlichen Minusgeschäfte ausbügeln und kaschieren.

   

Nr. 3247

Aus der Region

11. April 2008, 08:49 Uhr

Betreff: Beleidigte Leberwurst?

Kann man so handeln, wie es die Vorstände Herzog und Heidel jetzt machen, ja ist dieser Heidel nur der Hampelmann des anderen, oder ist er schon so tief mit drin? Hat in Herzog mit einer Zustimmung zu dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust schon so in den Schwitzkasten genommen, dass er auch nicht mehr aus kann? Spielen Herzog und Heidel jetzt beleidigte Leberwurst? Wie kann man sonst so mit den Mitglieder und Kunden in den Vogtlandfilialen umgehen, kann man so mit den Arzberger Mitgliedern umgehen, die man davon überzeugt hat, dass es richtig ist für die bayerischen Genossenschaftsorganisation in Sachsen zu helfen Aufbauarbeit zu leisten?

Es kommt einem vor wie Verrat. Da hat man Fördergebietsabschreibungen und vielleicht sogar noch andere Zuschüsse eingeheimst und jetzt verramscht man die Bankgebäude. Beleidigt, wie Johannes Herzog in seinen Lageberichten, die man sogar im Bundesanzeiger so nachlesen kann, dass die Konkurrenz schuld sei, dass seine Kunden weg rennen. Kann man so verbohrt sein wie der Mann? Ein Drittel war die Raiffeisenbank Arzberg-Selb am Gesamtgebilde bei der Fusion. Man spricht davon, dass jetzt bald 100 Millionen der Bilanzsumme die Vogtlandfilialen ausmachen würden. So wie man nie über die Risikolage gesprochen hat, so hat man ja auch den Vertretern nie eine Entwicklung der Geschäftsstellen aufgezeigt, zumindest hat man es vermieden, dass dann festzuhalten, wobei sonst jede Folie an den Protokollen gehängt war. Jetzt spricht man nämlich davon, dass das Geschäft im Osten eingebrochen ist. Karten auf den Tisch Herr Herzog und Herr Heidel, können Sie es mit den Leuten da drüben auch nicht? Ist es so, dass Sie wegen ihrer Probleme nicht mal mehr über ihren eigenen Bürohorizont hinaus sehen? Geben Sie es den Menschen da drüben zurück in dem Sie sie verkaufen. Sie haben die Pflicht sie zu fördern, sonst bräuchten Sie bei einer Genossenschaft keinen Vorstand zu machen, auch wenn es die kälteste und frostigste Bank ist, so wie die Ihre, die sich um die Schicksale der Mitglieder und Kunden nicht schert, weil es immer nur um die Spitzenleute und oft genug um den Genossenschaftsverband geht?

Welches Mitglied geht für den Wunsiedeler Kreis zum Registergericht nach Plauen und sichtet da die Unterlagen? Das ist ein öffentliches Register, da darf jeder Bürger rein schauen. Da muss alles hinterlegt sein, wie man die Filialen eröffnet hat. Protokolle, vielleicht andere Unterlagen, an die man Herrn Herzog und Herrn Heidel erinnern müsste, dass man eine junge Vergangenheit nicht einfach weg scheißen darf. Kurz anmelden, dann werden die Unterlagen hergerichtet und am nächsten Tag hingehen. Wer geht zum Grundbuchamt in Plauen und schaut in die Grundbücher der VR-Bank von Klingenthal und Markneukirchen, ob es schon Auflassungsvormerkungen für die Volksbank Plauen gibt, oder ob es schon ganz durch ist und lässt eine Kopie vom Grundbuchauszug machen, von beim Grundbuchamt dazu hinterlegten Unterlagen, um aufzuzeigen, dass Herzog und Heidel nur mit der Keule umgehen können und von berechtigtem Interesse gar nicht wissen wollen? Eine Dividendenbescheinigung mitnehmen und das berechtigte Interesse nachweisen, dass dürfte ausreichen. Wer seinen Mitgliedern und Kunden so dumm kommt, der braucht sich nicht wundern wenn die mit einem keine Geschäfte mehr machen wollen. Das gilt nicht nur für die „Ossis“, das gilt auch für Wessis im Fichtelgebirge.

   

Nr. 3246

Aus ....

10. April 2008, 16:42 Uhr

Betreff: Versinkt die VR-Bank im Chaos?

Wann ist das letzte Tafelsilber weg? Findet sich in einer unteren Schublade immer wieder eine Idee, wie man es den Mitglieder verkauft, dass vier Jahre nach der Zwangsentmachtung von Manfred Heger die Konsolidierung alles andere als erreicht ist, wie es schon vor zwei Jahren gegenüber der Frankenpost mit „ein bisschen stolz“ (= Link) in der zweiten Überschrift des Artikel Glauben machen wollte? Lug und Trug, heute wie damals, Stimmungsmache ohne das die Fakten dazu stimmen.

Wie lange lässt sich der Aufsichtsrat noch vor den Karren spannen? In was für eine Risiko man ihn hineingetrieben hat mit den Aufhebungsverträgen von Heger und Krämer, dass dürfte ihnen inzwischen manch schlaflose Nächte bereiten. Und immer wieder glaubt man Johannes Herzog, dass man sich mit dem oder dem Trick aus der Afäre ziehen könnte. Und immer tiefer rutscht man da mit rein. So steht auch in diesem Jahr wieder der Gewinnverwendungsbeschluss an, wo man anscheinend nur Not und Elend verwalten kann und anscheinend auf die stillen Reserven von Arzberg zurückgreifen will. Ist es nicht ein Schock, wenn man beim HOMA-Haus erfahren muss, dass das Manfred Heger vielleicht ganz alleine gekauft hat? So wie Wolf und Krämer seine Überziehungen von 300 Seiten jeden Monat nur auf der ersten oder letzten Seite gegengezeichnet hat, warum soll es da beim Möbelhaus anders gewesen sein. Und der trotz in der Satzung festgelegten Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) hat man den gar nicht nachgefragt. Da hat man nicht mal kontrolliert ob es vielleicht ein Rettungserwerb war. Wenn man nicht hin schaut, dann braucht man es auch nicht zu kontrollieren, ob die übernommene Summe auch realistisch zum Gebäudewert ist, oder ob sie eher zum Forderungsstand oder auch noch drüber passt. Und die Wahrheit, die liegt irgend wo, weil aus den Bilanzen gibt es kaum einen Zweifel, dass die Summe der Übernahme 4 Mio. DM, oder 2,1 Mio. €, waren, wo Johannes Herzog dem Aufsichtsrat vor Kurzem angeblich noch eine Summe von 1 Mio. € genannt haben soll.

Bei der Diskussion hier, wie nun die Verscherbelung der Ostfilialen gewinnbringend, oder besser gesagt, verlustdeckend hin zu bekommen ist, da erscheint die Sache mit den Immobilien eigentlich doch zuerst logischer. Das mit den Wertberichtigungskredit kann vielleicht auch angedacht sein, kann aber wegen des Umfangs nicht so schnell durch gezogen werden. Und in den Satzungspassagen ist zu sehen, dass der Aufsichtsrat bei Grundstückssachen mitmachen muss. Das war ja sogar die Begründung, warum man mit Werner Schelter einen ehrenamtlichen Notvorstand eingesetzt hatte und da kann man doch die Aufsichtsratsverpflichtung nicht überlesen haben. Wenn nun die Verkäufe in Klingenthal und Markneukirchen schon gelaufen sind, ja lieber Aufsichtsrat, hat der neue Vorstand Herzog und Heidel auch gegen die Satzung verstoßen und hat sie gar nicht gefragt? Unterschreiben sie wieder alles blind hinterher? Oder haben Sie dem Kuhhandel auch schon wieder zugestimmt, ohne dass man die Meinung der Vertreter eingeholt hat über die Köpfe der Mitglieder hinweg und vor allem den Kunden im Vogtland? Haben Sie sich auch die Hände gerieben, wie man bestimmt Kaufpreissummen genannt hat, ob die realistisch oder unrealistisch waren?

Ist es gar die Begründung, dass Herr Herzog sein Versprechen mit den Kurzbilanzen im Dezember im Hals stecken bleibt? Könnte man da schwarz auf weiß nachvollziehen, wie er sich immer wieder mit den Tricks aus der Afäre zieht und über Wasser hält? Der Aufsichtsrat hängt und er lässt sich immer wieder anhängen. Irgend wann heißt es dann mit gefangen, mit gehangen. Wer sich immer wieder von Johannes Herzog einfangen lässt, weil er sagt, die Verbandprüfer machen das alles mit, der wird plötzlich mit Herrn Herzog eingefangen. Die Bank versinkt im Chaos, schmeißt ein Drittel ihres Geschäftsvolumens weg und der Aufsichtsrat macht Schulterschluss mit dem Mann, der unendlich viel von der Misere zu verantworten hat.

   

Nr. 3245

Aus Hohenberg

10. April 2008, 15:39 Uhr

Betreff: So bestiehlt man also die eigenen Mitglieder

Jetzt kommt die Rechnung auf den Tisch, wie Sie auf der Startseite vom Wunsiedeler Kreis aufgemacht wird, mit dem Wert der Geschäftsguthaben. Was holt man raus aus den Häusern in Klingenthal und Markneukirchen? Wann hat man denn die Zweigstellen im Vogtland aufgemacht, Anfang der 90-er Jahre doch? Sind die Millionen wert? Die Ostgebietsabschreibung hat für unsere Raiffeisenbank zwar Steuereinsparungen gebracht, aber eine Steuerersparnis, die muss man doch zuerst verdienen. In Marktredwitz verdient ja nicht mal was, dass man Steuern zahlen könnte. Wie muss man jetzt die Rechnung aufmachen? Bilanzierter Wert von heute zum dem ausgehandelten Verkaufspreis? Das wäre die Reserve, die man sich in nicht ganz zehn Jahren auf unserer Seite geschaffen hat. Das haben wir alles mit den Mitgliedern von Marktredwitz geteilt. Warum eigentlich, das Eigenkapital hätten wir auch behalten können. Einfach in eine Immobilienverwaltung auslagern und die Gewinne wären in der Bilanz gestanden und damit in den Rücklagen. Dass Marktredwitz ohne unser Kapital nicht überleben hätte können, das fällt mir jetzt wie Schuppen von den Augen, wenn man das hier mit den Kreditgrenzen liest. Wie hat man denn unser Vorstände ausgetrickst? Haben die zuerst zugestimmt, dass sie gar nicht ins Register eingetragen worden sind, haben sich was versprechen lassen und hinter her hat man sie unsanft auf den Boden der Tatsachen zurück geholt? Da sind sie schön im Regen gestanden, weil man uns vor keinen reinen Wein eingeschenkt hat. Bei Fusionen werden doch die Prüfungsberichte vorher ausgetauscht. Das wissen wir von den Fusionen bei uns vorher. Die haben von den katastrophalen Dingen in Marktredwitz schon gewusst und uns die eigenen verschwiegen, genauso wie es der Aufsichtsrat noch heute mit uns macht. Keinem trau ich von denen. Warum haben wir uns die Beträge nicht vor der Fusion ausschütten lassen? Jetzt verpulvert es Johannes Herzog, nach dem er unsere Zweigstelle in Hohenberg dicht gemacht hat. Das hätten Marth und Mann nicht gemacht und der Dittrich auch nicht. So rechne ich von jeder Million, die man jetzt rausschlägt, geteilt durch die 4.800 Arzberger Mitglieder, das scheint unser Anzahl gewesen zu sein und jeder von uns opfert dann für die miserabel Arbeit von dem Herzog mindestens 200 Euro. Wenn's 2 oder 3 Millionen sein sollten, dann eben mal zwei oder mal drei. Also dafür hab ich kein Verständnis. Uns erzählen unsere Zweigstellen wären zu teuer bei der eigenen Misswirtschaft. Die Sparkasse, da brauchen wir keine Angst zu haben, dass die geht und drum gehen wir jetzt zur Sparkasse. Und darum werden wir nicht mehr zu den Rawetzern gehen, wenn sie dann unter 100 Million sind, dann fusioniert man nach Hof und das ist dann auch wieder historisch und von den LZB-Präsidenten besucht, wenn man die Versammlungen macht.

   

Nr. 3244

R.

10. April 2008, 12:09 Uhr

Betreff: Bilanzstrategie oder Gesetzesbruch

Was sind das für Leute beim Genossenschaftsverband? Da bringt man eine Vorstand wegen 800.000 € (1,6 Mio. DM) vor Gericht, wie das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) zeigt, wahrscheinlich nur um eine Fusion zu rechtfertigen und bei der VR-Bank Marktredwitz macht man in einem Fall als Prüfer bei Flex bei einem Schaden von 5 Millionen DM sämtliche Augen zu, während man daneben sitzt, wie der Vorstand tagtäglich unglaubliche Überziehungen nicht nur aus dem Bauch heraus sondern wahrscheinlich bewusst zugelassen hat. Es ist dabei doch egal, ob man der Vertreterversammlung auch noch vorgemacht hat, man könne von Manfred Heger nichts holen, obwohl man ihm noch mit einem Jahresgehalt und der Beigabe der Altersversorgungsansprüche noch Geld in sechs-, vielleicht sogar siebenstelliger Größenordnung mitgegeben hat, für die man aus der eigenen Verpflichtung vielleicht sogar selber haften müsste. Die Strafverfolgung dürfte in diesem Fall unerlässlich gewesen sein. Das dürfte für den Genossenschaftsverband wie auch für die BaFin voll zutreffen.

Wo ist das gesunde Rechtsempfinden, die Gerechtigkeit? Spielt sich der Verband wirklich selbst zum Staatsanwalt auf, dass man entscheidet, ob 50 Millionen Kreditverluste Untreue und Betrug sind oder nicht? So etwas muss man doch weiter geben. Aber man hat es ja getan, die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich hat man mit einem Ermittlungsverfahren (= Link) belegt, gegen die hat man in Hof Strafantrag gestellt. Warum nur Strafantrag und keinen Regress? Auch da wäre mit Sicherheit die Vertreterversammlung nach dem Gesetz zu informieren gewesen. Auch da hat die Prüfung offensichtlich auf Gelder der Bank verzichtet ohne die Versammlung zu fragen. Warum?

Vielleicht muss man aber die Situation eher mit auch in die des kleinen Vorstandes tun, der verknackt wurde. Ist es schyzophrän und hirnrissig, wenn mit dem Verkauf der Ostfilialen wieder die Marktredwitzer Vorstände gerettet werden sollen? Die Lageberichte in Arzberg waren durchwegs in Ordnung, da kann es doch nicht sein, dass der Vorstand dann verfolgt wird, wenn er weg ist und nicht mehr an seine Unterlagen kann. Und vorher haben ihm die Prüfer immer bestätigt, dass alles in Ordnung sei. Erkennt man da wessen Geistes Kind die Leute sind? Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb musste sich voll und ganz in die VR-Bank Marktredwitz einbringen. 80 bis 100 Jahre Raiffeisentradition waren von heute auf morgen weg aufgesaugt, weil die RV-Bank dringend das Kapital gebraucht hat, sonst hätte man bei der unvertretbaren Risikosituation die Kreditgrenzen nicht mehr halten können. Wahrscheinlich verbrecherische Elemente wurden damit gestützt. Warum haben die Prüfer die Abschreibungen und Kreditverluste erst danach Zug um Zug aufgedeckt? Wo sitzen die Leute, die in Wahrheit Betrug und Untreue gegenüber der Bank begangen haben? Tragen einige davon die Namen Herzog und Grothoff, Hilkenbach und Krause, oder gar Eberle und Gschrey? Frankenberger?

Der schlechteste Treppenwitz ist jetzt, dass die Arzberger Filialen im Osten zuerst als Buhmann herhalten müssen und dann die Bilanz retten sollen. Wenn man Kredite über dem tatsächlichen Wert nach den augenblicklichen Maßstäben von Marktredwitz nach Plauen überträgt, dann ist es nach § 263 StGB, Betrug (= Link), weil man sich oder einem Dritten ein unberechtigten Vermögensvorteil damit verschaffen hat. Das müssen sich die Vorstände und Aufsichtsräte in Plauen vor Augen führen, wenn sie da mitspielen würden. Es könnte sogar Strafvereitlung auch noch ins Spiel kommen. Aber eine Sanierungsbank wird nicht im eigenen Haus gesteuert, sie wird durch vielfältige Vorgaben und Auflagen wird von den Verbänden gesteuert. Anderseits soll vielleicht das Grundvermögen der Ostfilialen für einen einzigen Jahresabschluss her halten und man weiß nicht mal ob aus der Konstellation heraus die Kaufsumme zu hoch angesetzt wird, weil das auf keiner Seite eine negative Auswirkung hat, nur auf Marktredwitzer eine Gewinn erhöhende.

Arzberg hat man untergehen lassen, die Vorstände hinter dem Rücken der Mitglieder verfolgt und nun steht zum Thema, dass man neben den Kreditübertragungen die stillen Reserven in den Ostfilialen schöpft um den Jahresverlust eben nur für ein Jahr zu decken, wo einem die Probleme über den Kopf gewachsen sind, dass man sämtliche kaufmännischen und moralischen Grundsätze über den Haufen wirft. Seit dem Jahr 2000 hat es bei der VR-Bank Marktredwitz keine steuerbaren Erträge mehr gegeben, die diese Bezeichnung nur im geringsten verdient hätten. Kein steuerbarer Ertrag, keine Verdienst, ganz einfache Rechnung, aber regelmäßige Dividendenauszahlung. Damit jedes Jahr Dividendenauszahlung entweder aus den Rücklagen oder aus offengelegten stillen Reserven. Das bedeutet seit jetzt acht Jahren 2,2 Mio. € Dividende aus der Substanz der Genossenschaft, aus der eigenen Tasche der Mitglieder und in diesen Jahr wieder? Alles nachzulesen in Interessant.

Das ist laut Gesetz nicht möglich und das müsste der Vorstand aus der eigenen Hosentasche bezahlen, wenn es der Verband vor Gericht bringen würde, aber man unterschreibt ja die Testate mit und trägt die Gewinnverwendungen bei den Versammlungen selber vor, wenn notwendig ohne die Rücklagenentnahme auch offen zu legen. Wenn notwendig, dass jede Sauerei des Verbandes durchgeht, ob es um unkorrekt Fusionsgutachten geht, wo man die Risikosituationen außen vor lässt, oder wo man in die Bilanzen schreibt, die Einzelwertberichtigung konnten trotz einer Bilanzbelastung von 12,9 Mio. € (25 Mio. DM) nicht vollständig gebildet werden. Was für ein Hammer, 25 Millionen EWB, knapp 3 1/2 Prozent des gesamten Forderungsbestandes und es hat immer noch nicht gereicht. Die anderen sechs Jahre seit 2000 waren es ja nochmal 22 Mil. €, also 40 Millionen DM, was in den Bilanzen standen. Es wird einem schwarz vor Augen bei den Zahlen. Wie viel höher war der Schaden denn noch bei den Kunden? Man hat damit 10 % des Forderungsbestandes aus dem Jahr 2001 abgeschrieben und man trägt die Probleme bis in die heutigen Tage und alle Abschlüsse wurden von Heger, Krämer, Wolf und heute Herzog unterschrieben und alle Abschlüsse wurden vom Verband uneingeschränkt testiert.

In so einem riesigen Haufen, warum soll man sich da drum kümmern, wie drei Vorstände die Sachen verwertet haben, die laut dem Eintrag Nr. 1372 vom Boden verschluckt sind? Warum soll man sich da drum kümmern, ob den Kunden über Abrechnungsmanipulationen Millionen abgenommen worden sind? Warum spielt es da eine Rolle, ob manches Fest vielleicht keine korrekte Rechnung erforderte? Dafür bringt man aber einen Vorstand wegen 800.000 um seine Position und seine persönliche Existenz und bringt seine Familie damit in Not. Wer es weiß, die Bank wurde auch einer Sanierungsbank zugeschlagen. Oder man linkt im Vorbeigehen Marth und Dittrich und die 4.800 Mitglieder der übergebenden Raiffeisenbank Arzberg-Selb, in dem man die geschaffenen, eingeheimsten Reserven von dort, nach ein paar Jahren einsetzt um die Löcher zu stopfen, die man selber in der Zeit von 2000 bis 2004 und weiter bis heute irgend wie zugedeckt hat.

Jonny go home, es ist nicht mehr zu ertragen. Nicht Manfred Heger ist der teuerste Mann in Marktredwitz, wobei man sich gewiss sein kann, dass da schon was zusammen kommt, aber da geht ein ehemaliger Prüfer in die Analen ein, auf dessen Person sich alles aufsummiert.

   

Nr. 3243

Wissender

9. April 2008, 21:55 Uhr

Betreff: Bilanz der VR-Bank zum wiederholten Mal im Minus, mit Tricks wieder bereinigt?

Schließt sich Johannes Herzog nahtlos an an die Tradition von Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf? Aus bestinformierten Kreisen hört man die VR-Bank Marktredwitz bringt ihre Bilanz für das Jahr 2007 nicht zu. Und deswegen versucht man die Ostfilialen elegant los zu werden. Wo kann man dann da Zusammenhänge heraus filtern? Ist das Theater um die Fichtelgebirgs- Vogtlandbank inzwischen so heiß für den Genossenschaftsbereich, dass man da Tricksereien unterstützen würde, die auf dem Rücken der deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds abgewickelt werden könnten.

Was könnte also Sinn machen die Filialen nach Plauen zu geben, was der Bilanz 2007 von Marktredwitz helfen könnte? Wertberichtigte Kredite zum vollen Forderungsbetrag übertragen? Auf den 31. Dezember 2007 sagen zu können, wir haben die volle Werthaltigkeit dadurch wieder, dass uns jemand gesichert die Forderung übernimmt, egal ob dies dann erst im Jahr 2008 vonstatten ginge. Warum sollte man so eine Wertberichtigung nicht berechtigt zum 31. Dezember 2007 über die nachträgliche Wertaufholung wieder voll bilanzieren können. Die Bilanz wenn nicht zu sein sollte, dann würde es heißen, dass im Jahr 2007 wieder Wertberichtigungen dazu gekommen wären, die das operative Ergebnis aufgefressen hätten, also solche Kredite erst gar nicht zur Wertberichtigung machen über die Übertragung auf ein anderes Institut, die neue Wertberichtigung gleich rüber? Wenn Heuschrecken Pakete übertragen, dann geht es doch nicht um Geschäft zu übertragen, sondern Risiko mit ein paar guten Krediten zu vermischen und damit los zu werden.

So könnte dann die Sanierung über Plauen laufen und nicht über Marktredwitz, da ist die Sanierung ja schon drin, warum da im Rahmen von Nachsanierungen nicht große Teile von Marktredwitz mit sanieren. Damit die absolut unerwünschte Diskussion um diese Bank vom Tisch bringen. Elegant gelöst, für den Genossenschaftssektor ein Nullsummenspiel, weil wer keine Erträge macht, der braucht sich um Steuern keine Sorgen zu machen. Entweder es richtet sich gleich oder über Verlustüberträge aus den Vorjahren. Aber wie wäre es mit der Verantwortlichkeit der Vorstände und Aufsichtsräte in Plauen, übernehmen sie unsaubere Kredite, die man dann gleich der Wertberichtigung zuführen müsste? Wäre das Untreue auf Seiten dieser Bank um dem Vorstand Herzog in Marktredwitz aus der Patsche zu helfen und die genossenschaftliche Organisation aus dieser Diskussion um Marktredwitz?

Wie ist es mit dem Gebäudebestand der VR-Bank bei den Ostfilialen. Dazu die Anlagespiegel von Arzberg aus dem Jahr 1995 und zu Fusion 2000 hier klicken ... (= Link). In Klingenthal soll es ein großer Komplex sein, der im Eigentum der Bank ist. Im Abschluss der VR-Bank sind 1,4 Mio. als stille Reserven enthalten, die dem Eigenkapital zugerechnet werden. Das sind nur ein Drittel der errechneten Reserven, so hoch dürfen die da angesetzt werden. Hebt man einen Teil der Reserven in Grundstücken und Gebäuden, und hebt sogar die Sonderabschreibungen aus den Fördergebietsabschreibungen damit wieder auf? Auch Markneukirchen gehört der Bank, wogegen Schoeneck angemietet sein dürfte. Wie könnte man da die Marktredwitzer Bilanz für das Jahr 2007 verbessern. In dem dass man egal wann im Jahr 2008 vor der Bilanzerstellung zwischen Plauen und Marktredwitz Kaufverträge macht und damit für den Abschluss 2007 eine faktische Wertanhebung festschreibt und auf dieser Grundlage für 2007 ein Zuschreibung für die Gebäude macht und damit einen außerordentlichen Ertrag erlöst? Wenn die Prüfungsverbände einig sind, dann ist es doch im Grunde sogar egal, ob man die zwei Gebäude auch noch zu hoch bewertet und verkauft. Die Grunderwerbsteuer ist dabei das kleinere Problem und die Übergabe der Zweigstellen bietet sich vielleicht sogar an, dass man da zuerst die Immobilien und dann erst die Bankgeschäfte vertraglich übergibt.

Hoffentlich überwacht der Wunsiedeler Kreis die Bilanzierung beider Banken. Wenn was unsauber läuft, dann sollte man sich nicht scheuen auch diese Felder bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die Sanierungseinrichtung ist nicht dazu da unsauber Bilanzierungen abzufedern und Vorstände raus zu hauen, die soviel Mist gebaut haben. Wir brauchen einen Vorstand, der aufräumt und sich ums Geschäft kümmert und nicht um seine eigene Vergangenheit mehr besorgt ist als um die Bank und die Kunden.

   

Nr. 3242

Uwe

9. April 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Die Mitglieder und Kunden waren dem Prüfer Herzog doch schon immer egal

Im Prüfungsbericht soll es auf den letzten Seiten eine Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat geben, wo die es gegenüber der gesetzlichen Prüfungen schriftlich bestätigen, dass alle wichtigen Rechtsstreitigkeit den Revisoren vorgelegt worden sind. Dass die Sache mit den Bürgschaftsklauseln, den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungsmanipulationen wichtig waren und dass einer davon im Jahr 2002 einen Zeitungsbericht wert war und dass der letzte ein Aktenzeichen vom Jahr 2001 hat und heute noch nicht vorbei ist, dass dürfte doch die Wichtigkeit der Verfahren aufzeigen. Die Prüfer haben alles mit untergebuttert und haben auch alles mit getragen, dass die Sachen nie in den Lageberichten aufgetaucht sind, obwohl da schon finanzielle Risiken mit drin gesteckt hatten, die man gar nicht abschätzen konnte.

Aus moralischen Gründen aber das Unrecht bei den Kunden gut zu machen, dass war für den Herrn Herzog auch nie ein Thema. Im Gegenteil der Mann, der sich als Vorstand, also erster Vertreter von 17.000 Mitgliedern präsentieren wollte, der hat die größte Vertuschungsaktion dazu in allergrößtem Verhältnis mit zu verantworten. Wenn ein Genossenschaftsverband den Kunden als Gefahr bezeichnet und es nur noch darum geht, ob man sich in Verwirkung und Verjährung retten kann, dann wissen wir, was für ein Geist jetzt an der Spitze der Bank sitzt. Es ist unfassbar, wenn wieder von Millionen gesprochen wird, die aus einem offensichtlichen Rettungserwerb, der nach fünf Jahren Leerstand aufzeigt, dass Wassereintritte über die Fassade und das Dach eher den Abbruch anraten lassen würden, weil die Ziegelbauweise dahinter vielleicht sogar zum gesundheitsgefährdenden Schwamm geworden ist, wenn also dafür 8 Millionen € im Gespräch sind, für eine Palast wo man nicht mal weiß wie es in die Ergebnisse der Bank überhaupt passt, dann denken wir hier, diese Bude, da hat man uns über die EDV-Manipulationen jeden Stein bis hin zu den Marmorplatten blechen lassen.

Da musste vielleicht sogar die Rentner Überziehungszinsen zahlen, weil sie am Tag des Eingangs da was abgehoben haben. Den automatischen Eingang vielleicht einen Tag später gutgeschrieben und die Auszahlung einen Tag früher belastet, macht bei 500 DM für zwei Tage ohne eingeräumtes Limit und 17 % Überziehungszins knapp 50 Pfennig. Haben sich so die Millionen zusammen geleppert aus unzähligen Buchungen, die sicher auch mal viel größere Beträge betroffen haben, die uns in einem Fall mit einem Gutachten aufgezeigt wurden, wo man den Kunden insgesamt um wahrscheinlich mindesten 100.000 DM mit diesen Buchungstricks abgelöffelt hat? Einen einzigen Kunden von wer weiß wie vielen? Muss man da nicht aus einer Zivilklage ein Strafverfahren wegen breit angelegtem Computerbertrug machen, von dem keine einziger Kunde mit einem Grokonto oder KK-Konto nicht betroffen war? Und dann lässt man es als Prüfung zu, dass die Vorstände ohne vorgeschriebene Organisation für die Bank überall ihre Finger rein stecken. Warum hat man gegen Marth und Dittrich eine Strafanzeige gemacht und gegen unsere Abzocker nicht? Mit denen hat man sich unter der Decke versteckt und uns hat man mit dem Fusionsgutachten belogen, weil man uns die Risikosituation nicht aufgezeigt hat die die drei Vorstände in Marktredwitz herauf beschworen haben und die man ohne die Kapitalbeigabe der Raiffeisenbank Arzberg nicht mehr bewältigen hätte können.

Alles in Ordnung hat Herr Herzog gesagt, ihr kriegt Euer Geld aus den Stichtagsverzinsungen, aber bitte verlangt keine Berechnungen dazu, ihr könnt uns vertrauen. Vertrauen? Vertrauen, dessen Organisation einen als Kunden als Gefahr bezeichnet? Vertrauen einem Herrn Herzog und einem Herrn Grothoff, der die Kerle 300-seitige Überziehungen zusammen kommen lässt ohne dass sie den anderen Vorständen sagen, warum greift ihr nicht ein? Der Manfred Heger die wirtschaftlichen Zahlen beim nicht rosigen Kredit von 5 Millionen fälschen lässt und so tut, als ob man es nicht gesehen hätte – aber der Gutachter Dr. Nickl. Warum lässt man also den unfähigen Genossenschaftsverband prüfen und gibt nicht endlich frei, dass wirklich unabhängige Wirtschaftsprüfer die Verluste auch verhindern und ihren Verpflichtungen nach kommen, so wie es im KWG in § 29 steht? Warum durfte Manfred Heger in Slowenien die Insolvenz versäumen, ohne dass das für ihn Folgen hatte, weil das auch ein Johannes Herzog und ein Raimund Grothoff und eine Genossenschaftsverband gar nicht wollten, weil das vielleicht ein Teil der ausgemachten Abfindung hinter dem Rücken der Mitglieder war? Hat man von Seiten der Prüfer einen Selbstbedienungsladen für die Vorstände aufgemacht, weil man dann selber leichter Vorstand wurde? Warum bringen die Prüfer den Aufhebungsvertrag mit dem Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34 mit? Warum hat dieser Herr Herzog das Recht uns seit dem zu verschweigen, dass man damit auf Regressansprüche von wahrscheinlich 50 Millionen € verzichtet hat, weil in dem Fall ein Vorstand nach dem Gesetz für jeden Cent den Beweis erbringen muss, dass er sorgfältig gehandelt hat und das werden die drei wohl nicht schaffen?

Warum erspart man der Bank nicht heute wegen den Abrechnungsbetrügereien, die auf das Konto aller Vorstände gehen, nicht sofort die Pension für die alten Herren und ihren Frauen? Pensionen, wo man die Rückstellungen in Höhe von 900.000 DM pro Vorstand mit den 50 Pfennigstücken der Rentner mit aufgetürmt hat? Warum holt man von Reinhold Wolf nicht die Lebensversicherung für seine Mitwirkung daran seit 1990 und seiner doch offensichtlichen Untreue bei Gold, Gold, Gold? Warum macht das Herr Herzog nicht und verscherbelt lieber wieder hinter dem Rücken der Mitglieder die Ostfilialen um die nächsten Reserven der Bank aufzulösen und die Bilanz zu zu machen?

Warum gilt die Beweisumkehrlast nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34 (= Link) für den Forderungsverzicht bei der Waldeslust nicht für unseren Herrn Herzog, zusammen mit Reinhold Wolf, Uwe Heidel und dem jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter als damals willfähriger Notvorstand? Wissen die Aufsichtsräte gar nicht, dass das Gesetz sie sogar verpflichtet solche Regressansprüche vorzutragen, weil sie sonst selber pflichtwidrig handeln in Sinne von § 38 und § 34 GenG.

   

Nr. 3241

Susanne

9. April 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Ausverkauf?

Was wird denn ausverkauft? Die Versprechen des Herr Herzog und der Vorstände mit dem Informationsinteresse der Mitglieder? Die Moral der Herren Vorstände und Aufsichtsräte, ihre Ehrlichkeit uns gegenüber? Haben wir kein Recht, ob ein Drittel des Geschäftsvolumen weg geben wird, ist das kein Interesse der Mitglieder über das wir mitbestimmen wollen, mindestens mit reden? Haben die Mitglieder in Schöneck, Klingenthal und Markneukirchen wirklich kein Recht zu erfahren, ob man ihre Filialen los werden will? Ob jetzt im Rahmen einer Sanierungsbank ihr normaler Kredit vielleicht auch noch in die Risikoklasse latent gefährdet eingestuft wird, weil eine Sanierungsbank unweigerlich kein Risiko aufnimmt und damit alles noch viel kritischer angeschaut wird? Sind dem Herrn Herzog die Menschen dort drüber wieder nur ein Spielball? Ein Spielball, weil er sich nur mit dem Schachzug selber retten will. Der Vorstand auf der Waage für 20.000 Einwohner, wo vorher ein weißer Fleck für die Genossenschaften war, bevor man den Arzbergern empfohlen hat die Zweigstellen aus dem Nichts aufzubauen? Hat das die Bilanz von Marth und Dittrich nicht über die Jahre belastet und ihre Quoten schlecht erscheinen lassen? Die zwei, die von Herzog und Grothoff angezeigt wurden, oder wo man Horst Pausch zur Staatsanwaltschaft geschickt hat, wie Reinhold Wolf beim Goldmärchen, als er unser Geld schon in den Wind geschmissen hat, eigenmächtig und vielleicht auch noch gierig? Wenn die Bilanz 2007 mit den Ostfilialen zugemacht werden sollte, dann ist das gelaufen, ohne uns zu informieren. Erträge daraus können jetzt nicht mehr in eine Bilanz 2007 eingestellt werden, nur noch vielleicht vermiedenen Verluste wieder raus genommen werden. Der Vorstand hat die Bilanz nach dem KWG bis zum März aufzustellen, eine Änderung danach wäre das Eingeständnis des Bilanzbetruges vorher. Machen GenoVerband und BaFin da wieder mit?

   

Nr. 3240

Ein Mitglied

8. April 2008, 18:49 Uhr

Betreff: Ausverkauf !!!

Hallo Webmaster,
eine Frage an Sie. Wie kann es sein, daß die Ostfilialen an die Volksbank in Plauen verkauft wurden, ohne daß die Mitglieder unserer Bank zustimmen müssen. Liegt das im Ermessen des Vorstands und des Aufsichtsrats. Nach meinem Dafürhalten, wird doch hier Eigentum der Mitglieder verkauft. Ist denn ein Verkauf ohne Inofmation und Genehmigung rechtlich möglich. Ich habe da als Laie so meine Zweifel aus dem gesunden Menschenverstand heraus. Denn wenn ein Drittel der Bilanzsumme verkauft wird, dann ist das doch ein wesentlicher Punkt.
Vor allem auch deswegen, weil die Volksbank in Plauen schon angelblich
50 Millionen € Sanierung hat. In unserem Sinne ist das nicht. Ob es im Sinne der Plauener Mitglieder ist, läßt sich stark bezweifeln, wenn ihnen auf die bisherige Sanierung nochmal die mindestens die gleiche Summe oben drauf gepackt wird.
Warum haben eigentlich in die Oberen in unserer Bank solche Angst vor einer Sanierung. Liegt es daran, daß wie es in diesem Gästebuch schon beschrieben wurde, daß dann die ganzen Machenschaften der Vorstände und insbesondere der Prüfer ans Tageslicht kommen. Ich habe mich mit Leuten ausgetauscht, die von der ganzen Materie viel verstehen. Hier kam die Aussage, daß eine Sanierung, wenn sie denn notwendig ist, auch als Chance genutzt werden sollte. Denn dann ist es möglich, alles hinein zu packen, was notwendig ist um die Bank wieder auf eine vernünftige Basis zu bringen. Denn was hier in Marktredwitz gemacht wird, ist ein Sterben auf Raten. Vielleicht ist es auch so gewollt, damit die Missetaten irgenwo in einer übernehmenden Bank untergehen. Hier geht es absolut nicht um die Interessen der Mitglieder, sondern darum, daß einige Herrschaften daduch meinen, sie können ihren Kopf doch noch aus der Schlinge ziehen.

   

Nr. 3239

Aus der Praxis

8. April 2008, 14:35 Uhr

Betreff: Jede Ãœberziehung muss abgearbeitet werden

Mir ist bisher die Frage eines Vertreter am 30.06.2005 bei der Vertreterversammlung, wie sie im dem im Eintrag Nr. 3459 hinterlegten Protokoll steht, bisher noch gar nicht bewusst geworden. Da hat doch einer danach gefragt, „Wie kann einem eine Überziehung in einer 300 starken Seite auffallen“. Die Frage muss man eigentlich zuerst mit einer Gegenfrage an die Verantwortlichen zurückgeben. Man muss die Frage nach der Entstehung stellen. Im Grunde gibt es keine Überziehung, die nicht am Tag der Entstehung auf dem Bildschirm des Kompetenzträgers auftaucht und die nicht am nächsten Tag noch mal erscheint, wenn es irgend welche Gründe gegeben hätte, dass die zuständige Person das abgearbeitet hätte. Es könnte ja sein, dass er in der Zeit wo er es sich sonst vorgenommen hat, oft zum letzten mal nahe dem Arbeitsende darin gehindert wurde.

In der Organisation einer Bank muss festgelegt sein, dass eigentlich jede Überziehung angeschaut wird. Der Vorstand Heger hat in Marktredwitz sicher nur die großen Überziehungen zu bearbeiten gehabt und die Überziehungen bei großen Kunden. Die Technik steuert doch die Überziehungen dem Betreuer zu. Da Bank hat dann in der Grundseinstellung die Möglichkeit zu sagen, er bekommt auch die Überziehung, die über seine Kompetenz hinaus geht und er muss sie mit dem Vorgesetzten abstimmen, auch wieder über die Technik, oder der nächst höhere Kompetenzträger kriegt sie gleich auf den Bildschirm. Die Bearbeitung erfolgt nämlich über den Bildschirm und kann eigentlich nur drei Varianten ergeben, genehmigen, zurückstellen mit Wiedervorlage oder ablehnen. Eine ungenehmigte Überziehung aus der Tagesverarbeitung oder Schalterverarbeitung der Bank kann es eigentlich schon gar nicht mehr geben, weil das Buchungssystem die Buchung ablehnt. Wenn die Kreditlinie nicht passt, dann wird einfach nicht gebucht, dann braucht es sofort die elektronische Genehmigungskompetenz, oder ein Tageslimit eines Kompetenzträgers. Mein Vermutung ist die, dass bei dem Massenanfall in Marktredwitz die Arbeit mit den Tageslimiten viel mehr Zeit verbraucht hat als die Überziehungsbearbeitung an sich. Kann es in Marktredwitz notwendig gewesen sein, dass die Vorstände die Überziehungen auch alle selber bearbeiten wollten, bei einer Bank mit einer Milliarde DM Bilanzsumme? Wer das bei der Bankgröße nicht drauf hat das zu organisieren, dem darf man so eine Bank nicht in die Hand geben, egal ob Milliardengröße oder größer oder auch kleiner. Was in der Organisation einer Bank natürlich nicht fehlen darf, ist die Vertretungsregelung und zwar für jeden einzelnen Abwesenheitstag. Die Rechtsprechung gibt den Banken ja nur die Möglichkeit fremde Belastungen am Tag der Vorlage zurückzugeben, was heißt, es ist unverzüglich zu entscheiden, oder maximal manchmal am nächsten Tag.

Wenn jetzt eine Überziehungsliste im Nachhinein auch noch bearbeitet wird, dann ist das eigentlich nur das Medium, dass zusammengefasst dokumentiert wird, was gelaufen ist. Eine Zustimmung kann da gar nicht mehr erfolgen, es kann wirklich nur noch eine Kenntnisnahme sein. Alle Überziehungssituationen können auch kaum mit den vergebenen Kompetenzen für jeden Einzelfall hundertprozentig genau durch die EDV abgeschirmt werden. Einer muss die Generalkompetenz haben und das sind doch meist die Vorstände, vielleicht noch der Kreditabteilungsleiter Marktfolge und der EDV-Administrator. Wenn jemand also die Kompetenz in der EDV so ausnutzt und die Vorgaben über den Kredit selber anders festgelegt sind, dann muss der Genehmigende seine Kompetenz überdenken, sonst ist es eine eigenmächtige Handlung. Da kann man sicher sein, dass das wirklich die meisten auch in jedem Einzelfall im Griff haben. Bei den Überziehungen die hier für den Fall Flex und Gold, Gold, Gold aufgezeigt wurden, da hätte Herr Heger im einen Fall und Herr Wolf im anderen wahrscheinlich bei jedem Euro die anderen beiden Vorstände zur Auszahlung benötigt und zwar vor man zur Kasse geht und nicht erst danach. Das ist wirklich ein Akt der Nötigung wenn das andersrum läuft. Überziehungskredite in dieser Form können nicht mehr abgedeckt werden, dass man nach jeder Überziehung wieder eine 5 oder 10-prozentige Überziehungskompetenz aus irgend welchen Kreditrahmen hat, da ist Schluss. Das kann eine Bank ins Wanken bringen und Marktredwitz ist Beleg dafür. Das gibt schon die Logik vor, dass man damit jedes Spielchen treiben könnte. Aber vielleicht wurden in Marktredwitz genau diese Spielchen getrieben, ohne das man sie eingeschränkt hatte.

Auf dieser nachträglichen Überziehungsliste ist es sogar ganz leicht diese unglaublichen Überziehungen heraus zu filtern. Das sind keine kleinen Steinchen, das sind Felsen, die ins Auge springen. Flex war doch ein großer Kredit, also waren auch viele Umsätze. Jede einzelne Überziehung könnte auf der Liste auftauchen und dann natürlich gesammelt für jedes Konto. Da dürfte Flex vielleicht sogar hintereinander 20, 30 vielleicht auch 50 Seiten ausgemacht haben. Das ist eine gewaltige Sache, die man nirgends stehen lassen darf und vor allem, die sich über Jahre hinweg nicht jeden Monat wiederholen darf. Diese Überziehungsliste muss an sich eine der wesentlichen Überwachungskriterien des Aufsichtsrates sein, der ja selten die EDV durchblickt und somit auf Papier angewiesen ist. Und der Prüfer kennt unsere EDV durch und durch und wird die Überziehungsbearbeitung auf ganz anderem und zeitnaherem Wege kontrollieren. Die Prüfer waren bei der Frage des Vertreters daneben gesessen. Man wollte die Frage gar nicht richtig beantworten, dass die Vertreter eine Durchblick bekommen hätten und Schlüsse daraus ziehen hätten können. Vor allem eine 300 Seiten starke Überziehungsliste, die schaut man zuerst nach den großen Beträgen durch, das ist der zweite Fels, der heraus sticht aus der Masse wie das Matterhorn im Flachland. Jeder Banker weiß nach einer Minute, was er da für eine Liste vor sich hat und wie er die zu behandeln hat.

Die Frage zur Bearbeitung der Überziehung hätte von Herrn Grothoff korrekt beantwortet werden müssen mit einer Antwort warum das überhaupt möglich war. Es ist unvorstellbar, dass er geantwortet hat, der Aufsichtsrat können nur die Kredite über den Großkreditgrenze kontrollieren, weil er unter der Großkreditgrenze gar nicht die Möglichkeit der Einsichtnahme hat. Wie ein Prüfer eine Vertreterversammlung so belügen ist mir unbegreiflich. Es ist ein krasser Widerspruch zur Kontrollpflicht im Gesetz, ausgesprochen vom Prüfungsteamleiter bei einer Bank die Kreditrisiken außerhalb jeder Norm und außerhalb von der Revision festgestellten vertretbaren Rahmen hatte. Nicht nur die Vorstände sind die Schuldigen, die Prüfer sind die wahren Schuldigen. Sie sind es, die solche Zustände nicht mal in der Entstehung zulassen dürfen. Neben den Aussagen von Herrn Grothoff ist natürlich der größte Skandal, dass der Kollege Herzog zum Vorstand gemacht wurde. In Marktredwitz ist es tatsächlich angebracht vor dem Sicherungsfonds über die Schuld des Verbandes nach § 62 GenG nachzudenken. Man muss dazu nicht nur die Vertreter in Plauen informieren, man muss darauf im ganzen Land aufmerksam machen, bevor über alle Banken in Deutschland von zehn bis zwanzig Millionen Mitglieder von jedem fünf oder 10 € über den Sicherungsfonds abgeholt werden.

   

Nr. 3238

L.

8. April 2008, 09:21 Uhr

Betreff: Ist die Bilanz wieder so schlecht, dass man sie nicht zeigen kann?

Ist die Bilanz der RV-Bank Marktredwitz für das Jahr 2007 wieder so schlecht, dass man sie gar nicht zeigen kann? Oder ist man sich über die letzten Tricks noch nicht einig? Warum darf eine so marode Bank einfach Geschäftsguthaben rein nehmen, wie es im Versammlungsprotokoll von 2004 gleich dahinter gestanden ist, dass man 12,9 Mio. € für die Verluste im Kreditgeschäft herauspressen musste, Verwendung des kompletten ordentlichen Ergebnisses, mit Auslösung von stillen Reserven, den letzten Vorsorgereserven, von Rücklagen? Die dürfen froh gewesen sein, dass man die Zahlen in DM nicht mehr schreiben musste. Und im gleichen Atemzug hat man Manfred Heger ungeschoren gehen lassen, nachdem man sich endlich dazu durch gerungen hatte den Flex-Kredit mit 2,6 Mio. € abzuschreiben. Das war doch die Summe nach der ein besser informierter Vertreter am 30.06.2005 nachgefragt hat.

Flex dürfte einer der Kredite gewesen sein, wo man die Einzelwertberichtigung im 2002 verschoben hat, aber vielleicht noch gar nicht aufgenommen hat, bei einer Kontoüberziehung von über 700.000 € und un-„rosiger" Aussichten. Solche Überziehungen bei einem Abschreibungskredit bedeuten sonst überall das sofortige Ende einer Vorstandskarriere. Aber nicht wenn die Prüfer Grothoff und Herzog heißen und selber auf den Vorstandsstuhl wollen und damit bei der Prüfung selber alle Bewertungsmaßstäbe wegwerfen. Bei so einer Überziehung ohne Absicherung der vereinbarten Kredite ist das ganze Kreditverhältnis in die Wertberichtigungen zu nehmen, da braucht man nicht mal die Unterlagen kennen.

Vielleicht hätte man den Dr. Nickl im Gutachten auffordern müssen zu erklären, ob neben Manfred Heger nicht auch die Prüfer Grothoff und Herzog zwingend von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers wissen hätte müssen, wie es der Vorstand dann in die Unterlagen eingearbeitet hat. Entweder hat Manfred Heger also der Bank selber gefälschte Unterlagen zugeführt und vorgelegt, oder aus den vorgelegten Unterlagen wurde falsche Zahlen bei den internen Auswertungen eingearbeitet. Was hätte also davon die gesetzliche Prüfung übersehen können, die den Kredit schon 2001 im Bericht aufnehmen musste? Wiederholte Frage, warum hat man den Vorstand damit durchkommen lassen und keine Untreuetat strafrechtlich angezeigt, die ja Millionenfolgen hatte? Weil die Prüfer, der heutige Vorstand, selber mehr beteiligt waren als sie zugeben wollen? Dass der Aufsichtsrat keine Möglichkeit gehabt hätte die Kredit zu prüfen weil sie keine Großkredite waren, wie er es auf der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) gesagt hat, dass war von Raimund Grothoff wohl die unverfrorendste Antwort, die die man sich denken kann. Der sollte mal den § 38 Genossenschaftsgesetz (= Link) über die Aufgaben des Aufsichtsrates die ersten zwei Sätze lesen, bevor er die Vertreter anlügt. Im Gegensatz dazu hätten die Prüfer überall sonst die Aufsichtsräte aufgefordert ab 2001 den Kredit ja nicht aus den Augen zu lassen, wenn nicht schon früher.

   

Nr. 3237

Mitglied

7. April 2008, 18:17 Uhr

Betreff: Was hat man den Vertretern schon am 14. Oktober 2004 für einen Bären aufgebunden

Was hat man den Vertretern auf der Versammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) schon für einen Bären aufgebunden, was hat man da schon für einen Blödsinn verquatscht? Wer auf andere zeigt, die in ganz anderen Ligen spielen und erzählt, unser Verlust ist gegenüber der Schmidtbank winzig, der hat den Ernst der Lage damals nicht kapiert, genauso weng wie auch heute, wenn er als Vertreter der ist, der Reinhold Wolf im Rosenthaltheater für seine Leistungen als Vorstand dankt. Hat er da von den Vertretern den Auftrag erhalten oder von Johannes Herzog und hat sich ohne Rücksprache zum Sprachrohr von 80 Leuten erklärt?

Was da gespickt an Verfehlungen der Vorstände drin steht, was man einmalig aufgezeigt hat, dass passt nicht auf die berühmte Kuhhaut. Warum haben wir im letzten Jahr vom Freispruch für drei Bankchefs (= Link) erfahren müssen? Warum haben wir nicht gesehen, warum haben wir für die drei nie was gesehen, wie dass man bloß ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link), die Arzberger Vorstände, durchgezogen hat und nicht gegen die drei, bei denen man dann 70 Millionen Mark mindestens zusammenrechen kann nach der Fusion? Wenn man da was den Vorständen aus Arzberg noch ans Hosenbein gehängt hat, dann haben doch die Prüfer das vorher beabsichtigt übersehen. Wenn Reinhold Wolf gesagt hat, 1/3 Arzberg, 2/3 Marktredwitz bei den Problemen, dann ist das genau nach den Größen der Banken gewesen. Aber solche Aussagen zeigen doch, dass die Probleme schon vor der Fusion gewesen sein sollen und dass man sich damit ein Fusionsgutachten eines Genossenschaftsverbandes Bayern wirklich sparen kann, weil auch das nicht korrekt ausgestellt worden wäre, ja dass man wegen einer bevorstehenden Fusion schon damals auf die erkennbaren Wertberichtigungen verzichtet hatte.

Die Problemfelder bewegen sich im internen Bereich, sagte man, deswegen hätte es keine Auswirkung auf das Kundengeschäft. Sind hundert Millionen DM Abschreibungen keine Auswirkung auf das Kundengeschäft? 25 Millionen Mark alleine im Jahr 2003 und dann noch nicht alles? Verhöhnung der Kunden mit den viel schlimmeren Auswirkungen bei den Kunden selber, denn vor der Katastrophe bei der Bank kommt die Katastophe und Existenzvernichtung beim Kunden. Die Kunden haben dem Schwätzer Pausch schon gezeigt was es für Auswirkungen auf das Kundengeschäft hatte und wie es um Kundenbindung und Kundentreue steht und Johannes Herzog hat es in die nächsten Bilanzen rein geschrieben, die Konkurrenz ist mit ihren Zinsen schuld daran, dass man Einlagen verloren hat.

Das man Johannes Herzog heimlich still und leise ins Amt geführt hat, genauso heimlich still und leise wie man Manfred Heger und dann langsam auch die anderen Zwei raus genommen hat, dass hat die Bank eine Unsumme an Geld gekostet. Unvorstellbare Beträge bei unvorstellbaren Verfehlungen der Vorstände, die unvorstellbar durch eine gesetzliche Prüfung begünstigt wurde, die eigentlich gar nicht vorhanden war, aber eben auch wieder Unsummen an Gebühren verschlungen hat und wahrscheinlich eine ordentliche Prüfung durch ordentliche Prüfer verhindert hat.

Unvorstellbar sind da natürlich auch noch die Vorträge von der Alibiregressveranstaltung der Vertreterversammlung vom 30. Juni 2005 (= Link). Wer ist denn da noch auf die Idee gekommen, man müsste den Vertretern noch ein paar Prozentchen vorlegen um die ganze Verlustsumme rechtfertigen zu können? Warum hat man über Gold, Gold, Gold erst im Jahr 2007 halb bis gar nicht berichtet, weil man damit in die Zeitung geraten ist, aber nach drei Jahren doch nicht mit dieser dümmsten Geschichte weil man sich der Genossenschaft gegenüber dazu verpflichtet gesehen hat, sondern doch weil man sich wegen den Kontrollverpflichtungen das eigene Alibi holen wollte. 300 Seiten Überziehungslisten von den anderen Figuren nur gegengezeichnet, mit Beträgen wie man sie uns mit Flex und mit Gold, Gold, Gold klar vor Augen geführt hat. 900.000 € sollen es bei Flex in der Spitze gewesen sein, ohne Sicherheiten! Wo war da die Kontrolle, die das Vermögen der Genossenschaft absichern sollte, wenn man vor den eigenen Vorständen nicht sicher war? Darum hat man auch den Sicherungsfonds nicht geholt und heute scheint es, dass der auch nicht mehr aus kann mit der Tragweite der Sache. Aber wir müssen in Plauen verhindern, dass man unsere Verluste überträgt. Mit genossenschaftlicher Solidarität hat das nichts zu tun, das wäre Betrug an der Solidargemeinschaft und es wäre wieder Betrug an den Kunden, die Dank der katastrophalen Organisation bei unserer Bank in diese Risikoklassen geraten sind.

Es ist doch unbegreiflich, es ist ein Armutszeugnis, wenn Raimund Grothoff, der Prüfungsleiter bei der Bank auf der letzten Seite vom Protokoll von 2004 gesagt hat, die anderen Banken haben das Kreditportfolio heruntergefahren und die VR-Bank hat das übernommen. Da schreit doch die Unfähigkeit der Leute heraus, das man marktdynamisch operativ die Rahmenbedingungen in der Praxis nicht umsetzen konnte (Reinhold Wolf auf Seite 4 des Protokolles). Solche Leute muss man an der Spitze eines solchen Unternehmens austauschen für die Sicherung und den Bestand des Unternehmens. Ihr Gehalt ist kein Leistungsgehalt. Es ist ein Gehalt für kluge Vorgehensweise und ganz klar eine Risikoprämie. Das gilt für die Jahre 2000 bis 2004 genauso wie für die Jahr 2005 bis 2008. Der heutige Vorstand Johannes Herzog ist nach heutiger Sicht genauso für sein Wirken als Prüfer von 2001 oder 2002 bis 2005 in die Verantwortung zu nehmen. Die Verantwortung heißt, was hat er zum heutigen Dilemma beigetragen und was hat er bewirkt es einzudämmen. Man braucht sich wirklich dabei nichts vormachen, er hat wahnsinnig viel zum Dilemma beigetragen, es einzudämmen, das wird alles von dem überlagert, dass auch er seine Vergangenheit versucht zu verstecken. Ich möchte wissen, wer am Tisch gesessen ist, als man Manfred Heger mit einer Unterschrift unter Ausschluss von bekannten und noch nicht bekannten Ansprüchen aus der Verantwortung für 50 Millionen € Kreditausfälle heraus gelassen hat ohne danach zu fragen ob es einer der massivsten Gesetzesverstöße bei der Bank überhaupt gewesen ist? Die Vermutung, dass der Vertrag in München aufgesetzt wurde und von Herzog und Grothoff vorgetragen wurde, die erhärtet sich meiner Meinung nach immer mehr. Der heutige Vorstand muss dazu seine Unschuld beweisen, so heißt es im Gesetz. Er hat massiv damit zu tun, dass man ihn selber wegen den 50 Millionen nicht persönlich packt. Da sind die 432.000 € mit dem Forderungsverzicht ein Klacks dagegen.

Solche belasteten Leute belasten das Unternehmen. Das zu ändern, dafür ist der Aufsichtsrat da. Das nächste Unfassbare ist dabei, dass die sich ihrer Verantwortung auch nicht bewusst sind und gar nicht auf die Sitzungen gehen, um vom Drama ja nichts hören zu müssen, und so ergibt sich die nächste Kette für die Verantwortung aus der Kontrollverpflichtung.

   

Nr. 3236

Uwe

7. April 2008, 10:32 Uhr

Betreff: Gibt es überhaupt eine Sache wo Johannes Herzog seine Finger nicht im Spiel gehabt hat?

Wie hat denn die erste Bilanz von den alten Vorständen ausgeschaut, die man für das Jahr 2003 gemacht hat, wenn wesentlich erfolgsrelevante Sachverhalte gefehlt haben, wie es auf Seite 7 unten im Versammlungsprotokoll 2004 (= Link) gestanden hat? Warum hat man nicht gesagt, wo die Herren da schon Bilanzbetrug gemacht haben? War das in der Vertreterversammlung 2004 nicht auch eine Bestätigung, dass die Bilanzen vorher auch schon nicht gestimmt haben? Warum hat man die Abschreibungen fünf Jahre lang fast auf die gleichen Beträge knapp unter 5 Mio. € gehabt? Das war doch kein Zufall, das deutet doch darauf hin, dass die auf den Wert hin gerechnet wurden. Warum waren die Abschreibungswerte denn gerade für die Bilanz dann dreimal so hoch mit fast 13 Mio. €, also sage und schreibe 25 Mio. DM? So was geht doch bloß, wenn die Prüfer mitmachen. Musste man alles so hin schieben, dass Manfred Heger wirklich geht? Warum hat man ihn dann aber mit dem Befreiungsvertrag gehen lassen? Damit man nicht mitgekriegt hat wie viel die Prüfer schon vorher mit ihm abgesprochen hatten, was man für Sauereien alles durch gehen hat lassen, oder was man mit ihm gemacht hat? Überall hätte man wahrscheinlich laut aufgeschrieen, wenn eine Bank US-Fonds an der DG-Bank vorbeigemacht hätte. In Marktredwitz durfte sich Heger eine andere Fondsgesellschaft aussuchen. Haben da vielleicht Hilkenbach und Frankenberger auch angelegt und haben gesagt, so kann uns keiner in die Karten schauen? Sind das die kleinen Sachen, die man mit den Verbandsoberen in Marktredwitz gemacht hat? Kleine Sachen, die die Prüfung bei der RV- und dann der VR-Bank behindert haben, dass man Überziehung von 1,4 Mio. DM übersehen hat, dass man geschönte Werte bei der Auswertung zu § 18 KWG übersehen hat, die dann der Gutachter Dr. Nickl heraus gearbeitet hat?

Warum kommen wir nicht endlich drauf, dass mit solchen Sachen die Fahrlässigkeit der Prüfung nach dem Genossenschaftsgesetz in § 62 wirklich überschritten ist und wir die fünf Millionen im Ganzen einfordern müssten vom Verband, wenn dem Herzog sein Kollege Grothoff auch noch eine Aussage vor der Vertreterversammlung zu Möglichkeit der Überwachung durch den Aufsichtsrat gemacht hat, dem nach dem Genossenschaftsgesetz in § 38 kein Blatt in der Bank vorenthalten werden kann?

Warum nehmen wir den Herzog nicht in die Verantwortung für eine vielleicht vorsätzlich falsche Prüfung? So wie das Genossenschaftsgesetz schreibt, ein Vorstand ist zum Schadensersatz verpflichtet, warum nehmen wir nicht Helfer bei den Prüfern dafür in Anspruch der denen mit dem Aufhebungsvertrag, den man vor den Mitgliedern verbergen wollte, auch noch höchst persönlich die Befreiung erteilt hat? Warum hat die Prüfung denn gegen den Vertrag nichts unternommen, wenn er schon gegen das Gesetz verstößt? Weil man ihn selber geschrieben hat und weil man den Aufsichtsrat in die Situation gedrängt hat? Dem Horst Pausch alleine hätte man das doch nicht durch gehen lassen. Da hätte man schon auf die Gesetzeslage verwiesen. Also musste man es gemeinsam machen, damit jeder den anderen im Sack hat. Dem Aufsichtsrat hat man dann was von einem Vertrag erzählt, weil man gewusst hat, die fragen nie nach den Gründen und hat ins Protokoll geschrieben, dem geschlossenen Vertrag wird zugestimmt und schon war der Strick am Sack für alle zu. Und der Aufsichtsratsvorsitzende ist dann ohne Ankündigung auf der Versammlung zwei Tage danach aus persönlichen Gründen und wegen Überlastung zurück getreten. Eine dümmere Verblödung der Mitglieder ist ihnen dazu nicht eingefallen. Da muss man ja nachforschen, ob der über die Uraltfusion mit der Volksbank nicht ein Problemkredit gewesen ist mit seinen Firmen und da vielleicht Dreck am Stecken gehabt hat.

Also warum nehmen wir den Herzog nicht in die Pflicht und verlangen, dass das HOMA-Gebäude nach dem jetzigen Stand begutachtet wird? Warum verlagen wir nicht, dass der Anhang an die Bank zum Bilanzstichtag 31.12.2007 realistisch geschätzt wird? Wenn die wieder von dem reden, dass die da 8 Millionen € rein stecken wollen, dann muss man doch fragen, ob die noch richtig ticken? Mit den 8 Millionen, da soll doch die jetzige Wertlosigkeit verdeckt werden. Warum verlangen wir nicht nach zu prüfen, was Johannes Herzog mit dem Kauf zu tun hat, was er wusste und ob die durchgeführte Bilanzierung für ihn danach als Vorstand von Vorteil war? War die Firma vor dem Kauf des Hauses ein Wertberichtigungsfall? Stand sie auf der Kippe dazu? Wenn man am 31. Dezember 2004 49 Mio. € an latent ausfallgefährdeten Krediten hatte, da ist doch jeder ab 5.000 oder 10.000 € irgendwie in den Prüfungsberichten oder in den Prüfungsprotokollen von Herzog und Grothoff enthalten. Warum lassen wir die nicht endlich beschlagnahmen. Aber soviel ich weiß bekommen doch die Banker auch immer eine Ausfertigung. Hat man die mit der Aufräumaktion im Dachboden verschwinden lassen? Die Prüfer müssen ihr Unterlagen doch 10 Jahre aufheben. Warum lassen wir uns die Entwicklung bei der Firma vor dem Kauf nicht aufzeigen, was zum Beispiel im Prüfungsbericht 2002 und 2003 drin gestanden hat? Jetzt gehen die Interessen der Genossenschaft doch über die schutzwürdigen Interessen eines Kunden, der vielleicht in hohem Maß von den Spielereien bei der Bank profitiert haben könnte.

Es gibt nichts, wo Johannes Herzog nicht seine Finger drin gehabt hat und zwar als Prüfer. Vielleicht hat Manfred Heger sogar regelmäßig nachgefragt, lasst ihr das noch durchgehen, können wir das machen? Absprache mit der Prüfung vorne weg? Wenn davon gesprochen wird, dass der Aufsichtsrat von der Übernahme anscheinend nichts weißt, dann wirft das wieder mal ein tolles Bild auf die Arbeit der Herren. Wenn man in die Kompetenzregelung nicht rein schreibt ab wann der Vorstand den Aufsichtsrat mit einbinden muss, wenn er Immobilien als Rettungserwerb mit ihm abstimmen muss, dann ist es genau die Vogel-Straußpolitik, die die Bank soviel Geld gekostet hat. Wenn Johannes Herzog aber gegenüber dem Aufsichtsrat die Kaufsumme auch noch runter redet, dann würde er überall anders in hohem Bogen davon segeln. Aber dieser Prüfer hat im Jahr 2003 nicht mal kontrolliert warum die Sache am Aufsichtsrat vorbei gelaufen ist. Denn das hat Manfred Heger doch wahrscheinlich mit ihm und Grothoff besprochen, wie man das Kreditverhältnis vom Eis bringt mit dem Kauf.

Eine kontrollierte Jahresplanung hat es ja anscheinend auch nicht gegeben. Wie soll man auch erkennbare Kreditverluste in eine Ergebnisvorschaurechnung mit rein bringen, wenn man den Aufsichtsrat auch noch austrickst mit falschen Werten zur Risikosituation, wie es dann im dem Protokoll auf Seite 8 im ersten Absatz steht? Da muss man sich doch an den Kopf fassen und überlegen was dahinter steckt, wenn man den Vorstand mit dem befreienden Vertrag versieht, wenn er das Aufsichtsorgan der Bank zur Risikosituation der Bank mit falschen Zahlen füttert und hinters Licht führt? Weil wo ist denn der Unterschied zwischen der ungesetzlichen Bilanz von Manfred Heger und der vom Oktober 2004, vielleicht schon aus der Feder von Johannes Herzog? Im Lagebericht steht doch, dass man die Einzelwertberichtigung für die problembehafteten Kredit nicht untergebracht hat? Waren das vielleicht sogar die ganz gleichen ertragsrelevanten Sachverhalte, die man bei anderen als ungesetzlich gegen über den Vertretern aufgezeigt hatte und gleich hinterher selber die eigene ungesetzliche Bilanz zur Abstimmung gebracht hat, mit einem unkorrekten Bilanzbestätigungsvermerk, unterschrieben von Eberle und Hilkenbach, weil die Werte eben bei Weitem immer noch nicht stimmten in dem selber durchgezogenen Jahresabschluss? Ist Johannes Herzog nicht mindestens deckungsgleich mit Manfred Heger oder gar noch schlimmer? Wer hat da einen anderen beschuldigt und sich selber hinter den eigenen Möglichkeiten versteckt? Den Möglichkeiten, weil man selber gesetzlicher Prüfer war, sich aber schon aufs Vorstandsamt freute und einrichtete?

Wie da im Jahr 2004 erkannt wurde, wie katastrophal 2003 wirklich gelaufen war, musste man dann aus dem Rettungserwerb zur Rettung der Bankbilanz eine Sachanlage zimmern. Das ist doch auch so ein Trick im Nachhinein, aber wie das Gesetz schreibt ohne ordentlichen Beschluss der zuständigen Gremien nicht zu reparieren. Wurde die Bilanz 2003 zwischen dem 4. August 2004 und dem Unterschriftsdatum vom 4. Oktober mit so heißen Nadeln gestrickt, dass man die satzungsgemäßen Vorschriften vergessen hat oder einfach missachtete? Oder war Johannes Herzog da schon Prüfer, Aufsichtsrat und Vorstand in einer Person? Wenn man damals das Haus zu vielleicht unrealistischen Werten in die Bilanz eingestellt hat, dann ging es darum einen weiteren Verlust zu verschleiern. Und die Verschleierung trifft niemand mehr als die Prüfer Herzog und Grothoff. Das ginge wieder in die Kategorie Bilanzbetrug durch genossenschaftliche Prüfer vollzogen. Wer weiß was die Bank heute in den 8 Millionen (man stelle sich vor, 16 Millionen Mark, sind denn die noch zu retten?) bloß rein steckt, damit man die unsauberen Vorgänge von vor vier bis fünf Jahren bei dem Fall verdecken kann. Haben Heger und der Kunde die Sache vielleicht sogar noch kräftig begossen und auf ewige Freundschaft angestoßen? Vielleicht in ähnlich intensiver und kuscheliger Atmosphäre wie mit seinem Freund bei Flex?

Man darf es einfach nicht dulden, dass der ehemalige Prüfer den Vorstand beerbt, der solche Sauereien immer wieder aufgezogen hat und die ganze Bank verarscht hat. Man darf es nicht zulassen, dass der ehemalige Prüfer heute seine Vorteil daraus zieht, dass er den alten Vorstand und seinen beiden Vasallen immer wieder gedeckt und unterstützt hat und ihn auch noch nicht nur ungestraft, sondern mit Geschenken versehen, ziehen hat lassen. Wenn wir das von Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf nicht zurückbekommen, dann wollen wir einiges von Johannes Herzog haben. Der hat sich auch nicht gescheut unsere Taschen auszuleeren. Und bei den Abrechungsmanipulationen, da hat er nicht im Traum daran gedacht uns zu helfen. Aber alleine mit dem unsauberen Kreditgeschäft hat die Bank mindestens viermal soviel Geld kaputt gemacht, als man sich von den Mitgliedern als Kapital für die Geschäftsguthaben geborgt hat. Da wäre über viele Jahre ein zweistellige Dividende drin gewesen. Bei uns hat man uns über die Rücklagen und die stillen Reserven auch noch unseres eigenes Geld als sogenannten „Ertragsanteil“ ausgeschüttet.

   

Nr. 3235

Regelmäßiger Beobachter

6. April 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Gesetze und Satzung außer Kraft gesetzt - vom gesetzlichen Prüfungsverband

Es ist dringend notwendig die Zustände bei der VR-Bank in Marktredwitz restlos aufzuklären. Was hier aufgedeckt wird zeigt, dass der Genossenschaftsverband Bayern diese Bank wie einen Spielball in der eigenen Hand betrachtet hat. Der am weitesten entfernte Zipfel im eigenen Gebiet, lange gefangen in der Zonenrandsituation. Das dürfte über die Raiffeisenbank Arzberg zu Beginn der 90-er Jahre mit den Eröffnungen der Ostfilialen genauso gelaufen sein, wie man andererseits einem Vorstand Rudolf Heger in Marktredwitz freie Hand ließ, dessen Qualitäten nicht aus der beruflichen Bildung erwuchsen, sondern aus der Schläue alles zusammenzuraffen, was nur möglich war. So hat man der Volksbank Fichtelgebirge mit Reinhold Wolf und Rudolf Heger als kommissarischer Vorstand vielleicht schon Einzelwertberichtigungen als Verluste rein gerechnet, um eine der ersten Fusionen zwischen Raiffeisen- und Volksbankenbereich in Bayern zustande zu bringen. Im Jahr der Fusion wurde ein Großteil der Wertberichtigungen wieder aufgelöst. Wer weiß, was man dabei schon gebraucht hat um den einen oder anderen im Verrechnungsverfahren noch zufrieden zu stellen und elegant aus dem Weg zu räumen?

Arzberg fusioniert in den 90-er Jahren dann noch alles herein, was im Weg war und die RV-Bank Marktredwitz war mit Heger und seinem Spross Manfred nur noch auf Wachstumskurs. Aber leider nur in Summe und nicht in den Reserven und Rücklagen der Bank. Ungefähr 900.000 DM machten aber die Pensionsverpflichtungen jedes Mal einen Sprung, wenn ein Vorstand ausschied. Reinhold Wolf hat es mit dem Eigenkapital sehr viel später auf den Punkt gebracht. Unser Eigenkapitalsituation ist sehr ungünstig. Aber sie wäre noch viel ungünstiger gewesen, wenn man die Einzelwertberichtigungen auch noch gegen die Rücklagen zu dem Zeitpunkt verrechnen hätte müssen zu dem sie entstanden sind, die man aber mit Hilfe der Verbandsprüfer anscheinend laufend in die Zukunft gedrückt hat.

Weder Bilanzrichtlinien, noch Genossenschafts- und Kreditwesengesetz scheinen beim GVB in guten Händen zu sein. Die Satzung scheint nur fürs Klo zu sein. Regressverzicht anscheinend dem Aufsichtsrat aufgenötigt, obwohl nur die Vertreterversammlung über Regresse entscheiden kann, mit nachträglichen Alibibeschlussversuchen, wo der Gesetzeskommentar in vielen Fällen schreibt, nachträglicher Beschluss ist nicht mehr möglich und der Handelnde hat somit Kompetenzverstoß begangen. Grundstückskäufe in Höhe von 2 Millionen, die vielleicht eher den Forderungsverlust vertuschen sollten, ohne dass man die Zustimmung gemäß der Satzung von allen Organen einholte. Dafür würde die Rechnung lauten, Kreditabschreibung als Gebäudewert bilanziert. Das kann man auch nur machen, wenn aus der Verlustsituation sowieso keine Steuern anfallen und das nun bald über ein Jahrzehnt, weil die von 1998 und 1999 hat man wahrscheinlich über den Verlust von 2000 auch zurückgeholt und damit auch die Gewerbesteuer von den Kommunen. Und doch hat man die Fusion mit viel Prominenz als historisch verkauft. Die Politiker hatten da die Steuererklärung der Bank noch nicht in ihrer Wirkung zur Kenntnis gehabt, sondern noch Einnahmen in die Haushalte gerechnet und nicht die Rückzahlung von drei Jahren.

Krank, kränker geht es schon bald nicht mehr. Weil nebenzu hat man die Sicherheiten bei den Kunden abgeholt, aber nicht verwertet, wie der Eintrag Nr. 1372 aufzeigt. Da braucht man sich über diese Kreditverluste bei der Bank nicht zu wundern. Sodom und Gomorrah scheinen heilige Felder gegenüber der Kraußoldstraße in Marktredwitz gewesen zu sein. Und wie in der Bibel an einer Stelle oberstes Gebot war so auch in MAK, ja nicht zurückschauen, sonst wird der, der es doch tut versteinert, oder in Fortschreibung dieser heiligen Schrift, von den anderen gesteinigt. Liebe Staatsanwälte aus Hof, lassen Sie bloß nicht nach.

   

Nr. 3234

Dipl. Betriebswirt ADG (Akademie deutscher Genossenschaften)

6. April 2008, 16:08 Uhr

Betreff: Generalabsolution in Eintrag Nr. 3453

Wie hier laufend diskutiert, ist die Generalabsolution des Vorstandes Heger vom 4. August 2004 Null und nichtig. Sie ist an sich der Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz in § 34. Das Gesetz schreibt doch, dass Vorstände die ihre Pflichten verletzt haben der Genossenschaft zum Schadensersatz verpflichtet sind. Und wenn die anderen ihre Kontrollpflichten nicht wahr nehmen, dann sind auch sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet. Wer keine Organisation nach dem Kreditwesen dazu aufgestellt hat, der hat dabei nicht nur fahrlässig seine Pflichten zur Kontrolle verletzt haben, der hat gegen geltendes Recht verstoßen.

Somit hat weder der Aufsichtsrat noch der Prüfungsverband eine Möglichkeit darüber zu entscheiden, wer nun wegen den Pflichtverletzungen auch zur Rechenschaft herangezogen wird. Die genossenschaftlichen Prüfer haben sich wahrscheinlich sogar selber in die Mitschuld gebracht, weil Manfred Heger ja davon gesprochen hat, dass Ansprüche schon bekannt gewesen sein müssen und dass man unbekannten wahrscheinlich nicht mehr nach gehen wollte. Die Prüfer haben sogar Fälle von Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 29 KWG an die Bankenaufsicht gemeldet. Warum hatte das keine strafrechtlichen Folgen wie man sie gegen die fusionierten Vorstände gesehen hat, die man mit dem Fusionsvertrag gelinkt hatte (- oder zuerst beschenkt und dann mit der Strafanzeige wieder abgenommen ?).

Der Wortlaut des Gesetzes fordert die Schadensersatzpflicht. In keinem Satz steht drin, darüber entscheiden genossenschaftliche Prüfung oder eine staatliche Bankenaufsicht. Wenn von dieser Seite dem Gesetz nicht Genüge getan wird, dann wird von dieser Seite als gesetzlich eingesetzte externe Überwachungsorgane gegen das Gesetz verstoßen. Prüfungsvermerke, Einzelprüfungsprotokolle und der Prüfungsbericht im Entwurf tragen die Unterschriften von Raimund Grothoff und Johannes Herzog. Bestandteil des Prüfungsberichtes für das Jahr 2004 sind die Feststellungen aus der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 und der Jahresabschluss 2003 mit schriftlich fixierten unrichtigen Bewertungen des Forderungsbestandes, mit Sachanlagenwerten, die wahrscheinlich entgegen der Satzungsvorschriften der Bank übernommen wurden und wo nicht zweifelsfrei mit drin steckt, dass ein weiterer wesentlicher Forderungsausfall damit verdeckt wurde, der den Vorständen zur Last gelegt hätte werden müssen.

Wer hat bei der VR-Bank jetz mehr oder wer hat weniger Schuld am Dilemma? Die Vorstände, die es durchgezogen haben, oder die Prüfer die es wahrscheinlich genehmigt und begünstigt haben? Wie viel müsste man im Sinne der Informationspflicht nach dem Kommentar zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 123 bis 142 (= Link) in Randziffer 135 den Vertretern zu verheimlichter Schadensersatzpflicht aus den 50 Mio. € Kreditverlusten, oder wahrscheinlich noch mehr, alles noch mitteilen, oder aus anderen Feldern, die man „Aus Gründen des Takts“ einfach verschwiegen hat, damit sich Wolf, Krämer und zuvor Heger und jetzt Herzog nicht selber beschmutzen mussten. Wie steht es um die Informationspflicht, wenn man 432.000 € gesicherte Forderungen verschenkt und die Bilanzierung ins nächste Jahr verschiebt entgegen dem HGB?

Hoffentlich reißt irgend wann der Geduldsfaden und die Schuldigen bekommen ihre Quittung. Es geht um die wirklich Hauptschuldigen, die alten Vorstände und die, die die Mauer des Vertuschens mit der Macht der gesetzlichen Prüfung um diese Zustände gezogen haben und daraus auch noch ihren Vorteil ziehen wollten.

   

Nr. 3233

Genossenschaftler

6. April 2008, 14:55 Uhr

Betreff: Schon vor vielen Jahren Vertuschungsabsprachen und Ãœbernahmevereinbarungen im Hintergrund?

Wird in jedem einzelnen Fall deutlich wie Johannes Herzog sich seinen Vorteil verschafft hat auf den Vorstandssessel der VR-Bank zu kommen. Wenn der Aufsichtsrat heute eingestehen muss, dass das HOMA-Haus ohne eigenen Beschluss angeschafft worden wäre, dann wäre es der nächste Fels, der dem ehemaligen Prüfer vor die Tür gelegt werden müsste. Dieser Mann ist längst untragbar geworden.

Manfred Heger war beim Verband ein Mann mit Einfluss. Er war Mitglied des Marketing- und Werbeausschusses des Genossenschaftsverbandes. Marketing und Werbung, wesentlich beeinflusst von einem Mann, der zuhause keine Organisation nach dem Kreditwesengesetz § 25a zustande brachte, dem man zwei Fälle von Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 GenG nachgewiesen hat, die ans BaFin gemeldet werden mussten, ein Mann wo der Verband beim Fusionsgutachten eine Risikolage der Bank verschwiegen hatte, die nach dem Lagebericht außerhalb jeglichen vertretbaren Rahmens gelegen hatte. Wird über dieses Verschweigen deutlich, dass die Bank durch Bruch von Gesetz und Satzung, jeweils abgesprochen zwischen dem allmächtigen Vorstand und dem Verband geführt wurde? Vorbei an von den Vertretern festgelegten Grundsätzen der Bank?

Was wird aus dem Kauf, oder doch dem Rettungserwerb des HOMA-Hauses wiederum deutlich? Dass Herr Herzog mit einem schlechten Gewissen heute noch die Aufsichtsräte belügt, obwohl die Bilanzhinweise zu den Sachanlagen im Abschluss 2003 (= Link) wahrscheinlich beweisen, dass es sich nicht um 2 Mio. DM (eine Million Euro) beim Kauf gehandelt hat, sondern um 4 Millionen DM, oder um 2,1 Mio. €? Oder das man die Mitglieder belügt, wenn sie nachfragen? Wenn man aber Zustimmungsnotwendigkeit des Aufsichtsrates nach § 23 der Satzung (= Link) in Abs. (1) a) liest, dass der Aufsichtsrat einem Immobilienerwerb zustimmen muss, weil er dazu den Auftrag von den Vertretern hat, dann muss man sich fragen, warum Herr Herzog das als Prüfer nicht kontrolliert hat? Hat er die Besserstellung der Bilanz über diese Konstellation für sich selber gesehen, wenn er den Laden übernimmt? Wird hier der Interessenkonflikt besonders deutlich, dass er zu der Zeit nicht Prüfer war, sondern schon gedanklich der Vorstand?

Ein Grundstückskauf von 2 Mio. €, der wird zwangsweise durch die externe Revision geprüft. Das Mindeste ist, dass die Prüfer in dem Fall die Zustimmung des Aufsichtsrates mit kontrollieren, denn dieser Passus steht in jeder Satzung der bayerischen Genossenschaften und das kennt jeder Prüfer. Wenn er dass nicht tut, dann kann er gleich daheim bleiben, oder man führt was im Schilde und hat andere Ziele im Auge. Wird es immer deutlicher, dass vielleicht doch mit Manfred Heger besprochen war, dass er mit der Führung der Bank einfach überfordert war? Dass er sich zu Lasten der Bank mit seinem Freund bei dem ungesicherten Kredit von 5 Mio. DM mit unfassbaren Überziehungen, mit Fälschung der Unterlagen nach § 18 Kreditwesengesetz oder mindestens Vortäuschung falscher Tatsachen, die Maßnahmen beim Kredit erfordert hätten, eine stille Abfindung mitnehmen konnte, dass er in Wunsiedel an einen Betrieb ohne Not 400.00 € verschenken durfte, ohne dass über Hintergründe nachgeforscht wurde? Dass er zum Schluss mit einem Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder der Rechtsabteilung des Genossenschaftsverbandes versehen werden würde, unter Ausschluss aller bekannten und unbekannten Ansprüche gegen ihn, was nicht zu befürchten wäre, dass es irgend jemand erfahren würde, dass das so vereinbart werden würde und dass das nach § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) Verstöße gegen Abs. (2), Satz 1, Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet, sind und dass man damit nach Abs. (4), Satz 2, dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen, selber gegen den Gesetzesparagraphen verstoßen würde? Erfahren hat man es nur, weil Manfred Heger anscheind selber zu dumm war den Mund zu halten.

Hat aber Herr Herzog als Prüfer den Jahresabschluss 2003 schon selber gemacht und dann in einem Zug gleich geprüft? Hat Manfred Heger die Übernahme des HOMA-Gebäudes zuerst doch als Rettungserwerb gesehen? Da hat man doch die Jahre zuvor einiges rein geholt an Immobilien von Kunden? Und dann hat er nach der Satzung keine Zustimmung zu einem Grundstückerwerb gebraucht. Aber Kontrolle, das hätte er in jedem Fall gebraucht, denn dann müsste man fragen, ob vielleicht zusätzlich sogar noch ein Abschreibungsverlust mit der Firma des Verkäufers entstanden ist? Hätte man da als Aufsichtsrat und Prüfer nicht besonders genau hinschauen müssen, oder ist man da lieber bei den Aufsichtsratssitzungen daheim geblieben und hat dem Vorstand signalisiert, du brauchst nicht mal darüber zu berichten, es interessiert uns gar nicht? So wurde den Vorständen mit dem Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) das Zeugnis ausgestellt, dass man eine gegen Gesetze verstoßende Bilanz aufgestellt hat, da musste doch dann zwischen dem 4. August 2004 und der Neuaufstellung des Abschlusses, unterschrieben am 4. Oktober jemand die Bilanz 2003 machen. Hat man da mit dem, dass man die Einzelwertberichtigungen schon nicht mehr untergebracht hat einen Rettungserwerb zur Sachanlage gemacht und die Prüfer haben gleich die Bilanzumbuchungen selber durch geführt oder veranlasst?

Wird wegen den Bilanztricksereien und den Gesetzes- und Satzungsverstößen von damals die heutige richtige Lösung für den Gebäudeteil geopfert? Wird damit verhindert, dass man komplett neu baut und damit sinnvoller und effektiver? Wird verschwiegen, dass man mit einem Bau nur das Geld zum Fenster raus wirft, dass man sowieso nicht hat, weil man mit dem Abbau des Bilanzvolumens von einem Viertel seit der Fusion, des Verlustes von einem Drittel des arbeitsintensiven und andererseits wieder ertragbringenden Kreditvolumens, wie in Interessant (= Link) nachzulesen, dafür alle Grundlagen verloren hat? Die Führung der Bank ist keine Geschäftsleitung, es ist das reinste Kasperltheater. Es geht nicht um die Bank, es geht darum, dass bestimmt Leute nur noch ihren Kopf retten wollen, koste es was es wolle.

Die Prüfung bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte mit dem Tag, an dem die Prüfungsgruppe von OR Hofmann die Sache nicht mehr mitgetragen haben dürfte und sie Manfred Heger mit seinem Hausrecht nicht mehr rein ließ und dafür Raimund Grothoff und Johannes Herzog anrückten, außer riesigen Kosten zu verursachen nichts mehr Wert gewesen sein. Wenn man da zur Überprüfung unabhängige Wirtschaftsprüfer hin ließe, die würden uns wahrscheinlich unglaubliche Sachen über die Arbeit der Verbandsrevisoren zeigen. Da muss man fast davon reden, dass schon die Prüfungsgebühren ein Betrug an der Bank waren.

   

Nr. 3232

Der Wissende

5. April 2008, 21:11 Uhr

Betreff: HOMA-Gebäude Beitrag 3451

Es scheint wirklich so, daß wieder Action ind die Sache mit dem Möbelhaus kommt. Aber auch in die Schlagzeilen. Wenn nämlich das Möbelhaus ohne Zustimmung des Aufsichtsrats gekauft wurde, so hat doch dieser mitbekommen, daß dieser Erwerb stattgefunden hat. Warum hat das Gremium dem Vorstand nicht auf die Finger geklopft, zu dieser maßlosen Kompentenzüberschreitung. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist doch, unter anderem, darüber zu wachen, daß Gesetz und Satzung durch die Vorstände eingehalten wurden. Hier haben, doch nicht nur zwei Augen ausgereicht, die man zu drücken mußte. Hier geht es wieder einmal um die unterlassenen Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats. Hier geht es um Millionenverluste, die Lasten der Mitglieder eingefahren wurde und durch bilanztechnische Manipulationen erst möglich waren. Wer ist für diese Vergeudung verantwortlich? Dem Vorstand Heger hat man durch Generalabsolution für alle bekannten und unbekannen Lumpereien erteilt. Hervorgerufen durch einen irregulären Vertreterbeschluß, bei dem vorsätzlich falsch infomiert wurde. Wer war der Urheber dieser dieser "Politik der Falschinformation" mit der Überschrift : Verdummung der Vertreter und Mitglieder.
Der wahrscheinlich beste Prüfer Bayerns: Johannes Herzog !! Aber es handelt sich hier um den wahrscheinlich besten Vertuscher des GVB. Dessen einzige Aufgabe als Prüfer war anscheinend, die unglaublichen Zustände in der VR-Bank Marktredwitz unter dem Deckel zu halten und sich oben drauf zu setzen. Aber im Topf ist es jetzt so heiß geworden, daß es dem lieben Johannes den A...h verbrannt hat und der Überdruck, der durch nichts mehr auzuhalten ist, ihn einfach wegbläst in die unendliche Weite. Denn wie man hört, möchte ihn der GVB auch nicht zurück haben.
Wer kommt also weitehin in Betracht, für Regreßforderungen. Die beiden Ex-Vorstände Krämer und Wolf. Die genauso die Veranwortung tragen wie Heger. Es gilt auch in Marktredwitz das Prinzp der Gesamtverantwortung des Vorstandes. Auch wenn die drei Herren jetzt versuchen, den Schwarzen Peter sich jetzt gegenseitig zu zuschieben.Diese Verwirrungstaktik hilft nicht mehr, Gesamtveranwortung bleibt Gesamtveranwortung.
Der gesetzliche Prüfungsverband, genannt GVB, hat sich hier wirklich als Verein entpuppt, dessen Arbeit seiner Satzung genau konträr gelaufen ist. Denn wer solche Testate ausstellt, die wissentlich falsch sind, muß sich schon die Frage gefallen lassen, ob er in der Lage ist überhaupt seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Ob er zukünftig als Interessenvertreter der Mitglieder der Genossenschaftsbanken betrachtet werden wird,ist mehr als fraglich.
Leidtragende sind die Mitglieder, deren Glauben an die in Gesetz und Satzung manifestierten Grundsätze: Mehrung des Vermögens der Mitglieder - total abgestraft wird.

   

Nr. 3231

L.

4. April 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Bankreserveren ausschließlich aus den Abrechnungsbetrügereien?

Im Geschäftsbericht 2005 hat Reinhold Wolf die verheerende Situation bei der VR-Bank Marktredwitz gestreift. Man hatte nur 1/3 der Kapitalausstattung an verdientem Eigenkapital, wie es der Landesdurchschnitt war. Reinhold Wolf hat auf der Vertreterversammlung am 30.06.2005 (= Link) von einer Mitgliederaktion im Herbst 2004 gesprochen. Wenn man dazu die Mitgliederbewegung aus der Bilanz heranzieht, dann sieht man, dass die Aktion sich aus der Veränderung der Mitglieder von plus 100 auf eine Aktion auf Großanleger beschränkt haben muss. Größenordnungen die mit einem Gleichheitsgrundsatz der Mitglieder nichts zu tun haben und die wegen ihres negativen Einflusses auf die Rücklagendotierung und die unberechenbare Wirkung bei der Kündigung auf das Eigenkapital und die Kreditgrenzen sonst überall vermieden werden. Was wird aber nun das Mitglied gesagt haben, das im letzten Jahr seine Anteile gekündigt hat, wenn das Geschäftsguthaben nicht vor dem Termin der Versammlung am 25. Juni ausbezahlt werden durfte. Vorherige Auszahlung ist ein Verstoß nach dem Genossenschaftsgesetz in § 34, weil Auseinandersetzungsguthaben nicht vor der Genehmigung des Abschusses ausbezahlt werden darf. Wurde das erste Halbjahr gesondert verzinst und dieses Mitglied gegenüber den anderen bevorzugt?

Winkel- und Klimmzüge überall, zum normalen Arbeiten ist bei der VR-Bank Marktredwitz keine Zeit. Hat der Prüfer Herzog diese Sachen früher alles nur genehmigt, so muss er es nun selber verantworten. Was ist z.B. mit der Putzfrau, musste sie nun tatsächlich gehen, weil ihr Mann reklamierte, dass man ihn mit ungerechtfertigten Zinsreduzierungen bei seinem Sparvertrag um einen erheblichen Betrag übervorteilt hat? Haben die Vorstände Herzog und Heidel ihren Charakter aufs Tablett gelegt? Oder war es ein Akt der Dünnhäutigkeit? Das mit dem Computerbetrug nach dem Strafgesetzbuch in Eintrag Nr. 3447, für was gibt es solche Paragraphen, dass Leute wie Herr Herzog und Herr Grothoff entscheiden dürfen, ob man das zur Anzeige bringt, oder ob man nur Leute wie Marth und Dittrich vor Gericht schleppt, weil die weniger genehm sind wie andere? Oder hat ein Prüfer die Aufgabe neutral und unabhängig zu prüfen, wie es in allen betreffenden Gesetzen steht?

Ungefähr 9 Millionen Rücklagen hat die VR-Bank. Gäbe es die überhaupt ohne die Abrechungsmanipulationen? Gelder die uns zigtausendfach bis unzählig in Kleinstbeträgen aus der Tasche gezogen wurden, wie wir die Zeitung bezahlt haben, wie unsere Lebensversicherung, unsere Autoversicherung von unseren Konten abgebucht worden sind bis hin bei den Betrieben, wo die Buchungen sicher auch im Einzelnen oft viel viel größer waren? Ohne jeden eigenen Aufwand hat der EDV-Mann der Auftrag erhalten die Soll- und Habenbuchungen zu Lasten der Kunden durch eine generelle Einstellung valutarisch zu verschieben. Dafür hat es Unterlagen gegeben, die zu Beweiszwecken zehn Jahre aufbewahrt werden mussten und Leute wie Herzog und Konsorten haben die Kunden dabei im Stich gelassen. Wo wäre die Genossenschaftsorganisation ohne diese Gelder? Denn die Rechenzentrale hat die Möglichkeiten für alle aufgemacht. Man hat es nicht fest gezurrt, dass keine Manipulation möglich war, man hat es möglich gemacht, dass jede automatische Buchung mit zusätzlichen Zinstagen für die Banken versehen werden konnten, genauso wie alle anderen grundsätzlichen Wertstellungsgepflogenheiten. Warum hat also der Verband diese Manipulationen nicht über die Rechenzentrale unmöglich gemacht?

Herr Herzog ist nur noch her gekommen die Bank in ihrem desolaten Zustand zu übernehmen. Ob mit Flex und Gold, Gold, Gold oder mit anderen Krediten weiter Geld kaputt gemacht worden ist, dass hat ihn als feststehender zukünftiger Vorstand nicht mehr zu interessieren brauchen. Das hatte mit unabhängigem Prüferauftrag rein gar nichts mehr zu tun. Dafür auch noch täglich vielleicht mindestens 500 € Prüfungsgebühren einzukassieren, das ist der Gipfel der Frechheit. Da durfte er vielleicht sogar die Bilanzfälschungen noch selber vorschlagen, damit es für ihn hinter her nicht noch schwerer werden würde. Auf allen Vorgängen, ob es die Kredite und Protokolle sind, ob es Provisionsabrechnungen mit der US-Fondsgesellschaft mit den Umsatznachweisen der Kundentransaktionen sind, ob es der Kaufvertrag zum Möbelhaus ohne Zustimmung des Aufsichtsrat ist, und und und ..., man muss die Kontrollhandzeichen der Prüfer Herzog und Grothoff sammeln wo ihr Nichthandeln schon die Beteiligung an Untreue und Betrug gegenüber der Bank und ihren Mitgliedern nahe legt. Die VR-Bank Marktredwitz steht heute als Sockel auf der Übervorteilung ihrer Kunden. Über den Zinseszinseffekt verdient man daran bis zum heutigen Tag aus den sich fortschreibenden falschen Kontensalden. Herr Herzog ist der größte Nutznießer davon. Nur Geld einnehmen, da waren die Herren schlau, es zu verwalten, was für die Mitglieder zurückzulegen, da wussten die Vorstände schon auch wie man die Gelder auch auf die entsprechenden Waagschalen zu verteilen hatte, zuerst die eigenen, dann die Genossenschaft. Herzog und Kollegen haben sie nie daran gehindert, auch wenn sie ihnen selber die Eignung zur Leitung einer Bank abgesprochen haben.

   

Nr. 3230

Wissender

4. April 2008, 12:05 Uhr

Betreff: Zum HOMA-Gebäude

Angeblich kommt wieder Aktion in die Sache mit dem Möbelhaus. Das Haus soll ohne Zustimmung des Aufsichtsrates für angeblich eine Million gekauft worden sein. Der Eintrag Nr. 3446 lässt aber ganz was anderes vermuten, wenn man die Rechnung zu den Sachanlagen (= Link) nach vollzieht, die da aufgemacht worden ist. In dem im HGB geforderten Unterausweis, was von den Immobilienwerten dem Bankgeschäft zuzurechnen ist, hat man einen Zugang von 2,1 Millionen, wenn man die Jahresabschreibung entgegen rechnet. Die Bank hat 2003 nirgends gebaut und nirgends ein Bankgebäude gekauft und vor allem hat man in dem Jahr so gut wie nichts an Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgebaut. Es kann nur bedeuten, dass der Zugang neben den sonstigen Übernahmen aus den Rettungserwerben mit ungefähr dem genannten Betrag dem HOMA-Gebäude zuzurechnen ist.

Warum lassen sich die Aufsichtsräte das nicht vorlegen? Warum lässt man sich den Kaufvertrag nicht vorlegen, warum lässt man sich die Forderungen der Firma zu diesem Zeitpunkt nicht vorlegen, ob da Zusammenhänge bestanden haben? Warum lässt man sich nicht zeigen wie das Haus in der Bilanz der Bank steht? Warum lässt man Eigenmächtigkeiten der Vorstände unkontrolliert durch gehen? Warum ist man auch hier geneigt, dass man als Außenstehender sagen muss, wenn der Kreditnehmer in Schwierigkeiten geraten ist, ist es unmöglich, dass die Vorstände sich mit dem was geteilt haben, wenn man Investitionen ab 250.000 € nach der Satzung nur mit dem Aufsichtsrat machen darf, die Regelung aber nicht befolgt? Was hält also der Aufsichtsrat von seiner eigenen Kontrollpflicht, wenn er feststellen muss, dass der Kauf ein Satzungsverstoß war, egal ob es nun eine oder zwei Millionen waren? Im Nachhinein kann so etwas der Aufsichtsrat nicht mehr heilen, dass steht im GenG § 34 Abs. (4). Warum hat Herr Herzog den Satzungsverstoß als Prüfer nicht aufgezeigt. Der hat es doch gesehen. Waren sich Heger und herzog schon näher und viel einiger als es draußen bekannt war. Hätte vielleicht ein markt- und wertgerechter Kauf eine Kreditabschreibung für den Rest mit sich gebracht, den Herr Herzog als neuer Vorstand wegen der Nachteile für Ertrag (Verlust) und Eigenkapital überhaupt nicht gebrauchen konnte. Konnte man den Vertreter eine Rücklagenentnahme von 2 Millionen gerade noch zumuten, aber nicht von 3 Millionen? Wäre es die Aufdeckung des nächsten Bilanzbetruges mit Hilfe des Prüfers Herzog und Kollegen Grothoff? Wo sind die roten Genehmigungshandzeichen der Prüfer in den Verträgen bei Prüfung des Sachanlagenbestandes? Muss man davon ausgehen, dass die satzungsmäßigen Vorschriften gar nicht interessierten, weil der Aufsichtsrat die selber nicht kontrolliert hat?

Angeblich träumt nun dieser ehemalige Prüfer als Vorstand von einer Sanierung für 8 Millionen € für den Gebäudeteil. Da wirft man Mitarbeiter raus und will so einen Haufen Geld für leere Räume ausgeben? Soll jeder Vorstand eine eigene Etage bekommen? Diese 8 Millionen, die muss man doch wo her nehmen, entweder kann man die nicht mehr als Kredit ausreichen, nicht mehr anlegen, oder man muss das Geld selber aufnehmen. Bei fünf Prozent, wären das laufende Zinsverluste von 400 bis 500.000 € plus der Abschreibungen, die ja im Sanierungsfall für ein Gebäude die ersten Jahre verstärkt rein hauen und die Einrichtung, speziell in der Technik soll ja im Durchschnitt in 8 bis 10 Jahren abgeschrieben sein. Also zum Zinsverlust noch mal 500.000 Aufwand und alles zu Lasten des sogenannten ordentlichen Ertrages in den ersten Jahren in einer nicht unrealistischen Höhe von einer Million. Wer hat denn da die Kostenplanung gemacht? Einen Palast auf Schulden? Die Sanierung bindet in Geld 80 % der verdienten Rücklagen. Bleibt die Dividende dann bei 3 %, oder muss sie noch runter, wenn andere schon wieder 6 % und mehr ausschütten? Die Herren sind nicht mehr auf dem Teppich, die fliegen schon.

Da muss man wirklich die Zusatzfrage hinterher schicken, wenn Herr Herzog schon gesehen hat, dass die Aufsichtsräte bei den alten Vorständen die Zustimmung dadurch erteilt haben, in dem man einfach nichts gegen die Gebaren unternommen hat, hat Herr Herzog dann mit Reinhold Wolf zusammen auch von sich aus alleine auf die 432.000 € im letzten Jahr verzichtet? Zur vollständigen Information der Mitglieder gehört da auch der Aufsichtratsbeschluss mit dazu. Hat der heutige Aufsichtsratsvorsitzende dazu die Unterlassung der Information an den Aufscihtsrat von damals mit zu verantworten? Mit Nichtwissen darf sich keiner mehr raus reden, dass ist vorbei. Wer solche Sachen nicht kontrolliert, sogar wer einfach den Sitzungen fern bleibt, steckt selber mit drin. Und wenn die Revisoren das auch noch genehmigen, dann muss man sie wegen ihrer gesetzlichen Prüferpflichten in die Verantwortung nehmen und wegen der Strafvereitlung.

   

Nr. 3229

Webmaster

4. April 2008, 08:53 Uhr

Betreff: In Kürze neue Enthüllungen

Wir sind am Aufarbeiten von neuen Enthüllungen. Also bitte immer fleißig lesen. Ihr Interesse kann uns nur beflügeln in unserer Arbeit.

   

Nr. 3228

Aus der Organisation

4. April 2008, 00:39 Uhr

Betreff: Es wird Zeit die Schuldigen zur Rechenschaft zu bringen

Wie es scheint geben unsere Gesetze genug her die Dinge bei unserer VR-Bank Marktredwitz auch richtig anzugehen. Dreh- und Angelpunkt ist wahrscheinlich die Phase zwischen den Jahren 2000 und 2004 mit dem Nachgang der Vertreterversammlung vom 30.06.2005. Es dürfte unstrittig sein, dass das Paket an Kreditverlusten und Wertberichtigungen nicht mehr als normale Geschäftsrisiken einer Bank gelten können. Die Verluste und wie sie zustande gekommen sind, sprengen jeden Rahmen und dürften zweifelsfrei ein Fall für Gerichte im Sinne des Strafgesetzbuches mit einem kräftigen Strafmaß sein und das vielleicht nicht nur für die Vorstände. In diesem Dunstkreis einer Organisation bei einer Bank, die nur mit mafiös und auf die Interessen der Vorstände ausgerichtet zu sein schien, könnten viele weitere Dinge abgelaufen sein, die ebenfalls darunter fallen, die sich aber nicht aus Bilanzzahlen einer Bank erkennen lassen und die bisher nur in Kenntnis der absolut eingeweihten Kreise abgelaufen sind. So braucht man sich nicht wundern, dass der Überwachungsvorstand Krämer sich beispielsweise höchst persönlich um die Verwertung von vereinnahmten Sicherheiten gekümmert hat.

Es gilt genauso die Schuldigen bei den internen und externen Überwachungsorganen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn der Genossenschaftsverband und die BaFin Vorstände aus dem (Bank-)Verkehr gezogen hätten, bei Risikobelastungen für die Kreditgenossenschaft außerhalb vertretbaren Rahmens, und ihnen nicht noch mal 50 % an Geschäftsvolumen durch eine Fusion zugeschanzt hätten, die mit einer unglaublichen Verdummung der Vertreter einher ging, dann würde die Bilanz bei der VR-Bank Marktredwitz ganz anders ausschauen. So aber hat man wahrscheinlich gegen die Paragraphen im Kreditwesengesetz, im Genossenschaftsgesetz, in der Wirtschaftsprüferordnung, im Handelsgesetzbuch und im Strafgesetzbuch rauf und runter verstoßen. Diese Verstöße sind nicht beschränkt auf die drei Vorstände. Genossenschaftsverband und seine Prüfer und das BaFin haben sich daran beteiligt. Die genannte Unterdrückung der Aufhebungsverträge gegenüber Manfred Heger und Karl Krämer, um diese aus ihren Verpflichtungen gegen die Genossenschaft zu entlassen, wo man von bekannten Ansprüchen erfuhr und von dem dass man unbekannte gar nicht mehr aufdecken wollte ist genau das gleiche Einverständnis zum Einstieg in die schmutzigen Stiefel, wie mit dem Eingeständnis gegen die Bilanzierungsgrundsätze bei der VR-Bank verstoßen zu haben und die Bewertungen hoch gehalten zu haben um den Eigenkapitalausweis zu stützen und die tatsächlichen Verluste zu verbergen. Damit hat man von Prüfungsseite her verhindert, dass bestehende Risiken und Verluste eingedämmt wurden und ermöglicht, dass neue Risiken durch die unfähigen Vorstände aufgebaut werden konnten.

In Genossenschaftskreisen ist es ein offenes Geheimnis, dass die Rechtsabteilung des Verbandes sich für die Erstellung für Dienstaufhebungsverträge mit Vorständen zuständig fühlt. Die offensichtlichen Bilanzbetrügereien, das konnte nur unter Mitwirkung, ja wahrscheinlich Vorschlag der gesetzlichen Prüfung, geschehen. Auf die Idee kommt von sich aus kein Vorstand. Diese Verstöße treffen die Prüfer und die Bankenaufsicht. Das waren klare Angebote von dieser Seite an die Bankvorstände ihre Machenschaften und ungesetzlichen (Genossenschaftsrechtlich untersagte) Kreditgeschäfte ungestraft und schier ohne Grenzen betreiben zu dürfen. Was wirklich Sache war, wussten die Prüfer und die Aufsicht, es dürfte in den Berichten stehen, denn die Lageberichtsvermerke sind Teil der Prüfungsberichte und hängen mit den Text- und Auswertungsteilen unweigerlich zusammen. Man hat nur die Vertreter und damit die Mitglieder nicht über die Lage der Bank in Kenntnis gesetzt. Wer nach § 34 GenG Verstöße meldet und gemeldet bekommt und diese Anhäufung von Verlusten und Wertberichtigungen sieht, wer die Einhaltung der §§ 10, 13, 15, 18, 19 und 25a KWG nicht einfordert, wer selbst gegen § 29 und § 33 KWG handelt, der muss sich den deutlichen Vorwurf gefallen lassen, nur auf Strafvereitlung und Unterdrückung jeglicher Unterlagen bedacht zu sein.

Die Zigmillionen bei der VR-Bank Marktredwitz wiegen mindestens so schwer wie manch verkündete Milliarden an anderen und sicherlich größeren Stellen. Nur die Verluste bei der Bayerischen Landesbank haben nicht auch noch einen vielfachen Schaden bei den eigenen Kunden und in der Region angerichtet und viele in Not gebracht, wie hier im Fichtelgebirge. Dafür haben sich der Verband und die BaFin hergegeben und darauf wollte ein Prüfer Herzog seine Karriere aufbauen. Das ist von allen Beteiligten äußerst schändlich.

   

Nr. 3227

Kein unbedarftes Mitglied

3. April 2008, 19:31 Uhr

Betreff: § 274 StGB, Urkundenunterdrückung

Îm Genossenschaftsgesetz heißt es in § 34 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link) sinngemäß in Abs. (4), Satz 2, der Aufsichtsrat kann auf Regress nicht verzichten. Somit ist der Dienstaufhebungsvertrag, wie ihn Manfred Heger auf Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) aufgezeigt hat in dem Punkt Null und nichtig, dass die Regressansprüche untergegangen sind. Aufsichtsrat und Prüfungsverband dürften damit nach § 41 GenG, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) direkt in der Verantwortung stehen. Sie dürften damit in der Verantwortung für Untreue nach § 266 StGB (= Link) der Vorstände eingetreten sein und da geht es ja um Summen bis zu vielleicht 50 Mio. €. Aber auch die BaFin hat von diesen Umständen Kenntnis haben müssen.

Daher stelle ich auf diesem Weg den dringenden Antrag zur Tagesordnung der nächsten Vertreterversammlung, zeigen Sie den Vertretern die Dienstaufhebungsverträge von Manfred Heger und Karl Krämer auf. Wie genannt dürfte eine Regressverzicht durch den Aufsichtsrat, wahrscheinlich unter dem Druck der genossenschaftlichen Prüfer ein Verstoß gegen § 34 GenG, Abs. 4, Satz 2 gewesen sein. Satzungsgemäß ist ausschließlich die Vertretersammlung für diese Angelegenheiten zuständig, wobei es strittig sein dürfte, ob sogar die Vertreterversammlung auf solche Beträge noch verzichten darf.

Nach meinem Ermessen begibt sich der heutige Vorstand, der Aufsichtsrat, die Verbandprüfung und das BaFin sehr nahe in den Bereich des § 274 StGB, Urkundenunterdrückung (= Link), vor allem weil sonst von niemand ein Satz zu dem Vorgang gesagt wurde. Sollte über die Dienstaufhebungsverträge der beiden genannten Vorstände nicht in nahester Zukunft Aufklärung erfolgen, werde ich dahingehend Strafantrag stellen.

   

Nr. 3226

Aus der Ferne

3. April 2008, 18:08 Uhr

Betreff: Manipulationen bei den Wertstellungen - Computerbetrug nach dem StGB?

Meine Frage an den Webmaster, ist die Manipulation von Wertstellungen nicht ein Computerbetrug nach § 263a, StGB. Die Bankvorstände haben damit doch angeweisen, dass man in Abläufe eingreift, um sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Warum haben die Prüfer das nicht unterbunden? Zu einer Prüfung von Kundenkrediten, da gehört doch dass man unzählige Male die Buchungen der Kunden kontrolliert und die unkorrekten Valutierungen auch sehen muss. Haben die Prüfer damit ein Vergehen gegen das Strafgesetzbuch sanktioniert und gedeckt? Wie ist es, wenn es Herr Herzog als Prüfer und jetzt als Vorstand so würdigt und darstellt als sei da früher alles in Ordnung gewesen? Wieso wird für einen Prozess dafür in den Jahresabschlüssen keine Risikovorsorge getroffen?

   

Nr. 3225

Gesehen

3. April 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Soll das HOMA-Gebäude noch 4 Mio. DM wert sein?

In den Entwicklungen der Sachanlagen sieht man in den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz, dass seit 2001ein regelrechter Investitionsnotstand ausgebrochen zu sein scheint. Die Investition in die Technik scheint man seit 2005 soweit zurückgefahren zu haben, dass nur noch das Allernötigste angeschafft worden sein dürfte. Hilfreich ist dabei ein Blick in den Link zu den Bilanzangaben zu den Sachanlagen (= Link). Schon im Jahr 2002 wurde im Anlagespiegel der Zugang bei Grundstücken und Gebäuden von 1,2 Mio. € verzeichnet, was sich aber nicht im Untervermerk "betrieblich genutzt" auswirkte. Dort kann man nur die Differenz der normalen Abschreibung von nahe 450.000 € heraus lesen. Der Zugang 2002 dürfte aus Bestandsübernahmen von Rettungserwerben entstanden sein.

Wiederum knapp 600.00 € dürften dann im Jahr 2003 aus Rettungserwerben in den Sachanlagenbestand übernommen worden sein. Siehe die Tabelle dazu im obigen Link. Somit ergäbe sich aber eine betriebliche Investition von ca. 2,1 Mio. € im Jahr 2003. Dies kann eigentlich nur das angrenzenden Möbelhaus gewesen sein. Dies hat man anscheinend nicht über den Umweg Rettungserwerb in den Sachanlagenbestand genommen, sondern über einen direkten Kauf, wenn damit ein Firmenkredit abgelöst worden wäre. Sind somit in diesen beiden Jahren derartige Immobilien in den Sachanlagenbestand von 4 Mio. € übernommen worden? Sind alle diese Objekte gutachterlich korrekt bewertet? Wie viel Leerstände hat man neben dem HOMA-Gebäude daraus noch? Welche Rendite wird aus den Objekten erzielt, welchem Zweck dienen sie? Wie ist die Werthaltigkeit des Möbelhauses, wenn man den jämmerlichen Eindruck von außen sieht? Dieser Gebäudeteil wird nun seit fünf Jahren wahrscheinlich ausschließlich im Obergeschoss nur von den Revisoren genutzt. Damit hat man bisher wahrscheinlich zirka 500.000 € an entgangenen Zinsen zu verzeichnen, wobei dies nicht mal den Wert eines ursprünglichen Kundenkredites erreichen dürfte. Heute dürfte schon der Ausweis zur betrieblichen Nutzung für den größten Gebäudeanteil nicht mehr richtig sein.

Wie lange darf die VR-Bank Marktredwitz noch gegen die vorgeschriebenen Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches verstoßen? So lange bis man die Anlage wirklich als Tropfsteinhöhle eröffnen kann? Was ist dran mit der Asbestbelastung? Wenn man so ein Haus übernimmt zu so einem Preis, ist das Geldverschwendung und damit zusammenhängende Untreue, oder kommt die Untreuehandlung aus dem Kreditverhältnis heraus und wurde die durch eine Bilanzierungsnot und einen Bilanzierungstrick auch in diesem Fall verschärft? Für die Bilanz 2003, die sehr spät im Oktober 2004 fertig wurde, gilt noch ein Jahr die Verjährungsfrist, da müssen die Vorstände und die Prüfer noch dafür gerade stehen und haften. Die heutigen Vorstände und Aufsichtsräte und die heutigen Prüfer haften dagegen weiter bei jeder neuen Bilanzerstellung.

   

Nr. 3224

Bilanzleser

3. April 2008, 11:35 Uhr

Betreff: Korrekte Anwendung der Organkreditvorschriften nach § 15 KWG

Im Bilanzanhang der VR-Bank Marktredwitz sind zum 31. Dezember 2006 Forderung an Aufsichtsräte in Höhe von knapp über 900.000 € aufgeführt. Muss man daraus schließen, dass die Firma, wo der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter als Prokurist tätig ist, zur VR-Bank in Kreditangelegenheiten kein
Vertrauen hat oder mit den am Markt vorherrschenden Konditionen nicht bedient werden kann? Oder ist es eher so, dass diese Kredite nicht als Organkredite nach dem KWG geführt werden?

Ist es glaubwürdig, dass zum 31. Dezember 2003 gegenüber elf Aufsichtsräten nur Forderungen von 42.000 € bestanden haben sollen, oder wird mit dem § 15 KWG, Organkredite bei der VR-Bank Marktredwitz generell seht großzügig verfahren?

Hat der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch seiner eigenen Bank auch nicht vertraut und die Bankgeschäfte seiner Firmen bei anderen Banken abgewickelt? In den 90-er Jahren wurden teilweise gar keine Forderungen gegenüber Aufsichtsräten ausgewiesen, oder wenn, dann meist unter 100.000 DM. Muss man sonst die Glaubwürdigkeit der Bilanzangaben der Bank anzweifeln?

   

Nr. 3223

Beobachter

3. April 2008, 01:29 Uhr

Betreff: Welche Kräfte wirken bei der VR-Bank Marktredwitz im Hintergrund?

Wer hält die schützenden Hände über die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz, gestern wie heute? Welche Kräfte wirken hier im Hintergrund? Welche Pflichten Prüfer bei Kreditinstituten haben, zeigt doch der § 29 Kreditwesengesetz klar auf. Es gibt massig Vorfälle die einfach unverständlich bleiben. Man braucht zum Beispiel nur immer wieder Interessant (= Link) heranziehen und in dem Link zu den Lageberichtsvermerken (= Link) ganz unten den Anhang zum Geschäftsbericht von Reinhold Wolf in Bezug bringen, dann weiß man, was Genossenschaftsverband Bayern und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Zahlen im Prüfungsbericht genau wussten. In Interessant wird genau aufgezeigt, dass die Kreditabschreibungswerte in den Jahren 2001 bis 2005 genau zwischen 4,6 Mio. € und 4,9 Mio. €, also jeweils mindesten 9 Mio. DM wie auf der Leine gespannt eingependelt haben. Dies deutet darauf hin, dass die Kreditabschreibungen immer nach den Möglichkeiten aus betrieblichen Erträgen errechnet sein können und nicht nach den Notwendigkeiten aller Bankbilanzierungsrichtlinien bis hin zum Kreditwesengesetz selber. Der Ausreißer im Jahr 2003 mit knapp 13 Mio. € an Kreditverlusten, sage und schreibe 25 Millionen DM kann nicht oft genug hervor gehoben werden.

Wenn Karawanen von großen Limousinen in der Kraußoldstraße vorfahren, was wird dann wieder hinter verschlossenen Türen besprochen? Es ist bisher noch nicht auf die Vorschriften des HBG, Sechster Unterabschnitt Straf und Bußgeldvorschriften (= Link) und speziell auf § 331 HBG, Unrichtige Darstellung (= Link) hingewiesen worden. Doch man darf sicher sein, dass einige beteiligte Personen genau wegen dieser Gesetzesvorschrift schwer ins Schwitzen geraten sind. Es ist in der Tat unverständlich wie sogar das BaFin den Verstößen gegen die Bewertungsvorschriften zustimmen konnte. Bei einer D 2-Bank, so die damalige Bezeichnung der höchsten Alarmstufe aus den Zahlen der Analyse des Jahresabschlusses und der Prüfungsergebnisse, bestand für Prüfungsverband und Bankenaufsicht schon die Verpflichtung zur punktgenauen Prüfung der Bank. Der Verband und die Bankenaufsicht haben aber anscheinend auf zwei Dinge gesetzt, darauf, dass mit der Fusion die genossenschaftliche Konkurrenzsituation ausgeräumt würde und die Besetzung der Vorstandsposition mit einem Prüfer der Weisheit letzter Schluss ist. Typisches und fatales Obrigkeitsdenken auf Kosten der Kunden, der Mitglieder und des Steuerzahlers.

Reinhold Wolf hat für den Abschluss 2005 an Einzelwertberichtigungen zum Kundenforderungsbestand von 27,4 Mio. genannt. Da sich in den Aufwendungen keine Vorsorgereseven nach § 340f mehr verstecken ließen, kann man wahrscheinlich die Entwicklung des EWB-Bestandes bei der Bank zu den Vorjahren fast analog mit den Abschreibungen in Verbindung bringen. Dabei entscheidet die Bank ja auch, ob man Forderungen aus dem EWG-Bestand komplett heraus bucht, was keine Aufwandswirkung mehr hat, oder ob man erkannte Verluste ohne den Umweg der Wertberichtigung in einem Jahr gleich komplett als Vollabschreibung ausbucht. Nimmt man also an, dass die Kreditverluste jeweils zu zwei Drittel in die Wertberichtigungen geflossen sein könnten, dann kann man von den 27,4 Mio. € für jedes Vorjahr vielleicht den EWB-Bestand um ca. 3 Mio. € zurückrechnen. Somit wäre Ende 2003 schon ein EWB-Bestand von über 20 Mio. € da gewesen. Alles deutet darauf hin, dass die Prüfer all die Jahre zuvor nicht auf eine gesetzesmäßige Bewertung der Forderung hingewirkt haben und trotzdem den uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerk erteilt haben, obwohl nach § 29 KWG dieser wahrscheinlich zu verwähren gewesen wäre. So muss sich natürlich eine Bank nach § 25a KWG auch eine Organisation geben, wo die Mitarbeiter wissen, wie sie die Sicherheiten zu bewerten haben und wie man mit den vorgelegten wirtschaftlichen Daten eines Kunden umgeht. Hier stellt sich die Frage, ob es in Abstimmung mit der Prüfung gesonderte Bewertungen für die Krediten in den verschärften Risikoklassen, also in dem Bereich, nicht vertretbarer Rahmen, gegeben hat, weil die Bank sonst den Kollaps in die Bilanzen schreiben hätte müssen.

Bei diesen Fragen setzt längst die dienstliche Verantwortung auf der Prüfungsebene ein. Es setzt längst die Mitverantwortung der BaFin mit ein, die damit wahrscheinlich Verstöße gegen die in den vorhergegangen Einträgen aufgezeigten Paragraphen des KWG unterstützt haben könnte, es ist wahrscheinlich nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich, sogar bewusst. Diese Paragraphen des KWG sind auf europäischer Eben vereinheitlicht worden. Es geht dabei darum, die wirtschaftliche Kraft und die Eigenkapitalsituation von Banken aus Erfahrungen von Jahrzehnten in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen, damit ein Kreditinstitut nur nach seinen Fähigkeiten Risiken eingehen kann. Genossenschaftsverband und BaFin haben wahrscheinlich eigenmächtig einer schon schwer angeschlagenen Kreditgenossenschaft Risikopotentiale verschafft, die die Erfahrungswelt heraus kristallisiert hat, dass es für das Institut, die Allgemeinheit und die Kunden zur Gefahr wird. Die Gefahr dürfte sich bei der VR-Bank Marktredwitz zu Realität entwickelt haben. Eine Realität, die wahrscheinlich sogar schon vorher bestanden hat, die aber durch die Möglichkeiten der selbst vorgenommen Prüfung verdrängt und nicht aufgezeigt wurden. Wenn 2003 in einem Jahr 25 Millionen an Wertberichtigungen notwendig wurden, dann zeigt dies erfahrenen Bankern auch, dass hier zuvor viel zu lockere und unrealistisch gute Maßstäbe angesetzt wurden, die auch von Prüfungsseite getragen waren und vom BaFin nie in Frage gestellt wurden.

Im Fall Marktredwitz geht es um Verantwortung weit weit über den Bankhorizont hinaus. Deswegen sitzt Herr Herzog immer noch da, deswegen war er sich bisher sicher, dass ein Geschenk an einen Kunden von 432.000 € über einen Forderungsverzicht mit größter Wahrscheinlichkeit niemand im Lande interessiert, weil die Gefahr nicht bestand, dass dies irgend jemand offen legen würde, außer vielleicht der Mitarbeiter in der Bank, der es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren konnte und die Dinge nach außen brachte. So müssen wir alle den Mut aufbringen, dass wir aus der verschwiegenen Gefahr der Vergangenheit die Verfehlungen aller anprangern, die sich selbst aufgeschwungen haben sich über Gesetze, Verordnungen und Satzungen hinweg zu setzen. Wenn der gordische Knoten bisher nicht zu durchschlagen war, so muss man diese Dinge an Abgeordnete und Parlamente tragen und wenn das nicht genügt, dann an die interessierte Presse, die heute gegenüber der BaFin sicher auch ein offenes Ohr für berechtigte Information der Bevölkerung hat wie denn Millionenverluste bei den Banken so entstehen. Die Gesetze wären mit Sicherheit ausreichend, es muss hinterfragt werden in welche Obhut man die Gesetze legt. Sich hinter Vorschriften verstecken zu wollen, man dürfe nichts aussagen, könnte für den Fall VR-Bank Marktredwitz vorbei sein.

   

Nr. 3222

Der Wissende

2. April 2008, 14:22 Uhr

Betreff: Besondere Pflichten des Prüfers nach § 29 Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) hebt in § 29, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), diese stringent hervor. In Absatz (1) schreibt der Gesetzgeber die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Insbesondere, ob die Anzeigenpflichten erfüllt wurden. Dies ist im Falle der VR-Bank Marktredwitz zu verneinen. Denn durch das Nichteinbuchen der EWB's in den Jahren 2002 und 2003 kam es zu verfälschten Berechnungen der §§ 10, 11, 12, 13, 14 usw., alles nachzulesen in oben beschriebenen Paragraphen des KWG (= Link). Die ganzen Verstöße müssen hier nicht nochmals aufgeführt werden, das ist im Beitrag von Nordlicht bestens dargestellt.

Der Absatz (2) beschreibt die besonderen Prüferpflichten hinsichtlich des Geldwäschegesetzes. Wie ist hier das Durchschleusen von zweistelligen Millionenbeträgen über bankinterne Konten zu werten. Da kann kein Wirtschaftsprüfer erklären, das hätte er nicht bemerkt, ansonsten müßte man Unfähigkeit unterstellen. Im Umkehrschluß muß man also davon ausgehen, daß diese gravierenden Verstöße gegen das GWG erkannt wurden. Sind im Prüfungsbericht zum Geldwäschegesetz diese Verfehlungen dargestellt? Man kann davon ausgehen, daß es unterlassen wurde. Die besonderen Überwachungspflichten sind hier nochmal angeführt: § 24c und § 25a. Der § 25a wurde jahrelang nicht umgesetzt, so daß hier das Fehlverhalten der Prüfung manifestiert wird. Anscheinend wurde bewußt der § 25a nicht eingefordert, denn dann hätte man bei den sich herauskristallisierenden Problemen unverzüglich handeln müssen.

Absatz (3), der Prüfer hat unverzüglich der Bundesanstalt (BaFin) und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, wenn bei der Prüfung Tatsachen bekannt werden, welche die Versagung des Bestätigungsvermerks rechtfertigen, den Bestand des Instituts gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag erkennen lassen. Bei jedem dieser Punkte hätte der Prüfungsverband unverzüglich handeln müssen. Es waren die gravierendsten Fakten schon seit mindestens dem Fusionsjahr 2001 bekannt, die eine Meldung zwingend hätten auslösen müssen.

Absatz (4) regelt, wie solche Verstöße des Prüfungsverbandes zu behandeln sind: Zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen und kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und nach Anhörung der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen über den Gegenstand der Prüfung, den Zeitpunkt ihrer Durchführung und den Inhalt der Prüfungsberichte erlassen. Insbesondere um Mißstände, welche die Sicherheit der dem Institut anvertrauten Vermögenswerte gefährden oder die ordnungsmäßige Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen können:

- der Umgang mt den Vermögenswerten der Schuldner - Verwertung der Sicherheiten, ohne Gutschrift auf den Kundenkonten;
- der per Gerichtsurteil nachgewiesene Betrug mit den Wertstellungsmanipulationen;
- trotz des Gerichtsurteils wurden die Manipulationen weiter betrieben;
- Kredite wurden unrechtmäßig gekündigt, da durch die Manipulationen überhöhte Sollsalden entstanden sind;
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hätte bei dem ausgewiesenen Verlust für das Jahr 2000 nicht bestätigt werden dürfen;
- weitgehende Verstöße gegen die Wirtschaftprüferordnung, aufgrund der Befangenheit des Prüfers, der WP-Gesellschaft;
- Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz in vielfachen Fällen;
- Verstöße gegen die Satzung;
- Verstöße gegen das KWG durch die Geschäftsleiter;
- Verstöße gegen das KWG - insbesondere § 29 - durch den Prüfungsverband;
- Verstöße gegen das GenG durch den Prüfungsverband.


Frage an den Webmaster: Wurden die Vorgänge in der VR-Bank Marktredwitz auch unter der Wirkung des § 29 KWG betrachtet? Ist das Bundesfinanzministerium informiert? Damit auch die politische Schiene ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen muß.

   

Nr. 3221

Nordlicht

1. April 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Zusammenfassung und Ausblick

Liebe Interessierte,

machen wir uns doch nichts vor. Die bisher verantwortlich handelnden Personen (Vorstand / Verband) bzw. nicht handelnden Personen (Aufsichtsrat) können doch systembedingt den Knoten nicht mehr durchschlagen.

Die Abhängigkeiten sind so groß, daß es offensichtlich erst des Brecheisens Staatsanwaltschaft bedarf, um die Mauer des Schweigens zu durchbrechen und anhand der dahinter vorgefundenen Unterlagen die Mauer zum Wanken und zum Einsturz zu bringen.

Der hilflose Versuch von Vorstand, Aufsichtsrat und Verband, die Sache wie in den früheren Jahren unter den Tisch zu kehren - die Mitglieder werden einfach dumm gehalten - oder auf dem Rücken der Sicherungseinrichtung (und des Steuerzahlers) abzuwettern, kann schon wegen dieses Gästebuches nicht mehr gelingen.

Auch die angesprochene Idee, die sog. "Ostfilialen" abzugeben und auf diesem Wege seine Bilanz zu retten, kann bei der guten Informationslage schon nicht mehr gelingen. Die Vorstände / der Aufsichtsrat der übernehmenden Genossenschaft muß sich wirklich fragen lassen, wie diese Übernahme den Zielsetzungen des Genossenschaftsgesetzes noch zuzuordnen ist - die Wirtschaft der Mitglieder zu fördern.

Alle anderen Genossenschaften müssen sich fragen, warum sie über die Sicherungseinrichtung möglicher Weise viel Geld in ein System stecken, das sich nicht an die Regeln des Systems hält - ganz krass: die fehlende Organisation, die dazu führte, daß die Herren Vorstände wie kleine Könige regieren konnten. Warum ist die VR-Bank Marktredwitz immer noch Mitglied im Sicherungsverbund? Warum sind die Verantwortlichen immer noch aktiv? Der Sicherungsverbund hätte doch weitreichende Personalentscheidungen erzwingen können, ja müssen? Sind die Gremien des Sicherungsverbunds überhaupt über das wahre Ausmaß in Marktredwitz informiert oder waren die Berichte des Verbands immer geschönt?

Es ist schon soviel nachgewiesen worden - aber die ehemaligen Vorstände beziehen immer noch jeden Monat eine flotte Pension zu Lasten der Mitglieder:

- Abholung von sicherungsübereigneten Gegenstände ohne Nachweis oder Abrechnung und auf Basis von negativen Banksalden, die aufgrund von zahlreichen Abrechungsbetrügereien erst in der Form auflaufen konnten
- Wertstellungsmanipulationen in jeder nur denkbaren Form über z.B. Durchgangskonten
- Mitgliederanwerbung aufgrund von falschen Bilanzen
- Mitgliederanwerbung weit über die übliche Anzahl von Anteilen hinaus, nur um das Eigenkapital zu halten.
- Hereinnahme von Nachrangkapital mit Zinsen, die höher als die Dividende sind
- Fusion zwischen zwei schwachen Banken aufgrund von Verbands-Gutachten, die die wesentlichen Risiken verschwiegen haben und vom Nutzen für die Mitglieder sprachen, wo keine waren.
- Mißachtung des Votums der Vertreterversammlung hinsichtlich der Vorstandsposten bzw. bewußtes Verschweigen, daß zwei Vorstände nicht berufen werden sollen (ohne Nennung von Gründen)
- Bewußte Vermeidung von zwingend vorgeschriebenen Wertberichtigungen, weil es in der Bilanz und GuV gerade nicht paßte.
- Verschiebung von Entscheidungen über Regresse gegen ehemalige Vorstände an die Vertreterversammlung ohne umfassende Information
- Zusagen hinsichtlich der Transparenz und der Berichterstattung die nie eingehalten wurden
- Übernahme einer Investionsruine in die Bilanz, um die sonst notwendigen Forderungsverluste zu verhindern.
- Verfall der Immobilie, weil zugesagte Nutzungskonzepte nicht umgesetz werden
- Aufhebungsverträge unter Verzicht der bekannten!!! und unbekannten Missetaten
- Überproportionale Prüfungskosten für den "neutralen" Verband mit stets belastenden Resultaten für die Mitglieder
...

Die Mühlen der Justiz malen langsam, aber gründlich. Hoffen wir, daß das dann auch mal zu Ergebnissen führt, die dem Rechtsempfinden genügen.

   

Nr. 3220

Genossenschaftsgeschädigt

1. April 2008, 17:48 Uhr

Betreff: Rechtswidriges Vorgehen der VR- Bank

Genossenschaftsgeschädigter

Hallo an alle Interessenten,

Zuerst einmal finde ich es hervorragend, dass es solche Vereine wie den Wunsiedeler Kreis gibt. In München mit der Interessengemeinschaft, wird es den Herrn Vorständen, Jäger, Lautenbacher auch nicht leicht gemacht, ich finde es sehr gut, diesen Bankern auf die Füße zu treten.
Ich führe derzeit einen verbitterten Kampf gegen die VR- Bank München Land.
Meine Immobilie unterliegt der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.
Über Einzelheiten kann ich eventuell auch später einmal berichten. Jetzt kann ich nur soviel dazu sagen: jeder , der von diesen Vorgängen erfährt, dies ist erschütternd.
"Wie kann so etwas in unserem Rechtsstaat sein ?"


Mich würde heute interessieren, ob es im " Zuständigkeitsbereich" der VR- Bank München Land, noch mehr Leute gibt, die ebenfalls Schwierigkeiten mit der VR- Bank haben.

Mich würden auch die Zusammenhänge interessieren, die zu den Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft Markdrewitz führten. Wer kann mir hier die Hintergründe nennen, oder noch besser: was ist dabei herausgekommen ?

Allen VR- Bankgeschädigten kann ich nur empfehlen: kämpfen sie um ihr Recht. Es ist ein langer, aufreibender Weg, aber es lohnt sich, damit die Herrn Vorstände, seitens unserer Justiz bestraft werden.


Alles Gute

ein Geschädigter

   

Nr. 3219

Beobachter

1. April 2008, 12:56 Uhr

Betreff: Vorstand Johannes Herzog, eine untragbare Situation

Es hat den Anschein, dass es wirklich darauf hinauslaufen soll, alles wieder unter den Teppich zu kehren. Es geht darum den heutigen Vorstand und vormaligen Prüfer Johannes Herzog von seinem riesen großen Anteil am Skandal frei zu waschen. Es geht darum hilfreiche Testaterteilung durch Verbandsvorstand Gschrey und Prüfungsabteilungsleiter Eberle nicht weiter an den Tag zu bringen. Wenn eine Sanierungskommission sehen müsste, dass man vor vier und fünf Jahren in den Bilanzen die Einzelwertberichtigungen zwar festgestellt hat, sie aber nicht in die Bilanzen eingearbeitet hatte, was müssten die Herren dann wohl zwingend unternehmen, bevor sie auf das Vermögen aller deutschen Genossenschaftsmitglieder zurückgreifen? Würde einer eine Sanierung befürworten, wenn die Verantwortlichen dafür nicht zur Rechenschaft gezogen würden, wenn die Prüfer und damit eben der heutige Vorstand die Freistellung eines Vorstandes für 50 Millionen € zu verantworten hätten, weil man beim Verband den Dienstaufhebungsvertrag dazu geschrieben hat?

Durch die Vermeidung der Buchung der Einzelwertberichtigungen hat man wahrscheinlich nicht nur die Untreue der Vorstände unterstützt und vertuscht, man muss es doch so sehen, dass jeder Euro, der da weg gelassen wurde, in den Rücklagen stehen blieb. Dass es wahrscheinlich nicht nur ein Euro war, dafür spricht, dass man so etwas nur in den Lagebericht schreibt, wenn es wirklich erheblich ist und dass damit hinter den Euros vielleicht sechs Nullen vor dem Komma gestanden haben könnten, darauf deuten die 27,4 Mio. € Wertberichtigungen, die man dann zum Ende 2005 bekannt gegeben hat. Wenn man also die notwendigen Wertberichtigungen in die Folgejahre verschoben hat und auch da gab es von Reinhold Wolf am 29.06.2006 noch einen sehr aufschlussreichen Hinweis, dass es das Ende der Fahnenstange nicht war, wie er Mitte des Jahres schon erklärte, man rechne für das laufende Geschäftsjahr noch mal mit hohen Abschreibungswerten, dann wäre das mit Hilfe der Prüfer ein direkter Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) (= Link) gewesen. In §10 wird festgehalten, wie sich das Eigenkapital zusammensetzt. Die Einbuchung der Wertberichtigungen hätte indirekt gelautet, Kreditverluste aus Einzelwertberichtigungen gegen Rücklagenminderung.

In Folge des unberechtigt hohen haftenden Eigenkapitals haben die Prüfer damit den Vorständen geholfen überhöhte Großkreditgrenzen nach § 13 anzusetzen. Damit haben die Prüfer durch ihre Zustimmung zu der unkorrekten Bilanzierung den Vorständen wahrscheinlich direkt zur Risikobeibehaltung verholfen, die schon außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte, nach eigenem Bekunden im Lagebericht 2001. Man hat dabei den Kotrollmechanismus bei der Bank gravierend behindert. Wäre die Großkreditgrenze niedriger gewesen, wahrscheinlich wäre Flex zum Großkredit geworden und der Aufsichtsrat hätte vielleicht jede einzelne Überziehung genehmigen müssen. So baut sich auch eine Haftungsverpflichtung für die Prüfer in diesen speziellen Kreditfall auf. Was dabei aber genauso schwer wiegt, Herr Herzog hat damit als Prüfer seine zukünftige Absicht auch offen gelegt, er fühlte sich schon als Prüfer wie der zukünftige Vorstand, denn die niedrigeren Kreditgrenzen mit all den sehr schwierigen Rückführungsmaßnahmen bei den bestehenden Krediten hätten ihm seine Arbeit ziemlich erschwert - als Vorstand. Ob die Mitglieder der Sanierungskommission es ähnlich sehen würden, dass viele Verlustsituationen durch das Ziel des Herrn Herzog auf den Vorstandsposten massiv verstärkt wurden, oder gar erst heraufbeschworen wurden? Viele, die hier ihre Meinung kund tun, scheinen der Meinung zu sein. Es gilt wirklich auch den Staatsanwalt davon zu überzeugen, wenn er es nicht selber schon ist.

   

Nr. 3218

Der lächelnde Hai

1. April 2008, 11:32 Uhr

Betreff: Deal or no Deal

Den Einträgen in diesem Gästebuch zufolge, sollen die Filialen der VR-Bank Marktredwitz in Klingenthal, Markneukirchen und Schöneck auf die Volksbank Vogtland übertragen werden. Was soll damit denn erreicht werden? Geht es hierbei darum, die kaputten Kredite der VR-Bank Marktredwitz nach Plauen zu verschieben, um sie dann sofort an die BAG Hamm weiterzureichen. Aber was hat das für einen Sinn? Daß die Volksbank Vogtland nur als Wohltäter f´ür die arme VR.-Bank MAK auftreten kann, fehlt ihr wolhl der wirtschaftliche Background, als auch der genossenschaftliche Auftrag: Die Förderung der eigenen Mitglieder. Also warum? Ist es wohl deshalb, daß der VR-Bank Marktredwitz der Gang in die Sanierung erspart wird? Denn in einem Sanierungsantrag werden die Fehler der Vergangenheit aufgearbeitet, ein Sanierungskonzept erstellt und an die Sicherungseinrichtung ist Bericht zu erstatten. Aber was viel bedeutender ist, über den Sanierungsantrag wird vom Sanierungsausschuß entschieden. Dieser setzt sich aus Vorständen aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, sowie aus Mitarbeiter verschiedener Regionalverbände und anderer Institutionen. So daß eine große Anzahl von Leuten Einblick in Vorgänge in Marktredwitz bekommt. Ob dies dem GVB so lieb sein kann, mag bezweifelt werden. Insbesondere deshalb, weil das Klima zwischen BVR und Regionalverbänden unterkühlt scheint. Denn Einblicke in Katastrophen diesen Ausmaßes möchte wohl keiner gerne haben.
So ist die Überlegung nicht von der Hand zu weisen, daß der GVF(Frankurter Verband) und GVB (Bayerischer Verband) einen Deal machen, der da heißt, wir übernehmen die Ostfilialen der VR-Bak Marktredwitz für einen Appel und ein Ei, und leiten die kaputten Kredite via Volksbank Vogtland an die BAG Hamm weiter.
Im Grunde genommen ein einfaches Spiel. Die Kreditkunden trauen sich sowieso nicht aufzumucken und für die Anlagekunden bleibt die Wahl nur ebenfalls mit zu wechseln, oder weiterhin als Kunde der VR-Bank Marktredwitz keine Filiale mehr vor Ort zu haben oder zu einer anderen ortsansässigen Konkurrenz-Bank zu wechseln. Diese wahrscheinlichen Abgänge nimmt man aber bewußt in Kauf, damit die Verbandsräson gewahrt bleibt. Interessenvertretung der Mitglieder - Fehlanzeige. Daß die Mitglieder der Volksbank Vogtland über diese Vorgänge unaufgeklärt werden, ist sehr wahrscheinlich. Hat man sie doch auch in der Vergangenheit über die Höhe der Sanierungvolumina im Unklaren gelassen. Es wurde lediglich dargestellt, daß Bilanzierungshilfen der Sicherungseinrichtung in Anspruch genommen wurden, was mit anderen Worten heißt, die Bank war ein Sanierungsfall. Was geschieht aber, wenn die Mitglieder in Plauen erfahren, mit welchen Volumen die Volksbank Vogtland bereits aus der Vergangenheit belastet ist und welches Volumen aus Marktredwitz hinzukommt. Es ist ja überalll das selbe Spiel, wo der Verband seinen gesetzlichen Prüfungsauftrag nur ungenügend nachgekommen ist, wie in der ehemaligen Raiffeisen-Volksbank Greiz, sowie in der Volksbank Plauen, wurden die Vorstände nicht in Regreß genommen, damit auch hier alles unter den Teppich gekehrt werden konnte. Denn bei Regreßforderungen an die verursachenen Vorstände, hätte man die Tätigkeit der Prüfung ebenfalls kritisch betrachten müssen. Deshalb ist die Überlegung angebracht, ob die Aufsichtsräte der zwei obengenannten Banken bewußt keine Regreßanspüche gestellt haben und sich somit den Verdacht der Veruntreuung zuschreiben lassen müssen. Merkwürdig mutet es schon an, daß der zuständige Verband die Aufsichtsräte nicht aufgefordert hat, Regreßansprüche durch zu setzen. Wo dies anderen Orts usus ist. Im Vogtland und im Stifland wird der Ball flach gehalten, wenn es um Information der Mitglieder geht, woraus sich kritsche Fragen ableiten ließen. Denn wo ist hier Vorteil für die Mitglieder der Volksbank Vogtland erkennbar, wenn auf das bereits schwindelnderregende Höhen erreichte Saierungsvolumgen, nochmal ein dicker Batzen aus der VR-Bank Markredwitz draufgepackt wird. So bleibt die Erkenntnis, daß es eben die Aufgabe der Schutzgemeinschaft ist, die Mitglieder umfassend aufzuklären, wenn zu ihren Nachteil gehandelt wird.

   

Nr. 3217

leser

31. März 2008, 21:15 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
weshalb wurde Herr Heidel eigentlich als Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eingestellt?
Gab es von möglichen anderen Bewerbern keinen Kanditaten, der offensichtlich besser qualifiziert war? Wollte man bewußt einen Vorstand der nach seinem Eintritt in diese Katastrophenbank von vornherein still ist? Bestehen seitens Herrn Heidel vielleicht ver-
wandtschaftliche Beziehungen zum Aufsichtsrat der Bank oder zu Verantwortlichen des
Genossenschaftsverbandes Bayern? Was steckt dahinter? Langsam habe ich das unbe-
stimmte Gefühl, daß sich auf Grund der Aktivitäten des Wunsiedeler Kreises die Schlingen um die Hälse von einfachen und bedeutungslosen Straftätern in den Kreisen der Bank, des GVB immer enger ziehen. Trotz aller Wirren bin ich überzeugt, Recht wird Recht bleiben und die Sonne bringt es an den Tag.

   

Nr. 3216

Genossenschaftler

31. März 2008, 19:50 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband Bayern

Sehr geehrter Webmaster,
die Raiffeisenbanken in Bayern wurden durch Umlagen zur Finanzierung des Hotels am Baadersee als Schulungszentrum für deren Mitarbeiter quasi gezwungen. Eigentümer dieser Nobelimmobilie dürfte vermutlich allein dieser Genossenschaftsverband in München sein. Wenn es dem Genossenschaftsverband an den Kragen geht und dieser stille und besinnliche Ort in Grainau auch nicht mehr für die Obrigkeit der Bankenaufsicht gestellt werden kann, weil er vielleicht verhökert werden muß - sind dann die Millionen, die aus den Gewinnen der Raiffeisenbanken abverlangt wurden auch verloren. Es bleibt sehr interessant was sich so alles noch tun wird.

   

Nr. 3215

Bilanzleser

31. März 2008, 15:09 Uhr

Betreff: Heute ist gesetzlicher Bilanztag, was ist mit dem Forderungsverzicht vom letzten Jahr?

Gemäß eigener Ankündigung wollte der heutige Vorstand der VR-Bank Marktredwitz, Herr Johannes Herzog noch jeweils vor dem Jahresende im Dezember mit einer sogenannten Kurzbilanz aufwarten. Da heute der Tag ist, wo er laut § 26 KWG eine zumindest ungeprüfte Bilanz erstellt haben muss, ist die Kurzbilanz nicht mehr notwendig. Man darf annehmen, dass das Gästebuch auch von Bankseite gelesen wird. Mit einer erstellten Bilanz sind nachfolgend aufgeführte Formulare über das Bilanzprogramm ebenfalls bereits erstellt.

Vorab aber die Frage, wird der Forderungsverzicht zur Waldeslust über mindesten 432.000 €, der sicher nicht gesetzeskonform im Sinne von § 34 GenG war, im Abschluss 2007 erläutert? Wenn nein, ist diese Angelegenheit von Aufsichtsrat, gesetzlicher Prüfung einer Strafverfolgungsbehörde wegen des schweren Verdachtes der Untreue durch die Vorstände vorgetragen worden?

Nun zu Zahlen des Jahresabschlusses, wie sieht die Entwicklung des Eigenkapitals und der Eigenmittel (= Link) im Verhältnis zum Vorjahr aus? Hat die Bank einen Rückgang beim gezeichneten Kapital, den Geschäftsguthaben zu verzeichnen? Gab es wieder Kündigungen von großen einzelnen Geschäftsguthaben? Wäre eine Veränderung der Eigenkapitalquote wieder mit einem Rückgang der durchschnittlichen Bilanzsumme begründet? Wo liegt das haftende Eigenkapital zum 31. Dezember 2007? Wo liegt es nach der Vertreterversammlung mit dem Wert „späterer Termin“?

Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Geschäftsentwicklung (= Link) mit Geschäftsvolumen und Kundenforderungen und Kundeneinlagen aus? Verlieren Sie wieder in der Spitze 16 %?

Wie sieht die Entwicklung im Bereich der Ertragslage (= Link) aus? Wie sieht Ihre Bilanz- und Erfolgsübersicht und das neutrales Ergebnis (= Link) dazu aus? Fällt Ihr Zinsergebnis ähnlich zusammen wie das in Bayern? Könnten Sie sich wiederum einen Rückgang von fast zwei Millionen wie im Vorjahr überhaupt leisten? Würden Sie hinstehen und sagen, das HOMA-Gebäude ist im Abschluss den Werten entsprechend bewertet? Oder haben Sie da eine Überprüfung der Werte unterlassen?

Wen laden Sie von der Presse ein zu einem Bilanzgespräch, damit man die Presseleute auf die wichtigen Fragen aufmerksam machen kann? Übergeben Sie den Presseleuten eine Ausfertigung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes oder muss man sich ausschließlich auf Ihre Interpretation verlassen? Sie haben im Wunsiedeler Kreis die gute Gelegenheit die Bilanzseiten wie genannt selber bekannt zu geben. Haben Sie einfach den Mut dazu.

   

Nr. 3214

Bankangestellter

31. März 2008, 13:50 Uhr

Betreff: Vertuschung a la GVB

Es ist doch unglaublich, ein Prüfer hilft den Verständen bei ihren die Genossenschaft und die Kunden schädigenden Krediten, versteckt Wertberichtigungen, dass sie nicht in die Bilanz einfließen und zu Verlusten führen, die vielleicht untragbar gewesen wären und vertuscht 50 Millionen € latent ausfallgefährdete Risikokredite und 27,4 Mio. € an bilanzierten Einzelwertberichtigungen und damit alles zugedeckt werden kann, bewirbt er sich noch während seiner Prüferzeit als Nachfolger der korrupten Vorstände und geht nahtlos in die Geschäftsleitung der Bank über. Alles nach dem Vertuschungsprinzip des GVB, wo wir nicht wollen, dass einer in die Unterlagen schauen kann, da passiert das auch nicht. Da sichern wir die ungesetzlichsten Abläufe ab, auch wenn ein Staatsanwalt das gegenüber der Zeitung als höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements bezeichnet. Da verdecken wir die wildesten Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz und beteiligen uns bereitwillig daran, obwohl wir eigenlicht von Gesetz her als Hüter dafür eingesetzt sind. Nur nichts zugeben und so lange wie möglich auf dem Sessel kleben. Uns war der Schaden bei der Bank und bei den Kunden vorher egal, wieso soll er uns, den Verband, jetzt beeindrucken. Dass uns nicht ans Bein gepinkelt wird, das ist das wichtigste Ziel. Da muss eine Bank und ihr Mitglieder immer dahinter zurück treten. Und zu solchen Dingen, da haben wir ein rotes Telefon zum BaFin, damit man da ja nichts zu Papier bringen muss, wenn man Unangenehmes bespricht oder auch mal geplante Strukturen abstimmt. Die muss man doch auf diesem Weg auch vorher fragen, ob sie hinterher den Lagebericht als Anlage 1b zum Prüfungsbericht überlesen, wenn man Einzelwertberichtigungen bei der VR-Bank Marktredwitz nicht durchbuchen lässt obwohl man sie feststellt, bzw. die beauftragten Prüfer Herzog und Grothoff.

   

Nr. 3213

Wissender

31. März 2008, 12:53 Uhr

Betreff: Heute müssen Sie eine Bilanz haben Herr Herzog und Herr Heidel

Herr Herzog, Herr Heidel, Sie kennen das heutige Datum, 31. März? Heute müssen Sie eine Bilanz für die Bank haben, sonst verstoßen Sie gegen ein Gesetz, nämlich § 26 KWG (= Link). Oder lässt man Ihnen diesen Gesetzesverstoß auch noch durchgehen? Wer macht die Bilanzpressekonferenz? Was sagen Sie zu den Ostfilialen? Könnte es sein, dass wie bei Manfred Heger auf der Bilanz 2003 und bei Karl Krämer auf der Bilanz 2005 eine Ihrer Unterschriften auf der Bilanz 2007 fehlen wird. Damit würde man den zweijährigen Rhythmus eines Zwangsrauswurfes eines Vorstandes beibehalten.

   

Nr. 3212

Regelmäßiger Besucher

31. März 2008, 12:14 Uhr

Betreff: Dürfen wir es dulden, dass in großem Stil Strafvereitlung und Begünstigung betrieben wird?

Was geht hier auf der Seite ab. Da wird aufgezeigt, dass eine Bank über viele Jahre ihre Kunden mit Hilfe ihrer EDV betrügt mit Darlehenauszahlungen, Kreditraten, die 29 Tage zu spät gutgeschrieben werden, mit Wertstellungsmanipulationen und was man sich noch alles vorstellen kann und es wird uns aufgezeigt, dass das nur deswegen möglich war, weil ein gesetzlicher Prüfungsverband nie auch nur einen Finger krumm gemacht hat um dies zu verhindern. Für was brauchen wir dann eine gesetzliche Prüfung? Dieser Genossenschaftsverband Bayern hat doch auch keinen Finger krumm gemacht um die Kreditkunden vor den unsaubersten Machenschaften zu schützen. Wenn man hier die Seiten so durchblättert, dann muss einem als Kunde Angst und Bange werden, vor allem wie die Spielchen mit den Fusionen betrieben werden. Dass aber 100 Millionen Kreditverluste ein volkswirtschaftlicher Schaden mit vielfältigen Untreuetatbeständen ist, das leuchtet wohl dem Letzten ein. Und wenn man dann die Vorstände mit Aufhebungsverträgen davon kommen lässt, dass man ihnen geheim die bekannten Ansprüche erlässt, dann gehört der gesetzliche Verband wirklich abgeschafft. Ich empfinde so etwas als Betrug an den vielen Betroffenen, die nicht wissen wie sie sich wehren können und an der breiten Masse, an der Allgemeinheit. Leider müssen wir in unserer Gesellschaft auch sehen, dass nur wenige Staatsanwaltschaften sich an so etwas wagen und die Gerichte lieber kleine Betrüger einbuchten, als sich an die Großen ran zu trauen. Die Großen haben immer wieder hier und dort einflussreiche Freunde. Die Unterlagen, die bei der VR-Bank Marktredwitz hin und her gewandert sind, die hat doch die oberste Bankenaufsicht auch gesehen und gelesen. Dass die nichts unternommen haben, das schockiert mich am meisten. Man erzählt uns immer unser Leben wird zu teuer, wir würden zuviel Ansprüche an den Staat stellen. Ein Aperrat von Tausenden von Beamten verschlingt jährlich Hunderte von Millionen und ist vollkommen unnütz. Man würde den Saugnapf Staat billiger machen, würden wir diese Leute für ihre Untätigkeit hinaus werfen. Lasst Herrn Stoiber antreten und die Gesetze entrümpeln, dass korrupte Verbände für ihre Machenschaften auch noch Unsummen bei den Unternehmen abholen können. Aber man hört raus, dass genau die Verbindungen auch die Gerechtigkeit ausgebremst ahben könnten. Im Nachhinein ist überall Aktivität, aber auch nur dann wenn man glaubt man ist von der Öffentlichkeit wahr genommen, verhindern tun die Verbände und Behörden wirklich nichts. Die Bankenaufsicht hat es sicher mit bekommen, dass man einen Vorstand unbehelligt davon kommen hat lassen, der vielleicht der Genossenschaft für die 50 Millionen € haften hätte müssen, egal ob er es hat oder nicht. Wenn er eine Million davon hat, dann hat er sich schon ungerecht bereichert auf Kosten Vieler. Den lässt man besser laufen, dann gibt es keine Rückfrage zur eigenen Rolle im unsauberen Spiel. Dem lässt man lieber seine schon verdiente Million und gibt noch ein Jahresgehalt mit drauf damit keiner darüber reden muss. Was ist das für eine Welt? Und so genehmigt man dem Nachfolger, dem prüfenden Revisor aus dieser korrupten Zeit, eine Übergangsfrist, wo der vielleicht schon vorher auf den Posten geschielt hat anstatt den Vorstand korrekt zu prüfen. Zwei weitere bisherige unfähigste Vorstände begleiten ihn ohne Nutzen für die Bank, die selbst am riesen Skandal mit schuld sind, die sich aber nach einer gewissen Zeit aus Altersgründen mit voller Pension selbst erledigen. Sie erledigen sich für die Bankenaufsicht, die Kosten bleiben bei den Genossen der Bank. Was dürfen wir also als Korruption in unserer Gesellschaft mit höchst schädigendem Ausmaß verstehen? Auch dass, das gesetzlich beauftragte Organisationen das Gesetz selber gestalten und das sündteure Behörden ihre Aufgaben verweigern? Dazu hat es doch zwischen dem Webmaster dieser Seite und dem Amt im letzten Frühjahr ausreichend schriftliche Bestätigungen gegeben.

   

Nr. 3211

Leser

31. März 2008, 09:47 Uhr

Betreff: Ist es vorstellbar dass der Verband von der Bildfläche verschwindet?

Konnten wir es uns vor 22 Jahren vorstellen, dass die BRZ verschwindet, bevor Dr. Vilgertshofer in einer schwäbischen Versammlung in einem überfüllten, verrauchten Saal einen Verlust von über 100 Millionen DM einräumen musste, der sich in wenigen Tagen auf 1,9 Milliarden aufschaukelte? Ist es daher heute unvorstellbar, dass auch ein Genossenschaftsverband von der Bildfläche verschwindet, wenn er über seine eigenen Machenschaften stolpern würde? Lösen sich übermächtige Organisationen durch ihre eigenen Fehler auf? Müssten wir darüber traurig sein oder wäre es eine Erlösung?

   

Nr. 3210

Genossenschaftler

31. März 2008, 09:35 Uhr

Betreff: Die Krake Genossenschaftsverband

Ist es nicht eine Erfahrung des Lebens, dass die die immer alles besser wissen zu einer der schlimmsten Zeitgenossen zählen? Und wie steht es um den Genossenschaftsverband Bayern. Weiß der nicht alles am besten? Warum ist im wirtschaftlichen Leben eines mit vielen Menschen strukturierten kaufmännischen Betriebes es unabdingbar ein internes Kontrollsystem zu haben, Funktionstrennung und gegenseitige Überwachung alleine aus den organisatorischen betrieblichen Abläufen heraus? Warum gilt das bei einer gesetzlichen Prüfung beim genossenschaftlichen Bankenwesen nicht? Was ist wenn einem selbsternannten Messias, zu was sich der bayerische Verband anscheinend aufgeschwungen hat, an der Spitze einer Organisation mit selbst lahm gelegten Kontrollmechanismen plötzlich die Sinne in der Selbstbeweihräucherung vernebeln, wenn die vielleicht ehemals rechtschaffenen Köpfe weg sind und ganz normale, wie jeder andere auch für alle Einflüsse anfällige Menschen, in die Positionen gelangen? Was passiert wenn man ungehindert alles drehen und wenden kann, wie man es sich selber ausmalt?

Auf welche Berater haben sich also die Aufsichtsräte bei der VR-Bank Marktredwitz eingelassen? Auf welche Messiase? Auf welche, die ihnen vorgeführt haben, wie man zwei Vertreterversammlungen an der Nase lang führt, in dem man eine Notoperation von zwei Banken als historische Fusion verkauft und vorführt wie man dabei einen Teil der Vorstände austrickst, oder doch noch zusätzlich die Mitglieder, wenn man denen doch Abfindungen mitgibt, über die man nicht informiert hat? Warum hat man bei den Entlassungen von Manfred Heger und Karl Krämer keine unabhängigen Rechtsanwälte gehabt? Dr. Nickl hat den Aufsichtsräte im Dezember 2007 angeblich schon gesagt, wie tief sie in der Sch.... stecken, mit dem zu was sie immer nur zugestimmt haben. Warum hat Horst Pausch den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger ohne Anwalt alleine ausgehandelt und unterschrieben? Er war aber sicher nicht ohne Beratung. Beratung durch die Herren Johannes Herzog und Riamund Grothoff, die eigentlich eine gesetzliche Prüfung durchzuführen hatten und keine rechtliche Beratung zur Abservierung des längst überfälligen Vorstandes. Musste der allmächtige Verband dringend die Fäden in der Hand behalten?

Hat man Horst Pausch nicht gesagt, dass er mit der Unterschrift unter „Ausschluss bekannter und nicht bekannter Ansprüche“ zwingend gegen das Genossenschaftsrecht verstößt, dass er damit voll in die Verantwortung für alle Sorgfaltspflichtverletzungen und Untreuetatbestände des Vorstandes selbst gerät. Sorgfaltspflichtverletzungen, die man im Jahr 2004 schon nach § 29 KWG, Abs. (3) (= Link) an das BaFin (!!!) gemeldet hatte und die im Prüfungsbericht standen, die man aber im Detail vor den Vertretern verschwieg. Wer von diesen Beratern des Verbandes hat den anderen Aufsichtsräten am 4. August 2004 gesagt, dass sie sich mit ihrer nachträglichen Zustimmung in die gleiche Situation versetzen? Haben die Berater gesagt, sie begehen hiermit einen Verstoß gegen ihre eigenen Sorgfaltspflicht, die mit einem Schlag Konsequenzen bis zu 50 Mi. € Haftungsverpflichtungen bringen können? Hat man den Aufsichtsräten gesagt, Sie brauchen deswegen nichts zu befürchten, wenn wir die Hände auf den Personalakten und den Sitzungsprotokollen haben, dann decken wir das ab, oder besser, wir decken das zu?

Wir war die Situation bei Karl Krämer? Hat es vor dem Montagmorgen, um 08.30 Uhr eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben? Wer hat die Entlassung Karl Krämer im Vorfeld beschlossen? Warum in den ersten Minuten, als dieser nach der Mittelmeerkreuzfahrt, veranstaltet für Kunden der Bank unter Begleitung eines Vorstandes Krämer, zurück gekommen ist? Was müssen sich alleine die Reisenden denken, wo auch Willibald Zuber auf dem Schiff war? Hat sich unter Leitung des Revisionsdirektors Krause am 22. Mai 2006 fast genau die gleiche Situation ergeben wie mit Manfred Heger zwei Jahre vorher, dass eine Rechtsanwalt als Aufsichtsratsvorsitzender sich notgezwungen sah aufgrund des Drängens der Prüfer und des Verbandes seine Unterschrift unter einen Dienstaufhebungsvertrages mit Karl Krämer unter Verzicht aller Ansprüche zu setzen? Wahrscheinlich identisch ein Gesetzesverstoß wie mit Manfred Heger? Der Gesetzeskommentar sagt doch, dass vollständige Information der Vertreter zu den Sorgfaltspflichten gehört. Das heißt doch „Aus Gründen des Takts“ nichts zu sagen ist Verstoß gegen die Informationspflichten? Verletzung einer Informationspflicht auf Verzicht von Regressansprüchen gegen einen Vorstand in hohen zweistelligen Millionenbeträgen? Steht dahinter, Beschlüsse ohne vollständige Information herbei zu führen, legt den Verdacht offen selbst beteiligt zu sein an Verfehlungen, vielleicht in ungeahntem Ausmaß? Wie konnte unter diesen Umständen am 29.06.2006 eine Entlastung des gesamten Vorstandes vorgeschlagen werden?

An dem Aussichtsratsbeschluss zum Abschuss Krämer ist laut Protokoll (= Link) sind eine ganze Reihe von Verbandsleuten beteiligt gewesen. Es wird nicht mal protokolliert, ob es eine Beratung des Aufsichtsrates gegeben hat ohne Beteiligung der Verbandsleute. Revisionsdirektor Krause und Rechtsanwalt Dr. Büchel mussten sich schon sehr früh auf den Weg machen von München her. Die waren bereits vor dem Wochenende über ihre Dienstreise am Montagmorgen informiert. Walter Christel war der aktuelle Prüfungsteamleiter, der mit Johannes Herzog eventuell die Gelegenheit nutzte eine Woche das Büro von Karl Krämer durchstöbern zu können. Und ebenso war wiederum Herr Raimund Grothoff anwesend. Herr Grothoff war gar nicht mehr Mitarbeiter des GenoVerbandes, er gehörte einer Tochtergesellschafter als Geschäftführer an. Warum also der vorherige Prüfungsteamleiter, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Lagen die Verfehlungen von Karl Krämer in seiner Zeit? Waren es Verfehlungen, die man damals den Vertretern schon verschwiegen hatte und jetzt war die Zeit reif, nachdem Johannes Herzog sicher sein konnte auch wirklich Vorstand zu werden und die Sache mit dem Vieraugenprinzip war für ihn nach dem KWG in sicheren Tüchern? Hat man die Vertreter all die Jahre vorher unrichtig und unvollständig informiert zur Arbeit eines Mannes, den man nicht mehr in der Vorstandsetage dulden konnte? Wie lange war der Beschluss schon vorher aufgesetzt für Karl Krämer, wenn Ort und Datum handschriftlich ergänzt wurden?

Wurde aus dem Messias GenoVerband eine Krake, die ihre Finger in alle Angelegenheiten der Banken steckt? Die entscheidet über Freispruch, wie es Johannes Herzog nach der Versammlung vom 25. Juni 2007 formulierte, oder Untergang? Die entscheidet wer den Ermittlungsbehörden vorzuführen ist? Marth und Dittrich aber Heger, Wolf und Krämer nicht? Die entscheidet ob Kreditverluste mit fünf Millionen DM und drei Millionen DM in Verbindung mit den massivsten Verstößen oder gar Missachtung von § 18 KWG auch Regressfolgen für Vorstände haben, vor allem aber Strafrechtsfolgen? Die entscheidet, ob man Vertreterversammlungen richtig und vollständig informiert, oder ob man aus einem Verlust von 5 Millionen einen Schadensfall von 2 Millionen machen darf? Die entscheidet, ob man einen Kreditverlust, wie vielleicht mit dem Möbelhaus, als weit über dem tatsächlichen Wert liegende Sachanlage bilanzieren darf, weil man ja schon beschlossen hatte genug Einzelwertberichtigungen nicht zu bilanzieren? Wer hindert nun eine Krake ihr Werk weiter zu betreiben und die Volksbank Plauen auch noch mit ein zu beziehen?

Verlassen sich die heutigen Aufsichtsräte tatsächlich noch auf den versprochen Schutz eines Herrn Herzog, verlassen sie sich nach wie vor auf den Rat der Genossenschaftsprüfer, den Revisionsdirektoren, den Anwälten der Rechtsabteilung, oder ist es an der Zeit das eigene Hirn einzuschalten? Ist es an der Zeit den ersten Informanten für den GenoVerband, nämlich den eigenen Vorstandsvorsitzenden schnellsten zu entfernen? Ist es an der Zeit die Mitglieder und Vertreter von Seiten des Aufsichtsrates über alles zu informieren, so wie es der Herr Herzog versprochen hat und doch nicht einlöst? Ist es an der Zeit einen Schlussstrich zu ziehen der diesem Anspruch auch gerecht wird um eine Zukunft möglich zu machen?

   

Nr. 3209

Beobachter

30. März 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Wenn der Verband für den Schaden aufkommen müsste, was wäre dann?

Wenn es sch erweisen würde, dass der Genossenschaftsverband Bayern nur an den Schäden in Marktredwitz und bei München-Land vollumfänglich nach § 62 Genossenschaftsgesetz Abs. (1), Satz 3 (= Link) mitverantwortlich wäre, was wäre dann? Könnte es sein, dass es dann den Genossenschaftsverband Bayern nicht mehr geben würde? Verdeutlicht das anschaulich, wie hoch der Schaden ist, den man vielleicht mit den eigenen Machenschaften, mit der Unterstützung unfähigster Vorstande mit verschuldet haben könnte?

   

Nr. 3208

Uwe

30. März 2008, 18:01 Uhr

Betreff: Wenn Johannes Herzog unfähig war …

Wenn Johannes Herzog unfähig war die Verluste bei Flex durch Manfred Heger zu verhindern, wenn Johannes Herzog unfähig war bei Gold, Gold, Gold Reinhold Wolf zu bremsen, nach dem die Telefonfirma schon bald 500.000 Mark (ich erlaub mir das wegen den Zahlen so zu sagen) Verlust gemacht hat und mit der GmbH, die nur mit seiner Hilfe gegründet werden konnte, da sie sonst nirgendwo das gesetzlich geforderte Stammkapital hergekriegt hätte, noch zwei Millionen an Forderungen oben drauf setzen durfte, wobei eine Million lupenreinste Überziehungen waren, wenn er unfähig gewesen wäre nur einen Euro zu verhindern, obwohl er fast durchgängig da war, wenn sich herausstellen würde dass die Vorstände zu den Prüfungsstichtagen Strohmannkredite aufbauen durften um die Risikolage bei einzelnen Kreditverhältnissen runter zu kriegen obwohl der Strohmannkredit genauso im Feuer gestanden hätte, wenn Johannes Herzog die Übernahme des HOMA-Gebäudes als Gebäudewert anstatt als Kreditabschreibung in Höhe von vielleicht vier bis fünf Millionen auch übersehen hatte, ja was wäre dann seine Prüfung wert gewesen? Nichts, Null-Komma-Null-Garnicht? Oder hätte man die Genossenschaftsmitglieder auch noch mit den Prüfungsgebühren für Untätigkeit geprellt? Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn er damit einverstanden war, dass man Sicherheiten abholt ohne sie zu Geld zu machen, wenn er damit alles in Ordnung befunden hat, dass man die Kunden mit den Abrechnungsmethoden hinterlistig ausgenommen hat, was ist dieser Prüfer wert gewesen? Was ist so ein Vorstand wert?

Wenn sich herausstellen würde, dass in diesen Fällen gegen den ehemaligen Prüfer ermittelt wird, wer haftet dann gegenüber der VR-Bank Marktredwitz, Herr Herzog alleine, oder sein Kollege Raimund Grothoff mit, oder doch der Dienstherr Genossenschaftsverband Bayern in vollem Umfang mit? Auf welchen Ebenen wird das zur Zeit versucht zu verhindern?

   

Nr. 3207

Gen. Dipl.Betriebswirt

30. März 2008, 14:16 Uhr

Betreff: Warum haben die Prüfer nicht über die Gesetzeslage zu § 34 GenG informiert?

Nach meiner Ansicht sind die Aussagen in Eintrag Nr. 3423 und in Eintrag Nr. 3424 tatsächlich der Kausus Knacksus. Warum hat der Prüfer Raimund Grothoff von Seiten des Genossenschaftsverbandes und der Rechtsanwalt Dr. Nickl von Seiten des Aufsichtsrates bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) nicht auf die wirkliche Gesetzeslage hingewiesen. Die in den beiden Einträgen genannten Stellen im Kommentar zu § 34 Genossenschaftsgesetz (= Link) bringen die Sache auf den Punkt. Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen. Schon die Tatsache, dass man die ganzen Dinge erst in der Versammlung vom 30.06.2005 mit Flex reparieren wollte, in dem man einen Verzicht unter Vorspiegelung falscher Tatsachen darstellen wollte und nicht bereits am 14. Oktober 2004, wo man streifte, dass der Fall erkannt war und wahrscheinlich auch ans BaFin gemeldet wurde, ist die erste Verfehlung einer unvollständigen Information an die Vertreter. Einer von vielen Gesetzesverstößen von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung selber, augenscheinlich vorsätzlich und bewusst.

Die gewählte Formulierung, wie sie Manfred Heger zum Ausschluss auf bekannte und nicht bekannte Ansprüche gegen ihn aufzeigte, ist wahrscheinlich der schlimmste Untreuetatbestand für die Aufsichtsräte. Man braucht nicht auf Einzelfälle zurückgreifen, mit dieser Sache wird alles zusammen gefasst. Darf man dabei annehmen, dass Johannes Herzog und Raimund Grothoff die Aufsichtsräte über die Gesetzeslage ebenfalls nicht aufklärten, als man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den Vertrag von den Verbandsanwälten entwerfen ließ? Ist die Vorstandsposition von Johannes Herzog darauf aufgebaut, dass man den Aufsichtsrat mit dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger (= Link), mit der nachträglichen Zustimmung zu einen gegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 verstoßenden Vertrag für alle Zeiten fesselte und knebelte? Es war anscheinend überaus wichtig, dass die Unterschrift aller Aufsichtsräte aufs Protokoll kommt, ohne Ausnahme. Mit dieser Zustimmung dürfte man jeden Aufsichtsrat in die Verantwortung für die Machenschaften von Manfred Heger geführt haben und damit in die persönliche Haftung dafür. Der Aufsichtsrat hat einem Vertrag zugestimmt, wo man bekannte Ansprüche nicht verfolgt und wo man dokumentiert die eigenen Kontrollpflichten nicht wahrzunehmen, weil man auf unbekannte Ansprüche verzichtet und denen gar nicht nach gehen will, egal in welchem Umfang. Dies sind unfassbare Vorgänge.

So wie das Protokoll jetzt veröffentlich ist, fehlt noch ein großer Teil der Aussagekraft. Es dürfte selten eine so eindeutige Gelegenheit geben den Genossenschaftsverband als Prüfer nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) aus einer fahrlässigen Handlung und einer beschränkten Haftung nach Abs. (2) direkt in den Absatz (1) zu führen in den Satz 2: Wer seine Pflichten vorsätzlich ...... verletzt, der haftet der Genossenschaft für den dafür entstandenen Schaden. Wenn es feststehen würde, dass die Verbandsprüfer am Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger beteiligt waren, dann wäre die Bezeichnung fahrlässig ausgeräumt. Dann könnte man mit allen Kreditverlusten einen Schadensersatzanspruch gegenüber den Genossenschaftsverband stellen. Wenn es sich als Tatsache erweisen würde, dass die Prüfer den Vertrag vielleicht sogar noch betrieben haben, er von Dr. Bauer und seiner Abteilung in München entworfen und geschrieben wurde, denn wäre die Kette geschlossen zur Vorteilserlangung von Johannes Herzog aus den Missetaten der alten Vorstände.

Als aktives Einwirken, wie es hier schon manchmal gesagt wurde bis hin vielleicht zur Nötigung und Erpressung des Aufsichtsrates, da spricht das beim Registergericht hinterlegte Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss der Vorstandes Krämer (= Link) vom 22. Mai 2006 Bände. Revisionsdirektor Krause vom Genossenschaftsverband Bayern leitete offensichtlich die Sitzung, er hat die Leitung jedoch da übernommen, wo es notwendig erschien. Und Ähnliches dürfen die kompletten Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, vielleicht sogar Aktennotizen im Personalakt von Manfred Heger und in den revisionsinternen Unterlagen für Juni, Juli und August 2004 für den Fall Heger auch ergeben, dass Hilkenbach, Grothoff und Herzog die aktiven Personen in der Sache gewesen sein dürften. In diesem Licht müssen auch die Umstände zu einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand Karl Krämer aufgedeckt werden. Auch ihm dürften sämtliche Ansprüche erlassen worden sein. Auch bei ihm hat man sämtliche Feststellungen den Mitgliedern und Vertretern verschwiegen. Auf dieser Basis kommt eine Befreiung von Ansprüchen einem Verbrechen von Prüfung und Aufsichtsrat gleich. Dass das der Revisionsdirektor das Heft in die Hand nimmt, dass dürfte mit den Aufgaben einer gesetzlichen Revision nicht vereinbar sein. Dort wird die Klammer zu § 62 GenG, Abs. (1) sichtbar aufgemacht. Sicher können Heger, Wolf und Krämer ihre verursachten Schäden nicht voll begleichen, aber darf man sie deswegen laufen lassen? Aber heute kann der Genossenschaftsverband nach § 62 GenG die Schäden begleichen bei der VR-Bank Marktredwitz. In beiden Fällen läuft eine Verjährung gegenüber dem Verband frühestens ab dem Jahr 2005 und bei Karl Krämer im Jahr 2006 oder 2007.

Diese Angelegenheit geht inzwischen weit über den Horizont der Bank alleine hinaus. Dass hier inzwischen politische Kreise im Hintergrund informiert sind, ist wirklich nicht mehr auszuschließen. Auch der Bundesverband dürfte in der Zwickmühle stehen über eine mit den Ostfilialen abgespaltene indirekte Sanierung für die VR-Bank Marktredwitz das System der genossenschaftlichen Prüfung an sich zu retten. Wenn die Staatsanwaltschaft die genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditfälle vor Gericht bringt, ja wie wird die Frage behandelt warum sie der Prüfungsverband und das BaFin nicht aufgegriffen haben? Auch das BaFin kennt die Gesetzeslage. Das BaFin kennt jeden Prüfungsbericht und das BaFin weiß wie man die Vertreter dazu „unrichtig und unvollständig“ informiert hat. Man darf annehmen, dass längst der Politiker Götzl die Drähte heiß laufen lässt.

Wenn Fälle bekannt werden, wie Flex und Gold, Gold, Gold, wo Millionenkredite bei bewussten Verstößen, ja Manipulationen gegen § 18 KWG bekannt geworden sind, wenn Strohmannkredite zur Umgehung von Bilanz- und Revisionsstichtagen bekannt werden, wenn mit dem HOMA-Gebäude eine millionenschwere Umgehung von Kreditabschreibungsnotwendigkeiten, vielleicht sogar noch als Einzelgang eines oder mehrerer Vorstände bekannt werden, dann werden den Vorständen durch die Beweislastumkehr nach Abs. (2), letzter Satz im § 34 GenG alle Kreditausfälle zur Last gelegt. Der Genossenschaftsverband und auch der Aufsichtsrat hat sich somit wahrscheinlich in die Verantwortung für alle Ausfälle begeben. Die erste Handlung müsste von Bonn oder aus Frankfurt vom BaFin kommen, der Genossenschaftsverband ist bei der VR-Bank Marktredwitz im Sinne § 43 Wirtschaftsprüferordnung (= Link) kein unabhängiger Prüfer mehr. Die Absegnung des Forderungsverzichtes von 432.000 € im letzten Frühjahr dürfte dies zusätzlich unterstreichen und bringt den nächsten Schadensersatzanspruch an die Prüfer auf den Tisch. Dem Genossenschaftsverband Bayern müsste dringend und sofort das Prüfungsmandat für die VR-Bank Marktredwitz wegen schwersten Verstrickungen entzogen werden.

Vielleicht zielt auch alles auf die fünfjährige Verjährungsfrist ab. Das dürfen wir nicht zulassen und zwar nicht nur für den Bereich Marktredwitz, des Landkreises Wunsiedel und im Vogtland. Wenn die Ermittlungen tatsächlich gebremst würden, dann müssen wir dies hinaus tragen, Strafanträge müssen von vielen Seiten kommen, wirklich interessierte Medien eingeschaltet werden, die nicht vor Ort auf die Aufträge der Bank hoffen, so wie im letzten Jahr schon ein Fernsehteam vor der Bank war, an Oppositionsparteien müssen wir herantreten, an die Petitionsausschlüsse der Parlamente. Wir müssen diese Machenschaften aufdecken und für die VR-Bank Marktredwitz besteht hier vielleicht die riesen Chance ihre verlorenen Gelder zurück zu bekommen und zwar nicht über den Sanierungsfonds. Es besteht die Chance die Gelder von Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Horst Pausch, Reiner Loos, Werner Schelter, von den Aufsichtsräten, von Johannes Herzog und Raimund Grothoff und den großen Rest vom Genossenschaftsverband Bayern, zurück zu bekommen. Es besteht sogar die Chance, dass alle Vorstände die Versorgungsansprüche verlieren, die mit eigenen Treueverstößen aufgehoben werden könnten, bis zurück zu Rudolf Heger und noch weiter.

Wir müssen die Vertreterversammlung in Marktredwitz informieren und den Leuten klar machen, dass sie im ganzen Land beobachtet werden. Wenn das nicht hilft, dann braucht es vielleicht sogar von auswärts eine Initiative, die den Mitgliedern hilft die Vertreterversammlung aufzulösen. Zuerst muss man aber die Vertreter der Volksbank Plauen informieren in was für ein schmutziges Spiel ihre Bank mit eingebunden werden soll. Dort wird man dann hoffentlich ähnlich verfahren, wie schon bei den Nachbarbanken in Oberfranken und in der Oberpfalz, wo man sich mit einer Fusion mit Marktredwitz die Probleme nicht ins eigene Haus holen will.

   

Nr. 3206

Genossenschaftler

29. März 2008, 19:36 Uhr

Betreff: Ein Bankvorstand muss bis zum 31. März die Bilanz aufgestellt haben

Gemäß § 26 Kreditwesengesetz (= Link) muss ein Kreditinstitut den Jahresabschluss aufgestellt haben und diesen dann der Bundesbank und dem BaFin einreichen. Weil die Prüfung ja nicht überall gleichzeitig sein kann, heißt es danach, dass der mit dem Testat festgestellte Jahresabschluss dann unverzüglich noch mal eingereicht werden muss, wenn das bis zum 31. März nicht möglich war. § 252 Handelsgesetzbuch (= Link) regelt dann wiederum die Bewertungsgrundsätze. Abs. (4) regelt dass nicht zu hoch und nicht zu niedrig bewertet werden darf und Verluste in der Bewertung in den zurückliegenden Abschluss mit aufgenommen werden müssen, wenn sie zwischen Bilanzstichtag und Bilanzfeststellung, bzw. Genehmigung durch eine Generalversammlung beispielsweise bekannt werden. Wie lange ist also den Vorständen und Aufsichtsrat der augenscheinliche Wertverlust beim HOMA-Gebäude bekannt? Warum wird ein Forderungsverzicht von 432.000 € vor dem 31. März nicht wie im HGB vorgeschrieben auch in die Bilanz des Vorjahres (2006) aufgenommen? Weil Prüfer des Genossenschaftsverbandes das dem ehemaligen Kollegen Johannes Herzog absegnen und damit auch einen Verstoß nach § 34 Genossenschaftsgesetz für gut heißen?

   

Nr. 3205

Mitglied

29. März 2008, 18:59 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmeister!
Zu meiner Bank habe ich zwei Fragen, ist der Staatsanwalt noch in unserer Bank und gibt es für die Abgabe der Bilanz bei einer Raiffeisen- oder Volksbank andere Termine wie bei anderen Banken oder Sparkassen. Außerdem interessiert mich, warum wir Genossen nicht gefragt werden, wenn Gelder zum deutschen Raiffeisenverband überwiesen werden um dort Löcher zu stopfen.

   

Nr. 3204

Aus der Nähe

29. März 2008, 11:54 Uhr

Betreff: Gibt es zum HOMA-Gebäude auch eine Genehmigung vom Aufsichtsrat?

Hat der Aufsichtsrat wirklich der Übernahme der Bruchbude neben der Bank, dem HOMA-Gebäude zugestimmt? Oder haben das die Vorstände alleine gemacht? Das wäre eine unglaubliche Kompetenzüberschreitung gewesen, die wahrscheinlich auch wieder zum heutigen Millionenschaden geführt haben könnte. Wenn das nämlich der Fall gewesen wäre, dann hätte das der Prüfer Herzog und seine Kollegen sehen müssen und die Vorstände zur Rechenschaft ziehen müssen und nicht Manfred Heger mit dem befreienden Aufhebungsvertrag versehen. Wer von den mitgliedern geht den mal zum Grundbuchamt mit einem berechtigten Interesse das Grundbuch einzusehen? Das wir einem Mitglied niemand verweigern können.

Muss man nun Angst haben, dass man das Ding doch komplett abreisen muss nach so vielen Jahren Leerstand. Eine dauerhafte Wertminderung ist das, und so etwas muss man bilanzieren und nicht die unrealistischen Werte stehen lassen, das gehört ins Jahr 2007 zurück. Will er wieder eine Dividende auszahlen, obwohl die Bank Verluste unterdrückt? Würde sich herausstellen, dass die Vorstände vor fünf Jahren eine Kreditverlust über den Kauf verschwiegen haben könnten. Über einen Rettungserwerb mit einer Zwangsversteigerung hätte man damals vielleicht schon ein bis zwei Millionen abschreiben müssen, die man nicht mehr aufbringen konnte? Hat man es auf direktem Weg mit dem Kreditnehmer gemacht und die Verluste damit in die Zukunft verschoben? Hat man damit dem Kunden jede zusätzliche Verpflichtung geschenkt um die eigenen Haut zu retten? Haben die Prüfer auch da wieder mit gespielt und vielleicht sogar den Aufsichtsrat außen vor gelassen? Wenn der Aufsichtsrat zugestimmt hätte, dann wäre er bei der Konstellation doch mit haftbar.

Wo ist unser Herzog? Nach seinem Urlaub hat er sich jetzt krank gemeldet. Zuerst der Urlaub und dann krank. Ist das eher die Angst in die Bank zu kommen. Er soll endlich die Bilanz zumachen und uns mit der Landesbank in München Anfang April die Zahlen offen legen. Zum 31. März muss ein Bankvorstand die Bilanz erstellt haben, sonst ist es ein Gesetzesverstoß und Gesetzesverstöße sind Sorgfaltspflichtverletzungen. Wenn er Bammel hat zu kommen, dann soll er doch am besten gleich seine Abdankung mitteilen. Das wäre für alle das Beste.

   

Nr. 3203

Beobachter

29. März 2008, 11:29 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 3423 Kausus Knacksus?

Sind die Thesen in Eintrag Nr. 3423 der Kausus Knacksus. Beide Seiten können niemand gebrauchen, der nicht gegen den anderen schießen kann. Die Aufsichtsräte brauchen den Herzog, die dürfen gar keinen anderen hin lassen. Es ist eine Symbiose, die Seite lebt mit der anderen und geht unter mit der anderen. Aus diesem Kreis kann keiner ausbrechen ohne sich selber zu gefährden. Das Genossenschaftsgesetz verlangt dass die Sorgfaltspflicht und die Haftungsverpflichtung zwingend ist. Aber wenn niemand da ist, der das verfolgt, weil man damit die Hand auf allen Unterlagen hat, dann muss man sich gegenseitig festhalten. Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) und wahrscheinlich auch die vom 25. Juni 2007 waren einzige Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht nach dem Gesetz die Vertreter richtig und vollständig zu informieren, wie es der Gesetzeskommentar auch klarlegt.

Die Sorgfaltspflicht mit der richtigen und vollständigen Information trifft den Aufsichtsrat und die gesetzlichen Prüfer mitten ins Gesicht. § 38 GenG, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) sagt ausdrücklich, der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftführung zu überwachen und der 2. Satz heißt klar, er kann zu diesem Zweck alle Auskünfte verlangen und in die Bücher und Schriften einsehen. Es ist im Gesetz also dazu keine Einschränkung gegeben. Der § 38 ist der Auftrag zur Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates zur Kontrollpflicht. Der Prüfungsteamleiter Raimund Grothoff hat im Protokoll festgehalten dazu die Vertreter belogen, dass der Kredit bei Flex immer unter der Großkreditgrenze war, so dass der Aufsichtsrat der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte, nach seinen Worten.

Der Prüfungsteamleiter hat die Vertreter belogen, man muss sich das vorstellen. Gehört so ein Mann aus dem Verband nicht entfernt, der Kollege von Johannes Herzog von damals? Beim Genossenschaftsverband Bayern wird man dafür befördert. Was stecken für Ungeheuerlichkeiten dahinter, wenn man Manfred Heger bei 50 Millionen € Verlusten innerhalb weniger Jahre mit einem Dienstaufhebungsvertrag aus der Feder von Dr. Bauer oder seiner Abteilung ziehen lässt, wo man ihm entgegen § 34 GenG, Abs. (4), Satz 2 billigend alle bekannten und unbekannten Ansprüche erlässt, wo man den Vorstand neben Johannes Herzog setzt, der den nächsten Untreuekredit mit dem Goldmärchen fabriziert wo man vielleicht eine Million bei fehlender Besicherung verliert, um das Vieraugenprinzip nach dem KWG zu gewährleisten. Man hat doch von Verbandsseite ein Jahr vorher in der Vertreterversammlung 2004 (= Link) einmalig ein bisschen aufgezeigt, dass man die Sauereien über Verfehlungen zu § 34 gesehen hat, dass man die Unfähigkeit der Vorstände erkannt hat mit den Verfehlungen zur Organisationspflicht nach § 25a KWG, aber man hat die Kerle über viele Jahre unterstützt, über alle anderen Jahre, indem man selbst gegen den § 34 GenG mit der vollständigen Information der Vertreter verstoßen hat. Das ist der Betrug an der Genossenschaft. Die Vorstandsbestellung mit der Fusion ist dabei eine ganz linke Art wie man die Mitglieder hinters Licht geführt hat. Wo war die vollständige Information warum man Marth und Dittrich gemäß den Absprachen im Hintergrund gar nicht zu Vorständen machen wollte? Man hat einen Fusionsbeschluss von zwei Genossenschaften herbei geführt, in dem man unrichtige und unvollständige Informationen an die Vertreter gegeben hat. Dazu zählt auch, dass Manfred Heger den Jahresverlust zum Bilanzgewinn erklärte und der Oberrevisor das mit Schritten in die richtige Richtung unterstrichen hat. Dazu zählt auch, dass man im Fusionsgutachten von 2001 (= Link) vom Verband auf jeden Hinweis auf eine Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens verzichtet hat.

Alle diese Umstände haben neben Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf auch alle Aufsichtsräte und alle Prüfer in die gleiche Untreueschiene und Haftungsverpflichtungsschiene hineinkatapultiert. Weil man immer darauf verzichtete die Vertreter ordentlich zu informieren, daraus ist die unglaublichen Anhäufung der Kreditverluste erst erwachsen. Den Herren ist dies inzwischen alles mehr als nur bewusst. Wer so handelt, der braucht sich nicht wundern, dass man es nicht mehr als Hirngespinst abtut, dass sich eventuell Manfred Heger über Flex noch den goldenen Abgang verschaffen durfte, wenn er bei einem ungesicherten Kreditverhältnis mit dem besten Freund über eine Auslandsinvestition 5 Millionen DM kaputt machen durfte, von denen man mehr als die Hälfte vor den Vertretern verschwiegen hat. Man hat sogar den unerlaubten Dienstaufhebungsvertrag verschwiegen, auf was weist das hin? Ist es da noch überraschend, dass man sagen kann der Aufsichtsrat braucht sich nicht wundern, wenn man ihn in die Nähe von Bestechlichkeit setzt, wenn bei einem Kunden Maschinen im Wert von mehreren Hundertausenden abgeholt wird, dies weder für die Bank noch für den Kunden einen Euro einbringt, der Vorstand Wolf sagt, die findet man vielleicht noch in Polen oder in Tschechien und der Vorstand Krämer sich höchst persönlich vor Ort um die Dinge gekümmert hatte, und wenn man sagen könnte, bei der Masse der Vermögensvernichtung bei uns über die Zwangsversteigerungen, da hat der eine oder andere auch mal die Augen aufgetan und die Finger hingestreckt, oder dass die gesamte Vorstandsversorgung nur aus den Abzockerei mit den unsaubersten Abrechnungsmethoden stammt, wo der Aufsichtsrat jedes Mal eine Genehmigung abgeben musste und man sich nur denken könnte, dass dies nie zum Nachteil der Aufsichtsräte selber gelaufen ist.

Keiner steht hin gegen solche Beschuldigungen, weil jeder Angst hat, dass man dazu die Bücher aufmachen müsste und die eigenen Unterlagen präsentieren. Der Aufsichtsrat muss sich zum Schlag auf die Brust aufraffen, sonst steht er demnächst in gleichem Ausmaß wie Heger, Wolf und Krämer, aber auch wie Herzog und Grothoff, in einer Reihe.

   

Nr. 3202

Genossenschaftler

29. März 2008, 01:50 Uhr

Betreff: Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlosse

Der im Betreff genannte Satz ist der Gesetzestext im § 34 Genossenschaftsgesetz, Abs. (4) Satz 2 (= Link). Die Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) schreibt dazu in Randziffer 132, Die Sorgfalts- und Haftungsregelung in § 34 ist zwingend. Horst Pausch hat sich zur Dienstaufhebung von Manfred Heger keine anwaltschaftlichen Rat eingeholt. Die Beratung scheint ausschließlich durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, Herrn Johannes Herzog und Herrn Raimund Grothoff erfolgt zu sein.

In Randziffer 135 schreibt der Gesetzeskommentar, dass unrichtige und unvollständige Informationen an die General- oder Vertreterversammlung eine Missachtung der Sorgfaltspflicht ist, besonders wenn damit ein Beschluss herbeigeführt werden soll. Wenn der Vertreterversammlung im Fall Flex ein Schaden von 1,1 Mio. € aufgezeigt wurde und der Schaden aber 2,6 Mio. € gewesen ist, dann kommen wir in die Bereiche von § 41 GenG, Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates (= Link) und § 62 GenG, Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link).

Muss man die Staatsanwaltschaft mit einem speziellen Strafantrag hierzu zuerst gegen Horst Pausch wegen des eigenmächtigen Handelns, weil eine nachträgliche Genehmigung nicht auf einem Beschluss beruht und als nächstes wegen der Billigung des Aufsichtsrates wegen einstimmiger Zustimmung gemäß dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) und dann natürlich gegen die Prüfer Herzog und Grothoff wegen der ungesetzlichen Beratung (Nötigung, Erpressung ?) des Aufsichtsrorganes und der Vorlage einer ungesetzlichen Vertragsausführung. Wirtschaftsprüfer und ihre ausführenden Beauftragten werden sich sehr wohl gegen die Wirtschaftsprüferordnung verhalten, wenn sie auf diese Art in die Handlung eingreifen.

Es ist kein Wunder das Vertuschung vor Aufklärung angesagt ist. Heger, Wolf und Krämer sind bei weitem nicht aus der Haftung für die Kredite, die von Reinhold Wolf auf den 31. Dezember mit 49 Mio. € genannt wurden und die Aufsichtsräte und der Verband stecken über ihre Billigungen, Zustimmungen und falsche Informationen gegenüber den Vertreterversammlungen voll in der Verantwortung mit drin. Und die Dienstaufhebungsvereinbarung mit Karl Krämer dürfte genauso ausgesehen haben. Das Aufsichtsratsprotokoll zum Abschuss von Karl Krämer (= Link) am Montagmorgen um 08.30 Uhr unter Zitierung aller Aufsichtsräte war doch fast ein Akt der Nötigung, wenn man dann auch noch bedenkt, dass man den Vorstand nur vorzeitig in Ruhestand schickte mit allen bestehenden Pensionsansprüchen und einem ganzen Jahresgehalt. Dass der Aufsichtsrat und auch die Prüfung die Verfehlungen der alten Vorstände nicht verfolgt, dass ist in die eigene Sorgfaltspflichtverletzung und die Verantwortlichkeit der Prüfer zu sehen. Man darf es nicht zulassen, dass sich alle mit gemeinsamen Winkelzügen davon machen und aus ihrer Verantwortung stehlen. Aufsichtsrat und Prüfung haften genauso wie die Vorstände wegen eigener unzähliger Pflichtverletzungen für die 50 Millionen Kreditausfall bei der VR-Bank.

Das Schlimme daran ist zusätzlich, dass das BaFin im Grund auch von allem weiß und der Sachbearbeiter in Bonn sehr wohl wusste, was es heißt, dass der Bank im Prüfungsbericht katastrophale Risikosituationen in nicht vertretbarem Rahmen aufgezeigt wurden und im Prüfungsbericht Anlage 1b, Lagebericht zum Jahresabschluss, gestanden hat, das Einzelwertberichtigungen nicht mehr vollständig abgedeckt wurden. Das BaFin hat mit größter Sicherheit den Bilanzbetrug ebenfalls gesehen und nichts unternommen. Wenn man sieht, was in der heutigen Bankenwelt trotz Bankenaufsicht los ist, so sollte man die Gelder für das BaFin besser in soziale Zwecke geben, vielleicht in die Tafel nach Marktredwitz, Wunsiedel oder Selb.

   

Nr. 3201

Aus der Organisation

28. März 2008, 13:17 Uhr

Betreff: Wer hat dem genossenschaftlichen Sicherungsfonds die Berechtigung gegeben die IKB zu stützen?

Wie großzügig ist man in Verbandskreisen, wenn man mit fremden Geldern umgeht? Ist der Sicherungsfonds, bei den Banken wird er als Garantierfonds bilanziert, nicht zur Einlagensicherung und zur Institutssicherung da? Haben wir Mitglieder unseren Vorständen und den Verbandsleuten die Genehmigung erteilt satzungsfremde Zwecke zu unterstützen? Wer gibt denen die Legitimation, dass wir die IKB mit mehreren hundert Millionen Euro stützen. Dazu als Link ein Zeitungsartikel mit dem Titel: „Die Aufpasser fühlen sich unschuldig“ (= Link). Wahrscheinlich gerade so unschuldig wie die Aufpasser bei der VR-Bank Marktredwitz. Wenn von der Verteilungsaktion der Körperschaftsteuerrückführung im Bilanzjahr 2006 1 Million 160 Tausend € bei der VR-Bank in Marktredwitz angekommen sind, obwohl Manfred Heger den Topf auf der Seite seiner RV-Bank schon ziemlich geleert hatte, muss dann eine Bank wie Marktredwitz vielleicht nahe der halben Million für die IKB blechen, weil es oben in Verbandsgremien beschlossen wurde? Wer fragt das Mitglied nach seinen viel umworbenen Vorteilen, wenn wir Gelder entgegen dem Firmenzweck ausgeben entgegen dem Förderungsauftrag, der laut Gesetzesformulierung in der Kommentierung zu § 34 GenG, Rd-Ziffer 12 bis 21 (= Link) laut Randziffer17 unverzichtbarer Bestandteil einer Sorgfaltspflicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist? Wo ist hier die Verpflichtung nach der Randziffer 18, Gewinne zur Ausschüttung zu erzielen und den Bestand des Unternehmens zu sichern.

Bestand sichern, heißt das für die VR-Bank Marktredwitz gemäß der anhängenden Karikatur (= Link) den Lebensstandard der Vorstände lebenslang auf höchstem Level zu halten ohne Gewinne und Rücklagenstärkung und Geschäftsstellen und Mitarbeiter abzubauen, wohl nicht?

   

Nr. 3200

Holger

27. März 2008, 23:44 Uhr

Betreff: Mir kommt die Galle hoch

Wenn ich in Eintrag Nr. 3418 den Link anschaue, mir kommt die Galle hoch. 2,8 Millionen DM haben die Vorstände schon 1993 aus der Bank herausgezwickt, damals schon und dafür haben sie nach Karl Krämers Worten bereits seit 1985 die Stichtagsverzinsung eingeführt. Das Thema ist noch nicht vom Tisch. Wertstellungsmanipulation ist Betrug, da bin ich einer Meinung mit vielen die hier was dazu geschrieben haben und jetzt reicht es auch mir endgültig. Es ist unbegreiflich, dass man von einer gesetzlichen Prüfung durch einen Genossenschaftsverband spricht, wenn der die Machenschaften mit jeder Kontrolle im Kreditbereich sehen muss. Einem Prüfer muss doch bei der Kontrolle der Buchungsvorgänge ins Auge springe, wenn die Valuta bei jeder Darlehensauszahlung immer einen Tag vor der Ausreichung liegt. Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes haben damit hinter jeder dieser Buchungen gedanklich ihren Haken hin gemacht. Sie haben den Vorständen jedes Mal die Legitimation gegeben uns zu betrügen. Wer hat die Klausel mit den Zinsen in den Verträgen kapiert und ein Gericht hat festgestellt, dass es Betrug war und die drei Herren haben in der Zeitung berichten dürfen, es war ein Einzelfall. Der korrekte Ablauf war, dass die richtige Handhabung der Einzelfall war und nicht umgekehrt.

Die Prüfer sind schlimmer wie die Vorstände. Vielleicht haben die allen Vorständen gesagt, macht es so wie Heger in Marktredwitz, dann macht ihr eine bessere Spanne. Wenn ein Prüfer die EDV-Grundeinstellungen kontrolliert und es begrüßt, dass die Bank da auf jede automatische Buchung einen Tag drauf setzt, zu dem was erlaubt ist, ja wer ist denn dann wirklich unser Betrüger? Jahrelang waren 60 % aller Sollbuchung zu Lasten des Kunden falsch laut dem Gutachten. In den Buchungsprimanoten waren aber nicht nur Sollbuchungen vom Boschdienst in Wunsiedel, die Versicherung und wer sonst alles haben damit auch bei vielen Tausenden von anderen Kunden abgebucht und alle automatischen Buchungen wurden automatisch mit dem einen zusätzlichen Solltag belegt.

Anscheinend hat ein Prüfungsteam die Sauereien nicht mehr ansehen können, die waren nicht damit einverstanden, dass man die Bankbilanz auch noch manipuliert, aber die Prüfungsgruppe Herzog und Grothoff, die waren es. Dieser Herr Herzog hat doch dem Manfred Bleil auch noch bestätigt, dass alles in Ordnung war, dass er für seine abgeholten Sicherheiten keinen Pfennig und keinen Cent gesehen hat. Warum hat man denn die Forderungen von 188.000 DM nicht eingezogen, wo man die Rechnungen dazu bei ihm im Betrieb abgeholt hat? Sind die vielleicht wegen der Untätigkeit der Bank verloren gegangen? War den Vorständen die Schadensvermeidung für die Bank Schnuppe? War die Demütigung des Kunden viel wichtiger? Wollte man den Kunden so leichter vertreiben, wie in alten Zeiten bankrotte Bauern von ihren Höfen? Warum also hat man also die Sicherheiten nicht zurück gegeben, wenn sie doch angeblich wertlos waren? War das vier Jahre nach der Kreditkündigung noch notwendig, oder war es die Wiederholung, eine Demütigung und eine beabsichtigte Schädigung, ohne dass die Bank davon einen Nutzen hatte?

Warum hat man diesen Vorständen alles in den Hintern geschoben und warum durften sie auf der anderen Seite so verfahren? Wie ein normaler Bankvorstand zu arbeiten hat, das zeigt wirklich der Vergleich mit der Sparkasse in Hof. 1,6 % verdiente Rücklagen am Bilanzvolumen, wenn man nicht soviel Kunden verscheucht hätte, zu 16 %. Hof liegt genauso in einer schwierigen Region wie der Landkreis Wunsiedel. Und dann kommt der Verband, nach dem er uns jahrelang Friede, Freude Eierkuchen vorgegaukelt hat, weil er gegen die Abrechnungsmanipuliererei nicht unternommen hat und sagt, hoffentlich ist der Anspruch des Kunden verwirkt und verjährt. Und wir sollen heute zu der Bank gehen, wo einer von diesem Laden als Nachfolger von Herren Heger, Wolf und Krämer sitzt, die er decken musste, damit er selber Vorstand werden konnte. Dass man uns bis heute die befreienden Passagen in den Verträgen verschwiegen hat, sehe ich als ein verbrecherischen Akt an. Wenn dieser Herzog Charakter hätte, dann wäre es kein Thema uns unser abgeluchstes Geld zurückzuzahlen. Aber er nimmt uns ja von den unkorrekten Zinsen und Gebühren heute noch Zinseszinsen ab. In unseren bestehende Kreditsalden, oder den daraus resultierenden zu niedrigen Guthaben liegt heute der Nutzen der Bank aus der Abzockerei der Vergangenheit.

Wenn man das Gutachten eines einzigen Kunden sieht, dann dürften es einige Millionen gewesen sein, die man uns abgeknöpft hat. Ohne dieses Geld wären die Vorstandspensionen wie sie dastehen nicht möglich. Und das schon Ende 2006 die Pensionsansprüche der ausgeschiedenen Vorstände identisch mit den gesamten Rückstellungen waren, zeigt, dass nebenzu noch gewaltige andere Verträge gelaufen sein dürften. Reinhodl Wolf ist doch nicht mit leeren Händen gegangen. Der ht sich wahrscheinlich gesagt, was ich selber in meinen Händen habe, das kann mit keiner mehr nehmen. Die Erhöhungen beim Ausscheiden Manfred Heger und Karl Krämer, wo die Sprünge lange nicht mehr so gewaltig waren, wie bei Vater Rudolf und Willibald Zuber, deuten wirklich darauf hin, dass es daneben noch gewaltige Versicherungsverträge oder andere Versorgungsformen für die Vorstände gegeben hat. Auch die Kosten für die Altersversorgungen, die nur bei den Vorständen angekomemn sein dürften, sind in den letzten 15 Jahren weiter laufend satt angestiegen. Aber seit 1999 sind die Rücklagen außer der Schütt-aus-hol-zurück-Aktion nicht mehr gestiegen. Im Gegenteil, zweimal hat man sie zur Verlustdeckung gebraucht, als die Abschreibungen aus den unkontrolliert vergebenen Krediten nicht mehr beherrschbar waren. Eine normale, ja ich behaupte, eine im wahrsten Sinne des Wortes anständige Prüfung hätte hier die Gelder aus den Versorgungswerken der Bank für die Vorstände zurückgefordert. Bis hin zur letztjährigen Steuerrückführaktion hat man uns all die Jahre noch um die stillen Reserven der Bank gebracht. Mit der Verrechnung hat man uns wahrscheinlich sogar noch das tatsächliche Ausmaß der Kreditverluste verschwiegen. Wie das geht hat Reinhold Wolf auf der Versammlung 2004 aufgezeigt und dann musste man noch in die Bilanz schreiben, die ungesicherten Kreditteile konnten nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden.

Es ist ein Hohn, dass ein Prüfer, der uns vorher regelrecht verkauft hat hinterher als Vorstand aufgestiegen ist. Die Prüfung war von dem Tag an nichts wert als man ihn hergeschickt hat. Es stinkt danach, dass er keine Prüfungsauftrag, sondern eine Übernahmeauftrag hatte. Was da in der Versammlung nur ein bisschen auf den Tisch gekommen ist, das zeigt, dass die Prüfung bei uns vollkommen umsonst war. Die Kosten müsste man eigentlich Johannes Herzog verrechnen, die der Verband dafür auch noch kassiert hat. 50 Millionen Kreditverluste, in die Bankbilanz zementiert mit 27 Millionen Einzelwertberichtigungen, dass ist nicht nur ein Untreuefall für die Vorstände, dass ist auch Untreu von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung. Die hohen Versorgungsstände für unfähige Vorstände sin der Nebeneffekt von Dienstaufhebungsverträgen unter Ausschluss bekannter und unbekannter Ansprüche. Man muss sich bekannte Ansprüche dabei auf der Zunge zergehen lassen. Bekannte Ansprüche, die von Prüfern im gesetzlichen Auftrag unverfolgt geblieben sind, unbekannte, die man besser unbekannt lassen wollte, während man ausgeschiedene Vorstände aus Arzberg verfolgte. Unsere Verdummung hat Herr Herzog gleich geglaubt mit seinem Auftritt bei der Versammlung vom 29. Juni 2006 persönlich in die Hand nehmen zu müssen. Den Vertretern was von Vertrauen und Marktführerschaft vorzusabbern und in die Bilanz reinzuschreiben, die Konkurrenz ist mit ihren hohen Zinsen schuld dass die Kunden der VR-Bank den Rücken kehren, dass ist schon starker Tobak, aber es ist eine Frechheit die Realität aus dem eigenen Zahlenwerk vor Augen gestellt zu bekommen und die Vertreter mit so eine Quatsch auch noch für dumm zu verkaufen.

Vertrauen und Marktführerschaft von Herrn Herzog, das kommt einem vor wie der Wandel vom Saulus zum Paulus. Als Prüfer die Abrechnungsbetrügerein unterstützen, die Kunden als Gefahr bezeichnen über den Verband wenn sie drauf gekommen sind und hinterher mit Vertrauensgesusel belabern. Herr Herzog hat die alten Vorstände bis zur letzten Stunde unbehelligt werkeln lassen. Manfred Heger durfte dieses unfassbaren Kreditverhältnis Flex mit seinem Busenfreund auch noch hinauszögern mit der Fälschung der Daten und vielleicht mit dem Strohmannkredit des Schwagers in Kanada oder Australien. Wenn man die Summen der Überziehungen von Dr. Nickl zusammen zählt, so waren es laufend hohe sechsstellige Eurobeträge die auf den Listen auftauchten aber nicht kontrolliert wurden, weder von den Vorstandskollegen, noch vom Aufsichtsrat, noch von einem Herrn Grothoff oder Herzog. Zumindest nicht so, dass es einen Sinn gemacht hätte im Bezug auf Schadensverhinderung. Es scheint es hat dem damaligen Prüfer in allen Richtungen verholfen auf den heutigen Stuhl zu kommen. Wer weiß, gutes Sehen nützt, gutes Sammeln hilft für den Augenblick und schütz in der Zukunft. So scheinen die Spielregeln eines genossenschaftlichen Musterprüfers gelautet zu haben.

Nicht wäre einzuwenden, wenn die Bank dreimal soviel Rücklagen hätte, wenn auch die Vorstände ihren Salär bekommen hätten und ihre Versorgungszusagen. Aber es ist nur ein Teil dieser Bedingung erfüllt worden. Die Seite der Waage mit den Leistungen der Vorstände hängt unter der Decke, und die Seite der Zuwendungen liegt einseitig lastend schwer am Boden. Dass sich Johannes Herzog in die Waagschale der Vorstände geschwungen hat, das hat nicht verändert. Trotz seinen Versprechungen erhalten wir noch weniger Informationen, mit der Kurzbilanz ist er vier Monate hinterher. Im letzten Jahr konnte er sie uns nicht geben, da wäre das Ergebnis ohne die Steuerrückerstattung aus dem Verhältnis Kosten zu normalen Erträgen fast rot gewesen. Der Forderungsverzicht hatte gar nicht mehr Platz obwohl die 432.000 € ins Jahr 2006 gebucht gehört hätten. Da haben die Bilanzprüfer wahrscheinlich wieder einen kleinen Bilanzbetrug mit abgesegnet. Nach dem Motto entstandene Verluste konnten nicht mehr gedeckt werden. Man muss gegenüber 2002 und 2003 nur ein einziges Wort austauschen. Wer weiß wie es heuer aussieht? Trotz der Versprechen von Herrn Herzog bekommen wir die Informationen noch später als früher.

Herr Herzog darf sich heute als Vorstand nicht von den rechtlich untersagten Kreditverhältnisse freisprechen, er hat sie begleitet, er hat nichts verhindert, weder die Abrechnungsmanipulationen, ob bei uns oder bei anderen Banken, noch das unglaubliche Risikopotential, das man bei uns aufgebaut hat. Mit den nicht bilanzierten Versorgungsverträgen für die Vorstände, kann man da davon ausgehen, dass sich das in Summe eventuell mindesten noch verdoppelt würde, wenn man es offen legen würde? Aufsichtsrat und Prüfung sind dafür verantwortlich, dass das Verhältnis bei uns vielleicht zum verdienten Eigenkapital bei 1 zu 2 liegen kann, anstatt gerechtfertigter Weise vielleicht bei 1 zu 10. So wie es ein Hohn ist, dass wir Heger, Wolf und Krämer auch noch Pension auf Lebenszeit bezahlen sollen, genauso wenig wollen wir das für einen Herrn Johannes Herzog, Bisher war der Nutzen der Herren für die Bank in allen Punkten vergleichsweise Null bis sehr stark negativ. Herr Herzog hätte die Pensionsansprüche der andern verhindern müssen und nicht den Vertrag in München schreiben lassen und noch ein Jahresgehalt drauf legen. Alles mit dem Geld, das man uns abgeknöpft hat. Rettungserwerbe von 7 Millionen DM, die man in einem Jahr um 5 1/2 Millionen aufstockt um die Fusion zu puschen, werfen auch ein extrem ungutes Licht dazu.

   

Nr. 3199

Aufgebrachter

27. März 2008, 18:44 Uhr

Betreff: Telefonanbieter o2

Wer hat schlechte Erfahrungen mit dem Telefonanbieter o2 gemacht. Bitte zwecks Erfahrungsaustausch melden.

   

Nr. 3198

Dipl. Betriebswirt

27. März 2008, 09:45 Uhr

Betreff: Den schädigenden Vertuschungsmechanismus durchbrechen, die Verlogenheit aufdecken

Ohne die genossenschaftliche Solidargemeinschaft würde es die VR-Bank Marktredwitz am Markt nicht mehr geben. In diesem sicheren Hafen hat man es zugelassen, dass sich die Vorstände der Bank in Rosengebettet haben, obwohl sie die Bank zu dem gemacht haben, was sie heute darstellt ein wirtschaftliches Wrack. Seit man den Vorstände auf die Füße tritt, seit der Gesetzgeber dem Mitglied ein erhöhtes Auskunftsrecht gibt, seit dem fährt Herr Johannes Herzog auf Minimalstkurs, was diese Informationen betrifft. Seine eigenen Versprechen scheren ihn in seiner eigenen Notsituation nicht mehr. Das Vertreterversammlungsprotokoll vom 25. Juli 2007 wird dem Anspruch Protokoll in keiner Weise gerecht, es ist nur eine Mitteilung über Tagesordnungspunkte und Abstimmungsergebnisse. Es ist der Offenbarungseid, dass man nur noch mit geschlossenem Visier auftreten kann und jede Grundlage im Hintergrund Abgründe aufzeigen würde?

Es ist unerklärlich, warum der Forderungsverzicht über 432.000 € solange unter der Decke gehalten werden kann? Wer gesicherte Forderungen mir nichts dir nichts nachlässt hat eine Untreuehandlung begangen und der Gesetzgeber hat in § 34 GenG geschrieben, dass der Vorstand von sich zum Beweis verpflichtet ist, dass es nicht so ist. Aber den AR-Vorsitzende als Notvorstand selber in die Klemme gebracht worden ist, wie soll er denn den Vorstand anprangern? Doch die von den Verbänden betrieben Beweisumkehrlast wird nicht angewandt, wenn es sich um Leute aus den eigenen Kreisen handelt. Bevor die Sache öffentlich wurde, haben die Prüfer wahrscheinlich vor Ort schon in Schriftform ihr Zugeständnis abgegeben. So sind die internen Sicherungsriegel für Reinhold Wolf, Johannes Herzog und nun Uwe Heidel längst gesetzt und der ehemalige Prüfer kennt diese Mechanismen bestens. Das ist auch eine Art genossenschaftlicher Solidarität, oder besser einer genossenschaftlich bestens organisierten Solidarität, deren verheerende Wirkung keiner mehr zu durchbrechen vermag.

Wenn ein wirtschaftliches Unternehmen in seinen Bilanzen falsche Werte angibt, wie man es in den Jahren 2002 und 2003 selber zugegeben hat, wie es Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer als Vorstände unterschreiben haben, wie es der Aufsichtsrat über den Lagebericht genehmigt und beschlossen hat, wie es die Revisoren Johannes Herzog und Raimund Grothoff glasklar über die Bilanzprüfung in die Abschlüsse rein schreiben ließen, für den Vorstand alleine wäre es der beruflich Todesstoß, wie es vom Verband die Herren Gschrey, Eberle und Revisionsdirektor Hilkenbach über den Bilanzbestätigungsvermerk aller Welt als korrekt verkündet haben, ist es Betrug an den Gläubigern der Bank, an allen Kunden und an allen Anteilseignern der Bank. Aber Bilanzbetrug ist Betrug an der Öffentlichkeit an sich. Wenn jeder locker Bilanzbetrug machen könnte wäre es um unser Gesellschaftssystem geschehen.

Wenn Johannes Herzog und Reinhold Wolf im letzten nachvollziehbaren Versammlungsprotokoll von Erreichen eines Minimalzieles gesprochen haben, wenn man mit 100.000 € Rücklagendotierung ein Kapitalquote von 2 % beim erwirtschafteten Eigenkapital erreicht hatte. Wer so argumentiert belügt seine Zuhörer schamlos, wenn man darüber hinweg geht, dass man 20 % des Geschäftsvolumens verloren hat, denn dann wäre man wieder auf den 1,6 %, kaum verändert seit den Jahren der Fusion mit der Volksbank Fichtelgebirge und das sind nun bald zwei Jahrzehnte trotz dem, dass ein Fünftel der Rücklagen aus einer Steuerrückholaktion stammt.

Wo sind die Unterschiede zwischen Genossenschaftsbanken und anderen Bankgruppen. Bei der Sparkasse Hof muss ein Vorstand gehen, obwohl man dort eine Eigenkapitalquote beim erwirtschafteten Eigenkapital von 16 % hat. Einen Wert den man sonst vor der Öffentlichkeit versteckt, weil es so überragend gut ist. Die ganzen letzten 50 Jahre wird diese Wert sonst nicht einmal an die Öffentlichkeit getragen worden sein. Herzog und Wolf freuen sich über Geschäftsverluste, bezeichnen es als Qualität vor Quantität und rechnen die schlimmsten Werte gut.

Dieser Johannes Herzog, der wahrscheinlich den Aufsichtsrat selber in größte Schwierigkeiten gebracht hat und immer noch bringt. Was steckt dahinter, wenn angeblich der Prüfer dem Aufsichtsrat vorschlägt den Vorstand nicht komplett auszutauschen, wie es 2004 angeblich der Fall gewesen sein soll? Er hat doch die Fäden in die Hand genommen wie man die Alibiveranstaltung mit der Stellenausschreibung Anfang 2005 gemacht hat. Das deutet doch darauf hin, dass der Verband selber einiges zu verstecken hat. Wie kann man sich einen Vorstand an die Seite stellen, sich schützend vor ihn stellen, der in zwei Jahren mit Gold, Gold, Gold Millionenbeträge kaputt macht? War es eine göttliche Fügung für die Vorstände, dass wir die DM-Beträge mit dem Euro halbiert haben? Vorstände, die den Kollegen nicht kontrollieren und bremsen und damit bei zwei Gewerbekrediten mit Firmengründungen und absolut neuen Geschäftsmodellen 8 Millionen Mark in den Sand setzen, die dürfen einfach nicht an der Spitze einer Genossenschaftsbank stehen.

Wer Mitgliedern auf der Vertreterversammlung fünf Vorstände vormacht und zwei davon am nächsten Tag absägt um die eine Seite alleine zu unterstützen, der belügt das Mitglied schamlos, rücksichtslos und vor allem skrupellos. Wenn in diesem Zusammenspiel dunkler Machenschaften der Aufsichtsrat trotz des wirtschaftlich dauerhaften Niedergangs keine Gehaltsforderung, keine Forderung der Altersversorgung ausschlägt gegenüber den Vorständen, dann ist man nahe dran an Korruption zu glauben. Nach dem Genossenschaftsgesetz gibt es Vorschriften, wo der Aufsichtsrat verpflichtet ist pflichtwidrige Handlungen des Vorstandes zu verfolgen. Wenn er das nicht tut, dann begibt er sich selbst in die Pflichtwidrigkeit nach § 41 und § 34 Genossenschaftsgesetz. Bei der VR-Bank Marktredwitz wird das Mitglied nicht gefördert, es wird gehindert seine Rechte wahr zu nehmen. Die Mitglieder haben den Aufsichtsrat eingesetzt dies für sie stellvertretend zu tun, weil man in diese Personen Vertrauen setzt, man hat keine andere Wahl.

Die Ermittlungsverfahren sind am Laufen. Alles was von Seiten der Bankführung gemacht wird ist reinster Versuch Zeit zu gewinnen. Selbstverständlich spielt es eine Rolle ob man im Ernstfall über Verjährung reden muss. Selbstverständlich spielt es eine Rolle, ob der ungesetzliche Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, alleine von Horst Pausch unterschrieben in die Verantwortung eines Herrn Herzog fällt, vom dem so tun wollte, als gäbe es ihn nicht, ob er aus der Feder von Dr. Bauer in München stammt, wie so viele andere auch. Das war ein Höhepunkt der Täuschung und Vertuschung gegenüber den Mitgliedern. Muss man die Rettung des Bankimages zwischen Verband, Herrn Herzog und dem Aufsichtsrat vor vier Jahren besprochen, oder gar schon davor, als vergeblicher Versuch der Strafvereitlung und als ein Teil des Betruges an der Genossenschaft werten? Wer Heger und Krämer trotz massivster Dienstpflichtverletzungen noch ein Jahresgehalt gewährt, Pensionszusagen auf Bankkosten gibt, die begleitenden Altersversorgungsverträge nicht abnimmt, der hat mit Sicherheit kein reines Gewissen, der steckt im § 266 StGB und im § 41 und § 34 GenGesetz selbst tief mit drin. Wer Reinhold Wolf den Verlust bei Gold, Gold, Gold nicht mit seiner Altersversorgung, wahrscheinlich einem Lebensversicherungsvertrag mit dem man bestens leben kann mit nach Hause gibt, der soll bitte den Schaden selber übernehmen.

Sicherlich wird unbedingt auch die Öffentlichkeitswirksamkeit in dem Fall gebraucht. Lachen über Zeitungsberichte wie zu den prozessein Wunsiedel und Hof reicht dabei sicher nicht aus. Wir müssen weiter einfordern dass der Gerechtigkeit genüge getan wird. Wir haben von genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements dank des Vertuschungsmechanismusses noch viel zu wenig erfahren. In 100 Millionen Kreditverlusten stecken nicht nur Boschdienst Wunsiedel, Flex und Gold, Gold, Gold. Es stecken wahrscheinlich noch Hunderte von solchen Fällen in diesen Abschreibungen und Wertberichtigungen. Also weiter den Wunsiedeler Kreis lesen, informieren, aber auch selbst beitragen zu den Aufklärungen mit lauten Aufforderungen hierzu.

   

Nr. 3197

Bilanzleser

27. März 2008, 01:12 Uhr

Betreff: Vorstandsversorgungswerk VR-Bank Marktredwitz

Wenn ein Vorstand gute Arbeit leistet, dann hat er auch eine anständige Versorgung verdient. Leider muss man aber für die VR-Bank Marktredwitz und ganz besonders für das Vorgängerinstitut Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb sagen, der Fisch stinkt vom Kopf. Die Bank ist wahrscheinlich seit vielen Jahren zum Vorstandsversorgungswerk verkommen und dies vor einem disaströsen Hintergrund. Mit der Fusion mit der Bank der Herr Wolf, der Volksbank Fichtelgebirge Selb wurde eine Gemeinschaft begründet, die augenscheinlich nur darauf abzielet, die Vorstände reich zu machen. Als Anlage wird das Vorstandsversorgungswerk (= Link) der Bank deutlich. Die alten Vorstände erhalten wahrscheinlich seit zwanzig Jahren Pensionen, die von den aktiven Mitarbeitern nicht zu verdienen sind.

Um die Zahlen für Laien etwas zu erklären, es handelt sich ausschließlich um Werte aus den Abschlüssen der Bank, aus der Passiva, aus der GuV und aus dem Anhang zum Jahresabschluss. Die Zahlenwerke sind öffentlich zugänglich. So wird mit dem Jahr 1993 begonnen. Aufgrund einer Änderung bei den Bilanzierungsrichtlinien hat die RV-Bank einmalig die zusammengefassten Jahresverdienste der Vorstände veröffentlicht. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung im HGB wurde dies danach wieder unterlassen. Leider wird man bei dieser Bank auch an ein Familienversorgungswerk erinnert. Warum also diese Bank vier teure Vorstände benötigte, die dazu all die Jahre mit einer weit unterdurchschnittlich mäßigen Rücklagendecke ausgestattet war und das Eigenkapital sich immer wieder teuer leihen musste, dass werden eingeweihte Köpfe schon wissen. Wie aufgezeigt wird, verdienten die vier Vorstände wahrscheinlich fast soviel wie man als Bilanzgewinn auswies.

Andere Werte zeigen die schier grenzenlose Abschöpfung durch die Vorstände. Schier unglaublich sind dabei die Werte der Altersversorgung die Zeit Lebens an die Vorstände zu bezahlen sind. Bei den Bezügen an längst ausgeschiedene Vorstände dürften aktive Mitarbeiter die Zornesröte aufsteigen. Keiner dieser Vorstände, die bereitwillig die Unterschriften der Aufsichtsräte erhielten ist am heutigen Dilemma der Bank unbeteiligt gewesen. Höchste Versorgung für schlimmste Arbeit. Wer den Gammler Krämer vor Gericht gesehen hat, der wundert sich nicht über den Zustand der Bank. Alleine dieses Auftreten würde es rechtfertigen diesem Mann die Altersversorgung streitig zu machen, die man ihm belassen hat, obwohl ihm Dinge angelastet werden mussten, die ihn als ordentlich unkündbar vor die Tür der Bank brachten. Hier setzen sich die Verfehlungen der Aufsichtsräte fort, die pflichtwidrig notwendige Regressansprüche gegen die Vorstände untergehen lassen.

Aussagekräftig in den Bilanzzahlen sind jeweils die Zahlen zu den nach versicherungsmathematischer Methode errechneten Werten für die ausgeschiedenen Vorstände. In jedem Jahr wo ein Vorstand geht, kann man somit ein wenig darauf schließen, welche Rückstellung für die Versorgungszusage des abgehenden Vorstandes notwendig war. So stand dieser Wert vor dem Ausscheiden von Rudolf Heger bei 940 TDM, als er im Jahr 1994 zu den „Ausgeschiedenen“ zählte, stand dieser Wert bei 1,8 Millionen, die gesamte Rückstellung einschließlich der Zusagen für die aktiven Vorstände belief sich bereits auf über 2,8 Mio. DM. Bei den Altersersorgungskosten schien es eine wahre Inflation zu geben. Sie stiegen von 297 TDM im Jahr 1992 kontinuierlich auf 561 TDM im Jahr 1999. Marktredwitz und Arzberg wendeten im Jahr 2000 eine Summe von 710 TDM für Altersversorgung auf. Spiegeln sich daraus Zugeständnisse zur Fusion gegenüber den Vorständen wieder? Verstöße gegen das Umwandlungsgesetz, dass kein Geschäftleiter von der Fusion profitieren darf, ohne dass es genannt wird? Weil das aber nicht in den Pensionsrückstellung angekommen ist, hat man vielleicht Einmalbeträge gebucht, oder solche Beträge in Altersanlageformen gepackt?

Haben diese Vorstände immer zuerst an sich gedacht und dann an ihre Pflicht Erträge zu erwirtschaften, die bilanziellen Rücklagen zu stärken? Warum hat man solchen Vorständen eine Bank mit einem solchen Volumen anvertraut, wo man doch sehen musste, dass der Erfolg über viele Jahre mehr als nur mäßig war? Warum aber bei offensichtlichem Misserfolg volle Gehälter an vier unfähig Vorstände mit unglaublichen Versorgungszusagen? War die Ausrede der schwierigen Region herzlich willkommen für alle Seiten? Fünf Vorstände den Mitgliedern in der Fusion vorzustellen und zwei gar nicht beim Register anzumelden, war das ein abgemachtes Spiel, eine linke Tour gegen die Mitglieder, oder hat man zwei gutmütige Kerle ausgetrickst? Denn Arzberg stand nicht mit diesem Kostenblock da wie Marktredwitz.

Und jedes Mal machen die Zahlen Sprünge wenn ein Vorstand abgeht. Leider ist es bei Manfred Heger und Karl Krämer genauso. Die Pensionsrückstellungen für die Ausgeschiedenen machen Sprünge. Manchmal machen auch die jährlichen Altersversorgungskosten Sprünge. Wenn man da aber in die Jahre 2004 und 2005 schaut, da geht das auf einmal um 70.000 € zurück. Fehlen da plötzlich die jährlichen Kosten für den vorigen Vorstandsvorsitzenden? Hat man einem Familienclan tatsächlich alles in den Hintern geschoben, obwohl dieser Fisch am Kopf so gewaltig gestunken hat und hat die Mitglieder auch noch damit betrogen, dass man ihm unter Verzicht auf bekannte Ansprüche ziehen ließ und ihm versprochen hat nach unbekannten gar nicht mehr zu forschen? Derjenige, der diesen Vertrag eventuell aus München mitgebracht hat und vor dem Manfred Heger und Horst Pausch unterschrieben haben, der will der nächste lebenslang Versorgte sein.

Wenn man nun das Jahr 2006 als letztes anschaut, dann sieht man, dass es mit Karl Krämer noch mal einen Ruck gegeben hat. Aber die Werte der „Ausgeschiedenen“ und die Rückstellung ist deckungsgleich. Zwei Dinge kann man heraus lesen. Es gibt keinen verdienten Mitarbeiter, auch wenn man mit Prokura nicht gegeizt hat, alles nur für die Vorstände. Und mit Reinhold Wolf wird das Jahr 2007 keine Sprung machen. So sieht man, dass der eine oder andere so schlau war, sich die Altersversorgung mit anderen Formen auf den eigenen Namen schreiben zu lassen. Vielleicht waren sich da Heger, Wolf und Krämer wieder sehr einig und man hat denen die Gelder auch noch bereitwillig mitgegeben, die sie eben nicht verdient haben. Da kann man dann schon wie ein Bettler auftreten, wenn man für die Bank vor Gericht eine Zeugenaussage machen muss, wobei das Gestammel von Manfred Heger von so gut wie nichts wissen genauso eine Frechheit gewesen sein soll.

Der verlängerte Regress könnte wahrscheinlich noch für alle früheren Vorstände gelten, zumindest so, dass man ab sofort die Zahlungen einstellen könnte. Wer Risikosituationen erzeugt, die in einem nicht vertretbaren Rahmen liegen, wer unfassbare Kreditverluste weil er sich marktoperative dynamisch nennt, die gesetzlich vorgeschriebenen Organisationsvorschriften wahrscheinlich beabsichtigt missachtet, der hat keine Pension verdient, die sich auf Diensttreue stützt. Die These dürfte sich alleine in der nicht zu verleugnenden Summe der Einzelwertberichtigungen wiederspiegeln, die der ehemalige Prüfer nun vielleicht mit dem verkauf der Vogtlandfilialen gen Osten schieben will. Vielleicht ist ihm dabei auch egal, ob die Ausfallgefährdeten Kredite überhaupt von dort sind. Anscheinend ist aber auch diesem Vorstand das Schicksal seiner Leute egal, deren Stellen er damit unweigerlich streichen muss.

   

Nr. 3196

Anonym

26. März 2008, 20:37 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

An das Bafin
Sehr geehrte Damen und Herren,
vermutlich klicken Sie dieses Gästebuch mehrmals täglich an, soweit Sie diese Aufgaben nicht schon aus lauter Bequemlichkeit ausgelagert haben. Nach meinem Dafürhalten ist es Ihnen wahrscheinlich gleichgültig was auf diesen Seiten geschrieben wird, andernfalls hätten Sie reagiert. Sie müssen weiterhin ihr Augenmerk auf die VR-Bank Marktredwitz meines Erachtens richten und dürfen auch den GVB München nicht aus dem Blickfeld geraten lassen. Selbst wenn demnächst der Blick auf Banken gerichtet wird, die mit der Hypothekenkrise Amerika zu tun haben, tragen Sie Verantwortung, die keinesfalls durch Einladungen und Hofierung in dieser Sache verkramt werden darf.
Dass Sie noch nie in diesem Gästebuch sich verlautbart haben, schließe ich darauf, dass auch Sie eine gewaltige Portion Dreck am Stecken haben.

   

Nr. 3195

Mitglied

26. März 2008, 20:22 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmaster,
ist die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungsbeamten noch vor Ort in der Bank oder mußten diese schon den Rückzug aufgrund politischer Kungelei antreten und dürfen nicht mehr ermitteln? Bitte schreiben Sie eine kurze Nachricht in das Gästebuch. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 3194

Manfred Bleil

26. März 2008, 00:57 Uhr

Betreff: Offener Brief zur Fusion vom April 2001

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 25. März 2008

Offener Brief an

Gesamtaufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz eG,
Vorstände Herren Johannes Herzog und Uwe Heidel


Sehr geehrter Herr Schelter, sehr geehrte Aufsichtsräte, werte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz,

aus dem Leser- oder Besucherkreis der Internetseite Wunsiedeler-Kreis wurden wir aufmerksam gemacht, dass der Fusionsvertrag zwischen der Raiffeisen-, Volksbank Marktredwitz Selb eG mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vom 15. März 2001 trotz des einstimmigen Beschlusses einer Vertreterversammlung und nur einer Gegenstimme der Versammlung in Arzberg vom Vorstand und auch vom Aufsichtsrat der Bank danach trotz der Vorschriften des § 28 Genossenschaftsgesetzes (= Link) nicht vollständig erfüllt. Wir prüfen zur Zeit rechtliche Schritte, ob ein Berichtigungsrecht von Seiten Dritten im Genossenschaftsregister nach § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetzes (= Link) besteht und wir die Berichtigung beim Registergericht beantragen werden.

Nach unserer Auffassung können nach den Fusionsversammlungen keine Tatsachen aufgetreten sein, die im Rahmen von Kreditprüfung, Jahresabschlussprüfung und Verschmelzungsprüfung nicht bereits vor den Versammlungen zutage getreten sein müssten, die eine Anmeldung der Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, Günther Marth und Helmut Dittrich als Vorstand der neuen Bank verhindert hätten. Die Gremien der Bank haben bei den Vertreter dafür Zustimmung eingefordert, dass alle fünf Vorstände der neuen Vorstandschaft angehören sollen. Dass die Herren Marth und Dittrich trotz des klaren Auftrages der Vertreter nicht zu Vorständen berufen wurde, deutet u.E. auf Nebenabsprachen hin, die dem vorgelegten Verschmelzungsvertrag (= Link) in § 9, Besondere Vorteile im Sinne § 5, Abs. 1, Ziff. 8, Umwandlungsgesetz, zuwidergelaufen sein könnten. Anderenfalls wären Verstöße, die zu einer Abberufung der Vorstände ohne Fusion führen hätten müssen, den Vertretern verschwiegen worden. Diese Vermutung wird dadurch unterlegt, dass gegen die beiden Vorstände nur wenige Monate nach dem Zusammenschluss der Banken ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (= Link) angestrengt wurde, was nur durch Gremien der fusionierten Bank oder durch die gesetzliche Prüfung möglich erscheint.

Bitte klären Sie uns über folgende Fragen auf:

- Wann wurden die Fusionsverhandlungen der beiden Banken aufgenommen und wann wurde dazu die Meldung an die BaFin nach § 24 KWG vorgenommen?

- Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der normal üblichen Fusionsvorbereitungen eine Voranfrage an die BaFin zur Anerkennung der Vorstandsanmeldung der Herren Marth und Dittrich von einer der beiden, oder von beiden Banken durchgeführt wurde, oder auch eine gemeinsame Anfrage erfolgte, ob der BaFin Hinderungsgründe bekannt wären? Hat es eine positiven Bescheid der BaFin dazu gegeben und wann, oder wurde auf diese Voranfrage von beiden Seiten verzichtet? Die Verantwortlichen der Raiffeisenbank Arzberg-Selb wussten doch aus den 90-er Jahren durch vielfache eigene Erfahrungen wie bei Fusionen vorzugehen ist.

- Wann wurde vom Aufsichtsrat der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG als übernehmende Bank dem Verschmelzungsvertrag, der mit 15. März 2001 datiert von den Vorständen unterschrieben wurde, mit Beschluss zugestimmt und genehmigt?

- War die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrages gleichzeitig ein Vorratsbeschluss zur Berufung zu Vorständen für die Herren Marth und Dittrich von der übernommenen Genossenschaft für den Fall der Genehmigung der Verschmelzung durch die Vertreterversammlungen?

- Gab es vorher, gleichzeitig oder bis zur Abhaltung der Vertreterversammlung vom 24. April 2001andere Beschlüsse des Aufsichtsrates, ergänzend, abweichend oder entgegen gesetzt, zur Bestellung der Vorstände oder zur geplanten Zusammensetzung der zukünftigen Vorstandschaft? Wie lautet der Wortlaut des Beschlusses, der Beschlüsse, wenn ja, auf welcher Grundlage wurden sie gefasst und warum hat man sie den Versammlungen nicht vorgetragen?

- Gab es von Seiten der übertagenden Genossenschaft, der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vor den Vertreterversammlungen für den dortigen Aufsichtsrat Erkenntnisse, die gegen eine Berufung der eigenen Vorstände nach der Verschmelzung gesprochen hätten? Wenn ja, welche?

- Gab es im Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG Aufsichtsratsbeschlüsse die sich gegen eine Übernahme der Vorstandsämter der eigenen Vorstände wandten? Wenn ja, mit welchem Wortlaut?

- Wurde von Seiten des Aufsichtsrates nach den Verschmelzungsversammlungen unverzüglich eine konstituierende Sitzung des neu gebildeten Gremiums durchgeführt? Wann fand diese Sitzung statt?

- Warum wurde nach der Vertreterversammlung nicht auf der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates im Sinne der von den Versammlungen beschlossenen Verträge dem Willen und dem Auftrag der Vertreter nicht unverzüglich entsprochen und die vormaligen Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG nicht zu Vorständen der VR-Bank Marktredwitz eG berufen?

- Wurde von Seiten des Aufsichtsrates einfach auf der konstituierenden Sitzung auf diesen Beschluss verzichtet und auch künftig nicht nach geholt? Welche Grundlage hatte ein Beschluss, der die geforderte Berufung der Herren Marth und Dittrich durch die Vertreterversammlungen nicht vornehmen ließ? Wann wurde ein Beschluss gefasst, die beiden Herren nicht zu berufen und welchen Wortlaut hatte der Beschluss? Gabe es mehrere Beschlüsse, die darauf hin führten, wann und mit welchem Wortlaut?

- Haben die Herren Marth und Dittrich selbst auf ihr Vorstandsamt verzichtet, obwohl sie dahin gehend die Versammlungen nicht aufgeklärt hatten und mit dem Verschmelzungsvertrag klar bekundeten das Amt auch anzutreten?

- Gab es von Seiten der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Jahr 2000 Sonderzahlungen an die Vorstände? Wie begründet sich der im Lagebericht dargestellte erhöhte Personlaufwand von über 8 % in dem Jahr und die weit erhöhten Altersversorgungsaufwendungen im Bezug auf die Vorstände? Um wie viel höher waren Gehälter der Vorstände und Altersversorgungsaufwendungen für die Vorstände zum Vorjahr, denn dies hätte man nach u.E. wie vorher genannt im Verschmelzungsvertrag aufnehmen müssen?

- Gab es im Rahmen eines Verzichtes auf die Vorstandsämter nach dem Vollzug der Fusion von Seiten der VR-Bank Marktredwitz Abfindungsleistungen oder Ähnliches oder eine Verbesserung der Altersversorgungszusagen, eventuell auch eines Entgegenkommens zur früheren Leistung als noch vor der Fusion vereinbart?

Wir erwarten Ihre Antworten unter bekannter Anschrift bis kommenden Freitag, den 28. März 2001. Falls vereinzelt Detailfragen offen bleiben, bitten wir um Nennung eines kurzfristigen Termins innerhalb weniger Tage, wann die offenen Fragen beantwortet werden. Wie bereits genannt prüfen wir für den Fall einer unterlassenen Aufklärung den Gang nach dem Rechtsweg zur Umsetzung der Vertreterbeschlüsse, was natürlich auch dann zutrifft, wenn uns Ihre Antworten nicht hinreichend im Sinne der Versammlungsbeschlüsse zufrieden stellen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3193

Aus dem inneren Kreis

25. März 2008, 18:41 Uhr

Betreff: Große Töne spucken und nichts dahinter

Was ist denn Herr Herzog und Herr Heidel mit Ihren Versprechen, dass Sie die Fehler der alten Vorstände nicht machen würden, dass Sie die Mitglieder und die Vertreter rechtzeitig informieren würden? Ist es nicht so, dass Sie die Mitglieder noch mehr überraschen wie Heger, Krämer und Wolf? Was ist mit der Kurzbilanz? Anfang Dezember haben Sie versprochen, das sind jetzt 3 ½ Monate wo sie über der Zeit sind. Würden sie das als erfreulich bezeichnen oder doch als Alarmsignal? Die Bundesbank wartet zum 31. März nicht allzu lange.

Warum sagen Sie den Mitglieder nicht, dass Sie die drei Ostfilialen verkaufen wollen? Sollten wir besser sagen Sie wollen Sie loswerden und versprechen sich dabei eine elegante Lösung Ihrer Probleme? Es wäre doch toll von den bekannt gegebenen Einzelwertberichtigungen einen großen Teil an eine Sanierungsbank wie Plauen abgeben zu dürfen. Wer gibt uns Sicherheit, dass Sie da nicht auch Kredite aus unserem Raum mit übertragen? Stecken Sie da alle schwierigen und wertberichtigten Kredite, die nicht ins Regionalprinzip passen auch mit rein? Ist das eine andere Variante von Verkauf a la Heuschrecken? Was ist mit den Arbeitplätzen die dran hängen, wenn vielleicht 100 Millionen an Bilanzvolumen weg ist? Was ist mit den Aufwandsrelationen? Steigern Sie die Aufwand/Ertrags-Relation in Marktredwitz auf 150 % und sind gezwungen bis zu einem Drittel der Belegschaft auf die Straße zu stetzen? Betriebsbedingt begründet weil das Volumen weg ist? Ihre Rettung auf Kosten der Kreditkunden und der Mitarbeiter?

Haben Sie die Diskussion beim Wunsiedeler Kreis in den letzten Tagen nicht verfolgt? Hat man die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich nicht damit gelockt, dass Sie Vorstände von einer Milliarden-DM-Bank werden sollten? Haben die Verschmelzungsprüfer nicht das Material schon in den Händen gehabt, dass Sie das Vorstandsamt gar nicht antreten konnten? Das hat man den Versammlungen gar nicht gesagt, Sie wissen doch wie das geht. Haben Sie keine Bedenken, wenn Sie die Kredite nach Plauen geben und da dann die Sanierungsprüfer in die Unterlagen schauen, die Sie in Marktredwitz so scheuen? Sie werden doch die Unterlagen auch mit rüber geben müssen. Auf jedem Vertrag ist die Unterschrift von Heger und Wolf und meist daneben die von Krämer und seit neuestem unterschreiben doch Sie beide. Und die Protokolle gehen doch sicher auch mit, oder schneiden Sie das ab und werfen die eigenen Unterlagen weg, wie schon vor ein paar Jahren im Kreis der Vorstände auf dem Dachboden der Bank? Glauben Sie, sie kommen auf diese Art und Weise ungeschoren davon, oder ist das schon wieder abgesprochen auf höheren Regionen, oder geht es Ihnen doch wie den früheren Arzberger Vorständen? Können Sie überhaupt noch jemand trauen, auch aus Ihren früheren Freundeskreisen oder müssen sich die von Ihnen lösen? Ziehen Sie die Staatsanwaltschaft mit den genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten auch noch nach Plauen hinein?

Sie sollten wirklich die Karten auf den Tisch legen und nicht nur große Töne spucken, wo rein gar nichts dahinter ist.

   

Nr. 3192

L.

25. März 2008, 11:51 Uhr

Betreff: Unser Aufsichtsrat lässt sich mit Heger, Krämer udn Wolf und auch Herzog in den Abgrund reißen

Die Fragen an unseren Aufsichtsrat muss wahrscheinlich nicht nur heißen: "Wird gegen den früheren Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog auch bereits ermittelt?", die Frage muss wahrscheinlich zusätzlich lauten: "Wird gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz ermittelt?". Wer sich so verhält und bei so einer wichtigen Frage so bunkert, der steckt bis zum Hals mit drin. Der Aufsichtsrat lässt es selber zu, dass er sich mit den alten Vorständen und wahrscheinlich auch mit Johannes Herzog in den Abgrund ziehen lässt. Das Nötigungs- und Erpressungspotential gegen den Aufsichtsrat als Ganzes scheint enorm zu sein, und das hat sich bereits vor und mit der Fusion vor sieben Jahren mit Arzberg aufgebaut und es scheint zu unermesslichen Dimensionen angewachsen zu sein. Anscheinend gibt es welche, die es nicht mehr hören wollen und bleiben deswegen den Sitzungen fern, doch das verschärft ihre Mitschuld, weil sie sich nicht gegen das Unheil und die Misswirtschaft stemmen. Für andere ist es lebensnotwendig, dass sie keine Minute fehlen um auch jede Information zum Eigenschutz mit zu bekommen. Der Aufsichtsrat scheint untätig zu sein, weil er sich immer wieder eine Führung aufdrängen ließ, die anstatt Kontrolle Vertuschung für Vorstand und Verband betreibt und weil Teile sich mehr Schuld aufgeladen haben dürften, als man es jetzt bekannt gemacht hat.

So wird der Knall bei der VR-Bank nicht nur die korrupten Vorstände betreffen für genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements oder für Vergehen gegen die Organisationsvorschriften in § 25a KWG (= Link) und den Prüfer der sich im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung mit schuldig gemacht hat und auch nach dem Genossenschaftsgesetz in § 62 (= Link), es wird auch die schwer treffen, die ihre Kontrollpflichten nach § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) nicht erfüllt haben.

   

Nr. 3191

Uwe

24. März 2008, 18:22 Uhr

Betreff: Was hat man uns mit Herrn Herzog da für einen hergeschickt?

Hat man uns mit der Fusion vor sieben Jahren arglistig und vorsätzlich getäuscht? Waren die Macher die Leute vom Genossenschaftsverband? Was hat man mit Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer alles zusammen angestellt, dass man den Arzberger vorgemacht hat, ihr habt eure Vorstände bei der Fusion mit drin und dann haben die nicht mal die nächsten Tage bei der Bank überlebt? Was wäre aufgekommen, wenn die RV-Bank ohne die Raiffeisenbank Arzberg wegen der Reduzierung der Kreditgrenzen auf EU-Basis ihre großen Kredite um ein Drittel in der Spitze runter nehmen hätte müssen? Wäre dann das Kartenhaus mit den unvertretbaren Risiken zusammen gebrochen? Wären damit Sachen aufgetaucht, Dinge ins Rollen gekommen, die man einfach nicht an die Oberfläche bringen durfte? Was hat die RV-Bank für den Verband am oberen Ende von Bayern für eine Rolle gespielt und vorher in dem Winkel zum eisernen Vorhang?

Haben wir darum in den Jahren danach gleich die Prüfer Grothoff und Herzog herbekommen, weil Johannes Herzog schon vorgesehen war den Sumpf von Manfred Heger zu übernehmen? Brauchte der die Gesetze wie Genossenschaftsgesetz und Kreditwesengesetz § 18, § 25a, § 29, §§ 32 und 33 usw. gar nicht mehr beachten? Warum hat man den Vertretern denn nie gesagt welche Kredite man mit dem Prüfungsbericht im Jahr 2004 wegen § 34 ans BaFin melden musste? Warum nicht? Durfte sich Manfred Heger über seinen Freund mit Flex eine Abfindung mitnehmen? War es gut für alle, dass man in Slowenien den Insolvenzantrag vergessen hat? Warum konnte Reinhold Wolf ungehindert zwei Firmen hintereinander als Pleitefirmen finanzieren und auch noch den Revision mit Buchungstricks umgehen?

Dieser Johannes Herzog, der hatte doch gar nicht den Auftrag die Wertstellungsmethoden und die Stichtagsmethoden und was sonst alles, aufzuarbeiten. Vertuschung war oberstes Gebot, weil wenn man das in Marktredwitz aufgedeckt hätte, dann hätte man das im ganzen Land aufdecken müssen. Uns hätte man wahrscheinlich Millionen zurückgeben müssen und was jetzt zum Ende von dem Prozess rauskommen wird in Wunsiedel, wir werden es erleben. Dass man aber vor Jahren dabei da vielleicht die Sicherungsgüter lieber über Bankverrechnungskonten abgerechnet hat oder nicht mal das, das man gar nicht überprüfen wollte, ob das über eigene Taschen gelaufen sein könnte, das war für Johannes Herzog alles in Ordnung, das hat er sogar schriftlich so von sich gegeben. Und wie jetzt ein Kunde drauf gekommen ist, dass man ihn auch noch seit zwanzig Jahren über den Sparvertrag mit Prämienzahlungen über die Grundverzinsung beschissen hat, da hat Herr Herzog und sein neuer, der Heidel, die Ehefrau als Putzfrau raus geworfen, wie sich der Kunde gewehrt hat.

Was sind das für Leute, die wir da oben dran haben? Heger, Wolf und Krämer haben mindestens hundert Millionen DM kaputt gemacht mit ihrem Kreditgeschäft, wie sie uns sonst geschädigt haben, das wissen wir noch gar nicht, weil man so was nicht in Zahlen lesen kann, noch nicht. Und weil Johannes Herzog selber ans Ruder musste, egal ob er vor geprüft hat, oder ob er besser die Unterlagen für sich gesammelt hat, Manfred Heger musste man unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche gehen lassen und sogar noch ein Jahresgehalt an Urlaub geben damit die nächste Karte das windige Häuschen nicht einstürzen ließ. Und den Unfähigsten, aber nicht minder raffinierten Reinhold Wolf, den hat er dann untergehakt, damit ihm niemand wegen dem KWG die Vorstandssessel vor der Nase belegen hat können. Und für Karl Krämer, der ja von den Krediten nichts gewusst haben wollte, wie er bei Gold, Gold, Gold, vor Gericht gesagt hat, mit dem war es das Gleiche. Fahrzeugnutzung und Jahresurlaub trotzdem dass die Revision erst jetzt in seinem Bereich Dinge entdeckt haben wollte, die eine Zusammenarbeit mit ihm angeblich nicht mehr möglich machte. Man hat uns vera.. und hinten und vorne nur für blöd verkauft.

Der Herr Herzog hat seine Aufsichtsräte nicht nur dazu genötigt die alten Vorstände nicht zu belangen um in die Position zu kommen, er hat sie auch noch genötigt selbst Untreue zu betreiben, in dem man Gelder noch zusätzlich ausgegeben hat, bloß dass Heger und Krämer die Klappe halten und freiwillig ihre Abdankung unterschrieben haben. Zum Schluss werden sie nicht mal mehr ausgekonnt haben dem Forderungsverzicht von 432.000 € auch noch zuzustimmen. Pfui Teufel. Wie lange müssen wir diesen Kerl noch hier haben.

   

Nr. 3190

Anonym

24. März 2008, 17:40 Uhr

Betreff: Antrag zur Berichtigung des Genossenschaftsregisters nach dem Fusiosnvertrag

Anonym ……………, den 24. März 2008

Amtsgericht Hof, Genossenschaftsregisters, Berliner Platz, 95015 Hof
und zur Information
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof;
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1308, 53003 Bonn;
Landesnotarkammer Bayern, Ottostraße 10, 80333 München



Betreff: Antrag zur Berichtigung der Vorstandsbesetzung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Gen. Reg. 78 gemäß § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetz (= Link) in Verbindung mit § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage wie im Betreff aufgeführt die Richtigstellung der Vorstandsstellung bei der genannten Genossenschaftsbank und begründe dies wie folgt:

Mit Vertreterversammlung vom 23. April 2001 hat die Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG als übergebende Genossenschaft und die Vertreterversammlung vom 24. April 2001 bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG als übernehmende Genossenschaft den von den Vorständen der beiden Banken am 15. März 2001 unterzeichneten Vertrag bindend geschlossen. Dieser Verschmelzungsvertrag ist in den Unterlagen zum Genossenschaftsregister unter den Seiten 405 bis 412 veröffentlicht, wobei die Nummerierung auch für die Unterlagen der Raiffeisenbank Arzberg-Selb gelten könnte.

Unter der Seitennummer 401 bis 404 ist der notarielle Vollzug an das Registergericht mit dem anhängenden Vertrag eingereicht. Ich beantrage hiermit für den kompletten Vollzug des Fusionsvertrages zu sorgen. Unter § 14 wurde von den zuvor noch eingeständigen höchsten Gremien der Genossenschaft die Vorstandsbesetzung bestimmt. Die Vorstände haben gemäß ihrem Auftrag nach § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link) den beschlossenen Fusionsvertrag nicht in allen Punkten vollzogen, in dem sie die Anmeldung der Vorstände der übertragenden Genossenschaft zum Genossenschaftsregister nicht vorgenommen haben. Sehr bedauerlich ist zu vermerken, dass der Notar ebenfalls nicht auf die komplette Erfüllung der Bedingungen des durch die Versammlungen beschlossenen Fusionsvertrages hin gewirkt hat, obwohl er auf den Versammlungen persönlich anwesend war und somit den Willen der Vertreter selbst zur Kenntnis nahm.

Da ich erst jetzt erst durch die Internetseite Wunsiedeler-Kreis auf die Tatsache aufmerksam wurde, beantrage ich gemäß § 29, Abs. (3) Genossenschaftsgesetz (= Link) die Berichtigung der Vorstandsbesetzung durch die Genossenschaft unverzüglich zu veranlassen. Sollten zum Zeitpunkt bankenaufsichtsrechtliche Sachbestände die Berufung der Vorstände zu Bankgeschäftsleitern im Sinne des KWG unmöglich gemacht haben, so wäre dies als arglistige Täuschung gegenüber den Vertretern aufzufassen, weil informierte Kreise die Fusion unter falschen Tatsachen betrieben hätten um vielleicht sogar persönlich Vorteil zu ziehen. Bei Verzicht der Vorstände der übertragenden Bank auf das Amt wäre ebenfalls der Sachverhalt der arglistigen Täuschung gegenüber den Vertretern anzunehmen und vielleicht sogar ein Verstoß gegen den Verschmelzungsvertrag in § 9 in Verbindung mit einem Verstoß gegen § 5 Umwandlungsgesetz, Abs. (1), Ziff. 8 (= Link).

Ich beantrage die Vorstandsberufung im Rahmen der Fusion korrekt vorzunehmen. Abberufung der Vorstände könnte somit nur im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen erfolgen oder im Rahmen von Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung der Bank. Der Wirkung der Eintragung im Genossenschaftsregister erfordert daher auch, den zurückliegenden Zeitpunkt durch Unterlagen beim Registergericht und durch die Eintrag richtig darzustellen. Unterlagen für eine dem Genossenschaftsgesetz entsprechende Beendigung einer Vorstandstätigkeit sind weder notariell oder in sonstiger schriftlicher Form dem Registergericht vorgelegt worden. Somit besteht die Vorstandstätigkeit noch heute. Auch die beteiligten nicht eingetragenen Vorstandsmitglieder hätten sich um die Angelegenheit bemühen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3189

Mitglied aus dem östlichen Landkreis

24. März 2008, 12:42 Uhr

Betreff: Hat man uns mit der Fusion nicht schon belogen und betrogen?

Ich bin stocksauer wegen den letzten Beiträgen hier im Gästebuch. Seit wir bei der VR-Bank in Marktredwitz sind, sind wir vom Regen in die Traufe, oder noch besser in die Sch..., gekommen. Muss man den Aufsichtsräten zwangsweise die Augen aufmachen? Herr Bürgermeister, Herr Kreistagsfraktionsvorsitzender und Parteikreisvorsitzender, Herr ausscheidender Kreisrat der anderen Fraktion, gehen Sie jetzt auf die Sitzungen oder bleiben Sie immer noch daheim?

Wie viele Haus- und Eigenheimbesitzer hat die RV-Bank vor der Fusion mit uns im westlichen Landkreis und in ihrem Genossenschaftsgebiet für die Fusion geopfert. 5 ½ Millionen hat man im Jahr vor der Fusion zusätzlich an Rettungserwerben bei Zwangsversteigerungen in die Bilanz herein genommen wie es im Eintrag Nr. 3407 steht. Über 7 Millionen DM war der Bestand an Rettungserwerben in der Bilanz der RV-Bank Marktredwitz-Selb am 31.12.2000. Und die Sachen mit den Rückkaufswerten von Lebensversicherungen mit 2,4 Millionen, das sind doch wahrscheinlich auch von den Kunden abgeknöpfte Sicherheiten, die man sich wegen den Entwicklungen der Rückkaufswerte später auszahlen lassen wollte. Und im Dezember 2000 hat man laut Eintrag Nr. 1372 unglaubliche Aktionen gegen geschundene Kunden gefahren, ohne dass das der Bank auch nur eine Kröte eingebracht haben soll. Wir brauchen nicht über die Heuschrecken zu reden. Wir haben uns den Aasgeiern angeschlossen. Und nach meiner Vermutung hat man unsere Vorstände mit der Fusion vorher mit Versprechungen gelockt und über den letzten Abschluss in Arzberg auch noch was mitgegeben, was man nicht in den Fusionsvertrag rein geschrieben hat. Aber es scheint ein Gang aus Glatteis gewesen zu sein, als sie in keinen Ordner mehr rein schauen konnten, da hat man sie heimtückisch von Hinten überfallen, sie angezeigt mit der umgekehrten Beweislast vom Genossenschaftsgesetz und ihnen wahrscheinlich wieder ein bisschen was abgeknöpft.

Rettungserwerbe sind in meinen Augen auch nichts anderes wie eine Wertberichtigungen. Bloß Wertberichtigungen sind kein verlustverhindernder Bestand, die muss man gleich absetzen und das hätte die Bilanz von Marktredwitz nicht ausgehalten. Wenn ich das so les, dann ist es für mich logisch, die Verschleierung der Wertberichtigungen muss in Marktredwitz mit dem nicht vertretbaren Risikorahmen schon vorher da gewesen sein. Wenn wir unser Eigenkapital zum Jahresende 2000 nicht eingebracht hätten, dann wäre in Marktredwitz das Kartenhaus zusammen gefallen. Arzberg hat ja vielleicht noch eine Übergangsfrist gehabt zur Reduzierung der Kreditgrenzen im KWG. Und die Kredite, die man dann nachher in 2001 und in den nächsten Jahren mit 30 % über 2,5 Mio. €, also vorher fast 5 Mio. DM zu einem Drittel Anteil am gesamten Kreditvolumen drin hatte, wie man in die Lageberichte rein geschrieben hat, die konnten doch gar nicht aus Arzberg gewesen sein. Aber vor allem konnte die ganze Überziehungssauerei in Arzberg nicht gewesen sein, weil da die Großkreditgrenze, wo alle Vorstände und die Mehrheit des Aufsichtsrates bei jeder Markt Überziehung unterschreiben hätten müssen, weit unter 3 Millionen Mark gelegen hat, also in Euro bei eher 1,4 Millionen.

Heger und Konsorten haben schon vor der Fusion Informationen gehabt, dass nur sie die Fusion als Vorstände überleben. Der hat auf seiner Seite in Marktredwitz bei der Vertreterversammlung vom 24. April 2001 (= Link) nicht mal einen nur einigermaßen ordentlichen Geschäftsbericht abgegeben. Von der Steuerrückschleusungsaktion hat er berichtet und von einer zufriedenstellenden Ertragslage. Schon das war eine Lüge. Nichts über Abschreibungen von 5 Millionen, wahrscheinlich verbunden mit massiver zusätzlicher Auflösung von versteckten Vorsorgereserven, die man doch vor den Rücklagen anpackt, nichts von Jahresverlust von 1,4 Millionen DM und Rücklagenauflösung um die Dividende daraus zu bezahlen. Alles neben einem Oberrevisor vom Verband, der die Vorstände auch noch lobte, neben Ehrengästen, bis hin zum LZB-Direktor aus Hof.

Was man mit uns gemacht hat, das war eine ganz schmutzige Tour. Wenn man uns gesagt hätte unsere Vorstände werden abserviert, dann hätten wir doch selber eine Sanierung beantragen können. Mit 360 Millionen Bilanzsumme damals hätten wir alleine besser weitermachen können, da hätte man unseren Vorständen auch nicht auf diese Art und Weise mitspielen können, wenn wir ihnen den Rücken gestärkt hätte. Dann hätte man vielleicht in Marktredwitz dafür Heger, Wolf und Krämer absetzen müssen. Das wäre mit Sicherheit das kleinere Übel gewesen. Unser Vorstände waren die Opfer für die drei. Zuerst jeder sanieren und dann erst zusammengehen als gemeinsam untergehen, was ist da besser? Das braucht man sich wohl nicht zu überlegen. Den Verkauf der Ostfilialen, die man wahrscheinlich sowieso bloß aufgemacht hat weil es der Verband nach der Grenzöffnungseuphorie so haben wollte, das hätte wir auch fertig gebracht. Die Steuerstütze für Johannes Herzog im letzten Jahr, die dürfte wahrscheinlich auch zum größten Teil von uns kommen, weil wir die Töpfe im Jahr 2000 mit Schütt-Aus-hol-zurück (Reinhold Wolf; Leg-ein-hol-zurück) nicht leer gemacht haben. Anscheinend hat man unsere Vorstände für zu dumm gehalten und nach der Fusion über eine außerordentliche Versammlung die Sache nachholen wollen. Bloß damals hat man die Sache zuerst lobenswerterweise mit den Mitglieder geteilt. Die 400 Millionen € für Bayern im Jahr 2006, die haben sich die Banken alleine unter den Nagel gerissen, wahrscheinlich um ihre schwindenden Gewinne zu kaschieren.

Es ist einfach nicht zu kapieren, dass die Aufsichtsräte, egal ob es die in Marktredwitz waren, oder unsere, wo ja Reiner Loos von unserer Seite kommt, immer wieder mitgemacht haben. Warum hat man Heger, Wolf und Krämer nicht den Tritt gegeben, den sie verdient gehabt hätten? Der wäre sogar dringend notwendig gewesen für die ganze Bank. Gibt es Leute im Aufsichtsrat die über die unglaubliche Flut von Zwangsversteigerungen an lohnende Objekte gekommen sind, oder die so etwas sogar noch darüber hinaus getragen haben an Verwandte und gute Bekannte? Haben die Aufsichtsräte Sachen angenommen, wo man glaubte sie seien frei verwendbare Güter, nur weil die Vorstände sie eingezogen haben? Hat man zugestanden, dass Sachen nicht über die Bücher der Bank verwertet wurden, weil es nicht schlecht ist, wenn man frei Verfügbares in der Hinterhand hat? Zuviel Feste bringt man offiziell nur sehr schwer unter und Geschenke lassen sich so auch besser geben, wurde jede Hemmschwelle durchbrochen?

Warum lässt man heute den Prüfer im Amt und setzt in nicht vor die Tür? Was weiß er von solchen Vorgängen und Abläufen? Warum darf der 432.000 € verschenken, ohne was zu befürchten? Warum stimmt da der Aufsichtsrat heute wieder zu? Herr Herzog kennt doch die Sache Oskar Hess auch und wie damit ein Prüfer erpressbar wird. Aber er stammt von dem Laden, der sich seinen gesetzlichen Prüfungsauftrag wendet und hindreht wie es ihm gefällt, der Laden, der uns mit der Fusion belogen und betrogen hat. Der Revisionsdirektor Hilkenbach hat doch bei uns lange die Bestätigungsvermerke unterschreiben, obwohl er gar kein Wirtschaftsprüfer war. Das hat ihn doch einen Dreck geschert. Die haben hintenrum betrieben, dass Marth und Dittrich nicht Vorstand werden können, uns hat man in den Versammlungen in Sicherheit gewogen. Dieser Herzog weiß alles wie es gelaufen ist und dann hat er Heger und Konsorten Millionen versemmeln lassen, bloß damit er Nachfolger machen kann. Damit ist er auch Nachfolger von unseren Vorständen. Das gesteh ich so einem Mann nicht zu, der bei uns die Zweigstellen, wie Hohenber, dicht macht und sich da schon als Geschäftsleiter aufgemandelt hat.

   

Nr. 3188

Mitglied

23. März 2008, 22:09 Uhr

Betreff: Wem sein Handzeichen ist das?

Was für eine unkorrekte Protokollierung haben die bei der VR-Bank Marktredwitz zugelassen. War das damals schon ein Zufall wer auf die Sitzungen gegangen ist. ich habe gelernt, dass beim Protokoll zur Unterschrift auch der Namen anzugeben ist, wer unterschrieben hat. Und die Vorstände haben anscheinend schon Wert darauf gelegt, dass solche Beschlüsse auch von allen Anwesenden unterschreiben wurden und nicht nur von ein paar dazu an anderer Stelle protokollarisch dazu Bestimmte. Aber was heißt das Handzeichen auf dem Aufsichtsratsbeschluss, wo man die 2 Millionen aus den Rücklagen genommen hat, wie man uns in Eintrag Nr. 3407 gezeigt hat. Gelesen 10.04.? Heißt das vielleicht "H" wie Hofmann? Dieser Prüfer der dann untergehen ließ, dass der Gewinnverwendungsbeschluss gar kein richtiger war, sondern dass man dafür das Geld der Mitglieder über die Rücklagen zuerst schröpfte? Unkorrekte Protokollierung des Beschlusses im Aufsichtsrat, gesetzeswidriger Vortrag durch den Prüfer selbst bei der Vertreterversammlung, die eine Fusionsversammlung war, wo man den Vertretern auch über das Gutachten verschwieg, dass die Risikolage nicht in einem vertretbarem Rahmen lag.

Der Beschluss zum Jahresabschluss für die Fusionsbilanz dürfte auf der Grundlage gar nicht zustande gekommen sein. Der Vorstand hat die Pflicht in seinem Geschäftsbericht einen Jahresverlust anzusprechen. Das ist eine Bringschuld, der Vertreter hat das Recht die Bilanz einzusehen, aber nicht die Pflicht. Die Pflicht liegt beim Vorstand den Vertreter so genau zu informieren, dass er es verstehen kann, er kann dies im Umkehrschluss nicht erwarten. Die Pflicht zu dieser Information liegt hier auch beim Revisor, wenn der noch die Abstimmung dazu vornimmt, wenn er erkennen muss, dass der Vorstand seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. Der Hinweis auf die „Schritte in die richtige Richtung“ ist eine klare und unverzeihliche Fehlinformation an die Mitglieder. Steuern auf Empfehlung des Verbandes zurück zu holen, ist keine Leistung, die man Stabilisierung der Bank laufend wiederholen kann. Die nachfolgenden Jahre haben es in den Bilanzen immer wieder deutlich gemacht, was die richtigen Schritte hätten sein müssen von Verbandsseite. Auf jeden Fall kein Herr Herzog, der die Talfahrt noch beschleunigt

   

Nr. 3187

Genossenschaftler

23. März 2008, 21:39 Uhr

Betreff: Gesetzesverstöße mit Hilfe des Genossenschaftsverbandes?

Nicht einmal die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich selbst hätten ihre Eintragung beim Genossenschaftsregister zum Vorstand verhindern können. Zudem haben sie den Verschmelzungsvertrag vom 15 März 2001 selber unterschreiben, der Grundlage der Verschmelzungsversammlungen war. Gemäß § 28 Genossenschaftsgesetz (= Link) hatten die fünf Vorstände am 26. April 2004 beim Notar keine Wahl, sie hatten nicht zu bestimmen wer anzumelden war, sie hatten nur den Auftrag der Vertreterversammlung zu erfüllen und die Fusion wie in den Beschlüssen der Versammlung bestimmt, vorzunehmen. Es heißt auch, dass der Vorstand bei der Anmeldung zu Genossenschaftsregister dies anhand der Urkunden tun muss, die beizufügen sind. Er überbringt also nur die Urkunden und dürfte nur die Funktion eines Beauftragten erfüllen.

Ist das Genossenschaftsregister zur VR-Bank Marktredwitz seit der Fusion falsch? Auf welcher Grundlage haben die Herren Heger, Wolf und Krämer, aber auch Marth und Dittrich selbst den Willen der Vertreter nicht erfüllt? Eigenmächtig, oder mit einem Abberufungsschreiben mit Datum 25. April 2001, dem Nachweis des Betruges an den beiden Genossenschaften, wegen des Zurückhaltens dieser Information, wegen der Verheimlichung von Tatsachen, die dem Genossenschaftsverband als Prüfungsverband bekannt waren?

Ist der Vorgang der Fusion bei der VR-Bank Marktredwitz massivste Rechtsbeugung? Die Vertreter haben bestimmt, dass die beiden Herren Vorstand werden sollen. Sie haben durch ihre Unterschrift als Vorstände auf dem Versammlungsprotokoll vom 23.04.2001 in Arzberg mit schlüssigem Verhalten diesen Auftrag ihrer Mitglieder angenommen. Keine Macht der Welt hätte mehr eine Fusion als aufnehmende Bank auf dieser Beschlussgrundlage ändern können, ohne Genehmigung der Vertreterversammlung von Arzberg. Keine nachträgliche Vertreterversammlung von Marktredwitz hätte dies bewerkstelligen können. Eine Abberufung ja, aber nicht die Vorstandsbestellung einfach nur ignorieren. Die Folge war, dass man daraus auch die Strafverfolgung gegen die beiden konstruiert hat ohne Vertreterversammlungsbeschluss entgegen Gesetz und Satzung. Eine korrekte Abberufung durch das BaFin nach der Versammlung hätte Wochen und Monate gedauert. War die bereits vorliegend und hat man sie den Mitglieder verschwiegen?

Zur Wiederholung, ist das Genossenschaftsregister zur VR-Bank Marktredwitz falsch, muss es umgehend von Amts wegen berichtigt werden? Wer fordert die Berichtigung des Genossenschaftsregister nach § 29 Genossenschaftsgesetz, Abs. 3 (= Link)? Die Unterlagen beim Gericht belegen nur, Marth und Dittrich sind durch Beschluss Vorstand, es gibt seither keinen Nachweis des Widerrufs und zwar durch die Versammlung. Der öffentliche Glaube erfordert die korrekte Beurkundung des Willens des höchsten Gremiums der Bank, der beiden Vertreterversammlungen. Der öffentliche Glaube erfordert den korrekten Nachweis eines Ausscheidens eines Vorstandes. Wo ist er, der Nachweis, dass die Vertreter Marth und Dittrich wieder abberufen haben? Die Fusionsverträge sind doch mit dem Bezirksdirektor des Verbandes ausgehandelt, warum gibt sich der Prüfungsverband zu dieser Rechtsbeugung her? Mit welchem Recht „bittet Oberrevisor Hofmann am 24.04.2001“ um die Entlastung des Vorstandes? Das bedarf doch eines Antrages aus der Versammlung. Kein Antrag, keine Abstimmung, keine Entlastung, das Versammlungsprotokoll unter Tagesordnungspunkt 3c) (= Link) beweist es und es liegt beim Amtsgericht so auf. Rechtsbeugung überall, weil es der Genossenschaftsverband Bayern so will und weil er sich selber natürlich nicht kontrolliert und die eigenen Fehler Fehler sein lässt und nicht berichtigt?

   

Nr. 3186

Beobachter

23. März 2008, 19:22 Uhr

Betreff: Fusion 2001, Betrug am Mitglied auf dem Rücken und zu Lasten der Kunden?

Wenn man über den Eintrag Nr. 3404 die Angelegenheit mit der Fusion im Jahr 2001 anspricht, dann ist es sicher angebracht dazu noch ein paar zusätzliche Informationen aufzuzeigen. Über die Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Arzberg-Selb vom 23.04.2001 (= Link) erhält man erst den richtigen Eindruck, wie wenig es dem Genossenschaftsverband, den Vorständen und auch den Aufsichtsräten darum gegangen ist die Mitglieder und Vertreter auch ehrlich zu informieren. Kein Wort hat man gesagt, wie es um die fusionierte Bank dann aussehen wird, kein Wort hat man in dem Fusionsgutachten (= Link) erwähnt, wie katastrophal die Risikolage bei der Bank schon war. Wer sonstige Gutachten kennt, weiß dass wenn der Verband eine Fusion verhindern will, dann stehen diese Sätze regelmäßig bei viel geringerem Risikopotential in den Gutachten.

Diese Fusion hat einen ganz anderen Hintergrund, den man den Mitglieder bis heute verschwiegen hat. Wer im Protokoll von Arzberg unter Punkt 9 die Diskussion nachvollzieht, wird unschwer erkennen, dass den Vertreter von Arzberg ganz klar aufgezeigt wurde, dass beide Vorstände aus Arzberg auch Vorstand der neuen großen Bank werden sollten. Weder zwischen der Versammlung von Arzberg am 23. April noch am nächsten Tag in Marktredwitz konnte bis zum 26. April zur notariellen Beurkundung durch den Notar Erkenntnis aufgetreten sein, die die Beschlüsse beider Vertreterversammlungen nicht zwingend hätte umsetzen müssen, dass ab der Fusion mit Beschluss vom 24. April über den Fusionsvertrag eben Günther Marth und Helmut Dittrich ebenfalls von den Mitglieder eingesetzte Vorstände waren. Hätten die beiden plötzlich an einem Tag von sich aus verzichtet, wäre es schon eine Lüge gegenüber den Versammlungen gewesen, die eine neue Versammlung nach sich ziehen hätte müssen. Muss man aber sagen, dass es vielleicht doch Erkenntnisse gab, die eine Abberufung nach sich gezogen haben könnte, müsste man dann von einem schweren Betrug durch den Verband gegenüber den Vertretern reden, über das Verschwiegen dieser Tatsache über die tatsächlichen Feststellungen bei den Prüfungen, vielleicht aber sogar auch wegen eines bewusst irreführenden Fusionsgutachtens?

Dieser Betrug, der sich auch in Form von Unterdrückung weiterer schlimmster Erkenntnisse zeigen könnte, könnte eher sogar als Intrige hinter den Fassaden abgelaufen sein und einer absolut bewussten Irreführung der Mitglieder nahe kommen. Man hat immer versucht die Raiffeisenbank Arzberg-Selb als die schlechte Bank hinzustellen, doch sogar Reinhold Wolf hat am 14. Oktober 2004 auf der Versammlung erklärt, dass die Probleme nicht auf Arzberger Seite gelegen haben, sondern entsprechend der Bankgrößten verteilt waren. Wenn man aber die Zahlen kennt, dann kann man eigentlich nur daraus schließen, dass die Probleme ganz gravierend auf Seiten der RV-Bank Marktredwitz lagen und die Bank die Reduzierung der gesetzlichen Kreditgrenzen zum Groß- und Höchstkredit nur mit einem dramatischen Abbau des eigenen Kreditportfolios erreichen hätte können. Wahrscheinlich noch viel dramatischer wären die Auswirkungen auf das Zinsergebnis der Bank gewesen. Der Hinweis in den folgenden Jahren, dass ein Drittel aller Kredite nach der Fusion in höchst risikoreichen Sphären von über 2,5 Mio. €, also zuvor bei einer oder beiden Banken über 5 Mio. DM, gelegen haben, zeigt was man tun hätte müssen, wenn diese Kreditgrenzen bei Höchstkredit von 40 % des haftenden Eigenkapitals auf 25 % und damit um knapp 7,5 Mio. DM oder 3,8 Mio. € zurückzunehmen gewesen wären. Bei den Großkrediten hätte man plötzlich genau bei diesen 2,5 Mio. € lückenlos gemeinsame einstimmige Beschlüsse für die Kreditgewährung, aber auch jeder Kontoüberziehung bei diesen Krediten benötigt, mit allen Meldevorschriften dazu.

Eigentlich ist es schier offensichtlich, dass die Fusion und der Verband die Vorstände in Marktredwitz schon damals gerettet haben. Wie schlecht die Lage in Marktredwitz selber schon gewesen sein dürfte unterstreicht neben den Lageberichtsvermerken den nächsten Jahre auch die Gegenüberstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen (= Link) der Fusionsbilanzen dieser beiden Banken. Man holte auf beiden Seiten aufgrund der vorherrschenden Verlustsituationen ungeheuere Steuerbeträge vom Finanzamt zurück und nicht nur in Marktredwitz aus der Schütt-aus-hol-zurück-Aktion, die der Revisor als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete. Arzberg hatte aber in Summe ein um 2 Mio. DM besseres Ergebnis. In Marktredwitz zahlten sich die Mitglieder ihre Dividende aus der eigenen Tasche, nämlich aus der Rücklagenentnahme, wovon der Oberrevisor aber nichts sagte und auch nicht Manfred Heger bei seinem Bericht. Dass heißt nämlich, der Vorstand hätte nach dem Gesetz persönlich die Dividende übernehmen müssen und wegen der falschen Information bei der Abstimmung wahrscheinlich sogar der Prüfer oder der Verband. Von all dem hat man auf der Versammlung in Arzberg kein Wort geredet, dass man in einer Bank aufgehen sollte, wo Vorstand und Aufsichtsrat einen Beschluss zur Rücklageentnahme von 2.000.000 DM (= Link) fassen mussten, um immer noch die Kreditverluste von über 5 Mio. DM abzudecken.

Zu welchen Lasten aber die Fusion zusätzlich abgelaufen sein könnte, zeigt wiederum ein anderer Wert, der auch vollkommen verschwiegen wurde und der nur dazu da gewesen sein konnte, um die Verluste nicht noch höher ausfallen zu lassen, bei der Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb, mit den Vorständen Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. In der Fusionsbilanz zum 31.12.2000 mit einem Jahresverlust von 1,4 Mio. DM hatten sich der Bestand an Grundstücken und Gebäuden aus Rettungserwerben von 1999 auf 2000 (= Link) um 5,6 Millionen DM erhöht. Mit wie vielen Objekten war also die RV-Bank in diesem Jahr bei den Gerichten mit Zwangsversteigerungen, die man vielleicht vorher höchst risikoreich und eventuell schon genossenschaftsrechtlich untersagt ausgereicht hatte? Dazu muss man wissen, dass in diesem Zeitraum auch ein sogenanntes Kreditverhältnis Flex ohne Sicherheiten und bei einer nicht rosigen Bewertung an den Busenfreund des Vorstandes auch noch ausgereicht worden ist.

Rettungserwerbe sind im Zwangsversteigerungsverfahren natürlich die letzte Lösung für eine Bank. Hat man in der Region das Drei- bis Vierfache oder noch mehr an Werten vernichtet um die eigenen Bilanz nur rot und nicht feuerrot zu gestalten? Die Folgewirkungen könne wir gar nicht abschätzen aus dem Tun der Bank, wenn damit unrechtmäßig Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen vernichtet werden, wie vielleicht der Boschdienst in Wunsiedel auch aufzeigt. Rettungserwerbe sind oft genug schon der vorprogrammierte Verlust der nächsten Jahre und so könnte eigentlich auch der Erwerb des HOMA-Gebäudes nur ein oder zwei Jahre später mit wahrscheinlich wieder 2,7 Mio. € (über 5 Millionen DM) wiederum nur ein verkappter Rettungserwerb gewesen sein, der heute vielleicht sogar zur Komplettabschreibung aus dem Verfall des Gebäudeteils anstehen würde.

Man kann eigentlich auch annehmen, dass hier vom Genossenschaftsverband und von den Vorständen und eingeweihter Kreise im Aufsichtsrat die Weichen auf stille internen Sanierung eben auch zu Lasten der Kunden gestellt wurden und auf massivste Vertuschung mit der Ausrede des Imageschadens, wenn die Dinge publik werden würden. Anstatt einer sofortigen Bereinigung schon mit der Fusion hat sich der Verband entschieden Testate zu unterschreiben, die vielleicht jenseits von Gut und Böse lagen, wenn man vielleicht anstehende und festgestellte Wertberichtigungen über Jahre vor sich her geschoben hat. Diese Testate tragen die Unterschriften von Verbandsvorständen und vom Abteilungsleiter Prüfungsdienst. Kreditfälle wie Flex und Gold, Gold, Gold, sind unglaublich Vorgänge der weiteren Schädigung der Bank unter diesen Prämissen.

Wollte der Prüfer Hofmann vielleicht diese Zustände nicht mehr mit tragen, wo es soweit ging, dass man von Kunden Sicherheiten abholte, Erlöse aber daraus nicht erzielt werden sollten, sondern auch noch in schwarze Kanäle geflossen sein könnten? Johannes Herzog und Raimund Grothoff waren dafür vielleicht eher bereit und hatten sich auch die Sporen verdient einem korrupten Vorstand in Markredwitz selbst nach zu folgen. Durften dafür Heger, Wolf und Krämer mit Krediten wie den genannten auch noch einen der vorherrschendsten Paragraphen im KWG, nämlich § 18 zur Vorlage der Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen mit Füßen treten und Unterlagen fälschen, durften dafür die Vorstände Kreditteilen aus schwierigen Krediten auf Strohmänner verteilen, vielleicht nur, damit sie ohne Aufheben freiwillig abgehen würden, oder damit sie noch als Steigbügelhalter für die Vorstandsposition von Johannes Herzog verwendet werden konnten? So wie es auf der Startseite des Wunsiedeler Kreises zu sehen ist, gehört der Begriff „Banken an den Pranger“ bei uns in Marktredwitz mit den Namen der Schuldigen besetzt und auch mit der großen Mitschuld des Genossenschaftsverbandes über dieses unglaubliche Intrigennetz, wo man anstatt eines gesetzlichen Prüfungsauftrages sogar erlaubt Kunden der Bank in größte Not zu stürzen und das höchste Gremium, nämlich die Vertreterversammlung immer und immer wieder mit falschen Informationen zu füttern und vielleicht zu schädigenden Beschlüssen zu nötigen. Wie weit der Aufsichtsrat in all den Jahren genötigt wurde, dass können nur die Ermittlungen zu den genossenschaftsrechtlich unerlaubten Kreditengagements, mit allen Nebeneffekten in der ganzen Bank, ans Tageslicht bringen.

Eventuell sind sogar Günther Marth und Helmut Dittrich selbst Fusionsopfer. Unter welchen Versprechungen wurde ihnen die Fusion nahegebracht? Wenn es unter Druck gewesen wäre, so würde dies die These des Betrugs über falsche Informationen an die Vertreter erhärten. Wer weiß, ob aber hier nicht wirklich auch gegen das Umwandlungsgesetz (= Link) verstoßen wurde, auf dessen Basis Genossenschaftsfusionen stattfinden und damit gegen den § 9 des schon aufgezeigten Fusionsvertrages, wo kein Mitglied eines Vertretungsorgans eine Vorteil erzielen darf, der nicht genannt wird. Wenn man die GuV genau anschaut, dann sieht man, dass die Altersversorgungsaufwendung auf Arzberger Seite massiv angestiegen waren. Die Personalkosten waren gesamt um über 8 % höher als im Vorjahr. Und warum die sonstigen betrieblichen Aufwendung in der Bilanz nicht erläutert wurden, obwohl sie um 700.000 DM höher waren als im Vorjahr und obwohl sie den gesamten Bilanzgewinn in Summe überstiegen haben, da bleibt für einen interessierten Betrachter die Frage schon stehen, für was man in solchen Katastrophensituationen auch noch solche Gelder in den Abschlüssen brauchte? Warum hat man die Zwei aber zwei Jahre später selber mit einem gerichtlichen Ermittlungsverfahren (= Link) belegt? Da muss man auch auf die Situation dann zurückkommen, dass eingesetzte Vorstände auch nur im Zusammenspiel mit der Vertreterversammlung verfolgt werden können. Nur Dank des Prüfungsverbandes kann man immer Vertuschung vor Einhaltung von Gesetz und Satzung anwenden, wenn man sich auf der angeblich richtigen Seite befindet.

Und zum Schluss kann man dem Aufsichtsrat wahrscheinlich auch nur sagen, dass er es selbst wahrscheinlich auch schon verpasst das sinkende Schiff rechtzeitig zu verlassen, in der Hoffnung, dass Herr Herzog wirklich die Front noch bilden könnte, die er im Dezember versprochen hatte. Das wird sich aber als Trugschluss herausstellen, davon kann man inzwischen ausgehen. Dieses Rettungsboot hat selber das größte Loch von allen.

   

Nr. 3185

Genossenschaftler

22. März 2008, 21:31 Uhr

Betreff: Beitrag 3405,

Die in diesem Gästebuch veröffentlichten Zahlen des Genossenschaftsverbandes Bayern berühren das Jahr 2007. Man muß sich das voraussichtliche Betriebsergebnis für 2008 von 0,70 % über die Zunge gehen lassen.
Diese Zahl ist der Durchschnitt der Bayerischen Genossenschaftsbanken. Es gibt noch eine Anzahl von bayerischen Genossenschaftsbanken, die den Durchschnitt anheben aber auch eine zunehmende Zahl, welche den Durchschnitt bereits gewaltig drücken.

Für den unbedarften Leser sei darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Genossen-
schaftsbanken bei unter 0,70 % Betriebsergebnis, also künftig bei 0,40 % bis 0,50 % zunehmend Schwierigkeiten von der Bankenaufsicht erfahren werden, weil dies einfacher ist als die Globalplayer auf die Finger zu hauen. Stimmt es?

Wenn eine Genossenschaftsbank mit einer Bilanzszumme von durchschnittlich 150 Mio Euro nur noch eine Betriebsergebnis von 40 % also 600 T€ vor Steuern und Dividende
hat, dann ist Ende mit Investitionen. Dann darf deren Rechenzentrale nicht mt neuen
teueren Spinnereien kommen und Kreditausfälle (2 oder 4 Häuslebauer oder zwei Firmeninsolvenzen) nicht mehr passieren. Denn dann ist Schluss mit lustig und arrogan ter Großkotzerei.

Bei der VR-Bank Marktredwitz geht es aber wahrscheinlich so lange weiter, bis vermut-
lich alle Schuldige weggesperrt sind oder durch Heimgang den Weg frei gemacht haben.

   

Nr. 3184

Aus der Organisation

20. März 2008, 14:26 Uhr

Betreff: Brechen den Genossen die Gewinne ein?

Eine der wichtigsten Jahresabschlussauswertungen bei den Kreditgenossenschaften zeigt einen erschreckenden Trend. In der Erfolgsübersicht (= Link), die die operativen Erträge einer Bank mit dem Verbandsdurchschnitt vergleicht, kommt zutage, dass es gravierende Gewinneinbrüche im normalen Geschäft zu verzeichnen gibt. Als Zielgröße werden die im Jahr 2005 genau getroffene 1,00 % im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzgröße angestrebt. Davon ist man inzwischen weit entfernt und es werden einfach nur noch die alten Zeiten herauf beschworen, wo die Zinskurve angeblich steiler war, aber wahrscheinlich doch eher der Kunde weniger aufgeklärt war und auch weniger Möglichkeiten hatte sich aus den Fängen der Genossenschaftsbanker zu lösen. Die Vermittlung der Einlagen in den Verbund kann in keiner Weise den Rückgang der lebenswichtigen Zinsspanne auffangen. Die dortige Zielgröße von 3,0 % gehört unwiederbringlich der Vergangenheit an. Für das Jahr 2008 ist aus der Vorschaurechnung wieder ein Rückgang heraus gerechnet auf 2,12 % nach 2,22 % im Abschluss 2007.

Mit der Prognose fürs Jahr 2008 mit einem operativen Betriebsergebnis von 0,70 % wäre der Ertragseinbruch in vier Jahren auf bayerischem Sektor sage und schreibe bei 30 %. Wie kann man so etwas verkraften? Da sind keine Investitionen mehr möglich, da darf keine große Belastung aus dem Garantiefonds kommen. Sind Bayerns Kreditgenossenschaften am Rande ihrer Möglichkeiten. Das versteuerte erwirtschaftete Eigenkapital der bayerischen Kreditgenossenschaften liegt laut Verbandsrundschreiben bei 6,2 % an der Bilanzsumme. Werte wie bei der Sparkasse Hof, wo der Vorstand bei sage und schreibe 16 % bei dieser Kennziffer seinen Hut nehmen muss, die sind im Genossenschaftswesen für die zusammenfusionierten Gebilde reinste Utopie. Wahre Problem dürfen auf eine sogenannte Säule unseres Banksystems in Deutschland nicht zu kommen. Die Behinderung mit den internen Strukturproblemen hat den Blick nach vorne verhindert. Die Einflussnahme der Verbände behindert innovative Vorstellungen. Der Behinderer selbst sitzt an der Spitze und hat alles in der eigenen Hand. Prüfung und angebliche Beratung und Interessensvertretung sind unter einem Dach vereint. Unpopulären Bankleitern wird das Leben von der Prüfung schwer gemacht. Steht das gesamte Verbandssystem im Genossenschaftsbereich vor dem Ende? Wird das Ende dieser Strukturen vom Ertragseinbruch eingeleitet?

   

Nr. 3183

Genossenschaftler

20. März 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Götter oder Zauberer – Rechtsbruch mit dem Fusionsvertrag?

Mir wurden die beim Registergericht hinterlegten Unterlagen zur Fusion der RV-Bank Marktredwitz-Selb eG mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vorgelegt, mit der Bitte, meine Meinung dazu zu äußern. Ich muss sagen ich bin schockiert, waren hier die Götter des GVB am Werk oder Zauberer? Man kann nur vermuten, was hinter den Kulissen abgelaufen ist, während man die Vertreter auf den Versammlungen belogen hat. Nur so drastisch ist es auszudrücken. Mit der Vertreterversammlung vom 24. April 2001 (= Link) In Marktredwitz war die Fusion rechtlich beschlossenen Sache. Der Notar beurkundete zwei Tage später den Verschmelzungsvertrag (= Link). Aber warum haben die fünf Vorstände und der Notar den Vertrag nicht so erfüllt wie es die Versammlungen beschlossen haben?

Die Versammlungen haben beschlossen, dass im Vertrag unter § 14 Günther Marth und Helmut Dittrich aus Arzberg zum hauptamtlichen Vorstand bestellt sind. Sie waren damit Vorstände der verschmolzenen Genossenschaft und alle Vorstände hatten die Pflicht den Vertrag nach den Versammlungsbeschlüssen umzusetzen. Mit Sicherheit ist im Vorfeld eine Anfrage an das BaFin gegangen, ob die beiden von dort auch die Genehmigung erhalten würden. Was ist da wohl abgelaufen? Warum wurde die beiden zwei Tage später mit der Verschmelzungsbeurkundung nicht auch beim Registergericht angemeldet, wo sie sogar selber mitgewirkt haben, ja mitwirken mussten? Am 25. April ist nichts aufgekommen, was man nicht vorher schon wusste und worüber man die Vertreterversammlungen auch inKenntnis hätte setzen müssen. Die Nichtanmeldung kommt einer Abberufung gleich, die man im Rahmen einer Vertreterversammlung vornehmen hätte müssen. Alles andere deutet daraufhin, das mit einem irgendwie abgemachten Spiel die Mitglieder belogen wurden. Hat man Marth und Dittrich doch entgegen § 9 des Vertrages besondere Vorteile zukommen lassen, die man nicht in den Vertrag aufgenommen hat, wie Abfindungen, Versorgungszusagen? Warum hat man sie zwei Jahre später im Nachhinein mit dem § 266 StGB, Untreue, und dem Staatsanwalt konfrontiert?

Die Nichtanmeldung zum Vorstand von Marth und Dittrich ist der Beweis, dass der Genossenschaftsverband Erkenntnisse im Hintergrund hatte, die er den Mitglieder verschwieg. Der Genossenschaftsverband und seine Prüfer sind mitschuldig an den Verlusten und Wertberichtigungen bei dieser zusammengewürfelten Bank ohne geeignete Organisation nach § 25a KWG (= Link), ohne unverzügliche Einführung eines dringend notwendigen und zwingend erforderlichen Risikocontrollings bei dieser schon aus den Fugen geratenen Bank laut den Lageberichten. Die Bilanzen von 2002 und 2003 mit den Eingeständnissen in den Lageberichtsvermerken (= Link) die Einzelwertberichtigungen nicht mehr unterzubringen, ist der deutliche Ausdruck der lange anstehenden und mit Hilfe des Verbandes unter der Decke gehaltenen Katastrophe.

Welche Absprachen zwischen Verband und Marktredwitz wurden hier schon getroffen, wenn man als Oberrevisor bei der Abstimmung über den Gewinnverwendungsbeschluss (= Link) gegenüber den Vertretern nichts von der Entnahme von 2.000.000 Mio. DM aus den Rücklagen mitteilt um den Jahresverlust von 1,4 Millionen zu verschleiern, was Bestandteil des Gewinnverwendungsbeschluss ist, um den Fusionsbeschluss nicht zu gefährden? Diesen Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat kann man im Lagebericht nachvollziehen. Konnte dieser Oberrevisor das Drama dann nicht mehr mit ansehen und nachdem er von Manfred Heger angeblich nicht mehr hereingelassen wurde von Herzog und Grothoff mit einer neuen Zielrichtung abgelöst?

Bei der VR-Bank Marktredwitz kann man keinem Prüfer und keinem sonstigen Vertreter des Genossenschaftsverbandes trauen. Es ist schleierhaft, wie das BaFin dieses Spiel mitmachte und es ist unfassbar, dass ein Notar einen durch Beschluss der Versammlung vorgenommene Vorstandberufung nicht so protokolliert und dem Registergericht einreicht. Hier überwachte doch niemand ob Gesetz und Satzung eingehalten wurden. Der Notar ist doch dazu da, dass die Vorstände den Willen der Vertreter auch umsetzen und nicht den Willen und die Machenschaften korrupter Leute im Hintergrund. Sind es 40.000 DM oder gar mehr die er für die eine Begleitung der Vorgänge und die Protokollierung einstreicht, muss man die zurückfordern? Wahrscheinlich der Notar, der sechs Jahre später mit Herrn Herzog einen Verzicht von Genossenschaftsvermögen von 432.000 € protokollierte. Ein Vorgang der in sich wiederum sittenwidrig, weil gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßend, gewesen sein dürfte. Warum sorgt das Registergericht nicht dafür, dass nachvollziehbar ist, warum ein hinterlegter Vertrag mit der Berufung von zwei Vorständen nicht erfüllt wurde?

Welche unglaublichen Verstrickungen und Machenschaften ranken sich um diese Genossenschaftsbank? Wie hat man aber Marth und Dittrich unter Druck gesetzt, sollten sie von der Angelegenheit überrascht worden sein? Baueropfer bei der Kundschaft, Bauernopfer Vermögensverzehr für die Mitglieder, Bauernopfer bei den Mitarbeitern, Bauernopfer bei den Vorständen, die man ein paar Jahre vorher dazu brachte, weiße Flecken auf der Landkarte der Kreditgenossenschaften im Vogtland mit Geschäftsstellen zu belegen? Oder da vielleicht doch eine schöne Mitgift, die man verschwiegen hatte? Es ist leider nicht mehr unglaublich, was man alles vermuten darf, was hinter verschlossenen Türen bei dieser Bank alles abgeht. Warum brauchte man den Prüfer Herzog als Vorstand? Er ist Ausführender und Erfüllungsgehilfe und Vorteilsgewinner aus den schlimmen Vorgängen der letzten 20 Jahre bei dieser Bank? Welche Sauereien werden mit ihm verdeckt und zugeschüttet? Wir hoffen wirklich der Teppich wird komplett aufgeschlagen, es stinkt darunter gewaltig.

   

Nr. 3182

Der Wissende

20. März 2008, 09:10 Uhr

Betreff: Der Wissende

Was wollen die Verantwortlichen der VR-Bank mit dem Verkauf der Ostfilialen erreichen?
Soll damit der Weg in die Sanierungsbank vermieden werden?
Wird der festgestellte Wertberichtigungsbedarf nach dem bereits vorhanden Muster der Jahre 2002 u. 2003 wieder ins Jahr 2008 verschoben?
Was will die Volksbank in Plauen mit den kaputten Krediten der VR-Bank Marktredwitz? Werden die Kredite weitergereicht - analog dem Beispiel Rbk. Feldkirchen - über den Umweg Volksbank Plauen direkt an die BAG Hamm?
Welche Summe erhält die VR-Bank Marktredwitz für die Ostfilialen? Wird dieser Ertrag dazu verwendet, wieder die zu erwartenden Löcher im Jahresabschluß 2008 zu stopfen? Will man auf diese Art und Weise die sonst nicht vorhandenen Mittel beschaffen, um die überzähligen Mitarbeiter hinaus zu werfen? Ist der Aufsichtsrat über die Folgen aufgeklärt und wenn ja, wollen es die Politiker zulassen, daß wieder Arbeitsplätze aus der Region weg sind. Gibt es schon konkrete Planungen wieviele Mitarbeiter wegen des um ca 1/4 reduzierten Volumens in den Bereichen der Marktfolge Anlage, Kreditbereich, Rechnungswesen und Stabsstellen ihren Arbeitsplatz verlieren werden? Ist diese Rechnung richtig: Die Bank hat rund 192 (laut ein bisschen Stolz Juli 2006) Mitarbeiter. Die anteiligen Werte für Markt und Marktfolge sind in etwa 45 % zu 55 %, d.h. 86 MA zu 106 MA. Da das Volumen um 1/4 sinkt, braucht man auch nur mehr 3/4 der Marktfolgemitarbeiter = 79,5 MA. Summa summarum sind rund 26,5 Mitarbeiter zuviel. Reicht der Verkaufserlös aus, um die Abfindungen zu zahlen? Wie wirkt sich der Volumensabgang auf Aktiva und Passiva und Erfolgsrechnung der VR-Bank Marktredwitz aus? Wurde hierfür eine Planungsrechnung erstellt? Oder fällt die Bank in ein noch tieferes Loch, wenn der Sondereffekt Verkaufserlös wegfällt? Warum hat der Genossenschaftsverband Bayern im Jahr 2001 die Fuson mit Arzberg als vorteilhaft für die Mitglieder dokumentiert? Ist diese Aktion die Konsequenz aus der Aussage von Herrn Herzog Qualität vor Quantität aus "ein bisschen stolz" (= Link)? Werden so die Kunden, die nach Meinung des Herrn Herzog von schlechter Qualität sind, stillschweigend via Volksbank in Plauen direkt nach Hamm entsorgt. Was hat diese Aktion für einen Vorteil für die Mitglieder der Bank? Werden hier wieder die Dinge im positiven Licht dargestellt, wie bei der Fusion mit Arzberg und hinterher ist alles wieder ganz anders? Ist es richtig, daß die VR-Bank schon im Jahr 2001 die Ostfilialen verkaufen wollte, aber dies nicht zustande kann, weil damit die Bank existenziell nicht mehr tragfähig war. Geht es hier nicht nur um Herrn Herzog, sondern will der Verband über diesen Umweg wieter den Deckel draufhalten? Sind den Vertuschungsversuchen keine Grenzen gesetzt?

   

Nr. 3181

Beobachter in Marktredwitz

20. März 2008, 00:28 Uhr

Betreff: Haben Sie sich Fall 3 auf der Startseite zu Gemüte geführt?

Es wird hier doch oft darüber geschrieben, dass die Machenschaften aus der Vergangenheit im Bereich der Münchener Genossenschaftsbanken aufgearbeitet wird. Es wird aufgezeigt, wie unfähige Vorstände anstatt für ihre Verluste noch in noch umfangreichere Vorstandsverantwortungen mit noch mehr Gehalt gehievt wurden, weil sie bestimmte Wege nicht blockierten, sondern vorantrieben. Haben Sie sich als Initiatoren schon mal den Fall 3 aus der Rubrik „Aus der Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ (= Link) genau angeschaut. Helfen Sie bitte mit, dass ähnliche Dinge sich in Marktredwitz nicht wiederholen. In München ist aus Mitarbeiterkreisen doch zu vernehmen, dass hier für die Fusion vor vier Jahren Sanierungsmittel von vielleicht sogar 80 Millionen € eingesetzt wurden, was natürlich auch mit Übertragungen von Krediten an die BAG Hamm zusammen hängen kann.

Haben Sie bei der Staatsanwaltschaft aufgezeigt, dass es hier vielleicht vom Sicherungsfonds sogar um Veruntreuung von unglaublichen Geldern gehen könnte? Wenn die Raiffeisenbank Feldkirchen die Mittel nicht erhalten hätte, wie es aus dem Schreiben an die Bank vom 1. März 2004 (= Link) hervorgeht, wenn sie nicht fusioniert, warum erhält dann die fusionierte Bank diese Mittel? Waren sie somit im Grund unnötig? Wenn 80 Millionen stimmen, dann haben die deutschen Genossenschaftsbanken diese 80 Millionen eingebracht, in ihren Bilanzen als Aufwand verbucht und dafür 20 % oder mehr an Körperschaftsteuer eingespart und 10 % der eigenen Region als Gewerbesteuer vorenthalten müssen. Indirekte Strukturübertragung aus Freiburg, Flensburg, Rostock, Berchtesgaden zur VR-Bank München Land eG, also Steuerverluste von vielleicht 24 bis 30 Millionen €, die nach diesem Schreiben vielleicht nicht notwendig waren, sondern eventuell eine Unterstützung des Starts einer maroden zusammengewürfelten Kreditgenossenschaft. Haben Sie daran gedacht, dass damit gegenüber den Vorständen eventuell Strafvereitlung betrieben wurde im Sinne der Vorschriften von § 34 Genossenschaftsgesetz und § 266 StGB?

Wenn so eine unglaubliche Sanierungsunterstützung tatsächlich geflossen wäre, haben Sie auf den § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) bezüglich der Mithaftung der Prüfer hingewiesen, auf die Untersuchung von Kreditfällen, höchst risikoreich und vielleicht auch genossenschaftsrechtlich untersagt, wie bei der VR-Bank Marktredwitz? Lassen Sie uns gemeinsam voranschreiten und den Sumpf trocken legen. Hier wird mit unserm Geld und mit unseren Schicksalen verfahren, wie wenn Götter darüber entscheiden dürften.

   

Nr. 3180

Uwe

19. März 2008, 16:01 Uhr

Betreff: Stützen die hohen Geschäftsguthaben die eigenen Groß- und Höchstkredite?

Schauen wir uns wieder mal Interessant (= Link) an und blicken auf die Entwicklung von 2003 auf 2004. 2,5 Millionen Geschäftsguthaben hat man hereingeholt, weil man ja die Rücklagen für die Verluste ausgleichen musste. 28.600 Anteile hat man mehr gehabt, aber nur 112 neue Mitglieder. Das wäre eine durchschnittliche Zeichnung von 22.000 € gewesen. War es aber nicht doch eher so, dass drei bis fünf Mitglieder die 2,5 Mio. € gezeichnet haben? Hat die Staatsanwaltschaft mit untersucht, ob Großkreditnehmer oder nahestehende Personen ihre für sie selbst nicht unwichtigen Groß- und Höchstkreditgrenzen bei der VR-Bank gestützt und hoch gehalten haben? Wo ist es sonst der Erwähnung wert, dass der Abgang eines Mitgliedes eine solch gravierende Auswirkung hat, dass man es bei der Darstellung der Vermögenslage im Lagebericht erwähnen muss, wie es im letzten Jahresabschluss der Fall war? Stimmt es dass es sich um eine Millionenzeichnung gehandelt haben soll? Eine halbe Million dürfte es sicher gewesen sein. Wie schaut es mit solchen großen Abgängen beim Geschäftsguthaben in dieser heurigen Bilanz aus? Wer gibt schon Risikokapital sonst zu so einem niedrigen Zinssatz her und wartet noch ein halbes Jahr auf die Zinsgutschrift oder wartet bei Kündigung auf die zinslose Auszahlung bis nach der jeweiligen Vertreterversammlung? Bevorzugt man diese Mitglieder auch noch damit, dass die Dividende von 30.000 € jährlich auf den 1.01. gutgeschrieben wird, die aber für das normale Miglied von 30 € oder von 3 € mit dem Tag der Vertreterversammlung um den 30. Juni?

   

Nr. 3179

Aus bester Quelle

19. März 2008, 11:50 Uhr

Betreff: Wir verkaufen keine Kredite – wir verschenken sie

Bereits zum Juni sei geplant die Vogtlandfilialen der VB Plauen zur übertragen. Im Stillen vorbereitet, ganz schnell durchgezogen. So steht man zu dem Versprechen, wir schließen keine Filialen! Wir geben nur die Verantwortung ab und schenken sie quasi her. Und zu den Kunden sagen wir nach dem Motto: Wir verkaufen keine Kredite, auch die verschenken wir. Denn diese Bank, die die Filialen übernehmen soll, die sei angeblich schon Sanierungsbank. Was heißt aber Sanierung einer angeschlagenen Bank? Doch Bürgschaft der Sanierungseinrichtung für die wert zu berichtigenden Kredite, dann sind sie für die Bank abgesichert oder gleich die Übertragung der Kredite an die oberste Heuschrecken im genossenschaftlichen Verbund die BAG Hamm.

Ist das der Schachzug auf dem Rücken der Kunden, die Sanierung bei der VR-Bank Marktredwitz selber zu umgehen und den unglaublichen Wertberichtigungsblock in großem Umfang aus den Büchern der VR-Bank selber herauszubringen? Wie bereitwillig der Bundesverband mit den Geldern der Sicherungseinrichtung zeigt doch das Schreiben an die Raiffeisenbank Feldkirchen (= Link) vor den Toren Münchens, wenn Fusionen und Strukturbereinigungen vollzogen werden. Laut dem Schreiben wurden Mittel der Sicherungseinrichtung verwendet wenn die Fusion läuft und somit nicht der Zweck des Institutsschutzes der Bank gewahrt. So wie es im Münchener Gästebuch geschildert wird, die Vorstände wurde vor den wahrscheinlich eigenen Untreuetatbeständen, den Kreditverlusten geschützt, und mit noch besseren Vorstandspositionen belohnt.

Wenn schwierige Kreditverhältnisse im Osten nun so übertragen werden, dann werden alle Kredite auf den Prüfstand gestellt und es kann passieren, dass Kredite die bei normalen Banken gut mitlaufen, plötzlich in schwierige Risikoklassen eingestuft werden. Dafür gibt es genug Anhaltspunkte, die von neuer Sicherheitenbewertung bis hin zu einer anderen Einschätzung durch andere Sachbearbeiter, Kundenbetreuer oder deren neuen Vorgesetzten reichen können. Schon als schwierig geführte Kredite, was passiert mit denen, wenn die plötzlich von Marktredwitz weg sind? Fehlt da den neuen Verantwortlichen nicht die persönliche Bindung an den Fall, weil sie ihn ursprünglich ja nicht genehmigt haben? Ist da eine Abwicklung nicht um Längen schneller die Gefahr für den Kunden, weil man den Kredit nur weg haben will? Wer sagt, dass Herr Herzog mit diesem Schachzug nicht auch schwierige Kredite aus dem Landkreis Wunsiedel mitgeben darf? Wer sagt, dass nicht alle schwierigen Kredite, die für den Standort Marktredwitz jetzt als Verstoß gegen das Regionalprinzip bezeichnet werden, nicht an die Bank mit übertragen werden, die die Ostfilialen übernimmt? Wer sagt den Kreditnehmer zu, dass das nicht der direkte Umweg zur BAG Hamm oder zu anderen Heuschrecken ist?

Wie viel Geschäftsvolumen ist Herr Herzog bereit für die Rettung seiner eigenen Person auf diese Art und Weise mit den Ostfilialen abzugeben? 100 Millionen, 60 Millionen, ein Mittelwert davon? Wenn die Mitarbeiter in den Filialen in Schöneck, Klingenthal und Markneukirchen auch übernommen werden, was ist mit den Leuten in Marktredwitz, die müssen doch in der Kreditabteilung in den sonstigen Stabsabteilungen auch wieder abgebaut werden. Das wäre doch wieder das nächste, das man Volumen abbaut, aber die Kosten beibehält. Wie viele Mitarbeiter in der Kraußoldstraße werden für die Rettung des Herrn Herzog in so einem Fall auf die Straße gestellt?

Genauso muss man bei der VB Plauen aufzeigen, dass die Übernahme der Geschäfte mit den schwierigen Krediten nur ein Minusgeschäft für die Bewertung der eigenen Bank sein kann. Wenn man sich hier die Hälfte oder gar mehr der Wertberichtigungen von Marktredwitz aufladen lassen würde, weil man sich in die Hände der Verbände gibt, wäre das mit der der Sorgfaltspflicht nach dem Genossenschaftsgesetz vereinbar? Darf man sich überhaupt nur einen einzigen ausfallgefährdeten Kredit übertragen lassen, wenn man ein vorsichtig handelnder genossenschaftlicher Geschäftleiter ist? Darf der Sicherungsfonds und der Bundesverband diesen Weg in der Sorgfaltspflicht der ihm anvertrauten Mittel für die ganze Republik so einen Weg überhaupt unterstützen? Unterdrückt der Genossenschaftsverband Bayern wie schon 2002 und 2003 in der Marktredwitz Bilanz Wertberichtigungen, die plötzlich in den nächsten Jahren in Plauen auftauchen würden. Wir müssen die Finger in die Wunden legen. Das Problem muss zuerst in Marktredwitz gelöst werden. Die Raiffeisenbank Feldkirchen zeigt über den Fall 3 in der Rubrik „Über die Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ wie hier mit Zuckerbrot und Peitsche und damit mit Millionengelder der deutschen Mitglieder und Vorstände, die den Nachweis der absoluten Unfähigkeit in ihrer Arbeit erbracht haben, nach oben steigen, wenn sie die Strukturvorstellungen der Verbände nicht behindern und mittragen.

Die wirklich Leidtragenden sind in erster Linie die Kreditkunden, die über ihr Kreditverhältnis in die Fänge von Heuschrecken geraten und natürlich viele viele Mitarbeiter, die plötzlich ihres Arbeitsplatzes beraubt werden und sich oftmals plötzlich ungeahntem Mobbing gegenübersehen, nur damit sie die Bank verlassen. Wenn die Übertragung stattfindet, so ist auch dies nicht von der hand zu weisen, dass der Vorgang ebenfalls in den bereich des Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft gehört. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Punkt nicht übersehen wird und wir brauchen dazu die Solidarität der Mitglieder der übernehmenden Bank.

   

Nr. 3178

L.

19. März 2008, 09:41 Uhr

Betreff: Wahrscheinlich ist die Staatsanwaltschaft auch am Aufsichtsrat dran

Wenn man hört, dass man einerseits unbequeme andererseits bereitwillige Aufsichtsräte vielleicht mit Forderungsverzicht zum Amtsverzicht gebracht haben könnte, dass Sicherheiten in hoher sechsstelliger Höhe abgeholt wurden, aber ohne Nachweis verschrottet worden sein sollen, dass bei Flex der Kredit mit der Überziehung von 734.000 DM schon im Prüfungsbericht 2001 gestanden hat und damit sogar eine zwingende Überwachungspflicht für den Aufsichtsrat entstanden ist, dass man bei Gold, Gold, Gold von der Abschreibung von 230.000 € wusste und Reinhold Wolf mit der Revision gemeinsam schon ein Ausreichungsverbot für weitere Kredite erteilt hat, dann steckt man selbst mit der Vernachlässigung von Kotrollpflichten schon genauso tief in der Tinte. § 266 StGB, Untreue, hängt auch hier wie ein Damoklesschwert über den Aufsichtsräten. So spielt man hier mit dem Feuer, hofft auf Vergessen und Verjährung und läuft Gefahr, dass immer mehr auch öffentlich ans Tageslicht kommt, was ersten ein riesiger Imageschaden für die Bank bedeutet und zweitens den eignen Handlungsspielraum bald gegen Null bringt. Der Aufsichtsrat hätte nach der neuen Satzung in § 18 alleine die Handhabe den Vorstand abzuberufen. Die Vergangenheit des heutigen Vorstand ist neben den Sauereien von damals auch der Grund der heutigen wirtschaftlichen Probleme der Bank. Herr Herzog bringt es nicht mal mehr fertig Handwerker anzufordern, die den Verfall der Gebäude der Hauptstelle aufhalten.

   

Nr. 3177

Uwe

18. März 2008, 17:18 Uhr

Betreff: Wie lange solidarisiert sich der Aufsichtsrat noch mit Johannes Herzog?

Wie lange schaut der Aufsichtsrat dem Spiel noch zu? Wie lange bleibt man noch weg von den Sitzungen? Lässt man sich von Herrn Herzog mit in den Strudel reißen? Wie lange wird unser Volks- und Raiffeisenbank noch in den Dreck gezogen, weil man keine Lösung findet, keine Loslösung von der Vergangenheit? Bei den bekannt gegebenen 27 Millionen € Wertberichtigungen und den nicht bekannt gegebenen zusätzlichen Kreditabschreibungen, da hätten doch die Vorstände in vollem Umfang dafür haften müssen. Hätte man dies als verdächtige Straftat nach dem Gesetzbuch angezeigt, dann hätte es saftige Strafen gegeben. Warum mussten wahrscheinlich gerade die Prüfer für den uneingeschränkten Verzicht auf alle Ansprüche sorgen? Warum ist Horst Pausch danach heimlich still und leise abgetreten ohne der Versammlung dazu was zu sagen? Die Nürnberger Bauunternehmer sind vor wenigen Tagen nur mit Bewährung davon gekommen für Untreue nahe 10 Millionen, weil sie gestanden haben, was wäre also für Heger, Wolf und Krämer herausgekommen? Dürfen wir es zulassen, dass der Genossenschaftsverband und Prüfer, wie Johannes Herzog und Raimund Grothoff entscheiden dürfen wer für solche Dinge sich vor Gericht verantworten muss? Was rollt schon auf uns zu, was Aufsichtsrat und Vorstand uns verschweigen? Die Information an die Mitglieder könnte ein erster Akt eines beschwichtigenden Vorgehens vor einem weltlichen Gericht sein. Das Gegenteil dürfte die Lage für manchen mit Beteiligten vielleicht noch verschärfen.

   

Nr. 3176

Information

18. März 2008, 16:50 Uhr

Betreff: Die Politik wird tätig

IGuten Tag Gästebuchleser,

in einer Tageszeitung vom 12.03.08, wurde berichtet, die Bundesregierung bestärkt die Rechte der Verbraucher.

Justizministerin B. Zypries, bringt ein Gesetz mit ein, wer einen Immobilienkredit hat, bekommt mehr Rechte und wird geschützt.
In Zukunft kann eine Bank, erst dann weiter verkaufen, wenn der Kunde 6 Monate, mit Zins und Tilgungszahlungen in Verzug ist.

Auch muss der Kreditgeber dem Kunden, schriftlich mitteilen, wenn er den Kredit weiterverkauft und dies mit einer ausführlichen Begründung, seitens der Bank.

Danach sollten sich, die Herrn Vorstände der VR- Bank München Land, ebenso die BAG- Heuschrecke richten und sich darauf gefasst machen, was noch alles auf sie zukommt ""Schadenersatz"" wenn deren dubiose Vergangenheit aufgearbeitet wird.

:danke:

   

Nr. 3175

Beobachter

18. März 2008, 16:06 Uhr

Betreff: Woanders werden die Prüfer abgezogen, bei der VR-Bank werden sie befördert

Jeder normale Revisor ist bestrebt, dass die von im geprüften Banken sich gut entwickeln oder schlechte Banken sich verbessern. Nicht so bei der VR-Bank in Marktredwitz. Da lässt man marktoperative dynamische Vorstände, die sich als nicht für in der Lage befindlich erklären die vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erfüllen, weiter werkeln um bald jeden 6. Kredit an die Kunden als latente gefährdet bezeichnen zu müssen. Hier zeigt sich höchstes Gefahrenpotential für die Kunden alleine aus der Zusammenarbeit mit dieser Bank heraus. In der Vertreterversammlung (14. Oktober 2004) sagt man auch noch man hat wahrscheinlich die Leichen der anderen Banken übernommen, die die abgestoßen haben.

Warum aber haben wir die Staatsanwaltschaft im Haus? Raimund Grothoff und Johannes Herzog haben doch die genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse selber auch gesehen. Sie haben dazu Meldungen an das BaFin abgeben, wo sie zwei Fälle als nicht mit dem § 34 GenGesetz vereinbar gesehen haben. Warum brauchen wir also die Strafverfolgungsbehörden für die Fälle vor 2004? Warum hat man Marth und Dittrich dort vorgeführt, aber nicht Heger, Wolf und Krämer? Die 2,6 Mio. € bei Flex, die waren doch schon abgeschrieben und vielleicht eine Million bei Microcall und dann beim Goldmärchen. Also kommen die doch zum Bestand an 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen dazu. Was summiert sich denn alles auf, das Sporthotel mit mehreren Millionen, wenn man alleine Einrichtungskosten minus Wiederverkaufswert rechnet, wo man staatlich Zuschüsse auch noch kaputt machte. Und so weiter und so weiter. Warum wurden die Zahlen erst 2006 genannt und nicht schon 2000 bis 2004 und 2005? Da stehen sie in einer erschreckender Entwicklung doch genauso in den Prüfungsberichten, die ab 2002 sicher immer wieder von Herzog und Grothoff aufgestellt wurden.

Warum nur zwei Fälle mit Verstoß gegen § 34 Genossenschaftsgesetz? Jede Überziehung, die in 300 Seiten EDV-Listen pro Monat (!!!) drin steht, ist bei dieser Organisation der Bank ein Verstoß gegen § 34 Genossenschaftsgesetz gewesen. Für jede dieser Überziehungen trägt der Prüfer seine Verantwortung. Es dürfte im Grund feststehen, die Prüfer sind über die Fahrlässigkeit hinaus für die Schäden bei der VR-Bank Marktredwitz mit verantwortlich. Sie haben genauso wie die Vorstände nach dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.Oktober 2004 (= Link) auf Seite 6 oben die Aufsichtsräte über die Risikosituation nicht korrekt informiert haben die Vertreter überhaupt nicht über eine bestehende Risikosituation ins Bild gesetzt. Man kann doch das nicht einerseits in Prüfungsberichte schreiben und selbst nicht danach handeln, oder wie sieht es Herr Herzog und sein ehemaliger Kollege Grothoff? Ist ‚man befindet sich auf dem richtigen Weg’ aus dem Mund des Oberrevisor am 24. April 2001 bei der Fusionsversammlung nicht genau das Selbe, wenn man in den nächsten Jahresabschluss rein schreibt (muss?), Risikolage ist weiterhin nicht in vertretbarem Rahmen?

Überall wird ein Prüfer nach diesem Absturz bei einer Bank abgezogen, doch bei der VR-Bank Marktredwitz wurde er zum Vorstand befördert. Er führte sich schon als Vorstand auf, als er noch als Revisor tätig war. Die Verluste bei der VR-Bank in dieser Zeit scheinen von Verband und Prüfern noch zusätzlich billigend in Kauf genommen worden zu sein um den Turm der Ungeheuerlichkeiten auch noch zu erhöhen. An die Schäden bei den Kunden selber darf man gar nicht mal denken. Welcher Vorstand darf bei einer Firma 230.000 €, also 450.000 DM, in den Sand setzen, parallel dazu das GmbH-Stammkapital zur nächsten Firma als KK-Betriebsmittelkredit ausreichen und den in eineinhalb Jahren wieder mit 480.000 € überziehen lassen, neben Darlehensgewährungen von 500.000 DM (270.000 €) ohne Sicherheiten. Welcher Vorstand darf das, da muss doch der Prüfer Tomaten auf den Augen haben und er muss die Augen unter den Zehen zudrücken, wenn er die Umbuchung von 180.000 € kurz vor der Revision auf Verwandte und Betriebsangehörige übersieht. Und nachdem das Gold nicht ins Land kam, da hat sich der Prüfer mit dem Vorstand verbündet und genau zwei Jahre später schon als Gesamtprokurist der Bank „Mit ein bisschen Stolz“ (= Link) verkündet, wie man die schwierigen Zeiten überstanden hätte. Die Konsolidierung scheint jetzt in dem Verkauf der Ostfilialen zu münden und die von Johannes Herzog damals ein paar Tage später auf der Versammlung auch noch verkündete Marktführerschaft mit der Musterrede aus Rede & Co. (= Link) ist erreicht und zwar für anderen unerreichbar im Negativen, dass man die Konkurrenz im eigenen Lagebericht zum wiederholten Male dafür verantwortlich machte, dass man mit den eigenen Konditionen die Kunden nicht halten kann.

Nicht nur die Ostfilialen zeigen anscheinend wie es um die Bank steht, es genügt in der Kraußoldstraße hintenrum zu gehen um zu sehen, was aus dem Versprechen zum HOMA-Haus geworden ist, die Fassade ist beschämend. Eine korrekte Bewertung der Bude zu den wahrscheinlich 2,7 Mio. € aus dem Jahr 2003 würde vielleicht die Pleite komplett machen. Herr Johannes Herzog ist noch viel, viel schlimmer als Heger, Wolf und Krämer. Er dürfte persönlich für viele Schäden bei der VR-Bank mit verantwortlich sein. Und sein alleiniges Ziel dürfte der Vorstandsposten bei der VR-Bank gewesen sein.

   

Nr. 3174

Der Wegfreimacher

18. März 2008, 13:35 Uhr

Betreff: Das Ende der Großmannsucht

Heute ernten sie was sie gesät haben.

Sie haben die kleinen erfolgreichen Raiffeisenbanken platt gemacht.
Sie haben das ursprüngliche wesentliche Erfolgsmerkmal der Eigenständigkeit jeder einzelnen Raiffeisenbank mit Füßen getreten.
Ihre Prüfer haben dafür gesorgt, dass die Großmannsucht eines GVB zum Verlust dessen geführt hat, was die Raiffeisen- und Volksbanken ausgezeichnet hat:
Die Solidarität untereinander. Und gemeint ist hier nicht die Solidarität unter den einzelnen Banken sondern die Solidarität unter den Menschen die hinter einer Genossenschaftsbank stehen.

Sie haben aus erfolgreichen kleinen Raiffeisenbanken große monströße Gebilde geschaffen, die im Reigen der Großen mitspielen wollen. Dafür war Ihnen kein Mittel zu schade um so weit zu kommen.

Sie haben dafür gesorgt, dass von Ihnen ausgebildete Prüfer, die von der Wirklichkeit, vom wahren Bankgeschäft und dessen Zusammenhänge keine Ahnung haben, diese Banken als Vorstände führen.
Sie haben dafür gesorgt, dass immer mehr solcher künstlich zusammenfusionierten Gebilde immer weniger Gewinn machen.

Sie haben dafür gesorgt, dass die Kreditversorgung der Mitglieder zum Stocken kommt, weil sie der Meinung waren, im internationalen Geschäft mehr zu verdienen als im ursprünglichen Geschäft.
Und sie haben noch nicht gemerkt, dass sie nur als Kanonenfutter gedient haben.

Das Ende der Großmannsucht wird gerade eingeläutet. Die Schuldigen daran wissen was ich meine. Es wird nicht mehr lange dauern.

Das Ende der ehemals sogenannten Gutbanken kommt gerade, aber nicht das Ende der Solidarität untereinander. Dieses wird wieder auferstehen, aber nicht mehr mit dem Namen von Genossenschaftsbanken verbunden sein. Denn diese haben das Erbe von Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit Füßen getreten und missbraucht.

   

Nr. 3173

Genossenschafter

18. März 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Unglaubliche Hinweise auf die Mitwirkung der Prüfer an den Schäden

An das BaFin zum Wachrütteln

Meine Herren beim Genossenschaftsverband in München, wie lange wollen Sie uns noch für dumm verkaufen? Gestehen Sie ein, welche Rolle Sie an den unglaublichen Verlusten bei der VR-Bank in Marktredwitz haben und mit welcher Zielrichtung Sie Ihr Musterprüfungspärchen Grothoff und Herzog ins Fichtelgebirge geschickt haben. Auf der Münchener Seite des Gästebuches konnten wir schon mal lesen, dass das BaFin gesagt hat, wir verlassen uns auf die Berechte der Verbände. Genau darauf hat sich auch der Genossenschaftsverband auch verlassen, dass wenn er dem BaFin meldet, es ist alles in Ordnung, dann glaubt man das, und wenn man sagt, der Vorstand muss weg, dann macht man das.

Immer wieder gibt es vereinzelt Hinweise, wo einem der Brocken im hals stecken bleibt. Die Sache mit den Bilanzen in den Jahren 2002 und 2003 reicht wirklich, wo man Testate für falsche Bilanzen erteilt hat. Eine Einzelwertberichtigung ist einzubuchen, egal ob man es laut den Lageberichtsvermerken (= Link) abdecken kann oder nicht. Schauen wir in Interessant (= Link) auf die Jahre 2002 und 2003, da steht da ein haftendes Eigenkapital von über 30 Mio. €. Eigenkapital steht nun mal für Verlustdeckung und das Eigenkapital bei einer Genossenschaftsbank heißt haftendes Eigenkapital. Wie hoch waren also die nicht eingebuchten Einzelwertberichtigungen wenn man sie nach dem Wortlaut mit über 30 Millionen € nicht abdecken konnte? Oder muss man das Wort konnte mit wollte ersetzten? Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes wollten die Einzelwertberichtigungen nicht abdecken, weil damit die Karriere des Herrn Herzog als Vorstand gar nicht hätte beginnen können, wenn man den echten Verlust der Bank ausweisen hätte müssen?

So ist auch im Eintrag Nr. 3389 über den auszugsweisen Vortrag des Dr. Nickl (= Link) klar die Mitschuld der Prüfer aufgezeigt. Warum haben die Prüfer in Marktredwitz nicht für eine Organisation gesorgt, dass Heger und Wolf nicht die Überziehungen in astronomische Höhen treiben konnten? Warum hat Manfred Heger bei seinem besten Freund laut dem Folienvortrag von Dr. Nickl (= Link) über 1,4 Mio. DM überziehen lassen dürfen (man muss die einzelnen Jahre zusammenrechnen, man wollte die hohen Zahlen vermeiden)? So etwas darf doch organisatorisch gar nicht möglich sein und es ist sehr leicht auch zu verhindern.

Wenn man in die EDV einstellen lässt, es ist bei 100.000 Schluss mit Überziehung, dann kann Wolf dem K.N. keine 73.000 € auszahlen, ohne dass das die Administratorkompetenz freigibt, oder Flex ist bei einer nicht rosigen Kreditausreichung bei dem Betrag an Überziehungen einfach aus. Aber bei der VR-Bank Marktredwitz, da macht man eine Fusion, wo man die Mitglieder über die tatsächliche Lage der Bank, über eine unglaubliche Risikosituation belügt, den Vorständen ermöglicht, dass sie vor den Prüfungsstichtagen Strohmannkredite machen, damit die schier aussichtlose Lage nur noch zur schlimmen in den geheim behandelten Berichten dargestellt werden muss. Denn die Lageberichtsvermerke, die hat doch auch niemand gesehen und gehört. Wer ist denn schon darauf aufmerksam geworden, wer geht denn zum Registergericht und schaut sich die Bilanzen an auf der dritt- oder vorletzten Seite?

Wenn ein Prüfer es bei einer nicht mehr vertretbaren Risikolage der Bank, die jährlich belastet ist dass die problemhaften Kreditengagements weiter stark ansteigen und es zulassen, geflissentlich übersehen, dass Millionenüberziehungen in 300-seitigen Listen gesammelt werden, dann ist die Fahrlässigkeit nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) vom Vorsatz der Mitwirkung abgelöst. Dann steckt doch was ganz was anderes dahinter, als ein normaler Prüfungsauftrag und Prüfungszweck für die VR-Bank Marktredwitz. Dann müssen doch ganz andere Kaliber versteckt werden. Und dann braucht man dringend den eigenen Prüfer mit Namen Johannes Herzog auf dem Vorstandsstuhl.

Steckt das BaFin mit im Schlamassel, weil es nicht tätig wird und Herr Herzog aus der Bank nimmt? Darf man dann auch noch ungestört und ungestraft 432.000 € gesicherte Forderungen verschenken, wenn man schon so viel Dreck am Stecken hat?

   

Nr. 3172

Aus berufenem Mund gehört

18. März 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Sollen jetzt auch noch die Ostfilialen verkauft werden?

Die Not bei der VR-Bank Marktredwitz scheint auf dem Höhepunkt zu sein. In so einer Bedrängnis redet auch schon mal einer, was er nicht soll oder darf. So hat jemand aus dem engsten Kreis erwähnt, dass man versuche die Ostfilialen zu verkaufen. Nur Verlustbringer bringt eben nur los, wenn die Solidargemeinschaft der Genossenschaften, der Sicherungsfonds die Verlustbringer stützt, oder es bleiben die schlechten Kredite eben doch in Marktredwitz.

Was ist aber mit laufenden Verträgen, der Kunde hat doch seinen Sparvertrag mit der VR-Bank geschlossen und auch seine Kreditverträge? Geht es den Kunden dort wie mit den Heuschrecken, dass sie nicht wissen mit wem sie es in der Zukunft zu tun haben? Problembewältigung für Herrn Herzog wieder auf dem Rücken der Kunden. Sollen die Geschäftsguthaben bei der VR-Bank bleiben? Sonst haut es doch in Marktredwitz die Kreditgrenzen weiter runter? Was wäre das wieder für ein Rattenschwanz? Das ist keine Genossenschaft, die die Mitglieder fördert. Der Kunde und das Mitglied ist Manövriermasse und Spielball für die Unfähigkeit der Bankmanager und des Verbandes, der dahinter steckt.

   

Nr. 3171

Informierter

17. März 2008, 23:48 Uhr

Betreff: Wie schwierig werden die Zeiten für die Genossenschaftsbanken?

So wie in Marktredwitz Johannes herzog die VR-Bank immer tiefer ins Tal führt, so scheint es mit der gesamten Genossenschaftsorganisation zu gehen. Wie schafft es eine Bankengruppe, die von der Hand in den Mund lebt den dramatischen Einbruch der Erträge zu kompensieren? Die Zinsspanne bricht wirklich dramatisch ein und liegt nun bei 2,22 % an der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Betriebskosten liegen mit nun 2,24 % über der Zinsspanne, das hat es noch nie gegeben. Bei einem Betriebsergebnis von 0,78 % muss man sagen, das Ziel ist total verfehlt. Müssen die Volks- und Raiffeisenbanker Angst um ihren Bestand haben? Was haben die Fusionen der letzten Jahrzehnte bewirkt? Was hat die Einflussnahme der Verbände in die Banken hinein bewirkt? So wie es der Marketingstratege Manfred Heger schon machte, man lobt nur noch das Volumen. Wer in Oberfranken die VR-Bank Hof lobt, der vergisst, das die Bank im Grunde nicht viel besser da steht als Marktredwitz. Man denkt nicht mal dran an die Eigenkapitalrendite anderer Rechtsformen heran zu riechen.

Reden die Genossenschaftsbanken noch über ihre Zukunft oder haben die Vorstände abgeschaltet und sagen nach uns die Sintflut? Wenn man das Überlegen Leuten wie dem Abteilungsleiter Prüfung Herrn Eberle überlässt, oder dem Bilanzstrategen Eberhard Gschrey im Vorstand, oder einem früheren Staatssekretär als Verbandspräsidenten, dann können wir auf tolle Ideen hoffen, die die Kreditgenossenschaften wieder nach vorne bringen sollen. Man hat die Erträge der letzten 20 Jahre nicht zurück gelegt, man hat sie übers Land verstreut und verbraten. Die Zeiten werden sehr sehr hart werden auf dem genossenschaftlichen Bankensektor. Andere Institutsgruppen sind meilenweit weg.

   

Nr. 3170

Mitglied

17. März 2008, 17:41 Uhr

Betreff: Nächste Stufe, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme durch die Aufsichtsräte?

Eigentlich ließ es ja nichts anderes vermuten, wie die Aufsichtsräte an Herrn Herzog festklammern. Haben sie Angst, dass er seine Ordner aufmacht, wenn sie ihn in die Wüste schicken? Ist es soweit gekommen, dass wir jetzt nicht nur davon reden, dass sich Herr Herzog seinen Posten selber basteln konnte, sondern dass die Aufsichtsräte was angenommen haben? Warum ist Horst Pausch so gern abgegangen, warum ist der Aufsichtsrat aus dem Vogtland ausgeschieden, im Mai 2002, sechs Wochen vor der Vertreterversammlung? Warum immer so heimlich still und leise, warum der andere im Februar?

Immer der Deckmantel der Verschwiegenheit. Aber der Stoff war dünn und brüchig und der Aufsichtsrat hat es für sich selber nicht verstanden die Zukunft einzuleiten, weil er der Behinderung des Verbandes und der Prüfer Herzog und Grothoff nicht gewachsen war. Herzog und Grothoff zwei Herrscher und Diktatoren als Paradeprüfer vom Genossenschaftsverband im Hintergrund und endlich wollte sich einer oder gar beide mal das Vorstandsgehalt auch gutschreiben lassen. Doch im Grund war das Revisorengehalt schon zuviel. Denn wer bei Flex diesen eklatanten Verstoß zu § 18 KWG nicht sieht, den dann ein angebliches Gutachten heraus arbeitet, der braucht nicht sagen, er sei als gesetzlicher Prüfer da gewesen. Und wer die Pleite der Telefongesellschaft als Prüfer sieht und den Vorstand mit der nächsten Firma wieder ungehindert Hunderttausende kaputt machen lässt, der ist mit schuldig. Und wer diesen Vorstand mit Stolz an seine Seite stellt, der ist nur noch korrupt. Und wer Buchungstricksereien genehmigt, damit die Konten zum Prüfungsstichtag runter sind und dazu nichts unternimmt und gar hilft die Bankbilanzen zu schönen um vielleicht Millionenverluste zu verschleiern und damit die Kreditgrenzen künstlich hoch hält, ist der nur blind, oder ist der Mittäter, oder ist der einfach nur scharf auf den Vorstandsposten?

Bei dieser Bank hat keiner keinen überwacht und keiner hat den anderen gebremst, sondern immer wieder unterstützt bei allen möglichen Ungeheuerlichkeiten. Karl Krämer hat nicht nichts gewusst, von Gold, Gold, Gold, er hat den Kredit sogar nur über die Unterschrift auf einer Aktennotiz mit genehmigt. Keine Überprüfung der Unterlagen, einfach ein Handzeichen für 530.000 € Kontostand mit 480.000 € Überziehung. Nach dem Gesetz ist er für den Ausfall daraus haftbar. Herr Herzog hat bei der VR-Bank jeden Aufruhr vermieden. In jedem einzelnen Fall hat er die Vorstände trotz massivster Verstöße davon kommen lassen. Aber die Kunden, die haben die Prüfer im Stich gelassen bei den schlimmsten Abrechnungsmethoden durch die Bankvorstände, die anderen Abteilungen des GenoVerbandes haben noch von der Gefahr Kunde geschrieben, wenn die noch berechtigte Erstattungsansprüche stellen hätten können. Es ist eine unglaubliche Missachtung der Mitglieder, die man groß umwirbt.

Wie lange lassen sich die ehrlichen Aufsichtsräte, wenn es welche gibt, noch in den Sumpf mit rein ziehen? Wer den Sitzungen fern bleibt, der ist für die Entscheidungen die getroffen werden mit verantwortlich, wenn er sich im Nachhinein nicht verhindert. Nichtwissen schützt nicht vor Verantwortung und nicht vor Kontrollpflicht und nicht vor eigener Haftung. Diese Bank braucht die volle Anwesenheit und sie braucht eine von der Vergangenheit nicht so schwer belastete Führung als Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer. Herr Herzog ist die Krone von allem und er hat sie sich auch noch selber aufs Haupt gesetzt. Wenn die Aufsichtsräte nicht handeln, und dafür haben sie alleine die Handhabe nach der neuen Satzung, dann werden sie mit Herrn Herzog tief fallen. Nicht mit ihm verbünden ist angesagt, sich von ihm zu lösen ist die einzig mögliche Reaktion aus der jüngeren Vergangenheit. Immer mehr an Schmutz wird sonst ans Tageslicht befördert, wo in keinem Fall der Aufsichtsrat frei von Mitverantwortung sein dürfte. Mitverantwortlich alleine weil er immer und immer wieder wegschaute.

Was hindert den Aufsichtsrat zu handeln? Wird gegen Herrn Herzog ermittelt wegen Beihilfe im Fall Flex und im Fall Gold, Gold, Gold, wegen Beihilfe zu Untreuehandlungen der Vorstände, die er ja wahrscheinlich selbst im Jahr 2004 laut dem Versammlungsprotokoll zum BaFin gemeldet hat. Eine Kreditausreichung ohne Sicherheiten, ohne bewertbare Unterlagen nach § 18 KWG dazu, wie es Wolf und Heger in den zwei Fällen gemacht haben. Unterlagen wo Heger vor Gericht sagte, die taugen nicht zur Kreditausreichung. Mit erwiesener Fälschung von Unterlagen bei Flex und mehrfach schwer vermuteter Täuschung der Revisionsvorschriften, das ist Untreue gegen das zu verwaltende Genossenschaftsvermögen. Wo ist der Unterschied der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu höchst risikoreich, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditgewährungen zur Einschätzung von Herzog und Grothoff? Warum von ihnen kein Vorbringen dieser Angelegenheiten, warum Strafverfahren gegen Marth und Dittrich aus Arzberg?

Warum tun die Aufsichträte auch heute noch nichts? Wird gegen sie selbst ermittelt wegen Unterlassung ihrer eigenen Kontrollpflichten zu Kreditverhältnissen, die ihnen jahrelang von der Prüfung als höchst wacklig aufgezeigt wurden? Nur so könnte man es verstehen, dass dem vollkommen unfähigen Vorstand Herzog nach seiner Vorgeschichte als Prüfer immer noch die Stange gehalten wird.

   

Nr. 3169

Mitglied

17. März 2008, 15:13 Uhr

Betreff: Antrag an das BaFin zur Sonderprüfung nach § 44 KWG

Es ist anzunehmen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Seite hier auch inzwischen kennt und ließt, deswegen hier ein Antrag an das BaFin und die Bitte an die Staatsanwaltschaft dieses Schreiben ebenfalls zur Kenntnis in die Ermittlungsakten aufzunehmen

Marktredwitz, den 17. März 2008

Ich beantrage hiermit einerseits unverzüglich eine Sonderprüfung nach § 44 KWG einzuleiten und anderseits strafrechtliche Ermittlungen bei der VR-Bank Marktredwitz durch zu führen, wobei hier eventuell Verjährungstatbestände eingetroffen sein könnte, aber auch Sachverhalte die Verjährung in den Einzelfällen unterbunden oder gehemmt haben könnten.

Ich beantrage speziell folgende Kreditengagements zu überprüfen, auch vor dem Hintergrund der wahrscheinlich gegen § 18 KWG und § 25a KWG verstoßenden Feststellungen, die anscheinend auch wahrscheinlich Untreuefälle nach § 34 Genossenschaftsgesetz zu Tage förderten zu untersuchen:

- der hier auf dieser Seite mehrfach diskutierte Fall Flex, mit der Tatsache einer äußerst risikoreichen (schon zu Beginn nicht rosig) und sehr hohen Kreditgenehmigung, die letztendlich zu einem Schaden von wahrscheinlich mindestens 5 Mio. DM, oder 2,6 Mio. € geführt haben dürfte, mit dem schwersten Verdacht der Mitwirkung und Verschleierung der tätigen Prüfer vor Ort bis hin zum ungesetzlichen Verzicht auf alle Ansprüche gegen den handelnden Vorstand, ausgehend von den Prüfern;

- der Kreditfall Gold, Gold, Gold, ohne Absicherung durch den Kreditnehmer selbst mit kurz aufeinanderfolgenden Firmenpleiten, in Verbindung mit Neugründungen während der Abwicklungsphase der Erstfirma und Verlusten bei der Bank und Gefährdung des Vermögens der Sicherungsgeber durch Überziehungssituationen, die den Sicherungsgeber nicht bekannt sein konnten und trotzdem riesigen Verlusten für die Bank. Hierbei bitte ich den Vorgang zu untersuchen wo wenige Monate vor dem kompletten Zusammenbruch vor einem Prüfungsstichtag in vier Tranchen je 45.000 € aus dem überzogenen Konto ausgebucht wurden;

- der Kreditfall des Hotels in Oberwiesenthal, hier geschildert in Eintrag Nr. 20 und Eintrag Nr. 29 auf aktives Verschulden der Bankvorstände bis hin zur Vorteilsannahme und Mitverschulden der Prüfer wegen eigener Pflichtverletzungen;

- der unter Eintrag Nr. 1372 aufgezeigte Kreditfall des Boschdienstes in Wunsiedel, mit der Unterlassung jeglicher Protokollierung von angeblicher Vernichtung von Sicherungsgütern im Anschaffungswert von vielleicht nahe einer Million € und unter dem Gesichtspunkt der möglichen Aneignung von Gegenständen daraus oder Transport der Gegenstände ins nahe Ausland, vielleicht als Schrott deklariert, um Teile eventuell sogar wieder ins Land zurück zu führen, bis hin zur Unterschlagung von Erlösen und Bestechlichkeit des nahen Umfeldes der Bankvorstände und von Aufsichtsorganen;

- Kreditvertrag vom 14. 12. 2001 vor dem Hintergrund im Abschluss der in Jahresabschlüssen selbst eingeräumten katastrophalen Risikosituation der Bank, wo wahrscheinlich bei einem äußerst schwierigen Kreditverhältnis über einen Betriebsangehörigen 200.000 DM als sogenannte Einlage zugeführt wurde, der weder nach Vermögen und Einkommen in der Lage gewesen wäre diesen Kredit selbst zu bedienen, bei Befristung bis 15. Tage nach dem Jahresultimo und Rückbuchung zu Lasten der von der Bank finanzierten Firma. Der Vorgang müsste über die Kreditprotokollierung ermittelbar sein. Der Buchungsvorgang könnte gar steuerrechtliche Auswirkungen bei der finanzierten Firma gehabt haben, die wahrscheinlich gegenüber den Finanzbehörden nicht aufgezeigt wurden.


Nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link) besteht bereits bei fahrlässigem Handeln der Prüfer Ersatzpflicht gegenüber der geprüften Genossenschaft, vielleicht sogar gegenüber Dritten. Ich beantrage zu überprüfen in welchem der o.a. Kreditengagements exemplarisch Schäden aus Kreditverlusten für die Kreditgenossenschaft entstanden sind. Ich beantrage zu überprüfen, inwieweit eine übliche Revisionstätigkeit die Schäden verhindern oder vermindern hätte können. Ich beantrage zu überprüfen, ob hier der Rahmen der Fahrlässigkeit durch die Prüfung überschritten wurde. Dies beantrage ich vor dem Hintergrund zu würdigen, dass es schwer anzunehmen ist, dass die Bank von der Prüfungsseite wahrscheinlich in der höchsten Überwachungsstufe gestanden haben dürfte und der zuständige Prüfungsverband hierfür auch einen weit erhöhten Prüfungszeitrahmen zur Verfügung hatte.

Ich beantrage einen Prüfungsbericht gegenüber der Vertreterversammlung abzugeben und auch gegenüber den Mitgliedern damit die Genossenschaft in die Lage versetzt wird ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, da der Aufsichtsrat der Bank nicht als unbefangen bezeichnet werden dürfte. Ich beantrage hier offen zu legen, welche Prüfer namentlich für die Kreditverhältnisse einzeln, übergeordnet und disziplinarisch zuständig waren. Über hier verlinkte Lageberichtsvermerke (= Link), wofür in erster Linie die vor Ort tätigen Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff verantwortlich zeichnen dürften, und dazugehöriger Testierung durch den Genossenschaftsverband Bayern könnte m.E. auch eine Beihilfe, wenn nicht gar eine aktive Mitwirkung der Prüfer zum Bilanzbetrug bei der Bank vermutet werden.

Ich beantrage zu überprüfen, ob die Amtsübernahme der Vorstandsposition des Prüfers Johannes Herzog im Nachgang an die aufgezeigten Kreditfälle nicht im Interessenkonflikt nach § 43 der Wirtschaftsprüferordnung oder eines anderen Paragraphen der gesetzliche Verordnung verstoßen hat.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3168

Sehr nahe

17. März 2008, 13:50 Uhr

Betreff: Betrügerische Zusammenarbeit zwischen Vorständen und Prüfung?

Nicht nur bei Gold, Gold, Gold sollten die vorgeschriebenen Prüfungsregelarien ausgeschaltet werden, das war auch bei anderen Krediten der Fall. Im Anhang ist ein Kreditvertrag vom 15. Dezember 2001 (= Link) zu sehen, der dem Grunde nach sittenwidrig sein dürfte. Ebenso hat man auch gegen steuerliche Vorschriften verstoßen, von denen die betroffenen Kreditnehmer eventuell keine Ahnung hatten, denn wenn in eine marode Firma eine Einlage aufgrund einervertraglichen Grundlage gemacht wird und ein Kreditvertrag dürfte eine vertragliche Grundlage sein, und das auch noch über einen Jahresabschlussstichtag beim Kunden, dann kann man diese Einlage von 200.000 DM nicht einfach nach einem Monat wieder aus der Firma nehmen. Da wurde Privateinlage zu Betriebsvermögen und Betriebsvermögen kann nicht ohne weiteres entnommen werden.

So ein Vorgang eines einmonatigen KK-Kredites über den Jahresultimo mit einen mittellosen Kreditnehmer ohne jegliche Sicherheiten konnte nur dazu dienen zu diesem Stichtag das Kreditverhältnis besser dastehen zu lassen, als es in Wirklichkeit war und die Initiative ist vom Bankvorstand aus gegangen. Es lässt auf eine betrügerische Handhabung durch die Bankvorstände schließen und zwar des kundenbetreuenden Vorstandes und des Überwachungsvorstandes Karl Krämer, der den Vertrag mit unterschrieben hat. Und es lässt auf die stillschweigende Mitwirkung der Prüfer und der Prüfungsteamleiter vor Ort, Herrn Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff schließen, die mit dieser Jahresabschlussprüfung wahrscheinlich zum ersten Mal bei der VR-Bank tätig waren und der Bank über den Lageberichtsvermerk (= Link) ins Stammbuch schrieben, dass man bitte schön, im ersten Jahr nach der Fusion mit Arzberg im Kreditgeschäft die latenten Risiken in eine vertretbaren Rahmen zurückführen möge. Wahrscheinlich haben die Prüfer die letzten Kreditprotokolle vor dem Jahresende gar nicht kontrolliert und wahrscheinlich haben sie bei den schwierigen Kreditverhältnissen mache Vorgänge außen vorgelassen, sonst hätte man für die Bezeichnung der latenten Risiken in nicht vertretbarem Rahmen eine andere Superlative suchen müssen? Wenn jedoch ein Prüfer so etwas sieht, darf man dann der Vorstand noch drei Jahre wirken lassen, denn zu diesem Jahresabschlussstichtag wurde für Flex gesagt, der Kredit stand mit einer Überziehung von 375.000 € oder 734.000 DM laut dem Folienvortrag von Dr. Nickl und Prüfer Grothoff (= Link) bei der (blue)Vertreterversammlung am 30.06.2005[/blue] bereits im Prüfungsbericht.

Wer diesen 200.000 DM nicht sehen will der 734.000 DM auch nicht sehen? Nicht die Vorstände vor dem Jahr 2004 sind für die Umstände und die ungesetzlichen Kreditverhältnisse laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Zeitung alleine schuldig. Die Prüfer haben dabei mitgeholfen. Hoffentlich dürfen wir erfahren warum. Dass Johannes Herzog sich darauf seinen eigenen Posten aufbauen durfte, das dürfte sich auch nicht erst jetzt heraus kristlliesieren.

   

Nr. 3167

Gesehen

16. März 2008, 18:09 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3386, Nachlass an Aufsichtsräte

Den einen Aufsichtsräten lässt man Forderungen nach, lässt man den anderen dafür aus Beständen an Sicherheiten was zu kommen, über die man ab der Abholung beim Kunden keinen Nachweis mehr führen will? Was sind das für Ungeheuerlichkeiten? Was sagt aber das Finanzamt dazu wenn Geld so hergeschenkt wird? Wir haben doch gerade die Diskussion mit der Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Warum werden die Dinge nicht gestundet, warum geschenkt? Wenn der Beschenkte nicht zum Finanzamt geht, dann muss doch die Bank die Schenkungssteuer auch noch tragen, wenn ohne Not Geld verschenkt wird bei 400.000 € ohne Verwandtschaftsverhältnis in der höchsten Steuerklasse? Da kommt doch was zusammen, was bisher dem Fiskus nicht zugeflossen ist. Steuerhinterziehung und der deren Beihilfe, geht es da zurück bis auf 10 Jahre?

   

Nr. 3166

Belesener

16. März 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Wie lange duldet man noch den Abfangjäger Johannes Herzog

Wir jetzt schon Kriminellen oder kriminellen Machenschaften gesprochen? Doch welche Machenschaften sollen denn tatsächlich zugedeckt werden? Das man Sicherheiten beim Kunden abholt und ab dem Zeitpunkt kein Protokoll mehr dazu auffindbar ist, ob man die Sachen teilweise gleich verteilt hat und den Rest als Schrott deklariert hat und wirklich nach Polen oder Tschechien verfrachtet hat, so wie es der Vorstand Reinhold Wolf erklärt hat, der aber dafür die Kunden anzeigt, wenn er sich dank seiner Unfähigkeit betrogen fühlt?

Dürfen sich die Mitglieder und Kunden bei der VR-Bank generell als die Betrogenen fühlen. Illegale Millioneneinnahmen aus den faulsten Abrechnungsmethoden quer Beet, die man sich nur ausdenken kann und dieser Prüfer Herzog beruft sich auf Verwirkung und Verjährung anstatt es einzugestehen, dass man als Revisor die Bank vor dem Kunden geschützt hat anstatt umgekehrt. Das Belügen der Mitglieder hat System beim Verband. So darf man auch hier wieder in die Aufzeichnungen der Bank selber blicken. Der Verband wollte den Mitglieder die Fusion mit Arzberg als in ihrem Interesse verkaufen. Tatsächlich dürfte aber die Risikostruktur der beiden Banken aus allen Nähten geplatzt sein.

Im Lagebericht 2001 mit dem Fusionsjahr doch schon auf die Situation der latenten Kreditverhältnisse, also ausfallgefährdet, außerhalb eines vertretbaren Rahmens gesprochen. Und auch dass die Größenklassen in den Kreditverhältnisse eine sehr ungünstige Struktur aufweisen. 2003 wurden dazu erstmals nachvollziehbare Zahlen in die Lageberichte geschrieben das 32 % des Kreditvolumens über 2,5 Mio. €-Kredite waren. Kredite also allesamt in der Größe von Flex und darüber hinaus. Das bedeutet, dass man entweder diese großen Kredite schon über die Fusion rüber geschleppt hat, denn das Kreditvolumen hatte 2001 und 2002 seinen Höhepunkt und wurde danach nur noch abgebaut. Dazu muss man wissen, dass mit Ende 2000 der Gesetzgeber an die Risikotragfähigkeit der Banken im KWG neue Anforderung stellte und die Höchstkreditgrenze und die Großkreditgrenze drastisch reduzierte.

Hätten die beiden Banken alleine aufgrund ihrer Risikofreudigkeit die neuen Grenzen nicht einhalten können? Aufgrund des haftenden Eigenkapitals, wäre jeder dieser Kredite bei der RV-Bank Marktredwitz zum zustimmungspflichtigen und meldepflichtigen Großkredit geworden und bei 6,4 Mo. € wäre Schluss gewesen mit Kreditausreichung, Schluss mit marktoperativem, dynamischem Management bei höchster Auslastung der Risikosituation der Bank. Die Höchstkreditgrenze wurde gesetzlich von 10 Mio. €, zuvor knapp 20 Mio. DM auf die genannten 6,4 Mio. € reduziert und zwar von einem Tag auf den anderen. Wäre die Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz daran zerbrochen? Was wäre mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb geschehen? Die hätte das Schicksal der Reduzierung erst drei Jahre später getroffen aufgrund einer Übergangsreglung im Gesetz für die kleinen Kreditgenossenschaften. Wenn man heute von Problemen in den Ostfilialen berichtet, so ist es doch auch wieder anzunehmen, dass dieses Abenteuer von den Arzberger nur auf Empfehlung des Verbandes eingegangen worden ist.

Warum wurden mit der Fusionsbilanz 2000 bereits von Kreditnehmer von Manfred Heger dazu aufgefordert Teile auf Familienmitglieder herauszubuchen, wenn die Bilanz ja schon feuerrot war? Wo ist der Unterschied zu den 180.000 € bei Gold, Gold, Gold knapp drei Jahre später, wo man das Ende des Kredites damit auch noch über Jahresende zog? Wenn bei einem schwierigen Kredit 200.000 DM am 15. Januar zurück gebucht werden, dann sieht das ein Prüfer, weil er die Entwicklung bis zur Bilanzfertigstellung beim Kredit anschauen muss. War Manfred Heger mit dem Prüfungsteam Hofmann nicht mehr handelseinig? Machten die Leute um Oberrevisor Hofmann die Dinge nicht mehr mit? Brauchte es da gleich das Versprechen an Johannes Herzog zur Amtsübernahme, dass man die aufsummierten Sauereien damit heilen musste, dass der Prüfer als Abfangjäger von Anfang an der feststehende Nachfolger von Manfred Heger wurde. Brauchte es bei der Risikostruktur dieser Bank wirklich noch die Ausfälle wie bei Flex und Gold, Gold, Gold, die sonst jeder nur halbvernünftige Prüfer verhindert hätte?

Wurden da die grundlegendsten Vorschriften in der Wirtschaftsprüferordnung zur Seite geschoben und bei der Bank im Grund jede externe Kontrolle ausgeschaltet, weil der Verband bis zum Hals mit drin steckte? Ist es wirklich so, dass Herr Herzog nur nicht gehen kann, weil niemand anderen in diese Sachen Einblick erhalten darf? Wann wird der Abfangjäger für die Veruntreuungen bei der VR-Bank endlich von der Spitze der Bank genommen?

   

Nr. 3165

Der Wissende

16. März 2008, 12:55 Uhr

Betreff: Alles hat seinen Preis

Jetzt müssen schon die Ostfilialen als Entschuldigung herhalten für das Desaster das in den Westfilialen und insbesondere in der Hauptstelle der VR-Bank produziert wurde. Der Eindruck entsteht nun besinnt man sich auf die Filialen im Vogtland. Selbst wenn dort das Baugewerbe und die Zulieferer an Baustoffen und Beton nicht mehr ganz gut laufen, was ist das schon, was sonst an Krediten in den Sand gesetzt wurde. Oder die Fragestellungen die im Zusammenhang mit einem großen Autohaus und dem Arbeitgeber des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden aufgeworfen wurden. Was sind dazu im Vergleich schon die Probleme in der Firma eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds, den man das Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit einem Teilforderungsnachlaß versüßt hatte. Diese Praxis wurde auch in anderen Fällen von Aufsichtsratsmitgliedern angewendet. Damit ist nur mehr die Höhe des Preises unterschiedlich, mit die Aufsichtsräte von den Vorständen gekauft wurden. Dies alles zu Lasten der anderen Kreditkunden und Anleger die mit den Wertstellungsmanipulationen geschröpft wurden. Wohlwollend geduldet von den Prüfern des Verbandes und seiner Verbandsoberen. Hier tun sich weitere Untreuetatbestände auf, wenn immer wieder Aufsichtsräte bzw. deren Firmen mit Forderungsnachlässen bedacht wurden. Hier sollte die Staatsanwaltschaft einmal ein Auge darauf werfen, was in den Kreditengagements von ausgeschiedenen Aufsichtsräten abgelaufen ist. Kein Wunder, daß der Aufsichtsrat sich zu keiner Entscheidung hinsichtlich des Rauswurfs von Herzog durchringen kann. Denn damit wäre auch der Schutz des Verbandes hinfällig. Wenn sich nicht eine Gruppe von ehrlichen Aufsichtsräten bildet, die diesem Kriminellen Einhalt gebietet, dann muß man davon ausgehen, daß alle in B(P)ausch und Bogen sich ihre Vorteile verschafft haben.

   

Nr. 3164

L:

15. März 2008, 07:35 Uhr

Betreff: Schuld und Sühne

Wird die Gerechtigkeit mit Füßen getreten. Wenn man den Ablauf bei Gold, Gold, Gold verfolgte, dann wird anhand von diesem einen Fall viel von der Tragweite des unglaublichen Sumpfes bei der VR-Bank Marktredwitz und zuvor bei der Raiffeisen – Volksbank deutlich. Über die Protokolle der Vertreterversammlung vom Jahr 2001 weg über die Berichte zu den unfassbaren, gesetzesverstoßenden organisatorischen Mängeln bei der Bank in der Versammlung vom Oktober 2004, wo über viele Grundübel einmalig gesprochen wurde zur Versammlung vom Juni 2005, wo die Revision und der Aufsichtsrat zu gesetzeswidersprüchlichen Aussagen bereit war bis zur Versammlung 2007, wo man Wolf und Kollegen für die unglaublichen Dinge auch noch „freigesprochen“ hatte, dieser Sumpf muss doch trocken gelegt werden.

Ist der Genossenschaftsverband und seine Prüfer nicht ein Großteil des Übels? Der Prüfer, der den Vorstandssessel einnahm, nach dem man vorher die Vorstände der Bank ziellos, oft eigenmächtig handelnd, aber immer ungebremst so einen Berg an Verlusten auftürmen ließ. Kreditzusagen, also Kreditversprechen einer Genossenschaftsbank, die unzählige in den Abgrund stieß und in schwierigste Lebenssituation, Betriebe zerstört, Existenzen, Familien, weil die Leute der Genossenschaftsbank unfähig waren ihr Geschäft ordentlich zu betreiben. Der Förderungsauftrag, auf dem die Genossenschaften fußen, wurde in einen Schädigungsmechanismus ohne Gleichen verwandelt. Vor der Abschirmung des Prüfungsverbandes konnten die Vorstände ungestört ihr Unwesen treiben, denn anders kann man das nicht bezeichnen. Fünf Millionen DM (2,6 Mio. €) bei Flex in den Sand zu setzen mit dem besten Freund des Vorstandes, wahrscheinlich zwei bis drei Millionen mit Gold, Gold, Gold, ungesichert zu verbraten, wenn die erste Firma des Kunden schon eine Pleitefirma war und dann den Verlust noch versuchen zu drücken, in dem man nahe Verwandte und Mitarbeiter nötigt Sicherheiten zu stellen und Teile der unfassbaren Überziehungen auf sich selber umschreiben zu lassen, sind diese Leute einer menschlichen Regung überhaupt fähig gewesen?

Interessant (= Link) zeigt es doch auf, die unglaublichen Zahlen an Kreditabschreibungen. Hätten wir bei DM-Wert weniger geschluckt, wenn kein Jahr zwischen 2001 und 2005 unter 9 Millionen Kreditverlusten durchgegangen wäre? Und wie schon gleichmäßig alles verlief? Welche Verluste wurden also im Grunde verschoben aus den im Jahr 2001 im Lagebericht schon beschriebenen latenten Kreditrisiken in nicht vertretbarem Rahmen? Welcher Energie bedarf es, wenn man bei einer Bankbilanz die notwendigen Einzelwertberichtigungen herauslässt, weil man sie nicht mehr abdecken kann laut den Lageberichtsvermerken (= Link)? Heißt es nun vorsätzlicher Bilanzbetrug? Ist das kriminelle Energie? Von wem ging das aus? Ein Vorstand wird niemals von sich aus zum Prüfer gehen und sagen, wir bringen die Bilanz nicht zu, liebe Revisoren, lasst uns doch eure festgestellten Wertberichtigungen raus nehmen, wir können sie nicht mehr abdecken. Und dies vor einem Hintergrund wie in der Bilanz 2003, wo man 13 Millionen an Einzelwertberichtigungen laut Reinhold Wolf zu verzeichnen hatte. Im Durchschnitt unfassbare Werte an Verwaltungskosten waren damit verbunden, die nur auf unglaublich hohe Prüfungskosten schließen lassen. Waren die Prüfer also schon in einer Übergangsphase die eigentlichen Herren im Haus, weil sie wahrscheinlich durchgängig herbeordert waren? Warum wurden dann die Überziehungen bei Flex und bei Gold, Gold, Gold nicht im Keim unterbunden?

Für so etwas, wie es in den Jahren 2002 und 2003 ganz offen in die Abschlüsse rein geschrieben hat, da braucht es den Anstoß des Prüfers, und es waren Johannes Herzog und Raimund Grothoff, die Prüfungsleitung vor Ort und die Prüfungsabteilung in München hat die Bilanz auch noch mal angeschaut, bevor Verbandsvorstand Gschrey, die Herren Eberle und Hilkenbach Ihre Unterschriften unter die uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 (= Link) drunter gesetzt haben, das alles den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dies alles vor dem Hintergrund, dass man in der Region ungezählte Kunden mit dieser gesetzeswidrigen Kreditpraxis mit geschädigt hat, nicht nur die Genossenschaft. Da steht eine größere Summe, aber die Aufsummierung ist nur die Sammlung der vielen Einzelschicksale. Betrieben von Leuten, die den malltretierten Kunden noch die Sicherheiten weg nahmen ohne sie zu verwerten und dann mitteilten, man könne die wenn überhaupt in Polen oder Tschechien suchen. Die spitze in den Abschreibungen von 2003 zeigt wahrscheinlich die gängige Praxis bei der Prüfung, wenn man einem Vorstand eine Verantwortung aufbürden will (die ungesühnt blieb!), dann verlässt man die sonstige Linie mal und geht doch darüber hinaus, aber in Marktredwitz eben nur soweit, wie man es „abdecken“ konnte.

Kommt da nicht die Aussage von Reinhold Wolf auf der Versammlung Mitte des Jahres 2006 genau der Marschrichtung gleich, dass er sagte, wir rechen auch in diesem Jahr mit überdurchschnittlichen Wertberichtigungen? Eine erwartete Wertberichtigung, die hat man doch schon in den Büchern, nach den gesetzlichen Bilanzrichtlinien muss man die doch feststellen und in die Bilanz des Vorjahres einarbeiten, wenn man so redet. Hat er aber die Antwort mitgegeben, warum es so gemacht wurde, vielleicht über viele Jahre mit der Anmerkung: "Die Risikovorsorge (Kreditverluste und Wertberichtigungen) wurden in Übereinstimmung mit der externen Prüfung so vorgenommen?" Wurden in Übereinstimmung mit der externen Prüfung da aufgehört, wo man die Wertberichtigungen über die Bilanz nicht mehr abdecken konnte? Bekanntgabe des Ablaufs der vorigen Jahre auf einer anderen Bühne und Ebene?

Schuld und Sühne, Gerechtigkeit, Hehler und Stehler, wer ist hier für was verantwortlich und wer ist hier wer. Der Prüfer, der vielleicht auch noch verantwortlich zeichnet für den Freispruch für Manfred Heger und dann für alle zusammen noch mal in der Versammlung vom letzten Jahr, der soll hier Vorstand machen? Wer ist hier das größere Übel? Der der Straftaten begangen hat, die sich wahrscheinlich in den Abschreibungen der Bank verstecken (äußerst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements laut der Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung), die Vorstände, oder der die Barriere zuerst zur Verfügung stellt, hinter der die Sauereien laufen konnten und der zum Schluss den Mantel des Schweigens zur Verfügung stellt. Hatte die Hilfe zur eventuellen Bilanzverschönerung bei der VR-Bank durch die Revisoren nicht unmittelbare Auswirkungen hinein in die die Risikostruktur der Bank, in die Risikotragfähigkeit? Hatte dies nicht gravierende, ja verheerende Auswirkungen auf die Risikoneigung der Vorstände, wie die Revisoren mit der Bilanz verfahren sind und wie man Einzelkredite behandelt hat im Rahmen der Überprüfung, wahrscheinlich sogar lückenloser Begleitung und Überwachung?

Schuld und Sühne, das muss auch für die in Marktredwitz tätigen Prüfer gelten. Herr Herzog ist der dafür am stärksten Verantwortliche auf dieser Seite. Es ist ein unfassbarer Vorgang, dass er zum Vorstand gemacht wurde und jeder Tag ist eine zusätzliche Beleidigung für die wahren Opfer des Dramas, die Kunden und Mitglieder, die Vermögen, Geld und Lebensqualität verloren haben, wo Familie gebrochen und zerbrochen sind und Kinder um ihre Chancen gebracht wurden.

Bei so einer Situation einer Bank muss man wahrscheinlich 80 bis 90 % der Kreditverluste den Prüfern mit auflasten. Solche Überziehungsgepflogenheiten, die anscheinend an der Tagesordnung waren, die gehen voll zu Lasten der Prüfung. Muss man hier sagen, die Zielplanung Vorstandsamt des Herrn Herzog hat alle negativen Dinge bei der Bank mit Flügeln ausgestattet? Muss es einen wundern, wenn die Bank mit allen möglichen Skandalen im Land in Verbindung gebracht wurde, angefangen von der BMW-Affäre bis hin zu der Angelegenheit mit US-Immobilienfonds, wo sich ausgerechnet die VR-Bank eine Partner für die Vermittlungen außerhalb des Genossenschaftsverbundes ausgesucht hat, wo man nicht mal die Entwicklung der laufenden Objekte überwachen konnte, was ja sonst dann Aufgabe der Zentralbank ist? Vertritt man da die Interessen der eigenen Kunden oder die Interessen an den Rädchen drehen zu können?

Sicher wollte man die VR-Bank Marktredwitz nicht ganz untergehen lassen, aber jetzt scheint es nur noch das Überlebensziel für Herrn Herzog und seinen verbündeten zu geben. Die weitere katastrophale Entwicklung der Bank wird dafür anscheinend in Kauf genommen, nur um das Feld nicht räumen zu müssen. Wir dürfen nicht nachlassen den Neuanfang zu fordern und die Aufarbeitung der Vergangenheit zu verlagen. Die Sache darf nicht im Sande verlaufen. Der Blick nach vorne darf die die auf der Strecke geblieben sind, nicht auch noch zu den Vergessenen machen. Auf ihrem Rücken soll auch noch die Zukunft der VR-Bank aufgebaut werden, das darf nicht sein. Wir erwarten von einem Aufsichtsgremium, dass die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand vertritt endlich lückenlose Aufklärung. Wir erwarten, das Leute aus dem Amt gehen, die sich vielleicht selbst Schuld aufgeladen haben und dass die aus dem Amt gehen, die aus ihrer Interessenslage heraus nicht wissen wo sie stehen, dass sie die Plätze freimachen. Wir erwarten, dass die Aufsichtsräte zu den Sitzungen gehen.

   

Nr. 3163

Exbanker

14. März 2008, 20:15 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

In diesem Gästebuch ist nachzulesen, daß sich zahlreiche qualifizierte Bankkaufleute um die Position als Vorstand beworben haben und abgelehnt wurden, weil diese Bewerber der zu Ende gehenden Dynastie Genossenschaftsverband Bayern nicht genehm waren.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat vielmehr den früheren Revisor Johannes Herzog installiert um die ganzen Versäumnisse und Machenschaften, nicht nur in dieser VR-Bank Marktredwitz unter der Decke zu halten. Der GVB ist nicht nur der Bank und deren Mitgliedern sondern besonders der Bankenaufsicht für seine diesbezügliche Stellungnahme über die nicht zu vertretende Inthronisierung von Herrn Herzog verantwortlich. Der GVB haftet also für seine Schandtaten.

Wenn Mitarbeiter der Bankenaufsicht zufällig diesen Gästebucheintrag lesen, sollten diese umgehend nachsehen, welchen Personen der GVB noch so in Vorstandspositionen verholfen hat. ohne dass diese die geringste Fähigkeit zur Führung einer Genossenschaftsbank haben. Übrigens, ob es sich dabei um eine Raiffeisen- oder Volksbank handelt ist nicht wichtig.

Von nun an wird es richtig abgehen!

   

Nr. 3162

Erkannt

14. März 2008, 11:21 Uhr

Betreff: Notvorstand – Notaufsichtsrat?

In Ein bisschen stolz (= Link) sieht man doch gleich am Anfang wo unser Aufsichtsratsvorsitzender Werner Schelter herkommt. Ein ehrenamtlicher Vorstand als Notvorstand zum Ersatz eines hauptamtlichen ohne Bestätigung durch die Vertreterversammlung, werden da die Gesetze hingebogen, wie es den Herren gerade so recht ist?

Sind die letzten Wochen hier im Gästebuch dazu auch sehr aufschlussreich? Erhalten wir aus informierten Kreisen Hinweise was in der Kraußoldstraße an gegenseitigen Schutzmechanismen und Verstrickungen aufgebaut sind? Der zweite Vorstand scheint wirklich nur Beiwerk zu sein, wenn man die Bilder in der Frankenpost (= Link) auffüllen muss. Der hält sich auffällig leise im Hintergrund. Und über das Foto zur Bürgerstiftung (= Link), sieht man da ob die größten Kreditkunden auch die Spender in der Stiftung sind? Sieht man da, ob die Hinweise und Anfragen zu den Kreditzusammenrechnungen nach dem KWG berechtigt sind? Ist der Aufsichtsratsvorsitzende unsere Aufsichtsratsvorsitzender oder der seiner Firma? Interessensvertretung für die Mitglieder oder für den vielleicht größten oder zweitgrößten Kreditnehmer der Bank? Ohne Ausweis der Organkredite im Jahresabschluss der Bank? Ohne Verschlüsselung dazu?

Sind die Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat Sitzungen einer Notgemeinschaft der unter Druck Geratenen? Die anderen halten sich fern um nichts hören zu müssen und wollen schon gar nichts mehr mit kriegen? Leute, die sich über Jahrzehnte regelmäßig zum Aufsichtsrat wählen lassen. Der Steuerberater fehlt dabei sicher nicht, aber andere, die unsere Interessen vertreten sollen.

Wieso ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz? Das brauchen sich nicht die Mitglieder und Kunden bei uns zu fragen. Wenn ein Prüfungsverband zu solchen Stützungsaktionen bereit ist und Bilanzen genehmigt, dass vielleicht der komplette Verbrauch der eigenen Rücklagen der Bank durch Kreditabschreibungen verschleiert wird, dann brauchen wir nicht zu glauben, dass das nur in Marktredwitz praktiziert wird. Wieso ausgerechnet Marktredwitz werden sich aber Johannes Herzog, die Aufsichtsräte und der Verband fragen? Wieso kommt das ausgerechnet bei uns auf, wo unser System doch sonst überall so gut funktioniert? Das System von Falsch- und Fehlinformation der Vertreter und Mitglieder und der Vertuschung und Blendung.

So sitzen sie nun gemeinsam auf dem Sünderbänkchen und wissen nicht wie man rauskommen soll. Wie tief steckt besagter Steuerberater drin? Aufsichtsrat oder Steuerberater vieler Kunden, die ihm von Heger und Kollegen eventuell zugeschanzt wurden. Ist da Kontrolle möglich, oder Unterstützung des Vorstands bei genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnissen, äußerst risikoreichen, mit Erstellung einer Bilanz mit Warenbeständen, die vom Warenempfänger als Schrott zurück gegeben wurden? Aufsichtsrat oder Vertreter eigener Interessen? Warum Rücktritt von Horst Pausch nach Gold, Gold, Gold (war er dabei am 13. Juli 2004 bei der Besprechung), nach seiner Unterschrift auf dem Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger, wo die anderen Aufsichtsräte vom Vertrag vielleicht nur Kenntnis erhielten, dass er überhaupt gemacht ist, ob vom Inhalt ist schon zweifelhaft. Der Rücktritt erfolgte zwei Tage nach der Vertreterversammlung ohne jegliche Ankündigung in der Versammlung, warum?

Warum Reiner Loos als Rechtsanwalt aus dem Amt des Vorsitzenden raus gewählt? Wer würde in so einem niederschmetternden Fall nicht das Amt ganz abgeben als in die zweite Reihe zurücktreten? Warum musste Werner Schelter im Oktober 2004 in den Aufsichtsrat rein und spielt heute diese Rolle? Warum hat er nichts dagegen unternommen, wenn die alten Vorstände vielleicht in Wunsiedel 400.000 € ohne Not hergeschenkt haben? Hat er den Forderungsverzicht von 432.000 € plus Kosten durch Johannes Herzog und Reinhold Wolf und selbstverständlich auch durch Uwe Heidel als Notvorstand, als Aufsichtsrat und jetzt als Vorsitzender mit getragen, warum?

Es wird Zeit, dass erstens die Aufsichtsräte ihre Lage auch wahrnehmen, denn die Erkenntnisse dürften für sie ein Schlag auf den Kopf gewesen sein und sie sind davon noch benommen. Es ist an der Zeit, dass sie ihre Verantwortung für die Mitglieder und das Unternehmen Bank aufnehmen und dann muss als zweites ein Rücktritt erfolgen, denn sonst haben wir vielleicht angeklagte Aufsichtsräte im Amt, die sich gemeinsam mit Vorständen dort wiederfinden.

   

Nr. 3161

exbanker

13. März 2008, 20:30 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Läuft bei dieser Genossenschaftsbank ein besonderer Poker?
Wenn hauptamtliche Vorstände bei kleinen Raiffeisenbanken früher Schieflagen produziert haben und ehrenamtliche Vorstände kraft Gesetz dabei waren, dann gab es zwei Möglichkeiten.

1. Möglichkeit ist, daß der Genossenschaftsverband per Diktat empfahl was künftig Sache ist. Also Fusion mit einer anderen Kreditgenossenschaft und Abschuss des Rechners oder Geschäftsführers, Wegnahme dessen gesamten Vermögens als alleiniger Schuldiger, einhergehend Wegfall von Pensionsansprüchen. Wenn ehrbare Aufsichtsräte diesem Spiel nicht mitgemacht haben, dann trat Plan 2 in kraft.

2. Möglichkeit ist, daß der Genossenschaftsverband Bayern durch seine Helfershelfer (Prüfer) den ehrenamtlichen Vorständen und den Aufsichtsratsmigliedern klipp und klar mündlich mitteilte, daß ihre eigenen Existenzen durch Haftungsinanspruchnahme auf dem Spiel stehen, wenn diese auf Diktate nicht einwilligten. Viele Aufsichtsräte haben gekuscht und langjährige Vorstände einfach verraten, nur um eigenes Versagen nicht öffentlich zu machen und in Regreß genommen zu werden.

Was läuft eigentlich in der VR-Bank Marktredwitz? Das Versagen der Vorstände Heger, Wolf und Krämer ist wohl aktenkundig. Werden diese in die Haftung genommen wohl eher nicht. Was hat der Genossenschaftsverband Bayern in der Hand, um die Auf- sichtsräte dieser Bank unter Druck zu setzen. Warum versuchen die Aufsichtsräte, wenn sie schon versagt haben keine Kronzeugenregelung. Damit könnten diese doch glimpflich für ihr Unvermögen davon kommen, wenn sie die Machenschaften des Ge-
nossenschaftsverbandes durch die Installation von Herrn Herzog aufdecken und Farbe bekennen würden.

Und der neue Vorstand (nicht mal seinen Namen merke ich mir) dem gehört die Quali als Banker schnellstens abverlangt. Er hat einfach versagt weil er sich hat einlullen lassen und offenbar nicht fähig ist, Position zu beziehen.

Bin gespannt, wann der VR-Bank-Marktredwitz-Crash so richtig in den Medien ist.
Raiffeisen sowie Schulze/Delitzsch drehen sich in den Gräbern herum aber die Verant- wortlichen haben ihr Grab schon selbst tief geschaufelt und folgen ruhmlos nach.

   

Nr. 3160

Ganz nah

13. März 2008, 19:10 Uhr

Betreff: Turbulenzen

Bloß mal angedacht was wäre wenn? Was wäre wenn ein Familienbetrieb insolvent wird und der Bankvorstand sagt, ich lass euch einen schönen Betrag nach, einen wirklich schönen, aber dafür will ich dann bei der Neugründung auch still beteiligt werden? Was wäre wenn?

   

Nr. 3159

Mitglied

13. März 2008, 19:04 Uhr

Betreff: Was ist denn mit dem 2. Vorstand, von dem hört man ja gar nichts

Der Herr Heidel ist jetzt doch auch über ein Jahr da. Immer nur Herzog, Herzog, Herzog. Gar nichts sagen, das ist mehr als verdächtigt, wie wenn er sich verbarrikadiert. Aber Herr Uwe Heidel, was halten Sie von den Versprechen Ihres Kollegen, wenn der sie schon nicht einlöst mit der Bilanz und auch anderen Dingen, ist das kein Versprechen von der ganzen Vorstandschaft gewesen. Wir hat es geheißen, nicht ich. Meinen Sie nicht auch wir Mitglieder haben ein Recht zu erfahren wie es um die Bank steht. Stimmt es wirklich, dass man die Versammlung verschieben musste. Das sind doch Alarmzeichen. Wenn Ihr Kollege den Hintern in die Hose klemmt und sich nicht traut, es gibt Sie doch auch noch. Sie vertreten doch die Genossenschaft, der Aufsichtsrat vertritt sie doch nur in Vorstandsangelegenheiten. Sagen Sie uns doch, ob gegen Ihren Kollegen ermittelt wird. Das ist genauso Ihre Pflicht.

So hat Herr Herzog Ihnen doch die Position überlassen, wo man die Kunden gewinnen muss. Da stehen Sie also auch nicht besonders gut da. Aber so wie es Ihnen geht, so geht es allen Mitarbeiter wahrscheinlich, Sie kommen gegen das Negativimage des Herr Herzog nicht an. Der hat als Revisor die Prüfung in seine Richtung gedreht, wie soll er es jetzt als Kontrollvorstand anders machen.

Aber sie haben doch Gesamtverantwortung, rücken wenigstens Sie raus, sonst reicht für Sie doch auch das Lehrlingsgehalt, wenn man schon so viel sparen muss.

   

Nr. 3158

Ulrich

13. März 2008, 18:48 Uhr

Betreff: Standfestigkeit des Aufsichtsrates

Wahrscheinlich gehen bestimmte Aufsichtsräte schon regelmäßig zur Sitzung. Die dürften Angst haben, dass Sie was versäumen. Wie ist das Webmaster, wenn gegen einen Aufsichtsrat und Steuerberater neben dem Vorstand ermittelt wird, muss der nicht unverzüglich sein Amt nieder legen? Auf was warten die noch, dass die Bank noch mehr in den Dreck gezogen wird?

   

Nr. 3157

Aus der Organisation

13. März 2008, 15:29 Uhr

Betreff: Unterlassene EWB’s

Im Nachgang zu Eintrag Nr. 3374 kann man wirklich nur sagen, warum ist dieser Herr Herzog noch da? Der war doch Prüfer bei den unterlassenen Einzelwertberichtigungen und damit war das eine Bilanzfälschung, wenn es stimmen sollte. Der Prüfer ist für die Bilanzfälschung verantwortlich, unglaublich. Aber er wollte auf den Vorstandsstuhl, so macht es wieder einen Sinn. Dass da die Prüfer den Vorständen Hinweise gegeben haben, welche Kredite man besser etwas schöner darstellen sollte vor den Bilanz- und Prüfungssstichtagen scheint nicht auszuschließen zu sein. Wie es in Eintrag Nr. 1386 und 1397, verlinkt in Eintrag Nr. 3365, steht, dass da Mitarbeiter und Angehörige mit hineingezogen wurden, das ist ja eine riesen Schweinerei. Jonny go home, geh hin wo du her – kamst.

   

Nr. 3156

Gesehen

13. März 2008, 15:14 Uhr

Betreff: Nach schwierigen Jahren Konsolidierung gemeistert !!??

Nach schwierigen Jahren Konsoldierung gemeistert, dass war es was Johannes Herzog laut dem letzten Eintrag neben Rede & Co. der Welt verkündete vor nicht ganz zwei Jahren? Woraus besteht nun die Konsoldierung? Aus dem noch viel größeren Scherbenhaufen? Aus seinen Scherben und aus den übergrößen Häufen von füher, die er nicht wegkehren wollte? Kein noch so großes Loch hat gereicht, wo man die unterbringen konnte. Wie oft geht Johannes Herzog wohl seine Bilanz der VR-Bank durch den Kopf in dieser kurzen Zeit, die er da ist bei uns?

   

Nr. 3155

Aus der Nähe

13. März 2008, 15:01 Uhr

Betreff: Zur Bilanz der Bank

Anders rum gefragt zur Bilanz der Bank, wie viele Mitarbeiter schmeißt Herr Herzog raus, damit anstatt die Einnahmen bei der Bank höher werden die Kosten die Bank nicht auffressen? Geht mal hinten rum in Marktredwitz und schaut Euch die Bruchbude an. An einer Latte ein Hinweis auf die Dachschäden, dass man Abstand halten soll, der Putz fällt in Flächen ab. Eine Schande, die haben nicht mal das Geld die Renovierungskosten aufzubringen. An eine Steuerleistung anscheinend nicht zu denken bei denen. Wenn die Kosten runter müssen, dann sind die nächsten Filialen auch noch fällig. Da bleibt einem aber auch der letzte Brocken im Hals stecken, wenn hier noch darüber geschrieben wird, ob es angebracht ist dem ehemaligen Prüfer für seine tollen Leitungen in den letzten zehn Jahren, egal wo es war, auch noch eine Abfindung mitzugeben, wenn er endlich abdampft.

Legen wir doch mal Ein bisschen stolz (= Link) von vor zwei Jahren dagegen. 192 Mitarbeiter waren es, wie viele sind es noch heute. Abbau mangels Kundschaft, so ist es.

   

Nr. 3154

Aus der Region

13. März 2008, 12:07 Uhr

Betreff: Nur noch eines kann die Schussfahrt nach unten bremsen, die Ehrlichkeit

Entgegen allen Ankündigungen und Versprechen des Herrn Herzog befindet sich die VR-Bank Marktredwitz auf der Schussfahrt nach unten in die schiere Bedeutungslosigkeit. Vielleicht wäre dies auch ein möglicher Ausweg für die heute schwer angeschlagenen Manager und Aufsichträte der Bank. Die schlechte Figur des Reinhold Wolf war nicht nur auf den gerichtsmäßig verhandelten Fall und auf seine Person beschränkt und vorsichtig gesagt, was der Richter über den Angeklagten gesagt hat, kann man dass nicht auf alle führenden Leute bei der Bank übertragen, bis auf eine Einzelrolle eines Hampelmannes oder Faschingsnarrens?

Die Bank ist nur noch mit einem zu retten, mit Ehrlichkeit. Das Vertrauen der Kunden ist komplett weg. Wer einer Bank nicht traut, der bringt sein Geld da nicht hin und der holt da keinen Kredit. Und das schlimme daran, es reduziert sich auf ein schwierigeres Kundenklientel, die dort noch Chancen sehen und die Bank ist gezwungen regelmäßig gegenüber den seriösen Konkurrenten mit Kondition zu arbeiten. Ein Vertrauensvorschuss für die Konkurrenz ist für den eigenen Betrieb teuer.

Vertrauen bei der VR-Bank steht leider nicht mit dem Namen Herzog. Der Wunsiedeler Kreis und seine Diskussionsteilnehmer im Gästebuch haben es oft formuliert, aber auch der Markt, die Kundschaft, ist hierfür äußerst feinfühlig. Was hier oft Schwarz auf Weiß gestanden hat, die Kundschaft hat es am Markt vollzogen, sie hat Herrn Herzog von Beginn an das Misstrauen ausgesprochen. Vertrauen zurückgewinnen heißt auch Stellung zu beziehen dazu wer an der Spitze der Bank steht, das ist die erste Verantwortung des Aufsichtsgremiums im Sinne der Mitglieder. Und dazu gehört auch, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird und nicht mit einer Person Herzog zugeschüttet werden soll. Viel zu viele Leute kennen viel zu viele, die mit der Bank äußerst negative Erfahrungen gemacht haben, bis hin dass die Lebensgrundlagen dieser Leute zerstört wurden.

   

Nr. 3153

Bilanzleser

13. März 2008, 11:43 Uhr

Betreff: Wie werden in diesem Jahr die Werte der Bank weiterzuschreiben sein?

Auf Knopfdruck erhält Herr Herzog eine Bilanz ausgedruckt, nach dem augenblicklichen Bearbeitungsstand? Wenn die Bilanz verworfen werden musste, wenn deswegen oder auch aus anderen Gründen die vorgesehene dringend wichtige Vertreterversammlung verschoben werden musste, zuerst der Seitenhieb an die fehlenden Aufsichtsräte, interessiert die das nicht? Sicher würde der Wunsiedeler Kreis gerne die Rubrik Interessant (= Link) weiterschreiben, wo denn das Bilanzvolumen, die Kundeneinlagen und die Kundenforderungen weiter hingelaufen sind, mit dem Exprüfer als Vorstand, der die Marktführerschaft versprochen hat. Eine Bilanz hat die Bank schon in Ihrem internen Zentralcomputer oder auf dem der Rechenzentrale, eine tagesaktuell vorläufige.

Hat Johannes Herzog seine Vergangenheit eingeholt? Ist nix mehr mit „Die ungesicherten Kreditteile der problembehafteten Engagements sind nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt.“? Unterschreiben die Wirtschaftsprüfer beim Verband dazu die Testate (Bilanzbestätigungsvermerke) nicht mehr wie zu seiner Zeit noch als Prüfer, wo man ihn auf das Schild des Bankchef in Marktredwitz heben musste und ihm damit die Arbeit leichter machte, dank dadurch überhöhter Eigenkapitalausweise und damit zusammenhängender Kreditausreichungsmöglichkeiten und überhöhter Risikomöglichkeiten über Groß- und Höchstkreditgrenzen, weil man weiß, es geht nicht mehr so unbeobachtet wie man es gerne hätte? Werden manche großen Kreditverhältnisse nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheit, genauer unter die Lupe genommen? Wird geklärt, ob der heutige Vorstand sich ausschließlich noch auf Beihilfe bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zurückziehen kann, oder schon mehr? Auf diese Weise werden die Kreise anscheinend immer enger gezogen.

Ach gebt doch dem Wunsiedeler Kreis zumindest die vorläufige Bilanz, das kann man in Interessant sicher so darstellen. Planen Vorstand und Aufsichtsrat (die die gerne kommen und noch ein bisschen was erfahren und damit auch die Entscheidung der anderen übernehmen) übrigens eine Dividende auch wenn die Bank keinen operativen Gewinn macht?

   

Nr. 3152

Uwe

13. März 2008, 10:00 Uhr

Betreff: Zu den Vorberichten, Verfahren gegen Wolf wegen Veruntreuung

Warum soll nur ein Verfahren gegen Reinhold Wolf eingeleitet werden? Da gehören Manfred Heger und Karl Krämer doch eindeutig mit dazu. Wahrscheinlich hat der Richter nur den Fall des Angeklagten isoliert sehen dürfen, aber wenn man die Abläufe bei der VR-Bank Marktredwitz betrachten, wenn man es auch dem Standpunkt der Bank betrachtet, dann ist man geneigt von Betrug der Vorstände an der Bank zu sprechen und man ist geneigt von Beihilfe durch die Revision und ganz besonders Herrn Herzog zu sprechen.

Was wäre wenn Herr Herzog heute die Unterlagen in der Hand hat und die Machenschaften von Reinhold Wolf und seinen willfährigen Kollegen dazu betrachtet? Die haben ihn nämlich nicht nur nicht kontrolliert, die haben immer wieder den Schandtaten zugestimmt. Ihre Pflichten zur gegenseitigen Kontrolle haben sie unterlassen und Reinhold Wolf bei jeder einzelnen Überziehung wieder gestützt.

Gehen wir aber noch ein paar Monate in der Geschichte zurück dann kommt die Rolle des Herrn Herzog als Prüfer und heutiger Vorstand zutage. Bei vier Kreditengagements, hat man da im Herbst 2003 vor dem Revisionsstichtag (woher kannte den Reinhold Wolf und seine Kollegen ?) viermal 45.000 € aus dem Konto der GmbH zu Lasten von Angehörigen und Firmenmitarbeitern heraus gebucht? Diese ausgelagerten Forderungen gegen die GmbH des K.N., die muss Johannes Herzog heute eintreiben. Vielleicht will er heute so tun, als ob er es im Herbst 2003 oder im Frühjahr und Sommer 2004 noch übersehen hat, denn das war auch die Taktik von Manfred Heger und Karl Krämer als Zeugen vor dem Gericht, aber heute kann Herr Herzog nicht mehr so tun als ob, er muss sehen, dass man mit diesen Strohmannkrediten die gesetzliche Prüfung umschiffen musste, weil die Firma an sich schon im Herbst 2003 insolvent war und die Bank unweigerlich alle Mittel hätte sperren müssen. Da ist es aus mit Blauäugigkeit, das ist vorsätzliche Umgehung aller Vorschriften durch die Vorstände und Verdeckung eingetretener Verluste. Jeden Euro, den man in diesen Fall gesteckt hat, den müssten die Vorstände berappen. Von der pleitegegangenen Telefonfirma bis hin zum 13. Juli 2004 als das Goldmärchen wie ein Kartenhaus zusammengebrochen ist. Da muss man diesen Herrn Herzog fragen, ob man aus Imagegründen auf die Rückholung der Gelder bei den Vorständen verzichten darf? Wohl nicht.

Man hat damit auch die vier Leutchen gelinkt, die noch auf den Erhalt ihres Arbeitsplatzes gehofft haben oder familiär in eine Drucksituation gebracht wurden. Der Prüfer wusste davon und macht heute als Vorstand nichts dagegen, weil er Reinhold Wolf für sich selber brauchte. Das schreit aus allen Vorgängen bei der VR-Bank heraus. Vermeidung der Aufklärung und Aufarbeitung wegen Vorteilsnahme des Herrn Herzog.

Der Partner des Angeklagten hat sich seine Freiheit erkämpft. Der Richter hat im geglaubt und den Angeklagten hinter Gitter geschickt. Für einen neutralen Beobachter soll es angeblich ohne weiteres auch möglich gewesen sein, dass der Bankvorstand Reinhold Wolf viel mehr wusste als im Prozess heraus kam. Auch dazu könnte Herr Herzog Auskunft geben, ob und mit wie viel die Bank mit dem mitangeklagten Zeugen in die Abschreibung geraten war, weil für den plötzlich auch die einzige Unterstützung weggebrochen war, nämlich die Spritzen von K.N. Die einzigen Kreditsicherheiten die bei Reinhold Wolf wirklich zählten waren wahrscheinlich Schauermärchen und unerfüllbare Versprechungen.

Also Herr Herzog Bücher auf und Aussage, ob ein gewisser M.T. bei der Bank auch einen Schaden hinterlassen hat. Genauso muss endlich aufgeklärt werden wie die Forderungen in dem verhandelten Kreditfall waren und der tatsächliche Ausfall, der könnte sich mit M.T. kräftig erhöht haben. Speziell die kräftigen Reiskosten zu Lasten von K.N. könnten fast ursächlich M.T. zuzuordnen sein, weil der immer in Afrika war, was für eine sehr nahe Verbindung sprechen würde.

   

Nr. 3151

Leser

13. März 2008, 09:23 Uhr

Betreff: Der dreifache Salto mit gedrehter Schraube von Reinhold Wolf mit Goldsäcken auf dem Rücken

Hat Reinhold Wolf einen dreifachen Salto mit gedrehter Schraube versucht und hat sich eine blutige Nase geholt? Wie der Bericht in der Frankenpost (= Link) zum Prozess heute dazu ausfällt sollen doch alle lesen dürfen.

Zur Erinnerung, so wurde über das Goldmärchen in der Frankenpost (= Link) nach dem Amtsgerichtsverfahren am 13. Juli 2007 geschrieben.

   

Nr. 3150

Mitglied

13. März 2008, 07:33 Uhr

Betreff: Gold, Gold, Gold

Wie steht in der Zeitung: Das Millionengeschäft lockte auch VR-Banker Wolf...

Wollte er mit dem Geld sich selbst oder vielleicht seinen FK Südring bereichern, den er auch schon fast in die Insolvenz getrieben hat?

Warum wird nicht endlich ein Verfahren gegen Wolf eingeleitet? Veruntreuung von 800000 Euro!

   

Nr. 3149

Leser

12. März 2008, 21:21 Uhr

Betreff: Beitrag 3361

Bezug auf diesen Beitrag 3361.
Wenn es stimmt, daß die DZBank kräftig zugelangt hat, dann bin ich aber gespannt wie dieses Risiko gedeckelt werden soll. Da reicht der Sanierungstopf bei dem BVR bestimmt nicht mehr aus und die Vorstände, welche die Ihnen anvertrauten Raiffeisen- und Volksbanken ordentlich führen und Erträge für die Bank und damit für ihre Mitglieder erwirtschaften, werden die Solidargemeinschaft wohl bald in Frage stellen und nach einer Endlösung suchen. Denn die DzBank ist schon lange überflüssig wie ein Kropf.
Das Tafelsilber wurde schon lange verbraucht um Verluste der DG oder DZBank zu deckeln. Wie schaut es denn mit der DGHyp in Hamburg aus? Na ja, das schwierige Geschäft der Häuslebauer in Deutschland interessiert diese Heuschrecke auf einmal nicht mehr und deshalb heißt es "es lebe das Gewerbegeschäft im Ausland". Ein kleiner Tipp hierzu":

Bitte kein Kernkraftwerk im Iran oder in Nordkorea finanzieren.
Bitte nicht den Grenzwall von Ägypten zu den Ararbern finanzieren.
Bitte keine Mosche in Afganistan bezuschussen.
Bitte keine Stiftung in der Schweiz etc. für Hochwasser geschädigte VRBanken auf der Zugspitze als Pilotprojekt sponsern.

Habe ich was vergessen? Dann appeliere ich an Ihr Gewissen.

   

Nr. 3148

Mitglied

12. März 2008, 20:44 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Offener Brief an den noch Vorstandsvorsitzenden Herrn Jonny Herzog bei obiger Bank.
Sie Herr Herzog, soweit Sie überhaupt noch in der Lage sind, und Ihre Nochhelfer bei dem Genossenschaftsverband Bayern haben lediglich noch 19 Tage Zeit um den Jahresabschluss für das Jahr 2007 mit sämtlichen Anlagen zu erstellen und bei der Bundesbank und dem Bafin einzureichen. Die 19 Tage sind wohl nicht das Problem, denn dies kann man wohl durch "schmieren" beseitigen. Viel schlimmer dürfte es sein, dass Sie die Bilanz rechtzeitig auf die Reihe bringen. Also der Gewinn oder der Verlust ergeben sich gleichermaßen aus der Gewinn- und Verlustrechnung als auch aus der Bilianz. Dieser Sachverhalt gilt auch für Freudenhäuser (Bordelle), Geflügelzüchter oder Freiberufler.

Selbst wenn Sie Herr Herzog, Ihr Nochvorstandskollege und diverse des Aufsichtsrates demnächst Freiberufler sind und auf die Aburteilung warten, dann darf ich wenigstens daran erinnern, dass die Bilanz aus zwei Seiten besteht, nämlich die Aktiva und die
Passiva. Die Aktiva der VR-Bank Bilanz dürfte mit Sicherheit wieder durch hohe Ein-
zelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, die von den Forderungen abzusetzen sind, vermindert worden sein -ausgenommen, dass der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns mit Deckung des Genossenschaftsverbandes nicht nachgekommen wird.
Auf der Passivseite der Bilanz stehen unter anderem die Verbindlichkeiten und unter anderem die Einlagen von Kunden. Ich kann mir nach all dem Desaster um Ihren Unterschlupfgeber nicht vorstellen, dass diese Bilanzposition gewachsen ist. Denn wer vertraut Ihnen noch Geld an. Herr Herzog, haben Sie einfach noch zumindest den An-
stand und bereiten Sie der ganzen Schande ein Ende. Sie dürfen versichert sein, dass Ihnen der Aufsichtsrat zumindest einen Nachruf in der Pravta beschert, bevor er sich selbst zuschüttet. Die Gräber haben sich diese Versager schon selber geschaufelt.
Sie allerdings vorher.

   

Nr. 3147

Wissender

12. März 2008, 19:55 Uhr

Betreff: Flex nicht vergessen

Über Gold, Gold, Gold, da mussten die Kerle endlich mal rausrücken. Gelogen haben sie, gelogen. Alle haben von den Sauereien gewusst. Wolf hat gesagt, da musste ich doch die anderen auch fragen und die haben gesagt, ich nichts wissen, alles Reinhold. Da dürfen wir aber die anderen Sachen nicht vergessen. Bei 27 Millionen Einzelwertberichtigungen oder 50 Millionen Verlusten, da gibt es unzählige Fälle wo sie liebend gern heut sagen würden, nichts wissen. Aber der Staatsanwalt weiß hoffentlich schon ein bisschen mehr über gesetzlich untersagte Kreditverhältnisse und überaus risikoreich, dass heißt Verstoß gegen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten und sobald man zum Gesetz den Kommentar dazu kriegt, sieht man dass Kontrolle und Kontrollpflichten genauso dazu gehören.

Wenn Manfred Heger dann auch noch bei Flex die Zahlen getürkt hat, die er gegen besseren Wissens in den Unterlagen festgehalten hat, dann sind wir beim Vorsatz angelangt. Und Johannes Herzog hat den Vorsatz unterstützt. Innerhalb der Genossenschaftsorganisation wird über Dienstaufhebungsverträge in Bayern geredet, wer hat den Dienstaufhebungsvertrag geschrieben, der Dr. Spieß als Vertreter der Geschäftsleiter oder ein gewisser Dr. Bauer von der anderen Seite, wenn’s hart auf hart geht. Und die andere Seite ist der Genossenschaftsverband. Erzählen Sie draußen mal, dass hier ein Testat gemacht wurde, wo man in den Lagebericht (= Link) rein geschrieben hat, dass die Einzelwertberichtigungen nicht vollständig gebucht wurden. Da schluckt jeder, zuerst wegen der Dummheit aber auch wegen der Dreistigkeit den eigenen Bilanzbetrug auch noch öffentlich darzustellen.

Vergessen wir nicht bei Flex, da wollte man bei einem Schaden von 5 Mio. DM 3 Millionen unterdrücken und unter den Tisch fallen lassen. Und nur Manfred Heger selber hat in seiner Großmauligkeit von dem befreienden Dienstaufhebungsvertrag geredet. Auch bei der Verhandlung zu Gold, Gold, Gold, da hat man vom Richtertisch und vom Staatsanwalt aber auch manchmal vom Verteidiger immer wieder raus gehört, das gehört nicht zu dem Prozess – aber – es könnte woanders laufen. Die wollten sich anscheinend nur nicht den Mund verbrennen, aber ganz unterdrücken konnten sie es auch nicht, dass dem Staatsanwalt vielleicht schon andere Sachen bekannt sind, oder von anderen Kollegen bearbeitet wird. Auf geht’s meine Herren, da trommeln wir, dass alle in den Gerichtssaal laufen und dann werden Protokolle und Kreditverträge verlesen, wo uns wirklich die Haare zur Berge stehen werden.

   

Nr. 3146

Uwe

12. März 2008, 19:30 Uhr

Betreff: Was ist mit dem Autohauskredit

Hallo Webmaster, wissen Sie was zu dem Autohauskredit? Sind da alle Zusammenrechnungen korrekt gemacht? Können Sie uns da informieren und auf dem Laufenden halten.

   

Nr. 3145

Isidor

12. März 2008, 18:41 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Wann wird, was das Schmierentheater in der Bank und im Genossenschaftsverband in München betrifft, endlich ein Ende bereitet? Es kann doch nicht sein, dass unsere Bank weiterhin zielstrebig kaputt gemacht wird und dann noch abgesahnt wird. Wenn die Vorstände und die Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz sowie verantwortliche und wahrscheinlich hoch bezahlte Mitarbeiter des Genossenschaftsverbandes vom Staatsanwalt nicht gepackt werden und die eventuell vermutlich verstrickte Bafin nicht reagiert, dann gehören diese Lumpen einfach am nächsten Baum bzw. Strom- oder Telegrafenmasten zur Schau gestellt. Vielleicht hilft auch eine Stiftung von geschädigten Bankkunden in Lichtenstein, um Spezialisten aus Osteuropa zu engagieren, die sich der Lumpen gezielt annehmen. Die Betonung liegt auf gezielt. Dann entstehen keine unnötigen Kosten und deshalb müssen auch keine weiteren Mitarbeiter aus den Volks- und Raiffeisenbanken entlassen werden. Denn laut dem Herrn GVB-Präsident Götzl sind wir zuviel und nur noch Kostenfaktor. Dieser Armleuchter sollte sich mal überlegen, wie sich die Ertragslage in Rb und VR-Banken in Bayern entwickelt, wenn außer Vorständen und fachlich primitiven GVB-Prüfern keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr in den Genossenschaftsbanken befinden.
Dieser Schmalspurbänker und die ganzen Heuschreckenoberen vergessen nämlich wer die Erträge einfährt. Mit Sicherheit nicht Vollidioten der Führungsebenen.

   

Nr. 3144

Erinnerder

12. März 2008, 17:49 Uhr

Betreff: Entweder Farbe bekennen, oder abtreten – Auszug aus dem Gruselkabinett

Zum Eintrag Nr. 3353 Warum zieht der Aufsichtsrat nicht einfach Leine, wenn er schon nicht zur Sitzung geht? Krank war er nicht am Montag. Keine Lust? Bei der Berufung von Johannes Herzog waren es auch bloß sechs von zehn Aufsichtsräten. Wer sein Amt nicht wahr nicht, der soll zurück treten. Mit welchen Geld werden denn in Tröstau die Straßen repariert und mit welchem Geld wird der Kindergarten mit Spielgeräten und den notwendigen pädagogischen Materialen ausgerüstet? Sie sollten sich schämen Herr .... Teilen Sie uns mit, wie oft Sie an den Sitzungen teilnehmen, denn Sie haben auf der Sitzung zur Vorstandsbestellung auch schon gefehlt? Sie fehlen sogar noch auf den Vertreterversammlungen.

Sie können hier gern noch mal einen Auszug zum Ergebnis ihrer Tätigkeit haben, ein Auszug aus einem Gruselkabinett zwischen dem 6. bis 13. Dezember 2006

Eintrag Nr. 1386 Offener Brief zu den angekündigten Fällen (Gold, Gold, Gold)

Eintrag Nr. 1388 Bei der VR-Bank in Marktredwitz ist ja sogar Gefahr in Verzug

Eintrag Nr. 1392 Dampfplauderer Herzog am Ziel der Wünsche

Eintrag Nr. 1396 Alarmstufe Rot (Aufsichtsrat)

Eintrag Nr. 1397 Haben Sie den Fall Neug... geprüft Herr Herzog?

Eintrag Nr. 1398 Schämen Sie sich alle zusammen und treten Sie gemeinsam zurück

Eintrag Nr. 1404 Lachnummer oder traurige Wahrheit, Willkommen in Absurdistan

Eintrag Nr. 1405 Eindeutig, Aufsichtsrat hat von Gold, Gold, Gold Bescheid gewusst

Eintrag Nr. 1410 Neue Währung Zettelwirtschaft?

Eintrag Nr. 1411 Wer ermöglicht eine GmbH-Gründung ohne Stammkapital?

Eintrag Nr. 1413 Aus dem Buch ‚Ungezählte Geschichten einer Genossenschaftsbank’

Eintrag Nr. 1417 Pension an Ex-Vorstand Karl Krämer in Ordnung oder gar Untreuetatbestand für den Aufsichtsrat?

Und dann noch am 28. Dezember 2006:
Eintrag Nr. 1464 Johannes Herzog ein Saubermann oder ein schamloser Blender?

Gern kann hier aber auch noch jeder über den Satz nachdenken, „Wo war denn der Aufsichtsrat?“, denein Leser der Frankenpost (= Link) aufgeworfen hat.

   

Nr. 3143

Der lächelnde Hai

12. März 2008, 15:42 Uhr

Betreff: "Habe verstanden"

Endlich wieder einer der es kapiert hat im Beitrag Nr. 3362. Taktieren in allen Lebenlagen, das ist Verbandspolitik. Auf der einen Seite werden Vorstände vor die Tür gesetzt, ohne daß sie ich etwas zuschulden kommen haben lassen. Nur weil siel nicht verbandskonform denken und handeln. Auf der anderen Seite werden Sanierungen produziert, die bei frühzeitigem Handeln des Verbandes , wesentlich geringer gehalten hätten können. Daß oftmals persönliche Interessenslagen zwischen hochrangigen Verbandsmitarbeitern und Vorständen von Geno-Banken emotionale Blockaden hervorrufen, ist zwar menschlich noch nachvollziehbar, geht es immer zu Lasten der Mittel in der Sicherungseinrichtung und damit letzten Endes zu Lasten der Mitglieder in den Banken. Diese Gefühlsduseleien können aber nicht von der Allgemeinheit der Mitglieder aufgefangen werden. Hier geht es nicht um Personen, sondern um das Vermögen der Mitglieder. Daß dabei schamlos mit dem Eigentum anderer umgegangen wird, interessiert in diesen Kreisen niemand. Die Vorstände und Mitarbeiter der Geno-Banken, die fleißig und ehrlich ihre Arbeit machen, haben die A.......karte - Entschuldigung: den schwarzen Peter. Aber im Endeffekt ist es wirklich egal, wie man es nennt. Die miese Arbeit mancher Verbände, mit erwiesenermaßen falschen Testaten, Beihilfe zum Bilanzbetrug, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Erpressen von Aufsichtsräten, Vorstoß gegen Prüfungsgeheimnisse in der Vertreterversammlung usw. führt dazu, daß die gut arbeitenden Banken auch immer mehr, mit hinabgezogen werden. Die Umlagen und Gebühren der Verbände steigen und die ordentlichen Erträge fallen,so daß die Spannen immer geringer werden. Die Banken bekommen ein schlechteres Rating und schon steigen die Beiträge zur Sicherungseinrichtung und die Prüfungskosten. Das Spiel ist relativ einfach zu durchschauen. Aber wer es wagt aufzumucken, der wird gnadenlos abgesägt, wie es der Schreiber von Beitrag 3362 so schön darstellt. Geheimdossiers über Vorstände werden durch die Prüfer erstellt und die Bank zahlt für diese Arbeit in form von Prüfungskosten auch noch dafür. Ganz schön pervers das Spiel. Einem Verband wurde in jüngster Zeit von außen so ein Dossier zugeschickt, mit der Fragestellung, wie weit man sich dabei an Stasi-Methoden anlehnt. Bisher keine Rückkoppelung. Ein anderes Beispiel, wie man sich bei diesem Verband zur Erpressung von Aufsichsräten durch leitende Mitarbeiter stellt, was in einem Aufsichtsratsprotkoll dokumentiert ist. Keine Rückkoppelung. Das System mauern bis zu letzt, ist immer noch in den Köpfen dieser Verbandsleute eingebrannt. Daß ein Genossenschaftsverband keine uneinnehmbare Festung ist zeigt sich am Beispiel des GVB. Auch dort glaubte man, in gottähnlicher Unfehlbarkeit über Leben und Tod entscheiden zu können. Aber jetzt, wo der Putz ab ist, und schon die Mauern bis in die Grundfesten wackeln, ist es zu spät.

   

Nr. 3142

Nah dran

12. März 2008, 13:07 Uhr

Betreff: Herr Herzog, liebe Aufsichtsräte, warum decken Sie den Reinhold Wolf?

Es ist geschafft, man hat K.N. nun endgültig mit einer saftigen Strafe verknackt. Aufgrund einer Aussage eines ehemaligen Freundes, der das Dokument gefälscht hat und da sogar zugegeben hat, dass er da die Unterschrift selber gemacht hat und der Aussage von Reinhold Wolf, der genau mit diesem Zettel getäuscht und damit die Bank betrogen worden sein soll.

Nun hat der Richter in der Urteilsbegründung angeblich wiederholt, dass Reinhold Wolf ausgesagt hätte, er hätte selbst leichtfertig gehandelt. Sie kennen doch das Genossenschaftsgesetz und da den § 34, Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (= Link). Dazu steht doch auch in der Kommentierung zu § 34 GenG (= Link) in Randziffer 49, dass ein Vorstandsmitglied auch für leichte Fahrlässigkeit einstehen muss. Warum sorgen Sie also nicht dafür, dass Reinhold Wolf für den Schaden bei der Bank aufkommt? Warum sorgen Sie nicht dafür, dass Reinhold Wolf den Verpflichtungen des Gesetzes nachkommt und seine Unschuld beweist? Wollen Sie den Schaden selber übernehmen? Ist es ein Fall von vielen, wo Sie als ehemaliger Prüfer in die Ermittlungen des Staatsanwaltes geraten sind, wegen schwerstem Verdacht der Beihilfe zur Untreue? Oder steht es im Zweifel, dass Reinhold Wolf hier Untreue begangen hat? Hat die Revision den Fall schon im Jahr 2004 als Verstoß gegen § 34 erkannt und zum BaFin gemeldet?

Wäre die Steigerung der Fahrlässigkeit der Vorsatz? Würden Sie es noch als fahrlässig durchgehen lassen, wenn Manfred Heger vor Gericht aussagte, dass er aufgrund des ja getürkten Faxes in französischer Sprache als verantwortlicher Vorstand nichts ausbezahlt hätte, wenn er aber trotzdem gleich drauf eingestanden hat, dass er und Karl Krämer mit seiner Genehmigung dem Vorstandskollegen Reinhold Wolf am 18.05.2004 die Absolution erteilt hat? Würden Sie es noch als fahrlässig behandeln, wenn der Kontrollvorstand Karl Krämer behauptet, er wäre nicht zuständig für so ein Kreditverhältnis, wenn er aber wie Manfred Heger trotzdem bestätigte, dass er mit unterschrieben hat am 18. Mai. Würden Sie es als fahrlässig ansehen, wenn dieser Kredit in der Wertberichtigung gelandet ist und der Kontrollvorstand damit zugegeben hat, dass er sich um den Kredit gar nicht kümmern wollte? Oder ist das vorsätzliche Missachtung der Pflichten? Würden Sie es diesen beiden Vorständen zugestehen, dass sie wider besseren Wissen gegen die organisatorischen Regelungen bei der Bank ausgesagt haben? Denn jetzt haben Sie die Kenntnis dafür und nehmen Sie einfach den Staatsanwalt als Zeugen. Denn wären das komplette oder teilweise Falschaussagen der Vorstände Heger und Krämer, vorsätzlich und bewusst?

Würden Sie fairerweise offen legen welche Kompetenzregelungen denn allgemein gegolten haben und ob für diesen Kredit spezielle Regelungen anzuwenden waren? Warum also decken Sie die Vorstände? Warum sagen Sie nicht, dass es wahrscheinlich gravierende Merkmale für vorsätzliche Handlungen eines oder gar aller Vorstände gegeben hat, die darauf ausgerichtet waren die Revision auszutricksen und den schon früher bestandenen Schaden zu vertuschen? Warum lassen Sie die Vorstände im Rahmen der Beweisumkehrlast nicht nachweisen, dass die Ausbuchung von 180.000 € im Herbst 2003 auf Verwandte des Kunden und Mitarbeiter der Firma nicht nur dazu da war um die Revision zu täuschen? Warum macht da die Revision selber mit? Warum beteiligt sich ein Revisor daran Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen zu lassen? Sie lassen auch alle lieber einen Kunden dafür schmoren, als die eigenen Vertrauten dem Staatsanwalt zu übergeben, oder? Und dann noch lieber Marth und Dittrich aus Arzberg als Heger, Wolf und Krämer, teilweise Weggefährten, teilweise Steigbügelhalter? Haben Sie Angst davor, dass bei so einem Verfahren die vier Leute vor Gericht einhellig aussagen würden, man hat uns in einer Notlage betrogen, weil man uns am Samstagvormittag, wieder außerhalb der Geschäftszeiten, versprochen hat, nach der Revision wird alles zurückgebucht? Wollen Sie weitere Strohmannkredite über die Revisionsstichtage oder den Jahresabschluss aufgezeigt bekommen? Oder ist eine Rückbuchung am 15. Januar von einem KK-Kredit in sechsstelliger Höhe keine Umgehung des Abschlussstichtages der Bank, die dem Revisor bei einem schwierigen Kredit ins Auge springen muss? Haben die Prüfer den Vorständen gesagt, bringt die Konten zu den Stichtagen irgendwie runter, der Hinweise auf Risiken außerhalb eines vertretbaren Rahmens reicht schon?

Steht Herr Herzog im Verdacht hier und bei anderen überaus risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements Beihilfe geleistet zu haben? Leistet der Aufsichtsrat Beihilfe, weil er es verweigert, die Klärung der Angelegenheit zu betreiben? Wie steht es mit dem Gewissen der Herren? Muss man den Kunden ins Gefängnis schicken, weil Reinhold Wolf all seine eigenen Schuld mit auf andere Schultern übertragen musste? Können Sie da noch ruhig schlafen, wenn Karl Krämer aussagte, dass man die Sicherheiten der Großmutter und eben der Strohmannleute erst dann holte, wie der Kredit schon nicht mehr zu retten war? Wären Sie als Verantwortliche einverstanden, wenn man den Schaden der Bank damit zu Lasten der Sicherungsgeber vermindert hätte? Warum hat sich niemand diese Aussagen der drei Vorstände angehört? Ein schlechtes Gewissen?

Können Sie einem Prüfer als Vorstand vertrauen, der das laut Manfred Heger im Zeugenstand alles gesehen hat? Kann ein Kunde der Bank so einem Vorstand vertrauen? Die Kunden zeigen wem man bei der Bank vertraut, es steht in Minuszahlen in den Bilanzen. Kann man so einem Vorstand eigene Sicherheiten anvertrauen, oder reicht es nicht, dass es landauf landab Berichte über die Heuschrecken im Genossenschaftsbereich gibt, wo man anderseits halbseitig in den Zeitungen sehr teuer verkünden lässt, wir verkaufen ihre Kredit nicht? Kann man im Genossenschaftsbereich überhaupt jemand vertrauen? Kann man einem Aufsichtsrat vertrauen, der nicht zur Sitzung geht, sondern zuhause bleibt in so einer Lage der Bank? Ist der zu vergleichen mit Karl Krämer, der den Kredit trotz seiner doch unzweifelhaften Zuständigkeit auch nicht gesehen haben wollte? War der für die Abschreibungen nicht verantwortlich? Für seine Gehaltszahlung und seine heutige ihm belassenen Pensionsansprüche schon. Bankpension für einen früheren Vorstand, der vor Gericht wie ein Landstreicher auftritt? Hat der heute kein Verantwortungsbewusstsein mehr? Verpflichtet Pension ein Leben lang? Müsste man sie ihm alleine für sein Auftreten und die Rufschädigung streichen? Verantwortungsbewusstsein ein Fremdwort bei den Oberen der VR-Bank in Marktredwitz? Man darf gespannt sein wie sich die Dinge noch entwickeln.

   

Nr. 3141

Jo.

12. März 2008, 09:58 Uhr

Betreff: Hat Herzog mit uns ein Einsehen?

Hat es Johannes Herzog endlich kapiert, verschwindet er von der Bühne? Da ich auch in verantwortlicher Position bin berührt es mich jedes mal negativ, wenn ich diese Seite hier aufmache. Ich habe mit meinem Aufsichtsrat ein sehr gutes Verhältnis und gerade um dieses gute Verhältnis nicht zu gefährden würde ich es mir nie erlauben öffentlich ausgesprochen Versprechen nicht einzuhalten. Wer so vom Leder zieht, wie dieser Exrevisor, der hat keine Ahnung wie sensibel die Kundschaft darauf reagiert. Die Kunden zahlen es dem Herrn Herzog anscheinend kräftig heim. Und mein Aufsichtsrat würde mir was husten, wenn ich eine Kurzbericht versprechen würde und den nicht vorlegen würde und zwar regelmäßig. Es gibt schon einen deutlichen Unterschied zwischen gesunden Banken und denen wo der Wurm von vorn bis hinten drin ist, gerade in der inneren Kultur.

Was mir eingebildetem, gutgläubigen Dummen hier wie Schuppen von den Augen gefallen ist, dass wir wo es geht sparen, oder die Gelder wirklich nur überlegt ausgeben. Sobald aber eine Bank mal im Sumpf steckt, und sobald der Verband seine Krakenhände rein steckt, wird mit unserem Geld rumgeschmissen, dass es eine wahre Freunde ist. Nur die Freude liegt leider nicht bei denen die es her schaffen müssen. Über die Sparkasse Hof ist mir aufgegangen, was die über die Pauschalwertberichtigungen bei den Sparkassen für Kapitalblöcke aufbauen konnte, von denen wir nur träumen können. Wir haben unser Geld immer wieder in die Sanierungen rein stecken müssen. Und für jede Sanierung, da ist der Verband immer einen Teil mit Schuld. Wir haben es ausgelöffelt, aber wehe, wir hätten die Gelder die wir immer wieder abgeben mussten mal für uns gebraucht, da wäre der Verband sofort da und dann wird gesägt.

Dieser Exprüfer redet davon, dass er nach einem Jahr Vorstand eine Abfindung will? Eine Abfindung, die man vielleicht noch auf die Sanierung umlegen muss, weil er die Pleite mit verantworten muss? Einen Schwund an Bilanzsumme, die der Schwindsucht gleich kommt? Bei uns kann man doch nicht bei Trost sein. Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn wegen meiner Bilanz eine Vertreterversammlung verschoben werden müsste. Ich glaube da wäre der Riss mit dem Aufsichtsrat nicht mehr zu kitten, die würden mir nie mehr trauen.

Dieser Mann soll gehen, der schadet uns von Garmisch bis Flensburg. Wenn ich den auf den Bildern lächeln seh, dann krieg ich meine Wut. Marktführerschaft bei drohender Sanierung. Da will der von Vertrauen zu den Aufsichtsräten und den Mitgliedern reden. Aber wenn man hört, dass sich die Aufsichtsräte lieber daheim aufhalten als zu den Sitzungen zu gehen, da gehört nicht nur der Vorstand weg. Der ist doch froh, wenn der Aufsichtsrat nicht kommt und der tut ihm auch noch den Gefallen. Wie soll der wissen was abläuft. Bei unseren zweimonatigen Sitzungen, da fehlt keiner, wenn er gerade auslaufen kann und da wird alles gesagt und nichts verheimlicht. Lieber schenk ich denen reinen Wein ein, als dass der Revisor von hinten die Chance kriegt mich anzuschwärzen. Aber in Marktredwitz sitzt ja der verlängerte Arm der Revision auf dem Vorstandsstuhl. Da wird sicher immer zuerst mit dem Vorstand geredet, was man dem Aufsichtsrat überhaupt sagt.

   

Nr. 3140

Ein Warner

11. März 2008, 23:45 Uhr

Betreff: Gute Nacht DZ Bank

Momentan läuft hinter den (Finanz) Kulissen ein Crash in speziellen Derivaten ab, den Asset Backed Securities, kurz ABS genannt. (Erläuterung weiter unten)

DZ Bank heißt die Mutter der Volksbanken und die hat schlappe 26 Mrd. Euro in ABS- Papieren. Der Einlagensicherungsfonds hat aktuell einen Pegel von 4,5 Mrd. Euro.

Ein forderungsbesichertes Wertpapier (englisch asset-backed security, kurz ABS) ist ein verzinsliches Wertpapier, welches Zahlungsansprüche gegen eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) zum Gegenstand hat, wobei die Zweckgesellschaft ausschließlich dem Zweck der Transaktion des forderungsbesicherten Wertpapiers dient. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand aus Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im wesentlichen den Inhabern der forderungsbesicherten Wertpapiere (Investoren) als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen. Forderungsverkäufer in einer solchen Transaktion sind in der Regel Banken, die damit ihre Kreditforderungen handelbar machen. Die Kreditforderungen durchlaufen einen Strukturierungsprozess, der den illiquiden, nicht handelbaren Forderungsbestand in fungible Wertpapiere transformiert, für die ein Sekundärmarkt existiert. Daneben bieten Finanzintermediäre die Verbriefung von Forderungen als Dienstleistung für Dritte (andere Banken, Industrie-/ Handelsunternehmen) an, um Provisionserträge zu erzielen.

Die WestLB als Mutter der Sparkassen dürfte deutlich über 30 Mrd. solcher Papiere haben, und bei mancher Privatbank sieht es noch viel schlimmer aus.

   

Nr. 3139

Geschädigter Kunde und ausgeschlossenes Mitglied

11. März 2008, 20:53 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Webmaster,
Manfred Bleil hat in diesem Gästebuch wiederholt offen berichtet, wie er von der Marktredwitzer VR- Bank über den Tisch gezogen wurde. Ich fühle mich nicht nur über den Tisch gezogen sondern mit kriminellem Vorsatz zum Vorteil dieser Bank von den Vorständen Heger, Wolf und Krämer betrogen.
Aus dieser Tatsache heraus habe ich alles verloren, mein Eigentum und meine Familie und seit dem lebe ich von der Hand in den Mund.
Vielleicht kommt mehr Bewegung in die Sache und der Staatsanwalt und die Aufsichtsbehörde arbeiten etwas schneller, wenn jeder Kunde dieser Bank unter Angabe seiner Kontonummer an den Webmaster berichtet, wie es ihm ergangen ist. Die Schuldner welche die Bank allerdings geschröpft haben sollten keinen Beitrag schreiben.
Wenn keine Name genannt wird, dann kann der Staatsanwalt bestimmt wegen der Kontonummer ermitteln. Außerdem habe ich die Frage ob der Genossenschaftsver-
band gegen angebliche Schuldner vorgehen kann.
Bei dieser Bank, dem Genossenschaftsverband und der Aufsichtsbehörde handelt es sich nach alle dem wohl eher um ein Schmierentheater und keiner tut was.

   

Nr. 3138

R.

11. März 2008, 17:57 Uhr

Betreff: Sin Kredite an die Firmen des Aufsichtsratsvorsitzenden Organkredite, sind die bei der Bank alle zus

Frage an den Webmaster: Ist bekannt ob bei der Bank die Vorschriften nach § 15 KWG, Organkredite (= Link), Abs. (7) bis (12) mit den Firmen des Aufscihtsratsvorsitzenden auch wirklich einhält. Da ist er doch Prokurist.

Zweite Frage dazu, da es sich doch um ein Firmengeflecht handelt, sind auch die Vorschriften nach § 19 KWG, Kreditnehmereinheit (= Link) die nach Abs. (2) als Einheit zu sehen sind, alle sicher erfüllt? Sind also die Verschlüsselungen in der EDV zum Organskredit und zur Kreditnehmerzusammenrechnung alle korrekt gemacht. An die Firmengruppe dürfte doch insgesamt nicht mehr als 7,5 Mio. € an Kredit ausgereicht sein, aber die brauchen doch sicher mehr.

   

Nr. 3137

Auf neuerem Stand

11. März 2008, 17:38 Uhr

Betreff: Warum § 40 GenGesetz, § 18 (4) der neuen Satzung anwenden

Das mit § 40 Genossenschaftsgesetz das war einmal. Johannes Herzog hat doch selbst die neue Mustersatzung vom Verband übernehmen lassen. Also somit nur Satzung § 18, Abs. (4) (= Link) anwenden. Selbstverständlich ist eine strafrechtliche Ermittlung ein massiver Vertrauensbruch. Da muss doch im Interesse der Mitglieder eine unverzügliche Trennung vollzogen werden, oder will man mit Leuten, gegen die wegen Untreue oder in anderen Sachen wegen Beihilfe, bei der Bank die Schränke umgedreht und die Computer durchforscht werden, mit allen möglichen Kundendaten, als Vorstand belassen? Das ist doch unmöglich.

   

Nr. 3136

Ein Mitglied

11. März 2008, 17:34 Uhr

Betreff: Wem die Stunde schlägt

Ohmann,ohmann in was für eine Situation hat sich der Aufsichtsrat dahinmanöveriert.Das Aussitzen wollen fällt jetzt allen gründlich auf die Füße. Den Herzog hinauswerfen traut man sich nicht und auf der anderen Seite stehen die Klagen wegen Untreue ins Haus. Es wird endlch soviel Druck von außen aufgebaut, daß die Herren Aufsichtsräte ganz schnell abwägen müssen, was ist ihnen lieber: Der endgültige Rauswurf dieses Nichtsnutzes von Herzog oder eine eine eigene Klage am Hals, wo alles, aber wirklich alles ans Tageslicht kommt.
Es wird jetzt bitterer Ernst. Wir lassen unser Eigentum nicht mehr weiter verdummen. Auf der Couch liegen und Vogel-Strauß-Politik betreiben das geht jetzt nicht mehr. Habt ihr noch immer nicht kapiert, daß ihr für fremden Vermögen veranwortlich handelt. Uns 17.000 Mitglieder gehört die Bank. Keinen Vorstand, keinen Aufsichtsrat und schon gar keinem Genossenschaftsverband. Was erlaubt ihr euch eigentlich, so mit dem Eigentum anderer Leute umzugehen. Wir werden den Spieß umdrehen und von euch privat das Geld zurückfordern, das versaubeutelt habt. Da helfen dann weder politische Ämter, noch andere Positionen im Wirtschaftsleben. Ihr habt mitgeholfen, daß unser Eigentum unter ein paar Gaunern aufgeteilt wurde. Wollt ihr vom Hehler auch noch zum Stehler werden?!! Warum halt ihr denn die Vertreterversammlung nicht? Weil ihr haargenau wißt, daß ihr durch den Wolf gedreht werdet und hinten nur mehr ein paar kleine Würstchen herauskommen.

   

Nr. 3135

Uwe

11. März 2008, 14:14 Uhr

Betreff: Will sich Johannes Herzog wieder etwas raus schlagen?

Was soll denn da wieder hinter unserem Rücken passieren? Will sich Johannes Herzog was raus schlagen? Wenn sich der Aufsichtsrat in so einer Situation wieder eine Abfindung abknüpfen lässt, was muss da der Prüfer gegen den Aufsichtsrat raus gefunden haben? Der soll lieber die Prüfungsgebühren zurück bezahlen, denn er und seine Kollegen waren doch damals für nichts zu gebrauchen. Was von den Verlusten und den Untreuehandlugen hat er denn verhindert? Da soll er lieber gerade stehen und Geld da lassen. Oder für den Forderungsverzicht und die Nachlässe, die man unter seinen Augen gemacht hat und die er wahrscheinlich in die Rubrik Abschreibungen rein geschoben hat.

Diesmal werden wir nachfragen, was man dem Vorstand mitgegeben hat. Und wenn es sein muss werden wir das über eine Untreueklage gegen den Aufsichtsrat vor Gericht durchsetzen.

   

Nr. 3134

Wissender

11. März 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Vorstandsabberufung nach § 40 GenGesetz

Angeblich sei bei der VR-Bank die geplante Vertreterversammlung vom April verschoben worden. Schließt das darauf, dass die Bilanz von Herrn Herzog genauso ungesetzlich war, die er aufgestellt hat, wie die letzte von Manfred Heger für den Abschluss 2003, oder fehlen einfach die Gelder um sie zu zu machen, kann man den Verlust nicht vertuschen? Ist ihm die Anerkennung nach dem KWG abgesprochen worden und er will nicht mehr Bank- sondern nur noch Genossenschaftsvorstand a la Schelter sein?

Man hört aber auch, dass Johannes Herzog sein Amt ruhen lassen will. Wer steckt denn da wieder dahinter, ist das seine glorreiche Idee oder wieder die vom Genossenschaftsverband? Die Parallele zu Manfred Heger darf man hier nicht noch mal ziehen, wenn dem Aufsichtsrat Tatschen bekannt sind, dass die zur Beurlaubung und Abberufung führen, dann muss endgültig gehandelt werden. Wird gegen Herrn Herzog ermittelt und es ist endlich aufgedeckt, was gibt es für einen schlimmeren Vertrauensbruch gegen den Aufsichtsrat und alle Mitglieder? Aber vor allem dann, wenn er es auch noch selbst verschwiegen hätte. Jede Halteposition kostet wieder Unsummen an Geld und das ist wiederum Untreue vom Aufsichtsrat.

Der Verband hat die neue Mustersatzung so gewollt und da war sicher geplant, keinen Vorstand länger drin zu lassen wie nötig, so liegt die Verantwortung nach § 40 Genossenschaftsgesetz (= Link) jetzt alleine beim Aufsichtsrat. Wenn das Band des Vertauens durchschnitten ist, also keinen Aufschub mehr, sonst muss man sich überlegen ob man die Kosten auf den Aufsichtsrat umlegt.

   

Nr. 3133

Ein Mtglied

11. März 2008, 07:36 Uhr

Betreff: LG Hof VR-Bank ./. Neugebauer

Hallo. Wer konnte gestern an der Verhandlung am Landgericht Hof als Zuhörer teilnehmen? Würde mich brennend dafür interessieren, was die Ex-Vorstände so von sich gegeben haben. Hoffentlich mußten Sie eingestehen, daß, das Chaos in der Bank schuld war, an der fatalen Situation unserer Bank. Vielleicht kam es auch ans Tageslicht wohin das ganze Geld, das man Neugebauer hinterher geworfen hat, verblieben ist.

   

Nr. 3132

Beobachter

11. März 2008, 01:14 Uhr

Betreff: Manche Aufsichtsräte machen es sich lieber zuhause bequem als zur Sitzung zu gehen

Dieser 10. März war ein ereignisreicher Tag. So war heute vor dem Landgericht in Hof der Abschluss der Berufungsverhandlung zu Gold, Gold, Gold, aber am Abend fand auch eine Aufsichtsratssitzung statt. War schon kein Vertreter der Bank im Gerichtssaal um sich die Gruselgeschichte aus dem Mund von Manfred Heger und Karl Krämer anhören zu müssen, so bevorzugen es auch bestimmt Aufsichtsräte den abendlichen Sitzungen von sechs bis etwas nach neun Uhr fern zu bleiben und vielleicht die Füße auch das Sofa zu legen. Man hört sogar, dass manche Aufsichtsräte dies regelmäßig praktizieren und die Sitzungen Sitzung sein lassen.

Werte Herren, werter Herr Bürgermeister, sehen Sie darin Ihre Aufgabe, den Vorstand der Bank zu überwachen, Ihre Sorgfaltspflichten, Ihre Kontrollpflichten im Rahmen von § 41 Genossenschaftsgesetz wahr zu nehmen? Wer in Hof war, der konnte sich nur an den Kopf fassen, wie sich die Vorstände die Zuständigkeit gegenseitig in die Schuhe geschoben haben. Warum hat sich das keiner angehört, wie drei Vorstände ein Konto mit einer zugesagten Kreditlinie von 50.000 auf fast 600.000 € ohne entsprechenden Bonitätsnachweis anwachsen lassen? Weil alle, einschließlich des Aufsichtsrates und der Prüfer genauso tun hätten müssen, als ob sie nicht verantwortlich wären? Man müsste sich im Grunde fragen, für was die Vorstände eigentlich ihr Geld bekommen haben? Die hohen Gehälter seien doch angeblich Risikoprämien, Risiko, dass man in vollem Umfang bei der Genossenschaft abgeladen hat oder bei den Kunden und zum Teil noch sogar bei unschuldigen Dritten.

Wer einer menschlichen Regung fähig ist müsste sich schämen, was da über die Arbeit in der VR-Bank gesagt wurde. Manfred Heger sagte, dass er nie die Unterlagen geprüft hat, die Reinhold Wolf bearbeitet hat, Karl Krämer sagte gar, dass er nie für den Kredit zuständig war. Und so haben sie sich gegenseitig in die Pfanne gehauen, angefangen damit, das Manfred Heger sagte, die Bestätigung, aufgrund der Reinhold Wolf die Gelder im Galopp ausgezahlt hat, hätten niemals für eine Kreditausreichung oder eine Genehmigung von Überziehungen gereicht, da hätte schon mehr dazu gehört und dann hat er aber auf das Datum 18. Mai 2004 doch eine gemeinsame Genehmigung von allen drei Vorständen auf einer von Reinhold Wolf gefertigten Aktennotiz bestätigt.

Karl Krämer hat sogar verleugnet zum Vorstand zu gehören. Wenn von Gesamtvorstand gesprochen worden wäre, dann wären das Reinhold Wolf und Manfred Heger als kundenbetreuende Vorstände gewesen, er wäre nicht zuständig gewesen. Er hat sich also als Überwachungsvorstand für die zu überwachenden und zu kontrollierenden Überziehungen nicht zuständig erklärt. Er hat sogar Reinhold Wolf widersprochen am 13. Juli 2004 bei dem Gespräch mit K.N. und den drei Aufsichtsräten dabei gewesen zu sein. Er könne sich nicht daran erinnern. Zudem ist er angekommen wie der letzte Bettler, so heruntergekommen ist er vor Gericht aufgetreten. Aber an ein anderes Gespräch mit K.N. da konnte er sich erinnern, wo man dem die Goldgeschichte noch glaubte und nicht mit der staatlichen Degussa, die ja dafür zuviel Auflagen machen würde, sondern mit einer anderen Gesellschaft besprochen hätte, wie man denn das Gold einschmelzen könnte in Deutschland. Komische Gedächtnislücken für Vorgänge innerhalb von zwei Wochen.

Aber Manfred Heger hat zu ganz wesentliche Dinge mit ausgesagt und bestätigt, der Kredit sei von der externen Revision mindesten im dritten oder vierten Quartal 2003, also vor dem Ablauf der hanebüchenen weiteren Überziehungssache, die Verhandlungsgegenstand war, geprüft und aufgegriffen worden. Er hat also bestätigt, dass Johannes Herzog und Raimund Grothoff den Kredit in Händen hatten und prüften. Und er hat bestätigt, dass bei den sechs Herren am 13. Juli 2004, die sich von K.N. die Geschichte schildern ließen, natürlich mit Karl Krämer, und angeblich drei Aufsichtsräten, gewisser Horst Greiner dabei war, der ja schon ein Jahr vorher als Aufsichtsrat ausgeschieden war. Warum denn der und kein aktiver Aufsichtsrat?

Denn wie die Aufsichtsräte damals schon unverantwortlich die Bank laufen haben lassen und immer wieder natürlich auch die Prüfer Herzog und Grothoff, das hat Karl Krämer selbstverständlich auch aufgezeigt. Er hat nämlich ausgesagt, dass man bei dem Kredit, wo ja eine Firma des Kunden vorher schon insolvent war und Verluste bei der Bank hinterlassen hat, dass man da keine Sicherheiten gefordert hat für hunderttausende von Euros. Also über eine Million DM, sondern erst nachdem das Kreditengagement schwierig wurde. Wann man es als schwierig bezeichnet hat, das hat er nicht gesagt. Aber man hat weiter vom Kunden keine Sicherheiten bekommen können, man hat das Haus der Großmutter der Lebensgefährtin als Sicherheit bekommen, der Kunde und die Enkelin sind inzwischen auseinander gegangen. Hätte die alte Frau einen Anspruch darauf gehabt, dass sie nicht noch in diese schlimme Situation gebracht wird und die Bank ihr reinen Wein einschenkt, ja im Grund nur vorsichtig Kreditmittel ausgibt um ihr Vermögen nicht in Gefahr zu bringen? Oder müssen sich die Vorstände und die Aufsichtsräte und ein Herr Herzog und ein Herr Grothoff über so was in Grund und Boden schämen. Dass man die Revision sogar noch mit Mitarbeiterkrediten auch noch ausgetrickst hat, was die natürlich sehen musste, das ist gar nicht zu Sprache gekommen, das wurde am Rande erzählt. Wenn man weiß, dass die Bank in anderen Fällen Geld herschenkt, wo die Kundensicherheiten weit ausreichen oder keine Not besteht, was haben wir für Leute da drin?

Also meine Herren Aufsichtsräte, bleiben Sie ruhig an den Sitzungsabenden zuhause und schauen sich eventuell genüsslich das Montagabend-Fußballspiel im Fernsehen an, ihre Dienste sind ja sowieso zu nichts nütze. Sie könnten ja erfahren, wie es um die Bank steht, ob weiter keine Steuern fließen und auch vielleicht, ob gegen den Vorstand Ermittlungen laufen. So kommt damit ihre charakterliche Reife der der Vorstände sehr sehr nahe. Wenn Sie einfach nur wegbleiben, dann brauchen Sie auch schon nicht mehr wegschauen und weghören. Aber wenn Sie sich weiter weigern sich um die Dinge der Bank zu kümmern, dann wird es Zeit die Sachen anders aufzuarbeiten. Bestimmten Leute im Aufsichtsrat scheint es egal zu sein, ob die Bank Steuern zahlen kann oder immer wieder welche vom Finanzamt zurückholt. Und auch so wie Heger und Krämer sich davon schleichen wollten und Wolf sich als armer Sünder darstellte, der doch nach eigenen Worten leichtfertig gehandelt hätte, so können sich die Aufsichtsräte nicht von der Verantwortung davon schleichen, dass Sie tief im Sumpf mit drin stecken und ihre eigenen Pflichten alleine bei dem Fall sträflichst vernachlässig haben und sogar unschuldige Dritte schwer unter ihren Versäumnissen leiden müssen.

   

Nr. 3131

L.

9. März 2008, 22:00 Uhr

Betreff: Haben die bei uns Millionen abgezockt um das Geld mit Flex und Gold, Gold, Gold verbraten zu können?

Hat die Raiffeisen-Volksbank bei uns über viele Jahre hinweg mit den der Stichtagsverzinsung bei Darlehen, mit den Wertstellungen, den ungesetzlichen Zinsanpassungen bei den Krediten wie bei den Sparverträgen Millionen abgezockt, um die dann ohne den kleinsten Funken von Vorsicht und Risikobewusstsein durch den Kamin zu jagen. Für was war den die Revision fast die ganze Zeit da, da hat doch der Verband aus der eigenen Ratingeinstufung der Bank gewusst, dass man viel viel mehr prüfen müsste als sonst, also haben es auch die Prüfer draußen, die Herren Herzog und Grothoff, auch gewusst. Die haben aber was ganz anderes auch gewusst, nämlich wie massiv der Verband selber über all die Jahre hinweg am Dilemma bei der Bank bei uns Schuld war, weil man den Hegers einfach nicht Paroli geboten hat und sie alles machen hat lassen. In dem Dunstkreis wächst natürlich auch ein Wolf und ein Krämer mit heran, die das Spiel genauso praktizieren und von gegenseitiger Kontrolle und auch vom Neinsagen überhaupt nichts gehalten haben.

Wie soll ein Prüfungsverband die Vorstände einbremsen, wenn er selber laufend die Vertreter anlügt, die Lage besser darstellt als sie ist, entweder über die Vorträge in den Versammlungen oder sogar ein Fusionsgutachten, wo man über die Risikolage überhaupt nichts gebracht hat und wo man mehrere Jahre zur massiven Bilanzverschönerung bereit ist? Die drei Vorstände haben sich gesucht und gefunden und der Verband gehört in diesen Kreis voll mit dazu. Hat man uns das Geld mit den Abrechnungsmethoden abgenommen, was dann Herr Herzog und Herr Grothoff über Flex dem Manfred Heger noch als indirekte Abfindung mitgeben durfte, wenn man das ungestraft zuließ, dass Millionenverluste auch noch mit der Fälschung der wirtschaftlichen Werte der Firmen regelrecht mit heraufbeschwor? Die Prüfer haben gesehen, dass das Kind in den Brunnen gefallen war, hat man da noch was für Manfred Heger drauf gelegt?

Es ist doch ein Drama, wenn ein Kredit mit allen Begleitumständen den Bach runter geht. Die Katastrophe liegt doch auf der Seite des Kunden, den man damit oft neben dem Vermögen die Familie und die berufliche und private Existenz zerstört. Rücksichtslos sind die Leute von der Bank darüber hinweg gegangen und der Prüfer, der das eindämmen sollte, der hat nur seinen eigenen Aufstieg zum Vorstand gesehen, an einem Platz, wo er geglaubt hat, da kann ihm im Leben nichts mehr passieren, weil er soviel Material gesammelt hat, dass es für ihn bis zum Ende locker reichen würde. Und so stellt sich heute immer mehr raus, dass dieser Johannes Herzog viele von uns vielleicht bewusst ins offenen Messer laufen hat lassen, nur um diese Ziele zu erreichen.

   

Nr. 3130

Beobachter

9. März 2008, 08:25 Uhr

Betreff: Zum Strafantrag gegen Johannes Herzog

Der Untreustrafbestand in § 266 StGB steht ja oft im Zusammenhang mit einer Nichtbeachtung von §18 KWG. Wenn man das Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 liest, dann heißt es doch, dass der Vorstand schlechtere Zahlen der Firmen kannte, als er sie den anderen Entscheidungsträger präsentierte. Das heißt doch es hat sie vorher manipuliert und gefälscht, was auch immer. Ein Tausender hin oder macht das Kraut ja nicht fett, da muss es bei einem Kredit von fast fünf Millionen DM schon um anständige Summen gegangen sein, die falsch eingesetzt worden sind. Somit war es nicht nur eine Nichtbeachtung es war eine bewusst durchgeführte Täuschungshandlung des Vorstandes. Das muss der Prüfer Herzog gesehen haben. Da kann man doch den Vorstand nicht ungeschoren davon kommen lassen. Wenn es sich als wahr erweisen würde, wäre es eine strafbare Handlung.

Aber zum Strafantrag selber, könnte man den Namen Johannes Herzog nicht sogar gegen jeden einzelnen Aufsichtsrat tauschen? Beginnend mit dem Steuerberater Träger, mit den Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch und Loos. und weiter?

   

Nr. 3129

anonym

8. März 2008, 19:31 Uhr

Betreff: Erweiterter Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog

Anonym ……………, den 8. März 2008

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Betreff: Strafantrag

nach § 257 Begünstigung und Beihilfe von Untreue nach § 266 StGB, § 258 Strafvereitlung im Amt (andernfalls § 258 Strafverteilung), § 263 Betrug in Verbindung mit § 34 GenGesetz, und persönlicher Vorteilsnahme aus den aufgezeigten Straftaten bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung eines Verstoßes gegen § 55 GenGesetz, Abs. (2), Einflussnahmemöglichkeit des genossenschaftlichen Prüfers bei finanzieller oder persönlicher Beziehung (= Link) in Verbindung mit geforderter Unabhängigkeit nach § 43 Wirtschaftsprüferordnung, als beauftragter gesetzlicher Prüfer gemäß Wirtschaftsprüferordnung und Genossenschaftsgesetz,

sowie aktive Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank und somit Verstoß gegen § 252 HGB (= Link), im Besonderen Abs. (4) in mindestens drei Fällen (drei Geschäftsjahren), Verstoß gegen § 2 und § 32 der Wirtschaftprüferordnung (= Link)

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.,

sowie Leiter der Prüfungsabteilung Herrn Eberle, Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

sowie Leiter der Prüfungsabteilung Herrn Eberle, Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. München

wegen § 257 Begünstigung und Beihilfe von Untreue nach § 266 StGB, § 258 Strafvereitlung im Amt (andernfalls § 258 Strafverteilung), § 263 Betrug in Verbindung mit § 34 GenGesetz, und persönlicher Vorteilsnahme aus den aufgezeigten Straftaten bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung eines Verstoßes gegen § 55 GenGesetz, Abs. (2), Einflussnahmemöglichkeit des genossenschaftlichen Prüfers bei finanzieller oder persönlicher Beziehung
(= Link) in Verbindung mit geforderter Unabhängigkeit nach § 43 Wirtschaftsprüferordnung, als beauftragter gesetzlicher Prüfer gemäß Wirtschaftsprüferordnung und Genossenschaftsgesetz,

sowie aktive Beihilfe zum Bilanzbetrug bei der Bank und somit Verstoß gegen § 252 HGB
(= Link), im Besonderen Abs. (4) in mindestens drei Fällen (Geschäftsjahren), Verstoß gegen § 2 und § 32 der Wirtschaftprüferordnung (= Link).

Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _), mit Auszug aus dem Geschäftsbericht des Vorstandes vom 29.06.2006 zur bilanziellen Risikolage, sowie Bilanzbestätigungsvermerke über Internetlink: Bilanzbestätigungsvermerke 2002 und 2003 und der Darstellung der Vermögenslage (= Link);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


Laut Mitteilung aus der Presse ermittelt die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz eG wegen höchst risikoreicher, genossenschaftsrechtlich untersagter Kreditengagements bei der Bank. Der Vorstandssprecher der VR-Bank teilte gemäß Beweisquelle B) und D)d) dem höchsten Gremium der Bank, der Vertreterversammlung, am 29.06.2006 zur bilanziellen Risikolage mit, dass für eine Bilanzsumme von 443 Mio. € zum 31.12.2005 Wertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden haben und latent ausfallgefährdete Kredite zum 31.12.2004 mit 49 Mio. €. Ob alle Wertberichtigungen auch tatsächlich gebildet waren, die Summe also nicht noch höher gewesen wäre, ist fraglich, da die Bank unter Genehmigung der Wirtschaftsprüfung des Genossenschaftsverbandes noch in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen der Jahre 2002 und 2003 davon berichtete, dass nicht alle notwendigen Wertberichtigungen gebildet werden konnten. Innerhalb von zirka 10 Jahren ist aus den Abschlüssen und den Bekanntgaben anlässlich der Vertreterversammlungen der Bank mindestens 50 Mio. € als Kreditverluste zu verzeichnen gewesen? Bruttowerte sind aus den Prüfungsberichten des Genossenschaftsverbandes zu ersehen, in denen Anlagen vorhanden sind, die letztlich in den Jahresabschlüssen der genossenschaftlichen Banken münden, die selbst als Anlagen der Prüfungsberichte bezeichnet werden und in zusätzlichen, gesondert gelagerten Prüfungsunterlagen der Revisoren.

Die Arbeit der Vorstände, sowie des Aufsichtsrates der Bank, aber auch der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern, dürfte damit sämtlichen Sorgfaltspflichten nach § 34 des Genossenschaftsgesetzes zuwider gelaufen sein. Das beim Amtsgericht Hof hinterlegte Protokoll zur Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 gemäß Beweisquelle D)b) legt der Öffentlichkeit sonst nicht genannte Verschuldungstatbestände der Vorstände deutlich offen. Es belegt mit vielen anderen Unterlagen die Untätigkeit in diesen Felder durch die genossenschaftlichen Prüfer. Durch die Arbeit der Prüfer besteht der schwere Verdacht, die Schäden bei der Bank ermöglicht, begünstigt und damit mit verursacht zu haben.

Praktiken, die die Kreditverluste begründen sind in diesem zuvor genannten Protokoll aus der Beurteilung der grundlegenden Arbeit der Vorstände durch die Prüfer zu diesem Zeitpunkt zu ersehen, aber auch aus der Behandlung eines in der Öffentlichkeit unter Flex bezeichneten Kreditengagements, welches in höchst unzureichender Form den Vertretern in der Versammlung vom 30.06.2005 vorgetragen wurde. Wozu wiederum der schwere Verdacht besteht, dass eine unzureichende Information der Vertreter von den vor Ort tätigen Prüfern des Verbandes durch ihre Einflussnahme verschuldet wurde, um Maßnahmen gegen die Vorstände nach Gesetz und Satzung zu erschweren oder unmöglich zu machen. Damit wurden auch keine Mitschuld der genossenschaftlichen Prüfer aufgedeckt. Den Vertretern wurde in keiner Weise Bereicherungsmöglichkeiten, bzw. mögliche Verdachtsmomente dahingehend gegen die Vorstände erläutert. Erschwerend für dürfte bei dem Sachverhalt hinzukommen, dass man der Vertreterversammlung der Genossenschaft bei der Versammlung nur von einem Schaden von 1,12 Mio. € berichtete, wogegen der Schaden aus dem Kreditausfall wahrscheinlich mindesten 2,6 Mio. € betragen haben dürfte.

Dieser Kreditfall dürfte exemplarisch aufzeigen, dass die Prüfung entgegen ihren Pflichten u.a. nach § 29 Kreditwesengesetz, Besondere Pflichten des Prüfers (= Link), kaum etwas unternommen hatte um öffentliche Interessen wahr zu nehmen, wie es mehrfach im KWG beschrieben wird, oder zum Schutz für Kunden und Bankeigner, die Mitglieder gehandelt zu haben. Es dürfte zweifelsfrei feststehen, dass Bankvorstände und –geschäftsleiter Risiken nur insoweit zu Lasten der von ihnen geführten Institute eingehen dürfen, wie sie abschätzbar nicht zu Verlusten führen. Ein Kreditengagement einzugehen, es bereits bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnen und zum allergrößten Teil ungesichert auszureichen, dürfte diesem Grundsatz, der sich auch in den einschlägigen Gesetzen und der Rechtsprechung niedergeschlagen hat, sowie den Sorgfaltspflichten von Bankleitern widersprechen und gar einer bewussten und vorsätzlichen Schädigung des anvertrauten Gesellschafts-, hier Genossenschaftsvermögens, nahe kommen. Die Schädigung könnte dabei sogar zur Überschuldung des Vermögens beigetragen haben.

Das unter Beweisquelle D)c) genannte Protokoll der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 ist im Grunde die Auflistung der Versäumnisse der gesetzlichen Prüfer in dem behandelten Kreditfall zur Verhinderung der Schäden. So wurde die Kreditgewährung in den Jahren 1999 oder auch 2000 von ursprünglich 4,5 Mio. DM als mit nicht rosigen Aussichten bedacht, bezeichnet. Der Prüfer selbst traf laut dem Protokoll Aussagen zu Pflichten von Prüfung und Kontrollorganen, die nur dafür geeignet gewesen sein konnten, die Entscheidungsträger, die Vertreter der Genossenschaft in die Irre zu leiten. Trotzdem wurden in der Versammlung Dinge erwähnt, die aufzeigen, dass unter den Augen der gesetzlichen Prüfung Vorgänge abliefen, die zu schwersten Schäden bei der Genossenschaft führen konnten, ja mussten. Es wurde im Zusammenhang aufgezeigt, dass es monatlich 300 Seiten starke Überziehungslisten gab, und aus dem Fall heraus Überziehungen von 700.000 € darin enthalten sein konnten. Die gesetzliche Revision hat es unterlassen für eine Organisation bei der Bank zu sorgen, die geeignete Kontrollen, geschweige denn Kontrollmaßnahmen nach sich gezogen hätten. Die schier maßlose Risikobereitschaft und –neigung der Bankverantwortlichen wurde durch die gesetzliche Prüfung in keiner Art und Weise eingeschränkt und im Sinne des Kreditwesengesetzes und der Sorgfaltspflichten des Genossenschaftsgesetzes eingedämmt. Dabei war die gesetzliche Revision durch die Beurteilung des Genossenschaftsverbandes selbst in weit umfassenderem zeitlichen Rahmen bei der Bank tätig als unter normalen Umständen üblich.

Der Vorstand Manfred Heger wurde entgegen der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu § 34 von allen Ansprüchen durch den Aufsichtsrat freigestellt, was der Gesetzeskommentar als nicht möglich erläutert. Der Vorstand gewährte über drei Jahre hinweg laut Angabe gegenüber den Vertretern bei diesem Kreditverhältnis alleine genehmigungsberechtigt und verantwortlich ungesicherte Überziehungen von 375.000 € bis 746.000 €. Dies belegt auch, dass die Prüfer trotzdem, dass sie das Engagement zu frühestem Zeitpunkt als für sehr schwierig und wahrscheinlich auch ausfallgefährdet erkannten, Maßnahmen zur Risiko- und Schadensminimierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht einleiteten und durchführten. Die Änderung der Überziehungspraktik hätte durch die gesetzlichen Prüfer unverzüglich eingefordert werden müssen, andernfalls hätten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung bis hin zum Entzug der Geschäftsleitereignung der Vorstände nach §§ 32 und 33 Kreditwesengesetz (KWG) durchgeführt werden müssen. Der unter Beweisquelle D)c) ebenfalls herausgestellte Sachverhalt des haftungsbefreienden Dienstaufhebungsvertrages mit dem Vorstand Manfred Heger dürfte in Zusammenhang mit dem Aufsichtsratsbeschluss nach Beweisquelle E) ein eigener schwerster Untreuetatbestand sein. Hier wäre es zwingend notwendig gewesen, dass die anwesenden Vertreter des Genossenschaftsverbandes auf der Versammlung auf den Aufsichtsrat eingewirkt hätten, dazu auch die Mitglieder und Vertreter selbst zu informieren. Nötigenfalls hätte die fehlende Information hierzu direkt vom Genossenschaftsverband erfolgen müssen.

In diesem Zusammenhang beantrage ich die die Untersuchung des Verdachtes der Beihilfe der Vorteilsnahme für den heutigen Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog. Dieser dürfte seine Vertrauensstellung als gesetzlicher Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern missbraucht haben und seine Pflichten nach der Wirtschaftsprüferordnung unterlassen haben, um das Amt des Vorstandes bei der Bank antreten zu können. Es steht der zwingende Verdacht, dass ein gesetzwidriger Dienstaufhebungsvertrag, der wie genannt, den Vertreter und Mitgliedern verschwiegen werden sollte, von Herrn Johannes Herzog und seinem Prüferkollegen Raimund Grothoff selbst vorgelegt wurde und die Schließung des Vertrages betrieben oder mindestens nachdrücklich empfohlen wurde. Beweisquelle E), ein Auszug aus dem Aufsichtsratsprotokoll vom 4.08.2004, könnte aufzeigen, dass der gesamte Aufsichtsrat vom Vertrag und vom Inhalt überrascht wurde und die Zustimmung ein Akt der Nötigung oder gar Erpressung gewesen sein könnte, mit Mitteln um Erkenntnissen gegen Personen im Gremium aus der Prüfung heraus.

Die durch die Bankverantwortlichem sicher im Sinne ihrer Pflichten verspätete Information an die Bankeigentümer, die Mitglieder, nachträglich genannten Einzelwertberichtigung zum 31.12.2005 beziffern, dass zirka 10 % der Kundenforderungen der Wertberichtigung unterworfen waren, geht ebenfalls zu Lasten der Prüfer, die auf den Versammlungen sicher auch die vollständige und ausreichende Information der Vertreter zu überwachen haben. Die Wertberichtigungen betrugen bei der Bank das Dreifache der verdienten Rücklagen (in Bankkreisen als versteuertes Eigenkapital genannt), was sicherlich zu einem erhöhten Inforationsbedarf zu allen Entscheidungen geführt haben müsste oder zu sonstigen Maßnahmen, die aus dem Bereich der Mitglieder möglich gewesen wären. Solche Maßnahmen wurden damit durch die gesetzliche Prüfung im Grunde verhindert. Neben einer Untreue der Bankverantwortlichen gegen das Bankvermögen bedeutet dies auch, dass über die Kreditpraktiken jede 10. Mark oder Euro abschreibungswürdig war und damit sogar ein massives Gefährdungspotential gegenüber der Kundschaft alleine durch die Zusammenarbeit mit dieser Bank ohne die geforderte Organisation und Risikowaltung bestand. Die Prüfer haben damit zur Gefährdung von Kunden, Mitgliedern, aber auch im öffentlichen Interesse wesentlich beigetragen.

Bei einer Prüfung einer Bankbilanz erstellt in aller Regel der Vorstand mit Hilfe des Bilanzsachbearbeitung den ungeprüften Jahresabschluss. Jedoch wird jeder Satz und jede Zahl im Abschluss vom zuständigen Prüfer auch überprüft, was fast lückenlos geschieht. Beweisquelle B) zeigt auf, dass mindestens in den Jahren 2002 und 2003 die Regelung bei der Bank nicht eingehalten wurde Forderungsbestände auch nach ihrer festgestellten Werthaltigkeit zu bilanzieren. Einzelwertberichtigungen vielleicht in Millionenhöhe, wurden festgestellt und nicht von den Forderungen abgesetzt. Da sich dies direkt dadurch auswirkt, dass das Eigenkapital der Bank besser dargestellt wird als es den Tatsachen entspricht, wurde hier in der Bilanz und im Lagebericht falsche, viel zu positive Werte bilanziert und aufgezeigt. Diese Praxis ist nur denkbar bei aktiver Unterstützung durch die Bilanzprüfung, hier den Prüfern Herzog und Grothoff und ihren Vorgesetzten beim Genossenschaftsverband Bayern. Es steht der zwingende Verdacht, dass die Prüfer selbst für eine Fälschung von Bilanzen bei der VR-Bank Marktredwitz verantwortlich zeichnen. Ebenso hat sich bei der Bank im Frühjahr 2007 ein Verzicht auf gesicherte Forderungen von 432.000 € ergeben, der sich nach § 252 HGB, Abs. (4) mit Sicherheit rückwirkend auf den Abschluss 2006 belastend auswirken hätte müssen. Damit wäre aber entweder keine Dividendenzahlung möglich gewesen, oder eine Dotierung der eigenkapitalrelevanten stillen Reserven deutlich niedriger ausgefallen. Somit dürfte auch für den Abschluss 2006 der Verdacht der Bilanzfälschung vorliegen. Einsichtnahme in die Prüferunterlagen dürften wiederum der Zustimmung unterstreichen, nachdem Herr Herzog nun bereits als Vorstand tätig war.

Aufgrund der genannten Tatsachen dürfte der Genossenschaftsverband Bayern als testierender Prüfungsverband wissentlich deutlich zu günstige Jahresabschlüsse testiert haben und damit neben den für Banken gültigen Spezialgesetze als auch gegen HGB und Wirtschaftsprüferordnung bewusst und wissentlich verstoßen haben und die Risikobereitschaft und die Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Bank sogar unterstützt und gefördert haben. Durch die gesamte Handhabung der Prüfung und auch der Bilanzierung bei der Bank sind aber die örtlichen zuständigen Prüfer und die Vorgesetzten als schwer verdächtige Mitschuldige an Einzel- und Gesamtschäden bei der Bank zu bezeichnen.

Der Bilanzbestätigungsvermerk des Jahres 2003 unter Beweisquelle B) dürfte an sich ein massiver Gesetzesverstoß sein, da entgegen dem § 32 Wirtschaftprüferordnung (= Link) eine unberechtigte Person, nämlich der Revisionsdirektor Hilkenbach, der kein Wirtschaftsprüfer war, neben dem Leiter der Prüfungsabteilung des Genossenschaftsverbandes den Bestätigungsvermerk nach den einschlägigen Gesetzen unterzeichnete.

Sämtlichen Handlungen des Genossenschaftsverbandes und des Prüfers Johannes Herzog selbst legen den Verdacht nahe, dass letztendliches Ziel war aus den Verfehlungen der Vorstände bei der VR-Bank Marktredwitz den Vorteil zu ziehen, dass der Einfluss dahin gehend genutzt wurde, um den Prüfer Johannes Herzog selbst auf den bestens dotierten Posten des Vorstandes zu bringen. Herr Herzog könnte somit direkt den Schaden bei dem dargestellten Kreditausfall verursacht haben. Hier steht der schwere Verdacht, dass aus einer mehr als nur freundschaftlichen Beziehung zwischen Bankvorstand und Kunde ein großer Schaden für die Bank entstanden ist. Nicht einmal die mindesten Vorsichtsmaßnahmen wurden durch die Kontrollorgane, aber vordergründig durch die gesetzliche Prüfung, durchgesetzt. Die Bereicherungsmöglichkeit des Vorstandes aufgrund dieser fehlenden Überwachung müsste dringend mit überprüft werden. Der Übertritt des zuständigen Prüfers aus der Prüfung heraus zur Bank als Gesamtprokurist und anschließender Vorstand steht im Verdacht ein Verstoß gegen § 43 Wirtschaftsprüferordnung gewesen zu sein, da hierin ein klarer Interessenskonflikt zwischen gesetzlichen Prüfungsauftrag und zukünftiger Vorstandstätigkeit gelegen haben dürfte.

Warum die Aufsichtsorgane sicher mit Betreiben der zuständigen Verbandsprüfer mit Aktenzeichen J...... bei der Staatsanwaltschaft Hof im Jahr 2003 aber gegen ausgeschiedene Vorstände der über Fusion übernommenen Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG vorgegangen sind und nicht gegen die Vorstände der ehemaligen RV-Bank Marktredwitz unterstreicht zusätzlich die unerlaubte Parteinahme für eine bevorzugte und näher stehende Seite und die Abzielung auf die eigenen Vorteilsnahme.

Ich beantrage die unverzügliche Aufnahme von entsprechenden Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3128

Till

8. März 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Eintrag 3342, Unglaublich!

Liebe Leser,
im Eintrag 3342 geht es auch um den Betrieb Bleil, dieser Konkursfall wird ja derzeit vor Gericht verhandelt.
Die angesprochenen knapp 100.000.- DM um die das Konto Boschdienst Bleil falsch abgerechnet wurde, errechneten sich in der Hauptsache innerhalb von 4 Jahren, nämlich zwischen `92 und `96, da das Kontokorrentkonto vorher kaum in Anspruch genommen wurde, und die langfristigen Verbindlichkeiten in der Hauptsache auch erst ab 91/92 abgeschlossen wurden, zur Finanzierung der anstehenden Investitionen. Ich stelle mir gerade vor, der Betrieb wäre mal so 10 Jahre gelaufen, und Zins und Zinseszins sowie weitere tägliche Buchungsmanipulationen hätten sich angehäuft! Herr Bleil hätte da wohl für`ne knappe Million gehaftet, bzw diese zurückzahlen müssen, obwohl diese Schulden nur durch Buchungstricks und Betrügereien zustandegekommen wären.
Das Unternehmen, bzw Herr Bleil hätte da wohl ausschließlich für die Bank gearbeitet, zuzüglich zu den normalen real vereinbarten Zinsen, versteht sich.
Unglaublich!
Dann der Umgang mit den Sicherheiten, Eigentum des Bankkunden, also Herr Bleil, angeblich kein Pfennig erlöst, jedenfalls nicht gutgeschrieben auf dem Firmenkonto. Bie heute nicht!
Unglaublich!
Herr Herzog weiß dies alles, hat ja die Bücher der Bank geprüft. Kennt die Vorwürfe und hat bis heute weder Stellung bezogen, noch Wiedergutmachung angekündigt.
Unglaublich!
Wieviele Sicherheiten sind auf diese Art eigentlich noch verschwunden? Wieviele Kunden dieser Bank wurden auf diese Art ihrer Existenz beraubt?
War diese Bank vielleicht nur dazu da, einen kleinen Kreis von Erlauchten reich zu machen?
Kleine Handwerker bekommen hier kaum mehr 10 oder 15.000 Euro ohne überbordende Sicherheiten, bei Großkrediten brauchte man oft gar keine Sicherheiten, siehe auch Gold Gold Gold oder auch Flex.
In USA und anderswo hat man vielleicht Millionen verzockt, Freunden ganze Vermögen an Nachlaß gewährt (Waldhotel und viele andere mehr), also nach Gutsherrenart gewirtschaftet, indem die Kleinen zum Wohle der "Großen"
ranschaffen mußten.
Übrigens, nur damit wir das nicht vergessen, alles unter den Augen der ach so integeren Aufsichtsräte!
Unglaublich!
Ist es wirklich so schwer, Herrn Bleil oder dem Gericht mitzuteilen, was aus den Maschienen und Kundeforderungen geworden ist? Wer trägt hierfür die Verantwortung?
Bitte um endlich rasche Antwort!

   

Nr. 3127

Interessierter

6. März 2008, 18:59 Uhr

Betreff: Ist ein falscher Bilanzbestätigungsvermerk Bilanzbetrug?

Der Bilanzbestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2003 (= Link) der VR-Bank Marktredwitz ist mit Sicherheit nach § 32 der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) ungültig. Ulrich Hilkenbach war weder Wirtschaftsprüfer noch vereidigter Buchprüfer. Es betrifft genau diesen schlimmen Jahresabschluss, wo man schon knapp 13 Millionen € Einzelwertberichtigungen bilden musste, nachzulesen im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link), wo man im Lagebericht kleinlaut eingestand, dass damit aber bei weitem noch nicht alle Einzelwertberichtigungen unterzubringen waren, die die Revision nach der ersten gesetzeswidrigen Bilanz wahrscheinlich noch aufzudecken gezwungen war und wo eventuell auch Fristen zur Auslegung vor der Versammlung nicht eingehalten wurden. Neben Herrn Hilkenbach hat übrigens nur der Abteilungsleiter der Prüfungsabteilung Eberle den Bestätigungsvermerk unterschreiben. Entweder er kennt die Wirtschaftsprüferordnung nicht, oder ihm war der Gesetzesverstoß egal. In jedem Fall hängt die Bilanz jetzt auch so im damaligen Prüfungsbericht.

Wer kennt sich da aus und könnte hier was dazu rein schreiben. Ist der Abschluss damit generell ungültig? Reicht es, wenn man diese Tatsache beim Registergericht anzeigt? Was macht das BaFin, wenn man auf die Tatsache hinweist? Ist die Prüfung im Gesamten ungültig und für die Katz und müsste eigentlich wiederholt werden? Muss man gerichtliche Verfahren anstrengen um eine richtige Bilanzerstellung zu fordern? Hat es auch Folgen nach dem Strafrecht? Ist ein falscher Bilanzbestätigungsvermerk mit so einem Verstoß gegen die Wirtschaftsprüferordnung schon Bilanzbetrug? Macht es Sinn sich an die Wirtschaftsprüferkammer zu wenden?

   

Nr. 3126

Aus der Bank

6. März 2008, 12:01 Uhr

Betreff: § 18 KWG bei der VR-Bank außer Kraft

Begreifen kann man das nicht, was bei uns gelaufen ist. Auf der einen Seite hat man Kredite und Betriebe kaputt gemacht, auf der anderen Seite hat man Gelder hergegeben, die normal kein Lehrling ausgezahlt hätte. Warum hat man den Boschdienst in Wunsiedel wegen 15.000 Mark Überziehung gekündigt? Unbegreiflich ist das. Manfred Heger hat das alleine gemacht. Der hat von der Revision soviel Narrenfreiheit gehabt, dass es alle Freiheiten raus nehmen konnte. Wenn hier geschrieben wird, es ist nicht auszuschließen, dass man den Betrieb jemand zuschanzen wollte, dann ist man geneigt die Möglichkeit gar nicht so weit wegzuweisen. Ich war auch überrascht, wie viel da bei einem einzige Kunden zusammenkommt, wenn man an der Wertstellungsschraube und an der Zinsgestaltung dreht. Das haben wir unten gar nicht so gesehen. Aber die oben werden das über das gesamte Portfolio schon durchgerechnet haben und werden sich die Zahlungsverkehrsströme angeschaut haben, was da an Umsätzen tagtäglich im Zahlungsverkehr durch gehen. Und Manfred Heger hat doch regelmäßig stolz unseren Gesamtumsatz verkündet in seinen Berichten.

Nie hat einer gerechnet, dass die Kunden da drauf kommen und einer mal so ein Ding bis zum Ende durchzieht. Nicht bei uns bei der Bank und nicht beim Verband. Denn das war doch im ganzen Kreisverband gang und gäbe, solang es noch mehrere Banken gegeben hat und die Klage mit dem Sparvertrag, die kommt doch von einer früheren selbstständigen Bank wie ich gehört habe, also haben es alle, oder die meisten so gemacht. Und die Prüfer, die waren doch bei allen Banken. Weil man kein Risiko gesehen hat, dass da die Kunden gegen die Banken aufstehen kann, hat man das als Prüfung auch einfach unter den Tisch fallen lassen, mit den Wertstellungen und den Zinsen im Soll- und Habenbereich. Die Zinsspanne zu loben, das war vorrangig.

Was die Revision bei uns für eine Rolle gespielt hat, dass zeigen wirklich die Fälle Flex und Gold, Gold, Gold. Egal ob man den Mitgliedern vorgemacht hat, einer sei für 300 Seiten Überziehung alleine verantwortlich, die anderen haben die Überziehungen immer gesehen und genauso haben es die Revisoren gesehen. Ich weiß nicht wie das rechtlich zu bewerten wäre, wenn die anderen Vorstände immer und immer wieder diese Überziehungslisten angeblich bloß gegenzeichnen und nichts dagegen machen. Es war stillschweigende Abmachung, das keiner beim anderen was macht. Und die Revision hat das gewusst und gesehen. Die Prüfer haben indirekt genehmigt, dass § 18 KWG bei uns nicht angewandt werden musste. Warum prüft man nicht mal die Arbeit der Prüfer und schaut der Protokolle an, was die für einen Anteil an den Ausfälle haben? Aber so ist das mit den Krähen.

Bei K.N. da war der erste Kredit der Telefon-OHG schon im September 2002 mit 230.000 € kaputt. Reinhold Wolf hat den Verkauf der Firma gefordert um die Forderungen von 460.000 € wieder runterzubringen. In so kurzer Zeit. Nur da konnte man keine Sicherheiten abholen wie bei dem Boschdienst, da hat es so gut wie keine gegeben. Die Medizinfirma, der hat man gleich zum Start 50.000 € KK-Limit eingeräumt. An dem Limit ist bis zum Zusammenbruch nie was geändert worden. Alles ist auf Überziehungsbasis gelaufen und im April 2004 war man dann bei 530.000 € so viel ich mich erinnern kann. Das heißt, dass schon das KK-Limit bei der Zusammenrechnung nach § 19 KWG mit der Altfirma und privat ein Verstoß gegen den § 18 KWG war, weil es zur neuen Firma einfach keine Unterlagen und kein nachvollziehbares Konzept gegeben hat. Der in der Verhandlung angesprochenen Businessplan ist erst viel später gekommen. Und in den Dienstanweisungen steht wie im Gesetz keine Ausreichung bevor die Unterlagen nicht die Bonität des Kunden überprüfen lassen. Zwingend vorgeschrieben und in keinem Fall eine Ausnahme möglich. Doch sogar der Businessplan war nur für den Papierkorb. Keine vernünftigen und verwertbaren Abschlüsse oder laufende Auswertungen.

Für jeden Euro, den Reinhold Wolf da ausgegeben hat, hätte er im Fall des Kreditverlustes selber aufkommen müssen. Marth und Dittrich haben wir doch auch angezeigt, warum Reinhold Wolf denn da nicht? Sogar vom Verband sei den Vorständen in dem Kreditfall untersagt worden, entweder über die Prüfungsberichte oder sogar direkt und in Schriftform, aber in jedem Fall von Herzog und Grothoff, dass man hier nichts mehr weiter ausreichen darf. Wenn jetzt aber unser Reinhold Wolf weiter dramatisch Mittel ausgegeben worden sind in Bar, als Überweisungen teilweise ins Ausland, als unbearbeitete Lastschriften, dann ist das doch vorsätzliche Missachtung jeder Sorgfaltspflicht, wie sie vom KWG und vom Genossenschaftsgesetz gefordert werden. Angeblich wollte man mit immer mehr eine drohende EWB anwenden. Die EWB war schon mit der Kreditausreichung fällig. De facto war jede Genehmigung einer Verfügung über dem Gesamtstand von 250.000 € ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz unter den Augen der Genossenschaftsprüfer, die bei uns ihr Dauerlager hatten. Die Anzeige gegen K.N. war so was von sinnlos, das war nur noch die Befriedigung von Rache und eine Ausrede für den Zorn gegen sich selber, wo man sich endlich eingestanden hat, wie blöd man in Wirklichkeit war.

So tritt man lieber den Kunden auch noch wenn er am Boden liegt oder zeigt ihn an aus dem eigenen Frust heraus, holt die Sicherheiten ab, obwohl das für die Bank außer Kosten gar nichts mehr bringt? Da hat man vielleicht sogar die Kosten noch bei der Bank abgeladen und die Verwertung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht, wo sollen die Sachen sonst hingekommen sein? Ich bin mir nicht sicher, ob nicht Johannes Herzog und Raimund Grothoff bei Gold, Gold, Gold die Anzeige Reinhold Wolf „nahegelegt“ haben, damit man wenigstens ein bisschen Aktivismus zeigen konnte. Da mussten sich die Vorstände und auch die Prüfer nicht die Schuld alleine für den Ausfall geben lassen.

Diese Bank hätte wirklich gut laufen können, aber man hat den Hals nicht voll bekommen und welche Koryphäe man tatsächlich war, dass bekommt man jetzt laufend vor Augen geführt. Der Genossenschaftsverband hat das Spiel mit aller Konsequenz mit gemacht. Bei ordentlicher Arbeit und bei ordentlicher Prüfung wären wir weiter gewachsen und es hätte bei uns keine Entlassungen gegeben und keine Vereinbarung zu Kürzung mit der Belegschaft. Die Kunden baden die Sachen in erster Linie aus, weil man viele Existenzen gefährdet hat und wir sind die zweiten die die Leidtragenden sind. Von unserer Seite kann man nur hoffen, das es endlich ein Ende gibt. Herr Herzog wird von unserer Kundschaft schon viel zu sehr mit dem Skandal in Verbindung gebracht. Er hat auch viel zuwenig Argumente, die ihn wegbringen könnten von den Vorwürfen. Hätte er die Dinge aufgearbeitet, dann hätten wir die Staatsanwaltschaft nicht da. Bloß muss man dazu sagen, hätte er die Dinge in Ordnung gebracht, dann wäre er auch nicht da, dann hätte er nämlich keine Chance gehabt überhaupt Vorstand zu werden bei uns. Darüber nachzudenken ist erschreckend. Dass der Prüfer dieser Zeit auch noch die Vorstände beerbt, dass ist noch der Gipfel zu all den Sauereien. Der Teufelskreis muss durchbrochen werden. Wenn es der Aufsichtsrat nicht schafft, dann wird es die Staatsanwaltschaft tun. Das wird zwar noch etwas länger dauern und wir werden mit der Bank noch weiter runter fallen, aber es könnte viel schmerzvoller werden und auch noch viel mehr Leute einbeziehen.

   

Nr. 3125

Nochmal Banker

5. März 2008, 20:49 Uhr

Betreff: Zum Auszug aus dem Wertgutachten

Gibt es neben dem gerichtlich angeordneten Gutachten zu den Wertstellungen und Zinsanpassungen auch noch ein Wertgutachten zum Betriebsvermögen? Der Mann hat jahrelang um sein Recht gekämpft, niemand wird im neidisch sein. Aber der Herr Herzog hat doch seine Bilanz noch nicht fertig. Traut er sich die Rückstellung in dem Jahr wieder raus zu lassen, weil er „nur ein geringes Risiko sieht den Prozess zu verlieren“. Nur welchen Prozess hat denn die Bank bisher nicht verloren? Will Herr Herzog riskieren, dass er die Bilanz aus dem Grund zwischen Erstellung und Genehmigung durch die Vertreterversammlung noch mal ändern muss oder dass ihm auch in diesem Jahr wieder eine falsche Bilanz vorgeworfen wird?

   

Nr. 3124

Banker

5. März 2008, 20:45 Uhr

Betreff: Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG

Zur Kommentierung des § 18 KWG gibt es dann aber in Randziffer 26 den verschärften Hinweis, der lautet:
Kommentar § 18 KWG, Auszüge aus Randziffer 26
Zu unterscheiden ist die "Erstoffenlegung" von der "laufenden Offenlegung". Werden die Unterlagen im Zusammenhang mit einem Kreditantrag oder einem Antrag auf Erhöhung des Kredites (Erstoffenlegung) nicht vorgelegt, darf das Kreditinstitut den Kredit auf keinen Fall gewähren.

Nach dem Gesetz ist jede Genehmigung einer unvereinbarten Kontoüberziehung mit einer Erstoffenlegung verbunden. Damit ist jeder Vorgang einer Kontoüberziehung bei Gold, Gold, Gold nach § 18 KWG ein Missbrauchstatbestand nach dem § 266 StGB, Untreue, gewesen, der nach dem Gesetz in keinem Fall genehmigt hätte werden dürfen. Jeder einzelne, egal wie hoch, ob 100 € oder 120.000 €. Wenn es einen Ausfall gibt, ist der Vorstand uneingeschränkt haftbar. Nur eben nicht bei der VR-Bank Marktredwitz nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter. Macht doch neben dem Vorstand auch den Prüfer dafür haftbar. Bis zu einer Million pro Fall ist vom Genossenschaftsgesetz dafür vorgesehen.

   

Nr. 3123

Leser

5. März 2008, 20:42 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Herr Bleil,
im Beitrag Nr. 1372 ist zu lesen, dass die von Ihnen an die VR-Bank Marktredwitz zur Kreditbesicherung sicherungsübereigneten Maschinen und Einrichtungsgegenstände in einer Art von Nacht- und Nebelaktion bereits im Dezember 2000 von der Bank abgeholt wurden. Weiterhin ist zu lesen, dass auch Sachen aus Ihrem Eigentum entfernt wurden, die eben nicht der Sicherungsabrede unterstanden sind. Es ist mir nicht verständlich, daß Sie auf Ihre Beschwerden bei dieser Bank oder vom Genossenschaftsverband Bayern keine Antwort bekommen haben und diese wohl meinen, die ganze Sache einfach auszusitzen, bis über Sie Gras gewachsen ist.

In einem Team von beinahe 20 Mitarbeitern bin ich in einer Großstadt in der Abwicklungsabteilung einer großen Bank tätig und speziell für Kfz-Finanzierungen zuständig.

Wenn ein Kunde trotz Mahnungen seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann wird bei uns der Darlehensvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt und die Forderung zur Rückzahlung fällig gestellt. Wenn der Darlehensnehmer seiner Rückzahlungsverpflichtung nicht nachkommt, dann wird mit einem Brief die Besitzübernahme des sicherungsübereigneten Fahrzeugs erklärt und die Sicherungssache notfalls gepfändet. Dann wird ein Sachverständigengutachten über die Sicherungssache eingeholt und dann wird bestmöglich verwertet.

Jeder Schuldner wird über das Gutachten und den Ausgang der Verwertung umgehend informiert und bekommt einen Kontoauszug über die Verwertungsgutschrift und seine Restschuld. Wenn etwas übrig bleibt, dann wird dieser Betrag erstattet. Dabei kann er selber unser Sicherungsgut zum Gutachterschätzwert auslösen.

Deshalb kann ich es nicht verstehen, warum die VR-Bank Marktredwitz sich in derartiger Sache über alle gesetzlichen Bestimmungen hinweg setzt und nach § 266 Strafgesetzbuch Untreue begeht.

Bitte berichten Sie weiterhin wie es weitergeht.

   

Nr. 3122

Zu Besorgter

5. März 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Unglaublich, da schenkt der Herzog dann 432.000 € auch noch her

Sind die noch ganz bei Trost. Da macht man auf der einen Seite Betriebe kaputt, Arbeitsplätze, Existenzen von Gewerbetreibenden und Mitarbeitern und dann kommt der Prüfer daher und will das Ruder übernehmen. Warum hat denn der die 432.000 € mit der Waldeslust hergeschenkt, hat's der so üppig, oder ist es bloß leicht mit unserem Geld so überaus großzügig zu sein? Das ist doch Untreue höchsten Grades. Der soll Arbeiten gehen und das wieder heranschaffen, aber bitte nicht bei uns arbeiten, weit weit weg bitteschön. Bei uns wollte er sich bloß einen schönen Lenz machen, da hat er geglaubt bei seinem Wissen um die Sauereien der anderen Vorstände und Aufsichtsräte, da spuckt ihm keiner mehr in die Suppe. Anscheind hat er nicht damit gerechnet, dass er über sich selber stolpert.

   

Nr. 3121

Ein Besorgter

5. März 2008, 18:02 Uhr

Betreff: Absahner hinten und vorne

Das ist doch unfassbar, bei der Kumpanei mit den schlimmsten Leuten, die dann unglaubliche Kreditschäden verursacht haben, da hat man bei Millionenkrediten auf alle Sicherheiten verzichtet und der Herzog hat nichts dagegen unternommen. Firmen denen es gut geht, denen hat man unfassbare Summen nachgelassen, wie es jetzt mit den 400.000 wieder aufgezeigt wird, nur weil es Spezl der Vorstände waren. Das ist doch nicht zu glauben. Andere, wie den kleinen Boschdienst in Wunsiedel, den hat man getriezt bis zum Geht-nicht-mehr. Die hat man wegen Überziehung von nicht mal 15.000 Mark über den Jordan gehen lassen und die Prüfer schauen tatenlos zu. Kein einziges Darlehen war je im Rückstand, nicht mal nach der Kündigung.

Da hat man nicht mal die Sicherheiten zu Geld gemacht, oder doch? Hinten rum?, wohlweislich alles ohne Nachweis dazu. Maschinen im Wert von über 650.000 Mark. Keiner weiß wo sie sind und keiner will wissen wo sie hingekommen sind. Ein Wertgutachten (= Link) hat einen deutlichen Wert über dem Schuldstand für den Betrieb ergeben. Keine Mark hat der Kunde gesehen. Wie er mal bei Reinhold Wolf nachgefragt hat, hat der gesagt, da können sie lange suchen, vielleicht sind die Sachen in Polen, vielleicht in Tschechien, unglaublich.

Steckt da ganz was anderes dahinter? Wollte da jemand den Betrieb übernehmen, oder wollte man den Betrieb zum Nulltarif jemand zuschanzen vielleicht wie das Hotel in Oberwiesenthal? Keine Mark soll aus den Maschinen erlöst worden sein. Da hätten doch die Sicherheiten locker ausgereicht, wenn man den Prüfstand und die Hebebühnen, Einrichtungsgenstände und Lagerbestände, wie im Eintrag Nr. 1372 zu sehen und was sonst noch alles ordentlich behandelt hätte. Zuerst musste man den Betrieb aber mit falschen Wertstellungen zum Nachteil des Kunden, mit der kundenfeindlichen Zinsberechnung sowie mit verbotenen Koppelgeschäften, natürlich wieder zum Nachteil des Kunden, unberechtigt aussaugen und in die Insolvenz treiben und ihm die Kredite kündigen. Dazu hat es auch ein eigenes gerichtlichen Gutachten gegeben. An die hunderttausend Mark soll dem Kunden über die falschen Abrechnungsmethoden und die Stichtagsverzinsung bei den Darlehen abgeknöpft worden sein.

Und sämtliche Kundenforderungen waren der Bank mit Globalzession von A bis Z (= Link) übereignet. Keine müde Mark soll da eingegangen sein. Hat es da auch Bankverrechnungskonten gegeben, wo man solche Eingänge immer drüber geschleust hat? Es kann doch nicht sein, dass Autobesitzer und andere Kunden des Betriebes von heut auf morgen nicht mehr zahlungsfähig sind und zwar alle. 188.000 Mark sollen es gewesen sein, die damit einfach untergegangen wären. Die Ordner mit allen offenen Forderungen hat ein Mitarbeiter der VR-Bank Marktredwitz extra abgeholt.

Da haben die Prüfer dem Treiben der Vorstände immer zugestimmt, denn so einen Kredit haben die jedes Jahr sicher mehr als nur einmal auf dem Tisch gehabt. Oder wurden da die Feste finanziert?

Man kann nur vor so einer Bank warnen! Dem Exprüfer und jetzigen Vorstand Herzog ist dieser Vorgang bestens bekannt. Achtet bei der Bank auf euer Eigentum! Wenn man die Sache mit Humor sieht, könnte man glauben, der Slogan heißt: Wir machen den Weg frei in den Konkurs. Da habt ihr ein Leben lang gerackert und plötzlich habt ihr nichts mehr. So ist es sicher vielen gegangen, die in den Wertberichtigungen und Abschreibungen bei der Bank verschwunden, ja untergegangen sind. :bad:

   

Nr. 3120

Ganz nah

5. März 2008, 16:49 Uhr

Betreff: Liebe Aufsichtsräte fragt halt den Herzog direkt

Der Saustall bei der VR-Bank Marktredwitz könnte tatsächlich so groß sein, dass die Aufsichtsräte wirklich noch nicht informiert sind, ob gegen den Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog durch die Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Liebe Aufsichtsräte fragt ihn halt mal dirket danach. Nur könnte ich mir gut vorstellen, dass er bei der nächsten Aufsichtsratssitzung deswegen fehlt, nur weil er genau der Frage aus dem Weg gehen will. Vielleicht würde er schon nicht mehr als Vorstand aus der Sitzung gehen.

   

Nr. 3119

Dipl. Bankbetriebswirt

5. März 2008, 16:21 Uhr

Betreff: Rechtslage einwandfrei zu § 18 KWG

Wo gibt es da etwas zu rütteln? Das angehängte BGH-Urteil definiert nach § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit Verstoß gegen § 18 KWG (= Link) es als Missbrauchstatbestand eines Bankvorstandes, wenn die Vorschriften des KWG in dieser Hinsicht verletzt werden. Da ist noch gar nicht gesagt, dass dann in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz der Vorstand dafür haften muss, da geht es vorerst nach einem Strafmaß für so etwas. Nur nach § 34 sollten also die Regressverpflichtungen zu Flex und Gold, Gold, Gold über die Beschlüsse der Vertreterversammlung bei der VR-Bank untergehen, was da schon in der Gesetzeskommentierung stark angezweifelt wird, ob das überhaupt möglich ist.

Es scheint aber doch zweifelsfrei, dass Manfred Heger und Reinhold Wolf die Kreditverluste billigend in Kauf genommen haben und eventuell alle als Gesamtvorstand, wenn man gegen § 18 KWG (= Link) verstoßen und die laut Kommentierung des § 18 KWG (= Link) zwingenden Vorschriften nicht eingehalten hat. Warum haben die Prüfer Herzog und Grothoff dies nicht den Strafermittlungsbehörden übergeben, wenn dadurch bei der Bank Verluste von insgesamt 3,5 bis 4 Mio. € entstanden sind. Haben die Revisoren das als Kavaliersdelikt angesehen oder haben sie sich gleich zum Richter aufgeschwungen und ihrerseits den Freispruch ausgesprochen? Oder ist das ein Teil von Begünstigung nach § 257 StGB (= Link) oder Strafvereitlung § 258 StGB (= Link) gewesen, oder war es schon Betrug nach § 263 StGB (= Link) gegenüber der VR-Bank, wenn man die bekannten Ansprüche gegen den Vorstand Heger gleich mit Vertrag ausschließen wollte ohne es den Mitgliedern und Vertreter zu sagen. Dazu steht im Kommentar zum Genossenschaftsgesetz, dass sich so etwas hinterher nicht mehr hin biegen lässt, wenn der Gesetzesverstoß damit geheilt werden soll. Bedeutet das, dass damit Johannes Herzog und Raimund Grothoff zumindest im Fall Flex auch haftbar gemacht werden könnten für den Ausfall?

Nach dem Prozessverlauf bei Gold, Gold, Gold dürfte es doch auch feststehen, dass Reinhold Wolf mit der Überschreitung der gesetzlichen Grenze bei jeder einzelnen Verfügung über das zugesagte Limit, also bei jeder Überziehung egal in welcher Höhe gegen zwingend vorgeschriebenes Recht und Gesetz verstoßen hat. Unabhängig ob er K.N. dann im Frühjahr 2004 K.N. überhaupt noch glauben hätte dürfen bei der Vorgeschichte. Das Fax war in jedem Fall kein Nachweis der Bonität, das hat sich schmerzlich von selbst erwiesen. Reinhold Wolf hätte schon wegen des § 18 KWG keinen Euro mehr hergeben dürfen und die anderen Vorstände und die Prüfer hätten ihm sofort Einhalt gebieten müssen. Er wusste schon warum er jammerte ich muss haften, was ihm wahrscheinlich aber Johannes Herzog erspart hat, weil der die gröbsten Sauereien bis hin zur Unterlassung der Geldwäscheanzeigen unter den Teppich kehrte. Angeblich hat es nur den Businessplan des Kunden gegeben und der hielt keiner einzigen nachträglichen Überprüfung stand, die die Bonität des Kreditnehmers auch nur einmal bestätigt hätte. Diese Überziehungen, diese Überschreitungen der Kreditgrenzen für § 18 KWG, die haben die Prüfer Herzog und Grothoff alle gesehen. Warum also nur die Strafanträge gegen Marth und Dittrich und nicht auch gegen Heger, Wolf und Krämer? Manfred Heger hat die Zahlen zu § 18 KWG bei Flex sogar noch gefälscht um die Kreditgewährung oder -ausweitung aufrecht zu erhalten und damit mit Unterstützung von angeblich blinden Prüfern die Schäden noch erhöht.

   

Nr. 3118

Susanne

5. März 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Prüfung des Herrn Herzog für die Katz

Der Herr Herzog hat nicht für Gesetz und Satzung geprüft, der hat sich doch alles nur angesammelt, dass er ein Druckmittel gegen den Aufsichtrat hatte. Die können doch gegen ihn keine Mucks machen, sonst sind sie selber fällig. Mit dem was er da zusammengebracht hat, da waren doch Wolf und Krämer froh, dass er die nicht auffliegen hat lassen, was er mit Karl Krämer dann ja auch noch gemacht hat. Das waren doch nur noch Marionetten und Platzfreihalter für den Prüfer. Und den Heidel hat er mit der Waldeslust auch gleich mit in den Sack gesteckt. Das was der Prüfer zusammen getragen hat, dass dürfte schon an Erpressungspotential heran reichen.

   

Nr. 3117

Mitglied

5. März 2008, 10:46 Uhr

Betreff: Das Maß ist wirklich übervoll, wie sieht die Bilanz der Bank aus?

Auftritte in der Zeitung, wie dieser zum Dienstjubiläum einer Mitarbeiterin können die Probleme nicht übertünchen. Wo ist die versprochene Bilanz Herr Herzog und Herr Heidel? Wie grausam ist sie, wenn sie ihre Versprechen darüber vergessen? Wo liegend ie Einbrücke? Das Maß ist wirklich übervoll.

   

Nr. 3116

Aus ...

5. März 2008, 10:33 Uhr

Betreff: Nicht nachlassen, Gerechtigkeit unablässig einfordern

Es ist erkennbar wie sich der Wurzel allen Übels wie ein Faden durch die Horrorgeschichte der VR-Bank Marktredwitz zieht. Der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hat die Rolle der Hauptfigur von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer und natürlich auch Rudi Heger schon lange um Meilen voraus übernommen.

Wann ist die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank aufgetreten? Mit dem Strafantrag nach der Verhandlung zum Goldmärchen im Juli 2007? Verletzung des Geldwäschegesetzes, das schreckt Ermittler hoch. Wer hat es ausgelöst, beileibe nicht der prüfende Genossenschaftsverband? Der lässt die schlimmste Finger lieber laufen, wenn sie linientreu sind, aber verfolgt Marth und Dittrich aus Arzberg wenn sie draußen sind und sich nicht mehr wehren können. Liebe Leute, bitte lasst nicht nach, die Staatsanwaltschaft scheint da zu sein, weil sie sich aufgerufen sah, weil Mitarbeiter, Kunden, vielleicht Bürger aus der Region das Drama der VR-Bank als Straftat erkannt haben und die Hutschnur gerissen war. Das Maß des Erträglich war ganz einfach überschritten.

Herr Herzog hat diesen überzogenen Bogen noch weiter angespannt. Es muss doch zu sehen sein, dass die Kundschaft ihm längst den Rücken zeigt. Wenn der Aufsichtsrat und auch die ehemaligen Prüferkollegen es immer noch decken, dass er und Raimund Grothoff ganz wesentlich an den Verlusten der hier immer und immer wieder beleuchteten Kredite durch seine Untätigkeit, ja durch seine schiere Mitwirkung, mit Schuld hat, dann müssen wir die Gerechtigkeit einfordern in dem wir unablässig auch deren Mitschuld herausarbeiten und bei den zuständigen Behörden die Aufarbeitung einfordern. Ich bin überzeugt, die mehrfache Erstattung von Anzeigen und Strafanträgen bei der Staatsanwaltschaft hat ihre Wirkung schon gehabt und es wird so bleiben.

Wenn der Aufsichtsrat die Sache nicht fertig bringt, sie zu bereinigen, dass wir eine von der Vergangenheit unabhängige, die Vergangenheit vertuschende und verleugnende, die in unzähligen Formen geschädigten Kunden damit verhämende Bankführung bekommen, dann muss seine Rolle ebenfalls rücksichtslos aufgegriffen und aufgearbeitet werden. Wer weiß wie Herr Herzog die Bank schon bloß mit seiner reinen Anwesenheit inzwischen schädigt?

   

Nr. 3115

Mitglied

5. März 2008, 10:06 Uhr

Betreff: Die Prüfung von Johannes Herzog nur für die Katz und nur zu seinem Vorteil

Man braucht uns doch nichts mehr vormachen was die Prüfung des Herrn Johannes Herzog und seines Freundes Raimund Grothoff bei uns in Marktredwitz wirklich für einen Wert hatte und welcher Zweck dahinter gestanden hat. Dass diese Leute den Kunden helfen oder gesetzliche Vorschriften überwachen, das kann man wirklich vergessen. Es geht darum Druck auf die Banken zu machen und die eigenen Macht- und Einflussmöglichkeiten auszunutzen. Hilfe für den Kunden, pah, das ich nicht lache, das hat doch das gerichtlich beauftragte Gutachten im Fall Bleil zu den Wertstellungen und den Zinsanpassungen bewiesen, wie viel man da einem einzelnen abgeknöpft hat. Das hat man doch nicht nur auf diesen Kreditnehmer gezielt abgestimmt. Das wäre viel zu aufwendig gewesen und der lange Zeitraum beweist die breite und geplante Auslegung der Sauereien.

Jeder einzelne Kunden wurde damit belegt, mit den zusätzlichen Wertstellungstagen, die man doch über die Grundeinstellungen in der EDV manipuliert hat und über die Einstellungen, die man festgelegt hat wie man die Differenzen über die Schalter der Bank vom Geschäfts-, oder Buchungstag zur Wertstellung handhabt, oder wie man zusätzliche Wertstellungstage über die nachgelagerte manuelle Verarbeitung beim Zahlungsverkehr raus schlägt wenn man die Überweisungen, die manuellen Umbuchungen im Stapel verarbeitet oder die Gutschriften und Schecks. Da hat man nicht den Mann aus Wunsiedel heraus gesucht, man wollte doch ganz schnell bei möglichst vielen und am besten bei allen absahnen. Und man braucht uns nicht für blöd zu verkaufen, dass sieht die Revision tausendfach mit jeder Buchung die sie anschaut, sowohl im Soll wie im Habenbereich. Da sticht die Abweichung von Buchungstag und Wertstellung bei den sogenannten Kontenabfragen über Mikrofiche und jetzt Online geradezu ins Auge. Da hat jedesmal indirekt der Prüfer geholfen die Kunden zu betrügen und das seit es abweichende Wertstellungen und die Prüfung des Genossenschaftsverbandes gibt. Vor allem aber war man sicher verpflichtet die EDV-Grundeinstellungen zu überprüfen und hat alles so stehen lassen. Warum? Weil den Prüfern der Ertrag der Bank vor der Einhaltung der Pflichten der Bank gegangen war. Zweite Frage warum? Weil der Verband selbst sich lange Zeit jeder Kontrolle in diesem Bereich sicher war, bis die ersten Urteile gekommen sind.

Und jetzt die Klage zu den Sparverträgen, da ist es doch genauso, wo man die Zinsen nach Lust und Laune und wie es Herr Herzog in den Lageberichten ausgedrückt hat, anders als die Konkurrenz, runter genommen hat. Aber die Konkurrenz, dass ist der Marktzins an den sich die VR-Bank nicht mehr halten wollte, oder aus der Notlage nicht mehr halten konnte. Das sind aber die Referenzzinsen, die höchstrichterliche Urteile als einzig möglichen Vergleichswert für einen Kunden angibt, sonst ist man der Willkür von Leuten wie Heger, Wolf und Krämer und heute Herzog und Heidel hilflos ausgeliefert. Wer soll also diese gesetzlichen oder höchstrichterlichen Vorgaben denn überwachen, wenn es eine gesetzliche Revision eines Prüfungsverbandes nicht macht, der anderseits damit wirbt, wie gut doch die Mitglieder bei den Genossenschaften aufgehoben seien und wie viel Vorteil das bringen würde.

Die Sache mit dem Interessenkonflikt nach der Wirtschaftsprüferordnung wurde hier schon mal dargestellt. Stellen wir uns mal vor, es kommt der Steuerprüfer vom Finanzamt und sieht die Schweinerein bei der Firma. Die Firma hat aber die Position des Chefbuchhalters zu vergeben und der Steuerbeamte denkt darüber nach, ob das nichts für ihn wäre und bewirbt sich umgehend dafür. Hat diese Prüfung einen Wert, macht die noch Sinn? So war es doch bei Johannes Herzog, diese Prüfung bei der VR-Bank hatte doch von Anfang an keinen Wert und machte keinen Sinn mehr. Was man als Prüfer und Stellenbewerber daraus macht, das zeigt sich doch in der Sache mit den Wertberichtigungen. Der Prüfer Herzog hat hier anscheinend seine Pflichten als ausführende Kraft des Wirtschaftsprüferorgans zur Seite geschoben und hat mit Hilfe seiner Organisation augenscheinlich Bilanzfälschung bei der Bank betrieben, weil er darauf seine zukünftige Arbeit begründet sehen musste. Welcher Schaden aus den zu hohen gesetzlich festgelegten Kreditgrenzen bei der Bank daraus zusätzlich entstanden ist die davon abhängig sind, das muss die Staatsanwaltschaft vielleicht erst klären.

Dass aber Herr Herzog eigentlich bei der Prüfung nicht nur die Interessen der Kunden nicht sehen wollte, denn so Sachen wie das mit den falschen Abrechungsmethoden, das wird von der Verbandsprüfung landauf, landab nicht aufgegriffen, Herr Herzog hat doch die Prüfung generell eingestellt, das belegen doch die Vertreterversammlungsprotokolle der Jahre 2004, 2005 und jetzt auch 2007 eindringlich. Am 14. Oktober 2004 (= Link) hat man uns aufgezeigt welche Befähigung die Vorstände der VR-Bank hatte, nämlich keine und das man selbst Verstöße gegen den Sorgfaltspflichtparagraphen 34 des Genossenschaftsgesetzes festgestellt hatte. Was hat man daraus gemacht, doch nur das Druckmittel der Prüfung auf die Bankorgane. Heger hat man doch ungeschoren davon kommen lassen und den Befreiungsvertrag wahrscheinlich sogar selber geschrieben.

Gold, Gold, Gold, was ja zur Zeit wieder hoch aktuell ist, da hat man über die Versammlung vom 25. Juni 2007 doch selbst dafür gesorgt, dass der Freispruch für die Vorstände erteilt wurde. Aber was man am 30.06.2005 zu Flex (= Link) vortrug, das war doch der Gipfel der Frechheit. Wieso hat Dr. Nickl in seinem Gutachten festgestellt, dass der Kredit schon von Anfang an eine Totgeburt war? Dass der Kredit nur minimalst abgesichert ausgereicht wurde, dass Heger die Zahlen zu § 18 KWG gefälscht hatte, oder vielleicht alle zusammen, wenn man schon ein Jahr vorher zusammen den Risikobericht an den Aufsichtsrat für die ganze Bank gefälscht hatte? Wieso haben das Herr Herzog und Herr Grothoff nicht gesehen und sind nicht dagegen eingeschritten? Die waren doch fast ohne Pause da und haben doch am Tag zusammen angeblich die Bank einen Tausender mindestens gekostet. Das Geld haben wir bloß für die Machtübernahme des Verbandes bei der VR-Bank bezahlt. Für was waren die Prüfer da, wenn sie es weiter zugelassen haben, dass man trotz Feststellungen bereits im Bericht zum Jahr 2001 den Kredit in der massiven Kritik hatte und trotzdem unglaubliche weitere Überziehungen mit den Verstößen zu § 18 vorgekommen sind?

Was hatte die Prüfung bei Gold, Gold, Gold für einen Sinn wenn man dem Vorstand schon nach der ersten Firmenpleite weitere Ausreichungen untersagt hat und er trotzdem noch mal ein Mehrfaches des bereits bestehenden Verlustes oben drauf setzen durfte? War die angebotene Deckung für die verbleibenden Vorstände und den Aufsichtsrat nicht die grenzenlose Unterdrucksetzung mit dem gesammelten Material aus all den Sauereien? War die Handhabung bei Flex, oder bei dem Forderungsnachlass von 400.000 €, von dem wir jetzt wieder erfahren mussten, das Abschiedsgeschenk auf unsere Kosten an Manfred Heger seinen Posten freiwillig und ohne Aufheben für den Prüfer selbst freizumachen? War das Angebot an Reinhold Wolf ihn nicht an den Pranger zu stellen, dass er bis zum Ruhestand einfach nur noch den Posten nach dem KWG besetzen musste, damit der Prüfer Herzog die Wartezeit zum Vorstand überbrücken konnte. Das Gehalt hat es sich gleich bezahlen lassen. Da haben wir also nutzlose und die Bank schädigende Vorstände auch noch wegen Johannes Herzog durchgezogen und durchgefüttert.

Das alles ist so augenscheinlich, dass man nur hofft, dass die Staatsanwaltschaft die offensichtliche Beihilfe, die Strafvereitlung, den gesetzlich nicht möglichen Verzicht der Ansprüche und die Vorteilsnahme aus den Schäden alleine bei diesen zwei Krediten auch wirklich aufgreift. Die Folgewirkung auf den Verband wäre fatal. Man kann nur hoffen, dass die Ermittlungsbehörden das nicht scheuen. Auch sie müssen erkennen, dass die Gesetze den genossenschaftlichen Verbänden und ihren Prüfer die Richtlinien vorgibt, und dass dazu die Auslegungsspielräume bis hin zur Gesetzesbeugung nicht in den Händen eines Verbandes liegen dürfen.

   

Nr. 3114

Ein Mitglied

5. März 2008, 09:19 Uhr

Betreff: Habe fertig!!

Waren sich denn die Prüfer des Genossenschaftsverbandes nicht klar darüber, daß sie alles was sie in unserer VR-Bank Marktredwitz getan haben, eine Auswirkung hinsichtlich des Strafgesetzbuchs hat. Wie sicher mußte die Herren Herzog und Grothoff denn sein, daß sie glaubten diese Gesetzesverstösse würde niemand bemerken. Wer unter solchen Voraussetzungen die Prüfung einer Bank durchführt, ist einfach untragbar. Eine Prüfung, wie diese, die gegen jegliche Regeln, Verordnungen und Gesetze verstoßen hat, die ist doch nicht mal das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben wurde. Diese Prüfung ist doch nur Lug und Betrug. Die Wirtschaftsprüfer, die dies alles wissentlich unterschrieben haben, gehört die Zulassung weggenommen. Was ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers wert. Es werden zukünftig nicht nur die Wirtschaftsprüfer aller Genossenschaftsverbände auf dem Prüfstand stehen, sondern auch alle anderen Wirtschaftsprüfer - und Gesellschaften. Worüber sonst immer bei den Genossenschaftsprüfern die Nase gerümpft wurde, wenn eine Wirtschaftsprüfungesgesellschaft für falsche Testate belangt wurde, dann müssen die Genossenschaftsprüfer sich jetzt ganz gewaltig an die eigene Nase fassen.
Die Testate im Falle der VR-Bank Marktredwitz waren schon seit vielen Jahren falsch. Die Aufsichtsräte können sich nicht dauerhaft herausreden, der Vorstand und die Prüfer hätten sie hinters Licht geführt. Das mag zwar beim Einen oder Anderen zutreffen, aber die meisten Gremiumsmitglieder müssten aufgrund der eigenen beruflichen Erahrungen prädistinert, zumindest in der Lage gewesen sein,
die Lageberichte und Prüfungsergebnisse kritisch zu würdigen. Die Bankenaufsicht muß doch des Lesens nicht mächtig sein, wenn in den Lageberichten steht, die Wertberichtigungen konnten nicht dargestellt werden. Eigentlich müssten sie doch des KWG's, HGB'S u´nd BGB's mächtig sein.
Jedes andere Unternehmen hätte sofort Insolvenz anmelden müssen. Durch den Bestätigungsvermerk hatten die Prüfer des Genossenschaftsverbandes bekräftigt, dies so ok ist. Sie aber haben sich zusammen mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Insolvenzverschleppung mit schuldig gemacht. Der Herzog muß raus aus unserer Bank. Der hat doch alles zugelassen und die Prüfungsergebnisse gefälscht, damit er auf den Vorstandssessel kommt. Wie lange soll er denn unserer Bank und der ganzen Region noch Schaden zufügen können. Jeder der an Herzog festhält, bekundet damit, dass es ihm gar nicht an der Aufarbeitung dieses Dilemmas geht.

   

Nr. 3113

Susanne

4. März 2008, 18:55 Uhr

Betreff: Gold, Gold, Gold und Flex nebeneinander gelaufen !

Das ist wirklich ein Ding, da sind die Sachen Felx und Gold, Gold, Gold nebenher gelaufen und nicht den Manfred Heger und nicht den Reinhold Wolf hat man gepackt. Das waren also die Kreditverluste in den zwei Fällen nahe den 8 Millionen DM, die man uns viel niedriger verkaufen wollte. Untreue als Bankvorstand in Einheit der Verletzung der Sorgfaltspflichten wegen Kreditvergaben ohne Sicherheiten und Verletzung der Pflichten nach § 18 KWG, aber auch als Aufsichtsrat, ist und bleibt nun mal eine Straftat, das haben schon viele Gerichte so entschieden und muss deswegen verfolgt werden. Zuerst braucht es aber dafür die Anzeige oder den Strafantrag und wenn das nicht gemacht wird, dann ist es wiederum Strafvereitlung. Vielleicht bei der VR-Bank in Verbindung mit Vorteilsnahme? Sogar Strafvereitlung im Amt wegen eines gesetzlichen Prüfungsauftrages? Und wenn man im gleichen Jahr auch noch eine falsche Bankbilanz erstellt und festgestellte Wertberichtigungen draußen lässt, denn die Bilanz für das Jahr 2003 war erst im Oktober 2004 fertig nach dem die von Manfred Heger vorher schon ungesetzlich war, wie man in der Versammlung sagte, wie nennt man das denn dann, vielleicht Bilanzbetrug? Und wenn der Verbandsprüfer zu allem die treibende Kraft gewesen wäre und auch alle Beschlüsse vom Aufsichtsrat nachdrücklich empfohlen hätte, wie würde man es dann nennen, Nötigung?

Aber die Verfolgung hat der Staatsanwalt dem Aufsichtsrat und dem Genossenschaftsverband ja aus der Hand genommen. Vielleicht werden die schon "mit verfolgt". Man sagt es uns nur nicht.

   

Nr. 3112

Fragender

4. März 2008, 18:31 Uhr

Betreff: Zu 3329, Verzicht auf nochmal 400.000 €

Wie oft haben denn die Bankverantwortlichen auf Geld verzichtet wie in Eintrag Nr. 3329 geschrieben mit den zusätzlich 400.000 €? Umso größer die Masse der Schweinerein umso leichter kann man auch solche Sachen unterbringen, die man sich eventuell sogar mit guten Freunden teilt. Die Geschenke sind nicht mal schenkungssteuerpflichtig. Gibt es dazu auch Unterlagen wie zur Waldeslust? Alles wollen wir sehen, alles was man vor uns verborgen hat und wo sich die Kerle bedient haben können. Vielleicht ist das auch die Verbindung in den Aufsichtsrat hinein. Ohne deren Zustimmung geht das schon gar nicht und bei Flex war doch schon Peter Träger beim Verlust kräftig mit am Werk.

   

Nr. 3111

Uwe

4. März 2008, 18:05 Uhr

Betreff: Was ist mit dem 13. Juli 2004 bei der VR-Bank alles geschehen?

Am 13. Juli 2004 war laut der Gerichtsverhandlung zu Gold, Gold, Gold, doch das Gespräch von K.N. mit den drei Vorständen der VR-Bank und drei Aufsichtsräten. Bis heute wird verschwiegen wer denn diese drei Aufsichtsräte waren. War einer der Aufsichtsräte vielleicht sogar ein Revisor? Haben die Aufsichtsräte die Vertreter in der letzten Versammlung darüber informiert, wo es um diesen Fall gegangen ist? Hat man den Vertretern überhaupt gesagt, dass der größte Teil des Geldes schon vorher kaputt war weil man zwei Pleitefirmen ohne geeignete und fähige Betriebsleitung hintereinander innerhalb kürzester Zeit das Geld in den Rachen geworfen hat?

Aber was ist mit diesem 13. Juli 2004 alles passiert? Manfred Heger hat laut Reinhold Wolf und K.N. sofort für sich und den Kunden einen Flug nach Brüssel gebucht, um dort die gelagerten 8 Kilo Gold zu holen. Warum die nicht mehr dort waren, da gab es dann unterschiedliche Aussagen vor dem LG Hof. Aber Reinhold Wolf hat an dem Vormittag doch für sich erkannt, was der Fall unter normalen Umständen für ihn für Folgen haben würde, mit ich muss haften, meine Karriere, meine Altersversorgung. Warum haben die Aufsichtsräte das nicht auch so gesehen?

Hat da Johannes Herzog die Gelegenheit beim Schopf gepackt und Reinhold Wolf zur Seite genommen und ihm gesagt, wir zwei, wir bügeln das aus, dafür schießen wir Manfred Heger mit Flex die nächsten Tage ab, Dienstaufhebungsbeschluss 8. August 2008(!). Da haben wir Prüfer den so tief rein laufen lassen, das er nicht mehr raus kommt? Warum haben die Aufsichtsräte nicht gehandelt und Reinhold Wolf einer gerechten Bestrafung zugeführt? Hat sie der Prüfer davon abgehalten und schon damals gesagt ich stell mich schützend vor euch wenn ihr mich zum Vorstand macht? Ich geb euch den ganzen Verband als meinen und euren Schutz? Und den, der die Million in den Sand gesetzt hat, den brauchen wir aber für mich als Begleiter ins Vorstandsamt. So macht man viele zu Gewinnern und die Verlierer, die Mitglieder, die brauchen nichts zu erfahren, auch nicht, dass man sogar auf die bestehenden, schon festgestellten Ansprüche gegen Manfred Heger auch noch verzichtet, um ja nicht Gefahr zu laufen dass was aufkommt.

   

Nr. 3110

Gehört

4. März 2008, 17:32 Uhr

Betreff: Betrug, Hehlerei, freier Kassenzugriff für die Vorstände?

Hat Reinhold Wolf am 26. Februar nicht angeblich ausgesagt, er hätte die 60.000 € plus Tausende an Reisekosten im Juni 2004 aus einem Tresor einer Zweigstelle geholt, weil die Sicherheitssysteme das in den Hauptgeschäftsstellen außerhalb der normalen Arbeitszeiten nicht zuließen? Heißt das, Betrug, Hehlerei bei der Bank wie hier geschildert und freier Kassenzugriff über eine ausgewählte Zweigstelle zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Vorstände und eventuelle sonstige Personen? Da müssen doch ausreichend große Scheine vorrätig gewesen sein, Fünfer und Zehner hat man sicher nicht nach Afrika geschickt. Die Organisation hat zwar im Sinne der Gesetze und Vorschriften nicht gepasst, aber für die Vorstände, da war sie schon passend und wie auf den Leib geschnitten. Da wäre es doch auch leicht möglich unverbuchte Bargeldbestände mal durch zu schleusen. Eine Zweigstelle, da sind Kontrollen durch die externe Revision fast ausgeschlossen und die Innenrevision, die hat es doch im Grund nicht gegeben. Die hat die Kassenaufnahme schon angekündigt oder solche Sachen übersehen oder umgekehrt „Zettelgeld“ als echten Bestand eingetragen.

   

Nr. 3109

L.

4. März 2008, 17:06 Uhr

Betreff: Betrug, Untreue, Begünstigung, Strafvereitlung alles dabei bei der VR-Bank?

Was hat man in dem großen Haufen der Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz und vorher bei der Raiffeisen-Volksbank nicht alles versteckt? Wer durfte sich daraus denn bedienen. Heger bei Flex und anderen Freunden, Wolf als Forderungen einer Provision vom Kunden mit der ETW bei Gold, Gold, Gold? Ist das nur die Spitze vom Eisberg? Diese Vorstände haben doch nicht mal die Berufsbezeichnung Bankkaufleute verdient. Und das in den Gesetzen verankerte Wort Sorgfalt, da hat Reinhold Wolf wirklich mit marktoperativ dynamisch seinen Stempel aufgedrückt, wenn er sagte, dass man die Rahmenbedingungen dazu nicht erfüllen konnte. Das war doch das Eingeständnis der Unfähigkeit für die Bankführung in den letzten zwanzig Jahren. Und der Verband hat sich hinter die Familie Heger gestellt, weil die es verstanden haben das Fusionsrad zu drehen, wie es im Sinne des Genossenschaftsverbandes am liebsten gesehen wird. In so einem Fall, da steht in jedem Fusionsgutachten, dass das im Interesse der Mitglieder liegt, egal ob man die Risikosituation außerhalb von vertretbarem Rahmen selbst feststellt, vielleicht bereits Jahre kennt und schon Jahre in die Prüfungsberichte schreibt, das aber den Mitgliedern bei der Fusion verschweigt, wie vorher auch schon. Aber was will man von Prüfern wie Oskar Hess erwarten oder wenn man davon spricht, dass die Bankvorstände schon wusste, wie man Revisoren freundlich stimmt.

Auf so einem Nährboden, wo die Kontrolle nebensächlich ist, da erlaubt man bei einer Milliarden-DM-Bank von der Prüfungsseite her drei Jahre eine Organisation, die als nicht vorhanden bezeichnet werden muss und ein Risikomanagement, dass wie die Zahlen es nun ausdrücken, nur gegen die Bank selber und ihre Kunden gewandt war. Da schaut man auch nicht nach, was die Vorstände mit den Sicherheiten machen, die sie bei den Kunden einkassieren, in dem sie Betriebe zuerst kündigen, ihm die Mittel selbst entziehen, nachdem man Zigtausende über falsche Abrechungs- und Zinsmethoden abgezockt hat und damit Betriebe in die Insolvenz treibt und dann will man so tun, als ob nichts gewesen wäre und man dann eigentlich wieder bereit wäre stillschweigend wieder weiter zu machen. Irgendwo hat man das Gefühl da hat man es mit gespaltenen Persönlichkeiten zu tun. Unrechtsbewusstsein jedenfalls nicht vorhanden und von Machtgier und Bereicherungssucht total zugeschüttet. Diese Vorstände hatten keine Skrupel jeden Kunden im Grunde schon abzugreifen, sobald er nur ein Sparkonto oder ein Girokonto aufmachte.

Millionen hat man so wahrscheinlich eingesammelt, nichts hat man davon halten können und nichts hat uns der Aufsichtsrat und der Verband von den Sauereien gesagt. Friede, Freude, Eierkuchen, so hat man es dar gestellt. Das ist alles andere als unabhängige Wirtschaftsprüfung, das ist ausschließlich Stimmungsmache, wie man es selber gerne hat. Und weiter mit dem Nährboden, kristallisiert sich jetzt heraus, dass auf diesem Nährboden Betrug und Untreue von der Spitze der Bank betrieben wurde, dass Begünstigung, Hehlerei, vielleicht Bestechung und Bestechlichkeit und letztendlich Strafvereitlung die weiteren Folgen daraus gewesen sein können, weil man darauf die Saat aussäte, die ein einziger Mann noch ernten wollte, nämlich der ehemalige Prüfer Johannes Herzog, mit der Vorteilsaneignung der Vorstandsposition mit der höchstwahrscheinlichen Aussicht über weitere Fusionen in der Zukunft und vielleicht sogar aus der Not der VR-Bank Marktredwitz geboren, weitere ungeahnte Früchte abernten zu dürfen? Dieser Mann scheint der Gipfel zu sein zu allem was da war an unfähigen und willfährigen Prüfern und schlimmsten Vorständen. Dieser Mann war sich nicht zu schade als Revisor unrichtige Bankbilanzen aufstellen zu lassen und von den Münchner Verbandsoberen unterschreiben zu lassen, weil er wahrscheinlich schon wusste, dass er sich damit die zukünftige Arbeit erleichtern würde. Nichts anderes ist abzuleiten aus der Vermeidung der Buchung von vielleicht millionenschweren Einzelwertberichtigungen.

Wenn nicht bald etwas grundlegend Änderndes passiert, dann ist der Abgrund nahe. Die VR-Bank Marktredwitz hat sich bereits jetzt in die Genossenschaftsgeschichte weit über die Region hinaus tief eingegraben und es wird immer im Bewusstsein bleiben von Geklüngel und Verstrickungen zwischen unfähigstem Vorstand und gesetzlicher Prüfung, vielleicht auch eines korrupten Aufsichtsrates mit riesigen Verlusten, die zum Schluss vom Staatsanwalt aufgearbeitet werden mussten. Schade, dass sich der Begriff Wunsiedeler Kreis tief festgesetzt hat und nicht z.B. Marktredwitzer Dunkelkammer. Man kann nur hoffen, dass die Staatsanwaltschaft alles, aber auch wirklich alles und ohne Rücksicht vor Gericht bringt und keine Macht in diesem Land dazwischen funken kann.

   

Nr. 3108

Wissender

4. März 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Das Geld der anderen zum Fenster hinaus geworfen

Man fragt sich sowieso, warum hat eigentlich Reinhold Wolf K.N. angezeigt? 80 bis 90 % des Verlustes bei dem Engagement hat er doch schon vorher mit vollen Händen aus dem Fenster geschmissen. Bei der Telfonfirma hatte er laut Informationen von Mitarbeitern von Revision und Aufsichtsrat schon Ausreichungsverbot erhalten und trotzdem hat er mit den Blutzuckermessgeräten und –streifen noch mal hunderttausende versemmelt. Wenn’s um Betrug durch den Kunden geht, dann können es nur noch hundert- bis zweihunderttausend gewesen sein, die er auf Hoffnungsschimmer und Franzosenfax noch hergegeben hat. Das er dabei auch Fußballergehälter mit überweisen hat lassen, das hat er doch aus der eigenen Vereinstätigkeit gewusst. Wollte er die zum eigenen Verein abwerben? Irgend jemand war sauer, der Reinhold Wolf da rein gedrückt hat und wenn es Manfred Heger war, der da ein paar Wochen vor dem eigenen Abflug noch was retten wollte.

Und Johannes Heger mit seinem Notvorstand und jetzigen AR-Vorsitzenden Werner Schelter, der liegt doch mit dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust hier die notarielle Vereinbarung dazu (= Link) mit 432.000 € auch bloß in der Tradition der alten Vorstände. Da gibt es eine große Firma, nahe des persönlichen Freundeskreises der früheren Vorstandschaft, die baut zur Zeit kräftig, aber vor ein paar Jahren noch, da hat man ihr bei der VR-Bank ohne Not auch 400.000 € an Krediten geschenkt.

Bei der VR-Bank durften die Vorstände immer überaus großzügig ihre marktoperative und dynamisch Ader voll und ganz ausleben. Ob das die Genossenschaft Unsummen aus den Geschenken, oder aus den Verlusten oder aus den Risikogeschäften gekostet hat, das scheint weder den Aufsichtsrat gekümmert zu haben, noch den Verband. Wichtig war nur, dass man vielleicht hier und dort mal etwas mitgegeben hat und dass man den Prüfer, der das nicht sehen wollte, zu dessen persönlichem Vorteil und zur Vertuschung der Verbandsfehler an die Spitze der Bank setzte. Da muss man doch inzwischen an beabsichtigte Strafvereitlung glauben, wenn der Staatsanwaltschaft von Zuständen wie höchst risikoreiche und genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements spricht, die die Revision, die tagtäglich da ist und die Prüfungsgebühren dafür abräumt, nicht aufgreifen wollte. Da ist die Fragen nicht von der Hand zu weisen, ob man den Vorständen über das unfassbare Loch der Verluste nicht sogar ihre Abfindungen mitgegeben hat, damit sie freiwillig den Posten räumten, weil als Lohn hat man sie auch noch mit befreienden Aufhebungsverträgen versehen, außer Reinhold Wolf, den hat man bis zuletzt für das Vieraugenprinzip neben Johannes Herzog gebraucht.

Man braucht sich nicht über Betrug aus dem Kundenkreis beklagen. Der war in dem Fall geradezu her gebettelt durch die Vorstandschaft und ihre stillschweigende Unterstützung gegenseitig. Die VR-Bank ist viel viel mehr von innen heraus betrogen worden. Und da hat es anscheinend so gut wie überhaupt keine Kontrollen gegeben dies einzuschränken.

   

Nr. 3107

Empörter

3. März 2008, 16:17 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3322, jetzt sind Sie gefragt Herr Bürgermeister

Wenn es Manfred Heger damit geschafft hätte, dass er in Slowenien die Beteiligung der Bank an der Insolvenz so verzögert hat, dass man bei den Fristen heraus gefallen wäre, wäre das die Möglichkeit gewesen die eigenen Taschen zu stopfen? Müsste man da nicht sogar sagen den Anteil an Körperschafts- und Gewerbesteuer haben wir über die VR-Bank geholfen in die Taschen korrupter Leute zu steuern? Warum hat man die Abwicklung der Insolvenz in den Händen dieses Mannes gelassen? Überall geht so ein Vorgang vom Betreuungsbereich in den Abwicklungsbereich über, also von der Kompetenz des kundenbetreuenden Vorstandes in die Kompetenz des Überwachungsvorstandes? Warum war das bei der VR-Bank nicht der Fall? Warum wurde das bei einer Bank nicht praktiziert und auch von der gesetzlichen Prüfung toleriert, bei der man den Vorständen selbst die Geschäftsführereignung absprach und von nicht vorhandener Organisation und Risikoüberwachung berichtete? Da sind doch die Prüfer und die Aufsichtsräte an jeder Mark und an jedem Euro Verlust mit schuld, vor allem weil man nichts aber auch gar nichts selber nachkontrolliert hat. Da könnte man meinen das wäre mit Absicht so gelaufen.

   

Nr. 3106

Fr.

3. März 2008, 15:11 Uhr

Betreff: Die Zeit der Schonung des Aufsichtsrates sollte wirklich vorbei sein

Der Aufsichtsrat hat einen gehörigen Anteil an den Kreditverlusten bei der VR-Bank. Das ist ja auch irgendwie das einzig messbare, was man bei einer Bank an Zahlen heraus lesen kann. Die Abrechnungsbetrügerein, die man unterstützt hat, das Verschieben von Sicherheiten, dass man nicht verhindert hat, die Sauerein mit dem giftigen Spezialöl in Wunsiedel, die Sachen mit den US-Fonds, die man nicht kontrolliert hat, das lässt sich ja alles nicht messen, wenn man das nicht gesagt kriegt. Das kommt ja vielleicht erst als riesiger Bumerang auf uns zu wenn das Kind schon im Brunnen liegt.

Wir müssen wirklich aufhören an die Unschuld des Aufsichtsrates zu glauben und denen weiter Schonfrist erteilen. Die Revisoren vom Verband haben das alles gesehen und mit Sicherheit haben die auch alles dem Aufsichtsrat vorgetragen. Das sieht man doch alleine schon bei Flex, wo der Kredit schon im Jahr 2001 als Überziehung mit 734.000 DM aufgetaucht ist, was ja auch der Folienvortrag von Dr. Nickl bestätigt hat. Hinterher wollte man den Kredit nicht prüfen haben dürfen. Eine dümmere Ausrede ist ihnen nicht eingefallen.

Da gibt es keinen Hinterbänkler beim Aufsichtsrat, jeder hat den einstimmigen Beschlüssen immer und immer wieder zugestimmt. Man hat sich das mit den unvertretbaren Kreditrisiken angehört und immer wieder hat man mit gemacht, bis hin dass man die Vorstände mit befreienden Dienstverträgen versehen hat und für Freispruch für drei Bankchefs (= Link) gesorgt, wie es die Frankenpost auf Nachfrage bei Herrn Herzog bezeichnete. Man hat immer und immer wieder zustimmend die Hände gehoben und wer weiß, hat man sie auch ab und zu mal aufgemacht? Man hat sich wie am 13. Juli 2004 geschehen, sogar mit Kreditnehmer zusammen gesessen, also hat man doch davon gewusst und alles doch nur laufen lassen. Wie gesagt, die Zeit der Schonung des mitschuldigen Aufsichtsrates muss nun wirklich zu Ende sein. Auch die Rolle dieser Leute darf nicht im Dunkeln bleiben.

Sie wollten Herr Herzog, es gilt nicht sich nun von ihm die Rückendeckung geben zu lassen, wie bekannt wurde. Die gegenseitige Rückendeckung von Vorstand und Aufsichtsrat war und ist immer nur zum Nachteil der Genossenschaft. So gilt es endlich auch zu klären wer für den Forderungsverzicht bei der Waldeslust gerade stehen muss. Aus dieser Bilanz und aus der nächsten Vertreterversammlung kann man das ja wohl nicht mehr heraus halten.

   

Nr. 3105

B.

3. März 2008, 14:08 Uhr

Betreff: Zu 3323, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements

Diese Aussage des Staatsanwaltes gegenüber der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), das ist bestimmt einer der Knackpunkte. Die gesetzliche Prüfung und das interne Kontrollorgan der Genossenschaft, der Aufsichtsrat, sind dazu da, genau so etwas zu verhindern, dass keine genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements vorkommen. Warum soll man also den Mitglieder sagen, ob Herr Herzog wegen Vorteilsnahme oder sonst was darin verstrickt ist? Da geht es doch darum dass alle in dem Bereich bereitwillig ihre grenzenlose Zustimmung erteilt haben, natürlich und selbstverständlich der in keiner Phase unabhängige und frei handelnde Aufsichtsrat. Und den Vorteil des Herrn Herzog, den kann doch nur der Aufsichtsrat verschaffen. Diese Herren haben größte Bammel wegen ihrer eigenen Kontrollpflichtverletzungen im Sinne des § 41 Genossenschaftsgesetzes verbunden mit eigenen Betrugs- und Untreuevorwürfen. Bei Verfahren gegen einen selbst, da könnte schon auch mal eine öffentlich Position zur Disposition stehen.

Persönlich interessiert mich sehr, wer vom Aufsichtsrat bei dem Gespräch am 13. Juli 2004 mit K.N. dabei gewesen ist als er vom Überfall in Afrika berichten musste und Manfred Heger spontan den Flug mit ihm für den Nachmittag noch nach Brüssel buchte um 8 Kilo Gold abzuholen, was aber leider nicht mehr da war. So darf man doch als Aufsichtsrat die Vorstände nicht decken, da macht man sich doch selbst schuldig. Das Geld war doch schon vor dem Goldgeschäft futsch. Das war doch nur noch die Hoffnung auf den Lottosechser die Million noch zu retten, die man vorher schon kaputt gemacht hatte. Und auf die Hoffnung scheint sogar noch Manfred Heger mit eingestiegen zu sein.

   

Nr. 3104

Uwe

3. März 2008, 13:43 Uhr

Betreff: Werden wir Johannes Herzog bis kommenden Montag überhaupt noch sehen?

Am kommenden Montag, den 10. März, steht doch schon wieder die Berufungsverhandlung zweiter Teil, Goldmärchen, vor dem LG Hof an. Wen darf man als weiteren Zeugen der Bank neben Reinhold Wolf erleben? Manfred Heger, Karl Krämer, die drei Aufsichträte vom Vormittag des 13 Juli 2004? Die Herren Raimund Grothoff und Johannes Herzog als Verbandsprüfer?

Welche Protokolle werden nun verlesen, die zu weiterer Aufklärung führen sollen? Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle? Ein Protokoll mit den Namen der Aufsichtsräte vom 13. Juli 2004? Eine Gegenüberstellung, ob sich gar ein Revisor als Aufsichtsrat ausgegeben haben könnte? Revisionsberichte und Aktennotizen der Prüfer?

Steht Herr Herzog für die Verhandlung eigentlich zur Verfügung?

   

Nr. 3103

W.

3. März 2008, 13:24 Uhr

Betreff: Rede und Antwort des Herr Herzog überfällig oder inzwischen schon überflüssig?

Dass uns Herr Herzog endlich als Vorstand der VR-Bank reinen Wein einschenkt, das ist längst überfällig. Wer sich drei Monate einigelt und nichts dazu verlauten lässt, warum man bei der Bank ermittelt, der hat die Messlatte zum Grad der eigenen Glaubwürdigkeit zu hoch angelegt. Es gibt keine Entschuldigung, warum wir von ihm nicht schon lange informiert sind, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich hergeführt hat und welche Missstände dabei aufgedeckt wurden. Es ist geradezu ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder, wenn er dies unterlässt.

Dieses Verhalten des Herren ist sowieso unerträglich. Wer so vollmundig Versprechen abgibt, noch bevor er offiziell im Vorstandsamt ist und diese nicht einhält, der braucht nicht zu erwarten, dass man ihm noch einen Funken Vertrauen schenkt. Ist Marktredwitz auch in Steuersachen verwickelt. Wird gegen unseren Vorstandsvorsitzenden ermittelt und warum? Dieses Mauern deutet doch in allen Fällen darauf hin? Ist die bilanzielle Lage der Bank nahe der Katastrophe? Die Zusage immer eine Kurzbilanz noch im Dezember zu bringen, was glaubt dieser Mann eigentlich, dass er uns dieses Ding dann verwehren kann wenn's schlecht aussieht? Hatte er im letzten Jahr aus der unerwarteten Million an Steuerrückerstattung ein riesen Glück, erschlagen ihn heuer die Werte, die Rückgänge an Einlagen und Geschäftsguthaben? Die eigenen miesen Zahlen nicht zu nennen, das widerspricht der Informationspflicht, die er selber so hoch gehalten hat, dass man das in der Vergangenheit nicht getan hätte.

Der Tenor lautet für diesen Mann, große Klappe und nichts dahinter. Aber leider scheint dies auch für den Aufsichtsrat zu gelten. Unangenehme Themen werden leider nicht angesprochen. Denn wenn Herr Herzog wie vom Erdboden verschluckt ist, ja wo ist er denn? Diese Frage geht automatisch auf den Aufsichtsrat über.

   

Nr. 3102

Insider

3. März 2008, 12:42 Uhr

Betreff: .Wer ist hier nicht schuldig an der dramatischen Situation bei der VR-Bank Marktredwitz?

Marktoperativ dynamisch, mit großen Schwierigkeiten die umfangreichen Rahmenbedingungen in die Praxis umzusetzen - Vertreterversammlungsprotokoll 2004, Seite 3 (= Link) – hat man bei der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz Kreditrisiken außerhalb eines vertretbaren Rahmens - Lageberichtsvermerk 2001 (= Link) – mit der Bezeichnung weiterhin, also bereits vorher und vor der Fusion 2001 vorhanden, aufgehäuft, die es notwendig machten, dass man dann ungesicherte Kreditteile von problembehaftenen Kreditengagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abdecken konnte - Lageberichtsvermerke 2002 und 2003 (= Link) – und den angefügten Vermerken, dass die problembehaftenen Engagements nicht abnahmen sonder sogar stark anstiegen in all diesen Jahren. Im Jahr 2006 musste gestand dann Reinhold Wolf laut dem Auszug aus seinem Geschäftsbericht (= Link) 49 Mio. € an latentem Kreditrisiko und 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen ein.

In einem weiteren Feld, den Vermittlungen in den US-Immobilienfonds umschrieb man das Risiko wahrscheinlich damit, dass man an die Anlageempfehlungen in diesem Segment nun anders bewertete - Lagebericht 2005 zum Dienstleistungsgeschäft (= Link) – nachdem man die Jahre zuvor doch für eine genossenschaftliche Bank ungewöhnlich nennenswerte Erträge erzielt hatte.

Risikobereit an allen Ecken und Enden aufgrund marktoperativer, dynamischer Einstellung bis hin zu den höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link).

Hat es bei der VR-Bank Marktredwitz je Kontrollen durch die Revision und den Aufsichtsrat gegeben, die die Missstände eindämmen oder verhindern hätten können? Darf man diese Frage mit einem klaren „Nein“ beantworten? Sind diese Leute auch im strafrechtlichen Sinne mitverantwortlich? Wollen wir alle hier, dass ein Gericht sich dieser Frage bezüglich des „Ja“ annimmt? Wollen wir überprüft haben, ob Manfred Heger es möglich gemacht wurde, dass er sich über Flex und Slowenien und Österreich und eine familiäre Schifffahrtsgesellschaft bereichert haben könnte?

Warum hat man Manfred Heger 2004 schon mit dem Dienstaufhebungsvertrag versehen, ausgeschlossen von allen gegenseitigen Ansprüchen, sowohl bekannten als auch noch nicht bekannten? Wollen wir geprüft haben, ob es eine Untreutatbestand der Revisoren und der Aufsichtsräte war, dies zu tun, auch in dem Zusammenhang, dass den Mitgliedern von dieser Seite das verschwiegen worden war und dass der Regress ein Jahr später eigentlich nur eine Farce, ja eine Beleidigung der Mitglieder war? War es nicht eine Beleidigung von Manfred Heger, wie er - und nur er - dies auf der Vertreterversammlung 2005 (= Link) das hingeknallt hat nach dem Motto, was wollt ihr denn? Wollen wir uns das bieten lassen, wollen wir Aufklärung, die wir von den Aufsichtsräten nie erhalten werden? Dann dürfen wir nicht nachlassen immer wieder danach zu fragen. Denn auch die Staatsanwaltschaft wird bemüht sein gerade öffentlich aufgeworfene Fragen nicht einfach untergehen zu lassen.

   

Nr. 3101

L.

3. März 2008, 08:50 Uhr

Betreff: Jetzt sind Sie gefordert Herr Bürgermeister

Herzlich Gratulation zum grandiosen Wahlsieg. Nun wird es aber an der Zeit auch andere Fronten zu bereinigen. Die ungeheueren Verluste bei der VR-Bank Marktredwitz sind zu ihrer Zeit als Aufsichtsrat entstanden. Sie haben den Vorständen nicht auf die Finger geschaut wie sie überaus risikoreiche, genossenschaftsrechtlich unerlaubte Kreditengagements gefahren haben. Sie haben alle Bilanzen mit genehmigt, die im Grunde eher Minusrechnungen als Nullrunden waren. Sie haben den Auflösungen von Rücklagen und stillen Reserven im letzten Jahrzehnt in Millionenhöhe mit zugestimmt. Ihnen wurden alle einigermaßen bedeutenden Kreditabschreibungen vorgetragen. Sie haben den Dienstaufhebungen für Manfred Heger und Karl Krämer ohne Gegenstimme zugestimmt. Sie haben die Beschlussvorlagen bei den Vertreterversammlungen zu den Regresssachen gegen die Vorstände mit getragen.

Sind Sie bereit Verantwortung zu übernehmen, oder für was sind sie da bei der VR-Bank Marktredwitz? Von Herrn Schelter erfahren wir nichts. Der ist wahrscheinlich mit der Waldeslust und vielleicht auch mit seiner Firma mehr in der Tinte als im lieb sein kann und als für die Genossenschaft gut sein kann. Wenn alle die anderen Aufsichtsräte von Herrn Schelter auch nichts erfahren, dann liegt es nicht mehr an ihm, dann muss man alle anderen als unfähig bezeichnen. Wenn Sie uns dann weiterhin nichts sagen über Herrn Herzog, was mit ihm ist, welche Ermittlungen gegen die Bank laufen und inwieweit dieser heutige Vorstandsvorsitzende Kraft Eigeninthronisation selber davon betroffen ist, ja dann gibt es leider nur den einen Schluss, Sie hängen alle mit drin und der Staatsanwalt kümmert sich auch schon um Sie. Können Sie diese unsichere Situation ihrem Amt als Bürgermeister antun. Können Sie den Fraktionsvorsitz im Kreistag unter so einer Konstellation wieder annehmen, oder beschädigen Sie damit diese Ämter?

Acht Millionen Verlust alleine in den zwei Fällen bei Flex und Gold, Gold, Gold, dass sind eventuell annähernd drei Millionen Verlust für den Fiskus und daraus zirka ein Drittel, also ungefähr eine Million an Gewerbesteuer, was alleine unserer Region verloren gegangen ist, weil Sie die Vorstände werkeln ließen wie die Vandalen. Das geht auch auf ihre Kappe. Vergleichen Sie einmal die Situation mit der Landesbank was da für politische Konsequenzen von ihrer Partei gefordert werden. Sie hätten ihre Vorstände viel leichter durchschauen können. Waren Sie am Morgen des 13. Juli 2004 auch bei dem Gespräch mit K.N. mit dabei, oder wer ihrer Aufsichtsratskollegen waren den die drei, die es aus dem Mund des Kunden selbst erfahren haben wie toll sich Reinhold Wolf angestellt hat? Trotzdem hat keiner von ihnen was gegen ihn unternommen, Sie waren immer bereit die Vorstände zu decken. Warum denn? Mussten Sie alle zusammen Angst um sich selber haben wegen der undurchschaubaren Vorgänge und des undurchdringbaren Dschungels bei dieser Bank? Sind auch Sie heute überrascht was alles aufkommen kann mit dem Sie nie gerechnet haben?

   

Nr. 3100

Der Wissende

1. März 2008, 17:35 Uhr

Betreff: Wo ist Johannes

Warum die vielen Mutmaßungen über den Verbleib von J. Herzog. Die einfachste Lösung ist, den Aufsichtsratsvorsitzenden Schelter zu fragen. Denn in jeden Musterdienstvertrag für Vorstände steht drinnen, daß bei einer längeren Abwesenheit des Vorstands - hier ist der einzelne gemeint - als 3 Tage der Aufsichtsratsvorsitzende zu informieren ist. Das ist unabhängig, ob er krank, in Urlaub, Seminar oder event. in U-Haft ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der richtige Ansprechpartner auch für seine Aufsichtsratskollegen, denen er Auskunft zu geben hat. Da Herzog seit Anfang dieser Woche nicht mehr erreichbar ist, sollte man von seiten des Aufsichtsrats in die Offensive gehen und sagen wo der Vorstandsvorsitzende ist. Damit nähme man weiteren Spekulationen den Wind aus den Segeln. Dies Mauern um den Verbleib von Herzog läßt jedoch Schlimmes ahnen. Also Herr Schelter sorgen sie für Klarheit. Das sind sie den Mitgliedern schuldig.

   

Nr. 3099

Kunde

1. März 2008, 14:27 Uhr

Betreff: Wie konnten diese Ganoven ihre Schiebereien alle tarnen?

War da nicht auch zu Heger jun. Zeiten eine Filiale in Pechbrunn (oder Groschlatengrün) und waren da nicht auch Unregelmässigkeiten mit einem Mitarbeiter, wurde dieser nicht dannn auch entlassen, wer weiss denn hier mehr???? Den ehem. Mitarbeiter sollte die Staatsanwaltschaft auch mal unter die Lupe nehmen !
Diese Filiale hat man dann geschlossen, wurden da drüber die Transaktionen abgeschlossen?? Sollte sich die Staatsanwaltschaft vielleicht noch mal drum kümmern !
Oder war da nicht eine Geschäftsreise des Heger Manfred nach Paris, in der FP war damals ein kurzer Bericht mit einem äusserst fraglichen Grund für diese Reise.
Wollte hier der kleine Provinzsch... am grossen Rad der Geldmärkte mitdrehen?
Weltdrehpunkte Leibnitz in Österreich, an der Grenze zu Slowenien und zu Flex, und nun auch Paris ??

   

Nr. 3098

Insider

1. März 2008, 12:04 Uhr

Betreff: Zu den US-Immobilienfonds

Johannes Herzog hat doch schon als Prüfer angeblich einem Mitarbeiter angedroht ihn raus zu schmeißen wenn er der Vorstand sein wird. Es soll auch darum gegangen sein, dass er es nicht verstehen konnte, dass ein Angestellter anscheinend über Provisionen mehr verdient als der Vorstand. Wo konnte man aber bei der VR-Bank mehr verdienen als der Vorstand? Kann man es als Hinweis werten, dass man im Lagebericht 2005 (= Link) zum Dienstleistungsgeschäft dazu speziell auf die Fonds eingegangen ist? In einem Lagebericht wird doch selten auf Bauspargeschäft und Versicherungsgeschäft gesondert eingegangen, warum aber auf die Fondsvermittlungen? Weil sie ein enormes Ausmaß hatten? Haben sich bei der VR-Bank durch Mund-zu-Mundpropaganda Leute aus dem ganzen Land vorgestellt? Denn alleine aus dem wirtschaftlichen Umfeld im Geschäftsgebiet der Bank dürfte dieses Klientel an Kundschaft nicht zu generieren gewesen sein.

In Eintrag Nr. 3151 und Eintrag Nr. 3154 wird auf die internen Konten verwiesen und auch darauf, dass die Bank verpflichtet gewesen wäre, wenn ihnen Gelder zur Anlage vorgelegt werden, die sie nicht ihrerseits zweifelsfrei als nicht steuerumgehende, oder noch härter aus anderen nicht legalen Quellen wie auch immer, bezeichnen hätte können, eine Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz abgeben hätte müssen. Nicht die Geldanlage an sich ist anzeigepflichtig, aber die Banker sind verpflichtet eine Anzeige nach GWG abzugeben wenn sie Zweifel an der legalen Mittelherkunft im strafrechtlichen Sinne wie auch im steuerrechtlichen haben. Eine einzige Buchung eines illegalen Umsatzes über ein Bankverrechnungskonto öffnet dies dann aber nach der Abgabenordnung grenzenlos für die Ermittler.

Ein Buchung über die bankinternen Verrechnungskonten mit der Prüfung der Provisionslisten des Vertriebspartners, der ja bei der VR-Bank leider nicht aus dem genossenschaftlichen Verbund stammt, könnte aufzeigen, ob Umsätze vorhanden sind, wo die Provision nicht bei der Bank eingegangen ist, oder auf der Provisionsliste könnten anderseits wieder Umsätze enthalten sein, wo man geflissentlich eine Buchung bei der Bank generell vermieden hat, die Dinge also gleich komplett bar und über Liechtenstein oder wie auch immer abgewickelt hat. Außerdem müsste man eine schriftliche Abstimmung mit der Fondsgesellschaft in Darmstadt verlangen, wo die Provisionslisten auch nach gesonderten Sondervermittlungs-Provisionskonten der dafür zuständigen Mitarbeiter und Vorstände in Marktredwitz abgefragt werden, ob solche Untervermittlungen direkt an diese Leuten vergütet wurden. Eventuell wären hierzu die Ermittler der Staatsanwaltschaft um gegenseitige Hilfe zu bitten, weil solche Anfragen vielleicht wirklich nicht im Sinne der Darmstädter Gesellschaft sein könnten.

Neben den internen Konten könnte eventuell die Bank selber Botendienste für Bargeld geleistet haben, in dem man Beträge auch unverbucht in gesonderte Schließfächer für die Kunden oder ein Sammelschließfach für einen oder mehrere Vermittler legte, damit die Beträge nicht in den Bargeldbestand der Bank aufgenommen werden hätten müssen. Was macht die Durchsuchung der Banken, die man in den letzten Tagen mit ihren Fassaden im Fernsehen gesehen hat, sonst für einen Sinn? Deutet dies im Bankenbereich darauf hin, dass man bereitwillig Handlagerdienste in dieser Richtung an der eigenen Buchführung vorbei bereit gestellt hat? Wäre dabei die VR-Bank Marktredwitz auszuschließen? Hat Johannes Herzog die Bremse angezogen, aber die zuvor festgestellten Sauereien nicht verfolgt?

Man muss nur wissen, wenn ein Mitarbeiter die Vermittlung an der Bank vorbei tätigte, aber sich doch als für die Bank tätig ausgab um positive Stimmung beim Anleger zu erzeugen, dann steht die VR-Bank in der Beraterhaftung, egal ob für die Bank ein Verdienst da war oder er an ihr vorbei gelaufen wäre. In dem Bereich könnten die Probleme die auf der Kreditseite noch einholen.

   

Nr. 3097

Susanne

29. Februar 2008, 17:30 Uhr

Betreff: Wo ist Johannes Herzog tatsächlich

Wo ist Herr Herzog tatsächlich? Bitte hier rein schreiben, wer hat ihn wann zum letzten mal gesehen, der Webmaster möge bitte jeweils den letzten Zeitpunkt vermerken und uns auf dem Laufenden halten. Der fehlt doch zur Zeit auf der Bildfläche.

Warum stellen wir nicht zu jedem einzelnen Kreditausfall bei der Bank eine Strafantrag gegen die Vorstände und Prüfer und gegen Unbekannt, die Kunden dazu? Vielleicht würde das sogar manchem Kunden helfen die Sachen aufzuklären, wo man sie von der Bank aus auf diese Art und Weise gelinkt haben könnte. Warum stellen wir eigentlich als Mitglieder nicht gegen den Flexfirmeninhaber einen Strafantrag wegen Kreditbetrug und gegen Manfred Heger und die Revisoren wegen aktiver Beteiligung oder Beihilfe? Der hat doch ein viel größeren Schaden verursacht wie K.N. und die Überziehungen waren da noch höher. In 300-seitgen Überziehungslisten standen zu der Zeit doch laufend Kontostände mit 500 bis 600.000 € bei K.N., wenn man es aus der Verhandlung richtig raus ließt und von 746.000 € bei Flex laut dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005. Solche Beträge wenn ein Revisor nicht sehen will, dann fehlen die Worte.

   

Nr. 3096

Insider

29. Februar 2008, 16:15 Uhr

Betreff: Zu 3305, 3308 und 3311, der Putzfrau-Fall

Auseinandersetzungen mit juristischen Folgen an allen Ecken und Enden. Ob mit Kunden oder wie in Eintrag Nr. 3305 in Eintrag Nr. 3308 und in Eintrag Nr. 3311 mit einer kleinen Putzfrau, wo man jetzt den Widerspruch zur Kündigung (= Link) herauf beschworen hat. Die neuen Vorstände Herzog und Heidel schrecken genauso vor nichts zurück und stehen den alten in nichts nach, aber auch in gar nichts.

   

Nr. 3095

Uwe

29. Februar 2008, 11:26 Uhr

Betreff: Bringen wir es doch auf den Punkt

Müssen wir die Frage nicht schon viel konkreter stellen? Vorstand und Aufsichtsrat geben doch keine Auskunft wenn wir sie bitten zum Sachstand was zu sagen, wenn man sie höflichst bittet zu sagen was mit der versprochenen Kurzbilanz ist. Denn das Versprechen war doch ein Versprechen für die Zukunft. Es zwingt zur konkreten Frage: Wo ist Herr Herzog zur Zeit ? wird er laufend eindringlich verhört zur Zeit? Ist er in der Mangel der hiesigen Staatsanwaltschaft oder vielleicht sogar von der aus Bochum? Stammt der Maulkorb von da her? Hat ihm Herr Heidel das Schreiben an die Putzfrau vom 21.02. geschickt, oder hat er es persönlich vorbeibringen müssen, wenn es eine Woche gedauert hat bis es bei der Adressatin angekommen ist?

   

Nr. 3094

Gelesen

29. Februar 2008, 11:14 Uhr

Betreff: Zu Rede & Co.

Zusammenfassen lässt sich sagen, dass wir als Bank sehr stark mit uns selbst beschäftigt waren. So hat es doch Johannes Herzog am 29.06.2006 mit Rede & Co. bezeichnet, wie im letzten Eintrag gezeigt. Bezahlen wir Herrn herzog jetzt nur noch dafür, dass er zur Zeit aus dem wir ein ich gemacht hat? Bezahlen wir Herrn herzog, weil er ausschließlich noch mit sich selbst beschäftigt ist und nichts anderes mehr tun kann, als seine eigene Haut zu retten? Dafür ist das Amt des Vorstandsvorsitzenden der VR-Bank Marktredwitz, der 17.000 Mitglieder zu vertreten hat und der mit Soll und Haben Kundenbestände mit ca. 600 Mio. € zu betreuen und verantworten hat nicht da. Wer so mit sich selbst beschäftigt ist, weil er so angeschossen und angeschlagen ist, dem muss man die Gelegenheit geben sich genau damit zu beschäftigen und zwar ausschließlich und nicht auf Kosten derer, die eventuell demnächst als Genossenschaft gegen ihn auftreten werden.

Das er nicht mit der Genossenschaft beschäftigt ist, sondern nur noch mit sich selber, beweist er dass er der Genossenschaft seine Verpflichtung Rede und Antwort zu stehen mit aller Macht vermeidet. Er hat nicht das Recht es zu verweigern uns mitzuteilen, ob er im Fokus des Staatsanwaltes steht. Wenn er uns unser Informationsrecht verwehrt, dann soll er schnellsten verschwinden. abspielen

   

Nr. 3093

Auch Mitglied

29. Februar 2008, 11:02 Uhr

Betreff: Das Mauern des Herrn Herzog ist einfach nur noch zum Kotzen

Man kann doch nicht bevor man das Vorstandsamt übertragen bekommt eine Musterrede verwenden, wie es Johannes Herzog vor 1 ½ Jahren auf der Vertreterversammlung mit Rede & Co. (= Link) gemacht hat, dabei von früheren Fehlern bei der Kommunikation groß aufsprechen und jetzt in dieser wichtigen Phase, wo es sogar scheint, dass es um den Bestand der Bank gehen könnte, da mauert man, dass es nicht mehr zu begreifen ist. Herr Herzog ist der unglaubwürdigste Vertreter an der Spitze der Bank, den man sich nur vorstellen kann. Man meint, seine Sprachlosigkeit hat schon fast etwas von einem Maulkorb, der ihm auch vom Genossenschaftsverband verpasst worden sein könnte.

Es ist doch schon ein Schuldeingeständnis, wenn man uns gar nichts sagt zu den Vorwürfen. Warum hören wir von Johannes Herzog oder dem Aufsichtsrat nichts in welchem Umfang gegen die Bank und einzelne Personen ermittelt wird? Was ist dran, das gegen den Vorstandsvorsitzenden Herzog wegen Beihilfe zur Untreue, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wegen eigener Vorteilsnahme aus den Sauereien der alten Vorstände ermittelt wird? Es ist das gute Recht der Mitglieder darüber was zu erfahren und die verdammte Pflicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch was dazu zu sagen. Ist Herr Herzog quasi beurlaubt, weil er so oft nicht mehr zu sehen ist? Ist es schon eine Art von Agreement, dass er weg bleiben muss?

Warum erfahren wir nicht, ob er an den Bilanztestierungen von 2002 und 2003 beteiligt war oder auch an anderen Abschlüssen der Bank, wo man einfach nur nicht so blöd war das mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen auch irgendwo rein zu schreiben, dass es in aller Welt bekannt geworden ist? Herzog und Grothoff haben doch genau in diesen Jahren das Prüferkommando hier bei der VR-Bank übernommen. Warum hat er Manfred Heger bei Flex und Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold nicht eingebremst? Ist die Beihilfe schon nahe der direkten Beteiligung an den Untreuefällen? Welche andere hat der Staatsanwalt aufgegriffen? Welche zwei Kreditfälle musste man denn im Jahr 2004 von der Prüfung ans BaFin melden? Das waren doch Flex und Gold, Gold, Gold, oder nicht?

In dieser Phase nichts zu sagen, liebe Leute ihr verdeckt alle nur euren eigenen Dreck an eurem persönlichen Stecken, nichts anderes. Und Herr Herzog hat einfach nicht den Mut und die Courage seinen Hut zu nehmen. Er zieht die Bank lieber noch tiefer in den Sumpf mit jedem Tag, den er noch da ist. Für seine jetzige Situation gibt es natürlich in Rede & Co. keine Musterrede mehr, die verspricht die Zuhörer vom Hocker zu reisen, jetzt müsste er die Maske abnehmen und die Hosen runter lassen. Bürgerstiftung, die vielleicht noch von angeschlagenen Kreditnehmern gestützt wird, das ist das einzige was man noch von ihm hört. In allem anderem was existenziell wichtig ist, da versteckt man sich lieber gleich ganz.

   

Nr. 3092

Mitglied

29. Februar 2008, 09:33 Uhr

Betreff: Zu Gold, Gold, Gold

Warum werden die drei Aufsichtsräte nicht gleich als Zeugen mit geladen und zuerst vernommen? Dann wären zumindest mal welche aus dem Kreis da und müssten sich den Mist von Wolf, Heger und Krämer und vielleicht auch Herzog und Grothoff ohne Umschweife anhören. Wer weiß ob sie sich nicht am liebsten selber wie ein Mäusle im Eck verkriechen wollten?

   

Nr. 3091

Erfahren

29. Februar 2008, 09:24 Uhr

Betreff: Goldmärchen, bisheriger letzter Teil noch nicht zu Ende

10 Stunden soll die Verhandlung vor dem LG Hof am Dienstag fast ohne Pause gedauert haben und als man dann mit dem Ende gerechnet hätte und spekulieren können hätte ob noch ein Urteil fällt, soll es den Paukenschlag gegeben haben, der Richter hat den Prozess mit einem weitern Tag noch mal angesetzt. Am Montag den 10. März geht es um 10.00 Uhr in eine neue Runde und es wird dabei noch spannender, der Richter hat Manfred Heger und Karl Krämer als Zeugen geladen.

Warum denn, hat er Reinhold Wolf auch nicht geglaubt? Der hätte sich angeblich am Mittag verabschiedet und erklärt, er werde sich am Nachmittag noch mal mit einem bisher nicht aufgenommen Beweisstück wieder melden. Er sei aber nicht gekommen, weil er es doch nicht mehr gefunden hätte und hätte sich telefonisch abgemeldet. Hoffentlich kommt dann Herr Herzog auch und legt die Vorstandsprotokolle selber vor, damit man daraus feststellen kann wie es so mit gegenseitigen Kontrollen bei den Vorständen gelaufen ist. An dem Tag wird man hoffentlich hören, es ob andere Sichtweisen der Vorstände gibt, die nicht die Gnade des Herrn Herzog erfahren haben und bei der Bank den Ruhestand erreicht haben. Da erfährt man dann Versionen, warum Manfred Heger am 13. Juli 2004 schon den Flug mit K.N. nach Brüssel gebucht hat um da ein paar Kilo Gold am Flughafen abzuholen, so sei es in mehreren unterschiedlichen Aussagen gesagt worden.

Da wird man hören, ob sich ein Vorstandkollegium im Gesamten nur auf ein Fax eingelassen hat oder ob es doch ausschließlich Eigenmächtigkeiten des Vorstandes Reinhold Wolf gewesen sind. Vielleicht ist der Verteidiger so clever und lässt sich den von Aufsichtsrat mit aufgestellten Kompetenzplan innerhalb der Vorstandschaft zu den Gerichtsakten nehmen und dazugehörige Regelungen bei Überziehungen. Vielleicht fragt er den Kontrollvorstand Karl Krämer auch, ob der Kredit schon vorher ein Einzelwertberichtigungsfall war, oder ob nach dessen Auffassung eine Einzelwertberichtigung einfach nur nicht vorgenommen worden ist und nach hintern verschoben wurde, weil man auf das Goldgeschäft hoffte. Vielleicht wird dann auch deutlich dass sogar die Revision schon von dem Fall wusste und das Spiel der Vorstände mit betrieb. Vielleicht gibt Karl Krämer auch Auskunft inwieweit auch der Aufsichtsrat informiert war und ob auch der Aufsichtsrat von sich aus zum dem Fall schon Beschlüsse gefasst hatte und auch Überziehungen abgesegnet hatte.

Warum werden eigentlich die damaligen Revisoren Johannes Herzog und Raimund Grothoff nicht auch noch als Zeugen geladen? Kommt das noch? Die Beschlussprotokolle der Vorstände sollen als Unterlagen vom Richter mit angewiesen worden sein. Warum werden die Einzelprüfungsberichte zu dem Kreditfall nicht von Anfang an mit angefordert und auch die sonstigen Unterlagen der Revision? Um die schutzwürdigen Interessen des Kunden kann es dabei nicht mehr gehen. Der müsste ja froh sein, wenn diese Dinge aufgelegt werden. Da könnte ja mehr Entlastendes drin sein, als er vielleicht ahnt. Da könnte man doch erkennen, ob Reinhold Wolf sogar Interesse hatte mit der zweiten Firma die erste Pleitefirma des Kunden aus den Büchern zu bekommen? Er hätte doch immer wieder selber gesagt, wenn das Geschäft mit Afrika klappt, dann sind wir leicht alle Sorgen los.

Die Revisoren und ihre Unterlagen können doch dem Gericht, dem Staatsanwalt und auch der Verteidigung am deutlichsten aufzeigen ob es letztendlich Betrug an der Bank gewesen war, oder ob es zum Schluss nur der Druckmechanismus von Bankverantwortlichen war, die nichts anderes mehr wussten, als selber das Spiel hopp oder topp zu betreiben. Wenn sich beispielweise über Karl Kärmer oder über die sonstigen Unterlagen herausstellen würde, dass zum 31. Dezember 2003 schon mit diesen Beständen eine Wertberichtigung notwendig war, ja mit welchem Betrag hätte dann gegenüber der Bank noch ein Betrug stattfinden können, wenn man 80 bis 90 % da schon selbst aus wegen Bankbilanzierungsrichtlinien abschreiben musste? Wäre das nicht sogar eine falsche Aussage der VR-Bank oder eine unrichtige Art und Weise der ursprünglichen Anzeige, wenn man es von der Seite darauf anlegen wollte, dass der Kunde ein Strafmaß für den kompletten Kreditausfall bekommen würde? Wie heißt der Begriff hierfür, Prozessbetrug?

Wie soll der Richter auch einmal gesagt haben, ‚jetzt wird’s spannend’? Muss man eher sagen, jetzt wird’s dramatisch? Zerfleichen sich Heger, Wolf und Krämer und vielleicht auch die Prüfer gegenseitig? Der Verteidiger bereitet sich mit hoffentlich gezielten Fragen gut vor. Warum fragt er die Prüfer nicht danach, warum sie die weiteren Auszahlungen im Frühjahr 2004 nicht unterbunden haben? Ihnen musste doch der Kredit über die Jahresabschlussprüfung geradezu über die Überziehung als gefährdeter Kredit in die Augen stechen. Warum sollte man die zwei nicht fragen, wann und wie oft sie den Kredit im Jahr 2004 nach ihren eigenen Aufzeichnungen auf dem Tisch hatten? Also Unterlagen dazu nicht vergessen. Warum wird eigentlich nicht nach einem Protokoll oder einer Aktennotiz der Bank zum gesamten 13. Juli 2004 als Unterlage zu den Gerichtsakten gefragt? Warum wird nicht nachgefragt, wer die drei Aufsichtsräte am Morgen waren, die dabei waren? Vielleicht kann auch da einer zur Aufklärung beitragen. War einer der glorreiche Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch, der dann sang- und klanglos nach der Vertreterversammlung abgedankt hat, vielleicht auch wegen Gold, Gold, Gold und der gravierenden Mitschuld der Bank selber?

Vielleicht sogar noch ein letzter Tipp an den Verteidiger. Im Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 stand, dass die Vorstände in zwei Fällen gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Bankgeschäftsleiters nach § 34 Genossenschaftsgesetz verstoßen hätten, also massiven Vorschub für den Schaden geleistet haben könnten. Auch da kann von der Seite die Schützwürdigkeit des Kunden selbst aufgehoben werden. War Gold, Gold Gold damals einer dieser Fälle weswegen eine Meldung nach § 29 KWG ans BaFin ging und welchen Inhalt hatte diese Meldung und wie sehen die Unterlagen und Aufzeichnungen der Revisoren dahinter aus. Wie heißt es so schön: Licht ins Dunkel!

   

Nr. 3090

Ein Mitglied

29. Februar 2008, 08:51 Uhr

Betreff: Der Putzfrau-Fall

Zu Beitrag 3305

Der Beitrag von Nordlicht hat es wieder einmal auf den Punkt gebracht. Ohne jegliches Einbeziehen der rechtlichen Situation in die Kündigung, wird einer Raumkosmetikerin(Putzfrau) gekündigt. Ohne Angabe von Gründen, Sozialauswahl, Zustimmung durch den Betriebsrat und dergleichen. Wenn man aber den wahren Grund weiß, - die Anfrage des Gatten wegen des Nichterreichens des prognosizierten Sparziel seines Sparvertrags - dann ist dies ein ungeheuerllicher Vorfall. Gesetz und Ordnung sind wieder einmal außer Rand und Band. Ist es maßlose Selbstüberschätzung der Vorstände, daß sie selbst in dieser ausweglosen Situation, in der sie sich befinden, meinen wild um sich schlagen zu können oder ist es eine weitere Verzweiflungstat, jenseits von allen rationellen Überlegungen. Oder ist es am Ende doch nur Unfähigkeit und Dummheit, dies sich wie eine roter Faden durchzieht. Daß sich der Heidel auch noch für so was hergibt, zeigt daß er den Ernst der Situation nicht erkannt hat und immer noch blind das unterschreibt, was ihm Herzog vorlegt.
Die jahrelange Praxis, sich über jede gesetzliche Regelung, ob im HGB, BGB, GenG oder gar im Strafgesetzbuch hinweg zu setzen, hat anscheindend das Unrechtsbewußtsein total ausgeschaltet.
Scheinbar wollte Herzog vor seinem Abgang nochmals zeigen, welch großer Feldherr er ist. Daß er seine Demonstration seiner (nicht mehr vorhandenen) Macht ausgerechnet an der Putzfrau zeigen will, zeigt, daß er nur mehr eine Witzfigur ist. Vielleicht sollte man mit ihm eine Comic-Serie drehen, wo er als Hauptdarsteller den Ober-looser spielen kann, Denn dies wäre die einzige Rolle , zu der er imstande ist. Allerdings wird sich wohl keiner mehr an ihn erinnern, wenn er in einigen Jahren wieder an der Freiheit ist.

   

Nr. 3089

Interessierter

29. Februar 2008, 00:59 Uhr

Betreff: Zur Acredo in nr. 3309

Götzl, Gschrey, Eberle und Hilkenbach, drei könnten mit den Bilanztestaten der Abschlüsse 2002 und 2003 schon schwitzen und der Vierte sich fragen was er denn für einen Saftladen übernommen hat. Ob die im Lagebericht gelesen haben welche korrekten Verhältnisse sie in den Jahren da bestätigt haben wenn dienstbeflissenen Prüfer vor Ort rein geschrieben haben, dass man die Einzelwertberichtigungen in der Bilanz nicht mehr untergebracht hat.

Dann rufen wir halt in den Wald rein, wenn schon dazu aufgefordert wird, und hoffen auf Antwort zu dem Herrn Blaser in Begleitung von Grothoff und Herzog, damals als sie noch Nürnberg unsicher gemacht haben.

   

Nr. 3088

Nürnberger

28. Februar 2008, 23:43 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3304 Acredobank

Ihr solltet auch mal nachfragen, welche Rolle ein großgewachsener Herr namens Blaser, - allein, aber auch zusammen mit Herzog und Grothoff - insbesondere bei den einseitigen Vorgesprächen mit der VR-Bank Nürnberg (also zwischen VR-Bank Nbg und GVB) zur Fusion mit der Acredobank gespielt hat.

   

Nr. 3087

Nordlicht

28. Februar 2008, 21:13 Uhr

Betreff: Kündigung einer Putzfrau

Dieses Kündigungsschreiben schreit ja gerade zu nach einer rechtlichen Überprüfung, denn auch die Kündigung dieser Putzfrau dürfte dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Soziale Auswahl?! Alternativarbeitsplatz? Abfindung?

Als ob der Vorstand noch nicht genug um die Ohren hat, eröffnet er auf diesem Wege neue Fronten. Die Kosten für solchen Unsinn hat er ja auch nicht selbst zu tragen, denn das übernehmen ja die ohnehin schon gebeutelten Mitglieder.

Eine unbegründete Kündigung paßt voll in das Bild. Ganz egal wie die rechtlichen Bestimmungen sind, werden diese scheinbar von den Herren (vorsätzlich oder aus Dummheit) nicht entsprochen. Soll sich doch der Arbeitnehmer darum kümmern und die Kraft aufbringen, dagegen zu klagen. Darauf spekulieren doch die Herren!

Eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Monaten deutet ja auf ein längere Beschäftigung hin, so daß das Kündigungsschutz - Stichwort: soziale Auswahl - greifen dürfte.

Hat diese schöne VR-Bank eigentlich einen Betriebsrat? Nein, dann wird es aber Zeit einen zu bilden, denn bei den voraussichtlichen Umwälzungen wäre es gut einen zu haben, denn die Arbeitnehmerinteressen könnten sonst leicht unter die Räder geraten. Hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt?

Achtung: Bei einer Klage sind Fristen einzuhalten!

   

Nr. 3086

Mitglied

28. Februar 2008, 19:24 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Nach all dem was auf den Seiten dieses Gästebuches geschrieben wird, ist für mich un- verständlich, warum die Bankenaufsicht zusieht und den Vorstand nicht aus dem Verkehr zieht. Es kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Schäden für die Bank und uns Mitglieder entstehen, wenn diese Vorstände weiter in Amt und Würden sind. Da muß ich mich doch langsam fragen ob die in der Aufsichtsbehörde vielleicht auch mit ver- strickt sind, weil sie nichts unternehmen. Der Wunsiedler Kreis wäre gut beraten, wenn er das zuständige Ministerium in Berlin aufmerksam machen würde und das Fernsehen ein- schaltet.

   

Nr. 3085

Empörter

28. Februar 2008, 17:52 Uhr

Betreff: Betrug am Kunden, Betrug an den Mitgliedern

War nicht vor ein paar Tagen die Berufungsverhandlung zu Gold, Gold, Gold. Da hat der Bankvorstand den Kunden in schwindelerregende Höhen überziehen lassen. Wenn ich richtig mitgelesen habe hier, dann wäre der Kontostand auf einem GmbH-Konto in DM bei einer Million gewesen, obwohl man nur knapp 100.000 (50.000 €) als Kreditlinie vereinbart hatte. Als dann das gemeinsame Konzept nicht mehr aufgegangen ist, da ist dann Reinhold Wolf von seinen Vorstandskollegen und ein paar Aufsichtsräten gezwungen worden den Kunden wegen der ganzen Summe als Kreditbetrüger anzuzeigen. Eigentlich ist Reinhold Wolf doch ziemlich traurig zur Polizei gefahren, weil er aus den Goldsäcken sich nichts in seine eigen Schatulle nehmen konnte und weil er auf der Eigentumswohnung sitzen geblieben ist, anstatt sie zum doppelten Preis los zu werden.

Wenn man das mit dem Sparvertrag und der Ehefrau liest, da geht einem doch die Galle über. Uns haben die doch auch in dem Fall wieder nachgewiesen über Jahrzehnte mit ihren unsauberen Abrechnungen sowohl auf der Sollseite, wie auch auf der Guthabenseite nach Strich und Faden abgezockt. Und wenn sich der Kunde jetzt gewehrt hat, dann schmollt man und schmeißt die Frau deswegen mit freundlichen Grüßen raus. Warum zeigen wir die Kerle nicht wegen den Betrügerein an uns an? Da geht es doch nicht nur um das Geld, da geht es doch darum, dass die Burschen ihre eigenen Möglichkeiten schamlos zum Betrug an uns allen genutzt haben. Das ist doch wirklich ein Betrug an allen namenlosen Kunden, die in dem Augenblick, wo ich am Wertstellungsrad oder an den Zinsen drehe, keinen direkt vor mir hab, den ich vor habe ihn zu betrügen, ohne ihm auch nur gegenüber zu stehen, oder muss man das nicht so sehen? Die glauben doch es merkt kein As, wie man uns kollektiv in die Tasche greift.

Die nächste Strafanzeige hier, die muss nicht nur nach einer Rückforderung aussehen, die muss aufzeigen, dass die Manipulation im Abrechungsbereich in der Bank eine Straftat ist, die belangt werden muss. Und es betrifft nicht nur die, die bis 2004 da waren. Es betrifft auch die, die das alles unterstützt haben. Die Gelder haben die Kerle auch nie zusammen halten können und es dürfte sich inzwischen sicher auf einige Millionen summieren, was man damit eingenommen hat und was denen wieder durch die Finger geronnen ist. Wahrscheinlich haben aber einige doch nochmal die zweite Hand drunter gehalten, aber dann auch gut zugemacht und vielleicht die eigenen Taschen gestopft. Mich würde interessieren wie viel mit den US-Fonds verdient worden ist und wie viel davon nicht bei der Bank angekommen ist? Betrug an Zigtausenden von Kunden, Betrug an 17.000 Mitgliedern, das ist eine der Straftaten, die gesühnt werden muss. Und es muss gesühnt werden, dass Herr Herzog sich daraus seine Polstersessel basteln wollte. Die Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben der Frau zeigt seine wahre Gesinnung, seine Rücksichtlosigkeit und seine Skrupellosigkeit. Dieser Heidel ist die gleiche Pfl... Anderseits zeigt es auch, wie blank die Nerven bei diesen Männern schon liegen.

   

Nr. 3084

Aus dem nördlichen Landkreis

28. Februar 2008, 17:13 Uhr

Betreff: Kündigung des Arbeitsplatzes wegen Nachrechnung eines Sparvertrages

Ist dem Webmaster etwas bekannt, stimmt es, dass ein Kunde verlangt hat, dass sein 20-jähriger Sparvertrag nachgerechnet werden sollte, weil das Ergebnis der beim Abschluss in Aussicht gestellten Summe nicht annähernd erreicht worden ist und er wissen wollte, wie die Zinsen runter gefahren wurden von der VR-Bank Marktredwitz? Er soll darauf keine Antwort erhalten haben und er soll Klage gegen die Bank erhoben haben.

Die einzige Antwort von der Bank, die er halten haben soll, sei an seine Frau gekommen. Der hätte man ohne Angabe von Gründen die Stelle als Putzfrau auf einer Zweigstelle gekündigt. Solche Leute haben doch wirklich nur noch eine Anlaufstelle, den Wunsiedeler Kreis. Gegen solche Machenschaften muss man sich zur Wehr setzen. Dem Exrevisor Herzog sind doch von je her Gesetz und normale menschliche Regeln egal gewesen.

Kommentar:
Uns liegt sogar das Kündigungsschreiben der VR-Bank vor
hier klicken ... (= Link). Wir empfinden es als Hohn wie man bei der Bank mit den Menschen umgeht. Da setzt man willkürlich die Zinsen runter und die berechnete Summe aus einem jahrzehntelangen Sparvertrag geht im fünf- bis sechsstelligen Bereich nicht mehr auf. Wenn dann der Kunde die Nachberechnung verlangt und die Referenzzinsen dazu, dann stellt man sich auf stur. Was bleibt dem Kunden übrig als zu klagen? Bestraft wird die Geltendmachung seiner Rechte aber zum Schluss die Ehefrau, die ihren Job verliert. Ist es nicht menschenverachtend? Der Gipfel der Unverfrorenheit ist im Kündigungsschreiben noch die Formel "Mit freundlichen Grüßen". Warum kriegt die Frau das Schreibens vom 21. erst heute mit einem Boten übermittelt? Was soll da dann das Theater mit der Bürgerstiftung bezwecken, wenn man das Recht des kleinen Mannes mit den Füßen tritt? Ein kleine Putzfrau, die wahrscheinlich auf jeden Cent angewiesen ist, wird so behandelt. Die Bürgerstiftung ist doch ausschließlich dazu da die Gazetten bedienen zu dürfen. Was ist dieser Herr Herzog für ein Mensch, aber der kriegt von der Staatsmacht und auch vom Wunsiedeler Kreis mit Sicherheit sein Fett noch weg. abspielen

   

Nr. 3083

Beobachter

28. Februar 2008, 16:34 Uhr

Betreff: Zu 3301, es ist dieser Herr Herzog

Die Acredobank hatte wahrscheinlich wirklich das Pech eine Genossenschaftsbank in Bayern zu sein. Und sie hatte das Pech auf der Liste des Genossenschaftsverbandes Bayern an der Reihe zu sein, dass Strukturen im Sinne der Münchner bereinigt werden sollten. Nichts mehr Kirchenbank, sondern einfach VR-Bank Nürnberg, mit dann grenzenloser Verletzung des Regionalprinzips schon über die Fusion mit der überregional tätigen Acredo. Und es scheint, dass Herr Herzog sehr bald den Lohn seiner grenzenlosen Loyalität einfahren hätte dürfen. Nämlich mit der Beorderung nach Marktredwitz ohne direkten Prüfungsauftrag zur Übernahme des Vorstandsamtes als Nachfolger für Manfred Heger, dessen Verluste trotz bester Beziehungen zum Verband anscheinend einfach nicht mehr tragbar waren. Bei einer Bank mit katastrophaler Risikosituation, wo man sich als Verband nicht berufen sah für geordnete und saubere Verhältnisse und eine funktionierende Organisation zu sorgen. Und wer weiß welchen Lohn man auch Herrn Grothoff zugedacht hatte über Hof und Marktredwitz oder über die Stelle der Revisionsdirektors, wo er noch oft verkünden hätte dürfen, wie er die Vorstände wenn nötig unter die Brücken bringt?

Wenn man so eine Rückendeckung hat, gibt man da dem Bankvorstand als Dank für die guten bisherigen Beziehungen zum Verband über ein millionenschweres kaputtes Kreditverhältnis mit seinem besten Spezi noch etwas mit, wo einen die unkontrollierten Überziehungen nur noch schwindeln lassen? Lässt man den anderen Vorstand, den man selber wegen des Vieraugenprinzips noch braucht, auch in 1 1/2 Jahren Millionen mit einem ungesicherten Kredit kaputt machen, wenn der als Ziel seinen Reibach über die eigene ETW sieht, aber das volle Risiko bei der Bank ablädt?

Legt man bei dieser grenzenlosen Unterstützung des eigenen Ladens dann falsche Bilanztestate in München zum Unterschreiben beim Verbandsvorstand und beim Leiter der Prüfungsabteilung vor, die das auch bereitwillig erledigen? Bei der Acredobank durfte man doch mit den Einzelwertberichtigungen auch auf dem Klavier des Verbandes spielen, je nach dem ob die Fusion für die Vorstellungen von dort oder dagegen gelaufen sind. Sozusagen Auslegung des § 252 HGB (= Link) nach Verbandsüberlegung. Kann man so eine Kette von der Acredobank in die Kraußoldstraße in Marktredwitz ziehen? Aber wer zieht diesen Herrn Herzog denn jetzt plötzlich wieder aus der Bank heraus? Die Staatsanwaltschaft, die nur durch den Wunsiedeler Kreis aber nicht aus einer Revisionstätigkeit eines Prüfungsverbandes heraus in mehrfacher Gruppenstärke angerückt ist?

   

Nr. 3082

Mitglied

28. Februar 2008, 14:26 Uhr

Betreff: Wie hängt die Bank mit den amerikanischen Fonds?

Bei den US-Immobilienfonds, die Herr Herzog doch im Lagebericht 2005 auch erwähnt hat, da muss doch jetzt der neue Vorstand sicher auch selber nachgeschaut haben, was auf die Bank zukommen kann. Da kann man doch nicht nur wieder die Augen verschließen. Die heutigen Vorstände haben doch sicher selber alle internen Konten durchforsten lassen. Ist da nichts aufgekommen, was man verpflichtet wäre anzuzeigen. Bloß bei Herrn Herzog wissen wir, was er vor drei bis vier Jahren nicht angezeigt hat, das bringt er auch heute nicht zur Anzeige. Das hat er schön brav zusammen gesammelt um alle in der Tasche zu haben.

Irgendwo hab ich doch auch mal was gelesen, dass 800.000 € an Provisionen geflossen seien. Hat man wirklich die Unterlagen mit der Fondsgesellschaft in Darmstadt gegen geprüft, ob da nicht schöne Gelder auch noch an der Bank aus der Provision vorbei geflossen sind? Wer weiß vielleicht hat die Bank nur einen Bruchteil bekommen und das andere wurde an Personen direkt ausgezahlt. Das könnte doch eines der wichtigen Argumente für die Vorstände gewesen, warum man den Fonds am Genossenschaftsverbund vorbei vermittelt hat. Und aus dem Grund und der Konstellation heraus, hat man das Haftungsrisiko der Bank selber für die Anlagen auch noch erhöht und das Risiko der Anleger, wenn es damit zu den Fonds keine Prüfung der Zentralbankleute gegeben hat. Wie steht es damit, wie stehen die einzelnen Trassen der Fonds, die man verkauft hat und kommt da noch eine Welle auf uns zu?

Meine Herren Aufsichtsräte, ihr bringt euch schon selber in Haftungsgefahr weil ihr die Information zu den Ermittlungen gegen die Bank und den ehemaligen Prüfer und jetzigen Vorstand Herzog gegenüber den Mitglieder verschweigt. Ihr verschweigt wahrscheinlich auch wieder die wahre Risikolage der Bank und zwar nicht nur aus dem Kreditbereich heraus. Warum kommt nichts von der im letzten Jahr versprochenen Kurzbilanz. Wenn Herr Herzog was tolles zu verkünden hat, dann ist er doch schneller wie der Blitz, drum stinkt's wahrscheinlich wieder gewaltig. Die außerordentliche Vertreterversammlung wäre längst fällig, genauso wie der Rücktritt des Vorstands und des ganzen Aufsichtsrates.

Was weiß der Webmaster von der Sache zu den Fonds. Dem seine Informationen sind sowieso meist die besseren und denen kann mach auch trauen.

   

Nr. 3081

Besucher

28. Februar 2008, 12:07 Uhr

Betreff: Kompliment

Durch Zufall bin ich auf den Wunsiedeler Kreis gestossen und möchte euch gratulieren und weiter viel Mut und Erfolg wünschen.
Die Finanzkrise zur Zeit haben wir auch den windigen Manövern der Herren Bänker zuzuschreiben. Daher ist es gut, dass diesen nun zugesetzt wird

[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] :dw:
:laola:

   

Nr. 3080

Acredogenosse

28. Februar 2008, 10:34 Uhr

Betreff: Ist das der gleiche Herzog?

Ich verfolge diese Seite erst seit ein paar Wochen weil sie mir von einem befreundeten Bankangestellten empfohlen wurde.
Wir hatten ja in Nürnberg unsere Acredobank und bei dieser war auch ein Prüfer tätig mit Namen Grotof. Aber auch der Name Herzog kommt mir bekannt vor. Kann es sein, dass der jetzige Vorstand der Marktredwitzer Bank der gleiche ist, der mir Grotof unsere Acredobank geprüft hat.
Wenn ja, wisst ihr was die beiden dort so getrieben haben, dass unsere Bank fusionieren durfte. Denn eigentlich war es ja eine gute Bank die den kirchlichen Bereich abgedeckt hat.
Oder hat die Acredobank nur - wie viele andere Raiffeisenbanken auch - das Pech gehabt eine Genossenschaft in Bayern gewesen zu sein?

   

Nr. 3079

Logisch Denkender

28. Februar 2008, 00:41 Uhr

Betreff: Warum die Anzeige gegen K.N.?

Die Kreditgenossenschaften sind nun wirklich nicht dazu da, dass man als Kunde hin geht und mit verrückten Geschäftsmodellen jedes Risikokapital zur Verfügung gestellt bekommt. Die Leute in Afrika scheinen ja an dem Geschäft wirklich interessiert gewesen zu sein und die Diabetes ist dort sicher noch mehr ein Problem, das die auch angehen wollen, als bei uns. Letztendlich ist es anscheinend wirklich nur am fehlenden Geld in der Staatskasse gescheitert und auch daran, dass die kleine Brötchen, die angeboten wurden hinten und vorne nicht mehr ausreichten dass gemeinsam von Kunden und Bankvorstand schon lange vorher aufgemachte Loch zu schließen, sprich den Auftrag aufzusplitten.

Die Hoffnung die der Kunde dann am Ende in die Goldtransaktion gesetzt hat, die war vielleicht der letzte rettende Strohhalm. Warum geben denn die drei Aufsichtsräte, die am 13. Juli 2004 dabei gesessen haben, nicht zu wie Reinhold Wolf um sich selber gejammert hat, als man mit K.N. sich dessen Bericht der Dinge schildern ließ? Denn Reinhold Wolf musste eigentlich die gleiche Hoffnung haben wie der Kunde. Galt es doch mit immer mehr Risikobereitschaft im Kreditgeschäft die unglaublichen Löcher der letzten Jahre irgendwie wieder zu schließen. Und diesen Kreditfall hat doch die Revision auch schon über die Telefonvorwahlfirma gesehen und verfolgt. Hatten die an sich auch die gleichen Hoffnungen, oder haben Herr Grothoff und Herr Herzog den Vorstand Wolf, den Kunden und damit tangiert über die Verluste die Mitglieder, beabsichtigt ins offenen Messer laufen lassen? Wenn die Herren es leugnen es gesehen zu haben, dann bezichtigen sie sich der eigenen Unfähigkeit. Wahrscheinlich war der Kredit sogar einer von denen die man aus der notwendigen Einzelwertberichtigung schon Ende 2002 heraus ließ, wenn man normale Bewertungsmaßstäbe angesetzt hätte.

Der Frust und der Druck der anderen Vorstände und der Aufsichtsräte haben Reinhold Wolf dann am Nachmittag des 13. Juli 2004 zur Anzeige der Sache zur Polizei nach Hof getrieben. Welche Verantwortung er aus seiner marktdynamisch operativen Haltung dabei hatte, das hat man herausgelassen und natürlich auch die bereitwillige Absprache des Kunden, wenn ein riesen Geschäft daraus wird, wenn die Gelder aus Afrika tatsächlich fließen, dass man dann gerne über den Preis der eigenen Eigentumswohnung in fast jeder Höhe sprechen könnte. Grenzt das nicht an Erpressung des Kunden? Wenn sich Reinhold Wolf schon nicht zum Neinsagen von Anfang an zu den Überziehungen hat durchringen können, die Vorstandskollegen, der Aufsichtsrat und die Revision hätten es doch tun müssen und Einhalt gebieten, nach dem die erste Firma schon Pleite war. Sogar das Stammkapital zur Neugründung hat man über die KK-Linie finanziert.

Wie hat also der Kunde die Bank eigentlich betrogen? Doch nur mit der Spitze des Eisberges vielleicht in den letzten Atemzügen vom März bis Juni 2004. So wie der Kunde notgedrungen geschwindelt hat, so hat der Vorstand notgedrungen schon jedes Vorsichtsmoment für sich ausgeschaltet. Weil er bis dahin bereits an die Million herangegangen ist, obwohl das Geschäft vorher nicht angelaufen ist. Das Fax der Geschäftsbestätigung, dass das Papier nicht wert gewesen zu sein scheint, das hätte jeder vorsichtige Banker auch als wertlos erkennen müssen. Der Kunde hat vorher nicht mit falschen Zahlen Geld erschlichen bis dahin, nein er hat das Geld vom Banker ohne wirtschaftliche Fakten bekommen. Doch einfach so auf den wöchentlichen Plausch in der Bank und dann hat der Banker ihm von heut auf morgen das Messer auf die Brust gesetzt und so wurde es doch auch in der Verhandlung gesagt, jetzt brauchen wir einen riesen Auftrag. War der Betrug des Kunden gegenüber der Bank nicht durch die grenzenlose Großzügigkeit, ja, die unglaubliche Unfähigkeit des Vorstandes verursacht? Durch die unglaublichen Möglichkeiten, die die dessaströse Organisation der Bank den Leuten an der Front gab? Und die 60.000 € die er von Reinhold Wolf auch noch nachgeschickt bekommen hat, um die ist er, um den rechtlichen Begriff zu gebrauchen, ja auch wieder entreichert worden, weil er sich in der Situation sagen musste, das Gold, das hab ich gesehen, jetzt entweder alles oder nichts.

Wenn Reinhold Wolf nicht die erste Firmenpleite durch den zweiten Kredit an die neue Firma hätte ausgleichen wollen und das dann anscheinend vollkommen auf Blankobasis, dann hätte sich die Bank einen Schaden von mindestens 800.000 € erspart und es bedürfte keinen Prozess um einen Kreditbetrug, der vom Vorstand selbst mehr als nur begünstigt wurde. Aber leider nicht nur von diesem handelnden Vorstand, sondern von allen anderen, die immer wieder nur weg geschaut haben. Jetzt stellt man den Kunden alleine an den Pranger und bedroht ihn mit einer Freiheitsstrafe und den eigenen Vorstand, den lässt man still und heimlich mit einem Freispruch in der Vertreterversammlung davon kommen. Welche menschliche Moral steckt in dem ehemaligen Prüfer Johannes Herzog und den Aufsichträten? Die lassen jeden anderen über die Klinge springen, aber die in den eigenen Reihen, die verschont man. Gerade so wie in all den anderen Fällen von Zigmillionen an Kreditverlusten.

   

Nr. 3078

Aus der Nähe

27. Februar 2008, 20:34 Uhr

Betreff: Wie lange will man uns noch verheimlichen warum die Staatsanwaltschaft da ist?

Man braucht sich doch nichts vormachen. Seit wann ist denn die Staatanwaltschaft da bei der VR-Bank? Seit dem man die Anzeigen zu den Geldwäschesachen bei Gold, Gold, Gold auch zur Kenntnis genommen hat und seitdem man ehrlicherweise in Hof mit der Schmidt-Bank nicht vollkommen ausgelastet war. Aber hat man erkannt, was bei der Genossenschaft VR-Bank wirklich schlummert, oder sind sogar die Ermittlungsbeamten vor Neid oder doch besser Schaudern erblasst? Glauben die Leute im Vorstand und im Aufsichtrat und beim Verband uns die Dimension der Sauereien immer noch verheimlichen zu können? Wenn man am gestrigen Beispiel wieder sieht, wie ein Vorstand in zwei Jahren bei einem ungesicherten Kredit eine Million verpulvert, dann ist doch da für alles Tür und Tor offen gewesen. Und der Begriff der Narrenfreiheit und der gegenseitigen Deckung trifft doch für die Knilche voll zu.

Also Aufsichtsrat, was ist mit Ermittlungen gegen die Bank? Wer von Euch hängt schon persönlich drin und was ist mit der Sache zum ehemaligen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog? Wer von Euch hat sich über Sicherheiten bei Kunden persönlich bereichert, wer weiß was, wie die Vorstände damit umgegangen sind, oder hat es wirklich nur kollektives Wegschauen gegeben? Ist die Angelegenheit mit den falsch testierten Bilanzen und die Vorteilsnahme zur Amtserschleichung des ehemaligen Prüfers schon Thema, oder was sonst? Raus mit der Sprache.

   

Nr. 3077

anonym

27. Februar 2008, 17:49 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Reinhold Wolf und Johannes Herzog im Zusammenhang mit Gold, Gold, Gold

....... ……………, den 27. Februar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 GenGesetz bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß gegen § 18 Kreditwesengesetz;
- Verdacht der Beihilfe zu vorgenannten Fällen als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft zur eigenen Vorteilserlangung

gegen den Vorstand der Genossenschaft, Herrn Reinhold Wolf und die die allgemeinen Kontrollpflichten nach dem KWG und dem § 34 GenGesetz unterlassenden Vorstandskollegen;
sowie gegen Herrn Johannes Herzog, Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, jetzt Vorstandsvorsitzender der Bank


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag

gegen den Vorstand der Genossenschaft, Herrn Reinhold Wolf und die die allgemeinen Kontrollpflichten nach dem KWG und dem § 34 GenGesetz unterlassenden Vorstandskollegen;
sowie gegen Herrn Johannes Herzog, Revisor des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, jetzt Vorstandsvorsitzender der Bank wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 GenGesetz bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit Verstoß gegen § 18 Kreditwesengesetz

- Verdacht der Beihilfe zu vorgenannten Fällen als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft zur eigenen Vorteilserlangung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

H) Hinzuzuziehende Prozessunterlagen des Amtsgerichtes Wunsiedel und des Landgerichtes Hof im Fall VR-Bank Marktredwitz gegen Herrn K.N.


Durch die öffentlichen Verhandlungen des Gerichtsfalles nach Beweisquelle H) stellen sich Vorgänge dar die den Verdacht der schwersten Untreue bei der VR-Bank Marktredwitz in diesem Fall durch den handelnden Vorstand Reinhold Wolf nahe legen. In der Verhandlung vom 11. Juli 2007 vor dem AG Wunsiedel hat der Vorstand zu dem eingeräumt, dass ihm vom Kreditnehmer außer eines sogenannten Businessplanes zum Kreditengagement keine relevanten Unterlagen nach § 18 KWG vorgelegen haben. In der Verhandlung vom 26.02.2008 hat der Vorstand genauso wie schon am 11.07.2007 eingeräumt, dass erschwerend dieser Businessplan nicht im geringsten erfüllt wurde. Auf dieser Basis hätte ein sorgfältiger genossenschaftlicher Bankgeschäftsleiter keinen Kredit ausreichen dürfen.

Das Kreditverhältnis wurde nach Aussage des Bankvorstandes durch eine KK-Linie für eine Firma des im Prozess wegen Betrugs gegen die Bank angeklagten Kunden von 50.000 € begründet. Die Untreuehandlung dürfte bereits damit begonnen haben, dass laut Aussage des Bankvorstandes zuerst Überziehungen auf dem Konto der GmbH des Kunden als Gesellschafter und Geschäftführer ermöglicht wurden, die erst deutlich später wieder in Form von einer Umschuldung auf ein Firmen- oder auch Privatdarlehen ausgeglichen wurden, wofür nicht zweifelsfrei feststeht, dass gestellte Sicherheiten den Kreditrahmen auch deckten und somit eigentlich schon ein Wert zu berichtigender Kredit begründet worden sein könnte.

Zwei Aspekte dürften den Sachverhalt zusätzlich verschärfen. Der Kunde hatte wahrscheinlich noch mit einer Vorfirma in Form einer OHG nicht zurückgeführte Forderungen, wahrscheinlich in Höhe von mindestens über 200.000 €, was eine besondere Handhabung und Bewertung von Wertberichtigungsbedarf für das gesamte Kreditverhältnis notwendig gemacht haben dürfte. Zweitens erklärte der angeklagte Kunde, dass der Bankvorstand ihm mit der Einräumung des KK-Limits zu Zeiten der Firmengründung das Doppelte an Stammkapital zu Verfügung gestellt hatte. Damit dürfte eine unrechtmäßige Firmengründung durch die Bank ermöglicht worden sein. Die Worte des Richters vor dem Landgericht lauteten dazu, ‚das könnte ja Betrug sein'.

Hinzuweisen ist auch auf teilweise gegenläufige Aussagen des Herrn Wolf bei den Terminen vor dem Amts- und Landgericht, was eventuell auch dem zuständigen Staatsanwalt nicht entgangen sein könnte. Beim Prozess vor dem AG Wunsiedel sprach der Vorstand sogar von Auszahlungen für Schmier- und Bestechungsgelder, wofür aber mit größter Wahrscheinlichkeit keine Verdachtsanzeigen nach den Geldwäschevorschriften abgegeben wurden.

Bei der Vernehmung des Angeklagten wurde deutlich, dass die Finanzierung der Firma in der Gründungs- und Anfangsphase durch Überziehungen des KK ermöglicht wurde, wodurch eventuell auch auf Haftungsmodalitäten aus der Situation der GmbH-Firmierung zu Lasten der Bank verzichtet wurde und jegliche Notwendigkeiten einer dem § 18 KWG auch unterhalb des gesetzlich festgeschriebenen Betrages verzichtet wurde, wobei das Gesamtengagement diese Grenze wieder überschritten haben könnte. Es könnte sogar auf die Vernachlässigung der Vorschriften nach § 19 KWG zur Kreditnehmerzusammenführung hindeuten. Der erwähnte Businessplan wurde erst weit nach der KK-Einräumung einschließlich den Überziehungen erstellt und der Bank vorgelegt, was den Forderungen des § 18 KWG ebenfalls klar und deutlich widerspricht. Aus den Aussagen des Kunden konnte entnommen werden, dass jegliche Neuregelungen im Engagement durch den Bankvorstand veranlasst wurden, weil zuvor getroffene Reglungen beiderseits nie auch nur annähernd eingehalten werden konnten.

Trotz laufender notwendiger Neuregelungen des Engagements hat der Vorstand Reinhold Wolf die Überziehung des eingeräumten KK-Limits bis zum zehn- bis eventuell zwölffachen des nie geänderten Limits von 50.000 € zugelassen. Die Rechtsprechung hat hier bereits mehrfach entschieden, dass Überziehungsgenehmigungen über eine längere Zeit wie eine externe Zusage gegenüber dem Kunden wirken. Wobei im Gegensatz dazu eine Privathaftung über ein vereinbartes Limit hinaus teilweise angezweifelt werden könnte, wenn es sich um undefinierte Überziehungszusagen handelt. Auch die Berechnung von Überziehungszinsen könnte als Betrugshandlung gegenüber dem Kunden in diesem Fall ausgelegt werden.

Gröblichst verletzt haben dürfte aber der Bankvorstand seine Sorgfaltspflichten dadurch im Endstadium des Kreditverhältnisse im 1. Halbjahr 2004 dass er ausschließlich auf die Inaussichtstellung eines Geschäftes des Kunden auf dem sicher kaum einzuschätzenden afrikanischen Kontinent weitere Überziehungsmittel von wahrscheinlich über 200.000 € zur Verfügung stellte. Auch hier gab er die Mittel zuerst bereitwillig um dann den Kunden zu einer schriftlichen Bestätigung des Geschäftes zu drängen. Weitere Mittelbereitstellungen scheint er ausschließlich auf ein Fax in französischer Sprache abgestellt zu haben, wobei es inzwischen zweifelsfrei feststeht, dass Faxdokumente sowohl in Absenderangabe, als auch im Datum vom Absender problemlos verändert werden können. Das vorgelegte Schriftstück könnte in keinem Fall die Erfordernis einer sachgerechten Kreditunterlage erfüllt haben, da der Vorstand zudem sich mit der Vorlage einer Kopie begnügte. In keiner der beiden Verhandlung wurde etwas von einer Übersetzung bei der Bank gesprochen. Bis zuletzt scheint auch die Erstfirma, die nicht mehr tätige OHG, noch in hohen Kontoständen belastet gewesen zu sein.

Entsprechend der vorliegenden Prozessakten dürfte zweifelsfrei erkennbar sein, dass der Vorstand Reinhold Wolf im Sinne von vorgeschriebenen Kontrollen innerhalb des Gesamtvorstandes der Kreditgenossenschaft in diesem Kreditfall, wie vielleicht sogar generell unter den Vorständen üblich, regelrechte Narrenfreiheit genossen haben muss. So tragen Auszahlungen, die ja unverzüglich zur Saldoerhöhung führen genauso nur sein Genehmigungshandzeichen, wie sämtliche vorgelegten anweisungsbedürftigen bargeldlosen Verfügungen. Wahrscheinlich ist dazu auch das elektronische Genehmigungskennzeichen in der Bank-EDV zu fast 100 % das des Herrn Wolf und wurde bei fremden Belastungen vielleicht sogar unterlassen, wodurch die Überziehungen eventuell mangels Bearbeitung nicht abgewiesen wurden. Es wäre zu überprüfen, ob die EDV-Kompetenzen bei der Bank für die Vorstände oder bestimmte Vorstandsbereiche in schwindelerregenden Höhen oder gar unbegrenzt bestanden, was zu unglaublichen Überziehungsbeständen geführt haben könnte. Damit wären Kontrollmechanismen ausgeschaltet gewesen. Im Protokoll der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 wurde von monatlich 300 Seiten Überziehungslisten bei der Bank berichtet, die angeblich nur ein Vorstand zu verantworten hätte. Dies ließ der Aufsichtsrat der Bank bei Anwesenheit von Vertretern von Prüfern des Genossenschaftsverbandes ohne weitere Erklärung der Ursache so vortragen. Diese Handhabung widerspricht allen Regeln des Vieraugenprinzips nach dem Kreditwesengesetz und im Besonderen dem § 25a KWG, besonders aber den Sorgfaltspflichten nach § 34 GenGesetz für Vorstände.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Prüfung haben die Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern latente Risiken im Kreditgeschäft außerhalb eines vertretbaren Rahmens festgestellt, was dem Lagebericht der Bank vom Jahr 2001 zu entnehmen ist, sowie über kürzeste Auszüge in Beweisquelle B) ersichtlich ist. In den Folgejahren wurde regelmäßig berichtet dass dazu die problembehafteten Kreditengagements in den folgenden Jahren zusätzlich stark oder sehr stark angewachsen sind. Vor diesem Hintergrund und auch nach den Protokollierungen der Vertreterversammlungen der Jahre 2004 und 2005 steht der schwere Verdacht, dass Teile der Prüfung nicht im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung erfolgten, bis hin zu Interessenkonflikten, dass der genannte Prüfer und heutige Vorstand Johannes Herzog trotz Bewerbung zum Bankvorstand, oder vorgesehene Hinführung innerhalb des Genossenschaftsverbandes schon vor der Bewerbung, die Prüfertätigkeit weiter ausführte und die Prüfung im Sinne der Nachfolge als Vorstand wahr nahm.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es natürlich für einen zukünftigen Vorstand von Interesse ist, die bilanziell festgestellte Eigenkapitallinie wegen der damit zusammenhängenden gesetzlichen Kreditgrenzen und –normen nicht zu schmälern. So deuten die Lageberichtsvermerke der Bank der Jahre 2002 und 2003 darauf hin, dass der Bank von den gesetzlichen Prüfern ermöglicht wurde festgestellte Wertberichtigungen nicht bilanziell von den Forderungen abzusetzen und somit nach der tatsächlich festgestellten Werthaltigkeit zu bilanzieren, sondern gesetzeswidrig überhöht, um damit die zusammenhängende Reduzierung des Eigenkapital zu unterdrücken und zu vermeiden. Damit könnte die Testierung der Bankbilanz nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem HGB ebenfalls unrichtig gewesen sein. Es könnte sogar der Fall gewesen sein, dass damit eine Unterdeckung der Bankrücklagen nicht ausgewiesen wurde und der Zugriff auf Geschäftsguthaben der Mitglieder unterlassen wurde. Gleichzeitig würde damit aber der Bank gesetzliche Kreditgrenzen ermöglicht worden sein, welche über denen gelegen haben durften, die bei Berücksichtigung der Wertberichtigungen innerhalb der gesetzliche Vorschriften anzusetzen gewesen wären und damit entgegen dem Willen des Gesetzgebers in KWG und GenGesetz zu hohe Groß- und Höchstkreditgrenzen, einschließlich des satzungsgemäßen Beschlusses bei der Bank hierzu belassen worden sein und überhöhtes Risikopotential ermöglicht. Die gesetzliche Prüfung und ihre Revisoren hätten damit der schon herrschenden schwierigsten Risikolage trotz der laut Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.10.2004 deutlich aufgezeigten Mängel auch noch zusätzlich Vorschub geleistet. Ein weiterer Verstoß gegen alle Prüferverantwortung dürfte die Tatsache sien, dass diese Mängel aber nicht nur in diesem Jahr durch die gesetzliche Prüfung festgestellt worden sein dürften, nur regelmäßig den Vertretern auf den Versammlungen entweder gar nicht oder nur beiläufig mitgeteilt wurden.

Da der Prüfer Johannes Herzog das Vorstandsamt anstrebte, war ihm sicher bewusst, dass er hierfür die Zulassung durch das BaFin nur nach einer Wartefrist erhalten würde. Wenn die Prüfer jedoch für eine wahrscheinlich notwendig und berechtigte vollzählige Ablösung der Vorstandschaft gegenüber der Bankenaufsicht eingetreten wären, hätten externe Personen alle dann offenen Posten im Vorstand besetzt. Somit erscheint der dringende Verdacht, dass Herr Herzog und seine Kollegen trotz vielfacher Feststellungen die bezeichnete Narrenfreiheit der Vorstände mit den einhergehenden nicht zu leugnenden Verlusten im Kreditgeschäft und Nachlässigkeiten in sonstigen Geschäften und Bereichen nur zur einvernehmlichen Ablösung des Vorstandsvorsitzenden Manfred Heger nutzten, was in einer der Kommentierung zum Genossenschaftsgesetz widersprüchlichen Aufhebungsvereinbarung unter Verzicht auf alle Ansprüche gipfelte. Den für den genannten Kreditfall verantwortlichen Vorstand Reinhold Wolf könnte der heutige Vorstand Johannes Herzog benötigt haben, den Platz gemäß den KWG-Richtlinien und den genossenschaftsrechtlichen Vorschriften noch für geraume Zeit und in Kollegschaft mit dem ebenfalls mitverantwortlichen Kontrollvorstand Karl Krämer zu besetzen, während er als Generalbevollmächtigter bereits die Gesamtverantwortung bei der Bank übernahm.

Damit hätte er als Prüfer den eventuell zwingend anstehenden Regress gegen den oder gar die Vorstände verhindert, Maßnahmen als Prüfer zur Eindämmung des Schadens unterlassen um selbst das Vorstandsamt antreten zu können. Es steht der dringende Verdacht, dass Herr Herzog für die zu dieser Zeit herrschenden organisatorischen Mängel und in diesem Fall voll umfänglich für Schäden verantwortlich gemacht werden müsste. Jede genehmigte Überziehung durch den Vorstand selbst, auch noch im Jahr 2004, genehmigt nicht nur den einzelnen Betrag der Verfügung, sondern gleichzeitig auch den überhöhten Kontosaldo. Unterlassene Kontrollhandlungen durch Vorstandskollegen und auch gesetzliche Prüfer dürften diese mit in die Haftungsverpflichtungen bringen.

Durch das Einwirken des Herren Herzog über seine sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers hat er wahrscheinlich der VR-Bank Marktredwitz in großen Umfang Schaden zugefügt, weil dadurch neben erkannten und bekannten Schäden auch auf Haftungsansprüche gegen Vorstände in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3076

Beobachter

27. Februar 2008, 12:39 Uhr

Betreff: Mensch hat denn das noch keiner bemerkt?

Hat denn das keiner gesehen und bemerkt? Bei Gold, Gold, Gold, da waren es doch in zwei Jahren zwei Firmenpleiten hintereinander. Im Sommer 2002 wollte Reinhold Wolf den Kunden erst kennen gelernt haben, mit dem er am Richterpult per Du war. Zuerst hat man die 200.000 in den Sand gesetzt und in nicht ganz eineinhalb Jahren dann die Million. Das ist doch rekordverdächtig. Der K.N. hat jedem alles versprochen und Reinhold Wolf hat im alles gegeben. War die ETW so dringend renovierungsbedürftig dass es so schnell gehen musste oder sollten bloß neue Möbel rein die auch dem Geschmack des neuen Eigentümers entsprechen sollten?

   

Nr. 3075

anonym

27. Februar 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Die Zeit ist reif

Ab morgen werden hier Strafanträge gegen jeden einzelnen Aufsichtsrat nachzulesen sein. Die Zeit ist reif. Keine Handlung heißt Mitverantwortung und Solidarisierung. Beginnend mit Herr Träger über Herrn Schelter und, und, und ...

   

Nr. 3074

Nicht gesehen

27. Februar 2008, 12:08 Uhr

Betreff: Herr Herzog wo sind Sie?

Wo ist Herr Herzog bei der Lage der Bank? Ist er im Schmollwinkel, wo ist er? Verschweigt man uns was?

   

Nr. 3073

....

27. Februar 2008, 11:55 Uhr

Betreff: Dieser feige Aufsichtsrat

Warum war keiner vom Aufsichtsrat in Hof bei der Verhandlung? Zu feig um zu hören, wie Reinhold Wolf ohne Einschreiten von Vorstandskollegen, Aufsichtsrat und Revision unglaubliche Beträge verbraten hat. Barauszahlungen an einen Kunden, dem man keinen Cent mehr geben durfte. Barauszahlungen, weil man den Verwendungszweck beim elektronischem Zahlungsverkehr über Lastschriften oder Überweisungen in den eigenen Unterlagen fürchten musste? Der Kunde hat zugegeben, dass der Gerichtsvollzieher bei ihm ein und ausgegangen ist. Er hat also von Reinhold Wolf Geld mit bekommen, wo schon Vollstreckungsurteile ergangen waren, oder das Finanzamt den Vollzugsbeamten hin schickte (laut Kunde telefonisch angekündigt). Der Kunde war laufend in der Bank vorstellig, die haben doch eigentlich schon die Insolvenz des Kunden gekannt bei der Situation, aber Fußballgehälter hat Reinhold Wolf in hohen Tausenderbeträgen durchbuchen lassen. Es hat zum wiederholten Mal den Anschein, dass wenn der Kunde die Bank wirklich betrogen hätte, der Bankvorstand ihn auf Händen dahin getragen hat. Da kann es sich Herr Herzog auch in die Haare schmieren, dass er für die Fälle bis 2004 nicht zuständig war. Ohne seine Blindheit wäre das gar nicht möglich gewesen. Da musste man schon die Augen in den Schuhen auch noch zudrücken.

   

Nr. 3072

Insider

25. Februar 2008, 21:10 Uhr

Betreff: Forstsetzung des Goldmärchens am Dienstag, den 26.02., 0830 Uhr vor dem LG Hof

Wer er sich nicht entgehen lassen will, wie bei der VR-Bank unter den Augen der Revision 1,5 Mio. € mit einem Kredit für mehrere Pleitefirmen hintereinander, ohne Sicherheiten und ohne vom Gesetz geforderte Unterlagen in den Sand gesetzt wurde, der möge sich bitte morgen früh, Dienstag, den 26. Februar um 08.30 Uhr im Landgericht Hof einfinden. Dort wird der ehemalige Vorstand Reinhold Wolf oder vielleicht ein anderer Bankmann die Märchengeschichte laut damaligem Bericht der Frankenpost (= Link) wiederholen müssen, wo man auch noch offensichtlicher Weise massiv gegen die Geldwäschebestimmungen verstoßen haben. Hier wird mehr als deutlich wie wenig kontrolliert die Vorstände Geld verbraten haben.

Wer schon am 11. Juli 2007 beim Amtsgericht in Wunsiedel war, der erinnert sich sicher mit Schaudern an den Auftritt des Vorstandes Reinhold Wolf, hier ein Bild von seiner Verabschiedung (= Link), der in dem Artikel vom Vorstand des Verbandes auch noch als tief verwurzelt im Genossenschaftswesen (= Link) bezeichnet wurde. Für die VR-Bank Marktredwitz mag es stimmen dass manche Wurzeln zwischen München und Marktredwitz gewirkt haben.

   

Nr. 3071

Beobachter

25. Februar 2008, 12:05 Uhr

Betreff: Nicht nur der Vorstand muss zurücktreten, auch der Aufsichtsrat ist fehl am Platz

Die VR-Bank Marktredwitz ist nicht nur ohne Führung, weil der Vorstand ausschließlich mit sich selber zu tun hat, die Bank scheint auch vollkommen ohne Kontrolle zu sein. Was hat der ehemalige Prüfer gegen seinen Aufsichtsrat in der Hand, das er unantastbar ist? Ist seine Berufung zum Vorstand nicht schon eine Art Akt der Erpressung gewesen. Wie kann sich ein Aufsichtsrat darauf einlassen, dass er sich in die Hände eines ehemaligen Prüfers gibt, der von allem weiß und immer wieder die Finger in die Wunden legen kann? Dieser Prüfer war sich als Vorstand immer des Rückhalts des GenoVerbandes sicher, aber der Aufsichtsrat stand doch alleine im Regen wenn es um alte Kamellen ging.

Es ist doch unstrittig, dass die Schäden und die unglaublichen Probleme sich bei der Bank nur darum auftürmen konnten, weil die gesetzliche Prüfung dem nicht Einhalt geboten hat. Das es da Verknüpfungen und Verbindungen gab, kann man denn das bloß einfach so wegwischen? Nirgendwo wäre Herr Herzog bei seiner Verantwortung für diese Zeit und bei seinem Versagen als Vorstand noch im Amt. Muss man vermuten, dass die Schweinerein bei der Bank weil sie groß sind ihn auf den Vorstandssessel fest kleben? Was macht er am Sonntag in aller Früh in der Bank? Ist es wirklich die Schlaflosigkeit, oder ist es eine Zeit, wo er sich unbeobachtet fühlt? Was ist noch aufgetreten, jetzt nachdem Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer manches Schriftstück nicht mehr abfangen können, es keine schwarzen Löcher in Form von verschlossenen Vorstandsschränken mehr gibt? Auch der niederbayerische Vorstand, über den hier vor Wochen geschrieben wurde, hat es verstanden außerhalb der Bank-EDV ein gewaltiges Ding aufzubauen. Warum hat die VR-Bank sich ausgerechnet einen Partner außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes für seine US-Fond-Vermittlungen ausgesucht? Warum hat man Vorstände der VR-Bank noch vor Jahren selbst auf dem Chikagoer Flughafen gesehen? Mal laut nachgedacht, bekommt man als deutsche Bank z.B. dort auf Bankbürgschaft Gelder, die man dann angeblich lukrativ anlegen kann und die man bei uns gar nicht verbucht oder über Stiftungsvermögen in Lichtenstein? Warum war Aufsichtsrat Walter Lehner zum Zeitpunkt des Immobilienskandals dort in Marbella?

Warum war es für beide Seiten so wichtig bei Manfred Heger im Dienstaufhebungsvertrag den Passus einzufügen, dass gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen wurden (= Link), sowohl bekannte (!!!), wohlweislich, als auch unbekannte. Welche bekannten Ansprüche hat man denn den Mitgliedern verschwiegen und welche unbekannten wollte man gar nicht mehr nachprüfen? Solche Verträge werden dann vom Genossenschaftsverband oder seinen Mitarbeitern ausgearbeitet. Der Verband oder die Prüfer haben die Aufarbeitung dieser bekannten und unbekannten Ansprüche verhindert. Das ist Betrug an der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung ein Jahr später hat Manfred Heger mit dem Satz selbst als Farce und Vera... der Vertreter entlarvt. Von den Prüfern und vom Aufsichtsrat kam kein Wort dazu. In all dem Sammelsurium musste man einen aus den eigenen Reihen finden, der keinen Prüfungsauftrag für die Bank mehr auszuführen hatte, sondern den Übernahmeauftrag in Form des Vorstandspostens. Da wurde dann von München aus vom Verbandsvorstand und vom Leiter der Prüfungsabteilung auch noch die Bilanzfälschung mit eigenen Unterschriften auf dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk unterschrieben.

Das was Morgen vor dem Landgericht mit Gold, Gold, Gold, abläuft, dass scheint eigentlich nur Kinkerlitzchen zu sein. Die richtigen Hämmer, die durch die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft nicht mehr zu verbergen sind, wenn vielleicht sogar der Posteingang über diese Leute läuft, die bleiben der Öffentlichkeit zur Zeit noch verborgen. Die Geheimniskrämerei von Vorstand und Aufsichtsrat lässt Schlimmstes vermuten. Bei dieser Bank muss nicht nur der korrupte Vorstand gehen, der sich das Amt erschlichen hat, auch die meisten Aufsichtsräte stecken tief im Sumpf. Was ist es bloß für ein Trauerspiel immer um die Aufsichtsratsvorsitzenden. Den jetzigen hat man mindestens über den Forderungsverzicht bei Waldeslust in die Zwickmühle gebracht, ob aber die Zwickmühle mit seiner Firma als Kreditnehmer, bei der er Prokurist ist, nicht vielleicht noch viel größer ist, das ist auch noch die Frage.

Der Aufsichtsrat hat nicht die innere Kraft sich von Herrn Herzog zu trennen, das beweist, der Aufsichtsrat steckt bis zum Hals mit im Schlammassel. Die haben alle eine heiden Angst um ihre eigene Haut und können die Bank als Kontrollorgan gar nicht mehr vertreten.

   

Nr. 3070

Scharfer Beobachter

24. Februar 2008, 22:45 Uhr

Betreff: Johannes ist von der Rolle

Das Schmierentheater um die VR-Bank Marktredwitz nimmt immer mehr dramatischere Ausmaße an. Johannes Herzog ist die traurige Gestalt, die sich zum Möchtegern-Hauptdarsteller aufgeschwungen hatte. Leider ist ihm dabei entgangen, daß er sich auf äußerst schwieriges Terrain begeben hatte. Denn die Fallstricke und Fallgruben die er für andere angelegt hatte, wurden ihm zum eigenen Verhängnis. Er ist in die Intrigen die er gesponnen hatte, so verstrickt daß es für ihn daraus kein Entrinnen mehr gibt. Was ihm in vielen Beiträgen prophezeit wurde, ist jetzt eingetreten. Seine Rolle wird binnen kürzester Zeit aus dem Programm genommen werden. Ob er freiwillig seinen Auftritt beendet oder er gestürzt wird, das kann sich nur mehr um Stunden handeln. Alles andere wäre brutalst unverantwortlich vom Aufsichtsgremium, es einfach so weiter laufen zu lassen.
Denn die Gefahr des Untergangs des havarierten und steuerungsunfähigen Schiffs VR-Bank Marktredwitz ist nicht mehr allzu fern. Noch hat das Schiff eine gewaltige Schlagseite, aus der es sich wieder aufrichten kann. Dazu bedarf es aber gewaltiger Anstrengungen. Noch ist es möglich, das es wieder Fahrt aufnehmen kann, zwar äußerst blessiert,aber immer hin. Es ist die allerletzte Chance des Aufsichtsrats, das Ruder herum zu reißen und sich der Verwanwortung zustellen, zu der sich bei ihrer Wahl zum Aufsichtsrat verpflichtet haben. Es hat den Anschein, daß die Politiker eine Entscheidung bis zum Wahlsonntag hinausschieben wollen, um ihr Mandate nicht zu gefährden. Dies zeigt doch schon das bisherige Verhalten, daß man versucht die Menschen einzulullen und Gras über die Sache wachsen zu lassen. Wie ist es sonst zu erklären, daß gewartet wurde bis die Staatsanwaltschaft die Fakten auf den Tisch legt. Wollte man sich über den Wahltermin hinüberretten? Jedes weitere Zögern des Aufsichtsrats eine richtungsweisende Entscheidung zu treffen, zeigt daß dem Gremium jegliche Handlungsfähigkeit durch eigenen Verstrickungen genommen sind. Ob es sich Dummheit, Beihilfe oder Mittäterschaft handelt müssen die Ermittlungen aufzeigen. Dann wird auch das jetzige auf "Zeit-spielen" nichts bewirkt haben, denn alle 3 Möglichkeiten zeigen auf, daß die Politiker für ihre Ämter ungeeignet sind.
Warum aber Johannes Herzog heute früh um 6.30 Uhr schon in der Bank war, lässt darauf schließen, das bereits sein Büro geräumt hat. Ob er dabei aber noch weiteres Material vernichtet hat, besteht im Bereich des Möglichen.
Vom Genossenschaftsverband wird keinesfalls Unterstützung bekommen. Dort hat man mit sich selbst zu tun. Die Angriffe des Präsidenten Glötzl gegen die BaFin waren anscheindend Rückzugsgefechte, ob es allerdings noch zum geordneten Rückzug kommen wird, erscheint höchst fraglich. Dazu steht der GVB viel zu sehr im Kreuzfeuer, ob seiner fragwürdigen Methoden im Umgang mit denjenigen, deren Interessen er zu vertreten hatte. Ein Flächenbrand auf andere Prüfungsverbände ist nicht mehr auszuschließen. Dazu kommt, daß sich der BVR und die Regionalverbände sich nicht mehr grün sind. Die Regionalverbände hatten in der Vergangenheit viel von ihrem Einfluß an den BVR übertragen, insbsondere durch das Statut de Sicherungseinrichtung. Gerne würde man das Rad der Zeit zurückdrehen. Da hilft nur mehr eines, den BVR überflüssig zu machen, indem man auch bei den Regionalverbänden Großgebilde schafft und dann dort die Aufgaben des BVR mit übernehmen kann. Es bleibt die spannende Frage, ob die Mühen der Verbände sich lohnen, denn ob das Prüfungsmonopol auf Dauer zu halten ist, ist mehr als fraglich. Denn nach EU-Recht gibt es kein Prüfungsmonopol. Bisher hat diese nationale Gesetzesregelung nur die die Interessen der Genossenschaftsmitglieder tangiert. Aber aufgrund der Vielzahl der Bankzusammenbrüche wird auf dieser Verstoß gegen EU-Recht nicht mehr lange haltbar sein. Denn wenn man überlegt, wieviele Bankzusammenbrüche es im Genossenschaftsbereich schon gegeben hat, muß die Effektivität und Effizienz der Prüfungsverbände auf den Prüfstand. Die Pleiten von Genossenschaftsbanken wurden nur kaschiert, indem sie von der Sicherungseinrichtung aufgefangen wurden und so die Öffentlichkeit relativ wenig davon mitbekam. Es ist im Interesse von allen deutschen Genossenschaftsmitgliedern zu erfahren, wieviele Sanierungsfälle es seit 1990 gegeben hat. Dann wäre erkennbar, wohin die Gewinne der ordnungsgemäß arbeitenden Geno-Bank hingeflossen sind: in den Solidartopf genannt Sicherungseinrichtung. Wenn die Sanierungsfälle in einem vertretbaren Rahmen geblieben wären, dann hätten die Eigentümer der Banken mehr Dividende für ihre Anteile erhalten.

   

Nr. 3069

Gesehen

24. Februar 2008, 22:16 Uhr

Betreff: Was macht Johannes Herzog am Sonntagmorgen um sechs in der Bank?

Sollte es stimmen, findet Johannes Herzog schon keinen Schlaf mehr? Was machte er also heute, an einem Sonntag, um sechs in der Bank?

   

Nr. 3068

Beobachter

24. Februar 2008, 21:34 Uhr

Betreff: Abgesang?

Ist Herr Herzog in eine tiefe Depression verfallen? Was bei der VR-Bank zur Zeit los ist, da kann man nur noch von einer absoluten Führungslosigkeit reden. Bevor man die Gräben zuschütten kann, werden die größeren Krater aufgemacht. Sieht Herr Herzog dass alles mit seiner Personen zusammen hängt und sich jetzt alles an ihm fest macht? Mit jeder Negativposition kann man ihn verbinden. Wenn Herr Herzog sich zum zweiten Karl Krämer entwickelt, der zwar pausenlos anwesend war, aber sonst nichts mehr zustande brachte und Johannes Herzog vielleicht noch eine Steigerung ist, dann muss man ihm doch helfen. Man muss ihm die notwendigste aller Entscheidungen abnehmen, man muss ihn entfernen, wenn er selber nicht mal mehr die Kraft zum Rücktritt hat. Das Unermessliche an Schäden braucht man nicht mehr herbeizureden. Es ist greifbar und es scheint Herr Herzog verzweifelt langsam auch daran. Wer weiß welche Schäden man noch gar nicht kennt, die jetzt zutage treten? Man muss ihm diesen Ballast schnellst möglich abnehmen, er zerbricht daran weil er selber keine Lösung mehr weiß. Es kann keine Lösung geben, wenn man immer die Lösung für sich selber sucht anstatt an eine Lösung fürs Unternehmen. Und er weiß, die Lösung fürs Unternehmen VR-Bank Marktredwitz ist das Desaster für ihn persönlich.

   

Nr. 3067

.....

24. Februar 2008, 21:04 Uhr

Betreff: Ich glaub der kommt nimmer

Ich glaub unser Superprüfer und Vorstand Johannes Herzog, der kommt nimmer. Über dem ist alles zusammen gebrochen. Ob er sich vorkommt wie der ertappte Bub, wenn er was angestellt hat? Aber Kreditverluste und andere Sachen nicht verhindern, weil man selber anders gar nicht auf den Post kommt, dass ist keine Kavaliersdelikt und kein dummer Bubenstreich.

Mal schauen ob der Heidel das packt, der ist doch nur eine Marionette gewesen und mit der Waldeslust, da war er vom ersten Tag an mit dabei.

   

Nr. 3066

Insider

24. Februar 2008, 20:54 Uhr

Betreff: VR-Bank Markt Redwitz

Hallo Jonny Herzog, nimm diese Empfehlung von einem Ex-Kollegen aus dem GVB ernst und gib auf. Du hast zu keiner Zeit weder die Kompetenz zur ordentlichen Ausführung von Prüfungsaufträgen gehabt. Schon gar nicht warst Du in der Lage gewesen, weder die VR in Maktredwitz noch eine bedeutend kleinere Raiffeisenbank zu führen.
Die Verantwortlichen aus dem Genossenschaftsverband Bayern, die Dich und auch andere als Vorstände in Genossenschaftsbanken intronisiert haben, werden diesbezüg-
liche Entscheidungen verwünschen. Stell Dich der Staatsanwaltschaft und versuche eine Kronzeugeregelunng, damit Du noch einigermaßen gimpflich davon kommst und nach überschaubarer Haft ein neues Leben anfangen kannst. Übrigens ist der Suizid keine Regelung sondern nur Angst vor der Verantwortung. Was Verantwortung anbelangt sind einige vom GVB demnächst vor dem Kadi, ob im Beruf oder schon freigestellt.
Mit Interesse werde ich die Frankenpost weiterhin lesen und auch dieses Gästebuch an-
klicken. Habe den Mut und Zivilcourage und verhindere noch schlimmeres.

   

Nr. 3065

Kontopruefer Sch / Bl.

24. Februar 2008, 19:35 Uhr

Betreff: Sendung am 24.2.2008 auf Bayern 5

Nun berichtet auch schon der Bayerische Rundfunk über falsche Wertstellungen und nicht erfolgte Zinsanpassungen:
Zum anhören hier klicken.....

:danke:

   

Nr. 3064

Mitglied

23. Februar 2008, 20:07 Uhr

Betreff: VR-Bank Markt Redwitz

Hallo Webmaster,
ungeachtet dessen, dass der Prüfungsverband als Monopolprüfstelle der VR-Bank in Marktredwitz offenbar versagt hat sollten Sie hier im Gästebuch wiederholen, welche Prüfer des Genossenschaftsverbandes in München in dieser Bank versagt haben und eventuell an eigene Interessen gedacht haben. Wenn Sie das nicht können, dann wir es bald die Staatsanwaltschaft am LG I in München machen.
Wollen wir wetten? Grüße vom Stachus!

   

Nr. 3063

Geschädigter

23. Februar 2008, 19:55 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Unter dem Beitrag 3283 habe ich eben den Schriftsatz von Herrn Rechtsanwalt Schindler gegen die VR-Bank in Marktredwitz gelesen wo es um die Zinsen geht. Also Mkt. Redwitz ist überall und leider können sich manche Sparer oder Kreditkunden nicht wehren. Deshalb ist es notwendig, dass flächendeckend Bankkunden aufgeklärt werden. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass es den Banken am Arsch vorbei geht,
welche Urteile Gerichte bis hin zum BGH fällen insbesondere zum Schutze der Verbraucher. Weiterhin werden für Pfändungen 20 bis 35 Euro verrechnet. Weiterhin werden für eine fällige also gekündigte Girokontoschuld 18 % Zinsen oder mehr verrechnet, weiterhin werden für Lastschriftrückgaben Gebühren verrechnet. Gegen die Rechnungslegung wird verstoßen. Das kommt erst hoch bei Insolvenzverfahren. Posteingang der nicht gefällt, wird in den Papierkorb geschmissen usw. und das Bafin schaut zu, weil vermutlich mit dem Präsidenten abwärts nur Vollidioten am Werk sind.

   

Nr. 3062

Insider

23. Februar 2008, 12:37 Uhr

Betreff: Klage wegen falschen Zinsberechnungen bei Sparverträgen

Mit Eintrag Nr. 3084 und folgende wurde verstärkt darauf hingewiesen, dass bei der VR-Bank Marktredwitz mit größter Wahrscheinlichkeit auch die Grundverzinsung bei Sparverträge mit Zusatzbonus zum Nachteil der Kunden berechnet wurde. Die Schutzgemeinschaft sah sich nun gezwungen Klage beim Amtsgericht einzureichen Schriftsatz hier klicken ... (= Link). Hier verweisen wir auch auf speziell nochmal auf Eintrag Nr. 3113.

Natürlich erinnern wir in dem Zusammenhang auch an das gerichtliche Gutachten, welches in Eintrag Nr. 3046 die Wertstellungs- und Zinsanpassungspraxis der Bank auf der Sollseite im KK- und Girobereich aufzeigt.

   

Nr. 3061

Aus der Organisation

23. Februar 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Eintrag 3173

Wie weit hergeholt ist es wirklich, dass die VR-Bank marktredwitz eventuell mitten im Zentrum der Ermittlungen zu den Steuersachen im Land steht? Liebe Leser schauen Sie sich mal den Eintrag Nr. 3173 an und mit welchem Datum der hier drin steht.

   

Nr. 3060

Der Wissende

23. Februar 2008, 12:10 Uhr

Betreff: Der Mißbrauch des Prüfungsmonopols

Man kann das ja verstehen, daß sich die Prüfer des Genossenschaftsverbandes bei ihren Argumentationen bei ihren zu prüfenden Banken schwer tun. Denn bei allem was sie Vorständen entgegenhalten, gibt es es eine einfache Antwort: Schaut nach Marktredwitz und was ihr euch dort geleistet habt. Auch wenn die noch amtierenden Prüfer meinen sie können jetzt alles auf die Personen Herzog und Grothoff abwälzen. Der Prüfungsverband als Institution hat versagt.!! Und die Prüfer sind nun mal ein Rädchen in diesem Machtwerk. Es passiert draußen vor Ort nichts, was nicht mit Obrigkeit abgestimmt ist. Daß Marktredwitz das Negativbeispiel schlechthin ist, hat euer Arbeitgeber zu verantworten. Den Prüfungsauftrag so schändlich zu mißbrauchen, das kann man nicht nur auf zwei Personen abwälzen - sie waren nur die Handlanger mit Eigeninteressen - in diesem perfiden System. Die Belange der Mitglieder (Eigentümer) die es zu schützen galt, waren nur eine Gefahr für das Machtspiel. In maßloser Selbstüberschätzung glaubte man alles tun und lassen zu können, ohne Gesetz und Ordnung. Dabei hat die Erfahrung gezeigt, wenn sich Prüfer mit "Edel-Wertberichtigungen" in das Vorstandsamt geprüft hatten, ging das mehrheitlich schief. Denn der Effekt, die vorher veranlassten Wertberichtigungen mit Stolz wieder auflösen zu können, hielt nur kurze Zeit vor. Denn wenn die graue Alltag des normalen operativen Geschäfts eintrat, waren die hochmütigen Ex-Prüfer wesentlich überfordert. Die alte Volksweisheit "Schuster bleib bei deinen Leisten" kommt nicht von ungefähr. Aber die maßlose Verblendung vieler (nicht aller) Prüfer wird doch durch eine Prüfungsabteilung im Verband genährt, wo man glaubte, der Herrscher über Banken und Existenzen von Vorständen zu sein. Allerdings mit dem Vorteilen , wenn etwas schief ging, sind die "blöden" Vorstände schuld. Sich in die Geschäftspolitik einmischen, um gegebenenfalls den Vorstand ins Messer laufen zu lassen und dann hinterher die Hände in Unschuld zu waschen, ist es gängige Paxis, um Vorstände abzuschießen.
Solange das Prüfungsmonopol nicht zu dem originären Zweck - zum Schutz der Mitglieder angewandt wird, dient es vorrangig, um Verbandspolitik damit zu betreiben.
Wohl gibt auf der Vorstandsseite genug schwarze Schafe, wie es die Beispiele Marktredwitz, München-Land, Obermain und einige jetzt noch nicht veröffentlichte Banken deutlich aufzeigen. Darauf sollten sich die Energien des Prüfungsverbandes konzentrieren. In der Realität scheint dies aber der Lösung des Gordischen Knotens nahe zu kommen. Denn der Verband hängt mit schweren Verstrickungen mit drinnen. Den wie hätte man solche Vorgänge tolerieren und sogar fördern können. Bei diesem Spagat steht der Verband vor seiner größten Zerreißprobe seit seiner Gründung. Denn einerseits seine eigenen Verfehlungen eingestehen zu müssen und andererseits weiterhin den Nimbus der Unfehlbarkeit behalten zu wollen, das wird nicht gelingen. Diese Vorgänge beim GVB, sowie auch bei anderen Regionalverbänden, werden auch in der Politik nicht ungehört verhallen. Denn durch die Eingaben an Politiker und auch an die BaFin sind diese kriminellen Energien nicht mehr unter dem Deckel zu halten.

   

Nr. 3059

Früherer Kollege

22. Februar 2008, 20:43 Uhr

Betreff: Hallo Johannes

Als früherer Kollege scheint es mir, der Gaul den du gesattelt hast, der war wohl etwas zu hoch. Du hast doch die Probleme bei der VR-Bank in Marktredwitz von Anfang an gesehen. Wie konntet ihr auch noch die Sache mit den unterlassenen Wertberichtigungen in die Lagebericht schreiben? Leider bereinigt sich im Leben eben doch nicht alles mit wegschauen. Bei gestrecktem Galopp wieder absteigen, das ist meisten sehr schmerzhaft, denn es scheint, du hast auf das Pferd, auf das du dich selber gesetzt hast, keine Einwirkung mehr. Beim nächsten Sprung wirst du mit hohem Bogen aus dem Sattel fliegen. Es reicht was man über Marktredwitz erfahren hat. Wegen deiner eigenen Karriereziele stürmt die Staatsanwaltschaft über die Bank hinweg. Wenn ein Prüfer das KWG missachtet um das Ruder bei einer Bank zu übernehmen, wenn das raus kommt, dann ist man nicht mehr zu retten. Wir haben immer bei den Banken darauf hingewiesen, wie der Zusammenhang zwischen den Verstößen von § 18 KWG und bei den Verknüpfungen nach § 19 sich negativ auswirken. Dass unser alter Freund Grothoff gegenüber den Vertretern sogar die Missachtung auch noch eingeräumt hat und man gegen die Vorstände kaum was unternommen hat, das muss man wirklich so werten, als ob ihr mitgeholfen habt die Bank beabsichtigt zu schädigen. Was da über die Anzahl und die Höhe von Überziehungen gesagt wurde und warum ihr das durchgehen habt lassen, das versteht wirklich niemand auf der Welt. Und ob du bei den Ermittlungen inzwischen selber dabei bist, das wirst du nicht mehr lange verheimlichen können. Ich kann dir nur sagen, die Vorstände halten uns inzwischen dauernd deinen Fall vor, wenn wir was anbringen. Irgend wann kommt es in schriftliche Begründungen, was macht den euer früherer Kollege in Marktredwitz. Aber wie heißt es nun so schön, Hochmut kommt vor dem Fall. Hoffentlich hast du genug Verbandszeug um all deine Wunden zu verpflegen. Hals- und Beinbruch ist beim Abstieg aus dem Hochsitz vorhergesagt.

   

Nr. 3058

Beobachter

22. Februar 2008, 16:48 Uhr

Betreff: Fortsetzung des Goldmärchens vor dem LG Hof am Dienstag, den 26. Februar, um 08.30 Uhr

Wer klammert bei der VR-Bank Marktredwitz den Prüfer Herzog noch ins Amt? Welche Aufsichtsräte hängen mit ihm in Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? Peter Träger über Flex, vielleicht sogar über den Großkredit nach § 19 KWG, der eventuell nicht korrekt verschlüsselt sein könnte und damit über der Höchstkreditgrenze liegen könnte und sonstige Verbindung als Steuerberater von ausgefallenen Kreditnehmern? Walter Lehner über Marbella und andere Geschichten? Der jetzige AR-Vorsitzende Werner Schelter über seine Firma und über den Forderungsverzicht bei der Waldeslust als Notvorstand? Wenn Einigkeit im Aufsichtsrat bestehen würde, so hätte man diesen Vorstand wegen seiner Mitschuld als Prüfer in den Jahren 2002 bis 2005 an 27,4 Millionen € Wertberichtigungen längst nach Hause geschickt und wegen seiner Managementfehler als Gesamtprokurist und Vorstand. Doch es ist wirklich anzunehmen, dass Herr Herzog unzählige Faustpfänder gegen alle Aufsichtsräte in der Hand hat, die jeden einzelnen dieser Herren um ihr eigenes Schicksal bangen lassen.

So wird also am Dienstag vor dem Landgericht in Hof das Goldmärchen eine weitere Folge erhalten, wie es die Frankenpost am 13. Juli 2007 (= Link) bezeichnete. Hat der Angeklagte eigentlich die Möglichkeit bedacht den ehemaligen Kollegen des heutigen Vorstandes Herzog, Herrn Grothoff, als Zeuge zu laden? Was sollte es nach dem Gesetz Neutraleres geben, als einen gesetzlichen Prüfer, der den Fall täglich begleitet haben muss? Am 11. Juli letzten Jahres war doch Reinhold Wolf der Hauptbelastungszeuge der Anklage und dann der verhinderte Fußballtrainer für Guinea, der das Tüpfelchen auf dem i abgegeben hat. Hoffentlich werfen die Anwälte des angeklagten Kunden die Fragen zur Glaubwürdigkeit des Ex-Vorstandes auf, wie es z.B. möglich ist Kreditbetrug gegenüber einer Bank zu begehen, wenn der Vorstand nach seinen eigenen Worten bereit ist Millionenbeträge ohne ordentliches geschäftliches Konzept auszugeben, wenn der Kunde dem Banker klar sagt, ich brauche Schmiergeld um das Geschäft auftun zu können und er dafür Bargeld zusätzlich zu den unglaublichen Reisespesen ohne Beschränkung erhält? Wie es möglich ist, dass man eine Bank betrügt, wenn der Vorstand Zahlungen von 130.000 € nach Taiwan ohne Nachweis durchführen lässt? Wie es möglich ist, dass der Vorstand Fußballergehälter vom Geschäftkonto zulässt, wo er doch die Spieler kennen musste und der Kunde aus der eigenen Verpflichtung heraus dies aber nur machen konnte wenn der Vorstand Wolf seine Genehmigung dazu erteilte? Sicher wird der Vorgang der letzten Bestechungsgeldzahlung noch mal haarklein durchgekaut werden vor Gericht. Wer ist denn der Betrüger der Bank, wenn der Vorstand 70.000 € für Bestechung in Guinea mitgibt, in einem Kuvert, in einer Aktentasche? Wer ist denn der Betrüger der Bank, wenn gesprochen wird, dass der Kunde Herrn Wolf die Eigentumswohnung abkaufen hätte müssen, wenn das Geschäft gut gegangen wäre? Muss man sogar die Aufsichtsräte als Zeugen laden, die um den 13. Juli 2004 mit K.N. im Nachgang das Gespräch geführt haben?

Dieser Fall zeigt doch die Neigung der Vorstände zu Untreuehandlungen gegenüber der Bank ohne Grenzen auf. Wenn der Beklagte auch noch die Entwicklung der Zusammenarbeit mit der VR-Bank aufzeigt, dass er bereits nach kürzester Zeit mit seiner ersten Firma Schiffbruch mit Verlusten der Bank erlitten hatte und der Vorstand ungehindert von seinen Kollegen, von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung mit einer neuen Geschäftsform des Kunden ein weiteres Loch bei der Bank bereit war aufzumachen, kann er dann deutlich machen, dass der Vorstand Reinhold Wolf, eben die anderen Vorstandkollegen, die Aufsichtsräte und die Revisoren die eigentlichen Kreditbetrüger sein müssten, denen es nur um Wachstum ohne Begrenzung ging, wenn an ihn Kredite entgegen den Vorschriften von § 18 KWG ausgegeben wurden und das über all die Jahre hinweg? Sind der Vorstand und die Kontrollorgane der Bank die Betrüger der Bank selbt, wenn solche Kreditengagements ungesichert ausgereicht werden? Durfte der Kunde das als Geschenk ansehen, wenn die Bank ihm jegliches Kreditrisiko abnimmt, warum die Bank also betrügen? Die Anwälte müssen die Frage aufwerfen, warum alle in der Bank einschließlich der Prüfer die Vorgänge im Nachhinein als ungesetzlich erkannt haben wollen? Warum sie entsprechen der Geldwäschevorschriften dies nicht im Verlauf des Kreditverhältnisses und vor Auszahlung der Beträge geprüft und gegenseitig überprüft haben und schon bei den ersten Bargeldverfügungen dazu keine Geldwäscheverdachtsanzeigen erstattet haben?

Wenn der Angeklagte und seine Anwälte aufmerksam das Gästebuch des Wunsiedeler Kreises verfolgen, dann werden sie vielleicht vor Gericht es sogar zur Rede stellen, dass ein Bankvorstand ungehindert Verluste machen konnte, auf persönliche Erträge neben der Bank hoffen konnte und die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes dies nicht verhinderte und begünstigte, weil ungeheuere andere Vorgänge bei der Bank vertuscht werden sollten und der zuständige Prüfer das Vorstandsamt anstrebte. Vielleicht zeigt der Angeklagte dem Gericht auf, dass diese Vorstandsposition des Herrn Johannes Herzog wegen der Wartezeit nach dem KWG für ihn, nur dann möglich war, wenn er den Vorstand Reinhold Wolf nicht über seine Prüfertätigkeit in Frage stellte, weil er den dringend noch als Platz – frei – halter benötigte, bis zu seiner eigenen Genehmigung der Vorstandseignung durch das BaFin. Vielleicht schafft es der Beklagte Kunde deutlich zu machen, dass die Verluste der Bank in seinem Fall nicht in seiner Person liegen, sondern in der katastrophalen Organisation der Bank, die gegen alle einschlägigen Gesetze verstoßen haben dürfte und in der beabsichtigten Amtsübernahme als Vorstand durch einen Prüfer des Verbandes, nämlich Herrn Johannes Herzog.

Den Anwälten des Beklagten kann nur angeraten werden auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei der VR-Bank hinzuweisen, wo auch weitere Kreditverluste bei der Bank mit mindesten 50 Millionen € und einem Bestand an Wertberichtigungen zum 31.12.2004 mit 27,4 Mio. € aufzeigen müssen, dass die Wurzel des Übel nicht in einem einzelnen Kunden liegen können, sondern die Schuldigen doch in der Bank und auf Seiten der Revision sitzen. Dass zur Vertuschung dieser Vorgänge bei der Bank eventuell durch Vorstand und Prüfung Bilanzen getürkt worden sein könnten, wie es die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) doch aussagen. Den Anwälten des Kunden kann nur angeraten werden, die Versammlungsprotokolle der Vertreterversammlungen der Jahre 2004 und 2005 als Entlastungsmaterial vorzulegen um die Arbeit der Bank aufzuzeigen, wo monatlich Überziehungen mit 300 Seiten zugelassen wurden mit aufgezeigten Beträgen von 746.000 €. Selbstverständlich sollte auch das Protokoll vom 25. Juni 2007 vorgelegt werden mit dem Frankenpostbericht dazu, wie der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand bereit ist die Eigentümer der Bank, die Mitglieder, über so wichtige Abläufe zu informieren und sie zu Beschlüssen zu bringen. Alleine die Auflistung des Ausfalles der Bank in seiner Angelegenheit und die Information der Vertreter dazu wird belegen wie man dem ehemaligen Vorstand und dem Prüfer als seinem Nachfolger glauben darf. Wäre die Ladung des Herrn Grothoff als Zeuge noch möglich, oder müsste der seine Aussage sogar verweigern dürfen, weil er sich damit selber belasten könnte?

Vielleicht stellen die Verteidiger die Frage in den Raum, ob der ehemalige Prüfer Herzog den Vertretern den Beschluss so vorlegen darf, dass es einem Freispruch durch Aufsichtsrat und Vertreter einer Bank gleichkommt, wie es aus dem Bericht der Frankenpost über den Freispruch für drei Bankchefs (= Link) hervorzugehen scheint, oder ob ein Prüfer nicht anderseits die Verpflichtung gehabt hätte von sich aus dazu Gerichte einzuschalten zur Rolle des Bankvorstandes, anstatt diesen nun ausgeschiedenen Vorstand mit allen schutzwürdigen Unterlagen der Bank und eines Kunden in dem Fall auch noch als Belastungszeugen vor Gericht zu schicken?

   

Nr. 3057

Kunde

21. Februar 2008, 23:35 Uhr

Betreff: Muss Herr Herzog wirklich vom Staatsanwalt entfernt werden?

Lässt man es wirklich so weit kommen, dass der Staatsanwalt der sein muss, der Herrn Herzog aus dem Amt nimmt? Warum hat er nicht selber soviel Courage von sich aus zu gehen? Warum schafft es der Aufsichtsrat nicht ihn zu entfernen? Sind es immer wieder die Machenschaften in denen man selber drin hängt, die einen korrupten Vorstand retten? Hat es wirklich keinen anderen Aufsichtratsvorsitzeden gegeben als Herrn Schelter?

   

Nr. 3056

Wissender

21. Februar 2008, 21:07 Uhr

Betreff: Alles aus Gründen des Takts

Aus Gründen des Takts ... hat uns Johannes Herzog selten die Wahrheit gesagt, aus Gründen des Takts wird er aber demnächst abtreten müssen, wenn nicht freiwillig, dann eben unfreiwillig. Aber aus Gründen des Takts verschweigt er uns warum er seine eigenen Versprechen verleugnet, wie es um die Bank steht, warum er gar keine Lust mehr hat eine Kurzbilanz vorzulegen. Aus Gründen des Takts verschweigt er uns, ob Banker der VR-Bank auch zu den Helfer der Steuerhinterziehungen gehören, die beste Kontakte zu den Stiftungen bei den Lichtensteiner Banken hatten, oder was die Ermittler der Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank machen. Aus Gründen des Takts sagt uns Herr Herzog seit langem schon nicht, ob Ermittlungen gegen ihn selber durch geführt werden. Aus Gründen des Takts wollen wir, dass er besser heute wie morgen geht.

   

Nr. 3055

Mitglied

21. Februar 2008, 14:19 Uhr

Betreff: Haben die Politiker das Maß aller Dinge verloren?

In der Frankenpost wurde über die Verleihung einer Verdienstmedaille an Horst Pausch berichtet. Hier der Link dazu: http://www.frankenpost.de/nachrichten/fichtelgebirge/selb/art2457,789185 . Haben die Politiker, die dies als Leistung würdigen wollten, was Horst Pausch als Aufsichtsrat bei der Bank getan hat, das Maß aller Dinge verloren? Die Volksbank Fichtelgebirge Selb war eine vom Sicherungsfonds aufgefangene Bank, wie man sie zur Raiffeisenbank Marktredwitz zwangsfusionierte. Die RV-Bank Marktredwitz-Selb war während seiner Führung des Aufsichtsrates nie auf gesunde Beine gestellt worden und man darf annehmen, dass die Ermittlungsbeamten heute bis in seine Zeit zurück schauen. Und es war sicher keine Glanzleistung, dass er am 16. Oktober 2004 seinen Rücktritt nur zwei Tage nach der Vertreterversammlung bekannt gab.

Wer weiß was da die Staatsanwaltschaft schon zusammen getragen hat, wenn er den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger und wahrscheinlich mit den Prüfern alleine ausgehandelt und unterschrieben hat, wo man doch sogar auf bekannte Ansprüche verzichtete und unbekannten gar nicht mehr nachgehen wollte. Wer weiß, ob ihn dieser Alleingang nicht noch einmal auf die Bühne der VR-Bank zurückholt? Doch welche Verdienste sind es, wenn man eine Bank als Aufsichtsrat verlässt, die 49 Mio. € als latent ausfallgefährdete Kredite deklarieren muss, bei 343 Mio. € Kundenforderungen zum Ablauf des Ausscheidungsjahres von Horst Pausch und einem Bestand von festgestellten 27,4 Mio. € Einzelwertberichtigungen daraus? Wegen diesen höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Krediten von damals ist die Staatsanwaltschaft doch da und Herr Herzog versucht doch die Angelegenheit auch auf diese Zeit festzuschreiben.

Wer weiß, ob über die Person Horst Pausch der gesamte Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz wegen Kontrollpflichtverletzungen nach § 41 Genossenschaftsgesetz nicht noch schwer unter die Räder kommen könnte?

   

Nr. 3054

O.

21. Februar 2008, 13:45 Uhr

Betreff: Der Prüfer Herzog hat einiges zu seinem Vorteil genutzt

War bei der VR-Bank Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank Vorteilsnahme und Erpressung ein probates Mittel. Feiern in den erlauchten Kreisen von Vorstand und Aufsichtsrat ohne Rücksicht auf Kosten. Karten zu Veranstaltungen wie Formel I nach Budapest, nach Österreich, nach Hockenheim für Günstlinge und auch die Prüfer. Was ist dran an diesen Gerüchten, die Sachen wie sie bei VW passiert sind mit einschließen? Wo sollten dafür Gelder herkommen, die kann man doch nicht in einen Betriebsaufwand einbuchen, die muss man doch anders auf der Seite haben?

Bei der VR-Bank hat doch jeder jeden in der Hand gehabt. Sitzt da zum Schluss der Prüfer am längsten Hebel? Warum haben Herr Herzog und Herr Grothoff alles zuschütten wollen? War es um einfach nur in Ruhe den Vorstandssessel einnehmen zu können? Vielleicht waren wirklich beide auf dem Plan? Vielleicht hätte ja Herr Grothoff die VR-Bank Hof übernehmen sollen für Herrn Schaller, was durch das Theater um seinen Kollegen Herzog verhindert wurde und man wollte die beiden kranken Banken auch wieder zusammen würfeln, wer weiß?

Wie ist es wirklich gelaufen mit so Sachen wie den Sicherheiten in Wunsiedel? Ich seh immer die Bilder aus Eintrag Nr. 1372 vor mir, wo ich keinen Rostfleck erkennen kann. Die Sachen waren doch noch was wert. Wo sind sie gelandet ohne den tatsächlichen Nachweis einer Verschrottung? Wo sind Gelder aus dem Erlös gelandet, wo sind Kleingeräte wie Schlagbohrer, Werkzeugwagen mit Inhalt der Mechaniker gelandet, Regale usw.? Warum sagt Herr Herzog dazu, es war alles in Ordnung wie man das gemacht hat und wie man den Spezialöltank auch noch beschädigt hat mit dem unsachgemäßen Abtransport? Hat hier jemand diese Gerätschaften „gerecht“ verteilt? Warum soll es also für den Prüfstand und die Hebebühnen keinen Nachweis der Verschrottung geben? Weil es gar nicht verschrottet wurde sondern verkauft, aber nicht zu Gunsten der Konten des Schuldners und nicht für Reduzierung des Bankverlustes? Wer war der Nutznießer beim Sporthotel in Oberwiesenthal? Musste man da zuerst eine Kreditpleite herauf beschwören um es dann jemandem gezielt zu weit ermäßigten Konditionen zuzuschanzen?

Warum wird bei Flex die Rolle des Aufsichtsrates Träger als Steuerberater nicht genauer untersucht? Ist es eine Lüge gegenüber den Mitgliedervertretern, wenn man behauptet Manfred Heger hätte von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen der Firmen gewusst, wie es in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) von Dr. Nickl vorgetragen wurde? Musste nicht der Aufsichtsrat über Herrn Träger direkt von der desolaten Situation der Firmen wissen? Haben die Aufsichtsräte damit ersten gesehen wie es um die Firma steht und zweitens, dass man in den Unterlagen der Bank die Zahlen schönt um das Kreditengagement weiterführen, ja vielleicht immer noch ausweiten zu können? Wie kommt ausgerechnet Herr Grothoff laut dem Versammlungsprotokoll dazu zu erklären: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditlinie, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte.“? Wieso trifft genau der Vertreter des Genossenschaftsverbandes gegenüber den Vertretern diese Aussage, die dem § 38 Genossenschaftsgesetz, Aufgaben des Aufsichtsrates (= Link) vollkommen wiederspricht, wo es heißt, dass der Vorstand dem Aufsichtsrat eigentlich kein Blatt in der Bank vorenthalten kann und es dessen Pflicht ist den Vorstand zu überwachen, was ja gerade für anmerkungsbedürftige Kredite aus dem Prüfungsbericht besonders der Fall sein dürfte? Mit den unsauberen Bilanzen von 2002 und 2003 hat doch der Verband selber dafür gesorgt dass die Großkreditlinie höher geblieben war als vom Gesetz vorgegeben. Hat man damit Schäden wie bei Flex auch so mit verursacht?

Warum musste man Manfred Heger mit dem Passus im Aufhebungsvertrag versehen, „Unter Ausschluss aller gegenseitigen Ansprüche, sowohl bekannte, als auch noch nicht bekannte.“ ? Hat man verhindern müssen, dass Manfred Heger einen Rundumschlag macht und alle Machenschaften aufdeckt, wenn man ihn belangen würde? Haben damit die Prüfer gegenüber Manfred Heger indirekt auf diese Ansprüche verzichtet, die ja laut der Wortwahl von Manfred Heger schon bekannt waren? Haben damit die Prüfer auch entschieden, dass man es bei der VR-Bank unverfolgt lässt wenn sich die Vorstände gegenseitig nicht in die Suppe spucken und den Schaden des anderen nicht versuchen zu unterbinden? Haben aber damit die Prüfer Herzog und Grothoff mit Unterstützung des Genossenschaftsverbandes den Aufsichtsrat auch in die Hände bekommen und bestimmen können, wer denn wirklich Vorstand bei der Bank werden wird, trotz der Alibiveranstaltung Stellenausschreibung in ganz Deutschland und Abschmetterung von über 30 nachweislich geeigneten Bewerbern außerhalb der Kreise der Verbandsprüfer?

Gibt es eine schlimmere Kette von Verschulden, Verstrickung und Vorteilsnahme? Wohl kaum. Hat sich Herr Johannes Herzog mit Hilfe des Kollegen Grothoff und des ganzen Genossenschaftsverbandes nicht zum schlimmsten Gewinner aus einem unendlichen Sumpf und Chaos bei der VR-Bank Marktredwitz gemacht? Wie wurde hier schon vor Monaten gefragt, welches Strafmaß ist angemessen? Welches Strafmaß ist hier denn wirklich für wen angemessen? Wen kann man hier eigentlich noch ausschließen?

   

Nr. 3053

WiPrüfer

20. Februar 2008, 15:45 Uhr

Betreff: Zum Bilanzbestätigungsvermerk 2003 im letzten Eintrag

Nach meinem Ermessen hat der Genossenschaftsverband mit dem im letzten Eintrag aufgezeigten Bilanzbestätigungsvermerk für den Abschluss 2003 einen direkten Gesetzesverstoß begangen. Laut § 2 Wirtschaftsprüferordnung darf nur ein Wirtschaftsprüfer diesen Bestätigungsvermerk unterschreiben. Dies schien nicht einmal Herrn Eberle als oberster Leiter der Prüfungsabteilung zu interessieren, wenn neben ihm der inzwischen ausgeschiedene Prüfungsdienstleiter Hilkenbach unterschrieben hat, der aber kein Wirtschaftsprüfer war. Doch in dem Jahr könnte alles extrem knapp gewesen sein, wenn die Bilanz in München vom Verband am 11. Oktober 2004 unterschrieben wurde und die Vertreterversammlung schon am 14. Oktober war, wo sie genehmigt werden musste.

   

Nr. 3052

Beobachter

20. Februar 2008, 15:33 Uhr

Betreff: Der Bogen zwischen vom GenoVerband unterstütztem Bilanzbetrug und ungesetzlicher Kreditvergabe

Wie kann man am leichtesten die Bezeichnung Bilanzbetrug verstehen? Wenn ein Kaufmann seine Ware einerseits zu hoch bewertet und damit eingetretene Verluste nicht verbucht, oder wenn er Betriebsaufwendungen nicht durchbucht? Wenn er andererseits seine Ware zu niedrig bewertet und damit Gewinne nicht ausweist, oder wenn er Betriebseinnahmen nicht einbucht? Warum wird der erste seine Bestände zu hoch bewerten? Weil er gegenüber Dritten den Eindruck erwecken will, dass er seine Image, seine Kreditwürdigkeit am Markt dadurch erhält, dass er schlechtere Verhältnisse verschleiern will wie sie tatsächlich vorhanden sind und er vielleicht aus der Wirtschaftlichkeit heraus Verluste gar nicht mehr unterbringen kann? Ein guter Kaufmann wird dagegen doch seine Verhältnisse nicht so gut darstellen wollen, weil er Neid und Druck der Märkte vermeiden will und weil er sich vielleicht auch damit Steuern ersparen will.

Wo muss man nun die VR-Bank Marktredwitz einordnen, wenn über die Lageberichtsvermerke (= Link) der Jahre 2001 bis 2003 in die Abschlüsse geschrieben wurde, dass die Ware Kreditvergabe in einer Risikolage außerhalb von vertretbarem Rahmen gelegen hat und dass man die Ware Kredit mindestens in den Jahren 2002 und 2003 über die doch zweifelsfrei festgestellten Wertberichtigungen nicht auch ihrem Wert nach entsprechend bilanziert hat? Könnte sich so ein Betrug im Kern dadurch ergeben, dass man sich die erwähnte Kreditwürdigkeit, das Vertrauen am Markt, bei den Partner, bei den Kunden und bei den Anteilseignern, den Genossenschaftsmitgliedern, erschleicht, dass man diese mit falschen eigenen Zahlen lockt und damit vielleicht sogar wirtschaftlich in Gefahr bringt oder den Anteil und die genossenschaftliche Nachschusspflicht gefährdet? Wäre es nicht gar sogar ein Betrug gegen die Sanierungsgemeinschaft, wenn man entgegen einer unverzüglichen Sanierung die Schäden auch noch ausweiten würde?

Wer ist aber dafür verantwortlich, dass die Bilanzen nicht ordentlich aufgestellt wurden? Zuerst wahrscheinlich der Vorstand der Bank und dann aber doch sofort die gesetzlichen Prüfer, die vielleicht sogar die Einfügung dieser Lageberichtsvermerke gefordert haben, weil ein Vorstand sich das ja alleine nie trauen könnte. Dem Grunde nach kann so etwas nur die gesetzliche Prüfung ermöglichen und sonst niemand. Die Herren Herzog und Grothoff haben sich damit unweigerlich zu Komplizen der Vorstände gemacht, die ihre Bilanz nicht zugekriegt haben. Die Prüfer haben sich damit zu Komplizen gemacht, dass die gesetzlichen Kreditgrenzen nach § 13 Kreditwesengesetz und § 49 Genossenschaftsgesetz über die Verrechnung von Kreditverlusten über die Einzelwertberichtigungen mit den Rücklagen der VR-Bank wesentlich höher gehalten wurden, als es der Gesetzgeber vorgeschrieben hat und als es die Mitglieder über den Vertreterbeschluss zur Höchstkreditgrenze genehmigt haben. Damit dürften die Vorstände und die Prüfer direkt haften wenn Ausfälle in den Bereichen der damit ermöglichten Großkredit- und vielleicht auch Höchstkreditüberschreitungen über die eigentlich anzuwendenden Grenzen hinaus vorgekommen sind.

Warum haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes dies mitgemacht? Warum haben sich der Verbandsvorstand Gschrey und die Revisionsabteilungsleiter und –direktoren Eberle und Hilkenbach dafür auch noch als Gehilfen hergegeben, wenn damit die Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) mit dem § 252, Handelsgesetzbuch, Allgemeine Bewertungsgrundsätze (= Link) schon rein gar nichts mehr zu tun haben?

Spannt sich hier der Bogen mit den Herren Prüfern Herzog und Grothoff zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements wie es die Staatsanwaltschaft der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) mitgeteilt hat? Was war die Prüfung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff in all diesen ungesetzlichen Kreditengagements wert? Wahrscheinlich keinen Pfifferling. Der Wert hat sich in einer Person versammelt, nämlich, dass Herr Herzog damit die Ablösung von Manfred Heger betreiben konnte, wer weiß vielleicht sogar die Abfindung damit unterbringen konnte und eventuell Kollege Grothoff später noch als 2. Vorstand vorgesehen war oder sicher irgendwo auch seinen Lohn über eine bestdotierte Anstellung vom GenoVerband erhalten hätte. So spannt sich der Bogen von Bilanzbetrug zu ungesetzlicher Kreditvergabe bei der VR-Bank Marktredwitz. Wahrscheinlich ist die Situation dazu Herrn Herzog und den Leuten vom Verband mehr als nur bewusst.

Es erscheint alles wie ein kausaler Zusammenhang zwischen den Verhältnissen und Zuständen bei der VR-Bank und der Person Herzog, der letztendlich alles abschirmen sollte, was er sogar selber mit verursacht hat, nur um auch noch selbst Vorstand zu werden. Der Bock ist heute der Gärtner. Die Bearbeitung des Gartens zeigt sich in weiter auftürmenden Problemen, im fortwährenden Niedergang der Bank und der zunehmenden Bedeutungslosigkeit am Markt und am deutlichsten in der Anwesenheit von Strafverfolgungsbehörden in der Bank , ja vielleicht sogar in höchst überraschenden und vollkommen unangekündigten Aktionen von dieser Seite durch eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bochum.

   

Nr. 3051

L.

20. Februar 2008, 08:22 Uhr

Betreff: Johannes Herzog hat aus der Not der Menschen seinen Vorstandsjob bebastelt

Wenn die Prüfer Herzog und Grothoff vor ungefähr fünf Jahren den Vorständen der VR-Bank angeboten haben die Bilanz der Bank zu kaschieren, in dem man die festgestellten Wertberichtigungen nicht in den Jahresabschluss eingebucht hat, wer ist dann von wem abhängig? Muss der Prüfer um seinen Job fürchten, wenn er auch noch vom Verbandsvorstand dazu die Unterschriften auf dem Bilanzbestätigungsvermerk kriegt, oder muss der Bankvorstand Angst haben, dass in der Prüfer letztendlich doch an die Wand stellt?

Was hat die Prüfung des Genossenschaftsverbandes für die schutzwürdigen Interessen der Kunden und Mitglieder gebracht? 50 Millionen Kreditverluste, das sind 500 Wohneinheiten im Durchschnitt wie sie die Bank heute selber in ihrer Immobilienabteilung anbietet. Unzählige Familienschicksale, vernichtete Arbeitsplätze, vernichtetes wirtschaftliches Potential bei uns. Herr Herzog hat alles gesehen von den höchst risikoreichen, genossenschaftsgesetzlich untersagten Krediten, wie es der Staatsanwalt gegenüber der Zeitung formuliert hat. Nichts hat er davon verhindert. Im Gegenteil, er hat sich sicher selber die Dinge zur Seite gelegt, was er da alles festgestellt hat, was er mit US-Fonds und Lichtenstein entdeckt hat. Die Aufsichtsräte konnte er damit genauso unter Druck setzen, wie er schon als Revisor den Mitarbeitern sagte wen er als Vorstand entlassen wird.

Johannes Herzog ist wahrscheinlich der Schlimmste unter denen, die jetzt unter Beschuss geraten sind. Anstatt die Brut auszuheben, hat er sich selber aus der Not der Menschen hier seinen Vorstandsjob gebastelt. Manfred Heger entfernt, ihm aber gesetzeswidrig den Regressanspruch gegen ihn geschenkt, damit man ja auch nicht über seine eigene Rolle bei den Verlusten reden muss und was drum herum passiert ist. Da brauchte er doch diesen Aufsichtsrat wirklich als Überwachungsorgan nicht mehr zu fürchten. Der konnte doch sein Vorstandsgehalt gegenüber dem Aufsichtsrat selber bestimmen.

Dem Karrierestreben des Herrn Herzog alleine haben wir den Auftritt der Staatsanwaltschaft zu verdanken. Ihm haben wir auch den Auftritt des ehemaligen Vorstandes Wolf vor dem Amtsgericht und nun bald vor dem Landgericht zu verdanken, weil der Prüfer das für seine eigene Karriereplanung zugelassen hat. Herr Herzog gehört nicht nur sofort entlassen, die ganzen Prüfungskosten, die Kosten der Ermittlung, die sicher auf die Bank zurückfallen, alles gehört bei ihm eingetrieben einschließlich dem, was man von Heger, Wolf und Krämer auch einfordern wird, weil Herr Herzog ist nicht Unbeteiligter, wie er es für sich selber darstellen will, er ist mit dem Genossenschaftsverband im höchsten Maß Mitverantwortlicher. Die Rückforderung der Prüfungsgebühren der letzten 15 Jahre von ihm und vom Verband wäre ein Teil der Sanierung unserer VR-Bank.

   

Nr. 3050

Susanne

20. Februar 2008, 07:59 Uhr

Betreff: Jonny Konterfei fehlt seit einiger Zeit in der Zeitung

Warum sehen wir Jonnys Konterfei nicht in der Zeitung? Keine Möglichkeit seinen Stolz zur Schau zu tragen? Gibt es gerade kein von den Sparern eingesammeltes Geld als Spende zu verteilen? Wo bleibt denn die Sache mit dem Jugendförderkalender? War's eine Pleite? Vielleicht kann der Kettenraucher Johannes auch den Maskenbildner nicht mehr bezahlen wenn er vor eine Kamera tritt. Trotzdem rechnen wir alle bald mit einem ungeplaten Auftritts dieses Herren in den Medien und sonstwo.

   

Nr. 3049

.....

19. Februar 2008, 22:00 Uhr

Betreff: Vorteilserschleichung durch Unterdrückung?

Wenn er selber in die Lageberichte von den hohen Einnahmen aus den Fonds geschrieben hat, dann muss man doch als Prüfer diese außergewöhnlichen Dinge auch prüfen. Wenn also durch Vorstände und Mitarbeiter Gelder bei der VR-Bank über Lichtenstein transferiert wurden und wenn es wie bei anderen Banken dazu auch Provisionslisten gegeben hat, dann muss doch Herr Herzog als Revisor von solchen Vorgängen gewusst haben. War das ein riesiges Faustpfand gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Bank um Manfred Heger leise zum Rücktritt zu bewegen und selber ins Amt zu kommen? Bei dem Wissen war er doch für keinen der anderen Vorstände und auch den Aufsichtsrat mit nichts mehr angreifbar, wenn es so gewesen sein sollte. Gäbe es eine größere Vorteilseinheimschung als das? Und hätte er nicht eigentlich auch in dem Fall Reinhold Wolf und Karl Krämer mit anzeigen müssen? Dann hätte es doch damals schon einen kompletten Neuanfang geben müssen. Nur dann hätte es doch auch niemand mehr geben können, der für Johannes Herzog den Vorstandssessel frei halten hätte können bis er seine Wartezeit überbrückt gehabt hat. Ist der Prüfer Herzog nicht gar der Schlimmere und Gerissenere als alle drei alten Vorstände zusammen?

   

Nr. 3048

Nordlicht

19. Februar 2008, 17:59 Uhr

Betreff: Die Spirale dreht sich schnell abwärts

Die vorherigen Einträge machen es klar:

Ohne Vertrauen kann keine Bank erfolgreich geführt werden!

Und dieses Vertrauen ist bei der VR-Bank Marktredwitz nachhaltig von den Verantwortlichen - dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und dem Genossenschaftsverband - zunichte gemacht worden - bei den Mitgliedern, bei den Kunden und auch bei den Mitarbeitern.

Es sei nur beispielhaft kurz erinnert, daß
- die Zusage von Herrn Herzog nicht eingehalten wurde, die Vertreter zeitnah über die Entwicklung in der Bank zu informieren,

- offensichtlich die Kunden durch Wertstellungsmanipulationen systematisch betrogen wurden und dann hinterher versucht wird, das als Einzelfall darzustellen bzw. über die Verjährung sich zu retten bzw. darauf zu verweisen, daß die Finanzierung bereits getilgt und damit geschlossen sei,

- Sicherungsgegenstände, für die es offensichtlich intessierte Käufer gab, abgeholt werden - mit Verursachung eines Umweltschadens durch auslaufendes Öl - und ohne Anrechung oder Abrechnung auf Nimmerwiedersehen verschwinden,

- die Vertreter/Mitglieder über die wahre Lage der Bank und die Arbeit des Vorstands nicht vollumfänglich informiert werden, sondern stattdessen von Ampelfarben gefaselt wird, obwohl das Rot schon so doll leuchtete,

- die unfähigen bzw. betrügerischen Vorstände nicht mit Schimpf und Schande vom Hof gejagt wurden, sondern einen goldenen Handschlag erhielten unter Verzicht auf Regressansprüche und immer noch monatlich ihre Pension beziehen,

- seit Wochen die Staatsanwaltschaft ermittelt, es aber der Aufsichtsrat nicht für notwendig erachtet, die Mitglieder zu informieren.
...


Wohin das führt? Das Vertrauen geht immer weiter verloren.
Die Mitglieder und Kunden, die es sich leisten können, suchen sich neue Geschäftsbeziehungen für ihre Bankgeschäfte.
Die Volumina sinken bei der VR-Bank und mit ihnen die Margen. Dazu kommen noch horrende Prüfungskosten für wertlose Prüfungen, die die Bank in ihrer Handlungsfähigkeit ebenfalls erstmal verdienen muß. Auch in den Einlagensicherungsfond dürfte wegen der schlechten Lage und der über Jahre vorhandenen strukturellen Mängel in der Organisation der Bank erhöhte Beiträge fällig gewesen sein.

Schließlich, wie sollen denn die Mitarbeiter noch erfolgreich arbeiten, wenn sie mit einem solchen Balast in die Gespräche gehen bzw. sich zwangsläufig Gedanken über ihre eigene Zukunft machen (müssen).

Wie heißt es so schön: Der Fisch stinkt vom Kopf her!

Schon bei der letzten Fusion wurde den Mitgliedern kein reiner Wein eingeschenkt. Stattdessen gab es vermutlich das Gutachten des Verbandes mit dem Hinweis, daß die Fusion im Interesse der Mitglieder sei.
Aber, aus zwei schon schwachen Banken wird durch die Fusion eben nicht automatisch eine gute große Bank. Stattdessen wurde auf das Prinzip Hoffnung, Vertuschung, Tarnung, Vergessen gesetzt!

Fazit:
Das Vertrauen ist nachhaltig zerstört.
Um für die Kunden in den Konditionen attraktiv zu werden, fehlt bereits die finanzielle Kraft. Anders ist das Klagen über die Wettbewerber nicht einzuordnen.

Die Aktionen mit "Sun" und der Beteiligung an der Stiftung sind doch purer Aktionismus, der zwar nett in der Presse ist, aber sonst nichts bringt.

Da der Filz zu dick ist, hilft offensichtlich nur ein Befreiungsschlag - incl. Austausch aller Verantwortlichen - der jetzt mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen ins Rollen kommt. Aus abgeschlossenen Verfahren dürfen sich die Verantwortlichen auf flotte Strafen gefasst machen - und an die Aufsichtsräte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Warum haben die ihre Ämter denn nicht schon längst niedergelegt?)

Ob dann noch Verstrickungen mit Steuersparmodellen in Lichtenstein oder Sub-Prime-Abschreibungen in den USA oder private Vermittlungserläse dazu kommen, spielt keine Rolle mehr - aber zuzutrauen wäre es den Herren.

Dem Wundsiedler Kreis ist seine Hartnäckigkeit zu danken. Aber es scheint sich endlich zu lohnen!

   

Nr. 3047

Manfred

19. Februar 2008, 16:30 Uhr

Betreff: Hey Jonny, es geht nicht um Dich, sondern es geht um die Sache

Ist es nicht ein geflügeltes Wort der Prüfer wenn man sagt, hey Jonny, es geht nicht gegen Dich, sondern es geht um die Sache?

   

Nr. 3046

Besserwisser

19. Februar 2008, 16:20 Uhr

Betreff: So wie es ausschaut läuft der Countdown für unseren Herrn Herzog, unseren Jonny, schon

Liebe Leute, so wie es ausschaut läuft der Countdown für unseren Herrn Herzog schon, unseren Jonny, keine Sorge.

   

Nr. 3045

Aus dem inneren Kreis

19. Februar 2008, 16:12 Uhr

Betreff: Wann wird Herr Herzog dem Druck nachgeben und zurück treten?

Ich glaube es dauert nicht mehr lange. Diesem Druck kann kein Mensch stand halten. Irgend wann wird Herr Herzog von sich aus sein Amt abgeben. Soviel Fehler sind unverzeihlich. Sicher hat es damit begonnen, dass er glaubte, die ganzen Prozesse mit den Abrechnungsmethoden, die werden vergessen werden, aber das mit den Bilanzsachen auch die Verbandsvorstände ins Rampenlicht gerückt sind, wie man die Einzelwertberichtigungen nicht eingebucht hat, da dürfte er wirklich zwischen die Fronten geraten sein. Dass nun die VR-Bank auch noch mit den US-Immobilienfonds in die Kritik gekommen ist, dass man in den Mittelpunkt des Steuerskandales geraten ist, wie soll man das als früherer Revisor noch erklären? Die schlimmste Quittung haben Herrn Herzog wirklich die Kunden selbst ausgestellt. Die Bilanzzahlen und der Negativtrend sind erschreckend und nicht von der Hand zu weisen. Mit seiner Führung hat keine Kunde Vertrauen in die Bank. Er ist untrennbar mit der Vergangenheit verknüpft, die nun anstatt von der Prüfern des Genossenschaftsverband zur richtigen Zeit im Nachgang von der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet wird. Der Abgang von Herrn Herzog wird schmerzvoller sein, wie der von Manfred Heger und Karl Krämer. Aber die sind ja auch noch nicht freigesprochen, so wie es Herr Herzog mit seiner Schilderung zur letzten Vertreterversammlung gern gehabt hätte. Auch die Berufungsverhandlung zu Gold, Gold, Gold, die lastet schwer auf Herrn Herzog.

   

Nr. 3044

Mitglied

19. Februar 2008, 15:39 Uhr

Betreff: Warum hat die Prüfung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff keine Besserung gebracht?

Wenn man Interessant (= Link) auf dieser Internetseite anklickt, dann sieht man, dass die VR-Bank seit dem Jahr 2000 in Summe nicht ins Plus gekommen ist mit ihrem normalen Geschäftsergebnis. Ohne die Steuerrückerstattung vom letzten Jahr mit 1,161 Mio. € stünde man mit 1,6 Mio. € im Minus. Mit Auflösung von Rücklagen und stillen Reserven hat man sich gerade noch über Wasser gehalten. Daraus hat man auch regelmäßig die Dividenden an die Mitglieder ausgezahlt. Warum also hat die Prüfung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff keine Besserung der Situation gebracht? Warum fielen in diese Zeit der Kreditfall Flex und Gold, Gold, Gold? Hat uns der Genossenschaftsverband regelrecht verkauft? In dem wahnsinnigen Verwaltungsaufwand dürfte dabei Unsummen an Prüfungskosten enthalten sein, die die Bank zusätzlich belastet haben. Nutzlos ausgegebenes Geld für jemand, der die Vorstände abgeschirmt hat, die heute unter schwerstem Untreueverdacht mit höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements stehen? Steht damit nicht auch der ehemalige Prüfer in diesem Verdacht? Wie konnte Manfred Heger mit Flex 5 Mio. DM an die Wand fahren, wenn die Prüfer das nicht durch Untätigkeit unterstützt haben? Wie konnte Reinhold Wolf 70.000 € für die Bestechung des Flughafenpersonals noch ausgeben, wenn man ihn schon mit der ersten Schmiergeldzahlung selbst die Rechnung dafür präsentiert hätte, nach dem die erste Firma von K.N. schon sechsstellige Verluste bei der Bank gebracht hatte? Blinde oder unterstützende Prüfer, wie soll man es bezeichnen? Unterstützende Prüfer, wo sich Herr Herzog damit den Vorstandsstuhl für sich selber frei räumen wollte?

Schauen wir aber in Interessant auf die Jahre von Herrn Herzog als Gesamtprokurist und Vorstand, so ist dies geprägt durch Schwund an Geschäftsvolumen und die Dividende wurde gerade noch so raus gepresst, nicht anders wie die Jahre zuvor auch. Ohne die Steuererstattung und mit Einbuchung der Forderungsaufgabe der Waldeslust wäre im letzten Jahr nicht einmal die Dividende drin gewesen. Herr Herzog war kein ordentlicher Prüfer und so wie er Heger, Wolf und Krämer im Jahr 2004 die Geschäftsführereignung im Prüfungsbericht abgesprochen hat, so hat er selbst noch keine Sekunde den eigenen Nachweis dafür erbracht. Unfähige Leute, die auch noch am Rande des Verdachts der Korruption stehen, müssen im Interesse des Unternehmens VR-Bank Marktredwitz unverzüglich entfernt werden. Der Imageschaden ist enorm mit seiner Person. Man darf es nicht auch noch riskieren, dass er über die Staatsanwaltschaft abgesetzt werden muss. Hätte er Rückgrat, dann wäre er längst von sich aus gegangen.

   

Nr. 3043

Aus der Organisation

19. Februar 2008, 13:31 Uhr

Betreff: Ist die VR-Bank Marktredwitz ganz nah dran an dem Steuerskandal?

Und wieder scheint es als ob das Gästebuch des Wunsiedeler Kreises die Ereignisse vorweg genommen hätte. Wäre es gar ausgeschlossen, dass die ganze Sache der Nachforschungen sogar über die VR-Bank Marktredwitz ausgelöst worden sein könnte? Warum wurden die Bankvorstände nicht zur Verantwortung gezogen bei den Verlusten und bei der Unfähigkeit, die man ihnen mit der Vertreterversammlung vom Jahr 2004 attestiert hatte, wie wir im letzten Eintrag nachlesen konnten?

Warum hat man hier einen Prüfer als Vorstand installiert, der nahtlos vom Revisor zum obersten Verantwortlichen der Bank gemacht wurde und der in seiner Prüferzeit eigentlich unglaubliche Ausfälle mit zu verantworten hätte? Sind die Fragen im Eintrag Nr. 3242 mehr als nur berechtigt? Würde die Bank einschließlich des Verbandes zittern, wenn die Listen der Verrechnungskonten, wie in Eintrag Nr. 3202 angekündigt, tatsächlich veröffentlicht würden?

Tauchen auf der Vaduzer Diskette vielleicht Namen von Verbandsgrößen des Genossenschaftsverbandes auf? Transfers via Lichtenstein nach Amerika, vermittelt von einer Darmstädter Anlagegesellschaft? Warum waren die Vorstände der Bank im Herbst 2003 auf dem Chikagoer Flughafen? Aber warum musste man Manfred Heger den Dienstaufhebungsvertrag laut Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) unter Verzicht aller bekannten und noch nicht bekannten Ansprüche geben, den wahrscheinlich der GenoVerband aufgesetzt hatte?

   

Nr. 3042

Beobachter

19. Februar 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Was ist wirklich los bei unserer VR-Bank?

Langsam glaube ich, dass die Kraußoldstrasse in Marktredwitz gar nicht mehr bloß zu den Nebenkriegsschauplätzen gehört. Gestern war das mit den Razzien die ganze Zeit im Fernsehen, heute wird in ntv berichtet, dass die Banken in Frankfurt durchsucht werden. Wenn man da Zusammenhänge herstellt, dann wäre dies ein unfassbarer Vorgang. Müsste man da vermuten, dass mit Hilfe der Banken Gelder in großem Stil nach Lichtenstein transferiert wurden. Das ginge doch nur über Bargeldtransporte. Aber in Provisionslisten könnte doch was auftauchen.

Warum waren aber die Autos aus Nordrhein-Westfalen bei der VR-Bank schon am Mittwoch bevor der Skandal im Land öffentlich gemacht wurde? Warum ausgerechnet also bei unserer VR-Bank Marktredwitz? Wo sind die Felder wo sich dies Bank ohne geeignete Organisation und bei Anzweiflung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung laut den Prüfungsberichten gemäß dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.10.2004 (= Link) dank der fehlenden Überwachung durch eine ordentliche Prüfung eines gesetzlichen Prüfungsverbandes noch tummeln durfte? Warum der Partner für die VR-Bank bei den US-Immobilienfonds in Darmstadt und nicht im genossenschaftlichen Verbund bei der DZ-Bank? Herr Herzog ist doch im Lagebericht 2005 (= Link) auf Seite 2 zum Dienstleistungsgeschäft auf die Vermittlung von diesen Fonds selber eingegangen.

Was versteckt sich den bei der VR-Bank wenn man sich Gedanken macht zu einem Artikel in der Financial Times vom August vor zwei Jahren, wo man schon schrieb, „Die Spur des Geldes führt nach Lichtenstein über die VR-Bank in Oberfranken“ (= Link)? Warum hat Reinhold Wolf schon am 29.06.2006 auf der Vertreterversammlung 2006 (= Link) angeblich aus Gründen des Takts dazu geschwiegen? Haben schon damals die eingeweihten Kreise mehr gewusst, als was man draußen preis geben konnte? Waren die Beteiligten in Marktredwitz schlauer als bei manch anderen Banken? Hat man verhindert, dass solche dinge auf Provisionslisten bei der Bank aufgeschienen sind? Hat man dafür gesorgt, dass die Provisionen von Darmstadt oder gar von Lichtenstein oder Amerika den Vermittlern in der Bank vom Vorstand abwärts direkt und außerhalb der Bank zugeflossen sind? Hat man das Modell auch mit Leuten in der Spitze des Genossenschaftsverbandes so durch gezogen wofür man manche Freiheiten bekommen hatte?

Es könnte sein, dass der Bankplatz Marktredwitz noch eine unschöne Berühmtheit innerhalb des Genossenschaftssektors erhält, wenn sich manche schlimmste Thesen aus dem bisher undurchdringlichen Nebel lösen. Wer weiß, was der Wunsiedeler Kreis mit seiner Aufklärungsarbeit tatsächlich ausgelöst hat? Es erscheint im Fall der VR-Bank Marktredwitz nichts mehr unmöglich.

   

Nr. 3041

Beobachter

18. Februar 2008, 15:28 Uhr

Betreff: ARD-Teletext Seite 120

Im ARD-Teletext steht auf Seite 120 dass die Staatsanwaltschaft Bochum weitere Razzien durchführt und zwar im Großraum München (!). Gehört Marktredwitz zum Großraum München, wenn da heute ein weißer LKW vor der Bank gestanden war? War in München in der Türkenstraße vor dem Genossenschaftsverband und der DZ-Bank auch einer gestanden?

   

Nr. 3040

Gesehen

18. Februar 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Was macht der LKW vor der VR-Bank?

Was wird uns verschwiegen? Was macht der LKW heute vor der Bank? Ist der im Auftrag der Ermittler da, werden da Akten abtransportiert? Warum erscheint Herr Herzog erst gegen Mittag in der Bank? Darf der nur noch auf Genehmigung die Bank betreten? Der Zusammenhang vom Mittwoch, dass die Düsseldorfer Staatsautonummern bei der VR-Bank waren und am Donnerstag die Bekanntgabe der Steuerskandale war, ist das bezeichnend? War die VR-Bank Marktredwitz auf der Vaduzer Diskette mit drauf?

   

Nr. 3039

Ein Mitglied

18. Februar 2008, 10:45 Uhr

Betreff: Zeichen setzen

Ausgerechnet bei uns in Rawatz soll so ein großes Rad gedreht worden sein? Mit Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Korruption und Bestechung usw. Aber wenn mit die Beiträge im Wunsiedeler Kreis,in den Zeitungen, Fernsehen und Internet betrachtet, dann ist in dieser Republik nichts mehr, wie es einmal war. Bei all den Schweinereien die unserer VR-Bank bisher an die Öffentlichkeit gedrungen sind, wäre es verwunderlich, wenn sich man dort nicht im Dunstkreis oder noch näher an dieser größten Steueraffäre in Deutschland befinden würde.
Daß bisher aus unserer Bank offiziell noch gar nichts über die Ermittlungen bekanntgegeben wurde - nicht einmal, daß Ermittlungen stattfinden - zeigt, daß einige Herrschaften bis über die Oberkante Unterlippe in dieser Sch.... drinstecken. Wenn es den Wunsiedeler Kreis nicht gäbe, dann würde hier weiterhin alles unter den Teppich gekehrt werden. Aus der Untätigkeit des Aufsichtsrats läßt sich beinahe schon eine kollektive Schuldzuweisung ableiten.
Wie ist sonst zu erklären, daß Johannes Herzog immer noch Vorstand in dieser Bank ist. Er hat doch alles so laufen lassen, wie es gekommen ist. Er und Grotthof hätten als Prüfer diese Verfehlungen unterbinden müssen. Den zuständigen Organen und Behörden unverzüglich melden müssen. Aber nein, man hat es dahin treiben lassen. Zum eigenen Vorteil - dem Vorstandsjob. Daß der Prüfungsverband dabei mitgespielt haben muß, um solche Vorgänge überhaupt zu zulassen. Warum sich die Angriffe auf nur Glötzl fokussieren, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Denn Gschrey ist ebenfalls Verbandsvorstand und im Rahmen der Aufgabenverteilung für die Prüfungen zuständig. Da bekanntermaßen der für die Prüfungen zuständige Verbandsvorstand das Sagen im Verband hat, wurde Herr Glötzl scheinbar als Marionette betrachtet, der den Kopf hinhalten soll, für das was Frankenberger und Gschrey verbrochen haben. Ich will absolut kein Plädoyer für Glötzl halten, den der steht genauso in der Verwantwortung. Aber es kann nicht sein, daß sich Geschrey diskret im Hintergrund hält und so tut als ging ihm das alles nichts an. Schwer getäuscht Herr Gschrey: Sie sind als Verbandsvorstand vor allem für die Dinge der Vergangeheit veranwortlich, für die falschen Testate, Bilanzfälschungen, unrichtigen Fusionsgutachten, getürkte Prüfungsberichte und deren geschönte Weitergabe an die Bankaufsicht.
Ihr vom Verband habt die Hauptlast an den Vorgängen in der VR-Bank zu tragen, indem ihr diese Vorgänge zugelassen habt. Herzog und Grothoff haben doch keinen Alleingang hier bei uns unternommen, dazu sind sie doch viel zu viel obrigkeitshörig. Das war mit euch in München abgestimmt. Da könnt ihr nicht mehr auf Tauchstation gehen. Was habt ihr an dieser ganzen Misere profitiert?
Fast hat es den Anschein, das nicht nur um Vorteile für den Verband ging, sondern auch im persönliche Profite. Nur gut daß die Justiz aufgewacht ist und man für solche Vorgänge sensibilisiert ist. Da werden selbst politische Seilschaften nicht mehr weiter helfen. Wenn selbst vor einem der mächtigsten Wirtschaftsbosse in diesem Land nicht Halt gemacht wird, sondern dies sogar exemplarisch ausgeschlachtet wird, dann ist das ein Indiz dafür, daß auch vor einem Genossenschaftsverband nicht zurückgeschreckt wird. Vielleicht helfen auch Selbstanzeigen von Aufsichtsräten, um einen Befreiungsschlag zu machen. Es hilft nur mehr eines: heraustreten aus diesem Teufelskreis, auch wenn der Schritt weh tut. Der Prüfungsverband hat schon mit sich selbst zu tun. Da kann kein Druck mehr auf den Aufsichtsrat kommen. Den Herzog hinauswerfen wäre ein deutliches Zeichen dafür, daß sich der Aufsichtsrat nicht mehr auf der Nase rumtanzen läßt. Herzog hat uns Mitglieder durch seine Untätigkeit als Prüfer und sein Schielen auf den Vorstandsjob um Vermögenswerte gebracht. Will sich der Aufsichtsrat auf das gleiche Niveau herab begeben?? Zeigt endlich, daß ihr manns genug seid, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und auch wieder in den Spiegel schauen könnt.

   

Nr. 3038

Augenöffner

18. Februar 2008, 09:42 Uhr

Betreff: Oeffentlichkeitsarbeit wo es geht

Wissen ist Macht. Unwissen macht machtlos. Also gilt es, Wissen unter die Kundschaft der feinen Täter in Nadelstreifen zu bringen. Dort an den Umsätzen ´kann man eine Lektion, die weiterhilft, erteilen. Also die Geschäftskunden, die Vereine und alle Kunden der Bank informieren über die Machenschaften. Es gibt so etwas wie einen Verbraucherboykott. Der greift aber nurm wenn den verbrauchern= Kunden der Bank die Augen geoefnet werden.
Infos, Infos und nochmals Infos wo und wie es auch geht!
Das gilt nicht nur für Wunsiedel, auch für Feldkirchen und Ingolstadt und all den andern, die noch schlummern

   

Nr. 3037

Beobachter

16. Februar 2008, 11:16 Uhr

Betreff: Darf man über die VR-Bank Marktredwitz einmal laut nach denken?

Gibt es solche Zufälle, oder darf man über die VR-Bank Marktredwitz doch laut nach denken? In der Financial Times vom 13.08.2006 (= Link) und auch in einigen anderen Blättern stand doch, dass der Mitarbeiter der Filialleiter einer Bank in Oberfranken war bei der BMW-Affäre, wo dann Vorstand Reinhold Wolf aus „Gründen des Taktes“ dazu geschwiegen hatte. Nun stehen am vergangen Mittwoch Dienstauto aus Düsseldorf bei der VR-Bank vor der Tür und das ist ja schließlich Nordrhein-Westfalen und am Donnerstag erfahren wir vom Steuerskandal um einen der höchst angesiedelten deutschen Manager und da dürften auch Autos mit D - ... vorgefahren sein. Man kann vielleicht sagen, was soll denn so eine Klitschn wie die kleine VR-Bank Marktredwitz am großen Rad drehen, man kann es aber doch mal auch anders sehen, oder nicht? Aber was ist mit Bankverrechnungskonten, was ist mit Kontakten der Bank nach Vaduz, was ist, dass man den Filialleiter vor zwei Jahren in U-Haft genommen hat?

Bei dem Steuerskandal redet man inzwischen von Milliarden? Warum waren denn die Journalisten schon vor den Leuten von der Staatsanwaltschaft da? Und der Finanzminister fordert doch inzwischen zum umfangreichen Selbstanzeigen auf. Will man deutschen Spitzenmanager die Möglichkeit geben, dass sie selbst zum Finanzamt gehen, anstatt dass es jedes Mal einen Auflauf gibt wie bei Herrn Zumwinkel? Wollen wir die Leute bei der VR-Bank Marktredwitz vielleicht auch auffordern von sich aus die Karten auf den Tisch zu legen, wenn man ihnen was anlasten könnte, aus den Unsummen an Kreditverlusten aus der Situation, dass ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz am genossenschaftlichen Verbund vorbei US-Immobilienfonds einer Darmstädter Gesellschaft vermittelt hat?

   

Nr. 3036

Der Wissende

15. Februar 2008, 23:40 Uhr

Betreff: Merkwürdigkeiten

Die Generalstaatsanwaltschaften in in Köln und Düsseldorf wurden von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Bochum um Unterstützung gebeten. Der Steuerskandal um Klaus Zumwinkel zieht bundesweite Kreise. Ausgangspunkt ist die Bank der Fürstenfamilie von und zu Liechtenstein. Was aber hat es zu bedeuten, daß am Mittwoch dieser Woche zwei große -Limousinen mit einer Düsseldorfer Behörden-Nummer vor der VR-Bank Marktredwitz standen. Hängt es etwa mit den Fall der zusammen, wo ein Filialleiter obiger Bank vor einigen Jahren in U-Haft war und dadurch die Verbindungen der VR-Bank mit Liechtenstein publik wurden. Damals wurden Korruptionsgelder via Liechtenstein an BMW-Manager verteilt. Wie den einschlägigen Magazinen zu entnehmen war, werden im Zuge der aktuellen Steuerverfahren auch sogenannte Altverfahren verfolgt. Daher besteht Grund zu der Annahme, daß die Düsseldorfer Behördenautos auf Vorgänge in der VR-Bank zur BMW-Affäre schließen lassen. Oder sind es Transaktionen die mit der Fondsgesellschaft US-Treuhand zusammenhängen. Von der Hand zu weisen ist diese Überlegung nicht. Denn besagter Mitarbeiter war ein enger Freund des geschaßten Heger und hatte innerhalb der Bank das Monopol die Fonds an Bankkunden zu vertreiben. Da er bereits in die BMW-Korruptionsaffäre verwickelt war und einer aktivsten Vertreiber der US-Treuhand Fonds-Anteile ist, kann man davon ausgehen, daß auch über die VR-Bank Marktredwitz mittels bankinterner Konten unversteuerte Gelder über Liechtenstein nach Amerika transferiert wurden.???
Es hätte keinen Sinn gemacht, die Gelder in der VR-Bank MAK reinzuwaschen und die Beträge in der Vertriebszentrale der US-Treuhand in Darmstadt wieder dem dortigen Betriebsfinanzamt zugänglich zu machen. Da war der Weg über Liechtenstein die vorteilhaftere Variante.
In wie weit die VR-Bank MAK auch in diese Fälle verwickelt ist, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Da sich aber dem Vernehmen nach, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf Erkenntnisse der Finanzverwaltung stützen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es bei den Vorgängen in Marktredwitz auch um Steuerstraftatbestände handelt. Der Besuch des Verbandspräsidenten Glötzl letzte Woche, die permanente Anwesenheit der Staatsanwälte und die Düsseldorfer Beamtenautos sprechen Bände. Vielleicht ist es auch hier, wie auch in den nördlichen Bundesländern, nur die Spitze des Eisbergs.

   

Nr. 3035

Beobachter

15. Februar 2008, 08:42 Uhr

Betreff: Ist der Skandal bei der VR-Bank größer als wir es glauben wollen?

IKB (Industriekreditbank) – KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) – Landesbanken, bis hin zur Bayern LB – DZ-Bank (?) – VR-Bank Marktredwitz, ist der Skandal bei uns vielleicht viel viel größer als wir es uns vorstellen können? Sollte sich die VR-Bank mit dem in Eintrag Nr. 3172 aufgezeigten Partner nicht in die Nesseln gesetzt haben? Dass man über diese Sparte die Miesen aus dem anderen Geschäft versuchte auszugleichen das zeigt doch der Lageberichtsvermerk im Jahr 2005 (= Link) zum Dienstleistungsgeschäft, den Herr Herzog schon in vollem Umfang zu verantworten hat. Soll ausgerechnet die unbedeutende VR-Bank dieses Geschäft sorgfältig vorgeprüft betrieben haben? Ohne geeignete interne Organisation laut den Prüfungsberichten? Sollen nicht Heger und Wolf persönlich im Herbst 2003 noch in Amerika gewesen sein, wegen eines Closings von Geschäften?

Haben sich die Spezialisten des Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft schon externe Amtshilfe geholt? Wurde die Fondsgesellschaft schon durchsucht, warum haben wir nun staatliche Autokennzeichen vor der Tür, die 500 km entfernt sind? Wirkt der Angriff von Verbandspräsident Stefan Götzl auf das BaFin und die Staatsanwaltschaft schon als Bumerang für die VR-Bank bei uns? Zeigt das BaFin und die Staatsanwaltschaft was für befähigte Leute in den eigenen Reihen tatsächlich sind? Oder war die Attacke von Herrn Götzl schon die Reaktion eines in die Ecke Getriebenen?

Die Enthüllungen zu den US-Fonds sind in Deutschland noch nicht am Ende und der US-Notenbankchef sagt ja, dass es noch nicht das Ende der Fahnenstange in Amerika ist. Es sollen noch weitere Abschreibungen notwendig sein. Und wer sagt, dass die Skandale bei der VR-Bank nicht auch in andere Richtungen geht? Der Postchef zeigt doch auch, dass die Großkopferten den Hals nicht voll kriegen. Es ist die Handlungsweise derer, die sich in ihrer Position unüberwacht fühlen. Beim Postchef spricht man in den Medien über eine Million €. Wie ist es denn bei Flex und Gold, Gold, Gold bei der VR-Bank zugegangen? Ist da der einzige Unterschied, dass die Namen Heger, Wolf und Krämer nicht im ganzen Land bekannt sind? Sind die Summen vielleicht sogar höher wie bei Herrn Zumwinkel. Was steckt hinter dem Engagement in den US-Fonds der VR-Bank? Dieses Thema wird von Vorstand und Aufsichtsrat anscheinend gemieden wie die Pest. Laut § 38 Genossenschaftsgesetz (= Link) hat der Aufsichtsrat dazu aber eine Aufklärungspflicht an die Mitglieder, wenn es sich um gravierende Vorgänge handelt und dies hängt sicher auch mit einer Information darüber zusammen, ob gegen Herrn Herzog und andere aktuelle Mitglieder aus Vorstand und Aufsichtsrat von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.

   

Nr. 3034

Susanne

14. Februar 2008, 12:16 Uhr

Betreff: Wo hat uns dieser Prüfer Herzog hingebracht?

Das in Eintrag Nr. 3253 ist nicht von der Hand zu weisen. Wo hat uns dieser Ex-Prüfer Herzog hingebracht? In Interessant (= Link) wird gezeigt, dass man von 2001 bis 2006 an der Bilanzsumme 120 Mio. € verloren hat, das ist ein Viertel des Geschäftsvolumens. Das ist ein dramatischer Einbruch. Vielleicht ist es aber auch der Wert der unterlassenen Abschreibungen, wenn man damals in einen Nebensatz im Lagebericht geschrieben hat, dass das Kreditrisikopotential außerhalb des vertretbaren Rahmens gelegen hat. Wenn dann im Jahr 2004 über den Prüfungsbericht immer noch festgestellt wird, dass die Bankvorstände und die Aufsichtsräte für die neu zusammenfusionierte Bank immer noch keine funktionierende Organisation aufgestellt hat, dass die Innenrevision eine Farce ist und dass es kein geordnetes Risikomanagement gegeben hat, dann haben die Vorstände doch bis dahin alle Freiheiten von der Revision erhalten. Das sind aber doch die niedergeschriebenen Fakten der Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 Genossenschaftsgesetz und der Verletzung der Kontrollpflichten in Verbindung mit § 41 GenG.

Die Revision des Genossenschaftsverbandes hat an den Verlusten bei der Bank mindestens die gleiche Schuld wie die Vorstände selber. Herr Herzog war bei den Prüfungskosten wahrscheinlich schon fast ausschließlich für die VR-Bank als Prüfer tätig. Genutzt hat es gar nichts. Nutzen sollte es nur ihm alleine. Die Wirtschaftsprüferordnung scheint für solche Leute und den Genossenschaftsverband gar nicht zu existieren. Die Möglichkeit, dass Prüfer auf diesem Weg direkt und ohne Erfahrung mit den Kunden und den Mitarbeitern einer über einen ganzen Landkreis hinaus und über die Enklave Vogtland zusätzlich schwer zu händeln, ins Vorstandsamt zu kommen, zeigt sich in Marktredwitz als schwerste Hypothek. Man hat Herrn Herzog über die Gesamtprokura zum Alleinfürsten gemacht, denn Reinhold Wolf und Karl Krämer waren doch nur seine Marionetten, die froh sein mussten, dass es ihnen im Sommer 2004 nicht auch so erging wie Manfred Heger, oder vielleicht noch schlimmer. Nach dem man von Verbandsseite das Unwesen der alten Vorstände nicht unterbunden hatte, hat man genauso dem eigenen Mann die gleichen grenzenlosen Freiheiten zugesagt und der hat sie mit der Waldeslust auch nachhaltig und nachweisbar in Anspruch genommen.

Die VR-Bank Marktredwitz war damit mit Herrn Herzog auch aus der Funktionstrennung des Vieraugenprinzips nach dem KWG herausgelöst. Dieser Alleinfürst hat diese Talfahrt der Bank alleine zu verantworten. Es scheint, dass er heute noch die Rückendeckung von Reinhold Wolf in Anspruch nimmt. Warum kommt sonst Reinhold Wolf nachts in der Dunkelheit über den Hintereingang in die Bank, wie es am Donnerstag, den 8. Februar um viertel nach Acht der Fall war? Gibt es für alte Bankvorstände schon wie zu Zeiten von Rudolf Heger kein Bankgeheimnis? Muss Johannes Herzog jetzt die Aussage der Bank zum Goldmärchen übernehmen? Muss man sich da abstimmen, dass man sich nicht noch tiefer rein redet, wie es jetzt schon der Fall ist? Musste Reinhold Wolf damit jetzt vor Johannes Herzog vielleicht die Hosen runter lassen, damit man auf den gleichen Wissensstand kommt?

Es deutet alles darauf hin, dass wirklich alle früheren und heutigen Verantwortlichen der Bank irgendwie in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit drin stecken. Da kann Herr Herzog sich doch nicht auch noch um die Vertreter und Mitglieder kümmern, wenn man ausschließlich mit sich selber beschäftigt ist. Die Bürgerstiftung, ja vielleicht gerade noch, weil das soll ja positive Gegenstimmung erzeugen. Nur die Kurzbilanz, die man doch laut eigener Aussage im Dezember immer zur Verfügung hätte, die bringt man nicht her. Diese Aussage von Johannes Herzog auf der Versammlung vom 29.06.2006 beweist uns doch, dass eine Ergebnisvorausberechnung vom Ende November bei den Banken schon ziemlich das Jahresergebnis her bringt. Dann wird doch mit den Werten der EDV vom 31. Dezember diese Ergebnisberechnung außer ein paar noch ausstehenden Provisionseingängen und noch genauer zu berechnenden Rückstellungen und vielleicht mit der Prüfung abzuklärenden Einzelwertberichtigungen ziemlich zutreffend zur Verfügung stehen. Warum sagt uns also Herr Herzog sechs Wochen nach dem Jahresende keinen Ton zu seiner angekündigten Kurzbilanz? Das ist doch ein Vertrauensbruch gegenüber den Vertretern und den Mitgliedern, den man nicht hinnehmen kann.

Sich hier an den Aufsichtsrat zu wenden, wenn man auch darüber spekuliert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende vielleicht über ein Großkreditverhältnis wieder in anderen Abhängigkeiten steckt, und dass er bei dem Forderungsverzicht mit der Waldeslust eventuell sogar mitgewirkt haben könnte, da ist es leider auch müßig die Auskunft vom Aufsichtsrat zu erhoffen. Wie soll der Aufsichtsratsvorsitzende auch den Mitglieder sagen, ob gegen den Vorstand ermittelt wird, wenn er vielleicht selber mit drin steckt.

   

Nr. 3033

Ein bisschen vom Fach

14. Februar 2008, 00:44 Uhr

Betreff: Was hat uns Herr Herzog da eingebrockt?

Lasst uns noch mal auf den Eintrag Nr. 2915 schauen und auf die Einträge auf die damals schon verwiesen wurde, mit dem Tenor „Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen zum Vorstand mit?“ und auch den Eintrag Nr. 1119 und den Eintrag Nr. 1123 dazu. Sehen wir jetzt wie es mit der Bank nur noch bergab geht? Denn Erfolg hat Herr Herzog beileibe noch nicht aufzuweisen. Eigentlich müsste er sich sogar selber sagen, hätte ich nur ... . Ja hätte ich nur nicht den Aufsichtsrat mit all der Rückendeckung des Genossenschaftsverbandes davon überzeugt, dass ich der bin, der auf die Schiene Vermeidung eines Imageschaden setzt, wenn man Heger, Wolf und Krämer damals gleich zur Verantwortung gezogen hätte. Denn den Imageschaden wegen Marth und Dietrich aus Arzberg, den hat man nicht gescheut. Weil man das elegant hinter dem Rücken der Mitglieder erledigte, war da nichts zu befürchten.

Wenn sich heute herausstellt, dass der ehemalige Prüfer von den Vorschriften des Genossenschafts- und Kreditwesengesetzes wohl kaum etwas hielt, so muss man sich doch fragen, mit welchen Methoden er tatsächlich an seine Arbeit herangegangen ist? Mit den Prüfermethoden hat er in jedem Fall schlimmsten Schiffbruch erlitten, wofür wir heute die Zeche zu zahlen haben. In der Marktdurchdringung dürfte die VR-Bank eines der Schlusslichter in Bayern sein. Selten wird in einem so ländlich strukturierten Raum die Sparkasse inzwischen mindest viermal, bald fünfmal so groß sein wie die Genossenschaftsbank und das noch mit einem erheblichen Anteil an Markt aus dem Vogtland. Zu Zeiten der Fusion dürfte das bei einem Geschäftsvolumen von 1 Mrd. DM, also knapp 500 Mio. € in dem Rahmen gelegen haben, wie die Marktverhältnisse sich zwischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Land auch darstellen. Die VR-Bank Marktredwitz befindet sich nicht in einer Phase der Konsolidierung, sie befindet sich in einem schrecklichen Trend, der sie an die Bedeutungslosigkeit heran bringt. Auf dieser Basis sind weitere Geschäftsstellenschließung fast unvermeidlich.

So wie es an der Börse auch ist, so hat das Publikum Kunde längst das Signal gesetzt, was man davon hält, wenn man Probleme nicht aufräumt. Bankgeschäfte sind Vertrauensgeschäfte. Nachdem die Kunden erkennen mussten, was die Bank für Saubermänner an vorderster Front haben, muss man dies rigoros bekämpfen um die Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Die Kunden haben es der Bank gesagt, wen sie neben den Vorständen für die desolaten Zustände bei der Bank verantwortlich machen. Sie haben deutlich gezeigt, dass sie Herrn Herzog in Nichts Vertrauen und ihn für die alten Sachen ganz klar mit in der Verantwortung sehen. Die Kunden haben Herrn Herzog signalisiert seit er angetreten ist, dass sie ihm sagen, du hast uns zu Prüferzeiten im Stich gelassen, wir können dir unser Geld nicht anvertrauen und wir können dem nicht vertrauen, der nur bestrebt sein muss auf unserem Rücken auch noch die Kreditrisiken aus der Bilanz zu bringen, die er schon zuvor gesehen hat und auch mitverschuldet hat. Nicht die Bank macht die Konsolidierung, der Kunde straft die Bank mit massivster Missachtung.

Und so war die letzte Folge der Ära Heger, Wolf und Krämer als Vorstände und der Ära Johannes Herzog und Raimund Grothoff als Leiter der Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz, dass wir nun die Staatsmacht im Haus haben. Genau deswegen, weil die Prüfer ihre Aufgaben hinter die Intrigenspielchen des Verbandes zurück gestellt haben und vor allem weil sich einer der Prüfer, nämlich Johannes Herzog, aus dem nun zutage tretenden Elend der Bank, auf den Schicksalen aller gebeutelter Kunden in den 100 Millionen DM Kreditverlusten mindestens und den wirklich schlimmen Abrechnungsmethoden auch noch ein gut bezahlten Posten als Vorstand zimmerte und sich als direkter Nachfolger des Dreigestirns einsetzen hat lassen. Des Dreigestims, wessen unsaubere Arbeit nun vom Staatsanwalt überprüft wird, weil es die Prüfer des Genossenschaftsverbandes unterlassen haben. Wenn dieser ehemalige Prüfer bleibt, dann wird die Kundschaft weiter und vor allem weiter verstärkt weg bleiben mit allen negativen Folgen für die Genossenschaftsbank.

   

Nr. 3032

Ex-Vorstand

14. Februar 2008, 00:33 Uhr

Betreff: Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben?

Sehen wir uns doch einmal an, welche Ausbildung, welche Vorkenntnisse, welche Qualifikation ein genossenschaftlicher Verbandprüfer haben muss?
Was prädestiniert ihn zum Bankvorstand? Ist es seine Laufbahn beim Verband, oder sind es seine fachlichen Kenntnisse? Welche Erfahrung bringen die Prüfer mit für das Tagesgeschäft in der Bank, ist die nicht sogar eines der wichtigsten Elemente aus unserer Arbeit, der Umgang mit den Kunden, die Menschenkenntnis?

Mit Hauptschule und einer kaufmännischen Ausbildung, oder als Bankkaufmann könnte man sich als Prüfer beim Genossenschaftsverband bewerben. Nach der Assistentenzeit kann man dann auf den 13-wöchigen Prüferlehrgang gehen. Man erhält dafür von den Verbänden keinerlei Diplom. Für die frei Wirtschaft nützt diese Ausbildung praktisch gar nichts, ein normaler Buchhalter hat gegebenenfalls bessere Chancen. Ist die Prüferlaufbahn somit keine Einbahnstraße? Entsteht kein Neid, wenn man dann bei geringem Salär als Prüfer die Vorstandsgehälter sieht und den Glauben eingeimpft bekommt, man hat als Prüfer ein unerschöpfliches theoretisches Wissen? Als Vergleich dazu, die Prüfer darf man daher auch nicht verwechseln mit einem Wirtschaftsprüfer, so auch nicht Herrn Herzog bei der VR-Bank, der kein Wirtschaftsprüfer ist, obwohl von den Prüfern viele Bankbilanzen geprüft werden und der Daumen drauf gehalten wird und unzählige Kreditnehmerbilanzen angeschaut werden? Ist das Absicht der Verbände, Prüfer aus einer Null auf Null zu halten. Sind diese Leute linientreu und dankbar, wenn sie als einzigen Aufstieg und Absprung den Innendienst oder eine Vorstandsposition sehen?

Nun ist in einer Verwaltungsvorschrift (siehe BaFin) geregelt, dass diese Prüfer, wenn sie Vorstand werden wollen, ihre Praxis mit einer Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Kreditbereich tätig sein muss in Ausübung sämtlicher Kompetenzen. In dieser Zeit kann er sich kaum Ausfälle erlauben, weil dies vom Bundesaufsichtsamt überwacht wird und zur Vorstandsgenehmigung mit Voraussetzung ist. Es wird in Marktredwitz oft um die Rückwirkung auf die Kunden und Mitarbeiter gesprochen. Warum wird dort jetzt so restriktiv im Kreditgeschäft verfahren, warum wird auf Wachstum verzichte?. Wir wissen unsere Wirtschaft stirbt ohne Wachstum, stirbt die VR-Bank in Marktredwitz nicht auch ohne Wachstum, oder gar öffentlich verkündeter Reduzierung des Geschäftsvolumens? Macht Herr Herzog nicht erst dem Kunden es schwer, bevor er um seine Laufbahn fürchten muss? Verzichtet er nicht auf eine Kreditvergabe, wenn er das kleinst Problem sieht? Holt er nicht jede Sicherheit herein, die er nur erhaschen kann?

Wurde der Aufsichtsrat so informiert, als er im September 2005 als Prokurist eingestellt wurde und qualifizierte Bewerber keine Chance erhielten?

Wer nicht allzu umfangreiches Wissen besitzt oder anders ausgedrückt in seinem Denken stark limitiert ist, muckt jedenfalls nicht so schnell auf und beginnt auch nicht selbstständig zu denken. Diese Umstände kommen dem Genossenschaftsverband oder den Herren vom Genossenschaftsverband vermutlich sehr entgegen. : :a2: :laola: :a2: abspielen

   

Nr. 3031

Ein bisschen vom Fach

13. Februar 2008, 22:57 Uhr

Betreff: Was hat uns Herr herzog hier eingebrockt?

Lasst uns noch mal auf den Eintrag Nr. 2915 schauen und auf die Einträge auf die damals schon verwiesen wurde, mit dem Tenor „Was bringt ein Prüfer für Qualifikationen zum Vorstand mit?“ Sehen wir jetzt wie es mit der Bank nur noch bergab geht? Denn Erfolg hat Herr Herzog beileibe noch nicht aufzuweisen. Eigentlich müsste er sich sogar selber sagen, hätte ich nur ... . Ja hätte ich nur nicht den Aufsichtsrat mit all der Rückendeckung des Genossenschaftsverbandes davon überzeugt, dass ich der bin, der auf die Schiene Vermeidung eines Imageschaden setzt, wenn man Heger, Wolf und Krämer damals gleich zur Verantwortung gezogen hätte. Denn den Imageschaden wegen Marth und Dietrich aus Arzberg, den hat man nicht gescheut. Weil man das elegant hinter dem Rücken der Mitglieder erledigte, war da nichts zu befürchten.

Wenn sich heute herausstellt, dass der ehemalige Prüfer von den Vorschriften des Genossenschafts- und Kreditwesengesetzes wohl kaum etwas hielt, so muss man sich doch fragen, mit welchen Methoden er tatsächlich an seine Arbeit herangegangen ist? Mit den Prüfermethoden hat er in jedem Fall schlimmsten Schiffbruch erlitten, wofür wir heute die Zeche zu zahlen haben. In der Marktdurchdringung dürfte die VR-Bank eines der Schlusslichter in Bayern sein. Selten wird in einem so ländlich strukturierten Raum die Sparkasse inzwischen mindest viermal, bald fünfmal so groß sein wie die Genossenschaftsbank und das noch mit einem erheblichen Anteil an Markt aus dem Vogtland. Zu Zeiten der Fusion dürfte das bei einem Geschäftsvolumen von 1 Mrd. DM, also knapp 500 Mio. € in dem Rahmen gelegen haben, wie die Marktverhältnisse sich zwischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken im Land auch darstellen. Die VR-Bank Marktredwitz befindet sich nicht in einer Phase der Konsolidierung, sie befindet sich in einem schrecklichen Trend, der sie an die Bedeutungslosigkeit heran bringt. Auf dieser Basis sind weitere Geschäftsstellenschließung fast unvermeidlich.

So wie es an der Börse auch ist, so hat das Publikum Kunde längst das Signal gesetzt, was man davon hält, wenn man Probleme nicht aufräumt. Bankgeschäfte sind Vertrauensgeschäfte. Nachdem die Kunden erkennen mussten, was die Bank für Saubermänner an vorderster Front haben, muss man dies rigoros bekämpfen um die Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen. Die Kunden haben es der Bank gesagt, wen sie neben den Vorständen für die desolaten Zustände bei der Bank verantwortlich machen. Sie haben deutlich gezeigt, dass sie Herrn Herzog in Nichts Vertrauen und ihn für die alten Sachen ganz klar mit in der Verantwortung sehen. Die Kunden haben Herrn Herzog signalisiert seit er angetreten ist, dass sie ihm sagen, du hast uns zu Prüferzeiten im Stich gelassen, wir können dir unser Geld nicht anvertrauen und wir können dem nicht vertrauen, der nur bestrebt sein muss auf unserem Rücken auch noch die Kreditrisiken aus der Bilanz zu bringen, die er schon zuvor gesehen hat und auch mitverschuldet hat. Nicht die Bank macht die Konsolidierung, der Kunde straft die Bank mit massivster Missachtung.

Und so war die letzte Folge der Ära Heger, Wolf und Krämer als Vorstände und der Ära Johannes Herzog und Raimund Grothoff als Leiter der Prüfungen bei der VR-Bank Marktredwitz, dass wir nun die Staatsmacht im Haus haben. Genau deswegen, weil die Prüfer ihre Aufgaben hinter die Intrigenspielchen des Verbandes zurück gestellt haben und vor allem weil sich einer der Prüfer, nämlich Johannes Herzog, aus dem nun zutage tretenden Elend der Bank, auf den Schicksalen aller gebeutelter Kunden in den 100 Millionen DM Kreditverlusten mindestens und den wirklich schlimmen Abrechnungsmethoden auch noch ein gut bezahlten Posten als Vorstand zimmerte und sich als direkter Nachfolger des Dreigestirns einsetzen hat lassen. Des Dreigestims, wessen unsaubere Arbeit nun vom Staatsanwalt überprüft wird, weil es die Prüfer des Genossenschaftsverbandes unterlassen haben. Wenn dieser ehemalige Prüfer bleibt, dann wird die Kundschaft weiter und vor allem weiter verstärkt weg bleiben mit allen negativen Folgen für die Genossenschaftsbank.
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Nr. 3030

Uwe

13. Februar 2008, 19:32 Uhr

Betreff: Herr Schelter weichen Sie nicht aus, Sie sind gefordert

Die Bestellung des Herrn Schelter zum Notvorstand scheint auch nicht ganz koscher gewesen zu sein. Der Notvorstand muss doch nach § 37 GenG (= Link) den verhinderten, also hier entlassenen Vorstand in seinen Funktionen ersetzen. Uns hat man immer erklärt, Herr Schelter sei ein ehrenamtlicher Vorstand, das ist doch schon der erste Punkt der dem Gesetz widerspricht, dass der Vorstand, der angeblich nur für notarielle Zwecke gebraucht wurde, den hauptamtlichen Bankvorstand ersetzen soll.

Es gibt so gut wie nichts, was bei der Bank nicht einen faden Beigeschmack hat. So haben wir ausgerechnet den Prüfer als Vorstand gebraucht, der die Kreditverluste nicht verhindert hat, das kann nicht sauber sein, wenn man dafür die zwei Vorstände Wolf und Krämer noch als Begleitung ins Amt einspannen musste um die Wartezeit für Johannes Herzog zu überbrücken. Über 30 befähigte Bewerber hat man abgewiesen, die das Heft sicher sofort ordentlich in die Hand hätte nehmen können. Uns hat man den Prüfer vorgesetzt, der uns eine ungebremste Talfahrt beschert. Das liegt natürlich auch da dran, dass ihm keiner traut.

Herr Schelter beweisen Sie Ihre Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Verband. Nicht für die sind sie da, sondern für die 17.000 Mitglieder. Wenn Herr Herzog schon nicht die Fähigkeit aufbringt seine eigenen Zusagen einzuhalten und in einer so schwierigen udn verfahrenen Situation zeitnah über die Bilanzzahlen zu berichten, dann sind Sie gefordert. Oder scheuen Sie auch die Fragen nach dem, ob gegen Herrn Herzog selbst ermittelt wird? Stecken Sie mit der Waldeslust selbst tief in der Patsche? Hat es Herr Herzog hier verstanden Sie einzusacken? Wenn sich herausstellt, dass gegen den Vorstandsvorsitzenden ermittelt wird und Sie uns damit solange hin gehalten haben, dann werden wir Ihnen nachträglich die Rechnung präsentieren. Wir brauchen nicht nur einen ordentlichen neuen Vorstand, es scheint Sie sind auch nur lückenlos in die Fußstapfen Ihrer Vorgänger als Aufsichtsratsvorsitzender getreten. An dieser Schlüsselposition brauchen wir auch einen verlässlichen Mann für die Mitglieder und keinen Abwehrbock für den korrupten Vorstand und den Genossenschaftsverband. Es gibt soviel offene Fragen, die man den Mitglieder in den letzten Jahren schuldig geblieben ist, stehen Sie zu den Mitgliedern und gehen endlich auf die Fragen ein, sonst werden wir Sie wirklich als Mitverantwortlicher auch in die Mitverantwortung nehmen.

   

Nr. 3029

Kunde

13. Februar 2008, 19:11 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog ein menschliches Problem weil man ihn so selten in der Bank sieht?

Warum sieht man Herrn Herzog so selten in der Bank? Ist das ein menschliches Problem, weil er sich seinen Mitarbeitern und Kunden nicht mehr stellen traut, weil er so viele Sprüche geklopft hat und die mit nichts gehalten hat und alles in die andere Richtung gelaufen ist? Aber er wird nicht drum rum kommen, irgend wann muss er uns die Zahlen der Bank vortragen. Da wird dann sein stolzer Hahnenkamm ziemlich geknickt daher kommen.

   

Nr. 3028

L.

13. Februar 2008, 18:19 Uhr

Betreff: Muss man sich den Aufsichtsrat jetzt packen?

Anscheinend kleben Herr Herzog und der Aufsichtsrat wie Kletten aneinander. Muss man sich den Aufsichtsrat jetzt packen? Egal ob die Protokolle zu Manfred Hegers und Karl Krämers Rausschmiss so aussehen, als ob sie von den Revisoren vorgefertigt waren, der Aufsichtsrat war jedes Mal so in der Klemme, dass er immer zustimmen musste. Eine freie Handlung dieser Herren war das nicht, zumindest geht das aus allen Formulierungen hervor. Die haben die Ansprüche gegen Manfred Heger aufgegeben, obwohl es laut Manfred Hegers hämischer Aussage sogar bekannte gegeben hat und das Gleiche haben sie mit Karl Krämer so gemacht, weil der nicht mehr haltbar war, was er vielleicht in einer Art Depression in seinen Schränken alles bunkerte wie in einem schwarzen Loch.

Wie man Reinhold Wolf davon kommen hat lassen, dass hat der am 11. Juli 2007 selber ausgesagt und da werden wir bei der Berufungsverhandlung vielleicht noch einiges mehr hören. All die Sauerein der Vorstände stehen in der Verantwortung einer Kontrollpflichtverletzung der Aufsichtsräte. Hat das die Staatsanwaltschaft schon so aufgegriffen, oder müssen wir da mit Strafanträgen dafür sorgen?

   

Nr. 3027

Genossenschaftler

13. Februar 2008, 17:58 Uhr

Betreff: So kennt man sich bei der VR-Bank Marktredwitz mit Gesetz und Satzung aus

In Eintrag Nr. 3246 wird auf das Aufsichtsratprotokoll zur Entlassung von Karl Krämer als Vorstand verwiesen. Wie konnte das Amtsgericht dies als Nachweis der Beschlussfassung akzeptieren. Warum fällt das den dem Herrn Krause als Revisionsdirektor selbst nicht auf, dass dieser Beschluss sowohl zur Amtsenthebung als auch zur Bestellung eines Notvorstandes entgegen Gesetz und Satzung ist?

Wenn es eine Amtsenthebung war und davon muss man für den 22.05.2006 ausgehen, denn sonst hätte es keine Gründe für die Berufung des Notvorstandes gegeben, dann hätte man den Beschluss nach § 40 Genossenschaftsgesetz fassen müssen und davon ist nichts vermerkt, wenn aber eine Amtsniederlegung statt findet, so ist dass doch ein Eingriff in einen laufenden Vertrag, an den sich auch der Vorstand binden muss und dann bedarf es hierzu der Zustimmung der Mehrheit des Aufsichtsrates. Nichts ist aus dem anscheinend beim Registergericht so eingereichten knappen Beschluss zu ersehen.

Genauso gravierend ist der Verstoß bei der Berufung des Notvorstandes. Könnte hier Werner Schelter im Interessenkonflikt seiner eigenen Firma als Großkreditnehmer gestanden haben und daher beabsichtigt den Notvorstand angenommen haben. Wer weiß denn was da dahinter steckt. Denn es betrifft nach § 25 Abs. (6) der Satzung immer die Interessen einer Person, wenn sie vom Aufsichtsrat in den Vorstand wechselt. Somit hätte Herr Schelter an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Sogar seine Anwesenheit muss man als Beeinflussung der anderen Aufsichtsräte dabei sehen. Und wenn er sich laut dem Protokoll enthalten hat, dann hat er an der Abstimmung teilgenommen und war somit durchgehend auch anwesend. Solche Nuancen könnte man vielleicht als Kleinkram abtun, aber bei dem Theater bei der VR-Bank Marktredwitz könnten solche Kleinigkeiten plötzlich ein große Rolle spielen. Das geht auch in die Richtung von Nordlicht im Eintrag Nr. 3223, dass der Prüfungsdirektor die Sitzung augenscheinlich leitete und damit auf die Durchführung und auch Beschlussfassung direkt Einfluss nahm.

Der Genossenschaftsverband und die verbündeten Kreise in Vorstand und Aufsichtsrat wollten anscheinend kein Wasser einsickern lassen, was die unsauberen Angelegenheiten irgend wie gefährden hätte können. So wird ein Interessenkonflikt gegen die Wirtschaftsprüferordnung (= Link) doch eindeutig. Herr Krämer hat 8 Tage Frist bekommen, sonst hätte man ihn an die Wand genagelt. So hat man die Sachen, die wie bei Manfred Heger als bekannt zu bezeichnen gewesen wären den Vertretern wegen einem Regress erst gar nicht vorgelegt. Damit hat man die Interessen der Mitglieder und Genossenschaften als gesetzliche Prüfer und Aufsichtsrat wieder mit den Füßen getreten und selbst die Pflichten nach der Wirtschaftsprüferordnung und dem § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) sträflichst verletzt. Jetzt kommt der Bumerang, damit kann der Aufsichtsrat und auch die Prüfung gegen Karl Krämer nichts mehr machen, für den Fall, dass er es ist, der auspackt.

   

Nr. 3026

Aus ...

13. Februar 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Und wer denunziert die anderen als nächstes?

Können sich die Vorstände und Aufsichtsräte und die führenden Mitarbeiter bei der VR-Bank noch trauen? Wer denunziert die anderen als nächstes damit er selber den Kopf ein wenig aus der Schlinge bekommt? Haut Herr Schelter und Herr Heidel z.B. Herzog und Wolf wegen der Waldeslust in die Pfanne? Wer verrät wie das mit den Maschinen als Sicherungsgut gelaufen ist, wer erzählt wann welcher unsaubere Betrag über ein Verrechnungskonto gezogen wurde? Wer erzählt, ob man Provisionen an der Bank vorbeilaufen hat lassen in eigene Taschen? Wer sagt, der hat da und da was angenommen? Wären da Selbstanzeigen nicht bald besser als auf sein Schicksal zu warten und über andere zu reden?

   

Nr. 3025

Uwe

13. Februar 2008, 14:22 Uhr

Betreff: Hat Karl Gründe?

Wollte man Karl Krämer zum alleinigen Sündenbock machen? Warum hat man ihn am Montagmorgen so einfach abserviert, wie es aus dem Aufsichtsratsprotokoll zu Karl Krämers Entlassung (= Link) hervorgeht? In den Abschluss 2007 hat man doch rein geschrieben, er sei gekündigt worden und nichts von Aufhebungsvertrag. Das zu berichtigen hat man übersehen. Warum hat man Karl Krämer bei der letzten Versammlung nicht entlasten wollen?

Genau das sind die Sachen, die man uns immer wieder verheimlicht. Dummgeschwätz wie mit Rede & Co., da steht man eine halbe Stunde ans Rednerpult. Die wichtigen Dinge, die kehrt man aus „Gründen des Takts“ unter den Teppich. Dass Karl Krämer sich heute wehren und vielleicht rehabilitieren kann, wer weiß, ob für ihn das nicht sogar ein guter Weg ist.

   

Nr. 3024

Mitglied

13. Februar 2008, 12:23 Uhr

Betreff: Ist es zu fassen, stammt der Kronzeuge aus der Vorstandsetage?

Wenn der frühere Vorstand, der für Überwachung und Kontrolle zuständig war, inzwischen der Kronzeuge für die Staatsanwaltschaft wäre, dann müssen sich alle warm anziehen. Das wäre der Hammer. Der weiß alles von Vorstandskollegen und aus dem Bereich der Verbandsprüfer, aber auch von den Aufsichtsräten und bereitwilligen Mitarbeitern. Aber liegt es nicht in der Luft, dass er vielleicht dafür zwar haftungsrechtlich auch nicht aus der Verantwortung kommt, aber dass er damit vielleicht mit Bewährung davon kommt, wenn er sich heute reuig zeigt? Vielleicht war er wirklich nicht so nah dran, dass er direkt in die Kassen greifen konnte, wie Manfred Heger und Reinhold Wolf mit ihrer direkten Kundenbetreuung. Manfred Heger als Beispiel über den heimischen Saunafreund bei Flex und die Verbindung zu den Schiffen seiner Schwester und Reinhold Wolf über Goldstaub und Eigentumswohnung beim Goldmärchen?

Lieber Freund, dann sollte der ehemalige Prüfer aber schnell den Schwanz einziehen, dann hat er keine Argumente mehr.

   

Nr. 3023

Kenner

13. Februar 2008, 12:06 Uhr

Betreff: Mitgliederverdummung und Unfähigkeitsnachweis von Herrn Herzog schwarz auf weis

Warum erinnert sich Herr Herzog nicht seiner Worte bei der Antrittsrede vom 29.06.2006 (= Link) mit der Musterrede aus Rede & Co. Fühlt er sich bei der Mitgliederverdummung und mit seiner Unfähigkeit überführt? Warum gibt er schon wieder den versprochenen Kurzbericht nicht ab, wo er nun gesetzlich verpflichtet wäre seine Mitglieder in gleicher Form zu informieren wie seine Vertreter als von ihm bezeichnetet Multiplikatoren? Muss er sich wieder seiner eigenen Bilanz fürchten? Sonst ist er doch mit den Hundertern an Spenden auch wegen jedem Sch.... in der Zeitung.

Die Marktführerschaft hat er angestrebt, dabei hat er in zwei Abschlüssen rein geschrieben, dass nicht er daran schlud sei, dass die Kunden weg rennen, sondern die Konditionen der Konkurrenten. Was ist mit dem HOMA-Gebäude, was ist mit „Sie können versichert sein“? Fünf Jahre gehört jetzt die Bude der VR-Bank. Eigentlich muss man da doch auch von einer Bilanzfälschung schon zu Zeiten der Übernahme reden. Wenn man den Anlagespiegel des Jahres 2003 (= Link) aus dem Jahresabschluss betrachtet, so dürfte das damals mit 2,7 Mio. € übernommen worden sein. Rechnen wir einen Zinsverlust von zwischen 7 bis 8 %, die man damals aufgegeben hat, so kommt man jährlich auf ca. 200.000 €, die man abzinsen hätte müssen und dann wäre dann in diesem Jahr genau die Million voll. Was ist die Tropfsteinhöhle heute noch wert, wenn eine Gewerbeobjekt fünf Jahre leer steht. Das müsste man doch nach dem HGB § 252 auch korrekt auf die Bilanz 2007 bewerten und wenn man fünf Jahre daraus nichts erzielen konnte, dann müsste man das nach der Ertragswertmethode auf Null schreiben, weil der angekündigte Mieter scheint das Haus nicht bereit zu sein so zu beziehen, wenn das nicht schon selber wieder eine Lüge war.

Warum sagt uns dieser Herr Herzog oder auch der Herr Schelter nicht, ob es Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden unserer Bank gibt? Warum sagt man uns nicht, ob es gegenseitige Strafanträge in der Vorstandsetage gibt, ob es Strafanträge aus der Mannschaft gibt? Alleine dieses Schweigen gibt Auskunft genug und die Vertuschung dazu ist schon wieder eine neue Pflichtverletzung nach dem Gesetz.

   

Nr. 3022

Insider

13. Februar 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Respekt Karl K.

Vielleicht haben Dir viele Unrecht getan, vielleicht warst Du der einzig Aufrichtige in diesem Laden. Vielleicht hattest Du gar keine Vorteile von den Machschaften.
Bestimmt hat Du gutgläubig gehandelt.
Du hast Dich nicht beugen lassen und klärst schonungslos auf.
Dafür gebührt Dir unser Respekt. Solltest du unsere Hilfe benötigen, stehen wir
gerne zur Verfügung, mach weiter so!
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Nr. 3021

Beobachter

13. Februar 2008, 10:37 Uhr

Betreff: Herr Herzog der Helfer der Maschinen- und Kohletransporte ?

Wurde über Flex wirklich die Kohle verschoben via Slowenien und Österreich? Bei so einer Kreditsumme mussten doch nach § 18 KWG schon monatliche Auswertungen der Firmen vorgelegt werden. Wenn Herr Herzog schon die Fälschung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Firmenbilanzen durch Manfred Heger nicht gesehen haben will, oder dass die zumindest falsch in die Unterlagen der Bank eingegangen sind, dann ist er doch der Helfer, wie man Kohle verschoben haben könnte, weil er das mit seiner Revisionsarbeit gedeckt hätte. Was ist mit den Maschinen wirklich gelaufen? Spannt sich da der Bogen, dass es diesem Prüfer egal war, ob man die Kunden über die Abrechungsmethoden abzockte und ob man die Bank damit schädigte, dass Manfred Heger das Geld mit Karren aus der Bank fuhr oder auch Reinhold Wolf mit Gold, Gold, Gold? War Johannes Herzog als versprochener Vorstand auch egal, ob man Sicherheiten der Kunden verwertete oder anders verschob? Wollen wir sehen was uns die Staatsanwaltschaft preis gibt, was die Vögelein so singen? Hat mancher die Bank als Selbstbedienungsladen gesehen und Herr Herzog hat das nicht unterbunden? Angeblich haben die Beschuldigten jetzt die Gewehre auf die alten Freunde gerichtet. Verkauft und verrät man sich schon gegenseitig? Freundschaft im Unrecht zerbricht oft, wenn endlich das Recht greift.

Hoffentlich erkennt auch der Wähler in ein paar Wochen, wem man seine Stimme vertrauensvoll geben kann und wer bisher die Gewerbesteuerverluste massiv mit verschuldet hat. Laut Interessant (= Link) hat man seit dem Jahr 2000 keine Steuern mehr bezahlt, die Sparkasse hat alleine 2005 2,7 Mio. € aufgebracht. Von 1994 bis 1999 hat man selber noch 11 Millionen DM an Steuern gezahlt. Nur leider zeigt sich, dass man damals vielleicht auch schon Verluste verschleiert und vor sich her geschoben hat. Das Fusionsgutachten von 2001 (= Link) vom Genossenschaftsverband muss man doch fast als Betrug am Mitglied bezeichnen, wenn man verschwiegen hat, dass die Risikolage außer Rand und Band war, wie man es dann in den Lagebericht von 2001 rückwirkend rein geschrieben hat.

   

Nr. 3020

Interessierter

12. Februar 2008, 12:14 Uhr

Betreff: Zu 3238, Maschinen?

Das wäre ja hoch interessant, was heißt hier Maschinen in Nr. 3238? Hat man heraus gefunden wie man die Maschinen in Eintrag Nr. 1372 und auch andere Sachen verschoben hat?

   

Nr. 3019

L.

12. Februar 2008, 12:09 Uhr

Betreff: Was singen denn die Vögelein?

Kippen sie langsam um, wenn sie von den Ermittlungsbeamten einzeln befragt werden? Was singen denn die Vögelein? Von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, wie es schon in Eintrag Nr. 3151 und Eintrag Nr. 3154 in den Raum gestellt wurde, oder von unglaublichen Vorgängen über die Bankverrechnungskonten? Mann oh Mann, Herr Herzog, immer wieder mitten drin, immer wieder, dass das ein Prüfer des Genossenschaftsverbandes wirklich nur mit Absicht übersehen hätte können. 36 Mio. € Abschreibungsverluste vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2006 wie es uns in Interessant (= Link) aufgezeigt wird, Bilanzverschiebungen bei 27,4 Mio. € Wertberichtigungsbestand zum 31.12.2004 wie es in den Lageberichtsvermerken (= Link) offensichtlicher nicht mehr geht.

Diese Prüfungen des Verbandes in der Zeit und mit Herrn Herzog und Herr Grothoff, da waren nicht nur die Vertreterversammlungen Alibiveranstaltungen, da war die ganze Revision zu der Zeit nur eine Farce. Herr Herzog hat die eigenen Bewerbung gleich genauso vom Verband geschrieben bekommen, so wie es mit dem Aufhebungsvertrag für Manfred Heger war. Das hat man in München mit einem Aufwasch erledigt. Vielleicht singen darüber die Vögelchen auch schon, wie man mit der Wirtschaftsprüferordnung beim Genossenschaftsverband umgeht und wie man die eigenen Unfähigkeit übertüncht, in dem man Verbandsprüfer wie Johannes Herzog zum Vorstand bei den kaputten Banken macht.

   

Nr. 3018

Leser

11. Februar 2008, 21:14 Uhr

Betreff: beitrag 3238

Zu Autor 3238 füge ich kurz hinzu: So wie die ALTEN zwitscherten, pfeiffen auch die JUNGEN. Dies ist allerdings die Vergangenheit. Denn das IST lautet: Es hat sich ausgezwitschert und ausgepfiffen, denn von nun an wird einfach aufgeräumt.

   

Nr. 3017

Minnesänger

11. Februar 2008, 19:58 Uhr

Betreff: Die Rückkehr der Vögelchen

Mes amies, die Frühjahr sind im Anflug und Vögelein kommen zurück. Jubilieren und singen voller Freude und erzählen von südliche Gefilde und Erlebnisse. Und manche Mal natürlich auch von Donaustrand und Schiffen.
Wobei ich nicht verstanden habe, was Kies und Kohle mit Donau und Schiffen zu tun hat. Es soll viel Kohle und Kies aus unserer Gegend in die Schiff auf Donau geflossen sein, aber was hat „geflossen zu bedeuten“? Kohle und Kies wird doch transportiert. Fließt denn die Kösseine in die Donau oder was meinen die kleinen Sänger?
Bei Frage von Transport haben ich auch was von Maschinen und von deren Kohle gehört. Und deswegen bin ich vollkommen zerstört und kenn mich überhaupt nicht mehr aus.
Irgendein Großer und viele kleine sollen bei die Transport von Kohle gemeint sein.
Und vor allem, so was Blödes, Kohle soll gewaschen worden sein, aber Kohle kann man doch nicht waschen, oder? Schwarz bleibt doch immer schwarz, vor allem wenn es sich um Kohle handelt.
Vielleicht werd ich ja noch aufgeklärt, es kommen immer mehr Vögelein zurück in heimische Gefilde.
Eines hat mir von einem großen Knaller erzählt den ich demnächst höre. Na da bin ich erst gespannt.
Also ich lieben die Frühjahr und vor allem die Vögelein.

Die Vögelein die Vögelein die zwitschern ihre Lieder
Und wenn der große Knaller kommt dann melde ich mich wieder.
;-)

   

Nr. 3016

Uwe

11. Februar 2008, 16:28 Uhr

Betreff: Mit der Befreiung von Manfred Heger hat sich der Prüfer Herzog zum Hauptverantwortlichen gemacht

49 Millionen € an ausfallgefährdeten Krediten soll die Bank am 31. Dezember 2004 gehabt haben. So hat es Reinhold Wolf im Juni 2006 eingestehen müssen. Davon waren 27,4 Millionen als Wertberichtigung ausgewiesen. Die sind ja nur darum heute weniger, weil man die Kunden raus manöveriert hat und weil dadurch die Bilanzsumme gesunken ist, worauf man so stolz war. Was in Wahrheit noch oben drauf kommt an Verlusten das kann man aus der Zahl noch gar nicht mal ableiten, aber man darf da noch mit einigem rechnen. 5 Monate vorher haben die Prüfer dafür gesorgt, dass Manfred Heger für diese Sauereien nicht belangt werden sollte. Der Aufhebungsvertrag, da kann man davon ausgehen, der wurde vom Verband ausgearbeitet und aufgesetzt. Nun scheint aber die Staatsanwaltschaft doch eine andere Meinung zu haben. Oder zielen die Ermittlungen wegen höchst risikoreicher, genossenschaftsrechtlich untersagter Kreditgewährungen schon alleine gar nicht mehr nur auf die alten Vorstände? Hängt der Prüfer Herzog schon in gleichem Maß in den Ermittlung mit drin? Wer das als Revisor nicht aufgreift, sich aber direkt vom Prüferteam ins Vorstandsamt via Gesamtprokura hievt, ist der äußerst verdächtigt an den Machenschaften mit gewirkt zu haben, sie zumindest mitverantwortet zu haben? Verhindert haben die Prüfer anscheinend rein gar nichts. Mit dem Aufhebungsvertrag für Manfred Heger hat sich Johannes Herzog voll in die Verantwortung der alten Vorstände hinein begeben. Es ist ein unglaublicher Skandal, dass man das den Mitgliedern verheimlichen wollte. Um das Image der Bank zu retten hat man den Prüfer zum Nachfolger von Heger, Wolf und Krämer gemacht. Unglaublich. Doch heute ist das Ansehen der Bank auf keinem Barometer mehr abzulesen, so tief ist es mit Herrn Herzog gesunken.

   

Nr. 3015

Insider

11. Februar 2008, 15:13 Uhr

Betreff: Ja was ist denn mit dem Herzog los?

Ja was ist jetzt mit dem Herzog los? Arbeitet der bloß noch stundenweise? Oder hat er daheim soviel zu tun? Rechnet der daheim die falsch abgerechneten Konten nach, weil er nicht mehr zu sprechen ist? Schmollt der daheim, weil sich kein Landrat, kein Bürgermeister, kein Kreis- und Stadtrat, kein Aufsichtsrat und kein Vorstandskollege mehr zu ihm aufs Foto in der Zeitung wagt, wenn die Staatssekretärin aus München eine Stiftungsurkunde vorbei bringt? Haben sie beim Durchsuchen seiner Bank hier klicken .... (= Link) vielleicht auch seine Geheimfächer entdeckt, wo er das was er zwar gesammelt hat, aber nicht in die Prüfungsberichte geschrieben hat, gelagert hat?

   

Nr. 3014

L.

11. Februar 2008, 13:16 Uhr

Betreff: So ein Prüfer kann doch kein Vorstand sein

Hallo Herr Herzog, was Sie der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) auftischen wollten, kann doch nicht ihr Ernst gewesen sein. Sie kennen doch die Gesetze, der Vorstand haftet auch schon für Fahrlässigkeit. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) steht doch gleich auf der ersten Seite, dass Manfred Heger alle anderen Entscheidungsträger wissentlich, bewusst mit falschen Zahlen zu den Firmen gefüttert hat. Der Rechtsanwalt hat festgestellt, dass Manfred Heger seine Pflichten zumindest fahrlässig verletzt hat und ein ordentlich handelnder Vorstand die Überziehungen nicht zulassen hätte dürfen. Somit war Ihre Prüfung doch keinen Pfifferling wert, wenn Sie das alles nicht aufgegriffen haben, was unabhängig von Ihnen alles festgestellt wurde.

Wir gehen alle davon aus, dass Flex für Ihre Arbeit nicht der Ausnahmefall, sondern die Regel war. Sie haben sich nicht um den Beschiss der Kunden gekümmert, nicht um die Stichtagsverzinsungen im Darlehen, oder den zigtausendfachen Betrug, dass die Bank schier ausnahmslos jede Darlehensauszahlung zu ihren Gunsten vorverzinst hat, nicht um hundertausendfachen, vielleicht millionenfachen Betrug in den Wertstellungen im KK- und Girobereich, nicht um die korrekten Zinsanpassungen nach den höchst richterlichen Vorgaben, nicht um die korrekte Verzinsung der Sparverträge und so weiter und so fort. Was haben Sie überhaupt gemacht? Die latent gefährdeten Kreditrisiken aufsummiert und als nicht vertretbar in die Berichte geschrieben, ohne dass man zwingende Maßnahmen bei den Vorständen eingefordert hätte. Im Jahr 2004 war über drei Jahre nach der Fusion immer noch keine geeignete Organisation bei der Bank zu erkennen. Sie wissen selbst, dass die Organisation unter normalen Umständen vor der Fusion aufzustellen ist. Risikomanagement bei der Bank Fehlanzeige, dafür die Haltung der Vorstände marktdynamisch operativ. Marktdynamisch, operativ und kundenverachtend, dass war es neben Ihnen.

Was ist mit Ihren leeren Versprechungen? Hat es Ihnen die Sprache verschlagen, was uns über die Musterrede vom 29.06.2006 (= Link) alles verzapft haben, nachdem Sie uns mit stolz einen Tag vorher in der Zeitung die ersten Lügen auftischen wollten? Warum sagen Sie es nicht wie es mit der Bank jetzt steht? Ein ordentlicher Vorstand hat Mitte Februar die Bilanz bis auf Kleinigkeiten fertig. Wie viel sind Sie wieder zurück gefallen? Wie viele Ihrer Mitglieder haben Ihnen komplett oder nur mit den Geschäftsguthaben den Rücken gekehrt? Wie groß ist der Vertrauensverlust in Ihre Person?

Sie sind nicht frei von Schuld Herr Herzog. Sie wollten die wahnsinns Kreditverluste gar nicht eindämmen. Sie wollten nur auf den Vorstandssessel, koste es was es wolle. Sie haben alles übersehen, von Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen nach Afrika. Sie haben diesen Vorstand an ihrer Seite gebraucht, sonst wären Sie selbst nie Vorstand geworden. Und dem anderen, den Sie mit eingespannt haben, dem haben Sie auch nicht mehr trauen können, drum haben Sie seien Schränke durchstöbern müssen, wie er auf dem Mittelmeer geschippert ist. Hätten Sie ihn doch angezeigt, aber Sie haben ihn rücklings überfallen, da hatten Sie ihre Freunde vom Verband dann mit dabei.

Sie wissen sehr genau, was alles mit den US-Fonds gelaufen ist, drum haben Sie manchem Mitarbeiter die Kündigung schon angekündigt und ausgesprochen, noch als Prüfer. Sie werden es hoffentlich auch noch mit der Wirtschaftsprüferordnung zu tun bekommen. Den Interessenkonflikt zwischen Prüfung und Vorstandsbewerbung, denn musste die VR-Bank noch teuer bezahlen. Die acht Millionen von Flex und Gold, Gold, Gold, die lasten schwer auf Ihnen. Das was Dr. Nickl am 30.06.2005 aufzeigte, dass war sich noch lange nicht alles. Da hat man uns wahrscheinlich nicht nur die wirkliche Schadenssumme vorenthalten, aber Sie, Sie haben alles gesehen und alles für sich umgemünzt. Und den Prozess Gold, Gold, Gold, den werden wir bei der Berufungsverhandlung noch genauer beobachten. Sie haben von den Verstößen gegen Geldwäschegesetz und § 18 Kreditwesengesetz genau gewusst, genauso wie Sie über die Verrechnungskonten der Bank haargenau bescheid wissen. Sie sind an Millionenschäden bei unserer VR-Bank mit an erster Position mit schuld. Es ist wirklich der höchste Treppenwitz, dass Sie bei uns zum Vorstand gemacht wurden. Und was Sie leisten, das haben Sie mit der Waldeslust bewiesen. Die 430.000 € fordern wir von Ihnen, von Herrn Schelter und von den Verbandsprüfer zurück, die Sie da auch wieder freisprechen wollten. Aber Freispruch können Sie nicht aussprechen, wie Sie es nach der letzten Vertreterversammlung über die Frankenpost versucht haben und so können es auch Ihre Prüferkollegen Ihnen gegenüber nicht. Ihre Verleugnungen nimmt Ihnen kein Mensch mehr ab, sehen Sie es endlich ein.

   

Nr. 3013

Mitglied

11. Februar 2008, 09:37 Uhr

Betreff: Herr Schelter, stellen Sie sich endlich

Der Eintrag Nr. 3233 haut den Nagel auf den Kopf, nur der unsauberen Arbeit, der gesetzesverachtenden Arbeit der Prüfer des Genossenschaftsverbandes haben wir heute den Auflauf der Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz zu verdanken. Wahrscheinlich unter dem Druck des Verbandes wurde uns der unglaublichste Treppenwitz beschert, den man sich vorstellen kann, man hat den Prüfer zum Vorstand gemacht, der zum wesentlichen Teil Mitschuld hat an höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditausreichungen. Dabei hat auch unser Aufsichtsrat gehofft, dass die eigenen Verfehlungen, die Kontrollpflichtverletzung nach § 41 Genossenschaftsgesetz, ja vielleicht die persönlichen Bereicherungen, ebenfalls nicht ans Tageslicht kommen.

Wenn man bedenkt, dass Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender ins Gespräch kam, dass ihm sein Amt nicht unbedingt zum Nachteil gereichte, dass er alleine mit den Prüfern den Vertrag mit Manfred Heger ausmachte, der diesen für das freisprechen sollte, was heute die Staatsanwaltschaft wieder aufdröselt und er auf der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 nicht den Mumm hatte zu sagen, dass er zwei Tage danach das Amt hinwirft, dann sehen wir, welche Figuren hier die einzigen Vertreter von uns 17.000 Mitglieder darstellen, so kann man nur ungläubig den Kopf schütteln.

Was uns dann mit der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) für ein Affentheater vorgespielt wurde ist weiter unfassbar. Der Aufsichtsrat hätte angeblich keine Möglichkeit knapp 4.000 Seiten Überziehungslisten im Jahr zu kontrollieren, er könne angeblich Kredite nicht einsehen, die unter der Großkreditgrenze lägen. Das ist ja die Kontrolle des Aufsichtsrates ad absurdum. Warum lässt man sich dann von der externen Revision überhaupt was vorlegen? Mann muss doch laut Satzung an den Besprechungen teilnehmen, wo der Flexkredit schon ein Jahr nach der Ausreichung im Prüfungsbericht behandelt werden musste und der wird doch auch nur dann behandelt, wenn es aus der EDV der Bank heraus Negativsignale gibt. Warum gibt es dann einen Kreditausschuss beim Aufsichtsrat? So werden wir vom Aufsichtsrat und von den Verbandsleuten schamlos belogen. Der Verzicht auf den Regress war doch für den Aufsichtsrat und die Prüfer unabdingbar, wenn man selber auf die Ansprüche verzichtet hatte und Manfred Heger hatte doch betont, dass man auf bekannte Ansprüche auch verzichtete und unbekannten gar nicht nachgehen wollte. Diese Haltung, die kann man nur in einem Nachvollziehen, es ist die Vertuschung der eigenen Schuld.

Wie wenig befähigt Reiner Loos zur Führung des Aufsichtsratsvorsitzes war, zeigt doch sein Schwimmen in den Aussagen von Ampel gelb bis Ampel rot und dem des Prüfers, dass man doch Kredite unter der Großkreditgrenze nicht einsehen können haben wollte, die man über die Bilanzschiebereien von Vorstand und Prüfung auch noch künstlich hoch hielt, so war es doch wiederum nur eine Notlösung den Aufsichtsratsvorsitz wieder zu wechseln. Doch welcher Vorsitzende geht denn zurück ins Glied? Dies ist doch meist mit einem Rücktritt aus dem Gremium verbunden, aber nicht bei der VR-Bank und nicht bei Reiner Loos, der nicht einmal das Rückgrat besaß vorne hin zu treten.

Leider haben wir nun wieder einen Aufsichtsratsvorsitzenden, wo wir nicht sicher sein können, dass er nicht in erster Linie für seine Firma angetreten ist anstatt für die Mitglieder. Bis 30. April 2007 war er als Notvorstand angekündigt. Die Niederlegung zum 31.12.2006 hat man nicht mal für notwendig gehalten den Mitgliedern auch mitzuteilen. So wird deutlich, wie wenig die Verantwortlichen es für notwendig erachten die Mitgliedergemeinschaft ernst und für voll zu nehmen. Wir müssen den Aufsichtsratsvorsitzenden in die Pflicht nehmen. Es steht nicht nur der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand im Visier der Öffentlichkeit. Wir erwarten vom Aufsichtsratsvorsitzenden jetzt nach zweieinhalb Monaten ein Statement, ob Herr Herzog in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit einbezogen ist und wie es um die Bank steht? Ob die Talfahrt ungebremst weiter geht und ob man die eigenen Fehler und Unzulänglichkeiten wieder auf die Konkurrenz schiebt, wie es Herr Herzog seit seinem Amtsantritt praktiziert? Distanz erwarten wir vom Aufsichtsrat, nicht die Schutzfunktion für den Vorstand.

Doch muss uns eben Herr Schelter auch sagen, ob er diese Distanz auch wirklich wahren kann. Denn als Notvorstand hat er von den Verhandlungen um die Waldeslust Kenntnis von der Sache haben müssen. Wenn nicht, dann müsste er Herrn Herzog ja sofort wegen Vertrauensbruch entlassen. Wenn ja, ist die Abhängigkeit über die eigene Firma so groß, dass er als Aufsichtsratsvorsitzender nicht frei handeln kann? Die Sache Waldeslust ist ein Knackpunkt ob wir einen alleinherrschenden Fürsten als Vorstand haben, oder ob wir einen Aufsichtsratvorsitzenden haben, der selbst den Kopf nicht aus der Schlinge bringt und ob wir erkennen müssen, dass der gesamte Aufsichtsrat sogar ungesetzliche Vorgänge in dieser Größenordnung nicht mehr zu stoppen vermag. Über ein Jahr ist es nun her und keiner der Herren des Aufsichtsrates hat den Mut aufzustehen und zu sagen, knapp 30 Millionen € an Wertberichtigungen bei unserer Bankgröße, das war Untreue von den Vorständen und vielleicht auch von uns selber und keiner hat den Mut zu sagen, es ist ungesetzlich, wenn wir gesicherte Forderungen von 432.000 € aufgeben und das Geld mit diesen Tricks auch noch, verschenken, obwohl die Beträge in Wahrheit ja gezahlt wurden und die Öffentlichkeit darüber informiert ist. Es ist dabei egal ob dies mit oder ohne Information des Aufsichtsrates passiert ist, es ist jedem Falle ungeheuerlich und unbegreiflich, dass man dies so vehement versucht zu verbergen.

Weil es schon wieder solange so geht, weil man eine Vertreterversammlung drüber laufen ließ und man es nicht in die letzte Bilanz eingearbeitet hat obwohl das die Bilanzrichtlinien so fordern, einschließlich der Gesetze, deswegen kann man den heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden tatsächlich auch wieder nur auffordern sein Amt wieder abzugeben. Er zeigt, dass er nicht frei in seinen Entscheidungen ist.

   

Nr. 3012

Uwe

10. Februar 2008, 13:56 Uhr

Betreff: Warum wir die Staatsanwaltschaft da haben, dass trägt zwei Namen, nämlich Herzog und Grothoff

Im Artikel der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) steckt im Kern die Wahrheit schon drin. Warum haben wir die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz da? Weil es Leute gab, die es nicht mit ansehen konnte, wie die unsauberste Revisionsarbeit verhalf korrupteste und unfähigste Vorstände unbehelligt zu lassen.

Ähnlich wie bei der Sparkasse in Tirschenreuth sagt uns die Staatsanwaltschaft eine Anhäufung von solchen Summen von Kreditverlusten und Wertberichtigungen sind ein Verbrechen gegen die Allgemeinheit und gegen die Mitglieder und Kunden einer Bank. Es ist alles andere als unabwendbare Zustände, es ist das Ergebnis von Verstößen gegen Spezialgesetze, die vorgeben, dass sich eine Bank auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in dem von ihr bearbeiteten Umfeld einstellen muss und marktoperative, dynamische Handlungsweisen (laut Reinhold Wolf am 14.Oktober 2004) Gesetzesverstöße sind, wenn man damit begründet, dass man die vielfältigen Rahmenbedingungen nicht fähig war einzuhalten.

Warum haben wir also die Staatsanwaltschaft da? Dazu kann man nur die Antwort geben, dass die Prüfung des Genossenschaftsverbandes diese höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlichen untersagten Kreditausreichungen über viele Jahre hinweg zugelassen hat. Niemand kann dies verhindern, wenn die Prüfung es nicht tut. Im Umkehrschluss ist die gesetzliche Prüfung nicht nur damit zu belegen, dass sie selbst unfähig war, man muss es so bezeichnen, die Prüfung des Genossenschaftsverbandes ist als Mittäter anzusehen. Der Aufhebungsvertrag zuerst mit Manfred Heger und dann mit Karl Krämer und deren Verheimlichung ist als die schlimmste Vertuschungsaktion zu sehen, die man sich vorstellen kann. Es deutet alles darauf hin, dass ein Verzicht auf eine anwaltschaftliche Fachberatung noch der beste Hinweis ist, dass der Vertrag, der gegen § 34 Genossenschaftsgesetz verstößt, aus der Feder des Genossenschaftsverbandes stammt und von den Prüfer Herzog und Grothoff alleine mit Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender Manfred Heger zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Die Prüfer hatten größtes Interesse die eigene Mitschuld zu verstecken. Die Worte von Dr. Nickl auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link), aber auch die von Raimund Grothoff belegen, dass es sich nicht nur um Verstöße gegen das Genossenschaftsgesetz handelte, es waren Verstöße gegen die wichtigsten Paragraphen im Kreditwesengesetz, die die Voraussetzung einer Kreditgewährung definieren. Herr Herzog war zwar bis 2004 nicht Vorstand, aber Vorstand und auch Prüfung tragen die Verantwortung gemeinsam für die genossenschaftlich unerlaubten Kreditgewährungen. Wenn Herr Herzog seine Verantwortung dafür verleugnen will, so ist dies die nächste Vertuschungsaktion und die wird verstärkt dadurch, dass man uns seit zweieinhalb Monate nichts sagt, was in der Bank abläuft.

Kein einziger örtlicher Politiker hat sich auf dem Bild zur Bürgerstiftung ablichten lassen. Man stellt sich doch sonst gern zu einer Staatssekretärin, wenn es nur um segensreiche Dinge wenige Wochen vor der Wahl geht. Doch es stellt sich anscheinend niemand zu Herrn Herzog aufs Bild. Bezeichnend dürfte doch auch sein, dass er sogar vom Vorstandskollegen und vom Aufsichtsratsvorsitzenden geschmäht wird. Denen wird überhaupt nicht gefallen, dass er sie mit der Waldeslust in die Nähe der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gezogen haben dürfte.

Wenn wir uns Interessant (= Link) anschauen, dann sieht man, dass mit dem Abschluss 2001 der Bank die großen Abschreibungsverluste fast in gradliniger Form begonnen haben. Hat man die denn bis dato zusammen geschoben um die Fusion durch zu kriegen, wenn die Risikosituation schon außerhalb von vertretbaren Rahmen lag? Es dürfte aber auch der erste Abschluss gewesen sein, den Raimund Grothoff und Johannes Herzog als Prüfer des Verbandes mit fabriziert haben. Diese Herren hatten anscheinend nicht die Aufgabe noch irgend etwas zu verhindern. Es sieht so aus, als ob sie hergeschickt wurden um das Elend bei der Bank nur noch zu verwalten. Das zeigt sich doch auch drin, dass man als Prüfer und Verband bereit war auch noch gegen § 252 HGB (= Link) mit den Bewertungsgrundsätzen zu verstoßen und im Bestätigungsvermerk die Richtigkeit der Bilanz zu bestätigen, obwohl vielleicht Millionen an Einzelwertberichtigungen aus den Bilanzen herausgelassen wurden.

Ganz im Gegenteil, die Prüfer Herzog und Grothoff haben die Aufklärung behindert und verhindern sollen. Das Fazit lautet, hätten wir anständige Prüfer da gehabt, dann wären die Verluste weit geringer ausgefallen und das natürlich auch für die Kunden selber, aber unter normalen Umstände hätten wir hier die Staatsanwaltschaft niemals benötigt, wenn die Prüfer ihre Aufgaben wahr genommen hätten das Chaos einzudämmen, anstatt auf den Sauereien auch noch die eigenen Vorstandsposition zu zimmern. Die Verantwortung tragen neben Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer natürlich auch der Aufsichtsrat aber in ganz besonderem Maße die Herren Raimund Grothoff und Johannes Herzog. Die Verantwortung für den Auftritt der Staatsanwaltschaft tragen aber die Prüfer alleine. Wie isoliert Herr Herzog da steht, zeigt das Foto in der Frankenpost (= Link) zum Artikel zur Bürgerstiftung.

   

Nr. 3011

Zeitungsleser

9. Februar 2008, 18:31 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung ?

Nun war die Staatssekretärin aus München da mit der Stiftungsurkunde zur Bürgerstiftung. Warum war aber keiner von den Örtlichen Politikern mit dabei? Keine Bürgermeisterin, kein Landrat, kein Bürgermeister von Wunsiedel oder von Selb, nicht einmal die Kommunalpolitiker im Aufsichtsrat der Bank, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende? Hat die Herr herzog vergessen einzuladen, oder zeigen sie ihm die kalte Schulter und wollen ein paar Wochen vor der Wahl nicht mit ihm auf einem Bild http://www.frankenpost.de/_/tools/picview.html?_CMELEM=306671 (= Link) in der Frankenpost erscheinen?

Aber warum klärt Herr Herzog nicht auf über die Bürgerstiftung? Die, die das meiste Geld gegeben haben, die dürfte man doch auf dem Bild zum Frankenpostartikel (= Link) sehen. Sammelt man jedes Jahr soviel Geld ein, oder gibt es nur Ausschüttungen aus den Zinsen? Wenn man das Geld mündelsicher anlegen muss, dann hüpft man mit den Erträgen daraus nicht weit. Da kann man vielleicht mal ein Stück Brot kaufen, aber sonst hat es kaum einen Effekt.

Und wer sich als edler Ritter hinstellt, wie Herr Herzog, der sollte endlich mal kund tun, wem man denn das Geld anvertraut. Was ist, wird jetzt bei der VR-Bank wegen ihm und gegen ihn ermittelt, wie ist es denn mit dem Forderungsverzicht bei der Waldeslust? Auf der einen Seite geht Herr Herzog Geld sammeln und auf der anderen verschenkt er das Geld der Mitglieder? Das interessiert genauso, ob er im Fokus der Staatsanwaltschaft steht, wenn nicht noch mehr.

   

Nr. 3010

anonym

8. Februar 2008, 16:27 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog wegen Aufhebungsvertrag Manfred Heger

....... ……………, den 7. Februar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB (= Link) und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen Herrn Johannes Herzog als Vorstand bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, sowie vormals als zuständiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München wegen

- Verdacht des schweren Betruges nach § 263 StGB
(= Link) und Begünstigung von Untreue nach § 266 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zur Seite Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Protokolle der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz aus den Jahren 2004, 2005 und 2006, wenn der Staatsanwaltschaft nicht schon vorliegend einzusehen bei der VR-Bank Marktredwitz, 2005 auszugsweise hier klicken ... (= Link)

C) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) bei der Bank

D)- Prüfungsberichte und Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zur VR-Bank Marktredwitz eG, speziell Einzelprüfungsprotokoll zu dem Fall der Vermögensaufgabe;

Aus den Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz und der Vorgängerinstitute und verschiedener Vertreterversammlungsprotokolle geht hervor, dass die Bank in der letzten Dekade Abschreibungsverluste von wahrscheinlich mindestens 50 Mio. € erwirtschaftete. Die Bankvorstände haben trotz langjähriger Tätigkeit nicht für eine geordnete Organisation der Bank gesorgt, was ein Verstoß gegen § 25a Kreditwesengesetz (= Link) bedeutet und im Jahr 2004 von der gesetzlichen Prüfung vielleicht auch in dieser Form festgehalten wurde.

Auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 wurde im Nachgang den Vertretern mitgeteilt, dass zum 31. Dezember 2004 für die Bank im Kreditbereich ein latentes Risikopotential von 49 Mio. € und tatsächlich bilanzierte Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden hatten.

Im Aufsichtsratsprotokoll der VR-Bank Marktredwitz vom 4.08.2004, Beweisquelle B) wird ausgeführt, dass der Aufsichtsrat als Entscheidungsgremium einem Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden zu stimmt. Somit war der Vertrag bereits vor Zustimmung geschlossen. Dies lässt nur den Schluss auf eine eigenmächtige Handlung des Aufsichtsratsvorsitzenden zu, der ein Vertrag ohne inhaltliche Kenntnismachung des Gesamtgremiums geschlossen hatte. Ebenso ist im Protokoll nie über eine Rechtsberatung für den Aufsichtsrat die Rede. Nach meiner Ansicht ist jedoch der Verzicht auf Rechtsberatung an sich eine Sorgfaltspflichtverletzung des Aufsichtsrates.

Durch den Verzicht auf Rechtsberatung bleibt nur der Schluss, dass die Rechtsberatung durch die gesetzlichen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern vorgenommen wurde. Wie in kreisen der Bank diskutiert wurde, wurde von Seiten des Prüfers Johannes Herzog wegen eines angeblichen Imageverlustes für das Bankinstitut auf Rechtsverfolgung gegen die damaligen Vorstände zu verzichten. Es besteht meinerseits der dringende Verdacht, dass Herr Johannes Herzog für die Beratung des Aufsichtsratsvorsitzenden verantwortlich ist und über den Genossenschaftsverband Bayern einen Dienstaufhebungsvertrag vorbereiten ließ, der den Vorstand von allen Ansprüchen gegen ihn von Seiten der Genossenschaft befreien sollte. Die Tatsache dieses Vertrages wurde den Vertretern verschwiegen, obwohl nur diese laut Satzung berechtigt waren, über Ansprüche gegen Vorstände zu entscheiden. Die Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetzes schrieb sogar, dass auf berechtigte Ansprüche generell nicht verzichtet werden darf.

Die Bekanntgabe diese bestehenden Vertrages erfolgte dann unvorsichtigerweise durch den betroffenen Vorstand selbst zirka ein Jahr später, als gegen in wegen marginalen Ansprüchen aus dem Gesamtverlust eine Regress bei der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der Bank vorgetragen wurde, der an sich auch den Charakter zeigte, dass der Regress vom Aufsichtsrat nicht in der form befürwortet wurde, dass es Aussicht auf Zustimmung der Vertreter haben konnte.

Der tätige Prüfer Johannes Herzog steht daher im schweren Verdacht Betrug gegenüber der VR-Bank Marktredwitz begangen zu haben, da er dem Vorstand Manfred Heger den Vermögensvorteil verschaffte, nicht für die Vermögensschäden der VR-Bank Marktredwitz und seiner Kunden haften zu müssen. Herr Johannes herzog hat damit eventuell betrug gegen die VR-Bank Marktredwitz begangen, in dem er Herrn Manfred Heger verhalt, nicht für an die 50 Mio. € haften zu müssen, wenn nicht noch mehr.

Herr Johannes Herzog hat sich seinen persönlichen Vorteil daraus verschafft, in dem er die Vertrauensstellung des gesetzlichen Prüfers nutzte um sich sehr zeitnah mit der gegen § 34 GenGesetz verstoßenden Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Heger selbst für die gut dotierte Stellung zu bewerben und entgegen den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung wegen Interessenkonflikten zwischen Prüfung und Geschäftsführung die Führungsposition nahtlos übernahm. Der Interessenkonflikt des Herrn Herzog könnten in vielen Fällen Schäden verstärkt, wenn nicht gar zusätzlich hervorgerufen haben. Es ist z.B. nicht verständlich, dass Herr Herzog als Prüfer beim Vorstand Manfred Heger Verstöße nach § 18 KWG nicht aufsichtsrechtlich gewürdigt hatte, wie es auf der unter Beweisquelle A) genannten Internetseite hinlänglich diskutiert wird, wie auch weitere unverständliche Vorgänge in dieser Richtung, die ich beantrage mit zu überprüfen.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich bei den Ermittlungen immer die Rolle und Mitwirkung aller tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, mit zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 3009

Insider

8. Februar 2008, 12:49 Uhr

Betreff: Die Macht der genossenschaftlichen Verbände über das Prüfungsmonopol

Welcher genossenschaftliche Banker erinnert sich nicht an die zweite Hälfte der neunziger Jahre und die ersten Jahre nach dem Jahrtausendwechsel.
Damals hatten viele Genossenschaftsbanken grösste Probleme mit der Menge und dem Volumen notleidender Kredite.
Die DG Bank - Vorgänger der heutigen DZ Bank war praktisch pleite und musste mit grossen Summen saniert werden.
Alles Vorgänge, die schon einige Zeit zurückliegen und doch ganz offensichtlich von erschreckender Aktualität.
Schon damals wurde in einer erfolreichen Bankenfachzeitschrift das Prüfungsmonopol als wenig erfolgreich angegriffen. Das war 1996 und ist in der Ausgabe 2.1996 dieser Zeitschrift nachzulesen. hier klicken...
Schon damals wurde die Machtfülle der Verbände angeprangert. Worte wie Inzucht, Allmacht, erzwungenes Wohlverhalten und Angst vieler Vorstände machten damals die Runde.
Offensichtlich war es auch die Prüfungsqualität an sich, die den Vorgänger des heutigen Präsidenten des BaFin ( Bankenaufsicht ) damals veranlassten, die Prüfungshoheit in Frage zu stellen. Nur durch eine extreme Erhöhung der Risikoumlagen konnten Pleiten im Verbund der Volks- und Raiffeisenbanken vermieden werden. Die damaligen Verbandsfürsten mussten zum "Watschenempfang" in Berlin antreten und Besserung geloben.
Sicher hat das Risikomanagement heute eine ganz andere Leistung als vor 10 Jahren.
Offensichtlich - wenn man die Beiträge hier liest - sind aber die Probleme nicht kleiner geworden. Immer noch ist die Leistung der Prüfer in Teilen nach wie vor schlecht.
Wie kann es sein, dass ein Prüfer, der ein Haus prüft anschließend zum Vorstand dieser Bank bestellt wird ?
Das BaFin bleibt aufgefordert, die Verbandsprüfungen in Banken kritisch zu hinterfragen.
Das Genossenschaftsgesetz des Bundes verschafft den genossenschaftlichen Prüfungsinstanzen eine heute nicht mehr zeitgemäße Machtfülle, die schon immer von vielen Vorständen als erdrückend empfunden wurde.
Viele Vorstände lehnen dieses Gesetzeskonzept schon länger ab.
Der Bundesgesetzgeber bleibt aufgefordert hier endlich tätig zu werden und nicht zu warten, bis Europa eine Änderung erzwingt.

   

Nr. 3008

Mitglied

8. Februar 2008, 12:29 Uhr

Betreff: Schauermärchen zur Arbeit des Genossenschaftsverbandes

Die Zeitungsartikel in Nr. 3228 sind wirklich eine Ohrfeige in Richtung des Genossenschaftsverbandes. Wer nicht viel Zeit hat sollte mal gleich auf Seite 9 durchblättern, da geht es darum dass man dem zweiten Vorstand die Mitschuld wegen unterlassener Kontrollhandlung gab und da ist eine Auflistung der Verfehlungen zu sehen. Warum hat man diese Mitschuld aber den Prüfern des Verbandes nicht auch gegeben? Die haben es doch auch elf Jahre nicht gemerkt, dass in der Bank der Hund begraben war. 165 Millionen hat der Vorstand an der Prüfung vorbei veruntreut. Die Bank wurde doch anscheinend als Perle bezeichnet. So bezeichnet doch heute Herr Götzl es auch so, dass das BaFin die guten Banken nicht mehr prüfen muss, die man vom GVB schon geprüft hätte. Ist das die geliche Augenwischerei wie man es mit dem A-Raiting macht? A-Raiting für die RV-Bank Hof, für die VR-Bank Marktredwitz, weil man sich im Schoß des Sicherungsfonds befindet? A-Raiting für eine Bank mit einer Ertragslage die seit 8 Jahren keinen steuerbaren Ertrag mehr hervor bringt und einer katastrophalen Eigenkapitalkonstellation.

Selbstverständlich muss das Bafin die Prüfungen des Verbandes nachvollziehen, das Bafin, wenn Herr Herzog in Marktredwitz solche Verstöße gegen § 18 KWG zulässt, mit der Folge von 8 Millionen DM Verlust. Aber das BaFin müsste unbedingt einen neuen Prüfungsansatz aufnehmen. Es müsste überprüft werden, wo der Genossenschaftsverband seine Finger im Spiel hat, wo es Schwierigkeiten bei den Banken gibt. Das BaFin müsste mit überprüfen wie es der GVB mit dem Wirtschaftprüferordnung hält. Warum ein Prüfer Vorstand wird, obwohl er vorher für die Prüfung dieser unglaublichen Verluste auch zuständig war, ob er nicht deswegen seine Prüfung vernachlässigt hat, weil er das Versprechen des Vorstandsamtes in der Tasche hatte. Das BaFin müsste überprüfen, ob der GVB für den sittenwidrigen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger verantwortlich ist. Es müsste durchforstet werden warum man in Marktredwitz gegen § 252 HGB, Abs. (4) (= Link) verstoßen hatte? Ob es dafür triftige Gründe für den GVB selbst gegeben hat. Das ist die Aufgabe der Bankenaufsicht. Vielleicht hat Herr Götzl erreicht, dass das BaFin sich dieser Aufgabe erinnert endlich den GVB an sich zu überwachen und ihm das blinde Vertrauen zu entziehen.

   

Nr. 3007

Minnesänger

8. Februar 2008, 11:57 Uhr

Betreff: Vorgänge in Niederbayern

zu Beitrag 3224 und 3226

aus unserer reichhaltigen Sammlung:
hier sind die Berichte zu den Vorgängen in Niederbayern hier klicken......

   

Nr. 3006

Kenner

8. Februar 2008, 00:00 Uhr

Betreff: Täuscht Euch nicht

Dei Karten liegen bei der VR-Bank in Makrtredwitz ziemlich verstreut auf dem Tisch. Wenn über Sanierung gesprochen wird, dann ist dies nicht das Reinwaschen, wie man es vieler Orten praktiziert. Der Sicherungsfonds muss sich in der Pflicht sehen, dass er nun von der Staatsanwaltschaft beobachtet wird. Es wird nicht gehen, dass man die Verantworltichen nicht auch zur Verantwortung zieht, egal was man ihnen schon für befreiende Verträge gegeben hat. Die Chance ist vertan die Angelegenheit nur hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Und der Sicherungsfonds wird berechtigterweise sagen, hättet ihr uns vor fünf Jahren geholt, wir hätten uns alle zusammen einiges erspart. Die die dies zu verhindern wussten, die werden das erklären müssen, oder auch nicht. Jetzt wieder zuzuwarten ist das Schlimmste was man tun kann. Man muss sich von den Elementen lösen, die die Bank voll in den Sumpf gezogen haben. Der Imageverluste von Herrn Herzog vor vier Jahren so schlimm dargestellt, ist heute noch viel viel größer. Sein eigenen Karrierdenken hat diesen Imageverlust der VR-Bank Marktredwitz ins Unermessliche gesteigert.

   

Nr. 3005

Genossenschaftler

7. Februar 2008, 23:51 Uhr

Betreff: 160 Mio. € haben die Prüfer versabbert in Niederbayern

Das vergessen wir nicht so schnell, 160 Mio. € haben die damals in Niederbayern versabbert mit dem das ihnen das bei der Prüfung überhaupt nicht aufgefallen ist. Das waren zu der Zeit noch zwei kleine Banken. Elf Jahre haben die nichts gemerkt, dann musste es die Steuerfahndung aufdecken. Hätte da nicht die Prüfer mit auf die Anklagebank mit dazu gehört? Und da sagt Herr Götzl heut, wir brauchen keine Sonderprüfung mehr wo der Verband geprüft hat. Umgekehrt dürfte es eher sein und wenn Herr Götzl noch weiter posaunt, dann werden die Sonderprüfungen endlich mit einem richtigen Ansatz kommen, nämlich die Rolle des Genossenschaftsverbandes als Prüfungsverband zu beurteilen und die Mitschuld, wenn was in die Hosen geht.

Überall stellt sich dieser bayerische Verband als Herrgott hin. Zuerst macht man die Prüfung und wenn man dann mit der Bank an der Wand steht, dann mischt man auch noch bei der Sanierung mit. Nirgends liegt Ausführung und Kontrolle so in einer Hand, wie in diesem Feld. Der bayerische Verband hat doch gar keine Veranlassung sich darum zu sorgen, dass seine Arbeit nachgeprüft wird. Wie viel Prozent trägt die Revision in Marktredwitz an den Kreditausfällen mit Schuld? 50 %, 75 %? Wie viel Schuld hat der Verband als Prüfer, dass die Organisation nicht aufgestellt war, von Vorständen, die zehn bis 15 Jahre im Dienst waren? Geht da die Verantwortung des Verbands nahe 100 %?

Und dann kommt immer die Ausrede mit der Abdeckung durch den Sicherungsfonds. Doch eine Sanierung einer Bank ist im Grund ein Verbrechen an der namelosen Masse aller deutschen Genossenschaftsmitglieder. So einfach ist es, wenn man die Gelder von Millionen verwaltet, die man nicht kennt. Diese Gelder werden von allen Kreditgenossenschaften eingesammelt. Gut arbeitende Banken werden mit den Beiträgen bestraft. Schlechte werden über ihr schlechtes Raiting inzwischen mit einem kräftigen zusätzlichen Aufschlag zum normalen Beitrag belastet. Wenn man lesen konnte, das der Sicherungsfonds in München die Sanierung nur dann durchgeführt hatte, wenn die Fusion auch gemacht wird, dann weiß man, wie die Gelder von genossenschaftlichen Verbänden tatsächlich verwaltet werden. Muss man da fragen, ob es eine treue Verwaltung ist, oder ob sich mancher der Verwalter auf einem Höhenflug befindet?

Vermeidung von Verlusten, die zu Sanierungen führen ist eine der wichtigsten Aufgaben, die sich ein Bankvorstand an die Fahnen heften muss. Es ist die Gesamtverantwortung für die ganze Organisation. Wenn viele versagen, dann versagt dieses Prinzip der letzten Hilfe, weil es dann unbezahlbar ist. Für die VR-Bank Marktredwitz stellt sich sowieso die Frage, wieso man sich mit den Einzelwertberichtigungen vom Jahr 2002 und 2003 nicht an den Sicherungsfonds gewandt hat und vorher noch die Bilanzen zu gut dargestellt hat? Das ist sonst das sogenannte Ende mit Schrecken. Warum hat sich der Genossenschaftsverband Bayern aber für Marktredwitz das Szenario Schrecken ohne Ende ausgesucht? Durften nicht mal die Prüfer des Bundesverbandes in die Karten der Bank schauen? Wären schon damals Köpfe beim Verband gerollt und nicht nur bei der VR-Bank? Es ist unerträglich, dass aus diesen Kreisen des GVB der heutige Vorstand stammt. Er gehört zum Schrecken ohne Ende und ist ganz wesentlicher Teil davon, wenn er nicht gar eine der Hauptursachen ist, weil über ihn alles vertuscht werden soll.

Es ist wirklich einfach 160 Millionen DM von ganz Deutschland bezahlen zu lassen und daraus die eigenen Unschuldsbeteuerungen zu basteln. Die VR-Bank Marktredwitz kann ihre Fixkosten auch nicht nur zur Seite schieben, wahrscheinlich ist es abzusehen, wenn das Geschäftsvolumen weiter fällt, dann müssen nicht nur Kreditverluste saniert werden, dann braucht es sogar ein Stützung des laufenden Geschäftsbetriebes. Andere arbeiten, damit solche marode Banken überhaupt leben können.

   

Nr. 3004

Bilanzleser

7. Februar 2008, 19:35 Uhr

Betreff: Zu 3223, Nordlicht, AR-Beschluss Krämer

Ja, ja die Fragen von Nordlicht sind doch berechtigt oder nicht? Und um eine Antwort zu geben, es gab anscheinend den Prüfern und Aufsichtsrat bekannte Gründe sich von Herrn Krämer zu trennen. Dazu wurde in der folgenden Vertreterversammlung nur ein Satz genannt, es war nicht mehr zumutbar mit Herrn Krämer zusammen zu arbeiten. Bei der Aufsichtsratssitzung war aber mit Herr Grothoff der frühere Prüfungsteamleiter anwesend, der aber zu dem Zeitpunkt Geschäftführer bei der Verbandstochter GenoConsult war. Dass der da war, dass dürfte bezeichnend gewesen sein, denn damit hat man gegenüber Herrn Krämer auf alte Kamellen zurück gegriffen, die man vorher nicht verfolgt hat. Und weil Karl Krämer brav dann den Aufhebungsvertrag unterschreiben hat, obwohl es sicher Gründe für die sofortige und fristlose Kündigung gegeben hat, hat man laut Lagebericht im Jahresabschluss bis zum 30.06. des nächsten Jahres das Gehalt weiterbezahlt und den Peugeot, den durfte er auch noch solange fahren. Wenn alles aufgedröselt wird, dann muss auch aufgedröselt werden, dass diese unnötigen Vergünstigungen auch ein Akt der Untreue der Aufsichtsrat und Prüfung gewesen sein könnten.

   

Nr. 3003

Gesehen

7. Februar 2008, 19:26 Uhr

Betreff: Das war eine Geschichte in Niederbayern

Viele Genossen wissen vielleicht noch wie sich der bayerischen Genossenschaftsverband vor ein paar Jahren mit dem Fall in Niederbayern wirklich blamiert hatte. Von wegen hoch motivierte Prüfer, die die Sache im Griff hatten. Vor Gericht musste sich der Verband einiges anhören. Da gab es einige Ohrfeige in Richtung Revision. Da ging es um einen 150 Millionen DM an Schaden, den selbstverständlich die Sanierung auffangen musste. Und es war von Spekulationsgeschäften des Vorstandes, Kontenmanipulationen über Einnahmen der Bank in die Tasche des Vorstandes bis zu Vermögenswerten in Amerika wirklich alles dabei, was sich ganz lecker anhörte und was nicht vom Verband und seinen Prüfern aufgedeckt wurde, sondern von der Steuerprüfung.

Brisant war vielleicht, dass man kurz vorher den Vorstandskollegen gefeuert hatte. Ja und dreimal darf man raten, wie man eine Vorstand aus einer Bank bringt. Einer verbündet sich mit dem Verband und der andere wird abgesägt. Neben zu hat der der bleibt fast eine Art Narrenfreiheit. Den Katzenjammer, den überlässt man dann allen Mitgliedern im Land, wenn’s an die Sanierungszahlungen geht. Na Herr Götzl stimmt’s, oder ist das falsch vermeldet?

Und heute wetterte der GVB gegen das BaFin, dass die Sonderprüfungen ansetzen, wo der Genossenschaftsverband schon geprüft hat. Wäre also in Niederbayern eine Sonderprüfung angebracht gewesen, hätte man da entdeckt was der Verband gar nicht gesehen hat? Was fordern die Geschädigten in München? Nachprüfung der Revision des bayerischen Verbandes, weil alles zu Lasten der Kunden läuft und nur das Ziel verfolgt wird schlecht arbeitende Banken zusammen zu fusionieren.

Was ist in Marktredwitz mit dem Prüfer als Vorstand? Die Staatsanwaltschaft ist doch die schlimmste Sonderprüfung, die man sich denken kann und die haben nicht signalisiert, wir sind in wenigen Tagen fertig, sie haben signalisiert, wir dehnen die Prüfungen über jede gesetzliche Verjährungsfrist aus und sind noch Monate bei der VR-Bank im Haus. Das Getöse von Herrn Götzl, dass man nicht mehr nachprüfen muss, wo der Verband war, dass ist mit der Wertberichtigungen von 27,4 Mio. € zum 31.12.2004, in dem Jahr, wo man Manfred Heger mit den befreienden Aufhebungsvertrag (wohl vom Verband !?) gehen ließ, ad acta zu legen. Überall wo der Verband mitgemischt hat, da muss man wahrscheinlich noch mal genau hin schauen, denn hier hat man als letztes die Interessen der Kunden und der Mitglieder verfolgt.

Vielleicht hat jemand noch die Zeitungsartikel zu der Sache in Niederbayern und stellt die hier ein.

   

Nr. 3002

Nordlicht

7. Februar 2008, 15:36 Uhr

Betreff: Verabschiedung von Vorstand Krämer - Rolle des Verbandes

Es ist in der Tat seltsam, daß der Verband nicht nur beratend an der Aufsichtsratssitzung (angereist mit immerhin vier Vertretern!) teil nahm, sondern scheinbar diese Sitzung geleitet hat.

In dem Protokoll heißt es:

"Auf Nachfrage von Herrn Krause (Anmerkung: StB/WP des Verbandes!) erklärte sich Herr Schelter mit der Bestellung einverstanden."

Kann einem Gast bei einer Aufsichtsratssitzung die Zuständigkeit der Versammlungsleitung übertragen werden? Ist - Ja, aber das wäre höchst ungewöhnlich, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende sich dies gefallen ließe. Oder kam die Frage vom Verbandsvertreter, weil der Verband den "Fahrplan" erstellt hatte und diesen komplett abgearbeitet sehen wollte und dann eben selbst die Initiative auf der Aufsichtsratssitzung ergreift. - Das bestätigt dann die Vermutung, daß die eigentlichen Herren in dieser Genossenschaftsbank nicht die Gremien Vorstand, Aufsichtsrat oder Vertreterversammlung, sind, sondern der Verband. Kaum anders ist auch die Bestellung von Vorstand Herzog zu erklären, der zwar im Gegensatz zu zahlreichen Mitbewerbern keine langjährige praktische Bankerfahrung mitbrachte, aber das Wohlwollen des Verbandes. Und ausgerechnet dieser Kandidat setzt sich durch, welch ein Zufall?!?

Auch interessant, daß über die Beendigung der Vorstandsstellung von Vorstand Krämer noch eine Vereinbarung getroffen wurde. Wenn man sich diese sog. Vereinbarung mal ansieht, dann ist etwas vereinbart worden, was nicht vereinbart werden mußte.

Warum hat Vorstand Krämer nicht von sich aus einseitig den Rücktritt oder die Niederlegung oder die Kündigung erklärt. Dazu bedurfte es keiner Vereinbarung mit dem Aufsichtsrat.

Was galt es denn zu vereinbaren?

Oder gibt es neben dieser Vereinbarung noch weitere Abmachungen, die aber nicht publik gemacht wurden, wo der Aufsichtsrat sich zu Lasten der Mitglieder für den Verzicht von Vorstand Krämer noch erkenntlich zeigt.

Vorstand Krämer war also nicht mehr Vorstand, aber ansonsten noch Mitarbeiter der Bank - mit Gehaltsbezug mit Kündigungsfrist und sonstigen Vorteilen wie z.B. Pensionsanspruch? Warum wurde nicht einfach geschrieben, daß das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet wird? Stattdessen "...legt...sein Amt...nieder."? -

Auch hier gab es keinen Schadenersatzanspruch gegen den ausgeschiedenen Vorstand Krämer- und dass bei den festgestellten Verfehlungen. Diese haben immerhin ausgereicht, Vorstand Krämer zu einem Verzicht zu bewegen.
Aber bei einem Prozeß wären die ganzen inzwischen aufgedeckten Mängel - und weitere dürften noch in der Bank schlummern - in der Geschäftsführung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des katastrophalen Einflusses des Genossenschaftsverbandes auf den Tisch gekommen.
Das hätte zwar im Interesse der Genossenschaft gelegen aber nicht im persönlichen Interesse der verbliebenen Beteiligten, die ja über alles Gras wachsen lassen wollten.

Zum Glück gibt es aber den Wunsiedler Kreis! Bitte weiter am Ball bleiben!

   

Nr. 3001

Mitglied

7. Februar 2008, 15:16 Uhr

Betreff: Herr Schelter, wird gegen Herrn Herzog ermittelt und in welchen Fällen?

Gäbe es etwas Schlimmeres, als dass gegen Herrn Herzog bereits selber ermittelt wird? Ist es nicht die Pflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden dann die Mitglieder darüber zu informieren? Ist das Schweigen zu dieser Frage nicht schon Antwort genug? Hängt unsere Aufsichtsratsvorsitzender eventuell über seine Rolle als Notvorstand schon gemeinsam in Ermittlungen im Fall des Forderungsverzichtes von 432.000 € vom letzten Winter? Wie wollen Sie uns das erklären, wenn der Staatsanwalt Anklage gegen Herrn Herzog erheben würde und der Aufsichtsrat müsste zugeben, dass er bis zur letzten Sekunde die Konsequenz der Trennung hinaus gezögert hätte? Reicht es nicht, was man über die bekannten Kreditfälle gehört hat? Ist es strittig, hätten die Prüfer uns nicht einige Millionen bei Flex und Gold, Gold, Gold an Verlusten ersparen müssen mit einem richtigen und rechtzeitigen Eingreifen? Wer ist für den Dienstaufhebungsvertrag Manfred Heger, aber auch Karl Krämer verantwortlich mit den Verzichten auf berechtigte Ansprüche? Die Prüfer und der Verband oder der Aufsichtsrat?

   

Nr. 3000

Genossenschaftler

7. Februar 2008, 14:45 Uhr

Betreff: Hat der Aufsichtsrat der Dienstaufhebung Karl Krämer überhaupt zugestimmt?

Vergleichen wir mal das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link) mit dem was bei Karl Krämer protokolliert wurde aus dem letzten Eintrag, ja hat da Verbandsrevisionsdirektor Krause einen Fehler eingebaut? Hat man Reiner Loos am 31. Mai 2006 zum eigenmächtigen Handeln gebracht, in dem er ohne Beschluss des Aufsichtsrates einen Dienstaufhebungsvertrag mit Karl Krämer geschlossen hat. Beim Registergericht scheint es keine Unterlagen und keine Beschlussausfertigung über eine Verabschiedung von Karl Krämer zu geben. Der einzige Hinweis ist die Berufung von Werner Schelter zum Notvorstand. Und wenn ein Rechtsanwalt nicht weiß, was beim Registergericht eingereicht werden muss, dann ist es um den Aufsichtsrat traurig gestimmt. Wenn sich aber im öffentlichen Register die Dienstaufhebung als eine eigenmächtige Handlung darstellt, dann ist doch der Aufsichtsratsvorsitzende auch persönlich dafür in die Verantwortung zu nehmen. Und der Kontrollvorstand ist für die Wertberichtigungen mindestens genauso verantwortlich wie die einzelnen Marktvorstände. Was ist es also mit Dienstpflichtverletzungen von Karl Krämer, wenn Herr Herzog ihn schon im letzten Jahr gar nicht zur Vorstandsentlastung mit vorschlagen hat lassen?

   

Nr. 2999

Betroffener

7. Februar 2008, 11:40 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3219, keine Angst vor dem Desater mit dem Prüfer

Der Genossenschaftsverband übernimmt nicht nur das Schreiben der Aufhebungsverträge. Der Verband und seine Revisionsdirketoren übernehmen gern auch mal die Arbeit der Aufsichtsräte bei den Banken. Da beordert man die Aufsichtsratsmannschaft am Montagmorgen in die Bank und setzt ihnen das Messer auf die Brust, dass die einen Vorstand in einer viertel Stunde absetzen sollen. Da übernimmt dann schon mal der Verbandsmann die Leitung der Aufsichtsratssitzung, oder wie ist das AR-Protokoll zum Abschuss Krämer (= Link) anders zu lesen?

   

Nr. 2998

Beobachter

7. Februar 2008, 11:16 Uhr

Betreff: Hat Herr Götzl keine Angst vor einem Desaster mit Herrn Herzog?

Gerade wenn man das Theater um die VR-Bank Marktredwitz verfolgt, dann fragt man sich doch warum Herr Götzl mit allem was er hat austritt und um sich schlägt. Es ist doch nicht zu leugnen, dass die Unfähigkeit seiner Prüfer in Marktredwitz das Drama geradezu herauf beschworen hat. Man kann es doch nicht nur Unfähigkeit nennen, wenn die Prüfer die Zusammenhänge von ungesicherten Kreditengagements mit fehlenden Unterlagen im Bereich des § 18 KWG (= Link) nicht gesehen haben wollen. Das ist schon schiere Beihilfe für die Vorstände die Bank mit diesen Krediten zu schädigen und die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hof zu Gold, Gold, Gold wird uns das hoffentlich schonungslos vor Augen führen. Wenn Richter das nun anderes sehen, es würde keinen wundern, wenn der Angeklagte als freier Mann raus gehen würde und sich die Bank, ihre Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer selbst auf der Anklagebank wiederfinden würden wegen Veruntreuung aus der unsaubersten Arbeit heraus und wegen Verstößen gegen die Geldwäschevorschriften und allem was noch dazukommen könnte.

Herr Götzl, welche fähigen Prüfer haben Sie denn, wenn die als die besten bezeichneten bei Flex im Abschluss 2001 den Kredit bei einer Überziehung von 734.000 DM als anmerkungsbedürftig, wahrscheinlich sogar wertberichtigungsfällig gesehen haben und der Vorstand noch weitere 720.000 DM drauf packen durfte, wie es aus der Anlage der Vertreterversammlung im Folienvortrag von Dr. Nickl auf Seite 5 (= Link) hervorgeht. Was haben Sie für beste Prüfer Herr Götzl, wenn in dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (=Link) drin steht, dass unter den Augen der Verbandprüfer ein Vorstand alleine verantwortlich gewesen sein soll für monatlich 300 Seiten Überziehungslisten, wo Millionenbeträge nicht unmöglich schienen? Und Sie haben es auch noch geduldet, dass die anderen Vorständen diese Listen nur gegengezeichnet haben, anstatt, dass Sie dem § 25a KWG (= Link) entsprechend eine gesetzlich vorgeschriebene Organisation bei der VR-Bank eingefordert hätten. Und dann belügt Ihr Prüfungsdienstleiter die Versammlung noch, dass der Aufsichtsrat die Unterlagen unter der Großkreditgrenze nicht einsehen kann. Welche herausragenden Prüfer hat denn der Genossenschaftsverband?

Wie motivieren Sie denn Ihre Mitarbeiter? Mit Landkarten der bayerischen Kreditgenossenschaften, wo noch normale Vorstände aus dem Amt gedrängt werden können mit Ihrer Einflussnahme durch Ihre Prüfung, wie es schon Professor Peemöller im Konsens seines Gutachtens zur Verbandsarbeit heraus kristallisiert hat? Damit dass Sie es zuerst soweit kommen lassen, wie es dann schon im Vertreterversammlungsprotokoll im Jahr 2004 (= Link) gestanden hat und damit, dass Sie den Prüfern gleich die Bewerbung zum Vorstand an den Aufsichtsrat mit Ihrer wärmsten Empfehlung mit dem Prüfungsauftrag in die Banken mitgeben? Damit, dass Sie meinen, Sie können sich über die Wirtschaftsprüferordnung genauso hinwegsetzen wie über Gesetz und Satzung? Damit, dass Ihr Haus gerne die Aufgabe übernimmt gesetzeswidriges Dienstaufhebungsverträge auszuarbeiten um ja nichts von all den Sauereien ans Licht kommen zu lassen, dafür aber Millionenansprüche untergehen sollen?

Werter Herr Götzl, Sie sollten jeden einzelnen Satz in Ihrem Artikel im Hinblick auf Ihre eigenen Prüfer sehen. Wer so austeilt wie unser Verbandspräsident, der scheint sich mit einem Rundumschlag befreien zu wollen, der scheint selber stark angeschossen zu sein. Wer sagt uns dass die ebenfalls als „überfordert“ beschossene Staatsanwaltschaft nicht ihrerseits die Munition gegen München in Marktredwitz schon ausgegraben hat?

   

Nr. 2997

....

6. Februar 2008, 23:47 Uhr

Betreff: Wer hat denn Oskar H. vor den Richter gebracht

Im letzten Eintrag Nr. 3217 wird von dem Prüfer Oskar H. berichtet, der Banken mit Krediten von 100.000 DM um Millionen gebracht haben. Wenn man den Prozess vom 11. Juli letzten Jahres vor Augen hat, dann muss man fragen, wer hat denn den Gerichten die Unterlagen aufbereitet? Der Verlust von Oskar H. bei der RV-Bank in Marktredwitz soll doch 200 bis 300.000 DM gewesen sein. 30 Banken um Millionen bei Summen von "bis" zu 100.000 zu bringen, da muss man schon ein bisschen rechnen, wie da einige Millionen zustande kommen. Da wurden die Zahlen wieder klein geredet. Und bei 30 Banken vorgetäuschte Sicherheiten? Wie kann man Sicherheiten vortäuschen? Entweder die werden überprüft und an die kreditgebenden Bank verpfändet oder die Banker waren absichtlich so blind und haben das nicht verlangt. Aber bei 30 Bank haben also dreißig mal die Vorstände versagt und auch dreißig mal die anderen Prüfer. Die Wahrheit wird sein, bei 30 Bank haben dreißig mal die Vorstände das Geld verschenkt um einen Prüfer in Abhängigkeit zu bringen und es haben dreißig mal die anderen Prüfer versagt, denen es nicht aufgefallen sein soll, dass ihr eigener Kollege Geld zuerst schamlos verspekuliert und dann noch Geld in die Schweiz verfrachtet haben soll. Das wär noch die letzte Frage, wie denn das noch möglich ist? Das ist doch genauso wie bei Reinhold Wolf, der bei dem schon verlorenen Kredit noch die Bestechungsgelder nach Afrika schicken hat lassen.

Und weil die Prüfer die Fähigsten sind, da schickt man einen mit der Bewerbung zum Nachfolgevorstand in der Tasche noch zum Prüfen her und der macht heute die Bilanzsumme nieder, so wie damals der Vorstand in Niederbayern über das von den Prüfern übersehene LZB-Konto.

   

Nr. 2996

Erinnernder

6. Februar 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Wissen Sie das nicht Herr Götzl, Bankrevisor prellte Banken um einige Millionen

Zu Beitrag 3215
Manchen wird der Heiligenschein schneller abgerissen, als sie ihn sich selber aufgesetzt haben. Darum erfüll ich gern Chronistenpflicht und zeige Herrn Götzl was unter Herrn Frankenberger abgelaufen ist und was nordbayerische Zeitungen (= Link) dazu meldeten. Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. Herr Götzl könnte einen Felsbrocken aufgehoben haben. Wer überlebt wohl diese Auseinandersetzung, Herr Sanio beim BaFin, oder Herr Götzl beim GVB? Denn wenn beide bleiben, dann hat Herr Götzl seinen Kreditgenossenschaften einen Bärendienst erwiesen. Dass ausgerechnet in München das Tischtuch zerschnitten wird, da kann man sich keinen Reim drauf machen. Noch nicht.
[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2995

Wissender

6. Februar 2008, 15:24 Uhr

Betreff: Dunkle Wolken über Bonn, oder doch über Marktredwitz und München?

Hat der Präsident der BaFin, Jochen Sanio jetzt Anlass ein paar noch befähigte Beamten abzustellen, ob man mal wegen der Wirtschaftsprüferordnung nicht beim GenoVerband Bayern in München genauer nachschauen müsste? Da hat doch ein gewisser Herr Rink dem Anwalt aus München gesagt, wir verlassen uns immer auf die Prüfungsergebnisse der genossenschaftlichen Verbände. Sägt Herr Götzl am eigenen Stuhl, wenn er mit so einem Artikel im Genossenschaftsblatt aufwartet? Die Bodenhaftung hat er auf jeden Fall verloren. Vielleicht lenkt Herr Götzl aber auch nur vom eigenen Laden ab? Könnte es sein, dass das Verhältnis zum BaFin inzwischen sehr frostig ist? Wer weiß, vielleicht kämpft der GenoVerband Bayern sogar ums eigenen Prüfungsrecht und es gibt Nachforschungen wegen eigenen Beteiligungen an Verfehlungen an Bankenskandalen, wenn in Marktredwitz die Staatsanwaltschaft antritt, weil man als Prüfungsverband 50 Millionen € Kreditverluste nicht als Untreue sehen wollte?

Wie hält es denn der Verband mit dem Interessenskonflikt nach der Wirtschaftsprüferverordnung, wenn er den Prüfer, der sich zum Vorstand bewirbt, auch noch als Revisor dort hinschickt oder auch nur dort lässt, wenn der nahtlos vom Prüfer in die Führungsetage der Bank wechselt.

Ein Tipp ans BaFin, lassen Sie sich von den Münchner eine Ausfertigung des Genossenschaftsblattes Februar 2008 schicken und die Staatsanwaltschaft kann sich in Marktredwitz eine aushändigen lassen.

   

Nr. 2994

Insider

6. Februar 2008, 14:14 Uhr

Betreff: Verbandspräsident Stefan Götzl, Elefant im Porzellanladen?

In der Februarausgabe des Genossenschaftsblattes hat sich Verbandspräsident Stefan Götzl berufen gefühlt das Schießgewehr auszupacken. Er greift das BaFin und seine Beamten als unmotiviert und unfähig an. Er scheint sich in seinen Politikerkreisen Rückendeckung dabei holen zu wollen. Hier dazu der Artikel in Profil, Genossenschaftsblatt.


Hat Herr Götzl Prüfer wie Oskar H. vergessen, die selber Banken als Revisor um Millionen gebracht hat? Will er behaupten, dass er Leuchten in Marktredwitz hatte, die Schaden verhindern konnten? Man kann auch die Leute von der Staatsanwaltschaft nur auffordern diesen Artikel zu lesen. Sie werden als in Wirtschaftsstrafsachen als überfordert bezeichnet. Schauen wir mal, was in Marktredwitz an Überforderung heraus kommt. Herr Götzl scheint sich wohl zu fühlen als Elefant im Porzellanladen. Eine bessere Motivation für die Beamten gibt es doch gar nicht. Also auf die Schränke der Prüfer. Und dann fordern wird den Bilanzleser von Eintrag Nr. 3212 auf mit seinem Strafantrag gegen die Verbandsoberen nicht mehr zu warten. Wie lange lassen sich die bayerischen Genossenschaftsbanken diese Getöse ihres Verbandspräsidenten noch gefallen? Dieses Angebertum mit den politischen Kontakten, mit denen man die Welt bewegt, laut Herrn Götzl.

   

Nr. 2993

Intern

5. Februar 2008, 21:59 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3212, wer hat denn die Bilanzen wohl bei uns vor Ort geprüft?

Ja, wer hat denn bei uns in Marktredwitz wohl diese Jahresabschlüsse vom Jahr 2002 und 2003 geprüft und mit Heger, Wolf und Krämer gemeinsam diese Vermerke in die Lageberichte rein geschrieben, wie es in Eintrag Nr. 3212 jetzt hinterfragt wird? Haben da Johannes Herzog und Raimund Grothoff dem Revisionsleiter und dem Vorstand ein Ei ist Nest gelegt, von dem die oberen Herren nichts wussten? Wohl kaum, wenn dann hat dem Vorstand schon die ganze Revisionsabteilung das Ei untergelegt, oder vielleicht sogar nahe gelegt. Tja und wer hat beim Verband dann wohl noch den Dienstaufhebungsvertrag von Manfred Heger vom August 2004 entworfen und den Prüfern in Marktredwitz an die Hand gegeben? Die Rechtsabteilung oder hatte sogar die Prüfungsabteilung schon vorgefertigte Muster? Wer waren denn all diese bösen Menschen? Wer hat denn die wirkliche Macht beim GenoVerband, seit Frankenbergers Zeiten wohl die Prüfungsleute.

   

Nr. 2992

Genossenschaftler

5. Februar 2008, 20:18 Uhr

Betreff: Volksverdummung heute, Volksverdummung gestern

In Eintrag Nr. 3210 sind über den Anhang die drei alten Vorstände der VR-Bank Marktredwitz zu sehen. Geradezu lachen muss man dazu über die Bildkommentierung. Da wird von einem Fachausschuss Bankrecht des Genossenschaftsverbandes geschrieben. Eingeweihte werden sich wundern über den Fachausschuss, den keiner kennt. Wer soll denn diesem Ausschuss angehören? So verdummte man die Leute schon damals. Hauptsache einen schneidigen Begriff in die Welt hinaus posaunt. Die Rechtsabteilung des Verbandes hätte nicht so schön geklungen. Denn die gibt es im Gegensatz zu dem benannten Ausschuss tatsächlich und die bezeichnet wenn nötig die Kunden als Gefahr, wenn Verjährung und Verwirkung nicht ziehen, bei der Abwehr der Rückersattungsansprüche der unsauberte Abrechnungsmethoden im Genossenschaftsbereich.

   

Nr. 2991

Bilanzleser

5. Februar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Wie konnten Herr Gschrey und Herr Eberle den Bilanzbestätigungsvermerk 2002 und 2003 unterschreiben?

Sehr geehrter Herr Verbandsvorstand Gschrey, sehr geehrter Herr Prüfungsdienstabteilungsleiter Eberle, wieso haben Sie bei der VR-Bank Marktredwitz für den Jahresabschluss 2002 und 2003 die Bilanzbestätigungsvermerke (= Link) unterschrieben? Sie bestätigen damit zur Veröffentlichung in Register und im Bundesanzeiger, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten sind und die Abschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermitteln.

Wenn nun aber die Lageberichte (= Link) dieser Jahre aussagen, dass die problembehafteten Engagements in den Abschlüssen nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten, wie ist es dann mit dem von Ihnen bestätigten korrekten Verhältnissen in der Vermögens- und Finanzlage, wenn Sie das Eigenkapital damit vielleicht um Millionen hoch gehalten haben? Wie ist es mit den tatsächlichen Verhältnissen der Ertragslage, wenn Sie vielleicht Millionenverluste halfen nicht auszuweisen?

Wie steht es da mit dem Begriff des Bilanzbetruges, wenn man ihn aus der Sicht der Kommentierung des § 263 StGB, Betrug bewertet? Dort stehen Sätze, wie: „So kann sich aus einem bestehenden ...... geschäftlichen Vertrauensverhältnis vor allem die Pflicht zur Offenlegung ..... maßgeblicher Tatsachen ergeben“ und weiter: „soweit nicht schon ein Vorspiegeln durch konkludente Erklärung angenommen wird“. Könnte es sein, dass Sie damit Vermögensschäden bei der VR-Bank Marktredwitz als auch bei Kunden hervorgerufen haben, weil der Bank dadurch überhöhte Kreditgrenzen im Höchstkreditbereich nach KWG und Genossenschaftsgesetz ermöglicht wurden und gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmechanismen, wie im Großkreditbereich nach § 13 KWG ausgeschaltet wurden? Wurden gar die Verlustgrenzen des § 33 Genossenschaftsgesetzes, Abs. (3) (= Link) erreicht.

Stellen Sie für den Genossenschaftsverband den Anspruch, dass Sie gegenüber den Mitglieder ein besonderes Vertrauensverhältnis innehaben. Ist es konform der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) wenn eine von Ihnen testierte Bank mehrere Jahre die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht richtig darstellt? Sind Sie gegenüber den Mitgliedern bereit Prüfungsunterlagen aufzuzeigen, wo zu erkennen ist, welche Einzelwertberichtigungen in welchen Größen von Ihnen und den Bankvorständen nicht in die Bilanzen eingearbeitet wurden?

Wie kommt es, dass Sie als Genossenschaftsverband nicht darauf achten, dass § 2 der Wirtschaftsprüferordnung (= Link) eingehalten wird? Wie kommt es, dass ein Revisionsdirektor, nämlich Herr Hilkenbach, die Bilanztestate all die Jahre oft unterschrieben hat und dabei besonders diesen heiklen Jahresabschluss 2003? Nur Wirtschaftsprüfer sind berechtigt die Bilanzbestätigungsvermerke zu unterschreiben. Ist es die Art des Verbandes, es sieht uns ja keiner auf die Finger? Ist die Bilanz 2003 daher generell anfechtbar, weil Sie die Vorschriften missachtet haben?

Wieso wurden die Bestätigungsvermerke so knapp vor der jeweiligen Versammlung erteilt? Im Jahr 2003 haben Sie die Unterschriften in München am 25. Juni angebracht, einem Mittwoch, somit kann die komplette Bilanz keine sieben Tage zur Einsicht ausgelegen sein, wenn die Post die Bilanz frühestens am Donnerstag nach Marktredwitz brachte und die Versammlung am 1. Juli 2003 stattfand. Beim Testat für das Jahr kann die Bilanz nur vom 12. Oktober bis zum Versammlungstermin 14. Oktober 2004 bei der Bank aufgelegt worden sein. Man sieht dies in den Bestätigungsvermerken am Datum von München und darunter an dem Datum des Versammlungsbeschlusses. Außerdem muss man bedenken, dass die Bank die Bilanz in allen Geschäftsstellen auslegen muss, da kommen noch ein bis zwei Tage dazu bis man alles kopiert und verteilt hat. Haben Sie damit im Grund die Gültigkeit der Abschlüsse und der Versammlungen generell gefährdet?

Sind Ihnen die Fristen der Satzung ebenfalls egal? Wie ist das zu verstehen, dass der AR-Vorsitzende am 14. Oktober 2004 bei der Versammlung (= Link) mit der Begrüßung erklärte, dass der Jahresabschluss seit Versand der Einladungen für die Vertreterversammlung in den Geschäftsräumen der Genossenschaft eingesehen werden konnte. War der zeitliche Ablauf in den Jahren 2003 und 2004 zu den Versammlung klare Formverstöße gegen Gesetz und Satzung?

Ich persönlich erwarte hierzu zu allen Punkten eine Stellungnahme des Genossenschaftsverbandes hier auf dieser Internetseite und in diesem Gästebuch bis Ende der Woche. Gleichzeitig bereite ich hierzu einen Strafantrag gegen Herrn Gschrey, Herrn Eberle und Herrn Hilkenbach vor, der demnächst der Staatsanwaltschaft übermittelt wird.

   

Nr. 2990

KUnde

4. Februar 2008, 12:03 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung

Der Wunsiedeler Kreis hat ja seine Quellen wie es aussieht. Ich hab die letzten Tage darauf gewartet, dass wir von Herrn Herzog was von der Bürgerstiftung hören. Hat er den Schwanz eingezogen? Wollte er sich der Kritik nicht stellen, dass 100.000 € Bürgerstiftung eine Mogelpackung ist, wenn man aus der Arbeit der Bank heraus Millionen an Steuern schuldig bleibt?

   

Nr. 2989

Uwe

4. Februar 2008, 11:59 Uhr

Betreff: Die ungeprüfte Bank VR-Bank Marktredwitz

Wurde die VR-Bank Marktredwitz oder zuvor die RV-Bank jemals ordentlich geprüft? War das ein rechtsfreier Raum, in dem sich Manfred Heger und Vorstandskollegen frei bewegen konnten. Wer kennt noch eine Kreditgenossenschaft in Deutschland in der Größe, die an der DZ-Bank vorbei US-Immobilienfonds vermittelt hat? Wenn man sich die drei Vorstände anschaut, wie man sie im Ja 2002 in der Zeitung abgebildet (= Link) dann glaubt man sofort, dass die die Fähigkeit mitbrachten die Risiken des amerikanischen Marktes zu durchleuchten und für die Kunden transparent zu machen.

Man glaubt, es, dass sie jede Schläue besaßen die Kunden über die faulsten Abrechungsmethoden abzuzocken und man glaubt, dass die Prüfer bewundernd zustimmten wegen des Einfallsreichtums, wie man denn die Erträge rein holen konnte, die man dann wieder mit vollem Rohr durch den Kamin jagte. Man glaubt, dass mancher Verbandsmann da auch eine lukrative Anlage für sich selber sah und man glaubt, dass Geldwäschevorschriften bei der dieser Bank dank der großzügigen Revision nach Absprache mit den daueranwesenden Prüfern gehandhabt wurden.

Der Prüfer, der 27,4 Mio. € Wertberichtigungen in ein paar Jahren zulassen muss, der ist zum großen Teil an dieser Wertberichtigungssituation mit schuld. Sonst werden die Prüfer abgezogen, bei der VR-Bank Marktredwitz wurde der Prüfer zum Vorstand befördert, obwohl er den § 18 KWG in den Boden gestampft hat, obwohl § 25a KWG behandelt wurde als gäbe es ihn nicht. So darf dieser ehemalige Prüfer und heutige Vorstand natürlich mit der Rückendeckung seiner ehemaligen Organisation, so muss man es leider nennen, behaupten, die Sachen vor 2004 gingen ihn doch nichts an. Es geht ihn nichts an, ob Kundenexistenzen vernichtet wurden, oder ob andererseits während seiner Prüfertätigkeit die sonst als Hilfskonten zu verwendenden Bankverrechungskonten zu den wichtigsten im Haus wurden und mit seinem Wissen auch davor Gelder mit den Fonds jongliert wurden, ob vielleicht Gelder nach Vaduz oder Zürich, Bern usw. transferiert wurden. Die VR-Bank ist nur noch ein Trauerspiel.

Stimmt es übrigens, dass die Berufungsverhandlung im Fall Gold, Gold, Gold wegen dem Theater bei unserer Bank verschoben wurde. Haben sich die Anwälte doch dazu entschlossen aufzuzeigen welche Bank hier ihren Mandaten vor den Kadi gebracht hat? Die Verhandlung wird die erste Nagelprobe für Herrn herzog und auch den Verband im Hintergrund.

   

Nr. 2988

Till

4. Februar 2008, 09:23 Uhr

Betreff: Schweinebaron, Chef aller Genossen

Unser allseits verehrter Manfred Nüssel schweigt weiterhin beharrlich zu den Vorgängen in unserer VR Bank. Seltsam, wohnt er doch nur einen Steinwurf entfernt und pflegte regen Umgang mit den Verantwortlichen der VR Bank.
Er, der Präsident des Deutschen Geno Verbandes, sieht stillschweigend mit an, wie seine Bauern über den Tisch gezogen werden, mit manipulierten Abrechnungen der Konten, falscher Zinsanpassung etc. Die gleichen Bauern werden jetzt noch einmal hinters Licht geführt, sofern sie Genossen der Bank sind. Die Vermögensverschleuderung, bzw das Wirtschaften in die eigenen Taschen der Funktionäre geschah ja unter den Augen des Verbandes.
Die Prüfer durften oder wollten nichts sehen.
So, Manfred Nüssel, nun kommst Du!
Sag uns warum, warum kommt hier niemand und räumt auf? Im Gegenteil, die Gauner kriegen noch Abfindungen und Aufhebungsverträge, die jeglichen Regress ausschließen!
Manfred Nüssel, das stinkt zum Himmel! Warum? Es stellt sich immer wieder die gleiche Frage, was habt ihr zu verbergen?
Vielleicht kriegen wir ja hier bald eine Antwort zu lesen. Es scheint Listen zu geben, Listen mit Namen und Zahlen. Listen die belegen, wer wann, wieviel, und wohin transferiert hat.
Ob er dabei Steuern hinterzogen hat weiß man nicht mit Sicherheit, aber warum hat man sich dann wohl solcher Methoden bedient und solche Konten genutzt, die mit Bargeld " gefüttert" wurden.
Eine letzte Fragen noch, Manfred, als Chef der Genossen muß Du das wissen, in wieviel Genossenschaftsbanken wurde das noch so gehandhabt?


Bis bald Manfred!

   

Nr. 2987

Augenöffner

3. Februar 2008, 16:24 Uhr

Betreff: Oeffentlichkeitsarbeit wo es geht

Wissen ist Macht. Unwissen macht machtlos. Also gilt es, Wissen unter die Kundschaft der feinen Täter in Nadelstreifen zu bringen. Dort an den Umsätzen ´kann man eine Lektion, die weiterhilft, erteilen. Also die Geschäftskunden, die Vereine und alle Kunden der Bank informieren über die Machenschaften. Es gibt so etwas wie einen Verbraucherboykott. Der greift aber nurm wenn den verbrauchern= Kunden der Bank die Augen geoefnet werden.
Infos, Infos und nochmals Infos wo und wie es auch geht!
Das gilt nicht nur für Wunsiedel, auch für Feldkirchen und Ingolstadt und all den andern, die noch schlummern

   

Nr. 2986

Mitarbeiter

3. Februar 2008, 16:24 Uhr

Betreff: Tuschel, tuschel unter Kollegen

Wollte nur mitteilen, dass eure Seite wie eine Bombe bei uns Mitarbeitern eingeschlagen hat. Eure Seite wird weitergereicht und: Nicht alle findens traurig. Einige freuen sich sogar. Man wundert sich, wie weit es unsere Führung hat kommen lasssen und was aus dem Schwelbrand noch so alles wird. Offen traut sich keiner was sagen, wegen Konsequenzen. Also alle wissen was, keiner weiss aber offen was.

   

Nr. 2985

Genosse

3. Februar 2008, 15:59 Uhr

Betreff: Jetzt hab ich es begriffen

Das ist schon interessant wenn man in der Frankenpost liest was Herzog zu den Vertretern gesagt hat:
Herzog warb für die Unterstützung der Vertreter und Mitglieder. „Bitte schenken Sie dem neuen Vorstand Vertrauen, damit die Neuausrichtung der Bank zu einer Erfolgsgeschichte für unsere Region wird. Wir arbeiten daran getreu unseres Mottos ‚Meine Bank, meine Region‘

Interessant deswegen, weil man daraus lernt, was die Herren da droben wirklich von den Vertretern und Mitgliedern halten:
Gemeint und gedacht hat er wahrscheinlich folgendes:
„Hoffentlich fragen die dummen Vertreter da unten nicht nach. Wir wollen keine Neuausrichtung sondern wir wollen dass alles vertuscht bleibt, damit auch weiterhin vieles möglich ist was nicht so astrein ist. Was geht mich die Region an. Wir arbeiten stets getreu unserm Motto: Alle für „Einen“. Und mit „Einen“ seid bestimmt nicht ihr dummen Vertreter und Mitglieder gemeint.

   

Nr. 2984

Leser

3. Februar 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Herr Herzog fühlte sich doch wie der Richter persönlich

Unser Johannes Herzog hat ein großer Problem, seine Freunde können mit seiner hochtrabenden Intelligenz nicht mithalten. Meldete er doch der Frankenpost nach der letzten Vertreterversammlungen den Freispruch für drei Ex-Chef der VR-Bank Marktredwitz (= Link). Für ausschließlich Schlagzeilenleser mutet das an, als ob hier ein Urteil eines Richters gesprochen wurde. Ein paar Tage später nur hat Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht aber eine haarsträubende Geschichte aus der Sicht der Bank geschildert, wie man mit diffusesten Machenschaften als Vorstand eine Bank nicht nur mit 800.000 € schädigt, sondern wahrheitsgemäß mit 1,5 Mio. Geschichten wie Strohmannkredite zum Austricksen der Revisionsvorschriften kamen erst hinterher noch ans Licht der Öffentlichkeit.

Lieber Herr Herzog, sie haben nicht das Recht einen Freispruch zu erteilen. Sie haben gehofft, der Freispruch gilt auch für Sie, da Sie die Geldwäschevorschriften auch nicht eingehalten haben, die schon bei der Anbahnung mit der ersten Schmiergeldzahlung eine Anzeige an den Generalstaatsanwalt und das BaFin auslösen hätten müssen, dass Sie in dem Fall die Vorschriften von § 18 KWG nicht eingefordert haben und so weiter und so fort. Es wird im Fall Gold, Gold, Gold hoffentlich für keinen der Vorstände einen Freispruch geben, denn für so einen Klops, da gilt die Gesamtverantwortung und da gibt es auch keinen Freispruch für einen Prüfer der das zudecken wollte, weil er genau den Vorstand dringendst gebraucht hat um ihn und Manfred Heger in direkter Folge zu beerben.

   

Nr. 2983

Uwe

3. Februar 2008, 11:04 Uhr

Betreff: Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist dabei seine letzte Chance zu verspielen. Schauen wir es uns an, was uns über den Wunsiedeler Kreis für die letzten 8 Jahre und davor noch vielleicht 15 aufgezeigt wurde, war der Aufsichtsichtsrat einmal da die Interessen der Mitglieder zu vertreten? Der Eindruck ist doch nicht falsch wenn man in bekommt, dass der Aufsichtsrat sich regelmäßig als der erste Vertuscher betätigte. Diese Aufsichtsräte haben längst die Distanz verloren um ein kontrollierendes Organ für die Mitglieder zu sein. Mit jeder notwendigen Entscheidung die hier nicht getroffen wird, begibt sich der Aufsichtsrat immer tiefer in die Abhängigkeit.

Mir wurde gesagt, dass die externe Revision, der Genossenschaftsverband, jeden abgeschriebenen Kredit bis runter zum Kleinbereich und jeden Wertberichtigungskredit nachprüfen müssen und die Einzelwertberichtigungen bis zur Auflösung oder endgültigen Abschreibungen laufend überwachen und verfolgen muss. Herr Herzog kennt jeden einzelnen Kredit genau, den jetzt die Staatsanwaltschaft überprüft. Die Zeit bis zum Jahr 2004, aus der er sich in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) herausreden wollte, das war genau seine Zeit in der er die Verantwortung hatte dem Treiben der Vorstände einen Riegel vorzuschieben.

Genauso dürfen wir annehmen, dass Johannes Herzog die Bankverrechnungskonten lückenlos durchforstet hat. Wenn hier gesprochen wird, dass Verwertungen über bankinterne Konten abgewickelt wurden, dass abgetretenes und verpfändete Kontenguthaben oder Lebensversicherungen zuerst über die Verrechnungskonten geflossen sind, dass muss einen Prüfer bei der Kreditprüfung sofort auffallen und ihn hellhörig machen und ihn zu einer verstärkten, wenn nicht gar lückenlosen Prüfung dieser Konten veranlassen. Zeit hatte er aus der D 2-Situation der Bank dazu anscheinend genug bekommen. Wir haben Unsummen an Prüfungskosten bezahlt und es hat nichts geholfen.

Was hat also Herr Herzog da alles rausgezogen, was er uns verschweigt, genauso verschweigt, wie dass man mit Manfred Heger sich nicht einfach auf eine Dienstaufhebung vereinbart hat, sondern dass man ihm 50 Millionen € an Ansprüchen gegen ihn geschenkt hat, denn die Vereinbarung vom August 2004 hat genau den Konsens. Hat er gesehen wie Gelder veruntreut wurden? Hat er gesehen wie Sicherheiten nicht im Sinne der Bank und der Kunden verwertet wurden? Hat er gesehen wie Sicherheiten verschleudert, verschenkt, ohne ordentliche Begutachtung verscherbelt wurden? Hat er gesehen, dass oft davon nichts beim Kunden und auch bei der Bank angekommen ist? Hat er gesehen wer Empfänger gewesen sein konnte? Ja hat er Transfers nach Lichtenstein und in die Schweiz oder sonstwohin gesehen? Welches Faustpfand hat der heutige Vorstand, der sich vor den Aufsichtsrat stellen will, gegen den Aufsichtsrat? Was hindert den Aufsichtsrat heute aus den Erfahrungen der Vergangenheit endlich die Lehren für heute zu ziehen und den Vorstand, der sich das Chaos zunutze machte vor die Tür zu setzen?

Wenn der Aufsichtsrat nicht die Kraft hat sich von diesem schlimmsten Element zu trennen, dann müssen wir dafür sorgen, dass wir uns vom Aufsichtsrat trennen. Das Genossenschaftsgesetz sagt uns, dass die Aufgabe von Haftungsansprüchen nicht möglich ist, die Satzung hat festgelegt, dass über Regressansprüche nur die Vertreterversammlung entscheiden kann. Im Juli und August 2004 haben die Prüfer und die Aufsichtsräte über Gesetz und Satzung hinweg gesetzt. Sie wollten uns den eigenen Untreuetatbestand verschweigen. Der Verband hat mit seinem Verhalten dieses ungesetzliche Trieben gefördert. Dies ist im Sinne einer korrekten Prüfung eigentlich eine Katastrophe. Wer soll die Einhaltung des Genossenschaftsgesetzes prüfen, wenn nicht die gesetzliche Prüfung? Wer überwacht aber die Einhaltung des Genossenschaftsgesetz wenn der Prüfungsverband vielleicht den gesetzeswidrigen Vertrag selber aufsetzt, wenn die Prüfer bei der Unterschrift dazu zugegen sind und die Aufsichtsräte zur Zustimmung drängen?

Manfred hat mit seiner Bekanntgabe dieser Vereinbarung unter Verzicht auf allen Ansprüche, sowohl bekannt, als auch unbekannte, auf der Versammlung am 30.06.2005 (= Link) die Sache in einer lächerlichen Art gerade biegen wollen, er hat aber damit ausgesagt, wie man die Mitglieder im Grunde belügt und auch betrügt. Er hat es sogar so deutlich formuliert, dass Prüfung und Aufsichtsrat von bekannten Ansprüchen wussten und vor den unbekannten größte Angst haben mussten. Hat er nicht damit sogar gesagt, der Aufsichtsrat und die externe Revision unterlassen entgegen ihren gesetzlichen Kontrollpflichten die Überprüfung dieser Ansprüche? Heißt Kontrollpflicht nicht, wo ich was entdecke, da hab ich die unabwendbare Pflicht tiefer nachzubohren? Ist das der Kernsatz bei der VR-Bank zum Mantel des Vertuschens und Verdeckens der größten Schweinereien? Wie ist das mit den gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) vereinbar? Es scheint, die Aufsichtsräte glauben sich immer noch gemeinsam unter einer Glocke, doch es betrifft jeden einzelnen persönlich und in vollem Umfang.

Wurden die bekannte und unbekannten Ansprüche gegen den Vorstand Heger deswegen unterdrückt, weil es auch bekannte und unbekannte Ansprüche gegen den Aufsichtsrat gab, ja sogar gegen Prüfer, ja vielleicht sogar den Verband? Der Aufsichtsrat kommt nicht frei von dem Prüfer, der damals die Augen verschlossen hatte, die Verluste weiter heraufbeschwor, die Einhaltung von § 18 KWG nicht forderte, nicht für die Einführung einer geordneten Organisation sorgte, also scheint es, steckt der Aufsichtsrat selbst tiefer drin, als wir es bisher gehört haben. Aus dem Beispiel mit Manfred Heger im August 2004 müssen wir Mitglieder die Lehren aus den Erfahrungen ziehen und den Aufsichtsrat zu Rede und Antwort auffordern und wenn er es nicht tut, so wie in Nr. 3190 aufgezeigt, auch die Konsequenzen ziehen. Mit den Aufhebungsvereinbarungen mit Manfred Heger, mit dem Verzicht auf die Ansprüche und man darf vermuten auch mit Karl Krämer am 30. Mai 2006, hat sich der Aufsichtsrat die Kreditverluste auf die eigenen Schultern geladen und wenn man nachweisen kann, dass die Vertrag von Herzog und Grothoff und dem Verband stammt, dann haftet auch der Verband nicht nur im Betrag nach § 62 Genossenschaftsgesetz (= Link), denn dann haben wir den Nachweis, dass es nicht nur fahrlässige sondern vorsätzliche Handlungsweise war, die zur Schädigung der VR-Bank Marktredwitz in erheblichem Maße geführt hat. Und dann kann man nachsetzen und auch Vorsatz unterstellen, wenn dem ehemaligen Prüferkollegen bei 432.000 € von Aufsichtsrat und Verband auch noch der Freifahrtschein ausgestellt wird.

   

Nr. 2982

Besucher

3. Februar 2008, 00:11 Uhr

Betreff: Kompliment

Durch Zufall bin ich auf den Wunsiedeler Kreis gestossen und möchte euch gratulieren und weiter viel Mut und Erfolg wünschen.
Die Finanzkrise zur Zeit haben wir auch den windigen Manövern der Herren Bänker zuzuschreiben. Daher ist es gut, dass diesen nun zugesetzt wird.

Weiter so! [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2981

Manfred

2. Februar 2008, 23:53 Uhr

Betreff: Demnächst Listen zu den Bankverrechnungskonten

Ankündigung, wir werden demnächst Listen zu den Bankverrechnungskonten hier einstellen und Information dazu bringen, was darüber alles verbucht wurde bei der VR-Bank.

   

Nr. 2980

Aus Selb

2. Februar 2008, 23:43 Uhr

Betreff: Mir fehlen die Worte

Wie war denn das mit unserem Reinhold Wolf und Karl N. Hat man da Reinhold das Messer auf die Brust gesetzt und gesagt, du zeigst den jetzt an, oder du bist selber fällig? Aber eben alles erst hinterher, als man gemerkt hat, dass man doch keine Goldlieferung auf Guinea erwarten kann. Warum hat man uns nie gesagt, dass da drei Aufsichtsräte mit dabei gesessen sind, als man sich Karl N’s Geschichte gemeinsam angehört hat, warum er denn nichts mit nach Hause gebracht hat? Dann musste man den Kunden wegen Kreditbetrug anzeigen, obwohl Reinhold der war, der auf leichtfertigste, unverantwortliche Art und Weise dem das Geld hinterher geworfen hat.

Wie muss man das bei Flex sehen? Wer hat denn da an der Bank den Kreditbetrug begangen? Warum war es für Manfred Heger so wichtig die tatsächliche Lage der Firmen zu verschweigen? So wurde es doch den Vertretern in dem Punkt in der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) aufgetischt. Es gibt doch immer wieder Unterlagen, die die Bank selber machen muss, wie Auswertrungen, Stellungnahmen zu den Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die muss doch der Vorstand Heger laufend geschönt und getürkt haben. Geht da der Kreditbetrug vom Vorstand selber aus? Und der Aufsichtsrat Träger soll das nicht merken, wenn er Steuerberater der Firmengruppe ist? War der eher der Helfer von Manfred Heger? Was ist das mit dem Schrott, den man in Deutschland als Warenbestand bilanziert hat? Da wäre doch der Steuerberater dafür zuständig und verantwortlich? Und all das will der ehemalige Prüfer Johannes Herzog auch noch so tun, hätte er nicht gesehen? Sind das alle Helfer am Betrug an der Bank? Warum war es so wichtig mit dem Aufhebungsvertrag unter Verzicht der bekannten und auch unbekannten Ansprüche gegen Manfred Heger? Vielleicht landen Leute auf der Anklagebank von denen man es nie geahnt hätte.

Wir erinnern uns, Karl N. der wurde als Kunde mit 33 Monaten für einen von der Bank bekannt gegebenen Schaden von 800.000 € mit 33 Monten belangt, was bringt bei Flex allein der Schaden von 2,6 Mio. € und für wen, wenn man alle unternommenen Vertuschungsversuche dazu sieht?

   

Nr. 2979

Dieter Rackowitz  [ Homepage ]

2. Februar 2008, 21:43 Uhr

Betreff: Bankster Witz

Kommt ein Kunde in die V + R Marktkredwitz geht zur Information und sagt:
Ich hätte gern den Herrn Herzog gesprochen. Sagt die freundliche Informations -
Dame, das tut mir außerordentlich leid, Herr Heger ist zur Zeit außer Haus.
Das kann aber nicht sein, erwiederte der Kunde, ich habe Herrn Heger gerade noch am Fenster gesehen. Da mögen Sie Recht haben, aber er hat Sie zuerst gesehen.

:yeah:

   

Nr. 2978

R.

2. Februar 2008, 17:06 Uhr

Betreff: Endlich raus mit der Sprache

Es passt auf keine Hutschnur mehr, was da langsam ans Licht kommt. Wir sind die Mitglieder und wir haben das Recht zu erfahren wem wir unser Bank anvertrauen und wer an der Spitze der Bank steht. Also raus mit der Sprache, wird gegen Herrn herzog ermittelt. Hängt er drin, weil er Heger und Wolf bei Flex und Gold, Gold, Gold mehr unterstützt hat, als dass er sie davon abgehalten hat. Über andere Fälle aus den unglaublichen Kreditverlusten hat man uns ja nicht gesagt. Ist es zu begreifen, wenn man darüber redet, dass man über Verrechnungskonten Sachen drüber laufen lässt und man nicht mal genau sagen kann, ob die Gelder korrekt verwendet wurden? Und da sitzt ein Prüfer drin und der will heute unser Vorstand sein und bringt den Schnabel nicht auf. Die Witznummer mit der Bürgerstiftung kann er sich sonst wo hin stecken. Hätte er die Kreditverluste verhindert, dann wären die Gelder bei uns in den Schulen und Kindergärten und in den Straße angekommen.

Es ist ein unfassbarer Zustand, dass wir einen Vorstand haben, von dem man nicht weiß, ob er sich vor der Staatsanwaltschaft retten muss. Es ist an sich schon ein untragbarer Zustand, dass der Revisor, der diese unglaublichen Abschreibungsverluste begleitet hat als unser Retter auftritt. Es ist unfassbar, dass wir jemand an der Spitze haben, von dem wir glauben, dass er genauso viel Schuld hat, wie die alten Vorstände selber. Alleine schon aus der moralischen Seite müsste er sofort abtreten. Und wie man Manfred Heger mit dem vertrag davon kommen hat lassen und wie man das vor den Mitgliedern verschwiegen wollte, das haut der Sache noch dem Stempel auf und ist eine der größten Sauereien an der Sache. Denn das war der Punkt, wo sich Johannes Herzog selber in den Sattel gehoben hat. Raus mit der Wahrheit oder gehen, es gibt keine Alternative.

   

Nr. 2977

Aus der Organisation

2. Februar 2008, 16:23 Uhr

Betreff: Geldwäschemaschine VR-Bank in Eintrag Nr. 3154

Das da jemand über den Eintrag Nr. 3154 gewagt hat die VR-Bank als Geldwäschemaschine zu bezeichnen, das hat mich doch beschäftigt. Aber alles was da weiter an Diskussionen aufgekommen ist über die US-Fonds, die ja außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes gelaufen sind, was ja schon äußerst ungewöhnlich ist bei so einem schwierigen und kaum dauerhaft zu kalkulierenden Geschäftsfeld, weiter über die bankinternen Verrechnungskonten, über das, dass Sicherheitenverwertungen auch über die Bankverrechnugnskonten gelaufen sein sollen, schließt sich da nicht ein Kreis, der wieder alles doch als möglich erscheinen lässt? Warum hat die VR-Bank Marktredwitz soviel Freiheiten gehabt vom Prüfungsverband her.

Wie ist das denn mit dem Bericht von der Finacial Times (= Link) zu verstehen, von der VR-Bank nach Lichtenstein? Was wollte denn Reinhold Wolf aus Gründen des Takts nicht angesprochen haben, bei der damaligen Vertreterversammlung? Das der Filialleiter gute Lehrmeister bekommen hat, wie man Schwarzgeld nach Liechtenstein oder in die Schweiz oder sonst wo hin transferiert, bei einer Bank, wo keine Kontrollen vorgenommen werden? Die Felder wo die Revisoren noch in Konflikte kommen können mit ihrer laxen Prüfung, die liegen anscheinend nicht nur im Kreditbereich. Der Laden VR-Bank Marktredwitz stinkt an allen Ecken und Enden.

   

Nr. 2976

Mitglied

2. Februar 2008, 11:09 Uhr

Betreff: An anonym, zu 3190, Verdacht gegen Aufsichtsrat und zu 3195

Wenn Verdachtsanzeige gegen den Aufsichtsrat gestellt wird, muss man dann die Staatsanwaltschaft mit dazu auffordern auch Bestechlichkeit und Vorteilsnahme der Aufsichtsräte zu überprüfen. Wenn der Aufsichtsrat die notleidenden Kredite nicht kontrolliert, obwohl die aufgezeigt sind von der externen Revision, dass die außerhalb jeglichen vertretbaren Rahmens liegen, wenn man nicht überwacht wie man die Sicherheiten ordentlich verwertet, obwohl der betroffenen Kunden seine eigenen Beschwerden auch an den Aufsichtrat heranträgt, wenn man Flex vier Jahre nicht kontrolliert lässt, obwohl der Kredit schon mit der Ausreichung von 4,5 Milo. DM als wackelig bezeichnet wird und gleich im ersten Jahr auch schon im Prüfungsbericht erscheint, darf man da fragen für wo der Aufsichtsrat seine Aufgaben gesehen und welche Interessen er verfolgt hat? Wie ist es z.B. mit der Beteiligung von Peter Träger am Flex-Kredt als Steuerberater der Firmen? Wie ist es mit dem Schrott, den man in die Kundenbilanz aufgenommen hat als Warenbestand, wie ist es, dass nur Manfred Heger von anderen wirtschaftlichen Zahlen hätte wissen sollen, als der Aufsichtsrat, wenn eben der Aufsichtsrat sogar der Steuerberater war? Auch da kann man nur sagen, wer an die Unschuld dieser Herren glaubt, der wird selig.

   

Nr. 2975

Exrevisor

1. Februar 2008, 20:58 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zu Beitrag 3194
Herrn Johannes Herzog, der einmal Prüfer beim Genossenschaftsverband München war, als Hansi-Bubi in diesem Gästebuch hinzustellen, finde ich nicht in Ordnung. Denn er hatte bestimmt nur seine Aufgaben auf Grund von Vorgaben des GVB zu erfüllen. Dass er offensichtlich nicht in der Lage ist eine Bank nach verstaubten Mustervorlagen des GVB als Prüfer zu führen, ist eine andere Sache.

Zum Verständnis: Wer in seinem frühern Berufsleben einer Müllkippe als Portier gedient hat, wer vom Wirtschaftsleben - out von Vorgaben - absolut keine geringste Ahnung hat, der ist einfach nicht geeignet einer Bank vorzustehen und dem darf kein Vermögen anvertraut werden, schon gar nicht von Banken und deren Kunden.

Hoffentlich kriegen Herr Herzog und Kollegen endlich die Kurve, um weitere negative Berichte über die Raiffeisen- bzw. VR-Banken zu vermeiden, denn langsam wird es zur öffentlichen Schande, insbesondere was in unserer Heimat aus der VR-Bank abgeht.

Die VR-Bank Marktredwitz ist m. W. nur ein kleiner Fall. Dortige Unzulänglichkeiten auf
Grund von Unfähigkeit der Verantwortlichen begleicht der BVR bestimmt aus der Porto
kasse. Allerdings dürfte die Sanierungskasse langsam knapp werden.

Wie sieht es denn mit der DZ Bank aus, dem Spitzeninstitut der deutschen Volks- und
Raiffeisenbanken? Was machen denn die verkauften Fonds und wie sieht es denn mit der amerikanischen Hypothekenkrise in den Büchern dieser Institution aus.

Sonderbar ist, dass weder positiv bzw. negativ von diesem Institut in Frankfurt Westend berichtet wird. Oder wird noch geknobelt wie man vor die Presse geht oder ist man in Westend schon am Ende? Die Primitivphilosophie dieser Vorstände ist ohnedies nicht nachvollziehbar. Denn als seinerzeit das Bürogebäude der damaligen DG-Bank unter dem damaligen Herrn Vorstandsvorsitzenden Guthardt gebaut wurde, erlangte man erst spät die Erkenntnis, dass mann, wenn man ein Haus baut auch das Geld dazu haben muß. Die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken haben dann - zur Rettung - diese Immobilie Geld gegeben, weil die Verantwortlichen nicht wußten: Wenn man kein Geld hat, dann kann man auch nicht bauen und wenn man den Kopf aus der Scheiße etwas heraus hat um Luft zu bekommen, dann darf man in arroganter Weise keine großen Sprüche klopfen. Gott sei Dank bin ich in Rente.

   

Nr. 2974

Genossenschafter

1. Februar 2008, 15:47 Uhr

Betreff: Gegen wen wird nun ermittelt bei der VR-Bank in Marktredwitz?

Dass die Staatsanwaltschaft da ist bei der VR-Bank in Marktredwitz, das ist doch unumstritten. Wenn man die Parallele zu der Sparkasse Tirschenreuth zieht, dann kann man zu den 30 Millionen Wertberichtigungen dort sagen, die verantwortlichen Vorstände sind nicht mehr da. Bei der VR-Bank Marktredwitz kann sich aber doch Herr Johannes Herzog als früherer Prüfer nicht herausreden, er sei nicht in der Sache verhangen. Es ist doch unverantwortlich so einen belasteten Mann an der Spitze der Bank zu belassen. Es scheint schon fast untertrieben, dass ihn nur der Interessenskonflikt geleitet hat, dass er bei Flex und bei Gold, Gold, Gold nichts unternommen hat. Es ist kaum vorstellbar, dass Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer ungeschoren davon kommen. Aber das muss die einzige Hoffnung von Herrn Herzog doch für seine Person sein. Man stelle sich vor die alten Vorstände werden verurteilt und der Revisor dieser Zeit will dann Vorstand bei der Bank sein? Wenn Urteile gesprochen würden und Herr Herzog streitet sich mit seinen Aufsichtsräten wer denn nun für den Aufhebungsvertrag unter Verzicht der gegenseitigen Ansprüche, sowohl bekannte als auch unbekannte, verantwortlich ist, das wäre doch der Gipfel der Unverfrorenheit.

Dann wäre die Auseinandersetzung perfekt, ob Herr Herzog als Prüfer den Vertrag vom Verband schreiben hat lassen und mitgebracht hat und welche laut Manfred Hegers eigenen Angaben (= Link) bekannten Ansprüche denn einfach so mir nichts – dir nichts aufgegeben wurden und wer es verantworten will, dass man auf alle unbekannten Ansprüche verzichtet hat. Der Vertrag mit Manfred Heger, der darf man annehmen, geht auf die Kappe des Herrn Herzog und auf den gesamten Genossenschaftsverband. Das ist die Grundeinstellung dieser Leute. Die glauben, die Genossenschaftsorganisation gehört ihnen persönlich und sie dürfen machen damit was sie wollen.

Wenn Manfred Heger und seine Kumpanen eine gerechte Strafe erhalten, dann werden die aufgegebenen Ansprüche automatisch auf die übertragen, die ohne gesetzliche und satzungsmäßige Handhabe auf diese bekannten und auch unbekannten Ansprüche verzichtet haben. Bei einer Abschreibungssumme von 50 Millionen € über die Jahre hinweg, da müssen die die den Vertrag aufgesetzt haben, die, die ihn im stillen Kämmerlein alleine mit Manfred Heger unterschreiben haben, auch Prüfer, und die die am 4. August 2004 auch noch ihre ungeteilte Zustimmung gegeben haben, vielleicht selber ihre Kröten zusammen rechnen. Dann greift persönliche Verantwortung und Schuld und dann greift auch § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link). Vielleicht läuft das mit dem Eintrag Nr. 3190 auch darauf hinaus.

   

Nr. 2973

Bürger aus der Bürgergesellschaft

1. Februar 2008, 14:58 Uhr

Betreff: Hansi-Bubi

Betr. Eintrag Nr. 3173
Liebe Geschädigte und Interessierte,
Das mit dem Hansi, den Herzog meine ich, ist so eine Sache. Sich mit so einem Typen auseinander zu setzen gleicht dem Versuch, einen Pudding an die Wand nageln zu wollen. Er gleitet einem immer wieder durch die Finger.
Kein Konzept, keinen Standpunkt, keinen Charakter, kein Rückgrat!
Naja, der Herzog, der Hansi halt, ein windiges Prüferlein, das sich in der Berufswahl vertan hat, ein par Nummern zu groß halt der Job!
Ungefähr so, als würde ein Taschendieb in Chikago den Job von Al Capone wollen. Als er kam, dachte er wohl, er könne abräumen wie vor ihm die Hegers. Tja, zu dumm, ist voll in die Hosen gegangen, jetzt muß er im Gegenteil für die den Kopf hinhalten. Irgendwie blöd gelaufen, oder?
Wir in der Bürgergesellschaft müssen halt achtgeben, er darf keinesfalls Finanzverwalter werden, aber solange er spendet ist das ganz okay.

   

Nr. 2972

Beobachter

1. Februar 2008, 14:11 Uhr

Betreff: Bank oder Saftladen

Wenn man dass alles liest, wenn man den Strafantrag im Eintrag Nr. 3173 sieht, dann ist die Frage wirklich, ist das eine Bank die VR-Bank, oder ist das ein Saftladen? Der Herzog soll es bleiben lassen die Leute für dumm zu verkaufen. Wenn er meint, er kann mit einer Bürgerstiftung von 100.000 € Staat machen, dann kann man ihm ganz einfach entgegenrechnen, was seine Untätigkeit bei Flex und bei Gold, Gold, Gold alleine Steuerzahler und Kommunen gekostet haben. Das macht bei 8 Mio. DM, dann mindestens 30 % Steuer aus, dass sind dann 2,4 Mio. DM und zirka ein Drittel an Gewerbesteuer, dann hat er uns mit 800.000 DM mitzahlen lassen. Rechnen wir die 50 Mio. Verluste mindestens dann mal in Euro, dann hat das 15 Millionen € (ca. 30 Mio. DM) über die Steuer gekostet. Das wären wieder 5 Mio. € bei der Gewerbesteuer (10 Mio. DM !). Was hätte man damit alles machen können bei uns. Der Herzog sollte ich im Mausloch verstecken. Bei den 16 Immobilienangebote auf der Internetseite der Bank sind 8 unter 100.000 € und 8 darüber, aber keiner ein Ausreißer. 50 Millionen Kreditverlusten entspricht 500 Wohneinheiten, wie sie die VR-Bank heute im Durchschnitt anbietet. 500 Wohneinheiten, ist das ein ganzes Dorf, oder ein Stadtteil mit 2.000 Einwohner, dass die VR-Bank in zehn Jahren nieder gemacht hat? Wo war der Herr Herzog denn da? Der war doch als Prüfer da, der angebliche Helfer der Armen. Umgekehrt entspricht es den Fakten, die VR-Bank mit ihren Vorständen und mit Ihren Prüfern haben Armut gesät und verbreitet.

   

Nr. 2971

Bilanzleser

1. Februar 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Absolute Blendung mit der Bürgerstiftung

Das mit der Bürgerstiftung ist ein absolutes Blendwerk. Kann man sich für etwas als toller Macker hinstellen, für was man sich eigentlich schämen müsste? Die VR-Bank ist gegenüber dem Landesdurchschnitt in den Jahren 2001 bis 2005 zirka 5,3 Millionen € an Steuerzahlungen schuldig geblieben. Rund ein Drittel davon wäre ungefähr die Gewerbesteuer gewesen. Geld das bei uns sicher dringend gebraucht würde. Die VR-Bank musste dagegen Verluste ausgleichen, weil der Vorstand mit seinem Freund 5 Millionen DM verbraten hat und dann hat man laut den Lageberichten auch noch die Bilanzen getürkt. Übrigens die Sparkasse hat im Jahr 2005 alleine 2,9 Mio. € an Steuern gezahlt. Die sind längst überm Berg. Da geht es wieder aufwärts. Wahrscheinlich beflügelt durch das sich dahin schleppende Dilemma bei der VR-Bank. Wenn die noch eine Stiftung machen, dann ist das glaubwürdig. Und nicht Stiftungen ins Leben rufen und den normalen Beitrag nicht annähernd, ja, nicht im Geringsten zu erbringen.

   

Nr. 2970

Till

1. Februar 2008, 11:58 Uhr

Betreff: Naja, der Johannes

Werter Johannes,
schämst Du Dich nicht? Hast Du denn in Deiner Bank nichts anderes zu tun, als irgendwelche Vereinchen zu gründen?
So wie Du dich bisher verhalten hast, macht es den Anschein, als hättest Du vom Bankgeschäft irgendwie überhaupt keine Ahnung.
Nicht nur, daß unsere VR Bank immer weiter absinkt, und an Ansehen verliert, nein, nun machst Du auch noch einen auf Vereinsmeier! Glaubst Du, daß Du hier erfolgreicher bist? Ist das Deine Art, zu versuchen in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Es scheint als wolltest Du auf jeder Hochzeit ein wenig tantzen, aber nirgendwo bleiben.
Ein wenig der Hans im Glück halt! Alles anfangen und nichts zu Ende bringen.
Naja, der Hans halt!
Versuch doch mal, Dich ganz klar auf eine Seite zu stellen, und Position zu beziehen. Das fängt an, mit einer ehrlichen entschädigung für falschabgerechnete Konten, geht weiter mit klaren Aussagen zum Zustand der Bank, und endet mit einem Ausblick incl. Konzept für die Zukunft!
Du willst doch nicht als Schaumschläger dastehen, verlacht offen oder hinter vorgehaltener Hand , oder?
Schau, Hansi, wenn sich Probleme auftun, mußt Du anpacken, kämpfen, ohne wenn und aber!
Deine kosmetischen Reparaturversuche, sind doch alle bisher ins Leere gelaufen,und keiner nimmt Dich so richtig mehr ernst, weil immer wenn Du was machst, schielst Du mit mindestens einem Auge in Richtung Öffentlichkeit, so nach dem Motto: "Bin ich jetzt endlich der große Held, der harte erfolgreiche Sanierer?" und jedesmal machst Du eine Bauchlandung.
Schau Dir doch mal Deine Erfolge an! Ach ja, ich vergaß, da gibt es ja nichts zu sehen, wo nichts ist kann man ja nichts sehen!
Irgendwie bist Du der totale Versager,oder? Stell Dir vor es wäre Dein Unternehmen,Du wärst längst pleite.
Total lächerlich, wenn da nicht die vielen wären, die Du geschädigt hast!
Letzter Rat, ruf doch mal bei der Sparkasse an, die könnten Dir sicher mit einem tragfähigen Konzept weiterhelfen, denn die sprechen von Goldgräberstimmung und wachsen mit hohen Erträgen auf Teufel komm raus!
Dazu bist Du zu dumm oder unfähig mein lieber Hans.
Naja der Hansi halt!

   

Nr. 2969

Anonym

1. Februar 2008, 11:38 Uhr

Betreff: Auch den Verdacht gegen den Aufsichtsrat konkretisieren

Bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der RV-Bank Marktredwitz war nach meiner Erkenntnis und Überzeugung das Wirken der Vorstände, angefangen bei Rudolf Heger bis hin zum heutigen Vorstand Johannes Herzog mit der Aufgabe der gesicherten Forderung von 432.000 €, nur deswegen möglich, weil die internen und externen Kontrollorgane versagt hatten, oder geschickt ausgeschaltet und ausmanöveriert wurden. So glaube ich, es ist notwendig auch die Verantwortung des Aufsichtsrates zu konkretisieren. Ich sammle zur Zeit die Unterlagen um dies bei den Ermittlungsbehörden in Form der Verdachtsanzeige mit Strafantrag vorzutragen und auch hier auf dieser Seite wieder zu veröffentlichen. Wer sich über die Bank schuldig gemacht hat, darf auch kein öffentliches Mandat mehr anstreben. So ist meine Auffassung.

   

Nr. 2968

Empörter

1. Februar 2008, 01:59 Uhr

Betreff: Was soll das Ablenkungsmanöver mit der Bürgerstiftung?

Herr Herzog, nach meiner Meinung soll das mit der Bürgerstiftung nur ein Ablenkungsmanöver sein? Es ist ja eigentlich eine gute und richtige Einrichtung, aber nicht mit Leuten wie Herzog und Wolf, schaurig? Wir wollen von Ihnen ganz klar wissen ob die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch gegen Sie, Herr Johannes Herzog, ausgeweitete worden sind und in welchen Bereichen. Herr Herzog, Sie sind nicht Eigentümer der Bank, sondern nur Angestellter und den Eigentümern der Bank, den Mitgliedern verpflichtet, nicht sich selbst, die haben das Recht dazu zu entscheiden, wem sie die Leitung Ihrer Bank anvertrauen wollen. Ist auch der Tatbestand der Verdacht der schweren Untreue zum Nachteil der Genossenschaft mit der Sache mit dem vorgenommene Forderungsnachlass bei der Waldeslust mit den 430.000 € mit einbezogen, auch hierfür haben die Eigentümer und Genossen ein Recht darauf das zu erfahren. Das wäre ein schöner Betrag für die Bürgerstiftung gewesen? Herr Herzog sagen Sie selbst, was ist Ihre Prüfung in der VR-Bank Marktredwitz nach der Wirtschaftsprüferordnung wirklich wert gewesen? Müssen Sie nicht selbst eingestehen dass Sie im schlimmsten Interessenkonflikt gesteckt sind, dass sie als Prüfer nahtlos in die Bank als Generalbevollmächtigter rüber gewechselt sind? Was sind denn Prüfung von Ihnen, Herrn Herzog zu dem Zeitpunkt überhaupt wert?

Sie haben die Bank lange Zeit geprüft, haben sich während Ihrer Prüferzeit beworben, sind dann nahtlos als Generalbevollmächtigter in die Bank gewechselt und anschließend als Vorstand, sagen Sie selbst, was ist Ihre Prüfung überhaupt wert? Nichts, rein gar nichts. Sie hätten mit Ihre Bewerbung zur VR-Bank laut Wirtschaftsprüferverordnung jegliche Prüfungstätigkeit unverzüglich einstellen müssen. Sie hätten die Prüfung einstellen müssen mit dem Zeitpunkt wo Sie die Gedanken zur Bewerbung gefasst haben, ab dieser Minute waren Sie kein unabhängiger Prüfer mehr. Sollte aus diesem Grund die BaFin sich zu einer Sonderprüfung veranlasst gesehen haben, dann hat doch Herr Herzog die Prüfungsaufwendungen persönlich zu übernehmen, weil er es verursacht hat und nicht die Bank und die Genossen.

Wenn die Bank vernünftig wirtschaften würde und ganz normale Steuern zahlen würde, dann kämen jährlich Millionen bei den Kommunen an. Da braucht man keinen Herzog, dass können die Gemeinden schon selber zuteilen. Die wissen tausend Mal besser wo das Geld dringendst gebraucht wird. Ausgerechnet die Bank, die die Kunden über die falschen Abrechnungsmethoden geschröpft hat, über die unkorrekte Verzinsungen im Soll- wie im Habenbereich, ausgerechnet der Vorstand und ehemalige Prüfer kommt uns mit einer Bürgerstiftung daher. Sogar die eigenen langjährigen Mitarbeiter durch massenhafte Kündigungen und Änderungsverträge bringt er in Not. Glauben sie, dass eine Familie, die mit den unsauberen Krediten ins Unglück gestürzt wurde einen Cent von der Bank bekommt, wohl kaum, glauben Sie es liebe Leser, ich nicht? Gott-sei-Dank ist er uns heuer noch nicht mit den Kunstkalendern gekommen, die man uns an den Schaltern andrehen wollte. Nicht mal den Erlös hat man im letzten Jahr genannt, nicht was man eingenommen hat und nicht wie viel die Erstellung gekostet hat.

Sagen Sie uns Herr Herzog wie es mit den Zahlen der Bank aussieht, mit den Mitgliedern, wie viel haben die Bank wieder verlassen, wie viele Sparer. Erinnern Sie sich Ihrer eigenen Worte mit der rechtzeitigen Information, Ihrem Getöse und Versprechen dazu. Laute Worte, keine Taten. Was ist weiter mit den Wertberichtigungen, wie sieht die Kapitalsituation aus, wie viele Geschäftsguthaben haben Sie verloren? Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn auch Steuerfahnder anrücken, wenn Sie nicht schon da sind und da waren. Wie lange werden die Ermittlungsbeamten noch da sein und die Sauereien aufdecken. Da geht es um die Existenz der Bank. Der Tropfen, den Sie ausschütten können, der verdampft schon vor er den heißen Stein erreicht hat. Wir wollen die persönliche Beteiligung von Johannes Herzog an allen Kreditverlusten wissen. Wir wollen wissen, warum man Heger und Wolf mit Flex und Gold, Gold, Gold so viel Geld kaputt machen hat lassen. Wir wollen wissen, warum man die Sicherheiten nicht verwertet hat für die Schadensreduzierung und für die Kunden? Wenn wir das fragen, dann gibt es keine Ausflüchte, dann gibt uns das Genossenschaftsgesetz das Recht alle Prüfungsunterlagen dazu zu fordern. Warum haben Sie die Kerle ziehen lassen und nicht zur Rechenschaft gezogen? Da zeigt sich am besten der Interessenkonflikt und deswegen ist die Staatsanwaltschaft, vielleicht schon mit der Steuerfahndung an der Seite, bei der Bank. Da gibt es für die Bank sicher auch eine Rechnung, wenn sich Verschulden heraus stellt. Zahlen Sie es Herr Herzog, weil Sie als Prüfer Ihre Pflichten nicht wahr genommen haben oder wollen Sie es wieder uns Genossen auflasten?

Was hat er den vor mit der Bürgerstiftung, unser Herr Herzog, damit will er doch nur sein Image aufpolieren? Damit ernten Sie keinen Blumentopf, Sie sind von Ihren Mitarbeitern und vielen Ihrer Kunden und Mitgliedern durchschaut. Von mir würde Herr Herzog für die Bürgerstiftung keine müde Mark kriegen, das bring ich schon selber zu den Mittagstafeln, dann weiß ich dass es angekommen ist. Wer vertraut einen Stiftungsrat Reinhold Wolf was an, der öffentlich vor Gericht bekundet, dass er zu unseren Lasten Schmiergelder und Bestechungsgelder ausbezahlt hat? Wem man da das Geld gibt, das werden wir wieder am 26. Februar vor dem Landgericht sehen. Hoffentlich ist K.N. so schlau Johannes Herzog persönlich als Zeuge vorladen zu lassen. Dann zieht sich der nächste Vorstand vor der Öffentlichkeit nackt aus. Dann muss der ehemalige Prüfer bekennen, warum er es nicht gesehen haben will, dass § 18 KWG mit den Vorlagen der Unterlagen für Reinhold Wolf nicht vorhanden sein konnte und der Prüfer das nicht gesehen hat und warum denn die rechtzeitigen Verdachtsanzeigen unterblieben sind, schon mit dem Schmiergeld. Ob Bank und Prüfung sich aus illegalen Geschäften einen Vorteil erhofften und der Vorstand dann als Lohn seine Eigentumswohnung schön teuer verkaufen hätte können? Wie die Preise sonst sind, das hat uns Eintrag Nr. 3186 auch aufgezeigt. Sie sind unser Angestellter Herr Herzog, meine Meinung, Sie beschädigen unser Ansehen gravierend.

Herr Herzog ist schlimmer als alle anderen. Die anderen haben uns geschädigt und er hat uns nicht davor bewahrt, er hat die Vorstände geschützt. Schauen wir uns doch die Vertreterversammlungen an, wo man uns regelmäßig sogar mit der Schadenssumme belogen hat. Auch da hören wir vor dem LG Hof noch mal genau hin und fordern den Beklagten auf das mit den 180.000 € aufgesplittet in 4 x 45.000 vorzutragen und zu unterlegen. Herr Herzog hat die Burschen den Schaden anrichten lassen und sie dabei nicht gehindert. Er wollte seinen Vorteil daraus ziehen. Erst hat er geholfen die Bank und damit die Kunden zu schädigen und dann kommt er mit der Bürgerstiftung, das klingt wie Hohn. Er schädigt ja damit die an sich gute Einrichtung einer solchen Stiftung. Wir haben ihm alleine den Salat zu verdanken, der heute herrscht. Heger, Wolf und Krämer könnten längst Geschichte sein, Sie wurden von Herrn Herzog in die Gegenwart hergeholt. Wir werden nachbohren, bis seine Prüfungsprotokolle offen da liegen. Herr Herzog soll uns doch bitte einen Namen nennen, wer ihm überhaupt vertraut. Und nächste Überraschungen werden uns weiter schocken, geradeso wie es zuletzt mit dem war, dass er die bankinternen Konten auch nicht gesehen haben will.

   

Nr. 2967

Leser

31. Januar 2008, 20:52 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zu dem Gästebucheintrag 3185

Korrekt muß es wohl heißen: "The game ist over", Mr. Herzog and Konsorten.

   

Nr. 2966

Mitgliedskunde

31. Januar 2008, 20:45 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zu Beitrag 3173
Es ist zur Aufdeckung der ganzen Machenschaften in der VR-Bank Marktredwitz mit den Verstrickten nur dienlich, wenn neben der Staatsanwaltschaft zusätzlich noch die Beamten der Steuerfahndung im Hause dieser Bank sind. Je mehr Augen schauen was so alles passiert ist, desto besser.

Die Ermittler sollten jedoch nicht nur die Bankunterlagen ansehen sondern Auskünfte bei dem Rechenzentrum dieser Bank einholen. Denn dann ist festzustellen, welche Konten im Bereich der Kunden und des Sachkontenbereiches der Bank innerhalb eines Jahres angelegt wurden und wieder gelöscht worden sind, um Transfers (auf dem ersten Blick) nicht mehr offenkundig zu machen.

Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen die Fiducia in Karlsruhe i. S. VR-Bank Marktredwitz wäre mit Sicherheit notwendig um Licht in die Sache zu bringen
und Beweise zu sichern. Dem GVB gehört allerdings einhergehend auch gleich die Keule mit richterlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gezeigt.

   

Nr. 2965

Interna

31. Januar 2008, 19:49 Uhr

Betreff: Vor wir was zu den Problemen erfahren wird uns wieder was mit der Bürgerstiftung aufgetischt

Ich möchte meinen Kopf verwetten, dass Johannes Herzog wieder vorher von der Bürgerstiftung was bringt bevor er uns zu den großen Problemen der Bank was sagt. Da holt er keine alten Hund mehr hinter Ofen hervor, wenn er so tut, als ob er der große Förderer wäre. Die Gelder stammen doch wieder nur von denen, die mit absaufen, wenn die VR-Bank sie nicht mehr bedienen kann. Wem will er denn Gelder zukommen lassen? Kinder und Enkel von den Kunden, die man selber versteigert hat?

Das hat mit dem berechtigten Informationsinteresse der Mitglieder wirklich nichts zu tun. Aufklärung warum die Staatsanwaltschaft da ist, gegen wen von Vorstand und Aufsichtsrat und auch Mitarbeiter persönlich ermittelt wird. So unglaublich die Diskussion in den letzten Tagen um die Verrechnungskonten ist, warum hat Reinhold Wolf 180.000 € vor dem Revisionsstichtag ausbuchen können? Warum hat das auch Manfred Heger gemacht? Warum sind bei der Bank Strohmannkredite gelaufen, wo man so getan hat, als ob der Ausfall, der auch da unvermeidbar war nicht zum Hauptkredit dazu gerechnet werden muss? Haben die Vorstände Infos bekommen welchen Stichtag man unbedingt bereinigen muss? Hören Sie auf mit Ihrer Bürgerstiftung. Die Bank müsste jedes Jahr ein Vielfaches davon an Gewerbesteuer bringen. Das bleiben wir der Region seit vielen Jahren schuldig. Ganze Schulen und Kindergärten könnte man bauen, was unseren Kommunen fehlt. Wir sind schon mit Schuld an der Finanzlage wie der Stadt, ohne dass ich das hier jetzt bewertet haben will.

Liebe Leser, schauen Sie doch mal auf die Internetseite der Bank http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ (= Link) und klicken auf Immobilien. Sind wir mit verantwortlich, das bei uns das Preisniveau so tief ist? Ein vor fünfzehn Jahren renoviertes Zweifamilienhaus für 69.000 €, Doppelhaushälfte mit 124 qm Wohnfläche. Ich kenne jetzt zufällig die Verkäufer nicht, aber steht denen das Wasser bis zum Hals? In meinen Augen ist das Not. Wie viel Spottimmobilen haben wir auf den Markt getragen. Wie viel an Werten haben wir bei den ursprünglichen Eigentümern zusätzlich vernichtet und die Zwangsverkäufe? Unsere Vorstände haben Geld und Vermögen und auch Lebensqualität bei uns vernichtet und nach dem wie jetzt der Bienenhaufen aufgeschreckt ist, haben sich die vielleicht sogar noch schamlos an der Not der Menschen bedient. Dieser Vorstand sollte sich gar nicht mehr an die Öffentlichkeit wagen, er ist für uns nur noch eine Belastung.

   

Nr. 2964

R.

31. Januar 2008, 14:41 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3183 Steuerfahndung - staatsanwaltschaftliche Ermitllungen

Wenn es so ist, dass die Steuerfahndung aus dem Verhalten der VR-Bank in Marktredwitz die Handhabe bekommt sämtliche Bankverrechnungskonten anzuschauen, dann ist der nächste Trupp für Monate beschäftigt. Dann gibt es aber keinen Umsatz, den die Bankleute der Steuerfahndung nicht auch zu erklären haben und immer mit der Frage, welchem Kunden ist das zu zu ordnen und immer mit der Möglichkeit einer Kontrollmitteilung ans Kundenfinanzamt verbunden.

Vielleicht gibt aber die Steuerfahndung dann den Ermittlern von der Staatsanwaltschaft auch immer Querhinweise, wenn sie Buchungen der Bank erkennen, die eigentlich mit Kreditgeschäft, ja vielleicht auch mit Bankprovision zu tun haben und wer weiß was noch, was also auf kein Verrechnungskonto gehört, damit die dann ihre Nachforschungen betreiben können.

Der Spruch bewahrheit sich, es konnte nur noch schlimmer kommen und es kam schlimmer. Jonny go home, time is high.

   

Nr. 2963

Ehemaliger Innenrevisor

31. Januar 2008, 14:29 Uhr

Betreff: Was versteckt sich hinter den Bankverrechnungskonten bei der VR-Bank in Marktredwitz?

Wenn über ein Kontokündigung die Zinsen und Gebühren im Konto nicht mehr berechnet werden, dann eröffnet eine Bank in aller Regel ein Unterkonto auf der Stammnummer des Kunden oder wenn nötig sogar mehrere. Damit sind aber alle Umsätze dem Kunden zugeordnet und auch dem Kundenbereich bei der Bank. Das bei der VR-Bank kaum etwas eine Ordnung hatte, das hat man hier schon des Öfteren sehen können. Warum aber in Markredwitz die Sachen immer über Bankverrechungskonten wie auch CPD geführt wurden, dass entbehrt schon etwas einer Logik. Die Logik könnte aber wieder zurückkommen, wenn man wirklich unsaubere Machenschaften vermuten müsste.

Die Konten aus dem gerichtlichen Gutachten wurden durch die VR-Bank ja ohne Veränderung weiter geführt, obwohl man die gesamte Kundenverbindung gekündigt hatte. Entweder kündigen mit allen Konsequenzen, oder es bleiben lassen. Aber die Konten kündigen, weiter führen und doch die Sicherheiten aus den Pfandrechten rein holen, was das soll? Und immer ein Verrechnungskonto zwischen schalten, damit man selber jede Möglichkeit hatte, darf man sagen zum Gemauschel?

Aus meiner früheren Tätigkeit heraus habe ich mich immer gefragt, was hat der Innenrevisor dazu vermerkt, wenn er die Abschreibungskredite geprüft hat (durfte er sie überhaupt in die Hand nehmen, oder hat ihn der Vorstand davon abgehalten?), dass z.B. bei dem Prüfstand, so sieht es aus und den Hebebühnen keine Geld bei der Bank angekommen sein soll, dass die Verluste reduziert hätte? Denn auch dies hätte auf den Kundenkonten ankommen müssen. Da hätte man doch anmerken müssen, dass absolut unfähig verwertet wurde. Hat man dagegen die Sicherheitenverwertung, Verkauf von Sicherungsgütern beabsichtigt über bankinterne Konten vorgenommen? Die Hinweise in den Beiträgen Nr. 3179 und 3180 dazu sind die reinste Katastrophenmeldung für mich. Es wäre möglich, ich hätte es jedoch immer ins Reich der Fabeln abgetan, das es Kreise bei Banken geben sollte, die sich daran bereichern würden, oder dass sogar Sicherungsgüter auf andere Art und Weise verteilt würden.

Ich hab es bisher auch nicht verstanden, wie Fälle wie Flex und Gold, Gold, Gold bei einer Bank überhaupt möglich sein sollten. Zwei Kredite mit negativster Beurteilung und Aussicht, ohne entsprechende Unterlagen zu § 18 KWG. Doch sogar der Prüfer hat dies in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 bei der VR-Bank so unwidersprochen durch gehen lassen und selber unglaubliche Klöpse drauf gesetzt und an dem was geschildert wird, was der Vorstand Wolf vor dem Amtsgericht ausgesagt hat, wie er selber § 18 KWG handhabte, da hat es ja auch keine Zweifel gegeben. So hat man in zwei Fällen mit ungesicherten Krediten knapp 4 Mio. € (8 Mio. DM) in den Sand gesetzt, wo man wirklich den Eindruck haben musste, da durften sich die Vorstände selber bedienen.

Warum sollte also dann die Vorstände oder eingeweihte Mitarbeiter davon abgehalten worden sein, sich mit Hilfe dessen, dass man Gelder über Verrechnungskoten laufen ließ, auch zu bedienen? Da konnte man sich gern ein paar Tage überlegen, ob man die Beträge zur Minimierung von Bankverlusten verwendete, oder zu was anderem. Eine Überweisung von irgendwo her aus Veräußerung von Sicherungsgut, wie soll man so etwas einem Kunden genau zuordnen können. Und wenn der Revisor bewusst gesagt hat und das so abgesprochen wurde, die Prüfung der internen Konten, die überlass ich vollständig dem Innenrevisor, dann war es noch einfacher. Egal ob man die Innenrevision im Prüfungsbericht als nicht funktionsfähig bezeichnet hat. Das wäre eine Bombe, wenn da was dran wäre.

   

Nr. 2962

Aus der Organisation

31. Januar 2008, 12:11 Uhr

Betreff: Zum Konto 239920404

Die Kontonummer ist aus dem Kontenrahmen auf jeden Fall das CPD-Konto. Nur die Nummer vorne ist eine Unterkontonummer, die beginnen mit 1 und dann gehts rauf bis 99. Die VR-Bank hat also das CPD-Konto in verschiedenen Bereiche aufgeteilt. Vielleicht waren und sind bestimmten Abteilungen eigene Unter-CPD's zugeordnet, wenn es filialmäßig wäre, dann wäre die Nr. nicht 2399.. sonder 23 und dann die Fililalkontonummer, was von 00 bis 98 ginge.

Wenn mehrere CPD-Konten geführt werden ist die Überwachung vielleicht auch wieder schwieriger. Wenn aber nach der AO auf den CPD-Konten unberechtigte Buchungen festgestellt würden, dann ist dieses Konto komplett zur Überprüfung für die Steuerfahndung offen. Das ist ein Grund, warum man beim CPD-Konto oder auch anderen Bankverrechnungskonten jede Kundenbuchung vermeiden sollte, wo entsprechende Kundenkonten bestehen. Ich habe aber auch schon gehört, dass die Bank trotz der schlimmen Risikosituation im Kreditbereich bisher ziemlich von zufallsbedingten Sonderprüfungen verschont war. Eigentlich unverständlich, es müsste ja eher umgekehrt sein, dass da Sonderprüfungen dringend notwendig gewesen wären. Verstehe es wer will.

Ich hoffe Herr Herzog antwortet auf Ihre Anfrage. Was wollte man bezwecken, dass der Betrag zuerst auf ein Verrechnungskonto gesteuert wurde?

   

Nr. 2961

Manfred Bleil

30. Januar 2008, 23:30 Uhr

Betreff: Was ist das Konto Nr. 239920404

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 30. Januar 2008

Werter Herr Herzog, bei der Nachbearbeitung meines Gutachtens zum Prozess vor dem LG Hof vom November letzten Jahres ist mir aufgefallen, dass das Guthaben , 85.000 meines Bausparvertrages auf ein Konto Nr. 239920404 überwiesen wurde. Dies wurde handschriftlich eingetragen und stammt nicht von meiner Hand. Mit welcher Begründung wurde der Betrag nicht auf ein entsprechendes Kundenkonto von mir überwiesen und auf ein anderes Konto geleitet? Wurde mir der vollständige Betrag aus dem Bausparvertrag auch tatsächlich auf eines meiner Konten gutgeschrieben?

Warum verwendet die VR-Bank und zuvor die RV-Bank Marktredwitz so oft bankinterne Verrechnungskonten, was doch gegen die Abgabenordnung verstößt? Bitte teilen Sie mir Ihre kurze Antwort bis Donnertag, den 31. Januar 2008, abends mit. Dies kann auch auf dieser Internetseite erfolgen, ansonsten der bekannte Weg.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil

   

Nr. 2960

Anleger

30. Januar 2008, 23:28 Uhr

Betreff: Hoffnungslos

Interessantes zu den DG-Fonds ist auf folgender Seite zu lesen:
http://www.fonds-dg.de/home.html

Hier ein Auszug aus dieser Seite
Lage einiger DG Fonds hoffnungslos
Die DG Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39 und 41 sind pleite. Zur Abwendung der Insolvenz haben die DG Anlagegesellschaft zusammen mit der DZ Bank Sanierungskonzepte entwickelt, die zur Zeit umgesetzt werden. Diese sind allein darauf ausgerichtet, den Kapitaldienst für die seitens der DZ Bank AG, inzwischen Bankaktiengesellschaft Hamm, gewährten Kredite sicherzustellen. Die Interessen der Anleger bleiben unberücksichtigt; vielmehr wird von ihnen erwartet, einen ausdrücklichen Verzicht auf Ausschüttungen zu erklären.

   

Nr. 2959

...

30. Januar 2008, 23:21 Uhr

Betreff: Meine Ergänzung zu 3179

Und was kann man auf dem großen Misthaufen alles noch verstecken? Fallen bei 50 bis 100 Millionen Verlusten 100.000 im Jahr überhaupt auf? Oder können die großen Sauereien die Abfederung für die vielen kleinen sein, wenn keine geordnete Organisation vorhanden ist, wenn Innenrevision und Geldwäschebeauftragte nicht funktionieren und dann der externe Revisor bloß auf den Vorstandsstuhl will? Hier schwitzt dar ......

   

Nr. 2958

Buchhalter

30. Januar 2008, 23:06 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3173

wenn es tatsächlich stimmt, dass bankinterne Konten dazu verwendet worden sind um Fondsanlagen zu vermitteln und sogar evtl. noch Geldwäsche zu betreiben und sogar mit Duldung der Prüfung, dann erhebt sich die Frage, was man sonst noch alles mit solchen bankinternen Konten anfangen kann.
Allen die was von Buchführung verstehen. Stellt euch mal vor, mit Billigung des Prüfers wird ein bereits in der Verwertung befindliches Schuldnerkonto um 100.000 EURO erhöht und auf das bankinterne Sammelkonto gebucht. Gleichzeitig wird die Einzelwertberichtigung zu Lasten der GuV um diesen Betrag erhöht. Der Prüfer macht seinen Haken dahinter. Erledigt für alle Zeiten.
Und das so auf dem Sammelkonto vorhandene Guthaben? Das kann man überweisen an wen man will, oder wie man es ausgemacht hat. Meistens natürlich an die, die davon wissen.
Von sowas träumt doch jeder unehrliche Buchhalter. Ein Konto mit Freibrief vom Prüfer. Was kann man da alles anstellen. Herrlich. Jedes Jahr ein neues Auto, ab und zu eine Eigentumswohnung, ein teurer Urlaub im Süden, jedes Jahr unversteuerte Geldvermehrung. Und keiner merkts. Herz was willst du mehr.

P.S.: Ein Schelm wer Böses dabei denkt

   

Nr. 2957

Mitglied

30. Januar 2008, 21:52 Uhr

Betreff: na ja der Herzog ...

Was ist mit Ihrer rechtzeitigen Information zu den wichtigen Themen, Herr Herzog wie Sie es bei Ihrer ersten Vertreterversammlung getönt haben? Ist es genauso viel wert, wie das Geschwätz von Manfred Heger zum HOMA-Gebäude, dass die Pläne schon in der Stadt liegen und es bald los geht. Das ist jetzt bald fünf Jahre her. Hören sie selber nicht wie man sagt, na ja, der Herzog? Machen Sie doch eine Naturtropfsteinhöhle draus, vielleicht kommen ein paar zur Besichtigung und Sie können Gebühren einnehmen. na Ja, der herzog, der redet dem Heger und dem Wolf nach, der hat doch auch als Letzter vor Ihnen mit ein bisschen stolz (= Link) verkündet, das man jetzt nach vorne blicken kann, obwohl die Bank heute übermächtig von der Vergangenheit eingeholt wird und hat den Umbau des HOMA-Gebäude angekündigt, was man längst tun wollte, aber es läge nicht am Geld sondern an der vielen Arbeit. Mit ein bisschen Stolz verkünden Sie viel und aus Gründen des Taktes verzichten Sie auf genausoviel. Bewerten Sie das Gebäude in Ihrer Bilanz genauso wie die der Häuslebauer oder der sonstigen Gewerbekunden, wohl nicht, sonst gings auf Null runter.

Normale Arbeit, Herr Herzog, ist an die bei Ihnen überhaupt noch zu denken. Und der heutige Aufsichtsratsvorsitzende Schelter hat ja auch noch seinen Senf abgegeben damit, dass man viele Probleme gelöst hätte. Ja, ja Herr Herzog, wollen wir sagen, Sie sind gekommen um die Probleme letztendlich zu vergraben und zuzuschütten, die jetzt von den Kripoleuten wieder ausgegraben werden. Und bei Ihnen ist für das HOMA-Gebäude auch keine Vermietung oder kein Umbau in Sicht, egal was Sie am 29. Juni 2006 über Rede & Co. (= Link) als absehbare Umgestaltung angekündigt haben oder was sie in den Lagebericht von 2006 rein geschrieben haben. Das einzige was zu sehen ist, ist, ist der Putz fällt ab. Es ist halt so, na ja der Herzog ...

   

Nr. 2956

Mitglied

30. Januar 2008, 18:56 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmaster,
die jahrelangen Berichte in diesem Gästebuch sind wirklich eines Bestsellers wert, so wie es ein vorheriger Leser und Journalist bekundet hat. Mir stellt sich allerdings die Frage, wann werden endlich die Verantwortlichen von der VR-Bank Marktredwitz und dem Genossenschaftsverband Bayern, dieser als Monopolprüfstelle, aus dem Verkehr gezogen, um weiteres Unheil gegen die Bank und deren Mitglieder zu verhindern?

Warum reagiert die Bankenaufsicht nicht? Haben dort Beamte ihr Häuschen schon im Trockenen? Sind die dort auch schon gekauft? Kann vielleicht der Herr Präsident nicht
mehr frei entscheiden, kraft KUNGELEI?
Sie sollten schnell mal die ermitteltenden Staatsbeamten mobilisieren. Nach meiner Meinung wäre es notwendig, dass die ganzen "Lumpen von Vorstand, Aufsichtsrat und von der GVB-Prüfung" und womöglich gekaufte Vertreter hinter schwedische Gardinen gebracht werden, damit keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr wahrgenommen wird.

   

Nr. 2955

Vorstand

30. Januar 2008, 17:36 Uhr

Betreff: Hat die VR-Bank am Verbund vorbei vermittelt?

Jetzt schlägst dem Fass wirklich den Boden aus. Haben diese Kerle US-Immobilienfonds am Verbund vorbei vermittelt? War der Estein ein Saufkumpane, oder wer hat die Gesellschaft denn ordentlich überprüft? Was bei der Deutschen Bank nicht geklappt haben, das wollen die Leuchten in Marktredwitz gekonnt haben? Die, die Kreditverluste angefahren haben, dass der Staatsanwalt aufgerufen ist die Machenschaften zu kontrollieren? Wer überwacht die Objekte in Amerika, darum die hohen Personal- und Sachkosten? Reisespesen mit 10.000 €? Bei den Ertragsversprechen, da muss man fast Angst haben vor einem Schneeballsystem. Geld einsammeln, farbige Prospekte drucken und Anlagen in den USA in Millionenhöhe verkaufen. Mich schaudert’s allein schon bei dem Gedanken.

Liebe Prüfer Herzog und Grothoff ihr habt nicht nur den Genossen in Marktredwitz Rede und Antwort zu stehen, ihr tretet bei uns an und legt Rechenschaft über diese miserable Bank ab, die ihr nicht geprüft habt. Habt ihr schon das nächste Büro eingerichtet für die Steuerfahnder aus Nürnberg? Euch sollte man die Gelder vom Sicherungsfonds sperren. Da verwenden wir das Vermögen des Genossenschaftsverbandes. Dei DG-Bank musste Hohenkammer verkaufen, dann verkaufen wir eben Grainau oder Beilngries, oder was von der Türkenstraße. Was kommt da noch auf uns zu?

   

Nr. 2954

Mitglied

30. Januar 2008, 17:32 Uhr

Betreff: Man wird doch wohl noch fragen dürfen

Was wäre, wenn das mit den Steuerhinterziehungen mit den Fonds stimmen würde? Was wäre, wenn Provisionen im großen Stil an der Bank vorbei geflossen wären? Was wäre, wenn dies Herr Herzog gewusst hätte? Hätten wir ihn dann auf einen der Astroiden setzen sollen, die gestern vorbeigeflogen sind? Einer hatte 200 Meter Durchmesser in 1,4-facher Mondentfernung, der Mond hätte auch gereicht.

   

Nr. 2953

Aus der Nähe

30. Januar 2008, 15:41 Uhr

Betreff: Raumbedarf des HOMA-Gebäudes dringend gegeben?

Wäre der Raumbedarf für das HOMA-Gebäude jetzt dringend gegeben? Eine Etage für die Ermittler vom Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft, eine Etage für die Steuerfahnder? Und die dritte Etage, bräuchte die VR-Bank die für die Sonderprüfer vom Bundesverband für den Sicherungsfonds? Bei dem Anmarsch an fremden Autos bei der Bank kann man das inzwischen meinen. Also Herr Herzog, Sie wollen uns vormachen, dass es immer noch nicht angebracht ist die Mitglieder über die schwierigste Situation der Bank seit Bestehen zu informieren? Diese Geheimniskrämerei ist gelinde gesagt einfach zum Kotzen. Es geht nicht mehr nur um die alten Vorstände und um Sie, es geht wahrscheinlich inzwischen um den Verband. Das macht die Sache noch viel schlimmer.

   

Nr. 2952

anonym

29. Januar 2008, 16:47 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Verdacht zur Beihilfe von Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Fondsanlagen

Strafantrag wegen Verdacht zur Beihilfe von Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Fondsanlagen


....... ……………, den 29. Januar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

und Finanzamt Nürnberg-Süd, Steuerfahndung, Sandstraße 20, 90443 Nürnberg

Strafantrag wegen

- Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung über die US-Treuhand GmbH in Darmstadt mit vermittelten US-Immobilienfonds bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflichtverletzungen

gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Karl Krämer und Herrn Johannes Herzog auch als ehemals zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung über die US-Treuhand GmbH in Darmstadt mit vermittelten US-Immobilienfonds bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflichtverletzungen



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zu Gästebuch zu VR-Bank Marktredwitz eG, Gästebuch Eintrag Nr. 3154 und folgende

1. Auf der aufgezeigten Internetseite, zu der ich bitte die entsprechenden Anlagen aus den jeweiligen Verlinkungen auszudrucken, wird erwähnt, dass bei der VR-Bank Marktredwitz über Jahre hinweg Beträge in eventuell verschiedene Größenklassen, bis hin zu Millionenanlagen vermittelt wurden. Hierzu äußere ich den Verdacht, dem ich beantrage durch Ermittlung nach zu gehen, dass über die Bank Gelder in Anlagen vermittelt wurden, die vielleicht im Erwerb unversteuert geblieben sind, als auch der aus den Anlagen erzielte Ertrag unversteuert geblieben sein könnte.

2. Ich beantrage auf Unterlagen der Fondsgesellschaft US-Treuhand GmbH in Darmstadt direkt zuzugreifen und diese mit den Unterlagen der VR-Bank Marktredwitz abzustimmen. Ich beantrage zu überprüfen, ob ein Zusammenarbeit auch mit anderen Fondsvermittlern außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes vorgenommen wurde und die geschilderten Sachverhalte zutreffen könnten.

3.a) Auf der genannten Internetseite wird regelmäßig von Verbuchungen über bankinterne Konten gesprochen. Ich beantrage zu überprüfen, ob diese Konten den Regelungen der den Banken vorgeschriebenen Überwachungen nach dem Geldwäschegesetz entsprochen haben. Ich beantrage zu überprüfen, ob solche Konten zu Bilanz- oder Revisionsstichtagen eventuell gelöscht wurden, um der Überprüfung aus dem Weg zu gehen.

b) Ich beantrag zu überprüfen, ob Umsätze für Bankkunden mit entsprechenden Kundenkonten über die bankinternen Konten geführt wurde, wodurch gegen die AO (Abgabenordnung) verstoßen worden wäre.

4. Ich beantrage zu überprüfen, ob Provisionszahlungen von Vermittlung der Bank, oder eventuell auch nur nahestehender Personen, komplett über die Bank ausgezahlt wurden und ob direkt an Mitarbeiter oder nahestehende Personen gezahlte Provisionen von diesen versteuert wurden und wo vorgeschrieben auch den gesetzlichen Sozialabgaben unterworfen wurden. Sollten Provisionen direkt geflossen sein, beantrage ich einen Untreuetatbestand gegenüber der VR-Bank Marktredwitz nach § 266 StGB zu würdigen.

5. Ich beantrage zu untersuchen, ob die Vermittlung eines solchen Anlageform außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes nicht einer Sorgfaltspflichtverletzung nach § 34 GenGesetz entspricht, weil dadurch eine weitere Kontrolle der Anlageform und der Vertriebsgesellschaft unterbleibt.

6. Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2951

Betoffener

29. Januar 2008, 15:43 Uhr

Betreff: US-Fondsgesellschaft

Das ist die Fondsgesellschaft mit der die VR-Bank arbeitet: http://www.hgs-finanzservice.de/US_Treuhand/Leistungsbilanz_2002.pdf (= Link) die US-Treuhand GmbH in Darmstadt mit einem Bericht aus dem Jahr 2003.

   

Nr. 2950

Bilanzleser

29. Januar 2008, 15:02 Uhr

Betreff: Klar muss Herr Herzog von den Vermittlungen der US-Immobilienfonds wissen

Der Jahresabschluss 2005, das war der erste, den Johannes Herzog als Gesamtprokurist schon selber machte. Wird es uns heute schwummerig vor den Augen, wenn wir daran denken, was die Krise der US-Immobilien für uns in Deutschland in der Bankenlandschaft bewirkt hat? Trauen wir es Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer zu, dass die das Risiko dieses für sie völlig fremden Marktes einschätzen konnten, dass man dazu Anlageempfehlungen abgeben hätte können und Vermittlungen vornehmen hätte können? Wenn Herr Herzog nun im Lagebericht des Jahres 2005 (= Link) anmerkte, dass man die Vermittlung zurückgefahren hatte, dann müssen die doch vorher eine größere Rolle bei den Vermittlungsgeschäften gespielt haben.

Gehört die VR-Bank Marktredwitz vielleicht zu Banken, von denen man sagt, dass man die Auswirkungen auf alle Banken noch gar nicht richtig erfasst hat. Die Risiken, die auf die VR-Bank zukommen könnten, die treten doch anders zutage, als bei der Fondsgesellschaft selber, nämlich mit Ansprüchen der sich falsch beraten fühlenden Kunden. Warum wurde in diesem heiklen Geschäftsfeld nicht auf die Unterstützung der genossenschaftlichen Zentralbank vertraut, sondern am Verbund vorbei Geschäfte mit einer anderen Fondsgesellschaft gemacht? Welcher Teufel hat da die Bankverantwortlichen geritten? Konnte da noch mehr getrickst werden? Laut Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes ist wahrscheinlich gerade hier das Verlassen des Pfades des Verbundes eine Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten von genossenschaftlichen Geschäftsleitern. Sind die US-Fonds das nächste Feld der Ungeheuerlichkeiten bei der VR-Bank? Sind hier die Leute in der oberen Hierarchie des Genossenschaftsverbandes direkt dabei mit Anlagen und Provisionen? Wurden die Unterlagen der Fondsgesellschaft schon gegen kontrolliert, wie hier schon angesprochen wurde?

   

Nr. 2949

RA

29. Januar 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Herrn Herzog am 26. Februar bei Landgericht direkt als Zeuge laden lassen

Der Angeklagte beim Goldmärchen will doch sicher mit seinem Strafmaß deutlich runter. Ich denke es muss die Reihenfolge der Verantwortlichkeit neu festgelegt werden und daher wäre es vielleicht nicht schlecht die Sache aus einem ganz anderen Winkel zu sehen. So wie man bei der Bank mit den falschen Abrechnungsmethoden versucht hat möglichst alle Kunden, die greifbar waren, abzufingern, so hat man es auch im Kreditgeschäft gehalten. Viele von der Staatsanwaltschaft als ungesetzlich bezeichnete Kreditverhältnisse sollten in sich wieder ein gewisses Risikopolster ergeben. Grundsätzlich waren aber die Vorstände bereit ungesicherte Kredite mit unglaublichen Kreditzielen (Verwendungszweck) auszureichen. Sie haben sich dabei gegenseitig nicht behindert und wurden von einer gesetzlichen Prüfung auch nicht aufgehalten, was sich in der nicht vorhandenen Organisation und dem nicht vorhandenen Risikomanagement ausdrückt. Nicht der Kunde war der erste Schuldige, es war doch der Bankvorstand der Kredite um jeden Preis raus bringen wollte. So einen Kredit gibt man mit gesunden Menschenverstand doch nicht aus. Und jeden Euro, den Herr Wolf nachgeschossen at, der war doch begleitet nach dem Mott Gier frisst Hirn. Umso ungeheuerlicher die Geschichte wurde, umso mehr hat er für sich selber gefordert. Der hat sicher gehofft, dass er einen Sandkübel für sich beim Gold abfüllen dürfte. Sonst gibt man keine 73.000 € in bar mit nach Afrika. Wenn er Mumm gehabt hätte, der Kerl, dann wäre er selber runter geflogen. Das wäre bei den 10.000 € an Reisespesen locker drin gewesen. Dieser Fall war einer von denen, die man auf der Vertreterversammlung am 14. Oktober 2004 mit Sorgfaltspflichtverletzung gegen § 34 GenGesetz durch den Vorstand in die Schlussbemerkungen rein geschrieben hat. Da kann man doch den Vorstand dann nicht als Zeuge benennen, der für die Freiheitsstrafe des Kunden sorgen muss. Reinhold Wolf konnte doch gar nicht unbefangen aussagen, der musste doch als Zeuge zuerst an sich denken. Also laden Sie den heutigen Vorstand, den damaligen Prüfer Johannes Herzog als Zeuge. Der soll aussagen, wo die Pflichtverletzungen des Vorstandes aus der Sicht der Prüfer lagen. Das Dilemma könnte aber genauso sein, der der jetzt in den gleichen Schuhen steckt wie Reinhold Wolf vor einem halben Jahr auch schon. Der steckt doch wegen Beihilfe genauso tief drin.

   

Nr. 2948

R.

29. Januar 2008, 12:20 Uhr

Betreff: Dem Angeklagten wurde es beim Goldmärchen leichtgemacht?

Der Richter hat am 11. Juli in der Urteilbegründung nach dem Anhang im Eintrag 3167 gesagt, es wurde dem Angeklagten leicht gemacht. Ich sage es wurde dem Vorstand Wolf leicht gemacht auf eigenen Profit zu hoffen, mit einem erhofften Anteil am Gold, am Reibach mit seiner Eigentumswohnung und damit höchst risikoreich dazu mit dem Geld der Bank zu spekulieren. Etwas anderes war der Kredit nicht als risikoreichste Spekulation, genauso wie bei Flex mit Manfred Heger auch. Das erinnert an den französischen Börsenmakler, der für 300.000 € erhoffte Provision 4,9 Milliarden verzockte.

Aber wer hat es denn Reinhold Wolf leicht gemacht bei uns die Gelder entgegen § 34 Genossenschaftsgesetz und § 266 StGB zu veruntreuen? Doch der der sich selber auf den Vorstandsstuhl setzen wollte. Der Richter hätte sagen müssen, die Kontrolleure bei der VR-Bank Marktredwitz haben es dem Kunden und dem Bankvorstand gemeinsam leicht gemacht die Bank zu schädigen. Und die Kontrolleure sind in diesem Fall die Vorstandskollegen, der Aufsichtsrat und die externen Revisoren mit Namen Grothoff und Herzog. Doch dieser Prozess mit den folgenden Strafanträgen bei der Generalstaatsanwaltschaft war vielleicht das Startsignal für die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank, nach dem sie nach der Schmidtbank wieder Luft hatten und wird hoffentlich auch in der Verantwortung der Prüfer untersucht. Ein Skandal ist es nur, dass der heutige Vorstand noch da ist, weil sich die Staatsanwaltschaft von seiner Anwesenheit noch ein paar Erkenntnisse erhofft, in dem man ihn noch ein wenig auf der Gratwanderung zwischen Zeuge und Beschuldigter hält und dass der Aufsichtsrat den Herrn Herzog von sich aus nicht unverzüglich aus der Bank nimmt.

Die Berufsverhandlung vor dem LG Hof zu Gold, Gold, Gold könnte auch da wieder ein Meilenstein werden. Man muss bei den Märchen aus tausend und einer Nacht nur wieder genau acht geben was alles gesagt wird. Hoffentlich machen das auch die drei Richter. Wir werden vor allem noch mal genauestens hinhören wie hoch der Schaden der Bank wirklich ist. Der Beschuldigte könnte die Glaubwürdigkeit der Zeugen aus der Bank schon dadurch erschüttern, wenn er mitbringt, wie es die Vorstände und Revisoren mit korrekter Information der Eigentümer und Anteilseigner halten. Er sollte vor allem seine Unterlagen zur Ausbuchung der 180.000 € mitbringen, dass die aus den Firmensalden zum Prüfungsstichtag und zum Jahresultimo raus gebucht werden mussten und dass man damit eventuell gutmütige Privatleute mit reingezogen haben könnte, vielleicht sogar mit falschen Versprechungen betrogen hatte. Eventuell gibt der Wunsiedeler Kreis noch ein paar gleichgelagerte Beispiele solcher Tricks zu Revisionszeitpunkten mit.

   

Nr. 2947

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29. Januar 2008, 09:36 Uhr

Betreff: Jonny, es ist höchste Zeit das Land zu verlassen

ohne Worte

   

Nr. 2946

Insider

29. Januar 2008, 09:32 Uhr

Betreff: Am 11. Juli 2007 ist die Fassade bei Herrn Herzog runter gefallen

So wie im letzten Dezember am HOMA-Möbelhaus, so ist am 11. Juli letzten Jahres die Fassade bei Johannes Herzog herunter gefallen. Reinhold Wolf hat die Machenschaften bei der Gerichtsverhandlung zum Goldmärchen laut Frankenpost (= Link) schonungslos aufgedeckt. Diese Vorstände waren sich sicher vor jeder ordentlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband. Mit diesem Tag wurde es offenbar, was der Verband in Marktredwitz wollte, ja keine Aufdeckung der Sauereien und es wurde dem letzten bewusst, Johannes Herzog hat für seinen Weg zum Vorstand der Bank alles vergessen, was er an Pflichten als gesetzlicher Prüfer jemals mit auf den Weg bekommen hat. Mit der Verhandlung über die der Eintrag Nr. 2311 berichtete, sollte ein Kunde allein verknackt werden und der Vorstand, der genauso mitschuldig war, weil es ohne nie gegangen wäre, freigesprochen werden. Es wurde klar, Herr Herzog hätte jeden geopfert um seine Ziele zu verwirklichen. Es wurde klar, Herr Herzog und auch Herr Grothoff sind nicht Unbeteiligte, sie sind massiv mitschuldig am Desaster der VR-Bank Marktredwitz.

Man kann nur auffordern am 26. Februar zur Berufungsverhandlung nach Hof zu fahren. Vielleicht lässt sich auch die Klatschpresse animieren, oder die Bild-Zeitung, die FAZ, die Süddeutsche, die tz und die Abendzeitung in München, die Zeitungen in Nürnberg. Auf die Frankenpost hoffen wir in jedem Fall zur Wende beim Goldmärchen. Ich hoffe, dass der jetzt alleine Angeklagte die Zuziehung der von Herrn Herzog und Herrn Grothoff und den sosntigen Prüferkollegen verfassten Einzelrevisionsberichte zum Prozess verlangt. Es dürfte für ihn keine besseren Entlastungsunterlagen geben, aber auch keine belastenderen für Bankvorstand und Revisoren selber.

   

Nr. 2945

Von hier

29. Januar 2008, 08:52 Uhr

Betreff: Provisionen aus Schmiergeldzahlungen in die eigenen Tasche?

Ist das doppelt gemoppelt? Der Internetartikel der Financial Times im August 2006 (= Link) hat von Provisionen aus Schmiergeldzahlungen in die eigenen Tasche geschrieben. Entweder haben die Zulieferer und der Einkäufer bei BMW dieser Vaduzer Drehscheibe die Schmiergelder gezahlt und dann haben es die „Mitinhaber“ abgeschöpft, oder man hat die Gelder wieder angelegt und da auch noch die Provisionen abgezweigt? Vielleicht wurden die Gelder auch in den US-Immobilienfonds eingezahlt, nach dem Motto, aus schwarz mach weiß? Und da der Fonds außerhalb des Genossenschaftssektors gelegen hat und man anscheinend auch beste Kontakte pflegte, da war es doch möglich die Provisionen zu splitten oder auch ganz umzuleiten. Hat Herr Herzog mit der Fondsgesellschaft einen Provisionsabgleich verlangt, oder wäre das zu heiß? Sind die Provisionen in Steuererklärungen der Empfänger eingegangen? Sind die komplett als Gehaltsanteile auf den Abrechnungen drauf, sonst hätte man da die anfallenden Sozialabgaben unterschlagen? Wurde das schon geprüft? Ist es bezeichnend, dass ausgerechnet die VR-Bank Marktredwitz die Achse nach Liechtenstein möglich machte und wahrscheinlich die Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz unterblieben sind?

   

Nr. 2944

Freier Journalist

29. Januar 2008, 01:01 Uhr

Betreff: Aus Gründen des Takts - herrlich, herrlich, herrlich

Hallo Webmaster, löschen Sie bloß nie Ihren Server. Sind Ihre Rechte verkäuflich? Ich würde am liebsten ein Buch aus Ihrem Gästebuch machen. Es ist wahr, was Sie und Ihre Schreiber angekündigt haben, man hat es manchmal als Hirngespinst abtun wollen, aber es ist alles eingetreten. Man kann es gar nicht glauben, dass es sich um eine wahre Geschichte einer Bank und Genossenschaft handelt. Ich klicke mehrmals am Tag auf Ihre Seite. Kein Fortsetzungsroman in irgendeiner Tageszeitung ist spannender, als der Krimi VR-Bank Marktredwitz bei Ihnen. Und es wird sich auch erfüllen, was Sie zu dem neuen Bankvorstand sagen, keinem Ihrer Leser tut es leid. Bei Ihrer Geschichte fehlt der greifbare Held und genau das ist das Außergewöhnliche an der Sache. Man fühlt es gibt einen oder auch mehrere Helden, aber sie sind nicht im Vordergrund. Um auf den Eintrag Nr. 970 zurückzukommen, da musste ich bis auf Seite 52 zurückblättern. So was schreibt das Leben. Eventuell müsste man die Rechtschreibfehler raus machen, die beim schnellen Schreiben rein kommen, was zwar schade wäre, aber den einen oder anderen schreckt so was beim Lesen doch ab. Eventuell müsste man die Sache aber doch übers Internet aufziehen, die Links sind ja sehr unersetzlich aufschlussreich.

Trotz allem darf man die Angelegenheit nichts ins Lächerliche ziehen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitstreiter alles Gute und auch den verdienten Erfolg. Berichten Sie bitte wenn Prozesse laufen sollten, ich möchte mir dafür gerne Zeit nehmen. Auf gesondertem Weg gebe ich Ihnen meine Daten durch. Es wäre schön wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen würden. Ins Vorwort müsste man den Eintrag Nr. 1212 mit dem Aufhänger "Aus Gründen des Takts" einarbeiten, der ist so was von herrlich – herrlich – herrlich.

   

Nr. 2943

Mitglied

29. Januar 2008, 00:19 Uhr

Betreff: Laut Financial Times Provisionen in die eigene Tasche abgezweigt

Niemand wundert sich über den Zweigstellenleiter bei der VR-Bank mehr, der laut der Financial Times vom August 2006 (= Link) bei der BMW-Affäre Provisionen in die eigenen Tasche fließen hat lassen, wenn man den Eintrag Nr. 3154 mit der Geldwäschemaschine RV-Bank Marktredwitz auch heranzieht. Hatte er gut gelernt bei der Bank und gut aufgepasst, wie man sich die Tasche an der Bank direkt und an der Bank vorbei füllt? Es gab dafür ja anscheinend keine externen und auch keine internen Revisoren. Auch dieser Fall wurde anscheinend von außen aufgedeckt und nicht in der Bank selber, wo solche ungewöhnlichen Vorgänge auffallen hätten müssen. Wie viel Provisionen sind denn bei dem US-Fonds geflossen? Wurde da alles über die Bank abgerechnet oder war man da auch großzügig bei der Verteilung? Durften sich gar Verbandsleute provisionsbefreit oder deutlich vergünstigt beteiligen?

   

Nr. 2942

Erinnernder

28. Januar 2008, 23:20 Uhr

Betreff: Frühere Eintrage nachlesen zu BMW-Affäre und Prozess um Goldmärchen

Es ist viel spannender im Gästebuch zurückzublättern, als die immer wieder gleichen Krimis im Fernsehen zu erleben. Was hat der Webmaster und alle, die sich die Mühe gemacht haben hier ihre Meinung rein zu schreiben, nicht alles schon prophezeit, was sich nun als schlimmer Wahrheit herausstellt. Um die Vertreterversammlung vom 29.06.2006 herum, da wurde über die BMW-Affäre in den Gazetten berichtet, was aber Reinhold Wolf auf der Versammlung aus Gründen des Takts verschweigen wollte, das wurde erst ein paar Wochen aufgezeigt. Bis zur FinancelTimes (= Link) hat es die VR-Bank mit ihrer Negativschlagzeile geschafft. Wer selbst zurückstöbern will, der muss jetzt schon an die fünfzig Seiten zurück. Beginne aber eben am 13.08.2006 mit dem Eintrag Nr. 972, das durchzublättern, das ist hoch interessant. Zur Vereinfachung gebe ich hier interessante Einträge als Link vor: Eintrag Nr. 972; Eintrag Nr. 973; Eintrag Nr. 980; Eintrag Nr. 983; Eintrag Nr. 987; Eintrag Nr. 991 und Eintrag Nr. 992. Lesenswert finde ich auch Eintrag Nr. 1212, der auf die Worte von Reinhold Wolf mit „Aus Gründen des Takts“ hervorragend eingeht. Es scheint, dass bei der VR-Bank Marktredwitz Geldwäsche ziemlich leicht gemacht war, wenn man den Bogen zu dem spannen will, was in den letzten Einträgen angesprochen wurde.

Weiter empfehle ich ab dem 11. Juli 2007 zu lesen, was mit dem Eintrag Nr. 2304 über die Diskussion zur Aussage von Reinhold Wolf vor dem Amtsgericht Wunsiedel zum berüchtigten Goldmärchen. Dort sollte man durchlesen bis mindesten 2355, aber auch da die ersten interessanten Einträge als Link: Eintrag Nr. 2304; Eintrag Nr. 2305; Eintrag Nr. 2307; Eintrag Nr. 2308; Eintrag Nr. 2309; Eintrag Nr. 2310; ganz besonders Eintrag Nr. 2311. Viel Spaß beim nachlesen, mit sicherlich viel AHA-Effekt, aber am besten ganz zurück gehen, sonst werden es der Links hier zuviele. Man könnte meinen die Leute beim Wunsiedeler Kreis konnten manchmal in die Zukunft blicken. Hätten es doch der Aufsichtsrat und auch die Vertreter auch schon damals getan. Uns wäre viel erspart geblieben. Manche fleißige Leser dieses Gästebuches könnten allerdings sein, werden daran genauso ungern erinnert, wie an das, was die Staatsanwaltschaft laufend frägt. Aber die haben die ja regelrecht eingeladen nach Marktredwitz in die Bank. Fragt sich nur, wer länger drin sitzt, mancher Vorstand und Aufsichtsrat oder gar mancher Ermittlungsbeamte, weil kein Ende abzusehen ist.

Aber noch zu den Ermittlungen. Welcher Tag wird denn bei einer Bank am meisten geprüft. Es ist doch der 31. 12. jeden Jahres, nämlich der Bilanzstichtag und da muss man die Unterlagen 10 Jahre mindestens aufheben. Wäre es clever von den Bankleuten manches bankinterne Abwicklungskonto kurz vor Jahresende zu löschen, damit ein Prüfer, ein Steuerfahnder und jetzt ein Ermittlungsbeamte vielleicht das Konto übersieht, wenn der meint, er müsste von der Jahresschlussliste nur zurück prüfen. Da gibt es die Konten vielleicht gar nicht, über die man Fonds- und andere Dinge abgewickelt hat, also lieber doch mal auch Mikrofiche vom Oktober, November und auch Januar und Februar gegen kontrollieren, was man vor Jahresende nicht alles gelöscht hat und was man gleich danach wieder brauchte und eröffnete für die kleinen Schweinerein.

   

Nr. 2941

Mitglied

28. Januar 2008, 19:20 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Herr Herzog,
es muss für Sie als Mensch furchtbar sein, dass Sie nahezu täglich im Gästebuch auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Es muß für Verantwortliche im Genossen-
schaftsverband Bayern eine Tragödie sein, wenn permanent in diesem Forum einseitig berichtet wird, weil bis heute habe ich von einer Gegendarstellung betreffend der Veröffentlichungen über die VR-Bank Marktredwitz weder von Ihnen Herr Herzog noch vom GVB auch nur eine einzige Zeile gelesen.

Das zeigt mir, dass großes Versagen an allen Stellen vergraben werden soll. Diese Taktik wird nach meinem Empfinden nicht aufgehen. Es wird ein riesen Deaster geben,
wenn Sie, Herr Herzog, der GVB sich nicht auf den Wunsiedeler Kreis zubegeben, Versagen eingestehen und nach vernünftigen Lösungen suchen.

Übrigens, Recht bleibt Recht! Das hebelt auch kein Bediensteter vom GVB aus.

   

Nr. 2940

Sachbearbeiter

28. Januar 2008, 16:59 Uhr

Betreff: Hinweis zum unerlaubten Höchstkredit

Hoffentlich gibt es wenigstens in dem Fall Sicherheiten. Aber wenn hier Gewerbe- und Industrieanlgen übereignet sind, dann ist es wie in einem der vorherigen Einträge mit dem HOMA-Gebäude, die sind oft Bauplatzpreis (gewerblich !) minus Abrisskosten. Da geht es nur darum, dass der Unternehmer den Anreiz aufrecht erhält, weil es für ihn ein Verlust ist, wenn die Sache unter geht. Für die Bank ist das oft eher nur eine Belastung mit der weiteren Verwertung.

Ein Hinweis auf eine unterlassene Verknüfung bei einer Bank könnte aber auch sein, dass zwischen den Firmen und auch Privatpersonen Sicherheiten mehrfach als Sicherheit für die einzelnen Kredite verwendet werden. Das ist an sich nicht falsch, aber die gemeinsame Sicherstellung deutet auf die Verbindung der Kredite hin.

   

Nr. 2939

Cornelia

28. Januar 2008, 16:48 Uhr

Betreff: Wir haben doch den Prüfer als Vorstand der uns die unsauber Kredte mit eingebrockt hat

Was für einen Sinn soll diese Prüfung bei der VR-Bank in Marktredwitz gehabt haben? Unsummen hat sie gekostet und im Grund war es nur, dass man die Sauereien des Verbandes unterbuttern musste. Der Staatsanwalt hat der Frankenpost gesagt, wir sind da, weil es die höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse gegeben hat. Warum brauchen wir jetzt über Monate den Staatsanwalt bei uns, was der Herr Herzog als Prüfer einfach übersehen hat? Einer der hoch gelobtesten Prüfer in Bayern. Was hat da die Prüfung des bayerischen GenoVerband überhaupt für einen Wert? Das Geld auf jeden Fall nicht. Bestätigt der die ordentlichen Verhältnisse bei der Bank und lässt die Verbandsvorstände ihre Unterschrift drunter setzen. Aber die hatten dazu auch keine Skrupel. Der Verband war sich sicher nie kontrolliert zu werden, was ja auch die Aussagen eines Herrn Rink vom BaFin über das Münchener Gästebuch zeigen.

So glaubte sich Herr Herzog auf einer unantastbaren Stellung. Hatte er doch vielleicht Namen gesehen, wo die Kenntnis ihm unendlich viel Zukunftssicherung versprochen hatte, oder? Wer wollte ihn da hindern 432.000 € von unserem Geld zu verschenken. Ein Vorgang, der als Kreditabschreibung sicher von den Prüfer als Einzelfall gewürdigt werden musste. Was haben denn die dazu nieder geschrieben? Oder war sich Herr Herzog sicher, dass er sogar die Kredithöchstgrenze der Bank überschreiten durfte, weil die Prüferkollegen seine Einschätzung der Eigentums- bzw. Machtverhältnisse bei Teilfirmen nie antasten würden? Wenn das zusammen bricht, dann werden wir sehen, was verknüpft ist, aber nicht in der EDV der Bank.

Wir hoffen alle, dass Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer nicht ungeschoren davon kommen, für die unglaublichen Verluste bei der Bank, die doch klar mit Existenzvernichtung von Kunden einher gingen (rechtlich untersagt). Der Kampf des Herrn Herzog, warum er uns auch nicht informiert, das läuft doch daraus hinaus, dass er selbst um seine Person mindestens soviel Bammel haben muss wie die alten Vorstände und wie vielleicht mancher Aufsichtsrat auch.

   

Nr. 2938

Beobachter

28. Januar 2008, 16:25 Uhr

Betreff: Hat man sich eine Pemperlesbank weit draußen ausgesucht um krumme Dinger zu machen?

Da braucht man sich nichts vor zu machen. Wenn in fünf Jahren zehn Prozent der Kredite in die Abschreibung geraten, wie es bei der VR-Bank Marktredwitz hier aufgezeigt wird, da kann es ich nur um die unfähigste Führung im Haus handeln und natürlich auch um total blinde Prüfer. Wenn man aber den Herrn Herzog als einen der besten Prüfer in Bayern bezeichnet, wie es der ehemalige Vorstandskollege Wolf getan hat, dann bleibt die Frage im Raum stehen, handelt es sich vielleicht um einen der korruptesten Prüfer? So wie es hier schon mehrfach genannt wurde, der Prüfer muss es verhindern, dass die Bank zur Gefahr für den Kunden wird. Dieser Gefahr sind die Kreditkunden bei der VR-Bank in Marktredwitz anscheinen permanent ausgesetzt gewesen. Wenn dann aber auch noch Kreditverhältnisse in unfassbare Überziehungen begleitet werden, wo die Beurteilung bei der Ausreichung schon sehr skeptisch war und wo diese Kreditausreichung auch noch ohne jegliche Sicherstellung der Kredite erfolgte, da haben die Prüfer gehörigen Anteil am Ausfall bei der Bank.

Es scheint, dass man bei den Genossen zu oft den Sanierungsfonds im Hinterkopf hat, der dann alles abfängt. Auch die VR-Bank München-Land wurde nach der Darstellung hier auf dieser Wegsite durch eine ganz kräftige Spritze aus der Schatulle der deutschen Kreditgenossenschaften auf den Weg gebracht. Das ist an sich eine grauenhafte Feststellung. Hier wird mit Menschen jongliert, die man nicht kennen muss. Es ist menschenunwürdig wie Prüfungsverbände so mit der einen Seite der Medaille umgeht, den Kunden die man den laufend ändernden Bewertung aussetzt und den Genossen, die man jetzt wieder verstärkt bewirbt, wie toll es doch in einer starken Mitgliedergemeinschaft ist. Auch hier ist die VR-Bank ein unrühmliches Beispiel wie ein ehemaliger Prüfer mit Hilfe des Verbandes mit diesen Mitgliedern umgeht.

Sind dort oben an der Grenze zu Tschechien wirklich alle Hemmschwellen gefallen? 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen, eigentlich die 36 Mio. € an Abschreibungen, das ist Untreue gegenüber der Genossenschaft, weil man alle Vorsicht, oder wie es im Gesetz heißt, jegliche Sorgfalt, außer Acht gelassen hat. Es ist Betrug an den betroffenen Kunden, weil man nur den Ertrag sah und wo dieser nicht mehr zu holen war, wurde anscheinend jeder Kunde bis zum Letzten verfolgt. Anderseits wurden riesige Beträge, wie die 432.000 € einer persönlichen Profilierungssucht eines Vorstandes geopfert, der sich auch noch der stillschweigenden Unterstützung der ehemaligen Kollegen aus der Prüfung sicher sein konnte.

Was ist bei der VR-Bank Marktredwitz noch alles möglich? Wurden alle unsauberen Kredite aus dem ganzen Land dort hin verfrachtet. Wie so musste diese Bank das Regionalprinzip regelrecht sprengen? War man sich dessen sicher, dass dort niemals ordentlich geprüft werden musste? War Markredwitz schon länger die BAG Hamm für Bayern? Ein Auffangbecken für Kredite, die man woanders nicht gebrachen konnte? Ist es eine katastrophale Aussage für vorstand und auch Prüfung, dass man bonitätsschwache Kredite von anderen Banken aufgenommen hatte, die die anderen abgestoßen hatten? So steht es doch im Vertretungsversammlungsprotokoll von 2004 drin. Man könnte es umschreiben mit, man hat die Wertberichtigungskredite bei den andern Bank abgelöst. Das ist unsauberste, pflichtverachtende, ja geldvernichtende Arbeit von Vorständen, vielfach beäugt durch die Prüfer, letztendlich ausgedrückt auch in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft, man hat höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte (!!!) Kreditengagements ausgereicht. Wenn dieser Herr Herzog der Vorstand ist, was er als Prüfer war, so ist die nächste Gefahr für die Kunden herauf beschworen.

Es scheint aber, dass nicht nur das Kreditgeschäft für die Kunden ein Risiko war. Hat man die Kunden her gelockt, die sonst nicht wussten, wie man denn am besten Steuern vermeidet. Geschäfte über bankinterne Konten, die durch die Geldwäscheüberwachung bei den Kundenkonten nicht aufgegriffen wurden? Eine Organisation einer Bank, die es laut der Vertreterversammlung gar nicht gab, festgestellt als Verstöße gegen § 25a KWG. Für wen hat denn dieser Prüfer die Verstöße festgestellt, für sich und zu seinem Vorteil? Doch immer wenn man in einer Bank eine Schuldigen sucht, dann braucht man in Marktredwitz auch nur das Protokoll aus dem Jahr 2005 lesen. Einer wird zum Sündenbock gemacht, oder macht es freiwillig, weil es dann allen nutzt, vielleicht auch ihm, aber es dürfte in Marktredwitz keinen Fall geben, den Herr Herzog aus seiner Prüferpflicht heraus nicht aufgreifen hätte müssen. Wer Verstöße nach § 18 KWG nicht unterbindet, weil daraus 5 Millionen Kreditverluste werden können, oder wer ohne Unterlagen nach § 18 Kreditausreichung sieht und daraus entsteht ein Schaden von 3 Mio. DM, der ist voll dafür mit verantwortlich, wenn er dem Treiben nicht von Beginn an den Riegel vorschiebt.

Welche Namen stehen denn drauf bei den Vermittlungen der US-Fonds? Haben auch Verbandsleute gemeint, sie sollten doch weniger Steuern zahlen, als sonst auf den Steuerbescheiden drauf gestanden wäre? Neben Oskar Hess vielleicht U. H. und W. F.? Wurde die hohen Provisionen auch noch teilweise an der Bank vorbeigeschleust? Warum das ganze Theater sonst dass Johannes Herzog unter allen Bedingungen zum Vorstand gemacht werden musste? Dieser Prüfer kennt jeden Fall und er hat für jeden Fall, für jeden Kredit, für jede Angelegenheit auf Bankverrechungskonten die Pflicht als Prüfer für ordentliche Abwicklung zu sorgen. Tut er es nicht, so ist er in jedem Fall ein Helfer von Untreue, ein Helfer beispielsweise zu den höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditausreichungen, genauso wie zu allem anderen, weswegen jetzt die Staatsanwaltschaft im Haus ist.

   

Nr. 2937

Genossenschaftler

28. Januar 2008, 12:22 Uhr

Betreff: Alarm? Gefahr im Verzug?

Was schreibt da Sehr nahe im letzten Eintrag? Ein Kredit soll wackeln, der weit über dem selbst verdienten erwirtschafteten Eigenkapital liegen soll? Das ist doch bei einer Bank gar nicht möglich. Laut § 13 Kreditwesengesetz, Abs. (3) (= Link) ist doch der Höchstkredit einer Bank auf 25 % des haftenden Eigenkapitals beschränkt, das müsste bei der VR-Bank ungefähr 7,5 Mio. € sein. Gemäß Interessant (= Link) auf dieser Internetseite hat die Bank 9 Mio. € an Rücklagen und 1,3 Mio. an versteuerten Pauschalwertberichtigungen als stille Reserve aus der Körperschaftsteuerrückerstattung vom letzten Jahr. Das würde heißen, dass die Bank einen Einzelkredit haben müsste vielleicht von 12 Mio. € oder von 20 Mio., wer weiß, der damit gar nicht zulässig wäre? Aber dann hätte man ja den Kredit aufgesplittet und die Verschlüsselungen nach § 19 KWG (= Link) in der EDV unterlassen.

Liest der Staatsanwalt und die ermittelnden Beamten dieses Gästebuch? Meine Herren kontrollieren Sie dies bitte sofort nach und lassen sich eine Aufstellung der Groß- und Millionenkredite geben und schauen, ob hier Firmenverflechtungen durch die Bank nicht verknüpft sind. Da wäre ja höchste Gefahr in Verzug.

   

Nr. 2936

Sehr nahe

28. Januar 2008, 11:48 Uhr

Betreff: Was würden die Aufsichtsräte und Herr Herzog antworten wenn …

Was würden die Aufsichtsräte und Herr Herzog antworten wenn man fragen würde, ob was dran ist, ob der größte Kredit der Bank am wackeln ist? Ein Kredit der vielleicht weit über dem selbst verdienten versteuerten Eigenkapital liegt? Ist sich der Aufsichtsrat sicher, ob es ihm mit Herrn Herzog nicht genau so geht wie mit Heger, Wolf und Krämer schon laut der Meldung in der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 (= Link), Seite 8 erster Absatz; wo man zugeben musste, dass die Vorstände den Aufsichtsrat nicht über die tatsächliche Risikosituation der Bank informiert hat? Glaubt man auch dem ehemaligen Prüfer, der dafür die Vorstände nicht entfernt sondern geschützt hat, dass all die Sachen nicht so schlimm sind, wie sie geschildert werden? Hat man die Lehren daraus noch nicht gezogen, dass es in Wirklichkeit immer schlimmer ist, als das was die Herren zugeben? Hat man die Lehren immer noch nicht gezogen, dass Herr Herzog voll im Fahrwasser der alten Vorstände schwimmt und die Methoden zur Rettung der eigenen Haut sich kaum unterscheiden?

   

Nr. 2935

Aus Wunsiedel

28. Januar 2008, 11:23 Uhr

Betreff: Risikovorsorgen und angepasste Bewertungen bei der VR-Bank

Seit Jahren streitet muss man anscheinend mit der VR-Bank streiten, dass das Grundstück in Wunsiedel, das bei der Aktion, die in Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist, wo die Schäden mit den hochgiftigen Ölen endlich bereinigt werden. Dafür gibt es Anordnung der Regierung. Warum wird das nicht erledigt? Warum wurde mit den Bescheiden dazu nicht auch gleich die Kosten zurückgelegt, wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann gehören würde. Herr Prüfer Herzog und jetziger Vorstand, tun Sie bitte nicht so, als ob Sie davon nichts wissen würden.

Das Gleiche ist, warum halten Sie immer noch am Wert für das HOMA-Gebäude vom Jahr 2003 fest. Wenn man den Anlagespiegel der Bank des Jahres 2003 (= Link) anschaut, dann dürften Sie das damals als Prüfer genehmigt haben, dass man das mit 2,7 Mio. € (über 5,3 Mio. DM) übernommen hat. Gestehen Sie doch, dass es im Grund nur noch der Bauplatzpreis minus Abbruch ist, was man bewerten dürfte. Lassen Sie Ihre früheren Prüferkollegen wieder die Bilanz mit Werten abzeichnen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen?

Dieser Herr Herzog kämpft sich nur noch von einem Tag zum anderen. Wenn die Bilanzen wieder nicht stimmen, vielleicht muss man das gleich vorher dem Prüfungsverband und der BaFin aufzeigen, dass die sich hinterher nicht wieder mit "Nichtwissen" herausreden können. Denn die Erträge um das unterzubringen, die hat Herr Herzog sicher nicht und somit wird wieder Dividende aus der Substanz ausgeschüttet.

Warum sagt der Vorstand nicht was die Staatsanwaltschaft bei der Bank macht? Ist es tragbar, wenn gegen den Vorstand selber ermittelt wird? Wäre es nicht seine erste Pflicht dies bekannt zu geben um Schaden vom Unternehmen fern zu halten? Der Schaden der Bank ist der weitere Niedergang, das Misstrauen der Kunden und der Mitglieder und Eigentümer der Bank? Warum erfahren wir nichts zur Bilanz, außer das Ziel ist erreicht? Wer sind die Großanleger? Welches Mitglied hat schon die Mitgliederliste dazu eingesehen? Warum wird über solche Möglichkeiten, die die Vorstandschaft aufgemacht hat, nicht offen berichtet? Wie viele Geschäftsguthaben sind gekündigt seit der letzten Bilanz?

Wenn sich das alles bewahrheitet was hier geschrieben steht, dann wird der Untergang der Bank in Kauf genommen. Denn dieses Drama wäre vergleichbar mit der ehemaligen Volksbank Hamm, die ja jetzt zur Heuschreckenplage BAG Hamm umgewandelt wurde, wie man hört. Warum nicht doch mal ein weißer Fleck auf der Karte der Kreditgenossenschaften? Das wäre doch für den Verband immer noch besser, als der eigene Untergang. Und Prozesse vor Ort, die würden ablaufen, ohne das man Kunden tangieren würde, wenn's keine mehr gäbe.

   

Nr. 2934

Mitglied

27. Januar 2008, 22:38 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3153, Vertuschungs- und Verdummungstaktik

Zum Eintrag Nr. 3153 erlaube ich mir zu ergänzen, wie die Vertuschungstaktik bei der VR-Bank gegenüber den Vertretern oder der gesamten Öffentlichkeit abgelaufen ist. Im Vortrag von Dr. Nickl (= Link) am 30.06.2005 hat man den Schaden auf 1,121 Mio. € raus gestellt, die die Überziehungen der Jahre 2001, 2002 und 2003 und angeblich einem Schaden aus der unterlassen Anmeldung der Insolvenz betroffen haben sollen. Man hat sich nicht mal dazu durch gerungen, die Überziehungen zusammen zurechnen, denn kein Bankkonto wird am 31.12.2002 die Überziehung vom Vorjahr nicht mit auf dem Saldo haben. Überall wollte man die großen Zahlen vermeiden, die vielleicht schocken hätten können und die Stimmung umdrehen hätte können.

Bei den Vorveranstaltungen hat man höchstwahrscheinlich aber die Vertreter irgendwann doch einmal mündlich über die annähernd genauere Gesamtschadenssumme informiert, oder es war wieder Manfred Heger selber der die Summe von 2,6 Mio. € (= Link), also ca. 5 Mio. DM denen gesagt hatte, die ihn unterstützen sollten und die ja auch vielleicht den gesonderten Antrag zu seiner Entlastung eingebracht hatten. So werden wir an allen Ecken und Enden für dumm verkauft. Mit der darauffolgenden Antwort von Dr. Nickl wird das ja nicht verneint, sondern es wird doch auch bestätigt, dass das Kreditengagement schon am 31. Dezember 2001 kaputt war, weil sich danach außer den zusätzlichen Überziehungen nichts mehr verändert haben soll. Und dabei sitzen gesetzliche Prüfer mit auf dem Podium bei den Vertreterversammlungen und danach setzen sie sich in den Vorstandsstuhl. Der Verband und die Prüfer müssen uns den Schaden ersetzen, den sie mitverschuldet haben.

   

Nr. 2933

Einer der sich auskennt

27. Januar 2008, 21:18 Uhr

Betreff: GwG

Im Beitrag vom Wissenden wird darüber berichtet, dass die VR-Bank Marktredwitz
zu einer Geldwaschmaschine umfunktioniert wurde. Das ist schon möglich, wenn der Vorstand und der Prüfungsverband zusammenspielen. Die Teile einer Geldwaschmaschine sind bei vorgenannter Konstellation relativ einfach herzustellen: Man nehme ein bankinternes Verrechnungskonto und lasse über dies alle Einzahlungen und Überweisungen laufen. Die Masche ist genial einfach, denn es wird nicht einmal ein Protokoll hinsichtlich geldwäscherelevanter Vorgänge ausgedruckt, das sich um ein bankinternes Konto handelt. Die EDV ist ja sinnvoller Weise ja so gesteuert, dass sie nur relevante Vorgänge im Kundenkontenbereich auswirft. Aber jeder Prüfer erkennt sofort aufgrund der Summen-und Saldenlisten, dass über ein solches Konto Umsätze laufen, die dort nicht hingehören. Zudem sind im Verband speziell ausgebildete Fachleute, die zum Thema Geldwäsche hinzugezogen werden, wenn Verdachtsmomente bestehen. Dass einzelnen Mitarbeitern diese Vorgänge verborgen geblieben sind, sind unwahrscheinlich, aber wer setzt schon seinen Arbeitsplatz aufs Spiel.
So ist es nicht verwunderlich, dass die Bank auch bei der BMW- Korruptionsaffäre
mit drinhängt. Dass man aus vielerlei Gründen darüber Stillschweigen bewahren wollte - "und nicht nur aus Gründen des Takts", wie es Reinhard Wolf den Mitarbeitern mit auf den Weg gab. Dass aber die Umsätze für die befreundete Immobilienfonds-Gesellschaft auch darüber gelaufen sind, zeigt auf, dass es hier um nicht versteuerte Gelder ging. Dass damit auf viele Anleger eine Lawine der Steuerfahndung zu kommen könnte, ist höchstwahrscheinlich. Dieses vermeintliche Steuerschlupfloch wird unter Umständen viele ehrbare Bürger an den Rand der Existenz bringen, nur weil wieder ein paar Skruppellose mit solchen Angeboten lockten und da es sich ja um eine "todsichere" Sache ging.
Daher ist auch das Aufgebot an Ermittlern in der Bank zu verstehen, da die Ermittler der Staatsanwaltschaft um die Ermittler der Steuerfahndung erweitert weden soll.
Dabei geht es nicht mehr nur um die Veranwortlichen in der Bank, sondern auch um den Prüfer, der bei diesen Straftaten mitgemischt haben muß, da solche Umsätze über ein bankinternes Konto laufen und eine Bank im Regelfall dort keine Barumsätze darüber gehen, außer dem Kassenkonto. Hier hat der Prüfer Herzog möglicher weiße Material gesammelt zur Untermauerung seiner Vorstandsambitionen. Dass der sich aber aufgrund seines Schweigens und Vertuschens selber der Behilfe schuldig macht, war aus damaliger Sicht ein relativ geringes Risiko, da er sich sicher war alles in der Hand zu haben und mit diesem Wissen alle einschüchtern zu können. Sobald aber diese Vorgänge den Ermittlungsbehörden bekannt sind, ist diese einschüchtern nicht mehr einsetzbar. Dies ist erkennbar, da die vorher eingeschworene Zweckgemeinschaft sich in ihre Bestandteile auflöst.
Unabhängig von den Ermittlungen der Behörden, werden diese Verdachtsmomente nochmals den zuständigen Behörden mitgeteilt.

   

Nr. 2932

Genossenschaftler

27. Januar 2008, 18:42 Uhr

Betreff: Eine stolze Leistung meine Herren Prüfer

Für was hat der Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach denn Manfred Heger drei Jahre Schonfrist eingeräumt, dass er die Kassen weiter plündern darf. Dass er das ungestraft machen durfte, dafür haben die Prüfer mit dem Aufhebungsvertrag gesorgt. Wenn man auf dieser Seite auf Interessant (= Link) klickt und die Zeile mit den Abschreibungen anschaut, wirkt das nicht als ob die Kreditverluste in der Bank zwischen 2001 und 2005 immer auf dem gleichen Niveau über die Jahre hinweg verteilt worden sind? Die Ausnahme war die Bilanz von 2003, über die am 14. Oktober 2004 berichtet wurde. Da hat Reinhold Wolf einmal über den Geschäftsbericht zur Vertreterversammlung (= Link) aufgezeigt, wie hoch Abschreibungen wirklich sind und wie viel dann in der Bilanz ausgewiesen werden. Es waren letztendlich 7,8 Mio. € die in der Bilanz standen. Außer diesem unvermeidbaren Ausrutscher nach oben, der mit einer Rücklagenentnahme von 2,25 Mio. € zusätzlich bezahlt werden musste, lagen alle Kreditverluste in diesen 5 Jahren ausnahmslos zwischen 4,6 und 4,9 Mio. €. Wer da an Zufall glauben will, dem soll dieser Glauben bewahrt bleiben.

Manfred Heger hätte wahrscheinlich eher berichten müssen, dass man ihm zugesichert hat, dass man die schlagenden Wertberichtigungen von Prüfungsseite her bereit ist so zu verteilen, dass Sie im Lauf der Jahre eingestellt werden. Vielleicht war es aber auch die Strategie des Verbandes ihn hier ins offenen Messer laufen zu lassen und ihm die Tür mit anderen mitteln zuzuschlagen und da dürfte es ja genug Vorfälle dafür gegeben haben. Man braucht sich den Kreditfall Flex aus der Sicht der Schilderung in der Versammlung vom 30.06.2005 (= Link) nur vor Augen führen. Mit dem dass die damaligen Überziehung von 375.000 € (734.000 DM) schon im Prüfungsbericht zum 31.12.2001 stand, wäre bei einem ungesicherten Kreditverhältnis bereits hier der ausgereichte Kredit von 4,5 Mio. DM, den man schon mit Genehmigung als nicht rosig bezeichnet, aus den Leistungsstörungen heraus ein Wertberichtigungskredit gewesen. Flex ist vielleicht gerade das Paradebeispiel wie man die Einzelwertberichtigungen verschoben hatte. Diese Wertberichtigung hätte bei der fast als vorsätzlich zu bezeichnenden Überziehung bereits im Jahr 2001 mit 5 Millionen DM gebildet werden müssen. Ganz zwingen aber im Jahr 2002, wenn dann die Überziehung laut dem Vortrag von Dr. Nickl (= Link) am 30.06.2005 fast noch mal um das Doppelte angewachsen war. Auf welche Milde wollte Manfred Heger denn da noch warten? Es war doch ausreichend genug Entgegenkommen und Freundlichkeit, dass man ihn nicht regelrecht vor die Tür jagte, wenn er den Insolvenzantrag in Slowenien auch noch verbockt hatte, oder nicht?

Interessant zeigt uns auf, dass von 2000 bis 2006 an die 36 Millionen € an Kreditverlusten aufgezeigt wurden. Das Beispiel 2003 zeigt uns genauso über das Versammlungsprotokoll, wie viel zusätzlich an Dunkelziffer noch möglich ist und darüber hinaus. Gehören beispielsweise noch knapp 3 Millionen an Kaufpreis für das Möbelhaus eigentlich in die Kreditverluste mit rein? Dürfen wir uns fragen, ob der Genossenschaftsverband aus niederen Beweggründen die VR-Bank Marktredwitz, die RV-Bank Marktredwitz-Selb, die Raiffeisenbank Arzberg-Selb zusammen mit den Vorständen regelrecht verkauft hat mit ihren Mitgliedern und Kunden? Wie viele Millionen an Abzockergeldern muss man denn zu den Gesamtverlusten noch hinzurechen, wenn man weiß, dass die Kreditverluste in den Jahren zuvor auch nicht unbedingt im Rahmen des Verbandsdurchschnittes gelegen waren, sondern deutlich darüber? Ist Herr Johannes Herzog neben Herrn Raimund Grothoff der erste Verkäufer der Mitglieder und Kunden in Marktredwitz direkt in der Kraußoldstraße gewesen? Wie viele höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) hätten denn die Verbandsprüfer verhindern müssen? Für wie viele müssen wir sie denn persönlich in die Verantwortung nehmen? Wie sieht es der Bundesverband, wenn man den Sicherungsfonds mit solchen Machenschaften in Anspruch nehmen müsste? Wie lange will einer der Hauptverantwortlichen in Marktredwitz, dieser Herr Herzog, noch den großen Zampano dort spielen? Wie lange lässt man das noch zu?

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Nr. 2931

Aus der Organisation

26. Januar 2008, 15:39 Uhr

Betreff: Schonungslos

Toll, der Wunsiedeler Kreis führt uns endlich vor, zu was die Leute beim Genossenschaftsverband alles fähig sind. Der Fall Gold, Gold, Gold hat schon lange danach gestunken, dass man da die Geldwäscheanzeigen gar nicht gemacht hat, wie die 35.000 € Schmiergeld gezahlt wurde, die 65.000 US-$, die am Strand verschwunden sind, weil die angeblichem Goldhändler, dem Belastungszeugen gegenüber dem verknackten Kunden, das Gold dann doch nicht gebracht haben, oder die letzten 60- oder 70.000 € für den Flughafentransfer. (Vielleicht hab ich die angegebenen Beträge aus der Gerichtsverhandlung ein wenig verschoben, aber ziemlich nah bin ich dran.) Da würde es mich nicht wundern, wenn der Geldwäschebeauftragte die Meldung zuerst immer mit den Vorständen abgestimmt hat, ob man sie überhaupt machen soll.

Und die Fusion mit Arzberg-Selb die stinkt genauso. Wenn man mit den Marktredwitzer Vorständen besprochen hat, dass man bei der RV-Bank schon zur Fusionsbilanz 1,4 Millionen Miese gemacht hat und dazu 2 Millionen aus den Rücklagen nehmen musste, ohne bei der Gewinnverwendung das mit zu sagen damit die Zahlung der Dividende möglich war, da kommt der Hinweis, dass man nach der Fusion mit 5,5 Mio. an außerordentlichem Aufwand belastet wurde (nachzulesen im Anhang zu Eintrag Nr. 3146), schon sehr komisch rüber. Wenn man weiß, dass die Situation beim Kreditrisiko in einem nicht vertretbaren Rahmen war, was hat der Verband da mit den Bilanzen der Banken für Spielchen getrieben. Auf das Trümmerfeld hat man dann Johannes Herzog und Raimund Grothoff geschickt, um einen großen Teppich drüber auszubreiten. Mit welchem Dummgequatsche die den Verband raus reden wollten, das zeigt die Vertreterversammlung vom Jahr 2005 (= Link) .

Herzlichen Dank an den Wunsiedeler Kreis für die schonungslose Offenbarung der Schweinereien in allen Angelegenheiten. Und von allen Schweinereien hat der heutige Vorstandsvorsitzende bestens bescheid gewusst. Darauf durfte er seinen Vorstandsjob vorbereiten und aufbauen. Zu prüfen hat er dabei vergessen.

   

Nr. 2930

Der Wissende

26. Januar 2008, 02:18 Uhr

Betreff: Geldwäschegesetz GwG

Als der Gangsterboss Al Capone sein kriminell erworbenes Geld in Waschsalons investierte, um dessen Herkunft zu verschleiern, prägte er damit den Begriff Geldwäsche. Der Zweck der Geldwäsche ist, die Herkunft der "schmutzigen" Summen zu verschleiern, es vor dem Zugriff der Strafverfolgung und des Finanzamt zu verbergen, sowie Gewinne aus der organisierten Kriminalität in den legalen Bereich zu überführen. Die Beträge werden über Finanzinstitute, Casinos oder Wechselstuben in den legalen Finanz-und Wirtschaftskreislauf eingespeist. Die Absicht: Wenn das Geld oft den Besitzer wechselt, ist seine illelgale Herkunft nicht mehr nachvollziehbar.
Seit Ende der achtziger Jahre gibt es vermehrt Besttrebungen, dieses Treiben durch Standards und Gesetze einzudämmen oder zu beenden. Effktiv ist die Verpflichtung der Banken, Verdachtsanzeigen gegen Kunden zu erstatten.
Aktuell gilt noch das Geldwäschegesetz aus dem Jahr 1993, das zuletzt 2003 geändert wurden. Ende 2007wurde allerdings die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Als wesentliche Neuerung führt die Richtlinie die sog. politische exponierten Personen (PEPs) aus dem Ausland ein, die- wenn sie Geschäftsverbindungen mit einer Bank unterhalten-besonders sorgfältig auf Bestechungs- und andere unrechtmäßig erworbene Gelder überprüft werden müssen. Zu den PEPs zählen Richter der höchsten Gerichte, Parlaments- und Regierungsmitglieder,Botschafter und Attachés sowie deren Familienmitglieder. Neu ist vor allem die besondere Aufmerksamkeit, die dem wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften ab 25 % Beteiligung zu schenken ist. Als Standard zählt, dass sich Kunden bei Geschäftsaufnahme anhand eines Personaldokuments identifizieren müssen.
Es gibt Bereiche der Kriminalität, in denen Bargeld unverändert eine große Rolle spielt, wie beim Drogenhandel. Ein Umsatz von 40 bis 50 Millionen € täglich wrid auf den Weg gebracht. Die meisten Vortaten wie Subventionsbetrug, Korruption oder Anlagebetrug kommen ganz ohne Bargeld aus. Hier sind auch der Kreditbereich oder Anlagebereich der Bank betroffen.
Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Geldwäsche-Versuchen vorzubeugen. Kein leichtes Unterfangen: Denn Bankangestellte sind nun mal keine Ermittler. Es kommt die Ohnmacht des Staats zum Ausdruck. Verbrechen nicht mehr verfolgen zu können. Dafür will man nun den Weg des Geldes verfolgen.
Wie gehen nun Banken gegen die Geldwäscher vor? In erster Linie werden Auffälligkeiten im Geschäftsverkehr auf einen möglichen Zusammenhang mit Geldwäsche überprüft. Dazu erstellen die Banken Kundenprofile, die Auskunft über das übliche Verhalten bestimmter Kundengruppen geben. Weicht eine Transaktion von der Norm ab, wird Alarm ausgelöst. Das passiert über hochentwickelte IT-Lösungen, die den Zahlungsverkehr filtern. Ungewöhnliche Auslandsverfügungen oder sehr viele Bareinzahlungen - und Abhebungen können Kriterien sein, die das System dann auswirft.
Ob sich aus den Auffälligkeiten einer echter Verdacht ergibt, muss im Einzelfall überprüft werden. Nun kommt der Faktor Mensch ins Spiel. Der Geldwäschebeauftrgte sammelt alle Informationen zu dem Kunden und der Transaktion, spricht mit dem Kundenberater. Ist der Verdacht begründet, ist der nächste Schritt die Anzeige beim Staatsanwalt. Auf jeden Fall soll vermieden werden, dass ein Kunde zu Unrecht mit einer Verdachtsanzeige belegt wird.Die IT sollte durch den gesunden Menschenverstand und das Bauchgefühl ergänzt werden.

Geldwäsche- Gefahr besteht wenn:
- Bargeld in größeren Summen, vor allem in kleinen Scheinen eingezahlt wird.
- eine Transaktion vom normalen Verhalten der Kundengruppe, zu der der
Betreffende zählt, abweicht.
- Kunden Schecks einreichen, die dem Bankarbeiter merkwürdig vorkommen.
- Kunden bereits von anderen Banken abgelehnt wurden.
- Kunden über Dritte vermittelt wurden.
- Kunde und wirtschaftlich berechtigter nicht übereinstimmen. Wer hat die
Kontrolle bei der betreffenden Gesellschaft, der Stiftung oder dem Trust.
- eine Transaktion dem eigentlichen Zweck des Kontos widerspricht.
- Tansaktionen über Korrespondenzbanken abgewickelt werden.
- politisch exponierte Personen eine Rolle spielen.
- Geld für unbekannte ausländische Wohltätigkeits- oder Hilfsorangisationen
gesammelt werden soll (Gefahr der Terrorismusfinanzierung).

Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in § 261, dass die Geldwäsche, sowie der Versuch und die Beihilfe zur mit Strafen von 3 Monaten bis 5 Jahren belegt sind.
Zudem kommt noch das Strafmaß der Vortat hinzu.

Hier wird es in der VR-Bank Marktredwitz spannend. Denn welche Straftaten den Veranwortlichen zur Last gelegt werden, zeigt sich wenn die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden abgeschlossen sind. Da die Verstöße gegen das Geldwäschegesetz nur ein Bruchteil der Straftaten ausmachen, kann man es sich an allen fünf Fingern abzählen welches Strafmaß für die Verwantwortlichen heraus kommt.
Wenn Herr Herzog bei Beginn der Ermittlungen geglaubt hat, er sei außen vor, dann war er aber sehr blauäugig, Denn wie bei allen Straftaten wird nicht nur der Täter bestraft, sondern auch derjenige der Beihilfe geleistet hat, indem er wider besserem Wissen, die Straftaten geduldet hat. Ein Prüfer der Straftaten aus persönlichen Vorteilsdenken duldet und damit weiter Straftaten ermöglicht ist, noch schlimmer als der Täter selber.
In jeder Bank führt die gesetzliche Prüfung eine ausgedehnte Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch. Dies wird in der Regel in einer gesonderten Prüfung durchgeführt, Wo die Arbeit der Bank bzw. des Gelwäschebeauftragten gecheckt wird. Über das Ergebnis wird ein eigener Prüfungsbericht verfasst.
Der sorglose Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen kann den Prüfern nicht verborgen geblieben sein, da ihnen ein umfangreiches technisches Rüstzeug aus der EDV zur Verfügung steht. In der Bank war es anscheinend Standard, dass ständig gegen das GwG verstossen wurde und durch ständige Praxis das Unrechtsbewußtsein ausgeschaltet wurde. Wie sonst hätte Reinhard Wolf bei der Gerichtsverhandlung gegen N. so arglos über die Bargeldtransaktionen nach Afrika als Zeuge aussagen können. Dass er sich dabei um Kopf und Kragen geredet hat, war ihm zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Da zusätzlich zur Geldwäsche die Beihilfe zur Korruption hinzu kommt.
.
Wie sich nun dem Anschein nach immer mehr herauskristallisiert, dass die VR.-Bank Marktredwitz seit Jahren zu einer Geldwäsche-Maschine umfunktioniert wurde und diese auch von der mit der Bank zusammenarbeitenden Fondsanlagegesellschaft genutzt wurden, werden hier ungeheuerliche Vorgänge an die Oberfläche kommen, die jegliche Vorstellungskraft eines rechtschafffenden Menschen übersteigen.

   

Nr. 2929

Beobachterin aus dem Bankbereich

25. Januar 2008, 19:17 Uhr

Betreff: Bei der Bank ist doch alles möglich, schrecken die vor Geldwäsche zurück?

Wie hat es Reinhold Wolf genannte, dass man über dei BMW-Sache bei uns nicht reden wollte obwohl da die Bank auch mit drin gesteckt hat, das verschweigen wir "aus Gründen des Takts". Die Staatsanwaltschaft soll lieber immer und überall die Augen offen halten und nachschauen wie oft bei der Bank das mit Geldwäsche möglich war. Das mit dem Schmiergeld und dem Bestechungsgeld und den Reisespesen nach Afrika, das war doch nach den Geldwäschevorschriften auf jeden Fall beim BaFin und bei der Generalstaatsanwaltschaft in jedem Einzelfall anzeigepflichtig. Wenn die Strafanzeige gegen den Kunden aber erst später gemacht wurde, dann hat man da doch darauf gewartet, ob die unsauberen Geschäfte gut gehen würden, anstatt dass man gleich beim Verdacht die Meldungen abgegeben hätte wie es gefordert gewesen wäre. Warum soll so etwas in anderen Fällen nicht auch möglich gewesen sein. Die Innenrevision hat sowieso nicht funktioniert, warum soll das mit dem Geldwäschebeauftragten nicht genauso gewesen sein? Wer weiß ob bei Flex auch große Barverfügungen vorgekommen sind. Der Prüfer Herzog und der Prüfer Grothoff haben da ihre Tomaten von den Augen doch nie runter genommen. Da wurde doch ein regelrechter Blödsinn in die Prüfungsberichte geschrieben.

   

Nr. 2928

Bilanzleser

25. Januar 2008, 19:04 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3146, Angaben des Herr Heger

Spricht da aus jedem einzelnen Satz schon der Schmu, den man bei der VR-Bank um die Fusion getrieben hat. Was meint Manfred Heger damit, dass der neutrale Aufwand nach der Fusion mit 5,5 Millionen DM belastet wurde? Was hat denn die Fusion in Wirklichkeit gekostet, was man den Mitgliedern und Vertretern gar nicht gesagt hat? Hat er damit angedeutet, dass man den Kuhhandel betrieben hat und von den Bilanzen der Banken vor der Fusion damals schon Abschreibungen in die Bilanz der neuen Bank verschoben hat? Immerhin waren die Kreditabschreibungen insgesamt doch 9,4 Millionen DM im Jahr 2001. Also stimmt das nicht zusammen und was sollte dabei der Hinweis auf das Versprechen des Revisionsdirektors? Der hieß übrigens damals Ulrich Hilkenbach. Wie weit ziehen sich denn die Kreise mit den möglichen Bilanzfälschungen? Nicht nur die Prüfungen bei der Bank waren nichts wert, das gilt doch schon für das Fusionsgutachten von 2001 (= Link).

   

Nr. 2927

K.

25. Januar 2008, 16:09 Uhr

Betreff: Unendlicher Fundus, eigene Unterlagen der Bank in Auszügen einzusehen beim Wunsiedeler Kreis

Selbstverständlich haben die von berechtigten Ansprüchen gegen Manfred Heger gewusst, die man dann mit dem Aufhebungsvertrag „ausgeschlossen“ hat. Der Fundus bei der Bank dazu ist riesen groß, wenn man danach sucht, dass die den Eifer hatten alles nieder zu schreiben, um dann alles in die Geheimschränke stecken zu können. Ein paar Hansala g... sich vielleicht regelmäßig daran auf, dass wieder nachstöbern zu dürfen.

Zu den aufgegebenen Ansprüchen möge man einfach im unfassbaren Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) nachlesen. Auf Seite 8 steht unter der Zusammenfassung der Schlussbemerkungen nach dem, dass man sogar den eigenen Aufsichtsrat mit falschen Zahlen zur Risikosituation gelinkt hatte, folgender Satz: „Aufgrund der festgestellten Mängel haben wir (also der Genossenschaftsverband Bayern), bereits am 23.07.2004 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Anzeige nach § 29 Abs. 3 Kreditwesengesetz (= Link) erstattet.“ Wer war wohl damals der Genossenschaftsverband bei der Bank, doch wohl Johannes Herzog und Raimund Grothoff.

Ein paar Sätze drüber steht im ersten Absatz der Seite 8 des Protokolls bei den Prüfungsschlussbemerkungen ganz genau: „Die vorgenannten Mängel im internen Steuerungs- und Überwachungssystem insbesondere im Hinblick auf die Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Kreditrisiken, und die festgestellten Mängel im Bereich der Rechnungslegung, sind mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftführung nicht vereinbar.“

Sofort geht es dann bezeichnenderweise weiter mit: „Darüberhinaus halten wir die Kreditvergabe bei zwei Engagements mit den sich aus § 34 Abs.1, S 1. GenGesetz (= Link) ergebenden Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters für nicht vereinbar.“ Welche zwei Engagements waren das wohl? Warum hat man an keiner anderen Stelle festgehalten, was das für zwei Engagements waren? Können wir uns zusammen reimen was das war? Flex und Gold, Gold, Gold, wo man sich eine Woche zuvor mit einem gewissen K.N. gegenüber den Vorständen und drei Aufsichtsräten erzählen ließ, warum der denn kein Gold mit ins Land gebracht hatte? Ist es also mit ordentlichen und gewissenhaften Pflichten eines Prüfers vereinbar, wenn die so etwas feststellen und dann für den Schaden daraus von insgesamt wahrscheinlich 8 Millionen DM die Vorstände freistellen, bzw. die Ansprüche über den Aufhebungsvertrag ausschließen? Wo ist also die Moral bei Ihnen geblieben, liebe Herren und ein paar Damen beim Genossenschaftsverband Bayern, unter- oder oberhalb der Gürtellinie?

Alle drei Vorstände waren für diese Kreditverluste gemeinsam verantwortlich, keinen hat man belangt. Warum hat man Reinhold Wolf bei einem Verlust von 1,5 Mio. € und dem festgehaltenen Verstoß gegen den § 34 GenGesetz nicht auch gleich mit nach Hause geschickt und ihm dafür seine Altersversorgung einbehalten? Na warum wohl, weil der doch notwendig war für Johannes Herzog das Feld im Rahmen des Vieraugenprinzips nach dem Kreditwesengesetz freizuhalten, gemeinsam noch mit Karl Krämer. Moral dazu bei Herrn Herzog? Doch gleich Null, oder? Die acht Millionen gehen auf das Konto Antrittskosten Johannes Herzog, Vorteilsnahme aus Gesetzesverstößen als gesetzlicher Prüfer zur Erlangung einer der lukrativsten Jobs bei bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken, weil wegen der unendlichen Kenntnisse von unglaublichen Vorgängen auch vom Genossenschaftsverband als Vorstand zukünftig kaum antastbar. Das ist die Moral aus der Geschichte mit einer kaum zu glaubenden Erkenntnis.

   

Nr. 2926

Wissender

25. Januar 2008, 14:26 Uhr

Betreff: Der Skandal VR-Bank Marktredwitz, ein Skandal Aufsichtsrat und Johannes Herzog

Man darf es inzwischen doch so bezeichnen, wenn die Staatsanwaltschaft in der Bank drin sitzt, dann ist es doch ein Skandal. Der Skandal VR-Bank Marktredwitz ist aber vom Skandal Heger, Wolf und Krämer zum Skandal unseres Aufsichtsrates und unseres jetzigen Vorstandes Johannes Herzog geworden. Aufsichtsrat und Prüfer haben zu unseren Lasten auf Ansprüche verzichtet, was in der Form nach Gesetz und Satzung nur durch die Vertreterversammlung möglich ist und da ist es noch sehr zweifelhaft, ob man auf Haftungsansprüche überhaupt verzichten kann. Ist das Untreue, wollten die uns um unsere Ansprüche betrügen? Darum betrügen, weil Sie selber unheimlich viel Dreck am Stecken hatten, weil der Prüfer genau darin seine Chance sah locker leicht selber Vorstand werden zu können. Der Retter der Bank mit einem Aufstieg in Glanz und Gloria und mit der Aussicht auf weitere größte Fusionen als Vorstand?

Wenn der Revisor diese Ziel ins Auge gefasst hat, dann ist er der größte Betrüger an der Genossenschaft. Die Alibiveranstaltung mit dem Regress zu Flex, wo man so tat, als ob man mit einem Fall den Anschein erwecken wollte, als hätte man die ganzen Sauerein von Manfred Heger und seine Kollegen vorgetragen und den Freispruch aufs Tablett legte, weil man aus 5 Millionen Schaden auch noch 2 Millionen machte, die hat Manfred Heger mit seinem Satz selber gnadenlos entlarvt. Da ist er ungewollt den Regisseuren Herzog und Grothoff in die Seite gefahren.

Hätte man sofort nach der Fusion erkannt, dass die Vorstände aus Marktredwitz auch nicht fähig sind, das Schiff zu steuern und hätte man nicht die Einzelwertberichtigungen vor sich her geschoben, dann hätte man vielleicht rechtschaffenen Leute vorne hin bekommen. Auch im Jahr 2004 wäre vielleicht noch eine große Chance gewesen den ehrlichen Schlussstrich und den ehrlichen Neuanfang zu machen. Von den über dreißig Bewerbern, da wäre sicher zwei ehrliche und gradlinige Leute dabei gewesen. Aber ehrlich hätte vielleicht nicht rein gepasst. Was hätte der z.B. mit Peter Träger machen müssen, wenn man sagt, Manfred Heger hat die wirtschaftlichen Daten für die Entscheidungsvorlagen zu Flex getürkt und der Aufsichtsrat war der Steuerberater des Kunden, dessen Kredit auf der Kippe stand? Stimmt es vielleicht, dass man den reinsten Schrott aus der Produktion in Slowenien dann als korrekten Warenbestand bewertete. Mit zwei Firmen, wo der Geschäftsführer und Besitzer die gleiche Person ist, da kann man schon mal eine Rechnung gegenseitig stellen. Warum hat man den Kunden nicht wegen Kreditbetrug angezeigt? Weil der ausgesagt hätte, dass er die Unterschrift auf der Bilanz bei der Bank verweigert hat, die Manfred Heger eingearbeitet hat? Hätte man dann sagen müssen, Heger hat die Bank betrogen mit dem Steuerberater und Aufsichtsrat und der Prüfer hat eine ununterschriebene Bilanz anerkannt, die sonst soviel wert ist wie das Papier, das unnütz verschrieben wurde? Hat man die bei der Bank ausgewertete Bilanz schon mit der verglichen, die beim Finanzamt eingereicht wurde?

Ehrliche Leute an der Spitze der Bank hätten Anzeige erstatten müssen. Heute geht das von Amts wegen, wegen Strafanträgen von Kunden und von Leuten innerhalb der Bank, die um Ihre eigenen Person fürchten müssten, wenn sie sich offen zeigen würden. Das ist ein Drama.

Es ist betrügerisch, wenn ein Revisor sich aus so einem Schlamassel seine Vorstandskarriere aufbaut. Es ist gegen jede berufsständische Grundauffassung. Phönix wollte aus unserer Asche aufsteigen, nicht aus der eigenen. Er der Prüfer hat hereingepasst, dazu, dass er sich nicht verpflichtet gefühlt hat die Missstände anzuzeigen. Er gibt sich als Schutzschild für die, vor die man sich stellen muss, wenn der Staatsanwalt anrückt. Gott-sei-Dank scheint es so, als hätte sich der Staatsanwalt des Schutzschildes Herzog selbst in geeignetem Maße angenommen. Hoffentlich würdigt der es aus neutraler Sicht so, dass sich Herr Herzog voll auf die Stufe der Vorstände und vielleicht noch im Negativen darüber gestellt hat und sieht die Verantwortung am Dilemma der Bank mit den höchst risikoreichen und genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements mindestens im gleichen Umfang genauso beim dabei höchst großzügigen Prüfer. Die Spannung steigt unaufhörlich, die Verärgerung aber auch.

   

Nr. 2925

Uwe

25. Januar 2008, 13:13 Uhr

Betreff: Verzicht auf alle Ansprüche, auch noch nicht bekannte !!!!!

Wie sieht es aus Herr Herzog mit der Hilfe zur Lückenlosen Aufklärung, die Sie in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) verkünden haben lassen? Dann beginnen Sie endlich damit und klären vor allem Ihre Genossen auf. Die Pflicht haben Sie nämlich auch aus dem Genossenschaftsgesetz und Ihrer Satzung heraus. Diese Pflicht steht höher als sich selbst zu schützen. Im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 steht noch viel mehr drin, was Sie uns nämlich verschweigen, als nur in den letzten Beiträgen aufgeworfen.

Es steht drin, wie Sie mit Manfred Heger unter einer Decke steckten. Wir alle nehmen doch schwer an, dass der Aufhebungsvertrag aus der Feder des Verbandes stammt, den man mit dem korruptesten Vorstand, den man sich nur vorstellen kann, aushandelte. Klären Sie uns also bitte alle auf, was Manfred Heger selbst an dem Abend zum Aufhebungsvertrag gesagt (= Link) hat und wie er es gemeint hat, dass man gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen hat, sowohl bekannte als auch bekannte? Geben Sie uns die Gelegenheit den Vertrag zu lesen. Manfred Heger hat es doch angeboten.

Ausgeschlossen hat man gegenseitige Ansprüche. Rechtspitzfindig nicht nur darauf verzichtet. Und werter Herr Herzog, welche Ansprüche waren denn bekannt, die man gegen Manfred Heger stellen hätte müssen und die man „ausgeschlossen“ hat? Für alle bekannten Ansprüche die man ausgeschlossen hat, dafür nehmen wir Sie in Regress. Das muss man ganz deutlich dem Staatsanwalt aufzeigen. Vielleicht hat er die Hintergründigkeit der Aussage von Manfred Heger so noch gar nicht erkannt. Sie wollten uns den Vertrag verschweigen. Sie wollten uns vormachen lassen, man hätte sich wegen Differenzen in der „zukünftigen“ Geschäftspolitik getrennt hier klicken ... (= Link) und nicht wegen den Sauereien in der Vergangenheit, die die drei Vorstände schon mit der Stichtagsverzinsung abgeleugnet hatten dazu hier klicken ... (= Link). Wie man die Dinge den Medien mitteilt, da fühlen Sie sich doch als Meister der Formulierungen.

Sie haben also schon gewusst, dass Manfred Heger für die 5 Millionen bei Flex verantwortlich war und Sie haben den Aufhebungsvertrag schreiben lassen in dem die Ansprüche ausgeschlossen wurden. Haben Sie auch noch auf Kreditansprüche gegen den Vorstand verzichten lassen. Wir wollen den Vertrag lesen und wir wollen dass Sie für die ausgeschlossenen Ansprüche gerade stehen. So wirklich nicht mehr. Außerdem wollen wir vom Genossenschaftsverband sämtliche Prüfungskosten zurück, die man unserer Bank für Nichts und wieder Nichts abgenommen hat. Das würde schon mal wieder ein paar Millionen zurückbringen. Vielleicht sollten wir fairerweise alle Bilanzen seit der Fusion mit Arzberg-Selb noch mal machen lassen. Dann könnte man auch gegenüberstellen, was Sie da auch „ausgeschlossen“ haben. In Ihrer Haut möchte ich jetzt nicht stecken. Aber Sie auch noch als unser Vorstand, das ist die reinste Zumutung für alle 17.000 Mitglieder, die Sie vertreten sollen. Sie haben zum wiederholten Mal auf unsere Ansprüche verzichtet, da ist es egal ob es um Ansprüche gegen Heger oder gegen einen Kreditkunden geht, es ist unser Geld und nicht Ihres und wer auf unsere Geld nicht acht gibt, wer mit dem Verzicht auf unser Geld selber Vorstand wird, der kann es einfach nicht mehr bleiben, wenn wir ihm auch noch damit den Auflauf der Staatsanwaltschaft zu verdanken haben. Also zurück zur lückenlosen Aufklärung, was ermittelt der Staatsanwalt gegen Sie persönlich? Und gehen Sie mal vorerst davon aus, wir nehmen Ihnen rein gar nichts mehr ab.

   

Nr. 2924

Insider

25. Januar 2008, 10:52 Uhr

Betreff: zu 3134 Schweigen des Aufsichtsrates

Warum schweigt der Aufsichtsrat? Kann es vielleicht so sein?: Die Herren mit den politischen Ämtern als Bürgermeister, Kreis-Stadt- und Gemeinderäte, die gleichzeitig im Aufsichtsrat der Bank sitzen oder Mitgliedervertreter sind, werden über die Parteispenden mundtot gemacht. Also Maul aufreissen oder Zivilcourage zeigen bedeutet: keine Spenden mehr durch die Bank. Lasst Euch doch mal die Parteispenden der Banken an. Wird das Schweigen gekauft?

   

Nr. 2923

Ein Genossenschaftsbänkler

25. Januar 2008, 10:29 Uhr

Betreff: 300 Seiten Ãœberziehungslisten im Monat unkontrolliert, unglaublich

Die Kontrollpflichtverletzung von Aufsichtsrat und externer Revision, die haben sie sich doch ins Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) selber rein geschrieben. 300 Seiten Überziehungslisten monatlich, wo die anderen Vorstände nur gegengezeichnet haben? Warum haben sie dann überhaupt gegengezeichnet? Was macht die Liste für einen Sinn, wenn man damit die Sachen nicht abstellt? Mit so etwas stecken die zwei anderen Vorständen genauso weit mit drin wie der Manfred Heger selber, wenn daraus 5 Millionen Verlust bei einem einzigen Kreditverhältnis entstehen. Da führt doch das hier schon öfters aufgezeigte Urteil gegen einen anderen Vorstand im Bayernland bei 1,6 Millionen mit 53 Fällen augenscheinlich vor, was Richter von so etwas halten. Da reicht hoffentlich für keinen mehr die Bewährungsgrenze.

Aber das sind doch auch die ersten Listen, die sich die Revision geben lässt und was man draus macht und wie die bearbeitet werden und wie die Überziehung zurückgeführt werden und nicht unendlich aufgebaut. Dass da die Innenrevision für die Katz war, das sieht man doch auch ganz deutlich und das muss sich der Überwachungsvorstand Krämer ganz klar vorhalten lassen. Hat man die Innenrevision abgehalten die Überziehungslisten mit zu kontrollieren? Und der Aufsichtsratsvorsitzende oder der Kreditausschuss vom Aufsichtsrat, die haben sich die Überziehungen auch nicht geben lassen? Das ich nicht lache, das glaubt denen keiner. Und der Prüfungsteamleiter setzt in der Versammlung noch die Krone auf, wenn er sagt, der Aufsichtsrat hat keine Einblick bei den Überziehungen. Will der überhaupt noch irgendwo als glaubwürdiger Prüfer hin kommen? Aber bei jedem Anlass war der Mann noch dabei, auch wenn er selber schon vom Prüfungsdienst weg war, sogar wie man den Krämer rausgeschmissen hat an einem Montagmorgen. Entweder hat der seinem Freund Herzog immer wieder den Rücken stärken müssen, oder der war wirklich noch als zweiter Vorstand in Marktredwitz geplant.

Aber die 300 Seiten Überziehung, bei der Kreditkonstellation, dass sich die Überziehung von 375.000 € (damals noch in DM 734.000 im ersten Jahr nach der Kreditausreichung schon) auf 745.000 € zwischen 2001 und Anfang 2004 aufgeschaukelt hat, da muss doch Flex in den Listen jeden Monat 10 bis 20 Seiten abgegeben haben und Gold, Gold, Gold vielleicht auch noch mal 5 bis 10 Seiten. Da gibt es für keinen mehr ein Argument, dass man die Kontrollpflichten auch einigermaßen ordentlich erfüllt hätte. Da sind die organisatorischen Mängel schon Himmel schreiend. Da meint man wirklich, die wurden absichtlich so gestellt, dass ja keiner in die Suppe des Hierarchen Heger spuckte, und der hat dafür den anderen auch alles durchgehen lassen. Was spielt bei so einer Bank wohl die Revision für eine Rolle? Ich meine fast die schlimmste von allen. Der externe Kontrolleur, der Genossenschaftsverband mit seinen Prüfern, hat alles begünstigt und gleichzeitig damit den Aufsichtsrat im Stich gelassen und ihm auch nur die Möglichkeit gelassen das schlimme Spiel mit zu treiben.

   

Nr. 2922

L.

25. Januar 2008, 09:30 Uhr

Betreff: Machtausübung hinter verschlossenen Türen

Wie demonstriert ein Prüfer wie Johannes Herzog seine Macht? In dem er hinter verschlossenen Türen alles anprangert, in dem man Prüfungsberichte schreibt, die sowieso keiner lesen darf, aber mit denen man bei den betroffenen Angst verbreiten kann. Wenn aber schlaue Vorstände wie Manfred Heger merken, dass sie trotzdem nichts zu befürchten haben, ja dann fürchten sie auch nichts mehr. Wenn gesetzliche Prüfung nur noch als Instrument verstanden wird geplante Strukturen zu schaffen, da entstehen dann die schlimmsten Auswüchse, wie bei der VR-Bank in Marktredwitz.

Hat man mit Manfred Heger seine Abgang schon lange vorher ausgehandelt? Wie kann man als Prüfer neben so einem Kredit sitzen, wo jeden Tag X Überziehungen vorkommen und wo keine Sicherheiten da sind? Hat man Manfred Heger die Gelegenheit gegeben die Geldverteilung mit dem Kunden in der privaten Sauna mit den Frauen zu besprechen. 5 Millionen Kreditverlust bei nicht rosigen Verhältnissen ohne Sicherheiten mit dem besten, ja intimsten Freund des Vorstandes. Das haut einen doch von den Socken, wenn der Prüfer der das übersieht dann Nachfolger des Verlustvorstandes wird. Da meint man, man hätte dem alten Vorstand, der ja noch jung an Jahren war, eine Wahnsinnsabfindung über die Kreditabschreibung via Slowenien und Österreich mit gegeben. Den konnte der Prüfer selbstverständlich nicht anzeigen. Bei dem Fall sind die Revisoren an jeder Mark Ausfall von den 5 Millionen beteiligt. Um das nicht aufzudecken, da musste man sogar die Bankbilanzen türken. Der Lehrling kennt sich scheint es besser aus mit dem § 18 KWG als die Revisoren. Aber wir brauchen uns nichts vormachen, wenn es der Dr. Nickl herausgefunden hat mit dem Unterlagenfälschen, dann müssen die Prüfer sich blind gestellt haben. Wo war der Schwager her über den man dann noch den Strohmannkredit machte, weil Heger sagte, sonst geht bei dem Kredit nichts mehr, Kanada oder Australien? Mein lieber Herr Herzog, Sie stecken bis zum Hals in der Sch... und die Bank ziehen sie mit rein. Aber Ihnen ist nichts heilig wenn’s um Sie selber geht.

   

Nr. 2921

Aus dem inneren Kreis

25. Januar 2008, 00:53 Uhr

Betreff: Der Herzog hat seine Karriere auf dem Mist der anderen aufgebaut

Das was Johannes Herzog bei der Bank gemacht hat ist noch viel schlimmer als das von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. Ich werde dies mit allen Namen auch von Kunden vor der Staatsanwaltschaft vortragen, hier muss man nur in der Richtung die Diskretion wahren. Herr Herzog hat von Anfang an seine Position als Prüfer ausgenützt um alle in Abhängigkeit zu bringen. Normalerweise hätte er mit dem, was er beispielweise bei Flex gesehen hat den Heger anzeigen müssen, alleine dass er es nicht gemacht hat ist schon ein Akt der Untreue.

Im Prüfungsbericht hat man die Vorstände knallhart festgenagelt, dass sieht man auch aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link). Es ging hin, bis dass man den Vorständen die Eignung zur Geschäftsführung abgesprochen hat und trotzdem hat man die Zügel von der Prüfungsseite immer wieder schleifen lassen. Ein Bankvorstand hat doch heute nicht mehr in erster Linie die Aufgabe sich um die Kunden selber zu kümmern. Die Bankleiteraufgaben, denn das steht jetzt auch im § 25a KWG mit den organisatorischen Pflichten drin, ist für eine geordnete Organisation und ein geordnetes Risikomanagement, was wiederum heißt Risikoerkennung und -vermeidung, zu sorgen. Über die Feststellungen hatte man natürlich auch den Aufsichtsrat in der Hand, der seine eigenen Kontrollpflichten nie und nimmer wahr genommen hat, weil er sich auch von Manfred Heger einsacken hat lassen.

Die nächste Untreuesache war dann schon der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger. Ohne Genehmigung durch die Vertreterversammlung hat man Manfred Heger aus den Haftungsansprüchen entlassen, den Schaden hat man bei den Mitgliedern belassen, bloß damit Heger über den Verband nicht auspackt und damit hatte man zusätzlich den Aufsichtsrat wieder in der Hand, weil dieser sittenwidrige Vertrag sich zu einer Untreuesache für den Aufsichtsrat selber entwickeln konnte. Die weiter Untreue verbindet sich wieder damit, dass man die außerordentliche Kündigungskomponente nicht genutzt hat und Manfred Heger sogar noch ein Jahresgehalt gegeben hat und ein Jahr noch das Firmenauto zur Verfügung gestellt hat. Ob er sich nicht noch Kundendaten mitnehmen konnte, dass war auch noch im Gespräch.

So hat man dann mit der Vertreterversammlung 2005 (= Link) eine Alibiveranstaltung machen müssen, weil man mit Manfred Heger ja die Haftungsbefreiung schon vereinbart hatte, von der man den Vertretern ja gar nichts sagen wollte, wenn es Manfred Heger in seiner Drucksituation nicht selber getan hätte. Der hatte vielleicht im Hinterkopf, dass dieser Vertrag wegen der Sittenwidrigkeit, von der er als Vorstand wissen musste, doch nichts wert gewesen wäre, wenn die Vertreter gegen ihn gestimmt hätten. Damit hat man die Verantwortung für die Regressbefreiung aber sehr geschickt und elegant bei den Vertretern abgeladen.

Man hatte ja mit Vorveranstaltungen schon die Richtung vorgegeben, dass es für die Bank besser wäre gegen Manfred Heger nicht vor Gericht zu gehen. Darum hat man auch noch den Gesamtschaden heruntergeredet von 5 Millionen DM auf 2 Millionen. Und mit jedem dieser Theaterstücke hat man den Aufsichtsrat mehr in den Sack gesteckt. Reiner Loos wusste doch am 30.06.2005 gar nicht so recht, was er alles von sich geben sollte, von nichts wissen über gelbe und rote Ampeln. Wenn aber die Staatsanwaltschaft das Protokoll aufmerksam ließt, dass bei der überhöhten Anwesenheit der Prüfer bei uns, ein Vorstand 300 Seiten Überziehungen pro Monat fabrizieren konnte, da rückt der Prüfer dann doch wirklich ins Licht an vorderster Front, wenn da Überziehungen von nahe 1 Million DM enthalten sein konnten oder dann 745.000 €. Da fragt sich wirklich jeder normale Mensch, für was die Revisoren eigentlich da waren, wenn sie wissen, dass es sich um nahezu ungesicherte Kredite gehandelt hat. Und wenn man jetzt auch öffentlich aufzeigt, wie Heger und Wolf mit § 18 KWG umgegangen sind, da hat der Prüfer denen ja noch Schmiere gestanden. Diese Vertreterversammlung war ja die reinste Witzveranstaltung und Reinhold Wolf hat ja auch erst ein Jahr später die 27,4 Millionen an Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2004 genannt. 2005 hat man das noch schön brav verschwiegen. In dem Jahr danach haben sich dann Herzog und Wolf schon Schulter an Schulter stolz der Frankenpost präsentiert.

300 Seiten an Überziehungslisten pro Monat mal zwölf im Jahr mal etliche Jahr, da kommt schon was an Untreue und Sorgfaltspflichtverletzungen heraus. Und es zeigt, dass die Revisoren gar keine Lust verspürten auf die Kontrollpflichten der anderen Vorstände zu verweisen, oder auf die Kontrollpflichten der Aufsichtsräte. Bei einer D 2-Bank ist der Aufsichtrat verstärkt aufgerufen die schwierigen Kreditverhältnisse mit zu überwachen. Da hat Herr Grothoff sogar noch erklärt, der Aufsichtsrat könnte erst ab Großkreditgrenze die Kredite kontrollieren. Das möchte er mal den Kripoleuten ein bisschen genauer erklären, der Herr frühere Prüfungsteamleiter bei uns.

Die Großkreditgrenze, die hat man aber schon geholfen oben zu halten, weil man das Eigenkapital nicht mit weiteren Einzelwertberichtigungen runter fahren wollte. Das ist ein weiteres Indiz, dass Johannes Herzog schon als Vorstand vorgesehen war. Was sollte er eine Bank übernehmen, die mangels Kreditausreichungsmöglichkeiten kein Geschäft mehr machen kann. So hat man die Wertberichtigungen auf die nächsten Jahre so verteilt, dass man immer gerade die Dividende herausgeschlagen hat, aber das Eigenkapital immer einigermaßen gleich geblieben ist.

Genauso hätte Johannes Herzog auch Reinhold Wolf anzeigen müssen. Wie das bei Gold, Gold, Gold annähernd abgelaufen ist, das ist hier schon oft genug durchgekaut worden. Der Vorstand hat sogar noch Geld ausgeben können zu dem Kredit, als es nicht mehr nur lichterloh brannte, sonder die Bude schon in Schutt und Asche gelegen hat. Die letzten Gelder für die Bestechung um das Gold zum Flugplatz zu bringen, das war der letzte seidene Faden auf den Reinhold Wolf hoffte diesen blödsinnigen Kredit gerade zu biegen und wie man von außen erfahren hat, auch noch sich eine gehörige Scheibe daran abzuschneiden. Die Skrupellosigkeit von Herrn Herzog zeigt sich doch, dass er anstatt den Vorstand dafür aus der Bank zu werfen, ihn dazu hernahm, dass der ihm den Vorstandsposten frei hielt, bis er die Übergangsphase nach dem KWG überstanden hatte. Die Versammlung vom 25. Juni vom letzten Jahr kann man überdecken mit der von 2004. In Vorversammlungen den Vertretern klar machen, wir brauchen auf der Versammlung Ruhe und was man am wenigsten für einen angeblichen Neuanfang brauchen könnte, dass man über Gerichte alte Kammelen aufziehen sollte. Darum sind dann doch soviel gar nicht gekommen. Aber auch da hat die Gerichtsverhandlung selber aufgezeigt, dass es sich nicht um einen Schaden von 800.000 € gehandelt hat, wie es in der Frankenpost mit dem Freispruch von drei Bankchefs (= Link) gestanden hat, sondern auch wieder um fast das Doppelte mehr, nämlich um 1,5 Millionen. So hat sich Herr Herzog mit bewussten Falschinformationen an die Vertreter immer einen großen Teil von einem Schaden heruntergenommen und dafür um den Abschmetterung eines Regresses gebeten.

Die Prüfungen von Herrn Herzog waren von Anfang an nicht im Sinne einer ordentlichen Revision. Der Interessenkonflikt war schon vorgegeben durch sein Schielen auf den Vorstandssessel, der ihm vom Verband vielleicht schon frühzeitig zugesagt worden war. Er hat nur die Verfehlung herausgepickt und sie schön für sich gesammelt um gegen jeden was in der Tasche zu haben. Und so hat er sich aufgeschwungen zum unangreifbaren Herrscher auf seinem selbst gebastelten Thron. Als man ein schwieriges Kreditverhältnis verschwinden lassen konnte, in dem man sich auch noch als Abwehrheld der braunen Socken darstellen wollte, da sind dann auch noch die letzten Sicherungen durchgebrannt und da hat man nicht lange gefackelt und einfach auf fast eine halbe Million € verzichtet. Liebe Leser immer wieder die DM, aber das sind doch über 800.000 DM, wo man 600.000 Mark an der Bank vorbei laufen ließ, obwohl die gezahlt wurden.

Die Einzelprüfungen zu den Krediten werden mit heran gezogen und es gibt in der Bank Kreise, die sehen, es kann so nicht mehr weitergehen. Wir wollen der Staatsanwaltschaft helfen die Dinge voll und ganz zu ergründen, sonst geht die Bank den Bach runter wenn nicht bald was geschieht. Anfangs waren viele auch auf den Wunsiedeler Kreis sauer, da hat sich einiges gedreht an Verständnis bei bestimmten Leuten. Im Augenblick ist es noch gefährlich sich zu outen, einige meinen aber es wäre zum eigenen Schutz schon fast notwendig Farbe zu bekennen, sonst wird man mit den Schuldigen noch in einen Topf geworfen. Wer in so einer Bank eine Position bekleidet hat, der ist damit auch bei anderen gebrandmarkt. Ich werde mich mit den Kripoleuten beraten, ob von mir ein gesonderter Strafantrag noch zusätzlich was bewirkt.

   

Nr. 2920

Ehemaliger Mitarbeiter

25. Januar 2008, 00:17 Uhr

Betreff: Beitrag: Die Zeit hat sich geändert

Diese klare Aussage hätte ich Dir K.K. nicht zugetraut. Hier ist in Kurzfasssung nochmals alles dargestellt, was in dieser Bank gelaufen ist bzw. läuft. Du hast lange genug mitgespielt und hast dann erst dann Mut gefasst, Dein Gewissen zu erleichtern. Diese Zivilcaourage hätten viele Mitarbeiter schon zu Deiner Dienstzeit erwartet und nicht erst als man Dir den Stuhl vor die Tür gestellt hat. Über die Art und Weise kann ich Dir beipflichten, das war nicht die feine englische Art. Aber zumindest hat Dein Auspacken einen wesentlichen Drall nach vorne bewirkt. Du warst nahe dran am Geschehen, näher als jeder andere. Deine Sätze machen selbst so einem aufgeblasenen Möchtegerne-Vorstand, wie dem Herzog klarwerden, dass seine Zeit endgültig abgelaufen ist. Eine alte Weisheit lautet, dass Druck Gegendruck erzeugt und wer den Druck übertreibt, dem muss klar sein, dass der Gegendruck dann zu mächtig wird. Herzog hat alles getan, um den Gegendruck zu erzeugen. Im Glauben von unendlicher Machtvollkommenheit hatte er den Trugschluss, dass er in gottähnlicher Weise nach Belieben schalten und walten kann - ohne Rücksicht auf Verluste in sozialer/menschlicher und materieller Hinsicht. Er ist das menschgewordene Ekelpaket. Das Schlimmste, was einer Bank passieren kann. Er glaubte mit dem Verband im Rücken, ist man der uneingeschränkte Herrscher und mit dem angesammelten Wissen, kann man alle erpressen. Der Verband wird ihn fallen lassen und keine Genossenschaft in ganz Deutschland möchte mit so einem Ganoven zu tun haben. Herzog und mit ihm der Prüfungsverband haben mit ihren Machenschaften, wie Nötigung, Erpressung, Veruntreuung, Bilanzfälschung, Steuerverkürzung Falschtestate und Falschinformation der Vertreter/Mitglieder hauptsächlich zu veranworten, wie die VR-Bank Marktredwitz eG in Schutt und Asche gelegt wurde.
Der Verband hat selbst mit sich zu tun, um seine eigene Haut zu retten, da spielen individuelle Schicksale von Einzelnen wirklich keine Rolle mehr. Ob die von ihm geschassten Vorstände anderer Banken, ihm einen Platz unter der Brücke lassen werden, scheint mehr als fraglich. Und hier bleiben kann er auch nicht, wie K.K. so trefflich formuliert hat, da dies nicht ratsam wäre, nach allem was her vielen Leuten hier angetan hast. Und wer es nicht weiss: es musste schon mal ein Ex-Prüfer, der als Vorstand in Selb agierte, die Region bei Nacht und Nebel gen Osten verlassen , um der Lynchjustiz zu entgehen.
"Quo vadis" Johannes Herzog ?

   

Nr. 2919

K.K.

24. Januar 2008, 23:17 Uhr

Betreff: Die Zeit hat sich geändert

Johannes,
Du hast viel Dreck am Stecken! Trotzdem, hast Du als Du von Verbandes Gnaden kamst geherrscht als wärst Du Gott.
Du hast vielen übelst mitgespielt, egal ob bislang treue Weggefährten oder nur einfachen Mitarbeitern.
Ich weiß wie kein anderer was Loyalität und Verschwiegenheit heißt.Habe lange Zeit gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Du hast Dich aufgeblasen und viele gut gemeinte Ratschläge in den Wind geschrieben,einfach weggewischt.Du glaubtest, weil Du den Verband im Rücken wähntest, könntest Du Dir alles erlauben, alle unter Druck setzen, weil Du viel wußtest.
Mich kannst Du jetzt nicht mehr erpressen, und Dir weht der Wind jetzt frontal ins Gesicht.
Jetzt mußt Du selbst ausbaden, auf was Du Dich eingelassen hast!
Ich hoffe , daß es Dir auf ähnliche Weise nahegebracht wird wie mir, nämlich ehrverletzend und beleidigend. Und wenn Du dann alleine in der Wüste stehst, verlassen vom Verband, der Dich dann nicht mehr decken kann und will, weil Du nämlich nutzlos geworden bist, wünsche ich Dir daß Du unwillkürlich daran denkst was Du, zu Deinem eigenen Vorteil, anderen angetan hast.
Ich habe mein Gewissen erleichtert, die Fakten an rechter Stelle auf den Tisch gelegt.
Die Zeit hat sich nämlich geändert, der Wind hat sich gedreht, gegen Dich Johannes. Lange wirst auch Du Deinen Dienstwagen nicht mehr fahren, und Deine Wohnung kannst Du eigentlich heute schon kündigen, denn hierbleiben wirst Du wohl kaum nach Deinem Sturz, wäre wohl auch nicht ratsam, nach allem was Du vielen Leuten hier angetan hast.
Mach`s gut, Johannes, und plane Deine Zukunft etwas bescheidener, Deinen Einkünften entsprechend, ich weiß das aus Erfahrung.

K.K.

   

Nr. 2918

Aus dem inneren Kreis der Bank

24. Januar 2008, 17:47 Uhr

Betreff: Das was Johannes Herzog gemacht ist noch viel verwerflicher als das von Hegers und Wolf und Krämer

Johannes Herzog hat doch unter all die höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtliche untersagte Kreditengagements sein Prüferzeichen drunter gesetzt. Darum wird er mit ins Fadenkreuz der Ermittler gerückt sein. Niemals sieht ein Außenstehender sonst die Prüfungsprotokolle zu den Krediten, auch kein Angestellter. Aber jetzt werden sie von den Ermittlern genau mit angeschaut und im Verfahren könnten wir den einen oder anderen interessanten Auszug daraus hören. Wenn der Revisor immer wieder Ja und Amen sagt, dann fühlt sich doch der Vorstand nicht verpflichtet den Schaden zu vermeiden, dann geht man doch jedes Risiko ein. Er hat doch die Bilanzen bei uns mit gemacht, wo man die Wertberichtigungen draußen gelassen hat, weil sonst der Laden zusammen gebrochen wäre.

Mit dem Aufhebungsvertrag, da mussten doch auch die Prüfer damals aus dem Feuer genommen werden. Drum hat es Vorbesprechung mit den Vertretern zu den Regressansprüchen gegeben, wo angeraten wurden, dass die Vorstände nicht in Haftung genommen werden sollen. Klar hat das dann in den richtigen Protokollen ein bisschen anders ausgesehen.

Herr Herzog hat als Prüfer schon nicht viel getaugt, und dann macht er den Schaden gleich noch größer mit dem Forderungsverzicht von den 430.000 €. Er meinte er lebt auf einem anderen Stern. Dafür muss er in Haftung genommen werden und die Staatsanwaltschaft prüft anscheinend gerade, in wie weit er bei den unsauberen Krediten von Heger und Wolf selber mit dabei ist. Die Wirklichkeit hat Herrn Herzog gnadenlos eingeholt. So jemand kann man doch nicht an der Spitze der Bank lassen. Das kostet uns weiter Kunden und die verbleibenden Sparer weiter Guthabenzinsen und die Kreditnehmer höhere Sollzinsen.

   

Nr. 2917

Ein Mitglied

24. Januar 2008, 13:06 Uhr

Betreff: Bis hier her und nicht weiter

Der Aufsichtsrat unserer Bank ist wie es scheint unfähig von sich aus Entscheidungen zu treffen. Wie könnte es sonst sein, daß dieser Herzog im noch in unserer Bank ist. Der ist doch schlimmer, als Heger sen., jr., Wolf und Krämer zusammen. Eiskalt hat er unserer Bank vor die Hunde gehen lassen, um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Solche Subjekte gehören weggesperrt. Wenn schon der Aufsichtsrat nicht in der Lage ist, einen Schlußstrich zu ziehen, dann wird es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ans Tageslicht bringen. Das kann noch dauern, bis die durch sind. Aber was in der Zwischenzeit noch schief läuft, daß muß sich der Aufsichtsrat nochmals - zusätzlich zu den bisherigen - Fehlverhalten zurechnen lassen, indem er keine Entscheidung gegen Herzog trifft. Aller Schaden, der sich jetzt noch auftürmt, wird eindeutig dem Aufsichtsrat zur Last gelegt werden. Entscheidungen können nicht mehr ausgesessen werden.
Da werden wir jetzt Zeichen setzen und nicht nur den Finger in die Wunde legen, sondern die geballte Faust. Wir lassen unser Eigenum nicht mehr verdummen, veruntreuen und wegnehmen. Wer dieses Spiel weiter mitspielt, braucht sich nicht zu wundern, wenn es eine böses Erwachen gibt. Die Vorstände alt und neu, sowie der Aufsichtsrat und der Prüfungsverband haben uns das alles eingebrockt. Wir sind keine Manövriermasse, mit der man jonglieren kann, wie man will. Die Machtspiele des Genossenschaftsverbandes müssen ein für allemal beendet werden. Die sollen objektiv und neutral prüfen und nicht eine Institution darstellen , wo selbst schon der kleinste Angestellte -sprich Prüfer- sich über Herr von Gesetz, Ordnung, Eigentum von Anderen und der Vernichtung von Existenzen aufspielt. Dieser aufgeblasene, korrupte Haufen muß endlich in die Schranken gewiesen werden.
Die sollen ihre originäre Aufgabe erfüllen: uns Mitglieder zu schützen, vor gaunerhaften Vorständen und vorteilsnehmenden, unfähigen Aufsichtsräten. Alles andere sind die Dinge, die diesen Leuten bei den Verbänden gar nichts angeht.
Also Aufsichtsräte, Herzog sofort raus, die Prüfung von einer neutralen WP-Gesellschaft machen lassen. Damit nicht ein anderer Prüfungsverband versucht, die unfassbaren Vorgänge wieder zu zuschütten. Hier hackt doch keine Krähe der anderen ein Auge aus. Oder anders ausgedrückt: das sind mafiöse Strukturen, die im Hintergrund laufen. Nach einem festen Schema und genauso straff organisiert.

Mit uns hier in Rawetz nicht micht mehr. Dann wandeln wir die Bank in eine GmbH um, dies ist die einfachste Lösung um sich aus den Klauen , dieses Mafiageflechts zu entziehen

   

Nr. 2916

Beobachter

24. Januar 2008, 11:58 Uhr

Betreff: Den Deckel drauf gehalten, damit man die eigene Mitschuld nicht sieht

Die letzten Einträge stimmen vollkommen, wir haben es dem Prüfer Herzog zu verdanken, dass die Kriminalbeamten vom Wirtschaftsdezernat der Staatsanwaltschaft da sind. Herzog lesen Sie selber einfach nur den Artikel in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), dann wissen Sie, dass Sie es eigentlich schon eingestanden haben, wie tief Sie in der Sache mit drin stecken. Sie sind bei der VR-Bank in Marktredwitz kein Neuling gewesen. Sie und Ihre Prüferkollegen waren die, die es verhindern hätten können, ja verhindern hätten müssen. Es ist doch Ihre eigene Ohrfeige, wenn im Artikel steht, es ging vor allem um höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtliche untersagte Kreditengagements. Das hat die Zeitung vom Staatsanwalt direkt erfahren. Das ist doch die größte Klatsche für den Prüfer, der das nicht festgestellt hat. Wenn Sie das behaupten, dass Sie das nicht gesehen haben, dann können Sie doch auch keinen Vorstand machen. Sie würden sich ja Ihre eigene Unfähigkeit bescheinigen.

Bei allen Pleiten bei den Kreditgenossenschaften, und die Situation in Marktredwitz kommt einer Pleite nahe, da wurden die Prüfer von den Banken raus genommen und ersetzt. In Marktredwitz wurde der verantwortliche Prüfer auf den Vorstandsstuhl gesetzt. Aber wahrscheinlich wurden Sie von Verbandsseite schon mit Aufnahme Ihrer Prüfertätigkeit mit allen Vollmachten ausgestattet, nur mit dem Ziel alles so zu steuern, dass man die gemeinsamen Sauereien zwischen Heger und Konsorten und dem Verband nicht sieht. Mit Ihnen hat der Verband das gesetzliche Prinzip der Wirtschaftsprüferordnung der Neutralität mit dem Tag Ihres Antritts gebrochen. Sie wussten, Sie werden Vorstand. Dafür musste die Bank aber noch tiefer in den Dreck fahren, bis zur Ausweglosigkeit. Ihr Lohn des Vorstandsamtes hat bei der VR-Bank Marktredwitz noch viele Kunden Geld, Eigentum und auch Existenzen gekostet. Sie sind der schlimmere Finger als Heger, Wolf und Krämer. Ihre Karriere baut sich auf den Schicksalen der Menschen auf, die Sie schützen hätten müssen.

Was scherten Sie denn die Prozesse um die Stichtagsverzinsung und um die Wertstellungen und um die nicht vorgenommenen Zinssenkungen bei den Krediten. Die Millionen, die man da einkassiert hatte, die haben sich ja auf Tausende von Schultern verteilt. Dass dabei Betrieben rein aus den KK-Linien Zigtausende abgenommen wurden, dass damit Eigenkapital aus den Betrieben gezogen wurde, das zum Überleben notwendig war, das haben Sie mit Ihrem Antritt sehen müssen, als Sie sich die Prozessunterlagen angeschaut haben und die haben Sie angeschaut bei der vielen Zeit, die Sie als Prüfer da waren. Die Zeit hat Ihnen die Bank durch Ihre katastrophale Einstufung über die Bilanzauswertungen selber gegeben. Aber genutzt haben Sie sie nur für sich und den Verband. Risiken außerhalb vertretbarem Rahmen haben die Prüfer schon um Jahrhundertwende bei der Bank gesehen, das hat man immer schön hinterher in die Lageberichte geschrieben. Es aber den Eigentümer zur rechten Zeit und mit Nachdruck zu sagen, ja warum denn den Dummen da draußen was mitteilen?

Sie sind persönlich haftbar zu machen, für das was bei Flex für die Bank verloren ging. Genossenschaftsrechtlich und nach dem KWG untersagte Kredite waren es, die Sie da dem Vorstand ermöglichten. 8 Millionen DM müsste man von Ihnen alleine für die zwei Fälle verlangen. Hoffentlich kommt das auch. Weil Sie ganz arg zittern, deswegen informieren Sie die Mitglieder nicht über den Vorgang der Ermittlungen. Über die Aufnahme Ihrer Person als Beschuldigter, warum sagen Sie nichts dazu? Wenn Sie es eingestehen würden, dann wären Sie am nächsten Tag draußen. Und für die Bank ist es wie mit der Börse, wenn zwei Prozent ihr Geld zurück holen, dann machen es zehn Prozent weitere nur nach. Und Alternativen zu Ihren Anlagen und zu Ihrer Bank unter Ihrer Führung gibt es wohl genug.

Sie sind schonungslos demaskiert. Jeden Tag bröckelt die Fassade, gerade so wie der Putz an dem Haus, wo schon Manfred Heger versprochen hat, man würde bald mit einem Umbau beginnen. Gestehen Sie doch ein, dass man auch hier nur einen Kreditverlust verschleiert hat, weil man die Millionen nicht mehr hatte ihn durch zu buchen. Sie versprechen Beitrag zur lückenlosen Aufklärung laut der Zeitung. Dann beginnen Sie mit sich selber, lassen Sie die Hosen runter. Zeigen Sie den Aufhebungsvertrag mit Heger her, die Staatsanwaltschaft hat ihn sich sicher schon geholt und wir werden genug in einem Verfahren dazu hören.

Sagen Sei uns warum der Aufsichtsrat einem schon geschlossenen Vertrag nachträglich zustimmen musste? Nur weil man für den Registereintrag die Zustimmung nachweisen musste? Sonst hätten Sie das vielleicht sogar ganz allein mit Horst Pausch durchgezogen. Sagen Sie uns warum man Manfred Heger mit dem Vertrag von der Haftung befreien musste und wer denn für so etwas die Berechtigung erteilen kann außer einem Richter? Sagen Sie uns wer damit noch befreit werden musste? Der Verband, einzelne Personen, Sie vielleicht für Ihre nicht vorschriftsmäßige Prüfung? Für die geschönten Bilanzen die man bei der Bank machte und vom Verband genehmigte? Zeigen Sie uns, wie Sie die genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditverhältnisse in Ihren Einzelprüfungen eingeschätzt haben. Sagen Sie uns, was Sie unternommen haben, dass Verstöße gegen den § 18 KWG (= Link) unterblieben sind bei der Bank, damit die erste Schranke zum Kreditverlust schon zugemacht ist. Sagen Sie uns warum Dr. Nickl vor der Vertreterversammlung und Reinhold Wolf selbst vor Gericht genau das Gegenteil gesagt haben. Sagen Sie uns wie viel Einzelwertberichtigungen Sie über die Jahre bei der Bank verlangen hätten müssen, dass sie zur Bilanz durchgebucht werden hätten müssen.

Sagen Sie uns, warum Sie die 340.000 € aus dem Verkauf von Jägerstüberl und Waldeslust nicht für die Bank eingefordert haben und warum Sie die anderen Sicherheiten auch noch freigegeben haben. Sagen Sie uns, wie oft Sie den Aufsichtsrat in Ihre Richtung genötigt haben und mit jeder Zustimmung mehr in die Hand bekommen haben. Raus mit der Sprache, Sie Aufklärer. Sie sind nur ein Blender, nichts anderes. Sie sind nicht nur nach § 33 KWG (= Link) nicht zuverlässig, das zu sehen braucht es kein BaFin, die selber ein schlechtes Gewissen haben. Sie sind für die Genossenschaft nicht tragbar, weil Sie sich Schuld auf die Schultern geladen haben. Dazu braucht es einen Ruck im Aufsichtsrat um Ihnen die Tür zu weisen oder doch einen Beschluss der Mitglieder. Sie sagen den Mitgliedern nichts, weil es Sie wie die Feder im Wind wegfegen würde.

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Nr. 2915

Betroffener Kunde

24. Januar 2008, 00:35 Uhr

Betreff: Dieser heutige Vorstand Herzog ist schlimmer als Heger, Wolf und Krämer

Am 30.11. letzten Jahres musste Herr Johannes Herzog eingestehen, dass die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank Marktredwitz tiefgreifende Ermittlungen aufgenommen hatte. Bis heute versteht es der Vorstand die Öffentlichkeit und natürlich in erster Linie die Mitglieder in diesem Punkt ohne jede Information zu lassen. Seine Aussage vom Juni 2006 zum berechtigten Informationsinteresse der Vertreter der Bank verleugnet er mit seinem Verhalten geradezu. Glaubt dieser ehemalige Prüfer denn tatsächlich die Bank ist für ihn da und er ist wie ein König auf dem Thron, der niemanden Rechenschaft abzulegen hat. Dabei müsste er der erste Diener der Mitglieder sein, wie ein bekannter Ausspruch etwas anders angewendet werden müsste. Doch er muss dieser Auseinandersetzung mit den Mitgliedern aus dem eigenen Abwehrverhalten aus dem Weg gehen. Wir haben nämlich ausschließlich seiner Person den Aufmarsch der Leute der Staatsanwaltschaft zu verdanken.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Bank regelrecht umdreht, dann geht es nicht um Verfehlungen von kleinen Angestellten, oder teilweise isoliert um Abteilungen oder zusammenarbeitenden Gruppen von Mitarbeitern, bei der VR-Bank Marktredwitz geht es um die Aufklärung der Dinge, die die Prüfer des Verbandes laufend gesehen haben und die man einmalig in der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) den 63 Vertreter in kurzen Worten gesagt hat. Es geht darum, dass sich die Vorstände der Bank eine Organisation aufbauen konnten, die fast einem Raubzug gegen die Kunden und die Bankeigner, die Mitglieder gleich kommt. Die Diskussion um Basel II, wie man es in der Öffentlichkeit genannt hat, wo es um die Sensibilisierung von Risikomanagement im Sinne von Risikoerkennung und Risikoerfassung ging und damit die Änderung im Kreditwesengesetz, die sich über den dazwischen gefügten § 25a KWG (= Link) zu den organisatorischen Pflichten von Bankgeschäftsleitern als dringend notwendig erkannt wurden, zeigen sich bei der VR-Bank Marktredwitz fast wie offen aufgelegt.

Wenn die Staatsanwaltschaft also heute bei der VR-Bank wegen Heger, Wolf und Krämer auffährt, ja was war dann mit den Prüfern des Verbandes, die genauso zahlreich, mit genauso höchster zeitlicher Intensität direkt in der Bank mit drin gesessen hatten und dabei vollste uneingeschränkte Einsicht in die EDV-Systeme hatten vom höchsten Kredit, bis runter auf jedes Kundenkonto, ob Soll oder Haben in jede Auswertung und in jede Liste der Bank? Wenn Herr Herzog und Herr Grothoff nicht erkannt haben, dass die Bankspitze korrupt und verbrecherisch handelt, ja was hatte dann ihre Anwesenheit überhaupt für einen Sinn? Wir wissen über die Sparkasse Tirschenreuth und nun natürlich über unsere VR-Bank, dass Wertberichtigungen von dort 30 Millionen € und bei uns 27,4 Millionen € den Strafbestand der Untreue erfüllen. Untreue ist nur die Umschreibung von Betrug, ohne dass das Geld in vollem Umfang beim Betrüger angekommen ist. Solche Wertberichtigungen sind keine unvorhersehbar hereinbrechende biblische Plage, sie haben eine klare Ursache und klare Verursacher. Es ist das Ergebnis der unsaubersten Arbeit von Bankvorständen, also ist es in ihrer Verantwortung und Gesetze haben das so festgelegt und die Rechtsprechung hat das auch unzählige Male so bestätigt.

Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes glauben nur, sie wären die Vorinstanz der Staatsanwaltschaft. Bisher hatte Herr Herzog gemeint, nur wenn der Verband diese Dinge anstößt, dann wird auch ermittelt, sonst hat man die Fäden selber in der Hand. Wie man selber mit den Gesetzen umgeht, da schaut niemand drauf. Denn welches kleine Mitglied bringt die Energie auf die Verbandsstruktur zu durchdringen und die Zusammenhänge zu erkennen. Wenn man alles unter Verschluss hat, wer soll da was in dieser Form anprangern können. Und so hat das Prüferteam Grothoff und Herzog sich ja auch schon bei der Acredobank verhalten. Denn die große bayerische evangelische Kirchenbank zuerst über die Einzelwertberichtigungen fusionsreif zu prüfen, damit man sie der örtlichen Genossenschaftsbank angliedern kann und die Wertberichtigungen dann plötzlich wieder raus zu nehmen, weil die Fusion nicht vom Verband gestaltet wurde, und nicht nach Wunsch verlief, sondern vom Vorstand und Aufsichtsrat und den Vertretern bei 100 %-iger Zustimmung, da bedarf es schon des Glaubens der Unanfechtbarkeit.

Wann wurde die Staatsanwaltschaft auf die VR-Bank denn aufmerksam? Als man öffentlich hörte, wie die Bankvorstände mit dem Geldwäschegesetz umgegangen sind? Mit dem Schreiben des Webmasters an das Außenministerium, dass man bei dieser Bank sogar vor der Finanzierung Schmierung und Bestechung in Afrika nicht zurückschreckt, mit dem Hintergrund, dass sich ein Vorstand einen persönlichen Profit ausbedungen hatte, dass er seine Eigentumswohnung an den Kunden an Mann bringen wollte? Mit größter Sicherheit wird dieser Kredit haarklein von den Kripoleuten kontrolliert. Das Jammern von Reinhold Wolf wegen seiner Karriere und dem, dass er dafür haften müsste, das hatte schon seine Berechtigung.

Selbstverständlich hätten die Prüfer Herzog und Grothoff sich hier als Vorinstanz der Staatsanwaltschaft schon vor vier Jahren, wenn nicht noch früher, erweisen müssen. Weil sie die Sache untergebuttert haben, deswegen haben wir die Staatsanwaltschaft da und die Prüfer des Verbandes sind ausgeschaltet. Durch die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft wird deutlich, dem Verband kann man im Zusammenhang mit der Bank nicht trauen, es ist notwendig die Prüfer außen vor zu lassen, damit nicht noch mehr vertuscht wird oder die Sache falsch rüber kommt. Der Kunde hat bei Gold, Gold, Gold anscheinend der Bank keine falschen Unterlagen vorgelegt, also könnte er doch die Bank über falsche Papiere nicht betrogen haben. Im Gegensatz dazu hat wahrscheinlich der Vorstand seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er sich ja keine schlüssigen Unterlagen vorlegen hat lassen und trotzdem hat er 1,5 Millionen ungesichert ausgegeben. Die Prüfer Herzog und Grothoff müssen das schon im Entstehungsstadium gesehen habe und auch darüber, dass man mit dem Kunden das Geschäftsfeld und die Firmen gewechselt hat und über den ersten faulen Kredit vielleicht sogar noch das Stammkapital für die zweite Pleitefirma finanziert hat. Die Firma war von Anfang an illiquid und so müsste man prüfen, ob die Bank half die Insolvenz zu überdecken. Das muss ein Prüfer aufgreifen. Und nicht diesen Vorstand im Amt lassen und verbreiten lassen der andere Vorstand wäre wegen unterschiedlicher Geschäftsphilosophie gegangen. Alleine dafür, dass Herr Herzog wahrscheinlich bei der letzten Vertreterversammlung die Fäden zog und dafür verantwortlich sein dürfte, dass man da den Vertretern einen Schaden von 800.000 € vortrug, obwohl es 1,5 Mio. gewesen sein dürften, zeigt die Skrupellosigkeit dieses Mannes aber auch dass, das er an der Spitze der Bank eine Gefahr fürs eigene Unternehmen ist. Und die Eigentümer anlügt, wenn er es braucht. Aber ohne die Begleitung durch Reinhold Wolf wäre für Johannes Herzog die Zeit der Überbrückung nach dem KWG nicht gegeben gewesen, so sieht es nämlich aus. Herrn Herzog ist doch heute egal, ob die Kunden früher tagtäglich Tausende Mal mit den Buchungen und den Zinsanpassungen über den Tisch gezogen wurden. Was soll er das heute aufgreifen, was er und seine Kollegen allerorten übersehen haben.

Auch Flex, oder das Sporthotel, oder die Sache in Wunsiedel mit den Sicherheiten und wahrscheinlich die meisten aller Abschreibungsfälle werden von der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit bis ins Kleinste durchgekaut. Die engsten freundschaftlichen Beziehungen bei Flex zwischen Vorstand und Firmeninhaber, die kennt die Staatsanwaltschaft sicher inzwischen auch. Ein Kredit von 4,5 Millionen DM mit einer Absicherung von 200.000, der ist alleine mit der Ausreichung schon Untreue. Das kann sich nur heilen in dem der Kredit im nachhinein tatsächlich gut geht. Jede Überziehung bei einer Darstellung des Kredites bei Ausreichung in die Kategorie nicht rosig hört sich an, als ob das Geld aus der Bank gekarrt werden sollte, ohne das man es jemals wieder sieht. Mit dem dass 733.000 DM aber als Überziehung schon im Prüfungsbericht zum Jahresende 2001 gestanden haben, wie es in der Versammlung vom 30.06.2005 eingeräumt wurde, haben die Prüfer die Karten offen gelegt. Sie haben das Risiko erkannt und aufgenommen und am Rande, wenn man bei einer Überziehung die ungesicherten Teile nicht auch als Risiko aufgreift, dann ist auch hier schon die rechtzeitige volle Wertberichtigung im Jahr 2001 schon nicht in die Bilanz eingegangen, man hat also die Bankeigner vielleicht schon damals über die Bilanz betrogen.

Die Revisoren haben die Pflicht so einen Kredit laufend zu verfolgen. Die Bank muss damals schon eine D 2-Bank gewesen sein, also in der schwärzesten Einschätzung durch den Verband selber, was sich deutlich über den weit über alles Übliche hinausgehende Verwaltungsaufwand für die Prüfungskosten belegt. Es scheint, die Prüfer haben die Forderung zur rechtzeitigen Wertberichtigung unterlassen und haben dem alleine und angeblich ohne Überwachung handelnden Vorstand bei Fälschung von Entscheidungsunterlagen eine Ausfall von 5 Millionen DM beim besten Freund ermöglicht. Sind hier die Prüfer für die Untreue des Vorstandes nicht direkt für verantwortlich zu erklären? Ist es abwegig, dass man den Vorstand sich auch hier einen erheblichen Kuchen abschneiden lassen wollte, damit er leise das Feld der Vorstandsposition räumt? Wenn dann Herzog und Grothoff mit Hilfe der Verbandsabteilungen den Aufhebungsvertrag schreiben lassen, darin den Vorstand von den Ansprüchen (auch noch nicht bekannte !?) befreien lassen und dieser Aufhebungsvertrag nur alleine vom Aufsichtsratsvorsitzenden und Manfred Heger ohne Kenntnis des Restes des Aufsichtsrates geschlossen wird, dann sind die größten Zweifel erlaubt, dass dies nicht im Sinne der Genossenschaft war, sondern dass hier die schlimmsten Vorfälle nicht ans Tageslicht kommen sollten. Mit das Allerschlimmste dabei ist, dass Herr Herzog seine Pflichten zur Aufdeckung seinen persönlichen Karriereplänen geopfert hat. Die Vorteilserlangung aus dem Schlamassel für den ehemaligen Prüfer, aus wie sich heute herausstellt ungesetzlichen Handlungen, schädigenden Handlungen gegenüber Kunden und Bank, mit der Formulierung der Staatsanwaltschaft gegen Genossenschaftsrecht verstoßend, schreit aus den ganzen Vorgängen heraus. Verstöße gegen das Genossenschaftsrecht, das die Prüfer nicht gesehen haben wollen.

Was Herr Herzog von Einhaltung des Genossenschaftsrechtes, von Verwaltung des Genossenschaftsvermögens und von Förderung der Mitglieder nach dem Gesetz hält, das hat er anschaulich mit dem Forderungsnachlass unter Beweis gestellt. Bis heute verschweigt er das Geschenk mit den 432.000 €. Ob es ein Geschenk war, wer weiß, aber sicher ist, er hat gesichertes Geld der Genossen mit vollen Händen beim Fenster raus geworfen. Er hatte eher den Effekt dabei erwartet als Retter der Region eingehen zu dürfen. Die Kehrseite war ihm nicht wichtig. Wer hätte es auch erfahren sollen. Da hat er noch nicht erkannt, dass seine eigenen Leute ihn hier gar nicht haben wollen und ihn beäugen und beobachten.

Man meint fasst, er informiert nicht mal den Aufsichtsrat was nun wirklich mit den Ermittlungen ist. Er dürfte gegenüber der Staatsanwaltschaft ja der erste Ansprechpartner sein. Wissen die Aufsichtsräte eigentlich in welcher Form gegen ihn ermittelt wird, welche Strafanträge gegen ihn im Einzelnen vorliegen oder wie sich die Lage von Seiten der Staatsanwaltschaft heute aus der Sicht der Ermittlung ergibt, da man die Unterlagen vor Ort sichten konnte? Ist Herr Herzog über unkontrollierten Kreditverhältnisse als Prüfer im Fadenkreuz, über die Aufhebungsverträge, über den Forderungsverzicht? Warum gehen die Aufsichtsräte dann nicht selber zum Staatsanwalt und legitimieren sich mit der Satzung und dem Genossenschaftsgesetz als Vertreter der Bank gegenüber dem Vorstand und verlangen dort direkte Auskunft oder laden den Ermittlungsleiter unter Ausschluss des Vorstandes die nächsten Tage zur Sitzung ein? Herr Herzog zieht in seiner augenblicklichen Lage jeden mit in die Tiefe nur um sich selber zu retten. Das gilt für die Männer des Aufsichtsrates und das gilt für die ganze Bank. Man kann es nicht oft genug wiederholen, was die Staatsanwaltschaft aufdeckt, das hat Herr Herzog schon lange gewusst. Er ist für ihr Auftreten bei unserer VR-Bank verantwortlich. Hätte er nicht auf diesem Weg Vorstand werden wollen, dann hätte man im Jahr 2003 nicht nur eine Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich von der Raiffeisenbank Arzberg angestrengt. Das scheint man ja irgendwie niedergebügelt zu haben. Verfahren gegen Heger, Wolf und Krämer wären viel dringender gewesen und so kommen sie eben jetzt im Nachgang und reißen andere mit in den Strudel, dank Karriereplanung Johannes Herzog und Vertuschungsnotwendigkeiten für den Genossenschaftsverband Bayern. Dieser Mann ist für die Bank untragbar. Keinen Tag mehr, jede Stunde ist zuviel.

   

Nr. 2914

Ausgesonderter Mitarbeiter

23. Januar 2008, 15:30 Uhr

Betreff: Klar stammt der Aufhebungsvertrag Heger von den Prüfern

Wenn die Angestellten die Seiten im Wunsiedeler Kreis lesen, dann gehen ihnen erst so richtig die Lichter auf. Man sieht hier eindeutig wie man Manfred Heger mit einem goldenen Handschlag verabschiedet hat. Bei uns hat man gemeint der Vorstand ist der Herrgott selber. Überziehungen von den vom ihm betreuten Kunden waren unbegrenzt möglich. Und der tägliche Kaffeeklatsch mit dem Flexkunden, der war doch offensichtlich. Wahrscheinlich hat da der Kunde bei der Überziehungsbearbeitung gleich mit gewirkt.

Dass also der Aufsichtsrat Pausch den Vertrag von sich aus mit Manfred Heger gemacht hätte, das glaub ich nicht. Da hätte Herr Heger ja den Vertrag selber schreiben dürfen. Das waren mit Sicherheit die Prüfer. Die haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt, nach dem sie in den Tagen das Kommando in die Hände bekommen haben. Es war doch genau die selbe Zeit, als Reinhold Wolf in Selb wegen dem Goldfall gejammert hatte, meine Karriere ich muss dafür haften. Wenn die Staatsanwaltschaft hintergründige Informationen haben will, dann muss sie mal bei den rausgedrückten Mitarbeitern nachfragen. Der Aufsichtsrat war doch bloß Spielball. Und der Vorsitzende war immer im Boot von den Vorständen, ob freiwillig oder unfreiwillig.

Hat Herr Herzog den Vertretern im letzten Jahr gesagt, wie das bei Gold, Gold, Gold wirklich war? Dass mit der Telfonvorwahlfirma schon große Überziehungen bestanden haben und der Kunde sein Geschäftsfeld komplett verändert hat und mit dem neuen Geschäft eigentlich schon mit einem unglaublichen Minus gestartet war? So wie mit dem Goldmärchen vielleicht, ist es immer nur darum gegangen die alten Sauereien zu reparieren. Aussagen wie bei Flex, wo man den Schwager aus Kanada auch noch brauchte zu Strohmannkrediten, das haben die vielleicht in der Kreditabteilung mitgekriegt, dass man sonst nichts mehr unterbringen könnte. Wir hoffen auch, dass die jetzt die Rechnung präsentiert kriegen. Dass man den Vertretern gar nicht den ganzen Schaden gesagt hat, ist nur eine Seite der Medaille, da könnten ganz andere Sachen raus kommen. Das mit der zeitlich versäumten Insolvenz in Slowenien, wer soll das denen denn abnehmen? Da passt auch das Beispiel Gold, Gold, Gold, dass man da vor der Revision die 180.000 € auf Verwandte und Firmenangehörige ausgebucht hat. Ich glaub, da war nicht mal mehr die Möglichkeit das zurückzubuchen. Da mussten die tatsächlich dafür gerade stehen und so ist halt die Abschreibung nicht unter dem Goldbuben gelaufen, sondern über den anderen Namen.

Der Herr Herzog hat ganz anders geschaltet, der hat gemerkt, dass er den Reinhold Wolf gar nicht zur Rechenschaft ziehen braucht, der hat gemerkt dass er den bestens vor den eigenen Karren spannen kann. Den hat er die letzten Jahre voll im Sack gehabt und der ist voll nach seiner Pfeife getanzt. Reinhold Wolf war nur noch froh alles unbeschadet zu überstehen. Ein Kunde kann die Bank doch in dem Maß nur betrügen, wenn er falsche Unterlagen bringt. Wenn gar nichts an Geschäftskonzept da ist, dann ist doch der Kreditmann und in dem Fall der Vorstand selber der Betrüger an der Bank. Die haben sich laufend an der Bank vorbei bedient und Reinhold Wolf hat hier die beste Möglichkeit gesehen seine Eigentumswohnung nicht nur zu versilbern, sondern sogar zu vergolden. Das er das Risiko allein bei der Bank abgeladen hat, dass haben die Prüfer auch sehen müssen und so haben sie sich zusammen gehockt und ausgekartet, wie man sich am besten gegenseitig helfen kann. Reinhold Wolf mit der Rettung in den Ruhestand nach zwei bei drei Jahren und Johannes Herzog als alleiniger Nachfolger aller Vorstände. Da ist die schlechte Lage der Bank sogar noch als Vorteil angesehen worden, da kann man eine Fusion mit einem alleinigen Vorstand Herzog doch besser verkaufen und das Thema VR-Bank Marktredwitz wäre mit dem Banknamen untergegangen. Wahrscheinlich hat nur Karl Krämer gestört, der die Angriffe einfach nicht mehr ertragen hat und zur Arbeit unfähig war, sonst hätte der die Fusion sogar noch begleiten dürfen. Der war eine Gefahr, weil er Unterlagen gebunkert hat, wie ein schwarzes Loch im Weltall. Da ist vieles nicht mehr raus gekommen aus den Schränken, drum musste Herr Herzog es nutzen, dass der einmal eine Reise für die Bank ins Mittelmeer gemacht hat.

Vielleicht befragt die Staatsanwaltschaft mal die Mitarbeiter, wenn es nicht schon passiert, angefangen bei denen, die man rausgedrängt hat. Vielleicht bekommen wir Zeugenschutz und dürfen anonym aussagen, bei dem was uns sonst drohen könnte. Irgendwo scheinen die Dinge ja schon zu bröckeln. Man hört, dass welche aus der Spitze der Bank schon umgefallen sind. Wenn man bekannt geben muss, was schon alles vorgefallen ist, seit die Kripoleute eingefallen sind und was man den Vertretern und den Mitgliedern alles verheimlicht, da könnte es einen Aufschrei geben. Und im Münchener Gästebuch steht richtig drin, man muss diese Bank auch zum Wahlkampfthema machen. Vielleicht hören sie dann auch mal zu die bisher nur die Augen verschlossen haben.

Mit den Wertstellungen und der Stichstagsverzinsung, da hat man uns auch im Glauben gelassen, dass sei einfach eine Sache, wie man Geld verdienen kann. Kleinvieh macht auch Mist. Warum soll man sich da als Angestellter Gedanken machen, wenn doch die Revision die EDV-Grundlagen prüft und nie etwas einwendet, wenn man sogar die Darlehensauszahlungen valutarisch vorzieht oder bei der PN-Bearbeitung ein Tag draufgeschlagen wird oder die automatischen Einstellungen zur Schaltereröffnung zu Gunsten der Bank eingestellt werden? Da hat die Revision nie was dazu gesagt und eine Innenrevision hat man ja auch. Dass das laufender Betrug am Kunden war, das ist uns allen auch erst jetzt bewusst geworden. Die Steuerung dazu ist von ganz oben gekommen. Dazu müsste man nur mal die BIS-Einstellung in Basis kontrollieren und die IKESA-Einstellungen und jetzt im neuen System, die müssen ja zehn Jahre aufbewahrt werden. Zumindest soweit käme man also zurück um das zu kontrollieren. Und vielleicht ist bei der Rechenzentrale das auch noch weiter zurück gespeichert.

Uns Mitarbeiter hat Herr Herzog gedrückt an allen Ecken und Enden. Wenn er die Vorstände eingebremst hätte oder die anderen Prüfer schon viel früher es hätte keine Einbrücke gegeben, die unsere Arbeitsplätze in Gefahr gebracht hätten. Herr Herzog hat mit unserer Not kalkuliert wie mit den Nöten der Kunden auch. Das scheint von ihm sogar in seinen Plan aufgenommen worden zu sein. Am Allerwenigsten hätte da rein gepasst, dass man mit Manfred Heger und den anderen Vorständen eine Prozess wegen eines Regresses führen wollte, die mussten ohne gegenseitige Ansprüche, aber noch mit einem hohen Urlaubsgeld zum Abgang gebracht werden. Die Prüfer haben die Vorstände mit ihrer Untätigkeit regelrecht zu den Machenschaften verführt und zum Schluss wollte sich Herr Herzog noch zum Gewinner machen. Das müssen wir alle zusammen verhindern. Der ist keinen Deut besser wie Manfred Heger und Reinhold Wolf und Karl Krämer.

   

Nr. 2913

Mitglieder

23. Januar 2008, 09:53 Uhr

Betreff: Wie lange schweigt der Aufsichtsrat noch?

Nach § 38 Genossenschaftsgesetz, Abs. (2) (= Link) hat der Aufsichtsrat eine Generalversammlung, bei uns die Vertreterversammlung, einzuberufen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. Ist eine Durchsuchung der Bank durch die Staatsanwaltschaft nichts, was dafür zehnmal den Grund her geben würde die Vertreterversammlung einzuberufen und die interessierten Mitgleider einzuladen. Wollt ihr uns nicht informieren was für Beschudligungen vorgetragen wurden? Wollt ihr uns nicht informieren, ob auch gegen Aufsichtsräte ermittelt wird? Wollt Ihr uns nicht informieren, ob gegen den jetzigen Vorstand ermittelt wird?

   

Nr. 2912

Geschäftsleiter

23. Januar 2008, 09:21 Uhr

Betreff: Stammt der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger aus der Feder des Genossenschaftsverbandes?

Wenn Vorstandskollegen abberufen wurden, dann wird auch von Verbandsseite regelmäßig empfohlen, dass sich der Aufsichtsrat einer Bank eines Fachanwalts von außen zu bedienen solle. Seit hier über den Aufhebungsverträge zuerst mit dem ehemaligen Vorstand Manfred Heger und dann mit Karl Krämer geschrieben wird, hatte ich regelmäßig das Gefühl, hier würde irgendwas nicht passen, es würde irgendwas fehlen. Auch der Anwalt, der ein angebliches Gutachten in dem Fall Flex erstellte, was man halbherzig in die Vertreterversammlung einbrachte, schien mir nicht dazu da gewesen zu sein, um die Bank gegenüber dem Vorstand in einer Rechtsposition zu vertreten, sondern rein Abläufe zu bewerten, um den Aufsichtsrat als unschuldig darzustellen.

Bei der VR-Bank Marktredwitz scheint es mir, als ob der Genossenschaftsverband sehr darauf erpicht war die Fäden nicht aus der Hand zu geben und die Meinung im Aufsichtsrat immer steuern zu können, ohne störenden Einfluss von Dritten. Die Formulierung des Aufsichtsratsprotokolls zur Dienstaufhebung, die hier schon mehrfach aufgezeigt wurde, ist geradezu hanebüchen. Man darf doch sicher davon ausgehen, dass der damalige Aufsichtsratsvorsitzende sich in so einer heiklen Angelegenheit nicht hinreißen ließ mit dem Vorstand selber den Aufhebungsvertrag auszuhandeln, der beiderseits finanzielle Risiken und Verpflichtungen mit sich bringen hätte können. Hätte der Aufsichtsratsvorsitzende hier im Alleingang Fehler gemacht, er wäre von Genossenschaftsverband zerrissen worden. Ein Hinweis in eine unfassbare Richtung liefert der Aufsichtsratsvorsitzende selber, der dann zwei Monate später auf der Vertreterversammlung zwar die unglaublichen Schlussbemerkungen aus dem Prüfungsbericht verlesen musste, aber an diesem Abend keinen Ton dazu sagte, dass er zwei Tage nach der Versammlung aus Gründen der persönlichen Überlastung zurücktreten würde. Man hat dabei eher andere Aufsichtsräte turnusgemäß zur Wahl gebracht, anstatt, dass er soviel Anstand gehabt hätte dort zu sagen, dass er gehen würde. Er hat sich am Abend sogar auf Bitten einer Vertreterin persönlich vorgestellt, weil man die Aufsichtsräte gar nicht kennen würde.

Dieser Aufsichtsratsvorsitzende dürfte dieses Risiko des Alleingangs nicht eingegangen sein, er hat mit größter Wahrscheinlichkeit den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger nicht aufgesetzt und ausgehandelt, der Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche, auch noch nicht bekannte. Der dürfte mit größter Sicherheit aus der Feder des Genossenschaftsverbandes Bayern stammen. Mit der Zustimmung vom 4. August 2004 hat man den gesamten Aufsichtsrat dazu genötigt einem Vertrag zuzustimmen, der gegen das Genossenschaftsgesetz steht. Ein Vorstand, der 100 Millionen DM an Kreditverlusten verschuldet, der mindestens 27,4 Millionen € an Wertberichtigungen hinterlässt, wie es ja nach Vorstandsbericht zum 31.12.2004 der Fall war, der darf nicht einfach nur aus der Verantwortung entlassen werden. Diese Verantwortung muss aufgeklärt werden. Hätte der Vorstand ein reines Gewissen gehabt, er hätte um seine Position gekämpft und er hätte ohne die Vertreterversammlung zum damaligen Zeitpunkt nicht entlassen werden können.

Es kann doch nicht sein, dass man Gründe hat, die zum Versagen der Erlaubnis durch die Bankenaufsicht reichen, die man aber den Mitgliedern als Eigentümer der Bank verschweigt. Was ist das für eine Grundauffassung von unserer genossenschaftlichen Mitgliedschaft? Für uns Geschäftsleiter ist dies Praxis sogar eminent gefährlich. Wie sollen wir uns gegen unberechtigte Vorwürfe wehren, wenn der Vorwurf nicht vorgetragen wird. In vielen Fällen werden emotionale Vorwürfe vorgetragen, die dann von mehreren Personen breit getreten werden und der abzuservierende Vorstand steht mit seinen Argumenten alleine da. Bei der VR-Bank Marktredwitz scheint es, dass die Prüfer den Aufsichtsratsvorsitzenden gelinde gesagt an die Hand nehmen konnten und ihm den Aufhebungsvertrag mit dem Vorstand mitgebracht haben. Gemäß der Gesetzeskommentierung erscheint dieser Aufhebungsvertrag eigentlich sittenwidrig. Die Regressabhandlung zu Flex, die für sich schon sehr zweifelhaft ist mit dem wie man die Vertreter dazu informiert hat, in dem man sogar den größten Teil des Gesamtschadens verschwiegen hat, reicht nicht aus, den Vorstand im Gesamten frei zu stellen, für die ungemeinen Schäden, die er zu verantworten hat. Wenn es Gründe gegeben hat, den Vorstand außerordentlich zu kündigen, dann wurde der Aufsichtsrat im Gesamten mit seiner Zustimmung in Not gebracht. Denn es scheint, in dem Aufhebungsvertrag steht, dass der Vorstand noch ein Jahresgehalt bekommen hat und die Altersversorgung, anscheinend auf Lebensversicherungsbasis hat man ihm auch noch belassen. Unter Verzicht auf alle Ansprüche würde ich sogar verstehen, dass dem Vorstand Kreditansprüche der Bank erlassen worden sein könnten.

Wer die außerordentlichen Gründe einer Dienstaufhebung nicht nutzt, wie es in diesem Fall erscheint, wer mögliche Ansprüche daraus untergehen lässt, der handelt im Sinne des § 41 Genossenschaftsgesetzes als Aufsichtsrat gegen jede Sorgfaltspflicht. Mit so einer Vereinbarung bringen sich die Aufsichtsräte in Haftung. Schon die Beschlüsse zu den Bilanzen von 2002 und 2003 waren anscheinend ein Akt der Nötigung, Bilanzbetrug abzusegnen. Keine Bilanz im Genossenschaftsbereich wird vorher durch Vorstand und Aufsichtsrat endgültig beschlossen, bevor da die Bilanzprüfung des Verbandes nicht abgeschlossen ist. Wie soll der Aufsichtsrat wissen, dass es nicht geht, dass man Einzelwertberichtigungen zwar feststellt, aber wenn man die bei den Forderungen nicht absetzt, dass damit die Vermögenswerte der Bank zu hoch angesetzt sind. Die Prüfer haben dass doch selber so festgestellt und abgesegnet. Das dürfen die Revisoren nicht durchgehen lassen und dann hat ja auch der Verbandsvorstand seine Unterschrift zum unbeschränkten Bestätigungsvermerk genauso erteilt. Bei Manfred Heger und dann auch Karl Krämer hat man aber trotz den Gründen, die zur Abberufung gereicht hätten noch ein Jahresgehalt gewährt. Die Aufsichtsräte wurden vielleicht genötigt sechsstelligen Aufwandsbeträgen zuzustimmen, die der Genossenschaft eigentlich erspart hätten werden müssen. Da stecken sie wieder in einer persönlichen Haftung und wer sagt denn, dass man in den Verträgen nicht vielleicht sogar großzügig auch noch mit Abfindungen hantierte?

Die Mitglieder haben das Recht über diese Verträge zu erfahren. Hier ist die Aufklärungs- und Informationspflicht seitens des Aufsichtsrates weit höher einzustufen, als ein schutzwürdiges Interesse der Vorstände. Das fragwürdige schutzwürdige Interesse hat vielleicht ein Herr Herzog. Den Verträgen muss vielleicht unverzüglich wegen einer möglichen Sittenwidrigkeit widersprochen werden. Da braucht man die alten Vorstände in der augenblicklichen Situation nicht fürchten, und auch keine rechtliche Auseinandersetzung. Die haben jetzt genug zu tun sich gegen den Staatsanwalt zu verteidigen und brauchen da ihre Argumente. Die Aufsichtsräte wurden in die Situation gebracht, dass sie sogar für die Urlaubsbezahlung, Fahrzeugnutzung und was sonst alles noch, persönlich haften müssten. Diese Ansprüche müssten 10 Vertreter oder 150 Mitglieder in einem Antrag formulieren. Dann würde im Hintergrund die Rolle der Prüfer dazu auch aufgedeckt werden. Hier wurde sogar dem Aufsichtsrat eine normal übliche Rechtsberatung vorenthalten. Wenn dies mit Dr. Nickl jedoch uneingeschränkt von Anfang an der Fall war, dann sitzt der Aufsichtsrat mit den alten Vorstände, mit den Prüfern wirklich auf der selben Bank.

Es ist fast beschämend, dass ein Anwalt sogar Aufsichtsratsvorsitzender war. Wenn der Rückgrat hätte, dann hätte er es sich nicht bieten lassen, dass er als Vorsitzender abgewählt wurde. Da haben ihm ja die Aufsichtsräte die Unfähigkeit direkt bescheinigt. Das wäre wirklich ein Grund gewesen sofort aus dem Aufsichtsrat zurückzutreten. Aber heute darf keiner raus gehen, es könnte sein, dass man ihm dann viel Mist zuschiebt und er schon aus Schutz für sich selber dabei bleiben muss um mitzubekommen was abläuft.

Ich hoffe für uns alle, dass über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Aufklärung kommt. Dieses Spiel Zuckerbrot und Peitsche vom Genossenschaftsverband bei uns im Hintergrund braucht dringend eine Bremse. Es hat seinen guten Gründe, warum wir am Markt unsere Probleme haben und warum wir oft nur belächelt werden.

   

Nr. 2911

Anonym

22. Januar 2008, 15:55 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Bilanzbetrug 2002 und 2003 und Dienstaufhebungsvertrag Manfred Heger

....... ……………, den 22. Januar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als zeitweiliger Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz mindestens in den Jahren 2002 und 2003 mit Tateinheit der Begünstigung von schwerer Untreue nach § 266 StGB

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 34 Genossenschaftsgesetz durch unerlaubte Handlung als gesetzlicher Prüfer bei der o.a. Kreditgenossenschaft durch Schließung eines Aufhebungsvertrages mit der Wirkung der Aufgabe sämtlicher gegenseitigen Ansprüche zwischen der von den Beschuldigten geprüften Bank und einem Vorstandsmitglied im Widerspruch zur Kommentierung des § 34 GenGesetzes zum Vermögensnachteil der Genossenschaft in Verbindung von Nötigung eines Aufsichtsgremiums, welches hier Kraft Gesetz zum Vertragspartner wurde und eventuell Nötigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, Verlinkung zum Gästebuch zur VR-Bank Marktredwitz eG;

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, bzw. Auszüge aus den Lageberichten über Internetlink: http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Gaestebuch070607_3Anlage.jpg (Achtung Leerfeld ist _);

C) Prüfungsberichte zur gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., einschließlich Prüfungsberichte zu Kreditvorprüfungen und sonstigen Sonderprüfungen der Jahre 2001 bis 2004 und wenn nötig auch für Vor- und Folgejahre, einzusehen bei der Bank, über den Genossenschaftsverband Bayern e.V. oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn;

D) Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, bzw. Auszüge hiervon
a) Vertreterversammlung 2001 (= Link)
b) Vertreterversammlung 2004 (= Link)
c) Auszug aus Vertreterversammlungsprotokoll 2005 (= Link)
d) Vertreterversammlung 2006 (= Link)

E) Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 04.08.2004

F) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


1. Gemäß Beweisquelle B) führte die von den genannten Revisoren geprüfte Bank in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 aus, dass ungesicherte Kreditteile der problemhaften bzw. problembehafteten Engagements nicht mehr vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Da in einem Lagebericht einer Bank ein solcher Vermerk sicher nicht aufgenommen wird, wenn es sich um geringfügige Beträge handeln würde, steht der Verdacht nahe, dass es sich um gewichtige Summen handelte. Die Unterlassung von Verbuchung von notwendigen Wertberichtigungen hat zur Folge, dass die Verhältnisse nicht entsprechende den Bankbilanzrichtlinien und dem HGB und allen anderen tangierten Gesetzen im Abschluss richtig dargestellt sind. Es bedeutet, dass hier Bilanzbetrug vorherrscht. Die Unterlassung der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ist durch die gesetzliche Prüfung im Genossenschaftswesen nur gemeinsam mit den Abschlussprüfern möglich. Die Lageberichtsvermerke dürfen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar von den Abschlussprüfern gefordert worden sein.

Wie der Beweisquelle B] ebenfalls zu entnehmen ist, hatte die gesetzliche Prüfung für die betroffenen VR-Bank Marktredwitz bereits festgestellt, dass latente Risiken bereits über einem vertretbaren Rahmen bestanden haben, was durch di Worte „weiterhin“ und „zurückgeführt“ unterstrichen wird. Den Eigentümern der Bank, den mitgliedern wurde jedoch die Risikolage regelmäßig sowohl von den Abschlussprüfern als auch den Vorständen und Aufsichtsräten wahrscheinlich wissentlich und beabsichtigt verschwiegen.

Die Bank hatte in den Jahren 2001 bis 2004 ca. 26 Mio. € an Kreditverlusten zu verkraften, alleine was aus den Bilanzen der Bank und den Vertreterversammlungsprotokollen zu ersehen ist. Auch 2005 und 2006 waren mit ähnlich hohen Werten belastet. Durch die Vermeidung von Buchungen von Verlusten in den Jahren 2002 und 2003, oder auch anderen Jahren, die aber hier in Millionenhöhe möglich erscheinen, wurde den Bankverantwortlichen durch die gesetzlichen Prüfer ermöglicht die Risikopotentiale vielleicht weit über den gesetzlichen Normen hinaus hoch zu halten. Die gesetzlichen Kreditgrenzen zum Höchstkredit nach § 49 Genossenschaftsgesetz und § 13 Kreditwesengesetz und die Großkreditgrenze und die Summe aller Großkredite nach § 13 KWG werden aus dem Eigenkapital zurückgerechnet, um eine Ausgewogenheit von Risiko zu Eigenkapital her zu stellen. Die Risikotragfähigkeit wurde mit Hilfe der gesetzlichen Prüfung weit besser dargestellt, als es sich in Wirklichkeit dargestellt hätte. Die Prüfer könnten damit an großen Kreditausfällen mitschuldig sein.


2. Gemäß Randziffer 80 der beigefügten Kommentierung des § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link) kann der Vorstand nicht auf Ersatzansprüche gegen einen Mitarbeiter verzichten. Da § 41 GenG analog für den Aufsichtsrat gilt, kann der Aufsichtsrat als Vertreter der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand gegenüber diesem ebenfalls nicht auf Ersatzansprüche verzichten.

Nach Beweisquelle E) stimmte der Aufsichtsrat protokollarisch zu, dass mit dem Vorstand Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Die verwendete Formulierung weist eindeutig darauf hin, dass der Aufsichtsratsvorsitzende im Alleingang einen bestehenden Dienstvertrag mit einem amtierenden Vorstand beendete, wozu er mit Sicherheit vor Unterzeichnung einen Beschluss benötigt hätte. Erhellend erscheint hierzu Beweisquelle D)c), wo in einer Anhörung vor der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der betroffenen Vorstand erklärte, dass mit diesem Vertrag auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch nicht bekannte, verzichtet wurde. Für diese Vereinbarung mit einem Vorstand haben aber weder der Aufsichtsratsvorsitzende alleine als auch der Aufsichtsrat im Ganzen das Recht dazu. Dies ist in der Satzung der Bank zusätzlich so festgelegt. Außer diesem Satz des ehemaligen Vorstandes wurde dies weder vom Aufsichtsrat, noch von Abschlussprüfern gegenüber den Vertretern genannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit sollte damit eine Haftungsgefährdung für die Aufsichtsräte selbst vermieden werden.

Die Vermutung zu dem Vorgang erscheint jedoch so, dass die Abschlussprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, hier die Herren Herzog und Grothoff die Vorgehensweise des Abschlusses des Dienstaufhebungsvertrages gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden vorgetragen haben und wahrscheinlich sogar für den Vertragsentwurf verantwortlich sein dürften, bis hin zur Unterzeichnung des befreienden Aufhebungsvertrages vor einer Genehmigung des verantwortlichen Gremiums, dem Gesamtaufsichtsrat. Die Formulierung des aufgezeigten Protokolles vom 04.08.2004 spricht schier von einer Nötigung des Aufsichtsgremiums der Bank zur Zustimmung, vielleicht sogar schon des Aufsichtsratsvorsitzenden. Erschwerend für die Rolle der Prüfer erscheint, dass sich Herr Johannes Herzog in die Situation bringen konnte, hieraus selbst Nachfolger des verabschiedeten Vorstandes werden zu können, was an Vorteilsnahme aus der Aufgabe der Haftungsverpflichtungen des früheren Vorstandes hindeuten könnte. Auch für den Dienstherrn des Prüfers, den Genossenschaftsverband Bayern dürfte es eher vorteilhaft erschienen sein, nicht in aller Öffentlichkeit als wirtschaftsprüfender Begleiter von Kreditausfällen zu sein, die nun über Ermittlungen als Untreueverdachtsbestände angeblich tatsächlich überprüft werden.

Durch das Einwirken der Herren Herzog und Grothoff über ihre sicher dominante Position des gesetzlichen Prüfers haben sie der VR-Bank Marktredwitz großen Schaden zugefügt, weil dadurch auf Haftungsansprüche gegen den Vorstand in zu ermittelnder Millionenhöhe verzichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2910

Aus der Organisation

22. Januar 2008, 12:36 Uhr

Betreff: Wann lassen die Münchner Herrn Herzog fallen wie eine heiße Kartoffel?

Es ist unbestritten, der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hatte doch lange Gelegenheit bei dieser Bank alles einzusehen. Unfassbare Prüfungskosten zeigen doch, dass die Prüfer schon bald täglich bei der Bank anwesend waren. Was er wirklich dabei gemacht hat, dass sieht man aus dem, dass ein Gutachter namens Dr. Nickl Verfehlungen zum § 18 KWG herausgearbeitet hat, die angeblich zu den hohen Verlusten bei Flex geführt haben, aber vom Prüfer nicht in der Art und Weise verfolgt wurden, dass hierbei Sorgfaltspflichtverletzungen durch Manfred Heger gemacht wurden, die seine sofortige Abberufung zur Folge haben hätten müssen. Auch das Thema Gold, Gold, Gold wurde in diesem Zusammenhang mehr als nur einmal durch gekaut, dass hier ein Vorstand vor Gericht aussagte, er sei vom Kreditkunden betrogen worden, obwohl der doch ohne relevante Unterlagen 1,5 Millionen € an Kreditmitteln und wahrscheinlich meist ohne entsprechende rechtzeitige hausinterne Beschlüsse ausgereicht hat.

Und es ist sicher sehr fraglich, ob die Münchner Verbandsvorstände so glücklich über Herrn Herzog sind, dass man ihnen über die Unterschriften auf den Bilanzbestätigungsvermerken die Jahresabschlüsse der VR-Bank in den Jahren 2002 und 2003 untergejubelt hat, wo man mit den Lageberichtsvermerken (= Link) in die Abschlüsse rein geschrieben hatte, dass die Kundenforderungen eben doch nicht richtig bewertet waren und dadurch das Risikopotential bei der schlimmen Lage der Bank unberechtigter Weise auf höchstem Niveau oben gehalten wurde.

Herr Herzog hat mit dem dass er Manfred Heger gegenüber den Kunden in den Abrechnungsbetrügereien stützte und genau die Verleugnungsstrategie seines Vorgängers , zuerst die Kunden und Mitglieder verraten. Keiner kann Prozessunterlagen so lückenlos einsehen, wie der Prüfer des Verbandes und sie tun dies auch, aus Interesse und eben darum, dass sie Risiken hieraus für die Bank erkennen sollen, die die Bank nicht aufzeigt und ins Rechnungswesen, sprich die Abschlüsse übernimmt. Mit der offensichtlichen Bilanzfälschung und den damit verbundenen überhöhten Kapitalanrechnungsmöglichkeiten hat er aber auch den Genossenschaftsverband schwer in Verruf gebracht, genauso wie es jetzt über die schonungslose Offenlegung geschieht, wie wenig die Prüfung bei durchgängiger Anwesenheit doch zur Schadensminimierung verholfen hat. Wenn der Prüfer im Verdacht steht den Vorständen über marode Kreditverhältnisse in Millionenhöhe die Möglichkeit zu geben in die Kassen der Bank zu greifen, nur um dann selbst deren Nachfolger werden zu können, dass kann in der Zentrale des Verbandes in München nicht recht sein, dass man dies so deutlich und in aller Öffentlichkeit spricht. Freut man sich in München denn immer noch über den Wechsel des Prüfers in die Bankspitze, wenn augenscheinlich wird, dass der vorher die Organisationspflichten bei der Bank in Verbindung mit § 25a KWG nicht eingefordert hatte?

Wie lange hält der Verband Herrn Herzog noch die Stange? Bekommen die Prüfer und der Verband den nächsten kalten Schauer über den Rücken wenn sie daran denken, dass sie ihm über ein Einzelkreditprüfungsbericht zum Forderungsnachlass von 432.000 € vielleicht aus einem Untreuefall herausziehen mussten, oder jetzt selbst hinein geraten? Irgendwann wird die Kartoffel Johannes Herzog zu heiß für den Genossenschaftsverband Bayern. Man fragt sich nur warum das denn überhaupt solange dauert. Nur dann gibt es auch kein zurück mehr in die alten Reihen, dann ist die Verabschiedung endgültig und auch die Karriere als Wirtschaftsprüfer endgültig erledigt.

   

Nr. 2909

Kunde

22. Januar 2008, 11:29 Uhr

Betreff: 3107-schwitzt unser Chef, 3108 Freunde dünn gesät

Natürlich müssen die Freunde solch eines Vernichters dünn gesät sein, wer will schon mit einem Ganoven zu tun haben? Vernichter deshalb, weil er doch viele Arbeitsplätze vernichtet hat, weil er Gelder vernichtet hat und weil er , was ja doppelt schwer wiegt, ganze Existenzen vernichtet und unserer Wirtschaft hier einen Dolchstoss zur Schwächung versetzt hat. Natürlich soll der nur schwitzen, damit er nachvollziehen kann.
Aber es wird ja nur vom jetzigen Vorstand gesprochen, wann wird denn der vorhergehende Vorstand samt seines Aufsichtsrates und seiner Helferlein, z. B. Fam. N.. dem Steuerberater und Helfer für Flex, auf die Sprünge geholfen? Da können Bürgermeister im Wahlkampf die Bürger anschmarren und haben auch Dreck am Stecken, Herr BGM. M. aus Trö? Hoffentlich wird dies jetzt mit fehlenden Stimmen quittiert?
Oder was wird denn aus dem aufgeteilten Grosskredit ?
Ist der Vorstand nur noch da, damit er die Kripobeamten noch unterstützen kann und auch was dabei aufschnappt?
Aber da hat die VR-Bank doch jetzt den neuen Sanierer O.L. von der Demora-Bank, der fegt doch auch schon ganz gut alles weg was sich ihm in den Weg stellt, und Prokura haben die ihm auch noch gegeben, der könnte gleich nach dem Weggang des Herzog eingesetzt werden und dann Schwamm darüber und die ganze Sache ist im Sand verlaufen? Der O.L. schaut schon ganz finster und gestresst, ist es die Zusammenarbeit mit den Durchsuchungsbeamten? Mit diesen Geschäftgebaren glaube ich hat der O.L. auch keine Freunde, mit solchen Charakteren möchte ich auch nicht befreundet sein. Arme Familien, die Macht und Herrschsucht dieser kranken Herren hat schon lange deren Charakter vernichtet, wo wir wieder beim vernichten wären.

   

Nr. 2908

Genossenschaftsrechtler

22. Januar 2008, 00:16 Uhr

Betreff: Kann Herr Herzog im Sinne des KWG noch als zuverlässig gelten?

Im Kreditwesengesetz steht in § 33, Abs. (2) (= Link), dass einem Kreditinstitut oder einem Geschäftsleiter (= Vorstand) die Erlaubnis zu versagen ist, wenn er als nicht mehr zuverlässig gilt. Ist Herr Herzog noch zuverlässig mit seiner Tätigkeit als Prüfer in den hier aufgezeigten Kreditfällen, die bei der VR-Bank riesige Verluste mit sich brachten? Ist er zuverlässig, wenn er als Prüfer bei anderen Banken zuerst hohe Wertberichtigungen feststellt, die eine Fusion als zwingend notwendig erweisen sollte, diese Wertberichtigungen sich aber in Wohlgefallen aufgelöst hätten, wenn die Fusion nicht so gelaufen wäre, wie von den Prüfern und vom Verband beplant? Ist Herr Herzog zuverlässig, wenn er als Prüfer die Kompetenz des Aufsichtsrates an sich nimmt, den Aufsichtsratsvorsitzenden so weit bringt mit einem Vorstand, der an die hundert Millionen Kreditverluste zu verantworten hat, alleine den Aufhebungsvertrag zu schließen bevor der Aufsichtsrat der Bank dies im Gesamten beschließt und damit den Vorstand entgegen dem Genossenschaftsgesetz aus der Haftung entlässt? Ist Herr Herzog zuverlässig, wenn seine Unterschrift und die von Reinhold Wolf unter einer notariellen Verzichtserklärung von 432.000 € steht bei kompletter Absicherung der Forderungen, wie im Anhang zu Eintrag Nr. 3119 zu sehen ist? Wäre Herr Herzog zuverlässig, wenn er und die anderen Vorstände dies ohne Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen hätten? Ist Herr Herzog zuverlässig, wenn er als Abschlussprüfer Lageberichtsvermerke zu verantworten hat, wo der Bank über nicht verbuchte Kreditverluste weit überhöhte Eigenkapitalanrechnungen und damit zusammenhängend weit überhöhte gesetzliche Kreditgrenzen ermöglicht wurden, wie es in den Bilanzen der VR-Bank aus den Jahren 2002 und 2003 zu ersehen ist? Ist Herr Herzog noch im Sinne des § 33 KWG zuverlässig, wenn er damit geholfen hätte das Risikopotential der Bank über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus noch auszuweiten, obwohl die VR-Bank schon unvertretbares Risiko angesammelt hatte?

Darf so ein Vorstand aus gesellschaftsrechtlichen Gründen überhaupt noch die Genossenschaft vertreten, wenn er ins Fadenkreuz strafrechtlicher Ermittlungen dafür geraten ist? Handelt der Aufsichtsrat nicht grob fahrlässig, wenn er den Vorstand nicht unverzüglich beurlaubt? Begibt sich der Aufsichtsrat damit nicht selbst direkt in die Verantwortung des Vorstandes? Stehen Aufsichtsräte gar schon selber im Fadenkreuz der Ermittlungen und die Mitglieder erfahren nichts davon? Wann muss der erste Aufsichtsrat sein Amt ruhen lassen? Wann erfährt man etwas über die Rolle des ehemaligen AR-Vorsitzenden Horst Pausch und seinen überraschenden Rücktritt zwei Tage nach einer Vertreterversammlung aus persönlichen, oder vielleicht doch unerfindlichen Gründen? Dessen Unterschrift steht zumindest auf dem eventuell sittenwidrigen Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger bezüglich der Haftungsfreistellung, der wahrscheinlich von Verbandsseite aufgesetzt wurde.

   

Nr. 2907

Mitglied

21. Januar 2008, 19:22 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Als ich vor über 30 Jahren einen kleinen Kredit zum Autokauf brauchte, mußte ich Mitglied werden weil es wegen dem Finanzamt nicht anders gegangen ist. So wurde mir in den siebziger Jahren das erklärt. Heute bin ich froh das ich keine weiteren Anteile mehr gekauft habe und mich habe nicht überreden lassen und kann meine Haftung für diese Bank überschauen.

Nach dem was ich so alles gehört und in diesem Gästebuch gelesen habe gehören die verantwortlichen vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für ihr Verhalten streng bestraft und wenn die Prüfer von der Genossenschaftsverbandsbank mitgewirkt haben, gehören diese noch strenger bestraft, wenn Sie es gewußt haben was da so alles passierte und nichts dagegen getan haben.

   

Nr. 2906

Uwe

21. Januar 2008, 16:51 Uhr

Betreff: 1,6 Mio. Verluste in 53 Fälle, was gibt es bei zwei Fällen mit 8 Millionen?

Wenn bei 53 Fällen 1,6 Millionen an Verlusten entstanden sind, dann war das aber eine ziemliche Erbsenzählerei bis man den Vorstand am Wickel hatte, wie im letzten Eintrag dargestellt. Die Höchststrafe war in einem Einzelfall 9 Monate, sonst waren es immer 4 und 3 Monate an Strafmaß. Wie oft passt das also in 85 Millionen Verluste und was gibt es bei Flex, wenn man die Fälschung der Unterlagen auch noch berücksichtigt und bei Gold, Gold, Gold, wo ohne alle Unterlagen der Kredit in den Wind geschossen wurde, alleine für die zwei Fälle? Da wird eine Bewährung wohl nicht mehr drin sein, oder? Und zu den gegenseitigen Kontrollpflichten steht ja auch einiges im Gesetzeskommentar. Da bleibt sicher auch was übrig für Prüfer und Aufsichtsräte für eventuelle eigene Kontrollpflichtverletzungen, Beihilfe und auch Strafvereitlung und Strafverhinderung über die Aufhebungsverträge.

   

Nr. 2905

Beobachter

21. Januar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Der Kreis dreht sich, 51 Mio. Abschreibungen sind Untreue, unterlassene EWB Bilanzbetrug

Manchmal kann man es richtig nachvollziehen, auch über die letzten Einträge schließt sich wieder der Kreis. 51 Millionen DM Abschreibungen im Kreditbereich sind bei der VR-Bank Marktredwitz über alle Gesetze hinweg, aber im besonderen auch wegen des § 25a Kreditwesengesetz (= Link), Sorgfaltspflichtverletzung nach den § 34 und 41 Genossenschaftsgesetz und Untreue nach § 266 StGB für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Bank. Die Unterlassung der Durchbuchung der Einzelwertberichtigungen ist dazu Beihilfe und Vernachlässigung der Wirtschaftsprüferpflichten. Diese begründen sich in einem gesetzlichen Auftrag und stehen im öffentlichen Interesse, dass sie ordentlich gehandhabt werden. Die Staatsanwaltschaft ist gerade dabei dies bei der Bank aufzuarbeiten. Was hier in wenigen Sätzen zusammengefasst werden kann, dauert für eine Gruppe von Ermittlungsbeamten Monate und Jahre um das Unfassbare zusammen zu stellen. Die Verantwortung der Prüfung und der Prüfer steht hier ganz oben, auch darum, weil man sich damit ein gut gepolstertes und gefüttertes Nest bauen wollte zu Lasten der Kunden aus den Zigmillionen an Verlusten, der Millionen an Abrechnungsbetrügereien und was sonst noch alles. Zur Erinnerung an anderer Stelle wurde ein Vorstand auf Betreiben der Verbandsrevisoren für 1,6 Mio. DM verurteilt (= Link). In Marktredwitz bleibt also auch ein wenig Luft für Aufsichtsrat und Revisoren. Die Spitze war bei 53 Fällen 9 Monate, das ist bei der VR-Bank doch mindestens auch drin. Vielleicht bedankt sich der Aufsichtsrat bei dem ehemaligen Prüfer dafür, dass man mit in den Sumpf gezogen wird.

   

Nr. 2904

Bilanzkenner

21. Januar 2008, 14:17 Uhr

Betreff: Kreditabschreibungen bei der VR-Bank Marktredwitz, Zu Nr. 3122

Die VR-Bank Marktredwitz hat nach ihren Jahresabschlüssen und den teilweisen Bekanntgaben in den Versammlungen in den Jahren 2000 bis 2003 über 26 Millionen € an Kreditverlusten gehabt, oder 51,3 Millionen DM. Trotzdem konnten laut eigenen Bilanzangaben nicht alle Einzelwertberichtigungen gebildet werden. Wenn man so etwas in den Lagebericht schreibt, dann geht es nicht um Summen von Zehntausenden vielleicht, dann geht es um Millionen wahrscheinlich. Und das Jahr 2004 hat laut Abschluss auch wieder 4,7 Mio. € oder über 9 Mio. DM an Kreditverlusten gekostet. Somit waren es in fünf Jahren 60 Millionen DM an Kreditverlusten bei 732 Mio. DM Kundenforderungen in der addierten Fusionsbilanz im Jahr 2000. Dafür haben die Prüfer Grothoff und Herzog Manfred Heger aus der Haftung entlassen mit der Vereinbarung ohne gegenseitige Ansprüche und auch Karl Krämer und Reinhold Wolf hat man den Ruhestand quasi auch in Saus und Braus geschenkt dafür, dass er Herrn Herzog den Weg zum Vorstand ermöglichen musste. Dass man die befreienden Aufhebungsverträge den Mitgliedern verheimlichen wollte und der Aufsichtsrat und die Prüfer tun dies bis heute, ist ein Verbrechen für sich. Dazu haben die Prüfer kein Recht und der Aufsichtsrat bringt sich selber in die Gefahr die Haftung für die Vorstände zu übernehmen. Trotz der Nötigung der Aufsichträte mit dem nachträglichen Beschluss dazu, scheint die vielleicht schwierige Situation Herrn Herzog dazu aber auch wenig zu jucken. Vielleicht hat er genug Material gesammelt um jeden Beschluss durch zu bekommen.

Aber man darf nicht vergessen, jeder Kreditverlust bei der Bank geht einher mit persönlichen Katastrophen bei den Kunden. Über 8 % der Kundenforderungen hat man in diesen 5 Jahren abgeschrieben. Mit weiteren 17 Millionen € in den anderen Jahren seit 1994 kommt man auf 85 Millionen DM an bilanziellen Abschreibungen, die erkennbar sind. Was man über Druckmaßnahmen, die in so einer Situation einer Bank noch vermehrt auftreten, bei diesen oder weiteren Kunden noch kaputt gemacht hat, dürfte kaum zu ergründen sein. Die Bank und ihre Vorstände und Aufsichtsräte und auch die Prüfung des Genossenschaftsverbandes sind verantwortlich für unglaubliche Geldvernichtung in der Region. Seit vielen Jahren bleibt die VR-Bank damit auch ihrer sozialen Verantwortung für jegliche Steuerleistungen vollkommen schuldig. Keinen Teerfleck zu den eigenen Zufahrten hat man in dieser Zeit bezahlen können. Es ist eine Schande, wenn sich Herr Herzog als Förderer der Region aufspielt, er müsste sich jedes Mal dafür entschuldigen, was die Bank der Allgemeinheit schuldig bleibt und für was sie verantwortlich zeichnet.

   

Nr. 2903

Beobachter

21. Januar 2008, 13:07 Uhr

Betreff: Zu 3121, wer fegt wen weg?

Bei Frau Pauli war es doch eine Palastrevolution. Das kann man für die VR-Bank Marktredwitz nicht sagen. Da sollte doch jeder jeden stützen und somit konnte jeder bei den Kunden in die Tasche greifen, ohne dass der andere eingeschritten wäre. Bei 100 Millionen an Verlusten, fallen da Beträge auf, wenn sie gesteuert irgendwo landen? Beziehung direkt zu den US-Immobilienfonds, nach Marbella, sogar in den BMW-Korruptionsskandal, es hat sich einiges angesammelt im weit entfernten Fichtelgebirge. Aus Gründen des Takts hat man über vieles nicht besprochen. Bei der VR-Bank Marktredwitz heißt es eher anders, zuerst hat sich Johannes Herzog in das Boot von Heger, Wolf und Krämer mit rein gesetzt und wenn er jetzt mit diesen untergeht, dann tauchen in diesem Schiffchen unter Decken verborgen manche große Tiere auf, die sich irgendwie an Land retten wollen bevor der Strudel alles mit sich reißt. Den Takt gibt jetzt die Staatsanwaltschaft vor, wenn man das Ruder nicht selber rum reißt.

   

Nr. 2902

Genossenschaftsrechtler

21. Januar 2008, 12:48 Uhr

Betreff: Wenn der Vorstand Ziel von Ermittlungen ist, dann muss das der Genossenschaft mitgeteilt werden.

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäfte des Vorstandes. Aus den Schilderungen in diesem Website kommt es manchmal so rüber, als ob der Aufsichtsratsvorsitzende für sich ein eigener Patriarch ist. Hier gilt aber auch nur, er muss zuerst seine Kenntnisse dem gesamten Aufsichtsrat mitteilen, wenn sie von Bedeutung sind. Dies gilt vor allem dann, wenn er von Prüfern in dieser Richtung informiert wird und dürfte sicher auch für Vorgänge, wie strafrechtliche Ermittlungen gegen Vorstände, gelten. Nun hat aber sicher auch der Aufsichtrat die Pflicht die Mitglieder darüber zu informieren, dass es sich bei diesen Ermittlungen nicht nur um oberflächliche Anschuldigungen handelt, sondern, dass bei der VR-Bank Marktredwitz ein um Speziallistenteam des Wirtschaftsdezernats der Staatsanwaltschaft handelt, das diese Ermittlung vielelicht bereits schon vornimmt. Die Mitglieder müssen erfahren, was an der Spitze ihres Unternehmens abläuft. Dafür kann man vorerst auch die Presse einsetzen, aber sicher bedarf es in diesem Fall einer außerordentlichen Vertreterversammlung, wobei zu klären ist, wie alle Mitglieder dazu informiert werden sollten. Der Aufsichtsrat ist für die Mitglieder da und nicht für den Verband und den Vorstand. Aber er ist auch nicht dazu da, die Instrumentarien nutzen zu können um sich selber vor Verfolgung zu schützen.

An dieser Stelle ist es endlich notwendig den Mitgliedern den tatsächlichen Stand der Wirtschaftlichkeit ihrer Genossenschaft aufzuzeigen im Verhältnis zu Durchschnittswerten bei Eigenkapital und dessen Zusammensetzung, bei Ertragskraft und ganz wichtig bei der Risikolage und das schonungslos über die letzten Jahre hinweg. Am besten würde hierzu der Prüfungsverband ganz offiziell ausgeladen um eine ungestörte und ungeschönte Diskussion und Aufklärung zu ermöglichen.

   

Nr. 2901

Mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen

21. Januar 2008, 12:31 Uhr

Betreff: Welchen Anspruch erfüllt die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes?

Der § 1 Genossenschaftsgesetz (= Link) fordert von einer Genossenschaft und deren Führung die Förderung ihrer Mitglieder. Was bei der VR-Bank Marktredwitz geschehen ist, scheint aber die konsequente Schädigung der Mitglieder und Kunden gewesen zu sein. Die Entwicklung unserer Region wurde rapide beeinträchtigt durch unfähige und korrupte Vorstände. Welche Rolle dabei der Genossenschaftsverband und die Prüfer gespielt haben, kann man fast aus jeder Unterlage ersehen, die in diesem Gästebuch eingesehen werden kann. Jede Sorgfaltspflichtverletzung durch den Vorstand und auch mitgetragen durch den Aufsichtsrat stellt an sich eine Untreuetat nach § 266 StGB dar. Die schon öfters aufgezeigten Lageberichtsvermerke von 2001 bis 2003 (= Link) mit den anhängenden Auszug aus der Rede von Reinhold Wolf bei der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 mit der nachträglichen Bekanntgabe der Risikosituation ist die schlimmste Zeitreihe, die man sich nur vorstellen kann.

Die Eigentümer der Bank hat man zu keiner Zeit über diese Verhältnisse informiert. Was Schritte in die richtige Richtung bedeuteten, wurde nie erklärt. Die VR-Bank Marktredwitz war vor und nach der Fusion mit der Raiffeisenbank Arzberg schon mit unheimlichen Prüfungsaufwendungen belastet. Der Schluss daraus heißt, umso schlechter die Umstände umso mehr wird Prüfungszeit veranschlagt und natürlich auch aufgewendet und umso mehr kostet die Revision. Ist es jedoch nicht fatal, wenn die Prüfung dann nichts nützt? In den Jahren 2000 bis 2002 waren die Verwaltungsaufwendungen um 3,5 Mio. DM höher als der Landesdurchschnitt bei den Genossenschaftsbanken und man kann vermuten, dass dies in vollem Umfang den Prüfungskosten zugerechnet werden muss. Die Mitglieder haben also eine vollkommen überteuerte Prüfung bezahlt, die ihnen selber in keiner Weise zu Nutze gekommen ist.

In dieser Zeit sind die Prozesse zur Stichtagsverzinsung und zu den Wertstellungen im Giro- und KK-Bereich gelaufen oder angestoßen gewesen. Was nützt Prüfung, wenn der Prüfungsverband ihnen nicht die Sicherheit gibt und es nicht überwacht, dass die Kunden in für sie unüberschaubare Bereiche, und dazu zählt die EDV einer Bank, nicht über den Tisch gezogen werden und zu ihren Lasten manipuliert wird? Da muss man sich ja überlegen den Prüfungsverband zu verklagen für die Schäden. Millionen hat man damit eingenommen, die genauso irgendwo im Nirrwana verschwunden sind, wie soviel anderes auch. Ein Verband holt sich in Summe vielleicht zwischen 5 und 8 Millionen an Prüfungsgebühren bei der Bank ab und bezeichnet andererseits den Kunden als Gefahr, wenn sich die eigenen Genossenschaft nicht Verjährung und Verwirkung zum Schutz vor berechtigten Rückforderungen heranziehen kann. Der letzte, der sich um den § 1 Genossenschaftsgesetz kümmert, das ist der Prüfungsverband, der dies überwachen soll. Man kann sich nur wundern. Doch es geht ja weiter, seit 2004 bis 2006 waren die Betriebsaufwendung um 4,7 Mio. € höher als der Landesdurchschnitt und bei weniger Volumen braucht man sicher nicht mehr an Kugelschreibern und Bleistiften. Der Genossenschaftsverband mit seiner Untätigkeit kostete die VR-Bank Marktredwitz seit dem Jahr 2000 einen hohen Millionenbetrag. Die Verlierer waren dabei regelmäßig immer wieder die Mitglieder und die Kunden. Jeder sechste bis siebte Kunde in der Kategorie latent ausfallgefährdet, das ist alles andere als Mitgliederförderung, es ist nichts anderes als Mitglieder- und Kundengefährdung aus den desolatesten Verhältnissen heraus, mitverschuldet durch die Verantwortungslosigkeit des Prüfungsverbandes. Oder vielleicht doch der unsäglichler Verstrickungen und Verknüpfungen zwischen Bankverantwortlichen und Verbandsleuten?

Im Jahr 2002 dürfte es gewesen sein, wo Manfred Heger als Hausherr der Bank einem Prüferteam Hausverbot erteilte. Es folgten Herzog und Grothoff. Wo waren sie, als man weiterhin die Risikolage in einen vertretbaren Rahmen zurückführen musste? Denn diese Lageberichtsvermerke dürften als erstes von diesen Prüfern stammen. Seit wann bestanden denn die Risiken außerhalb der vertretbaren Rahmen, die man den Mitgliedern verschwiegen hatte? Wie rechtfertigen diese beiden die Vermerke von 2002 und 2003, dass dann trotz alle dem notwendige Einzelwertberichtigungen nicht in vollem Umfang gebildet wurden? Wie rechtfertigt man es, wenn man zum Stichtag 31.12.2001 bei einem Kredit von 4,5 Mio. DM eine Überziehung von 740.000 DM feststellt und es nur eine Sicherheit von 200.000 DM gibt? Heißt dass nicht, dass hier bereits eine Einzelwertberichtigung von 5 Millionen DM gebildet hätte werden müssen, weil schon massivste Leistungsstörungen aufgetreten waren? Andere Kunden hat man schon Jahre früher wegen 10.000 DM gekündigt, wie wir aus dem hier auch schon veröffentlichen Gerichtsgutachten erkennen können. Wie können es die Prüfer erklären, dass dieser große Kredit mit einer zwingend notwendigen EWB von 5 Mio. DM nochmals um 700.000 DM überzogen werden konnte? Für was haben diese beiden Prüfer von der Genossenschaft VR-Bank Marktredwitz eigentlich ihre Prüfungsgebühren erhalten? Für ihre Tomaten auf den Augen? Dafür, dass man einen Gutachter namens Dr. Nickl brauchte, der feststellen musste, dass Manfred Heger die wirtschaftlichen Daten der Firmen in den eignen Protokollen gefälscht hatte?

Wie war es möglich, dass Reinhold Wolf ohne Absicherung bei der Präsenz der Prüfer 1,5 Mio. € (3 Mio. DM) in weniger als zwei Jahren versemmeln konnte? Hat die Prüfer die Geschichte von der Schmierung der Regierungsbeamten in Guinea so gut gefallen, dass man es nicht verhinderte, dass er laufend über die Limite hinaus dem Kunden weitere Hunderttausende zustecken konnte?

Man redet heute von den 432.000 € die Herr Herzog im Fall des Forderungsnachlasses auf dem Weg zur Luisenburg an die Bank zurückerstatten müsste. Herr Herzog und seine Prüferkollegen müssten der Bank wegen ihrer persönlichen Unzulänglichkeiten auch die 8 Millionen aus den Kreditfällen Flex und Gold, Gold, Gold zurück erstatten. Das hat nichts mehr mit Schadensersatz aus den Prüfungen zu tun. Hier geht es um persönliche Vorteilsnahme des Prüfers Herzog und Vertuschen der Verantwortung des gesamten Prüfungsverbandes wegen des schlimmsten Verrates des § 1 des Genossenschaftsgesetzes. Man meint fast, die Prüfer hätten dazu beitragen wollen, dass sich die alten Vorstände persönlich bereichern konnten, damit sie leichter das Feld für sie frei machten. Zuerst gilt es nun diesen Mann abzusetzen, die Rolle des Herrn Grothoff zu erforschen, der vielleicht sogar zweiter Vorstand hätte werden wollen und dann die Millionen vom GenoVerband für die letzten zehn Jahre Prüfung zurückzufordern. Danach hoffen wir, dass alles noch gerichtlich im Sinne des Strafrechtes aufgearbeitet wird.

   

Nr. 2900

Es geht doch: Pauli fegt Stoiber weg

20. Januar 2008, 17:55 Uhr

Betreff: Eintrag

Das Rundschreiben finde ich klasse, weil es auch an die Bürgermeister-Aufsichtsräte geht. Diese Bürgermeister - und viele sind Mitgliedervertreter oder Aufsochtsräte -drucken zur Zeit viele Wahlkampfprospekte und muessen sich den Herausforderern der anderen Partei stellen. Da kann man sie stellen: Decken oder Aufdecken. Deckt ein Bürgermeister-Aufsichtsrat krumme Touren der Bänker, muss und kann ihn sein Kontrahent wegfegen. Die Position ist dann stärker als die von Pauli, die sogar Stoiber weggefegt hat. Also nachschauen, wo ein Bürgermeister wiedergewählt werden will, der schiefe Sache der Bänker deckt und das dem Herausforderer der anderen Partei mitteilen.
Jetzt ist Wahlkampf und diese Munition trifft nur jetzt!
Viel Glück und auf in den Wahlkampf!
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Nr. 2899

Beobachter

20. Januar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: Mit was rechtfertigen die diesen Nachlass von 432.000 € ?

388.215 € hat man im letzten Jahr mit 3 % Dividende ausgeschüttet. Mit was rechtfertigt der Vorstand der VR-Bank, dass er bei der Absicherung, wie es in der Verzichtsvereinbarung drin steht, 432.000 € einfach so weg gibt? Jetzt gibt es also zwei Gesichtspunkte, wenn es notwendig gewesen wäre, dass man die Forderung nicht mehr rein bringen könnte, dann wäre es eine Bilanzaufhellung für das Jahr 2006 gewesen und hätte da verbucht werden müssen. Dann wäre aber bei einem Gewinn von 492 T€ keine Dividende mehr möglich gewesen. Wenn es nicht notwendig gewesen wäre und somit nicht ins Jahr 2006 zu nehmen gewesen wäre, ja meine Herren Vorstände und Aufsichtsräte, warum denn dann überhaupt? Die Fehler der Vorstände bereinigen, damit Ihr nicht wegen den Braunen ins Gerede kommt? Nein, es ist ganz einfach Betrug an den Mitgliedern, wenn man so etwas macht und hier hat das deutsche Recht den Begriff der Untreue hervorgebracht und ins BGB aufgenommen. Wer auf diese Art und Weise anvertrautes Vermögen verschenkt, der kann nicht Vorstand von 17.000 Mitgliedern sein und alle die zugestimmt haben stehen voll mit in der Verantwortung und selbstschuldnerisch in der Haftung. Man hat hier schon davon gesprochen dass eine notwendige Sanierung schon vor Jahren eingeleitet hätte werden müssen. Man kann diese 432.000 € doch nicht einfach auf die Mitgliedergemeinschaft in Marktredwitz oder die im ganzen Land übertragen. Hier sticht doch die Verantwortung für den Betrag geradezu ins Auge.

Das Bundesaufsichtsamt soll seinerseits endlich aufhören sich heraus zu reden. Auch da geht es nur darum davon abzulenken, dass man von den Verhältnissen in Marktredwitz mit der unfassbaren Risikolage mindestens seit den Tagen der letzten Fusion über alle Berichte bescheid wissen musste. Kämpft hier auch ein Abteilungsleiter ums Überleben? Dass man weiterhin die Risiken nicht in vertretbaren Rahmen hatte, dass wurde dem BaFin laufend mitgeteilt, auch schon vor dem Lageberichtsvermerk "weiterhin". Aber den Eigentümer der Bank, den Mitgliedern durfte man das anscheinend verschweigen, weil man sich selbstherrlich über diesen fühlt und fühlte und diese nur als willfährige Masse behandelt. Wer gab damals dem Bundesaufsichtsamt und dem GenoVerband das Recht drüber hinweg zu sehen, dass hier die Allgemeinheit gefährdende Tendenzen über unfähige und nahe dem Verbrechertum tätige Vorstände arbeiten durften? Wer gab dem Genossenschaftsverband das Recht so ein die tatsächlichen Verhältnisse beschönigendes Gutachten zur Fusion zu erstellen ohne auf die bestehenden Risiken hinzuweisen? War dies schon damals der Schulterschluss mit den verbrecherischen Vorständen? Hoffentlich erfahren wir es über die Verhandlung zu den laufenden Ermittlungen.

Es geht anscheinend überall nur darum die Positionen einzelner bisher untätiger Aufsichtsleute zu erhalten. Die Interessen der Mitglieder und der Kunden stehen dahinter zurück. Dies ist ein unglaublicher Skandal. Das BaFin kann doch die Zustände heute durch den Herrn Herzog nicht heilen, dass es immer nur den Verbänden alles überlassen hat und dort nicht mal bei einer Bilanzfälschung eingegriffen haben, wenn die Einbuchung der bilanziellen Risiken über die Wertberichtigungen unterlassen wurde. Es geht um die Schädigung der Region und nicht um die untätigen Leute beim BaFin und die korrupten Leute beim Genossenschaftsverband Bayern. Stützen sich die, die für die Misere erheblich mitverantwortlich sind? Dafür wird die VR-Bank und ihre Mitglieder durch den Dreck gezogen und der ehemalige Prüfer wird nicht mal zur Verantwortung gezogen, wenn er unglaubliche Beträge in seiner Hochnäsigkeit verschenkt.

Wo sind also die Einzelprüfungsberichte zu Flex über vier bis fünf Jahre hinweg, warum hat Dr. Nickl herausgearbeitet, dass Heger die Unterlagen gefälscht hat und Herzog und Grothoff als Prüfer angeblich nicht? Wo sind die Einzelprüfungsberichte zu Gold, Gold, Gold mit einer Kreditausreichung ohne relevante Unterlagen bis hoch von 1,5 Mio. € in nur eineinhalb Jahren von 2002 bis November 2003, laut Aussage von Reinhold Wolf? Wo ist der Einzelprüfungsbericht zur Bilanzprüfung 2006 im Frühjahr 2007 zum Forderungsverzicht von Wolf, Herzog, Heidel und Schelter, oder jetzt zur Kreditvorprüfung spätestens im letzten Herbst? Es geht um die Interessen der Genossenschaft und ihrer Kunden und Mitglieder und nicht um die Vertuschung für Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfung.

Wo ist der Unterscheid zu Heger mit Flex und zu Wolf mit Gold, Gold, Gold? Wenn es Ermittlungen auch gegen den jetzigen Vorstand gibt, warum sitzt der noch auf dem Stuhl? Es ist eine Ebene, wo keine Kontrolle stattfindet, da enden die Rechte der Mitglieder, weil die Kontrolleure die Mitschuldigen sind. Es ist gut, dass dies der Wunsiedeler Kreis Tag für Tag anprangert. Und die Diskussion um München-Land und Ingolstadt zeigen es zusätzlich, wie notwendig es ist im Genossenschaftsbereich aufzuräumen und mit eisernen Besen durchzukehren und Lumpen und Schmarotzer raus zu werfen. Wir müssen es in der Bankenlandschaft endlich ausmerzen, dass korrupte Verhältnisse von geschädigten Kunden ausgebadet werden müssen und Prüfungsverbände und Aufsicht so tun, als ob nichts geschehen wäre. Man glaubt nicht, wie draußen die Plusminus-Sache im ARD mit der Altersversorgung über Pleitefonds diskutiert wird. Das schadet jeder einzelnen Kreditgenossenschaft unheimlich.

   

Nr. 2898

anonym

20. Januar 2008, 12:40 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

....... ……………, den 20. Januar 2008

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung

gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle am 09.03.2007 mit notarieller Vereinbarung gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuellen Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank hatten weder satzungsgemäß noch nach den gesetzlichen Richtlinien des Genossenschaftsgesetzes, speziell hier § 34, unter Bezug auf die Kommentierung, hierzu Kompetenz. Sie haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht zum Nachteil der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Es ist zu vermuten, dass die Bankvorstände am Entwurf der notariellen Kaufverträge beim selben Notar beteiligt war, da hierzu ebenfalls die Freigabe von Grundpfandrechten erfolgte. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Ich verweise auf die Hinweise hierzu in dem Eintrag Nr. 3098.

Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Vorberatungen während seiner Periode als Notvorstand in den Beratungen mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsratsvorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten. Über die Bankunterlagen wäre zu prüfen, ob die Zustimmung des Aufsichtsrates als Gremium mit einem Beschluss vor oder nach der ersten erfolgten Zustimmung entweder über die Kaufverträge oder über die Verzichtsvereinbarung mit dem Kunden erfolgte und es einen Akt der Nötigung darstellen würde, wenn dies hinterher erfolgt wäre.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2897

Mitglied

19. Januar 2008, 19:59 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Der Beitrag 3117 ist m. M. n. primitiv. Was hat der Schlappmaulorden, welcher auch der Landrätin von Fürth verliehen wurde, mit der Bank oder Verantwortlichen zu tun? Im Grunde genommen nichts. Fasching oder Karneval (Jux und Tollerei) hat nichts mit dem täglichen Leben zu tun, insbesondere nicht, was in dieser Bank mit Beobachtung seitens des Genossenschaftsverbandes München und der Bankenaufsicht passiert. Nachdem nichts passierte, wird wohl die Staatsanwaltschaft dem gedecktelten Jux und der Tollerei ein Ende bereiten. Es bleibt dann nur noch abzuwarten, welche Folgen für die Straftäter intern und extern der Bank durch den Richter erfolgen.

   

Nr. 2896

Mitgliedskunde

19. Januar 2008, 19:00 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz,,,,,

Zu Beitrag 3116
Wenn alles nicht so traurig wäre, was mit unserer Bank geschieht, dann müßte den Ver-
antwortlichen vom Vorstand der Bank, dem Genossenschaftsverband Bayern und der Bankenaufsicht der Schlappmaulorden von der Kitzinger Faschingsgesellschaft ver-
liehen werden nach dem Motto "wider dem Aufrechtsbewußtein". Herr Jonny Herzog mit
samt seiner Truppe - läßt grüßen.

   

Nr. 2895

Ein Mitlgied

19. Januar 2008, 12:28 Uhr

Betreff: Versuch und Irrtum

Nach den Betrug mit den Wertstellungen, Sicherheitenverwertung, Veruntreuung, Bilannzbetrug, falsche Limiteingaben und, und, und, jetzt auch noch der Betrug mit den Habenzinsen. Was kommt denn auf die Bank noch an Super-GAu's zu?
Wenn ich die die vorhergehenden Beiträge richtigverstanden habe, dann war in den Sparverträgen kein fester Zins vereinbart, nach meinen Rechtskenntnissen ist doch, wenn nichts vereinbart ist der gesetzliche Zins maßgebend: d.h. Basiszins + 5 % = ca. 6,25 %. Da können sich die Sparer freuen, daß sich die Bank so spendabel zeigt. Wenn da eine Sammelklage eingeht, da wird sich die G+V der Bank freuen. Herr Hezrog haben sie das schon in die Bilanz 2007 eingearbeitet. Von der Bilanzaufhellungstheorie müßten sie doch eigentlich schon was gehört haben. Aber da wird wohl wieder die Bilanz gefälscht werden, wie in den Jahren zuvor. Ich bin gespannt, ob der Aufsichtsrat wieder mal gegen besseres Wissen, seine Unterschrift gibt. Gibt es eigentlich etwas in dieser Bank, wo nicht betrogen, gemauschelt und betrogen wurde? Da mutet es einen äußerst seltsam an, wenn man die die Stellenanzeige in der Frankenpost liest: eine mittelgroße Genossenschaftsbank, fest in unserem Marktgebiet verwurzelt. Als leistungs- und zukunftsfähiger Anbieter möchten wir unsere vorhandenen Marktpotenziale noch weiter ausbauen. Das verstehe einer. Die gut ausgebildeten Mitarbeiter - deren Ausbildung der Bank sicherlich eine Menge Geld gekostet hat- sind unerwünscht und mit Branchenfremden will die Bank die vorhandenen Marktpotenziale noch weiter ausbauen. Bloß das "noch" steht an der falschen Stelle im Satz: Es müßte heißen: die noch vorhandenen Marktpotenziale.
Da kann man nur sagen: "Management by Planlosigkeit". Die Bank konnte und kann es nicht verkraften, nach dem Regelkreis " Versuch und Irrtum" vorzugehen.
Wie heißt es immer so schön: Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
Da fragt man sich als Kunde und Mitglied, was kann man bei dieser Bank eigentlich noch machen - außer einen weiten Bogen herum-.

   

Nr. 2894

Genossensch. Betriebswirt

18. Januar 2008, 19:14 Uhr

Betreff: Sparpläne mit Einmalbonus, nächster Bummerang

Die VR-Bank Marktredwitz hat eine Abmahnung wegen Sparplänen mit Einmalbonus bekommen. Das ist der nächste Bummerang. Vielleicht sagt uns der Kunde über das Gästebuch später wieviel er nachvergütet bekommen hat. Wenn z.B. addiert zwischen 5 oder 10 % an Nacherstattung fällig wären, dann müsste die VR-Bank zwischen 5 und 10 % Rückstellungen bilden für alle diese Sparverträge und die die in den letzten Jahren fällig waren, so weit wie eine gesetzliche Verjährung zurück greift. Auch den Betrag dürfte die Bank niemals verdient haben im letzten Jahr. Somit müsste ein Verlust ausgewiesen werden und somit dürfte nach dem Genossenschaftsgesetz keine Dividende gezahlt werden. Die Hiobsbotschaften nehmen kein Ende.

   

Nr. 2893

Aus der Organisation

18. Januar 2008, 16:17 Uhr

Betreff: Brechen jetzt endlich die Dämme?

Haben wir einen Vorstand in Marktredwitz vor dem die Staatsanwaltschaft die Büros und Schränke der Bank verschließen muss? Vielleicht stimmt es ja, was er uns in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) gesagt hat, dass die Ermittlungen zuerst das betroffen haben was bis zum Jahr 2004 gelaufen ist. Dann hat man auf jeden Fall die Bilanzen der Bank mit dem Hinweis auf die mögliche Bilanzfälschung mit drin und auch, was in den Prüfungsberichten anders drin stand, als man es den Mitgliedern gesagt hat. Dass man da rein geschrieben hat, dass Manfred Heger die Kundenbilanzen als Betreuungsvorstand selber auch noch gegenüber den anderen Vorständen und Aufsichtsräten fälschen durfte, das wird im Prüfungsprotokoll von Herrn Herzog oder einem seiner Kollegen nicht drin stehen. Dieses Einzelprüfungsprotokoll mit 2,6 Mio. € Ausfall ist mit Sicherheit komplett im Prüfungsbericht enthalten, genauso wie das mit dem Ausfall von 1,5 Mio. € bei Gold, Gold, Gold.

Wird endlich die Mitverantwortung eines Revisors aufgedeckt für diese unglaublichen Kreditverluste bei der Bank. Brechen jetzt endlich die Dämme auf. Denn dann könnte Herr Herzog und Herr Grothoff tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden, warum sie Manfred Heger mit dem Aufhebungsvertrag ohne gegenseitige Verpflichtungen bedacht haben. Dann haben sie sich die Verantwortung von Manfred Heger auf die eigenen Schultern geladen. Und wer weiß, was mit der Entmachtung von Karl Krämer dazu ähnlich gelaufen ist?

Klar hat der Wunsiedeler Kreis vorerst Rücksicht genommen und nur öffentlich diskutierte Fälle aufgegriffen, aber die waren für die Staatsanwaltschaft anschaulich genug um weiter nach zu schauen. Die ersten Ermittlungen sind sicher nicht bis 1980 und noch weiter zurück vorgesehen gewesen. Vielleicht hatte man den neuen Vorstand wegen einer komischen Konstellation vom Prüfer in den erste Position bei der Bank kritisch mit im Auge, aber warum sollte man ihn gleich verschrecken? Wer weiß ob man die Schränke der Prüfer auch gleich mit verschlossen hat? Tiefste Erkenntnisse zur Einschätzung von Einzelkreditengagements und zur Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat stehen da drin, die in Deutschland nur ein ermittelnder Beamter zu Gesicht bekommen kann. Das ist geheimste Kommandosache. Es ist gut so. Jetzt kommt es auf den Tisch, angefangen mit Rudi Heger über eine der erste Fusionen von Volks- und Raiffeisenbanken im Jahr 1990, wo man nach der Fusion große Beträge aus den Einzelwertberichtigungen wieder zurück buchte (Fachleute wissen was man schließen könnte, wer sonst Aufklärung will, bitte anfragen), über die durchgehende Kapitalschwäche der RV-Bank in den 90-er Jahren bis hin zur Fusion zum 31.12.2000, wo man über die Risikolage außerhalb des vertretbaren Rahmens kein Wort verloren hat. Alles mündet in der Katastrophe, dass man seither keine Gewinne mehr machen konnte und die Risikolage sich weiter dramatisch entwickelt hat bis hin zu den vielen Abschreibungen und den hohen Beständen an Wertberichtigungen, bei denen man noch zweifeln muss, ob alles drin ist.

Fehlende Kontrolle innerhalb der Bank und von außen durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, genau das war der Weg in die genannte Katastrophe. Neben zu war man sich nicht zu fein zu versuchen die Kunden schon beim Betreten der Bank und bei jeder Zahlungsverkehrstransaktion abzugreifen. Hier sind wirklich aus Kleinbeträgen Millionen zu machen. Nichts ist übrig geblieben, außer des Kommentars dieses ehemaligen Prüfers in dem Lagebericht, für den er erstmals komplett verantwortlich war, dass die Konditionen der Konkurrenz am Rückgang der Einlagen schuld seien. Nun könnten neue Klagen anstehen, weil man bei Sparverträgen den Kunden ebenfalls große Zinsbeträge wegen unerlaubter Zinsreduzierungen vorenthalten haben könnte. Auch Herr Herzog weiß, dass nicht die Konkurrenz schuld ist, sondern das Ausbluten der VR-Bank in den letzten Jahren. Die VR-Bank ist dank der Vorgänge in der Vergangenheit der Konkurrenz nicht mehr gewachsen. Bei 3 % Dividende erhält heute jeder Tagesgeldkunde mehr als die Mitglieder für die Zurverfügungstellung von erstrangigem Risikokapital. Dass dieses Kapital nur die Mitgliedschaft begründen sollte und daher die Dividende in der Regel für den Anleger keine geeignete Anlageform darstellen sollte, dass haben die Umstände durch die Großeinleger bei den Geschäftguthaben ebenfalls konterkarriert.

Ich stelle mir bildlich vor wie die Vorstände zu den Ermittlungsbeamten gehen und sagen welche Unterlagen sie zu ihrer Arbeit brauchen. Kann man so nur einen Tag einen Bank führen oder geht es so noch tiefer in den Strudel hinein? Noch belämmerter wäre es, wenn auch die Prüfer nicht ohne die Beamten an ihr Schränke dürften. Das wäre eine Blamage.

   

Nr. 2892

Webmaster

18. Januar 2008, 14:49 Uhr

Betreff: Abmahnung gegen VR-Bank Marktredwitz wegen Sparvertrag mit Einmalbonus

Wie in Eintrag Nr. 3085 und Eintrag Nr. 3086 angekündigt, sah sich die Schutzgemeinschaft für Banken und Sparkassenkunden e.V. gezwungen zum Schutz der Sparer der VR-Bank Marktredwitz diese abzumahnen wegen Sparverträgen mit Einmalbonus und variabler Grundverzinsung wegen unter Bezug eines durch den BGH ergangenen Urteils wegen einseitiger Zinsgestaltung beim variablen Sparzins. Die Bank wurde zu einer Abgabe einer Unterlassungserklärung für die weitere Verwendung aufgeforderdt. Wenn diese nicht erfolgt, wird unverzüglich das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Hier klicken (= Link) zum Schreiben an die Bank und dem Kurztext zum Urteil des BGH.

   

Nr. 2891

Aus ...

18. Januar 2008, 11:47 Uhr

Betreff: Gegen wen wird als nächstes ermittelt?

Man darf doch annehmen, dass die Kripoleute vom Wirtschaftsdezernat sich das nicht entgehen lassen und die Hinweise hier im Gästebuch auch aufmerksam lesen. Wer ist dann der Nächste von dem wir erfahren, dass er in die Ermittlungen eingeschlossen wird? Vielleicht der Aufsichtsrat, der gleichzeitig Steuerberater bei Flex war oder unser heutiger Aufsichtsratsvorsitzender als ehemaliger Notvorstand, der am Verzicht auf die 432.000 € sicher beteiligt war? Oder hat ihn Herr Herzog auch erst informiert als die anderen Vorstände schon beim Notar gewesen sind und alles schon durch war? Die ganzen Zusammenhänge sind es doch, die den Herrn Herzog auf seinem Stuhl festketten, dass der auch nicht plaudert wenn er in die Enge getrieben wird. So stellen sie sich doch gegenseitig schützend voreinander.

   

Nr. 2890

Empörter

18. Januar 2008, 10:13 Uhr

Betreff: Wenn die uns verschweigen, dass gegen den aktuellen Vorstand ermittelt wird, aber dann

Wenn das stimmt, dass man gegen den aktuellen Vorstand auch ermittelt und man sagt es uns nicht, dann ist die K... aber am dampfen. Was der alles gemacht hat, da ist es ja richtig, aber so jemand muss man doch ohne Zögern und Zaudern entfernen. Wer kann sich nicht noch dran erinnern, als hier im Oktober, November und Dezember 2006 im Eintrag Nr. 2915 und Eintrag Nr. 1369 und Eintrag Nr. 1119 darüber geschrieben wurde, was ein Prüfer für eine Qualifikation mitbringt um Vorstand zu werden. Da fühlt man sich an die Einträge vom lächelnden Hai erinnert, wo man in Sachsen sogar in die Aufsichtsratsprotokolle rein geschrieben hat, dass die Revisoren die Arbeit des Aufsichtsrates sehr kritisch bewerten würden und ganz anders in den Prüfungsberichten darstellen würden, wenn man nicht nach der Pfeife des Verbandes tanzt. Unser jetziger Vorstand passt genau in dieses Bild, dass man die eigenen Versäumnisse in der Prüfung mit den eigenen Möglichkeiten nicht so dramatisch darstellt und wo es nötig ist die Schrauben andreht. Wenn man in der Sparte München-Land liest, dass die Bankenaufsicht sich immer auf die Berichte der Verbände verlassen, dann weiß man wer das Zünglein an der Waage ist.

Den Skandal bei der VR-Bank wollte man angeblich vermeiden. Ganz anders wird es gewesen sein, man wollte keinem Fremden Einblick geben, was abgegangen ist. Über 30 geeignete Bewerber, mit Abschluss der Genossenschaftsakademie in Montabaur und nachgewiesenen Sanierungsvorständen hat man abgewimmelt, nur um den ehemaligen Prüfer zum heutigen Vorstand machen zu können. Begleitet von den Vorständen, die heute alle unter Verdacht der Staatsanwaltschaft stehen. Die eigenen Bilanztricksereien konnte man nicht offen legen und was nach alles passiert war. Der Aufsichtsrat muss handeln. Der Verband und die Prüfer reisen die Bank in den Abgrund. Wenn gegen den Vorstand selber ermittelt wird, dann ist es ein großer Risikofaktor für die Bank. Das darf man nicht länger so zulassen und weiter so laufen lassen.

   

Nr. 2889

Banker

17. Januar 2008, 20:26 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Im Beitrag 3106 hat das Nordlicht den § 8 des Kreditwesengesetzes vergessen. Vielleicht ist der Staatsanwalt noch nicht so spezialisiert und es könnte gut sein, ihn darauf aufmerksam zu machen. Dann wäre die Bankenaufsicht gefordert zu handeln, um dem Desaster ein Ende zu bereiten.

   

Nr. 2888

Banker

17. Januar 2008, 19:47 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Im Beitrag 3106 hat das Nordlicht den § 8 des Kreditwesengesetzes vergessen. Vielleicht ist der Staatsanwalt noch nicht so spezialisiert und es könnte gut sein, ihn darauf aufmerksam zu machen. Dann wäre die Bankenaufsicht gefordert zu handeln, um dem Disaster ein Ende zu bereiten.

   

Nr. 2887

Beobachter

17. Januar 2008, 19:22 Uhr

Betreff: Armer Herr Herzog, die Freunde sind dünn gesät

Armer Herr Herzog, Sie können einem leid tun, Sie gehen an Ihrem eigenen System zugrunde, Sie können keinem trauen. Wer aus Ihrem Mitarbeiterkreis hat denn die Verzichtsvereinbarung zum Jägerstüberl und zur Waldeslust an den Wunsiedeler Kreis gegeben? Das hätte doch nie und nimmer passieren dürfen. Und jetzt wird an die Öffentlichkeit getragen, dass die Staatsanwaltschaft doch auch gegen Sie ermittelt. Sie können sich doch sicher erinnern, was Sie der Frankenpost am 30. November 2007 (= Link) gesagt haben. Das Blatt hat sich ganz schnell gewendet. Sie hätten doch sicher gleich mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kontakt aufgenommen, wenn es sich um einen von Ihnen geprüften Vorstand gehandelt hätte, und hätten wärmstens die sofortige Abberufung empfohlen. Ihre tiefste grundsätzliche Einstellung muss Ihnen selbst im Augenblick zuwider sein. Leid tun sie uns aber nicht, dafür haben zu viele dafür bluten müssen, dass Sie heute der Vorstand sind. Aber Ihr Fall könnte unendlich tief sein. Wenn gegen den Vorstandsvorsitzenden ermittelt wird, dann wird sich der Aufsichtsrat wohl ohne Drängen eines Prüfers fragen müssen, ob man nicht endlich handelt. Vielleicht besucht Sie Herr Grothoff unter der Brücke, das macht der doch gern mit Vorständen, oder zerbricht diese Freundschaft auch? Die Gästebuchseiten über München-Land und Ingolstadt-Pfaffenhofen-Eichstätt lesen sich inzwischen auch sehr spannend. Und das liegt nun wirklich vor der Haustür von München. Bedanken sich die Verbandsleute schon persönlich bei Ihnen für das Theater, Herr Herzog? Gehen Sie lieber selber, bevor Sie gegangen werden? Können Sie sich vorstellen, dass schon Sitzungen ohne Sie laufen? Sie kennen doch das Spielchen in- und auswendig wie man miese Stimmung gegen den Vorstand macht und ausnutzt. Morgen, noch vor dem Wochenende, das wäre doch ein guter Tag.

   

Nr. 2886

Aus der Bank

17. Januar 2008, 17:31 Uhr

Betreff: Schwitzt unser Chef mehr als er zu gibt?

Ich möchte hier den Link ins Kreditwesengesetz ( http://bundesrecht.juris.de/kredwg/index.html ) ermöglichen und dazu auch noch speziell in den § 60a KWG (= Link). Weil, es könnte wirklich sein, dass unser Chef schon mehr schwitzt als er zugeben mag. Unterrichtete Kreis munkeln, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur gegen die alten Chefs ermittelt, sondern auch gegen unseren Neuen. Es könnte sich um seine Prüfertätigkeit handeln, aber auch schon um die Sache in Wunsiedel auf dem Weg zur Luisenburg.

Wenn sich der Neue Chef gegenüber dem Aufsichtsrat erklärte, als der Strafrechtler aus Hof bei der Sitzung da war, dass er sich schützend vor den Aufsichtsrat stellen würde, wer schützt dann jetzt unseren neuen Vorstand? Müsste der Aufsichtsrat einen Vorstand gegen den ermittelt wird nicht unverzüglich frei stellen? Wartet man ab, ob was vom BaFin kommt? Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Laden nicht läuft. Warum macht der Aufsichtsrat nicht eine Vertreterversammlung und informiert die Mitglieder und die Vertreter. Für uns ist die Situation alles andere als erfreulich und erbaulich.

   

Nr. 2885

Nordlicht

17. Januar 2008, 16:25 Uhr

Betreff: Aufgaben des Aufsichtsrats und Haftung

Ein Blick in das einschlägige Gesetz ist doch immer wieder erhellend. So beschreibt § 38 des Genossenschaftsgesetzes die Aufgaben des Aufsichtsrats

§ 38 Aufgaben des Aufsichtsrats (Hervorhebungen durch den Autor)
(1) 1Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen. 2Er kann zu diesem Zweck von dem Vorstand jederzeit Auskünfte über alle Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen und die Bücher und Schriften der Genossenschaft sowie den Bestand der Genossenschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren einsehen und prüfen. 3Er kann einzelne seiner Mitglieder beauftragen, die Einsichtnahme und Prüfung durchzuführen. 4Auch ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrats kann Auskünfte, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen. 5Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags zu prüfen; über das Ergebnis der Prüfung hat er der Generalversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses zu berichten.

(2) 1Der Aufsichtsrat hat eine Generalversammlung einzuberufen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft erforderlich ist. 2Ist nach der Satzung kein Aufsichtsrat zu bilden, gilt § 44.

(3) Weitere Aufgaben des Aufsichtsrats werden durch die Satzung bestimmt.

...

Nach dem was hier über die VR-Bank Marktredwitz bekannt geworden ist, hat der Aufsichtsrat in mehrfacher Hinsicht gegen seine Amtspflichten verstoßen.

Heute nur die Fragen:
- Was hält den Aufsichtsrat davon ab, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Das Thema "staatsanwaltliche Ermittlungen" ist doch brisant genug, oder?
- Wieso läßt er sich die Vorgänge, die in diesem Gästebuch aufgezeigt wurden, nicht vollständig vorlegen? Warum auf einer der Vertreterversammlungen die Ausflüchte, daß erst Kredite einer bestimmten Größenordnung dem Aufsichtsrat vorgelegt werden? Insbesondere müssen doch solche Kredite oder Darlehnsverhältnisse in das Gremium, wo Mitglieder des Aufsichtsrats in Funktion (als Angestellte oder Berater) tätig sind. Die dürften bei Kreditentscheidungen selbstverständlich wegen Befangenheit nicht verhandeln und abstimmen, oder?
- Wie kann eine Überwachung der Geschäftsführung erfolgen, wenn die Organisation der Bank über Jahre mangelhaft ist?
- Wieso ergreift nicht ein Aufsichtsratsmitglied die Initiative, damit die Angelegenheiten im Aufsichtsrat zu Protokoll kommen und hinterher gesehen werden kann, daß trotz der Kenntnis nix passiert ist? Es ist ohnehin nicht mehr glaubwürdig zu sagen, es würde nichts bekannt sein. Denn man darf sicherlich davon ausgehen, daß auch Aufsichtsratsmitglieder dieses Gästebuch lesen. Im übrigen heißt es immer noch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das wiederum führt zur Verantwortung der AR-Mitglieder. Auch hier ist das Gesetz eindeutig:

§ 41 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.

Also dann zum Abschluß noch § 34 GenG mit dem besonderen Hinweis auf die Beweislastumkehr! Dann soll der Aufsichtsrat doch mal beweisen, daß er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sein will und trotz der Mängel in der Organisation z.B. die Vorstände noch hat viele Jahre lang weitere Schäden anrichten lassen. Und, der Aufsichtsrat haftet gesamtschuldnerisch!! Ein Davonstehlen nach dem Motto, davon habe ich nichts gewußt oder wissen wollen geht nicht. Warum sind die Aufsichtsräte denn immer weiter im Amt geblieben? Ein Rücktritt ist doch jederzeit möglich?

§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
(1) 1Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. ...

(2) 1Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. 2Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.

(3) Die Mitglieder des Vorstands sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz oder der Satzung

1.Geschäftsguthaben ausgezahlt werden,
2.den Mitgliedern Zinsen oder Gewinnanteile gewährt werden,
3.Genossenschaftsvermögen verteilt wird,
4.Zahlungen geleistet werden, nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft eingetreten ist oder sich eine Überschuldung ergeben hat, die für die Genossenschaft nach § 98 Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist,
5.Kredit gewährt wird.

(4) 1Der Genossenschaft gegenüber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Generalversammlung beruht. 2Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen.

(5) 1In den Fällen des Absatzes 3 kann der Ersatzanspruch auch von den Gläubigern der Genossenschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. 2Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Genossenschaft noch dadurch aufgehoben, dass die Handlung auf einem Beschluss der Generalversammlung beruht. 3Ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.

(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren.

   

Nr. 2884

Interessierter

17. Januar 2008, 14:08 Uhr

Betreff: Gold, Gold, Gold - Verhandlung

Wann und wo findet die neue Verhandlung Neugebauer ./. Wolf eigentlich statt. Weiß jemand Bescheid darüber?

Kommentar:
Landgericht Hof am 26.2.2008

   

Nr. 2883

Mitglied

17. Januar 2008, 12:00 Uhr

Betreff: Die Staatsanwaltschaft ist da und man informiert nicht mal die Mitglieder

Werter Herr Herzog, werter Herr Schelter, werte Aufsichtsräte, jetzt ist die Staatsanwaltschaft bald zwei Monate da und wie es aussieht auch noch eine ganz schön lange Zeit. Wollen Sie denn das alles totschweigen, was haben Sie denn für sich selber zu verbergen? Dass Sie alles schon gewusst haben, was jetzt aufgedeckt wurde? Dass Sie zu allem Ja und Amen gesagt haben? Dass Sie auch nicht Nein gesagt haben, wie man Ihnen was angeboten hat? Dass Sie gern Einladungen zu Festivitäten angenommen haben, die sonst nicht üblich gewesen wären? Dass Sie anstatt mehr Kontrollen zu machen, lieber gar keine gemacht haben um ja nichts sehen zu müssen was sie gar nicht sehen wollten? Dass es sogar im Sommer 2003 durch die Vorstände nächtelange Säuberungsaktionen auf dem Dachboden der Bank gegeben hat? Meinen Sie nicht, dass Sie mit Ihrem Getöse zur rechtzeitigen Information der Mitglieder dazu schon lange überfällig sind? Haben sie dem früheren ZDF-Journalisten gesagt, was in ihrem Haus abläuft, für wen er denn den honorigen Redner spielen soll? Wahrscheinlich nicht. Die Information über eine für alle Mitglieder offenen Vertreterversammlung, die fordert doch die Satzung schon lange. Fürchten Sie die, dass Sie die nicht überstehen würden? Sonst muss man die von Vertretern oder von den 150 Mitgliedern beantragen.

   

Nr. 2882

Gelesen

17. Januar 2008, 11:42 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3101

Könnten diese Großkreditnehmer sehr daran interessiert gewesen sein, dass die Kreditgrenzen auch oben gehalten wurden? Könnte es sein, dass bei denen nahestehende Personen oder auch wieder nicht zugeschlüsselte Kredite für die hohen Geschäftsanteile bei der Bank dafür gesorgt haben, dass die Eigenkapitaldecke der Bank nicht eingebrochen ist? Wurde dass schon nach vollzogen? Wer weiß, vielleicht wurden sogar die Geschäftsanteile gleich wieder als Sicherheit hergenommen. Damit hätte es kein Ausfallrisiko gegeben, aber wirklich die Durchleitung bei der Bank von den Kundenforderungen in die Geschäftsanteile. Vielleicht waren die Kredite nicht mal höher als die Dividende zu verzinsen? Zuzutrauen wäre es den Bankern ja. Denen ist alles Mögliche und Unmögliche eingefallen. Diese Großzeichnungen und die Unterlassung der Buchung der Wertberichtigungen, wahrscheinlich vielleicht sogar nahe der zweistelligen Millionenhöhe, sind nämlich mit dafür verantwortlich, dass die Bank ihr Risiko über die gesetzliche Maßstäbe hinaus aufrecht erhalten konnten. Damit hat man auch die Begrenzungsregelungen in der Satzung ausgehebelt.

   

Nr. 2881

Willi

17. Januar 2008, 11:29 Uhr

Betreff: Herr Herzog ist doch nicht der Herrgott

Das mit dem Jägerstüberl und der Waldeslust, das setzt dem Fass wirklich die Krone auf. Dieser Herr Herzog ist noch der Herrgott, dass er es bei Manfred Heger durchgehen lässt, dass der mit seinem Busenfreund bei Flex 5 Millionen Mark bei der Bank kaputt machen darf, bloß weil der auch keine Sicherheiten dafür rein nimmt. Dabei durfte er sogar noch die Unterlagen in der Bank fälschen, wo kommen wir denn da hin? Und da geht man dem nicht mal nach, ob sich die über Slowenien und Österreich von dem Batzen Geld einen schönen Teil auf die Seite bringen haben können. Das ist doch eine riesen Sauerei. Und wie man das mit Reinhold Wolf bei Gold, Gold, Gold jetzt verfolgen kann, schient es da auch nicht viel anders zu sein, dass der Bankvorstand ungesichert 1,5 Mio. € ausgegeben hat, weil er sich vielleicht einen Anteil am Gold und ein lukratives Geschäft mit seiner eigenen Eigentumswohnung versprochen hat. Herr Herzog ist doch nicht der Richter, der entscheiden darf, ob Heger und Wolf und der untätige Krämer und alle Aufsichtsräte dafür den Freispruch bekommen. Wenn man den Aufsichtratsbeschluss vom August 2004 liest, dann weiß man wirklich, dass die Prüfer ohne den Aufsichtsrat den befreienden Vertrag mit Manfred Heger alleine gemacht haben.

Wir brauchen doch jetzt nicht diesen Prüfer auch noch als Vorstand, der sich schützend vor diese Lumpen gestellt hat, die uns über Jahre mit den Abrechungsmethoden das Geld aus der Tasche gezogen haben und uns vielfach mit ihrem unsauberen Kreditgeschäft in den Ruin getrieben haben. Tagtäglich haben sie uns Kleinbeträge raus gezogen, bei jedem Kunden der die Bankbetreten hat oder der eine automatische Buchung über die Konten hat laufen lassen. Die haben uns nicht als ihre Geschäftspartner angeschaut, die haben uns immer beluchst wie ihre Opfer. Ist das nicht eine Schweinerei wenn wir als Kunde überhaupt keinen Einblick haben können? Was macht da eine gesetzliche Prüfung für einen Sinn, wenn die nicht dafür sorgen, dass die Vorstände eine Organisation aufbauen, wie sie sogar vom Gesetz gefordert wird? Die Gesetz kann man gleich abschaffen, wenn die Wirtschaftsprüfer nur kommen und ihre Anwesenheitsgebühren bei uns berechnen, wenn wir aber die Sauereien dann selber doch entdecken, kommt genau von dem Laden der Brief, der Kunde ist eine Gefahr, hoffentlich zieht schon Verjährung und Verwirkung. Wie sollte Manfred Beeil merken, dass die in ihrer EDV das Kontokorrentlimit herunter genommen haben, damit es nicht nur den normalen Zins sonder auch noch den Überziehungszins rechnet. Wenn das kein geplanter Betrug ist, dann frag ich mich wirklich. Solche Sachen sind doch bei einer Bank nicht zufällig, die werden doch unter normalen Umständen doppelt und dreifach überwacht.

Und was man mit den Sachen in Wunsiedel gemacht hat, dass ist ja Unterschlagung von Sicherungsgütern der Kunden und unsere Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte haben anscheinend die Taschen aufgemacht und die Hände aufgehalten. Ist denn das zu fassen. Die sind nicht besser, wie die Vorstände und die Prüfer. Klar wird die VR-Bank für die Allgemeinheit nicht zum Risiko. Da kann man schon mal ein paar Jahre mit falschen Bankbilanzen tricksen. Ob die Wertberichtigungen gleich eingebucht werden, dass hat ja nur zur Folge, dass die weiter hohe Kredite ausreichen dürfen, oder die ganz hohen nicht sogar kündigen müssen. Da kann man als Bankenaufsicht anscheinend schon mal die Augen zu drücken. Und wenn’s wirklich kracht, ja dann steht der Sicherungsfonds auch noch später dafür gerade. Und mit unglaublichen Großzeichnungen bei den Geschäftsanteilen macht man sich noch von Einzelkunden abhängig und ist von denen erpressbar. Aber uns hier hat man mit allem damit ins offene Messer laufen lassen. Kapiert das denn keiner? Wenn man Heger, Wolf und Krämer rechtzeitig gebremst hätte, ja wahrscheinlich gar nicht erst lange gefackelt hätte und die schon vor zehn Jahren in die Wüste geschickt hätte, dann wäre bei uns manches schlimme Schicksal erspart geblieben. Wenn man das Hickhack mit dem gerichtlichen Gutachten liest, dann fragt man sich, was die Bank seit Jahren für ein Saftladen doch ist und nach vier Jahren holt man die Maschinen ab. Wer hat die denn solange so gut in Schuss gehalten, dass man die auch noch verscherbeln konnte. Vernichtet hat man die nicht, da gibt es anscheinend keinen Nachweis dafür. Herr Herzog, was soll das? Sie sind dafür eingesetzt gewesen für Recht und Ordnung zu sorgen bei der VR-Bank und nicht dafür, es zu decken wenn man die Sachen der Kunden verschachert. Es scheint so, dass dieser Prüfer sich aus jeder Sauerei bei uns einen Treppenstufe zu seinem eigenen Vorstandsjob gebastelt hat. Anstatt dagegen einzuschreiten hat er es für sich genutzt.

So wie er nicht Herrgott und nicht Richter sind kann bei uns, so kann er auch nicht der König sein, der über unser Geld verfügen darf. Die 430.000 € oder auch mehr, die legen Sie bei uns auf den Tisch, dafür werden wir sorgen. Das unsaubere Gemache muss aufhören bei der Bank. Es interessiert Sie überhaupt nicht, ob einer Ihrer kleinen Kunden baden geht, es interessiert überhaupt nicht wie man mit dem Vermögen der Genossen umgeht, wichtig ist nur, dass ein paar ihr Schäfchen ins Trockene bringen. Aber so geht es nicht mehr weiter. Sie fordern den Aufstand ja geradezu heraus. Der Aufstand aber wird ein paar ganz oben weg fegen.

   

Nr. 2880

Informant

17. Januar 2008, 10:53 Uhr

Betreff: Kreditnehmereinheit

Lieber Webmaster,
wie ich den zurückliegenden Einträgen entnehmen konnte, gibt es eine Firma, die
Großkredite von der VR-Bank Marktredwitz erhalten hat und die auf die einzelnen Tochterfirmen verteilt wurden,
anstatt als wirtschaftliche Kreditnehmereinheit zusammen gefasst werden mussten.
Eigenartig ist, dass diese Firma einen Steuerberater aus Wunsiedel hat, der im Aufsichtsrat
der VR-Bank Marktredwitz sitzt, sogar als Vorsitzender des Kreditausschusses.

Es gibt noch eine weitere Firma, bei der ist es ähnlich gelagert, wie oben beschrieben. Bei dieser
Firma ist ein leitender Angestellter ebenfalls im Aufsichtrat, sogar als Aufsichtsrats-
Vorsitzender. Er war auch vor nicht allzu langer Zeit als Notvorstand in der VR-Bank Marktredwitz eingesetzt.
Zu klären wäre noch, ob es bei dem Hagebaumarkt gleich gelagert war?



Kommentar Webmaster:
Wir können uns sehr gut vorstellen was oder wen sie damit meinen. Wir sind gerade dabei die
notwendigen Informationen aufzuarbeiten.
Vielen Dank für den Hinweis
Ihr Wunsiedeler-Kreis

   

Nr. 2879

Mitglied

16. Januar 2008, 16:56 Uhr

Betreff: VR-Bank, Mitgliederliste herrichten, ich komme

Dank an Nordlicht, ich möchte wissen wem man die großen Geschäftsanteile im Jahr 2004 und auch sonst verkauft hat und wer da zur letzten Bilanz gekündigt hat. Also VR-Bank die Listen bitte vorbereiten, ich komme vorbei und dann werd ich mal an die Bankenaufsicht schreiben die sollen überprüfen, ob die Bank per Kredit das Eigenkapital aufgepäppelt hat und ob die Mitglieder sonst unerlaubte Vergünstigungen bekommen haben. Die Mitgliederliste wird ja wohl auf EDV-Basis geführt sein. Da steht sicher auch drin wie viel Geschäftsguthaben aktuell als Kapital gilt und wie viel im letzten Jahr wieder gekündigt worden sind. Das interessiert mich noch zusätzlich.

   

Nr. 2878

Nordlicht

16. Januar 2008, 15:27 Uhr

Betreff: Mitgliederverzeichnis

Nur ganz kurz.

Gemäß § 31 Genossenschaftsgesetz (GenG) kann jedes Mitglied Einblick in die Mitgliederliste nehmen.

(1) 1Die Mitgliederliste kann von jedem Mitglied sowie von einem Dritten, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Genossenschaft eingesehen werden.

Was in der Mitgliederliste aufgeführt sein muß und wer es führt findet sich in § 30 GenG

(1) Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitgliederliste zu führen.

(2) 1In die Mitgliederliste ist jedes Mitglied der Genossenschaft mit folgenden Angaben einzutragen:

1.Familienname, Vornamen und Anschrift, bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften Firma und Anschrift, bei anderen Personenvereinigungen Bezeichnung und Anschrift der Vereinigung oder Familiennamen, Vornamen und Anschriften ihrer Mitglieder,
2.Zahl der von ihm übernommenen weiteren Geschäftsanteile,
3.Ausscheiden aus der Genossenschaft.
2Der Zeitpunkt, zu dem die eingetragene Angabe wirksam wird oder geworden ist, sowie die die Eintragung begründenden Tatsachen sind anzugeben.

(3) 1Die Unterlagen, aufgrund deren die Eintragung in die Mitgliederliste erfolgt, sind drei Jahre aufzubewahren. 2Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschieden ist.

Es muß sich also wieder nur ein Mitlgied finden, der dort auch Einsicht nimmt.

   

Nr. 2877

Aus Wunsiedel

16. Januar 2008, 14:39 Uhr

Betreff: Planziel Verdummung der Öffentlichkeit erreicht?

Schöne Veranstaltung der Neujahrsempfang der VR-Bank. Nett, unterhaltsam, oberflächlich und mit Sicherheit sauteuer, denn der bekannte Fernsehjournalist kommt nicht für ein Butterbrot ins Fichtelgebirge. Aber Herr Herzog, sie blenden uns nicht mehr. Dieser Mann hat sich als würdiger Nachfolger von Heger und Wolf erwiesen und dem getreuen Gefährten Krämer. Vielleicht zittert man in der Kraußoldstrasse schon ein wenig vor der in den nächsten Wochen anberaumten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht zum Goldmärchen. Da ist man dann außerhalb der eigenen Region und die Richter sitzen dann zu dritt am Tisch und sehen das eine oder andere doch etwas anderes wegen eines Mitwirkens aus der Bank heraus. Hoffentlich hat der Kunde jetzt auch Berater aus dem Bankwesen einbezogen. Denn er hätte den Kreditbetrug ohne Mittun aus der Bank heraus gar nicht begehen können, wenn sich Reinhold Wolf an § 18 KWG (= Link) gehalten hätte und ohne Unterlagen nichts ausbezahlt hätte. Der Untreuevorwurf an den Vorstand und die die ihre Kontrollpflichten dazu nicht wahr genommen haben, beginnt dabei nicht erst mit dem im Gesetz genannten Betrag sondern beim ersten Cent. Aber dann hätte er dem Kunden auch die Eigentumswohnung nicht andrehen können, wie es anscheinend geplant war wenn alles glatt gegangen wäre.

Das Planziel der Verdummung der Öffentlichkeit, das scheint Herr Herzog erreichen zu wollen. Aber es nimmt ihm keiner mehr was ab. 3 % Dividende in der heutigen Zeit, das ist ein Armutszeugnis. Hätte er die Forderung im letzten Frühjahr nicht verschenkt, dann könnte es das Doppelte sein beim Dividendensatz. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auf die Vorgänge vor dem Jahr 2004 beziehen. Dann muss man die Vorgänge im Herbst 2006 bis zum März 2007 eben wegen der Untreue bei der Staatsanwaltschaft noch mal gesondert aufzeigen. Herr Herzog kommt uns mit seinem Imagegetue nämlich sehr teuer und lässt dafür regelmäßig die Gesetze auf der Seite liegen. Aus Imagegründen hat man angeblich verzichtet Manfred Heger zu belangen und ihn selber dafür zum Vorstand gemacht. Wo stehen wir heute damit, wenn der Staatsanwalt die Sachen verfolgt in dem dass die Bank auf den Kopf gestellt wird und nicht schon viel früher die gesetzliche Prüfung ihre Aufgaben wahr genommen hat wie es ihre Pflicht gewesen wäre? Wenn der Verband nicht drin gesteckt hat, dann hatte man doch auch keine Skrupel die Vorstände vor Gericht zu bringen und wenn es in 53 Fällen 800.000 € waren, wie man hier schon zu anderen Banken lesen konnte. Zwei Fälle mit 4 Millionen bei uns hat man aus Imagegründen nicht verfolgt. Der Grund wird eher gewesen sein, dass der Verband und seine Prüfer selber mit drin gehangen haben, oder dass man nicht auch noch auf andere Zusammenhänge stoßen würde.

Lasst uns doch den Forderungsverzicht in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) mal dem Staatsanwalt realistisch vortragen. Herr Herzog hatte doch da schon lange damit zu tun, wenn man mit dem Kunden schon in Zwangsmaßnahmen steckte. Und dass die Braunen sich dort ansiedeln wollten, dass hat doch die Frankenpost auch schon berichtet. Wir haben nicht nur Bleil, Sporthotel, Flex und Gold, Gold, Gold, auch das Jägerstüberl und die Waldeslust scheint so ein Thema zu sein. Immer wieder wurde höher finanziert, obwohl die Wirtschaftlichkeit des Betriebes längst nicht mehr vorhanden war. So was nennt man glaube ich Substanzfinanzierung, wenn man nur auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten abstellt. Die Räder die man drehen muss werden immer größer und irgendwann stößt man an der Decke an.

Da musste die Stadt handeln und Festspielleiter Lerchenberg hat sich auch brav dafür bedankt. Hatte aber der Kunde vielleicht keine Mittel die Betriebssteuern aus dem Verkauf selber zu bezahlen? Herr Herzog musste die Vorgänger vielleicht wieder auf unsauberste Art und Weise herauspauken, in dem er die Million von der Stadt gar nicht wollte, sondern nur 660.000 €. Nur so ist der Verzicht auf die anderen Sicherheiten zu erklären. Dem Kunden kann man daraus wirklich keinen Vorwurf machen, die Bank musste ihr eigenen Problem ausräumen und verhindern dass die Braunen wegen ihr eine Kult- und Pilgerstätte Richtung Luisenburg aufmachen würden.

Hätte die VR-Bank die Objekte selber für 1,1 Mio. € übernommen, mehr hat der Rechtsanwalt der braunen Socken wahrscheinlich auch nicht geboten, dann wären beispielsweise bei der Weitergabe an die Stadt keine 432.000 € flöten gewesen, sondern nur 100.000. Jeder Euro dazwischen wäre des Nachdenkens wert gewesen. Aber Herr Herzog hat sich eine tolle Vereinbarung mit dem Kunden einfallen lassen. Eben elegant, nur leider ist ein Verzicht auf gesicherte Forderungen nun mal nicht nur die Sache des Gesamtprokuristen und neuen Vorstandes und auch nicht von Reinhold Wolf und dem Vorstand, der erst ein paar Wochen da ist und eines Notvorstandes, der dann Aufsichtsratsvorsitzender wird. Eine solche Aufgabe von Genossenschaftsvermögen ist nicht möglich und dass es der Vorstand, die neuen Prüfer und auch der Aufsichtsrat auch so überrissen haben, dass haben sie auch damit gezeigt, dass sie den Vorgang zwischen den Vertreterversammlung als periodischen Vorgang der Bilanz betrachtet haben wollten. Dabei könnte die Vermeidung der Verlustbuchung in den Abschuss des Jahres 2006 ein weiteres Indiz auf einen Bilanzbetrug für dieses Jahr hindeuten. Denn hätte man es noch gebucht vor man die Bilanz fertig brachte, dann hätte es keine Dividende geben können, oder die PWB wäre niedriger ausgefallen. Aber auch mit dem Trick hat man das Eigenkapital und die Kreditgrenzen im letzten Jahr bei der Kündigung des hohen einzelnen Geschäftsanteils noch oben halten müssen.

Genossenschaftsrechtlich hätten die Vertreter aber am 25. Juni 2007 zeitnah aufgeklärt werden müssen. Man muss dabei auch noch in Richtung der Aufsichträte fragen, wie sie dem Geschäft zustimmen konnten? Machen die alles mit, dann sollen sie auch mit zahlen. Oder hat sie Herr Herzog wirklich so im Sack und sie haben nachträglich zugestimmt, mit immer wieder im Raum stehenden Druckmitteln aus der Vergangenheit? Warum das alles die gesetzliche Revision nicht gleich mit aufgegriffen hat, obwohl sie solche Kredite bis zum Abschluss der Bilanzprüfung und der Erteilung der Bilanzbestätigung weiter mit anschauen, das wundert uns sowieso nicht mehr. Wenn aber der Aufsichtsrat tatsächlich erst im Nachhinein informiert worden wäre und zugestimmt hätte, dann müssten alle abtreten, wenn sie nichts dagegen unternommen haben.

So werden wir in ein paar Wochen vielleicht einen Bankvorstand oder einen ehemaligen Prüfer vor Gericht erleben, wo sich die beiden eventuell mehr als Beschuldigte als als Zeuge fühlen dürfen und dann werden wir einen Vorstand erleben, der sich hoffentlich wegen einem Untreuefall von 432.000 € plus verzichteter Zinsen und Gebühren aus den eingeleiteten Zwangsverfahren verantworten muss und dann wird man die Arbeit dieses Vorstandes als Prüfer hoffentlich mit bewerten.

   

Nr. 2876

Gesehen

16. Januar 2008, 11:52 Uhr

Betreff: Trauen sich die Vorstände der VR-Bank wirklich so in die Öffentlichkeit zu gehen?

Herr Herzog sprach auf dem Jahresempfang laut heutigem Frankenpostbericht, (hier dazu der Link: http://www.frankenpost.de/nachrichten/fichtelgebirge/wunsiedel/art2460,772280 ), dass die VR-Bank das Planziel erreicht hätte. Herr Herzog warum klären Sie Ihre verunsicherten Mitglieder nicht dazu auf, was Sie wirklich erreicht haben, wo z.B. das Eigenkapital steht mit den Geschäftsanteilen, wie es um die Einlagen und die Kredite steht und einer Risikoentwicklung, aber ehrlich bitte? Zahlen Sie die drei Prozent Dividende wieder aus der Substanz? Heuer können Sie nicht mehr auf eine millionenschwere Steuerrückerstattung hoffen, die auch eine stille Reserve dargestellt hat. Können Sie es sich erlauben ohne den Aufsichtsrat die Dividende bekannt zu geben, es gibt doch sicher noch keinen Ergebnisbeschluss?

Wenn Sie somit schon eine Ergebnisprognose abgeben wollen, warum rücken Sie den Kurzbereicht nicht raus? War das Planziel Herzog seinen Job zu behalten? Eine Bank auf ein einziges Planziel herunterzubrechen ist schon ein starkes Stück. In so einem Artikel so wenige Zeilen zur eigenen Bank und dann sofort übergeleitet auf die Situation der amerikanischen Hypothekenbanken. Da wollte man ein wenig positive Stimmung für das eigene Haus machen und dann musste man über andere reden, um ganz schnell wieder von sich selber abzulenken und nicht auf brennende Probleme eingehen zu müssen. 100.000 € hätte man eingesammelt für die Bürgerstiftung, bitte nachweisen Herr Herzog und nicht nur plappern. Vielleicht haben Sie den Mitgliedern wieder etwas von der Dividende gezwickt und die Bank hat das Meiste zur Stiftung selber eingezahlt. Sind Sie bereit als Vorstand dazu Stellung zu nehmen, wie viel von der Bank selber kommt nur damit Sie sich nicht blamieren?

Drei Prozent Dividende, das ist wirklich keine Leistung für die Bereitstellung von Risikokapital. Herr Herzog das ist ein Notgroschen und dabei dürfte sogar noch der Wunsch der Vater des Gedanken des Herren sein. Es ist der Beweis, dass die Bank wiet hinterher hinkt hinter allen anderen. Im Landesdurchschnitt sind es 15 % Geschäftsguthaben am haftenden Eigenkapital, bei der VR-Bank Marktredwitz sind es 50 %. Sie können die 6, 7 oder acht Prozent gar nicht aufbringen, die man anderswo zahlt. Die Mitglieder schenken ihnen Geld über Zinsverlust, wenn sie bei der VR-Bank Geschäftsanteile zeichnen. Das Nachrangkapital verzinsen Sie um 2,5 % höher und das ist kein Kernkapital.

Ihre Planziele sind anscheinend, dass Sie nach wie vor keine ordentliche Dividende herbringen. Wie ködern Sie mit so einer Dividende die Großanleger? Hier bedarf es einer Untersuchung, ob Sie denen entgegen den gesetzlichen Richtlinien gesonderte Vorteile verschaffen müssen, damit sie nicht kündigen. Die Mitglieder haben ein Recht darauf wie viele Anleger Sie ab z.B. 10.000 € aufwärts haben und über die Großanleger aus dem Jahr 2004. Ein Antrag der Mitglieder könnte Sie sogar zwingen die Namen offen zu legen, wenn dies soweit vom Üblichen abweicht. Es ist unfassbar, dass man sich von einzelnen Mitgliedern so abhängig macht, das wiederspricht dem Genossenschaftsgesetz. Dafür haben andere Beschränkung in den Anteilen die Sie sich gar nicht leisten können. Diese gesetzeswidrige Abhängigkeit ist verbunden mit der Höhe der Summe. Das Argument mit dem gleichen Stimmrecht kann hier nicht ziehen. diese Leute haben Einfluss auf die Geschäftspolitik. Ist es gar die Firma des Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich schon als Notvorstand als hilfsbereit erwies? Bei jeder Verhandlung kommen diese Kunden sicherlich mit einem Hinweis auf das Geschäftsguthaben auf Sie zu und handeln sich verbesserte Konditionen heraus.

Für den neutralen Beobachter, der sich nicht in Mitten dieser Stimmungsveranstaltungen befindet, sieht dies immer mehr nur als Ablenkungsmanöver von unerledigten Problemen aus. War das Planziel beim Abbau von Mitarbeitern auch erreicht? Steht als nächsten Planziel eine weitere Reduzierung von Schalteröffnungszeiten oder von Geschäftsstellen, damit einen die Kosten nicht weiter auffressen? Hat man hier auch Planziele auf Forderungsnachlässe aufgenommen? Fakten wollen wir sehen Herr Herzog, nicht Ihre Fraßen hören

   

Nr. 2875

Aus ...

15. Januar 2008, 15:52 Uhr

Betreff: Was haben die Verbandsoberen hier alles mit der Bank durchgezogen?

Die ganze Thematik lautet doch, dass man trotz dem im Eintrag Nr. 3094 aufgezeigten Vertreterversammlungsprotokoll vom Jahr 2004 mit all seinen Ungeheuerlichkeiten die Vorstände verschont hat. Man muss es einfach so nennen und die Kripoleute beweisen es, hier waren wahrscheinlich höchst verbrecherische Elemente am Werk. Wo waren also die Dinge, die die Verbandsleute vielleicht mit der Bank tatsächlich durchgezogen haben, hier am obersten Zipfel von Bayern, im Fichtelgebirge? Warum durfte auch der Hofer Vorstand Schaller trotz seiner unglaublichen Kreditverluste vor Jahren ungeschoren davon kommen? Warum ist die RV-Bank Marktredwitz-Selb und die heutige VR-Bank nie auf gesunden Füßen gestanden? Warum haben dafür wahrscheinlich die Millionen aus den Abrechnungsbetrügerein nicht mal ausgereicht? Warum steht in den Berichten immer wieder, dass die Bank die Kredite auch mehr als zulässig außerhalb des Genossenschaftsgebietes vergeben hat und somit das Risiko unüberschaubar herangekarrt hat, weil man die dortigen örtlichen Verhältnisse nicht beobachten konnte? Warum hat ausgerecht die VR-Bank in der Bilanzstruktur 14 % mehr Kundenforderungen als der Landesdurchschnitt? Warum waren ausgerechnet bei uns im Jahr 2000 gerade bei dieser Bank die Kundenforderungen höher als die Einlagen?

So liegt es mir fast am Herzen zu den letzten Einträgen was zu ergänzen. Der Kontakt zwischen den Oberen des Genossenschaftsverbandes und Rudi und Manfred Heger und ihrer sogenannten Hegerbank war wahrscheinlich so eng, dass es einerseits wahrscheinlich die Prüfung bei der Bank total behinderte oder gar ad absurdum führte und dass man hierher vielleicht sogar regelmäßig ausgesuchte Prüfer herschickte, wo man wissen konnte, dass genau die das Theater mitmachen. Wenn man von verbrecherischen Elemente spricht, so ist es ein Verbrechen, wenn Bankvorstände solch Risiken aufhäufen, wenn man damit die Kunden über die unsauberste Bankorganisation in Gefahr bringt, dass man jetzt jeden sechsten oder siebten Kreditkunden von uns als Risiko für die Bank bezeichnet. Umgekehrt dürfte es gewesen sein, die Bank war und ist das Risiko für den Kunden. Gerade in den Zwangsmaßnahmen sind die Verluste für die betroffenen Kreditkunden viel höher, als die Werte, die dahinter stehen. Der letzte und größere Schaden bleibt beim Kunden bis hin zur Vernichtung der Existenz und dem Gang zum Sozialamt. Arbeitsplatzverluste bei gewerblichen Pleiten noch gar nicht berücksichtigt.

Anstatt dass sich die Bank über die eigenen Organisation auch darauf eingestellt hätte, dass es vermehrt Verwertungen und Zwangsversteigerungen von Immobilien gegeben hat, haben anscheinend die Herren auch noch auf das letzte Eigentum der Kunden geschielt. Und da haben die Prüfer wieder zugesehen, denn anscheinend hat man in dem Zusammenspiel nicht nur manchen Aufsichtsräten in dem beruflichen Umfeld immer wieder Beratungsmandate bei Steuer- und Gerichtssachen zugeschanzt, die anderen hat man anscheinend auch noch verstanden zur richtigen Zeit damit abzuschmieren, dass man so tat, als ob Sicherungsgüter frei verfügbar wären, wenn der Kunde bei der Bank regelrecht fertig gemacht worden ist. Gott-sei-Dank kann man den Fall in Wunsiedel aus dem Eintrag Nr. 1372 gut dafür herzeigen. Wenn alles so in Ordnung war, wie die Hebebühnen und es könnte ein Prüfstand gewesen sein, dann haben die Vorstände unserer Genossenschaftsbank den Kunden regelrecht bestohlen, wenn er dafür keine Mark auf seinen Konten gesehen hat. Die meisten bei uns glauben inzwischen auch, dass das nicht aus der Luft gegriffen ist, dass man das ein paar Kilometer in den Osten gebracht haben könnte und es dort versilbert wurde, die Silberlinge aber nicht beim Kunden und auch nicht bei der Bank angekommen sein dürften. Ganz genauso ist es damit, dass Reinhold Wolf 130.000 € nach Taiwan überweisen hat lassen, wo er angeblich laut Gerichtsaussage keinen Nachweis dafür bekommen hätte mit allem was sonst an Unfassbarem bei dem Fall abgelaufen ist. Oder dass man über eine Produktionsfirma in Slowenien in ein paar Jahren 5 Millionen DM verlieren kann und eine Bank wie unsere da auch noch laufend das Geld dafür gibt und dass man gegen ungeheuerliche Überziehungen nicht einmal einschreitet.

Haben wir heute die verbrecherischen Elemente gar in der Führung, wenn der Bursche gleich am Anfang auch noch eine halbe Million verschenkt, wenn der damals Heger und Wolf nicht gebremst hat? Ist er einer der vom Verband Ausgewählten, die man zu uns schicken musste? Wir wollen hier den Verband raus haben und den ehemaligen Prüfer, sonst tut es uns zwar um die Mitarbeiter leid, aber mit uns als Kunden machen die kein Geschäft mehr. Laut dem Anhang in Nr. 3093 haben 17.000 Mitglieder noch 137.000 Anteile. Lasst uns alle einen behalten und aus den 137.000 Anteilen auch nur 17.000 machen. Den einen Anteile brauchen wir noch um Mitglied bleiben zu können und um mit den Burschen abrechnen zu können. Und die nächste Versammlung muss in die Satzung aufnehmen, dass Großzeichnungen nicht mehr möglich sind und solche von der Genossenschaft selber zu kündigen sind.

   

Nr. 2874

Mitglied

15. Januar 2008, 14:31 Uhr

Betreff: Herr Herzog wo bleiben Ihre Antworten?

Sie wollen also für Information bei den Mitgliedern sorgen. Ich glaube Sie halten uns dagegen nur alle für saudumm. Mit Rede & Co. haben Sie noch acht Seiten ans Versammlungsprotokoll gehängt, jetzt schreiben Sie in das Vertreterversammlungsprotokoll nicht mal mehr alles über was man spricht. Sie haben sich selber entlarvt. Sie haben gemeint die Seite weit hinten in der Bilanz und Lagebericht, die sieht keiner, wenn man da hinten die Schweinereien mit den nicht gebuchten Wertberichtigungen rein schreibt. Wie haben Sie denn das im Prüfungsbericht dargestellt, dass es festgestellte Wertberichtigungen gegeben hat, die vielleicht höher waren als die Bankrücklagen, die aber nicht in die Bilanz eingeflossen sind? Die Prüfung, die Johannes Herzog und Raimund Grothoff gemacht haben, die war keinen Pfifferling wert.

Zum März 2004 haben die Vorstände wahrscheinlich eine vorläufige Bilanz an die Bundesbank eingereicht, wo Sie einfach nicht mehr zustimmen konnten. Dann haben Sie doch den Vorständen die Einzelwertberichtigungen präsentiert und haben doch zu Manfred Heger gesagt, nimm dir über Flex mit was du willst, aber du musst jetzt gehen und wir Prüfer sorgen für den Aufhebungsvertrag, wo dich keiner belangt. Nur so kann es gewesen sein. Und die Prüfer haben die unzähligen Wertberichtigungen nach hinten verschoben. Punkt und aus.

Aber der Abschluss 2003 hätte doch soviel an Eigenkapital weg gefressen, dass man ganz schnell noch Großanleger für die Geschäftsguthaben brauchte. Das können doch auch wiederum nur Kunden gewesen sein, die um den Bestand ihrer Kredite fürchten mussten. Dieser Johannes Herzog hat alles gesteuert und als Zusage dafür hat er sich den Vorstandsposten ausgehandelt. Wenn der Kunde ohne Sicherheiten bei Gold, Gold, Gold vors Gericht gezerrt wurde, warum der Freund von Manfred Heger nicht? In zwei bis drei Jahren haben Heger und Flexkunde .... 5 Millionen DM in dem Kreditfall versemmeln dürfen, unter den Augen von Herzog und Grothoff. War das kein Kreditbetrug? War da was von Abfindung für Heger auf Kosten der Bank dabei? Warum hat man denn die Insolvenz in Slowenien aus Termingründen versäumt? Konnte man Heger denn nicht verfolgen, weil das aufgekommen wäre und weil da ja der von den Prüfern mitgebrachte Aufhebungsvertrag für den mitverantwortlichen Vorstand Heger ins Gespräch gekommen wäre?

Die VR-Bank Marktredwitz hat ihre unglaublichen Risiken fahren und die Kunden und die ganze Region damit schädigen können, weil die Prüfer das Eigenkapital und damit die Höchstkreditgrenze und die Großkreditgrenze geholfen haben künstlich hoch zu halten. Diese Kerle gehören mit auf die Anklagebank. Aber dem Genossenschaftsverband gehört endlich der Prüfungsauftrag für Marktredwitz entzogen und der ehemalige Prüfer, der selber soviel Dreck am Stecken hat, gehört heute noch abgesetzt. Antworten bekommen wir von dem keine mehr. Der muss Angst um die eigenen Haut haben.

Herr Herzog hat schon gewusst wie man sich in Marktredwitz auf den Vorstandsposten bringt. Er wusste, dass die Verbandsoberen einen guten Freund, wie Manfred Heger nicht vollkommen untergehen lassen würden. Dafür hat man schon eher die ganze Bank in den Keller fahren lassen, als der Familie Heger zu nahe zu treten. Wer weiß was man am oberen Zipfel von Bayern alles gemeinsam durchgezogen hat? Und so hat Johannes Herzog sich seinen Weg in einen lukrativen Vorstandsposten vom ersten Tag weg als er als Prüfer da war in Marktredwitz, geebnet und dachte im eigenen Interesse, dass eine Bank, die so am Boden ist, dann nur noch mit einer Fusion zu retten sein würde, wo er in einen Vorstand einer noch größeren Bank automatisch mit rein kommen würde. Die ganzen Dementis dazu glaubt man genauso viel wie alles andere. Heute steht die Bank in Trümmern da und wahrscheinlich ist es mit den Träumen des ehemaligen Revisors genauso. Des Prüfers, der wesentlich durch seine eigenen Arbeit dafür verantwortlich ist, dass die Staatsanwaltschaft seine Arbeit und die der Prüferkollegen nachvollziehen muss. Denn das ist genau der Fall, aber nicht aus prüfungstechnischen Gründen, sondern dank Herzog und dem ganzen GenoVerband aus strafrechtlichen Gründen.

   

Nr. 2873

Insider

14. Januar 2008, 14:32 Uhr

Betreff: Strategien der Eigenkapitalsteuerung in den Köpfen Herzog und Grothoff entstanden?

Im Vertreterversammlungsprotokoll 2004 (= Link) stand, dass die Vorstände zuerst einen ungesetzlichen Jahresabschluss erstellt hatten. Den haben alle drei unterschrieben, Heger, Wolf und Krämer, neben dem, dass man auch schon dem Aufsichtrat zur Risikosituation falsche Zahlen vorgelegt hatte. Wahrscheinlich haben die nicht mal die Wertberichtigungen im Kreditbereich aufgenommen, die man dann zwangsläufig in den Abschluss 2003 rein nehmen musste. Da somit Manfred Heger die Sache mit seiner Demission nicht mehr zu interessieren hatte, ist zu vermuten, dass die Strategie, wie man das Eigenkapital der Bank darstellen musste damit keine Sanierung notwendig wurde doch eindeutig auf die Handschrift der Prüfer Herzog und Grothoff zurück zu führen ist. Nirgendwo anders hätten sich zwei überlebende Vorstände in dieser Lage so etwas trauen dürfen. Hier ist wieder ein Beweis, dass keine Prüfung mehr stattgefunden hat, sondern Übereinkünfte an allen Ecken und Enden vorgenommen wurden, wie man das Schiff vom Riff weg nimmt. Das hat sogar der Vorstand in den Jahresberichten zum Ausdruck gebracht mit den Worten, dass die Wertberichtigungen in Abstimmung mit dem Verband gemacht wurden und nicht weil man sie selber so ermittelt hätte. Dafür haben die Prüfer die Bilanzrichtlinien außer Acht gelassen, § 13 KWG, Groß- und Höchstkreditlinienverordnung außer Kraft gesetzt und der VR-Bank die Möglichkeit der Risikoausweitung über die gesetzliche Richtlinien belassen. 27,4 Mio. € an Wertberichtigungen standen dann am Jahresende in den Büchern, die man auf die Schultern von 17.000 Mitgliedern ablud ohne die darüber rechtzeitig zu informieren.

Wie das Eigenkapital in der Bilanz 2003 und in den nächsten Jahren auszusehen hat damit die Bank nicht zusammenbricht, das scheint es, wurde von Herzog und Grothoff so aufgestellt. Die Prüfung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die Geschäftsleitung übernommen und das Zepter in der Hand. Man musste verhindern so zeitnah aufzeigen zu müssen, wie sehr man bei Fällen wie Flex und Gold, Gold, Gold mitschuldig war. Allein an vier Millionen € Ausfall in zwei ungesicherten Kreditengagements mit den unglaublichsten Vorgängen bei § 18 KWG, einem der Hauptprüfungsfelder der gesetzlichen Revision. Und so werden die Verstrickungen und die Abfederungen der Bankverantwortlichen über ihre guten Beziehungen auch im Hintergrund wieder augenscheinlich und extrem deutlich, bis hin, dass man sie sich noch bedienen hat lassen bevor sie mehr oder weniger freiwillig abdankten und auf ihren einträglichen Posten verzichteten.

   

Nr. 2872

Bilanzkenner

14. Januar 2008, 13:49 Uhr

Betreff: Hohe Geschäftsanteile

In der letzten Bilanz war doch gestanden, dass sich die Eigenkapitalsituation durch die Kündigung eines Mitgliedes rückläufig entwickelt hat. Das haftende Eigenkapital ist vom vorherigen Bilanzultimo von 32,5 Mio. € zum 31.12.2006 auf 30,7 Mio. € zurückgegangen. Wenn das Mitglied dafür als wesentlich verantwortlich genannt wird für den Rückgang von 1,8 Mio. €, ja wer hat denn da wen in der Hand gehabt? Denn damit ist das haftende Eigenkapital um 5,5 % runter gegangen.

Hoffentlich meldet der Wunsiedeler Kreis dies an die Bankenaufsicht, wenn es nicht schon passiert ist. Das glaubt doch keiner, dass ein Mitglied eine Million oder mehr hinlegt für diese Bank und dabei das Risiko des Dividendenausfalls und der nochmal so hohen Nachschusspflicht kennt. Das muss aber nicht nur an die Bankenaufsicht gemeldet werden, denn die hat inzwischen selber das Problem zu erklären warum sie soviel übersehen hat, das muss der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden. Vielleicht kann man denen mit einem Blick in den Jahresabschluss und den Lagebericht 2004 (= Link) ein wenig helfen. Wenn man pro Mitglied sonst vielleicht 5 Anteile an den Mann brachte, so wären es bei 600 Zugängen zirka 3.000 neue Anteile gewesen. Aber in dem Katastrophenjahr 2004 hat man 33.400 Anteile verkauft. Das sind 3,34 Mio. € Zugang an Geschäftguthaben und in gleicher Höhe an Haftsumme, wie man aus der Anlage ersehen kann.

Hat man einen zwei oder drei Großanleger gefunden, die helfen mussten die Eigenkapitaldecke zu halten? Da muss doch dringend überprüft werden ob das nicht schon große Kreditnehmer waren, denen somit auch noch das Eigenkapital für die Bank finanziert wurde, damit vielleicht der eigenen Kredit nicht mit der Höchstkreditgrenze der Bank in Gefahr geriet. Friert es einen, wenn dabei im Lagebericht darunter steht, dass von ca. 350 Mio. € Kundenforderungen über 30 % über 2,5 Mio. € oder ca. 5 Mio. DM gelegen haben? Die Großkreditbestimmungen hat diese Maßnahme im Einzelfall mit 375.000 € gestützt und den Höchstkredit um 1,125 Mio. €. Kreditfinanzierte Geschäftsanteile sind nicht möglich, das muss auch ein Prüfer Herzog gewusst haben und dieser Vorgang muss einfach untersucht werden und so ein Vorgang darf den Vertretern und den Mitglieder nicht verheimlicht werden. Aus den Abgängen sieht man auch, dass ein Mitglied in der Regel 9 Anteile besaß. Im Jahr 2006 sind bei 639 Abgängen und 11.600 Anteilen wahrscheinlich eine Million der Großzeichnungen von 2004 dabei. Wie hält man also nun die anderen, wenn die Genossenschaftsbanken sonst schon wieder 5 oder 6 % an Dividende ausschütten? Mit Zugeständnissen im Kreditbereich, oder was?

Die Sorgen des Herrn Herzog, was er von früher her zu verantworten hat, dürften so hoch sein wie ein Fernsehturm. Die Sorgen der VR-Bank Marktredwitz sind damit direkt mit der Person Herzog verbunden. Das Jahr 2004 war nicht nur das Jahr der Verabschiedung von Manfred Heger, mit der unglaublichen Freistellung von allen Ansprüchen, wofür sicher auch die Prüfer Herzog und Grothoff wesentlich verantwortlich waren, wegen unüberbrückbarer Differenzen in der Geschäftsführung, es war das Jahr der grenzenlosen Manipulationen und Schiebereien in den Abschlüssen 2003 und 2004 der Bank. Tausend Gründe dürfte es haben, warum man beim Sicherungsfonds die Sanierungshilfe nicht beantragt hat, sondern zuerst den Prüfer Johannes Herzog als Vorstand benötigte. Der dürfte den Sicherungsfonds aber inzwischen mit dem eigenen Forderungsverzicht vom letzten Jahr noch zusätzlich belastet haben. Wer durchbricht endlich diesen Teufelskreis bei der VR-Bank Marktredwitz?

   

Nr. 2871

Beobachter

14. Januar 2008, 08:24 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3089, Geschäftsanteile finanziert? Eine Bank im Sumpf

Die Frage, ob die VR-Bank große Geschäftsanteile selbst finanziert hat, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Wer festgestellte Wertberichtigungen unterdrückt und nicht durchbucht, die vielleicht höher sind als die selbst verdienten Rücklagen, oder die Buchung eines Millionenkreditverlustes über die Bilanzierung einer vielleicht wertlosen Ruine, wie dem HOMA-Gebäude vermeidet, dem fallen auch noch andere Möglichkeiten ein das Eigenkapital künstlich anzuheben und die Groß- und Höchstkreditgrenze damit zu puschen und das Risiko durch die selbst erhöhten Kreditgrenzen auszuweiten.

Hat der Wunsiedeler Kreis mit seiner sicherlich inzwischen vorhandenen großen Aufmerksamkeit bei der Bankenaufsicht dies schon ans BaFin nach Bonn gemeldet, dass es dringend angebracht sein dürfte, dass man die Großanleger in den Geschäftsguthaben dahingehend überprüft, ob es sich vielfach nur um Durchlaufposten der Bank handelt? Dass sich die Bank über Kredit die Geschäftsguthaben teilweise finanziert hat und dazwischen nur einen Namen suchen musste? Schon in dem gerichtlichen Gutachten wird aufgezeigt, dass die erste Buchung zu Lasten des KK-Kontos fünf Geschäftsanteile waren, die der Kunde wahrscheinlich voll mit dem kompletten Überziehungszins zu bezahlen hatte. Welcher normale Mensch gibt eine hohe Summe bei so einer Unsicherheit der Rendite und der herrschenden Nachschusspflicht in gleicher Höhe der VR-Bank? Seit Jahren kämpft die Bank mit dem Problem überhaupt Dividende ausschütten zu dürfen, weil es nur Substanzausschüttungen aus Rücklagen und stillen Reserven waren. Für 3 % seit 8 Jahren, wie es in Nr. 3089 richtig festgestellt ist? Haben da die Kapitalgeber über Zinsvorteile bei den Kreditkonten auch noch unerlaubte Vorteile für einzelne Mitglieder erhalten? Irgendwie muss es sich doch rechnen.

Die Geschäftsanteile bildeten im Abschluss 2006 die Hälfte des haftenden Eigenkapitals, kann Herr Herzog den Wert für den 31.12.2007 nicht nennen, weil er damit weiter massive Kündigung fürchten müsste? Die VR-Bank Marktredwitz befindet sich im tiefsten Sumpf, der ehemalige Prüfer und heutige Vorstand steckt mitten im Zentrum des Schlamassels. Er gibt sich als Opfer, wo er doch eine der heutigen Hauptursachen der Krise der Bank ist. Der große Skandal steckt in den Kreditverlusten. Was drum herum geschieht und in der Vergangenheit geschehen ist dieses Kartenhaus aufrecht zu erhalten, sind leider auch nicht nur kleine Skandälchen, sondern hammerharte Stücke.

   

Nr. 2870

Thomas

14. Januar 2008, 03:10 Uhr

Betreff: Was hat die VR Bank Marktredwitz bei den Abrechnungen überhaupt richtig gemacht !!!

Zu Beitrag Nr.3090
Liebe Andrea ,
auf der schnelle fällt mir leider nichts ein was bei dieser Bank, und ihren Abrechnungsmethoden stimmen könnte . Wie Sie sicherlich wissen dürften , waren die ex Vorstände Heger , Wolf und Krämer dafür verantwortlich . Über den jetzigen Vorstand und ex Prüfer Herzog , bitte haben Sie Verständnis , möchte ich mich nicht auslassen , zu sehr würde ich ansonsten an der Schwelle der Beleidigung gehen .
Gruß Thomas

   

Nr. 2869

Andrea

14. Januar 2008, 02:50 Uhr

Betreff: Falsche Abrechnungen , und fast immer zu Nachteil der Kunden

Hallo Webmaster , wenn ich alles so im Gästebuch , sowie auch die Urteile die gegen die Bank ergangen sind ,lese , frage ich mich schon , was hat dann die
VR Bank Marktredwitz bei den Abrechnungen überhaupt richtig gemacht !!!

   

Nr. 2868

Aus ....

14. Januar 2008, 01:29 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog als Prüfer kontrolliert ob die großen Geschäftsanteile kreditfinanziert waren?

Bei der Lage der Bank, da kann man ja großen Anlegern nur empfehlen sich für sein Geld eine Grundschuld auf das Bankgebäude oder eine Zweigstelle eintragen zu lassen. Aber Obacht, nicht auf das HOMA-Gebäude, sonst muss man da vielleicht noch für die Brandversicherung aufkommen oder für den Außenputz. Und wenn immer mehr Kunden abwandern, dann kriegt auch jeder Anleger sogar noch eine gesicherte Grundschuld.

Muss es einen da wundern, wenn man vermeidet die Wertberichtigungen zu buchen um das Eigenkapital hoch zu halten? Aber Sie Herr Herzog, Sie haben doch sicher kontrolliert, ob die Großanleger bei den Geschäftsguthaben sich die eigenen Kredite durch die Zeichnung der Anteile ermöglicht haben? Große kreditfinanzierte einzelne Geschäftanteilsansammlungen dürften sehr zweifelhaft sein. Wir wollen das von Ihnen wissen Herr Herzog, ob das der Fall war oder noch ist? Für durchgängig 3 % solche Geldbeträge anzulegen, dass war doch kein Geschäft für einen Anleger. Da steckt doch was anders auch noch dahinter. Wenn Sie’s uns nicht sagen, vielleicht weiß es der Wunsiedeler Kreis schon. Von dem erfahren wir sowieso tausendmal mehr als von Ihnen mit Ihrem berechtigten Interesse. Aber was wir hier erfahren, das wollten Sie uns sowieso nie sagen. Und was man hier gelesen hat, dass hat sich noch immer als die schlimme Wahrheit heraus gestellt.

   

Nr. 2867

Fritz

14. Januar 2008, 00:52 Uhr

Betreff: Bonussparen

Hallo Manfred,
danke für die Aufklärung. Habe für meinen Sohn vor Jahren ebenfalls so einen Vertrag gemacht, und jahrelang einbezahlt. Wärst Du so gut mir den mal nachzurechnen?
Vorab noch einige Fragen:
1. Um wieviele Verträge glaubst Du handelt es sich hier, die falsch abgerechnet wurden?
2. Wie hoch wird wohl die Summe sein, die hier an die Kunden zurückbezahlt werden muß?
3. Muß man sich beeilen mit der Rückforderung? Ich meine hat die Bank überhaupt noch soviel Geld um das zuwenig Berechnete nachzuzahlen? Nicht daß die ersten noch ihr Geld kriegen und die, die später kommen gehen leer aus!
4. Was prüfen eigentlich die Prüfer? Ist denen nie was aufgefallen? Oder wissen die vielleicht gar nicht was ein Referenzzinssatz ist?
5.Sag mal Manfred, mit was verdienen die jetzt eigentlich ihr Geld? Stell Dir mal vor, die bescheißen zukünftig niocht mehr so krass, dann machen die doch Verluste ohne Ende, oder?
6. Kann es nicht sein, daß die vielleicht einfach nur unfähig sind, normale Geschäfte zu machen? Dann wird es aber Zeit, daß wir sie zum Teufel jagen!
7. Hatten Bankangestellte oder Aufsichtsräte auch Bonus plus Verträge? Wäre eigentlich super, stell Dir mal vor, die kämen jetzt zu Dir, und würden Ihre Verträge nachrechnen lassen.Sollte das jemals der Fall sein, dann bitte sofort hier veröffentlichen, wir wollen doch auch mal wieder was zu lachen haben!
Bis bald, Fritz

   

Nr. 2866

Kunde der VR-Bank

14. Januar 2008, 00:44 Uhr

Betreff: Die Kunden werden nicht nur im Sollbereich abgezockt sondern auch bei den Anlagen

Der VR-Bank kann man doch keinen Cent anvertrauen. Da wird man nicht nur im Sollbereich abgezockt, die betrügen einen auch noch bei den Anlagen und Sparverträgen wenn man die letzten Einträge ließt. Dieser Ex-Prüfer Herzog, was soll den das Getöse mit dem dass er die Mitglieder informiert? Überhaupt nichts passiert, In Höchstädt bringt der keine Fuß auf den Boden wo er hin gezogen ist. Der soll uns doch endlich sagen wie das Eigenkapital zum 31. Dezember gestanden hat, wie viel Geschäftguthaben gekündigt worden sind und ob wieder Großeinleger die Mitgliedschaft zurück genommen haben? Die VR-Bank-Leute bringen uns nicht nur mit den Krediten in Gefahr, da muss man ja Angst haben, dass man nachschießen muss über die Geschäftsanteile. Haben die Kommunalpolitiker bei uns wirklich keine Angst, dass sie bei der Wahl keine Stimmen kriegen, wenn sie es nicht fertig bringen, den Prüfer als Vorstand wieder abzusetzen. Das ist nicht mehr zu verstehen. Also Herr Herzog, wie sieht es aus mit dem Kurzbericht? Vergeht ihnen dabei das Lachen. Da fehlt der Mut zuzugeben, dass die Kunden wegen ihnen die Einlagen weg holen und die Anteile kündigen. Sie lassen für sich selber jeden über die Klinge springen. Sie haben sich früher nicht für die Kunden eingesetzt, warum sollte wir ihnen das abnehmen, dass das heute anders ist. Und wenn es so wäre, die Sauereien der Vergangenheit haben sie zu verantworten, so wie Heger und Wolf. Hätten die Prüfer ordentlich gearbeitet, dann bräuchten wir keine Batterie von Staatsanwälten bei uns. Hätte Herr Herzog aber als Prüfer ordentlich gearbeitet, dann wäre er heute bei uns auch nicht Vorstand. Und mit den 450.000 €, die er so großzügig verschenkt hat, da könnte man auch die Dividende schön aufstocken oder normale Zinsen zahlen, ohne dass man der Konkurrenz dafür die Schuld geben müsste dass die Kunden verschwinden.

   

Nr. 2865

Manfred Bleil

13. Januar 2008, 23:32 Uhr

Betreff: Variable Verzinsung von Sparverträgen

Zusammenfassung

Aus dem von einer Verbraucherzentrale erstrittenen BGH-Urteil zur variablen Verzinsung von Sparplänen ergeben sich vielfach Rückforderungsansprüche für Verbraucher. Deren Voraussetzungen werden dargestellt und mögliche Einwände der Kreditinstitute, insbesondere zur Verjährung, erläutert. Zur Rechtsdurchsetzung ist ein Musterbrief beigefügt . Beigefügt ist weiter ehe Zinstabelle, anhand derer eine erste Einschätzung möglich ist, ob Rückforderungsansprüche bestehen können.

1. Problemstellung

Die meisten Banken und Sparkassen boten und bieten langfristig angelegte Sparverträge an, bei denen zusätzlich zu einer variablen Grundverzinsung feste Prämien, Bonuszahlungen oder Zinsaufschläge versprochen werden, die mit zunehmender Laufzeit steigen. Diese Sonderzahlungen sind für die Sparer der Anreiz, nicht vorzeitig aus den Verträgen auszusteigen. Bei vielen Verträgen war während der Laufzeit festzustellen, dass der variable Sparzins in Phasen allgemein sinkender Zinsen zwar deutlich gesenkt wurde, bei steigenden Zinsen jedoch auf niedrigem Niveau verharrte. Eine Festlegung nachvollziehbarer Kriterien, nach denen die künftige Anpassung des Zinssatzes an veränderte Marktverhältnisse geschehen soll, fand sich in den Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute nicht.

Die Verbraucherzentrale hielt diese Verzinsungsregelung, die den Kreditinstituten, eine willkürliche Zinsgestaltung bei bestehenden Verträgen ermöglicht, für unzulässig und hat schließlich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.02.2004 - XI ZR 140/03 (zu finden unter www.bundesgerichtshof.de) Recht bekommen Die von der Bank in ihren sogenannten Combi-Sparverträgen verwendete Zinsklausel mit
dem Wortlaut „Die Bank zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf
durch Aushang bekannt gegebenen Zins für das Combispar-Guthaben“
wurde für unwirksam erklärt.

2. Was besagt das BGH-Urteil?

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, das durch die Klausel eingeräumte einseitige Zinsbestimmungsrecht des Kreditinstitutes verstoße gegen § 308 Nr. 4 BGB, weil ein einseitiges und schrankenloses Zinsänderungsrecht für die Kunden unzumutbar ist. Dem Kreditinstitut ist es zuzumuten, unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarkts, die den Rahmenbedingungen der Sparform möglichst nahe kommen, eine Größe oder eine Kombination von Bezugsgrößen auszuwählen und sie in der Zinsänderungsklausel zum Maßstab für zukünftige Zinsänderungen zu machen.

3. Welche Arten von Sparverträgen sind betroffen ?

Der BGH hat zwar allein über die Rechtswirksamkeit der in den Combi-Sparverträgen der Bank verwendeten Zinsklausel entschieden. Bei dem im Jahre 1997 abgeschlossenen Vertrag handelt es sich allerdings um eine Sparform, die in dieser oder ähnlicher Form als Standardprodukt von den meisten Banken und Sparkassen angeboten wurde und wird. Die vom BGH geforderte, klare Koppelung des Vertragszinssatzes an einen bestimmten und im Vertrag ausgewiesenen Kapitalmarktzins erfüllt keine der Vertragsgestaltungen, die der Verbraucherzentrale bis zum BGH-Urteil bekannt geworden sind..
Wesentliches Merkmal der Sparform ist deren Langfrist-Charakter. Diesen leitet der BGH insbesondere daraus ab, dass der Ertrag der Spartätigkeit neben der laufenden Verzinsung auch von zusätzlichen Sparprämien abhängt, die im konkreten UrteilsFall erst bei einer dreijährigen Vorlaufzeit gezahlt wurden und danach mit zunehmender Laufzeit stiegen. So wird der Kunde motiviert, sich langfristig zu binden. Neben Sparprämien kann dies auch durch das Versprechen von laufenden oder einmaligen Bonuszahlungen oder mit der Laufzeit steigenden festen Aufschlägen auf den jeweils vergüteten Basiszins erreicht werden. Die Möglichkeit einer Vertragskündigung mit dreimonatiger Frist sowie von Teilauszahlungen spricht nicht gegen den Langfrist-Charakter, da der Kunde wegen des damit verbundenen Verlustes der Sonderzahlungen davon in der Regel keinen Gebrauch macht.
TIPP: Sollte Ihr Sparvertrag neben einer laufenden variablen Verzinsung eine zusätzliche Laufzeit abhängige Vergütung vorsehen (egal wie diese bezeichnet wird) und die verwendete Zinsklausel keine Bindung an einen nachvollziehbaren Marktzins enthalten, ist Ihr Vertrag durch das BGH-Urteil betroffen.

4. Welche Folgen hat die Unwirksamkeit von Zinsklauseln?
Die Unwirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel führt dazu, dass von Vertragsbeginn an die Zinsen falsch abgerechnet worden sind. Sie müssen neu und richtig abgerechnet werden. Das Urteil des BGH enthält keine Aussagen dazu, wie dies zu geschehen hat. Nach Meinung der Verbraucherzentrale muss auf der Basis eines als Referenzgröße anzugebenden Kapitalmarktzinssatzes der Vertragszins angepasst werden. Dabei ist die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns bestehende Spanne zwischen Marktzins und Vertragszins, unverändert fortzuschreiben. Liegt etwa bei Vertragsbeginn die Grundverzinsung des Vertrages um 0,5 % über dem Kapitalmarktzins, so ist in der Folgezeit diese Spanne beizubehalten. Hat das Kreditinstitut während der Laufzeit diese Spanne zu Gunsten des Kunden vergrößert, so entstehen für den Kunden zusätzliche Zinsansprüche, die ihm verbleiben. Denn unwirksame Geschäftsbedingungen dürfen sich nicht zum Nachteil des Kunden auswirken. Wurde die Spanne verkleinert oder rutscht die Vergleichskurve sogar unter den Kapitalmarktzins, ergeben sich Rückforderungsansprüche.

5. Wie wird neu abgerechnet?
Keine klaren Vorgaben macht der Bundesgerichtshof hinsichtlich der von den Kreditinstituten zu verwendenden Bezugsgrößen des Kapitalmarkts, dem als Vergleichsgröße anzugeben Kapitalmarktzins. Im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung ist festzustellen, auf welche andere interessengerechte Änderungsklausel sich die Vertragsparteien bei Vertragsabschluss an Stelle der unwirksamen Klausel redlicherweise eingelassen hätten. Als Bezugszins muss dabei ein Zinssatz herangezogen werden, der dem Willen der Vertragsparteien bei Vertragsabschluss möglichst nahe kommt,
Nach unserer Rechtsauffassung ist z.B. der Spareckzins, den die Bundesbank auch in der Vergangenheit ermittelt hat, eine geeignete Bezugsgröße. Die Zugrundelegung des Spareckzinses als Referenzzins ist für den Kunden nachvollziehbar und dürfte auch seiner damaligen Interessenlage entsprochen haben, an Stelle des niedrig verzinslichen Sparbuchs einen Sparplan mit hoher Anfangsverzinsung in der Erwartung abzuschließen, dass auch für die gesamte Vertragslaufzeit der gegenüber dem Sparbuchzins bestehende Zinsabstand beibehalten wird.  Zum Vergleich mit Ihrem Sparvertrag hier die Tabelle hier klicken....

Keinesfalls dürfen aber die Kreditinstitute als Bezugsgröße für eine Neuberechnung einen hauseigenen Zins wählen, da es hierbei um keine neutrale Bezugsgröße des Kapitalmarkts handelt, wie sie der BGH fordert.

6. Wie weit können Ansprüche rückwirkend geltend gemacht werden?
Das Urteil des BGH betrifft nicht nur bestehende Sparverträge, sondern hat auch große Bedeutung für Verträge, die bereits in der Vergangenheit ausgezahlt wurden. Viele Banken und Sparkassen versuchen mit dem Verjährungseinwand, sich berechtigten Forderungen zu entziehen.

6.1. laufende Verträge
Nach unserer Rechtsauffassung besteht bei laufenden Sparverträgen keine Verjährungsgefahr, da sich die Ansprüche der Sparer auf eine Neuabrechnung des Vertrages und die Korrektur des aktuellen Kontostandes richten. Die bei Korrektur ermittelte Zinsdifferenz zugunsten
des Verbrauchers muss in der Vergangenheit zum jeweiligen Zinsberechnungszeitpunkt des Vertrages vom Kapitalstand ermittelt und diesem dann zugeschlagen werden, sodass keine verjährbare Zinsforderung im Raum stehen geblieben ist Insgesamt ergibt sich bei Neuberechnung so im laufenden Vertrag ein abschnittsweise höheres, zu verzinsendes Kapital. Der BGH hat in einem vergleichbaren Fall für alte Sparbuchforderungen bestätigt, dass keine Zinsverjährung eintritt
(AZ.: XI ZR 361/01).

6.2. abgelaufene Verträge
Bei in der Vergangenheit bereits abgelaufenen und ausgezahlten Sparverträgen ist insbesondere die durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01 01.2002 eingetretene Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist zu beachten. Betrug diese in der Vergangenheit 30 Jahre, wurde sie gem. § 195 BGB auf drei Jahre verkürzt Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt gern. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von seinen Ansprüchen Kenntnis erlangt hat. Nach Meinung der Verbraucherzentrale hat: erst das BGH-Urteil vom 17.02.2004 „kenntnisbegründende Wirkung", sodass auch bereits abgelaufene Sparpläne noch problematisiert werden können.
Hinweis. Die Verjährungsfragen bei variablen Sparplänen sind bisher rechtlich nicht geklärt. Auseinandersetzungen, in denen sich die Kreditinstitute, auf Verjährung berufen, sind mit einem entsprechenden Prozess- und Kostenrisiko verbunden.


7. Wie sollten Sie vorgehen?
Prüfen Sie und lassen Sie sich beraten, ob Ihr Vertrag folgende Merkmale aufweist:
der Vertrag muss auf eine langfristige Ansparung ausgerichtet sein

- der Vertrag muss eine variable Grundverzinsung vorsehen (sichtbar beispielsweise
durch den Zusatz "z.Z.“ vor dem Zinssatz)

- die Zinsanpassungen ist nicht erkennbar an einen Kapitalmarktzins gekoppelt (darunter fallen auch variabel verzinste Verträge, die gar keinen Hinweis auf die Art der Zinsänderung enthalten)

-neben der Grundverzinsung wird ein laufzeitabhängiger Zinsaufschlag (Bonus, Prämie) gezahlt, der bei vorzeitiger Vertragskündigung entfällt oder sich deutlich reduziert
Erfüllt der Vertrag diese Voraussetzungen sollten das Kreditinstitut unter Verwendung des Musterbriefs aufgefordert werden, die bisherige Zinsentwicklung darzustellen und bekannt zu geben, an welcher Bezugsgröße des Merkte sich diese orientiert hat. Gelingt dem Kreditinstitut dieser Nachweis nicht, sollte sie eine rückwirkende Neuabrechnung des Vertrags fordern, bei der die Zinsberechnung in Anlehnung an einen entsprechenden Kapitalmarktzins erfolgt. Ob sich rückforderbare Ansprüche ergeben, kann für Sie die Verbraucherzentrale berechnen. Verweigert das Institut eine Neuabrechnung, wird zur Durchsetzung von Ansprüchen in vielen Fällen nur die Beschreitung des Rechtsweges, bleiben. Hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz bestanden, können Sie das Klagerisiko darüber abdecken. Sie oder Ihr Rechtsanwalt sollten beim Versicherer vorab eine Deckungszusage für die Klage einholen.


Musterbrief

....................................................................................Tagesdatum

.........................................................................................................................
(Name)

.........................................................................................................................
(Straße)

.........................................................................................................................
(PLZ. Wohnort)


An die

.........................................................................................................................
(Name des Kreditinstitutes)

........................................................................................................................((Straße)


Neuberechnung eines Sparvertrages
Vertrags – Nr. ...................................

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vorn 17.02.2004 (Az. XI ZR 140/03) entschieden, dass bei langfristig angelegten Sparverträgen, bei denen der Gesamtertrag neben der variablen Grundverzinsung auch von zusätzlichen laufzeitabhängigen Ertragsanteilen abhängt, sich die Zinsänderungsklausel an Bezugsgrößen des Kapitalmarkts orientieren und diese in der Klausel offen legen muss. Die von Ihnen im vorbezeichneten Vertrag verwendete Klausel sieht ein zu Ihren Gunsten bestehendes weitgehendes Recht zur Veränderung des laufenden Vertragszinssatzes vor, ohne diese Zinsenpassungen sichtbar an die Veränderung eines Kapitalmarktzinses zu koppeln. Von daher ist diese Klausel nach den Maßstäben des BGH als unwirksam zu betrachten.
Ich möchte Sie daher bitten, mir offen zu legen, an welcher Kapitalmarktgröße Sie ihre Zinsänderungen in der Vergangenheit orientiert haben und mir anhand des Zinsverlaufs nachzuweisen, dass während der Vertragslaufzeit das zu Vertragsbeginn bestehende Verhältnis zwischen Vertrags- und Marktzins beibehalten wurde. Sollte Ihnen dieser Nachweis nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten, den Vertrag rückwirkend unter Anlehnung an einen entsprechenden Kapitalmarktzins neu abzurechnen und den aktuellen Guthabensaldo um die sich aus der Neuabrechnung ergebenden zusätzlichen Zinsansprüche zu erhöhen bzw. (bei bereits abgelaufenen Verträgen) den Nachzahlungsbetrag nebst Zinsen ab Vertragsablauf auf das folgende Konto zu überweisen:

.........................................................................................................................
(Name, Kreditinstitut. Kto.Nr.. Bankleitzahl)

Außerdem möchte ich Sie bitten, mir eine nachvollziehbare Abrechnung zukommen zu lassen, aus der sich die Art der Ermittlung des Nachzahlungsbetrages entnehmen lässt,

Mit freundlichen Grüßen





Zum Vergleich mit Ihrem Sparvertrag : Marktzinstabelle* hier klicken...

Tragen Sie Ihren Vertragszins mit dem Datum Ihres Vertragsbeginns ein . Die Zinsspanne muss sich In der weiteren Entwicklung Ihres Sparplans abbilden. Ergeben sich zu Ihren Lasten Abweichungen, spricht dies für bestehende Zahlungsansprüche. *ab Juli 2003 berechnet aus Zeitreihe SUD105 abzgl, 1,45% laut Empfehlung der Bundesbank

   

Nr. 2864

Manfred Bleil

13. Januar 2008, 21:32 Uhr

Betreff: Anfrage an VR-Bank wegen Verzinsung VR-Vorsorgeplan

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 13. Januar 2008, Tel./Fax: 09232 / 70261

Offener Brief an VR-Bank Marktredwitz eG; Herren Vorstände Johannes Herzog und Uwe Heidel

Verzinsung VR-Vorsorgeplan, Kunde ... ....., , Kto.-Nr. 24........,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17.02.2004 (AZ: XI ZR 140/03) entschieden, dass bei langfristigen Sparverträgen eine Zinsklausel, die dem Kreditinstitut eine unbegrenzte Befugnis zur Zinsänderung einräumt und keinen marktüblichen Maßstab nennt, an dem sich die Zinsentwicklung orientiert, unwirksam ist. Ihr Kunde, Herr .... ..., hat uns beauftragt und bevollmächtigt zu o.a. Vorsorgesparvertrag sämtliche aufklärenden Fragen an Sie zu stellen, die Sie bitte ausschließlich über mich bis zum Freitag, den 18. Januar 2008 beantworten wollen.

1. Sie haben es im Vertrag unterlassen, den Kunden über den Zinssatz des eingezahlten Guthabens zu unterrichten. Damit fehlt die Grundlage einer Zinsvereinbarung. Wurde diese Zinsvereinbarung durch eine Zusatzvereinbarung zwischen Bank und Kunden ersetzt und welche (bitte Kopie mit übersenden);

2. Welche Marktverhältnisse wurden Ihrerseits dem Vertrag zugrunde gelegt? Nach welchem transparenten rechtlich anerkannten Referenzzinssatz haben Sie die Zinsen im Vertrag während der Laufzeit verändert. War der Referenzzinssatz der einer ausgewählten Art der Bundesschatzbriefe oder ein anderer? Bitte zeigen Sie hierzu den Zinsverlauf mit dem jeweiligen Veränderungswert und dem Verlauf des Referenzzinssatzes auf.

3. Sie haben dem Kunden nicht aufgezeigt, wo er sich über den Stand der Grundverzinsung zum Vertrag über Aushang oder Ähnliches kundig machen hätte können. Haben Sie dem Kunden in Schriftform über jeweilige Änderung aufgeklärt? Laut uns vorliegenden Kontoauszügen haben sie den Kunden auch in den jährlichen Zinsgutschriften nicht über Zinssatz und dessen Veränderungen aufgeklärt. Somit konnte der Kunden die Zinsberechnung in keinem Fall nachvollziehen. Warum haben Sie dies unterlassen?

4. Wurde der Bonus nach einer Erreichung der ersten Anspardauer usw. entsprechend den Vertragsbedingungen dem Guthaben hinzugerechnet und mit der Grundverzinsung mit verzinst?

5. Wie berechneten Sie den Bonus bei Vertragsende? Dies ist für den Kunden nicht nachvollziehbar. Nicht nach einem Bonussatz, den er nur aus dem Vertrag heraus erahnen kann und auch ohne jegliche Berechnungsgrundlage wie viel sie ermittelt haben, dass vertragsgemäß eingezahlt worden ist. Laut Kontoauszug wurde der Betrag der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages mit einem Stempel versehen „Betrag wurde storniert“. Über ein Storno und eine Berichtigungsbuchung sagen die Kontoauszüge nichts mehr aus, wozu wir über Grund und Erledigung von durch Sie um Aufklärung bitten. Hat der Kunde ihrerseits im Falle einer nachträglichen manuellen Korrektur der Zinsabschlagsteuer eine nachvollziehbare schriftliche Aufklärung erhalten? Bitte überlassen Sie uns hiervon eine Kopie.

6. Laut unserer Berechnung haben Sie den 1.02.2007 nicht verzinst obwohl der Vertrag erst zu diesem Datum fällig war. Die Zinsvaluta lautet auf den 31.01. Haben Sie dafür den 1.02.1987 mit verzinst? Da dem Kontoauszug zufolge der Vertrag beendet wurde, wurde das Konto in irgendeiner Form weiter geführt und auch für den Fall, dass die Ausbuchung zugunsten eines anderen Kontos innerhalb einer kurzen Frist nach Vertragsende oder durch anderweitige Verfügung erfolgte, verzinst und in welcher Form?

7. Wie haben sie des Sparziel im Vertrag vom 28.01.1987 ermittelt und zu welchem Endedatum? Hierzu ist aus dem Vertrag nichts zu ersehen. Ist hierzu eine Tabelle als Vertragsanlage verwendet worden, welche im Vertrag nicht benannt ist? Haben Sie dem Kunden eine Vertragsrendite in Schriftform oder auch nur mündlich genannt? Das vertragliche Sparziel scheint um weit über 10 % verfehlt zu sein, woran hat dies gelegen? Bitte klären Sie den Sachverhalt auf.

Wir bestreiten im Auftrag Ihres Kunden rein vorsorglich die Richtigkeit des letzten Saldos im Kontoauszug vom 1.02.2007 in Folge vorangegangener falscher Salden sowie noch nachfolgender Kontoauszüge. Wir fordern im Auftrag Ihres Kunden eine nachvollziehbare Nachberechnung von Vertragsbeginn an, wo auch der Vergleichszinsparameter nachvollziehbar ist. Wir verweisen gleichzeitig drauf, dass es sich um keinen Sondervertrag Ihres Hauses handeln kann, sondern der Sparvertrag auf Grundlage eines Vertragsvordruckes des DG-Verlages geschlossen wurde und somit bundeseinheitliche Richtlinien bei den Kreditgenossenschaften zugrunde lagen.

Sollte Ihre Antwort bis Freitag ausbleiben, werden wir unverzüglich rechtliche und gerichtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen Manfred Bleil

   

Nr. 2863

Kunde

13. Januar 2008, 19:21 Uhr

Betreff: Bonus-Sparvertrag

Hallo Webmaster. Ich habe bei der VR-Bank Marktredwitz einen Sparvertrag mit Bonus.Dieser wurde jetzt ausbezahlt. Ich war schon erschrocken. Ich habe wesentlich weniger erhalten, als mir bei Abschluss zugesichert wurde. Ich habe in der Bank nachgefragt, warum das so ist. Als Auskunft wurde mir erklärt, das ist schon so in Ordnung, da dies mit der Entwicklung am Kapitalmarkt zusammenhängt. MIr ist das vollkommen unverständlich, da mir damals zugesichert wurde, dass eine bestimmte Summe am Ende des Vertrags rauskommt.
Webmaster können Sie mir helfen und diese Aussage überprüfen. Vielen Dank.

   

Nr. 2862

Uwe

13. Januar 2008, 17:00 Uhr

Betreff: Sollen wir die Rückforderung der zuviel bezahlten Zinsen gleich beim GenoVerband anfordern?

Für was nennt sich denn die Revision beim Genossenschaftsverband gesetzlich Prüfung? Mit Sicherheit haben die Revisoren die Limitveränderung aus dem gerichtlichen Gutachten in Eintrag Nr. 3046 gesehen. Aber den Kunden hat man im Stich gelassen, anstatt bei der Bank auf Ausgleich dieses betrügerischen Eingriffe in die eigene EDV rückgängig machen zu lassen. 17 Jahre ungesetzliche Praxis bei den Stichtagsverzinsungen, die Darlehensauszahlungen schier ausnahmslos vor der Auszahlungen vom Darlehenskonto verzinst. Muss man dass als Revisor sehen, wenn die Valuta immer einen Tag vor dem Buchungstag liegt? Gesetzliche Prüfung zur Beihilfe von Abrechungsbetrug? Es ist doch unglaublich, wenn bei KK-Linien von 80 bis 150.000 DM in ungefähr acht Jahren eine zu hohe Zinsbelastung von 50.000 DM durch das gerichtliche Gutachten festgestellt wurde, pro Jahr also 5.000 DM. Kann man davon ausgehen, dass die VR-Bank damit unglaubliche fünf Prozentpunkt aus den Kontokorrent- und Girokonten heraus geholt haben, in dem sie die Wertstellungen manipuliert haben und die Revision, die sich gesetzlich nennt, will das nicht bemerkt haben?

Wenn man davon ausgeht, dass die Forderungen aus dem KK-Bereich mindestens 10 % an den Kundenforderungen betragen haben, dann wären es Mitte der 90-er Jahre somit ca. 50. Mio. DM gewesen. Somit hätte man unglaubliche 2,5 Mio. DM mit den Wertstellungsmanipulationen pro Jahr herausgeschlagen. Ist es da wert liebe interessierte Leser, auf die Bank zuzugehen und die Konten nachrechnen zu lassen. Hat die RV-Bank bei den Kunden Millionen durch diese betrügerischen Abrechnungsmethoden herausgeholt? Warum haben die Revisoren des Verbandes dies Praxis zu gelassen? Welcher Kunden soll die grundsätzlichen Einstellungen in der EDV kontrollieren, wenn man sich auf den gesetzlichen Prüfungsverband dazu nicht verlassen kann? Es ist unerheblich, ob man nun jährlich eine Million oder 10 Millionen herausgeschlagen hat, es ist die Manipulation der Wertstellungen über manuelle, oder automatische Bearbeitung des Zahlungsverkehrs gewesen. Sollen wir uns somit direkt an den Prüfungsverband wegen des Schadensersatzes wenden, oder an die Prüfer persönlich, an einen Herrn Herzog oder einen Herrn Grothoff, oder einen Herrn Hess?

Und so geht es weiter bei uns. Ob man die Kunden direkt schädigt, ob man sie von Seiten der Revision bei der Überwachung einer nicht vorhandenen Organisation im Kreditgeschäft im Stich lässt, bei einem fehlenden Risikomanagement, oder ob man die Bank schädigt, weil man die Vorstände in zwei Fällen ohne Kreditabsicherung 8 Millionen in den Sand setzen ließ, die Prüfer sind die Hauptmitverantwortlichen für dieses Dilemma. Die Prüfer haben diese Zustände ermöglicht, sie haben die Vorstände gewähren lassen, ohne dagegen einzuschreiten. Dass sich Herr Herzog als Prüfer schon als zukünftiger Vorstand aufzeigte, passt in das Bild, dass unfassbar Verbindungen zwischen Verbandsleuten und der Bankspitze bestanden haben, wenn man auch noch die Umstände der Haftungsfreistellung von Manfred Heger und später Karl Krämer für ihre Machenschaften ins Kalkül zieht. Da sind auch die Prüfer dafür verantwortliche gewesen, damit man sich selber auf den Vorstandsposten setzen konnte.

   

Nr. 2861

Zeitungsleser DONAU KURIER

12. Januar 2008, 18:50 Uhr

Betreff: Altersvorsorge mit Extrem-Kredit finanziert und verloren

Heute in großer Aufmachung in der Zeitung: Kunden der Raiba IN-PAF-EI verlieren nicht nur irre Summen Ihres Altersvorsorge-Geldes, Ihnen droht sogar noch eine Nachzahlungsforderung in ebenfalls unglaublicher Höhe.
Dies für eine Anlagegelder, für die die Bank vorher einen unglaublichen hohen Kredit dem Kunden verkauft hat, als sichere Anlage, wie der Rentner sagt.
Es wird ein haaresträubender Fall eines 68 jährigen Rentners aus Gungolding, Manfred Schweiger, geschildert. Dieser hat 200.000.00 und 100.000.00 DM angelegt und hierfür einen Kredit von 283.000.00 DM aufgenommen. Das Geld ist weg und er muss mit einer Nachzahlung von bis zu 90.000.00 EURO rechnen.
Eine Riesen-Sauerei, die der Vorstandsvorsitzende Höchtl laut Donau Kurier kommentiert mit: ...Wir haben uns nichts vorzuwerfen....

Wunsiedeler Kreis, da bist Du jetzt gefordert.

   

Nr. 2860

Der Wissende

12. Januar 2008, 13:25 Uhr

Betreff: Schuld und Sühne

Die unglaubliche Frechheit von Herzog ist mit nichts mehr zu überbieten. Denn wenn man die letzten Beiträge líest, wir noch klarer, dass Herzog bereits zu seiner Zeit als Prüfer gewusst hat, dass er Vorstand der Bank wird. Wie hätte er sonst zu Mitarbeitern sagen können:"Wenn ich Chef bin werfe ich euch raus." Diese Tatsache ist strafrechtlich nochmals höher zu bewerten, da er bereits während seiner Prüfertätigkeit schon gewusst hat, dass er Vorstand wird. Bisher ist man davon ausgegangen, dass er seine Bewerbung während des Prüfens abgegeben hat. Aber, dass sogar die Abgabe der Bewerbung nur eine Farce war, ist eine neue Dimension, was Prüfer und Genossenschaftsverband von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen halten. Schwerste Verstösse gegen Wirtschaftsprüferordnung, Genossenschaftsgesetz, Kreditwesengesetz u.v.m sind relevant. Als Prüfer so dachten die Herrschaften stehe man ausserhalb jeglicher gesetzlicher Kontrolle. Gesetze und Verordnungen wurden nur angewandt, wenn man andere damit unter Kontrolle haben wollte. Es ist bezeichnend, dass der Prüfer Herzog, schon während seiner Prüferzeit da facto als Vorstand auftrat, Was soll dann das Gefasel, was Staatsanwälte prüfen, war vor meiner Vorstandszeit.
Mit den obigen Aussagen, wird selbst diese Argumentation ad Absurdum geführt.
So ist das immer, die Prüfer und der Verband mischen sich in die Geschäftsführung ein und wenn etwas schief geht, sind die Anderen schuld. Welche Daseinsberechtigung hat der Typ eigentlich noch in der Bank. Wie lange will sich der Aufsichtsrat von ihm noch am Nasenring vorführen lassen.
[bild=(pic_18.jpg)] :schuld:

   

Nr. 2859

Dieter Rackowitz

12. Januar 2008, 13:16 Uhr

Betreff: Ergänzung

Ein Apell an alle Banken und Sparkassen Kunden.

Eine Kontoprüfung macht kundenbenachteiligende Praktiken seitens der Banken oder Sparkassen transparent. Nutzt die Möglichkeit des § 287 ZPO. Diese Vorschrift ermöglicht es, dem Kunden mit Hilfe eines Kontoprüfers für einen bestimmten Abrechnungszeitraum konkret bezifferten Schaden auf die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung hochzurechnen. Für eine sogenannte Vorprüfung über einen Zeitraum von einem Jahr, muß man ca. 1.000,00 EUR aufbringen, wobei es auch Gutachter gibt, die eine Vorprüfung auch kostenlos anbieten. Herr Bleil kann Ihnen mit Sicherheit seriöse Kontoprüfer nennen. Sollte der Gutachter pfündig werden, ist das Kreditinstitut auf Grund der eigenen AGB verpflichtet eine komplette Neuberechnung zu erstellen. In den AGB der Kreditinstitute heißt es, dass dem Kunden ein Anspruch auf Richtigstellung, also Neuberechnung und Korrektur zusteht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Rechnungsabschluß unrichtig ist. Dies gilt ausdrücklich auch nach Ablauf der 6-wöchigen Widerspruchsfrist. Das bedeutet, dass der Kunde seiner Ansprüche auf Korrektur nicht verlustig geht.

Der Kunde muss daher lediglich nachweisen, dass der älteste Saldoabschluß unrichtig ist und hat damit den Anspruch auf Neuberechnung und Korrektur des Saldos. Dies und nichts anderes hat der BGH bereits in seinen Entscheidungen
XI ZR 129/94 und XI ZR 79/97 dargelegt. Ebenso: LG Heilbronn 2 O 281/98 und
OLG Stuttgart 9 U 71/99. Sollte sich unter Zuhilfenahme gutachterlicher Tätigkeit heraustellen, das der letzte Saldo nicht stimmt, hat der Kunde solange ihm die Neuberechnung seines Kreditinstitutes nicht vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Dies bedeutet, dass der Kunde seine Ratenzahlungen einstellen kann. Aber Vorsicht, dabei muss mann behutsam vorgehen!!!

Die Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn es aus Sicht der Partei notwendig war, um eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Rechtsverfolgung zu schaffen. Das OLG Celle kommt in seinem Urteil Az. 3 U 3/06 zu der gleichen Auffassung.

Sollten Sie weiterhin nichts unterhehmen, kann ich nur sagen

bis demnächst :selberschuld:

   

Nr. 2858

VR-Bank

12. Januar 2008, 07:36 Uhr

Betreff: In letzter Minute

An die Genossen bzw. Geschädigten
der obig genannten Bank
und deren Vorstände
Die Einladung-Geschädigtentreff "wer hat/hatte Probleme mit der VR-Bank
der Vorzeigebank , man spricht
hier von einer Geldvernichtungsmaschine.
Die Bekanntgabe dieses Treffs wurde schon vor ca. 14 Tagen seitens der
Interessengemeinschaft veranlasst unter anderem bei allen Zweig-
stellen/VR-Bank dieses per Fax/Internet. Es wurde mit grossem Interesse an-
genommen.
TERMIN: 12.1.O8 Uhrzeit 1O.3O
Hotel zur Post
Rohrdorf Tel. O8O32/183O
Wegstrecke Autobahn Rosenheim Ausfahrt Rohrdorf 6 km südl.v. Rosenheim

Die THEMEN : Kontokündigungen, Wertstellung/Zins , Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung, BAG Hamm/Heuschrecke, Erfahrung mit
Insolvenzverwaltern, Diskussion, Erfahrungsaustausch bezug
der Machenschaften der Vorstände VR-Bank, die Aufgaben der
Aufsichtsrat deren Versagen
Bei Fragen können sie auch unsere Fachanwälte, die vor Ort sind sprechen ,auch
neue Gerichtsurteile können eingesehen werden. Die Medien sind anwesend um
darüber später zu berichten, Öffentlichkeitsarbeit ist angesagt um Licht ins
Dunkel zu bringen, damit die Korruption der Herren Banker/Vorstände ein Ende
nimmt und diese zur Rechenschaft gezogen werden und Ermittlungen einge-
leitet werden mit Hausdurchsuchungen/Bank wie in Marktredwitz seitens der
Staatsanwaltschaft.
Bis bald
ihre Intergem.
[bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2857

Ein Mitglied

11. Januar 2008, 19:08 Uhr

Betreff: Die unendliche Geschichte

Das Thema Herzog und Genossenschaftsverband scheint die Never-ending-story zu sein. Was sich den Beiträgen des Wunsiedeler Kreis für Abgründe auftun ist erschreckend. Wie lange soll denn das Possenspiel noch weiter gehen? Ist denn niemand imstande dieser Farce ein Ende zu bereiten. Finden sich denn nicht 10 % der Vertreter, die eine außerordentliche Vertreterversammlung einberufen und diesen Herzog und die Aufsichtsräte zum Teufel jagen. Wenn man lesen muss, wie mit unserem Geld umgegangen wurde und alle mitgespielt haben: Vorstand, Aufsichtsrat, Prüfer und die Verantwortlichen des Verbandes. Wie kann es sein, daß hier in Rawetz alle Mechanismen der Kontrolle außer Kraft gesetzt wurden.
Wenn einer schreibt es gibt den §25 a KWG, wo alle Kontrollaufgaben hinterlegt sind, wieso war der nicht für alle Beteiligten hier bei uns maßgebend. Solche Gaunereien können doch nur gelingen, wenn alle mitgespielt haben. Dieser Verband, der sich Prüfungsverband schimpft, hat alles getan, nur nicht ordnungsgemäss und korrekt geprüft, sowie er das in seinen Bestätigungsvermerken darstellt. Es kann auch nicht sein, daß der Verband nur hier seinen Prüfungsauftrag verliert, sondern es die Prüfungszulassung insgesamt ab zu erkennen. Das selbe Spiel ist doch auch in Feldkirchen und Umgebung gelaufen. Da müssen die Mitglieder aller Genossenschaftsbanken in Bayern vor solchen vor solchen korrupten Prüfungsleuten geschützt werden. Da kann doch niemand sicher sein, in anderen Banken nicht genauso läuft. Daß das Gros der Prüfer sicherlich korrekt seine Arbeit macht kann man annehmen, aber letzten Endes sind sie auch nur Befehlsempfänger, die Aufträge ihrer Vorgesetzten durchführen. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes dürfte auch in den Prüferkreisen umgehen. Wenn dann aber dies noch gepaart wird mit eigenen Interessenslagen wie bei Herzog und Grothoff, dann sind dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet. Wenn die Verbandsleute nur noch einen Funken Anstand und Ehre hätten, würden sie von sich aus aus dem Vorstandsamt hier bei uns und in München zurücktreten.

   

Nr. 2856

Webmaster

11. Januar 2008, 17:13 Uhr

Betreff: VR-Bank-Kunden mit Ziel-, bzw. Bonaussparplänen gesucht

Uns haben Kunden der VR-Bank darüber informiert, dass sie Sparpläne bei der Bank abgeschlossen haben, wo die ursprünglich zugesagte Rendite nicht erzielt worden sei, oder auch ein Zwischenstand weit vom Plan abweicht. Uns wurde mitgeteilt, dass dieser Sparplan teilweise in ganz Bayern vertrieben wird und sogar die Zertifizierung als Riesterprodukt bei manchen Banken erhalten hat. Wir haben diesen Zielsparplan, oder Bonussparplan oder wie er sonst auch heißen möge geprüft und festgestellt, dass den Kunden unglaubliche Bonusbeträge versprochen wurden, wo eine Verzinsung in die dreistellige Region entstehen würde. Doch alles hat natürlich seinen Haken und auch seine Cleverness bei den genossenschaftlichen Bankern. Dieser Bonus gilt nur für die Sparleistung eines Jahres. Und wenn der angesparte Vertrag sonst schon ziemlich hoch ist, dann verliert der schöne Bonus ganz schnell seine Rendite für den Vertrag.

Wichtig bleibt, dass die Grundverzinsung auch intakt ist. Ein Bonus bei 0,5 % Grundverzinsung wirkt wie der Tropfen auf den heißen Stein und zeigt, dass der Kunden in die Irre geführt werden soll. Wir haben feststellen müssen, dass diese Verträge teilweise mit einer Grundverzinsung von manchmal über 2 % begonnen hatten. Nach unserer Meinung muss natürlich eine Zinsanpassung dieses variablen Grundzinssatzes genauso gesehen werden die die Zinsanpassung bei variablen Darlehen. Es darf also nicht willkürlich geschehen und in einer Transparenz, die die Bank aufzeigen muss, an was für gesetzliche Gegebenheiten oder Vergleichszinssätze da angepasst wird. Sonst wird der Kunde wie schon oft genannt zum Spielball der Interessen der Bank.

Wer also einen solchen Vertrag hat, möge uns das mitteilen und vielleicht hat er die Ausgangstabelle, die oft mitgeliefert wurde noch mit beim Vertrag dabei. Wir möchten überprüfen, welches Schindluder hier bei der VR-Bank und den Banken in Bayern getrieben wurde. Wir werden die Unterlagen selbstverständlich vertraulich verwenden und wenn möglich den Kunden die von uns festgestellten Fehler benennen.

   

Nr. 2855

Auch aus der Organisation

11. Januar 2008, 16:58 Uhr

Betreff: Wie kann ein Prüfer nahtlos Vorstand werden?

Wenn ein Prüfer die Bewerbung bei einer Genossenschaftsbank in Erwägung zieht, dann muss er nach der Wirtschaftsprüferordnung unverzüglich wegen Befangenheit seinen Prüfungsmandat niederlegen. Dieser Prüfer begibt sich sofort in den Konflikt die Prüfung auf seine zukünftige Tätigkeit abzustellen. Auch eine beauftragte Prüfungsgesellschaft, wie hier der bayerische Genossenschaftsverband als gesetzlich beauftragter Prüfungsverband müsste dann sogar das Prüfungsmandat einem anderen Verband übergeben, wenn der Prüfer in der Prüfung belassen wird. Warum das so ist, zeigt der Fall VR-Bank Marktredwitz klar und deutlich. Der Prüfer Herzog hat den Schaden bei dem Flexfall durchgehen lassen, weil es für ihn als Vorstand viel mehr Probleme bereitet hätte den Fall zu bereinigen, als ihn einfach über die sowieso horrenden Abschreibungen in diesen großen Topf mit rein zu werfen und in Vergessenheit geraten zu lassen. Wenn der Kreditnehmer und Vorstand so eng verbandelt waren, dass hier sogar schon mal Besuche der Privatsauna und auch der Tausch der Frauen angedeutet wurde, dann hat dieser Prüfer keine Argumente mehr. Das Versäumnis der Insolvenzanmeldung in Slowenien mit dem Bezug zu einer Dampfschifffahrtsgesellschaft in Österreich schlägt dem Fass den Boden aus. Die Unterdrückung des größten Teils des Schadens aus dem Kreditverhältnis von 5 Millionen auf 2 Millionen ist die Krone der Leistung der Prüfer, wo sich Herr Herzog bewusst im Hintergrund halten durfte. Diese Prüfer haben dem Vorstand mit einem sittenwidrigen Aufhebungsvertrag die Verfolgung der Angelegenheit und die Klärung dessen, wo die Gelder hingeflossen sein könnten, erspart. Es steht sogar im Raum, dass sie ihm einiges ermöglicht hatten um ihn leichter zur Aufgabe der Vorstandstätigkeit bewegen zu können, eventuell sogar über eine gewisse Mitgift aus dem Schaden der Bank.

Genau solche Umstände sollen zur Vermeidung von Interessenskonflikten zwischen Prüfung und Vorstand vermieden werden. Dieser Herr Herzog hat der Bank wahrscheinlich ein unheimliches Antrittsgeld gekostet. Wie in den vorherigen Einträgen schon genannt, hätte kein ordentlicher Prüfer dieser Welt diese Vorgänge übersehen, wenn er wie Herr Herzog daraus für sich selber keinen Nutzen schlagen hätte können. Der Prüfer Herzog ist am Ausfall der Gelder bei Flex und bei Gold, Gold, Gold genauso verantwortlich wie die beiden betreuenden Vorstände und der Überwachungsvorstand Krämer, der unter Überwachung wahrscheinlich nur die Sicherungsgüter der Kunden sah, aber nie seine Kollegen.

10 % der Vertreter oder 150 Mitglieder genügen, um zu beantragen, dass man die Prüfungsprotokolle zu den hier diskutierten Kreditfällen in der Vertreterversammlung auflegt und wer für sie verantwortlich zeichnet als direkter Prüfer über die Zeitspanne und als Teamverantwortlicher. Dies gilt für diese beiden Fälle, als auch für die Sache mit dem Gutachten zu den Wertstellungen in Zusammenhang mit den Sicherheiten, als auch für das Sporthotel oder den Forderungsverzicht im letzten Winter. Hier gehen die Interessen der Genossenschaft weit über die schutzwürdigen Interessen der Kunden hinaus, die sich dank Vorstandschaft und Prüfung vielleicht an der Genossenschaft bereicht haben und den einen oder anderen daran beteiligt haben könnten. Der Befangenheitsvorwurf gegenüber dem Verband reicht sicher auch soweit, dass ihm das Prüfungsmandat für die VR-Bank Marktredwitz jederzeit entzogen werden könnte. Wer weiß, ob in den Protokollen sogar vermerkt sein könnte, dass der Prüfer schon als Vorstand vorgesehen war, oder zumindest, dass er sich um das Amt beworben hatte. Dass der Aufsichtsrat seine Kontrollpflicht verletzt hat, dass dürfte fest stehen, dass der Verband mit seinen Prüfern Herzog und Grothoff sogar noch weiter gegangen ist und verbrecherische Elemente geschützt haben könnte, aber auch.

Herr Heger und Herr Wolf wollten sich unter den Augen der Prüfer und mit deren Duldung ihre Abfindung mit nach Hause nehmen. Einem scheint es zumindest gelungen zu sein, der andere ist zwar damit nicht durchgekommen, aber er durfte dafür seine Vorstandskarriere als Musterknabe dank Genossenschaftsverband beenden. Es war die Gegenleistung, dass er Herrn Herzog ins Vorstandsamt begleitet hat, sonst wäre das mit dem Vieraugenprinzip nach dem Kreditwesengesetz nicht möglich gewesen. Der Schmiergeld- und Bestechungsgeldvorstand mit seiner sonst unverkäuflichen Eigentumswohnung musste trotzdem, dass die Prüfer Grothoff und Herzog das alles gesehen haben mussten, als zeitlicher Prellbock herhalten, für eben diesen Herrn Johannes Herzog.

   

Nr. 2854

Gästebuch Markdredwitz

11. Januar 2008, 14:00 Uhr

Betreff: Eintrag: 3070/ 3069

Hallo VR- Bank Geschädigte/ Genossen,

es wäre von Interesse, die obig genannten Gästebucheintragungen/ Markdredwitz
Nr. 3070/3069 anzuklicken, daß trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf.
" Wir nehmen in der Zukunft ihr Zuhause LBS." Denn Herrn Vorständen, zur Kenntnisnahme.

Hier wird mit heißer Nadel genäht.
:wfm:

   

Nr. 2853

Aus der Organisation

11. Januar 2008, 10:25 Uhr

Betreff: Es darf bei einer Bank im Grunde keine zufälligen Fehler geben

Wenn ich das Gästebuch des Wunsiedeler Kreis lese, dann schäme ich mich zum Teil ein Genossenschaftsbänker zu sein, andererseits kommt bei mir die Wut hoch, wie dort die Menschen verdummt werden, die nicht die Möglichkeit ins die System Einsicht zu bekommen. Über das gerichtliche Gutachten in Eintrag Nr. 3046 kann man sich nur die Augen reiben. Der Gesetzgeber hat inzwischen mit dem § 25a KWG, Besondere organisatorische Pflichten von Instituten (= Link) festgelegt, dass es bei Banken keine zufälligen Fehler geben darf.

Die Limitdifferenz im Jahr 1995 auf Seite 62 des Gutachtens war kein Zufall. Eine Bank von damals 600 Mio. DM Bilanzsumme muss organisatorisch gewährleisten, dass EDV-Eingaben über eine Datenkotrolle auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft wird. Ebenso verhält es sich damit, dass das Gutachten eine Seite vorher aufzeigt, dass sogar in den Kreditverträgen das Einmaleins aus der zweiten Grundschulklasse nicht beherrscht wurde. Es scheint die Schlamperei bei der RV-Bank Marktredwitz hatte Methode. Bei allen Revisoren,die ich bisher erlebt habe, wäre das nicht denkbar gewesen. Wenn ich einmal einen Monate ein Limit ohne vertragliche Grundlage verändert hätte, ich hätte Angst um meinen Arbeitsplatz und um meine berufliche Zukunft gehabt.

Es ist für mich unvorstellbar, dass ein von mir erlebter Revisor übersehen hätte, dass nach § 18 KWG, Kreditunterlagen, der im 1. Satz lautet: "Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt." (und bis vor wenigen Jahren stand dort der Betrag 500.000 DM oder ca. 250.000 €) es bei einem Verlust von 5 Millionen DM übersehen hätte, dass die Beschlussvorlagen gefälscht wurden. Ich hätte eine heiden Angst gehabt, dafür angeklagt und eingesperrt zu werden. Es ist mir unerklärlich, warum ein Geldwäschebeauftragter, Innenrevisor, Vorstandkollegen und externe Revisoren, Schmiergeldzahlungen von 35.000 €, 65.000 US-$, die am Strand von Guinea wildfremden Leuten mitgegeben worden sein sollen, weil die dann Gold herbringen würden, und 70.000 € an Bestechungsgeld am Freitagnachmittag, wo der Tresor vielleicht trotz Zeitsicherung geöffnet worden sein soll, keine unverzüglichen Verdachtsanzeigen an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben haben, nachdem dies aus den Geldwäscheüberwachungslisten danach schon am nächsten Tag heraus schreien musste.

Das alles ist nur dann möglich, wenn die gesetzliche Prüfung eine schützende Hand über diese unglaublichen Zustände hält. Es ist mir unverständlich, wie überhaupt eine solche Risikosituation bei einer Bank entstehen können. Es ist mir unbegreiflich, wie bei der VR-Bank Marktredwitz bei einem Volumen an Kundenforderung in der letzten Bilanz von 270 Mio. € von 27,4 Mio. € an Einzelwertberichtigungen berichtet wird. Dies kann nur entstehen, wenn die gesetzliche Prüfungen verbrecherische Energien in der Vorstandschaft unterstützt. Ich schäme mich für diese Leute in Grund und Boden, wenn dieser Vorstand Manfred Heger von den Prüfern Herzog und Grothoff unter offensichtlicher Nötigung zuerst des Aufsichtsratsvorsitzenden und dann des Gesamtaufsichtsrates über einen Dienstaufhebungsvertrag unter Verzicht aller Ansprüche aus dem Amt befördert wurde, nachdem er und der Kollege Wolf über die zwei Fälle sich vielleicht selbst bedient haben durften.

Ich schäme mich in Grund und Boden für diese Leute, dass sich Herr Johannes Herzog offensichtlich gerade aus diesen Tatsachen heraus zum Vorstand der Bank machen konnte. Ich schäme mich, was der Genossenschaftsverband Bayern aus dem Genossenschaftsgedanken gemacht hat, nämlich nur noch ein Werkzeug seiner Macht- und Intrigenspielchen. Ein großer Teil der Werkzeugkiste steht heute in Marktredwitz. Nicht nur die VR-Bank Marktredwitz steht am Abgrund. Wegen Leuten wie Wilhelm Frankenberger, Ulrich Hilkenbach, Oskar Hess, dem Prüfer Hofmann, der den Vertretern trotz der unfassbaren Risikosituation in nicht vertretbarem Rahmen die Fusion schmackhaft redete, oder Raimund Grothoff, der in verschiedenen Versammlungen, aber besonders am 30.06.2005, das Kreditwesengesetz verleugnete und die Richtlinien von sonstigen Gesetzen und der Satzung beugte, ja verbeulte und verdrehte und nicht zuletzt dieses Herrn Herzog, ist der Verband schwer angeschlagen. Und wie der Oberfranke Stefan Götzl da rein passt über Politik und Rotarier, da weiß man auch noch nicht alles. Wer Kaufverträge von einer Million mit aushandelt, als Bankvorstand eine Forderung von 1,1 Mio. zu vertreten hat und nur 660.000 € davon einholt und noch weiter Grundstücke und Barvermögenswerte frei gibt, der ist in seiner Selbstherrlichkeit eine Gefahr für alle Mitglieder und der muss für den Schaden der Genossen gerade stehen und darf nicht noch dafür gedeckt werden.

Doch der Schwenk zu den DZ-Bank-Fonds darf gemacht werden. Wer Bauersleuten zur Altersversorgung sämtliche Ersparnisse in einen Risikofonds bei prospektierten Ertragsversprechen von 8,5 % steckt und diese sogar noch kreditiert, oder von der riesigen Nachschusspflicht nichts sagt, oder diese herunter redet, der ist des Berufsstandes des Bankkaufmannes, geschweige denn des Bankvorstandes nicht würdig. Doch hier schließt sich ein Kreis. Diese Leute sind bevorzugt unsere Vertreter in den Gremien und Ausschüssen des Verbandes und Krähen behaken sich bekanntlich nicht gegenseitig. Aber wenn Sie die ganze Organisation in Verruf bringen, dann müssen alle solidarisch mithelfen und dann plündert man auch den Sicherungsfonds für die Schweinereien dieser Kreise.

Ich bin fassungslos, wenn man hier lesen kann, dass man Sicherungsgut wie das Eigentum der Bank sehen konnte, dass Aufsichtsräte schwach geworden sein könnten. Ich könnte mir nicht vorstellen, dass dies ein Revisor nicht merken würde. Ich bin in meiner Berufsehre gekränkt, dass dies im Genossenschaftsbereich so offen diskutiert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, warum ich einem Kunden nicht sagen würde was mit seinem Sicherungsgut passiert. Ich würde es in jedem Fall behandeln wie meinen Augapfel. Das bin ich dem Kunden einfach schuldig. Ich bin fassungslos, dass man hier liest, dass kommunale Mandatsträge dem Aufsichtsrat mit angehören, was selbstverständlich durchaus üblich ist und legitim, aber ich bin fassungslos, wenn ich an die Rolle des Rechtsanwaltes als AR-Vorsitzenden denke und des Steuerberaters in dem oben genannten Fall mit den Unterlagen des Kunden, wo er anscheinend das Mandat des Kunden auch hatte. Ich bin fassungslos, wenn man davon spricht, dass ein Aufsichtsrat als Bürgermeister für den ehemaligen Vorstand nach Marbella geflogen sein soll um die Lage beim Immobilienskandal auf der spanischen Insel im gemeinsamen Interesse zu klären.

Alleine dass dies schon gesprochen wird, sollte diese Leute dazu veranlassen das Gremium schnellsten zu verlassen. Alle integren Aufsichtsräte im Land werden über solche Berichte in den Schmutz gezogen. Man kann nur hoffen, dass im Aufsichtsrat noch soviel guter Geist vorhanden ist, dass man das Ruder vor den Prozessen herum reist und dass man sich der Möglichkeiten des § 40 Genossenschaftsgesetz besinnt und der Möglichkeiten nach der neuen Satzung. Nämlich wegen Untreue und massivstem Vertrauensverlust gegenüber den Mitgliedern zu den Vorständen diese schnellstmöglich verabschiedet.

   

Nr. 2852

Beobachter

10. Januar 2008, 18:59 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3071 und 3072

Wenn die Fonds inzwischen bei der BAG Hamm gelandet sind, dann ist das eine riesen Schweinerei. Die BAG Hamm ist die Auffanggesellschaft für den Sicherungsfonds des Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und nicht einer Zentralbank in Form einer Aktiengesellschaft. Doch man darf ruhig nachfragen, wer denn da bei der Zentralbank im Aufsichtsrat sitzt, es sind wieder die Verbandsleute. Plusminus muss weiter recherchieren, denn die Zentralbankpleite ging bisher immer zu Lasten der Kreditgenossenschaften und deren Mitglieder. Eine Erfahrung zeigt, dass solche Zentralbankpleiten zu Beginn meist ziemlich klein geredet wurden. Die damalige BRZ hat zuerst einen Betrag von 115 Millionen genannt, als man dann nach ein paar Wochen von 1,5 Milliarden DM gesprochen hat, die die Übernahme durch die DG-Bank brachte.

Es ist egal welches Thema man aufmacht, die Verbände hängen überall mit drin. Und wir sehen inzwischen, dass der Verband in Marktredwitz eine Hauptursache des Übels ist. Den Revisor offiziell zur Prüfung zu schicken und alleine in zwei Fällen bei massivsten Anwesenheit der Verbandsleute (siehe die Kosten dazu) 8 Millionen Mark in die dubiosesten Kreditengagements fließen zu lassen, diese Leute sind abgehoben und bereit die Mitgliederbasis zu verraten und zu verkaufen, wo es ihnen in den Kram passt. Herr Herzog wird nicht mehr wissen, ob er Weiberl oder Manderl ist, aber er weiß, der Aperrat benötigt ihn dringendst, auch wenn ihn die VR-Bank Marktredwitz überhaupt nicht mehr braucht. Wer fordert die außerordentliche Vertreterversammlung, wenn nicht die Prüfung?

Die Mitglieder müssen es endlich beantragen, dass Herr Herzog die Füße in die Hand nimmt und das Weite sucht und dass der Genossenschaftsverband Bayern für Marktredwitz als befangen erklärt wird, weil er mit auf die Anklagebank gehört. Die heutige Situation gefährdet den Fortbestand der Bank. Doch wenn die Bank über eine Fusion weg wäre, das würde dem GenoVerband wiederum in den Kram passen, so werden in der Regel die Probleme meist bewältigt, Fusion und alles verschütten was war, immer den Neuanfang propagieren, was interessiert dann noch der Schnee von gestern. Was interessieren die Leute, die auf der Strecke geblieben sind, wenn man selber überlebt und sich auch noch als Retter darstellen darf, siehe Johannes Herzog.

   

Nr. 2851

Ein Mitglied

10. Januar 2008, 17:15 Uhr

Betreff: Fehlverhalten von Vorstand und Aufsichtsrat

Da die Staatsanwaltschaft jetzt schon seit 30.11.07 in der Bank ermittelt und dem Vernehmen nach noch 2 Jahre dort zubringen wird, geht es doch um existenzielle Fakten der Bank. Sind da nicht der Vorstand und der Aufsichtsrat verpflichtet, von sich aus eine außerordentliche Vertreterversammlung einzuberufen, um den Vertretern einen Sachstandsbericht zu geben??? Warum hält man die Eigentümer weiterhin im Unklaren. Die immer wieder hochgepriesene Basisdemokratie ist dann plötzlich ohne Bedeutung, wenn es um die Fehler der Vorstände und Aufsichtsräte und Genossenschaftsverband geht. Wir Mitglieder wollen wissen, was da vor sich geht. Es soll es hier auch zur Nachschußplicht kommen, wie im Falle der DG-Bank Fonds. Kann man mit uns Mitglieder machen was man will ??
Dieser Herzog, was hat der eigentlich noch in unserer Bank zu suchen.?? Weiterhin vor dem Staatsanwalt Spuren zu verwischen? Wo sind zum Beispiel die Provisionen aus den Verkauf der US-Immobilienfonds hingeflossen, die nicht über die nicht über die verbundeigenen Möchtegern-Manager initiert waren. Da hierfür aus den Einlagen heraus in die Fonds transferiert wurde, hätten die Provisionen wieder an die Bank fließen müssen. Da macht es für die Staatsanwaltschaft Sinn, bei der US-Treuhand in Darmstadt nachzuforschen, wo denn die Millionen Provisionen hingeflossen sind. Oder ab gar in den USA ein Dollarkonto besteht, wo innerhalb der USA überwiesen wurde und gar nichts in den deutschen Zahlungsverkehr eingeflossen ist. Von all dem hat doch die Prüfung gewusst und insbesondere der Herzog. Gauereien im grossen Stil. Soll hier alles vertuscht werden und plötzlich wird die Bank liquidiert oder zwangsweise fusioniert. Vertuschen und Mauscheln scheint der Standard im Genossenschaftswesen zu sein. So wie im Beitrag von Karl May geschildert, wo die kaputten Fonds zur BAG Hamm verbracht wurden. Die Verluste der DG/DZ-Bank werden wieder einmal von der Solidargemeinschaft der Genossenschaftsbanken getragen und damit im Endeffekt wieder zu Lasten von uns Mitgliedern. Mit wieviel Abfindung wurden wieder mal die Manager bedacht, die wie es scheint 500 Mio€ in den Sand gesetzt haben - wenn es überhaupt reicht. Denn wer gibt schon das ganze Ausmaß zu. Was ist mit der Bankenaufsicht? Irgendwann müssen die doch auch aus ihrem Beamtenschlaf erwachen. Was heißt hier eigentlich Aufsicht. Wegsicht muß man das nennen. Herr Sanio geben sie ihren Leuten einen Tritt in den Hintern, bevor sie selbst einen bekommen. Blicken sie und ihre Leute nicht durch, was hier eigentlich abläuft. Wir werden ein Politikum daraus machen, wenn sie ihrer Beamtenplicht nicht nachkommen und uns Bürger vor solchen Gauereien ungeschützt lassen. Wieviel Bankpleiten darf es denn noch geben, wo ihr hinterher erst immer die Insovenz feststellt?

   

Nr. 2850

Karl May

10. Januar 2008, 15:49 Uhr

Betreff: Faule Immobilienfonds der DG Bank

Da werden Kunden - Rentner und ausgewiesene Nichtfachleute - Produkte angeboten, die diese nicht verstanden haben. Noch viel schlimmer: 20.000 Kunden der Violksbanken wurde ein Produkt angeboten, dass - ausweislich des Magazins Plusminus - in den Prospekten als sicheres Produkt dargestellt wurde. Ältere Menschen haben so ihre Ersparnisse fürs Rentnerdasein verloren. Teilweise müssen diese Kunden auch noch Gelder nachschiessen!

Merke: Auch die verkaufenden Berater in den Volksbanken haben eine Pflicht den Prospektinhalt zu prüfen und den Kunden die Risiken darzustellen. Dieses ist offensichtlich flächendeckend nicht geschehen. Geradezu lächerlich mutet da die Einlassung eines Volksbankvorstandes in obigem Fernsehbericht an " seine Berater hätten keine Fehler gemacht".
Ich hoffe, dass hier die Gerichte eindeutige Urteile fällen und die Kunden ihr Geld zurückerhalten.
Dem Vernehmen nach sind die kaputten Fonds zwischenzeitlich auch bei der BAG ( Auffanggesellschaft für faule Sachverhalte der Volksbankenorganisation) gelandet.
Offensichtlich sieht sich die DG ( heute DZ Bank ) nicht mehr in der Lage, den entstandenen Schaden eigenständig zu bereinigen. Sollte dieses zutreffen, dann muß die Frage nach der Bankenaufsicht gestellt werden. 500 Millionen Euro sind wahrlich kein Pappenstiel. Viele Leute, gutgläubige Kunden ihrer Volksbank wurden wohl um ihre Ersparnisse gebracht.

Wie ist es mit den Fondsmanagern der DG Bank?
Was haben diese Personen gewusst ?
Ist hier eine negative Entwicklung verschwiegen worden?
Ist diesem Personenkreis bekannt gewesen, dass die Prospektaussagen offensichtlich falsch waren?

Sollten diese Fragen mit ja beantwortet werden, müssten Staatsanwälte zügig tätig werden.
Deutet die Abgabe der Fonds an die BAG etwa darauf hin, dass hier etwas vertuscht werden sollte weil der Ruf der Genossenschaftsorganisation ja keinen Schaden nehmen dürfe ?
Die Anwälte der geschädigten Kunden haben hier ein breites Betätigungsfeld und sollten im Sinne ihrer Mandanten auch schleunigst die aufgeworfenen Fragen stellen.
Es ist gut, dass nunmehr mit der Fernsehsendung Plusminus eine breite Öffentlichkeit Kenntnis von solchen Sachverhalten nimmt.

   

Nr. 2849

Dieter Rackowitz

10. Januar 2008, 07:17 Uhr

Betreff: 3069

Hallo Alexander.

gut erkannt!!!
Da steckt System dahinter, 90% der Banken und Sparkassen arbeiten so. Das sagt ja auch schon die Werbung. " Wir nehmen in der Zukunft Ihr Zuhause, LBS

   

Nr. 2848

Alexander

9. Januar 2008, 22:25 Uhr

Betreff: Laut dem Gutachten tricksten die bei der VR-Bank sogar mit den Kreditlinien

In Eintrag Nr. 3067 wurde dargelegt, dass der Gutachter das Gericht darum ersucht eine Entscheidung zu den Kreditlinien zu geben. Ich versteh das so, dass der Gutachter sich selber nicht zum Richter aufspielen darf, aber doch das höhere Limit von 170.000 DM für den Kunden als wahrscheinlich gegeben annimmt. Aber die Seite 62 ist im Punkt 3.3.1.6 wirklich zusätzlich aufschlussreich. Zu was für Schweinerein nutzt die VR-Bank ihre EDV? Da wird eine Kreditlinie von 150.000 um 20.000 heruntergenommen um davon zum Kontokorrentzins auch noch die Überziehungszinsen von 4,5 % mitnehmen zu können. Ein Zufall oder Missverständnis kann das doch nicht gewesen sein. Den Kunden hat man anscheinend dazu nicht informiert, der kann das ja über den Kontoauszug nicht sehen können, wenn man ihn in dem Rahmen locker weiter verfügen hat lassen und wie soll ein Kunden selber das Konto nachstaffeln können. Die haben doch mehr Zeit damit verbracht zu überlegen, wo man uns ausnehmen konnte, ohne dass wir das merken konnten, als dass sie mit ordentlicher Arbeit verbracht haben. Die Bezeichnung Verbrecherbande und Raubritter ist wohl nicht zu weit hergeholt.

   

Nr. 2847

Uwe

9. Januar 2008, 22:15 Uhr

Betreff: Warum informieren Vorstand und Aufsichtsrat nicht über die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft?

Ist es nicht etwas gravierend Wichtiges, wenn bei der VR-Bank Marktredwitz die Staatsanwaltschaft mit einem ganzen Trupp an Leuten aus dem Wirtschaftsdezernat anrückt und wenn die noch eine ganze Zeit da sein werden und wenn die über Zeiträume von gesetzlichen Verjährungsfristen weit zurück die Unterlagen anschauen? Will man es machen wie mit dem Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger und Karl Krämer, dass man niemand was davon sagt? Laut der Satzung wäre das wahrscheinlich sogar ein Grund für eine außerordentliche Vertreterversammlung. Nur wenn man über sich selber Rechenschaft geben muss, dann fällt den Herrn Vorständen und Aufsichtsräten das natürlich sehr schwer und sie dürfen die Versammlungen ja selber einladen. So leicht darf man die zusammen nicht mehr davon kommen lassen. Die Vertreter müssen diesmal alle belangen und wenn das nicht passiert, dann sollten die Mitglieder die Vertreterversammlung selber auflösen.

Gerade der ehemalige Prüfer und Vorstand Johannes Herzog muss doch wissen, dass es seine Pflicht ist die Mitglieder zu informieren. Was soll den das Getöse mit der rechtzeitigen Information an die Mitglieder und Vertreter. Mit seinen Spenden, die eigentlich schon kläglich sind inzwischen, da taucht er regelmäßig auf in den Schlagzeilen, aber wenn es den Mitglieder gilt Fakten aufzutischen, da verhält er sich mucksmäuschen still. Aber es dürfte ihm eher peinlich sein darüber zu berichten, dass die Staatsanwaltschaft genau die Zeit seiner Prüfung und als Revisor des Verbandes bei der Bank anschaut und auch seine Arbeit als Prüfer schwer im Fokus steht. Wenn alles vor 2004 gewesen sein soll, dann steckt er doch bis zum hals mit drin, weil er das übersehen hat, für was heute bei der Bank die Kripo eingefallen ist und die Bank lähmt und alles beschlagnahmt hat. Leider wissen wir auch, dass Herr Herzog es mit seinen Pflichten gegenüber den Mitgliedern nicht so ernst nimmt, genauso wenig ernst wie das, was er selber versprochen hat.
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Nr. 2846

Beobachter

9. Januar 2008, 21:46 Uhr

Betreff: Wo hat es zu dem gerichtlichen Gutachten einen Kündigungsgrund gegeben?

Ich habe mit Interesse das gerichtliche Gutachten in Eintrag Nr. 3046 gelesen. Trotzdem habe ich nirgends gesehen, wo die RV-Bank Marktredwitz-Selb den Grundgesehen hat das gesamte Kreditverhältnis zu kündigen. Wenn das gutachten sogar die Darlehensraten zurückstorniert hat, dann wurden die Darlehensraten sogar über die Kündigung hinaus weiter von der Bank in das KK-Konto rein gerechnet. Die Bank hat die Kündigung ausgesprochen und selber gar nicht vorgenommen. Die waren sich nicht mal selber sicher ob das so in Ordnung war, wie es aussieht, oder dort sitzen wirklich die Oberdummen. Kündigung heißt Kündigung und dann ist auch die Grundlage genommen vertragsmäßige Raten von eine Girokonto abzubuchen.

Aber wie es aussieht herrschte schon damals bei der Bank von Manfred Heger das reinste Tohuwabohu. Vielleicht hat das der Boss sogar so gewollt, wenn man die ganze Diskussion hier im Gästebuch verfolgt. In dem Chaos konnte er und seine Vasallen regieren wie lustig war. Wenn das Gutachten schreibt, dass es mal eine Limitreduzierung gegeben hat, obwohl die Kreditverträge ganz anders gestanden sind, da muss man annehmen, dass die Kunden bei der Bank tatsächlich an allen Ecken und Enden abgefingert worden sind, in dem Glauben, dass die das in ihrer Unwissenheit nicht merken. Vielleicht hat man mal kurz vor Monatsende das Limit in der EDV runtergenommen und am letzten Tag wieder hochgesetzt, dann rechnet das Programm für den gesamten Zeitraum die falschen Zinsen und unberechtigte zusätzliche weit höhere Überziehungszinsen.

Aber auf Seite 60 und 61 sagt das Gutachten schon ziemlich eindeutig aus, dass die Bank ihr eigenes System nicht beherrscht hat. Da wurde gerechnet 100.000 Kreditlinie im KK plus 80.000, dann wieder die 80.000 runter und 70.000 drauf, so müssten es nach Adam Riese und Eva Zwerg 170.000 DM gewesen sein, was der Kunde an Kredit hatte. Das Gutachten errechnet zu dem Zeitpunkt einen Sollstand von 129.900 DM. Damit war der Kunde trotz der faulen Abrechnungen immer noch unter dem Limit, wenn man den zuviel berechneten Betrag an Zinsen drauf legt oder vielleicht nur ab und zu darüber. Die RV-Bank Marktredwitz hat einen Kunden zu einem Zeitpunkt gekündigt, wo überhaupt keine Leistungsstörungen bestandne haben dürften. Was wollte die Bank eigentlich, mit dem Kunden beiderseitig fruchtbar zusammen arbeiten oder ihn zu zerstören? Vielleicht wirklich um an sein Vermögen und die Sicherheiten auf billige Art und Weise ran zu kommen? Sonst könnte ich wirklich nichts raus lesen warum hier große Probleme bestanden haben sollten.

   

Nr. 2845

Assessor

9. Januar 2008, 17:53 Uhr

Betreff: VR-Bank in Marktredwitz

Das unter Nr. 3062 veröffentlichte Gutachten des Genossenschaftsverbandes Bayern vom 02.04.2001 über die Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb mit der Raiffeisen- Volksbank Marktredwitz-Selb ist sehr interessant.
Warum beschränkt sich die Gutachterstelle in ihrem Gutachten nur auf gesetzliche Vor- schriften und kommt zu dem Ergebnis, dass die Verschmelzung mit den Belangen der Mitglieder und der Gläubiger vereinbar ist.
Warum wird in diesem Gutachten nicht auf Kreditrisiken hingewiesen? Ist dies wegen des genossenschaftlichen Feuerwehrfonds nicht notwendig? Weiters frage ich mich, warum es gut sein soll, wenn Vermögen von Mitgliedern einer Genossenschaft in das Vermögen einer anderen Genossenschaft untergeht und gegebenenfalls Kreditausfallrisiken von der übernehmenden Genossenschaft übernommen werden. Ich habe nach allen Einträgen in diesem Gästebuch das Gefühl, dass es bei Raiffeisenbanken und Volksbanken vermutlich nicht immer geradlinig zugeht.

   

Nr. 2844

Einer aus dem Hinterland

9. Januar 2008, 17:24 Uhr

Betreff: Faule Immobilienfonds der DZ-Bank

zum Beitrag von PLUSMINUS

Ruft man die folgende Seite auf:
hier klicken kommt man auf die Seiten des OLG Stuttgart.
Gibt man dann links in der Auswahl unter Aktenzeichen „ 10 U 189/06“ ein und klickt dann auf Suchen, erscheint folgendes:


1. Bietet eine Volksbank ihrem Kunden in einem Beratungsgespräch eine von ihrer Zentralbank oder ihrem Verband empfohlene Kapitalanlage an, deren Anlagekonzept einschließlich -prospekt sie selbst nicht auf wirtschaftliche Plausibilität geprüft hat, hat sie dem Kunden das Unterlassen der eigenen Prüfung und ggf. eine Prüfung durch die Zentralbank bzw. den Verband und das Ergebnis einer solchen Plausibilitätsprüfung zu offenbaren.

2. Jedenfalls wenn ein zentrales Organ von Banken die erforderliche Plausibilitätsprüfung eines Anlagekonzepts übernommen hat, ist auch die Auswertung von Berichten in Brancheninformations-diensten zu der empfohlenen Kapitalanlage einzubeziehen und eine negative Berichterstattung (auch) mit sachlichem Inhalt gegenüber dem Kunden - ggf. mit einer eigenen Bewertung - offen zu legen. Eine schuldhafte Pflichtverletzung im Rahmen der dem zentralen Organ überlassenen Plausibilitätsprüfung muss sich die beratende Bank gegenüber dem Kunden zurechnen lassen.


Na, wer sagt's denn. Stuttgart hat jedenfalls schon geurteilt

   

Nr. 2843

Mitglied

9. Januar 2008, 15:50 Uhr

Betreff: Wenn der Aufsichtsrat nicht handelt ...

Es ist so, wenn der Aufsichtsrat unserer VR-Bank nicht handelt und nicht die richtigen Konsequenzen zieht, dann gehört er mit auf die Anklagebank, ohne Ausnahme. Wer sich nicht distanziert macht sich zum Mittäter. Es hat schon vor langer Zeit damit begonnen, dass man den Schaden bei Flex von 5 Millionen auf 2 Millionen heruntergeredet hat und dass man den Mitgliedern verschwiegen hat, dass die Regresssache am 30. Juni 2005 nur Makulatur war, weil man Manfred Heger schon ein Jahr vorher selber von allen Ansprüchen frei gestellt hat. Hätte er das nicht von sich aus an dem Tag gesagt, dass man die wahrscheinlich sittenwidrige Vereinbarung schon Monate vorher unterschrieben hat, man hätte es der Welt, aber vor allem vor den Mitgliedern denen man Rechenschaft schuldig ist, verheimlicht. Warum man sich mit einem Vorstand Herzog darauf eingelassen hat, den Verlust bei Gold, Gold, Gold im letzten Jahr auch wieder zu halbieren und warum man die verbrecherischen Seiten bei dem Fall nicht auch für die Bank gewertet hat und wer daran beteiligt war, das zeigt, dass der Aufsichtsrat im Ganzen ein sehr sehr schlechtes Gewissen hat. Eines zeigt es aber ganz besonders, er hat im eigenen Laden schon lange nichts mehr zu sagen und zu melden. Das Kommando haben der Verband und die Prüfer. Deswegen hat man sich auch nicht getraut den schweren Untreuverdacht mit dem unerlaubten Forderungsnachlass bei vollkommener Absicherung bei der Versammlung vorzutragen. Führung und Revision befinden sich in einer Hand. Aber der Aufsichtsrat muss sich bewusst sein, alles was er unter der Decke hält, dafür ist er verantwortlich. Lasst Euch Marth und Dittrich eine Lehre sein, wenn die Fusion durch ist, dann seid ihr vom Aufsichtsrat genauso Freiwild, dann braucht euch niemand mehr. Warum soll man euch dann schützen, wenn die Hauptstelle der Bank in Hof, Bayreuth oder Weiden ist? Der Verband tut das bestimmt nicht, dem geht es nur um die eigenen Haut.
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Nr. 2842

Aus der Organisation

9. Januar 2008, 15:27 Uhr

Betreff: Zu Bericht in Plusminus am 8. Januar

Was geht los, wie es im Eintrag Nr. 3061im Bezug auf die ARD-Sendung Plusminus am 8. Januar (= Link) angedeutet wurde? Kommt der Skandal mit den Immobilienfonds wieder zuletzt bei uns Kreditgenossenschaften an, dafür aber wieder ziemlich hart? Haben wieder einige den Kragen nicht voll genug gekommen? Auf dieser Seite wurde mal der Kommentar zu § 34 Genossenschaftsgesetz gezeigt, ich kann mich dabei erinnern, dass es eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gewesen sei, wenn man nicht die Produkte des Verbundes vertrieb. Wird hier vielleicht angedeutet, dass wir wieder mal die DZ-Bank stützen müssten, wenn die Kunden die 500 Millionen zurück haben wollten, von den in der Sendung gesprochen wurde? Hat sich die DZ-Bank direkt in solchen Anlage beteiligt? Haben sich Volks- und Raiffeisenbanken in Eigenanlagen daran beteiligt? Hat man wieder mal bei den Genossenschaften geglaubt, man müsse auf einen fahrenden Zug mit aufspringen und hat übersehen, dass die Räder schon so heiß gelaufen waren, dass die Bremsen nicht mehr funktionierten.

Ist es Gier auf hohe Provisionen und auf Kreditspannen, wenn eine hier im Gästebuch vertretene Genossenschaftsbank zur sechsstelligen Anlagesumme auch noch 90.000 € mit Kredit finanziert, oder so war das doch zu verstehen? Die Genossenschaften stehen dermaßen unter Ertragszwang, wo die Sparkasse ihre Spannen schon aus dem Eigenkapital machen können, dass man vielleicht mancher Ortens die Interessen der Kunden dem unterordnet. Wer weiß, ob Manager anderer Bankengruppen und Fondsverantwortliche nicht doch noch einen Aussteigebahnhof erwischt haben, weil die Genossenschaftsverantwortlichen noch den Platz im Zug eingenommen haben, obwohl der schon auf den Sackbahnhof zufuhr?

Wie steht es um die Anlagen, die die VR-Bank Marktredwitz im US-Immobilienbereich vermittelt hat? Könnte es sein, dass man für Anlagen in der Verantwortung steht, wo bestimmte Leute als Bankmänner aufgetreten sind und die Provision in die eigenen Taschen gelenkt wurde? Was ist bei dieser Bank und bei dieser nicht vorhandenen Revision nicht alles denkbar. Was sagen Herr Herzog und Herr Heidel diesmal zum Anlagevolumen der Bank und mit einer erfreulichen Entwicklung in den Fondsanlagen, wenn man an den Frankenpostartikel vom letzten Jahr denkt? Hier der Link auf die Internetseite der Bank dazu: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/bilanz2006.jpg

   

Nr. 2841

Anonym

9. Januar 2008, 13:44 Uhr

Betreff: Wie lange müssen wir uns diese Leute noch gefallen lassen?

Wie lange müssen wir und diese unfähigen und korrupten Leuten an der Spitze der Raiffeisen-, Volksbank noch gefallen lassen. Bis zu dem Zeitpunkt wo man Manfred Heger verabschiedet hat, war alles Friede, Freude, Eierkuchen: Kein Aas hat uns gesagt, dass der Zwangsweise gehen musste. Wegen unterschiedlicher Auffassung der Geschäftpolitik hätte er gehen müssen. Dass man über 50 Millionen Markt an Wertberichtigungen eingefahren hatte, dass hat man verschwiegen. Soll man zu solchen Leuten Vertrauen haben, die es immer verbergen, wenn es brennt? Wie lange müssen wir uns die in Person noch bieten lassen?

Bei uns draußen macht man die Zweigstellen dicht, weil man vor Jahren gehaust hat wie die Wandalen. Wie sind die Millionen, die man uns über die Wertstellungen und die Stichtagsverzinsung abgenommen hat? Der Vorstand hat den Abteilungsleiter im Rechnungswesen ganz bewusst angewiesen, dass man bei jeder automatischen Einbuchung bei Lastschriften und wahrscheinlich auch bei Gutschriften beim Kunden einen Tag zusätzlichen Valutagewinn einfährt. Da wurde bei den manuell zu verarbeitenden Belegen Valutaverschiebungen zu Lasten der Kunden vorgenommen, die sich der Mitarbeiter auch nicht aus den Fingern gesogen hat, da hat es klar Vorgaben dafür gegeben, genauso, wie man jede Darlehensauszahlungen entweder auch automatisch einen Tag vorher verzinst hat, oder auch die Leute in der Kreditabteilung dazu angewiesen hat. Da gibt es keinen Zweifel, dass ist beabsichtigter und wohl überlegter Betrug an allen Kunden. Man hat uns Mark für Mark aus der Tasche gezogen.

Aber wo ist das Geld? Zum betrügerischen Wesen der Vorstände kam die Unfähigkeit dazu. Dieses betrügerische Wesen und auch die Unfähigkeit der Vorstände wurde von den Verbandsrevisoren unterstützt. Und dann hat man es zugelassen, dass die Vorstände Risiken hereingeholt haben, die man dann in der Bilanz beschreiben musste, dass sie auch weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurück geführt werden müssen. Sie waren also im Umkehrschluss schon längst über dem vertretbaren Rahmen und mussten weiterhin abgebaut werden laut dem eigenen Bekenntnis in den Lageberichten (= Link). Skrupellos hat man dazu als Genossenschaftsverband ein Fusionsgutachten (= Link) gemacht, wo man nichts über die Risikosituation der Banken rein geschrieben hat und die Mitglieder somit vollkommen unaufgeklärt in die Fusionsabstimmungen gehen ließ.

Wir büßen, was man jetzt draußen schon offen redet, dass die Verbandsoberen bei uns ein und aus gegangen sind, aber nicht durch die Vordertür, sondern regelmäßig durch die hinteren Eingänge, dass man sich günstige Immobilien verschafft hat, dass man an dem US-Fonds über die RV-Bank beteiligt gewesen sein soll usw. Und jetzt haben wir den Vorstand, der als Prüfer nicht gemerkt haben will, dass Manfred Heger mit seinem speziellsten Busenfreund einen ungesicherten Kredit gemacht hat und dass die Bank dabei fünf Millionen Mark verloren hat. Herr Herzog will uns sagen, er durfte übersehen, dass Heger auch noch die Bilanzzahlen der Firmen zur Kreditentscheidung gefälscht hat. Oder dass Reinhold Wolf vor dem Amtsgericht ausgesagt haben soll, er hätte von dem fußballverrückten Kunden (genauso verrückt wie er selber) keine relevanten Unterlagen zur Einschätzung seiner wirtschaftlichen Lage erhalten, aber dafür hat er ihm 1,5 Mio. € (an die 3 Mio. DM) an Kredit gegeben bis hin zu unkontrollierten Überweisungen in sechsstelliger Eurohöhe oder zu Barauszahlungen in Summe auch sechsstellig, die für Schmierung und Bestechung und Reisespesen nach Afrika notwendig waren. Und es wird darüber offen geredet, dass Reinhold Wolf seine Wohnung noch gewinnbringend mit der Kreditgewährung unterbringen wollte. Ist so etwas unter den Augen von untätigen Prüfern nicht betrügerisch und diebisch? Ist der Prüfer Herzog der Hehler für diese Sachen gewesen? Ist sein Vorteil daraus die Nachfolge dieser Leute als Vorstand? Deckt den Vorstand und den Prüfer das selbst errichtete System des Genossenschaftsverbandes Bayern? Die Prüfungen zu dieser Zeit waren keinen Pfifferling wert und im Grunde gegen die Mitglieder und Kunden gerichtet, aber niemals im Interesse der Bank und der Allgemeinheit.

Wie lange mutet man uns den Prüfer als Vorstand noch zu, der diesen unglaublichen Dingen Vorschub geleistet hat, weil er anstatt sie aufzudecken, sie zu gedeckt hat? Der Prüfer zählt doch zu den Beschuldigten. Das Vertrauensverhältnis zu den Mitgliedern und Kunden ist doch kaputt. Nur um selber noch mitzukriegen was die Ermittlungsbeamten alles herausziehen von dem Schlamassel, ist es für ihn selber dringend notwendig, dass Herr Herzog noch daneben stehen kann, deswegen kann er sich nicht verabschieden. Und vielleicht hat er auch zu viele Faustpfänder gegen alle anderen. Wahrscheinlich haben zu viele den Kopf in der Schlinge. Es ist ein unglaublicher Schaden für die Bank, wenn er noch länger da ist. Die Schuldigen führen unsere Genossenschaft, unfassbar.

Wenn man darüber redet, dass sich die Vorstände einfach die Sicherheiten der Kunden angeeignet haben, dass die Bank nicht dafür gesorgt hat, bei ihrer selbst verschuldeten Risikolage, dass sie auch mit den Sicherungsgütern ordentlich umgegangen ist, wenn es darin gipfelt, dass man die Sachen der Kunden, die man damit fertig gemacht hat, im Geiste auch die Grundstücke und Häuser, als Eigentum betrachtet hat, dann ist wirklich die Spitze des Unerträglichen erreicht. Da gibt es auch keine Entschuldigung mehr für einen Aufsichtsrat, wenn er mal schwach geworden ist. Hier Sachen oder auch Geld anzunehmen, das ist ein Verbrechen. Das kann man nicht nur vom Tisch wischen. Haben diese Leute kein Ehrgefühlt? Wie steht es mit einer Aufsicht über solche Banken? Was sagen wir in ein zwei Jahren, wenn hoffentlich die Prozesse dazu anlaufen, warum man die Leute in ihrer Konfliktsituation weiterhin als Vorstände und Aufsichtsorgan am Ruder ließ in Verantwortung für Vermögenswerte der Genossenschaft und der Kunden und sie nicht unverzüglich abgesetzt hat?

Was ist mit einer Haftungsverpflichtung von Horst Pausch, der wahrscheinlich mit Johannes Herzog und Raimund Grothoff gemeinsam Manfred Heger ungesetzlich aus seiner Haftungsverpflichtung herausgelassen hat nur um die niederschmetternde Mitschuld der Revision und mancher Aufsichträte zu vertuschen und den Gesamtaufsichtsrat hinterher zur Zustimmung zum Vertrag nötigen musste? Haben wir unsere Gesetze nur auf dem Papier, oder sind wir auch gewillt diese anzuwenden, auch dann wenn es unbequem ist?

   

Nr. 2840

Noch einer

9. Januar 2008, 13:10 Uhr

Betreff: Es geht los

Plusminus hat gestern über Immobilienfonds berichtet die von Volks- und Raiffeisenbanken über die DZ-Bank vertrieben wurden. Also hauseigene Produkte der DG-Bank, heute DZ-Bank.
Und was sagt der Bankvorstand dazu:
Diese geschlossenen Immobilienfonds wurden stets von den Kunden verlangt, wir haben nicht falsch beraten.

Geld weg, Altersvorsorge weg, alles im Namen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen

Wer den Beitrag anschauen will, nachfolgende Seite aufrufen
hier anklicken

und auf Video anschauen klicken.

   

Nr. 2839

L.

8. Januar 2008, 19:03 Uhr

Betreff: Unglaublich dass der Aufsichtsrat das Spiel immer noch mit macht

Vielleicht hat der Aufsichtsrat auch einen Teil an Mitschuld, ganz bestimmt sogar, aber die waren doch der erste Spielball zwischen Vorständen und Revisoren vom Genossenschaftsverband. Wie merkt ein Aufsichtsrat, dass der Vorstand am Rad mit den Wertstellungen dreht. Der hat bestimmt da keine Chance, der ist so unbedarft wieder jeder andere auch. Aber wenn die Revision die grundsätzlichen Einstellungen in der EDV nicht prüft, dann ist das schon eine Art von Mithilfe. Und wenn die Revision was prüft im Kundenbereich, wo es sich ja dann meistens doch um Kredite handelt, dann soll auf dem Bildschirm ja auch immer ein ganzer Monat aufscheinen mit allen Buchungen und mit allen Kontoüberziehungen und mit allen Kontolimiten. Und wenn der Prüfer das jeden Tag macht, dann muss er doch sofort einen Blick dafür haben, was da abläuft. Da müssen einem doch die Valutadifferenzen ins Auge springen, wenn man da was davon versteht.

Wollen uns die Prüfer wirklich für dumm verkaufen, dass die das bei Flex und Gold, Gold, Gold und bei vielen anderen Fällen nicht gesehen haben, wie die Überziehungen jeden Tag angewachsen sind? Wenn von der Bank nichts gemacht wird, dann wird angeblich jede automatische Belastung unkontrolliert durch gebucht, wenn aber die Firmen über den Schalter was bringen, dann stoppt angeblich das System die Buchung, wenn die Limite nicht ausreichen und Manfred Heger musste jeden kleinsten Betrag selber frei geben. Und er war ja auch oft unterwegs, da musste er sogar einen Beauftragten haben, der die Freigabe der Überziehungen auch noch vorgenommen hat, sonst wäre das ganze doch zusammen gebrochen. 700.000 € Überziehung muss auch genehmigt werden wenn Manfred nicht da ist, sonst wird's gefährlich. Hatten die Kerle nichts anderes zu tun, als bei dieser Lage der Bank laufend ihren Freunden die Verfügungen zu ermöglichen und bei Vertretung schreibt das doch die EDV über die Mitarbeiterkennung ins System wer das war? So etwas kennt doch auch der Prüfer wie es geht.

Liebe Leute, hört auf uns zu verarschen. Die Prüfer haben alle Augen zugemacht bei unserer RV- und dann VR-Bank. Ihr habt zusammen gespielt und irgend wann ist auch der Aufsichtsrat schwach geworden und da habt ihr euch den auch gekauft. Wenn die Prüfung den Vorstand ohne Einschränkung gewähren lässt, ja wie soll da der Aufsichtsrat was verhindern. Die sind doch dann die ärmsten Hunde und wie der Verband seien Zwickmühlen aufbaut, dass haben wir inzwischen auch verstanden. Schmeißt sie endlich raus die Kerle und beantragt wegen Befangenheit des bayerischen Verbandes eine unabhängige Prüfung. Ihr habt euch so lange in diese Mühle begeben, nur der Ausbruch nach vorne kann noch eure Rettung sein. Beim Verband interessiert es niemand, ob es für euch wichtig ist euer Ansehen und vielleicht auch eure öffentlichen Mandate nicht in Gefahr zu bringen. Ob zehn Aufsichtsräte zu den kaputten Existenzen bei uns gehören, das spielt bei den anderen Tausenden auch schon keine Rolle mehr. Und in 50 Millionen € Abschreibungen, da passen viele Existenzen und Familien.

   

Nr. 2838

Webmaster

8. Januar 2008, 16:00 Uhr

Betreff: Die Bank hat noch keinen Prozess gegen mich gewonnen

Mir ist zugetragen worden, dass die Verantwortlichen der VR-Bank erzählen, dass sie einen kleineren Prozess gegen mich gewonnen hätten. Nichts davon ist wahr. Alle angestrengten Prozesse waren eine Niederlage für die VR-Bank und überall müsste Herr Herzog von Anfang bis Ende informiert gewesen sein. Wenn es anders wäre, wir würden der Bank und den Vorständen hier die Plattform geben, wenn sie einen gewonnenen Prozess vor Gericht aufzeigen wollen. Aber es wird nicht geschehen, weil es nicht stimmt.

Wie begründet der heutige Vorstand was das gerichtliche Gutachten in Eintrag Nr. 3046 aufgezeigt hat, wie die Bank in Limitierungen, Wertstellungen und Gebühren eingegriffen hat, wie Darlehensbuchungen verschleppt wurden, damit man ja noch Überziehungszinsen raus schlagen kann und dann den Kunden wegen Zahlungsschwierigkeiten kündigt? Oder wie man die letzten Koppelgeschäfte auch noch finanziert, die nur zum Nachteil des Kunden sind?

Dazu sollte Herr Herzog erklären, warum er und seine Kollegen diese Praktiken nicht verhindert haben. Warum man es zuließ, dass die Bank(en?) mit der Unkenntnis und Unwissenheit der Kunden ihre Geschäfte betreiben durfte? Bei unserer VR-Bank, sonst in Bayern, aber auch in anderen Bundesländern, wie Urteile belegen. Denn die Fehlverhalten sind ihnen über jede Buchung bei der Bank aufgefallen, wenn Valuta und Buchungstag unerklärlicherweise so stark von einander abweichen. Es stimmt doch, dass über die Kontenabfragen der Prüfer sowohl der Buchungstag als auch der Wertstellungstag aufgezeigt wird. Wo ist der Kundenschutz durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes? Lüge und Lippenbekenntnis oder nur reine Unfähigkeit? Das kann man nur nicht ganz glauben. Wieso wird ein Darlehen erst drei Monate nach der Vertragsunterschrift ausbezahlt, das soll die Prüfung bei so einem Fall nicht gesehen haben? Wollten die Prüfer nur das sehen was ihnen ins Konzept gepasst hat? So kann man doch einen gesetzlichen Prüfungsauftrag nicht interpretieren. Dazu muss man sich schon als selbstherrlicher Herrscher über die Richtlinien fühlen.

Was ist nun mit der Bürgerstiftung in Marktredwitz, ist das auch nur Getöse? Warum lässt sich Herr Herzog immer nur als Spendenverteiler in die Zeitung setzen, wenn er die Gelder der Sparer verteilen darf? Warum lässt er sich nicht in der Zeitung abbilden, wenn er über die Zahlen der VR-Bank berichtet, wenn er sagen muss, warum die Schule, der Kindergarten von der Genossenschaftsbank keine Gewerbesteuer bekommt und das schon seit vielen Jahren? Nur das wird dem Anspruch gerecht den er sich selber vorgibt.

   

Nr. 2837

Aus ...

8. Januar 2008, 15:21 Uhr

Betreff: Ordentlicher und ehrlicher Prüfer ?

Ich kann an dem Herrn Johannes Herzog nichts Ordentliches und Ehrliches mehr entdecken. Vor ungefähr fünf Jahren soll er als Revisor her gekommen sein. Wenn es die Prüfer ehrlich gemeint hätten, dann hätten sie Heger, Wolf und Krämer für das zur Verantwortung gezogen, was sie angestellt haben. Aber Herr Herzog hat geholfen, dass man alles zuschüttet, was jetzt die Kripoleute vom Wirtschaftsdezernat wieder ausgraben. Bei einer Bank kann man zwar viel an Unterlagen weg werfen, aber elektronische Speichermedien lassen sich nicht so einfach entfernen. Das Einzige was die bisher gerettet hatte war doch das korrupte Zusammenspiel dass man allen den Zugang dazu verweigern konnte, weil man selber die Finger drauf gehabt hat. Dem Staatsanwalt verweigert man nicht. Und hoffentlich hat der Staatsanwalt auch gelesen, dass die Revisoren selber oft noch genauere Unterlagen haben, was man sich vermerkt hat, als die Bank selber. Mal schauen, ob Herr Herzog es begründen könnte, dass er sich zu Flex und Gold – Gold – Gold gar nichts aufgeschrieben haben will. Da könnte man dann nur zwei Sachen draus schließen, dass man selber einfach weg geguckt hat, auch wenn die Vorstände den § 18 KWG so behandelt haben, als ob es ihn nicht geben würde, oder dass die Prüfer die Finger viel weiter drin haben als sie es zugeben.

Ordentliche und ehrliche Prüfer, dass ich nicht lache. Die haben diese Bank doch vielleicht sogar zu eigenen unsauberen Geschäften benutzt. Wer weiß, ob sich Herr Herzog jetzt nicht als Opfer der eigenen Leute fühlt, weil er fast alleine in die Schusslinie geraten ist. Aber es scheint abzusehen, ob er nach Heger und Krämer der nächste Vorstand ist, der unfreiwillig das Feld räumen muss. Den Wolf holt vielleicht die Berufungsverhandlung zum Goldmärchen schmerzlich auf den Boden der Tatsachen zurück. Und was Johannes Herzog und der Verband bei allen anderen versucht hat zu verhindern, könnte mit ihm selber passieren, dass wenn er nicht bald abfliegt, entweder von sich aus, oder durch den Aufsichtsrat und im Hintergrund den Verband selber, dass genau mit ihm die unsaubere Wäsche gewaschen wird, die man bisher so fein säuberlich weg gesperrt hat.

Nein, wir hier, wir waren für die Prüfer des Verbandes keine Sekunde wichtig und es auch nicht wert vor diesen Vorständen geschützt zu werden. Diese Bank, diese Kunden, diese Mitglieder wurden für angeblich höhere Ziele ins kalte Wasser geschmissen. Firmen und Familien wurden ruiniert, weil sie mit der schlimmsten Organisation einer Bank konfrontiert wurden, die man sich nur vorstellen kann. Diese Prüfer können keine Ehre haben, die hier zu Gange waren. Denn auch einem normalen Prüfer wird daran gelegen sein, dass die Bank, die er prüft mit seinem Dazutun eine gut arbeitende und gut funktionierende ist. Die Schande der Bank fällt in vollem Umfang auf die Prüfer zurück. Ein ehrlicher Prüfer lässt keine Überziehung von 1,5 Mio. Mark zu, wenn die Kreditausreichung von 4,5 Millionen schon risikoreich und unabgesichert ist. Bei solchen Konstellationen kann man nicht mehr von unabhängiger Prüfung reden, da kann man von Verklüngelung und Verstrickung reden. Blamabel dafür ist schon die Aussage des Dr. Nickl im Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link), wenn da gesagt wird, dass der Vorstand die wirtschaftlichen Daten der Firmen zu den Kreditentscheidungen gefälscht hätte und der Prüfer hätte das nicht gemerkt. Damals hätte man schon den Regress nicht nur gegen den Vorstand Heger, sondern auch gegen die Prüfer Herzog und Grothoff geführt werden müssen. Diese Herren sind für den Verlust genauso mitverantwortlich wie die Vorstände selbst. Genauso verhält es sich bei der Goldsache, wenn man als Bank keine Sicherheiten hat und der Vorstand unter den Augen des Prüfers bedenkenlos Schmier- und Bestechungsgelder auszahlen kann und die Reisespesen für diese Sachen auch in fünfstelliger Höhe großzügigst hergibt.

Diesen Prüfer war es egal, wie viel bei der VR-Bank kaputt ging. Herr Herzog wusste umso mehr schief geht umso leichter, besser und schneller kommt er selber auf den Vorstandposten. Und hier darf man auch mal auf die Seite Gästebuch VR-Bank München-Land verweisen, die Verbände haben den Sicherungsfonds in der Hand. Das scheint sich zum nächsten Skandal auszuweiten, dass genau die Sauerein der Prüfung von den gesamten Mitglieder im Land ausgebügelt werden müssen. Nicht nur, dass die Sparkassen den Genossenschaften seit langem am Markt den Rang gewaltig ablaufen, die sind vor allem in der Kapitalstärke haushoch überlegen. Wer die Bilanz der Fichtelgebirgssparkasse anschaut, sieht, dass da auch Risikovorsorge getroffen werden musste, aber da dürfte viel in die stillen Reserven geflossen sein, wo bei der VR-Bank in den letzten Jahren alles ins direkte Risiko rein gebuttert werden musste. Wenn in München von 80 Mio. Sanierung gesprochen wird, wer hat das denn bezahlt, wie man unter der Rubrik Arbeit des Genossenschaftsverbandes nach lesen kann? Aufräumarbeit der miesen Prüferarbeit und Fusionsdruck, bezahlt über den Sanierungsfonds.

Diese Werbungen für die Mitglieder müsste man mit einer Gegenkampagne aufzeigen, was hinter der Mitgliedschaft bei den Kreditgenossenschaften tatsächlich steckt, oder was die Genossenschaftsverbände daraus machen. Wenn die Sicherungseinrichtung des BVR genauso überwacht wird, wie das BaFin über die Arbeit der Prüfungen bei den Verbänden wacht, dann gute Nacht.

Da ich etwas abgeschweift bin, erlaube ich mir schon nochmal auf die Person Herzog zurück zu kommen, der anstatt Unrecht zu verhindern bei der VR-Bank dies gesehen und durch seine Untätigkeit gefördert hat. Das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung Heger (= Link)zeigt für mich auch, dass die Prüfer es waren, die da die Fäden in der Hand hatten. Nur so und mit dem leisen Abgang von Manfred Heger, eine Sauerei an sich, wie sich über die Ermittlung herausstellen dürfte, konnte Johannes Herzog Vorstand geworden sein. Von diesem Makel kommt er niemals los. Er ist somit schuld, dass wir nicht nur keine ordentlichen Prüfer hier hatten, wir haben nun auch keinen ordentlichen Vorstand. Das hat er wiederum mit dem Forderungsnachlass von 432.000 € bewiesen.

   

Nr. 2836

Uwe

8. Januar 2008, 12:01 Uhr

Betreff: Aufhören die Mitglieder zu belügen

Wir haben 17.000 Mitglieder, wenn sich im letzten Jahr nicht wieder eine Schar entschlossen hat zu kündigen. Was ist aber eine Genossenschaft oder wie man früher sagte der Raiffeisenverein wert, wenn wir andauernd von den Vorständen und Aufsichtsräten angelogen werden. Herr Herzog weiß wie das Ergebnis zum letzten Jahr aussehen wird. Wenn es so wäre, dass man jedes Jahr nur positive Sachen verkünden könnte, dann könnte man als Mitglied vielleicht schon getrost auf die Vertreterversammlung warten. Aber wenn die Situation schlimm ist und so sieht es bei der VR-Bank aus, dann muss man die Leute früher und rechtzeitig informieren. Genua das hat auch Herr herzog bei seinem Antritt selber gesagt mit dem berechtigten Informationsinteresse.

Leider haben wir aber sehen müssen, dass wir gar nicht die Information kriegen. Das blaue vom Himmel hat man uns immer versprochen. Derweilen hat die Bank Risiken angehäuft, die sie an den Rand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gebracht hat. Was mich wirklich sehr nachdenklich macht, dass bei so einer Situation sogar der Sicherungsfonds vor der Türe gehalten wird. Es scheint viel zum verbergen zu geben, mehr als wir ahnen. Drum müssen wir die Informationen jetzt sofort auch wieder einfordern, die man zurück hält. Also Herr Herzog und Herr Schelter, wo steht die Bank jetzt?

Was sich über das gerichtliche Gutachten auftut, dass ist Wahnsinn. Wie wollen wir von Herrn Herzog aber richtige Information erwarten, der belügt uns seit dem er als Prüfer hergekommen ist. Wäre ein ordentlicher Prüfer da gewesen, der hätte Heger und Wolf bei Flex und Gold, Gold, Gold ganz gehörig auf die Finger geklopft. Man glaubt tatsächlich, da hätte man sich die Vorstände nochmal bedienen lassen. Und der Beweisfeststellungsbeschluss zu diesem Gutachten stammt von Ende 2001, Anfang 2002. Herr Herzog weiß von dem Verfahren von Anfang an und er weiß was die Bankvorstände nicht bei diesem einen Kunden angestellt haben, er weiß, dass die Betrügereien bei den Abrechnungsmethoden bei der ehemaligen RV-Bank systematisch abgelaufen sind. Die Bank hat doch ihre Kunden für dumm verkauft, ob es der Bausparvertrag war, der nie zur Firmenfinanzierung verwendet hätte werden können, ob es unsauber Limiteingaben waren und das war ja nicht nur einmal der Fall, ob man die Verträge unterschrieben hat und trotzdem das Darlehen erst 3 Monate später ausgezahlt hat, ob man gekündigt hat und trotzdem die ganz normalen Zinsen weiterberechnet hat, ob man die Sicherheiten in Verwahrung genommen hat und einfach nur verrotten hat lassen, alles muss Herr Herzog bei einem Blick in diese Akte gesehen haben. Laufende Verfahren werden von der Revision sicher beobachtet, das will ja wahrscheinlich der Verband schon so, dass ihm nichts durch die Lappen geht.

Herr Herzog und die Prüfer überhaupt sind die größten Pharisäer im System. Für nichts wollen sie die Verantwortung übernehmen, was sie mit Sicherheit im Hintergrund mit steuern. Dieser Man wusste, dass er Vorstand werden sollte. Wir haben die Phase seiner Anlaufzeit hier noch teuer bezahlen müssen. Manche wahrscheinlich sogar noch mit persönlichen Schicksalsschlägen. Herr Herzog kann sich drehen und wenden wie er will, er ist einer der Hauptschuldigen am Drama bei uns. Keiner hat soviel Chancen ein Chaos abzuwenden wie die Prüfer. Die haben sogar noch dabei gestanden, damit unser heutiger Vorstand auf den Sessel hüpfen konnte. Das wissen alle Kunden bei uns und deswegen verschwinden sie. Also Fakten mein Herr und keine dummen Ausreden mehr. Glauben tut dem sowieso keiner mehr was von seinem Geschwätz.

   

Nr. 2835

Dieter Rackowitz

7. Januar 2008, 17:31 Uhr

Betreff: Anmerkung zur fristlosen Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die fristlose Kündigung von Kreditverträgen steht damit als ultima ratio
unter dem allgemeinen Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit aus § 242 BGB
und darf nur unter angemessener Rücksichtnahme auf die Interessen, auch
des Schuldners ausgeübt werden. Nicht ausreichend ist etwa, wenn nach
Ansicht der VR - Bank Marktredwitz eine akute Kreditgefährdung vorlag,
objektiv aber eine Gefährdung gar nicht bestand.

Das aus § 242 BGB abzuleitende Verbot des " venire contra factum propirum "
ist insofern einschlägig, wenn die VR - Bank selbst an der Entstehung des
Kündigungsgrunds mitgewirkt hat, in Ihrem Fall höchstwahrscheinlich sogar
allein verantwortlich dafür war. Laut Aussage des Gutachters wären Sie um
zig tausende Euros reicher gewesen, wenn die VR - Bank sich an höchst,-
und obergerichtlicher Rechtsprechung gehalten hätte.

Die Kreditkündigung mit anschließender Zwangsversteigerung ist laut dem
Gesetz, und daran sollten wir uns doch alle halten, *** unrechtmäßig ***

Gut das es Gesetze gibt. Jetzt brauchen wir nur noch Richter !!!

Aber die gibt es auch schon BGH / EUGH

Bis bald

   

Nr. 2834

Kunde

7. Januar 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Steht Beratungsbetrug im Gutachten?

Es braucht schon ein bisschen Zeit das gerichtliche Gutachten in Eintrag Nr. 3046 zu lesen und auch zu kapieren. Anscheinend war im Jahr 2004 die letzte vertragliche Kreditneuregelung zwischen Bank und Gewerbekunde. Da hat man gleich auf einen Satz 4.500 Mark monatliche Belastung drauf gepackt. Aber der Gutachter hat doch errechnet, dass der Kunde bei normaler Berechnung mit den 129.000 DM im Limit lag, warum wurde also das Kreditverhältnis mit allen Darlehen gekündigt?

Für mich steht aber auch in dem Gutachten, dass die Bank nicht mal auf Beratungsbetrug verzichtet hat. Auf Seite 61 im Gutachten steht, dass dem Kunden seine Lage ausgenutzt wurde und ihm ein Bausparvertrag aufgeschwatzt worden ist, den er nie hätte nutzen können. Das Gutachten schreibt dazu: „Sollte diese Voraussetzung zur wohnwirtschaftlichen Maßnahme nicht auf das umzuschuldende Darlehen zutreffen, hätte nie ein Bauspardarlehen nach dem Bausparkassengesetz an den Kläger ausbezahlt werden können.“

Wenn also die Bank hohe Provisionseinnahmen gesehen hat, dann hat das Dagobert-Duck-Prinzip geherrscht, dass die Dollarzeichen vor den Augen die Sinne vernebelt hatten. Die Bank hat nicht nur aus den kleinen Geschäftsanteilen einen Zinsvorteil heraus geschlagen, wie im Eintrag Nr. 3051 geschrieben wurde, sie hat neben der Abschlussprovision für den Bausparvertrag sicher auch noch einen riesen großen Zinsvorteil aus der Bausparzwischenfinanzierung von 80.000 DM zur Verzinsung des Guthabens im Vertrag gehabt. Den Kunden hat man ordentlich ausgenommen. Die Bank hat ihn ja schier in die Liquiditätsprobleme hinein genötigt. Hoffentlich sieht das das Gericht auch so und merkt den Beratungsbetrug.

   

Nr. 2833

Beobachter

7. Januar 2008, 16:04 Uhr

Betreff: An Nr. 3048, mit dem Ergebnis zufrieden

Kann man mit so einem Ergebnis, wie es das gerichtlich beauftragte Gutachten in Eintrag Nr. 3046 aufzeigt, zufrieden sein. Soviel mir bekannt ist, ist das letzte Ergebnis noch nicht da, aber es hat glaube ich einen ersten großen Teilerfolg ergeben. Für den Betrachter ist es erschütternd, denn es ging ja darum, dass die Bank den Kunden wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit gekündigt hat. Die Bank hat ihren Kunden an allen Ecken und Enden Geld raus gezogen. Wenn so ein Betrieb üblicherweise vielleicht 100.000 bis 150.000 DM Betriebsmittelkredit als KK-Limit bekommt und die Bank ihn über die Jahre mit ihren eigenen Abrechnungen um bald 50.000 DM betrügt, kann sich da der Kündigungsgrund durch das Verschulden der Bank selber ergeben? Aus Seite 33 des Gutachtens kann man raus lesen, dass es stellenweise auch nur 80.000 DM waren. Betrügerisch erscheint in den Gutachten auf Seite 62 fast, dass von Bankseite aus das Limit in der EDV für eine Phase um 20.000 DM heruntergenommen wurde um anscheinend für einen vertraglichen Teil Überziehungszinsen zu kassieren.

Wie in den letzten Einträgen auch noch aufgezeigt, hat die Bank Risikopositionen von 50 Mio. € aufgehäuft, die fünfmal so hoch waren, wie das selbst verdiente Eigenkapital. Da beißt sich doch die Katze selber in den Schwanz. Hier geht es doch nicht mehr nur um den Schadensersatz für einen Kunden, hier wird uns aufgezeigt, dass die Bankleute skrupellos aus der unseriösen Organisationsstruktur heraus Existenzen vernichtet haben. Wenn man in Betracht zieht, dass man nicht mal die Maschinen verwertet hat. In diesem Gutachten steht, Kreditkündigung zum 26.07.1996 und in Eintrag Nr. 1372 ist der Abtransport der Maschinen mit 11. und 12. Dezember 2000 aufgezeigt. Man hatte doch die Sicherungsübereignung der Gegenstände, warum hat man die nicht unverzüglich versteigern lassen, dass keine Schäden entstehen, weil die Sachen nicht genutzt wurden? Wenn man die Sicherheiten 4 1/2 Jahre lang stehen lässt, dann hat man im Grunde doch gegenüber dem Kunden schon darauf verzichtet. Da schlägt ja Gewohnheitsrecht schon wieder Sicherungsrecht. Oder hat man die, wie sie auf den Bildern ausgesehen haben, auf Kosten der Bank jahrelang vielleicht doch gewartet und den Erlös über Tschechien und Polen in die eigenen Taschen fließen lassen.

So meint man fast, Revisor beim Genossenschaftsverband zu sein, heißt nicht die kleinen Leute schützen, sondern in erster Linie mal die eigenen Interessen im Auge zu haben. Warum musste sich ein Prüfungsverband ein derartiges Vermögen ansammeln wie es der bayerische Genossenschaftsverband getan hat? Damit macht man sich doch nur zusätzlich mächtig. Die Regionalschulen hat man sich von den Banken bezahlen lassen und ins eigene Vermögen übernommen und die Türkenstraße stellt auch einen unschätzbaren Wert dar. Die eigenen Pfründe zu bewahren, die Macht bei den Banken aufrecht zu erhalten, das ist das erste Ziel des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes. Revisor beim Genossenschaftsverband zu sein, heißt anscheinend je nach Interessenslage auch mal die Betrüger in der Spitze einer Bank zu schützen, wenn es die eigenen Interessen so erfordern. Sonst wäre die Abzockerei bei den Kunden eingestellt worden und ein Prüfer hätte es als Verfehlung aufgezeigt, dass man Sicherheiten nicht schnellstmöglich für den Kreditkunden selber und auch die Bank zu Geld und Verlustminimierung macht. Wer weiß mit welchem Geld manches Fest gefeiert wurde und was sonst noch alles gelaufen ist, was nicht aus den Büchern der Bank zu ersehen sein sollte? Wer weiß z.B. welche Vergünstigungen bestimmte Leute aus der Bank und dem Umfeld in dem Sporthotel in Oberwiesenthal genießen?

Die Korruption bei der Bank hat den kleinen Leuten geschadet und es hat unserer Wirtschaft in der Region geschadet, der man, wie über das gerichtliche Gutachten aufgezeigt wird, systematisch Kapital entzogen hat. Man kann dem Wunsiedeler Kunden nur wünschen, dass sein Teilerfolg zum vollen Erfolg wird. Die Tragödie der Bankverantwortlichen und des GenoVerbandes zu den Ermittlungen der Kripoleute dazu wäre perfekt.

   

Nr. 2832

Beobachter

7. Januar 2008, 15:57 Uhr

Betreff: An Nr. 3048, mit dem Ergebnis zufrieden

Kann man mit so einem Ergebnis, wie es das gerichtlich beauftragte Gutachten in Eintrag Nr. 3046 aufzeigt, zufrieden sein. Soviel mir bekannt ist, ist das letzte Ergebnis noch nicht da, aber es hat glaube ich einen ersten großen Teilerfolg ergeben. Für den Betrachter ist es erschütternd, denn es ging ja darum, dass die Bank den Kunden wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit gekündigt hat. Die Bank hat ihren Kunden an allen Ecken und Enden Geld raus gezogen. Wenn so ein Betrieb üblicherweise vielleicht 100.000 bis 150.000 DM Betriebsmittelkredit als KK-Limit bekommt und die Bank ihn über die Jahre mit ihren eigenen Abrechnungen um bald 50.000 DM betrügt, kann sich da der Kündigungsgrund durch das Verschulden der Bank selber ergeben? Aus Seite 33 des Gutachtens kann man raus lesen, dass es stellenweise auch nur 80.000 DM waren. Betrügerisch erscheint in den Gutachten auf Seite 62 fast, dass von Bankseite aus das Limit in der EDV für eine Phase um 20.000 DM heruntergenommen wurde um anscheinend für einen vertraglichen Teil Überziehungszinsen zu kassieren.

Wie in den letzten Einträgen auch noch aufgezeigt, hat die Bank Risikopositionen von 50 Mio. € aufgehäuft, die fünfmal so hoch waren, wie das selbst verdiente Eigenkapital. Da beißt sich doch die Katze selber in den Schwanz. Hier geht es doch nicht mehr nur um den Schadensersatz für einen Kunden, hier wird uns aufgezeigt, dass die Bankleute skrupellos aus der unseriösen Organisationsstruktur heraus Existenzen vernichtet haben. Wenn man in Betracht zieht, dass man nicht mal die Maschinen verwertet hat. In diesem Gutachten steht, Kreditkündigung zum 26.07.1996 und in Eintrag Nr. 1372 ist der Abtransport der Maschinen mit 11. und 12. Dezember 2000 aufgezeigt. Man hatte doch die Sicherungsübereignung der Gegenstände, warum hat man die nicht unverzüglich versteigern lassen, dass keine Schäden entstehen, weil die Sachen nicht genutzt wurden? Wenn man die Sicherheiten 4 1/2 Jahre lang stehen lässt, dann hat man im Grunde doch gegenüber dem Kunden schon darauf verzichtet. Da schlägt ja Gewohnheitsrecht schon wieder Sicherungsrecht. Oder hat man die, wie sie auf den Bildern ausgesehen haben, auf Kosten der Bank jahrelang vielleicht doch gewartet und den Erlös über Tschechien und Polen in die eigenen Taschen fließen lassen.

So meint man fast, Revisor beim Genossenschaftsverband zu sein, heißt nicht die kleinen Leute schützen, sondern in erster Linie mal die eigenen Interessen im Auge zu haben. Warum musste sich ein Prüfungsverband ein derartiges Vermögen ansammeln wie es der bayerische Genossenschaftsverband getan hat? Damit macht man sich doch nur zusätzlich mächtig. Die Regionalschulen hat man sich von den Banken bezahlen lassen und ins eigene Vermögen übernommen und die Türkenstraße stellt auch einen unschätzbaren Wert dar. Die eigenen Pfründe zu bewahren, die Macht bei den Banken aufrecht zu erhalten, das ist das erste Ziel des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes. Revisor beim Genossenschaftsverband zu sein, heißt anscheinend je nach Interessenslage auch mal die Betrüger in der Spitze einer Bank zu schützen, wenn es die eigenen Interessen so erfordern. Sonst wäre die Abzockerei bei den Kunden eingestellt worden und ein Prüfer hätte es als Verfehlung aufgezeigt, dass man Sicherheiten nicht schnellstmöglich für den Kreditkunden selber und auch die Bank zu Geld und Verlustminimierung macht. Wer weiß mit welchem Geld manches Fest gefeiert wurde und was sonst noch alles gelaufen ist, was nicht aus den Büchern der Bank zu ersehen sein sollte? Wer weiß z.B. welche Vergünstigungen bestimmte Leute aus der Bank und dem Umfeld in dem Sporthotel in Oberwiesenthal genießen?

Die Korruption bei der Bank hat den kleinen Leuten geschadet und es hat unserer Wirtschaft in der Region geschadet, der man, wie über das gerichtliche Gutachten aufgezeigt wird, systematisch Kapital entzogen hat. Man kann dem Wunsiedeler Kunden nur wünschen, dass sein Teilerfolg zum vollen Erfolg wird. Die Tragödie der Bankverantwortlichendes und des GenoVerbandes zu den Ermittlungen der Kripoleute dazu wäre perfekt.

   

Nr. 2831

Mitglied

7. Januar 2008, 12:14 Uhr

Betreff: Berechtigtes Informationsinteresse der Mitglieder

An die Adresse des Herrn Herzog kann man nur richten, mit dem berechtigten Informationsinteresse der Mitglieder hat er den Nagel auf den Kopf getroffen. Und das wichtigste Interesse der Mitglieder dürfte sicher sein, dass man erfährt, was man für eine Person an der Spitze hat. Das Informationsinteresse darf also da nicht aufhören, wo sich der heutige Vorstand selber schützen will. Wenn der Eindruck entsteht, dann ist er absolut fehl am Platz.

In der Diskussion um die Haftung der Mitglieder kann man die Frage daher auch nur dahingehend ergänzen, wo man uns bisher schamlos angelogen hat und uns die schlimmsten Tatsachen verschwiegen hat. Wenn Herr Herzog in der Zeitung erklärt hat, dass die Staatsanwaltschaft Fälle bis ins Jahr 2004 untersucht, dann ist das für ihn selber kein Aussprechen von Schuldlosigkeit, wenn er sich auch als Unschuldslamm darstellt, dann dürfte das eher seine Mitverantwortung doppelt unterstreichen für die Sauereien der Vergangenheit, die bis in die heutige Zeit hereinstrahlen und die die Bank dadurch bezahlt, dass sie am Markt in unserer Region keinen Fuß mehr auf den Boden bekommt. Es gab kein Blatt Papier bei der Bank, dass die Prüfer nicht einsehen durften und bei ihrer Anwesenheitszeit, die man sich ja auch teuer bezahlen ließ, haben sie wahrscheinlich auch alles angeschaut was irgendwie interessant und wichtig ausgesehen hat.

Wenn der heutige Vorstand die Knackfragen nicht beantwortet, so dokumentiert er dazu seine Mitschuld und er dokumentiert, dass er auch von Seiten des Genossenschaftsverbandes nach wie vor mehr als abhängig ist, weil die Fragen mitten ins Herz des Genossenschaftsverbandes selbst treffen. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen Farbe bekennen und zu den Fragen der jüngsten Vergangenheit auch die bisher verschwiegenen Antworten geben.

Mit einer korrupten Kreditpolitik hat man die Mitglieder in Gefahr gebracht. Sogar das gerichtliche Gutachten zu den Abrechnungsmethoden in Eintrag Nr. 3046 zeigt auf, welche strategischen Zielrichtungen die Bank seit Jahren verfolgt um ihren geschäftlichen Misserfolg auszugleichen und dem Größenwahn freien Lauf zu geben. Die erste Buchung in das KK-Konto eines neuen Kunden war die Zeichnung der fünf Geschäftsanteile. Das müssten damals 1.000 DM gewesen sein mit einer weiteren Haftsumme von 2.000 DM. Bevor man die Kredite vereinbarte, hat man von dem Kunden 3.000 DM Risikoübernahme für die Bank abverlangt, hat ihm aber gleichzeitig für die Geschäftsanteile 12 % oder noch mehr an Sollzins im Girokonto abgenommen und wenn er über dem Limit war, dafür auch noch Überziehungszinsen.

Sind das Geschäfte, die dem Kunden nutzen, oder der Bank? Wieso brauchte er zusätzlich vier Anteile, wo er doch das Geld besser für seinen Betriebsaufbau verwendet hätte? Die pure Mitgliedschaft hätte ihm doch genügt. Waren große Kreditnehmer somit manchmal auch geneigt große Geschäftsanteile zu zeichnen um ihre wackeligen Kreditlinien nicht zu gefährden und wurden die sogar noch mit kreditiert? Hat die Bank ihr eigenes Kapital finanziert und dem Kunden dafür eine horrende Zinsdifferenz abgenommen? Risikobewusstes und sorgfältiges Arbeiten war bei dieser Bank anscheinend in der Priorität weit hinten angesiedelt, was die Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 klar herausstreicht. So müssen wir unseren heutigen Vorstand doch fragen können, wie war das denn mit den latenten Risikoklassen bei den Krediten, wie standen die denn bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg-Selb zum Fusionszeitpunkt? Oder darf man die Frage nicht beantworten, weil sonst das Gutachten des Verbandes zur Fusion sehr fragwürdig dastehen würde, wie man da Interessen von Mitglieder wahrgenommen hat? Welchen Bestand an Einzelwertberichtigungen hatte man denn bei den Banken, wenn man 2001 in den Lagebericht (= Link) schreiben musste, dass die Risiken in einem nicht vertretbaren Rahmen lagen und man das in dem Fusionsgutachten verschwiegen hatte?

Dies ist der erste Hinweis darauf, dass der Verband größtes Interesse daran hatte, dass nichts, aber auch gar nichts an die Öffentlichkeit gelangte, was bei dieser Bank ablief. Auf dieser Grundlage braucht man nicht annehmen, dass der Prüfung daran gelegen war, dass man den Kunden und Mitgliedern bei den Betrügereien mit den Abrechnungsmethoden im KK oder im Darlehensbereich helfen wollte. Eine äußerst fragwürdige Fusion musste durchgezogen werden, wo man die eine Seite, nämlich die Seite des persönlichen Freundes Heger stützte, die vielleicht bis zum direkten Geschäftemachen reichte, und die andere Seite, nämlich Marth und Dittrich, vor den Kadi bringen wollte.

So wird der für die Vertuschung beauftragte frühere Prüfer Herzog die Frage nicht beantworten, wie sich die Risikolage und die Risikoklassen seither entwickelt haben, wie sich der Stand der Einzelwertberichtigungen entwickelt hat und warum mit ihm in den Jahren 2002 und 2003 Lageberichtsvermerke in die Abschlüsse einfließen konnten, dass ungesicherte Kreditteile nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten obwohl die Risikolage sich nicht verbesserte sondern jährlich drastisch verschlimmerte. Warum Herr Herzog haben Sie mit Ihren Prüferkollegen das dringend notwendige Vorsichtsprinzip über Bord schmeißen dürfen? Der Genossenschaftsverband und als Speerspitze Herr Herzog und Herr Grothoff sind bei der VR-Bank längst zu Mittätern geworden. Es ist unerklärlich, dass dem Genossenschaftsverband nicht wegen direkter Beteiligung und stärkstem Interessenskonflikt für die VR-Bank Marktredwitz der Prüfungsauftrag, ja das Prüfungsrecht, entzogen ist. Diese Entscheidung hätte vom BaFin im Interesse der Kunden und Mitglieder schon längst so getroffen werden müssen. Allein dass der Genossenschaftsverband den Abschluss 2007 wieder prüfen und testieren soll, grenzt an einen Skandal. Im Grunde müssten alle Prüfungen der letzten zehn Jahre neu aufgezogen werden. Genauso hätte der heutige Vorstand wegen seiner Verantwortung für Vergangenheit und Gegenwart und wegen seiner Missachtung der Rechte der Mitglieder nur zum eigenen Schutz schon längst abberufen gehört.

   

Nr. 2830

Mitglied

7. Januar 2008, 09:27 Uhr

Betreff: Berechtigtes Informationsinteresse der Mitglieder

An die Adresse des Herrn Herzog kann man nur richten, mit dem berechtigten Informationsinteresse der Mitglieder hat er den Nagel auf den Kopf getroffen. Und das wichtigste Interesse der Mitglieder dürfte sicher sein, dass man erfährt, was man für eine Person an der Spitze hat. Das Informationsinteresse darf also da nicht aufhören, wo sich der heutige Vorstand selber schützen will. Wenn der Eindruck entsteht, dann ist er absolut fehl am Platz.

In der Diskussion um die Haftung der Mitglieder kann man die Frage daher auch nur dahingehend ergänzen, wo man uns bisher schamlos angelogen hat und uns die schlimmsten Tatsachen verschwiegen hat. Wenn Herr Herzog in der Zeitung erklärt hat, dass die Staatsanwaltschaft Fälle bis ins Jahr 2004 untersucht, dann ist das für ihn selber kein Aussprechen von Schuldlosigkeit, wenn er sich auch als Unschuldslamm darstellt, dann dürfte das eher seine Mitverantwortung doppelt unterstreichen für die Sauereien der Vergangenheit, die bis in die heutige Zeit hereinstrahlen und die die Bank dadurch bezahlt, dass sie am Markt in unserer Region keinen Fuß mehr auf den Boden bekommt. Es gab kein Blatt Papier bei der Bank, dass die Prüfer nciht einsehen durften und bei ihrer Anwesenheitszeit, die man sich ja auch teuer bezahlen ließ, haben sie wahrscheinlich auch alles angeschaut was irgendwie interessant und wichtig ausgesehen hat.

Wenn der heutige Vorstand die Knackfragen nicht beantwortet, so dokumentiert er dazu seine Mitschuld und er dokumentiert, dass er auch von Seiten des Genossenschaftsverbandes nach wie vor mehr als abhängig ist, weil die Fragen mitten ins Herz des Genossenschaftsverbandes selbst treffen. Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen Farbe bekennen und zu den Fragen der jüngsten Vergangenheit auch die bisher verschwiegenen Antworten geben.

Mit einer korrupten Kreditpolitik hat man die Mitglieder in Gefahr gebracht. Sogar das Gutachten zeigt auf, welche strategischen Zielrichtungen die Bank seit Jahren verfolgt um ihren geschäftlichen Misserfolg auszugleichen und dem Größenwahn freien Lauf zu geben. Die erste Buchung in das KK-Konto eines neuen Kunden war die Zeichnung der fünf Geschäftsanteile. Das müssten damals 1.000 DM gewesen sein mit einer weiteren Haftsumme von 2.000 DM. Bevor man die Kredite vereinbarte, hat man von dem Kunden 3.000 DM Risikoübernahme für die Bank abverlangt, hat ihm aber gleichzeitig für die Geschäftsanteile 12 % oder noch mehr an Sollzins im Girokonto abgenommen und wenn er über dem Limit war, dafür auch noch Überziehungszinsen.

Sind das Geschäfte, die dem Kunden nutzen, oder der Bank? Waren große Kreditnehmer somit manchmal auch geneigt große Geschäftsanteile zu zeichnen um ihre wackeligen Kreditlinien nicht zu gefährden? Risikobewusstes und sorgfältiges Arbeiten war bei dieser Bank anscheinend in der Priorität weit hinten angesiedelt, was die Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 klar herausstreicht. So müssen wir unseren heutigen Vorstand doch fragen können, wie war das den mit den latenten Risikoklassen bei den Krediten, wie standen die denn bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg-Selb zum Fusionszeitpunkt? Oder darf man die Frage nicht beantworten, weil sonst das Gutachten des Verbandes zur Fusion sehr fragwürdig dastehen würde, wie man da Interessen von Mitglieder wahrgenommen hat? Welchen Bestand an Einzelwertberichtigungen hatte man denn bei den Banken, wenn man 2001 in den Lagebericht (= Link) schreiben musste, dass die Risiken in einem nicht vertretbaren Rahmen lagen und man das in dem Fusionsgutachten verschwiegen hatte?

Dies ist der erste Hinweis darauf, dass der Verband größtes Interesse daran hatte, dass nichts, aber auch gar nichts an die Öffentlichkeit gelangte, was bei dieser Bank ablief. Auf dieser Grundlage braucht man nicht annehmen, dass der Prüfung daran gelegen war, dass man den Kunden und Mitgliedern bei den Betrügereien mit den Abrechnungsmethoden im KK oder im Darlehensbereich helfen wollte. Eine äußerst fragwürdige Fusion musste durchgezogen werden, wo man die eine Seite, nämlich die Seite des persönlichen Freundes Heger stützte, die vielleicht bis zum direkten Geschäftemachen reichte, und die andere Seite, nämlich Marth und Dittrich, vor den Kadi bringen wollte.

So wird der für die Vertuschung beauftragte frühere Prüfer Herzog die Frage nicht beantworten, wie sich die Risikolage und die Risikoklassen seither entwickelt haben, wie sich der Stand der Einzelwertberichtigungen entwickelt hat und warum mit ihm in den Jahren 2002 und 2003 Lageberichtsvermerke in die Abschlüsse einfließen konnten, dass ungesicherte Kreditteile nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten obwohl die Risikolage sich nicht verbesserte sondern jährlich drastisch verschlimmerte. Warum Herr Herzog haben Sie mit Ihren Prüferkollegen das dringend notwendige Vorsichtsprinzip über Bord schmeißen dürfen? Der Genossenschaftsverband und als Speerspitze Herr Herzog und Herr Grothoff sind bei der VR-Bank längst zu Mittätern geworden. Es ist unerklärlich, dass dem Genossenschaftsverband nicht wegen direkter Beteiligung und stärkstem Interessenskonflikt für die VR-Bank Marktredwitz der Prüfungsauftrag, ja das Prüfungsrecht, entzogen ist. Diese Entscheidung hätte vom BaFin im Interesse der Kunden und Mitglieder schon längst so getroffen werden müssen. Allein dass der Genossenschaftsverband den Abschluss 2007 wieder prüfen und testieren soll grenzt an einen Skandal. Im Grunde müssten alle Prüfungen der letzten zehn Jahre neu aufgezogen werden. Genauso hätte der heutige Vorstand wegen seiner Verantwortung für Vergangenheit und Gegenwart und wegen seiner Missachtung der Rechte der Mitglieder nur zum eigenen Schutz schon längst abberufen gehört.

   

Nr. 2829

Gelesen

6. Januar 2008, 23:04 Uhr

Betreff: Unglaublich was die VR-Bank mit ihren Kunden gemacht hat

Einem einzigen Kunden haben Heger, Wolf und Krämer 47.000 Mark über falsche Abrechnungsmethoden abgeluchst. Das ist nicht zu fassen. Und es dürften keinen Betrieb bei uns geben, wo die Bank das nicht genauso gemacht hat und auch bei keinen Privatmann, der eine Girokonto bei der Bank gehabt hat. Dei Bank hat die Region regelrecht um ihre Wirtschaftskraft betrogen und das Geld auf der anderen Seite hemmungslos wieder ausgegeben. Und wie der Kleinunternehmer sich gewehrt hat, dann hat man einen Privatkrieg mit ihm angefangen und ihn mit seinen Maschinen auch noch kalt enteignet und die Sachen nicht mal verkauft, sondern über Jahre liegen lassen hat man unter den Vorständen und Aufsichtsräten verteilt, was noch zu erzielen war.? Wie man im Eintrag Nr. 1372 sieht, war der große Klotz und auch die Hebebühnen doch wirklich noch in einem einwandfreien optischen Zustand.

Für was brauchen wir bei einer Genossenschaftsbank eine gesetzliche Prüfung, wenn sie den Kunden nicht schützt, sondern der Verband den Kunden noch als Gefahr bezeichnet wenn man sich nicht in die Verjährung retten kann. Da wundert es keinen mehr, wenn die Gesetze zur Prüfung selber gebrochen werden und der Prüfer eigentlich schon der Boss im Haus ist und ankündigt, dass er unliebsame Mitarbeiter lieber heut als morgen raus schmeißen würde. Doch den Prüfer Herzog, den werden wir uns schon über den Forderungsnachlass kaufen. Auf der einen Seite werden alle Kunden über die Girokonten und die Darlehen abgezockt und dann kommt er daher und verschenkt auch noch eine halbe Million. Mit uns nicht mehr.

   

Nr. 2828

Beobachter

6. Januar 2008, 22:50 Uhr

Betreff: Haftungssumme und Schieflage

Die Frage zu Nr. 3047 in wenigen Sätzen zu beantworten ist nicht ganz einfach. Der Gesetzgeber gibt einer Bank immer noch die Möglichkeit Werte des Kapitals ohne Zusammenhang zu nennen. So kommen u.a. bei den Sparkassen die unglaublichen Eigenkapitalwerte zustande, weil man den Gewährträgern nie eine Ausschüttung zukommen ließ. Im Hintergrund laufen komplizierte Berechnungen in den Jahresabschlüssen ab, aber auch täglich im Bankensystem, die den Verantwortlichen der Bank das Eigenkapital berechnen und aufzeigen. Daraus ergeben sich die gesetzlichen Kreditgrenzen. Wenn große Anleger bei den Genossenschaften in den Geschäftsguthaben die Anteile kündigen, zittern die Vorstände der VR-Bank. Ab diesem Tag müssen sie das haftende Eigenkapital herunter rechnen und alle damit zusammenhängenden Kreditgrenzen. Der Anhang zu Eintrag Nr. 3043 erklärt schon ziemlich genau die Grundzüge des haftenden Eigenkapitals. Und zur Mitgliederbewegung als Anhang zum Jahresabschluss ist zu ersehen, dass einem Anteil bei der VR-Bank nochmal der gleiche Betrag an Nachschusspflicht, die sogenannte Haftsumme, anhaftet. Die Haftsumme ist ein Beschluss der Vertreterversammlung und in der Satzung verankert und ist bei vielen Kreditgenossenschaften sogar oft fünf oder zehnmal so hoch wie der Geschäftsanteil. Dazu muss man also den Jahresabschluss oder die Satzung einsehen.

In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich fast schon eine Untertreibung, wenn man behauptet, dass es nur eine kleine Verfehlung ist, wenn die Bankverantwortlichen den Mitgliedern und Vertretern die tatsächliche Schieflage einer Bank verschweigen. Dies dürfte sich sicher in dem Rahmen bewegen, wie den Vorständen der VR-Bank im Prüfungsbericht 2004 vorgeworfen wurde, den Aufsichtsrat falsch informiert zu haben. Denn Aufsichtsrat und Revision haben bei der VR-Bank regelmäßig auch die Vertreterversammlung dazu vollkommen falsch in Kenntnis gesetzt.

Die Konsequenz aus der nicht vorgenommen Durchbuchung der Wertberichtigungen vor fünf, sechs oder sieben Jahre hatte dabei sogar die Auswirkung, dass die Vorstände über die höheren Kreditgrenzen auch das Kreditrisiko über den eigentlich richtigen Eigenkapitalquote ausweiten konnten. Das ist eine ganz wesentliche Mitverantwortung des Prüfungsverbandes, der hierfür die Richtigkeit der Bilanz über den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatte.

   

Nr. 2827

Dieter Rackowitz

6. Januar 2008, 19:51 Uhr

Betreff: Gutachten IHK

Sehr geehrter Herr Bleil,

ich habe Ihr Gutachten aus zeitlichen Gründen nur überflogen. Mich
würde allerdings interessieren ob Sie mit dem Endergebnis zufrieden
sind.

Bis bald

   

Nr. 2826

Fuchs

6. Januar 2008, 18:58 Uhr

Betreff: Haftungssumme

Hallo Webmaster,
bitte klären Sie doch mal sauber die Begriffe Haftungssumme haftendes Eigenkapital und die Nachschußpflicht, die jedes Mitglied zu erbringen hat, im Verhältnis zu seinen gekauften bzw gezeichneten Genossenschaftsanteilen. Klären Sie doch bitte die Genossen darüber auf, daß sie bis zum doppelten Wert ihres Anteils nachschießen müssen, wenn die Bank in 'Schieflage gerät.
Warnen sie die Genossen, wenn nötig öffentlich durch Zeitungsinserate!
Diese Bank ist sicher schon seit längerem in Schieflage, wenn man das alles so liest. Es will nur keiner sagen, damit die Genossen nicht massenweise kündigen!

Grüße Fuchs

   

Nr. 2825

Manfred Bleil

6. Januar 2008, 17:29 Uhr

Betreff: Gerichtliches Gutachten zum Verfahren gegen die VR-Bank Marktredwitz

Auf vielfachen Wunsch stellen wir den textlich formulierten Teil des gerichtlichen Gutachtens (= Link) zum Verfahren Bleil gegen die VR-Bank Marktredwitz vor dem Landgericht ein. Somit kann sich jeder ein Bild machen, was dieses Gutachten ergeben hat, was an falschen EDV-Grundeinstellungen, manuellen Eingriffen und unberechtigten Gebühren durch die VR-Bank berechnet wurden. Vor allem Seite 9 bis 43 sind lesenswert. Und dieser Fall ist ja herausgegriffen aus sämtlichen Buchungsvorgängen bei der Bank und es geht sogar noch zurück bis zur durch die von Reinhold Wolf zur RV-Bank fusionierten Volksbank Fichtelgebirge. Über 60 % aller Sollbuchungen waren in der Spitze betroffen. Wenn auf so eine Art und Weise das gesamte Kundenspeckturm abgegriffen wird, darf man dann von betrügerischen Manipulationen sprechen? Welche Auswirkungen so etwas in Summe hat, zeigt nicht nur dieser Fall, sondern auch die in letzter Zeit aufgezeigten Urteilen aus anderen Regionen, wo auch Erstattungsbeträge von 50.000 € entstanden waren.

Man muss sich vergewissern, dass die unberechtigt vereinnahmten Zinsen und Gebühren sich bis zum heutigen Tag in den Konten mit Zinseszinsen weiter verzinsen. Für eine Bank entstehen hier Millioneneffekte. Die Gerichte stärken inzwischen hierzu den Standpunkt der Kunden. Es lohnt sich somit wirklich von der Bank Nachberechnungen zu verlangen oder die eigenen Kontoauszüge prüfen zu lassen. Man darf sich nur nicht klein kriegen zu lassen. Also unbedingt nachschauen wer noch die Auszüge hat. Ein Lastschriftsammler wird bei allen Kunden falsch in die Kundenkonten eingestellt nicht nur bei einem willkürlich heraus gegriffenen Kunden. Und die Scheckeinreichungen über den Schalter einer Bank sind zu Buchungsbeginn in der Regel auch schon festgemacht, wie viel sich die Bank davon unberechtigt abschneiden will und betreffen auch wieder alle. Aber aus den Beispielen sieht man auch, dass es keine zufälligen Einstellungen durch die Bank sind in so einem Fall, sondern gut überlegte und geplante Maßnahmen auf breiter Front, bis hin zu tagtäglich festgelegten Anweisungen an das Schalterpersonal zur Verlängerung des Zinsvorteiles für die VR-Bank. Hat man dadurch die Kunden täglich zigtausenmal bestohlen und betrogen?

   

Nr. 2824

Alfred

6. Januar 2008, 15:40 Uhr

Betreff: Wie kann man das verstehen?

Ich habe hier schon viel über Fehler der Bank beim Konto gelesen, aber ich kapier es nicht.
Wenn ich heute 100 Euro einzahle, dann schreibt mir die Bank diese 100 Euro doch gut.
Was ist denn daran zu beanstanden. Und was sind Wertstellungen?

Kann mich mal jemand aufklären?

   

Nr. 2823

Beobachter

6. Januar 2008, 14:50 Uhr

Betreff: Eigenkapitalsituation zu Nr. 3043

Die VR-Bank hat unter der Führung von Johannes Herzog, wie im Anhang zu Eintrag Nr. 3043 nachzulesen, 1,8 Mio. € im Jahr 2006 an haftendem Eigenkapital verloren. Wenn jetzt die Erstattung der Körperschaftsteuer von 1,3 Mio. € auch noch gefehlt hätte, dann hätte man einen Einbruch von 10 % erlebt. Kann man hier ersehen, wie der Rückhalt des ehemaligen prüfers als Vorstand bei den Mitglieder wegen seiner Unglaubwürdigkeit verloren geht? Denn der Rückgang im Eigenkapital könnte wirklich aus dem Abgang der Anteile herrühren und dem damit verbundenen Rückgang des Haftsummenzuschlages von 25 %.

Hat Herr Herzog nicht die Verpflichtung, wenn es heuer wieder so aussehen würde die Mitglieder über einen Rückgang vielleicht von 10, 20 % oder auch noch mehr im haftenden Eigenkapital zu informieren? Er wird es nicht tun. Lieber verkündete er 500 €-Spenden wenn er schon keine Gewerbesteuer vermag aufzubringen. Und es ist Fakt, die Kunden laufen ihm davon und die Mitglieder sind es leid für dumm gehalten zu werden. So dreht sich die Spirale weiter nach unten. So wie Herr Herzog die Bankkunden davon laufen, so werden den öffentlichen Vertretern die Stimmen bei den nächsten Wahlen fehlen.

   

Nr. 2822

Beobachter

5. Januar 2008, 20:10 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3041, Geschäftsanteil

Die anhängenden Auszüge aus dem Jahresabschluss 2006 der VR-Bank Marktredwitz zu Mitglieder und Eigenkapital (= Link) hilft auf Ihre Frage nach der Haftung des einzelnen Mitgliedes anschaulich eingehen zu können. Geschäftsanteile der zum Jahresende verbleibenden Mitglieder und daraus wieder 25 % als Haftsummenzuschlag sind der Anteil der Mitglieder am Eigenkapital. Man unterscheidet zwischen Kernkapital, was sich als verdientes versteuertes Kapital in Rücklagen und Vorsorgereserven bildet und dem Mitgliederanteil, was also Kapital erster Rangstelle ist und dem Ergänzungskapital. Ergänzungskapital kann man nur in einem dem Kernkapital abhängigen Verhältnis hereinnehmen. Dies sind Genussrechte, Nachrangverbindlichkeiten und meist kleinere sonstige stille Reserven.

Bei der VR-Bank haben zum 31.12.2006 17.082 Mitglieder 120.924 Anteile gezeichnet. Vorausgesetzt diese sind auch voll eingezahlt, leihen die Mitglieder damit der Bank 12.,1 Mio. € an Kernkapital plus 25 % Haftsummenzuschlage von nochmal 3 Mio. €. Das Mitglied haftet jedoch für seinen Anteil plus noch mal der gleichen Höhe an Haftsumme. Dies ist von der Vertreterversammlung so beschlossen und ist auch in der Anlage hier aus der Bilanzangabe nachzulesen. Der Anteil der Mitglieder am haftenden Eigenkapital macht somit knapp 50 % aus von den 30,7 Mio. € haftendes Eigenkapital. Im Wert Gezeichnetes Kapital im Lageberichtsausweis steckt noch der Betrag, der aufgrund von Kündigungen nach der Vertreterversammlung ausgezahlt wird und nicht mehr dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden darf.

Ein einzelnes Mitglied hat somit durchschnittlich 7 Anteile. Wegen der Kapitalenge wurde aber sogar Einzelzeichnungen in Millionenhöhe regelrecht verkauft und wenn die gekündigt werden, wie im letzten Jahre eine Millionenzeichnung, dann rutscht das Kapital deutlich nach unten, vor allem dann, wenn man es nicht über die Verdienste in den Rücklagen ausgleichen kann. Aber der Anleger hat alleine für die Million plus noch einer Million die Haftung für die Bank übernommen. Ob ihm das so gesagt war und er sich dessen bewusst war, das weiß nur er.

Wenn Sie bei der VR-Bank etwas als Mitglied verändern wollen, so brauchen sie ein unabhängiges Mitglied, welches sich als solches zu erkennen gibt und der dann 150 Unterschriften von anderen Mitgliedern sammeln muss, damit Anträge gestellt werden können. Anträge auf denen mehrere Einzelanträge zusammengefasst werden könnten, aber bei Ergänzung oder Änderung immer wieder mit diesen 150 neuen Vollmachten. Also wäre noch mehr Mitglieder als sichere Ansprechpartner von Vorteil.

Man sollte dieser Bank nicht unbedingt über die Anteile soviel Kapital zur Verfügung stellen, damit sie weiter Unheil anrichten kann, man sollte die Geschäftsanteile bis auf einen kündigen, denn ein Mitglied hat mit einem Anteil genauso viel Stimmrecht wie das Mitglied mit 10.000 Anteilen. Eventuell wäre der Aufruf über einen Leserbrief in der Frankenpost mit Angabe der Adresse dieses zentral funktionierenden Mitgliedes ein Anfang. Eventuell würde aber so ein Aufruf auch mal den Aufsichtrat wachrütteln. Sicherlich würde die Staatsanwaltschaft auch reagieren, wenn Anträge an sie von so einer hohen Zahl an Mitglieder gestellt würden. Wertes Mitglied aus 3041, würden Sie sich als dieses zentral fungierende Mitglied zur Verfügung stellen? Bitte Antwort an den Wunsiedeler Kreis, der mir dies weitergeben würde. Dann könnte man sich sogar persönlich treffen.

   

Nr. 2821

Insider

5. Januar 2008, 19:50 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
den Beitrag 3041 finde ich auf den Punkt treffend. Allerdings sollte die Klapse in Haar bei
München und nicht in Oberfranken gewählt werden. Bestimmt ist es dann einfacher, einige "Kranke" aus dem Genossenschaftsverband Bayern, die noch im Dienst sind, kurz und bündig mit einzuliefern und alle anderen, zum Beispiel den Frührentner Hilkenbach und einige noch amtierende Verlierer (Looser) dort sicher zu stellen. Die Spannung wächst und meiner Meinung nach wird es bei der Bafin bald einen riesen Knall geben
Wetten daß?

   

Nr. 2820

Mitglied

5. Januar 2008, 18:25 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Webmaster,
scheinbar kann in diesem Gästebuch geschrieben und geschrieben und geschrieben werden ohne daß die Bankenbehörde auch nur einen Finger krumm macht. Um weitere Schäden von unserer Bank abzuwenden sollte geprüft werden, ob als erster Vorstand Herr Herzog unter Betreuung gestellt werden sollte. Notfalls sollte er dann in das für unsere Heimat zuständige Bezirkskrankenhaus eingewiesen werden, dies würde zu seinem und unserem Schutz dienen damit er nicht noch mehr Unheil anrichtet.
Ich habe mir einige Geschäftsanteile aufschwatzen lassen. Mit welcher Summe hafte ich pro Anteil, wenn es mit unserer Bank zu Ende geht.

   

Nr. 2819

Uwe

5. Januar 2008, 14:48 Uhr

Betreff: Die VR-Bank ist die reinste Schande

Es ist unglaublich, bei den Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz ist jegliches Unrechtsbewusstsein verloren gegangen. Wer die Chance hat sich mit einem Aufsichtsrat zu unterhalten, wird vielleicht ähnlich schockiert sein wie ich, wenn man raus hört, dass die von den Abläufen selber vollkommen überrascht sind und absolut perplex dastehen. Man glaubt fast die haben die Sachen der Kunden, die man mit der Arbeit der Bank fertig gemacht hat, ab dem Zeitpunkt als frei verfügbare Masse im Eigentum der Bank gesehen. Man glaubt, die hätten nicht mal ein schlechtes Gewissen gehabt, wenn man ihnen vom Sicherungsgut was gegeben hat. Das braucht ja sowieso keiner mehr, unfassbar. Wie Heger mal die Pelze verschenkt hat, das hat sowieso die Runde gemacht, aber dass man bei einem Betrieb die Sicherheiten gar nicht verwertet, weil das angeblich zum Schluss für den aufgelaufenen Verlust nicht gereicht hätte, so was kann man nur mit Gesindel beschreiben. Das ist Diebstahl am Kunden und an den Mitgliedern der Bank. Es ist unfassbar, dass wir Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch in der Kommunalpolitik tätige Bürgermeister, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte mit drin haben, die das Allgemeinwohl regelrecht verachtet haben.

Dieses verloren gegangene Unrechtsbewusstsein, das haben die Prüfer des Genossenschaftsverbandes hereingetragen. Klein fängt es an, dass man die Dinge durchgehen lässt und so wächst auch so ein Geschwür immer größer an. Wer dem Kunden über die Wertstellungen bei jeder nur möglichen Buchung über die Zinsen, die es gar nicht geben dürfte, Geld stiehlt, hat der Bedenken, wenn er einen Schlagbohrer aus irgend einer Werkstatt kriegt, die zumachen musste? Wie weit ist es dann, dass man sich auch mal Bares geben lässt, weil die Aufsichtsratstätigkeit ja auch zeitaufwendig ist und man dafür ja auch keinen Sold erhält, zumindest nur geringen, wo man selber der Meinung ist der Aufwand sei viel höher dafür.

Die Schande dieser Bank ist, wie man die Kunden gelöffelt hat und wie man die Kunden mit dem unsaubersten Kreditgeschäft geschädigt hat. Die Gesetze sind zum Schutz der Kunden da und dass eine Bank eine Verpflichtung hat ordentlich zu wirtschaften, damit sie die Eigenkapitalvoraussetzung herbringt und für Risiken gewappnet ist. Bei der VR-Bank durfte Reinhold Wolf zu den unglaublichen Feststellungen in den Prüfungsberichten, die sicher nicht nur einmal drin gestanden haben, auch noch erklären, dass man marktdynamisch operativ ist und die Rahmenbedingungen daher nicht einhalten kann. So ließt sich das Vertreterversammlungsprotokoll von 2004 wie ein Horrormärchen (= Link), denn dass dies wahr sein kann, das kann niemand einleuchten. Damit hat aber Reinhold Wolf auch doch erklärt, dass die Vorstände ungehindert die Probleme aufhäufen konnten. Wachstum weit weit vor Risikobewusstsein. Risikobewusstsein das auch dringend zum Schutz der eigenen Kunden notwendig gewesen wäre. Alleine dass das nicht der Fall war ist eines der größten Verbrechen bei der Bank.

Und dann kommt dieser Prüfer daher, der alleine bei zwei Fällen daneben sitzt und 8 Millionen Mark, man muss es so sagen, von den Vorständen veruntreuen lässt und will uns von Vertrauen was einreden? Dieses Mann kann nicht ganz bei Trost sein. Das Verbrechen der Bankverantwortlichen und der Revisoren liegt in den 27,4 Millionen € Wertberichtigungen hundertfach drin und den Summen, die man irgendwie sonst noch weg gedrückt hat. Dafür steht beispielweise auch das HOMA-Gebäude, aber über die Jahre geht es in einer Bankbilanz ja auch rauf und runter und EWB fallen alleine auch damit schon wieder raus, wenn man sie als vollkommen uneinbringlich deklarieren muss.

Es ist einfach unfassbar, es kommt einem Verbrechen nah, wenn man sieht, was an Rettungserwerben, vereinnahmten Lebensversicherungsansprüchen und sonstigen Werten durch die Bilanzen geistern und spucken und dann muss man hören, dass die Vorstände 400.000 € an ein Elektrogeschäft nachgelassen haben, obwohl die Gelder gar nicht in Gefahr waren, wo eine enge persönliche Beziehung bestanden hat und die Prüfer Herzog und Grothoff waren im Haus. War die Position des heutigen Vorstands Herzog so viel wert, dass man sich die alten Vorstände an allen Ecken und Enden bedienen hat lassen?

Hat Herr Herzog somit schon gar kein Unrechtsbewusstsein mehr gehabt als er dann selbst angetreten ist, wenn er selber in den ersten Tagen seiner Vorstandschaft gleich zum Notar rennt und eine Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) macht und das Geld einfach herschenkt? An der Vertragsgestaltung des Kaufvertrages, dass 340.000 € an der gesicherten VR-Bank vorbeigeschleust wurden, hat der ehemalige Prüfer sicher sogar noch mitgewirkt. Dem Käufer konnt's egal sein und dem Kunden auch nur recht, aber doch den Mitgliedern der Bank, den Eigentümer doch nicht. Drum hat man die gar nicht informiert in der letzten Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007. Man konnte ja zu der Regressverhinderung zu Gold, Gold, Gold nicht noch einen unangenehmen Fall dazu legen. Dann wäre vielleicht alles gekippt, was man eingefädelt hatte. Aber was man die Vertreterversammlung nicht aufarbeiten hat lassen, damit hat man der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich die letzte Handhabe zum Handeln gegeben. So wie man es im Urteil des OLG Frankfurt hier vor einiger Zeit lesen konnte, die Selbstkontrolle bei den Kreditgenossenschaften durch die Mitglieder funktioniert nicht. Aber warum, doch nur weil Prüfung, Vorstand und Aufsichtsrat das verhindern und weil sie die Möglichkeit haben es zu verhindern, nicht weil es die Mitglieder nicht wollen.

Bei der VR-Bank wird sich mit diesen Leuten nichts ändern. Nun ist die Phase der Ausbeutung soweit erreicht, dass man sich für die Untätigkeit als Prüfer auch noch das Vorstandsgehalt bezahlen lässt. Die Schädigung der Bank geht dadurch weiter, dass man das Image der Bank weiter in den Dreck zieht und die Kunden das quittieren in dem sie der Bank den Rücken kehren wo sie nur die Möglichkeit dazu haben. Und das Verbrechen an den Mitgliedern wird fort gesetzt, in dem man ihnen die Rechte verwehrt und die eigenen Versprechen nicht einhält, was bei einer sogenannten Kurzbilanz bereits anfängt.

   

Nr. 2818

Beobachter

4. Januar 2008, 15:45 Uhr

Betreff: Wenn der Prüfer seine Pflichten aus dem Auge verliert und seine Interessen voran stellt

Wie wird uns mit jedem Eintrag hier vor Augen geführt, was es für Flogen hat, wenn der Wirtschaftsprüfer bei einer Kreditgenossenschaft seine Pflichten nicht wahr nimmt. Immer wieder sehen wir Schäden nur in großen Summen. Die Leute, die einzeln in den Schicksalen drin stecken, die fühlen sich nicht nur von den Tätern verraten, sie fühlen sich von der Gesellschaft im Gesamten verraten, weil ihnen niemand hilft und am meisten haben sie die Prüfer verraten. Der Wirtschaftsprüfer bei der VR-Bank in Marktredwitz oder vorher bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb und bei der Raiffeisenbank Arzberg-Selb heißt Genossenschaftsverband Bayern. Und da sind nun mal als verantwortliche Vorstände vorne dran Personen wie Wilhelm Frankenberger, Eberhard Gschrey und heute Stefan Götzl. Alle die man raus schickt zur Prüfung, das sind Erfüllungsbeauftragte. Und somit stinkt der Fisch immer vom Kopf weg. Die unglaublichen Schäden bei der VR-Bank gehen auf das Konto des Genossenschaftsverbandes Bayern in vollem Umfang und im besonderen auf die der vor Ort tätigen Prüfer Herzog und Grothoff.

Dass es beim System genossenschaftliche Prüfung eben auch Leute gibt, die mehr oder weniger dabei gewinnen, das liegt wiederum am System. Dass Frankenberger die erste Geige im Laden spielte und dass das auch für Eberhard Gschrey gilt, der sich über viele Kommissionen auch außerhalb des Genossenschaftsbereiches unentbehrlich machen konnte, das wissen die Insider. Ob heute Stefan Götzl nur eine Marionette des Systems ist, den man aus der Politik abgefangen hat, das wird zwischen den Reihen getuschelt. Doch Frankenberg, Götzl und auch Hilkenbach, Grothoff und manch andere Prüfer, wo kommen sie alle her, wo sind sie zuhause. Im obersten Zipfel des Bayernlandes, weit weg von ihrer Machtzentrale und doch in einer eigenen persönlichen Heimstätte in unserer Region.

Unser Wirtschaftleben ist aufgebaut aus einem persönlichem Vorteil, das ist die Antriebskraft. Doch der persönliche Vorteil zum Nachteil eines anderen, von vielen anderen ist das Verwerflichste was wir uns dabei vorstellen können. Bei der VR-Bank in Marktredwitz wurde ein dienstbeflissener Prüfer zum Vorstand ausgewählt zu der Zeit, wo er die Auftrag der Wirtschaftsprüfung bei der Bank zu erfüllen gehabt hätte. Der Genossenschaftsverband und Herr Johannes Herzog haben den gesetzlichen Prüfungsauftrag verraten. Nur in diesem Zusammenspiel war es möglich und denkbar, dass eine Bank in den eigenen Lagebericht schreibt, es wurden festgestellte Wertberichtigungen vielleicht in zweifacher Millionenhöhe nicht in de Bilanz eingestellt, wohlweislich, weil es nicht mehr möglich war. Eventuell waren diese Wertberichtigungen die man weggelassen hat höher als die Rücklagen der Bank. Es kann vielleicht vermutet werden, dass die Bank aus dem verdienten Vermögen total überschuldet war und eigentlich keinen Cent mehr an Kredit ausreichen hätte dürfen. Aber man hat die drei Vorstände weiter mit unfassbaren Krediten Verluste machen lassen, wobei grundlegende Gesetze außer Kraft gesetzt wurden und kriminelle Energie nur so sprühte, marktdynamsich, operativ, den gesetzlichen Rahmenbedinungen nicht gewachsen.

Statt dessen schickte man einen Mann zur Aufarbeitung der eigenen Schweinereien. Man hat bei Flex und Gold, Gold, Gold als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jahrelange gesehen wie man bei der Bank 8 Millionen Mark durch die Finger rieseln ließ und die Prüfer saßen daneben. Dieser Mann Joahnnes Herzog hat gesehen, wie man den Kreditnehmer die Sicherheiten abholte, sie vier Jahre verschloss, wie es in Wunsiedel den Anschein hat und dann so tat, als ob man es wegschmeißen müsste. Vielleicht hat Herr Herzog persönlich überprüft, was mit den Dingen tatsächlich passiert ist, ob man sie verteilt hat, oder in Tschechien und Polen verscherbelt und das Geld verteilt hat. Eine unglaubliche Vorstellung. Ein Prüfer will so was schon wissen, wenn er mitbekommt, dass da Prozesse am laufen sind, die ja 2001 angestoßen wurden und 2002 im Februar mit dem Beweisfeststellungsbeschluss aktenkundig wurde, dass ein Richter die Vorgehensweise der Bank eventuell doch missbilligte.

Dieser Vorstand Herzog hat seine Position auf dem Unrecht aufgebaut, welches durch die VR-Bank gegenüber Kreditnehmer angerichtet wurde, was sich in 27,4 Millionen € an Wertberichtigungen in der eigenen Bilanz wiederspiegelt. Untreue wegen den Verlusten und Unrecht, weil man die Menschen und die Firmen massiv geschädigt hat damit. Unrecht weil allein die 8 Millionen bei den zwei Fällen schier an Diebstahl am Genossenschaftsvermögen durch unfähige und durchtriebenen Vorstände grenzt, während der Prüfer Herzog daneben saß.

Dieser Mann hat alle Kunden damit verleugnet, dass ihm die unsaubersten Abrechnungsmethoden bei der Bank über Jahrzehnte hinweg nur die Würdigung wert war, alles korrekt bisher. Jeden Prozess hat er jedoch als Prüfer beobachtet, jahrelang sind die Leute des Verbandes nicht dagegen eingeschritten wie man Millionen aus den Kunden mit Kleinstbeträgen raus holte, nicht weil es nicht zu ihren Aufgaben gehört hätte, sondern weil sie die Ohmacht der Kunden und Mitglieder nicht zu fürchten brauchten. Bei jedem Prozess gegen die Banken gehört der Prüfer daneben gesetzt und gefragt, warum er das nicht unterbunden hat und wo er denn einen gesetzlichen Auftrag in einer Prüfung sieht? Herr Herzog hat alles gesehen und zum Schluss hat er sogar noch eine halbe Million trotz kompletter Absicherung verschenkt. Wer glaubt noch, dass unsere gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes Sinn macht? Die Prüfung des Verbandes in Marktredwitz mit Herrn Grothoff und Herrn Herzog hat Schaden nicht verhindert, sondern unterstützt und gefördert. Die Schuldigen hat man davon kommen lassen, in dem man selbst die befreienden Aufhebungsverträge aufgesetzt hat und im Fall Heger ohne Aufsichtsrat unterschreiben hat lassen. Das war das Startsignal sich selbst zum Vorstand zu machen. Dieser Herr Herzog hat viel Schuld und Unrecht auf sich geladen, er hat zugelassen, dass die Vorstände die Kunden auf breiter Front abgelöffelt haben und er hat viele viele Einzelschicksale persönlich mit zu verantworten. Er hat bereits vor dem Jahr 2004 alle Kunden und alle Mitglieder verraten, noch bevor er sich zum Vorstand küren ließ.

   

Nr. 2817

Insider

4. Januar 2008, 13:41 Uhr

Betreff: Zum Bild Bauarbeiter aus der Rede von Johannes Herzog

Johannes Herzog baut kräftig an der Fassade, aber es ist nur eine aufgezogenen Leinwand. Die runter zu nehmen, das traut er sich nicht. Wie auf einer Baustelle üblich muss der Eigentümer, die Mitglieder, etwas Geduld aufbringen, so sehen wir im Link im letzten Eintrag Nr. 3036. Es ist nur schwer für so lange für einen so miserablen Bauleiter Geduld aufzubringen. Man meint man schafft mit Müh und Not ein bisschen Baumaterial heran und hinter der vorgehaltenen Leinwand, wo man vielleicht auch noch einen Sonne drauf malt, da verrottet alles im Hintergrund und wer einen Schlüssel zur Hintertür hat, der kommt und holt sich das auch noch ab, was noch ein bisschen in Ordnung ist.

Dass das Möbelhaus tatsächlich ein Rettungserwerb mit allen Nebeneffekten von einem Kreditverlust war, das wird immer deutlicher. Alleine der Zinsverlust seit dem geht schon in die Millionen inzwischen. Die Bude nicht vollständig abzuschreiben in der Bilanz 2007 kommt wahrscheinlich schon einem Bewertungsverstoß und dem Bilanzbetrug nah. Es ist ein weiterer Fall neben dem Sporthotel in Oberwiesenthal, nach der Flexscheibenproduktion in Millionenhöhe in Slowenien, nach der Finanzierung der Herstellung der Blutzuckerstriefen und Testgeräte in Taiwan mit der vorgesehen Lieferung nach Guinea, die von dem kleinen afrikanischen Land ja nur mit Gold zu bezahlen war. Millionengräber, weil die gesetzliche Prüfung ihre Aufgaben, den Vorständen auf die Finger zu schauen und Einhalt zu gebieten nicht nach gekommen ist, weil vielleicht engste Verbindungen zu den Verbandsgrößen bestanden haben, die eine Selbstbedienung der Vorstände, teilweises Bedanken der Aufsichtsräte, gegenseitige Interessengeschenke innerhalb von Geheimbünden ermöglicht, zugelassen und vielleicht durch das eigenen Verhalten auch noch gefördert haben.

Das Homa-Gebäude könnte beispielweise mit 2,5 bis 3 Millionen € im Bestand stehen. Wenn es abgeschrieben werden müsste, dann wäre die Folge, dass hierfür komplett Rücklagen eingesetzt werden müssten. Schaut auch das BaFin weiter zu und gibt der Bank weiterhin unberechtigterweise überhöhte Groß- und Höchstkreditlinien, weil man eine notwendige Bestandsüberprüfung unterlässt? 2,7 Mio. hat man als Immobilienzugang im Jahr 2003 in die Bilanz geschrieben. Jetzt haben wir das Jahr 2008. Warum also fünf Jahre Leerstand? 2,7 Mio. € oder 5,3 Mio. DM, dass sind 270.000 in der Großkreditgrenze und 800.000 € in der Höchstkreditgrenze, aber es hat auch Folgen für die Möglichkeiten das sogenannte Ergänzungskapital als haftendes Eigenkapital voll anrechnen zu dürfen. Nicht nur die verschobenen Einzelwertberichtigungen von 2002 und 2003 riechen nach Bilanzbetrug, es gibt mehrere solcher Denkanstöße, wo der Verband und seine Prüfer die Bank und ihre Vorstände kräftig gestützt haben und vor berechtigten rechtzeitigen Ermittlungen gegen sie geschützt haben.

Hier haben sich vielleicht die Verbandsgrößen eine Bank ausgesucht, die sie für sich persönlich eingesetzt haben. Saßen in Marktredwitz die kleinen Helfer der Verbandsgrößen die sich auch etwas abschneiden durften? Wurden die prädestinierten Prüfer dazu ebenfalls dort hin geschickt? Warum gab es in Marktredwitz angeblich keine KWG-Sonderprüfungen, obwohl es doch bei der Bank regelrecht danach schrie? Warum wurde in Marktredwitz der Weg gewählt, Vermeidung der Bankpleite durch Verschiebung der horrenden Einzelwertberichtigungen anstatt dringend notwendige Sanierung zum Fusionszeitpunkt im Jahr 2000 und 2001, oder danach in den Jahren 2002 und 2003? Sollten nicht einmal die Sonderprüfer des Bundesverbandes für so einen Fall in die Unterlagen schauen?

Leute wie Raimund Grothoff und Johannes Herzog, die bei normal arbeitenden Vorständen im Land als das gefährliche Duo bezeichnet wurden, die wie schon erwähnt, die Vorstände gerne verbal unter die Brücke geschickt haben, wenn der Verband mit ihnen fertig wäre, waren die letzten Prüfer, die den Schaden begrenzen sollten. Aber nicht für die Mitglieder, sondern wie gesagt für den Prüfungsverband und den Verbündeten. Es sind ja bei der Bank inzwischen neben dem Fall in Wunsiedel nur weitere vier oder fünf mit den oben angeführten öffentlich diskutiert, so fehlen ja noch bald 80 Millionen € und vielleicht noch viel mehr, die noch nicht spruchreif sind. Was haben also die Vorstände im Jahr 2003 in den heißen Sommernächten vom Dachboden alles raus räumen dürfen? Sind die unglaublichen Abschreibungswerte auch damit verbunden, dass die Vorstände Urkunden, Bewertungsunterlagen vernichtet haben, die Rechte begründet haben?

Die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich hat man beim Staatsanwalt angezeigt, da hat es ein Ermittlungsverfahren gegeben von dem Herr Herzog bis heute die Mitglieder und Vertreter noch nicht informiert hat. Warum nicht? Aber warum gegen die schlimmsten Burschen, Heger, Wolf und Krämer nicht? Weil der Verband genau mit denen am Tisch gesessen hat und Brot und wer weiß was noch alles geteilt hat? Dieser Herr Herzog verweißt auch mit Recht auf die Jahre vor 2004. Aber zu der Zeit hat er persönlich nichts anderes zu tun, als nur die Bank zu kontrollieren und wenn die Prüfungszeit nicht ausgereicht hätte, dann hätte man sie ausweiten können. Tatsächlich wurde dies auch gemacht, wenn man die Prüfungskosten anschaut. Dieser Herr Herzog ist der letzte Sargnagel für die VR-Bank. Die VR-Bank Marktredwitz hat die Gefahr eine ähnliche Dimension zu bekommen wie vor 25 Jahr die Volksbank Hamm. Es ist ein Desaster für den bayerischen Genossenschaftsverband. Dass hier nun über den sächsischen und hessischen Verband auch die miesen Methoden der unsäglichen Einflussnahme der Verbände generell aufgedeckt werden, dass verschärft für die Münchener die prekäre Situation noch im eigenen Lager.

Wenn bei der VR-Bank mit dem ehemaligen Prüfer die Aufklärung verhindert wird, dann wird diesem Prüfer als mit auf der Anklagebank der Allgemeinheit sitzend und hoffentlich auch vor Gericht der Hammerschlag direkt versetzt. Dann könnte es sein, dass die VR-Bank Marktredwitz mit all ihren anhängenden Geschäftsstellen im Landkreis Wunsiedel und im Vogtland komplett verschwindet. Dann bekommt die Bezeichnung historische Fusion vom 24. April 2001 eine ganz andere Note. Man muss befürchten, dass die Verbandsleute über diese Sache nachdenken und ohne Rettung der VR-Bank Marktredwitz Neugründungen von Geschäftsstellen von außen betreiben würden. Dann hätte man keine Rechtsnachfolge zur VR-Bank, aber die Heuschrecken, die würden bei uns wüten und auch noch die letzten Reste an Substanz bei unseren gebeutelten Kunden abgrasen.

Die Schauermärchen haben längst schon begonnen Gestalt anzunehmen. So wie man Heger, Wolf und Krämer irgendwie über Wasser halten musste, bisher alles vermeiden musste, dass man sie zu Aussagen bringt, die vermeintlich hohe Wellen schlagen würden, so hält man auch Johannes Herzog heute noch zwangsweise auf dem Vorstandssessel. Wer 400.000 € Geschenke über Forderungsnachlässe ohne Not an bestimmte gute Bekannte der Vorstände als Prüfer gesehen hat und dies durchgehen hat lassen, wer selbst gesicherte Forderung von bald einer halben Million mit einer Unterschrift vor dem Notar aufgibt und nicht einmal die Gelder die fließen für die Bank fordert, der braucht nicht davon reden, dass er die Mitglieder als Eigentümer eines Hauses VR-Bank ansieht. Die Mitglieder sollten Staffage und Publikum abgeben, wenn er wie in Nr. 3035 geschrieben, sich im Laufe der Jahre als der große Retter darstellen durfte. Doch die Vergangenheit und die Gegenwart war leider viel zu schnell für den Exprüfer. Zu schnell für ihn, bevor eine Zukunft überhaupt begonnen hat. Leider lichtet sich der Horizont nicht. Man rettet sich von einer Verlegenheit in die andere. Man verleugnet sich und die eigenen Worte. Der Abschluss 2007 wird sich nahtlos einreihen in die Katastrophen der letzten acht bis 10 Jahre und es wird kurz vor Jahresmitte wieder einer schauspielerischen Leistung bedürfen ihn zu begründen, wie man Rückgänge und Kostenüberlastung schön redet. Der Bestätigungsvermerk auf der Bilanz durch die Wirtschaftsprüfer des Verbandes wird wieder erteilt sein. Und irgendwann werden auch die Kripoleute leise wieder gehen. Wer die Erkenntnisse daraus teuer bezahlen muss, dass wird sich ergeben, aber wiederum wird hinter den Kulissen bei Verband und VR-Bank mit dem Faktor Zeit gespielt werden. Solange, bis die VR-Bank der weiteren Bedeutungslosigkeit mit Meilenstiefel entgegen geht.

Die VR-Bank muss sich selbst retten und selbst erneuern. Das bedeutet das Ruder selbst in die Hand nehmen und denen aus der Hand reißen, die es jetzt besetzen bevor es zu spät ist. Es kann nur damit beginnen, dass ein korrupter ehemaliger Prüfer, der nur auf seinen Vorteil schielte endlich geht. Es ist untrüglich erwiesen, dass er mindestens genauso verantwortlich ist für das heutige Schlamassel wie die alten Vorstände.

   

Nr. 2816

Genossenschaftle

4. Januar 2008, 12:37 Uhr

Betreff: Zu wessen Wohl soll ein Prüfer denn da sein?

Ich könnte auch noch mehrere Kreditgenossenschaften aufzählen wo es sich lohnen würde eigenen Gästebücher einzurichten, wo man viel dazu berichten könnte. Man muss sich bei den Genossenschaften wirklich fragen, für was ist eine Prüfung denn überhaupt da im Genossenschaftsbereich?

Für was wurde Johannes Herzog nach Marktredwitz zur VR-Bank geschickt? Zum Wohl der Kunden und Mitglieder, zum Schutz der Steuerzahler, ja vor allem zum Schutz der Kunden im Kreditbereich, die ihre Existenz in die Hand einer Bank legen, die gesetzlich die Förderung der Mitglieder als Auftrag hat? Wie hat sich Herr Herzog verhalten, als es mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass es zigfach Prozesse gegen die Bank gegeben hat, bei denen es um Betrügereien mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegangen ist, um Betrügereien der Abrechnungsmethoden im Darlehensbereich und im Giro- und KK-Bereich. Hat er die Lageberichte nicht auch als Prüfer genehmigt, wo man die Prozessrisiken als nicht so wichtig bezeichnet hat, weil man davon ausginge, dass man die Prozesse nicht verlieren würde? Ist das der gleiche Sprachgebrauch, wie man es von Heger, Wolf und Krämer zu den Stichtagsverzinsungen lesen konnte? Nur wenige Kredite sind betroffen, alle anderen Kunden sind mit der Arbeit der Bank sehr zufrieden? Wie hat er sich verhalten, wenn man den Kunden die Sicherheiten weg geholt hat und nicht mal die Bank aus einer Verwertung einen Nutzen hatte? Alles korrekt nach seinen Worten, oder?

Waren Vorstand, Aufsichtsrat und Verband mit der Arbeit zufrieden, wenn man 50 Millionen € an Risikokrediten aufgebaute hatte, 27 Mio. € mal nennen musste, die man in den Wertberichtigungen hatte, mindestens 50 Mio. als Verlusten ausweisen musste in den letzten Jahren und damit wahrscheinlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in der Region von hunderten an Millionen bei Kundschaft und Kommunen hochgerechnet verschuldet hat? Von den eigenen Banken, die auch noch die Rechtsform öffentlich rechtlich und genossenschaftlich tragen, muss man an die erhöhte Ansprüche stellen an Gerechtigkeit und Korrektheit im Umgang mit den Kunden und Mitgliedern, oder darf man beim Genossenschaftsverband inzwischen davon ausgehen dass die Gefahr Kunde nur die Melkkuh ist?

Musste man das Team Herzog und Grothoff nach Marktredwitz schicken, weil die auserwählt bereit waren Bilanzfälschungen bei der Bank über die Wertberichtigungen gemeinsam mit den Vorständen durch zu ziehen? Welcher Prüfer würde dem Vorstand einen Kreditverlust von 5 Millionen DM durchgehen lassen und nebenzu dem anderen Vorstand von 3 Millionen, wo keine Sicherheiten vorhanden waren (200.000 darf man doch vernachlässigen, oder, damit hat man doch die Bezeichnung blanko bloß unterdrückt)? Brauchte es da einen Prüfer, der für sich selber die Sicherheit hatte, nicht belangt zu werden? Wie konnte man die Sicherheit am besten geben, in dem man ihn selber auf den Vorstandssessel setzte? Ist dieses Sicherheitsgebilde unter dem Schutz des Genossenschaftsverbandes und der stillschweigenden Zustimmung des BaFin jetzt am zusammenbrechen?

Welcher Prüfer hätte es sonst noch zugelassen, dass man einem Elektroladen 400.000 € ohne Not nachlässt, welcher Vorstand würde in einem Fall 432.000 € bei vollkommener Absicherung nachlassen? Welcher Vorstand würde Sicherheiten freigeben, wenn man 1,1 Millionen vom Kunden bekommen würde, eine Millionen bezahlt wird über die Kaufverträge, denen man selber zustimmt und es zulassen, dass 340.000 € gar nicht über die Bank selber fließen? Braucht es für all dies, bei einer Bank mit so einer Wahnsinnsrisikolage, kriminelle Energie dies alles so zu machen? Ist die Hemmschwelle im Genossenschaftssektor inzwischen so niedrig, wenn man auch die Urteile aus Saarbrücken heranzieht, mit den Rückerstattung bei den Wertstellungsmanipulationen, dank Verbänden, die die Kunden im Stich lassen?

Brauchen wir einen Herr Herzog an der Spitze der Bank dem man all dies anlastet? Brauchen wir jemand, der nicht das Gemeinwohl im Auge hatte, sondern seinen Vorstandsposten? Brauchen wir jemand, der vor fünf, sechs Jahren hierher gekommen ist und die Bank laut Interessant (= Link) seit 2000 mindesten 70 Mio. Mark Kreditverluste machte, ungebremst auch in der Prüferzeit Herzog und Grothoff? Brauchen wir jemand der stolz verkündet dass er 192 Mitarbeiter hat und jeden hinter um dabei los werden will, der das vorher aufgebaute Risikopotential wieder abbaut? Denn diese Formulierung heißt doch die dahinter steckenden Kunden irgendwie und rücksichtslos los zu werden? So war es doch zu lesen in „Ein bisschen stolz“ (= Link)? Brauchen wir jemand, der von sich aus sagt, wir haben das richtige mit meiner eigenen Einstellung als Vorstand getan? Der uns Butter und Honig aufs Brot schmieren will mit haltlosen Floskeln, an die er sich selber am wenigsten gebunden fühlt, wie bei seiner Antrittsrede am 29. Juni 2006 (= Link)? Der von Marktführerschaft redet, während ihm die Kunden in Scharen davon laufen? Der dafür die Konditionen der Konkurrenz als schuldig erklärt, weil er selber ratlos ist?

Was hat Johannes Herzog für die Kunden und Mitglieder dieser Bank überhaupt Positives geleistet? Das einzige was man erkennen kann, ist, dass er den Vorständen geholfen hat Verluste zu bauen, dass er Vertuschung bis zum letzten betrieben hat, dass er und Prüferkollegen uns sogar bei den Schäden zu Flex und Gold, Gold, Gold belogen hat, dass er wahrscheinlich für den Aufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche mit Manfred Heger und dann später auch mit Karl Krämer verantwortlich ist. Der einzige Nutzen der zu erkennen ist, liegt auf seiner Seite, dass er sich damit den Vorstandsposten erdient hat. Welches Ansehen er bei der Kundschaft errungen hat, das zeigen die Zahlen der Geschäftsentwicklung. Somit hat die Marktmechanik die notwendige Entscheidung, sich von im zu trennen zu müssen, längst vorweg genommen. Wenn nicht solche Sauereien vorgefallen wären, wäre Herr Herzog schon aus wirtschaftlicher Erfolglosigkeit untragbar geworden. Es ist schizophren, um diese Sauereien nicht aufzudecken, deswegen wird an Herrn Herzog festgehalten. Diese Sauereien sind für ihn ein Schutzpanzer und das, dass er nicht dagegen vorgegangen ist als Prüfer, sondern sich das Material gegen Vorstände und Aufsichtsräte selber eingesammelt hat. Dies ist eine der schlimmsten Erkenntnisse aus der ganzen augenblicklichen Lage. Das Image, das er angab retten zu wollen, hat er für lange lange Zeit zerstört, dieser Herr Herzog.

   

Nr. 2815

Mitglied

3. Januar 2008, 11:34 Uhr

Betreff: Die Geduld des Eigentümers ist aufgebraucht Herr Herzog

Herr Herzog hat bei seiner Antrittrede die Geduld der Eigentümer Mitglieder angesprochen. Und er hat von berichtigtem Interesse gesprochen. Wenn der Beauftragte der Eigentümer, bei uns der Vorstand diese über den Stand der Dinge nicht informiert, die Eigentümer in den Vertreterversammlung sogar noch belügt, kann man da dem beauftragten Vorstand noch trauen? Dieser Mann sollte sich endlich selber an der Nase nehmen. Wer so redet, wie bei seiner ersten Vertreterversammlung (= Link)
der muss sich auch die Konsequenzen vorhalten lassen. Denn der ehemalige Prüfer hat schon sein zukünftiges Bauwerk verkommen lassen und weiter beschädigt, bevor er den Auftrag offiziell bekommen hat. Der versprochene kurze vorläufige Jahresbericht ist auch heuer mehr als überfällig.

Zu dem traut sich Herr Herzog nicht, weil das Gesetz die gleiche Information für das Mitglied fordert wie für seine Multiplikatoren Vertreter. Und den Mitglieder was auszuhändigen, den Eigentümer, das hat er immer verweigert. Er hat die Eigentümer schon belogen und durch seine Untätigkeit betrogen, bevor er hier angetreten ist. Er kann deswegen nicht gehen, weil er damit glaubt, die Dinge entgleiten ihm und er kriegt nichts mehr mit was gegen ihn ausgegraben wird.

Den Eintrag Nr. 3035 versteht man klar und deutlich, wenn man wie bei uns die Zusammenhänge sieht. Es gibt nur einen Unterschied, bei uns wurde die Bank nicht mit Edel-Wertberichtigungen nieder geprüft, bei uns wurde die miesesten dringend notwendigen Wertberichtigungen nicht durchgebucht um eine Abkommen mit den alten Vorständen hin zu bringen, dass die freiwillig ihre Abdankungserklärungen unterschrieben haben damit sie für den designierten Prüfer Johannes Herzog Platz machten. Der musste her, damit man die Verantwortung des Verbandes bei uns unterbuttern konnte. Die Prüfer haben beim Betrug aktiv mitgeholfen. Das scheint der Staatsanwalt jetzt bis ins Jahr 1980 zurück zu verfolgen. Da kann man doch Herrn Herzog nicht aus der Bank nehmen, sonst bekommt der Verband ja nichts mehr aus erster Quelle mit was denn die Staatsanwaltschaft alles an Unterlagen einsieht.

   

Nr. 2814

Der Wissende

3. Januar 2008, 00:28 Uhr

Betreff: Mancher lernt's nie

Mit dem Ex-Prüfer Herzog konnte es nicht gutgehen. Der Genossenschaftsverband hätte es wissen müssen. In einem altbayerischen Regierungsbezirk hatten Mitte der 90- er; elf Genossenschaftsbanken innerhalb eines Jahres eine Sanierung beantragt. Diese Zahl ist schon erschreckend genug. Aber das Schlimmste dabei war, dass 8 ( acht ) Banken von Ex-Prüfern geleitet wurden. Dabei das Wort Zufall zu bemühen, wäre wohl unangebracht. Die Methode der Prüfer war, zuerst die Bank totzuprüfen, Edel-EWB's zu bilden, die dem Vorstand die Beine weghackten. Wenn dann die Prüfer am Ruder waren, dann wurden diese EWB's mit stolzer Brust wieder aufgelöst. Allgemeines Schulterklopfen, welche fantastischen Vorstände. Allerdings, wenn dieser Speck wieder aufgebraucht war, dann kam diese Ende der glorreichen Vorstandstätigkeit. Es war schon erstaunlich , wie diese sich selbst ins Amt beförderten Ex-Prüfer glaubten, sie spielen in einer anderen Liga, wie ein auf normalen Weg ins Amt gekommer Vorstand. Aber wie heisst es so schön: Einbildung ist auch eine Bildung. Im Nachgang hat sich aber gezeigt, dass die Herren nicht in der Champions-League spielten, sondern in der Kreisklasse. Abstieg vorprogrammiert.
Dass aber der GVB im Falle der VR-Bank Marktredwitz einen mittelmässigen Kreisklassen-Spieler als das Supertalent propagierte, zeigt wieder einmal, dass man in der Türkenstrasse einfach nicht in der Lage, die Fakten realistisch zu bewerten.Trotz besserem Wissen, wurde wieder ein Prüfer auf den Vorstandssessel gehievt. Aber zwischen Häkchen machen, oder selber Veranwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, ist ein himmelweiter Unterschied. Den Berichten zufolge waren seine Mitspieler froh, dass ihr Kamerad Herzog in die Provinz ging, um allen dort zu zeigen, welch Genie er ist. Selbst im Vergleich zu seinen Vorgängern war er der grösste Fehleinkauf der VR-Bank MAK. Dem Vernehmen nach, will der GVB seinen Superstar zurückhaben. Ob er nochmal das Spielfeld betreten wird, ist äusserst zweifelhaft. Vielmehr scheint es, dass er künftig als Stiefelputzer für seine Kameraden agieren wird. Herzlichen Glückwunsch zur Beförderung Herr Herzog.

   

Nr. 2813

Richter a.d.

2. Januar 2008, 20:16 Uhr

Betreff: Beitrag 3030

Sehr geehrter Webmaster,
die Frage unter dem Beitrag Nr. 3030 "wie muß eigentlich eine Kündigung einer Bank aussehen" läßt sich nicht schnell beantworten. Es gibt dabei viele Punkte zu beachten, u.a. ob ein Verbraucher oder ein Wirtschaftssubjekt betroffen sein sollen. Ferner sind u.a. dabei die Kündigungsgründe oder Kündigungsmöglichkeiten, die Allgemeinen Kredit- und Darlehensbedingungen der Kreditwirtschaft und deren Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen zu beachten. Der Gesetzgeber hat sich für die Verbraucher bereits konkret ausgesprochen und in meiner langjährigen Richtertätigkeit habe ich schon viele Banken und Sparkassen eine nicht erwartete Entscheidung wegen streitiger Kredit- kündigungen und deren Folgen begründen müssen.

Mit beinahe 5 Jahren Ruhestand reizt mich Ihre Anfrage, die ich ehestmöglich und aus-
führlich beantworten möchte. Bitte haben Sie uns Ihre Leser etwas Geduld.

   

Nr. 2812

Mitglied

2. Januar 2008, 14:24 Uhr

Betreff: Ist Johannes Herzog wirklich immer noch da?

Es ist unglaublich, umso größer die Schweinereien umso größer ist der Schutz für den Kerl. Reicht es wirklich nicht, dass man uns mit den Kontenabrechnungen über viele Jahre beschissen hat, dass man die Wertstellungen massiv verändert hat um uns unser Geld raus zu ziehen, dass man sogar die Darlehensauszahlungen vorgezogen hat vor den Auszahlungstag und dass man die Raten fast einen ganzen Monat später gutgeschrieben hat als man sie uns vom Girokonto abgebucht hat. Wenn man im Eintrag Nr. 1372 sieht wie man unseren Gewerbetreibenden die Maschinen vier Jahre weggesperrt hat um dann sagen zu dürfen, die seien jetzt nur noch Schrott wert, was waren das für Kerle, die man uns vorgesetzt hat. Alles haben die Prüfer vom Verband für in Ordnung befunden. Gefahr Kunde, wenn er sein abgeluchstes Geld zurück will, ist das zu fassen?

Und dann kommt ein Prüfer daher, der nicht mehr prüft, sondern als Revisor gleich als Vorstand schon vorgesehen ist. 8 Millionen Mark Verlust in zwei Kreditfällen wo man keine Sicherheiten rein genommen hat. Lieber Herr Herzog und Freunde, da hättet ihr das Geld gleich auf der Straße verteilen lassen können, so aber haben vielleicht Heger und Wolf direkt die Hand aufmachen dürfen. Und dieser Prüfer, der darf heute Vorstand sein, obwohl man als Genossenschaftsverband bei uns riesige Verluste mit verschuldet hat. Dass sieht ein Blinder, dass er vor allem für Euch selber das Wichtigste war dem Heger den Aufhebungsvertrag zu geben ohne gegenseitige Ansprüche, dass ja keiner fragen kann was ihr dabei für eine Rolle gespielt habt. Und anstatt dem Reinhold Wolf auch das Ruder aus der Hand zu nehmen habt ihr ihn Gelder nach Afrika verschieben lassen unfassbare ungesicherte Barverfügungen zugelassen, Überweisungen nach Taiwan ohne Nachweis für was, weil den brauchte Johannes Herzog, damit für ihn das Vieraugenprinzip nach dem Kreditwesengesetz noch ein bis zwei Jahre auf dem Papier noch bestanden hat. Ich glaub es war Schmiergeld und Bestechungsgeld, das hat Reinhold Wolf wortwörtlich am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht zum Goldmärchen laut Frankenpost (= Link) als Zeuge ausgesagt hat. Als Angeklagter hätte er dazu gehört, wenn die Prüfer nicht alle Augen zugedrückt hätten.

Welcher Vorstand darf denn ungeschoren blindlings Gelder auszahlen wenn der Kreditrahmen schon mehr als nur ausgereizt war, wenn er nicht für andere Zwecke dienlich sein muss? Welchem Vorstand hilft man bei Regressvorträgen in den Versammlungen damit, dass man nur die halbe Schadenssumme bei den Vertretern vorträgt? Hier waren es doch die Vertuschungszwecke für den Verband und sogar noch die gut honorierten Jobinteressen eines der Prüfer, der den Posten schon sicher zugesagt bekommen hatte. Meine Herren, der Vorstandsposten des Herrn Herzog, auf was für einem Unrecht ist der aufgebaut und der ist immer noch da? Einfach nur schrecklich und beschämend.

Wann gibt dieser Mann die Zahlen bekannt, die ihm heute morgen aus der EDV entgegen schreien, wie weit es wieder zurückgegangen ist? Berechtigtes Informationsinteresse ist schnell beendet wenn es an seinen Kragen geht. Da kann man sich nicht wichtig machen, wie bei der Verteilung der Gewinnsparerträge, die ja alle von den Sparern stammen. Haben Sie sich wieder was ausgedacht wie Qualität vor Quantität? Sie sind das Übel bei der VR-Bank, die, die jetzt und seit vielen Jahren bei uns vorne dran sind und uns Unglück in unsere Region bringen. Es ist vorbei, dass die Kunden und die Mitglieder der Spielball der Korruption bei unserer Volks- und Raiffeisenbank sind.

Wir werden genau darauf aufpassen, dass die Staatsanwaltschaft keinen vergisst, wenn man die Gerichtsverfahren durchzieht. Keinen Heger, keinen Wolf, aber schon gar keinen Herzog und Grothoff und so weiter und auch keinem von unserem sauberen Aufsichtsrat. Die Wahlen heuer geben eine hervorragende Plattform ab darüber zu reden wer unserer Region und den Menschen seit vielen Jahren das Blaue vom Himmel verspricht, um uns hintenrum nur ausnehmen zu können und uns unendlich zu schaden.

   

Nr. 2811

Ich

1. Januar 2008, 12:52 Uhr

Betreff: Happy new Year

:happy:

   

Nr. 2810

Minnesänger

31. Dezember 2007, 17:42 Uhr

Betreff: Zum neuen Jahr

Alles Gute im Jahr 2008!
Kommen Sie alle gut durch, was immer auch geschehen mag!

   

Nr. 2809

Kunde

30. Dezember 2007, 20:44 Uhr

Betreff: Wie muss eigenlich eine Kündigung einer Bank ausschauen?

Frage an den Webmaster, die VR-Bank ist doch unzählige Male gegen ihre Kunden vorgegangen. Zwangsmaßnahmen, Versteigerungen, Rettungserwerbe waren doch oft die Folge. Auf was muss man da als Kunde achten? Wie muss so eine Kündigung einer Bank gegenüber einem Kreditkunden denn eigentlich ausschauen?

   

Nr. 2808

Leser

30. Dezember 2007, 19:39 Uhr

Betreff: Warum will Johannes Herzog alles vor 2004 haben?

Warum hat Johannes Herzog in der Frankenpost am 30.11.2007 (= Link) so vehement darauf verwiesen, dass alles vor 2004 passiert sein soll? Müsste er dann seine eigenen Unfähigkeit als Revisor eingestehen, wenn heute die Kripo auftaucht für Sachen die er geprüft hat? Er hat doch alles gesehen. Ist es nicht verwunderlich, wie er geschrieben hat, dass die Vorstände mit den Sachen in Wunsiedel korrekt umgegangen sind? Hat er sich nicht immer vor die Sauerein von Heger, Wolf und Krämer gestellt weil er sonst ihre Nachfolge nicht antreten hätte können? Da geht es heut beim Verband nicht mehr um Gerechtigkeit, wie man aus dem Brief sehen, konnte, der Kunde ist die Gefahr, da geht es doch darum, dass die Prüfer die Schweinereien bei den Wertstellungen und den anderen Dingen bei den Abrechnungsmanipulationen gar nicht sehen wollten. Wenn den Prüfern bei den unzähligen Buchungen, die sie immer und immer wieder sehen nicht auffällt, dass eine Bank Differenzen zwischen Buchungstag und Valuta hat, dass es gar nicht mehr sein kann, wenn in der Spitze über 60 % aller Sollbuchungen von der Bank zu ihren Gunsten getürkt sind, für was kommt dann der Prüfer überhaupt? Was hat so eine Prüfung für einen Sinn, Erbsen zählen und Statistik machen? Dem Kunden hat das in Marktredwitz nichts gebracht. Um die 350 Mio. € war mal die Spitze in Kundenforderungen Hundert Millionen wird man aber auch in der Spitze an Summe zwischen ausfallgefährdetem Kreditrisiko und echten Abschreibungen und Wertberichtigungen gehabt haben.

Das alles hat Herr Herzog gewusst und gesehen, als er den Prüfungsauftrag für die VR-Bank in Marktredwitz bekommen hat. Die VR-Bank war eine Gefahr für ihre eigene Kundschaft. Vielleicht hatten wir gar kein Zonenrandproblem und kein Problem mit den offenen Grenzen, vielleicht hatten wir ein Bankenproblem. Sind die Kripoleute vielleicht auch da, um den Prüfern und dem Verband endlich das Handwerk zu legen? Hat man es mit der Bilanzfälschung mit den Einzelwertberichtigungen übertrieben? Das wurde auch beim Wunsiedeler Kreis erst in den letzten Monaten verstärkt diskutiert.

Herr Herzog hat doch auch geholfen für den Abgang von Manfred Heger zu sorgen, also hat er von den gravierenden Verfehlungen doch gewusst. Was war mit den Fällen von Verstößen gegen § 34 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflicht der Vorstände, aus dem Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004? Dann hat es doch Gründe gegeben, warum Manfred Heger den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Untersucht die Kripo die Beteiligung von Herzog und Grothoff an dem Aufhebungsvertrag, der ja auch genossenschaftsrechtlich untersagt ist, weil man auf Ansprüche laut Gesetzeskommentar gar nicht verzichten darf? Wird untersucht, dass die Prüfer den Vertrag mitgebracht haben, nach dem man erst ein Jahr später den Vertretern den Regress zur Abstimmung vorgelegt hat? Wird eine Mittäterschaft der Prüfer untersucht, wenn man dem intimsten Freund des Vorstandes ungesichert 5 Mio. DM überlässt und die Prüfer über Jahre die Überziehungen sehen und die Fälschung der Unterlagen zu den wirtschaftlichen Daten der Firmen? Wird überprüft wie es möglich war, dass Reinhold Wolf bei Gold laufend Barauszahlungen für Lustreisen, Schmier- und Bestechungsgelder vornehmen konnte? Wird untersucht ob Kunde und Vorstand die Beträge gleich daheim aufgeteilt haben? Wird untersucht was mit der ungeklärten Überweisung von 130.000 € nach Taiwan passiert ist und wie es sich verhält, dass man davon spricht, dass Reinhold Wolf gerne anschließend seine ETW noch zum selbst festgelegten Preis verkauft hätte?

Da waren doch nicht nur die Vorstände korrupt, das geht doch nicht ohne den Prüfer, der nichts dagegen macht. Warum mussten die Regresse in den Vertreterversammlung so ausfallen, dass keiner der Vorstände belangt wurde? Weil Heger schon vorher von den Prüfern den Vertrag ohne Ansprüche bekommen hat und die Belange der Genossenschaft in ihre Hände genommen hatten und die Aufsichtsräte nur noch dazu genötigt werden mussten zuzustimmen? Warum musste man bei Gold, Gold, Gold den Kunden als Kreditbetrüger hinstellen und den hilfreichen Vorstand nicht? Warum sind die Schadensbeträge aus dem Gerichtssaal mit 1,54 Mio. € 14 Tage nach der Vertreterversammlung wieder höher gewesen, wie die, die man mit 800.000 € den Vertretern und er Zeitung vorher präsentiert hat? Warum hat man bei Flex den Schaden mit 2 Millionen bekannt gegeben, wenn es doch 5 waren? Warum hatte es Herr Herzog laufend nötig die Vertreter zu belügen? Wo stimmen die Protokolle überhaupt? Was kann man dem Mann überhaupt glauben?

Warum, weil Herzog und Grothoff, weil der ganze Genossenschaftsverband die Finger bis Schulterhöhe drin hatten und nur der Vorstand aus den eigenen Prüferreihen die Sache auch wirklich komplett vertuschen konnte? Der Vorstandsjob von Johannes Herzog, der thront auf den Millionen an Abrechnungsbetrügerein gegenüber der ganzen Kundschaft in der gesamten Breite, er thront auf dem, wo sich die Vorstände und vielleicht auch mancher Aufsichtsrat bedienen durften, er thront darauf, dass man glauben muss, Verbandsgrößen hätten hier mit abgesahnt und sie hätten eine Abwicklungsbank für sich selber gehabt. Der Vorstandsjob von Johannes Herzog thront darauf, dass man 17.000 Mitglieder regelmäßig mit unsaubersten Methoden, mit unsauberster Arbeit betrogen hat. Der Vorstandsjob von Johannes Herzog thront auf den Risikokrediten, die er nicht versucht hat zu verhindern, auf den Ausfällen der Bank und vor allem auf den Folgen für unsere Region und den Schicksalen aller damit direkt und indirekt betroffenen Menschen.

Dies wird immer in unserm Bewusstsein haften bleiben. Wenn Herr Herzog Charakter hätte, dann wäre er gegangen, als die Kripoleute die Bank betreten haben. Man kann die Leute der schreibenden Zunft nur auffordern unverzüglich nachzufragen wie es um die Entwicklung der Bank steht. Kundenforderung, Kundeneinlagen, normal ermittelbare Bestände, Zinseinnahmen und Zinsausgaben, die meisten Provisionseinnahmen, die Personal- und die meisten Sachkosten stehen mit dem 31. Dezember fest. Wie steht es mit der Bank, wie weit ist man wieder gesunken mit einem Vorstand Herzog, der die Marktführerschaft in der Region versprochen hat? Mit Herrn Herzog muss man froh sein, dass man überhaupt über die Runden kommt. Das wird ohne Sanierung vielleicht schon gar nicht mehr gehen.

Der Blender und Vertuscher muss gehen, sonst kann es nicht mehr nach vorne gehen, geschweige denn von aufwärts reden zu wollen. Wenn er nicht geht, dann hoffen wir, dass die Staatsanwaltschaft lieber fünfzig Leute schickt, damit es schnell geht anstatt 5 für noch ein oder zwei Jahre. Mit Heger, Wolf und Krämer ist auch der Verband direkt oder indirekt mit seinen Prüfern auf der Anklagebank. Und die Anwesenheit unterstreicht die Zielrichtung der Anklagebehörde. Soviel Personal- und Sachaufwand steckt man nicht rein, wenn nichts dahinter stecken würde was aufzuklären ist und ans Licht befördert werden muss.
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Nr. 2807

Aus der Organisation

29. Dezember 2007, 01:47 Uhr

Betreff: Wo bleibt das BaFin

Bleibt das Bundesaufsichtsamt nach wie vor untätig? Duldet man es, dass der Prüfer die Wirtschaftsprüferordnung missachtet und sich noch während der Prüfung zum Vorstand bestellen lässt. Duldet man es, dass Vorstände bei solchen Verfehlungen mit Hilfe der Prüfer Dienstaufhebungsverträge bekommen, mit denen man sie von allen Ansprüchen befreit? Was haben die Vorstände vom Dachboden geräumt?

Duldet man es, dass sich zwei Vorstände bei zwei Kreditfällen mit Absegnung der Prüfer bei 8 Millionen Mark Schaden vielleicht noch selber bedienen durften. Wie lange mutet man uns den verantwortlichen Prüfer Johannes Herzog noch als Vorstand zu? Solange bis die Bank ganz kaputt ist und die Mitschuld beim Genossenschaftsverband und die Blindheit beim BaFin niemand mehr interessieren soll. Aber es gibt Leute, die immer wieder darauf hinweisen werden. Die Geschichte lehrt es, Unrecht kann nicht durch Vergessen bereinigt werden. Wir werden die Entwicklung in naher Zukunft und auch darüber hinaus genau im Auge behalten. Es wurde Krieg geführt gegen Kunden und Mitglieder. Und die die einen gesetzlichen Überwachungsauftrag hatten, haben sie verraten. Aus ihren Reihen stammt mit Herrn herzog ein sogenannter Kriegsgewinnler. Das darf nicht sein. Er hat das vertrauen der Mitglieder und Kunden schändlichst missbraucht.

Auch die Untätigkeit des Aufsichtsrates zeigt, dass hier nicht nur Mitläufer sitzen, sondern ebenso Mitschuldige, die das Rad immer noch verstehen anzuhalten. Wer steckte mit dem Vorstand von diesen unter der Decke?

   

Nr. 2806

Uwe

28. Dezember 2007, 12:01 Uhr

Betreff: Wir sind bestraft mit dem unfähigen Vorstand Herzog

Leute geht endlich auf die Barrikaden. Das Spiel das bei uns mit der VR-Bank betrieben wird, wird von ganz oben gesteuert. Ob es der Genossenschaftsverband, die Rotarier, oder unsere staatstragende Partei ist, bei uns sind die Fäden der Verstrickung zu Seilen geworden. Wer weiß, was die Verbandsoberen, die viele aus unserem Regierungsbezirk stammen über diese Bank alles gemacht haben, wo man doch ganz weit draußen immer nur auf die Wirkung auf Wirtschaft und Arbeitsplätze verweisen konnte, wenn man da nicht regulierend eingreifen dürfe und wenn zu tief nachgebohrt wird.

Wurden Bilanzen der Bank, ja anscheinend sogar von Kunden gefälscht, für solch höhere Ziele? Wurde die Zusammenrechnung von Krediten nach den KWG-Vorschriften dafür ausgesetzt? Wo hat dies hingeführt, dass die Drähte Heger zu Frankenberger und Helfern so intensiv genutzt wurden? Welche kleine Genossenschaftsbank hat mit dem US-Immobiliengeschäft zu tun gehabt außer unserer? Wurden über die RV-Bank und VR-Bank Marktredwitz Geschäfte für die Verbandsgrößen abgewickelt? Warum wird jetzt bei der Bank bis ins Jahr 1980 zurück geforscht?

Wurde unsere Volks- und Raiffeisenbank damit regelrecht ausgeblutet? Wenn die Bilanzsumme noch mal runter fällt, wie viele Geschäftsstellen muss man schließen, weil man die Struktur der ehemaligen Milliarden-DM-Bank nicht mehr bezahlen kann, wie viele Mitarbeiter müssen noch gehen, weil sie unbezahlbar werden? Was ist mit ein bisschen stolz und Marktführerschaft in der Region und Vertrauen in Ihrer Nähe? Was ist Herr Herzog, wo steht die Bank am letzten Arbeitstag des Jahres?

Dieser Mann war vom ersten Tag an als Prüfer bei der VR-Bank bereit die größten Sauereien unbeachtet durchgehen zu lassen. Gesetze zählten nicht, die Wirtschaftprüferordnung, die unabhängige Revision fordert, interessierte nicht, wenn man sich als Prüfer bereits als designierter Vorstand gegeben hatte. Wirtschaften ist immer auch eine Sache der Psychologie, eine Sache auch von Ängsten und Vertrauen. Der Imageverlust der Bank ist enorm und geht mit Herrn Herzog ungebremst weiter. Das Vertauen zu ihm selbst ist gleich Null. 17.000 Mitglieder mit durchschnittlich 8 Geschäftsanteilen hat man geworben, nur weil man selber die Rücklagen verprasste. Millionen an Geldern aus Abrechnungsmanipulationen haben nicht geholfen die Bank auf gesunde Füße zu stellen. Wir sind mit Herrn Herzog zusätzlich bestraft worden. Die Opfer des Systems sind wieder die Opfer. Der Genossenschaftsverband wird es verkraften, wenn dies Bank über die unweigerliche Notfusion mit dem Namen ausgelöscht wird. Herr Herzog führt uns dahin. Eventuell gewollt, eventuell ungewollt, weil er es gar nicht mehr anders kann.

Wie weit das genossenschaftliche Mitgliederwesen inzwischen tatsächlich von der Basis entfernt ist zeigt, dass es gar nicht im Bewusstsein ist, dass wir 17.000 Mitglieder Eigentümer der Bank sind. Herr Herzog ist unser oberster Repräsentant. Dadurch, dass man von Verbandsseite verhindert hat, dass man die Vorstände vor fünf bis sechs Jahren abservierte, weil man mit ihnen zu nahe war, darum kommt heute der Staatsanwalt zu uns und schließt am Morgen die Bank auf und am Abend wieder zu, zumindest die wichtigen EDV-Systeme und die Schränke und Büros mit wichtigen Unterlagen. Hätte Herr Herzog und seine Kollegen korrekte Arbeit geleistet, dann hätte es bei uns keine 50 bis 100 Mio. € Kreditverluste gegeben, die vielleicht noch gar nicht alle aufgedeckt sind, Kreditgewährungen, die genossenschaftsrechtliche Verstöße waren. Weil man an jedem Ende selber sitzt, hatte man die höheren Ziele im Auge und konnte das Recht der Kleine unbeachtet lassen, sie als Gefahr bezeichnen. Und so wurden manch höhere Ziele plötzlich zu persönlichen Zielen von Einzelnen und so wurde der angedachte Vorstand noch als Prüfer beauftragt und geschickt. Das Bild in Eintrag Nr. 3000 bringt es auf den Punkt. Man hat uns in jede nur mögliche Tasche gegriffen und stellt uns den unfähigsten Vorstand an die Spitze, weil er für seine Treue belohnt werden sollte. Zu uns war er nie und nimmer treu, unser Herr Herzog.

   

Nr. 2805

Beobachter

28. Dezember 2007, 02:30 Uhr

Betreff: Letzter Bankarbeitstag des Jahres

Viele Jahre haben bestimmte Kreise geglaubt dort oben am Zonenrandgebiet, da schaut uns keiner auf die Finger, bei dieser Bank da können wir machen was wir wollen und dann stammen die vermeintlichen Größen des Genossenschaftswesen in den letzten Jahren vielfach auch noch aus der Gegend oder ihrer Nähe. Wie konnte es passieren, dass ausgerechnet dort in Marktredwitz nun die Bombe tickt.

Es ist der letzte Bankarbeitstag des Jahres. Beim Spiel der Großen wollte Johannes Herzog mitspielen und ist schlimmer auf die Nase gefallen als alle anderen. Manfred Heger durfte mit seinen Vorstandskollegen 2003 noch den Dachboden ausräumen, Johannes Herzog hat es kalt erwischt. Wollte er sich seinen Lohn abholen, für das dass er immer Gewehr bei Fuß stand, wenn man die Dinge so richten sollte, wie man es von oben gern hatte. Ob man bei der Acredo zuerst die Wertberichtigungen feststellt um sie dann wieder unter den Tisch fallen zu lassen, wenn die Fusion doch in die falsche Richtung läuft, oder wenn man die Rotarier in Marktredwitz decken muss. Leider ist die Skrupellosigkeit nicht mit Geschäftssinn gepaart. Und leider sind Artikel in Zeitungen nicht angetan den Bilanzrückgang aufzuhalten, wie es heuer des öfteren der Fall war und leider hat der Wunsiedeler Kreis ungemeines Interesse zu den Sauereien geweckt.

Hat Herr Herzog einen ruhigen Schlaf, wenn er an die Bilanz denkt, die er bald schreiben muss? Wie viel Luftblasen kann man noch verstecken. Wie viele Blankokredite a la Flex und Gold, Gold, Gold haben denn die alten Vorstände noch hinterlassen, die man nicht verhindern wollte? Hat sich da die Unfähigkeit als Prüfer nun in das Vorstandsamt herüber geflüchtet?

Es könnte sein, dass Herr Herzog zur Zeit sogar ein wenig aufatmet, wenn er den Leuten von der Kripo brav zu arbeitet, das kann er ja wohl schon. Die werden seine Hilfe gern in Anspruch nehmen und wie soll man sich verhalten, wenn man mit dem Rücken an der Wand steht? Es ist eine kurze Verschnaufpause, die den Ermittlern sehr dienlich ist. Aber die Bank verliert damit laufend noch mehr an Geschäft und irgendwann wird auch die Akte Herzog aufgemacht. Ob Herr Herzog noch weiß wo oben oder unten und vorne oder hinten ist?

Vielleicht haben aber auch noch viel Größere Angst vor der Bilanzveröffentlichung? Warum sollte ausgerechnet die genossenschaftliche Zentralbank vom Thema der US-Immobilien nicht betroffen sein? Hat da das Stillhalten vielleicht ganz andere Gründe? Könnte da jemand der Schwanz gewesen sein, den die Hunde am ärgsten beißen.

   

Nr. 2804

Dipl. Bankbetriebswirt ADG/Ex-Vorstand

27. Dezember 2007, 23:24 Uhr

Betreff: VR-BankGVB Bayern

Steter Tropfen höhlt den Stein! Die vielen kleinen Tröpfchen im Gästebuch des Wunsiedeler Kreises haben es also bewirkt, dass die Ermittlungsbehörde doch noch aktiv geworden ist. Ich hatte schon nicht mehr daran geglaubt, dass es eine Rechtmäßigkeit neben der Macht und des Kapitals gibt. Es wäre aber auch gut, dass diese Ermittlungen wie in Marktredwitz auch auf andere Genobanken ausgedehnt werden. Denn der Dreck, der sich hier über Jahre aufgetürmt hat, ist mit Sicherheit auch bei einigen anderen Banken vorhanden. Denn die Machenschaften des Prüfungsverbandes waren im Süden, Westen, Norden od. Osten Bayerns überall gleich. Nur mit anderen Personen. Sie sind nur deshalb nicht aufgedeckt und verfolgt worden, weil anderorts das "Zudecken" reibungsloser funktioniert hat. Nur 1 Beispiel: Welche Fusion innerhalb der letzten 20 Jahre, bei denen der Genossenschaftsverband jeweils die Gutachten erstellt hat, hat sich zum Vorteil der Mitglieder entwickelt. Ich behaupte. Keine einzige! Die Gutachten sind nach meiner Auffassung Lug und Betrug! Bei welcher Fusion wurde den Mitgliedern bekanntgegeben, dass mit der Fusion meistens auch die ausscheidenden Vorstände noch mit einer dicken Vorruhestandregelung od. mit Pensionszusagen bedacht wurden. Meistens wurde die Genossenschaft nur dann fusioniert, wenn der übergebende, ausscheidende Vorstand mit diesem Genossenschaftsvermögen, oft in einer Höhe zwischen 500 TSD bis 1 Mio beglückt wurde. Vorstände, die sich so nicht kaufen ließen, wurden dann durch entsprechende Prüfung und rigorosem Abwerten der Sicherheiten bei den Kreditengagement gefügig gemacht od. durch Angstmacherei beim Aufsichtsrat in Mißkredit gebracht. Eine Entlassung wg. Entzug des Vertrauens ist dann die Folge. Meist war das aber noch nicht genug. Die berufl. wie materielle Existenz mußte dann auch gleich noch vernichtet werden. Auch ich mußte diesen bitteren Weg gehen, nur weil ich mich nicht beugen ließ. Dieses Gewaltsystem funktioniert ja nur, wenn auf der anderen Seite, also auf der Bankseite die Begünstigten dieser Orgien sind. In den Fachausschüssen im Verbandsrat, sitzen meistens nur die Personen, die dem Treiben des Verbandes gerne zusehen, weil dadurch für sie ein Vorteil entspringt, od. die vom Verband dort hingelots wurden, weil sie eben leicht händelbar sind. Einfach kopfnickende, willfährige "Idioten". Ich behaupte, der Genossenschaftsverband Bayern hat mit seiner Politik der letzten 25 Jahre das beste und menschlichste Bankensystem vernichtet. Es wird Zeit, diesen Krimminellen endlich das Handwerk zu legen. Allen Mitgliedern einer Genobank lege ich sehr ans Herz, kündigen sie nicht ihre Geschäftsanteile, sondern nehmen sie ihr Recht auf Mitsprache endlich wahr. Sie sollten auf der Generalversammlung, Mitgliederversammlung od. Vertreterversammlung nicht nur kostenlos essen und trinken, sondern auch fragen und reden.

   

Nr. 2803

Kunde

27. Dezember 2007, 22:19 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmaster,
lange genug hat es wohl gedauert, bis die Bemühungen, Licht in das Dunkel in diese Bank zu bringen, zum Erfolg geführt haben. Denn endlich ist der Staatsanwalt aufgewacht
und hat ein öffentliches Interesse über die Vorkommnisse in der VR-Bank Marktredwitz
durch seinen Besuch bekundet.

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Nr. 2802

Ein Mitglied

27. Dezember 2007, 14:28 Uhr

Betreff: Habe fertig!!

Waren sich denn die Prüfer des Genossenschaftsverbandes nicht klar darüber, daß sie alles was sie in unserer VR-Bank Marktredwitz getan haben, eine Auswirkung hinsichtlich des Strafgesetzbuchs hat. Wie sicher mußte die Herren Herzog und Grothoff denn sein, daß sie glaubten diese Gesetzesverstösse würde niemand bemerken. Wer unter solchen Voraussetzungen die Prüfung einer Bank durchführt, ist einfach untragbar. Eine Prüfung, wie diese, die gegen jegliche Regeln, Verordnungen und Gesetze verstoßen hat, die ist doch nicht mal das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben wurde. Diese Prüfung ist doch nur Lug und Betrug. Die Wirtschaftsprüfer, die dies alles wissentlich unterschrieben haben, gehört die Zulassung weggenommen. Was ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers wert. Es werden zukünftig nicht nur die Wirtschaftsprüfer aller Genossenschaftsverbände auf dem Prüfstand stehen, sondern auch alle anderen Wirtschaftsprüfer - und Gesellschaften. Worüber sonst immer bei den Genossenschaftsprüfern die Nase gerümpft wurde, wenn eine Wirtschaftsprüfungesgesellschaft für falsche Testate belangt wurde, dann müssen die Genossenschaftsprüfer sich jetzt ganz gewaltig an die eigene Nase fassen.
Die Testate im Falle der VR-Bank Marktredwitz waren schon seit vielen Jahren falsch. Die Aufsichtsräte können sich nicht dauerhaft herausreden, der Vorstand und die Prüfer hätten sie hinters Licht geführt. Das mag zwar beim Einen oder Anderen zutreffen, aber die meisten Gremiumsmitglieder müssten aufgrund der eigenen beruflichen Erahrungen prädistinert, zumindest in der Lage gewesen sein,
die Lageberichte und Prüfungsergebnisse kritisch zu würdigen. Die Bankenaufsicht muß doch des Lesens nicht mächtig sein, wenn in den Lageberichten steht, die Wertberichtigungen konnten nicht dargestellt werden. Eigentlich müssten sie doch des KWG's, HGB'S u´nd BGB's mächtig sein.
Jedes andere Unternehmen hätte sofort Insolvenz anmelden müssen. Durch den Bestätigungsvermerk hatten die Prüfer des Genossenschaftsverbandes bekräftigt, dies so ok ist. Sie aber haben sich zusammen mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Insolvenzverschleppung mit schuldig gemacht. Der Herzog muß raus aus unserer Bank. Der hat doch alles zugelassen und die Prüfungsergebnisse gefälscht, damit er auf den Vorstandssessel kommt. Wie lange soll er denn unserer Bank und der ganzen Region noch Schaden zufügen können. Jeder der an Herzog festhält, bekundet damit, dass es ihm gar nicht an der Aufarbeitung dieses Dilemmas geht.

   

Nr. 2801

Beobachter

27. Dezember 2007, 10:25 Uhr

Betreff: Ich glaub es war Schmiergeld!

Ich glaub es war Schmiergeld hat Reinhold Wolf gesagt, was er KN mitgegeben hat und wir brachen 70.000 € und 10.000 € Fahrgeld um die 100 Kilo Gold raus zu bringen. So war die Aussage vom Vorstand am Prozess vom 11. Juli vor dem Amtsgericht und laut dem Bericht in der Frankenpost dazu (= Link). Herr Herzog wieso haben Sie denn den Vorstand nicht gefragt warum er solche Beträge ohne Absicherung auszahlt? Warum haben Sie und Ihre Prüferkollegen nicht schon für die erste Schmiergeldzahlung die Geldwäscheanzeige verlangt, dann wäre alles andere verhindert worden, dann wären vielleicht auch keine 130.000 € mehr nach Taiwan überwiesen worden. Haben Sie den Vorstand mit Unterstützung des GenoVerbandes schützen müssen und diesen Dingen Vorschub geleistet um selbst Vorstand zu werden? Sie hängen tatsächlich mindestens so tief mit drin, wie die Vorstände selbst. Die Sauereien von Heger und Wolf sind während ihren Anwesenheit als Revisor und unter ihren Augen abgelaufen.

   

Nr. 2800

Aus der Organisation

27. Dezember 2007, 01:39 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3017, besinnt Euch

Zeiten wie diese hat sich der Mensch gegeben um sich zu besinnen, eventuell mit Gottes Hilfe. Es gilt inne zu halten, auch mal Gespräche mit sich selber zu führen. Zu keiner Zeit wird mehr über Solidarität gesprochen wie in diesen Tagen. Und ich habe auch den Eintrag Nr. 3017 in dieser Richtung empfunden. Wo ist die Solidarität in unserer Zeit geblieben? Für mich ist es unbegreiflich, wie in der Rechtsform, die sich in Solidarität und Selbstverwaltung begründet sieht, heute das Recht der kleinen Leute mit Füßen getreten wird. Der Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Verbandes, der von Gefahr spricht, wenn sich die Bank nicht in die Verjährung für ihre Untaten retten kann, der sollte in meinen Augen ganz schnell den Hut nehmen.

Solange der Genossenschaftsverband den Spagat machen muss, zwischen der Prüfungs- und Beratungsseite, ja der Vertretung von Millionen von Mitgliedern, solange es Persönlichkeiten auf dieser und jener Seite geben wird, besteht die Gefahr seitens der Verbände , dass die Solidarität und mit ihr das Recht weiter ins Hintertreffen gerät.

Zum 31. Dezember 2004, so verkündete Reinhold Wolf vor 18 Monaten hatte die VR-Bank Risikopotential im Kreditbereich aufgebaut von 49 Mio. €, man hatte in den letzten 10 Jahren nahe 50 Millionen zusätzlich schon abgeschrieben. 27 Mio. € steckten noch im noch nicht eliminierten Risikopotential bei den 49 Mio. drin. Somit lautet die Rechnung Abschreibung 50 Mio. plus 22 Mio. verbliebendes Risikopotential, welches noch nicht als Wertberichtigung definiert war. Aber er sagte ja auch gleich dazu, dass man mit den Wertberichtigungen noch gar nicht durch sei. So ist meine Rechnung in stillen Minuten gewesen. Das bedeutet, dass bei der VR-Bank mindesten an die 75 Mio. € im Feuer standen. Die Rechnung ist vielleicht kompliziert, aber bitte glauben Sie mir, sie ist nachweisbar. Rechnen wir nur noch eine Dunkelziffer von 25 Mio. dazu, so wären wir schon bei 100 Mio. € Risikokrediten, oder 200 Mio. DM. Und ich bin mir ziemlich sicher, der Genossenschaftsverband und Herr Herzog werden sich hüten eine Gegenrechnung aufzustellen.

Die Pleiten im Genossenschaftsbereich, die gerichtlich aufgearbeitet wurden, wurden meist nicht mit dem tatsächlichen Schaden gegenüber den Vorständen verhandelt. Aus 100 Mio. DM Verlusten wurden schon mal nur 20 Mio. DM vorgetragen um die Prozesse zu verkürzen. Dies darf man in Marktredwitz nicht zu lassen. Der öffentliche Druck muss dafür sorgen, dass man wie bei Flex einen Schaden von 5 Mio. DM nicht um 60 % herunterreden kann, oder wie bei Gold, Gold, Gold fast halbieren. Diese in den Bilanzen der Bank ausgewiesen 50 Mio. € oder vielleicht in den Zahlen der Bank versteckten doppelten Summen sind die Pflastersteine des Weges eines Prüfers des GenoVerbandes ins Vorstandsamt.

Es zieht sich wie ein roter Faden durch, dass Herr Herzog nicht als Revisor nach Marktredwitz kam, sondern als designierter Vorstand. Er hat nichts dafür getan, dies hinter dem Berg zu halten. Wer Mitarbeitern die Kündigung ausspricht, während er selber Prüfer ist, der weiß was für ihn selber angedacht und geplant ist. Der genannte Eintrag zeigt nur einen Teil dessen, was der Genossenschaftsverband und Herr Herzog mit Herrn Grothoff gegenüber der Bank und ihren Mitgliedern und Kunden schuldig geblieben ist. Wenn der Prüfer der erkorene zukünftige Vorstand ist, dann werden die Verluste nicht mehr gebremst. Das Drama ist nicht eine Sanierung, das Drama ist, dass Herr Herzog Gesetzesverstöße regelrecht begleitet hat.

Das Drama, ja das Verbrechen war es, dass man Kreditkunden diesen Vorständen in einer nicht vorhandenen Organisation, wie sie in § 25a KWG, Mindestanforderungen an organisatorische Richtlinien (= Link) gefordert sind, weiter schutzlos auslieferte. Der Kunde ist die Gefahr, nicht die Vorstände, ist das zu fassen? Herr Herzog und Kollege Grothoff haben ihnen dabei noch Unterstützung gewährt. Ganz speziell Gold, Gold, Gold wird vielleicht von den jetzt tätigen Ermittlungsbeamten in einem ganz anderen Licht gesehen. Herr Herzog kann nicht den Vorstand auffordern den Kunden anzuzeigen und den Vorstand Wolf freisprechen, weil er ihn selber als Weggefährten zum Vorstand benötigt. Herr Herzog hat sich im Fall Goldmärchen vielleicht noch mehr schuldig gemacht wie Reinhold Wolf selbst. Er hat diesen im Glauben gelassen, er dürfe das tun, 1,5 Mio. € Kredit zu versemmeln für Blutzuckerstreifen ausschließlich für die Soldaten von Guinea, laut Staatsanwaltschaft sogar ohne erkennbare Geschäftsanbahnung dafür. Der Bericht in der Frankenpost dazu (= Link) liest sich wie die Beraubung der Bank in Raten unter tätiger Mithilfe des Vorstandes unter gutmütiger Duldung der Prüfer und des Aufsichtsrates. Und auch was man über Flex inzwischen erfahren hat, so meint man auch das wäre ein täglicher Raubzug gegenüber der Bank durch die Vorstände selbst gewesen. Wo waren die Herren Herzog und Grothoff, wenn die Unterlagen zu § 18 KWG in millionenschweren Krediten nicht zu einer relevanten Beurteilung reichten, oder bei Flex sogar noch durch den Vorstand gefälscht werden konnten?

Sind bei der VR-Bank die ganz großen Sauereien wirklich neben dem Prüfungsteam Grothoff und Herzog abgelaufen? Man könnte fast meinen, man hat auf eine besprochene Verabschiedung von Manfred Heger hin gearbeitet und all die Sauereien noch zum Abschluss bringen müssen. Die Ermittlungen werden unzählige Male die Namen Herzog und Grothoff hervor befördern, wenn man die Prüfungsunterlagen mit einbezieht und es wird sich erweisen, dass die Kripo wohl schärfste Einschätzungen heraus arbeiten wird, zu äußerst risikoreichen genossenschaftsrechlich nicht tragbaren Kreditengagements und sonstigen Vorfällen, laut Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link). So wie aber die Prüfer glaubten, für sich selber nicht vorsichtig sein zu müssen, weil sie keine Furcht vor Entdeckung und Entlarvung haben müssten, so wird sich die Diskrepanz zwischen den Einschützung in den Prüfungsunterlagen zur Handhabung in den Abschlüssen der Bank und im Vorantreiben von geeigneten Maßnahmen gegen Heger, Wolf und Krämer herausschälen.

Der letzte Schaden, der der VR-Bank Marktredwitz vielleicht noch in diesem vom Verband massiv beeinflussten Spiel zugeführt wurde, ist die Vorstandsbesetzung durch einen Prüfer, der dem schwierigen Vorstandsamt nie gewachsen war. Wer bei 50 Millionen € Kreditrisikopotential von einer geplanten Marktführerschaft spricht, der hat nicht den blassesten Dunst an Ahnung. Es ist sogar eine Art von Verdummungstaktik, was aus der Antrittsrede von Herrn Herzog heraus zu lesen ist und es ist eine Beleidigung der Vertreter und Mitglieder. Jeder der so etwas von sich gibt, der muss sich neben dem Artikel „Ein bisschen stolz“ an seinen Worten messen lassen und eine eigenen Bilanz an vorzeigbarer Leistung aufstellen. Die Bilanz des Herrn Herzog ist erschreckend. Und die Bilanz des Herrn Herzog darf man nicht erst seit dem Spätsommer 2005 ziehen. Die Bilanz Johannes Herzog bei der VR-Bank in Marktredwitz beginnt in den Jahren 2001 und 2002 und ist die Bilanz eines unfassbaren Chaos und unfassbarer Verluste mit unfassbarer Wirkung in die Region hinein. Die Negativbilanz des Genossenschaftsverbandes in Marktredwitz dürfte noch viel weiter zurückgehen, noch bis vor die Fusion der Raiffeisen- und Volksbankenverbände in Bayern Ende der 80-er Jahre. Die Bilanz der Prüfung des Verbandes und des Herrn Herzog ist eine Schreckensbilanz. Die Bilanz des Vorstandes Herzog ist die Bilanz seiner Unfähigkeit gepaart mit der alten Skrupellosigkeit und Rücksichtslosigkeit, wofür er mit dem Forderungsverzicht persönlich auch ziemlich deutlich entlarvt worden ist.

Besinnung dieser Tage heißt nicht Weihnachtsfrieden, es heißt Verantwortung zu übernehmen und Schuldige aus dem Amt zu nehmen um Unrecht aufarbeiten zu können und um die Bank wieder amten zu lassen und weiteren Imageschaden von der Genossenschaftsorganisation abzuwenden.
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Nr. 2799

Gesehen

26. Dezember 2007, 18:14 Uhr

Betreff: Zu Nr. 3018, Prüfer O.H.

Bei dem Prüfer, den man in Nr. 3018 namentlich genannt hat, hat es sich da um den gehandelt, über den vor ein paar Jahren in den Zeitungen (= Link) geschrieben wurde. Den haben unsere Vorstände doch absichtlich so weit kommen lassen, damit sie auch mal einen Gegendruckmittel hatten. Mehrere Hunderttausende soll der alleine der RV-Bank gekostet haben. Und die Prüferkollegen wollen den Namen bei den eigenen Prüfungen und den vielen Banken nie gesehen haben. Wir glauben’s nicht und drum ist auch keiner deswegen selig

   

Nr. 2798

Ex-Prüfer

26. Dezember 2007, 18:06 Uhr

Betreff: War die Prüfung des Genossenschaftsverbandes bei der VR-Bank Marktredwitz schon verbrecherisch?

Bei de Risikolage, bei der Eigenkapital- und Ertragssituation, bei der desolaten Organisationsstruktur, da dürfte die VR-Bank Marktredwitz alleine schon aus den Zahlen der Jahresabschlüsse über die Analysebögen zu den allerschlechtesten Bank in Bayern gezählt haben. Aus dieser Einstufung nach A bis D2 wird dann der Prüfungsaufwand im Verhältnis zur Bankgröße festgelegt. Die 32 % Kredite über 2,5 Mio. € dürften ebenso lückenlos in die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes gefallen sein. Die Aufdeckung der Tatsache mit den nicht durchgebuchten Wertberichtigungen ist alleine schon eine Ohrfeige für die Prüfer draußen, für die Vorgesetzten im Prüfungsbereich und die Oberen des Verbandes, die ihre Unterschriften unter den Bilanzbestätigungsvermerk gesetzt haben. Es ist gelinde gesagt der vollendete Bilanzbetrug gewesen.

Fälle, angefangen mit dem Hotel in Oberwiesenthal über Flex und Gold, Gold, Gold, über den Nachlass an die Elektrikfirma von 400.000 € unter den Augen der Prüfer dürften sich über die Ermittlungen inzwischen im Bereich von Beihilfe und Vorteilsannahme für diese behandelt werden. Herr Herzog und Herr Grothoff sind eine Schande für unseren Berufsstand. Es scheint sich heraus zu kristallisieren, dass es beim Verband doch bestimmte Prüfer gab, die zu mehr bereit waren, als viele andere. Es schockt uns alle, welche Folgen die Sachen mit den Valutierungen heute haben. Wir sind früher von der Kontrolle durch den Kunden selbst ausgegangen. Nun müssen wir erkennen, dass wir als Prüfer den Kunden dabei zu wenig Unterstützung gegeben haben. Um das System nicht kippen zu lassen, muss man inzwischen den Kunden verleugnen und seine Rechte unterdrücken, weil man die gesamte Folgen nicht beherrschen könnte, was da auf die Organisation zukommen würde.

Doch in Marktredwitz wurde zudem Unrecht auf ganz andere Weise verübt. Wenn jeder sechste bis siebte Kreditkunde als ausfallgefährdet bezeichnet werden muss, dann ist dies wirklich eine Gefahr für die Kunden, die von der Bank ausgeht. Wenn Herr Herzog und Herr Grothoff bei Flex und dem Goldmärchen bei ihren Anwesenheit ungesichert und bei massivsten Verstößen gegen § 18 KWG, wie man sie sich unter normalen Umständen eigentlich nicht vorstellen kann, in diesen zwei Fällen 4 Millionen Euro, bzw. 8 Millionen DM, wie durch eine Sanduhr durchlaufend verschwinden haben lassen, dann sind die Prüfer längst direkt mit in der Verantwortung. Eine D 2-Bank, für die diese Bezeichnung vielleicht noch zu schmeichelhaft war, so zu prüfen, das ist in meinen Augen tatsächlich einem Verbrechen die Unterstützung zu Teil werden zu lassen. Einem ordentlichen Prüfer müsste die Schamröte ins Gesicht schießen, wenn man bedenkt, dass Herr Herzog sich so auf den Vorstandsstuhl in Marktredwitz gebracht hat. Jeder Kunde, der in Marktredwitz Geld verloren hat, mit der Bank oder in den immensen Folgeschäden, die über keine Bankbilanz festgehalten sind, müsste die Prüfer Herzog und Grothoff persönlich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen und als Helfer auch noch die Aufsichtsräte. Diese Organisation bei der Bank und diese Prüfungsweise hat die Kunden direkt in Gefahr gebracht und oft genug ins Verderben geführt. So kann man nur hoffen, dass der Verband die Prüfungsrechte abgeben muss, wenn solche Zustände herrschen, dass man die Obersten des Verbandes decken muss, weil sie vielleicht mit einer Bank krumme Geschäfte gemacht haben können.

   

Nr. 2797

Leser

25. Dezember 2007, 21:38 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Läuft der "Jonny Herzog " noch frei herum und vergnügt sich oder sitzt er schon hinter schwedischen Gardinen, dort wo er mit noch anderen Prüfern des GVB für mindestens drei Jahre hingehört. Was macht eigentlich der Ex-GVB-Prüfer Oskar Hess, der diverse
Banken geprellt hat. Hat er seine Kohle von vielen zigtausend Schokoladentafeln wirklich
in Sicherheit gebracht? Achtung: Lumpen und Looser aus dem GVB-Clan erwischt es schneller als die Posträuber von England. Top die Wette gilt.

   

Nr. 2796

Genossenschaftler

25. Dezember 2007, 13:18 Uhr

Betreff: Zu wessen Wohl soll ein Prüfer denn da sein?

Ich könnte auch noch mehrere Kreditgenossenschaften aufzählen wo es sich lohnen würde eigenen Gästebücher einzurichten, wo man viel dazu berichten könnte. Man muss sich bei den Genossenschaften wirklich fragen, für was ist eine Prüfung denn überhaupt da im Genossenschaftsbereich?

Für was wurde Johannes Herzog nach Marktredwitz zur VR-Bank geschickt? Zum Wohl der Kunden und Mitglieder, zum Schutz der Steuerzahler, ja vor allem zum Schutz der Kunden im Kreditbereich, die ihre Existenz in die Hand einer Bank legen, die gesetzlich die Förderung der Mitglieder als Auftrag hat? Wie hat sich Herr Herzog verhalten, als es mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass es zigfach Prozesse gegen die Bank gegeben hat, bei denen es um Betrügereien mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegangen ist, um Betrügereien der Abrechnungsmethoden im Darlehensbereich und im Giro- und KK-Bereich. Hat er die Lageberichte nicht auch als Prüfer genehmigt, wo man die Prozessrisiken als nicht so wichtig bezeichnet hat, weil man davon ausginge, dass man die Prozesse nicht verlieren würde? Ist das der gleiche Sprachgebrauch, wie man es von Heger, Wolf und Krämer zu den Stichtagsverzinsungen lesen konnte? Nur wenige Kredite sind betroffen, alle anderen Kunden sind mit der Arbeit der Bank sehr zufrieden? Wie hat er sich verhalten, wenn man den Kunden die Sicherheiten weg geholt hat und nicht mal die Bank aus einer Verwertung einen Nutzen hatte? Alles korrekt nach seinen Worten, oder?

Waren Vorstand, Aufsichtsrat und Verband mit der Arbeit zufrieden, wenn man 50 Millionen € an Risikokrediten aufgebaute hatte, 27 Mio. € mal nennen musste, die man in den Wertberichtigungen hatte, mindestens 50 Mio. als Verlusten ausweisen musste in den letzten Jahren und damit wahrscheinlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in der Region von hunderten an Millionen bei Kundschaft und Kommunen hochgerechnet verschuldet hat? Von den eigenen Banken, die auch noch die Rechtsform öffentlich rechtlich und genossenschaftlich tragen, muss man an die erhöhte Ansprüche stellen an Gerechtigkeit und Korrektheit im Umgang mit den Kunden und Mitgliedern, oder darf man beim Genossenschaftsverband inzwischen davon ausgehen dass die Gefahr Kunde nur die Melkkuh ist?

Musste man das Team Herzog und Grothoff nach Marktredwitz schicken, weil die auserwählt bereit waren Bilanzfälschungen bei der Bank über die Wertberichtigungen gemeinsam mit den Vorständen durch zu ziehen? Welcher Prüfer würde dem Vorstand einen Kreditverlust von 5 Millionen DM durchgehen lassen und nebenzu dem anderen Vorstand von 3 Millionen, wo keine Sicherheiten vorhanden waren (200.000 darf man doch vernachlässigen, oder, damit hat man doch die Bezeichnung blanko bloß unterdrückt)? Brauchte es da einen Prüfer, der für sich selber die Sicherheit hatte, nicht belangt zu werden? Wie konnte man die Sicherheit am besten geben, in dem man ihn selber auf den Vorstandssessel setzte? Ist dieses Sicherheitsgebilde unter dem Schutz des Genossenschaftsverbandes und der stillschweigenden Zustimmung des BaFin jetzt am zusammenbrechen?

Welcher Prüfer hätte es sonst noch zugelassen, dass man einem Elektroladen 400.000 € ohne Not nachlässt, welcher Vorstand würde in einem Fall 432.000 € bei vollkommener Absicherung nachlassen? Welcher Vorstand würde Sicherheiten freigeben, wenn man 1,1 Millionen vom Kunden bekommen würde, eine Millionen bezahlt wird über die Kaufverträge, denen man selber zustimmt und es zulassen, dass 340.000 € gar nicht über die Bank selber fließen? Braucht es für all dies, bei einer Bank mit so einer Wahnsinnsrisikolage, kriminelle Energie dies alles so zu machen? Ist die Hemmschwelle im Genossenschaftssektor inzwischen so niedrig, wenn man auch die Urteile aus Saarbrücken heranzieht, mit den Rückerstattung bei den Wertstellungsmanipulationen, dank Verbänden, die die Kunden im Stich lassen?

Brauchen wir einen Herr Herzog an der Spitze der Bank dem man all dies anlastet? Brauchen wir jemand, der nicht das Gemeinwohl im Auge hatte, sondern seinen Vorstandsposten? Brauchen wir jemand, der vor fünf, sechs Jahren hierher gekommen ist und die Bank laut Interessant (= Link) seit 2000 mindesten 70 Mio. Mark Kreditverluste machte, ungebremst auch in der Prüferzeit Herzog und Grothoff? Brauchen wir jemand der stolz verkündet dass er 192 Mitarbeiter hat und jeden hinter um dabei los werden will, der das vorher aufgebaute Risikopotential wieder abbaut? Denn diese Formulierung heißt doch die dahinter steckenden Kunden irgendwie und rücksichtslos los zu werden? So war es doch zu lesen in „Ein bisschen stolz“ (= Link)? Brauchen wir jemand, der von sich aus sagt, wir haben das richtige mit meiner eigenen Einstellung als Vorstand getan? Der uns Butter und Honig aufs Brot schmieren will mit haltlosen Floskeln, an die er sich selber am wenigsten gebunden fühlt, wie bei seiner Antrittsrede am 29. Juni 2006 (= Link)? Der von Marktführerschaft redet, während ihm die Kunden in Scharen davon laufen? Der dafür die Konditionen der Konkurrenz als schuldig erklärt, weil er selber ratlos ist?

Was hat Johannes Herzog für die Kunden und Mitglieder dieser Bank überhaupt Positives geleistet? Das einzige was man erkennen kann, ist, dass er den Vorständen geholfen hat Verluste zu bauen, dass er Vertuschung bis zum letzten betrieben hat, dass er und Prüferkollegen uns sogar bei den Schäden zu Flex und Gold, Gold, Gold belogen hat, dass er wahrscheinlich für den Aufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche mit Manfred Heger und dann später auch mit Karl Krämer verantwortlich ist. Der einzige Nutzen der zu erkennen ist, liegt auf seiner Seite, dass er sich damit den Vorstandsposten erdient hat. Welches Ansehen er bei der Kundschaft errungen hat, das zeigen die Zahlen der Geschäftsentwicklung. Somit hat die Marktmechanik die notwendige Entscheidung, sich von im zu trennen zu müssen, längst vorweg genommen. Wenn nicht solche Sauereien vorgefallen wären, wäre Herr Herzog schon aus wirtschaftlicher Erfolglosigkeit untragbar geworden. Es ist schizophren, um diese Sauereien nicht aufzudecken, deswegen wird an Herrn Herzog festgehalten. Diese Sauereien sind für ihn ein Schutzpanzer und das, dass er nicht dagegen vorgegangen ist als Prüfer, sondern sich das Material gegen Vorstände und Aufsichtsräte selber eingesammelt hat. Dies ist eine der schlimmsten Erkenntnisse aus der ganzen augenblicklichen Lage. Das Image, das er angab retten zu wollen, hat er für lange lange Zeit zerstört, dieser Herr Herzog.

   

Nr. 2795

Gesehen

24. Dezember 2007, 16:17 Uhr

Betreff: Der Blendern Johannes Herzog zeigt sich wieder in Spendierhosen

Am nächsten Werktag werden wir über die Internetseite der VR-Bank Marktredwitz Herr Johannes Herzog wieder in seiner liebsten Pose sehen wenn er sich in der Zeitung mit Spendierhosen ablichten lassen darf. Sobald es drin ist, werden wir hier einen Link darauf einstellen. Es fragt sich nur, darf ein Vorstand Spenden verteilen wenn die Bank keinen steuerbaren Gewinn macht. Dazu hier die Gewinn- und Verlustrechnung (= Link) aus dem Bundesanzeiger vom letzten Jahr, wo 2006 mit dem Vorjahr 2005 veröffentlicht wurde.

Es ist an sich eine Frechheit, wenn die Bank sich spendabel präsentiert und gleichzeitig in diesen zwei Jahren keine Steuerzahlung vornimmt, sondern Steuern sich erstatten lassen muss, weil kein Gewinn gemacht wurde. Dies bedeutet auch, dass die Verluste der letzten Jahre noch längst nicht verkraftet sind und bis in die Gegenwart wirken und dass man eventuell gesetzeswidrige Ausschüttungen an Dividende vornehmen musste, weil man dies nicht aus dem Gewinn, sondern aus der Substanz oder stillen Reserven tat. Auch die Körperschaftssteuerrückvergütung ist eine Ausschüttung auf Pump, da hier jahrelange aufgebaute stille Reserven lagen und nur eine Forderung ans Finanzamt bilanziert wurde. Die Sparkasse zahlte in dieser Zeit 3,7 Millionen an Ertragssteuern, was heißt, dass ca. 1,2 Millionen auch an Gewerbesteuer in der Region blieben.

Herr Herzog hat über den Forderungsverzicht gegenüber einem Kunden alleine 432.000 € verschenkt mit offenen Zinsen und aufgelaufen Gebühren zusätzlich, vor Jahren war er daneben gestanden wie man 400.000 € verschenkte ohne Not. Das Pharisäertum Herzog entlarvt sich inzwischen selbst. Hätte man beispielweise vor Jahren dem SC Wacher nur ein Zehntel davon gegeben, also ungefähr 100.000 Märker, dieser Verein wäre mit Manfred Heger und Karl Krämer in der Führung nicht in die Insolvenz getrieben worden. Herr Herzog gibt das Geld aus, dass er an Steuern zurückholte und präsentiert sich als Förderer. Nicht die von den Kunden eingesammelten Gelder als Spenden weiter zu verteilen ist die Aufgabe dieses Mannes, den normalen Steueranteil zu erwirtschaften, das ist es. Diese Vorstände schädigen die Region und lassen sich dafür feiern.

Skrupellosigkeit ist angesagt vorne und hinten. Die Gesichter die die Herren aufsetzen kann man nicht mehr zählen. Da wurde Frau Heger und Frau Greiner in den Jahren 2000 bis 2004 entlohnt, obwohl sie für die Bank wahrscheinlich keinen Finger krumm gemacht haben. Hat man die dann gekündigt? Sind die Frauen auch noch aufs Arbeitsamt gegangen und haben sich Dank der Scheinanstellung bei der Bank auch noch Arbeitslosengeld abgeholt? Wundern bräuchte man sich darüber nicht. Wo bleiben die Bürgermeister, die Herrn Herzog endlich herunterholen vom Potest, bevor er sie noch restlos blamiert?

   

Nr. 2794

Minnesänger

24. Dezember 2007, 09:27 Uhr

Betreff: Frohe Weihnachten

Ich wünsche allen Freunden, Helfern und Lesern dieses Gästebuchs und Ihren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie nicht zuletzt zahlreiche Geschenke.

Allen einen erfolgreichen und gesunden Start ins neue Jahr 2008.

Wenn ich sehe, dass am 22.12., also am Wochenende vor Weihnachten, welches eigentlich das Fest der Liebe sein soll, in den Amtlichen Nachrichten der Tageszeitungen massenhaft Zwangsversteigerungstermine veröffentlicht werden, dann frage ich mich einmal mehr, in welcher Welt wir eigentlich leben.

Es ist wirklich schon so weit gekommen, dass in der Welt des großen Mammons nur noch zählt was Gewinn bringt, von einem Weihnachtsfrieden, wie früher üblich vom 15.12. bis zum 6.1. ist nichts mehr zu spüren.

Das stimmt mich traurig, vor allem an Weihnachten.

Das sollte uns alle aber nicht abhalten, Weihnachten so zu feiern wie es wirklich ist, als Fest der Liebe und der Besinnung auf Werte die es wert sind nicht in Vergessenheit zu geraten.

Fröhliche Weihnachten

Euer Minnesänger

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Nr. 2793

Opfer der Gennossen

23. Dezember 2007, 18:05 Uhr

Betreff: Gästebücher für weitere Gen.-Banken

Den Vorschlag finde ich sehr gut und hoffe, dass er umgesetzt werden kann.Nur so kann ans Licht kommen, was bei den Anderen so Alles an krummen Touren läuft. Der Info-Fluss unter den Opfern, die ja in der Anonymität leben und keiner was von anderen Opfern weiss - es sei denn, es kommt ein Zufall oder ein Skandal zu Hilfe -

Übrigens: Heute war in den Nachrichten zu hören, dass die Politik sich die Banken vors Korn nimmt: Nicht nur Frau Merkel hat gewettert über die hohen Zahlungen an nichts Taugende Vorstände: heute hat der Bundesfinanzminister Steinbrück der Presse bekanntgegeben, dass man die Banken an die Kandarre nehmen will.
Hoffen wir für das Neue Jahr das Beste.
Dem Wunsiedeler Kreis gebührt Dank und er kann noch viel ausrichten, wenn er zum Beispiel weitere Gästebücher öffnet.

Kommentar:
Einfach immer nur die Übersicht zu den Gästebüchern im Auge behalten, dort tauchen dann ab und zu auch neue Gästebücher auf.

   

Nr. 2792

Aus der Organisation

23. Dezember 2007, 16:07 Uhr

Betreff: Ich würde die Lanze für den Genossenschaftsverband nicht brechen

Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich singe. Sicher gibt es beim Genossenschaftsverband genug Mitarbeiter, die sich vom „Außendienst“ Prüfung ein wenig absetzen können. Warum sollen sich die nicht einsetzen, wenn es um spezielle Fragen geht. Ob der Verband allerdings immer die fähigsten Leute her bekommt, dass mag man leicht bezweifeln, es wird oft genug belächelt. Eins funktioniert allerdings perfekt, dass Druck- und Überwachungssystem.

Viele Bank draußen machen hervorragende Arbeit, oft sind es die vermeintlich kleinen. Man hat viele Jahre mit einem Prüfer und seinem Team gute Erfahrung und plötzlich wundert man sich, warum man über einzelne Kreditengagements plötzlich in die Kritik kommt, die man sehr gut gehändelt hatte und wo man oft mit dem persönlichen Kontakt für Bank und Kreditnehmer gut zusammen gearbeitet hat. Wenn ich manchen Münchner Beitrag lese, dann höre ich dass auch aus der Kundenseite raus. Der Prüfer ist nicht mehr so aufgeschlossen und bereit über andere Dinge zu reden, der Draht geht verloren, oder ein anderes Prüferteam stellt sogar die Arbeit der vorhergehenden Prüfer in Frage und sagt es interessiere nicht was vorher war, sie hätten nun eine andere Einschätzung und plötzlich kriegt man Einzelwertberichtigungen in die Bilanz, die man nicht verstehen kann, aber die Prüfer lassen sich nicht abbringen, den Kredit ohne Grund runter zu stufen.

Aus meiner Erfahrung heraus ist es dies, wo Vorstände sofort mit ihren Aufsichtsräten reden müssten um zu erfahren, ob im Hintergrund an ihnen vorbei an ihrer Ablösung und an einer Fusion gearbeitet wird. Aus manchem Schafspelz hat sich der Wolf heraus geschält. Das System des Genossenschaftsverbandes ist verfilzt bis ins Letzte. Mit Stefan Götzl hat man sich einen Politiker geholt, der Verbindungen nach außen festigen sollte. Diese Fähigkeiten, ein Charisma, sagte man auch Dr. Willibald Folz nach und es war das Manko des farblosen Prüfers Wilhelm Frankenberger, der außerhalb seiner gewohnten Umgebung wie ein Frosch auf Glatteis wirkte. Nur die in der Politik anerkannten Leute, die wurden von der Prüfungsabteilung gelenkt, zumindest aber auf den Boden der Realität zurück geholt.

Der Genossenschaftsverband hat viele Gesichter. Die meisten verbirgt er vor der Öffentlichkeit. Die wichtigsten Aktionen laufen unter der Decke und es geht nicht um di Einhaltung der Gesetze an erster Stelle. Wer gegen die Strukturüberlegungen und Pläne des Verbandes aufsteht, der wird gebrandmarkt. Wer mitschwimmt, wer das Vitamin B eingenommen hat, der darf sogar Bank und Kunden schädigen.

Der Gipfel von allem scheint aber Marktredwitz gewesen zu sein mit den Kontakten der Hegerfamilie in die Verbandsspitze hinein und umgekehrt. Die Angst geht um in der Verbandsspitze, dass die Auswüchse daraus nun aufgedeckt werden, wenn die Kripobeamten bis ins Jahr 1990 und vielleicht noch weiter zurück forschen. In monatelangen Ermittlungen kann man viel entdecken und die Beamten scheinen auch echt zu suchen. War Herr Herzog von oberster Stelle beauftragt und abgesichert, dass er Bilanzbetrug über die unterlassenen Buchungen bei den Einzelwertberichtigungen machen musste, dass alleine in zwei Kreditfällen 8 Millionen DM von den Vorständen in den Sand gesetzt wurden, obwohl dafür so gut wie keine Sicherheiten herein genommen wurden und gleichzeitig § 18 KWG behandelt wurde, als würde es den nicht geben?

Niemand nimmt Herrn Herzog sein Mitleidsgetue ab. Er ist nur sein eigenes Opfer und das Opfer des Systems, das er selber lange genug geholfen hat aufrecht zu erhalten. Viele freuen sich, wenn es ins Wanken gerät, denn nicht nur bei der VR-Bank Marktredwitz bedarf es des Neubeginns. Es ist legitim sich als Genossenschaftler im Herzen zu bezeichnen. In jüngster Vergangenheit hat das aber mit der Verbandsarbeit wenig zu tun. Denn den Kunden als Gefahr zu bezeichnen und auf Verjährung zu spielen, das kam auch nicht aus der Prüfungsabteilung sondern aus einer anderen Ecke der Türkenstraße. Über die Kommentare von außen, über die Urteile aus Saarbrücken, brauchen wir uns dabei auch nicht nur auf den GVB zu beschränken. Die Unterteilung des Gästebuches könnte man auch im Süden, Osten, Westen und Norden erweitern.

   

Nr. 2791

Ex-Vorstand und Geschädigter der Prüfungsabteilung

22. Dezember 2007, 23:00 Uhr

Betreff: Eine - aber nur kleine - Lanze für den GVB

Wenn hier vom Genossenschaftsverband Bayern die Rede ist, dann wird von vielen Lesern dieses Gästebuchs der Verband direkt gemeint.
Dem sollte aber nicht so sein, man sollte die Dinge mal ins rechte Licht rücken.

Zur Zeit der BRZ-Pleite, die unter fachkundiger Hilfe des damaligen GVB-Präsidenten in die Übernahme der BRZ durch die DG-Bank mündete, gab es im GVB und dort in der Prüfungsabteilung einen geilen machtbesessenen Menschen dem nichts anderes wichtig war als seine eigene persönliche Macht auszuüben und sich daran zu erfreuen.
Sein Name, Wilhelm Frankenberger.

Damals gab es zwar nach der BRZ-Pleite einen neuen Präsidenten beim GVB, Dr. Willibald Folz, dieser war aber nur eine Person, der repräsentierte, die wahre Macht im GVB war zu dieser Zeit bereits Wilhelm Frankenberger, nach dessen Pfeife alle zu tanzen hatten.
Seine Vasallen, allen voran ein Hilkenbach, gleich gefolgt von Hofbeck, Günther und wie sie alle hießen, waren diejenigen die dafür sorgten dass die Schergen, die später zu den Genossenschaftsbanken geschickt wurden, die ihnen auf den Weg gegebenen Befehle kritiklos ausführten. Namen wie Grothoff, Pabst, Friedrich, Bachmann, Devincenzi, Herzog um nur einige zu nennen, machten die Runde.
Hinter vorgehaltener Hand wurde erzählt wie viele Vorstände von Raiffeisenbanken sich bereits durch Selbstmord umgebracht hatten, weil Sie den Schergen der Prüfungsabteilung nicht gewachsen waren und vielleicht nur ihre Hinterbliebenen schützen wollten.
Im Verwaltungsrat des GVB traute sich niemand gegen die Gewaltherrschaft des Wilhelm Frankenberger aufzumucken, denn auch das war allgemein bekannt, dass ein negatives Auffallen bei Frankenberger stets zum wirtschaftlichen Tod des Auffallenden - nach den Regeln der Prüfungsabteilung - führte.
Es sind viele Vorstände von Raiffeisen- und Volksbanken schuldlos abgeschossen worden, das Wort vom "Totprüfen" wurden zum geflügelten Wort der 80er und 90er Jahre.
In den meisten Fällen wurden verdiente GVB-Prüfer als Nachfolger eingesetzt. Die Liste derer, die vom Prüfer der Bank zum Vorstand der gleichen Bank wechselten ist lang.
Aber Macht verführt eben auch zu Mißbrauch und Mißbrauch ist immer gleichbedeutend mit Verfehlungen.
Doch je mehr Mißbrauch getrieben wird, umso mehr Personen müssen eingeweiht werden.
Und je mehr eingeweiht wurden umso mehr mussten natürlich am Kuchen beteiligt werden.
Und was ist einfacher als die Zusammenarbeit zwischen einem unredlichen Vorstand und einem unredlichen Prüfer. Alle sind nur Menschen. Aber Möglichkeiten gibt es bei derartigen Gemeinsamkeiten viel, wobei die Handhabung der Einzelwertberichtigung wohl die einfachste Möglichkeit wäre. Es kommt ja nicht mehr auf die Höhe der EWB an, wenn der Prüfer diese abzeichnet. Und wer prüft schon nach, wohin das Geld wirklich geflossen ist.

Dass nun ein etwas schärferer Wind gegen die Prüfungsabteilung des GVB weht ist nur natürlich.
Nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung ist es nicht mehr als recht und billig, dass nun die vorher so selbstgefälligen Prüfer jetzt die gleiche kreatürliche Angst empfinden, die sie ihren Opfern jahrelang aus dem Knochenmark mit Vergnügen gesaugt haben, ja an deren Angst sie sich buchstäblich geweidet haben.

Auge um Auge, Zahn um Zahn. Es sollten alle diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden die daran beteiligt waren. Auch ein Wilhelm Frankenberger mit seinen ihm ergebenen Vasallen.

Aber, und diese Lanze muss ich für den GVB brechen, nicht alle im GVB sind schlecht. Der Genossenschaftsverband Bayern hat wie jeder andere Prüfungsverband auch andere Abteilungen, die viel Gutes für die angeschlossenen Genossenschaften tun.

Und darin liegt auch die Chance für den GVB. Der Missbrauch des Prüfungsmonopols durch bestimmte Personen tritt in diesen Tagen immer mehr ans Licht der Öffentlichkeit. Es wäre Zeit für den jetzigen Präsidenten des GVB - der ja doch auch Ansehen in der Politik geniest - seine Bereitschaft zu erklären, auf das Prüfungsmonopol zu verzichten. Erst wenn das Prüfungsmonopol für diese Verbände nicht mehr besteht kann auch ausgeschlossen werden, dass es noch einmal so mißbraucht wird wie zu Zeiten der Ära eines Wilhelm Frankenberger.

Das sollte die Aufgabe des jetzigen Präsidenten für das neue Jahr 2008 sein. Ich bin überzeugt, eine Urabstimmung der Genossenschaften würde derartiges befürworten.
Das müsste aber auch bedeuten, dass sämtliche Genossenschaften Stimmzettel erhalten aus denen nicht ersichtlich ist und auch nicht aus der Anzahl der aufgedruckten Stimmen geschlossen werden kann, wem dieser Stimmzettel gehört.

Allen Lesern dieses Gästebuchs und auch dem GVB und dessen redlichen Prüfern und Mitarbeitern ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest

Ein (noch immer) von der Genossenschaftsidee überzeugter Genossenschaftler.

   

Nr. 2790

Der Wissende

22. Dezember 2007, 21:25 Uhr

Betreff: zu Beitrag 3007

Sie haben schon recht, wenn Sie eine Sippenhaft verteufeln. Aber ist es doch die Politik des Genossenschaftsverbandes, die solche Zustände, wie in Marktredwitz geradezu herbei führt. Dass bei dem sogenannten über den Verband herziehen die Veranwortlichen dieses Dilemmas gemeint sind steht ausser Zweifel. Sie haben sicher recht, wenn Sie sich schützend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen, welche ihre Arbeit pflichtbewusst und zum Dienste der Mitgliedsgenossenschaften erfüllen. Diese sind ausdrücklich von der negativen Kritik ausgenommen und es gebührt Ihnen wirklich ein herzliches Dankeschön. Dass aber die Zeiten vorbei sind, wo die Prüfer die früheren Rechner drangsalierten ist klar, weil es die nicht mehr gibt. Aber den Vorständen von heute geht es aber noch genauso. Wie sollte man sich die vielen Beiträge erklären, wo Vorstände und Ex-Vorstände darstellen, wie sie von den Prüfern aus den Ämtern gedrängt wurden ohne Rücksicht auf Einzelschicksale und Existenzen. Wenn wirklich Prüfer Hausverbot bekamen, dann war im Regelfall der nächste Prüfer noch schärfer, um die Staatsräson wieder herzustellen. Es spricht nicht gerade von Führungsqualitäten der Verbandsoberen, wenn sich ihre Prüfer vor Ort selbst zu Prüfungsherrgöttern ernennen können. Oder es ist im Umkehrschluss so gewollt. Was im Wunsiedler Kreis angeprangert wird, sind die Fakten, welche durch die Prüfer geschafffen werden. Die Prüfer repräsentieren den Genossenschaftsverband nach aussen. Wie soll denn ein Aussenstehender unterscheiden können, was die Politik der Verbandsdirektoren ist und was die eigenmächtige und eigennnützige Politik eines Prüfers ist. Draussen wird das wahrgenommen, was der Prüfer von sich gibt und wie er handelt. Dies wird als Meinung des Verbandes wahrgenommen. Wenn dies nicht konform ist mit der Verbandspolitik, dann ist es doch die ureigenste Aufgabe des Verbandes als Institution, eine Säuberung von Innen vorzunehmen. Die Nicht-Verbandsmitarbeiter nehmen nur das wahr, was ihnen der durch einen Repräsentanten des Verbandes dargeboten werden. Bitte stellen sie dar, wie nach Ihrer Meinung die Objektivität gegenüber dem Verband ausschaut. Zudem ist berechtigte Kritik keine Verunglimpfung, sondern sollte dankbar aufgenommen werden, wenn man erfährt, was dem gemeinen Volk auf der Seele brennt.
Ob es ausreicht, die Vollstreckungsprüfer aus den Verkehr zu ziehen, ist mehr als fraglich. Denn in diese Chose hat sich der Verband selbst hinein geritten. Zu tief sind die Verfehlungen, welche einer soliden Verbandspolitk - auch möglichst objektiv betrachtet - total konträr laufen.
Alle Verbandsmitarbeiter, die zu unrecht angegriffen wurden, werden hiermit ausdrücklich um Entschuldigung gebeten. Ihnen und allen anderen Leser des Wunsiedeler Kreises wünsche ich ein besinnliches und auch frohes Weihnachten.
Insbesondere aber den Hauptakteuren des Wunsiedeler Kreises weiterhin viel Gesundheit und Schaffenskraft. Vielen Dank für Ihre Arbeit.

Euer Wissender

   

Nr. 2789

Minnesänger

22. Dezember 2007, 18:15 Uhr

Betreff: Frohe Weihnachten

Ich wünsche allen Freunden, Helfern und Lesern dieses Gästebuchs und Ihren Familien ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage sowie nicht zuletzt zahlreiche Geschenke.

Allen einen erfolgreichen und gesunden Start ins neue Jahr 2008.

Wenn ich sehe, dass am 22.12., also am Wochenende vor Weihnachten, welches eigentlich das Fest der Liebe sein soll, in den Amtlichen Nachrichten der Tageszeitungen massenhaft Zwangsversteigerungstermine veröffentlicht werden, dann frage ich mich einmal mehr, in welcher Welt wir eigentlich leben.

Es ist wirklich schon so weit gekommen, dass in der Welt des großen Mammons nur noch zählt was Gewinn bringt, von einem Weihnachtsfrieden, wie früher üblich vom 15.12. bis zum 6.1. ist nichts mehr zu spüren.

Das stimmt mich traurig, vor allem an Weihnachten.

Das sollte uns alle aber nicht abhalten, Weihnachten so zu feiern wie es wirklich ist, als Fest der Liebe und der Besinnung auf Werte die es wert sind nicht in Vergessenheit zu geraten.

Fröhliche Weihnachten

Euer Minnesänger
[bild=(pic_19.jpg)]

   

Nr. 2788

Dieter

22. Dezember 2007, 17:16 Uhr

Betreff: Bankerwitz

Wie behandeln Banker ihre Kunden ? Wie rohe Eier.
Und wie behandelt man rohe Eier ?
Man haut sie in die Pfanne.

   

Nr. 2787

Genossenschaftler

22. Dezember 2007, 16:54 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmaster,
das Bild über den Eingang in die VR-Bank Marktredwitz gleicht eher dem Zugang zu einem Delphinarium oder Meeresaquarium. Selbst wenn in dieser VR-Bank noch einige
absaufen werden, weil die Kripo denen auf die Schliche kommt, wäre es schöner, wenn Sie ein anderes Bild bringen würden, zum Beispiel das Homagebäude. Nix für ungut, es war nur eine Empfehlung.

   

Nr. 2786

Genossenschaftler

22. Dezember 2007, 16:01 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Im Gästebuch wird immer wieder über den Genossenschaftsverband in München hergezogen und über die Politik dieser Institution geschimpft. Das trifft so pauschal nicht zu. In diesem Haus gibt es auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Pflichten erfüllen und den Mitgliedsgenossenschaften hervorragende Dienste in der Beratung und Betreuung erweisen.
Was die Prüfungsabteilung anbelangt ist festzustellen, daßdie Zeiten, als es noch die so genannten Rechner gab, die man trangsalieren konnte, schon seit vielen Jahren vorbei sind. Die Vorstände von Volks- und Raiffeisenbanken sind fachlich bestens qualifiziert und lassen sich von teilweise selbst ernannten Prüfungsherrgöttern schon lange nicht mehr alles gefallen. Es ist schon vorgekommen, daß Prüfer Hausverbote bekommen haben. Ich bitte um Objektivität und keine pauschale Verunglimpfung des GVB München.
Die Verantwortlichen dort werden bestimmt (um aus der Schußlinie zu kommen) recht schnell einige ihrer Vollstreckungsprüfer kalt beerdigen, um damit Ruhe ins Haus zu bringen.

   

Nr. 2785

Empörter Kunde

22. Dezember 2007, 13:43 Uhr

Betreff: Zuerst Kreditrisiken zugelassen und dann die Kunden mit aller Härte raus geschmissen

Wenn man den Eintrag 1119 über den letzten Beitrag anschaut, dann fällt es einem wirklich wie Schuppen von den Augen. Wir haben doch in den letzten Wochen immer wieder hier aufgezeigt bekommen, dass die Prüfer des Genossenschaftsverbandes nichts dagegen getan haben, dass Heger, Wolf und Krämer ein unvorstellbares Risikopotential bei der VR-Bank aufgebaut habe. Man hat es ja auch im Vertreterversammlung 2004 (= Link) lesen können mit dem hohen Potential an bonitätsmäßig bedenklichen Krediten. Fragen wir doch mal anders herum, wie viel Kunden hat man auflaufen lassen, die noch von Heger und Wolf angeworben worden sind und man bei der desolaten Organisation der VR-Bank in ihr Unglück rennen ließ, damit man was gegen die Vorstände und Aufsichtsräte in die Hand bekommen hat? Wie viele Kunden sind Opfer dessen, dass der Genossenschaftsverband Johannes Herzog auf den Vorstandsstuhl bringen wollte, weil mit der Bank vielleicht Prüfer bis hin zu den Obersten im Laden verknüpft und verstrickt waren?

Wie wird das dann gemacht, wenn man diese Risiken als Gesamtprokurist und Vorstand wieder runter bringen muss? Wie bringt man den Kunden dazu seinen Kredit zurückzubezahlen, obwohl man bei einer sauberen Beratung den Kredit nicht genommen hätte, oder die Bank bei einer sauberen Prüfung den Kredit gar nicht ausreichen hätte dürfen? Eine andere Bank wird ja wohl einen Risikokredit nicht übernehmen und schon gar nicht zu marktüblichen Zinsen? Wie ist ein bisschen stolz zu verstehen, wenn man die Risikokredite runter gefahren hat? Durch Zwangsmaßnahmen gegen den Kunden, Zwangsversteigerungen? Ausbuchung der restlichen Forderungen, damit auch kein Einzelwertberichtigungskredit übrig bleibt? Oder auch damit, dass die alten Prüferkollegen viele der Kredite wieder in die Kategorie risikofrei nehmen, nur weil jetzt der alte Prüfer am Ruder ist?

Wenn jetzt Johannes Herzog sich verabschiedet, dann bitte kein Mitleid. Er erfährt nur das, was er vielen anderen selbst zugedacht hat. Seine Karriere war auf der Not vieler Menschen aufgebaut. Er hat sich erlaubt auszuwählen was für andere Recht und Unrecht, was für andere Schonung und Notlagen waren. Er hat große Schurken in zwei Fällen Schäden von 8 Millionen Mark machen lassen, hat keinen einzigen Kunden vor ihnen geschützt und ist angetreten die Kredite dieser 50 Millionen Risikopotentialkunden bei der VR-Bank auszumerzen. Das war zum 31. Dezember 2004 jeder 7. Kunde gemäß Interessant (= Link). Die Kunden wurden zum Opfer gestempelt in dem schlimmen Spiel. Die Entlarvung des System der Einflussnahme des Genossenschaftsverbandes Bayern wird den Namen Johannes Herzog tragen.

   

Nr. 2784

Mitglied

22. Dezember 2007, 00:31 Uhr

Betreff: Zu was bringt ein Prüfer für eine Qualifikation mit

Bei der Diskussion, wen wir uns an die Spitze der VR-Bank setzen haben lassen, da ist bei mir der Eintrag Nr. 1119 haften geblieben. Den hab ich mir immer wieder angeschaut. Die Leute, die hier rein geschrieben haben, die haben schon damals den Braten gerochen und ziemlich genau vorher gesagt was kommen würde. Es gab halt ein paar, die es nicht glauben wollten dass die Sauereien so nicht unter der Decke gehalten werden können. Wenn man es gleich richtig angepackt hätte ohne Wolf und Krämer und ohne den Prüfer Herzog, dann wäre der Bank und vielleicht auch den Aufsichtsräten selber viel erspart geblieben, ungeachtet der Mitarbeiter, die ihren Job verloren haben.

   

Nr. 2783

Beobachter in Augenhöhe

21. Dezember 2007, 23:54 Uhr

Betreff: Der Prüfer Herzog war nie seiner Aufgabe als Vorstand gewachsen

Was braucht ein Prüfer für eine Qualifikation ht man schon in Eintrag Nr. 1396 gefragt und in Eintrag Nr. 2915 wurde geschrieben, dass man die Lehrzeit des Prüfers Herzog als Vorstand teuer bezahlen muss. Aber ist es so, wenn man den Prüfer eine Milliarden-DM-Bank übernehmen lässt, als ob man der Straßenbahnschaffner in den Führerstands des ICE setzt? Vielleicht bildet man einen Prüfer wirklich zum Fachidioten aus, aber ihm fehlt jegliche Praxis im Umgang mit den Kunden und mit der Führung der Mitarbeiter. Wie soll ein Prüfer von heut auf morgen von Revisordenken auf Management umschalten? Beim Bobfahren ist der Bremser als Pilot auch unvorstellbar. Die ganze Ausbildung über den normalen Weg hat doch viel mit Praxis zu tun und um nach Montabaur zu kommen, da muss man bei den Regionalschulen schon regelmäßig zu den besten gehören bei den Seminaren. Der Prüfer arbeit nur auf seinen letzten Prüferlehrgang hin. Und der Vorstand in Marktredwitz musste zu dem ein Sanierer sein, wie es im Geheimen heißt, einer der ganz guten. Einer der wirklich von Praxis was weiß und von Teamführung. Die VR-Bank sollte nicht von einem Vorstand geführt werden, sie sollte vom Genossenschaftsverband geführt werden, denn da wurde gesagt, wir helfen dir schon. Die erste Hilfe war wohl, dass man den Forderungsverzicht als normalen Kreditausfall deklarieren wollte, anstatt einer Untreuetat eines Vorstandes, der sein selbstherrliches Denken als Prüfer nicht abgelegt hatte. Die Rede von Herrn Herzog (= Link) auf der Versammlung vom 29.06.2006 mit Rede & Co. war sein dilettantischer Hinweis auf seine nicht vorhandenen Fähigkeiten unterlegt von Fraßen und später nicht eingehaltenen Versprechungen. Eigentlich müsste jeder Tag für ihn eine Qual sein, diese Aufgabe zu erfüllen, der er niemals gewachsen war.

   

Nr. 2782

Der Wissende

21. Dezember 2007, 21:42 Uhr

Betreff: Auch Herr Herzog hat ein Loblied verdient

Warum so sarkastisch zum bevorstehenden Abgang von Herrn Johannes Herzog?
Wie heisst es doch im Jargon der Prüfer:" Gegen Sie persönlich haben wir doch garnichts - es geht nur um die Sache". Also Herr Herzog warum denn ein wehmütiger Blick auf die Bank? Es geht doch nur um die Sache - sprich das Wohlergehen der Bank. Wie sagten Sie immer: Persönliche Interessen sind der Sache unter zu ordnen. Deshalb werden Sie es doch nicht persönlich nehmen, wenn Sie keiner mochte und keiner mehr mag. Es geht nur darum, das Sie der grösste Gauner sind, denn der Genossenschaftsverband Bayern je produzierte. Sie sind einer, den es nur immer um die Sache ging, sie hatten nie Ihren persönlichen Vorteil im Auge, wer würde es wagen, Ihnen so etwas zu unterstellen. Sie kamen nach Marktredwitz um die Kunden und Mitglieder vor den bösen Vorständen und Aufsichtsräten zu schützen. Dass Sie dazu nicht fähig waren, war doch nur darauf zurück zu führen, dass Sie glaubten, wenn einer kleiner Prüfer zum "GröFaZ" (grösster Führer aller Zeiten) mutiert, dann regelt sich alles von selber. Sie waren doch nicht schuld, dass die Kunden scharenweise davongelaufen sind, daran sind doch die bösen Konkurrenten schuld, weil diese vielleicht vom Bankgeschäft mehr verstehen als Sie. Dass wir Sie für einen der grössten Halunken halten, der je im Genossenschaftswesen da war, sollten Sie auch nicht persönlich nehmen. Uns geht es nur um die Sache. Sie werden das sicherlich genauso sehen wie wir und uns aus vollem Herzen recht geben.Wir wollen auch zukünftig die Kunden und Mitglieder von Banken und Sparkassen vor solchen Subjekten schützen. Also nicht persönlich nehmen - Sie haben sicherlich viele Talente, aber die sollten Sie fernab jeder Bank ausleben, weil die mit Sicherheit nichts mit ehrlichem Bankgeschäft zu tun haben. Toben Sie sich aus, wo immer Sie Ihren "Mann" stehen wollen. Im Fichtelgebirge werden Sie abolut nicht mehr gebraucht. Deshalb erklären wir das Fichtelgebirge und dessen Umland für Sie als Sperrgebiet. Aber nichts für ungut - nicht persönlich nehmen. Es geht nur um die Sache. Und Tschüss !!!
N.B.: Es freut mich, dass ich bei meinem Beitrag nicht sarkastisch geworden bin.

   

Nr. 2781

Hans-Albers-Fan

21. Dezember 2007, 20:08 Uhr

Betreff: Beitrag 3000

Hans Albers sang unter anderem in good bye Jonny: "Wir heuerten im Schlachthaus an, wollten hinaus auf´s Meer...."! Und nun kommt wohl Rudi Schureke:" Wenn in Mkt. Redwitz
die GVB-Sonne im Sumpf versinkt, dann.....! Oh mein Gott ist dies eine Schande.

   

Nr. 2780

Phil Decker

21. Dezember 2007, 19:45 Uhr

Betreff: Lob und Anerkennung

Hallo Manfred,
fröhliche und gesegnete Weihnachten und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2008,
insbesondere Gesundheit, wünsche ich Dir und Deiner Familie von Herzen.
Wenn ich schreiben würde: "Bleib am Ball", dann wäre dies wohl für die Katz, denn Du, als Nachfahre von einem Musketier, räumst sowieso weiterhin auf und bist der Robin Hood für die Schwachen. Mach einfach weiter so.
Du bist mit Sicherheit überfällig für die Landkreismedaille Deines Heimatkreises.
Vielleicht kann ich als kleiner Wahlhelfer bei einem MdB die Hilfe bekommen, dass Du für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen wirst. Du, Manfred, hast Dir diese Auszeichnung schon lange verdient, während bestimmte Personen, die im Gästebuch angeprangert werden, um ihre Verurteilung zittern. Du hast recht, nichts überstürzen.
Freundliche Grüße aus Deiner Heimat und Prosit Neujahr.

   

Nr. 2779

Till

21. Dezember 2007, 19:09 Uhr

Betreff: Vakanz

Liebe Freunde,
wie man aus gut informierten Kreisen erfahren konnte, tickt in der VR- Bank eine Zeitbombe, der countdown läuft bereits. Man erzählt sich, daß der überaus beliebte ,Jonny dabei wäre, seine Koffer zu packen. Den Schreibtisch hätte er bereits geräumt. Den Hut in der Hand haltend, hätte er einen letzten wehmütigen Blick auf das Bankgebäude geworfen um sich dann von den Kriminalbeamten zu verabschieden. Es wird gemunkelt, er hätte ihnen für ihre Arbeit alles Gute und viel Erfolg gewünscht.
Wir vom Wunsiedler Kreis bedauern diese Entwicklung sehr, verlieren wir doch in Jonny einen Mann, der als Vorstand ein Senkrechtstarter war. Wir hoffen, daß dies nicht das Ende seiner steilen Karriere bedutet, wollen wir ihn doch noch eine Zeit lang begleiten, und ab und an von seinen zukünftigen erfolgen berichten.
Wir sagen deßhalb, wie Hans Albers einst, mit einer Träne im Auge:
"Good bye Jonny, bye bye !" :yeah: abspielen :yeah:
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Nr. 2778

Gesehen

21. Dezember 2007, 17:23 Uhr

Betreff: Wenn die Bank zum Räuber wird ...

Heuschrecken, Abrechnungsbetrug, die Genossenschaften befinden sich auf einem guten Weg ... sich als die größten breit angelegten Abzocker bezeichnen lassen zu müssen. Hat der Landwirt im Saarland nur den Schadensersatzprozess geführt, man müsste bei ihm nachfragen, oder hat er die Räuber und Betrüger auch angezeigt? Abrechungsmanipulation ist Betrug und somit eine Straftat, so der ehemalige oberste Dienstherr der Polizei der Bundesinnenminister Gerhart Baum. Werden diese auch als Straftat erkannt und verfolgt?

Skrupelloser geht es nicht mehr, das wird als Mundraub dargestellt wenn die Vorstände der Kreditgenossenschaften an der Wertstellungsschraube drehen. Aber wenn ich Zigtausenden von Kunden das Brot und den Apfel klaue, dann macht Kleinvieh viel Mist. Wenn über die Sache mit den Wertstellungen in Marktredwitz nun festgestellt wurde, dass die Bankvorstände die Kunden über viele Jahre mit Taschendiebstahl belegt haben, dann muss doch gelten, dass das erst jetzt aufgekommen ist. Dürfen Räuber einen Bank führen? Dürfen Revisoren, die sich als Hehler dafür hergeben, weil sie das nie kontrolliert haben obwohl es immer schon Urteile dazu gegeben hat und nicht erst heute, weiter gesetzliche Prüfungen durchführen? Sind solche Prüfer zuverlässig nach dem KWG die Zulassung zur Führung einer Bank zu erhalten. Sind Verbände befähigt Prüfungen durchzuführen, wenn sie in der Prüfung nicht unterbinden, dass die Kunden mit Millionen und Abermillionen im Land abgezockt werden?

Muss man den Genossenschaftssektor als Bereich ansehen, der sich seine Gesetze selber macht? Die Verbindung des Prüfungsmonopols mit der Interessenvertretung ist das Schlimmste, was sich dort eingeschliffen hat. Man schreibt zum Teil sogar die Gesetzeskommentare selber. Vorschläge zur Gesetzesänderung kommen fast ausschließlich aus dieser Ecke, Mitglieder werden meist darüber nicht mal informiert, auf jeden Fall nicht während der Beratungsphase im Parlament. Die Mitglieder könnten ja urdemokratisch Diskussionen dazu abhalten und eigene Vorschläge von der Basis einbringen.

In solch unkontrollierten Freiräumen da lässt sich gut lenken und steuern und man führt Leute wie Johannes Herzog dahin, wo man sie zum Selbstschutz für die eigene aufgestellte gesamte Organisation braucht um die Spielchen grenzenlos weiter treiben zu können. Man möchte fast annehmen, man betrachtet von Seiten der Genossenschaftsverbände den Kunden als Gegner, den man trachtet auszunehmen. Wenn er sich wehrt, dann wird er schon als Gefahr bezeichnet. Ist es eher umgekehrt, dass die Genossenschaften eine Gefahr für ihre eigenen Kunden darstellen? In Marktredwitz war es so, weil ihnen der gesetzliche Prüfungsverband seinen Schutz vor Korruption und Raffgier versagt hat. Ist der, der die Kunden weniger ausnimmt bei den genossenschaftlichen Verbänden sogar weniger angesehen?

   

Nr. 2777

Uwe

21. Dezember 2007, 11:12 Uhr

Betreff: Millionen abgezockt und faule Kredite nicht geprüft

Es geistert durch die Gazetten im ganzen Land, wie die Genossenschaftsbanken die Kunden abgezockt haben. Wenn eine renomierte Fachzeitung im Agrarsektor über drei Seiten berichtet und der Titel heißt „Wenn die Bank zum Räuber wird ...“, hier der Artikel (= Link),freut sich dann die deutsche Bankenwelt über das Unwesen im Genossenschaftssektor? Es wird auch aufgezeigt wie die Kontoprüfung geht. Eine Kontoprüfung, die von der Revisoren bei den Volks- und Raiffeisenbanken keiner vorgenommen hat, sonst wären solche Auswüchse nicht möglich gewesen, das man wirtschaftliche tätige Betriebe in unserem Land mit den unsaubersten Abrechnungstricksereien an den Rand des Ruins triebt. Hoffentlich ist der Vorstand dort persönlich in Haftung genommen worden.

Wenn man nun bei uns sieht, dass die Prüfer nebenbei die unsaubersten Kreditverhältnisse rein waschen wollen, nur um selber den Posten zu bekommen, den der korrupte Vorstand inne hat. Den Posten nciht zu gefährden, den man schon versprochen bekommen hat, was sind solche Prüfungen überhaupt wert? Den Vorstand lässt man auch noch Unterlagen fälschen um den Schaden auszuweiten. Weil dem Prüfer niemand mehr über die Schulter schaut, ist er der Herrgott im Laden. Daumen rauf oder Daumen runter. Bei Manfred Heger hat man die Daumen eingesteckt und weg gesehen, wie der sich noch bedienen durfte. Und Karl Krämer, der ja als Kontrollvorstand solche Sachen unterbinden hätte sollen, den hat man zuerst noch vor den eigenen Karren gespannt und dann sanft abserviert. So wird dem genauso wie bei Reinhold Wolf nichts im Alter fehlen, und Vorruhestand mit 58 ist doch eine angenehme Sache für Karl und Reinhold hat sich vielleicht auch mit dem einen oder anderen Kunden für was verabredet, was die Prüfung unbeachtet ließ.

Warum hat man eigentlich die Prüfungsgebühren noch nicht zurück verlangt? Wenn Sonderprüfungen nach kommen, oder vielleicht auch die Kripobeamten, die zahlen doch wieder wir. Diese Prüfungen waren doch nichts wert, wenn man gleich die Wertberichtigungen vergisst zu buchen, damit Heger und Konsorten ja hohe Kreditausreichungslinien haben. Die Schadenserstattungsansprüche bei unseren Kunden, die dürften doch mit der unsauberen Arbeit der Vorstände zu begründen sein. Wenn da alles auf die Bank rein schwappt, dann möchte ich kein Vorstand und Aufsichtsrat gewesen sein, wenn die Sanierung zuerst auf die zugreift.

   

Nr. 2776

Aus der Organisation

21. Dezember 2007, 08:47 Uhr

Betreff: Unglaubliche Auftritte der Prüfer bei der Bank unakzeptabel

Den Auftritt des Prüferkollegen von Herrn Johannes herzog, Raimund Grothoff auf der Vertreterversammlung 2005, nachzulesen in Eintrag Nr. 2991 muss man der ganzen Republik vor Augen führen. Da wurde eine Kreditengagement mit 4,5 Mio. DM ausgegeben mit der Bezeichnung, es sei damals schon nicht rosig gewesen und da sagt der Prüfungsteamleiter des GVB zu den Vertretern über Überziehungen von 1,5 Mio. DM wörtlich: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte.“ Wenn uns Nordlicht aufgezeigt hat, dass man in Lauenburg dem Aufsichtsratvorsitzenden fast vier Jahre Gefängnis aufgebrummt hat, so ist bei der VR-Bank doch langsam spruchreif, dass hier die Schwelle überschritten wird und erstmals Prüfer mit auf die Anklagebank wandern könnten.

Man hat im Protokoll von 2004 und in den Lageberichten von ungünstigen Größenstrukturen, von hohem Anteil von Kreditnehmern außerhalb des Geschäftsgebietes geredet, von hohem Potential bonitätsmäßig bedenklichen Krediten und da wollte der Prüfer glauben machen, dass der Aufsichtsrat hierfür keine Kontrollpflichten hat? Er wollte wahrscheinlich darüber hinweg täuschen, dass die gesetzliche Prüfung zu lasch mit den Vorständen umging und den Aufsichtsrat in seiner Arbeit nicht unterstützte, sondern dem Aufsichtsrat eher in den Rücken fiel. Wären die Einzelwertberichtigungen in den Bilanzen durchgebucht worden, dann wäre Flex wegen der niedrigeren Kreditgrenzen wahrscheinlich Großkredit gewesen und viele unüberwachte andere auch. Dann wären die Kredite regelmäßig an das BaFin gemeldet worden und in den Prüfungsberichten zwangsläufig aus gesetzlichen Gründen behandelt worden.

Warum musste Johannes Herzog Nachfolger von Manfred Heger werden? Steckt im Eintrag Nr. 2992 über Verbindungen, die man bei der Bank so offensichtlich nicht sehen konnte ein Teil der Wahrheit. Wieso musste der Flexkredit mit solchen Summen ungesichert ausgereicht werden, weil der heutige Kreditausschussvorsitzende des Aufsichtsrates diesen Kreisen mit angehört und angehört? Ein Geschäftskonzept auf Papier geschrieben, welches sich zu einer unglaublichen Pleite entwickelte? Durften dann die Prüfer den Fall gar nicht ordentlich prüfen, trotz dem dass die wirtschaftlichen Verhältnisse gravierend von den abwichen, wie sie bei der Bank geschönt dargestellt wurden. Zittern heute Herr Pausch und Herr Loos, wenn sie dran denken, dass ihre Unterschriften auf den Aufhebungsverträgen mit Heger und Krämer stehen? Zittert Herr Schelter, dass er Vorstandsmitglied war, zu der Zeit als man den Forderungsverzicht aushandelte? Ist die Nachricht aus dem Norden ein Schock, dass die Aufsichtsräte auch dran sein könnten?

Man kann den Aufsichtsräten zu ihren Schutzschildern nur gratulieren. Vielleicht haben sie sich die Leute zum Schutz geholt die sie sich verdient haben. Grothoff hier und Grothoff da und Herzog an der Vorstandsspitze. Über solche Äußerungen wie aufgezeigt und bei so einer Pleite, da wird der Prüfer Grothoff von der Bildfläche verschwinden und der Vorstand Herzog, der sich zu der Zeit immer des anderen als Sprachrohr bedient hat wird tiefer fallen als man sich vorstellen kann. Bis dahin herrscht weiter Rückgang bei der Bank und Angst bei den Verantwortlichen, was aus ihnen persönlich wird. Man kann an den Aufsichtsrat immer nur appellieren, gebt die VR-Bank Marktredwitz aus den Fesseln frei dann könnt auch ihr besser atmen. Neutrale Betrachtung der Dinge und der Entscheidungen, nicht immer mit dem Blickwinkel auf die Vergangenheit, wie sich das auf die stark angeschlagenen Personen auswirkt. Man kann unseren Mandatsträgern und Bürgermeistern in Kreis, Städten und Gemeinden nur empfehlen diese kommunalen Räte nicht auch noch mit den Dingen der VR-Bank zu beschmutzen, wenn sie jetzt nicht fähig sind das Bild zu bereinigen und alles in die Zukunft verschieben, weil sie vor der notwendigen Entscheigung Angst haben.

   

Nr. 2775

Genossenschaftler

21. Dezember 2007, 01:16 Uhr

Betreff: Ist Verletzung der Sorgfaltspflicht Kreditbetrug durch den Bankvorstand?

Wenn man sich die Sache mit dem Goldmärchen, hier der Artikel in der Frankenpost (= Link) noch mal vor Augen führt, hier wurde eine Kunde für fast drei Jahre ins Gefängnis geschickt, weil er angeblich dem Banker Reinhold Wolf ein Millionengeschäft nur vorgegaukelte, wo nach der Überzeugung des Staatsanwaltes nicht mal die geschäftlichen Kontakte geknüpft wurden. Über diese Geschäft hat aber der Bankvorstand bei der VR-Bank einen Schaden von zugegebenen 800.000 € verursacht, wo aber wahrscheinlich sogar mindestens 1,5 Millionen € den Bach runtergingen. Wer so leichtfertig Geld ausleiht, der handelt gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Bankvorstandes, das ist Untreue, oder übertragen Kreditbetrug innerhalb der Bank.

Wo waren aber hier die Revisoren, die Herren Herzog und Grothoff? Haben die nicht auch gesehen, was Reinhold Wolf am Richtertisch stehend aussagte, dass man vom Kreditnehmer keine relevanten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnis hatte? Denn 800.000 € Blankokredit (oder doch 1,5 Mio?) das steht in der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes ist eine Untreuehandlung und das haben schon viele Gerichte auch so erkannt und gegen Vorstände geurteilt.

Wenn bei Flex aber laut Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) der Vorstand Heger von den schlechten Verhältnissen der Firmengruppe wusste und die Kredite nur aufrecht erhalten konnte, oder die Überziehungen weiter vornehmen konnte, in dem er diese Zahlen auch noch fälschte, gravierend abweichend, dann muss man doch von krimineller Energie und tatsächlich von Kreditbetrug durch den Vorstand selber sprechen.

Haben Gold, Gold, Gold und Flex durch die Wirtschaftsfachleute der Kripo eine neue Dimension erhalten? Wird Reinhold Wolf nicht mehr nur als Zeuge gesehen, sondern als wirklicher Mittäter? Ist dies bei Flex genauso? Einem Kredit mit einem Schaden von 2,6 Mio. € für die Bank, bei einer Absicherung von läppischen 100.000 vielleicht? Da wäre die Schadenssumme das Dreifache. Gibt es dafür neun Jahre für den Banker anstatt drei für den Kunden? Und warum hat man den besten Freund von Manfred Heger nicht angezeigt? Warum hat man Marth und Dittrich angezeigt und Heger, Wolf und Krämer nicht? Wie viel bleibt dabei an Strafe für die Prüfer, die die KWG-Verstöße nicht sehen wollten, die diese Kreditengagements über die Jahre hinweg immer und immer wieder gesehen haben? Die haben mit Sicherheit bei keinem einzigen Listenpaket für die Prüfer gefehlt, mit ganz dicken Anmerkern.

Nicht nur die Vorstände haben schlechte Karten, die Prüfer Herzog und Grothoff nicht minder. Kann man vom Aufsichtsrat erwarten dass er die Dinge erkennt, wenn die Prüfer es nicht aufgreifen? Wenn die Prüfer die Aufsichträte nicht auffordern diese unfassbaren Überziehungen laufend zu überwachen, wie sollen die denn das wissen? Und wenn die Aufsichtsräte sehen, dass man Kreditverluste immer wieder nur als Abschreibungen behandelt und daraus keine Lehren zieht, weil die Revision auch nichts dagegen unternimmt, verfliegen da die Skrupel die Hände auch mal aufzumachen? Bei der VR-Bank Marktredwitz rumpelt es gewaltig. Und der schlimmste Schaden bleibt, wenn Herzog noch länger bleibt. Heuer ist nicht mal mehr die Kurzbilanz ein Thema. Die Bank lebt zur Zeit nicht, sie ist ins Koma versetzt. Ein grausiges Erwachen steht ihr bevor.

Unbeachtet der Prüfer muss man aber die Rolle einzelner Aufsichtsräte schon genauer durchleuchten. Die gravierend abweichenden Zahlen bei Flex, da war doch Peter Träger der Steuerberater der Flexgruppe. Hat der vorher bei "Abweichen" geholfen ,oder hinterher bei Schweigen dazu. Er schwieg und alle anderen mussten meinen es stimmt alles. Herr Träger soll doch auch in einem Fall Steuerberater sein, wo es um die fehlenden Verschlüsselung von Zusammenführung von verschiedenen Krediten an verknüpfte Firmen und Personen gehen soll? Wer weiß, was wir noch zu hören bekommen.
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Nr. 2774

Mitglied

20. Dezember 2007, 17:23 Uhr

Betreff: Kontrollpflicht vernachlässigung ist Untreue

Nach dem Urteil des OLG Frankfurt (= Link) ist die Vernachlässigung der Kontrollpflicht Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 34 und 41 im Genossenschaftsgesetz. Mit Sicherheit hat die Revision den Aufsichtsrat aufgeklärt, dass die Organisation der Bank auch nicht den Erfordernissen entspricht. Im Kreditwesengesetz wurde dafür der § 25a KWG (= Link) zu den organisatorischen Pflichten sogar neu dazwischen eingefügt. Das Gesetz und Satzung eingehalten wird, ist wiederum eine der Pflichten des Aufsichtsrates.

Alles spricht bei der VR-Bank Marktredwitz dafür, dass sich weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat um seine gesetzlichen Pflichten scherten, alles spricht dafür, dass dies auch von der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes nicht überwacht und gefordert wurde. Wer gegen Gesetze verstößt, der muss auch mit Maßnahmen nach dem Gesetz belegt werden. Bei strafrechtlichen Verbrechen wird eine strafrechtliche Verfolgung von der Allgemeinheit erwartet im Sinne der Gerechtigkeit. Der Dieb und Betrüger wird abgeurteilt und Untreue ist dem Betrug sehr nahe. Wenn von Gesetz eingesetzte Organe wie bei einer Kreditgenossenschaft der Aufsichtsrat oder die gesetzliche Prüfung dies nicht vorbringen, so begehen sie Strafvereitlung, aber sie verhindern auch die mögliche Wiedergutmachung von Schäden.

Bei der VR-Bank Marktredwitz geht dies jedoch weiter. Das Gesetz bezeichnet die Kontrollpflichtverletzung über die Rechtsprechung eindeutig als eigenes Untreuedelikt. Vielleicht sind die Angaben des Strafverteidiger beim Termin mit den Aufsichtsräten bei denen noch nicht ganz angekommen. Wenn der Aufsichtsrat handelt und sich sichtbar distanziert, dann könnte man vielleicht mit einem blauen Auge davon kommen. Wenn der Staatsanwalt Erkenntnisse von sich aus in dieser Richtung bekommt, dann ist es zu spät nur als Opfer der Täter angesehen zu werden, dann wird man auch wie ein Täter behandelt. Es ist eine Horrorvorstellung wenn man erfährt, dass die Kripo nach hinten das Zeitfenster auf Jahre ausgedehnt hat wie lange die Ermittlungen andauern können und der Prüfer aus dieser Zeit immer noch als Vorstand der Bank fungiert. Wenn Anklage gegen die Vorstände der alten Tage erhoben wird, dann sind die Prüfer auch nicht mehr zu halten. Warum in Marktredwitz die Uhren immer rückwärts gehen müssen, dass würde dann auch die Ermittlungen ergeben müssen.

   

Nr. 2773

Aus der Nähe

20. Dezember 2007, 12:42 Uhr

Betreff: Herr Herzog zieht alle mit ins Chaos

Nach dem man durch die Kritik des Wunsiedeler Kreises aufgerüttelt wurde, haben angeblich einige Aufsichtsräte schon vor geraumer Zeit darauf gedrängt, das begonnen werden sollte im eigenen Interesse verschiedenen Vorgänge aufzuarbeiten. Es soll aber speziell Herr Herzog nicht bereit gewesen sein den Aufsichtsräten zu den Fragen auch die Unterlagen zu gestellten Fragen zur Verfügung zu stellen. Wenn dies stimmen würde, wie ist es möglich, dass der Aufsichtsrat es zulässt, dass ihn der Gesamtprokurist, der sich übrigens schon Mitte des letzten Jahres gegenüber den Kunden als Mitglied der Geschäftsleitung bezeichnete, und dann als Vorstand das Recht herausnimmt dem Aufsichtrat Unterlagen zu verweigern? Kein Blatt Papier kann der Vorstand dem Aufsichtsrat vorenthalten, was der einsehen will.

Gibt es ein stärkeres Indiz, dass sich Herr Herzog damit selbst angegriffen fühlte und das berechtigt? So soll es Anfang Dezember letzten Jahres eine Sitzung gegeben haben, zu der auch Raimund Grothoff wieder anwesend war und bei der Dr. Nickl zu strafrechtlichen Vorwürfen zum Fall Flex vortrug. Es wurde noch mal betont, dass keine strafrechtlichen Dinge bei dem Fall vorgefallen seinen. Hätte der Aufsichtsrat zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen müssen, dass man Herrn Herzog gar nicht zum Vorstand ernennen durfte. Es zeigt sich doch, dass für Herr Herzog es unabdingbar notwendig war, dass die Sache Manfred Heger nicht mehr aus den Schubladen geholt werden würde.

Dieser Trugschluss hat nun zur Folge, dass die strafrechtliche Seite jetzt von Kunden der Bank mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ins Rollen gebracht werden musste, oder vielleicht auch von Mitarbeitern, die den internen Druck nicht mehr ausgehalten haben, oder auch aus dem Aufsichtsrat vielleicht? Herr Herzog hat nicht nur als Prüfer alles getan Unrecht nicht zu begegnen, weil er in dem Unrecht seien Karrierechance sah, er hat auch alles getan, als die Dinge schon rollten und hier auf der Seite des Gästebuches hat man es vielfach vorangekündigt was kommen würde. Herr Herzog hat die Dinge lange rein waschen wollen und die Ermittlungen im eigenen Hause geradezu herauf beschworen und verschuldet. Herr Herzog wollte das Unrecht im verborgen lassen. Das vorgeschobene Argument des Images der Bank immer Begründung für seine Untätigkeit. Das Image der Bank ist Dank ihm nun am Boden zerstört.

Die Bank ist beschädigt und geschädigt, die Bank ist gebrandmarkt für ewige Zeiten. Dies ist Herr alleinige Verdienst des Mannes, der wahrscheinlich sogar dem Aufsichtsrat den Einblick in das Gutachten des Dr. Nickl verweigerte und der das Unrecht bei der VR-Bank verleugnet. Doch der Fall Flex mit seinen KWG-Verstößen war Unrecht, wie es Unrecht war, dass er und die Prüferkollegen dies übersehen haben und Aufsichtsrat und Mitglieder damit an der Nase herum geführt haben, ja dass man damit den Aufsichtsrat regelrecht auflaufen ließ und in die sogenannte Befangenheitsfalle laufen ließ. 50 Millionen € Kreditverluste in den letzten Jahren und dieser Bestand an Einzelwertberichtigungen sind ein Verbrechen und die Prüfung und Herr Herzog und Herr Grothoff sind durch Untätigkeit, Begünstigung und Vertuschung und durch die falsche Testatserteilung zu den Bilanzen daran mit einem gehörigen Anteil beteiligt. Es ist unverständlich, dass der Mann an unserer Spitze dies nicht selbst erkennt. Die einzige Möglichkeit seine Ehre mit einem Funken noch zu retten, wäre sich nicht in dieser Form an das Amt zu ketten und es damit weiter zu beschädigen. Es ist unverständlich, dass sich der Aufsichtrat nicht zur Trennung entschließt und sich auf der Nase herumtanzen läst.

Der Aufsichtsrat lässt sich von Herrn Herzog in den Abgrund ziehen, dass ist es. Hat man solche Angst vor dem Mann? Erkennt man nicht, dass er all seiner scharfen Waffen beraubt ist und sie sich nur noch mehr gegen ihn wenden würden, wenn er Unterlagen auflegen würde, die andere belasten würden? Hat es wirklich noch keine Durchsuchungen im Privatbereich des Herrn Herzog gegeben, was er dort gebunkert hat, unberechtigterweise. Er zieht die Aufsichtsräte ins Chaos und er zieht die Bank ins Chaos. Doch nicht genug damit, Herr Herzog begeht selber Unrecht und zieht andere mit rein, wie es mit dem Forderungserlass klar auf der Hand liegt. Warum sieht das BaFin auch immer noch untätig zu, braucht es noch mehr Beweise, als dass er das Geld der Bank verschenkt obwohl der Kredit voll abgesichert war und er sogar auf Geld verzichtet hat, das durch den Kaufvertrag mit der Million nachweislich geflossen ist?

Genauso wie man Bilanzen fälscht, weil man die festgestellten Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen ließ und die Bank damit unberechtigt hohe Kreditgrenzen zur Verfügung hatte, so hat man einem Kaufvertrag mit Freigabe der Sicherheiten zugestimmt, wo die 340.000 € gleich wo anders hin überwiesen wurden. Sind die Verträge bei der Bank, oder hat man die auch unterdrückt und vor dem Aufsichtsrat versteckt? Der Staatsanwalt möge bitte zum Notar gehen und sie holen. Alle die der Aufgabe dieser Forderung zugestimmt haben sind dafür persönlich haftbar. Dies gilt auch für Prüfer des Verbandes, die diesen Fall wieder abgesegnet haben.

   

Nr. 2772

Nordlicht

20. Dezember 2007, 11:54 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband Nord

Liebe Leser,

auch der Genossenschaftgsverband Nord hat seine Leichen im Keller. Genannt sei hier nur mal das Stichwort "Volksbank Lauenburg". Hier scheint die Prüfung völlig versagt zu haben. Googeln Sie mal zu dem Stichwort und Sie werden wahre Räubergeschichten zu lesen bekommen.

Inzwischen ist die Bank verschmolzen mit der RaiBa Lauenburg und somit von der Bildfläche verschwunden. Selbstverständlich wurde erst saniert (zu wessen Lasten?) und die ehemaligen Volksbankmitglieder erhalten noch eine Dividende!

Hier ist auch mal ein Fall, wo die ehemaligen leitenden Mitarbeiter für ihre Verfehlungen (mehr als 20 Mio Verluste!) in die Pflicht genommen wurden (z.B. 3 Jahre und 9 Monate für den AR-Vorsitzenden!!!!)

Was da wohl auf den Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz zukommen mag?!?

Schließlich spielt auch im Norden der Verband eine unrühmliche Rolle in der Personalpolitik und bei Fusionsen und Fusionsversuchen. Bei Fusionen wird den Vertretern vom Verband attestiert, daß die Fusion in Ordnung gehe. Rechtlich mag das ja sein, aber der wirtschaftliche Schaden für die Mitglieder wird immer (systematisch?) nicht genannt. Denn eine Bank wird ja wohl wertvoller als die andere Bank sein - ein Gleichstand wäre ein unrealistischer Zufall - und für die Mitglieder der reicheren Bank ist kein Ausgleich vorgesehen, wie sonst überall im Wirtschaftsleben bei Fusionen!

Das ganze funktioniert nur mit Hilfe des angeblich neutralen Verbands, der den Mitgliedern keinen reinen Wein einschenkt.

Es wird Zeit, daß die Monopole verschwinden und der kräftige Wind des Wettbewerbs die Strukturen, die nur dem Verband nützen, wegfegt.

   

Nr. 2771

Till

20. Dezember 2007, 11:27 Uhr

Betreff: Rotary-Conection

Verehrte Geschädigte, liebe Freunde, werte Diebe und Lumpen, (die ihr ja auch diese Seiten genauestens verfolgt)
seit geraumer Zeit beschäftigt mich der Gedanke, wieso gerade der engste Kreis der Verantwortlichen bei der VR-Bank auch eine Mitgliedschaft bei den Rotariern unterhalten.
Der ehemalige Vorstand , der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende, ein der Bank sehr nahestehender Anwalt, ein der Bank sehr nahestehender Steuerberater und Aufsichtsrat sowie etliche, die in den Genuß gewaltiger Forderungsverzichte seitens der Bank gekommen sind.
Eines vorweg, die Rotarier sind in ihrer Mehrzahl wohl ehrbare Bürger bzw wohltätige Mitmenschen aus der "besseren" Gesellschaft.
Aber war es nicht gerade dieser Deckmantel, den einige brauchten, um unbehelligt ihre Betrügereien betreiben zu können?
Einer hilft dem Anderen, eine Hand wäscht die andere, doch vorsicht, danach beim Abtrocknen der Hände besteht höchste Ansteckungsgefahr, denn in den Handtüchern lauern die Bakterien.
Aus jedem Beruf nur ein Mitglied, so lautet die Devise. Das bedeutet aber auch, daß hier ein gefährlicher Zirkel entsteht, der Mitbewerbern das Leben schwer macht, die eben dort nicht vertreten sind und so auch nicht in den Genuß der "Nächstenhilfe" kamen. Und so trifft es sich halt gut, wenn man in dem Kreis dort einen Bankdirektor hat, der großzügig den "Seinen" hilft, andere aber zu Grunde richtet, nachdem er sie vorher kräftig gemolken hat.Denn irgendwoher mußte das Geld ja kommen, das so großzügig an Brüder im Bunde verteilt wurde.
Eine perfekte Art der Marktbereinigung. Ein Beispiel: man stelle sich vor, da ist eine Steuerkanzlei, eng verbunden mit dem Vorstand, der, bevor Kredite ausgereicht werden, den Kunden nahelegt, sich zunächst bei der Kanzlei seines Freundes eine Unternehmensbewertung erstellen zu lassen, günstiger wäre es noch, den Steuerberater ganz zu wechseln, da der Freund das ganz besondere Vertrauen der Bank genießt.
Perfekt, oder?
Als Mitbewerber kannst du dich da abstrampeln wie du willst, gegen solche Machenschaften hast du keine Chance!
Arme Bank, arme Mitbewerber, arme Genossen!
Genauso seltsam ist, daß die ganze Führungsconection des GVB genau hier aus unserer Gegend kommt.
Also, Frankenberger, Heger, Hilkenbach, Nüssel, Götzel etc. und alle haben sie eine enge Verbindung zur VR-Bank. Und genau deshalb, wurde auch nie etwas aufgedeckt.
Wir bleiben weiter dran, auch werden wir uns erlauben, die Mitgliederliste der Rotarier Fichtelgebirge der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit jeder sich so seine Gedanken machen kann.
Bis bald, Till
:klatschen:

   

Nr. 2770

......

20. Dezember 2007, 10:44 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Prüfer und Aufsichtsrat

....... ……………, den 19. Dezember 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 41 und § 34 Genossenschaftsgesetz;
- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, auch zur eigenen Vorteilserlangung in Form der Übernahme des Vorstandsamtes in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB

- gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos, Herrn Dr. Hermann Friedl, Herrn Wolf Hartenstein, Herrn Walter Lehner, Herrn Heinz Martini, Herrn Helmut Pöhlmann, Herrn Karl Purucker, Herrn Werner Schelter, Herrn Bernhard Scherzer, Herrn Otto Schoberth und Herrn Peter Träger

- gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender der Bank, sowie alle weiteren für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. auch im internen Bereich



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannten Personen wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 41 und § 34 Genossenschaftsgesetz;
- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, auch zur eigenen Vorteilserlangung in Form der Übernahme des Vorstandsamtes in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

C) Spezielle Links zu Internetseiten im Hintergrund der vorgenannten Website mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank
a) Versammlungsprotokoll des Jahres 2004 (=Link)
b) Versammlungsprotokoll des Jahres 2005 (=Link) und mit gesonderter Anlage (=Link)
c) Versammlungsprotokoll des Jahres 2006 (=Link) und mitgesonderter Anlage (=Link)
d) Versammlungsprotokoll des Jahres 2007 (=Link)

D) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

1. Gemäß Beweisquelle C)a) wurde durch die gesetzliche Prüfung bei der VR-Bank Marktredwitz massivste Pflichtverletzungen in Verbindung mit § 25a Kreditwesengesetz (KWG) http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__25a.html (=Link) in der Handhabung der Organisation der Bank festgestellt. Gemäß Beweisquelle C)c) wurde erst viel später auf den Stichtag 31. Dezember 2006 durch den Bankvorstand Wertberichtigungsbestände von 27,4 Mio. € bekannt gegeben, die auch im engstem Zusammenhang mit der fehlenden Organisation stehen dürften. Die fehlende Organisation deutet gar darauf hin, dass Kreditverluste bei der Bank teilweise beabsichtigt hervorgerufen worden sein könnten. Beweisquelle C)b) belegt, dass eine allgemein für das Bankwesen bekannte und geforderte Funktionstrennung bei der Bank vollkommen missachtet wurde. Diese Missachtung der grundlegendsten organisatorischen Form der Risikovermeidung, die sich auch durch das sogenannte Vieraugenprinzip nach § 32 KWG zwingend ergibt, wurde von Vertretern des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) als gesetzlicher Prüfungsverband dabei so vorgetragen, als ob dies auch unter den Augen der Prüfer (GVB) nicht eingehalten werden musste. Viele weitere Vorschriften des Kreditwesengesetz (KWG) http://bundesrecht.juris.de/kredwg/index.html (=Link) wurden wahrscheinlich missachtet. Dadurch wurde dem Entstehen der Verluste von allen Kontrollorganen, beginnend beim Marktfolge-, bzw. Kontrollvorstand, über die Innenrevision, den Aufsichtsrat der Bank und die gesetzliche Prüfung Kreditverluste und Schäden bei der Bank Vorschub geleistet und Kunden, wie Firmen oder Privatpersonen in Gefahr und Existenznot gebracht.

2. Unter Federführung der Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, zu vermuten sind die Herren Johannes Herzog und Raimund Grothoff, wurden mit den Vorständen Manfred Heger, im Juli / August 2004 und Karl Krämer am 31. Mai 2006 Dienstaufhebungsverträge geschlossen. Alleine das Verschweigen des Inhalts der Verträge dürfte ein Untreuetatbestand durch Prüfer und Aufsichtsräte sein, da hierbei auf wahrscheinlich gesetzlich und strafrechtlich begründete Ansprüche gegen die Vorstände verzichtet wurde, um selbst nicht in eine ähnliche Situation zu geraten. Dies dürfte ein Akt von Amtsmissbrauch sein. Nur der ehemalige Vorstand Manfred Heger hat diesen Sachverhalt gemäß Beweisquelle C)b) wahrscheinlich unbedacht selbst aufgezeigt, dass bei dem Dienstaufhebungsvertrag auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtet wurde. Das Aufsichtsratprotokoll, welches beim Registergericht veröffentlicht ist, deutet auf eine nachträgliche Genehmigung durch das Gesamtgremium Aufsichtsrat hin und liest sich wie eine Nötigung zur Zustimmung durch die gesetzliche Prüfer und den Aufsichtsratsvorsitzenden.

Da die Verfahrensweise beim Vorstand Karl Krämer ähnlich war, dürfte auch mit ihm ein Aufhebungsvertrag bei Verzicht auf gegenseitige Ansprüche vorgenommen worden sein mit dem gleichen Hintergrundsverdacht wie im vorgenannten Fall.

Weder die gesetzliche Prüfung, die sich durch diese augenscheinliche Praxis weit von ihren Aufgaben nach der Wirtschaftsprüferordnung entfernte und in Aufgaben der Bank eingriff, in dem sie Geschäftsführungsaufgaben übernahm, als auch Aufgaben des bankinternen Kontrollorganes, als auch der Aufsichtsrat selber waren nicht berechtigt die mit großer Sicherheit zu belangenden Vorstände von den Ansprüchen freizustellen und haben sich selbst der Untreue schuldig gemacht und sind für den Schaden aus dem Regressverzicht haftbar zu machen.

3. Die Aufsichtsräte, aber auch der gesetzliche Prüfungsverband Genossenschaftsverband Bayern haben sich im Rahmen der eigenen bestehenden Kontrollpflichten schwer schuldig gemacht und sind selbst auch für die Einzelschäden verantwortlich zu machen. Nicht beachtete und überwachte Überziehungen in Kreditverhältnissen verbunden mit Verstößen gegen § 18 KWG bei einer Ausreichung eines nicht rosigen Kreditverhältnisses von 4,5 Millionen DM sind eigenen Kontrollpflichtverletzungen massivster Form. Den Vorgang hierzu schildert Beweisquelle C)b). Die vorgenannten fehlenden organisatorischen Grundlagen bei der Bank sind ebenfalls den Kontrollorganen Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung anzulasten, da diese nicht für die Einführung und Einhaltung gesorgt haben und die schlimmen Zustände über Jahre geduldet haben. Dies wurde auch unterstützt durch die Genehmigung und die gesetzliche Testatserteilung zu falschen Jahresabschlüssen der Bank gemäß Beweisquelle B). Die weit verspätete Risikonennung gegenüber dem höchsten Organ der Genossenschaft, der Vertreterversammlung, verstärkt nicht nur die Untreuevermutung, sie ist selbst ein Akt der Untreue gegen die eigenen Pflichten zu den übernommenen Aufgaben, wozu auch die Abhaltung der Versammlungen 2005 und 2007 zu den Regressansprüchen gegen die Vorstände zählen. Hierbei wurde den Vertretern in den behandelten Fällen sogar die größten Schadensanteile verschwiegen, wofür die Aufsichtsräte wahrscheinlich selbst mit verantwortlich gemacht werden hätten müssen.

Die Aufsichtsräte und auch die Vertreter des Genossenschaftsverbandes hätten vielmehr die Pflicht gehabt den gesamten Schadensumfang aller Verluste den Vertretern mit allen Hintergründen vorzutragen, um der Genossenschaft gemäß Gesetz und Satzung die Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegen die Vorstände und anderer handelnder Personen, vielleicht sogar innerhalb des Aufsichtrates und bei der gesetzlichen Prüfung, zu ermöglichen. Da sie das unterlassen haben, ja durch die zu vermutenden sittenwidrigen Aufhebungsverträge tragen sie die Haftungsverpflichtung nach § 41 Genossenschaftsgesetz in Verbindung mit § 34 und haben sich der Untreue nach § 266 StGB schuldig gemacht. Straftatbestände wie Vorteilserzielung durch den gesetzlichen Prüfer Johannes Herzog in Form der Übernahme des Vorstandsamtes, sowie Strafvereitlung und Begünstigung, sowie Nötigung, unberechtigte Annahme von Sicherungsgütern, oder Zuwendungen aus Erlösen daraus, sollten mit überprüft werden.

Ich beantrage eine rasche Überprüfung der Angelegenheit mit Aufnahme von Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2769

Der Wissende

20. Dezember 2007, 06:53 Uhr

Betreff: Beitrag 2685 aus dem Norden

Dass im Norden das Geschehen um die VR-Bank Marktredwitz Tagesspräch ist scheint kein Wunder zu sein. Denn bís zu 22.000 (i.W. zweiundzwanzigtausend) Zugriffe täglich auf die HP des Wunsiedeler Kreises sprechen schon eine deutliche Sprache über das Informationsbedürfnis der ganzen Republik. Die Feststellungen , die im Norden gemacht werden, decken sich auch mit meiner Einschätzung. Aber in einem muss ich widersprechen. Dass Johannes Herzog mittlerweile als Begriff für Skupellosigkeit und Gaunerei gilt ist klar, aber dass es nur eine kleine Tragödie für den GVB ist, muss anders konstatiert werden. Es ist eine eine riesengrosse Tragödie , weil nicht nur der GVB und die Aufsichtsräte und aktuelle und EX-Vorstände betroffen sind, sondere die vielen geschädigten Kunden und Mitglieder. Sie wurden ihrer Existenz beraubt, in den Ruin und unter Umständen sogar in den Tod getrieben. Das ist leider die bittere Wahrheit. Verursacht von korrupten und willfährigen Verbandsleuten, denen es nur um eigene Macht und eigene Vorteile ging. Daher liess man die Vorstände gewähren. Die Bank auszuplündern und das alles auf dem Rücken der Kunden. Der ehemals einflussreiche und mächtige Bayerische Genossnschaftsverband ist nurmehr ein Scherbenhaufen. Verursacht durch verantwortungslose Funkrionäre und deren Mitarbeiter. Dass Der GVN und GVF gerade zu diesem Zeitpunkt Fusionsgespräche führen, kommt nicht von ungefähr. Da ist es möglich den wackeligen Bayerischen Verband gleich mit einzubeziehen. So werden die Neider im Norden nicht nur lachen, sondern sie werden die Lachenden Dritten sein. In der Situation, in der sch GVB befindet, wird man bei Verhandlungen die schlechteren Karten haben. Wie bei der führeren Bayerischen Raiffeisen Zentralbank (BRZ) haben Führungskräfte wieder ein Stück Bayerisches Genossenschaftsvermögen auf dem Altar der Unfähigkeit geopfert. Den eines ist klar, die Staatsanwaltschaft überprüft nicht nur die VR-Bank Marktredwitz, sondern die Arbeit und die Verflechtungen des Prüfungsverbandes stehen genauso auf dem Prüfstand. In welchen Dimensionen sich dies bewegt, lässt sich in der Betrachtung der Vorgehensweise bei den Sparkassen in Hof und Tirschenreuth ableiten. Dort wurden die Akten beschlagnahmt und abgeholt. Dies scheint aber in der VR-Bank Marktredwitz nicht möglich sein. Daher hat die Staatsanwaltschaft mit 2 Staatsanwälten und bis zu 6 Kriopbeamten Einzug in die Bank gehalten. Es läuft nur mehr alles über sie.Nach Feierabend ist die Online-Verbindung nach aussen gekappt. So dass nur mehr das bankinterne Intranet nutzbar. Zu gross scheint die Verdunklungsgefahr zu sein. Die Anwesenheitsdauer wird auf mindestens ein Jahr beziffert, wenn nicht länger.

   

Nr. 2768

Genossenschaftler

19. Dezember 2007, 20:20 Uhr

Betreff: VR-Bank Maktredwitz

Hallo Webmeister,
als die Deutsche Demokratische Republik über die Werra oder die Elbe ging, waren plötzlich viele Wessis in diesem Staatsgebiet und machten ihre Geschäfte. Dabei wurden auch Patenschaften übernommen, wahrscheinlich auch im Kreditgewerbe. Wenn nun die VR- Bank in Marktredwitz (vormals im Zonenrandgebiet) vielleicht die Patenschaft einer kompetenten Genossenschaftsbank offenbar nunmehr braucht, dann dürfte dies wohl kein Problem sein, wenn vorher aufgeräumt wird und alle "Looser" aus diesem Geldvernichtungsinstitut hochkantig herausgeschmissen worden sind und deren Verurteilung nicht verhindert wird.
Setzen Sie bitte in Ihrem Gästebuch das Zeichen "Wir machen den Weg frei" und rufen Sie zu Patenschaften auf.
Wenn sich der Genossenschaftsverband Bayern als der Patenonkel meldet, dann sollte der Herr Herzog für die VR-Bank lieber Konkurs anmelden. Denn die Gönner im GVB werden bald zu seinen Meuchelmördern werden, bevor diese anschließend ehrwürdig
eigenständig aus der Verzweiflung heraus den Freitod wählen.

   

Nr. 2767

Cornelia

19. Dezember 2007, 19:25 Uhr

Betreff: Niemand zwingt einen was zu genehmigen, was man nicht will

Zuerst haben wir über die Sparkasse Tirschenreuth erfahren, dass Wertberichtigungen bei einer solchen Bank mit 30 Millionen ein Verbrechen sind die der Staatsanwalt aufklärt. Die Akten bei der Sparkasse hat man wenigstens noch transportieren können, die VR-Bank hat man, wie es scheint, ganz beschlagnahmt. Da versiegelt man die Bank am Abend um am Morgen gibt die Kripo die Genehmigung, dass man mit dem Arbeiten anfangen darf. Ob da die 27,4 Mio. €, die Reinhold Wolf am 28. Juni im letzten Jahr verkündet hat, nicht sogar noch runter gerechnet sind? Und der Prüfer, der das Risiko wie ein schwarzes Loch auch noch aufgemacht hat, der ist heute Vorstand und dem wird sein Büro anscheinend ganz besonders überwacht.

Aber auch die Aufsichtsräte haben vor drei Jahren geglaubt, wenn man Heger ziehen lässt und im letzten Jahr Karl Krämer, dann verläuft alles im Sand. Wer damit nicht einverstanden gewesen wäre, dass die zwei eben keinen Aufhebungsvertrag bei Verzicht aller gegenseitigen Ansprüche bekommen, der hätte einfach nicht zustimmen dürfen. Wenn Manfred Heger Kredite hatte, dann hätte man die ihm mit so einer Formulierung auch noch geschenkt.

Nur wenn man sich selber erpressbar gemacht hat, dann lässt man sich mit solchen Formulierungen wie in dem Aufsichtsratsprotokoll auch wirklich erpressen. Wenn Heger und Krämer, aber auch Wolf für die 27,4 Mio. haften hätten müssen und die Aufsichtsräte haben auf Druck der Revisoren die da raus gelassen, ja dann sind sie selber fällig. Wer so was nicht durch steht, der darf so ein Amt nicht annehmen, das muss er wissen. Viel will man wegleugnen, aber die Summen stehen und das sind Sachen der Untreue. Wir haben Heger, Wolf und Krämer, weil die Verträge, die waren sittenwidrig und das muss auch ein Genossenschaftsvorstand wissen. Aber mit der Unterschrift der Aufsichtsratsvorsitzenden und den einstimmigen Zustimmungen haben wir zehn bis zwölf Aufsichtsräte, die sich mit in die Haftungsverpflichtung begeben haben. Wenn sie clever sind, dann sagen sie, wie es Herzog und Freude gesteuert haben, dass sie nicht aus konnten bei den Beschlüssen und wer die Sitzung eingeladen hat und wer sie geleitet hat. Dann haben wir vielleicht vor den Aufsichtsräten noch den Verband und seine Prüfer in der Haftung.

   

Nr. 2766

Aus Hohenberg

19. Dezember 2007, 18:17 Uhr

Betreff: Lasst die Aufsichträte nicht ungeschoren davonkommen

Nur weil der Misthaufen so groß war, konnte sich der Verbandsprüfer Herzog drüber auch so richtig schön aufrichten. SUN, das war die größte Verarsche und wohl der schärfste Rohrkrepierer, dafür hat man bei uns draußen an der Grenze die Bank zugemacht. Ich geh doch nicht zum Automaten, da geh ich doch gleich zur Sparkasse. Wenn ich einen von der VR-Bank herkommen lassen wollte, was sind denn das für welche, nur solche die mir was aufschwatzen wollen, sonst fährt der doch nicht raus. Der kommt nicht, wenn ich mich beim Prämienantrag wegen einem Kreuzchen nicht auskenne, der schlägt mir bloß X Änderungen vor.

Warum hat man uns also nicht gesagt, dass die Arzberger Vorstände nicht mal mehr die Fusion eine Woche überstehen würden? Man sieht, Heger war beim Verband in den Ausschüssen und es zählt zuerst Vitamin B. Wenn man die Rubrik Arbeit des Genossenschaftsverbandes liest, dann weiß man, dass Manfred Heger über die Revisionsinternas von Arzberg besser Bescheid bekommen hat als Marth und Dittrich oder unsere Aufsichtsräte. Zuerst hat man unser Vorstände abserviert und dann unsere unbequemen Aufsichtsräte raus komplimentiert. Unsere zwei Vorstände hat man anscheinend hinter unserem Rücken auch noch verknackt und die großen Lumpen in Marktredwitz hat man laufen lassen. Ich bin aber inzwischen überzeugt, dass die Aufsichtsräte von Marktredwitz und die die von uns jetzt dazugekommen sind, sich schmieren haben lassen. Was da in Wunsiedel abgelaufen ist, das war nicht koscher. Und der Kunde da hat sich ja über diese Internetseite zur Wehr gesetzt. Wie viel andere hat man einfach mundtot gemacht, mit denen man es bei den Wahnsinnsverlusten genauso getrieben hat.

Der Herzog hat die Aufarbeitung verhindert, dass stimmt, solange der da ist, sieht mich keiner mehr in der Bank. Aber vergesst die Aufsichtsräte nicht, lasst die nicht davon kommen, die waschen jetzt ihre Hände in Unschuld und haben doch selber so viel Dreck am Stecken.

   

Nr. 2765

Aus der Organisation

19. Dezember 2007, 17:16 Uhr

Betreff: Die Prüfer Herzog und Grothoff haben in Marktredwitz die Risikopotentiale erhöht

Die aufsichtrechtliche Unterlegung der Risikoaktiva mit Eigenkapital ist gegeben, so kann man es beim Bericht zur Vermögenslage im Jahr 2003 der VR-Bank Marktredwitz im Anhang zu Eintrag Nr. 2984 nach lesen. Kann man das heute auch noch mit Fug und Recht behaupten? Das Eigenkapital hätte man doch um die nicht vorgenommen Einzelwertberichtigungen reduzieren müssen und wegen einem Betrag unter einer Million hätte man sich doch die Lageberichtsvermerke erspart, oder die Kredite für das Jahr noch mal besser bewertet und dann die Einzelwertberichtigung prüfungstechnisch festgezurrt. Da ging es offensichtlich um Millionen, die Herr Herzog und Herr Grothoff in Abstimmung mit den Verbandsvorgesetzten der Bank an Eigenkapital belassen wollten. Sie haben den Vorständen damit gleichzeitig ungeheure Möglichkeiten gelassen weiter Risiko einzufahren. Dies geschah, weil ein Prüfer, vielleicht sogar beide nacheinander, auf den Vorstandsstuhl schielten und die Zusage aus der Zentrale aus München dafür schon erteilt war.

   

Nr. 2764

Aus dem Norden

19. Dezember 2007, 17:00 Uhr

Betreff: Herr Herzog und die VR-Bank Marktredwitz inzwischen auch bei uns Gesprächsstoff

Seit geraumer Zeit bin ich regelmäßiger Leser des Gästebuches des Wunsiedeler Kreises. Manchmal könnte man die Dinge als Bankmann selbst nicht besser formulieren, wie sie hier unverblümt auf’s Tablett gebracht werden. Über die geplante Fusion zwischen dem norddeutschen Genossenschaftsverband in Hannover und und dem Frankfurter Verband kommt man inzwischen auch auf den bayerischen ins Gespräch. Die scheinen über die VR-Bank Marktredwitz ganz schön angeschlagen und in der Kritik zu stehen. Auch der Name Johannes Herzog wird Synonym einer kleinen Tragödie für den GVB. Anscheinend hat dieser selbstherrliche frühere sogenannte Superprüfer sein Machtpotential weit überzogen. Vor allem scheint er sich in der Position als Vorstand total überschätzt zu haben. Auch nach meiner persönlichen Einschätzung hat er sich in die Bank eingeschlichen und nur seine eigene Vorstandskarriere aufgebaut. Dass die Prüfer und in Bayern die Bezirksrevisionsleiter die Aufsichtsräte bei besonderen Sitzungen unter Druck gesetzt haben, dass wissen wir alle, und es wird teilweise überall so gehandhabt. Bei der VR-Bank Marktredwitz war aber das Kind noch tiefer in den Brunnen gefallen, dort musste man es bewerkstelligen, dass nur einer der örtlichen Prüfer, ein für den Verband absolut zuverlässiger Mann die Vorstandsposition übernehmen musste. So wird es bei uns diskutiert. Weil das über eine sehr erfolgreiche Internetarbeit mit schier unglaublichen Informationsquellen nun zum Scheitern gebracht wird, steckt der bayerische Verband ganz geheuer in der Klemme.

Man kann den Aufsichtsräten aus der Entfernung wirklich nur den Rat geben, es ist nur noch eine Frage der Zeit wann die Neider bei uns über die Bayern zum Lachen anfangen werden. Nämlich dann, wenn das Kartenhaus in Marktredwitz in sich zusammen bricht. Und so kommt ja nun München auch noch dazu. Mit den Vorständen trifft man sich doch auf jeder Veranstaltung. Hoffentlich haben die Aufsichtsräte in Marktredwitz dann schon den Mut gefasst, nicht sich selbst zu entfernen, sondern sich von dem extern vorgegebenen und eingeschleusten ehemaligen Prüfer als Vorstand zu trennen. Nicht die Rettung der Bank war das Ziel, es war den Verband zu retten, in dem man jeden der in der Kritik stand und darüber gefährlich werden konnte aus der Schusslinie nehmen musste, einschließlich der Vorstände. Wenn es knackt und knirscht ist der Verband der erste, der sich rein wäscht und vor Ort alle zusammen im Stich lässt. Weniger erfolgreiche Banken gibt es überall, da wird man das im Fichtelgebirge auch verschmerzen können, wenn man nur möglichst wenig dabei abbekommt als GVB. Jetzt steckt man aber schultertief fest und Vorstand Herzog hat viel dazu beigetragen.

   

Nr. 2763

Max

19. Dezember 2007, 15:38 Uhr

Betreff: Hat sich Johannes Herzog auch noch selber eingestellt?

Wenn Herr Herzog vor eineinhalb Jahren gesagt hat, wir haben die Weichen gestellt, in dem man ihn eingestellt hat, war er es, der sich selber eingestellt hat? Was ist das für eine Welt? Man braucht sich nicht wundern, dass sich da keiner um die Proteste mit den falschen Abrechungen gekümmert hat. Wie schon vorgerechnet wurde anhand des Urteils aus Saarbrücken, hat man den Kunden damit wahrscheinlich Millionen auf diese Art und Weise abgenommen. Wieso soll das die Revision des Genossenschaftsverbandes auch interessieren, die künftigen Chefs der Banken hocken doch in den eigenen Reihen und die brauchen dann doch das Eigenkapital. Oder wieso sollte man die Einzelwertberichtigungen im Jahr 2002 und 2003 durchbuchen lassen, da wäre doch der eine oder andere Kreditkunde verschwunden, weil man den gar nicht mehr bedienen hätte dürfen, vor allem die ganz Großen, die schon an der eigenen Kapitalgrenze angestoßen waren. Und bei 32 % Krediten gemäß Vermögenslage laut Lagebericht (= Link) im Jahr 2003, die über 2,5 Mio. € gelegen haben, wie viele hätte man da runterfahren oder gar rauswerfen müssen? Da hätte man sich doch die Probleme selber gemacht. Da hat man Heger und Wolf lieber die hohen Kreditgrenzen belassen, mit denen sie dann noch mehr Schaden anrichten konnten oder eine Großkreditgrenze, wo man die Überziehungen wie bei Flex nicht auch noch nach dem KWG § 13 ( http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__13.html (= Link) ) behandeln hätte müssen mit verschärfter Zustimmung und Meldung von jedem Euro Erhöhung und eben auch Überziehung laut dem Abs. 2. Da hätte man vielleicht jeden Tag einen Beschluss gebraucht, dann wäre es Manfred Heger schon vergangen.

Was ist also eine Prüfung wert, wenn man selber schon der heimliche Chef im Laden ist und zur Kontrolle als Revisor antritt. Da hat man die Probleme mit Manfred Heger vielleicht auch so gelöst, dass der eine Abfindung auf besondere Art mitnehmen durfte, für das, dass er zu einem verabredeten Zeitpunkt dann auch den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Dass da Reinhold Wolf gemeint hat, auch er sei unkontrolliert, wenn man ihn doch als Begleiter an der Seite für das Vieraugenprinzip nach § 32 KWG brauchte um den Prüfer ins Vorstandsamt zu geleiten, war das nur ein in Kauf genommener Nebeneffekt? Hat der gemeint, wenn sich Manfred schon was mitnehmen darf, da schneid ich mir auch meinen Teil mit ab, vom Kuchen, Johannes Herzog braucht mich bald sowieso dringendst? Er bedankte sich beim abservierten Kollegen ja auch noch für die gute Zusammenarbeit auf der Vertreterversammlung. Was war die Prüfung bei der VR-Bank überhaupt wert, wenn sich die, die schon im Hintergrund anschafften und die Fäden zogen, damit selber kontrollieren sollten? Wahrscheinlich hat die Prüfung der Herren Herzog und Grothoff die Schäden bei der Bank bloß noch deutlich erhöht. Von gesetzlich, dass man sich an solche halten sollte, war da nicht mehr viel übrig.

   

Nr. 2762

Mitglied

19. Dezember 2007, 12:28 Uhr

Betreff: Mit welchem Recht werden die Hintergründe der Trennung von Karl Krämer verschwiegen?

Aufgrund der Kontrollpflichten nach § 34 Genossenschaftsgesetz gibt es eigentlich keinen Kreditfall an dem der Kontrollvorstand nicht beteiligt ist. Er ist zuständig für die sachgemäße Aufarbeitung aller Unterlagen, er überwacht die ordnungsgemäßen Abläufe im Rahmen der organisatorischen Regelungen, er ist zuständig für das Risikomanagement und er ist selbstverständlich zuständig, wenn Überziehungen über Jahre ungebremst laufen und natürlich ist er auch zuständig für die Überwachung der Richtlinien zur Vorlage der notwendigen Unterlagen nach § 18 KWG und der Auswertung der Unterlagen. Die fehlenden Kontrolle im Kreditgeschäft dürfte bei der VR-Bank mit eine Hauptursache an den großen Verlusten gewesen sein. Die unsaubere Verwertung, wie z.B. in Wunsiedel fällt voll in seinen Bereich.

Die Pflicht des Aufsichtsrates ist es darüber die Vertreter in Kenntnis zu setzen, ob auch für Karl Krämer ein von allen Ansprüchen befreiender Aufhebungsvertrag geschlossen worden ist. Ein Zweizeiler wie die im Genossenschaftsregister veröffentlichte angebliche Amtsniederlegung von Karl Krämer (= Link) verschleiert die Angelegenheit und lässt den Schluss darauf zu, dass hier der Aufsichtsrat Untreue begangen hat, weil er auf die Ansprüche gegen den Vorstand verzichtet hat.

Auch das ist vielleicht nicht die Schuld des Aufsichtsrates alleine, auch aus diesem Aufsichtsratsprotokoll kann man klar herauslesen, wer hier die Tätigkeit des Aufsichtsrates eigentlich wahr genommen hat, nämlich die Prüfer, der Revisionsdirektor und Leute aus München. Die Aufsichtsräte wurden für den Montagmorgen bestellt, mit Rechtsanwälten des Verbandes fachlich an die Wand gestellt und mit Tatsachen konfrontiert, die Johannes Herzog und Raimund Grothoff zwei Jahre vorher schon gekannt haben und sich so nur weiter entwickelt hatten, weil man ja den Prüfer Herzog zum Vorstand machen musste und der über eine gewisse Phase Karl Krämer noch dringend brauchte. Da haben doch die Prüfer den Aufsichtsrat regelrecht vergewaltigt, wenn man Karl Krämer auch nach seiner Mittelmeerkreuzfahrt für die Bank überrascht hatte. Der einzige, der vielleicht informiert war, war Werner Schelter, weil der den ehrenamtlich Notvorstand machen musste. Und das war auch eine Konstellation, die vom Gesetz so nicht gedeckt ist, weil der Notvorstand nicht zum Unterschreiben für die Bank gebraucht wird, nach Gesetz muss er die Arbeit des entlassenen Vorstandes machen.

Auch hier haben die Prüfer die Arbeit des Aufsichtsrates in die Hand genommen, das Protokoll dürfte das eindeutig aussagen. Nötigung ist angesagt durch den GVB und nicht freie Entscheidungen durch ein frei gewähltes Gremium, das den Mitgliedern Rede und Antwort dafür stehen müsste, was geschieht. Es gibt niemand anderen, der das untersuchen kann, wenn die Aufsichtsräte es nicht tun, als die Staatsanwaltschaft. Ein befreiender Aufhebungsvertrag mit Karl Krämer ist wie einer mit Manfred Heger ein Verzicht auf berechtigte Ansprüche der Genossenschaft, was der Aufsichtsrat und schon gar nicht die Prüfer von sich aus machen dürfen. Verschiedene Textpassagen der Gesetzeskommentierung verneinen generell so einen Regressverzicht, auch durch eine Vertreterversammlung. Wenn die Aufsichtsräte dies gemacht haben, dann stehen sie selbst und persönlich in Haftung dafür und wenn sie die Verbandsleute dazu genötigt haben, dann muss man das aufzeigen. Also muss auch dieser Punkt offiziell bei der Staatsanwaltschaft vorgebracht werden. Wenn der Vertrag nicht aufgezeigt wird, dann haben die Leute doch was zu verbergen und haben alle Dreck am Stecken, den man mit verstecken muss.

Die Vorstände sind für einen Großteil der Schäden verantwortlich und haftbar zu machen, die sich in 50 Millionen aufgezeigten Kreditverlusten und 27,4 Mio. € Wertberichtigungen deutlich ausdrücken. Es gibt Unmengen an Vorfällen, die ihnen im Rahmen des KWG und des GenGesetz dabei direkt zur Last gelegt werden müssten. Durch die befreienden Verträge haben die Aufsichtsräte diese Verpflichtungen im Rahmen eigener Sorgfaltspflichten und damit im Rahmen von Untreue nach § 266 StGB voll auf sich geladen. Die Prüfer haben sich vorsätzlich eingemischt. Lasst uns dies so den Ermittlungsbehörden vortragen. Es wird sich dabei sicher auch erweisen, dass in diesem Augenblick Herr Herzog wieder die treibende Kraft war und genau hier gesehen hat, dass man sich von seinem Steigbügelhalter still und leise verabschieden kann auch wenn damit auf Haftungsansprüche unberechtigt verzichtet wurde.

Es dürfte ein starkes Stück sein, wenn der Prokurist die verschlossenen Schränke des Vorstandes aufmacht. Das geht nur, wenn er gewusst hat was er findet. Den Mut, Karl Krämer direkt gegenüber zu treten, den hatte er nicht. Da hat er ihn vorher weg gelotst. Wie ist es strafrechtlich zu sehen, wenn man verschlossene Schränke öffnet. Der Gang an den Schreibtisch des Vorstandes, das ist der schlimmste Eingriff in die Privatsphäre und somit ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Nichts kann so eine Vorgehensweise rechtfertigen. Für Gefahr im Verzug ist da eigentlich nur ein Richter befugt eine Durchsuchung vornehmen zu lassen, aber schon gar nicht ein Angestellter, was Herr Herzog zu diesem Zeitpunkt war, oder ehemaliger Revisor der Bank, der seinen Aufgaben vorher auch nicht erfüllt hat. Das ist ja ein selbst legalisierter Einbruch.

   

Nr. 2761

Mit ein bisschen Ahnung

19. Dezember 2007, 09:38 Uhr

Betreff: Johannes Herzog selbsternannter Retter, oder selbstherrlicher Alleinherrscher?

Wenn heute Mitarbeiter davon berichten, dass Johannes Herzog ihnen schon als Prüfer den Jobverlust vorher gesagt hat, dann ist das ein Indiz dafür, dass er als Prüfer schon auserkoren war die Bank nicht mehr prüfen zu müssen, sonder sich als solcher schon als Herr im Laden fühlen zu dürfen. Seine Freude, dass er seinen eigenen Ziele erreicht hatte, war wohl damals auch aus Ein bisschen stolz (= Link) zu entnehmen. Den Vogel abgeschossen hat er aber einen Tag später auf der Vertreterversammlung vom 29. Juni 2006 mit Rede & Co. (= Link) abgeschossen. Seine Selbstherrlichkeit konnte sich nicht besser ausdrücken als, dass, wie er es auf der Protokollseite 00846 im 2. Absatz ausgedrückt hat: ‚Den Prozess des Fit-Machens der Bank für die Zukunft haben wir mit meinem beruflichen Einstieg in die VR-Bank Marktredwitz nachhaltig begonnen’, so kam es aus seinem Mund. Ob er damit auch sagte, das er auch die Ausbildungsphase überspringen durfte und gleich Vorstand werden durfte, dass bleibt ein Rätsel.

Wo sind seine strategischen Ausrichtungen, seine Aussagen zu Geiz ist geil (die Konkurrenz ist mit ihren Konditionen schuld am Einlagenrückgang!), wo ist Zuverlässigkeit in der Nähe mit 192 Mitarbeitern, was ist mit dem sichtbaren Aufbruch mit der Neugestaltung des HOMA-Gebäudes im Jahr 2007, was ist mit berechtigtem Informationsinteresse. Wenn ihm das wirklich Leitsätze gewesen wären, dann würde die Bank heute anders da stehen. Er verweigert Bilanzen und Versammlungsprotokolle, die sogar das Gesetz im aufgibt, dass er sie herausgeben muss und vor der Kurzbilanz, da fürchtet er sich heuer wie schon im letzten Jahr. Im letzten Jahr musste er vielleicht noch darauf warten, was die Leute vom Verband mit der Körperschaftssteuerrückerstattung austüfteln würden, sonst hätte er einen Minusabschluss aus dem normalen Bankgeschäft heraus verkünden müssen. Heuer wird er uns den nächsten Einbruch nicht mitteilen wollen. Sichtbarster Hinweis auf die absolute Lähmung des Herrn Herzog ist aber das HOMA-Gebäude. Der Putz ist ab mein Herr.

Die Sache mit dem Strafantrag zum Forderungserlass ist genau richtig. Die Sauereien enden nicht mit dem Jahr 2004 und sie beschränken sich vor allem nicht nur auf die Personen Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. Unglaubliche Dinge dringen hinter vorgehaltener Hand nach außen, was mit den Kripobeamten abgeht. Die brauchen keine schnellen Entscheidungen zu treffen, die können sich die Zeit nehmen die kleinsten Details aufzustöbern und über die Archive die Buchungen herholen, wo die Belege nicht mehr zu finden sind. Die Rechnung findet die Bank dann in den Prozesskosten. Aber die Bank an sich hat diese Zeit nicht, die sich der Aufsichtsrat mit seiner Entscheidung herausnimmt einen Neuanfang zu verhindern.

Die Sauereien beziehen vor allem Herrn Johannes Herzog mit ein. Eine Unterschrift vor einem Notar mit Aufgabe von Forderungen von 432.000 €, obwohl das Geld fließt und die Freigabe von weiteren Grundstücken und Lebensversicherungen und Anlagen zeigt uns, welche Grundhaltung er hat und wie er anvertrautes Vermögen verwalten will, wie ein selbstherrlicher Alleinherrscher, der die Unterschriften für Zustimmung im Nachhinein einfordert. Damit demonstriert er seine Unantastbarkeit. Berechtigtes Informationsinteresse ist für in kein Fremdwort, nur wie er es auslegt, da kann man nur den Kopf schütteln. Forderungsverzicht durch ihn ist laut Gesetz nicht möglich, daher verschweigen wir es besser, so sein Motto. Er weiß es, sonst hätte er nicht so gehandelt. Selbst ernannte Retter legen oft die Rechtsmittel nach eigenen Vorstellungen aus. Diktaturen sind oft der Schritt ins noch tiefere Chaos.

Herr Herzog war mit seinem selbst bezeichneten beruflichen Einstieg in seiner Hochstimmung so von sich überzeugt, dass er glaubte er könne diesen Einstieg mit Bilanzfälschung und unkorrekter Prüfung der Bank aufladen und er selber würde hinterher dass Allheilmittel sein. Denn auch die Zeit vor 2004 trägt den Stempel des Herrn Herzog. Die Bilanzen mindestens der Jahre 2002 und 2003 haben dadurch, dass man Verluste nicht mit dem Kapital verrechnet hat, den Vorständen Kreditgrenzen bei Groß und Höchstkredit in die Hände gespielt, die man nur mit Risikomaximierung bezeichnen kann. Herr Herzog und seine Kollegen haben Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer diese Werkzeuge in die Hand gegeben. Hätte man die Einzelwertberichtigungen durchgebucht, wäre das Kapital runter gegangen, die Vorstände hätte die Kredite nicht mehr ausweiten, sondern reduzieren müssen, mancher Höchstkredit wäre nicht mehr möglich gewesen und Flex wäre zweifelsfrei in den Bereich der Großkredite gefallen und damit wäre die tagtäglich Überziehung unmöglich geworden. Oder, der andere Weg, eine Sanierung hätte von der Sanierungskommission eine ordentliche Überwachung mit sich gebracht und keine unordentliche Prüfung des GVB. Das ist die Kette der Abläufe. Nach der zweiten Möglichkeit gäbe es heute keinen Vorstand Herzog, das weiß man jetzt auch.

Herr Herzog und Kollegen haben Manfred Heger und sicher seinen abnickenden Vorstandskollegen im Hintergrund ermöglicht diese ungesicherte Kreditverhältnis bei Fälschung der Unterlagen zu § 18 KWG mit Überziehungen von 1,5 Mio. DM und damit wahrscheinlich von 50 % der schon risikobehafteten Krediteinräumung auszustatten. Es war die Beihilfe zum Betrug an der Bank und ihren Mitgliedern. Die Geschichte Gold, Gold, Gold unterstreicht dies nur in einem weiteren unglaublichen Fall. Herr Herzog müsste sich persönlich für die 8 Millionen DM (4 Mio. €) verantwortlich fühlen. Dies war die Abschiedsprämie an Heger und Wolf und auch Krämer.

Genauso wie den Forderungsnachlass vom letzten Winter über diese Strafanzeige angestoßen werden muss, es bewusst gemacht werden muss, wer zur Zeit an der Spitze der Bank steht, welcher Charakter, genauso muss vielleicht aufgezeigt werden, wer dafür verantwortlich ist, dass Manfred Heger mit dem Aufhebungsvertrag vom Juli, August 2004 unter Verzicht der Ansprüche seinen Freispruch für seine Taten erhalten sollte. Niemand trägt sonst einen Aufsichtratsbeschluss (= Link) so vor, wo das Ergebnis vor einer Beratung und Abstimmung schon festgestanden haben dürfte und nur die Formulierung das einzige Zugeständnis an die Aufsichtsräte gewesen sein dürfte. Die Prüfer waren während der Prüfung schon die Herrscher im Haus der VR-Bank Marktredwitz und sie haben die Sauereien zugelassen. Herr Herzog und Herr Grothoff müssen für die Aufgabe der Regressansprüche gegen Manfred Heger zur Rechenschaft gezogen werden, der Höhepunkt der Vertuschung bei der VR-Bank Marktredwitz. Sie haben damit zugelassen, dass die die VR-Bank Ausgangspunkt von Schädigung der Region, Zerstörung von Wirtschaftskraft und Not bei Menschen war. Das ist die Hypothek des Herrn Herzog. Herr Herzog und auch Herr Grothoff müssen für die Einmischung in Führungstätigkeiten und gleichzeitig auch Aufsichtsratstätigkeiten als Prüfer zur Verantwortung gezogen werden. Wie man auch mit den Vertretern im Nachgang umgegangen ist, dass kommt einer Beleidigung und persönlicher Missachtung gleich.

Leider treten Alleinherrscher nicht von alleine ab. Da Herr Herzog entlarvt ist, gibt es wieder Handhaben dies durchzuführen, ihn abzusetzen um die von ihm genannte Neugestaltung möglich zu machen.

   

Nr. 2760

.......

19. Dezember 2007, 00:10 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

....... ……………, den 18. Dezember 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung

gegen die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG haben gemäß genannter Beweisquelle im Frühjahr 2007 gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuell Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank haben damit ihre satzungsgemäßen Kompetenzen und die gesetzliche Möglichkeiten nach dem Genossenschaftsgesetz weit überschritten, speziell hier dem § 34 GenG, und haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht gegenüber der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde das grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 € verkauft. Die Käuferin berichtete öffentlich über den Kauf. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltiger Sicherheiten in der Vereinbarung über den teilweisen Erlass dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Vorberatungen während seiner Periode als Notvorstand in den Beratungen mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsratsvorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätten wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2759

Der Wissende

18. Dezember 2007, 18:38 Uhr

Betreff: Schuld und Sühne

Die unglaubliche Frechheit von Herzog ist mit nichts mehr zu überbieten. Denn wenn man die letzten Beiträge líest, wir noch klarer, dass Herzog bereits zu seiner Zeit als Prüfer gewusst hat, dass er Vorstand der Bank wird. Wie hätte er sonst zu Mitarbeitern sagen können:"Wenn ich Chef bin werfe ich euch raus." Diese Tatsache ist strafrechtlich nochmals höher zu bewerten, da er bereits während seiner Prüfertätigkeit schon gewusst hat, dass er Vorstand wird. Bisher ist man davon ausgegangen, dass er seine Bewerbung während des Prüfens abgegeben hat. Aber, dass sogar die Abgabe der Bewerbung nur eine Farce war, ist eine neue Dimension, was Prüfer und Genossenschaftsverband von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen halten. Schwerste Verstösse gegen Wirtschaftsprüferordnung, Genossenschaftsgesetz, Kreditwesengesetz u.v.m sind relevant. Als Prüfer so dachten die Herrschaften stehe man ausserhalb jeglicher gesetzlicher Kontrolle. Gesetze und Verordnungen wurden nur angewandt, wenn man andere damit unter Kontrolle haben wollte. Es ist bezeichnend, dass der Prüfer Herzog, schon während seiner Prüferzeit da facto als Vorstand auftrat, Was soll dann das Gefasel, was Staatsanwälte prüfen, war vor meiner Vorstandszeit.
Mit den obigen Aussagen, wird selbst diese Argumentation ad Absurdum geführt.
So ist das immer, die Prüfer und der Verband mischen sich in die Geschäftsführung ein und wenn etwas schief geht, sind die Anderen schuld. Welche Daseinsberechtigung hat der Typ eigentlich noch in der Bank. Wie lange will sich der Aufsichtsrat von ihm noch am Nasenring vorführen lassen.

   

Nr. 2758

???

18. Dezember 2007, 17:26 Uhr

Betreff: Haben die Kripobeamten die Schlüssel von Wolf, Heger oder von Karl Krämer?

Von wem sind denn die Bankschlüssel für die Kripobeamten, von Manfred Heger, Reinhold Wolf oder von Karl Krämer, dann wären es doch Generalschlüssel, oder doch von den 15 Mitarbeitern, die man entlassen hat oder noch mehr? Der Computerraum, den man einrichten musste für die Kripoleute, der dürfte auch was gekostet haben. Hat das Rechenzentrum ausgeholfen, die PC's müssen doch ziemlich leistungsstark sein.

Übringens ist bei Herrn Herzog die Zuneigung zu Beate zurückgekehrt und die anderen sind wieder abgeschrieben, oder fährt er mehrgleisig?

   

Nr. 2757

Max

18. Dezember 2007, 17:20 Uhr

Betreff: Das mit dem Prüfer Herzog war doch eine abgekarterte Sache

Der Herzog hat doch schon als Prüfer in der Bank den Leuten gesagt, dass er sie rauswirft, wenn er Chef ist. Und genau so ist es dann gekommen. Da hat doch der Aufsichtsrat schon gar nicht mehr mitreden dürfen, wenn der das schon damals gewusst hat. Der hat als Prüfer schon wie der Vorstand gehandelt und hat sich den anderen auch noch angepasst. Und wenn er dem einen oder anderen das angedroht hat, was er dann auch in die Tat umgesetzt hat, dann hat er doch alle Sauereien auch schon vorher gesehen. Also die normalen Mitarbeiter raus und zu Sündenböcken gestempelt und mit den großen Lumpen den Schulterschluss betrieben. So steht heut seine Unterschrift neben der von Reinhold Wolf, dem, der gemeint hat, er darf sich ein paar Nuggets auf die Seite legen und seine Eigentumswohnung günstig an den Mann bringen, aber für eine Absicherung der Bank bei 1,5 Millionen Kredit, da ist er nicht zuständig. Und der Prüfer hat seinen persönlichen Geschäftssinn ja auch nicht gebremst, der hat ihn sogar noch die letzte Wegstrecke begleitet und hat ihn bei jeder Regressverhandlung raus gehauen. Und so hat man die letzten 430.000 zusammen raus geworfen.

Gratuliere Herr Herzog, bis jetzt ist die Rechnung noch aufgegangen. Aber nun hat mit Sicherheit das groß Zittern schon angefangen. Da braucht man schon mehrfachen (weiblichen) Beistand.

   

Nr. 2756

Mitglied

18. Dezember 2007, 16:29 Uhr

Betreff: Danke dass ihr uns das zeigt

Von Manfred Heger und von Reinhold Wolf hat man uns immer nur erzählt was die gemacht haben, bei Johannes Herzog da haben wir es jetzt mit seinem Förderer Reinhold Wolf schwarz und weiß, dass er mit den Kunden festgestellt hat, man ist sich einig, dass die Sicherheiten mindestens eine Million wert sind, oder dass man für ein Objekt alleine einen Schätzwert von 770.000 € gehabt hat und das man einverstanden war, dass von der Million nur 660.000 € bei der Bank eingehen mussten. Die anderen Grundstücke, die Versicherungen, die Wertpapiere, die hat man anscheinend gleich unter den Tisch fallen lassen. Tausende von Kunden hat man kaputt gemacht, da schenkt man eine halbe Million her. 100 Millionen Kreditverluste, dass hieße 1.000 x 100.000, oder ist der Durchschnitt 10.000 mal 10.000? Wolf und Herzog, das sind doch die Unterschriften. 430.000 € an den Kunden geschenkt, Millionen bei Manfred Heger und Karl Krämer mit Aufhebungsverträgen verzichtet, aber dem Letzten mit Reinhold Wolf auch noch eine Pension gezahlt. Wenn man Reinhold Wolf für den Forderungsverzicht auch noch belangen kann, dann fällt doch die Pension weg, oder wie ist das? Pension nur dann, wenn man sich nichts zu Schulden kommen hat lassen.

Aber Vorstand doch auch nur dann, wenn man sich nichts zu Schulden kommen hat lassen. Hat sich Herr Herzog nichts zu Schulden kommen lassen, wenn er solche Verzichtsvereinbarungen unterschreibt? Der Staatsanwalt müsste doch der Bankenaufsicht das sofort mitteilen und dann müsste er doch weg sein? Spielt es für den Mann eine Rolle, ob wir bei zwei Kreditfällen 8 Millionen Mark verloren haben, wo er weg geschaut hat? Warum nicht gleich sechs Wochen nach der Vorstandeinsetzung selber die erste Million verpulvern?

Genauso wie im Eintrag Nr. 2975 müssen wir die Helfer mit benennen und die Strafanträge auch auf die ausdehnen. Das gestehen wir denen nicht mehr zu, dass die so tun, als ob sie pfeifend durch die Gegend ablaufen können und den Blick abwesend gen Himmel strecken.

   

Nr. 2755

Uwe

18. Dezember 2007, 14:24 Uhr

Betreff: Wie kommen die Kerle dazu unser Geld zu verschenken?

Hat der Herzog soviel Macht, dass er unser Geld verschenken kann? Wie kommen die dazu 432.000 € nicht rein zu holen? Uns gibt man dann eine mickrige Dividende, wo die anderen schon lang wieder 5 % kriegen.

Der Herr Schelter ist doch auch bloß ein Erfüllungsgehilfe vom Ex-Prüfer. Schon Horst Pausch hat man nur dazu benutzt seine Unterschrift auf die Verträge mit den Vorständen zu setzen, für sonst war der doch nichts da. Am 14. Oktober 2004 ohne was zu sagen durch die Versammlung führen, wo die unglaublichsten Sachen über die Vorstände gesagt worden sind um zwei Tage später aus persönlichen Gründen, weil die Firma so gut laufen würde, durch die Hintertür verschwinden und einfach abtreten. Ein anständiger Aufsichtsrat hät den Prüfern schon längst die Leviten gelesen. Die sehen doch die Sauereien der Vorstände noch vor den Aufsichtsräten. Aber da hat man nichts gegen 5 Millionen bei Flex unternommen, die haben wir alle bezahlt, nur damit Manfred Heger auch leise gehen konnte und vielleicht noch was mitnehmen durfte. Wann werft ihr den Kriegsgewinnler Herzog endlich raus, weil Krieg haben die Vorstände mit den Kunden geführt und die Prüfer haben keinem von uns geholfen. Bei 100 Millionen Kreditverlusten, da hat man doch die Kunden vorher schon bis zum Hemd ausgezogen. Wie hoch ist denn da ein volkswirtschaftlicher Schaden für unsere Region, das potenziert sich doch? Reichen 500 Millionen was man bei uns in Summe kaputt gemacht hat, oder sind es eine Milliarde?

Sicherheiten abgeholt und für Kunden und Bank den Schaden nicht mal vermindert, sondern sich vielleicht selber bereichert unter den Augen der untätigen Revisoren. Wie hätte sich ein Vorstand sonst irgend wo getraut, 70.000 € für einen Goldtransport nach Guinea zu schicken und das ohne eine Sicherheit zu haben? Aber 1,4 Mio. € waren schon kaputt, da war der Rest dann das Geld zum Zocken. Der Herzog war von Anfang an da, dass er Vorstand werden sollte, geprüft hat der nicht. Aber die Anwesenheit, die hat man uns auch noch in Rechnung gestellt vom Verband. Den Mitarbeitern hat er schon als Prüfer gesagt, dass er den oder den raus werfen wird. Hätte er Heger, Wolf und Krämer als Prüfer raus geworfen, dann hätten wir nicht halb soviel Verluste bei uns gehabt. Herr Herzog hat für seinen Posten noch eine Unsumme Geld bei uns davon rieseln lassen und vielleicht müssen wir da bei allen Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland noch betteln gehen damit man die Bank wieder auf die Füße bringt. Gehen Sie endlich, bevor der Staatsanwalt Sie dazu auffordert. Weil die Aufsichtsräte das nicht kapieren, werden sie Sie später begleiten.

   

Nr. 2754

.......

18. Dezember 2007, 13:57 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Forderungserlass von 432.000 €

....... ……………, den 18. Dezember 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung


gegen den die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz eG, Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Uwe Heidel und Herrn Werner Schelter sowie zuständige Prüfer des Bayern e.V., München


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannten Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, sowie zuständige Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern wegen

- Verdacht der schweren Untreue nach § 266 StGB und Begünstigung bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, in Verbindung mit § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetz wegen unberechtigter Vermögensaufgabe durch Forderungserlass bei kompletter Absicherung



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php, sowie spezieller Internetlink http://www.wunsiedeler-kreis.de/anzeigen.php?pic1=Vergle090307.jpg&pic2=Vergle090307_1.jpg&pic3=Vergle090307_2.jpg , ersatzweise Anlage der betroffenen notariellen Vergleichsvereinbarung

Die Vorstände haben gemäß genannter Beweisquelle im Frühjahr 2007 gegenüber einem Kreditkunden gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eventuell Verzugszinsen, sowie zu Lasten der Bank bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Zwangsvollstreckungskosten, erlassen.

Die Vorstände der Bank haben damit ihre satzungsgemäßen Kompetenzen und die gesetzliche Möglichkeiten nach dem Genossenschaftsgesetz weit überschritten, speziell hier dem § 34 GenG, und haben damit mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 266 StGB, Untreue, verstoßen. Dem Vorstand wird von Gesetz und Satzung der Genossenschaft kein Recht eingeräumt gesichertes Vermögen der Genossenschaft aufzugeben, wodurch ein schwerer Untreueverdacht gegenüber der Genossenschaft besteht.

Die Forderung bestand mit 1.092.000 €. Am 16. Februar 2007 wurde grundpfandrechtlich besicherte Grundstücke der Kunden notariell mit 1.000.000 Mio. € verkauft. Die Käuferin berichtet öffentlich über den Kauf. Die Auflistung weiteren Grundvermögens und weiterer wahrscheinlich werthaltigen Sicherheiten in der Nachlassvereinbarung dürfte nachweisen, dass für die Gesamtforderung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nie die Gefahr einer Untersicherung bestanden hat. Der genannte Vorstand Werner Schelter dürfte in sicher durchgeführten Vorberatungen während seiner Periode als Notvorstand in den Beratungen mit eingebunden gewesen sein. Auch als Aufsichtsratsvorsitzender ist er später nicht gegen die unerlaubte Vermögensaufgabe eingeschritten.

Weder Vorstände noch Aufsichtsrat der Bank haben den Forderungsnachlass der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 bekannt gegeben. Es ist nach der gesetzlichen Regelung zweifelhaft, ob eine Genossenschaft in dieser Form überhaupt Vermögen aufgeben darf, da auch Rechte Dritter tangiert sein könnten. Gegenüber den Vorständen dürften Regressansprüche erwachsen sein, die nach der Kommentierung des GenGesetzes zu § 34 weder vom Aufsichtsrat der Bank und wahrscheinlich auch nicht von einer Vertreterversammlung nachgelassen werden dürfen.

Da dieser Forderungsnachlass noch vor der Erstellung des Abschlusses 2006 der Bank erfolgte, dürfte im Hinblick auf diese Bilanz auch der Verdacht der Bilanzfälschung gegeben sein. Damit wären auf das Jahr 2006 Ausschüttungen ohne entsprechenden Gewinn erfolgt, wofür die Vorstände ebenfalls haftbar gemacht werden müssten.

Da öffentlich bekannt ist, dass gegen die Bank Ermittlung laufen, beantrage ich den Fall bei diesen Ermittlungen unverzüglich mit auf zu nehmen, oder gesondert damit zu beginnen.

Hierzu beantrage ich Ermittlungen gegen die tätigen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, sowie zuständiger Vorgesetzter, die im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit bei der Bank die Angelegenheit weder revisionstechnisch einwandfrei, noch im Sinne von strafrechtlicher Verfolgung aufgegriffen haben. Ohne Zustimmung der Prüfer wäre die Bilanz 2006 in der Form nicht möglich gewesen. Die Prüfer hätte wahrscheinlich ihrerseits die Pflicht gehabt, den Vortrag der Angelegenheit bei der Vertreterversammlung zu überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2753

Wissender

18. Dezember 2007, 09:23 Uhr

Betreff: Der Sog des tiefen Strudels zieht unenthaltsam und unaufhörlich

Die Fähigkeit des Aufsichtsrates sich vom ehemaligen Prüfer zu trennen war bisher noch nicht gegeben. Derjenige, der eine große Mitschuld am Dilemma der Bank trägt, wird tatsächlich als Schutzschild in Anspruch genommen. Doch der starke Sog des Strudels zieht bereits. Mit der Aufklärung der Dinge wird es über die Staatsanwaltschaft vielleicht Monate dauern, dann sind die Chancen vertan sich aus dem Sumpf noch zu befreien. Der Morast könnte so tief sein, dass die VR-Bank Marktredwitz neben der Volksbank Hamm in die Genossenschaftsgeschichte als Negativbeispiel eingehen könnte. Wenn der Genossenschaftsverband Bayern Gefahr läuft sein Prüfungsmonopol zu verlieren, weil sich herausstellen sollte, dass die Prüfung ganz wesentlicher Faktor der Verluste der VR-Bank waren, dann wird es kein Schutzschild mehr geben, dann wird nur noch schmutzigste Wäsche gewaschen werden. Uneingeschränkte Bilanzbestätigungsvermerke bei nicht gebuchten Einzelwertberichtigungen vielleicht in mehrfacher Millionenhöhe, das ist kein Pappenstiel, Verluste in einzelnen Krediten in Millionenhöhe, wo der Prüfer die Verstöße gegen § 18 kWG übersehen hat, Verstöße gegen die Mindestanforderung nach § 25a KWG, weil keine ordentliche Geschäftsordnung und Organisation, kein Risikomanagement eingerichtet war und die Prüfer dagegen nichts unternommen haben, außer sich selbst auf den Thorn zu setzen, genauso wenig. Und die eigenen Aufgaben von Vermögenswerten der Genossenschaft im Rahmen eines Verzichtes auf gesicherte Forderungen durch Herrn Herzog liegt schon direkt in der persönlichen Haftungsverpflichtung des ehemaligen Revisors des Genossenschaftsverbandes Bayern. Sowohl die Einzelwertberichtigungsangelegenheiten als auch die Handhabungen scheinen auch noch ungeahnte Steuerwirkungen gehabt zu haben.

Der allergrößte Teil der schmutzigen Wäsche wurde bisher nur im Keller abgeladen. Nachdem eine Tür geöffnet ist, stinkt es nun ganz gewaltig aus allen Ritzen. Kann sich der Aufsichtsrat noch rechtzeitig befreien? Wir wollen den bisherigen Türwächter für die Wachkammer der Berge an Schmutzwäsche hier nicht als Vorstand haben. Wer sich nicht lossagt, der wird mit in die Tiefe gerissen.

   

Nr. 2752

Beobachter

17. Dezember 2007, 12:40 Uhr

Betreff: Warum hat der GenoVerband in Marktredwitz die korrekte Durchführung der Prüfung eingestellt?

Man kann sich immer nur fragen, warum hat der Genossenschaftsverband bei der VR-Bank Marktredwitz die korrekte Durchführung der gesetzlichen Prüfung eingestellt? Musste man eigene Kollegen schützen, wie z.B. der Prüfer, der in den Zeitungsberichten 1996 (= Link) aufgetaucht ist und die Bank auch mehrere Hunderttausende gekosten haben soll? Warum schreitet man bei 100 Millionen Mark (50 Mio. €) Kreditverlusten nicht ein, warum sagt man den Vertretern bei der Fusion nicht, dass die Risikolage nicht mehr zu vertreten ist? Warum lässt man den Vorstand bei einem ungesicherten Kredit von 5 Mio. Mark auch noch betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit dem § 18 Kreditwesengesetz durchführen, ohne ihn dafür in Anspruch zu nehmen? Warum spricht man nur von den Überziehungen und nicht von der höchst risikoreichen, ja ungesicherten Kreditvergabe im Gesamten, wenn man 5 Millionen verliert?

Warum haben die Prüfer Herzog und Grothoff vielleicht selber die Einzelwertberichtigungen nicht einbuchen lassen, die vielleicht mehr als den Rest der Rücklagen weg gefressen hätten? Warum hat man der Bank unter Manfred Heger Höchstkreditlinien von 8,5 Mio. € belassen, wenn die vielleicht in dem Zusammenhang um zwei bis drei Millionen niedriger gewesen wären? Warum hat man ausgerechnet dem Prüfer den nahlosen Übergang zuerst zum Gesamtprokuristen und dann zum Vorstand ermöglicht? Hat man die normale Prüfungsarbeit vielleicht nicht eingestellt, aber die Ergebnisse nicht zu dem verwendet, was Ergebnis hätte sein müssen, nämlich die Trennung von allen Vorständen, die sofortige strafrechtliche Verfolgung von diesen Sachen und damit auch gleichzeitig ein Stopp weiterer Verluste und keine Vorschubleistung mehr wie bei Flex und bei Gold, Gold, Gold oder mehrfachem fünfstelligen Erlassen ohne Not, wie es zur Ende der Ära Heger auch schon vorgekommen sein soll? Warum hat man nicht neutral nachvollziehen lassen, ob sich Leute an der Spitze bei dieser ungeheuerlichen Summe an Kreditverlusten auch persönlich daran bereichert haben können, wie es heute unentwegt diskutiert wird? Wie konnte O.H. aus den aufgezeigten Zeitungsberichten sich neben den Wertpapierspekulationen denn auch noch größere Beträge in Bar mitnehmen, die angeblich in der Schweiz gelandet sind? Geht das ohne Mitwirken bei der Bank selber, doch wohl kaum?

War Herr Herzog der, der bereit war, für die Zusage der Vorstandsposition bis hin zur falsch erstellten Bankbilanz und mehreren falschen Bilanzbestätigungsvermerken den Vorlauf zur eigenen Vorstandsberufung auf diese Art und Weise durchzuziehen, dass die Prüfung nicht Abstellung von Missständen, sondern reine Feststellung und Sammlung von Material von Vorständen und Aufsichtsräten war, vielleicht sogar noch dass man sie auch noch dahin geführt hat um sie zukünftig noch besser in der Hand zu haben? Der Ausfall eines ungesichertes Kreditverhältnis mit Verstoß gegen den § 18 KWG kann mit dem Aufbau der Überziehungen über zwei drei Jahre nur als Zugeständnis an den alten Vorstand und als Falle für die Überbleibenden betrachtet werden.

Der Aufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche gegen den Vorstand, war der das abgesprochen Zugeständnis an Manfred Heger, war das das abgesprochene Zeichen, dass er in keinem Kreditverhältnis Rücksicht auf eine Rückwirkung auf sich selbst befürchten musste? Ist so etwas nicht der Freibrief zur persönlichen Bereicherung? Nichts bleibt dem Prüfer verborgen, keine Kundenbilanz in diesen Größenordnungen, auch nicht wenn die Unterschrift fehlt. Das fällt jedem ordentlichen Prüfer auf. Persönliche Bereicherung über die fiktive Anstellung der Ehefrau, die Ausschaltung des Aufsichtsrates, in dem man auch da die Ehefrauen auf die Gehaltsliste nimmt und die Prüfer sollen das nicht gesehen haben? Wenn der Name Doris Heger auf der Liste erscheint, dann sieht das jeder andere Prüfer. Und auch noch die R+V-Agentur auf die Mutter, den Mercedes noch auf den Vater? Warum hat Herr Herzog dass auf sich genommen und alles untergebuttert? Das war keine Prüfung im Sinne von Wirtschaftsprüferordnung, Kreditwesen- und Genossenschaftsgesetz, das war die Duldung und Förderung schlimmster Zustände um eine Bank zu übernehmen, die am Boden liegen würde und bei der man nicht nur Vorstand ohne Behinderung sein könnte, sondern auch noch einen großen Macker markieren wollte und wo man die Menschen mit Rede & Co. (= Link) für dumm verkaufen kann. Der der die Kunden, die Mitglieder, die Region verraten hat, der wollte sich als Retter präsentieren. Hoffentlich erkennt das endlich auch der Aufsichtsrat, das der vermeintliche Retter tatsächlich der Verräter ist.

   

Nr. 2751

Genossenschaftler

17. Dezember 2007, 09:27 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband – Gewähr für Erfüllung der Prüfungsaufgaben?

Bietet der Genossenschaftsverband Bayern die Gewähr für die Erfüllung seiner Aufgaben? Dies ist nach § 63a Genossenschaftsgesetz (= Link) die Voraussetzung für die Verleihung des Prüfungsrechtes. Wer ist die oberste Landesbehörde? Ist es das Finanz- oder das Wirtschaftsministerium? Muss man dort auf die Lageberichte bei der VR-Bank in Marktredwitz aufmerksam machen und einen damit verbunden mehrmals falsche Bilanzbestätigungsvermerke? Auch das ganze Drama in der Region? Dass der Verband bereit ist Prüfungen vorzunehmen, wo sich die Staatsanwaltschaft durch Hinweise aus der Kundschaft angesichts von 27 Millionen € Wertberichtigungen aufgerufen fühlt die Arbeit der Revision nachzuvollziehen oder wo ein Genossenschaftsverband uneingeschränkte Bilanzbestätigungsvermerke erteilt, obwohl vielleicht millionenschwere Einzelwertberichtigungen nicht in den Bilanzen aufgenommen werden mit der Folge von ungeheuren Steuerverkürzungen in den folgenden Jahren? Damit zusammenhängend überhöhtes Risiko für Kunden und Allgemeinheit, weil die gesetzlichen Kreditgrenzen damit künstlich hoch gehalten wurden entgegen den markantesten Gesetzen in Kredit- und Genossenschaftsbereich?

Kann man die Politik nun sensibilisieren wenn sowohl der Ministerpräsident als auch der Oppositionsführer Franken sind. Die VR-Bank war doch neben ihren internen Problemen auch für die Region eine ungeheuere Konjunkturbremse, die Schäden an allen Ecken und Enden bei Firmen und Familien angerichtet hat? Muss das Ergebnis einer Qualitätskontrolle nach § 63e GenGesetz (= Link) öffentlich bekannt gegeben werden? Wo kann man das bekommen, wie der GVB zuletzt bewertet wurde und wann die nächste Prüfung ansteht? Mit § 64a GenGesetz (= Link) besteht doch auch die Möglichkeit dem Verband das Prüfungsrecht zu entziehen. Wer unserem Land wissentlich schadet, der kann doch keinen gesetzlichen Prüfungsauftrag mehr erhalten.

Dies muss doch verstärkt gelten, wenn man sich als Hüter des Genossenschaftsgesetzes gibt und dann der ehemalige Prüfer Johannes Herzog so tut, als ob man gar nicht anwesend gewesen sei. Das Kreditwesengesetz in seinen wichtigen Paragraphen 13, 18, 19, 25a hat man doch auch ignoriert, mit den Kreditgrenzen und den Verpflichtungen zur organisatorischen Ausgestaltung einer Bank nach den Mindestanforderung (MAK/MAH) in dem Bereich. Aber die Prüfungsgebühren hat man bei der Bank schon auch vermehrt mitgenommen. Man hat die VR-Bank Marktredwitz wie eine kläpprige Kuh dastehen lassen. Von oben nicht gefüttert, aber unten bis zum letzten Tropfen ausgemolken. Der Verband hatte alles andere als gesetzliche Prüfungsaufgaben im Sinn. Wenn eine Sanierung kommt, dann hat man sich sogar überhöhte Prüfungsgebühren über den Sicherungsfonds bezahlen lassen, weil die Prüfungstätigkeit regelrecht für die Katz war und genau das Gegenteil bewirkte. Wer als Prüfer solche Missstände vertuscht, der zeigt doch, dass er gar nicht gewillt ist zu ihrer Beseitigung beizutragen. Man hilft ja dem ehemaligen Prüfer Herzog bei dem Forderungsverzicht von an die halbe Million den Saustall von früher fortzusetzen. Will man wieder so tun, als ob man die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderungen in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) nicht gesehen hätte? Will man sich die eigenen Untätigkeit wieder beweisen lassen und dass Herr Herzog, da, wie schon als Prüfer vor vier und fünf Jahren, den Steuerzahler und die Kommunen wieder zu einem Drittel mitbezahlen hat lassen, weil er einen Ausfall ins nächste Jahr verschoben hat wo das vorige keine Steuerermäßigung mehr gebracht hätte?

   

Nr. 2750

Sehr Besorgter

17. Dezember 2007, 00:33 Uhr

Betreff: Ein bisschen stolz, weil man die Probleme zugeschüttet hat

Not macht bekanntlich erfinderisch. Was man da als Dreigestirn Herzog, Wolf und Schelter im Juni 2006 mit „Ein bisschen stolz“ (= Link) verzapft hat, dass muss man sich immer wieder vergewissern. Herr Wolf kündigt den Herzog als Vorstand an, man beleidigt die Kunden als Quantität vor Qualität und preist 192 Mitarbeiter, wo man wahrscheinlich schon jeden einzelnen überprüft hat, wie man ihn los werden will und wo man die „Sozialvereinbarung“ zur Betriebserhaltung schon in der Schublade hatte. Seit Jahren hat man zum HOMA-Gebäude immer nur neue Versionen. Wahrscheinlich steht einem nach der Planung, die Manfred Heger schon als fertig bezeichnet hat, außer dem dass man da zinslos Geld reingelegt hat, nichts mehr im Weg als man selber.

Was aber der heutige Aufsichtsratsvorsitzende von sich gegeben hat, zeigt wie viel Ahnung die alle haben und wie viel man bereit ist die Mitglieder und die Öffentlichkeit auf breiter Front anzulügen. Man hätte viele Probleme bewältigt, sagte er. Er zeigt allen damit, wie er mithelfen will sich auf die Seite der Vorstände zu stellen und auf die Seite des Genossenschaftsverbandes Bayern. Die Bewältigung war, dass man alles vergraben wollte, was die Staatsanwaltschaft nun aufdeckt. Nichts Herr Schelter, es sieht so aus, als dass Sie sich sehr schwer tun sich von diesen Leuten zu distanzieren. Die Distanz zu wahren, die die Mitglieder von Ihnen erwarten. Auch Ihre unterlassenen Kontrollpflichten haben Heger, Wolf und Krämer geholfen die Verluste zu bauen. Sind sie über ein großes Kreditverhältnis befangen?

Wer von Flex und Gold, Gold, Gold gehört hat, von Forderungsnachlässen auf der einen Seite und Versteigerungen der Kunden auf der anderen, den wundert es nicht, wenn die Bank ihren Kunden auch noch für Millionen Fondsanlagen, die wurden laut ein bisschen stolz ja erfreulicherweise gesteigert, ungeprüfte und spekulative Anlagen verkauft haben könnte. Da man den Kunden schon beim Kreditgeschäft nicht geschützt hat, warum soll man ihn bei der Anlage schützen. Dass die Vorstände da auch noch bestimmen konnten, welche Provision an die Bank läuft und welche nicht, dass kann man sich inzwischen bei dem desolaten und beabsichtigt unorganisierten Haufen gut vorstellen. Die Versicherungsagentur auf Mutti ist doch auch so gelaufen. Selbstverständlich läuft das außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes auch noch leichter, mit einer Umleitung der Provisionen, auch wenn das Risiko für den Kunden dabei noch höher ist.
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Nr. 2749

Aus dem Anlagebereich

16. Dezember 2007, 23:59 Uhr

Betreff: Zu 2969, Anlagen in US-Immobilienfonds

An den Besorgten von 2969, ganz schnell handeln und zwar noch vor dem Jahresende um ja keine Frist zu versäumen. Im Anhang ein Urteil des OLG Stuttgart zur Beraterhaftung (= Link). Unbedingt noch der Bank auf der Grundlage per Einschreiben, am besten über einen Anwalt mitteilen, dass man wegen der Braterhaftung sich vollkommen falsch aufgeklärt fühlt. Nach meiner Ansicht hat die VR-Bank ganz schlechte Karten, wenn sie sogar außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes Anlagen anbietet, die den eigenen Horizont weit übersteigen. Wie sollen die denn die wirtschaftliche Plausibilität geprüft haben? Das würde ihnen kein Richter mehr abnehmen. Vielleicht beruft man sich auch auf das Urteil, dessen Quelle man vom Webmaster erfahren kann, dort hab ich den kompletten Link hin gegeben.

Wenn die Bank schon 8 % Provision erhalten hat, wie es in 2969 steht, dann war dass eine hoch spekulative Angelegenheit. Viel Spaß Herr Herzog, wenn Sie das auch noch gedeckt haben. Zuerst muss nämlich die Bank prüfen, ob man es den Kunden überhaupt anbieten kann und dann muss man dem Kunden das spekulative Risiko klar aufzeigen, wie es aus dem Urteil auch hervorgeht. Man darf es sogar einem Normalkunden gar nicht verkaufen. Wenn man jedoch jemand seinen letzten Spargroschen da rein empfiehlt, dann kommt es schon einem Lotteriespiel gleich, da hat der Kunde gute Karten sein Geld zurück zu bekommen und die Bank trägt das Risiko. Als beratende Bank kann man nur hoffen, dass die VR-Bank auch den Markt beobachtet. Wie stehen die Fonds, sind von den 10 Millionen vielleicht schon die Hälfte futsch? Großer Gott, was läuft bei dieser Bank.

Haben Vorstände und Mitarbeiter den Fonds provisionsmäßig auch noch an der Bank vorbei vermittelt um die in die eigenen Taschen fließen zu lassen und so getan, als ob die Bank dahinter stehen würde? Wie soll der Kunde das auch wissen, diese Praxis wäre gegenüber dem Kunden und der Bank verbrecherisch.

   

Nr. 2748

Besorgter

16. Dezember 2007, 22:14 Uhr

Betreff: US-Immobilien

Betroffen macht mich die Situation am US-amerikanischen Immobilienmarkt. Wenn schon eine so grosse Bank, wie IKB mit allen ihren Möglchkeiten die Entwicklung bei den amerikanischen Immobilien falsch eingeschätzt hat, wie soll denn ein relativ kleines Unternehmen wie die US-Treuhand bessere Einsichten haben. Zudem hat der amerikanische Gesellschafter und einziger mit Connections in den USA das Unternehmen verlassen.? Herr Heger hat gegenüber seinen Kunden behauptet das stimme nicht. Warum? Was steckt dahinter, wenn man das Ausscheiden des wichtigsten Partners der US-Treuhand nicht kundtun will. Wenn ein Zeichner von solchen Anteilen zu Schaden kommt, wer übernimmt die Haftung für die solide Beratung. Nach einem neuerem BGH-Urteil übernimmt eine Bank die Haftung, wenn ein Bankvorstand oder ein Mitarbeiter privat diese Fondsanteile vertrieben haben. Da die VR-Bank Marktredwitz auch als Bank diese Anteile vertrieben hat und dafür ca. 800 T€ Provision vereinnahmt hat, ist sie auch in der Beraterhaftung. Hochgerechnet ist das ein Volumen von ca 10 Millionen €, das an den Mann gebracht wurde. Wer ist in der Lage, unabhängig und neutral Âuskunft eine realistische Einschätzung zu geben. In erster Linie interessiert es mich als Zeichner, ob da meine Anteile über den Jordan gehen können. Was da auf die Vermittlerbank zu kommt kann man davon erst ableiten. Kann die Schutzgemeinschaft für die Anleger recherchieren. Sie sind prädestiniert für diese Arbeit. Im Voraus schon ein herzliches Vergelt's Gott. Ich habe meine ganzen Ersparnisse dahinein gesteckt.

   

Nr. 2747

Aus der Organisation

16. Dezember 2007, 18:50 Uhr

Betreff: Was ist so eine Prüfung wert, was ist so ein Bilanzbestätigungsvermerk wert?

Mit dem anhängenden Bilanzbestätigungsvermerk und der Darstellung der Vermögenslage (= Link) hat der Genossenschaftsverband für das Jahr 2003 die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Gleichzeitig hat man aber über den Lagebericht (= Link) zugegeben, dass für die problembehafteten Kredite ungesicherte Kreditteile nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Somit ist der Bilanzbestätigungsvermerk mit den nicht richtig widergegebenen Verhältnissen doch Makulatur. Der Genossenschaftsverband müsste von sich aus seine Prüferzulassung zurückgeben. Die unterlassenen Wertberichtigungen wurden damit direkt in den Rücklagen belassen. Man sieht es daraus, dass der Verlust sowieso schon mit 2,2 Mio. € über die Rücklagen gedeckt werden musste.

Es steht zweifelsfrei im öffentlichen Interesse, um wie viel eine Bilanz, die aus gesetzlichen Gründen vollständig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss, so geschönt war. Wie viel an Einzelwertberichtigungen wurden im Jahr 2002 und 2003 bei der Bank nicht durchgebucht? Um wie viel hat man damit zu hohe Bankrücklagen ausgewiesen (Vermögenslage), um wie viel hat man einen Verlustausweise (Ertragslage) vermieden. Um wie viel wurde damit der Bank zu hohe Kreditgrenzen nach § 13 KWG und § 49 Genossenschaftsgesetz ermöglicht und damit gegen das Gesetz die Risikosituation bei der Bank verschärft?

Ist der Genossenschaftsverband zu einer Stellungnahme bereit? Ist Herr Herzog zu einer Stellungnahme als heutiger Vorstand und damaliger Bilanz- und Testatsprüfer bereit? Was sind diese Bilanzen bei der VR-Bank Marktredwitz wert, wenn die Forderung falsch bewertet wurden, was ist die gesetzliche Prüfung in dieser Zeit überhaupt wert? Hätte man die Vorstände komplett abberufen müssen, wenn man die Wertberichtigungen gebucht hätte und die Kreditgrenzen eingebrochen wären? Wäre damit die Zeit für den Verband und Herrn Herzog zur stillen Übernahme zu kurz gewesen?

Wenn nun alleine aus steuerlichen Gründen ein Aufdröseln der Bilanzen erforderlich wäre, müsste die Prüfung generell wiederholt werden? Hätten die Mitglieder Anspruch auf eine ordentliche Prüfung? Steht der Genossenschaftsverband Bayern am Scheideweg?

   

Nr. 2746

Wissender

16. Dezember 2007, 17:11 Uhr

Betreff: Zur Firmenkundenbilanz in Nr. 2962

Wie wichtig der § 18 Kreditwesengesetz mit den Kundenunterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation ist, wurde hier schon öfters angesprochen. Natürlich gibt es interne Anweisungen bei den Banken, wo sogar diese zum Teil vom Verband als Muster vorgegeben sind und auf die Bank umgesetzt werden müssen. Natürlich heißt es um so größer der Kredit umso mehr Unterlagen zur Risikominimierung. Bei 4,5 Mille war natürlich nicht nur die Kundenbilanz gefragt, sondern auch die Steuererklärung und der Steuerbescheid. Und die gehen zuerst an die Kreditmarktfolgeabteilung (Vieraugenprinzip!) und die werten die Dinge aus und nicht der Vorstand, der das Engagement betreut. Wenn aber die Revision nicht auf die Einhaltung achtet, wenn die Innenrevision unfähig ist und der Kontrollvorstand der Erfüllungsgehilfe für den im Markt, wer schützt dann den Kunden und die Eigentümer der Bank, dass Risiken nur da entstehen wo sie nach menschlichem Ermessen unvermeidbar, oder überraschend und außergewöhnlich auftreten? Dass dies aber bei der VR-Bank Marktredwitz alles in eine Hand gegeben wurde, dass ist schon konträr gegen das Kreditwesengesetz und dass deutet doch schon daraufhin, dass da gemauschelt werden sollte. Bankvorstand und Kunde hatten da in der privaten Sauna vielleicht noch mehr miteinander besprochen, als beim üblichen täglichen Kaffeeplausch in der Bank. Da hört man überall das Ungesetzliche und Unerlaubte mit hohen Ausfällen in anderen Worten heraus.

Dass auch noch der Steuerberater mit der Bank so verbandelt war und natürlich um jede Zuspielung von Mandanten auch dankbar war, das war das weiter Vertrackte. Bei so einem Zusammenspiel, da kann man doch manchem Kunden gemeinsam lukrative Angebote, (für wen wohl am meisten lukrativ) unterbreiten. Durch die persönliche Nähe glaubte ein Vorstand eventuell, auch mal mit dem Steuerberater die Zahlen so ausmachen zu dürfen, wie man es in der Bank brauchte. Doch anscheinend war das dem Kunden zu heiß. Warum sollte er auch noch die falsche Bilanz in der Bank unterschreiben, wenn er merkte, dass der Vorstand unter allen Umständen den Kredit selbst durchbringen wollte. Aber eine ununterschriebene Bilanz bei der Bank gilt wie, wenn gar keine da ist. Wer hat also unterschrieben, oder wurde die auch ohne Unterschrift vom Revisor anerkannt? Angeblich sei es dem Kunden zu heiß gewesen bei der Bank eine Bilanz zu unterschreiben und eine die öffentlich galt und auch fürs Finanzamt. Vielleicht befragt man mal die Leute in der Kreditabteilung, ob sie nicht auch was von Strohmannkrediten wissen, weil man angeblich bei dem Kredit nichts mehr aufpacken konnte.

Wahrscheinlich hat man den Vertretern nicht nur falsche Schadenssummen genannt, da könnte viel mehr dahinter stecken. Es scheint sogar so, dass ein heutiger Kreditausschussvorsitzender die eigenen AR-Kollegen geholfen hat auszutricksen. Was hat dieser Herzog nicht alles gesehen, was er jetzt in seiner dicken Schublade zum Rausziehen hat? Man sollte die Schubladen aufmachen und ihm vorhalten.

   

Nr. 2745

Anonym

16. Dezember 2007, 16:28 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
als Weihnachtsgeschenk wünsche ich mir als Geschädigter, dass die Vorstände und die Aufsichtsräte und die Verantwortlichen vom Genossenschaftsverband noch vor den Fest-
tagen wegen Untreue, Betrug sowie Vorteilsnahme und Beihilfe verhaftet und eingesperrt werden.

   

Nr. 2744

Ein vom Genossenschaftsgedanken Ãœberzeugter

16. Dezember 2007, 15:39 Uhr

Betreff: Wie wahr

Hat F.W.Raiffeisen einmal geahnt, dass es den Wunsiedeler Kreis gibt.

Seine Aussage die ich hier in einem Artikel gefunden habe passt jedenfalls hervorragend zu diesem Gästebuch.

Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele. hier klicken...... oder die gesamte Datei hier klicken...

Wie recht er doch hat, nicht wahr liebe Herren vom Genossenschaftsverband Bayern.

Es sollten sich noch viel viel mehr finden, die denjenigen, die die Ideen von F.W.Raiffeisen in den Schmutz getreten haben, wieder helfen auf die richtige Spur zu kommen.

   

Nr. 2743

Die drei Akteure

16. Dezember 2007, 15:10 Uhr

Betreff: Die Politik scheint auf Kreditverkauf zu reagieren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen zu verbessern. Ein nachhaltiger Schutz der Darlehensnehmer soll durch ein Bündel von Maßnahmen erreicht werden. Zypries’ Vorschläge sollen in das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (sog. Risikobegrenzungsgesetz) aufgenommen werden, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.

Den Volltext lesen Sie hier hier klicken....

   

Nr. 2742

Einer, auch nicht ganz dumm

16. Dezember 2007, 14:59 Uhr

Betreff: Der Genossenschaftsverband, Anstifter von Gesetzesverstößen bis hin zur Bilanzfälschung?

Der Eintrag Nr. 2961 ist interessant und der Verfasser hat recht. Warum hat der Genossenschaftsverband den Vertretern mit dem Fusionsgutachten die Lage der beiden Banken verschwiegen? Die Katastrophe mit den unvertretbaren Risikosituationen war doch schon da. Hat man da Prüfer schicken müssen, die auch bereit waren, so etwas wie die Bilanzfälschung im Jahr 2002 und 2003 durch zu ziehen. Man hat den Vorständen einen leisen Denkzettel verpasst, mit dem dass man es in die Lageberichte rein schreiben ließ, aber vom Verband selber hat man sich wegen des Bilanzbestätigungsvermerkes nicht schuldig gefühlt, weil da gibt es ja keine Bericht wie man da die Prüfung macht. Keiner klopft einem auf die Schulter, wenn man sich mit dem BaFin einig ist, dass Strukturpolitik vor Gesetzestreue geht, sogar wenn man den Fiskus damit schröpft.

Der Verband und die Prüfer, die in Marktredwitz das durch gezogen haben, die haben doch gewusst, wenn man die Einzelwertberichtigungen in die nächsten Jahre zieht, dass man damit dann die Gewinne in den nächsten Jahren runter holt und in der Zeit dann die Steuern ermäßigt, was ja 2002 und 2003 nicht mehr möglich war. Wenn’s da keine Erträge zu versteuern gab dann kann man auch keine sparen. Der Genossenschaftsverband hat den Auftrag zur Bilanzfälschung dem Prüfer mit auf die Reise gegeben und ausführender war Herr Herzog und mit ihm Herr Grothoff. Was hat der Verband in Marktredwitz vorher schon angestellt, dass man da alles vertuschen musste? Man musste Herzog, Wolf und Krämer anscheinend sogar dringend stützen und mindestens zwei durchhalten. Waren das Verbündete, die man gar nicht unabhängig und neutral prüfen konnte?

Herr Herzog redet sich raus, dass alles vor 2004 war. Lieber Mann, Sie reden sich und den Verband bloß noch tiefer in die Sch... mit Ihrem Geschwätz. Ihnen fällt nichts anderes mehr ein. Wenn man den Paragraphen im Genossenschaftsgesetz im letzten Eintrag zur Prüferverantwortung ließt, dann brauchen wir für die VR-Bank Marktredwitz keine Sanierung zu Lasten der deutschen Genossenschaftsmitglieder, wir werden Herrn Herzog und den Verband verklagen, wegen vorsätzlicher falscher Prüfungen. Dann werden wir Folgeschäden für die Kunden daraus überprüfen lassen. Herr Herzog muss wahrscheinlich mindestens genauso vor dem Staatsanwalt zittern, wie Heger, Wolf und Krämer.

Eine Aussage von einzelnen Aufsichtsräten oder von Horst Pausch, wie das mit dem Aufhebungsvertrag war, wäre höchst interessant, und die werden wir uns vor Gericht auch anhören, wer denn die Idee aufgebracht hat, dass man den Vertrag ohne den gesamten Aufsichtsrat vorher macht, auf alle Ansprüche verzichtet und dem Aufsichtsrat dann erst vorlegt, dass der gar keinen Ausweg mehr hat. Horst Pausch bringt doch von sich aus so einen Aufhebungsvertrag gar nicht auf Papier. Da haben doch die Prüfer und der Verband gewusst, wie man den aufsetzen muss und haben das gleich erledigt. Die Prüfungs- oder die Rechtsabteilung in München haben sicher schon Muster vorrätig. Herr Herzog steckt mindestens so tief in der Tinte wie die Vorstände selber.

Und tschüss, lieber Ex-Prüfer Herzog, der sich daraus seinen persönlichen Vorteil gezimmert hat und so seine Belohnung einheimsen wollte und danke an den Verband für die Schadensregulierung und die Rückzahlung der unglaublichen Anwesenheitsprämien, was man da gesetzliche Prüfung genannt hat. Vielleicht bezeichnet man es bald als ungesetzliche Prüfung und Unterstützung höchst risikoreicher, genossenschaftsrechtlich unerlaubter Kredite, die zu hohen Ausfällen geführt haben. So schreibt es ja schon die Frankenpost am 30.11.2007 (= Link). Wenn da ein Euro an Sanierung nach Marktredwitz fließt, da werden wir die deutschen Mitglieder aber darauf noch viel stärker aufmerksam machen, wer verantwortlich ist.

   

Nr. 2741

Ein Mitglied

16. Dezember 2007, 14:20 Uhr

Betreff: Gelddruckmaschine

Mir hat ein Singvogel gezwitschert, dass Heger manchen Kreditsuchenden empfohlen hat, daß man ein Mandant eines bestimmten Steuerberaters werden solle, den Namen will ich hier nicht nennen, nur dass er in einem Gremium der Bank sitzt. Was könnte das für einen Sinn machen? Allein die Gewinnung neuer Mandanten? Oder besteht die Möglichkeit, daß der Steuerberater, die Bilanzen entsprechend der für eine positive Kreditentscheidung de Bank wichtigen Zahlen mit dementsprechenden Ergebnis ausgestattet hat? Lässt sich das mit der Inventur des Warenbestandes darstellen? Was ist aber, wenn dazu die dem Finanzamt übergebene Bilanz daneben gelegt wird und dort ganz andere Zahlen enthalten sind, die sogar einen Verlust darstellen. Wer wurde denn hier angeschwindelt - das Finanzamt um Steuern zu verkürzen oder die Bank, um dort mit getürkten Zahlen eine Kredit zu bekommen. Beides ist gleich verwerflich.
Ich muss jedes Jahr an die Bank meine Steuerunterlagen abliefern. Warum wohl?
Um einen Vergleich zu erhalten, welche Zahlen hat die Bank erhalten und welche das Finanzamt. Nach Aussagen von Mitarbeitern verlangt dies auch die externe Prüfung. Warum hat man ausgerechnet bei großen und wackligen Krediten dies nicht gemacht? Sonst hätte die Bank und der externe Prüfer Herzog bemerkt, daß bei der Bewertung der Warenbestände himmelweite Unterschiede zwischen den Finanzamtunterlagen und den Bankunterlagen bestehen. Hier haben Steuerberater und Vorstand ein durchtriebenes Spiel veranstaltet, um den Aufsichtsrat zu einer positiven Kreditentscheidung zu bewegen. Kreditgewährungen, wo sich die Initiatoren von vornherein darüber klar waren, daß´dieser in die Hose geht. Heger war wohl zu dieser Zeit schon klar, daß seine Tage in der Bank gezählt sind. So hat man noch mal den großen Reibach gemacht, indem mithilfe des Kreditnehmers über Slowenien via Östereich nochmal richtig Kohle gemacht wurde. Es wäre interessant zu wissen, in wieviel Fällen dieses System der "Gelddruckmaschine" angewandt wurde und wieviele Millionen derart "abhanden" gekommen sind. War das Akzeptieren dieser Vorgänge, das Abschiedsgeschenk, welches Herzog und der Prüfungsverband dem Heger mitgegeben haben, damit sein schon dickes Polster noch besser ausgestattet ist?
Herzog, Grothoff & Co.(= Konsorten) haben bedenkenlos das Vermögen von uns Mitgliedern preisgegeben, nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Statt ihren Prüfungsauftrag nachzukommen, uns Mitglieder vor Schaden zu bewahren. Der Aufsichtsrat tut gut daran, den Herzog dahin zu schicken wie er her zog. Das Karussell dreht sich immer schneller und es wird immer schwieriger den Absprung nur mit einen blauen Auge zu überstehen. Vorallem sollte man darüber nachdenken, daß besagter Steuerberater seine Kanzlei aufspaltet und auf Sohn und Schwiegersohn Teile ausgegliedert. Sind das schon die Hinweise, daß er das Schlimmste befürchtet?

   

Nr. 2740

Genossenschaftler

15. Dezember 2007, 21:56 Uhr

Betreff: Herr Herzog ist der Schlimmste von allen

Vielleicht hat der Webmaster schon dazu recherchiert und kann etwas dazu beitragen, aber es dürfte doch daraus hinaus laufen, dass sich Herr Johannes Herzog jeden einzelnen Punkt der Schweinereien der alten Vorstände zu Nutzen gemacht hat und sogar mit dem Forderungsverzicht noch einen oben drauf gelegt hat. Wenn speziell das vor Monaten hier schon mal aufgezeigte Urteil des OLG Frankfurt (= Link) sich ganz besonders mit der Kontrollpflichtverletzung auseinandersetzt und sogar damit, dass die Mitgliederseite, der Aufsichtsrat dies in aller Regel unzureichend im Sinne von Interessen von Dritten wahrnimmt, so dürften gerade bei der VR-Bank Marktredwitz diese Interessen Dritter von den Prüfern verletzt worden sein. Hier wurden Kundeninteressen und die Interessen der Allgemeinheit über die Bilanzen und die Steuern von den Prüfern regelrecht mit Füßen getreten um an die Macht zu kommen. Sicher begrenzt das Genossenschaftsgesetz in § 62 (hier der Link: http://bundesrecht.juris.de/geng/__62.html ) die Ersatzpflicht der Prüfer bis zu einem Schaden von 1 Million €, aber das Gesetz spricht ausdrücklich von fahrlässig. Der angerichtete Schaden bei der VR-Bank Marktredwitz deutet doch schon auf Vorsatz zur eigenen Vorteilnahme.

Wenn die Herren Grothoff und Herzog zusammen mit Horst Pausch am 4. August 2004 den Rest des Aufsichtsrates vor vollendete Tatsachen gestellt hat, dann haben diese drei doch mit ihrem Alleingang vorsätzlich um die Regressmöglichkeit bringen wollen. Nebenbei ist zu bemerken, dass ein Vorstand einer Kreditgenossenschaft das Genossenschaftsgesetz kennen muss und daher wissen muss, dass diese Vereinbarung nach dem Gesetzeskommentar gar nicht möglich ist und er damit Nutzen aus einem sittenwidrigen Vertrag ziehen wollte, was diese Vereinbarung und wahrscheinlich auch eine mit Karl Krämer anfechtbar machen würde.

Die Prüfer bei der VR-Bank stecken schwer in der Tinte und mit ihnen der Genossenschaftsverband Bayern. Wenn Kontrollpflichtverletzungen von Gerichten so hoch angesiedelt werden, so haben Herr Herzog und Herr Grothoff und die ganze Prüfergilde die VR-Bank durch ihre weitaus stärkere Kontrollpflichtverletzung nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich geschädigt. Wer sich hinterher über ein Gutachten sagen lassen muss, dass dies feststellte, der Vorstand hat die Unterlagen zu § 18 KWG gefälscht und die Prüfung hätte das nicht mit dringendst erforderlichen Maßnahmen aufgegriffen, wer danach der Nachfolger dieses Vorstandes wird, der hat vorsätzlich die Genossenschaft geschädigt und sich daraus ein Vorteil geschaffen, der somit in den Betrugsbereich reicht.

Herr Herzog hat mit dem Tag des Betretens der Bank gewusst, was für ihn das Ziel sein sollte. Er musste dafür sorgen, dass er Vorstand werden konnte. Die Schäden, so zeigt es sich heute die in seiner Zeit als Prüfer sich über dem Misthaufen der VR-Bank Marktredwitz noch darüber hinaus aufgetürmt haben, waren dazu da, alle anderen in seine Abhängigkeit zu treiben. Mit den Lageberichtsvermerken (= Link) in 2002 und 2003 hat der Genossenschaftsverband den Beweis abgeliefert, dass er genauso bereit ist eine Bank zu schädigen, wenn es für seine Machtspielchen gut ist und wenn man eigenen Sauereien verdecken muss. Dass man weitere Sauereien begeht, wenn man sie auch gleich mit dem Schaufellader wieder verschütten kann, gehört anscheinend zu diesem Spiel. Mit dem, dass man die festgestellten Einzelwertberichtungen nicht einbuchte, damit können nur irregeleitete Personen glauben, hätte man der Bank geholfen. Man hat ihr damit den größten Bärendienst erwiesen. Das Ergebnis daraus ist heute der Auftritt der Staatsanwaltschaft. Hätte Herr Herzog und Herr Grothoff nicht das Angebot mitgebracht, wir lassen diese zweifelsfrei erkannten Einzelwertberichtigungen aus der Bilanz draußen, ersparen euch (Vorständen) die Gegenbuchung gegen die Rücklagen, die Bank wäre spätestens 2002 von diesen Vorständen befreit gewesen. Der Genossenschaftsverband musste sein Fusionsgutachten retten, dass er erteilte, obwohl Risiken in nicht vertretbarem Rahmen vorhanden waren, was wiederum aus dem Lageberichtsvermerk vom Jahr 2001 mit weiterhin selbst zugegeben wurde. Der Genossenschaftsverband hat bereits mit dem Fusionsgutachten vom April 2001 (= Link) beide Genossenschaften belogen und betrogen und die bekannt katastrophale Lage mit Risiken außerhalb vertretbarer Rahmen verschwiegen. Wenn der Verband Fusionen verhindern will, dann schreibt er was von Risiken rein in die Gutachten, soviel nebenbei zur Neutralität.

Nun darf man sich zuletzt fragen, ob Herr Herzog davon unterrichtet war? Nun darf man fragen, ob Herr Herzog einen Prüfungsauftrag oder einen Übernahmeauftrag für die VR-Bank Marktredwitz hatte. Wie es aussieht, hatte er aber einen Auftrag ungesetzliche Vorgänge nicht zu verfolgen. Dies macht nun laut dem Bericht der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) die Staatsanwaltschaft und überprüft von sich aus höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements und mit Sicherheit nicht nur Flex und Gold, Gold, Gold. Alle diese Kreditengagements hatte Herr Herzog größtenteils wahrscheinlich selbst persönlich geprüft und diese ungesetzlichen Handlungen zu seinem künftigen Vorteil übersehen. Er hat damit in diesen Kreditverhältnissen weitere Schäden hervorgerufen, ja vielleicht sogar gefördert. Diese Kredite waren mehrmals und laufend Bestandteil von Prüfungen durch die Revision des Verbandes und stehen in den Prüfungsberichten, wenn es nicht gar Sonderberichte gegeben hat. Die kann man nicht einfach vom Dachboden entsorgen.

Vielleicht sind die Aufsichtsräte mehr oder weniger kleinere oder größere Mittäter. Trotz allem muss man dem Aufsichtsrat vielleicht auf die Sprünge helfen, denn Drucksituationen vernebeln die Denkfähigkeit. Der Mann, der am vergangenen Montag angeboten hat, sich schützend vor die Aufsichtsräte zu stellen, der ist der Schlimmste von allen. Der hat die Sauereien der Vorstände schon im Aktenkoffer mit geliefert bekommen, der hat alle neuen gesehen und wer weiß welche er angestoßen hat, damit alle noch weiter erpressbar wurden. Kein normal denkender Mensch kann es heute noch verstehen, dass sich der Aufsichtsrat noch nicht von dem Mann getrennt hat, der sie persönlich vielleicht sogar in die tiefste Lebenskrise geführt hat, der sie eventuell bewusst dahin gesteuert hat. Es ist ein Rätsel, warum der Aufsichtsrat diesen Mann nicht gemäß Satzung aus den Sitzungen ausschließt. Für viele ist es aber kein Rätsel, warum der Verband die Abberufung vielleicht sogar intern verhindert, weil er damit die von ihm beauftragte Speerspitze abbrechen würde und sich selber bloß stellen würde.

Die Zusammenhänge in Marktredwitz sind wahrlich ungeheuerlich. Wann erkennt der Aufsichtsrat endlich, dass er nur Spielball von Interessen ist, die die Region massiv geschädigt hat und die auf persönliche Schicksale keine Rücksicht nimmt, auch dann nicht, wenn man einen Aufsichtsrat fallen lassen muss. Die Zeit für den Aufsichtsrat das zu erkennen und die sanfte Landung hinzubekommen, und die Chance dazu überhaupt, die besteht nur jetzt. Herr Herzog mach sicher seinerseits Druck auf den Aufsichtsrat und will die Schuld dort abladen. Vor der Öffentlichkeit gelingt ihm dies nicht mehr. Wenn er sein Potential gegen den Aufsichtsrat nutzt wird man ihn fragen, wie er dazu gekommen ist und warum er es dann einsetzt, wenn er selbst in der Kritik steht. Doch der Aufsichtsrat sollte wissen, auch Herr Herzog könnte zu den Singvögeln auf die Stange wechseln um sich frei zu reden. Die Chance besteht jetzt in einem wirklich unabhängigen Neuanfang.

   

Nr. 2739

Gesehen

14. Dezember 2007, 17:43 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2958, mit der Vertreterversammlung 2004

Zum Eintrag Nr. 2958 mit dem Link zur Vertreterversammlung 2004 mit den unglaublichen Feststellungen zur Arbeit der Vorstände, da kann man nur sagen, der Johannes Herzog der hat von allem gewusst und den Minnesängersong umzudeuten, mit: Das ist alles nur geliehen, der ist alles nur geklaut, der hat allen geholfen, dass sie klauen konnten.

   

Nr. 2738

Wissender

14. Dezember 2007, 17:28 Uhr

Betreff: Gesandte fliegen um die Welt

Ein aktueller Aufsichtsrat sei vor Monaten im Auftrag eines nicht mehr aktuellen Vorstandes nach Marbella geflogen. So fliegen Gesandt in die Welt. Ebenso hätte man so frühere Vorstände auf Flugreisen nach Amerika gesehen. Hat man Objekte besichtigt, die diese US-Treuhand in Darmstadt, oder wo sie auch immer sitzen mag, vertrieben hat? Wollten bestimmte Leute die Anlage in Amerika direkt und ohne nachprüfbare Überweisungswege tätigen, auch im Auftrag anderer? Wie stehen die Anlagen bei dieser US-Treuhand? Warum soll es den Anlagen über die VR-Bank besser gegangen sein als der Sachsen-LB oder der Deutschen Bank? Wenn man selber was abbekommt, da gibt man schon manchmal Beraterempfehlungen ab, von denen man keine Ahnung hat, die aber mit dem eigenen Provisionsdenken das normale Denken ausgeschaltet haben. Wie steht es also um die Anlagen und wie steht es um Finanzierungen dazu und wie steht es mit einer Beraterhaftung für die Bank, wenn Vorstände und Mitarbeiter der zweiten Reihe direkt daran beteiligt gewesen wären? Hat man in dem Zusammenhang auch schon mal den Namen H. vom Verband gehört? Da hätte ein Prüfer Herzog in jedem Fall die Finger weg gelassen, wenn er den Namen bei der Bank auftauchen sehen hätte. Von einem Mann der schnell von der Front genommen worden ist, als es in Marktredwitz anfing heiß zu werden? Aber davon zu wissen, dass wäre sicher gut gewesen.

Aber Herr Herzog hat ja auch aus Gründen des Takts (oder taktischen Gründen) auch Sachen wie die Kontoführung in der BMW-Affäre auch übersehen.

   

Nr. 2737

Freier Wirtschaftsprüfer

14. Dezember 2007, 16:49 Uhr

Betreff: Insolvenz einer Bank mit Hilfe der Revision verschleppt?

Das Kapital einer Bank, eines jeden Betriebes in der Bilanz ist die Differenz zwischen dem Vermögen auf der einen Seite, der Bilanzaktiva und den Schulden und Verpflichtungen auf der Bilanzpassiva. So sind also die Sachwert, immaterielle Wert und die Forderung in der Regel höher als die passiven Verpflichtungen, der Überhang bildet das Kapital. Wenn die Aktiva in der Bilanz aufgrund gesetzlicher Möglichkeiten unterbewertet wird, dann ergibt dies zusätzliche stille Reserven. Stille Reserven sind gesetzlich als sogenannte versteuerte Vorsorgereserven volle Eigenkapitalkomponenten. Die werden dem Forderungsbestand voll gegengerechnet. Dadurch sind die Bankbilanzen an sich nicht vergleichbar. Damit verstecken ganz speziell die Sparkasse die tatsächlichen Gewinne, damit die Öffentlichkeit die Gewährträger, die Kommunen und die Kreise nicht in Versuchung bringen Ausschüttungen zu erwarten. Das eine Sparkasse die Eigenkapitalquote bekannt gibt, dass ist in Hof nur aus der Not der Vorstandschaft heraus geschehen. Da konnte man tatsächlich raus rechnen, dass das nicht ausgewiesenen Eigenkapital dort fast zweimal so hoch ist wie das, dass man in der Bilanz veröffentlicht. Unerreichbare Traumwerte im Genossenschaftsbereich.

Inzwischen kann man auch die anderen stillen Reserven in Wertpapieren, in Beteiligungen, in weitgehend abgeschriebenen Grund- und Gebäudevermögen nach bestimmten Kriterien feststellen und Teile davon dürfen wieder als Ergänzungskapital dem sogenannten haftenden Eigenkapital hinzugerechnet werden, daneben auch noch der Haftsummenzuschlag bei den Genossenschaften. So passiert es, dass man die Kapitalausstattung einer Bank alleine aus der Bilanz nicht ersehen kann, das sehen nur Spezialisten und da noch nicht alles, siehe Sparkassen.

Nun hat aber die VR-Bank in Marktredwitz ja nachweislich in den Jahren 2002 und 2003 nicht Forderungen mit Vorsorgereserven gekürzt. Die Vorsorgereserven wurden im Abschluss mit dem Begriff stille Reserven voll für den Verlust wieder raus gebucht. Man hat aber zusammen mit der Revision festgestellt, dass ein Teil der Forderungen darüber hinaus nur mehr schwer einbringlich, fachlich, zu realisieren waren. Das heißt im Klartext, man bucht die Forderungen noch nicht aus, das wären dann die Direktabschreibungen, sondern man stellt sie über Auszug und normal dargestellten Geschäftsablauf gegenüber dem Kunden immer noch so auf. Intern wird aber dieser Forderung eine einzelnen Wertberichtigungen entgegengerechnet, die dann in der Bilanz der Bank die Forderung rechnerisch verkürzt, weil der Kunde die Kredite nicht mehr ausreichend bedienen kann, weil die Sicherheiten nicht vorhanden sind oder auch runter gerechnet werden müssen. Das beste Beispiel ist für Letzteres die Sache in Amerika, wo die Häuser nun niedriger bewertet werden müssen.

Die VR-Bank hat also im Jahr 2002 und 2003 zusammen mit der Revision Einzelwertberichtigungen feststellen müssen. Es wurde jedoch die Buchung der Wertberichtigungen unterlassen, die die Forderung in der Bilanz reduziert hätte. Wenn man die Waage der Bilanz zwischen Aktiva und Passiva mit dem Ausgleichsgewicht Kapital heranzieht, dann hätte das Vermögen auf der Aktiva in der Position Forderungen reduziert werden müssen. Damit hätte aber auch das Ausgleichsgewicht Kapital reduziert werden müssen. Die Sparkasse Hof braucht aber nicht das Gewichtssegment Rücklagen zu reduzieren, sie reduzieren vielmehr den schönen Posten stille Reserven in Vorsorgereserven und dann merkt es niemand, das was brennt. Die VR-Bank schmeißt schon das Lagerfeuer im Garten schneller um wie ein Großbrand bei der Sparkasse.

Wenn aber die Aktivseite soviel „wert"-berichtigt werden muss, wenn gewerblich also schlechte Ware produziert wird, wenn Forderungen dort wie auch bei Banken ausfallen, so hätte es in Marktredwitz sein können, mindestens in den zwei Jahren, wo man es selber in die Lageberichte geschrieben hat, dass das Rücklagenposter nicht mehr ausgereicht hätte und man dieses Ausgleichsgewicht auf die Aktivseite der Bilanz legen hätte müssen, was einen Ausweis von Minuskapital bedeutet, oder man hätte das geliehene Eigenkapital, die Geschäftsguthaben als Kernkapitalbestandteil zuerst angreifen müssen. Normal ist eine Firma dann überschuldet, insolvent, wie man das auch nennen mag. Wenn der Wirtschaftsprüfer die unrichtigen Bewertungen mitmacht, dann geht das schon, aber es ist eine heiße Angelegenheit, Abschreibungen auf Forderungen oder auch auf Ware zu unterlassen, oder Bestände zu hoch zu bewerten. Bei ausgewiesenem Minuskapital bringt einer Firma die Allgemeinheit schon noch Vertauen in die zukünftige Leistungsfähigkeit, was manchmal bei Firmengründung notwendig sein dürfte. Die Genossenschaften sind da sicher durch die Sanierungseinrichtung auch abgefedert.

Weil aber die Sanierung in den Jahren nicht vorgenommen worden ist, weil vielleicht wirklich über die Sonderprüfung zur Sanierung die Bayern dem Bundesverband die eigenen Sauereien nicht aufzeigen wollten, wäre die VR-Bank in Marktredwitz bilanziell eventuell deutlich überschuldet gewesen. Wer weiß wie viel von den 27,4 Mio. € nach hinten verschoben worden sind und ob das überhaupt schon alles ist? Der Wirtschaftsprüfer Genossenschaftsverband Bayern hat wahrscheinlich mit der Prüfung und dem uneingeschränkten Bilanzbestätigungsvermerk, dass alles nach den tatsächlichen Gegebenheiten und Beständen bewertet sei, der VR-Bank Makrtredwitz geholfen eine zeitweilig vorhandene Insolvenz nicht aufzuzeigen, da keine echte Sanierungszusage mit Barunterstützung, Bürgschaften und so weiter gegeben war. Ich möchte sehen, wenn wir Kundenbilanzen vorlegen, wo die Bestände künstlich hoch gehalten werden, was die mit uns machen würden. An die Adresse des heutigen Vorstandes Johannes Herzog und an den Genossenschaftsverband Bayern, man muss Ihnen sicher nicht sagen, dass die Erstellung von falschen Bilanzen Betrug ist. Lesen Sie dazu bitte die eigene Einschätzung im Protokoll der Vertreterversammlung 2004 (= Link), Seite 7 unten, mit nicht gesetzeskonformen Bilanzvorlagen bei der LZB. Auch möchte ich Herrn Herzog und die Verbandsleute fragen, ob Sie in Marktredwitz den § 18 KWG mit dem man uns hinten und vorne traktiert dann ausschalten, wenn ihnen genehm ist. Da bin ich dem Wunsiedeler Kreis für das BGH-Urteil (= Link) dankbar, das werd ich mit den Ausdrucken aus dem Gästebuch unserer GenoBank immer wieder vorhalten. Ich gestehe meine Schadenfreude ist riesengroß, wenn das vor Gericht dran kommt. Bei unseren hier heißt es immer, wir brauchen das wegen der Revision. Ich umschreib das jetzt so, unsere Banken hier haben eine gute Ausrede, oder sie haben doch noch einen notwendigen Abstand zu den Verbandsrevisoren. Die sind noch nicht ausreichend geschmiert.

   

Nr. 2736

Einer der sich auskennt

14. Dezember 2007, 16:00 Uhr

Betreff: Die Wundertüte VR-Bank Marktredwitz

Die Phalanx der Betrüger scheint aufzuweichen. Was da wohl alles ans Tageslicht kommt. Aber um die Sache noch weiter aufzuhellen, sollten doch die Staatsanwälte auch bei der Zentrale des Immobillenfonds US-Treuhand in Darmstadt überprüfen, wer bei Vermittlung der US-Immoblienfonds die Hand aufgehalten hat. Denn eines ist klar,dass Heger,Fürst davon partizipieren, wenn der Vertrieb über die VR-Bank Marktredwitz läuft. Da die Bank teilweise die Finanzierungen gemacht hat, wäre es bei der Raffgier der Obengenanten verwunderlich, wenn sie nicht auch hier die private Hand aufgehalten hätten.Anderswo ist es üblich,dass die Veranwortlichen als Gegenleistung für ihr Gehalt, das Vermögen des Unternehmens vermehren. Hier war es genau umgekehrt. Das Unternehmen war nur dazu da, das private Vermögen der Veranwortlichen zu erhöhen. Frei nach dem Motto:"Alle für Einen". Da es ja auch hier zu Finanzierungen kam, die nach den USA geflossen sind, hat mit Sicherheit Herr Herzog im Rahmen seiner Prüfungshandlungen davon gewusst.
Er hat alles toleriert, um den dieses Wissen für seinen eigenen Vorteil zu nutzen - den Vorstandsjob.
Die Staatsanwälte bitte ich diese Vorgänge zu überprüfen, da hier sicherlich zumindest Vorteilsnahmen relevant sind.

   

Nr. 2735

Kunde

14. Dezember 2007, 13:55 Uhr

Betreff: Herr Herzog Persona non grata

Wir erklären hiermit Herrn Herzog zur unerwünschten Person. Wenn die Staatsanwaltschaft bis 1990 zurück geht, da sind dann doch die Jahre mit den Abrechungsmanipulationen mit drin. Man hat gehört, die Bankverantwortlichen kämpfen mit aller Macht, dass das in eine Verjährung rein fällt. Damit beginnt schon der erste Betrug von Herrn Herzog an uns Kunden und Mitgliedern. Wenn die Revisoren früher nicht für eine ordentliche Arbeit in der EDV gesorgt haben, wer hätte denn das sonst machen müssen? Das Urteil aus Saarbrücken zeigt uns, was da wahrscheinlich für Summen dahinter stehen, die Vorstände und Aufsichtsrat mit tätiger Mithilfe der Verbandsrevision aber alles verjubelt haben. Nichts ist davon noch da. Aber Feste gefeiert in ein paar Jahren für 40.000 Mark, da hat man dem Revisor auch Kaviar und kein Butterbrot hin gestellt.
Vielleicht hat man den einen oder anderen Kunden jetzt lange genug vertröstet, dass es wirklich verjährt ist, aber der Staatsanwalt könnte das doch noch als verlängerten Betrug ansehen, wie es scheint. Soweit geht man auch nur zurück, wenn man den Fiskus auch betrogen hat. Haben die Prüfer schon seit vielen Jahren geholfen, bei der Bank Steuern runter zu drücken? Wird jetzt überprüft, ob der Sicherheiteneinzug bei den Kreditabschreibungen Betrug, Diebstahl und persönliche Bereichung waren und wo die Sachen abgeblieben sind, oder wer sie mit persönlichem Ertrag verkauft hat? Was machte Karl Krämer da draußen in Wunsiedel? Da war er bei den gewaltigen Verlusten mehr beschäftigt die Dinge zu sichten und einzuholen, als drinnen für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Und der Sohn in der Innenrevision wurde nach dem Prüfungsbericht als nicht funktionsfähig bezeichnet. Überall hat es keine gegenseitigen Kontrollen gegeben oder sie sind geschickt umgangen worden. Wenn das alles bei einer Bank nicht läuft, dann ist doch die externe Revision auch dafür zuständig.

Wer die Vorstände bei ihren Betrügereien unterstützt und geschützt hat, den wollen wir doch nicht als Vorstand der Kreditgenossenschaft haben. Wir sehen doch, dass die Ursache der Schäden auch damit zusammenhängt, dass Herr Herzog selber Vorstand werden wollte und gar nicht geprüft hat. Der Persona non grata werden wir nicht nur den Forderungsverzicht von 432.000 € auftischen wir werden ihm die 4 Millionen € von Flex und Gold, Gold, Gold auch auftischen, die er und sein Freund Grothoff uns bisher als gottgegeben verkauft haben. Wenn uns die Aufsichtsräte weiterhin die Handhabe dazu nicht geben, dann präsentieren wir denen die Beträge selbstverständlich auch wegen Beihilfe zu den Betrügerein und wegen Unterlassung ihrer gesetzlichen Kontrollpflichten. Mit der weichen Landung ist es bald vorbei.

   

Nr. 2734

Kunde

13. Dezember 2007, 20:12 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
bei einer Bank in England welche in die Hypothekenkrise in Amerika verwickelt ist, standen Kunden wie zu Zeiten in der DDR vor der Bank Schlange und wollten ihr gespartes Geld abheben. Was würde eigentlich passieren, wenn alle Mitglieder und Kunden in die VR-Bank in Marktredwitz gehen und ihr Geld verlangen? Muß ich Angst um meine sauer verdienten Kröten haben? Mitglied bin ich nicht und wäre ich gut beraten als Mitglied in die Bank einzutreten?

   

Nr. 2733

Der Wissende

13. Dezember 2007, 18:04 Uhr

Betreff: Befreiungsschlag

Die Nöte von amtierenden Vorständen sind im Beitrag 2953 deutlichst zu erkennen. Die Eingriffe der Verbände in die Vorstandsarbeit stellen einen ständigen Verstoss gegen die Wirtschaftsprüferordnung dar. Über die Prüfung wird Politik gemacht. NIcht verbandskonform agierende Vorstände werden zusammengeschossen. Bei der Wahl der Mittel ist alles vorhanden was strafrechtlich relevant ist (hier Link zu Beitrag 2868). Erpressung, Nötigung der Aufsichtsräte. Selbst ordnungsgemässe Kreditengagements von Aufsichtsräten werden plötzlich in Frage gestellt. Aussage: Auch ein Risikoklasse 1 Kredit kann ganz schnell in der 3 landen. Welcher Aufsichtsrat schaut hier nicht ganz schnell auf seine eigene Existenz. Anträge von Aufsichtsratsmitgliedern werden mit der Drohung abgewehrt, sich die Kreditengagements näher anzusehen. Im Umkehrschluss muss man hier konstatieren, entweder man hat diese Engagements bisher nicht richtig geprüft oder man jagt den Aufsichtsräten Angst ein. Beides ist unvereinbvar mir der Wirtschaftsprüferordnung. Auch die Äusserungen von Herzog und Grothoff, der Vorstand, der sich nicht an die Verbandsdirektiven hält wird bald seinen Platz unter Brücke finden. Ein perverses System. Aufgebaut auf einem Prüfungsmonopol, ins Genossenschaftsgesetz implantiert während der Nazizeit, um die Genossenschaften besser unter Kontrolle zu haben. Mit genau dem gleichen Ansatz wie die Urheber, wird es auch von den heutigen Inhabern des Prüfungsmonopols benutzt. So wie es Professer Peenemüller in seinem Gutachten beschrieben hat. Wenn auch der Beitrag 2953 nur die Meinung eines Einzelnen widergibt, so dürfte es doch repräsentativ sein. Eine Vielzahl der Vorstände ist hauptsächlich damit beschäftigt beim Verband nicht negativ aufzufallen. Mit anderen Worten, alles so machen, wie es der Verband will. Dass dabei die strategischen und operativen Ziele sekundär werden, ist gut nachzuvollziehen. Daher ist die Hoffnung des Beitragsschreibers auch als Hilfeschrei zu betrachten, dass der Vorstand einer Genossenschaftsbank sich endlich wieder dem widmen kann, was seine orginäre Aufgabe ist: Zum Wohle der Mitglieder und Kunden zu arbeiten, wie es § 1 des Genossenschaftsgesetzes steht.Etwas verwunderlich ist, dass der Schreiber, die Beiträge im Gästebuch ursprünglich als Hirngespinste zu begreifen schien. Dass es aber eine einzelne Privatperson geschafft hat, eine solche Initiative zu starten, zeigt dass dazu schon eine grosse Menge an Zivilcourage erfordert. Nur mit der Absicherung der eigenen Existenz und Jammern über die Macht des Verbandes, ist wahrlich nichts zu erreichen. Trotz alledem hat es ein Einzelner geschafft, nicht bloss den Fuss in die Tür zu kriegen, sondern er hat sie ganz weit aufgestossen. Wenn es die Vorstände, die ansonsten keine Handlungsmöglichkeiten sehen. diese Situation nicht für sich nutzen, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen. Man kann nicht immer nur warten, dass andere die unangenhmen Arbeiten erledigen, sondern hier ist schon Eigeninitiative gefragt. Auch wenn es ein Risiko birgt. Das Negativbeispiel
VR-Bank Marktredwitz und einiger weniger anderer Geno-Banken darf nicht den Trugschluss zu lassen, dass alle Vorstände und Mitarbeiter von Geno-Banken korrupt sind und die Bank als Selbstbedienungsladen verstehen. Es gibt auch genügend Beispiele von hervorragender Arbeit. Im Falle der VR-Bank Marktredwitz stehen nicht nur die Ex-Vorstände und Aufsichtsräte auf dem Prüfstand der Staatsanwaltschaft, sondern insbesondere die Tätigkeit des Verbandes wird überprüft. Wenn ein Prüfungsverband so tief in diese kriminellen Handlungen verwickelt ist, wie es hier der Fall ist, dann steht er mit Sicherheit vor der grössten Zerreissprobe in seiner Geschichte. Leute wie Herzog oder Grothoff sind seine eigenen Züchtungen, die schnell gegriffen hatten, wie man seinen Dienstherr gefallen kann. Ohne Rücksicht auf Verluste vorzugehen, denn in der Vergangenheit waren die Verluste immer auf der Seite der Anderen. Solche Leute dürfen nicht mehr auf die Menschheit losgelassen werden, denn sie haben nicht einmal einen schlechten Charakter, sondern sie haben überhaupt keinen.

   

Nr. 2732

Vorstand

13. Dezember 2007, 14:50 Uhr

Betreff: Der Vorschlag zur Bilanzfälschung muss von den Prüfern Herzog und Grothoff gekommen sein

Ich verfolge dieses Gästebuch inzwischen auch laufend und beteilige mich heute zum ersten mal mit einem Beitrag. Ich verfolge die Sache mit Sorge, hoffe mir aber eine Lockerung des sich immer mehr verstärkenden Durchgriffs des Verbandes über die Revision in die Banken. Als Bankleiter braucht man ein zwei Tage um zu begreifen, was da alles gelaufen ist. Zuerst denkt man an Hirngespinste, aber die mit dem Verbandsrundschrieben zu Initiatoren ernannten Leute des Wunsiedeler Kreis haben mit ihren Links aufzeigen können, dass Ungeheuerlichkeiten Tatsachen sind. In Marktredwitz haben sich Elemente verbündet, die man nicht für möglich gehalten hat. Es ist wie mit der Evolution, wo immer wieder was passiert ist, was für die Masse unerklärlich ist und so sehe ich das fast in Marktredwitz. Zu dieser Ausnahmesituation gehört aber auch, dass hier einmal ein Kunde die Möglichkeit gefunden hat, den Spalt in der Tür, sich zu wehren ohne dass er am Boden zertreten wurde. Getreten wurde er sicher genug.

Für mich ist ein ganz entscheidender Knackpunkt die Situation mit den Lageberichten zwischen den Jahren 2000 und 2003. Zuerst hat man zur Risikolage nichts geschrieben, dann in 2001, dass sie auch schon vorher nicht mehr zu vertreten hoch war und sich jedes Jahr noch verschlechterte. Vor allem hohe Engagements schien Verbands-Marketingausschussmitglied Manfred Heger aus allen Teilen der Republik anzuziehen. 2001 waren die Ausleihungen höher wie die Einlagen. Ich weiß gar nicht, wie man das in den KWG-Grundsätzen gesteuert hat. Aber Geschäftsguthaben ohne Ende wurden verkauft, trotz geringer Dividende.

Nur eins kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass Strahlemann Manfred Heger zu den Prüfern gegangen ist und gesagt hat, helft mir bei der Verschiebung der aufgetretenen Einzelwertberichtigungen, helft mir bei einer Steuerhinterziehung, die damit einher geht. Entweder waren die Feinabstimmungen zwischen dem verbandsmäßig tätigen Vorstand und dem Verband selber schon so tief oder es ist andersrum gelaufen. Es gehört für mich wieder in die unvorstellbare Kategorie, dass sich ein Vorstand in die Gefahr begibt dem Prüfer die Bilanzfälschung vorzuschlagen. Wenn er noch einigermaßen sicher im Sattel gesessen hätte, dann hätte er einen Sanierungsantrag gestellt und aufgezeigt, dass das in ein zwei Jahren auszugleichen ist. Die Diskussion hier heißt immer, der Prüfer Herzog und sein Kollege Grothoff haben dabei mitgemacht. Für mich lautet meine Erkenntnis, die Prüfer haben bei den Vorständen von sich aus, aus welchen Gründen auch immer, den Vorschlag vorgebracht. Warum soll der Vorschlag nicht von Herzog und Grothoff gekommen sein? Wer weiß, vielleicht muss sich ein Singvogel auf der Stange selber raus reden und berichtet darüber?

Die Prüfung bei der VR-Bank in Marktredwitz war rein für die Katz. Die hat nicht für geordnete Verhältnisse gesorgt und die hat nicht Verluste vermieden oder eingedämmt. Die Milliardenfusion ohne geordnete Organisation ist schon ein Skandal erster Güte an sich. Eine Notfusion packt vielleicht eine kleine überschaubare Bank, aber keine zwei herzkranke Patienten. Leuten wie Heger, Wolf und Krämer bei den eigenen schlimmen Verhältnissen noch Arzberg-Selb dazuzugeben, das war ein Geschenk. Und was nachher kam, da war vieles vorher ausgemacht und die ungeheueren Prüfungskosten, die kann der Verband in Summe zurückgeben, das ist ein Teil der wahrscheinlich nun anstehenden Sanierung. Es ist bei der Bank kein Geschäftsjahr mehr mit Volumensrückgang und diesen Kosten ohne Unterstützung zu überstehen. Darum werden wir Marktredwitz auf diesem Feld auch noch präsentiert bekommen. Diese Alibiveranstaltung mit der Vorstandsausschreibung, dass wissen wir alle, dass ist auch eine Fütterung der heute nicht mehr vorhandenen GenoConsult gewesen. Die hat ja Grothoff höchst persönlich begraben dürfen.

Holt in Marktredwitz endlich einen anständigen Vorstand, der auch dem Verband Paroli bieten kann. Ich glaube sogar, dass der mit der Sanierung weniger Probleme hat als anderswo, weil die Verbände hier dermaßen acht geben müssen nicht unendlich in eine eigenen Krise zu schlittern. Es wird für die Bank leichter ohne einen früheren Prüfer in der Vorstandsposition zu verhandeln, der nur seine eigene Position gegenüber der Sanierungskommission verteidigen muss. Die Historie des Verbandes bei der Bank wird ihm helfen weitgehend unabhängig weiter arbeiten zu dürfen. So schlimm die Angelegenheit ist, ich schöpfe Hoffnung daraus, dass es für uns alle ein Wendepunkt sein könnte und die Machtverhältnisse ein bisschen in Richtung derer zurückkommen, die die Verantwortung draußen haben. Ich möchte nie mehr in die Rubrik „Aus der Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ blicken müssen und glauben bei uns wurden östliche Praktiken abgekupfert. Mir kommt es so vor, als ob in Marktredwitz der letzte Maulwurf mit dem Vorstandsamt bedacht werden sollte. Das sollte wieder bereinigt werden.

   

Nr. 2731

Wissender

13. Dezember 2007, 13:36 Uhr

Betreff: Klammert man sich an den Allerschlimmsten?

Nur der wirklich ehrliche Neuanfang könnte das Ende des augenblicklichen Dramas sein. Diese Zurückgehen bis in das Jahr der Fusion, und zwar nicht mit Arzberg-Selb, sondern zwischen der Raiffeisenbank Marktredwitz und der Volksbank im Fichtelgebirge, gleich nach der Verbändefusion, dass hat schon seine Gründe und es wird Dinge zutage bringen, was man nicht für möglich gehalten hat. Es wird aufzeigen, warum der Aufsichtsrat schon seit dieser Zeit nicht mehr Aufsichtsrat war, sondern Handlanger und es wird Verbindungen bis in den Verband hinein aufdecken. Diese Bank war Spielball freier Kräfte und die Kunden haben oft mit Existenzen dafür bezahlt und die Bankeigentümer, dass der Bank laufend die Gelder auf schlimmste Art entzogen wurden. Dass die Bank keine Rücklagen zusammen bekommen hat dürfte fast zwangsläufig mit der Hegerfamilie zusammenhängen, mit den bereitwilligen Vorständen drum herum und einem nicht vorhandenen Kontrollmechanismus, der sonst in den Banken nur normal ist.

Vor diesem Hintergrund wurde Herr Herzog nach Marktredwitz geschickt. Unglaubliche Prüfungskosten hat man an den GenoVerband bezahlt, für reine Anwesenheit der Prüfer. Nicht nur heute, wenn die Staatsanwaltschaft da ist, es war schon zu der Zeit wichtig, dass fast durchgängig Leute des Verbandes die Bank vor Ort beobachten können. Aber Herr Herzog hat nicht beobachtet ob der normale Geschäftsalltag funktioniert, er hat beobachtet, dass alles so läuft, wie man es sich vom Verband vorstellt, um das Wasser den Fluss hinunterfließen zu lassen, dass alles heimlich weg trägt, vor allem Zeit und Wissen.

Dieser Mann ist der Schlimmste von allen, der Flex begleitet hat und Gold, Gold, Gold und vieles mehr, was Schaden bei der Bank und bei den Kunden gemacht hat, was unsere Region vielleicht regelrecht gebremst hat in ihrer Entwicklung. Ohne die Verbandsprüfer wäre es niemals möglich gewesen, dass man festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht mehr durchbucht. Dieser Hinweis in einem Lagebericht ist nach unseren Gesetzen nicht möglich. Welcher ordentliche Prüfer draußen macht so etwas mit, wenn ihm nicht eine mächtige und unantastbare Organisation dazu den Schutz bietet? Welcher ordentliche Prüfer macht dies, wenn ihm dafür nicht etwas zugesichert wird.

War die Vereinbarung, dass Manfred Heger sich über ein nahes Kreditverhältnis bedienen durfte, wo man sich mit den gestellten Sicherheiten nicht rum schlagen musste? Was soll das, dass man Insolvenzfristen versäumt, wenn es um einen Schaden von 5 Millionen geht? Die Organisation der Sparkasse weist mit Sicherheit die Regelung auf, dass so ein Kreditverhältnis in eine spezialisierte Abwicklungsabteilung gehen muss. Genauso wird es dort unmöglich sein, dass die Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation nicht unabhängig vom Engagementbetreuer aufgearbeitet werden. Und genauso ist es bei einer ordentlich arbeitenden GenoBank gefordert und mit Sicherheit ist das für eine Milliardenbank zwingend notwendig. Aber in Marktredwitz war das nicht der Fall. Da haben sich die Vorstände unverzüglich alle lohnenden Objekten siehe Eintrag Nr. 29 angeschaut, wo man die Sauereien auch nach der Fusion 2001 auf das dazu gekommene Geschäftsfeld ausdehnen konnte. Der Kontrollvorstand, der eigentlich die Organisation aufstellen müsste, war hausinterner Gerichtsbeauftragter und Abwickler von Sicherheitenverwertung bis runter, wenn es um Werkzeuge und Maschinen ging. Hinter den Rettungserwerben könnten wahre Raubzüge gesteckt haben.

Und unser Herr Herzog hatte nichts anderes zu tun als seine eigenes Feld zu bereiten, Manfred Heger die Zeit der Übergangs zu ermöglichen und alle anderen gegeneinander auszuspielen. Er hat sicher Material genug gesammelt um in Zukunft unantastbar zu sein, wenn seine Zeit als Vorstand angebrochen sein würde. Karl Krämer als Helfer war vielleicht wirklich nur noch ein Hindernis, dass man nicht mehr mitziehen konnte und musste leise und ohne Öffentlichkeit entfernt werden.

Liebe Aufsichtsräte, wenn Ihr was abbekommen habt, dann seht es ruhig als die Falle, die man euch gestellt hat. Denn die Revision ist beauftragt auch die Verwertung zu Überwachen. Man hat euch so lange in Versuchung geführt, bis der schwache Moment da war. Der eine wird früher schwach, der andere später. Mancher merkt gar nicht, dass er Annehmlichkeiten erhalten hat, die ihm plötzlich über seine beruflich Tätigkeit als solche präsentiert wird, manchmal sagt man vielleicht, nimm, es landet sonst nur auf dem Müll (oder Schrott). Es kann vielleicht einmal übersehen werden, haben es die Revisoren in Marktredwitz beabsichtigt übersehen, wenn es so war?

Herr Herzog ist der Schlimmste von allen, er wusste von allem, er hat die Verluste begleitet und nicht verhindert, alles zu seinem eigenen Nutzen. Die Bank hat zehn Millionen Rücklagen. Auf dieser Basis kann gerade noch zusätzlich Ergänzungskapital gebildet werden mit den Geschäftsguthaben, die Sparkasse weist 60 Millionen Sicherheitsrücklagen aus, wobei man stille Kapitalanteile des versteuerten Eigenkapitals nicht sieht, die es aber mit Sicherheit gibt, die Hofer Sparkasse hat davon 100 Mio. € mindestens. Die VR-Bank hat die letzten im Jahr 2004 für die Bilanz 2003 aufgelöst und im letzten Jahr marginal neu gebildet, nun hat Herr Herzog die Körperschaftssteuerrückzahlung da eingebucht. Die bayerischen Kreditgenossenschaften bilden zur Zeit Kapital über eine Forderung an das Finanzamt und das hat auch er gemacht. Es ist einfach unglaublich die zwei Fälle, die man den Vertretern in Teilen nur vorgetragen hat, hat Herr Herzog in den Verlust von 8 Millionen insgesamt begleitet. Sie waren für ihn persönlich von Vorteil um selbst Vorstand zu werden. Und die schuldigen Vorstände, die hat er ziehen lassen. Er hat den Aufsichtsrat dazu wahrscheinlich in beiden Fällen mit den Verzichtsaufhebungsverträgen in eine eigene Untreuesituation genötigt. Herr Herzog schreckt für seine persönlichen Ziele vor nichts zurück.

Herr Herzog muss gehen. Wenn er jetzt apathisch durch die Gegend läuft, dann weiß er, dass ihn nur noch die Vorstandsposition selber zur Zeit schützt. Wenn er nicht mehr am Ruder ist, dann weiß er, dann bricht die Welt über ihm zusammen. Es ist die Praxis, wie er sie aus allen Fällen kennt, wo man Vorstände entfernt hat. Es ist die Praxis, die Freund Grothoff den unliebsamen Vorständen gerne aufzeigte, mit keinem Platz mehr unter der Brücke, wenn der Verband mit ihnen fertig wäre. Die Bank kann nicht für das Schicksal eines Mannes gerade stehen, der auf andere Schicksale nie Rücksicht genommen hat. Der Aufsichtsrat muss schon im Eigeninteresse endlich handeln, das Beispiel fremde Vorstände sollte Warnung genug sein. Aber vor allem im Interesse der Bank muss er handeln. Die Öffentlichkeit weiß was Sache ist, warum zögert also der Aufsichtsrat noch. Er verschlimmert nur die Dinge, die man gegen ihn selber feststellen würde. Es wäre doch unvorstellbar, dass man sich Herrn Herzog auch noch als Schutz hinstellen lässt.

   

Nr. 2730

Webmaster

13. Dezember 2007, 12:58 Uhr

Betreff: Warum diese Verabschiedung noch für Herren Wolf, Herr Herzog?

Offener Brief an Herrn Herzog

Werter Herr Herzog, sie haben doch von den Vorgängen um Gold, Gold, Gold, voll bescheid gewusst. Der Kunde hat doch drei Aufsichtsräten am 13. Juli 2004 auch persönlich alles erzählt, was man nun am 11. Juli 2007 vor Gericht erfahren hat, wobei die Interpretation Ihres ehemaligen Vorstandskollegen nicht den Fakten entsprochen haben müssen. Warum haben Sie diesen Mann Ende März noch mit so einem Pomp verabschiedet? Musste man diese Kosten auch noch auf die Bank laden? Ist der Verbandsvorstand Gschrey heute so glücklich darüber über seine Laudatio auf Reinhold Wolf, wenn er jetzt sieht wie es im Nachgang gekommen ist? Ist Herr Gschrey über seinen Ausspruch zur tiefen Verwurzelung von Reinhold Wolf im Genossenschaftswesen heute noch so glücklich, wie es dem Frankenpostartikel http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2007/verabschiedungwolf_feier.jpg auf der Bankinternetseite zu entnehmen ist? Sind das Ihre taktischen Spielchen alle ein bisschen schuldig zu machen bis hin zu den Verbandsoberen? Wir erwarten bis Freitag 14.12.07 von Ihnen eine ehrliche Antwort dazu. [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2729

Beobachter

13. Dezember 2007, 09:40 Uhr

Betreff: Zu Mann o Mann in Nr. 2947

Wenn bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die normalen Verjährungsfristen keine Rolle mehr spielen, dann müssen die allerschwersten Kaliber dahinter stecken. Da kann man wirklich nur sagen Mann oh Mann, da geht es um Steuerangelegenheiten, soweit man nur zurück kann und sonstige grundsätzliche Dinge, die man aufklären will bis hin zu grundlegenden organisatorischen Sachen, die beabsichtigt falsch eingerichtet worden sind. Und wer weiß, vielleicht geht es hier wirklich auch um die Überprüfung der Arbeit des Genossenschaftsverbandes Bayern und die angedeuteten Verstrickung zwischen der Bank und dem GVB mit den Auswirkungen auf die Verhältnisse bei der Bank und auf die Verluste. Irgend wie hat man das Gefühl die Staatsanwaltschaft hat sich jetzt für die Bank einen Generalschlüssel gemacht, schließt am Morgen auf und am Abend zu und außerhalb dieser Zeiten kann keiner an einen Schrank oder Schreibtisch und auch an einen Computer. Bloß weil die Bank nicht transportabel ist, hat man sie nicht weg gefahren. So scheint es, muss der Staatsanwalt, wenn er nicht anwesend sein kann, die Bank für die Vorstände und Mitarbeiter komplett verschließen. Da kann man Herrn Herzog nur dazu gratulieren. Nicht nur die Verluste in den zwei Kreditfällen waren sein teures Antrittsgeld, das ganze Theater beruht auf der Untätigkeit der Verbandsprüfer in den letzten Jahren und darauf, dass man Herrn Herzog vom Verband in die Bank drücken wollte. Das sollte anscheinend für den schon eine Belohnung sein, die sich heute aber als ganz schwerer Bumerang ergibt. Die 17.000 Mitglieder können sich an höchster Stelle beim Verband in München und persönlich bei Herrn Herzog bedanken.

   

Nr. 2728

Eine ganz normale Frau aus ...

13. Dezember 2007, 09:18 Uhr

Betreff: Genau darum bin zur Sparkasse gegangen

Das mit der Urkunde für die Sparkasse Fichtelgebirge im Eintrag 2948 find ich gut und richtig. Ich habe zwar nicht viel, aber ich bin vor einiger Zeit von der Raiffeisenbank zur Sparkasse gewechselt. Rein gefühlsmäßig hat es mir bei der VR-Bank auf unserer Zweigstelle nicht mehr gefallen. Wer bei zwei Krediten 8 Millionen Mark als Bank verliert, nur weil man von den Großen keine Sicherheiten rein holt, dass versteht ich nicht. Ich hab das zwar auch erst die letzten Wochen über den Wunsiedeler Kreis mitbekommen, aber ich find das eine riesen Sauerei. Wahrscheinlich waren's sogar Spezl von den Vorständen, oder man hat sich selber was ausgerechnet wie der Wolf. Aber der Heger wird von seinem besten Freund schon auch was bekommen haben, wenn der Herzog als Prüfer weg geschaut hat. Mich wundert nichts mehr bei denen. Irgendwo war doch auch gestanden, dass die Bank selber in den Abschluss geschrieben hat, dass die Konkurrenz zu hohe Zinsen zahlt und darum die Kunden abwandern. Dieser Herzog verhöhnt uns auch noch, weil sie kein Geld mehr haben normale Zinsen zu zahlen, das wird schon eher der Grund sein. Wer keine Sicherheiten bei den Krediten verlangt und wer bei gesicherten Krediten noch unglaubliche Beträge verschenken kann und den kleinen Leuten vorwirft sie gehen, weil die mit den Zinsen nicht einverstanden sind, der beherrscht doch sein Geschäft nicht. Da kann er noch so oft in der Zeitung sein, wenn er den Vereinen Kleinbeträge schenkt, deswegen kommt kein Kunde zu ihm. Ich bin auch ganz ohne schlechtes Gewissen gegangen, weil als Quantität wollte ich mich auch nicht beleidigen lassen. Wenn man überlegt, dass das neben dem Herzog dieser Wolf gesagt hat und was jetzt über Gold, Gold, Gold rauskommt, oder wie der den Sportverein in Selb mit dem Sarah Connor-Konzert geschädigt hat, da muss man um seine paar Kröten bei der VR-Bank richtig Angst haben. Wie es aussieht kommen die Revisoren ja auch nicht um den Kunden zu schützen. Die Anwälte des Verbandes schreiben sogar noch vom Kunden als Gefahr, wenn die Geld aus den unsaubersten Abzockmethoden zurück wollen, die für keinen normalen Menschen zu erkennen sind. Das ist die gleiche Sprache wie mit der Qualität vor der Quantität. Und der Herr Herzog hat sowieso keinen Mumm. Ich glaub der traut sich heuer das Wort Kurzbericht schon gar nicht mehr in den Mund zu nehmen, nach dem er jetzt verantwortlich ist, wenn ihm die Kunden mehr abhauen als zu Hegers Zeiten. Da kann man nur sagen, Hirn vor Klappe einschalten und die Beispiele Oberbank, Sparkasse und Sparda anschauen, da geht aufwärts, bei der VR-Bank geht’s steil bergab. Der Herzog kann die kaputte Bank nicht führen. Angeblich soll er 15 Mitarbeiter mindestens entlassen haben. So wie mit den eigenen Leuten, so geht’s mit dem Geschäft runter. Wer vorher bloß für Statistiken verantwortlich war, der kann nicht von heut auf morgen eine Bank von einer halben Milliarde übernehmen. Der muss mal über seine eigene Qualität nach denken.

   

Nr. 2727

Webmaster

12. Dezember 2007, 22:41 Uhr

Betreff: Ganz neu Ganz neu

Der Wahlausschuss der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden hat heute einstimmig beschlossen, der Sparkasse Fichtelgebirge für Kundenfreundliche Geschäftspolitik und faire Konditionsgestaltung im Aktiv- und Passivgeschäft die Fair-Banking Urkunde des Jahres 2007 zu überreichen.

Wir haben Sie gleich hier eingestellt hier klicken......

Wir gratulieren.

   

Nr. 2726

Anonym

12. Dezember 2007, 20:19 Uhr

Betreff: Mann o Mann

Eigentlich bin ich ja nicht schadenfroh, aber so wie uns Herr Herzog manchmal behandelt hat habe ich überhaupt kein Mitleid mit ihm, wenn er so fertig ist wie heute.
Aber das wundert mich nicht, denn heute hat mir ein Kollege erzählt, er hätte von einem anderen Mitarbeiter gehört dass Herr Herzog erzählt hätte, dass die Herren die nun im Haus sind, bis 1990 zurück die Unterlagen haben wollen.
Was das wohl bedeutet.

   

Nr. 2725

Entsetzter

12. Dezember 2007, 20:15 Uhr

Betreff: Rede & Co, so ein Typ wie der Herzog wirbt um Vertrauen

So ein Typ wie der Herzog wirbt um Vertrauen. Dieser Lu... Zuerst lässt er Reinhold Wolf auf der Versammlung zum ersten Mal die Einzelwertberichtigungen und die latenten Kreditrisiken verkünden und zwei Tage vorher war er in der Zeitung mit „Ein bisschen stolz“ (= Link). Man solle auch weiterhin Vertrauen in den Vorstand haben. Vertrauen, dass man aus dem eigenen Häuschen gejagt wird, oder? Lieber Herzog, lesen Sie mal den Schmarrn, den sie mit Rede und Co., da am 29. Juni (= Link) beim Gewitter und Sturzregen verzapft haben, Sie elendiglicher Blender, Sie? Lesen Sie, was Sie versprechen und was Sie halten, gar nichts. Bei Ihnen heißt doch Kommunikation Vertuschen.
Hoffentlich ist es bald vorbei, hoffentlich werden wir von Ihnen erlöst. Angelogen sind wir schon lange, da brauchen wir nicht auch noch Sie. Fünf Millionen haben die bei Flex in den Sand gesetzt und dafür kaum Sicherheiten verlangt, das war doch geplanter Betrug an der Bank und sie haben das für sich ausgenutzt. Nein, Schluss jetzt, es ist einfach genug, raus jetzt. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2724

wolf

12. Dezember 2007, 19:13 Uhr

Betreff: Hallo Herr Herzog, wie geht es Ihrem Blutdruck?

Hallo Herzog, wie geht es ihrem Blutdruck? Bei Gold, Gold, Gold, da hätte doch ein kostenloses Messgerät auch für Sie abfallen können.

   

Nr. 2723

Ein Mitglied

12. Dezember 2007, 19:13 Uhr

Betreff: Super-GAU

Warum wird um diesen Fatzke Herzog noch soviel Aufhebens gemacht. Seine Arbeit als Prüfer ist nicht mal das Papier wert, auf sie geschrieben wurde. Mit ordnungsgemäßer Prüfung hatte dies nicht auch nur das Geringste zu tun. Seinem früheren Dienstherrn gehört die Zulassung als Prüfungsverband entzogen. Denen kann doch keiner mehr trauen, wenn sie solche Vorgänge wie hier bei uns zulassen und auch noch fördern. Das sind die typischen Verbrecher in Anzug und Krawatte. Auch smiling Jonny wird mittlerweile das Lachen vergangen sein. Auch wenn er sich noch so sehr an seinen Vorstandssessel klammert, er muß dort weg. Mit all dem was er verbrochen hat. Das will ich hier gar nicht mehr aufführen, das ist schon so vielfach und prägnant von anderen gemacht worden. Bei dem Volumen an Schaden, den er angerichtet hat, ist er einfach untragbar für uns alle. Er ist der "Super-GAU" (Größter Angenommener Unfall) des Genossenschafteswesens. Er ist die moderne Landplage, die ganze Landschaften verwüstet hat. Er ist die Steigerung von Krämer, Wolf und Heger. Haut ihn endlich zum Teufel, mir wird übel, wenn hier demnächst schon wieder was im Gästebuch über seine Lumpereien steht. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2722

Beobachter

12. Dezember 2007, 18:42 Uhr

Betreff: Kalter A... mit Schneegestöber

Wo der Pop vielleicht schon einfriert, dass könnte bei Herrn Herzog der Fall sein. Wenn der abserviert wird, der kommt nirgends mehr unter. Für den ist die VR-Bank die letzte Station vor der Sozialstation. Aber er hat es mit vielen anderen auch so gemacht. Da hat er auch kein Pardon gekannt. Exempelstatus als Beispiel statuieren, best gepflegte Methode zur Niederhaltung von Widerständen beim Genossenschaftsverband Bayern. Statuiert das Exempel und zeigt, dass es anders herum auch geht, vor allem weil es hier mehr als gerecht ist.

   

Nr. 2721

Mitglied

12. Dezember 2007, 18:13 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmeister,
seit der Staatsanwalt bei der VR-Bank in Marktredwitz Ermittlungen aufgenommen hat dürfte wohl einigen Personen aus Bank, aus Genossenschaftsverband und vermutlich auch von der Bankenaufsicht der Popo auf Grundeis gehen. Ich verstehe nicht, weshalb es so lange gedauert hat bis endlich Bewegung in diese Sache gekommen ist. Aber nun wird wohl offiziell dem ganzen Treiben von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen und die Täter werden ihrer gerechten Strafe zugeführt. Habe ich richtig aus dem Gästebuch in Erinnerung, dass Vertreter des Genossenschaftsverbandes während der Ermittlungen vor Ort sind. Empfehlenswert erscheint mir, das die Revisioren vom Staatsanwalt gleich Hausverbot wegen Verhinderung von Ermittlungen oder Erkundung von Ergebnissen bekommen. Wenn nötig sollten diese Spione in der Luisenburg vorerst weggesperrt werden, damit weiteres Unheil vermieden wird und die Volks- und Raiffeisenbanken allgemein nicht weiter in Verruf geraten.

[bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2720

Manuel

12. Dezember 2007, 15:35 Uhr

Betreff: Jedesmal wieder geschockt von der Formulierung des Aufsichtsratsprotokolls

Der Aufsichtsratsbeschluss, der da in Eintrag Nr. 2935 hinterlegt ist, der schockt mich jedes Mal wieder. Der Aufsichtsratsvorsitzende Horst Pausch gibt bekannt, dass mit Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Irgendeiner, keiner wo es heißt, der am Soundsovielten vorbesprochen war, keine Zustimmung zu dem gewaltigen Inhalt, dass damit die Ansprüche ausgeschlossen worden sind. Herr Herzog, Sie und Herr Grothoff haben den Vertrag mit Pausch und Heger zusammen gemacht. Wie kommen Sie eigentlich dazu. Sie wollten doch nur Vorstand werden und nicht auch noch Aufsichtsrat. De facto haben Sie als Prüfer die Aufsichtsratstätigkeit ausgeführt. Alleine aus Ihrer Zugehörigkeit zum unantastbaren Genossenschaftsverband Bayern haben sie die Berechtigung dazu hergenommen. Was wir von diesem Verband halten müssen, dafür sind Sie das lebende Beispiel.

Sie wollten sich vor den Aufsichtsrat stellen? Das ich nicht lache.

Da der Gesetzeskommentar zu § 34 Genossenschaftsgesetz eine nachträglich Genehmigung schier unmöglich macht, weil es einer Nötigung gleich kommt, tragen Sie drei die erste Verantwortung dafür, dass sich Manfred Heger davon schleichen konnte und das nach jahrelanger Bereicherung und zum Schluss noch mit einem dicken Konto. Das ist mein Feld, wo ich über einen Prozess hoffe zu erfahren, wie das gelaufen ist. Da haben die anderen Aufsichtsräte die große Chance sich ein wenig zu retten und das werden die nutzen, wenn man sie einzeln befragt. Aber nur darum hat man die ominöse Vertreterversammlung vom 30.06.2005 inszeniert um Sie Herr Herzog raus zuholen, nur darum hat man die Vertreter schamlos angelogen. Angelogen zu Fakten, angelogen zu gesetzliche und satzungsmäßigen Regelungen und Abläufen. Wenn es nicht um Sie als jemanden vom Verband gegangen wäre, Sie hätten die anderen rücksichtslos auflaufen lassen. Das Drehbuch zu dem Tag haben Sie schon geschrieben, noch als Prüfer des GVB.

Sie sind wirklich der erste, den wir raus schmeißen und den wir persönlich in Haftung nehmen. Versuchen Sie sich nicht darauf zu berufen, dass die Prüfung nur begrenzt haftet. Sie haben rein aus persönlicher Habgier gehandelt und die Mitglieder und Kunden der VR-Bank verraten. Sie sind persönlich in Haftung zu nehmen. Die schützende Hand heißt zur Zeit – noch – BaFin. Wenn dort die Einsicht reift, dass man eigene Untätigkeit damit auch nicht heilen kann, sie dort rein zu klammern, dann werden sie weg gefegt, wie die Feder im Wind. Sie werden zur berühmten heißen Kartoffel in der Hand werden. Hoffentlich werden Sie weit weg geweht, aber so dass wir wissen wo wir hin kommen müssen um unsere Ansprüche der Bank bei Ihnen vorzutragen und um Sie selber vor Gericht zu bringen.

   

Nr. 2719

Till

12. Dezember 2007, 15:08 Uhr

Betreff: Durchsuchung der VR Bank Marktredwitz

Liebe Verantwortliche in der VR Bank, liebe Aufsichtsräte, liebe Vertreter!
Wie lange wollt ihr in diesem Spiel eigentlich noch zusehen? Ihr riskiert wirklich euren Ruf und eure gesellschaftliche Stellung! Was wollt ihr noch zudecken, glaubt ihr wirklich, daß die Unterlagen, die im Sommer 2003 vom Dachboden der VR Bank geholt wurden und nun verschwunden sind nicht in Kopie längst wieder aufgetaucht sind?
Wann setzt ihr endlich euren Herzog vor die Tür?
Seit der da ist, fällt nicht nur der Putz von der Wand,nein, da kommt auch der Staatsanwalt zu euch ins Haus!
Wieviel Bilanzsumme habt ihr eigentlich in diesem Jahr bis jetzt schon verloren?
Könnt ihr das überhaupt noch verantworten?
Bis bald, Euer Till ! [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)] [bild=(pic_18.jpg)]

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Nr. 2718

Erinnerer

12. Dezember 2007, 14:58 Uhr

Betreff: Wenn die Anständigen die Unanständigen nicht aufhalten

Wenn die Anständigen die Unanständigen nciht aufhalten, so wurde schon in Eintrag Nr. 1328 geschrieben. Vor ungefähr einem Jahr ist bekannt geworden, dass das Bafin die zeit der Sondergenehmigung von Johannes Herzog als Gesamtprokurist beendet hat und die Vorstandsgenehmigung erteilt hat. Um die Einträge Nr. 1370 herum haben die Einträge hier mahnend darauf hingewiesen, was die Zukunft der Bank mit einem Prüfer an der Spitze bringen kann und wie die Signale schon standen, dass die massiven Pflichtverletzungen und damit die strafrechtliche Untreue bei der VR-Bank nicht mehr zu verbergen war, wie es in Eintrag Nr. 1384 kurz und knapp gesagt wurde. Die ausgesuchten Einträge, die auch heute noch lesenswert sind und zeigen, wie hier die Dinge schon auf den heutigen Stand vorgezeichnet wurden.

Ein interessanter Hinweis im Frühjahr ging auch auf ein Urteil zur Umkehr der Beweislast in Eintrag Nr. 1588 ein. Herr Herzog mag das sicher nicht gern hören, aber es war früher auf der anderen Seite eines seiner wirkungsvollsten Druckmittel.

Wenn man Mahnung auffasst, dass jemand von Dingen redet, von denen er weiß und aus der Vergangenheit in die Gegenwart bestätigt wird, so kann man den Aufsichträten heute nur den mahnenden Rat aus Nr. 2936 geben, befreit euch von der Befangenheitsfalle. Diese Falle hat einen Namen und der heißt Herzog. Befreit euch um die weiche Landung noch zu bekommen und befreit euch für euch und für eure eigenen Familien. Ihr habt alle gesehen, wie es im Eintrag Nr. 1888 steht, hier sind schon zu viele Familien mit Kindern geschädigt worden, das muss ein Ende haben und die Verantwortlichen dürfen nicht ungeschoren davon kommen. Hier die Mahnung an die Zukunft, stellt die Weichen richtig, damit di Ermittlungen im Fall VR-Bank Marktredwitz der Bereinigung der Vergangenheit dienen und nicht und die Bank nicht an der Spitze mit höchst verantwortlichen Personen davon noch tiefer hineingezogen wird. Die Granaten sind schon eingeschlagen, lasst das Feuer nicht an die Lunte der Bombe, die alles zerstören würde und auch euch endgültig mit weg reißen würde.

   

Nr. 2717

Mitglied

12. Dezember 2007, 13:25 Uhr

Betreff: Wissen wir gegen wen Einzelermittlungen laufen?

Wenn die Frankenpost, Der Neue Tag, wie heißt die Nürnberger und die Augsburger Zeitung, die FAZ, die Süddeutsche, Focus oder der Spiegel beim Staatsanwalt in Hof anrufen würden, würde der sagen gegen welche Personen ermittelt wird? Sind die Ermittlungen auf die Aufsichtsräte und auf die Prüfer ausgedehnt? Jeder Beschuldigte müsste doch sein Amt bei der Bank ruhen lassen. Warum geht das von der Bankenaufsicht nicht aus? Wo bleibt die Presse wieder? Sagt uns wenigstens, wenn der Staatsanwalt darum bittet später Auskunft geben zu dürfen. Fragt die Frankenpost unsere Politiker, die sich wieder zur Wahl stellen, nach ihrer Rolle im Aufsichtsrat und wie sie das sehen, dass die Bank anstatt Gewerbesteuer zu bringen, nur Schaden bei sich selber und den Kunden produziert hat und damit der Region darüber hinaus schweren Schaden zugefügt hat?

   

Nr. 2716

Mitglied

12. Dezember 2007, 12:58 Uhr

Betreff: Herr Herzog angetreten um uns nach Strich und Faden zu belügen

Was halten denn die Vertreter davon, dass man sie missbraucht hat all die Jahre? Der Vertreter, der jedes Jahr was zu sagen hat und sich auch im Jahr 2004 für die „schonungslose Aufklärung“ bedankt hat, oder der der ein Jahr später nach 2,6 Millionen € Schaden gefragt hat? Wo hat denn der den Schaden her gewusst, wenn man auf der ganzen Versammlung bloß von 1,1 Millionen geredet hat? War er einer von denen, die von Manfred Heger geimpft waren, damit man ihn vor dem Regress auf der Versammlung bewahrt hat oder ist die Summe auf einer der Informationsversammlungen gefallen, wo man noch lockerer aufsprechen konnte, als wie man es dann in der offiziellen Vertreterversammlung tun konnte?

Ich hoffe, dass zum Fall Flex alle Prüfungsprotokolle Gegenstand einer Gerichtsverhandlung werden, vom Jahr 1999 weg über 2000, wo man ein solches Kreditverhältnis mit 4,5 Mio. DM mit nur 200.000 abgesichert hat, in Beziehung auf den Betrug an den Mitgliedern und Vertretern mit den Versammlungen. Da wäre ich gespannt, was da drin steht, was Herzog und Kollegen zu dem Kredit geschrieben haben, wenn er doch 2001 schon im Prüfungsbericht gestanden ist. Keinen Satz hat man dazu gesagt, bloß auf die Überziehungen hat man in der Versammlung hingewiesen, und auf die versäumte Insolvenz. Wo man aber mit zusätzlichen 3 Millionen selber genauso als Prüfer und Aufsichtsrat den Kopf mit in der Schlinge hatte, dass hat man den Vertretern, Liste hier klicken (= Link), auf der offiziellen Versammlung einfach verschwiegen. Letztendlich war man selber für den Gesamtverlust mit verantwortlich.

Für was hat man den Herzog denn hier hergeholt, als Prüfer die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren, oder die Schweinereien zu unterstützen und weg zu drücken? Das anhängende BGH-Urteil (= Link) sagt doch eindeutig, dass sich ein Vorstand schuldig macht, wenn über die Nichteinhaltung des § 18 KWG ein Schaden für die Bank entsteht und das er dafür haftet. Manfred Heger hat ja sogar die Unterlagen der Firmen gefälscht. In dem Urteil heißt es, wenn die Entscheidungsträger ihrer Pflichten gravierend verletzt haben. Im Fall Flex scheint es, hat ihn dabei der Aufsichtsrat und Kreditausschussvorsitzende Peter Träger ziemlich tatkräftig als Steuerberater der Kunden unterstützt. Welche Deckung, welche unglaublichen Freiheiten, hat man denn Manfred Heger noch gegeben, wenn er 5 Millionen DM auf diese Art verbraten durfte? Waren die Genehmigungen der Schweinereien durch den Verband nicht grenzenlos? Hat man bis zur letzten Minute gewartet, bevor man ihn endlich abserviert hat? Aber warum hat man in so einem Fall die zwei anderen Vorstände nicht mit in die Wüste geschickt, wenn die fünf Jahre weg geschaut haben?

Aber die haben nicht weg geschaut, die haben sicher über nachvollziehbare Protokolle bescheid gewusst, die haben, genauso wie der Aufsichtsrat diesen Kredit jedes Jahr von der Revision vorgetragen bekommen. Alle haben Dreck am Stecken. Hat Herr Herzog mit Manfred Heger zum Aufhebungsvertrag wirklich gesagt es ist uns egal, ob du über Slowenien und Österreich was abgezwackt hast, wichtig ist nur, dass du freiwillig und leise gehst?

Dieser Herzog hat hier wirklich nicht geprüft, der hat als Prüfer schon wie der Vorstand in der Zukunft gedacht, hat Horst Pausch das Messer auf die Brust gesetzt, ihm den Aufhebungsvertrag serviert und mit Manfred Heger unterschreiben lassen. Der hat den Aufsichtsräten serviert, was er gegen sie in der Hand gehabt hat und hat während der Prüfung schon die Mitarbeiter darauf angesprochen, dass er sie als Vorstand entlassen würde und dem Aufsichtsrat hat er klar gemacht, dass nur er der zukünftige Vorstand sein wird. Ob er die Bewerbung so hingedreht hat, dass es aussieht, als ob die hinterher gekommen wäre, das war alles schon zu seiner Prüfungszeit festgelegte Sache und vor dem Hintergrund sind dann parallel die anderen Schweinereien wie Gold, Gold, Gold abgelaufen, die er nicht unterbinden konnte, weil er Reinhold Wolf und Karl Krämer brauchte um selber Vorstand zu werden.

Die Prüfungsprotokolle zu den zwei Krediten, wo der § 18 KWG so massiv verletzt worden ist, wo in den zwei Fällen 8 Millionen Mark ohne Sicherheiten durch den Kamin gejagt worden sind, das ist als ungeheuerliches Antrittsgeld durch die Genossenschaft für Johannes Herzog zu verbuchen, mindestens, wenn nicht sogar der Großteil des ganzen Schadens bei der VR-Bank, den die Prüfer unterlassen haben zu verhindern. Da spielen die Kosten für die Alibiausschreibung in den Zeitungen auch keine Rolle mehr. Die Bank hat unter den Augen der Prüfer soviel Geld verbraten, dass die Vorstände und Aufsichträte gemeint haben, wenn man selber in die Taschen greift, oder wenn man sich was aus den Erlösen der Maschinen in Polen oder Tschechien in Bar auszahlen lässt, dass sei Peanuts. Sausen und Gelage haben, scheint es, auch dazu gehört. Vielleicht haben auch alle grenzenlos freies Quartier im Sporthotel in Oberwiesenthal, einschließlich der Prüfer des GVB. Vielleicht war das auch für BaFin-Leute neben Grainau auch schon ein angenehmes Reiseziel. Weil die haben das Antrittsgeld von 8 Millionen für Johannes Herzog auch genehmigt. Die haben jedes Einzelprüfungsprotokoll zu den Fällen gesondert oder über den Prüfungsbericht vorgelegt bekommen. Die haben nciht nur Tomaten auf den Augen gehabt, die haben zugestimmt.

So durfte Herr Herzog schon als Prüfer die Bilanzen der Bank fälschen und damit die Rücklagen schonen, die er doch als Vorstand brauchte. Interessant wird es sein, zu erfahren, wie sich die Wertberichtigungen zum 31. Dezember 2004 auf die 27,4 Millionen € hin entwickelt haben. Immer gerade soviel, wie man zwischen 1999 und 2004 in der Kasse hatte, aber nicht mehr und schon gar nicht so, wie man es bei der Prüfung feststellen musste. Dass da nebenbei die unvermeidbaren Direktabschreibungen und mancher Forderungsnachlass an nahe Freunde der Vorstände noch unterzubringen waren, dass erscheint inzwischen als tragische Logik. War Johannes Herzog sehr lernfähig? Hat er das mit der Immobilie auf dem Weg zur Luisenburg von den alten Vorständen gelernt? Haben die Aufsichtsräte das auch schon als normal angesehen, dass man 400.000 € ohne Not einfach herschenkt? Den andern Fall hat er doch auch gesehen. 400.000 Abschreibung, das muss der Revisor doch zwangsläufig überprüfen.

So war der Prüfer Herzog schon der heimliche Boss bei der Bank und hat über die Schweinereien selber entschieden, das kristallisiert sich immer mehr heraus. Alibiausschreibungen für die Vorstandsbesetzung, Alibiveranstaltungen für angebliche Regresse gegen die Vorstände, wo man den Vertretern vorher schon eintrichterte, ja nicht dafür zu stimmen, weil damit das hochstehende Image der Bank in Gefahr wäre. Eine protokollierte Abstimmung am 30.06.2005, die auf die unsauberste Stimmauszählung schließen lässt und der der Vorschlag zur Entlastung durch die anderen Vorstände selbst folgte. Karl Krämer hat gesagt, wir können unser Entlastung schon selber beantragen und Reinhold Wolf hat es dann gemacht in dem er die Abstimmung einleitete, nach dem die zwei bei der Auszählung der Stimmen zum Regress daneben gestanden waren. Den Prüfern selber war eine ordentliche Abwicklung gar nicht wichtig, denen war wichtig, dass sie selber aus dem Feuer genommen wurden. Nicht anders war es mit dem Regress am 25. Juni diesen Jahres. Anstatt 1,5 Millionen Schaden bekannt zu geben, hat man von 800.000 gesprochen.

Dieser Herzog hat den Laden voll und ganz im Griff. Das was er allerdings nicht im Griff hat, das ist das Geschäft und die Kunden. Die präsentieren allerdings der ganzen Bank ihre Rechnung. Drum zahlen wieder alle für Johannes Herzog. Die die er wirklich im Griff hat, Aufsichtsrat, Vorstand, Mitarbeiter, die hat er gefesselt und geknebelt. Der Aufsichtsrat ist ihm gegenüber handlungsunfähig und nur vorhanden um immer zuzustimmen was er macht. Wir werden Johannes Herzog hoffentlich neben den Vorständen auf der Bank vor dem Richter sitzen sehen. Vielleicht finden sich die Vertreter noch zusammen, wenn die Aufsichtsräte die Kraft nicht haben und beweisen uns, dass sie selber auch nur belogen und betrogen wurden und berufen von sich aus die außerordentliche Versammlung ein. Sonst muss man sagen, es sind alles nur ausgesucht Freunde der Vorstände und Aufsichtsräte gewesen, die geholfen haben die Bank und ihre Kunden und Mitglieder zu betrügen. Über die Versammlungen hat man die Entscheidungsträger mit falschen Informationen versorgt und sie zu falschen Entscheidung geführt. So kann man das angehängte Urteil auch interpretieren.

   

Nr. 2715

Ein Mitglied

12. Dezember 2007, 11:30 Uhr

Betreff: Befangenheitsfalle

Dieser Herzog ist wie böses Geschwür. Das Schlimme daran ist, daß man es erst bemerkt, wenn es schon fast zu spät ist. Es gibt nur eine Heilung, wenn dieses Übel radikal mit Stumpf und Stiel entfernt wird. Ansonsten wird die Bank nie zur Ruhe kommen. Die Methoden sind zwar nicht neu, wie man Leute manipuliert. Aber, daß die Aufsichtsräte selbst nicht erkannt haben, daß sie in Abhängigkeiten gelockt werden, ist kaum zu glauben. Das Gremium war sich so sicher, daß alles unter Kontrolle ist und daher nie etwas an die Öffentlichkeit dringt. Wie naiv muß man denn sein, dass man denkt, man kann alles nehmen, ohne die Rechnung dafür zu zahlen. Die Rechnung hat ihnen nun der Ex-Prüfer Herzog vorgelegt, indem er sie mit den eigenen Vorteilsnahmen in der Hand hat und er nach Belieben schalten und walten kann. Die Aufsichtsräte stecken so tief in der Befangenheitsfalle drinnen, daß es ihnen nicht mehr möglich ist, ihre Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand ordnungsgemäß auszuüben. Das zweitwichtigste Organ einer Genossenchaft ist de facto ausgehebelt. Was muss dieser Herzog alles von den Aufsichtsräten in der Hand haben, daß er sie wie Marionetten rauf und runter laufen lässt. Selbst seinen früheren Arbeitgeber kann er anscheinend auf der Nase rumtanzen, mit all dem Wissen, was er in den vergangenen Jahren in unserer Bank gesammelt hat. Wie aus den Beiträgen zu erkennen ist, ist der Genossenschaftsverband selbst in Machenschaften von Heger & Co. verstrickt. So hat der frühere Günstling Herzog mit seinem Kumpanen Grothoff für sich ein eigenes Sicherheitsnetz eingezogen. Jetzt wird es immer deutlicher, wie verstrickt die Verflechtungen angelegt sind. So kann keiner mehr die Säge anlegen, weil er damit auch den Ast auf dem er sitzt, mit absägt. Allerdings ist die Staatsanwaltschaft dabei, den ganzen Baum zu fällen. Wer es bis jetzt noch nicht begriffen, daß er nur bei frühzeitigen Absprung noch eine einigermaßen weiche Landung hinkriegt, der wird zum Fallobst werden. Die einzige Chance für die Beteiligten aus diesen Teufelskreis heraus zu kommen, ist die Befangenheitsfalle aufzubrechen und endlich klar Schiff zu machen. Denn der Krebs namens Herzog hat mittlerweile soviele Metastasen geschaffen, daß nur mehr ein ganz radikaler Schnitt, dem Untergang entgegenwirken kann. Das Motto für den Aussichtsrat kann nur mehr lauten: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!! Die Konsequenz daraus: Herzog raus !!

   

Nr. 2714

Mitglied

12. Dezember 2007, 09:17 Uhr

Betreff: Den Herzog bezahlen lassen, der ist an dem riesen Schaden doch schuld

Der Herzog hat doch niemals bei der Bank ordentlich geprüft, der hat sich doch alles zunutze gemacht. Der hat den Heger Flex durchziehen lassen damit er ihn abservieren konnte, hat ihm aber über den Fall gleich noch zu unseren Lasten was zustecken lassen und mit Reinhold Wolf, da war es genau das Gleiche. Der ganze Zinnober mit den Vertreterversammlung wäre alles nicht notwendig gewesen, wenn der Prüfer seine Arbeit gemacht hat. Vielleicht hätten wir Kreditverluste, aber keine 100 Millionen. Und viele von den betroffenen Kunden und Betriebe hätten nicht alles verloren, denn vor der Bank verliert der Kunde sein letztes Hemd.

Und jetzt sagt er ich stell mich vor Euch. Den Kerl setzen wir mit seine Hochnäsigkeit selber vor die Tür, wenn es der Aufsichtsrat nicht endlich macht. Aber wir haben ja gar keine Aufsichtsrat, man sieht es am Forderungsnachlass von mindestens 432.000 € (= Link), man sieht es am Beschluss zur Dienstaufhebung mit Manfred Heger (= Link), mit nachträglicher Zustimmung, wo sich die Prüfer die Aufsichtsratsarbeit ran gezogen haben. Unglaubliche Zustände. Die Prüfer haben den Karren sehenden Auges in den Dreck fahren lassen, haben sich alles zurückgelegt, was man gegen Vorstände und Aufsichtsräte in der Zukunft verwenden kann und hebeln die Kontrolltätigkeit damit aus. Der Strafverteidiger soll am Montag die Verletzung der Kontrollpflichten als ganz wesentliche Sache mit der Mitschuld und der Haftung der Aufsichtsräte aufgezeigt haben.

Zur Zeit haben wir doch gar keinen Aufsichtsrat. Wenn Herzog nicht geht, dann brauchen wir einen komplett anderen, die sind von dem vollkommen erpressbar mit den alten Kamellen. Da verjubeln die noch mehr Geld, nicht nur was wir jetzt wissen. Lasst den Herzog zahlen für Flex und das Goldmärchen, für die unsinnigen Versammlungen, und für den Verzicht der Ansprüche gegen Manfred Heger und alles was er verschwiegen hat. Der nutzt das sogar noch zu seinem Vorteil. Und holt dazu den Raimund Grothoff mit her. Sicher reicht denen das Geld nicht, dann holen wir uns den Genossenschaftsverband der hat uns die zwei hergeschickt.

Der Verband hat uns die Hegers, Wolfs und Krämers gezüchtet, seine Ernte sollte jetzt die Übernahme der Bank sein. Der Herzog hat einen viel größeren Schaden angerichtet wie alle drei alten Vorstände zusammen, der hat wirklich alles gewusst und nichts dagegen unternommen. Aber er schiebt alles den anderen in die Schuh, der ist der Schlimmere als alle die wir da gehabt haben, der ist das größte Übel. Haut ihn endlich naus.

   

Nr. 2713

Uwe

12. Dezember 2007, 09:08 Uhr

Betreff: Hatten wir das nicht schon mal, Herr Herzog stellt sich vor ....

Da bleibt einem doch das Lachen im Hals stecken. Am Montag auf der Aufsichtsratssitzung, da muss den Aufsichtsräten ziemlich der Zapfen runter gefallen sein. Der Strafverteidiger soll auf Empfehlung von Dr. Nickl anwesend gewesen sein und muss den Herren reinen Wein eingeschenkt haben. Nur dann sei Johannes Herzog aufgetreten und hätte gesagt, er würde sich vor die Aufsichtsräte stellen. Wie hört sich das an, wie, ich stell mich vor Manfred Heger und bring einen Aufhebungsvertrag unter Verzicht der Ansprüche mit, ich stell mich vor Reinhold Wolf, dann braucht der keine Geldwäscheanzeigen machen und kann in den Sand von Guinea Hunderttausend und mehr Kröten schicken für Schmierung und Bestechung und Lustreisen (war er mal selber dabei?), ich stell mich vor Karl Krämer, obwohl wir den aus Gründen, die wir keinem sagen (aber es war die Unfähigkeit), abberufen lassen? Ist das ein Treppenwitz?

Aber der Strafsachenanwalt soll dann gesagt haben, dass alle drin hängen auch Johannes Herzog. Hat der selber wirklich geglaubt, er sei der Arme, der einfach nur zwischen die Fronten geraten ist? Wir sehen es so, dass Herr Herzog und die Prüfer die ganzen Schweinereien erst ermöglicht haben. Sie haben praktisch bei jedem Saustall einen Genehmigungshaken hin gemacht. Sie haben den Selbstdienungsladen VR-Bank Marktredwitz für die Vorstände und Aufsichtsräte aufgeschlossen, dass das für die eine selbstverständliche Einrichtung geworden ist.

Man muss den Herrn Herzog schon dran erinnern, wie er auf den Vorstandssessel gekommen ist, wenn er sich sein Brett vorm Kopf noch nicht runter genommen hat. Zwei Fälle von Verstößen gegen den § 34 Genossenschaftsgesetz wollen die bei der Prüfung im Jahr 2004 gesehen haben? Hunderte oder Tausende haben sie geflissentlich übersehen, das muss heute der Staatsanwalt feststellen. Die Versorgung von Gehältern für Ehefrau von Vorstand oder Aufsichtsrat ist massivster Verstoß gegen § 34 GenG und da die Gehälter in der Bank Vorstandssache sind, muss das die Revision ganz genau anschauen. Wenn da Doris Heger und Kathrin Greiner auftauchen, mit solchen Beträgen, dann muss der Prüfer dem nachgehen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den § 34, wenn man sich so schamlos selbst bereichert.

Die Bewirtungskosten werden nach meiner Information auch von den Revisoren lückenlos geprüft. Wenn da Privatfeten ablaufen, dann muss das der Prüfer sehen, sonst ist er blind. Aber liebe Aufsichtsräte, nehmt nur den zu eurem Schutz, der euch all die Jahre schon hinters Licht geführt hat mit seinem ganzen Aperrat hinter sich, dessen Unterstützung er sich heute immer noch gewiss ist, weil er euch vorgegaukelt hat, es sein alles so in Ordnung wie man es bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb und bei der VR-Bank Marktredwitz gemacht hat. Liebe Aufsichtsräte, merkt ihr immer noch nicht, dass Herr Herzog und seine Kollegen euch absichtlich in die schier ausweglose Situation gebracht haben und euch jeden Tag weiter verkaufen. Man kann sich nur wundern, dass ihr den Herren immer noch mitreden lasst. Macht einen Beschluss und sagt ab sofort werden Aufsichtsratssitzungen ohne Bruder Johannes abgehalten. Im Eintrag Nr. 2868 hat man den Vorstand auch aus den Sitzungen verbannt.

Vor ein paar Wochen wurde hier aufgezeigt, wie sich über die Jahre aus den Wertstellungsmanipulationen und den Stichtagsverzinsungen Millionen entwickeln. In dem Urteil vom Landgericht Saarbrücken in Eintrag Nr. 2916 wurden aus einem KK-Limit von 750.000 DM (ungefähr 380.000 €) über die Jahre eine Rückerstattungsanspruch von sage und schreibe 28.000 €. Man könnte in dem Urteil wirklich den Namen der Bank mit RV-Bank Marktredwitz-Selb und den der VR-Bank überschreiben. Leute was habt ihr uns über die Jahre abgegriffen? Hängen wir mal an beide Zahlen drei Nullen ran und teilen es nach dem Volumen der VR-Bank durch zwei oder drei, was kommen da für Summen raus, mehr als die mickrigen Rücklagen, die ihr bei der Bank übrig gelassen habt, obwohl die vor fünf Jahren wahrscheinlich mit den Wertberichtigungen auch auf einen Satz ausgebucht hätten werden müssen? Habt ihr die Millionen wirklich selber verbraten? Seid ihr alle zusammen die Lumpen?

Ihr seid alle keine Unschuldslämmer und wie ihr es habt, so habt ihr es selber verschuldet. Traut ihr euch wirklich, euch wieder für öffentliche Ämter zur Wahl zu stellen? Wenn ihr das wollt, dann trennt euch von den korrupten Elementen bei der Bank. Herr Herzog und Herr Grothoff haben euch in die Situation rein geführt und halten euch da drin gefangen. Befreit euch von den Elementen und verbündet euch nicht wieder mit ihnen, nur das bringt euch die Glaubwürdigkeit zurück. Und es erleichtert die Aufklärungsarbeit bei der Bank. Auch da wird davon gesprochen, dass die Ermittler nicht mehr von Wochen, sondern von Monaten bis zu einem Jahr da sein sollen. Das heißt doch, dem Revisionshaken des Genossenschaftsverbandes auf keinem Beleg wird von der Staatsanwaltschaft getraut, keinem.

Und das heißt doch, die Tiefenprüfung, die wird nicht auf der Basis einer Sonderprüfung durch die Bankenaufsicht durchgeführt, die Staatsanwaltschaft führt die tiefste Prüfung durch, die man sich vorstellen kann. Die drehen jeden Beleg um oder forschen jede Buchung im GuV-Konto nach wo die Belege beabsichtigt fehlen. Man sieht mit den wahrscheinlich sonst weg gesperrten Gehaltslisten, dass man vor denen noch weniger verbergen kann. Da werden die Revisionsschränke schon auch versiegelt sein und nur mit Genehmigung der Kripobeamten aufgemacht werden. Man stelle sich das bildlich vor, der Prüfer fragt den Kripobeamten, ob er an seine Unterlagen ran darf. Warum sind die Prüfer den jetzt parallel da, weil sie prüfen, oder weil sie vom Verband hergeschickt sind, dass man auch alles mitkriegt?

Der Selbstbedienungsladen VR-Bank Marktredwitz wird nun abgesperrt meine Herren, wer sich nicht von den Leuten, den Verursachern trennen kann, der steht neben ihnen, auch vor dem Richter. Aber zuerst richten die Wähler. So wird die VR-Bank zum laufenden Inhalt euren Wahlversammlungen, wenn ihr den Schlussstrich nicht ziehen wollt. Übrigens ist die Situation mit euren Beratern jetzt auch eine neue. Ein Vorstand darf seine Rechtsberatung nicht der Bank auflasten, denkt daran, ihr holt jetzt wieder teure Leute um euch selber zu verteidigen. Teilt Euch bitte die Kosten dafür selber, sonst ist es Untreue, wenn ihr eure persönliche Rechtsberatung von der Bank bezahlen lasst, wenn es euch persönlich betrifft und nicht Bankangelegenheiten.

   

Nr. 2712

Till

11. Dezember 2007, 20:43 Uhr

Betreff: Neue Enthüllungen

Die neuen Enthüllungen über die Mißstände in der VR Bank haben mich heute nachmittag schockiert.
Fakt ist, wir haben eine Bank, die von Genossen getragen wird, durch Kauf von Anteilsscheinen. Dadurch werden Kunden bzw Bürger aber auch nachschußpflichtig. Damit die Bank sauber geführt wird, wählen die Genossen einen Aufsichtsrat, dem sie zutrauen, daß er die Vorstände kontrolliert. Daneben gibt es einen Prüfungsverband, der schickt seine Prüfer, ebenfalls um zu kontrollieren ob sauber gearbeitet wird. Und was passiert? Genau! Der Aufsichtsrat läßt sich zumindest zum Teil korrumpieren, und der Prüfer vom Verband schaut weg!
Warum?
Ganz einfach, weil alle was davon haben. Die im Aufsichtsrat, die angeblich nichts bekommen haben und nichts bemerkt haben müßen sich zumindest selbst vorwerfen, zu blöd oder zu naiv gewesen zu sein. OK! Aber ein Prüfer wie Herr Herzog, was kann der zu seiner Verteidigung bringen? Er könnte natürlich weiterhin behaupten es nicht bemerkt zu haben, also zu blöd gewesen zu sein. Aber das wollen wir nicht unterstellen. Wir vermuten, daß er beauftragt wurde alles zu vertuschen. Beauftragen kann ihn aber nur sein Arbeitgeber, der Prüfungsverband. Was aber hat der Prüfungsverband davon? Klar, der wurde beauftragt von der Verbandsspitze, weil genau dort Leute sitzen, die viel zu verbergen haben. Die hatten das größte Interesse nichts hochkommen zu lassen denn sie haben am meißten profitiert.
So ungeniert in die eigene Tasche zu wirtschaften, das konnten sich die Hegers, Krämers, Wolffs, sowie etliche im Aufsichtsrat nur leisten, weil sie von den Verfehlungen der Verbandsoberen wußten und sie dadurch in der Hand hatten.
Die Krönung ist Johannes Herzog, der prüft zunächst und wird dann, urplötzlich selbst Vorstand, in der gerade geprüften Bank! Peng! Da staunste lieber Leser, was? So geht das. Durch Arbeit kommst du doch zu nichts!
Du mußt kontrolliert stehlen , aber vergiß nicht, als Kontrolleur mußt du dir den Herzog holen, dann funktioniert das auch.
Wäre ich dort Aufsichtsrat und hätte Charakter würde ich zurücktreten. Aber welcher Aufsichtsrat hat das schon, Charakter meine ich.
Sie vielleicht Herr Bürgermeister? Oder sie Herr Rechtsanwalt ?
Naja, warten wir es einfach ab, wir erfahren ja jeden Tag ein wenig mehr. Auch über den Verband, und seine Spitze, nicht wahr Herr Nüssel, in Fachkreisen auch Schweinebaron genannt, liebevoll natürlich!
Nicht wahr, Herr Nüssel, oder wußten Sie ebenfalls von all dem nichts? Wenn dem wirklich so wäre, dann, Herr Nüssel, ja dann sei die Frage gestattet, warum Sie nichts unternehmen, sitzen Sie doch so nahe dran, mit Ihrem Bauernhof, an der Bank natürlich .
Tja, Herr Nüssel, fühlen wir uns noch so richtig wohl? In der Haut meine ich, in der eigenen.
Viele Genossen sind Landwirte, haben sich für diese Genossenschaft stark gemacht, hatten aber eigentlich nie was davon, im Gegenteil, viele von ihnen wurden selbst betrogen, durch falsche Abrechnung, überhöhte Zinsen, und am Ende stand manchmal sogar der Ruin!....... Aber naja, eigentlich logisch, irgendwo mußte das Geld ja herkommen für die Profiteure, einer mußte ja die Zeche bezahlen.
Hoffentlich ist damit jetzt endlich Schluß!
Das wäre doch auch in Ihrem Sinne, oder, Herr Nüssel?
Vielleicht sagen Sie dem Herrn Herrzog, er soll dahin zurück wo er herkam! Und dann, klären Sie auf, Herr Nüssel, ohne Rücksicht auf Verluste, sozusagen brutalstmöglich. Nur auf sich selber, Herr Nüssel, sollten Sie schon achtgeben, damit Sie nicht mit hineingezogen werden, in den Strudel der Aufklärung meine ich!
Wäre doch schade, nicht wahr?
Schönen Abend noch !
Till :wfm:

   

Nr. 2711

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11. Dezember 2007, 19:20 Uhr

Betreff: An die Verwantwortlichen

An die Verantwortlichen, der große Paukenschlag kommt ganz bestimmt und schneller als ihr glaubt.

   

Nr. 2710

Erlecuhteter

11. Dezember 2007, 18:31 Uhr

Betreff: Ich habs endlich kapiert

Jetzt weiß ich endlich warum der GVB wollte dass der Herzog zu uns her zog.

   

Nr. 2709

Wissender

11. Dezember 2007, 17:33 Uhr

Betreff: Prüfungsmethoden a la Johannes Herzog

Warum sollte man es denn als Prüfer verhindern, dass der Vorstand Frau Doris auf die Gehaltsliste setzt und dem Greiner seine Katrin? Die Gehaltsliste ist ausschließlich Vorstandssache und kriegt außer der Sachbearbeitung keiner zu sehen und natürlich die Revision. Das merkt nicht mal der Aufsichtsrat, wenn ihm das nicht gesagt wird. Nach einer Fusion, da geht es doch auch am Leichtesten, da hat noch keiner einen Überblick. Also was juckt es einen Johannes Herzog wenn man auf dem Weg des besonderen Wissens Vorstand werden kann? Was jucken da die Zigtausende, die das kostet? Was juckt das, wenn man hohe Kosten verkündet und die normalen Mitarbeiter drückt, rausschmeißt und der Vorstand auch noch die Versicherungsagentur auf die Mama laufen lässt? Da gibt man diesem Vorstand vielleicht sogar noch die Gelegenheit über Flex noch etwas mitzunehmen, wenn er bereit ist still abzutreten und bei den Vertretern drückt man 3 Millionen vom Schaden unter den Tisch weg. Somit haben doch alle gewonnen, oder ist das eine Rechnung ohne Gleichung? Aber es gibt so viele Verlierer auf der Welt. Sind das die Prüfungsmethoden a la Johannes Herzog?

Was weiß man denn vom eigenen Dienstherren GVB? Was hat man hier schon alles gesehen, oder wo anders? So macht man bei Flex ein paar Vorbesprechungen mit Vertretern, tut so als ob das Bankimage das Wichtigste wäre, weit vor der Aufklärung und Bereinigung und so führt man dann die Versammlung, die sowieso schon nutzlos ist, weil man ein Jahr vorher den Aufhebungsvertrag aus München selber im Koffer hatte und Ansprüche gar nicht mehr möglich waren gegen den Vorstand. Alles andere könnte ja nur die eigene Vorstandskarriere verhindern oder den Dienstherren doch in ein fahles Licht bringen. So nimmt man sich zwei der schlimmsten Vorstände auch noch zur Seite, einem gibt man bald den Vorruhestand über die Abberufung und den anderen, ja da macht man mit Vertretern wieder Vorversammlungen um ja nichts an die Öffentlichkeit zu Gold, Gold, Gold bringen zu müssen. Der könnte genauso gefährlich werden, wenn er auspackt, wie dazumal Manfred Heger. Wen juckt dass, wenn der ein Millionenrisiko auf die Bank ablädt, damit er am Goldgeschäft teilhaben kann und seine ETW zum selbst festgelegten Preis verkaufen kann? Was niemand außer Herzog (und Grothoff, und, und, und ...) weiß, macht niemand heißt. Ist das Prüferehre? Oder ist das Prüferehre, wie man sie in einem korrupten Laden praktizieren kann, wenn man von vielem weiß? Da jucken jetzt die letzten 832.000 € Forderungsverzicht zusammen wirklich nicht mehr.

Wer im Prozess mit Reinhold Wolf am 11. Juli 2007 gut mitgerechnet hat, der hat herausfinden können, dass der Kreditrahmen zusammen nicht 800.000 € sondern wahrscheinlich mit dem Drumherum mindesten 1,544 Mio. € war. Wenn das mit dem Runterrechnen am 30. Juni 2005 schon so gut geklappt hat, warum am 25. Juni zwei Jahre später nicht noch mal die Summe knapp halbieren, was die Bank verloren hat? Und wenn die Prüfer bei der Versammlung den Mund verschließen, dann hat man vorher verzapfen können in den Infoveranstaltungen, was man wollte, bei den Multiplikatoren. Verband gerettet, Herzog gerettet, damit ist alles gut, der Rest zählt nicht. Doch nun kommen die Rechnungen mit den Gleichungen. Die Schweinereien liegen jetzt schwer auf der Waage.

   

Nr. 2708

Nordlicht

11. Dezember 2007, 17:17 Uhr

Betreff: Alles mitgenommen

Es zeichnet sich immer mehr ab, daß was bisher in diesem Gästebuch zu lesen ist, ist nur die Spitze des Eisbergs. Wie kaum anders zu erwarten, liegt ein großer Teil der Ungeheuerlichkeiten noch im Verborgenen. Aber das Klima hat sich geändert. Das Eis schmilzt und es taucht immer mehr an Wissen aus den dunklen Fluten auf. In den dunklen Fluten der Vergessenheit - so die Hoffnung von Vorstand, Aufsichtsrat und Verband - hätte alles so schön in der Tiefe bleiben können.

Nur mal ein kurzer Auszug aus dem, was bisher so bekannt geworden ist, ohne daß sich der Aufsichtsrat zu einer massiven Reaktion (Rücktritt / Entlassung für einen Neuanfang und Aufklärung und Bestrafung der Täter) veranlaßt sieht:
- trotz Anmahnung über Jahre keine ordentliche Organisation der Bank. Die Vorstände konnten handeln, wie sie wollten (auch außerhalb ihrer Region bis nach Afrika)
- Zulassung der Manipulation der Abrechnungs- und Wertstellungsverfahren zu Lasten der Kunden
- Mitnahme von Sicherungsgütern ohne Nachweis des Verbleibs
- Verursachung eines Umweltschadens durch unqualifizierten Abbau von Sicherungsgütern
- Unberechtigte Mitnahme (=Diebstahl) von Sachanlagevermögen ohne Nachweis des Verbleibs oder Rückgabe
- Verzögerungen aller Art im Umgang mit Kunden und Mitgliedern, um diese zu zermürben
- Berufung eines in praktischen Bankdingen völlig unerfahrenen Vorstandsmitglieds gegen 30 andere Kandidaten.
- Haftungsfreizeichnung von ausscheidenden Vorständen für vergangene und bisher unbekannte Missetaten
- Nichtbeachtung / Missachtung von Anträgen von Vertretern auf Vertreterversammlungen
- völlig unzureichende Information der Vertreter über die Lage der Bank (z.B. Fusionen hätten nie stattfinden dürfen; eingemächtiges Wahlrecht zum Ansatz von Wertberichtigungen) und über das Verhalten des Vorstands
- gebrochene Versprechungen des Vorstands (z.B. über die zukünftige Informationspolitik - wo bleibt ein Zwischenabschluß?)
- Übernahme einer Investitionsruine, um die Bilanz zu retten - oder haben die Bauarbeiten an der Ruine schon begonnen?
- Schein-Beschäftigung von nächsten Angehörigen aus Vorstand und Aufsichtsrat
- Versicherungsverträge über die Agentur der Ehefrau des Vorstands mit noch heute laufenden Provisionszahlungen
- Dienstwagennutzung nach Ausscheiden aus der Bank
- Zugang zur Bank (eigener Schlüssel) nach Ausscheiden aus der Bank
- Bewirtungsspesen in unglaublicher Höhe
- Verursachung von gigantischen Prüfungskosten
- Ausweitung des Kreditengagements, die bei sorgfältiger Prüfung niemals hätten getätigt werden dürfen.
- Täuschung über die wahre Kredithöhe durch Stückelungen von Krediten auf "unverdächtige" Kunden zum Bilanzstichtag
- Ausschüttung von Dividenden zur Beruhigung der Mitglieder / Vertreter, obwohl das Ergebnis es nicht mehr hergab.
- Teilnahme (und Finanzierung?) der Verabschiedungsfeier von Ex-Vorstand, der massiv die Bank beschädigt hat.
- Beschädigung des genossenschaftlichen Gedankens in der Öffentlichkeit
-...

Und über allem schwebt der Verband als unabhängige und neutrale Instanz, so lt. Internetauftritt das Selbstverständis der Damen und Herren.

Nun bricht das Kartell des Schweigens hoffentlich auseinander. Was wollen die Herrschaften denn noch aussitzen, wo ihnen der Sitz unter dem Hintern immer heisser werden muß?

Und immer noch beziehen die mit Hilfe des Verbandes in den Ruhestand beförderten ehemaligen Vorstände ihre üppigen Pensionen zu Lasten der Mitglieder.

   

Nr. 2707

Erboster

11. Dezember 2007, 17:00 Uhr

Betreff: Nochmal ohne Not 400.000 € hergeschenkt

Was sind das bloß für Seilschaften. Wurden laut Eintrag Nr. 2925 ohne Not vom Vorstand nochmal 400.000 hergeschenkt hat. Es ist ja bloß das Geld der anderen. Da kann man gespannt sein, ob eine Sanierungskommission das so freundlich zur Kenntnis nimmt. Bei den Seilschaften gehören alle raus geschmissen, vom Aufsichtsrat über den Vorstand, den Prüfern bis hoch zum Verband in München. Aber die kleinen Leute werden wegen ein paar tausend Mark verfolgt bis zum Letzten. Da macht man Betriebe kaputt und vernichtet Arbeitsplätze. Ist die VR-Bank das Grab unserer Region? Liebe Bürgermeister, Kreis- und Stadträte schämt Euch in Grund und Boden. Was haben die denn bloß gehabt an der Sache, bei Rechtsanwälten und Steuerberatern kann man noch verstehen, dass die die Mandanten gern übernommen haben? Selbstbedienung an oberster Front bis zur Ausblutung der Bank? Warum mussten wir hier den Prüfer als Vorstand einstellen? Warum? Keinem Einzigen ist zu trauen. Feste, kostenlose Maschine, Ferien im Sporthotel, wohin kommen wir zum Schluss noch? Nach Amerika oder auf die Donau? Langsam hebt es sie aus, die Brut. Jetzt wollen wir schon 832.000 € von Euch allen zurück haben, bevor der Staatsanwalt sagt, was noch in die Haftung von Vorstand aber auch Aufsichtsrat fällt. Also in nächster Zeit das Geld gut einteilen. Kein Wunder dass da nichts voran geht mit dem Rauswurf von Herzog. Das wäre für die Bank eine Lösung aber nicht für den Aufsichtsrat und den Verband. Wartet man wirklich bis einer in U-Haft geht?

   

Nr. 2706

Mitglied

11. Dezember 2007, 16:44 Uhr

Betreff: Müssen wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen?

Müssen wir von uns aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die Aufsichtsräte und Vorstände absetzen und die Vertreterversammlung auflösen? Mit welchem Recht beruft der Aufsichtsratsvorsitzende keine außerordentliche Versammlung ein? Hängt er selber viel zu tief drin? Zwei Drittel vom Aufsichtsrat müssten doch schon längst ihre Ämter ruhen lassen. Aber dann würden sie nicht mehr mitbekommen, was in den Sitzungen gesagt wird, was alles aufgedeckt worden ist, man könnte ja selber betroffen sein. Wie viele sitzen denn schon auf der Stange und singen? Da kann doch auch keiner mehr dem anderen trauen.

   

Nr. 2705

Insider

11. Dezember 2007, 15:39 Uhr

Betreff: Appell an die Aufsichtsräte, wechselt die Fronten

Es fehlen einem die Attribute, die Vorfälle bei der VR-Bank in Marktredwitz zu benennen. War hier Bestechung und Bestechlichkeit Gang und Gäbe? Wenn der Aufsichtsrat seine Frau in die Gehaltsliste aufnehmen lässt und die Vorstandsgattin auch noch folgt, ist das ungeheuerlich? Welchen Kredit hat er damit blind durchgehen lassen, oder wo hat er sonst seine Zustimmung dafür gegeben? Haben die Vorstände die Konformation der Kinder über die Bank abrechnen lassen, oder was? Wenn der GenoVerband über die VR-Bank mit US-ImmoFonds in Verbindung zu bringen ist, wo hat hier noch Kontrolle statt gefunden? Haben Verbandsgrößen hier risikoreiche Anlagen gezeichnet, fernab von der Verbandszentrale? Wer hat beim Aufsichtsrat voll bescheid gewusst, wer hat in einzelnen Teilbereichen voll bescheid gewusst, wer wurde dumm gehalten und immer überstimmt, wenn er eine eigene Stimme überhaupt haben konnte, was man fast ausschließen will?

Aufsichtsräte wechselt die Front. Serviert Herzog ab und lasst einen Neubeginn zu. Jeder Tag bringt uns den Untergang näher. Wie viel Mitglieder haben ihre Anteile gekündigt? Bricht das Eigenkapital über die Geschäftsguthaben ein?

Auch da der Appell an die Mitglieder, die Mitgliedschaft nicht komplett kündigen sondern einen Anteil behalten. Wir brauchen jede Stimme gegen die Bankmafia bei uns.

   

Nr. 2704

Insider

11. Dezember 2007, 15:34 Uhr

Betreff: Der Sumpf wird gelichtet und trocken gelegt

Liebe Freunde und Leser des Wunsiedeler Kreises. Der Sumpf wird gelichtet und trocken gelegt. Die Staatsanwaltschaft wird aber damit nicht in vierzehn Tagen fertig, da brauchen wir uns nichts vormachen. Angeblich wird nicht ausgeschlossen, dass sie bis zu einem Jahr noch in der Bank sein werden. Nach und nach werden wir ihnen unsererseits Aufklärung geben. So war gestern in der Aufsichtsratssitzung ein Hofer Strafverteidiger anwesend, der Vorstand und Aufsichtsrat klar und deutlich aufgezeigt hat, dass von deren Seite strafbare Handlungen vorgenommen worden sind. Wenn sich die Aufsichtsräte also nicht schnell von der Vergangenheit lösen und zwar komplett, dann wird sie die Vergangenheit überrollen. Vielleicht kann der Wunsiedeler Kreis sogar helfen das Druckpotential durch Herrn Herzog und den GenoVerband einzudämmen.

Wir melden Ihnen heute die Gehaltszahlungen ab 2001 an die Frau des Vorstandes Manfred Heger, Doris Heger mit 15.000 €, an die Frau des Aufsichtsrates Horst Greiner, Katrin, mit 10.000 € ab 2000, obwohl die Damen nie entsprechend für die Bank tätig waren, unerlaubte Provisionszahlungen an diesen Aufsichtrat Horst Greiner mit 5.000 € im Jahr 2002. War der Aufsichtsrat also unabhängig, oder haben uns beide zusammen ausgesogen? Innerhalb von wenigen Jahren wurden Bewirtungsspesen bei der Bank mit 22.000 € festgestellt, sind das ungeheure Summen? Nur für Festivitäten der Vorstände und dieser Kategorie.

Neben dem hier schon aufgezeigten Forderungsverzicht von 432.000 € hat die Bank bei einer Wunsiedeler Firma noch mal Forderung von 400.000 € ohne Not nachgelassen. Warum wohl? So kann man die Großzügigkeit auch zeigen, wenn man sonst schon keine Gewinne bei der Bank macht und nur von Rücklagenauflösungen, Hebung stiller Reserven und Körperschaftsteuerrückerstattungen lebt.

Warum haben Johannes Herzog und Raimund Grothoff als Prüfer des Genossenschaftsverbandes also den Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger in der Form mitgebracht vom Verband, dass auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtet wurde, wohlweislich auch nicht bekannter? Die Prüfer haben alles gesehen, nicht nur die Kreditsauereien. Sie haben auch die Gehaltslisten kontrolliert.
Die Luft für Herrn Herzog wird mehr als nur dünne. Der Beste Prüfer Bayerns könnte sich als Rohrkrepierer erster Güte in einem Bankenskandal unglaublichen Ausmaßes entwickeln.

Diese beiden Prüfer haben nicht nur diese Sachen alles mitgetragen, sie haben die Bilanzfälschung vollzogen. Hätte z.B. in den Jahren 2002 und 2003 jeweils nur 5 Millionen der nicht vorgenommen Einzelwertberichtigungen durchgebucht werden müssen, wäre die Höchstkreditgrenze von um die 8,5 Mio. € heruntergefallen auf 7,5 Mio. oder auf 6,5 Mio. € oder wer weiß wie tief. Was hätte eine Bank gemacht, wo 32 % aller Kredite in der Größenklasse über 2,5 Mio. € gelegen waren. Vielleicht an die 150 Mio. € oder 300 Mio. DM waren laut Lagebericht Kredite in dieser Größenordnung, also nach DM Kredite über 5 Mio. DM. Wie viel ordentliche Kredite in dieser Größenordnung gibt unsere Region denn eigentlich her? Jede Sauerei, jedes von Größenwahn getrieben Kreditengagement hat Herr Herzog und Kollegen gekannt. Sie haben wahrscheinlich auch über den Bedienungsmechanismus bei der Bank voll und ganz bescheid gewusst. Ein Prüfer macht sich so genauso schuldig wie die die die Dinge ausführen. Warum hat es keine Sanierung zu diesem Zeitpuntk gegeben, konnte man den Bundesverband mit seinen Sonderprüfern keine Einblick dazu geben? Wurde durch die ausgebliebenen Sanierung über die Verlustvermeidung sogar eine Insolvenz, weil Überschuldung der Bank verschleppt? Mit was für dunklen Steinplatten ist der Weg des Herrn Herzog auf den Vorstandssessel gepflastert?

Wir wollen Sie, liebe Leser, nicht mit Information in einem großen Klumpen informieren, sondern die Dinge verständlich aufzeigen. So werden wir demnächst über das Sporthotel in Oberwiesenthal berichten, über Zusammenhänge zwischen US-Immobileinfonds zwischen VR-Bank Marktredwitz und Genossenschaftsverband, sowie zur Donaudampfschifffahrtsgesellschaft Informationen im Zusammenhang mit der Bank geben. Wir wollen die Bank nicht zerstören. Die unfassbaren Strukturen der Bank sind dagegen ein Selbstzerstörungsmechanismus erster Klasse. Was war die Prüfung in den letzten Jahren wert, eine berechtigte Frage. Wahrscheinlich nichts, außer dass sie den Schaden vergrößert hat. Wer wie ob dieser Selbstzerstörungsmechanismus nicht sogar ausstrahlt, wenn nicht Einhalt geboten wird.

Wie schafft es aber der Aufsichtsrat, wenn der Hofer Anwalt klar aufgezeigt hat, dass die Verletzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht genauso eine strafbare Handlung ist wie beim Vorstand selber. Wer wird da den Strafantrag stellen, wenn keiner von den Vorfällen weiß? Der Aufsichtrat oder der Verband? Aber es gibt genug die inzwischen bestens bescheid wissen und die Barrieren sind eingerissen.

   

Nr. 2703

Genossenschaftler

11. Dezember 2007, 11:12 Uhr

Betreff: Was ist die Prüfung bei der VR-Bank in den letzten Jahren überhaupt wert?

Was war die Prüfung bei der VR-Bank in Marktredwitz in den Jahren seit der Fusion mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb überhaupt wert? Zeigen die heutigen Tatsachen, dass sie sogar gegen die Gesetze und die Wirtschaftsprüferordnung verstoßen haben? Die Einflussnahme und die Beorderung des Herrn Herzog mit dem Ziel ihn dort als Vorstand zu installieren widerspricht klar der Neutralitätsverpflichtung des Prüfers und seines Dienstherren GVB, des zuständigen Prüfungsverbandes. Die Verluste bei der Bank sind der schlagende Beweis, dass hier die Prüfung de facto nicht mehr statt gefunden hat. Der schriftliche Beweis, dass die Prüfung eingestellt wurde sind die Vertreterversammlungsprotokolle, aber vor allem die Lageberichtsvermerke von 2002 und 2003: "Die Einzelwertberichtigungen konnten nicht mehr vollständig gebildet werden." Das heißt zusammen mit einem Bilanzbestätigungsvermerk eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes im Klartext: Wir Prüfer haben selber soviel Dreck am Stecken, dass wir uns gezwungen sahen den Vorständen aus Eigeninteressen geholfen zu haben Verluste zu unterdrücken und zu verschieben, normale Prüfungshandlungen nicht gesetzeskonform durch zu führen und die Vorstände von jeglichen Folgen ihrer verantwortungslosen Geschäftsführung frei zu sprechen.

Dafür mussten die Vorstände sogar vor genossenschaftlichen Haftungsverpflichtungen und strafrechtlichen Folgen geschützt werden um keine Rückschlüsse auf den Genossenschaftsverband möglich zu machen. Einen Dienstaufhebungsvertrag mit dieser Klausel scheint neben der Nötigung des Aufsichtsrates durch die Prüfer Herzog und Grothoff selbst mitgebracht worden zu sein. Mit dem Verzicht auf die Rücklagenauflösung bei Bilanzverlust in Folge einer Buchung der Wertberichtigungen hat man den Vorständen zudem sogar noch unerlaubt hohe Großkredit- und Höchstkreditgrenzen in die Hand gespielt, welche durch das Kreditwesengesetz an das Eigenkapital anlehnt sind. Dadurch wurde das Gefährdungspotential noch weit erhöht hat bei einer Bank, wo das Risikosituation im Kundenkreditbereich nach eigener Einschätzung der Prüfung in einem nicht vertretbarem Rahmen gestanden hatte!! Wer ist hier der wahre Schuldige?

   

Nr. 2702

Kunde der VR-Bank

10. Dezember 2007, 17:11 Uhr

Betreff: Buchungs- und Berechnungsfehler über 28.000 € laut Eintrag Nr. 2916

Ist der Beschiss im Bereich der Volks- und Raiffeisenbanken an der Tagesordnung? Hat man den Kunden auch kaputt gemacht, weil man ihm das Eigenkapital aus der Firma gezogen hat? Kommen die Prüfer dann, damit man die Gefahr Kunde abwehrt, wenn der sein Geld zurück haben will?. Wenn der ehemalige oberste Vorgesetzte der deutschen Polizisten, FDP-Minister Gerhart Baum gesagt hat, Manipulation von Bilanzen, Wertstellungen bei Banken, das sei Betrug, haben wir dann im Genossenschaftswesen die Betrüger in den oberen Etagen und die Helfer dazu bei den Prüfungsverbänden? Die Sparkasse hat im Eigenkapital im Verhältnis achtmal so viel verdiente Rücklagen und die haben das anscheinend viel weniger notwendig gehabt, wie die Kreditgenossenschaften. Gibt es da eine Sekunde zu überlegen, wo man besser aufgehoben ist. Auf jeden Fall nicht bei einer durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband kontrollierten Bank. Denn die Sauereien bei den VR-Banken werden dadurch unter gebuttert, dass man den Prüfern die Vorstandsposten anbietet, oder dass die diese verlangen. Dafür hilft man dann im Fall Marktredwitz sogar Bankbilanzen zu fälschen und den Fiskus auszutricksen. Da kann auch der Kunde und das Mitglied nur auf der Strecke bleiben wenn sich der Prüfungsverband schon zu so was hinreißen lässt. Die Betrüger nach Gerhart Baum sitzen bei den Genossenschaften vermehrt in den Reihen der Revisoren. Wer da nicht mitmacht, der kann den Laden wahrscheinlich gar nicht aushalten.

   

Nr. 2701

Kunde

10. Dezember 2007, 16:54 Uhr

Betreff: zu 2916

Natürlich hätten wir die ganzen Belege gerne nochmals nachgerechnet, aber wer macht das? Gerne Kontakt über webmaster !

   

Nr. 2700

Gesehen

10. Dezember 2007, 13:37 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 2916 nachlesen, Urteil zur Wertstellungsparaxis einer Geno-Bank

Ich möchte unbedingt auf den Eintrag Nr. 2916 noch mal verweisen, da hat gestern der Link nicht geklappt aber heut geht es. Unbedingt die Seite 4 des ganz aktuellen Urteils lesen, hochinteressant. Man könnte meinen, die beklagte Bank war die VR-Bank Marktredwitz. Liebe Leute in unserem schönen Land, lasst alle Konten bei den Volks- und Raiffeisenbanken nachrechnen, die haben nicht nur ihr eigenes Geld nicht zusammen halten können, es scheint der Beschiss hat im ganzen Land Methode und die Verbände bezeichnen uns nicht nur in München als Gefahr, wenn wir unser abgeluchstes Geld zurück haben wollen. Auf die Betrüger, mit Gebrüll.

   

Nr. 2699

Empörter

10. Dezember 2007, 12:29 Uhr

Betreff: Kunden und Mitglieder über Jahrzehnte von Vorstand beschissen und von Prüfung verraten

Diese Leute haben uns Kunden über Jahrzehnte beschissen, mit Stichtagsverzinsung, mit Wertstellungsmanipulation mit Hilfe der Möglichkeiten der EDV, die die Rechenzentrale geliefert hat, manuelle Eingriffe, falsche Bürgschaften, sogar die Darlehensauszahlungen haben sie noch mit der Valuta vorgezogen. Diese Bank war und ist überall nur eine Mogelpackung. Die haben einem zehn Semmeln verkauft und an der Kasse eine mehr berechnet oder bei der Wurst die Verpackung nicht abgezogen, sondern doppelt drauf gerechnet. Was sind das für Menschen, die so etwas unter dem Dach einer Genossenschaft machen? Der Deckmantel hieß auch noch gesetzlicher Prüfungsverband. Warum haben die die Sicherheiten abgeholt und nicht verwertet, dass ist doch Betrug am Kunden und an der Bank? Alles in Ordnung gewesen. Was sollte der Prüfer auch sagen, wenn er oder seine blinden Kollegen es damals schon nicht unterbunden haben?

Dieser Grothoff und dieser Herzog, was hätten die in der Versammlung am 30.06.2005 auch anderes sagen sollen? Die haben doch Manfred Heger und seinen Vorständen geholfen die Bank zu schädigen. Hat man mit Manfred Heger ausgemacht, bedien dich du da. Über Slowenien und Österreich, da geht so was und dann mach die Fliege und einer von uns zweien der macht in Marktredwitz dann zuerst den Vorstand und dann holt man den anderen ein paar Monate später vielleicht auch noch? Und da hat man Reinhold Wolf seine unsauberen Sachen mit Gold, Gold, Gold auch noch machen lassen. Der hat dem Kunden gesagt, ich lass dich auffliegen, wenn du mir meine Eigentumswohnung nicht zu dem Preis abkaufst, denn ich dir sage und wenn er doppelt so hoch wäre? Die Prüfer sind damit beschäftigt sich selber zum Vorstand zu machen, da brauchen wir nicht mal Geldwäscheanzeigen zu machen.

Man hat die Kunden beschissen und man hat sie über die riesigen Kreditverluste über hundert Millionen verraten und verkauft und es vielleicht ermöglicht, dass sich die Vorstände auch noch bedient haben und vielleicht großzügig verteilt haben. Den Kunden hat man vertrauensvoll die Kredite aufgeschwatzt und dann mit einer nicht vorhandenen Organisation bei der Bank alle Regeln unterlassen, um sie auch nur ein wenig zu schützen. War das Methode? Die Vorgehensweise bei der VR-Bank ist von hinten bis vorne ein Verbrechen und der Genossenschaftsverband hat das über die Jahrzehnte so begleitet, verstärkt aber in den letzten Jahren. Weil man alles vertuschen wollte, da steht der Prüfer auch noch vor die Vorstände und Aufsichtsräte hin, damit Kollege Herzog ja keine Probleme bekommt, wenn er in die Bank rein wischen will. 3 Millionen drückt man bei dem Verlust weg von 5. Meine Herren, alle habt ihr Dreck am Stecken. So was tut man nicht umsonst, das hat irgend wo Gründe, die aufgedeckt gehören.

Den Grund für Johannes Herzog haben wir schon lang erkannt. Der Bock wollte Gärtner werden, da erntet sich noch leichter. Das er aber gleich weitermacht wie die alten Socken und gleich noch eine halbe Million verschenkt, da sieht man, die Kontrollen von heut sind die gleichen wie die von damals, nämlich keine vorhanden. Was haben die Prüfer vom Verband zu dem Fall gesagt? Auch beim Verband werden nur Köpfe ausgetauscht, es ändert sich nix. Vielleicht bekommen die auf diese Art und Weise irgendwo anders einen Vorstandsjob, wo man vielleicht auch mal einen Ehrlichen hintergeht und raus wirft. Wie das geht, steht im Eintrag Nr. 2868 doch drin. Der Prof. Peemöller hat mit seinem Gutachten von nr. 2593 von hinten bis vorne recht.

   

Nr. 2698

Kein Heiliger

10. Dezember 2007, 11:16 Uhr

Betreff: Wer weiß Bescheid

zu Eintrag 2917
Es gibt offenbar Prüfer, von denen behauptet wird sie seien die Besten der Besten.
Es gibt aber auch einen Prüfer, der von sich denkt, er wäre der Beste der Besten und von dem dies auch ein Hilkenbach und ein Frankenberger behauptet hat

Wenn jemand weiß, wo sich der angeblich Beste aller Prüfer namens "Pabst" (bitte nicht verwechseln mit SH aus Rom) rumtreibt oder wo überall er sein Unwesen getrieben hat, bitte hier reinschreiben.

Vielen Dank.

   

Nr. 2697

Aus dem Inneren

10. Dezember 2007, 09:33 Uhr

Betreff: Unglückselige Allianzen durchbrechen

Die Position des Ex-Prüfers Johannes herzog ist hinlänglich dargestellt. Wie der Genossenschaftsverband Bayern es zugelassen hat, dass Herr Grothoff in die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 gegangen ist und den Vertretern dabei fast zwei Drittel des Gesamtschadens verschwiegen worden ist , wenn von 1,12 Mio. € (2 Mio. DM) anstatt den 2,6 Mio. € oder den 5 Millionen DM gesprochen wurde, da weiß man dass Vertuschen und nicht Aufklärung angesagt war. Wer sollte das auch je erkennen, wenn man die Versammlungsprotokolle wie Geheimpapiere verwaltet und dort die Spitzfindigkeiten rein schreibt, die einem das eigenen Alibi liefern sollen. „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte hat der Prüfer Grothoff selbst gegenüber der Vertreterversammlung erklärt (= Link).

Aber genau das Gegenteil ist nämlich der Fall, der Aufsichtsrat hat das Recht alles einzusehen und in solchen Fällen sogar die Pflicht. Die Großkreditgrenze verpflichtet ihn nur die Kreditentscheidungen mit zu tragen, es befreit den Aufsichtsrat darunter nicht von der Kontrollpflicht, vor allem dann nicht, wenn der Kredit wissentlich schwierig ist und auch im Prüfungsbericht Erwähnung findet und zwar von Anfang an. Wenn ein Prüfer solche eine aussage vor der Vertreterversammlung macht, die Vorstände nicht aus dem Amt befördert, obwohl pro Jahr nahe 4.000 Seiten Überziehungslisten produziert werden, wo anscheinend auch regelmäßig Millionenbeträge aufscheinen, muss man dann unselige Allianzen im Hintergrund vermuten?

Was bringt einen Prüfer dazu, so etwas zuzulassen und eine solche unfassbare Stellungnahme abzugeben. Musste sich Herr Grothoff mit seinem Freund Johannes Herzog selber aus dem Schlamm ziehen. Waren die zwei die treibende Kraft mit dem Aufhebungsvertrag für Manfred Heger, den außer diesem auf der selben oben aufgezeigten Protokollseite ja niemand bekannt gegeben hätte? Haben diese beiden Prüfer massiv in die Arbeit des Aufsichtsrates schon ein Jahr vorher im Juli und August 2004 eingegriffen, als die Stimmung im Aufsichtsrat dahin tendierte, alle Vorstände zu entlassen, dass man sagte, man hat es hingekriegt mit Manfred Heger über diesen Aufhebungsvertrag unter Verzicht der gegenseitigen Ansprüche die Trennung zu vollziehen, ohne vorherige Entscheidung des Aufsichtsrates wohlgemerkt. Das Image der Bank müsste dadurch gerettet, dass man als Prüfer selber Vorstand wird, und damit Wolf und Krämer direkt lenken würde und sie tagtäglich im Griff hätte?

Allianzen, unglückselig an allen Ecken und Enden. Wieso hat man es im Jahr 2004 zugelassen, dass man einen Aufsichtsrat berufen hat (den heutigen Vorsitzenden) der Prokurist bei einem der größten Kreditnehmer war? Warum der, wenn man von großen Ausfällen in der nahen Verwandtschaft der Firmeninhaber wusste? Wer kontrolliert bei dieser Bank wen? Der Aufsichtsrat den Vorstand, oder der Vorstand den Aufsichtsrat, oder ist eine Kontrolle überhaupt möglich bei diesen Konstellationen? Wieso hat sich Herr Schelter als Notvorstand zu Verfügung gestellt. Fühlt er sich verantwortlich für ein Geschäftsjahr, bei dem der Verlust nur durch eine millionenschwere Steuerrückerstattung vermieden wurde, wohl kaum? Haftet er mit für den Forderungsverzicht, oder war er wirklich nur notwendig für dass, das er beim Notar für die zweite Unterschrift zur Verfügung stand?

Wie kommt Herr Träger dazu den Vorsitz im Kreditausschuss zu übernehmen? Hat die Staatsanwaltschaft überprüft, wie viel er von den Fälschungen der Zahlen durch Manfred Heger beim Fall Flex wissen musste und warum er es dem Aufsichtsrat nicht gesagt hat? Hat Herr Träger den Kredit bei einer Unterdeckung von 4 Millionen DM befürwortet, ja die Gewährung aktiv nach vorne getrieben? War er am Erstellen des Geschäftsplanes bei der nicht rosigen Kreditausreichung federführend beteiligt? Ist schon untersucht, welche Rolle er selbst bei den Bilanzen und den betriebswirtschaftlichen Monats- und Quartalsauswertungen spielte? Es glaubt doch keiner, dass Herr Träger den Aufsichtsrat selber korrekt informiert hat, weil sonst hat man ja von unkorrekten Werten gewusst und so getan als ob das alles o.K. wäre.

Die Kontrollpflichtverletzungen von Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband sind die Ursache für die Ausfälle bei der Bank. Sie sind die Ursache, dass der Vorstand verzichten konnte eine der Bank entsprechende Organisation eingeführt zu haben und das er ein funktionierendes Risikomanagement betrieben hat. Weil abgesprochen, oder auch einfach nur eingeschliffen nicht kontrolliert wurde, weil es Verknüpfungen und Verirrungen an allen Ecken und Enden gegeben hat, haben die Vorstände bei ihren Handlungen gewusst, dass sie alles machen konnten, was durch ihre Köpfe geisterte. Das Aushebeln der externen Revision deutet auf Verstrickungen und Verirrrungen bis in die Verbandsspitze hin. Man muss bei den Zuständen bei der Bank fast davon ausgehen, Verzicht auf Organisation und Risikomanagement war ersten von den Vorständen gewollt und zweitens von der gesetzlichen Prüfung geduldet und genehmigt.

Warum das BaFin dies geschehen hat lassen ist ein Skandal erster Güte. Es zeigt die Nutzlosigkeit dieser Institution, weil damit ihr Selbstverständnis vordergründig wird. Strukturplanung vor Überwachung bei hundertmillionen Kreditrisiken. Ein Vorstand, der in einem Kreditfall 5 Millionen in den Sand setzt, bei Verzicht auf Sicherheiten und bei gesetzesbrecherischem Verstoß gegen den § 18 KWG, der kann doch auch vom BaFin nicht ungeschoren davon kommen gelassen werden. Da man bei Gold, Gold, Gold weiß, dass bei einem kleiner Kreditengagement ein Vorstandsbeschluss gefasst wurde, so ist es doch mehr als nur logisch, dass an Flex auch alle Vorstände beteiligt waren. Wieso schützt man da Wolf und Krämer auf diese Art? Wieso schützt man Wolf und Krämer, wenn parallel das mit dem Goldmärchen und den Geldwäscheverstößen auch noch läuft? Alle Vorstände waren alle in gleichem Maß für die Ausfälle verantwortlich, die in diesen zwei Engagements sich auf 8 Millionen DM summierten. Und das BaFin hat Wolf und Krämer an die Seite von Herzog gestellt. Was sollte das? Auf dieser Grundlage basiert die Sondergenehmigung für Johannes Herzog. Es ist nicht zu fassen. Es ist wie wenn die Polizei den Täter vor dem Geschädigten schützt. Mit Hilfe des BaFin unter Betreiben des Genossenschaftsverbandes hat man aber mit Sicherheit Täter vor dem Richter geschützt.

Wer so vorgeht, wie Herr Herzog und Herr Grothoff, wer seien Prüferaufgaben so gestaltet, der macht sich selbst zum Täter. Die Gesamtvorstandschaft hat sicher regelmäßig über diese Kredite beraten und gesprochen. Ob sie genauso regelmäßig dazu Protokolle anfertigten, oder dies besser für sich unterließen, das werden die Ermittlungsbeamten schon feststellen, aber genauso regelmäßig haben die Prüfer diese Kredite kontrolliert. Mit jedem Mal, wo sie nicht eingeschritten sind, haben sie den Vorstand bei diesen unsaubersten Geschäften unterstützt und im Grunde ihre eigenen Einwilligung dazu gegeben. Warum, Herr Herzog und Herr Grothoff? Doch nur um selbst an die Spitze der Bank zu gelangen. Zuerst der eine, später der andere? Sie sind an den Ausfällen genauso beteiligt, wie die Vorstände selbst. Es ist schwer zu vermuten, dass die Verantwortlichkeit der Prüfung und der Prüfer nicht bei Flex und Gold, Gold, Gold aufhört.

Schaffen es die anderen Aufsichtsräte sich von diesen Strukturen zu befreien, oder lassen sie sich noch tiefer in den Sumpf ziehen? Jeder der jetzt die Entscheidung zum tatsächlichen Neuanfang trifft hat doch die Rückendeckung der Allgemeinheit. Jeder der sie nicht trifft bekommt weiterhin das Unverständnis über die Verhältnisse zu spüren und bildet selbst das Schutzschild für diese unglaublichen Vorgänge bei der VR-Bank Marktredwitz.

   

Nr. 2696

Ein Mitglied

9. Dezember 2007, 21:39 Uhr

Betreff: Der Beste der Besten

Aber hallo, wenn der Herzog der beste Prüfer in Bayern war, wie mag es dann um die Qualität der Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern bestellt sein. Wen er -wie heisst es auf neudeutsch so schön- die Benchmark ist, was muss man dann von den anderen Prüfern halten. Aber die Fälle die noch im Gästebuch aufgeführt sind, zeigen dass Herzog nicht ein Ausreisser aus dem Schnitt ist, sondern, dass es noch mehr solche "Besten" gibt. Wenn in einem Unternehmen ein Mitarbeiter seine Arbeit nicht korrekt macht und die Führungskraft nicht einschreitet, so muss man nicht nur den Mitarbeiter zur Rechenschaft ziehen, sondern auch die Vorgesetzten müssen die Veranwortung übernehmen. Wie es aber im Fall Herzog den Anschein hat, haben hier die Vorgesetzten diese unkorrekte und unsaubere Arbeit ausdrücklich gewollt und angeordnet. Denn wie kann es sonst sein, dass Einzelwertberichtigungen erkannt, aber nicht bilanziell erfasst werden. Wie soll da bei uns Mitgliedern noch Vertrauen in jegliche Art der Arbeit der genossenschaftlichen Prüfung sein. Wenn man liest, dass es in ganz Bayern Auswüchse der Prüfungstätigkeit gibt, so ist man als Kunde und Mitglied seiner Existenz nicht mehr sicher. Leute wie dieser Herzog haben keine Ehre, kein Gewissen und kein Rückgrat. Für sie sind wir Kunden nur Masse, mit der man jonglieren kann und nach Belieben hin und her schieben kann. Leuten wie ihn und seinesgleichen gehört das Handwerk gelegt. Sicherlich wird es auch Prüfer geben, die ihre Arbeit korrekt machen. Aber das haben sie ihrem Arbeitgeber und Herzog, Grothoff und Co. zu verdanken, dass sie auch über einen Kamm geschoren werden. Dass die anständigen Prüfer in Zukunft einen schweren Stand bei der Ausübung ihrer Arbeit haben werden, ist zu erwarten. Aber selbst wenn sie aus ihrer Haut heraus wollten, können sie nur bescheidenen Ausmass ihre Aufgabe so durchführen, wie sie in ihren Prüfereid beschworen haben. Denn wie heisst der alte Landsknechtspruch: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing."
Aber vergessen sie eines nicht dabei, das Brot, welches sie essen kommt von uns Kunden und Mitgliedern, ihr Arbeitgeber ist nur eine Durchlaufstelle.

   

Nr. 2695

Insider

9. Dezember 2007, 18:21 Uhr

Betreff: Es lohnt sich immer wegen den Wertstellungen gegen die Banken vorzugehen

Im Anhang hier klicken ... zeigen wir wieder ein Urteil gegen eine Genossenschaftsbank auf, die die Sache mit den Wertstellungsbetrügereien auch übertrieben hat. Liebe Leser, es lohnt sich immer die Kontoauszüge noch mal kontrollieren zu lassen. Der Sumpf bei den Genossenschaftsbanken ist noch lange nicht trocken gelegt, es ist nicht nur die VR-Bank Marktredwitz. Wenn man im Eintrag Nr. 2913 berechtigt auf die weit bessere Eigenkapitalsituation der Sparkassen verweist und es bei einer Quote des verdienten Eigenkapitals von 16 Prozent in Hof noch ein Fünftel an Sparkassen in Bayern gibt, die noch darüber liegen, ja was haben dann die Genossenschaftsbanken in ihrer Geschichte überhaupt erreicht? Fünf und sechs Prozent am Bilanzvolumen gelten dort als Glanzwerte und Johannes Herzog freute sich mit Reinhold Wolf über 2 lausige Prozent. Nicht Nothelfer und Helfer zu Selbsthilfe, die Genossenschaften haben die Not in ihren eigenen Bilanzen. Wer hat das Geld bei den Genossenschaftsbanken über die Jahr verbraten? Warum ist der Genossenschaftsverband Bayern so enorm vermögend? Ist das notwendig, oder ist das auch ein Machtpotential?

   

Nr. 2694

Insider

9. Dezember 2007, 17:28 Uhr

Betreff: Mit der Berufung des Herrn Herzog heutige Situation vorher bestimmt

Schon im September letzten Jahres hat man in Eintrag Nr. 1121 lesen können, dass wir die Lehrzeit des Prüfers Johannes Herzog teuer zu bezahlen haben. Dass diese Lehrzeit aber bereits mit dem ersten Tag seiner Prüfertätigkeit bei uns begonnen hat, dass erkennen wir alle erst jetzt. Und die Lehr zeit war auch nicht mit lernen verbundne, sondern zuerst mit Sammlertätigkeit. Auch da wurde er als Prüfer überbezahlt, weil er ja nicht prüfte, sondern Bilanzfälschung und Kreditbetrug durch die Vorstände Vorschub leistete. Auch das kann man heute nicht mehr verleugnen. Und er musste vielleicht auch noch ein paar hohe Vorgesetzte beim Verband abfedern, dazu kann man zur Rolle von Es-Verbandspräsident Wilhelm Frankenberger und Revisionsdirektor Ulrich Hilkenbach (nur alte Vorstände schuld?) Eintrag Nr. 1357 nachlesen.

Als vor knapp einem Jahr Johannes Herzog dann endgültig die Weihen des Vorstandes erhielt, nachdem das BaFin endlich das grüne Licht gab, hat es im Gästebuch viele mahnende Einträge gegeben, was auf uns zukommen kann, auch über die Mitverantwortung von Aufsichtsrat und Prüfung und dass die Ding vom Staatsanwalt aufgearbeitet werden müssten, wenn es die Bank nicht selber tut. Auch in Eintrag Nr. 1369, was bringt ein Prüfer für Qualifikationen mit? Wurde einiges gesagt, was sich heute als traurige Wahrheit herausstellt. Die Einträge ab November 2006 sind zudem auch sehr interessant und wert sie wieder aufzuschlagen.

   

Nr. 2693

Der Wissende

9. Dezember 2007, 16:48 Uhr

Betreff: Beitrag 2911

Die Aufgaben eines Prüfers bestehen im wesentlichen darin, zu kontrollieren, ob die gesetzlichen Vorgaben, Leitlinien, Erlasse udgl. in einer Bank eingehalten werden. Wieso aber die gesetzlichen Auflagen hinsichtlich der Kreditnehmereinheiten bei der VR-Bank Marktredwitz nur das Stück Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist nicht mehr mit normalen Maßstäben zu bewerten.
Dass anscheinend die grössten Kreditengagements auf verschiedene Einzelkredite aufgesplittet wurden, ist schlichtweg Betrug. Da bei Zusammenführung der nach § 19 KWG auch andere Paragrafen wie § 13 Grosskredite und § 15 KWG Organkredite zu beachten gewesen wären. Dass dies dem Prüfer Herzog - "der Beste in Bayern" - nicht aufgefallen sein soll ist einfach ein Treppenwitz. Hier wird schlicht und ergreifend darüber hinweg gesehen, was in einer anderen Konstelation den Todesstoss für die Vorstände bedeutet hätte. Dass es hier aber zu einer Interessenballung kam, wird verständlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass dem Verband daran gelegen war, alles unter dem Deckel zu halten. Der Prüfer Herzog nahm diesen Steilpass auf und kehrte als Prüfer alles schön unter den Teppich. Als Belohnung dafür wurde er vom Genossenschaftsverband mit dem Verstandsjob belohnt. Unter Umgehung aller sonst üblichen Regularien. Die Geno-Consult wurde mit der Suche eines neuen Vorstands beauftragt. Die geschalteten Annoncen in den Wirtschaftszeitungen sowie die Arbeit der verbandseigenen Geno-Consult liegen erfahrugsgemäss bei mind. 20 T€. Allein daran zeigt sich, wie mit dem Vermögen der Mitglieder umgegangen wird, um so eine Farce abzuliefern. Es zeigt aber auch auf, wie das Abzocken der Banken perfektioniert wurde.
Man schlägt 3 Fliegen mit einer Klappe: 1. Die Vertuschungsaktion 2. Der Prüfer Herzog wird als Abfangjäger eingesetzt und 3. Die ganze Aktion lässt sich der Verband auch noch teuer über seine Tochtergesellschaft bezahlen.
Dass J. Herzog nicht mehr zu halten ist, muss jetzt allen Beteiligten klar sein. Er wollte Nutzniesser des Dramas in Marktredwitz sein, alles zu seinem Vorteil nutzen. Er hatte hoch gepokert, weil er sich ziemlich sicher sein konnte, dass all seine Trümpfe stechen. Aber dass andere noch bessere Karten in der Hand haben, muss sogar ihm klar geworden sein. Er hat sein Blatt ausgereizt und hat seinen gesamten Einsatz verloren. So long Jonny. Rien ne va plus( Nichts geht mehr)

   

Nr. 2692

Genossenschaftler

9. Dezember 2007, 16:41 Uhr

Betreff: Sind die Prüfer und die Prüfungsverbände gut für die VR-Banken?

Wie kann man es besser beschreiben, als mit dem Eintrag Nr. 2868 über die Aufsichtsratsprotokolle, was das Gutachten über Prof. Dr. Peemöller in Eintrag Nr. 2593 schon herausgearbeitet hat? Kann sich ein Prüfer von seinem Machtpotential lösen das ihm über die Verbindung der Vertretung der Verbandsinteressen gleichzeitig mit den Prüfungsmöglichkeiten in die Hände gespielt ist? Die Verbände haben die Dämme dazu längst eingerissen. Sie sind selbst schuld daran, wenn die Diskussion zum Prüfungsmonopol demnächst noch viel heftiger ins Rollen kommen wird. Vielleicht wird man sogar immer wieder damit auf den Namen Herzog und die VR-Bank Marktredwitz mit ihren Schäden zurückkommen, denn diese Bank ist der krasseste Auswuchs dazu, der bisher in Sicht ist.

Übrigens halte ich die Einträge ab zirka 2575 für eine der interessanten Phasen in der Diskussion in diesem Gästebuch und empfehle da mal zurück zu blättern. Es wird hier klar verdeutlicht, welche Sonderstellung die Kreditgenossenschaften mit ihrem Verband einnehmen. So war zu diesem Zeitpunkt das Thema der Sparkasse Hof spruchreif, mit dem einmaligen Bilanzproblem - Artikel Frankenpost (= Link). Bei der Sparkasse werden die Verantwortlichen ausgetauscht - Artikel Frankenpost (= Link), trotz bombastischer Kapitalsituation. Aber ein Fünftel aller Sparkasse stehen ja noch viel besser da. Diese Eigenkapitalsituation steht bei den Kreditgenossenschaften im Reich der unerreichbaren Fabeln. Das ein Vorstand gehen muss, das passiert bei den Kreditgenossenschaften eventuell auch, aber nur dann, wenn es der Verband auch will. In Marktredwitz kann die VR-Bank unter normalen Umständen die Bilanz seit dem Jahr 2000 nicht mehr schließen. Der Genossenschaftsverband hat anscheinend sogar regelmäßig Bilanzbestätigungsvermerke erteilt, obwohl die Einzelwertberichtigungen festgestellt aber nicht durchgebucht worden sind. Das ist die Unterstützung der Vorstände über einen Bilanzbetrug, anstatt die Herren unverzüglich aus den Büros zu schmeißen. Bei den Sparkassen kontrolliert eine Bezirksregierung noch mit, ob eine Region durch die Bank geschädigt wird. Bei den Genossenschaften ist Marktredwitz, Wunsiedel, Selb, Arzberg und Schoeneck 300 Kilometer von der Prüfungszentrale entfernt und das BaFin ist noch weiter und damit sind beide weit entfernt, dass es dort spürbar weh tut könnte.

Bei den Genossenschaften behandelt man so etwas wie eine heiße Kartoffel. Die Schmerzen, die aber beim Aufprall auf den Boden entstehen, die überlässt man den Mitgliedern. Die Vorstandsversorgung a la VR-Bank München, aber auch Marktredwitz, dient dazu den Augenschein zu wahren, es war alles in Butter. Ein sehr teures Vergnügen. Umso mehr Sauerein durch die Vorstände, umso mehr sind sie anscheinend durch den Verband wegen des fadenscheinigen Imagearguments abgefedert. Darin drückt sich aus, dass der Verband sich regelmäßig mitschuldig fühlen muss, wenn bei den Banken etwas vorgefallen ist. Und so ist es wie eine Spirale, wenn der Prüfer als Vorstand antritt, hat er dann bereits selber massiv Dreck am Stecken? An dem Dreck von Johannes Herzog, weil er bei Flex ein paar Millionen an Verlusten nicht verhindert hat und weil er den Verlust Gold, Gold, Gold ab dem Jahr 2002 begleitet hat, da hat sich am Papp noch eine halbe Mille angesammelt, weil er auch da gemeint hat, bei dieser Bank braucht er auf nichts mehr Rücksicht zu nehmen. Die Verstrickung sind so enorm, dass ihm keine Gefahr entstehen könnte.

Solche Leute sollten sich endlich vor den Spiegel stellen, vielleicht kommt ihnen dann selbst das Kotzen und sollten Land unter den Füßen gewinnen, bevor der Pöbel sie raus treibt. Herr Herzog ist die reine Speerspitze des Genossenschaftsverbandes bei der VR-Bank. Er hat seine Position grenzenlos uns zügellos missbraucht. Er ist der letzte selbst ernannte Saubermann bei der VR-Bank, der seinen eigenen Dreck auch noch selber unter den Teppich kehren kann.

   

Nr. 2691

Aus der Region

9. Dezember 2007, 15:58 Uhr

Betreff: Neutraler Prüfer ?

Wie war das mit dem neuen Vorstand Johannes Herzog? Der hat eine Prüfungsgruppe mit abgelöst, die Manfred Heger nicht mehr in die Bank gelassen hat? Als Hausherr, bevor er selber Hausverbot bekommen hat. Hat der Verband eine Prüfer geschickt und gesagt, rette uns? Du musst den Laden übernehmen? Wie war das in Eintrag Nr. 2737, nicht mal die Prüfung der Geschäftleiter hat er gehabt, aber das vollkommenen Vertrauen und die Rückendeckung des Verbandes? Wenn sich ein Prüfer als Vorstand bewirbt, müsste er dann nicht sofort aus der Revision ausscheiden? Das ist doch ein Hammer, das ist kein Interessenkonflikt mehr. Die Prüfungsgebühren sind kaum mehr zu bezahlen, und da setzt sich einer rein und prüft anscheinend gar nicht mehr, sondern der kann sich doch dann sein Bank vorbereiten, wie er es braucht, der macht sich doch selber keine Schwierigkeiten und bereitet sich den Laden vor. Warum Wolf und Krämer denn anzeigen für Untreue, wenn am 31. Dezember 2004 an ausfallgefährdeten Kreditrisiken 50 Mio. € da waren und 27,4 Mio. Einzelwertberichtigungen, die man die Jahre vorher nicht mehr in der Bilanz untergebracht hat? Da lässt man den Verbandsvorstand schon mal mit unterschreiben, dass die EWB nicht gebildet worden ist, die man gesehen hat, oder von der man weiß, aber die man noch nicht einbuchen lassen wollte. Die Machtübernahme ist ja auch im Interesse vom Verband.

Anstatt Heger und Wolf sofort abzulösen, wenn sie § 18 mit unglaublichen Schadensfolgen nicht einhalten, nutzt man gleichzeitig sein Wissen. Dem einen gibt man eine Freiflug ohne Regress, die andern spannt man vor den eigenen Karren, weil auch eine Sondergenehmigung für einen Prüfer eine Übergangszeit braucht. Was man nebenzu macht, nennt man in der Branche Alibiausschreibung. Hat dieser Scheinprüfer Herzog dann viel Zeit bekommen um Material einzusammeln gegen Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter? Vielleicht haben ihm Exkollegen auch noch geheime Sachen zugesteckt aus den Revisionsunterlagen. Unterlagen zu allen Fehlern zusammengetragen, anstatt den Kunden zu Ihrem Recht zu verhelfen? Ist der Mann überhaupt noch irgendwann mal einzubremsen und zu überwachen, wenn er sich die Verfehlungen von Träger, Pausch und Loos in Verbindung mit Zustimmungen von allen anderen zu jedem Saustall zurück gelegt hat? Wie kommt es sonst, dass er einfach Hunderttausende hergeben darf? Wie kommt es, dass der bis zum 30. April berufene Notvorstand nichts dagegen macht, kurz bevor man den zum Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt? Weil der Exprüfer sicher sein kann, er weiß von allen genug, dass keiner aufmuckt? Hat er sich so zum Alleinherrscher machen wollen? Gott-sei-Dank ist es aufgekommen. Diktatoren fallen manchmal tief, manche fallen abgrundtief.

   

Nr. 2690

Informant

8. Dezember 2007, 12:54 Uhr

Betreff: Kreditnehmereinheit

Lieber Webmaster,
wie ich den zurückliegenden Einträgen entnehmen konnte, gibt es eine Firma, die
Großkredite von der VR-Bank Marktredwitz erhalten hat und die auf die einzelnen Tochterfirmen verteilt wurden,
anstatt als wirtschaftliche Kreditnehmereinheit zusammen gefasst werden mussten.
Eigenartig ist, dass diese Firma einen Steuerberater aus Wunsiedel hat, der im Aufsichtsrat
der VR-Bank Marktredwitz sitzt, sogar als Vorsitzender des Kreditausschusses.

Es gibt noch eine weitere Firma, bei der ist es ähnlich gelagert, wie oben beschrieben. Bei dieser
Firma ist ein leitender Angestellter ebenfalls im Aufsichtrat, sogar als Aufsichtsrats-
Vorsitzender. Er war auch vor nicht allzu langer Zeit als Notvorstand in der VR-Bank Marktredwitz eingesetzt.
Zu klären wäre noch, ob es bei dem Hagebaumarkt gleich gelagert war?



Kommentar Webmaster:
Wir können uns sehr gut vorstellen was oder wen sie damit meinen. Wir sind gerade dabei die
notwendigen Informationen aufzuarbeiten.
Vielen Dank für den Hinweis
Ihr Wunsiedeler-Kreis

   

Nr. 2689

Richter am OLG a.D.

8. Dezember 2007, 08:17 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz/ GVB/ Bafin

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Gästebuch ist den Mitgliedern unseres Pensionistentreffens in Düsseldorf inzwischen hinreichend bekannt und wir diskutieren immer über die neuen Einträge über diese Volksbank in Marktredwitz und über den Genossenschaftsverband in München und besonders über die Bankenaufsicht. Ein Urteil über diese Institutionen möchte ich nicht abgeben, weil ich dazu nicht mehr legitimiert bin. Wir, also meine Richterkollegen und ich, die wir im Ruhstand, aber immer noch am Rechtsgeschehen interessiert sind, sind gespannt wie diese unglaubliche Misere, bei der Kunden, Mitglieder und Genossenschaftsvermögen eliminiert werden, rechtlich abgehandelt wird.Besonders passen wir dabei auf, was aus dem Verkauf von Bankforderungen an die sogenannten Heuschrecken noch weiters passieren wird. Bevor weitere unbescholtene Kreditnehmer kraft Gesetzeslücken um ihre Ersparnisse und Existenz
gebracht werden, sollten Sie sich vom Wunsiedeler Kreis unbedingt einschalten und Aufklärung betreiben. Nach unserer Rechtsauffassung ist die nachträgliche Änderung der allgemeinen Darlehensbedingungen durch einseitige Kundeninformationen nicht dazu legimitiert, urplötzlich Forderungen gegen einzelne Kunden zu verkaufen und diese einhergehend bewusst in den Ruin zu treiben, ohne dass diese sich etwas haben
zu Schulden kommen lassen

   

Nr. 2688

Gebhardt

7. Dezember 2007, 10:51 Uhr

Betreff: Hausdurchsuchung durch die Kripo in der VR-Bank Marktredwitz

Es ist für mich unfassbar, dass in der VR-Bank Marktredwitz, kaum dass neue Vorstände da sind, schon Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt wird.
Frage an den Web-Master, hat das vielleicht etwas mit dem Exprüfer und jetzigen Vorstand Herzog zu tun?
Hat er seine Prüfung ausgenutzt, um den Vorstandsposten zu ergattern?
Sollte es so sein, dann muß dieser Mann unverzüglich aus der Bank entfernt
werden.
Wunsiedeler-Kreis, macht weiter so und deckt neue Machenschaften auf.

   

Nr. 2687

Ein Mitglied

7. Dezember 2007, 10:23 Uhr

Betreff: Macht endlich ein Ende

Lange Zeit hatte es den Anschein, dass der Kampf des Wunsiedeler Kreises ein Kampf gegen die Windmühlen ist. Jetzt endlich ist es soweit, dass diese Gauner zur Rechenschaft gezogen werden. Jahrelang haben die Prüfer die Machenschaften von Rudolf Heger, Manfred Heger, Karl Krämer un Reinhard Wolf gedeckt. Ebenso hat sich der Aufsichtsrat nicht mit Ruhmesblatt bedeckt. Sie alle haben selbst oder durch Wegschauen die Kunden und Mitglieder betrogen und ausgeraubt. Und dann wird dem Ganzen noch die Krone aufgesetzt. Diejenigen, welche die Interessen der Mitglieder zu wahren haben, sind die Allerschlimmsten. Der Prüfungsverband und seine Prüfer!!! Anstatt die Verfehlungen ans Tageslicht zu bringen und aufzudecken, wird alles unter den Teppich gekehrt. Die ganzen Schweinereien werden gesammelt, damit die Prüfer ihren eigenen Vorteil daraus ziehen können. Es ist die Taktik alles Beweismaterial in den Fundus zu geben, um es dann für die eigenen Interessen nutzen zu können.Was damit alles erreichbar ist, zeigt sich am traurigen Beispiel J. Herzog. Der hat in seiner Zeit als Prüfer unserer Bank das Material gesammelt um auf den Vorstandssessel steigen zu können. Hat aber übersehen, das es auch eine strafbare Handlung ist, wenn man einen anderern mit seinen Verfehlungen erpresst, um daraus selbst den Nutzen zu ziehen. Dies ist das Schema, das schon Heger & Co. praktiziert haben. Der Verband und seiner Helfershelfer haben dies - zum Glück nur fast - perfektioniert. Im Beitrag 2868 ist es dokumentiert, mit welcher Brachialgewalt die Verbände ihre Interessen durchsetzen. Glücklicherweise wurde es protokollarisch vom Aufsichtsrat festgehalten, was man durchaus als Hilferuf des Aufsichtsrats verstehen kann. Dass die Bankenaufsicht dem Treiben der Verbände tatenlos zusieht, ist für mich äusserst unverständlich. Wahrscheinlich ist man mit den Sauereien im eigenen Haus so beschäftigt, dass der Blick aufs Wesentliche auf der Strecke bleibt. Ansonsten hätten die Verstösse gegen die Wirtschaftsprüferordnung sogar einen Blinden mit Krückstock auffallen müssen.
Denn dass diese Bank schon länger im Visier der Aufsicht sein musste, dürfte ausser Frage stehen. Was hat die Aufsicht aber bewogen, dem Prüfer Herzog die Sondergenehmigung für den Vorstand zu erteilen? War es Kumpanei bis in die Kreise der Bankenaufsicht hinein ? Von diesem Verdacht kann sie sich nur reinwaschen, wenn sie Zulassung für diesen Verbandsgünstling sofort zurücknimmt. Herzog und Grothoff und der Verband sind neben den Vorständen die Hauptschuldigen für dieses Fiasko. Wirtschaftsverbrechen sind meistens das Zusammenspiel von Ausführenden und Kontrolleuren. Wenn aber die Kontrollorgane mit in diese Machenschaften eingebunden sind, dann sind Lug und Betrug Tür und Tor geöffnet. Der Aufsichtsrat hat es nur mehr kurzzeitig selbst in der Hand, die einzig möglich Konsquenz zu ziehen, den Herzog endlich raus zu werfen. Der hat uns Mitglieder ein Vermögen gekostet. Nicht nur den direkten Geschädigten, sondern allen 17000 Mitgliedern hat er enormen Schaden zugefügt, in dem e alles zu Lasten des Gesellschaftsvermögens durchgehen hat lassen. Seine einzige Aufgabe sah er nur darin, alles aus dem Weg zu räumen , was in auf den Weg zum Vorstandssessel hindert. Die Marschroute ist ganz klar erkennbar. Zuerst musst man sich Manfred Hegers entledigen. Der Abschied wurde ihm mit Geschenken, wie der unbegreifliche Aufhebungsvertrag und Slowenien versüsst. Als Herzog Prokurist war, brauchte man Karl Krämer nicht mehr, da Schelter als Notvorstand implantiert wurde. Nach dem Besteigen des Vorstandssessels verabschiedete man Gold-Wolf und holte dafür den unbedarften Heidel. Der wurde gleich so in den Sumpf hineingezogen, in dem man ihn zum Mittäter beim Forderungsverzicht machte.
Wie kann es sein, dass derjenige, der seine Prüfungsaufgaben nur für seine persönlichen Belange benutzt hat, damit die Bank geschädigt hat, jetzt auch noch dafür belohnt wird, dass er einen gutbezahlten Vorstandsjob hat. Es hat sich gezeigt, dass ihm die Interessen und das Vermögen der Mitglieder vollkommen egal sind. Denn wenn er hergeht, 430.000 € zu verschenken, nur um sich selbst zu glorifizieren, dann ist er total fehl am Platz. Solche Schädlinge gehören ausgemerzt und haben in unserer Bank nichts suchen. Der einzige Kontakt mit ihm dürfte zukünftig sein, dass ihm die Schadensersatzklage der Bank ins Haus flattert. Für den Aufsichtsrat gibt es nur mehr eine Konsequenz: Raus mit Herzog!!
Und das sofort!!!

   

Nr. 2686

Wissender

7. Dezember 2007, 09:22 Uhr

Betreff: Wer ist der schlimmere Finger, der der er ausführt, oder der der es zulässt?

Selbstverständlich sind es alle die Schuld haben am Drama der VR-Bank. Und das Drama Bank, wie es schon Reinhold Wolf im Oktober 2004 gesagt hat, wird zur Tragödie. Doch die Sache VR-Bank Marktredwitz darf sich nicht noch endlos hinziehen, dieses Possenstück braucht jetzt endlich ein letzten Akt.

Man tritt als Mensch an manchen einflussreichen Schaltstationen oft damit an etwas Gutes zu tun. Wenn sich diese Glaube aber nur dadurch durchsetzen lässt, dass man Grundregeln und fremde Rechte verletzt, dann kehrt sich das sehr schnell ins Gegenteil um und der Mensch ist ebenso wandelbar. Selbst die als Gute angetreten sind, sehen sich plötzlich mit der anderen Seite ihres Handelns konfrontiert. Die Empfehlungen des Genossenschaftsverbandes Bayern mit der Wende und der Grenzöffnung waren selbst von einer Aufbruchstimmung beseelt, die enorm war. Die Hypovereinsbank hat uns dies augenscheinlich vorgeführt, wie man mit einer Phase von Euphorie Maß und Ziel aus den Augen verlieren kann. Dies ist sogar im Wirtschaftsleben ganz normal und das Wirtschaften lebt sogar von solchen Versuchen. Wer nichts wagt, der nicht gewinnt. Und in einer demokratischen Volkswirtschaft gewinnen welche mit ihrem Wagnis und die Verlierer bleiben unbeachtet auf der Strecke.

Wenn man die Situation der ostdeutschen Banken analysiert, so war die Übergangsphase in die Freiheit leider nicht mit der Kompetenz gepaart und hat ungeahnte Sanierungsaufwendungen verursacht. Das ist nur nicht so bekannt gewesen wie bei einer Geschäftsbank als AG. Man hat es auf unzählige Schultern verteilen können. Da war ein interner Ausgleich da im Genossenschaftswesen zwischen den Gewinnern und den Verlierern. Und so wollte der Verband durch seine Steuerung auch den grenznahen Banken durch sein „Einwirken“ helfen. Nicht nur Marktredwitz steht sehr schlecht da, die von Herrn Schaller in Hof geführte Bank war in ihrer Kapitalausstattung auch schlecht dran als die VR-Bank in Marktredwitz. Die grenznahen Genossenschaftsbanken waren mit der neuen Situation genauso überfordert wie die Ostbanken selber.

Leider bekämpft die Beratung und Prüfung der genossenschaftlichen Verbände dann nicht die Ursachen, sondern versucht sich wieder selbst rein zu waschen, in dem immer neue Fehlsteuerungen drauf gesetzt werden. Die Fehlsteuerungen im Bereich Marktredwitz waren mit Sicherheit die, sich über persönliche Beziehungen in Marktredwitz einen Patriarchen und Diktator aufzubauen mit der Hegerfamilie und zu glauben, dies kann man über die Prüfung steuern. Aber was ist raus gekommen, nachdem Rudolf Heger sich anscheinend schon selbst an der Bank bedient hatte, Versicherungsagentur auf seine Ehefrau und nach dem Ausscheiden Mercedes usw. als Abschiedsgeschenk, was ist dran an den Sachen?), hat man eine damals schon kränkelnde Bank, dem Filius überlassen. Der Vorstand Wolf hat Schmier- und Bestechungsgelder ausgezahlt. Die Kunden wurden außerdem durch falsche Abrechnungsmethoden übervorteilt bzw. ruiniert. Dies alles wußte der damalige Prüfer Johannes Herzog.

Expansion war angesagt, Wachstum ohne Plan und Grenzen, was auch im Oktober 2004 durch Aussagen, wie massivste Verletzungen des genossenschaftlichen Regionalprinzips bis hin zur unglaublichen Meldung, dass andere die Risikokredite abgebaut hätten und die bei der VR-Bank gelandet sind. Aber der Verband schaffte es als Aperrat nicht, diesen Patriarchen zu einer Zeit zu entfernen, wo es noch möglich gewesen wäre. Was sollen die Prüfer draußen machen, wenn die Obrigkeit des Verbandes dem korrupten Vorstand die Stange hält? Dann versucht es der draußen auch die anwesenden Prüfer mit dem Lasso einzufangen und das hat anscheinend auch noch geklappt. Dem Prüfer O.H. haben die Bankvorstände wahrscheinlich sehr gern den Wertpapierspekulationskredit gegeben, das haben die Vorstände vielleicht sogar untereinander gewusst, aber damit hatte man die Prüfer in der Hand, die gegen ihren Kollegen nicht vorgegangen sind. Die Reihenfolge der Abläufe ist selbstverständlich austauschbar, aber man spricht, dass der Vorstend wusste wie man ab und zu einem Revisor die Zeit versüßen könnte, z.B. dass man tolle Feste feierte, oder dass man nach Hockenheim, usw. einlud. Wo ist da der Schritt, dass man einem Kreditnehmer, der ja sowieso schon auf dem Weg unter die Brücke ist (ein geflügelter Satz im Jargon der Prüfer in der Region) den Erlös aus den Maschinen nicht auf sein Konto gutschreibt, wenn man eventuell an den unsauberen Geschäften der Bank, selber was abbekommen kann? So könnte sich in so einer Organisation aus guten Vorsätzen der Weg der Untugend entwickeln, oder nicht?

Warum soll also ein neu angetretener Prüfer wie Herr Herzog im Jahr 2001 oder 2002 aus so einer angesprochenen Situation nicht auch noch seinen Vorteil sehen. Oder warum soll er nicht gleich so wiederum als Retter der höheren Ziel mit diesem Plan nach Marktredwitz angetreten sein, als man die alten Prüfungsteams wegen menschlichen Problemen mit Manfred Heger abziehen musste. Warum sollte da im Hintergrund nicht die stille Übernahme der Bank direkt unter die personelle Fuchtel des Verbandes geplant worden sein..

Wo ist die Saat für Korruption? Man stellte sich in so einem Umfeld die Arbeit des Aufsichtsrates vor. Denn wer sucht denn den Aufsichtsrat aus, zuerst doch auch der Vorstand und die die schon da sind, nach dem ob man einflussreiche Leute gewinnen kann und natürlich welche, die keine Opposition im eigenen haus darstellen. Wenn dieser Aufsichtsrat, dann einen Prüfungsverband erfährt, der alles nur laufen lässt und sagt, die Zukunft wird rosig, welche Eingriffsmöglichkeiten hat da ein Aufsichtsrat? Er sieht nur einen Bruchteil von dem, was die Prüfer sehen. Der Aufsichtsrat ist örtlich und gefühlsmäßig nahe und auf die richtige Information durch den Vorstand angewiesen und auf die Unterstützung der externen Revision des Verbandes. Doch wir konnten es mehrmals sehen, der Prüfungsverband hat mit seiner Arbeit den Aufsichtsrat mehrmals im Regen stehen lassen. Der Aufsichtsrt hat nicht das Wissen für eine geordnete Organisation bei einer Bank zu sorgen, das ist die Aufgabe und Verpflichtung der Revision. Organisation leitet sich aus Erfahrung ab. Wenn aber die schlimmsten Verstöße gegen die Vorschriften des § 18 KWG zur Vorlage der Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, wie bei Flex in unglaublicher Form zutage getreten, von den Prüfern nicht festgestellt werden, ja wie soll das der Aufsichtsrat sehen?

So hat es sicher beim Aufsichtsrat Leute gegeben, die auch direkt gesehen haben, dass man an bestimmten Stellen aus so einem System auch persönlich profitieren kann, aber wenn der Prüfer sagt, wir dürfen dem Kreditnehmer alles weg nehmen, ja ihn eigentlich enteignen mit unserem Kreditverhältnis und die Dinge verscherbeln, wie wir es uns vorstellen, was soll da ein Aufsichtsrat machen? Ist man dann auch empfänglich, wenn mal was verteilt wird? Ist das dann wieder geschickt von den Vorständen, wenn man so eine Abhängigkeit neben geschickter Erhaltung von Unwissenheit aufbaut beim Aufsichtsrat?

Die genossenschaftlichen Verbände haben längst den Pfad verlassen die Prüfung neutral durch zu führen und Bayern ist da sicher nicht das Schlusslicht. In Marktredwitz steht diese verteufelte Einflussnahme in DM mit einer neunstelligen Summe an Kreditverlusten da und mit einem bekannt gegebenen Wertberichtigungsbedarf von 27,4 Millionen € zum 31. Dezember 2004. Dieses Datum ist bald drei Jahre alt, die Bekanntgabe ist aber leider noch relativ jung. Nur alleine diese Tatsachen sind Ausdruck einer Unsumme von Straftaten gegen die Sorgfaltspflicht der Vorstände im Verbindung mit dem Strafgesetzbuch. Alles was daneben war, wird die Staatsanwaltschaft hoffentlich ergründen. Und die wiederholten Verlängerung der „Bürozeiten“ der Kripoleute deuten darauf hin, dass sich schon mehr gesehen haben, als sie selbst gedacht haben.

Die ganze Situation hätte der Genossenschaftsverband verhindern können, wenn er sich selbst nicht so tief verstrickt hätte. Das auszuführen würde wieder Seiten füllen. Aber es ist heute die Quintessenz, die Erkenntnis von uns aus der Lage, der Genossenschaftsverband, war die Rückzugssicherung dieser unglaublichen handelnden und korrupten Vorstände. Es gibt nichts, was im Bereich der Abschreibungen nicht von den Prüfern nachvollzogen worden ist, außer den Kleinstbeträgen. Diese 100 Millionen DM Verluste sind mit 99,5 Millionen durch die Hände von nicht nur einem Prüfer gelaufen. Wahrscheinlich sind es über die Buchungsmöglichkeiten der GuV noch weit mehr. Genauso wie Flex und Gold, Gold, Gold, nicht vom Prüfungsanwärter, sondern vom Prüfungsteamleiter oder seinem Stellvertreter, von den Herren Grothoff und Herzog, durchgängig geprüft und über die Jahre begleitet wurde. Diese verantwortlichen Prüfer, die nächsten Vorgesetzten, die über die Lage der Bank bestens informiert waren, die haben Heger, Wolf und Krämer den Bunker aufgestellt, wo sie letztendlich unantastbar waren. Leute wie Johannes Herzog, Raimund Grothoff, Walter Christl, Ulrich Hilkenbach und mit größter Sicherheit Wilhelm Frankenberger haben diesen Vorständen erst ermöglich bei uns diesen Schaden anzurichten. Das ist wie ein Krebsgeschwür in unserem Leib. Dieses Leute vom Verband nutzen ihre grenzenlose Macht bei uns an jeder Stelle des bildlichen Körpers der Genossenschaft einzudringen. Bei uns sitzt ein Teil des Krebsgeschwürs mit Herrn Herzog direkt im und auf dem Kopf.

Die Kunden wissen wie sie sich dagegen wehren können, in dem dass man der Bank den Rücken kehrt. Wie viele Mitglieder aber haben inzwischen ihre Geschäftanteile gekündigt, das wäre für die Bank die nächste fatale Krisensituation? Man kann doch niemand die Kapitalbasis geben, der unsere Region schädigt und ihre Menschen. Hoffentlich behält sich jeder den einen Anteil, der notwendig ist um als Mitglied für neue Ordnungen bei der Bank mit zu helfen. Eine neue Ordnung befreit von Verbandsleuten, wie Johannes Herzog, die für unser Chaos an oberster Stelle verantwortlich sind, weil sie sich mit Heger, Wolf und Krämer verbündet hatten und weil sie bis zum Schluss die Schutzbarrieren für sie aufgebaut haben. Überraschend für Herrn Herzog kann nur sein, dass er sich hinter diesen Barrieren selber nicht verstecken kann. Wir holen ihn dahinter hervor. Und wir werden den Schadenersatz für den Forderungsverzicht in seinem Fall nicht vergessen.

   

Nr. 2685

Ein Kunde, der die Flucht ergriffen hat

7. Dezember 2007, 08:22 Uhr

Betreff: Mensch Herzog, hau doch net immer so aufn Putz

Liebe Leser des Gästebuches und liebe Kunden der VR-BankMarktredwitz, ich weiß warum ich die Flucht ergriffen hab. Hab ich Euch denn nicht schon immer gsagt, seit dem der Her - zog da ist, fällt der Putz von der Wand. Wie hat er auf der Vertreterversammlung auf den Putz gehauen. Die berechtigten Interessen sind, dass die Mitglieder, oder die Multiplikatoren regelmäßig informiert werden.

Seine Informationen war so ausführlich, das da sogar der Putz von den Wänden gefallen ist. Hoffentlich führt er seine Aufklärung nicht weiter fort, dass ihm auch noch das Dach aufn Kopf fällt. Gute Nacht liebes Fichtelgebirge, gute Nacht Her - zog und danke für die informative Aufklärung, siehe die Bilderreihe in Eintrag Nr. 2802. Aber was kann man von einem Prüfer schon anders erwarten.

   

Nr. 2684

Webmaster

7. Dezember 2007, 08:12 Uhr

Betreff: Information, wo wurden Prüfer eingestellt die die Bank geprüft haben?

Liebe Leser dieser Website, wir brauchen Ihre Hilfe. Uns ist zu Ohren gekommen, dass es beim Genossenschaftsverband Bayern Gang und Gäbe war, dass tätige Prüfer bei der Bank sich gleichzeitig um den Vorstandsposten beworben haben. Dies ist aus der Wirtschaftsprüferordnung heraus nicht erlaubt. Damit erwirbt sich der Prüfer doch Kenntnisse, die die Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates später konterkarrieren. Unterlässt der Prüfer Kontrollen, die sonst notwendig wären, weil er sich künftige Problemfelder ersparen will? Prüft er konkurrierende Bewerber, auch im Dienst stehende Vorstände, aus dem Rennen oder aus dem Amt.

Kann man sich damit Banken zurecht prüfen um in die Führung zu gelangen? Müsste aus dem Interessenskonflikt heraus, aus einem dringend bestehenden Interesse berechtigter Dritter, also nicht nur der Mitglieder, sondern des Fiskus, externer Gläubiger, der gesamten Kunden mit ihren schutzwürdige Interessen, eine solche durchgeführte Revision nicht im Gesamten als Farce und für ungültig erklärt werden? Wäre es eine Horrorvorstellung, wenn damit mit genossenschaftlichen Gesamteigentum und -vermögen jongliert werden könnte? Wäre es eine Horrorvorstellung, wenn damit über Bewertungen in Kreditangelegenheiten Kunden die Opfer wären, zum Teil bis zu Vermögensschäden und Existenzbedrohung geschädigt würden über Grabenkämpfe, ausgelöst vom Prüfer des gesetzlichen Verbandes, und in so etwas hinein gezogen werden würden?

Teilen Sie uns bitte mit wo Ihnen solche Abläufe bekannt wurden, dass ein Revisor zum Vorstand wurde, auch über Zwischenstadien wie Prokura. Ganz besonders interessiert es uns auch, ob die Banken in Schwierigkeiten waren. Hat es begleitende Zwangsmaßnahmen gegen Kunden gegeben? Waren solche vollkommen überraschend für die Kunden? Teilen Sie uns bitte mit, ob diese Probleme erst später bekannt gegeben worden sind, dass damit also mögliche Maßnahmen aus der Mitgliedschaft zu gegebener Zeit unmöglich gemacht wurden.

Herzlichen Dank vorerst. Die Adresse steht unter Kontakt auf der Startseite des Gästebuchs in der Leiste an der linken Siete [bild=(pic_18.jpg)] :wfm:

   

Nr. 2683

Kunde VR-Bank Marktredwitz

7. Dezember 2007, 07:20 Uhr

Betreff: rechtlich in Ordnung?

Sehr geehrte Verantwortliche vom Wunsiedler Kreis,
ich habe Ihre Beiträge aufmerksam gelesen und frage mich immer wieder ob es denn korrekt ist, daß Prüfer, wie J. Herzog lückenlos in den Vorstandsessel der VR-Bank rücken?
Müßte in diesem Fall nicht das Prüfergebnis durch neutrale Prüfer bestätigt werden? Kann mann von einem neutrale Prüfergebnis ausgehen? Es ist ja genauso als würde man einen Betriebsprüfer, der Fehler aufgedeckt hat zum Bilanzbuchhalter in der Firma machen wenn er einen positiven Prüfbericht abgibt. Wo bleibt da die Aufsicht bzw. die gesetzliche Überwachung?

   

Nr. 2682

Ex-Vorstand

7. Dezember 2007, 06:46 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
nach einigen Wochen im Krankenhaus kam ich heute nach hause und mein erster Blick galt Ihrem Gästebuch. Nun ist die Staatsanwaltschaft endlich in der VR-Bank Marktredwitz vorstellig geworden. Es war mit Sicherheit aller höchste Zeit. Nach drei Wochen ohne PC weiss ich nicht, ob die Staatswanwälte auch schon beim Genossenschaftsverband in München waren. Also das muss unbedingt einhergehend passieren, damit nichts verdunkelt wird und dortige Möchtegernsaubermänner ungeschoren verbleiben.Wieso ist bei Ihnen noch nichts zu lesen, weshalb auf Grund der vorstelligen Staatsanwaltschaft dem Genossenschaftsverband Bayern in München noch nicht das Prüfungsmonopol zumindest für die VR-Bank in Marktredwitz entzogen wurde. Nach § 8 des Kreditwesengesetzes müssen die Rechtsverfolgungsbehörden Meldung an die Bankenaufsichtsbehöre über Ermittlungen erstatten. Warum wird dieser Genossenschaftsverband nicht gepackt. Ist vielleicht der Herr Präsident Götzl als früherer Politiker so mächtig, dass Justiz und Recht ausgeschaltet sind, nach dem
Motto: Eine Krähe hackt der....... und ihr Verantwortlichen vom Bafin, können Sie aus bestimmten Gründen nicht mehr frei entscheiden? Nur zu und weiter so, aber nicht mehr lange!

   

Nr. 2681

Ein Ungläubiger...

6. Dezember 2007, 22:44 Uhr

Betreff: Was geht nun wirklich ab?

Hallo werte Mitstreitende!
Seit "Jahren" verfolge ich nun all diese Diskussionen. Aber momentan kommt es mir so vor als ob Einige - die viel zu nah dran waren - Sympathisanten und engere "Freunde" hier schreiben lassen um von sich selbst abzulenken! Immer wieder höre ich teilweise raus: Der war`s und die haben nicht richtig aufgepasst...und wiederum Die können eigentlich Nix dafür! Schluss damit - IHR wart das Alles und keiner mehr und der Andere weniger. ALLE wussten es und haben davon profitiert! Und nun wo es Euch an den Kragen geht will keiner was davon gewusst haben, obwohl es EUER Job war. Dafür habt Ihr auch Geld eingesackt. Und das nicht zu wenig! KEINER, weder Vorstandschaft, noch Aufsichtsrat, noch Prüfer sind Unwissend und schon gar nicht ohne Schuld. Aber Nun stellt Ihr fest Eure Gegner unterschätzt zu haben und wollt den Kopf aus der Schlinge ziehen? Nicht mit Uns - die Zeiten sind vorbei !!!!!!

   

Nr. 2680

Aus der Organisation

6. Dezember 2007, 20:58 Uhr

Betreff: Frontal21, WISO, plusminus, report, BörseOnline, Focus,Spiegel alles muss kommen bei der Verhandlung

Wenn da verhandelt wird, da werden wir alle Wirtschafts- und Politikmagazine heiß machen, dass da die Gerichtssäle voll sind und in den Gängen die Kameras surren, wenn das mit der VR-Bank Marktredwitz verhandelt wird. Da sitzt neben Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer auch der Genossenschaftsverband mit auf der Anklagebank. Vielleicht kriegen wir endlich das Prüfungsmonopol weg. Ohne Prüfung bei den Verbänden haben die keine Macht mehr und die Mitglieder der Banken haben wieder das sagen.

   

Nr. 2679

Ex-Vorstand

6. Dezember 2007, 19:58 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
nach einigen Wochen im Krankenhaus kam ich heute nach hause und mein erster Blick galt Ihrem Gästebuch. Nun ist die Staatsanwaltschaft endlich in der VR-Bank Marktredwitz vorstellig geworden. Es war mit Sicherheit aller höchste Zeit. Nach drei Wochen ohne PC weiss ich nicht, ob die Staatswanwälte auch schon beim Genossenschaftsverband in München waren. Also das muss unbedingt einhergehend passieren, damit nichts verdunkelt wird und dortige Möchtegernsaubermänner ungeschoren verbleiben.Wieso ist bei Ihnen noch nichts zu lesen, weshalb auf Grund der vorstelligen Staatsanwaltschaft dem Genossenschaftsverband Bayern in München noch nicht das Prüfungsmonopol zumindest für die VR-Bank in Marktredwitz entzogen wurde. Nach § 8 des Kreditwesengesetzes müssen die Rechtsverfolgungsbehörden Meldung an die Bankenaufsichtsbehöre über Ermittlungen erstatten. Warum wird dieser Genossenschaftsverband nicht gepackt. Ist vielleicht der Herr Präsident Götzl als früherer Politiker so mächtig, dass Justiz und Recht ausgeschaltet sind, nach dem
Motto: Eine Krähe hackt der....... und ihr Verantwortlichen vom Bafin, können Sie aus bestimmten Gründen nicht mehr frei entscheiden? Nur zu und weiter so, aber nicht mehr lange!

   

Nr. 2678

Bürger und Wähler

6. Dezember 2007, 14:54 Uhr

Betreff: Hat da keiner ein Verantwortungs bewusstsein?

Einhundertmillion Mark an Kreditverlusten, mindestens, kann man da rechnen, mit 50 Millionen € sind das vielleicht bald 20 Millionen, was der Fiskus mit gezahlt hat und davon die Kommunen über die Gewerbesteuer auch ungefähr ein Drittel. Sind das zwei Schulen, zehn Kindergärten, zehn Jahre unsere Straßen in Schuss halten. Die Prüfer aus München, denen war das doch egal, was bei uns passiert. Und wie das Kind aus dem Brunnen nicht mehr raus gekommen ist, da hat man den Prüfer Herzog mit Spezl Grothoff hergeschickt und hat gewusst, dass die nichts mehr zu prüfen brauchten, sondern nur noch für einen das Feld machen müssen, damit der dann die eigenen Sauereien vertuschen kann. Waren die bei der Säuberungsaktion im Dachboden 2003 sogar dabei? Die zwei Prüfer haben Heger und Wolf sogar noch selber den Rücken gestärkt, wie die mit Flex und Gold, Gold, Gold in bloß zwei Fällen 8 Millionen Mark in den Sand gesetzt haben, wo man davon redet, dass da Gelder bei der Familie Heger angekommen sein könnten und Reinhold Wolf seien Reibach über den Verkauf seiner Eigentumswohnung machen wollte. Tolle Leistung von den Herrn Prüfern.

Aber hat den der Rechtsanwalt, der den Aufsichtsratsvorsitz von Horst Pausch übernommen hat jetzt keine Angst wegen seiner eigenen Zulassung? Zuerst hat er doch mit Manfred Heger Streit gehabt und dann war er auf einmal Aufsichtsrat in Arzberg und da ist er wieder rüber gewachsen. Unglaubliche Verhältnisse. Und der Steuerberater, war der nicht an der Sache Flex so nah dran, dass er sich vielleicht damit die Finger und noch mehr verbrannt hat? Die Bürgermeister, Kreisräte ist es denen egal, wenn die VR-Bank denen das Kapital raus gezogen haben, damit die Betriebe zugrunde gegangen sind. Vernichtung von Arbeitplätzen, von gewerbetreibenden Betrieben mit eigener Steuerkraft. Vielleicht muss man den Leuten heut sogar Sozialhilfe zahlen, weil man als Aufsichtsrat die Vorstände der Genossenschaftsbank nicht in die Schranken gewiesen hat. Die wollen wieder gewählt werden? Ist der Verdacht von der Hand zu weisen, dass man denen was zugesteckt hat, wenn sie für die Bank selber nicht mal gesorgt haben, dass die Maschinen auch ordentlich versteigert worden sind?

Wir werden keinem mehr eine Stimme geben, der sich von den Schweinerein nicht beweiskräftig los gesagt hat. Man nehme § 41 Genossenschaftsgesetz (= Link) in Verbindung mit § 34 (= Link) her. Dort steht, der beschuldigte Vorstand und somit der im Verdacht stehende Aufsichtsrat muss seine Unschuld beweisen. Hoffentlich setzt das auch der Staatsanwalt in die Tat um. Wenn was weggeschmissen worden ist, so ist das das Problem der Vorstände und Aufsichtsräte, nicht unseres. Vielleicht kommt so manches wieder raus, was der Einzelne für sich an Unterlagen zur Seite gelegt hat.

   

Nr. 2677

Empörter

6. Dezember 2007, 14:18 Uhr

Betreff: Wer hat sich vom Aufsichtsrat von den Lumpen kaufen lassen?

Klar, dass wenn der Vorstand nicht gegen den Verband war, dann war der Verband auch nicht gegen den Vorstand. Auf der Seite der Raiffeisenbank Arzberg, da hat man doch in den 90-er Jahren kräftig alles her fusioniert, was bloß gegangen ist. Das haben die anscheinend nicht verkraftet und so hat man sich zu der Hegerbank doch entschlossen dazu zu gehen. Das haben unsere Vorstände bitter bezahlen müssen. Die hat man im Glauben gelassen, die dürfen auch Vorstand werden, aber die hat man so was von zurück geholt vom Treppchen, dass sie nicht mehr muh gemacht haben. Da hat man das Material vorher auf die Seite gelegt und erst wie die Fusion durch war, da hat man es auf den Tisch gebracht.

Nun konnte man doch nicht auch noch die Marktredwitzer Vorstände abservieren. Bloß wir sehen heute und das nicht bloß bei uns, dass die Saubeteul auf der anderen Seite gesessen waren, aber die haben die viel die besseren Drähte zum Verbandsoberen gehabt und der hat entweder in der Stadt Marktredwitz auch mal eine billige Wohnung zugeschanzt bekommen oder es ist etwas anderes gelaufen. Manfred Heger scheint da schwer was in der Hand gehabt zu haben. Irgendwo ist da mal was durch gedrungen. Haben die Kripobeamten übriges mit unseren mit der Fusion abgesägten Aufsichtsräten geredet? Vielleicht wären das ja auch gute Zeugen.

Die Methode scheinen die Hegers und ihre Helfer perfektioniert zu haben. Jeden soviel zustecken, dass er das Maul halten muss. Was ist da bloß gelaufen mit dem Sporthotel. Da stinkt es ja raus, dass da hintenrum was möglich war. Und was ist mit den Maschinen? Was da im Eintrag Nr. 1372 zu sehen ist, da hat man doch Sachen im besten Zustand raus geholt und noch den Boden mit Gift versaut und der Prüfer Herzog sagt selber, dass man das verschrottet hätte und das sei alles in Ordnung. Zu Geld hat man das gemacht, den Prüfstand und die Hebebühnen und was sonst noch alles und bei der Bank ist nullkommonullgarnichts angekommen. So läuft der Hase Herr Prüfer. Die Leute, die Heger gebraucht hat, die haben was abbekommen. Man kann doch solche Maschinen nicht einfach weg holen und weg werfen, dass ist doch ein Verbrechen am Kunden und an der Bank. Wer’s glaubt wird selig, dass der Karl Krämer so blöd war, wenn er schon selber draußen war, dass er das mit Manfred und Reinhold Wolf nicht besprochen hat, wie man das am besten „verwertet“ Unser Goldexperte hat schon auch gewusst, woher vielleicht was geflossen ist aus Polen oder aus Tschechien. Und ein paar Maschinen hat man vielleicht da abgeladen, bei Leuten, die eigentlich die Vorstände überwachen sollten, oder man hat ihnen was anderes zukommen lassen. Damit war die Kontrolle ausgeschaltet und die Kunden zum Freiwild für die Vorstände erklärt.

Zigmillionen Verluste, Wertberichtigungen, Rettungserwerbe und auch das Möbelhaus, das heute zum Erbarmen da steht und nur Kosten macht und Geld frisst, sprechen Bände, dass hier nur für drei, vier in der oberen Etage gearbeitet wurde und die haben es verstanden die Revision und den Aufsichtsrat auszuschalten. Wenn der Aufsichtsrat jetzt nicht den Schlussstrich wirklich zieht und den der aus dem ganzen Saustall auch noch seinen eigenen Vorteil ziehen wollte, nämlich Johannes Herzog, nicht endlich in die Wüste schickt, weil er uns total im Stich gelassen hat für seine Karriere, dann gibt’s von uns Mitgliedern auch keine Kronzeugenregelung mehr für die Herren. Wenn ein paar blockieren, die mehr Dreck am Stecken haben als andere, auch raus damit. Fangt mit dem scheinheiligen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden an, der steckt beim Forderungsverzicht vom heurigen Frühjahr mit drin.

   

Nr. 2676

Beobachter

6. Dezember 2007, 10:57 Uhr

Betreff: Trauer – Spiel ohne Grenzen

Bei dem Skandal in der VR-Bank Marktredwitz, da haben wir jetzt nur die Spitze vom Eisberg gesehen. Wie ich die Rubrik zur VR-Bank München mal aufgemacht habe, es schockt einen, wie die Strickmuster sich im Genossenschaftsbereich gleichen, für Fusionen werden Menschen und Schicksale geopfert. Wie lange braucht es bis man einen Betrieb aufbaut oder sich ein Privatmann sein Vermögen aufbaut, da braucht man auch keinen Neid dafür zu haben. Es sieht aber fast so aus, dass wir mit den genossenschaftlichen Banken einen extrem gefährlichen Geschäftspartner zur Seite haben. Da kennt man den Bankmann oder vielleicht sogar den Vorstand, der einen persönlich betreut und es läuft prima, die Bank darf ihre Zinsen haben und selber glaubt man wirklich einen verlässlichen Partner zu haben. Wissen wir aber, ob der verlässliche Partner im eigenen Laden nicht Neider hat, die ihm irgendwas unterjubeln und dann ist er weg vom Fenster? Sind die Kunden dann als nächstes dran, die mit ihm zusammengearbeitet haben, weil man dem angeschossenen Bankerbeweisen muss, dass er sein Geschäft nicht beherrscht? Zweifelt man dann die Bonität der von dem Bankmann betreuten Kunden an und so geht’s schrittweise auch mit dem Kunden abwärts, nur weil er in das Ränkespiel hineingeraten ist?

Bei den Genossenschaftsbanken scheint es keine einheitliche Richtlinie zu geben was gut oder schlecht ist. Denn gut ist, was mit den Revisoren klar kommt und schlecht ist was nicht. Wenn der Vorstand in München schon den TSV 1860 an den Rand des Ruins gebracht hat, die Bank darf aus Imagegründen damit nicht in die Schlagzeilen geraten. Wer weiß, ob wir über den Sicherungsfonds nicht gar den Verein unterstützen mussten, nur um da raus zu kommen. Man spricht von 80 Millionen Sanierung. Und die Sanierung war auch der Übertrag von immensem Kreditvolumen an die BAG Hamm, es war die Übergabe der Kunden direkt an die Heuschrecken. Und dort ist dieser Vorstand direkt in den Aufsichtsrat der Bank gewechselt, nachdem er ausgeschieden ist. Da muss man sich über Pensionsgehälter in einer Höhe von 50.000 DM nicht wundern. Die DM wieder nur um einfach die Proportionen zu vermitteln. Auch diese Bank musste wegen unsauberer Abrechnungsmethoden Gelder an Kunden zurück zahlen. Es geht quer durch durch die genossenschaftlichen Banken, was andere Bankengruppen sich zwar früher leisteten, aber es auch schon viel früher abgestellt haben. Bei den Genossenschaften ist der Kunde die Melkkuh, die man mit angeblichen Mitgliedervorteilen anlockt und am Tag fünfmal leer zutzeln will. Und der Antreiber hierfür ist der Genossenschaftsverband.

Die Sparkasse Hof und auch die Sparkasse Fichtelgebirge konnten Kreditprobleme bewältigen, dort hat man nie etwas gehört, dass man Kunden mit Abrechungen im KK- und Girobereich betrogen hätte, an hat es nicht notwendig gehabt Stichtagsverzinsung anzuwenden. Skandale wie die, dass sich Vorstände persönlich mit der Verwertung von Sicherheiten befassten, auf welche dubiose Weise auch immer, gab es nicht. Das war mit einem politisch geführten Verwaltungsrat, der täglich vordergründig im Rampenlicht steht, anscheinend einfach nicht möglich. Bei den Genossen wird die Suppe im stillen Kämmerlein gekocht. Und eine ungebremste Fusionswelle rüttelt die Strukturen immer wieder neu durcheinander bevor sie von der vorigen Fusion gefestigt sind. Die Politiker sind die aus der zweiten Reihe. So hat sich der Selber Bürgermeister im Jahr 2000 aus dem Aufsichtsrat in Arzberg verabschiedet, heute ist er abwechselnd Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse. Bei den Genossen wurde er durch einen Stadt und Kreisrat ersetzt, also einen „Hinterbänkler“.

Die Geschäftspolitik der Genossenschaftsbanken ist die, was der Genossenschaftsverband mit seiner Prüfung vor Ort zulässt. Mit welchen Methoden das vom Verband eingegrenzt wird, das zeigt wirklich das Aufsichtsratsprotokoll in Nr. 2868 einigermaßen anschaulich. In München kann man davon ausgehen, dass Verbandsspitze und örtliche Bankvorstände sehr enge Kontakte pflegen. Man wird dort doch keinen Vorstand beschädigen, der mit Fusionsbereitschaft hilft die noch größere Milliardenbank zu machen. Die die aus dem Vorstand bereit sind auszuscheiden, den gibt man gern im Monat 50.000 DM, obwohl die im Münchner Fall ja eigentlich vom Sanierungsfonds bezahlt sind. 80 Millionen Sanierung aus dem Bundestopf, mit dem Zinseffekt gerechnet, da ist die Vorstandspension auch in der Höhe mit drin, Den Kunden schickt man aber zum Sozialamt. Aus dem Auge aus dem Sinn, was scheren Einzelschicksale einen Verbandsfunktionär. Und wie man unter Rubrik Arbeit des Genossenschaftsverbandes nachlesen kann, die Sanierung wurde nur genehmigt mit der Fusion und wie man aus dem Aufsichtsratsprotokoll ersehen kann, der Bundesverband macht mit der Bank einen Vertrag, aber solch großen Banken in der Metropole, da redet man sicher weniger drein, als bei den Kleinen. Diese Banken werden nicht nur saniert, sie werden ab sofort vom Sicherungsfonds gelenkt. Es erfolgt keine Überwachung der Arbeit sondern das Diktat der Gleichschaltung, was zu tun ist, natürlich der absoluten Verbundtreue. Verband und Verbund trennen nur einen Buchstaben und sonst nichts. Die Selbstverwaltung ist mit der Sanierung beendet.

Die Genossenschaften sind in den Händen der genossenschaftlichen Prüfung. Auch in Marktredwitz dürften persönliche Beziehungen von Ex-Verbandsvorstand Frankenberger in seine Heimatregion sehr zur laxen Prüfung bei der Bank beigetragen haben. Solche Beziehungsgeflechte sind oft mehr an Bankpleiten schuld, als ein weniger geeigneter Vorstand. Es gibt andere Beispiele von größeren Sanierungen, wo solche Beziehungsgeflechte auch im Hintergrund standen, aber immer nur hinter vorgehaltener Hand darüber gesprochen wurde, dass Vorstände die Macht hatten, beim Verband in oberen Regionen Änderungen der Prüfungsberichte durch zu bringen. Und sehr oft war die personelle Lösung des Problems ein verbandsangenehmer Vorstand oder eben gleich ein ehemaliger Prüfer.

So konnte Manfred Heger sicher zusätzlich auch als Verbandsfunktionär seine persönlichen Beziehungen einsetzen, die sicher mit an den Zigmillionen an Verlusten mit Schuld sind. Herr Herzog hatte sicher genauso auch beim Verband die Rückendeckung im Jahr 2004 den Radikalschnitt mit allen Vorständen zu verhindern. Damit wäre er nicht Vorstand geworden und der Verband hätte vielleicht die Zügel aus der Hand geben müssen. Wenn bei dieser Bank nie eine Sonderprüfung nach § 44 KWG war, dann muss man sogar davon ausgehen, dass dieses unsägliche Beziehungsgeflecht bis zum BaFin reichte. Was sollen die Prüfungen zu § 18 KWG im ganzen Land, wenn in Marktredwitz Kredite mit 5 Millionen durch einen Dr. Nickl festgestellt werden, dass da in verbrecherischer Weise vom Bankvorstand eingegriffen wurde und der Prüfer Herzog das nicht gesehen haben will. Da haben doch alle gewusst, dass es über ein extern Wirtschaftsprüfergesellschaft, die die Sonderprüfungen in der Regel durch führen, keine Gegenkontrolle geben wird, bei einer Bank, die die latenten Kreditrisiken im Lagebericht selbst als über einem vertretbaren Rahmen bezeichnen muss und von dem auch das BaFin Kenntnis haben musste.

Auf diesem freigeräumten Feld hat sich Herr Herzog in die Bank geschlichen. Er war über alles informiert, was in der Bank für Sauereien abgelaufen sind und er war informiert, was im Hintergrund informell besprochen war. Muss man sagen, er kannte die gesetzesfreien Spielräume, die man dieser Bank und der Prüfung einräumte und hat sie selbst voll mit ausgenutzt? Da kann man dann schon selber auch noch eine halbe Million drauf setzen. Denn sich als Retter vor braunen Socken zu präsentieren, dass wäre schon toll gewesen, wenn die Rechnung nicht die Mitglieder und wieder im Überlauf die deutschen Genossenschaftsmitglieder zu zahlen hätten. Hoffentlich sehen die Ermittler, die ja vierzehn Tage wieder dran gehängt haben und wer weiß wie oft das noch so weiter geht, das nicht als Jubeltat, sondern als Verbrechen, bei einer Bank, wo die Umverteilung von den Kunden zur Bank wahrscheinlich auch beim Aufsichtsrat und bei manchen Prüfern angekommen sein könnte.

   

Nr. 2675

Wissender

5. Dezember 2007, 15:35 Uhr

Betreff: Von wegen bis 2004 wird von den Wirtschaftskriminalern angeschaut, die bleiben noch eine ganze Zeit

Da hat uns Johannes Herzog aber sauber was eingebrockt. Was gibt das für Verfahrenskosten. Veranschlagt der Staat für seine speziell ausgebildeten Leute am Tag weniger als 500 €, wie der Genossenschaftsverband für seine Prüfer, wohl kaum? So sind an die acht Leute immer da und die bleiben wahrscheinlich mindestens bis Ende nächster Woche, wenn nicht gar noch eine Woche ganz dazu kommt. Wer weiß ob die Weihnachten heim dürfen. Die scheinen vom eigenen Ergebnis selber überrascht und man hat anscheinend das Wespennest in der Mitte getroffen. Entweder die hören niemals bei dem Jahr 2004 auf, oder in den anderen Sachen stecken unfassbare Sauereien.

Wenn jetzt soviel Kripoleute mehrere Wochen die Kredite durchpflügen, für was haben wir dann bis ins Jahr 2004 einen Prüfer Herzog und einen Prüfer Grothoff da gehabt? Werden da nur die Kredit nachvollzogen oder auch die Mitverantwortung der Prüfer? Das darf man doch annehmen. Herr Herzog wird sich damals nicht wochen- und monatelang nur auf dem Örtchen rum getrieben habe, er wird schon Flex und Sporthotel und was noch alles geprüft haben und ob die Sicherheiten in Wunsiedel bloß abgeholt worden sind und ob sie auch im Sinne der Bankeigentümer und des Kunden verwertet worden sind, und wie das war mit einer Zahlung nach Taiwan mit 130.000 € wo der Vorstand nicht mal wusste für was und Goldmärchen mit Barauszahlungen am Freitagabend mit gesonderter Tresoröffnung außerhalb der Geschäftzeiten ohne Geldwäscheanzeige. Einfach und und und, wo Grothoff und Herzog mehr als nur schlampig ihre gesetzlichen Pflichten wahr genommen haben. Wer weiß, so eine steuerliche Situation aufzudröseln, dass kann ja auch ein bisschen dauern, wenn man Jahre zurück verfolgen muss.

Und dieser Herr Herzog wird doch heute einen Teufel tun der Frankenpost zu sagen, es wird auch der Forderungsverzicht angeschaut und bei so was kann es aus der Logik heraus keine exakte zeitliche Begrenzung geben, die Kredite sind doch auch weiter gelaufen, oder die notwendige Abschreibung hat man erst später eingebucht in die Gewinn- und Verlustrechnung der Bank. Er wird das doch genauso wenig seinen Schalterleuten oder dem SUN-Team sagen, wenn der Kunde mal nachfragen sollte. Er wird doch auf diesem Weg nie und nimmer eingestehen, dass er an dem ganzen Schlammassel schuld ist, was heute abläuft. Der Staat müsste eigentlich gleich vor Ort sein Gehalt beschlagnahmen für die immensen Kosten die da entstehen und die am Schluss vielleicht am Steuerzahler hängen bleiben. Hier gibt es für Herrn Herzog kein Entrinnen mehr, dass ist das Ende seiner kurzen Karriere als Vorstand und seiner ehemals glorreichen als einer der besten Prüfer Bayerns nach Zitat Reinhold Wolf, für den war er ursprünglich das Beste was ihm widerfahren konnte. Damals haben wir eine nutzlose Prüfung zu den Kreditverlusten noch teuer bezahlt, wo man die Leute noch länger hergeschickt hat als bei einer normal laufenden Bank und heute zahlen wir auf andere Weise Staatsbeamte, die die miese Arbeit der Prüfer nachvollziehen und nachholen müssen. Die Karrierestufen des Herrn Herzog sind uns alle sehr teuer zu stehen gekommen und die VR-Bank wird noch lange dran knabbern müssen.

   

Nr. 2674

Kunde

5. Dezember 2007, 13:08 Uhr

Betreff: Sogar zu den Durchsuchungen werden wir angelogen

Die Mitarbeiter sind alle geimpft zu sagen, es geht nur um Sachen bis zum Jahr 2004. Wer’s glaubt wird selig. Und in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) hat ja auch nur Johannes Herzog seinen Kommentar dazu abgegeben. Klar sind es vorwiegend die Sachen von bis zu 2004, aber wenn behauptet wird, da waren die heutigen Vorstände nicht da, ja wo war dann Johannes Herzog ab 2001 oder 2002. So werden wir wieder alle angelogen. Denn keiner hat so viel Einblick gehabt wie er und seine Prüferkollegen. Nichts darf man denen vorenthalten und was der Aufsichtsrat in seinen paar Sitzungen zu sehen bekommt ist doch gar nichts dagegen. Wahrscheinlich ist der Aufsichtsrat sogar auf die Informationen der Revision angewiesen um selber gescheit arbeiten zu können.

Geradezu krampfhaft wird auf dem Jahr 2004 herum geritten, warum sollte Johannes Herzog seinen Mitarbeitern von sich aus auch sagen, dass er mit dem Forderungsverzicht vielleicht selber ganz schwer unter Beschuss ist. Wir lassen uns nichts mehr vormachen, mein Freund. Wenn bis 2004 kontrolliert wird, dann wird kontrolliert was Heger, Wolf und Krämer verbockt habt und die beste Quelle sind dazu die Revisionsunterlagen und die Berichte da. Da werden dann schon sehen, wer zum dem Zeitpunkt da war und wer nicht. Gespannt wäre ich zu erfahren, was den ein Wirtschaftskripobeamter sagt, wenn er merkt, dass Wolf die Geldwäscheanzeigen zu den Auszahlungen zu Gold, Gold, Gold nicht gemacht hat und man nachher den Kunden angezeigt hat und was man dazu sagt, dass der heutige Vorstand das als Prüfer nicht gefordert hat oder dem Vorstand Rückendeckung gegeben hat, weil er die Sache so hin gedreht hat, als ob der der das Geld mit gibt an der Sache nicht beteiligt wäre. Wahrscheinlich war Herr Herzog an den Sachen oft mehr beteiligt, als ihm heute lieb sein kann. Aber ohne die Sauereien von den alten Vorständen gäb es bei uns ja auch keinen Herrn Herzog als Vorstand direkt und übergangslos aus der Prüfung heraus, eine fatale Schlussfolgerung. Ihn gäb es nicht mal, wenn er dagegen rechtzeitig eingeschritten wäre. Er wäre doch blöd gewesen seine eigene Karriereleiter abzuschneiden.

   

Nr. 2673

Aus der Region

5. Dezember 2007, 11:33 Uhr

Betreff: Lasst uns massenhaft Leserbriefe schreiben

Ich find die Seite hier Klasse. Leder haben es aber die Bankchefs immer weider verstanden in der Zeitung nru Stimmung für sich zu machen. Das Internet ist noch immer für manche ein Buch mit sieben Siegeln. Ich komm mir vor wei bei Ptin. Lasst uns massenahft Leserbreife schreiben an die Frankenpost und den Neuen Tag, damit alle wissen was bei der VR-Bank wirklich los ist. Lasst uns Fragen stellen, vielleicht gehen die Redakteure mal hin und fragen nach, jetzt ist mit der Bank sowieso nichts mehr zu verdienen.

   

Nr. 2672

L.

5. Dezember 2007, 11:28 Uhr

Betreff: Eine Durchsuchung bei einer Bank - unglaublich

Sicher haben wir am Rande mitbekommen, dass bei der Sparkasse in Tirschenreuth der Staatsanwalt wegen hohen Verlusten war, aber jetzt ist ach die VR-Bank bei uns dran. Man hat gemeint mit dem Heger hat man die Probleme erledig, aber sie fangen anscheinend jetzt erst richtig an. Da wird gesprochen, dass man seit Jahren nichts mehr verdient auch weil die Kosten so hoch sind und die Prüfung sei Dauergast und wenn da vier von den Klausen auftauchen, dann kostet das die Bank am Tag 2.000 €. Was haben die denn bei uns gemacht, wenn jetzt die Bank durchsucht wurde und die bald zehn Kripobeamten das größte Büro in Beschlag genommen haben? Da haben doch die Prüfer vorher nur die Lumpereien und Sauereien verwaltet und mit den Vorständen Gelage abgehalten. Man spricht sogar davon dass willige Damen auch eine Rolle gespielt haben. Waren da auch Aufsichtsräte bedacht? Warum nicht bei der VR-Bank und bloß bei VW und Siemens?

Die Kripo kann auch nichts anderes feststellen, was die Prüfer vom Verband übersehen haben. Da werden die Kunden über Jahre beschissen und die Prüferschwadrone haben nichts gemacht. Was ist wenn sich X-mal rausstellt, dass die Kredit genossenschaftsrechtlich nicht ausgegeben hätten werden dürfen? Das heißt doch vielleicht auch, dass man uns mit dem Beschiss mit der Stichtagsverzinsung und den Wertstellungen auch noch vielleicht die unsauberen Kredite aufgeschwatzt hat um uns auszuziehen bis auf die Haut. Kann man da denken, die Kunden, die man hinterher versteigert hat oder um andere Sachen gebracht hat, hat man absichtlich unsauber beraten, und wenn aus unsauberer Beratung Verlust für einen Kunden entsteht, dann hat er doch das Recht zur Rückabwicklung. Auf jeden Fall kann es bei der Situation bei der Bank keine seriöse Beratung gegeben haben und auch keine ordentliche Kreditüberwachung. Und die Prüfer haben anscheinend in der Bank eher ihre Wertpapierspekulationen gemacht, als uns Kunden davor zu schützen. Lieber Herr Gesangsverein, da schickt man im gesetzlichen Auftrag einen Revisor, auf den man als Kunde hofft und die andere Abteilung beim Verband mit ihren Rechtsanwälten schreibt es ist eine Gefahr, wenn der Kunde seine Ansprüche stellt, aber wir hoffen auf Verjährung und Verwirkung. Lieber Herzog, geh hin wo du her gekommen bist, zieh Leine und lass dich nie mehr sehen. Du hast uns mehr betrogen wie die alten Vorstände.

   

Nr. 2671

Uwe

5. Dezember 2007, 10:50 Uhr

Betreff: Ein Vogel auf der Stange?

Was wird da in Nr. 2890 angedeutet, sitzt einer der Vögel schon auf der Stange um seine eigene Haut zu retten? Ist es schon soweit, dass denen angedeutet worden ist, dass man Bewährung gegen Einsitzen nur noch so tauschen kann? Ein Zeuge, der an allen Sitzungen beteiligt war, oder einer aus der Kreditabteilung, der alles gesehen hat und der vielleicht auch manches kopiert hat, was heute nicht mehr da ist in den Unterlagen? Clever von der Staatsanwaltschaft und keiner der anderen weiß was, wovon und wie viel er gezwitschert hat. Das gibt einen Dominoeffekt. Hoffentlich ist der Balken lang genug. Leider wird es aber wahrscheinlich für Herrn Herzog keine Platz darauf geben. Er kann sich nur selber verpfeifen. Aber wahrscheinlich glaubt er selber er sei unschuldig, da steht er aber allein auf weiter Flur mit der Meinung. Heger, Wolf und Krämer waren wie eine Heuschreckenplage, die alles abfrisst was ihr unterkommt. Hätten wir aber Herzog hier nicht gesehen, hätte man die Plage vor drei Jahren ausgemerzt und das unter uns und von uns gesteuert. Mit ihm setzt sich die Lumperei ohne Ende fort und er ist verantwortlich dafür, das bei unserer Genossenschaftsbank nun ein Schwarm Kripobeamte eingefallen ist und sich eingenistet hat, weil er die alte Garde auch noch für seine Zwecke unbedingt gebraucht hat. Sonst wäre der lückenlose Übergang vom Prüfer zum Vorstand nicht möglich gewesen. Der hat die Prüferzeit nur als Lehrzeit für den Vorstand verwendet und uns dafür auch noch bluten lassen.

Was dann letztendlich die Vöglein über Herzog singen, da sind wir sehr gespannt drauf. Auf Papier ist einem Prüfer wahrscheinlich nicht leicht was nach zu weisen, außer seiner Unfähigkeit, aber ein Zeuge, der kann doch wiedergeben, wie man als Revisor Einfluss nimmt, Druck macht und sagt, da drücken wir ein Auge zu, wenn ihr das macht und da schauen wir noch genauer rein, wenn ihr das nicht macht. Grade so, wie es in den Aufsichtsratsprotokollen in Nr. 2868 heraus zu lesen ist. Wenn man die Zusammenhänge langsam deutlich macht, vielleicht bekommen wir dann im Genossenschaftswesen doch eine vom Interessensverband los gelöste Revision. Dann sind die Banken wieder frei und können als Mitglieder des Verbandes auch das angesammelte Vermögen wieder zurück übertragen. Wenn die Wellen hoch schlagen, vielleicht kriegen wir auch mal eine Diskussionsrunde im Fernsehen über die Zusammenhänge in der zweitgrößten Bankengruppe im Land.

   

Nr. 2670

Auch Beobachter

5. Dezember 2007, 09:35 Uhr

Betreff: Schafft es der Aufsichtsrat nicht sich von korrupten Leuten im Vorstand zu trennen – auch J. Herzog?

Lässt sich der Aufsichtsrat wirklich noch tiefer in den Sumpf ziehen. Hätte man sich vor drei Jahren wirklich von allen Vorständen getrennt, dann hätte man die notwendige Distanz gezeigt. Jetzt hat einen die Vergangenheit mit aller Macht eingeholt. Die Sache mit dem Imageschaden für die Bank war nur vordergründig. Diesen Vorständen (= Link) hat man geholfen uns über Jahre hinweg zu betrügen. Das hätte nicht der Aufsichtsrat sehen müssen, dafür fehlt dem die Kenntnis der Materie, aber die Prüfer haben es bei jeder Buchung im Darlehen und auch im KK gesehen, die sie angeschaut haben und was machen die mehr als die Buchungen zu kontrollieren. Die Prüfer und in erster Linie natürlich die die das sind haben geholfen die Schieflage der Bank, die man Börse Online (= Link) vom Verband schon mitgeteilt hatte, mit der unsauberen Bilanzierung zu verbergen.

Man hat das Image dieser Bank nicht gerettet, man hat der VR-Bank Marktredwitz einen nie mehr zu tilgenden Makel aufgedrückt. Dieser Makel trägt den Stempel Johannes Herzog und Genossenschaftsverband Bayern. Nur um diesen bestbezahlten Job auch zu kriegen hat Johannes Herzog die Aufsichtsräte davon abgehalten den richtigen Weg mit einem notwendigen Befreiungsschlag im Jahr 2004 zu gehen. Man hat sie nicht nur zum Aufhebungsvertrag unter Verzicht von allen Ansprüchen gegen Manfred Heger genötigt, man hat sie damit und mit der Weiterbeschäftigung von Wolf und Krämer zum Gesetzesbruch genötigt, zur Beihilfe und zum Belügen der Vertreter, wenn man die Versammlung vom 30.06.2005 Revue passieren lässt und auch die vom 25. Juni 2007 und zur Strafvereitlung gegenüber den Vorständen. Anstatt diese Herren zur Rechenschaft zu ziehen, hat man es vielleicht zugelassen, dass sich Manfred Heger über Flex bedient hat und die anderen beiden heute unberechtigt auch noch von der Altersversorgung der Bank sehr gut leben. Wenn es heute zur Verurteilung der Vorstände käme, der Vorwurf der Untreue auch bei diesen Geldern würde auf die Aufsichtsräte über schwappen. Dies ist die Folge dessen, dass man dem Weg des Herrn Herzog gefolgt ist.

Schafft es der Aufsichtsrat nicht, sich von diesen korrupten Strukturen im Vorstand zu trennen? Herr Herzog hat das Chaos nur für sich genutzt. Es war nie sein Plan es zu verhindern oder einzudämmen. Der materielle Schaden war vielleicht schon vor drei Jahren da, man hat ihn nur über die Bilanzen nicht aufgezeigt und nach hinten verschoben. Aber durch dieses mangelnde Vertrauen in die Vorstände, die HerrnHrzog ins Amt geleiten mussten und das uneingeschränkt als Misstrauen von den Kunden auf ihn übertragen wurde, hat seither einen Einbruch beim Geschäft gebracht der enorm ist. Mangelndes Vertrauen kostet unglaublich Geld. Wer kein Vertauen am Markt genießt, muss dies über den Preis wett machen. Die einzige Antwort von Herrn Herzog dazu hat er in den Lagebericht zum Rückgang der Einlagen geschrieben, nicht ich bin schuld, es ist die Konkurrenz. Ist die Konkurrenz schuld, wenn sie besser ist? Soviel nur zur Befähigung des Exprüfers. Wer jeden Kunden braucht, der darf sie nicht auch noch öffentlich als Quantität beschimpfen und dazu lächeln.

Der Imageschaden, der nun mit den 5 bis 10 Kripobeamten in der Bank eine vorläufige Spitz erhält, ist aber kaum noch zu beschreiben. Das ist das Werk von Herrn Herzog, der mit Hilfe der Prüferkollegen nur auf seine Übernahme des Vorstandspostens hin gearbeitet hat. Mit Betreten der Bank an seinem ersten Prüfertag war dies bereits dort beschlossene Sache, oder er selber hat dies in den ersten Tagen bei der VR-Bank selber als seine große Chance erkannt und nichts anderes mehr gemacht als darauf zuzuarbeiten. Wenn ein Prüfer solche massiven Verstöße übersieht, dann stimmt etwas nicht mehr. Bereits mit der laxen Handhabung seiner Revisionstätigkeit, mit der ungerechtfertigten Beschönigung der Vorfälle, hat er der Bank nicht minder geschadet als Heger, Wolf und Krämer selbst. Seit dem Jahr 2002 war er nicht mehr angetreten die Missstände zu bereinigen, sondern nur noch bestrebt seine Ziele zu verfolgen. Als Prüfungsteamleiter oder im Wechsel der Stellvertreter oder auch nur als beteiligter Prüfer fallen Flex und Gold, Gold, Gold über diesen Zeitraum und in ihrer Dramatik voll auf die Verantwortlichkeit des Prüfers. Was sollte Prüfung sein, wenn ein Prüfer verleugnet, dass er genau auf diese Signale zwingend eingehen muss? Er würde im Grunde seine Arbeit verleugnen, wenn er das abstreiten würde dass ihm so etwas einfach nicht entgehen darf.

Scheibchenweise hat er sich herangetastet an den Vorstandssessel. Die Alibiveranstaltung mit der Ausschreibung war mit Sicherheit vom Verband mit dem BaFin abgesprochen. Das veröffentlichte Aufsichtsratsprotokoll gibt der Öffentlichkeit endlich einmal Aufschluss wie man sich bespricht die Gesetze auszuhebeln. Johannes Herzog konnte die beiden Vorstände Wolf und Krämer gar nicht abservieren lassen, er hat sich für sich gebraucht. Aber damit hat er die Genossenschaft missbraucht. Er hat ihnen die Leute weiter aufgenötigt, die sie jahrelang bewusst und auch durch ihre Unfähigkeit geschädigt haben.

Nachdem Herr Herzog sich über die Vertreterversammlung 2005, dieser unfassbaren Verleugnung der Tatsachen, als zukünftiger Generalbevollmächtigter bekannt geben lassen konnte, hat er im Frühjahr darauf, den im Amt wahrscheinlich wirklich gefährlichen Karl Krämer mit dem Rauswurf überrascht, dass er ihn auf die Schiffsreise der Bank schickte und während dessen die verschlossenen Schränke von Karl Krämer öffnet und Material sammelte, um ihn am Montagmorgen damit bei Begleitung des Revisionsdirektors Krause und natürlich wieder Raimund Grothoff und auch anderen vom Verband vor allen Aufsichtsräten zu konfrontieren und ihn zur Amtsaufgabe (nach einer Woche !) zu veranlassen. Die Verabschiedung Krämer wurde aber damit da facto um zwei Jahre zu spät vollzogen. Die Zusammenarbeit war dem Aufsichtsrat auch schon zwei Jahre früher nicht zuzumuten, wenn er für die falschen Risikoberichtszahlen an den Aufsichtsrat zuständig war und nicht erst am 29.06.2006 ohne Kommentar auf der Vertreterversammlung. Was sollte dann das, das Karl Krämer da auch noch zur Entlastung mit vorgeschlagen wurde aber ein Jahr später dann nicht? Die Spielchen im Kopf Herzog sind teilweise unergründlich.

Bis in den Dezember 2006 traten Herzog und Grothoff, der längst gar nicht mehr der Prüfungsabteilung des Verbandes angehörte, mit Dr. Nickl gegenüber dem Aufsichtsrat auf und erklärten dem Vorstand könne im Fall Flex nichts Gesetzwidriges vorgeworfen werden, so ginge es aus dem Gutachten hervor. Das wird sich mit großer Sicherheit als Trugschluss erweisen und somit wird die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 nachträglich auch als Farce entlarvt werden. Und es wird sich erweisen, dass eine Einschätzung eines Herrn Herzog nichts mit einer objektiven Beurteilung der Sache zu tun hat. Ebenso hört man, dass Herr Herzog monatelang dem Aufsichtsrat Auskünfte verweigert. Wie lange wollen sich die Aufsichtsräte von den Vorständen noch auf der Nase herum tanzen lassen. Reicht der Hinweis aus dem Jahr 2004 nicht, mit den Risikoinformationen zur Lage der Bank. hat man die Lehren daraus wirklich nicht gezogen? Im Gegensatz dazu hat man sich mit einer Ausnahmegenehmigung des BaFin, Herrn Wolf für das Bankgeschäft als alleiniger Vorstand eingesetzt zu lassen (der Wolf im Schafspelz ?) bei dem Wissen um die Mitverantwortung dieses Herren am Desaster, auch noch als Notvorstand zur Verfügung stellen müssen. Als ehrenamtlicher Vorstand, ohne Wahl oder Bestätigung durch die Vertreterversammlung. Eine Gesetzesnötigung par excellance, da das Gesetz schreibt, dass der Notvorstand die Arbeit des zu ersetzenden Vorstandes übernehmen muss. Das Ehrenamt kann in dem Fall nur Ehrenamt ersetzen oder müsste von den Vertreter gewählt werden.

Nur wie geschickt Herr Herzog die Fäden zieht, dürfte sich auch dadurch zeigen, dass man Herrn Schelter als Vorstand noch in die Situation Forderungsverzicht am Weg zur Luisenburg mit eingebunden hat. Die Vorbesprechungen dazu sind sicher noch zum Auslauf des alten Jahres gewesen. Entweder haben Herzog und Wolf Herrn Schelter als Vorstandsmitglied gar nicht informiert oder dem war die Tragweite seiner Handlung wirklich nicht bewusst. Nur wer hat gewusst, dass Herr Schelter zum 31. Dezember nicht mehr Vorstand sein sollte, wenn er doch bis zum 30. April laut Eintrag im Register berufen wurde? So ist die Informationspolitik oder die Falschinformation eines Herrn Herzog gleichsam bezeichnend. Ebenso dramatisch ist es, dass Herr Herzog und Herr Wolf den neuen Kollegen Heidel gleich mit in den unerlaubten Forderungsverzicht von mindestens 432.000 € eingebunden haben. Wo es geht legte Herr Herzog die Fallstricke um sein Wissen immer wieder auszupacken. Der Aufsichtsrat könnte genauso verstrickt worden sein, wenn er von der Sache im Nachgang erfahren hat und nicht von Anfang an. Dass man es jedoch nicht in die Bilanz 2006 eingearbeitet hat und auch der Versammlung am 25. Juni verschwiegen hat, dass bringt wieder alle zusammen in Nöte. Die Nöte der anderen entlasten regelmäßig Herrn Herzog vom Druck auf seinen eigenen Schultern und das praktiziert er sehr geschickt so. Er weiß in diesem Geschäft kann man nur überleben, wenn man immer gegen die anderen etwas Wirksames in der Hand hat Eine Art berufliche Erfahrung bei ihm.

Diese Tage stoppen den gravierenden Imageverlust der VR-Bank bei ihren Kunden nicht, es wird der Niedergang nur noch forciert. Dem gegen zu steuern ist nur möglich den Mann an der Spitze, der der verantwortlich ist, dort weg zu nehmen. Krampfhaftes Festhalten an ihm heißt mit ihm Schulterschluss zu begehen und alles mitzutragen und dies auch mit allen Konsequenzen. Die Ermittlungsbeamten bleiben nicht wochenlang mit dieser Massivität bei der Bank, wenn nichts zu finden ist. Wir können uns lebhaft einen spannenden Nachlauf zu dieser Veranstaltung vorstellen. Wenn dann Herr Herzog mindestens als Zeuge gefragt ist, was macht der Aufsichtsrat dann, wenn er immer noch Vorstand ist? Ist man dann auch so abwesend auf den Verhandlungen, wenn der erste Mann der Bank vor Gericht auftritt und die selbe Rolle abgibt, wie Reinhold Wolf am 11. Juli 2007. Denn dieser Tag war vielleicht das Wachrütteln der Staatsanwaltschaft unter öffentlichem Druck. Dieser Tag fiel vielleicht der berühmt berüchtigte Tropfen, der das Fass überlaufen ließ. In diesem Fass hat kein Tropfen mehr Platz.

Der Aufsichtsrat ist aufgerufen gegen den Imageschaden der Bank etwas zu tun. Sonst wird er sich weiter gravierend wirtschaftlich auswirken, die Ratingsituation der Kreditkunden bei der Bank massiv negativ beeinflussen, die Mitarbeiter um Arbeitsplätze bringen und Zweigstellenstandorte vermehrt gefährden. Weiter wird der Genossenschaftsverband im Hintergrund ein Szenario aufbauen um nur noch die Fusion als letzte Rettung aufzuzeigen und damit vielleicht sogar Herrn Herzog den nächsten Karrieresprung ermöglichen, da der Verband eine Lösung (für sich !) sieht den Namen VR-Bank Marktredwitz aus dem Gedächtnis herauszubringen, nicht bei uns, sondern überall im Land, in dem mit einer Fusion der Name und auch der Sitz in Marktredwitz unwiederbringlich verschwindet. Handelt werte Aufsichtsräte, bevor für Euch gehandelt wird. Die Partner von heute an Eurer Seite werden Euch rigoros unter Druck setzen wenn ihr Euch davon nicht unverzüglich trennt und sie werden sich nicht scheuen Euch zu verraten um sich selber rein zu waschen. Sie haben später die Instrumentarien dazu wenn Ihr ihnen wieder die Zeit gebt, Ihr nicht mehr.

   

Nr. 2669

Der Wissende

5. Dezember 2007, 08:46 Uhr

Betreff: zu Beitrag 2887

Die Skruppellosigkeit des Herrn Herzog wird immer deutlicher. Dem Biedermann wurde die Maske vom Gesicht gerissen. Die ganze Tragödie dieser Bank nimmt Ausmasse an, die alle Grenzen des bisher da gewesenen sprengt. Es zeigt auf, wie rücksichtslos die Verbände ihre Interesse durchsetzen. Meilenweit entfernt von ihren Prüfungsauftrag - objektiv und neutral zu prüfen. Die Aufsichtsräte durch Falschinformationen zu manipulieren, damit diese Entscheidungen treffen, die auf der Verbandslinie liegen. Das mag je nach Interessenslage wie im Fall Marktredwitz für den Vorstand sein, oder wie in Sachsen geschehen gegen den Vorstand. Hierbei geht es nicht darum, dass Gesetze und Richtlinien eingehalten werden, sondern das Machtgefüge Geno-Verband steht an erster Stelle. Dann kommt ganz lange Nichts.......Die Mitglieder sind nur Manöveriermasse, nur Mittel zum Zweck. Wenn einer aufmuckt und seine Wertstellungen berichtigt haben will, dann wird der Schaden - wie in jedem anderen Unternehmen - nicht behoben, sondern wie es in der Stellungnahme des GVB heisst, dass der Kunde/Mitglied eine Gefahr darstellt. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass zumindest ein Teil der Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz es wahrscheinlich nicht für möglich gehalten hat, dass sie nur Marionetten der Drahtzieher waren. Einfach deshalb auch überfordert, weil ihnen das Zusammenspiel Prüfungsmonopol, gesetzliche Prüfung, Verbandsinteressen, persönliche Vorlieben und Selbstbedienungsladen Geno-Bank nicht geläufig sein konnte. Sie wurden zum Spielball der Interessenslagen. Jetzt damit konfrontiert, auf einem mit krimineller Enrgie angetriebenen Karrussel zu sitzen, ohne zu wissen , wie sie dort unbeschadet den Absprung schaffen. Dass die andere Gruppe der Aufsichtsräte
diese Vorgänge für sich genutzt haben, steht ausser Frage. Sie sind es, die immer noch an der Figur Herzog festhalten, weil die bisher abgesteckten Claims in Gefahr sind. Zudem ist eine feste Klammer über diese Konstellation die heisst:
gemeinsame Schweinereien verbinden, zwar nicht in Freundschaft, aber als Zweckgmeinschaft. Diese Klammer kann nur gesprengt werden, wenn einer der Beteiligten auspackt, um eine mildere Strafe zu erhalten. Nach meinen Erkenntnissen wird diese feste Verbindung bereits aufgweicht und dann brechen alle Dämme der Vertuschung.
Dies ist dann der Imageschaden, den man dem gleichzeitigen Abberufen aller 3 Vorstände im Jahr 2004 beschworen hat. Diese Aktion hätte dem Image der VR-Bank nur zu gut getan. Dass man dies verhindert hat liegt einzig daran, dass die Prüfer Herzog und Grothoff an einer Vorstandskarrierre gebastelt haben, unter wohlwollenden Einverständnis des Verbandes. Der Imageschaden, der damit verursacht wird, wird die Bank jahrlang, wenn nicht jahrzehntelange belasten.
Diesen immateriellen Schaden kann man schwerlich beziffern, aber dass die materiellen Schäden den Verursachern angelastet werden und sie diese tragen haben, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.

   

Nr. 2668

Beobachter

5. Dezember 2007, 05:46 Uhr

Betreff: Wallhalla der Diebe und Lumpen

Zu Beitrag 2835

Deckt Herr Herzog die Machenschaften der alten VR-Bank Vorstände? In der Frankenpost war zu lesen, daß Emittlungen gegen die VR-Bank am Laufen sind. Darauf konnte mann schon lange warten. Entgegen der Aussage in der Frankenpost, wonach der neue Vorstand (speziell Johannes Herzog) unschuldig ist, bleibt anzumerken, daß er mindestens ab 2002 Prüfer dieser Bank war. Als solcher muß er über die Mißstände in diesem Hause bestens Bescheid gewußt haben. Im Jahr 2005 wechselte Herr Herzog natlos vom Prüfenden der Bank als Generalbevollmächtigter und letztlich als Vorstand in die Bank. Anzumerken ist noch, daß sich über 30 Vorstände mit Qualifizierung und Erfahrung beworben hatten und ein unerfahrener Vorstand (damals ohne Vorstandseignung) den Vorzug bekommen hat. Warum wohl wird dieser Mann genommen worden sein. Wahrscheinlich um die Verfehlungen des Aufsichtsrates und Vorstandes zu decken... :dw:

   

Nr. 2667

Till

5. Dezember 2007, 05:12 Uhr

Betreff: Durchsuchung der VR Bank

Liebe Verantwortliche in der VR Bank, liebe Aufsichtsräte, liebe Vertreter!
Wie lange wollt ihr in diesem Spiel eigentlich noch zusehen? Ihr riskiert wirklich euren Ruf und eure gesellschaftliche Stellung! Was wollt ihr noch zudecken, glaubt ihr wirklich, daß die Unterlagen, die im Sommer 2003 vom Dachboden der VR Bank geholt wurden und nun verschwunden sind nicht in Kopie längst wieder aufgetaucht sind?
Wann setzt ihr endlich euren Herzog vor die Tür?
Seit der da ist, fällt nicht nur der Putz von der Wand,nein, da kommt auch der Staatsanwalt zu euch ins Haus!
Wieviel Bilanzsumme habt ihr eigentlich in diesem Jahr bis jetzt schon verloren?
Könnt ihr das überhaupt noch verantworten?
Bis bald, Euer Till ! [bild=(pic_18.jpg)]
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Nr. 2666

Insider

4. Dezember 2007, 18:58 Uhr

Betreff: Nur weil Herr Herzog Vorstand werden wollte haben wir die Staatsanwaltschaft da

Vielen ist gar nicht bekannt, dass Herr Herzog nicht einmal die Aufsichtsräte darüber informiert hat, dass die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank schon angerückt war. Das ist ein Affront gegen den Aufsichtsrat. Und es ist bekannt, dass Herr Herzog voll und ganz über die Machenschaften der ganzen Vorstandssippe von früher bescheid gewusst hat.

Herr Herzog ist die Ursache, dass heute der Staatsanwalt im Haus ist und dass das Unterste zum Oberen gedreht wird. Wie das im Jahr 2004 war, haben viele Aufsichtsräte dafür gesprochen dass man sich von allen drei Vorständen unverzüglich trennen sollte. Aber genau Herr Herzog war der, der wegen des angeblichen Images der Bank stark dagegen interveniert hat. Mit welchen Recht hat sich der damalige Prüfer in die Belange des Aufsichtsrates eingemischt? Hätte man sich von allen Vorständen getrennt, dann hätte man das heutigen Theater nicht. Und damit hat man ja auch die Aufsichtsräte in den Bereich der Beihilfe gebracht.

War es wirklich schon so, dass Herr Herzog über den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger davor schon weit über das Ziel hinaus geschossen war? Wie war es nun wieder mit der Abberufung von Karl Krämer, an einem Montagmorgen um 08.00 Uhr, hat er da die Aufsichtsräte wieder übertölpelt und nur vor vollendete Tatsachen gestellt?

Hätte man sich vor drei Jahren dem angeschlossen, was vernünftige Kreise im Aufsichtsrat vorgeschlagen haben, alle drei weg, dann wäre sicher ein erstes Problem für Herr Herzog dieser unsägliche Vertrag mit Manfred Heger gewesen, wo man nur den Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch von Prüferseite an der Hand geführt hat, aber es wäre unweigerlich damals unter normalen Abläufen alles aufgearbeitet worden. Nur Herrn Herzogs Plan hätte nicht aufgehen können. Dann hätten zwei Vorstände mit Genehmigung des BaFin eingesetzt werden müssen und vielleicht zwei erfahrenen Sanierer und dann hätte jemand mit Sondergenehmigung keine Chance gehabt. Herr Herzog wäre als Bewerber nicht einmal in Frage gekommen. So hat man aber zwei von den unfähigsten Vorständen noch durch ziehen müssen und sie weiter Schaden anrichten lassen, anstatt sie zur Rechenschaft zu ziehen, wie es notwendig gewesen wäre. Jetzt macht das eben der Staatsanwalt.

Herr Herzog ist die Ursache des Auftritts der Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank in Marktredwitz, weil er nicht ordentlichen geprüft hat und weil er das Ende des Dramas schon vor drei Jahren nur deswegen verhindert hat, weil er Vorstand werden wollte. Die Verhinderungstaktik von Herrn Herzog kann natürlich auch die gewesen sein, dass die Aufdeckungen damals wie heute, speziell für ihn und den Verband auch sehr unangenehm hätten sein können. Den Aufsichtsräten selber war vielelicht die Sache mit den falschen Bilanzen noch gar nicht richtig bewusst und ist erst jetzt aufs Tablett gekommen. Was jetzt passiert ist ein viel größerer Imageschaden und mit damals nicht im geringsten vergleichbar. Der Schaden ist jetzt viel viel größer, nur wegen der Karriere des Herrn Herzog und gleichzeitig kriminalisiert man damit die Aufsichtsräte, die schon vor drei Jahren die bessere Lösung vorgeschlagen haben. Diese Bank ist mit das Opfer des Verbandes. Dies vielleicht auch wegen Verbindungen von der Familie Heger zu Verbandsgrößen, die auch den Aufsichtsrat in seiner Arbeit ausgehebelt haben.

   

Nr. 2665

Aus der Bank

4. Dezember 2007, 18:22 Uhr

Betreff: Zu Ganz nah dran in Nr. 2870

Hallo St...., wir haben Deinen Eintrag hier im Gästebuch gesehen. Bitte lass uns nicht im Stich und gib Deine Unterlagen weiter an die Staatsanwaltschaft in Hof und in Kopie an den Wunsiedeler Kreis. Da du inzwischen auch ein paar Kilometer weg bist, ist es für dich doch um einiges leichter zur Aufklärung der dubiosen Machenschaften beizutragen, ohne dass dir das selber schaden kann. Und du warst ja auch wirklich sehr nahe dran. Vielleicht hast du doch noch was, was andere gar nicht mehr für möglich halten.

Uns geht es auch so, dass wir uns über den Wunsiedeler Kreis besser informiert fühlen als in der Bank selber, auf jeden Fall aber ehrlicher und genauer, ohne dass sich einer dabei raus reden muss. Alles Gute für dich und vergiss uns auch weiterhin nicht.

   

Nr. 2664

Erinnerung

4. Dezember 2007, 15:50 Uhr

Betreff: Gesprochen auf der Vertreterversammlung vom 14.10.2004

Bereits im Jahr 2004 hatten die Vertreter schon ein gutes Gespür wer an dem Dilemma der Bank schuld war, wie es Reinhold Wolf selber nannte bei der Aussprache und Diskussion bei der Vertreterversammlung 2004 (= Link). Ob der Ermittlungsaufwand gegenüber der VR-Bank im Verhältnis zur Schmidt-Bank auch nur als winzig bezeichnet werden kann, wie man es mit den Verlusten glaubte machen zu können, das dürfte ein Trugschluss sein. Dass die Vertreter auch gemeint haben, dass die Prüfung die Sache hat laufen lassen ist schon vor drei Jahren zur Sprache gekommen. Nun muss die Staatsanwaltschaft und die Kripo das aufarbeiten, was der Genossenschaftsverband lieber nicht tun wollte. Die Überraschung von Herrn Herzog in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) dürfte nur gespielt sein. Beim Vergleich mit der Sparkasse Tirschenreuth durch Herrn Schelter vom Aufsichtsrat wird sich zeigen auf welcher Seite der Katzenjammer am Schluss am größten sein wird.

Gemäß dem Protokoll hat Herr Pausch auch keine Anstalten gemacht darauf hinzuweisen, dass er zwei Tage später das Amt nieder legt, weil er persönlich mit Arbeit überlastet gewesen sein. Das war auch ein Rückzug mit dem Schwanz ins Gesäß eingezwängt.

   

Nr. 2663

Einer der es einfach nur weiß

4. Dezember 2007, 14:34 Uhr

Betreff: Abends Schränke versiegelt, morgens wieder auf

Das ist ein Arbeiten, wenn fünf und mehr Ermittlugnsbeamte im Haus sind. Da werden morgens die Schränke von denen aufgemacht und genau in Beobachtung gehalten und abends wenn sie wieder gehen, wird alles versiegelt. Zur Zeit wird wahrscheinlich nirgendwo Überstunden gemacht, wo man solche Unterlagen braucht, das geht gar nicht. Und wenn ein Angestellter was braucht, dann muss der den Kripomann darum anflehen, dass er ihm die Sachen auch gleich zugänglich macht und alles unter deren Überwachung. Soweit kommt's wenn die Prüfer ihre Arbeit nicht machen.

Aber man darf gewiss sei, die Kripoleute finden in den Unterlagen noch viel viel mehr, als sie selber erwartet haben.

   

Nr. 2662

Uwe

4. Dezember 2007, 14:06 Uhr

Betreff: Wer hat die Bilanzen der Bank in den Jahren 2000 bis 2003 testiert

Fast hab ich's vergessen, erfahren wir über die Ermittlungen auch, wer vom Verband für die falschen Bankbilanzen zuständig war? Ob das ein Teil davon war, wie sich Herr Herzog mit seinem Freund Grothoff auch da die Karriere schon vorbereitet hat? Wenn heute die Kripoleute alle Risikokredite aufziehen und feststellen, dass man dass alles zu spät einbebucht hat, ja dann ist doch auch Herzog und Grothoff wegen der Steuersache fällig. Sind die Verbandsvorstände heute auch noch so glücklich sind, wenn man ihnen solche Bilanzbestätigungsvermerke zum Unterschreiben hin gelegt hat, die vielleicht hinten und vorne nicht gestimmt haben? Aber für die korrekte Arbeit ihrer Abteilungen bis raus zu den Prüfern, da sind auch sie verantwortlich. Das wäre ein Ding, wenn da die Bankbilanzen der letzten sieben bis acht Jahre neu gemacht werden müssten. Nach meiner Einschätzung wäre ohne die Aufklärung vom Wunsiedeler Kreis Raimund Grothoff sowieso noch als zweiter Prüfer als Vorstand gekommen, wenn die anderen Vorstände Wolf und Krämer auf normalem Weg ausgeschieden wären.

   

Nr. 2661

Cornelia

4. Dezember 2007, 13:38 Uhr

Betreff: Vom Abrechnungsbetrug bis hin zum Vorstandsamt

Jetzt versteh auch ich, warum hier immer gestanden hat, die Prüfer haben geklatscht, wenn die Bankvorstände wieder eine Methode gefunden haben, wie sie uns mit den Abrechnungsmethoden linken konnten. Wenn man irgendwann mal selber die Bank übernehmen will, dann kann das ja nicht von Nachteil sein. Warum sollten die auch die Vorstände zurück pfeifen, die halten uns doch noch für viel dümmer als die Bänker selber und der Verband bezeichnet uns auch noch als Gefahr, wenn wir die zuviel einkassierten Zinsen zurück verlangen. Es ist schon beschämend wenn Karl Krämer gesagt hat, wir machen das seit 1985 so und das Gerichtsgutachten scheint ja auch einiges drin gehabt zu haben von 60 % falschen Wertstellungen zu Lasten des Kunden auf den KK-Konten. Da läppert sich über die Jahre schon was zusammen, auf was man später nach dem Revisorenamt im Vorstandssessel gern zurück greifen will.

Irgendwas muss es ja ausgleichen wenn man den Vorstand dann in einem Fall 5 Millionen in den Sand setzen lässt, dass man ihn dann unter Druck setzen kann mit all dem Wissen, dass man dann selber Vorstand wird. Der Prüfer prüft nicht für die Kunden und für die Bankmitglieder, er prüft, für seine eigene Karriere. Man braucht ja auch kein Theater mit dem alten Vorstand. Das gesammelte Material muss ausreichen dass er freiwillig die Fliege macht. Von wegen den anzeigen, der so bereitwillig geht. Und dass er auch wirklich die Klappe hält, vielleicht beredet man da, wie man ihm noch was zuschustern kann aus den 5 Millionen und sorgt für einen Aufhebungsvertrag wo der nie was zu befürchten hat. Erfährt doch sowieso keiner. Den Revisionsbericht schreibt man doch selber. Wenn man da zuviel rein schreibt hat man hinterher auch bloß selber die Scherereien damit, warum also überhaupt was rein schreiben?

Da müsste man wirklich nachschauen wie viel man für den Herzog auch noch an den Verband bezahlt hat. Das muss man zurückfordern. Das war ja schon mehr als bloß Vorschuss auf den nahtlosen Übergang in den Vorstandsjob. Ein Tag eines Prüfers soll ja 500 € kosten. Aber das Geld der Genossenschaft ist dem egal, verschenkt er gleich noch eine halbe Million auch noch. Hat man nur mit der Einstellung eine Chance beim Genossenschaftsverband Bayern, wenn man bereit ist skrupellos über Leichen zu gehen?

   

Nr. 2660

Uwe

4. Dezember 2007, 12:16 Uhr

Betreff: Prüfen die Ermittlungsbeamten auch die Mitschuld des Herrn Herzog und den Forderungsverzicht?

Wenn die Kripobeamten schon da sind, schauen die auch drauf, wo Herr Herzog und seine Kollegen überall mit dabei waren? Schauen die, wo die Einzelprüfungsberichte bei den Krediten oder bei sonstigen Prüfungsvorgängen von heutigen Vorstand und seinen speziellen Prüferfreund gemacht worden sind, oder wo sich die Prüfer darüber hinaus im Team abstimmen und besprechen? Schauen die, warum die Geldwäscheanzeigen beim Goldmärchen nicht gemacht worden sind, obwohl Herr Herzog vielleicht der war, der auf die Anzeige des Kunden gedrängt hat? Haben die Kripobeamten auch die Schränke der Revisoren versiegelt? Da stehen doch schon Aktennotizen zu tiefer gehenden Erkenntnissen von den Prüfern. Prüfen die, ob Kontrollfunktionen durch die Prüfer sträflichst vernachlässigt worden sind. Wir möchten ja schließlich für die Bank die Prüfungsgebühren für die letzten 10 Jahre zurück, das wär doch schon ein Teil der Sanierung.

Hoffentlich hören die Beamten nicht mit dem Jahr 2004 auf. Auch der Jahreswechsel 2006 auf 2007 mit dem Forderungsverzicht von 432.000 € plus ausständiger Zinsen und eigenen Kosten durch Herrn Herzog könnte sehr aufschlussreich sein. Sonst müssen die Herren Polizisten die Reise ja noch mal antreten, wenn ihnen das erst später auffallen würde. Sie könnten auch eine Einschätzung abgeben, ob dass nicht in den Abschluss 2006 der Bank gehört hätte und ob man damit nicht auch noch für die Bank eine Steuerverkürzung hin gebracht hat und die Bilanz eigentlich nichts mehr her gegeben hätte, von was man die Dividende zahlen hätte wollen. Denn Ausschüttung ohne Gewinn, dafür muss nach dem Genossenschaftsgesetz auch der Vorstand haften. Auch da ist das Einzelprüfungsprotokoll zu dem Fall vom jetzigen Prüfer vielleicht sehr interessant, ob man da einen ehemaligen Kollegen aus seiner Verantwortung nach § 34 GenG heraus geholt hat.

   

Nr. 2659

Aus dem inneren Kreis

4. Dezember 2007, 11:41 Uhr

Betreff: Ermittler von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen von der Kripo sind da

Leute es läuft schon was. Es zittert nicht nur Marktredwitz, auch München zittert. Seit einiger Zeit sind Ermittler von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Kripo da. Man hat ihnen ein eigenes Büro einrichten müssen. Das sind absolute Spezialisten, die sammeln, das könnte für Jahre reichen. Aus der Sache kommt der Verband nicht ungeschoren raus. Da wird der Langhaarschnitt zur Glatze.

   

Nr. 2658

Hannelore

4. Dezember 2007, 11:30 Uhr

Betreff: vor

Das "Warum" ist hier wahrscheinlich nicht anders als anderswo: Es geht um die 3 B's ! Und darüber um die Macht.
Und die wollte der Herzog noch intensiver als sie der Heger von seinem Vati wahrschreinlich auf Veranlassung der Mutti bekommen hat. Und war der H. erst mal auf dem Tron, hat er mit seinem Vati regiert. Und dann sucht man sich jemand, der einem noch fleissig zuarbeitet, man kann ihn ja auch mit sehr viel Eigenanteil unterstützen, und bei Bedarf an Hand der Stellung mit falschen Bilanzen und eines grossen Deckmantels , dann kommt man der Macht schon näher. Und der Herzog hat das gesehen, da hat er sich gedacht, das ist ein Posten, da fällt mächtig was mehr ab, den könnte ich doch auch bekleiden ?!
Aber Spass beiseite, es muss schon eine totale Demütigung sein, wenn der oberste Stattsanwalt und noch ein Staatsanwalt und viele Kripobeamte in einer Bank einmarschieren und hier Untersuchungen durchführen, Schränke versiegeln, usw. Bei jedem Kunden müssten sofort die Alarmglocken schrillen und es müsste sofort eine Kündigungswelle folgen !!
Auch müssten die Aufsichtsratsmitglieder z. Beisp. BGM M. aus T, ein Rechtsanwalt, der Vorsitzende, usw, usw, nicht mehr ruhig schlafen können, hoffentlich kitzelt der Staatsanwalt auch bei denen. Und wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte hören wir uns die Zeugenaussagen schon genau an.
Mit dem Besuch des Staatsanwaltes hat jetzt endgültig der Vorstand sein Gesicht verloren, so er denn noch eins gehabt hat .
Herr Staatsanwalt Schm., falls wir Ihnen helfen können, Licht in die dubiosen Machenschaften zu geben, helfen wir Ihnen gern: vielleicht können wir so noch einige Opfer dieser Herren vor persönlichem Verlust und Enteignung bewahren.

Anmerkung: War da eine Geschäftsreise des Herrn H. um 2004 nach Paris?? Pressekonferenz, oder dgl. ???

   

Nr. 2657

Vorstandskollege

4. Dezember 2007, 11:02 Uhr

Betreff: Zeigen Sie uns alle Ihre Kurzbilanz Herr Herzog

Wir alle wissen, dass Sie jeden Monate Ihre Kurzbilanz erhalten. Sie sind es, die uns das Leben schwer machen. Die Revisoren, die uns Vorstände raus drängen wollen die wir nicht aus der Verbandsschiene kommen. Aber auch ehemaligen Verbandsleute werden geopfert wenn sie im Weg sind. Wer hat denn den kleinen Vorstand wegen den 800.000 EWB angezeigt, doch nur sie aus dem Verband, weil es der Fusion geholfen hat. Wenn da an Strafmaß 1 Jahr und 9 Monate rauskam, was kommt bei 50 Millionen raus (von dem darüber wissen wir ja noch nicht)? Und es steht auch kein Satz in dem Urteil, dass er bei KWG-18-Sachen die anderen Entscheidungsträger mit falschen Zahlen gefüttert hätte. Der war nur brav und hat seinen Kunden geholfen.

Herr Herzog, machen Sie sich nicht all zu viel Arbeit, weil dafür scheinen Sie gerade keine Zeit zu haben, zeigen Sie uns allen Ihre Monats-Bilanzstatistik vom 30 November. Da sehen wir auch die Entwicklung Ihrer Bank und die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen, falls sie da im Vorgriff aus der Kreditvorprüfung schon Veränderung vorgenommen haben. Sie waren kein gerechter Prüfer, Sie sind ein miserabler Vorstand, Ihre Überheblichkeit wird Ihnen das Genick brechen.

Doch auch so ein Drama hat seine guten Seiten. Wir werden den Fall Marktredwitz und alles was hier über den Wunsiedeler Kreis offen gelegt wird den Verbandsprüfern immer unter die Nase reiben können, wenn sie großkotzig bei uns auftreten und wir werden unser Aufsichtsräte impfen sehr sorgfältig und sehr vorsichtig bei Annäherungen aus Verbandskreisen zu sein.

   

Nr. 2656

Aus der Organisation

4. Dezember 2007, 09:24 Uhr

Betreff: Bei normalen Prüfungsverhältnissen wären Verluste Flex und Gold, Gold, Gold nicht möglich gewesen

Wenn man sich das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) vergegenwärtigt, dann weiß man wo die Geisteshaltung beim Genossenschaftsverband steht und welche Interessenslage verfolgt wird. Auch diese Bank wurde einer anderen zugeschlagen, einer Sanierungsbank wohlgemerkt, die weit mehr Verluste baute, als dieser kleine Vorstand.

Der Genossenschaftsverband Bayern steht bei der VR-Bank Marktredwitz ganz hoch in der Verantwortung für die unglaublichen Verluste. Welche Fälle waren es denn, die im Jahr 2004 wegen der Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 34 Genossenschaftsgesetz an das BaFin gemeldet werden mussten? Warum keine Aufklärung an die Mitglieder dazu? Warum haben BaFin und Verband nicht für die Strafverfolgung der Vorstände aus den Millionenverlusten gesorgt? Warum hat man das mit Marth und Dittrich gemacht ohne die Vertreter zu informieren? Man lese das schon genannte Aufsichtsratsprotokoll und möge zur Kenntnis nehmen, dass Prüfungsverbände zu jedem Kuhhandel bereit sind, wenn nur das geplante Ziel damit erreicht wird und ja keine negativen Schlagzeilen aufkommen. Der Handel lautet immer Vermeidung der negativen Außenwirkung gegen Einhaltung von Regeln nach Gesetz und Satzung. Denn die negative Schlagzeile bleibt an allen hängen. Dabei werden Gesetze gebeugt, Kunden geschädigt und vieles mehr, bis hin, dass man auch vor Falschaussagen nicht zurück schreckt, wenn man sie nur im stillen Kämmerlein aufeinander abstimmt.

Ein normaler Prüfungsverlauf hätte Flex und Gold, Gold, Gold verhindert. Bereits mit der Ausreichung der Kredite an die Firmengruppe hat Vorstand Heger jegliche Verpflichtung einer ordentlichen Bonitätsprüfung bei einem Kredit von 4,5 Millionen DM unterlassen. Der Hinweis auf die Kreditsumme dazu wurde den Anlagen zum Versammlungsprotokoll im Folienvortrag des Dr. Nickl (= Link) nicht beigefügt. Wenn man jetzt heraus gearbeitet hat, dass Prüfer und Aufsichtsrat den Schaden herunter reden wollten, dann darf man getrost sagen, dies war Absicht. Die Seite hier wurde von einem Mitglied nachgefordert. Diese Seite trägt keine Nummerierung aus dem Protokollbuch, aber die Nummerierung ist im Protokollbuch ohne diese Seite durchgängig. Kleine Hinweise auf große Manipulationen?

Allein die Kreditgewährung an sich dürfte eine Haftungsverpflichtung der Vorstände und wahrscheinlich auch der bei dieser Summe bestimmt informierten und damit zustimmenden Aufsichtsräte begründen. 200.000 Sicherheiten bei 4,5 Millionen Kreditausreichung, da kann man nicht mal mehr von fahrlässiger Gefährdung des Vermögens der Bank reden, dass geht nahe an den Vorsatz. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die gesetzliche Prüfung einhaken müssen. Jedoch war mit der Fusion mit Arzberg-Selb eben ein höheres Verbandsziel im Auge, als die Bank vor ihren eigenen Vorständen zu schützen. Unter keinen Umständen hätte es also bei diesem ungesicherten Kreditverhältnis bereits in der Anfangsphase Leistungsstörungen über die Überziehungen auch noch geben dürfen. Ordentliche, unabhängige Prüfer hätten hier wiederum sofort eingegriffen. Und laut dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) haben die Prüfer das ja bereits 2001 auch gesehen, es aber nicht unterbunden. Dies alles trotz dem, dass sie der Bank bescheinigten, dass die Kreditrisiken in einem nicht vertretbaren Rahmen lagen. Mit dem Fall Flex und mit dem Lageberichtsvermerk hätte Herr Heger aus dem Amt genommen werden müssen. Aber man ließ ihn weiter auf die Kunden zu.

Warum man den Schaden heruntergeredet hat, warum man nicht gesagt hat, dass nicht nur Manipulationen gegen den § 18 KWG, mit der falschen Vorlage der Unterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen für die Entscheidungs- und Kontrollgremien vorgenommen wurden, sondern dass man intern gesagt hat, man kann nicht mehr drauf packen und deswegen mit einem Schwager aus Kanada auch noch Strohmannkredite aufgebaut wurden, da kann man sich seinen Teil dazu denken, wenn man den Inhalt dieses aufgezeigten Aufsichtsratsprotokolls unter Mitwirkung der Verbandsprüfer vor dem geistigen Auge durchziehen lässt. Alleine diese fünf Millionen DM Verlust lasten schwer auf Herrn Herzog, auf Herrn Grothoff und auf dem Genossenschaftsverband. Sie haben diesen Schaden nicht verhindert. Sie haben die Schadensverhinderung verhindert, weil sie keinen normalen Prüfer normal haben prüfen lassen. Sie sind selber keine Prüfer, die diesem Anspruch nur im geringsten gerecht werden. Sie sind direkt beteiligt an diesem riesen Verlust und waren näher dran, als man schlicht weg glauben darf. War es die Hilfe zur Selbstbedienung des zu verabschiedenden Vorstandes?

Auch bei Gold, Gold, Gold hat man im Grunde die gleiche Situation, ein fragwürdiges Geschäftskonzept, zwei Pleitefirmen hintereinander finanziert und keine Sicherheiten. Wer so vorgeht, der schädigt den Ruf unseres Berufsstandes neben seiner Bank, die er ja verantwortlich leiten soll. Und die Prüfer sitzen fast täglich daneben und sehen den Aufbau dieser Kredite, sie sehen Ausbuchungen von 180.000 € auf vier der Firma nahestehende Personen kurz vor dem Prüfungsstichtag. Hat da Reinhold Wolf gewusst, dass die Sauerei in anderen Fällen, speziell bei Flex so groß waren, dass er auf nichts mehr Acht geben musste? Wenn man erkannte, dass man den Kunden anzeigen muss, warum hat man die Geldwäschesituation des Vorstandes am Freitagabend nach Dienstschluss nicht gesehen, als er noch 60.000 bis 70.000 € mit der Kassiererin aus dem Tresor holte? Wurde sein Stillhalten mit dem belohnt, dass er normal ins Altenteil gehen durfte? Unglaubliche Vermutungen, die sich auftun und die nicht von der Hand zu weisen sind, die aber ein Kontrollsystem bei einer Bank regelrecht lahm legen müssen und solche Schäden von Aberzigmillionen verursachen, wenn auch die externe Revision nicht funktioniert.

Über das Aufsichtsratsprotokoll in Nr. 2868 darf man sicher auch vermuten, dass ähnlich wie dort der Aufsichtsratsbeschluss vom Prüfer vorbereitet wurde und wie ein Flugblatt in der Sitzung rum gereicht wurde, der unglaubliche Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger im Juli und August 2004 ebenfalls von den Prüfern Herzog und Grothoff mitgebracht wurde. Es hat nach Karl Krämer nichts damit zu tun, dass man Aufsichtsratsprotokolle aus Datenschutzgründen nicht heraus gibt, es hat damit zu tun, dass man schon in die Protokolle fein säuberlich rein schreibt, wer was tut, um sich untereinander abzugrenzen, aber die Nichtveröffentlichung dient dazu, die besprochenen Sauereien nicht auch noch offen zu legen.

Da auch bei Gold, Gold, Gold die endgültige Schadenssumme mindesten bei 1,3 Mio. € liegt und man nie weiß, wo noch was hingebucht wurde und versteckt wurde, so wurden hier alleine knapp 4 Millionen € mit zwei Fällen in den Sand besetzt, was 40 % der verdienten Rücklagen einer damaligen Milliardenbank ausmachte. Vor diesem Hintergrund wird auch wieder das Zugeständnis über die unterlassenen Einzelwertberichtigungen in den Lageberichtsvermerke (= Link) in den Bereich der vorsätzlichen Bilanzmanipulation bei der Bank gerückt. Es lag nicht nur im Interesse der Bank, es lag anscheinend sogar im Interesse des Prüfungsverbandes diese falschen Bilanzen zu erstellen. Und die Ausführenden vor Ort waren Herzog und Grothoff. Muss man so etwas nicht auch belohnen, mit dem Vorstandsposten bei der Bank? Um alle Schotten abzudichten?

Warum hat sich der Genossenschaftsverband bei der VR-Bank Marktredwitz so tief eingelassen zirka 8 Millionen DM an Kreditverlusten so blind zu zu lassen? Wie ist es mit den anderen über 90 Millionen? Das Thema Sporthotel in Oberwiesenthal scheint nur ein Hinweis auf weitere unglaubliche Vorgänge bei der Bank zu sein. Das „Warum“ dahinter muss man ergründen, sonst kann man das alles nicht verstehen. Was aber bei einem Prüfungsverband abläuft, das verstehen wir über die VR-Bank Marktredwitz immer mehr.

   

Nr. 2655

Der lächelnde Hai

4. Dezember 2007, 03:04 Uhr

Betreff: zu Beitrag 2869

Vielen Dank für ihr Mitgefühl (ich meine das ernst). Da sie die Situation der beschriebenen Bank nicht kennen, möchte ich doch ihre Ausführungen ergänzen. Die Bank hatte bereits eine Dreierfusion hinter sich. Zwei von den Banken waren Sanierungsbanken oder wären es geworden. Die von mir geleitete Bank war Sanierungsbank und hatte die Sanierung unter meiner Leitung abgeschlossen. (Übrigens die erste Bank die dies in Sachsen erreicht hatte) Ein Jahr war ich in der größeren Sanierungsbank und in meiner bisherigen Bank in Personalunion Vorstandsvorsitzender. In dieser Zeit waren die Fusionsverhandlungen, so dass ich für 2 Banken den Fusionsvertrag unterschrieb. Die kleinere sanierte Bank wurde aus wirtschaftlichen Gründen übernehmende. Aber die Kirchturmpolitik trieb auch hier ihre Blüten. Die Aufsichsräte der grösseren Bank konnten es nicht verwinden, dass sie übernommen wurden, obwohl der Sitz der Fusionsbank dort angesiedelt war. Als dritte Bank kam kurzfristig eine kleinere Bank hinzu, bei der man die längst fällige Sanierung mit allen Bilanzmanipulationen hinausgezögert hatte. Dabei kam es Verstössen gegen Insiderregeln, beim Bankgebäude wurden Zuscheibungen gemacht, ohne den Gewinn realisiert zu haben, die Sicherungswerte der Objekte waren bewusst nicht auf den aktuellen Stand um keine EWB vornehmen zu müssen, die man sich nicht leisten konnte und, und, und. Allerdings die Altersversorgung der Kollegin wurde im Fusionsjahr vom Aufsichtsrat unter den Augen des Verbandes schnell noch um 100 % erhöht, obwohl die Bank faktisch pleite war. Die dortige Vorständin sollte nach dem Willen des ihr sehr zugetanen Verbandsdirektors umbedingt in den Vorstand der Fusionsbank. Die BAFin war damit aber nicht einverstanden, wegen der Grössenordnung und der Risikosituation ihrer Bank.
Ich sollte doch bei der BaFin Einfluss nehmen, um den Vorstandsjob zu bewerkstelligen. Was nicht gerade für das Standing des Verbandes sprach.
Da ich dies aber ablehnte, war ich bereits in der Schusslinie, wurde aus Verbandsgremien mit fadenscheinigen Argumenten hinausgeschoben.
Bei der grösseren Bank hatte man ebenfalls ein Sanierungsvolumen angehäuft.
Chaotische Zustände in der Bank, desaströse Organisation, Kreditüberwachung nur auf dem Papier kennzeichneten die Situation. Auch hier war durch den Verband viel zu lange abgewartet worden. Der Grund war, dass die Prüfungsdienstleiterin meinen Vorgänger sehr nahe stand und man sogar gemeinsame Montabaur-Besuche inszeniert hatte. Da war klar, dass eine Reaktion erst erfolgte, als es nicht mehr anders ging. Die Aufsichtsräte der beiden Sanierungsbanken waren sich, bewusst, dass sie iher Aufsichtsplicht nicht nachgekommen waren. Aber in der Sanierungsphase einer Bank stösst man immer wieder auf solche Dinge.Wenn die Probleme bereinigt werden sollen und den Dingen auf den Grund gegangen wird, dann wird es für manchen unbequem. Wenn dabei der Verband und ein Grossteil der Ausfsichtsräte betroffen sind, dann steht der Vorstand auf verlorenen Posten, insbesondere wenn ihm zudem der Vorstandskollege in den Rücken fällt.

   

Nr. 2654

Auch Dipl.-Bankbetriebswirt ADG

4. Dezember 2007, 02:10 Uhr

Betreff: Der Prüfungsverband auf dem Prüfstand

Mit der Thematik um die VR-Bank Marktredwitz eG und dem Wunsiedeler Kreis auseinandergesetzt habe ich mich in letzter Zeit intensiver auseinandegesetzt. Ich bin ja schon einiges gewöhnt in der genossenschaftlichen Szene. Aber was da nur ansatzweise an das Tageslicht kommt, hinterlässt bei mir nur mehr ein Gefühl des Ekels und Entsetzens. Wenn man die Verbandsveranstaltungen und Verbandstage besucht und sieht und hört wie die Selbstbeweihräucherung und sich selbst auf die Schulter klopfen zelebriert wird, glaubt man es mit honorigen Leuten zu tun haben. Dieser Illusion bin ich schon lange vor Marktredwitz beraubt worden, aber dass es so schlimm ist, bringt mich sehr in negatives Staunen. Wenn ich nochmal den Besuch des Genossenschaftlichen Bankführungsseminars (GBF) rekapituliere, dann wird mir bewusst, wie schon dort die die genossenschaftlichen Führngskräfte manipuliert werden. Ein Aussage aus dem Fussballjargon ist mir noch stark in Erinnerung geblieben: Im GBF werden Stürmer ausgebildet, bei der Verbandsprüferausbildung werden Verteidiger ausgebildet.
Um es deutlicher zu sagen, im GBF wird versucht strategisches Denken, Mitarbeiterführung, aber auch wichtige Gesetze den Teilnehmer zu vermitteln und zwar so dass diese auch einzuhalten sind.
Die Verbandsprüfer werden im Umkehrschluss zu Zerstörern, destruktiven Denken und das Verhindern von Aktivitäten ausgebildet und Gesetze sind für die Anderen da. Wie soll denn ein Verbandsprüfer allein aus dieser Sichtweise eine Bank in dieser desaströsen Situation herausbringen.Dass der Verbandsprüfer Herzog vom Verband hineingedrückt wurde, zeigt erst das ganz Ausmass des Dilemmas. Vertuschen und die eigenen Verfehlungen zu übertünchen und nicht die Bank aus dem Chaos herausführen. Wie es scheint soll das Chaos das Geschäftsmodell der Zukunft sein. Je undurchsichtiger alles bleibt, desto schwerer wird es, die Fakten heraus zu kristallisieren. Man soll doch nicht glauben, das die Herren Heger, Wolf und Krämer nicht in der Lage waren in ihre Bank eine vernünftige Organisation ein zu ziehen. Es war gewolltes Chaos, damit die Zusammenhänge schleierhaft blieben. Schon daran ist erkennbar, dass das ganze Gebilde VR-Bank Marktredwitz nur einen Zweck hatte, dass sich einige wenige in verbrecherischer Art zu Lasten der Mitglieder und Kunden persönlich bereichern konnten. Dies alles unter den Augen der Prüfer Grothoff und Herzog und der Verbandsfunktionäre. Wer aber solche Zustände kennt und nich unterbindet macht selbst strafbar wegen Beihilfe. Unabhängig von den Prüfungsauftrag im Genossenschaftsgesetz. Aus diesen kurzen Ausführungen erkennt man, dass das ganze System der G0enossenschaften, mit all ihren Ausprägungen marode und und sich in der Selbsterstörung befindet. Der einzige Auftrag der sich für die Existenz von Genossenschaftsverbänden aus dem Genossenschaftsgesetz herleiten lässt, ist der Prüfungsauftrag - objektiv und neutral!!! Alle anderen Aufgaben haben die Verbände sich als Existenzsicherungsmassnahmen vereinnahmt. Wie eine Krake werden bei den Geno-Banken überall die Saugnäpfe angesetzt , um die Banken auszusaugen. Mit vielen teilweise unsinnigen Aktionen werden künstliche Zapfstationen errichtet. Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt.
Wenn dann zu dieser Ausrichtung, auch noch persönliche Verflechtungen hinzukommen, wie es in Beiträgen in Sachsen erkennbar ist, aber ausführlicher in Marktredwitz beschrieben wird, dann kommen so wahnwitzge Ergebnisse zustande.
Es ist jeden Insider bekannt, dass die BaFin Prüfungsberichte anfordert, wo sie Risikopotential für die jeweilige Bank vermutet. Das dies bei der VR-Bank MAK der Fall war, davon kann man ausgehen. Aber wieso ist den Beamten nicht aufgefallen, dass ein Prüfer aus der Prüfung heraus nahtlos als Generalbevollmächtigter und dann als Vorstand installiert wurde. Warum lassen sich die Beamten die Prüfungsberichte geben? Um mit Halden von ungelesenen Prüfungsberichten ihre Existenzberechtigung nachzuweisen? Es kann schon vielmehr vermutet werden, dass es Absprachen zwischen Geno-Verband und BaFin gab. Oder es waren, wie auch in den Beiträgen zu lesen war, geschönte Unterlagen vom Verband zur BaFin übermitelt. Das es bei der VR-Bank Marktredwitz nach meinen Kenntnisstand noch keine §44 KWG Sonderprüfung gegeben hat, ist mehr als verwunderlich. Bekanntermassen prüfen die Sonderprüfer primär die Qualität der Arbeit der Verbandsprüfer und erst sekundär die Bank. Früher wurden die Verbände beauftragt ihre eigene Arbeit zu überprüfen und führten Sonderprüfungen im Auftrag des BAKred durch. Es dauerte, bis man erkannte, dass dies ein Gutachten über den Wert der eigenen Arbeit darstellte - wer stellt sich schon ein schlechtes Zeugnis aus?
Mittlerweile ist die BaFin dazu übergegangen renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften damit zu beauftragen. Die Verbände geben nachwievor die Devise aus, dass sie von der Bankprüfung mehr verstehen, als die WP-Gesellschaften (Aussage eines leitenden GVF-Mitarbeiters im Juli diesen Jahres)!? Das heisst man will selbst weiterhin im eigenen Brei rühren.
Diese Aussage zeigt schon auf, dass man einerseits immer noch auf dem hohen Ross sitzt und andererseits weiter sein eigenes Süppchen kochen will.
Im Falle der VR-Bank Marktredwitz scheint eine Sanierung durch die Sicherungseinrichtung unabdingbar. Aber um den Sumpf trocken zulegen bedarf es der objektiven und neutralen Bewertung einer renommierten externen WP-Gesellschaft. Nur dann ist es möglich, die Dinge aufzuarbeiten. Denn im Sanierungshandbuch des BVR ist als erstes eine Status-Quo Analyse zu machen und dort steht zu Beginn die Ursachenanalyse. Für den Prüfer Herzog brechen dann schwere Zeiten an, Denn wenn ein objektiver und neutraler Prüfer die Qualität dieser Prüfungshandlungen erkennt, wird das Versagen aller an dieser Misere Veranwortlichen aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden. Die stafrechtliche Relevanz wird sich nicht mehr umbiegen lassen. Da die Staatsanwaltschaft ihre eigenen Ermittlungen anstellt, darf man gespannt sein, zu welche unterschiedlichen Ergenisse, sich im Vergleich zur Verbandsprüfung dort ergeben.

   

Nr. 2653

Ex-Vorstand

4. Dezember 2007, 01:24 Uhr

Betreff: Ist es nicht regelrecht zum Kotzen?

Haben diese Verbände die Organisation von Raiffeisen und Schluze/Delitzsch verraten? Was ist aus dem Not- und Selbsthilfeverein geworden? Eine Organisation, die ihre Kunden verkauft und langjährige Vorstände hinterrückst verrät. Ist es nicht regelrecht zum Kotzen, was da in dem Aufsichtsratsprotokoll in Nr. 2868 drin steht? Man hat nicht den Mut vor die Generalversammlung zu treten und zu sagen, bitte stimmt darüber ab, dieser Vorstand hat leider nicht die Befähigung eine Bank in dieser Größenordnung zu führen, entscheidet bitte. Im Gegenteil geringsten Aufheben an den Mitglieder vorbei wird betrieben, mit wohldosierten Versprechen oder aber massivem Druck auf alle Vorstandskollegen und Aufsichtsrat. Vielleicht ist es auch rein zufällig, welcher Vorstand abserviert wird, auf jeden Fall der, der am unbequemsten scheint. Man treibt in dem Protokoll festgehalten, diesen Mann soweit, dass er nicht mal seine Abfindung ausbezahlt bekommt, die er mit Sicherheit in allernächster zeit zum Leben braucht.

Es ist menschenverachtend, was die die Revisoren in die Banken tragen. Kugelschreiber Kauen, Bespitzeln, unendlich in der Weltgeschichte rum Telefonieren, über den PC die Bank lückenlos ausspähen und dann behaupten, man würde mit so einer Vorgehensweise einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Auch ich sage endlich ist es soweit, in Wunsiedel ist der Türspalt aufgemacht und der Fuß steht im Eisenschuh im Türstock. Und es modert gewaltig von innen. Lasst uns lüften, lasst uns diese Leute zum Teufel jagen, die uns vorne an der Front verkaufen, wenn wir als Kunden als Gefahr dargestellt werden, wenn wir unsere Rechte in Anspruch nehmen wollen. Lasst uns die zum Teufel jagen, die Verbrecher Rückendeckung geben und sie bis zum Letzten unterstützen.

Die Fakten liegen bei der VR-Bank über diese Internetseite zentnerschwer auf dem Tisch und Tonnen liegen an Leichen im Keller dieser von vorne bis hinten korrupten Bank. Heute war ein Beitrag im Fernsehen mit der Aussage über Siemens, Korruption ist die Ursache der Armut in der Welt und Siemens würde nahe des Abgrundes stehen. Die korrupte Struktur des Genossenschaftsverbandes Bayern, aber wie wir zur Kenntnis nehmen müssen, des gesamten deutschen Genossenschaftswesen, lähmt diese Rechtsform. Die Kapitalausstattung aller andern Bankengruppen, die Struktur des Eigenkapitals ist die wahre Messlatte, was im genossenschaftlichen Bankenwesen in der Historie erreicht wurde und wie weit man hinten dran ist.

Die Reserven der Banken im Verhältnis zu anderen Bankengruppen sind erschreckend niedrig. Die Verbundpartner zahlen jedes Jahr große Provisionsanteile direkt an den Verband, von den Banken erwirtschaftetes Geld, Geld der Kunden. Unser Verband hat sich jeden möglichen Vermögensvorteil eingeheimst und wollte vor fast zehn Jahren auch noch 200 Millionen am Vermögen der Bayern-Versicherung sich selber einverleiben, was Leute die heute auch abgeschossen sind, zu verhindern wussten. Aber die Mühlen des Verbandes malen stetig und bedächtig. So eine Schmach vergisst man nicht.

Die Macht des Verbandes macht das Genossenschaftswesen krank und kaputt. So wie es für eine Bank gelten muss, dass das 4-Augenprinzip Kontrolle bedeutet, kann es auch für Verbände nur schädlich sein, dass man sowohl die Interessen der Kreditgenossenschaften eigenverantwortlich bündelt und vertritt und gleichzeitig die Prüfung vor Ort durchführt. Dies kann eine gewisse Zeit gut gehen, aber solche offenen Verhältnisse ziehen Korruption regelrecht an. Wie soll ein Prüfer unabhängig eine Bank prüfen, wenn er von sich überall glaubt, er wäre doch der bessere Vorstand, als der, den er prüft. Hier eine Statistik und da eine Statistik und er fühlt sich wissend und überlegen und merkt nicht mal dass es Überheblichkeit ist, was ihn beseelt. Aber Überheblichkeit ist einer der schlechtesten Berater.

Weist den Genossenschaftsverband in seine Schranken und setzt die Überheblichkeit in Person, nämlich Leute wie Johannes Herzog und Raimund Grothoff und Ulrich Hilkenbach und Franz Krause mit zu den Vorständen in eine Bank und lasst einen befähigten Staatsanwalt die Dinge durchforsten und einen gerechten Richter den Vorsitz bei einer Verhandlung haben. Es gab schon gute Anzeichen, die andeuten, dass die Staatsgewalt nicht mehr gewillt ist dem Treiben einer Bank, die sich Genossenschaft nennt, zu zu sehen. Vielleicht erinnern sich die Richter in Oberfranken all derer, deren Hab und Gut mit der RV- und VR-Bank unter den Hammer gekommen ist und die Gerichte auf diese Art und Weise von der Bank beschäftigt und in Anspruch genommen wurden, mehr als es nur irgend wie vertretbar war.

Vielleicht erinnern sich die Richter daran, dass ein gesetzlicher Prüfungsverband und deren Prüfer die Aufgabe hat so etwas im Kern zu verhindern und sich nicht selber in bestbezahlten Chefsessel zu bringen. Werter Staatsanwalt, holen sie sich die Protokolle der Revisoren und auch des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Da der Verband dies wirklich nur in einem Ermittlungsverfahren, das von außen kommt und nicht von ihm gesteuert ist, fürchten muss, könnte die Überraschung von Herrn Herzog tatsächlich enorm sein, was über die vermeintlichen Geheimschriften heraus kommen könnte. Da dürfte einiges über genossenschaftsrechtlich unerlaubte Kreditengagements, die höchst risikoreich waren, vermerkt sein. Man sieht schon, wie er die Protokolle der Vertreterversammlung hütet. Vielleicht finden sich auch Berichte zu Verkaufsaktionen von Maschinen. Nehmt den Herren die Protokollbücher aus der Hand und zwar sofort.

   

Nr. 2652

Manfred

4. Dezember 2007, 00:34 Uhr

Betreff: Verraten und verkauft

Hallo Karl, ich habe gehört "die Zeiten haben sich geändert" ... Karl ich glaube wir sollten miteinander mal reden. Das ist mein Ernst Karl.

Grüße aus Wunsiedel

   

Nr. 2651

Aus ...

3. Dezember 2007, 23:42 Uhr

Betreff: Zu Ganz nah dran in Nr. 2870

Wird im Eintrag Nr. 2869 die vermuteten Beziehungen bei der VR-Bank in Marktredwitz zwischen den Zeilen deutlich angesprochen? War es so, dass man Manfred Heger viel Gelegenheit gegeben hat vieles weg zu räumen? Dass die Trennung eigentlich zwischen ihm und Leuten außerhalb der Genossenschaft einige Zeit vorher besprochen und abgemacht war, mit dem letzten Ziel auf Ansprüche gegen ihn zu verzichten? Könnte es wirklich sein, dass man ihm die Gelegenheit gegeben hat sich über Flex beispielsweise eine gewissen Abfindung mit zunehmen? Bei einem Kreditverhältnis wo Freundschaft schon fast untertrieben ist, ja wo man von Intimität redet? Völlig erstaunt und überrascht hat sich in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) nur einer gegeben und das war Exprüfer Johannes Herzog. Sind die Allianzen noch enger wie man es bisher angenommen hatte? Waren die Abmachungen ganz konkret, wurde ein genaues Drehbuch vorgegeben vom Übergang der korrupten Vorstände, an der Spitze Manfred Heger auf den heutigen Vorstand Johannes Herzog? Sitzen die Drehbuchautoren 300 Kilometer südlich und haben eigene Sauereien unterdrücken müssen?

Konkretisieren sich doch Ihr Wissen, der Sie diesen Eintrag geschrieben haben und anscheinend wirklich sehr nah dran waren, vielleicht auch noch sind.

   

Nr. 2650

Insider

3. Dezember 2007, 23:34 Uhr

Betreff: Aufsichtsratssitzung heute am 3. Dezember

Liebe Interessierte des Wunsiedeler Kreises, letzte Meldung – letzte Meldung, die Lunte brennt, gut informierte Kreise berichten dass ein Streichholz bereits an die nächste Lunte gelegt wurde

   

Nr. 2649

Ganz nah dran

3. Dezember 2007, 21:31 Uhr

Betreff: Viel zu spät??

Endlich, ENDLICH hielt die Gerechtigkeit Einzug bei Denen, die sich Unantastbar glaubten! Immer und immer wieder wurde -gerade auch- hier auf unglaubliche Vergehen hingewiesen ohne das Etwas in unserem Vollzugsstaat passierte. Bleibt die Frage warum dies soooo lange gedauert hat?! Wollte man sich sicher sein, oder wurde den "Unantastbaren" eine Schonfrist gegönnt Beweise und belastendes Material bei Seite zu schaffen? Ganz nach dem Prinzip "eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus". Wo war unser Justizstaat da man Ihn schon längst gebraucht hätte? Merkwürdig! Gerade auch weil Einer der noch näher dran war, als jetziger Vorstand UND damaliger Prüfer, viele Quellen zuschütten und vernichten konnte.........und Nun mit den für Ihn schliessenden Worten "völlig erstaunt und überrascht worden zu sein" sich selbst als Unschuldslamm zu geben! Was für eine Verarsche!

   

Nr. 2648

Beobachter

3. Dezember 2007, 21:23 Uhr

Betreff: Zum Eintrag der Vorstandsabberufung

Mit der Bank bei der Vorstandsabberufung scheint es auch nicht weit her gewesen zu sein. Da wollten auch die Aufsichtsräte anscheinend weiter dabei bleiben, auch wenn sie selber bei der Bank schon ein EWB-, also Wertberichtigungskredit waren. Solche Leute überwachen dann Geschäftsführung und Kreditgeschäft und sind ab bestimmten Kreditgrenzen zwingend an Entscheidungen beteiligt. Na viel Spaß Herr Vorstand, Sie sind alles andere als unabhängig in ihren Handlungen, aber ausgerechnet Sie hat man mit einem Fußtritt verabschiedet.

Wenn man die Protokolle liest und das zweite vom 29. April war je eindeutig ein Vorstandsprotokoll, so scheint es, hat man den ungeliebten Vorstand entgegen der Satzung schon gar nicht mehr über die Sitzungen informiert. Wie toll ist es doch, wenn alle am Salat schuld sind und man schafft es einen zum Südenbock zu machen. Da hat der Vorstand auf seine Frau eine Kredit gemacht, der laut Protokoll auch bedient hätte werden können, aber man sucht bei 15 oder 19 Aufsichtsräten, so genau ist es nicht heraus zu lesen, das Haar in der Suppe des Vorstandes über seinen Kredit. Muss es da einem Kreditnehmer oder einem Mitglied nicht himmel Angst werden.

Warum bei der Bank die Sanierung war, dass ist gar nicht Thema, man sucht den Grund den Vorstand los zu werden, weil der vielleicht nicht für die Fusion war, oder ihr im Weg war. Nicht die Unzulänglichkeiten in der Geschäftführung waren der Grund, sondern ein Kredit, der nicht in Gefahr war entgegen 5 Mio. DM bei Flex in Marktredwitz. Null Ausfallrisiko für die Bank bei normalem Verlauf, ist das schizophren? Haben die Prüfungsverbände noch alle Tassen im Schrank? War die Prüfung an der Sanierungsnotwendigkeit mit schuld? Schickte man wieder einen Vorstand unter die Brücke um sich rein zu waschen?

Solche Prüfungsdamen und Revisionsdirektoren sollen den Kunden schützen? Sie schützen nur ihr System und sonst gar nichts. Und das BaFin reibt sich mit die Hände, wenn man einem Vorstand den Tritt verpasst und gibt eine Ausnahmegenehmigung, die gegen das 4-Augenprinzip des KWG verstößt. Denn auch in sechs Monaten haben die Kreditnehmer, die Kunden, die Öffentlichkeit das Recht, dass keine eigenmächtigen Handlungen sie in Gefahr bringen, aber das BaFin setzt sie mit diesn Genehmigungen dieser Gefahr aus. Und es ist ja nicht gesagt, dass der verbleibende Vorstand dort an der Sanierungssituation weniger schuld hatte. Er war nur schneller beim Verband, damit er es war, der übrig blieb.

Diese Bank wurde der nächst größeren zugeschustert. Wie war seither dort die Entwicklung und war die bei der Fusion auch schon so marode wie damals die RV-Bank Marktredwitz-Selb und man hat alles nur über Größe kaschieren wollen? Wurde der linientreu Vorstand mit einem Vorstandposten bedacht, nach dem er seine Kollegen verraten hatte? Den langjährigen Kollegen verraten, weil ihm der Prüfer gesagt hatte, der oder du und als Zuckerl die Vorstandposition bei der größeren Bank? Kommen da die Besseren oder die Angepassten weiter?

Gesetz und Satzung spielen für die Verbände keine Rolle? Macht macht krank, die genossenschaftlichen Verbände haben weit mehr Macht, als ihnen gut tut, vor allem als es den Mitgliedern und Kunden gut tut. Über unzählige Sanierungen wird auf diese Art und Weise auch noch Staat und anhängende Kommunen geschröpft.

   

Nr. 2647

Insider

3. Dezember 2007, 20:46 Uhr

Betreff: Wie Verbände die Vorstandsabberufung betreiben

In Anlage zeigen wir wie schon angekündigt Aufsichtsratsprotokolle auf um der Öffentlichkeit die Vorgehensweise von Prüfungsverbänden zu demonstrieren, wenn sie der Meinung sind, sie müssen einen aktiven Vorstand aus dem Feld räumen, um eine Fusion zu betreiben. Zuerst wird beim Vorstand der schwache Punkt gesucht und Kredite, die nachweislich mit dem Einkommen bedient werden können soweit getrieben, dass die Bank diese dem Vorstand kündigen soll. Ebenso wird die Bank an sich schlecht gerechnet. Auf dieser Basis werden Sitzungen ohne den Vorstand mit Beteiligung des Verbandes durchgeführt.

In den angefügten Aufsichtsratsprotokollen (= Link) wird festgeschrieben, dass die Prüferin dem Aufsichtsrat mit Prüfungsprotokollen andere Wellen auf ihn zurollen lassen würde, dass also, wenn der Aufsichtsrat dem Weg des Prüfungsverbandes folgt, diese Felder anscheinend dann doch nicht so schlimm sind und auch vielleicht nicht geprüft werden. Wird damit das Genossenschaftsgesetz mit der Prüfung ausgehebelt? Ist das unabhängige Prüfung, oder ist das Eignriff in die Geschäftführung und die Kompetenzen des Aufsichtsrates, oder nicht? Augenscheinlich wird auch, dass der Prüfer oder der Revisionsdirektor schon weiß mit wem er beim BaFin zu reden hat, dass man Übergangsfristen zustande bekommt, wo man nur einen Vorstand braucht.

Die Kündigung in dem Fall ist nicht mal nach den Vorgaben im Genossenschaftsgesetz, denn eine Abberufung musste zu diesem Zeitpunkt nach § 40 Genossenschaftsgesetz (= Link) erfolgen, da die Satzung die Abberufung für den Vorstand durch den Aufsichtsrat noch nicht hergab. Aber was tut man nicht alles um gegenüber dem Vorstand den Druck so aufzubauen, dass er gar nicht anders kann, als dann doch den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Mit Beurlaubung kommt er an kein Blatt Papier mehr ran, obwohl er seine Unschuld nach dem Gesetz bei Beschuldigungen beweisen muss.

So steuern die Verbände die Genossenschaften, mit Zuckerbrot und Peitsche bis hin zur Vernichtung von Existenzen, an Gesetz, Satzung und vor allem an Generalversammlung und Vertreterversammlung vorbei, damit man ja nicht über die Situation reden muss. Wenn der Aufsichtsrat nicht gegen den Vorstand und mit dem Verband stimmt, dann redet man eben über die Aufsichtsratskredite oder andere Vorfälle. Wie wird ein Aufsichtsrat wohl abstimmen?

Herzliche Grüße bis zur nächsten Veröffentlichung.

   

Nr. 2646

Mitglied und Kunde

3. Dezember 2007, 19:06 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
nach den vielen Beiträgen im Gästebuch kann ich nur sagen, daß es höchste Zeit war, daß die Staatsanwaltschaft endlich gehandelt und in der VR-Bank Marktredwitz eingegriffen hat und diesem ganzen Treiben ein vorläufiges Ende bereitet hat. Bisher hab ich nichts darüber gelesen, daß auch beim Genossenschaftsverband in München die Staatsanwälte vorstellig geworden sind und Unterlagen beschlagnahmt haben, um der Verdunkelung und dem Verschwinden von Beweisen zuvor zu kommen. Sind diese Seilschaften in Verbindung zum Bankenaufsichtsamt vor Zugriffen geschützt? Die gehören doch Alle in Untersuchungshaft genommen und auch die von der Bankenaufsicht.
Oder hält da schon wieder ein Politiker oder einer aus einer Studentenverbindung seine
schützende Hand über Parteikollogen oder Kommilitonen? Fassen Sie einfach nach!

   

Nr. 2645

Betroffene

3. Dezember 2007, 18:38 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
auf einen Wink von einem Freund sah ich vorhin in Ihr Gästebuch und konnte den Beitrag unter der Nr. 2864 lesen. Ich habe das Gefühl, das ich unter so ein Koppelgeschäft falle. Als ich von meiner Bank als allein erziehende Mutter von zwei Kindern kein Geld mehr bekam ging ich zu einer anderen Bank, wollte meine 1500,00 Euro umschulden und einen Neustart anfangen. Dies klappte auch, weil ich in der Schufa keine Einträge hatte und mir auch nichts habe zu Schulden kommen lassen, weil ich nebenbei putzen gehe und sparsam bin. Außerdem helfen mir meine Eltern so gut sie können. Nach wenigen Wochen wurde ich von einem Mitarbeiter aus dem Serviceteam angesprochen. Dieser erzählte mir die Vorteile der Mitgliedschaft und ich habe einen Anteil unterschrieben, weil ich dann einen besonderen Zins bekomme und auch als Mitglied dieser Raiffeisenbank bin. Nach ein paar Wochen wurde ich dann an-
gesprochen, dass ich als Mitglied besondere Vorteile für die Altersvorsorge über die
Allianz-Versicherung habe und mit nur rund 25.oo EUR eine private Altersversorgung aufbauen kann. Ich habe unterschrieben und hatte neben meinem kleinen Darlehen von
rund 1.400,00 EUR und rund 500,00 EUR Miesen auf dem Girokonto ein gutes Gefühl in die Beratung des Bankmitarbeiters. Als der Unterhalt von meinem ExMann nicht so einging wie das immer der Fall war und ich dringend für Lebensmittel 100,00 EUR brauchte, dann erhielt ich diese nur weil ich ein Gewinnsparlos mit mtl. 5 EUR kaufte. Gewonnen habe ich seit über einem Jahr nichts. Mein Geschiedener zahlte dann und beglich auch seine Rückstände und ich war mit meinem Girokonto nicht nur heraus aus den Miesen sondern im Plus. Dann wurde ich auf einmal angerufen und mir wurde em-
pfohlen, daß ich wegen meiner Kinder eine Unfallversicherung abschließen soll, die mir als Mitglied nicht viel kostet. Dies habe ich dann abgelehnt. Als ich etwa vier Monate später um eine Auszahlung von 100,00 EUR an einem Freitag gebeten habe, weil am Montag mein Konto wieder durch den Unterhaltseingang ausgeglichen woren wäre er- hielt ich das Geld nur, weil ich diese Unfallversicherung unterschrieben habe.
Endlich und Gott sei Dank habe ich mich "derabbelt" und stand wieder auf gesicherten Füßen, weil ich eine Festanstellung bei einem Zahnarzt bekommen habe. Ohne die Hilfe meiner Eltern und die neue Arbeitsstelle werde ich wohl nicht mehr auf die Füße gekommen. Kaum stellte sich bei meiner Raiffeisenbank heraus, dass sie mir keine Sollzinsen mehr abknüpfen und mit mir keine Geschäfte mehr mit Versicherungen oder Gewinnsparen mehr machen konnten, wurde mir plötzlich ein Bausparvertrag über 25.000,00 EUR bei der Bausparkasse in Schwäbisch Hall angeboten oder dagegen ein Wertpapiervertrag bei deren Investgesellschaft.
Zum Glück erinnerte ich mich an einen Schulkameraden der mir sehr mit Unterstützung meiner Eltern geholfen hat. Ich kann nur jeden warnen, der sich auf die Hilfe von Genossenschaftsbankmitarbeitern verläßt. Die kennen nur ihre vorgegebenen Geschäftsplanziele und würden einem Bauern die letzte Kuh aus dem Stall holen, nur weil er seine Melkmaschine nicht pünktlich bezahlt hat.
Ich hatte einfach Glück und kam mit Hilfe (aber nicht mit Hilfe zur Selbsthilfe) aus meiner Tieflage heraus. Wie würde es mir und meine Kindern heute gehen, wenn ich alles abgeschlossen hätte nach dem Slogan "keiner für einen"!

   

Nr. 2644

Insider

3. Dezember 2007, 15:08 Uhr

Betreff: Beweislastumkehr nach § 34 GenGesetz für den Vorstand

An die Adresse der Verantwortlichen der Bank: Wir wollen wissen was mit den 432.000 € geschehen ist, die Herr Herzog mit der Verzichtsvereinbarung von gesicherten Forderungen (= Link) hergeschenkt hat. Laut § 34 Genossenschaftsgesetz (= Link) muss nach Abs. (2) der Vorstand beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Herr Johannes Herzog und der neue Vorstandskollege bleiben diesen Nachweis nur deswegen schuldig, weil sich der Aufsichtsrat und der Verband wieder vor sie stellen. Nach dem Motto, unter so einem Haufen Verluste kann man viel verstecken.

Weil ja gerade im Zusammenhang mit den wahnsinnigen Kreditverlusten in der Vergangenheit zur Zeit ein riesen Wirbel ist, sollten wir alle noch mal nachlesen, was denn auch der Kommentar zu diesem § 34 hergibt, der die Sorgfaltspflicht und die Verantwortlichkeit der Vorstände behandelt. Da viel von Kontrollpflichten die Rede ist, sollte man den § 41 GenGesetz (= Link) dabei nicht außer Acht lassen, der die Verantwortlichkeit der Aufsichträte behandelt und auf die Stufe der Vorstände hebt. Hier also die Seiten aus der Kommentierung zu § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link)

   

Nr. 2643

Webmaster

3. Dezember 2007, 14:35 Uhr

Betreff: Aufruf: Zeigen Sie uns auf, wo Sie von der VR-Bank zu Versicherungs koppelgeschäften genötigt wurden

Immer mehr Kunden der VR-Bank wenden sich an uns, dass sie von den Mitarbeitern der VR-Bank zu Versicherungs- und Bausparabschlüssen gedrängt wurden wo sie es gar nicht haben wollen, oder wo die Konkurrenz um Meilen günstiger ist, oder wo sie auch bloß vom Versicherungswechsel abgehalten werden. Wir wollen dem einen Riegel vorschieben und dagegen vorgehen und bitten alle Betroffenen uns dies mitzuteilen und wie es vor sich gegangen ist. Wir werden selbstverständlich in ihrem Sinne die Dinge diskret verfolgen. Uns wurde gesagt, dass dies oft damit verbunden ist, dass man einen Kredit nicht gewähren will, dass man das Dispo- oder KK-Linien nur mit einer Versicherung erhält oder gar solche gestrichen würden. Ist es ein Unterstellung wenn wir an die Adresse der Bank fragen, ob dies unerlaubte Koppelgeschäfte wären?

Der Stil hat sich unter Johannes Herzog und dem früheren Sparkassenmann nicht verbessert, er ist eher rüder geworden. Hat es die Bank inzwischen so dringend notwendig für Provisionserträge zu sorgen? Früher hat man die Wertstellungen gezinkt, was bleibt heute, wenn das normale Geschäft abwandert weil man auch selbst die normalen Konditionen nicht mehr bezahlen kann?

Wenn wir genug Leute finden, dann kann man hier vielleicht die Geschäfte auch rück abwickeln lassen, ohne dass die Bank die anderen Androhungen durchführen könnte. Oder ist es vielleicht sogar schon die Not der Mitarbeiter, die mit allen Bandagen gezwungen sind wegen der schlechten Führungsarbeiten unten an der Basis um ihren Job zu kämpfen und weil man sie in Zielvorgaben gesteckt hat, deren Erfüllung eigentlich von oben kaputt gemacht werden? Dass muss doch anders auch möglich sein, wenn die Menschen wieder Vertrauen zur Bank fassen können.

   

Nr. 2642

Kundin

3. Dezember 2007, 13:06 Uhr

Betreff: Einzelfall oder Bankenskandal?

Einzelfall oder Bankenskandal (= Link), so hat die Frankenpost schon vor fünf Jahren berichtet. Das haben auch Leute wie Johannes Herzog gewusst, als sie bei der Prüfung da waren. Aber man hat geglaubt nicht dem Kunden zu seinem Recht verhelfen zu müssen, sondern die Verbrecher zu stützen. 27,4 Millionen Wertberichtigungen bei den Kundenforderungen vor dem Hintergrund was man in das Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 geschrieben hat, das ist ein Verbrechen. Und der Staatsanwalt bezeichnet es heute laut der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) als Grund für Ermittlungen in höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlich untersagten Kreditengagements.

Karl Krämer soll damals vor Gericht gesagt haben, wir machen dass seit 17 Jahren so und keiner der Kunden hat sich je dafür aufgeregt. Vielleicht wollte er damit sagen, die Dummen, die es bisher nicht gemerkt haben, die sind doch selber schuld. Wir haben damit gut gelebt, weil mit dem normalen Geschäft wären wir schon längst am Boden mit der Bank. Und so haben die Vorstände uns abgezockt als wir jede Kröte zusammen gekratzt haben um unser Häuschen abzuzahlen und auf dem Girokonto haben sie uns auch beschissen, als wir da einen Sollstand hatten und haben uns mit der Wertstellung betrogen. Vielleicht haben sie uns mit der Wertstellung sogar noch einen Sollstand mit Überziehungszins hingerechnet, obwohl wir am gleichen Tag eine Einzahlung gemacht haben, oder mit dem Lohneingang die Überweisung aufgegeben haben.

Es war nie ein Einzelfall, wenn Heger und Konsorten uns betrogen haben. Wenn wir nämlich unsere Raten für unser Häuschen dann nicht mehr aufbringen konnten, dann waren die schlimmer wie die Heuschrecken. Die haben aus den Verlusten der Bank heraus gesucht, wo sie sich unbemerkt was abzwacken konnten. Vielleicht war da ein Prüfer wie O.H. gerade recht, der die Banken um Millionen prellte (= Link), den man auch noch in die eigenen Verluste einbuchen musste, aber zu dem man sagen konnte, schau bloß weg, sonst bist du selber fällig. Da macht man doch lieber die Hand auf, oder lässt sich Damen schicken, oder fährt auf den A 1-Ring oder nach Budapest.

Nein Herr Herzog, Sie und Ihre Exkollegen haben dem Saustall nie Einhalt geboten. Der Auftritt der Staatsanwaltschaft zeigt dass es mehr als nur begründete Verdachtsmomente gibt. Sie waren bei uns da, wie Sie den Vorständen mit den falschen Bankbilanzen auch noch aus der Patsche geholfen haben. Sie haben den Vorständen diese genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditengagements durch ihre nutzlose, im Sinne der Gesetze nicht durchgeführten Prüfung ermöglicht. Sie haben dem Verbrechen Vorschub geleistet. Sie haben bei Flex von allem gewusst. Sie haben bei Gold, Gold, Gold gesehen, dass das ein ungesicherter Kredit war und kein Geschäftskonzept dahinter, das aufgehen konnte. Sie haben die Vorstände so tief rein gelassen, dass nur noch Sie selber der nächste Vorstand werden konnten. Darf man das Nutzen aus verbrecherischen Handlungen bezeichnen? Und Sie haben vielleicht auch gesehen, wem man allen die nützlich waren etwas zukommen hat lassen. Sie haben gesehen, ob ein Aufsichtsrat die falschen Bilanzen bei Flex gemacht hat. Aber Sie haben nicht der Genossenschaft und der gebeutelten Kunden geholfen, Sie haben sich Ihre Karriere drum herum gebastelt und vorbereitet, während man die Verluste nicht mehr aufbringen konnte, aber nur mit Ihrer Hilfe verstecken konnte. Was Heger und Wolf verbockt haben und Krämer nicht verhindert, das ist Ihnen gerade recht gekommen auf Ihrem Weg zum Vorstand.

Man kann nur hoffen, dass der Staatsanwalt ganz schnell die Sache mit dem Forderungsverzicht aufgreift, damit das BaFin keine Wahl mehr hat Ihre Geschäftsleitergenehmigung zu widerrufen. Dann müssen wir dafür kämpfen, dass Ihre eigenen Rolle, die Ihres Freundes Grothoff und des Genossenschaftsverbandes bei allen Fällen die der Staatsanwalt aufgreift, mit berücksichtigt wird. Und wir müssen dafür sorgen, dass der Staatsanwalt auch keinen der Fälle vergisst. Mich wundert nur, dass noch keiner vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgeführt worden ist, bei der riesigen Sauerei. Hat man wirklich noch nicht nachgeschaut wo die Maschinen aus Wunsiedel sind oder warum man es nach wie vor nicht sagt, warum man kein Verschrottungsprotokoll findet, das auch einer Überprüfung standhalten würde?

   

Nr. 2641

Beobachter

2. Dezember 2007, 22:31 Uhr

Betreff: Gemeinsame Vertuschungsaktion bei der VR-Bank in Marktredwitz jetzt verdeutlicht

Es liegt erdrückendes Beweismaterial gegen die Vorstände, aber auch die Aufsichtsräte bei der VR-Bank in Marktredwitz alleine hier über diese Gästebuch vor. Was war doch die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) mit der Regressabwicklung bei Flex für eine Farce. Wie steht die Prüfung da, wie stehen die Aufsichtsräte vor einem Richter da, wenn man ließt, dass man nur 1,12 Mio. € Schaden vorgetragen hat, wenn man an insgesamt 2,6 Mio. €, also den 5 Mio. DM, selber schwerst beteiligt war, weil man bei der Ausreichung schon auf eine Absicherung verzichtet hat, denn 200.000 DM sind nun mal bei so einem Kredit keine Absicherung, weil man 2001 auch noch die ersten Überziehungen von 740.000 DM bei der Revision feststellen musste und die gleich noch auf das Doppelt mit begleitet hat? Oder weil man den Vorstand aus der Haftung gelassen hat, obwohl er angeblich die Zahlen in den Bankunterlagen und Beschlussvorlagen hingetrickst hat, dass der Kredit ja weiter gelaufen ist oder gar noch erhöht werden konnte?

Was muss denn da wirklich vertuscht werden, wenn man so einen Aufhebungsvertrag macht, wenn man auf alle Ansprüche gegen den Vorstand verzichtet, sogar auf die die man noch gar nicht kennt? Muss man da fürchten, dass noch Unglaubliches kommen kann wenn man die 50 Millionen Risiko- und Abschreibungskredite durchforstet oder wie viel sind es denn in Wirklichkeit, wenn man alle Jahre zusammen nimmt?

Dieser Untreuevorwurf hört bei weitem nicht bei den alten Vorständen auf. Der bezieht den Aufsichtsrat und die Prüfer des Genossenschaftsverbandes voll mit ein. Die Vertuschungsaktion mit dem Ziel mit Herrn Herzog an der Spitze alles weg geschlossen zu haben ist schwer in die eigene Hose gegangen.

Wie Till in Nr. 2861 geschrieben hat, schmeißt den Herzog naus, der hat alles gewusst, vielleicht hat er auch noch bei der Ausräumaktion geholfen. Laufend für dumm verkaufen, alles beschönigen, wie mit "ein bisschen stolz" oder auch heuer mit der Bilanz, http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/bilanz2006.jpg (=Link zur Bankseite), es ist einfach genug. Schmeißt den Johannes Herzog einfach raus aus unserer Bank. Der soll dahin ziehen, wo er herzog. Er ist unfähig eine Bank zu führen. :schuld:

   

Nr. 2640

Till

2. Dezember 2007, 21:59 Uhr

Betreff: Durchsuchung der VR Bank

Liebe Verantwortliche in der VR Bank, liebe Aufsichtsräte, liebe Vertreter!
Wie lange wollt ihr in diesem Spiel eigentlich noch zusehen? Ihr riskiert wirklich euren Ruf und eure gesellschaftliche Stellung! Was wollt ihr noch zudecken, glaubt ihr wirklich, daß die Unterlagen, die im Sommer 2003 vom Dachboden der VR Bank geholt wurden und nun verschwunden sind nicht in Kopie längst wieder aufgetaucht sind?
Wann setzt ihr endlich euren Herzog vor die Tür?
Seit der da ist, fällt nicht nur der Putz von der Wand,nein, da kommt auch der Staatsanwalt zu euch ins Haus!
Wieviel Bilanzsumme habt ihr eigentlich in diesem Jahr bis jetzt schon verloren?
Könnt ihr das überhaupt noch verantworten?
Bis bald, Euer Till ! [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2639

Mitglied

2. Dezember 2007, 21:56 Uhr

Betreff: Warum Feststellung im Jahr 2004 und doch nichts unternommen?

Herr Herzog, Herr Grothoff, werter Genossenschaftsverband, auf der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) hat man von unglaublichen Dingen bei der Geschäftsführung der VR-Bank erfahren, die Sie alle in den Prüfungsbericht rein geschrieben haben, warum haben Sie nicht gehandelt, wie es jetzt der Staatsanwalt tun muss? Warum haben Sie die Sache nicht dorthin weiter gemeldet? Weil Ihnen dann die Zeit zu kurz geworden wäre um einen von Ihnen selber zum Vorstand zu machen? Ist das Strafvereitlung, weil Sie es so brauchten? Vorteilserlangung aus Straftaten heraus? Gar Erpressung von Gremien der Bank?

Welche Fälle haben Sie an das BaFin gemeldet, wie es auf Seite 8 im Protokoll steht, warum haben Sie uns das nie gesagt? Wenn es Flex z.B. war, oder Gold, Gold, Gold, warum haben Sie dann bei den Versammlungen, wo der Regress durchgezogen wurde, dass nicht aufgezeigt? Warum kommt man zu Gold, Gold, Gold drei Jahre nach dieser Feststellung auf die Vertreter zu, nur weil es endlich öffentlich diskutiert wird oder weil der Amtsgerichtstermin kurz bevor stand? Oder gibt es Fälle die sie uns in der Hinsicht noch gar nicht gesagt haben? Über die anderen Zigmillionen schweigt man bisher doch wie ein Grab. Bricht das die Staatsanwaltschaft jetzt auf?

Warum hat man Heger und Krämer mit dem befreienden Aufhebungsvertrag bedacht, wenn Sie wussten, dass die gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßen haben? Telefonat mit dem BaFin, wir in München biegen das schon wieder gerade? Gerade Biegen, in dem man einen Prüfer auf den Vorstandssessel hebt!?

   

Nr. 2638

Genossenschaftler

2. Dezember 2007, 21:31 Uhr

Betreff: Die VR-Bank Marktredwitz von der Staatsanwaltschaft durchsucht

Soweit musste es kommen, die Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) berichtet, dass die VR-Bank in Marktredwitz von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden ist. Eine Bank, wo anzunehmen ist, dass laut den ungeheueren Verwaltungskosten der Genossenschaftsverband Bayern mit seinen Prüfern durchgängig anwesend ist, weil die verbandseigenen Einstufung so katastrophal schlecht ist und fast lückenlos geprüft werden muss. Aber der Staatsanwalt scheint der Arbeit der Vorstände und auch der Prüfer anlässlich von bisher verschwiegenen enormen Kreditverlusten und Wertberichtigungen unter der Bezeichnung genossenschaftsrechtlich untersagt aber auch noch höchst risikoreich ganz und gar nicht zu trauen. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2637

Uwe

2. Dezember 2007, 21:21 Uhr

Betreff: Freispruch durch Herr Herzog?

Was wollte uns Herr Herzog schon täuschen. Er hat doch der Frankenpost im Juli Freispruch für drei Bankchefs (= Link), gemeldet. Aber der Freispruch von Herrn Herzog ist nicht der Freispruch eines Richters. So etwas scheint damals schon dem OLG Frankfurt missfallen zu haben. Und weil das nun der Staatsanwalt ähnlich sieht, und weil es von der Genossenschaft oder ihrer Führung nicht ordentlich aufgearbeitet wird, muss er dafür sorgen, dass vor Gericht entschieden wird was Recht ist und was nicht und nicht unser Herr Herzog. Und dabei wird auch er die Nase rümpfen, wenn er den Zeitungsartikel sieht, wo man von 800.000 € anstatt 1,3 Millionen geredet hat und wird die richtige Information der Vertreter und Mitglieder hoffentlich auch im Sinne einer sorgfältigen Geschäftsleitung prüfen.

Vielleicht wird nun vor Gericht das Gutachten von Dr. Nickl zu Flex der Öffentlichkeit bekannt gemacht, wenn man es schon den Vertretern bisher verweigert. Auch da wird der Staatsanwalt vor Gericht hoffentlich Argumente bringen, warum man den Vertretern 2 Millionen Schaden anstatt 5 Millionen verkaufen musste. Vielleicht sehen wir dann mal einen Einzelprüfungsbericht zu dem Kreditverhältnis, was Herr Herzog und Kollegen wirklich für eine Meinung zum Kredit hatten.

Als Prüfer hat er’s gesehen und jetzt als Vorstand, was für Sauereien waren bei der VR-Bank in Marktredwitz. Aber so ist es mit Herrn Herzog, mit SUN hat er uns die Sonne im Fichtelgebirge in unseren tristen Tagen versprochen, wo es doch eigentlich zapfenduster ist und die Sonne zu verschwinden droht, zumindest am Horizont bei der VR-Bank. Die Plakate reichen dann nicht mehr aus.

Bloß wie kommt Herzog dazu dann selber fast eine halbe Million Euro bei besten Sicherheiten zu verschenken. Prüft eigentlich die Staatsanwaltschaft das auch gleich mit? Herzog trag deine Unterlagen dazu auch zur Staatsanwaltschaft nach Hof rauf, sonst machen’s wir. [bild=(pic_18.jpg)]

   

Nr. 2636

Genosse

2. Dezember 2007, 20:25 Uhr

Betreff: Warum nicht auch zu Johannes Herzog ein eigenes Gästebuch

Irgendwie scheint dieser Exprüfer Johannes herzog zu glauben, es sie Herr der Medien. Mit SUN hatte erschon einen Auftritt im Radio mit sonorer Stimme. Wenn er was zu verteilen hat, dann nicht ohne die Zeitung und alles gesammelt auf der Internetseite der Bank. Aber wenn er Fragen beantworten muss, wie in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link), da kommt er ziemlich hilflos raus.

Verstärkt auf die Heuschreckenplage hinzuweisen, dass find ich wirklich gut. Unsere Politiker machen bloß was, wenn Druck gemacht wird und das ist wirklich eine riesen Sauerei, was da abgeht. Aber zu Johannes Herzog, da könntet ihr doch auch eine eigenes Gästebuch aufmachen. Vielleicht schreiben die Kollegen von der Acredobank rein, wie das war mit den Wertberichtigungen rauf und runter. Die brauchen den GVB doch nicht mehr zu fürchten. Lasst uns aufzeigen wie ein Prüfer bei nicht vertretbarem Kreditrisikorahmen bei der VR-Bank als Prüfer unverzüglich gesamtverantwortlicher Prokurist und dann Vorstand wird. 50 Mio. € latenten Kreditrisiko nicht verhindert, 27,4 Mio. € Wertberichtigungen während der Prüfungszeit vor sich her geschoben und wenn heute die Staatsanwaltschaft kommt, sagen, das war alles vor meiner Zeit.

Gebt den Leuten über eine eigene Rubrik die Gelegenheit ihre Meinung dazu zu sagen. Gebt den Leuten die Gelegenheit uns allen mit zu teilen, warum man ausgerecht Johannes Herzog hier her geschickt hat. War es an der Zeit dass sich seine Verdienste beim Verband auch auszahlen? Durfte er seinen Vorstandposition bei uns etwas vorbereiten. Während seiner Prüfungszeit, nicht so sehr beauftragt sich um die gesetzlichen Belange zu kümmern, wie wir heute leider feststellen müssen. Eine blitzsaubere Karriere a la Verdienste für den Genossenschaftsverband. Brauchen wir so einen Prüfer, der seine Machtstellung auch noch so nutzt, dass er vom schon knappen Genossenschaftsvermögen einfach eine halbe Million verschenkt, nach dem er zwei Monate Vorstand bei der Bank war?

Also Webmaster machen Sie die Rubrik Herzog auf, dass wir dazu unsere Meinung sagen können, ob der noch willkommen ist bei uns. Wenn wir das immer hier rein schreiben, dann geht ja der Ärger mit den anderen Burschen ganz unter.

   

Nr. 2635

Webmaster

2. Dezember 2007, 19:50 Uhr

Betreff: Heuschrecken

Das Thema "Heuschrecken", also ausländische Investorengruppen die von Banken in großem Stil Forderungen und Grundschulden aufkaufen, gewinnt immer mehr an Brisanz.
Wir haben uns daher entschlossen, ein eigenes Gästebuch zu diesem Thema aufzumachen.
Sollte jemand bereits Erfahrungen mit Heuschrecken gemacht haben kann er jederzeit hier seine Erlebnisse schildern.

   

Nr. 2634

Minnesänger

2. Dezember 2007, 19:28 Uhr

Betreff: zu Beitrag 2853

Diese Ausführungen haben was für sich.

Ein typisches Beispiel dazu ist ja unsere allseits beliebte VR-Bank Marktredwitz. Dort ist, verursacht durch Abschreibungen und Verluste, das Eigenkapital gesunken, mit der Folge daraus, dass weniger Kredite - wenn überhaupt - ausgegeben werden können.
Und manchmal wundern sich eben Kreditkunden warum die Bank plötzlich das Kreditlimit kürzt oder mit fadenscheinigen Gründen plötzlich kündigt obwohl vielleicht überhaupt keine Veranlassung war.
Das liegt aber einzig und allein am Eigenkapital der Bank. An diesem Eigenkapital misst sich die Summe der ausgegebenen Kredite. Und wenn das Eigenkapital sinkt, dann muss die Bank Kredite zurückfahren. Und das tut sie eben manchmal ohne Rücksicht auf Verluste (in der Kundschaft).

Ich denke da gibt es einige Beispiele dazu in unserer Region. Vielleicht kann ja Manfred Bleil mal sagen wie es bei ihm war.

Und wenn nicht bei der VR-Bank Marktredwitz dann eben bei der VR-Bank München Land. Beispiele - oder Menschen die sich wundern warum die Bank den Kredit wegen einer Lappalie kündigt - gibt es bestimmt auch in München.

Aber ich tippe eher auf beide Banken.

   

Nr. 2633

Genossenschaftler

2. Dezember 2007, 18:19 Uhr

Betreff: Gezwungen alte Weggefährten zu verraten

Was haben sich die Prüfer in den Jahren 2000 bis 2004 bei der VR-Bank in Marktredwitz wohl alles überlegt um den Laden in den Griff zu bekommen ohne dass dabei auffliegt wie viel Mist man dabei auch selber gebaut hat. Wenn man selber Herr über die Prüfungsergebnisse und über die Bilanzen der Bank ist, dann kann man schon frei gestalten. Drum hat man vielleicht gleich den Prüfer geschickt, der die wiederum weniger geschickten Vorstände ablösen sollte, die man sich von Verbandsseite im Fichtelgebirgskreis mit Vogtlandanhängsel als die Auserkorenen ausgesucht hat. Hoffentlich hat man in Bayern im Marketingausschuss des Verbandes nicht auch noch die glorreichen Ideen von Manfred Heger umgesetzt.

Also musste man es langsam angehen lassen. Langsam, dass keiner merkt wie stark die Schieflage schon ist und langsam, damit man auch alles in Ruhe zur Kenntnis nehmen kann, was die drei Vorstände Heger, Wolf und Krämer mit der Zeit alles kaputt gemacht haben und das man ja selber nicht noch als Vorstand da hinein gerät. Dass Kunden und Mitglieder weiter geschädigt wurden, dass nimmt man bei GenoVerband für höhere Ziele gern in Kauf. Der kleine Mann ist das Opferlamm für die Verbandsleute. Viele Jahre hat man den Vorständen auf die Schulter geklopft für ihren Einfallsreichtum bei den Wertstellungen und anderen Abrechnungsbetrügereien. So kann man eine Bank ertragsmäßig auch über Wasser halten, wenn sonst schon nichts verdient wird.

So hat man also Manfred Heger klar machen müssen, dass es mit ihm nicht mehr weiter gehen kann, aber er durfte sich vielleicht über Flex und seinen speziellen Freund sogar noch bedienen am Kuchen. Denn in Abermillionen von Kreditabschreibungen, wer weiß was da alles für Möglichkeiten stecken, was nur eine Umverteilung von einer Tasche in die andere ist. Auch da ist es anscheinend eigentlich egal, das man die knappen Kassen weiter plündert und die vollen noch voller macht. Darum mit Manfred Heger im stillen Kämmerlein ein Aufhebungsvertrag, wo hinterher keiner mehr gezwungen ist irgend ein Wort noch darüber zu verlieren, am wenigsten auf einer Vertreterversammlung, die ja für so was zuständig wäre.

Den zwei andern hat man klar gemacht, dass wenn sie mucken, dann streift der Hut auf der Straße, wenn sie spazieren gehen, wenn sie nicht das machen, was Prüfer, Herzog und Grothoff vorgeben. Weil man hat den Plan so zu tun, als ob, als ob man einen neuen Vorstand über die FAZ und die Süddeutsche und wer weiß wo noch überall, suchen würde, Alibiausschreibung heißt das geflügelte Wort dafür. Kostet zwar die Bank eine Stange Geld, aber es füllt nur Ordner, die bald wieder verschwinden. Und so dürfen auch Wolf und Krämer sich unbelastet auf den bald nahenden Altenteil freuen. Leider scheint das aber gerade Karl sehr auf den Magen geschlagen zu haben und so muss man dem ersten Steigbügelhalter sanft dazu verhelfen, dass er vorzeitig die Pension in Anspruch nehmen darf. Solang er da ist scheint er nur Schriftstücke zu verstecken, wie bei einem schwarzen Loch und macht nur noch Sch....

Aber Reinhold Wolf, den braucht man bis zum Schluss dem muss man für angeblich 30.000 € noch eine Verabschiedungszeremonie zelebrieren. Es ist schon auffällig wie lange man dem die Stange hält und die Vertreterversammlung im Jahr 2007 mit dem Regress für Gold, Gold, Gold noch schnell vor der Verhandlung vom 11. Juli durchziehen lässt, die Ansprüche der Bank unterbuttert und dabei auch da den Schaden um 500.000 € runter redet.

Aber wir lassen uns nichts mehr vormachen. Manfred Heger war zwar bei Flex der ausführende Teil, aber Reinhold Wolf und Karl Krämer haben die Überziehungen jeden Tag gesehen und sind darum genauso schuld wie er an dem Wahnsinnsausfall. Sie haben es mit genehmigt, dass der Kredit fast ganz ohne Sicherheiten hergegeben wurde und trotzdem die Überziehungen weiter gelaufen sind. Eigentlich meint man, sogar Johannes Herzog hat sich über diese Situation nur freuen können, umso mehr hat er die anderen in der Hand, wenn er es nach außen nicht verkündet was abgelaufen ist.

Doch jeder der dahinter gesessen ist und es gesehen hat, der ist so daran Schuld wie die drei Vorstände selber und nun meint Johannes Herzog er muss seinen letzten Steigbügelhalter auch noch verleugnen mit seiner Aussage gegenüber der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link). Nur Herr Herzog, hier stand schon oft, sie machen uns nichts mehr vor, sie sind absolut durchschaut. Und wir sind auch überzeugt, dass ihnen auch die anderen Freunde flöten gehen und sie letztendlich als erster im Regen stehen. Sie lernen nun das Gefühl am eigenen Leib kennen, wenn man nicht mehr weiß an wen man sich noch wenden kann und wenn man auch geglaubt hat man hätte unzählig viele Freunde. Denen ist die eigene Haut genauso näher, wie sie es praktizieren.

   

Nr. 2632

Einer der sich auskennt

2. Dezember 2007, 16:54 Uhr

Betreff: Ein Ausblick

Irgendwo auf diesen Seiten habe ich einmal gelesen, dass die Sicherungseinrichtung der Genossenschaftsorganisation zwar die Kundeneinlagen zu 100% absichern soll, dass aber laut Satzung des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken für die jeweilige Bank kein Rechtsanspruch auf Hilfe besteht .
Natürlich hab ich daraufhin mal recherchiert und mir meine Gedanken darüber gemacht .

Im Zuge der derzeitigen „Bankenkrise“ die besonders aus dem Immobiliengeschäft in den USA verbunden mit dem Niedergang des US-Dollars und somit auch der amerikanischen Wirtschaft resultiert, ist es angebracht, um auch die kleinen Sparer zu schützen auch das System der Einlagensicherung in Deutschland einer Prüfung zu unterziehen.

Nehmen wir einfach folgendes Szenario an, wie es bei einer Bank in England, der Northern Rock bereits passiert ist für die Genossenschaftsbanken an:

Die Kunden stehen Schlange an den Bankschaltern und wollen Ihr Geld abheben. Wohlgemerkt Bargeld, also nicht anderes, nur Geldscheine und Münzen.
Und natürlich auch nicht alle Kunden, sondern nur 30% der Kunden.

Betrachtet man die vom BVR freundlicherweise auf seinen Seiten zur Verfügung gestellte Gesamtbilanz aller Genossenschaftsbanken so kann man aus der Passivseite der Bilanz hier klicken... errechnen dass 30% aller Verbindlichkeiten gegenüber Kunden den stolzen Betrag von 165 Milliarden Euro ausmacht.

Interessant wird es erst, wenn man die Aktivseite ansieht hier klicken..., denn dort ist zu sehen wie und vor allem wo das von den Kunden einbezahlte Geld von der Bank angelegt wurde.

Und was sieht man dort: Lediglich 15,1 Mrd. an Barreserven sind vorhanden.

Ich bin überzeugt, wir sehen in der sogenannten Bankenkrise derzeit nur die Spitze des Eisberges. Jeder der sich in der Materie etwas auskennt kann die Zeichen deuten. Der Goldpreis steigt und steigt, was nichts anderes bedeutet, als dass das große Kapital langsam aussteigt und sein Geld in sichere Häfen, sprich in Gold , Silber und Platin anlegt.

Die Bankenkrise haben wir bereits, es sollten die Zeichen richtig gedeutet werden wenn in Medien gemeldet wird, dass von dieser Bank 30 Milliarden oder bei jener Bank 20 Milliarden oder mehr an Kreditverbriefungen gehalten werden die vielleicht abgeschrieben werden müssen.
Passiert nur die Hälfte bei der Genossenschaftsorganisation, dann ist der Ofen aus, denn diese Bankengruppe hat gerade mal 55 Milliarden an Eigenkapital. Und zur Genossenschaftsorganisation zählen nicht nur die Volks- und Raiffeisenbanken sondern auch die DG-HYP, die BSH, die DZ-Bank um nur ein paar Namen zu nennen. Gerade letztere ist in US-Immobilien positioniert. Wenn nur eine von diesen in Schwierigkeiten gerät ist da Chaos vorprogrammiert.

Wenn dann eine solche Krise kommt, dann sind auch die auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ausgewiesenen Kapitalanlagen bei anderen Kreditinstituten ebenso wenig wert wie die Wertpapieranlagen, denn auch diese werden im Strudel mit nach unten gezogen.

Was bleibt dann noch übrig? Lediglich die Forderungen an Kunden. Und dabei handelt es sich um die ausgereichten Kredite und Darlehen an Kunden. Diese können auch nicht alle auf einen Schlag zurückgefordert werden, denn niemand hat soviel Bargeld (wenn überhaupt) zu hause..

Also sind maximal 15 Milliarden Euro tatsächlich vorhanden um den Wunsch von 30% der Sparer (= 165 Milliarden Euro) nachzukommen und Geld auszuzahlen.

Das spricht sich natürlich herum und dann wollen die restlichen 70% auch ihr Geld abheben (=386 Milliarden Euro) . Es ist aber nichts mehr da um die Sparer auszuzahlen, daran ändert auch die Sicherungseinrichtung nichts, denn die Sicherungseinrichtung hat dann auch kein Geld mehr um die Leute auszuzahlen. Denn die in der Aktivseite der Gesamtbilanz genannten Barreserven von 15,1 Milliarden Euro ist das gesamte Bargeld welches die Genossenschaftsorganisation vorrätig hat.

Es gibt deshalb nur diese beiden Fragen:

1. Sichert die Sicherungseinrichtung wirklich in vollem Umfang alle Einlagen von Kunden oder ist es nur Augenwischerei?

2. Wird dann Geld in großem Ausmaß gedruckt um eine allgemeine Panik zu vermeiden?

Letzteres würde in großem Stil zu Inflation und Preissteigerungen führen was wiederum dafür sorgt, dass die Ersparnisse der Leute über kurz oder lang nur noch das Papier wert sind auf das sie geschrieben sind.

Aber vielleicht erleben wir gerade ja den Beginn dazu, da jedoch sollte jeder für sich selbst beantworten.

   

Nr. 2631

Mitglied

2. Dezember 2007, 13:24 Uhr

Betreff: Hoffentlich vergeht dem Herzog das Lachen jetzt

Das war doch seine Lieblingsbeschäftigung, sich so wie im Kreise des SUN-Teams (= Link) zu geben, oder wie auf der eigenen Internetseite der Bank mit den Spendierhosen herum zu laufen, obwohl die Bank meist selber keine Kröte beigesteuert hat, sondern es im Gewinnsparbeiträge oder was anderes wie die Kalenderaktionen waren. Sich mit Damen umgeben und bei uns schön Stimmung machen. Ablenken von den Sauerein von früher und von der eigenen Unfähigkeit die Sache hin zu kriegen. Jetzt ist wieder Dezember und wir brauchen wegen unserem berechtigten Interesse nicht auf eine Kurzbilanz warten. Herr Herzog ist ganz anders beschäftigt. Dank seiner Weitsicht hat er viele Unterlagen gar nicht zu Verfügung, die er zum Tagesgeschäft dringend braucht. Wie viel Kreditnehmer werden wieder in Gefahr gebracht, weil die Bank in die Unterlagen nicht rein schauen kann, weil sie gar nicht da sind, weil man den Leuten in der Kreditabteilung nicht traut und den Vorständen schon gar nicht?

Herrn Herzog ist das Lachen bestimmt vergangen, aber es ist nur richtig so für den Blender.

   

Nr. 2630

Aus der Organisation

2. Dezember 2007, 12:55 Uhr

Betreff: Was hat Herr Herzog alles gesehen, was er nicht sagen will? Alles hat er gesehen

Was da Herr Herzog in der Frankenpost vom 30.11.2007 (= Link) von sich gegeben hat ist ein Offenbarungseid. Unmöglich, dass er von den Kreditverhältnissen nichts wusste. Es war vielleicht der einzige Satz, den die Staatsanwaltschaft dem Redakteur gesagt hat, es handele sich um höchst risikoreiche, genossenschaftsrechtlich untersagte Kreditverhältnisse und da ist die VR-Bank im Besitz von Unterlagen, die für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind.

Warum hat die VR-Bank die Unterlagen bisher zurückgehalten? Warum hat man die Unterlagen nicht angefordert, sondern mit einer Durchsuchung abgeholt? Weil die Leute in der obersten Etage zum Kreis der Verdächtigen gehören und vor ihnen diese wichtigen Unterlagen ab sofort weg gesperrt werden müssen? Steht in diesen wenigen Zeilen, die Staatsanwaltschaft misstraut dem ehemaligen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Johannes Herzog so weit, dass man vermuten könnte, wenn man ihm die Unterlagen belässt, dass man in Kreditunterlagen, Vorstands-, Aufsichtsrat- und Prüfungsprotokollen noch was manipulieren könnte?

Zittert Herr Herzog? Auf wie vielen Einzelprüfungsprotokollen steht als Prüfer sein Name bei diesen höchst risikoreichen, genossenschaftsrechtlichen untersagten Kreditverhältnissen? Rechtlich untersagt und trotzdem nicht unterbunden? Zittert der Genossenschaftsverband bis in seine Grundfeste? Wie viele solcher Kreditverhältnisse, wo laut den Lageberichtsvermerken von 2001 bis 2003 (= Link) die Notwendigkeit der Wertberichtigung festgestellt wurde, tragen über viele Jahre hinweg die Handzeichen von Grothoff und Herzog, oder deren Stempel? Warum wurden die Wertberichtigungen nicht gebucht? Was ist der Bilanzbestätigungsvermerk des Genossenschaftsverbandes wert, wenn festgestellte EWB’s nicht einbebucht wurden und damit mehrere Jahre der Verlustausweis bei der VR-Bank vermieden wurde? Was ist diese Prüfung wert? Nicht das Papier auf dem man gekrickselt hat? Und die Herren Grothoff und Herzog sind in erster Linie dafür verantwortlich?

Warum hat man in der Vertreterversammlung am 30. Juni 2005 (= Link) so einen Blödsinn verzapft? Warum hat man den Schaden von 5 Millionen DM verheimlicht und nur 2 Millionen aus den Überziehungen genannt, nur aus Überziehungen und der unterlassenen Anforderung in Slowenien? 2 Millionen oben drauf auf 3 Millionen des unsaubersten Kreditengagements, dass man sich vorstellen kann, unglaublich und unfassbar. Warum haben Herr Herzog und Herr Grothoff für Manfred Heger diesen Aufhebungsvertrag vielleicht von der Rechtsabteilung des Verbandes aufsetzen lassen und von Horst Pausch und Manfred Heger ohne die anderen Aufsichtsräte unterschreiben lassen, wie es eindeutig zweideutig aus dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung (= Link) hervorgeht? Muss man die Aufzeichnungen der tatsächlichen Abläufe dazu von der Staatsanwaltschaft auch sichern? Warum Herr Herzogs Büro versiegeln? Weil es keinen besseren Ort der Aufklärung gibt?

Warum hat man von der Revision gegen die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich ein Ermittlungsverfahren (= Link) einleiten lassen und den Vertretern dies verheimlicht? Wo ist die Verhältnismäßigkeit, die der Genossenschaftsverband, Leute wie eben Herr Herzog und Herr Grothoff, an den Tag legen, wenn man von Vorstandsseite eine Bank in einem Fall mit 5 Millionen DM schädigt und die Skrupellosigkeit aus allem schier heraus schreit? Wie oft haben Grothoff, Herzog und andere Revisionskollegen denn diese Überziehung auf ihren eigenen Revisionsunterlagen aufgezeigt bekommen? Wie oft haben sie über ihre Zugangsberechtigung zu den EDV-Banksystemen denn diese Überziehungen taggleich mit verfolgt, dieses unfassbare Blankoverhältnis selbst aufgezeigt bekommen? Bei den Prüfungskosten war doch ein Prüfer ständig und durchgehend in der Bank. Wie oft hat Manfred Heger in diesem Fall die Konten durch die Überziehungsgenehmigung, was ja manchmal auch durch Nichtbearbeitung passiert, pro Tag ansteigen lassen? Wie oft haben es die anderen Vorstände tagtäglich aufgezeigt bekommen? Die Monatslisten gibt es sicher auch, aber die Banksysteme legen solche Überziehungen den Verantwortlichen doch am nächsten Tag auf den Tisch oder auf den Bildschirm. Die Aussage des Dr. Nickl dazu sollte wieder von eigener Schuld, von eigener Verantwortlichkeit, ablenken.

Warum haben die Revisoren nicht für die taggenaue Bearbeitung der Überziehungen gesorgt? Warum haben sie nicht dafür gesorgt, dass die anderen Vorstände ihre Pflicht tun und einschreiten, nicht durch Gegenzeichnen auf einer 300 Seitenliste, sondern in dem man seine Kontrollfunktion ausführt und sofort zum Kollegen sagt, damit bin ich nicht einverstanden, Rückabwicklung der Belastungen? Denn wenn auch die nicht tätig waren, dann haben sie unverzüglich zugestimmt durch Unterlassung ihrer Kontrollpflichten. So steht es in jedem Urteil, dass man nachlesen kann. Unterlassung von Kontrollpflichten ist Unterlassung von Sorgfaltspflichten. Und so wird es auch in einem Urteil im Fall VR-Bank Marktredwitz stehen. Oder es steht im Kommentar des Genossenschaftsgesetzes zu § 34 in vielfältigen Ausführungen.

Aber das Gesetz glauben die Prüfer in ihrer Hand. Denn die Vorstände konnten alleine zigtausende Male bewusst Überziehungen durchziehen, die genauso vielleicht zigtausende Male genossenschaftsrechtlich zweifelhaft waren, weil die Prüfer den Knoten dieser Drei nicht durchschlagne haben. Wo ist die Verhältnismäßigkeit auf Seiten des Verbandes und Leuten wie Herzog und Grothoff, wenn man Wertberichtigungsverhältnisse mit 53 Millionen DM, mit hier anscheinend stichhaltig nachgewiesenen Einzelausfällen von 5 Millionen bei Flex, mit allen Nebenerscheinungen in diesem Fall und sicher auch vielen andern, nicht strafrechtlich anzeigt, aber andere, wie in dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) wegen 1,6 Millionen in 53 zusammengekratzten Fällen, aus dem Amt treibt und um ihre persönliche Existenz nach dem Muster des Eintrag Nr. 2843 bringt.

Was hat die Bank für Kosten produziert um die Vorstände über Gutachten in Kreditverhältnissen, ja sogar zur eigenen Arbeit, in den unzähligen gerichtlichen Verfahren, um die Leute an der Spitze heraus zu pauken. Von allem haben die Prüfer dazu erfahren und nun steht der Staatsanwalt da? Wir hoffen sehr, die Formulierung des Antrags der Ermittlung lautet wie bei Marth und Dittrich gegen Manfred Heger, Reinhold Wolf, Karl Krämer, Horst Pausch und ein paar andere Aufsichtsräte, aber vor allem gegen Herrn Johannes Herzog, und da nicht nur in Verbindung mit dem Forderungsnachlass vom letzten Winter mit mindesten 432.000 € (= Link). Weiter gegen Raimund Grothoff, der den Vorständen gern mit dem Weg unter die Brücke gedroht hat, dass da nicht mal mehr Platz wäre, ja wo dann sonst. Bei den Ermittlungsverfahren hoffen wir alle, dass auch der Genossenschaftsverband mit auf der Liste steht und im Hintergrund wäre dann auch das BaFin davon betroffen.

Hier können wir sicher sein, dass die Drähte im Hintergrund wirklich heiß laufen. Minister Steinbrück braucht nicht auf die Banken zu schimpfen. Er muss nur seine Dienstaufsicht wahrnehmen und seine Behörden wirklich dazu bringen Dienst zu tun und nicht Einfluss nehmen zu wollen. Nicht alle Bürger sehen das Beamtentum so wie unsere Kanzlerin. Wir werden mit Hilfe des Wunsiedeler Kreises nicht locker lassen, dass alles aufgeklärt wird und keiner mehr so tun kann, als ob er zwar daneben gesessen ist, aber unschuldig ist.

   

Nr. 2629

L.

1. Dezember 2007, 19:35 Uhr

Betreff: Warum ist die Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank da?

Es ist doch klar, warum ist die Staatsanwaltschaft da bei der VR-Bank? Doch bloß, weil die Prüfer ihre Arbeit nicht gemacht haben. Was ist, wenn Flex noch mal dran kommt und dann aber vor einem Gericht lang und breit ausgebreitet wird? Wer weiß, ob in der Münchner Zentrale des GVB die Drähte wieder heiß laufen auf Parteiebene zwischen Präsident Götzl und unserer staatstragenden Partei, ob man den Staatsanwalt zurück pfeifen muss, hoffentlich nicht?

Was ist mit dem Prüfer, wenn sich herausstellt, was die Spatzen von den Dächern pfeifen, was Manfred Heger mit diesem Kredit angestellt hat. Einen Kredit an einen Spezl, wo enge Freundschaft schon untertrieben ist, wo man von Tausch der Frauen munkelt? Meine Herren bei so einem Kredit 5 Millionen in den Sand setzen, mit 200.000 an Sicherheiten. Da beißt die Maus keinen Faden ab, das ist Untreue mit allem was man auch noch über die Unterlagen der Firmen erfahren hat, die durch Manfred Hegers Finger gelaufen sind und von keinem anderen der Bank angeblich kontrolliert wurden. Und dann hilft die Revision die Vertreter zu belügen. Ja, wo sind wir denn meine Herren? Aus fünf Millionen Verlust mache zwei bei der Vertreterversammlung und erklärte, der Aufsichtsrat hätte das nicht kontrollieren können? Gibt es einen härteren Hinweis darauf, wie tief sich die Prüfer in die unsauberen Abläufe eingelassen haben und vielleicht im Hintergrund die Fäden gezogen haben? Aber dann zuletzt setzt man den Prüfer selber als Nachfolger ein, nach dem man gemeinsam einen der schlimmsten Vorstände davon kommen hat lassen.

Gesetze, die für die Leute beim Genossenschaftsverband nicht gelten, die man nach Gutdünken zu den eigenen Zwecken einsetzt? Unterstützung von Bilanzfälschung, denn die Lagebericht sagen nichts anderes aus, dass man mit der Vermeidung der Buchung der Wertberichtigungen der Bank soviel Gewinn zugemessen hat, dass es immer gerade noch zur Dividendenzahlung gereicht hat. Diese Situation mit den auf die Dividende hin getrimmten Bilanzergebnissen ist seit dem Jahr 2000 noch bei der RV-Bank mindestens so, bei einer Risikolage, die man im nächsten Jahr 2001 mit weiterhin nicht im vertretbaren Rahmen bezeichnete.

Belügen der Mitglieder unter tätiger Mithilfe des Genossenschaftsverbandes. Es bedeutet, dass die folgenden Bilanzen, wenn sie korrekt erstellt worden wären, Verluste hätten ausweisen müssen. Die Allgemeinheit hat ein Anrecht darauf, dass unser Firmen ordentlich bilanzieren und man sich nicht mit A-Ratings brüstet, wenn das nur wegen dem Sicherungsfonds so ist. Es bedeutet, dass die Verluste gegen die Rücklagen zu verrechnen gewesen wären, wenn die überhaupt gereicht hätten. Es bedeutet, dass man wegen dem Verzicht auf die Rückführung der Rücklagen den Vorständen unberechtigter Weise Kreditvergabemöglichkeiten in die Hand gegeben hat, die das Kreditwesengesetz mit Großkredit- und Höchstkreditgrenze und auch das Genossenschaftsgesetz mit Höchstkreditgrenze an die Kapitalausstattung der Bank koppelt und das Schadensrisiko bei einer desolat geführten Bank dramatisch erhöht hat. Nicht nur Herr Herzog kann sich aus dieser Verantwortung nicht herausreden, die Bank hätte mit ihren zurückgefahrenen Kapitaldecke weniger Risikokredite machen können. Dazu schreibt man doch, dass der Anteil an hohen Krediten auch unverhältnismäßig hoch gewesen sei. Die wären gar nicht mehr möglich gewesen. Nach wie vor ist Herr Herzog nebenbei noch das Sprachrohr des Genossenschaftsverbandes. Das Herausreden des Herrn Herzog aus seiner Verantwortung ist das Herausreden der Verantwortung des Genossenschaftsverbandes und der Mitwirkung daran der darüber stehenden staatlichen Aufsicht, der früheren LZB und jetzt Bundesbank und des BaFin.

Herr Herzog muss sich nicht von Manfred Heger absetzen und schon gar nicht von Reinhold Wolf und Karl Krämer, die man noch brauchte und deswegen ungeschoren ließ, weil sie Johannes Herzog ins Amt geleiten mussten. Herr Herzog kann sich nicht absetzen von diesen dreien. Er hat sie gebraucht um ins Amt zu kommen, einerseits hat er dabei ihre Korruption genutzt und vielleicht sogar teilweise gesteuert um sich die beste Ausgangsposition zu schaffen und anderseits hat er ihre Begleitung in Anspruch genommen. Herr Herzog steht mindestens auf der Stufe der Vorstände, die heute ganz schwer im Feuer stehen. Herr Herzog, aber auch der gesamte Genossenschaftsverband, ist dafür maßgeblich verantwortlich, dass bei der VR-Bank Marktredwitz die Staatsanwaltschaft aufgerufen ist zu handeln.

   

Nr. 2628

Genossenschaftler

1. Dezember 2007, 11:33 Uhr

Betreff: Staatsanwaltschaft übernimmt die frühere Arbeit eines Herrn Herzog und der Verbandsprüfer

Wenn nun die Staatsanwaltschaft bei einer Bank auftritt, dann übernimmt sie im hoheitlichen Auftrag die Überwachung der Prüfung der Bank. Alle Kreditverhältnisse, die danach untersucht werden müssen, dass hier höchst risikoreiche und genossenschaftsrechtliche Kreditengagements ausgegeben wurden, sagen eines aus, die Kontrollorgane der Bank haben nicht funktioniert, waren schlicht weg überfordert, oder haben ihre Aufgaben bewusst verweigert.

Wenn ein Vorstand nach fünfzehn Jahren es nicht fertig bringt, dass seine Innenrevision funktioniert, dann darf man speziell in Marktredwitz die Vermutung anstellen, dass der Vorstand die Funktion der Innenrevision selbst außer Kraft setzen wollte. Wenn dann der Kontrollvorstand Krämer heißt und der Innenrevisor auch, dann spricht dies Bände. Wenn dies bei einer Bank mit nicht vertretbarem Risikopotential passiert, so ist dies die erste ungeklärte Frage an die externe Prüfung, den GenoVerband.

Für den Aufsichtsrates der VR-Bank darf man unumwunden sagen, dass er wahrscheinlich komplett überfordert war mit der Materie dieser Bank. Und man muss leider vermuten, dass Teile des Aufsichtsrates ihren Kopf mit unter die Decke der Vorstände streckte. Mit an einer Überforderung des Aufsichtsrates wäre auch ganz gravierend die externe Revision wiederum schuld, da diese darüber zu wachen hat, dass sich die Aufsichtsräte um ihr verantwortungsvolles Amt auch in der Art bemühen, dass sie dazu befähigt sind. Weiter ist aber ein Lerneffekt der Befähigung eben auch, dass sie von den externen Prüfern geführt und auf die wichtigen Knackpunkte hingewiesen werden. So ist es aber beim GenoVerband auch ein Stück Strategie die Aufsichtsräte immer in einem unguten Gefühl zu lassen, dass sie die Sache nicht überblicken. Man gibt den Menschen das Gefühl intellektuell nicht auf der Höhe zu sein. Das ist eine regelrecht fiese Machtdemonstration der Prüfer, die man sehr gerne auch ausspielt, wenn man diese Trumpfkarte braucht.

Der Auftritt der Staatsanwaltschaft bei der VR-Bank in Marktredwitz ist jedoch ein Schlag ins Gesicht des Prüfungsverbandes, jedes bei der Bank tätigen Prüfers und auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nicht nur die Kosten für die Bewerberaktion im Frühjahr 2005 müssen aufs Tablett. Die Vertreter und Mitglieder müssen Aufklärung einfordern welche immensen Kosten auf der Bank über die Prüfungsgebühren lasteten, obwohl damit nichts verhindert wurde und der damalige Prüfer und heutige Vorstand sich so dumm herauszureden versucht. Diese Kosten stehen selbst im Prüfungsbericht und dürfen daher den Vertretern nicht verweigert werden.

Denn die Staatsanwaltschaft kommt heute und übernimmt die Arbeit der gesetzlichen Prüfung. Wenn eine Durchsuchung vorgenommen wird, wie es Wissender in 2843 aufzeigt, und dabei das Büro und Schränke des ehemaligen Prüfers versiegelt werden, dann gibt es keine andere Wahl, als diesen Mann unverzüglich von der Führung der Bank zu nehmen. Im Klartext heißt es eigentlich, Herr Herzog und Herr Grothoff haben bei der VR-Bank während ihrer Prüfungszeit den gesetzlich erteilten Auftrag verweigert. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt Unterlagen zu sich holt um sie Wochen oder Monate durch zu sehen, dann sind dies die Unterlagen, die die Prüfer des Genossenschaftsverbandes seit Jahren schon kennen. Gibt es eine schlimmere Negativwerbung als diesen gestrigen Artikel in der Frankenpost?

Herr Herzog und der Genossenschaftsverband haben den Auftritt der Staatsanwaltschaft verursacht. Man kann Herrn Herzog gerne Glauben schenken, dass er überrascht wurde. Vielleicht fragt er sich wirklich, warum ausgerechnet ich, warum passiert mir das? Warum gelingt es mir nicht, wie es doch auf dem Weg der Karriereleiter eines genossenschaftlichen Prüfers ein gängige Alternative ist nach oben zu kommen? Wieso schaut ausgerechnet bei mir jemand drauf, was ich vorher mit Hilfe des Apparates Prüfungsverband versäumt und unterlassen habe? Wieso bei mir? Das, und nur das, kann das Überraschungsmoment für Herrn Herzog sein.

Viele Verfahren, gegen unliebsame Vorstände, die alle ganz leise ablaufen, da ist der Verband der Chefankläger, da muss die Staatsanwaltschaft sich die Unterlagen nicht holen, da wird alles so hin serviert, wie es der Verband braucht und dann wird die Beweisumkehrlast nach dem § 34 Genossenschaftsgesetz gegen den Vorstand rigoros eingesetzt, obwohl der an kein einziges Dokument mehr ran kann, wenn er weg ist vom Schreibtisch. Dann prüft die Staatsanwaltschaft nicht mehr, ob eine willfähriger Vorstandskollege selbst Verstöße gemacht hat, nicht mal um den Verdacht gegen den zu entfernenden Kollegen zu verstärken und er Verband meldet dies auch nicht. Man scheut nicht mal zurück die Leute zu Falschaussagen zu animieren, wenn es notwendig ist.

Es ist Fakt, Herr Herzog hat bis zum Tag seiner Übernahme als Vorstand bei der VR-Bank die Arbeit dort als Prüfer verweigert, die heute der Staatsanwalt übernimmt. Über Jahre hinweg hat man die unsauberen Verhältnisse in der Organisation und der internen Struktur der Bank geduldet und zugelassen. Wer weiß welche Verstrickungen der Auslöser dafür war. Mit dem Ablauf hat der Genossenschaftsverband massiv eigenes Verschulden vertuschen wollen. Jeder der Kredite, ob Flex usw., wie sie alle bezeichnet werden müssen, haben die Prüfer über Jahre hinweg regelmäßig kontrolliert, die Akten durchforstet, die Beschlüsse kontrolliert, die wirtschaftlichen Unterlagen eingesehen, die Auswertungen der Bank nachvollzogen und in Einzelprüfungsprotokollen ihre Einschätzungen und Vorschläge nieder geschrieben und wichtige Erkenntnisse in eigenen Unterlagen gesammelt und Aktennotizen für sich und nachfolgende Prüfer geschrieben. Über die Prüfungsberichte hat das BaFin jeden dieser Einzelberichte zur Kenntnis bekommen oder es gab Sonderberichte am Prüfungsbericht vorbei. Das BaFin weiß seit mindesten zehn Jahren über den Kreditrisikoteil über die Lage der Bank. Der Auftritt der Staatsanwaltschaft ist die Ohrfeige für die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes und die Überwachung dieser Prüfung durch das BaFin.

Spätestens eine Stunde nach dem der Staatsanwalt bei der Bank war, hätte der ehemalige Prüfer Herzog vom Aufsichtsrat für seine frühere Arbeit und für sein Belügen gegenüber den Mitgliedern die Tür der Bank für immer gewiesen gehört. Es gibt keine andere Konsequenz als diese, schon aus politischer oder moralischer Sicht, egal wie man das nennen will. Da diese Verantwortung anscheinend vom Aufsichtsrat wieder nicht gesehen wird, ist Herr Schelter als Vorsitzender des Aufsichtsrates und Teil der Führungsmannschaft der VR-Bank selbst an seine Pflichten zu erinnern. Wenn er über die Sache mit dem Forderungsverzicht von Herrn Herzog geschickterweise auch noch in einen gravierenden Untreuefall verkettet wurde, oder wenn er sonst als hilfsbereiter Notvorstand, der die Sache Karl Krämer half hin zu biegen (warum das eigentlich auf diese Art und Weise ?) zu nahe an Herrn Herzog oder auch den Verbandsleuten dran ist, dann muss er für sich die Konsequenz ziehen und dieses zur Zeit vielleicht wichtigste Amt bei der Bank in andere Hände legen. Es darf einfach keine Verbindungen hintenrum mehr geben und schon gar keine Abhängigkeiten mehr.

   

Nr. 2627

A.

1. Dezember 2007, 00:47 Uhr

Betreff: Der Herzog soll sich bloß net raus reden

Der ehemalige Revisor Herzog, der heut unser Vorstand sein will, soll sich bloß net raus reden. Was soll das für einen Sinn gehabt haben, dass er vorher seit 2002 bei der Bank als Prüfer war. Erstens haben die alten Vorstände ganze Betrieb und Familien kaputt gemacht und zweitens haben sie der ganzen Region mit ihren unsauberen Kreditgeschäften geschadet. Das war den Prüfern anscheinend alles wurscht. Die haben es solange laufen lassen, bis die alten Vorstände restlos fertig waren. Nur für ihre Taten hat sie keiner belangt, weil die Prüfer sich vorne hin gestellt haben. Sonst wäre Herr Herzog gar nicht ins Amt gekommen.

Aber was soll der Blödsinn, von Herrn Herzog heute auf der dritten Seite in der Frankenpost (= Link)verbreitet wurde. Will er wirklich so tun, als ob er das als Prüfer nicht aufhalten hätte können, dass er vielleicht gar nichts davon gewusst hat. Seit das mit der Sparkasse Tirschenreuth bekannt geworden ist, hat er gewusst was auf ihn zukommen wird. Es ist schier eine Frechheit von Überraschung zu reden, wenn bei ihm die gleiche Summe an Wertberichtigungen besteht wie da, wo die Sparkasse bald zweimal so groß war bevor man sie schnell mit der Fusion verräumen wollte und auch nur eine Schutzgemeinschaft die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat.

Herr Herzog will sich besser hinstellen? Der der uns alle zusammen im Stich gelassen hat und dann im Radio Ramasuri mit softweicher Stimme verkündet hat, dass er uns mit SUN eine paar Sonnenstrahlen ins triste Fichtelgebirge und Vogtland bringen will. Soviel Schleim hab ich selten gehört im Radio, wie an dem Sonntag Vormittag. Er hat gesehen, wie die Vorstände Heger, Wolf und Krämer die ungesicherten Kredite ausgegeben hat, die heut in den Wertberichtigungen drin stehen, nach dem man sie ja auch noch ein paar Jahre vor sich her schieben musste, bevor man was davon sagen durfte.

Aber was ist eigentlich schlimmer, Herr Herzog hat fast eine halbe Million verschenkt, wir brauchen doch bloß die Vereinbarung im Eintrag Nr. 2840 nachlesen und wissen alle was wirklich bezahlt worden ist. Und zusätzlich hat er noch auf weitere beste Sicherheiten verzichtet. Wer ist denn auf unsere Kosten bestechlich und korrupt. Den Leuten die verkauft haben, die waren vielleicht froh in einer schwierigen Situation, nach dem sie jahrelang viel gearbeitet haben, aber hat der neue Vorstand für sein Entgegenkommen aus dem gelernt, was er bei den anderen vielleicht als Prüfer auch gesehen hat, eine Hand wäscht die andere? Doch das ist fast im Grund egal, er hat unser Geld verschenkt ohne uns zu fragen. Das ist im Sinne des Gesetzes massivste Untreue. Er will es uns bis heute nicht mal sagen, was schon längst alle über diese Seiten wissen.

Herr Herzog deckt bis heute die Untaten von Heger, Wolf und Krämer. Wenn er sich nicht selber auf die Brust klopft und die Fliege macht, dann packen wir ihn am Kragen.

   

Nr. 2626

Aus Rawatz

30. November 2007, 23:36 Uhr

Betreff: Den Stolzen das Herz in der Hose gerutscht

Dieser Artikel in der Frankenpost „Ein bisschen stolz“ (= Link), der war schon ein Glanzstück an Verarschung, was uns der Prüfer Johannes Herzog mit dem Begleithammel Reinhold Wolf angedeihen hat lassen. Stolz darauf, dass man zwei Tage später auf der Versammlung die Risikolage mit 50 Mio. € einräumen musste und die Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. €, nach dem der Verband geholfen hat fünf sechs Jahre alle Gewinne der Bank mit aufzusammeln, dass die Bank vielleicht nicht schon mit der Fusion im Jahr 2001 für Pleite erklärt werden musste. Nun schauen nicht nur die Sonderprüfer vom Sanierungsfonds die im Sinne des Genossenschaftsgesetzes gesetzwidrigen Kreditverhältnisse an, vor denen man sogar im eigenen Lager einiges verbergen wollte, jetzt hat der Staatsanwalt die Unterlagen. Die hatten schon genug Anschauungsmaterial über den Wunsiedeler Kreis. Jetzt musste man doch nachschauen, was war bei Flex über Slowenien und Österreich und bei Gold, Gold, Gold mit den nicht beachteten Geldwäschebestimmungen oder vielleicht Falschaussagen durch den ehemaligen Bankchef, wo sich ja kein anderer hat blicken lassen. Oder war es doch die Steuerhinterziehungsgeschichte mit Hilfe der Bestätigungsvermerke des Verbandes. Wir hoffen, es war alles, was den Staatsanwalt interessiert hat.

Da braucht Herr Herzog nicht so tun, als ob alles mit dem Jahr 2004 endet. Nicht mal das glauben wir ihm. Zittern muss er sicher wegen dem Aufhebungsvertrag für Manfred Heger und auch wegen dem mit Karl Krämer. Für keinen hat er eine Genehmigung durch den Vertreterversammlung, wenn er auf alle Ansprüche verzichtet hat. Und 2004 hat er das sogar als angeblicher unabhängiger Prüfer durch gezogen. Das er das fertigt gebracht hat, da war er vielleicht schon damals sehr stolz auf sich. Ob ihn heute alle elf Aufsichtsräte dabei decken, nach dem er sie damals übertölpelt hat, das dürfte fraglich sein.

   

Nr. 2625

Kunde

30. November 2007, 23:12 Uhr

Betreff: .Warum haben wir den Prüfer hier gebraucht

Dieser Vorstand bei der VR-Bank, der Johannes Herzog, der hat doch noch überhaupt nichts fertig gebracht bei uns. Wenn der aber heute so tut, als ob er von dem Salat nichts gewusst hat, dann hört doch alles auf. Warum haben wir den hier gebraucht? Der ist doch vorher nicht eingeschritten nur um die anderen in die hand zu kriegen. Wenn die neue Führungsmannschaft bei der Bank wirklich was getan hätte, dann hätte sie für Aufklärung gesorgt anstatt die Vertuschung zu perfektionieren. Dass hätte ihnen mehr Kunden eingebracht, als die vollkommen unglaubwürdigen Spendenaktionen mit Kleckerlesbeträgen von 500 € aber riesen großen Zeitungsartikeln.

Wenn man aber auf den Button Pressestimmen auf der Internetseite der Bank schaut, seit 8 Wochen ist da kein neuer Artikel mehr drin, wo man doch vorher so fleißig war. Es scheint die Vorstände waren sehr beschäftigt und doch ein wenig vorinformiert, was auf sie zukommen würde und die Staatsanwaltschaft war mit dem was man freiwillig raus rückte einfach nicht einverstanden. Der Herr Herzog hat mehr zu verbergen als er zugeben will. Was hat er denn noch an Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft sich zwangsweise für die Ermittlungen abholen musste? Von wegen freiwillige Aufklärungsarbeit und Mithilfe bei den Ermittlungen. Man gibt doch nicht das Material heraus, das einen selber belastet, weil man vielleicht seine Prüferpflichten verletzt hat und die Unterlagen daraus eine ganz andere Sprache sprechen als die des Unschuldlammes, sondern des voll informierten Revisors, der nur die Dinge laufen ließ um seinen eigenen Nutzen daraus zu ziehen. Das scheint nun aufgeflogen zu sein.

   

Nr. 2624

Insider

30. November 2007, 23:06 Uhr

Betreff: Genossenschaftsverband Bayern

Zu Beitrag 2830

Ergänzend zu Beitrag 2830 sei hinzuzufügen, dass die Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern -Selbstherrlichkeiten über sein und nicht sein von Menschen - sich als selbst ernannte Herrgötter und Vollstrecker des GVB nach eigenem Gut und Dünken aufgespielt haben und dies auch weiterhin tun werden, wenn diesem Treiben kein Ende bereitet wird. Selbst vor dem Sterbebett von verdienten Vorständen (oder früher Rechnern) haben diese Revisionsschergen keinen Skrubel.
Eine Katze wartet oftmals lange vor dem Mauseloch, bis diese zubeißt oder auch Ratten erledigt. Nach einer Zeit von über einem Vierteljahrhundert weiß ich nun, dass es Lumpen im Genossenschaftsverband Bayern an den Kragen gehen wird.
Die Frage ist nur "die Sonne" oder der "Wunsiedeler Kreis" bringt es an den Tag?
Es wird stündlich spannender wie sich die Schlingen um die Hälse von Straftätern aus dem GVB enger ziehen, weil es keine Erklärungen mehr gibt. Übrigens, Euch Loosern vom Bafin wird es auch an den Kragen gehen!

   

Nr. 2623

Leser

30. November 2007, 21:10 Uhr

Betreff: VR-Bank in Marktredwitz

Hallo Webmaster,
unter dem Beitrag 2841 heißt es "Drama in 4 Akten". Erst hatte ich vermutet, dass dieser Beitrag etwas mit den Wagnerfestspielen in Ihrer oberfränkischen Heimat zu tun hat. Dann stellte ich fest, um was es eigentlich geht. Das Drama, über das in diesem Beitrag geschrieben wurde betrifft nicht nur 4 Akte wegen der Vr-Bank in Marktrediwitz sondern ein unbeschreibbares Diktat des Genossenschaftsverbandes in Bayern, der kraft seiner gesetzlichen Verpflichtungen die Interessen der Mitglieder von Genossenschaften zu vertreten und zu schützen hat. Das Drama um den GVB hat m.W.
unzählige Aktdramen.
Es speilt keine Rolle, ob es sich um Schnapsbrennereien, Wohungsvermietungen, Weinbau oder auch um Raiffeisen- und Volksbanken handelt, das Diktat des GVB ist
überall. Über Jahrzehnte hat der Genossenschaftsverband Bayern Menschen sogar in den Tod getrieben, wenn diese aufmuckten und nicht mehr genehm waren. Nicht die Verantworung als Verband stand in all den Jahren dieser "Krakenorganisation" faden-
scheinig im Vordergrund zum Wohle von Genossenschaftsmitgliedern - ausschließlich nur eigene Interessen zählten.
Es wird höchste Zeit, dass nicht nur in der VR-Bank Marktredwitz sondern auch beim
Genossenschaftsverban Bayern in München und ebenfalls bei der Bankenaufsichtsbe-
hörde kräftigst von der Staatsanwaltschaft aufgeräumt wird und Schuldige abgeurteilt und weggesperrt werden.

   

Nr. 2622

Der Wissende

30. November 2007, 18:02 Uhr

Betreff: Des Dramas 4. Akt

Zum Beitrag 2841
Das Drama wird im 4. Akt beendet. Zwei Staatsanwälte und etliche Kriminalbeamte versiegeln die Kreditabteilung und das Zimmer von Herzog. Die Speditonen werden sich freuen, wenn die strengen Herren, die vielen Ordner und Unterlagen abtransportieren. Die Bank wird auf geraume Zeit handlungsunfähig sein, da keine Unterlagen zur Hand sind.Die Hauptakteure hatten zum Großteil schon ihren Abgang, aber einer nur wurde von ganz wenigen verabschiedet, die anderen gingen still und leise. Die Kunden heben ihre Spargelder ab, weil sie kein Vertrauen in diese Bank, insbesondere in deren Führung haben. Die Bank verfällt in Dämmerschlaf und wird am Markt immer bedeutungsloser. Soweit das Szenario
das den 4. Akt dieses Trauerspiels einläutet.
Aber dann kommt der grosse Paukenschlag: Die Kunden und Mitglieder verlangen von den Verantwortlichten Rechenschaft und wollen den ihnen zugefügten Schaden zurückerstattet haben. Der sich selbst inthronisierte Alleinherrscher
wird ganz blass und das Strahlemann-Lächeln weicht dem Entsetzen.
Denn er hatte sich total verkalkuliert. Die Staatsanwälte prüfen ja "nur" bis 2004.
Aber da der Ex-Strahlemann in der Bank seit mindestens 2002 als externer Prüfer war tätig war, blieb es ihm auch nicht verborgen, dass die Vorstände, deren Arbeit er zu prüfen hatte sich nicht an das Drehbuch hielten. Aber anstatt darauf zu bestehen, dass man sich an das Drehbuch (sprich Gesetze) hielt, schrieb er das Drehbuch einfach um. Er wolte zum Regisseur werden und nicht immer nur der Laufbursche, der in vorauschauenden Gehorsam alles für seinen Auftraggeber tat und sich dort unentbehrlich machte. Aber auch als Regisseur unterlies er es in sträflicher Weise, die Dinge wieder gerade zu rücken. Er hätte, das was er als Laufbursche schon nicht schaftte, jetzt zumindest aufarbeiten und ändern müssen. Aber das war ja garnicht gewollt. Es sollte alles so weiter laufen wie es war. Als sich die Wolken im Stiftland immer mehr verfinsterten rief er "SUN" ins Leben. Er war der Meinung, dass er damit wie der Zauberlehring wie in Goethe's Faust, alles unter Kontrolle hat: Er konnte die Schandtaten seiner Vorgänger für sich nutzen, um damit die alten Vorstände, den Aufsichtsrat und auch die Verbandsoberen zu erpressen. Er setzte sich auf den Regiestuhl und war sich dessen nicht bewusst, dass dieser äusserst wacklig für ihn ist. Denn er rief damit auch die Geister auf den Plan, die er nun nicht mehr los wird. Auf dem Regiestuhl hat er nun keine ruhige Minute mehr, denn die Geister lassen sich einfach nicht abschütteln. Denn wenn er schon als Laufbursche nicht in der Lage war seinen Job anständig zu machen, wie soll er dann auf dem Regiestuhl zurechtkommen. Man sieht es dem Hauptakteur an, dass er mitgenommen ist. Die vielen schlaflosen Nächte - warum auch immer - treiben tiefe Sorgenfalten in das ehemalige Strahlemann-Gesicht.
Und die Moral von der Geschicht:
1. eine Moral die gibt es nicht, dafür strafrechtlich relevante Fakten
2. wer als Prüfer, sich während der seiner Prüfung bei dieser Bank bewirbt siehe 1.
3. wer als Prüfer. alle Fakten sammelt, um sich anschliessend durch Erpressung
und Nötigung zum Vorstand bestellen lässt, siehe 1.
4. Wer selbst Vorstand die strafbaren Handlungen der Vergangenheit nicht
bereinigt, siehe 1.
5. Wer als Vorstand meint, für ihn gibt es weder Gesetz noch Ordnung und einfach
432.000 € aus dem Genossenschaftsvermögen veruntreut, siehe 1.
6. Wer als Vorstand Mitarbeiter mobbt und mit Knebelverträgen belegt und auch
hinauswirft und sich dafür seine Tussi als persönliche "Referentin" in die Bank
holt, zeigt damit sein wahres Gesicht. siehe 1.

Somit fällt der Schlussvorhang, kein Applaus, nur betretenes Schweigen. Alle Betroffenen und Beobachter sehen, wie der Hauptakteur vom Johannes zum Hänschen wird. Und alle die vorher aus Eigennutz mit ihm sympathisierten wenden sich jetzt ebenfalls ab. Keiner will mehr etwas mit ihm zu tun haben und alle beteuern, dass er sie zur Zusammenarbeit mit ihm gezwungen hat.
Eine Klappe geht auf und Hänschen verschwindet auf Nimmerwiedersehen im Nirwana des genossenschaftlichen Dschungels.
Jetzt fällt allen auf, dass die Geister die Hänschen auf den Plan gerufen, garnicht die Bösen waren, sondern dafür gesorgt haben dass endlich wieder Ruhe und Zufriedenheit einkehren kann. Der böse Fluch der über dem Gebäude mit dem Giebelkreuz war, hat sich selbst zerstört und im Haus ist man dabei, ernsthafte Aktionen zu starten.

   

Nr. 2621

Baumann

30. November 2007, 17:50 Uhr

Betreff: Warum hat man 2005 vor den Vertretern den Schaden um 3 Millionen heruntergeredet?

Lieber Herr Herzog, warum waren die Leute des Verbandes, an vorderster Front Ihr Freund Raimund Grothoff, bei der Vertreterversammlung am 30.06.2005 mit dem Regress mit Manfred Heger einfach nur daneben gesessen, als man von 1,12 Mio. € (Mio. DM) Schaden gesprochen hat und es in Wirklichkeit 5 Millionen DM (2,6 Mio. €) waren und ob das überhaupt reicht ist ja auch nicht gewiss und hat den Schaden damit um 3 Millionen heruntergeredet? Haben Sie als Prüfungsteam es zugelassen, dass man die rechtliche Anerkennung der Versammlung gefährdet wegen der falschen Informationen, die ganz wesentlichen und wichtigen Beschlüsse zugrunde gelegen haben. Seien Sie endlich ehrlich, dass ist Ihre Art von berechtigter und vollständiger Information. Gar nichts sagen, z.B. über die Risikolage, bis hin zu hingebogenen Tatsachen, so wie Sie es brauchen und nicht wie es den wirklichen Abläufen und Fakten entspricht.

Musste man sich als Prüfer selber schützen, durfte man seine zukünftige Stellung als Vorstand nicht in Gefahr bringen, wenn man die Summe ganz genannt hätte? Hätte Manfred Heger den Vorstand Johannes Herzog verhindern können, wenn man ihn in Regress, Haftung genommen und mit Strafverfolgung belegt hätte? Wurde das verhindert, wenn der Vorstand als Gesamtgremium monatliche Überziehungslisten mit 300 Seiten von Beträge von einem Euro bis in Millionenhöhe klar und deutlich als Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten hätte eingestehen müssen? Muss hier die Anwesenheit der Verbandsvertreter nicht damit verbunden sein, dass dies auf richtige und vollständige Aufklärung der Vertreter hinwirken? Warum hat man die Vertreter denn nicht aufgeklärt, dass man unter Federführung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff vielleicht, Manfred Heger schon aus der Haftung entlassen hatte? Weil man sich mit diesem Akt eigentlich direkt selber in die Haftung begeben hat?

Nur es scheint, der Verband meint er darf das Recht bestimmen und Johannes Herzog meint mit seinen alten Kumpanen im Rücken die Bank gehört ihm allein, weil er alle im Griff hat. Weil er alles von allen weiß. Wie ist es nun aber mit der Versammlung von diesem Jahr? Da Herr Herzog gemerkt hat, dass man ihm die alten Protokolle um die Ohren haut, da hat er sich gesagt bloß nichts mehr rein schreiben. Und auch damit gefährdet er die rechtmäßige Anerkennung der Versammlung. Das Genossenschaftsgesetz gibt nämlich den Mitgliedern das selbe Recht wie den Vertreter im Falle der Information. Das hat auch sicher was mit den gleichen Antragsrechten zu tun. Herr Herzog beschneidet die Mitglieder in diesem Recht, in dem er die Regresssachen gar nicht zum Bestandteil der Versammlung machen wollte. Warum muss Reinhold Wolf denn auch ähnlich geschützt werden wie Manfred Heger? Hätte der genauso auspacken können und den Prüfer auf dem Vorstandssessel weg wehen lassen können wie eine Feder im Wind?

Wie soll diese Versammlung vom 25. Juni 2007 rechtlich bestand haben? Was den Vertretern gesagt wurde, muss den Mitgliedern bekannt gegeben werden. So umgeht der ehemalige Prüfer die Grundrecht der Genossen, ihre grundlegenden Mitgliederrechte in Anspruch nehmen zu können. Die bedingen zwingend die gleiche Information wie die Vertreter. Aber schon die Vorbesprechungen könnten die Versammlungsergebnisse in Gefahr bringen. Diese Vorbesprechungen sind nicht Bestandteil der Versammlung. Damit besteht keine Bindung für die Vertreter. Von 80 Vertretern haben vielleicht die Hälfte daran teil genommen, wenn schon nur 28 zur Versammlung gegangen sind. Waren es mehr, dann haben die sich aus Angst vor der Abstimmung sogar verdrückt und sind nach dem was sie gehört haben zuhause geblieben.

Trotzdem gehört der gesamte Ablauf der Information aber ins schriftliche Protokoll. Denn darauf haben die Mitglieder und auch die Vertreter den gesetzliche Anspruch, diese zu ihrer Information zu erhalten. Es dürfte vollkommen egal sein, ob einige Vertreter bei den Vorbesprechungen sich die Zeit nicht nehmen konnten und dann zur Versammlung gingen, die wären ja da schon unzureichend informiert gewesen. Die Information zu allen Tagesordnungspunkten kann man nicht aus der Versammlung heraus nehmen und dazu abstimmen lassen, dass muss gegen das Gesetz laufen. Die Vorbesprechung kann helfen die Versammlung zu verkürzen, sie kann sie unmöglich ersetzen. Sonst müsste die Vorbesprechung als außerordentliche Versammlung berufen werden. Diese letzte Versammlung könnte wahrscheinlich von jedem Mitglied gekippt werden und das nicht nur wegen der Regressbehandlung, sondern wegen jedem einzelnen Tagesordnungspunkt.

So trickst der heutige Vorstand, der gegenüber den Frankenpost sagte, er würde zur Aufklärung zum Wohle der Mitglieder und Kunden voll und ganz zur Verfügung stehen. Er wird seinen so dahin gesagten Worten selber nicht glauben. Seine Glaubwürdigkeit ist nichts anderes wie die besagte Feder im Wind. Seine eigene Mitschuld muss er verdecken und herunter spielen. Dass, das er sich von Anfang seinen persönlichen Vorteil aus dem Schlamassel ziehen wollte. Dass er dabei nicht einmal auf persönliche Schicksale im Kundenbereich Rücksicht genommen hat und es in Kauf genommen hat, dass die Genossenschaft als Ganzes lange geschädigt wurde. Die Haltung zum Boschdienst in Wunsiedel dazu ist bezeichnend. Ein Gewinsel, dass dies nicht stimmen würde, das nimmt ihm keiner ab, dazu hat er schon zu oft gesagt, es war doch alles in Ordnung früher.

   

Nr. 2620

Till

30. November 2007, 16:14 Uhr

Betreff: VR Bank Drama in 4 Akten

Werte Leser, das Drama um die VR Bank befindet sich im 3. Akt.
Im 1. Akt :
Rudi Heger und seine privaten Verflechtungen mit der Bank sowie die Versicherungsagentur Renate Heger und die Dampfschifffahrtsgesellschaft seiner Tochter in Österreich. In mehreren Flugblättern hatte der Wunsiedler Kreis darauf hingewiesen.
2. Akt:
Die Nachfolgegeneration Heger Manfred, Krämer Karl sowie Wolff Rheinhold machen da weiter, wo Rudi aufgehört hat. In vielen Flugblättern sowie im Internet macht der Wunsiedler Kreis darauf aufmerksam, es ergehen mehrere Urteile gegen die Bank wegen ungesetzlicher Abrechnungsmethoden und AGB`s.
Skandalöse Machenschaften werden ans Tageslicht gebracht und im Internet veröffentlicht. Alle 3 Vorstände werden abgelöst, zwei Aufsichtsratsvorsitzende nehmen ihren Hut. Vertuschungsversuche, zum Teil dilletantisch, aber hoch gefährlich da man nie wissen kann, was hinterher aus anonymen Quellen auftaucht. Der Wunsiedler Kreis mahnt an, die vielen geprellten Sparer bzw Kreditnehmer endlich zu entschädigen, bis heute nahezu erfolglos.
Der Zauberer Herzog tritt auf die Bühne.

3. Akt
Herzog, zunächst Prüfer, dann nahtlos Vorstand, prophezeit eine Wende zum Guten, er gründet " Sun" ! Und was noch? Nichts weiter, das war`s! Sonst nur Mist, Leute entlassen, noch mehr Wertberichtigungen, ein Deal zu Lasten der Bank, der alle erschüttert, trotz Sicherheiten ein Schuldenerlaß von min 400.000.-
Euro, dazu Vertuschung und Täuschung von Genossen und Aufsichtsrat, Skandale wie Flex, Gold, Gold, Gold, und so weiter und so fort! Die Bilanzsumme fällt ins Bodenlose!! Wir haben große Angst um unsere Bank.Günstlinge steigen in der Bank auf, andere werden fallengelassen.Das Bafin nimmt sich des Problems Herzog an. Während andere Banken im Landkreis von Goldgräberstimmung sprechen und Rekordgewinne einfahren, kämft unsere VR Bank um`s Überleben.

4. Akt

Die Staatsanwaltschaft schreitet ein, und beschlagnahmt Unterlagen bis 2004.
Hier im Wunsiedler Kreis gehen weiterhin hochbrisante Hinweise ein, Protokolle und weitere Unterlagen allein heute 4 große Umschläge. Man ist gerade dabei, den Inhalt Auszuwerten.
Das Ende in diesem Akt ist noch nicht abzusehen, doch es sieht so aus, als gienge das Drama langsam seinem Ende entgegen! Schau mer mal!

   

Nr. 2619

Uwe

30. November 2007, 15:13 Uhr

Betreff: Lest Nr. 2830 und ihr wisst wie es geht

Liebe Freunde, bei den Volks- und Raiffeisenbanken, da geht es schon längst nicht mehr um uns Kunden und Mitglieder. Die Revisoren bestimmen wo der Hase hin zu laufen hat. Wenn wir über die Sicherheiten auch noch enteignet und entmündigt werden, da hat der neue Vorstand keine Wahl, der muss sagen, belastet mich bloß nicht mit den Schweinereien der Vergangenheit, sonst komm ich auch noch unter die Mühlen. Lesen wir den Eintrag Nr. 2830 und wir haben es in wenigen Worten, wie es geht. Da zwingt der Revisionsdirektor zur Aufsichtratssitzung und bestimmt, dass der Aufsichtsrat den Vorstand abberufen muss, weil er sonst aufgerieben wird. Und über die neue Mustersatzung, da muss man jetzt nicht mal mehr die General- oder Vertreterversammlung dazu fragen. Was haben wir dann noch für Vorstände? Solche die ihre Arbeit korrekt machen, die sich für uns einsetzen und uns nicht bei der kleinsten Schwierigkeit unter Druck setzen, oder die die mit dem Storm schwimmen und sich schlau anstellen?

Der Herzog hat nicht geprüft, wie er da war. Die Sache mit den Unterlagen zu dem Paragraphen 18 im Kreditwesengesetz, die ist eine strafbare Handlung, weil damit Schaden für die Banken heraufbeschworen wird und Marktredwitz hat es doch auch aufgezeigt. Bei Millionenkrediten hat man das durch gehen lassen von der Prüfung her. Wo anders hat Herr Herzog und Herr Grothoff danach gesucht um die Vorstände entweder auf Kurs zu bringen oder rücksichtslos abzusägen. Bei uns hat sich Herr Herzog damit die Narrenfreiheit sichern wollen und erkauft hat er es sich mit Aufhebungsverträgen für die Vorstände, die anscheinend nun schwer in Verdacht stehen gesetzwidrige Handlungen in Masse begangen zu haben und gleichzeitig den Bilanzbetrug mit den Lageberichtsvermerken (= Link) genehmigt..

Die Narrenfreiheit hat er sofort so weit ausgereizt, dass er gemeint hat, er braucht den Aufsichtsrat wieder nur hinter her unterschreiben zu lassen, wenn die halbe Million mit dem Forderungsverzicht schon weg war. Dazu die Vereinbarung auf Verzicht von gesicherten Forderung in Höhe von mindestens 432.000 € (= Link) und was dazu öffentlich bekannt geben wurde zur der tatsächlichen Verkaufssumme (= Link). Und man hat gemeint, dass braucht man der Vertreterversammlung auch nicht gleich sagen. Es hätte ja die Stimmung mit dem Regress am 25 Juni noch ein bisschen anheizen können. Wenn man das vermeiden kann und alles selber in der hand hat, dann macht man es halt wenn man Herzog heißt und die Prüfer vielleicht alle mit Du anredet.

   

Nr. 2618

Aus …

30. November 2007, 14:22 Uhr

Betreff: Die Unterlagen findet der Staatsanwalt am schnellsten und besten im Schrank von Herrn Herzog

Zu Beitrag 2834, 2835 und 2837

Wahrscheinlich braucht der Staatsanwalt bei der VR-Bank in Marktredwitz gar nicht so weit rum suchen. Am schnellsten und besten findet er alles im Schrank von Herrn Herzog oder bei den Unterlagen der Revisoren, die doch wahrscheinlich auch einen eigenen großen Schrank bei der Bank haben. Bei dem seinen Sachen dürften mehr Informationen vorhanden sein und Einschätzungen über Aktennotizen von ihm und anderen Prüfern drin stehen, als sogar in die Prüfungsberichte eingeflossen sein dürften. Er war doch seit 2001, aber mindestens seit 2002 als Revisor da. Er hat alles gesehen, warum hat er aber nichts verhindert?

So hat sich Flex in der Zeit in ungeahnte Höhen aufgetürmt, obwohl die Wirtschaftsdaten der Firmen gegenüber dem Aufsichtrat gefälscht waren. Haben denn Herzog und Kollegen Revisoren die Originalunterlagen gar nicht angeschaut und verglichen was man dem Aufsichtsrat vorgelegt hat? Was steht dazu in den Ordnern der Revision und deren Aufzeichnungen. Reinhold Wolf wollte den Kunden bei Gold, Gold, Gold auch erst im Jahr 2002 persönlich kennen gelernt haben, also alles während der Prüfungszeit von Johannes Herzog.

Hat er und Freund Raimund Grothoff zwar den Vorstand und den Aufsichtsrat geprüft, aber alles fein säuberlich nur für sich selber gesammelt um direkter Nachfolger dieser schlimmen Vorstände bei uns werden zu können? Wie hat er es angestellt, dass er nahtlos nei gegangen ist in die Bank vom Prüfer zum Gesamtprokuristen und Vorstand? Mit seinem grenzenlosen Material über gesetzeswidrige Vorgänge bei der Bank? Hat er geglaubt, damit hat er gleichzeitig in der Zukunft grenzenlose Narrenfreiheit? Warum diese sündhaft teuren Scheinanzeigen zur Vorstandsbesetzung in den großen deutschen Zeitungen? Warum dann doch er, der nur mit Hilfe der korrupten Vorstände Wolf und Krämer an der Seite seine Wartefrist überbrücken konnte? Sogar einen Notvorstand hat man noch einsetzen müssen, dass es für ihn gerade noch gereicht hat, weil Karl Krämer auch einfach nicht mehr zumutbar war. Aber Herr Herzog hat das schon lange vorher gewusst.

Dieser Herr Herzog hat gleich noch einen oben drauf gesetzt. Er soll aufhören mit seinen Spenden an Vereine und Kindergärten mit ein paar Kröten, die gar nicht mal von der Bank selber sind, wo er Millionen an Gewerbesteuerverlusten mit zu verantworten hat. Er soll aufhören uns zu verblödeln. Er soll lieber über die Probleme und die Sauereien berichten. Er hat gleich noch die Vollendung der Untreue vollbracht mit dem Forderungsnachlass. Wie hat man jetzt versucht die Sicherheiten rein zu kriegen, wo er Heger, Wolf und Krämer zugestanden hat, dass die solche massiven Blankoverhältnisse geschaffen haben. Druck oder Rausschmiss, Qualität vor Quantität nach Methode Herzog. Selber hat er aber bei kompletter Absicherung eine halbe Million vom Genossenschaftsvermögen verschenkt. Er ist der größte Pharisäer in dieser Bank. Das mit der halben Millionen, dass werden wir gesondert bei der Staatsanwaltschaft noch anzeigen.

Herr Herzog zeigen sie endlich Charakter und treten von Ihrem Amt zurück und beschmutzen es nicht weiter. Nehmen Sie endlich Ihre Freunde vom Verband mit, sie zusammen schädigen uns seit dem sie als Prüfer und jetzt als Vorstand da sind und sie lügen uns seit dem ersten Tag die Hucke voll. Sie sind untragbar.

   

Nr. 2617

Genossenschaftler

30. November 2007, 13:19 Uhr

Betreff: Herr Johannes Herzog in absoluter Erklärungsnot

Zu Beitrag 2834, 2835 und 2837

Alles, was hier über den Wunsiedeler Kreis aufgezeigt worden ist, straft den heutigen Vorstand der VR-Bank und ehemaligen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, Herrn Johannes Herzog, Lügen. Wer erinnert sich an den Frankenpostbericht Ende Juni (= Link) diesen Jahres zur Vertreterversammlung, wo es hieß Freispruch für 3 Vorstände? Der scheidende Aufsichtsratsvorsitzende, eine Rechtsanwalt, wollte gar davon reden, dass „die Vergangenheit endlich juristisch abgeschlossen ist.“ Dass sich nun (endlich) die Staatsanwaltschaft um die Angelegenheit kümmert, wie es im Bericht der Frankenpost heute auf der dritten Seite (= Link) steht, dürfte es sich verursacht wegen der Vertuschung von gesetzlicher Prüfung und Aufsichtsrat zu einer sehr langwierigen Sache ausweiten. Weil die internen Kräfte und Kontrollorgane in den Dingen bis zum Hals verstrickt sind, war die Bereinigung der unfassbaren Vorgänge in den eigenen Reihen nicht mehr möglich.

So wie Herr Herzog glaubte die Vertreter vor diesen unsauberen Karren spannen zu können, in dem er nicht mal Halbwahrheiten vortragen ließ, denn was Herr Wolf am 11. Juli dann vor dem Amtsgericht über das Goldmärchen zu erzählen hatte, da stellte es einem die Haare zu Berge, so hoffte er die Dinge juristisch bereinigen zu können. Aber eine juristische Aufarbeitung ist nun mal keine Entscheidung der gesetzlichen Prüfer, ob der Fall strafrechtlich relevant ist und ob die Genossenschaft die Vorstände für diese Zustände im Gesamten und die Verfehlungen im Einzelnen auch belangen soll. Doch der Genossenschaftsverband handhabt dies anscheinend so, weil er sich bei anderen Banken immer als erster Ankläger darstellt.

In Marktredwitz beginnt nun erst die juristische Aufarbeitung. Die Ausflüchte des Herrn Herzog in der Frankenpost lesen sich ähnlich wie die von Herrn Krämer vor eineinhalb Jahren, als ihn Johannes Herzog und der Revisionsdirektor Krausse entlassen ließen, bevor er eine Woche später doch den Aufhebungsvertrag unterschrieb. Es klingt heute bei Herr Herzog so, wie das was Karl Krämer im damaligen Zeitungsbericht der Frankenpost (= Link) verlauten ließ: „Noch bin ich Vorstand.“

Vielleicht befindet sich Herr Herzog schon in einer gleichgelagerten Situation. Vielleicht ist es nicht mehr von der Hand zu weisen, dass dieser ehemalige Prüfer bisher wusste, wie man die gesetzeskonformen Abläufe ausschaltet und daher selber vor der Untreuehandlung beim Forderungsverzicht vom Frühjahr keine Skrupel an den Tag legte, hier die Genossenschaft durch eigenen Handlung selbst massiv zu schädigen, weil der Genossenschaftsverband dies nur verfolgt, wenn er es für richtig empfindet und nicht weil es vom Gesetz gefordert wäre. Wer weiß warum Herr Herzog nun solche Aussagen machen muss. Wir merken jedoch, es ist nach wie vor nur Schutz seiner eigenen Person. Durch seinen Übergang aus der Prüfung in den Dienst der Bank bei damals eingestandenen 50 Millionen € Risikokredite und 27,4 Mio. € Wertberichtigungen wird es für ihn schwer zu erklären, dass er von dem Dilemma aus dieser Zeit nichts gewusst haben will und dass er sich aus dieser durch höchst wahrscheinliche Gesetzesverstöße hervorgerufenen Situation als tätiger Prüfer nicht den grenzenlosen Wissensvorteil zur Übernahme des Vorstandsstuhles verschafft hat. Dies vor allem auch dadurch dass er die Gesetzesverstöße als Prüfer nicht verfolgt hat.

   

Nr. 2616

Beobachter

30. November 2007, 10:44 Uhr

Betreff: Wallhalla der Diebe und Lumpen

Zu Beitrag 2835

Deckt Herr Herzog die Machenschaften der alten VR-Bank Vorstände? In der Frankenpost war heute zu lesen, daß Emittlungen gegen die VR-Bank am Laufen sind. Darauf konnte mann schon lange warten. Entgegen der Aussage in der Frankenpost, wonach der neue Vorstand (speziell Johannes Herzog) unschuldig ist, bleibt anzumerken, daß er mindestens ab 2002 Prüfer dieser Bank war. Als solcher muß er über die Mißstände in diesem Hause bestens Bescheid gewußt haben. Im Jahr 2005 wechselte Herr Herzog natlos vom Prüfenden der Bank als Generalbevollmächtigter und letztlich als Vorstand in die Bank. Anzumerken ist noch, daß sich über 30 Vorstände mit Qualifizierung und Erfahrung beworben hatten und ein unerfahrener Vorstand (damals ohne Vorstandseignung) den Vorzug bekommen hat. Warum wohl wird dieser Mann genommen worden sein. Wahrscheinlich um die Verfehlungen des Aufsichtsrates und Vorstandes zu decken...

   

Nr. 2615

Jubler aus Selb

30. November 2007, 09:32 Uhr

Betreff: Besuch bei der VR-Bank

Die Arbeit des Wunsiedler Kreises scheint von Erfolg gekrönt zu werden. Endlich ist sie da, die Staatsanwaltschaft.

Zur Tafel: Auch in Selb gibt es eine solche. Vielleicht kann die ja auch mit unterstützt werden...

   

Nr. 2614

Gesehen

30. November 2007, 03:05 Uhr

Betreff: Die Staatsanwaltschaft ist da, so berichtet die Frankenpost

Mit anklicken kann man nachlesen, was die Frankenpost heute auf der dritten Seite (= Link) zu berichten hat. Die VR-Bank hat wirklich unangenehmen Besuch bekommen vom Staatsanwalt. Es wird von Unterlagen berichtet, die im Besitz der Bank sind, die für Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind und von höchst risikoreichen Kreditengagements, die genossenschaftsrechtlich untersagt sind, und wieder ist es Herr Herzog, der sich raus reden will.

Er sei im Jahr 2004 noch nicht in Diensten der Bank gewesen. Dieser ehemalige PrüferJohanes Herzog verschweigt, dass er als Revisor einige Jahre schon vor 2004 jedes Blatt und jeden Beleg bei dieser Bank einsehen durfte. Wie schon im Eintrag Nr. 2827 aufgezeigt verpflichtet das Genossenschaftsgesetz die Bankführung in § 57 Prüfungsverfahren (= Link) bereits im ersten Satz, dass man dem Prüfer alles vorlegen muss und das ohne Einschränkung. Herr Herzog kennt jedes dieser höchst risikoreichen Kreditengagements, die genossenschaftsrechtlich untersagt sind und die sind natürlich auch bankrechtlich untersagt.

Zu diesen Engagements gibt es wahrscheinlich in jedem Einzelfall über Jahre hinweg gesonderte Einzelprüfungen mit den entsprechenden Protokollen dazu. Diese fließen in die Prüfungsberichte ein, sind somit dem Genossenschaftsverband, der LZB, die heute direkt als Niederlassungen der Bundesbank gilt, und natürlich auch dem BaFin als oberste Bankenaufsicht bekannt. Jetzt werden wir hoffentlich erfahren, ob Herr Johannes Herzog und Herrn Raimund Grothoff hauptverantwortlich waren für den Aufhebungsvertrag im Juli / August 2004 mit Manfred Heger, unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch noch nicht bekannte und bei augenscheinlicher Abnötigung der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

Es ist zu vermuten, dass Herr Herzog sehr nahe dran ist an den beschuldigten Vorständen. Die heute versprochene Aufklärungsarbeit hat er den Mitglieder über viele Jahre verweigert. Auf diesem Verschweigen hat er seine eigene Untreue mit dem ebenfalls unerlaubten Verzicht auf Genossenschaftsvermögen mit dem Forderungsnachlass bei kompletter Besicherung noch oben drauf gesetzt. Die Wurzeln z. B. des Vorstandes Wolf tief im Genossenschaftswesen, laut Verbandsvorstand Gschrey bei dessen Verabschiedung im März können sich als fatal erweisen. Wenn Herr Herzog Charakter hat geht er von selbst, bevor es die BaFin zwangsweise übernehmen muss und zwar unverzüglich. Seine Maske ist gefallen. Wenn der Prüfer den Vorstand nicht in die Schranken gewiesen hat, was heute die Staatsanwaltschaft tun muss, um selber Vorstand zu werden, da werden wir noch unglaubliche Allianzen zu sehen bekommen.

   

Nr. 2613

Webmaster

30. November 2007, 02:00 Uhr

Betreff: Unterstützung der Tafel Marktredwitz, Tafel Selb und Tafel Wunsiedel e.V., lasst uns zusammen rücken

Liebe Leser unserer Internetseite, viele in unserem Land sprechen von Aufwind. Aber viele verspüren von diesem Aufwind nichts oder nur wenig. Dieser Aufwind nimmt die Hektik aus unserer Zeit. Die, die ausgeschieden sind aus irgend welchen Gründen aus diesem Kreislauf, die die Kraft nicht mehr haben mit zu halten, sind nach wie vor die Verlierer, sehr oft auch die Kinder. Und leider hat unsere Region mehr Verlierer dieser Art als anderswo. Wir haben geringere Chancen auf einen guten Arbeitsplatz und die Grenzlandsituation hat uns auch sonst in wirtschaftlicher Hinsicht verstärkt Probleme beschert, die man woanders nicht kennt.

So gibt es doch auch Lichtblicke zu sehen, wir wollen positiv wirken und auf Positives aufmerksam machen, um die Kräfte zu stärken. Wir haben in Marktredwitz, Selb und Wunsiedel die Tafel e.V. und viele engagieren sich hier ehrenamtlich, weil sie sehen, dass geholfen werden muss. Lasst uns unsere Tafel Marktredwitz e.V., Tafel Wunsiedel e.V. und die Tafel Selb mehr unterstützen. Lasst uns zusammen rücken, wie es uns diese Menschen, die helfen, schon vormachen. Lasst uns helfen durch Spenden oder auch durch aktives Mitwirken. Lasst uns einen kleinen Teil dazu beitragen, dass der Aufwind auch bei allen spürbar wird. Wir werden Spendenadressen und Kontonummern der Tafeln schnellstmöglich ganz vorne auf der Startseite hier bekannt machen.

In diesem Sinne herzlichen Dank.

   

Nr. 2612

Kunde

29. November 2007, 14:51 Uhr

Betreff: rechtlich in Ordnung?

Sehr geehrte Verantwortliche vom Wunsiedler Kreis,
ich habe Ihre Beiträge aufmerksam gelesen und frage mich immer wieder ob es denn korrekt ist, daß Prüfer lückenlos in den Vorstandsessel der Bank rücken?
Müßte in diesem Fall nicht das Prüfergebnis durch neutrale Prüfer bestätigt werden? Kann mann von einem neutrale Prüfergebnis ausgehen? Es ist ja genauso als würde man einen Betriebsprüfer, der Fehler aufgedeckt hat zum Bilanzbuchhalter in der Firma machen wenn er einen positiven Prüfbericht abgibt. Wo bleibt da die Aufsicht bzw. die gesetzliche Überwachung?

   

Nr. 2611

Beobachtet

29. November 2007, 13:32 Uhr

Betreff: Unliebsamer Besuch heute morgen um 08.00 Uhr?

War heute morgen Punkt 08.00 Uhr schon unliebsamer Besuch bei der VR-Bank in der Kraußoldstrasse? Elegant sollen sie gewesen sein, die Herren, aber streng. Was wird sich daraus nun wohl ergeben – endlich?

   

Nr. 2610

Aus der Organisation

28. November 2007, 20:49 Uhr

Betreff: Prüfung nach dem Gesetz oder im Interesse des Genossenschaftsverbandes

Kommt es endlich mal ans Tageslicht was Eingeweihte nicht erst seit Kurzem wissen. Die Prüfungsergebnisse sind vielfach die, die der Genossenschaftsverband haben will. Wenn hier davon gesprochen wird, dass der Aufsichtsrat selber Repressalien zu fürchten hat, wenn er sich bei dieser Bank hinter den vom Verband angeschossenen Vorstand stellt, dann sagt es doch aus, dass eine objektive Prüfung gar nicht stattfinden soll. Wenn die Weichen bei der Bank nicht nach dem Willen des Revisionsdirektors gestellt werden, dann wird in die und die Richtung verschärft geprüft. Wenn der Aufsichtsrat aber spurt, dann wird über einiges hinweg gesehen. Ist das die Aussage aus Eintrag 2829.

Wie gesagt, Eingeweihte wissen längst, dass die Prüfer diejenigen sind, die die Richtlinien bei der Bank bestimmen. Wer nicht danach handelt, wer einen eigenen Weg verfolgt, der ist dem Verband im Weg. Dafür zu sorgen, dass keiner ausschert, dass die aus dem weg geräumt werden, die der Fusionswut im weg stehen, dafür werden alle guten Vorsätze vom Tisch gefegt. Dann hilft der Verband auch 5 Millionen Verlust zu verstecken, ohne Sicherheiten bei der Kreditgewährung und bei massivsten Verstößen gegen Kreditvergaberichtlinien und gegen § 18 KWG, wenn man nur den Vorgaben des Genossenschaftsverbandes folgt. Man hilft zwar Kunden ins Gefängnis zu bringen, wie bei der VR-Bank, aber die Geldwäscheverstöße des Vorstandes, die lässt man unter den Tisch fallen. Das Letzte dieser Kette sind dann die Prüfer auf den Vorstandssesseln der zusammenfusionierten Gebilde. Manchmal braucht man aber die verbrecherischen Vorstände auch noch, um ans gesteckte Ziel zu gelangen.

   

Nr. 2609

Ehemaliger aus einem Nachbarlandkreis des Prüfers Grothoff

28. November 2007, 19:07 Uhr

Betreff: Wasser auf meinen Mühlen

Die Veröffentlichung solcher Protokolle kann ich nur begrüßen und meine eigene Geschichte mit beifügen, die ebenso abgelaufen ist.
Da es immer die gleichen Muster sind, habe ich natürlich den Verdacht, dass damals die Prüfer extra zu solchen Handlungen geschult worden sind und nach einem Ausleseverfahren nur die besten der Besten (die natürlich auch zur Verschwiegenheit vergattert wurden) dafür in Frage kamen.
Natürlich versteh ich unter "Besten" nicht Fachwissen sondern absoluten Gehorsam.
Aber wie gesagt, alles nur ein Verdacht meinerseits.

Es geschah an einem Tag als ein gewisser Prüfer namens Raimund Grothoff gerade zur Prüfung gekommen war, dass dieser das Verlangen äußerte, unverzüglich eine Aufsichtsratssitzung zwecks seiner Vorstellung einer Fusion mit der nächstgelegenen Stadt-Raiffeisenbank dem Aufsichtsrat zu erläutern. Natürlich fragte ich ihn wie er das anstellen wolle und er meinte, ich würde staunen.
Und tatsächlich, ich staunte. Nicht wegen seiner rednerischen Dialektik sondern wegen seiner Unverfrorenheit.

Raimund Grothoff übernahm nach Eröffnung der Aufsichtsratsitzung an der auch der gesamte Vorstand teilnahm sofort das Wort und meinte an den Aufsichtsrat gerichtet:
"Meine Herren, Sie haben jetzt 15 Minuten Zeit um zu entscheiden ob Sie die beiden hauptamtlichen Vorstände entlassen oder einen Beschluss fassen, dass im nächsten Jahr mit der Raiffeisenbank ......... fusioniert wird."

Dann verlangte er, dass mein Kollege und ich den Raum für die nächsten 15 Minuten zu verlassen haben. Nachdem er das durchgesetzt hatte, wurde innerhalb der 15 Minuten der Beschluss zur Fusion vom Aufsichtsrat und dem ehrenamtlichen Vorstand getroffen.

Später sagte mir ein Aufsichtsrat, Sie hätten keine andere Wahl gehabt, als dem Verlangen Raimund Grothoffs nachzugeben.

Bisher hab ich nur gemutmaßt, dass der Aufsichtsrat unter Druck gesetzt wurde, jetzt bin ich mir sicher.

Nur nebenbei zur Info: Der Vorstandsvorsitzende der Stadtgenossenschaft mit der wir fusionieren sollten war ein ehemaliger Prüferkollege von Raimund Grothoff.
(Hinweis:Ähnlichkeiten mit Herzog sind rein zufällig, da alles stets nach dem gleichen Muster abgelaufen ist)

   

Nr. 2608

Insider

28. November 2007, 18:41 Uhr

Betreff: Vorankündigung zur Veröffentlichung von Protokollen aus dem Genossenschaftsbereich

Demnächst werden wir handfest unterlegen, wie sich Prüfer bei Banken einmischen. In einem Protokoll heißt es, der Prüfer, die Prüferin, warnt vor einer Weiterbeschäftigung des Vorstandes ..., da dann durch die Prüfung andere Wellen auf den Aufsichtrat zurollen ... Der Prüfer, die Prüferin sagt auch, dass sie die Arbeit des Aufsichtsrates detailliert unter die Lupe nehmen werden. Daraufhin hat ein Aufsichtsrat eine Antrag zurückgezogen.

So mischen sich diese Prüfungs-Monopolisten in die Führungsarbeit einer angeblich eigenständigen Kreditgenossenschaft ein. Demnächst ist dieses Protokoll dazu hier einsehbar.

   

Nr. 2607

Luigi

28. November 2007, 16:55 Uhr

Betreff: Wenn die Kontrolleure das Schlamassel für sich selber nutzen

Die Kontrolleure Prüfer waren doch bei uns gar nie zum Prüfen da. Die haben sich schon mit Manfred Heger und Konsorten verbunden, wo man uns über viele Jahre hinweg mit den Wertstellungen bei den Girokonten und den Stichtagsverzinsungen im Darlehen das Fell über die Ohren gezogen haben. Man hat alles richtig gemacht, sagt der heutige Vorstand, der Prüfer von früher. Millionen haben sie uns im Lauf der Jahre abgeknöpft. Was übrig geblieben ist, dass sieht man jetzt an der Bank in der Kraußoldstraße, Not und Elend, so haben die Vorstände selber die Bank ausgesaugt. Die Prüfer haben mit den Vorständen gemeinsame Sache gemacht, sonst wäre das nicht möglich gewesen, dass man uns einerseits mit den Abrechungen löffelt und auf der anderen Seite anscheinend jeder Kredit hergegeben worden ist, egal, ob der Kunden eine Sicherheit mitgebracht hat oder nicht. Wahrscheinlich nach dem Motto umso höher der Kredit umso besser, es macht für den Vorstand einfach gleich mehr Summe, egal was es für Probleme bringt. Unsummen an Risiko, das die Prüfer auch gesehen haben, das man aber gemeinsam vor uns versteckt hat. Risiko von dem man selber wusste in nicht vertretbarem Rahmen, ohne uns was zu sagen, aber den Vorständen zur Bilanz gratulieren, damit wir glauben sollten, es ist alles in Butter.

Was sollte also Johannes Herzog schon im Jahr 2001 oder 2002 bei uns da? Mit Sicherheit schon seinen Platz als Vorstand vorbereiten. Geholfen hat der uns nicht. Geholfen hat er den Vorständen die schlimmsten Zustände zu vertuschen damit sie ungeschoren davon kommen, geholfen hat er vielleicht sogar noch, dass die über Flex und Gold, Gold, Gold und vielleicht manch anderen Fall sich noch zusätzlich was abschneiden konnten bevor sie gehen mussten. Denn das scheinen die auch schon gewusst zu haben. Von wem hat man das abgeschnitten? Uns hat man ausgenommen, die Kreditnehmer weiter auflaufen lassen, bis der eine oder andere auch noch unnötig sein Vermögen mit der Bank verloren hat, unglaubliche Rettungserwerbe, wie es bankchinesisch heißt und den der dann nicht mehr platz gehabt hat in der Bilanz auf der Position, das Möbelhaus, das hat man in den eigenen Bestand genommen und lässt es jetzt seit vier Jahren mit dem eigenen Zinsverlust, der sich auch schon auf Millionen aufsummieren dürfte, verrotten und verkommen.

Unser Herr Herzog ist vollkommen am Ende. Wenn man ihn an sein Versprechen vom letzten Jahr erinnert, dass er versprochen hat im Dezember eine Kurzbilanz zu machen zur Information an die Vertreter, das wird es ein Schock für ihn sein. Es geht doch keiner mehr hin zu der Bank.

   

Nr. 2606

Aus ...

27. November 2007, 17:30 Uhr

Betreff: Wenn die Kontrolleure nicht kontrollieren

Wenn man ins Genossenschaftsgesetz (= Link) ab § 53 schaut, da ist die gesetzliche Prüfung geregelt. In § 57 Prüfungsverfahren (= Link) steht in Abs. (1), dass man dem Prüfer nichts vorenthalten kann und in § 62 Verantwortlichkeit der Prüfungsorgane (= Link) steht in Abs. (1), das der Prüfer, der Prüfungsverband zu einer gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Gewissenhaft bringt sicher eine hohe Verantwortung mit sich. Wenn ein Prüfer diese gewissenhafte Prüfung nach dem Gesetz unterlässt weil er sich dadurch persönliche Vorteile verschafft, wie ist dass den rechtlich zu sehen? Warum haben die Prüfer in Marktredwitz von sich aus die Schäden herunter geredet. Bis jetzt wissen wir nur von Flex und von Gold, Gold, Gold. Warum hat man den Schaden bei Flex von 5 Millionen DM auf zwei Millionen heruntergeredet. Da war doch die Prüfung alles andere als gewissenhaft, wenn man so ein Kreditverhältnis zulässt, wenn es nur mit 200.000 Mark an dinglichen Sicherheiten unterlegt ist. Wie ist es zu sehen, wenn man den ersten Kredit im Jahr 1999 ausreicht und bei einer weiteren Regelung im Jahr 2000 als nicht rosig bezeichnet?

Hat da der Vorstand bei der Ausreichung sorgfältig gehandelt, hat da die Prüfung den Vorstand gewissenhaft geprüft, wenn Dr. Nickl sagte, das Kreditengagement war bei der Ausreichung im Jahr 2000 schon nicht als rosig zu bezeichnen? Nicht rosig bei einer Deckungslücke von 4,3 Millionen Mark, wenn man das gegenrechnet? Ein so ein Blankokredit, wenn man den Vertretern verschweigt, dass genau zu der Zeit die Risikolage nicht in einem vertretbaren Rahmen war? Das haben die Prüfer doch gesehen, dann lügt uns nicht an, dass ihr Flex nicht gesehen habt. Ist das nicht alles ein Verbrechen gegen das Vermögen der Genossenschaft? Ist das Vorschub leisten durch die Revision zum Betrug der Vorstände an der Bank?

Haben die Aufsichtsräte sonst die Hände aufgehalten, wenn man Sicherheiten verteilt hat, oder wenn vielleicht Provisionen an der Bank vorbei für Hotelverschiebereien stattgefunden haben? Anders ist das nicht vorstellbar. Die Aufsichtsräte bestochen, die Prüfer schlagen sich die schönsten Posten raus, wie ist das sonst möglich und zu erklären. Warum hat man bei Gold, Gold, Gold die Schadenssumme runter geredet? Hat man untersucht, was die Zahlung nach Taiwan mit 130.000 € war, wo Reinhold Wolf vor Gericht keine Antwort geben konnte? Da ist die Ware nicht mal über Deutschland gelaufen. Ist das Verbrechernest bei uns ganz oben angesiedelt? Wer uns so anlügt, der muss erst seine Unschuld beweisen. Denn angelogen haben uns der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Prüfer nur gemeinsam im großen Stil, keiner ist aus dem Kreis ausgebrochen. Das zieht sich über die Gratulation zur Bilanz im Jahr 2000, mit den Schritten in die richtige Richtung bei nicht rosigen Kreditausreichungen von 4,3 Millionen blanko, über die Nichteinbuchung von den Einzelwertberichtigungen bis hin zur leisen Bekanntgabe der EWB-Summe am 29.06.2006 durch Reinhold Wolf, wo er sich mit Johannes Herzog und auch Werner Schelter kurz zuvor in der Zeitung mit „ein bisschen stolz“ präsentierte.

Lug, Trug – Betrug? Begleitet und gefördert durch die Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern und einen, den Herrn Herzog, den der Verband hier her gesetzt hat. Hat der Verband gewissenhaft geprüft, oder nutzt der Verband sein Prüfungsmonopol schamlos aus um seine Spielchen auf unsere Kosten zu treiben? In welche Kategorie reihen wir den Verband denn ein nach dem vorgenanten Strickmuster, als Ansammlung von Halunken?

   

Nr. 2605

Uwe

27. November 2007, 13:28 Uhr

Betreff: Ein Revisor deckt Millionenschaden nicht auf um selber Vorstand zu werden

Man kann das Theater eigentlich gar nicht verstehen. Da tut man so, als ob bei Flex der Schaden 2 Mio. DM (1,12 Mio. €) gewesen wär und das wäre alles wegen den Überziehungen gewesen. Dabei verdeckt man aber, dass mit den genehmigten Krediten der Schaden in Wirklichkeit wahrscheinlich 5 Mio. Mark war. Und wie man dass alles hin biegt. An den Überziehungen hätte man nicht mit wirken können. Das mag auch noch stimmen, aber man hätte es verhindern können und man hätte es verhindern müssen, vor allem dass sie über lange Zeit stetig angesteigen konnten. Da müssen doch beabsichtigt die bankinternen Kontrollabläufe unterbunden worden sein. So eine Vorgehensweise kann man wirklich nur verbrecherisch nennen. Eines hat das andere begünstigt und Manfred Heger hat gesehen welche Kontrollen er fürchten muss, nämlich keine und mit welchen Unfähigen er es zu tun hat.

Wenn die bei der Genehmigung schon zugestimmt haben, dass man 4,5 Mio. DM so gut wie ungesichert ausgegeben hat, da hat man doch den Kopf bloß in den Sand gesteckt, bei jedem was Vorstand Heger vorgetragen hat und gehofft, dass alles gut geht. Die die dann auch noch Kundenbilanzen gefälscht haben, die sitzen noch im Aufsichtsrat mit drin, aber so tun, als ob man nichts gewusst hat. Wenn man am 30.06.2005 auch noch gesagt hat, man hat den Kredit solange nicht selber überprüft, ja dann ist man doch zu 100 % an dem Ausfall mit schuld, vom Anfang bis zum Ende. Wer Aufsichtspflichten hat und die nicht wahr nimmt, der ist dafür verantwortlich. Auf wen sollen sich denn die 17.000 Mitglieder sonst verlassen können? Wie es aussieht auf die externe Revision sowieso nicht, die kocht ihre eigenen Suppe und will mit den Mitgliedern nichts zu tun haben.

Das muss doch die Revision schon in den Jahren 1999 und 2000 gesehen haben was Sache ist. Diese verbrecherischen Züge, das Aussetzen von den Kontrollmechanismen bei der Bank und dass die sich nicht gegenseitig gebremst haben, das kann doch einem Prüfer nicht verborgen bleiben. Aber Herr Herzog und Herr Grothoff wollten den Schaden anscheinend gar nicht eindämmen. Denen hat das in den Kram gepasst. Die haben sich noch daraus ihre Faustpfänder gebastelt aus den schlimmen Zuständen bei der Bank. Nur um die Vorstände und Aufsichträte zu erpressen, hat man so mit dem Regress rum geeiert, obwohl man unter Führung dieser Prüfer den Heger schon ein Jahr vorher aus allen Verpflichtungen raus gelassen hat. Man hat sich mit ihnen abgesprochen, dass wenn man die Wahrheit verdreht, die Vertreter auf die richtige Linie bringt, dann passiert nichts, außer dass man einen von den Prüfern zum Vorstand machen muss. Vielleicht haben sie auch geplant später sich wieder zu vereinigen, wenn Wolf und Krämer endgültig ihre Schuldigkeit getan hätte. Zwei Prüfer auf einmal, das wär doch zu arg aufgefallen.

Aber uns ist jetzt das Licht doch aufgegangen, dass Herzog und Grothoff eigentlich gar nicht geprüft haben, sondern den Karren noch mehr in den Dreck fahren haben lassen, damit sie es leichter haben das Kommando zu übernehmen. Die Nächsten die es noch kapieren müssen, dass wir die Sache durchschaut haben, dass ist die Bankenaufsicht. Oder vielleicht wendet sich auch noch der Großteil des Aufsichtsrates von den Blendern ab, einer von beiden muss den herzog bei uns raus nehmen, sonst machen wir unser Theater so, dass man es nirgends mehr überhören kann und dass es auch der Dümmste mitkriegt und versteht wie man glaubt in der Provinz verfahren zu können.

   

Nr. 2604

Beobachter

25. November 2007, 20:40 Uhr

Betreff: Absolut sinnloses Prüfungen seit der Fusion bei der VR-Bank Marktredwitz

Wenn die Prüfung nicht feststellt, dass aus dem Verstoß gegen den § 18 KWG solche Verluste entstehen, für was brauchen wir dann die Prüfung? Es ist doch unglaublich, was man da im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) alles nachlesen kann. Und da will man den Vorstand noch in Schutz nehmen. Bei der VR-Bank gehört die Prüfung des Genossenschaftsverbandes selber auf den Prüfstand. Da braucht man kein Gutachten eines Anwaltes, dass muss der Verbandsprüfer sehen, der so ein Engagement laufend sieht und über die Jahre begleitet. Da gilt keine Ausrede, weil es so viel waren, dass wäre nämlich nur das weiter Eingeständnis, dass man die Masse auch noch ermöglicht hat.

Den Herzog muss man fragen, ob er dem Heger auf die Art und Weise noch was mit geben wollte, weil er ihn nicht geprüft hat. Man meint fast der hat sich die Freigabe seines Stuhles noch mit einer Beigabe versüßen lassen. An diesem Verlust bei Flex, da hat die Revision wahnsinnigen Anteil, dass es soweit gekommen ist. Feststellen, dass die Kreditausreichung an sich schon unsauber war und dann die Überziehungen auch noch laufen lassen. Der Herzog hat ja anscheinend den Verlust bei der Bank gebraucht und genutzt, dass er den Heger ablösen konnte. Und die anderen zwei Kasperl im Vorstand, die von Gesamtverantwortung anscheinend nie was gehört haben und sie auch keiner dran erinnert hat, die hat der Verband vor den Karren Herzog gespannt ihn über die Ziellinie zu ziehen. Der Genossenschaftsverband mit seinen wohlwollenden Prüfer Herzog und Grothoff, die haben uns ins Unglück rennen lassen, die haben viel von unseren Kunden mit ihren eigenen Dramen auf dem Gewissen. Wir müssen dafür sorgen, dass die zusammen auf die Anklagebank kommen.

   

Nr. 2603

Minnesänger

25. November 2007, 18:25 Uhr

Betreff: Heuschrecken

interessante Ausführungen zur Sendung bei Plusminus sind auf der Seite
http://www.egon-w-kreutzer.de/Meinung/0PAD47.html

zu finden.
Ich finde, der Autor hat vollkommen recht, hinterher kann keiner mehr sagen er hat es nicht gewusst.

   

Nr. 2602

Stinkesauer

25. November 2007, 15:14 Uhr

Betreff: Mit einem Fuß schon im Knast?

Seid ihr denn noch zu retten? Lest man die Artikel in der Zeitung zur Sparkasse in Tirschenreuth noch mal durch: http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/687498-126,1,0.html und http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1020626-102,1,0.html7 .

Da heißt es doch, dass die Sicherheiten schlechter geworden sind. Bei der VR-Bank hat man gar keine Sicherheiten rein genommen. Darum müsst ihr euch gegenseitig schützen. Egal ob es die Vorstände oder die Aufsichtsräte und auch der Verband sind. Wenn man schon feststellt, dass die Gesamtvorstandschaft keine Regelungen trifft, um die Sachen selber ordentlich abzuwickeln, wie kann man dann als Kontrolleur ungesicherte Kredite in Millionenhöhe zulassen? Müsst ihr euch gegenseitig schützen, weil ihr selber schon mit einem Fuß am Rand des Abgrund stehts?

   

Nr. 2601

Empörter

25. November 2007, 14:54 Uhr

Betreff: Bandenhehlerei zwischen Vorstand, Aufsichtrat und Prüfung?

Was da im Eintrag Nr. 2782 drin steht mit der Bandenhehlerei, ist das traurige Realität bei unserer VR-Bank in Marktredwitz mit dem Verweis auch in den § 260, Strafgesetzbuch, Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei ? Was haben die untereinander verteilt, was sie bei uns kaputt gemacht haben und der Verlust bei der Bank, den haben wir als Mitglieder auch noch tragen müssen. Hat man in Wunsiedel und anderswo die Maschinen verteilt oder das Geld, das man in Polen und in Tschechien bekommen hat? Oder gibt’s die sprichwörtliche Datsche da wirklich, wo man sich regelmäßig verlustieren kann? Irgendwo müssen die Sachen oder das Geld doch sein? Ist für die Vorstände und die Aufsichtsräte und auch die eingeweihten Verbandsleute im Sporthotel in Oberwiesenthal die Suite regelmäßig kostenlos zur Verfügung, wegen zugesagter oder eingeforderter Dankbarkeit der neuen Besitzer?

Muss man wirklich sehen, dass die Skrupellosigkeit weit über den Vorstand hinaus gegangen ist? So ein Treiben haben doch die Aufsichtsräte mit bekommen und die Prüfer, bei einer Bank, wo die Risiken nach der Fusion zum Ende 2000 in einen vertretbaren Rahmen zurück geführt werden mussten!? Da wurden neben den Kunden und auch den Mitglieder zusammen der Fiskus und die Kommunen auch noch geschröpft und als letztes sind jetzt wahrscheinlich die deutschen Genossenschaftsmitglieder dran über den Sanierungsfonds. Und die Karle haben das alles gewusst. Wo schreibt man sonst in eine Bilanz rein, dass die Einzelwertberichtigungen nicht eingebucht wurden, die nach den gesetzlichen Richtlinien niemals weggelassen werden dürfen? Jahrelang falsche Bankbilanzen, aufgestellt von den Vorständen, geprüft von den Revisoren bis zur letzten Ziffer und zum letzten Buchstaben und abgesegnet vom Aufsichtsrat. Alle haben es gewusst, die Vorstände von damals und von heute, der Aufsichtsrat bis zum letzten Schläfer, und auch Johannes Herzog und Raimund Grothoff als Verbandsprüfer. Was wollen wir noch als Betrug bezeichnen, wenn das nicht?

Beim Verband weiß man das rauf bis zum Vorstandsvorsitzenden, wie man die Allgemeinheit mit den Machenschaften schädigt. Man muss 5 Millionen doch vertuschen bei Flex, wenn man die Finger bis zur Schulter hoch mit drin hat. Die Prüfungen waren für die Katz. Und dann kann man doch Gold, Gold, Gold neben dran nicht aufklären. Das würde doch die Gefahr mit sich bringen, dass die anderen Sauereien auch kontrolliert werden, von einem anderen als einem selber. Da schickt man lieber den Kunden mit der Anzeige ins Gefängnis, aber den korrupten Vorstand, dem gibt man allein die Unterlagen mit, wenn er auch schon ausgeschieden ist und lässt sich selber nicht blicken, wie der den größten Schmarrn verzapft um sich selber und die Beteiligten bei der Bank raus zu reden.

Das sind dann noch die Spezialprüfer, die Herren Herzog und Grothoff, die am Werk sind. Ja die sind sogar genau in der Zeit da, wo man die Krone bei Flex und dem Goldmärchen noch oben drauf setzt, wo Flex mit 1,5 Millionen Mark überzogen wird und der andere Kredit nur für die Blutzuckerstreifen für die guineischen Soldaten in schwindelerregende Höhen steigt, kein anderer Mensch sonst in der Welt hat diese Ware gebraucht und da rauchen 2,5 Millionen Mark durch den Kamin und die Prüfer sitzen daneben. Die sehen wahrscheinlich selber tagtäglich wie in den zwei Fällen die Überziehungen und die Kreditvoluminas ansteigen, denn die haben doch wahrscheinlich unbeschränkt Zugang zu den Bankensystemen, wenn sie gerade prüfen.

Waren die anderen Schweinereien schon so groß, dass man das einfach übersehen hat, weil der Herzog doch schon als neuer Vorstand bestimmt war? Da kann man doch schon nicht mehr prüfen, sondern arbeitet doch nur um den eigenen Prüfer in den Vorstandssessel zu heben? Die haben die Verluste bei der Bank in der Zeit bloß noch in die Höhe geschraubt. Aber wie gesagt, der Verband glaubt in so einem Fall, es gibt genug die dafür bezahlen, angefangen vom Kunden bis zur Mitgliedergemeinschaft aller deutschen GenoBanken. Selber holt man sich noch die doppelten und dreifachen Prüfungsgebühren ab. Verdienen an den eigenen Schweinereien. Ist doch gut wenn man die Fäden so straff in der Hand hat.

   

Nr. 2600

Holger

25. November 2007, 11:21 Uhr

Betreff: Welches Strafmaß wäre angemessen?

In Eintrag Nr. 2619 wurde danach gefragt, welches Strafmaß wäre angemessen, wenn Manfred Heger im Fall Flex die Zahlen manipuliert hat, dass der Kredit überhaupt möglich gemacht worden wäre, dass er weiter geführt worden wäre, dass er erhöht worden wäre, dass damit über Strohmannkredite der Verlust noch höher gemacht worden wäre? Für die 300 Seiten unglaubliche und unendliche Überziehungen pro Monat die dann in die 27,4 Millionen Einzelwertberichtigungen gemündet haben?

Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn sich nun herausstellt, welche Unterstützer die Aufsichtsräte und die Revisoren waren? Wenn sich herausstellen würde, dass sich die selber bedient haben? Wenn sich herausstellen würde, dass schon der Geschäftsplan der Firma von Anfang an mit Hilfe von Leuten aus dem Umkreis einschließlich Manfred Heger getürkt worden wäre? Wenn sich herausstellen würde, dass eine Aufsichtsratsmitglied Steuerberater der Firmengruppe war und dies von Anfang an vielleicht sogar selber aufgestellt hat, wenn es sich herausstellen würde, dass er der Wahrheit entspricht, dass dieser Aufsichtsrat während dieser unglaublichen Phase des Kreditverhältnisse bei der Bank eine Bilanz mit falschen Warenbeständen erstellt hätte? Wie war das, Kreditverlust für die Bank, Sicherheiten untereinander aufgeteilt? Wo sind die Flexscheiben, die palettenweise in Wunsiedel gelagert wurden, und wo der Insolvenzverwalter immer noch forscht wo sie abgeblieben sind?

Welches Strafmaß wäre angemessen für die Helfer zur Ausplünderung der Kunden und der Bank?

   

Nr. 2599

Cornelia

25. November 2007, 10:56 Uhr

Betreff: Die angeblichen Unschuldslämmer sind die Hauptverantwortlichen

Da tun sich doch Abgründe auf. Hat es Rudi und Manfred Heger all die Jahre wirklich verstanden die Aufsichtsräte und vielleicht auch die Prüfer zu kaufen? Wie kann man so tun, als wolle man den Vorstand in Haftung nehmen und gibt nur ein bisschen mehr als ein Drittel der Schadenssumme bekannt? Wie oft haben die die Hände aufgehalten? Und die Prüfer Herzog und Grothoff haben auch so getan als ob sie nichts gesehen hätten. Ist es wirklich so, dass die Staatsanwaltschaft nur das anpackt, was sie von den Prüfern des Verbandes vorgelegt bekommen? Wenn alle miteinander 4,5 Millionen Kredit ausgeben, sagen das Kreditverhältnis ist nicht rosig und man nur 200.000 an Sicherheiten hat, dass ist das nicht mehr bloß fahrlässig dass man das Geld der Mitglieder in den Sand setzt, dann ist das bewusst und vorsätzlich. Wer da dann die Überziehungen, wer dann daneben sitzt und die Sachen sieht, wie die anderen Vorstände und wahrscheinlich über die Prüferlisten (für die gibt’s es doch solche auch noch besonderes aufbereitet, wie man mir gesagt hat) und wer dass alles nicht kontrolliert, obwohl man von Anfang an von der Revision die Gefährdung bei dem Kredit auch gesagt bekommt, der wirft das Geld bewusst und beabsichtigt mit vollen Händen aus dem Fenster raus. Eine Überziehung schon im ersten Jahr mit 734.000 DM nicht einzuschränken, das ist ein Verbrechen. Eine Überziehung ist doch eine Störung beim Kredit, die innerhalb von kurzer Zeit wieder erledigt werden muss. Aber bei der VR-Bank in Marktredwitz hat sich die im nächsten Jahr darauf gleich auch noch verdoppelt.

Das war verbrecherisch, was Manfred Heger mit dem Kredit gemacht hat. Aber die anderen waren alle dabei und das war kollektives Verbrechertum. Bei der VR-Bank hat keine Prüfung durch den Verband stattgefunden. Der Kreditfall Flex zeigt es auf. Die angeblichen Unschuldslämmer sind die Hauptverantwortlichen. Wer sich als Kontrolleur ausgibt und die Schweinereien erst dadurch noch anschiebt, dass man nicht kontrolliert, der ist noch mehr schuld als unsere Vorstände, die in diesem Wasser geschwommen sind. Für uns Kunden muss das gewesen sein, wie wenn wir uns im Haifischbecken bewegt haben und uns der Bademeister selber rein geschickt hat und in Sicherheit gewogen hat.

Johannes Herzog hat schon viel früher gewusst, dass er gar nicht prüfen braucht bei der Bank. So wie man uns bei Flex und Gold, Gold, Gold angelogen hat, wie das jetzt wie eine Granate auffliegt, so hat der Mann doch keine Prüferehre. Man braucht sich nichts vormachen. Die Revisor haben von Anfang an gewusst, dass Flex bei der miserablen Absicherung ein Rohrkrepierer ist. Und zum Schluss hat Herr Herzog auch gewusst, was Manfred Heger in Slowenien zu tun hat. Aber vielleicht hat man Manfred Heger nicht nur über den Aufhebungsvertrag die Brücke zum Abgang gebaut, vielleicht hat man Manfred Heger bewusst über diese Konstellation beabsichtigt noch die Überziehung genauso ermöglicht, wie Reinhold Wolf im Fall Gold, Zahlungen nach Taiwan über die 130.000 €, wo er vor Gericht keine Antwort darauf wusste für was das gewesen sein soll. Hat Herr Herzog mit seiner Untätigkeit dem beabsichtigt Vorschub geleistet, dass Manfred Heger da noch Geld verschoben haben könnte?

Über Flex stehen die Aufsichtsräte und vielleicht auch Johannes Herzog mit dem Ausfallbetrag voll und ganz in der Haftung, es muss nur vorgebracht werden. Aber über den Fall Flex und Gold, Gold, Gold da hängen die Aufsichtsräte plötzlich auch für alle anderen Ausfällt in der Haftung mit drin. Es wird immer klarer und deutlicher, warum man den Vertretern und den Mitglieder nie was sagen wollte, wie katastrophal schlimm es mit den Ausfallrisiken bei der Bank wirklich ist und wer das zu verantworten hat. Alle zusammen sind es nämlich gewesen, die Vorstände, die Aufsichtsräte und der Genossenschaftsverband.

Wir müssen dem Wunsiedeler Kreis helfen den Druck noch viel mehr zu erhöhen. Wir müssen schauen, ob wir von Geschädigte Unterlagen und Schilderungen bekommen, wo man die beabsichtigt mit halbscharigen Krediten versorgt hat, oder wo man sie dahin gebracht hat, um sie dann wegen einer nicht ausreichenden Bonität regelrecht abzuschlachten. Wenn man an die Sicherheiten denkt in Wunsiedel, dann sieht man die Methodik der Bank, ihrer Vorstände und ihrer Aufsichtsräte und der hilfsbereiten Prüfer. Der Kunden am Boden zerstören, die Bank auf dem Verlust sitzen lassen und die Sicherheiten unter sich verteilen. Man hat sich selber bedient.

Wo bleibt der Staatsanwalt, müssen wir den hintragen?

   

Nr. 2598

Luigi

24. November 2007, 13:31 Uhr

Betreff: Etliche Leute, die für den Schaden bei der VR-Bank selbstschuldnerisch haften

Den nächsten Regress, den müssen wir den Vertretern aus der Hand nehmen. Man hat doch gesehen, im alten Wahlausschuss, da waren Heger, Wolf und Krämer drin und jetzt sind es Herzog und Heidel. Die suchen sich doch die Vertreter selber raus, Spezl, Freunde, gute Bekannte, aber doch keinen der gegen sie ist.

Mit der Sache Flex, wie sie jetzt aufkommt, da kann der Staatsanwalt nicht mehr dran vorbei. Eigentlich muss man sich sowieso fragen, ob die die Tomaten auf den Augen nicht mal runter nehmen wollen. Wenn man bisher so einen Vorstand verknackt hat, dann hat doch das der Genossenschaftsverband alles vorbereitet und dem Staatsanwaltschaft so präsentiert, dass die keine Arbeit mehr hatten. Drum haben die Verbandsleute auch in Marktredwitz geglaubt, da merkt keiner was, wenn wir unsere Tricks anwenden. Aber über den Wunsiedeler Kreis, da scheinen doch Experten von überall her so die wichtigen Details raus zu kitzeln. Wenn die Staatsanwaltschaft die Fähigkeit nicht hat, zu sehen, ob z.B. Wolf wie beim Goldmärchen beteiligt und mit schuldig ist, oder ob er auch noch zeuge machen kann und wenn er recht auf den Putz haut auch noch den Kunden ins Gefängnis bringt, damit, dann muss man dass über das Gästebuch immer weiter offen legen, was die Vorstände mit Unterstützung der Aufsichtsräte und der gesetzlichen Prüfung alles angestellt haben.

Liebe Bankenaufsicht, was sagt ihr den dazu, dass man den Vertretern vormacht, Heger wegen 1,1 Mio. € den Regress anzuhängen, wenn der Prüfer selber weiß, dass alle zusammen für 2,6 Millionen verantwortlich sind? Was sagt denn die Bankenaufsicht dazu, wenn der Kredit mit 5 Mio. Mark nur mit 200.000 verwertbaren Sicherheiten abgesichert war? Es ist doch ganz leicht für die Bonner Beamten, die brauchen bloß den Ordner VR-Bank Marktredwitz raus holen und nachlesen, da steht in einem Einzelprüfungsprotokoll über Flex alles drin. Wahrscheinlich stimmt das aber noch gar nicht, mit Sicherheit gibt es in den Berichten von 1999 bis 2004 immer einen Einzelbericht zu dem Kredit, bei einer Bank, wo die Risiken zum Fusionszeitpunkt außerhalb eines vertretbaren Rahmen gelegen haben und der Vorstand Millionenkredite ohne Sicherheiten ausreichen durfte, ohne Folgen für sich selber befürchten zu müssen. Oder sind 200 Tausend bei 5 Millionen eine Absicherung? Und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sind einige dieser Einzelberichte zu Flex von Johannes herzog und auch Raimund Grothoff gemacht, genauso wie bei allen anderen unsauberen Kreditsachen. So wurden wir geprüft, da bleibt einem das lachen im Hals stecken.

Aber für diese Sauereien, müsste da der Verband und auch die Bankenaufsicht mit in Haftung genommen werden und jede Mark an Prüfungsgebühr zurück bezahlt werden. Die Verwaltungskosten sind doch um 1 1/2 Millionen Euro zu hoch, dass sind doch die Prüfungsgebühren. Für was sind die Leute vom GVB überhaupt da. Wir zahlen sie, damit sie ihren Dreck zudecken, dass ist doch unglaublich.

Wir müssen den Vertretern auf die Finger schauen, damit wir alle 15 bis 18 Leute in die Haftung kriegen. Beim Pausch, dem Oberlumpen, der sich aus dem Staub gemacht angefangen, über alle Aufsichtsräte, über alle Vorstände bis hin zu Heidel und vor allem dem, der daraus seine Vorteile ziehen wollte, dem sauberen Johannes Herzog. Der Kerl hat uns am meisten angelogen. Wenn der Aufsichtsrat und die Vertreter den nicht raus schmeißen, dann machen wir es,

Bei 15 bis 18 Leuten mit selbstschuldnerischer Haftung, da kriegen wir die 5 Millionen von Flex schon zurück. Und dann machen wir weiter mit dem Hotel, mit der Sache Bleil, mit Gold, Gold, Gold. Kein einziger Fall von denen ist sauber abgelaufen. Wenn wir mit Flex mal den Anspruch durch Haben, dann werden uns jedes Gericht in den anderen Fällen auch folgen und dann werden wir die aufziehen, die man uns noch nicht gesagt hat. Es ist eine unbandige Sauerei, dass die Verbandsleute einen kleinen Vorstand wegen 800.000 € und paar Überziehungen verknacken lassen und die großen Lumpen, die lässt man unangetastet, weil man selber mit denen die größten Lumpereien durch gezogen hat. Die Mafia ist ja ein Kindergarten gegen unsere Banker mit allen Aufsichtsräten drum herum. Hat man sich bei den 1,4 Millionen mit bedient über Slowenien und Österreich, oder bedienen lassen?

Wir werden die Finger immer mehr in die Wunden legen, wir lassen nicht mehr locker.

   

Nr. 2597

Holger

23. November 2007, 22:39 Uhr

Betreff: Die Prüfungen bei der Bank waren doch nichts wert, der Prüfer hat nur auf seinen Job hin gearbeitet

Jetzt wird aber deutlich, da sieht man doch, dass die Prüfungen mit dem Prüfer bei der VR-Bank überhaupt nichts wert waren, der hat doch nichts anderes als auf seinen Job hin gearbeitet. Wo man unter seinen Augen 5 Millionen in einem Kreditfall so stümperhaft durch die Finger rieseln hat lassen, da hat er gemeint, da machen dann 450.000 € auch nichts mehr aus. Auf den eigenen Vorteil und auf keinem mehr acht geben, ist das nicht toll?

Aber was kann der Typ außer die Mitarbeiter mobben. Das ist doch nicht schwer, er hat nicht nur Sachen von den Vorständen, er hat sie von allen. Und so kann er sich alle Freiheiten und auch Frechheiten raus nehmen. Den Aufsichtsrat, den hat er im Sack. Da braucht er eine neutrale Überprüfung nicht mehr zu fürchten. Herr Herzog weiß wie hoch der Ausfall bei Flex war und warum man nur eine kleine Summe genannt hat. Er weiß was mit den Maschinen passiert ist, das hat er sicher überprüft, aber nicht für die Bank, für sich hat er das nachgeschaut, wo was nicht sauber gelaufen ist. Das hat er in keinen Bericht rein geschrieben. Aber gibt es für ihn ein sichereres Ruhekissen? Der denkt sich, lass die draußen ruhig brüllen und plärren, mir ist es auch egal wenn es mit der Bank weiter runter geht, mein Posten der ist mir wichtig und auch sicher. Da haben die Prüfer so einen Kredit von 5 Millionen angeblich nur auf einer Grundbuchsicherheit von 200 Tausend durchlaufen lassen und einer kleiner Bürgschaft vom Vater. Wenn man weiß die anderen sind schuld und man kann ihnen das bei jeder passenden Gelegenheit an den Kopf knallen, was gibt es den Schöneres. Wenn dann noch die Zahlen vom Vorstand getürkt werden können, dann gehören doch die Prüfer eingesperrt, wenn die so tun, als ob man das nciht merkt.

Von draußen muss das neu überprüft werden, auch die Herren Prüfer, damit man sieht, dass sie ganz gewaltig schuldig sind, was bei der Bank los war. Schuldig sind sie, weil sie viele alleine für die eigenen Interessen in Not geraten haben lassen, weil sie Manfred Heger nicht schon im Jahr 2001 gestoppt und gefeuert haben, sondern weil sie die Bank so weit runter wirtschaften haben lassen, dass es ein Leichtes war da als Retter aufzutreten. Das sind die Prüfer vom Genossenschaftsverband und ein ganz spezieller aus der Garde ist bestimmt Johannes Herzog.

   

Nr. 2596

Mitglied der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

23. November 2007, 21:46 Uhr

Betreff: Offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde über das Bundesaufsichtsamt

Anonym, Fichtelgebirgskreis, den 23. November 2007

Bundesministerium für Finanzen
Herrn Minister Peer Steinbrück
über zuständige Dienststelle Dienstaufsicht über die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn


Abschrift an die Fraktionen im deutschen Bundestag und
im bayerischen Landtag, sowie
Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestage und des
Bayerischen Landtages
Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main
Europäisches Parlament Straßburg


Dienstaufsichtsbeschwerde über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn


Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de ist unter Gästebuch, über die VR-Bank Marktredwitz eG ein großer Fundus zur Arbeit dieser Bank mit größten Verdachtsmomenten für massivste Untreuetatbeständen zum Schaden für die Bank und ihre Kunden und Mitglieder, die Region aber auch für das Land Bayern und die Bundesrepublik Deutschland aufgeführt. Der Initiator dieser Seite würde sicher zur Verfügung stehen, um wesentliche Punkte heraus zu arbeiten.

Nach meiner Ansicht unterstützt dabei auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch Duldung und Unterlassung ihrer Aufsichtspflicht diese Vorgänge. Damit einher gingen sicher auch massivste Steuerverkürzungen durch die Bank, die darin gipfelten, dass die Bank selbst in ihren Lageberichten erklärte notwendige Wertberichtigungen nicht vorgenommen zu haben. Auch diese Tatsache wird auf der Internetseite hinlänglich aufgezeigt. Mit der Unterlassung dieser Wertberichtigungen zur rechten Zeit und der Verschiebung in andere Steuerperioden könnten Millionenbeträge an Steuer verkürzt worden sein, was sicherlich dringend einer Überprüfung bedarf.

Nun wurde aber mit heutigem Datum auf dieser Seite aufgezeigt, dass vor zwei Jahren den Mitgliedervertretern eine Entscheidung zum Regressanspruch gegen einen Vorstand der Bank auf der Vertreterversammlung vorgelegt wurde. Dabei hat der Aufsichtsrat die Tatsachen dermaßen gedreht, dass der Eindruck entstehen musste, dass die Schadenssumme 1,1 Mio. € betrug, die Tatsache dürfte aber sein, dass es dagegen wahrscheinlich 2,6 Mio. € an Schaden waren. Der Aufsichtsrat hat den Teil, an dem er zuerst durch Zustimmung vielleicht grundlegend selbst beteiligt war mit wahrscheinlich 1,4 Mio. €, der Versammlung gegenüber nicht genannt und somit vorzugaukeln versucht eine Verfehlung des Vorstandes hätte nur die Spitze des Verlustsumme, die genannten 1,1 Mio. €, betragen. Dabei dürfte jedoch der Gesamtschaden auch im Gesamten als Dienstpflichtverletzung und Untreuetatbestand nach dem StGB § 266 gesehen werden. Die Handlungsweise des Aufsichtsrates gegenüber der Vertreterversammlung dürfte damit begründet sein, dass der Aufsichtsrat selbst wegen des massiven Verletzung von Kontrollpflichten für den gesamten Betrag ebenfalls die Sorgfaltspflichten verletzt haben dürfte und damit in Haftungsverpflichtung stehen dürfte und auch im Anbetracht des § 266 StGB schwer im Feuer stehen dürfte.

Die Initiatoren des Wunsiedeler Kreises haben auf vielfältige Weise auch die Bundesanstalt über diese Tatsachen umfassend informiert. So liegt dem BaFin auch das Protokoll der ominösen Vertreterversammlung vom 30.06.2005 der Bank vor, oder das BaFin hatte vielfach die Möglichkeit auf Hinweise hin, dieses Protokoll im Internet komplett einzusehen. Wie nun heute auf der Internetseite aufgezeigt wurde, liegt der Verdacht sehr sehr nahe, dass über die Reduzierung der Schadenssumme und ein falscher Vortrag der Vorgänge Strafvereitlung betrieben werden sollte und eigene Verantwortlichkeiten nicht aufgezeigt werden sollten. Über das ganze Ausmaß jedoch weiß der Genossenschaftsverband Bayern über seine gesetzliche Prüfung vollständig bescheid. Ebenso muss das BaFin über die Prüfungsberichte ebenfalls im Detail über diesen angesprochen Kreditfall informiert sein, also auch über die tatsächliche Höhe des entstandenen Schadens bei der Genossenschaft. Beide Institutionen, also auch das BaFin haben jedoch nichts dagegen unternommen, dass gegenüber den Vertretern der Bank irreführende Zahlen vorgetragen wurden, die dem Schadensausmaß und der Nennung der Ursachen nie gerecht wurden. Wenn sie die Internetseite anschauen, werden sie Unmengen an hinterlegten Unterlagen einsehen können, die Ihnen selbst zu einer Entscheidungsfindung verhelfen würden.

Ich teile die Vermutung, dass über das Einsetzen des früher bei der Bank tätigen gesetzlichen Prüfers als heutiger Vorstand weitgehende Interessenkollisionen im Widerspruch zur geforderten Unabhängigkeit in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) eingetreten sind und dies beabsichtigt auch so gesteuert worden sein kann mit Wissen und Billigung des BaFin. Ich beantrage die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht offiziell zu rügen, die Angelegenheit im Rahmen der Dienstaufsicht zu überprüfen und Maßnahmen gegen verantwortliche Personen einzuleiten und gleichzeitig für die gesetzeskonforme Information der Mitglieder und Vertreter bei der betroffenen Bank zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2595

Geschädigter Kunde

23. November 2007, 20:47 Uhr

Betreff: 5 Millionen Mark Verlust bei Flex – sofort Strafantrag stellen, gegen alle

Waren das ganze drei Jahre, wo die für den Verlust bei Flex gebraucht haben. Was in dem Eintrag Nr. 2814 drin steht ist absolut einleuchtend. Die haben uns hinten und vorne angelogen. Die haben den Heger aus dem Regress heraus gelassen, und das schon im August 2004, haben die ganze Sache der Vertreterversammlung hingelegt mit dem Zweck sich selber für den größten Betrug rein zu waschen. Sie haben nicht die ganze Angelegenheit hingelegt, sie haben es hin gedreht. Da schreibt man, der Schaden aus dem und dem und tut so als ob das alles wär, dabei ist es nur das, was der Heger zu der schon unmöglichen Kreditausreichung noch oben drauf gesetzt hat.

Ihr seid’s doch alle Verbrecher. Der Verband sitzt mit in der Versammlung und tut so, als ob der Aufsichtsrat von nichts hat wissen können. Liebe Freunde, dass lassen wir Euch nicht durch gehen. Uns 5 Millionen Verlust für 2 Millionen verkaufen. Da hört sich alles auf. Das wird der Staatsanwaltschaft angezeigt und da wird der Strafantrag dazu für alle zusammen gestellt. Belogen haben sie uns, schamlos. Könnt ihr noch ruhig schlafen, ihr Lügenbolde? Mit der Entlastung mit den falschen Geschichten für die Vorstände, da haben die sich selber heraus bringen wollen. So wie das in dem Beitrag hier aufgezeigt wird, da fällt es einem wirklich wie Schuppen von den Augen. Uns haben sie jahrelang ausgezogen und dann schmeißt man die Millionen einfach nur so weg. Wenn das stimmt, so sich das anhört, 5 Millionen Kredit ohne Sicherheiten, da steht ihr alle dafür gerade.

Jetzt wird nachgefragt, wo die Sachen vom Manfred Bleil wirklich sind. Ihr seid alle gekauft worden. Ihr habt uns alle zusammen verraten. Der Regress bei der Versammlung das war das reinste Theater, ja solche Lumpen. Aufdecken und bei einer Gerichtsversammlung alle einladen, die ihr nieder gemacht habt. Vor Gericht kann man die Unterlagen nicht mehr zurück halten. Fünf Millionen weil man dem Heger nicht die Bremse rein gehauen hat, wie der keine Wert gelegt hat auf die Sicherheitenlage bei einem solchen Kredit, unfassbar. Hat er euch auch da was abgegeben, von dem was er über Österreich und Slowenien auf die Seite gebracht hat. Ihr habt es zugelassen dass man die Genossenschaft runter gemacht hat. Da glaubt man einfach nicht mehr, dass ihr das nur umsonst gemacht habt. Aber das merkt ihr auch bei der nächsten Wahl. Stellt euch bloß nicht mehr auf. 5 Millionen Verlust bei Flex, da haben wir über die Gewerbesteuer über die ausgefallenen Gewerbesteuer doch eine Million davon mit bezahlt.

Dieser Verband soll sich bloß davon scheren. So etwas zu unterstützen. Was ist der Verband wert, der uns noch mehr anlügt, als die Kerle von uns selber. Der Aufsichtsrat war sicher froh, wo man gesagt hat, komm wir machen unseren Prüfer zum Vorstand, da halten wir den Deckel über allem drauf und die Vorstände, die lassen wir einfach gehen, dann haut keiner auf die Pauke und euch vom Aufsichtsrat und uns vom Verband tappt keiner auf die Füße. Staatanwalt auf mit den Schränken der Revisoren, da stehen die Schweinereien drin, die man vor uns verborgen hat. Lest die Prüfungsberichte, zeigt sie uns, dann sehen wir alle, dass anstatt 1,120 TEUR der Verlust 2,6 Millionen war, so wird es gewesen sein. Schreibt man doch der Schaden aus der Überziehung war ... um das irgendwie kürzen zu können, dabei dürfte der Gesamtschaden mehr als das Doppelte gewesen sein. Und der Heger hat die Aufsichtsräte noch mit falschen Zahlen der Firmen gefüttert. Und die haben den nicht verhaften lassen, aber den Marth und den Dittrich, warum auch immer.

Lieber Herzog, sie haben manches schon gewusst von den Sauereien bevor sie überhaupt in Marktredwitz die Tür der VR-Bank überschritten haben. Und sie haben soviel gesehen, wie sie da waren. Gegen nichts haben sie was unternommen. Sie haben von Anfang an nichts als ihren Vorstandsposten vorbereitet. Das was sie geprüft haben und für das, dass sie sich die Anwesenheit von uns dafür auch noch teuer bezahlen haben lassen, scheren Sie sich endlich zum Teufel mit ihrem ganzen Laden. Sie haben uns noch mehr verkauft als Heger, Wolf und Krämer und der ganze Aufsichtsrat. Sie haben den Vertrag für den Heger mitgebracht im Juli und August 2004 und haben den Aufsichtsrat gar nicht gefragt. Sie zeigen wir als erstes an bei der Staatsanwaltschaft, noch vor unserem Aufsichtsrat. Hoffentlich hat der Wunsiedeler Kreis keine Skrupel das hier rein zu machen, wenn auch harte Worte drin stehen, aber die entsprechen der Wahrheit. Ihr dagegen habt die Wahrheit schon längst aus eurem Umkreis verbannt. Geht mit dem Herzog mit und lasst Euch nie mehr blicken.

   

Nr. 2594

Aus dem Fachbereich Banken

23. November 2007, 17:26 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2812, Vertuschung eigener Verantwortung durch Aufsichtsrat

Ich habe mir das was in Eintrag Nr. 2812 geschrieben wurde mal zu Gemüte geführt und den Webmaster gebeten aus der Anlage des Protokolles vom 30.06.2005 die Seite mit der Verlustaufstellung aus dem Folienvortrag (= Link) hier gesondert zu verlinken. Was da steht, dass kann niemals stimmen. Eine Bank hat einen Verlust, weil ein Kreditbetrag aus einem oder mehreren KK-Konten und zusätzlichen Darlehen nicht zu decken ist. Erlöse aus Sicherheiten reduzieren jeweils die Kontensalden. Der Kreditausfall in diesem Kreditfall Flex kann sich unmöglich nur aus Überziehungen und der nicht angemeldeten Forderungen aus der Insolvenz zusammensetzen. Warum sollten die Darlehen, wie sie auch aufgezeigt wurden mit Forderungen von 3,4 Millionen DM bis auf den letzten Euro bedient worden sein und genau die Forderungen aus den Überziehungen nicht. Wenn die Überziehungen nicht abgedeckt waren mit 746 T€, dann waren doch ein Teil oder auch sehr viel von den 1,7 Mio. € nicht gedeckt, die im Jahr 2000 ausgereicht wurden und als schon latent gefährdet eingestuft wurden („nicht rosig“). Was waren denn noch für Forderungen vorhanden, wenn 1999 4,5 Millionen DM als Kreditvolumen standen und doch wahrscheinlich genauso wenig runter gefahren worden sind?

Was hat die VR-Bank überhaupt an Sicherungswerten erzielt, wenn die Schmidt-Bank (!!) auf dem Grundvermögen der Ehefrau Vorlasten hatte? Hat Manfred Heger durch die persönlichen Beziehungen die vielleicht auch noch freigestellt? Was ist bei Erlösen herausgekommen, hat die Schmidt-Bank Teile später abgelöst, aber die Bank ist ja inzwischen ganz verschwunden, was weiß denn dazu Herr O.L.? Einfache Frage auf den Nenner gebracht, was ist aus dem Kreditvolumen 1999 von 4,5 Millionen DM (2,3 Mio. €) bei der Bank zusätzlich Ausfall entstanden? Mir scheint, dass man hier aufzeigen wollte, nur Kredite, die die anderen Vorstände nicht mit genehmigt hatten und bei denen sicher auch der Aufsichtsrat in dieser Größenordnung zustimmen musste, also nur die Überziehungen und den von Manfred Heger vielleicht vorrangig verschuldeten Verlust des Zugriffes auf die Insolvenzverwaltung mit den 375 T€, sollten gegenüber den Vertretern dargestellt werden. Dass der gesamte Ausfall aus dem Kreditverhältnis eventuell wirklich die 2,6 Mio. € (über 5 Mio. DM) ausgemacht haben dürften, liebe Mitglieder, liebe Vertreter in Marktredwitz, ja liebe Staatsanwaltschaft, dass hat man den Vertretern verschwiegen. Verschwiegen, weil man für die Summe zusammen gerade stehen müsste. Wie sorgsam man dies im Protokoll formulierte, zeigt der Satz in der Anlage zum Protokoll: „Gesamtschaden aus Überziehung und verspätete Anmeldung“, also nicht Gesamtschaden aus dem Kreditverhältnis. Wahnsinn nicht, die Worte unglaublich und unfassbar reichen dafür nicht mehr aus. Im Protokoll vom 30.06.2005 (= Link) selber hat man aber tatsächlich geschrieben: „Der Bank entstand ein Schaden von 1,120 TEUR“, was schon aus der Anlage als falsche Tatsache zu werten sein dürfte. Wurden 1,5 Millionen € Schaden im Kreditfall Flex gar nicht bekannt gegeben?

Hat Manfred Heger die Vertreter vorher über die Gesamtschadenssumme informiert, die dann aufgrund seiner Kontaktaufnahme gegen den Regress und damit für ihn stimmen sollten? Wollte der Aufsichtsrat und die Prüfung so tun, als ob nur die Überziehung und die Sache Slowenien den Bach runter gegangen sind? Das sind unsaubere Machenschaften, dass sind massivste Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Genossenschaftsgesetz und aus der Satzung heraus. Er schreit hier regelrecht nach Betrug an der Genossenschaft. Das kann man einfach nicht mehr so stehen lassen. Da muss man auch sofort glauben, dass bei Gold, Gold, Gold der Schaden auch nicht bloß 800.000 sondern 1,3 Millionen € war. Bei dieser Bank muss man dafür sorgen, dass keiner der Übeltäter sich davon schleichen kann. Alle haben Schuld, alle haben sich am Gemeinvermögen vergangen und die Mitglieder geschädigt. So einen Regressbeschluss gegen einen Vorstand vorzutragen, nachdem man ihn schon selber daraus entlassen hatte, das grenzt wirklich an ein Verbrechen.

Informationen sind, wie oben schon genannt, in Eintrag Nr. 2812 verlinkt. Zusätzlich hier noch mal die Hinweise auf die Versäumnisse der Vorstände und die Prüfungsfeststellungen aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.10. 2004 (= Link). Man muss doch auch diesen Verbandsprüfern das Handwerk legen und sich daraus ihren Karrieresprung basteln.

   

Nr. 2593

Aus der Organisation

23. November 2007, 14:20 Uhr

Betreff: Was sind die Prüfungen bei der VR-Bank in den letzten Jahren überhaupt wert?

Unter dem Eindruck der Schilderungen hier im Gästebuch, da muss man sich wirklich ernsthaft fragen, was ist in den letzten Jahren eine Prüfung durch den Genossenschaftsverband und den damaligen Prüfer und heutigen Vorstand Johannes Herzog überhaupt wert? Nicht gebuchte Wertberichtigungen mit Steuerverkürzungen verbunden, Risikosituationen, die unfassbar sind und die man nie offen gelegt hat und der Prüfer, der das alles begleitet hat, der wird Nachfolger des abgesägten Vorstandes. Die Auflistung der Fragen an den Herr Herzog in Eintrag Nr. 2807 schlägt dem Fass den Boden weg. Wahrscheinlich ist das aber auch nur die Spitze vom Eisberg. Er hatte ja lange die Möglichkeit alles weg zu räumen, was ihm selber im Weg sein könnte, entweder während der Zeit als Prüfer oder seit dem als Gesamtprokurist und Vorstand.

   

Nr. 2592

Beobachter

23. November 2007, 14:13 Uhr

Betreff: Darstellungsweise bei der VR-Bank in Marktredwitz zum ureigenen Schutz für Aufsichtsrat und Prüfung

Das Urteil zu § 266 StGB in Verbindung mit einem Verstoß nach § 18 KWG (= Link) bezüglich Untreue von Entscheidungsträgern bei Kreditvergabe durch gravierende Verstöße gegen bankübliche Informations- und Prüfungspflichten bringt es sehr kurz auf den Nenner. Wie die Informationspflichten bei der VR-Bank in Marktredwitz gehalten werden, zeigt auch ganz besonders die Anlage zur Versammlung vom 30.06.2005 zur Regressbehandlung gegen Manfred Heger in dem Folienvortrag des Anwalts Dr. Nickl (= Link). Die Seite des Folienvortrages, auf der das ursprüngliche Kreditvolumen angegeben ist, war nicht in den Protokollunterlagen vorhanden, man hat es nicht zum Protokoll genommen. Man sieht es daran, dass dort die Protokollbuchseite nicht aufgestempelt ist und die Seite davor die Nr. 00802 und die danach die Nr. 00803 hat. Im normalen Protokoll wird auch nur von Schaden gesprochen, also wurde die Kreditsumme überhaupt erwähnt auf der Versammlung, wahrscheinlich nicht? Auch wenn die Seite in dieser Folienreihe vorhanden ist, ins Protokoll wurde es nicht eingefügt.

Und zwischen den einzelnen Folien und dem Vortrag gibt es einige Passagen die nicht übereinstimmen. Man hat es einfach vermieden die Entwicklung des Engagements aufzuzeigen. Wenn man die Kredite im Jahr 2000 neu regeln musste und da dann in Summe 3,4 Mio. DM standen, wo sind dann die 1,1 Mio. zum aus Folienseite 3 genannten Kreditvolumen von 4,5 Mio. DM? Hat man den Vertretern also nicht das gesamten Engagement aufgezeigt, sondern nur Teile daraus? Erklärt das auch die Differenz mit der Frage des Vertreters nach dem Schaden von 2,6 Mio. € und nicht 1,1 Mio. wie vom Aufsichtsrat dargestellt. Den Vertreter müsste man doch noch mal fragen, woher er seine Information dazu hatte und wie ihm die zugänglich gemacht wurde.

Auf Seite 6 und 9 der Folien hat man auch mit der Darstellung der Zahlen die Situation versucht etwas weniger drastisch darzustellen. Wir wissen alle, dass eine Überziehung vom 31. Dezember nicht am 1. Januar verschwindet. Dr. Nickl hatte aber anscheinend den Auftrag immer nur die Erhöhung aufzuzeigen. So war die Überziehung am 31. Dezember 2002 z.B. nicht 336.357 € sondern sie war plus dem Übertrag vom 31. Dezember 2001 bei 711.357 € und dann bei 746.000 €. Auf den Überziehungslisten der Bank war dies natürlich genauso. Dort beginnt es bei einem Euro und im Dezember 2002 kam das Engagement Flex auf den durchschnittlich 300 Seiten Überziehungsliste dieses Monats mit den 700.000 € auch so an und nicht mit dem Einzelbetrag von beispielsweise 100 oder 10.000 €. Wenn das über zwei Jahre hinweg von den Vorstandskollegen, von den Aufsichtsräten und auch der Prüfung einfach übersehen worden ist, so hängen diese Leute da mit drin, weil sie ihre Kontrollpflichten sträflichst vernachlässigt haben. Eine Freistellung von Manfred Heger wirkt dabei zwar nach außen wie wenn man die Sache von Tisch hätte, offen bleibt aber weiterhin die Verantwortung der Aufsichtsräte und der Prüfer. Wer aber sagt dem Mitglied und dem Vertreter dies, wenn die Prüfer selber im Boot sitzen und um ihre eigene Haut rudern? Nach normalem Empfinden muss doch die Haltung der Prüfung und auch der Aufsichtsräte ihnen selber verschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie auf diese Art und Weise Strafvereitlung betreiben und die Regressforderungen gegen den Vorstand durch diesen unglaublichen Vertrag unmöglich machen wollen.

Es gibt in den festgehaltenen Aussagen des Dr. Nickl auch viele Knackpunkte, ich möchte hier zwei heraus greifen. Es sagte klar und deutlich: „Wenn die Anmeldung der Insolvenz in Slowenien rechtzeitig erfolgt wäre, hätte die Bank die Sicherungsrechte durchsetzen können und Verwertungserlöse erhalten.“ In der Schadensdarstellung hat er dafür auch einen Betrag von 375.000 € eingesetzt, der natürlich nicht nachvollziehbar ist und nicht erklärt wurde. Er hat dabei nicht mal bezweifelt, dass sie durchsetzbar gewesen wären. Vielleicht wäre auch mehr drin gewesen. Aber der Vorstand hat dies verbockt, egal ob man das dem Anwaltsbüro in die Schuhe schieben wollte. Und in so einem Fall ist es nicht mehr nur alleinige Angelegenheit des Betreuungsvorstandes des Engagements, hier ist es schon Sache des Gesamtvorstandes und geht mit Sicherheit schon in die Hauptverantwortung des Kontrollvorstandes über, also Karl Krämer. Wenn sich die Vorstandskollegen neben den Überziehung auch hier raus gehalten haben, dann sind sie im Rahmen ihrer Kontrollpflichten voll dabei. Und wenn schon die Revision dieses Engagement in den Prüfungsbericht des Jahres 2001 geschrieben hat, dann ist der Hinweis auf einen Nachlauf der Bekanntgabe der Ergebnisse zum Stichtag eine ganz schlimme Ausrede, weil auch das Gesetz und die Satzung dem Prüfer vorschreibt so wichtige Dinge mit so einem Ausfallrisiko sofort dem Aufsichtsrat mitzuteilen. Hier setzt unverzüglich die Kontrollpflicht des Aufsichtsrates ein und dies gilt für die laufende Überwachung des Engagements vom Jahr 2001 bis zur Erledigung als Rückstufung zum normalen Kreditverhältnis, und das war nie der Fall, oder eben bis zum vielleicht bitteren Verlust.

Der Aufsichtsrat und die gesetzlichen Prüfer haben nur ihre eigenen Pflichtverletzungen nach dem Gesetz kaschieren wollen. Denn als Dr. Nickl zum Ende kam, hat er eine haarsträubende Zusammenfassung gegeben: „Die Pflichtverletzung des Vorstandes Heger liegt darin, dass er die Überziehungen zuließ, sich nicht um die Sicherheitenlage des Engagements kümmerte und die Ansprüche der Bank in Slowenien verspätet geltend machte. Wie kann der Anwalt des Aufsichtsrates erklären, laut seiner Einschätzung hat sich der Vorstand nicht um die Sicherheitenlage des Engagements gekümmert? Der Vorstand hat sich somit nicht um die Vermögenswerte seiner Bank gekümmert, so heißt es doch. Für was ist ein Vorstand verantwortlich, für was erhält er sein Gehalt, wenn nicht für das. Wenn man dazu die Versäumnisse aus dem Protokoll vom 14.10.2004 berücksichtigt, war es vom Vorstand bis zu den gesetzlichen Prüfern ein desolater Laden, der an vorderster Front seine Pflichten nicht wahr nahm und bei dem keiner dem anderen auf die Finger schaute, geschweige denn klopfte, wenn der etwas Unrechtmäßiges getan hat?

Dieser Satz wurde im Auftrag des Aufsichtsrates ausgesprochen. Wer war hier für den Verlust mehr verantwortlich, der Vorstand, der ihn machte, oder der Aufsichtsrat, der jahrelang nicht kontrollierte, von Überziehungen informiert war in einer unglaublichen Höhe und bei einem Millionenkreditverhältnis auch nie einschritt, sondern den Vertretern sagt, man konnte bei den Überziehungen nicht mitwirken? Hätte das Gutachten des Dr. Nickl nicht im Ergebnis lauten müssen, der Aufsichtrat und die gesetzliche Prüfung haben ihre Kontrollpflichten sträflichst verletzt, weil sie dem Vorstand nicht unmöglich machten über die Kompetenzregelungen in der EDV, über die Organisation der Bank (nicht funktionsgerecht laut Protokoll 2004) laufende Kontroll- und Informationsanweisung über den Kotrollvorstand Krämer an die Innenrevision (genauso wenig funktionsfähig laut Protokoll 2004) und konsequentem Risikomanagement, Risikoüberwachung beim Engagement (nicht vorhanden laut Protokoll 2004) diese Verluste überhaupt zu machen. Und viele wissen, wie eng und fast intim die Beziehung zwischen dem Kreditnehmer und dem Vorstand Manfred Heger war. Das war allen Beteiligten, auch dem Aufsichtsrat bekannt, das ging mit Sicherheit über eine normale Freundschaft hinaus.

Wer so die Augen verschließt wie der Aufsichtsrat und die Prüfung im Fall Flex, der gehört bei der Haftung an die vorderster Front geholt. Wenn die Sache bis zum Richter vordringen würde, er könnte es mit Sicherheit nicht anders sehen. Auch da gibt der Folienvortrag des Anwalts bereits auf der ersten Seite eine klare Antwort, der Aufsichtsrat hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Pflicht zur Kontrolle. Wer seine Pflichten nicht wahrnimmt ist haftbar zu machen. Da der Aufsichtsrat und auch Herr Herzog sich nicht selber anklagen werden, müssen es die Mitglieder tun. Außer den persönlichen Bindungen muss das auch das BaFin gesehen haben. Von dort ist nur überhaupt nichts zu erwarten was dem Recht genüge tut, nach dem Motto, nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.

   

Nr. 2591

Gewusst

23. November 2007, 08:38 Uhr

Betreff: Was ist wohl mit der Bank des Vorstandes mit den 1,6 Mio. DM passiert?

Ich kenne den Fall mit dem Vorstand mit den 1,6 Mio. DM. Was ist wohl mit der Bank passiert? Die ist ganz schnell fusioniert worden, nachdem man den Vorstand auf der Generalversammlung schlecht gemacht hat und er sich natürlich nicht wehren konnte. Bei anderen, da wäscht man schmutzige Wäsche liebend gern. Sehr oft schüttet man auch noch selber kübelweise Dreck ins Waschwasser.

   

Nr. 2590

Gesehen

23. November 2007, 08:27 Uhr

Betreff: Glaubwürdige oder äußerst fragwürdige Prüfer ?

Den Vertretern hat man doch im Zusammenhang mit dem Regress gegen Manfred Heger erzählt, dass die Revision schon die Überziehung von 375 T€ schon in den Prüfungsbericht aufgenommen hat, wie es im Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) gestanden hat. Bei der letzten Ausreichung im Jahr 2000 war der Kredit „nicht rosig“ und zwei Jahre später, so sagt der Folienvortrag von Dr. Nickl (= Link), dem Anwalt des Aufsichtsrates, war die Handels-GmbH in Deutschland pleite. Den Vertretern wollte man das dann drei Jahre später verklickern. Wer’s glaubt wird selig. Wie viel Zeit ist also Manfred Heger zur Verfügung gestanden die Aufsichtsräte mit den falschen Zahlen der Firma, oder der Firmen, auszutricksen? In zwei Jahren baut man so einen Verlust bei der Bank und da lässt man den Vorstand einfach so davon kommen, wenn er den Aufsichtsrt austrickst? Man lässt ihn ziehen mit der schriftlichen Zusage ohne gegenseitige Ansprüche zu stellen und tut 14 Monate später vor den Vertretern noch so, als ob man ihn mit einem Regress packen könnte.

Liebe Leute, da sollen wir ausgetrickst werden und der größte Trickser ist der ehemalige Prüfer Johannes Herzog. Da kann man auch gleich noch das Protokoll von der Aufsichtratssitzung (= Link) daneben legen, wo man die Aufsichtsräte nur noch zustimmen hat lassen. Der größte Trickser sitzt nämlich jetzt auf dem Stuhl von Manfred Heger und der hat den anstatt seine Sachen dem Staatsanwalt zu präsentieren, wie man es mit Marth und Dittrich ja auch gemacht hat, den schönen Befreiungsvertrag doch mitgebracht, hat Horst Pausch an der Hand geführt und hat mit Freund Grothoff die zwei unterschreiben lassen und alles fix und fertig dem Rest des Aufsichtsrates präsentiert.

9,5 Mio. € oder 19 Mio. DM hat man in den Jahren 2001 und 2002 abschreiben müssen und 12,9 Mio. € oder 25 Mio. DM im Jahr 2003 und da hat Manfred Heger von sich gegeben, er hat geglaubt er würde drei Jahre Zeit bekommen vom Revisionsdirektor. 44 Mio. DM Kreditverluste über drei Bankbilanzen hinweg und im Jahr 2003 bleibt noch im Lagebericht stehen, man hat nicht alle Wertberichtigungen bilden können. Welche Allianz zwischen Heger und Verband hat es gegeben, dass man ihm nicht den Kopf runter gerissen hat? Drei Jahre Zeit um Kundenbilanzen zu fälschen, damit man riesen Verluste bauen kann, die man nicht mal alle unterbringt? Warum haben Herr Herzog und Herr Grothoff unsere Vorstände verschont? Der Vorstand der Raiffeisenbank, gegen den der Verband ein Urteil wegen Untreue in Verbindung mit § 34 GenG (= Link) durchgezogen hat, der hat für 1,6 Mio. DM ein Jahr und neun Monate bekommen. Da hätte es ja für unsere Vorstände 15 Jahre geben müssen hinter schwedischen Gardinen. Und was Untreue nach dem Strafgesetzbuch in Verbindung mit einem Verstoß nach § 18 KWG (= Link) bedeutet, das zeigt dieser Auszug aus einem BGH-Urteil. Das hätte für den Fall Flex nicht mit einer Strafmilderung behandelt werden können.

Es hat für unsere Vorstände keinen Richter gegeben, weil die Prüfer Herzog und Grothoff es nicht wollten, weil sie sich selber als Richter aufspielen. Der Verband entscheidet wer vorgeführt wird und wer nicht. Im Fall Marktredwitz müsste der Richter sicher fragen, wie ist denn das überhaupt möglich gewesen? 50 Mio. € latentes Kreditrisiko und 27,4 Mio. € ausgewiesene Einzelwertberichitgungen, gab es da keine Revision und keine internen Kontrollen, müsste er fragen. So bewahrt man sich als Prüfer selber vor Anschuldigungen und vor solch unangenehmen Fragen. Herr Herzog und seine Kollegen wollten aber, dass für 53 Fälle, wo man nach Überziehungen gesucht hat, ein anderer Vorstand komplett am Boden zerstört wurde. Wie geht Herr Herzog mit uns Kunden um, wenn er uns am Boden hat, wenn er die Kreditrisiken aus der Bilanz bringen muss, die neben ihm in der Vergangenheit aufgebaut wurden? Landen wir dann bei den Heuschrecken und Herr Herzog denkt mit keinem einzigen Gedanken mehr an uns?

   

Nr. 2589

Dipl. Betriebswirt (ADG)

22. November 2007, 13:49 Uhr

Betreff: Farbe bekennen

Es ist an der Zeit Farbe zu bekennen, solche Fragen wie im Eintrag 2807 aufgeworfen, dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Es schädigt den Ruf der Bank in massivster Art, wenn der Vorstand rudert um seine Position nicht zu verlieren, so wie es in Marktredwitz der Fall ist. Der Aufsichtsrat ist gefordert sich vom Druck des Genossenschaftsverbandes zu befreien, der mit aller Macht seinen eigenen Mann dort halten will. Man kann nicht an anderer Stelle einen Vorstand vor Gericht bringen, weil er 1,6 Millionen DM (800 T€) über mehrere Kreditverhältnisse in die Wertberichtigungen buchen musste und an anderer Stelle dem Vorstand genehmigen, dass er die Wertberichtigungen in Millionenhöhe gar nicht einbucht. Der Genossenschaftsverband hat den Aufsichtsrat im gesamten nicht erst die letzten Jahre im Regen stehen lassen. Er hat den Aufsichtsrat wahrscheinlich selbst oft in die schwierigen Situationen gebracht und wird auch hier und da mit Versprechungen oder dem besagten Messer auf der Brust aufgetreten sein.

Die Spielchen im Hintergrund sind erbärmlich. Unzählige solcher erbärmlichen, wahrscheinlich sogar erschütternder Vorgänge dürften in den Kreditverlusten drin stecken. Der Vergleich von den 27,4 Millionen € zu den 30 Millionen bei der Sparkasse Tirschenreuth bei fast doppelt so hohem Geschäftsvolumen ist mehr als nur berechtigt. Der Genossenschaftsverband dürfte diesen Wert seit Jahren kennen, hat ihn aber entweder dem Aufsichtsrat auch schon lange so genannt, aber dem Aufsichtsrat die Bekanntgabe untersagt, oder die Verbandsprüfer haben dies im Laufe der Jahre so einfließen lassen.

Mit dem Wechsel der Prüfer um 2001 oder 2002 in die Hände der bekannten Wachhunde (Entschuldigung bitte für diesen Ausdruck) Raimund Grothoff und Johannes Herzog wurde nur die Vergangenheit aufgearbeitet. Es galt keinen Schnitt zu machen, sondern die Dinge in die Hand zu bekommen für die Leute des Verbandes. Marth und Dittrich anzuzeigen, den für die Verantwortlichkeit der Vorstände wichtigsten Paragraphen des Genossenschaftsgesetzes Nr. 34 regelmäßig zur Seite zu schieben, dies zeigt den Antritt des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer.

Dies nicht spruchreif zu machen, die Beugung der Gesetze bis hin zur Missachtung der Wirtschaftsprüferordnung ist oberste Prämisse und nicht die Aufarbeitung von Schandtaten. Marth und Dittrich waren Vorstände, eine Verfolgung muss den Vertretern aufgezeigt werden, ein Regress ist der Vertreterversammlung unter Bekanntgabe der Beschuldigungspunkte zur Entscheidung vorzulegen. Solche Verstöße wie von Heger und Wolf aufgezeigt, massivste Missachtung grundlegendster Kreditvergabe- und überwachungsrichtlinien, solche Feststellungen zudem wie im Versammlungsprotokoll 2004 zum tagtäglichen Geschäftsbetrieb bekannt gemacht, müssen unweigerlich zur Folge haben, dass Strafanzeigen unvermeidlich sind, wenn solche Schäden auftauchen. Eine Bank kann so nicht funktionieren. Der schon oft niedergeschriebene Satz ist wirklich die Folge, mit dieser Arbeit, unterstützt durch untätige Prüfer, gefährdet man den Kunden.

Vorstand Herzog steht heute in Verantwortung für jeden Fall, der nicht aufgearbeitet ist und es ist kein einziger aufgearbeitet. Es steht sogar der zwingend Verdacht, dass man bei Flex schon bei der Schadenssumme einiges weg gelassen hat und bei Gold, Gold, Gold könnte das in der Berufungsverhandlung bei etwas besserer Vorbereitung des Beklagten sehr sehr breit getreten werden, was die Bank mit Vorstand und Aufsichtsrat den Vertreter absichtlich verschwiegen hat, dass die Schadenssumme wahrscheinlich um zwei Drittel höher ist als man es bekannt gab. Es geht dies alles nur, wenn der Prüfungsverband immer und immer wieder seine Verpflichtungen nicht aufnimmt und es zulässt, dass man die Vertreter auch noch belügt. Wo ist der Unterschied, ob der Vorstand den Aufsichtsrat falsch informiert, oder Vorstand und Aufsichtsrat mit Hilfe der Prüfer die Mitglieder und Vertreter?

Die Lügen wurden protokollarisch festgehalten, Maßnahmen wurden aber nicht ergriffen. Warum nicht, war die Bekanntgabe der Lügen nur die halbe Wahrheit? Träfe das auf viele andere Fälle auch zu? Solche Erkenntnisse aber nicht zu verfolgen und bekannt zu geben, das beweist, dass man sie als Druckmittel verwenden will und zwar auf die Art und Weise, dass es keiner mitkriegt. Erkenntnisse nicht gleich zum Schutz der Kunden und Mitglieder aufzuarbeiten ist in meinen Augen Beteiligung an einem Verbrechen am Kunden. Wohl und Weh, Existenzen sind damit verbunden. Die Moral ist mit den Füßen getreten. 27,4 Millionen Einzelwertberichtigungen am 29. Juni 2006 bekannt zu geben, ja sie nicht verhindert zu haben bei der Vorgeschichte, bei diesen unglaublichen internen Zuständen, ist in meinen Augen an sich ein Verbrechen.

Wenn Herr Herzog keine Antwort gibt auf diese Fragen, die brennend da stehen, so ist sein Ruf für alle Zeit dahin und die Bank beschädigt er weiter damit. Der Strahlemann hat schwerste Kratzer. Wenn er die Antwort aus anderen Gründen nicht geben kann, so gibt es zwei die es stoppen können, entweder er, dass er anstatt der Antwort die Alternative eigener Abgang wählt, oder dass der Aufsichtrat erkennt, dass Herr Herzog und auch der Genossenschaftsverband nicht die Freunde sind, an die man sich ketten sollte und sich von der Person Herzog trennt.

Die Mitverantwortung dieses ehemaligen Prüfers, der wahrscheinlich zu seiner Prüferzeit nicht wirklich prüfte, sondern nur die Lage sondierte und Unterlagen sammelte, muss klar und deutlich erkannt und auch bewältigt werden. So kann man das Prüfungsmonopol auch in Verbindung mit den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung nicht hin biegen. Die Mitgliederinteressen müssen vorrangig gelten und nicht die Verbandsinteressen. Weil es so war, darum schaut es in Marktredwitz so duster aus. Machtstreben hat sich dort mit den reinsten Strukturvorstellungen des Verbandes verbunden. Das ist die schlimme Verbindung zwischen der gesetzlichen Prüfung und einer normalen Verbandsarbeit. Zur Durchsetzung dieser Ziele wurde alles geopfert, auch menschliche Schicksale. Leider muss man sagen, dass das BaFin das auch so laufen hat lassen.

   

Nr. 2588

Wirtschaftsprüfer

22. November 2007, 13:44 Uhr

Betreff: Der nächste Bilanzbetrug

Man hat hier schon mal einen Bilanzbestätigungsvermerk bei der Bank durch den Genossenschaftsverband gesehen. Drin wird bestätigt, dass die Bilanzwerte den Tatsachen entsprechen, was ja schon mit dem Satz, dass die Einzelwertberichtigungen nicht vorgenommen werden konnten, also nicht von den Forderungen abgesetzt wurden, so nicht richtig gewesen sein kann. Mir hat man den Sachanlagespiegel aus der Bilanz (= Link) des Jahres 2003 gezeigt, aus dem Jahr, wo ja auch das mit den Einzelwertberichtigungen zum zweiten mal drin gestanden hatte und auf deren Basis ja Manfred Heger gegangen ist.

Was war der Zugang von 2,7 Millionen, oder 5,3 Mio. DM in diesem Jahr bei den Grundstücken und Gebäuden? Die Bank hat meines Wissen nach in dieser Zeit nichts gebaut. War es wirklich das Möbelhaus, dass man in den Bestand genommen hat? Ein weiterer Millionenkredit der nicht aufgegangen ist? Eine Umbuchung von Kreditforderung in Sachanlagen? Hat man das Gebäude realistisch eingeschätzt, oder war die Unterlassung schon der nächste Bilanzbetrug? Man sprach immer wieder von Wasserschäden, Asbestbelastung usw. Keine Fenster sind in den Mittelgeschoßen vorhanden, vielleicht Raumhöhen die man als Büroräume genutzt teuer mit Heizkosten bezahlen muss. Wäre vielleicht sogar eine Nullbewertung möglich gewesen? Was macht es für einen Sinn 5 Millionen DM für ein belastetes Gebäude einzusetzen, jährlich auf Zinsen dafür von vielleicht 300 bis 400.000 zu verzichten, für ein anscheinend nicht nutzbares Gebäude, bloß um den Mitgliedern immer wieder weis zu machen, man sei so überlastet, dass man die Sache nicht angehen kann? Da summieren sich ja die Folgeschäden schon in die Millionen, die man auch 2003 abgezinst bilanzieren hätte müssen, wenn man das nun so sieht.

Was ist heute? Wenn man die Situation kennt, oder wenn man die Bilder anschaut, dann muss man doch fragen, kommt das Wasser über Schäden am Flachdach? Wäre es nicht jetzt dringend erforderlich den wahren Wert des Gebäudes, ja den Nutzwert richtig festzustellen. Doch dies in der maroden Bilanz der Bank einzuarbeiten, dass wäre die Katastrophe für die Bank. Fehler aus der Vergangenheit einzugestehen, dass macht der ehemalige Prüfer Johannes Herzog schon gar nicht. Da müsste man eingestehen, wie großzügig man die Vorstände als Wirtschaftsprüfer bei den Bewertungen von Forderungen und Sachvermögen behandelt hatte. Nur in die Richtung nicht die kleinste Tür aufmachen.

   

Nr. 2587

Webmaster

22. November 2007, 11:56 Uhr

Betreff: Offener Brief an Vorstand der VR-Bank Marktredwitz, Herrn Johannes Herzog

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 14. November 2007

Offener Brief an
Vorstandsvorsitzenden der VR-Bank Marktredwitz eG
Herrn Johannes Herzog

Kraußoldstrasse 6, 95615 Marktredwitz


Besorgnis der Befangenheit als Prüfer bei der VR-Bank Marktredwitz


Werter Herr Herzog,

als Vorstand der VR-Bank obliegt es Ihnen nun im Sinne des § 34 Genossenschaftsgesetz für Aufklärung von gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu sorgen.

Auf vielfache Anregung vieler unserer Mitglieder fordern wir Sie auf für die Öffentlichkeit über den Wunsiedeler Kreis bis zum Freitag, den 16.112007, zu folgenden Punkten eine Stellungnahme abzugeben:

Gemäß Ausführungen des Herrn Dr. Bernhard Schmitz, Wirtschaftsprüfer, Hamburg hier klicken..(= Link) hat ein Wirtschaftsprüfer nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bei Besorgnis seiner Befangenheit und Interessenkolission seine Tätigkeit von sich aus zu untersagen, was sich auch auf die prüfende Gesellschaft überträgt und dem u.a. bei Mandatsträgerschaft im Genossenschaftsbereich Rechnung getragen werden muss.

Sind Sie bereit der Öffentlichkeit und den Mitgliedern der VR-Bank Marktredwitz eG dazu folgende Fragen offen zu legen:

- Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erwogen sich bei der VR-Bank Marktredwitz für die Position des Vorstandes zu bewerben?

- Wurde Ihnen diese Bewerbung vom Genossenschaftsverband Bayern oder von anderer Stelle nahegelegt oder vorgeschlagen?

- Wann haben Sie für die VR-Bank Marktredwitz oder Vorgängerinstitute zum Ende der 90-er Jahre oder im laufenden Jahrzehnt zum ersten Mal einen Prüfungsauftrag für diese Bank(en) erhalten und wann haben Sie die erste Prüfung angetreten?

- Wann war zeitlich Ihre letzte Prüfung bei der VR-Bank Marktredwitz?

- Welche Prüfungsaufträge haben Sie erhalten, welche Prüfungsfelder haben Sie im Team abgedeckt?

- Gibt es Prüfungsaufträge, die man als wichtig und punktuell bezeichnen müsste, haben Sie punktuelle Schwerpunktprüfungen persönlich durchgeführt und welche?

- Haben Sie an Sonderprüfungen außerhalb der normalen gesetzlichen Prüfung bei der Bank mitgewirkt? Welche Aufträge wurden erteilt und in welchem Umfang war Ihre Beteiligung an der Prüfung?

- Waren Sie speziell bei der Prüfung der Bilanz der VR-Bank Marktredwitz über den Kreditbereich hinaus tätig, wann und in welchem Umfang?

- Waren Sie an der Prüfung der Lageberichte beteiligt, wann und in welchem Umfang? Waren Sie an der Prüfung der Vermerke zur Risikolage der Bank in dieser Zeit beteiligt?

- Waren Sie an den Kreditprüfungen bei der Bank beteiligt? Wann, durchgängig und in welchem Umfang?

- Haben Sie die auf der Internetseite Wunsiedeler-Kreis hinlänglich diskutierten Fälle Flex und Gold, Gold, Gold geprüft?

- Können Sie bestätigen, dass im Falle ihrer Beteiligung an der Einzelprüfung eines dieser Kreditfälle sich die genannten Schadenssummen aus den Vertreterversammlungen 2005 bis 2007 nicht durch nicht vorgetragene Strohmannkredite, Randkreditverhältnisse aus der Sicht eines gewissenhaften gesetzlichen Prüfers höher darstellten?

- Haben Sie bei den Kreditverhältnissen Flex und Gold, Gold , Gold davon als Prüfer Kenntnis erlangt, dass der Vorstand Heger dem Aufsichtsrat und auch anderen Entscheidungsträgern laut dem genannten Protokoll wissentlich unrichtige Zahlen vorgelegt hat? Wann war dies das erste Mal der Fall, hat es sich laufend wiederholt und wann war es zum letzten mal der Fall?

- Waren die Erkenntnisse der Prüfung im Fall Gold, Gold, Gold deckungsgleich mit der Aussage Ihres Vorstandskollegen Reinhold Wolf vom 11.07.2007 vor dem AG Wunsiedel, dass die vorgelegten Unterlagen als nicht relevant zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers oder seiner Firmen bezeichnet werden mussten?

- In welchen Prüfungszeiträumen haben Sie diese Kreditverhältnisse persönlich als Hauptverantwortlicher geprüft und in welchen Zeiträumen waren Sie unterstützend tätig?

- Können Sie an Eides Statt erklären, dass Sie weder als Prüfer noch als Vorstand Kreditverhältnisse bei der Bank feststellen mussten bei denen bei Nichtanwendung des § 19 KWG, Kreditnehmerzusammenführung, Großkreditgrenzen oder Höchstkreditgrenzen tangiert waren oder sind?

- Hätten Sie im Falle eines Prüferkollegens auf Befangenheit als Wirtschaftsprüfer tendiert, wenn Sie es aus der Sicht eines Dritten beobachten würden?

- Sehen Sie keine Interessenkonflikt in Ihrem Fall, wenn Sie als Prüfer nahtlos als Generalbevollmächtigter und später als Vorstand, siehe beigefügter Link, in die Dienste der Bank wechseln? Sind damit die Regeln der Neutralität nicht grundlegend verletzt? Gelten die Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung für einen Herrn Herzog etwa nicht?

- Sind Sie bereit an Eides Statt zu erklären, dass Sie außer des Vorschlages zur Dienstenthebung des Vorstandes Manfred Heger nicht weiter an dessen Dienstaufhebung aktiv mitgewirkt haben? In welchem Umfang haben Sie aktiv mitgewirkt?

- Inwieweit haben Sie aktiv an der Dienstaufhebung des Vorstandes Karl Krämer mitgewirkt?

- Auf welcher rechtlichen Basis sahen Sie sich im Zusammenwirken mit Vorstandskollegen und Aufsichtsrat im Frühjahr diesen Jahres dazu ermächtigt in dem ebenfalls auf der genannten Internetseite diskutierten Fall auf gesicherte Kreditforderungen von mindestens bekannten 432.000 € zu verzichten?

- Sind Sie bereit an Eides Statt zu erklären, dass Sie aus der Zeit Ihrer Prüfertätigkeit keine Unterlagen, Kenntnisse zur Verfügung haben, die auf Verfehlungen bei der Bank schließen lassen könnten im Hinblick auf Vorstandstätigkeit, Aufsichtsratstätigkeit, Mitarbeitertätigkeit, aber auch im Hinblick auf ehemalige Kollegen und Vorgesetzte im Prüferkreis und darüber hinaus beim Genossenschaftsverband Bayern?

- Sind Sie bereit an Eides Statt zu erklären, dass Sie bisher niemals Kenntnisse aus der Zeit Ihrer Prüfertätigkeit gegenüber Vorstandskollegen, Aufsichtsratgremium und einzelne Mitglieder, Mitarbeiter der Bank und auch frühere Prüferkollegen verwendet haben und dies auch nie tun werden?

- Warum haben Sie im Fall Bleil im Frühjahr diesen Jahres gegenüber dem BaFin erklärt, dass es sich bei den Sicherungsgütern um Rettungserwerbe gehandelt hätte, obwohl von Bankseite aus vor Gericht die Tatsache der Sicherungsübereignung eingeräumt worden ist? Sehen das nicht als bewusste Falschinformation gegenüber der Bakenaufsichtsbehörde an?

- Ist es richtig dass Sie die Acredabank in Nürnberg mit Ihrem Kollegen und Freund Herrn Raimund Grothoff gemeinsam zum Zeitpunkt der geplanten Fusion mit der VR-Bank Nürnberg geprüft haben? Dazu haben wir ja Unterlagen erhalten und werden später gesondert darauf zurück kommen.

Wie genannt erbitten wir Ihre Stellungnahme bis Freitag, den 16.11.2007 an bekannte Adresse.

Freundliche Grüße

Manfred Bleil, Geschädigter der VR-Bank Marktredwitz

   

Nr. 2586

Mitarbeiter

22. November 2007, 11:09 Uhr

Betreff: Ganz genau so sieht es aus

Genauso wie auf den Bildern zu sehen, genauso sieht es bei uns aus. Man kann ruhig sagen, man sieht es besser nicht wie es drinnen aussieht, wenn man das auf die Stimmung bei uns bezieht. Trostlos und Angst vor dem was noch alles kommt.

Sehen wir langsam auch was hinter der Fassade der Großkopfeden abläuft, holt’s die langsam auch ein, haben die noch viel mehr zu verlieren wie wir? Es ist uns immer vorgekommen wie auf dem Olymp, da wir, und da die unerreichbaren Götter, die immer nur auf's eigene Wohl bedacht waren, nur das Beste für sich, groß aufsprechen, den Laden aufbauschen, dass wir wirklich aus den Nähten geplatzt sind und dann aussieben, dickste Gehälter für sich und uns Betriebsvereinbarung mit Kürzungen abzwingen, wie es Herr Herzog jetzt gemacht hat und wie es sogar im Lagebericht steht und rigoros Mitarbeiter entlassen. Dem Krämer sagen lassen, man konnte mit ihm nicht mehr zusammen arbeiten, aber ein ganzes Gehalt noch mitgegeben, wie schon beim Heger und unglaubliche Aufhebungsverträge machen.

Aber die uns alle geblendet haben, die hat man auch noch mit goldenem Handschlag verabschiedet. War das schon mit dem Mercedes für den Altchef eine Schweinerei, jetzt hat man dem Krämer den Peugeot mit gegeben, dem Wolf den Audi und selber hat man sich auch gleich einen dicken BMW geholt. Die anderen Autos waren noch nicht zu alt, dass man sie selber übernommen hätte. Sparen tut man nur an uns, und die alten Vorstände hat man aus dem Regress raus gelassen, bloß dass die nichts auspacken, wo man früher selber nicht hingesehen hat. Es stinkt uns richtig, dass die durch ihre eigenen Sauereien auch noch geschützt sind.

Wir wissen schon auch, dass man viel Geld einsparen könnte, wenn man die Pensionen an die alten Vorstände nicht bezahlen müsste und Ansätze hätte es genug gegeben das zu streichen. Wie Schuppen von den Augen ist es uns gefallen, dass man mit Manfred Heger so einen Verzichtsvertrag gemacht hat. Da braucht man keinen Revisor herzuschicken, der den Vorstand nicht in die Schranken weist bei seinen Sauereien, wenn er bei Flex 750.000 € überziehen hat lassen. Woher sollten wir wissen, dass er den Aufsichtsrat mit den Zahlen der Firmen auch noch angelogen hat, aber die Prüfer haben es gesehen? Das hat uns Geld gekostet, aber hätt man das von Manfred Heger zurück gefordert, dann wäre unserer heutiger Boss nicht da. Und genauso war es mit dem Wolf, den man auch die Millionen in den Sand setzen hat lassen, ohne ihn zu bremsen. Dem trauen wir auch zu, dass er vorher geschaut hat, dass er seine Wohnung noch überteuert an den Mann bringt, bevor er auf die Bank schaut. Und wir sitzen in einem Gebäude mit dem jetzt, der geholfen hat, dass die Millionen weg sind, die uns hinten und vorne fehlen.

Und das Bankgebäude vergammelt dabei. Soll das Kunden anlocken, oder ist es eine Schande, wenn man sich seit Jahren die Farbe nicht mehr leisten kann und jetzt nagelt man eine Latte die Wand hinten runter, damit der Wassersack nicht die ganze Fläche entlang den Putz runter reisen kann. Es ist nicht mehr zu verbergen was los ist, egal welche Durchhalteparolen man bei uns vorträgt oder was man den Vertretern vormacht. Und dann noch der Forderungsnachlass, der uns wahrscheinlich die Bilanz wieder verhagelt.

Wichtig ist nur, selber einen Haufen Geld einstreichen, das Feinste vom Feinen, nur auf sich bedacht. Fasst endlich den Mut und schmeißt sie alle raus. Leute was ham wir für eine Welt, aber was kann man von einem Prüfer tatsächlich anderes erwarten. Egal wie er manchmal auch sein kann, der Kessel kocht. Vorher sich nur auf die Lauer legen und die passende Gelegenheit abwarten anstatt seine Arbeit machen wie es sich gehört. Eine andere Lösung hätte uns schon viel weiter gebracht und wir wären nicht am Gängelband von alten und neuen Abhängigkeiten. Der gehört sofort abgesägt, bevor der Schaden noch größer wird, der bremst die Talfahrt nicht mehr und reist uns noch alle mit. Zahlen tun immer die Kleinen, ob wir Mitarbeiter oder die Sparer.

   

Nr. 2585

Ein Kunde, der die Flucht ergriffen hat

22. November 2007, 01:32 Uhr

Betreff: Herzog, hau doch net immer so aufn Putz

Liebe Leser des Gästebuches und liebe Kunden der VR-BankMarktredwitz, ich weiß warum ich die Flucht ergriffen hab. Hab ich Euch denn nicht schon immer gsagt, seit dem der Her - zog da ist, fällt der Putz von der Wand. Wie hat er auf der Vertreterversammlung auf den Putz gehauen. Die berechtigten Interessen sind, dass die Mitglieder, oder die Multiplikatoren regelmäßig informiert werden.

Seine Informationen war so ausführlich, das da sogar der Putz von den Wänden gefallen ist. Hoffentlich führt er seine Aufklärung nicht weiter fort, dass ihm auch noch das Dach aufn Kopf fällt. Gute Nacht liebes Fichtelgebirge, gute Nacht Her - zog und danke für die informative Aufklärung, siehe die Bilderreihe in Eintrag Nr. 2802. Aber was kann man von einem Prüfer schon anders erwarten. :crying:

   

Nr. 2584

Entsetzter

22. November 2007, 01:08 Uhr

Betreff: So ein Saustall das Haus

Mit Entsetzen hab ich den Beitrag 2802 vom Nachbarn gelesen. Die Bilder waren es wert hier eingestellt zu werden. So einer Bank muss man Aufmerksamkeit schenken, dass dürfte die schönste Bank im Land sein. Wenn man so ein Bankgebäude sieht, muss man sich da wundern wenn die Häuser neben dran drastisch an Wert verlieren, wegen diesem Schandfleck. Vor Jahren ist mir schon aufgefallen, dass die Fassade leicht beschädigt war, aber seit dem der Johannes Herzog da ist, da fällt der Putz in ganzen Fladen von der Wand. Die Latte da vorne dran, das ist das Armutszeugnis in Vollendung, da muss man muss um sein Leib und Leben fürchten, so stümperhaft abgesperrt ist dass jetzt.

Schaut es im Büro vom Herzog auch so aus, oder hat er sich alles vertäfeln lassen und draußen geht alles kaputt? Ich war noch nie drinnen, wie’s da ausschaut möchte ich gar nicht wissen. Da hat Marktredwitz keine Chance beim Wettbewerb unser Dorf soll schöner werden. Und in dem Gebäudeteil sind oben auch noch die Prüfer untergebracht, die armen Kerle, kriegen die Gefahrenzulage? Die sind ja Asthma gefährdet fürs ganze Leben, wenn der Schimmel hinter den Verkleidungen steckt. Da muss man das Landratsamt hinschicken und die Gewerbeaufsicht, das ist ja gemeingefährlich für die armen Burschen. Müssen die Angst haben, dass sie durch die Decke brechen, oder dass ihnen Dachteile auf die Schreibtische fallen? Lieber Verband schützt Eure Mitarbeiter, zieht sie sofort ab, dann habt ihr wenigsten eine triftigen Grund. Und die beste Ausrede die es gibt warum ihr das Weite sucht und nie mehr wieder kommt.

Parken verboten, VR-Bank Marktredwitz eG, in der Klarsichtfolie ein Zettel, damit er wenn`s regnet noch ein paar Wochen hängen bleiben kann, oder dass man das in ein paar Jahren vielleicht auch noch lesen kann. Hoffentlich ist die Holzstange imprägniert, damit sie den Winter auch übersteht. Bewegt wird die in nächster Zeit nicht mehr. Ist das die Charakteristik vom Zustand der Bank? Vorne hängen die Kabel rum seit Menschen Gedenken. Geht man so mit dem Kapital der Bank um? Da hat man zu Hegers Zeiten noch so getan, als ob man den Teil unbedingt braucht und dann lässt man’s so verkommen. Aber die Bude hat man doch für Millionen zwangsübernommen. Das war doch wahrscheinlich ein verkappter Kreditausfall.

Zu so einer Bank soll man gehen. Warum hat der Herzog seine Damen vom Sonnenstudio und Call-Center nach Thiersheim ausgelagert, die wichtigste Abteilung in der ganzen Bank, oder die von ihm am meisten beachtete? Kann er da besser um die schwänzeln und er wird von weniger Augen beobachtet und die Damen bleiben auch gesund? Die Bank zieht dir die Hosen aus und willen dir trotzdem noch weiter in die Taschen greifen und vielleicht haben sie einen hinten rum auch schon verkauft in die Bahamas oder sonst wo hin.

Aber zu dem Gebäude mein Rat an die VR-Bank Marktredwitz, eG für eingetragene Genossenschaft nicht zu vergessen, die sollen sich wirklich von anderen einen Kredit geben lassen ,damit sie ihr Bruchbude einigermaßen anschaulich machen könnten. Aber selber auch wegen den Heuschrecken mit den Grundschulden aufpassen. Wenn man die zu hoch eintragen lässt, dann haftet noch das gesamte Vermögen und da gehören ja die Mitglieder dazu mit ihren Geschäftseinlagen und der Nachschusspflicht.

Noch eine Frage in Richtung Bank, wer spielt denn in dem Jahr den Nikolaus auf dem Weihnachtsmarkt? Die Rolle vom Ritter der traurigen Gestalt wäre heuer besser und passender. :laola:

   

Nr. 2583

Ein Schuldner

22. November 2007, 01:07 Uhr

Betreff: VR-Bank Gebäude

Wundert euch das.
Es ging doch uns allen so. Als wir kein Geld mehr hatten, konnten wir auch nicht mehr unser Haus herrichten. Als es dann versteigert wurde, war es weniger wert. Aber so ist es eben wenn man Schulden hat. Wenn kein Geld mehr da ist wird auch nichts mehr renoviert.
Warum soll das bei einer Bank anders sein.

Bei uns Schuldnern nennt man das Privatinsolvenz.

Und bei der Bank ?
Naja da wird noch mehr runterfallen.

Gute Nacht

   

Nr. 2582

Ein Nachbar

21. November 2007, 22:23 Uhr

Betreff: Was ist das VR-Bank Gebäude für ein Schandfleck

Vor vier Jahren hat der Heger schon getönt, die Pläne liegen schon bei der Stadt, wir fangen bald zum Umbauen an, bei uns platzt alles aus den Nähten, der Einzige der geplatzt ist, das war er. Dann hat Reinhold Wolf gesagt, es dauert nur no a bisserla, aber es is net weng dem Geld, es is wenig der Arbeit, dass mer no net angfang ham und auch der Herzog hat gesagt, die Pläne sind schon gemacht und hat das auch noch in den Lagebericht rein geschrieben, dass man mit einem Mieter schon weit sei. Wenn man sich die Bilder anschaut, ein riesen Loch im Putz hier klicken...... , er liegt unten auf dem Boden und man hat ein Hütle hingestellt, dass ein Fußgänger drum rum laufen muss, oder sich kein Auto hin stellt. Der Herzog muss weit genug rein fahren in seinen Parkplatz, dass sein neuer BMW nichts aufs Dach kriegt.

Die sollen sich bei einer anderen Bank einen Kredit geben lassen dass man den Schandfleck in unserer Straße endlich reparieren kann. Bloß mit der Grundschuld müssen sie aufpassen, sonst wird die noch an die Heuschrecken verkauft und wir müssen noch auf die Geschäftsguthaben nachschießen, wenn man die nächste Million einlösen müsste. Die haben soviel anderes am Hals, dass es ein Graus ist.

   

Nr. 2581

Der Warner

21. November 2007, 22:23 Uhr

Betreff: Leute nehmt Euch in Acht

zu Beitrag 2796

kritisch wird das Ganze vor allem für Kunden die ihren Kredit bereits abbezahlt haben und von der Bank gesagt bekommen haben: "Lassen Sie die Grundschuld nicht löschen, vielleicht brauchen Sie die Grundschuld später wieder".

In weiser Voraussicht, denn die Bank hat nun eine Grundschuld mehr die Sie im an Heuschrecken verkaufen kann.

Also Leute, ganz ganz wichtig. Grundschulden bei denen die Schulden bezahlt sind unbedingt löschen lassen, damit die Bank euch nicht mit dem Verkauf der Grundschuld um Euer angespartes Vermögen bringen kann.

Und auch ganz wichtig: Wenn ein Darlehen zum Teil abbezahlt ist und die Grundschuld in der vollen Höhe nicht mehr benötigt wird, ist die Bank verpflichtet die Grundschuld auf Verlangen teilweise zu löschen.
Also regen Gebrauch davon machen. Und von der Bank nicht bange machen lassen, dass die Sicherheit nicht ausreicht. denn die Bank kann die Grundschuldzinsen ebenfalls geltend machen und somit ist auch die verbleibende Restgrundschuld noch immer ca. da 1,5-fache wert.

Lasst Euch nichts mehr gefallen. Bankgeschäfte sind Vertrauenssache wurde uns immer eingeredet. Habt ihr wirklich Vertrauenm zu solchen Leuten.

   

Nr. 2580

Webmaster

21. November 2007, 19:49 Uhr

Betreff: Information, wo wurden Prüfer eingestellt die die Bank geprüft haben?

Liebe Leser dieser Website, wir brauchen Ihre Hilfe. Uns ist zu Ohren gekommen, dass es beim Genossenschaftsverband Bayern Gang und Gäbe war, dass tätige Prüfer bei der Bank sich gleichzeitig um den Vorstandsposten beworben haben. Dies ist aus der Wirtschaftsprüferordnung heraus nicht erlaubt. Damit erwirbt sich der Prüfer doch Kenntnisse, die die Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates später konterkarrieren. Unterlässt der Prüfer Kontrollen, die sonst notwendig wären, weil er sich künftige Problemfelder ersparen will? Prüft er konkurrierende Bewerber, auch im Dienst stehende Vorstände, aus dem Rennen oder aus dem Amt.

Kann man sich damit Banken zurecht prüfen um in die Führung zu gelangen? Müsste aus dem Interessenskonflikt heraus, aus einem dringend bestehenden Interesse berechtigter Dritter, also nicht nur der Mitglieder, sondern des Fiskus, externer Gläubiger, der gesamten Kunden mit ihren schutzwürdige Interessen, eine solche durchgeführte Revision nicht im Gesamten als Farce und für ungültig erklärt werden? Wäre es eine Horrorvorstellung, wenn damit mit genossenschaftlichen Gesamteigentum und -vermögen jongliert werden könnte? Wäre es eine Horrorvorstellung, wenn damit über Bewertungen in Kreditangelegenheiten Kunden die Opfer wären, zum Teil bis zu Vermögensschäden und Existenzbedrohung geschädigt würden über Grabenkämpfe, ausgelöst vom Prüfer des gesetzlichen Verbandes, und in so etwas hinein gezogen werden würden?

Teilen Sie uns bitte mit wo Ihnen solche Abläufe bekannt wurden, dass ein Revisor zum Vorstand wurde, auch über Zwischenstadien wie Prokura. Ganz besonders interessiert es uns auch, ob die Banken in Schwierigkeiten waren. Hat es begleitende Zwangsmaßnahmen gegen Kunden gegeben? Waren solche vollkommen überraschend für die Kunden? Teilen Sie uns bitte mit, ob diese Probleme erst später bekannt gegeben worden sind, dass damit also mögliche Maßnahmen aus der Mitgliedschaft zu gegebener Zeit unmöglich gemacht wurden.

Herzlichen Dank vorerst. Die Adresse steht unter Kontakt auf der Startseite des Gästebuchs in der Leiste an der linken Siete

   

Nr. 2579

Tobias

21. November 2007, 18:17 Uhr

Betreff: Weiterverkauf von Forderung und Grundschuld unbedingt vertraglich mit der Bank ausschließen

Bei der VR-Bank in Marktredwitz mit den falschen Abrechnungen, Wertstellungen und Stichtagsverzinsungen und den nicht angepassten Zinsen zum Nachteil der Kunden und mit den Sachen mit dem Sicherungsgut, wo die Bank abgeholt hat und im Nirrwana verschwunden ist und der Kunde nichts gutgeschrieben bekommen hat, ist es doch unbedingt erforderlich schon rein vorsorglich, dass man sich da absichert So kann man mit dem Beitrag von Cornelia in 2798 nur dringendst empfehlen mit unserer VR-Bank in mit Grundschulden gesicherte Kreditverträge rein schreiben zu lassen, dass die Grundschuld und die Forderung nicht an Investoren weiter verkauft werden kann, wie es am Schluss in dem Video dargestellt wird. Da eine Hypothek an die Forderung gebunden ist, ist eine Hypothek hier zusätzlich natürlich sicherer.

Jeder Kreditnehmer der Bank sollte unbedingt darauf bestehen, dass das mit der Verhinderung der Weitergabe der Grundschuld als Zusatzvereinbarung zu allen auch schon bestehenden Kreditverträgen aufgenommen wird. Der Passus ist dringend wichtig. Also das Video noch mal anschauen, sicher ist sicher bei denen.

   

Nr. 2578

Cornelia

21. November 2007, 17:38 Uhr

Betreff: Forderungsverkauf durch normale Geschäftsbanken zu Minnesänger in 2796

Achtung, Achtung, Achtung, was ist, wenn sich die Verantwortlichen bei der VR-Bank nicht mehr zu helfen wissen? Geht es uns dann so, wie es im Eintrag Nr. 2796 steht? Das muss man unbedingt lesen, was plusminus ins Internet schreibt:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?uid=1ew1advn43bucfl8&cm.asp . Schaut unbedingt das Video an, was deutsche Banken mit uns machen dürfen. Wie weit fehlt der Schritt noch bei der VR-Bank bei uns, oder ist das schon im Laufen? Die letzte Szene ist hier dargestellt, was über das Risiko mit Grundschulden gesagt wird. Ein Investor braucht sich an Nebenabsprachen nicht zu halten, da sie mit ihm nicht getroffen sind und dann kommt die ganze Grundschuldsumme zum tragen und das Darlehen dazu. Sogar noch drei Jahre Zins kann man abholen und die Bank hat eigentlich nur das Darlehen weiter gegeben. Sogar drei Jahre Zins aus der Grundschuldsumme wären noch fällig.

   

Nr. 2577

Nahe bei den Prüfern

21. November 2007, 16:29 Uhr

Betreff: Hat sich die BaFin bei der VR-Bank Marktredwitz sehr weit aus dem Fenster gelehnt?

Für mich sind die Lageberichtsvermerke (= Link) der Jahre 2001 bis 2003 der VR-Bank Marktredwitz schon sehr verwunderlich und bemerkenswert. Wenn man auch noch das Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (= Link) in Betracht zieht, dann muss man sich fragen, hat sich hier die oberste Bankenaufsichtsbehörde, das BaFin, aufs Glatteis führen lassen und hat sich dabei sehr weit aus dem Fenster gelehnt?

Eigentlich kann man es sich auch nicht vorstellen, dass es zwischen der Bank und dem BaFin keinen Schriftverkehr zur Ablösung von Manfred Heger im August 2004 gegeben hat und dass das BaFin wahrscheinlich sogar den Aufhebungsvertrag in Kopie in den Unterlagen hat. Wird hier mit Wissen und Duldung das Recht der Mitglieder auf Verfolgung von Straftaten bei der Bank, wie Untreue und Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 GenG mit Füßen getreten? Wieso hat das BaFin es genehmigt, dass die Bank vor Ihren Mitgliedern Ihre Risikolage verborgen hat? Wie konnte man bei den Einzelwertberichtigungen mehrere Jahre genehmigen dass die kompletteingebucht wurden? Wer so schlimme Risikoberichte über die Prüfungsberichte selbst, oder gar Sonderberichte, vorgelegt bekommt, dem kann nicht verborgen bleiben, dass die EWB’s nicht in der Bilanz angekommen sind. Das BaFin hat dazu seine Zustimmung gegeben, mit Sicherheit.

Das Protokoll des Jahres 2004 ist ein Sammelsurium der Aufstellung, warum die Vorstände in Marktredwitz unfähig und überfordert waren oder grenzenlos korrupt. Man ist geneigt zu sagen, die Gier war grenzenlos und die Energie fast kriminell. Dies beginnt mit der Aussage des Herr Wolf auf Seite 3 mit seiner Aussage zur marktoperativen dynamischen Einstellungen und endet auf Seite 11, ausgerechnet mit dem Ausspruch des Prüfers Grothoff, dass die Bank Engagements übernommen hat, die andere Institute abgebaut hatten. Er hätte damit doch gleich sagen können, die Vorstände der Bank haben die abschreibungswürdigen Kredite der Konkurrenz ungeprüft übernommen. Ein abgelösten Kreditverhältnis ist doch sonst der normalste Vorgang im Bankenbereich und nirgends einer eigenen Erwähnung wert.

Der Inhalt der Versammlungsprotokolles vom Oktober 2004 hätte ausreichen müssen, alle Vorstände vom Marktvorstand über den Kontrollvorstand auch über Gesamtverantwortungen in die Wüste zu jagen. Die BaFin hat dagegen die Verantwortung übernommen dies nicht einmal halbherzig getan zu haben. Wolf und Krämer weiter den Mitgliedern vorzusetzen, kommt einem Verbrechen gegen Kunden und Mitglieder gleich. Man muss fast annehmen mit Abstimmung Verband und BaFin wurde ein Prüfer in die Bank geschickt, der bereits als Vorstand fest stand.

Wenn in diesem Protokoll vom 14.10.2004 auf Seite 6 steht, es ist eine schwer anmerkungswürdige Pflichtverletzung, wenn der Vorstand den Aufsichtsrat über die Risikolage so informiert, dass der die wirtschaftliche Situation der Bank nicht einschätzen kann, warum gilt dass den nicht auch für den Vorstand, den Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung, wenn man die Vertreter und Mitglieder nicht über die Risikolage informiert, wenn man sie gar hinters Licht führt? Wenn es brenzlig war, dann hat man die Tragweite der latenten Kreditrisiken immer verwiegen. So hat man zwar damals von der Kreditrisikovorsorge gesprochen aber was die Auflösung stiller Reserven war, oder wie der Bestand an Wertberichtigungen, die Risikosituation im gesamten war, dass hat man ums ich selber zu schützen nie aufgezeigt. Und die Leute, die mit daneben saßen, die Prüfer, haben diese Angaben nie von Vorstand und Aufsichtsrat zur Vorlage bei den Vertretern eingefordert. Warum hat Prüfer Grothoff im selben Absatz auf Seite 11 gesagt, die Probleme bestanden bereits im Jahr 2002 und die Vorstände waren den Vorschlägen nicht gefolgt? War da die Jahre zuvor noch ein Herr Hofmann vom Verband da, der die Arbeit der Vorstände vor den Vertretern lobte und herzlich zur Bilanz gratulierte? Die Namen und die Personen beim Verband dafür dürften aber austauschbar sein.

Die Rolle der Prüfer in den Versammlungen war schäbig. Was Herr Grothoff in der nächsten Versammlung am 30.06.2005 von sich gegeben hat, kann man auch nur mit Belügen und Irreführung der Mitgliedervertreter beschreiben. Kein Wort, was sich neben Flex aufgetürmt hatte, dass 50 Millionen an Problemkrediten vorhanden waren. Welche Gefahr regelrecht aus einer Kundenbeziehung mit dieser Bank erwachsen konnten weil die Bankenaufsicht die Vorstände nicht entfernte, sondern ihre Escapen hinnahm ohne sie den Mitgliedern aufzuzeigen. Erst ein Jahr später durfte das Reinhold Wolf sagen, wo man meinte den vermeintlichen Retter und Freund von Herrn Grothoff, Johannes Herzog präsentieren zu dürfen. Genauso wenig ist man beim Regress im Juni diesen Jahres darauf eingegangen den Vertretern und nun wegen gesetzlicher Anforderungen auch den Mitgliedern reinen Wein zur Entwicklung und dem zeitlichen Aufbau der Risikosituation der Bank etwas zu sagen. Man muss den Prüfern aufzeigen, dass auch solche Versäumnisse in den Prüfungsbericht gehören anstatt sich um die eigenen Karriere zu kümmern, während man angeblich bei der Bank die Revision durchführt. Für die Überwachung der Revision an sich und den geordneten Ablauf zu sorgen, dafür dürfte das BaFin wieder zuständig sein. Die Prüfer und damit auch wieder die oberste Bankenaufsichtsbehörde helfen heute wiederum Herrn Herzog den gesetzeswidrigen Forderungsverzicht von fast einer halben Million € vor den Mitgliedern zu verbergen. Ist das Aufsichtsarbeit für die Kunden und Mitglieder oder was ist das, wenn man beim Vertuschen von Straftaten zur Seite steht.

   

Nr. 2576

Minnesänger

21. November 2007, 16:22 Uhr

Betreff: Heuschreckenplage

Was Heuschrecken so alles anstellen wurde gestern bei "plusminus" in der ARD aufgezeigt.
Wer es nicht gesehen hat, hier ist der Artikel auf den Seiten der ARD hier klicken..... als Video hier klciken um das Video zu sehenoder hier als PDF-Datei hier klicken.....
und nicht vergessen, Video dazu ansehen und anhören.


Armes Deutschland kann man da nur sagen, denn offenbar ist da sogar die Politik und auch die Justiz unfähig, dem Treiben ein Ende zu bereiten.

Offenbar handeln alle nach dem Motto abspielen

   

Nr. 2575

Webmaster

21. November 2007, 15:53 Uhr

Betreff: Information, wo wurden Prüfer eingestellt die die Bank geprüft haben?

Liebe Leser dieser Website, wir brauchen Ihre Hilfe. Uns ist zu Ohren gekommen, dass es beim Genossenschaftsverband Bayern Gang und Gäbe war, dass tätige Prüfer bei der Bank sich gleichzeitig um den Vorstandsposten beworben haben. Dies ist aus der Wirtschaftsprüferordnung heraus nicht erlaubt. Damit erwirbt sich der Prüfer doch Kenntnisse, die die Aufsichtsfunktion des Aufsichtsrates später konterkarrieren. Unterlässt der Prüfer Kontrollen, die sonst notwendig wären, weil er sich künftige Problemfelder ersparen will? Prüft er konkurrierende Bewerber, auch im Dienst stehende Vorstände, aus dem Rennen oder aus dem Amt.

Kann man sich damit Banken zurecht prüfen um in die Führung zu gelangen? Müsste aus dem Interessenskonflikt heraus, aus einem dringend bestehenden Interesse berechtigter Dritter, also nicht nur der Mitglieder, sondern des Fiskus, externer Gläubiger, der gesamten Kunden mit ihren schutzwürdige Interessen, eine solche durchgeführte Revision nicht im Gesamten als Farce und für ungültig erklärt werden? Wäre es eine Horrorvorstellung, wenn damit mit genossenschaftlichen Gesamteigentum und -vermögen jongliert werden könnte? Wäre es eine Horrorvorstellung, wenn damit über Bewertungen in Kreditangelegenheiten Kunden die Opfer wären, zum Teil bis zu Vermögensschäden und Existenzbedrohung geschädigt würden über Grabenkämpfe, ausgelöst vom Prüfer des gesetzlichen Verbandes, und in so etwas hinein gezogen werden würden?

Teilen Sie uns bitte mit wo Ihnen solche Abläufe bekannt wurden, dass ein Revisor zum Vorstand wurde, auch über Zwischenstadien wie Prokura. Ganz besonders interessiert es uns auch, ob die Banken in Schwierigkeiten waren. Hat es begleitende Zwangsmaßnahmen gegen Kunden gegeben? Waren solche vollkommen überraschend für die Kunden? Teilen Sie uns bitte mit, ob diese Probleme erst später bekannt gegeben worden sind, dass damit also mögliche Maßnahmen aus der Mitgliedschaft zu gegebener Zeit unmöglich gemacht wurden.

Herzlichen Dank vorerst. Die Adresse steht unter Kontakt auf der Startseite des Gästebuchs in der Leiste an der linken Siete.

   

Nr. 2574

Johannes

21. November 2007, 14:50 Uhr

Betreff: Der Umgang mit Gesetzen

Hallo Webmaster, kann es denn möglich sein, dass in der VR-Bank Marktredwitz
ein Verbandsprüfer während der Prüfung sich als Vorstand bewirbt, dann vor Abschluss der Prüfung Generalbevollmächtigter und dann anschließend tatsächlich Vorstand wird. Ist das nicht ein strafrechtlich relevanter Vorgang, da hier doch Vorteilsnahme, Interessenskolission, Verstoß gegen die Wirtschaftsprüferordnung und wahrscheinlich noch weitere Gesetzesverstösse vorliegen. Dies unter den Augen des Genossenschaftsverbandes, der nach der WPO als Prüfer gilt und hier genauso mit anzuklagen ist, durch das Dulden und aktive Begleiten dieser Vorgänge.
Nach meinen Informationen wurde den Aufsichtsräten bei der Auswahl der Bewerber vom Genossenschaftsverband gesagt, dies sei die Auflage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, daß der Bewerber Herzog installiert werden müsse.
Dies sind ungeheuerliche Vorgänge, die alle Gesetzesvorschriften mit Füßen treten.
Herr Webmaster setzen Sie bitte eine Befragung der Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz durch, wo eine Eidessattliche Aussage diesen Sumpf aufhellen soll.
Der BaFin muß doch bei der Zulassung von Herzog klar gewesen sein, daß die Hütte in Marktredwitz mehr als brennt. Bei etwas aufmerksamen Lesen der Prüfungsberichte, wäre selbst jeden Laien aufgefallen, daß der vormalige Prüfer Herzog jetzt als Vorstand herumstolziert. Wie es scheint aber nicht mit dem Antritt, die Bank wieder auf Kurs zu bringen, sondern dort eine Aktion "Verbrannte Erde" durchzuführen, damit für externe Prüfer deren Aufgabe erschwert wird. Daher ist dringend notwendig, Herzog sofort aus der Bank zu entfernen, damit nicht noch mehr Unheil passiert.

   

Nr. 2573

Aus dem genossenschaftlichen Rechnungswesen

20. November 2007, 16:25 Uhr

Betreff: Einfache Rechnungen

Die kleinen Beträge haben Sie sehr geschätzt bei der Hegerbank und im großen Stil hat man sie wieder verschwendet. Die Rechnung ist einfach. Nach dem Zusammenschluss mit der Volksbank 1991 hatte man Kreditausreichungen von ungefähr 300.000.000 DM mit stark steigender Tendenz in den nächsten Jahren. Die Zinsen war da ja noch nahe 10 % bei den Darlehen. Bei einer Bank dreht sich das Kreditvolumen pro Jahr zwischen 25 und 45 %. Wenn man also bei den 300 Mio. im Jahr 100 Millionen an Tilgungen und Rückzahlungen hatte, dann konnte man aus den 100 Mio. immer die 29 Zinstage holen. Damit hat man da den Kunden pro Jahr knappe 100.000 DM zuviel Zins abgenommen. Diese 100.000 aus dem Jahr 1991 hätten sich bis heute durch den Zinseszinseseffekt vielleicht verdrei- bis verfünffacht. Und so kann man das rechnen für die Zeit von 1985 bis 2002, wie es Karl Krämer dann bei dem Prozess zur Stichtagsverzinsung auch zugegeben hat. Man hat den Kunden in diesen 17 Jahren Millionen abgenommen. Im Jahr 2000 betrugen die Kundenforderungen 525 Mio. DM, wodurch sich der Zinseffekt für die Bank alleine aus der Stichtagsverzinsung aus einem höheren Bestand zu vielleicht niedrigeren Zinsen gleich ergeben hatte. Dürfen sich die Kunden betrogen fühlen?

Ähnlich verhält es sich, wenn bei den Wertstellungen ein Sammler abgebuht wurde und die Bank dafür im BIS (Bankinformationssatz) und danach im IKESA, also die EDV-Grundeinstellungen, dafür so gesteuert haben, dass bei Sollbuchung aus Lastschriften ein Tag zusätzlich für die Bank herausgesprungen ist und bei Habenbuchungen, wie beispielsweise der Renten und vieles mehr, natürlich auch. Das lag nämlich in der Hand der Bank und war in aller Regle der obersten Anordnung unterworfen. Wenn aus einem solchen Sammler egal ob Soll- oder Habenbuchung z.B. eine Million im KK- und Girobereich auf Konten mit Sollstand getroffen waren, dann hat man bei einem angenommen Zinssatz von 10 % aus diesem Sammler zusätzlich zu den Buchungsgebühren 278 DM eingenommen. Laut dem Gutachten hat die Bank aber lange Zeit 60 % aller Sollbuchungen so abgefingert. Eine Bank mit einem Geschäftvolumen von Anfangs 420 Mio. DM und vor der Fusion von 560 Mio., wie oft wird da das Geschäftsvolumen im Umsatz umgeschlagen, zweimal, zehnmal oder noch viel mehr. Man möge die Rechnung dazu nur so nachvollziehen:

1 Million Einzelumsatz bei 10 % auf einen Tag ist ein Zinsvorteil ist 277,78 DM

1 Milliarde Umsatz sind tausend mal 1 Million, das wären ein Zinsvorteil von 277.780 DM, wie viel wären das in einem Jahr bei zehn Milliarden Umsatz auf solchen Sollkonten, wie viel wären das in 5 oder zehn Jahren?

Wo ist denn das Geld geblieben?

Man hat die Kunden im Kleinen abgezockt und das Geld im großen Stil rausgeworfen. Man hat im Kreditgeschäft gehaust wie die Wilden. Nichts anderes war es bei der RV-Bank Marktredwitz. Der Genossenschaftsverband Bayern hat dies wegen des Einfallsreichtums der Vorstände beklatscht die Kreditprobleme aber nicht bekämpft. Es ist nicht anders gelaufen und trotzdem hat z.B. die Sparkasse Hof Rücklagen von mindesten 150 Mio. €, die Sparkasse Fichtelgebirge bilanziell 60 Mio. € (und die haben ihre versteuerten stillen Reserven nicht in der Zeitung genannt) und die VR-Bank Marktredwitz hat 10 Millionen. Die VR-Bank Marktredwitz hat vielleicht nicht mal das Geld auf die Seite legen können, was sie den Kunden abgeknöpft haben. Dazu musste das Finanzamt auch noch kräftig beitragen.

   

Nr. 2572

Wissender

20. November 2007, 12:28 Uhr

Betreff: Zu 2790, Unendlicher Schaden für die Region

Skrupellos, genauso muss man das bezeichnen, was die letzten zehn bis 20 Jahre bei der VR-Bank oder vorher bei der RV-Bank und davor bei der Raiffeisenbank und bei der Fichtelgebirgsvolksbank und bei der Raiffeisenbank in Arzberg abgelaufen ist. Wenn sich die Bank auf unsere Region beschränkt hätte, und nicht immer über die Grenzen geschielt hätte, dann hätte auch diese alle Banken eine normale Entwicklung nehmen müssen. Kredite bei uns ausgeben und wissen, was bei uns möglich ist. Aber es steht ja auch heute noch in den Berichten, dass ein ungewöhnlich hoher Anteil außerhalb ausgereicht ist. Da kennt man die Situation nicht, da kann man nicht beobachten, ob was läuft und sieht die Dinge nicht vor Ort. Einfach Größenwahn, der auch in dem Gesetzeskommentar zu dem § 34 im Genossenschaftsgesetz auch schon als Verletzung der Pflichten angesprochen ist, wenn man gegen das Regionalprinzip verstößt.

Die Fusionswut war ja auf Arzberger Seite in den 90-er Jahren viel größer als in Marktredwitz. Welcher Teufel hat die geritten ins Vogtland zu gehen? Aber auch der bayerische Genossenschaftsverband hat doch nach der Grenzöffnung da gleich seine Prüfer rüber geschickt. Partnerschaften und Kooperationen wurden begründet und warum denn nicht die grenznaheste Bank gleich noch über den Zipfel von Tschechien auch noch rüber fusionieren lassen? Heut sieht man doch klar und deutlich, dass das schon auch wegen der weiten Wege ein vollkommener Blödsinn war. Und da hatte der Verband bestimmt nichts dagegen. Aber die Vorstände Marth und Dittrich hat man dann 10 Jahre später verfolgt und wie es bei der VR-Bank so üblich ist, den Mitgliedern und Vertretern das nicht mal gesagt. Man sagt nie was, wo der Verband selber sagen müsste, da haben wir auch Fehler gemacht. Für die eigenen Fehler, da hängt man beim Genossenschaftsverband lieber die anderen auf.

Wie man das aber jetzt erfährt, war die VR-Bank nicht in der Lage sich selber zu organisieren. Da ist es egal, ob man Bank ist oder sonstiger Betrieb, da kann man nicht am Markt bestehen, wenn die inneren Strukturen nicht passen. Für uns Kunden, die viele von uns über die Bank Geld und Vermögen verloren haben, muss es wie ein Schlag ins Gesicht wirken, wenn es heißt, dass keine Risikomanagement bei der Bank vorhanden war. Darf man denn solche Banker auf uns los lassen? Da wirbt man um Vertrauen und dahinter steht gelinde gesagt ein Sauladen, der den Kunden in Gefahr bringt. Wenn man Interessant (= Link) anklickt, dann sieht man wirklich, dass vor der Fusion die Ausleihungen auch höher waren als die Einlagen. Aber nach der Fusion hat man diesen Vorständen 750 Millionen DM an Kreditvolumen in die Hände gegeben und Reinhold Wolf hat, wie am Ende der Lageberichtseinträge (= Link) zu sehen, gesagt, dass man drei Jahre später 49 Mio. € Kredite als ausfallgefährdet eingestuft hat. Wenn man annehmen darf, dass da seit 2001 einiges runter geholt worden ist, so sind dann über 100 Mio. DM bei der Fusion in dieser Kategorie gelandet. Das bedeutet, dass jeder 6. oder 7. Kredit so eingestuft, katastrophal schlecht eingestuft war.

Ach die 55 Mio. DM (27,4 Mio. €) an im Jahr 2005 gebildetem Bestand an Einzelwertberichtigungen würde wahrscheinlich zum Fusionsjahr höher ausgefallen sein. Vielleicht war jeder zehnte Kredit damals wert zu berichtigen. Eigentlich müsste man sagen, wenn man dass auf die Aussage Flex umlegt, dass der Kredit von 4,5 Mio. schon bei der Ausreichung nicht rosig war, dass die Vorstände keine Skrupel hatten schon ausfallgefährdete Kredite auszureichen. Ich denke, dass die Rahmenbedingungen, die Reinhold Wolf mit seiner marktoperativen dynamischen Einstellung nicht einhalten konnte, eher die gewesen wären, dass die Ausreichung solcher Kredite tatsächlich in zweierlei Hinsicht ein Verbrechen waren. Nämlich, dass man dem Kunden Kredit gab, die der nicht zurückzahlen konnte und dass man damit das Genossenschaftsvermögen von Anfang aufs Spiel gesetzt hat. Solche massiven Kundenverluste, da muss man doch den Strukturen der Bank die Schuld dafür geben. Und für ordentliche Strukturen muss die Revision mit dem Aufsichtsrat sorgen.

Aber es hat ja noch nicht gereicht, man hat anscheinend die Problemkredite auch noch hergeholt. Wir haben also bei uns die Verluste aus ganz Deutschland bezahlt. Hat man bei uns vom Verband die Kredite abgeladen, die man woanders weg haben wollte? War das eine enge Beziehung von Manfred Heger, der ja auch im Marketingausschuss vom Verband war? War die VR-Bank in Marktredwitz fast schon so was wie die BAG Hamm für unseren Regionalverband?

Dass die Maschinen in Wunsiedel nicht verschrottet wurden, dass nehmen wir inzwischen alle an. Warum hat der Aufsichtsrat mitgeholfen unsere Region so zu schröpfen. Haben die den kein Verantwortungsbewusstsein für die Menschen bei uns? Wenn ich Bürgermeister oder Stadtrat wäre, mir würde jedes Mal das Herz bluten, wenn ich mitbekommen würde, wie ein Betrieb mit der Bank den Bach runter geht, oder wie eine Familie ihr Haus verliert. Ist es für die Bank keine Schande, wenn man 8 Millionen als Rettungserwerb bilanziert und 1,4 Mio. an rückkaufsfähigen Lebensversicherungen und wenn man davon noch Abschreibungen machen muss. Ich hab mir die Bilanzen von 2000 und 2001 auch zeigen lassen. Das schockt einen richtig.

Was sind das für Leute im Aufsichtsrat, die so tun, als ob sie immer für die Mitglieder da wären. Haben die eher auf den LKW gewartet, der in irgend einem Zwischenlager angekommen ist, wie man die Maschinen weg geholt hat. Auf jeden Fall haben die wirklich kein Ahnung, was das für eine Kettenreaktion gibt, wenn es heißt es gibt eine Kreditverlust bei der Bank und welcher Verlust sich an Vermögen, Wirtschafts- und Kaufkraft, Steuerkraft sich wie ein Dominoeffekt dahinter aufbaut, wenn man jemand dadurch zerstört, dass die Bank an deiner Seite die unfähigste ist, die man sich vorstellen kann. Dass bei den Banken das nicht der Fall sein soll, da hofft man doch, dass der Aufsichtsrat den Weitblick hat und das nicht zulässt und auch die Revision für geordnete Zustände sorgt. Bei uns muss man wirklich fragen, für was die den Blick wirklich hatten, für die Sachen die man aus den Sicherheiten holen konnte und für die Häuser, die man finanziert hat?

Und zu guter letzt holt man den Prüfer, der alles durchgehen hat lassen in der Hoffnung, der wäscht alles rein. Man lässt die "Schänder" wie es hier schon geheißen hat, abziehen, damit bloß keiner fragen kann, wenn man die Vorstände mit Fragen bombardieren würde, was man denn selber verbockt hat. Aber hoffentlich nagt vorerst wenigstens das Gewissen bei den Herren. Es wär schlimm wenn es nicht so wär. Wenn sie so durch die Straßen fahren bei uns, da wird ihnen manche Geschichte in den Sinn kommen, die mit der Bank unmittelbar im Zusammenhang steht.

   

Nr. 2571

Wilhelm

20. November 2007, 12:17 Uhr

Betreff: Das Pharisäertum der Verbände

Auch in alten Zeiten war es schon so, dass die Betrüger und Wucherer aus dem Tempel gejagt wurden. Die Tische wurden umgestürzt und die Geschäftspraktiken an den Pranger gestellt. Selbst die Genossenschaftsverbände halten die Hand auf wo es geht. So wollte ein Vorstand ein Refinanzierungsdarlehen für die von ihm geleitete Bank bei einem Verbundpartner aufnehmen. Die Antwort: grundsätzlich ja, aber wir müssen zuerst beim Verband Rücksprache nehmen. Daraufhin: Wollt ihr das Geschäft mit der Bank oder mit dem Verband machen? Natürlich mit der Bank, aber der Verband möchte auch seinen Anteil an dem Geschäft haben und das muss vorher geklärt werden. Daher ist auch die Nibelungentreue der Verbände zu den Verbundpartnern zu verstehen, da bei allen Geschäften, welche die Geno-Banken abschliessen immer ein gewisser Anteil an die Verbände fliesst.
So werden die Geno-Banken als Melkkuh betrachtet, die man über erhöhte Prüfungsgebühren, über die fast zwangsweise Verpflichtung die Tochterunternehmen der Verbände zu nutzen und über die Zuwendungen die von den sowieso schon niedrigen Provisionen noch zusätzlich abgzwackt werden.
Da ist es leicht nachvollziehbar, dass die Betriebsergebnisse in den Keller rutschen. Aus zu baden haben es die Mitarbeiter der Banken, auf die der Verkaufsdruck immer mehr lastet und die auf dem Markt mittelmässige Produkte als tolle Angeboe dem Kunden aufs Auge drücken sollen.
Daher ist an der Zeit, das auch bei den Verbänden die Marktwirtschaft einzieht und dort die Kosten gemanaget werden und nicht weiterhin versucht wird, die eigene Unzulänglichkeit ihren Verein wirtschaftlich zu führen, auf die durch die Monpolstellung der Verbände geknebelten Geno-Banken abzuwälzen.

   

Nr. 2570

Genossenschaftler

20. November 2007, 10:07 Uhr

Betreff: Die große Verantwortung der BaFin – Hätten korrekte Vorstände 100 Mio. Kreditverluste produziert?

Welche Absprache auf höchster Ebene gilt es heute zu verdecken? Die Kernfrage, die bis heute die Lage der VR-Bank Marktredwitz bestimmt lautet mit Sicherheit: Warum hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Vorstände nicht schon viel früher abberufen? Man redet vom Fichtelgebirge und auch vom Vogtland nicht umsonst von schwierigen Regionen. Aber hätten korrekt arbeitende Vorstände auf Wachstumswahnsinn nach Reinhold Wolf vom 14. Oktober 2004 verzichtet, wo er sich und seine Kollegen als marktoperativ und dynamisch bezeichnete, mit einem Nebensatz, der aus dem Mund eines Bankvorstandes wie Hohn klingt, dass man da sich schwer tut die Rahmenbedingungen zu erfüllen? Verschluckt hat er dabei nur die Attribute gesetzliche Rahmenbedingungen, Rahmenbedingungen des normalen Bankenmarktes. Wieso war es ausgerechnet bei dieser Bank in einer benachteiligten Region nötig, dass die Kreditausleihungen zum Zeitpunkt der Fusion höher waren als die Kundeneinlagen, was einem ziemlichen Novum gleichkommen dürfte?

Würden heute aus staatlichen Quellen 100 Millionen an Mitteln in die Regionen gepumpt werden, wäre die Empörung wo anders riesengroß. 100 Mio. um die Wirtschaft anzukurbeln, was wäre das für eine Folgewirkung. In dieser Region hat aber eine Bank diese Summe heraus gezogen. Welcher Schaden war es aber volkswirtschaftlich? Denn bei der Zerschlagung durch eine Bank vervielfacht sich doch der Schaden. Die Maschinen des Boschdienstes in Wunsiedel, für annähernd 1 Mio. angeschafft, wurden verschrottet, anstatt, dass sie für wirtschaftliche Leistung, Garantien von Arbeitsplätzen sorgten. Diese 100 Millionen Kreditverluste, verursacht von Heger, Wolf und Krämer könnten für die Region eine Milliardenbremse gewesen sein über alles was kaputt gegangen ist.

Die oberste Bankaufsichtsbehörde, damals noch das Bundesaufsichtsamt und heute eben das BaFin tragen höchste Verantwortung für diese Umstände bei der VR-Bank Marktredwitz. Vielleicht fehlt sogar den Kommunalpolitikern im Aufsichtsrat die Fähigkeit darüber nach zu denken, was sie mit der Vernachlässigung der Kontrolle der Vorstände wirklich angestellt haben. Warum hat man diese Vorstände im Amt belassen? War eigentlich die Fusion mit der Raiffeisenbank Arzberg zur Milliarden-DM-Bank ein ungemein geschickter Schachzug der Vorstände, der alle Probleme von damals überdeckt hat und alle Bedenken der Bankenaufsicht und des sowieso fusionswütigen GenoVerbandes weg wischte, aber im Ergebnis leider das Gegenteil bewirkte was man sich erhoffte?

Wieso schreibt der erste Lagebericht (= Link) nach der Fusion von weiterhin vorhandener Kreditrisiken außerhalb eines vertretbaren Rahmens, obwohl man das vorher nie so gesagt hatte? Warum genehmigt die BaFin Bilanzen, wo die Einzelwertberichtigungen nicht eingebucht werden im Jahr 2002 und 2003 und auch in den Jahren, wo man den Satz nur nicht rein geschrieben hat, mit alle den Auswirkungen auf die Steuerverpflichtungen der Bank? Warum belässt man eine Vorstandschaft im Amt, die dem Aufsichtsrat falsche Zahlen zur Darstellung der Risikolage vorlegt, wie es aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 (= Link) hervorgeht? Warum darf der Vorstand Manfred Heger bei einem Kreditverhältnis, dass ins Ausland reicht, die Werte der Kreditnehmerfirmen gegenüber dem Aufsichtsrat fälschen, woraus Millionenverluste entstehen? Warum Kredite von Reinhold Wolf in Millionenhöhe ohne Einhaltung von § 18 KWG, Einholung vernünftiger wirtschaftlicher Grunddaten und Geschäftspläne zu einem Millionenengagement und laut Versammlungsprotokoll 2007 mit unberechtigter Ausweitung der Kreditlinien?

Warum eine Gesamtvorstandschaft, und speziell einen Kontrollvorstand Karl Krämer für die Milliardenbank, wo keine ordentliche Organisation aufgestellt ist, wo kein Risikomanagement vorhanden ist, wo die Innenrevision nicht funktioniert, weil man da auch noch Krämer junior rein gesteckt hatte? Warum diesen Kontrollvorstand, in dessen Aufgabengebiet dies alles fällt bis hin zum getürkten Gesamtrisikobericht an die Aufsichtsräte? Warum Vorstände nicht abberufen, denen in diesem Prüfungsbericht die Fähigkeit zur Geschäftsführung direkt abgesprochen wurde? Solchen Vorständen diese Bank überlassen zu haben ist sträflichst unverantwortlich von Prüfungs- und Aufsichtsseite. Vielleicht glaubte man sie führen zu können, mit der Raffinesse und Skrupellosigkeit des Dreigestirns hat man dabei nicht kalkuliert. Warum diese Aufhebungsverträge, die eine Verfolgung der Vorstände unmöglich machen sollten? Doch nur um die eigenen Verantwortung nicht aufzuzeigen.

Man kann nicht so tun, als ob man auf dem heutigen Stand einfach weiter machen könnte. Denn der heutige Vorstand hat alle „Warums“ direkt begleitet. Herr Herzog hat die Risikolage der Bank seit der Fusion gekannt und fortschreiben gesehen, er hat die Einzelwertberichtigungen großteils wahrscheinlich selber feststellen müssen, die, wenn sie vorgenommen worden wären, zu einem hohen Verlustausweis hätten führen müssen und damit mit der Entmachtung der Vorstände zusammen hängen hätten müssen. Er hat Flex gesehen, er hat Gold, Gold, Gold gesehen und wahrscheinlich selbst oft genug geprüft, er kennt alle Details. Der Verband und Herr Herzog und Freund Grothoff tragen die Hauptschuld, dass man die Dinge nicht unterbunden hat solange man den Schaden hätte noch begrenzen können. Sie haben Untreue nicht verfolgt, die Strafverfolgung unterlassen, nur weil man selber in die Diskussion gekommen wäre und sich somit selber schützen musste und weil man nur so selber die Macht übernehmen konnte und den eigenen Prüfer einsetzen konnte. Warum sind 30 Mio. € Einzelwertberichtung bei der Sparkasse Tirschenreuth ein Verbrechen und 27,4 Mio. bei der VR-Bank in Marktredwitz nicht, wo die Bank doch viel kleiner ist? Warum schaut die BaFin da immer noch weg?

Herr Herzog wollte der einzige Gewinner aus dem Schaden und dem entstandenen Chaos sein. Seine letzte Prüfungszeit war er nicht mehr Prüfer sondern Aufpasser für den GVB und Vorbereiter seiner eigenen Zukunft. Herr Herzog hebelt heute mit seinem Wissen aus der Vergangenheit alle Kontrollmechanismen aus. Einerseits sichert er damit wieder die Verdeckung der Mitverantwortung der Revision, anderseits fühlt er sich unantastbar. Herr Herzog verschenkt in diesem Glauben weiter Unsummen an Geldern, die gar nicht mehr da sind und die höher sind als die gesamte Dividendenzahlung.

Die Kunden zeigen mit ihrem Verhalten, dass sie das Spiel bei der Bank längst durchschaut haben und dass sie zu dieser Führung kein Vertrauen fassen. Man kann nicht so tun, als ob man bei dem Schaden für die Regionen einfach neu durchstarten könnte. Man kann nicht mit den Schadensstiftern und Kriegsgewinnlern der Vergangenheit weiter machen. Die Vergangenheit muss abgeschüttelt werden. Das Vertuschen der Verantwortungen muss beendet werden. Die Kunden wissen wer ihnen Schaden zugeführt hat, die Kunden spüren, dass diese Garde bei der Bank nicht nur denen geschadet hat, von denen man es ganz genau weiß. Sie wissen dass dies viel weiter gegangen ist. Mehrere hundert Millionen an Werten zu schaffen braucht eine lange Zeit, sie auf breiter Basis zu zerstören aber nur eine einzige kurze Generation von korrupten, verantwortungslosen und vielleicht selbstsüchtigen und gierigen Bankern ohne ausreichende interne und externe Kontrolle.

   

Nr. 2569

Aus dem früheren Bekanntenkreis einer Bankersfamilie

19. November 2007, 17:41 Uhr

Betreff: Verbrüderung korrupter Vorstände mit den Aufsichtsgremien?

Lange lange wurde die Problemfelder der RV-Bank und der VR-Bank Marktredwitz unter dem Teppich gehalten. Und viel wurde nicht ausgesagt. Hat es gar mit der Fusion vielleicht schon eine erste Sanierung gegeben, die man nicht bekannt gegeben hat? Vielleicht eine Aufbauhilfe Ost? Rudolf Heger hat da mal was posaunt er, nämlich Manfred, hätte anstatt 25 oder 30 Millionen nehmen sollen, so genau ist mir das nicht mehr im Kopf doch hundert. Heute könnte ich nachvollziehen was da gemeint war, dass sich der Genossenschaftsverband Bayern über die Vogtlandgeschäftsstellen für die Raiffeisenbank Arzberg ein teures Grab aufgemacht hat und die Sanierung das mit der Fusion deckte. So wie man das abgewickelt hat, dass man den Zusammenschluss der beiden letzten Banken im Landkreis den Vertretern wie süßen Honig verkauft hat ohne die Probleme beim Namen zu nennen, da könnte das wirklich auf das hinaus laufen. Wer weiß was da im Hintergrund zwischen den Marktredwitzer Vorständen Manfred Heger usw. mit Verband und Bankenaufsicht abgesprochen wurde, ohne vielleicht sogar allen Aufsichtsräten was dazu zu sagen.

Viel zu viele Leute, einschließlich dem Horst Pausch sind da ganz leise davon gegangen. Ich vermute, dass man alles tun musste, dass man ja nie in die Verlegenheit gekommen wäre über die Vergangenheit zu reden. Wenn ich hier gelesen habe, wie Horst Pausch durch diese Versammlung vom 14. Oktober 2004 geführt hat und zwei Tage später hat er wegen angeblicher Arbeitsüberlastung und weil seine Firmen so bombig laufen würden schriftlich seinen Rücktritt erklärt, so kommen mir heut noch die Zweifel wie das mit rechten Dingen abgelaufen ist.

Dass man Manfred Heger klar gemacht hat, dass es mit ihm an der Spitze nicht weiter gehen konnte, das sieht man heute auch. Aber auch da war was, dass man fast annehmen müsste, er hat sich über Flex noch was auf die Seite legen dürfen. Vater Rudolf hat nur immer gesagt, er hätte sich einfach zu dumm angestellt und wäre auf dem hohen Roß gesessen und hätt zuwenig aufgepasst. Na und Karl Krämer konnte doch auch nichts besseres passieren. Der hat ein Jahr noch ein volles Gehalt bekommen und ob der jetzt die normale Pension schon kriegt oder Vorruhestand genießt, wenn der Wunsiedeler Kreis seinen Ruf nicht angekratzt hätte, dem würd es doch heute bombig gehen und an rein gar nichts fehlen. Wenn man bedenkt was dass für eine Lusche war, aber wahrscheinlich nur im Geschäft, was drum rum gelaufen ist, war er an seinem Platz einer der besten wie es aussieht.

Und Reinhold Wolf, den hat man ganz normal auslaufen lassen. Der Arme musste nur von Selb noch ein paar Jahre nach Marktredwitz rüber fahren, aber dafür durfte er Gold, Gold, Gold von sich abschütteln und viele andere Sachen auch. Man hört nur, seine Gesundheit sei angeschlagen. Drum werd ich hier einen kranken Mann nicht angreifen, den jetzt das Leben selber straft.

Ich bin auch der Meinung, wo anders hätte ein Vorstand keine halbe Million auf Kosten der Mitglieder hergeschenkt, wie es der ehemalige Prüfer Herzog jetzt gemacht hat, aber bei unserer Raiffeisen-Volksbank, sie haben das ja nicht mal bezahlen können, dass sie das umgedreht haben vor der Fassade zur VR-Bank, da ist die Rückversicherung das, dass jeder von jedem was weiß und mancher Aufsichtsrat sich über den Wunsiedeler Kreis vielleicht die Augen reibt, was man an ihm vorbei so alles gemacht hat, was aber mit seinem Namen durchgezogen worden ist. Ganz wichtig auch aus den Worten von Rudolf Heger, jeden irgendwie abhängig machen und einbeziehen. Zuerst hat man geglaubt Manfred hätt das perfekt vom Vater gelernt, aber es war halt nicht mehr zu finanzieren. Auch der übermächtige Ostblock ist ja nur so unter gegangen, weil er Pleite war und nicht weil seine korrupten Strukturen nicht gegriffen hätten.

   

Nr. 2568

Ursula

19. November 2007, 17:07 Uhr

Betreff: Wie kann man sich einfach daneben stellen, wen die Vorstände bei den Kunden bescheißen?

Wer kann das verstehen, da ist man eine Genossenschaft und da sitzen Leute von uns im Aufsichtsrat drin und die schauen zu wie die Vorstände uns Kunden tagtäglich mit den Abrechnungen bescheißen. Was sind das für Leute, denen hat man doch schon vor vielen Jahren gesagt, dass das was man den Mitglieder sagt nicht der Wahrheit entspricht. Die haben doch alle fast auf jeder Sitzung gesagt gekriegt wie schwierig die Situation ist. Haben die sich nicht auch erklären lassen, warum die Kunden die Bank verklagt haben? Hat man Heger und Wolf und auch Krämer immer wieder geglaubt, dass die anderen nur die Spinner sind? Ist man nie auf die Idee gekommen, wenn man schon auch wahrscheinlich von der Revision soviel Problemkredite angesprochen bekommen hat, dass die Vorstände die Schuldigen sind? Dass so Leute wie dieser Herzog als Prüfer eher uns anlügt und die Sachen vertuscht, dass ist mir klar. Einen Skandal, der Kreise zieht und wo man sich rechtfertigen müsste, dass man selber beteiligt ist, das wollen die freilig nicht.

Ich hab noch nie gehört, dass ein Verbandsprüfer mal aufgestanden wäre und gesagt hat, liebe Mitglieder, dass was der Vorstand da verzapft, dass stimmt hinten und vorne nicht. Die loben den vor uns noch in den Himmel, dass ja keiner drauf kommt, es wäre was faul und das Allheilmittel sind dann die Fusionen. Da verschwindet zuerst Arzberg von der Landkarte und es geht nach Marktredwitz und als nächstes war vielleicht geplant, dass es mit der ganzen Bank genauso gehen sollte. Da bin auch ich überzeugt, dass man sich eher den Vorstand ins stille Kämmerlein holt, ihn so unter Druck setzt und sagt, mit dem was du von dir gegeben hast, da hast du dir dein Grab geschaufelt, weil ich jetzt was von dir weiß, was dir nicht gefallen dürfte.

Von einem Exprüfer, da erwarte ich wirklich nichts, aber von unserem Aufsichtsrat, von unseren Bürgermeistern und Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, da bin ich komplett enttäuscht. Was die Bank bei uns alles kaputt gemacht hat, Betriebe, Familien, das Geld auf diese unsauberen, ja wahrscheinlich kriminellen Methoden bei uns raus geholt, dass man dann sogar die Firmen versteigert hat und auch noch die Maschinen weggeholt hat, dass ist unglaublich. Und mitten drin diese Leute, die von uns da rein gewählt worden sind und aufpassen sollten, dass genau so was nicht passieren soll. Da kann man nur sagen, Hegers haben es perfekt gemacht, wie die vielleicht leise geschmiert worden sind.

Als dann alles schon zu spät war, da hat man zuerst den Heger entfernt und danach auch noch den Krämer. Aber sogar da hat man sich mit dem Verband zusammen getan, dass ja keine Schweinerei nach außen dringt. Man kann es gar nicht fassen, dass im Hintergrund immer wieder aufgedeckt worden ist, dass die Vorstände sogar die Aufsichtsräte angelogen haben, oder so ist das doch mit dem Prüfungsbericht im Jahr 2004 zu verstehen und mit dem was bei Flex von Manfred Heger veranstaltet wurde, aber auch bei Gold, Gold, Gold von Reinhold Wolf. Und anscheinend hat dieser Exprüfer Herzog nicht mal Skrupel das heute mit dem Forderungsnachlass über eine halbe Million € auch so zu machen, weil er weiß, mit dem Aufsichtsrat kann man alles machen. Aber es muss einen ja nicht wundern, die lügen doch mit den Vorständen. Wie viel hat man bei Flex in den Sand gesetzt? 1 Million oder doch 2,5 Millionen €, wie viel hat Wolf mit Gold, Gold, Gold versemmelt, ohne dass er sich eine geschäftliches Konzept vorlegen hat lassen und ohne Sicherheiten, 800.000 € oder doch wirklich 1,3 Millionen? Wenn man liest, was mit den Vorständen nach dem Gesetz wirklich passieren müsste und auf welchem Rosenbett man die hinaus begleitet hat, dann hab ich auf den Aufsichtsrat eine riesen Wut. Haben die überhaupt Rückgrat, oder was sind das für Schnösel für unverbesserliche. Die verbarrikadieren sich bloß zusammen mit den Vorständen, weil sie selber ganz tief mit drin stecken.

   

Nr. 2567

Mitglied

18. November 2007, 22:47 Uhr

Betreff: Eine Erkenntnis über Herrn Johannes Herzog

Na Herr Herzog, verhandelt hat Karl Krämer nach dem Zeitungsbericht im Eintrag Nr. 2784, ob er noch Vorstand ist. Verhandelt, ob das Material gegen ich, das Sie viele Jahre über ihn gesammelt haben ihn umwirft, nach dem sie ihm zuletzt nach der Mittelmeerseereise mit den Bankkunden in der Woche die Schränke und den Schreitisch aufgemacht haben, als ob da eine altes Wurstbrot drin läge, was zum Stinken anfängt. Sie hatten anscheinend keinen Mumm ihm schon mit dem Prüfungsbericht im Jahr 2004 neben Manfred Heger zu sagen, dass er einfach gehen soll, weil es mit ihm keinen Sinn hat. Er war für alles verantwortlich, was Sie da rein geschrieben haben in den Prüfungsbericht. Für die nichterstellte und nicht vorhandene Organisation als Kontrollvorstand, für das nicht installierte Risikomanagement, für die falschen Risikoberichte an die Aufsichtsräte, für die nicht ordentliche Handhabung von Abwicklungskrediten, was man auch herauslesen kann. Sie wussten, dass er mehr damit beschäftigt war, die Schweinerein der andern zu vertuschen, als er zum Arbeiten Zeit hatte. Ihn als Kontrollvorstand raus zu werfen, das wissen Sie selbst am besten, wäre überfällig gewesen.

Den haben Sie vorgespannt vor ihren eigenen persönlichen Karren, weil Sie auch wussten, über Ihre Revisionserfahrungen decken Sie am ehesten sein Feld mit ab und können ihn zwar mitlaufen lassen, aber er wäre de facto kalt gestellt. Und nur so haben Sie selber Vorstand werden können, sonst hätte man einen der über 30 Kandidaten antreten lassen müssen, die man für viel Geld angelockt hat, die man aber schon von vorne herein nicht nehmen wollte. Nur Sie, der Sie die Verstöße der Vorstände alle darum nicht verfolgt haben, weil es ihnen viel zu schnell gegangen wäre und Sie niemals die Chance bekommen hätten bei uns Vorstand zu werden. Darum hat es für Manfred Heger gar keine Rolle gespielt, warum es unverständlich war, nach Dr. Nickl am 30.06.2005, dass er die Insolvenz in Slowenien so lange nicht verfolgt hat. Manfred Heger vor Gericht zu bringen, wegen den Kreditverlusten und seine beiden Kumpane, dass wäre Ihnen ganz schwer im Weg gewesen, wenn sie dann selber oben auf gesessen hätten. Da war es vielleicht sogar egal, ob er damit was über Slowenien oder Österreich verschoben hat. Die Ruhe die sie sich noch in Ihren Prüfungszeiten geschaffen haben, die hat manchen Kunden noch persönlich was eingebrockt und es hat der Bank wahrscheinlich auch noch viel Schaden gebracht. Sie waren als Prüfer da und haben sich um zwei Dinge gekümmert, darum dass der Verband nicht in die Kritik kommt und darum, dass sie Vorstand werden. Jeden Tag, den Sie nutzlos rum gesessen sind, hat der uns 500 oder 1.000 € gekostet. Bei durchschnittlich 22 Arbeitstagen im Monat hat der Verband eine Stange Geld bei uns abgeholt und Sie haben nur Ihren zukünftigen Job vorbereitet.

Wenn man sieht, was dieser Dr. Nickl über ein Gutachten im Fall Flex alles gesehen haben will, was Ihnen als Prüfer über Jahre hinweg nicht aufgefallen sein soll, wozu Sie einschreiten hätten müssen, dann weiß man was Sie vorgehabt haben. Jede Überziehung, die auf den 300 Seiten pro Monat steht, die steht in Ihrer Verantwortung, einschließlich der Schäden, die sich aus solchen Konstellationen ergeben können. Die Interessen der Mitglieder waren Ihnen damals schon egal, so wie es auch heute noch so ist.

   

Nr. 2566

Genossenschaftler

18. November 2007, 20:42 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
wenn ich richtig informiert bin, dann müssen Mitarbeiter von Raiffeisen- oder Volksbanken
Seminare bei der Raiffeisenschule (Bayern) in Beilngries oder Grainau besuchen und dann wo möglich an der Akademie in Montabaur noch ihre Qualifikation nachweisen, um wirklich Vorstand einer Raiffeisen- oder Volksbank werden zu können, soweit der Anwerber dem Genossenschaftsverband in Bayern genehm ist und dieser auch nichts gegen diese Genossenschaftsbank auf Grund eigener Interessen im Schilde führt.

Angeblich haben sich bei der Rv-Bank in Marktredwitz zahlreiche qualifizierte Anwärter für einen Vorstandsposten beworben, die alle durchgeflogen sind, weil der Kanditat, HerrJohannes Herzog, schon immer festgestanden ist. Also war die ganze Kasperei vor der Berufung von dem GVB-Looser nur eine Schau seitens des Genossenschafts-
verbandes in München ..... und die Bankenaufsicht schaut einfach zu was so alles von diesem Machtzentrum alles unternommen wird -nach dem Motto - wir nehmen weiterhin Annehmlichhkeiten an, aber nicht soviel wie bei Si...ns.

   

Nr. 2565

Genossenschaftler

18. November 2007, 19:06 Uhr

Betreff: Vorteilsnahme aus Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer bei der Bank?

Wenn Karl Krämer seine Bedenkzeit zwischen dem 22. und dem 30. Mai 2006 damit unterlegt war, ihn wegen verschiedener Vorkommnisse vielleicht um seine Pension zu bringen, ihm vielleicht gleich sein Gehalt zu streichen, ihm bei der Masse an Untreufällen gar eine Gefängnisstrafe angedroht worden wäre, hätte man dann das Recht gehabt, von Seiten des Aufsichtsrates, der Revision aber vor allem von Seiten des Gesamtprokuristen, diese Erkenntnisse vor dem Staatsanwalt und auch den Mitgliedern zurückzuhalten? Wenn die Sachen ausgereicht haben ihn ein Jahr später beim Vorschlag der Entlastung weg zu lassen, war das dann nicht ein Akt der Erpressung, verbunden mit einem Akt der Strafvereitlung und der Begnadigung durch die Prüfer des Verbandes und durch den Aufsichtsrat?

Wie soll es möglich gewesen sein, dass in dem Jahr, wo man so stolz auf die Leistung war, wo man laut Johannes Herzog soviel zu erledigen hatte, dass genau dieses Jahr es war, wo Karl Krämer soviel daneben gegangen sein soll, dass es zur Abberufung gereicht hätte? War es nicht viel mehr so, dass der Prüfer schon zu Prüferzeiten wusste, dass er Vorstand werden würde, dass er aber Karl Krämer und auch Reinhold Wolf dafür brauchte um das Vieraugenprinzip nach dem Kreditwesengesetz aufrecht zu erhalten, bis er seine Zeit der Sondergenehmigung durchstanden hatte? Wurde da Erpressung ( § 253, StGB, Erpressung (= Link) ) eingesetzt weil der Gesamtprokurist Herzog unendlich viel Material zusammen getragen hatte, als er noch Prüfer war, was somit nicht dem Prüfungszweck dienlich war, sondern der nachträglichen Entfernung von Karl Krämer aus dem Amt, nachdem der seine Schuldigkeit getan hatte? Ist das schändlich?

Ist das wirklich der Hinweis darauf, dass Herr Herzog und der Verband sich einen Dreck geschert haben um die schon mal aufgezeigten Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (= Link)? Erpressung des Organs Vorstand der Kreditgenossenschaft anstatt prüfungsgerechte Aufarbeitung von Erkenntnissen, so sieht es fast aus, oder nicht? Man kann fast wie schon Reinhold Wolf sagen, aus Gründen des Takts haben wir den Mitglieder nichts gesagt und unser Wissen lieber für uns selber eingesetzt - um den von uns Beschuldigten zu schonen wenn er mitspielt, aber gleichzeitig unsere Interessen durchzuboxen?

Warum wollte Herr Herzog heuer Karl Krämer nicht entlasten lassen, warum aber noch im letzten Jahr problemlos, wo alles noch ganz warm und absolut spruchreif gewesen wäre? Hätte man da die zugesagte Gehaltszahlung bis zum Juni des nächsten Jahres und die Weitergewährung der Nutzung des Peugeot gefährden können? Die nächste Anekdote mit einem sehr negativen Beigeschmack. Hier bedarf es wirklich der lückenlosen Aufklärung, ob sich nicht jemand der grenzenlosen Vorteilsnahme schuldig macht. Wenn es Gründe zur Nichtentlastung gegeben hat, dann wäre doch die Weitergewährung des Gehaltes ein Untreuetatbestand für sich. Wer nimmt das auf seine Kappe, der Aufsichtsrat, der GVB und der Herr Krause, der durch die Aufsichtsratssitzung vom 22. Mai 2006 (= Link) geführt hat oder Herr Herzog alleine, der den Vorstand vielleicht auch noch ausgespäht hat, der ihm vorher Steigbügelhalter in den Vorstandssessel machen musste?

   

Nr. 2564

Fr.

18. November 2007, 17:00 Uhr

Betreff: Zu 2780, Regress gegen die Vorstände

Da braucht man sich nichts vorzumachen, wenn der Aufsichtsrat und die heutigen Vorstände gewollt hätte, dass der Heger, Wolf und Krämer für das aufkommen hätten müssen, was sie angestellt haben, dann hätte man es ohne Probleme mit den richtigen Worten durch gebracht. Wenn man heute hört, dass Reinhold Wolf mit seiner neurotischen Profilierungssucht auch den SK Südring mit unglaublich teuren Konzerten an den Rand des finanziellen Ruins bringt, dann kann man das auch für die Bank ohne weiteres annehmen.

Was aber dieser Herzog treibt, das ist es was dem Fass die Krone aufsetzt. Hat er doch wahrscheinlich dem Aufsichtsratsvorsitzenden Loos im letzten Jahr einen Maulkorb verpasst, wo man die ersten Tage dem Karl Krämer die Bedenkzeit einräumen musste, ob man ihn vor den Kadi bringt, oder ob er doch lieber besser auch so einen Vertrag unterschreibt wie zwei Jahre vorher Manfred Heger, da hat er uns doch schon mit seinem Fax an die Zeitung belogen, so wie die Frankenpost über den Abgang von Karl Krämer (= Link) damals darüber berichtet hat. Was die wirkliche Wahrheit an der Verjüngung der Vorstandschaft war, dass zeigt sich doch, dass man vor den mitgliedern sogar verschwiegen hat, dass man dem langjährigen Wegbegleiter von Heger und auch Wolf jetzt doch wichtige Gründe entgegen hielt, ihn nicht entlasten lassen zu wollen.

Von diesem ehemaligen Prüfer haben wir nicht zu erwarten, dass er uns ehrlich Rede und Antwort gibt. Tricks und Umweg, sich herauszuwinden aus allem was unangenehm ist. Über seine Prüfertätigkeit hängt er mit jedem dieser Vorstände zusammen. Und zwei hat er selber geholfen aus dem Amt zu schmeißen. Den dritte, den hat er noch dringend gebraucht, sonst hätt es für ihn selber nicht gereicht auf die Vorstandsposition. Verjüngung, nein, Belügen der Mitglieder, anstatt die Wahrheit zu sagen, dass diese Leute die überwiegende Schuld an den Dramen im Kreditbereich haben und an der desolaten wirtschaftlichen Situation der Bank. Dieser Prüfer ist sehr damit verwoben, dass Männer wie Karl Krämer nicht erst am 22. Mai 2006 gesagt bekommen haben, dass sie Fehl am Platz sind bei einer ehemaligen Milliarden-DM-Bank, dass sie einfach nie das Zeug dafür hatten. Dies hätte unter normalen Umständen schon vor der Fusion so gehört. Genauso unfähig wie die Vorstände, waren nämlich auch die Prüfer. Und einer der Unfähigen ist jetzt Chef bei uns. Das ist so, weil der ehemalige Dienstherr die Fäden in der Hand hat. Lügner, die den mitgliedern nicht geradewegs in die Augen sehen können und die sich immer wieder hinterher entlarven lassen müssen, die sind keine Deut besser wie der nicht zur Entlastung vorgeschlagenen Krämer, sie sind keine Funken besser und sie sind keine Funken fähiger, sie sind genauso nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Oder noch viel mehr als die anderen.

Wer sich von Heger, Wolf und Krämer in dieser Art und Weise hoch heben lässt, ist der schlimmere Finger als die. Was Herr Herzog kann, das zeigen die Zahlen der Bank seit er da ist. Und weil er selber auch noch selber zsammenstellt, weiß man auch nicht ob sie mit Hilfe der alten Freunde nicht geschönt dargestellt sind. Wenn man die Kreditseite in Ordnung bringen muss, heißt es ja nicht, dass einem die Kunden deswegen in Scharen weg laufen müssen. Wer aber an Reinhold Wolfs Seite steht, wenn der die Kunden als Quantität beleidigt und diesen Satz in die Zeitung schreiben lässt, der zeigt welches Gespür er für die Menschen innerhalb und außerhalb der Bank hat und was er von uns da draußen überhaupt hält. Genauso wenn man Mitarbeiter in Zahlen heraus hebt und viele auf die Abschussliste genommen hat. Er kann uns das über die Zeitung sagen, die Kunden zeigen es ihm heimlich still und leise mit Abwanderung zu denen, die Marktredwitz als Goldgrube bezeichnen und sich freuen, wenn der kleine wie auch der große Mann zu ihnen kommt.

   

Nr. 2563

Eva

18. November 2007, 14:51 Uhr

Betreff: Da ist nachgewiesen, dass sie die Leute abgezockt haben und die machen immer noch auf solid

Man muss sich das vorstellen, da ist doch jetzt bewiesen dass sie die Leut abgezockt haben und da tun die immer noch auf solid und wollen, dass wir denen unser Geld anvertrauen. Schlimmer scheints ja, wenn man zu denen geht und einen Kredit aufnimmt, das ist ja wie beim Seelenverkäufer, die bestimmen ja über unsere Existenz und über das Schicksal unserer Familien. Wenn man das mit den Rettungserwerben liest, da muss man ja Angst um alles haben, wenn die mit einem was anfangen. Egal ob das Vorstände sind oder Prüfer, am besten man nimmt reisaus bevor die nur den Rockzipfel zu fassen kriegen, die ziehen einen ja nackt aus und lassen dich erfrieren. Ne, Pfui Teufel, der Prüfer hat den Heger und den Wolf nicht gebremst und den Schoßhund Krämer. Toll haben die miteinander die Arzberger ausgetrickst und dann gleich anscheinend das Hotel kaputt gemacht im Osten. Hat man schon einen ausgesucht gehabt, dem man das zuschanzen wollte? Dieser Herzog kann in der Zeitung lachen wie er will, dem trau ich nicht über den Weg. Der hilft uns auch nicht, wenn diese Kerle uns unsere Sachen aus den Betrieben und unseren Häusern weg genommen haben, oder was sie sonst habhaft geworden sind. Das war alles so in Ordnung, sagt er. Er sagt auch nicht was man damit gemacht hat, so einen großen Müllhaufen gibts doch gar nicht.

   

Nr. 2562

Aus Wunsiedel

18. November 2007, 14:32 Uhr

Betreff: Haben die Oberlumpen es verstanden alle anderen einzubinden?

Als Kunde des Bosch-Dienstes in Wunsiedel kann ich nur sagen, es war nicht eine Hebebühne, es waren vier und neben dem Prüfstand hat es genug Sachen gegeben, wovon mancher weniger gut ausgestattete Betrieb und vielleicht auch mancher Privatmann ein bisschen träumt. Da war nichts alt und verrottet, von den Sachen hat man nichts verschrottet, das wäre eine Schande gewesen und das hat als erster der Verwerter der Bank, der Karl Krämer, schon gewusst. Warum aber von Verwertung bei der zerstörten Firma und auch bei der Bank nichts angekommen ist, das scheint ein gut gehütetes Geheimnis zu sein.

Mich wundert’s wirklich, dass man nichts hört, dass die Staatsanwaltschaft aufgetaucht ist. Entweder es geht ganz leise, oder Heger, Krämer und Wolf und ihre Helfer haben es verstanden alle so zu verstricken, dass man bis in höchste Stellen Schiss hat, wenn in Marktredwitz aufgeräumt werden würde. Wenn mal die Fest zu üppig ausfallen, als Weihnachtsfeier, wenn dann die Hemmschwelle fällt, dass man sagt, bei dem was wir tun, da dürfen wir uns auch mal mehr genehmigen, usw. Mit Speck fängt man Mäuse. Vielleicht hat dann Rudi und Manfred Heger mal gesagt, die Pelze, die bringt sowieso keiner mehr weg, komm nehmt euch was, oder ihr wisst jemand, den es auch friert, so entstehen kleine Gefälligkeiten und Abhängigkeiten. Und die andere Seite probiert’s mal aus, ob es einem auffällt, wenn man klein anfängt und mal den Heizöltanker bei der Sammellieferung für die Bankstellen auch mal daheim mit durchfahren lässt. Und dann mal der erste leise Hinweis, das man doch was weiß und es aber offiziell nicht sagen will und später die Retourkutsche, weil man nichts gesagt hat und schon sitzt man drin im Boot und bekommt das Gefühl anstatt sich auf die Füße zu treten besser miteinander zu partizipieren. Vielleicht ist man auch mal Anwalt oder Steuerberater und merkt dass man gemeinsame Kunden hat oder man schanzt sich was zu in der Richtung.

Anscheinend war die heimatliche Nähe eines Verbandspräsidenten und die große Entfernung zur Zentrale auch hilfreich, die externen Kontrollen ein bisschen abzumildern und man hört auch so zwischendurch, dass die Kontakte da sogar ausreichten, schon geschriebene Prüfungssachen auch noch zu entschärfen. Ja was soll da der Prüfer machen, wenn dann langweilige Zeiten mit langbeiniger Begleitung ausgeglichen werden können. Warum sich die Nase aufschlagen, wenn es angenehmer geht.

So hört man in Marktredwitz immer wieder von heilen. Dieses Heilen steht meist im Zusammenhang von heilen der Fehler der Vergangenheit. Stolz sein auf das, was man so tut, als ob man was repariert hat vom eigenen Schlamassel. Mit der Landkreisfusion und mit dem wie man da die Vertreter auf beiden Seiten informiert hat und ihnen verschwiegen hat, wie schlimm die Lage damals schon war, hat man auch Fehler geheilt aus der Zeit davor. Historische Fusion ins Chaos mit weit überforderten Vorständen, die aber auf vielen anderen Feldern unbandig einfallsreich waren, so muss man es heute wahrscheinlich sagen. Und Heilen hat ja auch mit Schmerzen zu tun, so hat man verschmerzt, wie man weiter die Kunden gebeutelt hat, wie den da weit am Stadtrand draußen bei uns in Wunsiedel, oder viele andere, die sich nicht getraut haben aufzumucken. Aber es haben eben viele intern was gesehen und gewusst und die haben zugeschaut. Und weil sie zugeschaut haben, hat sie Heger und Freunde lange im Sack gehabt, namentlich auch die gesetzliche Prüfung.

Wie man aber vielleicht doch gesehen hat, dass so eine Bank auch zusammenbrechen kann und die Melkkuh an der Magersucht einzugehen drohte, da hat man überlegt, wie kriegen wir den Leithammel ohne Aufheben los und die anderen an die Kandare. Da ist dann der Genossenschaftsverband und der Prüfer Herzog vom Helfer übergegangen selbst zur Tat zu schreiten, damit man die sträflichen unterstützenden Faktoren von früher nicht sehen sollte. Vielleicht fühlt sich der Verband heute im Gesamten wirklich als Helfer, der sich zum Retter aufgeschwungen hat und sich jetzt glaubt in der Opferstellung zu sein. Nur uns kommt es so vor, dass der Genossenschaftsverband von Anfang an mit allen Leuten die er hergeschickt hat, ob sie O.H. geheißen haben, oder Hofmann, oder Grothoff oder eben Herzog, immer erstrangiger Täter war.

Und so haben die Vorstande es anscheinend über die Bilanzen zusammen mit dem Verband fertig gebracht, auch die Bankenaufsicht in dieses schmutzige Spiel hinein zu bringen, in dem man heute sagen könnte, man hat ja in den Lageberichten nach der Fusion drei Jahre lang auf die Risikolage verwiesen und die Bankenaufsicht hat dies immer auch gelesen und nichts dagegen gehabt. Warum werden in Tirschenreuth bei der Sparkasse 400 Ordner abgeholt, wenn die Wertberichtigungen 30 Millionen € ausmachen und warum hört man bei der VR-Bank nichts, wenn Reinhold Wolf selber 27 Millionen bekannt gibt, diese Bank aber nur halb so groß ist wie die genannte Sparkasse. Umso cleverer also man beim Betrug, oder im Fachjargon Untreue ist, umso mehr kann man sich selber schützen. Somit, nicht heimlich den Kunden absahnen, sondern den Kontrollorganen immer auch einen Teil davon sagen, und vielleicht immer mehr, das wirkt wie die persönliche Versicherung. Eventuell hilft nicht nur sagen, sondern auch noch was abgeben in einem bestimmten Stadium, dann noch mehr.

   

Nr. 2561

G.

18. November 2007, 11:28 Uhr

Betreff: Bandenhehlerei bei der VR-Bank?

Könnte es verlockend gewesen sein, wenn man auf die Sicherheiten der Kunden schielte, die man vielleicht billig abbekommen hat? Es interessiert uns wirklich alle brennend, warum man einen so sauber aussehenden Prüfstand und eine anscheinend im Topzustand befindliche Hebebühne wie im Eintrag Nr. 1372 abbaut, sogar dabei das giftige Spezialöl wegen unsachgemäßem Transport in den Boden gießt und es soll keine Mark und keinen Euro an Erlös dabei gegeben haben? Freunde, das glaubt Euch Prüfern und Euch Aufsichtsräten keiner auf der Welt. So wie ihr da blockt, habt ihr vielleicht doch mehr abbekommen, als ihr es zugeben wollt. Wer fast unbegrenzt bei den Darlehen die Auszahlungen mit der Wertstellung manipuliert und die Raten 29 Tage zurückhält, wer, wenn man bedenkt, dass das sogar in einem Gerichtsgutachten drin steht, 60 % an Buchungen falsch wert gestellt hat und der Richter es angeblich so sagte wie Zuhörer mitgeteilt haben, 40 % teilweise an Wochenenden und Feiertagen eingebucht hat, da muss man das Strafgesetzbuch wirklich genau anschauen und da gibt es nicht nur die Hehlerei. Man müsste Vorstand und Aufsichtsrat fast beschuldigen man hätte uns quer Beet, breit gefächert und bandenmäßig abgezockt. Die Kontrolleure im Haus, die von uns über die Vertreter eingesetzt wurden, haben die Seiten gewechselt und sich mit den Vorständen verbündet. Darum mach ich hier auf den § 260, StGB, Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei aufmerksam. Wer den Vorstand so deckt, wie bei der Wegnahme der Maschinen in Wunsiedel, wie bei Flex wie bei Gold, Gold, Gold, dass man uns nicht mal den echten Schaden sagt und auch dann noch bei der Forderungsaufgabe jetzt mit der halben Million, der gehört zu dieser Bande dazu.

   

Nr. 2560

Gesehen

18. November 2007, 01:02 Uhr

Betreff: So wollten sie sich wieder davon schleichen, alle miteinander

Man soll es genau nach lesen, wie sie sich davon schleichen wollten und wie sie den Alibiregress bei der letzten Vertreterversammlung (= Link) am 25. Juni durchgezogen haben. Zwei Wochen vor Reinhold Wolf seine sauberen Aussagen vor dem Amtsgericht gemacht hat. Alle Welt soll es sehen wie sie es immer wieder und immer wieder versuchen uns alle für blöd zu verkaufen. Da ist man sich auch nicht zu fein, Heger, Wolf und Krämer vorne hin zu schieben, dass man in der Deckung selber mit raus kommt aus den Sauereien.

   

Nr. 2559

Aus ...

17. November 2007, 17:08 Uhr

Betreff: Haben die uns schon wieder angelogen

Wieso hat man uns nach der Wende gesagt, es wäre die beste Lösung sich einer nahen Westbank anzuschließen. Ich weiß gar nicht, ob die uns in Arzberg und Selb genauso beschissen haben, wie die in Marktredwitz und Wunsiedel, aber jetzt stellt sich heraus, dass mit diesen Besserwissern nur das Chaos zu uns gekommen ist. Wenn sich jetzt herausstellt, wie die ihre Kunden über die Kontoabrechnungen gelinkt haben, dann kommt einem das Kotzen. Die Bankstellen bei uns im Vogtland sind nur noch leer. Zu den Absahnern geht kein normaler Kunde mehr, der auch nur ein bisschen eine andere Wahl hat. Eigentlich hat sich bei uns keiner drum gekümmert, dass die Vorstände Marth und Dittrich nicht auch Vorstand in Marktredwitz geworden sind, aber wie man dann Strößenreuther und Georgi aus dem Aufsichtsrat entfernt hat, da haben wir geglaubt, die Lumpen wären wirklich in Arzberg gesessen. Jetzt wenn man das verfolgt, dann muss man den Eindruck gewinnen, die Lumpen haben es verstanden die halbwegs Ehrlichen zu übertölpeln und los zu werden.

Diese Internetseite ist hoch interessant. So kommt man auch an das Strafgesetzbuch ran. Die Verlinkung ist auch Klasse. Also steht da bei Begünstigung und Strafvereitlung auch gleich § 259 StGB, Hehlerei (= Link) daneben. Da kommt mir auch die Sache mit den Maschinen und Werkzeugen in Wunsiedel in den Sinn und wie man die vielleicht unter der Hand verscherbelt hat. Aber man hat hier auch schon von Pelzen und Küchen gelesen und das Sporthotel hat man ja gleich mit Inventar zu einem denkwürdig niedrigen Preis verkauft. Da darf man sich schon fragen ob da für den Käufer nicht noch viel Platz für Provisionen an der Bank vorbei war? Das wäre ja sogar schwarz noch ein unheimlicher Vorteil gewesen.

Warum also haben die uns schon wieder angelogen? War das bei Flex auch so, dass der Vorstand Heger seinen eigens informierten Vertretern lieber den gesamten Schaden mit 2,5 Mio. € gesagt hat und der Aufsichtrat manchen Strohmannkredit oder irgend ein Privatkonto weg gelassen hat und nur von 1,1 Mio. gesprochen hat? Warum hat man bei Gold, Gold, Gold von 800.000 € Schaden geredet und nicht die ganze Summe von 1,3 Mio. € genannt? Warum hat man in der letzten Vertreterversammlung so getan, als ob der arme Wolf das Opfer des Kunden gewesen sei. Warum hat man nicht gesagt, dass der mit seinen Kollegen den Rachen nicht voll bekommen hat und geglaubt hat, da kann er Mist aus der Vergangenheit gerade biegen und neben zu seine Eigentumswohnung zum doppelten Preis verkaufen? Da stehen doch wirklich die Hehler für den Wolf daneben. Das Herzog so einen in den Vorstand des Stiftungsrates zur Bürgerstiftung auch noch rein nimmt, das spricht Bände für den Ex-Prüfer und seine Grundhaltung.

Warum hat niemand gesagt, dass der Aufsichtsrat im Juli drei Leute abgestellt hat, die sich die Geschichte vom Kunden selber erzählen haben lassen und dass vielleicht die Version von Reinhold Wolf die viel schlimmere war und die noch unglaubwürdigere als die vom Kunden? Warum hat man den Mitgliedern und Vertretern verschwiegen, dass Wolf unbedingt das Limit zum Revisionszeitpunkt hat drücken müssen, mit Umschuldung von 180.000 € auf meist genauso ungesicherte Strohmannkredite, wo man dann die Leute doch bis zum Letzten verfolgt hat obwohl man die Rückbuchung nach der Revision versprochen hat? Wären diese Leute nicht auch beredte Zeugen zum Charakter der Vorstände und der Männer die sie decken? Warum hat man nicht gesagt, dass man dass alles wissen hat müssen, als Aufsichtsrat und als Revisor, namentlich Herzog und Grothoff. Der arme Vorstand, ausgetrickst vom Kunden. Warum nicht die Darstellung des maßlosen Vorstandes ins richtige Licht, der sich selber bereichern wollte, aber das Risiko bei uns Mitglieder abgeladen hat?

Warum hat man uns verschwiegen, dass der Scherbenhaufen, den er nur in diesem einen Fall hinterlassen hat nicht 800.000 sondern tatsächlich 1,3 Mio. € waren? Die verschwiegene Differenz war zwei Jahre vor dem Schaden in DM noch eine ganz Millionen und die Summe hätte damals noch 2,5 Mio. DM geheißen. Warum verknacken wir denn den Vorstand und den Aufsichtsrat und die Prüfer nicht gemeinsam? Warum sind wir damit einverstanden, das der Prüfer der das sieht, sich um das Vorstandsamt bewirbt, anstatt sofort die Fliege zu machen, wenn er Boss werden will? Sind wir damit einverstanden, dass der sich zum größten Hehler und Strafvereitler macht, oder wollen wir ihn heute mit auf der Anklagebank sehen, weil der, der sich aus dem Schlamassel selber zum unanfechtbaren und unantastbaren Alleinherrscher aufschwingt der größere Lump ist als die Vorstände Heger, Wolf, Krämer und vielleicht Marth und Dittrich.

Wer ein Prüfermandat nutzt um sich alle Unterlagen für seinen Einstieg ins Vorstandsmandat zu besorgen um sie in der Zukunft immer wieder auch parat zu haben wenn er es braucht, den sollten wir ganz schnell zum Teufel jagen. Den Prüfer, der sich sein Bett bereitet hat anstatt zu prüfen und die Kunden und Mitgliedern vor verbrecherischen Handlungen zu schützen und der sich die Taten korrupter Vorstände dabei zunutze machte. Mit seinem Wissen über die Sauereien der Vergangenheit hebelt er jede Kontrolle gegen sich selber aus und kehrt den Spieß um. Der könnte sogar soviel in der Hand haben, dass nicht mal mehr der Verband selber ihn packen könnte, wenns notwendig wäre. Wie er auf seinem Thron gedenkt mit unserem Allgemeinvermögen umzugehen, dass hat er schnell bewiesen mit der Forderungsaufgabe von einer halben Million. Da ist schon das erste Beispiel, wie ihn mit Sicherheit schon seine Exprüferkollegen bei einem eigenen Untreuefall davon kommen haben lassen und einfach bis heute den Mund zu der Sache gehalten haben. Aber so haben es alle bei den anderen jetzt und früher immer so zugelassen? Wie nahe rücken Sie ran an Hehlerei und Begünstigung? Zusammen haben sie uns zuerst vielleicht abgezockt und dann zusammen abgeblockt. Kein einziger ist ausgebrochen aus den Reihen. Keiner ist sauberer wie der andere. Ob man dem Kunden seine Sachen abnimmt, da spielt es keine Rolle ob es Rettungserwerb oder Sicherungsübereignung ist. Vielleicht vor Gericht wegen der Wortklauberei, aber nicht für uns Mitglieder.

Uns ist nicht egal wer unsere Genossenschaft vertritt. Entweder sorgt man dafür, dass der Kunde die Restschuld reduziert kriegt, wie es ja der Sinn der Sache in jedem Fall sein sollte, oder dass bei der Bank der Schaden niedriger wird. Wenn man das nicht tut, dann hat man irgend einen bestohlen, egal wie man das hindreht. Weil man uns dass bisher komplett verschwiegen hat, gestehen wir denen die uns nichts gesagt haben auch keine Verjährung dafür zu, schon gar nicht, weil wir gerne wissen wollen, wie es denn da mit Hehlerei steht, getreu dem geflügelten Sprichwort „Der Hehler ist nicht besser als der Stehler“. Und über die Links ins Genossenschaftsgesetz § 34 und Genossenschaftsgesetz § 41 hab ich gesehen, dass die Vorstände und Aufsichträte die Pflicht haben es nachzuweisen, dass es nicht so ist. Also weißt bitte nach wo die Sachen sind. Wer uns somit immer noch als Lügner vorne hin tritt, wie ich den bezeichnen möchte, trau ich mich hier nicht nieder zu schreiben.

   

Nr. 2558

Anonym

17. November 2007, 11:56 Uhr

Betreff: Anzeige gegen Aufsichtsräte, usw. wegen Beihilfe und Strafvereitlung

Anonym ……………, den 17. November 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof



Strafantrag wegen

- § 266 StGB, Untreue (= Link) im Amt als Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- § 257 StGB, Begünstigung (= Link) und § 258 StGB, Strafvereitlung (= Link) im Amt als Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Beihilfe zur Untreue als gesetzlicher Bilanz- und Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Verstöße gegen § 41 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht eines Aufsichtsrates einer Genossenschaft, analog § 34 GenG, Sorgfaltspflicht der
Vorstandsmitglieder;
- Strafvereitlung zu § 266 StGB , begangen durch Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG


- gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos, Herrn Dr. Hermann Friedl, Herrn Wolf Hartenstein, Herrn Walter Lehner, Herrn Heinz Martini, Herrn Helmut Pöhlmann, Herrn Karl Purucker, Herrn Werner Schelter, Herrn Bernhard Scherzer, Herrn Otto Schoberth und Herrn Peter Träger

- gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage gegen oben genannte Personen wegen

- § 266 StGB, Untreue (= Link) im Amt als Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- § 257 StGB, Begünstigung (= Link) und § 258 StGB, Strafvereitlung (= Link) im Amt als Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Beihilfe zur Untreue als gesetzlicher Bilanz- und Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Verstöße gegen § 41 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht eines Aufsichtsrates einer Genossenschaft, analog § 34 GenG, Sorgfaltspflicht der
Vorstandsmitglieder;
- Strafvereitlung zu § 266 StGB , begangen durch Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG.



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Auszug aus dem Protokoll der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz eG zur TOP 10, Regressbehandlung gegen Vorstände (= Link) vom 25. Juni 2007;

B) Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de, Gästebuch (= Link) mit sämtlichen Einträgen;

C) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen);

D) Prozessunterlagen der vor dem AG Wunsiedel am 11. Juli 2007 verhandelten Strafsache gegen einen Kunden der Bank, eventuell mit Zeugenvernehmung des dort Angeklagten. Hierzu ein Zeitungsbericht (= Link)

Der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz hat zur Vertreterversammlung der Bank vom 25. Juni 2007 gemäß seinen Satzungsvorschriften einen Kreditfall zur Entscheidung vorgetragen, wonach entschieden werden sollte, ob Vorstandsmitglieder durch die Genossenschaft dafür in Regress genommen werden sollen. Der Beschluss dazu dürfte sich bei Einvernehmung der Personen so erweisen, dass die Beschlussfassung aus der Feder der neuen Vorstände stammen dürfte und abgestimmt sein müsste, mit dem gesetzlichen Prüfungsverband, dem Genossenschaftsverband Bayern, wodurch diese in der gleichen Verantwortung stehen wie der Aufsichtsrat selbst.

Der Aufsichtsrat und Vorstand der Bank hat u.a. wahrscheinlich bewusst vermieden die Schadenssumme hier auch im Protokoll aufzunehmen. Damit wurde sowohl die Informationspflicht gegenüber den Mitglieder die nach dem Genossenschaftsgesetz Einsicht nehmen wollen und die Korrektheit der Ablaufe überprüfen wollen, verbunden mit Antrags- und Einspruchrechten massiv verletzt. Durch die Protokollierung ist zweifelhaft, ob eine Schadenssumme im Sinne einer vollständigen Aufklärung überhaupt genannt wurde. Von welcher Summe man ausgehen könnte, die den Vertretern genannt worden sein könnte, kann man aufgrund des Zeitungsartikels (= Link) schließen, wo man die Öffentlichkeit über 800.000 € informierte.

Aus dem Protokoll der Versammlung geht eindeutig hervor, dass die Vorstände vom Aufsichtsrat und dem genossenschaftlichen Prüfungsverband und seinen Prüfern massivster Dienstpflichtverletzungen in diesem Kreditfall für verantwortlich erkannt wurden. Der Vorstand Reinhold Wolf erklärte dazu auch auf der genannten Kreditverhandlung, dass er entgegen § 18 Kreditwesengesetz KWG vom Kreditnehmer keine Unterlagen zur Verfügung hatte, die als relevant zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Kunden herangezogen hätten werden können. Wie die Rechtsprechung diese Verstöße in Verbindung von Untreue und Verstoß gegen diese KWG-Paragraphen sieht, zeigt folgendes BGH-Urteil (= Link).

Durch den gewählten Ablauf sollten der Regress gegen die Vorstände augenscheinlich nicht erreicht werden, da dem Aufsichtsrat selbst dadurch selbst massive Kontrollpflichtverletzungen zur Last gelegt hätten werden müssen. Da der Vorstand auf der Verhandlung auch immer wieder von einem Schaden von 800.000 € sprach hat der Journalist vielleicht auch vorsorglich nur von dieser Summe nach der Verhandlung berichtet. Doch bereits im Prozess selber war diese Summe zwischen Richter und Zeuge Vorstand Diskussionsthema, dass da noch mehr dazu gehöre. Tatsache ist wahrscheinlich, wie aus Mitarbeiterkreisen verlautet und eventuell auch Einvernehmen des Angeklagten vom 11. Juli ergeben könnte, dass im Zusammenhang mit Zusammenrechnung aller Ausfälle beim Engagement, wenn es korrekt zusammengefasst würde, eine Schadenssumme bei der Bank mit 1.300.000 € entstanden sein dürfte. Damit hat sich der Aufsichtsrat der Falschinformation der Vertreter und der Öffentlichkeit, also auf diesem Weg auch der Mitglieder, schuldig gemacht. Damit wurden auch die Vorstandsmitglieder in der Betragsnennung deutlich zusätzlich begünstigt und einer Strafvereitlung zusätzlich ebenfalls deutlich Vorschub geleistet.

Dies dürfte sich alles darin begründen, dass sowohl der Aufsichtsrat, als auch die gesetzliche Prüfung sich selbst vor Strafverfolgung und persönlichen Haftungsansprüchen schützen wollten. Aber unabhängig von dem durch die Vertreterversammlung dann auch abgelehnten Regressanspruch gegen die Vorstände besteht damit unzweifelhaft die Tatsache der Untreue der Vorstände in Verbindung der Sorgfaltspflichten nach § 34 Genossenschaftsgesetz. Da sich diese Sorgfaltspflichtverletzungen auch im Hinblick auf § 41 Genossenschaftsgesetz wegen der Kontrollpflichtvernachlässigung ergeben, hat der Aufsichtsrat und auch die gesetzliche Prüfung auf den Strafantrag gegenüber den Vorständen verzichtet. Vielmehr muss man darauf schließen, dass sich die Aufsichtsräte und die gesetzlichen Prüfer durch ein Versagen des Regressanspruches gegen die Vorstände durch die Versammlung eher selber von Haftung und Strafverfolgung befreien wollten.

Alleine der Hinweise im Protokoll auf Ausweitung der Kreditlinie zeugt, dass die Vorstände die Kompetenzen überschritten hatten und damit für den Schaden der Genossenschaft verantwortlich waren. Dieser Hinweis belegt aber auch, dass es die Spitze des Eisberges in diesem Fall war und viele Faktoren, die ungenannt blieben, auch im Vorfeld den Tatbestand der Sorgfaltspflichtverletzung erfüllt haben müssen. Da die Aufsichtsräte und der genossenschaftlichen Prüfungsverband diesen Fall nicht strafrechtlich behandelten, erfüllt es selbst die Tatsache der Strafvereitlung nach § 258 StGB. Viel mehr ist jedoch die Kontrollpflichtverletzung des Aufsichtsrates, begünstigt durch die gesetzliche Prüfung, selbst ein Untreuetatbestand.

Dass die Gremien von den Vorgängen wussten und sie billigend duldeten beweist die aus Mitarbeiterkreisen genannte Tatsache, dass vor Jahreultimo 2003 dem Kreditverhältnis 180.000 € gutgebracht wurden, die auf dem Kreditnehmer nahestehende Personen übertragen wurden um revisionstechnische Abläufe günstiger zu stellen. Die Personen können namentlich genannt werden, sind aber über die Bankunterlagen sicher ersichtlich. Dieser Fakt wurde den Mitglieder und Vertretern verschwiegen, obwohl Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfer davon Kenntnis haben müssen. Dies geschieht augenscheinlich um keine erschwerenden Tatsachen aufzuzeigen.

Ich beantrage die schnellstmögliche Untersuche der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2557

Genossenschaftler

16. November 2007, 21:18 Uhr

Betreff: Warum ist die Bank nicht schon vor sechs bis sieben Jahren saniert worden?

Warum ist wohl die VR-Bank nicht schon vor sechs bis sieben Jahren durch den Sicherungsfonds saniert worden? Musste man die speziellen beauftragten Prüfer des Sicherungsfonds von Marktredwitz oder auch Arzberg fern halten? Hätten die Verfehlungen feststellen können, die bis in die höchsten Ebenen des Verbandes nach München hinein gereicht hätten? Hat man lieber den Weg der unsaubersten Bilanzen und die Schonung der unfähigsten und korruptesten Vorstände gewählt und den Paradeprüfer Herzog als Übergangsprüfer und gleichzeitig feststehender Kandidat in den Fußstapfen Heger ausgesucht und hin beordert? Wie naheliegend ist das bei der VR-Bank Marktredwitz? Warum auch dieser allumfänglich befreiende Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger, an dem laut dem Aufsichtsratsprotokoll der Aufsichtsrat selber augenscheinlich gar nicht mitgewirkt hat, sondern dem dieser nur noch abnickend zustimmen konnte?

Man stelle sich vor der Steuerberater kommt zur Firma zur Bilanzerstellung und der sieht gleich uneinbringliche Forderung bis zu einer zweistelligen Millionenhöhe oder auch darüber, würde sich der noch trauen die noch als gesicherte Werte in die Firmenbilanz einzustellen, oder würde der vom Firmeninhaber verlangen müssen die Forderungsabschreibungen einzubuchen? Wenn der Firmeninhaber das nicht tun würde, müsste er wahrscheinlich sein Mandat niederlegen. Hatte der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Genossenschaftsverband Bayern ganz anders gelagert Interessen?

   

Nr. 2556

Steuerberater

16. November 2007, 21:11 Uhr

Betreff: Da hat es auch der GenoVerband notwendig was zu verbergen und das BaFin hilft

Ich hätte richtig Bammel Kundenbilanzen zu erstellen, wo ich stark zweifelhafte Forderung voll bilanzieren würde. Wenn man die dann gerade bei Banken vorlegen würde und die bekämen spitz, dass damit das Kreditverhältnis gestützt wurde und dass vielleicht sogar Ausfälle von Krediten bei den Banken selber entstanden wären, ich glaub die würden mir sofort eine Schadensersatzklage aufhängen und mir bis in die höchsten Stellen bei den Steuerbehörden und allen anderen Aufsichtsbehörden die Hölle heiß machen.

Für mich sind die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) bei der VR-Bank Marktredwitz eigentlich nicht denkbar. Wenn man dabei auch noch zu sehen bekommt, dass der nun in Pension gegangene Vorstand Wolf erst Mitte des letzten Jahres einmal die Risikozahlen und den Stand der aufgelaufenen Wertberichtigungen genannt hat, dann kommen mir sehr starke Zweifel an dem, dass es in den letzten Jahren richtige Bilanzen bei der Bank gegeben hat. Anscheinend war dieser Herr Wolf tatsächlich stolz und hat das in seinem letzten Auftritt vor einer Vertreterversammlung einmal anbringen wollen, wie er es verstanden die Mitglieder für dumm zu verkaufen, was er eigentlich an Negativum erreicht hat und dass er aalglatt vielleicht alles abschütteln konnte, was er verbockt hatte und dass er der einzige war, der ungeschoren durch gekommen war.

Bei der Nennung der Wertberichtigungen muss man auch heute zweifeln, ob das wirklich der Stand ist, wenn er ja in der gleichen Ansprache auch noch genannt hat, dass er am 29. Juni, also punktgenau Mitte des Jahres, schon von weiteren Abschreibungen ausgeht. Damit hat er doch gesagt, wir haben noch gar nicht alles unterbringen können. Der Umkehrschluss aus diesen Werten der Risikolage der Bank und dieser letzten Aussage und den ganz genauen Vermerken in den Lageberichten 2002 und 2003 kann nur sein, dass die Einzelwertberichtigungen nicht komplett gebucht werden konnten. Da würde man bei Privatfirmen und Personenhandelsgesellschaften und bei GmbH’s sagen, die konnten ihre Verpflichtung bilanziell nicht mehr erfüllen, da muss man die Insolvenz anmelden.

Jede vermiedene Wertberichtigung hat das Eigenkapital hochgehalten, genauso wie die Groß- und Höchstkreditgrenzen. Das Kreditwesengesetz hat nicht umsonst diese Grenzen an das Eigenkapital geknöpft, weil damit das Verhältnis von Kapitalausstattung und Kreditausreichungsmöglichkeiten aus den Erfahrung vieler Jahre ausgewogen gestaltet werden soll. Da hier durch die Vornahme einer Wertberichtigung auch keine steuerliche Einsparung möglich war, weil man ja überhaupt nichts verdiente, wäre jede Wertberichtigung eins zu eins gegen das Eigenkapital zu verrechnen gewesen, also direkt zu Lasten der Rücklagen der Bank gegangen. Nach meiner Auffassung müssen eigentlich mit den letzten Bilanzen der auf der Basis 31.12.2000 fusionierenden Banken alle bei der VR-Bank vorgenommenen späteren Wertberichtigungen und Direktabschreibungen geprüft werden, ob sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt in die Bilanzen aufgenommen hätten werden müssen. Dann würde man mit Sicherheit feststellen, dass die Bank mit viel viel niedrigeren Grenzen in die Vorschriften des § 13 KWG, Großkredite, gerutscht wäre und dass mancher Kredit schon über der Höchstkreditgrenze drüber hinaus gelegen haben könnte und für die Bank nicht mehr erlaubt gewesen wäre.

Das ist ein Bumerang. Hätte die Bank z.B. eine Wertberichtigung aus dem Jahr 2001 tatsächlich über mehrere Jahre nach hinten verschoben, nehmen wir mal an mit z.B. 4 Mio. €, weil sich damit gut rechnen lässt, dann hätte das fatale Auswirkungen gehabt. So eine Verschiebung kann man ja mit mehreren Kreditverhältnissen nach hinten vornehmen, (wenn man es will!). Damit hätte man an der Höchstkreditsumme 1 Million verloren und die Großkreditgrenze um 400 € nach unten nehmen müssen. Da sich die Einzelkreditverhältnisse wie ein Baum aufbauen in den Größenklassen, kann man davon ausgehen, dass sich an diesen Grenzen einiges tummelt, und dass sich die Anzahl der Großkreditfälle damit vielleicht sogar bis um die Hälfte verdoppelt hätten, oder gar noch mehr. Das ist der erste Aspekt, dass sich die Bank aus diesen Vermerken in den Lageberichten selbst bestätigt, das Eigenkapital in die Bilanz rein geschrieben zu haben, das sie gar nicht mehr hatte. Denn bitte, ich habe nicht gesagt es sind 4 Mio. gewesen, vielleicht waren es auch 20 Mio. €. Das wäre nicht mal auszuschließen bei dem was sich hier alles auftut.

Mir stellt sich wirklich die Frage, was hatte der Genossenschaftsverband mit dieser Bank selber Dreck am Stecken, dass man das möglich machte, in dem man die Bilanzen so genehmigte und für richtig erklärte? Und die nächste Frage, der Prüfungsbericht dieser maroden Bank wurde auch mit Sicherheit beim BaFin studiert und gelesen. Warum haben die Leute beim BaFin ebenfalls dieses Eingeständnis der unerlaubt erhöhten Eigenkapitalsausstattung zugelassen. Keine Bank in unserem Lande kann sich eine Genehmigung einholen festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht einzubuchen. Und der Genossenschaftsverband unterschreibt so eine Bilanz nicht, wenn er nicht vorher weiß, dass er selber vom BaFin keine auf den Deckel bekommt, wenn die Beamten das vorgelegt bekommen.

Da man die Bilanzen der Bank unter diesem Gesichtspunkt vielleicht seit vielen Jahren im Bereich tatsächlicher Bestand der realistisch bewerteten Kreditforderungen an Kunden, Gewinn- und Verlustrechnung in direkter Verbindung mit tatsächlichem Bestand an Rücklagen, von damals bis heute neu durchrechnen müsste, könnte man erst damit auf die steuerlichen Folgen kommen, die der Bank hier auch noch größte Effekte bei nicht mehr erlaubtem Verlustübertrag in die Folgejahre gebracht haben könnte. Mit der Zustimmung des Genossenschaftsverbandes, aber auch des BaFin, könnte damit wirklich eine massive Steuerverkürzung für die Bank vonstatten gegangen sein. Der Schluss daraus wäre, der Genossenschaftsverband und das BaFin haben die Bank über den Fiskus in ganz erheblichem Maß gestützt.

Nichts muss einen wundern, wenn man liest, dass der Prüfer Johannes Herzog, der heute Vorstand ist, genau in dieser Zeit seine Prüfungstätigkeit bei der VR-Bank aufgenommen hat und das dieser Prüfer an anderer Stelle große Wertberichtungen festgestellt haben soll, die man dann wieder weg gewischt haben wollte, weil die damit vorgesehen Fusion vollkommen in die Richtung gelaufen ist, die der Genossenschaftsverband als Letztes haben wollte. Dieser Exprüfer hat wahrscheinlich die Bilanzen dieser Jahre bei der VR-Bank Marktredwitz geprüft und vor Ort so gestaltet und genehmigt. Mindestens war er aber daran beteiligt.

Wenn es dazu käme, dass man die Bilanzen neu aufziehen müsste, dann könnte es zu einem Novum kommen. Wenn Einzelwertberichtigungen bis nahe der zweistelligen Millionensumme tatsächlich in frühere Jahre vorgezogen werden müssten, dann könnte in einer genossenschaftlichen Bankbilanz erstmals die Rücklagen von der Passivseite auf die Aktivseite rüber rutschen, wenn die Rücklagen für die Wertberichtigungen nicht ausgereicht hätten und damit Minuskapital bei den Rücklagen entstehen würde.

Weil die Spirale neben den Bilanzauswirkungen und den Steuereffekten sich in der Berechnung des haftenden Eigenkapitals über erlaubte Anrechnung von Ergänzungskapital aus dem Kernkapital (Rücklagen und Geschäftsguthaben) in die Reduzierung der Kreditgrenzen fortschreiben würde, wäre es vielleicht sogar denkbar, dass die Bank ab dem Zeitpunkt wegen der eventuell verschleppten Sanierung eigentlich gar keine nennenswerten Kredite mehr ausreichen hätte dürfen und das Kreditportfolio kräftig reduziert hätte werden müssen. Wenn ich mir eine Einschätzung einer solchen Lage erlauben darf, dann hätte die staatliche Bankenaufsicht die Bank in Marktredwitz unter Führung dieser Vorstände, begleitet, unterstützt vom Genossenschaftsverband, vertreten vor Ort durch die Prüfer Grothoff und Herzog mit einem Kreditvergabeverbot belegt werden müssen. Die Prüfer müssen ja durchwegs anwesend gewesen sein, wenn man die Prüfungskosten anschaut und das vielleicht auch als dauernde Ratgeber. Was hat man dann offensichtlich getan? Das Ausmaß des Dramas wurde vor der Öffentlichkeit und den Mitgliedern vorborgen und keiner der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen.

Damit wurden eventuell weitere Schäden billigend in Kauf genommen. Die Zeche zahlen die schwer direkt betroffenen Kunden, die Bank und ihre Mitglieder, der Fiskus und anhängend die örtlichen Kommunen über die Gewerbesteuer und wahrscheinlich unabwendbar die deutschen Genossenschaftsmitglieder über den Sanierungsfonds. Ein Herr Herzog steht mitten auf der Scheibe dieser Verantwortung und sitzt vielleicht schon zwischen allen Stühlen. Man kann ihm persönlich nur einen Dienst erweisen wenn man ihn aus der Schusslinie nimmt.

   

Nr. 2555

Beobachter

15. November 2007, 20:29 Uhr

Betreff: 20.000 neue Zugriffe auf das Gästebuch in der letzten Tagen

Hat es sich in der Republik rum gesprochen dass sich in Marktredwitz und um Wunsiedel was tut? Wer wartet alles gespannt, was man zur Verhandlung vom 7. November alles erfahren könnte? Bei 3.356.750 steht der Zähler des Gästebuches. Es waren in der letzten Woche 96.000 (!!!) Zugriffe aufs Gästebuch und in der Woche davor 85.000. Nur die neuen sieht man über den Gästebuchzähler. Herzlichen Glückwunsch an die Mannschaft um den Webmaster. Ein besseres Zeugnis kann man nicht bekommen. Kunden stimmen ab und nicht die Vorredner. Wahrscheinlich sieht der Webmaster seine Besucher nicht als Kunden, aber die Zahl wird ihn sicher bestätigen in seiner Tätigkeit.

   

Nr. 2554

Mitglied

15. November 2007, 18:38 Uhr

Betreff: Hahahah zu den Aussagen von Prüfung und Aufsichtsrat am 30.06.2005

Entlastet es jemand, wenn man erklärt, wie kann man 300 Seiten Überziehungslisten überblicken oder müsste man dem nicht die Ohren lang ziehen, wenn er nichts dagegen unternimmt? Was da auf der Seite des Protokolles von der Vertreterversammlung steht (= Link) muss uns alle nachdenklich machen, ob wir nicht alle zur Staatsanwaltschaft gehen und die Vorstände, Aufsichtsräte und die Prüfer gemeinsam wegen Untreue und unglaublicher Schädigung der Bank anzeigen. Der Vorstand Manfred Heger hat soviel Überziehung produziert, wie man es sich wahrscheinlich in keiner anderen Bank auf dieser Welt erlauben dürfte. Nur bei der VR-Bank Marktredwitz war dies möglich.

Da waren zum Schluss anscheinend Überziehungen drin laut der Anlage zu dem Protokoll (= Link) mit 747.000 € (1,461 Mio. DM). Und ich mir hab sagen lassen, da steht ja nicht nur Überziehung von 10 €, sondern angeblich auch immer der Gesamtbetrag und da wollte man das nicht kontrollieren können? Kann man uns und die Vertreter dazu schlimmer anlügen, als mit so einem Quatsch? Wenn man da nicht spannt, dass Flex täglich X-mal auftaucht und der Betrag in drei bis vier Jahren immer wieder ansteigt, ja dann ist jeder Kontrolleur genauso Schuld an dem Verlust, wie der Heger selber. So einem Vorstand müssen die anderen doch das Genehmigungspasswort sofort sperren. Und bei sowas hat angeblich auch die Innenrevison die Pflicht, das sogar dem Aufsichtsrat zu melden, wenn der Bank so massiver Schaden droht, aber halt nicht, wenn der auch Krämer heißt. Die schauen doch die Überziehungslisten regelmäßig mit an. Allein das hebelt die Ausrede vom Aufsichtsrat mit aus. Wenn der Vorstand das zwei-, dreimal macht, dann muss er weg von dem Engagement, so ist die Regelung überall, bei allen Banken. Nur nicht bei der VR-Bank Marktredwitz!

Über drei bis vier Jahre mindestens ist das so gelaufen und nebenher tausend andere von Überziehungen, von einem Euro bis Unendlich. Wer so etwas macht, der muss für alles gerade stehen. Wer so etwas zulässt, genauso. Die Aufsichtsräte und die Prüfer wollten gar keinen Regress gegen den Heger. Die haben den schon ein Jahr vorher davonkommen lassen. Das hat uns Manfred Heger auf der nächsten Seite des Protokolls der Versammlung (= Link) dann selber sagen müssen und der Protokollführer war noch nicht clever genug wie heute das weg zu lassen. Man konnte zu dem Zeitpunkt noch nicht ahnen dass man das Protokoll mal rausrücken muss. Aufsichtsrat und Prüfung wollten den Vertretern das mit dem Aufhebungsvertrag nicht sagen. Diesen absoluten Freistellungsvertrag, schon ein Jahr vorher gemacht, von dem sollte niemand erfahren.

Was sollte also der ganze Zirkus? Es gab nur ein Ziel, Heger nicht in Regress nehmen, damit sind auch wir vom Aufsichtsrat und von der Prüfung davon befreit. Einziger Zweck der Übung sich selbst aus der eigenen Verantwortung davon schleichen, nichts anderes war es. Und so hat man den Mitgliedern auch kein Sterbenswörtchen vom Ablauf von Gold, Gold, Gold gesagt und so konnte da keiner rein stieren und Unruhe stiften und so hat man für sich die eigene nächste Freistellung auch da raus geschlagen. Und wenn nicht die Besucherränge am 11. Juli 2007 im Amtsgericht doch ansehnlich gefüllt gewesen wären, dann hätten wir auch davon nichts erfahren. Und wenn die Spatzen die Sache mit dem Forderungsnachlass auf unsere Kosten nicht von den Dächern gepfiffen hätten, dann wüssten wir auch davon nichts. Weil die, die es uns sagen müssten, die halten die Klappe regelmäßig, weil sie mit drin hängen und weil wir immer mehr glauben müssen, sie haben sich zu oft selber was zugesteckt.

   

Nr. 2553

Beobachter

15. November 2007, 12:45 Uhr

Betreff: Was muss da alles passiert sein bei dieser Bank, was hat der Aufsichtsrat damit zu tun?

Warum sagt man, der Aufsichtrat ist erpressbar oder lässt sich nötigen? Es muss doch einen Grund dafür geben? Waren die zwei Aufsichtsräte aus Arzberg nicht erpressbar und haben es erkannt, was auf Marktredwitzer Seite für ein Spiel gespielt wird? Was ist mit Bürgermeistern, Kreis-, Stadt- und Gemeinderäten, wenn sie es kritiklos zulassen, dass ihre Gemeinde über die Gewerbetreibenden so geschädigt werden, dass die Bank nicht mal mehr Geld in die Kasse bringt, um die Zufahrt dahin in Ordnung zu halten, geschweige denn einen normalen Beitrag fürs Allgemeinwohl zu erbringen? Man hat doch mit kriegen müssen, dass die Bank bald jeden 6. Kreditkunden als Problemkunden einstufte. Man hat doch sogar die Betriebe und Leute persönlich kennen müssen, die damit in wirtschaftliche Gefahr und Not gebracht wurden, teilweise aus den eigenen Gemeinden und Städten. Wann sind diese Herren schwach gewesen, dass sie erpressbar geworden sind?

Bei normalem Rechtsempfinden hätten Sie doch bei den Fällen Flex und Gold, Gold, Gold genau sehen müssen, wer die Schuldigen an den Kreditverlusten waren. Falsche Zahlen hat man ihnen bei der Risikolage der gesamten Bank vorgelegt, so steht es in den Schlussbemerkungen der Prüfung laut Versammlungsprotokoll vom 14.10.2004 und falsche Zahlen hat man ihnen bei Flex vorgelegt, wo en Verlust zwischen 1,1 und 2,5 Mio. € entstanden ist. Mindestens seit Juli diesen Jahres wissen sie, dass sie auch bei Gold, Gold, Gold hinters Licht geführt worden sind, wenn sie es nicht schon von Anfang an gewusst haben, was da abläuft. Wenn sie nicht schon seit vielen Jahren immer wieder weg sehen, wenn sie von den Sauerein erfahren. Vielleicht haben ihnen sogar die Vorstände oft selber die Sachen erzählt, was man so alles treibt.

Warum lässt man sich ein auf Strafvereitlung? Da kann doch nur der Grund sein, dass man viel zu tief selber in der Sch... mit drin steckt. Wann hat man selber zugelangt, wann ist man erpressbar geworden? Warum ist man vom Aufsichtsgremium nicht bereit darauf hinzuwirken, dass die Vorstände raus rücken, wo die Maschinen und Gerätschaften aus Wunsiedel sind? Hat man selber einen Schlagbohrer oder Werkzeug zuhause, hat man sich was vom Erlös der Hebebühne und des Prüfstandes zustecken lassen? War man damit gemeinsam schön beim Essen oder auf Veranstaltungen, die man sich sonst nicht leisten würde? War man früher bei Pelzen und anderen Dingen für sich selber und gute Freunde auch schon sehr großzügig? Wer nichts dagegen einwendet, der hat kein Argument. § 34 Genossenschaftsgesetz verlangt vom Vorstand Aufklärung wenn er beschuldigt wird. Warum verhindert man das? Weil man selber gar keine Aufklärung haben will?

Warum sagt man nicht, dass der vielleicht auch Steuerberater in dem Fall sein könnte, wo es um die Unterlassung der Verschlüsselung der Kreditnehmereinheit gehen könnte, wo gar die Höchstkreditlinie dann vielleicht nicht mehr ausreichen würde? Warum macht man das alles? Warum haben wir einen Aufsichtsrat, dem man einen wesentlichen Teil des negativen Image der Bank mit zu schreibt? Ohne Antwort auf diese Fragen müssen wir uns diese Antworten leider selber geben.

   

Nr. 2552

U.

15. November 2007, 12:15 Uhr

Betreff: Schänder der Region?

Wie war vor Tagen mal hier gestanden, Ist die VR-Bank mit Ihren Vorständen der Schänder Region? Mit jahrelangen falschen Abrechnungsmethoden werden den Kunden pöh a pöh Gelder abgepresst, die sich auf Millionenbeträge summieren und der Genossenschaftsverband ist damit beschäftigt sich um Verjährung und Verwirkung zu kümmern. Die Firmen und Betrieb brauchen das Eigenkapital und gehen dann zugrunde, wenn sie nicht mehr weiter sehen. Diese 100 Millionen an Abschreibungen bei der Bank haben mehrere Ursache. Wenn man die Geschäftspartner selber schädigt, dann bleiben sie einem sogar nicht nur den Zins sondern auch die Rückzahlung schuldig, das ist zwangsläufig so. Wenn aber die Vorstände selber noch schauen, wo man Reibach machen kann, dann potenziert sich das latente Kreditrisikoproblem bei der Bank auch noch dadurch. Der Eintrag über das Hotel ist anscheinend ein Paradebeispiel der hegerschen Machenschaften. Da sieht man, wer wen im Vorstand gegenseitig kontrolliert, keiner, alle waren vom gleichen Schlag und der Verband verunglimpft die Kunden als Gefahr.

   

Nr. 2551

Cornela

15. November 2007, 10:01 Uhr

Betreff: GenoVerband Bayern, Hüter des Banken- und Genossenschaftsrechtes, oder Hüter von Verbrechens?

Zu Nr. 2771 / Ist der Genossenschaftsverband Bayern Hüter des Banken- und Genossenschaftsrechtes, oder ist er Hüter von Verbrechen? Sind Leute wie Johannes Herzog der Deckel dafür? Warum schützt man Heger, Wolf und Krämer vor der berechtigten Strafverfolgung? Spielt man sich auch zum Richter auf bei der Strafverfolgung zum Forderungsverzicht von Johannes Herzog in diesem Frühjahr, weil man den Fall nicht weiter gibt? Ist die Nötigung in die Banken hinein, speziell der Aufsichträte, der Druckaufbau auf die Vorstände an der Tagesordnung, ja ist es oberste Maxime die eigenen Ziele durchzusetzen?

Ist es ein Schlag ins Gesicht der Mitglieder und Kunden, wenn formuliert wird es besteht die Gefahr, dass der Kunde berechtigte Rückerstattungsansprüche hat und Verjährung und Verwirkung nicht ziehen? Beratung bei Verstoß gegen geltendes Recht, Abqualifizierung des Kunden zum Stolperstein bei betrügerischem Vorgehen gegen diesen, wenn man dem Kunden die Zinsreduzierung nicht weitergibt wie es Gesetze und Rechtsprechung fordern, anstatt die Vorstände für ihr Verhalten zu rügen? Die Wurzel des Übels hat ihren Sitz in München.

   

Nr. 2550

Fragender

15. November 2007, 09:28 Uhr

Betreff: Wurde der Aufsichtrat erpresst - schon lange im Bereich des Strafrechts?

Wie ist das zu verstehen mit dem Sporthotel, wenn man dazu den Eintrag Nr. 30 liest und das eventuell diese Angelegenheit ist? Wurde da mit einer Finanzierungsbestätigung, von der Raiffeisenbank Arzberg überprüfte Geschäftspläne eine Millionensubvention des Freistaates Sachsen erreicht und Heger und Kosorten haben den Hotelier niedergemacht, das Objekt weit unter Herstellungspreis weiter verkauft (1,5 Mio. bei Einrichtungswerten 7,1 Mi. DM, also nicht mal die Immobilie selber)? Sind wir in den größten Betrugsdimensionen einschließlich Subventionsbetrug? Wird die Staatsanwaltschaft immer noch nicht hellhörig? Mein Eindruck ist doch, dass die diese Seite auch regelmäßig lesen?

Was hat den Prüfer Herzog auf den Vorstandssessel gehoben? Welche ungeheuerlichen Sachen hat die Prüfung aufgedeckt, dass er vom Verband auserkoren wurde hierher zu gehen und alles weg zu schließen? Ist der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz erpressbar? Warum wurde die Arzberger Seite so gestutzt und doch gleichzeitig auch Reiner Loos aus dieser Garde zum Aufsichtsratsvorsitzenden als Nachfolger von Horst Pausch gemacht? Immer wieder geplante Abhängigkeitsverhältnisse? Wenn bei dieser Bank der Deckel aufgemacht wird, dann gibt es einen unvorstellbaren Knall.

Die Thematik bei der Bank ist längst schon im Blickwinkel des Strafrechtes zu sehen. Das Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Manfred Heger (= Link) drückt die Nötigung des Gesamtaufsichtsrats zur Zustimmung regelrecht aus, zu diesem Aufhebungsvertrag, der vielleicht dazu gemacht wurde, dass Manfred Heger nicht in die Versuchung gebracht werden sollte über alles auszupacken. Die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 muss nicht nur mehr unter dem Gesichtspunkt der Regressablehnung gesehen werden, sie hat viel mehr eine strafrechtliche Dimension. Die Ausführungen zur Handhabung des Engagementes (= Link) durch Manfred Heger im Protokoll sind das Eingestehen einer strafbaren Handlung zum unermesslichen Schaden der Bank mit bewussten Handlungen, die den Schaden neben der ursprünglich schon abzulehnenden Kreditausreichung noch in die Höhe trieben. Und es ist dabei nicht sicher, ob die angegebene Summe tatsächlich auch der Schadenssumme entspricht und es ist nicht auszuschließen, dass sich der Vorstand oder auch andere Personen über die Konstellation des Kreditverhältnisses über fremde Staaten auch noch bereicherten. Kein Wort irgendwo dazu, dass dies ausgeschlossen werden kann oder gar untersucht wurde.

Aber auch die Fortschreibung des Versammlungsprotokolles zu diesem Thema (= Link) ist ein einzigartiger Hinweis auf strafrechtlich zu würdigende Vorgänge. Die Kommentierung zu § 34 Genossenschaftsgesetz belegt mehrfach, dass unterlassene Kotrollhandlungen durch begleitende Vorstandmitglieder und auch Aufsichtsratsmitglieder, die fehlende Erstellung von organisatorischen Grundlagen, diese Personen mit Untreue und Haftung belegt. Den betreuenden Vorstand bei diesem Kreditverhältnis mit der zugegebenen Prüfungsberichtsbehandlung des Engagements bereits im Jahr 2001 ist ein Verstoß gegen alle Regeln der Kontrollpflichten. Das Möglichmachen von 300 Seiten Überziehung pro Monat über einen sehr langen, unakzeptablen Zeitraum hinweg, braucht man nicht mehr umschreiben, es ist gelinde gesagt dieser Ausspruch des Herrn Dr. Nickl die Bestätigung, das Geständnis eines Verbrechens.

Warum werden Verbrechen bei der VR-Bank nicht verfolgt? Warum wird dieser unfassbare Verstoß gegen den § 18 Kreditwesengesetz durch die Vorstandschaft nicht dem Staatsanwalt angezeigt? Denn hier ist nicht Manfred Heger alleine gefragt, die anderen sind Unterstützer wegen Nichttätigkeit. Warum wird nicht im Sinne einer Urkundenfälschung, oder wie darf man die Vorbereitung falscher wirtschaftlicher Daten durch den Vorstand (und den angewiesenen Mitarbeitern !) verstehen, dieser Vorgang den Strafverfolgungsbehörden aufgezeigt? Rückt der Verdacht in den Bereich des Möglichen, dass eine bestimmte Nähe zwischen Bankvorstand und gar oberen Prüfungsverbandsmitarbeitern bis hin zu dessen Vorstand tatsächlich nicht mehr ausgeschlossen werden kann, bis hin zu gemeinsamen Geschäften?

Denn die ganz gleiche Dimension hat auch das Geschäft Gold, Gold, Gold. Hier sind doch die bankrechtlichen Grenzen auch schon weit überschritten. Es dürfte unumstritten sein, und da braucht man nur das Urteil nachzulesen, was mit Hilfe des GenoVerbandes gegen einen Vorstand verhängt wurde, welches auf dieser Seite schon veröffentlich wurde, dass dieser Fall alleine über die Bemerkung von Reinhold Wolf vor dem Gericht, die Unterlagen des Kreditnehmer konnten nicht als relevant zur Beurteilung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse herangezogen werden, also es gibt keine Einschätzungsgrundlage für die Kreditgewährung an sich, als bewusst eingegangenes unkalkulierbares Risiko für die Bank, im krassesten Widerspruch zu § 18 KWG, angesehen werden muss. Diese Kreditgewährung, diese Eingeständnisse zu Schmiergeld-, Bestechungsgeldzahlungen, dazu die Überweisungen zu betriebsfremden Zwecken für die Fußballergehälter, der fehlende Nachweis für die Zahlung von 130.000 €, nicht durch den Kunden, sondern durch den Vorstand zu verantworten, liebe Leser, ist das ein Verbrechen in vielen Facetten?

Wie weit lehnt sich hier der Prüfungsverband aus dem Fenster, ja wie weit lehnt sich das BaFin aus dem Fenster, dass solche Umstände kennen muss, dass diesen Vorstand noch drei Jahre im Amt lässt und in unbehelligt zu Lasten der Mitglieder in Pension gehen lässt? Wie weit lehnen sich Prüfungsverband und Bankenaufsicht aus dem Fenster um dazu auch die Vertreter und die Mitglieder schamlos anlügen zu lassen? Die Dimension der aufsichtsrechtlichen Prüfung bei der VR-Bank ist längst überschritten. Durchgängig unterstützt der genossenschaftliche Prüfungsverband immer wieder die Vorstände und diese unfassbaren Zu- und Umstände alle Jahre hindurch. Die Ungeheuerlichkeiten haben den Prüfer Herzog auf den Stuhl gebracht. Die selbst produzierten Ungeheuerlichkeiten schützen wegen Inhalt und Umfang sogar die Täter selbst, diese Vorstände. Diese Ungeheuerlichkeiten produzieren die nächsten Ungeheuerlichkeiten, die sich beispielhaft in selbst aufgezeigte Bilanzfälschung der Bank ausdrücken, mit vielleicht ungeahnten Steuerverkürzungen, und in selbstherrlichen Forderungsnachlässen des heutigen Vorstandes Herzog in wiederum unfassbaren Dimensionen, des Mannes, der viele Jahre strafrechtliche Abläufe gesehen hat und sie unterbutterte.

   

Nr. 2549

Emil

14. November 2007, 23:36 Uhr

Betreff: Sporthotel

Es war einmal ein Sporthotel in Oberwiesental........
Liebe Freunde was war da eigentlich mit dem Sporthotel in Oberwiesental?
War das nicht auch so ein Millionengrab der VR Bank Marktredwitz? Hat das etwa auch unser aller Liebling Herzog geprüft? Wieviel Millionen öffentlicher Gelder der Aufbaubank Sachsen wurden damals eigentlich verbraten? Und wieviel hat unsere VR Bank abgeschrieben?
Webmaster klär uns doch mal auf, denn die Öffentlichkeit und vorallem die Genossen haben schließlich ein Recht darauf zu erfahren was mit dem Geld der Mitglieder und Sparer so alles passiert!
Gruß Emil

   

Nr. 2548

Ein Vertretetr

14. November 2007, 19:46 Uhr

Betreff: Beiträge 2765, 2766, 2767

Die vorgenannten Beiträge zeigen auf,mit welcher Kaltschnäuzigkeit in unserer Bank vorgegangen wird. Auf den Informationsveranstaltungen zur Vertreterversamlung wurde uns vorgegaukelt, dass wir die Ex-Vorstände nicht in die Haftung nehmen sollen. Wenn jetzt aber die Hintergründe beleuchtet werden, dann ist es einfach unvorstellbar. Welche Vorgänge müssen da vorhanden ein? Da kann es nur um kriminelle Tatbestände gehen. Er hat dem Treiben der alten Vorstandschaft zu geschaut, bis er glaubte seine Zeit ist gekommen. Er und sein Arbeitgeber der Genossenschaftsverband Bayern haben es mit zu veranworten, dass es zu diesen riesigen Kreditverlusten gekommen ist. Wenn man als Prüfungsorgan fast ein Jahrzehnt zuschaut, wie die Gesetze umgangen wurden. Von nicht vorhandenen Organisaton, überhöhte Kreditkompetenzen, keine interne Kontrolle und vieles mehr ist hier die Rede. Es kann nur Kumpanei im Spiel sein, wenn dagegen nichts unternommen wird. Hier stellt sich auch die Frage, wurde dies auch der Bankenaufsicht mitgeteilt oder wie man schon vernehmen konnte, wurden dorthin andere Ergebnisse übermittelt, als diejenigen, welche festgestellt wurden. Das ist dann Dokumentenfälschung in Reinform. Wenn die Befangenheit eines Prüfers Prüfers Herzog überhaupt keine Rolle spielt. Der Prüfungsverband von sich aus, die Prüfung hätte abgeben müssen. Damit kein Aussenstehender davon Einblick bekommt, wird genau das Gegenteil gemacht. Der Prüfer wird zum Vorstand berufen. Selbst eine Übergangszeit als Prokurist wird in Kauf genommen. 30 (dreißig) hochkarätige Berwerber werden verarscht, das Geld für Alibi-Annoncen hinausgeschmissen, um der Öffentlicheit den Eindruck von Seriösitat und Solidität zu vermitteln und das alles nur um den Vertuscher Herzog einzuschleusen. Der hat doch die Ungereimtheiten in der Bank gekannt und hätte den Bestimmungen der Gesetze zufolge was unternehmen müssen. Stattdessen hat er alles schön gesammelt, um daraus Kapital für den eigenen Vorstandssessel zu schlagen. Was wird da noch alles im Geheimen schlummern, dass Herzog damit sogar den Aufsichtsrat und den Prüfungsverband in der Hand hat. Die haben doch alle die Hand aufgehalten, wenn unter der Hand, die Sicherheiten der Kunden verscherbelt wurden. Die Methoden von Herzog muten an, wie in er Mafia oder Stasi. Immer jemand in eine Schweinerei mit hineinziehen, so dass dieser nicht mehr frei entscheiden kann. Warum meine Herren Aufsichtsräte schaut ihr diesen Ränkespielen weiterhin zu? weil ihr selbst Dreck am Stecken habt? Dieses Spiel wurde auch schon von der alten Vorstandschaft gespielt. Dabei habt ihr Schuld auf euch geladen, die euch der Herzog immer wieder aufstreicht.
Wann macht ihr endlich den Befreiungsschlag und haut diesen Falschspieler Herzog davon. Sucht endlich einen Vorstand der den Karren aus den Dreck zieht und nicht immer weiter hinein schiebt, Unsere Bank ist sowieso schon fast vom Markt verschwunden. Der Aufsichtsrat hat dies zum grossen Teil mitzuveranworten, indem er die Dinge weiter treiben lässt. Damit wird das Vermögen aller Mitglieder geschmälert, da ein Werteverfall des Unternehmens VR-Bank Marktredwitz unverkennbar ist.

   

Nr. 2547

Genossenschaftler

14. November 2007, 19:16 Uhr

Betreff: Unabhängiges Prüfungsmandat getoppt mit Herrn Herzog

Was Wissender in 2767 schreibt, haut den Nagel auf den Kopf. Wenn der Prüfer sich zum Vorstand macht, dann ist die Prüfung faktisch abgeschlossen, dann wird der § 18 im KWG nicht mehr beachtet, dann werden die Schäden und Verfehlungen unter den Tisch gekehrt. Was in einer Aufarbeitung von Prüfungsfeststellungen münden müsste, endet im Fundus des zukünftigen Vorstandes. Er wird zum Pabst auf dem Thron. Selbst den Verband hat er in der Hand, er kennt alle Seiten, er kennt alle Informationen auf Seiten des Prüfungsverbandes. Wie kann es soweit kommen, was ist in Marktredwitz abgelaufen, dass man solche Zustände fest installiert? Es scheint schlimmer noch als man ahnt. Geld der Mitglieder spielt keine Rolle? Was kostet die Anzeige in der FAZ und in der Süddeutschen, einen Tausender oder mehr? Nur um Alibi abzugeben, obwohl der Stellenbesetzer längst bekannt ist? Unsummen kostet so ein Affentheater mit allen drum herum. Gibt es niemand im Aufsichtsrat, der das Spiel abbricht und Tabularasa redet. Dieser Zustand bringt die Bank um. Die AR-Vorsitzende Pausch und Loos müsste man für die Kosten belangen. Wer will diesem Mann noch an den Kittel, weder der Aufsichtsrat, noch der Verband können ihm etwas anhaben, nur die öffentliche Entrüstung darüber, wie er sich ins Amt gehievt hat und die Abstimmung der Kunden.

   

Nr. 2546

Der Wissende

14. November 2007, 18:20 Uhr

Betreff: Unbefangenheit des Prüfers

Dass der damalige Prüfer Herzog während seiner Tätigkeit als Prüfer in der VR-Bank Marktredwitz sich um die Vorstandsstelle beworben hat, verstäößt gegen eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen. In den §§ 43 Abs.1 S 2, 49 WPO(Wirtschaftsprüferordnung) §§ 21 ff BS/WP; VO !/2006 Ziff. 4.1. ist die Befangenheit des Wirtschaftsprüfers geregelt Näheres hier klicken......
Der Wirtschaftsprüfer ist auch nach §319 Abs. 2 und 319 Abs. 3 und § 319 a HGB näher konkretisiert.
Hier ist eindeutig über die Beziehung geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art ausgeführt. Das hierbei nicht nur der Wirtschaftsprüfer selbst, sondern auch seine Erfüllungsgehilfen - die Verbandsprüfer - gemeint sind, ergibt sich auch aus § 319 Abs 3 HGB. Damit ist auch im Umkehrschluß bedacht, wenn für einen Verbandsprüfer die Besorgnis der Befangenheit besteht, auch beim Wirtschaftsprüfer die Besorgnis der Befangenheit besteht. Somit hätte der GVB sein Prüfungsmandat abgeben müssen. Es ist meines Erachtens unstrittig, dass durch die Bewerbung des Herrn Herzog während der Prüfung in dieser Bank eine Befangenheit vorlag. Dass der GVB die Prüfungen weiter vorgenommen hat ist ein Verstoss gegen die vorstehenden §§ sowie auch des § 56 ff Genossenschaftsgesetz.Hier liegen so eklatante Verstösse gegen verschiedene Gesetze vor, die eine Weiterführung der gesetzlichen Prüfung in der VR-Bank Marktredwitz ausschliessen. Es wird nach der Devise gearbeitet, Gesetze und Bestimmungen sind für andere da. Da derjenige der prüft, selbst die Verstösse begeht, wird es auch nicht thematisiert.Der Prüfer müsste sich selbst prüfen und seine Unrgelmässigkeiten anprangern. Dies verstösst gegen alle Prinzipien unseres Rechstsstaats. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Sicherlich ist es an der Wirtschaftsprüferkammer,bzw. Staatsanwalt diese Verstösse zu überprüfen.
Dass der GVB weiter Wasser auf die Mühlen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften giesst, hat er sich selbst zuzuschreiben.
Welche regelmässig monieren, dass es im Bereich Prüfung von Genossenschaften keinen freien Markt gibt.
Wenn einmal einen Prüfungsverband des Prüfungsmonopol entzogen wird, könnte daraus leicht ein Flächenbrand werden. Was den Genossenschaftsbanken aber gut tun würde. Sie könnten dann wieder Marktstrategien entwickeln und nicht nur immer darauf schielen, wie man es dem Verband recht macht.

   

Nr. 2545

Beamter

14. November 2007, 17:39 Uhr

Betreff: Nahtlos vom Prüfer zum Gesamtprokuristen, wie ist das möglich?

Das geht anscheinend nur im Genossenschaftssektor, wie kann ein Prüfer (Herzog) eine Bank prüfen, während er sich gleichzeitig da bewirbt? Das ist ja gerade so, als ob der Steuerfahnder zur Firma kommt und da gleich zum Chefbuchhalter gemacht wird? Was muss der entdeckt haben, dass er diesen lukrativen Posten nahtlos übernehmen konnte? Was stecken da für Schweinereien dahinter? Wie kommt es dass in Versammlungsprotokollen drin stehen kann, der Vorstand hat diesen ominösen Paragraphen 18 im Kreditwesengesetz mit der Folge missachtet, dass daraus Millionenverluste entstanden sind und der sogar Zahlen anders aufbereitet hat, als er das wusste? Einem Prüfer kann das doch nicht verborgen bleiben, der muss doch dagegen einschreiten. Das heißt ja er hat den Auftrag, diese Dinge abzustellen und zu verfolgen darum nicht ausgeführt, weil er damit auf den Posten gekommen ist. Da muss man dem Aufsichtsrat heute doch empfehlen, sich schnellsten von dem Mann zu trennen, wenn das heute spruchreif ist. Mit dieser Sache Gold, Schmiergeld, Bestechung und Geldtransporte nach Afrika in unglaublichen Größenordnungen auch ohne Bonitätsprüfung beim Kunden, was doch dem Prüfer nicht entgangen sein kann und nun noch der Hinweis, dass vor Revisionsbeginn 20 % der heute bekannt Schadenssumme auf nahestehende Personen ausgelagert wurden, da stellt es doch jedem normal denkenden Menschen die Haare auf. Was haben denn die vor dem Prüfungsbeginn schon miteinander besprochen?

Was steckt da dahinter, wenn man den Zinnober mit den Ausschreibungen in der FAZ, der Süddeutschen, oder wo man sich noch denken kann, betrachtet, wo man 30 befähigte Bewerber mit Montabaurqualifikation gar nicht mal eingeladen hat. Das war doch die Alibiausschreibung für den Prüfer. Zeitgewinn, genauso wie man die Vorstände Wolf und Krämer noch brauchte das Vieraugenprinzip für das Gesetz zu wahren. So wie man den einen noch raus katapultiert hat, waren die doch nur noch auf dem Papier vorhanden und niemals mehr in der Praxis und das BaFin spielt bei so einer Risikosituation der Bank auch noch mit. Hat der Prüfer sich seinen Betrieb schon während seiner Prüfungszeit herrichten dürfen. Da hat auch der Prüfungsverband einiges mit Dreck am Stecken. Man kann nur sagen, da haben einige gemeinsam unter einer sauberen Decke gesteckt. Da wundert es einen nicht, dass die Kunden vor Angst abhauen, wenn sie langsam mitkriegen, wie anscheinend immer wieder auf ihr Eigentum geluchst wurde und alle mitmachten. Und dann wird der Prüfer zum Vorstand gemacht. Es ist unfassbar.

   

Nr. 2544

Aus ...

14. November 2007, 17:15 Uhr

Betreff: Das Genossenschaftsgesetz ist in denen ihren Augen ein Hohn

Das Genossenschaftsgesetz gilt für alle nur für die Vorstände, Prüfer und Aufsichtsräte bei der VR-Bank nicht. Wollen die mit der Aushändigung von dem Versammlungsprotokoll schon wieder betrügen? Was da jetzt drin steht, da haben wir das meiste gewusst, ohne dass man das da nachlesen kann.

Im letzten Jahr hat man den Krämer noch entlastet und ein Jahr später kommt man daher und tut so als ob jetzt der große Augenblick wär mit dem Kontrollvorstand abzurechnen, der den anderen Zweien nicht einmal gesagt hat bremst euch. Nein um die Verwertungen hat er sich persönlich bemüht. Wie er das gemacht hat, das hätten wir über die Nichtentlastung auch nicht mehr erfahren. Da sagt auch Johannes Herzog, das war alles in Ordnung mit der Enteignungsmaßnahme in Wunsiedel. Der Kerl ärgert uns genug. Was Ursache und Wirkung ist, wird nicht geredet.

Was sit mit der Information der Mitglieder? Wollen die die 17.000 verarschen? Ätschi bätschi, selber schuld, dass ihr nichts vom Internet gewusst habt. Lieber guter Johannes Herzog, wenn man bei euch so mit den Eigentümern der Bank umgeht, dann lasst es lieber ganz bleiben. Habt Ihr beim Regress die Kontonummer von den vier Konten auch mit drauf geschrieben, wo der Wolf die 180.000 € raus gebucht hat? Habt ihr das den Vertretern überhaupt gesagt, oder hat man euch das auch verschwiegen, der Prüfer hats gewusst, so eine Buchung kann man nicht übersehen und unter dem seinen Fittichen wird jetzt das Protokoll geschrieben?

Alles hat man so hin gedreht, dass ja nichts aus dem Ruder laufen kann. Beschwörungen an die Vertreter unbedingt so abzustimmen wie man es vorgibt und keine Informationen bis hin zu Falschinformationen. Wehe die Mitglieder draußen mucken auf. Die hat man vor der Versammlung hin gehalten bis zum Letzten, dass bloß sich da keine zwei und drei zusammen rotten und gegen den Laden Sturm laufen.

Anstatt den Wind aus den Segeln zu nehmen, nimmt man den Prüfer der vom Tagesgeschäft null Ahnung hat, bloß damit kein anderen rein schauen kann.

   

Nr. 2543

Webmaster

14. November 2007, 16:48 Uhr

Betreff: Offener Brief an Vorstände der VR-Bank MAK und Aufsichtsratsvorsitzenden

Manfred Bleil, Wunsiedel, den 8. November 2007

Offener Brief an
Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG
Herre Johannes Herzog und Herrn Uwe Heidel;
Aufsichtsratsvorsitzender
Herrn Werner Schelter

Kraußoldstrasse 6, 95615 Marktredwitz


Rüge der Durchführung Ihrer Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007, der Einladung, als auch der Protokollierung


Werte Herren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz,
werter Herr Aufsichtratsvorsitzender Schelter;

uns wurde das Protokoll Ihrer Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 zur Prüfung überlassen. Es ist uns unverständlich, warum ein ehemaliger Prüfer als heutiger Vorstandsvorsitzender immer wieder auf die Einhaltung normalster Formalitäten hingewiesen werden muss. Wir erlauben uns daher ihre Vertreterversammlung vom 25. Juli 2007 in allen Punkten zu rügen.

Alleine durch ihre Tagesordnung haben sie die Mitglieder mehrmals ihrer Rechte beraubt eigene Anträge einzubringen. Vielleicht trifft dies auch auf die Vertreter zu, da sie sich weigern offen zu legen, wo sie die Vertreter hinter verschlossenen Türen und ohne veröffentlichtes Protokoll in den Vorinformationsveranstaltungen mehr informiert haben, als die Mitglieder. Dass wir eine besondere Meinung zur Ausschaltung der Mitglieder bei der Satzungsänderung haben, dürfte sich zu ihnen herum gesprochen haben.

Entsetzt sind wir nun über das Protokoll zu den Tagesordnungspunkten 6.b) und 10. im Zusammenhang mit Einladung, Bekanntgabe über die örtliche Presse und wie sie die Dinge im Protokoll selbst festhalten. Teilweise betrachten wir dies als bewusste Irreführung der Mitglieder und Vertreter.

Bitte klären Sie uns und die Öffentlichkeit auf, warum Sie in der Einladung zum Tagesordnungspunkt 6.b) verschwiegen haben, dass Sie den Vorstand Krämer für das Geschäftjahr 2006 nicht zur Entlastung vorgeschlagen haben. Somit haben Sie den Mitgliedern vorgegaukelt, dass Herr Krämer zwar am 29.06.2006 mit allen anderen Vorständen gemeinsam entlastet wurde, obwohl seine Abberufung nur kurze Zeit zuvor vorgenommen wurde, aber dass es Gründe gab, dies für das vergangene Geschäftsjahr nicht zu tun, haben Sie verschwiegen. Das allgemeine Informationsinteresse der Mitglieder ist ebenfalls gröblichst verletzt, wenn Sie dem Mitglied die Diskussionsabläufe über das Protokoll vorenthalten, nachdem es sogar verschärfend einen Änderungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt bei der Durchführung gegeben hat und nicht bereits bei der Bekanntgabe der Tagesordnung. Jedes Mitglied und anscheinend auch jeder Vertreter musste davon ausgehen dürfen, dass in der vorgelegten Tagesordnung bekannt gegeben wird, wenn normale Abläufe gebrochen werden und ein Vorstandsmitglied nicht über die Tagesordnung zu Entlastung ansteht. Welche Hintergründe verschweigen Sie den Mitgliedern?

Unser schwerer Verdacht besteht in der Durchführung des Tagesordnungspunktes 10., dass es Ihnen ein größtes Anliegen war, von der Bekanntgabe der Tagesordnung bis zur Protokollierung hin erscheinen zu lassen, dass die bisherigen Vorstände für alle Bereiche von einem Regress freizusprechen sind. Gegenüber der Presse haben Sie aber selbst erklärt, dass die Vorstände für einen Betrag von 800.000 € nicht in Anspruch genommen werden sollen. Wir wissen alle, dass es sich dabei um den Fall handelt, der über die Verhandlung vor dem Amtsgericht Wunsiedel am 11. August 2007 allgemein öffentlich bekannt wurde und es sich herausstellte, dass der zuständige Vorstand Bestechungs- und Schmiergeldzahlung in allen Facetten ermöglichte und dass wahrscheinlich Geldwäschegesetzvorschriften in Masse missachtet wurden. Ebenso hat dieser Vorstand, Herr Wolf, vor Gericht selbst ausgesagt, dass er zur Ausreichung des Gesamtkredites keine relevanten Unterlagen des Kreditnehmers nach § 18 KWG zur Verfügung hatte, was einem Geständnis einer Sorgfaltspflichtverletzung und einem Untreuetatbestand entsprechen dürfte.

Wir brauchen hier sicher auch nicht breit treten, dass wir die Information der Mitglieder zur Tagesordnung durch Sie als reinste Alibifunktion sehen und es für eine Farce halten, wie es abgelaufen ist. Es demonstriert jedoch, wie Sie gewillt sind, mit den Mitglieder ehrlich um zu gehen. Sie haben in dieser Tagesordnung unanhängig von diesem Einwand die Mitglieder nicht über den vorgefertigten Antrag des Aufsichtsrates informiert, wodurch die Mitglieder keine Kenntnis erhalten haben über was beraten und beschlossen werden sollte. Damit haben Sie die Antragsrechte der Mitglieder regelrecht ausgeschlossen. Sie verweigern über das Protokoll in diesem Punkt wieder, ob und wie Aufsichtsrat und Vorstand, aber auch der Prüfungsverband die Vertreter in diesem Fall umfassend in Kenntnis gesetzt haben. Es dürfte nicht mehr notwendig sein, Ihnen die in dieser Hinsicht die Mitgliederrechte stärkenden Passagen des Genossenschaftsgesetzes zum wiederholten Male aufzuzeigen. Sie bringen die Genossenschaft dadurch in Gefahr, dass damit die Anfechtungsfristen für die Mitglieder von Gerichten für komplett gehemmt erkannt werden könnten, da kein Mitglied sowohl über die Tagesordnung, als auch über die Protokollierung der Versammlung so in Kenntnis gesetzt wurde, dass es unverzüglich befähigt ist die Notwendigkeit seiner Rechtsmittel zu erkennen und wahr zu nehmen.

Wir werden uns unsererseits informieren, wie mit Ihrem Verhalten auch rechtlich umgegangen werden muss. Wir werden Ihrem Mitglied jedoch raten, die Protokollierung und die in unseren Augen nur angeblich veröffentlichte Tagesordnung in der jeweiligen Form bei Behörden, Ministerien und dem Registergericht zur Überprüfung zu geben.

Teilen Sie bitte allen Mitgliedern mit, die von Ihnen eine Ausfertigung des Versammlungsprotokolles (= Link) erhalten oder noch angefordert haben, ob die Form wie hier zu sehen, vollständig ist und Sie auch keine Anlage weg gelassen haben. Leider haben wir schon einmal für ein Mitglied feststellen müssen, dass Sie im Fall Flex eine entscheidende Seite aus dem damaligen Folienvortrag aus dem Protokoll heraus gelassen haben. So ist es unverständlich, dass Sie nun die fortlaufenden Protokollnummern weglassen, wodurch das Mitglied nicht mehr befähigt wird auch Lücken zwischen den Jahren zu sehen. Dem nun Ihren Mitglied überlassenen Protokoll ist auch als wesentlicher Mangel anzulasten, dass der Hinweis, dass der Aufsichtsrat und der Vorstand einen Bericht abgegeben haben, keine Protokollform dieses Berichtes im Inhalt darstellt, sowie dies natürlich im Besonderen für die zusammenfassenden Schlussbemerkungen des Prüfungsberichtes zutrifft, wo Sie durch Verlesen und weglassen aus dem Protokoll einen wesentliches Informationsdefizit zwischen Vertreter und Mitglied erzeugen. Gehen Sie davon aus, dass wir in diesen Punkten massiv öffentlich Kritik betreiben werden, da wir dies auch im Sinne des Schutzes der Öffentlichkeit nicht so stehen lassen wollen.

Unsererseits erbitten wir von Ihnen eine Stellungnahme bis zum kommenden Dienstag, den 13. November 2007 zu den angegebenen Punkten.

Manfred Bleil

ergänzt am 14.11.2007: Durch das Weglassen der Protokollnummer erfüllt die überlassene Kopie oder Abschrift nach unserer Ansicht nicht den Anspruch der vollständigen Übereinstimmung mit dem Originalprotokoll.

   

Nr. 2542

U.

14. November 2007, 15:45 Uhr

Betreff: Wie lange stellt sich der Aufsichtsrat bei der VR-Bank noch vor die Machenschaften?

Liebe Aufsichtsräte, wie lange stellt ihr euch noch vor die Machenschaften von Heger, Krämer und Wolf, wie lange lasst ihr euch noch auf unsere Kosten von Johannes Herzog auf der Nase rum tanzen? Wie lange macht ihr bei denen ihrem Lug und Trug noch mit? Wie oft gebt ihr denen noch eure Genehmigung, nachdem die die Leute beschissen haben oder die Mitglieder? Habt ihr euch schon so in ihre Hände gegeben? Wenn ihr die Kurve nicht bald kriegt, dann werden wir nicht mehr bloß nach der Schuld von den Vorständen und vom Verband fragen. Wir werden euch fragen, ob ihr an den Sauereien auch was gehabt habt, sonst würdet ihr die Kerle nicht mehr decken. Seid ihr schon so mit denen verkettet?

   

Nr. 2541

Aus der Organisation

14. November 2007, 14:25 Uhr

Betreff: Vereinnahmungsmethode a la Verbandsprüfer Herzog

Wollte man den Vorstand Karl Krämer bei der VR-Bank auf der Vertreterversammlung wirklich nicht entlasten, oder war das auch nur eine Alibiveranstaltung, dass Vertreter geimpft waren diesen Antrag gesondert zu stellen? Warum haben die Vorstände und Aufsichtsräte nicht den Mumm einmal ehrlich mit den Vertretern, den Mitgliedern und der Öffentlichkeit umzugehen? Ein starkes Stück, wenn man lesen muss, dass man Vermutungen anstellen kann, dass bei dem Fall Flex die Schadenssumme für die Bank nicht 1,12 Mio. € waren sondern, dass die Frage des Vertreters auf der Versammlung nach den 2,5 Mio. € vielleicht eher seine Berechtigung hat, weil man da im Kleinen die Beträge nicht zusammen geführt hat aus den verschiedenen abzuschreibenden Kreditverhältnisse, genau so wie eventuell bei einer riesigen Kreditnehmereinheit, die die Höchstkreditgrenze gesprengt haben könnte. Nicht einmal scheint man ehrlich zu sein.

Wenn bekannt wäre, dass auch bei Gold, Gold, Gold mit den unglaublichen Umständen drum herum kurz vor dem Stichtag zur Kreditrevision 180.000 € auf vier andere Personen raus gebucht worden wären und dass das den Vertretern verschwiegen worden wäre, auch von dem neuen Vorstand, der das als Prüfer mit Sicherheit gesehen hätte, dann gäbe es wirklich keine Alternative mehr zur Verabschiedung dieses Mannes. Man hätte den Vertretern zweimal Regressansprüche zur Entscheidung vorgelegt und sie zweimal mit der Schadenssumme deutlich belogen und Verbandsprüfer, die bescheid wussten, saßen dabei? Schein- und Strohmannkredite um Beträge zu schönen um das tatsächliche Ausmaß herunter zu drücken? Haben die Prüfer zuvor beim Goldgeschäft auch gehofft, dass der Goldstaub in Deutschland ankommen möge, mussten die Prüfer Angst haben, das entdeckt werden könnte, dass die Vorstände Gelegenheit bekamen vor den Prüfungen das eine oder andere sauber hin zu stellen?

Doch es scheint so, dass über diese Unehrlichkeit gegenüber den Vertretern auch noch eine nachvollziehbare Strategie gelegt ist. Es wird von Sondergenehmigungen für Herrn Herzog gesprochen und der Notvorstand wurde nicht als Vertreter für Karl Krämer deckungsgleich vom Aufsichtsrat berufen um seine Aufgaben zu übernehmen, wie es das Genossenschaftsgesetz eigentlich verlangt, er wäre für die Bank als Genossenschaft notwendig gewesen, wenn es um notarielle Angelegenheiten ginge, wo man zwei Vorstände bräuchte. Und notarielle Angelegenheiten in Grundstückssachen hatte man sicher genug, wenn man sieht wie das mit den Rettungserwerben bei der Bank hin und her ging. Wie oft steht heute der Name Werner Schelter unter solchen notariellen Dingen wenn der Vorstand von der Revision den Auftrag hatte die Kreditrisiken konsequent abzubauen? Das bedeutet doch schwierige Kredite raus um jeden Preis. Ist das ein Vorteil für den Vorstand Herzog, wenn er sagen kann, der Aufsichtsratvorsitzende hat da als Notvorstand auch mitgewirkt und man hat ihn gleich in die Bereinigung dieser schwierigen Kreditfälle mit einbezogen?

Die Sondergenehmigung war somit eine nach dem Kreditwesengesetz, wo Herr Herzog quasi mit der Zustimmung des BaFin auf der Bankseite das Vieraugenprinzip zu erfüllen hatte. Das konnte Herr Schelter mangels fachlicher Ausbildung von heut auf morgen nicht gewährleisten, egal was man den Vertreter auch erzählte. Warum hat man also den ehrenamtlichen Vorstand, der er ja so nach dem Genossenschaftsgesetz gar nicht sein konnte, nicht von der Vertreterversammlung als solchen bestätigen lassen am 29.06.2006 und ist nicht ehrlich vorgetreten und hat die Situation mit Herrn Herzog auch richtig dargestellt? Man hat Karl Krämer normal bei der Entlastung vorgeschlagen, aber ein Jahr später war er plötzlich nicht beim Antrag des Aufsichtsrat über die Tagesordnung dabei. Es gibt keine Erklärung dazu warum dieses Dreieckspielchen?

Dieses Taktieren im Hintergrund, sollen da immer wieder Fallen aufgestellt werden? Einer traut dem andern nicht und einer braucht vom anderen immer wieder die Rückendeckung, dass man ihn im Sack hätte? Mitte Februar diesen Jahres wurde von der Stadt die Waldeslust gekauft mit allen hier geschilderten Beteiligungen der VR-Bank. War es geschickt dies zu einer Zeit zu tun, wo der zukünftige Aufsichtsratsvorsitzende noch Notvorstand war um ihn da mit rein zu ziehen, denn die ersten Anknüpfungspunkte dürften sicher noch im Jahr 2006 gewesen sein und innerhalb der Bank auch beraten worden sein? Hat Herr Herzog hier sogar den Rest des Aufsichtsrates überrumpelt mit vollendeten Tatsachen, wie auch schon früher? Wurde hier wieder nur zugestimmt? Vereinnahmungsmethode a la Verbandsprüfer Johannes Herzog, Intrigenspiele hinten und vorne? Wie soll der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter ihm heute neutral gegenüber stehen? War es notwendig den neuen Vorstandskollegen Heidel auch gleich auf das Label zu bringen, dass er auch schon ein Makel an der Hose hat und ja nicht drauf kommt alte Sachen auszugraben?

   

Nr. 2540

Dipl. Betriebswirt ADG

14. November 2007, 12:36 Uhr

Betreff: Warum kein Zwischenbericht bei der VR-Bank Marktredwitz

Es ist schon eine berechtigte Frage, warum bei der VR-Bank Marktredwitz kein Statement zur aktuellen Lage abgegeben wird. Wer dies so vollmundig ankündigt, wie Herr Herzog, noch als Gesamtprokurist vor nun knapp 1 1/2 Jahren, der hat keine guten Karten. Im letzten Jahr scheint ihn ja wirklich nur die Auszahlung des Verrechnungsguthaben aus der Körperschaftssteuer vom Finanzamt vor dem Verlust gerettet zu haben und da war er sich im Dezember wahrscheinlich auch noch nicht sicher wie es raus läuft und hat sich lieber ruhig verhalten.

So eine Ruhe vermittelt aber eher, dass es wieder nicht gut gelaufen ist. Die in Nr. 2759 aufgezeigten Prüfungsschlussbemerkungen sind wirklich eine schlimme Botschaft. Die Bank weiß inzwischen wie das Jahr gelaufen ist und wie auch das Ergebnis ausfallen wird mit ein paar Grad hin oder her. Das wird von den Banken auch verlangt, dass man Mitte November nicht mehr überrascht werden darf. Die Ergebnisvorausberechnungen sind heute schon im ersten Halbjahr ziemlich genau, sonst würde auch der Verband nicht schon mit den Märzzahlen in den Rundschreiben immer wieder raus rücken. Hat also der Vorstand Bammel mitzuteilen, dass es weiter runter geht? Da hätte man bei der Vertreterversammlung Ende Juni schon ziemlich genau was sagen können, wenn man nur gewollt hätte.

Aber da laufen doch auch noch Prozesse. Man kann zwischen den Zeilen lesen, dass das Ergebnis aus der letzten Verhandlung für die Bank nicht unbedingt positiv war. Wer weiß, vielleicht sind dem Webmaster vorerst noch die Hände gebunden und es war nur ein Zwischenschritt und er kann von sich aus noch nicht bekannt geben, weil er seine Position damit gefährden könnte. Aber es könnte die nächste harte Erkenntnis für Herrn Herzog sein, Er hat vielleicht schon als Prüfer da auch eine massive Risikovorsorge unterlassen. Den Prozess hat man in den Lageberichten regelrecht tot geschwiegen. Hat er als Prüfer wirklich schon wie der Geschäftsleiter der Bank gedacht? Wann wurden die Weichen in der Zentrale des GVB gestellt, dass er Vorstand werden sollte? Und jetzt müsste er vielleicht kleinlaut zugeben, dass mit den Wertstellungen einiges nicht in Ordnung war. Kann man dem glauben, dass das mit den Stichtagsverzinsungen in der Bilanz vollständig verarbeitet ist, wenn bei den Kunden laufend nachgebessert werden musste und die Gewerbekunden noch außen vor sind? Was kommt da noch auf die Bank zu, was Herr Herzog vielleicht beabsichtigt bisher noch nicht in die Abschlüsse aufgenommen hat? Könnte man es rechtfertigen, dass dies wieder mit einem zeitlichen Nachlauf geschieht?

Man liest viel von Schritten in die richtige Richtung oder Riesleine ziehen und von Stolz, wie man die Probleme der Vergangenheit überwunden hätte. Wenn man die Prüfungsberichtsvermerke sieht und dazu den Zeitungsbericht mit dem Stolz sich wirklich vor Augen führt, dann gibt es in Marktredwitz wahrscheinlich wirklich nur die Lösung der endgültigen Reisleine. Herr Herzog ist inzwischen mit der Vergangenheit der Bank nicht minder behaftet wie die alten Vorstände auch. Mit ihm werden die alten Zustände immer nur zugedeckt. Und es zeigt sich wirklich, während andere gar von Goldgrube Marktredwitz schreiben, geht es mit der VR-Bank weiter dahin. Ein Vorstand der persönlich so mit den Problemen der Bank beschäftigt ist, kriegt auch weiter die Quittung von der Kundschaft. Alle haben wir wieder eine gewisse Aufbruchstimmung verspürt, bei der VR-Bank Marktredwitz strahlen die unbewältigten Probleme der letzten zehn bis zwanzig Jahre weiter aus. Und Herr Herzog scheint sich selber als ein Problem der letzten Jahre heraus zu kristallisieren. Leider ist es so, dass ein genossenschaftlicher Geschäftsleiter kaum mehr eine Chance hat wo anders auf die Beine zu kommen, wenn er mit wenig Erfolg ausscheiden muss, daher scheint es so, dass Herr Herzog sich auch noch an den Posten klammert. Aber leider ist das auch wieder der nächste Schaden für den Betrieb. Klammert er, verlieren vielleicht manch andere Mitarbeiter ihren Job.

Die Reisleine ist wirklich nur ein ehrlicher Schnitt. Und als Involvierter im genossenschaftlichen System sehe ich es wirklich, auch ein Abnabeln von der Fuchtel des GVB ist in Marktredwitz dringend erforderlich um wieder frei atmen zu können. Es wird Jahre dauern die Altlasten wirklich abzustreifen. Jetzt werden sie aber nur auf den Rücken geschnallt und ständig mit herum getragen. Die Sonne scheint nicht bei der VR-Bank in Marktredwitz, egal wie viele Plakate man dazu noch aufhängen will.

   

Nr. 2539

Cornelia

14. November 2007, 10:35 Uhr

Betreff: Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel

Es ist unfassbar, der Eintrag Nr. 30, auf dem in Nr. 2751 zurück verwiesen wird, ist bald drei Jahre alt und die Sache stammt aus dem Frühjahr 2001. Es ist aktueller denn je. Was die Bankleute hinter der Fassade gemacht haben und immer noch machen, ist unbegreiflich. Die Fassade ist, die man auch aus dem vor einiger Zeit hier aufgezeigten Urteil des Oberlandgerichtes Frankfurt herauslesen konnte. Die Mitglieder sind nicht fähig die Geschäftsführung in ausreichendem Maß zu kontrollieren. Vielleicht war es ein Denkanstoß, aber die Richter haben eines verkannt, es sind nicht die Mitglieder, die nicht kontrollieren, es ist das aufgebaute System der Verbände und willfähriger Bankvorstände, die aus dem System heraus ihre Vorteile ziehen, die die Kontrollfunktion der Mitglieder unmöglich machen. Denn was dieser Aufsichtsrat bei uns faktisch für einen Wert hat, dass haben wir zur Genüge kennen gelernt. Wer den Vorstand entfernt hat und wer den neuen ausgesucht hat, dass war nicht unsere Aufsichtsrat. Es wurden die Prüfer Grothoff und Herzog her geschickt, die mussten beim Trio Heger, Wolf und Krämer den Leithammel möglichst leise und ohne Aufheben entfernen und die anderen an eine ganz ganz kurze Kette nehmen, weil ohne ihre Anwesenheit die Strategie nicht aufgehen würde. Dies zwei Prüfer durften untereinander ausmachen, wer selber Vorstand werden soll. Vielleicht waren sogar beide eingeplant.

Der Zweck heiligt im Hintergrund die Mittel, wenn man die Kunden schon beim Betreten der Bank mit der Wertstellung über jeden möglichen Buchungsvorgang löffelt, wenn eine wachstumswütige Kreditpolitik gefahren wird, die im wahrsten Sinne des Wortes eine Gefahr für den Kreditkunden darstellt. Der Charakter der Bankführung, aber auch derer, die sie ungehindert wirken haben lassen, der wird über den Eintrag mit dem Hotel aufgezeigt. Nichts war eiliger als diese Anlage unter fadenscheinigsten Vorwänden in Augenschein zu nehmen und den Inhaber in Sicherheit zu wiegen um die letzte Information zu kriegen. Anscheinend skrupellos wurde eine Existenz zerstört und bei einer Insolvenzverwaltung nicht einmal beim Weiterverkauf ein Sachverständigengutachten über den Wert gemacht. Warum auch, das hätte nur Schwierigkeiten bedeuten können. Und wie bei den Maschinen in Wunsiedel, so war anscheinend auch hier die größtmögliche Erlöserzielung zur Reduzierung von Verlusten bei der Bank selber für die handelnden Personen eher hinderlich. Genauso scheint es aber, dass sich die Prüfer nicht dazu berufen fühlten im Sinne der Genossenschaft, im Interesse des Kunden auf möglichst hohe Reduzierung von Restforderung, dies überhaupt nach zu kontrollieren.

Und so scheint es, dass es im Dunstkreis hinter dieser unaufbrechbaren Fassade auch unwichtig ist, wenn ein ehemaliger Prüfer Johannes Herzog in dem Zusammenhang einen Brief mit seinem neuen Vorstandkollegen Heidel zum Bundesaufsichtsamt schickt und damit so tun will, als ob die Bank mit ihren Freiheit der Auslegung die Verlustreduzierungsinteressen und das Interesse des Kunden zur Reduzierung seiner eigenen Restschuld nicht beachten brauchte, weil man Zubehör dem Kunden ohne Sinn der Angelegenheit nur so abnehmen darf. Dass die Bank aber selber andere Verträge über Sicherungsübereignung gemacht hatte, das hat man nicht gemeldet, dass man dies in einer Gerichtsverhandlung zugegeben hat, das wollte man der Bankenaufsicht besser nicht sagen. Ersten können die nicht schauen, die die Finger in die Wunden legen würden und man weiß, dass die von niemand erfahren was man geschrieben hat und die eigenen Kontrolleure, die muss man nicht fürchten. Was hindert einen an so einer Position also die Bankenaufsicht schamlos zu belügen. Der eigene Schutz liegt im selbst geschaffenen, selbst gesicherten unkontrollierbaren System. Und wer darin schwimmt, wie Herr Herzog, gewinnt auf Kosten vieler anderer.

   

Nr. 2538

Erinnernder

14. November 2007, 09:45 Uhr

Betreff: Erinnerung an berechtigte Interessen

Das Jahr neigt sich langsam zur Neige. Es ist angesagt auch wieder zurück zu blicken. Mit der Entwicklung unserer VR-Bank darf man sicher nicht unbedingt zufrieden bei dem Gesichtspunkt was sich alles abgespielt hat. Lächerlich wirkte geradezu, wie man sich verbarrikadiert hat, wenn es darum ging, den Mitglieder die geforderten Informationen zu geben, sogar auf persönliche Vorsprache und schriftliche Eingaben. Es ist traurig, dass man über den Wunsiedeler Kreis erfahren muss über welche Quelle der Abschluss und der Lagebericht der Bank veröffentlicht ist. Viel Energie wird verwandt um die Internetseite zu gestalten. Aber bei den Geschäftsberichten gibt es nicht einmal einen Link zum Bundesanzeiger, wo die Abschlüsse ab sofort für jedermann einzusehen sind. Nein man hat dies nicht mals auf der Vertreterversammlung bekannt gegeben.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Rede von Rede von Herrn Johannes Herzog am 29.06.2006 (= Link) auf der Vertreterversammlung erinnern. Immer wieder gibt es leere Sprechblasen, an die sich bei dieser Bank am nächsten Tag keiner mehr hält. Vertrauen in Ihrer Nähe, berechtigte Informationsinteressen der Vertreter und nun aufgrund der Novelle des Genossenschaftsgesetzes natürlich mit dem gleichen Anspruch gegenüber den Mitgliedern bezüglich eines Kurzberichtes im Dezember.

Wir gehen aber alle davon aus, dass der neue Vorstand nicht den Mut aufbringen wird, dies heuer so zu erledigen, wie er es im letzten Jahr versprochen und nicht eingehalten hat. Geheime Kommandosachen sind Gift für das Ansehen der Bank. Sätze im veröffentlichten Lagebericht wie ‚die Kundeneinlagen sind wegen der Zinspolitik der Konkurrenzinstitute stark rückläufig’ drücken nur die absolute Hilf- und Ratlosigkeit der Führungsriege aus und sind gleichzeitig eine Beleidigung für die Kunden.

Dieser Satz alleine sagt aber viel über die wirtschaftliche Kraft der Bank aus, sich der Marktsituation überhaupt zu stellen. Die Ursachen sind die, die auch dem Protokoll vom 29.06.2006 über die zusammengefassten Schlussbemerkungen des Prüfungsberichtes (= Link) in geballter Form auf der zweiten Seite unten aufgeführt sind, dass sich die Bank durch ihre Wertberichtigungen und Abschreibungen jeder Manöverierfähigkeit selbst beraubt hat. Sich selbst auf die Brust klopfen wäre viel angebrachter, als so dümmliche Ausreden zu suchen, die nur für das Allgemeinpublikum gedacht sind.

So scheint es, dass man das berechtigte Interesse der Vertreter und Mitglieder wieder blockt und diese Schlussbemerkung zum Prüfungsbericht in der diesjährigen Versammlung angeblich angesprochen hat, wobei man beim Verlesen ja nicht weiß, ob man das auch komplett getan hat, denn unter den „überwachenden Augen und Ohren der Verbandsleute“ weiß man ja nicht, ob man die gemeinsam unangenehmen Passagen gar weg gelassen hat, aber ein Mitglied wieder damit vor den Kopf stößt, dem die Information in Schriftform zu geben ohne dass er immer wieder nachfassen muss. Und so hängt jedem Vorgang immer wieder ein negativer Touch an und so straft nicht die Konkurrenz die Bankführung, sondern der Kunde selbst. Immer wieder wird da und dort einer brüskiert und der erzählt es dem und dem.

Den Kunden fehlt selber vielleicht auch die genaue Erkenntnis die Hintergründe zu benennen, aber Markt bearbeiten heißt auch Gespür haben, nicht mit Kleinspenden mit großen Zeitungsberichten auftreten, wenn man den normalen Beitrag für die Region mit Ertrag und Steuern seit Jahren schuldig bleibt. Da gibt man sich der Lächerlichkeit preis damit. Eigentlich müsste man um die Kritik dabei dankbar sein, denn von dem man sich mit einem vielsagenden Lächeln nur noch abwendet, der wird schon gar nicht mehr beachtet. Und das fehlende Gespür für solche Dinge, das straft ein Kunde mit Misstrauen und mit Abwanderung. Und ein erfahrender Banker weiß, dass der Bankkunde, der sein Misstrauen mit den Füßen ausdrückt in dem er die Fersen zeigt, dass der nicht wieder kommt. Die Erfahrung, dass sich negtive Nachrichten um ein Vielfaches verbreiten gegenüber positiven, ist bei den entscheidenden Leuten in der Bank noch nicht angekommen.

Und so wäre es wahrscheinlich Herrn Herzog und Herrn Heidel ein Graus sich fachkundigem Publikum zu stellen und für das Jahr 2007 einen Kurzbericht zu geben mit Aufzeigen der wahren Ursache eines ungebremsten Niedergangs der VR-Bank Marktredwitz. Und eine weitere Erkenntnis muss auch lauten, wer sein Image immer selber herbeiredet, wer sein Publikum dabei belügt, der zerstört es selber in ungeheuerem Maße. Da die Blender der Vergangenheit leider erst jetzt langsam vollständig entlarvt werden, hat es Herr Herzog besonders schwer, ja er scheint hier die Fettnäpfchen geradezu zu suchen und auch zu finden, wenn er diese Zeit auch noch gut redet, weil es auch seine eigene Zeit in seiner Vorposition war. Das kann er nie und nimmer wegleugnen Und auch dass er an diesen Zeiten beteiligt war honoriert das Publikum, der Kunde. Die Kunden erhalten das Gefühl einer absoluten Unehrlichkeit. Wer sie früher gegenüber den alten Vorständen bei diesen schlimmen Zuständen im Stich gelassen hat, dem kann man heute weder als Kreditnehmer vertrauen, noch kann man dem sein Geld anvertrauen. Es ist unumstritten, es kennt fast jeder bei uns jemand, der unfassbare Probleme mit dieser Bank, besser noch durch die Bank bekommen hat. Probleme, die man von andren Banken nie hört. Und auch das kann Herr Herzog nicht wegleugnen, er hätte viel dazu beitragen können, auch persönlich, dass manches Leid bei uns nicht eingetroffen wäre. Der 11. Juli 2007 mit der Gerichtsverhandlung um Gold, Gold, Gold hat vielen zusätzlich die Augen geöffnet wie der heutige Vorstand in seine Position gekommen ist. Den einen Vorstand durch die Hintertür verabschieden und die andern für eigene Zwecke einspannen.

In der Öffentlichkeit vermittelt ein gesetzlicher Prüfer eigentlich die Anschauung, dass er die Schutzfunktion für das Mitglied und den Kunden haben müsste. Man muss bei uns glauben, die Prüfer seien genau im Gegensatz dazu bei allen Sauereien dabei gewesen und voll informiert gewesen, wie und was gelaufen ist. Mit dem Verhalten wird fast vermittelt, sie hätten nicht nur einmal ihre Finger schmutzig gemacht. Ja man hat fast den Eindruck haben die Verbandsgrößen Frankenberger und Hilkenbach hätten schon gewusst wen man nach Marktredwitz und Arzberg schicken muss und es genau ausgesucht. Was über die VR-Bank Marktredwitz an die Oberfläche gekommen ist, wie man damit von Seiten der Bank und des Genossenschaftsverbandes umgeht, dass hat bei uns das Ansehen der Volks- und Raiffeisenbank mit dem Dachverband GVB schwer beschädigt. Ein Herr Herzog aus diesen Reihen kann das am allerwenigsten reparieren.

   

Nr. 2537

Nah dran

13. November 2007, 17:31 Uhr

Betreff: Das Fass ist voll

Das Fass ist voll, für alle. Dieser Exprüfer schaufelt schon lange das Wasser aus seinem sinkenden Schiff, aber der letzte Tropfen, der es zum Absaufen bringt, der ist auch schon ausgegossen. Wir haben die Nase randvoll.

   

Nr. 2536

Waldemar

13. November 2007, 17:16 Uhr

Betreff: Die VR-Bank, Selbstbedienungsladen oder organisierter Ausplünderungsladen ?

Für uns auf der Arzberger Seite war es damals schon eine Überraschung, dass unsere Vorstände doch nicht in Marktredwitz rein gekommen sind. Und unsere Aufsichtsräte hat man ja kurz danach auch rücksichtslos abserviert. Wenn wir das gewusst hätten, dann hätten wir nie zugestimmt. Man hat uns oft genug gesagt, wir seien die Schlechtern gewesen. Aber wenn ich das hier so verfolge, dann waren die anderen alles nur Blender und ich meine fast, die waren halbe Verbrecher. Selbstbedienung hat es anscheinend in der Führung gegeben, für die Kunden war das vorher schon ein Ausplünderungsladen. Haben Marth und Dittrich uns mit den Stichtagsverzinsungen und den Wertstellungen genauso ausgenommen? Wie weit kann man denn das mit dem Hotel noch rückabwickeln, oder die Kunden entschädigen? Wenn die Revisoren dass alles gesehen haben und den Hegerclan mit Anhängsel Wolf und immer bereitem Helfer Krämer dafür nicht zur Verantwortung gezogen haben und wir Kunden so schutzlos dagestanden haben, dann muss man doch die Prüfer heute wegen Strafvereitelung anzeigen. Dann bekommt man wenigsten einen am Schlafittchen.

Woher haben denn die Marktredwitzer Kollegen von angeblichen Verstößen von Marth und Dittrich gewusst, die es verhindert haben, dass die Vorstände bei der neuen großen Bank geworden sind? Die hat man doch gleich nach den erfolgreichen Fusionsversammlung gewaltig durch die Mangel gedreht. Und ihr Wissen haben den Marktredwitzern doch die Prüfer gesteckt. Vielleicht haben die über Prüfungsergebnisse sogar besser bescheid bekommen, wie die in Arzberg, aber auf jeden Fall so, dass man was damit anfangen konnte. Und was getan werden sollte, das hat man heimlich vorbereitet. Alles vor der Fusion. Mit solchen Vorständen war die Fusion nicht im Interesse der Mitglieder. Und auf diesen Seiten sieht man wirklich, wer die Schlechteren waren, wenn man im Jahr 2000 allein aus Versteigerungen in Marktredwitz Häuser und Betriebsgelände von Kunden mit 6 Millionen in die eigene Bilanz genommen hat. Da kann man davon ausgehen, dass man Werte in drei- oder vierfacher Höhe durch die Amtsgerichte gejagt hat und so ein Hotelfall ging im nächsten Jahr gleich nebenher. Die Versteigerungen immer begleitet vom Verbandsanwalt und nie verhindert von seinen Revisoren.

Ich hab auch die Einträge zum Gold-Wolf gelesen. Da hat doch der Herzog den Wolf instruiert, was er vor Gericht sagen soll und was nicht. Da bin ich fast geneigt zu denken, der Exprüfer schreckt auch nicht vor Anstiftung zu einer Falschaussage zurück. Da bin ich voll dakor, dass der den Wolf vor die Türe setzen hätte müssen, wenn es der Aufsichtsrat nicht fertig bringt, bevor man die Revisionsverpflichtung miteinander austrickst und der Kerl noch unser Geld nach Afrika schickt, wo es im Sand verschwindet. Für was gibt's die Geldwäschevorschriften, wenn der Prüfer entscheidet wo man sie anwendet und wo nicht. Hoffentlich kommt das diesmal deutlich zur Sprache und wird nicht mehr unter den Tisch gekehrt. Dieser Herzog hat die Geldwäscheanzeigen nicht an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben, sondern die Unterlagen fein säuberlich für seine eigenen Zwecke zusammen gesammelt und kopiert, so sieht es doch aus.

Genauso gilt es für den Fall Flex, wo man nicht nachgeprüft hat, ob Heger über Slowenien und Österreich Gelder verschoben hat. Das wollen wir wissen und wenn es uns der Aufsichtsrat auch heut noch nicht sagt, dann wird halt die Staatsanwaltschaft auch in Marktredwitz 400 Ordner mitnehmen müssen.

   

Nr. 2535

Aus der Organisation

13. November 2007, 15:03 Uhr

Betreff: Selbstbedienungsladen VR-Bank, zu 2751 und Nr. 30, Existenzvernichtung

Die Vorstände bei der VR-Bank hatten gar nicht das Interesse ihre Aufgabe zu erfüllen, für die Bank Gewinne zu machen. Hatte man den Kunden mit seinem Hotel so nieder gemacht, dass er sich nicht mehr wehren konnte? Das kommt ja einer offensichtlichen Enteignung gleich. Hat der noch Unterlagen, die man hier veröffentlichten könnte, wie testierte Bilanzen seines Betriebes? Hat er den Zeitungsartikel über den Verkauf aufgehoben? Alle Vorstände plus des Hegerbruder haben ihn besucht. Warum Reinhard Heger? Man hat also drei bis vier Tage nach der Fusionsversammlung in Marktredwitz mit dem tollen Auftritt von Oberrevisor Hofmann schon gewusst, dass Marth und Dittrich nicht in den Vorstand kommen, obwohl es die Vertreter so abgestimmt haben. Da hat man normal andere Aufgaben unmittelbar nach der Fusion, da muss man die internen Dinge auf die Reihe bringen. Aber die haben als erstes nach den lohnenden Objekten der einverleibten Bank Ausschau gehalten, die man sich unter den Nagel reißen kann. Gibt es Unterlagen zu der GmbH, die sich das Hotel zum Spottpreis einverleibt hat, Handelsregisterauszüge und ähnliches, wer da beteiligt war? Ein Weiterverkauf ohne Wertgutachten? War da Rainer Loos Insolvenzverwalter, auf jeden Fall hatte der gute Verbindungen in die Bank hinein. Die Rechnung für die Mitglieder ist auch ganz einfach, Finanzierung des Kunden – Zerstörung der Existenz – Weiterverkauf zum selbst ausgehandelten Preis an bereits vorinformierte Interessenten aus den eigenen nahen Kreisen - Differenz ist Verlust bei der Bank. Herr Herzog was haben Sie zu dem Fall zu sagen, in Summe verbleibt ein Betrug am Kunden und ein Betrug an der Bank, wenn die These richtig wäre. Wie viel weiß man damit aus der Summe Kreditabschreibungen von 100 Mio. DM, Flex 2,5 Mio. € laut dem Vertreter inklusive Strohmannkredite, Gold, Gold, Gold 1 Mio. €, Bleil, wenn man die Maschinen alleine sieht, 800 TDM, dieses Hotel an die 5 Mio. DM. Dann sind wir jetzt vielleicht bei ungefähr 10 Mio. DM, wo man Hintergründe kennt.

Wenn man dem Kunden gesagt hat, da kann man was daraus machen und selber Geld rein stecken, dann ist es doch eine ungerechtfertige Kündigung gewesen? Waren diese Vorstände unter den Augen der Prüfer die Schänder der Region? Wie oft wurde Bekannte und Verwandte von Vorständen bedient? Hat auch ab und zu mal ein Aufsichtsrat als Interessent zugelangt? Hat sich bei den Schnäppchen und den Verlockungen auch ab und zu mal einer vom Genossenschaftsverband in dieser Liste wieder gefunden? Braucht es deswegen den Prüfer auf der Vorstandsposition? Und kann er deswegen ungeniert weiter umhausen wie seine Vorgänger? Herr Wolf hatte laut der Laudatio bei seiner Verabschiedung immer das Wohl seiner Kunden im Auge. Das kann man wohl im wahrsten Sinne des Wortes für alle so sehen was er im Auge hatte? Hoffentlich kontrolliert eine Tiefenprüfung auch so etwas oder muss man die erst darauf hinstoßen.

   

Nr. 2534

Beobachter

13. November 2007, 13:13 Uhr

Betreff: Zu Gold - Wolf

Endlich, ist es soweit mit der Berufungsverhandlung bei Gold, Gold, Gold? Hat der angeklagte Kunde in der Verhandlung vor dem AG Wunsiedel darauf gesetzt selber leise aufzutreten, damit er nicht so tief in die Tinte getaucht wird? Wahrscheinlich wurde er von den Geschützen überrascht, mit denen dann aufgefahren wurde und gegen die er wehrlos da stand. Als Beobachter, der sich vom Prozessverlauf erzählen ließ und mit guten Kontakten zu Mitarbeitern der Bank kann man nur sagen, da hat man einiges weg gelassen und manch anderes besonders betont, um die Sache so ausgehen zu lassen, wie es der Fall war. Ich denke, damit auch die Rolle der VR-Bank im Licht der Gerechtigkeit richtig erscheint, braucht es hier auch eine Öffentlichkeitswirkung, um die Staatsorgane von unsauberen Kronzeugenreglungen hinter den Kulissen weg zu bringen und sich Fakten aus der Bank geben zu lassen und die Zeugenaussage auch auf mehrere Personen zu stützen. Bewertungen und Einschätzungen, durch den schwer beteiligten Vorstand Reinhold Wolf gehören da einfach weg.

Wenn man es zurück verfolgt, so war dieser Prozesstag im Juli eine einzige Ohrfeige gegen die Revision des Genossenschaftsverbandes, eine interne gab es ja nicht laut Prüfungsbericht und zudem wenn ein Krämer dafür zuständig war, das interne Kontrollsystem der Bank an sich, dass sich aus dem Vieraugenprinzip ableitet und das Kontrollorgan der Mitglieder, den Aufsichtsrat. Und blickt man 14 Tage vor den Prozess zurück, dann gehört die Vertreterversammlung mit dazu, wie man auch die Mitglieder bei der Bank belogen hat. Wenn bei Flex schon über die Vertreterversammlung aufgezeigt wurde, dass ein Vorstand dem Aufsichtsrat falsche Kundenzahlen vorgelegt hat, so kann man dass eventuell auf Gold, Gold, Gold überschreiben, wie bei der Bank getrickst wurde, um Revision und Aufsichtsgremien hinters Licht zu führen, oder vielleicht sogar wie die Bank im voraus schon von Prüfungen unterrichtet war um Revisionsabläufe gemeinsam umschiffen zu können.

Eigentlich muss die Prüfung so etwas von sich aus selber sehen, aber dass rückt sie noch näher ran an die Vermutung auch Mittäter zu sein. So könnte Reinhold Wolf das Engagement dieses Kunden auch damit geschönt haben, dass man bereits vor dem im Prozess verhandelten Stichtag im November 2003 aus den Firmenkonten einen Betrag von 180.000 € herausgebucht haben und dafür viermal Kreditverhältnisse von 45.000 € gemacht hat, auf Mitarbeiter und Verwandte, mit dem Versprechen, dies sofort nach der anstehenden Revision zurück zu buchen, was aber dann wahrscheinlich nicht mehr gemacht wurde oder bei der Bank wegen der Umstände auch nicht mehr möglich war. War also der Schaden aus dem Kreditverhältnis nicht 800.000 €, sondern eine ganze Million? Hat man also die Mitglieder wieder belogen, eventuell auch so wie bei Flex, dass man Strohmannkredite bei der Schadenssumme nicht nannte? Hat man damit vier andere Leutchen auch noch in unglaubliche Probleme gebracht? Hat man die gar mit den Versprechen der Rückbuchung betrogen und den einen oder anderen sogar verfogt und ruiniert?

Bei jeder Bartransaktion ab 20.000 € wird vom Buchungssystem der Bank automatisch zur Geldwäscheüberprüfung mit aufgefordert. Das ist eines, was Verbandspräsident Götzl immer bemängelt mit staatliche Aufgaben zu übernehmen und mit der Überprüfung zusammenhängendem Abfluss von Geldern. Dazu gibt es vorgefertigte Formulare, wo der Banker den Namen des Kunden festhalten muss und seine Einschätzung, ob alles in Ordnung ist. So muss dies bei den 30.000 € Schmiergeld in jedem Fall ein Formular dafür geben. Wenn Fremdwährungsverfügungen sind, muss dies ab 5.000 € passieren und sogar, wenn ein Banker bei einem niedrigeren Betrag diese Vermutung haben muss, wie vielleicht bei den unfassbaren Reisespesen. Bei der Aktion am 25. Juni 2004 mit den 60 bis 70.000 € für die Bestechung der Flughafenmannschaft hat es aber auch noch einen Boten gegeben, der auf diesem Geldwäscheformular mit dem Festhalten von Ausweisdaten vermerkt werden muss.

Warum hat man diesen Boten nicht als Zeuge gesehen? Es wird gemunkelt, dieser Bote sei auch einer der vier gewesen, die auch bei der Umbuchungsaktion mit den jeweils 45.000 € beteiligt worden sind. Hat der das Geld nun nach Afrika gebracht oder nicht und was könnte er dazu sagen?

Auch der mitangeklagte Fußballtrainer Dotzke soll angeblich einer von denen gewesen sein, auf die man einen Kredit gebucht hatte? War die Kronzeugenregelung damit unterlegt, dass man den zweien, oder auch nur einem „Forderungsnachlass“ gewährte, über Zusagen eine Abschreibung bei der Bank einfach nur zu vergessen und verstauben zu lassen, ohne jemals daraus Maßnahmen zu ziehen. Kann man dann auf so eine Aussage eine Verurteilung des Hauptangeklagten stützen, weil der andere glaubwürdig ist? Oder hat man es einfach vermieden diese Glaubwürdigkeit anzukratzen?

Warum hat man denn den Vorstand Wolf als Zeuge gebeten? Warum holt man bei der Einschätzung des Kreditnehmers nicht den für die laufende Kreditüberwachung zuständigen Kontrollvorstand, Herrn Krämer oder dessen Nachfolger Herrn Herzog, der dies sicher auch schon als Prokurist gemacht hat? Oder wollte man jetzt hinter dem Rücken der Mitglieder Karl Krämer diesen Fall doch in die Schuhe schieben? Der Überwachungsvorstand muss doch diesen Kredit immer aufarbeiten, egal ob die Kompetenz des Marktvorstandes ausreicht oder ob er selber zustimmen muss. Und er hat zu prüfen, ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen und aussagefähig sind und muss sie laufend auch auswerten. Also die Organisation dazu aufstellen durch Personal und Fachkenntnis. Wie kann Reinhold Wolf alleine erklären, die Sicherheiten sollten sein, das Haus der Vielleichtschwiegermutter, der Mutter der Vielleichtverlobten des Kunden? Wie kann man als Bankvorstand vor Gericht aussagen, der Kunde hätte seine Verpflichtungen nicht erfüllt, weil das Festgeld von der Sparkasse nie eingegangen ist? Hätten Markt- und Kontrollvorstand nicht gemeinsam sich vor Kreditausreichung dieses Festgeld abtreten lassen müssen und nicht hinterher behaupten, man hätte nicht mal eine Bestätigung der Anlage bei der Sparkasse zu sehen bekommen? Bitte vorlegen lassen und nicht vorlügen lassen aus der Notlage des Kunden heraus vielleicht. Denn eine Verpfändung kann ja ohne Vorlage von nachvollziehbaren Belegen nicht mal in ein Abtretungsformular geschrieben werden. So was vor Gericht ohne Nachweise zu behaupten ist hanebüchen. Sind da nicht die unglaublichsten Zustände bei der Bank bestätigt, für die Vorstandschaft, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung jeder in einer Verantwortung aus eigener Sicht stehen?

Muss man die Ermittler fragen, ob sie ihre Aufgabe nur sehen, den Kunden zu verknacken, oder ob es auch ihre Aufgabe ist entlastende Fakten heranzuziehen, um ja den Bankleuten nicht auf die Zehen zu treten? Haben sie die Unterlagen der externen Revision mit zu den Ermittlungsunterlagen genommen und gesichtet? Haben Sie die Vorstand- und Aufsichtsratsprotokolle zu der Angelegenheit gesichtet und herauskopiert? Hat man die anderen Vorstände vernommen und die Aussagen festgehalten, hat man festgestellt, wer die drei anderen Personen waren, die man dem Kunden am Vormittag des 13. Juli 2004 in Marktredwitz als drei Aufsichtsräte benannte, als man ihn persönlich zur Berichterstattung herein zitierte? Was denn das Gespräch mit dem Kunden für alle für Erkenntnis brachte und was der Inhalt war? Es belegt doch eindeutig, dass man Reinhold Wolf nicht mehr trauen konnte. Hat man intern die Mitarbeiter aufgefordert zur Aufklärung beizutragen, speziell über das Gewinsel von Reinhold Wolf, meine Existenz, ich muss dafür gerade stehen? Hat man die Mitarbeiter unter Druck gesetzt oder ihre freien Aussagen ermöglicht?

Wer waren diese drei Herren, oder gar alle anderen fünf neben Reinhold Wolf? Über so etwas muss man doch Protokolle oder mindestens eine Aktennotiz schreiben. War ein gewisser Herr Greiner gar noch darunter, oder hatten sich auch Prüfer als Vorstand und Aufsichtsrat ausgegeben? Wie wäre es mit einer Personengegenüberstellung oder dass man dem Beklagten die Möglichkeit über Fotos gibt die Leute zu identifizieren, die die Geschichte aus erster Hand geschildert bekamen und heute vielleicht wesentlich zur Klarstellung beitragen könnten? Wann wurden überhaupt Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz abgegeben? Wurden die zu den Akten der Ermittlungsbehörden genommen?

Man könnte aber auch alles abkürzen. Man könnte alleine Herrn Herzog und vielleicht noch getrennt Herrn Grothoff befragen. Ersterer weiß alles, zweiter vielleicht auch, aber zumindest sehr viel. Wird einem Kunden eine höhere Strafe aufgebrummt, nur weil ihm der Aperrat einer Bank gegenüber steht? Wird ihm eine harte Strafe aufgebrummt, wird jemand ins Gefängnis gesteckt, weil sonst der Prüfer von damals ganz nahe an ein Mitschulden heran gerückt werden würde und er seinen Chefsessel abgeben müsste? Weil er seine eigene Haut und seinen Posten retten muss und die ganze Bank und die ganze Organisation ihm dabei zu helfen hat? Alleine die Möglichkeiten, die sich aus all den Fällen ergeben, über die man so spricht, die unkontrollierten KWG-Sachen, die Nähe zu Reinhold Wolf, der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger und auch mit Karl Krämer, der Forderungsnachlass in diesem Frühjahr mit annähernd einer halben Million müsste die politische und moralische Konsequenz haben, dass dieser Herr für die Bank untragbar ist. Der Imageschaden reicht schon weit über die Grenzen der Bank hinaus. Es riecht danach, dass er Nutznießer unzähliger negativer Zustände aber auch vieler unschönen Schicksale im Kundenkreis sein könnte, wozu er in keiner Phase im Rahmen seiner Möglichkeiten beigetragen hat dies einzudämmen oder gar zu verhindern. Manchmal glaubt man, er wäre lächelnd daneben gestanden, weil es ihm in den Kram gepasst haben könnte.

Nach Reinhold Wolf könnte ein ehemaliger Prüfer noch viel tiefer fallen.

Ich werde mir die Termine genau ansehen und diesen Beitrag der Frankenpost und dem Neuen Tag vor der zweiten Verhandlung als Leserbrief aufgeben.

   

Nr. 2533

Aus Selb

13. November 2007, 10:14 Uhr

Betreff: Zu Grünhaider Nr. 2752

Wenn’s zur Berufungsverhandlung zwischen unseren Fußballmanagern geht, wird dann Reinhold Wolf mehr in die Mangel genommen? Darf er dann wieder als Pensionist mit den Bankunterlagen durch die Gegend fahren, ohne Begleitung von seinem ehemaligen Vorstandkollegen Herzog? Den muss der Verteidiger in die Mangel nehmen ob man mit dem Dozke nicht was abgesprochen hat, damit man die Bank rein wäscht, der lebt nämlich nicht wie in der Verhandlung gesagt in der Schweiz, sondern bei seiner Freundin in Selb. Den Herzog müsste man dann fragen, warum den Vorstand bei der Bank niemand gehindert hat die Gelder überhaupt auszuzahlen? Wie kann es möglich sein 130.000 € ohne Sicherheiten, ohne ordentliche Geschäftsunterlagen nach Taiwan überweisen zu lassen und vor Gericht zu erklären, man hat als Bank nichts in der Hand für was der Betrag ist, sondern nur eine mündliche Vermutung dazu?

Bei der Bank hat man anscheinend einen Kunden schon öfters in schwierige Situationen gebracht und dazu hat man gern auch mal das Vermögen der Bank durch unsaubere Kreditverleihung eingesetzt, marktoperativ, dynamisch verwendet. Warum hat niemand Reinhold Wolf gebremst? Was soll sonst das Vieraugenprinzip bei einer Bank bezwecken und die Revisionen? Allein die allgemeinen Geschäftspraktiken bei der Bank mit dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 mit der Einschätzung der Fähigkeiten und Zuverlässigkeiten der Vorstände und das vom 30.06.2005 mit den unglaublichen Überziehungen wären Argumente genug für den Kunden eine Schuld von sich zu weisen.

Und wenn der Kunde dem Reinhold Wolf hinterher seine Eigentumswohnung abkaufen sollte, dann kann man das doch dem Kunden auch nicht zur Last legen. Die Bestechlichkeit ist doch viel höher anzusiedeln, als sich auf ein Versprechen einzulassen, seinen persönlichen Ruin abzuwenden. Dass der Kunde schon so weit drin gesteckt hat, dass war doch die Schuld von Reinhold Wolf, der hätte es niemals so weit kommen lassen dürfen. Aber der hat anscheinend den Verlust der Bank billigend in Kauf genommen, dafür, dass er den Preis bei der Wohnung selber festlegen wollte. Wer gehört hier also wirklich auf die Anklagebank, Kunde oder Vorstand und der Prüfer dazu, der seinen Vorteil in seiner neuen Position gesehen hat, an der Seite von Reinhold Wolf und mit dessen Unterstützung, vielleicht sogar eingefordert von ihm?

   

Nr. 2532

Interessierter Beobachter

13. November 2007, 09:48 Uhr

Betreff: Gibt es zu dem Prozess vom 11. Juli 2007 eine Berufungsverhandlung?

Der Hinweis ist ja hoch interessant, gibt es zur Verhandlung vom 11. Juli vor dem AG Wunsiedel eine zweite Auflage? Bitte informiert uns über das Gästebuch über Termine.

Es wundert mich eigentlich von Anfang an, dass hier der Kunde und nicht die Bank an sich auf der Anklagebank gesessen hat. Wie kann ein Kunde eine Bank um einen Kredit betrügen? §18 Kreditwesengesetz (= Link) schreibt, dass sich die Bank die Unterlagen vorlegen lassen muss. Das dürfte eine zwingende Aufforderung dazu beinhalten und dass sie auch entscheiden muss, ob sie mit den Unterlagen einverstanden sein kann, bevor eine Mark fließt. Zu DM-Zeiten war die Grenze m.W. bei 500.000 DM und damit zur Zeit der Kreditvergaben an den Kreditnehmer in dem Fall bei 250.000 € und wurde erst später auf den heutigen Wert im Gesetz angehoben. Genauso wie bei Flex muss sich die Bank bei so einem Betrag einen Geschäftsplan geben lassen und nicht von einer Verlegenheit in die andere mit hoppeln. Wenn die Unterlagen, wie Herr Wolf vor Gericht aussagte, nicht relevant zur Bewertung sind, dann ist es höchstgradig Untreue, wenn nur ein Euro weiter ausbezahlt wird. Aber was ausbezahlt wurde ist die nächste Stufe an Untreue durch den Bankvorstand. Er musste jede einzelne Verfügung sorgfältig prüfen und wie es aussieht, hat er immer eigenmächtig gehandelt. Der Vorstandsbeschluss kann nur noch eine Absegnung, aber damit auch die Zustimmung und Mitverantwortung, der Vorstandkollegen gewesen sein. Eigentlich verwunderlich, dass die Verteidigung des Kunden nicht ihre Strategie darauf aufgebaut hatte. Der Hauptbelastungszeuge hätte zum Hauptangeklagten gemacht gehört, nämlich der Bankvorstand, denn er hat die Bank mit seinem unglaublichen Gebaren um das Geld gebracht. Der Kunde hat nur für sich versucht alles zu retten und versucht seinen Betreuer bei der Bank, den Vorstand höchst persönlich, davon zu überzeugen, ihn nicht fallen zu lassen.

Warum man aber in so einer Phase als Vorstand auch noch Fußballgehälter zahlen lässt, dass müsste Herr Wolf in erster Linie seinen Mitgliedern erzählen und dann, wenn er selbst auf der Anklagebank sitzt. Wenn er selbst auf der Anklagebank sitzt, dann darf man auch die Hintermänner nicht schonen, wie z.B. die genossenschaftlichen Prüfer, u.a. Herrn Herzog. Die müssen dann als Mitangeklagte erklären, warum sie die Geldwäschegesetzanzeigen nicht eingefordert haben, oder im Prüfungsbericht die weit verspätete Abgabe nicht aufzeigten. Eine erste rechtzeitige Anzeige hätte viel verhindert. Herr Herzog müsste die Frage gestellt bekommen, ob er sich mit dem Verzicht auf die Einhaltung grundsätzlicher Kreditvergaberegelungen und auf die Einhaltung von Geldwäschevorschriften und -anzeigen an die Generalstaatsanwaltschaft eine Treppenstufe ins Vorstandsamt geschaffen hat? Niemand weiß von solchen Vorgängen besser bescheid, als der gesetzliche Prüfer, vor dem kein beschriebenes Blatt Papier verborgen werden kann.

Aber zu Reinhold Wolf wäre doch auch noch zu sagen, was nun mit dem Sarah Connor-Konzert beim SK Südring Selb heraus gekommen ist? Hat man da mal die Staatsanwaltschaft beauftragt, dass als Untreuesache als Vereinsvorstand zu sehen? 80.000 € Kosten, das sprengt doch den Rahmen eines Sportvereines bei Weitem. Angeblich hat das doch Reinhold Wolf alleine ausgeheckt. Welche Vereinssatzung gibt es her, dass dafür keine Mitgliederversammlung notwendig wäre, also ist es auch hier Untreue und der Vorstand steht persönlich in der Haftung. Haben sich da noch keine Vereinsmitglieder dazu entschlossen oder mehrere besorgte zusammengeschlossen, oder gar besorgte Bürger, und haben die Staatsanwaltschaft hingeschickt die Belege, Kassenbücher und die Protokollbücher zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlung zu studieren? Profilierungssucht ist ein teures Unterfangen, was man zu Lasten eines Sportvereines nicht akzeptieren sollte. Wenn man Reinhold Wolf und die mafiösen Strukturen und Anfeindung fürchtet, besser anonyme Strafanträge und Anzeigen als gar nichts unternehmen.

   

Nr. 2531

Ein Grünhaider

12. November 2007, 16:11 Uhr

Betreff: Gold-Wolf

Weiß man schon, wann die Berufungsverhandlung (Gold, Gold, Gold) gegen Reinhold Wolf stattfindet?

   

Nr. 2530

Leser

12. November 2007, 15:34 Uhr

Betreff: Weit zurückgeblättert im Gästebuch

Wie man es macht, wie man Intrigen betreibt, wie man eine Kreditgenossenschaft schädigt um eigene Machtspielchen durchzubringen, dazu kann man auch mal in die aller erste Seite des Gästebuches auf Eintrag Nr. 30 gehen. Da steht auch was zur Verabschiedung von Vorständen, die in Marktredwitz Chef werden wollten. Anscheinend mussten sie aber nur die Bank rüber bringen. Ihr Schicksal war wahrscheinlich schon hinter Ihrem Rücken beschlossen, vom Vorstand in Marktredwitz, vom dortigen Aufsichtsrat und dem GVB. As heutiger Sicht gelesen sehr interessant, denn die Geschichte scheint die Bank auch eine Stange Geld gekostet zu haben. Man hatte es ja und es war ja nicht das eigene und man hat die Sache Marth und Dittrich angehängt, wie es ausschaut. Kann man dem Hotelbesitzer die Sache mit unberechtigter Kündigung empfehlen, oder ist das nur eines von vielen unrühmlichen Beispielen zur Geschichte zu 100.000.000 (in Worten einhundertmillionen) an Kreditabschreibungen und nicht unterzubringenden Einzelwertberichtigungen? Bei dieser Bank gehört tatsächlich auch endlich einmal auch die Haftungsverpflichtung der Aufsichtsräte eindeutig ins Auge gefasst, die haben unendlich viel Schweinereien zugelassen.

   

Nr. 2529

Wütender

12. November 2007, 15:07 Uhr

Betreff: Wie oft hat man unsere Häuser versteigert und wie oft hat man es so gemacht wie mit den Maschinen?

Wo sind denn unsere lieben Aufsichtsräte? Sind sie froh, wenn sich immer alles um die Herren Herzog und Heidel oder immer wieder um Heger, Wolf und Krämer dreht, wenn man von den Sauereien spricht? Erinnern wir doch daran, dass Steuerberater Träger auch Steuerberater der Flexfirmen war. Ist das kein Interessenkonflikt? Wie ist es mit den frisierten Zahlen von Manfred Heger gewesen? Peter Träger musste doch sofort wissen was falsch war. Oder was ist dran, dass es vom Kunden Bilanzen mit falschen Warenbeständen gegeben hat? Was würde das für einen Sinn machen, wenn man damit nicht das Kreditverhältnis ermöglichen oder aufrecht erhalten hätte wollen? Und von wem stammt dann so eine Bilanz, doch vom Steuerberater, oder nicht? Oder ist aufgeklärt, warum Walter Lehner auf Marbella gewesen sein soll, als da der Immobilienskandal bei uns durch die Gazetten lief? Zeigen wir doch mal die Namen auf, wie sie im Jahresabschluss drin stehen (= Link). Das man die da rein schreibt, kann doch im Ursprung nur denn Sinn haben, dass man erfährt wer das interne Kontrollorgan namentlich auch ist.

Warum meine Herren verschließen Sie die Augen, warum tun Sie so, als ob Ihnen das Schicksal der Kunden gleichgültig ist? Wenn es Ihnen nicht gleichgültig wäre, dann wären Sie aufgestanden, dann hätten Sie verhindert, dass man im letzten Jahr der Eigenständigkeit von Marktredwitz-Selb 6,3 Mio. DM an versteigerten Häusern selber in den Bestand nehmen muss. Nicht Arzberg, wo Sie die Vorstände angezeigt haben, nachdem man die Bank vereinnahmt hatte. Eine Versteigerung hat ja auch einen Vorlauf von einem bis vielleicht drei Jahre. Warum haben Sie zugeschaut bei der Misere, bei dem Skandal? Hat Manfred Heger und Reinhold Wolf und deren Gerichtsgehilfe Karl Krämer Sie alle zusammen in der Hand gehabt? Wo anders schmeißt man die Kerle mit eine Tritt versehen raus, wenn man die Kunden und die Bank dermaßen schädigt. Hat sich dieses Wissen, diese Situation mit Johannes Herzog noch verstärkt, weil der ja sagen konnte, ihr alleine seid es gewesen? Was wisst Ihr, ob manches Haus von niedergedrückten Familien in den Fängen dieser korrupten Leute so verscherbelt worden ist, wie die es wollten? Was wisst Ihr, ob manche Gelder, manches Zuckerchen dazu an der Bank vorbei gegangen ist?

Liebe Aufsichträte, warum seid Ihr so mundfaul? Was ist bei Euch selber angekommen, außer Aufträgen zur Insolvenzverwaltung, Steuerberatungsmandanten? Rauschende Feste, Einladungen, Formel-I z.B., unter Begleitung von Prüfern vielleicht, manchmal mit Gestellung von weiblichem Escortservice? VW-Aufsichtsrat lässt grüßen? So wenig wie man Herzog und Heidel trauen kann, so wenig kann man euch trauen. Wer hat mal Pelze oder Werkzeuge oder andere Sachen angenommen, die angeblich der Bank gehörten, weil man sie schamlos einem Kunden abgenommen hat? Ihr müsst Euch doch über die Verwertung in den schwierigen Kreditfällen aufklären haben lassen, das gehört zu den Überwachungspflichten des Aufsichtsrates. Hat mancher von Euch die Überwachung so vorgenommen, dass er dabei war oder gleich bereit stand mit großen und gierigen Augen, wo man die Sachen sortiert hat? Wo und wie hat man z.B. die Hebebühne oder den Prüfstand verkauft? Das müsst Ihr doch wissen, wenn Ihr die Vorstände wirklich überwacht habt? Vielleicht wisst Ihr es auch und wollt und dürft es nicht sagen? Was ist mit Bargeld? Gibt es eine Datscha Heger oder Wolf in Polen oder Tschechien? Dürft Ihr da manchmal Eure Ferien verbringen?

So wie die Aufsichtsräte sich verhalten, so ist jede einzelne hier gestellte Frage berechtigt. Der Verband hat gesagt, der Abfangjäger Herzog ist nicht nur für uns da, er ist auch für Euch gut und auch für Euch da. Warum habt Ihr dem Vertrag Heger im Nachhinein zugestimmt? Dafür holen wir Euch in die Haftung und den Vertrag Krämer wollen wir auch sehen. Die 150 Unterschriften für den Antrag bringen wir auch ohne Vertreter zusammen. Und in dem Zusammenhang werden wir Euch wieder Horst Pausch neben hin setzen. Da muss man sich fragen, wenn es dem Herren plötzlich wieder gut gegangen ist, dass er zwei Tage nach der Vertreterversammlung wegen Arbeitsüberlastung zurücktreten musste, ob der nicht als Dank für seine Verdienste auch mit einem Forderungsnachlass in einer Abschreibungsliste der Bank auftaucht.

   

Nr. 2528

Oskar

12. November 2007, 13:21 Uhr

Betreff: Den Vorständen Herzog und Heidel kann man nicht trauen

Bei der VR-Bank kommt es mir so vor, als ob jeder so lange lügen darf, bis er erwischt wird. Da macht man bei uns Familien und Betriebe kaputt und jeder schaut nur zu. Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, ob bei uns mehr kaputt gemacht worden ist als bei der Sparkasse Tirschenreuth und für was wir einen Aufsichtsrat haben, das weiß ich schon lang nicht mehr. Das sind alles nur Pappnasen und Statisten, die sich mit offenem Mund von Heger und Wolf und jetzt dem Herzog erzählen wie die uns das Fell über die Ohren ziehen. Es ist doch unglaublich, dass in einem Jahr die Bank Immobilien im Wert von über 6 Mio. als Rettungserwerb rein nehmen muss, und da kommt dieser Oberrevisor daher und verkündet, das ist der Schritt in die richtige Richtung. Dass er aber vorher festgestellt hat, dass die Kreditrisiken nicht mehr vertretbar sind, das hat er uns nie gesagt. Das steht irgendwo ganz weit hinten im Lagebericht auf einem Blatt, das man uns ja gar nicht geben wollte und dass dieser Herzog und Heidel den Mitgliedern heut auch nur aushändigt, wenn man mit einem Rechtsanwalt kommt.

Nie hätten wir es erfahren sollen, dass die zwei mit Reinhold Wolf und Werner Schelter als „Notvorstand“ eine halbe Million herschenken. Die haben wirklich gemeint, das erfährt von uns keine alte Sau. Und weil Johannes Herzog ja alle Beziehungen hat, hat er auch gewusst, dass die zwei ohne Bedenken an das BaFin schreiben dürfen, die Maschinen damals in Wunsiedel waren auch ein Rettungserwerb und deswegen hat Heger, Wolf und Krämer ja alles richtig gemacht, wie man die Sachen einfach abgeholt hat. Meine Herren, wie Ihr mit uns Kunden umgeht, dass ist menschenverachtend. Und da passt es haargenau ins Bild, wenn der Verband von der Gefahr Kunde schreibt, wenn der aufmuckt.

Man stelle sich vor, die VR-Bank hat in einer langen Straße alle Häuser finanziert, jeder sechste Kredit davon ist „latent gefährdet“, wenn man die Zahl von Reinhold Wolf im Verhältnis zur Kreditsumme in der Bilanz von damals setzt und wir dürfen annehmen, dass das Verhältnis noch viel schlimmer ist, was man vor uns verstecken konnte. Wurde nun jeder Zehnte von Heger, Wolf und Krämer versteigert, oder waren es über die Jahre viel viel mehr? Wahrscheinlich immer wieder begleitet auf die ersten und zweiten Versteigerungstermine vom Fachanwalt des GVB. So kann man den Verband auch finanzieren und bezahlen, neben der Prüfung.

Und da lügt der alte Revisor und der Kollege Heidel nach dessen Gnaden, weil er hat ihn sicher aussuchen dürfen, die oberste Bankaufsichtsbehörde dreckig an und sie tun so, als ob man über die Sicherheiten von Kunden würfeln dürfe, so wie in alten Zeiten mit den Sachen von Verurteilten? Vor Gericht hat man es dann zugegeben, dass es ein Sicherungsübereignungsvertrag und doch nicht der vielleicht einfachere Rettungserwerb war. Aber das wäre doch egal, da holt man die Maschinen einfach ab und schreibt keinen Pfennig dafür bei dem Kunden gut und der ehemalige Prüfer Herzog sagt, es war alles in Ordnung und der neue Vorstandskollege schreibt, klag doch wenn du was wissen willst. Aber die Bank selber hat ja von der ganzen Aktion außer Kosten auch keinen Nutzen davon gehabt, wenn man die Sachen nicht verwertet hat. Schaut es Euch alle noch mal an im Eintrag Nr. 1372, wer hat denn den Nutzen gehabt von Hebebühne, Prüfstand, Bohrmaschinen, Werkzeuge usw.?

Johannes Herzog muss doch auch rechnen, dass seine Brief an die oberste Bankenaufsicht von den Prüferkollegen gelesen werden. Es wird nicht jeder Brief kontrolliert, aber die mit Sicherheit schon. Aber es geht nur um Vertuschung, weil diese Prüfer, er eingeschlossen, seit Jahren unser Schicksal hier nicht mehr am Allerwertesten kratzt noch sonst wo. Dieser Verein, genannt Verband hat mit Johannes Herzog einen Abfangjäger installiert um die große große Mitverantwortung, die Mitschuld ja nicht zur Diskussion kommen zu lassen. Und der glaubt jetzt zudem noch alle Freiheiten genießen zu dürfen. Es geht darum die andern O.H. nach angehängtem Beispiel (= Link) nicht auch noch aufdecken zu müssen. Die könnten teilweise sogar noch weiter oben angesiedelt sein. Wer weiß was alles dahinter steckt, wenn die Bank am äußersten Zipfel des bayerischen Genossenschaftsbereiches von Marbella träumte und von Investitionen in den amerikanischen Immobilienmarkt. Alles nebenbei, wenn man schon überhaupt nichts verdient und sich das "Eigenkapital" zum unsaubersten, unorganisiertesten Kreditgeschäft von überall her borgen muss.

Dann entscheidet bei so einer unfassbaren Situation vielleicht auch nicht mehr ein unabhängiger Aufsichtsrat, wer denn der neue Vorstand nach Heger und Wolf werden soll, sondern dann entscheidet der Verband in München, wen man denn rein setzt. Und da entscheidet man doch, wer sich doch am besten eignet, der sich am wenigsten gegen den eigenen Laden wendet und wer sich schon in den Augen des Verbandes dafür die meisten Verdienste erworben hat. So muss man doch mit aller Macht und mit allen Tricks und Lügenmärchen vermeiden, dass man noch mal aufzieht, wie bei der VR-Bank in Marktredwitz unter den Augen der Prüfer Verwertung oder Verschrottung verstanden worden ist. Denn das diese Kunden und die Mitglieder im Fichtelgebirge und im Vogtland nicht die Gewinner sind bei der Sache, da haben die ja kein Wort mit zu reden. Weil der Aufsichtsrat auch nur froh ist, wenn das Gras möglichst schnell drüber wächst, stimmt man gerne auch noch dem zu, dass Herzog und Grothoff dafür sorgen, dass mit ungesetzlichen Aufhebungsverträgen mit den schlimmst wütenden Vorständen ja kein Staub aufgewirbelt wird. Slowenien, Österreich, oder Guinea, das alles darf ja nicht auf den Tisch kommen zur Verteilungsaktion Maschinen und das BaFin schaut nur dann nach wenn man es selber veranlasst, oder wenn bei denen die Hütte wegen eigener Skandale brennt. Und auf diesem Haufen Mist, fein säuberlich zugedeckt, stehen heute Johannes Herzog und Uwe Heidel.

   

Nr. 2527

Auch gesehen

12. November 2007, 11:59 Uhr

Betreff: Urteil zur Rechtmäßigkeit von Kreditkündigungen

Auch ich möchte etwas beitragen, dass die Gerichte sich nicht immer auf die Seite der starken Banken stellen. So hat des Kammergericht (entspricht dem OLG) in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass die Bank berechtigte Interessen des Kunden mit zu prüfen hat. Kann man es auch so nennen, dass den Banken eine gewisse Fürsorgepflicht obliegt die Rechte des schwächeren Kreditnehmers im Auge zu haben? Für entstandene Vorfälligkeitsentschädigungen und Bereitstellungsprovisionen wurde die Bank zur Zahlung verpflichtet, weil sie unberechtigt kündigte. Wie oft hat die VR-Bank Marktredwitz, oder die RV-Bank Marktredwitz-Selb, oder die Raiffeisenbank Arzberg-Selb unberechtigt gekündigt? Mit welchen Folgen daraus? Vielleicht Existenzvernichtung?

   

Nr. 2526

Klardenkender

12. November 2007, 11:50 Uhr

Betreff: Was sich in den Raiffeisenbanken abspielt:

Ich muss Ihnen zu Ihren Ausführungen zu den Raiffeisen- und Volksbanken auf Ihrer Seite Recht geben. Im speziellen, dass die sog. "Führungskräfte" Herdentiere sind. Ich sehe das leider in meiner Firma immer wieder. Der Hausverstand ist leider den meisten Vorständen häufig abhanden gekommen. Es geht immer nur darum dem Prüfer des GVB nach dem Mund zu reden, damit man ja selber gut dasteht u. ja nicht in den Geruch des eigenständig denkenden zu kommen, denn das führt eher dazu, dass man dafür bestraft wird. Ich selber habe einen Vorgesetzten, der streng das macht, was der Prüfer bzw. der GVB ihm vorgibt. Es wird auch nicht hinterfragt, ob das Sinn macht od. nicht. Hauptsache Punkt f. Punkt nach Vorschrift. Es geht schlicht und ergreifend nur darum, nur nicht gegenüber dem GVB aufzufallen.
Als wenn es kein anderes Ziel auf diesem Planeten gebe als jedes Jahr exorbitante Umsatzsteigerungen und Margenerhöhung zu erzielen, koste es was es wolle. Die Sorte der heutigen Vorstände im speziellen innerhalb der Genossenschaftshierarchie werden ja nur zu solchen, weil Sie dem GVB nach dem Mund reden und genau das tun, was von München von ihnen erwartet wird. Soll heißen - wichtig ist: Mund halten und strenge Befehlsumsetzung, was eben auf einen Nenner gebracht bedeutet: Hinauf kommt nur der, der dieselbe Sch..... Entschuldigung, meinte natürlich Ideen nach unten weitergibt, die oben im Olymp (Türkenstraße) residieren - was wiederum bedeutet, dass System nährt das System.
Nur: jede Inzucht degeneriert irgendwann. Das Ergebnis sieht man leider derzeit an allen Ecken der Wirtschaft, egal wo man hinsieht, Banken-Pleiten, Fusionen etc. etc....... und meistens sind es Genossenschaftsbanken in denen ehemalige (verdiente?) Prüfer – die von der Wirklichkeit keine Ahnung haben - das Sagen hatten
Verzeihen Sie mir diese desillusionierenden Worte, ich bin selber schon zu lange in diesem System und gebrannt.

   

Nr. 2525

Hannelore

12. November 2007, 08:52 Uhr

Betreff: zu versch. Beiträgen

Dass der H. die Forderungen bei der Insolvenz von Flex verspätet angemeldet hat, allein darum müsste man ihn ja schon lange gerichtlich belangt haben. Er kann doch nicht so blöd sein und annehmen, wir kaufen ihm das ab. Wenn man sieht wie das abgehandelt wurde und welche Beziehungen zwischen MAK, Österreich und Slowenien bestanden, gehören er und seine Mitspieler heute noch vor den Kadi.
Schaut so etwas eine Tiefenprüfung auch tief genug an? Dann stossen die ja zwangsläufig auf diese Machenschaften und wir hören dann doch auch sicherlich einmal davon?

   

Nr. 2524

Fragender

12. November 2007, 02:17 Uhr

Betreff: Sind Sie einfach nur unfähig, oder sind Sie doch ein Lügner Herr Herzog?

Werter Herr Herzog, Sie sind uns noch viele Antworten schuldig. Bitte erklären Sie uns aber zuerst einmal den Unterschied zwischen 30 Mio. € Wertberichtigungen (= Link) und 27,4 Mio. Wertberichtigungen (= Link). Erklären Sie uns Laien bitte, warum die Staatsanwaltschaft in Tirschenreuth dahinter ein Verbrechen wegen Untreue sieht und was bei der VR-Bank in Marktredwitz dabei anders sein soll?

Erklären Sie uns bitte, warum der vom Aufsichtsrat beauftragte Anwalt Dr. Nickl laut Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 (= Link) festgestellt hat, dass Manfred Heger den Aufsichtsrat mit falschen Zahlen in die Irre geführt hat, was Sie und Ihre ehemaligen Prüferkollegen in vier Jahren nicht festgestellt haben wollen, oder was sie somit einfach verschwiegen haben? Sind also Wertberichtigungen von 27,4 Mio. € bei einer Bank mit 500 Mio. Bilanzsumme weniger ein Verbrechen, als 30 Mio. € bei fast 900 Mio. Bilanzsumme? Haben Sie damit vermeintliche Verbrecher geschützt um selbst ans Ruder zu gelangen? Ist das Frisieren von Kundenzahlen bei einer Bank etwa kein Verbrechen um die notwendige Maßnahmen gegenüber dem Kreditnehmer rechtzeitig einzuleiten und um einen Millionenschaden zu vermeiden oder zu minimieren?

Erklären Sie uns bitte, ob eine Kreditvergabe im Fall Gold, Gold, Gold ohne Sicherheiten und ohne relevante Unterlagen nach § 18 KWG in einer Größenordnung von 800.000 € kein Verbrechen im Sinne von Untreue ist, welches auch so verfolgt werden muss? Sind sie stolz, an der Seite dieses Vorstandes den Vorstandsthron bestiegen zu haben? Sind Ihnen bankinterne Vereinbarungen, auch mit der Prüfung abgestimmte Vereinbarungen bekannt, gegen die der Vorstand Wolf eigenmächtig gehandelt hat? Warum haben Sie und Ihre Prüferkollegen bei der Engagementprüfung nicht auf die Situation von Schmiergeld und Bestechung gehandelt und diesen vermeintlichen Straftaten nicht entgegen gewirkt? Wann hatten Sie von solchen Vorgängen erstmals Kenntnis? Wie ist die Angelegenheit auch unter Überwachung der gesetzlichen Prüfung nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes abgehandelt worden? Es ist anzunehmen, dass eine erste Meldung an die zuständigen Behörden bereits sämtliche weitere Transaktionen in dieser Angelegenheit unterbunden hätte, ja zu einer Abberufung des Vorstandes führen hätten können. Warum sind diese Meldung offensichtlich unterlassen worden und warum hat der Prüfungsverband dies offensichtlich nicht gefordert? Warum wurde hier der Bankvorstand mit Maßnahmen verschont?

Warum haben Sie entgegen dem Genossenschaftsgesetz gesicherte Forderungen von an die 450.000 € erlassen? Warum haben Sie der Vertreterversammlung dazu nicht berichtet? Sind Sie als Prüfer und auch als Vorstand einfach nur unfähig, oder sind Sie ein Lügner, der alleine durch Dr. Nickl und durch Herrn Wolf mit seiner Aussage vor dem Amtsgericht überführt ist? Haben Sie sich diese berechtigten Verbrechensvorwürfe gegen die Vorstände und ihre Mitwisser zunutze gemacht um selbst Vorstand zu werden? Haben Sie bei Ihrer Prüfung die Rechte der Mitglieder und Kunden hinter Ihren persönlichen Ambitionen vergessen? Sagen Sie uns, warum man den Mitgliedern nicht gesagt hat, dass man die Arzberger Vorstände mit einer Strafanzeige belegte und die Vorstände aus Marktredwitz, Heger, Wolf und Krämer nicht? Sagen Sie uns, ob Sie denen den Vorteil gewährten nicht verfolgt zu werden, weil sie Ihnen auf den Vorstandssessel geholfen haben?

Sagen Sie uns .....

   

Nr. 2523

Steuerberater

11. November 2007, 20:45 Uhr

Betreff: Unendliche Steuerrückforderungen

Die RV-Bank und die heutige VR-Bank hat bei uns in der Region ein riesen Loch gerissen. Wenn die Steuern Thema waren, dann hab ich mir immer gedacht, was wäre der normale Beitrag dieser Bank dazu gewesen. Über den Eintrag 2741 kann man das nun tatsächlich vielleicht einigermaßen anschaulich sehen. Dort wird für das Jahr 2001 aufgezeigt, dass man für das laufende Geschäftsjahr 2,5 Mio. DM Steuerrückerstattungsansprüche gehabt hat. Das sind die vom Finanzamt vorausberechneten Steuervorauszahlungen, die man wahrscheinlich komplett zurückgeholt hat, weil kein steuerlicher Ertrag übrig geblieben ist. Mit dem Geld macht man die Steuerschätzung im Großen und die Kommunen rechnen für das Jahr mit der Gewerbesteuer, die ungefähr ein Drittel von dem Betrag ausmacht. Ich bitte den Link hier zur Veranschaulichung auch nochmal anzuhängen. hier klicken ... (= Link) Bei einer voraussichtlichen schlechten Lage eines Betriebes will der Fiskus natürlich nichts zurückzahlen was er schon mal in der Kasse hat und die Vorauszahlungen werden bereits abgesenkt. Man darf annehmen, dass die VR-Bank normal den doppelten Betrag an normaler Steuer, also damals vielleicht 5 Mio. DM aufbringen hätte müssen. So hat man aber nicht nur die Vorauszahlungen wieder zurückgeholt und damit die Kommunen bei uns geschockt, man hat auch noch aus dem Vorjahr 546 TDM an Gewerbesteuern zurückgeholt, was mit verspäteten Abgaben der Steuerklärungen oder sonst erklärungswürdigen Umständen zusammenhängt. Somit hat man alleine mit dem Abschluss 2001 wahrscheinlich 1,3 Mio. DM an schon vorausgezahlten Gewerbesteuern zurück verlangt. Was da wohl die Stadt- und Gemeindekämmerer für eine große Freude hatten. Und seit dem dürften Jahr für Jahr bei uns von der VR-Bank eventuell mindestens 1 Mio. € an Gewerbesteuer fehlen. Bitte, bitte, keine Werbung mehr durch die Frankenpost, wenn man 500 € an einen Kindergarten gibt. Wenn dann bitte nur mit Trauerflor. Was sagen die Bürgermeister, Kreisräte und Stadt- und Gemeinderäte im Aufsichtsrat der Bank dazu? Wenn die Bank nun meine Mandanten immer mehr ärgern, denke ich manchmal, ein weißes Blatt Papier tät es für die Nuschen auch. Was über die Verluste bei den Betrieben kaputt gegangen ist, darüber wollen wir noch gar nciht mal sprechen.

   

Nr. 2522

Zuseher

11. November 2007, 20:09 Uhr

Betreff: auch zu 2742

Zur Verhandlung in Hof letzte Woche hat man doch von den Bank-Oberen den L.O. geschickt, der ist doch auch von der Delmora-Abwicklerbank als Oberabwickler gekommen und mit der Erfahrung kann er jetzt den ehemaligen und jetzigen Lumpen zur Seite stehen, dafür hat man ihm vor einigen Monaten ja extra Prokura gegeben, damit man jemand zum vorschieben hat und nicht selbst ins Rampenlicht muss, da können die sich sowieso nicht mehr sehen lassen. Und schon hat man wieder seinen Kopf gerettet.
Kann da nicht mal jemand etwas dagegen tun?

   

Nr. 2521

Aus der Region

11. November 2007, 19:53 Uhr

Betreff: Neutraler Prüfer?

Wie war das mit dem neuen Vorstand Johannes Herzog? Der hat eine Prüfungsgruppe mit abgelöst, die Manfred Heger nicht mehr in die Bank gelassen hat? Als Hausherr, bevor er selber Hausverbot bekommen hat. Hat der Verband eine Prüfer geschickt und gesagt, rette uns? Du musst den Laden übernehmen? Wie war das in Nr. 2737, nicht mal die Prüfung der Geschäftleiter hat er gehabt, aber das vollkommenen Vertrauen und die Rückendeckung des Verbandes? Wenn sich ein Prüfer als Vorstand bewirbt, müsste er dann nicht sofort aus der Revision ausscheiden? Das ist doch ein Hammer, das ist kein Interessenkonflikt mehr. Die Prüfungsgebühren sind kaum mehr zu bezahlen, und da setzt sich einer rein und prüft anscheinen gar nicht mehr, sondern der kann sich doch dann sein Bank vorbereiten, wie er es braucht, der macht sich doch selber keine Schwierigkeiten und bereitet sich den Laden vor. Warum Wolf und Krämer denn anzeigen für Untreue, wenn am 31. Dezember 2004 an ausfallgefährdeten Kreditrisiken 50 Mio. da waren und Einzelwertberichtigungen, die man die Jahre vorher nicht mehr in der Bilanz untergebracht hat? Da lässt man den Verbandsvorstand schon mal mit unterschreiben, dass die EWB nicht gebildet worden ist, die man gesehen hat, oder von der man weiß, aber die man noch nicht einbuchen lassen wollte. Die Machtübernahme ist ja auch im Interesse vom Verband.

Anstatt Heger und Wolf sofort abzulösen, wenn sie § 18 mit unglaublichen Schadensfolgen nicht einhalten, nutzt man gleichzeitig sein Wissen. Dem einen gibt man eine Freiflug ohne Regress, die andern spannt man vor den eigenen Karren, weil auch eine Sondergenehmigung eine Übergangszeit braucht. Was man nebenzu macht, nennt man in der Branche Alibiausschreibung. Hat dieser Scheinprüfer Herzog dann viel Zeit bekommen um Material einzusammeln gegen Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter? Vielleicht haben ihm Exkollegen auch noch geheime Sachen zugesteckt aus den Revisionsunterlagen. Unterlagen zu allen Fehlern zusammengetragen, anstatt den Kunden zu Ihrem Recht zu verhelfen? Ist der Mann überhaupt noch irgendwann mal einzubremsen und zu überwachen, wenn er sich die Verfehlungen von Träger, Pausch und Loos in Verbindung mit Zustimmungen von allen anderen zu jedem Saustall zurück gelegt hat? Wie kommt es sonst, dass er einfach Hunderttausende hergeben darf? Wie kommt es, dass der bis zum 30. April berufene Notvorstand nichts dagegen macht, kurz bevor man den zum Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt? Weil der Exprüfer sicher sein kann, er weiß von allen genug, dass keiner aufmuckt? Hat er sich so zum Alleinherrscher machen wollen? Gott-sei-Dank ist es aufgekommen. Diktatoren fallen manchmal tief, manche fallen abgrundtief.

   

Nr. 2520

Bestürzter

11. November 2007, 18:45 Uhr

Betreff: Schämt Euch in Grund und Boden

Es besteht die Gefahr, dass wegen des Verbraucherkreditgesetzes Rückerstattungen fällig werden. Ihr Lumpen, schämt Ihr Euch nicht. Der Brief des Verbandes im Eintrag Nr. 2739 ist eine bodenlose Frechheit. In Wunsiedel und Marktredwitz hat man jeden Monat ein Haus versteigert und die Sicherheiten abgeholt ohne sie zu verkaufen, schämt Euch in Grund und Boden. Wer schützt mich als Kunden vor diesen Leuten? Der Prüfer nicht. Wundert ihr Euch in München, dass es notwendig ist, wenn man es mit Euch zu tun hat, dass man die Gesetze anziehen muss? Wundert sich dieser Verbandspräsident, wenn man vor denen das Geld in Sicherheit bringen muss? Das ist nicht die Konkurrenzsituation, werter Prüfer. Unzählige Klauseln in Euren Texten, bei denen man Euch trauen soll und die Prüfung vom Verband überwacht das nicht mal.

Es ist eine Gefahr sich auf Euch einzulassen, das ist es. Vertrauen in Euch? Nein danke. Warum lasst Ihr uns unsere Prüfer nicht selber aussuchen? Mit Euch sind wir nur verkauft. Da linkt Ihr uns, gebt die Zinsanpassungen nicht weiter und dann ist es für Euch eine Gefahr, wenn Ihr unser Geld zurück geben sollt. Sollen wir tagtäglich den Referenzzins vergleichen, wenn man mit Euch zu tun hat? Und da bettelt der Herzog um Vertrauen, vertrauen Sie auch weiterhin der Vorstandschaft hat er im letzten Jahr gesagt. Vertrauen in die Vorstandschaft die den Nachbarn versteigert hat? Die stolz sein darf, dass der Verband sie auf dem Stuhl lässt, auch wenn sie von den Kreditverlusten gar nicht redet, aber von Qualität vor Quantität. Nicht mal Eure ehemaligen Prüfer, wie dieser Herzog sagen uns dann, was der Referenzzins dann ist. Dass man das erfährt, da braucht man auch noch einen Anwalt. Genauso wie wenn man die Bilanz oder das Versammlungsprotokoll will. Und wenn Ihr was zurückzahlen müsst, dann rundet Ihr noch zu Euren Gunsten ab, damit man den Anwalt noch mal braucht, um den Gerichtsvollzieher rein zu schicken. Vertrauen, wie bitte?

Was hat Herr Herzog in Marktredwitz geprüft, Bleil, Flex und Gold, Gold, Gold, schämen Sie sich wirklich nicht, noch nicht die Mücke gemacht zu haben? Der Bursche hat nicht mal die Größe zuzugeben, dass er sich noch toll gefühlt hat, wie er das Geld der Mitglieder verschenkt, dass er nicht fähig ist zu verdienen. Er und seine Kollegen sollten sich alle Versteigerungen der VR-Bank anschauen und bei jedem persönlich vorbeischauen, was aus den Leuten geworden ist, die man aus ihrem Eigentum gejagt hat. Hätten die Prüfer den Vorständen auf die Finger geklopft, müsste man ihnen hinterher nicht auch noch beistehen, wenn die gebeutelten Kunden einmal aufstehen. Ich hab gehört, bei der Bleil-Verhandlung hat sich auch wieder keiner der Oberen blicken lassen. Daheim werden sie gebibbert haben wie’s ausgeht. Hoffentlich haben sie in die Hose gemacht, wie der Anwalt bericht erstattet hat. Schickt den Späher vom Verband wieder nach München, sonst klopfen wir demnächst an der Tür. Nicht der Verband braucht Schutz, den brauchen wir vor solchen Leuten. Der soll wirklich wieder hingehen wo er her zog. Solche Leute, die uns bloß abzocken, die haben wir lang genug gehabt.

Hallo Aufsichtsrat, geht gleich mit, wir schicken Euch sowieso. Wer weiß was Ihr für Dreck am Stecken habt? Über jede Versteigerung habt Ihr Euch mit Sicherheit berichten lassen, keine einzige der folgenden habt Ihr versucht zu verhindern. Wer weiß, was Ihr davon gehabt habt?

   

Nr. 2519

Wissender

11. November 2007, 15:14 Uhr

Betreff: Rettungserwerb aus Zwangsversteigerungen von 1999-2001

Wie hat diese Bank ihre Kunden in Not gebracht. Im Jahresabschluss muss ausgewiesen werden, welche Immobilien man als sogenannter Rettungserwerb bei Zwangsversteigerungen selbst eingesteigert hat. Im Jahr 1999 war das ein Wert von 1,4 Mio. DM, im Jahr 2000 waren es schon 7 Mio. DM, wobei man in dem Jahr 700.000 DM davon abgeschrieben hatte und somit für 7,7 Mio. DM die Sachen ersteigert hat. Da kann man von gutachterlich festgestellten Werten von 15 Mio. DM mindestens ausgehen. Arzberg hatte auch 1,4 Mio. DM, was sich dann in der ersten gemeinsamen Bilanz mit 8 Mio. DM aufsummierte. Das versucht man ja auch laufend wieder weiter zu kriegen. Wo lag hier der Durchschnittswert, wenn man bedenkt, dass man die Objekte meist zur Hälfte des Gutachterwertes oder gar darunter hereingenommen hatte. Waren das 20 Objekte, 30, 50 ? Waren es große Einheiten, viele kleine. Aber es sind unglaubliche Zahlen, die man nie genannt hatte. Haben sich eingeweihte Kreise hier günstig bedienen können? Die Rückkaufswerte aus den Lebensversicherung dürften auch gestellte Sicherheiten von Kunden gewesen sein. Wie hat diese Bank Ihre Kunden geschröpft? Mit diesen Massenversteigerungen hat die Bank auch den Markt kaputt gemacht. Diese Bank ist an vielem Schuld, was in unserer Region nicht gut gelaufen ist. Hier die Entwicklung laut den Abschlüssen der Bank 1999 bis 2001 (= Link). Diese Fusion im Jahr 2001 lag nicht im Interesse der Mitglieder und die Probleme lagen nach dieser Zahl auch nicht auf Arzberger Seite, sondern eindeutig auf Seiten der herger’schen dominierten RV-Bank Marktredwitz-Selb. Ob man das dem Landrat am 24.04.2001 zu seiner Rede zur historischen Fusion auch gesagt hat? Der anwesenden LZB-Direktor hat es auf jeden Fall gewusst aus den Bilanzzahlen und den bei ihm durchgelaufenen Prüfungsberichten mit latenten Risiken in nicht vertretbarem Rahmen.

   

Nr. 2518

Gesehen

11. November 2007, 13:56 Uhr

Betreff: Darlehenszinsanpassungen – Abgründe?

So sieht die Rechtsberatung des Genossenschaftsverbandes Bayern aus, wenn eine Bank die rechtlich geforderte Zinsanpassung nicht vorgenommen hat, hier klicken ... (= Link) Wie oft sind hierbei die Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern über diese Rechtsverfehlungen ihrer Banken einfach hinweg gegangen? Wie lange hat der GVB dieses Problem an sich nicht aufgenommen? Wer ist hier der Schuldige in Wirklichkeit. Hat die gesetzliche prüfung nicht die Pflicht die Kundne zu schützen? Mussten sich korrekte Banker es vorhalten lassen, weil sie korrekt gehandelt haben, oder haben sich die anderen bestätigt gefühlt, die Kunden zu löffeln, weil es die Prüfer über Jahre hinweg nicht moniert haben? Abgründe, die man nur noch damit retten kann, dass man sich auf Verjährung und Verwirkung beruft? Wo sind wir im Land von genehmigtem Betrug an Kreditkunden zwischen Berchtesgaden und Schweinfurt? Verjährung und Verwirkung nach drei Jahren, da läuft ja jedes Darlehen schon länger und falsche Berechnungen setzen sich unendlich fort und darauf müssen sich die Banken heute berufen. Das ist die Art zu sagen, es war alles in Ordnung was wir gemacht haben. Die Zeit muss alle Schweinereien heilen.

   

Nr. 2517

Jessy

11. November 2007, 12:54 Uhr

Betreff: Zum Artikel 2736 Justitia ist aufgewacht

Liebe Leser,
stellt Euch mal auf die Seite der Staatsmacht. Mal im ernst, wer würde denn das sofort so glauben? Da kommen Klagen gegen Institutionen die eine enorme Vertrauenswürdigkeit besitzen. Dazu wurde ja schon in den Schulen beigetragen, ich kann mich noch erinnern das für den Weltspartag da einiges getan wurde. So auch die Geschenke in der Bank bei der Einzahlung und Oma die ja damals dabei war, sagte immer: Bringe dein Geld nur immer schön zur Bank da ist es richtig gut aufgehoben, die passen da schon auf.
Da ist doch schon eine gewisse Prägung zum Vertrauen für Banken ab dem Kindesalter entstanden.
Nun kommt da eine Handvoll Leute die da etwas anzweifeln, noch mal, würdet Ihr als Richter hier gleich Schreien ja genau dem muss man entgegenwirken?
Es will einen doch nicht in den Kopf rein das einige (viele) Vorsitzende von Banken eine dermaßen kriminelle Ader besitzen so das man (viele) Banken schon zu dem Kreis des organisierten Verbrechens dazu zählen muss.

„ Das muss erst mal in den Kopf rein“

Das vom Kind bis zur Oma und alles was dazwischen liegt ja wahrscheinlich einige Richter selbst von Banken rigoros übervorteilt wurden.

„ und das Jahrzehnte lang auch wenn so mancher sein Haus – Betrieb – seine Familie und wahrscheinlich einige das Leben dadurch verloren haben“

Aber die Herren Vorsitzenden hatten dafür kein Interesse, Ihnen war nur der Eigennutz wichtig.

HALT: Das zumindest war bis zum November 2007 so.

„Denn nun wird sich so einiges ändern, denn Justitia hat die kriminellen Machenschaften der Banken und deren drastischen folgen erkannt“

Einen Dank von uns allen und vor allem an den Wunsiedeler Kreis der uns die Augen öffnete.


Danke Jessy

   

Nr. 2516

Dipl. Betriebswirt ADG

11. November 2007, 12:40 Uhr

Betreff: Die Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz ein Armutszeugnis

Ich verfolge regelmäßig diese Internetseite und es kommt immer mehr hoch, welches „Ärgernis“ sie inzwischen ist. An bestimmten Stellen traut man sich schon gar nicht mehr offen und vor allem neutral darüber zu reden. Wie ich jetzt über die Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz vom 25. Juni (dazu das Protokoll (= Link)) gelesen habe, kann man nur sagen, das ist ein einziges Armutszeugnis. Da hat man ja wirklich alles weg gelassen. Hat man selber vor dem Angst, was man spricht und nieder schreibt. Ratlosigkeit hinten und vorne.

Warum hat man da einen Prüfer rein gesetzt, der vom Tagesgeschäft überhaupt keine Ahnung hat? Der nur alles nachgeschaut hat, was man vorne mit dem Kunden verhandelt hat, der nur kritisieren durfte und keinen blassen Dunst davon hatte, wie man einen Bankbetrieb führt, wie man dafür sorgt, dass alles läuft, wie man dafür sorgt, dass das Geld auch rein kommt um die Kosten zu decken, nie Erfahrungen machen konnte wie es im Kundenkontakt ist, nie Erfahrungen sammelte, wie man mit Mitarbeitern umgeht und alles nur immer statistisch aufarbeiten konnte? Warum hat man den mit einer Sondergenehmigung fast zwei Jahre durch geschleppt und die fähigen Bewerber abgeschmettert? Warum hat man dem die alten Vorstände Wolf und Krämer zur Seite gestellt? Die hat man genau darum doch nicht belangt und in die Verantwortung genommen, weil sie das Vieraugenprinzip aufrecht erhalten mussten für den Übergangsphase des Prüfers Herzog in das Vorstandsamt. Angeblich Arbeitsgruppen ohne Ende hat es mit ihm gegeben und keine Ende der Fahnenstange damit und zwar nach unten.

Wir bilden auf Kosten des Genossenschaftsbereiches unzählige Leute aus über Beilngries, Grainau und Montabaur und dann holt man einen Mann aus der Sparkasse, der von Genossenschaft wiederum keine Ahnung hat und der lässt sich in den ersten Wochen gleich auf eine Untreuesituation ein, weil er auch nichts weiß vom Genossenschaftsgesetz und weil er in der Zwickmühle steckt. Er wurde von seinem Kollegen Ex-Prüfer, der nicht mal Montabaur gemacht hat, sondern nur über die Sondergenehmigung ins Amt kam gleich in diese prekäre Situation gebracht, die doch eindeutig Untreue ist. Jetzt hängen sie drin damit, diese unerfahrenen Männer mit dem, dass sie selber für diesen Schaden bei dem Forderungsverzicht aufkommen müssten. Aber Herr Herzog hat da doch schon mehr auf seine alten Beziehungen gebaut als auf gesetzliche Grundlagen.

Und so schreit es aus dem Protokoll heraus, nicht rein schreiben was man uns vorhalten kann, den Fall gar nicht ansprechen, obwohl er in die Bilanz 2006 rein gehört und so tun, als wär’s die Sache vom nächsten Jahr. Dass solche Vorgänge unverzüglich vorzulegen sind und das Verschieben den Tatbestand nur verschärfen, wird in Kauf genommen und so bringt man auch laufend den Aufsichtsrat in Schwierigkeiten weil Verbandsprüfer und Vorstände die unter Druck setzen und falsch beraten. Wie kann man einen Prüfer als unabhängig bezeichnen, wenn er schon auf den Vorstandsposten schielt als er noch prüft und sich gleich selber als Vorstand bewirbt? Lässt man da lieber Manfred Heger unbehellig davon ziehen? Lauter Sachen, die bei normalen Zuständen unmöglich wären. Wie kann man einen Prüfer einstellen, der von sich aus nichts gehen 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat bei der Bank macht und der es nicht verfolgt, dass ein Vorstand bei § 18 KWG dem Aufsichtsrat dazu auch noch falsche Zahlen abliefert. Alles Dinge, wo Herr Herzog anderswo den Staatsanwalt vielleicht persönlich informiert hätte. Aber Unruhe rein bringen, wenn man den Laden auch so übernehmen kann? Da gehört der oder die Prüfer doch beim Verband entlassen, aber nicht so, dass sie Vorstand bei einer Bank werden.

Und so bleibt einem das Lachen im Hals stecken, wenn dieser Ex-Prüfer in den Lagebericht der Bank schreibt, der Rückgang der Kundeneinlagen ist verschuldet durch die Zinspolitik der Konkurrenzinstitute. Dieser Herr Herzog hat schon öfters Mist (Entschuldigung) in die Lageberichte geschrieben, oder schreiben lassen und auch durch gehen lassen, dass festgestellte Einzelwertberichtigungen nicht eingebucht wurden und dass man über seine Bilanzprüfung bei der Bank manche Steuer vielleicht nicht bezahlt hat. Seine aufgezeigte Befähigung zuvor hat sich leider im Nachhinein als traurige Realität erwiesen. Vielleicht war aber das gar nicht der Plan bei seinem Antritt. Vielleicht sind einfach auch vorgesehene Fusionen, in der Türkenstraße in München ausgearbeitet, nicht aufgegangen. So suchte man einen Marktvorstand dazu und hat einen Sparkassler geholt. Das Schiff steckt jetzt vielleicht noch schwerer im Sand als vorher schon.

So hat Herr Herzog im letzten Jahr von Vertrauen und berechtigten Interessen gesprochen und jetzt scheint er sprachlos. Wer Rückgänge in Zeiten von Aufschwung verkünden muss, der muss Mitte des Jahres auch davon sprechen, wie es weiter geht. Denn das ist die nächste Quintessenz aus dem Protokoll. Angefangen im Jahr 2004, wo Reinhold Wolf am 14. Oktober noch davon reden wollte, was man in dem Jahr noch erledigen müsse, so ist diese Protokoll wieder dazu angetan, dass man lieber von der Misere nicht spricht, die man schon kennt, als auf das laufende Jahr einzugehen. Laufend und regelmäßig macht man interne Auswertung und Prognosen auf das Geschäftsjahr, ein Paradefeld für einen gelernten Prüfer, aber wenn es weiter in den Keller geht, das kommt natürlich beim Publikum nicht gut an. Doch das Publikum, dem man das sagen müsste, dass sind die Vertreter und die Mitglieder. Das die die Chefs sind im Laden und nicht die Leute des Verbandes, das hoffen wir alle, dass das endlich der Wunsiedeler Kreis uns allen versteht einzubläuen. Vorn mir aus kann das auch jeder andere tun, aber auf das muss es wieder raus laufen.

Und so wollen wir Herrn Loos, Herrn Schelter, Herrn Herzog und Herrn Heidel vermitteln, dass sie es unterlassen haben, ihre Chefs richtig und zeitnah auf den Stand der Dinge zu bringen, und dass sie es unterlassen haben über Dinge zu unterrichten, richtig und zeitnah, die sie selbst verbockt haben. Und darum liebe Betroffene in Marktredwitz und Umgebung, macht diese Dinge weiter bewusst und bekannt, es hilft uns allen.

   

Nr. 2515

Der Wissende

11. November 2007, 11:55 Uhr

Betreff: Justizia ist aufgewacht

Langsam, aber sicher kommt Fahrt in die ganz Geschichte. Das Urteil vom 7.11.07 beim Landgericht Hof spricht Bände. Vor allem aber die mündlichen Ausführungen des Vorsitzenden zeigen auf, dass Justizia nicht mehr blind ist, sondern das Ausmass der kriminellen Energien die in der VR-Bank Marktredwitz stecken, erkannt hat. Für die darin Verstrickten wird es ein bitteres Nachspiel geben. Es wird spannend, wie die Gerichte die Zusammenhänge werten. Wer welche Verfehlungen und Unregelmässigkeiten zu veranworten hat. Denn die früheren und jetzigen Vorstände haben einen Hauptteil zu veranworten. Der Aufsichtsrat schon wegen seiner mangelhaften Kontrolltätigkeit und wie weit man auch die Hände aufgehalten hat bei der Verteilung, der in krimineller Weise erworbenen Beträge. Der Genossenschaftsverband ob seiner Prüfung, die alles andere war, als objektiv und neutral. Ebenso die persönlichen Verbindungen, die hier eine Rolle spielen Last but not least die BaFin. Die diesem Treiben selbst bis heute, ohne erkennbare Konsequenzen zuschaut. Jede Kontroll-instiution hat es gemacht wie die drei berühmten Affen: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Dies mag zwar eine kurzfristige Strategie sein, aber langfristig untauglich. Denn wenn es zum grossen Shooting wegen der Verantwortlichkeiten kommt, werden die Geheimallianzen zerbröckeln. Weil dann ist sich doch jeder selbst der Nächste. Da wäre es für manchen angebracht die "Kronzeugen-Regelung" zu nutzen und in die Offensive zu gehen.

   

Nr. 2514

Insider

11. November 2007, 11:22 Uhr

Betreff: Sicherungsübereignung

Ich denke mal, dass eine Bank wie die VR-Bank Marktredwitz über Jahre hinweg solche Schandtaten betreiben konnte, liegt in der Sache selbst.
Eine Organisation wie die Organisation der Volks- und und Raiffeisenbanken ist darauf aufgebaut, dass es eigentlich wenig Rechtsprechung zur Besonderheit Genossenschaftsbank gibt.
Dass liegt insbesondere an den straffen Strukturen von oben nach unten, die sich in etwa so ausdrücken:
§ 1 Der Genossenschaftsverband hat immer Recht.
§ 2 Hat der Genossenschaftsverband mal nicht recht, tritt automatisch § 1 in Kraft.

Sollte irgendeiner der unteren Hierarchie damit nicht einverstanden sein, dann wird er entfernt. Gründe zu finden ist kein Problem, denn wehren kann derjenige sich dann sowieso nicht mehr.
Und letztendlich kann sowieso nur eine reine, kritiklose Matrix von der Führungsspitze gebraucht werden.

Kein Gericht hat sich bisher damit befasst, ob die Rechtsform Genossenschaft überhaupt für eine Bank wegen der "Gewinnscheffelung" die richtige Rechtsform sein kann. (Gewinnscheffelung ist ja eigentlich für eine Genossenschaft nicht erlaubt ist)

Für Sicherheitenwegnahme gilt das gleiche.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und wenn der Prüfer des Genossenschaftsverbandes im Prüfungsbericht attestiert. dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, der Genossenschaftsverband sein Siegel drunter gemacht hat, dann hat alles seine Richtigkeit.
Glaubt wirklich irgendjemand daran, dass das BAFIN irgendeinen Zweifel an den Ausführungen des Prüfungsbericht hat. Das interessiert die doch gar nicht.
Die erhalten Prüfunsgberichte doch sowieso nur von Genossenschaftsbanken die dem Verband ein Dorn im Auge sind, alle anderen Berichte sehen die doch überhaupt nicht.
Und wenn sich ein Kunde mal beschwert, dann heißt es lapidar: "Ich (BAFIN) bin für die Einhaltung der Bestimmungen des KWG da. Für Ihre Angelegenheit sehe ich keinen Handlungsbedarf, da dieser zivilrechtlicher Art ist"

Wie lange dauert dieser Streit um das Sicherungsgut eigentlich schon?
Warum wurde vom Wirtschaftsprüfer im Prüfungsbericht nicht die Frage nach dem Verwertungserlös und vor allem dessen Verbleib (vor allem, wer sich was und wieviel unter dem Nagel gerissen hat) gestellt.

Und warum wird vom Prüfer des Genossenschaftsverbandes nicht Strafverfolgung empfohlen, wenn festgestellt wird, dass Sicherungsgut zwar abgeholt und verwertet wurde, aber kein Verwertungserlös bei der Bank eingegangen ist.

Aber da kommt es eben darauf an, welche Beziehungen man in der Organisation aufgebaut hat.
Und manchmal wird die Sicherheitenverwertung eben auch innerorganisatorisch gelöst. Und zwar nicht nur bei Mobilien.

Das ganze erinnert mich an eine Organisation im Süden Italiens. Doch dort beginnen offenbar die Führungsstrukturen zu zerbröckeln weil immer mehr Personen der Führungsspitze der Prozess gemacht wird.

Und vielleicht schafft man es ja auch bei uns, dieser "ehrenwerten" Organisation auf den Zahln zu fühlen und nicht einfach bedingungslos alles zu glauben was deren wirtschaftlich abhängige Untergebene von sich geben.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

   

Nr. 2513

Norbert

11. November 2007, 10:06 Uhr

Betreff: Geht’s jetzt voran?

Lieber Webmaster, es ist schön zu erfahren, dass Ihre Sache sich zum Guten neigt. Haben Sie nun erfahren können, was mit Ihren Sachen aus dem Eintrag Nr. 1372 passiert ist. Da hat man Sie zuerst versteigert und dann hat man die Dinge abgeholt. Die Sachen scheinen ja in der Halle recht gut aufgehoben gewesen zu sein. Musste man die vor Ihnen weg räumen? Alleine die Dinge irgendwo raus zustellen, wäre schon Sachbeschädigung gewesen. Warum beauftragt man eine Firma mit einem Tieflader allein dieses tonneschwere Gerät abzutransportieren ohne das es einen Sinn hat? Hat man dann nicht sogar noch Flexscheiben in der Halle gehabt von der Bank, wo man auch nicht weiß wo die danach abgeblieben sind?

Warum haben wir eine Bank die hinten und vorne nicht funktioniert hat und wo man die Probleme anscheinend auch nie in den Griff bekommt? Weil die Vorstände gar nicht an Arbeit dachten, gar nicht daran dachten den Betrieb ordentlich und funktionsgerecht zu organisieren, sondern viel eher was sie für Sauereien machen können? Eine ordentliche Organisation, war die dazu eher hinderlich? Wollten die Aufsichtsräte selber diese ordentliche Organisation auch nicht? Wie viele Revisoren O.H. hat es hier schon gegeben, die man nun decken muss? Braucht Herr Herzog selber Deckung für seine blinde Revisionstätigkeit zum Nachteil von uns allen?

Haben Sie erfahren was mit diesem großen Gerät passiert ist? Wenn Ihnen das bis jetzt immer noch keiner sagt, dann müssen wir doch bei Heger, Wolf und Krämer nachfragen was Sie damit gemacht haben? Haben Sie die Erlöse untereinander aufgeteilt? Haben Sie denen was zugesteckt, die sie niemals und nie kontrolliert haben? Haben Sie erfahren, ob man eine Liste gemacht hat, was man alles abgeholt hat bei Ihnen, oder haben Sie erfahren müssen, dass man aus Absicht keine Liste von den Maschinen gemacht hat, damit man nicht nachvollziehen kann wie man angeblichen Schrott verwertet hat, verschenkt hat, verscherbelt hat und dem Kunden und der Bank davon rein gar nichts zufließen hat lassen?

Wenn Sie vielleicht endlich Ihre Antworten kriegen, wie und warum man sie so gelöffelt hat, dann wollen wir nämlich die Fragen stellen, wie Manfred Heger und sein Helfer Karl Krämer (als Kontrollvorstand !) eventuell das gemacht haben, um den Schlenk gleich zu Flex zu machen, dass da Paletten von Waren einfach nicht mehr auffindbar sein sollen, wie Manfred Heger es gemacht hat, dass er die Zahlen der Firmen dazu fingiert hat und wie lange schon und warum man das nicht genauer bei der Vertreterversammlung angesprochen hat und dass er damit sich teilweise die weiteren Überziehungen oder auch neue Kredite genehmigen hat lassen und warum Reinhold Wolf einen Kredit überhaupt ausreichen kann von 800.000 €, ohne Sicherheiten, ohne Geschäftskonzept, ohne geeignete relevante Unterlagen. Das wollen wir wissen, ob wir die anderen 48 Millionen Verluste auch danach untersuchen lassen müssen? Ob Sicherheiten eingezogen worden sind, auch verwertet, aber die Erlöse vielleicht gar nicht bei der Bank angekommen sind, auch in vielen anderen Fällen?

Und wir wollen wissen, wer eventuell die Hände aufgemacht hat, wer Nutznießer von den Machenschaften war und warum die Prüfung des Genossenschaftsverband so getan hat, als ob es dies gar nicht gegeben hätte, wie man uns als Kunden gelöffelt hat? Wir wollen wissen, warum Herr Herzog und Herr Heidel erklären, es sei früher alles in Ordnung gewesen? Aber woher kommt dann der heutige Saustall? Wir wollen wissen, ob man den ganz gewaltig Mitschuldigen, den ehemaligen Prüfer Herzog mit seinem speziellen Partner Grothoff, auf seinem Stuhl heute fest kettet und warum der sich erlauben darf gesicherte Kreditforderungen von bald einer halben Million aufgeben zu können? In Marktredwitz muss man bald glauben bei der Bank handelt sich um ein Politikum und wir werden hier von München gesteuert. Warum wir hier im Fichtelgebirge mit dem Betrag gerade stehen müssen, dass die Brauen nicht kommen? Wird Johannes Herzog gar nicht von den Aufsichtsräten fest gehalten, sondern wirklich von weiter oben? Macht Schluss damit, dass wir für andere gerade stehen sollen. Macht uns nicht weiter zum A... der Welt, die sowieso schon unten sind und wo es keine Rolle spielt, wenn man die weiter tritt. Schmeißt endlich den Verband aus unserer Bank raus, als Vorstand und als Prüfer.

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Nr. 2512

Annette und Stefan

10. November 2007, 21:45 Uhr

Betreff: Klasse Manfred, hör bloß nicht auf

Hallo Manfred, es ist toll, dass du es denen richtig zeigst. Wer kennt bei uns niemand, der mit Heger und Freunde nicht schon die größten Probleme gehabt hat. Und du kommst ja auch langsam weiter. Hör bloß nicht auf. Du bist der Einzige der den kleinen Leuten helfen kann. Weil wir wissen dass du noch einiges hast, was man noch gar nicht kennt, sagen wir dir, brings endlich raus. Den Prüferling fürchten wir alle nicht, der ist schon lang unten durch.

   

Nr. 2511

Ein Mitglied

9. November 2007, 23:26 Uhr

Betreff: Protokoll der Vertreterversammlung

Zehn Seiten Protokoll spricht ja schon für den Fleiß des Protkollanten. Aber das einer der wesentlichste Punkte, mit nichtssagenden Phrasen abgehandelt, Der Wirtschaftsverlauf 2006 wird erwähnt und daß über die Aktiv-und Passivposten, die Ertragslage, Vermögenslage, Ertragslage, Risikolage und die erzielten Fortschritte berichtet wird. Der Vertriebsvorstand berichtet über das Jahr 2007:
Alles nur Allgemeinplätze. Uns als Mitglieder interessieren die Fakten die genannt wurden. Was steckt hinter diesen Fachchinesisch. Wie war die Entwicklung der Bank. Wie ist die Vorschaurechnung für 2007. Welches Ergebnis ist am 31.12. zu erwarten. Das ist für uns wichtig und nicht ein paar Worthülsen im Protokoll. Der Bericht des Vorstands ist das Kernstück jeder General- oder Vertreterversammlung. Diese Ergebnisse stehen uns als Mitglieder genauso zu, wie den Vertretern. Wir wollen wissen was in unserer Bank los ist. Welche Entwicklung zeichnet sich ab.
Wenn sich der Protokollant scheinbar schwer tut, dies alles darzustellen, dann gehören diese ganzen Zahlen als Anlage an das Protokoll.
Scheinbar tut man sich wieder mal sehr schwer, mit der Wahrheit herauszurücken. Waren die Zahlen so schlecht, daß man sich nicht getraut diese offenzulegen. Es ist aufschlußreich genug, daß das Protokoll vom 25.Juni erst am 8. Nov. nur unter Androhung von gerichtlichen Maßnahmen herausgegeben wird. Das heißt, wenn das Geschäftsjahr fast zu Ende ist.Waren wieder die "bösen" Wettbewerber schuld oder am Ende gar die Vorstände, wenn wieder eine negative Entwicklung eintritt.Die Herren vom Genossenschaftsverband werden wieder erklären, daß erfolgreich gearbeitet wurde. Es belibt alles so wie es ist.
Die Herren Vorstände, Aufsichtsräte und Verbandsleute, so wird es in Zuknft nicht mehr laufen. Wir als Mitglieder wollen zukünftig frühzeitig über die Entwicklung der Bank infomiert werden. Der Vorstand muß künftig auch Mitgliederinformationsversammlungen halten. Wir lassen uns nicht weiter für dumm verkaufen.Der Vorstand ist das ausführende Organ der Mitglieder und allein diesen verpflichtet. Ich bitte den Webmaster, die obengenannten wichtigen Zahlen im Namen der Mitglieder einzufordern und im Gästebuch zu veröffentlichen. Wenn schon der Aufsichtsrat nicht in der Lage ist, seine Kontrolltätigkeit ordnungsgemäß auszugestalten, dann es die Aufgabe von uns Mitgliedern dies in die Hand zu nehmen, um unser Vermögen zu schützen. Soweit zu Top 2 des Protokolls.

In Top 3 mutet an, als wäre er einer Zensur zum Opfer gefallen. Der Aufsichtsrat klopft sich selber auf die Schultern und berichtet stolz, daß er seinen Mitwirkungs-und Überwachungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit die Feststellung des Prüfungsverbandes. Das ist die Verhöhnung der Mitglieder schlechthin. Wenn ein Prüfungsverband bei einer solchen desaströsen Situation von einer ordnungsgemäßen Arbeit des Aufsichtsrats spricht, was muß dann passieren, daß es nicht mehr o.k. ist. Es ist einfach unglaublich, daß für solche Pflichtverletzungen die Ordnungsmäßigkeit bestätigt wird.
Und zum Schluß eine einfacher Satz, daß Herr Christl vom GVB die zusammenfassenden Schlußbemerkungen des Prüfungsberichts vorgetragen hat.
Kein Wort über das Ergebnis des Schlußberichts. Viele Wort zu formulieren ohne etwas zu sagen, das kann man sich für die Politik aufheben. Was wir wollen sind Fakten, Fakten, Fakten.

   

Nr. 2510

Aus Selb

9. November 2007, 18:04 Uhr

Betreff: Die Bank hätt wieder genug Geld, wenn man die Schuldigen zur Verantwortung ziehen würde

Warum schröpft man immer die kleinen Leute bei der VR-Bank. Dass es bei denen selber schier eine Not hat, dass merken wir alle. Aber wie kann man dann noch eine halbe Million verschenken oder die Vorstände davon kommen lassen, wenn die mit einem Kredit 800.000 € weg geben, weil es da gleich bei gar nichts gepasst hat.

Warum nehmen die den Heger, Wolf und den Krämer nicht in Verantwortung? Was wollte man jetzt bezwecken, dass man Karl Krämer doch nicht entlasten wollte und ein paar Freunde eventuell von sich bei der Versammlung den Antrag gestellt haben? Millionen haben sie durchgebracht mit ihren unsauberen Geschäftspraktiken. Wenn der Aufsichtsrat und der Verband wollen dann sieht man an dem Vorstand, den sie da wegen den 1,6 Mio. Mark verknackt haben, dass da schon was zu holen ist. Wenn Horst Pausch dann mit den Prüfern dem Manfred Heger den Befreiungsvertrag gegeben hat und der auch nicht rechtens ist, ja dann doch den Pausch auch noch in Regress nehmen. Blockt das alles der Verband, weil er mit drin hängt? Dann machen wir ohne die einen eigenen Beschluss.

Warum auch nicht bei der Lüfter nachgeschaut, ob da sechs- bis siebenstellige Summen in der Schiffsfirma angekommen sind. Und nachgeprüft bei Vater Heger, ob da mal eine Baurechnung oder Heizölrechnungen auch noch einzufordern wären. Gibt es nicht Ansätze genug um die Bank wieder besser hinzustellen, wenn man die Schuldigen belangt und nicht auch noch Pension an die zahlt, sondern die auch noch einspart? Als man hier gezeigt hat, wo man die Bilanz der VR-Bank im Bundesanzeiger findet, hab ich gleich mal die Sparkasse verglichen. Da hab ich gelesen, dass die Versorgung der alten Vorstände mit den Angehörigen im Jahr bei denen mehr kostet, als die ganze aktuelle Vorstandschaft verdient. Wenn das bei der VR-Bank auch so aussieht, da bräuchte man den einen oder den andern nicht auch noch für Heger und Konsorten entlassen. Holt also die halbe Mille von denen, die die Mitglieder dazu nicht gefragt haben. Die Kleinen büßen überall, was die Großen verbocken. Und die lässt man noch laufen oder bettet sie in goldene Kissen. Da kann man nur noch lachen, wenn die um Vertrauen betteln.

   

Nr. 2509

Mitglied

9. November 2007, 10:21 Uhr

Betreff: Sollte ein Aufsichtsrat seinen Hut nehmen wenn .... ?

Das Versammlungsprotokoll vom 25. Juni verschweigt einiges, ist anderseits aber auch wieder vielsagend. Sollte ein Aufsichtsrat nicht seinen Hut nehmen, wenn er an so einem Abend keine Zeit hat selber zur Versammlung zu gehen, wenn es um das Schicksal der Vorstände mit einem Regress geht? Was war hier wichtiger?

   

Nr. 2508

Mitglied

9. November 2007, 09:34 Uhr

Betreff: Die unglaublichen Zustände setzen sich fort

Vertrauen in Ihrer Nähe? Was soll das dumme Geschwätz? Liebe Mitglieder lest mal des Protokoll der Vertreterversammlung vom 25. Juni 2007 (= Link). Die schreiben sogar ins Protokoll rein, dass sie uns vor der Satzungsänderung gar nicht rein schauen lassen wollten über was sie abstimmen lasen wollen, Einsicht war für die Vertreter möglich. Da hätten uns die Mitarbeiter was gepfiffen, wenn wir gekommen wären und gesagt hätten, wir haben auch das Recht das zu sehen. Aber wichtiger wir haben auch das Recht was zu erfahren, ohne das es uns nur Englein singen.

Belügen tut man uns hinten und vorne. Schaut Euch an, was Johannes Herzog in der Frankenpost im Mai letzten Jahres zu Karl Krämer (= Link) verzapft hat. Man hat Karl Krämer bei der Versammlung 2006 zusammen mit allen anderen Vorständen einstimmig entlastet und heuer hat man den Mitgliedern nicht mal gesagt, dass man das für die 4 ½ Monate im Jahr 2006, wo er noch da war, nicht tun will. Was hat Karl in dem viertel Jahr anders gemacht als die zwanzig vorher? Herr Loos, Herr Schelter und der Schlimmste unter Ihnen, Johannes Herzog, was sagen Sie uns Mitglieder schon wieder nicht? Jetzt wo Karl und Reinhold Wolf Herrn Herzog vorher in den Sattel helfen musste, wo Sie das nicht sehen wollten, das Karl als Kontrollvorstand die letzte Niete war, jetzt verheimlichen sie uns, dass Sie ihm vielleicht doch an den Kittel wollen. Ich sag Ihnen eines jetzt, wir gehen Ihnen an den Kittel.

Wer die Sauerein vorher dazu genutzt sich selber zum Chef zu machen und so dumm daher quatscht und nichts davon hält, der ist bei uns falsch. Sie haben geglaubt, Sie hätten mit dem was Sie alles wissen, was Sie alles gesehen haben und uns Mitgliedern nicht gesagt haben, den Aufsichtsrat in der Hand. Jetzt schreiben Sie in die Protokolle rein gar nichts mehr rein. Das dulden wir nicht. Wir haben die ganz gleichen Informationsrechte wie die Vertreter auch. Wenn Sie das nicht einsehen, dann werden wir es einklagen. Und wir werden es nicht hin nehmen, dass weil Sie glauben den Aufsichtsrat im Sack zu haben, dass Sie dann unser Geld verschenken dürfen. Uns haben Sie nicht in der Hand und schon gar nicht im Sack. Genau was in 2726 drin steht, dass werden wir immer wieder bei Ihnen nachfragen. Wir werden Sie vor Gericht holen, bis sie uns die 430.000 € aus Ihrer eigenen Tasche zurück geben.

Wir alle, nämlich 17.000 Mitglieder und nicht dreißig Vertreter alleine sind nicht damit einverstanden, dass Sie so mit uns umgehen. Sonst sagen Sie uns noch allen, es ist alles korrekt gewesen, wenn man einen Kreditkunden niedermacht und wenn er am Boden liegt auch noch die Sachen abholt und er dafür keinen Pfennig sieht. Nein Herr Herzog, dass haben Sie schon als Prüfer gesehen aber absichtlich nicht wahr genommen, aber uns werden Sie dafür Rede und Antwort stehen müssen.

Beste Grüße von uns allen, die stinksauer sind.

Und an die Adresse des Aufsichtsrat zur Erinnerung der Leserbrief vom Juli (= Link) in der Zeitung. Lassen Sie sich mal das Gerichtsprotokoll vom 11. Juli vom Amtsgericht geben. Aber die Fähigkeit sich zu schämen, die ist bei Ihnen auch nicht mehr vorhanden, wenn Sie den Vorstand Wolf freikämpfen, der nach Afrika 130.000 € für Schmierung und Bestechung schickt (plus unglaublichen Spesen, nicht aufgezeigten Beträgen, z.B. 60.000 $, Zahlung von Fußballergehältern über die weit überzogenen Firmenkonten), obwohl er nach dem Kreditwesengesetz keinen Cent mehr an den Kreditnehmer geben darf. Da ist Ihnen auch egal, ob er seine ETW zu dem Preis verkaufen will, den er festlegt, wenn das Gold im Land ist. Wenn Reinhold im Gericht am richtigen Platz sitzt, dann werden alle von Ihnen aussagen müssen, zusammen mit Herrn Herzog und Herrn Grothoff.

   

Nr. 2507

Beteiligter

8. November 2007, 20:16 Uhr

Betreff: Zu 2725, Sonderdividende

Man konnte nicht soviel Geld raus holen wie in Nr. 2725 geschildert wird. Aber es sieht schon komisch aus, wenn man 3,4 Mio. Ausschüttung macht und bei den Rücklagen Nr. 3,9 Mio. ankommen. Aber es war schon schwierig genug die Zusammenhänge den eigenen Mitarbeiter zu verklickern und die mussten es ja erst noch den Mitgliedern erklären.

Bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb waren es keine 4 Mio. DM, die man beim Finanzamt abholte, sondern 2 Mio. 20 % der gezeichneten Einlage war der Nutzen der Mitglieder und so konnte einer maximal 1.000 DM einnehmen, es war gedeckelt nach oben. Eigentlich war das bilanziell eine Umschichtung von den normalen Rücklagen, einschließlich Teile des Jahresgewinnes in diese Kapitalrücklage, was die Zeichnung der Mitglieder war. Die Mitglieder haben hier nicht die Hälfte abbekommen sondern 40 % aus den 2 Mio., nämlich ca. 800 TDM. Die Bank hat sich 730 TDM mit der Jahressteuer verrechnet und hatte den Nutzen aus der Zahlung der Sonderdividende von 3,4 Mio. zu der Gesamtsumme der Kapitalrücklage von 3,9 Mio. DM, also noch mal 500 TDM, insgesamt etwas mehr als 1,2 Mio. DM.

Man hätte aber etwas zur genaueren Aufklärung beitragen können, wenn man schon darauf hinweist, dass die Reduzierung des Steueraufwand von der Ausschüttung nur mit 700 TDM beeinflusst war und die 2 Mio. DM sonstiger Rückgang durch die hohen Abschreibungen aus dem Bewertungsergebnis (-verlust) von 5,3 Mio. DM herrührten. Der Schritt in die richtige Richtung war nur die Beschönigung der Einleitung der stückweisen Verarbeitungen der katastrophalen Risikolage, die man nicht eingestand und die sich bis heute hin zieht, ohne das eine Ende abzusehen ist, egal welche Floskel man auch verbreitet.

   

Nr. 2506

Jasmin R.

8. November 2007, 18:42 Uhr

Betreff: Manfred hau jetzt rein in die Kerbe

Lieber Manfred, die kleine Leute, denen es ähnlich gegangen ist wie dir, haben große Hoffnungen auf dich. Hau jetzt rein in die Kerbe, mach weiter so und gib jetzt bloß net auf. Wir stehen hinter dir.

   

Nr. 2505

Wissender

8. November 2007, 17:19 Uhr

Betreff: Auch ein paar Fragen an den Webmaster

Lieber Webmaster, ein paar Dinge sind wieder ein wenig nach hinten gerutscht, die mich brennend interessierten. Was ist denn aus der Sache mit den Großkrediten geworden? Ist das überprüft, ob da Zusammenrechnungen bei der VR-Bank nicht gemacht worden sind. Und der Flex-Kredit, der stinkt doch zum Himmel. Ist da überprüft worden, ob durch die ausländischen Firmenverflechtungen und durch die verspätete Insolvenzanmeldung durch Manfred Heger vielleicht Gelder abgezweigt wurden, die bei unser VR-Bank als Verlust gebucht wurden? Ist der Fall Gold, Gold, Gold überprüft mit den Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen? Wie ist das mit diesem Paragraphen im Kreditwesengesetz, wo man vorschreibt, dass eine Bank keine Kredite ausreichen darf, wenn die wirtschaftlichen Unterlagen nicht da sind oder die Prüfung von diesen den Kredit nicht zulassen würden? Ist es überprüft, ob im einen Fall Manfred Heger und im anderen Reinhold Wolf damit die Bank betrügen wollten? Wenn Heger die Zahlen getürkt hat und Wolf unglaubliche Beträge ohne Absicherung nach Afrika geschickt hat, dann sind die alten Leutchen, die einer Wildfremden gestern 8.000 € gegeben haben (war in den Nachrichten zu hören) doch nicht dümmer wie er. Oder war er so raffiniert uns das Risiko zu überlassen um wenn alles gut gegangen wäre unbemerkt seinen eigenen Reibach zu machen? Hat man sich die Revisionsunterlagen dazu auch noch mal angeschaut und überprüft wie oft die von Herzog und Grothoff kontrolliert worden sind, oder besser angeschaut und bloß zur Seite gelegt worden sind, ohne unseren beiden sauberen Herren auf die Zehen zu treten? Wenn man denkt, dass Reinhold Wolf im Stiftungsrat zu der Bürgerstiftung sitzt, dann sieht man die enge Verbindung von Herzog und Wolf. Aber was ist eigentlich mit dem Forderungsnachlass von 430.000 € von den zweien? Ist das überprüft, ob das in die letzte Bilanz noch rein gehört hätte und ob das nicht Untreue war? Von den Mitgliedern haben sie die Genehmigung jedenfalls nicht soviel Geld herzuschenken.

   

Nr. 2504

Beobachter

8. November 2007, 16:31 Uhr

Betreff: Ungereimtheiten und Fragen

Ich kenne den Abschluss der RV-Bank Marktredwitz mit Lagebericht vom Jahr 2000, also die Fusionsbilanz und möchte dabei auf was hinweisen, was mir im Zusammenhang mit dem Aufzeigen der Textvorschläge durch den GV Sachsen aufgefallen ist. Da sich über die Schütt-aus-hol-zurück-Aktionen jetzt im Nachhinein heraus gestellt hat, dass die Finanzämter den Genossenschaften nun nicht ausgeschüttete Körperschaftssteuerguthaben komplett auszahlen und dafür ja im letzten Abschluss die abgezinsten Erstattungsansprüche alle eingestellt wurden, muss man doch auf den damaligen Zeitpunkt abstimmen und sehen, wie sich auch der Genossenschaftsverband in Marktredwitz dazu verhalten hat.

In der Darstellung der Vermögens- und Ertraglage der RV-Bank im Lagebericht 2000 (= Link) hat die Bank eigentlich nur einen Tausch gemacht. Man hat einen Aufwand produziert von 3,4 Mio. DM für die Ausschüttung des Sonderbonus und dafür 3,9 Mio. DM vom Finanzamt zurückgeholt, was man auch dann im Steueraufwand eventuell mit „nur“ bezeichnen wollte. Dafür ist man einen Bilanzverlust von 1,4 Mio. DM eingegangen und hat 2 Mio. aus den anderen Rücklagen geholt. Wenn das Genossenschaftsgesetz Ausschüttungen aus den Rücklagen als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht (Untreue !?) mit einer Haftungsverpflichtung für die Vorstände ansieht, wie sieht es dann mit einer missbräuchlichen Gestaltung von steuerlichen Möglichkeiten aus, um das Finanzamt um zirka 4 Mio. DM zu erleichtern, wenn die erwirtschafteten Erträge vorne und hinten nicht ausgereicht haben, weil man 5,2 Mio. DM und im Jahr davor 3,3 Mio. und daneben auch noch 700.000 für die Rettungserwerbe abschreiben musste?

Dieser Abschluss war vielleicht mit der heißesten Nadel gestrickt, den man sich vorstellen kann. Aufmerksame Leser sehen nämlich, dass im Abschluss von Arzberg von diesem Jahr von keinen wesentlichen Risiken der Bank gesprochen wurde, die die Lage der übergebenden Bank beeinflussen würde. Nach der Ertragslage hat man aber für Marktredwitz bereits im Zusammenhang mit den latenten Risiken von in vertretbarem Rahmen halten, bzw. reduzieren (?) geschrieben. Die Schütt-aus-hol-zurück-Aktion war aber mit den Mitgliedern schon durch und plötzlich hat die Kreditprüfung vielleicht die Risiken und Abschreibungen aufgedeckt, die die Beträge weggefressen hatten, um die Aktion auch steuerrechtlich noch akzeptabel zu halten.

Haben die Vorstände im Hinblick auf die Fusionseinstimmung der Vertreter und Mitglieder hier die unerlaubte Substanzausschüttung aus stillen Reserven, nämlich den sich in jüngster Zeit ergebenden Körperschaftssteuerrückforderungen, gemacht? Weiß der Webmaster wohin die Gelder geflossen sind? Warum bleiben bei einem Aufwand von 3,4 Mio. Sonderausschüttung letztendlich nur 500 Tausend für die Bank selber übrig? Aus den Bilanzzahlen ergäbe sich in Marktredwitz ja ein Verhältnis von 7 zu 1 für das Mitglied. Das wurde doch sonst immer halbiert. Wenn man bedenkt, dass die Bankvorstände sicher einzelne Großeinleger in den Geschäftsguthaben hatten, so könnte sich gewaltige Ausschüttungen auf diese Großzeichner ergeben haben. Wenn sich jemand z.B. mit 10.000 DM an der Aktion beteiligt hätte, wenn sie nicht gedeckelt worden wäre, dann wären bei dem Mitglied vor Steuern 70.000 DM angekommen. Gab es sogar höher Zeichnungen zur Aktion? Haben sich vor allem Vorstand und Aufsichtsräte an dieser Aktion in Marktredwitz selber beteiligt? Über eine Ausschüttung von stillen Reserven der Bank an sich selber? Warum nehmen die Rücklagen nur um 1,8 Mio. DM zu, wenn man 3,9 Mio. DM aus Kapitalrücklage durch diese Aktion einbucht? Bei der damligen Bilanzsumme hätte das einer Rücklagenzuführung von 0,3 % entsprochen, was man doch jährlich aus dem Ertrag hätte zuführen müssen. Was hätte diese Ausschüttung für die Bank selber für einen Sinn gemacht? Sind die Ausschüttung dieser stillen Reserven zu Lasten des Fiskus der Schritt in die richtige Richtung laut Oberrevisor Hofmann gewesen?

Wissen Sie werter Webmaster wo die Gelder geblieben sind?

   

Nr. 2503

Phil Decker

8. November 2007, 11:19 Uhr

Betreff: Heuschrecken

Hallo Manfred,
hoffentlich hast Du heute vor Gericht Recht bekommen. Als Leidtragender und Betrogener von den Heuschrecken der VR-Bank Marktredwitz hast Du es Dir verdient. Es wird die Zeit kommen, in der ich auch gerne Akteur bei Euch "Musketieren" wäre. Vorher mische ich allerdings auf meine Art schon mit und helfe Geprellten - so wie heute in meiner Freizeit. Machs gut und halte Deine §§-Kanone weiterhin geladen....... und ich bewahre meine
Zivilcourage.

   

Nr. 2502

Webmaster

7. November 2007, 23:47 Uhr

Betreff: Alles in Ordnung liebe Freunde

Lange hat die Sitzung bei Gericht gedauert und es ist gut ausgegangen. Bitte habt noch Geduld bis mir der schriftliche Bescheid vorliegt. Eure aufmunternden Worte und die Unterstützung haben mir gut getan und über den Tag begleitet. Irgendwie war dieser Geist heute im Raum. Vorerst aber auch von meiner Seite an alle herzlichen Dank

Euer Webmaster

   

Nr. 2501

Webmaster

7. November 2007, 01:51 Uhr

Betreff: Tabelle Kapitalmarktzins und selbstständiges Berechnungsprogramm

In Kürze werden wir Tabellen des Kapitalmarktes (Euribor, Basiszins) für variable Darlehen und KK-Konten und Girokonten hier einstellen, damit die Kunden selber nach kontrollieren kann, ob die Banken nach den Kapitalmarkgegebenheiten die Zinsen zeitnah auch nach unten mit anpasst, damit man eine Kontrolle zum Kontoauszug erhält. Des Weiteren stellen wir ein Programm mit ein, wo jeder Kunde selber seine Eingaben tätigen kann, wo er genau erkennen kann, wie sich die Zinsanpassung nach unten hin ausfallen müsste.

Die Tabellen stellen wir auch für die Vergangenheit ein. Somit kann man auch zurückliegende Zinsveränderungen nachvollziehen, ob sie ausreichend vorgenommen wurden, eventuell zum Nachteil des Kunden zeitverzögert, oder überhaupt nicht vorgenommen wurden.

Freundliche Grüße
Ihr Webmaster

   

Nr. 2500

Insider

7. November 2007, 01:34 Uhr

Betreff: So rechnet man bei der VR-Bank in Marktredwitz

Da heute die Verhandlung vor dem Landgericht Hof über die Abrechnungsmethoden der VR-Bank Marktredwitz stattfindet, möchte ich aus gegebenen Anlass noch mal auf den Eintrag Nr. 2674 verwiesen, wo die Problematik schon aufgegriffen worden war.

Das die Bank aber breit gefächert in allen Bereichen so vorgegangen ist zeigen folgende Links zusätzlich, ob die nur eine Scheckgutschrift 95 Tage (= Link) verzögert hat und drei Zinsabschlüsse bei einem Sollkonto drüber laufen ließ, oder das gleiche bei einem Scheck mit 14.500 DM (= Link) über 32 Tage so praktizierte, oder ob man eine Sondertilgung beim Darlehen (= Link) ebenfalls 29 Tage verspätet dem Darlehenskonto gutgeschrieben hat, oder ob man auf die Sache Luftnummer (= Link) hier unter Banken am Pranger im Gesamten noch mal verweist, wo nicht ein einziges Buchungsdatum einer korrekten Wertstellung nur das Entfernteste zu tun hatte. Da wurde die Darlehensauszahlung einen Tag vor valutiert, die Rate gleich mitgebucht, aber am 4. Mai dem Girokonto bereits rückwirkend zum 1. belastet und dem Darlehen am 30. gutgeschrieben. Der Kunde verzinste die Rate auf dem Girokonto also bereits bevor im das Darlehen drauf gebucht wurde. Man könnte es als die höchsten Schildbürgerstreiche bezeichnen. Man kann es aber auch als beabsichtigter Betrug an den Kunden bezeichnen, oder etwa nicht ?

Somit viel Glück heute bei der Verhandlung gegen solche unglaublichen Dinge.

   

Nr. 2499

Cornelia aus Bad Alexandersbad

6. November 2007, 22:37 Uhr

Betreff: Alles Gute für morgen

Lieber Manfred,

für Deine morgige Verhadnlung wünsch ich Dir alles erdenklich Gute. Bitte lass die kleinen Leute, die von den Bank geschädigt oder gar ruiniert worden sind auch künftig nicht im Stich. Kämpf gegen die unseriösen Banker weiter. Wir werden dich so gut es geht unterstützen bis die Machenschaften der VR-Bank Marktredwitz aufgedeckt sind. Wir brauchen dich als Gegengewicht, sonst machen die mit uns was sie wollen.

Alles Gute für morgen

Cornelia

   

Nr. 2498

Beobachter

6. November 2007, 22:00 Uhr

Betreff: Webmaster, alles Gute für die morgige Verhandlung, und bitte bloß nicht aufhören

Hallo Webmaster, sicher sprech ich im Namen aller Besucher deiner Seite. Wir wünschen dir alles Gute für die morgige Verhandlung. Hoffentlich hörst du dann wirklich nicht auf. Wir brauchen das. Endlich geht einer mal gegen die Seilschaften vor. Die Seite ist so was von eingeschlagen wie selten. Wir brauchen das Gegengewicht gegen die Machenschaften, die jetzt in Marktredwitz aufgedeckt sind. Und der lächelnde Hai hat mehr als nur recht, Marktredwitz ist überall. Lass uns gemeinsam weiter kämpfen. Wir werden dich mehr unterstützen als bisher und dann werden es immer mehr die sich trauen gegen diese mafiösen Zustände aufzustehen.

Nochmal, viel Glück für dich und deine Familie morgen. Dein Kampf muss auch für dich belohnt werden.

   

Nr. 2497

Leser

6. November 2007, 21:27 Uhr

Betreff: Zu Beitrag 2715

Hallo Webmaster,
bleibt wachsam und macht weiter so. Fühlt in die Wunden der Banken und Sparkassen und helft den Betroffenen, nämlich dort, wo Staat oder Behörden versagen oder einfach
wegschauen und Menschen sich aus eigener Kraft nicht mehr gegen die Urgewalt der Banken oder deren Raubtierkapitalismus wehren können. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes gehen den Banken oder Sparkassen nämlich schlicht und einfach am Arsc.vorbei nach dem Motto "wir sind am längeren Hebel". Traurig ist die Tatsache, dass die Volks- oder Raiffeisenbanken ihre christlichen Gründerväter nicht mehr wahrnehmen wollen und sich ebenso - wenn auch versteckt - wie mit der Pest versehene Heuschrecken benehmen. In dieser Organisation leben die Heuschrecken wie stinkende Maden im Speck und die Untertanen, welche die Erfolge bringen haben teilweise Angst um ihre Zukunft, weil sie ohne Tarifvertrag arbeiten. Ob VR-Bank in Marktredwitz oder anderswo spielt dabei keine Rolle. Traurig oder?

   

Nr. 2496

Ein Mitglied

6. November 2007, 18:48 Uhr

Betreff: Auge um Auge, Zahn um Zahn

In meinem Beitrag vor einiger Zeit habe ich bereits moniert, dass der Aufsichtsrat unserer Bank ständig tagt, aber keine Ergebnisse und Konsequenzen liefert. Effizientes Arbeiten scheint nicht die Stärke des Gremiums zu sein. Das war schon in der Vergangheit so. Aber was jetzt abgeht kann doch nicht mehr wahr sein. Wieviel Dreck muß man denn am Stecken haben, wenn man immer und immerwieder tagt. Was gibt es noch zu diskutieren.- Wenn nach der langen Zeit nicht schon alles gesagt ist, dann ist es nur mehr der Versuch, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Der Druck wird übermächtig. Die Frage ist, wohin will das Gremium ausweichen? Denn es stößt mittlerweile an alle Grenzen, die nur allzu oft überschritten wurden. Jeder muß irgendwann für seine Fehler büßen. Wir als Mitglieder und Kunden haben das bereits hinter uns, indem wir diesen Vorständen, Aufsichtsräten und dem Prüfungsverband blindlings vertraut haben. Wir haben unsere Quittung dafür bereits bekommen, da wir betrogen und abgezockt wurden.
Hier gilt zukünftig das biblische Recht : Auge um Auge, Zahn um Zahn.

   

Nr. 2495

Robert

6. November 2007, 18:41 Uhr

Betreff: Wie muss man sich das mit der Wertstellung vorstellen?

Wie muss man sich das denn mit der Wertstellung bei einer Bank vorstellen? Wenn der Buchungstag nicht der Zinstag ist, dann muss man doch das Ding in die Hand nehmen. Wie ich hier gelesen hab, dass die beim Darlehn die Sache immer einen Tag vorher verzinst haben als man es auf dem Girokonto gutgeschrieben bekommen hat oder der Firma das Geld überwiesen worden ist, wenn man gleich vom Darlehn weg bezahlt hat, da hat es mich von den Socken gehaut. Wenn bei einer Million ungefähr 300 € für einen Tag für die Bank rausgesprungen sind, dann wären es bei bei einer Darlehenssumme von 200.000 €, die man vielleicht brutto für ein normales Haus bei uns braucht, 60 € die die jedem bloß mit der Darlehensausbuchung aus der Tasche gezogen haben. Da wird mir schlecht, wenn ich so rechne, bei mir abgezockt, dafür Rudi Heger eine Tankfüllung in den Mercedes. Wenn man die Beträge aufsummiert, die die uns da raus gezogen haben und nichts ist da bei der Bank. Wer hat das alles? Heger, Wolf, Krämer, Herzog, Heidel und auch Pausch, Loos, Schelter usw.? Vielleicht vorher noch ein bisschen für Marth und Dittrich, dass die nicht auch noch Vorstand werden wollten, obwohl die Vertreter von beiden Seiten so abgestimmt haben. Es ist doch unfassbar, dass man da die Dividenden laufend aus der Unternehmenssubstanz ausgezahlt hat.

Aber im Girokonto und bei den Firmen im KK-Konto da sind es doch Unmengen von Buchungen, wie macht man es da? Bei dem Fall mit dem Scheck und den 30 Tagen zu späte Zinsverrechnung, sieht man da auch, dass die Lumpen eingegriffen haben? Da hat man den Leuten am Schalter gesagt, wo es bloß geht, da macht ihr die Buchung so, dass wir am Zins verdienen können. Sind die Leute so durcheinander gewesen, dass sie sogar auf arbeitsfreie Tage die Zinsrechnung gemacht haben? Aber bitte immer für die Bank. Die Auszahlung und Überweisung vorher, die Einzahlung und Scheckeinreichung bitte später. Zigtausende hat der Gutachter in einem Fall gerechnet. Bei einer kleinen Firma. Also Hunderttausende bei den großen Firmen und bloß Tausende beim Normalkunden. Haben die Aufsichtsräte solche rauschenden Fest mit gefeiert? Dass kann man doch den Vorständen nicht allein rüber wachsen lassen, wenn soviel durch gebracht wird. Oder hat man auch Prüfer bedient?

Wenn die Prüfer und Aufsichtsräte uns nicht geschützt haben und wenn die sogar durch ihr Wegschauen den Vorständen geholfen haben, wie die uns die Hosen ausgezogen haben, dann sollen die jetzt ruhig mitblechen, wenn sie die Vorstände schon davon kommen haben lassen.

   

Nr. 2494

Der lächelnde Hai

6. November 2007, 18:33 Uhr

Betreff: Es ist kein Ende abzusehen

Hallo Webmaster, Ihr Eintrag Nr. 2713 klingt sehr interessant. Da gibt es wohl noch eine Menge aufzuarbeiten. Weil wenn man nach Adam Riese die bereits bekanten Fälle wie Gold, Gold, Gold und Flex abzieht bleiben von 50 Mio Wertberichtigungen noch so rund 47 Mio € übrig. Da bin ich ja gespannt, was da noch alles ans Tageslicht kommt. Aber bitte vergessen Sie nicht, dass die VR-Bank Marktredwitz kein Einzelfall in der Genossenchafts-Szene ist. Da gibt es noch die Raiffeisenbank Kemnather Land, die Raiffeisenbank Naabtal,, die VR-Bank Ingolstadt zu nennen. Im Sachsen Volksbank Vogtland (bereits mit 2 maliger Abmahnung - einmal Verbraucherschutz und Schutzgemeinschaft), die Volksbank Annaberg-Buchholz,. die Volksbank Leipzig, die Dresdener Volks-und Raiffeisenbank usw..
Sehr geehrter Webmaster Ihre Arbeit ist noch lange nicht zu Ende, wenn in absehbarer Zeit das Kapitel VR-Bank Marktredwitz zu Ende ist. Sie haben diese Bewegung ins Leben gerufen und müssen diesen Kampf fortführen. Ich bin mir sicher, dass es noch viele Marktredwitz's gibt. Und der Unterstützung der Leser und fachkundigen Beitragsschreiber können Sie gewiss sein.

Vielen Dank für das bisher Geleistete.

   

Nr. 2493

Co.

6. November 2007, 15:56 Uhr

Betreff: Nr. 2712 sagt was uns so wahnsinnig stinkt

Es ist einfach unfassbar, wie die Vorstände bei der VR-Bank mit uns umgegangen sind. Den allerwenigsten Laien ist es bewusste, dass die Zinsen im Hintergrund bei einer Bank anders gerechnet werden können, als an dem Tag, wo der Betrag abgebucht, oder gutgeschrieben wird. Man hat uns mit fFachchinesisch verdummt und weil sie gewusst haben, dass wir nur Bahnhof verstehen wenn man uns das erklärt, haben sie gleich die EDV auch noch manipuliert. Rudolf Heger bekommt heute von uns Mitgliedern eine Alterspension. Es stinkt mir, dass ich einer von denen sein soll, der ihm das bezahlen soll, wo ich erfahren habe, dass diese Schweinereien zu seiner Zeit erfunden wurden. Und wenn ich dann noch Spekulationen mitkriege, dass er sein Schwimmbad vielleicht teilweise über einen Zinsnachlass für eine Bankkunden bezahlt hat, dann koch ich innerlich.

Keine Mark und keinen Pfennig, keinen Euro und keinen Cent für ihn und seinen Sohn oder seine Frau, wo die Versicherungsagentur auch noch auf sie läuft obwohl die Bankmitarbeiter dafür bezahlt werden, die Verträge abzuschließen und die Kunden zu betreuen. Das Unfassbare hat bei uns Namen bekommen. Jeder Vorstand bei der Bank hat an den Schweinerein mit gemacht. Wenn ich dann lese, dass die heutigen Vorstände schreiben, es passt der Anspruch in das Urteil, wie man es vor ein paar Tagen hier lesen konnte, und sich auf die Verjährung heraus reden, dann reicht es mir endgültig. Man hat uns regelrecht an allen Ecken und Enden betrogen, man hat das Geld hinausgeworfen mit vollen Händen, man hat sich sogar noch den Mercedes mit allen Kosten von der Bank weiter sechs Jahre stellen lassen und dann kommen Herzog und Heidel und verhöhnen uns.

Was haben wir für Vertreter im Aufsichtsrat, die das zulassen? Alle müssten sie antreten und sich per Handschlag bei uns entschuldigen für ihre nutzlose Arbeit. Oder war es ihr Vergnügen, wenn man laufend berichtet bekam, wer denn wieder den Bach dank der Bank runter ging? Ich frage mich tatsächlich, haben da einige die Hände aufgehalten, dass die Vorstände unbehelligt ihr unsauberes Handwerk betreiben konnte. Was ist wirklich mit den Pelzen, die Rudi Heger verteilt hat? Ein Warenlager ausräumen weil der Kunde am Ende ist und sich dann aufspielen als der Eigentümer? Wo sind die Gerätschaften aus Wunsiedel? Ich schäme mich und entschuldige mich bei Herrn Bleil und seiner Familie und bei den Arbeitnehmern und der Angehörigen. Kein einziger Brief, den ich hier gelesen habe, sagt, wir stehen so schlecht da und es hat Ursachen, dafür Entschuldigung. Nein, da kommt ein daher ... Revisor, der von den ganzen Sauereien wusste, der nie was dagegen unternommen hat und redet von Vertrauen in Ihrer Nähe. Vertauen zu dem - niemals.

Auch ich bin überzeugt, Herr Herzog hat solche Sauereien überall da gesehen, wo er geprüft hat. Dem Prüfungsverband ist es nur um die Einnahmen der Banken gegangen. Die Bank davon abzuhalten an der Wertstellungsschraube zu drehen, warum denn? Selber ist man niemand verantwortlich. Man weiß ja auch, dass die Bankenaufsicht immer die eigenen Einschätzungen übernimmt, egal ob falsch oder richtig. Und so ist die Verführung in die Tat umgesetzt worden.

Endlich ist es soweit mit dem, dass der Prozess um diese Betrügereien ein Ergebnis erhält. Ich hoffe, dass der Armada an Anwälten bei den Verbänden kein Argument mehr eingefallen ist um das Gutachten aus den Angeln zu heben. Dann werden wir bei Herrn Herzog und bei Herrn Heidel im Büro stehen und uns Kopien der Kontoauszüge hinlegen und eine konsequente nachvollziehbare und erklärte Nachberechnung verlangen. Und wenn man uns abwimmelt, dann werden wir bei Herrn Loos und Herr Schelter vorsprechen und uns alle den richtigen Anwalt nehmen. Rechnen können wir alle, welche Summen werden bei einer Bank diese Größenordnung am Tag automatisch abgebucht? Zwischen einer Million und zehn Millionen vielleicht, oder wie viel mehr? Wenn nur eine Million ein Sollkonto getroffen haben und man mal 10 % annehmen würde, dann wären das mit einem Zinstag jeden Tag ungefähr 300 € gewesen, was man sich ergaunert hätte. Aber wie viel Geldumlauf fließt den wirklich über so eine Bank? Kann man die Summen mit dem Zinseszinseffekt aus den immer weiter falschen Kontosalden, die ja angeblich nicht verjähren, überhaupt beziffern? Aber wir werden Herrn Herzog und Herrn Heidel diese Aufgabe stellen.

   

Nr. 2492

Webmaster

6. November 2007, 15:15 Uhr

Betreff: Herzlicher Dank mit einer Vorankündigung

3330333 Besucher konnte man eben auf unserem Zähler sehen. Wenn das Thema nicht so traurig wäre könnte man wirklich stolz sein. Trotzdem sind wir dankbar für ihr Interesse an der Seite des Wunsiedeler Kreises.
Wir bedanken uns bei allen, die mit Beiträgen im Gästebuch mitgewirkt haben, aber auch denen, die uns Unterlagen übergeben haben und aus verständlichen Gründen ungenannt bleiben wollen. Einzelne Fälle, die wir bisher aufgezeigt haben, oder die aus aktuellen Gründen notwendig waren angesprochen zu werden, wie die Sache mit dem Forderungsverzicht, haben hohe Wellen geschlagen. Ihre Beiträge haben auch bei uns geholfen manche Zusammenhänge anders zu sehen oder auch besser zu erkennen. Herzlichen Dank dafür. Genauso ist es mit den wirtschaftlichen Zusammenhängen um die VR-Bank Marktredwitz, wo wir sehr dankbar sind um ihre fachliche Mitwirkung. Mehr Augen und Ohren sehen und hören wirklich mehr.

So haben wir sicher gemeinsam herausgearbeitet, dass in den feststellbaren bilanziellen Kreditverlusten der Bank in der abgelaufenen Dekade in einer Größenordnung von 50 Mio. € oder 100 Mio. DM mehr unsaubere Fälle stecken, als nur Flex oder Gold, Gold, Gold. Wir haben gemeinsam herausgearbeitet, dass die wirtschaftliche Grundlage der Bank sehr schlecht ist und wir haben gemeinsam erkannt, dass es viele Einzelfälle im Kreditbereich benötigt um solch unglaubliche Summen an Kreditverlusten zusammen zu bringen und dass es unfassbare Versäumnisse im Bereich der Geschäftsführung und der Organisation einer Bank benötigt, um eine Bank auf solch tönernen Füßen hin zu stellen.

Da wir aber ein Verzetteln in der Diskussion nicht haben wollten, haben wir uns bisher auf diese Punkte beschränkt. Wir werden ab diesem Wochenende nun beginnen ihnen andere Informationen aufzuzeigen. Die Zeit ist jetzt reif diese Einzelfälle auch in Masse, aber eben greifbar, zu benennen. Wir hoffen und sind uns eigentlich sicher, dass Sie uns als Leser aber auch als fachliche Diskussionsteilnehmer so treu bleiben wie bisher. Wir hoffen mit ihrer Hilfe etwas beitragen zu können, dass der Geist der Gründerväter wieder bei den Kreditgenossenschaften einzieht und zwar bei den Verbänden und den Führungsetagen der Banken und dass auch ein einzelnes Mitglied wieder Gehör und Beachtung findet und nicht entrechtet werden darf.

Ihr Webmaster :wfm:

   

Nr. 2491

Ein Mitglied

6. November 2007, 11:45 Uhr

Betreff: Die Abrechnung

Wie lange sollen wir Mitglieder und Kunden noch auf eine korrekte Abrechnung unserer Konten warten. Diese Stichtagsverzinsung muß man zuerst mal begreifen. Dann erkennt man, wie wir da abgezockt wurden. Das ist einfach unglaublich, daß die Darlehensraten am 1. des Monats auf dem Girokonto belastet und am 30. d. Monats auf dem Darlehen gutgeschrieben wurden. Ebenso die Gutschrift von Schecks bis zu 30 Tagen nach Einreichung, für die zwischenzeitlichen Verfügungen wurden Sollzinsen berechnet. Bei den Einzahlungen das Gleiche, bei den Abhebungen wieder falsche Wertstellung. Durch das eifrige Lesen der Beiträge im Gästebuch ist mir erst klar geworden was Valuta bzw. Wertstellung und Buchungstag für eine Bedeutung haben. Als Normalsterblicher kommt man gar nicht auf die Idee, das mit dergleichen getrickst, besser gesagt betrogen werden kann. Es ist schon eine Skupellosigkeit sondersgleichen, daß die früheren und jetzigen Vorstände nur an ihren eigenen Vorteil gedacht haben und sich schonungslos ihre Taschen gefüllt haben.Den Firmen wurde dadurch das Eigenkapital entzogen und sie wurden dadurch immer tiefer in die Schuldenfalle getrieben. Die Kreditinien mussten beansprucht werden, die Zinsbelastung stieg und es wurde daraus eine Spirale bis zum bitteren Ende. Wenn die Firmen systematisch in den Ruin getrieben waren, wurden auch noch die Ausstattungen abgeholt und verscherbelt. Der Erlös in die eigene Tasche gesteckt.
Mit den Privatleuten wurde ähnlich verfahren. Die Finanzierungen gemacht, schon mit der Absicht, sich das Objekt irgendwann günstig unter den Nagel zu reißen.
Das Alles mit Befürwortung durch den Genossenschaftsverband, der schützend die Hand darüber gehalten hat. Die persönlichen Verflechtungen waren wohl die Hauptgründe für dieses Verhalten. Ebenso die Aufsichtsräte, die wohl selber mit an den Erlösen der Nacht-und Nebelaktionen nach Polen oder Tschechien beteitligt waren. Zudem das Mandat eines Bankkunden als Steuerberater und gleichzeitig über das Kreditentscheidungen mit abgestimmt. Das geht doch alles nicht zusammen. Wo war hier die Neutralität und Objektivität des Genossenschaftsverbandes und auch des Aufsichtsrats? Manchmal dauert es länger, manchmal kürzer, aber die Abrechnung ist gewiß!!

   

Nr. 2490

Gesehen

6. November 2007, 10:00 Uhr

Betreff: Auch im Jahr 2006 keine Zahlung von Ertragssteuern

Die Bilanz der VR-Bank von 2006 ist im Bundesanzeiger (= Link) veröffentlicht. Hinter dem Lagebericht kommt der Jahresabschluss. In der Gewinn- und Verlustrechnung heißt es Erstattung von Ertragsteuern, also keine Zahlung und kein Minuszeichen vor dem Betrag. Die Bank macht seit Jahren keinen Ertrag mehr, was kläglich genug ist, wenn man sich stolz präsentiert, was man selber für einen Mist gebaut hat. Aber es wird laufend Dividende ausgeschüttet. In den sonstigen betrieblichen Erträgen steht das Steuergeschenk an die Genossenschaftsbanken.

Somit kann man wenigstens für 2006 sagen, man hat nicht aus stillen Reserven ausgeschüttet. Nur bleibt auch da wieder die Frage der Definition, ob das Körperschaftssteuerguthaben, aufgebaut in den letzten 50 Jahren und ausgeschüttet ab 2008, glaube ich, nicht auch Vermögen im Sinne von stillen Reserven ist und ob eine Ausschüttung erfolgen darf, wenn der Betrag bisher nur als Forderung der Bank an das Finanzamt besteht. Das ist Ausschüttung von Beträgen als Gewinnanteil der Mitglieder welches vom Finanzamt noch gar nicht überwiesen ist. Wenn man im Lagebericht die Erläuterungen zu 4. Ertragslage ließt, steht dort, dass man den abgezinsten Anspruch bilanziert hat. Man wartet also auf die zugesagte Auszahlung. Ebenso kann man dem Lagebericht entnehmen, dass laut Herrn Herzog die Konditionspolitik der Konkurrenzinstitute für den Rücklagenrückgang verantwortlich gemacht wird. Also nichts mit Qualität vor Quantität. Darf man wiederholen – einfach nur kläglich.

   

Nr. 2489

Insider

5. November 2007, 23:54 Uhr

Betreff: Pfändungen bei der VR-Bank, Gesetzesverstöße ohne Ende

Bei der VR-Bank Marktredwitz gibt es kein Ende des Rattenschwanzes. Unglaubliche Abgründe tun sich auf im Zusammenspiel zwischen den Vorständen und den Prüfern des Genossenschaftsverbandes Bayern. So ist hier unter Banken am Pranger unter http://www.wunsiedeler-kreis.de/vr_marktredwitz_2.html (= Link) schon einmal aufgezeigt worden, dass bei der Bank gepfändet werden musste, weil einem Gerichtsurteil nicht nachgekommen wurde. Und so ist es nun gemäß Anhang zum Eintrag Nr. 2708 mit den Vorständen Herzog und Heidel wieder so.

Aber auch der Eintrag 2706, hinterlegt mit folgendem Hinweis (= Link) scheinen den Prüfern zur Hand gegebenen Textvorschläge zu Jahresabschluss und Lagebericht des Genossenschaftsverbandes Sachsen zu sein, die natürlich von einer Rechtsabteilung des Verbandes geprüft sind. Hieraus wird deutlich, dass eine Ausschüttung von Dividende aus Hebung stiller Reserven und offenen Rücklagen gegen allgemein gültige Richtlinien verstößt.

Wenn man nun die beigefügten Seiten der Bilanz und des Lageberichtes des Jahres 2005 (= Link) anschaut, so sieht man, dass die VR-Bank in diesem Jahr 920 T€ stille Reserven durch Verkauf von Beteiligungen aufdeckte und realisierte um einen Gewinn vor Steuern mit 538 T€ auszuweisen und davon wiederum die Dividende mit 411 T€ ausschütten zu können. Da Karl Krämer diesen Abschluss aber nicht mal mehr unterschrieb, als man ihn am 22.05.2006 feuerte, kann man doch annehmen, dass es der erste Jahresabschluss war, den der Gesamtprokurist Johannes Herzog aufstellte und zu verantworten hat.

Wer aber die Abschlüsse der Bank kennt und in http://www.wunsiedeler-kreis.de/interessant.html (= Link) sieht man es auch, der weiß, dass angefangen mit der Unterstützung von Oberrevisor Hofmann am 24.04.2001 seit dem Jahr 2000 alle Abschlüsse nur Gewinne ausweisen konnten, weil stille Reversen ausgegraben wurden, oder weil die Rücklagen angepackt wurden. Wenn der Genossenschaftsverband mitspielt, dann gelten rechtliche Grundlagen nicht mehr, weil man selber die Hand drauf hält.

In dem obigen Link zum Lagebericht 2005 ist auch sehr gut die Sache mit den Steuern zu sehen. Wenn eine Genossenschaft eine Steuerbelastung von 30 bis 40 % inklusive Gewerbesteuer hat, so müssten doch aus 538 T€ auch 150 bis 200 T€ Steuerbelastung hervorgehen. Es waren aber nur 23 T€. Und in die Spalte Vorjahr, also 2004, rübergeschaut, da war auch nichts mit normaler Steuerzahlung. Beides mal dürften es die unvermeidbaren Grundsteuern gewesen sein. So hat man die Steuern weg gedrückt über die Verschiebung der Wertberichtigungen. Die Sparkasse Fichtelgebirge hat im Jahr 2005 dagegen 2,9 Mio. € an Steuern gezahlt. Davon dürften nahe einer Million € an Gewerbesteuer gewesen sein. Ein stolzer Vergleich von 2,9 Mio. zu 23.000.

Wer einen ersten Schritt zu ungesetzlichen Handlungen tut, da ist dann der nächste Schritt vielleicht zur Steuerverkürzung auch nicht mehr weit. Lug und Trug gegenüber den Mitgliedern, weil man ihnen als Dividende die eigene Unternehmenssubstanz vorlegt und Lug und Trug gegenüber dem Steuerzahler und den örtlichen Kommunen über die Unterdrückung der Gewerbesteuer. Die Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes spricht sogar davon, dass Ausschüttung ohne entsprechende Gewinne in die Haftung der Geschäftleiter fällt. Lieber Herr Herzog, wer mag noch in Ihrer Haut stecken. Aber ein Vorschlag zur Gewinnverwendung durch die Vertreterversammlung ist natürlich auch zustimmungspflichtig durch den Aufsichtsrat und tangiert somit auch den § 41 Genossenschaftsgesetz, Haftung der Aufsichtsratsmitglieder.

   

Nr. 2488

Mitglied  [ Homepage ]

5. November 2007, 17:59 Uhr

Betreff: Unregelmäßigkeiten bei der Raiffeisenbank

Unregelmäßigkeiten bei der Raiffeisenbank Ingolstadt-Pfaffenhofen-Eichstätt

Hallo, Eure Seite ist echt toll. Ich habe Erfahrungen mit dem Revisionsdirektor Drexl vom GVB Bayern gemacht und möchte diese Erfahrungen austauschen.
Es geht um die Raiffeisenbank Ingolstadt. Die Bank hat für verspätete Freigabe von Sicherheiten Schadensersatz bezahlt- aber zuwenig. Wer kennt noch Personen oder Firmen, die Ärger wegen Falschberechnungvon Sicherheiten, verspätete Freigabe usw. haben. Auch um die Rolle desGVB Bayern geht es. Die Bank hat unkorrektes Verhalten zugegeben, aber den Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung aber nicht informiert. Dieser Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und andere Vorkommnisse werden von BAFin überprüft. Es wäre gut, wenn sich weitere von der Raiffeisenbank Ingolstadt-EIchstätt-Pfaffenhofen melden könnten.

   

Nr. 2487

Webmaster

5. November 2007, 17:55 Uhr

Betreff: Wegen Kleinstbeträgen wiederholte Pfändung gegen die VR-Bank Marktredwitz selbst

Zum wiederholten Male mussten wir gegen die VR-Bank Marktredwitz eine Pfändung wegen Kleinstbeträgen durchführen. hier klicken...... Ähnliche Fälle sind uns in der Bankenwelt sonst nicht bekannt.

   

Nr. 2486

Webmaster

5. November 2007, 16:43 Uhr

Betreff: Verhandlung zum Gutachten am Mittwoch, 7. November um 11.00 Uhr vor dem LG Hof

Für alle Interessierte zur Information, die Verhandlung Bleil gegen VR-Bank Marktredwitz auf der Grundlage des gerichtlichen Gutachtens zur Wertstellungspraxis und was damit zusammen hängt, findet vor dem Landgericht Hof am kommenden Mittwoch, den 7. November um 11.00 Uhr statt.

   

Nr. 2485

Der lächelnde Hai

5. November 2007, 16:06 Uhr

Betreff: Negatives auch im Frankfurter Verband und ehemaligen Sachsenverband

Wer ebenfalls negative Erfahrungen mit dem Frankfurter Verband insbesondere Verbandsdirektor Kessel, sowie dem ehemaligen Sachsenverband mit den Vorständen Weinert und Berger, sowie der Ex-Prüfungsdienstleiterin Müller hat machen müssen, der wende sich zweckserfahrungsaustausch an den Wunsiedler Kreis.
Da in Sachsen mit Herrn Klaus Fleischmann ein neuer Generalstaatsanwalt in sein Amt eingeführt wurde, ist hier zu erkennen, dass auch in dieser Dienststelle in Zeichen gesetzt wurde. Es ist zu erwarten, dass die von Verbänden legalisierte Kriminalität hinsichtlich der Bilanzmanipulationen und Verschiebung von EWB's in den Sanierungstopf hinein, aufgeklärt werden. Wie aus den Beiträgen im Wunsiedler Kreis hinsichtlich der Thematik der dadurch entstandenen Steuerverkürzungen deutlich erkennbar haben die Verbände durch ihre Testate den Finanzminister um Summen in Millionenhöhe betrogen. Diese Erkenntnis dürfte zumindest bei allen Sanierungsbanken der Fall sein. Vor allem die sächsischen Genossenschaften waren durch Sanierungsfälle arg gebeutelt. So dass es immer wieder vorkam, dass die Rücklagen zur Ausschüttung von Dividenden verwendet wurde, was gesetzlich verboten ist. hier klicken.....

   

Nr. 2484

Kunde

5. November 2007, 14:56 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster hatten Sie mal Zeit das Gutachten aufzubereiten

Hallo Webmaster, vor ein paar Tagen war doch schon angefragt worden, ob Sie uns das Gutachten mit den falschen Abrechnungen zu den Wertstellungen und den unerlaubten Gebühren hier zeigen können. Haben Sie keine Zeit gehabt es hier einzustellen? Wäre schön, wenn das bald passieren könnte.

   

Nr. 2483

Chronist

5. November 2007, 14:42 Uhr

Betreff: Zur Befähigung des Herrn Herzog

Was kann unser neuer Vorstand am besten? Intrigen betreiben, sich seine Vorteil aus dem Drama heraus schlagen, dass die alten Vorstände angerichtet haben, anstatt es zu verhindern. auch noch falsche Bilanzen genehmigen, um sich einen einfacheren Übergang zu ermöglichen? Eine kleine Nachlese was schon alles gesagt wurde über diesen Mann ist hier und was es braucht um in Marktredwitz Bankvorstand zu werden, fachliche Kenntnis oder nur die richte Beziehung und das richtige Auftreten beim GVB:

- Ist es gut einen Prüfer als Bankvorstand zu haben? Eintrag Nr. 1119 (= Link)

- Bekommen wir unsere Probleme, weil der ehemalige Prüfer Probezeit als Vorstand hat? Eintrag Nr. 1121 (= Link)

- Ein Denkanstoß, den Bock zum Gärtner gemacht. Genau richtig ausgedrückt, Eintrag Nr. 1357 (= Link)

- Was bringt ein Prüfer für eine Qualifikation zum Vorstand mit? Eintrag Nr. 1369 (= Link)

- Herr Herzog arbeitet nur für sich und den Verband, Eintrag Nr. 1423 (= Link) und

- Herr Her-zog und eine wahre Geschichte unserer Bank, Eintrag Nr. 1495 (= Link)

   

Nr. 2482

Ehemaliger Mitarbeiter

5. November 2007, 13:06 Uhr

Betreff: Prüft die Tiefenprüfung auch die Versicherungsagentur Rentae Heger

Das unfassbare Absahnen der Familie Heger zeigt sich doch in vielen Bereichen und die Prüfer und Aufsichtsräte haben es immer zugelassen. Ich habe gehört, dass es ein Untreuetatbestand sein soll, wenn ein Vorstand die Versicherungsagentur immer noch auf sich laufen lässt, wenn er ganz normale Bezüge erhält. In früheren Zeiten sollte das ja das Zubrot sein, um ihn am Leben zu halten. Aber jetzt ist es reine Abzocke. Hat die Tiefenprüfung also nachgeschaut, warum auf die alte Dame Renate Heger zehn Jahre nach dem Ausscheiden von Rudi Heger immer noch die Versicherungsagentur gelaufen ist? Die hat doch in ihrem Leben nie einen eigenen Vertrag geschrieben. Auf sie mit Gebrüll, die maßlosen Abzocker.

   

Nr. 2481

Ex-Vorstand

5. November 2007, 12:49 Uhr

Betreff: Wer hat mit Johannes Herzog als Prüfer auch negative Erfahrungen gemacht?

Wer hat ebenfalls mit Johannes Herzog als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern negative Erfahrungen gemacht und auch mit seinem Kollegen Raimund Grothoff, vielleicht auch mit dem ehemaligen Revisionsvorgesetzten Ulrich Hilkenbach? Erfahrungsaustausch über den Wunsiedeler Kreis. Bitte dort melden.

   

Nr. 2480

Hinweisender

5. November 2007, 12:37 Uhr

Betreff: Wie tief prüft denn eine Tiefenprüfung und wie weit zurück?

Wenn nun bei der VR-Bank Marktredwitz wirklich eine Sonderprüfung als Tiefenprüfung zu Gange wäre, ja wie tief prüft die denn und wie weit zurück? Prüft die auch, ob Rudi Heger in den 80-er Jahren für seinen Hausbau 30.000 Mark an Rabatt bei der Baurechnung heraus geschlagen hat und der Bankvorstand dafür den Betrag aus Kreditzinsen bei der Bank wieder gutgeschrieben oder storniert hat? Vorschlag könnte gelautet haben: Gewinn für den Unternehmer – Mehrwertsteuer für sich, Gewinn für Rudi Heger? Aber um die Gleichung aufgehen zu lassen, wer wäre dann der oder die Verlierer gewesen? Warum stand die Bank in den 80-er mit Rudi Heger in der Eigenkapitalausstattung noch schlechter da als heute mit den vielen Verlusten wie es aus dem Lageberichtbericht vom Jahr 1990 (= Link) deutlich zu sehen ist? Galt der Slogan vergiss Einer für alle, es gilt nur alle für Einen?

Vielleicht haben die Vorstände für die Vernichtung der Belege gesorgt, aber Mikrofiche sind sicher noch da. Außerdem gilt bei einem Verdacht doch die Nachweispflicht des Vorstandes. Wenn es Vorstandskollegen und die gesetzliche Prüfung „übersehen“ hätten, dann käme es doch auch zum tragen, dass der Vorfall erst jetzt aktenkundig werden würde. Wie wäre es mit dem, dass man ab sofort für diesen Vorstand die Pension einsparen könnte, wenn das der Fall wäre, unabhängig von einem Rückforderungsanspruch mit Zins und Zinseszins, dem der eventuell mit Verjährungsanspruch begegnen würde?

Könnten schlaue Vorstände nicht auch mal auf die Idee gekommen sein, den Heizöltanker zwischen den Fahrten zu den Geschäftstellen bei der Sammellieferung, vielleicht sogar mal einzeln, zuhause vorbei fahren zu lassen und die paar tausend Liter dort abzuladen? Wie ist es mit der Beweislast des Vorstandes selbst? Die sollen doch mal bis vielleicht ins Jahr 2000 aufzeigen, wie es mit ihrer heimischen Lieferung für damals aktuelle und ausgeschiedene Vorstände ausgesehen hat. Die Zuwendung eines Mercedes bis sechs Jahre nach dem Ausscheiden passt doch in das Bild. Hat man vielleicht bei der Wohnung von Reinhold Wolf über der Bank in Selb auch kräftig zu Lasten der Bank gerechnet? Machen sich Tiefenprüfer diese Arbeit oder können sie vielleicht von sich aus sagen, § 34 GenG, liebe Vorstände weißt uns das mal nach, dass solche Möglichkeiten ausgeschlossen sind?

Wer auf keine normale Organisation schaut, wer kein Risikomanagement betreibt, wer 10 % der Kredite gegen Kunden als gefährdet ausweist als Banker, damit aber die Kunden am meisten in Gefahr bringt, hat der Skrupel auch so was zu tun? Wo es schlecht aussieht, fällt doch Schlechtes gar nicht mehr so auf und ins Gewicht.

   

Nr. 2479

U.

5. November 2007, 10:28 Uhr

Betreff: Die haben doch sogar selbst das BaFin belogen

Den Vorständen sind doch die Kunden sch...egal. Die versuchen nur noch ihre Hut zu retten. Herzog und Heidel stehen voll in der Nachfolge von Heger, Wolf und Krämer. Wie war das den mit den Sachen aus dem Eintrag Nr. 1372, die man in Wunsiedel in einer Nacht- und Nebel Aktion abgeholt hat? Sicherungsgüter bald schon im persönlichen Eigentum der Vorstände? So haben die es doch verstanden. Anstatt sie zu verwerten, für die Bank den Schaden zu minimieren. Dem Kunden den Schutz zu geben, dem ihm eine Bank schuldig ist, auch dann wenn er in Not ist, dies alles hat man mit Füßen getreten, mit einer Bemerkung, das findest du nie mehr, wer weiß, ob es in Polen oder in Tschechien ist. Was ist bei der Bank wirklich los, wenn man dann das BaFin, die oberste Bankenaufsichtsbehörde belügt, dass es als Rettungserwerb übernommen wurde um sich aus den Richtlinien zur Sicherungsübereignung und der Rechtsprechung dazu mit einem ordentlichen Vorgehen auch noch frei zusprechen.

Egal wie es ist, warum verweigern die Vorstände heute mit Wissen des Verbandes jeglichen Nachweis was mit den Dingen passiert ist? Was ist mit der im vorigen Beitrag geschriebenen Umkehr der Beweislast? Besteht die Treuepflicht gegenüber den Mitglieder, dass man nicht in ihrem Namen einzelne Kunden schädigt? Beinhaltet die Treuepflicht die Mitgliedergemeinschaft freizusprechen, dass sich hier vielleicht führende Personen an fremdem Eigentum vergriffen haben könnten?

Der Kunde spielt keine Rolle, ob er über das Kreditgeschäft geschädigt wird, wo die Verpflichtung zu einer geordneten Organisation zu seinem Schutz nie erfüllt und eingefordert war, oder ob man bei den Darlehen unerlaubt und nicht nur in kleinem Unfang, sondern fast ausnahmslos die Stichtagsverzinsung gefahren hat, ob man die Wertstellungen beim KK- und Girokonto fast überall abgegriffen hat, wo man die Finger hinstrecken konnte, man hat es als Führung einer Genossenschaft getan, die früher als Notgemeinschaft entstanden ist. Die Verpflichtungen des § 34 Genossenschaftsgesetz zur Sorgfaltspflicht der Vorstände müssen eingefordert werden mit allen Konsequenzen daraus, dass Schuldige, wenn sie dagegen verstoßen haben, auch Aufsichtsräte, dafür gerade stehen müssen. Bilanzen zu türken, berechtigte Erstattungen an Kunden nicht vorzunehmen, Steuern „verkürzen“, dies alles steht auf dem Konto der Vorstände der Bank bis in den heutigen Tag hinein, unterstützt von den Kontrollpflichtverletzungen und Mitwirkungen der Prüfer des Genossenschaftsverbandes.

Die Daten 30.06.2005 und 25.06.2007 sind schwärzeste Markierungen in der Genossenschaftsgeschichte, wo man schlimmst wütende Vorstände mit Hilfe des Verbandes aus dem Dreck heraus ziehen wollte und der kurz hinterher folgende 11. Juli 2007 mit dem Auftritt von Reinhold Wolf vor dem Amtsgericht in Wunsiedel wo er die Gesinnung in der Führungsetage der Bank ohne Umschweif aufzeigte. Ob man sich nun an den Geräten in Wunsiedel selbst bediente, oder ob man die eigene ETW verkaufen wollte wenn der Goldtransport mit den Schmier- und Bestechungsgeldern klappen sollte, wo ist der Unterschied? Wo ist die Hemmschwelle geblieben falsche Bilanzen aufzustellen, unrichtige Steuererklärungen abzugeben, das BaFin zu belügen oder den Kunden zu betrügen? Wo ist die Hemmschwelle geblieben, dass die Prüfer nicht mitmachten?

   

Nr. 2478

Wissender Kunde

5. November 2007, 08:51 Uhr

Betreff: Wer schützt unsere Vorstände vor der umgekehrten Beweislast des Genossenschaftsgesetzes?

Das Genossenschaftsgesetz schreibt: Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verantwortlich. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eine eines ordentlichen Geschäftsleiters angewandt haben, so tragen sie die Beweislast. Wer es selber sehen will hier: http://bundesrecht.juris.de/geng/__34.html . Was ist bei der R-V-Bank Marktredwitz-Selb oder bei der VR-Bank nun alles vor sich gegangen, dass man eine Mauer vor den Vorständen aufbauen muss? Vorstände, die 50 Millionen in den Sand setzen vor jeder Verpflichtung sich zu rechtfertigen zu befreien, da steckt viel mehr dahinter, als man uns sagen will.

Der Prüfungsverband steckt bis zum Hals mit drin. Das Notfallkommando Herzog und Grothoff aufzubieten, ihnen die Genehmigung zu geben, die Vertreter falsch zu informieren zu Tatsachen und gesetzlichen und satzungsgemäßen Grundlagen, ihnen die Genehmigung zur Bilanzfälschung und Steuerverkürzung bei der Bank zu geben, da ist man auf Seiten des GVB ein hohes Risiko gefahren.

Warum wird nun um die neue Vorstandschaft wieder dieser Schutzwall aufgebaut, wenn es darum geht, dass man klärt, dass es einfach nicht geht, dass man 430.000 € zu Lasten des Vermögens der Genossenschaft verschenkt. Konnte sich Herr Herzog auf 100 %ige Rückendeckung verlassen? Wenn es streitig ist, dass der Vorstand Schaden verursacht hat, dann trägt er die Beweislast, so heißt es. Warum wird heute nun Johannes Herzog und Uwe Heidel und natürlich wieder Reinhold Wolf geschützt wenn es um Untreue geht, wenn die Bilanz wieder nicht stimmt vom Jahr 2006 und der Steuerzahler wieder mit zur Kasse gebeten wird? Ist es der Offenbarungseid des Münchner Verbandes, der sich nicht mehr zu retten weiß? Haben sich Verbandsgrößen in Marktredwitz verstrickt? Umso mehr man die Aufklärung verhindert, die ja sogar das Gesetz über diese Beweislastumkehr fordert, umsomehr wird an Schweinereien ausgegraben werden. Den Verband scheint das Schicksal der Bank nur noch am Rande zu interessieren.

   

Nr. 2477

Steuerlicher Betrachter

4. November 2007, 18:09 Uhr

Betreff: Wen muss man bei der VR-Bank mehr fürchten, den Staatsanwalt oder den Steuerfahnder?

Wenn man mal kurz zu http://www.wunsiedeler-kreis.de/interessant.html klickt, dann sieht man, was die VR-Bank in sieben Jahren an Kreditabschreibungen aufzubringen hatte. 36 Mio. € oder 70 Mio. DM musste man in dieser Zeit irgend wie aus dem Ärmel schütteln. Da steht die letzte Dividende mit 388 T€ oder in der gleichen Zeit mit ca. 2,2 Mio. € geradezu kläglich da. Diese Dividende war nur möglich, weil man stille Reserven aus den Beteiligungen auflöste, oder weil man Rücklagen auflöste, was laut Gesetz in der Konstellation gar nicht erlaubt ist, was man aber trotzdem machte und weil im letzten Jahr auf Bayern 400 Mio. € Körperschaftssteuer für die Genossenschaften zurückgeflossen sind und eben ein schöner Betrag zur Bilanzkosmetik auf für Marktredwitz dabei abgefallen ist.

Wenn die Rechnung in Interessant stimmt, dann hat man in dieser Zeit 150.000 € an Ertragssteuern bezahlt, oder waren es vielleicht sogar nur die unvermeidlichen Grundsteuern, da müsste man nachfragen. Wen muss man in der Führungsetage der VR-Bank also nun mehr fürchten, den Staatsanwalt wegen der Untreusituation und allem drum und dran, oder den Steuerfahnder. Die Lageberichtsvermerke der Jahre 2001 bis 2003 (= Link) könnten auf Seiten der Finanzbehörden unheimlich aufschlussreich sein. Wenn die Wertberichtigungen 2002 und 2003 nicht mehr verbucht werden konnten, wenn man den Brocken an latentem Risiko sieht, wie es Reinhold Wolf am 30.06.2006 rückwirkend auf den 31.12.2004 genannt hat und wenn er da für 2005 dann die EWB-Bestände mit 27,4 Mio. € angab, da könnte es gewaltige Summen hageln, wenn ein konsequenter Steuerfahnder nach bohrt.

Wenn hier irgendwo feststehende Einzelwertberichtigungen angenommen zwischen 20 bis 30 Mio. €, eventuell sogar noch höher aus Zeiten verlagert wurden, wo die Bank sowieso keine Steuer zahlte, weil man nur Verluste machte, dann hätte die Einbuchung damals keine Steuermäßigung bringen können. Wenn die Steuerzahlungen aber die drauf folgenden Jahre auch bei Null sind, dann hätte man doch vielleicht den Effekt erzielt, dass man da die eigentlich anfallenden Steuern erspart, verkürzt, wie auch immer, hatte. Den Vermerk, problembehaftete Engagements können nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden, kann es in der Praxis eigentlich nicht geben. Da hätte man gleich in den Bilanzbestätigungsvermerk rein schreiben können, der festgestellte Jahresverlust wurde nicht ausgewiesen, aber schon gar nicht, dass die Bilanz den wirklichen Tatsachen entspricht. Prüfer Herzog und Prüfer Grothoff und Kollegen haben Einzelwertberichtigungen festgestellt und haben mit den Vorständen ausgekartelt, welche in der Bilanz Platz haben und welche nicht. Was geschieht in so einem Fall mit einem normalen Steuerberater, bekommt der seine Zulassung aberkannt? Was sagt ein Banker, wenn er eine Kundenbilanz analysieren müsste, die Wertberichtigungen nicht in die Periode nimmt, wo sie auftreten? Würde er dem Kreditnehmer wegen Vorlage falscher Unterlagen zwangsweise sofort die gesamte Geschäftsverbindung kündigen? Aber die VR-Bank Marktredwitz durfte es, weil der GVB als Prüfer half die Mitglieder, die Öffentlichkeit und auch das Finanzamt anzulügen. Und Herr Herzog und Herr Grothoff haben es vor Ort ausgeführt.

Was sagt aber der Steuerfahnder heute? Sagt er sofort hin, da sind ja zweistellige Millionenbeträge drin? Was sagt der GVB zu seiner Zuverlässigkeit?

Zwar nicht in Millionenhöhe, aber doch auch im sechsstelligen Bereich könnte auch die Steuerverkürzung im Fall Forderungsnachlass sein. Im Februar diesen Jahres sollen die Verkaufsverahndlungen eigentlich schon abgeschlossen gewesen sein. Damit ist für die Forderung, ungeachtet dessen, ob die Vorstände dazu berechtigt waren, ein erhellender Charakter eingetreten, der ca. 40 % als uneinbringlich ergab, einen Betrag von 430.000 € anscheinend plus den auch noch nicht verlangten Zinsen, die man sicher ins nächste Jahr 2007 auch noch voraus kapitalisieren hätte müssen. Und somit weiß der Buchhalterlehrling, dass dieser Kreditverlust ins Jahr 2006 gehört. Und selbstverständlich weiß das ein ordentlicher Testatprüfer vom Verband überall in Bayern sonst auch. Ob Herr Herzog und Herr Heidel alleine schon bei der Unterschrift auf den Steuererklärung Bauchschmerzen hatten? Sicher waren die ursprünglich nicht in Sicht, aber jetzt weiß es in Wunsiedel und beim Finanzamt vielleicht jeder. Die VR-Bank hat auch in der Periode 2006 keine oder kaum Ertragssteuern bezahlt, das Geschäftsjahr war um und der Ertrag so hin gerechnet, dass man gerade wieder die Dividende zahlen konnte. So hat man getan, als ob der ganze Vorgang ins Jahr 2007 gehörte und dort will man sich zwischen 30 und 40 % vom Fiskus und natürlich auch von den Kommunen über die ersparte Gewerbesteuer mit drauf legen lassen.

Man müsste für die Sache einen Leserbrief schreiben und dem Finanzamt die Ausgabe zuschicken. Dann kann man es nicht mehr nur übersehen, dann muss das aufgearbeitet werden. Und unsere Bürgermeister und Stadträte und die anderen im Aufsichtrat kriegen dann auch Bauchweh, wenn sie es nicht schon haben. Man kann heutzutage niemand mehr trauen, auch nicht dem Prüfer, der einen für alte Sauereien retten sollte. Der legt gleich noch eins drauf und taucht einen noch tiefer rein.

   

Nr. 2476

Anonym

3. November 2007, 21:38 Uhr

Betreff: Anzeige wegen Strafvereitlung, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme

Anonym ……………, den 3. November 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Nötigung zu ungesetzlichen Handlungen von Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz eG durch gesetzliche Pflichtprüfung;
- Untreue in der Position des Vorstandes bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Beihilfe zur Untreue als gesetzlicher Bilanz- und Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Verstöße gegen § 34 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht eines Vorstandes einer Genossenschaft, u.a. in Verbindung mit § 18 Kreditwesengesetz (KWG);
- Strafvereitlung zu § 266 StGB, Untreue, begangen durch Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG;
- Verdacht der Unterdrückung von Straftaten und eigene Vorteilserzielung hieraus


- gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter siehe nachfolgend heutiger Vorstandsvorsitzender der Bank, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.;
- gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bonn als oberste gesetzliche Aufsichtsbehörde;
- gegen Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender und Herrn Uwe Heidel als zur Zeit tätige Vorstände der VR-Bank Marktredwitz;
- gegen Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf und Herrn Karl Krämer, ausgeschiedene Vorstände der genannten Bank


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage gegen oben genannte Personen. Ich stelle sämtliche zur Überprüfung beantragte Vorgänge einführend unter folgenden Gesichtspunkte:

- Bei Würdigung aller Sachstände stellt es sich nach meiner Ansicht bis hin zu jedem Einzelfall heraus, dass in Übereinstimmung und Absprache zwischen dem gesetzlichen genossenschaftlichen Prüfungsverband, dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laufend gesetzliche Prüfungspflichten verletzt wurden und die Verletzung dieser Prüfungs- und Überwachungspflichten dadurch geheilt bzw. vertuscht werden sollten, dass ein Prüfer des GVB als neuer Vorstand eingesetzt werden sollte, der sogar selber an den Prüfungspflichtverletzungen beteiligt war. Meinen Strafantrag begründe ich daher wie folgt:

- Nötigung zu ungesetzlichen Handlungen von Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz eG durch gesetzliche Pflichtprüfung;
- Untreue in der Position des Vorstandes bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Beihilfe zur Untreue als gesetzlicher Bilanz- und Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz;
- Verstöße gegen § 34 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht eines Vorstandes einer Genossenschaft, u.a. in Verbindung mit § 18 Kreditwesengesetz (KWG);
- Strafvereitlung zu § 266 StGB, Untreue, begangen durch Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG;
- Verdacht der Unterdrückung von Straftaten und eigene Vorteilserzielung hieraus.



Zur Beweisführung ziehe ich heran, oder führe es gesondert auf:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php
Eintrag Nr. 2481 vom 1. September 2007, unter hier klicken ... hinterlegtes Urteil des OLG Frankfurt, AZ 23 U 150/05, verkündet am 20.02.2006;
B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof;
C) Eintrag Nr. 2141 vom 13. Juni 2007 der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2001, 2004, 2005 und 2006;
D) Eintrag Nr. 2627 vom 20. Oktober 2007 der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegtem Protokollauszug der Vertreterversammlungen des Jahr 2005 der Bank gemäß C) im Speziellen zur Regressbehandlung gegen ein Vorstandsmitglied;
E) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) (= Link) fordert oder ermöglicht in der Satzung einer Genossenschaft tiefgreifendere Regelungen, die den Rahmen des Gesetzes sprengen würden. Dadurch dürfte aber die Satzung nahe dem Rang des Gesetzes erhoben sein. Das Kreditwesengesetz (KWG) (= Link) und auch das GenG erteilen gesetzliche Prüfungsaufträge und geben diesen einen hohen Stellenwert. Diesem Stellenwert wurde die Prüfung und Bankenaufsicht bei der VR-Bank Marktredwitz m.E. nie gerecht. Dadurch wurden selbst von Prüfungsseite Sorgfaltspflichten verletzt, als auch denen der Gremien der Bank in Rahmen von Verstößen gegen §§ 34 und 41 GenG massiv Vorschub geleistet. Dies hatte die Quintessenz, dass der Genossenschaft in Gesamten aber auch in nachvollziehbaren Einzelfälle massiv Schaden entstanden ist.

Wenn GenG und Satzung dem Prüfungsverband das Teilnahmerecht an Aufsichtsratssitzungen und General-, bzw. Vertreterversammlungen exemplarisch ermöglicht, sogar in § 60 GenG (= Link) dem Prüfungsverband ein Einberufungsrecht der Generalversammlung einräumt, wenn zwecks Beseitigung festgestellter Mängel verhandelt und beschlossen werden soll, so muss daraus doch zwingend abgeleitet werden, dass dies auch als Verpflichtung für die Prüfung zu sehen ist. Daraus muss auch zwingend eine Informationspflicht für die Prüfungsorgane gesehen werden. Eine Verletzung dieser Informationspflicht verbindet sich mit Beweisführung B), wo der Prüfungsverband im Rahmen der Testatprüfung zu den Bilanzen die Jahresabschlüsse speziell der Jahr 2002 und 2003 als ordnungsgemäß bestätigt hatte, obwohl wie hier aufgezeigt in den Lageberichtsvermerken (= Link) bei lückenloser Prüfung jeder Textpassage durch die Revisoren angegeben wurde, dass notwendige Einzelwertberichtigungen nicht mehr gebildet werden konnten, was einem unrichtig erstellten Abschluss mit Zustimmung des prüfenden Genossenschaftsverbandes gleich kommt. Testatprüfer für diese Jahre in Person waren u.a. die hier angezeigten Prüfer.

Dass der Genossenschaftsverband sogar dieser Informationspflicht nach § 60 GenG entgegen gehandelt hat, zeigt in de im vorigen Absatz genannten Lageberichtsvermerken, dass im Jahr 2001 von einer Risikosituation der Bank gesprochen wurde, die weiterhin außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatte. Der Verbandsvertreter gratulierte dagegen laut Vertreterversammlungsprotokoll vom 24.04.2001 (= Link) zuerst der Bank zu einem Bilanzgewinn und verschwieg in einem von ihm daraufhin vorgetragenen Gewinnverwendungsbeschluss die Rücklageentnahme von 2 Mio. DM zur Verlustdeckung. Weiter schlug er trotz des Verlustes unmittelbar auch noch die Entlastung der Vorstände vor, ohne die katastrophale Risikolage bekannt zu machen. Er sprach hingegen von Schritten in die richtige Richtung. Dies war eine absichtliche und bewusste Irreführung der Vertreter der Bank, um eine Fusion, nicht erkennbar aus der Interessenslage der Genossenschaft heraus, sondern der des Prüfungsverbandes, nicht zu gefährden. Auch die sich in den Folgejahren weitere gravierende Verschärfung der Risikolage wurde den Vertreter niemals aufgezeigt. In keinem Fall aber mit den angebrachten Nachdruck und mit dem dringend notwendigen Informationsgehalt.

So steht m.E. ziemlich zweifelsfrei fest, dass der Genossenschaftsverband Bayern im Wissen der eigenen Pflichtvernachlässigung zwar erkannte, dass die Geschäftsführung der Bank abzulösen wäre, oder unter eine andere Führung und Überwachung zu stellen sei. Damit verbunden kommt über die Protokollierung des Aufsichtsrates zur Dienstaufhebung des Vorstandes Manfred Heger (= Link) vom 4.08.2004 sehr deutlich zum Ausdruck, dass die Mitglieder des Gesamtgremium zu dieser Entscheidung genötigt worden sein könnten. Da auch dieses Gremium und dessen Mitglieder stark am Verschulden der Vorstände über die Vernachlässigung von Kontrollpflichten betroffen war und mehr als die Prüfer gesetzlich mit eigenen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden konnten, könnte gar massivstes Erpressungspotential vorhanden gewesen sein.

Hier wurde ohne vorhergehenden Beschluss des zuständigen Aufsichtsrates augenscheinlich unter Federführung der hier angezeigten Prüfer des GVB im Vorgang offensichtlich ein Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand geschlossen, der diesen von allen Ansprüchen an ihn befreien sollte. Das dies rechtswidrig ist, belegt die Kommentierung § 34 GenG, Rd-Ziffer 80 (= Link), die hier analoge Anwendung finden dürfte. In der Kommentierung wird dies als sittenwidrig bezeichnet. Auch beschreibt die Kommentierung dieses Gesetzesparagraphen an anderer Stelle, dass eine nachträglich Freistellung den Sachverhalt der Missachtung einer Sorgfaltspflicht nicht heilen kann, sondern eventuell nur die Schadensersatzpflicht. Und hier dürfte § 34 GenG sicher in Verbindung mit Untreue nach dem § 266 StGB stehen. Auch ein Sachverhalt nach dem Strafgesetzbuch kann sicher nicht von einer wirtschaftlich tätigen Gesellschaft mit Beschluss aus der Welt geschafft und als ungeschehen dargestellt werden.

Dass weder die Verantwortlichen der Genossenschaft in Vorstand und Aufsichtsrat jemals daran dachten ihrer hier schon hinlänglich aufgezeigten Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern und Vertreter nachzukommen, zeigt sich, dass die Tatsache des Vertrages ohne wahrscheinlich leichtfertige Bekanntgabe des betroffenen Vorstandes selber auf der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) nie auch nur den Hauch eines Hinweises durch den Aufsichtsrat oder auch den Prüfungsverband erreicht hat. Dieser Vertrag an sich ist meines Erachtens nach ein Betrug durch Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung an der Genossenschaft. In dieser Versammlung wurden haarsträubende Kontrollpflichtverletzungen nach § 34 und § 41 GenG (= Link) aufgezeigt, die ebenfalls niemals geahndet und verfolgt werden sollten. Grundlegende Gesetze wurden den Vertreter falsch ausgelegt und gravierende Untreuetatbestände, wie, dass sich Vorstände nicht gegenseitig kontrollierten, trotz der unfassbaren Risikolage der Bank, dass unglaubliche Überziehungssituation in Summe und Masse weder organisatorisch noch im Einzelfall unterbunden wurden, wurden nicht im Entferntesten in der gebotenen Form dargelegt.

Dies sind an sich aber wahrscheinlich Untreuetatbestände, die dringend die sofortige Abberufung einer Geschäftsleitung erfordern, um weiteren Schaden von der Genossenschaft fern zu halten und mit Sicherheit auch eine strafrechtliche Verfolgung sehr nahe legen. Dass dies aber dem handelnden Vorstand Heger auch noch erspart wurde, obwohl er sicher in betrügerischer, auf jeden Fall aber genossenschaftsschädigender Art und Weise auch noch Unterlagen im Rahmen von § 18 KWG für die Entscheidungsgremien fälschen konnte, ohne eigene strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, unterstreicht die Pflichtvernachlässigungen von Aufsichtsrat und genossenschaftlichem Prüfungsverband. Es unterstreicht warum für diesen Personenkreis Strafvereitlung notwendig gewesen sein muss. Leider hat auch das BaFin in diesen Kreislauf nicht eingegriffen, obwohl es über die Prüfungsberichte, eventuell sogar über Einzel- und Sonderberichte, die Jahresabschlüsse mit der zutagetretenden falschen Bilanzierung, als auch die Risikolage der Bank kennen musste und die weiter schädigend tätige Geschäftsführung im Amt beließ.

Die Situation der Nötigung dürfte sich im Fall des Vorstandes Krämer am 22.05.2006 wiederholt haben und daher den des Vorstandes Heger eigentlich bestätigen. Hier sieht man anhand dieses Aufsichtsratsprotokoll vom 22.05.06 (= Link), dass der Revisionsdirektor sogar leitende Sitzungshandlungen zur Berufung eines Notvorstandes übernommen hatte. Ich beantrage zu überprüfen, ob hier ebenfalls ein Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf Ansprüche geschlossen wurde, der entsprechend den Informationspflichten nicht vorgetragen wurde. Hier beantrage ich den Prüfungsverband GVB und das BaFin zu dieser Information gegenüber den Vertretern auch zum Schutz berechtigter Interessen Dritter zu verpflichten.

Im Fall des Vorstandes Heger beantrage ich für diesen genannten Fall, der Bestandteil der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 war, zu überprüfen, ob hier durch gesetzliche Prüfung und Bankenaufsicht Strafvereitlung im Rahmen von Untreue nach § 266 StGB in Verbindung mit § 18 KWG betrieben wurde. Ebenso beantrage ich dies für den auf der genannten Internetseite mehrmals unter Gold, Gold, Gold bezeichneten Fall zu überprüfen, ob Strafvereitlung im Rahmen von § 266 StGB in Verbindung von § 18 KWG betrieben wurde, ob Strafvereitlung für den handelnden Vorstand Reinhold Wolf bei Beteiligung an mehrere Straftaten, wie Schmiergeldzahlungen an Regierungsmitgliedern oder Beamten in einem ausländischen Staat, sowie Bestechungsgeldzahlung in enormer Höhe zur Ermöglichung eines Goldtransportes vorgenommen wurde und ob die internen Kontrollorgane der Bank, als auch die externe Prüfung hierbei dem Vorstand die Unterlassung der unverzüglich abzugebenden Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz ermöglichten. Als Beweisquelle benenne ich das Protokoll des Amtsgerichtes Wunsiedel vom 11. Juli 2007 mit allen Unterlagen des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, wo Herr Wolf als Zeuge auftrat.

Aus der Situation der kollektiven Unterlassung der Verfolgung der gravierenden vielfachen Vernachlässigung von Sorgfaltspflichten, Kontrollpflichten und stark zu vermutenden massiven Untreuetatbeständen bei der Bank hat sich der Prüfer Johannes Herzog den Vorteil geschaffen auf Basis dieser gesetzwidrigen Vorgänge und Handlungen, auf der Basis der Strafvereitlung, die Amtsstellung des Vorstandes bei der Bank anzutreten. Anstatt die Vorstände und vielleicht auch die Aufsichträte den Strafermittlungsbehörden vorzuführen, hat er sich mit deren Hilfe zum Vorstand berufen lassen. Dass das BaFin damit einverstanden war, obwohl die Zusammenhang für die Bankenaufsicht zweifelsfrei ebenfalls erkennbar war, unterstreicht, dass die Vorstände Wolf und Krämer, die sich schon massivsten Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 34 GenG alleine gemäß des Vertreterversammlungsprotokolles vom 14.10.2004 (= Link) schuldig gemacht hatten, was aber über die Aussagen vom 30.06.2005 auf der folgenden Versammlung als schier kriminell zu bezeichnen sein dürfte, dem ehemaligen Prüfer Johannes Herzog zur Überbrückung einer Wartezeit für die Zulassung zum Vorstand zur Seite stellen ließ. Die Zuverlässigkeit dieser Herren dürfte im Rahmen von § 32 und § 33 KWG mehr als nur fragwürdig gewesen sein. Die Weiterbeschäftigung, Gehaltsgewährung, Gewährung eines bezahlten Urlaubs über ein Jahr bei vollen Bezügen, die Belassung von Altersversorgungen zu Lasten der Bank, sowie der Verzicht auf Regresshandlung im Falle aller betroffen Vorstandsmitglieder ist m.E. Untreuehandlung in massivster Form gegen das Genossenschaftsvermögen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass die gesetzliche Prüfung ausfallgefährdete Kreditverhältnisse und tatsächliche Kreditausfälle mit Ausnahmen von Kleinbeträge einzeln prüft und einzeln zu bewerten und zu protokollieren hat. So stelle ich ähnlich den vorher genannten Fällen hier Strafantrag im Zusammenhang mit Untreue durch die aktuellen Vorstände und die Unterstützung hierzu durch GVB und Aufsichtsrat der Bank im nachfolgenden Fall. Die Vorstände Herzog, Heidel und auch der inzwischen ausgeschiedene Vorstand Wolf haben bei einem Kreditverhältnis von ca. 1,1 Mio. € auf gesicherte Forderungen in Höhe von ca. 430.000 € verzichtet, was nahe der gesamten Dividendenzahlung eines Geschäftsjahres der Bank an die Mitglieder in den letzten Jahren kommt. Siehe dazu die Vergleichsvereinbarung zum Forderungsnachlass mit dem Kunden (= Link). Laut dem Zeitungsbericht (= Link) der Kommune als Käufer wurden aber alleine eine ganze Million € gezahlt. Dazu haben die Vorstände der Bank weiter werthaltige Sicherheiten in erheblichem Umfang freigestellt. Alleine die Vornahme der Vertragsgestaltung, wahrscheinlich unter Mitwirkung der Vorstände der Bank war augenscheinlich darauf ausgerichtet den bei der Bank aufgetretenen wirtschaftlichen Schaden nicht offen zu legen und als vollkommenen, bei dieser Bank leider normalen Kreditverlust auszuweisen. Die Verschiebung des Verlustes aus dem Abschluss 2006 der Bank in das Folgejahr könnte unter zusätzlicher Berücksichtigung der Verheimlichung vor den Vertretern für die Bank bei Genehmigung der Testatprüfung durch den GVB eine unberechtigte steuerlich positive Wirkung erzielen.

Auch hier behaupten Vorstand und Aufsichtsrat der Bank entgegen den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes es hätte bei der Vertreterversammlung keine Informationspflicht gegenüber den Vertretern gegeben. Alle hier vorgetragenen Kreditfälle einschließlich dieses Forderungsnachlassen müssen von den Prüfern des GVB einzeln geprüft worden sein. Auch der letzte Fall muss von den Bankverantwortlichen bereits im Rahmen von Prüfungspflichten aufgezeigt worden sein und somit von Prüfungsseite wiederum nicht einem normalen Ablauf, wie auch einer ordentlichen Überprüfung einer notwendigen Strafverfolgung zugeführt worden sein.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Zum Studium füge ich eine frühere Kommentierung § 34 GenG, Teil I (= Link) und Kommentierung § 34 GenG, Teil II (= Link) bei.

   

Nr. 2475

Dipl. Betriebswirt (ADG)

3. November 2007, 20:26 Uhr

Betreff: Informationspflichten an Mitglieder

Immer wieder sehe ich hier, dass man es mit den Informationspflichten bei der VR-Bank Marktredwitz nicht allzu genau nimmt. Hier ein paar für Mitglieder:

§ 47 GenG (= Link) zum Recht auf die Abschrift der Niederschrift der Vertreterversammlung

§ 59 GenG (= Link) zum Recht auf die Einsicht in die zusammengefassten Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht,

oder § 57 GenG (= Link) für den Aufsichtsrat, dass sie sofort über einen Prüfungsbeginn zu informieren sind und wenn sie es verlangen, sogar an der Prüfung selbst beteiligt werden müssen.

Wenn die Informationspflichten nicht eingehalten, werden. Liebe Mitglieder, dann klagt sie auf Kosten der Genossenschaft ein. Die Vorstände sind nicht Eigentümer der Bank, das sind die, die Mitgliedschaften und Geschäftsanteile gezeichnet haben. Die Vorstände sind die gesetzlichen Erfüllungsgehilfen und ausschließlich den Mitglieder verantwortlich. Keinem anderen, auch keinem Verband. Die Mitglieder sind die Chefs. Die Vorstände sind weisungsgebunden und müssen jeden Beschluss im Rahmen der Gesetze ausführen. Wenn nicht dann müssen sie sich einen anderen Job suchen. Informationsverweigerung ist Treuepflichtverletzung und wäre eigentlich ein Grund für unmittelbare Abberufung.

   

Nr. 2474

Beobachter

2. November 2007, 15:26 Uhr

Betreff: Nach Gerhart Baum, wer manipuliert ist ein Betrüger

Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hat einmal einen treffendne Ausspruch getan: "Wer Rechnungen manipuliert, wer im Bankenbereich manipuliert ist ein Betrüger." Ist die Manipulation an der EDV zur Erlangung von Zinstagen, der manuelle Eingriff bei Buchungen am Schalter oder in der Sachbearbeitung bei einer genossenschaftlichen Bank laut dieser These Betrug? Darf man das unumwunden mit einem "Ja" beantworten? Darf ein Betrüger eine Bank leiten? Hätten das der Genossenschaftsverband und auch das Bafin nicht auch so sehen müssen? Haben hier Vorstände im Namen von tausenden von Mitgliedern Betrug begangen? Hat man die Mitglieder gefragt, ob sie damit einverstanden wären? Haben hier Aufsichtsrat und externe Prüfung und Bankenaufsicht sich vor Betrüger gestellt? Haben sie damit dem Recht genüge getan?

   

Nr. 2473

Ernst

2. November 2007, 13:14 Uhr

Betreff: Selber schuld?

Selber schuld, klar sind die selber schuld, die den Blender Heger und den Wolf und Krämer bei der VR-Bank nicht durchschaut haben. Die haben dem Bauern den Kredit gegeben, dass er die Kuhn kaufen konnte, und wie der zum Melken in den Stall gegangen ist, waren die schon vorher da und haben die Kuh ausgezutzelt. Und wie der Bauer die Raten für den Kredit nicht mehr herbringen konnte, da hat man die Kuh wieder abgeholt und zum Metzger gefahren. Und das Ende von Lied? Aufgefressen haben die Kuh dann die von der Bank und die man zum Gelage mit eingeladen hat, denn Sicherungsgut ist in denen ihren Augen persönlich verfügbares Eigentum der Bank. Und so hat sich Sicherungsgut in Luft aufgelöst und blieb zum Schluss ein Wind am Hintern und da stand ein Bauer mit leeren Händen und noch mit einem Haufen Schulden. So laufen Kredite bei unserer Genossenschaftsbank ab.

   

Nr. 2472

Gisela

2. November 2007, 11:59 Uhr

Betreff: Selber Schuld, schaut Euch den Manfred Heger doch an

Schaut Euch den aufgestylten Blender Manfred Heger auf dem Bild der Zeitung doch an. Über alles erhaben, glattrasiert wie ein Babypopo und Weibergeschichten, die man sich so erzählt hat. Ich find auch, der Johannes Herzog ist sein direkter Nachfolger, in allem. Muss man sagen, späte Erkenntnis wer das früher nicht gesehen hat, der war selber schuld. Ich hab gehört, dem H. von heute, dem Herzog, dem laufen die Kunden scharenweise weg, die sind hellhörig geworden, was bei der VR-Bank abläuft. Wer die Schweinereien von früher verleugnet, der kriegt auch jetzt keinen Fuß auf den Boden. Ich erinnere mich auch noch gut an den Artikel vom letzten Jahr mit "Ein bisschen stolz". Die Bank hat den ja immer noch auf ihren Internetseite: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2006/bilanz2005.jpg . Dazu natürlich auch ein herzlicher Gruß an den neuen Aufsichtsratsvorsitzenden, der bei dieser Bank zu jeder Karriere bereit scheint und der jeden ablöst, ob unfähiger Vorstand oder amtsmüder AR-Vorsitzender, der der Kritik nicht gewachsen ist. Von den 192 Mitarbeitern 50 % raus werfen, möglichst die Männer, dann steht die Mannschaft voll hinter dem Vorstand, leider aber bald ohne Kundschaft. Vielleicht sogar ohne Mitglieder, wenn das ein Ziel sein könnte, wer will den dann Vorstand und den Aufsichtsrat noch belangen?

   

Nr. 2471

Engelbrecht

2. November 2007, 11:11 Uhr

Betreff: Solide Geschäftspraxis oder Kundenverhöhnung?

Was ist übrig geblieben von der soliden Geschäftpraxis von Manfred Heger aus dem Zeitungsartikel in der Frankenpost, als man das Urteil zur Stichtagsverzinsung (= Link) verloren hat? Hat nun Manfred Heger recht behalten, oder sind die Ankündigung von Manfred Bleil erschreckende Tatsache geworden? Mit Hilfe der Verbandsprüfer wollte man uns für dumm verkaufen. Es war nicht ein kleiner unbedeutender Teil der Darlehen. Schlimm genug, wenn man nur von den Privat- und Baudarlehen gesprochen hat.

Was hat sich herausgestellt, was und die Herren Grothoff und Herzog im Prüfergewand vorenthalten wollten, was steht in den Lageberichtsvermerken (= Link)? Wann hat Reinhold Wolf denn die Risikolage von an die 50 Mio. € an ausfallgefährdeten Krediten bekannt gegeben? Die Wogen wollte man nicht hoch schlagen lassen. Am 29.06.2006 hat man erstmals zugegeben in welcher Lage die Bank sich seit vielen Jahre befindet und wollte immer noch nicht eingestehen wie prekär die Situation in Wirklichkeit ist.

Solide Geschäftspraktiken, oder Kundenbetrug, gedeckt durch gesetzliche Prüfer des Genossenschaftsverbandes? Wie steht es mit dem Beweisfeststellungsbeschluss und dem Auftrag zum Gerichtsgutachten (= Link)? Solide Geschäftspraxis oder breit gefächerte Abzocke, wie es Manfred Bleil bezeichnete? Über 60 % aller Sollbuchungen zu Gunsten der Bank manipuliert. Schalterbuchung, manuelle Buchungen, einzeln eingegriffen; Zinsanpassung nach unten meist gar nicht, Zinsanpassungen nach oben, wenn Vergleichszinsen gefallen sind; Darlehen monatelang nicht dem Girokonto gutgeschrieben und damit Überziehungszinsen eingestrichen; immer wieder unerlaubte Gebühren den Giro- und KK-Konten berechnet. Und dann könnte bei der Rechnung für diese eine kleine Firma herauskommen, dass man den Kunden um Zigtausende gebracht hat?

Wie viele andere kleine und große Firmen hat man auch um Zigtausende gebracht? Wie viele Privatleute hat man auf diese Art und Weise laufend und durchgängig abgefingert? Ist das wie ein Honigbach, der den Hang runter fließt? Ist das die solide Geschäftspraxis nach Manfred Heger und nach Johannes Herzog und Uwe Heidel, weil die Bank ja nichts falsch gemacht hat? Ist es solide Geschäftspraxis, oder hat Manfred Bleil in trauriger Art und Weise recht bekommen, dass diese VR-Bank uns ausgesogen hat mit diesen unsauberen Abrechnungsmethoden und ihrem Geschäftsgebaren?

Waren es die persönlichen Gieraugen, dass man so einer Firma wegen einer geringfügigen Limitüberschreitung den Garaus machte? Dass man damit Arbeitsplätze vernichtet, eine Familienexistenz oder sogar mehrere dahinter? In welchem Licht ist die der Abtransport der Sicherheiten zu sehen? Persönlicher Racheakt der persönlich betroffenen Vorstände und zwar nicht wegen der Bank, sondern wegen des Ärgernisses, dass man einen unbeugsamen Mann nur so in die Knie zwingen kann? Ein Ärgernis nicht weil die Vorstände im Sinne ihrer Kunden oder Mitglieder gehandelt haben, sondern weil Manfred Bleil sie einfach nur wütend gemacht hat?

Wie ist es also zu sehen wie man laut Eintrag Nr. 1372 die Sachen abgebaut hat, das hochgiftige Spezialöl nebenzu in den Grund fließen ließ? War das, weil man sich ärgerte, weil Heger, Wolf und der immer zur Verfügung stehende Karl Krämer (als Überwachungsvorstand !) sich ärgerten, dass jemand aufgestanden war und ihnen auf die Finger klopfte, was ja Aufsichtsrat und Prüfung im eigenen Haus nicht taten? Haben die drei deswegen keine ordentliche Organisation aufgestellt, kein Risikomanagement eingeführt, weil dass für sie sogar hinderlich gewesen wäre? Warum war das überhaupt möglich? Weill alle, wie auch neue Vorstände sich nicht an das Thema wagen, ob man den Kunden bestohlen und betrogen hat oder nicht? siehe hier (= Link)

Man kann also auf die nächsten Ausflüchte in der Zeitung warten, nach dem das Gericht über das Ergebnis des Gutachtens befunden hat. Dann wird Herr Herzog und Herr Heidel zum Ergebnis Stellung nehmen müssen. Dann wird der Genossenschaftsverband erklären müssen, warum er diese Praxis geduldet hat und welche Auswirkungen das in Marktredwitz und überstrahlend im ganzen Genossenschaftsbereich haben wird.

   

Nr. 2470

Hans-Peter

1. November 2007, 17:27 Uhr

Betreff: Vollkommen richtig Cornelia und Manfred

Wenn sich der Wunsiedeler Kreis mit seiner Seite verkaufen müsst, der bräucht keine Reklame für sich zu machen, das verbreitet sich wie ein Lauffeuer. Überall heißt es zur VR-Bank nur noch die Lumpen. Da weiß ich auch noch was, wenn die die Schecks verspätet gutschreiben, dann zahlt man höhere Zinsen im KK und die höheren Schuldsalden daraus werden wieder verzinst. Das heißt der Per-pedo-mobile-Effekt. Du verzinst die Sauerei an dir selber gleich noch weiter. Aber denen kannst nicht mal mehr einen Kasten Bier als Sicherheit geben, wenn man sieht, was die da in Wunsiedel gemacht haben. Die saufen ihn dir sonst leer und das Pfandgeld holen sie dir auch noch weg.

Und die Bürgermeister und Stadträte, die sollen sich rollen, die wählt sowieso keiner mehr. Die sollten Herzog und Heidel vom Sockel holen wenn sie das Kleingeld an die Vereine und Kindergärten verteilen. Die haben zugeschaut wie man uns gelinkt hat und haben mitgeholfen, dass keine Gewerbesteuer mehr kommt. Vorher 6 Jahre Mercedes für Rudi Heger, dass ich nicht lache. Für was denn?
Die Verantwortlichen der Bank werden schon noch märken wen die Kunden und Genossen vor der Bank stehen , wie damals zu DDR Zeiten und rufen , wir sind das Volk . und die Feine Gesellschaft davon jagt . Ich glaube all zulange wird es nicht mehr dauern !!!

   

Nr. 2469

Ol.

1. November 2007, 16:48 Uhr

Betreff: Cornelia spricht mir aus dem Herzen

Bei der Bank, da kannst du keinem Vorstand mehr glauben, Cornelia spricht mir aus dem Herzen. Die kannst du vergessen und in der Pfeife rauchen. Der Herzog hat die Situation nur zu seinem Vorteil ausgenützt. Wenn der ehrlich wär, dann gäb’s keinen so Brief, wo man den Kunden abwimmelt, es sei alles verjährt. Auf Lug und Trug kann man so was nicht aufbauen. Und der größte Lügner, da gehört er mit dazu. Er und sein neuer Kollege Heidel, warum holt man die Sachen in Wunsiedel ab? Um den Kunden, der schon fertig ist, zu ärgern? Um so was zu machen, da haben sie genug dafür gesorgt. Die Bank braucht sich keinen Vorwurf zu machen, sagen Herzog und Heidel, alles in Ordnung, genau so wie es Cornelia geschrieben hat. Alle miteinander sind wir blöd. Blöd sind wir, weil wir so lang zugeschaut haben. Die Braunen hätt man auch anders verhindern können, in dem sich die Bank was überlegt hätte und sich mehr angestrengt hätte. Aber wahrscheinlich war es einfacher sich beim guten Essen zu verständigen, wie man die Verträge schreibt. Einer für 660.000 €, einen für den Verzicht und einen bei dem man so tun kann, als kennt man ihn nicht. Wie war das clever Bruder Johannes. Ich hab mir die Bilder angeschaut, wo man die Sachen in Wunsiedel weg geholt hat. Nach Schrott hat der Prüfstand noch nicht ausgeschaut. Wenn man ihn nicht gleich weiter transportiert hat, wo ist der gelandet? Wenn er wirklich verrostet ist, dann weil ihn Krämer, Heger und Wolf irgendwo raus gestellt haben, weil sie das hätten bezwecken wollen. Aber eher glaub ich, dass das ein Vorwand war. Hat man das Gerät irgendwo verscheppert und das Geld untereinander verbraten und die anderen Sachen verteilt und an wen? Abholen, nichts nieder schreiben, den Eigentümer auflaufen lassen, wenn er fragt wo die Sachen sind, na auf was kann man da schließen? Sauber ist so was nicht, so was machen nur Lumpen, oder hämische und schadenfrohe Bänker bei der Raiffeisen-Volksbank. Aber hier auch schon gelesen, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.

   

Nr. 2468

Manfred

1. November 2007, 16:31 Uhr

Betreff: An Cornelia

Deinem Eintrag kann ich nur voll und ganz beipflichten. Die VR-Bankvorstände mit ihren windigen Zinsen und ihren Wertstellungsmethoden haben mittlerweile die einfachsten Leute durchschaut. Bevor du zu der Bank gehen kannst, da kannst du gleich zum Kredithai gehen. Der sagt dir gleich dass es teuer ist und da weißt du dass du beschissen wirst. Die Bank macht das hinten rum mit ihren Wertstellungen und Abrechnungsmethoden. Die Vorstände sollten mal raus gehen und sich umhören, Sie sollten sagen, was sie für einen Kredit für Zinsen haben wollen und was sie so zahlen wenn man was anlegt. Aber die müssten Angst haben, dass sie ganz andere Sachen hören. Letzthin war ich beim Keck in einer Schlange und da hat einer mit der Karte von der VR-Bank gezahlt. Die Kassiererin konnte es sich nicht verkneifen und hat gesagt, „so Sie sind auch bei der Bank wo man drüber redet, dass sie die eigenen Kunde löffelt.“ Der Mann war ganz perplex und hat fast gestammelt er hätt da kaum was und vielleicht auch nicht mehr lang. Ist es nicht schlimm, wenn man sich schon als Kunde schämt? Da hat man gleich in der Schlange angefangen zu reden. Dem armen Kerl war’s schier peinlich, wo er doch unschuldig war.

   

Nr. 2467

Cornelia,Bad Alexandersbad

1. November 2007, 15:47 Uhr

Betreff: War doch bloß clever von unserem Bruder Johannes Herzog

Bruder Johannes wollte doch nicht Barnabas heißen und Verräter spielen. War doch clever zu sehen, dass man dem Vorstand und dem Aufsichtsrat bei der VR-Bank aus der Klemme helfen musste. 17.000 Mitglieder hat die Bank, 12 davon wussten bescheid was abläuft. Warum soviel Aufheben drum machen. Und der alte Arbeitgeber, der ist doch auch dankbar, wenn jede Negativschlagzeile vermieden wird.

Eine echte Freundschaft wird es nicht gewesen sein zwischen He.. und He.., zwischen Heger und Herzog, nachdem Manfred die Vorgängerprüfer mal raus geschmissen hat. Die hatten wohl die Nase voll. Also Notfallkommando Grothoff und Herzog hingeschickt. Die Fusionsreifprüfung konnte hier nicht angewandt werden. Der Verband hatte sich anscheinend selber zu tief in die Nesseln gesetzt. Vielleicht gab’s die Männerfreundschaften auch an anderer Stelle, an anderer, höherer Dienstposition. Viele Gewinner könnte es geben, wenn man das Drama beenden würde, sagte man sich, natürlich außer den Mitgliedern. Aber die wussten nicht, dass sie schon die kollektiven Verlierer waren, warum also aufschrecken, den unüberschaubaren Hühnerhaufen. 80 dicke Augenbinden waren schon ausgegeben für die Vertreter und 17.000 mal Vernebelungsaktion. Verdummung der Multiplikatoren, die nicht wissen wie sie das Malnehmen praktizieren wollen, wenn man ihnen das Einmaleins schon nicht beigebracht hat.

Also Schulterschluss mit Belzebub betreiben, stolz hinsetzen, glatt rasiert in Kameras lächeln und so tun, als ob die Feststellung des Chaos schon eine tolle Leistung wäre. Aber ja nicht um alte Sachen kümmern. Es hat gereicht, wenn man die Prozessunterlagen zu Stichtagsverzinsung, Bürgschaftsklauseln, Wertstellungsgebaren, Gebühren usw. schon immer alles lesen musste. Das konnte man doch nicht aufgreifen, das hat man doch unter den eigenen Augen unter den Augen des alten Arbeitgebers überall so gemacht. Die Formulare vom Verband genommen und damit getrickst, die Wertstellung des Rechenzentrums generell verschoben. Wer kennt denn bei den Kunden den Unterschied zwischen Valuta und Buchungstag, steht ja auch mal was von PNr. usw. drauf auf dem Auszug, versteht eh keiner. Still halten, immer antworten alles in Ordnung gewesen, wenn jemand nachfrägt, auch falsche Salden aus vergangenen Tagen, Perioden, ja Epochen, tragen zum dünnen Gewinn mit bei, der ja zum Überleben kaum reicht.

Immer dementieren, egal ob der Herr Manfred Bleil aus Wunsiedel recht hat, wenn er sagt mit den falschen Abrechungen, da hat man unseren Firmen das Eigenkapital weggenommen, oder mit der unsauberen Kreditpolitik war man an Pleiten und Tragödien schuld.

Und so fühlt man sich als unumschränkter Herrscher und verschenkt das zu verwaltende Geld. Andere zahlen inzwischen das doppelte wieder an Dividende. Aber unsere gebeutelte Region, da holt man sich das Eigenkapital auf Risikobasis von den Mitgliedern und die sind Magerkost gewohnt. Verdienen tut man aber selber gut, der Putz vor dem Büro fällt zwar von der Wand, aber der neue BMW steht in der Nische, den noch in den Stuhl begleitende Alt-Kollegen, die man lange schon auf Kurs ausgerichtet hat, nämlich den eigenen, gibt man die Autos bereitwillig mit nach Hause. Ruhm will man erlangen, in dem man die alten Verlierer, die Genossen wieder zum Verlierer macht. Höhere Ziele verfolgend. Denn ein Verbandsvorstand und ehemaliger Staatssekretär und CDU-Mitglied hat sicher Verständnis, dass man hier im Fichtelgebirge auf Kosten der Mitglieder die Braunen verhindert. Irgendwo müssen Opfer gebracht werden. Und wer von seinem Opfer nichts weiß und wer von niemand dazu informiert wird, der bringt doch das Opfer am leichtesten. Armes Opferlamm Mitglied und Kunde der VR-Bank Marktredwitz, merkst gar nicht wie Dir immer wieder was runter geschnitten wird. Clever Johannes? Auch clever, dass man sich den eigenen Vorstandskollegen selber aussuchen durfte und Uwe in der Anfangseuphorie alles mit durch zieht. Nach dem ein gewisser sprachloser Aufsichtsratsvorsitzender keine Atem mehr hat, macht man dem seinen Nachfolger noch vorher zum Notvorstand, ehrenamtlich wohlgemerkt ohne Wahl durch die Vertreter, soll ja laut Gesetz Karl Krämer vollständig ersetzen, was vielleicht keine große Kunst war ohne 14 Stunden in der Bank zu sein. Aber den nimmt man noch mit auf die Reise des Gespensterverjagens „Braune Socken". Vielleicht hofft der auch eher auf Orden wo es bald Prügel geben könnte. Aber die Prügel gibt’s wirklich nur, weil die Schotten nicht mehr dicht sind im löcherigen Genossenschaftsgebilde, weil der Unmut über die Sauereien nicht mehr zu bändigen ist.

So erhofft man draußen einen Abschluss der Geschichte mit einem kompletten Neuanfang und mit dem Abführen der Schlauesten aller Schlauen, mindestens aber dem Abflug, aber möglichst weit weg. Man hofft, das Tirschenreuth doch eigentlich Marktredwitz heißen könnte. Wenn das auch unnormal ist, dann gingen wenigstens die Uhren vielleicht normal. Aus Gründen des Takts hat man sich schon mal in die Oberpfalz verpflanzt (als Johannes der her-zog noch Prokurist war und andere zum Blödsinn-daher-reden vorschickte).

   

Nr. 2466

Peter

1. November 2007, 13:07 Uhr

Betreff: Warum den Aufsichtsrat schonen?

Egal was bei der VR-Bank passiert ist, der Aufsichtsrat hat immer zugestimmt. Warum soll man die schonen? Die hätte verhindern können, dass Hundert, vielleicht Tausende von Kreditverlusten abgewendet hätten werden können. Bei normaler Arbeit eines Bankers wäre das gar nicht passiert. Die Aufsichträte sind schuld am Schicksal dieser Leute und dieser Betriebe. Nicht nur mittelbar, sonder unmittelbar und direkt. Wer weiß wie so Sachen wie die in Wunsiedel dann auch noch verteilt worden sind? Verführt das vielleicht sogar erst recht nicht auf zu passen? Passt man dann auf, wo man was billig her bekommen kann, was es sonst nicht gibt? Hat man manches Fest so an der Bank vorbei bezahlt? Langsam scheint wirklich das Unmögliche möglich.

Warum also die Aufsichtsräte schonen? Sie haben die Vorstände davon kommen lassen. Marth und Dittrich, denen hat man vielleicht mit den 5 Millionen undefinierte Kosten in den Fusionsbilanzen was zukommen lassen, aber die hat man ganz schön rasiert. Wer weiß, ob man da wieder was gebraucht hat um die Löcher zu stopfen, drum hat man mal die Unterlagen dem Staatsanwalt gegeben und nach dem die zwei nachgegeben haben, vielleicht die Anzeige wieder zurück gezogen. Wer weiß? Aber mit Heger, Wolf und Krämer, hat man da in einem Boot gesessen? Darf man als pflichtbewusster Aufsichtsrat dem Aufhebungsvertrag Heger hinterher zustimmen, wenn er von den Prüfern Herzog und Grothoff und vom Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch schon als abgeschlossen gemeldet wird? Nein meine Herren, das darf man nicht. Was schreibt uns denn Hannelore in 2685? Interessant, hoch interessant, hoch brisant und keiner will was bemerkt haben? Warum fliegt den Walter Lehner für zwei drei Tage nach Marbella? Keiner weiß was, keiner sieht was, keiner sagt was. Das werden wir unterbinden.

Wenn Manfred Heger dann auch noch die Zahlen zu den Firmen hindreht, damit der Kredit weiter laufen kann, damit man weitere Überziehungen vornehmen kann, damit man vielleicht auch noch einen Strohmannkredit unterbringt, meine Herren, dann müssen Sie vortreten, wenn Sie den Mann so gehen lassen. Der Auftritt von Reinhold Wolf am 11. Juli 2007 im Amtsgericht Wunsiedel war eine Kriminalisierung der Kreditvergabe bei der von Ihnen kontrollierten Bank. Keiner von Ihnen war zu sehen. Sie haben sich gefürchtet. Die Augsburger Puppenkiste wäre ein Trauerspiel dagegen was das Publikum als Pointen vorgelegt bekommen hat. Bis hin, dass in Afrika Goldhandel am Strand betrieben wird und dass man ein paar Säcke Goldstaub dort als Handgepäck aufgeben kann und mit dem ergründeten Ergebnis, dass in der ganzen Welt nur die Soldaten dieses Landes Blutzuckerstreifen brauchen, die man in der Selber Geschäftsstelle der Bank ohne Sicherheiten finanziert hat. Wer war denn mit dem Kunden von Ihnen am Vormittag des 13. Juli 2004 am Tisch gesessen? Hat Ihnen da der Vorstand vorher gebeichtet was er angestellt hat? Hat er zugegeben, dass er wegen sich selber die Geldwäscheanzeigen nicht gemacht hat? Drei sollen es gewesen sein neben allen Vorständen. Oder war Niklaustag, wo man sich was drüberzieht? Haben die Aufsichtsräte vielleicht Pausch, Herzog und Grothoff geheißen? Raus mit den Aufzeichnungen dazu, oder sind die vernichtet? Aber Sie haben ja dem Vorstand verziehen, als er jammerte, meine Existenz, ich muss blechen dafür.

Ist Johannes Herzog in dieser Situation der Glorienschein aufgegangen, erkannt als Heilsbringer, aber nicht für die Mitglieder, sondern für die Schlimmsten aller Vorstände und die Unfähigsten aller Aufsichtsräte (und den Hintertriebendsten aller Verbände)? Nicht mal auf der Vertreterversammlung vom 28. Juni 2007 waren Sie alle da. Wenn es um den Regress gegen alle Vorstände geht, dann fehlen Sie. Wie ist das zu verstehen? Hat es etwas Wichtigeres gegeben, oder verstecken Sie sich immer vor der Verantwortung?

So müssen wir Sie zur Verantwortung herziehen. Beginnen sollten wir mit dem Vertrag für Manfred Heger. Denn wenn er Sie auch noch mit den wirtschaftlichen Daten zum Kreditnehmer (= Link) aufs Glatteis geführt hat, dann war das wie hier angesprochen ein Verbrechen, oder wie heißt es, ein massiver Verstoß gegen § 18 Kreditwesengesetz mit der Folge eines gravierenden Kreditausfalles für die Bank. Und wenn Sie das so stehen haben lassen, dann haben Sie sich in die Verantwortung Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer begeben. Sie haben nicht nur Strafvereitlung begangen, Sie haben die Vorstände unterstützt. Sie haben sogar Strafvereitlung von Herrn Herzog und Herrn Grothoff betrieben, wenn die den Dienstaufhebungsvertrag wirklich vor Ihnen gekannt haben oder sogar mitgebracht haben. Und wahrscheinlich war’ mit Karl Krämer auch nicht anders. Da war unserer guter Bekannter Grothoff auch anwesend, obwohl er gar kein Mitarbeiter des Verbandes mehr war. Es durfte ja nichts schief gehen.

Es ist Zeit lieber Aufsichtsrat, dass Sie beichten, bei uns, dann kann man überlegen, ob es sinnvoller wäre, Sie bloß ziehen zu lassen. Diese Entscheidung liegt aber dann nicht bei den Prüfern, sondern bei den Mitgliedern.

Hallo Hannelore, wer und wo bist Du?

   

Nr. 2465

Besorgter

1. November 2007, 12:03 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster, stellen Sie doch bitte Ihr Gutachten ein

Hallo Webmaster, zur Stichtagsverzinsung kann man ja bei Ihnen schon einiges nachlesen. Die Vorstände haben nicht mal davor halt gemacht auch Einmalraten erst 29 Tage später auf dem Darlehen gutzuschreiben. War da das Darlehen endfällig und die haben noch 29 Tage Zins mit genommen? So muss man das aus der Sondertilgung doch raus lesen. Also nicht nur Zinsen vor der Auszahlung, auch noch Zinsen bei Darlehenstilgung. Wie haben die es denn gemacht wenn man umgeschuldet hat? Ist das schon mal untersucht worden? Immer ein neues Darlehenskonto und dann die Zinstage dazwischen. Das wär ja ein Hammer, aber inzwischen trau ich denen wirklich alles zu.

Haben Sie das Gutachten zur Wertstellungssache und zu den Gebühren nicht so aufbereitet, dass man es hier einstellen kann? Ist es so umfangreich, wenn der Beweisfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2002 stammt und es erst im Jahr 2006 fertig geworden ist? Ich glaube den Auftrag zum Gerichtsgutachten (= Link , hiermit erledigt, eingef. Webmaster) hab ich schon mal in diesem Gästebuch gesehen.

Herzlichen Dank für die Information im voraus.

   

Nr. 2464

Hannelore

1. November 2007, 12:02 Uhr

Betreff: zu 2683 und vorherige

Natürlich ist es ein Verbrechen das diese Kriminellen Herren mit Schlips da vollbracht haben.
Aber warum greift denn diese Sachen kein Staatsanwalt auf ? Es ist sicherlich im Interesse der Öfentlichkeit, eben auch weil so viele Leute geschädigt sind, manche sogar bis zum Exodus, dass diese Gauner einer Gerichtsbarkeit "zugeführt" werden.
Aber wo sind denn die Staatsanwälte, eine Auskunft über google zu justiz.bayern,
justizbehörden Hof, Staatsanwalt kommt die Auskunft: Zitat:"Seite wurde nicht gefunden." Verschanzen sich diese Leute in ihren Büros und bleiben untätig, damit sie keine Arbeit damit haben .Oder ist hier vielleicht sogar von oberster Stelle eine Stillhalteorder, damit die Herren in der Genossenschaftsspitze nicht enttarnt werden? Herren der Staatsanwaltschaft, kann ihnen gerne etwas bei den Ermittlungen helfen, wenn sie mir einen Obulus von ihren Gehältern für die freundliche Mithilfe geben.
Kann ihnen auch sagen, dass Vorstand H.von der VR-Bank mit dem Geschäftsführer von Flex öfter !! nach L. in Österreich gefahren ist, wahrscheinlich um sich wieder die Taschen vollzustopfen. Vielleicht hatte H. auch sogar eine Vollmacht bei dem Bankinstitut in L. gehabt?? Oder fragen sie doch Hr. LD.in BS., zu Konten und Verbindungen, da gibt es sicher noch Aufzeichnungen, aber was muss ich ihnen das sagen, sie sind ja doch cleverer als ich !
Aber wann tut sich hier etwas?
Verfolgt doch nur mal die Verbindung Flex mit H., alleine hier bekommt ihr ein Erfolgserlebnis und auch sicherlich weitere Informationen und wenn ihr dann den Kreis sprengt vielleicht sogar noch eine lukrative Beförderung. ! Und dann verfolgt mal die Abhandlungen um Flex: Justiz in Weiden, der damalige Staatsanwalt ist heute der Chef eines Gerichtes.
Verbindung Flex mit Steuerberatern, Aufsichtsräten, usw?
Verkauf der zurückgegebenen Ware einer Handelskette, wo sind diese Waren verklopft worden? Anzumerken, dass diese zig Paletten sicherlich nicht von Mitbewerbern aufgekauft wurden wegen der Haftung der schlechten Scheiben.! Also, wo sind sie? Haben diese wertlosen Güter vor dem Verschieben noch schnell für eine falsche Bilanz herhalten müssen?
Aber was soll das ganze, es muss endlich etwas unternommen werden, ich sehe mir diese Sache noch ein wenig an, dann fällt mir sicherlich etwas ein, nicht nur gegen die habgierigen Vorstände der VR-Bank, vielleicht auch malgegen eine Behörde?

   

Nr. 2463

...

1. November 2007, 11:48 Uhr

Betreff: ...

Neutraler Aufwand laut Heger aus dem Vortrag Wolf vom 14.10.2004

Gerichtsgutachten

   

Nr. 2462

Fassungsloser

1. November 2007, 09:42 Uhr

Betreff: Ohne Gesetzestexte

Wie breit ist der Rücken von uns 17.000 Mitglieder, auf dem man rücksichtslos rum trampelt? Was ist in dem Saftladen wirklich los? Muss man immer mit Gesetzestexten herummachen um festzustellen was Recht und Unrecht ist? Reicht der gesunde Menschenverstand um zu begreifen was ein Verbrechen ist?

Ist es ein Verbrechen bei unserer Volks- und Raiffeisenbank Kunden mit der Arbeit der Bank in Not zu bringen? Ist es normal, oder ist es ein Verbrechen, wenn es da 50 Millionen € ausfallgefährdete Kredite gibt und die Bank bloß 9 Millionen an selber verdienten Rücklagen hat? Stecken in dem Zusammenhang die 50 Millionen an bilanzierten Verlusten in der selben Schublade? Ist das in Ordnung so, oder ist das ein Verbrechen? Ist es ein Verbrechen, wenn ich beim Kunden Sicherungsgüter abhole und sie gar nicht zu Geld machen will? Ist es ein Verbrechen diesen Kunden auch noch hämisch zu behandeln, ihn in den Staub zu drücken? Ist es ein Verbrechen die Sachen vielleicht unter der Hand zu verscherbeln und zu verteilen? Ist es ein Verbrechen uns Mitglieder heile Welt vorzumachen, wenn es gar nicht stimmt? Ist es ein Verbrechen zu einem Bilanzgewinn zu gratulieren, der gar keiner ist, von Schritten in die richtige Richtung zu reden, wenn die Risikolage der Bank nicht mal mehr im vertretbaren Rahmen ist? Ist es ein Verbrechen uns das zu verschweigen? Ist es ein Verbrechen von ein bisschen stolz zu reden, wenn man das erst fünf Jahre später in einem Nebensatz bekannt gibt?

Ist es ein Verbrechen Wertberichtigungen in Bankbilanzen nicht vorzunehmen, obwohl sie feststehen? Ist das Bilanzfälschung oder wie wäre das sonst zu nennen? Ist eine Bankorganisation, wie sie am 14. Oktober 2004 offengelegt wurde ein Verbrechen? Ist es ein Verbrechen das zuzulassen?

Ist es ein Verbrechen wenn nur die Mitglieder selber auf Schadensersatzansprüche gegen Vorstände verzichten kann, dass vielleicht die Prüfer (Herzog und Grothoff ?) so einen Vertrag mitbringen, mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem korrupten Vorstand ohne jegliche Berechtigung dazu den Vertrag machen und den Rest des Aufsichtsrates zur Zustimmung nötigen? Ist es in einem zweiten Fall genau gleich, wenn man am Montag morgen (22.05.2006) die Aufsichtsräte zusammenkarrt und das Spiel so mit dem nächsten Vorstand wiederholt und den Aufsichtsräten wieder das Messer auf die Brust setzt? Ist es ein Verbrechen solche Verträge den Mitgliedern und Vertretern gar nicht bekannt zu geben, obwohl das in deren Zuständigkeit liegt? Ist es ein Verbrechen bei Regressabhandlungen von Beihilfen zu Straftaten durch den Vorstand, mit massivsten finanziellen Auswirkungen auf die Bank selbst, nicht zu berichten?

Ist es ein Verbrechen durch Vorstand und Aufsichtsrat ein unangenehmes Kreditverhältnis damit aus den Büchern zu bringen, dass man zu Lasten des Bankvermögens 430.000 € verschenkt zusätzlich zu den immensen Kosten die man über Gutachter oder Zwangsmaßnahmen auch schon eingesetzt hat? Ist es ein Verbrechen so etwas den Vertretern nicht vorzutragen, obwohl man selber dazu nicht berecht gewesen ist?

Ist es ein Verbrechen im engsten Kreis zu beschließen, dass nichts nach außen dringen darf?

Ist es ein Verbrechen an der Wertstellungsschraube zu drehen, weil man mit der Gutgläubigkeit der Kunden spielt? Ist es ein Verbrechen für Darlehen Zinsen zu verlangen bevor es ausgezahlt ist? Ist es ein Verbrechen für eine Sondertilgung von 20.000 DM auch die 29 Tage zusätzlich an Zinsen zu kassieren, wie bei jeder sonstigen einzelnen Rate auch? Ist es ein zusätzlich verschlimmernder Faktor, dass man bei den normalen Raten vielleicht ein unverständliche Vertragsklausel einbaut, aber auch noch die hohe Sondertilgung damit mit verbindet und dafür 125 Mark an Zins abgreift?

Fühlt man sich bestohlen als Kunde, wenn man heute merken muss, dass eine Bank versucht hat an jeder möglichen Buchung unerlaubt Zinsen herauszuschlagen? Sind das Räuber und Diebe? Ist es ein Verbrechen die Mitarbeiter anzuweisen bei der Buchung einen Soll- oder einen Habentag für die Bank zu schinden, oder gar mehr? Ist es ein Verbrechen einen Scheck von 14.000 DM auf einem Sollkonto einen Monat später gutzuschreiben? Sind das Betrüger? Ich habe mir sagen lassen, wenn die Valutierung unlogisch ist, dann würde die Kontrollabteilung einer Bank am nächsten Tag aus der EDV einen Hinweis bekommen? Ist es ein Verbrechen das dann einfach nicht zu berichtigen, obwohl man es aufgezeigt bekommt?

Fühlt man sich belogen und betrogen, wenn sich der Urvater des Übels noch den Mercedes auf Geschäftskosten kauft und mit heim nimmt? Wenn wir noch sechs Jahre Steuer, Versicherung und wer weiß, vielleicht auch noch den Sprit bezahlt haben?

Wenn dass alles unkorrekt war, dann war es doch alles ein Verbrechen? Wenn man das Urteil gegen den Vorstand mit den 53 Fällen und den daran angehängten Strafen gesehen hat, wie viele Verbrechen hat es bei 100.000.000 DM dann bei der VR-Bank und R-V-Bank Marktredwitz gegeben? Ist es ein Verbrechen diese Verbrechen nicht zu verfolgen? Ist es ein Verbrechen uns vormachen zu wollen mit zwei halbscharig und falsch vorgetragenen Fällen sei alles aus der Welt zu schaffen? Ist es gerecht oder ist es ein Verbrechen Marth und Dittrich zu verfolgen und Heger, Wolf , Krämer mit ihrer selbstdargestellten soliden und bei allen Kunden geschätzten Geschäftspraxis nicht? Ist es ein Verbrechen Johannes Herzog bei dem Forderungsnachlass bis zum Letzten zu schützen? Oder ist das einfach nur das Letzte? Ist es ein Verbrechen uns dazu alles zu verschweigen?

Ist es ein Verbrechen als Steuerberater vielleicht an solchen Fällen selber beteiligt gewesen zu sein? Warum tagt der Aufsichtsrat laut dem Beitrag Nr. 2666 so viel? Tagt es weil er die Sachen in Ordnung bringen will, oder tagt er ohne Ergebnis weil er nicht weiß wie man den eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen will? Wissen wir Mitglieder alle überhaupt, was uns jede dieser Sitzungen kostet? Versteuert jeder Aufsichtsrat seine Sitzungsgelder oder vergisst man das einfach? Jede Sitzung kostet mindestens eine Spende an einen Kindergarten?

Also liebe Aufsichtsräte, wer Rudi Heger und seinen Sohn uns ausnehmen ließ, sie nie kontrolliert hat, wer auch noch den Mercedes genehmigt hat, der ist nicht auf unserer Seite. Der ist für ein Ehrenamt, wie man es nennt, für ein öffentliches Amt, egal wo, einfach ungeeignet, oder besser schon versaut. Erspart uns eure Kosten, tretet zurück und nehmt die Vorstände gleich mit.

   

Nr. 2461

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31. Oktober 2007, 17:57 Uhr

Betreff: Es ist nicht mehr zu glauben

Wollen die bei der VR-Bank es solange aussitzen bis wir alle weg sehen und der Laden endgültig kaputt ist oder wollen wir dass die Staatsanwaltschaft endlich aufräumt? Hat Manfred seinem Vater den Mercedes auf unsere Kosten geschenkt und vielleicht auch noch das Benzin mit bezahlen lassen oder war das auch ein Vereinbarung mit Horst Pausch als Aufsichtsratsvorsitzender? Diese Absahner, dieser Abschaum. Nichts, aber auch gar nichts fertig gebracht, außer alles zusammen zu fusionieren und uns nebenzu in die Tasche zu greifen. Uns zu betrügen war anscheinend Methode. Was hat das Auto im Monat ausgemacht, 1.500 Mark rund, als Geschenk, wozu? Lasst uns aufzeigen, wer im Jahr 1994 die Bilanz im Aufsichtsrat (= Link) schon zu verantworten hatte.

Gschrey und Hilkenbach haben vom Verband schon damals unterschrieben. Wer hat diese Sache für Rudolf Heger genehmigt? War es immer noch nicht genug? Was stand auf der anderen Seite der Gleichung? Unglaubliche 2, 8 Mio. DM standen in der Bilanz für die Vorstandspensionen. Mehr als ein Drittel der in bald hundert Jahren verdienten Rücklagen von allen zusammenfusionierten Genossenschaften, und wer es weiß kann erkennen, dass 900.000 DM alleine für Rudolf Heger zurück gelegt waren. Wer steht für so etwas gerade, wer verantwortet so was? Und dann noch das Auto. Hat man den in Milch gebadet? Wieso stand dann Renate im Jahr 2002 immer noch auf den Versicherungsunterlagen der Kunden? Eine alte Frau, die mit dem Geschäft nie was zu tun gehabt hat? Neun Jahre, nachdem Rudolf ausgeschieden war! Folgeprovisionen, Bestandsprovisionen, vielleicht Abschlussprovisionen, wo die Mitarbeiter von der Bank bezahlt wurden und die Versicherungsprovision in Hegers Taschen floss. Wieso zeigt dass niemand als Betrug an? Warum hat das keiner angezeigt, von denen die es später sehen mussten? Ist hier der Name Frankenberger ins Spiel zu bringen? Lasst uns vor das Haus von Manfred ziehen und nach Alexandersbad gehen und unser Geld zurückfordern. Wir stellen dort Transparente auf und zeigen wer denen alles in den Rachen geschoben hat.

Es ist nicht mehr zu glauben. Solide Geschäftspraktiken laut Manfred, tief verwurzelt im genossenschaftlichen Sumpf laut Verbandsvorstand Gschrey. Es gibt Gründe genug, dass die Brut von der Bank keine Pension mehr kriegt. Und was bezahlt ist, sollte man sich überlegen, wo man das wieder her kriegt.

   

Nr. 2460

Gesehen

31. Oktober 2007, 14:45 Uhr

Betreff: Karls Aussage zu Rudolf Hegers Dienstwagen nach seinem Ausscheiden

Darf man sich als Kunde und Mitglied der VR-Bank Marktredwitz in jedem Fall beschissen fühlen. Da ist Manfred Heger als direkter Kronprinz von Vater Rudolf zum Vorstandsvorsitzender erhoben und dieser kriegt fast ganze sechs Jahre einen Mercedes von der Bank gestellt, laut Aussage von Karl Krämer (= Link) vor der Polizei. Bestimmt hat man da einen neuen gekauft darf man annehmen. Die Steuer zahlt dann sowieso die Bank und der Sprit, auf wen ist der Gelaufen? Hat man Vater Rudolf vielleicht auch noch geholfen keine Steuer für das Auto zu zahlen? Wer kontrolliert denn schon einen ausgeschiedenen Vorstand? Und der Beratervertrag, der war doch auch ziemlich umstritten. Hat man das abschließend aufgeklärt.

Bereits damals hätte man die Raffgier dieses Familienclans sehen müssen, was ja auch noch über die Versicherungsagentur R+V auf Mutter Renate besonders zutreffen dürfte. Drum hat man eventuell die Allianz raus geworfen und die R+V hat dafür das Nachrangkapital gegeben um den Rücklageschwund im Eigenkapital abzudecken. Eine Hand wäscht die andere und wann man zwei Hände zusammen hält und nach oben hin wie eine Schüssel aufmacht, dann bleibt schon einiges hängen. Wenn man dann den Kläger sprich Kontrolleur auch noch einseift, dann gibt’s halt keine Richter. Komisch dass mich Manfred Heger jetzt auf dem Foto in der Zeitung von damals so sehr an den neuen Vorstand Johannes Herzog erinnert. Sehen sich doch sehr ähnlich, oder nicht?

   

Nr. 2459

Gesehen

31. Oktober 2007, 14:24 Uhr

Betreff: So ist die VR-Bank im Jahr 2005 verfahren

So ist die VR-Bank im Jahr 2005 verfahren, wo man angeblich alle Rückstellung für die Stichtagsverzinsung gebildet hat. Mit so einem Bescheid an die gelackmeierten Kunden (= Link) hat man sich herausgestohlen. In der Zeit des Notvorstandes Werner Schelter und Aufsichtsratsvorsitzeden Reiner Loos, wie in der Fußnote zu sehen ist. Ist es für Herrn Schelter angebracht jetzt selber dieses Amt auszuführen? Ist er frei in seiner Entscheidung bezüglich des Forderungsverzichtes? War er an der Einfädelung bereits selber aktiv beteiligt? Sie sollen die Arbeit der Vorstände überwachen und doch nicht das Abwehrkommando für die Fehler der Vorstände sein. Wer hilft dem Kunden und Mitglied dann noch wenn nicht ihre Vertreter im Aufsichtsrat?

   

Nr. 2458

Erboster Kunde

31. Oktober 2007, 12:58 Uhr

Betreff: Hat das BaFin einen höchst staatliche Auftrag oder nicht?

Liebe Herren und Damen Beamten, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, werter Herr Oliver Struck, der Sie vor Jahren der Frankenpost gegenüber eine Aussage machten, fühlen Sie sich für einen höchst staatlichen Auftrag überhaupt zuständig? Was sagen Sie zu der grundsoliden Arbeit der VR-Bank, wie es Manfred Heger gegenüber der Zeitung ausdrückte? Haben Sie auch gehofft, dass Gras über die Sache wächst? Warum hat man damals die Arzberger Vorstände vor Gericht gezerrt und die drei Kameraden nicht, die sich in der Frankenpost ablichten ließen?

Hätten Sie und der Genossenschaftsverband Ihre bankaufsichtlichen Pflichten wahr genommen, wirklich geschaut was mit § 18 und 19 KWG gemacht wird, dann hätte man damals nicht erklären können, dass es sich bei weitem nicht um alle Darlehen gehandelt hätte. Das hätte man sich dann nämlich nicht mehr getraut. Vielleicht waren die Kredite der Aufsichtsräte und der Vorstände anders abgerechnet oder auch noch zinsverbilligt, sonst aber wahrscheinlich schon gar nichts. Die Verantwortung für das Schlamassel haben Sie mit zu tragen. Erklären Sie sich endlich oder verstecken Sie sich weiter hinter dicken Mauer ihrer selbst erstellten Paragraphen und spielen doch Pingpong damit?

   

Nr. 2457

Belesener

31. Oktober 2007, 12:27 Uhr

Betreff: Bitte genau hinschauen

Es ist nicht immer alles durchdacht, was bei der VR-Bank geschieht. Aber bei dem Hinweis im Lagebericht der Bank zum Jahresabschluss 2006 muss man schon genau hinschauen. Es heißt dort tatsächlich alle noch bestehenden Darlehen wurden nachgerechnet. Ob das richtig passiert ist steht in den Sternen, wie man hier lesen kann. Aber es wurden damit offensichtlich alle Verjährungsrisiken auf Seiten der Bank aus den schon zurückbezahlten Darlehen außer Acht gelassen. Man darf ausgehen, dass Ansprüche in viel höherem Maß an die Bank herangetragen werden könnten, als es der Abschluss 2006 erfasste. Wie sehr steht die Bank und ihre Führung unter Druck, dass man so etwas macht? Wie kundenverachtend ist so ein Verhalten, wenn man seit 1985 die Darlehen fast ausschließlich so abgerechnet hat, wie es ein gerichtliches Urteil beschreibt: Die Wertstellungspraxis verstößt gegen das Gesetz!

   

Nr. 2456

Wissender

31. Oktober 2007, 12:13 Uhr

Betreff: Einzelfall oder traurige durchgängige Praxis

In dem Lageberichtsvermerk vom Jahr 2006 (= Link) steht, dass die VR-Bank alle betroffenen Darlehen durchgerechnet hat. Werte Aufsichtsräte, werter Herr Herzog? Alle, oder nur die die noch nicht zurück bezahlt sind, wo man sich nicht aus der Verjährung heraus redet? Verjährung, die wegen der Kenntnis der Kunden mehr als nur zweifelhaft ist, Verjährung, weil Sie die Kunden schon im Jahr 2002 falsch informiert haben, was die Ordnungsgeldverfahren notwendig gemacht hat. Und vor allem den größten Batzen, den haben Sie gar nicht berücksichtigt, die gewerblichen Darlehen. Und es ist unumstritten die Bank ist und war gewerbekreditlastig. Nichts nimmt man ihnen mehr ab, nicht mal das, was die öffentlich an Register und Bundesanzeiger weiter geben.

Der Fachausschuss Bankrecht des Genossenschaftsverbandes sprach laut damaligem Zeitungsausschnitt auch von einem einmaligen Einzelfall laut Bildunterschrift in dem schon im letzten Eintrag aufgezeigten Zeitungsartikel (= Link). Ein Einzelfall, der sich zur generellen edv-gesteuerten Praxis herausstellte. Ein Einzelfall der sich im Giro- und KK-Bereich mit den Wertstellungen demnächst als ungeahnte Dimension ergeben könnte. Wer steckt hinter diesem Fachausschuss? Es gibt eine Rechtsabteilung beim Verband, aber keinen Fachausschuss Bankrecht. Ist es einfach so im Vorbeigehen in Ordnung die Öffentlichkeit dermaßen zu belügen und das im Namen des Prüfungsverbandes?

Hoffentlich fegt es sie alle zusammen wirklich weg. Und wir werden es nicht mehr zulassen dass man es macht, wie man aus dem Link auch zu sehen ist, dass man den unfähigen, ja korrupten Vorstand, ein Jahr mit Gehalt als Vorruhestandregelung versorgt, bevor er reif für die Pension ist. Dieser Vorstand Karl Krämer hat einmal vor Gericht ausgesagt, dass man Rudolf Heger nach dem Ausscheiden noch fünf Jahre lang ein Dienstauto zu Privatzwecken zur Verfügung gestellt hat. Haben diese Vorstände die Bank als ihren persönlichen Vorratskeller betrachten dürfen, während sie die Kunden ausgenommen haben? Schluss damit und Ende.

   

Nr. 2455

Erboster

31. Oktober 2007, 11:33 Uhr

Betreff: Lug und Trug – Betrug

Bei dem Schlamassel bei der VR-Bank ist es wirklich so, dass man über die Masse fast die wichtigen Einzelheiten wieder zuschüttet. Wie war es denn mit den Erstattungen bei den Darlehen, wie es da im letzten Eintrag aufgezeigt wird. Was soll das, wie dieser Professor Werth damals das Gutachten zur Stichtagsverzinsung gemacht hat, wie es auf der ersten Seite des Urteils zu sehen ist und die Richter der Bank bis zum berufungsverfahren vorwarfen, die Praxis verstößt gegen das Gesetz. Wer kennt noch den Zeitungsartikel (= Link), wo unsere drei Größen sich hinterher in Unschuld waschen wollten. Vereint, wie sie uns laufend vera... wollten.

Was ist raus gekommen, wenn man das in den Lageberichten der Bank verfolgt? Zuerst kein Risiko für die Bank, dann mit Johannes herzog in der 2005-er Bilanz erst Zugeständnisse von einer Risikorückstellung bis hin, was im Lagebericht 2006 (= Link) jetzt dazu geschrieben steht, dass die Sache sich auf Ordnungsgeldbeschlüsse aus dem Jahr 2003 zurück bezieht und die Beweisfeststellungsbeschlüsse in dem Urteil aus dem Jahr 2001 stammen, also sechs Jahre alt sind, das Gutachten im Februar 2002 dazu fertig war und die Bank also dafür schon 2001 Risikoreserven zurück legen hätte müssen.

Aber Herr Herzog macht es in der letzten Bilanz auch nicht anders, oder bei der Vorgehensweise mit den betroffenen Kunden. Was soll der Hinweis in diesem Lagebericht 2006 auf das IT-Unternehmen und auf die Bremer Verbraucherzentrale? Kundenfreundliche Abrechnungsmethode die nachweislich fast jedes mal zu mehrfacher Nachbesserung durch die Bank geführt hat, wenn der Kunde den Anwalt aufsuchte? Abrechnung kundenfreundlich nach handgefertigten Tilgungsplänen, die man dem Kunden vorenthält und nicht aushändigt? Und alles kontrolliert von den Prüfern des Verbandes? Geht die Vera... auf dieser Schiene weiter? Und eine monatliche Rate von 8.250 DM, das war kein Privatkredit, das war eine Gewerbedarlehen. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Bank gewesen und man verleugnete es nicht nur damals, sondern auch heute. Man verleugnet heute wieder das Risiko der Rückzahlungen um es nicht bilanzieren zu müssen, um die Lasten wieder nach hinten zu verschieben. Die Bank arbeitet vielleicht mit Abermillionen, die man sich erschlichen hat. Die Gelder im Gewerbebereich sind es, die noch weit mehr ausmachen dürften, als die bei den Privatkunden, bei den Häuslebauern und wo noch überall.

Da wurden den Betrieben Kapital entzogen. Gelder, die sich in immer höhere Beträge über den Zinseszinseffekt auftürmen. Die Feststellung diese Risikos ist unerlässlich. Und wenn in Kürze die Wertstellungssache und nebenbei die Gebühren im KK-Bereich noch ganz andere Summen auftun, dann ist Matthäus am Letzten. Gerichtliche Beschlüsse bei der Stichtagsverzinsung aus dem Jahr 2001 und bei der Wertstellungssache aus dem Jahr 2002 mit unermesslichen Folgen, ohne Mitteilung an die Eigner der Bank, ohne Risikovorsorge in den Abschlüssen, bei Kenntnis der gesetzlichen Prüfung. Herr Herzog gehen sie endlich, bevor der Sturm Sie weg fegt und ihre sauberen Freunde mit.

So erschüttert im Nachhinein auch die Sache um den Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch, angefangen von der Befreiung von Manfred Heger aus der Haftung, die man den Vertreter gar nicht sagen wollte, über die Versammlung vom 14.10.2004, wo er sich noch auf Aufforderung einer Vertreterin persönlich vorstellte und der Rücktritt nur zwei Tage danach, wegen Arbeitsübverlastung. Es erhellt sich, dass die Gründe ganz anders lagen. Hier muss angesetzt werden, ob nicht gar auch ein persönlicher Vorteil für diesen Aufsichtsratsvorsitzenden damit verbunden war und dies immer bei Kenntnis einer von Gesetzes wegen beauftragten Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern. Und so ist der Bogen zur persönlichen Vorteilsnahme des neuen Vorstandes ebenfalls erlaubt, oder nicht?

   

Nr. 2454

Der lächelnde Hai

30. Oktober 2007, 22:27 Uhr

Betreff: Nachbarverband

Wie leicht sich die Vorgänge in Marktredwitz auch auf das naheliegende Vogtland duplizieren lassen. Auch dort haben die Prüfer allen voran die Wirtschaftsprüfer des Genossenschaftsverbandes Sachsen, jetzt Genossenschaftsverband Frankfurt
ihre Stellung zum Machtmissbrauch genutzt. Es wurden dort weit über 45 Mio € an Sanierung produziert und alles mit Wissen, Billigug und Mithilfe der Wirtschaftsprüfer. An die Vorstände wurden keine Regress-Ansprüche von seiten der Bank gestellt. Vom Genossenschaftsverband, wie auch von der Sicherungseinrichtung wurde keinem der Aufsichtsgremien vorgegeben die Regress-Ansprüche einzuklagen. Im Gegenteil, den Vorstände wurden mit großzügigen Abfindungen gedankt, Dienstautos zum Schleuderpreis verschenkt, Altersvorsorgung schnell noch um 100 % erhöht. Immer mit Überlegung, man befindet sich ja in einem geschlossenen Zirkel, wo keiner draußen etwas erfährt. Zeitgenossen die Rückgrat beweisen werden unter fadenscheinigen Gründen aus dem Amt gedrängt. Man versuchte sie auch noch finanziell kaputt zu machen, damit selbst der Aufmüpfigste noch den Kopf einzieht. Aber wenn dann jemand sich dann doch nicht ins Bockshorn jagen lässt, nimmt man ihn anfangs garnicht ernst und versucht ihn auch noch zu veräppeln. Aber auf die Idee, dass die Aufmüpfigen noch einiges in der Hinterhand haben kommt man überhaupt nicht. Wie heisst es in den letzten Beiträgen im Wunsiedeler Kreis: auch Diktaturen überspannen einmal den Bogen. Immer in der Überzeugung dem Außenstehenden fehlen ja die Beweismittel. So hat es auch ein Anwalt des Genossenschaftsverbandes Frankfurt auf einer Vertreterversammlung formuliert, wo es im Regress-Ansprüche gegen einen Vorstand ging. Auf die Frage eines Verteters, wie die Wahrscheinlichkeit einer Durchsetzung sei, anwortete er : Gut, da die Beweislast beim Ex-Vorstand liegt. Mit anderen Worten, man kann anklagen wie man will, da dem Beklagten im Normalfall die Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, hat er keine Chance sich dagegen zu wehren. Ein merkwürdige Art der Argumentation.
Aber solange die Bankenaufsicht, die Inhalte der Prüfungsberichte der Genossenschaftsverbände als gegeben annimmt sind der Manipulation und den Intrigenspielen Tür und Tor geöffnet. Ausgeschiedenen Vorständen stehen nicht einmal Prüfungsberichte zu Verfügung, die ihre Dienstzeit betreffen. So dort alles hinein formuliert werden kann, wie man gerade lustig ist.
Selbst wenn der Vorstand den Prüfungsbericht in Händen hat, kann er sich gegen die groben Verstösse gegen die Pflichten eines Wirtschaftsprüfers nicht wehren, da die Bankenaufsicht die angeblichen Feststellungen als unumstösslich annimmt.
Hier schließt sich der Kreis wieder, daß es nicht angehen kann, dass die Verbandsprüfung Ankläger, Richter und ausführendes Organ ist, in dem die Aufsichtsräte durch Repressalien hinsichtlich eigener Kreditengagements genötigt werden, Vorstände zu entlassen.
Mit Genugtuung nimmt man es schon zu Kenntnis, dass dank des Wunsiedeler Kreises diese Phalanx aufgebrochen wird. So wie der Beitragschreiber " Aus der Organisation" beschrieben hat, wird der Genossenschaftsverband Bayern hier vorgeführt. Aber auch die Erkenntnis, dass der Verband selbst daran schuld ist.
Denn ständig auf alles den Deckel drauf zu halten, geht nicht,. Dass der Druck immer mehr Stellen aufweicht, ist auch keine allzu neue Erkenntnis. Die Verbandsoberen in Bayern haben es schon verspürt, wie es ist, wenn man plötzlich nicht mehr über andere entscheidet, sondern bei einem selber das Wasser schon bis zur Oberkante Unterlippe steht. Die Verbandsoberen im Nachbarverband wollen oder können immer noch nicht begreifen, dass die Wellen auch ins Vogtland schwaben. Bin mal gespannt, wie sich der Herren fühlen, wenn nicht nur mehr die Füsse kalt und naß sind. Sie sollten sich vielleicht einen Ratschlag bei dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Der Volksbank Vogtland einholen. Der weiß ganz genau wie man sich als Wendehals aus solchen Situationen herauswindet. Als früherer Chef der DDR-Kriminalpolizei Abt. III/Wirtschaftskriminalität in Plauen und damit mutmaßlicher Stasi-Mitarbeiter, muß man schon anerkennen , wie er es schaffte die Klippen der Ehrenerklärung von 1991 zu umschiffen und als Anwalt zugelassen zu werden und dann sogar als Vorstandsmitglied der Anwaltskammer sogar öffentliche Ämter zu bekleiden.
Aber der Genossenschaftsverband weiss von dieser Vergangenheit und lässt es zu, dass solche Leute im Aufsichtsrat einer genossenschaftlichen Bank sind und sogar den Vorsitz übernehmen. Da stellt sich wieder die Frage, wer vom anderen mehr weiss. Ein geradezu jämmerliches Bild des Frankfurter Genossenschaftsverbandes, dass er sich ob seiner Verfehlungen von solchen Leuten vorführen lässt.
Dass die Wirtschaftsprüferin Müller selbst in relativ jungen Jahren schon ergraut ist, lässt doch darauf schliessen, dass es ihr aufgrund ihrer Verfehlungen hinsichtlich der Befangenheit wegen Kontakten zu Vorständen und der damit verbundenen Falschtestaten, nicht mehr ganz so wohl ist. In absehbarer Zeit dürfte auch hier der Daumen der Verbandsoberen nach unten zeigen.

   

Nr. 2453

Erinnernder

30. Oktober 2007, 19:55 Uhr

Betreff: Banken am Pranger und Vieles mehr

Unglaublich welche Zulauf dieses Gästebuch inzwischen hat, aber man darf wieder mal an die Seiten Banken am Pranger usw. erinnern. In http://www.wunsiedeler-kreis.de/luftnummer.html wird eine Sondertilgung über 20.000 DM aufgezeigt. Vielleicht hat man mit dem Kunden wirklich die Stichtagsverzinsung vereinbart, wenn sie auch nicht rechtlich haltbar war, aber dass man bei vielleicht auch vorher vereinbarten Sonderraten auch noch so kräftig zugelangt hat, das ist doch der Gipfel. Hat die Durchschnittsberechnung des IT-Unternehmens die 125 DM auch herausgerechnet, die bei dem Zinssatz bei 29 Zinstagen eingesackt wurden. Hätte der Kunde im Girokonto im Soll gestanden und vielleicht auch noch Überziehungszinsen gezahlt, so wären es vielleicht 250 DM an Zinsvorteil für die Bank gewesen oder 300 bis 350 DM. Beträge die sich bis heute im Girokonto weiter verzinst hätten und die ohne Verjährung wiederum mit Zins- und Zinseszins zurück zu bezahlen wären. So steht es hier (= Link).

Wie ist es mit dieser Scheckgutschrift auf einem Girokonto (= Link), war das Absicht oder Versehen? Wie ist es mit der Behauptung im Gewerbebereich hätte es noch kein Urteil zur Stichtagsverzinsung (= Link) gegen die Bank gegeben? In dem Urteil steht sogar die Wertstellungspraxis der Bank wiederspricht dem Gesetz. 2.455 DM hatte man laut Urteil zuviel Zins berechnet. Wie ist es mit dem Rücktritt von Horst Pausch vom Amt des Aufsichtsrats (= Link) am 16. Oktober 2004, zwei Tage nach der verheerenden Vertreterversammlung zu verstehen? Bei seiner persönlichen Vorstellung am Sitzungsabend war ihm das noch nicht bewusst und bekannt? Bekannt war ihm aber der Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche mit Manfred Heger, von dem man erst 9 Monate später aus dem Mund von Herrn Heger erfuhr.

Und so weiter und so weiter. Also auf der Eingangsseite mal wo anders hin klicken, äußerst aufschlussreich und hoch interessant und niemals langweilig.

   

Nr. 2452

Die Wut kommt hoch

30. Oktober 2007, 11:57 Uhr

Betreff: Warum gebt ihr Kerle uns unser Geld nicht zurück?

Wie man gehört hat, steht in dem Gutachten drin, dass ihr über einen langen Zeitraum bei 60 % aller Sollbuchungen in die Wertstellungen eingegriffen habt und uns alle mit den Girokonten abgezockt habt. Wenn da bei den Firmen im KK-Konto mal ein Scheck mit 100.000 in dem Sammler dabei war, da kann man an einem Tag schon was verdienen, wenn die Überziehungszinsen auch noch fällig werden, obwohl das Konto vielleicht nur über die Wertstellung als überzogen gerechnet wurde. Klever ihr Kameraden, aber auch das Kleinvieh macht da viel Mist. Wenn die Frankenpost z.B. tausendmal ihre monatlichen Gebühren bei uns abbucht, oder die Versicherung fällig sind, oder eure an die Hypothekenbank oder die Bausparkasse vermittelten Darlehensraten abgebucht werden, überall übers Programm ein zwei Tag dazu, das war kein Mist von Kleinvieh mehr. Haben da die Sammler 100.000 ausgemacht oder schon eine Million. Eine Million, einen Tag mehr Sollzins und bei vielen noch der Überziehungszins. Was kann denn da für die Bank hängen bleiben? Lässt sich gut rechnen oder? Fortgeschrieben in Salden der Girokonten und KK-Konten, die laut dem Urteil vom OLG Bamberg angeblich nie verjähren, weil sie immer in den nächsten Saldo mit übergehen.

Wo müsste die Bank heute stehen, wenn sie das Geld auf die Seite gelegt hätte, aber Heger, Wolf und Krämer haben es dank Leuten wie Hofmann, Streng, Grothoff und Herzog vom Verband, aber auch O.H. durch die Finger oder wo anders hin fließen lassen, aber auch dank Leuten wie Horst Pausch, Reiner Loos und Werner Schelter, begleitet von Walter Lehner und Peter Träger.

Ein Gutachten hat herausgestellt, das man einen einzelnen Kunden um einen fünfstelligen Betrag damit gebracht hat. Man stelle sich das vor, ein Kunde von zehn-, zwanzig, vielleicht vierzigtausend? Ein Gewerbekunde mit zehn bis 15 Leuten als Arbeitnehmer, wer weiß? Wo ist da der Schaden für die die dran hängen, für uns alle? Gebühren die nicht erlaubt waren, AGB-Klauseln, die der Überprüfung durch die Gerichte nicht stand gehalten haben ohne Ende. Abmahnungen, weil die Bank immer ihre Stärke ausspielen wollte. Und wie wir aus dieser Vollständigkeitserklärung sehen, immer haben die Revisoren davon gewusst. Sie wussten seit 2001 und 2002 von den Verfahren zuerst um die Stichtagsverzinsung und mit der Wertstellungs- und Gebührensache. Sie haben sich die Unterlagen vorlegen lassen und den Beweisfeststellungsbeschluss vom Februar 2002 auch gelesen. Und sie haben nicht nur die Einzelwertberichtigungen in der Bilanz nicht einbuchen lassen, sie haben auch zu diesen zwei gravierenden schwebenden Verfahren nichts in die Bilanzen und Lageberichte schreiben lassen, keine Risikovorsorge dafür einstellen lassen. Wer ist neben den Vorständen Heger und Konsorten die waren Schuldigen?

Ist es verwerflich, wenn ich den Häuslebauer damit begrabsche, dass ich die Darlehensauzahlung vorher verzinse, bevor er darüber verfügen konnte, durch den Betrug bei der Wertstellung, dass die Raten 29 Tage später auf dem Darlehenskonto ankommen, als sie auf dem Girokonto belastet werden oder von außen zur Bank überwiesen werden? Dass es passiert ist, dass die Darlehensrate auf dem Girokonto zinsmäßig belastet wurde, bevor überhaupt ein Darlehensanteil ausbezahlt war? Ist es verwerflich, dass die Vorstände Herzog und Heidel dazu Erstattung ohne Berechnung machen, wo man Anwälte braucht, um zwei dreimal Nachschüsse zu bekommen, die sich auf 70 % belaufen?

Entschuldigung, es ist einfach nur eine Schweinerei. Unser Jugend wurde vielfach über die geschildert Umstände entweder über die Betriebe oder über die Familien durch diese Bank massiv geschädigt. Eine Organisation in einer Bank, eine Risikoüberwachung verhindert Schäden für die Bank und für die Kunden. Deswegen gibt es die Gesetze dazu. Wie vielen Jugendlichen konnten die Fußballschuhe nicht mehr gekauft werden, weil die Familie in Not geraten war, weil der Ernährer die Arbeit verloren hatte, oder weil seine eigene Finanzierung den Bach runter ging. Ein Hohn, wenn dann Politiker bei der Verabschiedung Wolf in die Zeitung schreiben lassen, diesem Mann sei das Schicksal der Kunden nie egal gewesen. Dieser Mann hat geschaut wie er uns an der Eingangstüre der Bank abgreifen kann und sonst nichts. Dieser Mann hat unsaubere Geschäfte gemacht und dem Kunden vielleicht persönliche Geschäfte (ETW !?) angediehen. Dieser Mann schädigt vielleicht die von ihm geführten Vereine mehr als er ihnen nützt, als persönlichem Gehabe heraus.

Jugendförderung? Ist die Sparkasse zum vergleich bereit? Zum positiven Vergleich? Hat die Sparkasse ihre Probleme bewältigt und trotzdem vielleicht Zigmillionen an Steuern erbracht? Ist die Sparkasse so fair und zeigt auf, ob sie die letzten zehn Jahre eventuell 50 Millionen an Gewerbesteuer bei uns bezahlt hat? Es ist nicht beschämend Gewinne zu machen. Es ist für uns alle notwendig Gewinne zu machen und unsere örtlichen Banken können ihre Gewinn nicht verschieben, die versteuern sie bei uns. Jugendförderung? Beschämend ist, was bei der VR-Bank ablief. Hat die VR-Bank ihrerseits mit dem Jahr 2000 begonnen die Säckel der Kommunen in die andere Richtung zu belasten, anstatt ihren geforderten Anteil beizutragen? Erste Jugendförderung ist Zahlung der Gewerbesteuer aus den Gewinnen, die auch die Bank zum Überleben braucht. Geld für die Kommunen um die Schulen und Kindergärten zu unterhalten. Geld für die Infrastruktur. Geld das man nicht über einen einzelnen Fall werblich einsetzen kann. Ein Betrag für die Allgemeinheit wird leider immer als normal angesehen.

Pharisäer und Betrüger der eigenen Kunden, ist das der Punkt auf das man eine Bank in der historischen Nachfolge von Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch heute bringen muss?

   

Nr. 2451

Auch aus der Organisation

30. Oktober 2007, 10:14 Uhr

Betreff: Beweis des Alleinherrschertums?

Ist die VR-Bank der Spielball des Genossenschaftsverbandes? Ist es im Eintrag 2671 mit den einfachsten Worten beschrieben, was das Gutachten von Professor in Eintrag Nr. 2593 auf vielen Seiten schreibt? Hat Herr Herzog und seine Kollegen zuerst die Sauereien gesehen, durch die Unterlassungen ihrer Prüferpflichten gefördert, sich den eigenen notwendigen Standpunkt geschaffen um selber in die Vorstandschaft eintreten zu können? Hat dann Herr Herzog gemeint, er mache sich zum öffentlichen Helden wenn er zur Luisenburg das schon im Internet angekündigte Informationszentrum der Braunen verhindert in dem er das einfach und locker mit einer halben Million vom Gesamtvermögen seiner Mitgliedern bezahlen lässt.

Ist die Konstellation im Genossenschaftsbereich wirklich so, dass sich die Prüfungsinstitution GVB zum Alleinherrscher hochschwingen kann? Ist Exekutive, Legislative und Judikative beim Genossenschaftsverband in einer Hand? Haben die Prüfer bei der RV-Bank und bei der VR-Bank Marktredwitz drüber befunden, welche unsauberen Geschäfte die Vorstände machen dürfen, siehe die Abrechungsmethoden, und was sie zwar siehe Vollständigkeitserklärungen alles wissen wollten, aber haben sie entschieden, was Damen rauf oder Daumen runter für die Vorstände bedeutet hätte? Haben Sie entschieden ob man nachvollzieht, ob man mit Sicherungsgütern sorgsam und sorgfältig umgegangen ist, oder ob man das als unwichtig abtut, haben sie entschieden, ob eine Bank ohne Organisation, ohne Risikoüberwachungssysteme weiter solche Vorstände zugemutet werden kann – in dieser Größenordnung? Haben sie damit über Wohl und Weh von Kunden entschieden, die dank der Arbeit der Vorstände in der Strudel der 100.000.000 DM Kreditverluste geraten sind? Haben sie den Vorständen auch noch die Hände gereicht, dass man aus den Bilanzen die notwendigen Wertberichtigungen herauslassen konnten, bei einer vertuschten Riskiosituation außerhalb eines vertretbaren Rahmens?

Haben die Prüfer entschieden, ob die Vorstände Marth und Dittrich aus Arzberg angezeigt werden sollen? Haben die Prüfer entschieden, dass Manfred Heger die Aufsichträte in Kreditfällen mit falschen Zahlen versorgen darf, dass daraus kein Strafantrag gegen den Vorstand entstand und dass man diesen Vorstand mit einem Vertrag versah, der die Ansprüche an ihn ausschloss? Hat es gar persönliche Beziehungen zu dieser Familie von Verbandsseite gegeben? Wie sollte man sich das sonst erklären? Haben die Prüfer in Marktredwitz entschieden wann § 18 KWG unabhängig vom gesetzlichen Rahmen eingehalten werden musste oder wann nicht?

Haben die Prüfer entschieden, dass Reinhold Wolf zwar Blutzuckerstreifen bis zu 800.000 € finanzieren darf, dass aber nie zu erkennen war, ob außer Soldaten in Guinea jemals irgend sonst Kunden am Horizont auftauchen, die was abnehmen würden? Haben die Prüfer entschieden dass Reinhold Wolf 130.000 € nach Taiwan überweisen ließ in dem Fall laut Gerichtsverhandlung, obwohl man sich vor Gericht nicht einig war für was und der Bankvorstand dazu auch jeden Nachweis vermissen ließ, den er sich ja vor der Zahlung hätte selbst gegen lassen müssen? Haben die Prüfer „richterlich“ entschieden, ob 35.000 € Schmiergeld, 65.000 US-$ für Goldgeschäfte am Strand, ungezählte Reisen mit fünfstelligen Spesengelder nach Afrika, 70.000 € für die Bestechung zum Flughafentransfer zur Möglichmachung von säckeweisem Goldtransport, Vorgänge nach dem Geldwäschegesetz sein könnten, die Reinhold Wolf nicht unverzüglich melden musste? Warum also nicht die Eigentumswohnung von Herrn Wolf für die Bank, die für eine andere Abwicklung noch im Gespräch war?

Was haben die Prüfer mit der Zusammenführung der drei Gewalten in einer Hand noch alles entschieden? Haben sie - und nicht die Mitglieder und Vertreter -entschieden, dass dann ihr früherer Kollegen diese halbe Million abgeben darf, anstatt dass er sich um eine ordentliche Lösung bemüht hätte? Für Herrn Herzog wäre es sicher besser er ging heute noch als morgen. Er ist das personifiziert Negativimage der VR-Bank Marktredwitz. Die Schauspielerei die er in Marktredwitz betreibt ist unerträglich. In Marktredwitz wird der Genossenschaftsverband schonungslos vorgeführt. Doch es ist das Ergebnis der eigenen unfassbaren Hochnäsigkeit. Es ist die Enttarnung dessen, dass man glaubt selber unantastbar zu sein. Jeder Diktator hat irgendwann mal den Bogen überspannt.

   

Nr. 2450

Aus ...

29. Oktober 2007, 17:52 Uhr

Betreff: Jugend fördern ? 430.000 € verschenken ?

Das ist wirklich starker Tobak. Wollen die uns ihren Kalender heuer wieder verkaufen? Allmählich werden auch wir gescheit. Wie sieht es aus, wenn man uns nicht sagt, dass der neue Vorstand 430.000 € in einem Kreditfall verschenkt, dann soll er bitte auch seine Visage aus der Zeitung lassen. Mit ein paar tausend Euro würde der Sportplatz vom FC Wacker wieder ein Bild kriegen und nicht wie die Einfahrt zum Wertstoffhof aussehen. Wenn nach dem Gesetz so was also nur die Mitglieder oder Vertreter machen könnten, von wem hat sich dann dieser Herr Herzog die Genehmigung geholt? Doch von seinen Prüferkollegen. Die haben gesagt, wir geben es auch nicht weiter, der Aufsichtsrat ist mundtot, weil vielleicht sogar ist noch der neue Vorsitzende Werner Schelter als Notvorstand an der Sauerei beteiligt oder hat auch ja gesagt hat, da erfährt keine Sau was.

Jetzt wissen wir wie es abläuft in der VR-Bank und wenn Johannes Herzog und Reinhold Wolf und der andere Neue das Geld wieder auf den Tisch legen, dann kann man mal über Sport- und Jugendförderung wieder reden, aber nicht immer wieder zuerst uns was verkaufen, wie Kalender oder Gewinnsparlose und dann groß in der Zeitung stehen. Aber die Mine ist nicht mehr so fröhlich von dem, die finstert sich schon ein bisschen ein. Wir wissen jetzt, dass nicht die Mitglieder oder der Aufsichtsrat die Genehmigung für die Sauereien geben, dass sind die früheren Kollegen von Johannes Herzog. Genauso hat er zu Manfred Heger gesagt, muck nicht auf, dann darfst du ungeschoren abtreten und auch Karl Krämer und Reinhold Wolf hat er gesagt, die Schmiergeld- und Bestechungsgeldsache, die melden wir nicht, da erfährt keiner wie du drin hängst, aber ab sofort spurst du wie ich will und mit deiner Hilfe will ich dein direkter Nachfolger werden. Ja Herr Herzog, wir haben sie durchschaut.

   

Nr. 2449

Kunde

29. Oktober 2007, 14:12 Uhr

Betreff: Lasst doch den Humbug mit den Zeitungsartikeln

Liebe Leut von der VR-Bank, lasst doch endlich den Humbug mit den Zeitungsartikeln. Das nimmt euch sowieso keiner mehr ab. Wer hinter der Tür gestanden hat und uns schon beim Betreten der Bank abgezockt hat, der macht so kein Image. Vertrauen könnt ihr nur schaffen, wenn ihr die Sachen mit den falschen Abrechnung mit den Wertstellungen und den 29 Tagen bei den Raten im Darlehen ohne Wenn und Aber zurückzahlt und auch die anderen Sauereien bereinigt. Ihr lebt heute noch von den Zinseszinsen, die viel höher sind, als ihr mit Eurer komischen Bürgerstiftung und rechnet mit den falschen Salden. Wer weiß wen ihr da mit in die Stiftung rein gepresst habt, der bei euch als Kreditnehmer wackelt.

Zahlt uns unserer Geld zurück, klärt die Leute auf, was ihr mit dem Sicherungsgut gemacht, entschädigt sie, saniert die Ludwigstraße in Wunsiedel, so könnt ihr vielleicht noch ein bisschen punkten, aber mehr nicht mehr. Allein über unsere Sportvereine sieht man, was für fähige Leute in der Führung der Bank sitzen.

   

Nr. 2448

Zeitungsleser

29. Oktober 2007, 12:16 Uhr

Betreff: Jugend fördern, Zukunft zerstören

Das Fingerspitzengefühl des Herr Herzog von der VR-Bank gleicht dem eines Elefanten. Braucht er wieder Spendengelder, die er mit einem Kalenderverkauf zusammen kratzen will. Mit Strategiewechsel vom Lächeln zur ernsten Mine preist er heute in einem Frankenpostartikel, (hier der Link: http://www.frankenpost.de/nachrichten/fichtelgebirge/arzberg/art2432,734536 , Bild kann man dabei mit einem Klick vergrößern) den neuen Kalender für das Jahr 2008 an. Geld, den Kunden einen kostenlos abzugeben, das scheint längst verbraten zu sein.

Was heißt Jugend fördern, von der Straße weg bringen nach den Vorstellungen in den Vorstandsetagen dieser Bank? Der FC Wacker hat nicht mal mehr Geld um seine Fassade in Ordnung zu halten. Da hat sich Manfred Heger und Karl Krämer schnell zurück gezogen, als die Werbestrategie Verein – RV-Bank ausschließlich für den Fußballclub mit einer Tragödie endete. Und was ist nun in Selb mit dem FK Südring? Hat sich Veranstaltungsgröße Reinhold Wolf mit dem Zuspruch für das Konzert von Sarah Connor mehr als nur verschätzt und muss der nächste Verein mit großem öffentlichen Förderungsinteresse dafür kräftig bluten?

Die Bank braucht keinen Künstler für historische Gebäude. Es reichen die Fotos in den eigenen Unterlagen und Dateien zu Insolvenz und Rettungserweben im Gewerbebereich. Nur da kann man natürlich die Chefs nicht mehr begrüßen. Wie wär’s denn mit einem Foto von dem ölverseuchten Grundstück in Wunsiedel in der Ludwigstraße? Eine selbst geschaffene Ölquelle. Oder auch mit dem HOMA-Gebäude, Asbestbelastet, Wasserschäden und großflächig herunter gefallener Putz, das wären genau die Objekte die zur VR-Bank und zur Förderung unserer Region passen würden. Niedergang der Bank und Untergang von Gewerbe- und Privatkunden.

Man könnte die alten Vorstände, angefangen bei Rudi Heger, daneben stellen und vielleicht auch die jeweils zuständigen Prüfer vom Genossenschaftsverband. Da könnte Herr Herzog gleich zweimal vertreten sein.

   

Nr. 2447

Aus der Organisation

29. Oktober 2007, 09:13 Uhr

Betreff: Licht ins Dunkel

Ich glaube, es ist für uns alle im Genossenschaftsbereich wichtig aufzuklären wie tief die Prüfung des Genossenschaftsverbandes in diesen Skandal verwickelt ist und wie viel Schuld sie daran trägt. Licht ins Dunkel wird weder der heutige Vorstand bringen, der ein ehemaliger Prüfer ist, als auch der Verband selber oder die Aufsichtsräte.

Zwei mögliche Abläufe könnte man sich vorstellen, entweder fordern 10 % der Vertreter, bzw. 150 Mitglieder über ihr Antragsrecht Aufklärung, oder was schlimmer wäre, die Staatsanwaltschaft müsste Untersuchungen durchführen. Was da mit Kreditverlusten im Zusammenhang mit Verstößen gegen § 18 KWG passiert ist, das scheint fast schon kriminell. Die Unterlagen hier beim Wunsiedeler Kreis können doch nicht von der Hand gewiesen werden. Und wie man Aufklärung einfordern kann, hier als Beispiel:

In allen Fällen sollten die Prüfungsunterlagen herangezogen werden. So dürfte bei der Sache mit den Sicherheiten in Wunsiedel sich dies bis heute hinziehen, da das Grundstück wahrscheinlich immer noch im Eigentum der Bank als Rettungserwerb stehen müsste. Grundlage wäre hier der Eintrag Nr. 1372 (= Link) . Hat es ein Protokoll gegeben, was für Gegenstände abgeholt wurden? Hat es Protokolle gegeben, wie die Sicherheiten verwertet wurden? Gibt es Aufzeichnung, belegt und nachvollziehbar zur Entsorgung? Könnten Teile abgezweigt worden sein und eine Verwertung außerhalb der Bank (-unterlagen) erfolgt sein? Könnten Entscheidungsträger oder Kontrollorgane Teile oder Erlöse erhalten haben?

Im Fall Flex ist der angesprochenen Verstoß gegen § 18 KWG eklatant und unbegreiflich. Der Vorstand hat falsche Zahlen aufbereitet. Ein Aufsichtsrat war als Steuerberater der Firmengruppe eventuell direkt daran beteiligt, mindestens aber Berater der Unternehmer. Im Zusammenhang mit dem daraus resultierenden Verlust kann man wahrscheinlich wirklich nur von einem Verbrechen sprechen. Hier müssten die Vorlage der Einzelprüfungsprotokolle der gesetzlichen Prüfung von den Vertreter gefordert werden, dass sie offen gelegt werden, weil hier grundlegendste Interessen der Genossenschaft tangiert wurden, die nicht deutlich angesprochen wurden. Gesetz und Satzung geben der Vertreterversammlung das Recht dazu. Oder die Staatsanwaltschaft müsste sich sogar die Revisionsordner holen, die meist in der Bank verschlossen zur Verfügung stehen. Das Protokoll der Vertreterversammlung 2005 (= Link) zeigt den Schlingerkurs des Aufsichtsrates und der Prüfung klar und deutlich auf. Hat man überhaupt untersucht ob die persönliche Bereicherung des Vorstandes ausgeschlossen werden kann, wenn man von allerengsten Beziehungen zwischen Kreditnehmer und Vorstand gehört hat?

Im Fall Gold, Gold, Gold dürfte es genauso sein. Auch dort wäre zu klären, was die Prüfer in den Einzelprüfungsprotokollen zur Kreditausreichung, zur laufenden Zurverfügungstellung von Kreditmitteln und zur Situation zu § 18 KWG festgehalten haben. Warum eine Kreditgewährung ohne schlüssiges Vertriebskonzept und ohne Absicherung überhaupt möglich war? Es könnte sogar enthalten sein, warum Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz nicht rechtzeitig oder gar nicht abgegeben worden sind und wie sich die Revision die „Lösung“ des Problemes vorstellte.

Auch zum Thema Waldeslust müsste es bereits ein Einzelprüfungsprotokoll geben. War der heutige Aufsichtsratsvorsitzende Werner Schelter noch als Notvorstand beteiligt? Hat Herr Schelter zwischen dem 31.12.2006 und dem Tag der Vertreterversammlung an Sitzungen teilgenommen? Er war ja aufgrund der fehlenden Entlastung als Vorstand auf keiner Seite mehr zugelassen? Wusste der Aufsichtsrat oder der damalige Vorsitzende Reiner Loos von der Angelegenheit? Warum wurde die Sache nicht in den Jahresabschluss 2006 eingearbeitet? Was sagen Prüfer dazu, dass der Vorstand ohne Not auf 430.000 € verzichtete. Warum wurde die Angelegenheit nicht unverzüglich der Vertreterversammlung vorgetragen auch wenn die Prüfung bescheid wusste?

Bei jeder Prüfung unterzeichnen Vorstände und Aufsichtsräte der Bank eine sogenannte Vollständigkeitserklärung (= Link). Diese gibt es einzeln und zusätzlich spezifiziert zu den Prüfungsansätzen und -aufträgen, entweder die jährliche Prüfungsperiode überspannend oder wie hier für die Kreditvorprüfung, Jahresabschluss usw. Die Banken erklären, dass sie während der Prüfung u.a. noch über alle Rechtsstreitigkeiten informieren und über alle Vorfälle während der Prüfung und nicht in irgend einem Prüfungszeitraum zuvor, die wichtig sind, und ein Forderungsverzicht fast in Höhe der Dividendenleistung der Bank muss wichtig sein. Über die Angelegenheit mit dem Forderungsverzicht darf man ausgehen, dass die Prüfer bereits unverzüglich informiert waren, wenn nicht gar an Vorberatungen beteiligt waren.

Genauso fordert die Vollständigkeitserklärung klare Aussagen zur Vorschrift der Kreditnehmerzusammenführung nach § 19 KWG. Eine Vertreterversammlung sollte unmissverständlich Auskunft von den Prüfer verlangen, dass zweifelsfrei keine Kreditverhältnisse bestehen, die hier Fragen offen lassen. Was bewirken diese Erklärungen? Dass man die Vorstände und Aufsichtsräte mit Unterschriften in die Pflicht genommen hat, als Prüfungsverband sich aber das raus picken darf, was man will, wo man Druck ausüben will, oder wo man es eben nicht will?

   

Nr. 2446

Laufender Beobachter

28. Oktober 2007, 22:57 Uhr

Betreff: In 24 Stunden 5.500 Besucher auf Eurer Seite

Es ist phänomenal, seit gestern 10 Uhr, in 24 Stunden 5.500 Besucherzugriffe auf Euer Gästebuch. Eine Internetseite, die nur wirklichen Insider bekannt sein kann. Das ist wirklich nicht langweilig, das ist hoch interessant.


:klatschen: :wfm: :danke: :wk: :teufel: :finger: :viva: :deu: :schuld:

   

Nr. 2445

Ein Mitglied

28. Oktober 2007, 21:26 Uhr

Betreff: An die Aufsichtsräte

Nach meinen Erkenntnissen tagen die Aufsichtsräte unserer VR-Bank laufend. Wer die weiteren Gesprächspartner sind, läßt sich leicht erahnen.
Aber was hat sich denn verändert? Was ist anders geworden? Es sind immer noch die gleichen Leute am Ruder. Der Ausichtsrat tagt und tagt, so ähnlich wie beim Wiener Kongress, der irgndwann auch zum Selbstläufer wurde. Da tut sich schon der Verdacht auf, daß man Aktionismus anbietet, um die Mitglieder und Kunden zu beruhigen. Bis irgendwann Gras über diesen Skandal gewachsen ist und in der Erinnerung verblaßt. Meine Herren Aufsichtsräte schreiben sie sich ins Stammbuch, wir Geschädigten werden nicht eher Ruhe geben, bis alles auf dem Tisch ist und transparent gemacht ist. Das der angerichtete Schaden ersetzt werden muß, dürfte eigentlich keiner Erwähnung bedürfen. Meine Herren Aufsichtsräte, uns kann man die Luft nicht weiter abschnüren, als wie es schon gemacht wurde. Aber ob ihr so einen langen Atem habt, das wird die nahe Zukunft schon erkennen lassen. Wir erwarten von euch endlich Entscheidungen, daß in diesem S..laden aufgeräumt wird. Aussitzen, das geht nicht mehr. Wir werden den Finger erst aus der Wunde nehmen, wenn ihr ihr die Interessen der Mitglieder vertretet und nicht die von einigen wenigen. Wenn ihr Sch..ß gebaut habt, dann bekennt euch dazu, für Ehrlichkeit ist noch keinem der Kopf abgerissen worden.
Aber tretet heraus aus diesem Teufelskreis von Abhängigkeiten, nur so kann es einen vernünftigen Neuanfang geben. Die Uhr läuft .......... nicht mehr lange.

   

Nr. 2444

Anonym

27. Oktober 2007, 20:32 Uhr

Betreff: Prüfer und Richter in einer Person, der Weg zur Korruption?

Das Gutachten des Professor Peemöller in Nr. 2593 umschreibt es fast ein wenig, wenn der Prüfer und angebliche gute Berater eine Person, eine Institution sind, ist es dann der Weg in die Korruption? Der Mensch an sich ist schwach, die Schwäche darf nicht zum Nachteil für unzählige Aktionäre oder auch Genossenschaftsmitglieder zur Nutzung eigener Vorteile gereichten. Es braucht dringend die Funktionstrennung. Und die gibt es Bereich der genossenschaftlichen Beratungs-, Interessen- und Prüfungsverbände nicht. Soviel es dort auch immer wieder herausgestrichen und betont wird. Die Beratungsabteilungen, die Bereiche der Interessenvertretung, die Prüfungsabteilungen sind einem einzigen obersten Vorgesetzten unterstellt. Auch wenn der nicht der Schwache wäre, es wäre das System an sich, denn die Schwäche ist die Organisation und die Hierarchie, die sich als Gruppendynamik bezeichnen lässt. Und die Gruppendynamik beim GVB heißt, die Prüfungsseite hat das Sagen. Die Prüfungsseite kann über Schicksale empfinden, Daumen unten, oder Daumen oben.

Vergleiche wir hier im Gästebuch drei Links, zuerst das Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank, dann die Eröffnung des Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich[/i], die ehemaligen Vorstände der VR-Bank Arzberg-Selb und machen uns dann ein Bild zu den Aussagen des Dr. Nickl zur Rolle von Manfred Heger bei seiner Vorgehensweise im Fall Flex bei der VR-Bank Marktredwitz.

Wie würde der Richter, der das Urteil gesprochen hat, denken, 53 Fälle mit einem Schaden für die Bank von 1,6 Mio. DM, also 818 TEUR, in 53 Fällen! Weil der Vorstand seine nicht allzu üppig ausgestatteten Kompetenzen überschritten hatte? Wie würde er zu Manfred Heger entscheiden? Ein Fall mit 1,120 TEUR, 2,2 Mio. DM Schaden für die Bank in einem Fall. Wo vielleicht die Planzahlen schon vorher zurecht gerichtet wurden, wo der Vorstand allen anderen falsche wirtschaftliche Zahlen vortrug um zu verhindern, dass sich andere Entscheidungsträger genötigt sehen mussten, dass unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet würden, wo damit verhindert wurde, von Vorstand Heger schon absehbaren Schaden noch zu vergrößern? Überziehung in Größenordnungen, die vielleicht bei Banken mit viel viel größerem Volumen in keinen Kompetenzrahmen passen? Vor allem bei Banken mit viel viel geringerem Problem mit der eigenen Sicherheitslage? Wo ein Aufsichtsrat in seiner Beratungsfunktion für den Kreditnehmer genauso über die negativen Vorgänge Bescheid wusste?

Wie müsste dieser Richter aber sagen, warum diese entmachteten Vorstände aus der hinzufusionierten Bank Arberg-Selb? Haben die auch fast 4.000 Seiten an Überziehungen in einem Jahr zugelassen, ein unüberschaubares Feld?

Fragt sich dieser Richter, warum wurden mir die Herren Heger, Wolf und Krämer noch nicht vorgeführt? Ich würde mir das gern mal genauer anschauen. Fragen wir uns nicht alle, ob wir es Herren Grothoff oder Herzog überlassen wollen, die in dem Trog GenoVerband drin stecken, dass sie entscheiden dürfen, ob 53 Fälle mit 820 TEUR von einem ordentlichen Gericht aufgearbeitet werden oder 10.000 Fälle, darunter 1,120 Mio. € und 800 T€, in einer heute mindestens bekannten Summe von 50 Mio. € nicht? Fragen wir uns alle, ob wir damit einverstanden sind, dass einer der diese Entscheidung fällte in direkter Nachfolge zu denen steht, die ein Richter mit mehr als 1 Jahr und 9 Monaten Bewährung für diese 53 Fälle mit einem Schaden von 1,6 Mio. DM bewerten müsste, mit Schäden von 100.000.000 DM und vielleicht weit darüber?

   

Nr. 2443

Nah dran

27. Oktober 2007, 16:58 Uhr

Betreff: Die Aussage zu Manfred Heger darf man nicht allein so isoliert stehen lassen

Diese Passage muss man im gesamten lesen, wie aus dem Zitat zu sehen ist:

Vortrag des Dr. Nickl am 30.06.2005 vor der Vertreterversammlung:
Der Bank entstand ein Schaden von 1.120 TEUR.

Der entstandene Schaden ist im Wesentlichen auf Kontoüberziehungen ab dem Jahr 2001 sowie auf die verspätete Anmeldung von Konkursforderungen bei einer slowenischen Tochtergesellschaft zurückzuführen.

Obwohl die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers bereits bei der letzten Kreditausreichung im Jahr 2000 als nicht rosig einzuschätzen war, hat Herr Heger als zuständiger Vorstand für dieses Engagement ab dem Jahr 2001 in weitem Umfang Überziehungen zugelassen. Nach Darstellung von Herrn Dr. Nickl hätten die vom Unternehmen vorgelegten Planzahlen eine Kreditausreichung / Überziehung zwar rechtfertigen können. Die tatsächlichen wirtschaftliche Lage, die Herrn Heger bekannt war, wich jedoch gravierend von diesen Zahlen ab. Auch die späteren Ist-Zahlen belegen, dass die Planzahlen unrealistisch waren.

Zusätzlich zur problematischen wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmer kam hinzu, dass sich auch die Sicherheitenlagen der Bank ständig verschlechterte.

Es ist die einzige Anreihung von Horrorgeschichten, die die ganze Arbeit bei dieser Bank überstrahlt. Die Ist-Zahlen belegten, dass die Planzahlen unrealistisch waren. Wer hat die Planzahlen erstellt? Darf man sich bei einem Kredit von 4,5 Mio. DM auf irgend ein zusammengestelltes Papier verlassen oder stützen. Hat hier der Vorstand nicht bereits das Vorsichtsprinzip gegen das Hoffnungsprinzip getauscht? Vielleicht hat er hier schon das Überrumpelungsprinzip gegenüber den Kontrollgremiem gewählt.

Hat das Kontrollgremium Aufsichtsrat sich schon selber kontrolliert, weil der Aufsichtrat Träger Steuerberater der Firmengruppe war und die „unrealistischen“ Planzahlen selber aufstellte oder daran maßgeblich beteiligt war?

Ein nicht rosiges Kreditengagement, darf dass durch einen einzigen Vorstand in dieser Größenordnung bereits im Jahr nach der Kreditgewährung auch noch in weitem Umfang überzogen werden? Haben da die anderen Vorstände und auch der Aufsichtsrat die Pflicht unverzüglich die Notbremse zu ziehen und nicht 300 Seiten Überziehungslisten zuzulassen, wo die Überziehungen im Fall Flex mit versteckt waren? Wenn bei einem solchen Engagement dem Vorstand niemand über die Schulter sieht, wenn er auch noch die wirtschaftlichen Daten der Firma bearbeiten darf und nicht die Marktfolge (unter Leitung von Karl Krämer !?) dann ist man sich überall sonst einig, dass diese Konstellation die Ursache des Kreditausfalles ist, ja den Kreditausfall geradezu herauf beschwört. Und wenn der Steuerberater der Firma der Aufsichtsrat der Bank ist, wer hat dann außer dem Vorstand noch von der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Firmengruppe gewusst? War Herr Träger vielleicht neben Herr Pausch auch am Aufhebungsvertrag Heger beteiligt oder zuvor eingeweiht?

Warum wird hier berichtet, dass sich die Sicherheitenlage der Bank ständig verschlechterte, warum nicht in den Vertreterversammlungen ab dem Jahr 2001? Warum wurde den Vertretern nicht gesagt, dass sich mit der Fusion die Sicherheitenlage der Bank, die Risikolage, ständig verschlechterte? Warum wurde zugelassen, dass die Vorstände, alle Vorstände, den Aufsichtsrat mit falschen Risikoberichten für die Gesamtbank versorgten. Denn für die Aufbereitung ist doch der Kontrollvorstand Karl Krämer zuständig gewesen und nicht Manfred Heger, wenn er sich nicht unberechtigt eingemischt hätte. Also haben alle den Aufsichtsrat wie in dem Einzelkreditfall belogen und betrogen.

Warum, warum, warum, der gesunde Menschenverstand reicht aus sich wahrscheinlich das genaue und richtige Bild zu machen. Vorsicht als oberste Maxime einer ordentlichen Geschäftführung wurde nicht praktiziert. Die gesetzliche Prüfung, die Revision des Genossenschaftsverbandes hat von der Kreditgewährung weg diesem Treiben vier Jahre zugeschaut, ist das Beihilfe zur Schädigung zur Bank oder gar Förderung und Vorschubleistung der Schädigung der Bank. Diese Seiten haben genug parat von Versäumnissen und Stillhalten der externen Revision beim Fall Flex (= Link), angefangen bei dem dass das Engagement bereits im Jahr nach der Kreditgewährung mit der Überziehung von 375.000 € im Bericht erwähnt wurde und damit einer Einzelprüfung unterlegen war und der viel zitierte Einzelprüfungsbericht festgebunden in Buchform enthalten ist. Den muss man sich vorlegen lassen, oder den muss die Staatsanwaltschaft zu den Ermittlungsakten nehmen. Das Genossenschaftsgesetz schreibt, dass die Schutzinteressen des einzelnen Kunden auch mal hier die Interessen der Genossenschaft zurücktreten müssen. Gilt es hier zu klären, ob mit der Wahrung dieser angeblich zu schützenden Interessen des Kunden nicht auch der Vorstand vielleicht im Rahmen von Bestechlichkeit geschützt werden könnte, wenn er schon die Insolvenz in Slowenien verpasste, wo man anscheinend schon noch Geld für die Bank bekommen hätte können?

Warum geht vielen im Kopf um, dass der Fall Gold, Gold, Gold eigentlich ziemlich ähnlich gestrickt ist? Warum? Warum geht einem im Kopf um dass die externe Revision Förderer dieser miesen Umstände bei der VR-Bank gewesen sein könnte und nicht Verhinderer? Warum verbindet sich soviel mit den Namen Grothoff und Herzog? Warum, geht vielen im Kopf um, hat man Manfred Heger mit so einem Aufhebungsvertrag versorgen müssen und warum wahrscheinlich Karl Krämer im Mai 2006 auch noch? Was sind die noch nicht bekannt gegebenen Hintergründe? Sind die Ungeheuerlichkeiten noch viel größer als sich jetzt schon erahnen lässt?

   

Nr. 2442

Aus der Organisation

27. Oktober 2007, 11:47 Uhr

Betreff: Licht ins Dunkel

'Wie hätten Mitglieder von dem Vertrag Heger erfahren sollen, dass hier vielleicht auf Millionen von Schadensersatzansprüchen verzichtet wurde? Wie sollen Mitglieder von einem Forderungsverzicht erfahren, wenn der an dieser „Freistellung Heger“ maßgeblich mitwirkende Prüfer Herzog dann selbst Vorstand wird und kaum zwei Jahre später selber einen eventuell gegen das Gesetz verstoßenden Forderungsverzicht von annähernd einer halben Million vornimmt, wenn die Prüfung das nicht vorträgt? Wie denn bitte?' Wie das in Eintrag Nr. 2659 steht, hängt sich das wie ein Tragödie an? Ist es des Pudels Kern? Ist es das, was der Professor in dem in Nr. 2593 angehängten Gutachten als Mahnung an das Genossenschaftswesen oder speziell die Kreditgenossenschaften geben wollte?

Wie soll sich das Mitglied wehren, wenn der Prüfer zum Bilanzgewinn gratuliert, obwohl es ein millionenschwerer Jahresverlust war und man weder von Vorstandsseite, noch vom Aufsichtsrat, noch von der Prüfung außer Eigenlob was dazu sagte? Kann man da der Revision trauen, oder werden die Mitglieder nur aus Glatteis geführt? Was ist da ein Fusionsgutachten des Genossenschaftsverbandes überhaupt wert, wenn die Fusion unter diesen Umständen durchgedrückt werden musste?

Kann man den Bilanzprüfern des Genossenschaftsverbandes trauen, wenn das sogenannte strenge Niederstwertprinzip bei den Banken nicht eingehalten würde, die es dringendst nötig hätten, weil man nirgends, wirklich nirgends, schlecht Bilanzen schön zeichnen darf? Was ist der Bilanzbestätigungsvermerk des Genossenschaftsverbandes da wirklich wert? Kann man den als unnötig bezeichnen? Was ist die Kontrolle des BaFin der Prüfungsbericht der Banken wert, wenn die mit den Berichten zwar über die vielleicht schlimmste Risikosituation im ganzen Bayernland aufgeklärt werden, aber den Beamten auch egal ist, ob die Vertreter richtig aufgeklärt werden, in einen Informationsstand gebracht werden, dass sie die Lage einschätzen können? Ob Bilanzierungsrichtlinien eingehalten werden und ob über die falsche Bilanzierung bei einer Bank der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird? Macht es Sinn einen so teuren Aperrat aufrecht zu erhalten? Was soll das, dass dafür jeder Wertpapierauftrag elektronisch dort hin gemeldet wird? Sollten wir diese Leute nicht besser sozial einsetzen, da wären sie vielleicht billiger aber ihr Einsatz aber auch ihr Nutzen könnte von der Allgemeinheit besser eingeschätzt werden?

Kann man den Revisoren des Genossenschaftsverbandes trauen, wenn ein Kernparagraph der Kreditvergabe, nämlich der § 18 KWG bei der VR-Bank in Marktredwitz außer Kraft gesetzt scheint? Kann man denen trauen, wenn sie den Kunden weiter Vorstände vorsetzen, die in der Risikosituation der gesamten Bank die Aufsichtsräte linken, die wirtschaftlichen Daten eines Kreditnehmers bei einem Kredit von 4,5 Mio. DM plus Überziehungen von 1,5 Mio. DM fälschen (oder wie ist es zu verstehen was der Anwalt Dr. Nickl laut diesem Link am 30.06.2005 zur gut gemeinten Arbeit von Manfred Heger sagte hier klicken ... ? Die wirtschaftliche Lage, die Herrn Heger bekannt war, wich gravierend von diesen Zahlen ab. So steht es protokolliert dort. Vorgelegte Zahlen, nicht Worte, die man doch vorher auch noch aufbereiten muss, die man abstimmen muss, dass sie auch schlüssig (falsch) sind. Betrug, Betrug, Betrug. Betrug des Vorstandes, den die Prüfer nicht gesehen haben wollen? Das kann man nicht glauben. Betrug mit Hilfe eines Aufsichtsrates als Steuerberater? Betrug durch den Prüfer, der sagte, der Aufsichtsrat hat kein Recht das zu kontrollieren, wenn das nicht über der Großkreditgrenze liegt? (siehe Link ziemlich unten: hier klicken ... )

Kann man diesen Revisoren trauen, wenn Vorstand Reinhold Wolf vor Gericht aussagte, dass er einem ihm angeblich unbekannten Kunden innerhalb von eineinhalb Jahren (so angeblich die zeitliche Abfolge laut seiner Aussage) 800.000 € in den Sack schiebt, ungesichert, jede Mark, jeder Euro mit der Auszahlung schon mehr als Abschreibungsgefährdet? Durch Beschlüsse der gesamten Vorstandschaft gedeckt? Dies alles obwohl kein geschäftliches Konzept zu erkennen war und bei der unfassbaren Bemerkung, dass Herr Wolf nur Unterlagen bekam, die zur wirtschaftlichen Beurteilung des Kreditnehmers nicht relevant gewesen seien. Wer’s nicht glaubt, so steht es wahrscheinlich im Gerichtsprotokoll. Gehören diese Vorstände unverzüglich auf die Anklagebank wegen Betrug an der Genossenschaft?

Gehören die Prüfer daneben gesetzt auf die Anklagebank, wegen Begünstigung, wegen Beihilfe, wegen eigener Vorteilserschleichung, weil sei gar keine Veranlassung sahen einzugreifen, weil sie gar keine Lust dazu hatten? Mindestens gehören sie aber doch abgesetzt wegen Unfähigkeit und belangt wegen des Schadens der Mitglieder und der Allgemeinheit. Nein nicht nur wegen des Schadens der Allgemeinheit, wegen den Existenzvernichtungen, wegen den Sorgen und Nöten derer, die wir nicht mehr hören, weil sie nieder gemacht worden sind. Die Genossenschaften haben mit ihrer inzwischen unüberschaubaren Struktur, mit dem Einwirken von oben den Einen nicht nur vergessen, sie haben ihn faktisch rechtlos gemacht und ihn zum vernachlässigenden Objekt erklärt. Die Werbung über Mitbestimmung muss man regelrecht nur belächeln und im Sinne der Mitglieder kann sie nur verwundern.

Ist der Verzicht auf die Ersatzansprüche gegen die Vorstände nicht ein Millionenschaden für die VR-Bank? Wie kann man den Prüfern trauen, wie kann man einem Herrn Herzog trauen, wenn alles dafür spricht, dass sie sich das Rechte herausnehmen die Verträge zur Dienstaufhebung mitzubringen, den Vorstand und den Aufsichtsratsvorsitzenden unter Druck zu setzen, dass die Verträge so unterschrieben werden, wie sie sie vorbereitet haben und das der Aufsichtsrat nur noch abnicken darf? ist das die Aufgabe einer neutralen Prüfung oder ist das der Beweis einer Mafiamethode auf anderen Wegen? Ist es rechtsanmaßend? Haben die Revisoren im Rahmen ihrer Prüfung ihrer Prüfung ihre Kompetenz meilenweit überschritten? Dürfen wir Sie persönlich wegen des Schadens belangen, wenn diese sittenwidrigen Verträge von ihnen stammen? Wo ist die Staatsanwaltschaft, die nicht das BaFin schützt, sondern uns Bürgern, den mitgliedern hilft? Was ist Korruptionsbekämpfung in unserem lande, wo beginnen wird damit? Vielleicht in Marktredwitz? Warum haben die Prüfer dafür gesorgt, dass Manfred Heger durch die Hintertür gehen konnte?

So wie sich aber alles von Seiten der Prüfung bis hoch zur staatlichen Bankenaufsicht bei der VR-Bank Marktredwitz dass schlimmste Elemente sich mit der Kontrolle verbündet haben oder umgekehrt, so scheint es nun, wie im Eingangssatz geschrieben, dass der Vorstand der Bank sich nun mit der Kontrolle sogar in Person der Besetzung dieser Position vereinigt haben. Und nun wird das Geld nicht mehr durch unsaubere Kreditorganisation und Vergabe verpulvert, nun darf man es sogar verschenken, weil die jetzigen Prüfer Weisung von oben haben den Verdecker der Altlasten unter keinen Umständen anzukratzen. Hätten sie keine Verpflichtung etwas zu Verweigern?

So wird nur mit weiterer Aufklärung diese Bollwerk des Unrecht einzureißen sein. Auch ein Herr Herzog kennt inzwischen das Strafmaß, wenn man mal vor Gericht ankommt. Mal sehen, wie es weiter geht. Es könnte noch viel größeres Interesse bestehen, als nur auf dieser sehr gut besuchten Internetseite.

   

Nr. 2441

Laufender Beobachter

27. Oktober 2007, 10:18 Uhr

Betreff: Lob an den Wunsiedeler Kreis über verbesserte Gestaltung

Mein größtes Lob an den Webmaster und die „Akteure“ des Wunsiedeler Kreises. Die neue Gestaltung find ich gut. Und eine tolle Zahl an Besuchern haben Sie auch erreicht. 3 Millionen 300 Tausend in drei Jahren., klasse. Da ist von Langeweile nichts zu spüren. Das waren in sieben Tagen 20.000 Zugriffe auf diese Seite seit dem jemand vor einer Woche darauf verwiesen hat. Die Links sind inzwischen sehr informativ und aufschlussreich, Sie haben einiges dafür hinterlegt, wo die Schreiber drauf verweisen können wie es aussieht. Die Seite liest sich wie ein unglaublicher Krimi, wo man glaubt, dass kann doch nicht abgehen. Aber mit Ihren Unterlagen zeigen Sie, dass es im Zentrum unseres Landes passiert. Es ist nichts aus den Fingern gesogen und an den Haaren herbei gezogen, es ist alles Fakt, wie es aussieht – leider und darüber muss man sich Sorgen und Gedanken machen.

   

Nr. 2440

Auch Sehender

26. Oktober 2007, 19:49 Uhr

Betreff: An alle die Ihr mühselig und beladen seid – vom GenoVerband

An alle die Ihr mühselig und beladen seid – von Prüfern des Genossenschaftsverbandes -
wenn Ihr gute Argumente braucht, dann hier:
Vertreterversammlung 2006 (= Link). Zeigt den Leuten vom Verband die letzten Seiten mit den Zusammenfassungen des Prüfungsberichtes, zeigt Ihnen die Lageberichtsvermerke (= Link) dieser Bank von den Jahren 2001 bis 2003 und wann die Risikoprobleme dann auf einer Vertreterversammlung angesprochen wurden und sagt Ihnen, Ihr würdet auch den Verbandsvorstand gern zu Eurer Verabschiedung einladen und er dürfte dann auch erklären wie tief verwurzelt Ihr doch im Genossenschaftswesen ein Leben lang ward. Und es gibt dazu auch Zeitungsartikel wie diesen: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2007/verabschiedungwolf_feier.jpg

   

Nr. 2439

Lesender

26. Oktober 2007, 19:21 Uhr

Betreff: Links in Nr. 2658

Ich hab gedacht ich weiß wie es geht. Um wirklich alles zu sehen was an das BaFin und das Bundesfinanzministerium geschrieben wurde, ist der Link auf Eintrag Nr. 2314 doch der richtige (Tipp: auf 100 % zoomen) hier klicken ...

   

Nr. 2438

Wirtschaftsprüfer

26. Oktober 2007, 13:42 Uhr

Betreff: Einfügen in die Rubrik „Arbeit des Genossenschaftsverbandes“

Vielleicht hat es Manfred Heger am 30. Juni vor zwei Jahren wirklich geschafft mit seiner Mitteilung, dass der Aufsichtsrat mit ihm schon einen Vertrag geschlossen hatte, wo auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtet worden wäre und ein Regress gegen ihn daher gar nicht mehr möglich wäre, die paar Vertreter noch rüber zu ziehen, dass er und seine Kollegen aus der Verantwortung raus gelassen worden sind.

Ohne diesen Satz wüsste heute außer einem erlesenen Kreis niemand, dass so ein wahrscheinlich sittenwidriger, weil eventuell gegen das Genossenschaftsgesetz handelnder Vertrag geschlossen wurde. Wenn man bedenkt wer für die Einhaltung der Gesetze bei einer Kreditgenossenschaft zuständig ist, dann friert es einen bei so einem Gedanken. Wie hoch war dieser Vertrag abgesprochen? Bis zu welcher Dienststelle beim BaFin gar? Dass überall anderswo Vorstände für weit geringere „Vergehen“ angeklagt wurden, dass haben auch die Beamten in Berlin und Bonn mit gekriegt. Wenn sie also eins und eins rechnen können, dann haben die auch sehen müssen, dass man hier mit zusammen dem Genossenschaftsverband diejenigen gewesen sein könnte, die am Gesetz vorbei eine Begnadigung für diese Vorgänge bei der VR-Bank ausgesprochen hatten.

Kann man aus dem Aufsichtratsprotokoll zur Dienstaufhebung von Herrn Heger (= Link) ersehen wie der Genossenschaftsverband da vorgeht? Kann man da sehen, dass da gar nicht die Vertreter der Genossenschaft, die Aufsichtsräte handeln, sondern eigentlich der Verband, der die Prüfung durchführt und wahrscheinlich sogar die Prüfer direkt? Waren hier bei der Freistellung des Vorstandes die Prüfer vor Ort, Raimund Grothoff und Johannes Herzog vielleicht noch mit ihrem Prüfungsdirektor Hilkenbach (Parallele zu Abberufung Karl Krämer) alleine tätig unter Mitnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch? Haben die den Aufhebungsvertrag in München schreiben lassen und mitgebracht? So wie der Aufsichtsrat nur noch zustimmen konnte, so sieht es tatsächlich danach aus.

Die Verstrickung des Genossenschaftsverbandes als eigentlich zur Neutralität verpflichtete Prüfungsinstitution und nicht nur ihre Mitschuld, sondern die direkte Schuld und Einflussnahme in die Bank hinein, oder anders, die Verletzung der eigenen Prüfungs- und Kontrollpflichten, zieht sich wie ein roter Faden durch. Man kann beginnen mit dem in Eintrag Nr. 2638 hinterlegten Auftritt des Oberrevisors bei der Fusionsvertreterversammlung vom 24. April 2001 oder vielleicht schon bei den Fusionen auf Arzberger Seite noch in den 90-er Jahren bis ins sächsiche Vogtland hinein, über die Lageberichtsvermerke (= Link) mit den Unterschriften der Verbandsvorstände unter den Bilanzbestätigungsvermerken, der Verband hat sich über die Prüfung immer eingemischt anstatt sich raus zu halten.

Wie hätten Mitglieder von dem Vertrag Heger erfahren sollen, dass hier vielleicht auf Millionen von Schadensersatzansprüchen verzichtet wurde? Wie sollen Mitglieder von einem Forderungsverzicht erfahren, wenn der an dieser „Freistellung Heger“ maßgeblich mitwirkende Prüfer Herzog dann selbst Vorstand wird und kaum zwei Jahre später selber einen eventuell gegen das Gesetz verstoßenden Forderungsverzicht von annähernd einer halben Million vornimmt, wenn die Prüfung das nicht vorträgt? Wie denn bitte? Der Verband beißt sich doch nicht in den eigenen Schwanz. Es ist nicht nur die Frage zu stellen, ob dieser Mann nach §§ 32 und 33 KWG noch die Berechtigung hat Vorstand einer Kreditgenossenschaft zu sein, es ist die Frage zu stellen, ob der Genossenschaftsverband Bayern noch berechtigt ist, ob er überhaupt noch tragbar ist, irgendwo Prüfer hin zu schicken?

   

Nr. 2437

Lesender

26. Oktober 2007, 12:36 Uhr

Betreff: Die Vertreterversammlung 2005 war doch nur ein Herausreden aus den eigenen Untreuetatbeständen

Im Eintrag Nr. 1846 konnte man doch schon mal sehen, wie sich der Webmaster mit Schreiben vom 2.03. an das BaFin (= Link) und Schreiben vom 10.03. an das Bundesfinanzministerium (= Link) an die staatlich zuständigen Behörden gewandt hat. Passiert da wirklich nichts?

Das Protokoll der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 (= Link) mit dem Folienvortrag des Anwalts des Aufsichtsrates (= Link) liest sich wirklich, als ob man sich mit jedem Satz aus der eigenen Pflichtverletzung mit den unterlassenen Kontrollpflichten herausreden wollte.

Wenn Manfred Heger selber nicht gesagt hätte, was man für einen Vertrag geschlossen hat, dann wäre keiner darauf gekommen. Da muss man fragen, ob man da die Mitglieder nicht betrügen wollte, wenn im Gesetz drin steht, dass durch den Aufsichtsrat wahrscheinlich gar kein Verzicht auf Schadensersatz möglich gewesen wäre. Und wahrscheinlich war es bei der Versammlung heuer im Juni auch nicht anders. Wenn es den gleichen Vertrag mit Karl Krämer auch gibt, dann hat man das Gleiche noch mal fabriziert und dass auch dieser Vertrag den Vertretern nicht vorgelegt wurde, dass müsste die These des Vertuschungsversuches für den Vertrag mit Manfred Heger vor drei Jahren unterstreichen.

Da aber der Aufsichtsrat und die Prüfung von sich aus keine Auskunft geben, muss man die Staatsanwaltschaft mit dem Betrugsvorwurf hinschicken zur Bank?

   

Nr. 2436

Beobachte

26. Oktober 2007, 09:48 Uhr

Betreff: Rubens oder doch lieber schlank?

Herr Herzog scheint einer Rubensfigur doch das Schlanke vorzuziehen. Lieber etwas eckig und kantig als rund. Man sieht es an den verschiedenen Gruppenbildern mit Damen. Aber er hält es zumindest auch mit Summen so. Sonst hätt er doch die runde Million genommen, die in der Zeitung steht und nicht nur 660.000 €. Für irgendwas wird’s schon gut gewesen sein, frei nach den Worten von Manfred Heger am 30. Juni 2005. Der hat den guten Willen auch für andere bereit gehalten und die besonderen Dinge für sich.

   

Nr. 2435

Aus ...

25. Oktober 2007, 23:03 Uhr

Betreff: Warum immer um den heißen Brei herumreden, wie tief steckt der Aufsichtsrat selber drin?

Was soll das, hat der Aufsichtsrat immer geglaubt da stecken höhere Ziele und Werte dahinter? Sie haben den Vorständen geholfen wie sie uns mit den Abrechnungen abgezockt haben? Die haben den Vorständen nicht mal bei den unsaubersten Geschäften auf die Finger geschaut. Wahrscheinlich war der Verband bei seinen zusammengefassten Prüfungsvermerken sogar noch vorsichtig, die man in der Vertreterversammlung vom letzten Jahr noch verlesen musste. Haben da ein paar gemeint, Kleinvieh macht auch Mist und man holt an vielen Ecken und Enden diese kleinen Summen herein und irgendwie setzt man das für was Großes ein? Haben die nicht gespannt, dass da die größten Blender am Werk waren, die man sich vorstellen kann? Immer nur wir haben Probleme in unserer Region. Die Sparkasse hat ihr Geld trotz schwieriger Zeiten auch zusammen gehalten. Aber bei unserer VR-Bank, da sieht man jetzt, da waren die Unfähigen nicht nur im Vorstand. Es waren die Raffiniertesten, die die Unfähigsten im Aufsichtsrat hatten. Untreue ist so ein flaches Wort, aber es ist ein Verbrechen, dass mit harten Strafen bedroht ist. Als man das Protokoll der Vertreterversammlung aus dem Jahr 2005 auf dieser Internetseite zum ersten Mal lesen konnte, da glaubte man Heger, Wolf und Krämer haben die Dümmsten der Dummen um sich geschart. Auf jeden Fall war dieser Aufsichtsrat teilweise selber korrupt, aber zum größten Teil war er mit seinem Amt total überfordert. Wenn man bedenkt, wer da alles drin ist, dann muss man um unsere Region fast Angst haben.

Und auch die Herren haben gemeint der Prüfer als Vorstand sei der Retter der eigenen Situation. Dass der noch einen größeren Bock schießt, den man mit decken muss, dass reißt die Herren aus den letzten Wolken, hinter denen man sich selber verstecken wollte. Es ist unglaublich, wenn man das Protokoll mit dem Aufhebungsvertrag von Manfred Heger in einem durch liest. Da wusste man gar nicht wie man es formulieren soll, dass Horst Pausch mit den Prüfern die Sache mit Manfred Heger schon abgemacht hatten und dass man die anderen nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt hat. Keiner hatte das Rückgrat was dagegen zu sagen. Was ist da hinter verschlossenen Türen alles abgelaufen? Nicht nur ein Beschluss zur Entnahme von Rücklagen von 2 Mio. DM, den man den Vertretern vorenthielt, oder Abmachungen mit den Arzberger Vorständen, dass sie zwar bei den Fusionsversammlungen noch auf dem Papier stehen, aber ihre Namen als Vorstände nicht mal mehr im Genossenschaftsregister bei der Eintragung der Fusion auftauchen.

Egal ob Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht aufgezeigt hat, was er für ein Charakter ist, dieser Anwalt, der am 30. Juni 2005 vor der Vertreterversammlung aufgetreten ist, der kann sein Gutachten wahrscheinlich einstampfen zur Arbeit von Manfred Heger. Wenn der die Tragweite nicht erkannt hat wenn er erklärt hat dass Manfred Heger dem Aufsichtsrat bessere Zahlen zu den Firmen vorgelegt hat, als ihm bekannt war, die also wahrscheinlich vorher türken musste und wie er aufzählte, dass Manfred Heger alleine die Überziehungen vorgenommen haben soll und dass es monatlich 300 Seiten an Überziehungslisten gegeben hätte, die die anderen nicht mal kontrollierten, sondern nur gegenzeichneten, dann hat der Mann sogar an den Gesetzestexten in der eigenen Kanzlei gespart. Das Handelsgesetz, das Kreditwesengesetz und das Genossenschaftsgesetz steht nicht in seinem Schrank. So wie man die Kanzlei bei Manfred Heger mit Flex verklagte, so müsste man die Kanzlei um ihr Honorar verklagen, wenn sie es aus Scham nicht von selbst zurück geben.

Wenn das so weiter geht, dann kriegt das Armutszeugnis noch Beine. Wie weit fällt die Bank wohl in diesem Jahr noch zurück? Bleiben noch die Kunden, die gar nicht mehr anders können? So kann man Risikopotential nicht abbauen. Sonst hat man ja gar keine Kunden mehr. Wenn man hier seinen Senf dazu abgibt, dann muss man aufpassen, das man sich nicht in Rage schreibt. Aber es wäre sicher verständlich. Man muss sich fast bremsen, was einem da alles mögliche durch den Kopf wandert. Manchmal ist man geneigt zu lächeln, weil’s kaum zu glauben ist, aber mit den Fakten, da bleibt einem der Brocken wieder schnell im Hals stecken. So darf man sich die Namen immer merken, die sich neben Oberblender Manfred Heger sonnten und heute unter die Sonne von Johannes Herzog mit drunter stellen wollten. Aber es wird kalt, die aufgestellte Sonne im Fichtelgebirge sinkt rapide. Wenn sie hinter dem Horizont verschwindet müssen vielleicht auch wieder ein paar hübsche Mädchen gehen. Hoffentlich bleiben dann wenigstens die neuesten der Dienstautos. Rauchen die neuen Vorstände in ihren Autos?

   

Nr. 2434

Anstelle Webmaster

25. Oktober 2007, 22:19 Uhr

Betreff: Berichtigung zu Nr. 2650, Gesetzestexte

Entschuldigung, das ist natürlich der Link zu Strafvereitlung Nr. § 257 StGB:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__258.html

   

Nr. 2433

Sehender

25. Oktober 2007, 17:29 Uhr

Betreff: So enden Schritte in die richtige Richtung

Man kann sich die Spanne der Entwicklung bei der VR-Bank Marktredwitz immer wieder an einzelnen Beispielen vor Augen halten. So beschrieb Oberrevisor Hofmann am 24. April 2001bei seinem Auftritt auf der Fusionsvertretersammlung die sogenannten Synergieeffekte und die Schritte in die richtige Richtung. Die Synergieeffekte waren letztendlich die, dass neben den unglaublichen Risikokosten auch eine Kostenexplosion in Personal- und Sachkosten, vielleicht auch in Prüfungskosten stattgefunden hat, welche die Bank vielleicht gar nicht mehr schultern kann.

Welch unterschiedliches Bild oft gezeichnet wird, zeigt sich aus dem Protokoll der Vertreterversammlung 2006 (= Link), den beschönigenden und beschwichtigenden Worten der Vorstände, wo man von symbolischen Zuweisungen zu den Pauschalwertberichtigungen gesprochen hat und dem was der Verband für eine Meinung in den Prüfungsbericht rein schrieb, zu ersehen als zusammengefasste Schlussbemerkungen auf den letzten Seiten des Links. Da werden die Kinder dann schon beim Namen genannt, wie Ertragslage nicht ausreichend oder Vermögenslage wegen angespannter Risikotragfähigkeit (!!!) erheblich verbesserungsbedürftig und ungünstige Struktur des Eignkapitals. Das Waren also die richtigen Schritte und Folgerungen aus der Fusion mit der Raiffeisenbank Arzberg-Selb oder doch aus der Zusammenarbeit der alten Vorstandschaft mit den Beratern des Genossenschaftsverbandes.

Herzzerweichend war auch noch die Rede von Herrn Herzog (= Link) auf der Versammlung, oder muss man es bezeichnen als die Fortführung des Karllauers, eben nur auf anderer Basis, kein Gestammel, sondern nur Gesülze. Wer Angesicht der massiven Probleme der Bank von Marktführerschaft redet und von Vertrauen in Ihrer Nähe, der ist offensichtlich nicht auf der Höhe der Tatsachen, oder er wollte einfach nur die Vertreter dumm halten. Eine objektive Information war es jedenfalls nicht. Ein neuer, ein unbelasteter Mann hätte eine ehrliche Bestandsaufnahme gemacht. Doch die Belastung seines Altkollegen damit wollte er anscheinend nicht vornehmen und schon gar keine Rückfragen auf die Mitverantwortung, ja Mittäterschaft am Drama, durch den Verband und auch seine eigene Person als Prüfer.

   

Nr. 2432

Webmaster

25. Oktober 2007, 14:48 Uhr

Betreff: Wieder ein Urteil gegen die VR-Bank Marktredwitz

Langsam mausern sich auch die neuen Vorstände Johannes Herzog und Uwe Heidel auch schon zu Prozesshanseln, oder ist es gar so, dass da jemand anderer, höherer dahintersteckt? In dem beigefügten vollstreckbaren Kostenfeststellungsbeschluss hier klicken...... wurde ein Kunde zu einer Auskunftsklage gezwungen, weil er nur wissen wollte auf welcher Grundlage die VR-Bank ihre Zinsen im Privatgirobereich festsetzt und ändert und was man als vergleichbare Preisbasis ansetzen kann. Was wie eine Lappalie aussieht hat aber auch große Wirkung. Der Kunde wollte wissen, ob die Bank sich an den gesetzlichen Basiszins oder den Euribor anlehnt. Und so hat man eben wieder die Gerichte bemühen müssen. Und wieder hat der Kunde recht bekommen, zusätzlich mit einer Vollstreckbaren Urkunde wegen der Kosten gegen die Bank oder vielleicht gegen die Herrn Herzog und Heidel. Sollten die Mitglieder da nicht fordern, dass die Arbeitzeit der Herren nicht bezahlt wird und die Kosten mit dem Gehalt verrechnet wird? Der Hintergrund dürfte aber sein, dass die Bank dem Kunden und natürlich auch allen anderen das von Gerichten bestätigte Recht zum Vergleich mit Bundesbanktabellen, oder was es sonst noch gibt, unmöglich machen wollte. Und so scheint es, dass es eigentlich egal ist, ob nun der Vorstand der VR-Bank Heger, Krämer, Herzog oder Heidel heißt, und ob es sich dabei um ehemalige Prüfer handelt, die ja das Gesetz und die rechtlichen Grundlagen überwachen sollten.

   

Nr. 2431

Auch ein Genosse

25. Oktober 2007, 10:37 Uhr

Betreff: Wo ist die Moral meine Herren Prüfer?

Liebe Verantwortliche beim Genossenschaftsverband Bayern, haben Sie ein Bewusstsein für Moral? Wo nehmen Sie sich das Recht her im Land Vorstände aus dem Amt zu drängen, die Ihnen nicht genehm sind. Man muss die Herren nur fragen, was man Ihnen angetan hat und vor allem wie und auf welche Art und Weise. Wo nehmen Sie sich das Recht her wie im Eintrag Nr. 2155 diese Leute auch noch vor Gericht zu bringen. Dafür dass sie mundtot gemacht werden sollen, wird ihnen noch die letzte Chance auf eine geordnete Existenz genommen.

Aber die alles entscheidende Frage lautet: Wo nehmen Sie sich das Recht her Vorstände wie in Marktredwitz 50 Millionen € an latentem Kreditrisiko aufbauen zu lassen und dies den Vertretern zu verschweigen? Wo nehmen Sie sich das Recht her bei der VR-Bank Marktredwitz die Einhaltung von § 18 KWG nicht zu fordern oder eine unverzügliche Meldung nach den GWG-Vorschriften? Woher? Wie geht das im Zusammenhang mit unglaublichen Überziehungen und ungesicherten Kreditgewährungen über Jahre hinweg? Wie bitte?

Woher nehmen Sie sich das Recht, solche Vorstände nicht abberufen zu lassen und diese eben nicht dem Staatsanwalt vorzuführen? Vorher nehmen Sie sich das Recht Ihren eigenen Mann einzusetzen? Woher nehmen Sie sich das Recht diesen für die aufgezeigte Untreue mit der Forderungsaufgabe von 430.000 € nicht zu belangen?

   

Nr. 2430

Fragender

25. Oktober 2007, 10:18 Uhr

Betreff: Darf so jemand nach § 32 und § 33 KWG noch eine Bank leiten?

Zum § 18 KWG haben speziell die Volks- und Raiffeisenbank im Zusammenhang mit Basel II öffentlich Aufklärung betrieben. Vielerortens mit eigenen Veranstaltungen um die Kunden für die Notwendigkeit der genaueren und rechtzeitigen Rechnungslegung und Bilanzierung zu sensibilisieren. Ist der Fichtelgebirgskreis von diesen Vorschriften befreit? Wie kann es sein, dass geschildert wird, dass dieser Kreditfall Flex im Jahr 2000 mit 4,5 Mio. DM ausgereicht wurde und bei so einer großen Summe schon als nicht rosig bezeichnet wurde? Das heißt doch, dass alle Vorstände und mit Sicherheit auch alle Aufsichtsräte der Bank und die Prüfer davon wussten und das auch so einschätzten. Und das bedeutet doch, dass verschärft überwacht werden musste und besonderer Wert auf korrekte Unterlagen und deren rechtzeitige Vorlage gelegt werden musste. Meines Wissen nach, da der § 18 KWG auch von der Summe her sowieso beachtet werden musste, hätte doch keine Mark und kein Euro mehr ohne richtige Unterlagen gewährt werden dürfen, auch nicht im Überziehungsbereich. So wie ich es erfahren habe, wäre alleine dieser Vorgang schon ein Untreuetatbestand. Und natürlich verhält sich das in dem geschilderten Fall Gold, Gold, Gold auch nicht anders, wo der Vorstand sogar in seiner Aussage gesagt haben soll die Unterlagen könnten nicht als relevant zur Beurteilung des Kreditnehmer herangezogen werden. Dieser Vorstand hat also gerichtlich protokolliert ausgesagt, dass er nicht nach den Vorschriften des § 18 KWG vorgegangen ist, sondern ohne Unterlagen die Gelder ausgezahlt hat und dazu soll es ja auch einen Beschluss der Gesamtvorstandschaft gegeben haben. Und ein Beschluss der Gesamtvorstandschaft, den kennt die Revision und wahrscheinlich auch der Aufsichtsrat, egal was man in dieser Versammlung vom 30.06.2005 gegenüber den Vertretern auch erklärt hat.

Muss man bei der VR-Bank Marktredwitz wirklich von Beihilfe und Strafvereitlung sprechen? Wenn ich mir im Eintrag Nr. 2638 den Anhang zum StGB 266 in Verbindung mit dem § 18 KWG ansehe, dann fällt es einem wie Schuppen von den Augen, wie bei dieser Bank die Gesetze eingehalten wurden. Wenn bei Flex in drei Jahren 1,5 Mio. Mark an Überziehungen aufgelaufen sind, dann hat der Vorstand bei so einer Kreditsumme wahrscheinlich tagtäglich gegen § 18 KWG verstoßen, wenn man hinterher zugeben musste, dass er von anderen schlechtern wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wusste, als er den Gremien vortrug. Das ist kein Kavaliersdelikt, den man einfach untergehen lassen darf. Egal ob die Vertreter dazu gebracht wurden, ihn nicht in Regress zu nehmen, egal ob alles oder zuwenig gesagt wurde dazu, es ist im öffentlichen Interesse Betrüger vor Gericht zu bringen, vor allem wenn Millionenschäden damit zusammen hängen. Und den Aufsichtsrat mit falschen Werten des Kunden zu versorgen ist bewusstes und vorsätzliches, weil auch vorbereitetes Handeln. Nichts anderes kann es sein, wenn der andere Vorstand Schmier- und Bestechungsgelder nach Afrika auszahlt.

Ein gesetzlicher Prüfer hat in meinen Augen die Pflicht diese Dinge anzuzeigen. Es ist ein unzumutbarer Zustand, dass man solchen Vorstände auch noch weiter Kreditverhältnisse und Kunden Gelder in Millionenhöhe anvertraut. Doch es beweist welcher Geist im gesetzlichen Prüfungsverband Genossenschaftsverband Bayern vorherrscht. Es ist unfassbar, wenn dies begleitet wird von unglaublichen Summen an Risikokrediten für eine Bank. Gegenüber den ungeschützten Kunden muss man das fasst als Verbrechen bezeichnen. Die Geschäftführung einer Bank kann nicht am Sicherungsfonds gemessen werden, sondern an der internen Leistungsfähigkeit und der intellektuellen Fähigkeit eine Bank zu führen. Alleine dass muss man den Vorstände schon absprechen. § 25a KWG kennen sicher auch nur Spezialisten, aber es verpflichtet Bankleiter für geordnete Verhältnisse im Haus zu sorgen und steht in engstem Zusammenhang mit der Befähigung dazu und die Prüfung hat das zu bewerten und zu beurteilen. Für Marktredwitz hat dies nie zugetroffen. Der Notfall Abberufung aller Vorstände (auch der von heute ?) wäre längst und mehrmals fällig gewesen. Dass man die Arzberger Vorstände trotz Fusionsvertrag und Versammlungsbeschluss nicht einsetzte, zeigt dass der Verband schon wusste wie man eine Abberufung still vollzieht. Und das BaFin hat das Spiel mitgespielt, nur den Vertretern, denen hat man nichts dazu gesagt, die hat man zuerst abstimmen lassen und dabei die Risikosituation der Gesamtbank rosig anstatt feuerrot geschildert. Ist der Verband also am Dilemma beteiligt oder nicht? Wurden die Mitglieder ausgetrickst und die Kunden verraten?

Untreue ist eine krimineller Delikt und steht im Strafgesetzbuch nicht umsonst beim Betrug. Die Revisoren haben kriminelle Energie nicht nur zugelassen und nicht verfolgt, sie haben sie gar noch gefördert, weil sie den Vorständen die Sicherheit und die Rückendeckung gegeben haben. Die Vorstände mussten gar annehmen richtig zu handeln, weil die Prüfung es immer wieder zugelassen hat und weil ein Oberrevisor sie am Tag der Fusionsversammlung darin öffentlich bestätig hat. Nichts anderes ist es wenn man beim Jahresverlust von Schritten in die richtige Richtung spricht und die Rücklagenentnahme verschweigt und zum Bilanzgewinn gratuliert.

Und so ist der Bogen zum Namen Johannes Herzog ebenfalls zu spannen. Denn dieser Mann ist zweifelsfrei als Prüfer mit der Abwicklung dieser Zeit und dieser Angelegenheiten bei der VR-Bank Marktredwitz betraut gewesen. Und es deutet viel darauf hin, dass die Sache im Frühjahr diesen Jahres mit dem Forderungsnachlass eine Fortsetzung von Untreuefällen bei der VR-Bank Marktredwitz war, noch gemeinsam mit dem Vorstand, der die Gelder nach Afrika schickte unter Missachtung der Vorschriften des § 18 KWG und Missachtung von Geldwäschevorschriften.

Die Stadt Wunsiedel hat in der Zeitung bekannt gegeben, welchen Betrag man für den Komplex bezahlt hat. Dass die VR-Bank aber nur 660.000 € bei einem Schuldstand von zirka 1,1 Millionen haben wollte, das kann man dem Kunden nicht verübeln, aber für die Bank ist es untrüglich die Aufgabe von Vermögen, welches dem Vorstand nur anvertraut ist. Die Bank hätte bei normalem Vorgehen das Geld nie verloren. Zusätzlich noch alle Sicherheiten aufzugeben, dass kann man gar nicht glauben. Hat Herr Herzog also wieder alle Rückendeckung, hat er keine Skrupel 430.000 € in Sinne des schwersten Untreueverdachtes wegzugeben. Was ist der Hintergrund, wer deckt ihn alles und hier ist die Parallele zu Heger, Wolf und Krämer, darf so ein Mann Passiv- und Aktivvermögen von 800 Mio. € noch verwalten, Geldvermögen und Kredite von Kunden? Wo ist die Staatsanwaltschaft und wo ist die Bankenaufsicht? Wiederholung der Frage, ist Marktredwitz ein rechtsfreier Raum?

Warum ist diese Sache nicht in die Bilanz 2006 eingearbeitet? Wie aus der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu lesen ist, muss für so einen Fall ein Beschluss der Vertreterversammlung her und zwar nicht nach eineinhalb Jahren, wenn im Juni 2007 eine stattfindet. Dies alles verschärft in meinen Augen die Angelegenheit.

Die Sache VR-Bank Marktredwitz stellt die Arbeit des Genossenschaftsverbandes in das Licht, das man draußen inzwischen aufnimmt, das viel gepoltert wird um die S... im Hintergrund nicht zu hören. Die Bank wirft aber auch ein fahles Licht auf die Arbeit der staatlichen Bankenaufsicht, die rechtliche Erfordernisse hinter strukturellen Überlegungen anstellt, und die genossenschaftlichen Verbände bei ihren Fusionswütereien durch das BaFin jede Unterstützung haben und dafür siehe Marktredwitz anscheinend jedes Mittel recht ist bis hin zur Schädigung von Kunden und ganzen Regionen. Man könnte diesen Fall, den sich Herr Herzog persönlich aufgeladen hat in alle Richtungen spinnen, es würde Seiten füllen von steuerlichen Folgen und was sonst nicht alles. Der Gelackmeierte wäre aber nur der Kunde. Kann man es sich für diese Bank schon nicht mehr leisten die Verantwortlichen, die Vorstände zu belangen?

   

Nr. 2429

Anstelle Webmaster

25. Oktober 2007, 09:07 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2649

Die Frage in Nr. 2649 kann wahrscheinlich so nicht beantwortet werden. Rechtsberatung im Internet wäre wahrscheinlich höchst gefährlich. Jedoch muss es erlaubt sein auf Gesetzestexte hinzuweisen, wozu hier einige Links hilfreich sein könnten. Auch in Eintrag Nr. 2306 wurde schon mal was zu Täterschaft und Teilnahme geschrieben.

Hier der Link ins Inhaltsverzeichnis des StGB http://bundesrecht.juris.de/stgb/ .
Wer will kann sich dort ab § 257 die Kapitel Begünstigung und Hehlerei sowie Betrug und Untreue zu Gemüte führen.

Spezielle Links zu den Paragraphen
§ 27 StGB, Beihilfe http://bundesrecht.juris.de/stgb/__27.html ,
§ 266 StGB, Untreue http://bundesrecht.juris.de/stgb/__266.html ,
§ 258 StGB, Strafvereitlung http://bundesrecht.juris.de/stgb/__266.html
zum Selbststudium.

   

Nr. 2428

GVB-Mitarbeiter

24. Oktober 2007, 22:17 Uhr

Betreff: Untreue

Hallo Webmaster,
können Sie mir eine Frage wegen Untreue beantworten? Es ist schon vorgekommen, daß
die Außenprüfung der Finanzbehörden bei Genossenschaftsbanken Untreue, beispiels-
weise durch nicht gebuchte Bürgschaften, die später eingelöst werden mussten, festge- stellt haben.
Wenn also Revisoren des Bayer. Genossenschaftsverbandes derartige Unregelmäßig-
keiten festgestellt und extern (Strafanzeige) nichts unternommen haben, haben sich diese dann der Unterdrückung eines Straftatbestandes schuldig gemacht? Auf Ihre Auffassung bin ich aber gespannt. Dann teile ich Ihnen auch mit Unterlagen mit, wo es war.

   

Nr. 2427

Genossenschaftler

24. Oktober 2007, 19:28 Uhr

Betreff: Wie sich die Zeiten doch gleichen

Fast wie heute, aber aus dem Jahr 1883
hier klicken...
nur mit einem Unterschied:
damals waren die Raiffeisenbanken noch die Guten

   

Nr. 2426

Genossenschaftler

24. Oktober 2007, 18:00 Uhr

Betreff: Warum haben die Vorstände die 340.000 € nicht rein genommen?

Warum hat die VR-Bank unter Führung des neune Vorstandes Johannes Herzog nicht darauf bestanden, dass die Million bei Ihre eingeht? Es steht doch hier schwarz auf weiß: hier klicken ... Da hat man auf Forderungen verzichtet, die nicht nur aus der Bewertung heraus sicher waren, sondern vertraglich feststanden. Das war ja schon eine öffentliche Rückbürgschaft, was da bestanden hat. Und die restlichen 90.000 € waren doch über anderen Sicherheiten mehr als nur gedeckt. Wer das in Eintrag Nr. 2638 erwähnte BGH-Urteil kennt, weiß dass es dabei auch um die Bestechlichkeit des Bankvorstandes gegangen ist. Welche Sinn macht es also auf die 432.000 € zu verzichten?

Und eins ist auch sicher, Herr Herzog und Herr Heidel und damals sogar noch Reinhold Wolf haben das nicht nur auf ihre eigenen Kappe genommen. Die Sache darf man annehmen, hat Herr Herzog im Vorfeld mit den zuständigen Revisoren schon besprochen. Er wusste wahrscheinlich, was die in der Prüfung dazu schreiben und es war abgesprochen dass das nicht mehr in die Bilanz 2006 einfließen würde, wie es eigentlich sein hätte müssen. Und so hat man von Seiten der VR-Bank vielleicht das Finanzamt wieder beschissen, weil wenn im Jahr 2006 keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu zahlen war, dann konnte man die 432.000 € auch nicht steuerermäßigend ansetzen. Aber wenn man sie ins nächste Jahr verschiebt, dann könnte man vielleicht den Fiskus zu über einem Drittel mit bezahlen lassen. In welches Jahr der Betrag aber richtig hin gehörte, das lernt der Lehrling in der Berufsschule schon.

Kochend heiße Sachen an der Vertreterversammlung vorbei, unter Mitwirkung der Bürgermeister und Kreisräte im Aufsichtsrat, die auch für ihre Kommunen rechnen müssten. Und der Bestätigungsvermerk des Verbandes ist von Herrn Eberle und Herrn Krause unterschreiben. Da Herr Götzl ja kein Wirtschaftsprüfer ist und sowieso die Bilanzen nicht unterschreiben darf, hat Herr Gschrey gesagt unterschreibt ihr von der Prüfung alleine? Das ist ein Ritt auf Messers Schneide was bei dieser Bank gemacht wird. Man hat die Bankeigner um Vermögen der Bank gebracht und im nächsten Jahr will man das Finanzamt und die Gemeinden auch noch daran beteiligen. Herr Heidel sie sollten die Spende an den kindergarten aus eigener Tasche zahlen. Mit der Steuererklärung der Bank für das Jahr 2007 fehlt der Gemeinde dann wahrscheinlich ein Vielfaches von 500 €. Aber dafür gehen Sie ja nicht in die Zeitung mit Ihrem Förderer Johannes Herzog. Sie sagen es ja nicht mal den Vertretern wenn was schief läuft.

Eigentlich wundert man sich bei der VR-Bank in Marktredwitz für gar nichts mehr. Wenn dem LZB-Direktor schon egal ist ob ein Genossenschaftsprüfer Schmarrn, oder besser die Unwahrheit auf der Fusionsversammlung verzapft und er noch brav die Sache begeleitet, dann wird auch das BaFin nicht gehalten sein den Vorstand für so einen Betrag an Untreuetatbestand abzuberufen. Man tut nur das laut Professor Peemöller, was der Verband bei den Prüfungen rein schreibt oder fordert und das ohne eigenen Überprüfung. Auch die sind Ihre Pensionen anscheinend nicht wert. Wenn der Verband nicht selber nicht beteiligt wäre, wäre der Vorstand nicht mehr da.

   

Nr. 2425

Fragender

24. Oktober 2007, 16:28 Uhr

Betreff: Wer hat Ihnen das Recht dazu gegeben Herr Herzog?

Werter Herr Herzog, in Anhang fügen wir die oft angesprochene Vergleichsvereinbarung zum Forderungsnachlass (= Link)
vom Frühjahr diesen Jahres ein. Wer hat Ihnen das Recht dazu gegeben? Haben Sie die Kommentierung zu § 34 Genossenschaftsgesetz Kommentierung § 34 GenG, Rd-Ziffer 137 (= Link) gelesen? Eine Million wurde gezahlt laut Berichten in der Zeitung. Welcher Teufel hat Sie geritten auf das Geld zu verzichten? Es gibt hinterher keine Freisprechung, wenn Sie vorher Ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt haben. Nach Textziffer 143 des Kommentar braucht es sogar für einen Regressverzicht dazu immer einen Beschluss und eine Zustimmung der Vertreterversammlung bei der die Versammlung umfassend aufzuklären ist.

Warum haben Sie also die Versammlung im Juni nicht informiert? Sie hatten es wahrscheinlich gar nicht vor. Die Freisprechung durch Ihre ehemaligen Prüferkollegen ist unter dem Gesichtspunkt, dass sie moralisch absolut verwerflich ist absolut wirkungslos. Diese Leute muss man wegen ihres Prüfereides fragen, falls sie einen abgelegt hätten? Den Betrag, den kann man ausgehen, den wollten sie nur intern ausbuchen. Man wird für die Rückforderung von Ihnen und Ihren Kollegen Wolf und Heidel sorgen.

   

Nr. 2424

Mitglied

24. Oktober 2007, 13:30 Uhr

Betreff: Nach den Unfähigen der Gipfel der Unfähigkeit

Nach unseren sauberen Vorständen Heger, Krämer und Wolf, konnte da noch etwas Schlimmeres hinterher kommen? Es geht anscheinend. Der Prüfer der die anderen wursteln ließ und ihnen nicht auf die Finger geklopft hat ist, namens Johannes Herzog. Der hat uns schon als Prüfer im Stich gelassen, jetzt will er den Vorstand spielen. Rausgeschmissen gehört er, so wie schon vor Jahren als Revisor. Der war die Prüfungskosten nicht wert, die er uns gekostet hat. Aber unser Geld verschenken, weil er glaubt, so wie er es mit den alten Vorständen gemacht hat, so passiert es ihm auch. Eine halbe Mille einfach verpulvert und was geschrieben wird darüber, keiner brauchst zu erfahren. Gott-sei-Dank gibt es den Wunsiedeler Kreis. Wann geht er denn endlich der Schnösel? Wann geht seine Sonne unter?

   

Nr. 2423

Beobachter

24. Oktober 2007, 12:42 Uhr

Betreff: Fahren die Männer in Marktredwitz aufs Meer oder sind sie im Feld?

Als ein nicht allzu freudig Bekannter von Herrn Herzog und Beobachter der Szene frag ich mich schon, fahren die Männer im Fichtelgebirge und im Vogtland auf die See hinaus oder sind sie im Feld? Frauen, Frauen, immer wieder auf den Bildern mit Bruder Johannes. Das SUN-Team, hier die Verlinkung zur Homepage der Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2006/mscstart.jpg, kein Mann kann telefonieren und bei den Lehrlingen, kein Bub hatte eine Chance bei ihm (hier der Link: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2007/neueAzubisFP.jpg ). Und da sieht man auch wer Chancen hat bei Herrn Herzog, wenn man die Personalkosten billig machen muss, arbeiten Frauen wirklich mit weniger Lohn? Neue aufstrebende Stellen gibt es dann für Leiterinnen in der Telefonberatung oder als persönliche Referentinnen für den Vorstandsprecher. Die werden dann fachfremd und brandneu wie sie sind auch gleich noch für die Ausbildung zuständig erklärt. Muss sich da als Vorstandsvorsitzender selber noch Zeit für die Ausbildung der Ausbildungsleiterin nehmen, kommen da andere nicht zu kurz? Ist Herr Herzog zuhause überflüssig? In diesem Kreis lächelt sich aber noch viel schöner, wo doch sonst augenblicklich viel Lächerlichkeit aber wenig zum Lachen ist bei der VR-Bank in Marktredwitz.

   

Nr. 2422

Aus der Organisation

24. Oktober 2007, 11:43 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2641, kennen die Revisoren die Gesetze nicht?

Man könnte die Frage im Betreff von Eintrag Nr. 2641 auch anders formulieren, warum brauchen die Revisoren des Verbandes die Gesetze nicht kennen oder warum dürfen sie die Gesetze auslegen wie sie lustig sind? Weil sie sich im Grund dort selber kontrollieren, wo sie die Finger rein strecken. Die Antwort dazu kann nachgelesen werden in dem Gutachten des Professor Peemöller im Eintrag Nr. 2593 aber auch hier unter der Rubrik "Arbeit des Genossenschaftsverbandes", wo der Webmaster inzwischen anscheinend zu wenig Zeit hat die Ungeheuerlichkeiten weiter rein zu schreiben.

   

Nr. 2421

Vor Ort

24. Oktober 2007, 11:22 Uhr

Betreff: Ermittlungsverfahren vom 11.11.2003 durch die Staatsanwaltschaft?

Was ist da zu lesen, Staatsanwaltschaft Hof, Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (= Link) wegen Untreue. Warum nicht auch gegen Heger, Wolf und Krämer, auszuweiten auch noch auf Bilanzfälschung und Steuerverkürzung oder –hinterziehung mit Unterstützung des Genossenschaftsverbandes, mit Unterschriften von Verbandsvorständen auf den Bilanzbestätigungsvermerken. Genauso viel wert, nämlich nicht das Papier wie beim Verschmelzungsgutachten im Jahr 2001 (= Link), wo man die Interessen der Mitglieder hervor hob.

Die kollektive Untreue ist es, was bei der VR-Bank Marktredwitz die Seuche ist. Nur so ist es zu erklären, dass man die einen verfolgt und die vielleicht viel Schlimmeren mit Aufhebungsverträgen, ohne Ansprüche zu stellen, davon kommen lässt. Nein die bekommen im Fall Heger mindestens noch ein Jahresgehalt. Reinhold Wolf auch noch raus zu werfen hat ja keinen Sinn gemacht bei seinem Alter, wenn man doch nichts von ihm wollte, drum nur noch die kalte Abservierung von Karlchen Krämer im letzten Jahr. Aber die Mitspieler von Manfred Heger wurden auch nicht belangt. Weil sie auch noch gern bereit waren Mitspieler und Helfer für Johannes Herzog in den Vorstandsthron zu sein, wurden sie mit den großzügigen Vorstandspensionen belohnt, während man die Mitarbeiter in Betriebsvereinbarung zwängte oder sogar raus warf. Eine Pension ist eine Treueprämie. Wem gegenüber waren die Herren denn treu? Es scheint Sie waren dem Verband nicht nur treu sondern mit ihm ganz besonders verklüngelt. Das zahlen wir jetzt kräftig, diese tolle Verbindung. Die Kunden wenden sich mit Grausen.

   

Nr. 2420

Erschütterter

24. Oktober 2007, 10:50 Uhr

Betreff: Kennen die Revisoren die Gesetze nicht?

Wenn ich das lese, was der Oberrevisor bei der Fusionsversammlung verzapft hat, dann frag ich mich, kennen die Prüfer die Gesetze nicht? Keinerlei Beanstandung bei einem Jahresfehlbetrag von 1,4 Mio. DM und Kreditrisiken außerhalb des vertretbaren Rahmens oder Verstöße gegen die Verpflichtung sich relevante Unterlagen zur Bonitätsprüfung vorlegen zu lassen. Steht in dem Kommentar zum Gesetz nicht immer wieder was von Blankokreditlinie? Und Missachtung von dringenden Empfehlungen der gesetzlichen Prüfung? War ein Teil des miserablen Organisation bei der VR-Bank, dass man gar keine Regelung für die Blankokredite gemacht hat? War die Prüfung und der Aufsichtrat genauso gut organisiert, weil man bei damals vielleicht 100 Millionen Mark Kreditrisiken die angeblich erst ab einem Betrag von 7 Millionen anschauen durfte? Oder ist alleine diese Aussage eines Herrn Grothoff, Prüfungsteamleiter des Verbandes für die VR-Bank Marktredwitz schon selber Betrug am Mitglied, an den Interessen berechtigter Dritter und Eingeständnis gröbste Verletzung eigener Verpflichtungen, vor allem des Aufsichtsrates? Was sind da für Abmachungen getroffen worden, dass man sich gegenseitig der falschen Informationspflichten, die ja auch zu den Sorgfaltspflichten gehören, schuldig machte weil man für die andere Seite solchen Blödsinn verzapfte? Blödsinn, und Ungeheuerlichkeiten, wie sie im Protokoll vom 30. Juni 2005 in einer Anhäufung stehen, die einem die Haare zu Berge stehen lassen? Unkontrollierte Überziehungen ohne Blankolinien mit 300 Seiten im Monat und darin versteckt die Überziehungen bei Flex und Gold, Gold, Gold usw. und so fort? Unfassbar.

Diese Prüfer, einschließlich des Herrn Herzog haben die Gesetze anscheinend nicht gekannt, aber ihre Pflichten erst recht nicht. Was sie beim Verband gelernt haben, andere austricksen, die Kunden missachten und verraten und darauf schauen, wie man sich selber zu Gewinnern macht. Wie war das hier schon öfters: Pfui Teufel. Ich glaub fast, der Schreiberling von Nr. 2622 könnte Herr Grothoff gewesen sein oder einer aus seinem Team.

   

Nr. 2419

Insider

24. Oktober 2007, 10:31 Uhr

Betreff: Was schreibt denn das GenGesetz in der Kommentierung zu § 34, Sorgfalts- und Haftungspflichten?

In Beitrag Nr. 2541 wurde schon mal die Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu § 34, Sorgfaltspflichten und Haftung der Vorstandsmitglieder, aufgezeigt. Leider haben anscheinend wegen der Länge des Links ein paar Seiten nicht Platz gehabt. Deswegen hier das Ganze noch mal aufgeteilt in Kommentierung § 34 GenG, Teil I und Kommentierung § 34 GenG, Teil II .

Bitte lesen Sie was zwischen Randziffer 48 und 96 in der Rechtssprechung schon alles für Urteile gesprochen wurden, z.B. Nr. 92, wenn Dividende ohne Gewinn ausgezahlt wird und wer dann haften muss. Und auch die Randziffern Nr. 108 bis 145 zur Schadensersatzpflicht sind hoch interessant, besonders aber für die VR-Bank Marktredwitz vielleicht die Nr. 109 und Nr. 135. Wie sieht es aus mit Randziffer 80, kein Verzicht auf Ersatzansprüche an Mitarbeiter durch den Vorstand? Steht da in der Kommentierung zu § 41 vielleicht, kein Verzicht der Aufsichtsräte gegenüber Vorstände? Sagt Randziffer Nr. 137 nicht aus, dass die Haftungsverpflichtung nachträglich gar nicht aufgehoben werden kann durch Beschluss der General- oder Vertreterversammlung, weil die zugrunde liegende Handlung ohne Genehmigung stattgefunden hatte? Steht daher mit den Aufhebungsverträgen der Aufsichtsrat im Feuer? Kann er sich auch hier im Nachhinein die Genehmigung nicht mehr einholen, weil er die Handlung schon ohne die Versammlung durchgeführt hatte im Fall Heger und vielleicht auch im Fall Krämer? Wie oft haben sich Aufsichtsrat und Prüfungsverband der Unterlassung ihrer eigenen Pflichten schuldig gemacht? Kommt man schon nahe dem Betrug an der Bank, wenn man dies alles unterbuttert, wenn man die Vertreter gar nicht informiert, dass man solche Aufhebungsverträge mit den Vorständen geschlossen hat? Oder vielleicht die Prüfer, die den Aufsichtsrat dahin gehend beraten haben, oder nur einen Herrn Pausch alleine? Wie sieht es mit den Entlastungen der Vorstände aus, wo nach Randziffer 85 die vollständig Information der Vertreterversammlung notwendig wäre? Oder wie sieht es mit Verzicht auf Kreditansprüche aus, wenn die Forderung ausreichend besichert ist? Ist da der Vorstand unverzüglich in Haftung zu nehmen nach dem Gesetz? Bitte lesen, auch die Herren des GVB und die Prüfer, die heute das Einzelprotokoll zu der Angelegenheit geschrieben haben.

Wie sieht es mit Vorteilserzielung eines Herrn Herzog aus, der von allem wusste, nichts sagte? Wie sieht es mit einer unabhängigen Prüfung aus, wenn Herr Johannes Herzog während der Prüfungstätigkeit bereits seine Bewerbung zum Vorstand abgab, und die ganzen Ausschreibungen in der FAZ, Süddeutschen und wo sonst nicht noch überall nur Makulatur waren? Sieht es danach aus, wie eine Hand wäscht die andere?

Lässt man in Marktredwitz die Verantwortlichen davon kommen, weil die Aufsichtsorgane Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband genauso in der Ersatzpflicht drin stecken? Baut sich der neue Vorstand seine Position auf Unrecht auf, oder wie sieht es bei dieser Bank in dieser Hinsicht aus? Lesen Sie bitte und machen sich ein Bild. Gerne wird Ihre Einschatzung und Ihre Meinung zur Kenntnis genommen.

   

Nr. 2418

Ganz nah dran

24. Oktober 2007, 02:07 Uhr

Betreff: Ist die VR-Bank Marktredwitz eine Rumpelkammer?

Was ist die VR-Bank Marktredwitz für ein Laden? Da werden Firmen ruiniert und in den Konkurs getrieben, da wird ihnen das Eigenkapital entzogen über getrickste Wertstellungen und unerlaubte Gebühren, über falsche AGB’s und unerlaubte Bürgschaftsklauseln über die Stichtagsverzinsung und vorgezogenen Valutierung der Darlehensauszahlungen, dass es zustande gekommen ist, dass Kreditraten schon vor der Auszahlung wertgestellt wurden. Laut dem Oberrevisor vom Verband ein Schritt in die richtige Richtung, nach dem Motto, wir stehen am Abgrund, einen Schritt vortreten, oder dem lobenswerten Vorhaben der Ausschüttung einer Sonderdividende trotz Verlust in der Bilanz. Kunden und Firmen, denen man nach dem Ruin auch noch die letzten Sachen abholt, obwohl es angeblich gar keinen Sinn macht sie zu verwerten, die man versteigert und auch noch mit der falschen Berechnung der Verzugszinsen löffelt. Verluste bei der Bank von neunstelliger Summe, die die Kunden viel mehr treffen als die VR-Bank selber. Unmenschlich, rigoros im Umgang mit ihnen.

Und so macht man in der Bilanz minus und dieser Oberrevisor gratuliert dazu um die Vertreter abzulenken und beste Verhältnisse vorzugaukeln und nimmt die Dividende auch noch aus den Rücklagen, die ja das Spiegelbild des Vermögens der Bankeigentümer sind. Wo steht, dass ein Teil der Forderung tatsächlich der Bank gehört und nicht den Einlegern, oder das die Gebäude der Bank gehören und nicht durch Kredite bei anderen Banken gegengerechnet sind? Nur in den Rücklagen.

Bei gewissen Freundlein lässt man dann die Frist bei der Insolvenzanmeldung verstreichen und das darf angeblich auch noch der Vorstand alleine machen, der schon 1 ½ Millionen seinem fast täglichen Besucher als Überziehung mitgegeben hat. Und weil er es ja nur gut gemeint hat lässt man ihn aus der Haftung mit einem Vertrag unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche und die Ergänzung auch noch nicht bekannte muss unbedingt mit rein in den Vertrag.

Den anderen Vorstand benutzt man, weil man nur mit ihm das Vieraugenprinzip in der Vorstandschaft aufrecht erhalten kann um die Wartefirst für den selbst erkorenen Vorstand und ehemaligen Prüfer zu überbrücken. Der darf einem Kunden 1,6 Mio. DM ungesichert ausreichen, obwohl er in einer Gerichtsverhandlung später erklärt, die Unterlagen des Kunden konnten nicht als relevante zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage herhalten. Man lässt es zu, dass der Vorstand Schmier- und Bestechungsgeld in unglaublicher Höhe in bar auszahlt. Da muss man fragen, wo war den der neue Vorstand, als Reinhold Wolf seine Aussage vor Gericht machte? Wie konnte es sein, dass ein ausgeschiedener Mann die Bankunterlagen spazieren fährt? Hatten alle anderen Schiss und wussten was unvermeidlich kommen musste?

Wie kommt es zu solchen Dienstaufhebungsverträgen, warum hat man in den großen deutschen Tageszeitungen einen Vorstand gesucht und die Kosten fabriziert und dann das Prüferlein ohne Zulassung auf die Schiene Gesamtprokurist gesetzt. Bereits im Sommer 2006 selbsternannter, selbstherrlicher Geschäftleiter und in Radio Ramasuri selbst bezeichneter zukünftiger Vorstandsvorsitzender? Unfassbare Degradierung und Bloßstellung des Aufsichtsrates, oder nicht? Beleidigung der Kunden über SUN, wo man über die Plakatiererei Sonne ins Fichtelgebirge bringen wollte. Unbedachte Äußerungen, die aber Charakter wiederspiegeln. Charakter im Einhalten von Versprechen an die sogenannten Multiplikatoren. Kein Wort über die Bilanzwerte, weil nur die Körperschaftssteuerrückzahlung des Finanzamtes die laufende Bilanz rettete.

Wie kommt es zu Dienstaufhebungsverträgen, die in der genannten Tragweite nur Sache der Vertreter sein können, die aber diesen nicht mal bekannt gegeben werden, dass sie so abgeschlossen werden. Besser Maulhaltegeld in Form von einen weiteren Jahresgehalt und von Dienstautos noch als Zugabe, anstatt die schlimmsten Vorstände vor den Kadi zu bringen. Aber die die weg sind, die klagt man an. Krämer und Wolf wurden gebraucht bis in die letzte Minute um Johannes Herzog den Weg zu bereiten.

Und dieser frühere Prüfer legt gleich selber ein dickes Ei und verschenkt fast eine halbe Million obwohl genügend Sicherheiten für die Rückzahlung des Kredites da waren. Man nimmt nicht mal das Geld, dass gezahlt worden ist und den Wert aus dem Gutachten, das man selber noch beauftragt hat, den will man auch nicht.

Herr Johannes Herzog was steckt dahinter, kennen Sie den Gleichheitsgrundsatz nicht? Schenken Sie anderen auch was oder verfolgen Sie die wie schon beschreiben mit Allem, zu was Sie glauben berechtigt zu sein? Wie bauen Sie denn die unglaublichen Kreditrisiken ab, mit Geschenken oder der Peitsche. Wo sie das größte Geschenk gemacht haben, da dürfte aus Absicherungsgründen noch nicht mal eine Ampel aufgeleuchtet haben. Warum sagen Sie nichts dazu, die Antwort auf die Frage sind Sie den Bankinhabern schuldig und zwar allen und nicht nur den Multiplikatoren, das hat die Gesetzesänderung herauskristallisiert. Warum geben Sie den Mitgliedern die Bilanzen und Versammlungsprotokolle nicht, im Gesetz steht es so drin?

Wie steht es also mit dem berichtigten Informationsinteresse? Reden Sie nur in den Tag hinein, oder darf man Sie an Ihren Worten auch messen? Wie steht es mit der Bank heuer und wie steht es speziell mit den Ostfilialen, die ja ein Viertel Ihres Geschäftsvolumen ausmachen? Wie steht es mit dem Hotel in Oberwiesenthal und der Sport-GmbH? (Dazu durch den Wunsiedeler Kreis zu gegebener Zeit mehr.) Was treiben Sie für ein Unwesen mit Ihren Mitarbeitern. Was ist mit dem Stolz auf die 192 Leute?

Was? Was? Was? Und wollen sie den Mitgliedern wirklich glauben machen, dass der Sicherungsfonds hundertprozentig dahinter steht? Haben Sie den Mitgliedern gesagt, dass die Sanierung durch den Sicherungsfonds in dessen Satzung nur eine Kannvorschrift ist, damit die Banken auch spuren? Könnte es sein, dass in Marktredwitz der Bogen überspannt worden ist?

   

Nr. 2417

Wissender

24. Oktober 2007, 00:49 Uhr

Betreff: Wie haben die uns alle zusammen angelogen

Oh, wie haben die uns alle angelogen, die Vorstände der damaligen RV-Bank, Heger, Wolf und Krämer, die Aufsichtsräte und die Verbandsleute. Und es ist dem dümmsten Prüfer aufgefallen, wie es in Nr. 2636 drin steht. Diese Landkreisbank musste um jeden Preis her, egal was man vorher schon verbrochen oder verbraten hatte. Den Vorständen, denen ein 350 Millionen-DM-Bank dazu gerechnet wurde, denen war das natürlich auch recht. Aber der Auftritt von Oberrevisor Hofmann, protokollarisch niedergeschrieben im Gewinnverwendungsbeschluss und Fusionsabstimmung bei der Vertreterversammlung 2001 (=Link) liest sich heute wie die reinste Gruselgeschichte. Dieser Verbandsmensch hat der Bank wirklich zum Bilanzergebnis gratuliert. Und gleich danach hat er über den Jahresabschluss abstimmen lassen. Was sollte das, dass man am Tag der Abstimmung zur Fusion bei einem Jahresverlust von 1,4 Mio. DM zum Ergebnis gratuliert? Unglaublich und unfassbar. Und wenn man im Link auf die rechte Seite rüber scrollt, dann sieht man, dass er auch noch erklärt hat, es hätte bei der Prüfung keinerlei Beanstandungen gegeben.

Hat dieser Oberrevisor die Vertreter ohne Skrupel angelogen, was war ein Jahr später im Lagebericht mit der Bemerkung „Risikolage weiterhin außerhalb eines vertretbaren Rahmens"? Was war dann bei der Prüfung anlässlich der Fusion, wo die Mitglieder erwarten dürfen, dass man bei der Prüfung genauer hinschaut und die Messlatte hoch hält? Keine Beanstandung bei einem ausgewiesenen Jahresverlust? Ausbuchung von Rücklagen von 2.000.000 Mio. DM um den Verlust zu decken und die Dividende auszuschütten. Wenn man davon ausgeht, dass die Mitglieder dies erst jetzt erfahren würden, würde der Genossenschaftsverband und seine Prüfer für diesen Gewinnverwendungsbeschluss noch haften, wenn im Gesetz steht keine Ausschüttung aus Rücklagen bei Bilanzverlust?

Hier steckt die Wurzel des Übels. Man hat den Mitglieder die Verluste gar nicht erklärt. Manfred Heger ist in seinem Geschäftsbericht unter den Augen der Prüfer und bei Anwesenheit des LZB-Direktors in keinem Satz darauf eingegangen, er hat sogar von einer zufriedenstellenden Ertragslage gesprochen. Auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Fusionsbanken vom Jahr 2000 (=Link) ist er gar nicht gekommen, auf das Ergebnis seiner zufriedenstellenden Ertragslage. Alles um die Fusion nicht zu gefährden und unter den Augen des LZB-Direktors, wo die Bilanz vielleicht ein paar Wochen vorher über den Tisch gelaufen ist. Was sind das für ungeheuerliche Zustände? Wer steckt alles unter dieser stinkenden Decke?

Und so wie man im Eintrag Nr. 2631 aufzeigte, dass man die Vertreter dumm hält, so läuft es auch im Aufsichtsrat. Ein paar die die Fäden ziehen und die anderen bitte ohne eigenen Meinung und vielleicht auch mit wenig Wissen versorgen. Der Aufsichtsratsbeschluss zur Dienstaufhebung von Manfred Heger drei Jahre später spricht Bände. Und so hat auch der Aufsichtsrat zu dieser überaus unsauberen Sache der Verlustdeckung ohne eine Gegenstimme zugestimmt. Der Aufsichtsratsbeschluss zur Rücklageentnahme im Jahresabschluss 2000 (=Link) sah sicher auch im Entwurf so etwas nicht vor. Und so haben die Herren auch auf dem Podium gesessen und die Versammlung verfolgt und mit geholfen die Vertretern vollkommen unzulänglich zu informieren. Auch da kommen gedanklich Parallelen auf zu „Keine Möglichkeit in Kreditunterlagen Einsicht zu nehmen“ oder Geschwätz von „Ampel gelb bis rot“, wo man glaubt, in der Versammlung vom Jahr 2005 kann doch so etwas nicht abgelaufen sein. Glauben die denn wirklich, sie haben es selber auch nur mit Dummen zu tun?

Und wer im Genossenschaftswesen daheim ist, der weiß, dass landauf landab Fusionsabstimmung schriftlich durchgeführt werden. So etwa ist Denunzierung von gegnerischen Minderheiten und sonst nichts. Das macht man nur dann, wenn im Fusionsgutachten drin steht, die Fusion ist im Interesse der Mitglieder, aber die unvertretbaren Risiken verschweigt. Das gehört an Nr. 1 gesetzt hier auf dieser Seite unter der Rubrik „Arbeit des Genossenschaftsverbandes“ und das unterstreicht die schweren Bedenken des Professor Peemöller in dem im Eintrag Nr. 2593 hinterlegten Gutachten. Wie das ganze im Interesse der Mitglieder gestanden hat unterstreichen die hier schon hinlänglich breit getretenen Lageberichtsvermerke der folgenden Jahre. Warum man aber ein Ermittlungsverfahren gegen Marth und Dittrich (=Link), die Vorstände der fusionierten Raiffeisenbank Arzberg-Selb, einleitete, auch darüber hat man den Mitglieder der Bank nie etwas gesagt. Welcher Kuhhandel war da der Hintergrund? Hatte man denen bei der Fusion zuviel mitgegeben, weil sie trotz des Fusionsvertrages keinen Tag Vorstand werden wollten oder sollten? Was ist die unglaubliche Summe von 5,2 Mio. DM an sonstigen betrieblichen Aufwendungen in den Abschlüssen der Bank im Jahr 2000? Über solche Ausschläge hat man zu berichten und sie nicht zu verschweigen. Wer dies tut hat seine Gründe und die waren vielleicht alles andere als lauter.

Warum hat man also die ausgeschiedenen Vorstände, bezeichnender Weise auch noch wegen Untreue, dem Staatsanwalt vorgeführt? Denn das kam aus der Bank oder von der Prüfung. Die Tatsachen dazu wusste man sicher schon vor dem 24. April 2001. Und so hat man sich mit den Marktredwitzer Vorständen auf Gedeih und Verderb verbündet von Seiten des Aufsichtsrates und von Seiten des Verbandes. Wer glaubt wird selig, dass die Aufklärung haben wollten und haben wollen.

Was § 266 StGB, Untreue in Verbindung mit § 18 KWG bei Kreditvergabe (=Link) ist, das kann man hier nachlesen. Flex und Gold, Gold, Gold sind wiederum Belege dafür, dass den Verband die Gesetze einen feuchten Sonstwas scheren, wenn es um den eigenen Kragen und um die eigenen Interessen geht. In dem eingefügten Kommentar bei 2635 kann man nachlesen wie Unglück über die Kreditkunden hereingebrochen ist. Die Bank wird saniert und wie stark der Verband an der Pleite mit Schuld ist, das erfährt niemand. Niemand außer bei der VR-Bank in Marktredwitz, dank des Wunsiedeler Kreises.

Die abschließende Rettungsaktion wegen der eigenen Mitwirkung an solchen Sauereien sollte hier dann eben Saubermann Johannes Herzog machen, der wahrscheinlich bei seiner Prüfungstätigkeit den obersten Auftrag hatte zu ergründen, wie man den Verband am besten sauber raus hält. Den Kunden zu schützen oder schutzwürdige Interessen der Mitglieder oder von Dritten zu wahren, das war die Aufgabe des Herrn Herzog offensichtlich nicht. KWG-Verstöße nicht ahnden die zu unfassbaren Verlusten führten, Geldwäschevorschriften zu ignorieren dazu war man sich nicht zu schade. Und zum Schluss glaubt dieser Herr 430.000 € plus Zinsen, plus aufgelaufenen Gebühren zum Fenster raus schmeißen zu dürfen. Und dann kommt das nächste Prüferlein, schreibt dazu ein Einzelprüfungsprotokoll, wo man Exkollege Johannes H. nicht schadet und alles ist in Butter.

Meine Herren, die Sie das lesen, die Spannung wird aufrecht erhalten und es gibt Leute, die werden dafür sorgen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und dass die die glauben sich verstecken zu können mit vorne dran stehen, wenn die Abrechnung fällig wird.

   

Nr. 2416

.....

23. Oktober 2007, 19:23 Uhr

Betreff: Beste Grüße an Herrn Johannes H.

Hallo Herr Herzog,

wir haben Sie nicht vergessen. Wer das Nest beschmutzt, der darf sich nicht als Saubermann aufführen. Wer Schulterschluss mit den unfähigsten Vorständen im Land betreibt, der stellt sich auf deren Stufe. Und es darf fest angenommen werden, dass Sie sehr oft die Fälle Flex und auch Gold, Gold, Gold in der Hand hatten. Sie haben lange vorher von den Schmier- und Bestechungsgeldern gewusst, bevor R.W. vor dem Amtsgericht seine Geschichten erzählte. Sie haben gewusst, dass man Manfred Heger davon kommen lassen wollte, aber gleichzeitig von der Beratungsfirma Gelder einklagte. Aber den Vertretern haben sie nichts davon gesagt. Ja keinen Staub aufwirbeln, alles unter der Decke halten. Genauso haben Sie von allem gewusst, wie bei den unzähligen anderen Fällen auch. Es gibt sogar ein Urteil, wo Herr .... erlaubt wurde die Bank für die Schicksale der Kunden verantwortlich zu erklären. Sie sind mit Schuld an all diesen Schicksalen, weil Sie nichts unternommen haben, außer an Ihrem eigenen Thron zu basteln.

Sogar Ihre Kollegen beim Verband waren alles andere als unglücklich wie Sie gegangen sind. Und die Sache Acredo-Bank, die ist noch nicht in Vergessenheit geraten. Die Kunden zeigen Ihnen seit dem Sie da sind, was sie von Ihnen halten. Die Zahlen sind untrüglicher Beleg dafür. Der Kunden hat ein feines Gespür.

   

Nr. 2415

Ein Mitglied

23. Oktober 2007, 17:30 Uhr

Betreff: Beiträge 2632 u. 2633

Wie soll ich denn das deuten:Der Wolf hat sich doch auf Kosten der Mitglieder unserer Bank als großer Mäzen aufgetan. Wie kann das angehen, dass er mit Geldern der Bank seinen Glorienschein aufpoliert hat. Mit Geldern einer Bank die schon seit Jahren von der Substanz lebt. Das konnte ja nichts werden, wenn die Vorstände nur damit beschäftigt sind ihr eigenes Säckel und/oder ihr Image als große Kunstliebhaber pflegen. Wenn man die Beiträge von Vorständen liest, die wegen NIchtigkeiten oder noch weniger vom Genossenschaftsverband abgeschossen wurden, kann man schon als Außenstehender erahnen, welche Verstrickungen im Hintergrund gelaufen sind, das so etwas geduldet wurde. Das muß doch sogar dem dümmsten Prüfer aufgefallen sein, daß hier etwas bis zum Himmel stinkt. Das Unglaubliche ist, daß dies alles durch die Prüfung gedeckt wurde oder zumindest beschönigt wurde. Dies sind so große Verfehlungen durch den Prüfungsverband und seiner Gehilfen, daß denen die Erlaubnis zum Prüfen entzogen gehört.Wo war die Bankenaufsicht, die wußte doch was da lief. Welche Gründe gibt es, daß auch von dort so lange zugeschaut wurde. Diese Beamten haben doch gesetzliche Grundlagen, die sie zu überwachen haben. Jeder Beamte schwört schon bei seinem Beamteneid, daß er die Gesetze dieses Staates beachtet und seiner jeweiligen Aufgabe entsprechend auch durchsetzt. Aus verschiedenen Beiträgen habe ich entnommen, daß das Wirtschaftsministerium zuständig ist. Da sollte man doch gleich die neue Wirtschaftsministerin informieren. Vielleicht will sich die gleich Respekt verschaffen. Das Aufdecken eines Skandals wäre doch der richtige Einstieg. Persönliche Interessenlagen sind der Objektivität und Neutralität nicht dienlich. Das geht bei den Verbandsoberen wie es scheint los und hört bei einem kleinen Prüfer auf. Alle haben sie aus der Geschichte proftiert. Mit einer Unverfrorenheit, die seinesgleichen sucht.

   

Nr. 2414

Insider

22. Oktober 2007, 21:46 Uhr

Betreff: Schaden pro Arbeitstag bei der VR-Bank von ca. 25.000 €

Darf man an dieser Stelle mal an einen Kommentar zu einem schon weit zurückliegenden Eintrag erinnern. Schaden, mit zu verantworten vom Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz und von der gesetzlicher Prüfung durch den GVB. Begleitet von Verstößen nach §§ 18, 25a, eventuell 13 und 19 KWG, Genossenschaftsgesetz, Verstößen gegen Bilanzierungsrichtlinien, Geldwäschegesetz und, und, und .... und dem Genossenschaftsgesetz entgegenlaufende Freisprechung der verantwortlichen Vorstände.

Zitat aus dem Kommentar zum Eintrag-Nr. 1127 vom 25.09.2006:
Kommentar:
Die Annahmen stimmen schon, aber wenn man bedenkt, dass in den letzten 6 Jahren im Durchschnitt pro Jahr ca. 230 Bankarbeitstage zu Buche standen, also insgesamt 1.380 Tage und die Abschreibungen eben jene 70.000.000 Mio. DM (nachweislich 34.817.000 Mio. €) betragen haben, dann ergibt sich ein durchschnittlicher Wertberichtigungsbedarf je Arbeitstag von sage und schreibe ca. 50.700 DM (!), bei einer 39-Stundenwoche somit 5,753 DM pro Stunde. Was soll man dazu noch sagen !!!!
Da kann man eigentlich nur froh sein, dass die Bank an Samstagen, Sonn- und Feiertagen geschlossen hatte.

   

Nr. 2413

Barde

22. Oktober 2007, 15:58 Uhr

Betreff: Managersong

Liebe Manager, es ist doch alles nicht ..........................

aber hört es euch doch selber an abspielen

   

Nr. 2412

Auch aus Selb

22. Oktober 2007, 14:33 Uhr

Betreff: Hat Reinhold Wolf die Berechtigung für diese unglaublichen Ausgaben?

Nehmen die Kassenprüfer beim FK Südring ihre Arbeit genauer wie die Prüfer bei der Bank? Hat Reinhold Wolf eine Genehmigung soviel Geld auszugeben, für Konzerte und solche Sachen? Was sagt da das Finanzamt zur Gemeinnützigkeit des Vereines, wenn man als Großveranstalter solche Dinge abzieht?

Ist unser großer, oder doch kleiner Fußballmanager bereit aufzuzeigen, dass er entsprechend der Vereinssatzung solche Risiken für den Verein eingeht? Welcher Generalversammlungsbeschluss hat in dazu ermächtigt? Die Vereinsmitglieder werden doch nicht zugestanden haben Ausgaben in vielleicht sechsstelliger Summe ohne Absicherung zu genehmigen? Oder hat Reinhold Wolf bei der Bank gelernt wie man solche Beschlüsse vorträgt und die Protokolle dazu führt?

Mit stolz geschwellter Brust läuft er durch die Stadt, Künstler, überwiegend im musischen Bereich aus aller Herren Länder nennen ihn seinen Freund? Ist es schön Freund zu sein mit jemanden, der einem das eigenen Geschäft ermöglicht? So einem gibt man auch das Rosenthal-Theater vielleicht sogar zum Nulltarif, wenn er seinen Abgang selber inszeniert.

Wollen wir die Staatsanwaltschaft mal auf die Vereinsunterlagen aufmerksam machen? Vielleicht ergäben sich dann auch Bankbürgschaften oder Gewinnsparvereinzuwendungen aus genossenschaftlichen Beständen. Man muss diesem Herrn das Zepter aus der Hand nehmen. Alles was er anpackt endet im Chaos. Und da kann man auch noch den Bogen spannen zu Gold, Gold, Gold. Wer weiß wie er versucht seinen Verein zu sanieren und ihn dann doch tiefer in den Sumpf führt? Wir müssen erkennen, er kann es einfach nicht und immer spielt er mit dem Geld anderer.

Auch wir Vereinsmitglieder müssen von Reinhold Maximus genaue Aufklärung verlangen und wenn wir sie nicht bekommen, dann schicken wir die berechtigten Leute hin, denen man keine Unterlagen verweigern kann.

   

Nr. 2411

Aus Selb

22. Oktober 2007, 11:48 Uhr

Betreff: Großer Manager Reinhold Wolf was war mit Sarah Conners

Großer Manager Reinhold Wolf, warum geben Sie nicht bekannt ob die Sarah Conners für den Sportverein eine riesen Pleite war? Sagen Sie doch was unter dem Strich raus gekommen ist. Hat jemand die Pleite abdecken müssen? Vielleicht die VR-Bank über den Gewinnsparsache. Da hat man heuer stolz die Ausschüttung von 13.500 € verkündet, laut Bankinternetseite
http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2007/diakonieaygo.jpg . Aber im letzten Jahr waren es noch 8.000 € mehr http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2006/gsspende2006.jpg . Ja wo ist denn das Geld, die Werbemöglichkeit gibt man doch nicht aus der Hand, schon gar kein Johannes Herzog. Oder gibt man die 500 €-weis bekannt und kriegt jedes Mal einen farbigen Artikel.

Abweichend zur Frage nach dem FK Südring, hat die VR-Bank das Geld wirklich anders eingesetzt als im letzten Jahr, oder zeigt sich hier schon im Kleinen der massive Vertrauenseinbruch bei der Bank, wenn bald 40 % im Gewinnsparen weggebrochen wären?

   

Nr. 2410

Insider

22. Oktober 2007, 11:35 Uhr

Betreff: Kreditbegriffe, Kreditgrenzen, zu Beitrag Nr. 2623

So wie in Beitrag Nr. 2623 gefragt, geht es natürlich den meisten aller Bankkunden oder Mitglieder einer Kreditgenossenschaft. Aber es steckt auch eine gewisse Methodik dahinter jemand als unwissend darzustellen, wenn man ihn nicht aufklärt. Wie soll ein Vertreter wissen zu was er seine Zustimmung gibt, wenn man ihn über die Kreditbegriffe und die Zusammenhänge der Kreditgrenzen nicht aufklärt? Man setzt darauf, dass sich die Leute gar schämen über ihr Unwissen und daher sich nicht trauen selbst nachzufragen. Und wenn man dann zwei drei Jahre mal dabei ist, vielleicht aus gesundem Menschenverstand und wiederkehrenden Abläufen manches besser versteht, wer sagt dann noch, bitte erklär mir mal Realkredit oder den Unterschied zwischen Millionen- und Großkredit. Denn da geht es dann jedem so, dass man sich selber im Stillen hinterfragt, hab ich da was nicht mitgekriegt oder bin ich einfach zu dumm es zu verstehen? Und es ist einfach menschlich, dass dann fast jeder so tut, als wisse er von was geredet wird.

Darum hier ein paar Sätze zur Erläuterung. Als Kreditbegriff gibt es im Kontokorrentbereich die Unterscheidung zwischen KK (Kontokorrent) in aller Regel für den Firmen- oder Gewerbebereich und für den Privatkunden daher auch den speziellen Begriff des Dispositionskredites im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie. Gewerbekunden haben dafür meist Kreditverträge als KK-Kunden.

Privatleute sind über den Verbraucherbereich angesiedelt und sind wegen erhöhter Informationsnachteile gegenüber den Banken über das oft zitierte Verbraucherkreditgesetz besonders geschützt. Bei Freiberufler, Gewerbetreibenden oder Firmen wird vom Gesetzgeber ein höheres Grundwissen im Umgang mit Banken angenommen.

Banken sprechen dann oft von Hypothekar- oder eben Realkrediten, die durch Grundpfandrechte, also eingetragene Grundschulden oder Hypotheken besichert sind. Da aber auch auf dem kleinsten Grundstück und der kleinsten Hütte im Grundbuch ein Millionenbetrag platz hat, egal ob es dem Wert der Immobilie entspricht, gibt es sogenannte Beleihungsrichtlinien, wonach eine Besicherung als Real- oder Hypothekarkredit erst angesetzt werden darf, wenn bestimmte Wertgrenzen eingehalten sind. Diese Wertgrenzen liegen ein ganzes Stück unter dem tagaktuellen Verkehrswert, da im Notfall, von dem die Bank auszugehen hat, dieser Wert kaum erzielbar ist. Im Rahmen dieser Kreditform gibt es deutliche Erleichterungen für die Banken im Rahmen der Kreditgewährung und Kreditüberwachung. Der Kunde wird auch viel seltener wegen immer wieder vorzulegenden Unterlagen getriezt.

Der Gesetzgeber hat über das Kreditwesengesetz und für die Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz festgelegt, dass Banken Kreditrisiken nur im Rahmen ihrer Eigenmittel eingehen dürfen. Dazu passt hervorragend der Vergleich der örtlichen Sparkassen mit unseren Genossenschaftsbanken. So ist der VR-Bank Marktredwitz ein Kredit in Höhe von 10 Mio. € schon nicht mehr erlaubt, bei der Sparkasse Fichtelgebirge dürfte es sich gerade mal um einen Großkredit handeln und das könnte eventuell schon nicht der Fall sein. Die Klumpenrisiken, so im Fachjargon, sollen so begrenzt werden, dass es ein einziger Kreditausfall eine Bank noch nicht umwerfen soll.

Die Höchstkreditgrenze nach dem Genossenschaftsgesetz wird aber in aller Regel an die des Kreditwesengesetzes angepasst. Sie ist aber in jedem Fall von der General- oder Vertreterversammlung festzulegen. Es ist auch die Begründung warum z.B. Manfred Heger immer das haftende Eigenkapital vorne anstellte. Von diesem haftenden Eigenkapital berechnet sich die Höchst- und Großkreditgrenze einer Bank. Der Millionenkredit nach § 14 Kreditwesengesetz (KWG) ist eine für alle Banken mit 1,5 Mio. € gleich festgelegte Meldeverpflichtung, so dass andere Institute wissen, dass ein Kreditnehmer seine großen Kredite auf mehrere Institute aufteilt und die Banken dadurch aufmerksamer werden sollen, oder auch die Aufsichtsbehörden diese Gesamtkredite eines Kreditnehmers im Auge haben können.

Der Höchstkredit, also die mögliche Kreditobergrenze für normale Kreditverhältnisse beträgt 25 % des haftenden Eigenkapitals. Da kann man sich gern mal den Eintrag Nr. 2576 anschauen und auch in den Eigenkapitalvergleich mit der Sparkasse Hof (= Link) klicken. Aber da gibt es noch die versteckten Kapitalbestandteile und die gibt es bei der VR-Bank kaum, die wurden im Jahr 2003 restlos verfuttert und bei der Sparkasse dürften da alleine 150 Mio. € (!) drin stecken, die man nicht offen ausweist. Genau ist es aus dem Lagebericht der Bank zu erkennen. Die VR-Bank schreibt im Lagebericht zum 31.12.2006 von haftendem Eigenkapital von 30,8 Mio. €. Somit dürfte die Bank ungefähr 7,5 Mio. € als höchstmögliche Kreditsumme an einen Kunden ausreichen. § 19 KWG (Kreditnehmereinheit) trägt dem Rechnung, das hinter Privatkrediten und Firmenkrediten eine Person stecken könnte und sich so ein großes Risiko wieder vereinen könnte und fordert entsprechend von Mehrheitsbeteiligungen an Firmen eine komplette Zusammenrechnung aller betroffenen Kredite in vollem Umfang, also nicht beispielsweise nur zu 50 oder 60 %.

Die Großkreditgrenze aus § 13 KWG ist ebenfalls eine Meldegrenze an die Aufsichtsbehörden. Sie beträgt 10 % des haftenden Eigenkapitals (hEK) und liegt für die VR-Bank somit bei zirka 3,1 Mio. €. Hier gibt es verschärfte Bestimmungen bei Kreditgewährung und –überwachung. Ab der Großkreditgrenze müssen alle Vorstandsmitglieder zustimmen, es genügt also keine Mehrheitsentscheidung, sondern Einstimmigkeit. Ein einziges Veto bedeutet Ablehnung. Ab der Großkreditgrenze bedarf es aber auch einer mehrheitlichen Zustimmung des Aufsichtsrates der Bank. So ist auch der von Prüfungsteamleiter Herrn Grothoff am 30.06.2005 falsch vorgetragenen Hinweis an die Vertreterversammlung zu verstehen. Gibt es unter der Großkreditgrenze in aller Regel Stichpunkts- oder Schwerpunktsprüfungen durch die Revision, so muss bei einer Bank jeder Großkredit durch die externe Prüfung jedes Jahr aufgegriffen und in den Prüfungsberichten auch eigens und einzeln erwähnt werden, egal ob gut oder schlecht. Hier sprechen die Banken von erhöhtem Verwaltungsaufwand aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen heraus. Muss also die VR-Bank hier personell und verwaltungstechnisch ein riesen Rad drehen, die Prüfer bezahlen, so kratzt die Sparkasse noch nicht mal ein Höchstkredit bei der VR-Bank. Da braucht es noch keinen Verwaltungsrat im Normalfall oder schon gar keinen Revisor und keine Bankenaufsicht.

Wenn man aber nun die Sparkasse Hof mit der VR-Bank Marktredwitz weiter im Kapitalverhältnis vergleicht, so hat sich die VR-Bank ihr Eigenkapital nur zu einem Drittel verdient (versteuertes erwirtschaftetes Eigenkapital) und steht mit der stillen Reserve Pauschalwertberichtigungen, so heißt die verdeckte Kapitalkomponente, bei 10 Mio. € versteuertes erwirtschaftetes Eigenkapital. Die Sparkasse Hof hat aus der Nennung des Eigenkapitalverhältnisses zum Geschäftsvolumen in der Frankenpost wahrscheinlich versteuertes erwirtschaftetes Eigenkapital von 250 Mio. € zur Verfügung. Die Sparkasse könnte sich zurücklehnen, das Geld zu 5 % anlegen und hätten alleine schon 12,5 Mio. € pro Jahr verdient. Die VR-Bank leiht sich die Differenz zur Kapitalgrenze haftendes Eigenkapital erst noch recht teuer um ein halbwegs normales Kreditgeschäft, Kreditangebot, betreiben zu können. Diese geliehen Kapitalkomponenten, wie Genussrechte, hereingenommenes Nachrangkapital und auch Geschäftsguthaben der Mitglieder würden im Fall der Pleite genauso in Gefahr sein wie das verdiente Kapital, die Rücklagen. Nur der Sicherungsfonds ist hier die Absicherung für die Geldgeber.

Ist die Erklärung ausreichend?

   

Nr. 2409

Genossenschaftler

22. Oktober 2007, 09:19 Uhr

Betreff: Strafvereitlung durch die Prüfer? Zu Beitrag Nr. 2627

Im Protokoll der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz vom 14. Oktober 2004 steht, dass die Vorstände den Aufsichtsrat über die Risikosituation der Bank unkorrekt informiert hatte, also im Umkehrschluss falsche Informationen geliefert hat, dass Meldungen nach § 29 KWG an das BaFin gegangen sind, wegen Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht nach § 34 GenG? Wenn 8 Monate später in der nächsten Versammlung offenbar wird, dass bei einem Millionenkreditverhältnis, dass schon bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet wurde, durch Vorstand Heger wissentlich falsche Angaben an Aufsichtsgremien (= Link), also angeblich die anderen Vorstände und den Aufsichtsrat, gemacht worden sind, wo gibt es einen schlimmeren Verstoß gegen den § 18 KWG und eine schlimmeren Hinweis des schwersten Untreuetatbestandes zum Schaden der Bank?

Warum hat man Manfred Heger deswegen nicht angezeigt? Warum, die Frage an die Herren Grothoff, Herzog und alle Aufsichtsräte? Haben Sie sich selbst der Strafvereitlung schuldig gemacht? Haben Sie, Herr Herzog, sich daraus sogar noch Vorteile verschafft? Es ist nicht langweilig, was hier beschreiben wird, die nahe Zukunft wird höchst spannend.

   

Nr. 2408

Raiffeisenmitarbeiter

22. Oktober 2007, 08:49 Uhr

Betreff: Zu Beitrag 2627, Angaben unrichtiger wirtschaftlicher Verhältnisse

Als Mitarbeiter in der Kreditabteilung kann ich mir zu Eintrag Nr. 2627 keinen rechten Reim machen. Haben die Revisoren über drei vier Jahre hinweg selber nicht gemerkt, dass die Prognosen übers Jahre hinweg bei den Firmen in den Bilanzen nie eingetroffen sind? Haben die Revisoren nie danach gefragt, warum der ursprünglich vielleicht aufgestellt Plan der Firmen nie aufgegangen ist und utopisch war, wie man auch aus dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 bei der Bank unschwer herauslesen kann? Alleine aus Gesichtspunkten des § 18 KWG ist die Sache unvorstellbar, aber wenn man sieht wie der andere Vorstand Reinhold Wolf da vor Gericht eine Aussage macht, Unterlagen des Kreditnehmers in der Angelegenheit Gold konnten zur Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht herangezogen werden, dann war diese Bank in einem rechtsfreien Bereich. So ein Kunde bekommt einfach kein Geld von der Bank, aus - basta.

Haben die Prüfer die Vorstände, und hier nicht nur den Marktvorstand, sondern auch alle anderen, solange gedeckt, bis ein Millionenschaden nicht mehr vermeidbar war? Wie konnte in diesem Kreditfall, der am 30.06.2005 vorgetragen wurde, über Jahre hinweg so eine Überziehungssituation aufgebaut werden? Mein Fazit, nur mit allergnädigster Unterstützung der Prüfer des Genossenschaftsverbandes. Hätte ich als Mitarbeiter so gehandelt, ich wäre von meinen Chefs auf die Straße gesetzt worden, mit einen zusätzlichen Fußtritt durch die Prüfer und hätte wahrscheinlich nie mehr einen Fuß in so eine Arbeitsstelle getan.

   

Nr. 2407

Aus der GenoOrganisation

22. Oktober 2007, 08:28 Uhr

Betreff: Hat Herr Herzog im August 2004 gleich seinen eigenen Dienstvertrag mitgebracht?

Wer hatte das beim bayerischen Genossenschaftsverband je gedacht, dass einmal so ein Vertrag, wie der mit der Aufhebung bei Vorstand Manfred Heger, gleichzeitig Mitglied des Marketingausschuss beim Verband, so öffentlich ausgebreitet wird? Hier wird vor Augen geführt, wie so etwas abläuft. Da wird protokolliert, dass der Aufsichtsrat angeblich diesen Dienstaufhebungsvertrag abgeschlossen hat und im nächsten Satz steht drin, der Aufsichtsrat stimmt zu. Das Erste war gelogen, Letzteres stimmt bedingt, wenn man es sich genau vor Augen führt.

Die Dienstaufhebung mit dem Vorstand war keine Sache des Aufsichtsrates, es war eine Sache des Prüfungsverbandes, wie es scheint. Der Aufsichtsrat wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Und im Mai 2006 war es wahrscheinlich mit dem Marktfolgevorstand Karl Krämer auch nicht anders. Da wurden anscheinend die Aufsichtsräte sogar am Montagmorgen zur Sitzung zitiert. Beide Male dürften die Verträge schon fertig gewesen sein. Bei Manfred Heger anscheinend ohne den Gesamtaufsichtsrat nach seiner Meinung zu fragen, vom Aufsichtsratsvorsitzenden in einer Alleinaktion (unter Druck ?) und vom scheidenden Vorstand unterschrieben.

So vertritt der Genossenschaftsverband die Interessen der Millionen von Mitgliedern, selbstherrlich und über alle Gesetze und satzungsmäßigen Regelungen erhaben. Und man weiß, dass Herzog und Grothoff die Not- oder Fusionsprüfer für den Verband in der Region waren, hatten sie doch ein anderes Prüfungsteam abgelöst, welches mit Manfred Heger schwer über Kreuz geraten war. Hatten die zwei bei der geheimen Kommandosache neben dem Aufhebungsvertrag für diesen, aber unter Verzicht auf alle Ansprüche, gleich die Route für Herrn Herzog in den Vorstandssessel dabei und seinen eigenen Anstellungsvertrag bei der VR-Bank Marktredwitz?

Und so bleibt bis heute der fade Geschmack, wie oft haben die Prüfer den Vorstände der VR-Bank Marktredwitz den Rücken frei gehalten, die Stange gehalten, den Freifahrtschein ausgestellt bei unzähligen Führungsfehlern, Fehlern bei unzähligen einzelnen Kreditengagements, bis ihnen selber der Kragen geplatzt ist? Wahrscheinlich weit über 50 Mio. € (zur Veranschaulichung 100.000.000 DM) an Abschreibungen und Wertberichtigungen im Kreditbereich bei dieser Bank. Sind das tausend oder mehr Einzelprüfungsprotokolle zu diesen Fällen die ja fast in jedem Einzelfall zu prüfen waren, mit Ausnahme von Kleinstbeträgen?

Wie oft hätte ein ordentlicher Wirtschaftsprüfer hier sagen müssen, jeder Tag mit diesen Vorständen ist eine Gefahr für die Bank, für die Kunden, für die Mitglieder, für die Mitarbeiter wegen ihres Arbeitsplatzes aber auch für die gesamte Region und auch gesamte Genossenschaftsorganisation? Um die Frage eigener Mitverantwortung ja nicht aufkommen zu lassen, darum setzte man als Verband einen Mann aus den eigenen Reihen ein, aber nicht um Licht ins Dunkel zu bringen. Man lese in Eintrag Nr. 2593 die Ausführung eines Herrn Professor Peemöller. Wer weiß wer der ratlose Schreiberling in Nr. 2622 ist?

   

Nr. 2406

Beobachter

20. Oktober 2007, 23:45 Uhr

Betreff: Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn ... ?

Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn ... ? Ja welches Strafmaß wäre angemessen im Verhältnis zu dem aufgezeigten Urteil, wenn Manfred Heger nicht aus dem Bauch heraus die 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat fabriziert hätte? Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn er unrichtige Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firmen (= Link) gemacht hätte, wie aus dem Link zu ersehen ist? Wäre das eine beabsichtigte Handlung zum Schaden der Bank gewesen? Hat ein Herr Herzog, ein Herr Grothoff, oder ein Herr Frankenberger und ein Herr Götzl das Recht, diese Erkenntnis nicht bei Strafverfolgungsbehörden vorzulegen? Warum hat man die Herren Marth und Dittrich von der Raiffeisenbank Arzberg-Selb beim Staatsanwalt vorgeführt? Müssen wir heute beim Generalstaatsanwalt diese Zusammenhänge aufzeigen? Ist hier gar eine Vorteilserlangung durch Herrn Herzog greifbar? Wie viel Schuld haben die Prüfer am Drama VR-Bank Marktredwitz wirklich?

   

Nr. 2405

Minnesänger

20. Oktober 2007, 20:48 Uhr

Betreff: pour Monsieur Vielenamen No. 2622

Mon Dieu, quelle Überschätzung.
Monsieur meint er vielleicht, alle diese Beiträge hier würden von nur einer Person geschrieben? Monsieur irren sehr, aber das kommen oft von
, wie sagt man, langer Weile.

Und quelle surprise, was hat wohl gestern diese Vögelein mit dem Lied über ein Ross im Stall gemeint?

Il s'étonnera encore

   

Nr. 2404

Nah dran

20. Oktober 2007, 15:35 Uhr

Betreff: An den Gelangweilten aus Nr. 2622, aber auch 2564

Ironie scheint das Letzte zu sein, was vor der Einsicht kommt. Es ist anzunehmen, dass Sie lieber Gästebuchbeteiligter aus Nr. 2622 sich jetzt damit fast im Eintrag Nr. 2564 wiederspiegeln. Sie haben es selbst versäumt den Dingen Einhalt zu gebieten. Es ist nicht mehr aufzuhalten, und das wissen Sie selbst ganz genau. Sie haben die Zeit lange für sich spielen lassen, nun arbeitet sie gnadenlos gegen Sie und es ist nicht die Uhr der Ewigkeit.

Diese Gästebuchseite des Wunsiedeler Kreise ist Volkes Stimme. Vielleicht sind die die fachlich beitragen, wirklich fachlich, nicht in der Überzahl, aber das Interesse dieser Masse an Besuchern ist es, was ihnen dabei recht gibt.

Besucherzähler des Gästebuches im Wunsiedeler Kreis.de

3 281 371


so lautet die Zahl der Besucher im Augenblick. Ob Ihre Institution dabei selber 500.000 mal den Zähler angestoßen hat, wer weiß? Hat Sie geschockt, was da drin gestanden hat? Schockt es Sie, wenn man hier moniert, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat? Schockt es Sie, das man hier aufzeigt, dass eine ganze Herde von Böcken los gelassen ist und im Land ihr Unwesen treibt? Ich vermute Sie genau aus dieser Richtung kommend?

Fehlt Ihnen die Begründung warum man einen kleinen Vorstand irgendwo mit einer Bewährungsstrafe auch noch um die Zukunft bringt, nach dem man ihn aus seinem Stuhl befördert hat? Fehlt Ihnen die Begründung warum Marth und Dittrich und warum man es den Mitgliedern und Vertretern nicht gesagt hat? Fehlt Ihnen die Begründung warum Heger, Wolf und Krämer und heute Herzog wegen den 430.000 € nicht? Fehlt Ihnen die Begründung zu Dienstaufhebungsverträgen unter Verzicht aller gegenseitigen Ansprüche, obwohl das Genossenschaftsgesetz sagt, das geht so nicht, das darf man nicht?

Schockt es Sie, dass man Ihnen aufzeigt, dass Ihre Institution bereit ist für Ihre bevorzugten Günstlinge alles zu tun bis über die Barrieren der Gesetze hinweg? Wurmt es Sie, dass man Ihnen aufzeigt, dass Bilanzverschiebungen, vielleicht Steuerverkürzungen nur mit Hilfe der Wirtschaftsprüfer möglich sind? Wurmt es Sie, wenn der Spiegel aufgestellt wird und bestimmte Leute heute Helfer bei Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen als tief verwurzelt im Genossenschaftswesen bezeichnen? Ja wurmt es Sie, dass man mit bekam, dass Reinhold Wolf zwei Wochen nach der Vertreterversammlung zu der Thematik aussagte, wo man die Vertreter dazu brachte die Vorstände „zu entlasten“. Wurmt es Sie, dass man mit bekam, dass die Bank zwar Manfred Heger laufen ließ, aber die mit ihm zusammenarbeitende Beratungsfirma in Nürnberg vor Gericht zerrte, ohne die Vertreter dazu zu informieren, obwohl die ein Jahr auf der Versammlung danach gefragt haben?

Wurmt es Sie, dass man eine Spende der VR-Bank über 500 € an einen einzigen Kindergarten als Farce entlarvt, weil es ist, als würde man auf eine heiße Herdplatte spucken, weil die Gewerbesteuern in Millionenhöhe für alle Kommunen seit Jahren ausgefallen sind? Nun macht sich Herr Heidel dabei zum Spendenkasperl, was man in der heutigen Frankenpost nach vollziehen kann.

So wie Sie in Nr. 2564 ein Zitat eingefügt haben, so wird sich vielleicht bald schon Lesender, Anonym, Genossenschaftler oder wer auch sonst mit Namen outen und mit der Einfügung Ihres Zitates an endlich vergangene unrühmliche Zeiten erinnern. Vielleicht wird dann auch namentlich daran erinnert, dass eine gewisse Institution auch am Beschiss an den Kunden über die Wertstellungen über viele Jahre hinweg beteiligt war. Vielleicht haben wir dann Vertreter, die sich den § 62 GenG http://bundesrecht.juris.de/geng/__62.html (= Link) mal anhören und beschließen Haftungstatbestände nicht nur im eigenen Haus zu sehen und zu verfolgen.

Darum beste Grüße aus der Region in ferne Metropolen

   

Nr. 2403

Ein Mitglied

20. Oktober 2007, 14:23 Uhr

Betreff: Beitrag 2622

Da muss ich jetzt gleich nochmal zu Wort melden. Da versucht so ein blöder Verbandsheini uns weiss machen zu wollen. dass alles was im Genossenschaftsbereich sich abspielt, vom Webmaster erfunden ist und er sich immer neue Geschichten ausdenkt. Entweder meint Obiger wir sind so blöd wie er und lassen uns weiterhin verarschen oder ist so ein Geisteskind, dass er meint der Genossenschaftsverband lebt immer noch auf einer Insel der Glückseligen. Falls er aber wider Erwarten nicht wissen sollte, was derzeit in der VR-Bank Marktredwitz abläuft, sollte er sich bei seinen Verbandsleuten mal erkundigen. Denn solche, die Geschichten hier abgelaufen sind, kann man sich gar nicht ausdenken - die schreibt das Leben. Und der Genossenschaftsverband hat tatkräftig dazu beigetragen. Also mein lieber Verbands......... aufpassen, zukünftig wird der Genossenschaftsverband Bayern äußerst genau von vielen Institutionen und Menschen argwöhnisch betrachtet werden. Da kann es leicht sein, dass auch der eine andere Sesselpupser überflüssig ist.
Mein Guter träum einfach weiter, das Erwachen wird sowieso grausam werden.

   

Nr. 2402

Ein Mitglied

20. Oktober 2007, 13:22 Uhr

Betreff: Nach alter Gutsherrenart

Immer wieder wird in den Beiträgen von verschiedenen Kreditgrenzen gesprochen.
Für mich als Laien sind das Dinge die ich ohne Erklärung nicht verstehe. Da wird von Grosskreditgrenze, Millionenkredit, Zusammenrechnung von Krediten bei Firmen und Höchstkreditgrenze geschrieben. Ich wäre dankbar, wenn mir mal jemand das erklären kann und wie die Grenzen bei unserer VR-Bank Marktredwitz sind. Ich tappe da vollkommen im Dunkeln. Ich versuche zu verstehen, warum die Dinge so sind, wie sie sind. Denn falls diese Grenzen in der VR-Bank überschritten worden sind oder immer noch sein sollten, dann frage ich mich wer denn für die Kontrolle in der Bank zuständig war und ist. Überall in unserem Staat gibt es Kontrollen ohne Ende, alles wird überprüft - das Finanzamt quetscht den letzten Cent aus uns raus, und hier sollten Grenzen überschritten sein, die sich mit Sicherheit nicht mehr im Cent-Bereich bewegen. Das alles, ohne dass es jemand bemerkt haben will. Was für ein Spiel läuft hier eigentlich? Hat sich in der VR-Bank Marktredwitz ein eigener Staat entwickelt, bei dem die hierzulande gültigen Rechtsnormen außer Kraft gesetzt sind und dort jeder der das Ruder in die Hand nimmt, seine eigenen Vorstellungen was Recht und Unrecht ist definieren kann. Angefangen bei den Herrn Heger, Wolf und Krämer, die unsere Bank als Selbstbedienungsladen betrachteten oder bei Herrn Herzog, der nach alter Gutsherrenart großzügig 430.000 € verschenkt.
Wer kann mir Hinweise geben, wie ich das Alles verstehen soll

   

Nr. 2401

genossenschaftler, leser, betroffener, webmaster

20. Oktober 2007, 11:13 Uhr

Betreff: Hallo Webmaster ...

... lass dir bitte mal andere Namen einfallen. Es wird langsam langweilig ...
(deinen Sch.... glaubt dir doch langsam eh niemand mehr)

Schönen Abend (Tag) noch,
...

(einer der heute mal Langeweile hat, ) :-D :heuldoch: :selberschuld:

Kommentar:
Webmaster
Zur Behebung der Langeweile abspielen

   

Nr. 2400

Genossenschaftler

19. Oktober 2007, 13:22 Uhr

Betreff: Jeder hat sich einen riesen Sack an Verantwortung und Mitschuld aufgepackt

Keiner der Verantwortlichen bei der VR-Bank Marktredwitz dürfte noch ein reines Gewissen haben. Im Eintrag Nr. 2619 ist es punktgenau beschrieben. Die Vorstände konnten nur so verantwortungslos arbeiten, weil alle weg geschaut haben. Der Aufsichtsrat hat einen gesetzlichen Auftrag, die eigene Genossenschaft, die Bank zu schützen und ihre Mitglieder und der Prüfungsverband hat einen hoheitlichen Auftrag mit dem Prüfungsauftrag. Daran muss man diese Leute erinnern. Und wer dies unterlässt, der darf über Konsequenzen für sich selber nicht jammern. Endlich schafft es jemand diesen Mantel der Verschwiegenheit aufzureisen, den sich die genossenschaftlichen Verbände mit ihren Strukturen selber errichten können. Es ist die Wurzel des Übels der Probleme im genossenschaftlichen Bankensektor. Viel weniger als die Kontenüberwachung oder die Abgeltungssteuer. Das ist nur Ablenkungsmanöver des Verbandspräsidenten und willkommenes Diskussionsfeld für einen, der vom Bankgeschäft so gut wie nichts weiß. Herr Götzl glaubt nur als ehemaliger Politiker oft genug in den Zeitung erscheinen zu müssen und da kommt so ein Thema gerade recht. Vom X-mal so großen Giroverband der Sparkasse hört man überhaupt nichts von sinnlosem Gepoltere.

Wer aber als Prüfer wie in Marktredwitz seine Aufgaben nicht erledigt, ja regelrecht vernachlässigt, hinter eigenen Interessen und denen des GenoVerbandes anstellt, wer seine persönliche Karriere noch darauf aufbaut, dass die Prüfung die Mitglieder und die Allgemeinheit hinters Licht führt, ja eigentlich belügt und sich dann so seine Vorstandsposition aus dieser Drucksituation schafft, der ist wahrscheinlich der schlimmere Finger als die Herren Heger, Wolf und Krämer. Die mussten ja glauben es sein alles in Ordnung, wenn man ihnen anstatt auf die Finger noch auf die Schultern geklopft hat.

   

Nr. 2399

Leser

17. Oktober 2007, 19:12 Uhr

Betreff: Gästebuch

Die Einträge in diesem Gästebuch sind im wahrsten Sinne des Wortes unglaublich. Als jahrelanger pensionierter Raiffeisen-Geschäftsführer in einer früheren kleinen Raiffeisenbank verstehe ich die Welt nicht mehr. Die Prüfer des Genossenschaftsverb.
haben sich während meiner Tätigkeit immer aufgespielt wie die selbst ernannten Herrgötter und haben uns kleine Diener Raiffeisens mit Füßen getreten und so getan als wenn sie über alles erhaben wären. Daß Menschen wie beispielsweise Herzog, Grotthof, Hilkenbach, Frankenberger, Friedrich und wie diese Arroganzkomplexe und viele andere aus dieser schäbigen GVB-Organisation heißen, sich noch immer aufspielen können, ist einfach nicht zu begreifen. Gott sei Dank ist der Wunsiedeler Kreis am Punkt und legt seine Finger spürbar in die Wunde.
Hoffentlich fruchten Ihre Eingaben bei der Bankenaufsicht. Zur Not ist auch in diesem Beamtentum aufzuräumen.

   

Nr. 2398

Beobachter

17. Oktober 2007, 11:28 Uhr

Betreff: Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn ... ?

Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn ... ? Ja welches Strafmaß wäre angemessen im Verhältnis zu dem aufgezeigten Urteil, wenn Manfred Heger nicht aus dem Bauch heraus die 300 Seiten Überziehungslisten pro Monat fabriziert hätte? Welches Strafmaß wäre angemessen, wenn er unrichtige Angaben über wirtschaftliche die Verhältnisse (= Link) der Firmen gemacht hätte, wie aus dem Link zu ersehen ist? Wäre das eine beabsichtigte Handlung zum Schaden der Bank gewesen? Hat ein Herr Herzog, ein Herr Grothoff, oder ein Herr Frankenberger und ein Herr Götzl das Recht, diese Erkenntnis nicht bei Strafverfolgungsbehörden vorzulegen? Warum hat man die Herren Marth und Dittrich von der Raiffeisenbank Arzberg-Selb beim Staatsanwalt vorgeführt? Müssen wir heute beim Generalstaatsanwalt diese Zusammenhänge aufzeigen? Ist hier gar eine Vorteilserlangung durch Herrn Herzog greifbar? Wie viel Schuld haben die Prüfer am Drama VR-Bank Marktredwitz wirklich?

   

Nr. 2397

Beobachter

17. Oktober 2007, 11:23 Uhr

Betreff: Unglaubliche Pflichtverletzungen seit langem Karrieresprungbrett eines Prüfers?

Wer die Vergleiche mit dem zur fast zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten Vorstand gesehen hat, der muss sich fragen, wie ist das bei der VR-Bank in Marktredwitz eigentlich möglich gewesen? Wenn die Kontrollorgane so etwas sehne, dann müssen die doch schnellsten handeln. Ihre Aufgabe ist es doch durch unfähige, durch korrupte Geschäftführung entstandenen weiter absehbaren Schaden zu begrenzen und für die Zukunft abzuwenden, ja ist ja fast zu erkennen dass die Geschäftsführung nur auf den eigenen Vorteil der Vorstände ausgerichtet gewesen sein könnte. Sogar der Verzicht auf eine ordentliche Organisation könnte darauf hinweisen.

Wieso haben die Aufsichtsräte und die Prüfer immer wieder gute Stimmung gemacht, obwohl sie schon bei der letzten Bilanz von Manfred Heger vor der Fusion eine Rücklagenauflösung durchgezogen, haben und die im durch die Vertreterversammlung zu beschließenden Gewinnverwendungsvorschlag 2001 (= Link) gar nicht aufgenommen haben? Laut Protokoll wurde die Rücklageentnahme den Vertretern nicht vorgetragen, wie es laut Lagebericht hätte sein müssen. Bereits damals muss sich die Risikolage in einem nicht vertretbaren Rahmen befunden haben, wenn man zum 31.12.2001 im Lagebericht von weiterhin nicht vertretbar schrieb. Und das Belügen der Mitglieder und der Öffentlichkeit setzte sich fort, wie man den anschließenden Lageberichten bei den Vermerken zur Risikosituation und zu den nicht mehr unterzubringenden Wertberichtigungen entnehmen kann.

Einmalig hat man die Vertreter dann am 14. Oktober 2004 auf der Vertreterversammlung ein wenig ins Bild gesetzt, welche unglaublichen Pflichtverletzungen bei der VR-Bank Marktredwitz abgelaufen waren. Die Folgen mit den aufgehäuften latenten Kreditrisiken und den Berg an Wertberichtigungen hat man aber gelinde verschwiegen. Die hat man Reinhold Wolf, Johannes Herzog und Werner Schelter lieber im Juni 2006 mit stolz geschwellter Brust aufzählen lassen, dass man auf dem besten Wege sei. Doch die Fragen hier in Eintrag Nr. 1601 (= Link) sprechen Bände und wer es nicht glaubt kann das Originalprotokoll noch mal durchlesen (Vertreterversammlung 2004 (= Link)).

Die Pflichtverletzungen waren die Summe der Pflichtverletzungen der Vorstände, der Kontrollpflichtverletzungen der Aufsichtsräte und der Prüfungspflichtverletzungen des Genossenschaftsverbandes Bayern. Darf daraus die Einstiegsleiter und das Karrieresprungbrett des Prüfers Johannes Herzog bestehen, oder gehört er viel mehr zu den Mitschuldigen? Ist es nicht gar Vorteilsnahme aus Gesetzesverstößen durch ihn? Bei der VR-Bank in Marktredwitz wurden nicht nur Kreditüberziehungen genehmigt, dort wurden die grundlegenden Regeln zur Betreibung des Bankgeschäftes gröbstens missachtet, gefördert durch die Untätigkeit des Aufsichtsrates und die Mithilfe der gesetzlich Prüfung. Und auch das BaFin hat nur weg gesehen.

   

Nr. 2396

Aus der Ferne

16. Oktober 2007, 14:54 Uhr

Betreff: Ist ein Geschenk an einen Kunden von 430.000 € keine Untreue?

Ich habe nach einem Beitrag zum Forderungsverzicht gesucht, der hier doch des Öfteren angesprochen wird. In Eintrag Nr. 2153 (= Link) hab ich es gefunden. Dort wird doch klar und deutlich aufgezeigt, dass mit dem Kunden eine Verzichtsvereinbarung getroffen wurde, dass ihm bei einer Zahlung von 660.000 € alle Forderungen, die bei knapp 1,1 Millionen plus wahrscheinlich irgendwelcher angelaufenen Vollstreckungs- und Gutachterkosten gelegen sein dürften. Sogar der unbestrittenen Verkehrswert dieser einzelnen Immobilie war anscheinen höher, sonst hätte man das nicht in die Vereinbarung zu dem Forderungsverzicht (= Link) mit rein geschrieben.

Im gleichen Eintrag ist auch ein Zeitungsbericht hinterlegt, wo 1 Mio. € laut Frankenpost (= Link) gezahlt worden sein sollen. Außerdem sollen ja noch unzählige weitere Sicherheiten frei gegeben worden sein. In dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) in einem der letzten Einträge wird auch geschrieben, dass die Verhandlung nach § 266 StGB, Untreue, verhandelt wurde. Ist es keine Untreue gegen das Vermögen einer Genossenschaft, wenn man so einen Betrag nachlässt, so steht es doch auch angeblich im Kommentar zum § 34 Genossenschaftsgesetz, dass das ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Vorstandes wäre.

Wenn dieser Fall nun dem Prüfungsverband und über den Wunsiedeler kreis auch dem BaFin bekannt ist, dann müssten die das doch verfolgen, oder nicht? Die dürfen sich doch auch nicht über die gesetzlichen Bestimmungen drüber hinweg setzen. Warum hat von denen keiner dafür gesorgt, dass man den Fall bei der letzten Vertreterversammlung dran genommen hat? Ich glaub nicht dass das erst im nächsten Jahr dran kommen dürfte. Da scheinen welche auf Zeit zu bauen und auf Vergessen. Oder haben die alle Bammel.

40 mal Freiheitsstrafe zu 3 Monaten, 12 mal zu 4 Monaten und 1 mal zu 9 Monaten, bei einem angeblichen Gesamtschaden von 1,6 Mio., DM noch wohl gemerkt, also 1,6 Mio. geteilt durch 53. Wo ist da das Strafmaß für 450.000 €, oder im Vergleich 900.000 DM? Helfen da neben den Vorständen auch der Aufsichtsrat und die oberste Bankaufsichtsbehörde die Sache zu vertuschen? Wenn es ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch wäre, wäre es zu verantworten solche Vorstände weiter tätig sein zu lassen?

Wer trägt diese Verantwortung? Man will doch sicher nicht unterstellen, dass die Frankenpost mit dem geflossenen Betrag lügt? Mussten die Mitglieder der VR-Bank das bezahlen, dass man die Braunen abgewehrt hat? Warum hat die Bank das Objekt nicht als Rettungserwerb direkt übernommen und dann selbst weiter verkauft? Es war ja offensichtlich auch nicht das ausschließliche Vermögen der Kunden um in die Gefahr zu kommen alle Verbindlichkeiten von denen übernehmen zu müssen? Ist es das Paradebeispiel wie man bei dieser Bank zwischen Vorstand, Aufsichtsrat, Genossenschaftsverband bis rauf zum BaFin verfährt und wie man mit den Eigentümern umgeht, wenn ein Vertreter gar danach fragt, ob es noch andere gleich gelagerte Fälle gäbe, wie damals am 30.06.2005 im Zusammenhang mit Flex? Werden die Mitglieder um das Genossenschaftsvermögen betrogen und auch noch kollektiv und miteinander abgestimmt angelogen?

   

Nr. 2395

Lesender

16. Oktober 2007, 12:43 Uhr

Betreff: Welches Strafmaß wäre für Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer angemessen?

Es gab einmal eine Raiffeisenbank, die sollte fusioniert werden, aber vielleicht war der Vorstand im Weg. Was tut man also, wenn Vorstand und Aufsichtsrat dort so störrisch sind, dass man sie nicht von dem guten Weg überzeugen kann? Man stochert und findet Einzelwertberichtigungen, denn der Herr über die letztendlich anzuwendende Bewertung ist man ja als Prüfungsverband selber. Parallelen zum
Gutachten Prof. Dr. Volker H. Peemöller (= Link) in Eintrag Nr. 2592 (= Link) sind dabei natürlich vollkommen unangebracht, über Einfluss eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes auf Schicksal und Geschäftsführung einer Kreditgenossenschaften ohne Rücksichtnahme auf Existenzen, und wären selbstverständlich rein zufällig.

Wenn man sich aber die Begründung der Richter in dem Urteil gegen den Vorstand einer Raiffeisenbank (= Link) genauer anschaut, denn sieht man mit welchem Maß man beim Genossenschaftsverband Bayern die Dinge angeht und dass der Gradmesser nicht eine festgestellte Schuld eines Vorstandes einer Bank sein kann, sondern ausschließlich selbst gefasste Ziele und Einschätzungen entscheiden, ob man Strafverfolgung betreibt, oder ob man Strafvereitlung betreibt. Wenn der betroffenen Vorstand dort zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung aus 53 Krediten und Kontoüberziehungen über seine eingeräumten Kompetenzen hinaus wegen § 266 StGB, Untreue, verurteilt wurde, dann hätten die Vorstände in Marktredwitz nach dem was auf der Vertreterversammlung im Jahr 2005 bekannt gegeben worden ist, für jeden Monat mit 300 Seiten an Überziehungen vielleicht Jahre aufgebrummt bekommen müssen. Da haätte man die unglaublichen Summen an unvertretbarem Risiko, abschreibungen und Wertberichtigungen noch gar nicht heranziehen müssen.

Doch wo der Kläger seine Aufgabe nicht erfüllt, da gibt es keinen Richter. Auf diese Art spielt ein genossenschaftlicher Verband gleich selber den Richter (und betreibt er damit auch Strafvereitlung?). Wenn dann der Staatsanwalt einem Bankvorstand auch noch eine Kronzeugenregelung einräumt, in dem er die Bereitstellung von Schmier- und Bestechungsgelder als nicht verfolgungswürdig ansieht und aus so einer Aussage ein Strafmaß für einen Bankkunden abgeleitet wird, was soll sich der mit dem Urteil bedachte Vorstand von Gerechtigkeit in unserem Land, von Gerechtigkeit im Genossenschaftswesen, halten? Und so tingelt Herr Götzl weiter durchs Land und beschwert sich, dass man die Banken zu angeblichen Hilfsscheriffs macht, anstatt dass er seinen eigenen Laden in Ordnung bringt, dem ihm der geschätzte Prüfer Wilhelm Frankenberger hinterlassen hat.

Zuerst muss der Verbandspräsident für die Bereinigung in Marktredwitz sorgen, bevor er große Töne spuckt. Erst dann kann er wieder über Glaubwürdigkeit seiner eigenen Worte selbst reden.

   

Nr. 2394

Aus Rawetz

16. Oktober 2007, 08:26 Uhr

Betreff: War Horst Pausch „der Aufsichtsrat“?

Elf Aufsichtsratsmitglieder hat es angeblich im Jahr 2004 gegeben bei der VR-Bank, aber wer hat denn den Satz ins Protokoll geschrieben und hat ihn auch noch beim Registergericht der Öffentlichkeit preis gegeben? Was da im Anhang von Eintrag Nr. 2611 (= Link) drin steht ist wirklich unglaublich. Der Aufsichtsratsvorsitzende gibt bekannt, dass zwischen dem Aufsichtsrat und Manfred Heger ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Der Aufsichtsrat stimmt dem zu. Ist das die Vollendung der Ich- und Wir-Form aus den alten Monarchien? Und wurde ist Vergangenheitsform. Es war schon durch und erledigt, die Sache mit Heger und das ohne den Rest des Aufsichtsrates. War Horst Pausch „der Aufsichtsrat" und die Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff die Zeremonienmeister, Regisseure oder die Intriganten? Waren die anderen zehn Aufsichtsräte nur die abnickenden Statisten - zu dem Vertrag unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch die noch nicht bekannten? Protokolle haben schließlich Beweischarakter.

   

Nr. 2393

Mitglied

15. Oktober 2007, 23:46 Uhr

Betreff: Marktdynamisch operativ steht das für rücksichtslos, unverfroren, skrupellos?

Was hat Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung 2004 (= Link) gesagt, sie seien marktdynamisch operativ handelnde Vorstände, die sich mit den Rahmenbedingungen schwer tun würden und gleichzeitig hat er sich für die gute Zusammenarbeit mit Manfred Heger bedankt, obwohl man den wahrscheinlich zwangsweise angesetzt hat? Wie kann man das marktdynamisch operativ übersetzen, in rücksichtslos, unverfroren, skrupellos, unterstütz von Aufsichtsräten und Revisoren gleichen Kalibers und gleicher Einstellung? Rücksichtslos und skrupellos gegen die eigenen Mitglieder und Kunden?

Entweder sie haben die Oma oder sonst wen mit unerlaubten Bürgschaftsklauseln aufs Eis gelockt, oder sie haben versucht über die Stichtagsverzinsung fast einen ganzen Monat bei jeder Kreditrate zu verdienen, oder sie haben gleich bei der Auszahlung noch einen oder mehrere Zinstage dazu geschlagen, weil sie die Verzinsung vor der Auszahlung haben laufen lassen. Die Lastschriften haben sie eine oder mehrere Tage früher belastet als erlaubt und wo sonst haben sie nicht überall eingegriffen. Und so sagt der Prüfer, der die Vorstände mit gedeckt hat, man hat sich nicht zu Schulden kommen lassen. Man hat bloß nicht nachgeschaut, ob Maschinen tatsächlich in Tschechien oder Polen gelandet sind oder ob die Gerätschaften, wie man in Eintrag Nr. 1372 (= Link) sehen kann, doch vielleicht wo anders besser untergebracht worden sein könnten, weil sie doch kein Schrott waren, wie Herr Herzog und Herr Heidel versuchen zu erklären.

Wann kommen die Sauereien endlich auf den Tisch und werden bereinigt? Hoffentlich kommt bald die Verhandlung zu dem Gutachten. Hoffentlich gibt es Gerechtigkeit und die Lumpereien aus der Zeit werden den Herren präsentiert. Denn trotzdem dass man die Kundschaft rücksichtslos abgesahnt hat, marktdynamisch und operativ hat man auch noch alles verprasst und hat sich von den Vertretern dafür den Freifahrtschein ausstellen lassen wollen, wenn die Goldmärchen dann auch noch nicht aufgegangen sind.

   

Nr. 2392

Beobachter

15. Oktober 2007, 15:47 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2611, Dienstaufhebung mit Manfred Heger

Ist es nicht unfassbar, was wir bei der VR-Bank Marktredwitz für Aufsichtsräte haben? Da steht in dem Aufsichtsratsprotokoll doch tatsächlich, Horst Pausch gibt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender bekannt, dass ein Dienstaufhebungsvertrag geschlossen wurde. Es steht nicht mal drin, dass die Aufsichtsräte, die dann alle auf dem Protokoll unterschrieben haben, überhaupt über den Vertragsinhalt Kenntnis genommen haben. Es hat sie einfach nicht interessiert. Sorgfaltspflicht, genauso wie sie es nicht interessiert hat, was der Vorstand mit dem Kreditfall Flex gemacht hat, wie er es gemacht hat, warum monatlich 300 Seiten Überziehungslisten entstanden sind. Es hat sie nicht interessiert als Aufsichtsrat, was da passiert ist und was im Vertrag mit Manfred Heger drin gestanden ist. Sind sie am 30. Juni 2005 aus allen Wolken gefallen, als Manfred Heger den Vertretern im Vorbeigehen gesagt, Horst Pausch und die Prüfer haben mit mir doch einen Vertragspassus eingefügt, unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch noch nicht bekannte? Hat das vorher nicht einmal Rainer Loos, der Nachfolger von Horst Pausch, gewusst? Nicht gewusst, weil sich keiner darum gekümmert hat? § 41 GenG (= Link) in Verbindung mit § 34 GenG (= Link) muss hier angewandt werden. Der Aufsichtsrat hat sich durch seine Untätigkeit an Kunden und Bank schwer verschuldet.

   

Nr. 2391

Mitglied

15. Oktober 2007, 15:19 Uhr

Betreff: Aufsichtsratsbeschluss vom 4. August 2004 zu Manfred Heger

Die Wortwahl in dem Aufsichtsratsbeschluss vom 4. August 2004 ist schon vielsagend. Ist es bei der VR-Bank in Marktredwitz so gewesen, dass man da den Vorsitzenden beim Aufsichtsrat oder beim Vorstand wirklich als Boss angesehen hat, wo die anderen bloß abnicken durften? Ich hab gedacht es zählen nur Mehrheitsbeschlüsse und der Aufsichtsratsvorsitzenden führt dann die gemeinsamen Entscheidungen aus? Aber der Vertrag mit dem Passus, unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche, auch die noch nicht bekannten, war von Manfred Heger und Horst Pausch wie es aussieht schon unterschrieben, bevor man die anderen Zehn überhaupt darüber informiert und geschweige denn gefragt hat. Wie sieht es denn mit dem Verständnis von SPD-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag und Bürgermeister einer Gemeinde, anderen ersten und zweiten Bürgermeistern, Kreisräten, Stadt- und Gemeinderäten aus, mit einem Beschluss eines Gremiums? Hätten die nicht alle sagen müssen, jetzt wo die Unterschrift drunter ist, müssen wir die Sache aus einem ganz anderen Blickwinkel sehen? Wir dürfen das gar nicht mehr absegnen, das war eine eigenmächtige Handlung, die den Aufsichtsrat ad absurdum führt?

Haben die Leute des Verbandes und der vielleicht auch noch unter Druck gesetzte Aufsichtsratsvorsitzenden Pausch an den Leuten vorbei, die die Genossenschaft gemeinschaftlich gegenüber den Vorständen vertreten sollen, diesen gesetzwidrigen Vertrag gemacht? Was sagen die Protokolle des Aufsichtsrates dazu, warum hat die Prüfung dies nicht aufgegriffen?

Ist eine Kreditgenossenschaft ein Saftladen, oder muss es nach gesetzmäßigen und satzungsgemäßen Bestimmungen ablaufen, oder sind die in Händen von Leuten, die damit jonglieren wie sie lustig sind? Sind Gesetze von den Prüfern nach Belieben einzuhalten oder zu brechen? Prüfern und Leuten, die uns wenige Monate später mit Gelaber und Gesülze von Vertrauen in der Nähe der Kunden was aufschwatzen, während sie nebenbei dann auch noch das Geld der Genossenschaft verschenken? Diese Leute, der Aufsichtsrat, die Prüfer haben unser Vertrauen schändlichst missbraucht, es darf nicht sein, dass einer der Prüfer auch noch Kriegsgewinnler spielt. Diese Zustände gehören gerade gerückt und die Schuldigen gnadenlos aufgezeigt und zur Verantwortung gezogen. Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass wer Heger, Wolf und Krämer schützte deren Verantwortung auf sich persönlich geladen hat und dafür einstehen muss.

Wenn 27,4 Mio. € Wertberichtigungen und all die sonst ausgebuchten Abschreibungen Untreue von diesen dreien waren und denen, die ihnen geholfen haben und wenn sie dafür schadensersatzpflichtig gegenüber der Genossenschaft wären, dann wären es durch diese Verträge, durch diese Handlungen und durch diese Zustimmungen jetzt auch alle Aufsichtsräte. Diese Leute sind nicht befähigt und auch nicht befugt das Dilemma der VR-Bank Marktredwitz aufzuarbeiten. Es gehört natürlich auch die Betrügerei mit den Stichtagsverzinsungen, den Wertstellungen und allem anderen einschließlich der Sicherheitenverwaltung und –verwertung mit dazu. So wie ihr Verhalten offen zu Tage tritt, so sind sie in keinem Fall an Aufklärung, sondern nur an Vertuschung interessiert.

Wer von Schmier- und Bestechungsgeld weiß, ja hofft darüber einen Kreditverlust aufzufangen und den Vorstand für 800.000 € ungesicherte Kredite ohne Bonitätsprüfung freispricht nachdem er auch vor Gericht dazu aussagt, dass er den Kunden erst kurze Zeit kennt, oder kennen wollte und ausschließlich den Kunden dann als Betrüger hinstellen will, macht man sich da als Aufsichtsrat nicht selbst der Beihilfe schuldig? Kein Aufsichtsrat hat etwas dagegen unternommen. Kein Aufsichtsrat hat sich am 11. Juli im Gerichtssaal blicken lassen, obwohl es sogar wochenlang hier im Gästebuch angekündigt war, man hat nur schnell die Vertreterversammlung vorher durch gepaukt. Und sogar da ging man das Risiko ein die Schuld auf die eigenen Schultern zu laden, weil man die Vertreter über die Sauerein im Hintergrund uninformiert ließ.

Wie war das mit Hehler und Stehler, oder mit Schmiere stehen? Oder wie war das mit Pfui Teufel !

   

Nr. 2390

Lesender

15. Oktober 2007, 12:53 Uhr

Betreff: Haben die Verbandsprüfer die Aufsichtsräte zu ungesetzlichen Verträgen genötigt

In den letzten Wochen sind hier auf dem Gästebuch ungeheuerliche Zusammenhänge angesprochen worden. So wurde in Eintrag Nr. 2562 über den Strafantrag gegen die Verbandsprüfer aufgezeigt, welche Rolle die bei der Abservierung der Vorstände gespielt haben können. Denn wenn man z. B. auch den Strafantrag gegen den ersten der Aufsichtsräte, Herrn Walter Lehner in Eintrag Nr. 2526 liest und bedenkt, dass ja alle Aufsichtsräte wahrscheinlich im gleichen Maße mit drin stecken, dann hatten die Prüfer ganz schon Material um den Aufsichtsrat unter Druck zu setzen. Und auch der Eintrag Nr. 2583 macht deutlich in welche Lage der Aufsichtsrat sich selber gebracht hat.

Man muss wirklich den Aufsichtsratsbeschluss wegen der Dienstaufhebung von Manfred Heger vom 4. August 2004 genau lesen hier klicken.... und sich dazu die Fragen im Eintrag Nr. 2595 dazu, ob die Aufhebungsverträge mit Manfred Heger und vielleicht auch mit Karl Krämer rechtlich unwirksam sind, dann schwitzt der Aufsichtsrat ganz gewaltig. Unter so einem Gesichtspunkt kann man vielleicht auch den Eintrag Nr. 2565 hier nachvollziehen, ob man Horst Pausch nach der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 vielleicht doch aus dem Amt gedrängt, oder gar geschmissen hat.

Haben vielleicht die Verbandsprüfer und im Jahr 2004 dabei Raimund Grothoff und Johannes Herzog, zuerst Horst Pausch zu diesem gesetzeswidrigen Vertrag genötigt? Im Aufsichtsratsprotokoll steht tatsächlich, der Vertrag wurde schon geschlossen. Die Aufsichtsräte hatten nur noch die Wahl hopp oder top. Entweder dem Vertrag zustimmen oder alles auffliegen zu lassen. Welcher Variante haben damals zehn Aufsichtsräte wohl zugestimmt? Und weil sie damals mitmachten, haben sie am 22. Mai 2006 bei Karl Krämer wieder mitgemacht und so hängen sie nun genauso mit drin über diese unsauberen Verträge im Untreuestrudel, wie die Vorstände selber? Wäre so etwas Nötigung oder nicht?

   

Nr. 2389

Leser

12. Oktober 2007, 20:48 Uhr

Betreff: Volks- und Raiffeisenbanken

Liebe Leser,
noch bin ich nicht Geschädigter einer Raiffeisen- oder Volksbank, weil ich mich als Mitglied einer Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden zu wehren vermag. Wenn so ein Verein oder explizit der Wunsiedeler-Kreis auftritt, dann sorgen deren kompetenten Akteure 1, 2 und 3 für Aufruhr bei Banken oder Sparkassen.

Fürchten Sie sich also nicht.

   

Nr. 2388

Nordlicht

12. Oktober 2007, 14:57 Uhr

Betreff: Vorteile von Genossenschaftsbanken?

Die letzten Beiträge haben es doch auf den Punkt gebracht.

Wo ist eigentlich der Vorteil für die Mitglieder einer Genossenschaftsbank gegenüber anderen Banken, wenn die Genossenschaftbanken sich nicht anders verhalten (dürfen?) als andere Banken?

Gibt es diese Vorteile - mal abgesehen von einer meist mickrigen Dividende (bezogen auf das Eigenkapital nicht das gezeichnte Kapital!) - überhaupt noch? Ist die Genossenschaftsbank nicht ein Relikt aus einer Zeit, die es heute eben nicht mehr gibt?

Warum werden die Vermögen der Genossenschaftsbanken, die durch nicht ausgeschüttete Gewinne in den Banken liegen, den kündigenden Mitgliedern nicht anteilig ausgezahlt?

Warum sind die Hürden für einen Rechtsformenwechsel so hoch gelegt, daß es praktisch nie jemand versucht? Warum hört man nie, daß ein Vorstand oder Aufsichtsrat mal den Rechtsformenwechsel z.B. in eine AG, vorschlägt, weil es für die Mitglieder - und nur um die geht es bei einer Genossenschaft - vorteilhaft wäre?

Warum übernehmen viele Genossenschaften die Mustersatzung des Genossenschaftsverbands, ja werben sogar bei Satzungsänderungen noch damit, diese offensichtlich eins zu eins zu übernehmen, anstatt zu prüfen, ob diese den Bedürfnissen ihrer Genossenschaft überhaupt gerecht wird oder eher den Belangen des Verbandes? Es ist schon seltsam, daß in vielen Satzungen steht, daß der Verband an jeder Vertreter-/Mitgliederversammlung teilnehmen kann und zu jeder Zeit das Wort ergreifen kann, um scheinbar "neutral" - im Sinne des Verbandes? - die Fragen zu beantworten oder nur um den Vorstand/Aufsichtsrat zu retten - wie bei der VR-Bank Marktredwitz geschehen?

Es gibt eigentlich nur eine Erklärung:
Den Eigentümern ist regelmäßig nicht bekannt, was in ihre Genossenschaftsbank passiert. Sie werden aber auch nicht darüber ausreichend aufgeklärt.

Auch die vermeintlich besser informierten Vertreterversammlungen führen eher zu neuen Fragen als zu Antworten:
- Wer stellt praktischer Weise die Vertreterliste vor der Wahl auf und bringt sie im Wahlausschuß zur Abstimmung?
- Macht der Ausdruck Wahl eigentlich noch Sinn, wenn es keine Alternative gibt?
- Hat schon mal jemand davon gehört, daß es mal eine zweite Liste gab, also eine Wahlalternative? Bei einer Bank wird das gerade von Mitgliedern versucht, aber vom Vorstand! mit allen Mitteln behindert.

Vorstand und Aufsichtsrat haben kein Interesse an einem Wechsel, denn die Gestaltung in der Form einer Genossenschaftsbank macht Sie zu kleinen Königen.
Diese schalten und walten - unter Aufsicht eines sich nach außen hin neutral gebenden Verbands mit Prüfmonopol und intensiver Beratungstätigkeit - mit einem z.T. genossenschaftsschädigenden Ergebnis und ohne Rücksicht auf Verluste, weil sie nicht damit rechnen müssen, daß mal ein Mitglied dagegen klagt, solange nur der Verband nichts sagt.

Wenn selbst solche offensichtlichen Vergehen wie bei der VR-Bank Marktredwitz dazu führen, daß (bisher) niemand in Regress genommen wurde, sondern sogar das Gegenteil stattfindet - Vorruhestand mit goldenem Handschlag und üppiger Pension zu Lasten der vorher geschädigten Bank; der ehemalige Prüfer, der alles gesehen haben müsste, wird Vorstand der Bank, die er vorher mit geschädigt hat -, dann bleibt es nicht aus, das System zu hinterfragen.

Das Prüfmonopol verknüpft mit einer Beratungstätigkeit, die eben nicht "neutral" ist, führt zu Abhängigkeiten, die in anderen Rechtsformen undenkbar sind.
Eine Beispiel dazu:
Auf einer Veranstaltung, wo es u.a. um die Abfindung für ein ausscheidendes Mitglied des Vorstands ging, behauptete ein Vorstandsmitglied eines Prüfverbands, daß er (ein Vorstandsmitglied des Prüfverbandes!) einem goldenen Handschlag nicht zustimmen würde!
Die unausgesprochene Absicht war offensichtlich, den Vertretern vorzugaukeln, daß wegen der Abfindungshöhe schon der Verband aufpassen würde.
Da kommt man schon ins grübeln, wenn der Vorstand eines Prüfverbandes als vorgeblich "neutrale" und "sachkundige" Stelle vorgibt in die Autonomie der Organe der Genossenschaftsbank derartig eingreifen zu können.

Man darf nicht alle Genossenschaftsbanken in einen Topf schmeißen.
Es gibt natürlich viele positive Beispiele für hervorragend geführte Genossenschaftsbanken. Aber die Negativbeispiele strahlen wie Leuchttürme durch die Nacht und blenden ob der skandalösen Verhältnisse den Betrachter anstatt ihnen den rechten Weg zu weisen.

   

Nr. 2387

Aus der Ferne

12. Oktober 2007, 14:55 Uhr

Betreff: Menschenverachtende Praxis?

Einer für alle, alle für Einen, so lautete der Slogan im Raiffeisensektor in der Phase des Aufbruchs, als das Bankgeschäft das Warengeschäft weit abhängte. Was ist aus dem Einen geworden? Er ist nur noch ein Teil einer Summe, manöverierbar, verschiebbar, als Individuum unbedeutend. Ohne Bedenken für sich selber scheint dieser Herr Herzog sogar die jetzt gesetzliche wieder festgeschriebenen Rechte missachten zu dürfen und verweigert Kopien der Abschlüsse, Abschriften der Versammlungsprotokolle, oder gibt es so knapp heraus, dass das Mitglied andere Rechte nicht in Anspruch nehmen kann. 10 % aller Mitglieder sollten es angeblich nach dem Willen der Verbände sein, wenn Mitglieder Anträge zur General- oder Vertreterversammlung stellen wollten, sonst wäre die Arbeit der Genossenschaft nur erschwert möglich. Wäre unter diesen Umständen überhaupt für ein Mitglied ein Mitspracherecht möglich gewesen, wenn er innerhalb der festgelegten Einladungsfristen über Tagesordnungspunkte erfährt und er wie dann bei der VR-Bank in Marktredwitz 1.700 Unterschriften auf seinen Anträgen benötigt hätte. Jetzt sind es 150 Unterschriften und das ist schon ein Ding der Unmöglichkeit.

Als was ist es zu bezeichnen, wenn Verbände solche Gesetzesvorschläge vorlegen? So viele Unterschriften auf einen Antrag würde nicht mal die ganze Mannschaft der VR-Bank Marktredwitz herkriegen. Entschuldigung, ist es schon Verarsche der Eigentümer? Ist es faktisch Entrechtung?

Und die Praxis, die sich die Herren um Herrn Pleister und in Bayern um Herrn Götzl ausgedacht haben mit dem, dass man zuerst den Kunden bewirbt, weil man ja doch am Kreditgeschäft am lukrativsten verdient, wenn er aber nichts mehr abwirft, oder wenn er vielleicht einfach unbequem wird, seine Forderung verkauft, ist das nicht menschenverachtend? Und hier zurück zu Marktredwitz, man hätte zum Stand 31.12.2005 eventuell jeden 8. Kreditkunden an diese sogenannten Heuschrecken abgegeben, denen einziges Ziel eigener Profit ist? Wird da nur eine Forderung verkauft oder werden da wie für diese Bank schon oft genannt die Schicksale hinter diesen 50 Millionen latenten Kreditrisiken verkauft?

Wer Herrn Herzogs Antrittsrede auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 gelesen hat, der kann dies umdeuten von Vertrauen in Ihrer Nähe, nämlich der Kunden, in Betrug und Verrat an diesem Vertrauens. Wenn das nicht aufhört, dann braucht es wirklich einen Aufschrei im Land. So sind die Kreditgenossenschaften eine Gefahr für die eigenen Kundschaft. Zustände wie in Marktredwitz könnten mir-nichts-dir-nichts ausgebügelt werden, weil die Bank sich schnellsten von selbst herbeigeführten Schwierigkeiten und Problemfällen elegant befreien könnte. In den Prüfungsberichten, erstellte von Leuten wie Herrn Herzog und Herrn Grothoff könnte dies sogar lobend erwähnt sein. Stellt das die Welt von Ursache und Wirkung nicht auf den Kopf? Unser Grundgesetz beruht auf dem Recht des Einzelnen. Ist der Einzelne bei den Kreditgenossenschaften nichts mehr wert außer dass man ihn ins Controlling gibt und prüft wie lange man an ihm verdient und ab wann man ihn nach London oder um die ganze Welt verkauft, oder ob man gar damit schon zu einem früheren Zeitpunkt selber besser Profit machen kann? Ist die Gier in den oberen Etagen bei den Genossen schon so weit gegangen?

   

Nr. 2386

Der Wissende

12. Oktober 2007, 11:18 Uhr

Betreff: Heuschreckenplage

Nach meinen Informationen wollen alle Volks-und Raiffeisenbanken demnächst auf ihre Auszüge aufdrucken, dass sie ihre AGB's geändert haben. Der Hinweis ist dahingehend, daß die Bank berechtigt ist, die Forderungen an Dritte zu verkaufen. Nach der Formulierung soll es so sein, wenn der Kunde keinen Widerspruch dagegen einlegt, ist diese Änderung von ihm genehmigt. Ich halte dies rechtlich als äußerst bedenklich, da die AGB's die Grundlage des des von Kunde und Bank miteinander abgeschlossenen Kontovertags, sowie Geschäftsbesorgungsvertrages waren. Da diese Geschäftsverbindung damals schrifltich fixiert wurde, ist eine Änderung der Geschäftsbasis nur wieder auf schrifltlichen beiderseitiger Genehmigung möglich. Das Ausdrucken auf den Kontoauszügen stellt meines Erachtens nur eine einseitige Willenserklärung zur Änderung der AGB's dar. Die Annahme dieser Änderung kann nur wiederum schriftlich vom Kunden erfolgen. Das Ausdrucken auf den Kontoauszügen stellt wieder auf die Informationsdefizite eines Großteils der Kunden ab, die man damit überrrumpeln will. Außerdem soll dieser Passus auf Anweisung/Empfehlung(?) des Genossenschaftsverbandes aufgedruckt werden.
Wie recht doch Prof. Dr. Peemöller schon vor Jahren in seinem Gutachten in Beitrag 2592 hatte, als er die starke Einflußnahme der Verbände in die Geschäftpolitik der "angeblich" rechtlich selbständigen Genossenschaftsbanken anprangerte.
Wie es scheint sollen durch den besagten Passus bereits vorgenommene Transaktionen im Nachhinein sanktioniert werden. Die jetzt bekannt gewordenen Fälle lassen erkennen, daß diese Vorgehensweise in Genossenschaftskreisen bereits Standard sind. Daraus lässt sich aber eine x-fache Dunkelziffer ableiten. Da es sich bei der Mehrzahl um notleidene Kredite handelt, fehlt den Betroffenen vielfach die wirtschaftliche Kraft, sich dagegen zu wehren.
Die Bedenken des Sparkassensektors wegen des Verstoßes gegen das Amtsgeheimnis sind nicht unbegründet. Da hier kundenbezogene Daten an Dritte weitergeben werden. Für den Genossenschaftssektor ist das Bankgeheimnis analog zum Amtsgeheimnis der Sparkasse zu behandeln. Da nach aller logischen Überlegung ein Käufer von Forderungen nicht nur die blanken Summen aufkauft, sondern auch die Kundendaten mit allen harten und weichen Faktoren mit übernimmt, ist diese Handhabung mit Sicherheit auch ein Fall der den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt werden sollte.
Diese dürfte unter Umständen auch für alle ehemaligen Schmidt-Bank Kunden interessant sein. Da hier die Forderungen von der Schmidt-Bank zur Resba, von dort zur Delmora und derzeit bei der Archon Capital Bank gelandet sind.

   

Nr. 2385

Erschrockener

12. Oktober 2007, 06:56 Uhr

Betreff: Heuschrecken und BAFIN

Ich bin ganz schön erschrocken als ich die Beiträge 2602, 2603 und 2605 gelesen habe.
Auch ich bin Kreditkunde und habe jetzt ein mulmiges Gefühl im Bauch. Soll ich weg von meiner VR-Bank und zur Sparkasse ?

Aber vielleicht sind ja die Banken gar nicht schuld, sondern es wurde von oben verordnet.

So steht es doch auch in dem Beitrag von WISO (auf der Seite 2 Mitte) hier klicken...
WISO fragt bei der Raiffeisenbank Borken nach und bekommt folgende Antwort:
Die Bankenaufsicht fordere die "Bereinigung Not leidender Kredite", und ein
Forderungsverkauf sei "schneller und günstiger, als die Verwertung selbst zu
betreiben oder einen Dienstleister damit zu beauftragen..........................


Welche Rolle spielt eigentlich die BAFIN dabei und wenn es stimmt, wie kann es sein dass eine Behörde zusieht wie Steuergelder en masse verschwendet und über ausländische Firmen die Umgehung des deutschen Steuerrechts betrieben wird.

Und kein deutscher Staatsanwalt greift ein.

Die Fragen werden von Mal zu Mal größer. Der faule Geschmack im Mund auch.

   

Nr. 2384

Beobachter

12. Oktober 2007, 00:56 Uhr

Betreff: Was tut sich im Deutschen Genossenschaftsbereich

In den letzten Tagen wurde neben den regionalen Presseberichten hier über die Situation der Sparkasse Hof und damit in Verbindung die der konkurrierenden Genossenschaftsbanken, etwas gestreift die VR-Bank Hof und genauer die VR-Bank Marktredwitz, diskutiert. Wenn man es genau sieht, dann wurde aber hier im Gästebuch aufgezeigt, wie es eine ordentlich arbeitende Bank machen muss, um Probleme, die in der Wirtschaftswelt auftreten können, absichern zu können. Auch wenn es bei der Sparkasse Hof diese Probleme gegeben hat, auch wenn nun ein Vorstand, wahrscheinlich der Kreditvorstand, vielleicht auch marktdynamisch operativ ausgerichtet, den Stuhl kostet, es gab ordentliche, vor allem zeitgerechte Risikovorsorge und es gab mit Sicherheit bei der Sparkasse Hof das Risikomanagement, dass bei der VR-Bank Marktredwitz gefehlt hatte, wie man im Protokoll der Vertreterversammlung, als nur einen Hinweis auf die unfassbaren Managementfehler, ja Verfehlungen, nachlesen kann. Bei der Sparkasse haben augenscheinlich die anderen Vorstände ihre Gesamtverantwortung gesehen und wahrgenommen, der Verwaltungsrat weitsichtig und aufmerksam gehandelt und der Giroverband als Prüfungsverband nicht die Augen vor einem Dilemma verschlossen. Mit anderen Worten, die Sparkasse lebt und wie es aussieht auch sogar noch ganz gut.

Eines wurde über die Diskussion aber wahrscheinlich unbeabsichtigt mehr als deutlich. Das Dreisäulen-Bankensystem in Deutschland scheint zu wackeln und zwar aus wirtschaftlichen Gründen. Der Abstand nach vorne scheint in der Ausstattung mit verdientem echten Eigenkapital scheint enorme Ausmaße zu haben. Auf der Basis des verdienten Kapitals könnte die VR-Bank Marktredwitz einen Höchstkredit ausreichen von 2,5 Mio. €. Die Differenz zu 7 Mio. € verdankt man dort geliehenem Eigenkapital, was teuer zu bezahlen ist.

Wenn man nun den Eintrag Nr. 2596 über den Forderungsverkauf und alles was man hier nun auch mit Heuschrecken beschreibt verfolgt, so darf man fragen, sind die Probleme breit zutage getreten? Wie steht es mit dem Sicherungsfonds? Wenn man das Gutachten in Nr. 2592 genau ließt, dann scheint es, dass die Prüfungsverbände in die Banken hinein soviel Einfluss haben, dass sie eigentlich die sind, die das Sagen haben und zumindest die Geschäftspolitik bestimmen und ob manche Erträge im Verbund nach oben geschoben werden müssen, gleichzeitig aber vorgeben die Banken unvoreingenommen zu prüfen. Wenn man es zusammenschiebt, dann prüft man sich fast selber. Eine tolle Konstruktion, wenn man an das Gute in den Menschen glauben will, hier anscheinend an das grenzenlos Gute bei den Leuten in genossenschaftlichen Verbänden. Eine allgemeine Lebenserfahrung scheint man außer Acht gelassen zu haben, zuviel Macht in einer Hand ist ungesund und Macht versaut auch gute Menschen.

Lieber Webmaster, wissen Sie es, wer überwacht den Sicherungsfonds? Auch Verbandsleute, oder die treuesten unter den Vorständen, die überall dabei sind? Wer überwacht ob es zehn, hundert oder tausend Bürgschaften für angeschlagene Banken gibt? Welche Summen sind da im Feuer, wer überwacht das? Warum hat man in Marktredwitz die nicht eingebuchten Einzelwertberichtigungen nicht mit Bürgschaften des Sicherungsfonds abgesichert? Oder war es vielleicht unbemerkt doch der Fall, neben dem, dass man als anwesender Revisor Manfred Heger zur Bilanz herzlichst gratulierte, obwohl er einen Verlust gebaut hatte, obwohl man im Fusionsgutachten bestätigte die Verschmelzung sei im Interesse der Mitglieder und Kunden, aber von einer Sanierung im Hintergrund hat man nichts gesagt. Nicht gesagt über die Risikolage außerhalb eines vertretbaren Rahmens? Macht versaut und im Zusammenhang mit der VR-Bank Marktredwitz wurde das Genossenschaftsgesetz nicht nur gebeugt und hin und her gedreht, es wurde mit Füßen getreten. Genauso wie andere gesetzliche Grundlagen im KWG, HGB, GWG und was noch alles. Da die BAG Hamm ein Teil des Sicherungssystems bei den Kreditgenossenschaften ist, ist hier wirklich ein Zusammenhang, mit der Wirtschaftlichkeit der Banken im Gesamten, der Verbund- und Spitzeninstitute? Das große Zahnrad wird bei den Verbänden gedreht und es funktioniert bis nach Rostock und bis nach Freiburg. Und die Rechte der Banken an den Rechenzentralen werden auf die Verbände übertragen. Wer bremst dann den generellen Text auf den Kontoauszügen? Macht und Einfluss, perfektioniert im Genossenschaftsbereich, um dass sich die Öffentlichkeit so wenig kümmert, weil es dort bisher außer dem beworbenen freien Weg schier unbeachtet war und keiner sich in dem Spezialgesetz auskennt, wo viele Bankvorstände das Gesetz in seinen Grundlagen gar nicht kennen und es nicht mal an der Akademie in Montabaur ordentlich vermittelt wird. Da kommt auch mir das Pfui Teufel.

   

Nr. 2383

Interessierte Gruppe aus Marktredwitz

12. Oktober 2007, 00:27 Uhr

Betreff: Herr Herzog bitte Spendenvergleich – Gewerbesteuervergleich

Von unserer Seite auf diesem Weg eine Frage an Herrn Herzog. Sie zeigen sich gerne mit breitem Lächeln in der Zeitung, wenn sie Spenden verteilen. Die großen Summen kommen aber selten aus dem Säckel der VR-Bank, sondern sind wie beim Gewinnsparen eingesammelte Gelder, über die Sie verfügen. Unsere Frage daher, wann hat die VR-Bank Marktredwitz, oder wahrscheinlich sogar noch zurück bis zur RV-Bank zum letzten Mal Gewerbesteuer bezahlt? Sie als ehemaliger Revisor haben und hatten doch sicher Vergleichszahlen zur Hand, wie viel im Landesdurchschnitt von den Volks- und Raiffeisenbanken an ihre Kommunen als Gewerbesteuer abgeführt wurden. Stehen Sie bitte mit geschlossenem Jackett vor alle hin und nicht nur vor Ihre Multiplikatoren Vertreter, bei denen Sie Ihre Versprechen auch nicht einhalten und sagen uns wie viel bei uns durch die Arbeit der Vorstände bis hin zu Ihnen verloren gegangen ist in den letzten zehn Jahren. In einer halben Stunde hat man uns gesagt, können Ihre Mitarbeiter das zusammen schreiben.

Es ist traurig wenn Sie verkünden welchem Verein Sie 490 € zugedacht haben, wenn man dabei bedenkt, dass Sie den Kindergärten die Spielgeräte vorenthalten und den Schulen das Geld, damit man nur kaputte Stühle und Tische austauschen könnte. Wenn es so kommt, wie bei Ihnen vor dem Haus, dass man mit dem Regenschirm um die Bank gehen muss, dass einem der Putz nicht auf den Kopf fällt, dann haben Sie als Bank seit Jahren keinen Meter Straße nicht mal um Ihre Geschäftsstellen herum bezahlt.

Vielleicht bereuen Sie die einmalige Bekanntgabe Ihrer Wertberichtigungen durch Reinhold Wolf, aber seien Sie Manns genug und klären uns über die Wertberichtigungen genau auf, wo sie jetzt stehen, wie die Entwicklung war seit dem Sie als Prüfer oder ihre Vorprüfer feststellen mussten, dass man über noch vertretbare Rahmen reden musste und wie viel man von dem latenten Kreditrisiko gleich rausgeworfen, ausgebucht hat, damit es in der Statistik weg war? Was ist, ein dreiviertel Jahr ist vorbei, was ist in diesem Jahr Sache? Haben Sie überhaupt soviel zusammen gekratzt, dass der Forderungsnachlass verdient werden kann, wenn Sie den schon nicht mehr ins letzte Jahr genommen haben, bloß damit Sie in der Versammlung nicht auch noch darüber reden mussten? Das ist die Information, die wir von Ihnen haben wollen. Und wenn die Vertreter die angedachte Multiplikatorenfunktion nicht ausfüllen oder nicht ausfüllen wollen, weil sie bei unangenehmen Themen lieber daheim bleiben als zur Versammlung zu gehen, dann kommen wir direkt auf Sie zu. Und dann fragen wir Sie, warum Sie immer nur zugesehen haben, wenn man uns gelöffelt und übervorteilt hat.

   

Nr. 2382

Kammerjäger

11. Oktober 2007, 23:29 Uhr

Betreff: Aufzwingung von allgemeinen Heuschreckenbedingungen

Ohne die Kreditnehmer zu fragen werden offenbar bei den Volks- und Raiffeisenbanken still und heimlich neue allgemeine Darlehensbedingungen eingeführt.

Es sind die gleichen Banker, die sich den Namen Friedrich Wilhelm Raiffeisen auf die Fahne geschrieben haben.
Es sind die gleichen Bänker die den Leuten glauben machen wollen, dass das was hier (wenn Sie hier klicken) zu lesen ist ... stimmt heute noch immer. Zur Dokumentation hier als als PDF-Datei für die Nachwelt

Die ehrenwerte Raiffeisengesellschaft hat ausgedient. Diese Banken haben ihr Ziel verfehlt.
Nicht mehr länger Raiffeisenbank XY eG sollte es heißen, sondern künftig anstelle des eG (eingetragene Genossenschaft)
besser eH (eingetragene Heuschreckenbank)

Aus den Rettern von damals sind die Henker von heute geworden.

Wer es noch immer nicht glaubt einfach hier lesen... und wenn das noch nicht reicht dann auch hier lesen.

Pfui Teufel :kotz: ihr kotzt mich an.

   

Nr. 2381

Wunsiedeler Kreis

11. Oktober 2007, 23:09 Uhr

Betreff: Heuschrecken – Forderungsverkauf auch im Bezug zu Eintrag Nr. 2596

Parallel zu den getätigten Einträgen zu Heuschrecken und Forderungsverkauf und speziell zu Eintrag Nr. 2596 ist man auf uns mit der Bitte zugegangen, uns des Themas etwas genauer anzunehmen. Es scheint tatsächlich so, dass manche Volks- und Raiffeisenbanken sogar über ein paar Zeilen auf einer Kontoauszugsmitteilung es versuchen abzufedern, dass man Forderungen verkaufen kann. Wir warnen dringendst, liebe Leser unserer Seiten, widersprechen Sie unverzüglich solchen Mitteilung oder auch anderen Schriftstücken. Auf dieser Basis dürfte es für die Banken schwer sein in bestehende Verträge einzugreifen. Lassen Sie sich bei einer Kreditgewährung aufklären, ob es irgendwo in den Bedingungen versteckt ist, das die Gläubigerin Raiffeisen-, Volksbank das Recht zum Verkauf der Forderung hat. Wenn es sich im Genossenschaftsbereich als gängige Praxis ergäbe, raten wir dazu für jeden Kunden, über Zusatzvereinbarungen, die durchaus gängig und möglich sind, dieses Recht für alle Zeiten auszuschließen. Schon bei der Verwendung des Wortes Recht dreht sich unter der Betrachtung des gesunden Menschenverstandes der Magen um.

Der Einfallsreichtum, ja die Skrupellosigkeit scheint unter der Flagge des Bürgermeisters aus dem Rheinland und Begründer der Darlehenskassenvereine und des preußischen Reichstagsabgeordneten und Vaters des Genossenschaftsgesetzes inzwischen die wildesten Blüten zu treiben. Wir werden unsererseits dem nachgehen, ob aus reiner Gewinnsucht heraus die Vermeidung deutscher Steuern der Grund sein könnte, wie schon angedeutet wurde. Auf jeden Fall werden wir aber rechtlich klären lassen, ob dies bei bestehenden Verträgen möglich gemacht werden kann und ob eine solche AGB-Klausel überhaupt haltbar ist. Man stelle sich vor, man könnte auf diese Art und Weise mit dem Kunden verfahren und ihn unter Druck setzen.

Wem ein solcher Fall inzwischen bekannt wäre, so oder so, und ein Betroffener bereit ist sein Recht über ein Gerichtsverfahren zu erstreiten, den bitten wir sich mit uns in Verbindung zu setzen. Dankbar sind wir für jede Information von leisen oder auch massiven Hinweisen aus den Volks- und Raiffeisenbank heraus, in der Art wie oben aufgezeigt. Wenn es gewünscht wird, werden wir jeden einzelnen Fall unter Wahrung der persönlichen Identität hier aufzeigen. Ja wir werden es brandmarken, da auch wir schockiert sind. Notfalls werden wir jeden Einzelfall dem zuständigen Verband und auch dem Bundesverband zur Stellungnahme vorlegen. Der Part sonstige Gästebuch-Einträge könnte gefüllt werden. Es bestätigt, dass es immer wieder etwas gibt, was einen neue Spitze auf den Berg der Ungeheuerlichkeiten aufsetzt.

   

Nr. 2380

Genossenschafter

11. Oktober 2007, 21:14 Uhr

Betreff: Gästebuch

Die Beiträge in diesem Gästebuch interessieren mich schon sehr lange. Als langjähriger Raiffeisenkunde und Mitglied verstehe ich nicht warum die Vorstände und Aufsichtsräte tun und lassen können war sie wollen. Also ist die Bankaufsicht auch nur ein teueres Räderwerk in diesem Lande und die Prüfung der Raiffeisenbanken nur eine Luftnummer, wenn nur zugesehen oder gedeckt wird.

Ich habe es mir erst erklären lassen, warum allgemeine Darlehensbedingungen zum Darlehensvertrag von den Raiffeisen- oder Volksbanken geändert werden sollen. Da bin ich nicht einverstanden. Seit 15 Jahren habe ich immer meine Zinsen für mein Wohnhausdarlehen gezahlt und getilgt und mein Girokonto nie überzogen. Muß ich nun damit rechnen, daß mein Darlehen verkauft wird, damit die Bank Gewinne steigert und ich dann auf einmal versteigert werde? Dann kann ich mich gleich aufhängen wenn mir keiner hilft und die Heuschrecken nun auch in den Teilhaberbanken ihr Unwesen treiben.

Pfui Teufel ich schäme mich und bin froh darüber, daß ich nicht mehr Vertreter in unserer Raiffeisenbank bin. Deshalb werde ich wohl total verkauft. Hoffentlich gibt der Wunsiedeler Kreis nicht klein bei und hilft uns.

   

Nr. 2379

Test

11. Oktober 2007, 14:15 Uhr

Betreff: Test

schau ma mal ....

Kommentar:
Wer hat sich da einen Scherz erlaubt?

   

Nr. 2378

Gesehen

11. Oktober 2007, 13:37 Uhr

Betreff: Zum Gutachten in 2592

16 Seiten lang beschrieben, wo die Wurzel des Übels steckt im deutschen genossenschaftlichen Bankenwesen. In diesem Gutachten in Nr. 2592 sind haargenau die Probleme beschreiben, die die Banken vor Ort darin hindern ausschließlich für ihre Kunden und Mitglieder da zu sein und nicht ein unselbstständiges Rädchen im großen Spiel abgeben zu müssen. Und die wirtschaftliche Entwicklung bei einer vernünftigen Bankgrößen, die wirklich nicht im Milliardenbereich liegt, zeigt auch, dass es viel gesündere Strukturen gibt. Wenn sich dann korrupte Bankleute verstehen sich mit Verbandsgrößen kurz zu schließen, mit ihnen persönliche, freundschaftliche Allianzen hinter den Kulissen zustande bringen, eine solche Milliardenbank führen, wie es bei Manfred Heger mit der letzten DM-Bilanz auch noch der Fall war, dann kommen Zustände wie bei der VR-Bank in Marktredwitz heraus. Was Haifisch aus dem Bereich Sachsen dazu beimischt, dass zeigt, dass die Beispiele vielfältig sind. Man weiß nicht mehr wer auf wen mehr Einfluss nehmen kann, diese Bankgrößen über ihre Funktionen beim Verband, oder der Verband über die Prüfung? Irgendeiner hat mal die Nase oben und nutzt es schamlos aus. Auf dieser Waage zu leben ist gefährlich und wenig nach vorne bringend. Die Wurzel des Übels ist die Vereinigung von Prüfung und Verbandstätigkeit. Dies ist ein unermessliches Instrument die Dinge von Leuten schieben zu lassen, die vom Bankgeschäft in der Praxis weit weg sind. Auch wenn der bayerische Verband oft in der Kritik stand, das BaFin hat sich leider immer wieder vor den Karren des GVB spannen lassen. Ein Skandal wie in Marktredwitz von Lug und Trug gegenüber den Vertretern und Mitgliedern über ungesetzliche Verträge mit den Vorständen nach den unbegreiflichen Kreditverlusten bis hin zur Bilanzverbiegung bestätigt in allen Punkten diese vielleicht nicht mehr ganz junge Gutachten, aber es ist up to date, mehr als je zuvor.

   

Nr. 2377

Beobachter

11. Oktober 2007, 09:44 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2594, Aufhebungsverträge rechtlich unwirksam?

Warum verschweigt der Aufsichtsrat der VR-Bank welche Vereinbarung man mit Karl Krämer getroffen hat, nach dem man es ja bei Manfred Heger auch schon so praktiziert hat? Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht in § 34 GenG führen zu Haftungsansprüchen und § 41 GenG (= Link) schreibt, dies gilt für den Aufsichtsrat analog § 34. In § 34 steht aber auch, dass die Beweislast umgekehrt wird, der Vorstand also seine Unschuld beweisen muss. Warum beweist uns dazu analog der Aufsichtsrat nicht seine Unschuld, dass er für die Verträge mit Heger und Krämer nicht haftbar zu machen ist für gesetzeswidrige Freistellungsverträge gegenüber den unfähigen Vorständen? Warum hätte man sie sonst entfernen müssen?

   

Nr. 2376

Genosse

11. Oktober 2007, 00:24 Uhr

Betreff: Wenn die Heuschrecke zweimal klingelt

Liebe Raiffeisenkunden seid auf der Hut. Nicht dass ihr auch noch verkauft werdet.
Wie das bei den - auf den christlichen Werten von Friedrich Wilhelm Raiffeisen gegründeten - Raiffeisenbank passiert, beschreibt der beigefügte Bericht.
Webmaster bitte einfügen, zum Lesen hier klicken ....

Also passt auf eure Kredite auf.

   

Nr. 2375

Beobachter

10. Oktober 2007, 22:32 Uhr

Betreff: Zum veröffentlichten Gutachten in Nr. 2592

Man sieht doch, dass es andere Meinungen gibt zum Genossenschaftswesen als dass der Werbung und der wunderschönen blauen Brillen. Ein Professor hat sich die Arbeit gemacht die Dinge aus einer objektiven Sichtweise darzustellen, was aus einer Genossenschaft so werden kann, wenn Tausende von Mitgliedern von nicht mal 100 Vertretern „vertreten“ werden sollen und wenn die Leistungsfähigkeit einer solchen von der Beschränkung abhängen soll, dass ein Einzelner nur Rechte hat, wenn er weitere 149 auf seine Seite bringt. Abhängigkeit von Kreditgenossenschaft von Verbänden, auf deren Urteil das BaFin ohne eigene Überprüfung Bankschicksale über die Vorstandsbesetzung bestimmen können und damit natürlich auch die Abhängigkeit der Vorstände selber von Prüfern, die oft sich schon als Revisor als die besseren Geschäftsleiter präsentieren, obwohl sie vom Tagesgeschäft, vom Kontakt mit dem Kunden meist keine Ahnung haben. Es gibt schon Ursachen, warum die genossenschaftlichen Banken am Markt verlieren. Dass die Vorstände inzwischen mehr auf die Prüfer als auf die Kunden achten, ist eine ganz wesentliche davon. Die Umstände, wie sie sich auch in den Lageberichtsvermerken wiederspiegeln, was die Verbände oft als objektive Prüfung verstehen, oder ob man es eher unbemerkt als Zuckerbrot und Peitsche im Hintergrund bezeichnen muss, kann man für die VR-Bank Marktredwitz unumwunden mit ja bezeichnen. Anscheinend erfährt man positiv Kritisches wirklich nur über den Wunsiedeler Kreis, wenn Stimmen wie in Beitrag Nr. 2564 sicher dem nicht folgen werden. War sie vielleicht wirklich direkt aus dem Verbandsumfeld?

   

Nr. 2374

Webmaster

10. Oktober 2007, 14:34 Uhr

Betreff: War Herr Herzog als Prüfer unbefangen, sind Aufhebungsverträge Heger und Krämer rechtlich unwirksam

Wunsiedeler Kreis, den 10. Oktober 2007

Offener Brief an
Herrn Johannes Herzog, Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz eG,
Herrn Werner Schelter, Aufsichtsratsvorsitzender der VR-Bank Marktredwitz eG,
Gesamtaufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz

1. Unbefangenheit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei angestrebter Vorstandsposition bei der zu prüfenden Bank
2. Rechtliche Unwirksamkeit der Aufhebungsverträge mit den Vorständen Manfred Heger und Karl Krämer
3. Verzicht auf gesicherte Forderungen bei Waldeslust und Jägerstüberl

Sehr geehrter Herr Herzog, sehr geehrter Herr Schelter, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz,

1. ein Gutachten des Professors Dr. Volker H. Peemöller, welches wir auch in einem unserer letzten Einträge im Gästebuch der Internetseite Wunsiedeler Kreis veröffentlicht haben, sagt aus, dass ein Abschlussprüfer als befangen abzulehnen sei, wenn er in Verbindung zur prüfenden Institution steht, oder Vorteilsnahme zu erwarten ist. Ob die Abberufung von Herrn Manfred Heger zu Recht oder zu Unrecht war, in jedem Fall hat es dazu geführt, dass Herr Herzog seine Nachfolge angetreten hat, auch wenn Herr Wolf einige Zeit als Vorstandssprecher fungierte. Sehen Sie daraus keine Befangenheitsmoment, dass Sie Herr Herzog unverzüglich zur Niederlegung der Prüfertätigkeit veranlassen hätte müssen, sobald Sie sich mit dem Gedanken befassten, Vorstand der Bank zu werden? Ist sogar die Bewerbung durch Sie für diese Position als mit dem Prüfungsrecht und mit den Prüfungsaufgaben nicht vereinbar zu bezeichnen? Wie konnten Sie jemand vorbehaltlos prüfen bei dem Sie eine Bewerbung vorlegten?

2. Die Frage an Herrn Schelter und die Aufsichtsräte lautet, dass Gutachten zeigt auf, dass Aufhebungsverträge mit Vorständen mit beiderseitigem Verzicht auf etwaige Ansprüche seitens der Bank rechtlich unwirksam sind, wenn sie nicht von der Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung gebilligt wird. Das Schriftstück verweist dabei auf die Kommentierung zum Genossenschaftsgesetz, Lang/Weidmüller, 32. Aufl. Rdn. 131 zu § 34. In neuesten Ausgaben könnte sich die Randziffer-Nr. verschoben haben.

Halten Sie unter diesen Aspekten den Vertrag für wirksam? Halten Sie das Verhalten des Aufsichtsrates im Fall der Dienstaufhebung Manfred Heger, teilweise nachzulesen beim Registergericht Hof, vom 4. August 2004 selbst für rechtlich einwandfrei? Warum hat der Aufsichtsrat die Vertreterversammlung nicht über den Vertrag aufgeklärt, obwohl es offensichtlich notwendig gewesen wäre? Dies geschah als Randbemerkung nur durch Herrn Heger selbst. Wollte der Aufsichtsrat mit dem Verschweigen des Vertragsinhaltes Haftungsansprüche gegen Mitglieder des Aufsichtsrates vermeiden? War der Rücktritt von einem ihrem Amtsvorgänger, Horst Pausch, unmittelbar nach der Vertreterversammlung vom 14.10.2004 mit dem Aufhebungsvertrag in Verbindung zu bringen?

Sehen Sie eine Möglichkeit den Vertrag anzufechten, da Herr Heger als Vorstand über die gesetzlichen Grundlagen Bescheid hätte wissen müssen und somit von sich aus einen rechtswidrigen und damit sittenwidrigen Vertrag anstrebte? Wird der Aufsichtsrat Ansprüche gegen Herrn Heger geltend machen, außerhalb der am 30.06.2005 und am 27.06.2007 auf Vertreterversammlungen vorgetragenen Fälle?

War der Aufsichtsrat über den am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel verhandelten Fall so informiert, wie es sich aus der Aussage von Vorstand Wolf ergeben hatte, dass Schmier- und Bestechungsgelder zur Einfädelung eines Goldhandels und zum Flughafentransfer von diesem an den Kunden oder Überbringer ausgezahlt worden sind? Warum haben Sie die Versammlung am 27.06.2007 nicht so informiert? Warum war niemand vom Aufsichtsrat bei der Gerichtsverhandlung anwesend, noch sonst ein aktiv tätiger Vertreter der Bank außer dem Pensionär Wolf, dem man dazu noch sämtliche Bankunterlagen mitgab? Werden Sie die Fälle vom 30.06.2005 und 27.06.2007 noch mal einer Versammlung vortragen unter dem vorgenannten Gesichtspunkt? Wurde die Versammlung vom 30.06.2005 ordentlich informiert? Stimmt es, dass 300 Seiten Überziehungslisten monatlich entstanden sind, verursacht durch angeblich nur einen Vorstand ohne Gegenkontrolle des Gesamtvorstandes? Stimmt es, dass der Aufsichtsrat die Kredite unter der Großkreditgrenze nicht kontrolliert hat? Die Aussage des Prüfer Grothoff er konnte sie nicht kontrollieren widerspricht Gesetz und Satzung, sind wir uns in diesem Punkt einig?

Sind Sie bereit den Aufhebungsvertrag Karl Krämer den Vertretern in einer Versammlung und daher auch allen Mitgliedern gemäß Einsichtsrecht nach § 47 GenG in die Protokolle offen zu legen? Sind Sie bereit die Konditionen des Vertrages offen zu legen, soweit zusätzliche Verpflichtungen durch die Bank eingegangen worden wären, oder in diesem Fall ebenfalls ein Verzicht auf etwaige Ansprüche zwischen diesem ehemaligen Vorstand und dem Aufsichtsrat vereinbart wurden? Warum verweigert der Aufsichtsrat die Aussage dazu, ob überhaupt eine derartige Vereinbarung getroffen wurde? Hat der Genossenschaftsverband zu den beiden Verträgen geraten und eventuell die Vertragsentwürfe vorgelegt? Wieso wurde die erste Dienstaufhebung mit Karl Krämer mit der Prüfungsdienstleitung und bei Anwesenheit des nicht mehr in Diensten des GVB tätigen Herrn Grothoff durchgeführt? Lagen die Verfehlung schon so weit zurück und wurden nicht früher vorgebracht? Warum?

3. Wie können Sie es vereinbaren, dass Sie einen Verzicht auf gesicherte Forderung von zirka 430.000 € vom Februar / März 2007 den Vertretern in der Versammlung vom 27.06.2007 vorenthalten haben? Ebenfalls laut Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu § 34 ist dies ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines Vorstandes. Haben Sie den Vorfall im Aufsichtsrat gewürdigt und selbst bewertet? Haben Sie Herr Schelter noch als Notvorstand tätig an Beratungen zu dieser Angelegenheit teilgenommen, waren Beratungen dahingehend auch ohne Ihre Beteiligung noch während dieser Periode? Ist die Angelegenheit durch eine externe Prüfung ebenfalls aufgearbeitet worden? Warum wurde der Verzicht auf diese Forderung nicht im Jahresabschluss 2006 verarbeitet, obwohl es die Bilanzierungsrichtlinien so vorschreiben?

Wir bitten um Ihre Antworten an bekannte Adresse bis zum Freitag, den 12. Oktober 2007. Eine Weigerung Ihrerseits müssten wir als Zugeständnis auffassen und Ermittlungsbehörden um Klärung und Feststellung von haftungsrelevanten Tatsachen bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Bleil

   

Nr. 2373

Beobachter

10. Oktober 2007, 11:28 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 2592, Der Weg der VR-Bank in die Wertberichtigungen

In Eintrag Nr. 2592 wird vom latenten Risiko der Kunden geschrieben, überhaupt Kreditkunde bei der VR-Bank Marktredwitz gewesen zu sein. Mit der Situation der falschen Abrechnungen muss man ja fast meinen es ist überhaupt ein Risiko im Leben auf Heger, Wolf und Krämer und auch seinen Helfern im Aufsichtsrat und bei den Revisoren gestoßen zu sein. Doch der Hinweis von Reinhold Wolf am 29.06.2006 zum latenten Kreditrisiko der Bank sagt, dass es nicht jeder 10. Kunde war, der sich in dieser Einstufung befand, sonder jeder 8. Euro im Ausleihungsbereich war davon betroffen.

Was nun ein Teil der Arbeit von Johannes Herzog ist, nachdem man als Prüfer nur weggesehen hatte, zeigt sich auch wieder in den Abschlüssen der Bank. Reinhold Wolf hat nämlich im selben Satz erklärt, dass im Jahr 2005 diese latenten Kreditrisiken um 8,3 Mio. € abgenommen hatten. Gleichzeitig hatten auch die Ausleihungen um 28 Millionen abgenommen, nach dem Motto, Qualität vor Quantität. Da kommt schnell die Vermutung auf, dass für die betroffenen Kunden das bisher für sie selber unbekannte latente Risiko der Verbindung zu dieser Bank schnell ein echtes Problem werden konnte, wenn die Bank sie einfach raus geworfen hat um ihre Risikostruktur zu verbessern. Haben diese Kunden bei anderen Banken eine adäquate Anschlussfinanzierung erhalten, mussten Opa und Oma ihr Erspartes her geben oder drohte Hausverkauf oder Privatinsolvenz? Der genossenschaftliche Förderauftrag lässt grüßen.

   

Nr. 2372

Webmaster

10. Oktober 2007, 11:07 Uhr

Betreff: Gutachten zu Konflikten bei der Arbeit der genossenschaftlichen Prüfungsverbände

Uns wurde ein Gutachten über die Arbeit genossenschaftlicher Prüfungsverbände übermittelt, welches zwar nicht mehr ganz neu ist, aber heut noch so zutreffend sein dürfte, wie zum Entstehungszeitpunkt. Wir fügen dies hier zur eigenen Betrachtung ein, dass sich jeder Gästebuchleser seine eigenes Bild machen kann. Das auf der Genossenschaftsseite sehr geheim gehaltene Papier nimmt kritisch Stellung zur genossenschaftlichen Prüfung in verschiedenen Konfliktpunkten zum Handelsgesetzbuch und zum Aktienrecht, es geht ein auf Abhängigkeit von Prüfung und Bank, aber vor allem der Abhängigkeit und der Machtlosigkeit der Entscheidungsträger Vorstand und Aufsichtsrat in der Bank selber. Treffend auch in unseren Augen dürfte der Hinweis darauf sein, dass die Größenordnungen der Genossenschaften in zwischen zu unüberschaubaren Mitgliederstrukturen geführt haben und dieses Unüberschaubar nicht positiv gesehen werden kann, sondern Einwirkung auf Gesetzgebungsverfahren und Ausrichtung des Genossenschaftswesen sich in den Händen der Verbände (Einfluss allerorten) und großer Genossenschaften befindet.

Sehr interessant war für uns auch gleich auf Seite 2 unten, dass beiderseitiger Verzicht auf Ansprüche im Falle eines Aufhebungsvertrages seitens der Bank rechtlich unwirksam sein sollen, wenn diese nicht von der Vertreterversammlung gebilligt werden. Von was man nichts weiß, wie im Falle Heger oder auch Krämer, kann man doch nicht billigen.

Herzliche Grüße

Ihr Webmaster

   

Nr. 2371

Kunde

10. Oktober 2007, 09:33 Uhr

Betreff: Der Weg der VR-Bank in die Wertberichtigungen

Die Zusammenführung der Lageberichtsvermerke im Anhang zu Beitrag 2590 ist das Aufzeigen der Bank in die Katastrophe. Die Überschrift könnte nicht treffender sein, ‚Der Weg der VR-Bank Marktredwitz eG in die latenten Kreditrisiken, Wertberichtigungen und Abschreibungen’ und als Nachsatz könnte man anfügen, gepflastert mit den ungezählten persönlichen Schicksalen im Kundenkreis der Bank.

Was hat man uns da alles verschwiegen, wie die Bank heruntergewirtschaftet ist. Wenn man das Verhältnis zu unseren Sparkasse betrachtet, dann sieht man, wie eine Bank wirklich ausgestattet sein muss. Vielleicht haben auch die den Bogen mit den Kreditverlusten überspannt, aber da war das Risiko kalkulierbar, das die Bank eingegangen ist. Wenn dafür der Vorstand in Hof seinen Vertrag nicht verlängert bekommt, so wird es seine Gründe haben. Wenn aber auf der Seite der Genossenschaftsbanken die Vorstände um alles auf der Welt abgeschirmt werden, wenn Aufhebungsverträge gemacht werden, wo nichts, aber auch gar nichts nach außen dringen soll, die Kerle aber dafür nicht für ihre miserable Arbeit zur Rechenschaft gezogen werde, wenn Helfer für Goldtransporte aus Afrika von 100 Kilogramm im Handgepäck gleichzeitig auch zu Helfern in den Vorstandssessel gebraucht werden, dann ist es am Ende mit der Moral.

So hat Reinhold Wolf trotz seiner alleine über die Zahlen abzulesenden Unfähigkeit, seiner am 11. Juli vor Gericht bewiesenen Skrupellosigkeit, die auch zu erkennen war, in dem er wie Manfred Heger anscheinend bereit war, das Risiko für die Bank grenzenlos zu gestalten, Johannes Herzog bis zuletzt nach dem KWG das Vieraugenprinzip aufrecht erhalten dürfen, oder aus der Sicht der Mitglieder müssen. Dafür deckt nun Johannes Herzog im Nachhinein die Sauereien mit den Abrechnungen, wo man schier keinen Kunden ausließ in den letzten Jahrzehnten um ihn zu begrabschen und nach Silberlingen abzusuchen.

Keine Erträge, keine Reserven, aber Kundenbetrug. So muss man es bezeichnen. Keine Moral auf dem Weg in das Chaos der Risikosituation der Bank. Keine Lust, keine Befähigung, aber auch von Dritten keine Aufforderung, dabei eine ordentliche Organisation aufzustellen und das Kreditrisiko zu kontrollieren, oder wie es so toll fachchinesisch heißt, Kreditrisikomanagement zu betreiben. Man muss fast annehmen, den Burschen wäre eine funktionierende Organisation selber im Weg gewesen. Es ist unglaublich, was auf der Seite im Anhang zum Eintrag 2590 drin steht, von oben bis unten, von Kreditrisiken auch weiterhin (ja wo waren sie denn dann vorher?) in vertretbare Rahmen zurückzuführen über Risikostruktur verschlechtert, spürbar verschlechtert, zu den Einzelwertberichtigungen, die nicht vollständig vorgenommen werden konnten bis hin zur Offenbarung, dass man jeden 10. Kreditkunden in diese Kategorie latent gefährdet einstufen musste.

All die Jahre hat man Kunden geworben, man hat ihnen aber verschwiegen, dass das latente Risiko bei ihnen selber gelegen hat, dass man ihnen Heger, Wolf und Krämer mit Beiwerk vorgesetzt hat und heute den Vertuscher Johannes Herzog, der mit dem Forderungsverzicht zu Lasten der Mitglieder auch schon sein erstes bekanntes Kapitel selbst hinzugefügt hat, natürlich neben all den unbekannten Kapiteln, die sich hinter negativen Risikoklasse, Wertberichtigungen und Abschreibung in einer solche unfassbaren Größenordnung verbergen. Der Mantel des Vertuschens bei der VR-Bank trägt den Namen Genossenschaftsverband Bayern aus dessen Kreis auch noch ein Gewinner aus dem Saustall und Misthaufen erwachsen sollte, nämlich der heutige Vorstandsvorsitzende und frühere Prüfer.

   

Nr. 2370

Interssierter

10. Oktober 2007, 08:18 Uhr

Betreff: Vertreterversammlung vom 30.06.2005

Hallo Webmaster, mich würde die Vertreterversammlung vom 30.06.2005 noch mal interessieren, es ist immer so mühsam zurückzublättern. Da hat man die Mitglieder und die Vertreter ganz schöner vera... . Können Sie die hier nochmal anhängen, bitte.

   

Nr. 2369

Leser

10. Oktober 2007, 08:03 Uhr

Betreff: Dem breiten Publikum noch mal die Hinweise in den Lageberichten zeigen

Ich sehe es als notwendig an dem breiten Publikum noch mal die Lageberichtsvermerke der VR-Bank Marktredwitz von 2001 bis 2003 zum latenten Kreditrisiko und den Einzelwertberichtigungen im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sparkasse Hof aufzuzeigen. Bei dem Link ist zu beachten, wie Reinhold Wolf dann am 29.06.2006 im Nachhinein erstmals etwas Genaueres zum Kreditrisiko offen legte. Eigentlich müsste man alle drei Bestätigungsvermerke des GVB zu den jeweiligen Abschlüssen mit dazu hängen um zu sehen wer vom Vorstand des Verbandes neben Herrn Revisionsdirektor Hilkenbach die einfach mit unterschrieben hat. Die Vorstände dort müsste man fragen, ob sie das auch gelesen haben, wo sie ihren „Wirtschaftsprüfer“ drunter gesetzt haben. Wenn ja, dann werden Antworten darauf schwer, wenn nein, müsste es eigentlich Konsequenzen nach sich ziehen.

Mindestens die Bilanzen der Jahre 2002 und 2003 wurden schon von Herrn Grothoff und Herrn Herzog in Marktredwitz geprüft. Somit würden sie direkt in der Verantwortung für diese Lagebericht bei der VR-Bank stehen

   

Nr. 2368

Auch Kunde

9. Oktober 2007, 11:51 Uhr

Betreff: Das Glashaus

Der Beitrag von in 2565 lässt erkennen, dass der Wunsiedeler Kreis jetzt die Verbandsleutchen aufgeschreckt hat. Oder es war ein Vorstand, der seine Geno-Bank ebenfalls nur mit unlauteren Mitteln über Wasser halten kann. Da sollte der Schreiber daran denken: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen."
Wenn in der VR-Bank Marktredwitz fast über zwei Jahrzehnte die Kunden systematisch über den Tisch gezogen werden, weil es im Prinzip keiner nachrechnen konnte, dann unterstellt man den Webmaster einseitiges Handeln. Derjenige welcher die Wahrheit sagt ist nun mal nicht beliebt. Insbesondere, wenn dabei auch noch Verfehlungen ans Tageslicht kommen, die strafrechtlich zu würdigen sind. Da ist es fast schon als "Geniestreich" zu bezeichnen, wenn man auf diese dummdreiste Art meint, man könnte den Stein - bessser gesagt den Bergrutsch mit einem Strohhalm noch aufhalten, an den man sich klammert. Die bisher scheinbar uneinnehmbare Festung Genossenschaftsverband und gesetzliche Prüfung scheinen doch auf Sand gebaut. Bei manchen Untaten dauert es länger, bis sie erkennbar werden, aber dafür um so heftiger. Dass diese Dinge auch noch von der ´Verbandsprüfung gedeckt und mitgetragen wurden, versteht man als einfacher rechtschaffener Bürger überhaupt nicht. Für was haben wir eigentlich die Bankenaufsicht? Ist man dort nur beschäftigt, seine eigenen Sessel warm zu halten. Herr Sanio ich fordere Sie auf, endlich einmal den Genossenschaftsverbänden auf die Finger zu klopfen. Das was hier bei uns in Marktredwitz und auch anderswo abläuft, muss Ihren Leuten doch schon lange bekannt sein. Warum mussten erst Leute mit Zivilcourage den Generalstaatsanwalt, den Petitionausschuss des Bundestages und andere staatliche Institiutionen einschalten, damit Ihre Behörde aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Wir sind das Volk und Ihre staatliche Institution hat die Interessen der Bürger zu vertreten und nichts anderes. Wenn Ihr dazu nicht in der Lage seid, dann sperrt Eure Bude zu, dann das viele Geld das Ihr kostet ist dann bei cariattiven Zwecken besser angelegt.
Wir Kunden haben den Wunsiedeler Kreis, der unsere Interessen vertritt und unerschrocken gegen Willkür, Bauernschläue und Verschlagenheit auftritt.
Der Kampf ist aber noch lange nicht zu Ende. Da der Betrug mit den Wertstellungen erst zu Gunsten von uns Kunden korrigiert werden muss. Ungeachtet dessen, dass der Schaden der bei vielen Éinzelschicksalen angerichtet wurde, ins Unermessliche geht.
Wenn man in unserer Bank noch einen Funken von Anstand und Ehre hätte, würde man endlich dieses leidige Thema abarbeiten. Aber wie es scheint rechnet man immer noch mit der Unwissenheit von uns Kunden. Wie es Karl Krämer vor Gericht formulierte, hatte man 17 Jahre die Kunden abgezockt und hofft jetzt scheinbar darauf, dass es wieder solange dauert, bis man für seine Schweinereien bezahlt und darauf vertraut, dass bis dahin die nächste Generation diese Ansprüche nicht weiter verfolgt.

   

Nr. 2367

Lesender

8. Oktober 2007, 11:23 Uhr

Betreff: Wo ist denn der aus 2565 mit dem schlechten Gewissen?

Wo ist denn jetzt der aus Nr. 2565 mit der Frage nach dem schlechten Gewissen? War er vom Verband oder war es ein genervter Vorstand? Wo sind denn die Gelder die man in 150 Jahre Genossenschaftswesen verdient hat? 250 Millionen auf der hohen Kante bei einer Sparkasse und keine 10 bei unserer VR-Bank. Will hier jemand dem Wunsiedeler Kreis ein schlechtes Gewissen einreden der selber gar keines mehr hat? War es so schlimm bei den Kreditgenossenschaften, dass man in den Rädchen bei der EDV drehen musste um an den automatischen Belastungen bei den Giro- und KK-Konten noch ein paar Zinstage herauszuquetschen. Sonst gab's wahrscheinlich Anweisungen wie man zu verfahren hatte oder Einzelfallentscheidungen nach dem Prinzip, darf's denn ein bisschen mehr sein? Den Rentner hat man abgezockt und den Firmen das Eigenkapital geklaut.

Warum haben Heger und Konsorten nichts verdient? Nicht weil unsere Region das nicht hergegeben hat, sondern weil Sackkarrenfahrer halt die Voraussetzung doch nicht mitgebracht haben oder Schusterlehrlinge und weil sie in ihrem Größenwahn mit den anderen nicht mithalten konnten und darum das Risiko auch noch hergeholt haben. Und wenn bei der Sparkasse über Kredite von 70 Millionen € entschieden werden kann und die Kreditgrenze bei der Genossenschaftsbank laufend zurückfällt und jetzt noch knapp 7 Mio. betragen dürfte, dann spaltet man vielleicht schon mal einen Kredit in mehrere Portionen auf, der eigentlich nur einer ist, wenn man neidisch auf andere Größen ist, oder sonst das Geschäft nicht her kriegt um die Prüfungskosten zu zahlen. Der alte Arbeitgeber muss ja von seinem Günstling auch seinen Anteil abkriegen. Zuerst wegschauen und dann daran verdienen, so läuft die Fruchtfolge im Genossenschaftsbereich, wenn man am Futtertrog sitzt oder ihn dahin stellen kann, wo man will.

   

Nr. 2366

Kunde

8. Oktober 2007, 09:46 Uhr

Betreff: Ist die VR-Bank im Verhältnis zur Sparkasse Pleite?

Dass Banken mit Millionen um sich werfen, dass ist bekannt, aber das mit den Millionen im Eigenkapital, dass ist mir fast ein bisschen zu kompliziert. Aber wenn ich die Größen der Bank sehe, dass die Sparkasse in Hof vier- bis fünfmal so groß ist wie unsere VR-Bank in Marktredwitz, dann kann ich das auch lesen, was der Unterschied zwischen 9 Millionen Rücklagen und 100 Millionen sind. Anscheinend schafft es die Sparkasse sogar noch Ihre Eigenkapital so zu verstecken, dass man noch eineinhalb mal soviel gar nicht in die Bilanzen schreibt und Reinhold Wolf hat ja im Oktober 2004 verkünden müssen, dass er diese stillen Reserven im Eigenkapital gebraucht hat um die Kreditverluste nur ein bisschen auszugleichen, weil hier beim Wunsiedeler Kreis ja das auch noch breit getreten wird, dass die Wertberichtigungen 2002 und 2003 gar nicht komplett verbucht worden sind.

Was sind das für Leute bei der Raiffeisen- und Volksbank? Da beklaut man die eigenen Kunden und Mitglieder mit den Wertstellungen und mit dem, dass man die Kreditraten einen Monat vorher auf dem Girokonto belastet, bevor man es bei den Darlehen gut schreibt und dann lässt man Karl Krämer im Jahr 2002 vor Gericht auch noch sagen, wie blöd die Kundschaft doch ist, weil wir es ja 17 Jahre gar nicht gespannt haben, wie sie uns abgefingert haben. Anstatt ihn zur Rechenschaft zu ziehen, gibt man ihm noch ein Jahresgehalt mit, bevor er in Rente und lebenslangem bestem Zubrot durch uns gehen kann. Wenn sich die Revision als gesetzliche Prüfung bezeichnet, dann weiß ich auch nicht was bei den Genossenschaftsbanken los ist, dass ist ja die Hilfsmannschaft der Betrüger, oder wie soll man das bezeichnen?

Jeden Pfennig werde ich zurückverlangen, wenn das Urteil da ist. Ich hoff der Wunsiedeler Kreis wird es uns allen zur Verfügung stellen. Wer Heger, Wolf und Krämer Pension zahlt, der kann uns unser Geld auch zurückgeben, egal ob das verdiente Kapital zum leben oder zum Sterben der Bank reicht.

   

Nr. 2365

Gesehen

7. Oktober 2007, 13:26 Uhr

Betreff: Eigenkaptal angemessen oder schlecht

Im Geschäftsbericth der VR-Bank Hof steht, dass das Eigenkapital für die Bank dieser Größenordnung angemessen sei. Das dürfte wohl etwas geschönt sein, wenn der Rücklageanteil ungefähr bei der Hälfte des Durchschnittes beim Genossenschaftsverband liegt. Dann müsste die Kapitalausstattung der Sparkasse Hof, aber auch noch die der Fichtelgebirgssparkasse bombastisch sein.

   

Nr. 2364

Beobachter

7. Oktober 2007, 11:30 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 2577, Kirche mit der Sparkasse beim Dorf lassen

Eigentlich ist es schade, dass die Sparkasse Hof ihren Geschäftsbericht nicht ins Internet stellt. Doch meistens ist es so, dass gute Abschlüsse runter geredet werden und schlechte gut präsentiert werden. Ein bisschen stolz, wie in Marktredwitz geschehen über die Selbstinszenierung vom 27. Juni 2006, ist dafür ein sehr gutes Beispiel.

Wo aber die Dramatik wirklich liegt, da hilft ein Blick in den Geschäftsbericht der VR-Bank Hof zum Vergleich. Neben dem Jahresabschluss von Seite 17 bis 19 ist die Seite 9 hoch interessant. Hier der Link: http://www.vrbank-hof.de/etc/medialib/yh2681/downloads/jahresbericht.Par.0001.File.tmp/Jahresbericht%202005.pdf . Auf Seite 9 wird Mitgliederentwicklung aber auch ganz aufschlussreich die Eigenkapitalentwicklung aufgezeigt. Der Sprung nach oben kommt durch die Fusion zustande.

Aus der Bilanz sieht man die Bilanzsumme von knapp 900 Mio. €, aber die Rücklagen liegen bei 23,8 Mio. €. Wenn man die Balken der Eigenkapitalentwicklung dem der Mitgliederentwicklung gegenüberstellt, so sieht man, dass die Mitgliederzahl von 2002 bis 2005 in vier Jahren fast konstant geblieben ist, also aus dem Bereich eventuell auch wenig Eigenkapitalzufluss kam. Aber das Eigenkapital bei der VR-Bank Hof selber hat in diesen Jahren von 40,5 Mio. auf 36,8 Mio. oder um 4,7 Mio. € und fast 12 % abgenommen. Weist das bei der VR-Bank darauf hin, dass da die versteuerten Pauschalwertberichtigungen über Kreditverluste aufgezehrt wurden? Wie ist die Wertberichtigungssituation bei der VR-Bank in Hof? Ist die bisher genauso verschleiert worden gegenüber den Vertretern wie bei der VR-Bank Marktredwitz?

Was ist los bei den Genossenschaftsbanken unserer Region? Die VR-Bank Marktredwitz darbt mit 9 Mio. € Rücklagen und 1,3 Mio. € Pauschalwertberichtigung aus der letztjährigen Körperschaftssteuerausschüttung durch die Steuerreform (!), aber nicht aus steuerbaren Gewinnen, bei 400 Mio. € Geschäftsvolumen, die VR-Bank Hof ist durch die Fusion mit den etwas gesünderen Partner vielleicht bei den Rücklagen auch nur bei 23 Mio. € und muss die Eigenkapitalaufbesserungen mit Nachrangmitteln von 12 Millionen teuer bezahlen, damit das Geschäftsvolumen von 900 Mio. zu bewältigen ist. Was war da mit dem Versprechen von Herrn Schaller, man würde mit den Kunden ordentlich umgehen? Hatte man Angst, die Marktredwitzer Situation würde herüber schwappen, oder eher nur die Kritik an der Arbeit? Die Sparkasse ist zweimal so groß in Hof, doch das Geschäftsgebiet der VR-Bank geht weit in Richtung Plauen hinein. Die Sparkasse hat mit ihrer genannten Eigenkapitalquote von 16 % un dem daraus resultierenden erwirtschafteten und versteuerten Eigenkapital von 250 Mio. € das Elffache an Rücklagen in der Hinterhand und gegenüber der Marktredwitzer VR-Bank wie schon aufgezeigt sogar das 25-fache. Muss man die Frankenpost auffordern bei der VR-Bank Hof, aber auch bei der VR-Bank Marktredwitz, genauer nachzufragen nach Wertberichtigungen und Entwicklungen in den letzten Jahren, die man im Detail verschwiegen hat?

Wenn man die Sparkasse nun als krank darstellen will, so liegen die Genossenschaftsbanken im Fall Hof auf der Intensivstation und die VR-Bank Marktredwitz auf dem Sterbebett. Eine Zusammenführung dieser beiden Banken, wie vielleicht mit der Verbindung über den Ex-Qualitätsprüfer Johannes Herzog angedacht gewesen, würde nur die Schwierigkeiten und Probleme summieren. Ohne Unterstützung von außen wird es nicht gehen. Doch diese Unterstützung wurde in Marktredwitz offensichtlich bisher vermieden? Warum, weil dann zuerst Köpfe rollen müssten, die das alles zu verantworten haben? Und die werden geschützt bis zum Ende einschließlich dieses Ex-Prüfers. Geschützt bis zum bitteren Ende.

   

Nr. 2363

Beobachter

7. Oktober 2007, 02:11 Uhr

Betreff: Verfehlungen bei der VR-Bank deutlich aufzeigen

Wie würde es um die VR-Bank in Marktredwitz ausschauen, wenn demnächst ein Urteil gegen sie im Zusammenhang mit den falschen Wertstellungen und den unberechtigten Gebühren ergehen würde. Das Landgericht hat doch schon im Frühjahr 2002 mit der Beauftragung zum Beweisfeststellungsbeschluss eigentlich schon eine klein wenig auf die eigene Meinung hingedeutet. Ein so teures Gutachten, dass müssen sich die Richter schon gut überlegt haben. Wenn also die Richtung bestätigt wird, dann ist die Wahrscheinlichkeit auch vorhanden, dass das Gericht dem Gutachten folgt und dem Kreditnehmer und Kunden die Ansprüche bestätigt.

Nun haben aber sämtliche Vorstände in dieser Zeit bis hin zu Johannes Herzog diesen Prozess in den Lageberichten verschwiegen. Dass es angegeben hätte werden müssen, zeigen die Vermerke dazu zum Urteil zu den Stichtagsverzinsungen mit dem dazu anhängenden Ordnungsgeldverfahren. Wenn da eine riesen Forderungswelle auf die Bank zukommt, dann hat man beginnend mit dem Abschluss 2001 auf die Risikovorsorge dafür verzichtet. Ob das den Sicherungsfonds freut, wenn er für diese alte Kamelle vielleicht die Bank stützen müsste und vielleicht nicht allzu knapp? Wäre dass nicht auch eine Art von Bilanzfälschung, Vorspiegelung unrichtiger Verhältnisse, Nutzung von Eigenkapital mit Auswirkung auf die Kreditgrenzen, dass eigentlich dieser Position zuzuordnen gewesen wäre?

Wie muss man es jetzt sehen, wenn man bei der Sparkasse Hof mit dem bombigen Eigenkapital solche Schlagzeilen aufwirft und es einen Vorstand den Posten kostet? Man muss aufmerksam den Bericht von Reinhold Wolf selbst lesen, im Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004. Es war nicht Manfred Heger alleine, es war der gesamte Vorstand der Schuld war, so seine Worte und die Probleme wären in Marktredwitz die gleichen gewesen wie bei der Raiffeisenbank Arzberg. Wie ist es also zu sehen mit der Verschuldung aus Kreditrisiken in nicht vertretbarem Rahmen zum Ende 2001 und dann 2002 und 2003, als die problembehafteten Engagements weiter anwuchsen und 2003 sogar noch erheblich. Was ist Untreue der Vorstände aus ihrer täglichen Arbeit heraus? Verluste produzieren ohne Ende, ohne eine geeignete Organisation für den Geschäftsbetrieb und die Risikoeindämmung zu erstellen? Was ist Strafvereitlung, oder gar Beihilfe, wenn man so etwas nicht anzeigt, ja durch die eigene Untätigkeit im Kollegenkreis und den Aufsichtsorganen einschließlich gesetzlicher Prüfung begünstigt oder gar noch fördert? Warum die Unterstützung über die Bilanzen durch den Verband bis hin eventuell zur massiven Steuerverkürzung? Der Prüfer der das alles mit unterschrieben hat heute der Vorstand der Bank? Das wird in nächster Zeit aufzuarbeiten sein.

Würde die Sparkasse ihre Wertberichtigungen auch nicht buchen, oder machen die das doch eher mit Links, oder was würde die Aufsicht bei der Bezirksregierung dazu sagen, beim Giroverband, beim BaFin?

   

Nr. 2362

Genossenschaftler

6. Oktober 2007, 19:32 Uhr

Betreff: Wird die Sache mit Untreue in den Köpfen langsam bewusst

Wird bei der VR-Bank Marktredwitz in den Köpfen der Verantwortlichen endlich bewusst, dass es sich nicht eine unbedeutende Angelegenheit handelt, wenn man Wertberichtigungen aufbaut, natürlich neben den Kreditabschreibungen, die man da gar nicht mehr rein schreibt, sondern gleich ganz ausbucht, die heute das Dreifache der verdienten Rücklagen ausmachen, wenn Bilanzen dreht, weil man diese Wertberichtigungen nicht mehr im Ertrag unterbringt? Man kann nur sagen das ist ein Verbrechen, egal ob man es im Sinne des Strafgesetzbuches sieht, oder im moralischen Sinn. Jeden zehnten Kreditkunden in diese Einteilung zu bringen, dass ist ein Verbrechen gegen diese Menschen oder auch die Betriebe.

Und so wehren sich die Vorstände mit Händen und Füßen mit den Rückzahlung, sowohl bei den Stichtagsverzinsungen, wo man sich auf Verjährung raus redet, oder dass es kein Privatkredit, sondern Gewerbekredite wären, aber natürlich im Fall mit den Wertstellungen in KK und Giro. Ein Urteil, durch das Gutachten schon sehr nahe dran, und aus einem Fall werden tausende. Eine unglaubliche Lawine. Der eine Fall kostet vielleicht das Jahresergebnis, die anderen den Bestand der Bank, aber auch die Positionen der Vorstände. Es würde sich wahrscheinlich bis in den Verband hinein abspielen, wenn man attestiert bekommen würde, dass man auch da das Prozesskostenrisiko nicht schon spätestens 2001 oder 2002 mit Vorsorge aufgenommen hat.

Bei der VR-Bank Marktredwitz könnte es eine rühmliche Ausnahme geben, dass die Staatsanwaltschaft wegen Untreue ermittelt und das nicht von Prüfern ausgeht, sondern dass die Prüfer sich hier sogar in die Rolle gedrängt sehen könnten, das Verteidigung wegen eigener Untätigkeit notwendig werden könnte. Was macht dann ein Vorstand, der auch schon zu diesen Prüfern gehört hat? Wenn man aus Nöten anderer Vorteile erzielt, ist das Erpressung, Nötigung, wenn man einen gesetzliche Auftrag zum eigenen Nutzen umfunktioniert, wäre das Betrug, oder wie wäre das zu bewerten?

Auch die Relation Wertberichtigungen zu Forderungsbestand ist bei der Sparkasse Hof vielleicht auch, dass die Wertberichtigung an 10 % des Forderungsbestandes heranreichen, aber die Sparkasse kann ganz anders und auch gegenüber dem Kunden viel vorsichtiger und kulanter umgehen. Die VR-Bank benötigte dazu im Vergleich zur Sparkasse Hof Rücklagen in Höhe von 125 Mio. € und nicht von 10 Mio. €. Jede Nachsicht gegenüber einem Kunden im Abschreibungsfall kostet direkt Eigenkapital, so muss man die bilanzielle Buchung dazu sehen. Da sind 10 Mio. schnell weg und wirklich kein Polster, sondern Notbestand. Die Risikobereitschaft der Vorstände, unkontrolliert und ungebändigt durch Verband und Aufsichtsrat, kostete die Bank Eigenkapital, nachdem man neben zu auch noch keine Gewinne zusammenbrachte, die man zurücklegen konnte. Und wie man bei der Sparkasse 40 Kilometer nördlich sieht, man konnte zurücklegen, sogar sehr ordentlich.

Wird in den Köpfen endlich bewusst, was unsauberes Arbeiten ist an der Spitze einer Kreditgenossenschaft, was Untreue bedeuten kann im Zusammenhang mit 27,4 Mio. € Wertberichtigungen. Mit Marth und Dittrich hatte man das Thema doch schon mal auf dem Tisch, warum hat man nicht weiter gedacht? Musste man sich selber retten, hat man nicht bedenken wollen, was die Folgen der Arbeit tief im Genossenschaftswesen verwurzelter aber marktdynamisch operativ handelnder Vorstände waren, die es schwer hatten die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu erfüllen? Die Klammern dieses letzten Halbsatzes umspannen die Aussage von Verbandsvorstand Gschrey im März 2007 im Rosenthal-Theater in Selb zurück zum 14. Oktober 2004 im Vortragssaal der VR-Bank in Marktredwitz zum Geschäftsbericht dieses so bedachten Vorstandes.

   

Nr. 2361

Empörter Wissender

6. Oktober 2007, 12:54 Uhr

Betreff: Abrechnungsbetrug gutmachen und aufräumen

Was soll das Pippifaxgetue um die Sparkasse Hof.. Die Finger würden sich die Vorstände der VR-Bank abschlecken bis zur Schulte hoch, wenn Sie so eine Situation hätten. Als ich heute die Zeitungsausschnitt im Internet gelesen habe, habe ich zuerst gedacht ich hab mich verguckt. Ich wollte bei der Zeitung anrufen, ob die beim Eigenkapital der Sparkasse aus 6,4 % Eigenkapital ungewollt 16 % gemacht haben. Aber wahrscheinlich stimmt es. Die weisen 100 Mio. € (!!!) an Sicherungsrücklagen aus und haben wahrscheinlich nebenher 150 Mio. € (!!!) an Pauschalwertberichtigungen gebildet, das man den Bilanzen der letzten Jahren nicht angesehen hat wie bombig eine Sparkasse ohne Ausschüttungsnotwendigkeit verdient. Darum auch die Klage gegen die Gewährträgerhaftung auf europäischem Feld.

Wie schon geschrieben, die Sparkasse Hof ist 4 ½ mal so groß wie die VR-Bank Marktredwitz. Die Sparkasse Hof hat zweimal soviel Wertberichtigungen in der Bilanz stehen als EWB. Vielleicht haben Sie auf dieser Basis wirklich der Wirtschaft geholfen, wenn man nicht jeden Schlechten gleich eliminiert hat. Da besteht keine Not den Kunden raus zu schmeißen, koste es was es wolle, um die latenten Risiken im Verhältnis runter zu bringen. Das Theater trifft Falsche und ein Vorstand ist das Notopfer. Bei der VR-Bank sind die Kunden in Masse die Notopfer. Die Sparkasse könnte die Rückforderungen aus den Abrechnungen, die die VR-Bank drücken, im Vorbeigehen erledigen und würde es vielleicht auch tun. Die VR-Bank droht daran zugrunde zu gehen. Wiederholung, die Sparkasse ist 4 ½ mal so groß, die Sparkasse hat 25 mal soviel selbstverdientes, versteuertes Eigenkapital zur Verfügung wie die VR-Bank im Fichtelgebirgskreis. Dort wird es rappeln, dass es raucht und das sich die Balken biegen. Dort muss aufgeräumt werden.

Werte Frankenpost auch ich wiederhole, überlegen Sie sich den Artikel „Ein bisschen stolz“ vom 27. Juni 2006 nochmal im Verhältnis zu dem wie über die Sparkasse berichtet wird. Gehen Sie auf Distanz zur VR-Bank und berichten Sie wie es von einer objektiven Ortszeitung gewünscht werden muss. Nicht bei der Sparkasse müssen Köpfe rollen, die haben ihre Vorsorge über gutes Arbeiten längst getroffen. Wenn die VR-Bank Hof mit zirka 1 Milliarde € Bilanzsumme diese Kapitalwerte sieht, dann müssen Schaller und Kollegen die Augen tränen, mit welchen mächtigen Konkurrenten sie es zu tun haben, der sie nur gnädigerweise mit an den Futtertrog lässt. In Marktredwitz ist das Maß des Erträglichen bei der VR-Bank nicht erst seit diesen Tagen überschritten.

Werte Bürgermeister, werte Kreisräte im Gremium der VR-Bank Aufsichtsrat, auch im Kreistag von Wunsiedel wird die Situation der Sparkasse sicher besprochen. Heucheln Sie, oder weinen auch Sie innerlich, wenn Sie die Situation der VR-Bank daneben stellen? Diese Bank bringt nicht mal mehr den Teppich hoch unter dem sie liegt. Sie haben Jahre und Jahrzehnte daran mitgewirkt, es ist Zeit diese unsägliche Ära zu beenden, entweder mit ihrer Hilfe oder mit Ihnen an der Seite der alten und neuen Vorstände.

   

Nr. 2360

Insider

6. Oktober 2007, 11:14 Uhr

Betreff: Pressekonferenz der Sparkasse Hof

Der Fairness halber soll hier auch der heutige Artikel in der Frankenpost aufgezeigt werden, wo die Sparkasse ihre Probleme aus eigener Sicht darstellt: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/bayerntitelseite/art2445,722674 Auch in Oberfranken-TV wurde dazu berichtet. Erklärungsbedürftig ist der Eigenkapitalquotient. Wenn die Sparkasse Eigenkapitalkomponenten besitzt, die nicht in der Bilanz aufgedeckt sind und dort nicht ersichtlich sind, dann verstecken die Sparkasse ganz gehörig ihre Gewinne in den Pauschalwertberichtigungen, dann würde man ¾ des Eigenkapitals vor der Öffentlichkeit verstecken. Und nebenbei wären die einzigen Nutznießer aus der Arbeite de Sparkasse die Verwaltungsratsvorsitzenden, die viel Geld bekommen. Aber die Kreis, Städte und Kommunen bekämen nie was ab und würden mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen, die Haftung bleibt aber für Verluste. Unter der heute geschilderten Kapitalausstattung kann die Sparkasse Hof Höchstkrediten mit 72 Mio. € vergeben. Der Verwaltungsrat müsste nach KWG § 13 erst bei einem Kredit von 24.000.000 € gefragt werden. Hoffentlich ist das intern niedriger angesetzt.

Bei der VR-Bank Marktredwitz liegt der Höchstkredit mit viel geliehenem Eigenkapital bei knapp über 7 Mio. €. Wenn jetzt die Sparkasse Hof bei 288 Mio. € Eigenkapital und davon 250 Mio. verdient und versteuert, mit 60 Mio. € Wertberichtigungen so in die Schlagzeilen gerät, ja welche Dimensionen bekommen dann die 27,4 Mio. € Wertberichtigungen bei der VR-Bank bei selbsterwirtschafteten Rücklagen von 10 Mio. €? Das ist ja die Umkehr der Verhältnisse und die Potenz der Not und die reinste Katastrophe.

   

Nr. 2359

Belesener

6. Oktober 2007, 01:25 Uhr

Betreff: Kredite mit leichter Hand

Als im Neuen Tag über die 30 Millionen Wertberichtigungen geschrieben wurde hat dort auch ein schöner Kommentar daneben gestanden, auf den ich hier gern verlinken möchte. Drin stand, so faul ist selbst die Nordoberpfalz nicht. Kann man das ausdehnen, so faul ist selbst Nordost-Oberfranken nicht? Dazu: http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1020625-145,1,0.html

Zum Beitrag 2578 über die Sparkasse Hof ist selbstverständlich zu sagen, dass die Sparkasse Hof eine schier exzellente Ausstattung mit Sicherheitsrücklagen hat, der Schreiber hat aber übersehen, dass die Sparkasse sehr wohl externe Eigenkapitalkomponenten noch zusätzlich hat. Warum braucht die Sparkasse bei einer Höchstkreditgrenze aus den 100 Mio. € von 25 Mio. € auch noch Nachrangkapital, das sogar noch aufgestockt wurde und im Jahr 2005 bei 36 Mio. € stand. Musste man den Kreditrahmen noch um 8 Millionen ausweiten? Wenn die Sparkasse sich schon so eigenkapitalstark bezeichnet, dann sind die Kreditvergabemöglichkeiten doch ohnehin schon höher als anderswo. War es gar der Wunsch der Politiker dass die Sparkasse Kredite bis in einer Höhe von 33 Mio. € ausgeben konnte. Im Grunde spricht das gegen den Willen des Gesetzgebers aus dem Kreditwesengesetz. Kreditgrenzen sollten die grundsätzliche Möglichkeiten im Rahmen des Geschäftsvolumens halten. Warum also eine Ausweitung um weiter 36 % ?

Trotz der guten Kapitalsituation muss man schon kritisch anmerken, dass ein Betriebsergebnis vor Risikokosten von 13 Mio. € wahrscheinlich auch um 5 bis 7 Mio. € zu gering ausfällt zu einer geplanten Benchmark. Das Tagesgeschäft läuft also auch nicht rund. Goldig ist doch nicht alles.

   

Nr. 2358

Der Wissende

5. Oktober 2007, 21:22 Uhr

Betreff: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

Das Lächeln des Herrn Herzog wird immer gequälter, wie auf dem Bild mit den Sonnenkollektoren in der Frankenpost gut zu sehen. Aber das war schon, bevor die Probleme der Sparkasse Hof publik wurden. Was mag wohl in den Köpfen der Vorstände, Aufsichtsräte der VR-Bank MAK und den verantwortlichen Herren des GVB in den Köpfen rum schwirren. Wenn man die Relationen betrachtet, so ist doch der Schaden bei Sparkasse Hof im Vergleich viel geringer, auch wenn die absoluten Zahlen höher sind. Aber was bei der VR-Bank MAK alles kaputt ist kann mit keinem anderen Institut in der Region mehr verglichen werden. Es bedarf nämlich schon besonderer Anstrengungen, eine Bank in eine so desaströse Stiuation zu bringen. Vorallem auch deshalb, weil es scheint, dass die nach aussen gedrungenen Informationen ja nur die Spitze des Eisbergs darstellen.Man hat einfach über alles hinweggesehen. Und dann setzt man flugs einen Prüfer als Vorstand ein, der eine Mauer des Schweigens aufbauen soll. Es scheint aber, dass die Mauer so wacklig ist, dass alle, die sich dahinter verbergen wollen, darunter begraben werden. Denn unter dem Ansturm aller Wissenden und Informierten kann dieser auf Sand gebaute Wall nicht mehr stand halten. Da es sich bei den Schäden bei der VR-Bank MAK auch um Offizialdelikte handelt, ist der Staatswalt von amtswegen verpflichtet, Ermittlungen anzustellen.
Ein Prüüfungsverband, der über solche Straftaten hinwegschaut, der darf nicht weiter das Prüfungsmonopol innehaben. Es gibt genügend Beispiele wo die Prüfung versagt hatte. Insbesondere da, wo Prüferkollegen mit manipulierten Prüfungen die Vorstände hinausgekickt haben, um sich selber auf dem Vorstandssessel zu plazieren. Man betrachte nur die Situation vor rund einem Jahrzehnt in der Oberpfalz, wo von 11 Sanierungsbanken derer 8 von ehemaligen Prüfern in die Sanierung geleitet wurden. Oder wenn ehemalige Prüfer und spätere Bezirksdirektoren auf Vorstandssesseln wieder zu finden sind.In Bayern gibt es nicht nur in der Politik die "Amigos", sondern auch im Genossenschaftswesen. Im politischen Bereich gibt es glücklicherweise Oppositionen, während im Genossenchaftswesen aufgrund des Machtmissbrauchs der Verbände über das Prüfungsmonopol, andere und kritische Meinungen schon im Keim erstickt werden.
Demokratie im Genossenschaftsbereich wird zwar immer wieder als Deckmantel benutzt, aber zwischen Sagen und Tun besteht ein himmelweiter Unterschied.
Es war höchste Zeit, dass die Verfehlungen des Prüfungsverbandes und seiner Gehilfen ans Tageslicht kommen. Dies wird nicht nur in Bayern so sein, sondern auch andere Prüfungsverbände haben sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Wie sagt schon eine altes Sprichwort: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht!

   

Nr. 2357

leser

5. Oktober 2007, 19:43 Uhr

Betreff: Zu Beitrag 2575

.... und dann, was passiert denn vielleicht dann?

Kommentar:
Bitte nur noch eine kleine Weile Geduld und dann ....

schau mer mal (würde Franz B. sagen)

   

Nr. 2356

Beobachter

5. Oktober 2007, 15:45 Uhr

Betreff: Probleme der Sparkasse Hof nicht erst im Jahr 2006 entstanden

So hat man zum ersten Mal erfahren, wie es um die Bank in unserer Gegend aussieht, als man bei der Sparkasse Tirschenreuth von 30 Mio. € an Wertberichtigungen lesen konnte. (Hier noch mal der Link: http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1020626-100,1,0.html7 ) Bei einer Bilanzsumme von 890 Mio. € waren das 3 % des Geschäftsvolumens. Nun sind die 60 Mio. € bei einem Geschäftsvolumen von 1,8 Milliarden € in Hof auch 3 % an gebildeten Wertberichtigungen. Ist also bei der Sparkasse in Hof auch die Staatsanwaltschaft zu Gange? Schon 2005 hat man davon gesprochen, dass der Sparkassenstützungsfonds wegen Tirschenreuth tagen müsse (hier noch mal der Link: http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/687498-126,1,0.html ) um die Bank zu halten und die Fusion nicht zu gefährden. Wurde auch in Tirschenreuth der Weg wie folgt beschritten, zuerst Fusion und dann Aufarbeitung?

Wahrscheinlich ist in Hof tatsächlich das der Unterschied, dass die Sparkasse ihre Wertberichtigungen bisher immer verdienen konnte. Heuer war in dem Bereich ein Aufwand zu verzeichnen, der laut Bericht der Frankenpost http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/bayerntitelseite/art2445,722136 20,8 Mio. € ausmachte und ein wenig davon wird schon auch uneinbringlich gewesen sein, also gar nicht mehr zum Aufbau von Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen zu verwenden war und Wertpapierabschreibungen sind auch Direktabschreibungen.

Somit könnte die Sparkasse Hof auch schon ein Jahr zuvor einen Wertberichtigungsbestand von 40 bis 45 Mio. € mit sich herumgeschleppt haben. So ist es wenn man die Informationen zurückhält und den Hammer für einmal aufhält. Wie steht es übrigens mit der Fichtelgebirgssparkasse, die hat Sicherungsrücklagen von 61 Mio. € (fast siebenmal den Bestand der VR-Bank !) bei einem Geschäftsvolumen von 1,34 Mio. € und wie sieht es mit der zusammenfusionierten VR-Bank Hof aus, wo das Eigenkapital auch sehr sehr mau ausschaut und man vor Jahren mal einen großen Kreditverlust in die Bilanz schreiben musste?

Ja meine verantwortlichen Herren bei der VR-Bank in Marktredwitz, alles was aufgedeckt ist, ist vergleichsweise harmlos zur Situation bei der VR-Bank in Marktredwitz. Einfach mal hier Interessant anklicken und es anschauen, was da seit der Fusion oder besser mit der Fusion mit Arzberg abgeht, http://www.wunsiedeler-kreis.de/interessant.html . Und hier wird Vertuschung über die Einsetzung eines Prüfers betrieben, der das Drama aufhalten hätte können, aber Manfred Heger durfte weiter flott die Flexfirmen in einer unglaublichen Überziehung bedienen und Reinhold Wolf die Firmen ungesichert finanzieren (zwei verschiedenen Geschäftsmodelle hintereinander, zuerst Telfonvorwahlnummern und dann Blutzuckerstreifen) an jemand, den er laut gerichtlicher Aussage erst im Jahr 2002 kennen gelernt hat, der aber wie er als zuerst konkurrierende Fußballfunktionäre wie auch er viel vor hatte. Die Lügengebilde werden auffliegen wie ein Staub Mücken in der Sonne und ein Prüfer wird in Unterhosen da stehen und sonst nichts mehr.

Dieser Prüfer hat die VR-Bank begeleitet in die 50 Mio. latentes Kreditrisiko, dieser Prüfer und sein bekannter Kompagnon haben vielleicht die Testate der Bank zu verantworten, wo die Wertberichtigungen nicht mehr in der Bilanz Platz hatten, obwohl sie festgestellt waren (liebe Sparkassenvorstände, wenn Sie unter Druck geraten, dann drucken Sie doch hier die Lageberichte der VR-Bank zwischen 2001 und 2003 aus oder gehen einfach über die Straße zum Registergericht und machen sich ein paar Kopien davon), denn die haben auch das BaFin gesehen und gelesen – und ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen durchgehen lassen !!! ??? Diese beiden Prüfer haben den Weg der VR-Bank Marktredwitz begeleitet in der Zeit über die Interessant im Wunsiedeler Kreis berichtet, in einen Stand von Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € zum Jahresende 2005, erst mal bekannt gegeben von Reinhold Wolf auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006, nach dem er sich zwei Tage vorher in der Frankenpost für seine Leistungen an der Seite des angeblich besten Prüfers des GVB in Stolz präsentierte.

Diese Prüfer und nun einer als Vorstand begleiten die Bank und führen sie nun in der zeit, in der sie 22,4 % ihres Geschäftsvolumen verloren haben, 22,8 % ihrer bilanziellen Kundeneinlagen (97 Mio. €) und 33 % (127,7 Mio. €), ein Drittel ihrer Kundenforderung verloren haben. Wie man die Kundenforderung aber neben den Kunden verloren hat, die noch eine Chance und eine Wahl hatten, wie man vielleicht latentes Kreditrisiko zuerst skrupellos aufgebaut hat und dann genauso skrupellos abgebaut, darüber wissen Leute wie Manfred Bleil oder andere, die hinter den Zahlen der Kreditverluste mit Namen und Schicksalen stehen, zu berichten. Vielleicht sagt sich Johannes Herzog im Stillen tatsächlich, hätte ich Marktredwitz doch nie gesehen. Bei den bekannten Zahlen steht in der Bilanz, die er unterschrieben die doppelten Werte an Wertberichtigungen im Verhältnis zur Bilanzsumme zur Sparkasse Tirschenreuth und Hof, aber eine Aufwands- und Kapitalsituation, die wahrscheinlich nur über eine längst überfällige Sanierung möglich ist. Gebt die Bank vorher in ordentliche Hände, mit diesen Leuten, die soviel Schuld haben, hat die VR-Bank Marktredwitz weder am Markt bei den Kunden noch bei den Sanierungsverhandlungen eine Chance. Kommt in Marktredwitz, Selb und Arzberg und auch in Schöneck einer Abberufung durch eigenes verantwortliches Handeln zuvor.

   

Nr. 2355

Insider

5. Oktober 2007, 11:23 Uhr

Betreff: Sparkasse Hof – Kirche beim Dorf lassen und bei uns genauer hinschauen

Selbstverständlich ist es schockierend wenn eine Bank Wertberichtigungen zu verkünden hat die 60 Mio. € ausmachen, aber der Sparkasse Hof muss man die Chance zur fairen Beurteilung geben. Wenn gravierende Dinge vorgefallen sind, die bisher unter der Decke gehalten wurden oder Entscheidungen getroffen wurden, die auch Maßnahmen erfordern, dann bitte, aber auch so, dass die Vorstände der Sparkasse sich verteidigen können. Ja sie sollen es sogar.

Lassen wir die Kirche im Dorf. Vergleicht man die Situation z.B. zwischen der Sparkasse Hof und der VR-Bank in Marktredwitz, erst so kann man die Relationen wirklich erkennen. Nur diese Branchenvergleich sind ehrlich und sicher wäre es schön, vielleicht wird die Seite auch von der Sparkasse gelesen und übersendet dem Wunsiedeler kreis auch mal eine Bilanz- und Erfolgsübersicht, wo die Durchschnittswerte der Sparkasse im Gesamten zu den eigenen Zahlen aufgezeigt werden.

Die Aussagen der Vorstände und der Verwaltungsräte sind nämlich auf den ersten Blick sehr glaubwürdig. Im anhängenden Vergleich zwischen ihr und der VR-Bank Marktredwitz zum Eigenkapital hier klicken...... in Verbindung zum Geschäftsvolumen wird das Polster der Sparkasse deutlich, mit der sie Probleme auffangen kann. So weist die Sparkasse Sicherheitsrücklagen von 100.000.000 Mio. € aus, was bei der genossenschaftlichen Bilanzierung die gesetzlichen Rücklagen sind. Bei den Sparkassen besteht keine Notwendigkeit in die anderen Rücklagen zu bilanzieren, da sie bei der Auflösung nicht die Probleme einer genossenschaftlichen Vertreterversammlung sieht. Dies sind also die historisch aufgelaufenen versteuerten Gewinne. Zu dem hat die Sparkasse Hof laut Zeitungsbericht nicht versteuerte Vorsorgereserven von 8,5 Mio. € zur Verfügung gehabt, die anscheinend im Jahr 2006 zur Verlustvermeidung verwendet wurden.

Die Sparkasse Hof ist 4 ½ mal so groß wie die VR-Bank Marktredwitz. Nur durch die Steuerrückholaktion aus dem 2000 mit 1,9 Mio. €, die als Kapitalrücklage zu sehen ist, bringt es die VR-Bank auf knapp 9 Mio. € an versteuerten, selbst erwirtschafteten Rücklagen, da der Bilanzgewinn ja noch für die Dividende gebraucht wurde und somit nicht zum Kapitalbestand gerechnet werden kann. Die Sparkasse Hof hatte also bisher zwölfmal soviel versteuerte Eigenmittel, die nicht irgendwo von Mitglieder oder Verbundpartner noch teuer hereingenommen werden mussten, mit der Bilanz 2006 dürfte es nun elfmal soviel sein.

Wenn ein Jahr mit Verlust endet, dann lebt man von der Substanz, aber die Sparkasse Hof kann sich das leisten, bei einer Relation der Rücklagen zur Bilanz von 5,55 %. Bei der VR-Bank Marktredwitz ist dieser Wert nur deswegen bei 2,2 % vergleichsweise, weil man seit der Fusion 20 % an Geschäftsvolumen verloren hat, sonst wäre er eventuell bei 1,8 %. Bei der Sparkasse Hof braucht man sicher als Kunde keine Bendenken haben, weil das Verhältnis Risikopotential zu Kundenforderungen und Eigenkapital viel entspannter gesehen werden kann, auch wenn es mal Ertragsprobleme gibt.

Wenn aber in Hof so großes Aufheben gemacht wird, dann zeigt es sich viel mehr, wo in Marktredwitz diese Aufheben um alles zu vermieden werden soll. Und man darf hier wirklich auch mal an die Türen eines SPD-Fraktionsvorsitzenden im Kreisrat und einem CSU-Kreisrat und mehrere Bürgermeister rütteln, wenn um die öffentlich rechtliche Sparkasse so etwas abläuft. Die VR-Bank lebt schon lange von der Substanz. Mit Hilfe mehrer vom Genossenschaftsverband unsauber testierten Bilanzen wurden sogar festgestellte Verluste (Einzel- Wertberichtigungen, von der Frankenpost mit faulen Krediten bezeichnet auf denen mas sitzt!) nicht in die Bilanzen eingebucht. Wenn sich dass "und dann ..." als dass herausstellt, dass sich Ermittlungsbehörden nun endlich um andere Banken auch kümmern können, dann wackelt nicht die Sparkasse Hof, dann wackelt die VR-Bank Marktredewitz und das Beben wird bis nach München, Bonn und Berlin reichen. Das Verhältnis von Wertberichtigungen zu den selbst zu verantwortenden Rücklagen beträgt 60 % bei der Sparkasse Hof. Bei unserer VR-Bank ist es, wenn man den von Reinhold Wolf zum 31.12.2005 aufgezeigten Wert hernimmt, ein Verhältnis von 300 % und man weis nicht ob es alles ist, wenn man die Historie in Marktredwitz beobachtet. Die Risikolage bei der VR-Bank ist in dieser Relation seit Jahren fünfmal so schlimm und katastrophal wie bei der nun gescholtenen Sparkasse Hof.

Seit dem Jahr 2000 mit der letzten Bilanz der R-V-Bank alleine hat es in Marktredwitz keinen durch Erträge erzielten steuerbaren Gewinn mehr gegeben. Zweimal Rücklagenauflösung, Verbrauch der kompletten Vorsorgereserven im Jahr 2003, wiederholte Abschöpfung von stillen Reserven durch Bestandsbewertungen von Anlagen bei der DZ-Bank oder bei der BayWa und im letzten Jahr das Körperschaftssteuergeschenk der letzten Bundesregierung durch falsche Gesetzesanwendung, unablässige Bilanzierungstricks, so überlebte die VR-Bank. Der nächste Schritt kann nur noch die Sanierung bedeuten. Die VR-Bank verdient vielleicht nicht mal mehr ihre operativen Kosten. Von Risikovorsorge im Sinne von Reserven und nicht echten Abschreibungen träumt man in der Kraußoldstrasse wahrscheinlich nicht mal mehr.

Werte Herren Aufsichtsräte Ihre Zeit ist gekommen. Letzte Chance zum Handeln oder es wird vielleicht für Sie gehandelt. Wenn die VR-Bank in die Schlagzeilen gerät wie die Sparkasse Tirschenreuth oder nun die Sparkasse Hof, dann könnten die Schlagzeilen härter werden. Es ist vorbei mit den Geschenken an die Vorstände über Freispruch für Ex-Chefs für riesen Verluste, wie die Frankenpost noch im Juli berichtete, dann könnte auch über Aufsichtsratsmitglieder wie über Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse genauer berichtet werden und die Rolle von Prüfern bei Verlusten würde vielleicht einmal direkt aufgezeigt und wie dann Spielchen zu Lasten von Kunden und Mitglieder betrieben werden.

Irgendwie bleibt trotzdem ein fader Geschmack zurück. Wenn die Gewährträgerhaftung bei den Sparkassen im Hintergrund ins Gespräch kommt, dann wird dies anscheinend auch viel wichtiger genommen, wie wenn die Millionen an Mitglieder im Land über den Sicherungsfonds der Kreditgenossenschaften angezapft werden sollen. Leider muss man dass so feststellen. Die Risikolage der VR-Bank ist der nachvollziehbare Ausdruck der katastrophalen Zusammenwirkung von Unfähigkeit, vielleicht ungehemmter Korruption im Vorstand, Unterstützung und Unfähigkeit im Aufsichtsrat und Unterstützung durch den Verband und vollkommen falschem Ansatz der externen Prüfungstätigkeit bei dieser Bank.

Dreimal soviel Wertberichtigungen wie Rücklagen, lesen Sie alle den Zeitungsartikel entweder bei sich zuhause oder draußen über den letzten Eintrag, was man im öffentlich-rechtlichen Bereich bei den Sparkasse dazu sagen würde. Wer da als Verursacher noch von ein bisschen stolz reden würde und wer sich als Verwaltungs- oder Aufsichtsrat noch dazu in der Zeitung abbilden lassen würde, der würde gesteinigt und das muss auch der Frankenpost endlich klar werden.

   

Nr. 2354

Banken-Insider

5. Oktober 2007, 00:41 Uhr

Betreff: Und hier ist der Bericht

Erschienen am 05.10.2007 00:00
Krisensitzung der Sparkasse Hof
Schlechte Geschäfte | Bezirksregierung legt Institut Fesseln an / Vorstandschef Gerstner: „Wir wackeln nicht“


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Nr. 2353

Banken-Insider

4. Oktober 2007, 19:45 Uhr

Betreff: Keine Werbung ........blutiger Ernst

ACHTUNG ACHTUNG ACHTUING

Bitte morgen unbedingt Frankenpost lesen / kaufen. Interessantes zu einer Sparkasse Hof .

Und dann........................

   

Nr. 2352

Claudia

4. Oktober 2007, 17:55 Uhr

Betreff: Das in 2565 war doch ein Bänker oder einer vom Verband

Zuerst einen riesen Schaden anrichten und dann noch den großen Maxe spielen. Ich les schon eine Weile das Gästebuch vom Wunsiedeler Kreis, aber den Blödsinn hat nur ein Bänker oder einer vom Verband geschrieben. Keiner sagt uns soviel wie der Wunsiedeler Kreis. Es scheint, da sind die Nerven bei manchen inzwischen ganz schön angespannt.

   

Nr. 2351

Mitglied

4. Oktober 2007, 11:07 Uhr

Betreff: Herr Herzog kennen Sie das Genossenschaftsgesetz nicht?

Werter Herr Herzog kennen Sie das Genossenschaftsgesetz nicht? Dann verlinken Sie bitte mal hier: http://bundesrecht.juris.de/geng/__47.html . Lesen Sie bitte Absatz (4). Wo bleibt das Protokoll der letzten Versammlung? Sie haben doch in Ihrer Prüferlaufbahn das Wort unverzüglich gelernt richtig auszulegen, oder nicht? Ob sich ein Mitglied dazu beraten lässt, dass ist ihm vom Gesetz her nicht untersagt.

   

Nr. 2350

Sehender

4. Oktober 2007, 09:23 Uhr

Betreff: Der Umgang mit dem Aufsichtsrat als Gesamtes

Zu 2566, warum hat Horst Pausch sich so schnell als Aufsichtsrat verabschiedete

Ich bitte den Webmaster einen Auszug aus einem Aufsichtsratsprotokoll der VR-Bank in Marktredwitz vom 4. August 2004 einzufügen, welches am 10. August beim Registergericht eingereicht wurde. hier klicken ... Der Wortlaut dürfte vielsagend sein, man muss sich ihn nur Wort für Wort in der Reihenfolge durchlesen. Horst Pausch gibt bekannt, dass ein Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger geschlossen wurde. Er gibt bekannt und der Vertrag ist in der Vergangenheitsform bereits geschlossen. Und mit den Worten zwischen dem Aufsichtsrat, fühlt er sich in seiner Person als Vorsitzender als „der Aufsichtsrat.“. Liegt es nahe, dass die VR-Bank beim Aufhebungsvertrag von Manfred Heger nur von 1 / 10 des Aufsichtsrates vertreten war? Liegt es nahe, dass die VR-Bank vielleicht durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, Raimund Grothoff und Johannes Herzog vertreten wurden?

Der Aufsichtsrat stimmte diesem Vertragsabschluss zu, er hat ihn also wahrscheinlich vorher gar nicht besprochen, den Passus unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche auch noch nicht bekannte. Es war anscheinend die pure und beabsichtigte Überrumpelung der restlichen Aufsichtsratsmitglieder.

Und warum sind am 18. Mai 2001 auch Marth und Dittrich zu Notar gegangen als man die Fusion protokollierte, aber warum haben die insgesamt fünf Vorstände diese zwei nicht als Vorstände angemeldet, was man doch drei Wochen vorher mit den Fusionsverträgen bei den Vertreterversammlungen beschlossen hatte? Warum? Was haben die Prüfer den Vertretern verschwiegen, was man schon vorher wissen musste, was man aber nicht sagte umd auf keiner Seite Einsprüche aufkommen zu lassen? Im Fusionsgutachten steht dazu, dass die Verschmelzung mit den Belangen der Mitglieder und Gläubiger vereinbar ist. Unterzeichnet GVB, Bürkle und Gschrey.

   

Nr. 2349

???

4. Oktober 2007, 01:24 Uhr

Betreff: Aus dem Beitrag Nr. 2565 nicht ganz schlau geworden?

Warum hat unser auch Lesender im Beitrag Nr. 2565 von schlechtem Gewissen für den Webmaster geschrieben? Wer will kann zurückblättern zwischen Seite 16 und 17 glaub ich inzwischen, zu den Einträgen 999 und 1000 und sich auch an die Berichte in Börse-Online erinnern. Die beachtete Fachzeitschrift wird sich hüten falsch zu berichten, wenn sie über die Limitüberschreitung von 19.300 DM berichtete, wegen den Manfred Bleil seinen Kredit gekündigt bekam und dann kann man die Beauftragung des Gutachtens nachlesen, was im Beweisfeststellungsbeschluss schon im Jahr 2002 vom Landgericht verhandelt wurde. Man kann nur hoffen dass die Verhandlung trotz vielleicht aller Verzögerungstaktiken der Bank (jetzt Johannes Herzog und Uwe Heidel in den Fußstapfen von Heger und Helfern !) und im Hintergrund des GenoVerbandes endlich bald stattfindet. Dann kann sich Herr Herzog an ein Versprechen vom letzten Jahr erinnern, wo er den Vertretern im Dezember den Kurzbericht versprach. Dann werden wir sehen, ob man in Lageberichten fünf Jahre so einen Prozess verschweigen darf. Denn der hat neben den unterlassen Einzelwertberichtigungen wirklich nicht mehr im Lagebericht Platz gehabt und auch im letzten Abschluss wollte Johannes Herzog noch nichts davon wissen obwohl er das Gutachten selbst schon auf dem Schreibtisch haben musste. Und wer das Aktenzeichen liest, der wird erkennen, dass Prozessbeginn das Jahr war, als man erstmals im Lagebericht lesen konnte, das Risikopotential bei den Krediten läge außerhalb eines vertretbaren Rahmens.

Hoffen wir, dass wir dann endlich auch die Nachrechnung unserer Konten verlangen können. Denn hier im Gästebuch ist auch ein Urteil des OLG Bamberg hinterlegt, dass ein fortgeführtes Kontokorrentkonto auch in 30 Jahren nicht verjährt. Es holt alle ein und dann brechen die Dämme, dann werden sich die Vorstände, die Aufsichtsräte und die Verbandsleute vielleicht die Brocken ganz öffentlich an den Kopf werfen. Dann wird eventuell der eine oder andere Leser, Beobachter und Genossenschaftler, eben alle, die geholfen haben die Dinge sachlich aber auch emotional zu bewerten, seinen Namen tatsächlich nennen. Sachlich, weil Unterlagen aufgezeigt wurden, die von der Bank- und auch Verbandsseite nie aufgezeigt wurden und werden sollten, emotional, weil man so etwas nur im Zorn erleben musste.

Vielleicht werden wir dann sogar nicht nur von Marktredwitz hören, sondern wie die Dinge auch an anderen Orten gehandhabt werden. Aber wenn die Mitglieder aus ganz Deutschland wegen den Dingen bei uns über eine Sanierung zur Kasse gebeten werden, dann hoffen wir, dass die Verantwortlichen nicht nur über den Verzicht der Pension traurig sein werden. Aber wir hoffen vor allem das Prüfer die Banken arbeiten lassen wenn sie gut laufen und eingreifen wenn nicht und nicht mehr die Fusionsstrategien Maxime sind. Trotzdem können wir nur hoffen, dass uns die Mitglieder im Land wegen den großen Schweinereien nicht wegen eines Kannparagraphen in der Satzung der Sicherungseinrichtung im Stich lassen. Das kann man in diesem Gästebuch auch nachlesen wenn man etwas zurückblättert.

Dem Webmaster braucht man für seine Aufklärungsarbeit keinen Vorwurf zu machen nur weil er persönlich betroffen ist. Dies soll nur ablenken von denen, die uns wirklich abgezockt haben, entweder von den Abrechnungsmethoden, wo man versucht hat die gesamte breite Masse der Kunden und Mitglieder abzufingern, oder über die Kredite, wo man fast jeden zehnten Kreditkunden in der Einzelwertberichtigung findet und bei Berücksichtung des latenten Kreditrisikos, wie es Reinhold Wolf ausgesagt hat, zum Jahresende 2004 jeden 7. Kreditkunden.

Liebe Leute lasst Euch das auf der Zunge zergehen. Die VR-Bank hatte am 31.12.2004 Kundenforderungen von 340 Mio. €. 49 Mio. wurden davon als latentes, ausfallgefährdetes Kreditrisiko eingestuft und 27,4 Mio. davon sind als Wertberichtigung bilanziell schon keine Forderung mehr, das ist nämlich die letzte Vorstufe vor dem endgültigen Ausbuchen. Muss man Risiko eliminieren? Mit Mitteln der Heuschrecken oder mit den Mitteln ala VR-Bank Marktredwitz, Sicherheiten abholen und , oder vielleicht doch außerhalb der Bankbilanz verwerten? Egal ob es nun Werkzeuge, Pelze oder Küchen sind? Da spricht dieser auch-Leser von schlechtem Gewissen für den Webmaster? Wenn der Prüfer, der sich da auf den Vorstandsstuhl setzt da nicht skrupellos ist? Skrupellos, weil man die Vorstände jahrelang unbehelligt werkeln hat lassen, aber auch skrupellos im Umgang mit den so einkategorisierten Kreditkunden, Firmen und Privatleuten? Die Prüfer des Verbandes sitzen zwar nicht auf einer richterlichen Anklagebank, aber auf unserer geistigen schon und ganz bestimmt bei jedem der drin steckt im Kreditrisiko und in dem, das schon mit Zwangsmaßnahmen aussortiert wurde. Und jeder einzelne Aufsichtsrat sitzt Schulter an Schulter neben den Vorständen und den Revisoren, aber ganz bestimmt Pausch, Loss und nun auch Schelter als Vorsitzende.

Da fehlen die Worte, aber dem Webmaster sei Dank. Er ist die einzige Hoffnung für die Leute, die durch die Bank in Not und Bedrängnis geraten sind. Der Verband und die Bankenaufsicht sollten sich den Musiktitel von Pink mit „Dear Mr. Präsident“ übersetzen lassen und die Bezeichnung des amerikanischen Präsidenten auf sich ummünzen.

   

Nr. 2348

Leser

3. Oktober 2007, 18:15 Uhr

Betreff: zu Beitrag 2552 "Heuschrecken"

Großbanken machen es schon lange, dass sie Forderungen verkaufen. Der Käufer der Forderung verkauft weiter oder tritt seine Forderung ab. Dann ist das Kreditinstitut aus den Schlagzeilen, wenn es um Zwangsversteigerungen oder Vollstreckungen geht, wenn Firmen Pleite machen und Menschen arbeitslos werden.
Bei Zwangsversteigerungen tritt dann als Bieter des Käufers oder Gläubigers eine so genannte Unter-Unter-Tochter-Gesellschaft auf. Bei den Genossenschaftsbanken ist die DZ-Bank im Hintergrund der Macher mit Profitgier.

In WISO wurde kürzlich darüber berichtet, dass Volks- und Raiffeisenbanken sich auch dieser Machenschaften bedienen. Schlimm daran ist, dass
nicht nur faule Forderungen verkauft werden sondern auch gute Forderungen. Kreditnehmer, die immer redlich ihre Zinsen und Tilgungen gezahlt haben, sehen sich urplötzlich vor der Zwangsversteigerung ihres Hauses und wissen auf einmal nicht mehr ein und aus als treue, aber vorsätzlich geprellte Volks- und Raiffeisenbankkunden.

Zum Glück gibt es die drei Akteure vom Wunsiedeler Kreis. Mit Sicherheit wird sich deren Stammbesetzung noch optimieren. Aus Friedrich Wilhelm Raiffeisen und
Schultze-Delitzsch entwickelten sich die Erben zu eiskalten und abgebrühten, aalglatten Heuschrecken. Wer die Beiträge in diesem Gästebuch liest, glaubt es nicht. Aber es entspricht der Wahrheit.

   

Nr. 2347

Minnesänger

3. Oktober 2007, 16:26 Uhr

Betreff: Herzog und seine Prinzessin

Dem Herzog ist nur seine Prinzessin wichtig, was er mit den Kunden treibt, können Sie dem Liedertext entnehmen!

abspielen

   

Nr. 2346

Leider Anonym

3. Oktober 2007, 14:43 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 2565, Lesender, Vorstand, etc.?

Pharisäer gibt es allerorten, aber werter Eintragender in Nr. 2565, warum zeigen Sie sich nicht? Stehen Sie auf der Gewinnerseite im Genossenschaftswesen? Haben Sie Mut, zeigen Sie Flagge, vielleicht bringt Ihnen einer der Bezirksanwälte einen Ordner vorbei und schickt dann eine persönliche Bemerkung im Verteiler des GVB, der Sie in der Liste der Getreuen aufnimmt, wenn das nicht ohne hin der Fall ist.

Sie sprechen vom schlechten Gewissen für den Wunsiedeler Kreis. Gegenüber wem, gegenüber den Verbandsleuten, die einen Vorstand absägen, nach dem er zuvor als Begleiter dessen herhalten musste (durfte ?) der das Geldwäschegesetz zwar fünf bis zehnseitig in den Prüfungsbericht rein schreiben muss, der aber die Auslegung, ob eine Auszahlung von 60.000 $, oder wie viel waren es doch gleich, die dem Empfänger laut Gerichtsverhandlung vom 11.07.2007 vor dem AG Wunsiedel dann am Strand von Guinea abgenommen worden sein, gemeldet werden muss, mit nein beantwortet?

Schlechtes Gewissen weil in Marktredwitz die Verbandsmitarbeiter Horst Pausch den Vertrag geschrieben haben, den Raimund Grothoff und Johannes Herzog vielleicht persönlich mitbrachten und den man mit Manfred Heger dann am 5. August 2004 geschlossen hatte, nachdem man ihm die Gelegenheit gab vieles noch weg zu räumen? Alles, obwohl im Gesetz steht Verzicht auf Ersatzansprüche nicht möglich? Schlechtes Gewissen, wenn das Goldstaubgeschäft von Reinhold Wolf zur gleichen Zeit im Winde verweht? Schlechtes Gewissen, weil der Revisionsdirektor selbst die Sitzung geleitet hat vom 22.05.2006 und sich mit Karl Krämer das Spiel Heger wiederholte? Schlechtes Gewissen weil der unfähigste und hintertriebenste Mann auf einer Position des Kontrollvorstandes zwar 50 Millionen € an Kreditverlusten so zugelassen hat, dass er die Überziehungslisten nur gegenzeichnen musste, damit er von den Prüfern aus der Verantwortung gelassen wurde? Kein schlechtes Gewissen, dass dieser Mann lebenslange Pension von der Bank und ihren Mitgliedern erhält, dafür aber die Gehälter der Mitarbeiter nicht mehr aufgebracht werden können? Weil Herr Krauss und Herr Grothoff, der am 22.05.2006 nicht mal mehr offizieller Mitarbeiter des Verbandes war, sondern der Unterorganisation Geno-Consult und somit laut Gesetz an der Sitzung gar nicht teilnehmen hätte dürfen, trotzdem auf ganz normalem Weg entlasten ließen?

Schlechtes Gewissen? Schlechtes Gewissen, weil der Verband nicht aufgestanden ist und den Vertreter nie gesagt hat, dass zwischen 8 und 9 % der Kundenforderung als Wertberichtigungskredite bezeichnet werden müssen bei der VR-Bank Marktredwitz? Schlechtes Gewissen wie man über Flex informierte, wo die Kollegen Wolf und Krämer bei der Überziehung durch Heger drei Jahre so taten als seien sie gar nicht anwesend und den Prüfern das wie es scheint auch egal war und wo Herr Grothoff auf der Vertreterversammlung dann noch sagte der Aufsichtsrat hatte nicht die Möglichkeit den Kredit zu kontrollieren, schlechtes Gewissen? Schlechtes Gewissen, wo OR Hofmann bei der Fusion Manfred Heger zum Bilanzgewinn der R+V-Bank gratulierte, obwohl man 1,4 Mio. DM Verlust machte und 2 Mio. DM aus den Rücklagen holte? Schlechtes Gewissen, wenn man die Kunden bescheißt über die Wertstellungen, mit den von der Rechenzentrale gegebenen Möglichkeiten, an deren Spitze des Aufsichtsrates der Verbandsvorstand steht? Schlechtes Gewissen, dass man in die hinteren Seiten der Bilanz und des Lageberichtes schreibt, die Risikosituation im Kreditgeschäft ist außerhalb eines vertretbaren Rahmens, oder einfach nur Lug und Trug gegenüber den Vertreterversammlung im April in Arzberg und in Marktredwitz? Schlechtes Gewissen?

Schlechtes Gewissen, wenn man Einzelwertberichtigungen feststellt und sagt, Heger, Wolf, Krämer, dass braucht ihr nicht einzubuchen, das verschieben wir auf dei nächsten Jahre und zwar so, dass wir keinen Pfennig und Cent an Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer über Jahre hinweg zahlen brauchen? Schlechtes Gewissen, weil ein Prüfer den Verband wegen seiner Mitverschuldung als neuer Vorstand decken muss? Nein. Wenn Sie so mutig sind, und sich vor den Methoden nicht wegen ihrer eigenen Existenz fürchten müssen (noch !), dann nennen Sie doch bitte Ihren Namen und Ihre Position. Sie dürfen aber annehmen, dass mehr Vorstände Kontakt zum Wunsiedeler Kreis halten, als es einigen lieb und recht ist. Ein Rundschreiben über Akteure gehört ausschließlich in die Rubrik auf dieser Internetseite: „Aus der Arbeit des Genossenschaftsverbandes“

   

Nr. 2345

Marianne

2. Oktober 2007, 17:50 Uhr

Betreff: Wer die eigenen Mitglieder bescheißt gehört raus geschmissen

Es ist unglaublich was man über die Vorstände bei der VR-Bank lesen muss. Was soll die Werbung im Fernsehen zur Zeit, eine starke Gemeinschaft. Bei uns war es doch schon gefährlich da einen Kredit aufzunehmen. Entweder war die Beratung für die Katz oder sie haben wirklich gleich auf dei Sicherheiten geschielt. Die Vorstände sehen die Bank doch als ihr Eigentum an. Aber sie müssen für die Mitglieder da sein, so steht es doch im Gesetz, man kann es hier nachlesen, sonst sagt einem das keiner. Wer den eigenen Mitgliedern in die Tasche greift und sie mit unsauberen Abrechnungsmethoden löffelt, der soll gehen und auch der, der das für richtig geheißen hat, nach dem er viele Jahre die Augen dazu zugemacht hat. Wenn ein Gutachten ergibt, dass man Zigtausende zurückzahlen muss, dann haben die Prüfer früher die Augen zugemacht. Vielleicht fühlt sich über den Wunsiedeler Kreis wirklich ein falscher auf den Schlips getreten, vielleicht hat aber einer auch nur Angst, dass sich der Wind doch dreht, aber es scheint, dass unter der Fuchtel dieser Verbandgrößen ohne Verbindung zu den Mitgliedern genau dass eingerissen ist, was der Wunsiedeler Kreis laufend bemängelt. Und einen von denen wollen wir hier wirklich nicht, da werden wir weiter zur Sparkasse oder auch zur Sparda gehen.

   

Nr. 2344

Aus ...

2. Oktober 2007, 14:50 Uhr

Betreff: Warum hat sich Horst Pausch so schnell verabschiedet, was ist mit Herrn Träger?

Auf den Eintrag mit dem Strafantrag gegen die Verbandsleute habe ich mir auch den Eintrag mit den Protokollen zur Vertreterversammlung noch mal angeschaut. Wie haben die die Vertreter hinters Licht geführt und die sind plump darauf reingefallen. Und es scheint ein großes Aufatmen durch den Aufsichtsrat gegangen zu sein, wenn man liest, was die selber alles verbockt haben. Und das alles hat doch schon früher angefangen.

Wie feige hat sich bloß Horst Pausch davon geschlichen. Da hat doch eine Vertreterin am 14. Oktober 2004 gesagt man würde die Aufsichtsräte nicht kennen und dann haben sie sich persönlich vorgestellt. Und das hat auch Horst Pausch getan. Warum hat er nicht den Mumm gehabt zu sagen er will aufhören, denn keine zehn Tage später hat er das Amt nieder gelegt. Ist das Zivilcourage oder Angst? Musste er aufhören, hat es mit dem Aufhebungsvertrag von Manfred Heger zu tun gehabt, dass er den vielleicht alleine gemacht hat? Oder alleine nur mit den Prüfern und die anderen hat man vor vollendete Tatsachen gestellt? Oder haben ihn die Prüfer am 25. Oktober 2004 vor die Tür gesetzt? Persönliche Gründe hätte er auch schon am 14. gekannt. Hat auch er sich was ans Bein heften lassen müssen was man draußen nicht wissen durfte?

Wenn man dann das nachliest auf was in der Anzeige auch eingegangen wird, dann kommt die Frage nach dem nächsten Aufsichtrat auf. Ist Peter Träger die wahre Größe im Aufsichtsrat? War er es, der mit Manfred Heger die Fäden zog? Hat er die eine oder andere Firma zur Bank gebracht? Wurden Kredite mit ihm gemacht, die sonst schon nicht mehr durch gegangen wären? Wer hat die Planzahlen im Fall Flex erstellt, die hinterher bei weitem nicht aufgegangen sind? Ein Kredit von 4,5 Mio. DM. Wer hat der Bank die anscheinend falschen Zahlen aufgestellt, wenn man zugeben musste, dass Manfred Heger die wahre wirtschaftliche Lage der Firmen kannte, aber für sich behielt? Was ist mit dem Auftrag für A..., wo man hörte, dass die Ware noch im Versandlager oder gar noch früher schon wegen mangelhafter Fertigung komplett aussortiert wurde? Man hörte auch, bei der Bank wurde diese Bestände noch mit als Warenbestand bewertet, obwohl es Ausschussware gewesen sein soll. Hat es da eine Manipulation zwischen Bankvorstand und Steuerberater des Kreditnehmer gegeben? Man hörte auch noch was von einem Strohmannkredit, den man dem genannten Schaden auf der Vertreterversammlung noch gar nicht zugerechnet haben soll? Wie hoch war der Schaden, 1,12 Mio. wie Dr. Nickl vortrug, oder 2,5 Mio. € wie der Vertreter nachfragte? Wusste der von irgend woher mehr als andere? Wollte man nicht so viel ins Versammlungsprotokoll rein schreiben, oder hat man die Vertreter schlicht weg angelogen?

Hat so der eine oder andere Aufsichtsrat bei der VR-Bank seine eigenen Geschichte? Wieso hat man uns jahrelang die Prozesse verschweigen, die jetzt anscheinend wie ein Damoklesschwert über der Bank hängen? Diese Aufsichtsräte waren keine Sekunde für die Mitglieder da. Wahrscheinlich hat man bei denen die Stichtagsverzinsung nicht angewandt oder hat bei Ein- und Auszahlung und Scheckeinreichungen darauf verzichtet auch noch ein paar Tage mehr an Zins abzuholen wie es sonst gang und gäbe war. Warum haben die nicht darauf geachtet, dass die Vorstände sorgsam mit den Sicherheiten umgehen, wenn man sie schon abholen muss? Haben auch sie aussuchen dürfen aus dem Fundus, den die Vorstände eingesammelt haben? Haben Sie damit den unsaubersten Geschäften Vorschub geleistet?

Und wenn die Anfrage des Bundesaufsichtsamtes bei der Bank nun angekommen ist, so habe ich gehört, muss darüber der Aufsichtsrat informiert werden und der Vorsitzende bekommt eine eigenen Abschrift vom Brief. Fällt das gar nicht auf, wie man dann die Bankenaufsicht auch noch anlügt? Oder ist das im Sinne des Aufsichtsrates und auch der Prüfer, die diesen Schriftverkehr doch auch noch anschauen?

Der Aufsichtsrat hat nicht die Kraft und Fähigkeit aufzuräumen, auch da hängen manche oder gar viele mehr drin als sie zugeben wollen. Eine ordentliche Vertretung der Mitglieder ist so nicht möglich. Da macht man sich über die Spitze der Bank lieber zum Gehilfen von verurteilten Betrügern und schickt 70.000 € nach Afrika um 100 Kilo Goldstaub durch den Zoll zu bringen und drei der Aufsichträte sitzen dann mit dem Mann angeblich am 13. Juli 2004 an einen Tisch und man fragt ihn, er solle doch bitte erklären warum er es denn nicht fertig gebracht hat die Säcke als Handgepäck herzutransportieren und so doch die Bank betrogen hätte. Dafür zeigt man ihn auch an, sonst hätte es die Verhandlung am 11. Juli 2007 nicht gegeben, nachdem man zwei Wochen vorher genau über den Fall die Vorstände nochmal aus dem Regress ziehen wollte. Dass der Vorstand mindestens die gleiche Schuld trägt wie der Kunde, dass er sich dümmer angestellt hat als die Polizei erlaubt, lässt man außer Acht. Oder war er schlauer, weil er mit dieser Rückendeckung doch nichts verlieren konnte, außer seiner Eigentumswohnung zu einem sonst nicht erzielbaren Preis und einem Kübelchen, welches er vielleicht zum Auffüllen bereit stellen hätte wollen.

Gleichzeitig überlegt man mit den Prüfern, wie man denn Manfred Heger elegant und ohne Aufheben los wird und gibt ihm den Freibrief mit, verkündet aber das über die Zeitung mit unterschiedlicher Geschäftsauffassung. Glaubwürdig? Bei dieser Bank niemand.

   

Nr. 2343

auch Lesender, Vorstand, etc.

2. Oktober 2007, 14:30 Uhr

Betreff: Halle Webmaster, haben Sie kein schlechtes Gewissen ???

Es stinkt gewaltig und uns stinkt allen, dass Sie glauben, Sie dürfen das Recht auslegen wie Sie es haben wollen. Weiter so Wunsiedeler Kreis, Aufklären, Finger in die Wunden ...
Aber hoppla, wessen Vorstand hat den da geschrieben ???
oder legen Sie das Recht aus wie Sie wollen???

Zitat von -Vorstand- aus Eintrag-Nr. 2564:
Werte Herren des GVB, warum haben Sie die Kollegen Marth und Dittrich aus Arzberg im Jahr 2003 angezeigt? Warum haben Sie Kollegen ... und ... und ... aus dem Amt gedrängt? Warum haben Sie Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer verschont??? Waren die Ihnen näher, sind ein oder zwei Millionen Wertberichtigungen besser zu verfolgen als 50 Millionen? Ist es unangenehm einzugestehen wo Sie weg gesehen haben, Geldwäsche, KWG usw.? Haben Sie mit denen rauschende Feste gefeiert oder haben Sie Werkzeug oder Pelzmäntel zugeteilt bekommen, oder durften Sie Nächte in Begleitung verbringen, für welche Veranstaltungen haben Sie Karten bekommen, Budapest, Salzburg oder Hockenheim? Es stinkt gewaltig und uns stinkt allen, dass Sie glauben, Sie dürfen das Recht auslegen wie Sie es haben wollen. Weiter so Wunsiedeler Kreis, Aufklären, Finger in die Wunden.


Zitat von -Vorstand- aus Eintrag-Nr. 2564:
Werte Herren des GVB, warum haben Sie die Kollegen Marth und Dittrich aus Arzberg im Jahr 2003 angezeigt? Warum haben Sie Kollegen ... und ... und ... aus dem Amt gedrängt? Warum haben Sie Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer verschont??? Waren die Ihnen näher, sind ein oder zwei Millionen Wertberichtigungen besser zu verfolgen als 50 Millionen? Ist es unangenehm einzugestehen wo Sie weg gesehen haben, Geldwäsche, KWG usw.? Haben Sie mit denen rauschende Feste gefeiert oder haben Sie Werkzeug oder Pelzmäntel zugeteilt bekommen, oder durften Sie Nächte in Begleitung verbringen, für welche Veranstaltungen haben Sie Karten bekommen, Budapest, Salzburg oder Hockenheim? Es stinkt gewaltig und uns stinkt allen, dass Sie glauben, Sie dürfen das Recht auslegen wie Sie es haben wollen. Weiter so Wunsiedeler Kreis, Aufklären, Finger in die Wunden.

Kommentar:
Webmaster:
Hoppla, was für ein seltsamer Eintrag.

Wird hier aufgefordert den Finger weiter in die Wunde zu legen?
Keine Angst, wir decken auch weiterhin auf.

Oder denkt der Schreiber vielleicht es würde von Seiten des Wunsiedeler-Kreises das Recht ausgelegt wie man es gerade braucht?
Können wir doch gar nicht, Recht zu sprechen ist Sache der Gerichtsbarkeit.

Aber falls zum schlechten Gewissen Zweifel oder andere Ansichten bestehen, einfach einen Rechtstreit beginnen um ein für alle mal zu klären wer wirklich die Monopolstellung auf das schlechte Gewissen hat.

Und wie hieß es im Beitrag 2357 so schön:
Tja Bananen gibts nicht nur in Afrika ... :deu:

   

Nr. 2342

Vorstand

2. Oktober 2007, 10:46 Uhr

Betreff: Fragen an Herrn Hofmann, Herrn Krauss, Herrn Christl, Herrn Grothoff und Herrn Herzog

Werte Herren des GVB, warum haben Sie die Kollegen Marth und Dittrich aus Arzberg im Jahr 2003 angezeigt? Warum haben Sie Kollegen ... und ... und ... aus dem Amt gedrängt? Warum haben Sie Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer verschont??? Waren die Ihnen näher, sind ein oder zwei Millionen Wertberichtigungen besser zu verfolgen als 50 Millionen? Ist es unangenehm einzugestehen wo Sie weg gesehen haben, Geldwäsche, KWG usw.? Haben Sie mit denen rauschende Feste gefeiert oder haben Sie Werkzeug oder Pelzmäntel zugeteilt bekommen, oder durften Sie Nächte in Begleitung verbringen, für welche Veranstaltungen haben Sie Karten bekommen, Budapest, Salzburg oder Hockenheim? Es stinkt gewaltig und uns stinkt allen, dass Sie glauben, Sie dürfen das Recht auslegen wie Sie es haben wollen. Weiter so Wunsiedeler Kreis, Aufklären, Finger in die Wunden.

   

Nr. 2341

Anonym

2. Oktober 2007, 10:40 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Verbandsleute und Herrn Herzog

Anonym ……………, den 2. Oktober 2007

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen

- Verdacht des gemeinsam begangenen Betruges gegen die VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz
- in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug und zur Untreue gegen die Bank;
- Verschleierung von Straftaten und Strafvereitlung zu diesen

1. gegen Mitglied des Vorstandes der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Johannes Herzog

2. gegen StB/WP Herrn Franz Krauss, Herrn Raimund Grothoff, Herrn Walter Christl, RA/StB/WP Herrn Dr. Alexander Büchel, Mitarbeiter des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Personen wegen

- Verdacht des gemeinsam begangenen Betruges gegen die VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz
- in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug und zur Untreue gegen die Bank;
- Verschleierung von Straftaten und Strafvereitlung zu diesen


Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Unterlagen der betroffenen Bank beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

B) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php

C) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank mit Lageberichten der Jahre 2001 bis 2005, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, 2006 veröffentlich im Bundesanzeiger

D) Eintrag Nr. 2314 vom 13. Juni 2007 der unter B) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2004, 2005 und 2006.

E) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

Am Morgen 22. Mai 2006, einem Montag, fand eine eiligst einberufene Aufsichtsratssitzung bei der VR-Bank Marktredwitz eG statt. Zweck der Sitzung war die Abberufung des Vorstandes der Bank, Herrn Karl Krämer, der an diesem Morgen nach Abwesenheit in die Bank zurückkehrte. Es ist zu vermuten, dass aus dem nicht veröffentlichen Sitzungsprotokoll hervorgeht, dass eine Abberufung des Vorstandes nach § 40 Genossenschaftsgesetz vorgenommen wurde, wenn der Vorstand nicht innerhalb einer kurzen Bedenkzeit einem vorgefertigten Dienstaufhebungsvertrag zustimmen würde. Die vorgenommene Bestellung eines Notvorstandes aus den Reihen der Aufsichtsräte nach § 37 GenG lässt keine anderen Schlüsse. (Auszug aus dem Protokoll ist dazu beim Genossenschaftsregister hinterlegt)

Beim Registergericht ist ebenfalls eine Kurzfassung einer Vereinbarung zwischen dem betroffenen Vorstand und dem Aufsichtsrat der Bank, vertreten durch den Vorsitzenden vom 31.05.2006 hinterlegt, wonach der Vorstand mit sofortiger Wirkung sein Amt niederlegt. Herr Walter Christl erklärte als Vertreter des Genossenschaftsverbandes Bayern (GVB), dazu auch auf der Vertreterversammlung der Bank vom 29.06.2006 laut Protokoll auf Seite 8: „Es wurden im Rahmen der Prüfung im Bereich des Herrn Krämer Feststellungen gemacht über die wir den Aufsichtsrat unterrichtet haben. In der Folge ist der Aufsichtsrat zur Überzeugung gekommen mit Herrn Krämer nicht mehr weiter zu arbeiten.“ Somit stehen Dienstpflichtverletzungen als Gründe für die Trennung fest. Abweichend wird auch im Lagebericht der Bank zum Jahresabschluss 2005 geschrieben: „Das Dienstverhältnis mit dem Vorstandsmitglied Karl Krämer ist zum 30.06.2007 gekündigt.“ Aus Zeitknappheit und abweichender Sachbearbeitung des Jahresabschluss wurde wahrscheinlich eine nachträgliche Änderung entgegen der ersten Anweisung an den Sachbearbeiter übersehen.

Der Vorstand Karl Krämer muss dem Anschein nach Kontroll- und Überwachungsvorstand der Kreditgenossenschaft gewesen sein. Wie gemäß Beweisquelle D) auf der genannten Internetseite zu ersehen ist, musste der Genossenschaftsverband Bayern als gesetzlicher Prüfungsverband schwerste Verstöße gegen KWG-Richtlinien feststellen, was im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14.10.2004 festgehalten wurde. Verstöße gegen Organisationsrichtlinien, Risikomanagementrichtlinien und falscher Vortrag von Risikosituationen gegenüber dem Aufsichtsgremium der Bank, dem Aufsichtsrat sind massivste Verstöße gegen den § 25a Kreditwesengesetz (KWG), Besondere organisatorische Pflichten von Instituten und § 34 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht und Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaft.

Wie unter Beweisquelle D) im Protokoll von 2006 unter Protokollbuchseite 00839 nachzulesen, hat der Vorstand am 29.06.2006 erstmals gebildete Einzelwertberichtigung zum 31. Dezember 2005 mit 27,4 Mio. € eingeräumt, sowie für ein Jahr zuvor latentes Risikopotential von 49 Mio. €. Alleine diese Hinweise beweisen eine Geschäftsführung bei der Bank unter Beteiligung des abberufenen (ausgeschiedenen) Vorstandes, welcher den schwersten Verdacht der Untreue nach § 266 StGB erfüllen dürfte. Ebenfalls den schwersten Verdacht der Untreue belegt nach Beweisquelle D) die Protokollierung der Vertreterversammlung vom 30.06.2005. Dort erklärte unter Protokollbuchseite 00781 ein Beauftragter des Aufsichtsrates zu einem Engagement mit hohem Ausfall: „Die Engagementbetreuung wurde im Übrigen ausschließlich durch Herrn Heger (Anm. damaliger Vorstandsvorsitzender der Bank) getätigt. Er hatte auch die Genehmigung der Überziehungen zu verantworten. Die Überziehungslisten selbst wurden nach der damaligen Praxis in der Bank gesammelt und einmal im Monat (ca. 300 Seiten) von den beiden anderen Vorstandsmitgliedern gegengezeichnet."

Die Verletzung der Kontrollpflicht aus dem Genossenschaftsgesetz spricht hier von selbst. Die Überziehungen haben sich, wie aus dem Protokoll ebenfalls zu entnehmen ist, über mindestens ganze drei Jahre hinweg gezogen und betrugen dann in Bankkreisen unfassbare 746.000 €. Bereits im ersten Überziehungsjahr wurde die Überziehung laut dem genannten Protokoll durch die gesetzliche Prüfung aufgegriffen, wodurch alle Vorstandsmitglieder und auch der Aufsichtsrat auf das Engagement speziell hingewiesen wurden und damit sicher verstärkte Überwachungspflichten erwuchsen. Es ist unumstößlich, dass ein Vorstandsmitglied und speziell der Kontrollvorstand, die getätigten Überziehungen der operativ tätigen Vorstandskollegen überwachen muss. Da der Kredit, wie aus dem Protokoll auf Seite 00780 ersichtlich, bei einer Höhe von 4,5 Mio. DM bereits bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet wurde, hätte der Gesamtvorstand es verhindern müssen, dass bei diesem Engagement unkontrollierte Überziehungen in immer wachsender Höhe möglich waren. Dies auch unter dem Aspekt, dass dem handelnden Vorstand offensichtlich die Angelegenheit aus dem Ruder lief.

Der Hinweis, es hätte monatliche Überziehungslisten von 300 Seiten gegeben und die beiden anderen Vorstandsmitglieder hätten dies ohne Maßnahmen gegengezeichnet ist der schlimmste Beweis der Untätigkeit und damit Untreue mit der Folge von unglaublichen Verlusten bei der Bank. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat absolut unberechtigt wahrscheinlich auch vertraglich fixiert auf Erstattungsansprüche gegen den Vorstand, aber in anderen Fällen auch gegen die Vorstandskollegen verzichtet. Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat die gesellschaftsrechtliche Entlastung der Vorstände auf der Basis falscher Informationen an die Vertreter vorgetragen. Es sollte damit offensichtlich das eigene Mitverschulden, die eigenen Verletzung der Kontrollpflicht nach § 41 GenG, Verantwortlichkeit der Aufsichtsräte, unterlassen werden aufzuzeigen.

Ein unfassbarer Vermerk und ein Beweis der Strafvereitlung und nicht vorgenommenen Verfolgung von Vorstandsmitgliedern ist im Zusammenhang mit diesem Kreditvortrag im Protokoll vom 30.06.2005 ebenfalls niedergeschrieben. Dort wird ausgesagt, dass der handelnde Vorstand Manfred Heger nicht nur die weiteren Überziehungen nach dem Jahr 2001 von anderen Verantwortlichen unkontrolliert zugelassen hat, es wird sogar über die absichtliche Irreführung durch diesen Vorstand berichtet, der dafür nicht haftungsrechtlich verfolgt, sondern vom Aufsichtsrat am 5.08.2004 unverzüglich von allen gegenseitigen Verpflichtung und wahrscheinlich auch unter Beratung des GenoVerbandes freigesprochen wurde. Dazu wurde auf Seite 00780 zuerst ausgeführt, dass schon die Planzahlen, wahrscheinlich erstellt von einem Aufsichtsratsmitglied der Bank selbst, zu optimistisch dargestellt waren. Es wird aber unglaublich weiter ausgeführt: „Die tatsächliche wirtschaftliche Lage, die Herrn Heger (Anm. der zuständige Vorstand, aber sicher auch der Aufsichtsrat in seiner Steuerberatertätigkeit für den Kreditnehmer bekannt war, wich jedoch gravierend von diesen Zahlen ab.“ Darf der Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung auf eine Strafverfolgung verzichten, wenn der Vorstand alle Mitbeteiligten offensichtlich belügt und damit Schaden herbei führt? Welche Veranlassung bestand und besteht bei GenoVerband Bayern dies zu unterlassen?

Der Genossenschaftsverband Bayern und die genannten namentlichen Mitarbeiter haben augenscheinlich die Federführung der Handlungen durchgeführt und die Maßnahmen so organisiert, dass die nach Gesetz beauftragten Aufsichtsräte nur ihren vorgefertigten und vorgetragenen Schritten zu folgen hatten. Auf diesem Weg wurde vielleicht so von der Prüfung gesteuert auch eine normale Beratung im Gremium selbst unterbunden. Dass Sitzungen sogar von Verbandsvertretern dahingehend geleitet worden sein müssten, zeigt auch dass der Verbandsvertreter Krauss am 22.05.2006 den gewählten Notvorstand wegen seiner Zustimmung zur Bestellung befragte.

Die Mitwirkung am Betrug bzw. Beihilfe zur Untreue belegen wiederum Aussagen der Verbandsvertreter in den Versammlungsprotokollen unter D), wo Herr Grothoff auf Protokollseite 00783 am 30.06.2005 gegenüber den Vertretern zu dem zuvor schon angesprochenen Kreditverhältnis von ursprünglich 4,5 Mio. DM erklärte: „Der Kredit war immer unterhalb der Großkreditgrenze, so dass der Aufsichtsrat die Möglichkeit der Einsichtnahme gar nicht hatte.“ Damit stellte sich der tätige Prüfer sogar gegen Gesetz und Satzung, wo dem Aufsichtsrat die Einsichtnahme in alle Bücher, ohne Ausnahme erlaubt ist. Unter der Maßgabe des § 41 GenG ist dies sogar für den vorgetragenen Fall zur Verpflichtung des Aufsichtsorgans geworden dieses Kreditengagement regelmäßig zu überwachen und in den Sitzungen zu beraten.

Die Vorgehensweise der Vertreter des Genossenschaftsverbandes Bayern beweist die Mitschuld des Prüfungs- und Beratungsverbandes und der tätigen Mitarbeiter bei der Bank einschließlich des heutigen Vorstandes Johannes Herzog, der ebenfalls zuvor tätiger Prüfer des GVB bei der Bank war und eventuell im Vorlauf des 22.05.2006 bei Abwesenheit des Vorstandskollegen Krämer von diesem verschlossene Schränke eröffnete. In einem Prozess vor dem Amtsgericht Wunsiedel erklärte der bisher unerwähnte dritte Vorstand der Bank aus dieser Zeit, Herr Reinhold Wolf, für ein Kreditverhältnis, das bei fehlender Absicherung zu einem Verlust bei der Bank von 800.000 € führte, dass er als betreuender Vorstand des Kunden diesen Betrag in vielen kleineren und größeren Schritten ebenfalls anscheinend ungehindert ausgegeben hatte, obwohl die gesetzlich normierte Bedingung der ausreichenden Vorlage von Unterlagen gemäß § 18 KWG überhaupt nicht erfüllt waren.

Dies ist ein nächster Beweis, dass die gesetzliche Prüfung mitverantwortlich ist an den Verlusten bei der VR-Bank Marktredwitz durch die Vorstände der Bank. Die Mitschuld der Prüfung könnte teilweise über die Verschuldung einzelner Aufsichtsräte gehen, da die Revisoren augenscheinlich jegliche objektive Beratung der Aufsichtsräte im Gesamten anscheinend unterlassen haben. Informationen können einseitig formuliert worden sein und wichtige Abläufe, wie auch der 22.05.2006, bewusst gesteuert worden sein. Der gesetzliche Prüfungsverband GVB hat fast augenscheinlich bewusst gesetzliche Bestimmungen nach dem Genossenschaftsgesetz dem Kreditwesengesetz, hier genannt § 18 und § 25a, aber vielleicht auch Höchstkreditbestimmung nach § 49 GenG in Verbindung mit § 19 KWG, §§ 32 und 33 KWG, nicht gewürdigt und nicht verfolgt um Verluste und Schäden bei der Bank aber auch betroffenen Kreditnehmerkunden zu verfolgen und weiter zu vermeiden. In den Lageberichten 2001 bis 2003 sind Vermerke enthalten, wonach der Prüfungsverband die genannten Vorstände bei der Umgehung gesetzlicher Bilanzierungsrichtlinien unterstützte, wonach entstandene Wertberichtigungen bilanziell nicht mehr unterzubringen waren. (Beweisquelle C))

Der Genossenschaftsverband Bayern hat es unterlassen die Schäden abzuwenden und weiteren Schäden vorzubeugen, in dem er unterlassen hat die notwendigen angebrachten und gesetzlich hinterlegten Maßnahmen, wie auch die rechtzeitige Abberufung der Vorstände durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht zu gegebener Zeit vorzunehmen. Vielmehr deckte man die Vorstände, was sich in dem genannten Prozess vom 11.07.2007 vor dem AG Wunsiedel ebenfalls ergab, dass der Vorstand neben dem Verstoß gegen § 18 KWG auch noch eigene Verstöße gegen Geldwäschegesetzbestimmungen mit Auszahlungen in sechsstelliger Gesamtsumme vortrug, wofür aber offensichtlich die Prüfung nicht für die nachträglichen Geldwäschegesetzanzeigen sorgte, die auch dem BaFin vorgelegt werden müssen.

Die Vertuschung der eigenen Mitverantwortung ist abzulesen aus den in dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 behandelten Fall, wo die Prüfung insgesamt vier Jahre untätig die Verstöße gegen die Organisationspflichten nach § 25 a KWG nicht verfolgte und auch die Sorgfaltspflichten nach §§ 34 und 41 GenG, als auch aus dem Protokoll des Amtsgerichtes vom 11.07.2007, wo sich der Aufbau des Engagements über zwei bis zweieinhalb Jahre hinweg zog. Keiner der operativen Vorstände wurde überwacht oder kontrolliert, oder an seinem schädigenden Wirken gehindert, weder von den Kollegen, noch vom Aufsichtsrat, noch von der gesetzlich eingesetzten Prüfung.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat tätig am Betrug an der Genossenschaft mitgewirkt, da er den Aufsichtsrat auch dahin lenkte und führte, dass gegen den Vorstand Krämer mit der nicht veröffentlichten Dienstaufhebungsvereinbarung offensichtlich auch der Verzicht auf Regress (Ersatzansprüche) gegen den sich sicher nach den gesetzlichen Bestimmungen verschuldenden Vorstand verbunden war oder unausgesprochen verbunden werden sollte. Dieser Regressverzicht dürfte werde im öffentlichen Interesse, auch einer eventuellen Strafverfolgung liegen, noch ist der Genossenschaftsverband als auch die Aufsichtsräte laut Gesetz und genossenschaftlicher Satzung dazu berechtigt. Über Regressansprüche entscheidet ausschließlich die Vertreterversammlung. Der Genossenschaftsverband hat im Eigeninteresse Prüfungen zu möglichen Haftungsansprüchen aus den Gesamtverlusten bei der Bank unterlassen oder bewusst nicht angestellt. Es ist die Haftung des Verbandes und seiner tätigen Prüfer zu überprüfen auch über den § 62 GenG hinaus. Der Vorgang legt den Sachverhalt der Strafvereitlung durch die gesetzliche Prüfung nahe.

So ist die Spitze der Vertuschung durch den Prüfungsverband GVB die Einsetzung des vormals tätigen Prüfers Johannes Herzog. Diesem Prüfer wurden zur Seite gestellt, da er eine Wartezeit nach dem Kreditwesengesetz zu erfüllen hatte, der am 22.05.2007 als unfähig bezeichnete Vorstand Karl Krämer und Vorstand Reinhold Wolf, mit seinem Auftritt und seinen Aussagen vor Gericht am 11. Juli 2007, wovon Herr Herzog seit Beginn seiner Prüfertätigkeit wusste, aber nichts weitergab.

Ich beantrage unter den gleichen Gesichtspunkten die Dienstaufhebung mit dem Vorstand Manfred Heger vom 05.08.2004 zu untersuchen. Nur Herr Heger hat von sich selbst aus ein Jahr später am 30.06.2005 den Bestand eines solchen Vertrages bekannt gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2340

O.

1. Oktober 2007, 18:08 Uhr

Betreff: Kreditgewährung ohne ausreichende Bonität des Kunden, unglaublich

Im Eintrag 2150 ist das Urteil gegen einen Bankvorstand hinterlegt, der anscheinend Überziehungen zugelassen hat, die einen Schaden bei einer Bank in Höhe von 1,6 Mio. DM zur Folge hatten. Er wurde zu 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Wenn Reinhold Wolf vor Gericht nun in dem Fall Gold, Gold, Gold ausgesagt hat, ‚Die vorliegenden Unterlagen wie Bilanzen und BWA konnten als relevante Unterlagen nicht herangezogen werden’, dann hätte er das Geld doch gleich herschenken können. Kreditausreichung in einem Fall auf Blankobasis ohne Bonitätsprüfung beim Kreditnehmer. Der hat sogar Unterlagen eingereicht, die nichts wert waren. Wenn Reinhold Wolf die Überziehung bei Flex mit 1,45 Mio. DM im Rahmen seiner Gesamtverantwortung auch noch einfach nur laufen ließ, obwohl sogar der Prüfungsbericht zum 31.12.2001 dazu Stellung genommen hatte, dann kommen wir mit jedem Fall mehr in den Bereich, wo der Kunde bei Gold, ... die Strafe nicht auf Bewährung bekommen hat.

Warum soll in dem von uns gepriesenen Rechtsstaat das Schicksal eines Vorstandes in den Händen der Prüfer liegen? Hier werden mehrere Beträge aufgesammelt, dass es zu einer Strafanzeige reicht und dort werden die Hämmer unter gebuttert. Es war ja nicht nur die Untreuesache, es war ja auch noch ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz mit den Auszahlung von Schmier- und Bestechungsgeldern. Wo bleibt die Gerechtigkeit? Die Frage ist wirklich, wer deckt den heutigen Vorstand, der dies alles gesehen hat, der nicht wie seine Kollegen in Südbayern den Vorstand beim Aufsichtsrat so angeschwärzt hatte (um die Fusion möglich zu machen ?), dass dem keine Wahl geblieben war, als den Vorstand vor den Kadi zu bringen?

Drei Jahre ist es her und keine S. hat dazu was berichtet. Der Kunde wurde angezeigt und ins Gefängnis geworfen. Wenn die Sache Reinhold Wolf aufs Tablett käme, dann wäre die Frage des Strafmaßes nach oben offen. Aus 50 Millionen Kreditverlusten und 27,4 Millionen € Wertberichtigungen kämen bestimmt noch Fälle von grob fahrlässiger Arbeit dieses Vorstandes, aber auch seiner Kollegen heraus. Nur um die eigenen Haut zu retten, ja um ins Vorstandsamt zu kommen hat Herr Herzog diese Dinge nicht angezeigt. Die von ihm verfassten und von ihm mit zu verantwortenden Einzelkredit- und Gesamtprüfungsberichte sind bei solchen Ermittlungen hoffentlich dann nicht mehr tabu. Wer weiß ob Herr Herzog Angst hat Herrn Wolf eventuell begleiten zu müssen. Den Schaden für Gold, Gold, Gold der passt doch in die eine Million Schadenersatz für Prüfungsfehler. Vielleicht holt es sich der GVB von Herrn Herzog und seinen Kollegen zurück.

   

Nr. 2339

Wissender

1. Oktober 2007, 14:02 Uhr

Betreff: Herr Herzog, haben Sie die VR-Bank betrogen?

Werter Herr Herzog, wer deckt denn Sie nun, da Sie zuvor die Vorstände der VR-Bank gedeckt haben? Sie sind doch ein belesener Mann. Sollte man der Staatsanwaltschaft bestimmte Dinge aus einer ganz anderen Sicht aufzeigen? Lesen Sie doch hier mal den Eintrag Nr. 2311 vom 12. Juli 2007. Würden Sie Ihren ehemaligen Vorstandskollegen Reinhold Wolf bei einer gerichtlichen Falschaussage decken, oder würden Sie eingestehen, dass Sie die Vertreter vor knapp drei Monaten mit falschen Informationen versorgt haben, um Herrn Wolf den Regress zu ersparen? Sind Sie bereit das Prüfungsprotokoll zu diesem Fall in den Jahren 2002 bis 2004 unter Wahrung der Kundeninteressen aufzudecken? Sind Sie für Gold, Gold, Gold in Regress zu nehmen, da Sie Ihre eigenen Pflichten verletzt haben?

Wer deckt Sie wirklich, Herr Herzog? Unter dem Aspekt der Aussage von Reinhold Wolf ist der Verzicht auf den Regress zwei Wochen vorher auf der Versammlung wahrscheinlich Makulatur. Den Randziffer 85 des Gesetzeskommentars zu § 34 Sorgfaltspflicht schreibt dazu: ‚Entlastung durch die GV ist nur Verzicht auf Ersatzansprüche, wenn die Pflichtverletzung bekannt war ...’, Sie aber haben den Verstoß gegen § 18 KWG gar nicht aufgezeigt, der mit Hauptursache des Verlustes war. Was hätten Sie bei einer normalen Prüfung mit einem Vorstand angestellt, der 800.000 € in den Sand gesetzt hat und dazu sagt: ‚Die vorliegenden Unterlagen wie Bilanzen und BWA konnten als relevante Unterlagen nicht herangezogen werden’? Dass soll laut Bezeugen eines im Gerichtssaal Anwesenden Reinhold Wolf sogar am Richtertisch stehend und mit einem aufgeschlagenen Ordner, also schriftlich belegt, zum Kreditnehmer K.N. gesagt haben. Wie viele Vorstände hätten Sie wo anders laufen lassen, wenn der Verstoß gegen § 18 KWG einen Verlust von 1,6 Mio. DM bei der Bank gebracht hätte? Sie aber haben den Vertretern vorgegaukelt, der Kunde hätte die Bank beschissen.

Haben Sie damit die Kunden und Mitglieder der VR-Bank Marktredwitz schamlos belogen? Gibt es einen gravierender Hinweis auf die Unfähigkeit eines Vorstandes, wenn er am 30.06.2006 noch selbst einräumt, dass das latente, ausfallgefährdete Kreditrisikopotential zum 31. Dezember 2004 96 Millionen DM (49 Mio. €) betragen hat und dass er so nebenbei Millionen ohne Unterlagen ausgegeben hat und damit gegen den wichtigsten Gesetzesparagraphen zur Überprüfung der Kundenbonität verstoßen hat?

Der nächste Strafantrag wegen Betrug bei der Staatsanwaltschaft muss gegen Sie, Herr Herzog, lauten. Herr Wolf hat sich selbst demaskiert, er hat die Unfähigkeit in „Tateinheit“ mit Untreue gegen die Bank in der Gerichtsversammlung vom 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht protokollieren lassen, den massivsten Verstoß gegen § 18 KWG, den man sich nur vorstellen kann, nachdem er die damalige gesetzliche Grenze von 250.000 € auch noch um das dreifache überschritten hatte. Wie fühlt man sich, wenn man seine Karriere auf Unrecht aufbaut? Herr Wolf hat bei jeder zugelassenen Überziehung bewusst gegen § 18 KWG, Pflicht zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Kreditgewährung nur bei guter Bonität damit, verstoßen; Sie haben es festgestellt und Sie haben sich diesen Vorstand neben sich gestellt, um das Vieraugenprinzip einzuhalten, dass Sie ja keiner der 30 qualifizierten Bewerber aus der vom Verband initiierten Alibiausschreibung überholen kann. Und den untätigen Überwachungsvorstand Karl Krämer haben Sie gleich mit eingesackt.

Noch heute geht meine Anzeige gegen Sie und auch die Aufsichtsräte weg. Denn wenn die Aufsichtsräte so etwas zugelassen haben, dann gehören sie auch an den Pranger gestellt und Rechenschaft eingefordert.

   

Nr. 2338

Mitglied

1. Oktober 2007, 11:15 Uhr

Betreff: Wer stellt die Haftungsansprüche gegen den Prüfungsverband?

Nachdem ich mir über das Internet das Genossenschaftsgesetz angeschaut habe, steht doch dort in § 62, Abs.2, dass die Prüfung bis zu einer Million pro Prüfung haftet ( http://bundesrecht.juris.de/geng/__62.html ). Gibt es dazu einen Gesetzeskommentar, wie zum § 34? Was heißt pro Prüfung, die Prüfer sind doch laufend in Marktredwitz. Ist ein Jahr gemeint, oder die Kreditprüfung gesondert und die Bilanzprüfung usw. und auch jede Sonderprüfung, die uns als Mitglied nicht weiter geholfen haben? Wenn z.B. im Jahr 2000 Dividende ausgeschüttet wurde, obwohl das ja bei Verlust verboten ist und der Oberrevisor sogar über die Gewinnverwendung auf der Versammlung abstimmen hat lassen, ohne auf den Verlust hinzuweisen, welche Mithaftung kann man denn daraus begründen. Gibt es da Verjährungen, wenn man als Mitglied das erst heute erfährt?

Auch bei Flex hat doch die Prüfung eine Mitschuld, wenn Sie die Überziehung schon Ende 2001 festgehalten hat und bei tausend Seiten Überziehungslisten den Kredit noch mal um das Doppelte hat überziehen lassen und die Mitschuld bei Gold, Gold, Gold schreit zum Himmel. Einen Kredit ohne ordentliche Absicherung und Geschäftsplanung - Blutzuckerstreifen für die Soldaten in Guinea gegen Goldlieferung. Diese armen schwarzen Soldaten brauchen als einziges auf der Welt die Gewissheit ob sie zuckerkrank sind oder nicht und wenn der Versuch scheitert, wer hat dann außer der VR-Bank und ihren Mitgliedern bei dem Geschäft Pech gehabt? Vielleicht noch die Genossenschaftsmitglieder in Deutschland, die diese Bank sanieren müssen? Dass sticht doch einem Blinden mit dem Krückstock in die Augen. 1,6 Millionen Mark (800.000 €) Verlust für so einen Blödsinn, da meint man doch Kunde und Vorstand wollten die Bank gemeinsam linken, aber die Revisoren Grothoff und Herzog und die anderen, die wollten das nicht gesehen haben? Wer's glaubt der schlummert selig.

Und die Sachen mit den Wertberichtigungen in den Bankabschlüssen ist anscheinend auch nur mit dem Segen und der Unterschrift der Wirtschaftsprüfer beim Verband möglich gewesen. Also haben nicht nur die Prüfer hier mit Dreck am Stecken, es geht hoch bis zur obersten Verbandsspitze, die dass doch in München nicht ungeprüft unterschreiben. Und wie ist es mit der absichtlichen Fehlinformation der Vertreter auch im Zusammenhang mit der nachfolgend aufgezeigten Fahrlässigkeit. Glauben tun wir nur, dass einer von den beiden Prüfern auf dem Weg des Niedergangs der Bank Vorstand werden wollte und dem anderen war ein weicher Platz beim Verband versprochen, oder? Bevor man den Putz am Möbelhaus gesichert hat, hat sich Johannes Herzog auch noch den großen BMW geholt, woher denn? Und auch noch vorher, bevor er eine operativen Gewinn erzielt hat, also vielleicht auch noch zu Lasten der Sanierung.

Wenn wir für die letzten sieben acht Jahre jeweils eine Million beim Verband einfordern könnten, das würde uns doch auch helfen. Die Vorstände und die Aufsichtsräte werden einen feuchten Kehricht tun sich mit der Revision anzulegen, wie können wir Mitglieder also diese Klage einleiten? Außerdem heißt es sogar im Gesetzestext, dass die Ersatzpflicht gilt, wenn die Personen (anscheinend Prüfer) fahrlässig gehandelt haben, könnte also auch ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft die Türen aufstoßen? Kann man Herrn Herzog nicht gar fast den Vorsatz vorwerfen um ins Amt gekommen zu sein? Wenn aus dem aufgezeigten Großkredit tatsächlich ein Schaden für die Bank entsteht, dann sollte man aber unbedingt das mit der Haftung der Prüfer nicht vergessen. Bitte kurze Klärung durch kompetente Leute.

Es scheint aber für die Aufsichtsräte nach § 41 GenG ( http://bundesrecht.juris.de/geng/__41.html ) keine Haftungsgrenze zu geben, die ja auch die Gewinnverwendungsvorschläge mit vorgeschlagen haben und alle Prüfungsberichte mit der Risikosituation der Bank gekannt haben müssen. Das dürfte für den Fall mit dem Großkredit hoch interessant werden. Wenn man da weiter bunkert dann beweist man seine eigenen Kenntnisse und natürlich die eigenen Genehmigungen, die man nicht zugeben will.

   

Nr. 2337

Ex-Vorstand

1. Oktober 2007, 09:37 Uhr

Betreff: Schaut das Bundesaufsichtsamt absichtlich wieder weg?

27,4 Mio. € an Wertberichtigungen hat Reinhold Wolf am 30.06.2006 zum Abschluss 2005 bei der VR-Bank Marktredwitz zugeben müssen, 49 Mio. € an latentem, abschreibungsgefährdetem Kreditrisiko zum 31.12.2004. Eingeständnisse jeweils im Nachhinein, nach dem er sich wenige Tage zuvor neben Johannes Herzog und dem damaligen Notvorstand Werner Schelter, heutiger AR-Vorsitzender der Bank, als ein bisschen stolz bezeichnete, was er doch geleistet hatte (Link dazu: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2006/bilanz2005.jpg ).

Wenn bei der fast doppelt so großen Sparkasse Tirschenreuth die Staatsanwaltschaft die Schränke des Verwaltungsrats verschließt und Hunderte von Kreditakten mitnimmt, wo ist der Unterschied zur VR-Bank Marktredwitz? Vielleicht, dass Prüfungsverband GVB und das BaFin schon vorher wussten, wie sehr sie in Marktredwitz selbst an der Misere mit Schuld sind? War man sich der Folgen bewusst, dass man der Bank bei den Bilanzmanipulationen mit den Wertberichtigungen und damit der Vermeidung von eklatanten Verlustausweisen in den Abschlüssen geholfen hatte und wer weiß was noch alles? War man sich bewusst, dass die Abläufe der letzten Jahre einschließlich der Vertreterversammlungen vielleicht konträr zum Genossenschaftsgesetz, ja zum Kreditwesengesetz (KWG) und RechKredV (Rechnungslegung bei Kreditinstituten) und allgemeinen und speziellen Bilanzierungsrichtlinien waren?

Übersieht heute das BaFin die nach § 19 KWG geforderte Zusammenrechnung einer Kreditnehmereinheit, weil man die letzten Jahre ebenfalls die Augen vor den Tatsachen verschlossen hat, dass die Unterstützung der Vorstände die Wurzel des Übels in Marktredwitz war?

   

Nr. 2336

Manfred Bleil

30. September 2007, 18:14 Uhr

Betreff: Fragen an Ex-Qualitätsprüfer und jetzigen Vorstand Herrn Herzog zu Großkrediten

Offener Brief an den Vorstand der VR-Bank Marktredwitz eG

Uns sind Information übermittelt worden, dass es Kredite bei der VR-Bank Marktredwitz geben soll, die weit über der Höchstkreditgrenze von KWG und § 49 GenG liegen sollen? Könnte es sein, dass bei der Bank verschiedene Kreditnehmereinheiten nach § 19 KWG nicht zusammengerechnet, bzw. so nicht verschlüsselt sind? Gefährden diese Kredite gar die Eigenkapitalsituation der Bank? Hätten Sie dies nicht schon als Prüfer erkennen müssen und hätte die Prüfung die Unterlassung der Zusammenrechnung nicht unverzüglich dem BaFin und der Deutschen Bundesbank anzeigen müssen? Sollte es zutreffen, ist dies in Ihren Prüfungsberichten enthalten?

Wir bitten unter bekannter Anschrift oder über die Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de um Auskunft bis zum Dienstag, den 2. Oktober 2007. Unsere Sorge geht dahin, erstens um den Bestand der Bank, und weiter um die Arbeitsplätze bei den betroffenen Firmen und bei Firmen, die über Aufträge und Kooperationen stark damit verbunden sind, aber auch bei der VR-Bank selbst. Wir glauben, dass die VR-Bank kein Recht mehr hat zu den bekannten Verlusten von mindestens 50 Mio. € im Kreditbereich mit allen negativen Folgen auf unsere Region daraus, auch noch weitere Risikokredite eingehen zu dürfen, die das Maß der Dinge übertreffen.

Wir würden uns freuen zum o.a. Termin eine Antwort von Ihnen zu erhalten, so lange werden wir abwarten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sowie die Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerien auf Landes- und Bundesebene nicht um Unterstützung bei der Aufklärung zu bitten.

Eine Vorteilsnahme in den Fällen für Sie selber wollen wir Ihnen gar nicht unterstellen.

Freundliche Grüße
Manfred Bleil

:crying:

   

Nr. 2335

Insider

30. September 2007, 15:03 Uhr

Betreff: Kreditnehmereinheit nach § 19 KWG, was ist das?

Könnte es sein, dass mancher Aufsichtsrat bei der VR-Bank den Begriff Kreditnehmereinheit nach dem KWG als ein Fremdwort begreift? Muss man den Herren die Kontrollpflichten nach dem Genossenschaftsgesetz § 34 und § 41 wirklich noch mal erklären? Hat Johannes Herzog die Zusammenführungen auch nicht vorgenommen, weil er wusste, dass damit seine eigene Position am Ende wäre? Hat er die Aufsichtsräte wissentlich in eine extrem prekäre Situation gebracht?

Wenn der mögliche Höchstkredit, der zur Zeit bei der VR-Bank knapp über 7 Mio. € liegen dürfte, mit der Zusammenrechnung überschritten werden würde und es wirklich rappelt bei einzelnen Unterfirmen und somit in der Gesamtheit, dann wird das Bafin und die Staatsanwaltschaft die Bank umdrehen von vorne bis hinten und es wird keine Ausrede mehr von Nichtwissen geben. Seit sieben Jahren keine Gewinn mehr bei der Bank, seit sieben Jahren Rückgang der Bilanzsumme von ehemals 1 Milliarde DM, Verschleierung der Risikosituation gegenüber dem Aufsichtsrat und dann lässt man sich so verladen, da hat der Aufsichtsrat den Bereich von Fahrlässigkeit weit hinter sich gelassen. Vorsätzliche Unterstützung könnte man so etwas nennen.

Und der Prüfer hat vorher alles gesehen und hat sich vielleicht so die Vorteile für seinen Posten eingeheimst. Hätte er diesen Kredit in der EDV zusammengerechnet, dann hätte er Wolf und Krämer nicht zu seinen Begleithammeln machen können, dann hätte man Manfred Heger ausgequetscht nach Strich und Faden. Werte Aufsichträte bei diesem Kreditfall, wie oft haben Sie gehört, dass die selben Namen für verschiedenen Kreditteile und Unterfirmen verantwortlich zeichnen oder Personen aus Verwandtschaft oder sonstigem Umfeld. Sie kennen die Verhältnisse, alleine der gesunde Menschenverstand der Aufsichtsräte lässt in ihren Köpfen die Kredite zusammenführen. Wie schon geschrieben, heiß, heißer am heißesten, so heiß, dass bei einigen die Hosenböden glühen.

   

Nr. 2334

Anonym

29. September 2007, 14:04 Uhr

Betreff: Anfrage an das bayerische Finanzministerium zu den Lageberichten 2002 und 2003

Anonym ..... 29. September 2007

Anfrage an
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Odeonsplatz 4, 80535 München

Steuerliche Würdigung im Falle der Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerveranlagung bei einer Kreditgenossenschaft

Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Faltlhauser,
sehr geehrte Damen und Herren,

bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 96515 Marktredwitz, wurde in den Lageberichten der Jahresabschlüsse 2002 und 2003 vermerkt: Die problemhaften Kreditengagements konnten nicht vollständig mit den erforderlichen Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden.

Bitte teilen Sie mir dazu mit, ob dies ein Hinweis auf eine gesetzlich nicht mögliche Verlustverschiebung auf andere Geschäftsjahre bis in die heutigen Tage hinein sein könnte, da die Bank in diesen beiden, aber auch allen Folgejahren nur marginal Ertragssteuern ausgewiesen hatte und die Verlustbuchung wahrscheinlich keine Steuerminderung mit sich gebracht hätte, oder in den nachfolgenden Jahren wiederum so erfolgt ist, dass neben der Gewährung der genossenschaftlichen Dividende keine steuerbaren Erträge erzielt wurden, oder die Abschlüsse so gerechnet wurden, dass die Dividende aus nicht steuerbaren Erträgen ausgeschüttet werden konnte.

Mir ist bekannt, dass Verlustvor- und rücktrag zu Beginn dieses Jahrzehnts stark eingeschränkt wurde, oder gar nicht mehr möglich gemacht wurde. Könnte es sogar so sein, dass die Vorstände der Bank durch eine falsche Bilanzierung die Möglichkeit eines noch durchführbaren Verlustvor- oder rücktrages verwirkt haben.

Welches Zeugnis stellen Sie den Wirtschaftsprüfern einer solchen Bilanz aus. Es handelt sich immerhin um einen gesetzlichen Prüfungsverband, der neben der Bilanzprüfung auch die externe Kreditrevision wochen- und monatelang durchzuführen hat und Berichte zur Risikosituation der Bank mit kompletter Auflistung von Einzelwertberichtigungen zusammenzuführen und auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank vorzulegen hat.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2333

Externer Leser

29. September 2007, 13:29 Uhr

Betreff: Reicht für die VR-Bank Marktredwitz eine Überprüfung über die Bankenaufsicht aus?

Wenn die Bankenaufsicht Manipulationen von Bankbilanzen zulässt, kann man dann erwarten, dass diese Behörde ihre eigenen Unzulänglichkeiten bereinigt in dem man bei der Bank die schlimmsten Zustände aufdeckt. Ist hier nicht eine parlamentarische Aufarbeitung der Angelegenheit von Nöten. Eine Kreditgenossenschaft hat kaum die Möglichkeit durch Tricks die Steuerlast zu beeinflussen. Wenn die Sicherheiten des Kreditnehmers nicht mehr ausreichen den Kredit abzudecken oder niedriger bewertet werden müssen und die Bonität schlecht wird, dass die Rückführung gefährdet erscheint, dann ist über einen erforderlichen Abschlag der Forderung eine entsprechende Wertberichtigung entgegen zu rechnen, was man auch als Risikovorsorge bezeichnet. Diese Risikovorsorge ist kein Spielball, sie dient der Sicherheit des Bankinstitutes selbst und ist zwingend erforderlich.

Wenn Risikovorsorgen nicht gebildet werden, dann wird das Problem vor sich her geschoben, man vermeidet einfach die richtige Bewertung der Forderung. Dass aber die Wertberichtigung festgestellt ist und nicht eingebucht wird, ist schlicht weg Bilanzbetrug. So wurde der VR-Bank Marktredwitz mit dem Vermerk in den Lageberichten der Jahre 2002 und 2003 der Bilanzbetrug bestätigt. Dadurch dass diese Verluste im Kreditbereich aber in andere Jahre verbucht wurden, dass ist zusätzlich Steuerbetrug, da der Verlustvortrag im Gewerbebereich fast unmöglich gemacht worden ist.

Das BaFin wird nie eingestehen, dass man das gesehen hat. Das muss durch das Parlament aufgearbeitet werden, dass die Bankenaufsicht selbstherrlich Sanierung der Banken über Steuergeschenke vornimmt.

   

Nr. 2332

Beobachter

29. September 2007, 12:35 Uhr

Betreff: Beängstigend

Hunderttausende an Verlusten in Wunsiedel, eine und zwei Millionen bei Gold, Gold, Gold und Flex und nun wackelt vielleicht ein Kredit bei dem man von 30 Millionen spricht? Ist alleine die Zusammenarbeit mit der VR-Bank unter ihrer desolaten Führung schon ein Grund, als Kreditnehmer in Schwierigkeiten zu geraten? Haben die Vorstände deswegen die Kontrollfunktionen ausgeschaltet, damit sie selber schalten und walten konnten wie sie wollten? Haben sie die Revisoren dabei sogar unterstützt? Wenn im Jahr 2004 die Organisation nicht aufgestellt war, dann war es doch auf das Datum 31.12.2000 mit Arzberg schon eine Fusion, die ohne Konzept und ohne Vorlauf durchgeführt worden ist, also eine Notfusion und nicht zum Vorteil der Mitglieder. Anstatt Manfred Heger und seinen Kollegen den Auftrag zu erteilen sofort für den notwendigen organisatorischen Rahmen zu sorgen haben Grothoff, Herzog und Co. zugesehen, weil die Vorstände Kredite mehr ausreichten als ihnen als Einlagen zur Verfügung standen und haben es zugelassen, dass Risikopotentiale ohne Ende aufgetürmt worden sind, die außerhalb von vertretbaren Rahmen lagen oder wo die Einzelwertberichtigungen in der Bilanz nicht mehr unterzubringen waren.

Welche Schuld trägt also hiermit ein heutiger Vorstand Johannes Herzog an den Zuständen, die er nun von sich weisen will? Wie viel Mitschuld trägt ein Prüfer, wenn er zulässt, dass bei einer Genossenschaftsbank die Kunden über unsaubere Abrechnungsmethoden übers Ohr gehauen werden? In jedem Fall aber deckt er dies und hat es selbst auch bei vielen anderen Banken nicht verhindert. Welches Risikopotential würde man aufbauen, wenn dieser große Kreditnehmer plötzlich auftauchen würde und seine Konten nachrechnen lassen würde? Wie vielen Betrieben oder auch Privatleuten hat die Bank Liquidität und Eigenkapital durch ihr unsauberes Arbeiten entzogen bei uns, und dass unter den Augen einer sogenannten gesetzlichen Prüfung, vielleicht sogar wegen des erfolgreichen Einfallsreichtums beklatscht?

Mea culpa, mea maxema culpa, so steht es schon in der Bibel. Wenn die Schuldigen ganz vorne sitzen, dann war es immer schon eine schlimme Sache. Es scheint aber, dass sich bei der VR-Bank noch ein ehemaliger Prüfer oben auf den Karren drauf gesetzt hat und die ganze Sache in seinem Sinne dirigiert. Das Genossenschaftsgesetz hingedreht nach eigenem Kallkül. Die einen aus Arzberg verfolgt und dem Staatsanwalt ausgeliefert, den nächsten aus dem Betrieb gedrängt, aber ohne ihn zur Rechenschaft zu ziehen und die anderen als Begleithansel verwendet. Hat er sich als Walter aber auch Schalter des Gesetzes gefühlt, unser Herr Herzog, mit der Absicherung des unantastbaren Genossenschaftsverbandes? Hat er sich so sogar über das KWG hinweg gesetzt, wenn die Prüfung den Vorständen die Unterlassung der Zusammenrechnung der Kredite ermöglicht hat? Nicht Manfred Heger wäre dann der Schuldige, sondern die, die ihm dafür den Freifahrtschein ausgestellt hätten. Eine unfassbare Konstellation. Nun hat die neue Satzung dem Aufsichtsrat die schnellstmögliche Handlungsweise zur Hand gegeben um sich aus den Fesseln zu befreien. Sofortige Entfernung dieses Herrn vom Ruder, es ist der passende Moment dafür.

   

Nr. 2331

Ex-Vorstand

29. September 2007, 10:22 Uhr

Betreff: Eine Minute vor Zwölf – letzte Chance ?

Bei der VR-Bank in Marktredwitz liegt seit Jahren vieles im Argen. Die Sachen wurden nie bereinigt und es ist die Tragödie des Schreckens ohne Ende. Wurden uns Abläufe aufgezeigt über den Kreditfall Flex oder Gold, Gold, Gold so muss man sich für eine Kollegen nur schämen. Diese Bank hat mit einem geordneten Bankbetrieb nichts zu tun. Und es ist ein Dilemma, wenn eine Vertreterversammlung für so dumm gehalten wird und aus ihrer Hilflosigkeit heraus nichts unternimmt.

Dass nun der ehemalige Prüfer als neuer Vorstand schon nach wenigen Wochen sein wahres Gesicht zeigt, oder dass ihm ein Spiegel aufgestellt wird, da der Verzicht auf Ansprüche gegen Kreditschuldner ohne Not, so heißt es wohl im Gesetzeskommentar, ja nicht bekannt gegeben wurde und nur vielleicht durch besorgte Mitarbeiter bekannt gemacht wurde, zeigt dass das Schreckensende in der augenblicklichen Konstellation gewaltig sein kann. Dieser Herr Herzog hat alle Glaubwürdigkeit verspielt. Und wenn die Fakten so richtig sind, dass dieser letztverbliebene Vorstand, der ihm anscheinend den letzten Steigbügelhalter ins Vorstandsamt wegen des Vieraugenprinzips machen musste, diese Schmier- und Bestechungsgelder tatsächlich ausgezahlt hatte und für ihn als Helfer dazu ohne Folgen blieb, dies aber auch zeitgleich aufgetischt wurde als man den sogar im Marketingausschuss des Verband tätigen Manfred Heger entfernte, dann dürften die Worte dieses Mannes, der dies damals als Prüfer gesehen hat, jeden Anspruch auf Gehör verloren haben.

Warum erkennt der Aufsichtsrat nicht eine letzte Chance? Den Worten des Verbandes hat man bisher schon blind vertraut. Wo steht die Bank nun. Es ist Ende des dritten Quartals. Hochrechnung auf das Jahresende werden immer genauer und der Aufsichtsrat muss nicht erst jetzt dazu informiert werden. So wie die Bank aber nach außen bunkert ist es eher ein beredtes Zeugnis, dass die Talfahrt nicht beendet, sondern sogar eher beschleunigt ist. Der Kunde ist das Maß aller Dinge. Das Zeugnis das er ausstellt sind die Zahlen der Bank. Auf die vollmundige Ankündigung des letzten Jahres hat Herr Herzog heuer nichts mehr drauf gesetzt. Im letzten Jahr hat ihn die Körperschaftssteuerrückerstattung vor dem Verlust gerettet, in diesem Jahr könnte die Bilanz vielleicht sogar ohne Kreditabschreibungen alleine schon aus den operativen Kosten heraus rot sein. Frühere Kollegen sagten mir sogar die Bank in Marktredwitz sehe erbärmlich aus und der Putz fällt von der Wand.

Es bedarf eines Neuanfanges mit einer unabhängigen Führung. Maßvoll und bedacht muss vorgegangen werden. Nicht unter Druck derer, die sich frei reden wollen. Suchen Sie einen besonnenen Mann, der für Ausgleich sorgt , aber frei handeln kann. Frei von Belastungen der Vergangenheit und er wird die SUN-Plakate abnehmen und es könnte dahinter ein Silberstreif am Horizont auftauchen. Zusammenarbeit und Aufarbeitung tut Not. Aufarbeitung der Missstände von Früher, vor allem aber Eingeständnis, wo die gravierenden Fehler gemacht wurden. Eingeständnis von unfassbarer, weit überzogener Risikobereitschaft im Kreditgeschäft, wofür überhaupt keine Überwachungsmechanismen eingerichtet wurden. Mit anderen Worten ungebremster Größenwahn.

Der Genossenschaftsverband und auch die Bankenaufsicht haben zugelassen, dass ein Koloss zusammenfusioniert wurde. Es wurde als historisch dargestellt als zwei schier Todkranke zusammengeschmissen wurden. Dieser Koloss wurde den Bazillen der Krankheit übergeben, den alten, schon im kleineren Rahmen unfähigen Vorständen, die ihr Geschäft nur über den ungehemmten Verkauf der Mitgliedschaften und damit der ungesunden Kapitalausstattung auf beiden Seiten zu verdanken hatten. Erträge zur Erhaltung der Eigenständigkeit, wie vom Gesetz gefordert wurden kaum erzielt in all den Jahren. Und der Verband hat mit der Fusion nicht die notwendige Organisation und Risikomanagement eingefordert. Die am 14. Oktober 2004 bekannt gegebenen Prüfungsergebnisse sind ein Offenbarungseid für die Prüfung, weil es sich wie der Freibrief für die Wüteriche an den Spitze liest. Es ist wirklich erkennbar, Herr Herzog hat diesen Freibrief mit ausgestellt und er ist die personifizierte Fortsetzung der Verdeckung der Verantwortung des Prüfungsverbandes.

Es liegt ein Fels an der Abbruchkante. Wenn die letzte Sicherungsbarriere weg ist, dann wälzt er alles und viele nieder. Vielleicht besinnt sich der Aufsichtsrat und klopft zuerst auf die eigenen Brust und bietet einem unbelasteten Mann die Zusammenarbeit an. Wenn er die interne Unterstützung und Rückendeckung bekommt, dann wird er sich auch extern bei allen Krähen und Habichten behaupten können und es wird eine Chance geben das Vertrauen der Kunden und Mitglieder zurück zu gewinnen.

   

Nr. 2330

Heuschreckenschreck

28. September 2007, 23:51 Uhr

Betreff: DG HYP Deutsche Genossenschafts Hypothekenbank AG

wie man hört hat die DG HYP Deutsche Genossenschafts Hypothekenbank AG Forderungen, Sicherheiten und sonstige Rechte aus offenbar gekündigten Verträgen bzw. aus bereits abgewickelten Verwertungsfällen an die VABA GMBH, welche diese Forderungen, Sicherheiten und sonstige Rechte treuhänderisch für die Varde Investments (Ireland) Limited, Dublin, hält, abgetreten.
Die Betreunung dieser Forderungen wird deswegen ab sofort nicht mehr durch die DG HYP erfolgen sondern der von Varde Investment Ltd. beauftragten ALTOR Heidelberger Inkasso Gmbh & Co. KG, Carl-Bosch-Str. 4, 69115 Heidelberg vorgenommen werden.

Soweit auch Leser dieses Gästebuchs davon betroffen sind, bitte melden.

Denn nun herrscht auch im Genossenschaftsland die Heuschreckenplage.

Auch die Bibel berichtet darüber:
Und sie kamen über ganz Ägyptenland und ließen sich nieder überall in Ägypten, so viele, wie nie zuvor gewesen sind noch hinfort sein werden. Denn sie bedeckten den Erdboden so dicht, dass er ganz dunkel wurde. Und sie fraßen alles, was im Lande wuchs, und alle Früchte auf den Bäumen, die der Hagel übrig gelassen hatte, und ließen nichts Grünes übrig an den Bäumen und auf dem Felde in ganz Ägyptenland.“ Im Zweiten Buch Mose der Bibel werden die Heuschrecken als achte Plage beschrieben, mit der Gott den ägyptischen Pharao zur Freilassung der jüdischen Sklaven bewegen wollte. Schon seit vorgeschichtlicher Zeit werden menschliche Siedlungen von Schwärmen der Wanderheuschrecken heimgesucht, die durch ihre zerstörerische Gefräßigkeit katastrophale Hungersnöte auslösten.

Armer Friedrich Wilhelm Raiffeisen.

   

Nr. 2329

Auch aus Selb

28. September 2007, 19:08 Uhr

Betreff: zu den letzten Einträgen, welche Firma

Sie meinen aber nicht eine Firma zwischen Schönwald und Selb, oder?

   

Nr. 2328

Aus Selb

28. September 2007, 18:32 Uhr

Betreff: Zu 2548, um was könnte es sich handeln?

Aus Insiderkreisen hört man, es könnte die Autobranche sein. Und es sollen Belastungen schon nicht eingelöst worden und auch vorgelegte Überweisungen durch die Bank zurück gegeben worden sein. Und sogar Löhne sollen schon um 14 Tage verspätet bezahlt worden sein.

Sicher können wir hier bald weiter Informationen dazu nachlesen. Können Sie vom Eintrag 2548 auch dazu beitragen, wenn Sie schon hier fast so was andeuten?

   

Nr. 2327

Anonym

28. September 2007, 18:16 Uhr

Betreff: Eingabe an den Petitionsausschuss usw.

Anonym ...... 28. September 2007

In Anlehnung an das Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Eintrag Nr. 2534 werde ich folgendes dorthin schreiben:

An den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

sowie Finanzexperten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages

Steuerfahndung beim Finanzamt Nürnberg,
mit der Bitte um Benachrichtigung des Betriebssteuerfinanzamtes

an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Information


Beschwerde gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn, Straße 108,
sowie den Genossenschaftsverband Bayern mit Sitz in München als gesetzlicher Prüfungsverband der bayerischen Kreditgenossenschaften

Sehr geehrte Abgeordnete des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,

im nordöstlichen bayerischen Landkreis Wunsiedel spielt sich meines Erachtens ein Skandal ab, der auf dem Bereich des Genossenschaftswesen in seiner Tragweit einmalig sein könnte, unter Umständen aber Abläufe verdeutliche könnte, wie genossenschaftliche Verbände das Kreditwesengesetz, das Genossenschaftsgesetz und verschiedenen Gesetze und Richtlinien zur Bankbilanzierung mit großen Folgen auf die Steuerleistung der Banken nach eigenem Gutdünken einsetzen.

Die VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, verzeichnete innerhalb von 12 Jahren bei einer heutigen Bilanzsumme (Geschäftsvolumen) von knapp 400 Mio. € Kreditverluste von 50 Mio. €. Die verantwortlichen Vorstände wurden nie zur Rechenschaft gezogen, obwohl sie damit durchschnittlich jeden 8. Kredit, gerechnet nach dem höchsten Kreditvolumen der Bank zum Jahresende 2001, in die Abschreibung oder Wertberichtigungen geführt hatten. Da die Bilanzierungsmöglichkeiten einiges auch noch verbergen lassen, könnte diese Summe natürlich auch noch wesentlich höher sein.

Es dürfte unumstritten sein, dass diese Bank bei ihrer schlechten Ertragslage und bei ihrer schlechten Kapitalausstattung an selbst verdienten Eigenmitteln in einer hohen Kategorie der Überwachung durch den Genossenschaftsverband und durch die Bundesanstalt war. Verwaltungskosten auf unglaublichem Niveau in den letzten Jahren lassen auf einen großen Prüfungskostenaufwand schließen und damit auf eine hohe Präsenz an externem Prüfungspersonal bei der Bank.

Es dürfte unbestritten sein, dass Kreditverluste einer Bank in dieser Größenordnung im Zusammenspiel mit Firmen und Privatpersonen in einem der schwierigsten Regionen der westlichen Bundesländer gravierendste Auswirkungen auf Konjunktur und Entwicklung dieser Region haben müssen. Sicher haben Sie genaueren Einblick, wie viel der Steuerzahler neben den Steuereinbußen aufwenden müsste, um so einer Fehlentwicklung entgegen zu wirken. Ich gehe jedoch davon aus, dass dies ein Vielfaches sein müsste, wenn eine Bank bestehende Strukturen durch verfehlte und risikoüberzogenen Kreditpolitik zerstört. Aussagekräftig hierzu mit unfassbaren Schilderungen ist das Protokoll der Vertreterversammlungen vom 14. Oktober 2004, erhältlich über das Registergericht des Amtsgerichtes Hof. Hier wird dargestellt, dass die Vorstände jegliche Verpflichtung zur Erstellung einer Bankorganisation für eine Bank in dieser Größenordnung, die 2001 eine Milliarde DM an Bilanzvolumen überstiegt, vernachlässigte, oder besser ausgedrückt vernachlässigen konnte und dass den Bankleitern zu den nachgewiesenen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten genossenschaftlicher Bankgeschäftsleiter auch die Befähigung nach dem Kreditwesengesetz im Prüfungsbericht bezweifelt wurde, ja eher abgesprochen werden musste. Die protokollierten Aussagen auf der Versammlung deuten darauf hin, dass es den Vorständen von Seiten des eigenen Aufsichtsgremiums und den externen Aufsichtsorganisationen und –behörden gestattet war jegliche Risikowaltung zu missachten.

Vor diesem Hintergrund kann man nur davon sprechen, dass der Genossenschaftsverband Bayern und auch die Bundesanstalt absolut bewusst nicht im Sinne der Gesetze gegen die Vorstände vorgegangen sind und ihre gesetzlichen Aufträge hinten angestellt hatten. Vor allem im Genossenschaftsgesetz hat der Gesetzgeber mit § 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder eine Vorschrift geschaffen, welche diese Verantwortlichen zur Wahrung der Interessen der Genossenschaft und ihrer Mitglieder und zur Risikominimierung auch über die Einführung einer funktionsfähigen und betriebsangepassten Organisation verpflichten. Im Gesetzeskommentar kommt dazu deutlich zu Ausdruck, dass nicht nur das direkte Handeln in der Verantwortlichkeit liegt, sondern auch den internen Kontrollverpflichtungen großer Wert beigemessen wird. Analog verpflichtet der $ 41 GenG die Aufsichtsräte zur gleichen Sorgfalt sinngemäß dem § 34 für die Vorstände

Es dürfte in der Bankenwelt wohl einmalig sein, was die Lageberichte zu den Jahresabschlüssen bei der Bank in den Jahren 2001 bis 2003 in einzelnen, nach meiner Meinung aber in ihrer Tragweite unfassbaren, kleinen Nebensätzen beschreiben. Diese von Wirtschaftsprüfern des Verbandes genehmigten Vermerke, die über die Prüfungsberichte sicher noch genauer beschrieben auch der Bundesanstalt kenntlich waren, haben wahrscheinlich den Vorständen dabei geholfen, die unfassbaren Vermögensschäden bei der Bank und bei der heimischen Wirtschaft und den Privatkunden anzurichten. So wird im Jahr 2001 vermittelt, dass die Bank Risiko im Kreditgeschäft angehäuft hatte, welches außerhalb eines vertretbaren Rahmen lag, weil es dahin zurückgeführt werden sollte. Entgegen dem, dass die Folgejahre Verbesserung brachten, wird im Jahr 2002 geschrieben, die problembehafteten Kreditengagements haben sich erhöht und für das Jahr 2003 verstärkt sich diese Bemerkung noch mit dem Attribut erheblich erhöht. Bei einer solchen Anhäufung von Kreditverlusten dürfte die Beurteilung der Geschäftsleiterbefähigung im Sinne der §§ 32 und 33 KWG wohl außer Acht geblieben sein.

In Einzelfällen wurde den Vertreter der Genossenschaft durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Prüfungsverband Sachverhalte vorgelegt, die dem Gesetz in § 34 und besonders der Kommentierung hierzu zuwidergelaufen sind. In der Vertreterversammlung des Jahres 2005 wurde den Vertreter, unterstützt durch den Prüfer des Genossenschaftsverbandes hinterher in einem wiederum unfassbaren Fall einer Kreditgewährung erklärt, dass in diesen Jahren parallel dazu ein Vorstand alleine für Überziehungen verantwortlich gezeichnet haben soll, bei dem nach der ursprünglichen Kreditgewährung, hier kann man unterschiedlich definieren von 1999 oder 2000, von 4,5 Mio. DM im Jahr 2001 bereits zusätzlich 734.000 DM an von der Prüfung auch festgestellten Überziehungen entstanden waren und diese Entwicklung sich bis ins Jahr 2003 auf 1,45 Mio. DM hochschaukeln konnte, nachdem der Kredit bereits bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet werden musste. Man beachtet die Parallelität der Ereignisse. Mit größter Wahrscheinlichkeit würde aber die Überprüfung der tatsächlichen Kompetenzregelungen ergeben, dass ein Vorstand alleine diese Überziehung nicht genehmigen dürfte. Blankokreditgewährung durch einen Vorstand ist laut Gesetzeskommentierung auch als Sorgfaltspflichtverletzung ausgeschlossen. Ein Dulden eines solchen Zustandes über drei Jahre hinweg wäre wiederum eine massive Verletzung der Kontrollpflichten angefangen bei den gesamtverantwortlichen sonstigen Vorstandsmitgliedern bis hinauf zur Bundesanstalt. Das Ziel des Gesetzgebers war sicher solche Vorstände nicht in der Spitze einer landkreisumfassenden Genossenschaftsbank zu belassen.

Einmalig laut den genannten Lageberichten dabei dürfte in der Bankenwelt aber sein, dass dort in den Jahren 2002 und 2003 auch geschrieben stand, dass die problembehafteten Kreditengagements nicht in erforderlichem Umfang mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Oder ist dies doch nicht so einmalig wie man annehmen sollte? Es dürfte unstrittig sein, dass über den Prüfungsbericht selbst die Bundesanstalt als Aufsichtsbehörde mehr zur Kenntnis nehmen musste, als mehrmals nur diesen einen Absatz. Es wurde in jedem Fall geflissentlich und vorsätzlich übersehen. Die Unterlassung der bilanziellen Bildung von festgestellten Einzelwertberichtigungen dürfte im Rahmen von Basel II und aller gesetzlichen und gesetzesnahen Verordnungen zu den Bilanzierungsrichtlinien im Bankenbereich unvertretbar sein. Die Beamten der Bundesanstalt haben dies mindestens in den Jahren 2002 und 2003, wenn nicht gar länger, geduldet und die gesetzliche Pflichtprüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern hat dies aktiv mitgeholfen in die Lageberichte aufzunehmen und wahrscheinlich auch ähnlich in den Prüfungsberichten erwähnt.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat damit wahrscheinlich bei Unterstützung der Bankenaufsichtsbehörde steuerliche Verlustverschiebung ermöglicht, die gesetzlich in diesem Zeitraum eingeschränkt wurde. Der Vorteil für die Bank könnte sich im zweifachen Millionenbereich bewegen. Es ist zu vermuten, dass sich der gesetzlich beauftragte Prüfungsverband und die Bundesanstalt dazu abgesprochen haben. Es erscheint, als ob Genossenschaftsverband und Bundesanstalt damit ihre Mitverantwortung für die Risikosituation bei der Bank über die Vermeidung der Aufdeckung von tatsächlich vorhandenen Verlusten zu vertuschen versuchten und für die Verletzung ihrer Pflichten der Steuerzahler die Rechnung bei der Bank einzulösen hatte. BaFin und GVB (Genossenschaftsverband Bayern) müssen sich dazu wahrscheinlich sogar abgesprochen haben. Absprachen zwischen beiden werden auf informeller Ebene oft auch eingeräumt.

Als unfassbare Anmerkung bei Anwesenheit gesetzlicher Prüfer des GVB darf man sicher werten, dass es dem im obigen Fall zuständigen Vorstandsvorsitzenden laut Bekanntgabe in der Versammlung des Jahres 2005 möglich gewesen sein soll monatlich ohne Einschreiten der Vorstandskollegen, des Aufsichtsrates und der gesetzlichen Prüfer 300 Seiten an Überziehungslisten zu produzieren. Hinter dieser Aussage müsste eigentlich stecken, dass gar nicht geprüft wurde.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat vor Ort den Aufsichtsrat der Bank nicht richtig beraten. Der Genossenschaftsverband Bayern hat es unterlassen, dass die Gremien vor Ort die Vertreter vollständig in Kenntnis gesetzt haben. Der Genossenschaftsverband Bayern hat es unterlassen rechtzeitig die Vertreter über die Risikosituation zu informieren als dies die Gremien vor Ort unterlassen hatten. Der Genossenschaftsverband Bayern steht im Verdacht eigenen Mitarbeitern Vorteilsannahme ermöglicht zu haben. Eine Häufung von Verlusten bis in die Millionen für mehrere Banken in einer Region aus Spekulationsgeschäften eines Verbandsprüfers, ist für Praktiker des Bankenrevisionswesens nur erklärlich, wenn die Prüferkollegen um diesen herum gegen eigene Leute nicht einschreiten. Dies könnte sogar zur Abhängigkeit der Prüfung gegenüber Banken führen.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat über diesen Fall bewiesen, dass er persönliche Bevorzugung über persönliche Sympathien über den gesetzlichen Auftrag stellt. Eine Vorgängerbank dürfte sicher aufgrund von Verbandsinteressen und –empfehlungen bereits zu Beginn der 90-er Jahre über den Zipfel des tschechischen Egerlandes hinweg eine kaum zu händelnde Verbindung über eine Fusion eingegangen sein. Der Genossenschaftsverband Bayern scheint eine gewisse Dankbarkeit gegenüber den Bankvorständen in Zurückhaltung notwendiger Maßnahmen aus Prüfungserkenntnissen angedeihen haben zu lassen. Anders kann man eine Gratulation zum Bankergebnis im Jahr 2001 bei Verschleierung des tatsächlich erwirtschafteten Millionenverlustes nicht erklären. Die unterschwellige, aber sicher aufsichtsrechtlich unerwünschte Unterstützung ist aber wiederum für Revisionspraktiker nur dadurch erklärlich, dass dies auch die oberste Bankaufsichtsbehörde, das BaFin oder zuvor, das BaKred, stillschweigend über Jahre hinweg, aber sicher auch abgesprochen, geduldet haben.

Die feststellbaren Folgen sind nun unglaubliche Verluste bei der Bank, die von unglaublichen Prüfungsfeststellungen bis hin zur Verneinung der Geschäftsleiterfähigkeiten mit massivsten Verstößen gegen Organisations- und Risikovorschriften begleitet wurden. Die am 14. Oktober 2004 leise bekannt gegebenen Feststellungen aus dem Prüfungsbericht des zurückliegenden Geschäftsjahres hätten unter normalen Umständen unweigerlich zur Neubesetzung des Vorstandes führen müssen. Um die eigene Verantwortung aber zu vertuschen, wurde eine vor Ort tätiger Prüfer für die Vorstandsbesetzung vorgesehen und zwei der jahrelang wüst wütenden Vorstände als Begleitung ins Amt nach § 32 KWG, Notwendigkeit des Vieraugenprinzips, weiter im Amt belassen, da der Prüfer erst eine Wartezeit überstehen musste. Nachdem dies geschehen war, ereilte einen von beiden das Schicksal seiner Abberufung, welches in eine vertragliche Dienstaufhebung mündete, um keinen weiteren Staub aufzuwirbeln.

Ich beantrage die Überprüfung der Angelegenheit, da hier gesetzliche Erfordernisse durch die Prüfung missachtet wurden, Erstattungsansprüche gegen Vorstände gesetzwidrig nicht eingefordert wurden. Der Schaden für die Region dürfte sich in einem Vielfachen der Kreditverluste ergeben. Ich beantrage zudem das BaFin anzuweisen, dass ein Vorwurf überprüft wird, ob es sich bei Wissen der Prüfer tatsächlich so darstellt, dass ein einzelner Kredit nahe der Summe des gesamten Eigenkapitals ausgereicht ist, der über eine Konstellation auf mehrere Unterfirmen verteilt ist, aber eventuell nach § 19 KWG eine Kreditnehmereinheit darstellt. Weder die Prüfung, noch die Bank selbst unter Leitung des ehemaligen Revisors noch des Aufsichtsrates gibt dazu Stellung ab. (Im Schreiben an den Ausschuss wird der mögliche Firmenname genannt)

In der Öffentlichkeit wird zur Zeit ein Forderungsverzicht durch diesen ehemaligen Prüfer und neuen Vorstand diskutiert in einer Höhe von nahe einer halben Million €. Das Gesetz beschreibt einen solchen Vorgang als krassen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht eines genossenschaftlichen Bankvorstandes. Die Bankverantwortlichen bestreiten, dass dieser Vorgang aus dem Monat Februar noch dem nicht aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2006 zuzurechnen ist. Sie bestreiten, dass dies ein Vorgang ist, der sich zwischen letzter und aktueller Versammlung als informationspflichtig an die Vertreter ereignet hat. Für Revisionspraktiker, wie schon genannt, dürften dies unbestreitbare Tatsachen sein. Auch hier hat der genossenschaftliche Prüfungsverband sicher in seiner Prüfungstätigkeit bereits Kenntnis. Dieser Fall muss mit Sicherheit einer Einzelprüfung unterlegen sein. Auch hier deutet sich die Wertung des Falles gegenlaufend gegen die Sorgfaltspflichten aus dem § 34 GenG und gegen die Interessen der Mitglieder schon alleine dadurch an, dass der Fall noch nicht offen gelegt wurde und damit Zeit vergehen soll.

Im Internet wird die Angelegenheit unter der Seite Wunsieder-kreis.de im Gästebuch sehr detailliert dargestellt und auch diskutiert. Dort wird angemerkt, dass die Handhabungen der Bilanzierung bei genossenschaftlichen Banken leider auch in anderen Fällen oftmals von persönlichen Kontakten zwischen obersten Personen von Prüfungsverbänden zu den Banken entgegen gesetzlichen Richtlinien beeinflusst sein können. Das BaFin scheint hier nicht besonders hellhörig zu sein, wenn dies zur Reduzierung von Prüfungserfordernissen und zu steuerlicher Gestaltung über gesetzliche Möglichkeiten hinaus reichen.

Auch ich beantrage die Überprüfung der Angelegenheit wie aus einer Eingabe bereits vom 23. diesen Monats.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2326

Fragen

28. September 2007, 16:06 Uhr

Betreff: Beiträge 2508 und 2540

2508 :Können die Autoren etwas nähere Angaben machen, zu der Aussage, Zitat " Was ist dran an der Aussage an einem Kredit nahe 30 Millionen an einen Kreditnehmer, gesplittet über ein Firmenkonsortium"
2540: Zitat "..wenn die Firma kippt, dann kippt die Bank..leise Anzeichen, dass die Firma aus dem Lot geraten ist,....zusammengeürfeltes Konsortium.." usw.Es wäre natürlich schon interessant, um welche Konsortien es sich handelt?
Aus welchen Branchen sind diese Firmen, aus der Autobranche? oder Metallbranche? oder andere?

   

Nr. 2325

O

28. September 2007, 12:12 Uhr

Betreff: Nie selber schuld

Man ist doch nie selber Schuld, egal ob man bei Flex, wie Manfred Heger, die Freundschaft über die Verantwortung stellt, man hat es ja nur gut gemeint, oder jetzt Johannes der her - zog. Heute lässt er von Kunden ohne Not gesicherte Kredite nach und früher hat er denen die es gut gemeint haben solange nicht auf die Finger geklopft, bis für ihn die Zeit reif war sich nach vorne zu mogeln. Nur immer die anderen Schuld. Bloß nicht über die eigenen Verantwortung reden. Z.B. dass man seitenweise Geldwäscheberichte in die Prüfungsberichte rein schreibt, die für die Bank, die man gern selber führt, nicht das Papier wert sind auf dem sie stehen.

Herr Herzog hat sich mindestens soviel Schuld aufgeladen, wie Heger, Wolf und Krämer und alle, die es verstanden haben bisher noch ihre Namen möglichst im Hintergrund zu halten.

   

Nr. 2324

Jemand zwischen Schönwald und Selb

28. September 2007, 11:31 Uhr

Betreff: Ehemaliger Prüfer soll nur nicht versuchen alles auf die anderen zu schieben

Wir wissen inzwischen alle, dass bei Flex die Revisoren die Sache schon 2001 gesehen haben und der Kredit in einem Jahr trotzdem nochmal um den gleiche Betrag überzogen wurde. Sicher ist es interessant den Gesetzestext im Eintrag 2542 mal zu sehen, aber dass merken auch wir, dass wenn die Prüfer Manfred Heger und Reinhold Wolf eingebremst hätten und wenn Sie zu Karl Krämer gesagt hätte, nimm endlich deine Kontrollpflicht wahr, dann hätte es die Verluste bei uns nicht geben können. Wie Herr Herzog aber die alten Vorstände gedeckt hat, das hat sich über die Schmiergeld- und Bestechungsgeldsache herausgestellt, wo Reinhold Wolf auch in den Jahren 2002 und 2003 einen Kredit, wie heißt es im Gesetzestext, Blankokredit, auflaufen lassen konnte, wo nicht nur die Absicherung gefehlt hat, sondern auch keine wirtschaftlicher Erfolg für den Kreditnehmer erkennbar war. So etwas nur auf Soldaten in Guinea auszurichten, ist schon mehr als nur ein Räuberpistole, oder wie sieht es Herr Herzog?

Er hat alle Verantwortung jetzt dafür unterschreiben, wofür er vorher weg gesehen hat. Unabhängig vom Urteil bei Gold, Gold, Gold muss man fragen, hat der Kunden die Bank tatsächlich betrogen oder war er vielleicht der einzige, der an das Geschäft glauben durfte? Nicht daran glauben durfte unter Beachtung der Sorgfaltspflicht aber der Vorstand der Bank. Mit der Kreditgewährung hat er die Bank betrogen. Und der Prüfer hat ihn bis auf 800.000 € (1,5 Mio. DM) gewähren lassen, einschließlich bezahlten Fußballgehältern. Die Prüfer, und einer von ihnen war Johannes Herzog, haben die notwendigen Konsequenzen aus dem § 34 Genossenschaftsgesetz nicht gezogen. Herr Herzog hat seine Chance, seinen persönlichen Vorteil, gesehen.

Hat Herr Herzog bei dem großen Kredit (vielleicht 30 Millionen) auch schon gesehen, dass er als Vorstand dann ja Geschäft braucht? Warum hat er nicht für die Zusammenrechnung und Verschlüsselung dieses großen Risikos gesorgt? Hat er auch schon das Denken verinnerlicht, da kann nichts passieren und Risiko gegen Sorgfalt eingetauscht? Somit hat er vielleicht längst vor seinem Antritt als Prokurist und Vorstand die Verantwortung für diesen Kredit übernommen. Als Prüfer hatte er Verantwortung, die bis in sein Vorstandsamt zählt, in jedem einzelnen von ihm geprüften Kreditfall, in jedem, der in seinem Prüfungsteam behandelt wurde und ganz ganz besonders in diesem heiklen Fall. Herr Herzog hat vielleicht schon vor seinem Antritt bei der Bank gegen die Höchstkreditbestimmung nach KWG und dem § 49 Genossenschaftsgesetz verstoßen. Hat er damit wissentlich die Bank in Gefahr gebracht, bis hin zur Gefährdung des Bestandes und Heraufbeschwörung der Nachschusspflicht von 17.000 Mitgliedern. Ist der Kunde gar selbst in den Geschäftsguthaben mit einer Großeinlage vertreten und stützt somit den eigenen Kredit? Niemand nimmt Herr Herzog ab, wenn er die Verantwortung auf Heger, Wolf oder Krämer schieben will, er hätte die Sache schon längst verhindern können, mindestens aber eindämmen.

   

Nr. 2323

Genossenschaftler

28. September 2007, 10:42 Uhr

Betreff: Der Aufsichtsrat sollte sich den § 34 selbst mal zu Gemüte führen

Der Gesetzgeber hat dem Aufsichtsrat und auch der gesetzlichen Prüfung über den § 34 Genossenschaftsgesetzes schier unbegrenzte Möglichkeiten gegeben gegen einen Vorstand vorzugehen, der unsauber arbeitet. Leider sind aber die Möglichkeiten der Mitglieder dagegen gleich Null, wenn eingefordert werden soll, dass der Aufsichtsrat und die Revision dies auch machen. Der Vorstand braucht in seiner Arbeit einen gewissen Spielraum, doch diesen Spielraum bestimmen die Prüfer und der Verband. Wenn dort besprochen wird, dass der Vorstand nicht nach den Vorstellungen des Verbandes arbeitet, dann bohrt man und bringt den Aufsichtsrat auf seine Seite mit dem Ziel den Vorstand auszuwechseln, oder die Fusion herbeizuführen.

Bei der VR-Bank dürfte wahrscheinlich in den letzten Jahren keine einzige Vorstandsentlastung korrekt gewesen sein. Denn der Kommentar des § 34 ist dazu sehr aufschlussreich. Wenn auf dieser Internetseite immer wieder aufgezeigt wird, dass bei dieser Bank an die 50 Mio. € oder 100 Mio. DM über Kreditverluste untergegangen sein und Dunkelziffern noch unbekannt sind, dann ist die sorgfältige Arbeit der Vorstände nicht gegeben. Schon Randziffer 18 sagt viel über den Grundsatz der Sorgfalt eines Geschäftsleiters aus: „Jener wird seiner Verpflichtungen grundsätzlich dann gerecht, wenn er Erträge erwirtschaftet, um Gewinne an die Gesellschafter auszuschütten und den Bestand des Unternehmens zu sichern. Der Geschäftsleiter einer eG hat darüber hinaus die Sorgfaltspflicht, darauf zu achten, dass die unternehmerische Tätigkeit letztlich stets den Mitgliedern in ihrer Kundenbeziehung zur eG zugute kommt."

Unter Textziffer 26 wird zu Verantwortungsschwerpunkten ausgeführt: „Dem gemäß sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet ... den Betrieb in sachlicher und personeller Hinsicht danach zu organisieren und alle Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, um das Unternehmensziel der Mitgliederförderung optimal zu erreichen.“ Und mit Randziffer 46 und 47 wird es schon konkreter, wenn die Vorstände der VR-Bank über das Verletzung des Regionalprinzips auch noch Problemkredite hergeholt haben. So handelt der Vorstand gegen die Sorgfaltspflicht, wenn er größere Kredit außerhalb des Geschäftsgebietes gewährt. Ist damit der Aufsichtsrat nicht verpflichtet, offen zu legen, wie viel Risiko die Vorstände von auswärts hereingeholt hat? Sind ohne diese Mitteilung die Vertreter ausreichend informiert, um die Entlastung auch unter Maßgabe der vollen Kenntnis zu erteilen?

Und eine Kernaussage für die Situation der VR-Bank Marktredwitz ist sicher eben Randziffer 47, wo steht: „Unangemessene Ausweitung .... ist mit der Sorgfaltspflicht nicht zu vereinbaren. Gleiches gilt für die Kredite ohne im Einzelfall erforderliche Absicherung.“ Denn hier beginnt das Verschulden und die Mitverantwortung von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung ganz deutlich zu werden. Bereits die Fahrlässigkeit ist für den Vorstand an der Spitze der Genossenschaft nicht hinnehmbar, wie es an vielen Stellen hervorgeht und somit gilt dies in Verbindung mit § 41 auch für den Aufsichtsrat. Aber den Vertreter immer wieder die heile Welt zu vermitteln, wie es Oberrevisor Hofman am 24. April 2001 trotz der massiven Verluste von Manfred Heger und Kollegen, getan hat, dürfte in die Nähe von Betrug an den Mitgliedern gehen. Und auch die Folgejahre haben nicht zur Aufklärung der Mitglieder und Vertreter beigetragen. Sogar 2004 hat man für das Jahr 2003 die Situation nicht konkretisiert und unerfüllte Verbesserungsgelöbnisse verbreitet. Vielmehr hat man im Nachhinein über Einzelfälle versucht unter haarsträubenden Abläufen die eigene gesetzlich geforderten Kontrollverantwortung klein zu reden und auf dem Papier eine nicht beschlossene Regressforderung gegen die Vorstände her zu bekommen.

Doch die Verantwortung der Vorstände und die damit verbundene Mitverantwortung der Aufsichtsräte und des Genossenschaftsverbandes Bayern liegt nur im Einzelfall in Flex, in Gold, Gold, Gold oder jetzt in der Waldeslust und im Jägerstüberl, sie liegt im Sinne des Gesetzes in der Summe aller Vorgänge, die den Vertretern regelmäßig verheimlicht wurde, einschließlich der gemeinsam verschuldeten Ursachen dazu. Nicht einmal am 30. Juni 2005, bei der Regressentscheidung gegen Manfred Heger wurden die Vertreter über die gesetzlichen Grundlagen informiert. Herr Dr. Nickl lenkte über § 38 vom Sorgfaltspflichtsparagraphen 34 ab, weil er dort die Kontrollpflichten nicht aussparen hätte können. Bis zum, 29. Juni 2006 wurden die Mitglieder über die schon 2001, 2002 und 2003 nun offenkundig gewordenen desaströsen und skandalösen Risikoprobleme der Bank vollkommen in Unkenntnis gelassen und auch darüber, wer dies zu verantworten hat.

Unter diesen Vorsaussetzungen dürfen sich die Vorstände für diese Jahre nach wie vor nicht entlastet fühlen, aber auch nicht die Aufsichtsräte. Eine gerichtliche Aufarbeitung im Sinne des § 34 Genossenschaftsgesetzes würde alle in die Haftungsverpflichtung zurückholen. Die Informationen zu den Abstimmung zu den Regressen am 30.06.2005 und am 26.06.2007 dürften äußerst fragwürdig sein, auch deswegen weil sie nur aus dem Zusammenhang gerissen sind und weil man damit Fälle abhandeln wollte, die man außerhalb der Bank kannte und diskutierte. Alle anderen Fälle wurden den Vertretern im Sinne der haftungsrechtlichen Verantwortung der Vorstände vorenthalten. Auf diesem Weg begibt sich der Aufsichtsrat selbst in die Untreuesituation und übernimmt selbst die Haftungsverantwortung, weil er seine Kontroll- und Informationspflichten verletzt hat und weil er damit nicht die Interessen der Mitglieder verfolgt und ihrer gesetzlich festgeschriebenen Förderung. Auch der neue Vorstand hat die Verpflichtung alte Fälle aufzudecken, so steht es Herrn Herzog und Herrn Heidel ins Stammbuch des Gesetzes geschrieben. Da die Gremien dies intern gemeinsam verstehen zu unterdrücken und zu vertuschen, kann nur die Staatanwaltschaft die Sache aufklären. Bei Strafanträgen dorthin wird es erforderlich sein die Kommentierung zu § 34 Genossenschaftsgesetz mit zu liefern. Zu den unzähligen Pleiten bei den Kunden der Bank könnten noch Privatpleiten von Vorständen und Aufsichtsräten hinzukommen.

Es ist an der Zeit der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie die Staatsanwaltschaft 27,4 Mio. Wertberichtigungen bei der VR-Bank gegenüber 30 Mio. bei der Sparkasse Tirschenreuth sieht. Der Aufsichtsrat hat auch die Verpflichtung eine außerordentlichen Vertreterversammlung einzuberufen, wenn besondere Vorkommnisse vorliegen. Bestehen solche bei der VR-Bank in Marktredwitz, Herr Schelter?

   

Nr. 2322

Nordlicht

27. September 2007, 09:58 Uhr

Betreff: Mißachtung von Genossenschaftsgesetz und Satzung

Die in den letzten Beiträgen geäußerte Meinung, daß Vorstände und Aufsichtsräte die Grundlagen Ihres Handelns u.U. nicht kennen, ist nur zu berechtigt.

Leider gibt es z.B. auch den Fall, daß wenn man dann als Mitglied auf diese und andere Gesetzes- und Satzungsverstöße hinweist, um Schaden von der Genossenschaft abzuwenden oder um seine lt. Gesetz und Satzung zustehenden Mitgliedsrechte einzufordern, dem Vorstand nichts besseres einfällt, als auf diese Anmerkungen

- gar nicht zu reagieren oder

- zu reagieren aber inhaltlich nicht auf die Fragen einzugehen (so als ob sich damit dann alles erledigt hätte - man hat ja geanwortet) oder

-auf Fragen zu antworten, die gar nicht gestellt waren, oder Material zu schicken, das nicht angefordert war oder

- als Höhepunkt ein Ausschlußverfahren gegen die kritischen Mitglieder anzustrengen, mit der unglaublichen Begründung, daß das Mitglied durch seine Anmerkungen und Nachfragen auf unbeantwortete Fragen den Genossenschaftsbetrieb störe bzw. dieses Verhalten des Mitglieds treuwidrig sei und das Mitglied ja nur mutwillig und eigennützig handle! Das der behauptete Eigennutz dabei nicht begründet wird - weil er nicht begründbar ist - versteht sich dabei von selbst.

Es ist teilweise so, daß so lange nicht jemand die Finger in die Wunde legt, einige (wenige!?!) Vorstände und Aufsichtsräte sich so verhalten, als gehöre ihnen die Bank und die Mitglieder als Eigentümer, deren Vermögen sie treuhänderisch verwalten, würden eigentlich nur stören.
Es wird versucht, kritische Stimmen ohne Rücksicht auf Verluste zu Lasten des Vermögens der Genossenschaft mundtot zumachen. Es wird sich nicht an Gesetz und Satzung gehalten, weil bisher die Hoffnung für die Verantwortlichen Bestand, daß diese Stimmen eben irgendwann verstummen - Verkehrte Welt!

Diese Seilschaft in Marktredwitz schleppt dann eben auch völlig unfähige Vorstände mit durch, selbst, wenn es durch das Versagen dieser Vorstände zum Absturz der Bank kommt und belohnt sich selbst sogar noch dieses Fehlverhalten durch Zahlung einer Betriebsrente und eines vermutlich gesetzteswidrigen Anspruchsverzichts.

Auch der beobachtende Verband hat auf ganzer Linie versagt, wenn zum Schutz der Vorstände, deren Unfähigkeit seit Jahren bekannt war (siehe Hinweise auf das Organisationsversagen) Jahresabschlüsse testiert werden, in denen notwendige Wertberichtigungen unterlassen wurden.
Statt den Mitgliedern auf den Vertreterversammlungen reinen Wein einzuschenken - der Verband beruft sich doch regelmäßig auf seine angebliche Neutralität-, werden Vorstand und Aufsichtsrat gestützt und die Bereinigung der Lasten, die eben leider nicht weniger werden, in die Zukunft verschoben, wenn der größere Teil der Verantwortlichen u.U. dann eine Betriebsrente von der Bank erhält, die er geschädigt hat.

Zum Glück gibt es den Wunsiedler Kreis, der sich nicht verschrecken läßt und kritischen Stimmen hier eine Plattform bietet und eben auch Genossenschaftsmitgliedern von anderen Genossenschaften die Augen öffnet.

Machen Sie weiter so, denn das interessierte Publikum möchte erfahren, wie es weitergeht und möchte es noch erleben, daß die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und ihr gerechte Strafe erhalten - oder soll am Ende das Unrecht belohnt werden?

   

Nr. 2321

Beobachter

26. September 2007, 18:25 Uhr

Betreff: Zu § 49 GenG

Im Kommentar zu § 34 des Genossenschaftsgesetzes steht auch, dass ein Verstoß gegen § 49, Überschreitung der genehmigten Höchstkreditgrenzen auch ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht ist und die unverzügliche Haftung des Vorstandes oder auch des Aufsichtrates, wenn er mitgewirkt hat, auslöst. Bei einem Kredit von 30 Millionen dürfte das ganz gewaltig sein, wenn die Höchstkreditgrenze bei 7,5 Mio. liegt.

   

Nr. 2320

Genossenschaftler

26. September 2007, 18:04 Uhr

Betreff: § 34 Genossenschaftsgesetz, Sorgfaltspflicht des Vorstände

Recht wird bepaukt und gepredigt auf allen Schulung im Genossenschaftsbereich bis hin zu den Führungsseminaren in Montabaur. Nur Genossenschaftsrecht, das steht keine fünf Minuten ordentlich auf dem Programm. Interessiert ja auch niemand, denn das ist das Feld auf dem sich die Verbände tummeln. Sie nutzen es wen sie es brauchen und sie verheimlich was drin steht, wenn sie sich beschmutzen. Und so fristest das dünne Genossenschaftsgesetz fast bei jeder Bank ein Dasein, dass es froh sein muss, wenn es ab und zu abgestaubt wird. Den Kommentar haben nicht 1 % der Banken im Haus, oder wüssten, wo sie ihn auf die Schnelle bekommen sollten. Dringendst notwendig Lektüre wäre es für jeden Aufsichtsrat.

Vielleicht hilft der Webmaster und stellte einen der Kernparagraphen mit der Kommentierung hier ein hier klicken...... . Es ist zwar die Altfassung, aber es reicht wirklich was hier drin steht. Eventuell sollte sich auch mancher Prüfer dieses Seiten ausdrucken und unters Kopfkissen legen. Man kann davon ausgehen, dass die vorstände der VR-Bank Marktredwitz diese dreißig Seiten nicht kannten, oder wussten, dass sie für sie selber nicht gelten sollten.

Die Sorgfaltspflicht des Vorstandes ist das Kernstück der Arbeit einer Genossenschaft. Alle Mitarbeiter sind nur Handlungsgehilfen des Vorstandes. Das geschieht über eine saubere Organisation, die es in Marktredwitz nicht gegeben hat. Die Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates ist die Pflicht die Arbeit des Vorstandes zu überwachen und für geregelte Abläufe zu sorgen. In der Kommentierung steht etwas zur Schadensersatzpflicht und auch darüber, dass man auf diese Ersatzpflicht nicht verzichten darf. Es steht darin, dass ein nachträglicher Beschluss, wie z.B. die Abfolge Regress Heger nach dem Verzicht durch den Aufsichtsrat nicht mehr möglich sein sollte, Verzichtsverträge zwischen Vorstand und Mitarbeitern und somit übertragen zwischen Aufsichtrat und Vorstand sittenwidrig sind und es steht in Randziffer 111, dass der Vorstand die Verpflichtung zur Schadensminderung hat und ein Verzicht auf Ansprüche gegen Kreditnehmer ohne Not in jedem Fall ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten eines Vorstandes sind.

Man kann die Aufsichtsräte und den Prüfungsverband und die Bankenaufsicht nur dazu fragen, wie lange sie massivste Verstöße gegen den § 34 Genossenschaftsgesetz noch zudecken. Im Protokoll der Versammlung vom 14. Oktober 2004 wurde über festgestellte Verstöße der Vorstände zu § 34 Genossenschaftsgesetz aus dem Prüfungsbericht berichtet. Der Kommentar des § 34 zeigt auch, dass Entlastung, Freistellung von Regressansprüchen vollkommen wirkungslos sind, wenn die Vertreter nicht absolut ins Bild gesetzt wurden zu ihren Entscheidungen. Denn was man den Herren vorwarf, das hat man den Vertretern verheimlicht und ob alle davon betroffen waren, was anzunehmen sein dürfte. Am 30.06.2005 hat der Aufsichtsrat über Herrn Dr. Nickl und der Prüfer Raimund Grothoff die Vertreter schamlos belogen. Belogen darüber, dass es diesen sittenwidrigen Vertrag mit Manfred Heger überhaupt gegeben hat. Kein Wort dieser Herren. Niemand wüsste darüber Bescheid, wenn nicht Manfred Heger in seinem Mitteilungsbedürfnis dies gesagt hätte. Kein Kommentar der Verantwortlichen hinterher, nur Schweigen im Walde.

Vertuschen der eigenen Verantwortung, Vertuschung durch die gesetzliche Prüfung und Vertuschung durch die oberste Bankenaufsicht. Vertuschung in Marktredwitz und Vertuschung in Sachsen, ..., verursacht dadurch, dass die Verbände nicht in die Schranken gewiesen werden. Verursacht dadurch, dass Prüfer die natürliche Laufbahn zum Vorstand einschlagen können, obwohl sie das Geschäft nicht verstehen.

   

Nr. 2319

Insider

26. September 2007, 12:11 Uhr

Betreff: Hallo Herr Schelter, wie geht es Ihnen?

Lieber Herr Schelter, ist Ihnen die Zeit als Notvorstand neben Reinhold Wolf und Johannes Herzog nicht gut bekommen? Sie sehen angeschlagen aus. Haben Sie vor Ihrer Amtsübernahme gewusst, was sich im Sommer 2004 alles abgespielt hat, Sie sind ja erst im Oktober 2004 dazugekommen? Haben Sie gewusst, was Ihrem Vorstandskollegen Wolf für eine Aussage vor Gericht bevorsteht und was er sagen würde? Haben Sie gewusst, dass er Größenwahn über Werbegeschenke mit einem Blankokredit bis 800.000 €, also 1,5 Mio. DM im Jahr 2003 zu verantworten hatte und dass er seine Fehler mit weiteren Auszahlungen neben Schmier- und Bestechungsgeldern in unglaublicher Höhe versuchte wieder gut zu machen? Was halten Sie davon, dass er dem ihm angeblich kaum bekannten Kunden bis ins Frühjahr 2004 Zahlung von Fußballergehälter über die Firmenkonten zugelassen hat? Was halten Sie von Vorwürfen, dass er neben diesen Tatsachen vielleicht auch noch sich selbst bei der Bereinigung der Sache nicht vergessen wollte?

Herr Schelter, wissen Sie, dass im Kommentar des Genossenschaftsgesetzes zu § 34, Randziffer 91 steht: „Strafrechtlich verantwortlich können auch Personen sein, die zwar das Gesetz nicht unmittelbar verletzt, die Verletzung aber wegen schuldhafter Verletzung von Kontrollpflichten ermöglicht haben.“ Könnte das der Kernsatz zur Verbindung zu § 41 GenG sein, wo steht für die Verantwortlichkeit und Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 sinngemäß? Kennen Sie auch die Randziffer 65: „Vertrauen in Handeln des Vorstandes befreit Aufsichtrat nicht von eigener Kontrollpflicht.“ Später wird sogar noch über „blindes Vertrauen“ geschrieben.

Herr Schelter, Randziffer 80 zu § 34 schreibt: „Der Verzicht der eG auf Ersatzansprüche durch den Vorstand ...... wäre sittenwidrig.“ Ist damit auch analog zum § 41 der Verzicht durch den Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand ebenfalls sittenwidrig? War der Vertrag vom 5. August 2004 mit Manfred Heger sittenwidrig? Haben Sie mit Karl Krämer im Mai 2006 vor Ihrem Antritt zum Notvorstand ebenfalls einen sittenwidrigen Vertrag beschlossen, zu Lasten der eG? Sehen Sie keine Notwendigkeit dies der Vertreterversammlung vorzulegen, da nur diese über Schadensersatzansprüche gegen Vorstandsmitglieder entscheiden darf? Nehmen Sie dazu Stellung oder muss dies über Ermittlungsbehörden nach dem § 266, StGB, Untreue, aufgearbeitet werden?

Herr Schelter, benötigen wir nach einem Notvorstand bald einen Notaufsichtsrat?

   

Nr. 2318

Aus der Region

26. September 2007, 09:41 Uhr

Betreff: Wenn die Firma kippt, dann kippt die Bank?

Aus der einflussreichen 2. Reihe der VR-Bank soll sich mal jemand zu der Bemerkung hinreisen haben lassen „wenn die Firma kippt, dann kippt die Bank“. Hat man sich bei der fatalen Situation auch noch auf so ein riesiges Einzelrisiko eingelassen? Es ist die Natur der Menschen, und Firmen und Banken werden nun mal von Menschen geführt, dass wenn man am Boden ist alles versucht wird und man teilweise unkalkulierbare Risiken eingeht.

Und wie sieht es jetzt aus? Sind leise Anzeichen da, dass diese Firma aus dem Lot geraten ist? Wäre das für unser Region der nächste Knall? Hat die finanzierende Bank damit größte Probleme, oder die finanzierenden Banken? Können die Banken dieses zusammen gewürfelte Konsortium überhaupt überblicken? Wankt die VR-Bank nun auch so, dass man es nicht mehr verbergen kann? Ist offener Streit ausgebrochen zwischen denen, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben wollen? Wie sieht es mit Johannes Herzog aus? Der der jetzt noch oben steht könnte beim Fall des Gebildes plötzlich unten rein kommen und komplett verschüttet werden. Ist man sich im Aufsichtsrat nicht einig die notwendige Maßnahme durch zu führen? Sollte der heutige Vorstand auch unter Einbeziehung seiner Tätigkeit als Prüfer bei der VR-Bank nicht endlich Konsequenzen ziehen?

   

Nr. 2317

Gesehener und Belesener

25. September 2007, 13:13 Uhr

Betreff: Heiß, heißer, oberheiß - faul, fauler, oberfaul

Ob nun zu den Einzelwertberichtigungen außer in Marktredwitz auch in die Lageberichte rein geschrieben wurden, dass man sie zwar festgestellt hat, aber nicht in die Bilanzen eingebucht, dass gehört in die Kategorie, machen wir es, es merkt so keiner. Dass aber die Prüfungsverbände der Bankenaufsicht entweder über die Bericht oder fernmündlich Statusberichte gegeben haben wie es um die einzelne Bank steht, dass dürfte auch klar sein. Prüfungsbericht normaler Ablauf – Telefon kleiner Dienstweg, so nennt man das wohl. Auf jeden Fall Problembehandlung gegen das Gesetz, zur Einflussnahme und im Sinne der Münchener Verbandsleute und der Berliner oder nun Bonner Beamten. Kunde, schau wo Du bleibst, es gibt höhere Ziele und die haben wir anzugehen und nicht Dich zu vertreten. Du bist nur einer auf einer Strichliste, die wir nicht berücksichtigen können.

Wenn bei der VR-Bank schon die Einzelwertberichtigungen nicht gebildet werden konnten und schon gar nicht mehr verdient, ja wie macht man es dann? Große und größte Geschäfte? Da umgeht man doch die §§ 13 und 14 im KWG (Großkredit und Millionenkredit) vielleicht dann auch in Absprache mit den Prüfern, wenn sich schon ein Kredit mit einem Partner mit Zigmillionen (an die 30 vielleicht) abwickeln lässt. Einer macht weniger Arbeit und bringt auf einmal viel Geld.

Aber wie sieht es aus, warum will denn das das Gesetz nicht, weil einer bringt auf einmal viel Risiko. Sogenanntes Klumpenrisiko, dass nur mit entsprechenden Kapitalmitteln eingegangen werden darf. Risiko, ein Wort, dass man bei der VR-Bank anscheinend immer schon eher als toll empfunden hat. Solche Leute wollte das Kreditwesengesetz eigentlich aber auch nicht an der Spitze von Banken haben. Und wenn also die gesetzlichen Richtlinien nach dem § 19 im KWG zur Zusammenführung von Kreditnehmereinheiten bei Firmen und Privatleuten, die doch im Grunde nur die gleichen Leute sind, nicht vorgenommen wären, weil nicht so verschlüsselt worden wäre, ja, dann hätte man bei dem haftenden Eigenkapital die über die Grenzen hinaus ausgegebenen Kredite für den Einzelfall voll alleine binden müssen. Dann wäre für alle anderen von über 32 Mio. haftendes Eigenkapital eben nur weniger übrig geblieben. Wer weiß, vielleicht noch 20 Millionen, vielleicht aber auch nur 10 Millionen? Aber dann hätte man die anderen auch nicht mehr so hoch ausgeben dürfen und viele, viele gar nicht mehr. Herr Herzog und Ex-Kollege Grothoff könnten’s uns sagen, wenn sie wollten, oder wenn sie dürften.

   

Nr. 2316

Wissender

25. September 2007, 12:17 Uhr

Betreff: Flexscheiben weg, Geld verschwunden

Mit dem Zusammenbruch des Flex-Konsortium (Anschauungsbeispiel Folienvortrag zur Vertreterversammlung vom 30.06.2005) wurde ja auch in Deutschland ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Bei dem riesigen Kredit waren selbstverständlich pro forma auch Warenbestände und Erzeugnisse hier sicherungsübereignet zu Gunsten der Bank. Nun soll es so gewesen sein, dass Flexscheiben in einer Halle (welche wohl!) in Wunsiedel gelagert worden sein sollen. Der Wert lag angeblich im oberen fünfstelligen Betragsbereich. Diese Scheiben wurden einer Konkurrenzfirma verkauft. Der Insolvenzverwalter von Flex sucht jetzt entweder Geld oder Scheiben. Ob die Abnehmerfirma ihm dabei sagt, die Ware ist bezahlt und ob die Bank und bestreitet, dass je was angekommen ist?

Haben Herr Grothoff und Herr Herzog dazu hingeschaut oder weggeschaut? Oder hat Herr herzog in einem seiner Schränke, (vielleicht zuhause ?) genauere Unterlagen in Kopie als viele andere, die mit der Sache betraut sind? Hat Herzog wirklich keine Kenntnisse wo Werkzeuge und tonnenschwere Maschinen abgeblieben sind?

   

Nr. 2315

Der lächelnde Hai

25. September 2007, 12:09 Uhr

Betreff: Marktredwitz ist überall

Das Jongllieren mit den Einzelwertberichtigungen ist nicht nur in Bayern gang und gäbe. Auch in anderen Verbandsgebieten wird mit Hilfe der Prüfungsverbände an den Bilanzen gedreht und geschliffen. Je nach dem welche Strategie bei den Verbandsoberen verfolgt wird. So war es in den 90er Jahren in Sachsen, dass der Verband die Devise ausgab, möglichst wenig Sanierungsfälle bei seinen Mitgliedsbanken zu darstellen zu müssen. den der damals schon schwer unter Druck stehende Verband hatte zuviele Sanierungsfälle bei den Primärbanken. Daher war es die Devise des Verbandes nur Wertberichtigungen auszuweisen, wenn es gar nicht mehr anders ging. So wurden notwendige Wertberichtigungen nicht vorgenommen, um sie dann auf Folgejahre zu verteilen. Da sich aber die wirtschaftliche Situation verschlechterte ging dann irgendwann die Bombe trotzdem hoch. Dann entstanden Sanierungsvolumina, die man vorher schlichtwegs für unmöglich gehalten hatte. Einem relativ grossem Institut an der Elbe kam die Hochwasserkatastrophe zu Hilfe, so dass die dortigen Kreditausfälle unter Deckmantel Hochwasserschäden geregelt wurden und die drohende Sanierung damit unter den Teppich gekehrt wurde und die Abberufung der Vorstände abgewendet wurde. Die Gegenleistung der Vorstände war ein intensives Betreiben der Ausgliederung der VR-Banken in Sachsen zum Frankfurter Verband.
Die Machtspiele der Verbände haben viele Verwerfungen. In Greiz wurden die Bilanzen getürkt und auf Betreiben des Verbandsdirektor Berger auch so testiert.
Ebenso wurden in Plauen die notwendigen Wertberichtigungen weitergeschoben bei zum grossen Knall. Noch eklatanter ist die Situation in der Volksbank Erzgebirge in Annaberg-Buchholz. Hier wurden die Wertberichtigungen über ein Jahrzehnt hinweg unter der Oberfläche gehalten. Da der ehemalige Vorstand Kube ein Busenfrend des Herrn VD Berger war. -Man kannte sich ja von früher-. Selbst der Fankfurter Verband schob die fällige Sanierung noch weiter hinaus. Die Vertreter und Mitglieder wurden über die Höhe der Schäden in allen Fällen im Unklaren gelassen. Die Folgen für den Steuerzahler kann man an den letzten Beiträgen zum Thema VR-Bank Marktredwitz ablesen. Interessant wird es, wenn die Bilanzen berichtigt werden müssen. Dies betrifft nicht nur das jeweilige Jahr der Bilanzmanipulation, sondern auch die Folgebilanzen, die auf einer falschen Basis aufgebaut sind. Den Mitlgiedern bzw. Vertretern wird es selbst bei völliger Unbedarftheit merkwürdig vorkommen, wenn sie Bilanzen genehmigen sollen, die zum Teil sechs bis acht Jahre zurückliegen und zudem von einer ganz anderen Bank stammen, die vor Jahren fusioniert wurde.
Den Steuerfahndern muss es schon merkwürdig vorkommen, wenn in Banken sich jahrelang nur ein relativ kleiner Werberichtigungsbedarf ergibt und dann plötzlich ein Riesenbrocken sich als Wertberichtigungsbedarf ergibt. Dass hier mit Hilfe der Prüfung geschoben wurde , so wie im Fall Greiz, wo man sich in eine Fusion rettete, ist offensichtlich.
Für die Steuerfahnder ergeben sich hier Potentiale, wo es wirklich um Summen geht. Man braucht dann nicht die Lohnsteuererklärungen der Arbeitnehmer durchwühlen, um unter Umständen ein paar Cent Nachzahlung zu finden.

   

Nr. 2314

Gesehen

25. September 2007, 12:05 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 2534, Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Ist der Brief an den Petitionsausschuss von Nr. 2534 schon im Briefkasten? Ich habe ihn mir herauskopiert und werde ihn unterstützen. Ich glaube es muss dringst auf eine weiter unfassbare und unvorstellbare Sache aus dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 30. Juni 2005 aufmerksam gemacht werden. Die Bearbeitung und weitere Betreuung und Begleitung von problemhaften Krediten ist seit je her bei den Bank eine der schwierigsten und kitzligsten. Wenn z.B. der Kredit von Manfred Bleil in Wunsiedel in dieser Kategorie gelegen hat, dann wurde er auch über Jahre hinweg von den Revisoren jedes Mal in der Prüfung mit angeschaut. Ganz egal, auf welche Art die Bank in Besitz oder Eigentum der Werkzeuge und maschinen gelangt ist, wenn es dabei zu keiner ordentlichen Verwertung gekommen ist, dann haben die Prüfer geschlafen, nicht auf die sachgemäße Behandlung und Aufbewahrung geschaut, oder sich selber mit bedient. Leider gibt es keinen anderen Schluss, denn wenn man die Bilder im Eintrag 1372 anschaut, dann hat die Bank diese Sachen absolut in Ordnung übernommen. Ich bitte den Webmaster Eintrag Nr. 1372 dazu zu verknüpfen, oder die Bilder nochmals untern einzustellen. Wo ist also dieses meterlange und meterhohe Ding? Konnte man es in Tschechien oder Polen verkaufen? Diebe erzielen ja oft nur den Bruchteil beim Verramschen der Beute.

Wo Herr Herzog, wo Herr Heidel, wo Herr Pausch, wo Herr Loos, wo Herr Schelter, ja wo Herr Götzl, wo Herr Sanio sind die Sachen bitte? Wenn man Manfred Bleil mit rechtlichen Winkelzügen ausgetrickst hat und er als einer von Tausenden von Kunden, die mit den 50 Millionen Kreditverlusten durch die Prüfung und Prüfer keine Unterstützung erhalten haben, wo sind dann die Erlöse, die bei uns bei der Bank den Schaden runterdrücken müssten? Wenn man das Ding nicht verkaufen konnte, dann darf man 17.000 Mitglieder den Besen zum Fressen auf den Teller legen und genauso viele Bären abnehmen, die man denen auf den Rücken gebunden hat. Besen, Teller, Stricke (zum Bären Aufbinden) stammen aus der Türkenstraße in München und wie wir lesen können, aus der Graurheindorfer Straße in Bonn und einer der Überbringer war Johannes Herzog. Keinen der Kunden, die in die Fänge von Heger, Wolf und Krämer und ihren Helfer und Mitwissern geraten sind, hat man geholfen, aber die Bilanz hat man geholfen zu türken und die Verluste zu verschieben und vielleicht auch noch Millionen von Steuern zu unterdrücken.

Genauso kitzlig sind die Überziehungen. An jede Bankliste dürfen die Prüfer ran. Eigene Prüfungsauswertungen geben ihnen massig an aufschlussreichen Informationen. Wenn aus einem nicht rosigen Kreditverhältnis von 4,5 Millionen in drei Jahren auch noch 1,5 Millionen DM an Überziehungen dazukommen, dann haben nicht nur die Vorstände sich richtig schuldig gemacht, dann haben die Prüfer die Tore sperr-angel-weit für diese Vorgänge aufgemacht. Man stelle sich vor, Herr Dr. Nickl hat bei Anwesenheit des Prüfer Grothoff erzählt, der Vorstandsvorsitzende hat monatlich 300 Seiten Überziehungslisten fabriziert. Wo sind dafür die Zuverlässigkeitsmaßstäbe aus dem KWG von § 32 (Link: http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__32.html ) und § 33 (Link: http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__33.html )? 300 mal 12 = 3.600, mal 3 ist 10.800 Seiten an Überziehungslisten in drei Jahren, angeblich von einem einzigen Vorstand verursacht, unkontrolliert und ohne Eingriffsmöglichkeiten durch Prüfung und Aufsichtsrat.

Für so blöd darf man uns Mitglieder nicht verkaufen. Herr Herzog ist einzig und alleine bei der VR-Bank auf den Vorstandssessel gehoben worden um diese Ungeheuerlichkeiten ja von niemand anderem aufdecken zu lassen. Dafür sind bei uns vielleicht massenweise an Betriebe und Privatleute mit ihren Familien untergegangen. Ja man muss es so sagen, wahrscheinlich sind sie die wahren Opfer der Vertuschung.

Warum sollte es also Herrn Herzog und wie hieß es, Vorstandslehrling Uwe Heidel scheren, was man da nach Bonn schreibt? Papierkorb hin oder her. Keine Skrupel die Bankenaufsichtsbehörde anzulügen. Wie soll es auch aufkommen, dass das Schreiben in die Hände von Manfred Bleil kommt, damit war ja nicht zu rechnen, das hat es ja noch nie gegeben, dass das BaFin Betroffene informiert. (Hoffentlich bekommt der Sachbearbeiter den verdienten Orden dafür anstatt einen auf den Deckel.) Aber mit dem nicht damit rechnen, da gibt es doch über die tausend Fälle so viele Fallstricke, drum braucht es schon einen ausgefuchsten Wächter, den man als einen der besten Prüfer bezeichnete, nur aus welcher Sicht? Aus der Verbandssicht oder von denen, die man nach Gesetz und Satzung schützen sollte, nämlich die Kunden, die Mitglieder, die außenstehenden Gläubiger und den Staat und Fiskus?

Keine Skrupel gegenüber dem Aufsichtsamt, die Türen und Tore die Kunden zu belügen sind genauso offen mit Herzog und Heidel wie zu Hegers Zeiten noch. Herr der Schlüssel über Tresore und Schränke ist man ja selber. Armes Deutschland, armer Fichtelgebirgskreis.

   

Nr. 2313

Uh.

24. September 2007, 01:18 Uhr

Betreff: Lügen erlaubt, Betrug erwünscht ?

Ist es den neuen Vorständen der VR-Bank so unangenehm wenn die Sache mit den Sicherheiten in Wunsiedel wieder auf den Tisch kommen würde? Wo sind die Werkzeuge und Geräte? Gibt es teuflische Spuren und Hinweise, dass man die Bankenaufsicht anlügen muss, damit man sagen kann die Sachen sind mit der Zwangsversteigerung auch übergegangen? War man vielleicht sogar so unverfroren die Sachen weiter zu verscherbeln und hat das Geld nicht der Bank zugeführt? Warum haben Herr Herzog und Herr Heidel so großes Interesse dem Bundesaufsichtsamt so einen Bären aufzubinden?

Kennen Sie den Verteilungsmechanismus bei der VR-Bank Herr Herzog? Warum hat man den Flex-Kunden nicht angezeigt, wenn er doch dem armen Manfred Heger 1,5 Mio. € an Überziehung aus der (Bank-)Tasche geluchst hat, bei morgendlichen Kaffee und Kuchen in der Vorstandsetage? Warum hat man den Goldgräberkunden wegen Betrug gegenüber der Bank angezeigt, wenn der Militäroberarzt von Guinea das Gold nicht hergeschafft hat, oder er es sich wieder zurück geholt hat, so wurde es doch im Gerichtssaal verhandelt?

Haben Sie sich gesagt, den Heger säg ich ab und den Wolf mach ich abhängig von mir? Warum hat man also Reinhold Wolf nicht wegen aktiver Beihilfe zum Bankbetrug mit angezeigt? Warum hat man die Schmiergeld- und die Bestechungsgeldsache (70.000 € am Freitag nach Dienstschluss wurde der Tresor auf Veranlassung von Reinhold Wolf noch mal aufgesperrt, damit man Flughafenbeamte bestechen sollte) und damit Gefährdung des äußeren diplomatischen Friedens nicht auch angezeigt? Warum haben Sie diesen Vorstand noch drei Jahre an ihrer Seite gebraucht? Darf ein Mann, der aus Dummheit die Bank 800.000 € kostet, weil er nicht dafür gesorgt hat, dass die Blutzuckerstreifen bezahlt aber nicht verschenkt (angeblich) wurden, insgesamt 50 Millionen als Kreditverluste mit auf seine Kappe bringen?

Wer glaubt Ihnen noch Herr Herzog, wer ist noch Ihr Anker, wer kettet Sie an Ihren Stuhl? Die die um ihren eigenen in ganz anderen Häusern bangen? Wie funktioniert also der Verteilungsmechanismus bei der Bank, der Sie nun vorstehen? Wenn die Richter des OLG Frankfurt vor einem Jahr festgestellt haben, dass eigentlich die Allgemeinheit ein höchst schutzwürdiges Interesse daran hat, dass bei einer Genossenschaftsbank keine Gelder verschleudert werden, wie geht dann bei Ihnen die Rechnung auf, wenn in der Zeitung steht, Objekte, auf denen doch zweifelsohne die VR-Bank die Grundpfandrechte besaß, wären für eine Millionen über den sprichwörtlichen Tisch gegangen und Sie, Herr Herzog und der Goldgräbervorstand und Ihr Vorstandslehrling sind mit 660.000 € einverstanden, obwohl Sie 1,1 Mio. bräuchten, damit kein Geld verloren geht? Hat sich der Kunde auch brav bei Ihnen dreien bedankt? Hat er Reinhold noch was in die Hand gegeben, damit er das Rosenthal-Theater für seine Verabschiedung ohne Bankbürgschaft anmieten durfte?

Wem haben Sie es zu verdanken, dass dieser Forderungsnachlass nicht auf der Vertreterversammlung gelandet ist? Ihren Prüferkollegen, die so wie Sie früher auch, nicht dafür gesorgt haben, dass die Sache in der Bilanz eingearbeitet worden ist, wo es rein gehört hätte, oder nur Ihrem grenzenlosen Fundus an Wissen aus der Vergangenheit? Vielleicht ist es Zeitgewinn, aber das Geld holen wir uns von Ihnen. Sie haften, so steht es im Genossenschaftsgesetz. Und wenn die Aufsichtsräte Sie dabei auch noch decken, dann holen wir die eben auch dazu. Vielleicht haben Sie da ja genauso gut informiert wie die Bankenaufsicht im oberen Fall. Jetzt heißt es noch 432.000 € geteilt durch drei. Sicher bekommen wir das Geld leichter wieder rein, wenn es heißen würde 432.000 € geteilt durch drei + zehn.

Die Aussage Wolf vom 11. Juli 2007 hat uns gezeigt zu was Sie fähig sind. Für den Vorstandposten bei unserer Bank haben Sie früher schon (fast) alles gemacht. Heute haben Sie keine Skrupel uns auch noch hinterrücks zu verkaufen. Nur schade wenn’s noch lange dauert, dann ist von der Bank nichts mehr übrig. Können Sie eigentlich keine Sanierung beantragen, weil Ihnen der Bundesverband zuerst die 432.000 € persönlich in Rechung stellen würde? Die IKB war teuer genug, da muss man jeden Euro sparen.

   

Nr. 2312

Anonym

23. September 2007, 21:28 Uhr

Betreff: Beschwerde über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Anonym ...... 23. September 2007

An den
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

sowie Finanzexperten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages

Steuerfahndung beim Finanzamt Nürnberg,
mit der Bitte um Benachrichtigung des Betriebssteuerfinanzamtes


Beschwerde gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die vorgesetzte Behörde Bundesministerium für Finanzen,
beide ansässige in Bonn, Graurheindorfer Straße 108 (! ?)

Sehr geehrte Abgeordnete des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages,

ich zeige Ihnen folgenden Sachverhalt auf, zu dem mir Herr Hühnen, Name könnte auch leicht abweichen, vom Bundesfinanzministerium in Bonn telefonisch mitteilte, dass sich keine aufsichtsrechtlichen relevanten Verstöße zur Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des für Bayern im Bereich der Kreditgenossenschaften für die gesetzliche Pflichtprüfung zuständigen Genossenschaftsverbandes Bayern erkennen lassen würden.

Die VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, verzeichnete innerhalb von 12 Jahren bei einer heutigen Bilanzsumme (Geschäftsvolumen) von knapp 400 Mio. € Kreditverluste von 50 Mio. €. Die verantwortlichen Vorstände wurden nie zur Rechenschaft gezogen, obwohl sie damit durchschnittlich jeden 8. Kredit, gerechnet nach dem höchsten Kreditvolumen der Bank zum Jahresende 2001, in die Abschreibung oder Wertberichtigungen geführt hatten. Da die Bilanzierungsmöglichkeiten einiges auch noch verbergen lassen, könnte diese Summe natürlich auch noch wesentlich höher sein.

Es dürfte unumstritten sein, dass diese Bank bei ihrer schlechten Ertragslage und bei ihrer schlechten Kapitalausstattung an selbst verdienten Eigenmitteln in einer hohen Kategorie der Überwachung durch den Genossenschaftsverband und durch die Bundesanstalt waren. Verwaltungskosten auf unglaublichem Niveau in den letzten Jahren lassen auf einen großen Prüfungskostenaufwand schließen und damit auf eine hohe Präsenz an externem Prüfungspersonal bei der Bank.

Es dürfte unbestritten sein, dass Kreditverluste einer Bank in dieser Größenordnung im Zusammenspiel mit Firmen und Privatpersonen in einem der schwierigsten Regionen der westlichen Bundesländer gravierendste Auswirkungen auf Konjunktur und Entwicklung dieser Region haben müssen. Sicher haben Sie genaueren Einblick, wie viel der Steuerzahler neben den Steuereinbußen aufwenden müsste, um so einer Fehlentwicklung entgegen zu wirken. Ich gehe jedoch davon aus, dass dies ein Vielfaches sein müsste, wenn eine Bank bestehende Strukturen durch verfehlte und risikoüberzogenen Kreditpolitik zerstört. Aussagekräftig hierzu mit unfassbaren Schilderungen ist das Protokoll der Vertreterversammlungen vom 14. Oktober 2004, erhältlich über das Registergericht des Amtsgerichtes Hof. Hier wird dargestellt, dass die Vorstände jegliche Verpflichtung zur Erstellung einer Bankorganisation für eine Bank in dieser Größenordnung, die 2001 eine Milliarde DM an Bilanzvolumen überstiegt, vernachlässigte, oder besser ausgedrückt vernachlässigen konnte und dass den Bankleitern zu den nachgewiesenen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten genossenschaftlicher Bankgeschäftsleiter auch die Befähigung nach dem Kreditwesengesetz im Prüfungsbericht bezweifelt wurde, ja eher abgesprochen werden musste. Die protokollierten Aussagen auf der Versammlung deuten darauf hin, dass es den Vorständen von Seiten des eigenen Aufsichtsgremiums und den externen Aufsichtsorganisationen und –behörden gestattet war jegliche Risikowaltung zu missachten.

Vor diesem Hintergrund kann man nur davon sprechen, dass der Genossenschaftsverband Bayern und auch die Bundesanstalt absolut bewusst nicht gegen die Vorstände vorgegangen sind und ihre gesetzlichen Aufträge hinten angestellt hatten. Es dürfte in der Bankenwelt wohl einmalig sein, was die Lageberichte zu den Jahresabschlüssen bei der Bank in den Jahren 2001 bis 2003 in einzelnen, nach meiner Meinung aber in ihrer Tragweite unfassbaren, kleinen Nebensätzen beschreiben. So wird im Jahr 2001 vermittelt, dass die Bank Risiko im Kreditgeschäft angehäuft hatte, welches außerhalb eines vertretbaren Rahmen lag, weil es dahin zurückgeführt werden sollte. Entgegen dem, dass die Folgejahre Verbesserung brachten, wird im Jahr 2002 geschrieben, die problembehafteten Kreditengagements haben sich erhöht und für das Jahr 2003 verstärkt sich diese Bemerkung noch mit dem Attribut erheblich erhöht.

In der Vertreterversammlung des Jahres 2005 wurde den Vertreter, unterstützt durch den Prüfer des Genossenschaftsverbandes hinterher in einem wiederum unfassbaren Fall einer Kreditgewährung erklärt, dass in diesen Jahren parallel dazu eine Vorstand alleine für Überziehungen verantwortlich gezeichnet haben soll, bei dem nach der ursprünglichen Kreditgewährung, hier kann man unterschiedlich definieren von 1999 oder 2000, von 4,5 Mio. DM im Jahr 2001 bereits zusätzlich 734.000 DM an von der Prüfung auch festgestellten Überziehungen entstanden waren und diese Entwicklung sich bis ins Jahr 2003 auf 1,45 Mio. DM hochschaukeln konnte, nachdem der Kredit bereits bei der Ausreichung als nicht rosig bezeichnet werden musste. Man beachtet die Parallelität der Ereignisse.

Einmalig laut den genannten Lageberichten dabei dürfte in der Bankenwelt aber sein, dass dort in den Jahren 2002 und 2003 auch geschrieben stand, dass die problembehafteten Kreditengagements nicht in erforderlichem Umfang mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten. Oder ist dies doch nicht so einmalig wie man annehmen sollte? Es dürfte unstrittig sein, dass über den Prüfungsbericht selbst die Bundesanstalt als Aufsichtsbehörde mehr zur Kenntnis nehmen musste, als nur diesen einen Absatz. Es wurd ein jedem Fall geflissentlich und vorsätzlich übersehen. Die Unterlassung der bilanziellen Bildung von festgestellten Einzelwertberichtigungen dürfte im Rahmen von Basel II und aller gesetzlichen und gesetzesnahen Verordnungen zu den Bilanzierungsrichtlinien im Bankenbereich unvertretbar sein. Die Beamten der Bundesanstalt haben dies mindestens in den Jahren 2002 und 2003, wenn nicht gar länger, geduldet und die gesetzliche Pflichtprüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern hat dies aktiv mitgeholfen in die Lageberichte aufzunehmen und wahrscheinlich auch ähnlich in den Prüfungsberichten erwähnt.

Der Genossenschaftsverband Bayern hat damit wahrscheinlich bei Unterstützung der Bankenaufsichtsbehörde steuerliche Verlustverschiebung ermöglicht, die gesetzlich in diesem Zeitraum eingeschränkt wurde. Der Vorteil für die Bank könnte sich im zweifachen Millionenbereich bewegen. Es ist zu vermuten, dass sich der gesetzlich beauftragte Prüfungsverband und die Bundesanstalt dazu abgesprochen haben. Es erscheint, als ob Genossenschaftsverband und Bundesanstalt damit ihre Mitverantwortung für die Risikosituation bei der Bank über die Vermeidung der Aufdeckung von tatsächlich vorhandenen Verlusten zu vertuschen versuchten und für die Verletzung ihrer Pflichten der Steuerzahler die Rechnung bei der Bank einzulösen hatte. BaFin und GVB (Genossenschaftsverband Bayern) müssen sich dazu wahrscheinlich sogar abgesprochen haben. Absprachen zwischen beiden werden auf informeller Ebene oft auch eingeräumt.

Ich beantrage die Überprüfung der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2311

Leser

23. September 2007, 12:24 Uhr

Betreff: Wer BaFin belügt hat der auch falsche Risikoberichte gekannt?

Die heutigen Vorstände Herzog und Heidel bei der VR-Bank in Marktredwitz sind keinen Deut besser als die, die sie beerbt haben. Ex-Prüfer Herzog hat im Jahr 2004 feststellen müssen, dass der Vorstand absichtlich Risikoverschlüsselung bei den je festgestellten erheblich angewachsenen problembehafteten Kreditengagements (laut Lagebericht des damals zu prüfenden Jahresabschluss 2003) falsch gemacht haben um die Risikoberichte wesentlich besser aussehen zu lassen, als es tatsächlich war. Wer so etwas tut, der darf keine Bank leiten, die über Wohl und Weh von Menschen über Kreditberatung und Kreditbetreuung entscheiden kann, entscheiden über Schicksale von Firmen, Menschen und Familien, entscheiden über die Entwicklung einer Region.

An diesem Punkt, diese Vorstände aus dem Verkehr zu ziehen, sie der Gerichtsbarkeit zuzuführen, hier haben die gesetzlichen Prüfer, aber auch die Bankenaufsichtsbehörde BaFin und ganz besonders der Aufsichtsrat sich schuldig, schuldig und schuldig gemacht. Schuldig an jedem einzelnen Schicksal, schuldig an einer unglaublichen und unermesslichen Konjunkturbremse und der Region um Wunsiedel, Marktredwitz, Selb und im anhängenden Vogtland, schuldig an Schicksal von Menschen und Mitarbeitern.

Dem Genossenschaftsverband Bayern und seinen Prüfern Herzog und Grothoff ist es an nichts anderem gelegen, als eigene Mitverantwortung unterzubuttern. Der größte Lump ist Herr Herzog. Geldwäsche im Zusammenhang mit einem unglaublichen Kreditverlust nicht zu melden, wo schon 1,5 Mio. Mark in den Sand gesetzt wurden, ohne dass erkennbar an den Geschäften des Kunden verdient wurde und Goldtransaktionen aus Afrika dem Vorstand nicht zur Last zu legen ist ein unfassbarer Vorgang für einen Prüfer. Und den anderen Vorstand der sich Rechte des Alleinherrschertums herausgenommen hatte, zur identischen Zeit, bei mindestens100 Millionen DM zu verantwortenden Kreditverlusten zu Lasten der vorher aufgezeigten Schicksale, auch noch mit einem Vertrag nach Hause gehen zu lassen, mit dem ihm ein unendlicher Freibrief ausgestellt worden ist, dazu fehlen einfach die Worte.

Wenn man Reinhold Wolf vorwirft, er wollte bei Gelingen von Gold, Gold, Gold seine Belohnung mit einem Anteil versehen werden, seine ETW verkaufen (günstig, sehr günstig zum doppelten Preis?) dann hat sich Herr herzog sein Kübelchen Gold ganz anders zur Seite gelegt. Mit dem Tag seines Betretens der VR-Bank als Prüfer hat er seine Sehbrille abgelegt und eine aus dem Micky-Maus-Heft genommen, die ihn nur noch die $-Zeichen und bei uns eben Dukaten oder € sehen ließen. Herr Herzog hat die Chance der persönlichen Bereicherung über die Vernachlässigung seiner Prüferpflichten und die Strafvereitlung der Vorstände und Aufsichtsräte erkannt. Das BaFin hat nicht einmal bei den unfassbaren Vermerken in den Lageberichten der Jahre 2001 bis 2003 eingegriffen, warum sollte damit nicht alles für den Prüfer gut gehen? Vertuschung und Korruption. Mafia, die wir nicht erkennen wollen und die ein Amtsgericht fördert, wenn der Vorstand im Gerichtssaal seine Beteiligung an Schier- und Bestechungsgeld ungestraft kund tun kann.

Wer bremst diese Leute? Der kleine Mann auf der Straße? Die Vertreter haben es nicht getan. Und so holt man sich einen zweiten Vorstand, den man in seiner Unerfahrenheit über den Forderungsverzicht schon von sich abhängig gemacht hat und belügt weiter das Bundesaufsichtsamt, weil die ja von früher auch schon ein schlechtes Gewissen haben müssen. Gerechtigkeit ist etwas anders als die VR-Bank Marktredwitz, egal ob es sich um die Prüfer, die Vorstände oder auch die Aufsichtsräte handelt. Diese Aufsichtsräte haben ihren eigenen Leute verraten. Man kann nur hoffen, dass die Wähler in den nächsten Monaten genauer hinhören und die Quittung Allerortens erteilen. Wer die obersten Behörden belügen darf, vor dem muss man jeden einzelnen Kunden warnen. Die Schranken in den Köpfen der Verantwortlichen bei der genossenschaftlichen Bank sind längst herunter gefallen.

   

Nr. 2310

Nah dran

21. September 2007, 15:43 Uhr

Betreff: Verquickung und Verstrickung

Wie soll dieser Aufsichtsrat handeln? Wenn die sagen würden, Herr herzog sie sind nicht mehr tragbar, sagt dann der ehemalige Prüfer, dann deck ich dies und jenes auf. Der eine hängt vielleicht wirklich über Marbella, der andere über den US-Immofonds und der nächste über Flex. Und alle hängen bei allem, weil sie bei allem gewusst haben was läuft. Wie soll man sich da von dem trennen, der nichts mehr für sich selber tun konnte als sammeln und sammeln und sammeln. Unterlagen, Protokolle und und und.

Wie soll man dem sagen, wo waren Sie, als Sie als Prüfer da waren, wie ist es möglich, dass zu der Zeit die Bilanzen der Bank getürkt wurden? Wieso haben Sie sich nicht dagegen gestellt, dass der Vorstand 1,5 Mio. DM zur Kreditsumme von 4,5 Mio. überziehen konnte, obwohl man es zwei Jahre vorher in den Prüfungsbericht geschrieben hatte wie es anfing oder wie kann es sein, dass Sie es zugelassen haben, dass ein anderer Vorstand 1,6 Mio. DM (800.000 €) unter Ihren Augen ungesichert und vollkommen konzeptlos ausgegeben hat? Nicht auf einmal, sondern auch im Laufe von Monaten. Hat dieser heutige Vorstand sogar seine ehemaligen Prüferkollegen in der Hand. Wie viel könnte er offen legen über festgestellte und nicht eingebuchte Wertberichtigungen? Hat er geheime Unterlagen und Protokolle aus was die Fusion Marktredwitz und Arzberg aus Verbandssicht und Verbandskreisen dringend notwendig gemacht hat?

Verstrickungen und Verquickungen ohne Ende. Wundert es einen da, wenn es diesem Vorstand vielleicht gar nicht unrecht ist, wenn die Bank am Boden ist, wenn er nichts gegen die alten Sauereien mit den Abrechnungen tut? Wundert es einen da, dass man immer noch munkelt, dass die Drähte aus dem Aufsichtsrat zu den Hegerkreisen immer noch sehr dick sind? Änderung im Aufsichtsrat tut dringend Not, die diese Leute jedes Aufarbeiten der Vergangenheit aus Eigeninteresse verhindern. Da sie die Notwendigkeit nicht erkennen auch den schwer mit verantwortlichen und angeschlagenen ehemaligen Prüfer zu entfernen, ist der Weg über die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich der einzig sinnvolle, der die harte Nuss aufbrechen könnte.

   

Nr. 2309

Gerade hier

21. September 2007, 12:08 Uhr

Betreff: Zum letzten Eintrag wegen Zensur

Auch ich hab hier schon nach einem Eintrag gesucht. Vielleicht muss man dass Ganze darum so auch sehen, wenn ein Schreiber mal bittet einen seiner Einträge zu löschen, dann kommt das Zahlenwerk jeweils um eines ins Stottern, wenn in den Texten darauf verwiesen wurde. Deswegen könnte man biem Bezug auf Nr. eventuell das Datum mit angeben. Sicher wird der Webmaster auch bestrebt sein, Kraftausdrücke so weit wie möglich nicht zuzulassen und den Eintrag nicht freizugeben.

Was man auch wissen muss zur Technik, wer über Pfeiltaste return auslöst, der kommt zuerst in den Vorschaumodus (eigentlich zu Kontrollzwecken zu empfehlen) und man muss unbedingt über die OK-Eintragen - Funktion auslösen. Bei der vorgegebenen Zahl muss man auch wissen, dass das was wie eine halbe Null aussieht die 1 ist.

   

Nr. 2308

Manfred Bleil

21. September 2007, 11:59 Uhr

Betreff: Betrug an meiner Person schon mehrfach gerichtlich bestätigt ?

Werte Leser dieser Internetseite und des Gästebuches. Ich möchte Sie ganz klar fragen, ist der Betrug an meiner Person und an meiner Firma gerichtlich bereits mehrfach festgestellt worden? So betrifft dies verschiedenen unerlaubte Klausen in Darlehens- und Sicherungsverträgen, bei der Stichtagsverzinsung usw. Und wie hier auch schon öfters angeklungen ist, besteht eine Gutachten eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen, nachdem man mich über die Wertstellungen und unberechtigte Gebühren (natürlich der wesentlich kleinere Anteil daran) um große Beträge übervorteilt hat.

Damit wurde meinem Betrieb Liquidität und auch Eigenkapital durch die Hausbank und Kreditgeberin entzogen worden. Dies führte letztendlich damit zu einer KK-Limitüberschreitung und zur Kündigung durch die Bank, die es bei normalem Verlauf laut dem Gutachten nie gegeben hätte. Wie ist es zu sehen, wenn die VR-Bank, bzw. ihre Vorgängerinstitute, die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsanpassungen nach unten dabei ebenfalls nicht vorgenommen haben? Die Bank hat dies nicht nur bei mir als Einzelfall so gemacht. War dies nicht ein systemmatisches Vorgehen gegenüber der gesamten Kundschaft und auch noch über viele viele Jahre hinweg? Waren Ausnahmen vielleicht eher nicht zufällig, sondern gesteuert?

Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 2307

Garde hier

21. September 2007, 11:53 Uhr

Betreff: Zum letzten Eintrag

Auch ich hab hier schon nach einem Eintrag gesucht. Vielleicht muss man dass Ganze darum so auch sehen, wenn ein Schreiber mal bittet einen seiner Einträge zu löschen, dann kommt das Zahlenwerk jeweils um eines ins Stottern, wenn in den Texten darauf verwiesen wurde. Deswegen könnte man biem Bezug auf Nr. eventuell das Datum mit angeben. Sicher wird der Webmaster auch bestrebt sein, Kraftausdrücke so weit wie möglich nicht zuzulassen und den Eintrag nicht freizugeben.

   

Nr. 2306

auch Lesender

21. September 2007, 11:08 Uhr

Betreff: Zensur in diesem Gästebuch?

Mal eine bescheidene Frage an den Master des Gästebuchs! Kann es sein, dass hier zensiert wird? Oder mache ich was bei den Zahleneintragungen falsch?

Kommentar:
Zu Ihrer bescheidenen Frage: Warum sollten wir?

Wahrscheinlich machen Sie bei der Eingabe etwas falsch.

   

Nr. 2305

Mitglied der VR-Bank Marktredwitz

21. September 2007, 09:37 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Strafvereitlung, Bilanzbetrug, usw. gegen Herrn Walter Lehner

Mitglied der VR-Bank Marktredwitz ……………, den 21. September 2007



Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, sowie Untreue nach § 266 StGB in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB
- mögliche direkte Handlungen zum Nachteil der VR-Bank Marktredwitz eG

gegen Herrn Walter Lehner, Aufsichtsratsmitglied der genannten Bank, Bürgermeister der Kurgemeinde Bad Alexandersbad



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannten Herrn Walter Lehner wegen

- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, sowie Untreue nach § 266 StGB in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB
- mögliche direkte Handlungen zum Nachteil der VR-Bank Marktredwitz



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

C) Eintrag Nr. 2141 vom 13. Juni 2007 der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2004, 2005 und 2006.

D) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

1. Ich erhebe gegen Herrn Walter Lehner als Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz schwersten Verdacht Strafvereitlung betrieben im Zusammenhang mit § 266 des StGB, Untreue, indem er diese Straftat nicht anzeigte. Bei der Bank sind im Laufe der Jahre Kreditverluste entstanden, die sich in Millionenhöhe ergeben haben und die über die genannten Beweisquellen ersichtlich sind. Seine enge einseitige Beziehung zu bevorzugten Vorstandsmitgliedern dürfte sich aus der Tatsache ergeben, dass er diese schonte und andere, wie einen Herrn Marth und Dittrich aus der zufusionierten Bank Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG, half zu belangen.

2. Herr Walter Lehner hat als Aufsichtsrat der Bank Geldwäsche nach § 261 StGB begünstigt, in dem er in einem am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel verhandelten Fall Kenntnis hatte und die Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz nicht forderte und eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit nicht selbst auf den Weg brachte. Es wird öffentlich darüber gesprochen, dass am 13. Juli 2004 drei Aufsichträte zusammen mit allen Vorstandsmitgliedern der Bank vormittags, eventuell genaue Uhrzeit 11.00 Uhr, sich direkt von dem betroffenen Kunden informieren ließen, nachdem die im Internet diskutierte Goldtransaktion nicht zum Erfolg führte. Ich beantrage nachzuforschen, ob Herr Lehner direkt am Gespräch teil nahm, oder im Nachgang über das Gremium informiert worden sein könnte.

3. Herr Walter Lehner hat als Aufsichtsrat gegenüber dem heutigen Vorstand unter Führung von Herrn Johannes Herzog Vorschub bei Untreue, Bilanzbetrug und Täuschung der Vertreterversammlung begangen, in dem im Jahresabschluss 2006 ein vorgenommen Forderungsnachlass im Februar und März 2007 von wahrscheinlich 432.000 € nicht berücksichtigt wurde, der ihm bekannt gewesen sein muss, obwohl die einschlägigen Gesetze und Richtlinien dies so fordern, da es sich um zum 31.12.2006 voll bestehende Forderungen handelt.
Die Verschiebung der notwendigen Abschreibung auf das Kreditengagement muss nach der Konstellation der Bilanz der Bank zum 31.12.2006 auch zu einer Steuerverkürzung im Jahr 2007 führen, falls dort überhaupt Steuern anfallen würden. Dies wäre auch zum Nachteil aller Kommunen im Geschäftsgebiet der Bank über den Gewerbesteueranteil.
Der Verzicht auf die Forderung ist wahrscheinlich ein Untreuetatbestand nach § 266 StGB, da dem Vorstand das Recht auf den Forderungsnachlass bei bestehender Absicherung nicht zusteht.

4. Ich beantrage zu überprüfen, ob die VR-Bank mit einem Immobilienskandal auf Marbella auch noch über ausgeschiedenen Vorstände zu tun haben könnte und/oder ausgeschiedene Vorstandsmitglieder selbst, der in den letzten Jahren durch die Medien ging, da Herr Walter Lehner vielleicht nach wie vor sehr engen Kontakt zu dem früheren Vorstandsvorsitzenden Herrn Manfred Heger pflegt und Herr Lehner angeblich zu der Zeit, als der Skandal bekannt wurde einen kurzen Flug nach Marbella unternahm, der für eine Urlaubreise weit zu kurz war.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2304

Lesender

19. September 2007, 11:51 Uhr

Betreff: Zur dritten Seite der Frankenpost mit Verbandspräsident Stefan Götzl

Es ist ja nicht alles Blödsinn was der Präsident des GVB in seiner Lieblingsbeschäftigung tut, nämlich die Zeitungsredaktionen in Bayern zu besuchen und mit seinem Wissen zu beglücken. So war er nun auch wieder bei der Frankenpost und ist heute da sogar auf der dritten Seite gelandet. Wen es interessiert, hier der Link dazu: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/dritteseite/art2446,713656

Nun mag es in der Zentrale des Genossenschaftsverbandes Bayern schon so sein, dass man den Landkreis Wunsiedel oder zumindest, den überwiegend von der VR-Bank Marktredwitz abgedeckten Bereich gerne nach Thüringen, Sachsen oder nach Tschechien schieben würde. Denn auf der Fahrt nach Hof hat Herr Götzl sicher den Weg über die A 93 und über Marktredwitz nicht genommen. Aber hatte er hier in der Nähe vielleicht doch einen Kontakt mit den Sonderprüfern, die zur Zeit in Marktredwitz ein wenig Kummer machen könnten. En merkwürdiger zeitlicher Zusammenhang ist das schon.

Muss man eine gespaltene Persönlichkeit sein, wenn man 40 Kilometer weg vom größten Brennpunkt davon schreibt, dass es auf dem Genossenschaftssektor so gut wie keine Probleme gibt? In Frankenpost-online stößt man bei verschiedenen Suchabfragen auch mal drauf, dass sich eine Genossenschaftsbank ihre hohe Dividende von 5,5 % lobt, dabei ist das deutscher Durchschnitt. Dazu ist auch der Jahresbericht des Bundesverbandes sehr interessant, der unter dem Titel steht „Die Früchte der Reformen“. Auch hier der Link dazu: http://www.bvr.de/public.nsf/5C6D0E66B35F99E7C125732200318B99/$FILE/jahresbericht2006.pdf

Werter Herr Götzl, aber auch werte Frankenpost, wie wäre es, wenn man diese Zahlen auch mal für unsere Region aufzeigen würde, die Entwicklung usw. Uns interessiert, wie es hier aussieht. Über die Bürokratie zu schimpfen, wo man selber in Führungsverantwortung als Staatssekretär gestanden hat und wo man der staatstragenden Partei selbst angehört und wo man sogar im Kandidatenkreis für einen Posten in der Regierung mit genannt wird, dass ist einfach nur leere Mache.

Wenn man dann in waalstreet-online.de und über WISO mitkriegt, wie die genossenschaftlichen Banken Kredite verkaufen, obwohl der unbedarfte Kunde annimmt nur mit der Volks- oder Raiffeisenbank den Vertrag gemacht hat, dann muss uns im Angesicht von 50 Millionen € im Bereich der latenten Kreditrisiken bei der VR-Bank Marktredwitz das kalte Grauen kommen. Wenn die Sicherungseinrichtung, die ja inzwischen auf jeder Homepage der Banken ganz vorne beschrieben wird, die Abschreibung von teilweise über 50 % des Kredites übernimmt, dann Gnade Gott dem Kunden der sich auf den Förderungsauftrag des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung verlassen hat.

Diese Kredite abzubauen, ist keine Leistung, es ist die Fortführung vielfacher Tragödien, abgewälzt auf profitgierige Geldhaie, wo der Kunde keine Ahnung hat, wer ihm gegenübersteht und mit welchen Resourcen. Werter Herr Götzl, Sie werden erst dann glaubwürdig, wenn Sie das Thema VR-Bank Marktredwitz nicht immer aussparen. Der Verband hat die Fusion von Arzberg-Selb ins Vogtland befürwortet, aber Marth und Dittrich hat man zum Schluss nach allen Regeln der Kunst ausgetrickst nur um die ganze Bank unter Hegers Fittiche zu geben. Sie brauchen sich die Lagebericht gar nicht hervorkramen lassen und die Versammlungsprotokolle beginnend mit dem Jahr 2001, die dann folgten. Lassen Sie sich von Herrn Herzog, dem Abfangjäger ihrer gröbsten begangene Fehler aus ihrem Haus heraus, die Beitragsnummern auf dieser Internetseite geben, die ihn am meisten schmerzen, die hat er sicher gespeichert oder gar im Kopf. Alleine dass Sie auf die Aufgaben der Banken im Geldwäschebereich hinweisen, muss bei Herrn Herzog und auch Herrn Grothoff schon die Magengrube anheben. Wenige Kilometer von Ihrem Kaffeeklatsch entfernt hat eine Bankvorstand unter den Augen dieser Herren Schmiergeld und Bestechungsgeld für Schwarzafrika in absoluter Kenntnis der Vorgänge ausgezahlt. Dass es ohne Sicherheiten geschehen ist und dass sich der Bankvorstand auch noch was davon versprochen hat (ETW und so) erscheint fast zwangsläufig.

Dass der Mann aber seinem Kollegen monatlich 300 Überziehungsseiten durchgehen ließ und mindestens 50 Millionen € Kreditverluste mit verschuldet hat, das liegt ganz weit oben in der Verantwortung des Genossenschaftsverbandes und das ist ein direktes Makel auf dem Haupt der angesprochenen Herren. Wie Sie Herrn Herzog ins Amt geschoben haben, dass dabei dieser Vorstand zum letzten Verbündeten gemacht wurde und Ihr Kollege Gschrey ihn als tief verwurzelt bezeichnete, mutet nach dem 11. Juli 2007, dessen Ereignisse auch bei Ihnen angekommen sein dürften, wie eine selbst gegebene Ohrfeige an. Wer als Prüfer auf der Vertreterversammlung vorträgt, wie es Herr Grothoff machte, der Aufsichtsrat darf die Kredite erst ab Großkreditgrenze kontrollieren, der gehört persönlich in die Haftung genommen und zwar von Ihnen als erstes. Zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein und entschuldigen sich für die getätigten und auch protokollierten Aussagen bei der VR-Bank.

Ihre Werbekampagne um Mitglieder ist ein Witz, wenn man hinter ihre Fassaden blickt. Die nächste Gefahr im deutschen Bankenwesen ist der von den Eigentümern selbst nicht mehr zu kontrollierende Größenwahn der genossenschaftlichen Banken. Die Macht konzentriert sich auf einen Haufen Leute und auf die Einflussnahme der Verbände. Das eine Stimmrecht des Mitgliedes ist kein Schutzmechanismus. Die Demokratie, die Sie damit verbinden, die treten Sie selbst mit Füßen, sobald Ihr eigener Laden mit konfrontiert wird. Denken Sie bitte über die Abwicklung der Gewinnverwendung im Jahr 2001 bei der VR-Bank Marktredwitz nach um die Fusion nicht zu gefährden, dann wissen Sie, was man von Auftritten aus den genossenschaftlichen Verbänden faktisch entnehmen darf. Wie im Kleinen, so auch im Großen. Hoffentlich hat die Tiefenprüfung bei der VR-Bank diesen Punkt neben vielen anderen aufgegriffen. Hoffentlich überprüft die Tiefenprüfung persönliche Kontakte der Verbandsspitze nach Marktredwitz, die Sie heute so auffallend versuchen zu vermeiden.

   

Nr. 2303

www.wallstreet-online.de

19. September 2007, 10:53 Uhr

Betreff: Fondskunden der Volksbanken planen Protestzug

Die DZ Bank, Rechtsnachfolgerin der DG Bank, setzt auf "Kulanz"
18. September 2007
Die DZ Bank hat Ärger. Die Schutzvereinigung für Kapitalanleger (SfK) und die Bremer Rechtsanwaltskanzlei Hahn wollen an diesem Donnerstag in Frankfurt 300 bis 400 Anleger für einen Protestzug gegen das Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken mobilisieren. Besonders pikant: Unter den Käufern notleidender geschlossener Immobilienfonds, die sich wegen angeblich falscher Angaben im Verkaufsprospekt oder angeblich fehlerhafter Beratung hintergangen fühlen, befinden sich oft die besten Kunden einer Volks- oder Raiffeisenbank und sogar viele Bankvorstände selbst.


Die Volksbankenvorstände und ihre Kunden haben sich auf ihr damaliges Spitzeninstitut DG Bank verlassen. Sie haben in den achtziger und neunziger Jahren massenhaft die von deren Tochtergesellschaft „DG Anlage“ aufgelegten geschlossenen Fonds mit Immobilien in Ostdeutschland gekauft. Die Berater in den Volksbankenfilialen warben mit der staatlichen Berlin-Förderung, später mit dem für die neuen Länder erwarteten Aufschwung; zudem winkten den als Kommanditgesellschaften organisierten Fonds in den ersten Jahren hohe Verluste, die Anleger steuersparend geltend machen konnten. Doch die schillernden Nach-Steuer-Renditeaussichten erfüllten sich nur selten.


An Ausschüttungen ist nicht zu denken


Von 50 zwischen 1985 und 1993 aufgelegten DG-Anlage-Fonds sind heute zwölf notleidend, neun davon akut. Friedhelm Buthmann, Sonderbeauftragter der DZ Bank, der Rechtsnachfolgerin der DG Bank, für dieses heikle Thema, zieht Bilanz: 19.200 Anleger haben, vermittelt von 800 Volks- und Raiffeisenbanken mit Schwerpunkt in Süddeutschland, für die neun notleidenden Fonds seinerzeit 500 Millionen Euro Eigenkapital aufgebracht, ein Vielfaches an Fremdkapital haben die Fonds für ihre Immobilieninvestitionen zusätzlich aufgenommen. Die Mieterträge reichen nun oft nicht aus, um die Kredite der Fonds zu bedienen - an Ausschüttungen für die Anleger ist nicht zu denken.


Eine Verantwortung für die Schieflagen streitet die DZ Bank ab. Im Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken wird die Not der Fonds mit dem Wegfall der Berlin-Förderung und der als zu optimistisch eingeschätzten Lage in Ostdeutschland begründet. Dem Fondsinitiator konnte bislang vor Gericht tatsächlich nicht nachgewiesen werden, dass sich Fehler in den Verkaufsprospekten befinden. Allerdings hat eine Volksbank schon in zweiter Instanz wegen Beratungsfehlern verloren. Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Stuttgart lässt aufhorchen: Die Volksbank habe ihre Beratungspflicht gegenüber dem Kunden verletzt, weil sie das Fondskonzept der DZ Bank nicht selbst geprüft habe.


Noch 101 Schadensersatzklagen


Die DZ Bank indes betont, sie habe acht Prospekthaftungsklagen bei den Fonds der DG Anlage Nummer 26, 30, 31, 35 und 39 schon rechtskräftig gewonnen. Insgesamt seien noch 101 Schadensersatzklagen wegen Prospekthaftung anhängig, viele davon seien ausgesetzt, bis noch in diesem Jahr eine zweite Instanz - das Oberlandesgericht Frankfurt entscheide. Viele Verfahren hat die Rechtsanwaltskanzlei Hahn übernommen. Sie glaubt, neue Erkenntnisse zu haben; deshalb seien auch die Ansprüche aus erweiterter Prospekthaftung noch nicht verjährt.


Nach dem Protestmarsch am Donnerstag ist am 25. September der nächste Termin. Das Landgericht Frankfurt wird über die Prospekthaftungsklage von Anlegern des DG-Anlage-Fonds Nummer 35 entscheiden. Auch die DZ Bank gibt zu, dass gerade diese Fondskonstruktion schwer zu durchschauen sei. Gleichwohl seien alle Angaben im Prospekt vollständig und korrekt. Hahn hingegen vermisst zum Beispiel Aussagen darüber, dass eine zur DZ Bank gehörende Gesellschaft dem Fonds ein Erbbaurecht gegen einen plötzlich deutlich höheren Zins einräumte und dass personelle Verflechtungen zwischen DZ-Untergesellschaften bestanden.


Die in Aussicht gestellten Gewinne sind weg


Obwohl die DZ Bank die Chancen der Anleger vor Gericht gering einschätzt, hat sie sich für alle neun notleidenden Fonds zu „Kulanz“ aufgerafft. Sie bietet den Volksbanken an, Fondsanteile zurückzukaufen. Zuvor müssten die Volksbanken ihren Kunden die Fonds gegen Aufgabe der Schadensersatzansprüche abkaufen. Der Preis, den die Volksbanken bieten, ist ihnen überlassen. Zahlt eine Bank dem Kunden nicht mehr, als sie von der DZ Bank bekommt, läuft es darauf hinaus, dass die Anleger 80 Prozent ihrer Nominalbeteiligungssumme verlieren.


Die DZ Bank verweist indes darauf, dass Anleger mit Spitzensteuersatz dank Steuervorteilen und Ausschüttungen schon 50 Prozent ihrer Einlage zurückerhalten hätten und sie insofern nur 30 Prozent verlören. Allerdings sind ihnen in Aussicht gestellte Gewinne entgangen. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte meint: „Die Quote ist angesichts der Erfolgsaussichten vor Gericht nicht im Ansatz akzeptabel.“

   

Nr. 2302

Der Wissende

18. September 2007, 23:11 Uhr

Betreff: Beitrag 2521

Lieber "Erschütterder Genossenschaftler", ihr Idealismus ehrt sie, aber die Realität ist leider so, daß F.W. Raiffeisen als aufrechter Mann mit Sicherheit nichts mehr mit dieser Genossenschaftsidee am Hut hätte. Wenn sie die die Thematik der WISO-Sendung weiter verfolgen, so können sie im Internetauftritt nachlesen, daß die immofori-GmbH eine Unternehmen im Finanzverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken und eine 100-ige Tochter der DGHyp (Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank) ist. Die DGhyp gehört wiederum zu rund 95 % der VR-Immobilien Gmbh und ca 5 % der DZ-Bank. Dies ließe sich noch weiter spinnen. Aber das perfide an der ganzen Geschichte ist, daß die Primärbanken ihre notleidenden und auch gesunden Kredite an die immofori GmbH verkaufen können und diese ist der Eigentümer der Forderungen wird. Da die Immofori keinen Kundenverkehr hat, muß diese auch auf ihr Image keine Rücksicht nehmen und kann daher mit Brachialgewalt gegen die früheren Kunden der Genossenschaftsbanken vorgehen. Die Homepage spricht von ausgewählten Spezialisten und der Nähe zur DGHyp. Daß sich die Forderungen im genossenschaftlichen Klüngel nur im Kreis drehen und jeder der Beteiligten sich davon eine Scheibe abschneiden will ist wohl klar. Am Ende haben die Schuldner ihre Objekte los und bleiben auf einen höheren Berg von Schulden sitzen, da sich alle im Klüngel vorab schon bedient haben. Die genaue Vorgehensweise der immofori GmbH ist auf der HP im Bereich Dienstleistungen beschrieben, wo die Vorteile für die Banken beschrieben sind. Und wenn die Banken Vorteile haben, dann gereicht es den Kunden erfahrungsgemäß zum Nachteil.

   

Nr. 2301

Der Wissende

18. September 2007, 22:10 Uhr

Betreff: Sicherungsübereignung, Kriminelle und Verband

Wie sich die beiden Noch-Vorstände bei dem Sicherungsgut von Manfred Bleil hinausreden wollen ist schon unglaublich. Denn wenn die Maschinen und Werkzeuge nicht im Verkehrswertgutachten enthalten waren, dann war es auch kein Zubehör. Es ist bei dem Objekt, daß die Bank selber eingesteigert hat somit auch nicht in der Zubehörhaftung. Damit zu argumentieren, man hätte diese Gegenstände mit ersteigert, ist damit ad absurdum geführt. Diese Gegensände abzuholen, war nichts anderes als Diebstahl!!! Warum hat man die Kosten für die Abholung produziert, wenn es alles wertlos war. Und dann noch die freche Aussage von Wolf, die Gegenstände könnten auch in Tschechien oder Polen sein.
Die Wut von Manfred Bleil ist jedenfalls gut nachvollziehbar, über soviel Unverfrorenheit. Es gehört doch schon zur Aufgabe eines ordentlichen Kaufmanns, daß mit Gegensätnden, die einem nicht gehören ordnungsgemäß umgegangen wird. Im Verwertungsfall ist der Nachweis über ein Wertgutachten zu führen, was dafür vereinnahmt wurde und wer der Käufer war. Es kann sich doch kein Banker anmaßen, beurteilen zu können, ob Maschinen und Werkzeuge noch einen Wert haben oder wertlos sind. Bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung ist die akkurate Vorgehensweise selbstverständlich. Da aber die Gegentände an irgendwen verscherbelt wurden und der Erlös in die Taschen der Vorstände wanderte, ist es klar, daß man keinen Nachweis führen wollte. Es hat nichts - wie es in einigen Beiträgen beschrieben wurde- mit der Unfähgikeit der früheren Vorstände zu tun. Es ist einfach eine gehörige Portion kriminelle Energie vorhanden, um sich so zu verhalten. Daß die jetzigen Vorstände nicht willens sind, endlich Licht ins Dunkel auch in dieser Sache zu bringen, stellt sie auf die gleiche Stufe, wie ihre Vorgänger. Wenn man zudem noch als ehemaliger Prüfer, diese Dinge geprüft hat und jetzt als Vorstand seine eigenen Verfehlungen mit Lügengeschichten selbst gegenüber der Aufsichtsbehörde zu kaschieren versucht, der hat als Vorstand in keiner Bank mehr was zu suchen und als Prüfer schon überhaupt nicht.
Daß die Verstrickungen von Verbandsoberen und den früheren Vorständen endlich ans Tageslicht gekommen sind und damit Interessenskollisionen zuhauf publik werden ist dem Wunsiedeler Kreis zu verdanken. Die Anzeichen deuten daraufhin, daß die Machtkonstellationen der Genossenschaftsverbände transparenter werden und dem Machtmißbrauch ein deutlicher Riegel vorgeschoben wird. Aber die Existenzängste der Vorstände zeigen sich in allerjüngster Vergangenheit auf. Der Genossenschaftsverband Bayern forderte die Vorstände der Banken auf, ihre Fiducia-Aktien auf ihn zu übertragen. Mit der Begründung, daß man damit eine bessere Wirkung bei der Rechenzentrale der Genossenschaften bewirken kann. Auf den Gebietsversammlungen kam keine kritische Nachfrage, sondern nur wie man -ganz verbandshörig- schnellstens die Aktien auf den GVB übertragen kann
Daß sich die Bankvorstände sich ein weiteres Instrument ihrer Eigenständigkeit aus der Hand nehmen lassen, weiß zwar jeder, aber keiner traut sich dagegen aufzumucken. Denn wenn man sich vor Augen führt, dass die Verbandsoberen schon bisher im Aufsichtsrat der Rechenzentrale saßen und hier anscheinend nichts bewirken konnten, dann werden sie es auch mit der Aktienmehrheit nicht schaffen oder auch weiterhin nicht wollen. Daher stellt sich die Frage, was diese Aktion eigntlich bewirken soll. Die Verbände haben sich bisher nicht als der Sachwalter ihrer Vereinsmitglieder bewährt, sondern die Rechenzentrale mit ihrer Gebührenpolitik schalten und walten lassen. Daß die Mitgliedsbanken bei der harten Marktsituation immer mehr mit der Kosten der Rechenzentrale und den Prüfungskosten zu kämpfen haben, interessiert dort niemand. Wenn die Ertragssituation ständig angespannter wird, dann sind im Regelfall nach Leseart der Verbände die Vorstände der Primärbanken schuld, weil sie anscheindend nicht in der Lage sind, die vorher beschriebenen horrenden Fremdkosten, weiterhin aus den Kunden herauszupressen.

   

Nr. 2300

Erschütterter Genossenschaftler

18. September 2007, 20:36 Uhr

Betreff: Armer Friedrich Wilhelm Raiffeisen

Wie die Nachkommen eines guten Mannes, der nur helfen wollte dessen Namen in den Schmutz zerren und dafür sorgen dass der Name Raiffeisen langsam aber sicher nicht mehr als Symbol für gute Banken steht wird in diesem Gästebuch ja schon dargestellt.

Dass es aber in der gesamten Organisation bereits üblich ist, schlimmer als die schlimmsten Schuldeneintreiber zu agieren sagt aus, dass den Führungspersonen in der Organisation der Name Raiffeisen und dessen Idee scheißegal ist
und sie den Namen und vor allem dessen Idee "Genossenschaft" nur noch für Ihre Zwecke missbrauchen und sich hinter verschlossenen Türen amüsieren, wie leicht ausnutzbar die dummen blöden kleinen Genossenschaftsmitglieder sind.

WISO hat erst gestern wieder darüber berichtet, was diese Raiffeisenbanken im Namen Ihres Gründers so alles treiben.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7006181,00.html

Ich habe irgendwo hier auf diesen Seiten gelesen, dass von 100 Banken die 90 schlimmsten eigentlich Genossenschaftsbanken sind. Ich wollte es nicht glauben.
Nach dem was ich gestern bei WISO gesehn und gehört habe, glaube ich es.

Der äußerst christliche Friedrich Wilhelm Raiffeisen würde sich im Grab umdrehen.

Aber trotzdem eine Warnung an die Kunden der VR-Bank Marktredwitz.
Wundert euch nicht, wenn sich demnächst irgend eine Immobilien-Heuschrecke bei euch meldet und euer Haus versteigern will. Es scheint nämlich langsam Mode bei den Raiffeisenbanken zu werden, Kredite einfach an solche Heuschrecken zu verkaufen.
Aber schaut euch einfach den Beitrag bei WISO an. Dann wisst ihr was ich meine.

   

Nr. 2299

Beschissener Kunde

18. September 2007, 17:27 Uhr

Betreff: Rückt endlich unser Geld aus den unsauberen Abrechnungsmethoden raus

Wir wollen endlich unser Geld aus den verkehrten Abrechnungsmethoden haben. Da hat man uns vielleicht link abgezockt und doch alles verbraten. Wenn die von der VR-Bank jetzt auch noch die Aufsichtsbehörden so anlügen wie in dem letzten Beitrag geschrieben steht, was machen die dann erst mit uns Kunden? Rückt endlich unser Geld raus und zwar bei den Darlehen mit der Stichtagsverzinsung ohne wenn und aber und auch bei den Wertstellungen. Herzog und Heidel, ihr könnt Euch auch nicht raus reden mit Spenden für Kulturtage und sonst was, das nimmt Euch keiner mehr ab. Wir machen bei Euch vor der Bank einen Auflauf der sich gewaschen hat.

   

Nr. 2298

Geschädigter

17. September 2007, 20:05 Uhr

Betreff: Zu Beitrag 2518

Mir ist es wahrscheinlich ebenso ergangen wie Ihnen nach dem Beitrag 1915.
Ich war beim Dämmerschoppen im Wirtshaus und auf einmal kam einer von der Bank zu
mir und verlangte die Schlüssel von meinem VW-Bus. Ich war so geschockt, dass ich ihm
meine Schlüssel gegeben habe. Daran war mein Haustürschlüssel, der mir nicht zurückgegeben wurde und mein VW war auch weg und bis heute habe ich von der Raiffeisenbank überhaupt keine Nachricht erhalten, wo dieser ist bzw. habe ich auch keine Gutschrift bekommen. Jetzt ist mir alles egal, weil ich von Hartz lebe.

   

Nr. 2297

Webmaster

17. September 2007, 15:31 Uhr

Betreff: Vorstände der VR-Bank belügen sogar das BaFin

Ich führe zur Zeit eine Auskunftsklage gegen die neuen Vorstände der VR-Bank, wo denn meine Maschinen und Werkzeuge verblieben sind. Parallel dazu habe ich mich vor wenigen Monaten auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewandt und von der Abteilung Privatverbraucher die dort eingeforderte Stellungnahme der Bank übermittelt bekommen. Darin haben die Vorstände Herzog und Heidel frank und frei behauptet, die Dinge seien als Zubehör mit ersteigert worden, obwohl diese auch im Verkehrswertgutachten nicht aufgeführt waren. Aber kein Wort warum man keine ordentliche Verwertung mit Nachweisen dazu versucht hat.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht haben die beiden Herren aber eingeräumt dass es sich um Sicherungsgüter aus der Sicherungsübereignung handelt, denn damit sind noch verschärfte Verwertungsvorschriften verbunden. Erlauben sich die Vorstände unserer Bank tatsächlich die oberste Bankaufsichtsbehörde frech anzulügen? Aus der Erfahrung des Herrn Herzog meint er vielleicht, dass die Bankenaufsicht sich in aller Regel hinter dem Revisionsgeheimnis verbirgt. Hier hat sich das Amt sogar telefonisch bei mir gemeldet und unabhängig vom Schriftverkehr für die Eingaben bedankt und versichert der Angelegenheit nachzugehen.

Herzliche Grüße und halten Sie uns die Treue wie bisher, das hilft uns sehr bei der Arbeit.

Ihr Webmaster

   

Nr. 2296

Leser

17. September 2007, 15:05 Uhr

Betreff: Ganz schön was los im Gästebuch

Wenn ich den Wunsiedeler Kreis starte und ins Gästebuch gehe, dann schau ich mir zuerst die Zahl der Besucher an. Heute scheinen zehntausend nicht zu reichen, wenn ich mich nicht getäuscht haben sollte. Das Interesse ist riesengroß. Dass da im Fichtelgebirgskreis einiges aufkommt, das hat sich angebahnt. Irgendwie hab ich eine Parallele zur Sparkasse in Tirschenreuth erwartet. Aber die Ermittlungsbehörden scheinen in dem Nachbarbezirk hier doch ein wenig anders vorzugehen. Mich wundert nur, dass sich der Aufsichtsrat immer noch so vereinnahmen lässt. Egal ob er sich wirklich was zu Schulden kommen hat lassen, dass er da und dort bei kleinen Aufmerksamkeiten nicht nein gesagt hat, wirklich im Stich gelassen haben ihn die Revisoren des Verbandes. Wenn die nie auf die Machenschaften, auf die unübersehbare Unfähigkeit der Vorstände hingewiesen haben, dann hat doch auch der Aufsichtsrat sich auf sicherem Terrain fühlen müssen. Wenn das Risiko nicht von den Prüfer vorgetragen wird, ja wo soll ein Aufsichtsrat sonst seine Schlüsse ziehen. Es ist unverständlich, wie die Aufsichtsräte dem früheren Prüfer die Stange halten. So wie er früher für die Kunden nichts getan hat, so wie die Verluste nicht gebremst hat und damit ja auch die Sanierung und die Belastung aller deutschen Genossenschaftsmitglieder heraufbeschworen hat, so reißt er die Aufsichtsräte mit in den Sog und vernichtet auch da noch Existenzen im Ehrenamt. Wenn der hinstehen muss, dann schont der keinen mehr und das scheint er mehr als nur einmal hinter verschlossenen Türen klar und deutlich zu sagen. Die VR-Bank Marktredwitz ist kein glorreiches Beispiel aber ein viel und immer mehr beachtetes und eines das aufzeigt welches Hemd mancher Prüfer so am Leib trägt und dass Verbandsobere dies voll mittragen.

   

Nr. 2295

Mitglied

17. September 2007, 14:35 Uhr

Betreff: Jeden Aufsichtsrat einzeln anzeigen

Genau so wie es im Eintrag 2515 ist, genau so müssen wir auch jeden Aufsichtsrat einzeln anzeigen. Vorteilserschleichung durch Johannes Herzog das muss sowieso untersucht werden, aber dass die Aufsichtsräte auch was abbekommen haben können, das liegt doch auf der Hand. Da hat man vielleicht auch noch die Hühneraugen zugedrückt, wenn die Vorstände die Kunden platt gemacht haben. Tiefenprüfung zwischen Heger und dem speziellen Kunden, der tagtäglich zum Kaffee gekommen ist und der die Bank Millionen gekostet hat. Da kann Horst Pausch und andere schon das eine oder andere mal auch dabei gewesen sein, wo man es nicht so offensichtlich gesehen hat, wenn man richtig auf die Pauke gehauen hat.

Strafvereitlung ist ein gutes Stichwort. Fangen wir also bei Horst an, machen bei Reiner Loos weiter, wie es denn um seine Finanzen steht und ob er unabhängig handeln kann und warum man dann von gelben und roten Ampeln redet, die man sowieso nicht sehen wollte und fragen dann nach dem Bauern und dann nach dem Bad Alexandersbader Bürgermeister was der in Marbella so alles zu erledigen hatte und alles lassen wir vom Staatsanwalt überprüfen. Den Notvorstand nehmen wir dann als nächstes. Jeder einzeln und schön aufgereiht nacheinander, keiner wird vergessen, denn Peter Träger muss weit vorne kommen. Vielleicht wird der aber über Flex jetzt schon in die Mangel genommen, nur verlassen sollten wir uns nicht darauf.

Also loslegen.

   

Nr. 2294

Anonym

17. September 2007, 13:54 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Strafvereitlung, Bilanzbetrug, usw. gegen Herrn Herzog

Anonym ……………, den 17. September 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz zur eigenen Vorteilserlangung, sowie Untreue nach § 266 StGB in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB

gegen den Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, Herrn Johannes Herzog, auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannten Herrn Herzog wegen

- Strafvereitlung nach § 258 StGB und Begünstigung nach § 257 StGB bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz zur eigenen Vorteilserlangung, sowie Untreue nach § 266 StGB in Einheit mit Bilanzbetrug nach § 263 StGB



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

C) Eintrag Nr. 2141 vom 13. Juni 2007 der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2004, 2005 und 2006.

D) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

1. Herr Johannes Herzog hat als Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern Strafvereitlung betrieben im Zusammenhang mit § 266 des StGB, Untreue, indem er diese Straftat nicht anzeigte. Bei der Bank sind im Laufe der Jahre Kreditverluste entstanden, die sich in Millionenhöhe ergeben haben und die über die genannten Beweisquellen ersichtlich sind. Seine beabsichtigte eigenen Vorteilsnahme dürfte sich aus der Tatsache ergeben, dass er ihm nützliche Vorstände schonte und andere, wie einen Herrn Marth und Dittrich aus der zufusionierten Bank Raiffeisenbank Arzberg-Selb eG, half zu belangen. Durch diese Vorgehensweise konnte er selbst in das Vorstandsamt der Bank gelangen. Er hat sein beachtliches Wissen eventuell sogar dahingehend zielbewusst eingesetzt.

2. Herr Johannes Herzog hat als gesetzlicher Prüfer Geldwäsche nach § 261 StGB begünstigt, in dem er in einem am 11. Juli 2007 vor dem Amtsgericht Wunsiedel verhandelten Fall sowohl als Prüfer die Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz nicht forderte, und als späterer höchst verantwortlicher Bankmitarbeiter selbst nicht nachreichte.

3. Herr Johannes Herzog hat in seiner Eigenschaft als Vorstand Bilanzbetrug begangen, in dem er im Jahresabschluss 2006 einen von ihm vorgenommen Forderungsnachlass im Februar und März 2007 von wahrscheinlich 432.000 € nicht berücksichtigte, obwohl die einschlägigen Gesetze und Richtlinien dies so fordern, da es sich um zum 31.12.2006 voll bestehende Forderungen handelt.
Die Verschiebung der notwendigen Abschreibung auf das Kreditengagement muss nach der Konstellation der Bilanz der Bank zum 31.12.2006 auch zu einer Steuerverkürzung im Jahr 2007 führen, falls dort überhaupt Steuern anfallen würden.
Der Verzicht auf die Forderung ist zudem wahrscheinlich ein Untreuetatbestand nach § 266 StGB, da dem Vorstand das Recht auf den Forderungsnachlass bei bestehender Absicherung nicht zusteht.

Ich beantrage gleichzeitig ein mögliches Mitverschulden von Aufsichtsräten mit zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2293

Insider

17. September 2007, 11:41 Uhr

Betreff: Hat Johannes Herzog die Mitglieder als Prüfer nicht gar betrogen?

Wahrscheinlich will sich der Vorstand Johannes Herzog herausreden, dass im Genossenschaftsgesetz geregelt ist, dass der Prüfungsverband bisher nur mit 200.000 DM haftete. Dies wurde aber nun erhöht. Der Satz in § 62 GenG lautet nun: „Die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, beschränkt sich auf eine Million Euro für eine Prüfung.“

Man kann doch mal hochrechnen, ob bis zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes sich mehrere Prüfer bei mehreren Prüfungen schuldig gemacht haben mit den Schäden bei der VR-Bank und ob man da nicht sogar Vorgesetzte im Innendienst einbeziehen müsste. Selbstverständlich muss man immer wieder an die Verantwortung von Heger, Wolf und Krämer erinnern, aber hat dieser frühere Prüfer die Genossenschaft sogar betrogen. Sein Vorteil ist doch der heutige Vorstandsstuhl, den er sich daraus gemacht hat, oder nicht? Geht es hier inzwischen weg von der Verantwortung als Prüfer sogar schon hin ins Strafrecht, wenn er Hilfestellung gegeben hat z.B. zum Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Fall Gold, Gold, Gold, wenn er zu seinem Vorteil die Untreue aus den Verlusten im Kreditgeschäft nicht angezeigt hatte? Wo ist das Schmierestehen des Herr Herzog für die Vorstände, wenn man Marth und Dittrich aus Arzberg angezeigt hatte, die ja keinen Nutzen für Herrn Herzog haben konnten?

Sehr interessant sind auch weitere Passagen im Gesetz zur Berechtigung der Prüfung wie unten nachzulesen. Wenn es Herrn Herzog wirklich an den Kragen gehen würde, dann könnte der Verband sicherlich um sein Prüfungsrecht Angst haben. So sind die Rückversicherungen für jeden irgend wie und irgend wo gegeben. Doch der Hinweis auf die Tiefenprüfung könnte sagen, die Nägel für die Halteseile sind in brüchigen Fels geschlagen.

Hier die weiteren Auszüge aus dem Genossenschaftsgesetz:
§ 63a Verleihung des Prüfungsrechts
(1) Dem Antrag auf Verleihung des Prüfungsrechts darf nur stattgegeben werden, wenn der Verband die Gewähr für die Erfüllung der von ihm zu übernehmenden Aufgaben bietet.
§ 64 Staatsaufsicht
Die zuständige oberste Landesbehörde, in deren Gebiet der Verband seinen Sitz hat, ist berechtigt, die Prüfungsverbände darauf prüfen zu lassen, ob sie die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen; sie kann sie durch Auflagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben anhalten.

Für zusätzliches Interesse am Genossenschaftsgesetz hier ein Link dazu: http://bundesrecht.juris.de/geng/index.html
und hier das Strafgesetz: http://bundesrecht.juris.de/stgb/index.html , hier vielleicht beachtenswert ab § 257, Begünstigung und Hehlerei und dahinter Betrug und Untreue. Zu Strafvereitlung sei zu sagen, der Versuch alleine ist strafbar.

   

Nr. 2292

?

16. September 2007, 23:06 Uhr

Betreff: Kr. ist das die großkotzige Kröniger

In Eintrag Nr. 2511, da kann doch nur die großkotzige Kröniger gemeint sein, oder? Gutes Beispiel für das was gerade los ist beider VR-Bank.

   

Nr. 2291

Ganz Nah

16. September 2007, 18:00 Uhr

Betreff: Tiefenprüfung, was für ein Quatsch

Fragt die Leute die es beobachtet haben, dann braucht ihr keine Tiefenprüfung. Es klingt fast wie eine Ironie, wenn man weiß, was der alte, aber an Jahren noch junge Vorstand unter Tiefenprüfung verstanden hat. Fällt das Kartenhaus endlich zusammen? Das Kartenhaus von Vertuschen, Hände aufhalten, weg schauen? Risikokredite in nicht vertretbarem Rahmen, hat es da keine Rolle mehr gespielt, dass bei der Bank die Kredite höher waren als die Einlagen? Wo hat es das sonst gegeben? Und dann Risikokredite in nicht vertretbarem Rahmen und noch mit dem persönlichen Freund einen Kredit von 4,5 Mio. Mark, nicht rosig bei der Ausreichung, wie ein gewisser Dr. Nickl zu berichten wusste. Da musste man Manfred doch vier Jahre später ohne Ansprüche gehen lassen, wenn man dem vorher schon zugestimmt hat und auf 300 Seiten Überziehung im Monat in zwei oder drei Jahren den Flexkredit mit mehreren hunderttausend Euro gar nicht gesehen hat. Oder war man wirklich zufrieden mit dem was man rüber geschoben bekommen hat? Da muss die Tiefenprüfung hin laufen. Die Sauereien sieht man auf einen Blick. Wer daraus Nutzen gezogen hat, den muss man verfolgen.

Und die direkte Frage an den Exprüfer Herzog, wo haben Sie hin geschaut? Haben Sie sich ein Sammelsurium angelegt, wie Sie die anderen alle einsacken, wenn sie erst mal im Sattel sitzen? Sie haben nicht den Charakter selbst zu gehen. Sie sind mindestens genauso Schuld wie die früheren Vorstände. Sie können den Leuten, die da noch kaputt gemacht worden sind, nur damit Sie auf den Vorstandsstuhl gekommen sind doch gar nicht in die Augen sehen. Eine Tiefenprüfung dieser Seele sollte mit eingeschlossen werden. Weiße Weste nach außen, aber was darunter? Suchen Sie lieber Pelze oder Werkzeuge und was noch alles.

   

Nr. 2290

L.

16. September 2007, 17:26 Uhr

Betreff: Der Herzog hat uns doch bloß auflaufen lassen

Warum haben die Prüfer uns vor ein paar Jahren nicht reinen Wein eingeschenkt? Weil sie selber zuviel Dreck am Stecken gehabt haben? Der Herzog hat alles gesehen und alles gewusst, der hat uns nur auflaufen lassen. Hat er sich den richtigen Moment herausgesucht um Manfred Heger los zu werden und selber den Vorstand markieren zu dürfen?

Wenn Herr Herzog jetzt glaubt unser Geld herschenken zu dürfen, weil ihm keiner an den Karren fahren kann, dann wird es endlich Zeit dass der Aufsichtsrat Rückgrat zeigt und den Mann endlich raus wirft. Wahrscheinlich hätte man vor ein paar Jahren noch viel von dem Chaos aufhalten können. Anscheinend haben die Prüfer aber eine besondere Lösung parat gehabt, nämlich zuerst an die geborenen Prüferlaufbahn zu denken als an die Genossenschaft. Und so hat er auch noch Reinhold Wolf und Karl Krämer gebraucht um selber die Wartezeit überbrücken zu können. Hätte er alle drei mit seinen Prüferkameraden abgesetzt und das nicht erst im Jahr 2004 sondern schon 2001, wo man geschrieben hat die Risikokredite sind in einem nicht vertretbaren Rahmen, dann hätten diese marktdynamischen Vorstände, die überhaupt keine Risikobewusstsein und wahrscheinlich schon gar kein Unrechtsbewusstsein gehabt haben, nicht noch weiter Schaden anrichten können. Oder soll man es so deuten, dass der Wechsel bei den Prüfern schon zu der Zeit nur das Ziel gehabt hat Herrn Herzog für Manfred Heger einzusetzen? Der Mist von Manfred und seinen Kumpanen Reinhold Wolf und Karl Krämer kann ihm doch nicht verborgen geblieben sein. Und die Bilanzmanipulation mit den ungebuchten Wertberichtigungen hat er wissen müssen. Ohne die Revisoren wäre das gar nicht gegangen. Haben die Prüfer sogar den Vorständen und Aufsichtsräten Fallen gestellt um die eigenen Position zu verbessern?

Aber wer weiß was im Verborgenen noch alles dahinter steckt. Raus mit den Prüfern, die uns nur als Opfer auf ihrem Weg zur eigenen Karriere gesehen haben. Unser Geld wollen Sie haben, nicht es verwalten und zusammen halten. Man kann sich auch lebhaft vorstellen, wo es um die vielen Millionen geht. Wenn da was baden geht, dann sind wir wieder die Schuldigen und dann sagt man unseren Vertretern wieder was sie zu tun haben, wenn man unsere Nachschusspflicht nicht auch noch in Gefahr bringen will.

Auf die Mitarbeiter hat der neue Vorstand auch keine Rücksicht genommen. Neben Reinhold Wolf hat er sich im letzten Jahr hingesetzt, wie der posaunt hat, wie stolz man auf die 192 Mitarbeiter wäre. Ausgetrickst und gegen einander ausgespielt hat man sie. Da haben sich einige verabschiedet, außer persönlichen Referentinnen und Mitarbeiterinnen im SUN-Team. Und da gibt es eine Person namens Kr. Die hat früher den großen Macker neben Manfred spielen dürfen und alles mit unterschrieben, die hat er ganz gehörig rasiert. Johannes Herzog zeigt es doch selber, wie rücksichtslos man mit Menschen umgehen kann, wie schnell sich ein Blatt wenden kann. Aug um Aug, Zahn um Zahn. Der Aufsichtsrat muss zeigen dass er nicht zahnlos ist. Die beabsichtigte Blindheit von Leuten, die sich vorne hin heben lassen und davon Nutznießer sind dass sie selbst nichts tun, darf nicht auch noch belohnt werden. Blind, wenn Millionen nach Slowenien und Österreich gehen oder wenn der Vorstand hilft in Afrika Geld über Teststreifen zu verschenken und auch noch den Versuch startet über Hilfe beim Schmieren und Bestechen alles wieder grade biegen zu wollen. Aber hellwach ist er der neue Vorstand, wenn er an den eigenen Vorteil denkt.

Belogen sind wir schon genug geworden. Also entfernt endlich den ehemaligen Prüfer in unserer Bank, zeigt dass der Aufsichtsrat noch vorhanden ist.

   

Nr. 2289

Ex-Prüfer

16. September 2007, 13:32 Uhr

Betreff: Tiefenprüfung – eklatantes Signal des Ausmistens ?

Wurde hier der Begriff der Tiefenprüfung durch das BaFin angesprochen? So etwas gibt es in einem Verbandsbereich alle heilige Zeiten einmal. Da zittert selbst der Verband. Da werden die Kreditprüfungen so aufgezogen, dass man überprüft, dass eine Kreditfall wie hier mehrmals geschildert und wie es im Protokoll einer Vertreterversammlung steht, vielleicht bereits als fahrlässig oder mehr bei der Ausreichung anzusehen ist, wenn man sich selber hinterher rausreden will, dass das Engagement bereits bei der Ausreichung von 4,5 Mio. DM im Jahr 1999 oder 2000 nicht rosig war. Da wird dann überprüft, wie es möglich war, dass für einen Kredit in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum von zwei Jahren zusätzlich knapp 1,5 Mio. DM Überziehungen entstanden sind, die man ausschließlich einem Vorstand anlasten wollte, ohne dabei auch die Verantwortung in dem da wieder sehr langen Zeitraum der desolaten Organisation einzugehen und auch warum die Prüfung den Kredit im Auge und auf den Prüfungslisten in den Berichten hatte ohne die verheerenden Abläufe zu bremsen.

Hat das BaFin diese Internetseite aufmerksam studiert, ja fürchtet man dort jetzt tatsächlich die Wirkung des Wunsiedeler Kreises? Im Fall der VR-Bank Marktredwitz ist sogar für die oberste Bankenaufsichtsbehörde so eine Tiefenprüfung eine ganz kitzlige Sache. Wenn die Anzeigen auf dieser Seite nun von den verschiedenen Ermittlungsbehörden aufgenommen worden sind, so könnte diese Prüfung im Hintergrund auch im Blick zur Sparkasse Tirschenreuth bedeuten, dass man das in Marktredwitz doch lieber mit weniger Aufheben abwickeln will. Denn vielleicht fürchtet man Rückschlüsse zur Fusion auf der Basis des 31.12.2000 mit der vogtlandlastigen oder belasteten Raiffeisenbank Arzberg. Fürchtet und bereut man die öffentlichen Hinweise auf die nicht offen gelegte Risikolage der VR-Bank, die man in die wenigen Sätze der Lageberichte zwischen 2001 und 2003 geschrieben hat und die die Vorstände in den letzten Vertreterversammlung kleinlaut eingeräumt haben? Fürchtet man, dass man vorher lieber hinter den Kulissen zwischen Bonn, früher Berlin und München telefoniert und vielleicht die Prüfungs- und Aufsichtspflichten hinten anstellt, wenn man Struktur betreiben will, oder eigene Fehler aus der Vergangenheit nicht aufdecken will? Welche Abteilung hat beim BaFin die Prüfungsberichte und die Bilanzen der Jahre 2000 bis 2003 und natürlich weiter bis heute geprüft? Wer hat dort geflissentlich überlesen, dass Einzelwertberichtigungen festgestellt wurden, aber nicht eingebucht wurden?

Hat das BaFin und der Genossenschaftsverband nun ein Problem gegenüber den Steuerbehörden? Wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung gegen Bank oder Vorstände ermittelt, dann wird nach dem KWG das BaFin informiert. Tiefenprüfung, wird da auch die Rolle der Verbandsoberen Herrn Frankenberger, Herrn Hilkenbach aufgedröselt? Wird aufgenommen, dass man den Starprüfern Grothoff die Stelle des Prüfungsdienstleiters Franken zugedacht hatte und dem Herrn Herzog eben hier in Marktredwitz die des unantastbaren Vorstandes? Nehmen die Sonderprüfer auseinander, was die Prüfer über ihre Einzelfeststellungen in hunderten von problembehafteten Kreditengagements, die zuerst außerhalb eines vertretbaren Rahmens gelegen hatten und dann doch auch noch laufend und sogar erheblich zugenommen haben laut den Lageberichten, festgestellt haben und warum man die Vorstände trotzdem weiter wursteln ließ? Werden bei der VR-Bank die Steuerbilanzen neu geschrieben, in dem man den tatsächlichen Zeitpunkt einer notwendigen Wertberichtigung ansetzt? Wird vielleicht festgestellt, dass die Bank unter der Vermeidung der rechtzeitigen Sanierung am Rande der Zahlungsunfähigkeit gestanden haben könnte und nur ihr Name und der genossenschaftliche Verbund sie aufrecht erhalten haben könnte?

Wird festgestellt, dass die genossenschaftliche Prüfung den Aufsichtsrat nicht einmal angehalten hat diese Verhältnisse zurecht zu rücken? Wird nachgeforscht, ob Gelder bei Flex über Slowenien oder Österreich abgezwackt worden sein könnten, oder bei Gold, Gold, Gold verschenkte Blutzuckerstreifen in aller Welt auch mit ganz anderen Geschenken und Zuwendungen und Geldverteilungen verbunden gewesen sein könnten? Die Fußballfunktionärsambitionen des Kunden und des Bankvorstandes gar nicht berücksichtigt oder die Nationaltrainerambitionen des Mitangeklagten vom 11. Juli 2007.

Wird hoffentlich dabei auch die Geldwäscheproblematik aus diesem Fall herangezogen. Wird hoffentlich ein vielleicht sogar weisungsgebundenes Verhalten und Stillhalten der Prüfer in so vielen unzähligen Fällen überprüft. Wird hoffentlich auch die schon öffentlich behandelte augenscheinliche Untreueproblematik im Fall des Forderungsnachlasses im Februar und März diesen Jahres von Beginn an nachvollzogen. Dass hier ebenfalls die schutzwürdigen Rechte, wie es ein hier aufgezeigtes Urteil des OLG Frankfurt belegt, der Kunden als Gläubiger, aber auch der Mitglieder und der Gläubiger von außen mit Füßen getreten worden sein könnten und dass der Prüfer, der all die anderen Sauereien begleitet hat jetzt im Amt sitzt und die Strategien der Vergangenheit fortsetzt. Ob damit neben dem Verzicht auf Genossenschaftsvermögen auch noch Bilanzbetrug verbunden sein könnte, ob auch hier die Steuer mit zur Finanzierung herangezogen worden sein könnte?

Diese Bank ist seit vielen Jahren im untersten Segment von D2 nach der Analyseeinstufung des GVB, das darf man getrost annehmen und sie ist daher sicher immer im Fokus und in der Überwachung auch der Bankenaufsicht. Ohne öffentliche Wirkung wäre aber dort nie etwas passiert. Wenn auch noch ein geduldeter massiver Verstoß gegen den § 19 KWG, zur Zusammenrechnung von Kreditnehmereinheiten aufkommen würde, wenn daraus sogar noch Ausfälle entstehen würden, dann würde das gesamte Prüfungswesen im genossenschaftlichen Bankenbereich in Frage gestellt werden. Auch die Rückendeckung für den Aufsichtsrat wäre weg, der sicher immer wieder nur abgenickt, weggeschaut hat und seine eigenen Aufsichts- und Überwachungspflichten anscheinend kaum wahr genommen hat. Marktredwitz, Arzberg, Selb, und auch Schöneck könnten noch ein unvorstellbares und ein extrem teures Drama werden, es könnte aber vielleicht auch ein Befreiungsschlag für die Genossenschaftsorganisation an sich sein.

   

Nr. 2288

Wissender

15. September 2007, 18:24 Uhr

Betreff: Eigenkapital oder geliehenes Geld

Wenn die VR-Bank Marktredwitz immer ihr Eigenkapital hoch gehalten hat, dann darf man gern mal darüber nachdenken was dahinter steckt. Vom Eigenkapital hängen nämlich die gesetzlichen Kreditgrenzen ab. Aber Eigenkapital kann man sich auch ausleihen und das macht die VR-Bank in großem Stil. 30,7 Mio. € hat man an Eigenkapital, wie man auch in Interessant nachlesen kann. Aber wie man dort sehen kann, sind die Mittel, die die Bank selber erwirtschaftet hat, die Rücklagen bei knapp 9 Mio. €. Wenn die Bank tatsächlich durch Konstruktion die gesetzliche Kredithöchstgrenze von 25 % des haftenden Eigenkapitals von 7,5 Mio. € durchbrochen hat, dann gefährdet man geliehenes Eigenkapital. Das sind die Nachrangverbindlichkeiten, über die sich vielleicht die R+V-Versicherung die leidige Konkurrenz Allianz mit einer Einlage von 5 Millionen entledigt hat, aber zu einem recht guten Zinssatz von über 5 %. Die Mitglieder leihen 12 Mio. € und ihre zusätzliche Haftungsverpflichtung in gleicher Höhe, der Rest sind Verrechnungen.

Ein Verstoß gegen die Höchstkreditgrenzen wäre eigentlich ein Verbrechen gegen die Mitglieder und die Nachranggeldleiher. Aber wer weiß ob die Bundesaufsicht nicht schon auf die Bank aufmerksam geworden ist. Man spricht davon dass von dort ein Team zur Tiefenprüfung anwesend sei. Tiefenprüfung bis zur Ausreichung zurück? Was würde geprüft werden, Flex, 4,5 Mio. DM Kreditausreichung bei nicht rosigen Verhältnissen und noch 1,5 Mio. DM an Überziehungen oben drauf? Gold, Gold, Gold mit 800.000 € ungesicherte Kreditgewährung mit Abschluss von Schmier- und Bestechungsgeldern, aber auch Fußballgehältern ohne wirtschaftlichen Sinn für den Kredit? Oder doch die eventuelle Verramschung der Sicherheiten in Wunsiedel, wobei man gar nicht weiß wo Erlöse oder auch die Sachen selber verblieben sein könnten? Aber der Fall des ehemaligen Prüfers und heutigen Vorstandes Johannes Herzog mit dem Forderungsnachlasses, obwohl Gelder in ganz anderen Größenordnungen auf dem Weg waren und weitere Sicherheiten auch noch frei gegeben worden sind. Ansatzpunkte genug, aber es sind ja nur die, die man schon breit und quer durchgekaut hat. Es gibt sicher noch genug andere davon.

   

Nr. 2287

Genossenschaftler

15. September 2007, 15:19 Uhr

Betreff: Auf was hat sich der Aufsichtsrat wirklich eingelassen?

Nimmt man die Sache mit den Sicherheiten in Wunsiedel her, dann hat es doch keinen Sinn gemacht, dass hier 60 oder noch mehr Sicherungsgegenstände abgeholt worden sind um sie einfach nur dem Schrotthändler zu geben. Auch bei anderen Krediten besteht doch da eine leise Vermutung, dass den Vorständen jedes Unrechtbewusstsein verloren gegangen ist. Alleine einen Schraubenschlüssel oder irgend sonst ein Werkzeug oder eine Maschine, angefangen vom Schlagbohrer in nicht genehmigte Kanäle zu geben, wäre schon ein Verbrechen gewesen. Nur leider ist es wahrscheinlich genauso ein Verbrechen überhaupt keine Verwertung durch zu führen. Haben sich die Aufsichtsräte tatsächlich in schwachen Momenten selbst verführen lassen, wenn man bereit ist solche Sachen zu decken? Hat man irgend etwas persönlich angenommen? Glaubte man unenteckt zu bleiben und der Kunde braucht es in seiner ausweglosen Lage sowieso nicht mehr?

Doch wo führen so kleine Schwächen vielleicht hin? Zu den ganz Großen, zu dem, dass man sich nicht mehr trauen konnte Manfred Heger bei den unglaublichen Überziehungen zu bremsen? 300 Seiten Überziehungen jeden Monat über Jahre hinweg, da kann man nicht mehr behaupten, der Aufsichtsrat sei nicht mit schuldig gewesen. Warum haben das die Prüfer auch zugelassen? Ist die Vorstandsberufung von Johannes Herzog nicht schon eine Vorteilsgewährung in die falsche Richtung? Wie geht das nun zu mit dem Geschenk an den Kunden mit mehreren Hundertausenden? Aber weiß der Aufsichtsrat in welches Risiko man sich vielleicht über Kleinigkeiten begeben hat? Warum hat Horst Pausch wirklich so schnell das Amt hergegeben, nachdem man Manfred Heger mit dem unglaublichen Aufhebungsvertrag gehen hat lassen? Was ist dran an einem Kredit nahe von 30 Millionen an einen Kreditnehmer, gesplittet über ein Firmenkonsortium? Wenn da was ausfällt, dann passiert doch was Großes. Wenn der Aufsichtsrat hier auch die Augen zugedrückt hat, dann wäre es wirklich am Ende mit dem, dass man über die Herren weiter den Deckmantel legen könnte, dann wäre es an der Zeit endlich den Aufsichtsrat in die Haftung zu holen.

   

Nr. 2286

Fragender

13. September 2007, 18:18 Uhr

Betreff: Warum – warum? Wie tief steckt der Genossenschaftsverband mit drin?

Warum ist der Genossenschaftsverband Bayern anscheinend zum wiederholten Mal bereit sogar gegen die Bilanzierungsrichtlinien bei den Banken zu verstoßen? Warum musste der Prüfer Vorstand werden, der Manfred Heger verabschiedete? Warum wurde die Vorstände Wolf und Krämer mit ihm zusammengespannt, obwohl sie genauso viel Dreck am Stecken hatten wie auch Manfred Heger, gepaart mit absoluter Unfähigkeit? Warum keine Verfolgung von Heger, Wolf und Krämer, aber dafür der Arzberger Vorstände? Warum wirklich keine Sanierung schon als man die Einzelwertberichtigungen nicht mehr aufbringen konnte und sie nicht mehr verbergen konnte oder wollte?

Wie tief sind die Verstrickungen des Genossenschaftsverbandes und welche Mitarbeiter bis in welche hohen Kreise sind dabei beim Schlamassel und im Sumpf der VR-Bank Marktredwitz. Der frühere Verbandspräsidenten stammt aus der Gegend und hat die Bank auch schon unter Rudolf Heger geprüft. Bei diesen Abläufen bei der Bank ist das Misstrauen gegen den Prüfungsverband mehr als nur berechtigt.

   

Nr. 2285

Aus dem Genossenschaftsbereich

13. September 2007, 18:07 Uhr

Betreff: Der missratenen Schlussstrich bei der VR-Bank Marktredwitz

Einen Schlussstrich wollte man ziehen mit der Vertreterversammlung im Juni diesen Jahres bei der VR-Bank in Marktredwitz. Mir kommt das kalte Grausen, wenn ich die Besucherzahl auf dem Gästebuch des Wunsiedeler Kreises sehe. Es sieht fast so aus, als ob der Schlussstrich die Kanonen umgedreht hat. Eine Prozesswelle sehe ich mit dem Verfahren zur Wertstellung auf die VR-Bank in Marktredwitz zu rollen. Unfassbar ist für mich, warum die Bank in den Jahren 2001, 2002 und 2003 nicht über den Scherungsfonds saniert worden ist, wenn man nicht alle festgestellten Einzelwertberichtigungen buchen hat können. Weil anscheinend die Sauereien so unglaublich waren und eventuell über die Bank hinaus gestrahlt haben, wollte man die Prüfer des Sanierungsfonds aus Bonn und Berlin erst gar nicht in die Bücher schauen lassen.

So hat man lieber den ersten Verursacher, den alten Vorstandsvorsitzenden ungeschoren gehen lassen. Ob er sich über den Auslandskredit sogar durch seine persönlichen Kontakte zum Kunden mehr als nur im banküblichen Sinne schuldig gemacht hat, dass hat der Aufsichtsrat und auch die Revision nicht besonders genau nach geprüft. Diesen Fall, bei dem zur Kreditvergabe von 4,5 Mio. DM bei schon zugegebenen schwierigen Verhältnissen auch noch mal 1 /3 zusätzlich an Überziehungen in zwei Jahren auflaufen konnten, dass kann in normalen Vorstandskreisen niemand nachvollziehen. Dieser Kredit hätte dem Vorstand entzogen werden müssen, da er keine Trennung seiner persönlichen Kontakte zuwege brachte.

Warum also gab es schon damals keine Sanierung, sondern offen gesagt, sogar Bilanzschiebereien, die bis hin zum Steuerverkürzung gehen können? Auch der Fall von diesem Frühjahr ist im Grundsatz nichts anderes. Wenn der Vorstand im Februar vereinbart, dass er bei einem Millionenkredit 40 % nachlässt, dann muss das in die Vorjahresbilanz hinein. Aber warum ist ein Vorstand noch im Amt, der neben dem Vorstandsvorsitzenden in den Jahren 2002 bis 2004 auch noch 800.000 € ohne Sicherheiten, anscheinend fast komplett blanko ausreichen durfte? Warum hat es bei dieser Bank anscheinend keine Bonitätsprüfungen der Kreditnehmer gegeben? Warum so viele Kreditverluste?

Warum also den Prüfer von damals, der eigentlich geholfen hat das Ansehen unseres Landes in Misskredit zu bringen, weil in Afrika mit Gelder aus Marktredwitz und Selb Regierungs- und Zollbeamte gefügig gemacht wurden und geschmiert und bestochen wurden. Ich frage mich, warum es möglich ist, dass der Prüfer die Geldwäscheanzeige nicht gefordert hat und der Vorstand nicht unverzüglich gemeinsam mit dem Kunden auf die Anklagebank gewandert ist. Ich frage mich, warum wir es im ganzen Land ausbaden müssen, dass die Kritik über uns alle hinweg schwappt? Hat der ehemalige Revisor seinen Charakter immer noch nicht gezeigt und auch die Spielchen des Verbandes damit mit aufgedeckt, wenn er nun von sich aus die Bilanzschieberei neu praktiziert? Vielleicht sind auch die notwendigen alten Wertberichtigungen ja noch gar nicht erledigt, wenn man den Hinweis in der Vertreterversammlung vom letzten Jahr betrachtet.

Ein Schlussstrich für Marktredwitz kann nur lauten, Trennung von der Vergangenheit und auch Trennung von dem heutigen Vorstand, der als Prüfer die Dinge laufen ließ um selbst ans Ruder zu kommen und der mit diesen Pfunden, die er sich an Wissen verschafft hat, heute selbst die Genossenschaft schädigt. Er selbst hat mit der Satzungsänderung dem Aufsichtsrat das Instrument in die Hand gegeben, welches einzig und alleine notwendig ist. Unverzügliche Abberufung nach § 40 Genossenschaftsgesetz wegen dieses genauso unglaublichen Vorganges und bitte keinen neuen Prüfer mehr in diese Position. Dies wäre ein positives Signal. Vielleicht wären dann die Initiatoren des Wunsiedeler Kreises und die Beitragsstifter im Gästebuch bereit bei der Schadensbegrenzung zu helfen, denn ihnen ist hoffentlich nicht an einem weiteren Niedergang sondern an einem Neuanfang gelegen.

   

Nr. 2284

Fragender

13. September 2007, 17:17 Uhr

Betreff: Aus welchem Holz muss man geschnitzt sein?

Aus welchem Holz muss man geschnitzt sein um bei der VR-Bank Aufsichtsrat werden zu können? Aus welchem Holz muss man sein, wenn man sich in einer Pressekonferenz aufs Podium zu Vorstand Reinhold Wolf setzt, der dann in die Zeitung schreiben lässt, man sein ein bisschen stolz über die geleistete Arbeit, wenn der selbe Mann wenige Tage später auf der Vertreterversammlung einräumen muss, dass jeder 7. Kredit (nämlich 49 Mio. € aus Kundenforderung von 343 Mio.) ein Risikokredit ist und dass die bilanziellen Wertberichtigungen mit 27,4 Mio. € dreimal so hoch sind wie die Rücklagen der Bank? Aus welchem Holz ist da ein Mann, der sich zum Notvorstand ernennen lässt und nicht auf den Tisch haut? Aus welchem Holz ist ein Mann, der dann sofort das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden bereitwillig übernimmt und den neuen Vorstand, den selbst ernannten Saubermann, zu Lasten der Mitgliedergemeinschaft einem Kreditnehmer soviel Geld schenkt, wie man fast benötigt um die Dividende für 17.000 Mitglieder zu bezahlen?

Aus welchem Holz muss man da geschnitzt sein, wenn man erfährt, dass man daneben gesessen hat, als der Vorstand seinen Stolz verkünden durfte, nach dem man fast annehmen konnte, er hätte mit einem Kübelchen bereit gestanden, als ein vermeintlicher Goldstaubtransport ankommen sollte, nach dem er doch in Afrika für die Auslösung sorgen wollte? Aus welchem Holz muss man für solche Positionen bei der Bank geschnitzt sein, wenn man die Familienära nicht gestört hat, nachdem ein täglicher Kaffeeklatsch mit einem Kunden im Vorstandsbüro vielleicht gleich immer genutzt worden war um die Überziehungen gleich durchzusprechen, die dann auf 746.000 € oder fast 1,5 Mio. Mark aufgelaufen sind? Braucht man da gestandenen Leute oder welche die Schmiere stehen? Wer solche Machenschaften auch im Nachhinein deckt, der ist aus solchem Holz geschnitzt oder im ist nicht zu helfen. Beide sind in der Position des Aufsichtsrates einer Kreditgenossenschaft vor allem für die Bank und ihre Mitglieder eine Gefahr, so oder so.

Doch hoffentlich müssen wir nicht auf das himmlische Gericht warten, es scheint die Mühlen malen schon. Es ist zwar langsam angegangen, aber die Mühlsteine werden immer größer und schwerer. Eine Art irdische Richter sind natürlich auch die Menschen, die im nächsten Jahr Stimmen verteilen. Warum zum Beispiel Versammlung der Art nicht auch nutzen um über Flugblätter Informationen zu geben? Dann haben die Besucher auch gleich Gründe nachzufragen, warum ausgerechnet die Genossenschaftsbank seit Jahren nichts mehr fürs Gemeinwohl bringt, außer schöne Worte, stolz verpackt, oder im plakativen Sonnenschein. Und wenn Vertreter der landesweit staatstragenden Partei auftreten, kann man gerne nachfragen, welche Finanzspritzen verpuffen, wenn man gerade in dem Bereich, wo man angeblich die größten Probleme sieht, die Bankenprüfungen Geldvernichtung in Zigmillionenhöhe zulässt und nur die Lösung weiß den eigene Revisoren auf die Führungspositionen zu setzen.

   

Nr. 2283

Mitglied

13. September 2007, 12:56 Uhr

Betreff: An den neuen Aufsichtratsvorsitzenden der VR-Bank Marktredwitz

Lieber Herr Schelter, als Nachfolger von Herrn Loos im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden bei der VR-Bank Marktredwitz an Sie die Frage, ob Sie sich als Vertreter Ihrer großen Firma im Aufsichtsrat sehen, oder als Schützer und Wahrer der Rechte der Mitglieder? Setzen Sie das Mauerblümchendasein Ihres Vorgängers fort oder zeigen Sie sich auch einmal?

Ich als Mitglied fordere Sie auf diesem Weg auf Stellung zu nehmen. Es ist doch bekannt, dass Sie, also der Vorstand und der Aufsichtsrat, jede Kritik über die Seite Wunsiedeler Kreis mehr beachten und mehr ernst nehmen, als wenn man auf dem normalen Weg auf Sie zukommt.

Sind Sie also bereit die Arbeit aus der Vergangenheit nochmals kritisch zu überprüfen? Sind Sie bereit etwas zu sagen, warum vor drei Jahren Horst Pausch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, oder hoffen Sie auf den Lauf der Zeit und eine Verjährung? Wenn es schon persönliche Gründe gewesen sein sollen, warum sind ihm diese erst nach der heißen Vertreterversammlung vom 14. Oktober eingefallen? Sind Sie bereit dazu Stellung zu nehmen, ob er als damaliger Aufsichtsratsvorsitzender irgend etwas mit der Affäre Heger zu tun hatte? Sind Sie bereit, warum der Aufsichtsrat unter seiner Führung zwei Monate vorher Manfred Heger aus der persönlichen Haftung entlassen hat, obwohl er für Millionenschäden bei der Bank verantwortlich ist und gerade im Fall Flex 1,5 Mio. DM an Überziehungen verschuldet hatte? Sind Sie bereit die Aussagen in der Vertreterversammlung 2005 durch den Aufsichtsrat und die Prüfung nochmals aufzuarbeiten?

Sind Sie im Interesse der Mitglieder zu einer ehrlichen und wirklichen Aufarbeitung der Verantwortung des Aufsichtsrates bereit? Sind Sie bereit zu sagen, warum der Aufsichtsrat entgegen den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen seine Überwachungstätigkeit wie in dem Fall Flex, aber auch bei Gold, Gold, Gold und wahrscheinlich unzähligen anderen Fällen so sträflich vernachlässigt hat?

Sind Sie bereit die Risikosituation der VR-Bank Marktredwitz, der RV-Bank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg-Selb in der Entwicklung der letzten zehn bis zwölf Jahre offen zu legen?

Werter Herr Schelter, betreiben auch Sie das Versteckspiel weiter, welches bisher an der Tagesordnung war? Sind Sie bereit zu sagen, wie viel Sie als Notvorstand von der Anbahnung der Sache Forderungsverzicht Waldeslust wussten? Sind Sie bereit offen zu legen, welche Beschlüsse der Aufsichtsrat hierzu gefasst hat, ob die Vorstände teilweise eigenmächtig handelten und ob Aufsichtsratsvorsitzende oder andere einzelne Aufsichtsräte mehr informiert waren als das gesamte Gremium? Sind Sie bereit mitzuteilen, ob dieser Fall in den Jahresabschluss 2006 eingearbeitet ist, wie es nach den Richtlinien erfolgen hätte müssen? Sind Sie bereit offen zu legen, ob der Fall der gesetzlichen Prüfung bekannt war und wann und welche Stellungnahme von dieser Seite abgegeben wurde?

Wenn Sie dazu keine Meinung äußern, ist eine Anzeige wegen Bilanzbetrug von Nöten. Denn der Forderungsverzicht, der unumstößlich den Jahresabschluss 2006 betrifft, wurde weit vor dem Abschluss der Bilanzerstellung durch den Vorstand und der Beratung und Genehmigung durch den Aufsichtsrat und an die drei Monate vor der Erteilung des Bestätigungsvermerkes des Prüfungsverbandes und damit der darauffolgenden Offenlegung gegenüber den Vertretern und Mitgliedern zur Einsicht vereinbart.

Da Sie einen Jahresabschluss mit einem Gewinn von 492.000 € ohne erkennbare wesentliche ertragssteuerliche Belastung erstellt und zur Genehmigung vorgelegt haben, dürften nach dem Forderungsverzicht tatsächlich nur 60.000 € als Gewinn verblieben sein. Sie haben aber 388.215 € als Dividende zur Dividendenausschüttung gebracht. Damit wären Sie nach der Kommentierung zum Genossenschaftsgesetz für eine Ausschüttung ohne entsprechenden Bilanzgewinn verantwortlich und zusammen mit dem Vorstand auch haftbar zu machen. Die hier aufgestellte These ist auch beweisbar.

Hören wir von Ihnen oder ist die Anzeige und der Strafantrag notwendig?

   

Nr. 2282

entäuschter Kunde

13. September 2007, 11:43 Uhr

Betreff: Tagesgeld kontra Mitgliedschaft

Wo liegen eigentlich die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der VR-Bank Marktredwitz eG? Habe gerade meine Mitgliedschaft bei der VR-Bank Marktredwitz gekündigt nachdem ich die Dividende für das Jahr 2006 in Höhe von 3% ausbezahlt bekommen habe. Wenn man lesen muß, welche Leichen die Bank noch im Keller hat fällt es mir schwer zu glauben, dass die Dividende in den nächsten Jahren höher ausfallen wird. Zwischenzeitlich gibt es bei der Ing.-Diba schon auf ein Tagesgeld 3,25% Zinsen. Und wie der Name schon sagt ist das Geld täglich verfügbar und nicht auf lange Zeit gesperrt. Man braucht auch keine Nachschuss-pflicht zu fürchten sonder hat auf seine Guthaben sogar einen Einlagenschutz. Überraschend war für mich auch, dass der Betrag erst nach der Hauptversammlung, welche gegen Jahresmitte stattfinden soll, ausbezahlt wird. Für den Zeitraum von 01.01. bis Jahresmitte, also fast ½ Jahr, werde ich keine Verzinsung erhalten!!! Ist denn so etwas überhaupt erlaubt?
Genauso schlimm ist es mit dem guten, alten Sparbuch. Hier ist die Verzinsung sogar nur 0,25%. Auch das werde ich jetzt auflösen bzw. bis auf 1,-- EUR abräumen, weil ich sonst noch 10,-- EUR Auflösegebühr zahlen muß. Lieber lass ich 1 EURO stehen und werfe das Buch weg, dann habe ich wenigstens 9,--EUR gespart!!!!

   

Nr. 2281

Interessierter

12. September 2007, 16:42 Uhr

Betreff: Warum wird eigentlich nur hier geschrieben, wo bleibt die öffentliche Presse?

Sicherlich wird oft sehr leichtfertig in der offiziellen Tagespresse über diverse Personen und Gesellschaften geschrieben. Ein Rufmord ist schnell passiert und Gegebenheiten werden nicht immer korrekt wiedergegeben.
In der politischen und wirtschaftlichen deutschen Vergangenheit wurden durch die Presse immer wieder Unzulänglichkeiten aufgedeckt und auf die "Öffentliche Hand" dadurch Druck ausgeübt. Bei der "Schmidt-Bank"-Affaire zeigte sich die Frankenpost von seiner besten Seite. Aber warum ist hier eigentlich diese "Funkstille"?

Solange man nur unter Anonym schreibt und keiner sich öffentlich traut, wird wohl nix mit einer Aufdeckung aller Unzulänglichkeiten.

   

Nr. 2280

Aus der Region

12. September 2007, 11:18 Uhr

Betreff: Wo war der Aufsichtsrat all die Jahre?

Hat der Aufsichtsrat bei seinen eigenen Krediten keine Stichtagsverzinsung gehabt? Hat man beim Aufsichtsrat die Darlehensauszahlung nicht vorverzinst, wie bei den anderen Kreditnehmern? Hat der Aufsichtsrat bei seinen Einzahlungen nicht gemerkt, dass die erst später gutgeschrieben worden sind, als man das Geld zur Bank gebracht hat? Hat man bei den Herren Pausch, Träger, Loos auf diese Zigtausende verzichtet? Konnte die Bank keine normalen Ergebnisse machen ohne uns so fies in die Taschen zu langen? Hat so ein Aufsichtsrat die notwendige Distanz zum Vorstand, oder warum hat er ständig weg gesehen?

Über den Fall in Wunsiedel haben wir gesehen, dass die Bank den Kunden die Sachen auch dann noch weg genommen hat, wenn sie angeblich damit nichts mehr anfangen konnte. Wie hoch war den bei so einem Kleinbetrieb der Verlust für die damalige Hegerbank noch? Einhunderttausend Mark oder zwei- oder dreihunderttausend? Wie vielen Kunden bei den 50 Millionen Verlusten hat man denn die Sachen so hintertückisch noch abgeholt? Hat der Aufsichtsrat und auch die Prüfer eingefordert, dass man sorgfältig umgeht mit den Sachen, dass man alles tut um eine ordentliche und auch rechtliche abgesicherte Verwertung durchzuführen, oder hat man gar Pelzmantel und Werkzeug angenommen? Weiß der heutige Vorstand über seine ehemaligen Prüfertätigkeit etwas davon? Eine Hand wäscht die andere? Wie ist es mit der Beziehung der Verbandsgrößen Frankenberger und Hilkenbach zur ehemaligen Vorstandsfamilie Heger?

Wenn die Sachen Bleil ohne neutrale Begutachtung weg geworfen sein sollen, dann müsste man doch den vermeintlichen Wert ersetzen. Dass kann doch nicht sein, dass dem Kreditnehmer alle Rechte genommen werden. Das ist die pure Diskriminierung eines Wehrlosen. Hat auch der Aufsichtsrat die Meinung gehabt diese vielen Wehrlosen so behandeln lassen zu dürfen. Auch der Prüfstand, dem man auf den Bildern deutlich seinen guten Zustand ansehen konnte, hätte man nicht abholen brauchen wenn man ihn nur verschrotten wollte. Muss man wirklich glauben, der Aufsichtsrat hat sich hier zum Helfer des Vertuschens der Vorstände gemacht? Verschrottung dieses Prüfstandes ohne Nachweis? Meine Herren, wem wollen Sie das glaubhaft erzählen? Entweder Erstattung an den Kunden, oder Erklärung wer verantwortlich ist für Verkauf ohne Eingang bei der Bank. Alleine das Abholen mutet schon an wie wenn man es dem Kunden aus dem Augenschein nehmen musste, aber es schaut vielleicht mindestens nach mutwilliger Sachbeschädigung aus.

Wenn die Herren Aufsichtsräte die Vergangenheit nicht bewältigen wollen, dann wird sie die Vergangenheit einholen und überrollen. Wenn das Urteil zur Wertstellung kommt und erste Folgeansprüche bei der Bank eingehen, dann weht ein eisiger Wind durch die Gänge der VR-Bank, dann brechen alle Dämme.

   

Nr. 2279

F.

11. September 2007, 14:48 Uhr

Betreff: Zwanzig Jahre den Beschiss decken und dann so tun als wär nichts

Vor fünf Jahren hat Karl Krämer vor Gericht gesagt, wieso kommt da einer daher und beschwert sich, dass wir mit Hilfe unserer EDV und unserer manuellen Eingriffe bei den Darlehenskonten die Rate erst 29 Tage später gut geschrieben haben oder für die Darlehensauszahlung einen Tag vor der Ausreichung schon Zinsen berechnet haben, weil wir auch da unseren Hals nicht voll bekommen haben? Wie kann der Kunde sich darüber nur aufregen, wenn das doch 17 Jahre keiner gemerkt hat?

Und so sitzt heute der Prüfer Johannes Herzog auf dem Stuhl des Kontrollvorstandes Krämer, weil er ja für den operativen Bereich einen neuen gesucht hat. Und der Herr Vorstand, der uns als Herr Prüfer nicht geholfen hat, wie uns die alte Garde gelöffelt und über Ohrs gehauen hat, der will sich mit Verjährungen raus reden. Hauptsächlich geht’s dabei darum, dass die Darlehen ja schon vielfach getilgt sind. So stellt er sich auch noch davor, dass er und seine Kollegen dem Treiben der Raiffeisenbank Marktredwitz, der Volksbank Fichtelgebirge Selb, der RV-Bank Marktredwitz-Selb und nun der VR-Bank nicht den Riegel bei den unlauteren Dingen vorgeschoben haben.

Herr Herzog meint die schwierigen Kredite besser damit los zu werden, in dem man vielleicht zum einen den Kunden ganz fertig macht, aber wenn man sich ins Licht stellen könnte, sogar Hunderttausende herschenkt, und damit verdeckt, dass man froh ist, die Sache aus den Büchern zu haben. Eleganter Abbau von latenten Kreditrisiken. 1,1 Mio. € sind immerhin schon 2 % davon auf einen Schlag. Eher ist aber zu vermuten, dass der Kredit gar nicht im Risikobereich gelegen war, weil er wahrscheinlich sogar übersichert war. So geht unser Herr Herzog mit dem Geld unserer Genossenschaft um. Eigenes Image oder Großmannssucht, was ist es? Auf jeden Fall muss er geglaubt haben, es ungestraft machen zu können.

Dieses Geld hätte er wahrscheinlich dringend noch gebraucht, denn es ist schmierig genug die Häuslebauer und die Firmeninhaber bei den Darlehen auch noch zu schröpfen, so ist es doch absolut schmierig über die Girokonten und KK-Konten an jeder Buchung noch Zinsen heraus zu holen. Hoffentlich kommt der Entscheid bald zur Wertstellung und zu den unberechtigten Gebühren. Denn da wird es schwer für den Herrn Herzog sich über Verjährungen herauszureden und wenn in einem Fall schon Zigtausende im Feuer stehen, dann wird das für die VR-Bank eine Lawine geben, die nicht nur die alten Vorstände treffen würde, sondern auch die, die heute dafür hinstehen und auch den gesamten Aufsichtsrat.

Die Verurteilung der VR-Bank wäre auch ein ungeheueres Signal für alle Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken, da die Praxis von Marktredwitz vielleicht durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband nicht nur geduldet war, sondern als probates Mittel gegen Ertragsschwächen in ganz Bayern Anwendung gefunden haben könnte. Der Verbandsvorstand als Aufsichtsratsvorsitzender der Rechenzentrale hat dies auf jeden Fall ermöglicht. Eine unglaubliche Flut an Verfahren könnte auf die Genossenschaftsbanken zukommen. Und die ganze Rückforderungswelle der Kunden würde unter dem Namen der VR-Bank Marktredwitz übers Land laufen und es gäbe tatsächlich einen Grund den Wunsiedeler Kreis als Ursache größter flächendeckender Probleme im genossenschaftlichen Bankenbereich zu bezeichnen.

Wer weiß ob die Spannung nicht schon ins Unermessliche steigt. Denn zur Bilanzsache Einzelwertberichtigungen könnten bei unserer Bank auch noch die Bilanzsache unterlassen Rückstellungen für Prozessrisiken dazu kommen. Es könnte sein, dass die Aufrechnung der Rückerstattung an die Kunden das echte Eigenkapital der Bank wie Eis dahinschmelzen lassen würde.

   

Nr. 2278

Aus der Region

10. September 2007, 13:19 Uhr

Betreff: Wir kenn nur vier Fälle hier, was ist mit den anderen?

Wir kennen über den Wunsiedeler Kreis nur vier Fälle, aber was ist mit den anderen. Wie sind die anderen Kreditverluste entstanden, genauso über ungesicherte Überziehungen? Wie viel Fußballfreunde und auch andere hat Reinhold Wolf noch mit Krediten bedient, wo man nicht mal erkennen konnte, dass da was ordentliches produziert wird und wo er die persönliche Bekanntschaft vor Gericht verleugnen würde? Wie viele Kundenbilanzen wurden nachgebessert, obwohl der Kunden und persönliche Spezl im Ausland nur Schrott gemacht hat und wie in dem Fall A... alles wegwerfen ließ? Wie vielen Kunden hat man Läden, Läger oder Werkstatt noch ausgeräumt?

Alles in unserem Namen, alles als Vorstand einer Genossenschaft, versehen mit dem Stempel RV-Bank Marktredwitz-Selb oder VR-Bank Marktredwitz, vielleicht auch noch mit Raiffeisenbank Arzberg-Selb. Wer hat die Bohrmaschinen und die anderen Sachen aus Wunsiedel? An wen ist der Prüfstand verkauft worden? Wo wurde er hingebracht? Über die Grenzen? Wer hat das Geld aus einem Verkauf eingesteckt? Prüfer Herzog, warum sind Sie dem nicht nachgegangen? War auch Ihren Kollegen die Amtsübernahme durch diesen Herren im eigenen Interesse so wichtig? Warum schenkt man einem Kunden eine halbe Million, wenn man andere fertig macht?

Vier Fälle von tausenden. Viermal größte Sauereien von Tausenden? Verursacht von den Vorständen, gedeckt durch Aufsichtsrat und gesetzliche Pflichtprüfung. Aufklärung von innen bitte, oder wenn notwendig von außen durch die Staatsanwaltschaft. Wenn Herr Herzog 450.000 € hergeschenkt hat, dann fehlt das Geld um die Bruchbude Kraußoldstraße zu sanieren. Es fehlt aber auch in unseren Schulen, Kindergärten und Altenheimen und auf unseren Straßen. Die Bank mit ihren Vorständen Herzog und Heidel soll sich möglichst zurückhalten, mit ihren dummen Werbeaktionen in der Richtung. Vielleicht liegt im Möbelhaus noch der eine oder andere Spiegel, den man in die Vorstandsbüro hängen sollte.

   

Nr. 2277

Kunde

10. September 2007, 12:25 Uhr

Betreff: eG für ehrenwerte Gesellschaft

Was ist die Struktur einer ehrenwerten Gesellschaft? Hand aufhalten? Was bringt einen Bankvorstand dazu soviel Geld nachzulassen, wie es Johannes Herzog mit der Sache Waldeslust gemacht hat? Wenn in der Zeitung geschrieben steht, dass die Anlage mit dem Jägerstüberl zusammen für 1 Millionen verkauft worden ist, warum macht dann Herr Herzog mit seinen Vorstandskollegen Wolf und Heidel noch solche Verträge, dass man meinen könnte es hätte nicht mehr Geld gegeben? Warum lässt er noch zusätzlich fast 100.000 € nach, obwohl er weiter Grundschulden und Lebensversicherungen als Sicherheiten hat?

Genauso gut kann man auch fragen, warum lässt sich Reinhold Wolf darauf ein, Schmier- und Bestechungsgelder in Guinea auf absolut ungesicherter Basis für den Goldtransport von den Konten auszuzahlen? Warum hat er es zugelassen, dass Fußballgehälter von den Konten gezahlt worden ist, was sogar den Zuschauern im Gerichtssaal am 11. Juli aufgefallen ist? Warum hat das Herr herzog nicht angezeigt, die Auszahlungen, um in Afrika Regierungsleute und Flughafenbeamte zu bestechen? Wenn Reinhold Wolf das vor Gericht ausgesagt hat, dann hat er es doch auch den Prüfern erzählt.

Warum hat man Manfred Heger den Kredit Flex um 746.000 € (1,5 Mio. DM) überziehen lassen und das über drei Jahre hinweg? Da sind doch die Prüfer und die Aufsichtsräte mitschuldig. Gibt es bei der VR-Bank in Marktredwitz die unglaublichsten Verteilungsaktionen zwischen Kunden, Vorständen, Aufsichträte und auch den Prüfern? Vor diesem Hintergrund muss man sich fragen, warum die Millionenverluste über ungesicherte Kredite bei Flex, hat dort die Verteilung in Slowenien oder Österreich stattgefunden, warum bei Gold, Gold, Gold eine Finanzierung von Blutzuckerstreifen bis hinauf auf 800.000 €, wenn die Firma dafür nicht mal Geld einnimmt, sondern sie angeblich vorher zuerst verschenkt hat? Wurde da über Taiwan oder über Afrika die Aufteilung vorgenommen? Wollte Reinhold Wolf vom Gold etwas abfüllen? Warum also 430.000 € Forderungsnachlass durch Johannes Herzog, trotz Absicherung der Kredite?

Wer schmiert hier wen? Und wer zahlt die Zeche, noch die Mitglieder in Marktredwitz oder bald der Sicherungsfonds, weil die Bank von Johannes Herzog auch noch so geführt ist, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken? Freut in Marktredwitz sich inzwischen jeder über die Fehler der anderen, weil sie die eigene Rücksicherung sind? Wie ist es möglich, dass eine Bank Sicherungsgüter verschrottet, ohne dass sie nachweisen kann, dass Verwertungen auch wirklich versucht worden sind und ohne dass man die Sachen wieder dem Eigentümer zurückgegeben hätte? Hat man interne Verteilungen vorgenommen? Verkäufe und das Geld gerecht aufgeteilt? Vielleicht gerecht aufgeteilt unter Leuten, die sich heute als Hehler fühlen dürfen, für solche Machenschaften.

So wie sie bei den Abrechnungsmanipulationen weggeschaut haben, die Aufsichträte und Prüfer, so haben sie auch hier weg geschaut. Vielleicht haben sie aber manchmal ganz genau hingeschaut. Immer so gedacht, es merkt keiner, die Vorstände gelobt, obwohl die ohne die Zinsschiebereien schon früher vielleicht nicht mal die Dividende herausgewirtschaftet haben. Und die Kreditnehmer, denen man die letzten Sachen noch weg genommen haben, die haben sich sowieso nicht mehr gewehrt. Die konnten nichts machen, wenn man eventuell mal ihre Pelze, oder andere Sachen großzügig verteilt hat. Zusammen hat man die Finger auf allen Unterlagen, auf allem Wissen gehabt. Und so hat jeder gewusst, wie der andere Dreck am Stecken hatte, war es so? Und einen gesetzlichen Prüfer, ja den hat das doch nicht interessiert, wenn er von der Bank doch einen Kredit bekommen hat, wo er großzügig mit Wertpapieren spekulieren durfte. Dann hat er auch weniger Zeit zu Prüfen aufwenden müssen, wenn er sich um seine Millionendefizite kümmern musste. Und den Kredit den hat man nicht lange rum gezogen, den hat man ganz schnell komplett abgeschrieben, oder nicht?

Werte Staatsanwälte, wer hält sie zurück wie bei der Sparkasse in Tirschenreuth die Bank umzudrehen? Wer hält den Genossenschaftsverband zurück, den Vorstand, der aus den eigenen Reihen stammt, wegen persönlicher Unzuverlässigkeit nach dem Kreditwesengesetz abzusetzen? Könnte bei 430.000 € auch was bei ihm angekommen sein? Warum wird das nicht den Vertretern vorgetragen und auch nicht überprüft? Weiß er zuviel über Obrigkeiten? Die Unfähigkeit hat er mit den letzten Bilanzen schon selber unterschrieben. Außer große Töne spucken kann er nichts. Und unfähige Vorstände, die ihre Ziel ganz anders ausgerichtet haben als für die Kunden und Mitglieder da zu sein, haben wir schon genug gehabt.

   

Nr. 2276

Rambo

9. September 2007, 19:57 Uhr

Betreff: Suchen Sie und Sie werden finden

Nochmals; Liebe Leute anbei Entscheidungen zu unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingung und falschen Wertstellungen. Wenn Ihr Verträge (auch frühere) mit solchen Bedingungen habt schickt Sie einfach zur Prüfung an den Administrator. Bei falschen Wertstellungen schickt die Kontoauszüge.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Lassen Sie sich Zeit, lesen Sie und denken Sie nach! Ein Freund hat mal zu mir gesagt: Die haben Dir doch versprochen, dass sie für Dich den Weg freimachen wollen. Warum gehst Du immer Rückwärts?

Betrifft auch die VR-Bank Marktredwitz eG
Und
Und



Fehlerhafte unwirksame AGB

- Beachtet eine Bank nein Unterlassungsurteil nicht wird gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt ( LG Bamberg 2 O 375/02)

- AGBG § 6 Abs.3
Das Festhalten am Vertrag kann für den Verwender einer Klausel unzumutbar sein (BGH V ZR 26/01)

- Bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmässige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam (BGH XI ZR 140/03) Hier: „Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben“

- Zinsberechnungsklausel: Folgende Klauseln dürfen in Darlehen nicht nebeneinander verwendet werden:
Verzinsung:
Die Zinsen werden berechnet aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des Kalendermonats. Die Zinsen sind fällig am 30. jeden Monats.
Darlehensrückzahlung:
Demnach beträgt die Leistungsrate aus Zins und Tilgung zur Zeit (Betrag), jeweils fällig am 1. des Kalendermonats ( LG Bamberg 2 O 375/02)

- Eine kundenbelastende Zinsberechnungsklausel genügt dem Transparenzgebot nicht, wenn es Aufgabe des Kunden bleibt, zwischen Zinsberechnung und Tilgungsverrechnung einen inneren Zusammenhang herzustellen und die unausgesprochene Konsequenz zu erkennen, dass bereits getilgte Schuldbeträge witer zu verzinsen sind ( BGH XI ZR 149/96)
Hier: „ Vom Beginn der Tilgung ab, werden die Zinsen von dem am Schluss des Vorquartals noch nicht getilgten Restkapital berechnet. Der die Zinsen übersteigende Betrag der Leistung wird am Schluss eines jeden Kalenderquartals zur Tilgung des Kapitals verwendet.“
Ebenso: „Die Zinsen werden im Kalenderjahr der Auszahlung aus dem Darlehensbetrag und in den Folgejahren aus dem Kapitalbetrag per 31.12.des Vorjahres berechnet. Die in den Monatsraten enthaltenen Tilgungsanteile werden nur zum Schluss des Kalenderjahres auf die Darlehensschuld verrechnet“

- Zinsanpassungsklauseln: Eine variabele Zinsanpassungsklausel die lediglich auf das „Zinsniveau am Geldmarkt“ oder auf die „Veränderung des Marktzinses“ bzw „des allgemeinen Zinsniveaus“ abstellt, ohne den Markt, den Referenzzins und die Anpassungsmarge anzugeben ist wegen Verstoss gegen das Transparenzgebot gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam ( LG Dortmund 8 O 559/99; LG Köln 26 O 29/00)

- Bürgschaften:
Die Bürgschaft erfasst die Forderung auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der vorstehend genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. ( LG Bamberg 2 O 375/02)

-Bürgschaftserstreckung: Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über den vereinbarten Kredit hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung) für die Dauer von 3 Monaten zusätzlich gesichert ( LG Bamberg 2 O 375/02)

- Bürgschaft § 776 BGB: Ein formularmässiger genereller Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB ist nach § 9 AGBG unwirksam. Hier: „Der Bürge verzichtet auf die…Rechte aus § 776 BGB“ (BGH IX ZR 328/98)

- Bürgschaft § 770 II BGB: Durch den formularmässigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluss insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist. ( BGH IX ZR 171/00) Hier: „…„Der Bürge verzichtet auf die Einreden der .... und Aufrechenbarkeit.“


- Höchstbetragsbürgschaft unwirksam: ( Schleswig Holsteinisches OLG 5 U 179/95 ) Hier:“…Dieser Betrag (Höchstbetrag der Bürgschaft) erhöht sich um die Beiträge, die als Zinsen, Provisionen, Spesen und Kosten jeder Art auf den verbürgten Höchstbetrag anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen; dies gilt auch dann, wenn die Beträge durch Saldofeststellung im Kontokorrent jeweils Kapitalschuld geworden sind und dadurch der verbürgte Höchstbetrag überschritten wurde.“


- Die formularmässige Sicherungsabtretung aller Ansprüche eines Darlehensnehmers aus seinem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn für die Verwertung Nr. 20 AGB-Banken gelten soll ( BGH WM 1992, 1359; WM 1994, 1613; BGH XI ZR 289/04 ).

- Grundschuld als Sicherheit: Die in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, nach der bei einer nicht zur Tilgung aller Forderungen ausreichenden Zahlung auf eine Grundschuld dem Gläubiger erlaubt sein soll, nach seinem billigen Ermessen die Zahlung auf die Forderung zu verrechnen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 9 AGBG dar und ist deshalb unwirksam. (BGH XI ZR 155/98) Hier: „Reicht der Erlös aus der Verwertung der Grundschulden nicht zur Befriedigung sämtlicher dadurch gesicherten Forderungen aus, so wird nach billigem Ermessen der Sparkasse verrechnet. Entsprechendes gilt für eine auf die Grundschulden geleistete Zahlung“

- § 3 UWG: Kontostandsauskunft:
Eine Bank handelt wettbewerbswidrig, wenn sie die automatisierte Kontostandsauskunft an ihren Geldautomaten so einrichtet, Dass Rentenüberweisungen am Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben ausgewiesen werden mit der Folge, dass Kunden über den Stand ihrer Konten irregeführt und dadurch zu Kontoüberziehungen veranlasst werden können, die sie zur Zahlung von Überziehungszinsen verpflichten (BGH I ZR 86/00)

- Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen: Auf einem Kontoauszug ist ein Guthaben gebucht und ausgewiesen das tatsächlich erst 3 Tage später wertgestellt wurde (Verstoss gegen § 5 UWG) Folge: hebt der Kunde den Betrag sofort am ersten Tag der Buchung ab, kann er ins Minus geraten ( BGH I ZR 87/04)

- Ist in einem Verbraucherkredit der effektive Jahreszins nicht angegeben gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Bank muss nachrechnen ( OLG Celle 3 U 86/94)

- Die Zusendung einer unverlangten e-mail zu Werbezwecken verstösst grundsätzlich gegen die Guten Sitten im Wettbewerb (BGH I ZR 81/01).

-


Falsche Wertstellungen:

- Bei der Bank eingereichte Schecks sind spätestens binnnen drei Arbeitstagen nach Erhalt dem betreffenden Konto gutzuschreiben (BGH NJW 1997, 2042) (Währungsschecks 5 Tage)

- Überweisungen zugunsten eines Kontokorrentkontos müssen für denselben Tag erfolgen, an dem die Bank buchmässige Deckung erlangt., also am selben Tag des Eingangs (BGH NJW 1997, 2042)

- Bareinzahlungen sind am Tag der Bareinzahlung dem betreffenden Konto gutzuschreiben (BGH NJW 1997, 3168)

- Überweisungen, Lastschrifteinzüge, Daueraufträge oder Barauszahlungen zu lasten des Kontos sind taggenau auf den Tag des Geldflusses wertzustellen, insbesondere dürfen derartige Kontobewegungen zu lasten des Kontos nicht früher als am Buchungstag wertgestellt werden (BGH NJW 1997, 3168)

- Bei variablen Zinssätzen (Darlehen; Giro-Kontokorrentkonto) ist der Zinssatz parallel zu der Entwicklung des jeweiligen Bundesbankzinssatzes nach oben oder unten zu verändern, sobald sich dieser um mehr als 0,2% verrändert (OLG Celle WM 1991, 1025)

- Bei variablen Zinssätzen (Darlehen; Giro-Kontokorrentkonto) ist der Zinssatz parallel zu der Entwicklung des jeweiligen Bundesbankzinssatzes nach oben oder unten zu verändern, sobald sich dieser um mehr als 0,2% verrändert (OLG Celle WM 1991, 1025)

- Berechnung von Gebühren für Rücklastschriften sind unzulässig, wenn die Rückgabe der Lastschrift vom Bankkunden nicht zu vertreten ist ( BGH XI ZR 245/01).

- Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bank für die Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, verstossen gegen § 9 AGBG (BGH XI ZR 197/00).

- Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen das Institut bei aus technischen und betrieblichen Gründen erfolgten, zeitweiligen Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online Service auch bei grobem Verschulden nicht haftet, verstossen gegen § 11 Nr. 7 AGBGB. ( BGH XI ZR 138/00).

- Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstossen gegen § 9 AGBG. (BGH XI ZR 8/99).

- Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG ( BGH XI ZR 76/98)

-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungs-unternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr) verstossen gegen § 9 AGBG ( BGH III ZR 199/01).


- Etwaige Verjährungen beginnen mit Kenntnis des Kunden von den fehlerhaften Tatsachen Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB, § 199 BGB


:selberschuld:

   

Nr. 2275

Steuerfachmann aus der Ferne

8. September 2007, 19:16 Uhr

Betreff: Steuerfahndung anschreiben

So etwas hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass im Jahresabschluss einer Bank drin stehen könnte, dass festgestellte Wertberichtigungen nicht gebucht worden sind. Mein Tipp dazu, die Steuerfahndung beim wahrscheinlich zuständigen Finanzamt in Nürnberg über den Fall informieren und gleichzeitig auch das Betriebsfinanzamt der VR-Bank, eventuell in Hof. Wenn die Finanzämter angeschrieben werden, geht die Post auf jeden Fall an die richtige Adresse weiter.

Wenn es also Tatsache wäre, dass die Einzelwertberichtigungen vielleicht schon im Jahr 2001 oder 2002 fällig gewesen wären, oder dass man das Möbelhaus gegen die Forderungen verrechnet hat und dass man ein angeblich asbestverseuchtes Gebäude mit sonst weitreichenden zusätzlichen Mängeln weit über dem tatsächlichen Wert bilanziert hätte, dann würde sich jeder Steuerfahnder über die Aufgabe freuen vielleicht Millionen an Nachforderungen auf sein Konto verbuchen zu dürfen. Umso mehr die rein holen, umso besser sind sie angesehen.

Wenn die Verluste schon viel früher bei der VR-Bank ausgewiesen hätten werden müssen, dann würde man die Bilanzen danach über die Steuerbilanzen neu aufrollen und dann käme plötzlich über die Jahre vielleicht ein zweistelliger steuerlicher Ertrag heraus und die Steuernachforderung wäre perfekt, wenn der Verlustrücktrag nicht mehr greifen könnte. 27,4 Mio. € an bestehende Einzelwertberichtigungen hat der Vorstand angeblich bei der Vertreterversammlung im Jahr 2006 bekannt gegeben und mitgeteilt, dass man immer noch mit hohen Wertberichtigungen rechnete. Wie viel von diesen Wertberichtigungen sind so hingedreht worden, dass man steuerlich auf Null gekommen ist seit dem Jahr 2001, oder gar schon früher? Denn eine Rücklagenauflösung bei der Fusion zum Abschluss des Jahres 2000 war doch auch schon mit Verlusten verbunden und damals noch mit enormen Steuerrückforderung ans Finanzamt und an die betroffenen Kommunen über die Gewerbesteuer.

Man sollte die Steuerfahndernatürlich auch auf den § 34 Genossenschaftsgesetz hinweisen, dass dort im Kommentar zur Rechtsprechung enthaltne ist, dass ein Mitarbeiter und damit sicher auch ein Vorstand nicht von Erstattungsansprüchen freigestellt werden kann. Da müsste ein Mann des Finanzamtes vielleicht sagen, damit hat man tatsächlich unberechtigt auf steuerbare Gelder verzichtet. Wenn der Vorstand für seine Pflichtverletzungen nicht in Anspruch genommen wird, dann bezahlt das der Fiskus tatsächlich mit. So wird sich der Steuerfahnder sicher um die Fälle Flex und Gold, Gold, Gold gerne kümmern. Mindestens in einem Prüfungsbericht der Steuerleute könnte dann drin stehen, dass von Seiten der Bank berechtigte Ansprüche nicht eingefordert worden sind. Und was die Steuerfahnder für eine Meinung hätten, warum man bei Reinhold Wolf nicht mindestens 100.000 € für die Schiergeld- und Bestechungsgeldsachen zurückgeholt hat und damit diese Sachen auch noch mit 30 bis 40 % vom Steuerzahler mitbezahlen hat lassen, dass wäre sicher hoch interessant. Genauso verhält es sich natürlich mit dem Forderungsverzicht des ehemaligen Prüfers Johannes herzog auf dem Vorstandssessel, der schon Manfred Heger und Reinhold Wolf aus der Haftung herausflitzen hat lassen, wie es dann damit steht, dass auch er den Forderungsverzicht von 430.000 € mit an die 150.000 € über die Steuerermäßigung daraus sponsern lassen wollte und dafür vom Aufsichtsrat, aber anscheinend auch von der gesetzlichen Pflichtprüfung wie es heißt, einen Freibrief bekommen hat.

Die Finanzleute wären sicher nicht uninteressiert in Marktredwitz in die Unterlagen zu schauen. Und wenn sie die wertberichtigten und abgeschriebenen Kredite durchforsten würden, da käme sicher das eine oder andere zu Tage, was der Verband bisher den Mitglieder und Vertretern vorenthalten hat. Vielleicht würden die Steuerfahnder im Fall der Maschinen von Manfred Bleil endlich nach dem nachgewiesenen Verwertungsversuch nachfragen. Vielleicht müsste der eine oder andere über angestrengte Nachforschungen gar noch ein unangemeldetes Geschenk nach versteuern oder eine oder mehrere Feiern in erlauchten Kreisen noch besteuert werden, die aus nicht angegebenen Erträgen finanziert worden sein könnte. Vielleicht käme so was sogar noch für andere Kreditfälle in Frage.

Hoch brisant könnte der Dienstaufhebungsvertrag mit dem Vorstand im Jahr 2004 und vielleicht auch im Jahr 2006 für die Aufsichtsräte sein. Damit haben sie eventuell über Sorgfaltspflichtparagraphen im Genossenschaftsgesetz eine persönliche Haftung für die Einforderungen der Erstattungsansprüche übernommen. Vielleicht könnte dann das Finanzamt anstatt auf die drei Vorstände, auch noch auf die zehn oder elf Aufsichtsräte zurück greifen.

   

Nr. 2274

Märchenerzähler

8. September 2007, 12:46 Uhr

Betreff: Es war einmal...

Es war einmal ein braver Mann, der wollte sich ein paar Taler leihen und so wanderte er munter fürbass in die Große Kreisstadt Als er so des Weges ging und zum Hause des Geldverleihers kam, sah er plötzlich etwas Seltsames. Eine große Decke lag da, unter der sich etwas bewegte. Neugierig wie er war lupfte er den Zipfel der Decke etwas an und sah darunter. Da erschrak er gar fürchterlich über das, was er erblickte. Denn da hockten lauter ehrenwerte Menschen mit weißen Westen und bekannten Gesichtern. Er aber merkte gleich, dass diese Leute Arges im Schilde führten, obwohl sie lächelten. Darob wurde er sehr wütend. Flugs ließ er den Deckenzipfel fallen und er griff nach seinem Wanderstab mit dem er kräftig auf die Decke einschlug. Doch ganz egal, auf welche Stelle er auch schlug, er traf immer einen richtigen. Bald aber erlahmten seine Kräfte und er merkte, dass die Schläge keine Wirkung zeigten, denn die Decke war dick und gepolstert. Darüber wurde er sehr müde und er schlief ein. Als er wieder erwachte, merkte er, dass alles nur ein schlimmer Traum gewesen war und er nahm sich ganz fest vor, im Kampf gegen das Unrecht in Zukunft nimmermehr nachzulassen.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann sitzen die Lächelnden bis zum heutigen Tage immer noch alle unter einer Decke.

PS: Was bedeutet eigentlich der Zusatz eG bei einem Firmennamen? Antwort: Ehrenwerte Gesellschaft.

   

Nr. 2273

Der Wissende

7. September 2007, 11:25 Uhr

Betreff: Neue Strategien?

Hallo Schreiber von 2488. Es ist schön, wenn Menschen wenigsten ihren Galgenhumor behalten und ein bisschen Sarkasmus darf es auch sein. Aber wenn es wirklich zu einer Liquidation der VR-Bank Marktredwitz kommen sollte, dann werden alle Schweinereien in einen grossen Eimer gekippt und keiner kann sie dann mehr herausfinden. Ich glaube nicht, dass dies der Weg ist den man unterstützen sollte. Denn die VR-Bank Marktredwitz gibt es dann nicht mehr, an wen sollen dann die Gechädigten ihre Ansprüche stellen. Eine Liquidation ist etwas anderes als eine Fusion, wo die übernehmende Bank Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten wird. Wer so einem Ansinnen das Wort redet, macht sich zum Helfershelfer dieser Gesellen. Die ganzen Ansprüche wie falsche Wertstellungen, Schadensersatzklagen und all diese Dinge würden dann ersatzlos hinten runterfallen. Wer auf die Auszahlung der Rücklagen hofft, wird enttäuscht werden, weil in diesem Fall Aktiva und Passiva gegengerechnet werden. Es scheint es tun sich neue Strategien der Veranwortlichen auf, um die fatalen Mißstände vollends im Nirwana verschwinden zu lassen. Allerdings liegt es dann im Ermessen der Kunden, ob sie sich einfach verteilen lassen. Da die Konten nicht übertragen werden können, sondern bei der anderen Bank ein völlig neuer Rechtsvorgang entsteht, müssen dort neue Verträge geschlossen werden. Ob die Kunden der VR-Bank es nicht lieber vorziehen, dann zu den Instituten am Ort zu wechseln ist höchstwahrscheinlich. Also Leute aufgepasst, immer wachsam bleiben, damit ihr nicht noch mehr verschaukelt werdet.

   

Nr. 2272

Genossenschaftlicher Bankvorstand

7. September 2007, 06:57 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz

Genossenschaftlicher Bankvorstand ……………, den 7. September 2007

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen

- Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz
- in Tateinheit mit Untreue als Vorstandes einer Genossenschaft, sorgfältige und ordnungsgemäße Geschäftsführung, analog § 41 GenG, Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder


1. gegen Mitglieder des Vorstandes der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Karl Krämer und Herrn Johannes Herzog (siehe auch 3.)

2. gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos, Herrn Dr. Hermann Friedl, Herrn Wolf Hartenstein, Herrn Walter Lehner, Herrn Heinz Martini, Herrn Helmut Pöhlmann, Herrn Karl Purucker, Herrn Werner Schelter, Herrn Bernhard Scherzer, Herrn Otto Schoberth und Herrn Peter Träger

3. gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag gegen oben genannte Personen wegen

- Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz
- in Tateinheit mit Untreue als Vorstandes einer Genossenschaft, sorgfältige und ordnungsgemäße Geschäftsführung, analog § 41 GenG, Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite: http://www.wunsiedeler-kreis.de/Gaestebuch/gaestebuch.php
Eintrag Nr. 2481 vom 1. September 2007, unter hier klicken ... hinterlegtes Urteil des OLG Frankfurt, AZ 23 U 150/05, verkündet am 20.02.2006.

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

C) Eintrag Nr. 2141 vom 13. Juni 2007 der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2004, 2005 und 2006.

D) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)

In massivster geschäftsschädigendster Weise wird auf der Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de die Organisation der genossenschaftlichen Banken in den Schmutz gezogen. Nicht die Initiatoren des Internetauftrittes sind jedoch dafür verantwortlich, sondern in erster Linie der Genossenschaftsverband Bayern e.V. und Prüfer vor Ort, die nicht ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden. Der Grund liegt daran, dass der genossenschaftliche Verband keine interne Trennung zustande bringt zwischen seinem gesetzlichen Prüfungsauftrag und seinen Machtbestrebungen, die sich dadurch auswirken, dass er Einfluss in die Banken im Hinblick auf Strukturen und Geschäftführung nehmen will, die nur nach den eigenen Vorstellungen zugelassen werden. Banken die sich darin einfügen, werden bei Prüfungen bevorzugt behandelt, bei anderen werden Vorstände und Aufsichtsräte dadurch unter Druck gesetzt.

So gibt es bei der VR-Bank Marktredwitz eG, die im Fadenkreuz des Internentauftrittes steht, Vorfälle die in so einem Zusammenspiel wohl einmalig sind. Leider kann man aber nur bestätigen, dass die Einmaligkeit dieses Falles sich nur aus dem Sachverhalt heraus als einmalig entwickelt hat. Aus Diskussionen in Vorstandkreisen der Kreditgenossenschaften werden unzählige verschiedene Fälle bekannt, wo die genossenschaftlichen Verbände bereit sind die Bandbreite ihres Handelns auf dieser oder jener Seite des Spektrums großzügig auszuloten. Das gemeingeflügelte Wort des Vitamin B treibt ungeahnte, oder besser gesagt ungesehene Früchte.

Die Einmaligkeit auf der ich diesen Strafantrag auch begründe ist die Tatsache, dass für die VR-Bank Marktredwitz eG aufzeige, dass dort in Lageberichten beim Bundesanzeiger als auch im Register des Amtsgerichtes darüber berichtet wird, dass durch die Bank und durch die gesetzliche Pflichtprüfung festgestellte notwendige Wertberichtigungen bei Forderungen an Kunden entgegen den gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen nicht abgesetzt worden sind. Ich übernehme hierfür die Beweisführung aus der Internetseite.

In den unter B) genannten Lageberichten war bereits im Jahr 2001 in einer zusammenfassenden Beurteilung der Lage und Risiken der Bank vermerkt, dass im Kreditgeschäft die latenten Risiken ... in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden sollen, im Umkehrschluss also außerhalb des vertretbarem Rahmens bestanden haben. Weiter steht bereits im Jahr 2001 zum Risikomanagement, dass trotzdem die problemhaften Engagements im Berichtsjahr (2001) stark angestiegen sind. Wie der genossenschaftliche Prüfungsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, seine Informationspflichten gegenüber der Vertreterversammlung entgegen den gesetzlichen Bestimmung handhabte, unterstreicht das Protokoll der Vertreterversammlung vom 24.04.2001, ebenfalls hinterlegt beim Registergericht, oder einzusehen wie C), auf Seite 6. Dort gratulierte der Oberrevisor des Verbandes zum Bilanzergebnis absolut irreführend trotz eines Jahresverlustes, und verzichtete beim Vortrag zur von ihm durchgeführten Abstimmung zur Gewinnverwendung auf die im Lagebericht ersichtliche Entnahme von 2 Mio. DM aus den Rücklagen um überhaupt einen Bilanzgewinn ausweisen zu können.

Weder die Vorstände im Gesamten oder auch einzeln, als auch der Aufsichtsrat und auch der Prüfungsverband, haben auf wie in dem aufgezeigten Urteil hingewiesenen Präventionsmaßnahmen bei der VR-Bank Marktredwitz aus der dort sicher bereits prekären Situation heraus hingewirkt und damit ihre Sorgfaltspflichten massiv verletzt. Dies belegen die Hinweise in den Lageberichten der Bank in den Abschlüssen 2002 und 2003, in denen sich der Satz noch zweimal wiederholte: Die problemhaften Engagements sind im Berichtsjahr angestiegen, was sich im Jahr 2003 zusätzlich noch mit dem Attribut erheblich sogar noch deutlich verschärfte. Zudem wurde in diesen beiden Lageberichten ein Vermerk eingebracht, der gesetzlichen Bilanzierungsbestimmungen widerspricht, indem man aufzeigte, dass ungesicherte Kreditteile aller problemhaften Engagements nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten.

Dies alles sind meines Erachten Belege dafür, dass nicht nur die Vorstände alleine, sondern auch Aufsichtsrat und Prüfungsverband ihren eigenen Sorgfaltspflichten im Sinne der Gesetze nicht nachgekommen sind, wie es das Urteil an mehreren Stellen als Begründung nennt. Diese Feststellungen stimmen im Hinblick auf die Vermerke in den Lageberichten bereits Jahre vorher bezüglich der Arbeit der Überwachungsorgane mehr als bedenklich, stützen aber die These der massivsten Verletzung ihrer eigenen Sorgfalts- und Überwachungspflichten und ihrer Mitverantwortung am Dilemma der Bank, das sich sicher in vielfachen nicht verfolgten Schäden widerspiegeln würde.

Ich empfinde es als Skandal und auch als Beleidigung gegen unseren Rechtsstaat, dass hier bisher keine Behörde sich aufgerufen gefühlt sah, diese Vorgänge, die nach meiner Auffassung klarsten Bilanzbetrug darstellen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Ich empfinde es als skandalös, dass diese Prüfer unbehelligt weiter gesetzliche Testate und Pflichtprüfungen vornehmen und dass ihre Vorgesetzten nicht wegen ihrer vielleicht gegebenen Anweisungen aus der Funktion entfernt werden.

Wenn, wie auf der Internetseite aus den Bilanzauswertungen ersichtlich, vermutete werden kann, dass die bilanzielle Bewertung des Kreditportfolio danach erfolgt, was die Bank vor Zahlung der Dividende verkraftet, unter Einbeziehung jeweils möglicher Hebung von stillen Reserven, aber auch bilanzieller Rücklagen, so ergeben sich in der Folge der Jahre über einen damit versteckten Verlustübertrag eventuell für den Fiskus und damit auch die örtlichen Kommunen Verluste in Millionenhöhe.

Ich verweise bezüglich meines Strafantrages wegen der Untreuetatbestände auf das veröffentliche Urteil auf der Internetseite. Dort wird wie unter A) aufgezeigt, eine Urteil des OLG Frankfurt veröffentlicht, welches sehr explizit die Verpflichtungen eines Vorstandsmitgliedes einer genossenschaftlichen Bank im Hinblick auf Sorgfalts- und Haftungspflichten nach § 34 Genossenschaftsgesetz aufzeigt. Dazu benennt das Genossenschaftsgesetz in § 41, dass für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder sinngemäß § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder gilt.


Skandalös ist für mich weiter, dass bei der Bank neben unterschwelligem Diebstahl und Betrug am Kunden, aktive Verstrickung der Vorstände in Vorgänge der Geldwäsche, Vermutungen der eigenen Vorteilsnahme, Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten der Vorstände und Aufsichtsräte, die sich nicht nur auf die Organisation der Bank beschränken, der Bestand an lange Zeit nicht genannten latenten Kreditrisiken von an die 50 Mio. € und 27,4 Mio. € an nun zum 31.12.2005 bilanzierten Wertberichtigungen, strafrechtlich nicht aufgearbeitet wird. Diesen Antrag stelle ich hiermit.

Die Zusammenhänge dürfen nicht mildernd berücksichtigt werden, sie müssen in meinen Augen verschärfend betrachtet werden. Nur das Zusammenwirken interner Gremien und des Genossenschaftsverbandes Bayern haben diese Zustände ermöglicht, sie haben in meinen Augen die Umstände dahingehen gefördert.

Im Interesse der rechtlichen Wahrung der Aufgaben des genossenschaftlichen Verbandes und im Interesse des Rufes der genossenschaftlichen Organisation brauchen wir dringen die Aufarbeitung der Vorfälle bei der VR-Bank in Marktredwitz. Es darf nicht sein, dass die Einsetzungen des ehemaligen Prüfers des Genossenschaftsverbandes Bayern als Vorstand jegliche Aufarbeitung der Dinge verhindert.

   

Nr. 2271

NIEMAND

6. September 2007, 17:45 Uhr

Betreff: Findet euch endlich damit ab

Leute seid doch nicht so naiv bleibt doch am Boden mit euren Mutmaßungen,

Links (von München aus gesehen) ist Bayreuth und rechts ist Hof.
Alle guten Kreditkunden und Einlagenkunden werden je nach PLZ-Zugehörigkiet nach der einen oder anderen Seite abgegeben. Was dann noch übrigbleibt wird eine Niederlassung der BAG Bank AG, der Verwertungsbank der Genossenschaftsorganisation. Es fehlt dort oben, so nahe an der thüringischen Grenze, doch sowieso eine Zweigstelle dieser Bank.

Und BAG Bank AG ZN Marktredwitz klingt doch auch gut, oder?

   

Nr. 2270

Nordlicht

6. September 2007, 13:56 Uhr

Betreff: Neue Genossenschaftsbank?

Nachdem Herr Bleil erneut dargestellt hat, wie er von der Bank betrogen wurde, wie die Machenschaften und das Auftreten und das Geschäftsgebahren der ehemaligen und aktuellen Vorstände - unter Billigung des Verbands und des Aufsichtsrats! - sich nicht geändert haben - wurde die BaFin nicht umfassend informiert?-, schließt er mit dem Hinweis, daß doch in der Region eine Volksbank durchaus ihren Platz fände.

Mal ganz verrückt gedacht:

Warum gründet man nicht eine neue Genossenschaftsbank oder bittet z.B. die Sparda Bank sich in diese Region zu begeben?

Weitere unzufriedene Mitglieder, denn die Abstimmung mit den Füßen ist ja schon voll im Gange weil die VR-Bank z.B. mit den Konditionen schon nicht mehr mithalten kann, würden so weit als möglich ihre Geschäftsbeziehung verlagern und ihre Genossenschaftsanteile bis auf einen Anteil reduzieren. Dann würden die Herren endlich merken, daß es so nicht mehr weiter gehen kann, denn von den Kosten kommen Sie kurzfristig nicht weg. Bei sinkendem Eigenkapital könnten auch kaum neue Aktivitäten entfaltet werden.

Die angedachte Fusion mit Hof wird da auch nichts helfen, denn auch diese Bank hat flotte Probleme. Wenn zwei schlechte Banken heiraten ist es eher unwahrscheinlich daß daraus eine Traumehe wird, wie bei den früheren Fusionen ja zu erleben war. Außerdem, warum sollte es plötzlich besser laufen, wo doch die handelnden Vorstände, die schon die Bank vor der Fusion nicht ordentlich geführt haben, hinterher in der Regel immer noch da sind oder z.B. mit dicken Abfindungen (zu Lasten der Mitglieder) nach Hause geschickt wurden.

Wachstum und Größe für sich sind eben keine Garanten für ein positives Ergebnis für die Mitglieder - und die sind lt. Genossenschaftsgesetz diejenigen die durch die Aktivitäten ihrer Bank gefördert werden sollen und sonst niemand!!

   

Nr. 2269

Manfred Bleil

6. September 2007, 11:48 Uhr

Betreff: In der Angelegenheit meiner Maschinen sogar die Bankenaufsicht belogen?

Können Sie sich vorstellen, wie die VR-Bank mit Ihren Kunden verfährt? Hat es etwas mit Vertrauen zu tun, wenn man nur trickst? Gehen wir gerne zu einer Bank, die uns dann versucht zu linken, wenn wir selber mal im Loch stecken? Hätten wir eine Bank nötig gehabt, die uns unterstützt in der Phase der Öffnung der Grenzen, als uns alles überschwemmt hatte?

Sind wir der Meinung, dass die Leute, die nun an der Spitze der Bank stehen, das begriffen haben? Oder erwecken die nicht sogar den Anschein, dass sie noch mehr zerschlagen, als es ohnehin über die immensen Kreditabschreibungen bei der Bank schon der Fall war? Hat die Bank jemals ihre Aufgaben erfüllt ordentliche Bonitätsprüfungen zu machen, oder hat die VR-Bank unzählige von uns nur auflaufen lassen. Was das Ergebnis des gerichtlich angeordneten Gutachten mit den Wertstellungen ist, ist inzwischen schon ein wenig durchgesickert. Wollen wir nun Bankvorstände bei uns haben, die uns entschädigen dafür, was man uns angetan hat, oder wollen wir hier Banker haben, die immer wieder Verjährung vor Gerechtigkeit stellen und jeden von uns vor Gericht zerrt um sein Recht durchzusetzen?

Ich habe immer wieder hier auf dieser Seite aufgezeigt, wie es mir ergangen ist mit den Maschinen und Werkzeugen. Unabhängig von der rechtlichen Situation wollte ich darauf aufmerksam machen, ob es im Interesse von allen ist, dass der Einzelne die notwendige Beachtung auch dann noch hat, wenn er wie ich es schon nannte im Keller ist, oder ob man ihn auch noch treten darf im Namen von 17.000 Mitgliedern. Man will mir sagen, man hätte meine Maschinen und Werkzeuge verschrotten müssen. Liebe Leser muss man Werkzeug und Maschinen verschrotten, wenn es bis zur Übernahme durch die Bank verwendet wurde? Haben wir als Mitglieder nicht das Interesse, dass unser Name nicht dadurch beschmutzt wird, dass man uns vorschiebt, wenn die Bankleute gravierende Fehler machen?

In letzter Zeit kommt hier immer wieder auch auf, wie viele Fehler die Bank hinter ihrer Fassade tatsächlich gemacht hat. Können wir es dulden, dass hinter dieser ungeheueren Wand von Verlusten bei der Bank, die einzelnen Fehler der Bank, die aber Einzelne von uns als Kunden massiv betroffen haben, einfach versteckt werden? Diese Fehler wurden den Bankvorständen auch von den Prüfern vorgehalten. In einem kurzen Augenblick, hat man fünfzig bis sechzig unserer Vertreter dies einmal auf einer Versammlung mitgeteilt. Dies war am 14. Oktober 2004, als man dort im kleinen Kreis sagte, dass die Bankvorstände für eine Milliarden-DM-Bank mit 850 Mio. DM Kreditausreichungen keine Organisation, kein Risikomanagement installiert haben, dass sie mit der Geschäftsführung überfordert seien und als der Vorstand selbst sagte er hätte wegen seiner marktdynamischen Grundeinstellung Probleme die Rahmenbedingungen (Vorschriften) einzuhalten.

Für uns Unbedarfte muss dahinter stehen, die Banker sind die Risiken in großem Umfang unkalkuliert eingegangen. Auch wird hier nun öfters diskutiert, dass Bankvorstände gesetzliche Sorgfaltspflichten haben um Schaden von den Mitgliedern, von der Bank, aber auch von sonstigen Gläubigern der Bank abzuwenden. Nie haben uns die Bankvorstände, der Aufsichtsrat und auch die Prüfer dazu gesagt wie es bei der VR-Bank damit steht. Auch 2004 hat man es unterlassen uns Kunden mitzuteilen, dass man am 31.12.2004 fast 100 Millionen DM (an die 50 Mio. €) der Kredite als latent (schwebend) ausfallgefährdet bezeichnen musste. Das hat Reinhold Wolf zwei Jahre später gemacht, nachdem er sich in der Zeitung auch noch als ein bisschen stolz auf seine Arbeit bezeichnete.

Wenn man die Abschreibungen dazurechnet, die vorher schon weg waren, so darf man annehmen, dass bei unserer Volks- und Raiffeisenbank irgendwo dazwischen jeder 5 bis 7 Kreditkunden als Risiko- und Problemkunde in den Unterlagen bezeichnet wurde. Ist das für uns Mitglieder oder Kunden eine Horrorvorstellung? Wurden wir so eingestuft, weil die Vorstände eine katastrophale Arbeit abgeliefert hatten?

Ist es also im Interesse der Kunden und Mitgliedergemeinschaft Werkzeuge und Maschinen abzuholen, sie beim Abtransport auch noch zu beschädigen und die ganzen Sachen dann nach Angaben der Bank angeblich weg zu werfen? Glauben Sie liebe Leser, dass die Dinge tatsächlich einfach nur entsorgt worden sind? Kann die Kunden- und Mitgliedergemeinschaft von den Vorständen fordern, dass alles getan wird das Eigentum anderer pfleglichst zu behandeln und schnellst- und bestmöglichst Geld daraus für den Kreditnehmer und für die Bank zu machen? Können wir alle fordern, dass dies nachvollziehbar geschieht oder wie bei dieser Bank alles hinter verschlossenen Türen? Können wir es bei diese Organisation dulden, dass man sich windet und dreht, nachdem man rechtliche Grundlagen vielleicht nicht mal geprüft hat? Können wir bei solchen Verhältnissen von unseren Vorständen fordern, dass durch diese nicht vorhandenen Organisation nicht für alles Tür und Tor geöffnet wird? Wird z.B. eine Schlagbohrer nur weggeworfen, oder das Werkzeug, oder wird es anders verwendet? Haben wir das Recht zu fordern, dass solche Mutmaßungen in unserem Namen nicht möglich sind? Haben die Vorstände die Pflicht dies von vornerein auszuräumen, oder steht einem Reinhold Wolf neben der Kreditierung von Schmier- und Bestechungsgeld der Satz auch noch zu, vielleicht sind die Sachen in Tschechien oder in Polen?

So wie man uns Kunden und Mitglieder belügt, so belügt man sogar die Aufsichtsbehörden. Ich habe mich beim Bundesaufsichtsamt beschwert. Ich wollte nur endlich über den Verbleib und / oder Erlös meiner Gegenstände Bescheid wissen. Ist das legitim oder nicht? Die Bank musste am 13.07.2007 Stellung abgeben und hat darin erklärt die Gegenstände als Zubehör vereinnahmt zu haben. Darin wurde angeführt, ich möge doch klagen, wenn ich anderer Auffassung wäre. Die Bankvorstände haben also nicht mal Skrupel die Aufsichtsbehörden zu belügen, wenn Sie dort nicht angibt, dass die Klage längst läuft und dass in dieser Klage immer nur von der Übernahme durch die Sicherungsübereignungen gesprochen wird.

Man beruft sich bei der Auskunft nach dem Verbleib auf Verjährung des Auskunftsrechtes. Die Verjährung ist aber über das Hauptverfahren über die Wertstellungssache mit dem ich die Kontensalden vor Gericht bestreite wohl ausgesetzt. Die Bankvorstände, nein nicht Heger, Wolf oder Krämer, sondern Herzog und Heidel behaupten nun in dem Vorgeplänkel zum Verfahren wegen des Auskunftsersuchens es sei verjährt, weil meine Kreditangelegenheit abgerechnet sei und das habe man mir mit einem Schreiben auch mitgeteilt. Dass bereits über das Hauptverfahren durch ein gerichtlich angeordnetes Gutachten bestätigt wird, dass die Kontensalden der Bank um mehrfache fünfstellige Beträge zu meinen Ungunsten falsch berechnet wurden, wird der Bankenaufsicht bisher ganz und gar verschwiegen. Auch dort geht es augenscheinlich nur um die Verjährung und nicht um Wiedergutmachung durch die Bank.

So wie es uns mit unseren alten Vorständen ergangen ist, wie durch die unsaubere undurchsichtige Arbeit dieser Leute die Bank und viel von uns Schaden davon getragen haben, so ergeht es uns nun mit den neuen Vorständen. Man will uns unsere Entschädigung vorenthalten. Man geht lieber weiter vor die Gerichte in dem Wissen, dass sich der Kunde nur sehr schwer dort behaupten kann. Wenn wir zusammen stehen gegen diese Machenschaften, die hier reihenweise offengelegt werden, die aber wahrscheinlich auch noch reihenweise im Verborgenen sind, dann können wir bestehen und dann besteht auch die Chance, dass die Bank unter gerechter und menschlicher Führung Vertrauen zurück erhalten kann. Wir sagen ganz deutlich, wir bräuchten eine funktionierende und vertrauenswürdige Genossenschaftsbank bei uns. Keine die vor sich hin darbt. Der Verlust der Bank würde unsere Region weiter schwer treffen. Doch die Bankvorstände müssen mit und nicht gegen uns arbeiten.

   

Nr. 2268

leser

5. September 2007, 18:14 Uhr

Betreff: Beitrag 2488

Marktredwitz ist fast überall in den Volks- und Raiffeisenbanken anzufinden.

Weitere Anmerkung: Wenn eine Genossenschaftsbank auf der Abschussliste des Prüfungsverbandes steht und Einzelwertberichtigungen für anstehende Forderungsaus-
fälle im Kreditgeschäft aus eigender Kraft nicht geschuldert werden können, dann werden die Risikovorsorgen eben auf ein paar Jahre aufgeteilt nach dem Motto "Gesetze interessieren den Wirtschaftsprüfern der Monopolprüfer überhaupt nicht". Die unternehmen, unterlassen oder treiben nämlich was gerade gefällt.

   

Nr. 2267

Der lächelnde Hai

4. September 2007, 17:39 Uhr

Betreff: Zeitverzögerung

Sehr geehrter Schreiber von Beitrag "Zeitverzögerung".
Ich muss Sie leider enttäuschen, wenn Sie glauben die VR-Bank Marktredwitz eG ist ein Einzelfall in der Genossenschaftsorganisation. Beispiele gibt es zuhauf, wo mit dem Vermögen der Mitglieder in unglaublicher Weise umgegangen wird. Wenn in der Raiffeisen-Volksbank Greiz, das Thema Niederswertprinzip ein Fremdwort ist und die Kredit so wertberichtigt werden, wie es die Bilanz gerade noch hergibt. Und wenn nicht, dann wird eben mit Zustimmung der genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfer die Bilanz manipuliert. Ob es sich dabei um die Zuschreibung eines Gebäudes handelt, was nach den Bilanzrichtlinien nicht möglich ist, oder Verstösse gegen die Insiderregeln in Verbindung mit Betrug an den Aktionären der insolventen BFI-Bank begangen wird; da alles versehen mit dem Testat der Wirtschaftsprüfer Frau Müller und Herr Weinert. Da werden die notwendigen Wertberichtigungen geschoben, bis die Bank fusioniert hat und damit der Sanierungsbedarf in der großen Masse der Fusionsbank untergeht. Wie ist es anders zu erklären, dass die Bank vor der Fusion nur wenige Wertberichtigungen hat und plötzlich nach der Fusion rund 12 Mio Euro als Sanierungsbedarf erscheinen. Hier wurde die Vorständin geschont, weil sie eine besonders "enge" Beziehung zum Verbandsdirektor Berger hatte. Allerdings hat sie der Insovenzverwalter der BFI-Bank persönlich auf Schadensersatz verklagt und sie hat auch bereits eine grössere Summe bezahlt. Dies dürfte ihr auch leichtgefallen sein, da "ihr" Aufsichtsrat im Jahr der sich abzeichnenden Fusion flugs noch die Altersversorgung verdoppelte, obwohl die Bank faktisch pleite war und der sechsstellige Rückstellungsbetrag ja sowieso nur die Sanierungssumme "geringfügig"erhöhte. Dass weitere schon erkannte Risiken den Sanierungsbedarf nochmals um gute 4 Mio € erhöhten spielt hier auch nicht mehr die grosse Rolle. Es geht ja nur zu Lasten der Sicherungseinrichtung, die dafür aufzukommen hat. Dass dabei die Vermögenswerte aller Genossenschaftsmitglieder der Volksbanken-Raiffeisenbanken geschädigt werden ist auf dem ersten Blick nicht erkennbar. Fakt ist, dass die Genossenschaftsbanken in Abhängigkeit zu ihren Kreditvolumen und ihrem Rating einen Beitrag in den Sicherungsfonds einzahlen müssen. Ist der Bedarf im Sicherungsfonds gross, so wird der Beitragssatz erhöht, dies wiederum mindert die Gewinne der VR-Banken, damit wird weniger Dividende ausgeschüttet und weniger den Rücklagen zugeführt, welche unter anderem das Vermögen der Mitglieder ausmachen. Dass der Verbandsdirektor Berger letzten Endes die Entwürfe der Prüfungsberichte zensierte und unliebsame Passagen, wie Verstösse gegen § 18 KWG,sowie oben angeführte Fakten und die Wirtschaftsprüfer dies auch noch testierten, wirft ein bezeichnendes Bild auf diesen morbiden Verein.
Ein weiteres Beispiel ist die Volksbank Plauen, wo Veruntreuungstatbestände von der Revision erkannt, aber aus persönlichen Verstrickungen der Wirtschaftsprüferin Frau Müller mit einem früheren Vorstand, den Eid den Wirtschaftsprüfer für die Ordnungsmässigkeit ihrer Prüfung ablegen, schnell im Taumel der Gefühle vergessen war. Was übrig blieb war ein abgekühltes Verhältnis und ein Sanierungsbedarf von ca. 30 Mio €. Wer die Zeche bezahlt siehe oben. Als sich die Wirtschaftsprüferin endlich durchgerungen hatte den damaligen Vorstand vor die Tür zu setzen und mit 3 Kollegen/Innen als Verstärkung in Plauen aufkreuzte, war dies nur ein abgekartetes Scheingefecht, da der Vorstand einige Tage später einen 5 -Jahres - Dienstvertrag bekam. Dieser wurde aber nach einem knappen Jahr gekündigt, so dieser Vorstand auch heute noch vor lauter Lachen wahlscheinlich nicht schlafen kann, denn die restlichen 4 Jahre wurden ihm vergütet und das nicht übernommene Dienstauto wurde zusätzlich als Abfindung vergütet. Allerdings hatte es den Effekt, dass in der Zwischenzeit dem damaligen Aufsichtsratvorsitzenden ein Kredit gewährt wurde, um sein angeschlagenes Autohaus über Wasser zu halten. Dass der Kredit schon viele Jahre bei der BAG Hamm gelandet ist - Effekt siehe oben. Mit einer desaströsen Organisation, sowie einer Eigendynamik der Geschäftspolitik die von einigen Abteilungsleitern nach ihren eigenen Vorstellungen individuell gestaltet wurde, wusste letzlich die linke Hand nicht mehr was die rechte tat.

Ein anderer Vorstand der Voba Plauen liess im wahrsten Sinne des Wortes die Puppen tanzen. Er war bekannt in allen Puffs im Umkreis von 100 km. Da dies bekanntlich auch mit grossen finanziellen Anstrengungen verbunden war, reichte das vorhandene Bargeld naturgemäss nicht aus, da er sich meistens mit 2 oder mehr Damen vergnügte. So stellte er einen Scheck aus, den zwei Damen für ihre Dienstleistungen am Schalter der Bank einlösen wollten. Da dieser aber ein sogenannter "Schüttelscheck" war, d.h. der Bankmitarbeiter schüttelt bei der Vorlage mit dem Kopf. waren die Damen sehr aufgebracht. Sie forderten den Betrag von 3.000,00 DM binnen kürzester Zeit zu erhalten, ansonsten würden sie auf dem Schaltertresen eine Striptease veranstalten. Es wurde daraufhin alles in Bewegung gesetzt, damit den Damen ihr gerechter Lohn nicht vorenthalten wurde.
Diese Geschichte hat den Sicherungsfonds nicht tangiert könnte man meinen, aber da dieser Vorstand auch dem Kokain-Genuss nicht abgeneigt war und diesen gerne auch Mitarbeiterinnen zu kommen lassen wollte, reichten seine liquiden Mittel nicht aus. So ging er hin und bot angeschlagenen Kreditkunden die Erhöhung ihres KK-Rahmens an, selbst wenn keine Sicherheiten mehr da waren, dafür hielt man privat die Hand auf. Es wurde von Kunden von ca 20 % Provision gesprochen. Dass dabei natürlich schnell ein Sanierungsvolumen von 30 Mio € zustande kommt, ist kein Wunder.
Dies war nur ein Einführungskurs für die Lektion, wie zocke ich als Veranwortlicher eine Genossenschaftsbank ab. Weitere Enthüllungen werden natürlich folgen. Insbesondere werden die harten Fakten in einem anstehenden Verfahren dem Gericht kundgetan. Ebenso die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Da bereits sowieso ein Steuerfahndungsverfahren gegen die Bank läuft, wo auch noch die Straftatbestände Bilanzfälschung, Dokumentenfälschung und Veruntreuung hinzukommen, wird im im Vogtland die nächste Bank sein, deren Verstösse angeprangert werden. Die Manipulationen waren nur möglich, weil der frühere Genossenschaftsverband Sachsen und jetzt auch der Genossenschaftsverband Frankfurtin in Abhängigkeiten stehen und mit ihren korrupten Wirtschaftsprüfern meinen, sie können die Vorgänge unter den Teppich kehren und sich damit von ihren Unregelmässigkeiten zu befreien. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht: Die Menschen mundtot machen, Rufmord begehen und mit der finanziellen Übermacht der Banken Existenzen zu vernichten. Es ist schon in Marktredwitz nicht gelungen, Leute mit Rückgrat zum Schweigen zu bringen und wird auch im Vogtland zu einem Desaster für die Vorgenannten führen.

   

Nr. 2266

Kunde

4. September 2007, 10:30 Uhr

Betreff: So bescheißt man am leichtesten die eigenen Kunden

Wenn alle zusammenspielen, dann bescheißt man die eigenen Kunden und Mitglieder am leichtesten. Für was haben wir bei der VR-Bank die ganzen Jahre einen Aufsichtsrat gehabt? Warum hat Horst Pausch den Heger mit so einer Vereinbarung gehen lassen, dass er für nichts und rein gar nichts verantwortlich gemacht werden kann? So arbeitet die feine Gesellschaft. Wir brauchen uns über fremde Mafia im eigenen Land nicht zu beschweren. Wir haben das in unserer Bank.

Was war also der Vorteil den Pausch von den Vorständen bekommen hat? Warum ist er vor drei Jahren nicht auf der Versammlung zurückgetreten, sondern ein paar Tage später? Hatte man Angst es hätte neben den katastrophalen Sachen aus dem Prüfungsbericht heraus und dem Ausscheiden von Manfred Heger schon die ersten Diskussionen auf der Versammlung gegeben? Und wie kam es dass dann Reiner Loss Vorsitzender geworden ist? Der hatte sich doch vor der Fusion mit dem Heger überworfen? Aber über den Arzberger Aufsichtsrat war er auf einmal wieder da? Mit einem Banker überwirft man sich doch nur, wenn man Probleme hat, sonst geht man halt einfach leise? Hat man sich immer Leute ausgesucht, die nicht frei in ihren Entscheidungen gegen den Vorstand sein konnten, weil sie anders rum irgend wie abhängig waren?

Das Wort gegenseitig und wechselseitig abhängig, das hat Heger anscheinend geliebt. So baut man sich die schmutzigsten Dinge auf. Da hat es keinen mehr interessiert, dass man uns jahrelang gelöffelt hat. Die Mafia kassiert auch nur hinten rum ab. Entweder hast Du nur die Wahl die Sachen nur bei dem bestimmten Lieferanten zu beziehen oder sie kassieren gleich direkt. Und wie haben Heger, Wolf und Krämer und auch noch Zuber und früher Pöhlmann es mit uns gemacht? Hat einer von uns nachrechnen können, ob die Zinsstaffel richtig waren? War es ganz einfach bei den Darlehen die Wertstellungsvaluta bei der Darlehensauszahlung in der EDV so einzugeben, dass man einen oder vielleicht mehr Tage zusätzlich Zins bezahlen musste?

Das ist kein Mundraub, das ist überlegt und gezielter Betrug, oder nicht? Jetzt scheinen die Prüfer wieder da zu sein. Hunderte von ihnen haben diesen Betrug gesehen, denn man kann doch meinen, dass wenn ein Kredit geprüft wird, dass man dann auf jeden Fall die Darlehensausreichung zu sehen kriegt und bei jeder Ausreichung, Zig-, Hundertausendemal, haben die Prüfer gesehen, dass die Auszahlungsvaluta vor dem Auszahlungsbuchungstag war. Was hätte ein gesetzlicher Prüfer also für ein Pflicht gehabt? Betrug nicht zuzulassen um Probleme von der Bank abzuhalten und Betrüger als nicht befähigte Geschäftsleiter anzuzeigen. Warum liebe Verbandsleute haben Sie das nicht gemacht? Euer Vehalten zeigt, dass Ihr Euch mit den betrügerischen Methoden identifiziert haben, wenn Ihr geglaubt habt, man kommt nicht drauf. Entlastet Euch das oder belastet Euch das noch zusätzlich, das Versteckspiel?

Und Millionenfach haben Sie das bei den KK- und Girokonten zugelassen. Und sagen Sie nicht, Sie haben das nicht bemerkt. Ich habe nachgefragt bei einem der das EDV-System bei einer Raiffeisenbank kennt. Das Vorziehen beim Darlehen, dass machte man sogar noch mit der Eingabe der falschen Valuta bei der Buchung, also ganz bewusst und natürlich auf Anweisung von oben. Aber die Einstellung mit der Stichtagsverzinsung, die haben die Oberen besprochen und im EDV-System eingegeben. Damit hat man uns die Rate auf dem Girokonto am 1. belastet, vielleicht sogar da noch hoch Sollzinsen kassiert und im Darlehen hat die Zinsstaffel über die EDV-Einstellung erst am 30. die Rate runter gerechnet. Das war also nach Karl Krämer 17 Jahre so in der EDV hinterlegt und solange hat es auch jeder gesehen, der bei der Bank mal so eine Buchung angeschaut hat. Auch die Prüfer!!!! Und bei Giro und KK konnte man es so eingeben, dass bei jeder Abbuchung von Schecks, Lastschriften usw. eine oder zwei Zinstage mehr herausgesprungen sind für die Bank, was natürlich auch für automatische Gutschriften gemacht werden konnte. Und wenn sie uns am Schalter gleich was gebucht haben, dann hat man eingeben können, wo man uns die Tage zwickt. Und da kann man auch davon ausgehen, dass die Vorstände schon angewiesen haben wie da zu verfahren ist, wenn jemand kommt mit einer Einzahlung, ob man die nicht besser erst am nächsten Tag zinsmäßig gutschreibt, aber auf dem Auszug gleich drauf bucht. Dass man dann neben der Einzahlung die gleichzeitige Überweisung gleich am selben Tag oder gar noch früher valutiert hat, hatte dann den Effekt, dass man vielleicht auch noch den Überziehungszins zahlen musste.

So haben die uns über Jahrzehnte hinweg das Geld aus der Tasche gezogen, alleine dass wir unsere Raten gezahlt haben, dass wir die Zeitung abbuchen haben lassen, dass sie beim Lohneingang die Gutschrift nach hinten geschoben haben. Das ist modernstes Raubrittertum. Erfinden von Methoden, auf die niemand drauf kommen kann. Und Johannes Herzog und seine Kollegen haben das bei uns und vielleicht auch bei vielen anderen Banken fast bei jeder Buchung gesehen, die sie angeschaut haben. Vielleicht war es bei uns einen Tick schlimmer als wo anders, aber dann hätte das bei uns doch noch viel mehr auffallen müssen. Haben die Revisoren den Vorständen nicht geholfen uns zu betrügen? War es ihnen recht, wenn man so wengisten magerste Gewinne hereingeholt hat?

Es geht ja dem Johannes Herzog heute nicht darum es abzustreiten, es geht ja darum ob die Betrügereien verjährt sind. Wo soll er es auch hernehmen, man hat es verschustert an allen Ecken und Enden und keiner hat es verhindert. Aber die Sauereien verjähren nicht in unseren Köpfen. So einen Vorstand wollen wir nicht haben. Auch das mit den Sicherheiten in Wunsiedel nehmen wir ihm und seinem jetzigen Kollegen Heidel so nicht ab. Im Namen von den 17.000 Mitgliedern geht man so mit uns Kunden nicht um. Sollen wir wegschauen, wenn man einem von uns die Sachen abholt und nicht mal sagt, was damit passieren soll. Der muss doch wenigsten noch das Recht haben mitzukriegen, dass auch dann noch alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn Reinhold Wolf Schmiergelder nach Afrika schicken darf, ja dann muss ihm doch auch in so einem Fall auf die Finger geschaut werden, ob er und Kollege Krämer die Sachen vielleicht nicht doch in Tschechien oder Polen verscherbelt hat und das Geld vielleicht noch selber eingesteckt hat?

Was ist mit dem Prüfer, der vor ein paar Jahren die Volks- und Raiffeisenbanken um Millionen gebracht hat? Da haben doch auch alle zuerst kollektiv weggeschaut und was ist dran mit organisierten Vergnügungsreisen der Prüfer bei uns, Gelagen, ja bis hin zu Andeutungen über Damenbestellungen? Hat man da nicht schwarze Kassen brauchen können? Die Mafia feiert ihre Feste auch hinter dicken Mauern. Unser Vorstände haben unglaubliche Verluste eingefahren, die man uns immer geschickt verkauft hat. Wie die Bank wirklich dagestanden hat, das hat man nirgends aufgezeigt. Ein bisschen Stolz kann man nur gewesen sein uns hinters Licht geführt zu haben. Aus Gründen des Takts hat man die Schweinereien nicht angesprochen.

Wie die Maden im Speck haben Sie gelebt. Wenn man heute dem Aufsichtsrat sagen müsste, die Vorstände müssen zuerst auf Ihre Pensionen verzichten und dann muss man ihnen auch noch die Schäden verrechnen, die sie verursacht haben, wie oft würden Heger, Wolf und Krämer sagen, da habt ihr Bescheid gewusst, da habt ihr mit unterschrieben, da habt ihr mitgemacht, da war das. Wahrscheinlich würden die Vorstände immer wieder sagen, ihr habt alles gewusst, von uns oder von den Prüfern und ihr habt immer mitgemacht.

Und genauso sagt es heute der Vorstand Johannes Herzog, ihr seid Mitschuld, dass die Vorstände das machen konnten. Ich bin erst 2001 oder 2002 gekommen und habe versucht zu retten was zu retten ist. Nur wir sehen das inzwischen schon auch richtig. Herr Herzog hat nicht versucht die Rechte der Kunden und Mitglieder zu retten, auch er hat nur versucht die Ehre gestimmter Kreise zu retten gleich versucht seine eigene Schäfchen dabei ins Trockene zu bringen. Er hat gleich mit Wolf und Krämer Schulterschluss betrieben, anstatt sie wegen der Feststellung raus zu jagen. Herr Herzog hat geholfen die Betrügereien unterzubuttern, anstatt uns unser Geld zurückzugeben. Und wer das Geld einer Genossenschaft verschenkt, der zeigt, dass er genau aus dem gelichen Holz geschnitzt ist. Somit steht er in den Fußstapfen von Heger, Wolf und Krämer. So ist es halt mit den wechselseitigen Abhängigkeiten. Wie soll man auch Vorstände rauswerfen, die man braucht um selber Vorstand werden zu können. Eine saubere Gesellschaft in der Krausssoldstrasse.

   

Nr. 2265

Ein Mitglied

3. September 2007, 14:33 Uhr

Betreff: Zeitverzögerung

Jetzt ist es anscheinend soweit.
Es kommt zum finalen Treffen. Denn wenn nun nicht aufgeräumt wird, dann kann man unseren ganzen Rechtsstaat vergessen. Klarere Vorwürfe, als in den vorstehenden Beiträgen kann es einfach nicht mehr geben. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt immer noch schläft, dann gehört diese als erste verklagt. Wie es scheint haben Lügen doch kurze Beine. Es war zwar ziemlich knapp, daß nicht alles vertuscht werden konnte. Es gebührt Allen größte Hochachtung und Dank,daß sie die Zivilcourage hatten, sich gegen mafiöse Strukturen und Machtgeflechte aufzulehnen und der Gerechtigkeit ihre Unterstützung zu geben. Nie und nimmer hatte man es für möglich gehalten, daß solche Vorgänge in unserer Bank möglich sind. Ich hoffe, es ist nicht bezeichnend für die ganze Genossenschaftsorganisation.
Der Imageschaden wird die Bank auf viele Jahre hinweg treffen. Dieser immaterielle Schaden kann leider gar nicht beziffert werden und wird aber noch höher sein, als der, den die Gauner im Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsverband materiell verursacht haben.
Es darf keine Zeit mehr verstreichen, bis finale Entscheidungen getroffen werden.
Der materielle und immaterielle Schaden ist sowieso unermeßlich.
Wann werden wenigstens die betrogenen Kunden und Mitglieder entschädigt, damit ein klein wenig Schadensbegrenzung erfolgt. Das entschwundene Vetrauen kann selbst mit der Bezahlung des verursachten Schadens nicht mehr aufgeholt werden. Dies wird ein langwieriger Prozeß werden, bis das Zutrauen der Kunden und Mitglieder wieder vorhanden ist.
Der moralische Schaden, den die Verursacher zu veranworten haben, wird diese aber nicht tangieren.
Die Entscheidung von innen aus der Bank heraus muß kommen. Weitere Zeitverzögerung durch die Beteiligten kann nur mehr das Strafmaß erhöhen.

   

Nr. 2264

Vorstand

3. September 2007, 14:13 Uhr

Betreff: Herr Götzl, es reicht

Herr Götzl wo sind Sie? Es reicht! Ihre Revisoren stecken bis zum Hals mit drin. Wer wird da eigentlich von Ihnen hingeschickt? Man kann die Frage nur verstehen, wenn jemand schreibt, wer hat da die Finger hingestreckt. Dauernd wird auf die Revisionsunterlagen hingewiesen. Die dürften wirklich hochinteressant sein. Was steht drin im Einzelprotokoll zu dem Forderungsnachlass, den dieser Herr Herzog zu verantworten hat? Nehmen Sie einen eisernen Besen und kehren Ihren Laden aus, aber vor allem nehmen Sie endlich diesen Prüfer aus der Bank. Wir müssen ausbaden, was Ihre Leute in Marktredwitz verbockt haben und wir wissen alle, dass Sie diese Internetseite laufend verfolgen. Über 3 Millionen Zugriffe in drei Jahren, es gibt keine schlimmere Negativwerbung als das. Handeln oder weichen, es ist an der Zeit.

   

Nr. 2263

Leser

3. September 2007, 13:38 Uhr

Betreff: Hammer-, hammerhart diese Zusammenhänge

Wenn man das so liest, wer hat da die Finger hingestreckt? Schuld und Begünstigung wegen Untätigkeit, das ist genau die richtige Bezeichnung. Doch was war noch mehr als die Untätigkeit? Stehen hinter den nackten Zahlen noch viel mehr Schweinereien verborgen? Abrechnungsbetrügereien, teilweise schon gerichtlich festgestellt und noch viel mehr? Warum werden einem Kreditnehmer die Sicherheiten abgenommen und sie werden nicht mal verkauft oder versteigert? Sind die Lumpereien tatsächlich viel größer als man es ahnt? Hört die Vorteilsgewährung nicht bei unserem Vorstand Johannes Herzog auf, dem man den Posten zugeschanzt hat? Es ist berechtigt wie in dem Strafantrag nachzufragen, ob das Zusammenspiel dieser Institutionen bei ihrem eigenen Wissen um ihr Mitverschulden die Verfolgung der Einzelverschulden verhindert hat und als Strafvereitlung in vielen Fällen zu bezeichnen ist, bei den gegenseitigen Abhängigkeiten um das Wissen über die anderen Beteiligten.

Hier muss man noch viel tiefer nachbohren. Diesen Herren ist alles zuzutrauen, nur dass nichts aufkommt. Und der ehemalige Prüfer ist der Schlimmste von allen, der hat sich auf dem Vorstandsstuhl an der Sonne geglaubt, die er uns ins triste Fichtelgebirge bringen wollte und gemeint er sei unantastbar. Wann schleicht er sich endlich wieder?

   

Nr. 2262

Anonym

3. September 2007, 12:21 Uhr

Betreff: Strafantrag in Verbindung mit dem aufgezeigten Urteil des OLG Frankfurt

Anonym ……………, den 2. September 2007

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof



Strafantrag wegen

- Untreue im Amt des Vorstandes und Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, sowie Beihilfe aufgrund gesetzlicher Revisionstätigkeit
- Verstöße gegen § 34 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaft, sorgfältige und ordnungsgemäße Geschäftsführung, analog § 41 GenG, Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder
- und Beihilfe zur Strafvereitlung.


1. gegen Mitglieder des Vorstandes der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Karl Krämer und Herrn Johannes Herzog (siehe auch 3.)

2. gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos, Herrn Dr. Hermann Friedl, Herrn Wolf Hartenstein, Herrn Walter Lehner, Herrn Heinz Martini, Herrn Helmut Pöhlmann, Herrn Karl Purucker, Herrn Werner Schelter, Herrn Bernhard Scherzer, Herrn Otto Schoberth und Herrn Peter Träger

3. gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage gegen oben genannte Personen

- wegen Untreue nach § 266 StGB in ihrer Amtsausführung bei der VR-Bank Marktredwitz und der Beratungshandlung als Prüfer und gesetzliche Prüfungsgesellschaft bei der Bank und im Hinblick auf die Amtsübernahme als Vorstand durch Herrn Johannes Herzog,
- Verstöße gegen § 34 Genossenschaftsgesetz (GenG), Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaft, sorgfältige und ordnungsgemäße Geschäftsführung, analog § 41 GenG, Sorgfaltspflicht der Aufsichtsratsmitglieder, u.a. Verzicht auf Genossenschaftsvermögen, wegen Verzicht der Verfolgung von Erstattungsansprüchen gegen Vorstände,
- und Beihilfe zur Strafvereitlung.



Zur Beweisführung ziehe ich heran:

A) Internetseite www.wunsiedeler-kreis.de im Eintrag Nr. 2481 vom 1. September 2007, unter hier klicken..... hinterlegtes Urteil des OLG Frankfurt, AZ 23 U 150/05, verkündet am 20.02.2006.

B) Jahresabschlüsse der betroffenen Bank, speziell dazu Lageberichte der Jahre 2001, 2002 und 2003, hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof

C) Eintrag Nr. 2141 vom 13. Juni 2007der unter A) genannten Internetseite mit hinterlegten Protokollen der Vertreterversammlungen der Bank, speziell der Jahre 2004, 2005 und 2006.

D) Als Beweisquelle nenne ich zusätzlich
- die Protokollbücher des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Bank,
- Protokolle der Prüfungsschlusssitzungen mit den Revisoren des Genossenschaftsverbandes bei der Bank, vorzugsmäßig einzusehen beim Genossenschaftsverband Bayern, wegen Komprimierung der Unterlagen,
- entsprechende Kreditakten und sonstige Kreditunterlagen bei der Bank,
- Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern mit Einzelberichten zu verschiedenen Kreditverhältnissen,
- Organisationsunterlagen der Bank, mit Änderungen seit dem Jahr 2000,
- Aktenkundige Aktennotizen und Vermerke der gesetzlichen Prüfer im Besitz der jeweils aktuell zuständigen Prüfer (auch von früheren Prüfern übergebene Unterlagen)


Auf der genannten Internetseite, wird wie unter A) aufgezeigt, eine Urteil des OLG Frankfurt veröffentlicht, welches sehr explizit die Verpflichtungen eines Vorstandsmitgliedes einer genossenschaftlichen Bank im Hinblick auf Sorgfalts- und Haftungspflichten nach § 34 Genossenschaftsgesetz aufzeigt. Dazu benennt des Genossenschaftsgesetzes in § 41, dass für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder sinngemäß § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder gilt.

Das Urteil weist auf Seite 7 darauf hin, dass oft unzureichender Geschäftsführungskontrolle durch Genossenschaftsmitglieder bestehen würde. Geschäftsführungskontrolle durch Genossenschaftsmitglieder kann jedoch nur vom Aufsichtsrat direkt ausgehen, oder von der Vertreterversammlung, dem höchsten Gremium der genannten Bank, wenn diese auch hinreichend informiert ist. Somit kann man jedoch davon ausgehen, dass der Aufsichtsrat höchste Kontrollpflichten und auch Informationspflichten hat. Ein Verstoß dagegen würde in den Bereich des § 41 Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder fallen.

Die Klägerin im Verfahren, die genossenschaftliche Bank, die sich mit Sicherheit auch vom zuständigen Prüfungsverband beraten ließ, führte an, dass die Gesamtverantwortung - wie aus dem Urteil immer wieder heraus hervor ging aus der Überwachungsverantwortung – der Schadensprävention, also –vorbeugung diene und jeder aus der Gesamtverantwortung heraus die Pflicht hat die Tätigkeit der anderen, hier angeführt Vorstandsmitglieder, ständig kritisch im Blick zu behalten hat. Das Urteil weist mehrfach darauf hin, dass der verurteilte Bankvorstand seinen Überwachungspflichten durch seine Untätigkeit nicht gerecht wurde. Ebenso wird angeführt, dass auch der Aufsichtsrat und der Prüfungsverband eigenständige Verantwortungen haben.

Das Urteil weist aber zusätzlich auch daraufhin, dass in dem vom OLG verhandelten Fall verschiedene Momente bestanden haben, die verschärfte Überwachungspflichten durch den gesamtverantwortlichen beklagten Vorstand hervorrufen mussten. Im Wesentlichen werden im Urteil immer wieder Prüfungsunterlagen, Aktennotizen der Prüfer und Kreditprotokolle genannt, die belastend für den Vorstand aufgeführt werden.

Für den Fall der VR-Bank Marktredwitz eG zeige ich auf, dass auch hier massiv Momente bestanden haben, die verschärft Überwachungspflichten und Präventionsmaßnahmen erforderlich gemacht hätten. Dazu stelle ich den Vergleich mit den Protokollen der Vertreterversammlungen vom 14.10.2004 (einzusehen neben der Internetseite auch beim Registergericht) und der vom 30.06.2005, einzusehen gemäß C), an. Ein massiver Untreueverdacht bis hin zum Betrug gegen die Genossenschaft besteht meines Erachtens in der Information der Vertreter am 30.06.2005 zu einem Kreditfall, in dem in oberflächlichster Art eine schwerwiegende Unterlassung der Sorgfaltspflichten eines Vorstandes als im operativen Kundengeschäft tätiger Vorstand, aber auch der gesamtverantwortlichen sonstigen Vorstände, und zusätzlich auch der Aufsichtsräte und der Prüfer dargestellt wurde. Die Darstellung wurde m.E. so gewählt, weil auch Aufsichtsrat und Prüfung in den Pflichtverletzungen durch ihre Untätigkeit weithin verstrickt waren.

In den unter B) genannten Lageberichten war bereits im Jahr 2001 in einer zusammenfassenden Beurteilung der Lage und Risiken der Bank vermerkt, dass im Kreditgeschäft die latenten Risiken ... in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden sollen, im Umkehrschluss also außerhalb des vertretbarem Rahmens bestanden haben. Weiter steht bereits im Jahr 2001 zum Risikomanagement, dass trotzdem die problemhaften Engagements im Berichtsjahr (2001) stark angestiegen sind. Wie der genossenschaftliche Prüfungsverband, der Genossenschaftsverband Bayern, seine Informationspflichten gegenüber der Vertreterversammlung entgegen den gesetzlichen Bestimmung handhabte, unterstreicht das Protokoll der Vertreterversammlung vom 24.04.2001, ebenfalls hinterlegt beim Registergericht, oder einzusehen wie C), auf Seite 6. Dort gratulierte der Oberrevisor des Verbandes zum Bilanzergebnis absolut irreführend trotz eines Jahresverlustes, und verzichtete beim Vortrag zur von ihm durchgeführten Abstimmung zur Gewinnverwendung auf die im Lagebericht ersichtliche Entnahme von 2 Mio. DM aus den Rücklagen um überhaupt einen Bilanzgewinn ausweisen zu können.

Weder die Vorstände im Gesamten oder auch einzeln, als auch der Aufsichtsrat und auch der Prüfungsverband, haben auf wie in dem aufgezeigten Urteil hingewiesenen Präventionsmaßnahmen bei der VR-Bank Marktredwitz aus der dort sicher bereits prekären Situation heraus hingewirkt und damit ihre Sorgfaltspflichten massiv verletzt. Dies belegen die Hinweise in den Lageberichten der Bank in den Abschlüssen 2002 und 2003, in denen sich der Satz noch zweimal wiederholte: Die problemhaften Engagements sind im Berichtsjahr angestiegen, was sich im Jahr 2003 zusätzlich noch mit dem Attribut erheblich sogar noch deutlich verschärfte. Zudem wurde in diesen beiden Lageberichten ein Vermerk eingebracht, der gesetzlichen Bilanzierungsbestimmungen widerspricht, indem man aufzeigte, dass ungesicherte Kreditteile aller problemhaften Engagements nicht vollständig mit Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten.

Dies alles sind meines Erachten Belege dafür, dass nicht nur die Vorstände alleine, sondern auch Aufsichtsrat und Prüfungsverband ihren eigenen Sorgfaltspflichten im Sinne der Gesetze nicht nachgekommen sind, wie es das Urteil an mehreren Stellen als Begründung nennt. Diese Feststellungen stimmen im Hinblick auf die Vermerke in den Lageberichten bereits Jahre vorher bezüglich der Arbeit der Überwachungsorgane mehr als bedenklich, stützen aber die These der massivsten Verletzung ihrer eigenen Sorgfalts- und Überwachungspflichten und ihrer Mitverantwortung am Dilemma der Bank.

Haarsträubende Pflichtverletzungen mit Verletzung der Überwachungspflichten zeigt sich in dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005, nachdem bereits in der Versammlung im Jahr zuvor, am 14.10.2004 einmalig bekannt gegeben wurde, dass Vorstände gegen § 34 GenG verstoßen hatten und ihnen in der Beurteilung der Prüfer massive Mängel in der Organisation, im Risikomanagement bis hin zur Falschinformation des Aufsichtsrates und zur Falschaufstellung eines Jahresabschluss und letztendlich bis hin zur Absprache der Geschäftsleiterfähigkeiten attestiert wurden.

In dem Urteil geht hervor, dass der verurteilte Überwachungsvorstand und wie teilweise zu entnehmen ist auch bereits zuvor der Marktvorstand bei einem Kredit von 1,5 Mio. DM an die Grenzen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen geraten sind. Auf dieser Basis hat das Gericht entschieden, dass hier bereits notwendige organisatorische Maßnahmen bei einem mit schwierigen Kreditfällen belasteten Kreditinstitut unterblieben sind. Ebenso wäre ein Einschreiten von Mitverantwortlichen notwendig gewesen. Bei der VR-Bank war aber laut dem Protokoll vom 30.06.2005 bei einem ursprünglichen Kreditbetrag von 4,5 Mio. DM kein Risikobewusstsein im Sinne von Sorgfaltspflicht beim Marktvorstand zu erkennen. Genauso wenig wurden aber auch geeignete Maßnahmen von Vorstandskollegen, Aufsichtsrat und gesetzlichen Prüfern gegenüber dem überaus risikogeneigten Vorstand ergriffen, geschweige denn erklärte man am 30.06.2005 ihn überhaupt nicht überwacht zu haben. Man stritt sogar die Verpflichtung dazu ab. Man erklärte sogar, der operative Vorstand hätte von anderen wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmer gewusst als den Vorstandskollegen und Überwachungsgremien vorgelegt wurden. Die Mitverantwortung aus der Untätigkeit der Überwachungsgremien und die Notwendigkeit der Vertuschung durch diese im eigenen Interesse ist schier greifbar.

Wenn dieses Kreditverhältnis bereits bei der Ausreichung nicht rosig war, wenn zum 31.12.2001 das Engagement bei einer Überziehung von 375.000 € stand und im Prüfungsbericht behandelt wurde (und damit auch in den Kreditbesprechungen der Prüfer mit Vorstand und Aufsichtsrat (hierzu D)) und dann weitere 370.000 € an Überziehungen in den folgenden zwei Jahren auflaufen können, dann haben alle Stellen ihre Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Untätigkeit mehr als nur unterstrichen. Die massivste Sorgfaltspflichtverletzung trug am 30.06.2005 aber ein vom Aufsichtsrat beauftragter Anwalt vor, indem er sagte, dass der operative Vorstand über einen langen Zeitraum hinweg Überziehungen zulassen konnte, die laut Protokoll regelmäßig 300 Listseiten füllten und die von den Vorstandskollegen nur gegengezeichnet wurden, ihnen also kenntlich waren, ohne etwas dazu zu unternehmen.

Auf diese unglaublichen Überziehungslisten hatten selbstverständlich auch die Aufsichträte das Recht des Zugriffes und hatten es gelinde gesagt einfach versäumt, oder aber absichtlich unterlassen. Am Schluss des Schreibens schildere ich noch Vorfälle, verursacht durch andere Vorstände, wodurch untermauert wird, dass damit durch wechselseitige Untätigkeit und Unterlassung von gegenseitigen Kontrollen bei der VR-Bank Marktredwitz massiv die Verletzung der Sorgfaltspflichten durch das gesamte Vorstandsgremium begangen wurden und dies von den Aufsichtsgremien ohne Eingriff geduldet war. Die Aufsichtsgremien einschließlich der Prüfer begünstigten damit diese Überziehungssituationen, die sicher mit mehrfachen ungesicherten Kreditsituationen verbunden waren, neben den unerwähnten rechtlichen Problemen daraus. Ein Aufsichtsrat steht in dem zuvor genannten Fall sogar im Verdacht als Steuerberater des Kunden unrichtige wirtschaftliche Unterlagen gefertigt zu haben, was natürlich auch Rückschlüsse zur Bemerkung im Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 ergeben könnte, der Vorstand hat von anderen – wesentlich schlechteren - wirtschaftlichen Verhältnissen gewusst, was somit sogar den Aufsichtsrat mit einschließen würde.

Den Vortrag der Angelegenheit am 30.06.2005 kann man m.E. nach nur als Betrug und Lüge gegenüber den Mitgliedern und Vertretern bezeichnen und als eine Verstärkung des Untreuetatbestandes aller. Bei einem Kreditursprungsbetrag von 4,5 Mio. DM für ein schwierigstes Kreditverhältnis wollten sich sämtliche mitverantwortlichen Vorstandskollegen und Überwachungsorgane aus der Mitschuld für weiter an die 1,5 Mio. DM ungesicherte Überziehungen herausreden und herausmanövrieren. Alleine der Aufsichtsrat wollte darstellen, dass er keine Überwachungspflichten in dem Fall gehabt hätte, sondern nur Überwachungsrechte ab der ominösen Großkreditgrenze nach § 13 KWG, was so sogar vom Prüfer Grothoff noch unterstrichen worden war, aber jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Ein Betrug und eine massiver Untreuetatbestand gegenüber der Genossenschaft von Seiten der Aufsichtsräte und der sicher beratenden Prüfer, einschließlich des heute tätigen Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog, damals noch bei den Prüfern, dürfte dazu der von diesen Kreisen den Vertreter bis dato verschwiegene Dienstaufhebungsvertrag vom 5.08.2004 zwischen dem für das Engagement federführend verantwortlichen Vorstand Manfred Heger und dem Aufsichtsrat gewesen sein, indem auf alle Ansprüche gegen den Vorstand verzichtet worden war, was sogar die Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu § 34 ausschließt.

Dass Aufsichtsrat und Prüfungsverband bis heute nicht von sich aus gewillt sind, solche Zustände zu unterbinden, um über die Mitverantwortung der Vergangenheit nicht sprechen zu müssen, beweist auch der auf der Internetseite vielfach diskutierte Fall Gold, Gold, Gold, der eine ebenso haarsträubende Kreditgewährung durch einen anderen Vorstand mit Blankoausreichung von 800.000 € und Verdachtsmomenten zu mehrfachen Handlungen gegen das Geldwäschegesetz unter Mitwirkung des Vorstandes an vorderster Front beinhaltet, oder auch ein aufgezeigter Forderungsverzicht von 432.000 € vom Frühjahr diesen Jahres durch den heutigen Vorstandsvorsitzenden, der in der Periode der zuvor beschriebenen Vorfälle, wie schon vorher genannt, als Prüfer bei der Bank tätig war. Der Aufsichtsrat betreibt auch hier die Erstattungsansprüche der Bank gegen den Vorstand nicht. Dies ist sicher auch im Interesse des Prüfungsverbandes, der seinen erst kürzlich gewechselten Prüfer nicht beschmutzen will und sich nicht selbst damit offen in die Mitverantwortung stellen will.

Aus dem Verzicht der Geschäftsleiterpflichten, der Überwachungsverpflichtungen, der Präventionsverpflichtungen sind im Zusammenspiel dieser Vorgänge bei der Bank unglaubliche Verluste und Risikosituationen bei der Bank entstanden, die die Verpflichtung aus dem genannten Urteil heraus, zur Vermeidung von Verlusten und zur Gewinnerzielung geradezu konterkarieren. Die Bank musste wie unter C) einzusehen ist in der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 mit Stand 31.12.2004 Eine Kreditrisikobelastung von mindestens 49 Mio. € und mit Stand zum 31.12.2005 ein Belastung aus Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € bekannt geben, wobei man aus der Situation der Lageberichte unter B) davon ausgehen darf, dass diese Werte faktisch auch höher sein können und Kompletabschreibungen der Jahre zuvor eine Gesamtschadenssumme noch weit noch oben katapultieren würde. Das Zusammenspiel dieser Institutionen bei ihrem eigenen Wissen um ihr Mitverschulden verhindert die Verfolgung der Einzelverschulden und ist meines Erachtens verstärkt als Strafvereitlung in vielen Fällen zu bezeichnen und dies auch in den jeweiligen gegenseitigen Abhängigkeiten um das Wissen über die anderen Beteiligten.

Ich beantrage, ja ich fordere die Überprüfung der Vorgänge bei der VR-Bank Marktredwitz, wie es das Urteil und somit auch die Rechtsprechung fordert.

   

Nr. 2261

Ernst

2. September 2007, 08:47 Uhr

Betreff: Warum hat man über die Sache Forderungsverzicht von Herzog nicht gesprochen?

War um hat man auf der Vertreterversammlung nicht über den Forderungsverzicht durch Johannes Herzog geredet? Kommt das auch in drei oder vier Jahren aufs Tablett. Wie man die Sache Gold, Gold, Gold, komplett verbockt hat, da ist gerade über Flex geredet worden und jetzt redet man über Gold, Gold, Gold und vertuscht die Angelegenheit am Berg in Wunsiedel. Wenn die Anzeigen und Strafanträge anlaufen, dann werden sich auch die Aufsichtsräte und Prüfer umschauen müssen, ob sie noch Zeugen sein dürfen oder selbst Beklagte. Wer von den Dingen weiß und sie verheimlicht, wechselt die Seite.

   

Nr. 2260

Insider

1. September 2007, 15:01 Uhr

Betreff: Ein Urteil des OLG Frankfurt zur Haftung des Vorstandes

Im Anhang hier klicken..... zeigen wir ein Urteil auf über die Haftungsverpflichtung der Vorstände bei Genossenschaftsbanken. Es ging um einen Schaden von 336 T€ die der Vorstand nach einer Fusion dem neuen Institut ersetzen musste. Der Vorstand war aber nicht der Vorstand der den Kredit bearbeitete und betreute, sondern der Vorstandskollege. Man kann schwer annehmen, das der Verband dort schwer darauf gedrängt hat, den Vorstand in Haftung zu nehmen. Auch streicht das Urteil im Verhältnis zu den Herren Marth und Dittrich heraus, dass ein Beschluss einer General- oder Vertreterversammlung auch dann notwendig ist, wenn der Schaden beim übernommenen Institut entstanden ist.

Wir wollen das Urteil Ihnen als Leser schnellstmöglich zur Kenntnis bringen, damit Sie Ihre Schlüsse selbst ziehen können. Neben den eingangs beschriebenen Punkten wird hier sehr viel deutlich, wie die Rechtsprechung es sieht, mit Vorstandsverantwortung, Kontrolle im Vorstand und durch den Aufsichtsrat und Verantwortung durch die genossenschaftlichen Prüfer.

Vielleicht machen sich die Herren in Marktredwitz über dieses Urteil auch manches bewusst. Die Prüfer haben es den Aufsichtsräten sicher nicht von sich aus zur Verfügung gestellt. Kleine Stichpunkte im Verhältnis zur VR-Bank Marktredwitz mögen aber im Bezug auf Kompetenzeinräumung, Hinweise aus schwierigen Kreditverhältnissen heraus und daraus sich ergebende Überwachungsverpflichtungen aller Beteiligten (oder nachträgliche Genehmigung von 300 Seiten Überziehungen pro Monat bei der VR-Bank gemäß Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005) schon erlaubt sein. Hier dürften sich doch Hunderte oder gar Tausende von Ansprüchen direkt gegen die Vorstände ergeben haben, die nicht in einem Fall durchgezogen wurden. Alleine das geht wieder zu Lasten von Untreue und Sorgfaltspflicht der Aufsichtsräte und der Prüfer, die nie aufs Tablett gekommen sind, denn sie haben kein Recht auf diese Ansprüche zu verzichten, wie es das Genossenschaftsgesetz. So steht es im Genossenschaftsgesetz und so hat die Rechtssprechung entschieden. Und weil das bei der VR-Bank nicht der Fall ist, darum muss es der Staatsanwalt tun.

Man kann einfach nur der Meinung sein, dass über so ein Urteil immer wieder klar wird, umso größer der Schaden wie bei der VR-Bank mit den 50 Millionen € im Verhältnis zu den 336 T€, umso mehr stecken die mit drin, die den Schaden vermeiden müssten, was man sicher auch auf die VR-Bank rückschließen darf. Also umso größer der Schaden umso größer das Risiko aus dem Verfolgungsinteresse heraus, dass nichts geschieht und der Teppich für den großen Besen angehoben wird. Das Urteil weißt klar darauf hin, dass die genossenschaftliche Pflichtprüfung dem Schutz der Einlagen zu dienen hat und dem weitern Gläubigerschutz und das da die Kontrollen der Mitglieder über die Vertreterversammlungen unzureichend wären. Das müsse die gesetzliche Prüfung ausgleichen. Was hat die gesetzliche Prüfung in Marktredwitz in dieser Hinsicht ausgeglichen, doch nur ihre eigenen Interessensspielchen und Machtdemonstrationen.

Wenn also Interessenkonflikte bei den Prüfungsverbänden bestehen, so müssen sich die genossenschaftlichen Verbände auf die Interessenvertretung der Banken und Mitglieder zurückziehen und die Prüfung unabhängigen Einrichtungen, die vielleicht sogar fachlich besser qualifiziert sind, überlassen.

Halten Sie durch beim Lesen dieses Schockers.

   

Nr. 2259

Franz

1. September 2007, 10:07 Uhr

Betreff: Gemeingefährdende Kreditpraxis bei der VR-Bank und nur ein einziger Gewinner Namens Johannes Herzog

Was passiert mit einem Bankkunden, den man plötzlich damit bezeichnet, er sei ein latent gefährdetes Kreditverhältnis, oder man müsse seinen Kredit "wertberichtigen"? Was passiert mit einer Firma, wenn sie da drin steckt? Haben Heger, Wolf und Krämer dann erst recht Überziehungen zugelassen, damit man zum Schluss alles zerschlagen kann. War Flex am Anfang schon ein latent gefährdetest Kreditverhältnis? Wann war Karl N. ein gefährdetes Kreditverhältnis? Ist es aber für die Kunden schon eine Gefahr nur bei der Bank um einen Kredit nach zu fragen? Wird man da beraten oder schauen die gleich was zu holen ist?

Die Internetseite und das Gewafel von dem Herr Herzog wegen Vertauen ist ein Witz. Ausgenommen haben Sie uns hinter unserem Rücken mit Stichtagsverzinsung und Wertstellungsbetrügereien. Und da wollen sich die noch als große Förderer darstellen. Was ist passiert mit dem FC Wacker, wie geht es dem Südring Selb. Ich hab gehört, dass bei der Überziehung Gold, Gold, Gold von den Firmenkonten sogar noch Fußballgehälter ausgezahlt worden sind. Also haben die Bankmitglieder über die Verluste noch die Vereinsvorstände aus dem Feuer geholt. Sponsoring der Bank durch Überziehungskompetenz des Vorstandes, kann man das so nennen? Hat der mitangeklagte Trainer das nicht vergessen? Und da will der Vorstand Wolf sagen, er kannte den Sportfreund N. nicht? Und das sagt er auch noch vor Gericht.

Nur die Prüfer hat das auch nicht gejuckt. Musste man ja niemand sagen, was man selber gesehen hat. Reinhold W. wurde als Beifahrer auf den Vorstandssessel gebraucht und verwendet, da konnte man doch keine Geldwäscheanzeige gegen ihn abgeben, oder gar eine wegen Untreue wie bei Marth und Dittrich. Und für den Staatsanwalt war es ja auch in Ordnung, dass Reinhold Wolf mit dem Goldstaub ja nur sein Geld zurück haben wollte – angeblich. Der Staatsanwalt hätte tatsächlich wörtlich gesagt ‚sein Geld’ und nicht das der Bank. War Geld aus dem Verkauf von sicherungsübereigneten Maschinen vielleicht auch sein Geld, wenn er und seine Vorstandskollegen nie was gesagt haben und bis heut einschließlich allen Nachfolgern behaupten, die Bank hat alles korrekt abgewickelt?

Wir brauchen uns im Land vor der feinen Gesellschaft nicht zu fürchten. Hier bei uns haben wir genug von der Sorte und sie scheinen sich an der Spitze der VR-Bank zu sammeln. Die Sache Slowenien mit Manfred Heger und seinem Helfer Peter Träger stinkt genauso zum Himmel. Wer weiß was da für Gelder raus gezogen worden sind, von denen niemand was ahnt, oder wissen darf.

Wo war der Prüfer, der heute Vorstand sein will. Jetzt haut er die Kreditkunden in die Pfanne. Kredite, die eine normal handelnder Bänker niemals heraus geben hätte dürfen. Aber marktdynamisch, das heißt doch wachstumswütig. Herr Herzog haben Sie es auch gemacht wie Heger, Wolf und Krämer, die Kunden zuerst gelockt mit Versprechungen und dann abgezockt. solange, bis die keine Muck mehr gemacht haben. Haben Sie die Vorstände auch ins Messer laufen lassen und mit ihnen die Aufsichtsräte, anstatt rechtzeitig dafür zu sorgen, dass fähige Leute hin kommen? Dass es gar keine andere Wahl mehr gab als Sie einzustellen? Wollten Sie der einzige Gewinner aus dem ganzen Schlamassel sein? Danach sieht es aus und nichts anderes. Haben Sie gar Ihre Münchner Exkollegen mit im Sack, mit den nicht gebuchten Wertberichtigungen und was sonst noch alles? Haben Sie geglaubt, Sie haben die Herren Aufsichtsräte so im Sack, dass Sie einen unangenehmen Kredit auch dadurch los werden könnten, in dem Sie einfach unser Geld verschenkt haben? Jetzt haben wir wirklich den Bock als Gärtner. Aber so nicht mein Herr. Ihre Beweggründe, Ihr Intrigen, Ihre Machenschaften werden schonungslos aufgedeckt und das umso mehr als Sie mit Ihren Leuten vom Verband versuchen die zu verstecken.

   

Nr. 2258

Anonym

31. August 2007, 17:46 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen Wertberichtigungen von 27,4 Mio. €

Anonym ……………, den 31. August 2007

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof



Strafantrag wegen Untreue im Amt des Vorstandes und Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95631 Marktredwitz, sowie Beihilfe aufgrund gesetzlicher Revisionstätigkeit

1. gegen Mitglieder des Vorstandes der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf, Herrn Karl Krämer und Herrn Johannes Herzog (siehe auch 3.)

2. gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos, Herrn Dr. Hermann Friedl, Herrn Wolf Hartenstein, Herrn Walter Lehner, Herrn Heinz Martini, Herrn Helmut Pöhlmann, Herrn Karl Purucker, Herrn Werner Schelter, Herrn Bernhard Scherzer, Herrn Otto Schoberth und Herrn Peter Träger

3. gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage gegen oben genannte Personen

wegen Untreue nach § 266 StGB in ihrer Amtsausführung bei der VR-Bank Marktredwitz und der Beratungshandlung als Prüfer und gesetzliche Prüfungsgesellschaft bei der Bank und im Hinblick auf die Amtsübernahme als Vorstand durch Herrn Johannes Herzog, wegen gemeingefährdender Kreditpraxis und Gefährdung des Vermögens der VR-Bank Marktredwitz eG.


Zum Vergleich stelle ich vorab die Situation bei der Sparkasse Tirschenreuth dar, bei der aufgrund Meldungen in verschiedenen Zeitungen Ermittlungen gegen die Vorstände geführt wurden, nachdem bei einem Bilanzvolumen von nahe 900 Mio. € Wertberichtigungen im Kreditbereich von 30 Mio. € entstanden sind.

Der Vorstandssprecher der VR-Bank teilte dem höchsten Gremium der Bank, der Vertreterversammlung am 29.06.2006 mit, dass für eine Bilanzsumme von 443 Mio. € zum 31.12.2005 Wertberichtigungen von 27,4 Mio. € bestanden haben. Ob alle Wertberichtigungen auch tatsächlich gebildet waren, die Summe also nicht noch höher gewesen wäre, ist fraglich, da die Bank unter Genehmigung der Wirtschaftsprüfung des Genossenschaftsverbandes noch in den Lageberichten zu den Jahresabschlüssen der Jahre 2002 und 2003 davon berichtete, dass nicht alle notwendigen Wertberichtigungen gebildet werden konnten. Innerhalb von zirka 10 Jahren ist aus den Abschlüssen und den Bekanntgaben anlässlich der Vertreterversammlungen der Bank mindestens 50 Mio. € als Kreditverluste zu verzeichnen gewesen? Bruttowerte sind aus den Prüfungsberichten des Genossenschaftsverbandes zu ersehen, in den Anlagen vorhanden sind, die letztlich in den Jahresabschlüssen der genossenschaftlichen Banken münden, die selbst als Anlagen der Prüfungsberichte bezeichnet werden.

Die Arbeit der Vorstände, sowie des Aufsichtsrates der Bank, aber auch der gesetzlichen Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern, dürfte damit sämtlichen Sorgfaltspflichten nach § 34 des Genossenschaftsgesetzes zuwider laufen. Das beim Amtsgericht Hof hinterlegte Protokoll zur Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 legt der Öffentlichkeit sonst nicht genannte Verschuldungstatbestände der Vorstände deutlich offen. Es belegt mit vielen anderen Unterlagen aber auch die Untätigkeit des satzungsmäßigen Aufsichtsorganes der Kreditgenossenschaft und die Untätigkeit in diesen Felder durch die genossenschaftlichen Prüfer.

Praktiken, die die Kreditverluste begründen sind in diesem Protokoll aus der Beurteilung der grundlegenden Arbeit der Vorstände durch die Prüfer zu diesem Zeitpunkt, aber auch aus der Behandlung eines in der Öffentlichkeit unter Flex bezeichneten Kreditengagementes zu ersehen, welches in höchst unzureichender Form den Vertretern in der Versammlung vom 30.06.2005 vorgetragen wurden. Hier steht der Verdacht in der Öffentlichkeit, dass ein Aufsichtsratsmitglied als Steuerberater der Kreditnehmer Abschlüsse der Kunden falsch, bzw. verbessert, dargestellt hatte um Kreditgewährung, oder Kreditfortführung zu ermöglichen. Den Vertretern wurde in keiner Weise Bereicherungsmöglichkeiten, bzw. mögliche Verdachtsmomente durch den betreuenden Vorstand erläutert.

Dieser Vorstand wurde entgegen der Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes zu § 34 von allen Ansprüchen durch den Aufsichtsrat freigestellt, was der Gesetzeskommentar als nicht möglich erläutert. Der Vorstand gewährte über drei Jahre hinweg ungesicherte Überziehungen in diesem Kreditverhältnis von 375.000 € bis 746.000 €. Dies belegt auch, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungspflichten für als schwierig erkannte Kreditverhältnisse nicht wahr genommen hat. Die Überziehungspraktik hätte zudem durch die gesetzlichen Prüfer unverzüglich unterbunden werden müssen, bis hin zum Entzug der Geschäftsleitereignung der Vorstände nach §§ 32 und 33 Kreditwesengesetz (KWG).

Des weitern wurde einem anderen Vorstand die Ausreichung eines ungesicherten Kreditengagementes in Höhe von 800.000 € ermöglicht, welches selbstverständlich in die Verantwortung des Vorstandes und seiner Kollegen fällt, aber auch die Verantwortung des Aufsichtsgremiums für die desolate Organisation der Bank und die mangelnde Überwachung durch den Aufsichtsrat selbst klar herausstellt. In einer Aussage dieses Vorstandes vor dem Amtsgericht Wunsiedel am 11. Juli 2007 trat zutage, dass er unbegrenzt Möglichkeit und Kompetenz hatte sogar Auszahlungen an den Kunden für Schmier- und Bestechungsgelder in bar mit 35.000 €, 65.000 US-$ und 70.000 € und zusätzlich außerhalb der Geschäftszeiten mit nachträglicher Vornahme von Buchungen hatte. Diese Gelder sollten laut gerichtlicher Aussage des Vorstandes die Kreditrückführung über einen Goldtransfer aus Guinea nach Deutschland mit 100 KG gewährleisten. Eine Handlung im Sinne jeglicher Sorgfaltspflicht ist hier wohl auszuschließen. Die Hinweis der Unterstützung durch Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung wird dadurch verschärft, dass mit größter Wahrscheinlichkeit Meldungen nach dem Geldwäschegesetz unterblieben sind und durch Revision und Aufsichtsrat auch nicht gefordert wurden, obwohl dieser Personenkreis von den Vorgängen Kenntnis bekamen.

Die durch die Bank zum 31.12.2005 genannten Einzelwertberichtigung beziffern, dass zirka 10 % der Kundenforderungen der Wertberichtigung unterworfen waren. Die Wertberichtigungen betrugen somit das Dreifache der verdienten Rücklagen (in Bankkreisen als versteuertes Eigenkapital genannt) betrugen. Neben einer Untreue gegen das Bankvermögen bedeutet dies auch, dass über die Kreditpraktiken jede 10. Mark oder Euro abschreibungswürdig waren und damit sogar ein massives Gefährdungspotential gegenüber der Kundschaft alleine durch die Zusammenarbeit mit dieser Bank ohne die geforderte Organisation und Risikowaltung bestand. Dieser Wert beträgt somit in Relation das Doppelte der Sparkasse Tirschenreuth, die mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg belegt ist.

Warum die Aufsichtsorgane mit Aktenzeichen J...... bei der Staatsanwaltschaft Hof aber gegen ausgeschiedene Vorstände der über Fusion übernommenen Raiffeisenbank Arzberg-Selb vorgegangen sind und nicht gegen die Vorstände der ehemaligen RV-Bank Marktredwitz unterstreicht zusätzlich die unerlaubte Parteinahme für diese Seite.

   

Nr. 2257

Aus ...

31. August 2007, 14:44 Uhr

Betreff: Keiner ist unschuldig, jeder hat davon gewusst und hätte es verhindern können

Alle sind sie mitschuldig, nicht nur die Vorstände, auch die Prüfer des Verbandes in erster Linie und keiner der Aufsichtsräte ist unschuldig. Bei wie vielen Krediten haben sie zustimmen müssen, die wie Flex oder Gold, Gold, Gold oder der von Manfred Bleil in Wunsiedel gelaufen ist? Unzählige wahrscheinlich. Entweder ist es darum gegangen, ob die Vorstände Mist gebaut haben oder ob sie sich gar verbrecherisch betätigt haben. Was war das mit Flex und Slowenien und Österreich? War das Betrug an der Bank, Untreue war es mit Sicherheit, wenn man 4,5 Millionen an Kredit herausgibt, der schon bei der Auszahlung nicht rosig ist. Einen nicht rosigen Kredit in so einer Höhe gewährt man nicht, da kann man es nicht mehr gut meinen, wie es Manfred Heger darstellen wollte. Und von einem Kredit mit 4,5 Millionen wissen die Prüfer und wissen auch die Aufsichtsräte. Wenn man dann von Ampel gelb und rot redet, wie es gemacht wurde, dann belügt man die Vertreter und mit ihnen die Mitglieder schamlos, vor allem wenn man auf der anderen Seite sagt, dass schon die ersten Überziehungen im Prüfungsbericht drin gestanden waren mit 375.000 € im Jahr 2001. Und das belegt zusätzlich, dass der Kredit von Anfang an keine Markt Überziehung vertragen hat.

Nur der Misthaufen, den die Herren miteinander aufgeworfen haben ist so hoch, dass man darin auch nicht gräbt, wenn nur einer betroffen sein könnte. Die Gabel könnte ganz andere Vorgängen aufdecken, die dem der anderen unangenehme Fälle aufdecken wollte, selbst gefährlich werden könnte. Dass der Aufsichtsrat auch noch Steuerberater war und die reklamierten Flexscheiben trotzdem noch in die Kundenbilanz als normaler Warenbestand reingeschrieben hat, dass passt absolut ins Bild. Anstatt Heger und Träger miteinander raus zu schmeißen und den Schaden von ihnen beiden zurückzufordern, hat man lieber alles unter den Teppich kehren wollen und sich den Dienstaufhebungsvertrag ohne jegliche gegenseitige Ansprüche ausgedacht. Bloß vor der gesetzlichen Prüfung kann man so eine Sauerei kaum verbergen, also der nächste Kuhhandel und en Prüfer zum Vorstand gemacht. Damit schweißt man sich noch enger zusammen.

Das man neben zu aber Marth und Dittrich aus Arzberg verknacken wollte, dass man bei Reinhold Wolf bei anscheinenden Straftaten in Guinea auch noch den Geldgeber spielen lässt, nach dem auch er Geschäfte ohne Bonitätsprüfung finanziert hat, unrealistische Geschäfte mit 800.000 € blanko bedient, dass ist dann nur noch die Nuance zum bösen Spiel. Warum das nicht auch noch, man steckt doch schon so tief drin. Also nur nichts nach außen dringen lassen, maueren und blocken und Gras drüber wachsen lassen. Es ist wie beim Mikadospiel, wer sich rührt, der hat verloren. Nun ist diesen Kreisen große Ratlosigkeit und so lässt man die VR-Bank lieber noch tiefer rutschen, bevor man heute die Entscheidung fällt, den Prüfer von damals, für seine Untreuehandlung von heute mit dem Verzicht auf 430.000 € zu belangen. Es könnte ja immer noch was im Misthaufen losgetreten werden. Und es könnte ja sogar alles zusammenfallen.

   

Nr. 2256

Ernst

30. August 2007, 08:38 Uhr

Betreff: Warum hat man über die Sache Forderungsverzicht von Herzog nicht gesprochen?

War um hat man auf der Vertreterversammlung nicht über den Forderungsverzicht durch Johannes Herzog geredet? Kommt das auch in drei oder vier Jahren aufs Tablett. Wie man die Sache Gold, Gold, Gold, komplett verbockt hat, da ist gerade über Flex geredet worden und jetzt redet man über Gold, Gold, Gold und vertuscht die Angelegenheit am Berg in Wunsiedel. Wenn die Anzeigen und Strafanträge anlaufen, dann werden sich auch die Aufsichtsräte und Prüfer umschauen müssen, ob sie noch Zeugen sein dürfen oder selbst Beklagte. Wer von den Dingen weiß und sie verheimlicht, wechselt die Seite.

   

Nr. 2255

Empörter

29. August 2007, 12:01 Uhr

Betreff: Welche unglaublichen Sauereien sind die Treppenstufen der Karriere des Herrn Herzog?

Man kann nur mit wachsendem Zorn dieses Gästebuch noch lesen. Welche unglaublichen Sauereien sind die Treppenstufen zur Karriere des Prüfers Johannes Herzog zum heutigen Vorstand der VR-Bank Marktredwitz? Wenn man es zwischen den Zeilen lesen kann, dann wollte er wahrscheinlich noch größer raus kommen und als Vorstand zur VR-Bank Hof fusionieren. Dann wäre Marktredwitz vielleicht in der Bedeutungslosigkeit untergegangen und in Vergessenheit geraten.

Warum sagt uns Herr Herzog nicht, dass man die Arzberger Vorstände Marth und Dittrich angezeigt hat und warum? Warum sagt er uns nicht, dass man gegen die Rechtsanwaltskanzlei einen Prozess führt, die im Fall Flex beauftragt war? Ist er mitten drin in den Schweinereien, weil er so beharrlich schweigt? Seinem Lächeln ist nicht zu trauen.

Bilanzbetrug bei der Bank und Bilanzbetrug bei Kunden? Warum hat man es zugelassen, dass Manfred Heger bei Flex die Insolvenzfristen verpasst hat? Muss man die Staatsanwaltschaften zusätzlich darauf hinweisen, dass man sich erzählt, Manfred Heger hätte auf den Firmenkonten in Österreich zugriff gehabt? Muss man darauf aufmerksam machen, dass man neben Untreue vielleicht direkt wegen Betrug ermitteln sollte? Muss man darauf hinweisen, dass Gelder eventuell in Heger’schen Familienunternehmen in Österreich angekommen sein könnten?

Warum also schweigt der ehemalige Prüfer? Muss man das Zusammenspiel zwischen diesen unfähigen Vorständen bei der VR-Bank, oder vorher RV-Bank und zuvor noch Raiffeisenbank und Volksbank alleine und dem Verband unter ganz neuem Licht sehen, einem Licht, dass wirklich dem Fass den Boden ausschlagen könnte?

Warum werden diese Vorstände von den Prüfern nicht wegen Untreue angezeigt? Was ist ihre Rückversicherung? Warum schädigt man den Fichtelgebirgskreis über so eine Arbeit dieser Bankführung obwohl man die Unfähigkeit von ihnen in Prüfungsberichte schreibt? Geht der Skandal bis in die oberste Spitze der Türkenstraße in München?

Hier bei uns, bei der VR-Bank Marktredwitz, wer hat da wen in der Hand? Der alte Vorstand die Prüfer, der heutige Vorstand den Aufsichtsrat von früher oder der Aufsichtsrat den heutigen Vorstand, weil beide drin hängen? Es ist an der Zeit den Saustall komplett auszumisten. Das geht von innen nicht mehr bei den gegenseitigen Abhängigkeiten, das geht nur noch von außen.

   

Nr. 2254

Sehr nahe

28. August 2007, 15:53 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Manfred Heger und Aufsichtsrat Peter Träger und die Prüfer

Anonym ...., den 28. August 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg,
Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München

und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof


Strafantrag wegen Untreue bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz gegen
Herrn Manfred Heger, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bank und
Herrn Peter Träger, Mitglied des Aufsichtsrates der Bank sowie
Herrn Johannes Herzog und Herrn Raimund Grothoff, gesetzliche Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München

im Zusammenhang mit dem Kreditfall ....., der auf der Vertreterversammlung der Bank vom 30.06.2005 wegen eines Regressanspruches gegen das Vorstandsmitglied Manfred Heger behandelt, aber nicht namentlich genannt wurde.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich stelle Strafantrag vor folgendem Hintergrund, der mir wie nachfolgend geschildert bekannt gegeben wurde. Unterlagen können dazu mit eingesehen werden über das Internet, Seite www.wunsiedeler-kreis.de, Link Gästebuch, Eintrag Nr. 2137 (Protokolle von Vertreterversammlung der Bank, u.a. auch das vom 30.06.2005) und die Unterlagen des Genossenschaftsregisters beim Amtsgericht Hof.

Laut meiner Kenntnis wurde den Vertretern am 30.06.2005 wesentliche Erkenntnisse verschwiegen, welche dem gesamten Aufsichtsrat und auch den gesetzlichen Prüfung bekannt sein mussten. Den Vertreter wurde gemäß Protokollseite 10 gesagt, dass der Kredit bereits bei der letzten Ausreichung im Jahr 2000 nicht als rosig bezeichnet wurde. Der Anlage 4 zum Protokoll zur Versammlung wurde die Seite 3 mit der Kreditsumme nicht beigefügt, was ich als beabsichtigt unterstelle. Ebenso wurde nur ein Schaden aus Überziehungen in Höhe von 1,121 Mio. € dargestellt und nicht auf einen Schaden aus der gesamten Forderung an den Firmenkomplex hingewiesen. Diese dürfte sich in Summe aber als wesentlich höher ergeben, was auch aus einer Nachfrage eines besser informierten Vertreters auf Seite 11, unten, nach einer Schadenssumme von 2,6 Mio. € geschlossen werden kann.

Auch wenn die Versammlung, verschuldet durch ungenügende Aufklärung durch Aufsichtsrat und genossenschaftliche Prüfung und in Unkenntnis des genauen Schadens, auf einen Regress gegen den Vorstand verzichtete, stelle ich trotzdem einen Strafantrag wegen Untreu, da bei einem nicht rosigen Kreditverhältnis in Höhe von 4,5 Mio. DM keine Überziehungen zugelassen werden dürfen, die den aufgezeigten Betrag von 1,121 Mio. € ausmachen dürfen. Hierfür reicht die Studie der Kommentierung der erfolgten Rechtsprechungen zu § 34 GenG vollkommen aus um diesen Strafantrag zu begründen.

Angefangen vom Verschwiegen des tatsächlichen Schadens aus dem Kreditfall bis hin zum gesamten Vortrag des Regressanspruches gegen den Vorstand oder auch seinen Kollegen spiegelt sich das Mitwirken und die Beihilfe zur Untreuhandlung wieder. Hierzu gibt es aber im Besonderen im Falle des Aufsichtsrates Peter Träger einen weiteren Zusammenhang, der die Dinge aufhellen müsste. Herr Träger war Steuerberater des durch die Bank finanzierten Firmenkomplexes. Die Firmen im Bereich der VR-Bank Marktredwitz waren rein mit Vermarktung und Handel betraut. Produziert wurde in Slowenien. So sollte die große deutsche Handelskette ..... mit einem Großauftrag mit Trennscheiben (Flexscheiben) in großem Stil beliefert werden. Obwohl aber die Handelskette die Ware erfolgreich als absolut fehlerhaft reklamierte und somit als wertlos erkannte, wurde nach meiner Information diese Ware in Abschlüssen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der Firmen als voll werthaltig aufgenommen und diese Auswertungen und Bilanzen sollen bei der Bank durch den Vorstand als Unterlagen zur Bonität der Firmen herangezogen worden sein. Sogar der Firmeninhaber soll seine nach § 18 KWG geforderte Unterschrift darunter verweigert haben. Das Ziel könnte auf Bankseite nur gewesen sein die Position des Vorstandes aus dem Kreditverhältnis heraus nicht zu gefährden, die Fortführung des Kreditengagements zu gewährleisten, aber auch mit der Folge, dass dadurch unverzüglich notwendige Maßnahmen durch die Bank unterblieben sind und dass daraus weitere Schäden aus anwachsenden Kontostände ermöglicht worden wären und eine notwendige Insolvenz der Firmen verzögert worden sein könnte.

Wie mir nun bekannt geworden ist, gibt es durch die Prüfer des Genossenschaftsverbandes eigene gesammelte Unterlagen zur Prüfung der Kreditverhältnisse, die ich beantrage zur Prüfung der Sache mit heranzuziehen. Die Vorgänge können den gesetzlichen Prüfern unter Leitung von Herrn Grothoff und Herrn Herzog nicht verborgen geblieben sein, aber der Öffentlichkeit und den Mitgliedern vorenthalten worden sein.

   

Nr. 2253

Hannelore

28. August 2007, 05:10 Uhr

Betreff: Es müsste doch eine Selbstverständlichkeit sein die Gelder zurück zu zahlen

Zum Beitrag 2254

Wenn im Krämerladen oder im Supermarkt heute ein Kunde reklamiert, dann ist es Gang und Gäbe, dem Kunden mindestens das Geld zurückzugeben. Für die RV-Bank Marktredwitz scheint das nicht zu gelten. Wenn es aufkommt dass man die Kunden gelöffelt hat, dann macht man rum, redet sich raus auf Verjährung oder dass so ein Anspruch noch nie gestellt wurde, anstatt fair mit dem Kunden umzugehen.

Ich würde mich an Herrn Heidels Stelle schämen wenn im Internet das Urteil veröffentlicht wäre, dass man verleugnet. Oder hat ihn der Exprüfer Herzog angelogen, weil in den ersten Wochen war Herr Heidel anscheinend mit vielen anderen Sachen beschäftigt, mit denen er nicht gerechnet hat. Vielleicht musste er sich auch erst schlau machen, was das für einen jungen Vorstand für Folgen haben kann, wenn man dem Kollegen soviel uneingeschränktes Vertrauen gibt und eine Vermögensaufgabe von an die 450.000 € mit eingeht?

   

Nr. 2252

Aus dem Genossenschaftsbereich

27. August 2007, 16:41 Uhr

Betreff: Traut sich der Staatsanwalt wirklich einmal an die Unterlagen der Revisoren?

Muss man den Ermittlungsbehörden wirklich sagen, dass es im Bereich der genossenschaftlichen Banken keine genaueren und aufschlussreicheren Unterlagen als die der Revisoren gibt. Hier gibt es zu jedem geprüften Kreditverhältnis eigene Unterlagen und Aktennotizen, die man in aller Regel nicht mal der Bank zeigt. So verwundert es schon, dass zu den Bestechungs- und Schmiergeldsachen im Fall Gold, Gold, Gold nicht auch die Prüfer aussagen mussten, oder ihre Ordner für die Ermittlungen zur Verfügung stellen mussten. Warum wird der Vorstand einer Bank nicht sofort wegen Unzuverlässigkeit abberufen, wenn man die Auszahlung dieser Beträge festgestellt hat? Hier haben doch die Prüfer einen Plan gehabt, warum man dass nicht getan hat? Nicht nur Reinhold Wolf muss man hier eine Beteiligung unterstellen. Man ist fast geneigt zu glauben, dass er von dem Staub in Gelb aus Guniea gern etwas in ein eigens Kübelchen schütten hätte lassen wollen. Warum Herr Herzog, warum Herr Grothoff haben sie diese Transaktionen durch gehen lassen? Darf ein solcher Vorstand weiter arbeiten? Das war doch nur dankt ihrer Gnaden möglich, oder besser gesagt dank ihrer persönlich verfolgten Ziele.

Warum erhält Reinhold Wolf heute überhaupt seine Vorstandspension? Verdankt er sie den Prüfern, weil Herr Herzog ihm seinen Vorstandposten verdankt? Und so hat man im Februar diesen Jahres auch noch 430.000 € in den Wind geschossen, mehr als man 17.000 Mitglieder für die Bereitstellung des Kapitals der Bank an Dividende geben wollte. Ist das Vorteilsnahme auf dem Misthaufen der eigenen Arbeit? Mit wem hat es Manfred Heger denn nur gut gemeint, als er den nicht rosigen Kredit von 4,5 Mio. DM um 1,5 Mio. auch noch überziehen hat lassen? Dass es Sinn gemacht hätte den Regress durchzuziehen, dass haben die Verbandsprüfer an anderer Stelle und bei viel harmloseren Angelegenheiten doch gezeigt. Allein dass man verschwiegen hatte, dass man im Jahr 2003 gegen Marth und Dittrich aus Arzberg vorgegangen ist, ist schon eine Lüge an sich gegenüber den Vertreter gewesen, wenn man bei Heger, Wolf und Krämer ganz anders argumentiert hat.

Aber wo der Genossenschaftsverband dabei ist, heiligt der Zweck die Mittel. Die Zügel der Vorschriften hat man selbst in der Hand und das Maß des Bundesaufsichtsamtes ist das, was nach außen dringt. Wertstellungsmanipulationen werden danach beurteilt, ob sie der Bank nützlich sind und ob der kleine Kunde darüber gefährlich werden kann. Vereinzelte Urteile kann man gerne ignorieren, sie werden im Bewusstsein der Masse kaum wahrgenommen. Und untergegangene Kreditnehmer sind meist so klein, dass sie nicht mal mehr piep sagen können. Und im Fichtelgebirge kann auch noch die regionale Lage herhalten. Warum sich also für diese Leute stark machen. Viel mehr bringt es ein sich um die Machtverhältnisse zu bemühen. So ist es ratsam sich nach Vorständen umzuschauen, die dieses Spielchen auch mitspielen. Keine Querdenker oder Aufmüpfige. Wie kann Manfred Heger im Marketing und Werbeausschuss des Verbandes etwas positiv bewirkt haben, wenn man sich seine eigenen Ergebnisse vergegenwärtigt. Und so braucht man in den Verbandsgremien auch die Lienentreuen und nicht die Unbequemen.

Also Ermittlungsbehörden, Schränke und Ordner der Prüfer aufmachen, da steht mehr drin als in den Kreditakten und Bilanzordnern der Bank selber. Und weil Johannes Herzog dadurch soviel mehr weiß als viele andere und sich die notwendigen Unterlagen sicher rechtzeitig kopiert hat, darum traut sich keiner was an seinem Kittel zu flicken. Nur seine Prüferkollegen müssen zu Waldeslust doch auch interne Vermerke gemacht haben, bevor sie das Einzelprüfungsprotokoll erstellt haben. Oder verschiebt man die Angelegenheit entgegen den gesetzlichen Vorgaben wieder ins nächste Jahr, anstatt sie noch in der Bilanz 2006 bewältigt zu haben? War das Ergebnis darin, gut gemacht Johannes, oder eher Erschrecken, aber man will es nicht ändern? Denn wie er Prüfer war hat man doch auch gesagt diese und diese Wertberichtigung, die bringen wir in dem Jahr nicht mehr unter, aber wenn Manfred Heger freiwillig geht und einer von uns aufrücken darf, dann manchen wir den Weg frei, frei für die Sauereien und wir bringen dem Horst Pausch vielleicht auch noch den Aufhebungsvertrag mit, der zwar gegen das Genossenschaftsgesetz verstößt, aber das merkt sowie so keiner und zum Schluss setzen wir uns noch oben drauf im Thronsaal der Bank.

   

Nr. 2251

Anonym

27. August 2007, 15:11 Uhr

Betreff: Anzeige gegen Verbandsvorstand und Prüfer wegen Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München
Telefax: 089/5597-4125

Strafantrag wegen Bilanzbetrug bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

gegen Revisionsdirektor Hilkenbach, des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München,
weitere Zeichner des Bilanzbestätigungsvermerkes der genannten Bank des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München vom 11.10.2004 auf dem Jahresabschluss 2003 der genannten Bank,
sowie Zeichner des Bilanzbestätigungsvermerkes der genannten Bank auf dem Jahresabschluss 2002 der genannten Bank,
Prüfer des Genossenschaftsverbands Bayern e.V., Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog,

sowie die Vorstandsmitglieder Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer der VR-Bank Marktredwitz eG


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafantrag wegen gemeinsam begangenem Bilanzbetrug mindestens in den Jahresabschlüssen 2002 und 2003 der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz.

Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., sowie die den gesetzlich erforderlichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsverbandes unterzeichnenden Verbandsmitarbeiter und Verbandsvorstände haben an der Erstellung von Jahresabschlüssen der Bank mindestens in diesen beiden Jahren mitgewirkt, die den Bankbilanzierungsrichtlinien und dem Handelsgesetzbuch zuwider gelaufen sind. Aus diesen falschen Bilanzierungen könnten zudem massive steuerliche Begünstigen für die Bank entstanden sein, in dem Verluste in nachfolgende Geschäftsjahre verlagert wurden und damit in anderen Steuerperioden zu massiven Steuerersparnisse geführt haben können.

Auch die Vorschriften zu § 13 Kreditwesengesetz (KWG) und § 49 Genossenschaftsgesetz (GenG) dürften dadurch betroffen gewesen sein.

Auf Seite 3 des Lageberichtes zum Jahresabschluss 2002 wird unter ‚II. Darstellung der Lage und der Risiken der künftigen Entwicklung’ ausgeführt: „Die ungesicherten Kreditteile aller problematischen Engagements können nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven abgedeckt werden.“ Aus Seite 3 des Lageberichtes zum Jahresabschluss 2003 steht an gleicher Stelle der selbe Satz nur geändert in „ ... Kreditteile der problembehaftenen Engagements ...“.

Bankbilanzierungsrichtlinien und einschlägige Gesetze fordern Bilanzierung von Sach- und Vermögenswerten nicht über einem tatsächlich nachhaltig realisierbarem Wert. Die Ordnungsmäßigkeit und die Richtigkeit dazu bestätigt der Prüfungsverband aber wörtlich im Bilanzbestätigungsvermerk, wodurch Kunden, Gläubiger, Mitglieder, Fiskus und interessierte Dritte wissentlich falsch ins Bild gesetzt wurden, dadurch dass von der Bank und der gesetzlichen Prüfung erkannte notwendige Wertberichtigungen im Forderungsbereich mindestens in diesen beiden Jahren nicht abgesetzt wurden und dies in den Lageberichten sogar bestätigt wurde. Die Abschlüsse sind beim Registergericht Hof hinterlegt.

Die steuerliche Wirkung ergibt sich daraus, dass die Bank im Jahr 2003 keine ertragssteuerliche Belastung auswies und für das Jahr 2002 eine vergleichsweise sehr niedrige. Somit konnte eine Verschiebung der Wertberichtigungen in Folgejahre auch nur mit einem für die Bank positiven steuerlichen Effekt verbunden sein.

Weiter beantrage ich die Überprüfung, ob der im Zusammenhang mit einem zweifelhaft gewordenen Kreditverhältnis stehende Kauf des Nebengebäudes der Bank, genannt HOMA-Gebäude, im Jahr 2003 ebenfalls zu überhöhten Werten erfolgte, damit ein positiver Bilanzeffekt erzielt wurde und auch aus einer steuerlich neutralen Situation in diesem Jahr für die Zukunft Steuerersparnisse erzielt worden sein könnten.

Im Zusammenhang mit dem KWG und dem GenG wurden damit die unterlassenen Wertberichtigungen und eventuell auch durch im Zusammenhang mit einem zu hoch dargestellte Gebäudeerwerb die Rücklagen der Bank unrichtig dargestellt, weil ein sonst sich im Jahr 2002 ergebender und im Jahr 2003 deutlich höherer Verlust diesen nicht gegengerechnet worden sind. Damit wäre der Bank überhöhte Berechnungsgrundlagen für die Kreditlinien, einschließlich Höchstkreditgewährung nach diesen Gesetzen ermöglicht worden. Die gesetzlichen Vorschriften hierzu sollen Risiken an die Kapitalkraft eines Bankinstitutes koppeln. Dieser gesetzlichen Vorgabe wurde durch die unerlaubten Bilanzierungspraktiken mit Hilfe der Verbandsprüfer ebenfalls entgegen gehandelt.

Ich stelle den Strafantrag gegen die Verbandsmitarbeiter vor dem Hintergrund, dass ohne sie der Bilanzbestätigungsvermerk nicht möglich gewesen wäre und die Bankbilanz ohne diesen Vermerk faktisch nicht genehmigt hätte werden können. Über den erteilten Bestätigungsvermerk, verbunden mit der unterlassenen Unterrichtung der Vertreterversammlung wurde dies erst möglich gemacht. Es ist zu bemerken, dass mit dem Jahresabschluss 2003 der Vorstandsvorsitzende der Bank wegen nicht bekannt gegebener Vorgänge sein Amt aufgeben musste, dass aber der beteiligte Prüfer, Herr Johannes Herzog im Nachgang diese Position bei der Bank besetzte. Damit ist aus der falschen Bilanzierung bei der Bank auch noch ein Vorteil für einen Verbandsmitarbeiter entstanden.

Mit freundlichen Grüßen
...

   

Nr. 2250

Wissender

27. August 2007, 12:40 Uhr

Betreff: Litanei der Sünden und Mitverantwortung

Hier ein Litanei von Sünden bei der VR-Bank Marktredwitz und ihrer Vorgängerinstitute in den letzten 20 Jahren, für die sich der Genossenschaftsverband Bayern in jedem einzelnen Fall mitschuldig und mitverantwortlich zeichnen muss:

- Praktik der Stichtagsverzinsung bei Darlehensverträgen bei der Raiffeisenbank Marktredwitz-Selb und bei der Volksbank Fichtelgebirge in Selb unter Verwendung unerlaubter Vertragsklauseln. (Belastung der Kreditrate durchwegs am 1. und Gutschrift auf dem Darlehenskonto am 30. des Monats), laut Karl Krämer mindestens ab dem Jahr 1985;
- Belastung von Darlehensauszahlung in den Darlehenskonten bei den beiden Banken über Wertstellungseingriff durchwegs mindestens einen Tag vor der tatsächlich durchgeführten Buchung bis in unserer Jahrzehnt hinein;
- Fusion der Volksbank im Fichtelgebirge Selb zur von Rudolf Heger geführten Raiffeisenbank Marktredwitz, wobei die sanierte Volksbank noch die besseren Kapitalwerte hatte, als die Hegerbank. Damit Ausweitung der Kreditkompetenzen und der Machtfülle für nachweislich ungeeignete Vorstände;
- Praktik der Wertstellungsmanipulation bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb, von der nun gutachterlicherseits festgestellt teilweise über 60 % bestimmter ertragserhöhender Bereiche im KK- und Girobereich betroffen waren;
- Unterlassung der Aufklärung der Kunden bei Wechsel der Stichtagsverzinsung gemäß gerichtlicher Anordnung, was bis zum Ordnungsgeldverfahren führte ;
- Fusion der Raiffeisenbank Arzberg-Selb mit der Raiffeisenbank Schöneck im Vogtland. Entfernung der Hauptstellen der Bank über deutsche Straßen zu den neuen Geschäftsstellen zwischen 80 und 90 Kilometer und über Tschechien zwischen 50 und 70 Kilometer, gab es keine geeigneteren Partner als die RB Arzberg?
- Weitere Fusionen zur Raiffeisenbank Arzberg in den 90-er Jahren;
- Verschiedenste Verstöße der RV-Bank Marktredwitz-Selb in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), z.B. Verwendung unerlaubter Bürgschaftsklauseln;
- Katastrophale Entwicklung der Eigenkapitalsituation bis zur Fusion der Banken im Jahr 200, bei ungebremstem und unkalkulierbarem Wachstumsdenken und unglaublicher Risikobereitschaft der Vorstände und der Aufsichtsräte;
- Unterlassung der Aufklärung über Bilanzverlust der RV-Bank Marktredwitz-Selb und Rücklageentnahme von 2 Mio. DM zur Verlustdeckung, Gratulation des Oberrevisor zum Bilanzergebnis mit Hinweis auf einen richtigen Weg;
- Vermerk im ersten Lagebericht der neuen Bank: Risikolage ist in einen vertretbaren Rahmen zu führen;
- Vermerke in den Lageberichten 2002 und 2003: Notwendige Einzelwertberichtigungen konnten nicht mehr vollständig gebildet werden, damit Abschlüsse der Bank massiv unkorrekt (?), Hinweise auf Verstoß gegen das strenge Niederstwertprinzip nach den Bilanzrichtlinien;
- In den Jahren 1999 und 2000 Ausreichung des Kreditengagements Flex in Höhe von 4,5 Mio. DM, bei Beurteilung nicht rosig; Überziehung des Engagements zum 31.12.2001 bereits von 733.436 DM (375 T€) und Vermerk im Prüfungsbericht;
- Überziehung des Engagements am 31.12.2002 erhöht um 657.858 DM (336 T€) laut Folienvortrag am 30.06.2005, auf nun 1.391.294 DM (711 T€) und Steigerung zum Ende 2002 auf 1.458.520 DM (745.729 €);
- Versemmelung der Insolvenzbeantragung in Slowenien durch den Vorstand Heger ohne ihn dafür unverzüglich in die Verantwortung zu nehmen;
- Von 2002 bis November 2003, Aufbau des ungesicherten Kredites in der Verantwortung von Reinhold Wolf im später als Gold, Gold, Gold bezeichneten Fall auf ungesichert 800.000 € (1.565.664 DM). Auszahlung von Schmiergeldern und Bestechungsgelder, die am 11. Juli 2007 mit 30.000 €, 65.000 US-$ und 70.000 € neben den Reisekosten von jeweils mindesten 10.000 € benannt wurden;
- Augenscheinlich Verzicht unter Aufsicht der gesetzlichen Prüfer auf gesetzlich geforderte Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz, dabei Auszahlung von 70.000 € noch am 25. Juni 2004 außerhalb der normalen Geschäftszeiten;
- Dienstaufhebungsvertrag vom 5.08.2004 mit Manfred Heger bei nach dem Genossenschaftsgesetz unerlaubtem Verzicht auf Ansprüche der Bank gegen Mitarbeiter (Vorstände) einer Genossenschaft;
- wahrscheinlich sehr ähnliche Dienstaufhebung mit Karl Krämer im Mai 2006;
- Abhaltung der Alibivertreterversammlung zum Regress gegen Manfred Heger am 30.06.2005 unter Verzicht auf tatsächlich aufklärende Informationen im Fall Flex und Verzicht auf Hinweis auf alle anderen von Manfred Heger und seinen Vorstandskollegen verschuldeten Verluste. Kein Hinweis durch die Aufsichtsräte und die genossenschaftlichen Prüfer auf den Inhalt des Aufhebungsvertrages;
- Zuvor im Jahr 2004 bereits Feststellung massivster Dienstpflichtverletzungen bei der gesetzlichen Prüfung bis hin zur schlimmen Situation der Organisation der Bank und der Darstellung der Unfähigkeit der Vorstände mit Verstößen gegen § 34 GenG (Sorgfaltspflichten);
- Im Frühjahr 2005 Abweisung von über 30 befähigten Bewerbern für die Vorstandsposition; Belassung von Reinhold Wolf und Karl Krämer im Vorstandsamt um die Wartezeit des Prüfers Johannes Herzog überbrücken zu können;
- Am 29.06.2006, Eingeständnis von Vorstand Reinhold Wolf von an die 50 Mio. € latentem Kreditrisiko zum Jahresende 2004 und bestehenden Einzelwertberichtigungen von 27,4 Mio. € zum Jahresende 2005;
- Dabei Antrittsrede mit hochtrabenden Versprechen des Gesamtprokuristen Johannes Herzog;
- Jahresabschlüsse der Bank von 2000 bis 2006 ohne steuerlichen Ertrag (dami operatives Ergebnis in dieser zeit gleich Null);
- Stützung der Bank und der Dividendenzahlung weiter durch Rücklageentnahmen und Auflösung von stillen Reserven, i.d.R. Beteiligungserlöse;
- Vertreterversammlung 2007, Vortrag von Regress gegen ehemalige Vorstände über den Fall Gold, Gold, Gold bei Unterlassung von Hinweis auf alle anderen Verluste, Schuldzuweisung ausschließlich an Kunden;
- Unterlassung jemals auf die unglaublichen Kreditverluste von mindesten 100.000.000 DM (50 Mio. €), verschuldet durch Vorstand, Aufsichtsrat und auch gesetzliche Prüfung hinzuweisen;
- Unterlassung besorgniserregenden Vorgängen nachzugehen, wie der Sicherheitenabholung in der Ludwigstraße in Wunsiedel, mit verbundenem verursachtem Umweltschaden, bis hin zur möglichen persönlichen Bereicherung beteiligter Bankbediensteter (-vorstände);
- Erhellung der tatsächlichen Vorgänge anhand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Wunsiedel; Auszahlung ungesicherter Kredite mit der Hoffnung durch Schmier- und Bestechungsgeld über Goldlieferungen aus Afrika den Kredit zurückzubekommen; hierzu sogar Hinweise auf Absprachen zwischen Banker und Kunden hier durch Beiträge im Gästebuch;
- Verzicht auf Vermögen der Bank durch den ehemaligen Prüfer und neuen Vorstand der Bank Johannes Herzog durch unberechtigte Aufgabe von Sicherheiten und damit Schaden von ca. 430.000 € für die Bank;
- Verzicht durch Vorstand und Aufsichtsrat, sowie gesetzliche Prüfer, diesen Fall der Vertreterversammlung vorzutragen;
- Untreueanzeige gegen die Vorstände Marth und Dittrich der Raiffeisenbank Arzberg, die im Fusionsvertrag vom Jahr 2001 beiden Vertreterversammlungen als Vorstandsmitglieder mit zur Wahl gestellt wurden, aber Verzicht von Untreueverfahren, gegen die Vorstände Heger, Wolf, Krämer, sowie auch jetzt Johannes Herzog.

Dies sind alles nur Sachen, die hier im Gästebuch diskutiert wurden. Unzählige Vorfälle dürften in den Unterlagen der Bank schlummern, von denen nur Eingeweihte wissen. Für bestimmte Kreise wäre es sicher eine Katastrophe, wenn diese Dinge an die Öffentlichkeit geraten würden. Nur vier Kreditfälle aus der Summe der Wahnsinnsverluste wurden jemals angesprochen und das nie freiwillig. So muss alleine immer wieder daran erinnert werden, was zur Zeit bekannt ist. Sicher fehlt auch da in der aufgeführten Liste ein ganz gehöriger Teil.

   

Nr. 2249

Fritz

26. August 2007, 23:32 Uhr

Betreff: Bruder Johannes

Hallo Herr Herzog, nach alldem, was im Beitrag vorher geschildert wird, weitere Fragen an Sie persönlich:
Sie behaupten von sich integer zu sein, na gut, was aber ist mit dem Versprechen, den geprellten Genossen , geprellt durch falsche Zinsanpassung, durch manipulierte Wertstellungen, durch gesetzwidrige Gebühren,und so weiter? Die zuviel berechneten Beträge wollten Sie doch längst zurückbezahlt haben, oder?
Herr Herzog, lassen Sie sich gesagt sein, kein Frieden ohne Gerechtigkeit!
Als Exprüfer wissen Sie Bescheid. Sie können sich nicht rausreden.
Demnächst, so haben wir beschlossen, werden wir in unregelmäßigen Abständen wohl eine Zeitung herausbringen, in der wir den Genossen und der Bevölkerung Hintergründe und Fakten über die VR Bank veröffentlichen. Angefangen von ihren Abrechnungsmanipulationen bis hin zu den Versuchen Deligierte zu beeinflußen und Vorstände mit Freibriefen zu versehen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Sparer und auch die Kreditnehmer der Bank zu warnen.
Die Verhandlungen mit verschiedenen Druckereien laufen, das günstigste Angebot kommt derzeit aus Tschechien. Schließlich wollen wir die ersten drei Folgen gratis an die Bevölkerung abgeben. Sie Herr Herzog haben das alleine zu verantworten!
Einen aufrechten Vertreter Ihrer Zunft kann man Sie wohl nicht nennen.
Schönen Abend noch.

sIE hERR hERZOG HABEN DAS SELBST ZU VERANTWORTEN

   

Nr. 2248

Wissender Beobachter

26. August 2007, 13:04 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2468, Fragen und Antworten nach den Großen

Werter Eintragender in Nr. 2468, wer solche Fragen stellt, der kennt selber auch Antworten. Beantworten Sie also bitte die Fragen, die Sie hier aufgeworfen haben. Selbstverständlich geht es bei der VR-Bank in Marktredwitz um Groß und Klein. Warum wird bei der Sparkasse Tirschenreuth bei 30 Millionen Wertberichtigungen die Bank auf den Kopf gestellt und bei der VR-Bank in Marktredwitz nicht? Es ist mit allen Händen, mit allen Sinnen greifbar, dass bei dieser Volks- und Raiffeisenbank die Beteiligten durch ihr Wissen über ungeheuere Dinge geschützt sind. Der Aufhebungsvertrag für Manfred Heger unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche spricht dafür Bände. Die VR-Bank in Marktredwitz ist ein Pulverfass. Wenn es explodiert könnte ein Kettenreaktion ausgelöst werden, die bis in die höchsten Ebenen den Genossenschaftsverbandes Bayern reichen würde. Altverbandspräsident Wilhelm Frankenberger könnte als tragische Figur in dieses Spiel zurück geholt werden. Nicht die Nähe zum Kunden war der Garant der Sicherheit für die Vorstände und in erster Linie der Familie Heger, sondern eine engste Beziehung nach München in die Türkenstraße. Und Manfred Heger hat es anscheinend bestens verstanden Gefälligkeiten und Präsente zu streuen, die geschickt Abhängigkeiten aufgebaut haben, die es ihm erlaubten seine dubiosen Geschäfte weiter zu betreiben.

Warum sagt heute der ehemalige Prüfer nicht ehrlich, dass man gegen die Beratergesellschaft von Manfred Heger im Fall Flex einen Prozess führt? Warum geht man aber nicht gegen diesen Vorstand vor, wenn man schon gegen die Arzberger Vorstände Untreueanzeigen abgegeben hat? Riecht es nicht gar danach, dass Manfred Heger sich im Ausland auch noch selbst bereichert haben könnte? Warum wird das nicht untersucht? Könnte es sein, dass man über solche Nachforschungen ganz andere Dinge erfahren könnte? Was ist mit Immobilienaktivitäten in Marktredwitz in den 90-er Jahren durch die Bank. Könnte es sein, dass plötzlich Namen von Verbandsleuten auftauchen? Was ist mit dem US-Fonds, den die Bank vertrieben hat und wo sogar die Vorstände selbst nach Amerika geflogen sind? Was ist die Rolle des Zweigstellenleiters und seines Schwiegervaters dazu?

Wie viele Menschen wurden von der VR-Bank Marktredwitz in Not gebracht, mit wie vielen wurde rücksichtslos verfahren, wie es der Fall in Wunsiedel klar aufzeigt? Der Deckmantel hiefür waren die Prüfer und die Verstrickungen zum Verband in München. Kein Vorstand einer seriösen Bank könnte sich halten, wenn er 430.000 € einfach herschenkt. Bei der VR-Bank in Marktredwitz ist es möglich. Und der Vorstand, der dieses auch noch mit gestaltet und eingefädelt hat, der war auch noch der Prüfer zu der Zeit, als man Manfred Heger trotz Überziehungen von sage und schreibe 746.000 € (nahe 1,5 Mio. DM) die eindeutig feststehende Untreue nicht zur Last legte, oder auch Reinhold Wolf den ungesicherten Kredit von 800.000 € (knapp 1,6 Mio. DM) nicht, neben latenten Kreditrisiken der gesamten Bank in nicht vertretbarem Rahmen (Lagebericht 2001) und nicht gebildeten Einzelwertberichtigungen, weil die Bilanzen sonst geplatzt wären (Lageberichte 2002 und 2003) und zum 31. Dezember 2004 bezifferten latenten Kreditrisiken von an die 50 Mio. € und 27,4 Mio. € (komplett gebildeten !?) Wertberichtigungen im Jahr 2005.

Darum geht die Schuld hoch bis in die Spitze des Genossenschaftsverbandes, der dies anscheinend billigend, vielleicht sogar selbst steuernd unterstützte. Es geht wahrscheinlich um das Prüfungsmonopol, das wackeln würde, wenn man es offen zugeben würde. Und auch das BaFin hat jeden Prüfungsbericht mit den Einzelprüfungsprotokollen zu Flex, zu Gold, Gold, Gold, zu unzähligen Risikokrediten, die mit Einzelprüfungsprotokollen dargestellt worden sind, mit allen Berichten zur katastrophalen Risikolage der Bank nicht nur in einem Jahr, sondern über einen langen Zeitraum hinweg, gesehen. Es endet nicht einmal in der Türkenstraße in München mit der Mitverantwortung. Dies ist heute das Federkissen, des neuen Vorstandes Johannes Herzog, dessen einzige Aufgabe es war, den Übergang von der Ära Heger so zu gestalten, dass von den unsäglichen Machenschaften nichts, aber auch gar nichts ans Licht der Öffentlichkeit kommen sollte. Dafür wurde ihm jegliche Handhabe gegeben. Die Handhabe, selbst zu entscheiden, wann Gesetze, wie das Geldwäschegesetz zum Beispiel, das Handelsgesetz und die Bankbilanzierungsrichtlinien, das Strafgesetzbuch (?) für die Bank angewendet werden sollten, oder wann man darüber hinwegsehen durfte. Alles darauf ausgerichtet, dass mit ihm selbst der Vertuscher als Vorstand auf dem Stuhl Heger Platz nimmt. Wenn die Bombe platzt könnte der Landkreis Wunsiedel zum weißen Fleck ohne Genossenschaftsbank werden. Dass es keine Schmidt-Bank mehr geben könnte, konnte man sich auch nicht vorstellen.

Man kann nur auffordern, dass Leute die von den unglaublichsten Dingen wissen, wie beispielsweise von gleichzeitigem Schwimmbadbau und Bankenbau, dies öffentlich kund tun um die Geheimhaltung in der Kraußoldstraße aufzubrechen. Vor Ort muss man zeigen, dass man sich mit diesen Leuten nicht solidarisiert, sondern die Machenschaften schonungslos benennt.

   

Nr. 2247

Anonym

25. August 2007, 15:05 Uhr

Betreff: Die Kleinen hängt man, die Großen ???????

Es ist zwar in Ordnung, den Prüfer seine Prüfungstätigkeit und deren Ordnungsmäßigkeit vorzuwerfen.
Ihr solltet euch aber nicht immer nur an die "Kleinen" halten, sondern auch nachfragen, warum der Prüfer so gehandelt hat.
Ihr solltet Fragen stellen und vielleicht Antworten suchen ob es wahr ist, dass insbesondere den "Heger-Clan" große freundschaftliche Beziehungen mit dem damaligen Präsidenten des Genossenschaftsverband Bayern verbunden haben.
Ihr solltet fragen stellen und vielleicht Antworten suchen, ob es wahr ist dass auch Revisionsdirektor Hilkenbach zu diesen engen Freundschaftskreis gezählt hat.
Ihr solltet Fragen stellen und vielleicht Antworten suchen ob es wahr sein könnte dass im internen Kreis dabei auch Prüfer zu finden waren.
Ihr solltet Fragen stellen und vielleicht Antworten suchen, was es mit Geschenken für VIP Freunde auf sich hat.
Und ihr solltet Fragen stellen und vielleicht Antworten suchen, was eine im nahen östlichen Ausland beheimate Blaskapelle dabei zu suchen hat.

Nicht immer nur auf die Kleinen bezogen, sondern auch auf die "Großen"

   

Nr. 2246

Beobachter

25. August 2007, 13:13 Uhr

Betreff: Der Bock als Gärtner

Darf eine Bank einen Kredit ausreichen, wenn er schon bei der Auszahlung fragwürdig ist? Die Antwort hat das Urteil gegen den Banker Dr. Schmidt in Hof gegeben. Würde er nicht als Förderer der Region behandelt und wäre er noch nicht so alt, wie wäre das Urteil gegen ihn wohl dann ausgefallen? So hat Reinhold Wolf noch im letzten Jahr für die VR-Bank Marktredwitz von latenten Kreditrisiken in Höhe von fast 50 Millionen € gesprochen, wo man schon die gleiche Summe in den Vorjahren abgeschrieben hatte. Wie viele dieser Kredite wurden nicht nach ihrer ausreichen Kapitaldienstfähigkeit und Bonität geprüft? Die Revisoren, darunter Johannes Herzog, haben festgestellt, dass es keine geordnete Kreditorganisation und kein geeignetes Risikomanagement bei der VR-Bank gegeben hat. Warum haben sie das nicht schon mit der Fusion zwingend gefordert oder war dies eine Hoppla-hopp-Aktion, eine Notfusion, die man den Vertretern als historisch verkauft hat?

Wer als Prüfer nicht für die notwendigen Regelungen sorgt, dem steht die Rolle des Retter wirklich nicht zu. Herr Herzog steht schwer im Verdacht die 17.000 Mitglieder, die tausende an Kreditkunden, für seine eigenen Karriereleiter im Stich gelassen zu haben. Not in kleinen und mittleren Betrieben, Gefährdung von Arbeitsplätzen in einer gebeutelten Region, Vernichtung von Privatvermögen durch unsauberes Kreditgebaren, so erfährt man nun die Arbeit von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. Und der ehemalige Prüfer gesellt sich in ihre Mitte, verspricht das Blaue vom Himmel oder die Sonne am Horizont und hat nicht den Mut zu sagen, warum er sich nicht geneigt sah, die Überziehung bei Flex durch Manfred Heger schon im Jahr 2002 zu unterbinden, obwohl man das im Prüfungsbericht festhalten musste, oder warum man dann an der Dienstaufhebung mit Manfred Heger im Jahr 2004 arbeitete und Reinhold Wolf auch noch zur selben Zeit 70.000 € für die Bestechung in Afrika auszahlen ließ? Warum hat die Revision die Verdachtsanzeigen zum Geldwäschegesetz in diesem Fall nicht gefordert? Warum Herr Herzog? Passte es nicht in die Pläne? War man sich so sicher, dass niemand außer Herrn Herzog und Herrn Grothoff und seinen Prüferkollegen jemals wieder diese Vorgänge kontrollieren würden?

So wie die Prüfer es schon Ende der 90-er Jahre sehen haben müssen, dass diese Vorstände die Bank nur in den Keller ziehen, so wie man sie mit dem Unterdrücken der fälligen Einzelwertberichtigungen unterstützte, so wie man vielleicht auch noch im Verbandsinteresse auf den Hinweise des wahrscheinlich bahnbrechenden Prozesses um die Wertstellungen jeden Eintrag in den Abschlüssen wegließ, geschweige denn von einer Risikovorsorge hierfür, so kann man gar nicht mehr deutlicher die Parteinahme für die alten Vorstände hervor heben.

Die Talfahrt mit Herr Herzog hat sich nur verschärft, die Kunden zahlen mit den Mitteln heim die ihnen bleiben, die kalte Schulter gegenüber der VR-Bank. Und das wird sich mit Herr Herzog nicht ändern, bis die Bank in die Bedeutungslosigkeit abgerutscht ist. Die angekündigte Marktführerschaft dieses Mannes bei seinem ersten Auftritt bei einer Vertreterversammlung am 29.06.2006 passt in die Schaumschlägerei von ihm kann nur noch müdes Lächeln hervorrufen. Wer glaubt die schwierigste Kredite wieder abbauen zu können, die er selbst zuerst größtenteils verhindern hätte müssen, der wird nur noch so empfunden, als ob man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Dass er auch als Vorstand noch glaubte unertappt bleiben zu können, beweist der Forderungsverzicht bei der Waldeslust. Und so fehlt ihm jeglicher Mut hinzutreten, für was er die Verantwortung trägt, ob es nun die Zusage zur Bekanntgabe von Bilanzzahlen ist, oder heute, wo die Bank im Jahr 2007 steht und wo es hinläuft im Kundengeschäft, aber auch mit der Ertragssituation der VR-Bank Marktredwitz.

   

Nr. 2245

Insider

24. August 2007, 16:46 Uhr

Betreff: Traurige Figur Johannes Herzog

Fällt das Kartenhaus zusammen, auf dem der Vorstand der VR-Bank Johannes Herzog seine Pläne aufgebaut hatte. Unbescholten stellte er sich dar, als Retter der Bank, mit Versprechen des Aufbruchs. Warum haben ihm aber die Kunden dies nicht abgenommen? Aber genau die sind der Gradmesser der Vertrauens und die haben ihm anscheinend schwer verübelt, dass er sich bei den alten Vorständen einreihte. Die Kunden der Region haben erkannt, dass Reinhold Wolf und Karl Krämer genauso Schuld waren wie auch Manfred Heger. Wer den Vormittag in Radio Ramasuri mitverfolgte, der hat den ehemaligen Prüfer durchschaut, wie er sich über die anderen aufschwingen wollte und vermitteln wollte, wie er die Sonne ins Triste Sechsämterland bringen wollte. So etwas kommt nicht gut an, wenn man die Menschen für dumm verkaufen will. Versprechungen zum HOMA-Gebäude, wo man glauben machen wollte Geld spiele keine Rolle, verbunden mit Kürzungen bei den Zweigstellen, eine Telefonnummer für alles, das hat nicht nach Ausbau der Service oder nach der versprochenen Nähe ausgeschaut.

Doch dieses Jahr hat es nun klüppel dick gebracht für Herrn Herzog. Wie konnte er das auf sich laden, dass er auf so einen Batzen Geld in einem Kreditfall verzichtet hat. Über diesen Vorgang hat er schlimmste Abläufe im Hintergrund aufgezeigt. Er hat vermittelt, dass es nicht um Recht geht, sondern um Interessen und Verbindungen, die die schützen, die die Strippen ziehen. Er hat vermittelt, dass Prüfer ihre Exkollegen natürlich dann stützen, wenn der Verband für die Vorstandsbesetzung wesentlich mit verantwortlich war.

Auch wenn die Vertreterversammlung eigentlich im Sinne von Vorstand, Aufsichtsrat und Verband gelaufen ist, es sieht so aus, als ob das Ergebnis bei den Kunden und Mitgliedern wiederum ganz anders gesehen wurde. Es ist nicht gut angekommen, dass man die Vergangenheit wieder nur in Schubladen stecken wollte, als sie zu bewältigen. Und es hat natürlich auch seine Wirkung, wenn man in einer gebeutelten Region mit großen Lettern lesen muss, dass Millionenverluste von den Vorständen verschuldet nicht verfolgt werden. Und die Menschen haben erkannt, dass der erste Freispruch bereits von den genossenschaftlichen Prüfern stammte, aus dessen Reihen Herr Herzog stammt. Und die Menschen haben erkannt, dass dieser Freispruch für die alten Vorstände auch sehr eng mit dem zusammen hängen könnte, dass genau dieser Mann nun Vorstand der Bank war.

Letztendlich haben die Menschen aber auch erkannt, dass zu diesem Freispruch für die Vorstände ganz andere Dinge dazu gehörten, wie die, dass Manfred Heger sich nicht darum bemüht hatte, in dem Kreditfall Flex Schaden von der Bank zu wenden, dass man fast vermuten konnte, da wurden faule Dinge gar nicht angesprochen. Man konnte meinen hier haben sich unfähigste Vorstände ihre eigenen Schlösser bauen dürfen und eine schlechtes Umfeld für ihre katastrophale Arbeit heranziehen dürfen. Man hatte den Eindruck es wäre auf dieser Ebene ein Nährboden für ungesetzliche Vorgänge, was nicht nur in der Verwicklung der Bank auch noch in die BMW-Affäre zum Ausdruck kam.

Was aber über die Vorgänge um den Fall Gold, Gold, Gold zutage kam, wo man annehmen musste, Herr herzog hat auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes deswegen verzichtet, weil er Reinhold Wolf dringend als Wegbegleiter auf den Vorstandssessel benötigte hat vielleicht die letzten Zweifler auf die Seite geschlagen, dass Herr Herzog mit seinem Ehemaligen Kollegen Raimund Grothoff vor allem nicht die Interessen der Mitglieder vertreten hatte, sondern in erster Linie seinen eigenen.

   

Nr. 2244

Mitglied

24. August 2007, 15:49 Uhr

Betreff: War das einzige Ziel des Verbandes einen eigenen Vorstand zu installieren?

Die Schuld am Dilemma der VR-Bank Marktredwitz trägt in erster Linie der bayerische Genossenschaftsverband mit. Die Bank war aufgrund ihrer Risikolage (latente Risiken bereits im Jahr 2001 als nicht im vertretbaren Rahmen deklariert) miserable Rücklagenausstattung und katastrophale Ergebniswerte mit Sicherheit laufend als Risikobank erkannt worden. Aber man hat damals schon sogar bei einem Verlust der Bank vor den Vertretern zur Bilanz gratuliert. Ist dieses protokollarisch festgehaltenen Verhalten eines Oberrevisors nicht unglaublich und unfassbar?

Alleine daraus kann man ersehen, dass die Vertreter niemals so informiert wurden, wie es sich alleine aus der hier veröffentlichten Kommentierung zum Sorgfaltsparagraphen Nr. 34 des Genossenschaftsgesetzes ersehen lässt, gefordert wird. Der Verband fühlt sich außerhalb jeder rechtlichen Verpflichtung, weil er sich selbst keiner Kontrolle unterziehne muss. Eigene Fehler einzuräumen, das kommt nicht in Frage. So steht heute der Landkreis Wunsiedel in den bayerischen Zeitungen als der mit der schlimmsten Zukunftsperspektive. Was bewirken aber staatliche Unterstützungen in eine Region, in der die Genossenschaftsbank, die unter normalen Umständen einen Marktanteil zwischen 30 bis 40 % haben müsste, Millionen im Kreditgeschäft in den Sand setzt. Diese fortwährenden, ungebrochen Verluste im Kreditbereich stehen in der Verantwortung der Prüfung des Genossenschaftsverbandes.

Wenn 50 Millionen aus den Bilanzen zu erlesen sind, wie viele sind es hinter den in den Bilanzen der Bank hin und her geschobenen Zahlen alleine dort wirklich? Doch 50 Millionen an Verlusten bei der Bank heißt Zerschlagung von Werten bei Betrieben und Privatkunden am untersten Level unter Zwangsverwertungsbedingungen bei schwierigstem Umfeld. Und wenn man hört, dass die Bankverantwortlichen nicht mal von den Prüfern zur Verwertung angehalten wurden, denn stellt es einem die Haare zu Berge. Der normal zu beziffernde Schaden im volkswirtschaftlichen Verständnis dürfte für unsere Region ein Vielfaches von den 50 Millionen sein. Dies ist Geld und Vermögen, Wirtschaftskraft, welche hier bei uns fehlt und dringend benötigt würde.

Dies ist auch der Grund, warum man die Schuldigen bei uns laufen lassen will. Die Schuldigen bei uns könnten in die Enge getrieben vielleicht viel über Schuld von anderen reden, viel mehr als manchem auch in München oder sonst wo recht sein könnte. Nur darauf darf keine Rücksicht mehr genommen werden. Es ist unglaublich, dass darüber sogar die Bank in Verruf gebracht wird, in dem man verbrecherische Elemente unterstützt, die sich nicht zu schade sind Schmier- und Bestechungsgelder zur Verfügung zu stellen um sie auf fremden Erdteilen zu verwenden.

   

Nr. 2243

Der Wissende

24. August 2007, 15:35 Uhr

Betreff: Prüfungfshandllungen

Die Mechanismen in einer Bank zur Früherkennung von Kreditrisiken sind vielfältig.
Angefangen von den Überziehungslisten, über individuell einstellbare Parameter für bemerkenswerte Umsätze, von gößter Bedeutung die Liste bei der Überziehungen länger als 90 Tage ausgewiesen werden, die Internen Limits und einige andere organisatorische Vorgaben, die es ermöglichen, die Risiken im Kreditgeschäft frühzeitig zu erkennen und daher zu minimieren. Dazu gehören ausgewogene Kompetenzregelungen in hierarchischer Ordnung und als unbedingtes Muss das Vieraugenprinzip zwischen Markt und Marktfolge, mit beiderseitigen positiven Votum. Selbst auf Vorstandsebene ist ist ab bestimmten Summen und abhängig vom Blankoanteil die Genehmigung von mehreren (allen) Vorständen notwendig.
Dazu gehört ein funktionierendes "Internes Kontrollsystem" (IKS) und eine funktionsfähige Innenrevision. Dies ist nur ein grober Überblick welche organisatorische Maßnahmen in einem Kreditinstitut vorhanden sein müssen, um das Kreditgeschäft erfolgreich zu betreiben.
Das dies in der VR-Bank Marktredwitz nicht der Fall war ist aus den Lageberichten und auch letzten Endes aus dem Wertberichtigungsbedarf erkennbar.
Aber daß die Verbandsprüfung diesem Treiben tatenlos zugeschaut hat, ist eine derartige Fehlleistung, daß es unglaublich erscheint, daß es es so etwas überhaupt gibt.
Hier kann man den Prüfungsverband einfach nicht freizeichnen. Jeder Prüfer konnte in der Vergangenheit das sogenannte "Prüferpaket" von der Rechenzentrale anfordern. Woraus er einen umfassenden Überblick über die Bank gewinnen konnte. Seit einiger Zeit hat jeder Prüfer auch direkten Zugriff per Datenleitung über alle bei der Rechenzentrale gespeicherten Daten der zu prüfenden Bank.
Damit kann sich die Verbandsprüfung nicht reinwaschen und von diesen desaströsen Vorgängen nicht gewusst zu haben. Ebenso sie die Prüfer, die geflisstenlich über die unglaublliche Situation hinweg gesehen haben. Dafür ist auch der Verband veranwortlich, da jede Führungskraft auch für das Fehlverhalten seiner Mitarbeiter veranwortlich ist. Dieser Umgang mit dem gesetzlichen Prüfungsmonopol ist nicht mehr grob fahrlässig, sondern vorsätzlich.
Daß dann der Prüfer, der Bank ins Chaos rutschen ließ, ohne etwas zu unternnehmen und sich dann noch zum Vorstand küren ließ, schlägt dem Faß einfach den Boden aus.
In anderen Fällen, wo man unliebsame Vorstände über die Klinge springen ließ, war der Umgangston wesentlich rauher. Da war es egal, welches Schicksal der Vorstand und seine Familie erlitt. Wichtig der Verband hatte seine Machtpolitik durchgesetzt. Da ist es recht und billig, daß im Verbandsvorstand ebenfalls die Konsequenezen gezogen werden. Hier ist der Verbandsrat gefordert, der hier endlich einmal Zeichen setzen muss, daß des so nicht weiter gehen kann. Außer es sitzen dort lauter Ja-Sager. Aber meine Herren, lassen sie es sich deutlich sagen: Angst ist ein schlechter Ratgeber und zeigen sie, daß Charakter bei ihnen nicht Glückssache ist.

   

Nr. 2242

Mitglied

24. August 2007, 13:04 Uhr

Betreff: War das einzige Ziel des Verbandes einen eigenen Vorstand zu installieren

Die Schuld am Dilemma der VR-Bank Marktredwitz trägt in erster Linie der bayerische Genossenschaftsverband mit. Die Bank war aufgrund ihrer Risikolage (latente Risiken bereits im Jahr 2001 als nicht im vertretbaren Rahmen deklariert) miserable Rücklagenausstattung und katastrophale Ergebniswerte mit Sicherheit laufend als Risikobank erkannt worden. Aber man hat damals schon sogar bei einem Verlust der Bank vor den Vertretern zur Bilanz gratuliert. Ist dieses protokollarisch festgehaltenen Verhalten eines Oberrevisors nicht unglaublich und unfassbar?

Alleine daraus kann man ersehen, dass die Vertreter niemals so informiert wurden, wie es sich alleine aus der hier veröffentlichten Kommentierung zum Sorgfaltsparagraphen Nr. 34 des Genossenschaftsgesetzes ersehen lässt, der Verband fühlt sich außerhalb je3der rechtlichen Verpflichtung. Eigenen Fehler einzuräumen, das kommt nicht in Frage. So steht heute der Landkreis Wunsiedel in den bayerischen Zeitungen als der mit der schlimmsten Zukunftsperspektive. Was bewirken aber staatliche Unterstützungen in eine Region, in der die Genossenschaftsbank, die unter normalen Umständen einen Marktanteil zwischen 30 bis 40 % haben müsste, Millionen im Kreditgeschäft in den Sand setzt. Diese fortwährenden, ungebrochen Verluste im Kreditbereich stehen in der Verantwortung der Prüfung des Genossenschaftsverbandes.

Wenn 50 Millionen aus den Bilanzen zu erlesen sind, wie viele sind es hinter den in den Bilanzen der Bank hin und her geschobenen Zahlen alleine dort wirklich? Doch 50 Millionen an Verlusten bei der Bank heißt Zerschlagung von Werten bei Betrieben und Privatkunden am untersten Level unter Zwangsverwertungsbedingungen bei schwierigstem Umfeld. Und wenn man hört, dass die Bankverantwortlichen nicht mal von den Prüfern zur Verwertung angehalten wurden, denn stellt es einem die Haare zu Berge. Der normal zu beziffernde Schaden im volkswirtschaftlichen Verständnis dürfte für unsere Region ein Vielfaches von den 50 Millionen sein. Dies ist Geld und Vermögen, Wirtschaftskraft, welche hier bei uns fehlt und dringend benötigt würde.

Dies ist auch der Grund, warum man die Schuldigen bei uns laufen lassen will. Die Schuldigen bei uns könnten in die Enge getrieben vielleicht viel über Schuld von anderen reden, viel mehr als manchem auch in München oder sonst wo recht sein könnte. Nur darauf darf keine Rücksicht mehr genommen werden. Es ist unglaublich, dass darüber sogar die Bank in Verruf gebracht wird, in dem man verbrecherische Elemente unterstützt, die sich nicht zu schade sind Schmier- und Bestechungsgelder zur Verfügung zu stellen um sie auf fremden Erdteilen zu verwenden.

   

Nr. 2241

Von draußen

24. August 2007, 12:16 Uhr

Betreff: Ist die Schmier- und Bestechungsgeldzahlung steuerlich absetzbar?

Frage an den Webmaster

Seit vielen Jahren wird bei uns eine Diskussion geführt, ob ein Bußgeld als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar ist. Auch ist in dem hier oft genannten Geldwäschegesetz festgehalten, dass Einnahmen aus solchen Geschäften vom Staat eingezogen werden sollen, um die Nachahmer abzuschrecken.

Wenn es also in Guinea notwendig war Schmiergeld zu bezahlen, um das Goldgeschäft einzufädeln, wenn der Mitangeklagte ausgesagt hat, dass 65.000 Dollar ausgereicht hätten um dafür einen mehrfachen Wert an Gold an Land zu ziehen, wenn Flughafenmitarbeiter bestochen werden sollten, um 100 Kilogramm in den Flieger zu bringen, dann stinkt es doch an allen Ecken und Enden. Wäre als eine Rückführung des Kredites mit solchen Mitteln überhaupt möglich gewesen? Sind diese Gelder, die Reinhold Wolf höchstpersönlich in Bar ausgezahlt hat, nicht sogar Gelder, die keine Kreditmittel an den Kunden darstellten, sondern rein Gelder, die im Kern verbrecherische Aktivitäten unterstützen sollten und somit nicht als Kreditabschreibungen für die Bank gewertet werden können?

Gibt es jemand, der rechtlich fundiert dazu hier etwas schreiben kann?

Bei mir bleibt auch immer noch eine weitere Frage unbeantwortet. Hat man die Kassiererin vernommen, die am 25. Juni 2004 bei der Auszahlung dabei war, was Reinhold Wolf an diesem späten Nachmittag so alles in seiner Aufgeregtheit gesagt hat? Ob sich da Widersprüchlichkeiten zur Aussage des ehemaligen Vorstandes ergeben hätten? Warum wurde die nicht vor Gericht geladen?

   

Nr. 2240

Beobachter

24. August 2007, 11:54 Uhr

Betreff: Beschwerde beim Justizministerium

Das mit der Beschwerde beim Justizministerium finde ich in Ordnung. Hat doch die bayerische Ministerin vor ein paar Tagen in Antenne Bayern gesagt, man kann sich getrost an unsere Justiz und an unsere Polizei wenden, man wird dort Schutz bekommen. Schreiben wird doch an sie, was sie davon hält, wenn man einen Bankvorstand nicht belangt, wenn er vor Gericht aussagt, er habe darauf gebaut, dass sein mit 800.000 € ungesichert ausgegebener Kredit mit Goldstaub aus Guinea zurückbezahlt werden sollte, wo er vorher nicht wusste, für was der Zweck einer Überweisung nach Taiwan in Höhe von 130.000 € gewesen war, er aber für Schmiergeld von 30.000 € und Goldgeschäfte am Strand mit 65.000 US-$ und Bestechungsgeld für den Flughafentransfer für die Säcke mit dem gelben Metall auch noch 70.000 € ausgegeben hat. Dass er nach einer Dienstreise am Freitag nach Schalterschluss dafür sogar noch den Tresor aufmachen ließ, um dem Kurier auf den schwarzen Kontinent das Bargeld schnellstmögich mitzugeben ohne irgend eine Rückversicherung, was überhaupt Sache ist. Interessiert das vielleicht die Radiostation? Reden wir über Mafia von draußen, oder die Strukturen im eigenen Land?

Was würde die Ministerin wohl sagen, wenn man hier nur einen der Beteiligten hinter Schloss und Riegel bringen wollte? Was würde die Justizministerin, oder das bayerische Finanzministerium zur Genehmigung der Bilanzprüfung bei der Bank und zur Kreditprüfung für die gesetzlichen Prüfer sagen, die die Einhaltung von Genossenschaftsgesetz, Kreditwesengesetz, Geldwäschegesetz, Handelsgesetzbuch, Bankbilanzierungsrichtlinien usw. aufrecht erhalten sollen? Ist es niemand bewusst, dass nicht nur die Verluste aus dem Kredit sondern auch diese Schmier- und Bestechungsgelder zum Teil auch mit Steuergeldern bezahlt wurden? Gehört hier nur der Vorstand mit verhaftet oder andere auch noch, die aus ihrem Wissen Kapital schlagen wollten?

   

Nr. 2239

Aus dem allernächsten Umfeld

24. August 2007, 11:30 Uhr

Betreff: Der Kessel brodelt

Man hat das Gefühl die Angst ist manchen Herren in der oberen Etage unserer VR-Bank in die Glieder gefahren, man spürt fast die Lähmung. Das allgemeine Interesse an dem Schmidt-Bank-Prozess hat vielleicht neben der Sparkasse Tirschenreuth auch noch ein wenig zur Unruhe beigetragen, wenn man jetzt da auch was von Untreue gehört hat, weil ungesicherte Kredite ausgegeben worden sind, wo die Rückführung von Anfang an unklar war.

Anscheinend habe die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften bei uns doch was aufgebrochen. So oft kann man einfach nicht mehr weg schauen. Ob man auch darüber nachgedacht hat, wenn man über die Geldwäschesache das Mitwirken von Reinhold Wolf an der Sache Gold, Gold, Gold so einfach wegwischen wollte? Ob der Staatsanwalt Angst haben müsste, wenn man sich beim Justizministerium beschweren würde, wenn er die Verstöße gegen das Geldwäschegesetz übersehen hätte? Es scheint umzuschlagen, von dem dass alles vertuscht wurde zu dem, dass jetzt alle darum kämpfen nur mit den Dingen nicht allzu sehr in Verbindung gebracht zu werden.

Aber die Ermittlungsbehörden scheinen nun wirklich informiert worden zu sein, oder sie lesen intensiv im Internet und sie scheinen endlich auch was zu tun. Man spricht davon, dass Aufsichtsräte einzeln vorgeladen worden seien. Auch die immer von sich gewiesene Fusion, die im Hintergrund doch vorbereitet wurde ist wahrscheinlich nicht mehr durchsetzbar. Es scheint nicht nur die Lage unserer Bank zu sein, auch unser neuer Vorstand Johannes Herzog ist anscheinend bei den Nachbarn kein allzu gern gesehener Mann mehr.

Und dann wird wohl bis zum Jahresende auch noch der Prozess mit den Wertstellungen erwartet. Wenn jetzt das Thema mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen vor drei, vier Jahren in den Lageberichten schon hochkommt, wie will man dann erklären, dass man trotz einem gerichtlichen Beweisfeststellungsbeschluss nicht schon damals Rückstellungen gebildet hat? Wenn sich da alle Kunden im KK- und Girobereich anhängen, dann werden aus einem Fall mit vielleicht 25.000 Hunderte oder auch Tausende gleichgelagerte Fälle. Und dann wird man sich fragen, ob das nicht Praxis im ganzen Land war, wenn der ehemalige Verbandsvorstand gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Rechenzentrale war und die Prüfer das bei keiner einzigen Bank unterbunden haben.

Ja, ja die Prüfer, für was die wohl da waren? Zum Schutz der Kunden und Mitglieder, oder nur um sich selber wichtig zu machen und die eigenen Interessen durch zu setzen? Warum musste denn Arzberg mit dem 100 Kilometer entfernten Vogtland fusionieren? Oder hat man die Leute mit den Unterlagen immer durch die Tschechei geschickt? Und zu guter Letzt hat sich Abfangjäger Johannes Herzog selbst in die Nesseln gesetzt und weiß nicht mehr wo hinten und vorne ist.

   

Nr. 2238

Mitglied

22. August 2007, 14:21 Uhr

Betreff: Was haben die alles hinter unserem Rücken gemacht ohne was davon zu sagen?

Was haben unsere Vorstände, Aufsichtsräte und die Revisoren im Sommer 2004 alles hinter unserem Rücken gemacht, von dem sie uns nicht gesagt haben? Jeder hat Dreck am Stecken und keiner ist unschuldig. Darum haben sie ausgemacht, wir lassen uns von niemand in die Karten schauen. Dazu müssen wir zusammen halten wie Pech und Schwefel, es darf ja nichts raus kommen. Und da saßen die Prüfer dabei und haben ihre zusätzliche Chance gesehen und gesagt, das geht nur, wenn einer von uns neuer Boss hier wird.

Im Frühjahr 2004 hat man erst die Bremse gezogen, als man gemerkt hat, Manfred Heger macht mit der Flexangelegenheit einen riesigen Verlust für die Bank. Vorher hat man die Vorstände schon unglaublich werkeln lassen, ohne Organisation, ohne Risikomanagement aber mit einem wahnsinnigen Wachstumsdenken ausgestattet, was Reinhold Wolf später als marktdynamisch und operativ handelnd bezeichnet hat, mit der Ergänzung, das man dann die Rahmenbedingungen nach Gesetz und Satzung schwerlich zu erfüllen vermag.

Über den Fall Flex, wo mindestens 1,12 Mio. € (oder doch richtigerweise 2,5 Mio. €, wie der Vertreter in der Versammlung gefragt hat?) den Bach runter gingen, musste man in diesem Kreis wahrscheinlich den Tatsachen ins Auge sehen, dass mit diesem Dreigestirn unter Manfred Heger die Katastrophe sogar noch an Fahrt aufnimmt und über die Mauern von Marktredwitz hinaus schwappen würde.

Dann hat aber Reinhold Wolf am Freitag, den 25. Juni 2004, auch noch im Fall Gold, Gold, Gold nach den normalen Geschäftszeiten 70.000 € an Bestechungsgeld nach Afrika geschickt, um den Transport von 100 Kilo Goldstaub aus dem Hotel bis ins Flugzeug zu ermöglichen, wo bei der Bank schon ungesichert 800.000 € im Feuer gestanden sind. Am 13. Juli hat man dann den Kunden mit drei Aufsichtsräten und den drei Vorständen nach Marktredwitz zum Rapport und zum Bericht geholt. Warum hat man aber den Mitgliedern nicht gesagt, was man für zwei Kreditfälle als Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten der Vorstände festgestellt hat und warum die Prüfer wegen der Gefahr einer fehlenden geordneten Geschäftsführung am 23. Juli 2004 eine Meldung nach § 29 KWG an die obere Bankenaufsicht geben musste?

Wenn man sich die Urteile im Gesetzeskommentar alle anschaut, wenn man sich den Fall in Eintrag 2150 anschaut, wo man den Vorstand wegen Untreue verurteilt hat, der ein paar Kreditnehmer sicher nicht in den Größenordnungen wie bei uns überziehen hat lassen und der wegen einem Schaden von 1,6 Mio. DM (800.000 € ) verurteilt worden ist, dann sticht die Vertuschung, ja die Strafvereitlung gegen die drei alten Vorstände und die darauf aufgebaute Amtseinsetzung des Prüfers Herzog geradezu ins Auge.

Wenn die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften auch noch im Zusammenhang mit dem befreienden Aufhebungsvertrag von Manfred Heger gesehen werden und der von Karl Krämer auch noch auf den Tisch kommen würde, dann kommt der Tornado ins Sechsämterland nach Marktredwitz, Selb und Arzberg. Untreue haben die Vorstände alleine durch ihre miserable Arbeit begangen. Bonitätsprüfung im Kreditgeschäft per Zufallsprinzip war das. Die Aufsichtsräte und auch die Prüfer haben das durch ihre laxen Kontrollen ermöglicht. Die Vorstände mussten sich geradezu eingeladen fühlen auch noch über krumme Geschäfte nach zu denken.

Die Untreue der Aufsichtsräte und das Mitwirken der Prüfer steckt in der Vertuschung dieser Vorgänge und in der Vertuschung ihrer Mitschuld am Drama der Bank. Die Auswirkung kann man in Mark und Pfennig, in Euro und Cent aus den Bilanzen der Bank und manchmal auch aus den Versammlungsprotokollen heraus lesen. Es ist auch eine Schuld an den Kreditnehmern, die mit unfähigen Bankern ins Unglück gezogen wurden. Das Gesetz schreibt, dass es für niemand eine Berechtigung gibt dafür auf Erstattungsansprüche zu verzichten. Somit ist die Schuld der Vorstände durch die Befreiung durch die Aufsichtsräte auf deren Schultern geladen. Es gibt wirklich nur noch den Weg, welches aber der Gesetzeskommentar auch mehrmals hergibt, dass sich ein Vorstand hier nicht freikaufen kann.

Und die regelmäßigen Berater der Aufsichtsräte waren die Prüfer. So hat wahrscheinlich ein Herr Herzog zuerst für seine Amtseinführung gesorgt und die Aufsichtsräte ganz schwer in die Tinte getaucht. Er wusste, nur der Genossenschaftsverband und die Prüfer sind die Garanten dafür, dass nichts hoch kommt. Dass Arroganz an manchen Stellen Löcher in die Luftblasen treibt und undichte Stellen anderswo aufmacht, hat er nicht bedacht, auf keinen Fall aber geglaubt. Angeblich ist sein geplanter Abmarsch nach Hof schon zunichte gemacht.

Warum aber diesen Mann noch an die VR-Bank Marktredwitz klammern? Wenn der Generalstaatsanwalt nach den ausgebliebenen Geldwäscheanzeigen im Fall Gold, Gold, Gold fragen wird und warum das nicht mal die gesetzlichen Prüfer gefordert haben und was dann die mehrseitigen Abhandlungen dazu in den Prüfungsberichten wert sind, oder warum man denn trotz bestehender Sicherheiten, und sogar Geldfluss auf 430.000 € aus dem Genossenschaftsvermögen verzichtet hat, dass möge doch bitte der ehemalige Prüfer nicht auch noch in der Funktion des Vorstandes unserer Bank beantworten dürfen. Er hätte selbst jeden anderen dafür innerhalb von Stunden abserviert, zumindest in der Art wie man es mit Karl Krämer am Montagmorgen, des 22. Mai 2006 gemacht hat, als man dessen Schränke in der Woche vorher in seiner Abwesenheit aufgemacht hat. Man muss also den Aufsichtsratsbeschluss nur genau so abschreiben, aber bitte nicht mit Aufhebungsvertrag. Es reicht in dieser Richtung. Und einen weiteren Notvorstand sollte man uns auch ersparen. Überall gibt's für kurze Zeit mal nur einen Vorstand.

   

Nr. 2237

Belesener

20. August 2007, 18:04 Uhr

Betreff: An Anonym aus Nr. 2456

Werter Schreiber aus Nr. 2456, ich glaube in der Eile haben Sie die Grenze in der Satzung § 24 verwechselt. Bis zu dieser Höhe kann der Vorstand laut der alten Satzung solche Geschäfte selber abschließen und darüber hinaus muss der Aufsichtsrat zustimmen. Bei der Lage der Bank ist die Alleinverantwortung durch den Vorstand bis zu so einem enormen Betrag schon fast ein Skandal. Soviel ist nach der Dividende die letzen Jahre nicht mehr übrig geblieben. Trotzdem dürfte das alles an der unglaublichen Freistellung und der durch die Rechtsprechung verankerten Sittenwidrigkeit des Freistellungsvertrages für die Vorstände nichts ändern. Wer 2456 abschreibt und an den Staatsanwalt wegschickt, sollte diesen Passus mit dem Hinweis auf die Satzung löschen.

   

Nr. 2236

Lesender

20. August 2007, 17:31 Uhr

Betreff: Aufforderung zu Einträgen 2350, 2450, 2454 und 2456

Wie im Eintrag Nr. 2452 und schon mit verschiedenen Behördenadressen in Nr. 2354 geschrieben, sollte jeder Leser die Einträge in 2350, und jetzt in 2450, 2454 und 2456 ausdrucken und an die verschienen Strafverfolgungsbehörden, aber auch an alle denkbaren politischen Institutionen und möglichst viele Abgeordnete schicken. Es muss wie ein Aufschrei der Massen sein, um endlich die Machenschaften zu unterbinden, die diese Bank so in dieses Tal gebracht haben.

   

Nr. 2235

Anonym

20. August 2007, 17:09 Uhr

Betreff: Anzeige gegen Aufsichtsrat wegen sittenwidrigem Vertrag mit Manfred Heger

Anonym ……………, den 20. August 2007

Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Str. 16, 80335 München,
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag wegen Untreue im Amt des Aufsichtsrates bei der VR-Bank Marktredwitz eG, 95631 Marktredwitz

1. gegen Mitglieder des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95631 Marktredwitz, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos, Herrn Dr. Hermann Friedl, Herrn Wolf Hartenstein, Herrn Walter Lehner, Herrn Heinz Martini, Herrn Helmut Pöhlmann, Herrn Karl Purucker, Herrn Werner Schelter, Herrn Bernhard Scherzer, Herrn Otto Schoberth und Herrn Peter Träger

2. gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der genannten Bank zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage gegen oben genannte Personen

wegen Untreue nach § 266 StGB in ihrer Amtsausführung bei der VR-Bank Marktredwitz und der Beratungshandlung als Prüfer und gesetzliche Prüfungsgesellschaft bei der Bank und im Hinblick auf die Amtsübernahme als Vorstand durch Herrn Johannes Herzog.


§ 34 Genossenschaftsgesetz regelt die Sorgfaltspflichten und Haftungsbestimmungen von Vorständen bei Genossenschaften. § 41 des Gesetzes erläutert, dass Aufsichtsräte sinngemäß nach den Vorschriften des § 34 in ihren Sorgfaltspflichten und Haftungsbestimmungen zu behandeln sind.

In Randziffer 80 zur Kommentierung des § 34 Genossenschaftsgesetz ist laut Urteil BGH, BB 1956, 1085 angegeben, dass ein Vorstand und somit sinngemäß auch der Aufsichtsrat nicht auf Ersatzansprüche der eG verzichten kann. Der Verzicht ist laut dem Urteil sittenwidrig. Der Aufsichtsrat hat Beschluss gefasst mit dem Vorstandsmitglied Manfred Heger einen Dienstaufhebungsvertrag mit Datum 5. August 2004 zu schließen, in dem auf sämtliche gegenseitigen Ansprüche, auch noch nicht bekannte, verzichtet wurde. Der Aufsichtsrat hat diesen Vertrag neben der Sittenwidrigkeit zudem wahrscheinlich weit außerhalb der ihm zu diesem Zeitpunkt durch die Vertreterversammlung über die Satzung § 24, d) mit 250.000 € zugewiesen Kompetenzen für Abgaben rechtserheblicher Erklärungen hinaus geschlossen und steht unter diesem Gesichtspunkt zusätzlich in der persönlichen und gesamtschuldnerischen Verantwortung und Haftung.

Der Abschluss des Vertrages wurde von Seiten der Aufsichtsräte der Vertreterversammlung nie bekannt gegeben, oder gar zum Beschluss vorgetragen. Bekannt wurde er nur durch die Aussage des betroffenen Vorstandsmitgliedes selbst, der dies auf der Vertreterversammlung vom 30. Juni 2005 ansprach und somit eventuell versehentlich offen legte.

Auch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern sah sich nicht in der Verpflichtung über diesen geschlossenen Vertrag gegenüber den Vertretern und Mitgliedern zu berichten. Somit haben sowohl die Mitglieder des gewählten Aufsichtsgremiums der Bank, als auch der gesetzliche Prüfungsverband vorsätzlich die Vorschriften nach Gesetz und Satzung missachtet und zudem die Informationsrechte der Mitglieder mit Füßen getreten. Ob hier nicht gar eigene weitere Pflichtverletzungen verborgen bleiben sollten, wäre gesondert zu prüfen.

Aus zwei im Gästebuch www.wunsiedeler-kreis.de diskutierten Fällen sind der Bank Schäden von mindestens 2 Mio. € entstanden. In Prüfungsberichten wurden Verstöße der Vorstände gegen § 34 Genossenschaftsgesetz festgestellt, jedoch wurde von den Gremien die Fälle nie in direktem Zusammenhang aufgezeigt und damit Ersatzansprüche unterlassen oder nicht entsprechend untermauert, um sie mit gebotener Zielstrebigkeit zu verfolgen. Zudem wies die Bank in wenigen Jahren über Abschlüsse und Protokolle zur Vertreterversammlung mindestens 50 Mio. € an Kreditverlusten aus und musste im Jahresabschluss 2005 von 27,4 Mio. € an vorhandenen Wertberichtigungen sprechen. Diese Werte dürften den Rahmen des üblichen Bankgeschäftes für die Größenordnung der Bank um ein Vielfaches übersteigen und alleine schon einen gravierenden Untreuetatbestand gegen die Vorstände vermuten lassen. Der Verzicht auf die Ersatzansprüche ist auch ein Verzicht auf steuerliche Einnahmen, da die Vorstände durchwegs vermögend sind und eine Schonung in dieser Art nicht vertretbar scheint. Somit ist ein Verzicht auf die Ersatzansprüche auch ein Verzicht auf Einnahme für den Fiskus oder gar ein Verzicht auf anteilige Ermäßigung der stillschweigenden Beteiligung der Allgemeinheit an den Verlusten und Schäden bei der Bank.

In dem genannten Gästebuch wird auch aufgezeigt, dass der Genossenschaftsverband Bayern an anderer Stelle viel geringere Schäden als Untreuetatbestände vor Gericht brachte, die zur aufgezeigten Verurteilung des Vorstandes dieser Kreditgenossenschaft führten. Diese Ungleichbehandlung dürfte diesem Verband als gesetzlicher Prüfer nicht obliegen. Dies wäre ebenfalls eine Pflichtverletzung nach dem Kreditwesen- und dem Genossenschaftsgesetz aber sicher auch nach gegebenen Richtlinien zur gesetzlich gestellten Aufgabe der Wirtschaftsprüfung bei Genossenschaftsbanken, die ich beantrage gesondert zu prüfen.

Der Verzicht auf Ersatzansprüche gegen die Vorstände hieraus dürfte somit für sich selbst einen massiver Untreuetatbestand durch den Aufsichtsrat gegen das Vermögen der Genossenschaft darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2234

Insider

20. August 2007, 16:59 Uhr

Betreff: Kommentar zur Rechtssprechung zu § 34 Genossenschaftsgesetz

Im § 34 Genossenschaftsgesetz ist die Sorgfaltspflicht und Haftung der Vorstandsmitglieder einer Genossenschaft geregelt. Es ist doch wohl selbstverständlich dass diesen Gesetzesparagraphen ein Revisor des Genossenschaftsverbandes kennen muss. Zum allgemeinen Studium was die gültige Rechtssprechung laut Gesetzeskommentar alles so bietet hier klicken....... Und hier klicken...... für den Gesetzestext von § 34 und § 41 des GenGesetzes.

Im Jahr 2004 hat der Aufsichtsratsvorsitzende von zwei festgestellten Verstößen gegen den § 34 GenG bei Kreditvergaben berichtet, wodurch bereits am 23.07.2004 auch eine Meldung an das BaFin gegangen war. Von solchen Feststellungen muss die Prüfung den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich unterrichten. Damit ist wieder erwiesen, dass der Aufsichtsrat vor dem Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger von den ungeheueren Vorgängen im Kreditgeschäft informiert wurde und höchstwahrscheinlich die Dienstaufhebung unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche zwischen den Prüfern Grothoff und Herzog und dem Aufsichtsrat vor dem 5. August, dem Datum des Vertrages, besprochen war.

So beginnt aber der Kommentar zur Rechtssprechung zu § 34 des Genossenschaftsgesetzes mit der Randziffer 49 schon damit, dass der Vorstand schon für geringe Fahrlässigkeit einstehen muss und in Randziffer 91, dass ein Vorstand (Leiter) dann vorsätzlich handelt, wenn er von einer nachteiligen Wirkung des Handeln für die Bank weiß, aber darauf hofft, dass die Angelegenheit gut ausgeht. Dies nur angemerkt auf Ausreichung von nicht rosigen Krediten in unglaublichen Größenordnungen und zusätzlich zugelassenen unfassbaren Überziehungen, mit der lapidaren Aussage von Manfred Heger, er hätte es ja nur gut gemeint. Somit hat wahrscheinlich der gesamte Vorstand der Bank in den Fällen Flex und Gold, Gold, Gold im Sine des Gesetzes vorsätzlich und nicht fahrlässig gehandelt.

In § 41 des Gesetzes ist geregelt, dass der Aufsichtsrat sinngemäß die gleichen Pflichten hat wie der Vorstand nach § 34. Die Randziffer 80 zu § 34 sagt laut einem BGH-Urteil, dass der Vorstand nicht auf Ersatzansprüche der eG verzichten darf. Dies gilt auch nicht auf Ansprüche gegen Mitarbeiter. Dies wäre sittenwidrig. Somit muss analog angenommen werden, dass der Aufsichtsrat auch nicht auf Ansprüche gegen den Vorstand verzichten darf.

Hat der Aufsichtsrat riesen Bammel, dass man ihm auf die Schliche kommen könnte, dass er trotz festgestellten Verstößen der Vorstände gegen den Sorgfaltsparagraphen des Genossenschaftsgesetzes selbst genauso seine Pflichten verletzt hat und für einen sittenwidrigen Vertrag eventuell selbst haften müsste? Muss sich der heutige Vorstand und ehemalige Prüfer Johannes Herzog vorwerfen lassen, dass er vielleicht zu einem gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßenden Aufhebungsvertrag im Jahr 2004 mit Manfred Heger geraten hat und ihn vielleicht wesentlich mit beeinflusst hat?

Wieso wurde dann mit Karl Krämer im Jahr 2006 genauso verfahren, wenn dieser kurz vor Erreichen der Ruhestandsgrenze nach über 12-jähriger Vorstandstätigkeit und unglaublichen Verlusten in dieser Zeit als nicht mehr tragbar angesehen wurde? Er war doch für die Marktfolgeprüfung der Kreditzusagen und für die Kreditüberwachung zuständig. Warum wurde gegen ihn nicht im gesamten Umfang Regressansprüche angestrengt? Warum hat man Reinhold Wolf so davon kommen lassen? Dies auch vor dem Hintergrund in welches Licht er die Bank mit seinem Auftritt vor dem Amtsgericht Wunsiedel am 11. Juli mit seiner Aussage gebracht hat? Ungesicherte Kredite gedeckt in der Hoffnung auf Goldlieferung aus Afrika dank Schmier- und Bestechungsgeldzahlungen? Wo ist hier der Spielraum des Genossenschaftsgesetzes zwischen geordneter Geschäftsführung und vorsätzlicher Untreue? Gesellt man sich als Aufsichtsrat nicht als Gehilfe hinzu, wenn man dies nicht verfolgt und die ganze Genossenschaft in Verruf bringt?

Kann sich einer der Vorstände gemäß der Randziffer 85 als entlastet fühlen, wenn Pflichtverletzungen aus mindestens 100 Mio. DM (50 Mio. €) den Vertreterversammlungen regelmäßig verschwiegen wurden, also den Vertretern zur Entlastung zur sorgfältigen Prüfung hätten bekannt sein müssen? Waren dies also Sorgfaltspflichtverstöße des Aufsichtsrates, die diese Leute nun selber bangen lassen?

Warum erkennt der Aufsichtsrat nicht, dass ein Vorstand das Gesetz kennen muss und sich selbst nicht auf sittenwidrige Verträge berufen kann? Warum trägt der Aufsichtsrat also die schweren und sicher auch belegbaren Verstöße der Vorstände nicht vor, bevor er sich auch noch der Verjährung schuldig macht? Wo hat Herr Herzog noch sein eigenes Faustpfand in der Hand, seine eigenen Haut zu retten? Ist es aus der Erfahrung der Vergangenheit, aus der negativen Geschäftsentwicklung nicht schon überfällig sich von ihm zu trennen? Genügt die Angelegenheit Luisenburg auch hier nicht. Haben die ehemaligen Kollegen von Herrn Herzog hier übersehen auch dazu eine Anzeige nach § 29 des KWG in Verbindung mit dem Genossenschaftsgesetz abzugeben?

Wenn die Bank die Kraft nicht mehr zur inneren Säuberung hat, so wird dies wohl doch von außen geschehen müssen.

   

Nr. 2233

Leser

20. August 2007, 06:34 Uhr

Betreff: Strafantrag Nr. 2393

Zu Nr. 2452, Strafanträge und 2454 wegen Vorstandsmoral

Ich habe es mir zu Herzen genommen, um selber an die Staatsanwaltschaft zu schreiben und habe aber zuerst die zwei Strafanträge durchgelesen. In dem Antrag zu Nr. 2393 muss man glaube ich viel mehr auf die Rolle der Prüfer und der Aufsichtsräte eingehen, ohne die das alles gar nicht möglich gewesen wäre. In meinen Augen ist es unmöglich, dass der Revisor, der falsche Bilanzen der Bank abgesegnet hat und gegen solch ungeheuerlichen Vorgänge und Verluste nichts unternommen hat, hier nicht Chef sein darf. Die Rolle von Johannes Herzog muss ganz klar herausgestellt werden, wie er sich seinen eigenen Weg auf dem Rücken der geschädigten Kunden und Mitglieder bereitet hat. Ich werde heute einen Strafantrag so aufgeben:

Anonym ……………, den 19. August 2007

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg
und
Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95015 Hof

Strafantrag
I. wegen Bilanzfälschung nach HGB, Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften bei Kreditinstituten
II. wegen Beihilfe zur Untreue nach § 266 StGB;
III. wegen Strafvereitlung in den vorgenannten Fallen bei der VR-Bank Marktredwitz eG

1. gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender, sowie für die gesetzliche Prüfung bei der VR-Bank Marktredwitz zuständige Personen des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., München;

2. gegen die ehemaligen Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95631 Marktredwitz, Herrn Manfred Heger, Herrn Reinhold Wolf und Herrn Karl Krämer;

3. gegen die Vorsitzenden des Aufsichtsrates der VR-Bank Marktredwitz eG, 95631 Marktredwitz, in zeitlicher Reihenfolge, Herrn Horst Pausch, Herrn Reiner Loos und Herrn Werner Schelter, sowie gegen alle sonstigen Mitglieder des Aufsichtsrates


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle Strafantrag auf folgender Grundlage gegen oben genannte Personen.

Zu I. Die Herren Raimund Grothoff und Johannes Herzog waren als gesetzliche Prüfer durch den Genossenschaftsverband Bayern e.V. bei der VR-Bank Marktredwitz im Jahr 2004, aber auch schon zuvor und danach, zur Prüfung des Jahresabschluss 2003 eingesetzt und tätig. Es ist zu vermuten, dass einer von beiden Prüfungsteamleiter und der andere sein Stellvertreter war. Sie waren damit hauptverantwortlich für die Durchführung der Prüfung zuständig.

a) Die Bilanz der Bank war geprägt durch weit überdurchschnittliche Verluste im Bereich von Kreditabschreibungen. Der Nachweis ist zu erlesen aus dem entsprechenden Abschluss des genannten Jahres der Bank, sowie ebenfalls in großem Umfang der Jahresabschlüsse zuvor als auch danach und dem Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004 der Bank im vom Vorstand vorgetragenen Geschäftsbericht, beides hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, oder auch nachzulesen im Internet unter www.wunsiedeler-kreis.de , Link Gästebuch, Eintrag Nr. 2314 bezüglich des Protokolles, oder unter Eintrag 2390 bezüglich der Lageberichtsvermerke.

Ich erlaube mir im Folgenden die Werte in DM und dazu die Werte in Euro eventuell ergänzt in Klammer darzustellen, da die Umstellung von der DM-Bilanz erst knapp zwei Jahre zurück gelegen hatte und die Werte wahrscheinlich in dieser Zeit begründet liegen. Entgegen den Bestimmungen zur Rechnungslegung von Banken in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch wurde bei der Bank in erheblichem Umfang nicht das Niederstwertprinzip angewandt. In Folge der Diskussionen um Basel II haben sich für Kreditinstitute verschärfte Rechnungslegungsverordnungen ergeben. So ist dieses Niederstwertprinzip in den sogenannten RechKredV elementarer Bestandteil.

Eine Bankbilanz wie bei der VR-Bank Marktredwitz kann so nur gefertigt werden, wenn die Wirtschaftsprüfer, hier die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben, vorrangig des HGB, Verordnungen und Richtlinien ebenfalls akzeptieren und damit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Prüfungsverbandes nach § 53 Abs. 2 GenG und §§ 340k und 317 HGB trotz den Verstößen erfolgt. Für den Abschluss 2003 wurde dieser Vermerk unüblich spät durch extrem lange Prüfungszeiten erst am 11. Oktober erteilt, was sogar den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes entgegen gelaufen ist, aber auf größte Probleme während der Prüfungsphase hin deutet.

Mit Genehmigung des Genossenschaftsverbandes Bayern wurde durch die Bankvorstände im Lagebericht zum Abschlusses 2003, der wie genannt im Oktober 2004 fertig gestellt wurde, nach dem Abschluss 2002 schon zum wiederholten mal ausgeführt, dass ungesicherte Kreditteile nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen .... abgedeckt sind. (Siehe Auszüge aus den Lageberichten auf genannter Internetseite.) Nach den Bestimmungen des HGB und ergänzender Verordnungen und Richtlinien gibt es aber zur bilanziellen Bildung von definitiv festgestellten Einzelwertberichtigungen kein Wahlrecht. Bestände und Werte sind entsprechend ihres tatsächlichen Wertes auch so in die Bilanzen aufzunehmen und die festgestellte Wertminderung (-berichtigung) zwingend abzusetzen. Aus der Logik heraus wurde ein solcher Vermerk im Lagebericht jedoch sicher nur eingebracht, wenn es sich um wesentliche Beträge und Summen handelt, aber in dem Glauben, dass dieser Vermerk in den hinteren Textseiten der Abschlüsse unbeachtet bliebe. Im Geschäftsbericht vor der Vertreterversammlung hat der Vorstand es zudem unterlassen auf weitere nicht vorgenommene Wertberichtigungen hinzuweisen. Da die VR-Bank Marktredwitz über viele Jahre Kreditverluste verzeichnet, die weit über das nach § 34 GenGesetz geforderte normale Maß hinaus gehen, kann man die Vermutung nicht ausschließen, dass die nicht vorgenommenen Wertberichtigungen in Millionenhöhe bestanden haben, aber mit großer Wahrscheinlichkeit ein Vielfaches der ausgewiesenen Jahresergebnisse ausmachen konnten.

Die Folge, dass Dividenden mit aller größter Wahrscheinlichkeit ohne entsprechende Gewinne ausgezahlt worden sein können, würde die Vorstände persönlich laut Kommentierung des Genossenschaftsgesetzes in § 34 zur Rechtssprechung in Haftungsverpflichtung bringen, ebenso wird dort ausgeführt, dass wenn eine Vorstandsmitglied, hier Herr Johannes Herzog, nachträglich pflichtwidrige Handlungen feststellt, er auf Kündigung und Rückzahlung drängen muss.

Die Prüfer haben mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Vorstand geholfen nur in der Höhe einen Verlust ausweisen zu müssen, wie man es offensichtlich in Absprache zwischen Bank und Prüfung gewillt war gegenüber der Vertreter- (oder Haupt-) Versammlung vorzulegen. Weitere und in der Gesamtsumme noch weit höhere Verluste wurden damit offensichtlich unterdrückt oder in Folgejahre verschoben, was auch eine Steuerersparnis von ca. 35 % der nicht vorgenommen Verluste in den nächsten Jahren als weiteren ungesetzlichen Vorteil zur Folge gehabt haben kann, da hiermit ungesetzlich ein Verlustübertrag durchgeführt wurde, was durch die Steuergesetzgebung nicht mehr oder nur noch höchst eingeschränkt möglich war und ist.

b) Im Sachanlagenspiegel des Jahresabschlusses 2003 der Bank wird ein Zugang von 2.727.943 € also von 5.335.393 DM aufgeführt, ersichtlich gemäß Abschluss 2003 wie unter a) beim Genossenschaftsregister. Warum aber ein Zugang nahe 40 % an Gebäude- und Grundstückswerten kein Hinweis an die Hauptversammlung nach sich zog, lässt Folgendes vermuten, was ich ebenfalls beantrage unter dem Gesichtspunkt der Bilanzfälschung zu überprüfen. Nahe 100 % des angeführten Betrages wurde eventuell damit das Gebäude angekauft, welches die Vermutung nahe legt, dass es weit über einen aktuellen Verkehrswert angekauft wurde. 5,3 Mio. DM für dieses Gebäude sprengen jeden realistischen Wertansatz.

Es legt weiter die Vermutungen nahe, die der Würdigung der Bilanzfälschung und der Untreue bedürfen, wenn man in der Öffentlichkeit weiß, dass der betroffenen Gebäudenachbar finanziell mehr als nur in Bedrängnis war. Es legt die Vermutung nahe, dass es sich in erster Linie um einen Rettungserwerb handelte. Dieser Rettungserwerb könnte somit aus bilanztechnischen Gründen deutlich erhöht durchgeführt worden sein, da es für die Bank um die Bedienung von Forderungen gegenüber dem Gewerbekunden gegangen sein kann und dass sich die Verkaufssumme voll in Höhe der Forderung bewegte, oder mindestens in Beziehung damit gestanden haben könnte. Damit könnte anstatt einer Abschreibung in einem Kreditfall auch noch die Bilanzverbesserung der Bank über die Sachanlagen dargestellt worden sein, was in diesem Jahr ohne nachteilige steuerliche Auswirkungen für die Bank möglich war.

c) in dem unter a) genannten Protokoll der Vertreterversammlung zu diesem Abschluss führte der Vorstand aus, dass in im Jahr 2003 brutto über 25.000.000 DM (12,9 Mio. €) für Kreditverluste aufzuwenden waren und davon 2,7 Mio. DM (1,4 Mio. €) mit Auflösungen von Einzelwertberichtigungen verrechnet wurden. Hier kann vermutet werden, dass im Zusammenhang mit dem Gebäudekauf eine Auflösung einer dem Kreditengagement zuvor zugeordneten Einzelwertberichtigung erreicht worden sein könnte, die nicht mehr verkraftbar gewesen wäre. Dies könnte einher gegangen sein mit einer Überbewertung gegenüber einem realistischen Kaufpreis, dass neben der Vermeidung vom Ausweis des weiteren Kreditverlustes auch noch Effekte in Millionenhöhe erzielt worden sein könnten, die den horrenden gesamten Kreditabschreibungen noch entgegengerechnet worden sein könnten. Dadurch hätte der Vorstand mit Unterstützung der gesetzlichen Prüfer die Lage der Bank weit besser dargestellt haben können, als sie tatsächlich gegeben war. Dies hätte für den Vorstand und andere Verantwortliche über einen Kauf des Gebäudes in Verbindung mit den Forderungen über dem Verkehrswert zur Folge gehabt, nicht noch mehr in Kritik zu geraten und die eigene Position in Gefahr zu bringen weil die bilanzielle Sachwertposition neben den GuV-Auswirkungen ungerechtfertigt verbessert dargestell wäre. Dies wäre zwar in den tatsächlich anzusetzenden Werten und in den Folgen kommender Jahre zu Lasten der Bank gegangen, aber um die negativen Folgen für das Ansehen der Verantwortlichen zu vermeiden, vielleicht aus deren Sicht der bessere Weg gewesen.

d) Die Fortführung der Bilanzfälschung des heutigen Vorstandes Johannes Herzog mit allen zusätzlich Verantwortlichen der Bank und der weiteren Unterstützung der gesetzlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband liegt darin begründet, dass er die Bewertung des an das Bankgebäude Kraußoldstrasse 6 in Marktredwitz angebauten Gebäudeteiles trotz Leerstandes auch nach vier Jahren beibehält. Das Gebäude ist auch nach anhaltender Diskussion in der Öffentlichkeit und bekannt gewordener Aussagen aus Kreisen der Bank stark sanierungsbedürftig und ist sogar von Einbruch von Wasser bedroht oder gar betroffen. Eventuell wäre dringend eine Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft nach statischen Mängeln angeraten, da obere Räume als Büroräume genutzt werden.

Durch die Unterlassung einer Sachverständigenschätzung verzichtet Herr Herzog offensichtlich auf die Ermittlung des tatsächlichen Wertes nach dem Niederstwertprinzip des HGB und sonstiger Vorschriften um heute oder in den letzterstellten Jahresabschlüssen der Bank nicht eine Sachwertabschreibung vornehmen zu müssen und um nicht auf die Abläufe im Zusammenhang mit der Eigentumsübernahme hinzuweisen. Damit verstößt er augenscheinlich gegen die bereits genannten Bilanzierungsverpflichtungen. Es dürfte sich nicht nur um einen kleinen Betrag handeln. Der in Mitteilung von den Bankvorständen angekündigte Umbau des Gebäudes hätte eventuell sogar zur Folge, dass der Altbestand gegen Null zu bewerten wäre, da der Umbau nahe den Kostens eines Neubaus kommen könnte. Der Einbau von Fenstern in bisher geschlossenen Fassaden dürfte dafür nur ein kleiner Hinweis sein. Eventuell verhindert die in der Vergangenheit geschaffene bilanzielle Situation sogar die beste Lösung für das Gebäude im Sinne der Eigentümer der Bank, den Mitgliedern und wäre den Verantwortlichen ebenfalls anzulasten.

Zu II. Wie schon unter I. aufgezeigt, hatte der Vorstandssprecher der Bank am 14. Oktober 2004 vor der Vertreterversammlung von Bruttoverlusten von über 25.000.000 DM (12,9 Mio. €) für das Jahr 2003 berichtet. Bereits im Jahr 2000 wurden bei der Bank 5,261 Mi. DM (2,7 Mio. €) an Kreditverlusten verzeichnet. Die Jahre 2001 und 2002 weisen trotz der unter I.a) aufgezeigten Lageberichtsvermerke der Bank schon 19,1 Mio. DM (9,8 Mio. €) an Kreditverlusten auf. Damit ergeben sich für vier Jahre Kreditverluste in Höhe von nahe 50.000.000 DM oder (25 Mio. €), wobei überdurchschnittlich Abschreibungswerte bei der Bank bereits die Jahre vorher zu verzeichnen waren. Die gesetzliche Prüfung, namentlich Herr Herzog und Herr Grothoff, haben Beihilfe zu jegliche Sorgfaltspflicht weit überschreitende Abschreibungswerten und damit der Untreue gegen das Vermögen der Bank geleistet, in dem die Vorstände nicht auf die Verlustvermeidung im Hinblick auf den schon angesprochenen Kommentar zur Sorgfaltspflicht und Haftung von Vorstandsmitgliedern nach § 34 GenGesetz und dessen Kommentierung hin geprüft wurden, aber auch z.B. nach § 29 Kreditwesengesetz und anderer Rechtsvorschriften, beurteilt und bewertet wurden. Die Prüfer tragen Mitschuld daran, dass nach den Anfangsverlusten die massiven Folgeverluste duldend in Kauf genommen wurden. Die Mitschuld dafür wird durch die unter I. genannten Bilanzpraktiken untermauert. Der Genossenschaftsverband hat rechtliche Verpflichtungen auf der Seite der Bank, aber auch auf seiner eigenen Seite hinter seine Strukturvorhaben und Durchgriffsmöglichkeiten bei der Bank angestellt

III. Im Hause der VR-Bank Marktredwitz wurde mit den Prüfern im Jahr 2003 augenscheinlich ein Untreuetatbestand gegen die Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb erkannt, die im Jahr 2001 mit der RV-Bank Marktredwitz-Selb fusionierte und auch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb dürfte aber unter direkter Führung, also nicht der in den 90-er Jahren hinzu fusionierten Institute, wahrscheinlich nur den Bruchteil an Verlusten erzielt haben, den die verantwortlichen Vorstände der VR-Bank Marktredwitz in der oben aufgeführten Zeit zu verantworten haben. Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, namentlich Herr Herzog und Herr Grothoff, sowie die Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz haben wissentlich die Anzeige der Untreue gegen die Vorstände Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer unterlassen, obwohl die Vorstände Marth und Dittrich von der VR-Bank Arzberg-Selb fast zur selben Zeit mit der Strafverfolgung belegt wurden. Dazu führt § 41 des Genossenschaftsgesetzes zusätzlich aus, dass die Aufsichtsräte hinsichtlich ihrer eigenen Sorgfaltspflicht wie die Vorstände nach § 34 GenGesetz zu behandeln sind.

e) Eine Fortführung der Praxis das Niederstwertprinzip im Sinne der Richtlinien im Forderungsbereich auch in den Folgejahren nicht anzuwenden lässt sich aus dem schließen, dass die VR-Bank Marktredwitz in allen Folgejahren Bilanzen vorlegte, die nur marginal steuerlichen Ertrag auswiesen. Die deutet daraufhin, dass die Abschreibungen und Wertberichtigungen in aller Regel so gerechnet werden, dass sich keine Bilanzverluste ergeben.

Ich stelle Strafantrag laut oben aufgeführten Ausführungen gegen die jeweils zuständigen Vorstände der Bank wegen Bilanzfälschung und massivem Untreueverdacht und stelle diesen Strafantrag wegen aktiver Mitwirkung und Beihilfe speziell gegen alle tätigen Aufsichtsratsvorsitzenden, aber auch gegen jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrats der Bank.

Ich stelle somit einen Strafantrag gegen die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, namentlich Herrn Johannes Herzog, auch als heutiger Vorstand der Bank und Herrn Raimund Grothoff wegen dringendem Verdacht der Mitwirkung an fortgesetzter Bilanzfälschung, Beihilfe zur fortgesetzten Untreu nach § 266 StGB, sowie Strafvereitlung zugunsten der früheren Vorstände der VR-Bank Marktredwitz. Ich beantrage die Überprüfung der Vorteilnahme von Herrn Herzog, der durch die Begünstigung des nachvollziehbaren Bilanzbetruges und die Handhabung einer laxen Prüfung der persönlichen Verantwortung der Vorstände der VR-Bank Marktredwitz und die Vermeidung der Strafverfolgung verschiedenster Untreuevorgänge Einfluss auf die Vorstände und auch auf die Aufsichtsräte nehmen konnte, um sich mit Unterstützung des Genossenschaftsverbandes Bayern einen bestbezahlten Posten bei der Bank in der Vorstandsposition verschaffen zu können.

Dass Herr Johannes Herzog die Strafverfolgung nicht betrieben hat, könnte damit zusätzlich begründet sein, dass zwei der von ihm eventuell zu beschuldigenden Vorstände, nämlich Herr Reinhold Wolf und Herr Karl Krämer, das nach dem Kreditwesengesetz geforderte Vieraugenprinzip der Bank zu erfüllen hatten und die Bank mit weiterhin hohen Kreditverlusten und ohne steuerbare Erträge führen durften oder mussten, bis er selbst nach einer Wartefrist die Zulassung erhalten hat um nachfolgender Vorstand der Bank werden zu können. Ohne diese Maßnahme hätte die Bank nach den Vorgängen im Jahr 2004 keinen rechtmäßigen Vorstand mehr gehabt und hätte die Nachbesetzung aus den über 30 Bewerbern mit Befähigung vornehmen müssen. Herr Herzog besaß die aufsichtsrechtliche Genehmigung zu dieser Zeit noch nicht. Dies dürfte ein klarer Hinweis auf eine Vorteilserzielung für Herrn Herzog sein, wenn er die Strafverfolgung trotz der Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes nicht einleitete.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2232

Till

19. August 2007, 23:32 Uhr

Betreff: Vorstandsmoral

Wie tief Herr Herzog, wollen Sie noch sinken? Wie ist das wenn man jeden Morgen sich selbst im Spiegel ansehen muß, macht Spaß was?
In dem Geflecht aus Lügen und Intrigen kennt ihr Beiden euch da eigentlich noch aus?
Der Gipfel war doch wohl die Falschinformation des Bafin in der Sache Maschinen von Manfred Bleil, die ihr jetzt auf einmal selbst mitersteigert haben wollt, obwohl vor Gericht euer Vorgänger Wolf noch erklärt hat, es gäbe ein Gutachten und Karl Krämer aussagte es gäbe doch keines!
Als das Bafin dann eine Stellungnahme anforderte, die dritte Version, zusammen mit dem Gebäude hättet ihr auch die Maschinen ersteigert.
Tja, nach und nach ettarnt ihr euch selbst. Beide hattet ihr einmal die Möglichkeit, am Anfang eurer Karriere bei der VR Bank reinen Tisch zu machen, aber ihr habt sie nicht genutzt. Wer vertraut euch nun eigentlich noch?
Herr Herzog, das Problem mit dem Lügen ist doch, daß man sich unbedingt merken sollte was man gestern gesagt hat! Herr Herzog, Sie sind nicht mehr tragbar. die Bank geht mit Ihnen zusammen immer weiter in den Keller! Wie hoch war übrigens der Verlust an Bilanzsumme im ersten Halbjahr 2007 ? 20 Mio, oder gar 30 ? Oder noch mehr ? Haben Sie wieder Durchhalteparolen gegenüber dem Aufsichtsrat abgegeben, so inder Art, die Talsohle ist durchschritten, oder wir sehen Licht am Horizont? Der Aufsichtsrat muß das ja glauben, ist er doch wohl selbst tief verstrickt in die Machenschaften der Bank.
Und Sie Herr Herzog, üben Sie nicht pausenlos Druck aus auf die Herren Aufsichtsräte, weil Sie halt viel wissen?
Es wird Ihnen nicht viel nützen, kommt ja doch alles raus, dauert nicht mehr lange!
Gute Nacht, Till.

   

Nr. 2231

Noch anonym

18. August 2007, 20:09 Uhr

Betreff: Strafanträge

An einer der oft liest,

der Strafantrag in Nr. 2393 ist taggleich abgeschickt worden und könnte den Verantwortlichen der Bank bereits ungeheueres Kopfzerbrechen bereiten. Auch der Strafantrag in Nr. 2450 ist schon in Kuverts und wird ohne Verzögerung in den Postkasten wandern. Doch jeder, der von sich aus eine Anzeige macht, bewegt die Behörden etwas mehr. Hier im Gästebuch gibt es genug Material und Gründe die dies rechtfertigen und man kann alles mit Fakten hinterlegen, nichts ist aus den Fingern gesogen. Es wäre sogar sinnvoll einen Strafantrag raus zu kopiern und im eigenen Namen nochmal zu stellen.

   

Nr. 2230

Einer der oft hier liest und entsetzt ist was da abgeht

18. August 2007, 18:46 Uhr

Betreff: Strafantrag

Jetzt habe ich sehr oft hier gelesen. Auch habe ich des Öfteren schon von Strafantrag gelesen.
Sind das nur leere Drohungen, dann sind hier nur Schreibelinge am Werk, oder folgen den Worten auch Taten, dann wären die vielen vielen Seiten auch was Wert und nicht nur Schall nd Rauch.

   

Nr. 2229

Noch anonym

18. August 2007, 18:19 Uhr

Betreff: Strafantrag bei Generalstaatsanwaltschaft wegen Forderungsverzicht vom Frühjahr

Noch anonym, Marktredwitz, den 19. August 2007


Generalstaatsanwaltschaft München

Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bonn

Einschlägige Tageszeitung im Süddeutschen Raum



Strafantrag wegen Untreue nach § 266 StGB gegen

Herrn Johannes Herzog, Herrn Reinhold Wolf und Herrn Uwe Heidel, Vorstandsmitglieder der VR-Bank Marktredwitz eG

sowie amtierende Aufsichtsratsvorsitzende der VR-Bank Marktredwitz eG

wegen unberechtigter Vermögensaufgabe in Höhe von ca. 432.000 € zu Lasten der Genossenschaft und ihrer Mitglieder.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Februar dieses Jahres kaufte die Stadt Wunsiedel die örtlich sehr bekannten Gaststätten, Pensionen und Ausflugslokale Waldeslust und Jägerstüberl in der Straße Luisenburg in Wunsiedel in einer in der örtlichen Presse genannten Kaufsumme von 1 Mio. €. Mit den Eigentümer bestanden von Seiten der Bank zu diesem Zeitpunkt Finanzierungen die in einem parallel geschlossenen Vertrag über den Forderungsverzicht zwischen der Bank und den Kunden mit einer Summe von 1,092 Mio. € beziffert wurden.

Die Vorstände der Bank haben parallel zum Kaufvertrag mit den Kreditkunden diese notarielle Verzichtserklärung abgegeben, in der vereinbart wurde, dass die Bank auf jede weitere Forderung verzichtet, wenn aus wahrscheinlich einem Kaufvertrag zu einem der beiden Objekte eine Summe von 660.000 € bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im März 2007 bei der Bank eingegangen ist.

Somit haben die Verantwortlichen der VR-Bank Marktredwitz mit größter Wahrscheinlichkeit an Kaufverträgen für beide Objekte mitgewirkt. Es ist anzunehmen, dass für ein Objekt von der Bank zuvor ein Verkehrswertgutachten erstellt wurde, welches den oben aufgeführten Betrag von 660.000 € deutlich überstieg. Trotzdem willigten die Bank verantwortlichen dieser Verkaufssumme zu und verzichteten damit auf nachweislich gesicherte Beträge eventuell in sechsstelliger Größenordnung.

Man kann vermuten, dass die Trennung der Kaufsumme von 1 Mio. € deswegen so gestaltet wurde, dass die Lastenfreistellung auf dem zweiten Objekt den Forderungsverzicht durch die Bankvorstände vertuschen sollte.

In der genannten notariellen Verzichtsvereinbarung wurde auf weitere bisher der Bank übereignete und verpfändete Sicherungswerte verzichtet ,die mit großer Wahrscheinlichkeit die Lücke des Finanzierungsbetrages gegenüber den Kunden, der gesamten Kaufpreissumme beider Objekte oder gar nur zu dem mit 660.000 € verkauften Objekt gedeckt hätten und diese freigestellt. Somit dürfte hier ein schwerer Verdacht eines gravierenden Untreuetatbestandes gegen anvertrautes Vermögen gegeben sein.

Beihilfe dazu dürften mindestens die Aufsichtsratsvorsitzenden geleistet haben aber eventuell sogar der gesamte Aufsichtsrat der Kreditgenossenschaft. Eine Vermögensaufgabe in dieser Größenordnung ist weder durch Gesetz noch durch die Satzung der Genossenschaft gedeckt. Am 25 Juni 2007 fand die Vertreterversammlung der Genossenschaft statt. Dabei wurde gegenüber den Vertretern augenscheinlich absichtlich nicht zu diesem Vorgang Bericht erstattet um die Verantwortung von Vorstand aber auch Aufsichtsrat nicht gewahr zu machen.

Beihilfe zur Strafvereitlung dürften mit großer Wahrscheinlichkeit die anwesenden Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern geleistet haben, die den Vorgang sicher im Rahmen der Prüfungshandlungen der gesetzlichen Prüfung bei der Kreditgenossenschaft gesehen haben und diesen offensichtlich nicht zur Anzeige gebracht haben.

Sämtliche Vertragsunterlagen müssten sowohl bei der Bank, als auch bei dem beurkundenden Notar vorliegen. Die Handhabung führt zudem aus dem verzichteten Betrag in aller Regel konkret daraus zur Verkürzung der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, wodurch neben der Bank und den Mitgliedern auch die öffentliche Hand geschädigt worden sein dürfte.

Sowohl die Sitzungsunterlagen des Vorstandes der Bank aber auch die des Aufsichtsrates dürften eventuell Aussagen zu Beratungen in den Gremien zu dem Fall selbst enthalten. Auch die Revisionsunterlagen der genossenschaftlichen Prüfer für den entsprechenden Prüfungszeitraum dürften wesentliche Erkenntnisse mindestens zu deren Einschätzung zu dem Fall erbringen. In die gebundenen Prüfungsberichte geht in aller Regel als Ergebnisse hieraus ein Einzelprüfungsprotokoll für den Kreditfall ein. Aufzeichnungen und sonstige Vermerke behalten die Prüfer auch noch in weiteren verschlossenen Akten zurück. Auch beantrage ich zu prüfen, ob die Prüfer nicht gar selbst zur gewählten Handhabung gefragt wurden, beratend tätig waren und den Forderungsverzicht zu Lasten des Genossenschaftsvermögens nicht auch noch befürwortet haben und somit einer Straftat direkt Vorschub geleistet haben.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2228

Ein Mitglied

17. August 2007, 13:33 Uhr

Betreff: Unterlassungserklärung

Im einem der letzten Beiträge gibt die Bank endlich zu daß, sie ihre Mitglieder und Kunden betrogen hat und dies in Zukunft unterlassen wird. Das ist aber doch nur die Spitze des Eisbergs. Denn was ist mit den falsch abgerechneten Wertstellungen auf den Darlehenskonten und Girokonten, die die viel zu langen Wertstellungsfristen bei Schecks und Lastschiften. Wieviel Gutschriften sind erfolgt und nach welcher Berechnungsmethode, Kein Mensch weiß, ob diese Berechnung jetzt auch stimmt und kein Außenstehender kann nachvollziehen, ob wirklich alle Geschädigten entschädigt wurden.
"Webmaster bitte hier weitere Untaten anfügen. "
Es scheint es wird immer nur etwas zugegeben, wenn es sich absolut nicht mehr vermeiden lässt.Ein orientalischer Basar ist da wirklich ein Kindermärchen dagegen. Die Salamitaktik ist scheinbar die Strategie nach der man in der VR-Bank arbeitet. Das war schon bei den Wertberichtigungen so, indem man nur die jeweiligen vorhandenen Mittel dafür verwandte und den Rest in die Folgejahre schob. Egal, ob dies mit dem geltenden Recht übereinstimmte. Rechtsverstösse und Rechtsbeugung stehen ganz oben in der Tagesordung bei den Verantwortlichen in dieser Bank. Die Aufsichts- und Prüfungsorgane versagen
total und entziehen sich ihrer Verantwortung.
Der Vorstand Herzog ist mitlerweile zur tragischen Figur mutiert. Bei den Kunden, Mitgliedern, Mitarbeitern im ganzen Geschäftsbereich mag ihn überhaupt keiner mehr und beim Genosenschaftsverband war man froh, das man ihn wegloben konnte. Dorthin gibt es auch kein Zurück mehr. Wie schon in einem der Beiträge angeführt, der Verband wird ihn fallen lassen, wie eine heiße Kartoffel. Bei den vielerlei Verfehlungen während seiner Prüferzeit und als Möchtegern-Vorstand ist er mit Sichrheit auch für den Verband nicht "wiederverwendbar". Aus den Beiträgen von Ex-Vorständen ist erkennbar, daß Herzog in seiner Prüferzeit skrupellos vorgegangen ist, ohne eine Spur von Fairness und Gerechtigkeit.
Apropos Gerechtigkeit, wie soll denn Herzog als Vorstand jetzt plötzlich Recht und Unrecht auseinanderhalten können, wenn er es vorher schon als Prüfer nicht konnte oder wollte.Daher kann er auch von niemanden Mitleid erwarten. Dies sind die Auswüchse, die der Verband sich selber heranzüchtet. Mit blindem Kadavergehorsam, nach oben Buckeln und nach Unten treten.

   

Nr. 2227

Wissender

17. August 2007, 10:59 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz gibt wohl als erste in Deutschland Unterlassungserklärung ab

Unterlassungserklärung zu irreführenden Kontoauszügen VR-Bank MAK eG in Vorreietrrolle

das Urteil im Leitsatz:
I ZR 87/04 Verkündet am:
11. Januar 2007
Walz
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ : nein
BGHR : ja
Irreführender Kontoauszug
UWG § 5 Abs. 1; UWG a.F. § 3
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wert-stellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortfüh-rung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).
BGH, Urt. v. 11. Januar 2007 - I ZR 87/04 - OLG Celle
LG Hannover


hier klicken......
:selberschuld:

   

Nr. 2226

Ol.

17. August 2007, 07:45 Uhr

Betreff: Wie gefährlich es ist mit der VR-Bank zusammen zu arbeiten

Ich habe es mit meinem Betrieb am eigenen Leib erfahren wie gefährlich es sein kann mit der VR-Bank zusammen zu arbeiten wie sich das verhält mit Risikoeinstufung durch eine Bank und den Risikoklassen. Auf einmal haben die Druck auf mich gemacht. Ich weiß heut was es heißt als latent gefährdet bezeichnet zu werden. Da hört die Freundschaft und manchmal auch gutes Benehmen auf. Wie ich dann zu anderen Banken gegangen bin war das erste Thema, warum denn die Genossen mit mir nicht klar kommen und nicht in erster Line meine Firma.

Gott-sei-Dank hat sich die Sparkasse weich kochen lassen und da bin ich jetzt rundum zufrieden. Sogar mein Rating haben sie verbessert, hat man mir gesagt, nach dem man am Anfang vorsichtig gewesen sei. Da krieg ich normale Zinsen, wenn mal was zu Anlegen ist und auch beim KK kann man problemlos mit denen reden und im Darlehen gibt’s gar keine Probleme. Aber ich kann wieder ruhig arbeiten und muss mich nicht dauernd um Bankdinge kümmern, weil mich irgend einer anruft er braucht das oder das. Und vor allem ich kann auch wieder ruhiger schlafen.

Das was in Wunsiedel mit der VR-Bank passiert ist, das hat mich auch nervös gemacht, wenn ich den Eintrag Nr. 1372 angeschaut habe, wie die die Sachen einfach abgeholt haben und dem Kunden bis heut dafür kein Geld gegeben haben. Wenn Johannes Herzog dazu geschrieben hat, es sei alles richtig gewesen, dann ist er als ehemaliger Revisor noch der Schlimmste von allen. Wie gesagt ich hab gerade noch die Kurve gekriegt, bevor ich mit der VR-Bank den Bach runter gegangen wär.

   

Nr. 2225

Nordlicht

15. August 2007, 14:11 Uhr

Betreff: Veröffentlichung im Unternehmensregister

Der Jahresabschluß der VR-Bank ist inzwischen im Unternehmensregister veröffentlicht. Unter der Adresse

https://www.unternehmensregister.de/ureg/;jsessionid=EB08ABFA4C88EF7E086B450B281CEAD8.www03-2?submitaction=showDocument&id=420618&

ist er für jeden nachzulesen.

Bei nur einer groben Durchsicht fällt dann aber doch eine Aussage auf, die gerade zu unglaublich klingt und heute nicht weiter kommentiert wird:

Zitatanfang:
"Mit Beschluss vom 05. April 2006 wurde die sofortige Beschwerde der Bank gegen den Ordnungsgeldbeschluss des LG Bamberg vom 09. Januar 2006 zurückgewiesen.

Der Ordnungsgeldbeschluss bezieht sich auf das Urteil des LG Bamberg vom 26. März 2003, wonach die Bank gegenüber Verbrauchern zu unterlassen hat, folgende Klauseln in Darlehensverträgen nebeneinander zu verwenden:

"Verzinsung:

Die Zinsen werden berechnet aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des Kalendermonats. Die Zinsen sind fällig am 30. eines jeden Monats.

Darlehensrückzahlung:

Demnach beträgt die Leistungsrate aus Zins und Tilgung zur Zeit (Betrag), jeweils fällig am 1. des Kalendermonats, erstmals am 1. ....."

Für Rückerstattungsansprüche von Kunden haben wir im Jahresabschluss 2005 eine Rückstellung in ausreichender Höhe gebildet. Im Jahresverlauf 2006 gelang es uns mit Unterstützung eines namhaften IT-Beratungsunternehmens und der Verbraucherzentrale Bremen eine kundenfreundliche Berechnungsmethode zur Ermittlung etwaiger Ansprüche zu entwickeln. Bis zum Jahresabschluss wurden sämtliche noch bestehende Darlehensverträge nach dieser Methode nachberechnet und ein bestehender Anspruch den Kunden erstattet."

Zitatende



Und nur am Rande:

"Von der Möglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht."

Der Gesetzestext dazu lautet:
(4) Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen.

Das mag ja für den Vorstand noch gelten Beim Aufsichtsrat ist das doch nicht mehr anzunehmen oder soll gar nicht gesagt werden, wieviel der die Mitglieder insgesamt kostet!?!

   

Nr. 2224

Nordlicht

15. August 2007, 12:28 Uhr

Betreff: zu Beitrag 2443 - Aufsichtsrat

Der Beitrag 2443 schließt mit dem Satz:

"Sonst werden die Aufsichtsräte ebenfalls an vorderster Front mit den alten Vorständen und auch dem neuen Vorstand in den Strudel geraten."

Der Beitragschreiber hat noch die Hoffnung, daß der Aufsichtsrat sich noch mit einem Befreiungsschlag aus der Misere ziehen könnte und damit das Kartell des Mauern, Vertuschens und Schweigens" endlich auseinander fällt.

Nachdem, was bisher hier alles zu lesen war, gibt es so viele Ansatzpunkte für Verfehlungen des Vorstands, wo ein Aufsichtsrat hätte reagieren müssen!
Beispielhaft und nicht abschließend sei hier nur noch einmal genannt:
- Auskunfsverweigerung des Vorstands über den Verbleib der von Herrn Bleil abgeholten Gegenstände
- durch den Verband bestätigte jahrelange mangelhafte Organisationsstruktur der Bank
- durch ehemalige Vorstände getätigte und zugegebene Straftaten, z.B. Beihilfe durch den wissentlichen Transfer von Bestechungsgeldern
- durch den Vorstand erfolgte Freigabe von Sicherungen bei gleichzeitigem Forderungsverzicht der Bank zum Schaden der Mitglieder
- Zustimmung zu einem vermutlich überteuerten Kauf einer Immobilie (zur Rettung der Bilanz) und jahrelanger Leerstand wegen unrealistischer Nutzungskonzepte
- Trotz der Hinweise des Verbands Genehmigung von Bilanzen, die nicht alle zu berücksichtigenden Wertberichtigungen enthalten, obwohl es dafür kein Wahlrecht gibt

Daneben wurde hier ja schon angedeutet, daß einige Aufsichtsratsmitglieder aufgrund Ihrer Position auch eine beruflichen Vorteil für sich haben/hatten durch Mandate oder die Betreuung von Kunden der Bank.
Die mangelhafte Information der Vertreter über die "wahre" Situation der Bank auf der Vertreterversammlung und die mangelhafte Leitung von Vertreterversammlungen (z.B. Nichtbeachtung von Anträgen) sind weitere Punkte.
Schließlich die nicht nachvollziehbare "Freizeichnung" von ausscheidenden Vorständen durch unglaubliche Aufhebungsverträge, die die Mitglieder sowohl in der Geltendmachung von Schadensersatz behindert und sie als auch zwingt für diese Herren Monat für Monat die Betriebsrente zu zahlen.

Es bleibt festzuhalten, daß der Aufsichtsrat schon so tief mit im Morast drin steckt, daß er eigentlich nicht mehr ungeschoren davon kommen kann. Denn der Aufsichtsrat haftet persönlich und jeder für sich für die Fehler der Amtsführung des gesamten Aufsichtsrats.

Aussitzen wird auf Dauer nichts helfen, auch wenn Vorstand und Verband dies versuchen und vermutlich entsprechenden Druck auf alle Aufsichtsratsmitglieder ausüben (Nötigung ist auch strafbar!?!) damit das Kartell dicht hält.

Nur ein umfassendes Geständnis und die Unterstützung bei der Aufklärung der Missetaten könnte sich vielleicht analog zu Strafgerichtsprozessen strafmildern auswirken.
Vielleicht könnte man ja mal prüfen, ob hier die sog. "Kronzeugenregelung" greifen könnte, um das Kartell zu knacken.

   

Nr. 2223

Wissender

15. August 2007, 11:50 Uhr

Betreff: Das mit dem Firmengeflecht könnte die größte Bombe werden für die VR-Bank

Wenn das mit dem Firmengeflecht einmal genau überprüft würde, was hier schon angesprochen worden ist, dann könnte es wie eine Bombe mitten ins Zentrum der Bank wirken. Ich bin überzeugt, dass das als Kreditnehmereinheit zu werten ist, bei den rechtlichen Verhältnissen in den einzelnen Firmen. Wenn sich da Überschreitungen der Höchstkreditgrenze der Bank ergeben würden, dann würde das haftende Eigenkapital als Berechnungswert der Groß- und Höchstkreditgrenze wie ein Stein absacken. Das könnte fast bis zur zeitweiligen Schließung der Bank Auswirkungen haben. Warum die Prüfung und die neuen Vorstände das noch nicht aufgegriffen haben? Die würde so etwas jetzt weg fegen wie ein Tornado von einer Sekunde auf die andere.

   

Nr. 2222

Aus dem Genossenschaftsbereich

15. August 2007, 10:31 Uhr

Betreff: Die große Last für den Aufsichtsrat für Vergangenheit und Zukunft

Zu allen Zeiten hat der Aufsichtsrat sehen können welche Entwicklung die VR-Bank im Verhältnis zum Landesdurchschnitt genommen hat. Bei jeder Bilanzerstellung war der Aufsichtsrat dabei, wie man sich mit dem Vorstand beraten hat, dass seit dem Jahr 2000 keine Gewinn mehr aus dem normalen Bankgeschäft zu erzielen war. Und so kann man den Aufsichtsrat auch gerne an den Beschlüsse zur Entnahme aus den Rücklagen erinnern, die im Vorfeld der Vertreterversammlungen notwendig gewesen sind. Wer dann noch einen Vorstand auf der Basis arbeiten lässt, dass man sich falsche Statusbericht zur Risko- und Ertragslage vorlegen lässt, neben der Feststellung der Prüfung, dass die Vorstände der Geschäftleitung nicht fähig sind, der kann sich nicht herausreden selbst unschuldig an der Misere der VR-Bank Marktredwitz zu sein. Wenn man dann als Aufsichtsratsvorsitzender vor der Versammlung noch widersprüchlichen Blödsinn über gelbe und rote Ampeln quatscht, verkünden lässt, dass man im Widerspruch zu Genossenschaftsgesetz und Satzung nicht in die Unterlagen einsehen kann, der disqualifiziert sich selbst. Und einer der größten Hämmer ist dann selbstverständlich auch noch, dass man einem Vorstand eine Freifahrtschein mit einem Aufhebungsvertrag ausstellt und die Vertreter dann mit sämtlichen Winkelzügen dazu bringt ein Jahr später dies auch noch abzusegnen, ohne dass man selbst zu den festgemachten Tatsachen auch nur einen Satz sagt.

Eigentlich ist es kaum fassbar, dass bei der letzten Versammlung der Aufsichtsrat nicht einmal komplett vertreten war. Bei dieser wiederum wichtigen Entscheidung zu fehlen, ist unentschuldbar. Der Aufsichtsrat muss sich im gesamten besinnen, welch wichtige Aufgabe er wahr nimmt. Jeder der auch noch politisch tätig ist, muss wissen, welchen Schaden die Bank für unsere tatsächlich gebeutelte Region angerichtet hat. Die VR-Bank dürfte trotz allem in der Spitze irgendwo zwischen 25 und 30 % des Bankenmarktes abgedeckt haben. 50 Millionen an Kreditverlusten sind in einer Potenz zu sehen, die auf dem gesamten Geschäftsgebiet und ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit lastet. Erschwerte Kreditbedingungen, wie durch ungesundes Kreditgeschäft durch diese Bank geschaffen und von dem heutigen Vorstand Johannes Herzog gnadenlos durchgezogen, sind eine äußerst schwere Hypotheken für Gewerbe und kreitnahfragende Privatpersonen, die man sich bewusst machen muss. Diese Bedingungen wurden aber in den letzten Jahren von Aufsichtsrat und auch genossenschaftlicher Prüfung geduldet, obwohl man die negativen Entwicklungen sicher sehen konnte. Und der Verband hat auch den Arzberger Bereich anscheinend mit der Fusion Anfang der 90-er Jahre mit der Raiffeisenbank Schoeneck im Vogtland auch noch zusätzlich belastet.

Die Verantwortung muss im Gesamten gesehen werden. Der Aufsichtsrat kann sich seiner Verantwortung nur damit stellen und den Beweis dazu abliefern, wenn er endlich die Vergangenheit abstreift. Der Genossenschaftsverband wollte mit Herrn Herzog unterbinden, dass fremde Kräfte, unbelastete Personen, Einblick erhalten könnten in diese Machenschaften und die Untätigkeit der eigenen Prüfer zur Verhinderung der unsauberen Geschäfte und der Kreditverluste offenkundig werden könnten. Die Prüfer Herzog und Grothoff hätten vor Jahren ganz andere Wege einleiten müssen, als eine von ihnen auf den Vorstandsposten zu bringen.

Wie in einem der letzten Einträge schon formuliert, nimmt der Vorstand Herzog nun die Verantwortung für die Wirkung aus dem vielleicht bevorstehenden letzten Akt im Hinblick auf die Sauereien in der Wertstellungspraxis im KK- und Girobereich, die über Jahrzehnte hinweg abgelaufen sind, auf sich. Auch der Aufsichtsrat weiß Bescheid, egal was man in den Versammlung vorträgt. Und wer im Aufsichtsrat nicht Bescheid weiß, der hat absichtlich die Augen verschlossen und ist seiner ebenfalls gesetzlich geregelten Sorgfaltspflicht tagtäglich aus dem Weg gegangen. Die Verstrickungen und Verwindung aufbrechen, das muss passieren. Sonst werden die Aufsichtsräte ebenfalls an vorderster Front mit den alten Vorständen und auch dem neuen Vorstand in den Strudel geraten.

   

Nr. 2221

Ein Mitglied

14. August 2007, 11:23 Uhr

Betreff: Unfähig

Was haben die ehmaligen und jetzigen Vorstände, denn überhaupt richtig gemacht.Das glaube ich ist in Sekundenschnelle aufgezählt. Ganz anders verhält es isch über die negativen Seiten. Wenn man die letzten Beiträge liest, dann fragt man sich, wo kann man denn dieser Bank bzw. seinen Vorständen überhaupt noch trauen. Die Abzocke ist pefektioniert. Es werden sogar Guthabenstände ausgewiesen, die zinstechnisch gar keine sind und dann werden Zinsen belastet.
Die Vorstände einer Bank müssen doch auch die einschlägigen Urteile kennen oder sie hoffen immer darauf, daß es die Kunden nicht mitkriegen. Wieso gelingt es dem Genossenschaftsverband nicht, diese unzumutbaren Mißstände abzustellen. Für mich stellt sich die Frage, wo die unfähigeren Leute sitzen in Marktredwitz oder in München. Aber wahrscheinlich wollen sie sich gegenseitig an Unfähigkeit überbieten.
Daß hier auf dem Niveau einer Bananenrepublik gearbeitet wird, zeigt sich ja in dem Prozeß gegen K.N. Schmiergeld und Korruption zählen scheinbar zum Grundwissen eines Bankvorstanes in unserer VR-Bank. Oder Veruntreuung wie Falle Herzog. Was ist eigentlich mit dem Heidel los? Ist der schon auf Tauchstation, weil man von ihm nichts mehr hört und sieht. Aber nichts mehr tun und machen, damit man nichts falsch macht, ist auch nicht der richtige Weg.
Dem Aufsichtsrat liegen die dicken Brocken Flex, Flex und Gold, Gold, Gold noch immer schwer im Magen. Obwohl das kann ja nur die Spitze des Eisbergs sein, wenn diese beiden Kredite ins Verhältnis setzt zum Gesamtvolumen, das den Bach runter gegangen ist. Liebe Vorstände und Aufsichtsräte macht weiter so, dann schafft ihr es schon, "den Weg Frei zu machen", damit unsere Bank über den Jordan geht.

   

Nr. 2220

Beobachter

14. August 2007, 11:21 Uhr

Betreff: Lässt sich der Aufsichtsrat für Johannes Herzog noch tiefer in den Sumpf ziehen?

Nachdem in letzter Zeit immer mehr Ungeheuerlichkeiten ans Tageslicht gekommen ist, was bei der VR-Bank in Marktredwitz die letzten Jahre abgelaufen ist, muss man sich fragen, ob der Aufsichtsrat nicht erkennt, dass er nur noch mehr zwischen die Mühlen geraten kann, wenn er nicht den Befreiungsschlag ausführt? Warum gesteht man nicht ein, dass man vielleicht durch den Verband und den neuen Vorstand Johannes Herzog unter Druck gestanden war und darum eventuell den doch schon sehr eindeutigen Untreueverdacht mit dem Forderungsverzicht von 430.000 € in der Angelegenheit Waldeslust nicht auch noch bei der Vertreterversammlung präsentiert hat.

War die Zwickmühle so groß, dass man den Regress gegen die alten Vorstände Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer auch die Beigabe einer solchen Verfehlung durch den neune Vorstand und ehemaligen Prüfer Johannes Herzog nicht auch noch hinzufügen wollte? 800.000 € ungesicherte Forderungen für Blutzuckerstreifen und mit Goldgeschmack, 1,12 Mio. € (mindestens !) für Flexscheiben in Slowenien produziert, bei uns nur gehandelt und letztendlich von A... als Schrott erkannt? Dazu noch 430.000 € hergeschenkt von dem Vorstand, der in den beiden ersten Fällen als Prüfer in zwei Jahren Überziehungen von 746.000 € nicht unterbunden hat, bei einem Kreditvolumen von ursprünglich schon 4,5 Mio. DM oder in einem Jahr für eine Telefonnummernvorwahl und dann für die anscheinend nur verschenkten Blutzuckerstreifen ungesichert an die Millionegrenze?

Lässt sich der Aufsichtsrat wirklich weiter in dieses Spielchen ein? Lässt man sich vom Vorstand Reinhold Wolf wirklich so brüskieren, dass man dessen gerichtliche Aussage zur Kenntnis nehmen muss, dass er nicht mal weiß, für was 130.000 € nach Asien überwiesen werden und dass man 65.000 US-$, 30.000 und 70.000 € irgendwie als Schmier- und Bestechungsgelder nach Afrika gegeben hat und dass man die Reisen dorthin auch noch mit zehntausenden als Bargeldbeigabe bedient hat? Stellt man sich weiterhin neben solche Vorstände, oder distanziert man sich endlich von ihnen?

Ist es keine Erkenntnis, dass der Mann, der ein Kreditengagement damit aus den Büchern nimmt, in dem er die Genossenschaft anscheinend massiv und auch noch trickreich geschädigt hat nur auf dem Vorstandssessel Platz nehmen konnte, in dem er die Verhältnisse in der Vergangenheit eben nicht verfolgt hat? Wer kann es sich vorstellen, dass der Prüfer, der gegen die Vorstände direkt vorgeht, die Vorstände Heger, Wolf und Krämer wegen Untreue belangt, wie es ja im Fall der Arzberger Vorstände Marth und Dittrich geschehen ist, dann der Nachfolger auf dem Vorstandsposten werden könnte? Dies ist doch nur denkbar, wenn man einen leisen Übergang wählt, wenn man sein ungeheures Wissen zum eigenen Vorteil einsetzt. Aber nicht einsetzt und die Interessen der Mitglieder und der geschädigten Kunden wahr zu nehmen, sondern nur im Interessen der eigenen Karriere.

Wie sich Herr Herzog in all den Fällen auch neben den Kreditverlusten verhält spricht dazu Bände. Die Keule könnte er über ein folgenschweres Urteil zum schon bestehenden Gutachten in der Wertstellungs- und Gebührenangelegenheit bekommen. Hier steht er jetzt ja auch in der Verantwortung wenn er seinen Vorgängern komplett den Freifahrtschein ausgestellt hat. Auch sein Verhalten mit den Sicherheiten in Wunsiedel sagt einiges aus.

Genau dies muss sich auch der Aufsichtsrat vergewissern. Rückendeckung für die alten Vorstände bei Verfolgung der Arzberger Kollegen und Rückendeckung für die Vorgänge um Herr Herzog heißt sich solidarisch dazu zu erklären und ebenfalls die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Eigentlich sollten die Aufsichtsräte schon genug Erkenntnis haben aus dem, dass man in Marktredwitz 50 Millionen an Kreditverlusten produziert hat. Man sollte darüber nachdenken, wie viel diese Bank auch dazu beigetragen hat, dass der Landkreis Wunsiedel in Bayerns großen Tageszeitungen als Schlusslicht bei Einwohnerentwicklung und Arbeitsplatzentwicklung bezeichnet werden muss. Eine schwierige Region braucht alles andere als marktdynamisch operative Vorstände die gegen das genossenschaftliche Regionalprinzip erstoßen und die Verluste auch noch her holen, sie braucht gewissenhafte Vorstände und auch Verwaltungsgremien.

Dass der Genossenschaftsverband Wunsiedel, Selb und Marktredwitz mit dem Kürzel jwd (janz weit draußen) abgetan hat, dass kann man auch erkennen. Die Verwaltungsgremien, sprich Aufsichtsrat müssen erkennen, dass der Verband diese Bank und seine eigene Mitverantwortung am Dilemma damit unterbuttern wollte, dass man auch noch einen eigenen Mann an die Spitze der Bank bringt. Hat man unsere Region auch noch dazu missbraucht Sanierung für das Vogtland mit zu tragen, wie es scheint, oder waren es einfach nur die Expansionsbestrebungen um über den tschechischen Zipfel Asch bis Eger drüber zu fusionieren? Nirgends sind auch Bilanzvermerke denkbar, wo darauf hingewiesen wird, dass Wertberichtigungen nicht vorgenommen worden sein können, nur weil es die Bank nicht mehr tragen kann. Nur weil man selbst die Finger drauf hatte , glaubte man dies auf Seite X bzw. ungelesen festhalten zu dürfen. Eventuell bedauert man aber aus den Fehlern des Herrn Herzog in München bereits selber seine Besetzung für die VR-Bank in Marktredwitz.

   

Nr. 2219

Geschädigter

13. August 2007, 20:57 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Es ist ja langsam lächerlich und vor allem unverständlich, daß sich die Staatsanwaltschaft nicht um die Belange um die VR-Bank Marktredwitz annimmt. Jedenfalls wird in der örtlichen Presse nichts konkretes berichtet.
Können die Vorstände dieser Genossenschaftsbank nunmehr unternehmen oder unter-
lassen was diese wollen? Ist die Objektive Berichterstattung der Presse bereits gekauft worden, beispielsweise durch ständige Inserate, die gutes Geld den Zeitungen bringen oder gehören die von der Staatsanwaltschaft und von der Bankenaufsicht bereits zu denen wie bei der Siemens AG. Komisch, dass dieses Unternehmen im Blickfeld der Presse und in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft steht - dieses "Pack" von Unschuldigen. Na ja, vielleicht müssen bei der VR-Bank Marktredwitz noch ein paar Millionen Euro veruntreut und Mitglieder geschädigt werden, bevor die Ermittler tätig werden. Gibt es bei der VR-Bank Marktredwitz eigentlich noch einen Aufsichtsrat - wahrscheinlich ist dieser (weil gekauft) schon mundtod.
Wenn ich zuständig wäre - oh Mann oh Mann. Was nicht ist, kann sich aber noch ändern. Nix für Ungut!

   

Nr. 2218

Ol.

13. August 2007, 13:18 Uhr

Betreff: Wie gefährlich es ist mit der VR-Bank zusammen zu arbeiten

Ich habe es mit meinem Betrieb am eigenen Leib erfahren wie gefährlich es sein kann mit der VR-Bank zusammen zu arbeiten wie sich das verhält mit Risikoeinstufung durch eine Bank und den Risikoklassen. Auf einmal haben die Druck auf mich gemacht. Ich weiß heut was es heißt als latent gefährdet bezeichnet zu werden. Da hört die Freundschaft und manchmal auch gutes Benehmen auf. Wie ich dann zu anderen Banken gegangen bin war das erste Thema, warum denn die Genossen mit mir nicht klar kommen und nicht in erster Line meine Firma.

Gott-sei-Dank hat sich die Sparkasse weich kochen lassen und da bin ich jetzt rundum zufrieden. Sogar mein Rating haben sie verbessert, hat man mir gesagt, nach dem man am Anfang vorsichtig gewesen sei. Da krieg ich normale Zinsen, wenn mal was zu Anlegen ist und auch beim KK kann man problemlos mit denen reden und im Darlehen gibt’s gar keine Probleme. Aber ich kann wieder ruhig arbeiten und muss mich nicht dauernd um Bankdinge kümmern, weil mich irgend einer anruft er braucht das oder das. Und vor allem ich kann auch wieder ruhiger schlafen.

Das was in Wunsiedel mit der VR-Bank passiert ist, das hat mich auch nervös gemacht, wenn ich den Eintrag Nr. 1372 angeschaut habe, wie die die Sachen einfach abgeholt haben und dem Kunden bis heut dafür kein Geld gegeben haben. Wenn Johannes Herzog dazu geschrieben hat, es sei alles richtig gewesen, dann ist er als ehemaliger Revisor noch der Schlimmste von allen. Wie gesagt ich hab gerade noch die Kurve gekriegt, bevor ich mit der VR-Bank den Bach runter gegangen wär.

   

Nr. 2217

Freund der banken

12. August 2007, 11:22 Uhr

Betreff: zum Urteil BGH I ZR 87/04 falscher Kontoauszug

das Urteil im Leitsatz:
I ZR 87/04 Verkündet am:
11. Januar 2007
Walz
Justizamtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ : nein
BGHR : ja
Irreführender Kontoauszug
UWG § 5 Abs. 1; UWG a.F. § 3
Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wert-stellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortfüh-rung von BGH, Urt. v. 27.6.2002 - I ZR 86/00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).
BGH, Urt. v. 11. Januar 2007 - I ZR 87/04 - OLG Celle
LG Hannover

Typischer Fall:
Das heisst wenn Sie einen Kontoauszug haben, der im Soll ist und darauf eine Haben Buchung ist die schon im Kontostand auftaucht, aber noch nicht wertgestellt ist liegt genau der BGH Fall vor.

Beispiel: Kontostand zu 10.08 und Wertstellung zum 12.08 ist auf Kto Auszug

Also alles zum Moderator Wird abgemahnt!!

   

Nr. 2216

Freund des Kunden

11. August 2007, 14:41 Uhr

Betreff: Suchen und an wunsiedeler Kreis schicken

Liebe Leute anbei Entscheidungen zu unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingung und falschen Wertstellungen. Wenn Ihr Verträge (auch frühere) mit solchen Bedingungen habt schickt Sie einfach zur Prüfung an den Administrator. Bei falschen Wertstellungen schickt die Kontoauszüge.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Lassen Sie sich Zeit, lesen Sie und denken Sie nach! Ein Freund hat mal zu mir gesagt: Die haben Dir doch versprochen, dass sie für Dich den Weg freimachen wollen. Warum gehst Du immer Rückwärts?

Betrifft auch die VR-Bank Marktredwitz eG
Und
Und



Fehlerhafte unwirksame AGB

- Beachtet eine Bank nein Unterlassungsurteil nicht wird gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt ( LG Bamberg 2 O 375/02...VR-Bank Marktredwitz)

- AGBG § 6 Abs.3
Das Festhalten am Vertrag kann für den Verwender einer Klausel unzumutbar sein (BGH V ZR 26/01)

- Bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmässige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam (BGH XI ZR 140/03) Hier: „Die Bank zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben“

- Zinsberechnungsklausel: Folgende Klauseln dürfen in Darlehen nicht nebeneinander verwendet werden:
Verzinsung:
Die Zinsen werden berechnet aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des Kalendermonats. Die Zinsen sind fällig am 30. jeden Monats.
Darlehensrückzahlung:
Demnach beträgt die Leistungsrate aus Zins und Tilgung zur Zeit (Betrag), jeweils fällig am 1. des Kalendermonats ( LG Bamberg 2 O 375/02....VR-Bank Marktredwitz)

- Eine kundenbelastende Zinsberechnungsklausel genügt dem Transparenzgebot nicht, wenn es Aufgabe des Kunden bleibt, zwischen Zinsberechnung und Tilgungsverrechnung einen inneren Zusammenhang herzustellen und die unausgesprochene Konsequenz zu erkennen, dass bereits getilgte Schuldbeträge witer zu verzinsen sind ( BGH XI ZR 149/96)
Hier: „ Vom Beginn der Tilgung ab, werden die Zinsen von dem am Schluss des Vorquartals noch nicht getilgten Restkapital berechnet. Der die Zinsen übersteigende Betrag der Leistung wird am Schluss eines jeden Kalenderquartals zur Tilgung des Kapitals verwendet.“
Ebenso: „Die Zinsen werden im Kalenderjahr der Auszahlung aus dem Darlehensbetrag und in den Folgejahren aus dem Kapitalbetrag per 31.12.des Vorjahres berechnet. Die in den Monatsraten enthaltenen Tilgungsanteile werden nur zum Schluss des Kalenderjahres auf die Darlehensschuld verrechnet“

- Zinsanpassungsklauseln: Eine variabele Zinsanpassungsklausel die lediglich auf das „Zinsniveau am Geldmarkt“ oder auf die „Veränderung des Marktzinses“ bzw „des allgemeinen Zinsniveaus“ abstellt, ohne den Markt, den Referenzzins und die Anpassungsmarge anzugeben ist wegen Verstoss gegen das Transparenzgebot gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam ( LG Dortmund 8 O 559/99; LG Köln 26 O 29/00)

- Bürgschaften:
Die Bürgschaft erfasst die Forderung auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der vorstehend genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. ( LG Bamberg 2 O 375/02...VR-BankMarktredwitz)

-Bürgschaftserstreckung: Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über den vereinbarten Kredit hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung) für die Dauer von 3 Monaten zusätzlich gesichert ( LG Bamberg 2 O 375/02...VR-Bank Marktredwitz)

- Bürgschaft § 776 BGB: Ein formularmässiger genereller Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB ist nach § 9 AGBG unwirksam. Hier: „Der Bürge verzichtet auf die…Rechte aus § 776 BGB“ (BGH IX ZR 328/98)

- Bürgschaft § 770 II BGB: Durch den formularmässigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluss insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist. ( BGH IX ZR 171/00) Hier: „…„Der Bürge verzichtet auf die Einreden der .... und Aufrechenbarkeit.“


- Höchstbetragsbürgschaft unwirksam: ( Schleswig Holsteinisches OLG 5 U 179/95 ) Hier:“…Dieser Betrag (Höchstbetrag der Bürgschaft) erhöht sich um die Beiträge, die als Zinsen, Provisionen, Spesen und Kosten jeder Art auf den verbürgten Höchstbetrag anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen; dies gilt auch dann, wenn die Beträge durch Saldofeststellung im Kontokorrent jeweils Kapitalschuld geworden sind und dadurch der verbürgte Höchstbetrag überschritten wurde.“


- Die formularmässige Sicherungsabtretung aller Ansprüche eines Darlehensnehmers aus seinem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn für die Verwertung Nr. 20 AGB-Banken gelten soll ( BGH WM 1992, 1359; WM 1994, 1613; BGH XI ZR 289/04 ).

- Grundschuld als Sicherheit: Die in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, nach der bei einer nicht zur Tilgung aller Forderungen ausreichenden Zahlung auf eine Grundschuld dem Gläubiger erlaubt sein soll, nach seinem billigen Ermessen die Zahlung auf die Forderung zu verrechnen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 9 AGBG dar und ist deshalb unwirksam. (BGH XI ZR 155/98) Hier: „Reicht der Erlös aus der Verwertung der Grundschulden nicht zur Befriedigung sämtlicher dadurch gesicherten Forderungen aus, so wird nach billigem Ermessen der Bank verrechnet. Entsprechendes gilt für eine auf die Grundschulden geleistete Zahlung“

- § 3 UWG: Kontostandsauskunft:
Eine Bank handelt wettbewerbswidrig, wenn sie die automatisierte Kontostandsauskunft an ihren Geldautomaten so einrichtet, Dass Rentenüberweisungen am Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben ausgewiesen werden mit der Folge, dass Kunden über den Stand ihrer Konten irregeführt und dadurch zu Kontoüberziehungen veranlasst werden können, die sie zur Zahlung von Überziehungszinsen verpflichten (BGH I ZR 86/00)

- Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen: Auf einem Kontoauszug ist ein Guthaben gebucht und ausgewiesen das tatsächlich erst 3 Tage später wertgestellt wurde (Verstoss gegen § 5 UWG) Folge: hebt der Kunde den Betrag sofort am ersten Tag der Buchung ab, kann er ins Minus geraten ( BGH I ZR 87/04)

- Ist in einem Verbraucherkredit der effektive Jahreszins nicht angegeben gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Bank muss nachrechnen ( OLG Celle 3 U 86/94)

- Die Zusendung einer unverlangten e-mail zu Werbezwecken verstösst grundsätzlich gegen die Guten Sitten im Wettbewerb (BGH I ZR 81/01).

-


Falsche Wertstellungen:

- Bei der Bank eingereichte Schecks sind spätestens binnnen drei Arbeitstagen nach Erhalt dem betreffenden Konto gutzuschreiben (BGH NJW 1997, 2042) (Währungsschecks 5 Tage)

- Überweisungen zugunsten eines Kontokorrentkontos müssen für denselben Tag erfolgen, an dem die Bank buchmässige Deckung erlangt., also am selben Tag des Eingangs (BGH NJW 1997, 2042)

- Bareinzahlungen sind am Tag der Bareinzahlung dem betreffenden Konto gutzuschreiben (BGH NJW 1997, 3168)

- Überweisungen, Lastschrifteinzüge, Daueraufträge oder Barauszahlungen zu lasten des Kontos sind taggenau auf den Tag des Geldflusses wertzustellen, insbesondere dürfen derartige Kontobewegungen zu lasten des Kontos nicht früher als am Buchungstag wertgestellt werden (BGH NJW 1997, 3168)

- Bei variablen Zinssätzen (Darlehen; Giro-Kontokorrentkonto) ist der Zinssatz parallel zu der Entwicklung des jeweiligen Bundesbankzinssatzes nach oben oder unten zu verändern, sobald sich dieser um mehr als 0,2% verrändert (OLG Celle WM 1991, 1025)

- Bei variablen Zinssätzen (Darlehen; Giro-Kontokorrentkonto) ist der Zinssatz parallel zu der Entwicklung des jeweiligen Bundesbankzinssatzes nach oben oder unten zu verändern, sobald sich dieser um mehr als 0,2% verrändert (OLG Celle WM 1991, 1025)

- Berechnung von Gebühren für Rücklastschriften sind unzulässig, wenn die Rückgabe der Lastschrift vom Bankkunden nicht zu vertreten ist ( BGH XI ZR 245/01).

- Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bank für die Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, verstossen gegen § 9 AGBG (BGH XI ZR 197/00).

- Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen das Institut bei aus technischen und betrieblichen Gründen erfolgten, zeitweiligen Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online Service auch bei grobem Verschulden nicht haftet, verstossen gegen § 11 Nr. 7 AGBGB. ( BGH XI ZR 138/00).

- Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstossen gegen § 9 AGBG. (BGH XI ZR 8/99).

- Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG ( BGH XI ZR 76/98)

-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungs-unternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr) verstossen gegen § 9 AGBG ( BGH III ZR 199/01).


- Etwaige Verjährungen beginnen mit Kenntnis des Kunden von den fehlerhaften Tatsachen Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB, § 199 BGB


:selberschuld:

Kommentar:
Und hier eine wichtige Entscheidung des BGH hier klicken.....

   

Nr. 2215

anonym aber nicht ganz uninformiert

10. August 2007, 20:51 Uhr

Betreff: mak

was hier abgeht ist höchst interessant,..

es wird nur langsam zeit, dass mit den stechern und handaufhaltern aufgeräumt wird...

   

Nr. 2214

Empörter Leser

10. August 2007, 16:00 Uhr

Betreff: Sodom und Gomorrha

Bei diesen Zuständen in der VR-Bank wundert man sich bloß mehr. Zuerst werden die Kunden beschissen mit Wertstellungen, Klau von Werkzeugen und dergleichen. Die Bilanzen gefälscht, das Vermögen der Mitglieder verschleudert, die Vertreter mit falschen Lageberichten verarscht und mit Falschinformationen zur Aufgabe von Regressansprüchen überredet. Die Liste ließe sich noch ellenlang fortsetzen. Dies hätte alles unter dem Deckmantel von seriösen Bankern ablaufen sollen, mit Rückendeckung des Genossenschaftsverbandes und dessen Knechte.
Mit einem Prüfer der zum Vorstand protegiert wird und somit der Bock zum Gärtner gemacht wird. Oder eine andere Redewendung sagt: den Teufel mit dem Belzebub austreiben.
Aber, daß dieser ehemalige Verbandsmitarbeiter auch noch mit einer Mitarbeiterin turtelt und dann eine weitere Tussi aus seinem Intimleben auch noch in die Banken lanciert, schägt dem Faß den Boden aus. Ohne hier den Moralapostel heraus kehren zu wollen. Aber es geht nicht an, daß die altgedienten Mitarbeiter entlassen oder finanzielle Einbußen erleiden und der Herr Vorstand unterhält ein Mätressentum, wie man es früher an Fürstenhöfen praktizierte. Das zeigt doch welche charakterlichen Defizite hier vorhanden sind und allein deshalb ist Herr Herzog fehl am Platz. Vorbildfunktion war schon immer eine Führungsaufgabe. Schon aufgrund dieses Fehlverhalten hat sich H. Herzog disqualifiziert. Die Veruntreuung dieser gigantischen Summe (Peanuts?) setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Wieviel Mitschuld will denn dieser Aufsichtsrat noch auf sich laden, bis er endlich handelt. Vor allem kann mit einer fristlosen Kündigung H. Herzog ohne grosse finanzielle Klimmzüge für die Bank entsorgt werden. Für Munition hat er selbst genügend gesorgt.

   

Nr. 2213

Aus der Region

9. August 2007, 19:37 Uhr

Betreff: Geldverschleuderung und Weiberröcke – vom neuen Vorstand

Warum hat sich der Genossenschaftsverband denn ausgerechnet diesen Prüfer als Vorstand für die VR-Bank in Marktredwitz ausgesucht? Reichen die Probleme noch nicht was wir hier haben? Neben den Weiberröcken, die Johannes Herzog auch noch bevorzugt, wenn man schon die alten Mitarbeiter mit Interessenswahrung belegt, wie es im Lagebericht heißt, im Gehalt und sonstigen Ansprüchen zurückholt, aber SUN-Studio mit einer leitenden Position zu bedenken, wo man schon mit den Leiterin aus einem Teller fingert und auch noch fachfremde persönliche Referentinnen einstellen, da muss man sich über das Fingerspitzengefühl dieses Herren nicht mehr wundern.

Unglaublich ist es auch, warum man ihn noch nicht in einem Punkt an seinen eigenen Ansprüchen und Versprechungen gemessen hat und nach seiner eigenen Verantwortung gefragt hat. Niemand wie er weiß soviel über Flex und Slowenien und natürlich auch Österreich und Gold, Gold, Gold. Über jede einzelne Barauszahlung, egal ob über Schmiergeld, Bestechungsgeld in Euro oder in US-$, über jedes Reisegeld in fünfstelliger Höhe weiß Herr herzog seit mindestens drei Jahren, als man wahrscheinlich zu Reinhold Wolf sagte, entweder seinen ganz speziellen Kunden anzuzeigen, oder selbst gehen zu müssen. Eingeweihte Kreise haben erzählt von dem Gejammer, wie Reinhold Wolf lamentierte, meine Karriere, ich muss dafür haften.

Warum musste Reinhold Wolf nicht haften, wenn er die Blutzuckerstreifen großzügigst und ohne Sicherheiten finanziert hat, nachdem der Kunde mit den Telfonvorwahlnummern schon Schiffbruch erlitten hatte? Blankokredit in Höhe von 800.000 € aufgebaut angeblich auf eine einziges Geschäft mit dem Militäroberarzt von Guinea. Jeden anständigen Banker friert es bei so einer Konstellation, wie sie es dieser Vorstand mit Hilfe seiner Kollegen, des Aufsichtsrates, der 17.000 Mitglieder vertreten sollte und der Prüfungsleiter des GVB Raimund Grothoff und Johannes Herzog, entwickeln ließ. Dies ist schon so irreal, dass man sagen muss, da haben einige zusammen gesessen und beraten, welchen Bären man der Öffentlichkeit wirklich aufbindet. Es ist schon für hunderttausende von anständigen Bankern in unserem Land eine Beleidigung, dass man da nicht noch im Gerichtssaal gehandelt hat.

Und so wird es endlich Zeit, dass nun gehandelt wird. Es muss gehandelt werden dass dieser selbstherrliche Vorstand und ehemalige Prüfer zur Verantwortung gezogen wird und zwar sofort und unverzüglich. Stimmt es wirklich, dass man diesem Mann auch noch in eine doppelt so große Bank, wie die VR-Bank Hof weglobt? Wo sind wir angekommen in unserem land, aber vor allem im Genossenschaftswesen, wo ganz andere Grundsätze zu herrschen haben? Egal wie er mit Kunden in den so genannten latenten Risikoklassen verfährt, oder wie er mit der eigenen Mannschaft oder mit dem Wissen über die Mitverantwortung des Aufsichtsrates für die zustände der Vergangenheit verfährt, die Bilanz seiner Leistung, seit er hier ist, ist Katastrophal. Rückgang im Bilanzvolumen, keine Entlastung auf der Kostenseite, aber ein Einbruch ohnegleichen bei den Erträgen. Nicht die Mitarbeiter oder der Aufsichtsrat, oder seine ehemaligen Prüferkollegen zeigen im seine tatsächliche Bilanz auf. Es sind die Kunden der Bank über den Zuspruch und auch die Mitglieder über die Geschäftsguthaben. Mut ist nicht das Ding des Herrn Herzog. Das hat er bewiesen, wie er seine Ankündigung an die Vertreter eingehalten hat, sie noch im letzten Jahr zu informieren und jetzt, da es dringend angebracht wäre über den aktuellen Stand der Bank offen in der Öffentlichkeit zu sprechen, um Vertrauen zu schaffen. Aber auf der Basis weiteren Misserfolges scheint dies nicht möglich zu sein.

Kein Wort haben wir vernommen zu den Vorwürfen, warum er in dieser Situation sich auch noch erlaubt hat diese unsauberen Dinge mit der Waldeslust und dem Jägerstüberl auf diese Art durchzuziehen. Er selbst kennt die Konsequenzen am besten. Er hätte sie wahrscheinlich bis vor wenigen Jahren noch bei jedem anderen Vorstand sofort eingefordert. Wer 430.000 € an Genossenschaftsvermögen so mir nichts dir nichts weg gibt, der ist untragbar, sofort und ohne Umschweife. Keinen Tag hätte ein sonst unbescholtener Vorstand auf seinem Stuhl überlebt. Dies zeigt die Tragweite der Situation am allerdeutlichsten, was in Marktredwitz die wirklichen Hintergründe sind. Und es ist eine Schande für die Bank, dass dieser Mann nicht am nächsten Tag vor die Tür gesetzt wurde. Es ist eine Schande, dass dieser gravierende Untreuetatverdacht noch nicht behandelt ist und nur über die Öffentlichkeit zu bereinigen ist.

Es ist klar und eindeutig angesagt an den Aufsichtsrat, handeln oder nach dem altbewährten Sprichwort mit hängen.

   

Nr. 2212

Hannelore

9. August 2007, 18:51 Uhr

Betreff: Eigenartige Konstellation -- nachgehakt ?!

Es ist schon eine eigenartige Konstellation-- zum Beitrag 2084 vom 1.Juni 07 ist nichts passiert, es hat sich kein Staatsanwalt gekümmert---nichts.
Es geht hier nochmals um die Sache Flex, der nahezu jeden Tag beim H. war, nochmals:
Was hatten die alles zu besprechen ?
Wo sind die Millionen , die an Flex ausgereicht wurden und wann, verdammt noch mal, wird denn jetzt endlich die Justiz hellhörig und tätig ??
Sind eventuell Gelder in Österreich versickert, von einer der 6 Banken in L. aus, nahe der slowenischen Grenze, wo die Fabrikation von Flex war, hatte vielleicht auch H. einen Zugriff zu diesem Konto und sind vielleicht auch beide mal sogar miteinander nach L. gefahren? Wieso hat H. den Flex geschützt bei einem Prozess gegen Flex vor dem Gericht in Weiden, wo H.plötzlich den Warenbestand bestätigte und Flex die Verhandlung gewann mit dem wissentlich ?? falschen Lagerbestand? Wenn man jeden Tag beim H. sitzt, unterhält man sich doch nicht nur übers Wetter.Warum wird das alles nicht endlich aufgeklärt?
Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft, es liegt ein öffentliches Interesse zur Aufdeckung einer eventuellen Straftat vor !!! Oder sehen sie das anders? Schliesslich wurde hier unser Geld scheinbar verun treut !
Und die eigenartige Konstellation ist, dass dies alles so im Sand verläuft, so als ob auch die Justiz froh ist, dass sich die Beiträge im Wunsiedeler Kreis auf den Herzog konzentrieren, niemand mehr über den H. spricht und man den Fall Flex schon ad acta wähnt? und der Deutsche ist ja ein ganz vergesslicher, also hat man das jetzt schon vergessen?
Aus den Augen aus dem Sinn, und die Justiz hat keine Arbeit mehr damit. Das darfs nicht sein und wirds auch bei der Beteiligung nicht sein!

   

Nr. 2211

Ein Ex-Vorstand

9. August 2007, 14:20 Uhr

Betreff: Veruntreuung

Die Vorgänge um die VR-Bank Marktredwitz eG nehmen immer groteskere Formen an. Wenn ein Vorstand 430.0.000 € ( i.W.: vierhundertdreißigtausend) zu Lasten der Bank verschenkt, dann ist das ganz einfach Veruntreuung. Ein ähnliches Ansinnen wurde mir zu meiner Dienstzeit von einem Aufsichtsratsmitglied angetragen, der gleichzeitig auch Rechtsanwalt ist. Er kam mit seiner Mandantin um einen Forderungsverzicht zu erreichen, obwohl für das Sicherungsobjekt eine verbindliches Kaufangebot vorlag, das die Forderungen der Bank abgedeckt hat. Ich habe dies abgelehnt da dies einen Veruntreuungstatbestand dargestellt hätte. Dabei ging es nur um ein Zehntel der bei der VR-Bank Marktredwitz verschenkten Summe. Die Quintessenz daraus ist, dass es selbst Anwälte mit Recht und Unrecht nicht so genau nehmen, wenn des darum geht sich bzw. ihren Mandanten Vorteile zu verschaffen.
Im umgekehrten Fall ist der Aufsichtsrat verpflichtet, sobald er von einem derartigen Tatbestand Kenntnis erhalten hat, den Staatsanwalt einzuschalten, da stafrechtliche Relevanzen vorhanden sind. Wenn im Fall der VR-Bank Marktredwitz der Aufsichtsrat von dieser Veruntreuung Kenntns hat, hat er sofort zu handeln. Alles andere ist Beihilfe zur Veruntreuung. Auf Nichtwissen kann sich der Aufsichtsrat nicht berufen, da dieser Vorgang schon monatelang im Wunsiedeler Kreis publiziert wurde. In den meisten Banken würde so eine Vorgehensweise des Vorstandes zu dessen fristlosen Entlassung führen. Warum in Marktredwitz der Aufsichtsrat zögert, daüber läst sich nur spekulieren. Eins aber steht fest, solche Vorgänge sind unverzüglich d.h." ohne schuldhaftes Zögern" zur Anzeige zu bringen. Ob hier noch unverschuldetes Zögern vorliegt, muss eindeutig mit Nein festgestellt werden.

   

Nr. 2210

Jemand mit Einblick

9. August 2007, 12:37 Uhr

Betreff: Zwei kleine Fragen

Sehr geehrter Herr Herzog (Exprüfer und amtierender Vorstand der VR-Bank Marktredwitz),

auf jede Frage gibt es auch eine Antwort. Auch Sie können antworten. Auch hier im Gästebuch.

Warum haben Sie beim Gasthof Waldlust (Jägerstüberl) auf Forderungen in Höhe von weit über 400.000 Euro verzichtet obwohl weit ausreichende und vor allem genügende Sicherheiten vorhanden waren, die eine vollständige Bezahlung der Forderungen ermöglicht hätten? Und warum wurden diese Sicherheiten von Ihnen freigegeben?

Ist das nicht ein klassischer Fall von Untreue zum Nachteil unserer Mitglieder? Dieser Fall muß der Staatsanwaltschaft übergeben werden!

Es kann nicht angehen, dass andere Kunden und Mitglieder unserer VR-Bank, nicht nur falsch abgerechnet werden, sondern alles, was sie besitzen, verwertet wird und darüber hinaus jahrelang mit eidesstattlicher Versicherung und Zwangsmaßnahmen verfolgt werden. Nach allem, was bisher schon bekannt geworden ist, müßte endlich der Aufsichtsrat und die Vertreter die Konsequenz ziehen, ihn aus der Bank zu entlassen.
Höchste Zeit wird es ja!

Oder steckt vielleicht etwas ganz anderes dahinter?

Und dann noch die Frage, wie kann es sein, dass viele Mitarbeiter unserer Bank entlassen werden oder Änderungskündigungen mit weniger Gehalt erhalten und gleichzeitig eine junge hübsche Empfangsdame aus dem Hotel in Bad Alexandersbad, in dem Sie lange Zeit wohnten als Sekretärin von Ihnen eingestellt wird.

   

Nr. 2209

Geschockter

9. August 2007, 08:34 Uhr

Betreff: Vor denen ist nichts sicher

Unglaublich, was die VR-Bank alles verbockt. Und Johannes Herzog lässt kein Fettnäpfchen aus in das er treten kann. Vom Radiointerview zur Spendengala, so hat er es sich vorgestellt. Er verspricht alles, was er nicht halten kann, ob es die rechtzeitige Bilanz an die Vertreter ist, oder dass man die Mitarbeiter lobt, die er in seiner unteren Schublade schon gestrichen hat. Und das Geschäft kann er auch nicht halten. Bei den Belastungen geht es steil bergab.

Aber es ist kein Wunder wenn man Bürgerstiftungen mit Reinhold Wolf aufmacht und der muss eine Woche später vor Gericht aussagen, dass nur Dank seiner Mithilfe Schmier- und Bestechungsgelder in der Hosentasche vielleicht nach Afrika transportiert worden sind, ohne darüber nachzudenken, dass 100 Kilo Gold sicher nicht im Flugzeug hertransportiert werden können. Aber Vorstandskollegen, Aufsichtsräte und Revisoren vom Genossenschaftsverband haben die Geschichte besser verstanden wie normal Sterbliche. Darum ist ja auch ein ausgewählter Prüfer Vorstand geworden.

Und so schafft es der neue Vorstand nicht sich zu lösen aus der Umklammerung der alten Machenschaften. Wie soll er auch, denn sonst wär er gar nicht da, wenn er es gleich angeprangert hätte. Vielleicht hätt er alte Kollegen damit geschadet, wer weiß? Einen gewissen O.H. hat man ja schnell ausgebucht und in den Topf zu den anderen 50 Millionen geworfen. Aber Johannes Herzog schafft es die Summe ganz schnell noch um eine halbe Million zu steigern, in dem er bei den sichern Krediten Geld verschenkt, während er andere Kunden piesackt. Eben alles um die Risikoklassen in der Bilanz klein zu kriegen. Das kann man dann erzählen und da wird man dann gelobt, egal wer dabei zugrunde geht.

Nichts kann man mit dieser Bank machen, wenn man normale Zinsen bei den Anlagen will, dann schimpfen die noch auf die anderen, die Schuld seien, dass man sein Geld weg holt. Aber man kann keine Existenzgründung mit denen machen und kein Darlehen, da wird man über den Tisch gezogen und Johannes Herzog will einem noch sagen, man sei ohne die Berechnung bei der Rückzahlung sicher noch besser weg gekommen und gewerbliche Kunden sollen bitte ja nicht kommen, die kriegen schon gar nichts mehr zurück. Bürgschaftsurkunden haben nicht gestimmt und was noch nicht alles. Bloß es war alles korrekt, auch wenn man die Sicherheiten abgeholt hat und es sich wie in Luft aufgelöst hat, alles korrekt laut Johannes Herzog und seinem Kollegen. Um anscheinend im Karlauer zu sprechen nur Schrottverwertung. Verwertung? Falsche Wortwahl, es war nur Entsorgung. Da haben sich die Vorstände gerne die Zeit dafür genommen sich selber vor Ort drum zu kümmern.

Und so bleibt es dabei, Jahrzehnte hat man uns über die Manipulation in der EDV oder durch gezielte Eingaben Zinsen über Wertstellungstage aufgedrückt, die es nie geben hätte dürfen, als bei uns die Lastschriften abgebucht wurden, oder wir die Überweisungen vorgelegt haben, oder Schecks gebracht haben oder wir Geld ein- oder ausgezahlt haben, usw. nach den heutigen Vorständen alles korrekt gelaufen.

Und so gehen Jahr für die Kunden. Oder muss man gar von Kundenflucht reden, wenn Johannes herzog mit breitem Lächeln vom Rückgang von 15 % spricht, da gibt sich der Aufschwung der anderen von selber. Das ist schon der reinste Galgenhumor. Rettung der eigenen Haut vor Rettung der Bank, das ist ein schlechte Grundlage für ein normales Bankgeschäft.

   

Nr. 2208

Thomas [ E-Mail

8. August 2007, 09:42 Uhr

Betreff: Herzog

Hallo liebe Leut,
da glaubt man ja wirklich nicht, dass da eine Prüfung in der Bank war.
Oder die stecken die Herren Prüfer da auch mit drin. Denn das die Fachprüfer das übersehen haben ist nicht zu glauben.
Es heißt doch in einem alten Spruch, nichts besseres kommt nach.
Wie steht es da mit Herrn Herzog?
Was sagt der zu diesem Skandal?



Thomas

   

Nr. 2207

Der Wissende

7. August 2007, 14:29 Uhr

Betreff: Kreditgrenzen

Hallo "Ein Mitglied. Da Sie bisher auf Ihre Fragen was es denn mit den Kreditgrenzen auf sich hat, keine Antwort erhalten haben, versuche ich als Externer Ihnen weiter zu helfen.
Die Grosskreditgrenze beträgt 10 % des Haftenden Eigenkapitals(HEK). Im HEK sind die Rücklagen (gesetzliche und andere), die Geschäftsguthaben der Mitglieder,sonstige Eigenkapitalersetzende Bestandteile und die Haftsummen, mit denen sich jedes Mitglied verpflichtet hat, werden zu 25 % angegerechnet.
Wird bei einem Kreditnehmer diese Grenze überschritten (bei der VR-Bank MAK ca. 3,2 Mio €) so ist eine Meldung an die Deutsche Bundesbank zu machen. Es gibt aber noch eine Vielzahl von ergänzenden Regelungen, die den Rahmen in diesem Beitrag sprengen würden. Die Grosskreditgrenze ist von Bank zu Bank untersschiedlich, da sie am HEK festgemacht ist. Zu Kreditgewährung ist die Genehmigung aller Geschäftsleiter (Vorstände) notwendig!
Bei Millionenkrediten wird ab 1,5 Mio € an eine Evidienzzentrale gemeldet. Hat ein Kreditnehmer bei mehreren Banken diese Grenze überschritten, so werden alle beteiligten Institute benachrichtigt. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt und betrifft jede Bank gleichermassen.
Bei Organkrediten ist ebenfalls die Zustimmung aller Geschäftsleiter und die ausdrückliche Zustimmung des Aufsichtsrats notwendig. Betroffen hierbei sind insbesondere Kredite an Vorstände und deren Ehegatten und deren minderjährige Kinder. Als weitere sind zu wie vorstehend zu genehmigen Kredite an Aufsichtsratsmitglieder. Desweiteren Kredite an Unternehmen von Aufsichtsratsmitgliedern. Auch wie im Falle des jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden, der als Prokurist in einem Unternehmen angestellt ist und angenommen den Fall, dass dieses Unternehmen auch Kreditnehmer der VR-Bank ist, wäre diese Kreditgewährung ein Organkredit. Der Prokurist ist dann in einer Interessenskollision, welche Entscheidung er im Falle einer Genehmigung treffen sollte.
Die vorstehenden Regelungen sind im Kreditwesengesetz (KWG) definiert.

Außerdem gibt es noch die Höchstkreditgrenze nach § 49 Genossenschaftsgesetz (GenG). Diese Grenze wird von der General/Vertreterversammlung festgesetzt und wird im Regelfall an die Obergrenze im KWG angepasst. D.h. an einen Kreditnehmer dürfen höchstens 25 % des HEK gewährt werden.(bei VR-Bank MAK ca. 8,5 Mio €).
Das Fatale bei der VR-Bank MAK könnte sein, wenn es dazu kommt, dass Jahresabschlüsse erfolgreich angefochten werden und sich Veränderungen des Gewinns ergeben, damit die Rücklagen neuberechnet werden müssen, dann hat diese logischerweise auch eine Auswirkung auf das HEK. Somit wären alle Genehmigungen und Meldungen auf einer falschen Grundlage erfolgt und damit unrichtig. Da die verursachenden Vorstände nicht mehr im Amt sind, trifft es naturgemäss die neuen Vorstände und den Prüfungsverband, der seine Testate daraufgesetzt hat. Bei Eintreten dieser Konstellation, wird es für Herrn Herzog besonders schwer, da zuerst als Prüfer diese Dinge nicht erkannt hat und jetzt noch als Vorstand dafür gerade stehen muss.

   

Nr. 2206

Geschäftskunde der VR-Bank

6. August 2007, 14:21 Uhr

Betreff: Falsche Abrechnungen kein Betrug

Wenn es jetzt nachgewiesen wird, dass die Abrechnungen bei Darlehen und Giro- und Kontokorrentkonten falsch sind und das Geld immer noch nicht zurückbezahlt wird, ist das keine Betrug? War das nicht von Anfang an Betrug und die Verantwortlichen werden nicht zur Rechenschaft gezogen und die Eigentümer der Bank, die Mitglieder sind die Blöden und müssen dafür aufkommen? Und dann noch auf den falschen Salden weiter rechnen? Das müsste man dem Staatsanwalt mitteilen. Da muss die Not schon groß sein wenn man Urteile und gerichtliche Gutachten einfach nicht beachtet und das als Bank. Kein Wunder dass sie mit ihren Kunden so schofel umgehen.

   

Nr. 2205

Idealist

6. August 2007, 05:49 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Herr Herzog,
vermutlich rufen Sie dieses Gästebuch tagsüber öfter auf, um Neuigkeiten, die Sie, den Genossenschaftsverband Bayern und die VR-Bank in Marktredwitz betreffen, kurz
und bündig in diesem Gästebuch zu erfahren. Wenn Sie nicht Aal glatt oder weltfremd sind, dann müssen Sie doch schon schier verzweifeln., was in diesem "Bestseller" so
alles von diversen Individuen über Sie etc. geschrieben wird. Machen Sie mit Ihrem neuen und womöglich hilflosen Kollen Haidler der ganzen Kasperei ein Ende. Reden Sie mit dem Aufsichtsrat und ebenso mit den Mitgliedervertretern und bekennen Sie sich dazu, dass Sie ein vom Genossenschaftsverband Bayern erkorener und bei der
VR-Bank Marktredwitz integrierter Nichtsnutz seit dem ersten Tag - bereits als Prokurist - sind. Lassen Sie es nicht zu, dass sich die Schande um die Genossen-
schaftsorganisation endlos fortsetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen schweren Stunden ihren Dienst gewissenhaft tun, haben das nicht verdient. Hoffentlich
wissen Sie, was Sie in Ihrer letzten Stunde (die schon tickt) als Vorstand zu tun haben

   

Nr. 2204

Outsider

5. August 2007, 13:37 Uhr

Betreff: Die Vorgànge um den 11. Juli nochmal vergewissern

Ich finde die Eintràge ab 2320 herum immer noch immer hoch interessant. Vor allem, wenn die Sache jetzt ein paar Wochen zurùck liegt. Ein Banker muss sich doch Gedanken machen, wenn er Millionenkredite ausgibt. Warum hat Manfred Heger also den Flexkredit ausgegeben und warum hat Reinhold Wolf das Geld fùr die Blutzuckerstreifen ausgegeben, wenn er doch gesehen hat, dass zwar viel Geld abgeflossen ist, aber keines oder kaum was zurùck kam.

Wo stecken also die Verbrecher? War es wirklich nur K.N., den man fast drei Jahre verknacken wollte, oder waren es die die Herren der VR-Bank in Nadelstreifen und Krawatte, die sehr nahe mit den Kreditnehmer zusammen waren und das Risiko auf dei Bank geladen haben, aber bei Gelingen der Geschàfte sogar persònlich was versprochen haben? Was war bei Felx mit der Verbindung nach Osterreich, oder bei Gold, Gold, Gold mit dieser unglaublichen Ankùnidung von Transporten von goldstaub?

Wenn vor Zuhòrern im Gerichtssaal von Schmiergeld und Bestechung unter massiver Unterstùtzung einer genossenschaftlichen Bank in Form ihrer Vorstànde gesprochen wird, was haben wir fùr Zustànde. Kennen die Staatsanwàlte vor Ort das Geldwàschegesetz nicht, oder war ihnen das Wegsperren von K.N. so viel mehr wert. Mit dieser Kronzeugenregelung zu Gunsten von Reinhold Wolf und den anderen informierten Vorstànden und natùrlich auch den Prùfern Johannes Herzog und Raimund Grothoff, darf man sich nicht zufrieden geben. Wenn in Hof oder Wunsiedel nicht geschieht, dann muss es wirklich an hòhere Stellen gemeldet werden. Oder die Politik muss darauf aufmerksam gemacht werden.

   

Nr. 2203

Ein Mitglied

4. August 2007, 22:52 Uhr

Betreff: Vertriebsoffensive

Ein Insider hat mich über folgenden Sachverhalt infomiert: Die VR-Bank hatte zu Hegers Zeiten den Vertrieb von amerikanischen geschlossenen Immobilienfonds durchgeführt.Da soll die Bank ca 800000 - 900000 € an Provisionen eingenommen haben. Die Bank soll dabei 9 % Provision erhalten haben.Wenn man jetzt hochrechnet, kommt man ja auf eine Summe von 7 - 8 Millionen €. Mich schreckt dabei der Fernsehberecht von gestern abend auf. Der amerikanische Immobilienmarkt ist in einer Riesenkrise und die Preise der Immobilien sind noch total überzogen. Die Probleme der IKB-Bank sind darauf zurückzuführen. Die 3,1 Milliarden € die insbesondere von der staatlichen KfW-Bank zugeschossen wurden, sind letzten Endes wieder von uns Steuerzahlern gezahlt worden. Der Präsident der Bankenaufsicht hat sogar von der der schlimmsten Bankenkrise in seit 1931 gesprochen, die auf Deutschland zurollt. Wen es der als oberster Aufseher so ausspricht, dann müssen sich die Banken in Deutschland ganz schön warm anziehen. Auch genossenschaftliche Banken sollen stark betroffen sein. Was wird dann aus einigen sowieso dahinsiechenden Geno-Banken. Wie sollen die diese Krise überleben.
Aber wie geht das in unserer VR-Bank weiter. Dort sollen sogar die Kunden dahingehend beraten worden sein, denn Kauf diese Fonds durch Kredite zu finanzieren. Kommen daher nicht noch weitere Probleme auf unsere Bank zu, den es wird ja allenthalben von der Beraterhaftung gesprochen. Wenn hier auch noch um des lieben Profits willen, die Kunden ihr sauer verdientes Geld verlieren sollten, dann gute Nacht Rawatz. Ich hoffe doch, daß der neunmalkluge Ex-Prüfer diese
Gefahr für unsere Bank erkannt hat und die nötigen Vorkehrungen getroffen hat.
Außer er ist damit beschäftigt, seine Umsiedlung nach Hof zu vorbereiten.
Dann freut euch mal liebe Genossenschaftskolllegen in Hof, ihr seid zwar geografisch dann in Bayern immer noch ganz oben, aber genossenschaftstechnisch ganz weit unten. Mit solchen Leuten, wie den Ex-Prüfer kannst nur sagen:Gute Nacht Oberfranken, der Letzte macht das Licht aus.

   

Nr. 2202

Mitglied

4. August 2007, 19:23 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Bei der WestLB wurden Vorstände gefeuert wegen Unfähigkeit. Ist Untreue durch Tat oder Unterlassen von der Höhe des angerichteten Schadens abhängig, damit sich die Staatsanwaltschaft der Sache annimmt oder gelten bei den Genossen andere Werte, bevor ein Staatsanwalt oder Bafin-Beamter endlich seinen Ars... hebt und tätig wird?
Wurden neben den Vertretern, die verdummt wurden
Beamten der Bankenaufsicht durch Annehmlichkeiten des Genossenschaftsverbandes Bayern eingelullt? Es bleibt spannend und das Leid der vermeintlichen Vorteilsnehmer und der gleichzeitigen Verlierer wird für diese immer drückender. Wenn die Looser glauben, sich stillschweigend abzusetzen und damit der gerechten Strafe entgehen zu können, haben sich diese getäuscht. Zu deren Glück leben wir nicht im Iran, denn dort würden diese Schurken einfach öffentlich aufgehenkt. In unserem Lande bleiben Probleme bestehen und dort werden diese unbürokradisch gelöst - na sauber.

   

Nr. 2201

Ein Mitglied

4. August 2007, 07:44 Uhr

Betreff: Nach alter Gutsherrenart

Immer wieder wird in den Beiträgen von verschiedenen Kreditgrenzen gesprochen.
Für mich als Laien sind das Dinge die ich ohne Erklärung nicht verstehe. Da wird von Grosskreditgrenze, Millionenkredit, Zusammenrechnung von Krediten bei Firmen und Höchstkreditgrenze geschrieben. Ich wäre dankbar, wenn mir mal jemand das erklären kann und wie die Grenzen bei unserer VR-Bank Marktredwitz sind. Ich tappe da vollkommen im Dunkeln. Ich versuche zu verstehen, warum die Dinge so sind, wie sie sind. Denn falls diese Grenzen in der VR-Bank überschritten worden sind oder immer noch sein sollten, dann frage ich mich wer denn für die Kontrolle in der Bank zuständig war und ist. Überall in unserem Staat gibt es Kontrollen ohne Ende, alles wird überprüft - das Finanzamt quetscht den letzten Cent aus uns raus, und hier sollten Grenzen überschritten sein, die sich mit Sicherheit nicht mehr im Cent-Bereich bewegen. Das alles, ohne dass es jemand bemerkt haben will. Was für ein Spiel läuft hier eigentlich? Hat sich in der VR-Bank Marktredwitz ein eigener Staat entwickelt, bei dem die hierzulande gültigen Rechtsnormen außer Kraft gesetzt sind und dort jeder der das Ruder in die Hand nimmt, seine eigenen Vorstellungen was Recht und Unrecht ist definieren kann. Angefangen bei den Herrn Heger, Wolf und Krämer, die unsere Bank als Selbstbedienungsladen betrachteten oder bei Herrn Herzog, der nach alter Gutsherrenart großzügig 430.000 € verschenkt.
Wer kann mir Hinweise geben, wie ich das Alles verstehen soll

   

Nr. 2200

Jürgen

4. August 2007, 06:30 Uhr

Betreff: moderne Raubritter

Es ist ja kaum zu glauben was heutzutage alles möglich ist. Früher hat man den Begriff Vertrauen mit den Banken in Verbindung gebracht. Heute muß man eigentlich genau das Gegenteil annehmen. Bei jedem Geschäft das einem von Bankseite angetragen wird kann man davon ausgehen das es dem Vorteil der Bank dient und nicht mehr dem Kundennutzen. Aber damit nicht genug. Zu den ohnehin teilweise überzogenen Zinsen werden die Darlehen und KK-Konten noch absichtlich verkehrt abgerechnet - zum Nachteil der Kunden. Sich dann noch hinzustellen und großspurig von einer soliden Bank zu sprechen ist der Höhepunkt. Die Statuten einer Genossenschaft besagen das die Geschäftsführung zum Wohle aller Genossen arbeiten muß. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat man das wohl ganz vergessen. Nachdem es beim Führen der Bankgeschäfte in der Vergangenheit nicht so toll funktioniert hat sollten es einige Herren aus dem Vorstand der VR-Bank Marktredwitz mal mit der Schauspielerei versuchen. Ich denke die Beweise für das Talent dazu haben wir in der Vergangenheit ausreichend bewundern dürfen.

   

Nr. 2199

Ein Mitglied

2. August 2007, 13:06 Uhr

Betreff: Neuanfang

Der Aufsichtsrat unserer VR-Bank muss doch aus Gesprächen mit dem Prüfer Herzog gewusst haben, daß der untragbar ist. Wie kann man so einen Menschen überhaupt als Vorstand einstellen. Da sitzen angeblich honorige Leute für uns im Aufsichtsrat und stellen sie so einen Typen ein, der unsere Bank leiten soll. Ist es denn grenzenlose Dummheit oder spielen die Fakten, die in vielen Beiträgen des Wunsiedeler Kreises immer wieder auftauchen hier die grosse Rolle.Die Vetreterversammlung soll komplett einen neuen Aufsichtsrat wählen. Das Mindeste was der jetzige Aufsichtsrat tun kann, ist, geschlossen zurück zu treten und für kompetentere Leute Platz zu schaffen. Wie lange noch will man die alten Verbindungen noch aufrechthalten und verhindern, dass endlich wieder Ordnung in unsere Bank kommt. Wir Rawatzer wollen schon, dass unsere Bank erhalten bleibt. Auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen der Bankmitarbeiter und die Nähe zur Bank, um nicht von irgendwoher anonym gesteuert zu werden. Zudem würden die Kunden und Mitglieder jeglichen Bezug zu ihrer Genossenschaft verlieren und die Konkurrenz weiter stärken. Dann kann man gleich zu einer Online-Bank gehen, wo es außerdem noch bessere Zinsen gibt. Es wird nicht viele geben, die Kunden der Hofer VR-Bank werden wollen..
in der VR-Bank Marktredwitz ist ein kompletter Neuanfang notwendig: Angefangen beim Aufsichtsrat und den Vorständen. Wenn an die 30 teilweise hochqualifizierten Bewerber nur verarscht wurden und der Prüfer Herzog schon als Bewerber feststand, dann zeigt das wieder, wie man in der VR-Bank vorgeht. Den Vorstand Heidel hat man ohne weitere Ausschreibung von möglichst weit hergeholt, ohne dass jemand was mitgekriegt hat. Ob einer der Bewerber überhaupt noch Lust hat zukünftig bis zu den Schultern im Dreck zu wühlen, den Andere hinterlassen haben, ist sowieso fraglich.
In dieser Bank kann ein genossenschaflticher Prüfungsverband nicht mehr prüfen, da immer der Beigeschmack da wäre, es wird wieder alles unter den Teppich gekehrt.

   

Nr. 2198

Jemand mit Einblick

2. August 2007, 12:35 Uhr

Betreff: Leichtgläubige Vorstände um Millionen geprellt?

In der Frankenpost war heute wieder ein Leserbrief zum Goldmärchen. hier klicken.... Man kann nur hoffen, dass sich immer mehr Menschen dazu artikulieren, was ihnen hier in der Nase modrig riecht. Nur eines kann man auch als Märchen vergessen, der Kunde hat die Bank nicht alleine betrügen können. So ein Betrug ist nur möglich wenn in einer Bank solche Verhältnisse herrschen, wie man sie im Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 nachlesen kann (siehe Eintrag 2314). Damit sitzen die Helfer des als Betrüger bezeichneten Kunden nicht draußen, sie sitzen in den Gemäuern der Bank. Kreditgeschäfte ohne Sicherheit in dieser Größenordnung heißt ausschließlich Wachstumsdenken zu Gunsten der Berechnung des eigenen Gehaltes ohne tatsächliches Verantwortungsrisiko des Bankvorstandes. Das sind die Ursachen, die Reinhold Wolf als marktdynamisch und operativ handelnd bezeichnet hat, ohne die Rahmenbedingungen erfüllen zu können.

Dieser eine Kunde hat nicht den Millionenbetrug begangen, er ist eingeladen worden diesen Schaden von 800.000 € bei der Bank zu machen. Es hört sich an wie ein Lotterieeinsatz, den ihm Reinhold Wolf mit Zustimmung von Manfred Heger und Karl Krämer damals noch aber unter den Augen von Aufsichtsrat und Prüfern Raimund Grothoff und Johannes Herzog bereitwillig zur Verfügung gestellt haben. Lotterie mit Wunschdenken Gold (und persönliche Beteiligung bei Reinhold Wolf direkt oder über ETW ?) bei Vorstand und den anderen Bankverantwortlichen. Darf man da dem Kunden den größten Vorwurf machen, oder ist der größte Betrugsvorwurf an die Leute der Bank einschließlich den Prüfern zu richten? Warum sind die vorgeschriebenen Verdachtsanzeigen bei allen Bargeldtransaktionen unterblieben? Warum sind sie unterblieben von Reinhold Wolf, von Geldwäschebeauftragten der Bank, von der Innenrevision und von der externen Revision? Reden wir tatsächlich von Strafvereitelung oder davor, durch diese Anzeigen, vorgeschrieben in den normalen Organisationsregelungen jeder normalen Bank, die schon jeder Lehrling in- und auswendig lernen muss, sich die Mithilfe über mehr als nur leichtfertige Kreditvergaben nicht selbst vorwerfen lassen zu müssen und damit Begünstigung betrieben zu haben? Oder dass man sich die laxeste Revision vorhalten lassen muss, die man sich nur denken kann?

Die Haare zu Berge, unfassbare Vorstellungen im Bankenwesen, wo man glaubt alles sein doppelt und dreifach überprüft? Überprüft vielleicht schon, aber in die Schublade gesteckt von Prüfern, die diese zur rechten Zeit wieder aufmachen wollten und sich selber die Vorteile sichern wollten?

   

Nr. 2197

Aus der Nähe

2. August 2007, 12:00 Uhr

Betreff: Unmögliche Umgangsformen oder Machtdemonstration?

Was ist davon zu halten, wenn der neue Vorstand der VR-Bank, Johannes Herzog, Leute vorlädt und dann zwei Stunden warten lässt und dann auch noch damit kommt, dass er jetzt keine Zeit habe? Sind das die unmöglichsten Umgangsformen, unfassbare Machtdemonstration, oder weiß er selber nicht mehr wo links und rechts ist? Als Sanierer soll man ihn bezeichnen? Er ist die Fortschreibung des Unterganges. Warum sagt er nicht, wie es weiter verläuft mit dem Bilanzvolumen, mit den Kundeneinlagen, mit den Geschäftsguthaben? Schönwettergeister sind einfach fehl am Platz, die sich nur mit fremden Federn schmücken?

Sollte Johannes Herzog wirklich nach Hof gehen, dann nur dank Verbandes Konektion. Vielleicht bekommt man da dann einen hoch bezahlten Innenrevisor, aber einen guten Bankmann bekommt man nicht. Herr Herzog ist kein Mann für die Front. Der Rückgang des Geschäftes seit er da ist, die Probleme in der Belegschaft dazu und die Beleidigung der Kunden mit dem Wortspiel Qualität vor Quantität unterstreichen seine persönlichen Fähigkeiten. Und seine Prüfertätigkeit bei der Bank ist nicht Schnee von gestern. Wenn er etwas gegen den Aufsichtsrat als Faustpfand in der Hand hätte, so ist es der Spiegel, den er sich vorhalten muss, er war in der Rolle derjenigen, die den Aufsichtsrat in seiner Tätigkeit aus der fachlichen Richtung unterstützen müssen. Johannes Herzog hat mit seinen Verbandskollegen den Aufsichtsrat dann machen lassen, wenn unsaubere Dinge gelaufen sind und wahrscheinlich sträflich im Sticht gelassen, wenn es Unterstützung gebraucht hätte.

Flex, und Gold, Gold, Gold und alles andere in den 50 Millionen Verlusten und noch mehr ist nicht Schnee von gestern. Denn der Schnee ist weg geschmolzen. Jetzt kommen die Sauereien ans Tageslicht, dass die Prüfungen, so Raimund Grotthoff einem Vorstand im Jahr 2001 die Überziehung von 375.000 € in den Prüfungsbericht geschrieben hat und trotzdem noch zwei Jahre zugesehen hat, bis das Ganze noch verdoppelt wurde. Heute steht man mit Dr. R. als Vertreter der Bank mit den Namen Herzog und Heidel gegen diese Leute vor Gericht, nachdem man Manfred Heger selbst nicht belangte. Heute muss sich Johannes Herzog fragen lassen, warum man im November 2003 Marth und Dittrich wegen Untreue angezeigt hat, aber die Vorstände der VR-Bank, auf deren Stuhl man sich selbst nun gesetzt hat, nicht.

Es ist nicht Schnee von gestern, wenn man heute Gerichtsverhandlung nicht beiwohnt, aber dem ausgeschiedenen Vorstand alle Unterlagen mit gibt, nur dass man nicht genannt oder gar gefragt werden kann. Wenn man dafür Verantwortung trägt diesem Vorstand nicht den Füller aus der Hand genommen hat (oder die EDV-Kompetenzen) als er 800.000 € ausgegeben hat ohne Sicherheiten in der Hand zu haben und ohne sichtbare Werte damit zu schaffen. Überweisungen nach Taiwan mit Lieferung nach Afrika, wo waren Sie als Prüfer dabei Herr Herzog? Reinhold Wolf hat vor Gericht den Verwendungszweck nicht mal genau bezeichnen können für die Zahlung von 130.000 € als der Kredit schon mit 800.000 ungesichert dastand. Waren Sie bereits in Lauerstellung auf den Vorstandsposten? Es ist nicht Schnee von gestern, wenn man als Prüfer und heute als Vorstand die Geldwäschebestimmungen im Zusammenhang mit Schmiergeld- und Bestechungsgeld in Afrika nicht einhält um vielleicht seine eigene Karriere nicht zu gefährden.

Werter Herr Herzog, es ist das kochend heiße oder aber das eiskalte Wasser von heute und es wird Sie auch noch in Hof verfolgen. Deswegen kann man nur hoffen, dass dem Aufsichtsrat dort jemand diese Internetseite zum Studium ins Ohr flüstert. Man möge sich dort auch an die Worte des Herrn Schaller im Frühjahr in Oberfranken-TV erinnern, was vielleicht sogar ein Wink in Richtung Marktredwitz war: "Wir sind eine Bank, die mit ihren Kunden ordentlich umgeht."

   

Nr. 2196

Der Wissende

2. August 2007, 11:33 Uhr

Betreff: Jonny Ade

Auf das Lied bin ich gespannt. Denn wenn darin gezwitschert wird, wie der liebe Jonny mit Kunden und Mitarbeitern umgeht, dann wird das bestimmt ein Hit.
Mögliche Textpassagen könnten so aussehen, dass darin berichtet wird, wie der grosse Manager mit Kunden und Mitarbeitern Termine ausmacht, sie dann stundenlang warten lässt, um anschliessend ausrichten zu lassen, dass er jetzt keine Zeit mehr habe, den Termin wahrzunehmen. Vielleicht wollte er unangenehmen Geprächen so aus dem Weg gehen. Zudem macht auch der Ton die Musik. Egal ob Schuldner, Anleger oder Mitarbeiter jeder hat das Recht als Individium behandelt zu werden und muss sich nicht von einem Möchtegern-Vorstand in seiner Würde verletzen lassen.
So aber ist dies eine Respektlosigkeit sondergleichen gegenüber den Gesprächspartnern und zeugt davon. das der grosse Manager sich nicht mehr auf dem Boden der Tatsachen befindet, sondern bereits abgehoben hat. Aber wie ging es Ikarus, der auch zu hoch flog und dem dann die Flügel wegschmolzen. Es scheint, dass die bisherige Arroganz sich in eine Hilfslosigkeit gewandelt hat und die jetzt praktizierte Umgangsweise nur mehr eine Schutzhülle ist, um das eigene Versagen zu kaschieren.
Irgendwann wird dem Genossenschaftverband die Personalie Herzog doch zu heiss werden und dann kommt nur mehr der gnadenlose Absturz.
Die Hofer sind ja schon vorgewarnt und ob man sich dort diese menschenverachtende Art und Weise gefallen lässt, wird sich herausstellen.
Wer seine Mitmenschen wie Dreck und Abschaum behandelt, hat als Führungskraft keine Daseinsberechtigung. Da Herzog diese Einstellung beim Verband quasi mit der Muttermilch aufgesogen hat, kann man sich leicht vorstellen, mit welcher Direktive die Prüfer auf die Banken losgelassen werden.
Nur gut, dass die Mitarbeiter der VR-Bank Marktredwitz sich dieses Negativbeispiel nicht als Vorbild nehmen und trotzdem versuchen aus der äusserst ungünstigen Situation noch das Beste zu machen.

   

Nr. 2195

Bruno

2. August 2007, 10:39 Uhr

Betreff: Schnee von Gestern

Man hört ja schöne Sachen über den Vorstand der VR-Bank Marktredwitz, Herrn Johannes Herzog, oder sollen wir sagen „Jonny der Sanierer“. Warum wohl wird unser Freund „Jonny“ in die beschauliche Gegend Marktredwitz gezogen sein. War es der berufliche Aufstieg oder gab es vielleicht etwas zu vermauscheln? Naja, ich hoffe wir werden es bald erfahren. Denn der „Schnee von Gestern“, für den sich aktuell scheinbar niemanden so richtig interessiert, kommt sicherlich irgendwann mal auf den Tisch…

   

Nr. 2194

Minnesänger

2. August 2007, 10:23 Uhr

Betreff: Oh la la

Ich habe fertig

Eine neues Lied ist da. Bald hier zu hören unter dem Titel:

"Johnny der große Manager "

A bientôt

Bis bald

   

Nr. 2193

Der Wissende

1. August 2007, 22:52 Uhr

Betreff: Der Glorienschein

Die vorstehenden Beiträge zeigen, dass es nicht nur in Marktredwitz eine Schieflage gibt. Bei der VR-Bank Hof sind die Leichen im Keller bisher gut konserviert gewesen. Die Fragestellung hierbei ist, ob nach dem Abgang des Nüssel Adlatus Schaller der Deckel noch drauf gehalten werden kann. Da versuchten doch schon vor einigen Jahren nach dem Rückzug des Prüfers und "Schaller-Freund" Schorsch Schrödel ins Altenteil einige junge Prüfer sich ihre Meriten zu verdienen. Da mussten sie aber erkennen, dass sie ihre Grenzen aufgezeigt bekommen haben und sie von der Heeresleitung zurückgepfiffen wurden. Denn die Postenheischerei von Schaller hatte ja nicht den Zweck, das Genossenschaftswesen weiterzuentwickeln, sondern diente einzig dazu, sich den Rücken feizuhalten, dass aus dem eigenen Haus nichts hochkommt. Das Schaller'sche System war ja nicht schlecht. Man musste nur immer mit Hilfe seiner Verbandsfreunde umliegende Genossenschaftsbanken in die Sanierung treiben und dann eine kalte Übernahme vorzunehmen. Damit hat man immer die Argumentation: Wir haben nur deshalb Probleme, weil wir immer die schlechten Banken aufnehmen müssen. Dass dabei die hausgemachten Defizite immer kaschiert wurden, verdankt man wiederum die enge Beziehung zu Frankenberger und Konsorten. Die Vorstände dieser Banken wurden mit Vorstandsposten gelockt. Dass dann die Bankenaufsicht keine Zustimmung zur Bestellung gab, kann man dem Herrn Schaller doch nicht "anlasten". Selbst ein ehemaliger Prüferkollege von Schaller, der ebenso wie Schaller sich eine Bank
"zurechtgeprüft"hatte, verlor über diese Masche seinen Vorstandsjob Dass die Verbände zu jeder Vorstandsbestellung eine Stellungnahme abgeben, dürfte vielleicht dem Einen oder Anderen nicht bekannt sein. Damit erlangt der Verband eine Machtstellung die schon ungeheuerlich ist. Deswegen verlangen die Verbände, jede Vorstandsbestellung über sie einzureichen, damit sie die ihnen genehmen Vorstandsanwärter positiv beurteilen können oder im anderen Fall ein negatives Votum abzugeben. Der von mir schon vielfach angeprangerte Machtmissbrauch offenbart sich hier auch wieder deutlich. So wurden die Machtgeflechte über Jahrzehnte aufgebaut. Wenn von den Verbandsdirektoren immer wieder die beratende Funktion der Verbände hervorgehoben wird, so ist dies der Deckmantel, mit dem die Verbandsseilschaften überdeckt werden, um die mafiösen Strukturen weiter am Leben zu erhalten. Deswegen ist es wichtig, diese Tarnung der Biedermänner weg zu reissen und die breite Öffentlichkeit für diese Vorgänge sensibel zu machen.
Dass die Fusion mit der angeschlagenen Volksbank Hof erst im zweiten Anlauf klappte, war darauf zurückzuführen, dass man die Vorstände der Voba wie es üblich war, ausbooten wollte. Worauf diese flugs die erste Fusionsversammlung kippten. Daraufhin kamen die Die Voba-Vorstände mit ihrem Erzfeind Schaller in einen gemeinsamen Vorstand. Jetzt ist die spannende Frage, ob die Voba-Leute den Einfluss haben die ganzen Probleme aufzudecken oder ob man ihnen im Fusionsvertrag Schweigepflicht auferlegt hat.
Daher ist die Vermutung, dass Herzog nach Hof geht gar nicht so von der Hand zu weisen. Denn in GVB-Kreisen hat man sicherlich erkannt, dass in Marktredwitz der Deckel nicht mehr drauf zu halten ist, da hier bereits die Ka... am dampfen ist und jeder der von Verbandsseite noch hingreift sich gewaltig die Finger verbrennt.
Da die Reputation des GVB kein zweites VR-Bank Marktredwitz mehr verträgt, ist es ist nicht abwegig, dass Herzog nach Hof wechselt, um dort wenigstens den Flurschaden so gering wie möglich zu halten und damit nicht die Nach-Schaller-Ära auch ein Ende der GVB-Ära bedeuten würde. Denn die dortige Raiffeisenbank-Schiene muss ja stark bleiben, um die Probleme falls überhaupt möglich, langsam und ohne Aussenwirkung unter dem Teppich zu halten. Dafür scheint der Verbands-Lakaie Herzog genau der Richtige zu sein. Denn ohne Rückhalt des Verbandes kann es sich ein "normaler" Vorstand nicht leisten, die Probleme vor sich herzuschieben, da er nach den Spielregeln des Verbandes spätestens in 3 Jahren für die Probleme verantwortlich ist, auch wenn er sie nicht verursacht hat.
Zudem würde Schallers Glorienschein erlöschen und damit wären seine Busenfreunde Nüssel, Frankenberger und auch Gschrey kompromitiert und die Golfpartien von Nüssel und Schaller würden dann auch nicht mehr so harmonisch ablaufen.

   

Nr. 2192

Mitglied

1. August 2007, 20:05 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Wenn die Bank laut der letzten Vertreterversammlung noch ein Eigenkapital in der Form von Rücklagen hat, wieso wird dann diese Genossenschaftsbank nicht aufgelöst, um unfähige Vorstände und Aufsichtsräte zu entmachten, weitere Kreditverluste zu verhindern
und Schaden von den Mitgliedern aus deren über 17000 Geschäftsanteilen sowie deren Nachschusspflicht zu verhindern? Das ist doch nicht verständlich. Es muss doch möglich sein, dass Kunden ihre Ersparnisse bei anderen Banken oder Sparkassen anlegen und die Kreditnehmer ihre Kredite einfach ablösen lassen. Wenn es soweit kommt, dann hoffe ich sehr, dass dieser Herr Herzog nicht noch zum VR-Bank-Liquidator bestimmt wird, denn dann wären Chaos und Kumpanei vervollständigt.

   

Nr. 2191

Ein guter Zuhörer

1. August 2007, 18:41 Uhr

Betreff: Gerichtsverhandlung Wunsiedel

Mit Interesse habe ich den Ausführungen des Ex-Vorstandes R.Wolf vorm Amtsgericht in Wunsiedel zugehört. Alle redeten von weiteren, fahrlässig zur Verfügung gestellten Geldern, weiteren Überziehungen zu den ungesicherten Krediten. Und was erwiderte unser Reinhold auf die Frage und Aussage des Anwaltes?
Ach ja die Frage zuerst "Wenn Sie, werter Herr Wolf, keine wirklichen Rückführungen der Kredite verbuchen konnten, jedoch parallel weiterhin Erhöhungen und Überziehungen im KK-Bereich zuliesen ist das doch nur eine fahrlässige,absichtliche und unabwendbare Zerstörung eines Unternehmens." Reinhold antwortete "Ja, des stimmt". dann weiter: "Sie haben also nur Gelder auf diverse Konten verschoben um zu kaschieren und damit zu verschleiern" und Reinhold antwortete mit einem Schweigen des Lämmchens im Wolf`s Pelz.
Was also steckt wirklich dahinter werte Genossen? Was versprach sich unser Wolf von seinen Machenschaften?
Ich freue mich schon heute auf die Wahrheit in der Berufung und hoffe auf die Beantwortung vieler offener Fragen......rigoros und unverschleiert, nicht wie die Herren an der Führung UNS bisher immer antworten und geantwortet haben!

   

Nr. 2190

Am Rande bemerkt

1. August 2007, 17:53 Uhr

Betreff: Was tut denn der Johannes Herzog ständig bei der VR-Bank in Hof

Die VR-Bank in Hof, die steht nicht besser da als die VR-Bank in Marktredwitz. Da sind die Leichen im Keller vielleicht auch noch nicht alle aufgearbeitet, aber alles zu seiner Zeit. Aber was macht den Johannes Herzog ständig in der Bank in Hof? Will er da auch so wüten wie in Marktredwitz? Ist’s ihm hier zu ungemütlich geworden? Merkt er dass man ihn durchschaut hat und seine Verbandsfreunde haben ihm noch den besseren Job verschafft? Schau mer mal was kommt.

   

Nr. 2189

Beobachter

1. August 2007, 03:36 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 2407, Das Geld ist doch nicht weg

Ob das Geld weg ist, dass muss man relativ sehen. Kreditverluste sind meist Geldzerstörung. Doch wenn man 100 Millionen kaputt macht, dann kann man da sicher auch leichter was abzweigen. Was ist zum Beispiel mit den 130.000 € die noch nach Taiwan überwiesen worden sind im Fall Gold, Gold, Gold noch im Frühjahr 2004? Wie kann man bei dem Kredit in einem Jahr 800.000 € auszahlen, ohne dass man was aufbaut? Wie kann man 4,5 Mio. wackeligen Kredit ausgeben und dann auch noch 1,5 Mio. DM Überziehungen zu lassen?

Da muss man sich fragen, wo war der Aufsichtsrat oder wo war die Revision, dass da überhaupt ein Cent ausgezahlt worden ist? Wenn man bei 100 Millionen den Großteil wirklich versenkt, dann fällt es vielleicht wirklich nicht auf, wenn man 10 oder 20 % irgendwie abzweigen könnte. Wäre das nicht lukrativ? Geht es so, wenn man dann jammert, man hat es doch nur gut gemeint? Ja wenn's schief geht, dann macht man halt den Revisor zum Nachfolger, dann ist allen gedient, bloß den Mitgliedern nicht.

   

Nr. 2188

Leser

31. Juli 2007, 23:25 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Unter dem Beitrag 2407 ist zu lesen: "Wie lange werden Mitglieder oder Kunden der VR-Bank Marktredwitz" noch zum Narren gehalten.
Antwort: So lange regionale Looser oder der Genossenschaftsverband Bayern und
Helfer unverantwortliche Machenschaften treiben und niemand dagegen einschreitet, also zuerst das Bafin, dann wird weiterhin das vom GVB getrieben, was zu Lasten von Genossenschaftsbanken und deren Mitgliedern entgegen dem Genossenschaftsgesetz und anderen lex spezialies bestimmt ist . Dies wird zwar kein Mensch glauben oder begreifen - leider ist es aber dennoch so. Wenn dem GVB-Krake nämlich zwei Arme abgeschlagen werden, dann wuchsen in der Vergangenheit viele Fangarme nach.
Seit den Akteuren vom Wunsiedeler Kreis läuft es inzwischen aber entwas anders. Denn die amputieren dieser Krake mit Gerichtsurteilen nach und nach die Tentakeln.
Bald ist nur noch ein lebloser Körper vorhanden, der sich dann selbst zerfleischen und
sich vielleicht noch der Staatsanwalt mit befassen wird.

Ich schäme mich für diese Organisation in Bayern.

   

Nr. 2187

Entrüster Informierter

31. Juli 2007, 21:47 Uhr

Betreff: Ohne Worte

Es fehlen einem die Wort. Dieses sich selbst in den Himmel loben, bloß weil draußen keiner eine Ahnung hat, das ist erbärmlich. Da geht bei der VR-Bank in Hof ein Vorstand, der um sich herum alles fusioniert hat was nicht bei drei auf die Bäume gekommen ist, und wo ist der früher hergekommen, natürlich als Prüfer vom Genossenschaftsverband. Wenn dem nicht das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren wie ein Lottogewinn daher gekommen wäre, die erste erfunden Körperschaftssteuerrückholaktion in Genossenschaftskreisen, dann würde diese Bank noch viel schlimmer aussehen, wie die VR-Bank in Marktredwitz. Papier ist geduldig und die Frankenpostredakteure gnädig, so darf man in Hof mit 900 Mio. € Bilanzsumme (nicht 90) weitermachen, obwohl auch da Kreditverluste schon in den 90-er Jahren gebaut wurden die jenseits von Gut und Böse waren. Überall werden unfähige Betriebsführer abgesetzt. Bei bayerischen Raiffeisen ist die Unfähigkeit der Vorstände das größte Machtmoment des Verbandes. Drum lobt man sich in Hof nicht wegen des guten Rückhalts aus den Kapitalzahlen, sondern wegen der guten betriebswirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2006. Und Leute, die Verluste nahe der Untreue zu verantworten haben, werden als die Eckpfeiler des genossenschaftlichen Bankenwesen hoch auf das Schild gehoben und mit Pensionen ausgestattet, dass einem die Ohren wackeln..

So ist das, wenn man seine Beziehung in die Kreise hat, beibehält und noch pflegt. Wenn man dann nach Marktredwitz rüber schaut, so wird einem das Spiel an der Nahtstelle Banken zum Verband sehr bewusst. Gerne darf man nachdenken darüber ob die Raiffeisenbank Schöneck Anfang der 90-er Jahre aus dem Vogtland nicht gern in den bayerischen Arme über die Raiffeisenbank Arzberg-Selb aufgenommen worden ist. Vielleicht war es gar ein Hilferuf, der in der damaligen engen Zusammenarbeit zwischen Bayern und Sachsen nicht verhallte. Im Jahr 2000 hat man dann diese Bank mit Marktredwitz verschmolzen und hat der VR-Bank ein Drittel ihres heutigen Volumens zugeschanzt.

Noch im Fusionsvertrag hat man den Arzberger Vorständen den Vorstandsposten in einer Milliarden-DM-Bank vorgegaukelt und natürlich auch den Mitgliedern und Vertretern der zwei Banken, doch warum hat die das Vorstandsamt nicht mal bis zur Eintragung im Registergericht erreicht? Da geht man doch sofort zusammen zum Notar und macht das klar. Bisher konnte man von einem abgekartelten Spiel zu Gunsten der Arzberger Vorstände ausgehen, aber wenn man jetzt erfährt, dass die beiden Herren es wegen Untreue 2003 mit den Staatsanwalt zu tun bekamen, dann kann man sich denken wer dahinter gesteckt hat.

Es ist eine Schweinerei, wenn man auf diese Art eine Fusion durchzieht, von Dingen weiß und die Vertreter nicht informiert, aber im Hintergrund bereits die Vorstandsübernahme in der neuen Bank ausgebremst hat. Das sind die Methoden Prüfer, wo man die eine Bank prüft und die Sachen mit der anderen bespricht und das dann ausgerechnet mit Leuten wie Manfred Heger und Reinhold Wolf. Warum hat man denn die ohne gegenseitiger Ansprüche gehen lassen? Um wie viel wussten die zuviel von den Machtspielchen und sonstigen Sachen? Vielleicht hätte die ausgemusterter Aufsichtsratsleute von Arzberg auch noch was dazu zu sagen.

So lässt man auf der anderen Seite die Vorstände von Marktredwitz unglaubliche Kreditüberziehung wie bei Flex vornehmen und unfassbare ungesicherte Kredite ausreichen, wie bei Gold, Gold, Gold. Aber es ist nicht alles, man schreibt auch noch dass die nicht alle Wertberichtigungen vorgenommen haben, anstatt dafür zu sorgen, dass Verluste als solche eingebucht werden und gibt einen gesetzlichen Bestätigungsvermerk ab, dass alles seine Ordnung hat.

Wo sitzen denn die, die man wirklich wegen Untreue vor den Richter bringen müsste. Es sind sicher die Vorstände der VR-Bank hier aus Marktredwitz und aus Selb, aber die Prüfer haben kräftig mit geholfen, wie man hier mindestens 100 Millionen Mark mit unsauberen Kreditvergaben und ohne Risikoüberwachung und ordentliche Organisation in den Sand gesetzt hat.

Ein einzelner Kredit geht jedem Banker mal durch, aber diese Summe ist Kriminell an vielen einzelnen Kunden und Leute wie Oberrevisor Hofmann schon bei der Fusionsversammlung und Grothoff und Herzog tragen größte Verantwortung daran. Wenn die Bank so verfährt, dann gefährdet sie den Kreditkunden durch ihre Arbeit. Das hat die Prüfung in Kauf genommen. die Bank überlebt Verluste, der Kunde, den die Vorstände dieser Bank auch noch getreten haben, nicht. Diese Leute sind bis ans Ende ihrer Tage die Verlierer aus der Arbeit dieser Bank in Verbindung mit einer nicht funktionierenden Revision, die nur die eigenen Interessen verfolgt. Sie verlieren nicht selten alles, einschließlich ihren Familien, ihren sozialen Stand, oft alle ihre Freunde.

Eigene Schuld hat Verband und Prüfer damit verdeckt, dass man nichts unternommen hat. Johannes Herzog als Vorstand der Bank, die er entgegen seinen Pflichten nicht geprüft, sondern nur in die Bahnen gelenkt hat, die man haben wollte, ist eine Ohrfeige für die Menschen, wenn nicht gar Kriminell an ihnen, die mit dieser Bank viel Leid und auch Not erfahren mussten. Bei dieser Bank ist nur Lug und Trug das Motto an der Spitze. Kein Heger, kein Wolf, kein Krämer hatte mit ihnen Mitleid, genauso wenig wie ein Pausch, Loos, Schelter und schon gar nicht ein Johannes Herzog.

Herr Herzog hat sich mit seinem Verhalten im Kreditfall Waldeslust seine eigene Krone aufgesetzt und er hat das System enttarnt, welches nicht für den Kunden, sondern in der Hochnäsigkeit der eigenen Machterlangung und Machterhaltung und Machtfülle verhaftet ist. Wenn sich die Genossenschaften nicht aus diesem Fangnetz befreien, dann werden wir am Markt bestraft dafür. Auch dafür liefert Herr Herzog das Beispiel einer bodenlosen Talfahrt. Wenn wir es hier nicht mehr bezahlen können, dann hofft man auf die Millionen die dann von draußen fließen sollen. Im Falle der Fusion sind die Verbände dann doch bereit auf Kosten aller Mitglieder im Land einen teuren Deckel zur Verfügung zu stellen, aber doch wie man hofft auf leisen und unbemerkten Sohlen.

Aber wer andere vor den Kadi bringt, und eigenes Unrecht übersieht, denn muss einfach die Gerechtigkeit strafen.

   

Nr. 2186

Ein Mitglied

31. Juli 2007, 11:14 Uhr

Betreff: Wer hat die vielen Millionen

Wie lange noch werden die Kunden unserer VR-Bank zum Narren gehalten. Auf der einen Seite verbraten die Vorstände mind. 25 Mio € und zum anderen werden die Kreditkunden abgezockt durch falsche Wertstellungen. Selbst nach dem vom Wunsiedeler Kreis gewonnenen Prozeß sind die Veranwortlichen nicht bereit, die Geschädigten ihrem Schaden entsprechend aufzukommen. Jeder Gewerbetreibender weiß, wenn er schlechte Arbeit macht, hat er dafür gerade stehen. Bei unserer Bank scheint man aber die allgemein gültigen Regeln in der Wirtschaft nicht zu kennen oder zu ignorieren.Wie groß wären denn dann die Verluste der Bank, wenn man von die ergaunerten Gewinne aus der Wertstellung noch hinzurechnet Daher rückt man die Summe garnicht heraus, mit der die Verantwortlichen uns Kunden in die Taschen gegriffen haben. Da würde sich noch ein schlimmeres Bild des Grauens ergeben. Wenn dann trotz dieser Taschenspielertricks noch Unsummen an Verlusten produziert wurden, bleibt einem nur das ungläubige Kopfschütteln. Das hätten allle Aufsichtsorgane, wie Aufsichtsrat, Prüfungsverband machen sollen: Den Kopf schütteln, anstatt zu nicken.
Daß die Sparkunden genauso Ausgenutz werden, ist auch nichts Neues. Auf Sparkonten 0,25 % Zinsen. Wenn mann die aktuelle Inflationsrate von ca. 2,25 % dagegenrechnet, so hat man pro Jahr einen Wertverlust von 2 %., d. h. 100 € sind nach Ende des Jahres bloß mehr 98 € wert. Dabei steht im Genossenschaftsgesetz: Förderung der Mitglieder?!
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Leute ihr Geld wo anders hin tragen und so zumindest ihr Vermögen nicht geschmälert wird.
Bei der Dividende sind die Veranwortlichen noch genialer. Da werden die Mitglieder durch falsche Wertstellungen und mickrige Zinsen ausgenutz und auf der anderen Seite zahlt man eine geringe Dividende von dem Geld, daß man uns vorher erbeutet hat. Zum Thema Kreditverluste fällt mir ein: Das Geld ist ja nicht weg, es haben jetzt bloß andere. Das ist eine interessante Frage, wo die vielen Millionen verblieben sind.

   

Nr. 2185

Bibliothekar

31. Juli 2007, 08:30 Uhr

Betreff: Aus dem Infoportal Wunkreipedia

Untreue finden wir in folgenden Beiträgen

Eintrag Nr. 2288
Eintrag Nr. 2062
Eintrag Nr. 2046

   

Nr. 2184

Insider

30. Juli 2007, 19:40 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Unter dem Hinweis auf den Beitrag unter der Nummer 2400 möchte ich ergänzen, dass es eine Bank überhaupt nicht interessiert, ob ein Kunde das angebotene Produkt braucht.
Genossenschaftsbanken würden mit Sicherheit einem Landwirt den Kauf einer Melkanlage empfehlen, selbst wenn nur noch eine abgemagerte Kuh im Stall steht - aber die Vermittlungsprovision für die eigene Ertragslage passt.

   

Nr. 2183

Leser

30. Juli 2007, 19:34 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zum Beitrag 2402.
Diesen Ausführungen kann ich nur beipflichten. Die Kreditszinsen, wie ich wegen meines
Girokontos feststellen mußte, wurden bereits erhöht. Die Begründung "auf Grund der ge-
stiegenen Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt" erhöhen wir ...... sagt mir überhaupt nichts.
Den auf meinem Sparbuch mit knapp 1.300,00 € bekomme ich weiterhin nur 1/4 % Zins.

   

Nr. 2182

Leser

30. Juli 2007, 19:28 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Betreff: Beitrag Nr. 2400
Ob es die Verantwortlichen vom Vorstand und vom Aufsichtsrat mit der Schauspielerei versuchen sollten, bin ich mir nicht so sicher. Es sei denn, dass sich diese ehrenwerte Gesellschaft mit dem Schmierentheater auf Rundreise begibt. Meines Erachtens ist aber eher die Götterdämmerung angesagt als ein schmieriges Laienteam.

   

Nr. 2181

entäuschter Kunde

30. Juli 2007, 11:57 Uhr

Betreff: Tagesgeld kontra Mitgliedschaft

Wo liegen eigentlich die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der VR-Bank Marktredwitz eG? Habe gerade meine Mitgliedschaft bei der VR-Bank Marktredwitz gekündigt nachdem ich die Dividende für das Jahr 2006 in Höhe von 3% ausbezahlt bekommen habe. Wenn man lesen muß, welche Leichen die Bank noch im Keller hat fällt es mir schwer zu glauben, dass die Dividende in den nächsten Jahren höher ausfallen wird. Zwischenzeitlich gibt es bei der Ing.-Diba schon auf ein Tagesgeld 3,25% Zinsen. Und wie der Name schon sagt ist das Geld täglich verfügbar und nicht auf lange Zeit gesperrt. Man braucht auch keine Nachschuss-pflicht zu fürchten sonder hat auf seine Guthaben sogar einen Einlagenschutz. Überraschend war für mich auch, dass der Betrag erst nach der Hauptversammlung, welche gegen Jahresmitte stattfinden soll, ausbezahlt wird. Für den Zeitraum von 01.01. bis Jahresmitte, also fast ½ Jahr, werde ich keine Verzinsung erhalten!!! Ist denn so etwas überhaupt erlaubt?
Genauso schlimm ist es mit dem guten, alten Sparbuch. Hier ist die Verzinsung sogar nur 0,25%. Auch das werde ich jetzt auflösen bzw. bis auf 1,-- EUR abräumen, weil ich sonst noch 10,-- EUR Auflösegebühr zahlen muß. Lieber lass ich 1 EURO stehen und werfe das Buch weg, dann habe ich wenigstens 9,--EUR gespart!!!!

   

Nr. 2180

Wissende

30. Juli 2007, 09:07 Uhr

Betreff: Gewaltige Gewitterwolken am genossenschaftlichen Himmel?

Man hört läuten, am Himmel des Genossenschaftswesens ziehen gewaltige Gewitterwolken auf und wie immer soll dei VR-Bank mitten drin sein und der Gewitterherd sein. Bitte diese Seite weiter beobachten, vielleicht gibt es bald erschütternde Neuigkeiten.

   

Nr. 2179

Jürgen

30. Juli 2007, 08:41 Uhr

Betreff: moderne Raubritter

Es ist ja kaum zu glauben was heutzutage alles möglich ist. Früher hat man den Begriff Vertrauen mit den Banken in Verbindung gebracht. Heute muß man eigentlich genau das Gegenteil annehmen. Bei jedem Geschäft das einem von Bankseite angetragen wird kann man davon ausgehen das es dem Vorteil der Bank dient und nicht mehr dem Kundennutzen. Aber damit nicht genug. Zu den ohnehin teilweise überzogenen Zinsen werden die Darlehen und KK-Konten noch absichtlich verkehrt abgerechnet - zum Nachteil der Kunden. Sich dann noch hinzustellen und großspurig von einer soliden Bank zu sprechen ist der Höhepunkt. Die Statuten einer Genossenschaft besagen das die Geschäftsführung zum Wohle aller Genossen arbeiten muß. Bei der VR-Bank Marktredwitz hat man das wohl ganz vergessen. Nachdem es beim Führen der Bankgeschäfte in der Vergangenheit nicht so toll funktioniert hat sollten es einige Herren aus dem Vorstand der VR-Bank Marktredwitz mal mit der Schauspielerei versuchen. Ich denke die Beweise für das Talent dazu haben wir in der Vergangenheit ausreichend bewundern dürfen.

   

Nr. 2178

Ex-Vorstand

29. Juli 2007, 20:07 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Die Beiträge in diesem Gästebuch sind unglaublich. Es ist nicht zu glauben, was sich der Vorstand dieser Bank, der Aufsichtsrat und die Prüfer desGenossenschaftsverbandes
erlaubt haben. Alle Täter werden vor den Kadi kommen, davon bin ich überzeugt, weil es den Wunsiedeler Kreis gibt.
Es ist hinreichend bekannt, dass künftige Vorstände von Genossenschaftsbanken ihre Qualifikation nachweisen müssen. Das heißt, dass nach fundierten Kenntnissen die diver-
sen Seminare vom Genossenschaftsverband Bayern erfolgreich absolviert werden müssen und außerdem die Akademie auf Schloss Montabaur, also das GBF erfolgreich
absolviert werden muß, damit mann zumindest als Vorstand einer Raiffeisen- oder Volks-
bank anerkannt wird.

Die Bediensteten des Genossenschaftsverbandes Bayern in Prüferdienst, also die selbst
ernannten und hörigen Mitarbeiter dieser Institution haben keine aber auch wirklich keine Qualifiaktion erlangt - außer durch Filz - dass diese eine Bank verantwortlich, die
Betonung liegt auf verantwortlich, führen können.

Welche primitive Qualifikation hat denn der Jonny Herzog, die ihn von seinen Vorgängern abgrenzt. Wenn diesealso Heger alt und neu, Krämer oder Wolf außer Aroganz und Selbstherrlichkeit nichts in der Birne hatten, dann gehört der Verlierer
Johannes Herzog wirklich in die Kategorie bezahlter Vollidioten zur Rettung der verarmten Philosophie des Genossenschaftsverbandes Bayern in München, Türkenstr.
Eine Rettung gibt es aber nicht, weil einige ganz schwer auf die Waffel fallen werden.

   

Nr. 2177

Aus Rabbatz

29. Juli 2007, 18:44 Uhr

Betreff: Hat man für 5,3 Mio. DM ein Abbruchhaus gekauft?

Jeder vernünftige Mensch wird sagen, dass es wahrscheinlich der reinste Blödsinn wäre das Möbelhaus umzubauen, als es abzureißen und neu aufzubauen. Sogar die Tiefgarage ist das reinste Loch. Mit den Versprechungen haben sich Heger, Wolf und nun Herzog in eine Situation manövriert, wo die beste Lösung vielleicht wirklich dem geopfert wird, dass man nicht dahinter kommt, was da vor vier Jahren gelaufen ist. Hat man 5,3 Mio. DM für ein Abbruchhaus hingelegt um einen weiteren Abschreibungskredit zu vermeiden? Die Rechnung ist ganz einfach, wenn ich mir mit dem Ausbuchen des Kredites schon keine Steuern mehr sparen kann, weil man mit dem Ergebnis schon bei Null oder noch drunter ist, dann kann man den Kredit doch gleich in eine Sachanlage umbuchen. Vielleicht macht es da wirklich Sinn auch noch ein bisschen von einer bestehenden Einzelwertberichtigung auszubuchen und ohne jeden steuerlichen Nachteil den Verlust geringer zu rechnen. Um das muss man schon weniger Rücklagen auflösen. Könnte das so gewesen sein? Auch noch eine Einzelwertberichtigung umwidmen in eine Sachanlage wäre doch eine tolle Idee Gelder zu schöpfen, wo man mit einer Klappe mehrere Fliegen fangen könnte, wenn man andere Wertberichtigungen schon nicht mehr bilden kann, wie man eingestanden hat, oder nicht?

Das Grundstück nimmt man sicher gerne mit, aber das Gebäude, dass man vielleicht auch noch weit überteuert rein genommen hat, dass kann man ja auf 25 oder 50 Jahre verteilt abschreiben, dann hilft das Finanzamt eben in der Zeit den Verlust mit zu bezahlen. Ist es egal ob das erlaubt wäre oder nicht, wenn man so in der Tinte steckt?

Was macht aber wenn man jetzt sehen müsste, dass das Haus vorher schon nicht in Ordnung war und dass man selber daran Schuld ist, dass in den vier Jahren Leerstand die Substanz noch viel schneller kaputt geht und vielleicht hinten und vorne das Wasser rein läuft? Wie soll man es jetzt verkaufen, dass man besser abreißen würde als im alten Gelumpe herum zu machen. Das geht bei Heizung und Sanitär wahrscheinlich an und hört damit auf, wie man hier auch schon lesen könnte, dass man alle Fenster ausbrechen müsste. Würde dass Herr Herzog auch in Kauf nehmen nur damit man mit dem Abbruch nicht auch die Abschreibung nachholen müsste?

Beim HOMA-Gebäude ist die Zeche eventuell noch gar nicht gezahlt, das könnte dem Vorstand jetzt im Magen liegen. Am 25. Juni war die Planung noch nicht fertig, dann hat man von Vermietung geredet. Soll der Mieter für das Abschlagen des anderen Putzes aufkommt und für das Neuaufziehen? Oder hofft man dass von selber noch mehr runter fällt? Das Bild der Bude spielt für die Bank keine Rolle, bei der hässlichen schmutzigen Fassade und bei den rum hängende Kabeln. Es sieht so aus wie der FC Wacker dank Heger. Tricks und Großmannssucht. Die VR-Bank sollte sich die Gemeinnützigkeit geben lassen, dann könnte man jemand über die Städtebauförderung aus der Bürgerstiftung finden, dem der weggefallene Putz ein Dorn im Auge ist - über dem tollen BMW von Vorstand Herzog. Eigentlich müssten schon Warnschilder angebracht werden und die Leute von der Bank weg gehalten werden auf die anderen Straßenseiten rings rum.

   

Nr. 2176

Zorniger

29. Juli 2007, 13:08 Uhr

Betreff: Zu Petra in 2392

Beutelschneiderei? Les mal den letzten Eintrag, wenn man zusammenfasst, was Heger mit Flex kaputt gemacht hat (1,12 Mio. €), Wolf mit Gold, Gold, Gold (800.000 €) und jetzt Herzog mit der Waldeslust (432.000 €), dann komm ich auf 2,35 Mio. € was uns die Burschen mit ihren unsauberen Machenschaften alleine gekostet haben. Das ist nur um 200.000 € weniger als man uns seit 2000 im Ganzen an Dividende ausgezahlt hat. Das heißt, wir hätten alleine aus den drei Fällen eine Dividende von zusätzlich 3 % haben können. Genau das ist die Förderung der Mitglieder unserer sauberen Vorstände nach dem Genossenschaftsgesetz und unserer Satzung. Aber es sind ja nur die Sachen, über die man redet, wie viel Flex und Gold, Gold, Gold und Waldeslust passen denn in die 50 Mio. und noch mehr, die man verbraten hat?

Warum ist eigentlich die Satzung noch nicht im Registergericht eingetragen? Hat sogar das Gericht Bedenken aufgrund der Vertreterversammlung überhaupt was ins Genossenschaftsregister rein zu schreiben? Stehen die Zeichen danach, dass man die Versammlung vom 25. Juni gar nicht anerkennt?

Wie sollen wir normale Zinsen kriegen, wenn man so das Geld verpulvert und verplempert? Wenn aber den Vorständen dafür nicht auf die Finger geklopft wird, wie soll es überhaupt anders oder besser werden? Und so kommen sechs Leute und wollen einen Kredit bei der Bank, wenn sich überhaupt noch einer traut. Und einer wird gleich in die Risikoklasse abschreibungsgefährdet gesteckt. So war’s doch mit Flex und mit Gold, Gold, Gold, wo die Kredite bei der Ausreichung schon nicht rosig oder wie auch immer waren. Dann kommt Johannes Herzog und verschenkt das Geld, damit die Kredite in den Risikoklassen wieder weniger werden. Irgendwo spinnen die doch, oder? Die gehören doch verknackt.

   

Nr. 2175

Leser

29. Juli 2007, 09:52 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 2393, es stinkt zum Himmel

Wieso hat man nicht gesagt, dass man die Arzberger Vorstände wegen Untreue angezeigt hat? Kann man sich die Antwort selber geben? Das soll also im Jahr 2003 gewesen sein, zu der Zeit wo man angeblich wegen gelben und roten Ampel oder was sonst noch für einen Quatsch die Überziehung bei Flex mit 1,5 Millionen DM (746.000 €) nicht gesehen hat? Da wurde ein Kuhhandel betrieben der seinesgleichen sucht. Im Eintrag 2393 wurde was ganz wesentliches übersehen, vielleicht ist die Anzeige an den Generalstaatsanwalt noch nicht draußen, sonst muss man sie noch hinterher schicken.

Neben den Schweinereien bei Flex zu dieser Zeit und wahrscheinlich vielen anderen, die wir gar nicht gesehen haben, hat doch Reinhold Wolf den ungesicherten Kredit bei Gold, Gold, Gold in einem Jahr ohne Sicherheiten auf 890.000 € ausgegeben. Laut den Verfahren wurde auf dem Schuldstand vom November 2003 immer um den herum geritten. Und der Eintrag von der Staatsanwaltschaft für die Arzberger Vorstände soll auch im November 2003 gewesen sein. Meine Herren wo ist der Unterschied? Wo ist der Unterschied, wann man dann selber für die Barauszahlungen für die Schmiergelder und die Bestechungsgelder nach Afrika im selben Fall die vorgeschriebenen Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz unter den Tisch fallen lässt? Wie verhält es sich, wenn man die einen anzeigt und selber die größten Sauereien macht? Wer gehört hier vor den Richtertisch? Wie verhält es sich wenn man als Prüfer den Vertreter sagt, der Aufsichtsrat hatte keine Eingriffsmöglichkeiten, obwohl man vom Aufhebungsvertrag wusste, ihn vielleicht sogar mitbrachte? Wie verhält es sich, wenn man dann als Gesamtprokurist und Vorstand einen sündteuren Prozess gegen die Anwaltskanzlei führt, aber Manfred Heger davon kommen lässt?

Wo also ist der Unterschied zwischen Marth und Dittrich zu Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer. Haben sich hier Herzog und Grothoff dazu aufgespielt den Richter zu markieren und entscheiden zu dürfen, wen man dem Staatsanwalt meldet und wen nicht? Wer ist verantwortlich für den Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger und vielleicht auch mit Karl Krämer unter Ausschluss aller gegenseitigen Ansprüche, auch der nicht bekannten? Haben die Prüfer erkannt, dass es für den eigenen Laden viel gefährlicher sein könnte die Marktredwitzer Vorstände trotz des viel größeren Schadens anzuzeigen? Ist das Strafvereitelung oder haben sie schon Selbstschutz wegen Mittäterschaft betreiben müssen? Warum lässt man solche Bilanzen zu, wo man den Steuerzahler vielleicht noch um Millionen betrügt mit der Verschieberei von den Verlusten?

Wo ist der Unterschied zwischen den Herren Marth und Dittrich zu Johannes Herzog? Nur der, dass sie sich nicht wehren konnten und er sich auf der richtigen Seite befand? Ist das die beste Grundlage der Arbeit eines (ehemaligen) genossenschaftlichen Prüfers? Glaubt er selber nichts befürchten zu müssen, weil er Besitzer heißesten Materials sein könnte? Was ist aber nun mit den zwei Verträgen für die Waldeslust und für das Jägerstüberl? Einer davon mit 660.000 €, damit man den in die Unterlagen legen kann, um mit dem dann die restlichen Sicherheiten freigeben zu können und dann einfach die Restschuld von 432.000 € auszubuchen? Es macht ja nichts, wenn man das Geld für den zweiten Kaufvertrag von der Stadt (1 Million laut Zeitung im Gesamten!) gar nicht haben will, Hauptsache für den Exprüfer ist doch, dass der unangenehme Kredit weg ist. Wo ist also der Unterschied zwischen den Vorständen aus Arzberg in den 90-er Jahren und dem heutigen, namens Johannes Herzog? Ist es der, das einer der Hauptverantwortlichen sich seinen eigenen Posten ausgesucht hat und dabei mit dem Gesetz gespielt hat?

Der Strafantrag müsste ergänzt werden um das, dass der Aufsichtsrat wie hier schon aufgezeigt nach § 38 des Genossenschaftsgesetzes keine Wahl hat den Schaden von den Vorständen zurückzuholen und das trifft natürlich auch auf Johannes Herzog zu und dass damit die Anzeige wegen Untreue auch gegen ihn vorzunehmen wäre.

Der Strafantrag müsste ergänzt werden um die Anzeige wegen Untreue und Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gegen den gesamten Aufsichtsrat aus den zwei Gründen, dass man die eigenen Pflichten absichtlich nicht wahr genommen hat, zwei ausgeschiedene und ausgebootete Vorstände zwar anzeigt, die anderen aber laufen lässt, mit denen man selber gut speziell ist. Nun werden die Alibiveranstaltungen mit den Regressen vom Juni 2005 und heuer vom 25. Juni noch viel deutlicher. Man hat schon gesehen, dass es notwendig ist den Freibrief zu bekommen. Ist das vollständige Aufklärung der Mitglieder meine Herren, oder Irreführung? Wenn man die eigenen Entlastungen braucht, dann macht man mit der Vertreterversammlung die Augenwäscherei und holt sich die Gegenstimmen gegen den Regress, wenn man sich aber selber einig ist, dann sagt man gar nichts wie bei den Arzberger Vorständen. Man denkt nur keine S.. wird was davon erfahren was wir hinter verschlossen Türen auskarteln.

Ganz notwendig wird jetzt aber die Anzeige wegen Untreue gegen die Aufsichtsräte und die Prüfer im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger und wer weiß auch mit Karl Krämer. Wird sich herausstellen, dass dieser erste Vertrag mit Manfred Heger von Horst Pausch und den Prüfern Herzog und Grothoff gemacht worden ist und erst im Nachhinein vom restlichen Aufsichtsrat zu genehmigen war nachdem die Unterschriften schon auf dem Papier waren? Würde sich herausstellen, dass man Manfred Heger Gelegenheit zu Aufräumarbeiten gegeben hat? Die Schuldigen, die damit den ganzen Rattenschwanz zu verantworten haben mit alle den Kosten, die man uns mit dem Kuhhandel zusätzlich noch aufgeladen hat, gehören vor den Richter. Auch die, die ohne Murren hinterher immer nur abnicken oder unterschreiben.

Was haben wir zur Zeit für einen Vorstand an der Spitze der Bank? Man braucht gar nicht aufschreiben, was er für ein Kerl ist und wie er sich auf den Vorstandssessel gebracht hat. Man braucht sich auch nicht wundern, dass die Geschäfte weiter zurück gehen, wie man hört, der Kunde hat ein gutes Gespür was abläuft. Wie sieht es die Bankenaufsicht, dass man die einen Vorstände anzeigt und die die anderen ungenehmigte Überziehungen von 746.000 € machen dürfen, oder 800.000 € ungesicherte Kredite ausgeben dürfen, oder 432.000 € herschenken dürfen? Und wie sieht es die Aufsicht, dass die anderen immer Bescheid wussten und mitmachten, zustimmten, genehmigten, ja wenn man soweit gehen kann, dass das auch auf den Aufsichtsrat und auf die Prüfer zutrifft? Ist das eine Vorstellung, die in der Magengrube hängen bleibt? Ist diese Bank ein Tummelplatz für potentielle Straftäter gegen die eigenen Bank? Von den fünf betroffenen Vorständen, wo sich der Neue lückenlos einreiht, dürfte keiner besser sein als der andere.

   

Nr. 2174

Geschädigter ExKunde

28. Juli 2007, 20:22 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zum Beitrag 2393:
Es ist nicht auszuschließen, dass sich all die Verdächtigen klamm heimlich absetzen. Deshalb sollten diese Schergen umgehend einstweilen weggesperrt werden. Sicher ist sicher!

   

Nr. 2173

Aus Arzberg

28. Juli 2007, 18:51 Uhr

Betreff: Die Schweinereien nehmen kein Ende

Zu Beitrag nr. 2393

Wie muss man das denn verstehen, was da im Beitrag 2393 drin steht? Im Jahr 2003 hat Heger und seine Kollegen alleine 25 Millionen Mark an Abschreibungen produziert und im gleichen Jahr hat man die früheren Arzberger Vorstände angezeigt? Wie viele Fusion hat man denn auf Arzberger Seite empfohlen durchzuziehen. Haben wir unbedingt im Vogtland mit Schöneck fusionieren müssen? Haben wir uns damit nicht die großen Problem hereingeholt und vielleicht alles auf Empfehlung des Genossenschaftsverbandes?

Dieser Prüfungsverband ist für jede Sauerei zu haben, aber wehe er soll uns Mitglieder oder die Kunden schützen. Heger, Wolf und Krämer schützt man davor, dass man sie belangt für die Abrechnungssauereien. Oder man lässt sie Sachen abtransportieren und vielleicht nach Tschechien oder Polen verscherbeln. Dass das aufgeklärt wird, dafür ist ein gesetzlicher Prüfungsverband anscheinend nicht zuständig. Man schützt sie, weil sie selber auspacken könnten, was man vorher alles miteinander durchgezogen hat. Und weil man sie schützt, zahlen wir die Herren bis an ihr Lebensende.

Es stimmt keiner hat was gehört, was das Möbelhaus gekostet haben soll. 5,3 Millionen Mark wenn stimmen, dann kann man nur lachen. Die Bilanzbestätigung vom heutigen Vorstand Herzog kann keinen Pfifferling wert gewesen sein. Da braucht man bald keine Fenster mehr wenn nach dem Putz auch die Steine raus fallen. Regenmantel und Pelzkragen im Winter vielleicht. Es ist heut schon eine Schande wie man das Haus stehn lässt. Dass der sein von uns bezahltes Auto auch noch drunter stellt ist schon eine Frechheit. Aber er weiß, er kriegt gleich das nächste. Wie viel kostet denn die Sanierung und der Umbau? Steht dann für jeden Kubikmeter ein Wert von 1.000 €? Wahrscheinlich traut man sich das gar nicht anzupacken, weil man dann über den Kauf Rechenschaft ablegen muss. Kriegt man dann für ein Büro- oder Geschäftshaus mit Bewertung von 10 Mio. Mark im Jahr 20.000 an Miete rein. Herr Ex-Prüfer Herzog hören Sie auf uns für dumm zu verkaufen, Sie sind durchschaut.

   

Nr. 2172

.....

28. Juli 2007, 14:31 Uhr

Betreff: Strafantrag gegen Herrn Raimund Grothoff udn Herrn Johannes Herzog bei der Generalstaatsanwaltschaft

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
und
Staatsanwaltschaft Hof

unter Information verschiedener regionaler und überregionaler großer Tageszeitungen


Strafantrag
1. wegen Beihilfe zur Bilanzfälschung nach HGB und Fortführung von dieser;
2. wegen Beihilfe zur Untreue nach § 266 StGB;
3. wegen Strafvereitlung in den vorgenannten Fallen
bei der VR-Bank Marktredwitz eG

gegen Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog, letzter auch als Gesamtprokurist der Bank und heutiger Vorstandsvorsitzender


Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Unterlagen des Registergerichtes wurde gegen die ehemaligen Vorstände der mit der VR-Bank Marktredwitz fusionierten Raiffeisenbank Arzberg-Selb im Jahr 2003 ein Strafverfahren wegen Untreue zumindest eingeleitet. Die Strafanzeige kann nur vom amtierenden Vorstand der Bank, vom Aufsichtsrat oder über die gesetzlichen Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern erfolgt sein, da sonst niemand darüber informiert wurde.

Dabei ist es gestattet auch bezüglich des Zeitpunktes der Anzeige nachzufragen, ob dieser Personenkreis vor der Fusion der Bank am 24.04.2001 von den Verfehlungen der Vorstände wussten und absichtlich einen Fusionsvertrag zuließen, wo diese Vorstände noch für die Gesamtbank mit aufgenommen werden sollten, um kurz darauf die nicht bekannt gegebenen Erkenntnisse zu nutzen um die Vorstandsbestellung aus aufsichtsrechtlichen Gründen zu verhindern. Trotz der Beschlüsse zweier verschiedener Versammlungen über den Fusionsvertrag wurden die Vorstände beim Registergericht nicht angemeldet, was dem Vertragswerk widersprochen hat. Dies würde bedeuten, das zumindest die Vertreter der übertragenden Genossenschaft über das Fusionsgutachten des Genossenschaftsverbandes Bayern wissentlich nicht über den Sachstand informiert wurden um die Fusion durch zu bringen. Auch im Jahresabschluss der neuen Bank von 2002 waren diese beiden Vorstände entsprechend den Vorschriften des HGB nicht als Vorstandsmitgliedes vermerkt.

Zu 1. Die Herren Raimund Grothoff und Johannes Herzog waren als gesetzliche Prüfer durch den Genossenschaftsverband Bayern bei der VR-Bank Marktredwitz im Jahr 2004 zur Prüfung des Jahresabschluss 2003 tätig. Es ist zu vermuten, dass einer von beiden Prüfungsteamleiter und der andere sein Stellvertreter war. Sie waren damit hauptverantwortlich für die Durchführung der Prüfung.

a) Die Bilanz der Bank war geprägt durch weit überdurchschnittliche Verluste im Bereich von Kreditabschreibungen. Der Nachweis ist zu erlesen aus dem entsprechenden Abschluss und dem Vertreterversammlungsprotokoll der Bank im Geschäftsbericht des Vorstandes vom 14. Oktober 2004, beides hinterlegt beim Registergericht des Amtsgerichtes Hof, oder auch nachzulesen im Internet unter www.wunsiedeler-kreis.de , Link Gästebuch, Eintrag Nr. 2314 bezüglich des Protokolles, oder unter Eintrag 2390 bezüglich der Lageberichtsvermerke.

Ich erlaube mir im Folgenden die Werte in DM und dazu die Werte in Euro in Klammer darzustellen, da die Umstellung von der DM-Bilanz erst knapp zwei Jahre zurück gelegen hatte und die Werte wahrscheinlich in dieser Zeit begründet liegen. Entgegen den Bestimmungen zur Rechnungslegung von Banken in Verbindung mit dem Handelsgesetzbuch, wurde bei der Bank nicht das Niederstwertprinzip angewandt. Eine Bankbilanz kann so nur gefertigt werden, wenn die Wirtschaftsprüfer, hier die Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern, diesen Verstoß ebenfalls akzeptieren und damit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk des Prüfungsverbandes nach § 53 Abs. 2 GenG und §§ 340k und 317 HGB erfolgt. Für diesen Abschluss wurde dieser Vermerk unüblich spät durch extrem lange Prüfungszeiten erst am 11. Oktober erteilt, was sogar den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes entgegen gelaufen ist.

Mit Genehmigung des Genossenschaftsverbandes Bayern wurde durch die Bankvorstände im Lagebericht zum Abschlusses 2003 zum wiederholten mal ausgeführt, dass ungesicherte Kreditteile nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen .... abgedeckt sind. Nach den Bestimmungen des HGB gibt es aber zur bilanziellen Bildung von definitiv festgestellten Einzelwertberichtigungen kein Wahlrecht. Bestände und Werte sind entsprechend ihres tatsächlichen Wertes zwingend auch so in die Bilanzen aufzunehmen. Die Prüfer haben dem Vorstand geholfen nur in der Höhe einen Verlust ausweisen zu müssen, wie man es offensichtlich in Absprache gegenüber der Vertreter- (oder Haupt-) Versammlung gewillt war vorzulegen. Weiter Verluste wurden damit unterdrückt oder in Folgejahre verschoben, was auch eine Steuerersparnis von ca. 35 % der nicht vorgenommen Verluste in den nächsten Jahren als weiteren ungesetzlichen Vorteil zur Folge gehabt haben kann.

b) Im Sachanlagenspiegel des Abschlusses 2003 der Bank wird ein Zugang von 2.727.943 € also von 5.335.393 DM aufgeführt, ersichtlich gemäß Abschluss 2003 wie unter a) beim Genossenschaftsregister. Warum aber ein Zugang nahe 40 % an Gebäude- und Grundstückswerten kein Hinweis an die Hauptversammlung nach sich zog, lässt Folgendes vermuten, was ich ebenfalls beantrage unter dem Gesichtspunkt der Bilanzfälschung zu überprüfen. Nahe 100 % des angeführten Betrages wurde eventuell damit das Gebäude angekauft, welches die Vermutung nahe legt, dass es weit über einen aktuellen Verkehrswert angekauft wurde. 5,3 Mio. DM für dieses Gebäude sprengen jeden realistischen Wertansatz.

Es legt weiter die Vermutungen nahe, die der Würdigung der Bilanzfälschung und der Untreue bedürfen, wenn man in der Öffentlichkeit weiß, dass der betroffenen Gebäudenachbar finanziell mehr als nur in Bedrängnis war. Es legt die Vermutung nahe, dass es sich in erster Linie um einen Rettungserwerb handelte. Dieser Rettungserwerb könnte somit aus bilanztechnischen Gründen deutlich erhöht durchgeführt worden sein, da es für die Bank um die Bedienung von Forderungen gegenüber dem Gewerbekunden gegangen sein kann und dass sich die Verkaufssumme voll in Höhe der Forderung bewegte, oder mindestens in Beziehung damit gestanden haben könnte.

c) in dem unter a) genannten Protokoll der Vertreterversammlung zu diesem Abschluss führte der Vorstand aus, dass in diesem Jahr brutto über 25.000.000 DM (12,9 Mio. €) für Kreditverluste aufzuwenden waren und davon 2,7 Mio. DM (1,4 Mio. €) mit Auflösungen von Einzelwertberichtigungen verrechnet wurden. Hier beantrage ich zu überprüfen, ob im Zusammenhang mit dem Gebäudekauf eine Verringerung der bilanziellen Kreditverluste über eine Auflösung von einer dem Kreditengagement zuvor zugeordneten Einzelwertberichtigungen und der bekannt zugebenden Summen vor der bilanziellen Verrechnung erreicht wurde. Dies hätte für den Vorstand und andere Verantwortliche über einen Kauf des Gebäudes in Verbindung mit den Forderungen über dem Verkehrswert den Effekt gehabt, nicht noch mehr in Kritik zu geraten und die eigene Position in Gefahr zu bringen. Dies wäre zwar finanziell zu Lasten der Bank gegangen, aber um die negativen Folgen für das Ansehen der Verantwortlichen zu vermeiden, vielleicht aus deren Sicht der bessere Weg.

d) Die Fortführung der Bilanzfälschung des heutigen Vorstandes Johannes Herzog mit allen zusätzlich Verantwortlichen der Bank und der Prüfung liegt darin begründet, dass er die Bewertung des an das Bankgebäude Kraußoldstrasse 6 in Marktredwitz angebauten Gebäudeteiles auch nach vier Jahren beibehält. Das Gebäude ist nach auch nach durchgeführter Diskussion der Öffentlichkeit und bekannt gewordener Aussagen aus Kreisen der Bank stark sanierungsbedürftig und ist sogar von Einbruch von Wasser bedroht oder gar betroffen. Eventuell wäre dringend eine Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft angeraten, da obere Räume als Büroräume genutzt werden.

Durch die Unterlassung einer Sachverständigenschätzung verzichtet Herr Herzog offensichtlich auf die Ermittlung des tatsächlichen Wertes nach dem Niederstwertprinzip des HGB um heute oder in den letzterstellten Jahresabschlüssen der Bank nicht eine Sachwertabschreibung vornehmen zu müssen und um nicht auf die Abläufe im Zusammenhang mit der Eigentumsübernahme hinzuweisen. Damit verstößt er augenscheinlich gegen die Bilanzierungsverpflichtungen des HGB. Es dürfte sich nicht nur um einen kleinen Betrag handeln. Der in Mitteilung von den Bankvorständen angekündigte Umbau des Gebäudes hätte eventuell sogar zur Folge, dass der Altbestand gegen Null zu bewerten wäre, da der Umbau nahe des Kostens eines Neubaus kommen konnte. Der Einbau von Fenstern in bisher geschlossenen Fassaden dürfte dafür nur ein kleiner Hinweis sein. Eventuell verhindert die bilanzielle Situation sogar die beste Lösung für das Gebäude im Sinne der Eigentümer der Bank, den Mitgliedern und wäre den Verantwortlichen ebenfalls anzulasten.


Zu 2. Wie schon unter 1.a) aufgezeigt, hatte der Vorstandssprecher der Bank am 14. Oktober 2004 vor der Vertreterversammlung von Bruttoverlusten von über 25.000.000 DM (12,9 Mio. €) für das Jahr 2003 berichtet. Bereits im Jahr 2000 wurden bei der Bank 5,261 Mi. DM (2,7 Mio. €) an Kreditverlusten verzeichnet. Die Jahre 2001 und 2002 weisen trotz der unter 1.a) aufgezeigten Lageberichtsvermerke der Bank schon 19,1 Mio. DM (9,8 Mio. €) an Kreditverlusten auf. Damit ergeben sich für vier Jahre Kreditverluste in Höhe von nahe 50.000.000 DM oder (25 Mio. €), wobei überdurchschnittlich Abschreibungswerte bei der Bank bereits die Jahre vorher zu verzeichnen waren. Die gesetzliche Prüfung hat Beihilfe zu überhöhten Abschreibungswerten und damit der Untreue gegen das Vermögen der Bank geleistet, in dem die Vorstände nicht auf die Verlustvermeidung hin geprüft, beurteilt und bewertet wurden. Die Prüfer tragen Mitschuld daran, dass nach den Anfangsverlusten die massiven Folgeverluste duldend in Kauf genommen wurden. Die Mitschuld dafür wird durch die unter 1. genannten Bilanzpraktiken untermauert.

Im Hause der VR-Bank Marktredwitz wurde mit den Prüfern augenscheinlich ein Untreuetatbestand gegen die Vorstände der Raiffeisenbank Arzberg-Selb erkannt und auch angezeigt. Die Raiffeisenbank Arzberg-Selb dürfte aber unter direkter Führung, also nicht der in den 90-er Jahren hinzu fusionierten Institute, wahrscheinlich nur den Bruchteil an Verlusten erzielt haben, den die verantwortlichen Vorstände der VR-Bank Marktredwitz in der oben aufgeführten Zeit zu verantworten haben. Die Prüfer des Genossenschaftsverbandes, namentlich die im Betreff genannten, haben wissentlich die Anzeige der Untreue gegen die Vorstände Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer unterlassen, obwohl die Vorstände Marth und Dittrich von der VR-Bank Arzberg-Selb fast zur selben Zeit mit der Strafverfolgung belegt wurden. Ich stelle somit einen Strafantrag wegen dringendem Verdacht der Strafvereitlung durch die genossenschaftlichen Prüfer.

Dass Herr Johannes Herzog die Strafverfolgung nicht betrieben hat, könnte damit begründet sein, dass zwei der von ihm eventuell zu beschuldigenden Vorstände, nämlich Herr Reinhold Wolf und Herr Karl Krämer, das nach dem Kreditwesengesetz geforderte Vieraugenprinzip der Bank zu erfüllen hatten und die Bank mit weiterhin hohen Kreditverlusten und ohne steuerbare Erträge führen durften oder mussten, bis er selbst nach einer Wartefrist die Zulassung erhalten hat um nachfolgender Vorstand der Bank werden zu können. Dies ist für mich sogar ein Hinweise auf eine Vorteilserzielung für Herrn Herzog, wenn er die Strafverfolgung nicht einleitete.

Mit freundlichen Grüßen

   

Nr. 2171

Petra

28. Juli 2007, 09:57 Uhr

Betreff: Bald Exmitglied und Exkunde der VR Bank Marktredwitz

Zu Beitrag 2383 ,2384 und 2386
Die Beutelschneiderei....
Ich löse meine Kontoverbindung und Mitgliedschaft bei der VR-Bank Marktredwitz aus folgenden Gründen:
Es stinkt mir, wie man als Kunde behandelt wird sowie die immensen Kontoführungsgebühren, die bei einer anderen Bank nicht verlangt werden.

In den letzten Jahren habe ich von der VR-Bank Marktredwitz für meine Geschäftsanteile magere 3 % Dividende, sprich Zinsen bekommen. Es gibt Banken, bei denen man 3 - 4% Zinsen auf ein normales Girokonto für sein Guthaben erhält. Über sein Guthaben kann man auch ohne weitres täglich verfügen.. Ich werde deshalb meine Geschäftsanteile bei der VR-Bank kündigen,
1. weil ich mehr Zinsen bekomme
2. mein Geld tagtäglich verfügbar ist, und
3. gehe ich das Risiko mit der Nachschusspflicht für meine Geschäftsanteile bei der VR-Bank nicht mehr ein.

   

Nr. 2170

Bayer

27. Juli 2007, 12:30 Uhr

Betreff: Herr Herzog kontrolliert Aufsichtsrat und nicht umgekehrt

Wie hat sich der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz auf so ein Spiel einlassen können? Wirklich, was steckt da dahinter? Herr Herzog braucht sich doch aus den Fehlern der Vergangenheit nur etwas raus picken und schon hat er den Aufsichtsrat im Sack. Er hat doch gar alles gesehen und es nur für sich genutzt, anstatt den Vertreter die Missstände aufzuzeigen. Dies Abhängigkeiten gehen zu Lasten der Bank und der Mitglieder. Sowohl dieser neue Vorstand, als auch der Aufsichtsrat sind untragbar.

   

Nr. 2169

Bewerter

27. Juli 2007, 08:58 Uhr

Betreff: Was ist mit dem HOMA-Gäude, das im Eigentum der Bank ist?

Manfred Heger und Reinhold Wolf haben immer wieder angekündigt das HOMA-Gebäude würde unverzüglich umgebaut. Auch der Vorstand Johannes Herzog hat jetzt wieder vollmundig verkündet, dass man mit einem Mieter verhandeln würde.(Doch nicht etwa die Hammer Bank?) Was ist tatsächlich los? So ein Gebäude braucht doch unendliche Erhaltungskosten, es muss doch geheizt werden.

Wie hat man denn das Gebäude angekauft, wie steht es mit der Bewertung? Es ist doch nur noch eine Bruchbude und ein Schandfleck mitten in der Stadt. Der neue Vorstand sollte besser das Gebäude verputzen lassen als sich ein teures Auto zuzulegen. Da muss man Angst haben, dass der nächste Batzen vom Putz auf das Auto fällt.

Warum hat man den Zugang bei den Sachanlagen im Jahr 2003 mit 2,7 Mio. € den Vertreter nicht erklärt? Zu welchem Preis wurde diese Wasserdurchlaufbude vom Dach in den Keller hereingenommen? Wie war das in der Bilanz im Jahr 2003, bei 12,9 Mio. € Kreditverlusten laut Herrn Wolf? Was versteht Herr Herzog laut Lagebericht der Bank darunter, dass die akuten Risken im Kreditgeschäft weitgehend durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt waren? Ist es eine Abschwächung zu problembehaftete Engagements sind nicht mit vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt oder zum Vermerk aus dem Jahr 2001, Im Kreditgeschäft sollen die latenten Risiken in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden? Wer es lesen will, bitte Eintrag Nr. 2284 anschauen und sich hier klicken......ansehen.

Hat es zur Finanzierung des Möbelhauses als Anbau der Bank vorher eine Wertberichtigung gegeben (oder zwingend geben müssen)? Wie würden Sie es bezeichnen, Herr Herzog, wenn man ein schwer sanierungsbedürftiges Gebäude in vollem Wert übernimmt, wenn man Angst haben muss, dass einem der Putz aufs Autodach fällt? Entspricht dann die Bilanz der Bank laut dem von Ihnen geschriebenen Bestätigungsvermerk den tatsächlichen Verhältnissen, oder haben Sie damit nur den Rettungserwerb mit der Abschreibung umschifft? Hat die Summe von 12,9 Mio. € (25.000.000 DM !) im Jahr 2003 schon ausgereicht. Haben Sie über das HOMA-Gebäude vielleicht auch noch etwas von den 1,4 Mio. € Ertrag aus den alten Einzelwertberichtigungen entgegengerechnet?

Wie lange verscheißern Sie die Mitglieder noch, wenn man vor Jahren schon verkündet hat, die Pläne sind fertig, wenn man außer dem Vorstandparkplatz und die Revisionszimmer immer noch nichts nutzt? Und nun soll vermietet werden, nachdem man vier Jahre alles verkommen lässt?. Vielleicht für 2,7 Mio. € kaufen, wenn man den Anlagespiegel der Bank heranzieht, für Millionen sanieren und dann vermieten, ist das die Rechnung der VR-Bank? Kommt da eine Rendite von 0,.. oder über einem Prozent heraus? Wie dürften Sie das Gebäude nach der Ertragswertmethode überhaupt dann noch bewerten? Um sich da nicht in Zugzwang zu bringen, warten Sie noch ein paar Jahre, bis es zur Tropfsteinhöhle wird? Das lässt sich dann in der Bilanz höher bewerten. So was fehlt noch in unserer Gegend und wäre ein schöner Kontrast zu SUN. Karten können Sie dann dafür bei allen Filialen der Volks- und Raiffeisenbanken verkaufen.

Warum hat man im Jahr 2003 die Arzberger Vorstände wegen Untreue angezeigt und den Vertreter nichts dazu gesagt? Warum hat man bei 25.000.000 DM Abschreibungen im gleichen Jahr dann Manfred Heger die Dienstaufhebung unter Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche einschließlich der noch gar nicht bekannten vorgelegt? Wo ist da die Gleichbehandlung? Hat man Manfred Heger und seine Kollegen sogar trotz viel höheren Verlusten verschont? Wo sind die Ungeheuerlichkeiten, die man damit verborgen hat, Herr Herzog?

   

Nr. 2168

Ganz nah

26. Juli 2007, 21:55 Uhr

Betreff: Gegen Alle zieht man vor Gericht, selber verdrückt man sich und holt die Vertreter zur Alibiabstimmu

Im Eintrag 2314 ist im Protokoll vom 30.06.2005 auch die Seite 11 sehr interessant. Dort hat ein Vertreter die Frage nach der Haftung der von Manfred Heger beauftragten Anwaltskanzlei in Nürnberg gestellt. Dr. Nickl sagte darauf nur sehr kurz folgendes: „Auf Versäumnisse der Anwaltskanzlei hingewiesen. Aufsichtsrat lässt überprüfen.“ So hat es heute vor dem Landgericht Nürnberg einen Zivilprozess gegen einen RA Dr. R. gegeben. Warum informiert man denn die Vertreter nicht über Themen aus den Vertreterversammlungen, wenn man mit der Rechtsanwaltskanzlei schon seit dem letzten Jahr vor Gericht ist, wenn es um einen Fall geht, wo man über den Regress gegen den Vorstand abstimmen ließ? Aus dem Auge aus dem Sinn?

Warum verklagt man die Kanzlei aber den Vorstand selber nicht, der ist doch nicht weniger schuldig? Haben die Vertreter nicht das Recht zu erfahren wenn man dazu Prozesse in die Wege leitet? Denn Dr. Nickl hat da auch die Vermögensschadensversicherung der Vorstände angesprochen und dass die erst zahlen würde, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegen würde. Wäre es nicht weit realistischer den Vorstand mit einem Urteil zu belegen und dann den Anspruch gegen die Versicherung zu bekommen, als dieser unsichere Weg gegen die Kanzlei?

Warum hat man den Vorstand Manfred Heger abgefedert, weil die Versicherung sicher auf ihn zurückgegriffen hätte? Musste man Angst haben, dass die Versicherung plötzlich anstatt einem Vorstand plötzlich alle 10 Aufsichtsräte in die Verantwortung nehmen würde, einschließlich Prüfer Johannes Herzog und Raimund Grothoff und allem was vom Verband dahinter gestanden hat. Denn man muss sich dass immer wieder auf der Zunge zergehen lassen. Diese Leute haben den Vorstand rechtlich ohne jegliche Berechtigung aus der Haftung entlassen „Unter Ausschluss der gegenseitigen Ansprüche, sowohl bekannte als auch unbekannte“. Ein schwerer Untreuetatbestand eines Vorstandes war es auf jedem Fall und den muss doch der Aufsichtsrat schon aus seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 38 GenG verfolgen. Aber müssen die um sich selber fürchten, wenn was aufkommt, wenn man die Vorstände in Regress nehmen würde und sie aber keine Chance mehr hätten den Vorstand wirklich zu belangen.

Von wem ging die Anzeige gegen die ehemaligen Arzberger Vorstände im Jahr 2003 aus, da hat man keine Vertreter gebraucht, man hat ihnen nicht mals was dazu gesagt und keinen Dr. Nickl zum Überprüfen. Kein sündteures Gutachten dafür denen ihre Arbeit zu begutachten. Manfred Herzog hat uns mit seinen Kollegen sogar noch den Verlust vom Jahr 2000 mit zufriedener Mine als Erflog verkauft. Und die Abschreibungen waren um einiges höher als in Arzberg. War das nicht der Gipfel der Unverfrorenheit?

Warum hat man den steuerberateden Aufsichtsrat nicht belangt, wenn man feststellen muss, dass seine Zahlen wegen denen der Kredit im Fall Flex ausgereicht wurde, von Anfang an unrealistisch waren? Wäre das kein Fall für eine Klage vor dem Landgericht mit guter Aussicht auf Erfolg? Warum also nur die Anwaltskanzlei wegen der Insolvenz in Slowenien? Warum nicht die Schuldigen im eigenen Haus? Beginnt man nicht am besten bei sich zuerst?

Leider reden wir von einer Bank und nicht von einen Müllplatz. Sind die Verbandelungen so groß, oder das Wissen der alten Vorstände über die Aufsichtsräte, dass man sich scheut gegen die Vorstände vorzugehen?

Und Exprüfer Johannes Herzog weiß es auch. Sonst rät man als Prüfer doch auch gegen die Vorstände vorzugehen. Warum tun sie nicht Ihre Pflicht? Oder sind Sie dankbar dass Sie so einen hoch bezahlten Posten ergattert haben? Sind Sie für die Bank oder für Ihren Posten da?

Dem Vermögen der Bank und den 17.000 Mitgliedern täte der Schadensersatz der wirklichen Schuldigen beileibe gut. Also Herr Vorstand Johannes Herzog denken sie nicht nur an Ihren gut bezahlten Posten und tun Sie endlich Ihre Pflicht, Oder hängen Sie selber schon zu tief drin?

   

Nr. 2167

Hannelore

26. Juli 2007, 09:07 Uhr

Betreff: zu Beitrag 2386

Kommt vielleicht auch noch der neu gekürte Bürgermeisterkandidat dazu, welcher ja auch erst kürzlich als Vorsitzender des AR abgedankt hat, wahrscheinlich deshalb, um Wählerstimmen für den Bürgermeistersessel zu bekommen.
Aber mit den Ergebnissen im AR der Bank wird ihm der amtierende BGM schon "Pfeffer"geben?

Persönlich kann ich mir nicht vorstellen, dass bei Bekanntwerden in der breiten Bevölkerung solch ein Kandidat ein Vertrauen bekommen kann, fraglich ist dies auch jetzt schon . Ist er nicht auch jetzt schon Stadtrat ?

   

Nr. 2166

Thomas

25. Juli 2007, 22:50 Uhr

Betreff: zum Beitrag 2386

Liebe Hannelore,
dem, was Du sagst und schreibst, kann ich nur aus vollem Herzen beipflichten.
Du schreibst: "Natürlich hat der H. viele Helferlein..." H. steht für Heger, oder ?
Die Adjudantin, Frau N., steht für Netless ?
Soll Herr N. der Herr Netless sein ?
Wenn ich mit der Vermutung falsch liegen sollte, bitte ich darum, mir dies
mitzuteilen.
Zu den Aufsichtsräten meinst Du sicherlich den Bürgermeister Lehner, Bürgermeister Martini und den Bürgermeister Dr. Friedl, als Stadtrat meinst
Du da den Stadtrat Peter Träger?
Es wäre nett von Dir, wenn Du mir auf meine Fragen die entsprechenden
Antworten geben könntest.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

   

Nr. 2165

Hannelore

25. Juli 2007, 22:37 Uhr

Betreff: Beiträge 2381 und 2383

zu 2381: Natürlich ist ein Existenzverlust eine schlimnme Angelegenheit, nur, wer kümmert sich denn die Existenzen der vielen Kunden, die man gemolken und dann verhungern hat lassen ?? Die heute Sozialfälle sind und mit denen man das Geld verdient hat, um auch die Gehälter der Angestellten zu bezahlen und dies wahrlich üppig. Da dürfen sich diese Leute dann nicht beschweren, wenn eine Kürzung oder mehr auf sie zukommt.

zu 2383, unter der Rubrik Mitarbeiter:
Natürlich hatte der H. viele Helferlein, seine Adjudantin Frau N. könnte wahrscheinlich das Meiste dazu sagen, und vielleicht findet die Justiz auf dem Heimcomputer ja auch aufschlussreiche Sachen? Und bei Herrn N?
Vielleich kann auch der eine oder andere Steuerberater etwas dazu beitragen?

Wenn man in die Bank kommt so herrscht dort nur noch das System der Angst bei den paar verbliebenen Leuten in der Bank, es liegt ein Schleier des Misstrauens in dem ganzen Raum.
Und wenn die Mitarbeiter auf Schätzen sitzen sollten, so müssen sie diese Schätze bergen und Aussagen treffen zur Rettung ihrer Existenz und die der noch verbliebenen Kunden

zur Rubrik Aufsichtsrat:
Wieso werden nicht die Ausichtsräte angesprochen, die politische Mandatsträger sind, Bürgermeister, Bürgermeisterkandidaten, Stadträte oder dergl.?? bzw. kann man denen nicht ein bisschen auf den Zahn fühlen?? was vielleicht unter der Hand besprochen wurde? den Wähler könnt's interessieren.

   

Nr. 2164

Ex-Mitarbeiter

25. Juli 2007, 19:19 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Der Autor unter Beitrag 2377 hat es recht gut auf den Punkt gebracht. Allerdings hat er die Konsequenzen für die Bank nicht genannt, wenn Mitglieder kündigen und Anleger ihr Vermögen abziehen.

Kündigen Mitglieder, dann vermindert sich das haftende Eigenkapital der VR-Bank. Wenn wegen der unfähigen Vorstände und deren desolaten Geschäftspolitik auf Grund der Kreditrisiken keine Rücklagen mehr gebildet werden können, dann tut es bei frei werden der Geschäftsguthaben einen dumpfen Schlag, weil sich Kraft Gesetz mit dem verminderten Eigenkapital auch die Höhe des Kreditbestandes vermindert. Kreditnehmer nach § 13 des Kreditwesengesetzes könnten also damit rechnen, dass diese u. U. über Nacht aufgefordert werden, Kreditteile postwendend zurückzuführen.

Das mit den Einlagen ist ein gutes Beispiel um diesen Schergen von Vorstand und Aufsichtsrat zu zeigen wo es lang gehen könnte.

Wenn alle Kunden und Anleger ihre Einlagen abziehen, dann bekommt diese Bank mit Sicherheit das Problem, dass sie die Kundenwünsche nicht mehr termingerecht er-
füllen kann, weil Liquiditätsprobleme aufreten.

Zuerst müssten die Festgeldanlagen bei der DZ oder anderen Banken zurückgeholt werden. Wenn dies nicht reichen sollte, dann müßten Gelder, die im Depot A in Wert-
papiere angelegt sind, verkauft werden. Dabei können Kursverluste entstehen, mit denen negative Betriebsergebnisse noch erhöht werden.

Wenn ein Kredit der genossenschaftlichen Zentalbank wegen der Ertragslage oder nicht in ausreichendem Umfang vorhandener Sicherheiten nicht bewilligt wird, dann
müssen Kredit zur Rückzahlung fällig gestellt werden.

Der Absturz dieser Bank - früher, unter dem Hegerclan Vorzeigebank des Genossenschaftsverbandes Bayern - ist theoretisch überfällig. Aber die Zeit wird noch kommen.

Die Kolleginnen und Kollegen dieser Bank tun mir leid.

   

Nr. 2163

Banker aus Norddeutschland

25. Juli 2007, 19:02 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Kann gar nicht glauben, dass ich durch meinen Leserbrief unter 2377 nachfolgende Ein- träge feststellen konnte. Zu dem Beitrag 2381 bemerke ich, dass es dem Vorstand der VR-Bank am Ars.. vorbei geht, ob die Mitarbeiter leiden müssen oder eben nicht. Hauptsache ist, dass die eigenen Schäflein auch nach dem anstehenden Rausschmiss noch bis zum Rentenbeginn gezahlt werden.

   

Nr. 2162

Nordlicht

25. Juli 2007, 16:30 Uhr

Betreff: zu 2381: Wer wird nicht geschädigt?

Der Hinweis auf die Existenzprobleme der Mitarbeiter ist berechtigt, greift aber zur kurz.

Wer hat eigentlich keinen Schaden genommen?

- die Kunden?
Nein, die haben großen Schaden genommen, denn die wurden vermutlich systematisch über Jahre durch falsche Abrechnungen betrogen und durch plötzliche Umgliederungen in andere Kreditrisikogruppen teilweise um Ihre Existenz gebracht. Oder es wurden Kredite gewährt unter dem Prinzip Hoffnung vom Vorstand genehmigt, damit die Bilanz wächst (und damit das Einkommen der Vorstände), teilweise ohne Berücksichtigung, ob das wirtschaftlich realistisch ist.

- die Mitglieder?
Nein, die haben großen Schaden genommen und sind sowohl als Kunden wie auch als Eigentümer betroffen. Über Jahre hat der Aufsichtsrat, der die Interessen der Mitglieder zu vertreten hat, versagt und zugelassen, daß ein durch Prüfberichte und Gutachten mehrfach bestätigt völlig inkompetenter Vorstand weiter wurschteln durfte und dann zum Abschluß noch mit einem goldenen Handschlag verabschiedet wurde. Notfalls droht der Verlust der Einlage und sogar eine Nachschußpflicht.
Ein Kunde wurde zusätzlich durch die Wegnahme von Sicherungsgegenständen um seine Existenz gebracht, wo bis heute nicht geklärt ist, wo die Gegenstände verblieben sind und warum nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurde.

- der Aufsichtsrat?
Nein, denn der wird persönlich noch Schaden nehmen, wenn die Reputation nicht ohnehin schon beschädigt ist, denn er wird sich noch wundern, wenn der erste Ball geworfen ist, was für eine Lawine auf ihn hernieder gehen wird.
Dies ist nicht nur eine finanzielle Frage, sondern einige der AR-Mitglieder bekleiden auch öffentliche Wahlämter. Was sollen denn die Wähler von AR-Mitgliedern halten, die sich so etwas gefallen lassen und das Vermögen ihrer Wähler vernichten. Ebenso haben sie teilweise dafür gesorgt, daß die Bank aufgrund der vom Aufsichtsrat abgesegneten Geschäfte des Vorstands über Jahre keine Gewerbesteuer mehr zu zahlen hatte bzw. diese sogar zurückgezahlt werden mußte.
Was soll man von einem Rechtsanwalt halten, der trotz langjähriger Tätigkeit im Aufsichtsrat die einschlägigen Gesetze nicht kennt oder nicht anwendet.

Das in vielen Bereichen bewährte Aufsichtsratssystem hat Schaden genommen, durch einen Aufsichtsrat, der seine Arbeit nicht tut oder tun wollte oder in Ermangelung der Fähigkeiten nicht tun konnte.

Noch schlimmer ist es, wenn offensichtlich wird, daß Aufsichtsratsmitglieder dieses Amt nur übernommen haben oder übernehmen durften, um zusammen mit dem Vorstand ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen (als Steuerberater? oder Rechtsanwalt?).


- die Mitarbeiter?
Nein und Ja, denn wie kann ein solches System der Unfähigkeit so lange funktionieren, wenn es nicht Helfer gibt? Einige Mitarbeiter haben von dem System profitiert, denn sonst wäre doch schon vorher was aufgekommen. Oder herrscht in der Bank ein System der Angst oder Unwissenheit? Die besten Bankmitarbeiter, die ihrer erlernten Verantwortung gerecht werden wollten, werden sich bei einer solchen Bank nicht lange aufgehalten haben, so daß mit deren Weggang ebenfalls eine Negativselektion eintreten konnte.
Das, was bisher in diesem Gästebuch von einige wenigen Mitarbeitern angesprochen wurde ist sicherlich nur die Spitze eines Eisbergs. Es kann darauf gewettet werden, daß viele Mitarbeiter noch auf weiteren "Schätzen" sitzen oder davon Kenntnis haben, so daß, wenn der Ball durch beginnende staatsanwaltliche Ermittlungen erstmal ins Rollen kommt,
Den Schaden haben die Mitarbeiter und der wird noch größer werden. Denn sollte die Geschäftsentwicklung weiter bergab gehen, wird der größte beeinflussenbare Kostenblock - die Personalkosten - noch deutlicher gesenkt werden müssen. Das geht nur über Gehaltsabschläge oder Entlassungen.

- andere Genossenschaftsbanken im Umfeld?
Nein, das gesamte Genossenschaftsbankensystem hat Schaden genommen.
Wie kann es denn nun weitergehen? Ein Weg wäre die Liquidation der Bank oder die Fusion mit einer benachbarten Bank oder der Verkauf. Varianten eins und drei erscheinen unrealistisch. Der vom Verband regelmäßig gewählte Weg schien in de Vergangenheit die Fusion zu sein. Es ist den benachbarten Genossenschaften zu wünschen, daß sie die Interessen der eigenen Mitglieder standhaft vertreten und sich nicht durch den Verband zu wirtschaftlich schwierigen unsinnigen Fusionen pressen lassen. Aber zum Glück gibt es ja dieses Forum, so daß bei irgendwelchen Entwicklungen hier dazu berichtet werden kann.
Eine Genossenschaftsbank darf nicht in die Insolvenz gehen, wie andere Unternehmen. Warum eigentlich nicht? Doch wohl nur aus politischen Gründen, denn die Kundeneinlagen sind ja geschützt. Außerdem würde bei einer Insolvenz ein Insolvenzverwalter alles genau unter die Lupe nehmen und alle die Mißstände aufdecken. Lieber bleibt man unter sich, hält alles unter der Decke und besetzt die Vorstände mit nicht geeigneten eigenen Leuten des Verbandes.


Die einzigen, die es bisher geschafft haben, jeden Schaden von sich abprallen zu lassen sind die ehemaligen Vorstände. Sie haben über Jahre schon mal flotte Gehälter kassiert, haben eine Bank in einer Art und Weise aufgebaut und geführt, die nicht den gesetztlichen Bestimmungen entspricht, und bekommen zum Abschied eine Verzichtserklärung mit auf den Weg und eine flotte Pension.

Aber wer weiß? Vielleicht zeigen ja die hoffentlich bald einsetzenden Ermittlungen, daß es neben den Gehältern noch Verstrickungen mit Kunden gibt, die einen systematischen Kreditbetrug bestätigen.

Denn das ganze Geld ist ja nicht weg, es hat nur jemand anders!

   

Nr. 2161

Gewerkschafter

25. Juli 2007, 15:46 Uhr

Betreff: Druck auf die Bank von innen und außen erhöhen

Da ich auch im Bankwesen ein bisschen firm bin, beobachte ich die Dinge bei der VR-Bank in Marktredwitz mit größter Besorgnis. Nun wurde mir die letzte Bilanz überlassen und auch ein paar mündliche Informationen übermittelt. Was hier unter der Firmierung einer Genossenschaft abläuft ist nicht mehr in Worten zu fassen.

Hier wurde die unfähigste Geschäftsleitung einer Bank über Jahre im Amt gelassen, alles zum Nachteil der Kunden, die über das unorganisierte Kreditgeschäft schwer zu leiden hatten. Die Diskussion um die gesetzliche Würdigung der Vorstandshaftung ist vollkommen berechtigt. Hier zeigt es sich, wenn welche Auswirkungen es hat, wenn Vorstand und Aufsichtsorgan zu enge Beziehungsgeflecht pflegen. Der Vorstand hat es irgendwo verstanden auch die gesetzliche Prüfung in dieses Geflecht mit einzubinden. Leider beweißt es sich über diese Volks- und Raiffeisenbank auch, dass dort wo die öffentliche Aufmerksam nicht gegeben ist, heute die Gefahr gegeben ist, dass dort leider Aufsicht und staatliche Organe, hier die Staatsanwaltschaft sich nicht aufgerufen fühlen so einzugreifen, wie es wünschenswert und eigentlich vorgesehen ist.

Der Druck bei der VR-Bank könnte auch von den Mitarbeitern selbst aufgebaut werden, in dem sie sich vielleicht schnell Gewerkschaften anschließen. Hoffentlich ist auch der Betriebsrat unabhängig. Da in Marktredwitz wahrscheinlich keiner der Mitarbeiter mehr sicher auf seinem Platz sitzt und auch das Hin- und Herversetzen schon von der Geschäftsleitung eingesetzt wurde, sollte man sich über Bad Kissingen ein Beispiel nehmen. Dort ist der Vorstand über die Maßnahmen der Mitarbeiter gestolpert, die Aktionen auf sich aufmerksam gemacht haben. Dies wäre auch mal die Bank einen halben Tag oder auch länger lahm zu legen. Das ist pressewirksam. Leider geht es kaum anders, als dass man versucht, dass die Öffentlichkeit genauer hinschaut und sich mit den Mitarbeitern solidarisiert. Vor allem wo man doch weiß, dass auch politisch Tätige im Aufsichtsrat sind und da auf ihren Ruf achten.

Der im Lagebericht genannte Interessensausgleich zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat liest sich auch wie ein schlechter Witz. Wenn man bedenkt, dass die Vorstände bei diesen kapitalen Kreditverlusten noch mit Jahresurlaub nach hause gehen dürfen, so wird die Misere der Bank doch auch einseitig auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen. Mit wurde gesagt, dass der ehemaligen Prüfer schon als Prokurist den größten BMW hingestellt bekommen hat, dass der abserviert Vorstand seinen Peugeot weiter fahren durfte, und dass nun der ausgeschiedenen Vorstand Wolf seinen großen Audi auch mit in den Ruhestand mitgenommen hat. Hoffentlich hat das Finanzamt diese Übertragungen auch korrekt mitgeteilt bekommen. Nun hat der neue Vorstand auch wieder ein nagelneues Auto bekommen.

Das klingt nicht so, als ob sich die Vorstände im Sinne von einem Ausgleich an irgend einer Sparmaßnahme beteiligen. Bei den Mitarbeitern wird gespart, oder sie werden sogar hinaus komplementiert und die Kunden werden über den Tisch gezogen, entweder über das Kreditgeschäft oder über Abrechungsmethoden, die man dann bis zum Gang vor die Gerichte als richtig bezeichnet.

Auch die Kunden sollten erkennen, dass die Anlage in den Geschäftguthaben nicht ihnen gedient hat, sondern nur die Kreditgrenzen der Bank gestützt hat und diese auf diesem Weg missbraucht wurden. Doch sollten die Mitglieder nicht die Mitgliedschaft kündigen, sondern die Geschäftsanteile bis auf einen um als Mitglied weiter Einfluss nehmen zu können. So haben Großanleger gezeigt, welche Probleme es der Bank bereitet, wenn die Geschäftsguthaben heruntergehen. Auf jedem Tagegeld gibt es mehr Zinsen als auf der Risikoanlage Geschäftsguthaben bei der VR-Bank Marktredwitz.

Es ist dringend notwendig die Spirale der Kreditverluste bei der Bank zu beenden. Die Führung, die jetzt am Ruder ist, ist nur an der Begrenzung eines Schadens für sich selbst interessiert. Auch wenn keine Verluste mehr kommen würden, ohne Änderung der Geschäftpolitik und damit ohne Änderung der Geschäftsleitung werden die nächsten Opfer noch viel einschneidender die Angestellten treffen. Der Ertragseinbruch muss über die Kostenseite, also auch über die Personalkosten ausgeglichen werden und mit dieser Führung geht das Bilanzvolumen und die Kundenakzeptanz weiter in den Keller und macht den Druck auf den Personalstand noch stärker.

Als Mitarbeiter zeigt Euch, geht raus auf die Straße, sagt, wo man den Kunden und den Mitgliedern nur geschönte Zahlen präsentiert hat. Entlarvt die Vorstände. Zeigt auch wo man bei Euch spart und die Oberen immer noch kräftig zulangen.

   

Nr. 2160

Unbekannt

25. Juli 2007, 14:58 Uhr

Betreff: Mit Entsetzen....

Mit Entsetzen habe ich die letzten Beiträge gelesen.
Aus Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen.

Was in der VR Bank Marktredwitz abgeht, ist wirklich unfassbar.

Aber fast noch schlimmer finde ich, dass in diesem Forum die Mitglieder zur Kündigung aufgerufen werden.

Man sollte bedenken: Nicht nur die Vorstände beziehen Ihre Gehälter.
Vor allen Dingen auch die Mitarbeiter, die keine Führungskräfte sind.
Und bei diesen Mitarbeitern geht es meist um die Existenzgrundlage.

Das bitte ich, falls die Mitglieder wieder zur Kündigung aufgerufen werden, in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

   

Nr. 2159

Genossenschaftler

25. Juli 2007, 11:39 Uhr

Betreff: Sind die Beschlüsse der Vertreterversammlung gar aus gesetzlichen Gründen nichtig?

Die in den Beiträgen 2370, 2373 und 2374 aufgeworfene Frage der Vorstandshaftung und wie sich der Aufsichtsrat dazu verhalten muss kann man auch aus einem anderem Gesichtspunkt sehen, der sich ebenfalls über das Genossenschaftsgesetz untermauern lässt. Im § 38 stehen die Aufgaben des Aufsichtsrates. Wenn man Schlüsse daraus zieht, dann kann es nur heißen, die Beschlüsse der Vertreterversammlungen vom 30.06.2005 und vom 25.06.2007 sind nichtig, da sie gegen das Gesetz und die Rechtssprechung laufen. Hilfreich dazu ist der Eintrag Nr. 2314 und der Klick zur Vertreterversammlung vom Jahr 2005.

Bereits Anwalt Dr. Nickl hat in seinem Folienvortrag dazu Stellung genommen. Dies ist in dem Anhang auf Seite 39 zu sehen, ich bitte den Webmaster aber die Seite hier noch mal einzufügen hier klicken.......Dort führt der vom Aufsichtsrat beauftragte Anwalt als Pflichten des Aufsichtsrates nach geltender Rechtssprechung sind als 1. richtigerweise aus, dass der Aufsichtsrat keine Wahl hat, wenn er Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen hat, dass Schadensersatzansprüche zwingend zu prüfen sind. Es geht unter 2. weiter, dass die Ansprüche grundsätzlich geltend zu machen sind und unter 3. dass es keinen Ermessungsspielraum gibt.

Werte interessierte Leser, da die Vertreterversammlung nicht für die Regressansprüche gestimmt hat, könnte damit Beschlüsse gegen geltendes Recht vorgenommen worden sein. Jedes der 17.000 Mitglieder hat aber Anspruch darauf, dass nur Beschlüsse gefasst sind, die, wie es schon genannt wurde, gesetzeskonform sind. Da nun den Mitgliedern misst die Versammlungsprotokolle vorenthalten werden, oder früher nicht veröffentlich wurden, könnte es sein, dass die Anfechtungsfrist der Vertreterversammlung für die vergangenen Jahre erst mit Kenntnis des einzelnen Mitgliedes zu laufen beginnen würde, wenn es nicht zufällig im Registergericht veröffentlicht worden wäre und zwar komplett und nicht nur in Auszügen.

Wie sollten die Vertreter das auch wissen, was ihre Abstimmung für Folgen haben könnten. Für die Aufklärung ist der Vorstand selbst und der Aufsichtsrat verantwortlich. Dass die Versammlung korrekt abläuft und auch alles gesagt wird, wie eben diese Sache, dafür sind wiederum die Revisoren des Verbandes zuständig, die ja auf jeder Vertreterversammlung dabei waren. Ebenso haben Sie aber im Prüfungsbericht dazu zu berichten, wenn ein unkorrekter Beschluss gefasst wird. Es ist stark zu vermuten, dass dieser Hinweis unterlassen wurde. Bei der VR-Bank Marktredwitz kann man gut und gerne auch vermuten, dass die Bewertung der Arbeit des Aufsichtsrates zweifelhaft ist, wenn bestätigt wird, dass der Aufsichtsrat seine Pflichten umfassend und korrekt erfüllt hat. Nur kommentarlos an Sitzungen teilzunehmen, das kann man nicht als Pflichterfüllung bezeichnen, wenn es bei der Bank hinten und vorne gebrannt hat.

In dem schon genannten Anhang des Versammlungsprotokolles vom Jahr 2004 in Eintrag 2314 ist auf Seite 31 die Protokollseite 10 (oder Protokollbuchseite 00780) gespickt mit diesen Pflichtverletzungen des Vorstandes, wahrscheinlich sogar aller Vorstände, denn den anderen Vorstand im Kollegium nicht zu überwachen ist die gleiche Dienstpflichtverletzung, wie die folgenden Seiten es dann auch noch aufzeigen. Nicht nur, dass die wirtschaftliche Planung zu einem Kreditengagement von 4,5 Mio. DM, wahrscheinlich von Aufsichtsrat Träger gemacht, als unrealistisch oder viel zu positiv geschildert wurde, hier wird in einem Nebensatz auch die sonst zu dieser Zeit nirgends auftauchende Information mitgeliefert, dass „Zusätzlich zur problematischen wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers kam hinzu, dass sich auch die Sicherheitenlage der Bank ständig verschlechterte.“

Eine ständig verschlechternde Sicherheitenlage verbunden mit monatlich 300 Seiten Überziehungen durch einen Vorstand (oder doch alle, oder 300 Seiten mal 3 Vorstände?), eine Kontrolle der Kredite nicht unter der Großkreditgrenze von damals ca. 7 Mio. DM oder 3,5 Mio. €, heute aufgelaufene Kreditverluste von mindestens bekannten 50 Mio. € oder 100 Mio. DM, wo war die umfassende Erfüllung der Pflichten des Aufsichtsrates.

Um nicht selbst in den Strudel zu geraten hat man bei der VR-Bank sowohl von Aufsichtsratsseite, als auch von Seiten der Prüfung des Genossenschaftsverbandes alles tun müssen, dass man sagen konnte, wir wollten den Regress und den Schadenersatz von den Vorständen, aber die Vertreter haben es ja abgelehnt. Dass es die Vertreter vielleicht aus der Gesetzeslage gar nicht ablehnen konnte, dass hat keiner gesagt und das wurde auch nicht weiter verfolgt.

Hat also der Aufsichtsrat bewusst auf die Ansprüche gegen Manfred Heger verzichtet? Wie sieht es bei Karl Krämer aus? Hat er sich zu spät von Fachleuten beraten lassen und ist nur auf die bisher bewährten und aufgezeigten Methoden der genossenschaftlichen Prüfer des Verbandes hereingefallen? Haben alle Seiten unter Beteiligung des Verbandes darauf vertraut, dass man alles unter der Decke Halten kann. Wenn nun festgestellt würde, dass die Beschlüsse zu den Regressen vom Jahr 2005 und vor ein paar Wochen ungültig sind, wo stünde dann der Aufsichtsrat? Stünde er damit nicht selbst am Pranger wegen der eigenen Pflichtverletzung die Vorstände trotzdem dass man die Pflichtverletzungen von denen festgestellt hatte einen gesetzeswidrigen Aufhebungsvertrag (oder gar jetzt zwei) gemacht zu haben ohne auch nur mit den Vertretern darüber zu beraten? Müssen die Aufsichtsräte nicht alle zittern? Dringendst weiter alles zudecken, nachträglich Alibizustimmung durch die Vertreterversammlungen, wo das Mitleid vielleicht auch größer ist als die Rechtskenntnis?

Ebenso muss man sehen, dass der Regress gegen Manfred Heger vom 30.06.2005 zwangsläufig auch die zwei Kollegen Wolf und Krämer als Mitverantwortliche und als Gesamtschuldner mit betroffen hätte. Das haben die Aufsichtsräte jetzt mit dem Regress gegen alle drei am 25. Juni genau so gesehen. Den damit verbundenen riesen Wirbel, den wollte man vermeiden.

Über diese gewählte Route des Aufsichtsrates mit dem Genossenschaftsverband, mit der Einstellung des Prüfers als Vorstand mit den gnädigen Vereinbarungen mit den ausscheidenden Vorständen, die die Bank nochmals viel viel Geld gekostet haben glaubte man sich heraus manövrieren zu können. So wie Reinhold Wolf die letzten 70.000 € nicht mehr nach Afrika schicken hätte dürfen, so hat man im Sommer 2004 es unterlassen alle Verantwortlichen schleunigst vom Ruder der Bank zu nehmen. Nein man hat sogar einen Prüfer namens Johannes Herzog hinbeordert und Reinhold Wolf und Karl Krämer als Begleitpersonen für das Erlangen der Genehmigung der Vorstandzulassung wegen des Vieraugenprinzips dafür auch noch eingesetzt.

Hier wurden die gesetzlich niedergeschriebenen Interessen und Rechte eines jeden Mitgliedes verletzt. Mit dieser unsauberen Vorgehensweise hat man die Tür aufgemacht, dass nun vielleicht jeder der 17.000 Mitglieder für sich alleine diese Rechte geltend machen kann und die Beschlüsse so zu ändern sind, wie sie unabänderlich vorgegeben sind.

   

Nr. 2158

Michi aus Röslau

24. Juli 2007, 22:44 Uhr

Betreff: Ehrenwerte Vorstände und Aufsichtsräte ???

Lieber Oliver,
dein Eintrag 2376 und Deiner Frage möchte ich folglich beantworten.
- Es gibt in den Führungspositionen der VR Bank Marktredwitz keine soliden
Leute und wird es auch in nächster Zeit nicht geben, solange diese Gaunereien
von höchster Ebene unterstützt werden, bleiben es für mich nur Lumpen, Lumpen
und nochmals Lumpen.

   

Nr. 2157

Leser

24. Juli 2007, 22:12 Uhr

Betreff: Ist das eine ehrenwerte Gesellschaft?

Ich habe die Einträge 2371 und 2375 aufmerksam gelesen. Kann es sein, dass man bei dieser Bank befürchten muss ausgeraubt zu werden? Mit einer Unterschrift auf einer Sicherungsübereignung überträgt man das Eigentum, mit einer Unterschrift auf eine Grundschuldbestellung unterwirft man sich der sofortigen Vollstreckung. Das alles hat der Gesetzgeber vor vielen Jahren so eingeführt, weil man meinte Bankleute sind ehrenwerte Leute und man beschleunigt die Kreditvergabe, weil das der Wirtschaft gut tut und man sich auf das Vertrauen zwischen Bank und Kunden verlassen kann.

Leben denn die Vorstände der VR-Bank in Marktredwitz jenseits von gut und Böse? Die fahren raus, haben einen Autokran dabei und holen die Sachen einfach ab? Haben sie bei den unglaublichen Kreditabschreibungen die Leute auch von einem Tag auf den anderen aus den Häusern geholt und auf die Straße gesetzt?

Aber es sind ja nicht die Vorstände von gestern. Ich hab durchgeblättert und den Eintrag Nr. 2030 entdeckt, wo im Anhang der neue Vorstand geschrieben hat, er hat dazu nichts mehr zu sagen. Ist unser Moral so am Boden, dass einer Bank der Besitz und das Eigentum eines Andern nichts mehr wert ist. Welche geistige Größe Karl Krämer mit seiner Äußerung war, das war alles nur Schrott, dass können viel nachvollziehen. Den hätte man lieber bei uns nie gesehen, auch im Zusammenhang mit Heger und dem FC Wacker, aber da wird von gesetzlicher Prüfung und Revision geredet und die machen nichts gegen solche Zustände.

Bitte die Bezeichnung gesetzlich streichen, es ist eine Schande für uns alle, wenn man dies in einem gesetzlichen Auftrag durchführt. Dieser Prüfer und sein Kollege sind keinen Deut besser, als die alten Vorstände. Die hätten schon verhaftet gehört, weil sie aus dem Sicherungsgut für die Bank kein Geld gemacht haben. Denen ist nicht mal der Betrieb etwas wert gewesen, der sie ernährt hat und ihnen anscheinend bis ans Lebensende Pension zahlen soll. Und die die jetzt auf den Stühlen sitzen wollen das gleiche.

Liebe Leute geht weg von der Bank, nur wenn sie Pleite ist, dann zahlt den alten Vorständen keiner mehr was. Wenn die anderen Banken damit mehr Geschäft machen, vielleicht gibt’s dann noch Plätze für die Mitarbeiter der VR-Bank. Geht zur Sparkasse, die sind wenigstens solide und die Zinsen bei den Anlagen und den Darlehen sind in Ordnung. Ich füttere diese Vorstände der VR-Bank nicht durch.

   

Nr. 2156

Banker aus Norddeutschland

24. Juli 2007, 21:47 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zum Leserbeitrag 2376.
Langsam kann ich es schon nicht mehr lesen wie sich die noch zugelassenen Vorstände und das Aufsichtsgremium ob ihrer unverantwortlichen Entscheidungen im puncto Kungelei und möglicher Haftungsansprüche der Mitglieder winden wie die Aale. Dem Bayerischen Genossenschaftsverband läßt dies offenbar kalt wie Hundeschnautzund die staatlichen Stellen reagieren, wie zu unterstellen ist, auch nicht.
Um vielleicht ein klein wenig Bewegung in die Sache zu bringen habe ich folgende Idee. Die Mitglieder kündigen einfach ihre Mitgliedschaft mit sämtlichen Geschäftsanteilen zum nächst möglichen Termin. Die Kündigung kann formlos sein und die Kündigung lautet kurz und bündig:

Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft mit sämtlichen Geschäftsanteilen bei der VR-Bank Marktredwitz. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich die Vormerkung meiner Kündigung. Dividende und Geschäftsguthaben sind bei Fälligkeit auf meine Konto Nr. ? bei der ? (BLZ ?) zu überweisen. Auf ein Verlangen der VR-Bank Marktredwitz, dass deren Kündigungsvordruck zu verwenden ist, braucht sich kein Miglied einlassen.
Mitglieder und Kunden verfügen über ihre Kontoguthaben und kündigen Anlagen nach den mit dieser Bank getroffenen Vereinbarungen und verlangen die Überweisung auf ein Konto (Nr., BLZ angeben) ihrer Wahl bei Fälligkeit.

Wenn die Zahlungsunfähigkeit der Bank droht, dann muß die Bankenaufsicht zwangsweise Anweisungen geben oder die VR-Bank Marktredwitz zwangsläufig schließen. Wird in dieser Art keine Entscheidung vom Bafin (Bankenaufsicht) getroffen, dann sind deren Bezügeempfänger nicht mal fähig, dass diese die monatliche BISTA zu lesen.

Es bleibt spannend.

   

Nr. 2155

Oliver aus Selb

24. Juli 2007, 21:19 Uhr

Betreff: Man kann nur sagen Raffael

Lieber Webmaster,
seit ein paar Wochen schaue ich immer wieder auf Ihre Internetseiten nach, um mich zu orientieren, was wieder mal in der VR-Bank Marktredwitz los ist. Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln, über so viel Dreistigkeit dieser Bank.Besonders haben mich die Beitrag 2371 und 2375 interessiert. Ich kann nur sagen bzw. will ich Ihnen die Fragen stellen, ob die Verantwortlichen in dieser Bank überhaupt solide Menschen sind oder doch einfach nur Lumpen. Was meinen Sie ? Dieser Bank gehört, meiner Meinung nach, schon lange der Garaus gemacht.
Ich melde mich bei Gelegenheit wieder und sage nur, macht weiter, bis alle Machenschaften aufgeklärt sind.

   

Nr. 2154

Mitarbeiter i Forderungsankauf und Abwicklung

24. Juli 2007, 20:53 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Sehr geehrter Herr Bleil,
unter dem Eintrag 2371 las ich den Klageentwurf von Herrn Reachtsanwalt Schindler. Bis kurz davor glaubte ich immer, dass das was hin und wieder im Gästebuch wegen Ihrer Maschinen geschrieben stand, überzogen ist. Jetzt denke ich anders darüber.

Bei der Verwertung von sicherungsübereigneten Sachen (wenn der Sicherungsvertrag rechtlich in Ordnung ist) kann der Gläubiger nicht in einer Art Nacht- und Nebelaktion sein Sicherungsgut abholen. Zuerst muß die Besitzübernahme des Sicherungseigentums vorgenommen werden. Sodann wird jeder verantwortlich handelnde Bankmitarbeiter einen Sachverständigen (notfalls auch zwei Sachverständige) beauftragen, den Wert der sicherungsübereigneten Sachen festzustellen. Dann wir dem Sicherungsgeber die Möglichkeit gegeben, dass er das Sicherungsgut auslöst. Geschieht dies nicht, dann erfolgt die Vermarktung der
Sache entweder durch Verkauf oder durch Versteigerung über einen Auktionator (z.B. Fa. Karner). Dabei dürfen die Sachen nicht verschleudert werden. Auf jeden Fall ist dem Schuldner Rechenschaft darüber abzugeben wie die Sachen abzüglich von Kosten verwertet wurden. Dabei ist u.U. seitens des Gläubigers darauf zu achten, dass die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgefüht wird und die steuerlichen Regularien bei der Verwertung eingehalten werden.
Wenn die Steuer nicht von der Gläubigerbank abgeführt wurde, dann haftet diese. Es ist nur fraglich, ob das Finanzamt darauf kommt. Wenn also in dieser Klagesache urplötzlich bei Verantwortlichen die totale Amnesie eingetreten ist, dann könnte auch das veranlagende Finanzamt noch befragt werden.
Es ist nicht zu glauben - aber die Lumpereien bei diesem ehrenwerten Vorstands- und Aufsichtsrats-Clan hören die Lumpereien offensichtlich niemals auf und seriös arbei-
tende Kreditinstitute werden bei solchen Machenschaften pauschal in Mißkredit gezogen.

   

Nr. 2153

Lass dir selber einen Namen einfallen....

24. Juli 2007, 20:47 Uhr

Betreff: Vertreterversammlung vom 30.06.2005 in Sachen Flex

Den Beiträgen unter der Nummer 2370 und 2373 kann ich nur aus folgenden Gründen heraus 100 %-ig beipflichten. Der Aufsichtsrat der VR-Bank hat nämlich mit Herrn Heger einen kuriosen Auflösungsvertrag geschlossen, der beinhaltet, dass alle Ansprüche, auch nicht entdeckte Ansprüche, gegen Manfred Heger ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund und nur aus diesem Grund kann der Aufsichtsrat, wie es das Genossenschaftsgesetz es in
§ 34 (Sorgfaltspflicht und Haftung der Vorstandsmitglieder)
(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist strittig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, trifft sie die Beweislast.

vorschreibt, nicht gegen Herrn Heger vorgehen. Deshalb suchte man meines Erachtens eine Alibiregelung, in dem man die Vertreter benutzte, eine Abstimmung wegen Regressansprüchen gegen Herrn Heger zu entscheiden.

Nun stelle man sich mal vor, die Vertreter hätten für Regressansprüche gegen Herrn Heger gestimmt. Was wäre die Konsequenz? Sie wäre gewesen, dass man Herrn Heger dennoch nicht in Haftung nehmen konnte, weil ja zuvor unser Aufsichtsrat der VR-Bank mit Herrn Heger im Aufhebungsvertrag eben alle Regressansprüche ausgeschlossen hatte. Wen hätte jetzt der Aufsichtrat auf Regress verklagen sollen? Nein, nicht der Herr Heger, sondern der Aufsichtsrat wäre in Regress genommen worden, weil er eben den o.a. skandalösen Aufhebungsvertrag mit Herrn Heger geschlossen hatte. Erstaunlich ist auch, dass das Auszählen der Stimmzettel durch Bankangestellte durchgeführt wurde und der Herr Vorstand Wolf, der als Gesamtschuldner mit in Regress genommen würde, das Abstimmungsergebnis dann vorgelesen hatte! Eigenartig?!

Nicht viel anderes verhält es sich in der Vertreterversammlung vom 25. Juni diesen Jahres über Gold, Gold, Gold. Auch hier hätte der Aufsichtsrat der VR-Bank Marktredwitz, laut Genossenschaftsgesetz § 34 über die Regressansprüche gegen die Vorstände vor den Vertretern selbst schon entscheiden müssen, dass denen klat und deutlich sagen müssen, ohne sich hin und herzuwinden und nicht die Vertreter alleine heranziehen und die Verantwortung abwälzen (Hinweis: das Genossenschaftsgesetz steht über der Satzung). Hier wiederum wäre auch der Gesamtvorstand, also auch Herr Heger, bei einer positiven Entscheidung durch die Vertreterversammlung (Alibiabstimmung) in Regress genommen worden. Und dies war wiederum nicht möglich, weil ja die Spezialisten vom Aufsichtsrat, wie oben ausführlich angeführt, mit Herrn Heger den dubiosen Aufhebungsvertrag geschlossen hatten. Deshalb bin ich überzeugt, dass die Vertreter durch die verantwortlichen Herren mittels Vorabinformationen auf die Ablehnung der Regressansprüche bereits eingestimmt waren. Dadurch ist unserer Genossenschaft bzw. unseren 17.000 Mitgliedern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Das haben unsere Aufsichtsräte zu verantworten, auch weil sie ihren Überwachungspflichten nicht nachgekommen sind.

Liebe Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz, es wäre jetzt endlich an der Zeit, dass Sie Sich dazu äußern würden und Sie sich endlich der Verantwortung Ihres Amtes stellen würden.

   

Nr. 2152

Dipl. Genossenschaftler

24. Juli 2007, 18:07 Uhr

Betreff: Der Aufsichtsrat im Zwang zwischen Aufdeckung und Aufhebungsvertrag

Man muss sich wirklich fragen warum sich der Aufsichtsrat für den Regress immer soviel Zeit gelassen hat? Und der Knackpunkt dürfte der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger gewesen sein. Niemals hätten die Aufsichträte geglaubt, dass was an die Öffentlichkeit kommt, niemals. Weder von den Kreditfällen, noch von anderen Sachen. Und der Verband hat die Hände auch schon ziemlich schmutzig gehabt, wenn er den Vorständen zugestanden hat, dass man so ein Fusionsgutachten schreibt, wenn die früheren Prüfer bei der Bank das mit der nicht vertretbaren Risikolage in den Lagebericht schreiben haben lassen und das mit den nicht mehr möglichen Einzelwertberichtigungen. Da meint man, dass der Bericht in München noch mal ein bisschen abgemildert wurde, bevor er in den Textpassagen festgeschrieben wurde.

Und so war bei Flex die Sache draußen auch schon so heiß, dass man die Alibifunktion mit der Vertreterversammlung gebraucht hat. Man tut so, als ob man den Regress wollte, aber der war doch schon gar nicht mehr möglich mit dem Vertrag mit dem Heger. Da hätten doch die Aufsichtsräte schon einspringen müssen und die hätten vielleicht gesagt, den haben die neuen Prüfer mitgebracht und die haben vielleicht Herzog und Grothoff geheißen. Alle Zeichen sprechen dagegen, dass der Regress von Manfred Heger überhaupt gewollt war. Nur zu blöd, dass er bei seiner Verteidigung über das Ziel hinaus geschossen ist und von dem Aufhebungsvertrag gesprochen hat. Und dann hat man sich nicht getraut diesen Satz aus dem Protokoll heraus zu lassen. Kein Aas hätte sonst davon erfahren, was im Sommer 2004 gelaufen ist, wie man erkennen musste, dass das Loch um Manfred herum immer größer wird und nicht mehr zu stopfen ist. Faulste Kompromisse hinten und vorne, aber alles hinter dem Rücken der Mitglieder. Die Vertreter brauchte man kaum zu fürchten. Und die Stimmauszählung, die hat man doch auch selber in der Hand gehabt. Lieber einen Vorstand namens Reinhold Wolf daneben, als einen neutralen Beobachter. Der hat sich dann so gefreut, dass er schnell als Mikrofon gegangen ist und das Ergebnis bekannt gab und Kollege Karl Krämer hat sogar noch die endlich ersehnte Entlastung gefordert.

So ist dass, wenn der Vorstand, wie hier geschrieben laut Gesetz nichts in der Hand hätte, wenn er für die 746.000 € Überziehung kein Argument hätte und keine Ausrede mehr, warum er die Insolvenz in Slowenien nicht mitgemacht hat. Da ist es problematisch mit der umgekehrten Beweislast und auch problematisch für den Aufsichtsrat, wenn man dem Vorstand vertraglich den freien Abzug aber schon unterschrieben hat. Da ist guter Rat teuer und geschicktes Taktieren notwendig. Das ein gewisser Herr aus Wunsiedel auch von der Vertreterversammlung weiß, dass sie überhaupt stattfindet, dass ist ja schon so schlimm, wie wenn man jetzt jedem Mitglied was sagen muss. Das rügt man sogar noch im Protokoll.

50 Millionen € an Krediten haben dies Vorstände mindestens verbockt. Keiner hat sie daran gehindert. Man hat ihnen sogar noch die Milliardenbank gebastelt und Kreditsummen ermöglicht, in Hände marktdynamischer, operativer Vorstände, die nach eigenen Worten den Regelungen des Bankwesen nicht gewachsen waren, Handlungsspielräume gegeben, die sich furchtbar ausgewirkt haben ohne sie zu überwachen und zu kontrollieren. Warum sollte also die Situation bei diesem Regress in der letzten Vertreterversammlung vom 25. Juni anders gewesen sein als vor zwei Jahren? Wenn Gold, Gold, Gold nach drei Jahren herhalten musste nun alle drei zusammen zu packen, dann war es doch die gleiche Konstellation, dass mit dem Regress Manfred Heger wieder gesagt hätte Ätsch, hier mein Freibrief und vielleicht sogar Karl Krämer mit dem gleichen Papier, zu dem er eine Woche brauchte es zu unterschreiben. Also Ätsch Regress gegen Vorstände, bitte Aufsichtsrat selber zahlen. Und der Aufsichtsrat hätte die Mitwirkung an den Vorstandsbeseitigungen durch den Verband aufgezeigt, siehe Sitzungsprotokoll vom 22. Mai 2006, 08.30 Uhr, Abberufung von Karl K., mit anschließender Begnadigung zum Einjahresurlaub, dank Einsehen des abservierten Vorstandes vielleicht.

Vorbesprechung mit Vertretern unter Einlullungstaktik. Nur keinen Staub aufrühren. Aber die Vertreter alles absegnen lassen. Damit ist man selber fein aus der Sache raus. Man hat alles getan – was einen selber gerettet hat. Und bloß keine in den Aufsichtsrat rein lassen, die man selber nicht ausgesucht hat. Lieber mal ehrenamtlich Vorstand machen und dann mal ein anderes Amt. Deckel drauf – Ende. Aber so sieht das Ende nicht aus. Der Schlussstrich ist ziemlich dünn und der Schrecken kommt schon noch.

   

Nr. 2151

Geschockter

24. Juli 2007, 17:21 Uhr

Betreff: Vor denen ist nichts sicher

Unglaublich, was die VR-Bank alles verbockt. Und Johannes Herzog lässt kein Fettnäpfchen aus in das er treten kann. Vom Radiointerview zur Spendengala, so hat er es sich vorgestellt. Er verspricht alles, was er nicht halten kann, ob es die rechtzeitige Bilanz an die Vertreter ist, oder dass man die Mitarbeiter lobt, die er in seiner unteren Schublade schon gestrichen hat. Und das Geschäft kann er auch nicht halten. Bei den Belastungen geht es steil bergab.

Aber es ist kein Wunder wenn man Bürgerstiftungen mit Reinhold Wolf aufmacht und der muss eine Woche später vor Gericht aussagen, dass nur Dank seiner Mithilfe Schmier- und Bestechungsgelder in der Hosentasche vielleicht nach Afrika transportiert worden sind, ohne darüber nachzudenken, dass 100 Kilo Gold sicher nicht im Flugzeug hertransportiert werden können. Aber Vorstandskollegen, Aufsichtsräte und Revisoren vom Genossenschaftsverband haben die Geschichte besser verstanden wie normal Sterbliche. Darum ist ja auch ein ausgewählter Prüfer Vorstand geworden.

Und so schafft es der neue Vorstand nicht sich zu lösen aus der Umklammerung der alten Machenschaften. Wie soll er auch, denn sonst wär er gar nicht da, wenn er es gleich angeprangert hätte. Vielleicht hätt er alte Kollegen damit geschadet, wer weiß? Einen gewissen O.H. hat man ja schnell ausgebucht und in den Topf zu den anderen 50 Millionen geworfen. Aber Johannes Herzog schafft es die Summe ganz schnell noch um eine halbe Million zu steigern, in dem er bei den sichern Krediten Geld verschenkt, während er andere Kunden piesackt. Eben alles um die Risikoklassen in der Bilanz klein zu kriegen. Das kann man dann erzählen und da wird man dann gelobt, egal wer dabei zugrunde geht.

Nichts kann man mit dieser Bank machen, wenn man normale Zinsen bei den Anlagen will, dann schimpfen die noch auf die anderen, die Schuld seien, dass man sein Geld weg holt. Aber man kann keine Existenzgründung mit denen machen und kein Darlehen, da wird man über den Tisch gezogen und Johannes Herzog will einem noch sagen, man sei ohne die Berechnung bei der Rückzahlung sicher noch besser weg gekommen und gewerbliche Kunden sollen bitte ja nicht kommen, die kriegen schon gar nichts mehr zurück. Bürgschaftsurkunden haben nicht gestimmt und was noch nicht alles. Bloß es war alles korrekt, auch wenn man die Sicherheiten abgeholt hat und es sich wie in Luft aufgelöst hat, alles korrekt laut Johannes Herzog und seinem Kollegen. Um anscheinend im Karlauer zu sprechen nur Schrottverwertung. Verwertung? Falsche Wortwahl, es war nur Entsorgung. Da haben sich die Vorstände gerne die Zeit dafür genommen sich selber vor Ort drum zu kümmern.

Und so bleibt es dabei, Jahrzehnte hat man uns über die Manipulation in der EDV oder durch gezielte Eingaben Zinsen über Wertstellungstage aufgedrückt, die es nie geben hätte dürfen, als bei uns die Lastschriften abgebucht wurden, oder wir die Überweisungen vorgelegt haben, oder Schecks gebracht haben oder wir Geld ein- oder ausgezahlt haben, usw. nach den heutigen Vorständen alles korrekt gelaufen.

Und so gehen Jahr für die Kunden. Oder muss man gar von Kundenflucht reden, wenn Johannes herzog mit breitem Lächeln vom Rückgang von 15 % spricht, da gibt sich der Aufschwung der anderen von selber. Das ist schon der reinste Galgenhumor. Rettung der eigenen Haut vor Rettung der Bank, das ist ein schlechte Grundlage für ein normales Bankgeschäft.

   

Nr. 2150

Geschädigter durch die VR-Bank Marktredwitz

24. Juli 2007, 16:18 Uhr

Betreff: wegen Auskunft, Eidesstattliche Versicherung

Regensburg 24.07.07

Klageentwurf

in dem Rechtsstreit

Manfred Bleil, Ludwigstr. 97, 95632 Wunsiedel
-Kläger -

Prozeßbevollmächtigter: RA Stefan Schindler, Kumpfmühlerstr. 30, 93051 Regensburg

gegen

VR-Bank Marktredwitz e.G. vertr.d.d. Vorstände Johannes Herzog, Uwe Heidel Kraußoldstr. 6, 95615 Marktredwitz


- Beklagte -

Geschäftsnummer: noch nicht vergeben

wegen Auskunft, Eidesstattliche Versicherung

vorläufiger Streitwert: EUR 4500,00

Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich hiermit


Klage

zum zuständigen Amtsgericht Wunsiedel. Ich werde

b e a n t r a g e n

zu erkennen:

1. Die Beklagte wird verurteilt

dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, an wen die am 09.12.2000 von der Beklagten abgeholten, nachfolgend aufgelisteten, Maschinen und Gegenstände abgegeben wurden
. b) dem Kläger darüber Rechenschaft abzulegen welche Kosten und Einnahmen bei der Verwertung des Sicherungsgutes des Klägers entstanden sind und die dazugehörigen Belege vorzulegen

2. erforderlichenfalls die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben unter 1. b) an Eides Statt zu versichern

3. Die Beklagte trägt die Kosten das Rechtsstreits.

Es wird angeregt einen frühen ersten Termin zu bestimmen. Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumung oder des Anerkenntnisses beantragt,

den Beklagten durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.

Begründung



1. Die Beklagte hat am 09.12.2000 durch den Vorstand Wolf die vom Kläger an die Beklagte sicherungsübereigneten - wobei fraglich ist, ob alle genannten Maschinen und Gegenstände überhaupt im Sicherungseigentum der Bank standen - und im Antrag aufgeführten Maschinen und Gegenstände zwecks Verwertung abholen lassen. Dies war auch vorgerichtlich unstreitig.

Beweis: Sicherungsübereignung im Kreditvertrag vom 17.01.1990 als Anlage K 1

Die abgeholten Maschinen und Gegenstände wurden vor der Abholung fotografiert. Der Bildband dazu liegt bei.

Beweis: Bildband mit identischer Nummerierung wie im Antrag als Anlage K 2
Des öfteren wurde vom Kläger ( ca 15 Schreiben) und auch vom Unterfertigten nach den Verbleib der Maschinen und Gegenstände und dem Erlös nachgefragt.

Beweis: Ausgewählte Schreiben als Anlage K 2

Eine Reaktion der Bank erfolgte zuerst nicht. Am 22.12.05 erhielt der Kläger dann ein Schreiben aus dem auch ersichtlich ist, dass keine Auskunft erfolgt.

Beweis: Beklagtenschreiben als Anlage K 3

Die Reaktion war völlig unangemessen, so dass Klage geboten ist. Ausserdem sind die Aussagen im Schreiben zu bezweifeln. Die Beklagte transportiert einfach Maschinen und Gegenstände mit einem geschätzten Wert von DM 600.000,-- ab und schreibt dem Kläger keinen Cent auf seinem Konto gut.

Im Vorfeld haben sich die Vorstände einmal telefonisch gegenüber dem Kläger geäussert. Herr Krämer gab an, dass die Maschinen und Gegenstände Schrott waren, also nichts wert gewesen seien. Nach dem Verbleib der Maschinen und Gegenstände befragt äusserte Herr Wolf: „... vielleicht sind sie in Polen, vielleicht in Tschechien“
Herr Wolf hat in einem gerichtlichen Verfahren auch angegeben, es sei bezüglich des Wertes der Maschinen und Gegenstände ein Wertgutachten gefertigt worden. Herr Krämer hat gegenteilig vor Gericht behauptet, es sei kein Wertgutachten erstellt worden.
Der Unterfertigte hat auch diesbezüglich nachgefragt, aber keine Antwort bekommen.

Beweis: Schreiben des Unterfertigten vom 28.03.03 als Anlage K 4


2.

a) Der Kläger hat weiter einen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, da der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und die Beklagte die zu der Beseitigung der Ungewißheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( vgl. Palandt 62. Aufl. zu § 261 BGB Rn. 8).

In Betracht kommt auch ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch aus § 812 BGB (vgl. Palandt zu § 812 BGB Rn 102 ).

Weiter in Betracht kommt ein Auskunftsanspruch aufgrund unerlaubter Handlung (vgl. Palandt zu § 823 BGB Rn. 160).
Nach summarischer Prüfung dürfte der Sicherungsübereignungsvertrag im Kreditvertrag (Anlage K 1) unwirksam sein, so dass gegen die Beklagte bzw die verantwortlichen wegen Verdachts des Diebstahls zu ermitteln sein wird.

b)Der Kläger hat einen Rechnungslegungsanspruch gemäss §§ 259-260 BGB mit anschliessender Eidesstattlicher Versicherung. Die Beklagte hat gegenüber dem Kläger Rechenschaft über die Einnahmen uns Ausgaben abzulegen, die bei der Verwertung entstanden. Ein Erlös wäre nämlich dem Kläger gutzuschreiben gewesen.

Der Kläger hat wie dargestellt des öfteren versucht die geforderten Auskünfte zu erhalten. Im Normalfall erfolgte auch bei Anwaltsschreiben keine Reaktion der Beklagten. Auf die endgültige Ablehnung der Auskunftserteilung durch die Beklagte ( vgl. Anlage K 3) wird nochmals verwiesen.

Diese Weigerung macht die Versicherung an Eides Statt notwendig.

Die Klage ist in vollem Umfang begründet.

Stefan Schindler
Rechtsanwalt

   

Nr. 2149

Manfred Bleil

24. Juli 2007, 15:38 Uhr

Betreff: Offener Brief an Aufsichtsrat der VR-Bank

Offener Brief vom 24. Juli 2007


Aufsichtsratsvorsitzender der
VR-Bank Marktredwitz eG
Herrn Werner Schelter
mit der Bitte der Information des Gesamtaufsichtsrates


Sehr geehrter Herr Schelter, sehr geehrte Herrn Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz eG,

am 30.06.2005 und am 25.06.2007 haben die Aufsichtsräte den jeweiligen Vertreterversammlungen Regressansprüche gegen Vorstände der Bank zur Abstimmung vorgetragen. Nach meiner Auffassung und vieler meiner Arbeit nahestehenden kompetenten Personen hat sich Ihr Gremium dabei nicht gesetzeskonform verhalten. Sie haben richtigerweise erkannt, dass die Vorstände Dienstpflichtverletzungen begangen haben, die zu großen Schäden für die Genossenschaft geführt haben und die Sie auf den beiden Versammlungen über Einzelfälle vorgetragen haben.

Sie haben wiederum nach unserer Auffassung jedoch die Interessen der Genossenschaft in keinem Fall so vertreten, wie es das Genossenschaftsgesetz fordert. Sie haben ausschließlich n.u.A. für den auch in der Zeitung genannten Freispruch der Vorstände gesorgt und damit gegen die Verpflichtung des Gesetzes gehandelt, nachdem Vorstandsmitglieder der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet sind. Da das Gesetz über der Satzung steht, dürfte hierzu nicht einmal die Vertreterversammlung ein Wahlrecht haben, wenn die Verfehlungen feststehen.

Der Gesetzestext im Genossenschaftsgesetz lautet unmissverständlich:

§ 34 (Sorgfaltspflicht und Haftung der Vorstandsmitglieder)

(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist strittig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, trifft sie die Beweislast.


Durch die vorgenommen Diskussion im Fall Flex und im Fall Gold, Gold, Gold, mit allen anhängenden Firmen haben Sie den Vorständen die Möglichkeit der Verteidigung aufgebaut, die ihnen von Seiten des Genossenschaftsgesetzes nicht eingeräumt wird. Alleine mit der Diskussion haben Sie der Vorständen eine Entlastungsbasis geschaffen, die die Vertreter in Entscheidungsnot gebracht hat. Die Verletzung der Sorgfaltspflicht war bereits von der gesetzlichen Prüfung festgestellt, damit hätte unverzüglich § 34 mit der Schadensersatzpflicht der Vorstände wirken müssen. Die Erstellung von Gutachten zu Lasten der Genossenschaft wäre somit unnötig gewesen und fällt in Ihre eigenen Kostenpflicht.

Bitte teilen Sie uns mit, ob die Verletzung der Sorgfaltspflicht der Vorstände, die laut Vertreterversammlungsprotokoll im Prüfungsbericht des Jahres 2004 festgestellt wurden, alle Vorstände betroffen hatte, oder nur Herrn Manfred Heger, den man über die Kreditangelegenheit Flex am 30.06.2005 den Vertretern zur Regressinanspruchnahme vorbrachte. Der Aufsichtsrat hätte sich n.u.A. nur dann richtig verhalten, wenn er den Vertretern vorgetragen hätte, dass die Vorstände in einer bekannt zu gebenden Summe einen Schaden zu verantworten haben und dass sie verpflichtet sind, ihre Unschuld zu beweisen. Sollte die Vorstandschaft, wie wir annehmen, komplett verantwortlich gewesen sein, wie es Herr Reinhold Wolf auch selbst am 14. Oktober 2004 protokollarisch erklärte und einräumte, so hätte der Aufsichtsrat zwingend und unverzüglich nach § 34 GenG den Regress zielgerichtet verfolgen müssen.

Der Aufsichtsrat hat sich n.u.A. selbst einer Sorgfaltspflichtverletzung nach § 41 GenG schuldig gemacht, dadurch, dass entgegen den genannten Vorschriften des § 34 GenG mit Vorstand Manfred Heger eine Dienstaufhebungsvereinbarung getroffen wurde, die laut Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 alle gegenseitigen Ansprüche, sogar noch zusätzlich erwähnt, nicht bekannte, ausschloss. Zu dieser Vereinbarung waren Sie weder vom Gesetz, noch von der Satzung, noch von einer dazu einberufenen Vertreterversammlung legitimiert und berechtigt. Wir gehen analog im Fall Karl Krämer von einer gleichen Handlungsweise aus und machen hierzu die gleichen Vorwürfe geltend.

Die Verletzung Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht und den von Ihnen gewünschten Freispruch unterstreicht sich in der zeitlichen Abfolge. Der skandalöse Auftritt Ihres Vorstandes Reinhold Wolf am 11. Juli 2007, wo einem ausgeschiedenen Mann auch noch Bankunterlagen, wie Verträge und Protokolle ohne kompetente Begleitung überlassen wurden und dieser Beihilfe zu Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen als Belastungszeuge für den von ihm selbst in die Lage versetzten Kunden vortrug, zeigt, dass Ihrem Gremium dieser Fall drei Jahre bekannt war und sie nur auf öffentlichen Druck Ihre Verpflichtung zwar vortrugen, aber wiederum wie gesagt nicht so konsequent verfolgten, wie es das Gesetz verlangt. Damit haben Sie Ihre Duldung der Angelegenheit augenscheinlich gemacht.

Dazu haben Sie es unterlassen die Vertreterversammlung zu informieren, in welcher Art und Weise sie als Aufsichtsrat die Rechtsposition der Genossenschaft zuerst gegenüber dem Vorstand Heger und zuletzt gegenüber dem Vorstand Krämer aufgegeben haben. Dies wäre keine Verletzung persönlicher Interessen der Vorstände gewesen. Es wäre aber Ihre Pflicht nach Gesetz und Satzung gewesen, die Vertreter über wesentliche Vorgänge zu informieren.

Ebenso verfolgen Sie die Vermögensaufgabe im Fall der Kreditvergabe in der Nähe der Luisenburg in Wunsiedel augenscheinlich nicht. Dies tangiert genauso den § 34 Genossenschaftsgesetz wie die oben genannten Fälle. Die Vorstände Johannes Herzog und Reinhold Wolf haben mit dem Verzicht auf gesicherte Forderungen unberechtigt Vermögen der Genossenschaft aufgegeben und damit ihre Sorgfaltspflicht gröblichst verletzt. Mit großer Wahrscheinlichkeit waren sie sogar federführend an Verhandlungen zur Vertragsgestaltung beteiligt, um vielleicht in den eigenen Unterlagen einen geringeren Verkaufserlös darzustellen. Wenn Sie die Angelegenheit nicht verfolgen, werden wir den Ermittlungsbehörden die notwendigen Unterlagen übergeben. § 34 Genossenschaftsgesetz lässt dem Aufsichtsrat n.u.E. keinen Handlungsspielraum.

Wir erwarten Ihre schriftliche Stellungnahme bis zum Freitag, den 27. Juli 2007. Wir werden alle Angelegenheiten gerichtlich verfolgen, wenn aus Ihrem Kreis nicht die notwendigen und angebrachten, ja vorgeschriebenen Schlüsse gezogen werden.

Mit genossenschaftlichen Grüßen

Manfred Bleil

   

Nr. 2148

Beobachter

24. Juli 2007, 12:32 Uhr

Betreff: Nichts mit Umbau am HOMA-Gebäude?

Es ist alles nur Lug und Trug ?oder Show was einem vorgemacht wird bei der VR-Bank. 2003 hat man das HOMA-Gebäude übernommen. Die ominöse Zeit, wo man schon gar nicht mehr wusste, wie man das Geld aufbringen sollte, mit den Kreditverlusten. Also hat man wahrscheinlich einen Abschreibungskredit in eine Immobilie umgewandelt. Man will uns vergaukeln, dass man das zur Bank dazu brauchen würde. Aber wenn man 1 / 4 vom Geschäftsvolumen verliert, dann gehen einem die Argumente dafür aus. Und auf den Zweigstellen wandern die Kunden noch bereitwilliger ab, wenn man da die Zeiten runter nimmt und vielleicht doch die Hauptstelle teuer umbaut, wenn man schon kein Geld hat.

Die Rechnung kann sowie schon nicht mehr aufgehen. Vier Jahre tut sich nichts, weil man nicht weiß wie es überhaupt weiter geht, weil man uns nur belügt, was die Probleme der Bank angeht. Vier Jahre Zinsen zahlen für 2 ½ bis 3 Mio. € und die Hütte noch vergammeln lassen. Da ist keine Planung dahinter, sondern nur Not und Chaos. Chaos, wie an allen Ecken und Enden bei der VR-Bank. Und Herr Herzog ist der Meister des Verwaltens des Chaos. Die Frage, wo steht die Bank heute ist wirklich berechtigt. Man müsste wirklich die 150 Unterschriften von Mitgliedern sammeln und die Vertreterversammlung auflösen und wieder eine normale Generalversammlung durchführen, wo jedes Mitglied seine Rechte selber vertreten kann und nicht die Vertreter die schlimmen Sachen der Vorstände einfach absegnen können.

   

Nr. 2147

Aus Waldershof

24. Juli 2007, 09:04 Uhr

Betreff: Der Herzog wurde eingesetzt, damit man nichts erfährt

Es ist eine Schweinerei bei der VR-Bank. Da schmeißt man den Heger und den Krämer als Vorstand raus, da war doch was faul. Aber anstatt uns das zu sagen als Mitglieder, setzt man den Prüfer der das kontrolliert hat als neuen Bankvorstand ein. Ohne das man draußen was mitkriegt wird er in den Posten gewählt. Viele Jahre haben Heger, Krämer aber auch Reinhold Wolf uns mit ihren sauberen Methoden abgezockt und haben die Zinsen bei uns hochgetrieben. Wenn ich denke, dass bei meinem Darlehen sogar die Wertstellung bei der Auszahlung vordatiert wurde, krieg ich meine Wut. Im Girobereich kann man das sowieso nicht durchblicken, was abläuft. Aber für was haben wir dann eine Revision. Wenn das aufgedeckt wird und die nicht mal dafür sorgen, dass ein Schaden bei uns Kunden ersetzt wird? Die sind doch überflüssig wie ein Kropf, für wen sind die dann da? Aber jetzt Chef machen wollen. Unglaublich.

Wenn ich gehört hab, dass sich Reinhold Wolf mit einem Goldgeschäft linken hat lassen und die Bank und wir Mitglieder müssen das noch zahlen. Den hätt man doch mit einem Spitz raus werfen müssen. Warum ist da der Staatsanwalt noch nicht da? Haben alle Tomaten auf den Augen und verarschen uns? Glauben die wirklich, dass man da sein Geld hin bringen kann oder einen Kredit aufnimmt? Die können wirklich zusperren, dann kost's wenigstens kein Heizöl.

   

Nr. 2146

geschg

24. Juli 2007, 09:03 Uhr

Betreff: Glückwunsch zur Webseite

Hallo ihr vom Wunsiedeler Kreis
man muss euch einfach ein Lob aussprechen für den gelungenen Internetauftritt und vor allem dafür, dass endlich jemand den Mut findet, Probleme Banken anzugehen und diess schonungslos aufzudecken. Zeit ist reif dazu, dass auch einmal Betroffene aufstehen und sagen, wie sie von der Bank geknechtet werden.
Macht weiter so und lasst euch von niemanden ins Bockshorn jagen.
Euer Wegfrei-Song ist ein Ohrwurm den man bestimmt so schnell nicht vergessen wird.
Demnächst werde ich auch auf eurer Bankstatistikseite meine Erfahrungen einer Wegfrei-Bank einbringen und was so alles mir getrieben haben.

Gruß aus Arzberg und weiterhin viel viel Stehvermögen

geschg

   

Nr. 2145

Roland

24. Juli 2007, 08:46 Uhr

Betreff: Wer weiß ob die Säulen nicht schon innerlich zerfallen und die Last nicht mehr halten können?

Wie uns jetzt langsam die Augen aufgehen, ist es bei der VR-Bank in Marktredwitz und alle Banken, wie sie vorher geheißen haben, immer darum gegangen für eine schöne Fassade zu sorgen. Doch wie man erkennen muss, war Mörtel und Armierung schwach, denn das Haus war ohne ausreichende Statik gebaut. Und so meinte man eine neue Säule würde alles halten können, was sonst dem Verfall schon Preis gegeben war. Doch diese Säule stand von Anfang an im Regen und auch bei ihr wurde langsam hinter einem bunten Anstrich sichtbar, dass eilig Gezimmertes und keinen ausreichenden Test Unterworfenes den Untergang nicht mehr aufhalten kann.

Und so biegen sich alte und neue Säulen unter der immer drückenderen Last und wenn man genau hin sieht, kann man schon mit bloßem Auge sehen, wie sie sich biegen und es wird ein Krachen und ein Getöse sein, wenn eine Säule herausbrechen wird. Man könnte sogar meinen einige Säulen versuchen sich Beine wachsen zu lassen um noch weglaufen zu können, aber die Krallen der Verbindungen sind doch stärker und es wird keine von ihnen und Keiner davon kommen.

   

Nr. 2144

Insider

23. Juli 2007, 10:49 Uhr

Betreff: Vom Rücksichtlosen zum Hilflosen

Am Nachmittag des 25. Juni 2004, einem Freitag fuhr Reinhold Wolf von seiner Frau begleitet von einem Prozess aus Erfurt zurück nach Hause. So schilderte er es vor dem Amtsgericht am 11. Juli, vor knapp drei Wochen. Sein Kunde rief ihn an, er bräuchte dringend 70.000 € in bar, welches ein Bote abholen würde und nach Guinea bringen müsste, damit besagter Kunde Säcke mit hundert Kilo Goldstaub durch den Flughafenzoll bringen könnte, sonst ginge das nicht.

Dieser Kunde hatte bei der VR-Bank zu diesem Zeitpunkt zirka 800.000 € ungesicherte Kredite und seine Firmen waren schon in Insolvenz oder sie waren davon bedroht. Was hätten Hunderttausende von rechtschaffenen Bankleuten in Deutschland in dieser Situation getan und was hat der Bankvorstand der VR-Bank in Marktredwitz getan? Reinhold Wolf hat nachdem die Buchungssysteme schon komplett abgeschaltet waren dafür gesorgt, dass der Tresor der Bank wieder geöffnet wurde und der Geldbetrag nach Afrika geschickt werden konnte. Die Buchung konnte erst am Montag vorgenommen werden, so sagte er aus.

Mit größter Verwunderung habe ich hier den Eintrag Nr. 2355 von interessierte Leserin gelesen.
Müssen solche Aussagen wie ein Schock sich festsetzen? Hier standen zwei Männer vor Gericht, der eine als Angeklagter und der andere als Belastungszeuge. Nur was ist nun eine schlimmere Tat, unabhängig von der rechtlichen Würdigung nur vom Amtsgericht am 11. Juli, die dass man sagt, ich bin wegen der 70.000 € überfallen worden, habe dafür sogar eine Bestätigung unserer Botschaft in dem afrikanischen Land und deswegen konnte ich den Transport nicht durchführen und werde hier wegen Betrug von der Bank angezeigt?

Ist die Tat des Vorstandes weniger gravierend, wenn er von Bestechungsabsicht wusste, wenn er über vorher schon genehmigte Schmiergeldzahlungen sich die Bedienung des Geschäftes mit einem Militäroberarzt in Afrika über Goldstaub anstatt über internationalem Zahlungsverkehr erhoffte? Ist es abwegig, wenn hier von einem Immobiliengeschäft zwischen Angeklagtem und dem Bankvorstand und zwar direkt und persönlich, geschrieben wurde, wenn die Geschäfte geklappt hätten?
Werte Staatsdienerin fußen die Vermutungen auf Geschichten aus Tausend-und-einer-Nacht, oder gibt es hierzu gerichtliche Protokolle vom 11. Juli? Afrika vor dem Hintergrund von Schmiergeld- und Bestechungsgeld nicht zuerst den Eindruck einer gemeinsam ausgeführten Straftat erwecken und daher in Afrika nachgeforscht werden muss?

Diese Geschichte, die nicht aus dem Märchenbuch stammt, sondern im Protokoll eines bayerischen Amtsgerichtes steht, hat dieser Bankvorstand nicht nur einmal seinen Kollegen, seinem Aufsichtsrat, seinen Prüfern des Verbandes, einschließlich des heutigen Vorstandes auch erzählt. Und es war das Geständnis eines Mitschuldigen, denn spätestens am Nachmittag des 24. Juni 2004 hätte jeder gewissenhafte Bankmann gesagt, jetzt ist Schluss und nicht auch noch die Kassiererin in die Bank zurückbeordert. Doch alle gewissenhafte Banker wären niemals soweit gekommen, dass man mit faulen Geschäften 800.000 € an ungesicherten Krediten durch die Bank abdecken muss. Das unterscheidet Reinhold Wolf und seine Kollegen von gewissenhaften Bankern und ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitern im Sinne von § 34 Genossenschaftsgesetz. Denn dies unterscheidet auch die VR-Bank Marktredwitz im Gesamten von ordentlich und gewissenhaft arbeitenden Bankinstituten.

Was unterscheidet aber nun Johannes Herzog und seine Prüferkollegen von gewissenhaften Revisoren? Was unterscheidet ihn, dass er nicht auf Anzeigen an den Generalstaatsanwalt und an das Bundesaufsichtsamt gedrängt hat, wenn Reinhold Wolf und die Angeklagten von unfassbaren Bargeldtransaktionen in dem Zusammenhang mit dem afrikanischen Goldgeschäft berichteten, wo jeder einzelne für alle gewissenhafte Banker eine Verdachtsanzeige nach dem GWG und den vielfältigen Anweisungen dazu ausgelöst hätte? Was unterscheidet also nun den Vorstand Johannes Herzog von gewissenhaften Bankleuten oder ordentlichen Geschäftsleitern, wenn er zu Lasten der Bank 430.000 € verschenkt, von verschiedenen Verträgen im Hintergrund weiß und somit die Konstellationen in jeder Phase begleitet hat? Wo ist also der Unterschied unsaubere Kredite mit Goldstaub auslöschen zu wollen, oder unangenehme Kreditverhältnisse auf diese Art und Weise zu Lasten der Bank aus den Büchern raus zu buchen?

Aber Gold, Gold, Gold und Flex passen beide mindestens 50 mal in die Kreditverluste der VR-Bank in den letzten Jahren. Aber menschliche Schicksale sind sehr oft in kleinern Beträgen zu benennen als in Millionen und so werden aus 50 Fällen hunderte und tausende. Keiner hat die Betroffenen nach ihrem Schicksal und ihrem persönlichen Ruf gefragt. Und Vorstandskollegen, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung haben unglaublich und unverständlich oft die Augen verschlossen. Deswegen erscheint dieser kurze Eintrag hier vielleicht eher als ein Hilferuf von jemand, der früher zu den Rücksichtslosen zählte und sich glaubte auf der Seite der Starken zu befinden. Wollen wir aber das Gesetz der Starken, oder wollen wir Recht und Gerechtigkeit bewahren?

Vorstände haben bei dieser Bank mehr als nur fahrlässig Kredite herausgegeben, die massenhaft ausgefallen sind. Sie haben es von der Prüfung attestiert bekommen, dass ihre Bankorganisation für die Missstände verantwortlich war und trotzdem durften sie weiter und weiter machen in ihrem risikoverhafteten Vorgehen, mit nicht vertretbaren Risikosituationen und nicht vornehmbaren Einzelwertberichtigungen ohne selbst dafür Verantwortung tragen zu müssen. Soll hier leise um Gnade für jemand gebeten werden, der selbst keine Gnade kennt. die Vorgänge um die Sicherheiten mit den Maschinen in Wunsiedel ist die Bekräftigung in dieser Richtung, wie man mit den Menschen umging, die man selbst ruinierte. All dies haben Aufsichtsrat und Revision über Jahre hinweg zugelassen. Wie in dem Prozess vor wenigen Tagen, so muss auch hier die Schlussfolgerung erlaubt sein, dass wenn ein Prüfer die Dinge nicht unterbindet, dafür aber den Vorstandssessel besteigt, die Sachen unsauber gelaufen sein könnten um es nur vorsichtig zu formulieren.

Denn Untergrabung des Rufs eines Vorstandes, der nicht in die Vorstellung des Verbandes passt, dass wird dieser heutige Vorstand kennen wie das abläuft. Er hat die Seiten gewechselt. Es ist auch ein gravierender Unterschied, dass die hier angeprangerte Untergrabung des Rufs öffentlich geschieht und mit nachvollziehbaren Unterlagen. Die Bennennung der Dinge hier erhält immer wieder eine Bekräftigung. Der 11. Juli 2007 war vor dem Amtsgericht Wunsiedel Bekräftigung genug. Der Schock daraus sitzt wiederum. Der Helfer, ohne den die Sache gar nichts möglich gewesen wäre, der Bankmann durfte den Saal als freier Mann verlassen, „weil er nur sein Geld zurück wollte.“ Einer musste vielleicht für alle büßen. Warum büßt immer der Schwächere mit weniger Stärkung im Rücken?

Genauso wie in Kreisen der Bank am 13. und 14. Juli beschlossen wurde den Kunden anzuzeigen, weil der Goldtransport nicht geklappt hat, genauso hätte diese Kreise darüber befinden müssen, dass man den Bankvorstand selbst anzeigt, denn es hätte keine ungesicherten Kredite in Höhe von 800.000 € und keine Barauszahlungen für Reisen nach Afrika, für Schmiergeld und für Bestechungsgeld. Dies lag einzig und allein in der Verantwortung von Reinhold Wolf. Diese Untreue gegen die Bank ist mit fahrlässig wahrscheinlich nicht abzutun. Und jede Zustimmung durch Vorstandskollegen, durch Aufsichtrat und durch Revision bedeutet bewusstes Handeln. Auch hier ist der Grad alleine von Strafvereitlung fast schon zu milde ausgedrückt.

   

Nr. 2143

Ein Bänker

22. Juli 2007, 23:12 Uhr

Betreff: Eine wahre Geschichte zum Thema Rufmord

Ich hatte einen Freund, einen Freund der mit mir das bankbetriebliche Hauptseminar in Grainau absolvierte und der dann auch Vorstand einer Raiffeisenbank in Bayern wurde.

Anfang der 90er Jahre rief er mich an und wirkte äußerst bedrückt. Auf meine Frage was los wäre, meinte er, die Prüfer des Genossenschaftsverbandes wären bei ihm eingefallen und würden ihn massiv unter Druck setzen wegen einer Fusion, die er eigentlich nicht möchte. Er beklagte sich insbesondere darüber dass die Prüfer ihm Sachen im Kreditgeschäft unterstellen würden die nicht wahr wären, ihm die aber niemand glauben würde. Und vor allem, die Pürfer würden immer wieder seine Familie als Druckmittel benutzen. Er wirkte richtig depressiv bei seinen Ausführungen.

Drei Tage später war er tot. Autounfall auf gerader Strecke.

Soviel zum Slogan "Wir machen den Weg frei"

Es gibt noch weitere Raiffeisenbankvorstände die noch leben könnten, wenn es die Prüfer des GVB nicht gegeben hätte.

Schon im Alten Testament ist zu lesen: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

   

Nr. 2142

Ex-Prüfer

22. Juli 2007, 22:01 Uhr

Betreff: Johannes Herzog war bei uns im Verband nicht beliebt

Ich darf hier aus Sicht der früheren Kollegen im Prüfungsdienst des Genossenschaftsverbandes auch mitteilen, dass Herr Johannes Herzog in unseren Kreisen überhaupt nicht beliebt war. Er wurde als sehr schwieriger Mensch empfunden. Man war eigentlich sehr froh, wie er gegangen ist.

   

Nr. 2141

Der lächelnde Hai

22. Juli 2007, 11:59 Uhr

Betreff: zum Thema Rufmord

Es ist schon erfreulich, wenn sich Staatsbedienstete wie im Beitrag 2354 einmal öffentlich äussern und sich eigene Gedanken machen.
Bloss die Fragestellungen, die dort aufgeworfen werden, sind für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Was soll denn noch mehr von den Autoren der Beiträge veröffentlicht werden, damit die Behörden tätig werden. Wenn jemand das System des Rufmordes perfektioniert haben, dann sind das die Genossenschafstsverbände, die, wie es in vielen Beiträge von ehemaligen Vorständen erkennbar ist, mit Mitteln ausserhalb jeglicher Legalität ihre Strukturpläne ( für Laien: Fusionen) durchsetzen gegen vielfach besseres Wissen und wirtschaftlicher Vernunft. Rufmord ist hierbei eines der probaten Mitteln um "freigesetzte" Vorstände auch noch mundtot zu machen. In dem über die Buschtrommeln die Versuche der geschassten Vorstände wo anders eine adäquate Beschäftigung zu finden, auch noch torpediert werden. Denn die Taktik ist, diese auch noch wirtschaftlich in den Ruin zu treiben, damit nicht einmal mehr Klagen gegen diese Vorgänge erhoben werden. Anschliessend werden dann verbandshörige Vorstände installiert. Dabei geht es nur um Machtkonstellationen, die gefestigt werden sollen. Ich kann aus eigener Erfahrung nur bestätigen, was in diesen Beiträgen publiziert wird. Und es gibt noch viele beweisbare Dinge hinzufügen. Ich jedenfalls bin froh darüber, den Wunsiedeler Kreis als Plattform zu haben und kann mir nicht vorstellen, das sich so viele Menschen die Mühe machen würden, die Beiträge zu schreiben, wenn es ihnen nicht unter den Nägeln brennen würde. Bloss aus Jux und Tollerei macht sich niemand die Arbeit diese Beiträge zu schreiben. Da gibt es wahrlich schönere Dinge. Zudem warum sollen in der Spitze bis zu 22.000 Besucher täglich die Homepage des Wunsiedeler Kreises besuchen, wenn nicht die breite Öffentlichkeit im In- und Ausland daran Interesse hätte. Das es sich nicht um eine Regenbogenpresse handelt, ist schon an der Vielzahl der unterschiedlichen Autoren erkennbar. Denn es kann jeder seine Meinung äussern. Soweit ich weiss, steht es den Genossenschaftsverbänden, Institutionen und auch den Verantwortlichen der Banken frei, ihre Meinung ebenfalls kundzutun. Dass sie dies nicht machen, kann man jedenfalls den Autoren der Beiträge nicht anlasten.
Wenn sie liebe Staatsbedienstete ca. hundert Beiträge zurückblättern würden, habe ich schon von beweisbaren Bilanzmanipulationen berichtet, die alle letzten Endes zu Lasten der Steuerzahler durchgeführt wurden. Selbst Verstösse gegen die Insiderregeln wurden vorgenommen, um die Bilanzen zu manipulieren. (Was ich in einer nächsten Beiträge ins Gästebuch einstellen werde). Dies alles mit Segen und Bestätigungsvermerk des Prüfungsverbandes. Andere Prüfungsverbände bestätigen in ihren Testat Steuerhinterziehungen und Bilanzmanipulationen und Dokumentenfälschung als scheinbar legale Handlung.
Zwischen den vom Wunsiedeler Kreis eingestellten Bilanzen und Lageberichten und das was man den Vertretern in den Vertretersammlungen erzählt hat, klaffen doch auch Welten auseinander. Wenn ihnen die Beiträge als Rufmord erscheinen, dann sollten sie sich aber intensiver mit dieser Materie beschaffen. Da sie, falls sie Beamtin sind, auch noch ihren Eid auf das Grundgesetz abgelegt haben müssen sie schon fragen lassen, ob die die Aufdeckung von Gesetzesverstössen der schlimmsten Art Rufmord bedeutet. Wenn das so sein sollte, müssen sie sich ernsthaft fragen, ob der Staatsdienst die richtige Tätigkeit für sie ist.

   

Nr. 2140

Bilanzleser

21. Juli 2007, 20:16 Uhr

Betreff: Talfahrt der Bank ungebremst

Wie sieht es aus Herr Herzog, die Talfahrt Ihrer VR-Bank Marktrediwtz ist ungebremst. Wenn ein Manager seinen Betrieb nicht in den Griff bekommt, dann muss er ausgetauscht werden. Sonst stirbt der Betrieb. In fünf Jahren hat die Bank 33 % an Kreditvolumen verloren, da wird doch das Geld verdient und 23 % an Kundeneinlagen. Und trotzdem sind die Personalkosten in der letzten Bilanz um 4 % höher als 2001 und die anderen Sachkosten sogar um 14 %. Wie ist das möglich? Aber bei der VR-Bank Marktredwitz ist nicht nur Vieles möglich, dort ist Alles möglich, nur das nicht, dass die Bank vorankommt. Wenn man Ihre Prüferzeit mit dazu rechnet, dann sind es für die Bank genau die Jahre, in denen Sie nun da sind. Eine tolle Bilanz haben Sie aufzuweisen. Gibt es keine Möglichkeit Sie weg zu loben?

   

Nr. 2139

Genossenschaftler

21. Juli 2007, 12:45 Uhr

Betreff: Solange der ehemalige Prüfer als Vorstand da ist gibt es keinen Kurswechsel

Irgend etwas im Hintergrund schweißt die Bankverantwortlichen und den Genossenschaftsverband wie in einer Schicksalsgemeinschaft zusammen. Wenn das Prüferduo schon seit der Zeit nach der Fusion der VR-Bank Marktredwitz mit der Raiffeisenbank Arzberg da war, dann muss man es fast annehmen, dass der Verband im stillen Kämmerlein schon damals die Übernahme der Bank geplant hat. Man kann es gar als kalkuliertes Vorgehen der Prüfer betrachten, wenn man die Aussagen zur Risikolage und zu den nicht verbuchbaren Einzelwertberichtigungen in den Lageberichten der Jahre 2001 bis 2003 in Betracht zieht. Festgestellte Wertberichtigungen, die nicht vorgenommen worden sind, im Anschluss an nicht vertretbare Risikosituationen, können im Zusammenhang mit diesen Lageberichtvermerken nur als unrichtige Bilanz angesehen werden. Dies bedeutet im Klartext Bilanzschönung mit Absegnung des Verbandes.

Warum mussten also in Marktredwitz diese unfähigen Vorstände über Wasser gehalten werden? Wenn Johannes Herzog im Lagebericht von 2005 auch erstmals eine Rückstellung für die Stichtagsverzinsung einräumte, wo er ebenfalls die Nennung der Größenordnung vermied, so war auch dies das Eingeständnis, dass man diese Rückstellung in den Abschlüssen 2001 bis 2004 nicht vorgenommen hatte. Gerade 2004 war das Ordnungsgeldverfahren dazu noch vor der Bilanzgenehmigung durch den Genossenschaftsverband da und hätte somit in die Bilanz eingearbeitet werden müssen. Und ein Urteil zu den Falschabrechnungen im Giro- und KK-Bereich mit den Wertstellungssachen und den unberechtigten Gebühren wird es noch viel mehr zum Ausdruck bringen, dass trotz des Beweisfeststellungsbeschlusses vom Landgericht vom Februar 2002 für diese Sache keine Risikovorsorge getroffen worden ist, wie es damit sogar noch für den Abschluss der Bank für das Jahr 2001 erforderlich gewesen wäre.

Zwei Dinge sprechen daraus, die Bank konnte bereits in diesem Jahresabschluss 2001 die notwendigen Mittel dafür nicht aufbringen und der Genossenschaftsverband Bayern hat davon gewusst und trotzdem vielleicht nun zum 5. Mal eine unkorrekte (falsche ?) Bilanz mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Zu was die genossenschaftlichen Verbände aber bereit sind, zeigt auch schon ein Eintrag hier, wo man in den neuen Bundesländer mit der Hochbewertung der eigenen Sachanlagen die Bilanzen mit der schwarzen Null versah. Man darf dazu natürlich sagen, dass dies auch auf Kosten des Steuerzahlers geht, wenn dies später einmal wieder mit Verrechnungen von ordentlichen Erträgen ausgebügelt wird. Und dazu bieten sich die Bilanzen der VR-Bank Marktredwitz in den letzten Jahren ebenfalls als Musterbeispiel an, wie der Verband dabei hilft auch den Steuerzahler für die schlimme Arbeit der Bankvorstände heranzuziehen.

Die VR-Bank Marktredwitz bietet sich aber auch als Beispiel an, was der Genossenschaftsverband Bayern im Bereich von Kriminellen Handlungen bereits ist durch gehen zu lassen, wenn damit seine eigene Strategie verbunden ist. Sowohl schon die Kreditvergabe bei Flex von 4,5 Mio. DM an ein nicht rosiges Firmengeflecht ist nahe einem Vorgang des Strafgesetzbuches. Dass die Überziehung über drei Jahre hinweg, bei so einer Konstellation auf 746.000 € angewachsen, ein Untreuetatbestand sein müsste, dass sieht jedes Kind. Dass Herr Wolf aber diese Geschichte vom 11. Juli vor Gericht über einen geplanten Transport von Goldsäcken im Handgepäck mindestens schon Anfang Juli vor drei Jahren dem eigenen Aufsichtsrat und den Prüfers erzählt hat, dass dürfte ebenfalls einleuchten.

Dies dürfte nämlich ein Teil der Schicksalsgemeinschaft zwischen Vorständen und Aufsichtsräten der VR-Bank und den Prüfern dieser Zeit, an vorderster Front Johannes Herzog und Raimund Grothoff, einschließlich ihrer Vorgesetzten im Verband sein. Auch hier heißt es im Klartext, die Vorstandskollegen, die Aufsichtsräte, aber mindestens die Vorsitzenden Horst Pausch und Reiner Loos und Herr Herzog und Herr Grothoff haben von der Überweisung bei Gold, Gold, Gold von 130.000 € nach Taiwan im Frühjahr 2004 gewusst und sie haben von Schmiergeldzahlungen und Bestechungsgeldern, die im Prozess am 11. Juli vor dem Amtsgericht auf den Tisch gekommen sind, in Höhe von 35.000 €, 63.000 US-$, 70.000 € und Reisekostenauszahlung von 10.000 € und mehr gewusst. Welcher Betrag hier im Einzelnen eventuell zu vermischen ist, wissen sie wahrscheinlich schon ohne nachzudenken.

Schmiergeld, Bestechungsgeld ist in Deutschland eine strafbare Handlung, in jedem Fall aber wenn öffentlich Bedienstete betroffen sind und dies gilt somit auch für ein afrikanisches Land. Der Vorgang könnte den Ruf unseres Landes schwer schädigen. So ist es unverständlich, dass gegen Helfer dazu nicht ermittelt wird. Denn die Helfer reichen bis zu den Prüfern. Die Helfer reichen bis zu Herrn Herzog mindestens. Der sich auf diesem Drama der Bank seine Vorstandposition aufgebaut hat. Wenn die Prüfer auf die Geldwäscheanzeigen bestanden hätten, dann wäre gegen den Vorstand ermittelt worden, das kann man doch annehmen. Alle haben darauf gehofft, dass diese aberwitzige Aktion klappen könnte, auch Prüfer Herzog.

Es gibt viele, die froh sein müssen, dass man ihnen mit Flex, mit Gold, Gold, Gold nicht an den Karren gefahren ist. Es gibt viele, die sich als geschädigt fühlen dürfen, einschließlich der Mitglieder der Bank und einschließlich der Mitglieder im ganzen Land, die im Falle einer Sanierung gerade stehen müssen, denn die ist beileibe noch nicht vom Tisch, wenn die Ertragssituation sich nicht dreht, was nicht zu erwarten ist und wenn dann auch noch das Urteil zur Wertstellung kommen sollte. So dürfen die Vorstände sicher froh sein bisher so ungeschoren davon gekommen zu sein.

Aber es gibt in der Sache bisher einen einzigen Gewinner, es ist der ehemaligen Revisor der Bank, Johannes Herzog, der nicht gegen die Untreuetatbestände bei der Kreditvergabe im Fall Flex, im Fall Gold, Gold, Gold und in den Fällen ... und ... und ... usw. vorgegangen ist, der geschrieben hat die Bank hat korrekt gehandelt, wenn man Sicherheiten einzieht aber sie weder für den Kunden noch für die Bank selbst zu Geld macht und dabei noch einen großen Umweltschaden anrichtet, der nicht dafür gesorgt hat, dass Verdachtsanzeigen bei den Bargeldverfügungen zu Gold, Gold, Gold vorgenommen worden sind, obwohl der damalige Vorstand und sein Strickleiterhalter und nachmaliger Kollege diese einer Straftat sehr nahekommenden Sache durch die Bank heute selbst eingeräumt hat.

Welche Verpflichtungen hatte Herr Herzog seit ungefähr dem Jahr bei der Bank,die er im Hinblick auf seinen eigenen Karriereplan nicht eingehalten hat? Steht Herr Herzog nicht mindestens genauso im Feuer wie Reinhold Wolf durch seine Aussagen am 11. Juli? Es liegt an der Führungsetage der Bank, am Aufsichtsrat und auch beim Genossenschaftsverband auf welche Art und Weise die Sache bereinigt werden wird. Aber die Sache wird bereinigt und noch viele andere mit, entweder mit ihnen oder ohne sie. Die Verknüpfung von Revisor und Prüfer und Helfer und heutigem Vorstand ist unerträglich. Es ist unerträglich, dass dafür sogar eine normale Entwicklung dieser Bank hingeschmissen wird.

   

Nr. 2138

Ex-...

21. Juli 2007, 08:55 Uhr

Betreff: Grüße an Herrn Herzog mit einer persönlichen Erinnerung an alte Zeiten

Hallo Herr Herzog, wie geht es Ihnen? Eigentlich dürfte es für Sie ja nichts Neues sein. Sie kennen es doch, wie man jemand aus dem Amt treibt, wenn man glaubt er sei eine Fehlbesetzung. Und der Verband hat doch oft geglaubt man sitze einer Fehlbesetzung gegenüber. Egal ob dieser Glaube eher einer einsichtigen Sichtweise entsprach, oder ob die Fehlbesetzung auch mit dem Begriff "den eigenen Zielen im Weg" ausgedrückt hätte werden können. Sie bekommen es hautnah mit, wie man ihnen offensichtlich tatsächliche Vorfälle präsentiert. Ihre ehemaligen Kollegen und Sie haben den Fehlbesetzung oft nicht mal die Gelegenheit gegeben sich zur Wehr zu setzen. Sie haben eher zuerst bei anderen Kollegen und dem Aufsichtsrat angesetzt und langsam aber sicher den Ruf untergraben. Ja Sie oder Ihre Kollegen haben sogar mit Nachbarbanken besprochen, was man Ihnen im Vertrauen gesagt (siehe Arbeit des Genossenschaftsverbandes).

Sie haben sogar die Gelegenheit sich zu äußern und es geht nicht hinter Ihrem Rücken ab, wenn man Ihnen sagt Sie seien selbst die Fehlbesetzung. Aber Sie sagen nichts dazu, warum?

   

Nr. 2137

......

20. Juli 2007, 15:11 Uhr

Betreff: Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft

Ich habe heute die Anzeige in Eintrag Nr. 2349 ausgedruckt und an die Generalstaatsanwaltschaft in München geschickt. Darüber habe ich die BILD Zeitung, die großen Boulevardzeitungen in München und die großen Tageszeitungen in unserem Raum informiert. Vielleicht findet jemand das Thema wichtig, wenn wir Schmiergelder und Bestechungsgelder nach Afrika schicken, wenn eine Bank auf diese Art und Weise hofft unsaubere Kredite wieder rein zu bekommen und die Verantwortlichen nicht mal bei einer gerichtlichen Aussage dazu etwas zu befürchten haben. Folgende Zeitungen haben eine Abschrift der Anzeige erhalten:


Bild Zeitung München, Isartorplatz 8, 80331 München

Frankenpost, Poststraße 9/11, 95012 Hof

Süddeutsche Zeitung, Sendlinger Str. 8, 80331 München

FAZ, Hellerhofstraße 2 – 4, 60267 Frankfurt

Augsburger Allgemeine Zeitung, Curt-Frenzel-Str. 2, 86167 Augsburg

Abendzeitung München, Sendlinger Str. 10, 80331 München

tz München mit Münchner Merkur, Paul Heyse-Straße 2-4, 80336 München

   

Nr. 2136

kein Insider

20. Juli 2007, 11:38 Uhr

Betreff: Frankenpost Leserbrief

Als Nicht-Insider muss ich jetzt schon einmal fragen, warum zu dem Frankenpostartikel (Goldsäcke) von den Frankenpostlesern nur ein einziger Leserbrief dazu geschrieben wurde! An allen Stammtischen in und um Selb sind die "Goldsäcke" Tagesgespräch, und Herr Wolf ist anscheinend untergetaucht! Kann es wirklich so sein, dass der typische Frankenpostleser -seines Zeichen eigentlich ein eifriger Leserbriefschreiber - nur einen einzigen Leserbrief verfasst hat? Und der war meiner Meinung nach doch sehr herzergreifend, zu tiefst bedauernd verfasst.
Meine Bedenken:
Nachdem anscheinend ein Redakeur richtig unverblümt über die Verhandlung geschrieben hat, scheint bei der Frankenpost gleich wieder die Zensur eingekehrt zu sein.
Tja Bananen gibts nicht nur in Afrika ... :deu:

   

Nr. 2135

Ein Mitglied

20. Juli 2007, 11:07 Uhr

Betreff: Verschleuderung des Eigentums der Mitglieder

Ich kann gar nicht sagen, was mich mehr aufregt: Dass die Öffentlichkeit jetzt erst erwacht ist und endlich die Misere VR Bank Marktredwitz so richtig thematisiert wird oder weil es den Verantwortlichen es doch so lange gelungen ist, dies alles weitgehenst unter der Oberfläche zu halten. Wieso musste der Wunsiedeler Kreis so lange dafür kämpfen und die Missstände anprangern
Sollte doch Manfred Heger( besser wäre es gewesen der gesamte Vorstand) in der Vetreterversammlung für den Jahresabschluss 2004 schon für 1,1 Mio € in Regress genommen werden. Dies scheiterte mit einer knappen Mehrheit. Wieso sind die Vertreter denn nicht schon damals hellhörig geworden. Daher ist es umso verwunderlicher, dass in der Vertreterversammlung für 2006 sogar 79 % gegen Regressansprüche waren. Dies ist Verrat an den 17.000 Mitgliedern, wenn man trotz besseren Wissens deren Eigentum verschleudert. Wie wollen die Vertreter vor den Mitgliedern rechtfertigen, dass sie so mit dem Geld anderer Leute umgehen.
Wie konnte denn das Meinungsbild so gekippt werden, dass im Jahr 2007 nur ein verschwindend kleiner Anteil der Vertreter für Regressansprüche waren.
Muss man nicht vermuten, dass selbst 79 % der bei Versammlung anwesenden Vertreter entweder Nutzniesser in irgend einer Form sind oder wie auch immer geartete Repressalien zu erwarten hatten. Da wäre es der Ehrlichkeit halber besser gewesen das Mandat niederzulegen und nicht wie es andere vorzogen, sich der Abstimmung durch Nichtanwesenheit zu entziehen.
Durch diese Handlungsweise stelle ich auch diese Vertreter genauso auf eine Stufe wie die Ex-Vorstände, den Ex-Prüfer und Möchtegernvorstand Herzog und den Prüfungsverband. Sie alle sollten sich schämen (falls es so was bei denen noch gibt).
Wann nimmt endlich der Staatsanwalt seine gesetzliche Pflicht wahr, Vergehen nach dem Strafgesetzbuch von amtswegen zu vefolgen. Ansonsten ist das Nichttätigwerden eine Pflichtverletzung der Ermittlungsbehörden. Sollten die hiesigen Ermittler doch bei Ihren Kollegen in Weiden mal nachfragen, warum diese bei Vorgängen tätig geworden sind, die im Vergleich dazu noch eine Stufe drunter sind.

   

Nr. 2134

Interessierte Leserin im Staatsdienst

19. Juli 2007, 19:05 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz/Ofr.

Sehr verehrter Webmaster und sehr geehrte Leserinnen und Leser in diesem Gästebuch sowie sehr geehrte Autoren und Autorinnen,

auf diesen Seiten kann jeder schreiben und behaupten was er will und es wird keine Gegendarstellung gebracht. Weder von Verantwortlichen bei dieser Bank, von der Führung des Genossenschaftsverbandes, geschweige denn von der Aufsichtsbehörde.

Selbst wenn Presseberichte oder Gerichtsurteile veröffentlicht werden, dann war von höchster Stelle keine Reaktion über das Internet fest zu stellen.

Wenn die Anschuldigungen gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat dieser Genossenschaftsbank der Wahrheit entsprechen würden, dann müßte doch endlich auch einmal darüber in diesem Gästebuch berichtet werden.

Hoffentlich haben die Autoren auf diesen Seiten darüber nachgedacht, dass Rufmord eine ganz üble Sache ist und Menschen in den Suizid treiben kann.

   

Nr. 2133

Bankangestellter aus der Nähe

19. Juli 2007, 10:51 Uhr

Betreff: Anzeigen vornehmen

Zu den Einträgen Nr. 2350 und 2349, Handeln nicht Reden

Heute ist in der Frankenpost ein Leserbrief erschienen mit der Überschrift „Wo war der Aufsichtsrat“ (bitte einfügen hier klicken...... Dazu kann man eigentlich nur die Antwort geben, der Aufsichtsrat und auch die genossenschaftliche Prüfung haben die Freispruch von der Regressnahme gegen die alten Vorstände für sich selber bitter nötig bebraucht. Man hätte es nicht besser einfädeln können, wie klar und deutlich Reinhold Wolf es am 11. Juli vor dem Amtsgericht in Wunsiedel selber gemacht hat, dass der Aufsichtsrat und die Revisoren des Verbandes von den Begleitumständen bis hin zur Unterstützung von nicht mehr zu verleugnendem Vorschubleisten zu verbrecherischen Handlungen voll informiert waren. Sie haben nicht dagegen unternommen. Der Schluss daraus heißt es muss unbedingt überprüft werden, wie weit alle selber mit ihrer Haltung genauso Vorschub geleistet haben, wie sie sich aus ihrer Verantwortung gegenüber der Bank herausgestohlen haben und inwieweit sie sich einer Strafvereitlung schuldig gemacht haben.

Ich meinerseits werde den Eintrag Nr. 2349 abschreiben und an die Generalstaatsanwaltschaft in München schicken unter der Anschrift Nymphenburger Str. 16, 80335 München, mit der Bitte um Weiterleitung, falls doch Bamberg oder Nürnberg zuständig wären. Ich fordere hier möglichst viele Leser auf, dies ebenfalls zu tun. Jeder darf seine eigenen Eindrücke und seine eigene Sichtweise dazu einbringen. Es muss einen Aufschrei geben, der diesen Machenschaften ein Ende bereitet. Es darf entgegen dem Leserbrief keine Belastung werden, deren Spuren noch lange in die Zukunft wirken.

Kopien werde ich persönlich an das Bayerische Justizministerium schicken, als auch an das Bundesjustizministerium, sowie an die Petitionsausschüsse des bayerischen Landtages und an den des Bundestages. Ich empfinde es ale ein Skandal, dass vor einem deutschen Gericht über Schmiergeld und Bestechungsgeld nach Afrika verhandelt wird, die Mithilfe von einem Zeugen eingestanden wird und dieser unbelangt den Gerichtssaal verlassen darf. Ich empfinde es als eine Ohrfeige gegen das Gerichtswesen und auch eine ungesühnte Beleidigung des afrikanischen Landes von Seiten des Bankvorstandes zusammen mit der gesetzlichen Prüfung, die ebenfalls ausgeräumt werden muss.

Die verschiedenen Adressen:
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz (StMJ), Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, Postanschrift: 80097 München
- Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
- Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11101 Berlin
- Bayerischer Landtag, Petitionsausschuss, Maximilianeum, 81627 München

   

Nr. 2132

Beobachter

19. Juli 2007, 10:04 Uhr

Betreff: Johannes Herzog, Herrscher und Diktator ohne Führungsformat

Diese Bank ist mit Johannes Herzog zum Scheitern verurteilt. Ohne Vertrauen in der Kundschaft zurück zu gewinnen, wird es keinen Weg in eine gesunde Zukunft geben. Ob Herr Herzog gar seine Rettung in einer Fusion mit einer Nachbarbank sieht, wo in Hof doch der Vorstand Schaller ausscheidet, ohne dass man einen Nachfolger präsentiert hat, bei diesem ehemaligen Prüfer hat man das Gefühl dass er im Verhältnis zu einem Wendhals eher noch auf dem Kettenkarussell die Runden dreht.

Vertrauen beginnt mit Verlässlichkeit. Und die erste Verlässlichkeit braucht man in der eigenen Mannschaft. Doch mit dem Kapital, welches verlorenen Boden wieder gutmachen muss, springt man um wie ein Diktator. Man spielt mit der Angst der Mitarbeiter. Als bestes Beispiel darf man die Aussage in ein bisschen Stolz vom Juni 2006 in der Frankenpost zitieren, wo man den Artikel jetzt auf der eigenen Internetseite unter Pressestimmen eingestellt hat. Dort hat man sich stolz über 192 Mitarbeiter ausgelassen von denen bereits bei der diesjährigen Bilanzkonferenz hat man schon von 170 Mitarbeiter gesprochen, womit man 22 abgebaut hat. Dies ist die Darstellungsart des Herr Herzog, genauso wie er Informationen zur Entwicklung verspricht und diese um Monate verspätet nur über die Einladung zur Vertreterversammlung erteilt und alle anderen Mitglieder erst nach der Versammlung informiert.

Alles was Herr Herzog aussendet ist Chaos. Diese Chaos überdeckt er mit Machtdemonstrationen bei Kunden und bei den Mitarbeitern. Was soll es bewirken, wenn man Mitarbeiter herholt und sie eine Stunde vor dem eigenen Büro warten lässt? Haben die Leute nichts zu tun, oder muss man ihnen Gelegenheit geben, dass sie vor der Tür sitzend, von Kollegen dort gesehen werden und grübeln sollen, was auf sie wartet? Ist es Chaos, wenn man immer wieder versteckt, wie es um die Entwicklung der Bank steht? Warum wird hier nicht über das Internet offen kommuniziert, wie es mit Geschäftsvolumen und Entwicklung im Kredit- und Analgebereich steht? Wahrscheinlich, weil man ja schon aufzeigt, dass man Angst hat die Bilanz zur rechten Zeit herauszurücken und die laufenden Zahlen den weiteren Negativtrend nur noch unterstützen würden.

Die Angst der Mitarbeiter kann noch nicht beendet sein. Bei dieser Geschäftsentwicklung und bei dieser Stimmung in der Bank, da weiß jeder, dass die Mannschaft bis vor zwei Jahren über alles Maßen aufgebläht wurde und heute jeder zur Disposition steht. Der Sparzwang durch den Volumenverlust und den gravierenden Ertragseinbruch im Zinsbereich ist gewaltig und der Kostenblock auf höchstem Niveau wie festzementiert. Hier sind erkennbar die falschen Leute am Ruder. Und die Strippenzieher vom Verband hinter den Kulissen lassen eher die Bank noch tiefer rutschen, als dass sie sich ein Blöße geben und Fehler eingestehen.

Welches Fingerspitzengefühl für die Situation besitzt Johannes Herzog wirklich? Vielleicht konnte er aus der Vergangenheit heraus annehmen, dass die Vertreter, die in erster Linie noch von den alten Seilschaften auf die Wahllisten gesetzt und somit dem einen oder anderen Vorstand auf irgendeine Art verbunden waren und damit gerne den Regress ablehnten. Wie hat er aber durch die Mitteilung in der Frankenpost über die 800.000 € Verlust und die über den Prozess vor dem Amtsgericht öffentlich gemachten Umstände dazu nun die Vertreter im Regen stehen lassen? Müssen sich die Vertreter jetzt als Helfershelfer für die Vertuschung von Geldwäsche bei uns und Golddiebstahl in Afrika fühlen, die notwendig gewesen wären, diesen am 25. Juni in der Vertreterversammlung behandelten Kredit von zwei Firmeninsolvenzen in einem Jahr gnädigerweise ungesühnt zu lassen?

Genauso wie Reinhold Wolf in der Klemme saß und vor Gericht die Unterstützung, ja erst das Möglichmachen des Schmierens und Bestechens vortrug, genauso hat Johannes herzog in seiner Euphorie nach der Vertreterversammlung sein Hirn ausgeschaltet und die Vertreter bloß gestellt, in dem er verkündet hat Freispruch für ungesicherte Kreditvergaben in Höhe von 1,6 Mio. DM, oder „Verzichten Vertreter auf 800.000 € Schadensersatz?“ Beim nächsten Mal ist zu erwarten, dass die Vertreter sich nicht mehr zu Beihelfern mangels fehlender Aufklärung machen lassen und hoffentlich nicht mehr verzichten auf Regress und Schadensersatz, auch den nicht gegen den neuen Vorstand Johannes Herzog in Verbindung mit Waldeslust und Jägerstüberl.

   

Nr. 2131

RA

19. Juli 2007, 06:30 Uhr

Betreff: Alles immer prüfen Bedingungscheck

Liebe Leute anbei Entscheidungen zu unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingung und falschen Wertstellungen. Wenn Ihr Verträge (auch frühere) mit solchen Bedingungen habt schickt Sie einfach zur Prüfung an den Administrator. Bei falschen Wertstellungen schickt die Kontoauszüge.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Lassen Sie sich Zeit, lesen Sie und denken Sie nach! Ein Freund hat mal zu mir gesagt: Die haben Dir doch versprochen, dass sie für Dich den Weg freimachen wollen. Warum gehst Du immer Rückwärts?

Betriff VR-Bank Marktredwitzt
Und Raiffeisen
Und



Fehlerhafte unwirksame AGB

- Beachtet eine Bank nein Unterlassungsurteil nicht wird gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt ( LG Bamberg 2 O 375/02)

- AGBG § 6 Abs.3
Das Festhalten am Vertrag kann für den Verwender einer Klausel unzumutbar sein (BGH V ZR 26/01)

- Bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmässige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam (BGH XI ZR 140/03) Hier: „Die Bank zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins für das Combispar-Guthaben“

- Zinsberechnungsklausel: Folgende Klauseln dürfen in Darlehen nicht nebeneinander verwendet werden:
Verzinsung:
Die Zinsen werden berechnet aus dem Darlehenssaldo jeweils zum 30. des Kalendermonats. Die Zinsen sind fällig am 30. jeden Monats.
Darlehensrückzahlung:
Demnach beträgt die Leistungsrate aus Zins und Tilgung zur Zeit (Betrag), jeweils fällig am 1. des Kalendermonats ( LG Bamberg 2 O 375/02)

- Eine kundenbelastende Zinsberechnungsklausel genügt dem Transparenzgebot nicht, wenn es Aufgabe des Kunden bleibt, zwischen Zinsberechnung und Tilgungsverrechnung einen inneren Zusammenhang herzustellen und die unausgesprochene Konsequenz zu erkennen, dass bereits getilgte Schuldbeträge witer zu verzinsen sind ( BGH XI ZR 149/96)
Hier: „ Vom Beginn der Tilgung ab, werden die Zinsen von dem am Schluss des Vorquartals noch nicht getilgten Restkapital berechnet. Der die Zinsen übersteigende Betrag der Leistung wird am Schluss eines jeden Kalenderquartals zur Tilgung des Kapitals verwendet.“
Ebenso: „Die Zinsen werden im Kalenderjahr der Auszahlung aus dem Darlehensbetrag und in den Folgejahren aus dem Kapitalbetrag per 31.12.des Vorjahres berechnet. Die in den Monatsraten enthaltenen Tilgungsanteile werden nur zum Schluss des Kalenderjahres auf die Darlehensschuld verrechnet“

- Zinsanpassungsklauseln: Eine variabele Zinsanpassungsklausel die lediglich auf das „Zinsniveau am Geldmarkt“ oder auf die „Veränderung des Marktzinses“ bzw „des allgemeinen Zinsniveaus“ abstellt, ohne den Markt, den Referenzzins und die Anpassungsmarge anzugeben ist wegen Verstoss gegen das Transparenzgebot gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam ( LG Dortmund 8 O 559/99; LG Köln 26 O 29/00)

- Bürgschaften:
Die Bürgschaft erfasst die Forderung auch dann, wenn die vereinbarte Laufzeit des/der vorstehend genannten Vertrags/Verträge verlängert wird (Prolongation); dies gilt ebenfalls, wenn mit der Laufzeitverlängerung eine Änderung der Konditionen verbunden ist. ( LG Bamberg 2 O 375/02)

-Bürgschaftserstreckung: Werden Zins- und Tilgungsraten auf einem Konto in laufender Rechnung belastet, so sind dadurch entstehende Kontoüberziehungen (Kreditinanspruchnahme über den vereinbarten Kredit hinaus oder ohne ausdrückliche Vereinbarung) für die Dauer von 3 Monaten zusätzlich gesichert ( LG Bamberg 2 O 375/02)

- Bürgschaft § 776 BGB: Ein formularmässiger genereller Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB ist nach § 9 AGBG unwirksam. Hier: „Der Bürge verzichtet auf die…Rechte aus § 776 BGB“ (BGH IX ZR 328/98)

- Bürgschaft § 770 II BGB: Durch den formularmässigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluss auch für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluss insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist. ( BGH IX ZR 171/00) Hier: „…„Der Bürge verzichtet auf die Einreden der .... und Aufrechenbarkeit.“


- Höchstbetragsbürgschaft unwirksam: ( Schleswig Holsteinisches OLG 5 U 179/95 ) Hier:“…Dieser Betrag (Höchstbetrag der Bürgschaft) erhöht sich um die Beiträge, die als Zinsen, Provisionen, Spesen und Kosten jeder Art auf den verbürgten Höchstbetrag anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen; dies gilt auch dann, wenn die Beträge durch Saldofeststellung im Kontokorrent jeweils Kapitalschuld geworden sind und dadurch der verbürgte Höchstbetrag überschritten wurde.“


- Die formularmässige Sicherungsabtretung aller Ansprüche eines Darlehensnehmers aus seinem Arbeitsvertrag ist unwirksam, wenn für die Verwertung Nr. 20 AGB-Banken gelten soll ( BGH WM 1992, 1359; WM 1994, 1613; BGH XI ZR 289/04 ).

- Grundschuld als Sicherheit: Die in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, nach der bei einer nicht zur Tilgung aller Forderungen ausreichenden Zahlung auf eine Grundschuld dem Gläubiger erlaubt sein soll, nach seinem billigen Ermessen die Zahlung auf die Forderung zu verrechnen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers im Sinne von § 9 AGBG dar und ist deshalb unwirksam. (BGH XI ZR 155/98) Hier: „Reicht der Erlös aus der Verwertung der Grundschulden nicht zur Befriedigung sämtlicher dadurch gesicherten Forderungen aus, so wird nach billigem Ermessen der Bank verrechnet. Entsprechendes gilt für eine auf die Grundschulden geleistete Zahlung“

- § 3 UWG: Kontostandsauskunft:
Eine Bank handelt wettbewerbswidrig, wenn sie die automatisierte Kontostandsauskunft an ihren Geldautomaten so einrichtet, Dass Rentenüberweisungen am Monatsende schon vor der Wertstellung als Guthaben ausgewiesen werden mit der Folge, dass Kunden über den Stand ihrer Konten irregeführt und dadurch zu Kontoüberziehungen veranlasst werden können, die sie zur Zahlung von Überziehungszinsen verpflichten (BGH I ZR 86/00)

- Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen: Auf einem Kontoauszug ist ein Guthaben gebucht und ausgewiesen das tatsächlich erst 3 Tage später wertgestellt wurde (Verstoss gegen § 5 UWG) Folge: hebt der Kunde den Betrag sofort am ersten Tag der Buchung ab, kann er ins Minus geraten ( BGH I ZR 87/04)

- Ist in einem Verbraucherkredit der effektive Jahreszins nicht angegeben gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Bank muss nachrechnen ( OLG Celle 3 U 86/94)

- Die Zusendung einer unverlangten e-mail zu Werbezwecken verstösst grundsätzlich gegen die Guten Sitten im Wettbewerb (BGH I ZR 81/01).

-


Falsche Wertstellungen:

- Bei der Bank eingereichte Schecks sind spätestens binnnen drei Arbeitstagen nach Erhalt dem betreffenden Konto gutzuschreiben (BGH NJW 1997, 2042) (Währungsschecks 5 Tage)

- Überweisungen zugunsten eines Kontokorrentkontos müssen für denselben Tag erfolgen, an dem die Bank buchmässige Deckung erlangt., also am selben Tag des Eingangs (BGH NJW 1997, 2042)

- Bareinzahlungen sind am Tag der Bareinzahlung dem betreffenden Konto gutzuschreiben (BGH NJW 1997, 3168)

- Überweisungen, Lastschrifteinzüge, Daueraufträge oder Barauszahlungen zu lasten des Kontos sind taggenau auf den Tag des Geldflusses wertzustellen, insbesondere dürfen derartige Kontobewegungen zu lasten des Kontos nicht früher als am Buchungstag wertgestellt werden (BGH NJW 1997, 3168)

- Bei variablen Zinssätzen (Darlehen; Giro-Kontokorrentkonto) ist der Zinssatz parallel zu der Entwicklung des jeweiligen Bundesbankzinssatzes nach oben oder unten zu verändern, sobald sich dieser um mehr als 0,2% verrändert (OLG Celle WM 1991, 1025)

- Bei variablen Zinssätzen (Darlehen; Giro-Kontokorrentkonto) ist der Zinssatz parallel zu der Entwicklung des jeweiligen Bundesbankzinssatzes nach oben oder unten zu verändern, sobald sich dieser um mehr als 0,2% verrändert (OLG Celle WM 1991, 1025)

- Berechnung von Gebühren für Rücklastschriften sind unzulässig, wenn die Rückgabe der Lastschrift vom Bankkunden nicht zu vertreten ist ( BGH XI ZR 245/01).

- Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bank für die Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, verstossen gegen § 9 AGBG (BGH XI ZR 197/00).

- Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen das Institut bei aus technischen und betrieblichen Gründen erfolgten, zeitweiligen Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online Service auch bei grobem Verschulden nicht haftet, verstossen gegen § 11 Nr. 7 AGBGB. ( BGH XI ZR 138/00).

- Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstossen gegen § 9 AGBG. (BGH XI ZR 8/99).

- Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG ( BGH XI ZR 76/98)

-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungs-unternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr) verstossen gegen § 9 AGBG ( BGH III ZR 199/01).


- Etwaige Verjährungen beginnen mit Kenntnis des Kunden von den fehlerhaften Tatsachen Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB, § 199 BGB

   

Nr. 2130

Einer der wirklich klagt und anklagt

18. Juli 2007, 22:55 Uhr

Betreff: Ihr seit schon am Ende......

Werte Mitstreiter.
Seit Monaten und Jahren verfolge Ich diese Seite. Auf eine wirkliche,gemeinsame Konfrontation und Solidarität warte ich - wie so Viele - noch immer. Da stehlen sich Leute aus der Verantwortung unter Lügen und Vorspiegelung falscher Tatsachen. Andere werden zum Sterben verurteilt, ohne Rücksicht auf TATSÄCHLICHE Verluste.
Aber was wird aus UNS?? Wir, diejenigen, mit denen Ihrem Geld jahrelang hochkarätig spekuliert wurde. Ist die VR-Bank eine Risikoinvestition gewesen, eine spekulative Aktie? Nein! Also....wie steht`s mit diesem Recht einer "AG" in spee, einem Lotteriespiel-einer Risikospekulation ausser Kontrolle?
Leise still und heimlich fliesst viel Wasser den VR-Bank Bach runter....aber wer misst diese Abwasserzahlung? Und wer zahlt diese in Wahrheit? NUR WIR !!! Mein Gott, wacht endlich auf und vereinigt Euch wirklich (nicht nur in anonymen Briefen und Hinweisen) bevors zu spät ist und Manches in die Verjährung geht oder im hauseigenen Sumpf der VR verschwindet.

Zieht endlich ALLE an einem Strang, ansonsten haltet die Klappe. Weil reden ist immer Nur Silber, handeln aber Gold....Gell Reinholdus Maximus !?!?

   

Nr. 2129

Mitglied der VR-Bank Marktredwittz

18. Juli 2007, 19:33 Uhr

Betreff: Offener Brief an die Generalstaatsanwaltschaft München

Offener Brief an die

Generalstaatsanwaltschaft in München, zuständig für Geldwäscheangelegenheiten gemäß den einschlägigen Rundschreiben

Verdachtsanzeige gegen
Vorstände und Mitarbeiter der VR-Bank Marktredwitz eG,
informierte Aufsichtsräte und
prüfende Revisoren des Genossenschaftsverbandes Bayern


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeitung Frankenpost, wurde am 28. Juni 2007 darüber berichtet, dass die VR-Bank Marktredwitz gegenüber einem Kunden ungesicherte Kredite in Höhe von 800.000 € gewährte. Ich zeige dies hiermit als dringenden Verdacht einer Untreuehandlung gegen die Bank an. Verstärkt wird die Angelegenheit dadurch, dass ein Vorstand in einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Wunsiedel dazu eine Aussage tätigte, dass diese ungesicherte Kreditgewährung innerhalb von nicht ganz zwei Jahren erfolgte und es sich dabei um die Verknüpfung von zwei Firmen, die auch in dieser kurzen Zeit Insolvenz erlitten und einem Privatmann.

Ich beantrage hierbei die Beihilfe von allen Vorstandsmitgliedern der Bank, und auch der Aufsichtsräte der Bank zu prüfen. Dies kann anhand von Kreditgewährungsprotokollen, Kreditakten in der Bank und Überziehungslisten mit handschriftlichen oder auch edv-signierten Genehmigungs- oder Zustimmungsvermerken und auch Textvermerken in Vorstandsprotokollen und Aufsichtsratsprotokollen nachgeprüft werden. Aber auch Einzelvernehmungen wären hilfreich, da in aller Regel oft mündlich detaillierter über solch divissiele Vorgänge berichtet wird und nicht immer auch so oder mit anderer Begründung schriftlich festgehalten werden. Es ist zu vermuten, dass hierbei Vorschriften des Kreditwesengesetzes nach § 18 verletzt wurden und auch interne Regelungen der Bank oder nur übliche Bankregelungen im Sinne der Sorgfaltspflicht des § 34 und § 41 Genossenschaftsgesetzes missachtet wurden.

Ich beantrage zu überprüfen, ob die Revision des Genossenschaftsverbandes Bayern hierbei ebenfalls ihre gesetzlichen Pflichten im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung der Vorgänge und Überwachung und Bewertung der Geschäftsführung wahrgenommen hat um Schaden nicht entstehen zu lassen oder auch im Verlauf der Kreditabwicklung zu minimieren. Zur Überprüfung dieser Vorgänge gibt es Unterlagen direkt in den Prüfungsberichten der Bank, eventuell sogenannte Kurzfeststellungen der Revision, die einem direkten Vermerk in den Berichten oft vorgeschaltet sind und auch Aufzeichnungen, Kopien und Notizen der Prüfer, die von diesen als Merknotizen für Folgeprüfungen oder bei Prüferwechsel für nachfolgende Prüfer ausschließlich für die Revisionsmitarbeiter gefertigt werden.

Als Zweites zeige ich hiermit an, dass in der genannten Verhandlung vor dem Amtsgericht Wunsiedel am Vormittag des 11. Juli 2007 das vor kurzem ausgeschiedene Vorstandmitglied der VR-Bank Marktredwitz, Herr Reinhold Wolf, als Belastungszeuge aussagte, Bartransaktionen in GWG-relevanten Größenordnungen für Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen in Guinea an den Angeklagten ausgezahlt zu haben um die oben genannten Blankokredit mit einer Goldtransaktion nach Deutschland wieder auszugleichen. Ebenso wurden in dem Prozess von Gewährungen von Reisegeldern in das afrikanische Land zur Vorbereitung und Durchführung des Geschäftes in fünfstelliger Höhe in Bar von Angeklagten, Staatsanwalt, Richter, Verteidigern und Bankvorstand genannt. Ebenso wurde eine Transaktion auch in US-Währung von 63.000 $ in der Verhandlung unwidersprochen erwähnt.

Hierzu zeige ich meinen Verdacht wegen mehrmaligen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und Unterlassung der Meldungen an die zuständigen Behörden an. Die Transaktionen dürften über die EDV, speziell zu Unterlagen zur Überwachung der GWG-Vorschriften, aber auch der schon genannten Unterlagen der Bank feststellbar sein. Ich zeige hiermit meinen Verdacht an, dass die Prüfung des Genossenschaftsverbandes diese Meldungen nach dem Geldwäschegesetz nicht gefordert haben, die Vorgänge im Prüfungsbericht nicht entsprechend aufgenommen wurden, obwohl die Revisoren die Transaktionen sowohl über die Geldwäscheprüfung, als auch über die Kreditprüfung gesehen haben. Ich fordere die Überprüfung auch hier bezüglich einer Bei- und Mithilfe beim Verstoß gegen einschlägige Richtlinien und Gesetze und auch bezüglich der Bei- und Mithilfe bei einer Straftat im Ausland.

Ich zeige hiermit meinen Verdacht der Strafvereitlung gegenüber dem genannten Personenkreis an, speziell gegen den heutigen Vorstand Johannes Herzog, der die Vorgänge bereits als damals tätiger Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern begleitet haben muss.

Marktredwitz, den 18. Juli 2007

   

Nr. 2128

Banker

18. Juli 2007, 18:44 Uhr

Betreff: Herr Herzog und seine Prüferkollegen haben die Auszahlung im Fall Gold gesehen

Die EDV bei den Banken ist in den letzten Jahren immer mehr perfektioniert worden. Die Überwachungsmechanismen greifen schnell und gezielt. Zwei Felder hieraus werden im Zusammenhang mit den Kreditproblemen immer herausgekehrt, die ganz stark durch die EDV automatisiert wurden. Es dürfte eigentlich zum einen unmöglich sein, dass es heutzutage noch eine Überziehung eines Kontos geben kann, die nicht innerhalb kürzester zeit dem zuständigen Berater oder manchmal eben auch dem zuständigen Vorstand über den Bildschirm aufgezeigt wird und der seinen Segen oder seine Ablehnung erteilt. Und diese Überziehungsbearbeitung wird wieder genauestens von den Systemen festgehalten und Bearbeitung kann und wird auch problemlos von der internen und natürlich auch externen Revision überwacht. Es ist ein schier unmöglicher Vorgang, dass eine Kreditengagements von 4,5 Mio. DM von einer Überziehung mit nochmals knapp 1,5 Mio. DM (746.000 €) begleitet wird.

So hat Anwalt Dr. Nickl weder am 30.06.2005 dazu etwas gesagt, welche Kompetenzregelung bei der VR-Bank bestanden hat, denn einem einzelnen Vorstand eine alleinige Überziehungskompetenz in dieser Größenordnung zu zugestehen, wenn man der Öffentlichkeit über die Lageberichte schon von nicht vertretbaren Risikosituationen oder nicht durchführbaren Einzelwertberichtigungen aufzeigen muss, dass ist die Kompetenzregelung alleine schon die besagte Beihilfe um der Bank Schaden zuzuführen. 50 Millionen € Wertberichtigungen und Abschreibungen begleitet von solchen Abläufen ist an sich schon ein schärfster Verdacht der Untreue gegen die Bank.

Wenn Ermittlungen bei der Bank eingeläutet werden, dann wird über die organisatorischen Regelungen feststellbar werden, warum dies der Aufsichtsrat so fahrlässig, ja fast vorsätzlich zugelassen hat und die Prüfung dies natürlich dazu oder es wird festgestellt werden, ob die Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden Reiner Loos Lug und Trug gegenüber den Vertretern war. Hat der Aufsichtsrat die Vertreter entgegen den organisatorischen Regelungen informiert und die Prüfung auf der Vertreterversammlung dies auch so durchgehen lassen, so könnte für diesen Fall die Ansprüche der Bank gegen die Vorstände auf Aufsichtsrat und Prüfung über gegangen sein.

Warum bei der VR-Bank gesetzeswidrige Abläufe nicht aufgezeigt, nicht verfolgt wurden, es ist zu erwarten, dass dies demnächst passieren könnte. Denn auch die Geldwäschesachen sind von der EDV inzwischen so gedeckt, dass man sie auf von der externen Prüfung des Verbandes gar nicht übersehen kann. Wenn die Schmiergeldzahlungen und die Bestechungsgelder wie es aussieht nicht an die Generalstaatsanwaltschaft und an das BaFin gemeldet wurden und diese Institutionen nun in den Focus der Öffentlichkeit geraten, weil sie selber nicht handeln, dann könnte das Pferd von hinten aufgezäumt werden. Zuerst über die nicht vorgenommenen Meldungen nach dem Geldwäschegesetz hin zur Untreue mit der unabgesicherten Kreditgewährung bis hin zu den Prüfungsunterlagen des Herr Herzog oder seiner Kollegen. Dann werden diese Unterlagen auf einem Richtertisch landen und öffentlich verhandelt werden.

Ob Herr Herzog auch so redefreudig sein wird, wie Reinhold Wolf am 11. Juli als er den Angeklagten anschwärzte, er hätte ihn, oder besser die Bank mit dem Schmier- und Bestechungsgeld betrogen, weil kein Gold zurück gekommen ist. Dann wird man nämlich die Version der Prüfer lesen, wie sie die Auszahlung der Kredite nach § 18 KWG gesehen haben, was sie zur Überweisung nach Taiwan geschrieben haben und wie man auch noch die unglaublichen Barverfügungen bewertet hat. Man kann mit Fug und Recht behaupten, sowohl bei Flex, als auch bei Gold, Gold, Gold haben sich Aufsichtsrat und Prüfer als Helfer der Schädigung der Bank bestens in Szene gesetzt und auch bei der Umgehung des Geldwäschegesetzes kann es nicht anders gewesen sein. Da kann man beim Amtsgericht bei einer Verhandlung nur den Antrag stellen einen größeren Saal für die Zuhörer anzumieten.

   

Nr. 2127

Der Wissende

18. Juli 2007, 13:12 Uhr

Betreff: Charakter, oder was manche sich darunter vorstellen

Im Beitrag 2346 offenbart sich der ganze Charakter, der Verbandsmenschen. Eiskaltes Kalkül, ohne Rücksicht auf Personen. So wie der Verband in den Banken vorgeht, so meint jetzt sein Statthalter bei der VR-Bank Marktredwitz auch mit den Kunden und dann auch mit dem wertvollsten Kapital eines jeden Unternehmens, die Mitarbeiter umgehen zu können. Nur die Hilfe zur Motivation der Mitarbeiter durch die Führungskräfte ermöglicht einen nachhaltigen Erfolg von Unternehmen. Der wirtschftliche Erfolg eines Unternehmens hängt zum allergrössten Teil vom Engagement der Mitarbeiter ab. Wem es als Führungskraft nicht gelingt, die Mitarbeiter für seine Konzepte und Ideen zu gewinnen, hat schon von Anfang an verloren. Dass diese Verhaltensmuster den Prüfern des Verbandes eingeimpft werden, ist in der ganzen Genossenschaftsszene bekannt.
Es ist schon eine grenzenlose Anmassung des Genossenschaftsverbandes und seiner Prüfer, zu meinen man könnte solche Probleme mit Bordmitteln ( sprich den eigenen Prüfern) beheben. Dazu reicht ein Absolvieren der Prüferausbildung bei weitem nicht aus.Da die Prüfungsabteilungen der Verbände einen Staat im Staat bilden und meinen sie können über die Geschicke von selbständigen Banken willkürlich verfügen, kommt es immer wieder zu Auswüchsen wie in Marktredwitz. Dass solche Leute wie Herzog oder andere Prüfer, diese Art und Weise weiter handhaben, spricht nicht dafür, dass die Verbände Dienstleister für die Mitglieder ihres Vereins sind. Auch wenn sie dies auch immer wieder betonen, wie sie aber vorgehen, hat aber auch garnichts mit Dienstleistung zu tun, sondern wie kann ich am besten meine Macht erhalten. Dazu ist jedes Mittel recht, um von den eigenen Fehlern und Unzulänglichkeiten abzulenken. Deshalb werden in angeschlagenen Banken Prüfer zum Vorstand gekürt, wo man den Aufsichtsräten erzählt, die BaFin hätte dies so bestimmt, wie im Fall Marktredwitz. Die BaFin hütet sich wohlweislich im Vorfeld Empfehlungen abzugeben. Sie erkärt erst im Nachhinein, dass sie mit der Bestellung eines Vorstands nicht einverstanden ist.
Daher kam man darauf schliessen, dass die Aufsichtsräte der VR-Bank MAK bewusst vom Verband falsch informiert wurden, damit sie ihren Vertuscher Herzog in die Bank einschleusen konnten. Dass MAK kein Einzelfall ist, sieht man am Beispiel der VR-Bank Eichstätt. Dort wurde in die Bank ein Verbandsprüfer namens Schulz implantiert. Der sich nach dem gleichen Schema wie Herzog bei den Kunden aufgeführt hat, als sei er der Herrgott selbst. Da sollten Kunden Verträge unterschreiben, ohne sie vorher durchlesen zu können. Als die Kunden darauf beharrten, brüllte Schulz die Kunden an, sie haben gefälligst zu unterschreiben. Die Amtszeit endete nach einen halben Jahr. Dem Vernehmen nach werden jetzt gleich zwei Leute durch den Verband in den Vorstand gedrückt. Ob es dadurch besser wird. Siehe oben.

   

Nr. 2126

Ganz nahe

18. Juli 2007, 11:09 Uhr

Betreff: So wie mit den Kunden geht Herr Herzog auch mit den Mitarbeitern um

So wie Herr Herzog mit manchen Kunden umgeht, so geht er auch mit den Mitarbeitern um. Von Führung hat der keine Ahnung. Da kommt er als Prüfer daher und kommandiert die Leute und schikaniert sie. So kommt der Laden nicht hoch, wenn man das wichtigste Potential einer Bank, die erfahrenen Mitarbeiter, wie Sklaven behandelt

Warum hat er seinen Kollegen Wolf denn aus der Verantwortung gelassen? Aus persönlichem Interesse und Kalkül? Die Sache mit den Sicherheiten in Wunsiedel, wo Reinhold Wolf sogar gesagt haben soll, dass die Dinge vielleicht in Polen oder Tschechien seien, warum geht man als Revisor so einer Aussage nicht nach und behauptet gegenüber dem Kunden auch noch steif und fest es sei in Ordnung, dass man ihm zwar die Sachen weggenommen hat, dass er aber kein Geld dafür zu sehen kriegt Und bei Gold, Gold, Gold, wie ist es da, wenn Reinhold Wolf vor Gericht aussagt, dass 800.000 € ungesichert ausgegeben wurden und wie ist es damit, dass Johannes Herzog gegenüber der Frankenpost diesen Schaden eingeräumt hat? Hat er keine Verpflichtung Reinhold Wolf anzuzeigen, wenn der selbst von der Untreue gegen die Bank über die ungesicherte Kreditvergabe vor Gericht erzählt, von dem als Prüfer gewusst haben muss? Und nun muss er mit rotem Kopf dastehen, wo dieser ausgeschiedene Vorstand nun glaubt aus der Verantwortung zu sein und nun frei von der Leber weg alles ausplappern darf? Aber man lässt ihn alleine vors Gericht und gibt ihm die Bankunterlagen freizügig zur Hand.

Was ist mit der Geldwäscheprüfung bei der Bank gewesen, wenn in dem Verfahren von Bargeldtransaktionen mit 63.000 Dollar, mit 35.000 und 70.000 € für Schmier- und Bestechungsgeldern geredet wurde. Wo war die Prüfung, wie man bei diesen ungesicherten Krediten auch noch 130.000 € nach Taiwan überweisen hat lassen, ohne dem Vorstand Wolf schon im Frühjahr 2004 unverzüglich alle EDV-Kompetenzen zu entziehen, genauso wie es für Manfred Heger bei Flex gelten hätte müssen, als der in zwei Jahren 746.000 € alleine mit Überziehungen in den Sand gesetzt hat, oder darf man in beiden Fällen fragen, auf ungeklärte Konten?

Wenn so einer heute groß aufspricht und die anderen nieder macht im Haus, wie kommt dann auch noch ein Forderungsverzicht von 432.000 € an der Zufahrt zur Luisenburg an? Wie will man da die Mitarbeiter animieren den Karren aus dem Dreck zu ziehen, wenn der neue Vorstand drei Monate nach Amtseinführung den Gewinn eines Jahres verschenkt? Keine Zukunft gibt es mit dem für die Bank.

   

Nr. 2125

Beobachter

18. Juli 2007, 10:59 Uhr

Betreff: Kleine Signale lassen tief blicken

Auf der Internetseite der VR-Bank meinte man ein wenig eine Erleichterung von Bankseite über den Ausgang der Vertreterversammlung zu spüren. Alle möglichen Presseberichte wurden ausgegraben und eingestellt und hinterlegt. Als Beobachter kann man aber auch ein paar kleine Signale erkennen. Unangenehme Dinge werden nicht aufgenommen. Es beginnt mit der Abservierung von Karl Krämer vor einem Jahr, die man als Vorstandsverjüngung verkaufte und jetzt hat Herr Herzog auch nicht den Mut den Bericht der Frankenpost vom 28. Juni über den "Freispruch" einzustellen.

So lassen kleine Signale tief blicken. Man findet auch nichts, dass der Presse auf irgend eine Art und Weise mitgeteilt worden wäre, dass die Herren Herzog oder Heidel zum Vorstand gemacht worden sind. Herr Heidel wurde so am Rande mit der Verabschiedung von Reinhold Wolf langsam namentlich genannt, aber unserer Zeitungslächler Johannes Herzog, der wollte sich anscheinend gar nicht in eine Diskussion einlassen wie es denn so geht, wenn man vom Prüfer dieser maroden Bank zum Vorstand befördert wird. Kein Wort an irgend eine Zeitung hat man darüber verloren. Merkwürdig warum diese Angst davor? Sich irgendwie mit dem geschriebenen Wort festnageln zu lassen, oder in schwierigen Angelegenheiten einen dauerhaften Standpunkt zu bewahren, dass ist nicht die Sache des neuen Vorstandsvorsitzenden Johannes Herzog von der VR-Bank in Marktredwitz. War er sich mit seiner eigenen Vorstandsbesetzung nicht ganz sicher, ob er dableiben will, oder ob er da bleiben darf?

   

Nr. 2124

Ol.

18. Juli 2007, 08:56 Uhr

Betreff: Wie gefährlich es ist mit der VR-Bank zusammen zu arbeiten

Ich habe es mit meinem Betrieb am eigenen Leib erfahren wie gefährlich es sein kann mit der VR-Bank zusammen zu arbeiten wie sich das verhält mit Risikoeinstufung durch eine Bank und den Risikoklassen. Auf einmal haben die Druck auf mich gemacht. Ich weiß heut was es heißt als latent gefährdet bezeichnet zu werden. Da hört die Freundschaft und manchmal auch gutes Benehmen auf. Wie ich dann zu anderen Banken gegangen bin war das erste Thema, warum denn die Genossen mit mir nicht klar kommen und nicht in erster Line meine Firma.

Gott-sei-Dank hat sich die Sparkasse weich kochen lassen und da bin ich jetzt rundum zufrieden. Sogar mein Rating haben sie verbessert, hat man mir gesagt, nach dem man am Anfang vorsichtig gewesen sei. Da krieg ich normale Zinsen, wenn mal was zu Anlegen ist und auch beim KK kann man problemlos mit denen reden und im Darlehen gibt’s gar keine Probleme. Aber ich kann wieder ruhig arbeiten und muss mich nicht dauernd um Bankdinge kümmern, weil mich irgend einer anruft er braucht das oder das. Und vor allem ich kann auch wieder ruhiger schlafen.

Das was in Wunsiedel mit der VR-Bank passiert ist, das hat mich auch nervös gemacht, wenn ich den Eintrag Nr. 1372 angeschaut habe, wie die die Sachen einfach abgeholt haben und dem Kunden bis heut dafür kein Geld gegeben haben. Wenn Johannes Herzog dazu geschrieben hat, es sei alles richtig gewesen, dann ist er als ehemaliger Revisor noch der Schlimmste von allen. Wie gesagt ich hab gerade noch die Kurve gekriegt, bevor ich mit der VR-Bank den Bach runter gegangen wär.

   

Nr. 2123

Manfred Bleil

18. Juli 2007, 07:49 Uhr

Betreff: Suchanzeige für Maschinen und Einrichtungen

Gesucht werden Maschinen und Geschäftseinrichtungen von hohem Wert. In einer Nacht- und Nebelaktion wurden aus meinen Geschäfts- und Werkstatträumen in Wunsiedel, Ludwigstraße 95, in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2000, durch die VR-Bank Marktredwitz Maschinen und Einrichtungsgegenstände abgebaut und abtransportiert, ohne mich zu informieren.


Ich sehe leider keine andere Möglichkeit als diesen Aufruf, da die Verantwortlichen der Bank auf unzählige Schreiben von mir und meinem Rechtsanwalt, Herrn Stefan Schindler, aus Regensburg nie geantwortet haben, egal ob wir uns an die Bank oder an Vorstände und Gesamtprokuristen gewandt haben. Auch die Informationen an den Aufsichtsrat und auch an den Prüfungsverband GVB brachte auch keinen Erfolg und das gleiche frustrierende Ergebnis, nämlich keine Antwort.

Ich hatte bei der Bank ein Darlehen aufgenommen, mit dem ich einen Teil der Maschinen und Geschäftseinrichtungen finanziert hatte. Trotz der Übernahme und des Abtransportes der Gegenstände verlangte die Bank ungekürzt die komplette Darlehensumme von mir zurück. Nie wurde mir über den Verbleib, über einen geschätzten Wert der Gegenstände, über eine geplante Verwertung oder sonst etwas mitgeteilt. Darf man dies als Sicherstellung der Sicherungsgüter für die Bank bezeichnen oder nur als dreisten Diebstahl? Ich wende mich daher an die Bevölkerung, mit der Bitte mir mitzuteilen, wer etwas um den ganzen Ablauf weiß, vielleicht sogar Mitarbeiter, die nun von der Bank ausgebootet werden.

Als ich es einmal schaffte mit einem Vorstand, nämlich Herrn Reinhold Wolf, am Telefon ins Gespräch zu kommen, sagte ich diesem, ich werde die Maschinen suchen, egal wo sie sind. Herr Wolf entgegnete darauf: "Herr Bleil, da können sie lange suchen, vielleicht sind sie in Tschechien, vielleicht sind sie in Polen". So eine Aussage mach eigentlich nur ein ganz verschlagener Typ, oder?

Wer hat etwas gesehen, wer hat etwas gehört, sogar Vermutungen können hilfreich sein. Wer weiß, ob die Dinge irgendwo gelagert oder zwischengelagert wurden? Wurden Gegenstände davon teilweise entnommen? Wer hat sich auf dem Lagerplatz der Bank aufgehalten? Hat von dort jemand etwas gekauft und abtransportiert oder gesehen, wie Maschinen oder andere Gegenstände aufgeladen und abtransport wurden? Hat es erkennbar Besichtigungen durch Dritten gegeben? Das ganze wird dadurch in meinen Augen verschärft, dass die Bank nicht mal darauf Rücksicht genommen hat, ob die Gegenstände überhaupt sicherungsübereignet waren. Es wurden nachweislich etliche Gegenstände abtransportiert, die in keiner Sicherungsabrede enthalten waren.

Wie es der Zufall so wollte, war ich zu einem geplanten Verkauf in der Werkstatt hinzugekommen, um den sich der Vorstand Karl Krämer persönlich kümmerte. Der Käufer wollte einen kleinen Prüfstand kaufen und hatte dazu 18.000 in bar dabei. Da Herr Krämer mit irgendwas nicht klar zu kommen schien, wahrscheinlich durch meine Anwesenheit, bat er den Interessenten ihn unter seiner direkten Durchwahl in der Bank noch mal anzurufen und gab ihm die Nummer. Wer erhält die Durchwahlnummer eines Vorstandes? Ich habe nie mehr etwas über diesen Verkauf gehört.

Für die Wiederbeschaffung oder Hinweise dazu setze ich ein hohe Belohnung aus. Hinweise bitte an Telefon Nr. 09232/70261. Selbstverständlich werden die Hinweise vertraulich behandelt und verwendet. Ich stelle hier Bilder der Verkaufs- und Werkstatträume von vor dem Abtransport und nachher mit ein sowie Bilder von exemplarisch ausgesuchten Maschinen und Gegenständen und verweise klar und deutlich auf die Bemerkung, nur exemplarisch, also bei weitem nicht vollständig, sowie vom Abtransport an dem betreffenden Tag selber durch verschiedene Fahrzeuge.

Dem Wunsiedeler Kreis sind viele gleich gelagerte Fälle bereits bekannt. Wir werden eine eigene Interessengemeinschaft Sicherungsgüter gründen. Personen, Firmen, denen Ähnliches wiederfahren ist, bitte ich ebenfalls sich zu melden. Dabei ist es egal, ob es sich um Pelzmäntel, Porzellan, Schmuck, Fahrzeuge, oder was auch immer handelt. Vorerst wollen wir nur in einen Erfahrungsaustausch eintreten. Dabei ist natürlich auch interessant, wie es in den verschiedenen Fällen jeder Art von Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung in allen möglichen Formen von der VR-Bank, der RV-Bank, der Volksbank in Selb, der Raiffeisenbank Arzberg-Selb, durchgezogen wurde. Auch hier egal, ob es um Grundstücke, Häuser, Firmengenländen ging, oder um bewegliche Sachen, wie bei mir z.B. Bei diesen Kreditverlusten der Bank gibt es sicher einiges in dieser Richtung. So haben diese Maßnahmen ja auch dazu verholfen, die Verluste bei de Bank nicht noch wesentlich höher werden zu lassen. Ganze Geschichten können Sie gerne gleich auch mailen an gaestebuch@wunsiedeler-kreis.de.

Ich verweise auch auf den Eintrag Nr. 997 hier klicken..... in diesem Gästebuch sowie nachfolgende Einträge, die als Reaktion von Lesern geschrieben wurden. Man möge bedenken, dass hier nicht nur mir als Kunden ein Schaden zugefügt wurde. Es wurde ja nicht einmal versucht auch Schaden von der Bank abzuwenden, indem man einen drohenden Kreditverlust durch die Verwertung von vorher hereingenommenen Sicherheiten reduzieren wollte. Die Revision der Bank scheint beide Faktoren nie aufgegriffen zu haben.

Also helfen Sie mir bitte, Ihnen und auch anderen Betroffenen und auch den Eignern der Bank, den Mitgliedern.

Ihr Manfred Bleil

   

Nr. 2122

Manfred Bleil

18. Juli 2007, 07:46 Uhr

Betreff: Johannes Herzog

Werte Leser,
Vor einiger Zeit Eintrag Nr. 1371 bat ich Herrn Herzog, Vorstand der VR Bank Mak, mir doch mitzuteilen, was mit meinen Maschinen und Werkzeugen passiert ist. Viele von euch wissen noch, daß die VR Bank unter Leitung von Karl Krämer meine Werkstatt räumen ließ, da die Maschinen sicherungsübereignet waren (teilweise) um Kredite abzusichern. Als Antwort schrieb mir Herr Herzog damals, daß alles seine Ordnung hätte und kein Fehlverhalten festzustellen sei. Kein Wort der Entschuldigung, denn bis heute liegt weder ein Gutachten vor, das den Wert der Maschinen taxiert, geschweige denn eine Gutschrift über den Erlös.
Werte Leser, was halten sie von einer solchen Reaktion? Kann man solch einem Typ noch trauen? Was hat er zu verheimlichen? Kann so einer wirklich eine Bank führen, kann man denen wirklich Ersparnisse anvertrauen, bzw Kreditverträge abschließen? Würde Herr Herzog es ehrlich meinen, hätte er dann nicht einen Schlußstrich gezogen unter die Machenschaften der Vergangenheit. Ich meine der Herzog wurde geholt, um den Deckel draufzuhalten, damit nichts hochkocht.
Er, der damals selbst geprüft hatte, hat dazu nichtsweiter zu sagen!
Wir werden auch das aufklären, ganz sicher, und dann werden wir unangenehme Fragen stellen! Als Vorstand jedenfalls, Herr Herzog, sind Sie nicht haltbar.Graumarktgebaren und halbseidene Methoden jedenfalls sind nicht geeignet um einen Neuanfang zu schaffen, und um Vertrauen zu werben!
Bis demnächst, Manfred Bleil

   

Nr. 2121

Beobachter

17. Juli 2007, 22:19 Uhr

Betreff: Was ist mit unseren Erstattungen bevor Johannes herzog alles an die Wand fährt

Warum hört man nichts mehr von den Erstattungen im Darlehensbereich? Wenn unsere Betriebe Geld zurück bekommen von der Bank, dann tut uns das nur allen gut. Die paar Kröten, die man uns bisher unterjubeln wollte, die kann man getrost vergessen. Wenn schon keine Geld da war für die Wertberichtigungen im Kreditbereich, da ist für uns bei den Rückzahlungen auch keins mehr übrig. Das gilt für vor 4 oder 5 Jahren genauso wie heute.

Und was ist mit den Falschabrechnungen bei den Girokonten und bei den KK-Konten? So ein Konto braucht doch jeder normale Kunde. Da hat man uns heimlich ausgenommen. Wenn da auch 10 bis 20 Jahre und noch mehr zurück gerechnet werden muss, dann ist es aus mit unserer VR-Bank und ihrer hoch gehaltenen Selbstständigkeit.

Ich sage dem Aufsichtsrat und den Vertretern, schmeißt den Prüfer Herzog als Vorstand wieder raus. Der hält bloß den Deckel drauf auf dass was sowieso auf die Bank zukommt. Ich stell die Prognose dass der die Bank vollends an die Wand fährt und dann haut er wieder ab und geht zurück zum Verband und wir haben den Schlamassel schlimmer als jetzt schon.

Alles hat er gewusst, egal ob’s bei Flex war oder bei der Goldsache, oder den anderen Krediten, die unsere Vorstände an die Wand gefahren haben und dann kommt er daher und verschenkt auch noch ein Batzen Geld. Der will uns nicht helfen, der hilft nur dem Verband.

   

Nr. 2120

Aus der Region

17. Juli 2007, 16:32 Uhr

Betreff: Nicht mehr den Schaden zu vermeiden, sondern ihn zu begrenzen, um das geht es

Wird die Berichterstattung vor Ort kritischer, oder ist es wirklich notwendig Focus, Spiel oder Panorama nach Marktredwitz und Selb zu bringen? Wir würden gerne objektive Aufklärung vor Ort haben und keinen Journalismus, der uns fragt, warum wir selber so unkritisch waren. Die Leute der VR-Bank haben es bisher bestens verstanden ihr Dilemma vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Und der Genossenschaftsverband hat kräftig mit geholfen. Wie sollen wir es beurteilen können, ob in Lageberichten, die als Geheimdokumente behandelt werden etwas konträres drin steht, als im Lagebericht? Warum beglückwünscht ein Oberrevisor auf der Vertreterversammlung die Bank zum Bilanzgewinn, wenn man aber 1,4 Mio. Jahresfehlbetrag hat? Wie kann man eine Fusion als gelungen feiern, wenn man im ersten gemeinsamen Lagebericht danach von weiterhin nicht vertretbarer Kreditrisiken schreibt? Schreibt der Genossenschaftsverband solche Dinge auf, nur damit Papier schwarz wird, oder sollen es Dokumente sein, die sich jeder Ecke widersprechen dürfen?

Der Schaden bei der VR-Bank ist nicht mehr zu vermeiden, die Begrenzung liegt nicht mehr in der Höhe, sondern im Umfang, wie er bekannt wird. Es scheint begründet gewesen zu sein, dass ausgerechnet zur Zeit eines aus der Prüfung herausgewachsenen Verbandsvorstandes mit dem nicht allzu weit entfernt beheimateten Wilhelm Frankenberger, das Ansehen des GVB bei der Bankenaufsicht im Keller war. Und wenn diese Praktiken, der vom Verband abgesegneten Bilanzierung, Fusionsbegutachtung und Information der Vertreter auf den Versammlung auf breiter Front diskutiert werden würde, dann würden dem Verband sehr schnell die Argumente ausgehen.

Ein Zeuge hat vor Gericht die Pflicht wahrheitsgemäß auszusagen. Wie soll man es nun einordnen, wenn Reinhold Wolf den Angeklagten erst persönlich im Jahr 2002 kennen gelernt haben will. Wie kann über eine Firma mit Telfonvorwahlnummern und dann über den Handel mit Blutzuckerstreifen in einem Jahr ein Blankokredit von 800.000€ entstehen. Genauso wie bei Flex war es die Verknüpfung von Handel - Produktion -in unserer Region mit Geflechten ins Ausland. Wie kann man über solche Beziehungsgeflecht in beiden Fällen in kürzester Zeit soviel Geld verbraten und keiner tritt auf die Bremse?

Anscheinend haben in dem vor dem Wunsiedeler Amtsgericht verhandelten Fall sogar die Prüfer das Hoffnungsprinzip aufgegriffen, der Goldtransport wäre wirklich die letzte Lösung. An diesen 50 Mio. € nachgewiesenem latentem Risikopotential, dass Reinhold Wolf auf den 31. 12. 2004 eingestanden hat und die hinzuzurechenden Direktabschreibungen von mindestens 23 Mio. € neben den 27 Mio. an Wertberichtigungen, trägt der Prüfungsverband einen ganz erheblichen Teil an Schuld mit sich herum. Sicher darf man als Dunkelziffer noch eine ganz erhebliche Summe auch noch oben aufrechnen.

Wer Vorstände begleitet, die bei 4,5 Mio. DM Kreditsumme in zwei Jahren noch 1,5 Mio. DM an Überziehungen ungesichert oben drauf packen oder wie bei Gold, Gold, Gold nach einem Notverkauf der Telefonnummerfirma gleich mit dem nächsten Firmenabenteuer, von dem der Kunde keine fachliche Eignung nachweisen kann mit den Blutzuckersteifen, zur Verfügung steht, und dort dann ach 1,6 Mio. DM (800.000 €) Abschreibung in insgesamt 1 ½ Jahren fabriziert wird, der hat die Gesamtverantwortung für die anderen 50 Mio. € an Risikopotential bei der Bank ebenfalls.

Mit den beiden geschilderten Krediten hat die Bank Gelder ins Ausland transferiert und hier den Schaden produziert. Die Frage lautet wirklich, was kann mit dem Geld passiert sein, die ordnungsgemäße Verwendung kann nicht überwacht worden sein, oder hat es überhaupt eine gegeben? Werter Herr Herzog, wo war die gesetzliche Prüfung bei Krediten, die alleine schon nach § 18 KWG zu kontrollieren waren? Was ist mit Zahlung nach Taiwan, was ist mit Ihrer Kontrolle zum Geldwäschegesetz gewesen? Hat der Verband noch die Berechtigung irgendwo für Ordnung einzutreten?

Einen Prüfer auch noch als Vorstand einzusetzen, der vor Ort die Dinge nicht unterbundne hat, ist wirklich den Bock zum Gärtner gemacht. Aus Sicht des Genossenschaftsverbandes kann es sich nur um den Wachhund für die eigenen Fehler handeln. Dass er sich selbst gleich in eine Untreuesituation ohne gleich bringt, dass zeigt die Tragik dieser nicht als Komödie zu bezeichnenden Abläufe.

Man kann nur hoffen, dass unsere heimische Presse sich die Mühe macht und die wirtschaftliche Situation der VR-Bank unseren Bürgern ehrlich aufzeigt. Ein bisschen stolz sollte kritischer betrachtet werden, oder Hausaufgaben gemacht, wenn man wieder einen dramatischen Einbruch in der Geschäftsentwicklung hat und die Erträge in den Keller gehen, bei hoch bleibenden Aufwendungen. Die Bank braucht das Geschäftsvolumen um ihre Lage in den Griff zu bekommen. Das verlorene Terrain wird von Herrn Herzog nicht zurückgeholt werden können. Der Prüfer schafft das nicht, er kümmert sich auf der anderen Seite um das Auskehren der Risikokredite, notfalls mit Nachlässen in Höhe von einer halben Million Euro.

So schafft man es auch ohne Sanierung durch die genossenschaftliche Sicherung auszukommen. Der einzige bei dieser Konstellation wirklich bleiben könnte, wäre der Vorstand. Damit wäre dem Verband vielleicht sogar geholfen, aber nicht den geschädigten vor Ort und wir hätten noch eine Genossenschaftsbanken nahe der Bedeutungslosigkeit.

   

Nr. 2119

Beobachter

17. Juli 2007, 06:28 Uhr

Betreff: 225 Millionen Rückgang bei Kundengeschäftsvolumen in 5 Jahren

Es ist wirklich erschreckend, wenn man auf der Starseite Interessant anklickt, oder vielleicht hier über den Link http://www.wunsiedeler-kreis.de/interessant.html. Seit dem Jahr 2001, also seit der Fusion hat die VR-Bank 225 Millionen an bilanziellem Kundenvolumen im Kredit- und Einlagenbereich verloren. Seltenst sieht man aber eine Bank, wie noch die RV-Bank Marktredwitz-Selb noch vor der Fusion im Jahr 2000, die mehr Geld ausgeliehen hat über die Kundenkredite, als sie selber Einlagen hatte. Ist das auch ein Zeichen der grenzenlosen Risikobereitschaft der Vorstände? In Interessant wird immer auf den Vergleich mit dem Fusionsjahr 2001 abgestellt, aber woher hatte den die Bank die sagenhafte Zinsspanne in den Jahren 2002 bis 2004 gehabt? Da fehlen ja inzwischen 3,5 Millionen € an Zinsüberschuss. Aber die Personalkosten hat man utopisch nach oben geschraubt und die normalen Verwaltungskosten, die haben sich in astronomische Höhe festgezurrt. So schlecht kann man doch nicht wirtschaften. Und nebenzu die unfassbaren Kreditabschreibungen. Da waren und sind doch Stümper am Werk. Irgendwann hört es auf, dass man denen abnehmen darf, dass es mit ihnen besser werden kann.

   

Nr. 2118

Ein Mitglied

17. Juli 2007, 06:23 Uhr

Betreff: Wahrnehmung ihrer Aufgaben

Dieses Untätigsein der zuständigen Behörden, wie Bankenaufsicht, Staatsanwalt und Finanzamt ist für mich nicht nachvollziehbar. Bei uns Normalsterblichen werden selbst kleinste Verstösse geahndet. Selbst mein Lohnsteuerausgleich wird vom Finanzamt aktribisch durchgefieselt. Aber im Falle der VR-Bank Marktredwitz bleiben die Straftaten und Steuervergehen ohne Strafe. Die vorgenannten Behörden sind von Ihrer Aufgabenstellung her verpflichtet, von sich aus tätig zu werden, wenn Ihnen solche Vergehen bekannt werden. Sogar der Richter und der Staatsanwalt im Strafprozess vom 11. Juli in Wunsiedel hätten von sich aus die Inititative ergreifen müssen. Warum verschliessen alle bei unserer VR-Bank die Augen. Der Aufsichtsrat und der Genossenschaftsverband haben dies bereits vorgemacht, aber dass die staatlichen Behörden dies auch noch tun, heisst unseren Rechtsstaat mit Füssen treten. Es ist nur schade, dass die eigentlichen Verursacher der ganzen Misere, die Herren Heger, Krämer, Wolf und Herzog, der Aufsichtsrat und der genossenschaftliche Prüfungsverband immer mehr zum Nebenschauplatz werden. Dies darf nicht eintreten, dass die Personen, die unsere Bank zugrunde gerichtet haben, sich einfach aus der Verantwortung stehlen dürfen. Dieser unglaubliche Sumpf muss trocken gelegt werden. Ausserdem muss anscheinend noch mehr Druck über die Öffentlichkeit kommen. Auch auf die Gefahr hin, dass nicht nur das Ansehen der VR-Bank futsch ist, sondern auch die ganze Region zum Deppen der Nation wird. Ich denke, dass einige Privatsender die Möglichkeit gerne ergreifen werden, die "Saure Gurkenzeit" zu überbrücken.Ebenso müssen die Zeitschriften, wie der Spiegel oder Focus mit eingbezogen werden. Es bringt nichts, wenn die Kunden und Mitglieder die Bank verlassen, weil damit die Bank noch weiter geschwächt wird, sondern es muss ein Radikalschnitt gemacht werden, damit die Altlasten bereinigt werden können und nicht weiter versucht wird alles aussitzen zu können. Für einen Neuanfang müssen die Mitglieder und Kunden gewonnen werden.Eine externe Wirtschaftsprüfung muss her, damit alles von neutraler und objektiver Seite geprüft wird und nicht die "Amigos" alles wieder unter den Teppich kehren. Der Genossenschaftsverband hat hier nichts mehr zu suchen, weil er auf der ganzen Linie versagt hat und man seinen Testaten absolut nicht mehr trauen kann. Wann reagiert endlich der Aufsichtsrat, da einige sogar öffentliche Ämter inne haben, wird es Zeit sich dieser unangenehmen Aufgabe zu stellen. Denn wenn den Bürgern der jeweiligen Gemeinden bekannt wird, wie sich ihre von Ihnen gewählten Bürgermeister in der Sache VR-Bank MAK verhalten, wird auch das Vertrauen bei den demnächst anstehenden Kommunalwahlen nicht mehr gross sein. Denn so ein Verhalten, rechtfertigt nicht das Oberhaupt ihrer Gemeinden zu sein.

   

Nr. 2117

Ahnender

16. Juli 2007, 13:59 Uhr

Betreff: Es wankt gewaltig

Wenn die Kerle nicht mehr täglich Tür an Tür sitzen, oder sich zwischen Marktredwitz und Selb telefonisch besprechen können, dann könnten die ersten Widersprüche schon zu Aufklärungen führen, die die Festung einstürzen lassen, von Vertuschung und Verdunklung. Ob Manfred Heger nicht generell sauer ist, dass man Reinhold Wolf nur deswegen ungeschoren davon kommen hat lassen, weil er wegen seines Alters in absehbarer Zeit sowieso ausscheiden sollte? Farbloser Karl Krämer hatte sich vielleicht großes Wissen angeeignet und konnte darauf seinen Posten bauen, sonst war er aber meist nur Handlanger und wurde fast bei der Raiffeisennadel auch noch übersehen.

Wenn jetzt mal die Sache mit dem Urteil um die Wertstellungen durch ist und eine Gericht dokumentiert, dass man so gut wie jeden Kunden gelöffelt hat, der nur ein Girokonto oder ein KK-Konto bei der Bank gehabt hat und wenn dazu noch aufkäme, wo denn bei Flex in zwei bis drei Jahren 4,5 Mio. DM und 1,5 Mio. DM noch an Überziehungen entstehen konnten und wo die Gelder nicht nur nach Slowenien, sondern auch nach Öster... geflossen sind und wo auch keiner letztendlich weiß, was vielleicht abgeschöpft wurde, dann wär es perfekt mit dem gegenseitigen Hauen und Stechen zwischen ehemals Verbündeten, wenn jeder nur noch um seinen eigenen A.. Angst hätte.

   

Nr. 2116

Mitarbeiter

16. Juli 2007, 13:40 Uhr

Betreff: Ungestrafte Aussagen unseres ehemaligen Vorstandes Reinhold Wolf

K.N. hat ja die Berufung schon nach dem Prozess angekündigt, wenn es stimmt was in der Frankenpost steht. Man darf gespannt sein, ob er sich dan mehr wehrt als jetzt. Vielleicht hat er am Mittwoch schon auf Freispruch mangels Beweisen oder Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen gehofft. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wunsiedel dürfte bei weitem noch nicht alles auf dem Tisch gelegen haben.

Vielleicht holt er einen in den Zeugenstand, mit dem niemand gerechnet hat. Vielleicht hat der noch eine andere Version, was ihm am 13. Juli 2004 im Beisein von Karl Krämer (den könnte man auch noch vorladen) und dreier Aufsichtsräte zu Ohren gekommen ist. Vielleicht hat der auch eine andere Sichtweise zum Mitangeklagten Fußballtrainer und seinen afrikanischen Kontakten. Vielleicht sagt der was zu Zollformalitäten über 8 Kilo Gold in Brüssel. Vielleicht schwitzt der Mitangeklagte und vielleicht auch Reinhold Wolf heute ganz enorm, wenn sie den Trubel und das Interesse und die weiter gehenden Informationen mitbekommen haben.

Auf diese Berufsverhandlung darf man sehr gespannt sein und wer danach erleichtert oder belämmert abzieht.

   

Nr. 2115

Insider

16. Juli 2007, 10:42 Uhr

Betreff: In was für eine Kategorie gehören die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz

Ich möchte hier noch mal einen Eintrag von vor ein paar Tagen hervorheben:

Wer muss sich nun mit unseren Vorständen bei der VR-Bank Marktredwitz befassen? Der Prozess vor der Strafkammer des Amtsgerichtes in Wunsiedel tut die nächsten Abgründe auf. Warum hat Herr Wolf nicht einfach gesagt, man hat dem Kunden Gelder zur Verfügung gestellt, dass er bestimmte Modalitäten abwickeln kann? Aber offensichtlich wurde lang und breit vor Richter und Staatsanwalt und weiteren Juristen darüber gesprochen, dass es hier um Schmiergelder, Bestechungsgelder und Reisespesen in fünfstelliger Höhe, also mit mindestens 10.000 € im Einzelfall, gegangen ist. Wird niemand in unserer Gesellschaft hellhörig, wenn vor Gericht eine Aussage gemacht wird, wohlgemerkt als Belastungszeuge, dass man als Bankvorstand kein vereinbartes Limit kennt, nachdem man einen Kunden schon Kredite in astronomischer Höhe und ohne Absicherung gewährt hat und dem Kunden Bargeld darüber hinaus noch auszahlt, um wie es scheint in einem fernen Land Straftaten zu ermöglichen? Auch in Guinea wird Schmiergeld und Bestechungsgeld strafbar sein. Wenn wir annehmen, das wäre nicht so, dann würden wir uns in die allerschlimmste Rassendiskriminierung begeben. Ist es also irgend ein Unterschied ob der Banker Wolf dem Kunden in der Schweiz dies ermöglicht hat, in einem andern Nachbarland, oder in Afrika? Wenn wir dafür kein Bewusstsein haben, dann ist es um unser eigenes Rechtsbewusstsein geschehen.

Denn dieses Rechtsbewusstsein scheint bei den Vorständen und allen, die diese Machenschaften unterstützen und noch viel viel schlimmer, auch noch decken und vertuschen im Zusammenhang mit einer Volks- und Raiffeisenbank abhanden gekommen zu sein. Diese Erkenntnis ist für eine Organisation, die sich als gemeinschaftlich und sozial bezeichnet eine tödliche. Was muss man hier nicht alles anführen, was am Rande der Legalität steht oder mit bestehenden Gesetzen in Konflikt gerät:

- Ist es Diebstahl, wenn man dem Kunden die sicherungsübereigneten Güter abnimmt, ihm aber nicht im Geringsten versucht den Gegenwert über einen geordneten Verkauf oder über eine korrekte Verwertung zu sichern, oder gar der eigenen Bank damit den Verlust zu ersparen? Wie ist es zu bezeichnen, wenn die Bank auch noch keine Auskünfte über den Verbleib der eingezogenen Güter macht?
- Wie ist ein Umweltschaden zu bezeichnen, der von der Bank im Zusammenhang mit dem Abtransport von hochgiftigen Substanzen entstanden ist?
- Wie sind die breitgefächerten Abrechnungsmanipulationen im Darlehens- und Giro- und KK-Bereich zu sehen, wo man hoffte fast allen Kunden unbemerkt zusätzlich Zinsen belasten zu können oder unerlaubte Gebühren? Wo sind die Risikovorsorgen hierfür im Zeitpunkt der Entstehung über die ersten Anspruchstellungen der feststehenden berechtigten Kundenforderungen und der aus dem gerichtlichen Beweisfeststellungsbeschluss noch zusätzlich zu erwartenden?
- Ist es als Betrug zu werten, wenn mit falschen Bürgschaftsurkunden gearbeitet wird und damit auch noch Sicherungsgeber gelinkt werden?
- Sind die Lageberichtausweise in den Jahren 2001 bis 2003 und die Aussagen in den Vertreterversammlungen zur Risikolage und zu den Wertberichtigungen als Hinweise zu Bilanzmanipulationen mit nicht vorgenommen Risikovorsorgen bei der Bank zu sehen?
- Ist ein Interview mit einem örtlichen Zeitungsredakteur, dass man in einem einzigen Kreditfall ungesicherte Beträge von 800.000 € ausgegeben hat nicht genug Hinweis für Untreue?
- Ist es Beihilfe zu einer Straftat, wenn in diesem Fall wie oben geschildert vom Bankvorstand selbst so vorgegangen wurde?
- Ist es tatsächlich keine Untreue der Vorstände der Bank, keine Beihilfe von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung, wenn die Bank laut den eigenen Unterlagen von 50 Mio. € an latentem Kreditrisiko und 27,4 Mio. € jetzt aufgelaufenen Einzelwertberichtigungen spricht, wenn im Gegensatz zur Sparkasse Tirschenreuth das Geschäftsvolumen auch nicht mal die Hälfte betrifft?
- Ist es tatsächlich keine Untreue, wenn der ehemalige Prüfer den Deckmantel für all diese Dinge spielt und er selbst auf gesichertes Vermögen der Bank in Höhe von 430.000 € verzichtet?

Wer hat sich also um diese Herren jetzt zu kümmern, das Bundesaufsichtsamt, der Staatsanwalt, oder gilt, wo kein Kläger da kein Richter. Wo ist das Rechtsbewusstsein in diesem Land hingekommen? Wird das nicht noch mit Füßen getreten, wenn Vorstand Wolf vor Gericht ungestraft solche Aussagen tätigen kann?

   

Nr. 2114

Aus dem Umfeld

16. Juli 2007, 07:55 Uhr

Betreff: Warum deckt Herr Herzog und der Verband diese Räuberpistolen?

Jeder Banker weiß, dass ein Vorstand dafür gerade zustehen hat, wenn er ungesichert 800.000 € ausreicht. Ein Konzept kann nicht dahintergestanden haben, wenn man Überweisungen nach Taiwan zugelassen hat und das Ganze durch einen Goldtransport, der noch mit Schmiergeldzahlungen und Bestechung ermöglicht werden sollte, zurückgeführt werden sollte. Sogar in Brüssel sollten 8 Kilo davon liegen, die aber nie jemand abholte.

Aus Mitarbeiterkreisen erfährt man, dass die Geschichte sogar Manfred Heger zu heißt gewesen sein könnte. Der behauptete mal, man hätte ihm nach der Amerikareise mit Karl Krämer eine Stapel Unterschriften hingelegt und da wäre auch die letzte Zustimmung zu den Krediten darunter gewesen und nicht Reinhold Wolf, sondern Manfred Heger hätte die Anzeige am 14. Juli 2004 gemacht?, nachdem am Tag zuvor drei Vorstände und drei Aufsichtsräte mit K.N. in makrtredwitz zusammen gesessen seien.

Warum deckt der Verband solche Revolvergeschichten und warum deckt sie der neue Vorstand Johannes Herzog? Man stelle sich vor, Reinhold Wolf sitzt auf der Anklagebank, wegen Veruntreuung von 800.000 € und Beihilfe bei Schmiergeldzahlungen und Bestechungsgeldern und Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Ist das abwegig oder wird das bald passieren? Wie es aber aussieht wäre das nicht nur eine Horrorvorstellung für diese Herren, es wäre anscheinend auch eine Horrorvorstellung für den Genossenschaftsverband und darum verfolgt man die Dinge nicht, weil plötzlich Manfred Heger darüber reden könnte, was denn die unterschiedliche Auffassung der Geschäftpolitik im Jahr 2004 in der Vorstandschaft war, als man ihn zu seinem Dienstaufhebungsvertrag gedrängt hat und dass er über die Eigenmächtigkeiten von Reinhold Wolf erzählen würde, die man als Prüfung übersehen hat um dafür ihn abservieren zu können. Oder dass er nur beleidigt war, weil sein Nebenmann seine Methoden übernommen hat und dass man die plötzlich öffentlich austragen würde.

In Marktredwitz hat der Genossenschaftsverband sein Husarenstück abgeliefert und einen Mann hinterlassen, der überall als der galt, der rigoros ausgeräumt hat. Und was rigoros im Sinne des Verbandes heißt wird oft genug aufgezeigt. Aber in Marktredwitz musste Johannes Herzog da bleiben, weil die Sauereien nur hier zugedeckt werden können. Wie er vorgeht zeigt der Forderungsverzicht. Vielleicht folgt dem Prozess gegen Reinhold Wolf auch einer gegen Johannes Herzog, wenn es der Verband nicht mehr verhindern kann, dass aufgearbeitet und aufgeräumt wird, was die letzten beiden Jahrzehnte in diesen Genossenschaftsbanken alles ablief und was der Verband bereit war mit zu tragen und mit zu vertuschen.

   

Nr. 2113

Mitglied

16. Juli 2007, 06:42 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Über den Verlauf der Vertreterversammlung am 25.06.2007 bin ich schockiert und tief
empört. Hiermit rufe ich alle Mitglieder dieser Gesellschaft dazu auf, über die Kündigung ihrer Mitgliedschaft nachzudenken.

Es ist schier unglaublich was in dieser Genossenschaftsbank gemacht wird. Schande über die Möchtegernvorstände Hrezog, Schande über die verstrickten Aufsichtsräte, die Vertrauen mißbraucht haben und ihre Würde verloren haben. Die vom Genossenschaftsverband gehören angespuckt. Aber noch ist nicht aller Tag Ende

   

Nr. 2112

Hannelore

15. Juli 2007, 09:55 Uhr

Betreff: Fährt der Staatsanwalt schon seine Antennen aus ?

Nach der Berichterstattung aus der FP über Gold-Gold scheint dies die nächste Posse für die Luisenburg zu sein, die FP schreibt von " einer drehbuchreifen Geschichte über ein millionenschweres Geschäft". Eigenartige Passagen wenn hier steht, dass N "dem Heulen nahe" gewesen sei, wenn man für 10 Millionen Ware hat muss man doch nicht heulen ! Und lt Bericht 10,000.- Euronen für einen Flug mit Spesen scheinen schon etwas überzogen, wieviel ist denn da in eine Hosentasche eines Beteilgten abgezweigt worden?

P.S: Wann wurde denn die EW von Herrn W. gekauft, ist da ein unmittelbatrer Zusammenhang mit irgendwelchen Geldern?

Und der Oberbanker : Zitat FP: " Ich habe gedacht, das sollte Schmiergeld sein",
ja wo sind wir denn angelangt in Deutschland, wenn hier nicht sofort die Justiz, der Staatsanwalt hellhörig wird und sofort veranlasst, die Sache zu untersuchen, und zwar akribisch, auch mit den Abhandlungen für Flex beim Gericht in Weiden und anderen Sachen, indem er auch den Revisionen nachgeht ! Oder hat man hier Bedenken, eine ganze Lawine loszutreten?

Oder wird dies nicht geschehen, dann hat man ja keine Arbeit damit und unter dem Motto, was ich nicht weis macht mich nicht heiss? Ein paar Anregungen, was alles gelaufen sein könnte, kann er sich ja aus dem Gästebuch des Wunsiedeler Kreises holen, könnte doch schon ein schönes Konzept abgeben !?

Sind bei der VR-Bank die Vorstände wirklich so naiv, dass sie glauben die Betrachter der Szene nehmen ihre Aussagen als Wahrheiten hin?

Was ist denn eigentlich passiert mit den Anzeigen und Briefen, und verfolgt eigentlich Gästebuchschreiber "Journalist" die Szene noch?

Was passiert denn eigentlich mit dem Geld, welches evtl. nicht versteuert wurde? Wann tritt denn hier ein Finanzamtschef und Staatsanwalt auf den Plan um dies zu prüfen, hierfür wird er doch bezahlt als hoher Staatsdiener ? Wäre der Schuldner nur ein "kleiner "
mit durchschaubaren Geschäften hätte man sich schon längst darum "gekümmert" und den Garaus gemacht.

Wir bitten doch dringendst um Nachverfolgung im Auftrag der Staatsbürger, damit wir nicht noch weiter so gelinkt und vera..... werden !

   

Nr. 2111

Sehender

14. Juli 2007, 12:35 Uhr

Betreff: VR-Bank indirekt schon mit verurteilt?

Bei dem Strafmaß für den Angeklagte wurde doch auch ein ganz erheblicher Teil der Schmiergeld- und Bestechungssache zugemessen. Von der Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlung haben aber Reinhold Wolf, seine Vorstandskollegen, die nur auf dieser Basis solchen Kreditsummen zugestimmt haben dürften aber auch Aufsichtsrat und Prüfung der VR-Bank Marktredwitz gewusst haben.

Schmiergeld und Bestechung wurden über die Bartransaktionen offen angesprochen, ohne das Bargeld der Bank wäre Schmiergeld und Bestechung in dem afrikanischen Land Guinea gar nicht möglich gewesen. Wie fühlen sich nun die Verantwortlichen der VR-Bank, als Hehler, als Hintermänner, oder sogar als die Drahtzieher. Ungesicherte Kredite auszugeben und durch eine Straftat im Ausland zurück zu bekommen, wie soll man das nennen, ein Verbrechen oder was? Über die vielfältigen Dienstanweisungen zum Geldwäschegesetz wird doch das Bewusstsein jedes Bankmitarbeiters laufend geschärft, dass Erträge aus Straftaten eingezogen werden.

Aus diesem Wissen heraus, haben Herr Wolf, die Vorstandskollegen, aber auch die Geldwäschebeauftragten der Bank und die externe Revision diese Dinge nicht angezeigt. Immer wieder warum nur? Die Bank hat sich einen Nutzen aus einer Straftat versprochen, oder besser, die an vorderster Front, die davon Bescheid wussten. Man muss sich damit bewusst machen, dass es für die Bank auch bei einem Gelingen des Transportes (als Handgepäck, oder als normale Frachtsache ?), die sowieso im Nachhinein so unmöglich erscheint, wie es schon vorher gewesen sein muss, niemals ein Eingang entstehen hätte können, wenn man das Gold aus Afrika nur mit diesen Methoden heraus bekommt. Illegale Einnahmen werden bei Bekanntwerden beschlagnahmt, dass soll Geldwäscher abschrecken.

Nur unser VR-Bank-Vorstände schreckt nichts mehr ab und Prüfer wie Johannes herzog und Raimund Grothoff anscheinend auch nichts. Dass das Urteil indirekt auch gegen Reinhold Wolf, aber gegen alle seine Unterstützer bei der Bank auch ging, dass muss man ins Bewusstsein bringen. Es muss verfolgt werden, dass es auch faktisch vollzogen wird und mit vielen anderen Dingen zu einem gerechten Strafmaß kommt.

   

Nr. 2110

Vertreter

14. Juli 2007, 09:55 Uhr

Betreff: Haut den Herzog naus

Der Herzog mit seiner Arroganz ist ja noch viel schlimmer als der Heger. Wenn uns einer dauernd vormacht, dass es besser wird und es geht den Berg nur steil runter, dann sind wir doch hinten und vorn angelogen worden. Die Prüfer und Verband haben Dreck am Stecken. Was soll der Quatsch mit Verbesserung des Risikomanagements. Johannes Herzog hat die jahrelangen Überziehungen von Manfred Heger gesehen, die dann bei Flex bei 1,5 Mio. Mark gelandet sind und bei der Sache Gold hat man sogar in einem Jahr in der fast gleichen Summe ungesicherte Kredite in den Wind geschossen. Haben wir Prüfer die uns so wenig unterstützen und dann sogar noch selber Chef bei uns machen wollen.

Was sind das für Leute, die genau in dem Stiel weitermachen und dann nachdem sie ein viertel Jahr Vorstand sind bei uns 430.000 € herschenken. Ist die Arroganz so grenzenlos, Charakter ist es jedenfalls nicht. Alles haben Sie gewusst bei Flex mit der getürkten Kundenbilanz, wo man die Flexscheiben an A... als Warenwert rein geschrieben hat, wo die Sachen schon auf der Müllhalde waren und über die versäumte Insolvenzverhandlung in Slowenien. Genauso hat Reinhold Wolf Johannes Herzog bei Gold, Gold, Gold von den Zahlungen erzählt, und dass man aus Afrika 100 Kilo Gold herein holen will. In der Bank wissen einige davon, wie Reinhold im Juli 2004 gejammert hat, meine Existenz, ich muss dafür haften. Da hat aber Bruder Johannes erkannt, dass er die Situation ganz anders für sich nutzen kann, dass nicht nur ein Kunde den Reinhold kaufen kann, sondern auch ein Prüfer.

Schmeißt ihn endlich raus, den Ex-Prüfer, wir wollen hier nicht mehr der Spielball der unsauberen Machenschaften sein, wenn man es nur damit verstehen kann, wie Wolf es mit seinem Fußballkumpel gehalten hat, dass man solche Geschäfte zum Nachteil der Bank nur verstehen kann, wenn man tatsächlich einen Vorteil für den Vorstand selber vermuten muss. Entfernt den Prüfer vorne dran, dass man aufklären kann und uns nicht mehr als Gehilfen bezeichnet. Die haben soviel Mist gemacht bei uns und selber dabei sich so beschmutzt, dass man von denen keinem mehr trauen kann. Es war wahrscheinlich wirklich so arg, dass man sogar nicht davor zurückgeschreckt hat die Bankbilanzen schöner zu schreiben als sie wirklich waren und auch noch die Steuerzahler und unsere Kommunen über die entgangene Gewerbesteuer da auch mitzahlen zu lassen und zu belasten. Der Schlussstrich muss wirklich zum Ende mit Schrecken gemacht werden.

   

Nr. 2109

Sehr naher Beobachter

14. Juli 2007, 09:10 Uhr

Betreff: Im tiefsten Sumpf

Wie hat sich ein Kreditmann, ein verantwortlicher Banker zu verhalten wenn das Kreditverhältnis schwierig wird, sogar äußerst schwierig? Irgendwann muss gesagte Reisleine gezogen oder der Schlussstrich tatsächlich gemacht werden. Bei der VR-Bank in Marktredwitz wurde daraus nicht das Ende mit Schrecken, sondern eine Schrecken ohne Ende.

Wenn ein Banker und auch Vorstand wie Manfred Heger und Reinhold Wolf keine funktionierende Marktfolge hat, wie es durch die Entlassung von Karl Krämer deutlich gemacht wurde, dann müssen doch die nächsten externen Überwachungsfunktionen greifen. Was war hier mit dem Genossenschaftsverband? Dieser ungesicherte Kredit war doch vom ersten Tag an schon aus Ratinggründen in Risikoklasse 3, wenn man alleine die persönliche Zuverlässigkeit des Angeklagten heranzieht, wo im Gericht zu erfahren, war, das er kein unbeschriebenes Blatt war. Die Mitschuld des Vorstandes Reinhold Wolf war in der Verhandlung greifbar. Reinhold Wolf und seine Kollegen Vorstände haben mit der Ausreichung einen Wertberichtigungskredit mehr als nur in Kauf genommen. Wenn hier die Ampel in den Unterlagen der Bank nicht feuerrot war, oder gar schon wegen Überbeanspruchung durchbrannte, dann waren die Unterlagen der Bank fast schon vorsichtig ausgedrückt, gefälscht. Wo war die Prüfung bei 1,6 Mio. DM Blankokredit zu 90 %, wenn Reinhold Wolf gemäß § 18 KWG am Richtertisch stehend, seinen mitgebrachten Ordner aufgeschlagen, sagte, die der Bank vorgelegten Unterlagen des Kreditnehmers und Angeklagten konnten zu seiner Beurteilung sowieso nicht herangezogen werden, wegen mangelnder Relevanz. Haben das Herr Herzog und seine Kollegen als Prüfer nicht so gesehen, haben Sie ein Spiel zur stillen Übernahme der Positionen oder der Bank zu Lasten der Kunden und Mitglieder betrieben?

Die Einträge Nr. 2322 und 2323, treffen die den Nagel auf den Kopf? Wird hier der schlimmste Kuhhandel angedeutet, den man sich vorstellen kann? R.W. kann man doch mit dem verschlagenen Wolf übersetzen. Aber warum wohnt er immer noch in der Bankwohnung? Hat er sich in den Händen von K.N. befunden, wenn er die Bremse in diesem Kreditfall einfach nicht gefunden und gezogen hat? Warum hat er am Freitagnachmittag die Kassiererin noch in die Bank beordert? Warum war die Dame nicht als Zeuge da, sondern der einzig glaubwürdige Vorstand? Kommen wir in den Bereich von Korruption und Bestechlichkeit? Ist die Andeutung EW in Selb der Hinweise auf den Lohn für Reinhold, vielleicht sogar nur auf den Mindestlohn, wenn man über die Eigentumswohnung einen auch noch steuerfreien Gewinnausgleich hätte erzielen können?

Der Einfallsreichtum der Vorstände war unbegrenzt, wie man der Bank schaden konnte. Genauso wie es scheint, dass es für die Unterstützung durch das Kürzel J.H. gelten kann und R.G. Der Sumpf scheint unermesslich. Diesen Vorstand RW und an seiner Seite K.K. weiter zu beschäftigen, weiter zu bezahlen, sie nicht zu belangen, ihnen auf Kosten der Bank Altersversorgung zu gewähren ist ein Skandal ohne gleichen. Sie zur Einführung des vorher untätigen Prüfers zum Vorstand heranzuziehen ist der Gipfel von allem. Wenn man Reinhold Wolf nur anraten kann selbst ein Geständnis zu seiner EW abzugeben, so kann man dem Aufsichtsrat nur mitgeben, dass es hierzu Zeugen gibt, die dem Aufsichtsrat ansagen, dass man der Bank von sich aus noch die letzte Gelegenheit geben will die Dinge zu bereinigen. Und als etwas Sachkundiger kann man diesen Herren auch mitgeben, dass Marktredwitz nicht Hamm als den schlimmsten Vorgang in der genossenschaftlichen Bankengeschichte ablösen sollte.

Wenn die Dinge nicht bereinigt werden, dann wird nicht nur Reinhold Wolf oder Manfred Heger im Fokus von Mitwisserschaft usw. stehen. Von diesen Dingen, die Reinhold Wolf am Mittwochvormittag zwischen halb zehn und halb zwölf von sich gab, da hat der Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung gewusst, das steht außer Zweifel und nur Druck von außen hat Reinhold Wolf überhaupt zur Anzeige gezwungen. Diese Anzeige war nach dem Geldwäschegesetz in den vielen Einzelfällen die vorangegangen sind, um Jahre, um Monate, und spätestens mit dem 25. Juni 2004, der letzten Auszahlung von Bestechungsgeld, um Wochen zu spät und sollte nur den Bankvorstand Wolf selber, seine Kollegen und die Bank frei stellen.

Wenn es tiefer gehen wird, dann wird man endlich die Prüferunterlagen heranziehen, wie es dort steht um den Fall K.N. oder wie es inzwischen heißt, bei Gold, Gold, Gold und um den Fall Flex und um die Fälle XY und YZ und um all die ungenannten Fälle, wie es von den Prüfern in den Einzelprotokollen geschrieben wurde. Man wird erfahren, wie es Herr Herzog und Herr Grothoff umschrieben haben, in all den Fällen, und ob man es sich erlaubt hat die Öffentlichkeit und die Mitglieder zu belügen.

   

Nr. 2108

Interessierter aus Selb

14. Juli 2007, 09:07 Uhr

Betreff: Was steht für RW und EW

Zum Beitrag 2322

Was ist den mit RW gemeint, ist das Reinhold Wolf der Vorstandsvorsitzende der Bank und wird mit EW in Selb die Eigentumswohnung gemeint sein? Was hat das alles mit der Angelegenheit Gold, Gold, Gold zu tun? Geht es hier um Bestechung oder was ist das?

   

Nr. 2107

Der Wahrheitsliebende !

14. Juli 2007, 08:41 Uhr

Betreff: Das ist noch nicht vorbei !!!!

Hallo, werte Mitstreiter!
Alles, aber ALLES habe ich bisher verfolgt. Das Ding ist noch nicht gegessen!! Viele Dinge - auch in diesem "Gerichtsverfahren" - stinken bis zum Himmel. Wie könnte einer wie dieser K.N. das so lässig hinnehmen? Weis der was, oder Vieles, was wir nicht wissen? Mir kommt Einiges mehr als spanisch vor - ich war bei der Verhandlung dabei. Einer der sich gegen "hinter Gittern" verteidigt gibt in einer Verhandlung nicht sooo schnell auf und stoppt das kämpfen. Mmmmmmhhhh, RA Schödel ist doch von Wietasch u. Partner - RA Schödel war Verteidiger des sich auf EINMAL (nach über 3 Jahren), um mehr als 180 ° drehenden M.T, dem Mitangeklagten - wer ist der "Chef" von Wietasch und Partner und WO SITZT DER DOCH GLEICH NOCH? VR Bank Sympathisant M.T hat in Deutschalnd eine E.V. abgegeben, beantragt einen - vom Staat - zu bezahlenden Pflichtverteidiger (will aber auf einmal noch zusätzlich seinen eigenen RA mitbringen - mit welchem Geld?? - ist aber letztendlich vom Wun-Gericht abgelehnt worden!!!). Baut in der Schweiz ein NEUES Leben auf ?!?! Verschifft nun, nach eigenen Angaben, RIESEN Container voller Waren von der Schweiz nach Afrika UND zahlt zusätzlich (ganz nebenbei) monatlich 600 Euro Schulden in Deutschland ab!!! HAAALLLOOOO, bin NUR ich im falschen Film, oder was? Da wird gelogen-das STINKT!!! Tatsächlich fragt sich leider (bisher) nur WO und von WEM. Für mich ist das Alles noch Viel zu dunkel....EINER der wirklich Unrecht und Verloren hat geht mit Sicherheit NICHT in die Berufung wie dieser "Psycho" K.N. Da passt was nicht, meine Herren! Ich denke man hat sein URTEIL zu schnell und zu FRÜH gefällt, auch Du liebe Frankenpost.....weil noch ist keiner und Niemand hinter Gittern !!!!!! Man macht es sich wiedermal zu leicht und lässt sich, teils unbewusst-teils getrieben, in die Irre führen und blenden. Ich bin in Hof, oder Bamberg echt dabei.........

   

Nr. 2106

Selber

14. Juli 2007, 06:52 Uhr

Betreff: Reinhold W.

Wann wird der böse Wolf endlich auch weggesperrt? Oder soll er erst noch den Fußballverein FK 06 Südring Selb platt machen. Zu 98 Prozent hat er das ja auch schon geschafft. Eine einzige Posse...

   

Nr. 2105

Fast schon zu nah dran.........

13. Juli 2007, 23:44 Uhr

Betreff: Und Reinhold ???

Unser bester, R.W., das kleine Unschuldslamm. Bedauerlich wie Ihm der Goldkunde an die (Geld) Wäsche wollte. Aber wieso machte R.W. dies Alles? War es weil er verlangte das vom Gewinn aus Afrika seine EW in Selb profitabel vom Goldesel gekauft werden sollte? Oder versprach er sich Rückführungen und Ausgleich in Die Bank hinein, welche Lücken der Vergangenheit sonst NIE hätten geschlossen werden können? War das sein letzter Strohhalm um sein Jahrelanges Versagen in verschiedenen Fällen zu verbergen? Und was hat er sich das Kosten lassen? Bei einer Haftung von über einer Millionen, oder mehr, ist doch ein "netter" Obulus (in Richting Schweiz "Kronzeugen M.T") zur Geschäftsgründung absolut ertrag- und bezahlbar? Zumindest von der zu kalkulierenden Rendite !
Viel Spass noch im Colosseum Reinholdus Maximus........

   

Nr. 2104

Sprachlos

13. Juli 2007, 20:59 Uhr

Betreff: Selber bestochen und geschmiert und alle Vorteile mitgenommen

Wenn Reinhold Wolf die Schmiergelder mitgegeben hat und die Bestechungsgelder, dann ist er doch auch selber der gewesen, der bestochen und geschmiert hat. Seine Aussage am Mittwoch war doch eine Beleidigung für die Bürger unseres Landes, wenn er sich damit die Deckung der Kreditlücke erhofft hat, die er verschuldet hat. Reinhold Wolf war doch nicht nur Schmiere gestanden, er hat doch die Mittel zur Bestechung erst geliefert.

Wie oft wurde denn bei der VR-Bank geschmiert, bestochen um vielleicht 50 Millionen an Verlusten wieder kleiner zu machen. Ist Bestechung in Afrika ein probates und erlaubtes Mittel, oder in Slowenien oder in Polen und der Tschechei, wenn man Mittelsmänner braucht um Prüfstände im Wert von mehreren Hunderttausend Mark an den Mann zu bekommen. Warum wurde dann da nichts der Bank zurückgegeben? Haben sich Karl, Manfred und Reinhold eine Datscha in Polen eingerichtet? War Johannes Herzog oder andere Prüfer schon Gäste? So kann man es doch langsam vermuten.

Und nun hat man Reinhold Wolf auch noch das Bankauto überlassen. Haben wir soviel Geld, dass man jedem neuen Vorstand für Zigtausende einen neuen Wagen kauft? Und warum sitzt Reinhold Wolf immer noch in der Bankwohnung in Selb? Wie hat er das Auto bekommen und zu welchem Preis mietet er die Wohnung? Es ist nicht mehr zu fassen. Hoffentlich fasst bald jemand anderer die Herren.

   

Nr. 2103

Mitglied

13. Juli 2007, 19:34 Uhr

Betreff: Schreckensszenario Volks- un Raiffeisenbank Marktredwitz

Einerseits bin ich bis zu meinem Ausscheiden nach der Kündigung noch Mitglied dieses Horrorvereins VR-Bank Marktredwitz und andererseits bin ich auch eine Art Naturbursche.
Das Fichtelgebirge ist reich an Bodenschätzen, auch an Gold.
Die Beiträge 2316 und 2317 haben mich auf folgende Idee gebracht: Der Hegerclan, die ExVorstände Wolf und Krämer, der Vorstandsabschusskanditat Herzog und die gesamten Aufsichtsräte, die versagten mit samt den Schurken vom Genossenschaftsverband Bayern, bekommen eine Kette mit einer schweren Kugel an den Fuß geschmiedet und müssen nach den dem Slogan "Gold, Gold, Gold im Fichtelgebirge nach diesem Edelmetall bei Wasser, Brot und Peitschenhieben suchen, um den angerichteten Schaden gegenüber der Bank und den Mitgliedern als Eigentümern wieder gut zu machen, zunächst mal 15 Jahre bei Wasser und Brot.
Das ist doch großzügig, oder? Im Irak, Syrien, Lybanon, Iran oder Afganistan wären
sie schon längst aufgehenkt oder enthauptet worden.

   

Nr. 2102

Thomas

13. Juli 2007, 15:35 Uhr

Betreff: Nachricht - Frankenpost

Also liebe Leut,
da glaubt man ja wirklich nicht, dass da eine Prüfung in der Bank war.
Oder die stecken die Herren Prüfer da auch mit drin. Denn das die Fachprüfer das übersehen haben ist nicht zu glauben.
Es heißt doch in einem alten Spruch, nichts besseres kommt nach.
Wie steht es da mit Herrn Herzog?
Was sagt der zu diesem Skandal?



Thomas

   

Nr. 2101

Ein Mitglied

13. Juli 2007, 15:13 Uhr

Betreff: Wie sicher ist mein Geld

Das ist doch eine berechtigte Frage. Wenn der Reinhard Wolf so mit dem Geld fremder Leute umgeht, dann ist es kein Wunder, dass die Kunden in Scharen ihr Geld wo anders hintragen. es sind nicht die höheren Zinsen, welche die anderen Banken zahlen, sondern weil das sauer ersparte Geld für solche hanebüchen Geschichten rausgeschmissen wird. Es ist einfach unglaublich, wenn man die Beiträge und die Frankenpost liest, was sich in unserer Bank abgespielt hat. Bargeldauszahlungen für Flüge an den Strand von Afrika (Ich leiste mir ab und zu ein Schnitzel im Strand von MAK), Goldstaub statt Überweisungen, Zollbeamte,welche die Hand aufhalten, Diebstahl am Strand,als gäbe es keinen Hotelsafe in dem man Bargeld hinterlegen kann usw. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kleiner Provinzbänker glaubt, er kann in der grossen, weiten Welt ein grosses Rad mitdrehen. Der liebe Freund Johannes Herzog schaut als Prüfer den ganzen Geschichten wohlwollend zu, damit er auf den Vorstandssessel kommt. Ebenso wusste auch der Aufsichtsrat Bescheid über diese Schmiergeldzahlungen und Korruptionsgelder. Da sitzen Rechtsanwälte und Steuerberater drin, die müssten doch als erste wissen, dass so etwas ungesetzlich ist. Wo bleibt da das Verwantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitlgiedern und Kunden, wenn man sowas duldet und toleriert.
Wie sollen, die Bürger in eine Stiftung einzahlen, wo solche Leute wie Wolf oder Herzog wieder mitmischen. Ich für meinen Teil werde mich hüten auch nur einen Cent dort einzuzahlen.

   

Nr. 2100

das Licht

13. Juli 2007, 15:05 Uhr

Betreff: Frankenpostartikel

Ein Bänker von der VR-Bank Marktredwitz verteilt Schmiergelder um vielleicht selber an das Gold heranzukommen und den Typen lassen Sie laufen oder was ? Von wem wird er geschützt?
Wie viel Leute wussten von DIESEN Schmiergeldern ?
Die Prüfer ? Haben die nicht gefragt ?
Jeder andere wird zur Rechenschaft gezogen --- Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzamt stehen da vor der Tür!
Da haben Bankräuber bald keine Arbeit mehr, denn gegen so eine interne Konkurrenz
gibt es keine Chance.

So jetzt ruf ich bei meiner Sparkasse an , ich brauch 100.000€ da mein Opa Atlantis mit seinen Schätzen entdeckt hat .
Da benötigt man schweres Gerät zur Bergung .

   

Nr. 2099

Nordlicht

13. Juli 2007, 12:44 Uhr

Betreff: Prozeßbericht Frankenpost

Mit Interesse kann man heute den Bericht in der Frankenpost lesen.

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/dritteseite/art2446,681386.html

Auch hier wird wieder deutlich, daß die elementare Regel - das "Vier-Augen-Prinzip" verletzt wurde und damit die grundlegenste Organisationsregel für eine Bank, wenn stets davon gesprochen wird, daß "ein" Banker geprellt wurde. Deswegen auch nur ein Zeuge von Seiten der Bank!

Leider ist es ja so, daß nicht der Banker persönlich geprellt wurde, sondern die Eigentümer, d.h. daß die vielen Mitglieder der VR-Bank (noch) die Zeche und auch immer noch die Pension des unfähigen Ex-Vorstands Monat für Monat zahlen.

Kommt der Artikel auch in das Pressearchiv der VR-Bank?

   

Nr. 2098

Schockierter

13. Juli 2007, 12:33 Uhr

Betreff: Wann wird Reinhold Wolf und Kumpane verhaftet?

Die VR-Bank hätte nie betrogen werden können. Das ist unumstößlicher Fakt. Die VR-Bank ist betrogen worden, weil sie solche Vorstände hatten. Was haben diese Vorstände in den Lagebericht rein geschrieben, seit der Fusion mit Arzberg, welche Überwachungssysteme sie eingerichtet haben für die schwierigen Kredite und dass alles dem Vorstand unterstellt ist. Die Vorstände waren und sind das Übel. Ohne Reinhold Wolf, irgend einen anderen der Tausende davon im Land, hätte der Betrug der VR-Bank nicht stattfinden können.

Am 29.06.2006 hat Reinhold Wolf erklärt, dass man am 31. Dezember 2004 49 Mio. € an Risikokrediten hat, dass man davon am 31. Dezember 2005 27,4 Mio. € in den Wertberichtigungen hat, wobei man die weiteren 23 Millionen, die man aus den Bilanzen der letzten Jahres zusätzlich heraus rechnen kann, als Komplettabschreibung bei beiden Summen dazurechnen muss. Was hat er für Blödsinn geredet, dass die Maßnahmen endlich greifen, die zur Risikoeindämmung beitragen sollen. Die entscheidende Maßnahme hat man nie getroffen, die Vorstände die mit unbegrenzten EDV-Kompetenzen ausgestattet waren und sich auch noch erlaubten Bestechungsgelder nach den Geschäftszeiten aus dem Tresor zu holen, nicht schon vor zehn Jahren ausgemerzt zu haben. Dies kann man nur damit erklären, dass die Schläue von Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer ihre Bankleiterfähigkeit um Weiten abgehängt haben. Sie haben die Prüfer eingewickelt und haben sich bis in die höchsten Verbandsgremien Freundschaften geschaffen und man muss bei diesem Theater sagen, wer weiß, wie diese Freundschaften zu gegenseitigem Schutz und Nutzen beigetragen haben?

Es ist Schluss, dass man auf unserer Region herum trampelt. Prüfer Grothoff hat am 29.06.2005 die Risikolage der Bank auch so erklärt, dass die Bank von vielen Insolvenzen betroffen war. Die Insolvenzen waren offensichtlich sogar von unserer Bank verursacht. Wenn man 800.000 € ausgibt und nicht mal weiß für was, wenn die Gelder nach Taiwan fließen und die Lieferung nach Afrika stattfinden soll, so hat mir ein Zuhörer erzählt, dann kann man das doch nicht mit einem mittellosen Geschäftsmann machen und dann hat Reinhold Wolf auch noch die Zahlungen an den heute platt gemachten Fußballverein des Karl N. über die Konten zugelassen.

Es muss endlich deutlich gemacht werden, dass dieser Schaden kein Kavaliersdelikt ist. In 80 bis 90 % der Fälle könnte die Situation bei der Bank der Auslöser der Kundenpleiten gewesen sein und das, dass wir solche unsauberen Leute an der Spitze hatten. Jeder Kreditverlust ist in erster Linie ein Drama auf der Kundenseite. Die Pflicht dies zu verhindern mit ehrlichen und kompetenten Leuten hat nicht den Aufsichtsrat und nicht die Prüfung interessiert. Jeder der sich vor diese Vorstände stellt, gesellt sich zu ihren Kreisen. Und ein Prüfer hat seinen Vorteil noch auf dem Vorstandssessel gesehen. Es ist nur noch zum K...

   

Nr. 2097

Genossenschaftsbanker

13. Juli 2007, 11:45 Uhr

Betreff: Unglaublich, dass der Vorstand ungeschoren davon kommt

Das ist der Opa Reinhold Wolf, langjähriger Vorstand der VR-Bank Marktredwitz, auf den sich sein Enkel Felix freuen darf: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2007/verabschiedungwolf_feier.jpg aber wie lange noch und hier wird vom Verbandsvorstand Geschrey von seiner tiefen Verwurzelung im Genossenschaftswesen gesprochen: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/verabschiedungwolf.jpg über die sich nicht mehr allzu viele freuen dürften.

Ich weiß nicht wie viele Arbeitsanweisungen ich schon zum Geldwäschegesetz unterschreiben musste. Da stehen auch alle Behörden drin, die man informieren muss, wenn man glaubt eine Verdachtsanzeige machen zu müssen. Ich werde dem Generalstaatsanwalt in München den Artikel der Frankenpost zuschicken und damit eine Anzeige erstatten, da ich nicht glaube, dass das ausgezahlte Schmiergeld, Bestechungsgeld und die Reisen von der Bank gemeldet wurden und die Revision das anscheinend auch nicht gefordert hat, obwohl der Abschreibungskredit mit Sicherheit geprüft wurde. Ich werde meinen Verdacht äußern, dass ein gewisser Herr Herzog vielleicht eine eigene Sichtweise entwickelt hat, wie man denn auf den Posten des Vorstandes kommen könnte, wenn man mit dem einer Meinung ist, dass Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen nicht nach dem Geldwäschegesetz anzuzeigen ist und ob es keine Veruntreuung durch den Vorstand ist, wenn man ohne greifbare Werte zu schaffen einem Kreditnehmer in einem Jahr 800.000 € ohne Sicherheiten ausreicht und er dabei unerfindliche Zahlungen in sechsstelliger Höhe in ferne Länder auch noch freigibt.

Gleichzeitig werde ich auf die letzten Einträge hier im Gästebuch verweisen und auch darauf, dass er dies aufmerksam lesen sollte. Wenn ich bedenke was man mit dem Vorstand gemacht hat, wo man das Urteil hier schon gezeigt hat, der viel kleiner Überziehungen zugelassen hat, so müsste es doch für Reinhold und seine Freunde schon lange ausreichen, die von der Straße weg zu nehmen. Ob Freund Johannes dabei immer noch strahlt, oder ob er mit auf die Anklagebank gehört, wer weiß?

Wie hieß hier eine Überschrift, Kreditbetrug mit Vorstandsbeihilfe? Sollte man ergänzen mit Vorteilserlangung durch den Prüfer Johannes Herzog?

   

Nr. 2096

Leser

13. Juli 2007, 11:09 Uhr

Betreff: Wer geht für die Goldmärchen noch hinter Gitter?

Die dritte Seite der Frankenpost ist nich immer mit einem einzigen Thema so voll wie heute am 13. Juli. 'Goldmärchen endet hinter Gittern', heißt die Schlagzeile. Hat man dem Mitangeklagten tatsächlich abgekauft, dass er von wildfremden Leuten am Strand von Guinea Goldsäcke angeboten bekommen hat und dafür die 60.000 € aus der Hand gegeben hat? Keiner Oma wäre wohl eine dümmere Geschichte eingefallen. Wer geht zum Baden mit sechzigtausend Euro? Oh welch tolle Zufälle, die uns normal Sterblichen nie passieren. Ob afrikanische Soldaten so krank sind, dass man für 2 Mille Gold dafür hergeben muss, oder was sonst noch alles erzählt wurde, wenn ein Banker solche Geschichten abnimmt und damit auch noch ohne Sicherheiten 800.000 € an anvertrautem Vermögen in den Sand setzt, dann kann er einfach nciht ganz dicht sein, oder er ist berechnend. Leichtgläubig und leichtfertig, das kann und darf niemand sein, der mit fremder Leute Geld umgeht.

Welcher Vorteil war hier für Herrn Wolf drin? Bei diesem Geschäft war ausschließlich die Bank der Bürge für unsaubere Machenschaften des Kunden K. und des Vorstandes W. Wann geht Reinhold für seine eigenen Märchen endlich hinter schwedische Gardinen? Hier gehört Reinhold Wolf und seine ganze ihn deckende Mannschaft angezeigt. Umso öfters liebe Leser und Mitglieder der VR-Bank in Marktredwitz umso besser und vor allem laut und deutlich.

Hier der Artikel ...

   

Nr. 2095

Empörter

13. Juli 2007, 07:50 Uhr

Betreff: Kreditbetrug nur mit Vorstandsbeihilfe

Wie wurde hier geschrieben 130.000 € Überweisung nach Taiwan ohne dass man sich über den Verwendungszweck vor Gericht dazu einigen konnte? Das heißt doch ohne Nachweis dazu. Und über 100.000 € Barverfügungen, wo wahrscheinlich alle Vorstände der VR-Bank dazu Bescheid wussten, dass es Schmier- und Bestechungsgelder waren und riesigen Beträge für Lustreisen? Wenn in einem einzigen Jahr davor schon 800.000 € aufgelaufen sind, ohne jede Absicherung und ohne irgendwas sinnvolles damit zu produzieren, da kann man doch nur sagen, dass war wirklich Kreditbetrug. Aber dieser Betrug wurde vom Vorstand begangen, der hat den Kunden richtig dazu eingeladen.

Wenn man jetzt noch Flex daneben stellt, wo man Manfred Heger zur gleichen Zeit mit dem Aufhebungsvertrag unter Verzicht auf alle Ansprüche verabschiedet hat, so sind doch da auch Millionen Beträge ins Ausland geflossen und auf unseren deutschen Bilanzen hat eine Aufsichtsrat noch Scheiben mit hohem Verkaufswert eingesetzt, die man von der großen deutschen Handelskette in Massen als Schrottware zurückbekommen hat, oder schon gar nicht angenommen wurde. Und dann durfte Manfred Heger die Insolvenz in Slowenien aus Termingründen verbocken.

Werter Herr Schelter, setzen Sie sich tatsächlich auf den Stuhl von Herrn Pausch und Herr Loos? Hier riecht es förmlich nach Bedienung, nach Kreditbetrug mit Vorstandsbeihilfe. In den Vorläufen, wo man zum Schluss nur noch über Gold, Gold, Gold, gesprochen hat, da kann es doch nicht möglich sein, dass man im Jahr noch der Euroumstellung für 1,6 Mio. € als Bank nur Geld hergibt für Abfallware? Hat sich Herr Wolf mit bedient, denn anders kann man sich doch so einen Betrag in einem Jahr als normal denkender Mensch gar nicht erklären? Hat er bei Manfred Heger abgeschaut, der bei Flex in zwei Jahren 746.000 € oder knapp 1,5 Mio. DM Überziehungen auflaufen hat lassen? Barverfügungen, nicht nachgewiesene Überweisungen ins Ausland, getürkte Warenbestände? Was sind das für Zustände? Wo waren die Prüfer dabei? Wo war Herr Herzog und Herr Grothoff? Haben die bei Ihrem Kollegen abgeschaut, wo mir ein geschasster Bankmitarbeiter sagte, dass man ein paar Jahre vorher einen nicht ganz kleinen fünfstelligen Betrag ausgebucht hat, der das bei der RV-Bank bei Spekulationen verbockt hat? Von wie vielen solcher Fälle wissen wir bei über 50 Mio. € an Kreditabschreibungen draußen noch gar nichts?

Diese Bank mit ihrer eigenen dokumentierten unsauberen (falschen ?) Bilanzen um diese Jahre herum muss ganz anders durchstöbert werden. Hier stinkt es in allen Fugen. Der Prüfer sitzt am Ruder, der dies alles gesehen hat und der Wolf und Krämer brauchte um seine Wartezeit zu überbrücken und 30 geeignete aber eben fremde Bewerber abzublocken. Genauso ist es mit den vielen Vertretern, die dies abgesegnet haben. Findet sich ein Richter mal, der im Sinne von Treu und Glauben auch die in die Verantwortung nimmt, weil sie die Rechte der 17.000 Mitglieder hinten angestellt haben oder die moralische Verpflichtung den geschädigten Kunden zu helfen.

Wenn es nicht ganz schnell passiert, dass hier aufgeräumt wird, dann wird es genauso weiter gehen wie jetzt, Siechtum in der Geschäftsentwicklung, von Zusammenbruch der Erträge kann man schon nicht mehr sprechen, es kann nicht mehr schlimmer kommen, und immer wieder unappetitlichste Enthüllungen mit unglaublichen Fehlern des dümmsten Vorstände, die es im Land gegeben hat. Es wird solange gehen, bis die VR-Bank fast von selber verschwindet. Ist es die neue Strategie des Verbandes und seiner Marionetten in Marktredwitz?

   

Nr. 2094

Genossenschaftler

12. Juli 2007, 15:42 Uhr

Betreff: In was für eine Kategorie gehören die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz?

Wer muss sich nun mit unseren Vorständen bei der VR-Bank befassen? Der Prozess vor der Strafkammer des Amtsgerichtes in Wunsiedel tut die nächsten Abgründe auf. War hat Herr Wolf nicht einfach gesagt, man hat dem Kunden Gelder zur Verfügung gestellt, dass er bestimmte Modalitäten abwickeln kann. Aber offensichtlich wurde lang und breit vor Richter und Staatsanwalt und weiteren Juristen darüber gesprochen, dass es hier um Schmiergelder, Bestechungsgelder und Reisespesen in fünfstelliger Höhe, also mit mindestens 10.000 € im Einzelfall gegangen ist. Wird niemand in unserer Gesellschaft hellhörig, wenn vor Gericht eine Aussage gemacht wird, wohlgemerkt als Belastungszeuge, dass man als Bankvorstand kein vereinbarten Limit kennt, nachdem man einen Kunden schon Kredite in astronomischer Höhe und ohne Absicherung gewährt hat und dem Kunden Bargeld darüber hinaus noch auszahlt, um wie es scheint in einem fernen Land Straftaten zu ermöglichen. Auch in Guinea wird Schmiergeld und Bestechungsgeld strafbar sein. Wenn wir annehmen, das wäre nicht so, dann würden wir uns die allerschlimmste Rassendiskriminierung begeben. Ist es also irgend ein Unterschied ob der Banker Wolf dem Kunden in der Schweiz dies ermöglicht hat, in einem andern Nachbarland, oder in Afrika. Wenn wir dafür kein Bewusstsein haben, dann ist es um unser eigenen Rechtsbewusstsein geschehen.

Denn dieses Rechtsbewusstsein scheint bei den Vorständen und allen, die diese Machenschaften unterstützen und noch viel viel schlimmer, auch noch decken und vertuschen im Zusammenhang mit einer Volks- und Raiffeisenbank abhanden gekommen zu sein. Diese Erkenntnis ist für eine Organisation, die sich als gemeinschaftlich und sozial bezeichnet eine tödliche. Was muss man hier nicht alles anführen, was am Rande der Legalität steht oder mit bestehenden Gesetzen in Konflikt gerät:

- Ist es Diebstahl, wenn man dem Kunden die sicherungsübereigneten Güter abnimmt, ihm aber nicht im Geringsten versucht den Gegenwert über einen geordneten Verkauf oder über eine korrekte Verwertung zu sichern, oder gar der eigenen Bank damit den Verlust zu ersparen? Wie ist es zu bezeichnen, wenn die Bank auch noch keine Auskünfte über den Verbleib der eingezogenen Güter macht?
- Wie ist ein Umweltschaden zu bezeichnen, der von der Bank im Zusammenhang mit dem Abtransport von hochgiftigen Substanzen entstanden ist?
- Wie sind die breitgefächerten Abrechnungsmanipulationen im Darlehens- und Giro- und KK-Bereich zu sehen, wo man hoffte fast allen Kunden unbemerkt zusätzlich Zinsen belasten zu können oder unerlaubte Gebühren? Wo sind die Risikovorsorgen hierfür im Zeitpunkt der Entstehung über die ersten Anspruchstellungen der feststehenden berechtigten Kundenforderungen und der aus dem gerichtlichen Beweisfeststellungsbeschluss noch zusätzlich zu erwartenden?
- Sind die Lageberichtausweise in den Jahren 2001 bis 2003 und die Aussagen in den Vertreterversammlungen zur Risikolage und zu den Wertberichtigungen als Hinweise zu Bilanzmanipulationen mit nicht vorgenommen Risikovorsorgen bei der Bank zu sehen?
- Ist ein Interview mit einem örtlichen Zeitungsredakteur, dass man in einem einzigen Kreditfall ungesicherte Beträge von 800.000 € ausgegeben hat nicht genug Hinweise für Untreue?
- Ist es Beihilfe zu einer Straftat, wenn in diesem Fall wie oben geschildert vom den Bankvorständen selbst vorgegangen wurde?
- Ist es tatsächlich keine Untreue der Vorstände der Bank, keine Beihilfe von Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung, wenn die Bank laut den eigenen Unterlagen von 50 Mio. € an latenten Kreditrisiko und 27,4 Mio. € jetzt aufgelaufenen Einzelwertberichtigungen spricht, wenn im Gegensatz zur Sparkasse Tirschenreuth bei dort 30 Mio. € Wertberichtigungen das Geschäftsvolumen auch nicht mal die Hälfte beträgt?
- Ist es tatsächlich keine Untreue, wenn der ehemalige Prüfer den Deckmantel für all diese Dinge spielt und er selbst auf gesichertes Vermögen der Bank in Höhe von 430.000 € verzichtet?

Wer hat sich also um diese Herren jetzt zu kümmern, das Bundesaufsichtsamt, der Staatsanwalt, oder gilt, wo kein Kläger da kein Richter, werden die Behörden von sich aus tätig?
Wird der nicht mit Füßen getreten, wenn Vorstand Wolf vor Gericht ungestraft solche Aussagen tätigen kann?

   

Nr. 2093

Interessierter

12. Juli 2007, 14:34 Uhr

Betreff: Eintrag Nr. 2137 bitte wiederholen

Hallo Webmaster, bitte Eintrag Nr. 2137 mit den Versamlungsprotokollen und Ihren Anzeigen an die Behörden nochmal hier einfügen

Gitbt es schon ein Protokoll von der Versammlung vom 25. Juni 2007?

Vertreterversammlung 2001 . ......... hier klicken.......

Vertreterversammlung 2004 mit den unglaublichen Berichten über die Feststellungen der gesetzlichen Prüfung und dem Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit ......... hier klicken......

Anhang zum Eintrag Nr. 2074, Regressbehandlung Manfred Heger, sowie die Schreiben von Manfred Bleil an Bundesaufsichtsamt und Bundesfinanzministerium, Protokoll Vertreterversammlung 2005, ...hier klicken...

Vertreterversammlung 2006 mit den Reden von Reinhold Wolf zur desolaten Lage des Eigenkapitals, den Versprechungen von Johannes Herzog, aber in der letzten Anlage, die niederschmetternden zusammengefassten Prüfungsergebnis des Genossenschaftsverbandes, die aufzeigen, was all die Vorstände unter den Augen der Prüfer in den letzten Jahren aus der Bank gemacht haben. ......... hier klicken.......

   

Nr. 2092

Beobachter

12. Juli 2007, 11:52 Uhr

Betreff: Wenn schon Presseberichte auf Ihrer Internetseite, dann bitte komplett Herr Herzog

Aus der Internetseite der VR-Bank Marktredwitz wird es unter der Rubrik Pressestimmen langsam voll. Leider ist ein Artikel aber nicht zu finden. Es handelt sich um den in der Frankenpost vom 28.06.2007 unter dem Aufmacher, ‚Freispruch für Ex-Chefs der VR-Bank’, oder, ‚Verzichten Vertreter auf 800.000 € Schadenersatz?’. Könnte es sein, dass dieser Artikel Herrn Herzog äußerst unangenehm ist? Aber hier wird Chronistenpflicht erledigt: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,674401.html?fCMS=1f5fd32be91b4203b3f33f77dc226d27

   

Nr. 2091

Elefant

12. Juli 2007, 11:42 Uhr

Betreff: Erinnerung an aus Gründen des Takts

Aus Gründen des Takts hat Reinhold Wolf bei der Vertreterversammlung 2006 nichts gesagt, als die Spur des Geldes nicht nur nach Vaduz, sondern auch in seine Bank geführt hat. Diese Bank zieht die Skandale magisch an. Dazu ein mögicher Einstieg über folgenden Link zum Zugriff auf die vergessenen Taktschläge:
http://ftd.de/unternehmen/industrie/104206.html

   

Nr. 2090

Beobachter

12. Juli 2007, 11:20 Uhr

Betreff: Unfassbare Verstöße des Vorstandes der VR-Bank über die Zeugenaussage ausposaunt?

Viele Zuschauer waren es im Saal des Wunsiedeler Amtsgerichtes. In den Pausen und nach der Verhandlung waren zwischen den Zuhörern rege Diskussionen im Gange und über das Urteil wurde von Feispruch bis zur mehrjährigen Freiheitsstrafe spekuliert. Und die Aufmerksamkeit war auf den Zuschauerrängen zwischen lauthals Lachen und ungläubigem Staunen hin und her gerissen. So wurde über Goldhandel am Strand und Transport von 100 Kilo Goldstaub bis hin zur Kontoüberziehung bei der VR-Bank für Schmiergeld- und Bestechungszahlungen alles aufs Tablett gebracht, was das bayerische Amtsgericht um Längen hinter sich ließ.

So wurde ein Urteil eigentlich nur möglich, weil der Mitangeklagte auspackte. Dieser Mitrangeklagte, ein ehemaliger Ostfußballer mit Berufsangabe Berufskraftfahrer seit dem 18. Lebensjahr, aber eigentlich verkappter Trainer mit großen Ambitionen auf das internationale Terrain (über den Einstieg Afrika ?), lieferte mit seiner in letzter Minute umgeworfenen Aussage seinen Exverbündeten ans Messer. Wie es ihm aber heute möglich ist, mit einer deutschen eidesstattlichen Versicherung und ohne feste Anstellung in der Schweiz zu leben, da wurde besser gar nicht nachgefragt. Er gab an in Deutschland 45.000 € Schulden zu haben. Hier dazu der erste Hinweis an die Bankenaufsicht, 4 x 45.000 = 180.000, hat die VR-Bank diesem Mann seine Schulden erlassen, besser nur ausgebucht und damit vielleicht auch den Schaden von 800.000 € noch zu niedrig geschildert?

Für Insider ist es verwunderlich, warum hier kein Beobachter der Prüfung oder der Bankenaufsicht anwesend war, genauso wenig wie außer dem vom vor 3 ½ Monaten ausgeschiedenen Bankvorstand der VR-Bank Marktredwitz Reinhold Wolf kein weiterer Vertreter der Bank anwesend war. Welche Rechtsauffassung ist es an sich schon, dass ein ausgeschiedener Mitarbeiter (Reinhold Wolf) einer Bank mit den Kreditverträgen des Kunden, ordnerweise mit Kredit- und Bankprotokollen, Kontoausdrucken und Auszugskopien über den Kunden ausgestattet wird und alleine als Zeuge auftritt? Welches Rechtsempfinden besteht hier bei der Bank? Dokumente sind den Bankverantwortlichen anscheinend überhaupt nichts wert. Akribisch wurde auch verhindert über Kontostände, bestehende Überziehungen und Genehmigung durch die Bankvorstände zu sprechen und diese offen zu legen, sondern immer über zugesagte Einzel- und Gesamtverträge.

Hätten sich genossenschaftliche Revisoren, Wirtschaftsprüfer oder auch jemand von der Bankenaufsicht dazu gesetzt, sie hätten von roten Ohren nicht mehr heraus kommen dürfen. Im Zuschauerraum wurde sogar davon gesprochen dass hier der falsche Mann auf der Anklagebank sitzt. So erklärte der Ex-Vorstand der VR-Bank Marktredwitz Reinhold Wolf bei seiner Aussage, dass er den Angeklagten erst im Jahr 2002 kennen gelernt hatte. Warum aber im November 2003 bereits ein Kreditengagement von 890.000 € bestanden hatte, mit einer marginalen Sicherheit daneben, die man sich aus der öffentlichen Angabe des Schadens von Seiten der Bank errechnen konnte, das war gar nicht die Frage. Die 1 ½ Jahre (!) in denen der Bankvorstand diesen ungesicherten Betrag auflaufen ließ und zwar federführend Reinhold Wolf, aber mit Kenntnis und Zustimmung seiner beiden Kollegen Heger und Krämer, das wurde einfach verschwiegen, weil es eventuell sogar auch den Verteidigern zu heiß gewesen wäre über diese kurze Phase des Aufbaus der Schuldposition ohne dagegen stehende Werte zu sprechen. Man fragt sich wirklich warum?

Man fragt sich auch, warum hier nicht auf die Unterlagen der gesetzlichen Prüfung zurück gegriffen wurde. Ist es bei uns wirklich nicht auch im Sinne eines Beklagten wichtig alle erhellenden Unterlagen heranzuholen? Bestärkt das den Betrachter nicht darin, dass man keine Chance hat, wenn man in die Mühlen der verschiedenen Systeme gerät? Das musste man an diesem Mittwoch Vormittag fast als Eindruck wieder mitnehmen. Denn für anwesende Bankleute waren die Aussagen des Bankvorstandes für den Angeklagten eher ent- als belastend. Im Plädoyer des Staatsanwaltes und in der Urteilsbegründung durch den Richter wurde zum Schluss in einem unvermeidbaren Seitenhieb an Reinhold Wolf angesprochen, wie leicht es dem Beklagten gemacht wurde an die Gelder zu gelangen. Umso schlimmer seine Geschichten umso mehr hat man ihm ungesicherte Gelder ausgezahlt.

So sagte Reinhold Wolf aus über Überweisungen nach Taiwan in Höhe von 130.000 € noch im Frühjahr 2004, wo man sich im Gerichtssaal nicht mal über den Verwendungszweck einigen konnte und anscheinend auch keiner der Beteiligten einen echten Nachweis führen wollte, weder der Beklagte, noch der Exbankvorstand. Ebenso erzählte man ungeniert über Barauszahlungen für Schmiergeld zur Eröffnung des Goldgeschäftes in Guinea, unglaubliche mehrmalige Reiseaufwendung in fünfstelliger Höhe und über die Bestechungsgelder für den Zoll, welche in einer Hauruckaktion unter Zeugennennung von Frau Wolf über die Freisprechanlage an ominösen Freitag im Juni 2004 im Auto telefonisch abgemacht wurden. Dazu wurde anscheinend sogar der Tresor der Bank noch mal geöffnet, nach der normalen Schalterzeit und somit war angeblich die Verbuchung nicht mehr taggleich möglich.

Warum also werden die Unterlagen der gesetzlichen Prüfung nicht herangezogen? Zu diesen unglaublichen Verfügungen des Kunden kann man als Eingeweihter nur den Kopf schütteln und auf dieser Basis sollte ja auch dem Beklagten ein Betrug nachgewiesen werden. Dazu muss auch die gesetzliche Prüfung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben. Denn das Unfassbare neben den Barverfügungen zu Schmiergeldzahlungen etc., für die es bei dieser Bank anscheinend keine Anzeigen nach dem Geldwäschegesetz gegeben hat, waren die Schilderungen des Herrn Wolf an sich. Mann musste den Eindruck gewinnen, dass im Hintergrund sowohl das Aufsichtsorgan der Bank, der Aufsichtsrat und auch die gesetzliche Prüfung voll über die Details Bescheid wussten, denn sonst hätte Herr Wolf diese Geschichte nicht so frei von der Leber weg und ohne Angst einer Folge für ihn selber erzählt.

Neben der Umgehung von Geldwäschevorschriften (Schmiergeld, Bestechungsgeld für Guinea !?) war es eine Studie, wie ein Vorstand unbehelligt von der Bankenprüfung § 18 KWG missachtet, oder nicht befolgen muss (!). Herr Wolf begründete die zugelassenen Verfügungen des Kunden über einen vorliegenden Businessplan bei dem zum Schluss das Doppelte an Ertrag herauskommen sollte, was der Kunde und letztendlich die Bank eingesetzt hatte. Die Zuschauer bezeichneten als für den Bankvorstand so, Gier frisst Hirn. Mann kann ja aus 100 Kilo Gold gern auch eine Rendite auf das Geschäft umrechnen.

Herr Wolf sagte sinngemäß ‚ Die vorliegenden Unterlagen wie Bilanzen und BWA konnten als relevante Unterlagen nicht herangezogen werden’, waren also das beschriebene Papier nicht wert. Hierzu bitte ich den Beklagten auf diesem Weg das Verhandlungsprotokoll zur Verfügung zu stellen, um die Passagen der Aussage des Herrn Wolf noch mal kritisch zu überprüfen. Denn Bankleute wissen, ohne Unterlagen zum § 18 KWG gibt es sonst nirgends eine Überweisung in dieser Höhe nach Taiwan oder eine Barauszahlung für Bestechungsgelder. Wenn Herr Wolf aussagte, bei einem Kreditverhältnis in dieser Größenordnung, welches zu 90 % ungesichert ist, wird ohne relevante Unterlagen weiter haarsträubende Verfügungen zugelassen, liebe Bankleute in Deutschland, wer wäre dabei noch einen Tag länger an seinem Platz in einer Bank?

Versetzt man sich in die Lage des Beklagten könnte man nur raten in der Berufungsverhandlung auf dem Antragsweg endlich die Prüfungsunterlagen des Genossenschaftsverbandes heranzuziehen. Hier wäre zu untersuchen, ob die Bank die Bargeldverfügung als Geldwäschetatbestände gar nicht erkannt hat, oder erst deutlich verspätet, als die Bank daraus für sich keinen Rückfluss mehr erkennen konnte, also und welche Prüfungsvermerke intern und auch vom Genossenschaftsverband dazu bestehen. Daraus könnte man ablesen, ob die Bank aus eine eventuell ungesetzlichen Vorgang und Ablauf selbst Nutzen ziehen wollte und die oft zitierte Reisleine nur deswegen gezogen wurde, weil man erkennen musste wie dämlich man sich selber angestellt hatte.

Zweitens wäre darüber festzustellen, ob dieser Kredit wegen Verstoß gegen §18 KWG, dringend erforderliche Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, von der Prüfung vermerkt und aufgearbeitet wurde oder gelinde gesagt einfach übersehen wurde. Diese drei Stunden im Wunsiedeler Gerichtssaal waren Abseits der verschlossenen Bankräume eine Studie dafür, wie die Zusammenhänge bei dieser Bank waren, die letztendlich die Ursache für diese Zustände bei der VR-Bank in Marktredwitz sind. Die Ursachen also nicht die Kunden, sondern die Umstände bei der Bank waren. Vielleicht erhält man mit Zustimmung des Beklagten in einer Berufung auch Einsicht in die Prüfungsunterlagen um nachzuforschen wie oft die Namen Herzog und Grothoff hier vorkommen und welche Prüferkollegen beteiligt waren.

   

Nr. 2089

Dagobert

11. Juli 2007, 23:32 Uhr

Betreff: Bananenbank Marktredwitz

Wenn ich mir die letzten Einträge so ansehe, dann schüttelt es mich schon, was für ein Sumpf dort in Marktredwitz herrscht.
Schmiergelder für Afrika, Bakschisch für die Zöllner usw. und das alles von einem (honorigen? angesehenen?) Bankdirektor bestätigt und wahrscheinlich vom Bänker auch noch für voll in Ordnung befunden.

Wenn seitens de Justiz solches von einer Bank (einschl. deren Prüfungsverband) geduldet und in Ordnung befunden wird, dann sollten aber schnellstens sämtliche Verfahren gegen Siemens-Führungskräfte eingestellt werden.

Es ist an der Zeit die Bank zuzusperren und ein Exempel zu statuieren. Auch am Prüfungsverband, denn keiner soll mir erzählen, der zuständige Prüfungsverband habe davon nichts gewusst.
Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.

   

Nr. 2088

Auch ein Zuschauer im Gerichtssaal

11. Juli 2007, 23:07 Uhr

Betreff: Schmiergeld- und Bestechungsgeldzahlungen bei der VR-Bank Marktredwitz

Es hat sich rentiert, dass ich heute extra Uralub für diese Verhandlung genommen habe. Weil so eine Zeugenaussage wie sie Herr Reinhold Wolf heute vor Amtsgericht in Wunsiedel getätigt hat, hört man mit Sicherheit nicht alle Tage. Der Gerichtssaal ist fast aus den Nähten geplatzt, vor lauter interessierten Zuschauern, liebe Leser dieser Webseite. Die Aussage von Herrn Wolf wurde ja sowieso mit großer Spannung erwartet, aber was Wolf vor dem Richter, dem Staatsanwalt und drei weiteren Jursiten als Verteidiger vom Stapel ließ, das war ja hammer- hammerhart. Er erklärte brühwarm und mit so einer selbstverständlichen Abgebrühtheit dem Gericht, dass er dem Angeklagten Schmier- und Bestechungsgelder mit auf den Weg gab, um auf dem schwarzen Kontinent Geschäfte zu ermöglichen, wo um die Geschäfte aufzumachen Bakschisch dringend notwendig ist.

Niemals im Leben hätten unsere Vertreter ihn aus dem Regress herausgelassen und entlastet, wenn sie zur Vertreterversammlung darüber aufgeklärt worden wären, dass damit Schmier- und Bestechungsgelder in Höhe von über 100.000 € verbunden gewesen sind. Zur schon bestehenden hohen Abschreibung haben die Genossen dies auch noch bezahlen müssen. Was wusste der damlaige Prüfer und heutige Vorstandsvorsitzende Johannes Herzog von diesen ungeheuerlichen und skandalösen Vorgängen, wenn er schon sehen musste, dass die Kreditsumme sowieso schon fast unabgesichert und fast komplett im Feuer stand? Waren diese Barverfügungen nicht auch für einen Prüfer Hinweis genug? Was kommt noch alles auf uns zu bei dieser Bank? Da muss man sich ja schämen bei so einer Bank Kunde oder noch schlimmer Mitglied zu sein.

Kommentar:
Bakschisch steht für steuerfrei und ohne Quittung, mit einem müden Grinsen und einem Augenzwinkern.

   

Nr. 2087

Ein Mitglied

11. Juli 2007, 22:32 Uhr

Betreff: noch ein Nachsatz

Mit kocht jetzt erst so richtig die Wut hoch. Das stellt sich Reinhard Wolf hin und spielt den seriösen Bänker und Biedermann, der ja wie alle andere Vorstände immer nur das Beste wollte.Dabei ist er der abgedrehteste Bursche den man sich vorstellen kann. Aalglatt und unverbindlich gibt er sich und hat uns damit einige Zeit blenden können. Das ist jetzt vorbei. Einen Wolf (im wahrsten Sinne des Wortes) im Schafspelz brauchen wir nicht. Um unsere Bank vor dem Untergang zu retten, müssen Leute an die Spitze, die von dem Geschäft etwas verstehen, die kompetent und gradlinig sind, damit der Karren aus dem Dreck gezogen wird, statt immer tiefer zu versinken.Wolf muss, wie seine Ex-Kollegen zur Rechenschaft gezogen werden, für die Machenschaften, die in unserer Bank gelaufen sind. Dass er das Geld zum Fenster hinausgeworfen hat, das sieht er immer noch nicht ein. Heger, Krämer, Wolf und jetzt Herzog, haben nicht wie seriöse Bänker gearbeitet, sondern haben das Vermögen unserer Bank vorsätzlich und mit krimineller Energie kaputtgemacht. Wenn der Aufsichtsrat immer noch zuschaut, dann muss er auch mit zur Veranwortung gezogen werden.

   

Nr. 2086

Ein Mitglied

11. Juli 2007, 21:57 Uhr

Betreff: Verhandlung 11.07.07

Wie hinters Licht geführt müssen sich die Vertreter der VR-Bank Marktredwitz denn jetzt vorkommen, wenn Ihnen klar wird für was sie in der Vertreterversammlung einen Freibrief ausgestellt haben. Wenn man die Beiträge des heutigen Tages liest, dann kommt man selbst bei den bisherigen unglaublichen Vorgängen in unserer Bank noch ins Staunen. Da wird im Vorfeld der Vertreterversammlung darum gebettelt, die Ex-Vorstände vom Regress freizusprechen. Aber es wurde mit keiner Silbe erwähnt, dass es sich bei Gold, Gold auch um die Finanzierung von Schmiergeldzahlungen und Korruption gehandelt hat. Wenn der von Reinhard Wolf auf 800000 Euro bezifferte Schaden zutrifft, dann müsste ja das ganze Engagement ohne Sicherheiten gewesen sein.
Die Vertreter sollten schleunigst eine außerordentliche Vetreterversammlung einberufen, um ihre Fehler vom 25.06.07 zu korrigieren. Ansonsten werde ich bestimmt unter den 17000 Mitlgiedern 150 Gleichgesinnte finden, die es sich nicht gefallen lassen, dass ihr Eigentum(die Bank) so verdummt wird. Es ist ja selbst für einen Laien mit dem gesunden Menschenverstand zu begreifen, das man als verantwortungsvoller Bänker, so nicht mit dem Eigentum anderer Leute umgehen kann. Das trifft auf die Vertreter und insbesondere auf Reinhard Wolf zu. Der wie es berichtet wird, mit unglaublicher Leichtfertigkeit hier agiert hat. Dem Vernehmen nach hat der Richter und der Staatsanwalt ausdrücklich herausgestellt, dass es dem Angeklagten besonders leicht gemacht wurde, die Gelder zu bekommen.
Mit Gutgläubigkeit des Herrn Wolf hat das nichts mehr zu tun. Denn wenn es Dummheit war, muss man sich fragen, wie ein Mensch an eine solche Position kommt und wer ihn dazu bestellt hat.
Im anderen Fall, wenn es keine Dummheit war, dann kann es nur Vorsatz gewesen sein und dann ist es noch schlimmer. Für die Dummheit kann man selber nichts dafür, wohl aber für Vorsatz.
Es scheint,dass jeder der Ex Vorstände seine eigene Geschäfte machen durfte. Nach dem Motto tust mir nicht weh, tu ich dir auch nicht weh. So kam eine Zweckgemeinschaft zustande, wo sich jeder nach Herzenslust zu Lasten der Bank austoben durfte und das meistens noch mit eigenen Vorteilen verbunden,
Wie weit Reinahrd Wolf selbst mehr in die Geschichte mit dem Gold eingebunden war, kam heute nicht ans Tageslicht. Wahrscheinlich wurde eine Verabredung vor der heutigen Verhandlung ausgehandelt. Vor allem das plötzliche Bereuen des Mitangeklagten und dessen Geständnis, wo er seine Aussage bei der Vernehmung total umgedreht hat, lässt schon die Vermutung zu, das diese Aussage erkauft wurde. Umsonst sprach der Staatsanwalt nicht bei seinem Vortrag, dass bei der Verhandlung Geschichten aus dem "Märchen von 1000 und 1 Nacht" vortragen wurden.

   

Nr. 2085

Nordlicht

11. Juli 2007, 18:25 Uhr

Betreff: Google sei Dank

Zwei interessante Artikel zum Thema Bestechung finden sich unter den nachfolgenden Links:

www.diht.de/inhalt/download/korruption.doc

www.bundesfinanzministerium.de/.../einkommensteuer/052,templateId=raw,property=publicationFile.pdf


Als Folge davon könnte man dann nachfolgendes in Betracht ziehen:

Strafgesetzbuch Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)
3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31)

§ 27
Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

   

Nr. 2084

Manfred Bleil

11. Juli 2007, 17:58 Uhr

Betreff: Unterstützung von Schmiergeldzahlung und Bestechungsgeldzahlungen in Guinea

Manfred Bleil 95631 Wunsiedel, den 11. Juli 2007
Ludwigstraße 97
Tel./Fax
09232 / 70271


Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten Fax: 030 – 5000 3402
Werderscher Markt 1

10117 Berlin




Unterstützung von Schmiergeldzahlung und Bestechungsgeldzahlungen in Guinea



Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mir folgender Fall bekannt gegeben worden, wo ich Sie bitte mir eine kurze rechtliche Interpretation dazu zu geben. Eine Bank erklärte offiziell einem Kunden einen Betrag von 35.000 € für Schmiergeldzahlung in Guinea ausbezahlt zu haben und noch mal 70.000 € für Bestechung von Zollbeamten in dem Staat. Damit sollte ein Goldtransfer nach Deutschland möglich gemacht werden. Der handelnde Bankmanager hat dies genauso öffentlich erklärt.

Ist dies für die Bank eine Straftatbestand, wenn sie hiervon Kenntnis hat? Die Gelder wurden an den Kunden in Deutschland in bar ausbezahlt.

Ich bitte um Ihre schnellstmögliche Rückmeldung

Mit freundlichen Grüßen




Manfred Bleil

   

Nr. 2083

Prozesszuhörer

11. Juli 2007, 16:07 Uhr

Betreff: Zwischenbericht zu Gold, Gold, Gold

VR-Bank Marktredwitz hat riesige Beträge für Schmier- und Bestechungsgelder ausgezahlt und abgeschrieben

Ein kurzer Zwischenbericht zur heutigen Verhandlung um Gold, Gold, Gold vor dem Amtsgericht Wunsiedel. Werte Vertreter wurde Ihnen in den Vorbesprechungen zur Vertreterversammlung und in der Vertreterversammlung selbst mitgeteilt, dass der ehemalige Vorstand der VR-Bank Marktredwitz Reinhold Wolf dem Beschuldigten 35.000 € an Schmiergelder für Afrika ausgezahlt hat und die 70.000 € im Juni 2004 für Bestechungsgelder waren? So dreist war die Zeugenaussagewurde des vor kurzem ausgeschiedenen Vorstandes in der Verhandlung und auch der Richter hat dies in der Urteilsbegründung nochmals erwähnt. Ebenso hat Reinhold Wolf dem Beklagten mehrmals fünfstellige Beträge für die Reisen in den schwarzen Kontinent ausbezahlt.

Auch wurde darüber gesprochen, dass die Kreditsumme fast im Gesamten ungesichert ausgegeben wurde. So sagte der ehemaligen Vorstand aus, den Beklagten erst im Jahr 2002 bei der Kontoeröffnung persönlich kennen gelernt zu haben. Verhandelt wurde auf der Basis von Kreditzusagen im November 2003. Darf man Reinhold Wolf und seine ehemaligen Kollegen fragen, wo denn für die Bank die neben den Bestechungsgelder verlorenen knapp 700.000 € hingeflossen sind, für was so eine Menge Geld ohne Sicherheiten ausbezahlt worden ist, innerhalb eines Jahres? Daneben stehen noch die aufgeteilten 180.000 € im Raum, wo die Abschreibungen für die Bank vielleicht nur unter andern Namen stehen?

Soll man das dem auswärtigen Amt mitteilen, dass es bei uns eine Bank gibt, die für Goldtransfers`s in Guinea am Freitagabend Bestechungsgelder nach Afrika schickt, nachdem das vorige Schmiergeld noch nicht ausgereicht hat? Selbstverständlich werden wir das tun, genauso wir wir es auch dem Finanzministerium mitteilen, dass mit den Kreditabschreibungen auch noch der Steuerzahler die Schmier- und Bestechungsgelder mit bezahlt hat.

Liebe Leser, dass ist keine Anekdote aus dem wilden Westen, sondern leider die bittere, traurige Realität, wie es am heutigen Vormittag im Gesrichtssaal des Amtsgerichts Wunsiedel abgelaufen ist. Ist dass das belegte Zeugnis des Reinhold Wolf über seine Geschäftpolitik bei der VR-Bank Marktredwitz? Dieser ehemalige Vorstand ist derjenige, der bis zuletzt dafür sorgen sollte, dass Jonny Herzog auf den Vorstandssessel gehievt wurde. Wie ist es aufzufassen, wenn der Richter in der Urteilsbegründung sagte, dass die Bank und hier natürlich der Vorstand es dem Beklagten sehr sehr leicht gemacht hat und dass der Vorstand ihm sehr leicht alles geglaubt hat? Kann man sagen, dass Reinhold Wolf direkt Beihilfe geleistet hat und mit seinem Dazutun bei der VR-Bank dieser enorme Schaden heraufbeschworen wurde.

Verschärft wird das ganze sicher noch dadurch, dass die meisten Beträge in bar geflossen sind. Wo lieber Herr ehemaliger Prüfer Herzog und Kollege Grothoff war Ihre Prüfung nach dem Geldwäschegesetz, wenn der Vorstand Reinhold Wolf schon den Verstoß vor Gericht anführt um den Kunden als alleinigen Betrüger darzustellen, wenn dieser Verwendungszweck schon mit den Auszahlungen bekannt war?

Kommentar:
Wie soll der Kunde oder Steuerberater das korrekt zuordnen, oder das Finanzamt, wenn die Bank bei diesen Auszahlungen den Verwendungszweck Schmiergelder, Bestechungsgelder oder Reiseaufwand nach Afrika nicht auf den Kontoauszug schreibt?

   

Nr. 2082

Der lächelnde Hai

10. Juli 2007, 22:38 Uhr

Betreff: Banken Scoring

Hallo Oberbayer,

vielen Dank für Ihre Anregung. Der Ansatz aus dem Blickwinkel des Kunden ein Scoring zu erstellen, wird auch bei vielen Geno-Banken zu einer Demontage führen. Bei der bisherigen Vorgehensweise ist es ja so, dass mit der "Trägheit der Masse(Kunden)" spekuliert wird. Daher sind immer wieder solche Vorgänge wie in Marktredwitz oder Eichstätt oder Im Vogtland möglich. Erst wenn es eskaliert wie in MAK, dann ziehen die Kunden die Konsequenzen.
Da es zwar interne Ratings des BVR für die Geno-Banken gibt, diese aber nicht veröffentlicht werden, bleibt die richtige Qualität der Banken im Verborgenen. Im Gegenteil: man täuscht die Mitglieder und Kunden bewusst über den wahren Zustand der einzelnen Banken, in dem man, wie die Volksbank Vogtland eG stolz ins Internet schreibt, das man jetzt ein Rating A+ habe. Dabei fällt aber nur den Insidern auf, dass dieses Rating von einer renommierten Ratinggesellschaft dieses Prädikat allen Genossenschaftsbanken erteilen wurde, mit dem Hintergrund, dass sie Mitglied in der Sicherungseinrichtung der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind und sie ja nicht pleite gehen können, da der Schutz der Sicherungseinrichtung nicht nur ein Einlagenschutz, sondern ein Insititutsschutz ist. Darum können sich auch schlecht aufgestellte Geno-Banken mit falschen Federn schmücken und manchen Blendern sind noch die unrichtigen Argumente in die Hand gegeben.Zudem hat sich die Ertragsituation der Genobanken in Bayern dramatisch verschlechtert, Vorschaurechnung Betriebsergebnis 0,7 % DBS
Bloss eines darf man dabei nicht übersehen: Der Schutz der Sicherungseinrichtung ist eine "Kann"- Absicherung und hängt vom Gedeih und Verderb des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken ab. Mit dieser Kann-Bestimmung wird dann von seiten der Sicherungseinrichtung wiederum Politik gemacht. Leider hatten die schlauen Oberen der Genossenschaftsverbände mit der Verabschiedung des Statuts der Sicherungseinrichtung die eigene Handlungsfähigkeit abgeschnitten. So dass die Genossenschaftsverbände im Bereich der Sanierungsbanken nur mehr die Handlungsgehilfen des BVR sind.Das Jammern darüber hilft auch nichts mehr, obwohl viele Primärbänker die Regionalverbände auf diese Konstellation hingewiesen hatten.
Ihren Hinweis auch über andere Banken zu berichten nehme ich, wie auch hoffentlich andere Verfasser von Beiträgen, gerne auf.

Ausserdem möchte ich Sie auf einige Beiträge des obigen Verfassers in diesem Gästebuch hinweisen. Diese sind auf der Zeitschiene noch nicht soweit weg. Aber aufgrund der Vielzahl der Beiträge zur VR-Bank MAK doch von der Numerierung ein ganzes Stück zurückgerutscht.

Viele Grüsse nach Oberbayern

   

Nr. 2081

Webmaster

10. Juli 2007, 21:32 Uhr

Betreff: Zu Eintrag 2297 aus Oberbayern, Marktrediwtz ist überall

Es erfüllt uns ein wenig mit Stolz wie wir beachtet werden und welche Reaktionen wir unter den Besuchern unserer Seite und unter den Lesern des Gästebuches hervorrufen. Weniger laut wie in Marktredwitz unterstützen wir punktuell mit Rat wo es dringend angebracht erscheint.

Auch wir sehen die Notwendigkeit zu publizieren, dass die Missstände nicht nur in Marktredwitz herrschen. Und es gibt sie nicht nur bei den Genossenschaftsbanken, wo der Filz der Interessenkonflikte besonders groß ist und ein Verband aktiv ist, der seine Macht n.u.E. darauf aufbaut, aber es gibt ihn eben auch bei anderen Banken und in unserem ganzen wirtschaftlichen Leben. Die Öffentlichkeit muss gegenüber den Missständen selber sensibler werden.

Trotzdem sind wir auch bereit für andere Banken im Gästebuch Sparten zu bilden, wenn wir dafür in der administrativen Tätigkeit zuverlässige, integre und kompetente Leute finden, dass können wir alleine nicht meistern. Vielleicht würde damit sogar die Notwendigkeit einer solchen Seite sich wieder erledigen, wenn man den Sumpf auf breiter Basis an der Wurzel packt, an der Angst vor der Aufdeckung der Machenschaften.
:wfm:

   

Nr. 2080

Oberbayer

10. Juli 2007, 20:39 Uhr

Betreff: Nur Marktredwitz?

Leute, ich bewundere eure Arbeit und die vielen Beiträge hier, die aufzeigen wie es um die Bank bestellt ist.
Was ich vermisse, sind Beiträge zu anderen Banken. Es gibt so viele Banken, insbesondere natürlich V + R Banken usw.
Habt ihr euch schon mal überlegt, eine Seite zu eröffnen, die über Banken allgemein berichtet, so eine Art SCHUFA für Banken, in welcher Negativmerkmale der Kreditgeber gespeichert werden?
Auch das dient doch dem Verbraucherschutz.
Oder eine Art Auflistung von Banken was alles so vorgefallen ist. Wenn man dann den Namen der Bank anklickt erscheint in einer Liste was so alles aufgefallen ist.

Ich wüsste auch schon einen Namen: BASCO (BAnken SCOring)

Denkt mal drüber nach.

Einer aus Oberbayern

   

Nr. 2079

Hannelore

10. Juli 2007, 20:37 Uhr

Betreff: Bild Frankenpost

Dass der alte Aufsichtsratsvorsitzende etwas zu vertuschen hat, vermutet man schon ganz stark nach diesem Abgang. Überhaupt sind die ganzen Massnahmen der VR-Bank schon sehr eigenartig: Da wird eine Bürgerstiftung ins Leben gerufen, werden mit diesen Geldern etwa die Löcher gestopft? Da wird Herr L. neu eingestellt und schon nach ca 1 1/4 Jahren Prokurist, und dann nochdazu einer, der, wie von der VR-Bank stolz verkündet von der bad Bank Delmora kommt. Das ist doch wohl die beste Negativwerbung, sowohl für die Bank als auch für diesen Mitarbeiter. Wieviele Leute und Firmen hat er denn bei Delmora aufgearbeitet? Und jetzt bei der VR ?? Und mit solchen Leuten schmückt sich die Bank und hierfür wird sofort Prokura erteilt?

   

Nr. 2078

Genossenschafter

10. Juli 2007, 20:36 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Bezug nehmend auf den Beitrag 1761 ist es für mich nichts außergewöhnliches, dass ein Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat dem Votum der Versammlung einfach
unterschlagen wird, wenn die vorgeschlagene Person dem Vorstand nicht passt.
Werden Kanditaten zur Wahl für den Aufsichtsrat in einer Generalversammlung oder in
einer Vertreterversammlung vorgeschlagen, dann werden diese insbesondere vom Vorstand sehr sorgfältig auf die künftige Linientreue geprüft, damit die Position im Vor-
stand sicher bleibt - egal was kommt.
Bei objektiv positiver Beurteilung, also in der Hoffnung, dass auch dieser Neue auf Linientreue gebracht wird, dann wird der Vorschlag in der Versammlung favorisiert.

Nicht willkommene Vorschlagsaufsichtsräte werden in der Versammlung öffentlich demoralisiert nach dem Motto: Sie haften für Fehlenscheidungen mit ihrem Privatvermögen oder Sie müssen Seminare an der Akademie in Grainau, die dem Münchener Genossenschaftsverband gehört, absolvieren. Da wird der eine oder andere Kanditat schon abgeschreckt - Thema erledigt.

Ein weiterer Punkt, neue Aufsichtsräte linientreu zu machen, funktioniert u.a. so:

Eine kleine Eintagsinformationsreise über das Genossenschaftswesen mit Speis und
Trank, Zu Weihnachten einen Besuch vom Vorstand mit einem kleinen Päckchen zum
Genießen. Dann sind auf einmal die Ehefrauen mit dabei. Dann dauert der Eintages-
ausflug etwas länger, weil der Flieger Verspätung hat. Dann herrscht das vertraute DU
und der AV Willi sagt zum VV Manfred - DU Manfred und der VV Manfred sagt zum AV
Willi DU, erst heimlich, dann öffentlich.

Am Schluss hat der Vorstand die Aufsichtsräte, zuerst allerdings den Vorsitzenden ein-
gewicklt und vor lauter Angst um der eigenen Existenz haben diese gekauften Aufsicht-
räte nicht mehr den Mut zu handeln und zu entscheiden wie es Gesetze vorgeben.

Pfui, auch an den Genossenschaftsverband Bayern.

   

Nr. 2077

Insider

10. Juli 2007, 20:31 Uhr

Betreff: VR-Bank

Zum Beitrag 2287:
Ich bin schon überrascht, dass Manfred Heger auf einmal eine Reputation bekommt, hat er doch vorher bei der VR-Bank Marktredwitz nichts, aber auch nichts getaugt. Und auf einmal ist er so quasi der Unternehmensberater und Finanzdienstleister. Hoffentlich schädigt er nicht für sich noch demenze Rentner mit Geldanlagen auf dem grauen Kapitalmarkt, wo Anleger um viele hundert Millionen EUR betrogen worden sind. Vor diesem unfähigen Looser kann ich nur warnen. Normaler Weise gehören M. Heger, die
weiteren Vorstände Krämer und Wolf nebst dem designierten Vorstand Jonny Herzog
und dem "Armleuchter" an seiner Seite zu ........Wie heißt es doch in einem alten Sprichwort: "Die Sonne bringt es an den Tag" - Interpretation: Die Staatsanwalt-
schaft wird alle Schurken zur Strecke bringen und der gerechten Strafe zuführen.





Leider stehen täglich immer wieder geldgierige Menschen auf, die auf derartige Looser hereinfallen.

   

Nr. 2076

Mitarbeiter

10. Juli 2007, 18:03 Uhr

Betreff: Werner Schelter folgt Reiner Loos als Aufsichtsratsvorsitzender

Unsere VR-Bank hat eine große Internetseite. In Bekanntmachungen steht zur Zeit nichts drin, nachdem man die Tagesordnung zur Vertreterversammlung wieder heraus genommen hat. Warum unserem Vorstand und unserem Aufsichtsrat es keine Mitteilung wert ist, dass Reiner Loos von Werner Schelter als Aufsichtsratsvorsitzender abgelöst wurde und warum das so leise gemacht wird, dass nährt schon wieder die nächsten wilden Spekulationen. Jetzt kann eine unserer größten Firmen über einen leitenden Angestellten auch noch Einfluss auf unsere Bank nehmen. Ob da nicht wieder Interessenkonflikte bestehen, die man besser vermieden hätte. Wenn aber der Vorstand seiner Informationspflicht nicht nach kommt, so müssen es eben andere tun. Und hier weiß ich, dass es die Leute erfahren, die es auch interessiert.

   

Nr. 2075

Insider

10. Juli 2007, 16:55 Uhr

Betreff: Gesammelte Werke zu Gold, Gold, Gold

Vielleicht möchte der eine oder andere Beobachter des morgigen Prozesses (Mittwoch 11. Juli, 09.00 Uhr) gegen den Kunden der VR-Bank vor dem Amtgericht Wunsiedel auch gern ein wenig informiert sein. Dazu ein paar gesammelte Werke aus diesem Gästebuch, was hier schon mal geschrieben wurde. ......... hier klicken......

   

Nr. 2074

H.

10. Juli 2007, 15:57 Uhr

Betreff: Könnte die Wertstellungssache die Bank wirklich umwerfen?

Was gibt es bei der Volks- und Raiffeisenbank in Marktredwitz nicht alles für Dinge, die man uns bisher ganz anders erzählt hat oder die man uns in einem ganz anderen Licht darstellen wollte. Da schreibt man in die Zeitung, man sein vom Kunden betrogen worden, die Wirklichkeit ist dabei, dass die Vorstände ihre ganz normale Arbeit nicht gemacht haben. Bei keiner Bank kriegt man 800.000 € ohne Sicherheit, wenn man schon zwei Firmen in den Sand gesetzt hat. Das leuchtet jedem ein, dass da die Zuverlässigkeit des Kunden nur noch aus dem Prinzip Hoffnung bestehen kann. Dass da die Vertreter auch noch drauf rein gefallen sind, dass versteht keiner mehr.

Das mit der Bürgerstiftung ist nun das Nächste mit dem man so tun will, als ob man der oberste Förderer der Region ist, wo man so viele Betriebe mit in den Ruin begleitet hat und so viele Familien in Not gebracht hat. Nichts als Blender sind das da bei der Bank. Und wo man nichts sagen will, da hält man zusammen und macht den Mund nicht auf. Erst wenn’s nicht mehr anders geht, dann lässt man sich die Sachen auch noch aus der Nase ziehen.

Wenn man als Privatmann sechs Jahre in einem Prozess drin steckt, dann belastet das einen schon. Die Vorstände der Bank und auch die Aufsichtsräte haben nie bekannt gegeben, dass da ein Verfahren gegen sie läuft, wo man das Gericht ein Gutachten gegen die Bank auf der Basis der Prozesskostenhilfe angestoßen hat. Da hat der Richter sicher nicht nur einmal überlegt, ob er der Staatskasse dies Kosten aufdrückt, oder ob die mit großer Wahrscheinlichkeit vom Prozessgegner also der Bank zurückkommen werden, weil man selbst das Urteil vielleicht schon so im Kopf hat und es nur noch um die Größenordnungen gehen könnte. Und da lässt man bei der Bank Zins und Zinseszins auf gesetzlicher Grundlage auflaufen und stellt keine Reserven in die Bilanzen ein. Das riecht doch wieder nur nach der Vertuschungstaktik und danach, dass man ja keinen zweiten über die Sauereien aufklärt und hofft, dass der eine oder andere nichts davon erfährt.

Wenn jetzt der Grundsatz gilt, dass man dann seine Ansprüche stellen darf, sobald man Kenntnis vom dann ja gerichtlich festgestellten Betrug der Bank erfährt, wäre dann die Forderungslawine bei der Bank wirklich so groß, dass es da alle umwerfen würde? Ist es denn mal soweit, dass man da was hört? Wenn das Urteil mit den Ansprüchen der vielen Kunden verbunden durch wäre, dann würde vielleicht die Verschiebung der nicht vorgenommenen Wertberichtigungen noch getoppt, könnte ich mir vorstellen. Also von Seiten der Bank besser nichts hören, nichts sehen und nichts sagen als die Sache zugeben.

   

Nr. 2073

....

10. Juli 2007, 12:21 Uhr

Betreff: Welche Abteilung bei der Staatsanwaltschaft ist morgen zuständig?

Welche Abteilung bei der Staatsanwaltschaft ist am morgigen Mittwoch für die Verhandlung beim Amtsgericht Wunsiedel um 09.00 Uhr gegen den Kunden der VR-Bank zuständig? Ist es gar die selbe, die auch für die Untreuesachen bei der Bank selber zuständig wäre? Braut sich etwas Gewaltiges über der Bank zusammen? Wie verhalten sich Reinhold Wolf und Johannes Herzog als Zeugen? Sind auch Manfred Heger und Karl Krämer geladen, die doch die letzte Krediterhöhung noch mit genehmigt haben und wahrscheinlich beim Gespräch mit dem Kunden am 13. Juli 2004 auch beteiligt waren?

   

Nr. 2072

Beobachter

10. Juli 2007, 11:27 Uhr

Betreff: Gilt für diese Bank nicht Gesetz oder auch nur ein Funken an Moral?

Es ist nicht mehr nachvollziehbar was bei der VR-Bank in Marktredwitz alles abläuft und möglich ist. Wenn es stimmt, dass aus Mitgliedskreisen ein fachlich äußerst kompetenter Mann für den Aufsichtsrat vorgeschlagen worden ist, warum wurde dieser Vorschlag der Vertreterversammlung nicht wenigstens zur Abstimmung vorgelegt? Das Wahlrecht, das Vorschlagsrecht und die Wählbarkeit ist das Urdemokratischste das unsere Gesellschaft hervor gebracht hat. Warum hat der Aufsichtsrat dies verhindert? Hätte er nicht dadurch schon das Ganze um all die Geheimniskrämerei aufgeweicht, wenn man sich geöffnet hätte und einen Fachmann aufgenommen hätte?

Hat man damit aber genau das Gegenteil bewiesen, dass diese Kreise geschlossen bleiben müssen um ja nicht jemand herein zu bekommen, der vielleicht unangenehme Fragen hätte stellen können? Einen Fachmann, der diese widersprüchlichen Vertreterversammlungen von diesem Jahr, wie auch vom 30. Juni vor zwei Jahren zerpflückt hätte, mit Nichts-Wissen von Krediten von 4,5 Mio. DM und Überziehungen von nochmals 1 ½ Mio. DM (746.000 €) und Doch-Wissen über Prüfungsberichte und Ampeln auf Geld und Rot und freistellende Dienstaufhebungsverträge mit den Vorständen?

Musste man jetzt verhindern, dass ein neues Aufsichtsratsmitglied nicht zulassen hätte können, dass man nur den Kreditnehmer bei Gold, Gold, Gold vor Gericht bringt, die eigene riesige Mitverantwortung aber wegschieben will? Hätte ein Steuerberater sich vielleicht auch die Flex-Variante noch mal ansehen müssen, wo man nicht mal in einem Verfahren Fehler gemacht hat, sondern sich nicht um die Termine in Slowenien gekümmert hat und ob dahinter sogar beabsichtigte Taktik gesteckt war? Hätte man Angst haben müssen, dass der neue Aufsichtsrat alte Prüfungsberichte einsehen hätte wollen und alte Sitzungsprotokolle des Vorstandes und des Aufsichtsrates?

Hätte ein neuer Aufsichtsrat nachfragen können, wer denn nun für die Vermögensaufgabe bei Waldeslust und Jägerstüberl verantwortlich ist und hätte er nachfragen können, welche Prüfungsunterlagen der gesetzlichen Prüfung es zusätzlich dazu gibt? Hätte er vielleicht fordern können, dass ein neuer Vorstand, der sich so massiv in Untreueverdacht bringt, eigentlich seinen Schlüssel abgeben müsste bis die Dinge restlos aufgeklärt worden sind? Hätte er fordern müssen, dass sich alle zurückziehen müssten, bis die Dinge bei der VR-Bank Marktredwitz restlos geklärt worden sind?

Der Mantel des Schweigens muss endlich durchbrochen werden. Ein Revisor als Vorstand nach nicht vertretbaren Risikosituationen im Jahr 2001 und nicht mehr zu bewältigenden Einzelwertberichtigungen in den Jahren 2002 und 2003 bis zu den Hinweisen, dass die sogar 2006 noch weiter gebildet werden müssten, welche Schlüsse erlauben all diese Vorgänge neben Flex, neben Gold, Gold, Gold, neben der angeblich korrekten Sicherheitenverwertung der Bank in der Vergangenheit, neben den Abrechnungsmanipulationen, die der Vorstand im Darlehensbereich selber seit mindestens 1985 eingeräumt hat und welche im KK- und Girobereich über ein gerichtliches Gutachten nachdrücklich aufgezeigt werden, neben den fehlenden Risikorückstellungen für die Prozesse? Auf welcher Welle darf der „Prüfervorstand“ dahin schweben, wenn er in den letzten Monaten bei der Bank einfach 430.000 € nachlässt, dabei von verschiedenen Verträge weiß, vielleicht sogar mitwirkt, und alle restlichen Ansprüche untergehen lässt, alle weitern Sicherheiten frei gibt, wenn nur ein bestimmter Betrag eingeht?

Dieser Verzicht auf gegenseitige Ansprüche scheint bei der VR-Bank die Geheimvariante für alle Gelegenheiten zu sein, die man nicht gerne in der Öffentlichkeit hat. Am morgigen Mittwoch könnte der Deckmantel endlich einen satten Riss bekommen, wenn vor dem Amtsgericht Wunsiedel über Gold, Gold, Gold verhandelt wird. Es wird dabei bleiben dass die Bank und ihren Mitglieder die Gelackmeierten waren, aber es wird hoffentlich aufkommen was Ursache und Wirkung gewesen sein könnte.

Dann wird man aber hoffentlich öffentlich diskutieren, was Ursache und Wirkung bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb, bei der Raiffeisenbank Arzberg-Selb und bei der zusammengewürfelten VR-Bank Marktredwitz eG (= eingetragene Genossenschaft) für die katastrophalen Ergebnisraten, die wirtschaftliche Situation und die erschreckende Kapitallage der Bank war und immer noch ist. Man wird hoffentlich endlich öffentlich diskutieren, wer und was Ursache von 50 Mio. € Kreditverlusten war, die Henne oder das Ei, die Kunden oder doch die Bank mit ihren Vorständen ohne Organisation mit ihren willfährigen Prüfern des Genossenschaftsverbandes.

   

Nr. 2071

Eingeweihter

9. Juli 2007, 22:01 Uhr

Betreff: Jeder da wo er hin gehört, auch Manfred und bald Johannes

Es ist schon denkbar, dass ein großer Teil vom Anlagevolumen der VR-Bank zu Manfred Heger in seine Vermittlungen geflossen ist. Man spricht ja offen davon dass ein Kompromiss seines freiwilligen Abganges war, dass er ein paar Wochen Zeit bekommen hat seine Sachen noch zu verräumen und vielleicht auch noch ein paar Kundenlisten auszudrucken. Er soll sogar eventuell noch hinterher an Bankkundenlisten ran gekommen sein.

Das dürfte auch der feine Unterscheid zu seiner neuen Vermittlungstätigkeit sein. Da gibt es Sicherungsmechanismen, die sonst im genossenschaftlichen Bankwesen nur vorgeschoben sind und die von keinem überprüft werden ob sie für den Kunden da sind, oder ob sie nur der Durchgriff in die Bank von Seiten der Prüfung sind. Manfred Heger war ja auch als Vorstand ein guter Verkäufer und auch Blender. Jetzt hat er aber die gute Kontrolle bei seinen Anlageprodukten oder auch bei seinen Kreditvermittlungen, die Reinhold Wolf und Karl Krämer nie waren, genauso wenig wie der Verband oder der Aufsichtsrat. So läuft’s doch besten, jeder an seinem Platz und jeder nach seiner Fähigkeit. Genau dahin wo er hin gehört, bloß nicht an die Spitze einer Bank. Ein Rädchen dazwischen einfach, mit Überwachung und klaren Aufgaben.

Nur bei der VR-Bank ist das noch nicht angekommen. Da spielt immer noch die Musik wie es Verbandsleute haben wollen und denen ist die Macht immer noch wichtiger als geordnete Verhältnisse. Da macht der ehemalige Prüfer lieber Geschäfte, die soviel kosten, dass man davon auf einmal die ganze Jahresdividende an die Mitglieder zahlen könnte. Da will man Goldgeschäfte vertuschen, die von der Bank begleitete Firmenpleiten von gleich mehreren Rechtsformen hintereinander wieder ausbügeln sollten. Und weil's die damaligen Vorstände nichts verstanden haben und die Prüfer anscheinend auch nicht, bringt man den Kunden als Betrüger vors Gericht. Gleichzeitig verkündet man aber die eigene Sache mit der Untreue, dass man die Kredit absolut ungesichert ausgegeben hat in der Zeitung und freut sich, weil die Vertreter immer wieder zu Manfred gestanden sind.

So kriegt Manfred Heger auch noch die letzten Kunden wieder unter seine Fittiche. Wer ihm aber nach wie vor misstraut, der geht halt wo anders hin. Die Sparda oder vielleicht auch nur die Sparkasse nehmen die Leute schon auf. Nur ob ein ehemaliger Prüfer auch bei den Finanzdienstleistern unterkommt und weiter gut verdienen darf, wenn ihn sonst keiner mehr haben will, da muss er sich gewaltig umstellen. Zuerst muss er aber mal der Bank 430.000 € zurück bringen.

   

Nr. 2070

Ein Ex-Kunde .der VR-Bank Marktredwitz

9. Juli 2007, 12:13 Uhr

Betreff: Licht am Ende des Tunnels

Beim Lesen der Beiträge im Gästebuch überkommt mich ein Schaudern, aber auch ein Gefühl der Erleichterung. Erleichterung deswegen, weil ich nicht mehr Kunde der VR-Bank Marktredwitz bin. Ich brauche mir diesen Umgangston und die Arroganz des Johannes Herzog nicht mehr antun. Wie sich dieser selbsternannte "gottähnliche" Zeitgenosse aufgeführt hat, spottet jeglicher Beschreibung. Wenn man aufgrund äusserer wirtschaftlicher Umstände in eine schwierige Situation kommt, erwartet man doch von seiner langjährigen Hausbank eine gemeinsame Problemlösung, wo beide - der Kunde und die Bank - letzten Endes davon profitieren. Aber davon ist Herr Herzog unvorstellbar weit enfernt. Nur Vowürfe, Anschuldigungen und ein Umgang, als sei man der letzte Dreck. Da unsere strukturschwache Region auch noch von Leuten wie Herzog heimgesucht wird, muss man sich schon manchmal fragen , welche Seuchen noch über uns hereinbrechen werden.
Ich habe für mich daraus die Konsequenzen gezogen und habe mich in meiner Not an den so "verteufelten" Manfred Heger gewandt. In seiner dortigen Unternehmensberatung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen konnte ich unbürokratisch schnell und problemlos eine Umschuldung vornehmen und kann als Gewerbetreibender wieder meiner Erwerbstätigikeit nachgehen, Erträge erzielen und vorallem wieder ruhig schlafen.
Für alle die den gleichen Wege gehen wollen:

Unternehmensberatung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen
Manfred Heger
Bahnhofstr. 3
Marktredwitz
Tel-Nr. 09231/509854
Handy 0170/2782476

   

Nr. 2069

Aus der Region

9. Juli 2007, 08:57 Uhr

Betreff: Den Geschädigten das Geld zurückgeben

Was soll der Blödsinn mit der Bürgerstiftung. Braucht man da auch noch Reinhold Wolf, damit man die umkurvt, mit denen man Probleme gehabt hat. Die VR-Bank soll das Geld aus den falschen Abrechnungen zurückgeben oder ihre Abschreibungs- und Wertberichtigungslisten durchschauen, da gibt es genug die bloß bei der Zusammenarbeit mit der VR-Bank in Not geraten. Die Begegnung mit der Bank war für viele der schlimmste Schicksalsschlag Ihres Lebens.

   

Nr. 2068

Sylvia

8. Juli 2007, 22:20 Uhr

Betreff: Unser großer Samariter Johannes Herzog

Den großen Samariter mag er jetzt spielen unser neuer Vorstand Johannes Herzog. Neben Reinhold Wolf, da macht er sich gut. Hier der Zeitungsartikel, wo man die Beteiligten gut erkennen kann: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2007/buergerstiftung.jpg Da ist es wurscht, ob man uns vor zwei Jahren mit Ampel gelb und rot vera... hat, oder ob man wegen Reinhold am Mittwoch (11. Juli 9 Uhr) vors Amtsgericht Wunsiedel muss, weil man 800.000 € ohne Sicherheiten hergegeben hat, aber der Kunde schuld sein soll, dass die Bank das Geld verloren hat. 300.000 € muss man einsammeln, damit die Regierung von Oberfranken die Stiftung überhaupt erst zulässt. 300.000 € Bürgerstiftung gegen 800.000 € aus Gold, Gold, Gold und 1,1 Mio. aus Flex und 50 Mio. € aus der ganzen sauberen Arbeit der Vorstände, der Aufsichtsräte und der Revisoren. Dass sich die nicht schämen so zu tun, als ob sie Heilsbringer sind, die massenhaft Unglück über unsere Region gebracht haben, die uns beim Betreten der Bank mit ihren Abrechnungen beschissen haben. Und dann setzt sich jemand hinter einen Tageslichtprojektor und lädt die Zeitung ein, der selber vor ein paar Wochen 430.000 € aus dem Bankvermögen hergeschenkt hat. Da kann man nur noch sagen gute Nacht gutes Deutschland. Charakter ist für die wirklich ein Fremdwort.

   

Nr. 2067

Genossenschaftler

7. Juli 2007, 16:27 Uhr

Betreff: Mit Vorverurteilung eines Kunden selbst Mitleid erschlichen?

Es ist unglaublich, mit einem einzigen Fall Gold, Gold, Gold wollte sich die Vorstände der VR-Bank und damit auch die Aufsichtsräte und der Verband für die ganzen Sauereien bei der Bank freisprechen lassen. Müssen die anderen Fälle nicht genauso überprüft werden, oder besser viel genauer und konsequenter.

Die zieht man jemand vor Gericht, von dem man schon alle Sicherheiten hat und der am Ende wahrscheinlich mit nichts mehr da steht. Den stellt man als Kreditbetrüger hin. Dass man als Bankverantwortlicher absolut unverantwortlich gehandelt hat und die 800.000 € eigentlich auf die Kappe der Vorstände gehen, das spielt keine Rolle dabei. Der Bankvorstand ist für das Vermögen und dessen Sicherung verantwortlich. Jeder Kreditantrag wäre ansonsten absurd. Ob die Bank das Kreditrisiko eingehen will ist letztendlich die Sache der Bank und nicht des Kunden. Der erhofft sich einen Vorteil an Nutzen oder Kostenersparnis oder Ertrag und Umsatzplus, wenn es um gewerbliche Sachen geht. So funktioniert unser Volkswirtschaft. Die Banken sind die Geldverteilungsinstrumentarien und sie haben dafür zu sorgen, dass das Geld zurück kommt. Wenn der Kunde es ohne Absicherung erhält, so kann ihm das doch nicht negativ ausgelegt werden.

In allem was verantwortliches Handeln bei der VR-Bank betroffen hat, kann man getrost sagen, wer soviel Geld in den Sand setzt, der kann sich über einen Einzelfall nicht heraus reden. Die Vorstände hatten allesamt Erfahrung das Geld zu versemmeln anstatt es sicher und geordnet auszuleihen. Damit gefährdet man nicht nur das Bankvermögen, man gefährdet mit so einer Kreditpolitik auch die Kunden. Gerade im Gewerbekreditbereich ist aufgrund schwieriger Absicherungssituationen aber die Prüfung der Leistungsfähigkeit der Betriebe über die innere Stärke, über die Ertragskraft, aber auch über interne und externe Risiken sehr wichtig über Erfahrungswerte Erkenntnisse zu erhalten. Auf den Punkt gebracht wird dies über den § 18 KWG, wo man sich um zeitnaheste Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation kümmern muss und das über eine Zeitfolge und nicht nur für einen Tag.

Wer, wie die VR-Bank kein geordnetes eigenes inneres System aufstellt, welches heißt strukturiertes Kreditgeschäft und vor allem organisiertes, der händelt die Dinge aus dem Bauch heraus. Oder es ist anders formuliert ein dauerndes Hüh und Hott. Eine Bank gerade in dieser Größe braucht eine saubere Organisation, ein sauberes Kredit- und Risikomanagement. Und dafür ist der Vorstand alleine zuständig. Da braucht es gar keine Einzelfälle, im Sinne von Untreue dürfte schon strafbar sein keine geeignete Organisation bei der Bank aufzustellen. Wenn 20 % des Kreditvolumens der Bank als latent ausfallgefährdet eingestuft werden, dann kann man nicht den Kunden zum Kreditbetrüger stempeln, dann liegen die Probleme in der Struktur der Bank. Und der Fisch stinkt immer vom Kopf.

Mit welchen Charakter die Bankverantwortlichen ausgestattet sind, zeigt sich, dass sie glauben vor dem Urteil eines Richters den Kunden vorher als Betrüger bezeichnen zu dürfen um damit für sich den internen Freispruch zu erlangen. Man wollte sich mit einer eigenen Mitleidstour vom Regress von 800.000 € Schaden (mindestens ?) in diesem Fall wegschleichen. Denn dafür ist der Vorstand verantwortlich und nicht der Kunde. Aber am 11. Juli kommt vor dem Amtsgericht Wunsiedel einiges auf den Tisch.

   

Nr. 2066

Journalist

6. Juli 2007, 20:31 Uhr

Betreff: Looser-Abzocke-Verein VR-Bank Marktredwitz

Hallo Webmaster,
danke für Ihre Information.
Der Termin am Mittwoch, 11.07.2007 um 09.00 Uhr am Amtsgericht Wunsiedel ist schon
eingeplant. Hoffentlich kann ich meinen Vorgesetzten noch davon überzeugen, dass eine
TV-Berichterstattung dringendst notwendig ist, um Machenschaften deutlich und öffentlich
zu machen.

Den Termin in Sachen "B" vor dem Landgericht habe ich mir auch schon notiert. Meines Erachtens bekommt der Geschädigte Recht gesprochen.

Ist der Erhalt von Urheberrechten zur Berichterstattung in Medien möglich?

   

Nr. 2065

Mitglied

6. Juli 2007, 17:25 Uhr

Betreff: Ist die Vertreterversammlung vom 25. Juni überhaupt gültig?

Wie viele Fehler hat denn unser Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender mit dieser Versammlung wieder gemacht? Wenn man extrem nervös ist, dann begeht man die meisten Unachtsamkeiten. Eine ganz böse war mit Sicherheit die Aussage gegenüber der Frankenpost mit dem Schaden von 800.000 € im Fall Gold, Gold, Gold. Wenn da der ehemalige Prüfer Johannes Herzog jetzt auch noch Reinhold Wolf am 11. Juli vor dem Amtsgericht das Händchen hält, wenn er erzählen soll, wie es denn war mit fundierten Unterlagen, dass man dem Boten auch noch 70.000 € auf eine Reise in den schwarzen Kontinent mitgab, dann ist es um seine Vorstandsposten eventuell endgültig geschehen.

Kaum ein Richter wird jetzt umhin können genauestens zu prüfen wie es um die Dinge um die richtige Ladung zur Versammlung und die richtigen und offenen Möglichkeiten zur Antragsstellung stand und vor allem auch das, was man an Verhinderung durch Vorstand und Aufsichtsrat dazu erfahren hat. Die Sauerei, dass man trotz eines schriftlichen Wahlvorschlags diesen sogar vor dem Aufsichtsrat selbst und dann der Versammlung verschweigt, dass kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht der Hauptgrund für eine niederschmetternde Nichtigkeitserklärung von gerichtlicher Seite sein könnte. Damit hat man alle demokratischen Grundsätze in einem System gebrochen wo es lauten sollte Einer für alle und alle für Einen.

Haben Herr Herzog noch Gelegenheit zum Arbeiten? Wo steht den die Bank zur Jahreshälfte? Wie viel Zigmillionen an Quantität sind denn schon wieder abgewandert? Wie viel Kreditrisiken hat man verscheucht in Summe oder anders nieder gemacht nach Methode Heger – Wolf – Krämer und nun Herzog ? Oder wie viel hat man an Fordrungen nachgelassen um den ganzen Kredit ausbuchen zu können?

Aber entscheidend meine Herren Vorstände und Aufsichtsräte, bei einer Wiederholung der Versammlung denken Sie bitte auch daran über die aktuelle Situation der Bank auch die Vertreter zu informieren. Darüber wie viele Mitglieder gekündigt haben, ganz oder auch nur eine Million an Geschäftsguthaben und im Interesse von berechtigtem Interesse Herr Herzog, bitte auch wie die Ertragsentwicklung beeinflusst von Abschreibungen aktuell zum Stand des Wiederholungstermins der neuen Versammlung ist und wo bisher noch nicht bilanzierte Kostenrisiken versteckt sind. Das ist Ihre Pflicht. Schon Reinhold Wolf wollte an einem 14. Oktober noch glauben machen, dass man zu dem Zeitpunkt noch entscheiden Einfluss auf das Betriebsergebnis des laufenden Jahres nehmen kann, ohne bekannt zu geben, wie mies es tatsächlich schon ausschaute.

   

Nr. 2064

Beobachter

6. Juli 2007, 16:59 Uhr

Betreff: Dimensionen zusammengefasster Straftaten?

Wenn man das sieht, was im Anhang von Eintrag 2280 drin steht, dann sind es doch im Verhältnis zu Sparkasse in Tirschenreuth die Dimensionen der zusammengefassten Straftaten im Sinne von Untreue alleine gegen die Bank. 30 Mio. € bei einem Bilanzvolumen von 890 Mio. € dort und bei der VR-Bank 27,4 Mio. € zum Ende des Vorjahres bei heute knapp 400 Mio. € Bilanzvolumen und das im Sturzflug. Wenn jetzt aber über das unsaubere Gebaren gegen die Kunden auch noch Dinge auftauchen würden, wie Betrug, Täuschung oder ähnliches, wie wirken dann die Einträge in den Lageberichten? Ist es die Offenbarung der Täuschung, der Vertuschung, oder wie es auch nach Strafgesetzbuch lautet, der Verdunkelung, bei der die Wirtschaftsprüfer des Verbandes ihren Teil beitrugen?

Am kommenden Mittwoch, den 11. Juli, könnte über den Strafprozess vor dem Amtsgericht in Wunsiedel gegen einen Kunden vor aller Öffentlichkeit der Damm gebrochen werden. Indirekt wird hier vielleicht zum ersten Mal vor aller Augen verhandelt wer die wirklich Schuldigen sind und es lässt sich nicht mehr vor der breiten Masse verbergen.

   

Nr. 2063

Insider

6. Juli 2007, 13:07 Uhr

Betreff: Der Weg der VR-Bank in die Kreditrisiken

Die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz haben schamlos die Umstände genutzt, dass sie in ihrem schädlichen Wirken keiner gebremst hat. Was sich da über die Aussagen im Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004 (einzusehen über Eintrag Nr. 2137) von unglaublichem Vergehen der Vorstände, von Missachtung von Regeln und Gesetzen, mit der Darstellung der völligen Unfähigkeit der Vorstände auftat, hatte schon längst seine sich abzeichnenden Gründe und Ursachen.

Lag die Hauptursache schon einer vollkommenen desolaten Situation der Raiffeisen-Volksbank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg-Selb in den Jahren vor der Fusion 2001? Es deutet viel daraufhin, dass mit dieser Fusion sämtliche Grundsätze einer ordentlichen Bankführung und der funktionsfähigen Geschäftsführung beiseite geschoben wurden, neben einer verdeckten eklatanten Risikolage, die dem Genossenschaftsverband nur allzu bewusst gewesen sein musste. Diese große Bank in die Hände derer zu geben, die mit viel kleineren Verhältnissen anscheinend größte Probleme herauf beschwört hatten ist das eigentliche Versagen des Genossenschaftsverbandes.

Was sich danach abspielte vermag ein kleiner Auszug von wenigen niedergeschriebenen offiziellen Schriftstücken und Protokollen verdeutlichen. So mag man sich fragen, was sich vom 31.12.2001 bis zum 31.12.2005 entwickele aus einem versteckten Lageberichtvermerk im Abschluss 2001 von, „Im Kreditgeschäft sollen die latenten Risiken auch weiterhin ... in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden“, bis hin zu dem, wie Reinhold Wolf es 4 ½ Jahre später auf der Versammlung vom Jahr 2006 tatsächlich zugegeben hatte, was sich in dieser kurzen Zeitspanne hinter den Kulissen wirklich abspielte.

Er musste bekannt geben und für ihn hoffentlich unbemerkt eingestehen, dass aus dem nicht vertretbaren Risikorahmen von 2001, mit dem Bilanzdatum 31. Dezember 2004 latent gefährdetes Risikopotential von 49 Mio. € ausgewiesen werden musste, welches man vielleicht endlich einmal qualifizierte und quantifizierte und dass es heute abzulesen ist, dass die Einzelwertberichtigungen und nicht erkennbaren zusätzlichen Abschreibungen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Zeitpunkt der Entstehung gebucht wurden, sondern erst über die Erträge all der Jahre mit und seit der Fusion aufgebracht worden sind. Die dazwischen liegenden Aussagen, dass die Einzelwertberichtigungen nicht gebildet werden konnten, haben ihre deutliche Bestätigung erhalten. Und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass die VR-Bank ihre Wertberichtigungen vielleicht immer noch nicht ganz verarbeiten konnte. Diese Situation nährt aber auch die Annahmen, dass andere Risikofelder, die ebenfalls mit Rückstellungen unterlegt werden müssten, mangels aller Möglichkeiten dazu, vollkommen außen vor gelassen worden sind. hier klicken....

All die Zeit und die Jahre zwischen der Fusion und heute ist gepflastert von unsauberen Vorgängen, von Skandalen hinter den Kulissen, die man nie bekannt gab und die Stippenzieher und Regisseure für jeden einzelnen Vorgang, dies unterzubuttern, waren die Prüfer des Genossenschaftsverbandes und ihre Vorgesetzten. Ohne die geht nichts und ohne die ging es wahrscheinlich keinen Tag so wie es in Marktredwitz mit der unglabuliche Geld- und Vermögensvernichtung bei der Bank und auch bei den Kunden der Fall war. Und es beginnt damit, dass man Vorstände aus Arzberg im Fusionsvertrag aufnahm, der auch hier der klassische Mustervertrag des Verbandes war und somit vom Bezirksanwalt im Muster mitgebracht wurde und diese Vorstände nicht mal die erste Sitzung der gemeinsamen Bank überlebten oder überleben sollten. Darf man annehmen, dass das die Vorstände und Aufsichtsräte auch schon vor den Fusionsversammlungen mit dem Verband so besprochen hatten? Die Position 'Sonstige betriebliche Aufwendungen' bei den Fusionsbanken dürfte auch ein Hinweis auf unglaubliche Dinge im Hintergrund sein. Beide Bank wendeten hier 5,2 Mio. DM auf, ohne einen Satz in den Vertreterversammlungen darüber zu verlieren, neben Abschreibungsverlusten von punktgenau 7 Mio. DM.

Wie entstehen also mindestens 50 Mio. € Risikopotential (neben den nicht ersichtlichen Komplettabschreibungen) vom Ende 2001 bis zum Ende 2004 und 27,4 Mio. € Wertberichtigungen zum Ende 2005? Geht das, wenn man die Vorstände in der ersten Jahreshälfte 2004 als unfähig ansieht. Denn die Versammlung 2004 war doch nur deswegen im Oktober und damit erst so spät, weil man vorher die Dinge sondierte, aber nicht bereinigte. Sonst waren die Versammlungen mit einer abgeschlossenen Prüfung 2001 schon im April und sonst regelmäßig in der letzten Juniwoche. Warum war die Vertragsaufhebung mit Manfred Heger also erst im August 2004 und die Versammlung noch später? Deutet es auch hier auf den Kuhhandel hinter dem Rücken der Mitglieder hin, mit dem unglaublichen Vertrag, dass man keine Ansprüche erheben würde, den man doch gar nicht bekannt geben wollte? Hätte Manfred Heger dies nicht unvorsichtigerweise selber gesagt, wohlgemerkt zu seiner Verteidigung, kein Mensch hätte erfahren, dass die Aufsichtsräte unter Beratung der Prüfer Herzog und Grothoff alle Rechtspositionen der Bank aufgegeben hatten, denn in Gesetz und Satzung steht der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft bei Verträgen mit dem Vorstand.

Die unglaublichen Zustände bei der Bank zu verschleiern, das war das Ziel des Aufsichtsrates und der genossenschaftlichen Prüfung. Dass darüber sämtliche Regularien zurechtgebogen wurden, bis hin zu gesetzlichen Regelungen und Bilanzierungsrichtlinien, da konnte man davon ausgehen, dass es niemand geben würde, der dies aufdecken konnte. Und so ist jetzt der Katzenjammer zu verstehen, dass hier der Spalt in dieser Tür des Vertuschen und Verdeckens doch aufgemacht worden ist. Die Verwunderung beim Verband und bei Herrn Herzog ist nicht nur spürbar, sie ist greifbar.

   

Nr. 2062

Beobachter

6. Juli 2007, 09:41 Uhr

Betreff: Auf welcher Seite stehen die Vertreter, was macht das für einen Sinn

Alleine schon die Versammlung im Jahr 2005 war doch der reinste Witz. Wie konnten sich die Vertreter so von den Aufsichtsräten hinters Licht führen lassen? Da ist doch was gelaufen, wenn man Manfred Heger mit so einem Aufhebungsvertrag bedient hat, dass man ihn gar nicht mehr packen konnte. Ein Jahresgehalt weiter gezahlt, wie jetzt bei Karl Krämer auch noch, wo man wahrscheinlich 5 normale Angestellte bezahlen hätte können, die den Betrieb wieder helfen anschieben hätten können.

Diese Geschwätz darum, dass man von einem Kredit von 5 Mio. € nicht gewusst haben will, dann aber doch von Ampel gelb oder rot reden, dass ist doch das Geständnis des Aufsichtsrates der eigenen Schuld gewesen, genauso wie es jetzt bei den 800.000 € in der Frankenpost bei Gold, Gold, Gold der Fall ist. Über den Kredit bei Flex ist bei der Ausreichung mit dem Aufsichtsrat geredet worden und dann wie es aussieht bei jeder Prüfung durch den Verband. Das als Lüge zu enttarnen, als falsche Aussage zur Herbeiführung der Abschmetterung des Regresses gegen Manfred Heger, das dürfte einem Staatsanwalt nicht schwer fallen, vor dem man nichts verstecken darf. Da dürfte in den Bankunterlagen oder Sitzungsprotokollen einiges drin stehen.

Was wäre mit einem Rechtsanwalt Loos, wenn man nachweisen würde, dass wenigstens ein paar organisatorische Regelungen bei der Bank bestanden haben und da drin stehen würde, dass der Aufsichtsrat einer Kreditgewährung bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb, oder bei der VR-Bank Marktredwitz dann in Folge schon bei weit geringeren Summen mehrheitlich zustimmen musste, als erst bei einer Großkreditgrenze von damals vielleicht 7 Millionen DM, oder danach mit 3,5 Mio. €. Denn solche Kreditsummen entscheidet i.d.R. der Vorstand nirgends alleine. Was wäre, wenn in den Bankunterlagen stehen würde, was man fast sicher annehmen kann, dass der Aufsichtsrat regelmäßig informiert war, vielleicht nicht mal vom Vorstand selber, sondern von der Prüfung? Was wäre, wenn die Prüfung auf Probleme hingewiesen hatte, wie ja Raimund Grothoff sagte, dass der Kredit mit 375.000 € schon im Jahr 2001 im Bericht stand, was der Überziehung im Folienvortrag von Dr. Nickl entsprach und der Aufsichtsrat diesen Kredit einfach nicht überwachte, oder damit dokumentierte, dass man ihn nicht überwachen wollte? Was wäre, wenn der Kredit über diesen Hinweis von Herrn Grothoff im Jahr 2001 oder 2002 als Einzelwertberichtigung geführt worden wäre? Oder steckte man diesen in die Kategorie, man konnte nicht alle Einzelwertberichtigungen bei den problembehafteten Krediten vornehmen, die jeweils auch stark zugenommen hatten, wo man schon im Fusionsjahr feststellen musste, das die Situation bei den risikobehafteten Krediten nicht mehr vertretbar war.

Man muss sich diesen Treppenwitz vorstellen, im Jahr 2001 steht im Lagebericht, der zum Schluss auch noch die Unterschrift des Aufsichtsratsvorsitzenden trägt, die Risikolage im Kreditbereich ist nicht vertretbar und die nächsten zwei Jahre steht, die problembehafteten Kreditengagements haben stark zugenommen, wie hier in Eintrag 2260 augenscheinlich verdeutlicht wurde. Was kommt denn nach nicht mehr vertretbarer Risikosituation, doch eigentlich nur die Katastrophe, wenn die Probleme noch stark zu nehmen.

Der Aufsichtsrat und ganz besonders der Vorsitzende haben sich nicht um die Probleme gekümmert. Man hat den Verantwortlichen gehen lassen ohne ihn in die Verantwortung zu nehmen. Damit hat der Aufsichtsrat seine Sorgfaltspflicht verletzt. Die ganzen Umstände der letzten Jahre lasten auf Aufsichtsrat und gesetzlicher Prüfung. Dort ist die Untreue mindestens so groß wie bei den Vorständen selber. Darum der Schlussstrich, nicht wegen den Vorständen selber, sondern wegen den Rückschlüssen auf Leute wie Pausch, Träger, Loos , Hofmann, Grothoff und Herzog, oder jetzt Christl vom Genoverband. Denn die Haftung für die Kreditausfälle bei der VR-Bank in Marktredwitz, die beschränkt sich inzwischen nicht mehr nur auf drei Vorstände. In die Haftungsverpflichtung sind schon lange Aufsichtsräte mit eingetreten.

   

Nr. 2061

Ernst

6. Juli 2007, 08:59 Uhr

Betreff: Die gespaltene Persönlichkeit der VR-Bank-Vorstände

Zu Beitrag 2254
Wie ein Kranker reden die Verantwortlichen der VR-Bank ihre Probleme schön, oder verdrängen sie. Der Schriftverkehr von Herrn Heidel mit dem Webmaster ist doch das beste Beispiel wie man mit diesen ungelösten Problemen so tut als würden sie gar nicht existieren. Der Hinweis im diesjährigen Lagebericht, das im Bereich der Stichtagsverzinsung die Berechnungsmethode mit der Verbraucherzentrale abgestimmt sei, lenkt weit davon ab, dass die Bombe noch tickt. Wie kann man schriftlich erklären, es gäbe kein Urteil im Gewerbebereich, wie es Herr Heidel getan hat, wenn genau die VR-Bank es war, die einen folgenschweren Prozess in dieser Richtung bis zum Berufungsgericht gebracht hat und dort den Schwanz eingezogen hat und die Berufung selbst zurück genommen hat?

Ist es Zweckoptimismus um die Rückerstattungsansprüche im Gewerbebereich nicht feststellen zu müssen und damit die Kosten nicht als Risikoposition in die Bilanz einstellen zu müssen? Die Abschlüsse der VR-Bank wurden wie es scheint die letzten Jahre stark gedrückt und gedehnt. Haben die Vorstände, die Aufsichtsräte und auch der Genossenschaftsverband ihre eigene Hemmschwelle schon lange so weit raus geschoben, dass solche Dinge, solche Unterlassung im Jahresabschluss, solche haarsträubenden Behauptungen auch keine Rolle mehr spielen. Alleine dieses Urteil noch ein paar Jahre vorversetzt, den gesetzlichen Basiszins für die Falschberechnung mit drauf und dann darüber nachgedacht, dass die Bank komplett gewerbekreditlastig war und vielleicht auch noch ist, da müsste den Vorständen die Haare zu Berge stehen. Eventuell wurden solche Kredite schon exemplarisch durchgerechnet und man hat sich gesagt hier müssen wir mauern, mauern, mauern, dass können wir uns nicht leisten die Gelder zurück zu zahlen.

430.000 € haben die Vorstände verschenkt, bei den gut situierten Kunden und bei den Firmen will man nun um 300.000 € Stiftungsgelder werben. Herr Herzog, wie kommen Sie denn an die Gelder? Mit verbesserten Konditionen im Bankbereich? Denn vertrauen kann man Ihnen nicht mehr. Es wird so sein, wie mit den Großanlagen bei den Mitgliedern. Irgend ein Zuckerchen im Hintergrund wird es geben müssen und plötzlich bricht mal was weg. Die Stiftung mit diesem Ansatz ist an sich schon ein Affront gegen alle Ihre Kunden, die im Kreditbereich in 5 Jahren mit einem Volumen von 128 Mio. € oder 250 Mio. DM ausgemerzt, vertrieben oder abgeschrieben und wertberichtigt wurden, wenn sie nicht selbst die Flucht ergriffen haben. Und bei den Einlagen sieht es nicht besser aus.

Wer sich in so einer Lage als Förderer aufspielt, der nun seit 1999 so gut wie keinen Pfennig und Cent mehr an Ertragssteuern erwirtschaftet und abgeführt hat und damit nichts für die Infrastruktur getan und über die schwache Region her zieht, wer sogar zuletzt mit 1,16 Mio. € aus Rückfluss aus dem Staatssäckel die Bilanz retten musste, wer die Kunden als Qualität und Quantität abtut, wer auf 192 Mitarbeiter stolz ist, gleichzeitig am Abbau der Mannschaft arbeitet, einen Teil raus wirft und die anderen Angestellten damit zu verschlechterte Bedingungen drängt, der kann sich doch nicht als Helfer in der Not darstellen. Der ist doch ein gespaltene Persönlichkeit, oder ein unglaublich geschickter Blender.

   

Nr. 2060

Aus der Region

5. Juli 2007, 21:11 Uhr

Betreff: Der Wolf im Schafspelz

Die VR-Bank führt sich auf wie der Wolf im Schafspelz. Sind die Bürger die die VR-Bank Marktredwitz in Not bebracht hat, mit der Bürgerstiftung nicht gemeint? Sind die ausgeschlossen, denen man das Eigentum weg gepfändet hat, bevor man immer noch mit riesigen Summen Verluste machte? Wie viel Not passt in 100 Millionen Mark Kreditverluste bei einer Bank? Wie viele werden noch über bestehende Mahn- und Vollstreckungsbescheide laufend verfolgt? Was steht hinter leider haben wir aus den Einzelwertberichtigungen nur soundso viele Rückflüsse gehabt? Was ist es anderes als dies gepeinigten Menschen weiter zu verfolgen?

Die VR-Bank und ihr heutiger Vorstand brauchen sich nicht damit brüsten Not vorher zu verhindern, bevor sie entsteht. Sie haben bei uns Not gesät. Die Vorstände an ihrem Platz und auch die Prüfer. Und was die Kunden von Qualität vor Quantität halten, vor allem wie sie es verstanden haben, das haben Sie Herr herzog deutlich vor Augen geführt in dem sie der Bank den Rücken gekehrt haben und Herr Herzog kann die Schwund an Kundschaft in seiner Bilanz und in seiner Gewinn- und Verlustrechnung mehr als deutlich ablesen.

Ob die Regierung von Oberfranken vielleicht nicht endlich die Sanierung des Grundstückes anmahnen sollte, bevor man so einer Bank Stiftungsvermögen in die Hand gibt. Woher nimmt also Herr Herzog den Beitrag der VR-Bank und wie viel soll es bitte sein. Gibt es immer noch Kunden, die bereitwillig da Geld unter der Verantwortung der Bank rein strecken wollen. Es ist wirklich so, dass sich die Vorstände ums Geschäft kümmern sollten, dann müssen sich auch die eigenen Mitarbeiter nicht mehr fragen, wie sie noch über die Runden kommen, wenn man ihnen die Interessenvereinbarung abverlangt um die Bank überhaupt über Wasser halten zu können. Lassen Sie erst mal nachfragen meine Herren, wie es den Leuten geht, die mit der Bank im Konflikt waren oder sind, die über die Kreditabwicklungen in die Knie gezwungen wurden. Die möchte man bitte zuerst nach Not befragen, bevor man sich auf den Sockel des Heilsbringers stellt.

   

Nr. 2059

Vor Ort

5. Juli 2007, 15:35 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung - unglaublich

Da übersähen die Vorstände der VR-Bank mit ihrer eigenen Arbeit unsere Region mit Zwangsmaßnahmen gegen die eigenen Kunden, verbraten 50 Millionen € im Kreditgeschäft und machen damit Existenzen und Familien kaputt, haben Bilanzpositionen mit Rettungserwerben in schwindelerregender Höhe und dann will man sich mit einem Slogan Bürgerstiftung - Menschen in Not helfen. Herr Herzog und Herr Wolf sollten sich einen Spiegel vorhalten. Was da betrieben ist kann man schon nicht mehr als Sarkasmus bezeichen. Vielleicht stellt der Wunsiedeler Kreis den Artikel hier ein, damit man es auch wirklich überall lesen darf.

   

Nr. 2058

Ex-Kunde

5. Juli 2007, 12:17 Uhr

Betreff: Bürgerstiftung

Es klingt wie eine Ohrfeige, wenn man in der Zeitung von dem neue „Sympathie-Vorstoss“ der VR-Bank Marktredwitz eG lesen muß. hier klicken....
Eine Bürgerstiftung für notleidende Menschen in der Region soll es sein, sagt der neue Vorstandssprecher Johannes Herzog. Gerade der Her zog, der eigentlich zum Totengräber der Region geworden ist, spielt den barmherzigen Bruder. Entlassung altgedienter Mitarbeiter, Knebelung verbliebener Angestellten mit Billiglohnverträgen, Kreditkürzungen und –kündigungen bei Firmenkrediten ect. prägen ein Bild vom neuen Führungsstil der VR-Bank Marktredwitz. „…vor dem Sturz bewahren ist besser als nach dem Sturz aufzuhelfen…“, das mein lieber Herr Herzog sollte ihre Devise sein. Sehr amüsant fand ich die Idee die Stiftungsgelder im Haus der VR-Bank Marktredwitz anzulegen. Bei einer Bank, die in der jüngsten Vergangenheit bewiesen hat, dass sie nicht einmal mit eigenem Geld verantwortungsbewusst umgehen kann. Durch fahrlässige Kreditvergaben, großzügige Forderungsverzichte wurde das genossenschaftliche Vermögen nicht gerade aufgebessert. Begeistern konnte mich auch das Foto auf dem das „Stehaufmännchen“ der VR-Bank Marktredwitz, Herr Reinhold Wolf“ deutlich zu sehen ist. Der gefeierte Held, der Bänker und Vorstand von „Gottes Gnade“, der mit einer grandiosen Abschiedsfeier im Rosenthaltheater verabschiedet wurde und wenige Tage später in Regress genommen werden sollte ist sich nicht zu schade neues Unheil anzurichten. Ich warte schon auf die nächsten Nachrichten von der VR-Bank. Wahrscheinlich wird man uns dann Glauben machen wollen, das die Falschabrechnungen der Kredite, ohne der heute einige Firmen noch existieren könnten, zum Wohle der Unternehmer waren und die Ex-Unternehmer doch jetzt eigentlich froh sein können weil sie durch den Verlust ihrer Firmen weniger Streß und mehr Freizeit haben…

   

Nr. 2057

Insider

5. Juli 2007, 09:45 Uhr

Betreff: Probleme bei der VR-Bank Marktredwitz bei weitem nicht behoben

Man kann die vielleicht weiter belügen, denen man mit einer ersten Abstimmung zu einem Regressverzicht am 30.06.2005 schon einmal ein schlechtes Gewissen eingetrichtert hat. Aber nicht mal da dürfte vielleicht schon das letzte Wort gesprochen sein über diese Vertreterversammlung, wo sich der Aufsichtsratsvorsitzende Reiner Loos zwischen Aussagen von Kreditausreichungen von 4,5 Mio. DM und zusätzlichen Überziehungen von 746.000 € (1,46 Mio. DM) mit Gequassel von gelben und roten Ampeln in den Jahren 2002 und 2003, bis hin zum Nichtswissen und Verleugnen bis zum freistellenden Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger im August 2004 noch, mit seinen Widersprüchen dermaßen in die Nesseln gesetzt hat, dass man von einem persönlichen Interesse für ihn sprechen kann, dass der Vorstand entlastet werden musste. Hätte man damals Manfred Heger zum Regress verdonnert, hätte das der Aufsichtsrat übernommen, wenn man schon einen Vertrag unterschrieben hatte, wo auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichtet wurde? Und die Situation am 25. Juni, also vor wenigen Tagen erst, hat sich doch nicht verändert mit der Zusage an Manfred Heger und eventuell identisch mit Karl Krämer aus der Verabschiedung vom Mai 2006, die beiden nicht zu belangen.

Dass man auf der Versammlung auch den Forderungsnachlass von 430.000 € durch die Vorstände am Weg zur Luisenburg unerwähnt gelassen hat, das hat die Situation doch auch nicht bereinigt. Das hat das Ganze vielleicht nur weg von der Bank sofort zur Bankenaufsicht und vielleicht sogar gleich zu den Gerichten getragen. Die Sache kann man nicht mehr wegleugnen und nur verheimlichen wollen.

Genauso schlagend, wie die Probleme in der Führung der Bank sind die der wirtschaftlichen Situation. Egal wie man es wieder bewerkstelligte dass der Jahresabschluss mit heißer Nadel wieder fast auf Null aufgeht, bei extrem rückläufigen Einnahmen und weit überhöhten Verwaltungskosten, die sich über die Jahre hinweg festgemauert haben, so hat doch die Bank wahrscheinlich auch Risikopositionen gar nicht aufgedeckt, die erst noch ans Licht kommen können. Die Wertstellungssache wird kommen und mit einmal größte Forderungen der Kundschaft aufwerfen. Und auch die Stichtagsverzinsung ist nicht bearbeitet. Gerade im Gewerbebereich dürften sich in vielen noch bestehenden Konten inzwischen ganz erhebliche Rückforderung auftürmen, unabhängig davon wie die Privatkunden ohne Nachberechnung abgefunden werden sollten. Im Gewerbebereich könnten mit Zins- und Zinseszinseffekt Gesamtbeträge entstehen, die man wahrscheinlich nicht für möglich hält und alleine da die Bank erschüttern könnten.

Die VR-Bank ist viel mehr mit Problemen der Vergangenheit beschäftigt als dass sie sich um ein geordnetes Tagesgeschäft bemühen könnte. Sie ist eine Abwicklungsbank ihrer selbst geschaffenen Probleme der vergangenen Jahre, der Periode der Vorstände, die man deswegen nicht verfolgen will, weil man es fürchtet, dass die selber auspacken und damit um sich schlagen und sich wehren, dass ihr Tun nur mit Mitwirkung von Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband möglich war und persönliche Verbindungen bis in die höchsten Verbandsspitzen offenkundig werden könnten.

Aber wahrscheinlich ist die Sache Flex inzwischen wieder genauso spruchreif wie der Forderungsverzicht oder auch die Sache mit den Sicherheiten wird wieder aufgetischt werden. So beginnt es nun bereits am 11. Juli mit Gold, Gold, Gold, vor dem Wunsiedeler Amtsgericht. Es ist wie mit dem Schneeball am steilen Hang, wenn er zum Rollen kommt, dann kann es die Lawine auslösen.

   

Nr. 2056

Beobachter

4. Juli 2007, 22:13 Uhr

Betreff: 9 Uhr, werter Journalist

Es ist früh um 9.00 Uhr lieber Journalist am 11. Juli. Da werden sich ein paar ganz warm anziehen müssen. Eventuell kommen auch ein paar von den Vertretern die gegen de Regress gestimmt haben oder sich nur verdrückt haben und sehen wer sich immer vorne hin gestellt hat. Große Töne, nichts dahinter. An diesem Tag, da wird der eine oder andere ziemlich kleinlaut sein. Fernsehen wäre natürlich der Gipfel, Frankenfernsehen oder doch wieder Frontal21?

   

Nr. 2055

Journalist

4. Juli 2007, 21:28 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Könnte vielleicht die Uhrzeit des Verhandlungsbeginns am 11.07.07 noch bekannt gegeben werden, damit ich terminlich planen kann?

Nach Möglichkeit werde ich das Frankenfernsehen mobilisieren.

   

Nr. 2054

Genauer Beobachter

4. Juli 2007, 12:45 Uhr

Betreff: Freispruch doch nicht geglückt?

Ob der Freispruch mit der Vertreterversammlung für den 800.000 €-Schaden bei Gold, Gold, Gold geglückt ist, oder ob es doch ein Pyrrhussieg war, das könnte sich am 11. Juli vor dem Amtsgericht in Wunsiedel beweisen. Dort will man den Kunden als Kreditbetrüger hinstellen und Herr Johannes Herzog muss die Bank vertreten, musser anstelle von Reinhold Wolf auftreten. Wie will Herr Herzog den Kunden angreifen, ohne seinen Garanten für seine eigenen Vorstandposition bloß zu stellen. Die besten Beziehungen zwischen Reinhold Wolf und dem Kreditnehmer sind überall bekannt. Zum Betrug gehören falsche Unterlagen und zur ordentlichen Kreditausreichung, gehört, dass man sich vergewissert als Vorstand, das man sich aktuelle und nachvollziehbare Unterlagen bis hin zu Steuerklärungen vorlegen lassen muss. Das ist eine nach § 18 Kreditwesengesetz vorgeschriebene Verpflichtung für eine Bank. Warum sollte sich also ausschließlich die VR-Bank betrogen fühlen? Saß der beschuldigte Betrüger vielleicht mit in den eigenen Reihen?

Wie will also Herr Herzog argumentieren, wenn die Gegenseite kommt und sagt, warum hat Herr Wolf es sogar vermieden den Betrag am 25. Juni 2004 außerhalb der Bankzeiten auszuzahlen, welcher die Türen in Afrika für den Transport öffnen sollte? Warum hat er keine schriftlichen Unterlagen aus dem schwarzen Kontinent gefordert? Wäre es dort vielleicht sogar illegal gewesen, die ganze Transaktion? Gold als Gegenleistung für Zuckerkrankheitsprüfstreifen? Wenn alles korrekt gewesen wäre mit dem Goldtransport, der vielleicht die Sicherungslücke der 800.000 € bei der Bank schließen sollte, dann hätte man doch eine Bankbürgschaft auf internationalem Weg auch zustande bringen können, anstatt einem risikoreichen Geldtransport. Dies alles ist die Aufgabe nun des Herrn Herzog zu begründen, warum das so und nicht anders gelaufen ist. Irgendwann ist der Spagat auch für den neuen Vorstand nicht mehr möglich.

So warten viele auch darauf, dass über das Gutachten zu den Wertstellungen und den Gebühren im KK-Bereich endlich auch die Verhandlung erfolgt. Und auch die Gerichte werden nach fünf oder sechs Jahren Verhandlungszeit die Sache endlich vom Tisch haben wollen. Wenn nun der Kläger im Sinne des Gutachtens Recht bekommt, dann hat Herr Herzog das nächste Problem, dann ist nämlich seine Bilanz der Bank vom Jahr 2006 wirklich anfechtbar. Dann kommt er in den Bereich, wie mit den unterlassenen Einzelwertberichtigungen, dass hier mit Billigung der Verbandsprüfung notwendige Risikorückhalte in den Abschlüssen der Bank nicht gebildet worden sind und zwar mit dem Tag des Beweisfeststellungsbeschlusses durch das Gericht vor nun fünf Jahren. Wenn sich dann viele Kunden anhängen, dann brechen die Dämme.

Nach wie vor sollte sich Herr Herzog überlegen, ob er selbst noch rechtzeitig den Rückzug antritt, oder ob er sich in die Gefahr des Schicksals stellt, welches er seinen Vorgänger erfolgreich erspart hat, nämlich die zwangsweise Absetzung. Es könnte sein, dass sich in seiner Person der letzte Sündenbock vereint.

   

Nr. 2053

Genossenschaftler

4. Juli 2007, 11:05 Uhr

Betreff: Ãœbergabe des Staffelstabes von Manfred Heger auf Johannes Herzog vollzogen

Die Strategie der Staffelübergabe eines Vorstandes Manfred Heger, der nicht für die Bank gearbeitet hat, sondern nur seine eigenen Interessen verfolgte und die VR-Bank am Rande des Ruins führte, auf den nachfolgenden Prüfer Johannes Herzog scheint geglückt. Nun steht Johannes Herzog voll in den Fußstapfen von Manfred Heger.

Herr Herzog hat zwar die Verabschiedung von Manfred Heger betrieben, hat ihm über den Prüfungsbericht die Unfähigkeit zur Geschäftsführung ausgesprochen, ihm attestiert, das Manfred Heger und seine Kollegen kein Risikomanagement in der Bank installiert hatten, dass sie sogar dem Aufsichtrat unrichtige Risikowerte vorlegten, dass sie unglaubliche Summen an Risikopotential aufgebaut haben, welches nach Aussagen der Prüfung nicht mehr vertretbar waren, dass Anzeigen wegen der Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 34 Genossenschaftsgesetz notwendig waren, doch Johannes Herzog hat trotz allem keine Untreuetatbestände daraus gesehen, der ihn und seine Prüferkollegen veranlasst hätten unverzüglich etwas dagegen zu tun.

Herr Herzog hat mit dem Verband eine eigene Strategie gefahren. Man hat eine aus der eigenen Mitte auserkoren, nämlich ihn selbst, hat Manfred Heger mit einem Aufhebungsvertrag gehen lassen, der beide Seiten von Ansprüchen aber auch Anschuldigungen befreien sollte. Alleine dass eine Vermutung in diese Richtung überhaupt greifbar möglich ist, müsste aus Gründen des verantwortlichen Handelns ein Vorstandsamt für Herrn Herzog ausschließen, der über seine Prüfertätigkeit hätte eingreifen können, dies aber vielleicht schon im Hinblick auf seine persönlichen Interessen nicht tat.

Aber es war ja mit Manfred Heger nicht abgetan. Denn so benötigte man auch Karl Krämer noch ein halbes Jahr über den Antritt des Gesamtprokuristen Johannes Herzog hinaus als Vorstand zur Erfüllung des Vieraugenprinzips. Und so Johannes Herzog die dienstliche Abwesenheit von Karl Krämer genutzt um Material in verschlossenen Schränken zu sammeln und dem Aufsichtsrat zu sagen, man kann mit Karl Krämer jetzt plötzlich nicht mehr zusammenarbeiten. Aber auch Karl Krämer hat man bis zum 30. Juni 2007 noch weiter bezahlt und ihn ebenfalls ungeschoren davon kommen lassen, obwohl er als Marktfolgevorstand, als Überwachungsvorstand, zuständig für Innenrevision und Organisation die schlimmste Fehlbesetzung war, die man sich überhaupt denken kann. Wie abhängig Karl Krämer als überwachender Vorstand gegenüber Manfred Heger und Reinhold Wolf war zeigt sich alleine dadurch, dass ausgerechnet er meist vor Gericht aufzutreten hatte, wenn man an der Front mit den Kunden in Clinch geraten war. Der Überwachungsvorstand sollte die Fehler der Frontmannschaft ausbügeln, anstatt sie zu verhindern.

So steht nun Johannes Herzog für Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer in Person. Seinen Kollegen Heidel hat er mit dem Forderungsverzicht schon in Schicksalsgemeinschaft an sich gekettet. Beide haben noch mit Reinhold Wolf die 430.000 € an Vermögen der Bank verschenkt. Johannes Herzog hat die Schandtaten von Manfred Heger und Reinhold Wolf jetzt zu verkaufen. Kein Regress der Vertreter aber den Schaden von 800.000 € aus ungesicherten Kreditvergaben an einen einzigen Kunden in der Zeitung eingeräumt, durch den damals die Dinge begleitenden Prüfer und heutigen Vorstand. Es ist unfassbar. Genauso, wie man es nicht einsehen kann, dass man bei Manfred Heger nicht schon über Flex die Unterlagen dem Staatsanwalt übergeben hat. Wenn sich Richter damit befassen müssten, ob es mit einer Bewährung abgetan wäre, dass könnte fraglich werden.

Aber die Verbandsprüfer haben die Lageberichtseinträge mit der nicht mehr vertretbaren Risikolage und den nicht mehr durchführbaren Einzelwertberichtigungen in den Abschlüssen selber kontrolliert oder sogar selber gefordert, was man eher annehmen darf. Sie haben es zugelassen und für die Zukunft vielleicht sogar noch gefördert, weil sie es im Keim nicht unterbunden haben, dass die Vorstände der Bank Unsummen an Geld und Vermögen bei der Bank und auch bei den Kunden kaputt gemacht haben.

Darum hat Herr Johannes Herzog die nächste Option der alten Vorstände übernommen. Neben der Schädigung über das Kreditgeschäft hat man den Samen der Schädigung der Kunden und der Verschwendung schon viel früher zugelassen. Wenn man bei Milliardenbeträgen von Auszahlungen an Darlehen es als Prüfer als rechtmäßig ansieht, dass 99 % der Auszahlungen, oder wie viel es letztendlich gewesen sein mögen, immer einen Tag dem Kunden zu früh belastet wurden, wo ist da das Rechtsbewusstsein der Revisoren? Denn die Revisoren haben im KK- und Girokontobereich bei jeder Buchung die sie kontrolliert haben, immer wieder die unglaublichen Differenzen zwischen Buchungstag und Wertstellungstag zu Gunsten der Bank vor Augen geführt bekommen.

Zeigt sich das Rechtsbewusstsein der Revisoren wie bei Herrn O.H., dass man es als Prüfer locker fertig bringt mehrere Banken mit spekulativen Börsengeschäften um Millionen zu bringen? Ein Prüfer ist doch aufgefordert das Recht zu wahren und nicht das Unrecht zu verteidigen, wie es die jetzigen Vorstände in der Zwangslage der wirtschaftlichen Situation der Bank und wegen Rettung ihrer eigenen Person machen.

Und so steht Herr Herzog jetzt in den Fußstapfen der Vorstände zurück bis ins Jahr 1985, wenn man Karl Krämers Aussage zurückrechnet, dass man das schon 17 Jahre mit der Kundschaft so gemacht hatte und keiner hat’s je gemerkt (– und die Prüfer haben es beklatscht, weil es so geschickt gemacht wurde?). Er hat die Verantwortung dafür übernommen, dass auch die über die Abrechnungsmethoden im Darlehensbereich und im Wertstellungsbereich und bei den ungesetzlichen Gebühren und was sonst noch, was hier unter Banken am Pranger, Wichtige Mitteilungen, vielleicht nur angedeutet wird unter fadenscheinigsten Argumenten abgewimmelt wird. Die Bank ist in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit am Boden, die Motivation der Mitarbeiter dürfte mehr aus Zwang den Arbeitsplatz zu erhalten als aus der Freude an der Arbeit und an dem Kundenkotakt bestehen.

Herrn Herzog kann man kein einziges Wort glauben. Den Glauben heißt die berechtigte Information tatsächlich erfüllen und Vertrauen durch Vorbild schaffen. Das Vorbild Herzog an der selben Stelle wie Manfred Heger schreckt ab.

   

Nr. 2052

.....

3. Juli 2007, 19:53 Uhr

Betreff: Anzeige mit Strafantrag wegen Verdacht der erheblichen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Bilanzf

Ich kann das Drama um diese Bank nicht mehr mit ansehen, es muss etwas geschehen. Morgen wird diese Anzeige wegen der Bilanzsache raus gehen mit allen dazugehörenden Anlagen. Als Nächstes kommt dann die Sache Gold, Gold, Gold, dann Flex und dann der Forderungsverzicht. So wird die Anzeige aussehen:

........, am 4. Juli 2004


An das Bundesministerium für Finanzen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

mit der Bitte um Information der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter gleicher Anschrift

Generalstaatsanwaltschaft

Anzeige mit Strafantrag wegen Verdacht der erheblichen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Bilanzfälschung gegen

Vorstände der VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz

sowie wegen Beihilfe hierzu in Form als Wirtschaftsprüfer tätig,

der Genossenschaftsverband Bayern e.V. München,

sowie Einzelprüfer vor Ort, namentlich Herr Johannes Herzog und Herr Raimund Grothoff

sowie jeweiliger Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft wegen erhöhter Kenntnis in Ausübung des Amtes


Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen Zuständigkeit in Steuerangelegenheiten und fachlicher Zuständigkeit als Dienstaufsicht für die Bankenaufsicht erstatte ich Strafanzeige und Strafantrag gegen genannte Organe der VR-Bank Marktredwitz eG sowie der Wirtschaftsprüfung durch den Genossenschaftsverband Bayern.

M.E. gibt die VR-Bank selbst Auskunft in Form ihrer Lageberichte über falsch erstellte Jahresabschlüsse im Zusammenhang mit Aussagen in den protokollierten Vertreterversammlungen. Ich bezieh die Prüfung des Genossenschaftsverbandes mit ein, da jeder Satz in Abschluss und Lagebericht von den Verbandsrevisoren geprüft und sogar genehmigt wird. Letztendlich erfolgt auf dieser Grundlage der gesetzliche Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss. Sollte eine Zahl, oder ein Satz nicht die Meinung des zuständigen Prüfers ebenfalls decken, so wird dieser in aller Regel abgeändert.

Die Bank erklärte in den Lageberichten des Jahres 2002 und 2003 bei der Darstellung der Risikolage, dass notwendige Einzelwertberichtigungen für problembehaftete Kreditengagements nicht vollständig erfolgen konnten. Damit bleibt nur der Schluss, dass die Bank die festgestellten Wertberichtigungen nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip in den Abschlüssen verarbeitet hat. Es bleibt der Schluss, dass die Bank bei Anwendung des strengen Niederstwertprinzips Jahresfehlbeträge hätte ausweisen müssen. Dies wurde alleine schon bekräftigt durch die Vermerke in den Lageberichten unterlassen um die Abschlüsse in ein besseres aber wahrscheinlich falsches Licht zu stellen.

Laut protokollierten Aussage auf der Vertreterversammlung vom 29.06.2006 hatte die Bank zum 31. Dezember 2004 latent gefährdete Kreditrisiken von 49 Mio. €. Es erweckt den Eindruck, dass die Verantwortlichen mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfer oder ihrer Beauftragten vor Ort der Bank die Möglichkeit gaben, die notwendigen Vorsorgen in Form von Wertberichtigungen nach dem Niederstwertprinzip über die Jahre hinweg aufzubauen, denn die Höhe der einzelwertberichtigten Kredite wurden zum 31. Dezember 2005 mit einem Wert von 27,4 Mio. € ebenfalls in diesem Zusammenhang am 29.06.2006 vom Bankvorstand genannt. Der Stand zum 31.12.2006 müsste den Bankunterlagen selbst, oder auch dem noch zu veröffentlichenden Protokoll der Vertreterversammlung vom 25.06.2007 entnommen werden. Die Vermutung liegt nahe, dass auch im Jahr 2006 noch Wertberichtigungen über ein normal übliches Maß gebildet wurden.

Es wäre über die Unterlagen der Bank selbst oder über die Sammelprotokolle Einzelbesprechungsprotokolle zu wichtigen Kreditengagements, wie mindestens zu allen Großkrediten oder zu sonstigen wichtigen anmerkungsbedürftigen Krediten der gesetzlichen Prüfung zum jeweiligen Prüfungsbericht feststellbar, ob gebildete Wertberichtigungen nicht tatsächlich unter Beachtung bewertungsrelevanter Kriterien nicht schon in früheren Jahren gebildet werden hätten müssen, was auf die Vermerke in den Lageberichten 2002 und 2003, aber auch noch den Hinweise in der selben Rede des Vorstandes Reinhold Wolf vom 29.06.2006 begründet sein könnte, dass er Mitte des Jahres bereits von sicherlich für das laufende Geschäftsjahr nochmals überdurchschnittlich anfallenden Wertberichtigungen für das Jahr 2006 sprach.

Somit zieht sich hier ein zeitliches Spektrum von mindestens ab dem Jahr 2000 bis zum heutigen Tag hin, wo durch Verschiebung von notwendigen Wertberichtigungen mit Entstehung vielleicht schon zu Beginn diese Zeitturnus über die Bilanzierungspraxis ganz wesentliche Steuerverkürzungen bis in mehrfache Millionenbeträge entstanden sein könnten. Den bereits im Jahr 2001 wurde im Lagebericht von nicht mehr vertretbaren Risikoverhältnissen berichtet.

Wie aus den Bilanzen der VR-Bank zu entnehmen ist, dürfte die Bank seit dem Jahr 2000 nur noch marginal ertragssteuerpflichtige Einnahmen ausgewiesen haben. Wenn notwendige Wertberichtigungen wie von der Bank selbst geschrieben und von den Wirtschaftsprüfern genehmigt in den Jahren 2002, 2003, oder auch früher oder später zu Bilanzverlusten geführt hätten, so wäre damit für diese Jahre kaum eine steuerliche Verschiebung in Form von Steuerminderungen verbunden gewesen. Durch die erschwerten Möglichkeiten der Verlustübertragungen auf andere Jahre, oder gar der Abschaffung hätte die Bank aber dafür in anderen Jahren steuerpflichtige Einnahmen erwirtschaftet, die man mit dem Effekt der Verschiebung der Wertberichtigungen aber deutlich mindern hätte können.

Ich beantrage somit die Überprüfung der Wertberichtigungen der VR-Bank Marktredwitz, ob sie im Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung auch im Jahresabschluss verarbeiten wurden oder mit zeitlicher Verzögerung und steuerlicher positiver Wirkung für die Bank. Nach meiner Meinung ist die Bank aufgrund ihrer eigenen Vermerke und Aussagen bis zum heutigen Abschluss so verfahren und hatte enorm Steuern damit gemindert. Ebenso dürften auf dieser Grundlage die Jahresabschlüsse der VR-Bank Marktredwitz vielleicht schon seit dem Jahr 2000 bewusst unrichtig erstellt worden sein.

Dabei bitte ich auch zu würdigen, dass der Genossenschaftsverband Bayern auf der Grundlage der Kenntnis der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse der bei der Fusion zu dieser neuen Genossenschaft am 24. April 2001 ein Gutachten erstellte, wo auf die Problem in keiner Weise hingewiesen wurde und somit Vertreter und Mitglieder darüber in Unkenntnis gelassen wurde. Ebenso weise ich darauf hin, dass ein Oberrevisor des Genossenschaftsverbandes bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb an diesem Abend die Abstimmungen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverwendung durchführte, dass aber weder vom Vorstand, noch vom Aufsichtsrat der Bank, noch vom Prüfungsverband über den tatsächlich schlechten Geschäftsverlauf und große Kreditverluste berichtet wurde. So gratulierte der Oberrevisor zum Bilanzgewinn, wobei vollkommen unerwähnt blieb, auch bei den Abstimmungen, dass zum Bilanzgewinn eine Rücklagenentnahme von 2 Mio. DM nach Jahresfehlbetrag notwendig war.

Mit freundlichen Grüßen
......

   

Nr. 2051

Wissender

3. Juli 2007, 16:54 Uhr

Betreff: Hilfe für Herrn Herzog für den 11. Juli

Vielleicht hilft es Herr Herzog für die Gerichtsverhandlung bei Amtsgericht Wunsiedel am 11. Juli ein paar Daten mitzugeben. Im Jahr 2003 Ausbuchung von 180.000 € auf vier Personen mit jeweils 45.000 € weil die Revision kommt; am 18. Mai 2004 Genehmigung einer Krediterhöhung durch alle drei Vorstände an den Kunden; am 25. Juni 2004, abends Auszahlung von bekannten Euros an den Boten nach Afrika; am 11. Juli Rückkehr des Kunden; am Vormittag des 13. Juli Beorderung des Kunden in die Bank in die Kraußoldstraße nach Marktredwitz zur Besprechung mit drei Vorständen und drei Aufsichtsräten. Wissen Sie noch mehr, was man am 11. Juli alles bekannt geben muss, wenn man den Kunden zum alleinigen Schuldigen machen will? Bringen Sie die Einzelprüfungsprotokolle der Revision in den Jahren von vielleicht 2001 bis 2004 alle mit? Sagen Sie, ob die Buchung der Auszahlung vom 25. Juni unverzüglich vorgenommen wurde, oder ob Herr Wolf darauf hoffte dies in wenigen Tagen ausgleichen zu können ohne das man es einbuchen müsste?

   

Nr. 2050

Aus der Region

3. Juli 2007, 15:22 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 2263, Verzichten die Vertreter auf 800.000 € Schadensersatz laut Frankenpost?

Jedes Mal wenn ich den Artikel der Frankenpost vom 28. Juni anklicke, dann überkommt mich Wut und Zorn. Der Artikel beginnt über der Schlagzeile mit der Frage: „Verzichten Vertreter auf 800.000 € Schadensersatz?“ Man kann sich die Frage selber mit Ja und mit Nein beantworten. Denn man muss sich wirklich fragen warum sie das tun, mit welchem Recht sie auf das Geld der Bank verzichten? Und so muss sich auch fragen, ob die Vertreter wissen was sie tun und was ihnen da vom Aufsichtsrat und den Prüfern aufgetischt worden ist?

Die Vertreter haben nämlich nicht nur auf 800.000 € Schadensersatz verzichtet, sie haben damit auch darauf verzichtet, dass man den Regressanspruch vom 30.06.2005 noch mal aufrollt, wo geschrieben wurde, dass 1,12 Mio. € Schaden entstanden ist und ein Vertreter, der vielleicht besser Bescheid wusste, sogar nach 2,5 Mio. € gefragt hat und keine Antwort bekommen hat. Man hat also allein aus diesen zwei Fällen auf ungefähr 2 Mio. € Schadensersatz verzichtet. Zwei unglaublich eklatante Fälle, wo gravierende Verstöße gegen die Grundregeln des Bankgeschäftes durch alle drei Vorstände nicht von der Hand zu weisen sind. Gleichzeitig hat man darauf verzichtet diesen Vorständen, die diese Position nie hätten bekleiden und überhaupt bekommen dürfen, die Pensionen zu entziehen, für die unfassbare Schädigung der Bank im Gesamten. Die Pensionen beziffern sich laut Jahresabschluss jetzt auf 2,1 Mio. € in Form von Rückstellungen. Und man hat nicht eingefordert, dass der heutige Vorstand Johannes Herzog für den Forderungsverzicht von 430.000 € aufkommen.

Hat man nun auf 800.000 € oder auf 4 ½ Mio. € verzichtet? Hat man darauf verzichtet die Aufsichtsräte für dieses Geld in die Verantwortung zu nehmen oder auch den Genossenschaftsverband oder für ihre Verantwortung für alles was hier geschehen ist? Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun. Hier kann man nicht vergeben, denn sie haben Augen und Ohren verschlossen, sie wollten nicht wissen, nicht hören und nicht sehen was sie tun. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

   

Nr. 2049

Hannelore

3. Juli 2007, 10:37 Uhr

Betreff: Es müsste doch eine Selbstverständlichkeit sein die Gelder zurück zu zahlen

Zum Beitrag 2254

Wenn im Krämerladen oder im Supermarkt heute ein Kunde reklamiert, dann ist es Gang und Gäbe, dem Kunden mindestens das Geld zurückzugeben. Für die RV-Bank Marktredwitz scheint das nicht zu gelten. Wenn es aufkommt dass man die Kunden gelöffelt hat, dann macht man rum, redet sich raus auf Verjährung oder dass so ein Anspruch noch nie gestellt wurde, anstatt fair mit dem Kunden umzugehen.

Ich würde mich an Herrn Heidels Stelle schämen wenn im Internet das Urteil veröffentlicht wäre, dass man verleugnet. Oder hat ihn der Exprüfer angelogen, weil in den ersten Wochen war Herr Heidel anscheinend mit vielen anderen Sachen beschäftigt, mit denen er nicht gerechnet hat. Vielleicht musste er sich auch erst schlau machen, was das für einen jungen Vorstand für Folgen haben kann, wenn man dem Kollegen soviel uneingeschränktes Vertrauen gibt und eine Vermögensaufgabe von an die 450.000 € mit eingeht?

   

Nr. 2048

Gesehen

3. Juli 2007, 09:56 Uhr

Betreff: Schöne Bilder in der Homepage der VR-Bank

Schöne Bilder haben Sie drin in der Homepage der VR-Bank von der Sechsämterland-Classic. Wollt ich gleich sehen nach dem Eintrag hier. Da könnte man sogar die vom Abtransport der Maschinen in Wunsiedel auch mit rein stellen. Aber auf einer gesonderten Seite, damit sie in der Masse nicht untergehen, wenn man beoabachten kann, wie fleißig die von der Bank sein können.

   

Nr. 2047

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3. Juli 2007, 09:30 Uhr

Betreff: Freispruch nicht Ende der Gerichtstermine für die Vorstände

Es schon schön wenn man sieht wie sich Menschen in unserer Zeit noch freuen können. Vor allem wenn sie glauben, sie sind noch mal ungeschoren davon gekommen. In so einer Erleichterung schießen einem die Hormone schon mal in den Kopf und man übersieht Manches in einer gewissen Euphorie. Vor allem dass Vertreter nicht die Richter vor dem Gesetz sind und das Regressansprüche vor dem Zivilgericht verhandelt werden und nicht bei der Strafkammer, wie wenn's um selbst verkündete Untreue geht.

Aber die Zivilgerichte sind mit der VR-Bank und ihren Vorständen der Vergangenheit und der Gegenwart noch vollkommen beschäftigt. So haben die Vorstände für Ihre eigenes Vergehen (?) 800.000 € ungesichert ausgegeben zu haben und damit das Vermögen der Bank geschädigt zu haben, zwar bei den Vertretern gebettelt man möge ihnen nichts tun und sie unbehelligt lassen, gleichzeitig hat man aber den Kunden alleine als Betrüger hingestellt. Und so wird nun am 11. Juli um 9 Uhr vor dem Amtsgericht in Wunsiedel in aller Öffentlichkeit die Schlammpackung ausgegraben. Ich möchte endlich die Geschichte zu den Zollformalitäten für den Goldtransport erfahren. Da möchte ich Reinhold Wolf hören. Aber nein, der ist ja nicht mehr Vorstand, da muss jetzt Bruder Johannes als Kläger auftreten. Das wird's spannend, wie er seinen Steigbügelhalter ins Vorstandsamt da raus reden will. Hoffentlich erfahren wir auch, ob Reinhold die Sache am Freitag gebucht hat, wie er der Kassiererin gesagt hat, sie solle doch am Abend noch 70.000 € bereit halten oder am Montag oder auch erst viel später. Da kann man dann schon herauslesen, ob Reinhold manchen Trick angewandt hat um die EDV auszutricksen und auch die Revision zu umschiffen. Und da möchte ich wissen, wie dass der Revisor von damals dann rechtfertigt. Wenn er es gebucht hätte, warum haben dann die Kollegen Heger und Krämer auch noch 14 Tage zugeschaut um Alarm zu schlagen, wenn man erst vier Wochen vorher diesen riesen Batzen Geld schon ungesichert ausgegeben hat?

Man kann den Staatsanwalt nur auffordern sich als Besucher in die Verhandlung mit rein zu setzen. So genaue Auskünfte wird er von den Herren bei einer direkten Einvernahme gar nicht kriegen.

Und so geht’s vielleicht weiter. Wenn ich die Rechenbeispiele zur Stichtagsverzinsung hier verfolgt habe, so geht’s da auch mindestens um eine siebenstellige Summe für uns Kunden, wo sich die neuen Vorstände mit Händen und Füßen wehren da die richtigen Beträge auszuzahlen.

Und lieber Webmaster wie sieht es denn mit der Schadensersatzklage wegen der unzulässigen Kündigung durch die falschen Abrechnungen über die Wertstellungen aus? Gibt es das schon einen Gerichtstermin oder hat die Bank das noch erfolgreich raus gezögert? Auch da muss Herr Herzog für seinen speziellen Freund Manfred Heger einspringen, den er doch im Jahr 2004 über den Prüfungsbericht so toll bewertet hat, bis hin zur Unfähigkeit zur Geschäftsleitung der Bank.

Da können sich dann alle Kunden, oder wie viel es auch sein mögen komplett anhängen, da ist doch fast jeder mit seinem KK- oder Girokonto gefoppt worden.

   

Nr. 2046

Bobachter

3. Juli 2007, 08:57 Uhr

Betreff: Sterne des Sport wichtiger als Freispruch oder Geständnis

An die Vorstände der VR-Bank Marktredwitz. Ich bin nicht nur ein interessierter Leser dieses Gästebuches, sondern ich verfolge auch die Einträge auf der Internetseite Ihrer Bank. Ich glaube Ihnen erscheinen Ihre werbewirksamen Zeitungsartikel inzwischen wichtiger als das was das Geschehen um die Entwicklung der Bank selber betrifft. So vermisse ich auch Ihrer Seite http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ unter „Wir über uns“ und bei „Pressestimmen“ immer noch den Artikel in der Frankenpost vom 28. Juni 2006 über den Freispruch in der Vertreterversammlung. Als Hilfe hierfür noch mal den Link in Frankenpost-online dazu: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,674401.html?fCMS=1f5fd32be91b4203b3f33f77dc226d27 Dort kann man sich den Artikel auch runter laden und so könnten Sie ihn bei sich selber auch einstellen.

Oder ist die Vermutung richtig, dass Ihnen über diesen Artikel das Herz in die Hose gerutscht ist, wenn Sie dem Redakteur der Zeitung gegenüber erklärt haben, dass die Vorstände 800.000 € ungesichert ausgegeben haben. Wie hängen Sie denn da selber mit drin? Wie nahe kommen Sie denn der Beihilfe zur Untreue? Auf den Artikel werden wir warten bis zum Sanktnimmerleinstag, bis der bei Ihnen auftaucht.

   

Nr. 2045

Sylvia

2. Juli 2007, 11:43 Uhr

Betreff: Was ist mit unsere Bank, wenn der Staatsanwalt anrückt?

Die Sache bei der Sparkasse in Tirschenreuth hört sich ja an, wie wenn Gefahr im Verzug gewesen wäre und zur gleichen Zeit und zur selben Stunde vor jeder Zweigstelle ein Polizeiauto vorgefahren wäre. Aber in Tirschenreuth war ja kein Vorstand der alten Garde im Amt oder an den Fällen beteiligt. Wie ist das bei uns? Wie tief stecken denn die Neuen mit dem Forderungsverzicht schon drin im Schlamassel. Johannes Herzog hat doch als beteiligter Prüfer auch sicher seine Probleme, wenn da auch die Polizei plötzlich vorfahren würde.

Was passiert mit unseren Vorständen. Bei Johannes Herzog müsste doch der Staatsanwalt sagen, weg von allen Unterlagen und Schränken, also vielleicht sogar Hausverbot. Karl Krämer hat man die Schlüssel doch auch gleich abgenommen.

   

Nr. 2044

Kunde

2. Juli 2007, 11:18 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 2254, Briefwechsel des Webmaster mit Vorstand Heidel, endlich aufräumen

Es ist schon unverschämt, wie man uns für dumm verkaufen will. Auch ich hab nur ein paar Kröten bei der Rückzahlung bekommen und es hat hinten und vorne nicht gestimmt was man mir vorgelegt hat, aber ich lass mir das nicht gefallen. Der Heidel ist nicht besser wie der Herzog. Da gibt's ein Urteil gegen die Bank und er schreibt, es ist nicht so. So wie's schon mit Wolf und Krämer war, man braucht sich gegenseitig, oder man macht solang mit bis der richtige Augeblick für den einzeln kommt, den anderen abzuschießen.

In der Bank gehört endlich aufgeräumt. Ich hab auch gemeint mit dem Artikel in der Frankenpost mit dem Freispruch durch die Vertreter, jetzt sind sie wieder davon gekommen. Dass sie sich vielleicht selber rein geritten haben, mit ihrem eigenen Geschwätz, dass ist mir auch erst jetzt klar geworden. Vielleicht bin ich nicht gescheiter als die Vorstände unserer Volks- und Raiffeisenbank, aber so ein Haufen Dummheit, den muss man schon suchen. Mit Qualität und Quantität sind denen doch heuer Zigmillionen an Kundengelder abgewandert und die Konkurrenz ist mit der Zinspolitik daran schuld. So eine Frechheit. Die Sonnen und die Sterne können sich die sonst wo hinpappen, wer soviel Quatsch verzapft, der hat es einfach nicht besser verdient. Sonnenstudio für Herzog und Sterne vom Himmel für Heidel. Es wäre besser sie würden da hin gehen und nicht auch noch her-ziehen und die Bank in Ruhe lassen. Die Vorstände haben das Geld schon früher verpulvert und die heutigen machen's genauso und jetzt kann man die normalen Zinsen nicht mehr zahlen, das ist es. Das Rauspressen der stillen Reserven hat mal ein Ende. Wegen den Sonnenstrahlen kommt keiner nach Marktredwitz. Draußen werden die Zweigstellen zugemacht oder runter gefahren und in Marktredwitz hat man noch keine Zeit gehabt, um die Planung für den Umbau fertig zu bringen. Und trotzdem wird keiner nach Rabatz rein fahren. Bloß dass das kommt braucht man gar nicht zu befürchten, mit was will man das machen? Aber man muss was dazu schreiben, sonst muss man die Übernahme vom HOMA-Gebäude doch noch als Rettungserwerb ausweisen.

Die Sparkasse in Tirschenreuth hat bald die dreifache Bilanzgröße, wenn Herzog und Heidel so weiter machen. Das heißt in Marktredwitz hätten anstatt den 30 Millionen Wertberichtigungen 15 Millionen für den gleichen Auflauf der Polizei reichen müssen. Aber es sind ja 27,4 Millionen und das versteh sogar ich, dass es wahrscheinlich bloß 27 Millionen sind und nicht viel mehr, weil die Verdienste nicht wie Goldtaler herunterrieseln, die man da die letzten Jahre schon komplett rein gebuttert hat, weil darum nicht mehr rein gesteckt werden konnten und weil man die Komplettverluste schon weggedrückt hat. Funktioniert das vielleicht so wie mit der Waldeslust? Das war vielleicht im letzten Jahr mit der Absicherung noch gar kein Risikokredit und jetzt ist der Kredit über den Forderungsverzicht ausgebucht und damit verschwunden. Somit kapiert das wegen vorzeigbarer Unterweisung durch die Vorstände der Bank sogar ein Normalkunde wie ich. Ich kapier aber auch andere Sachen inzwischen und nicht nur ich.

   

Nr. 2043

Genossenschaftler

2. Juli 2007, 10:24 Uhr

Betreff: Dimensionen der Risikolage der Bank

Genossenschaftler

Dimensionen der Risikolage der Bank

In den letzten Jahren war es für die Führung der VR-Bank in Marktredwitz augenscheinlich ein Balanceakt zwischen dem was man Kund tun musste aus den nicht wegzuleugnenden Feststellung bei den gesetzlichen Prüfungen und was man Kund tun wollte unter Absprache mit der Revision, damit man keine Seite allzu sehr und über Gebühr in ungewollte Kritik bringen musste. Und so muss man sich dessen bedienen, was die Vorstände auch besonders in den verschieden und aufeinanderfolgenden Versammlungen gegenüber den Vertretern gesagt haben und was sich aus anderen Beiträgen von Protokollauszügen von Revisoren, Aufsichtsräten und sonstigen Teilnehmern schließen lässt.

Was man tatsächlich daraus schließen muss ist, dass der Vorwurf aus den Schlussbemerkungen des Prüfungsberichtes, wo man der Aufsichtsratsvorsitzende auf Protokollseite 8 anmerkte: „Schließlich umfasste die Berichterstattung des Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht die vollständigen führungsrelevanten Informationen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat nicht korrekt über die Risikolage der Genossenschaft informiert.", nicht nur auf den Vorstand zutreffen dürfte.

Werte Leser dieser Gästebuchseiten, ist es nicht genau dass, wie Vorstand, Aufsichtsrat und gesetzliche Prüfung mit den Mitgliedern und Vertretern selbst verfahren sind? Setzen Sie beim Lesen diesen Satzes mal gedanklich neben dem Vorstand noch den Aufsichtsrat und dien Genossenschaftsverband dazu und ersetzen in dem Vermerk den Aufsichtsrat mit Mitglieder und Vertreter und lassen dies über die letzten 10 Jahre auf sich wirken. Was haben Sie für einen Eindruck, ob sich die Informationsdefizite nicht bis zu den Vertretern durchsetzt hatten und ob diese Informationsdefizite nicht gewaltig zur nicht mehr verschweigbaren Schieflage der VR-Bank in Marktredwitz ihren großen Teil beigetragen haben.

Was Risikopotentiale und Wertberichtigungen in diesen Größenordnungen bei einer Bank tatsächlich bedeuten, das zeigt uns das Beispiel der Sparkasse Tirschenreuth ziemlich deutlich. In den vergangenen Jahren hat die VR-Bank immer wieder die Genehmigung ihrer Arbeit über die Zustimmung zum Jahresabschluss und zur Gewinnverwendung und zur Entlastung der Organe Vorstand und Aufsichtsrat unter Voraussetzungen durchführen lassen, wo die Vertreter niemals die wahre wirtschaftliche Entwicklung und die korrekte Risikolage erfahren hatten. Karl Krämer erlaubte sich sogar am 30.06.2005 noch einen Beitrag, wo ein Vertreter gefragt hatte, man sei über diesen speziellen Punkt nie informiert worden, das er entgegnete, der Jahresabschluss sei doch zur Einsicht ausgelegen. Also, der Vertreter solle sich doch dabei einlesen in Dinge, in von angeblich hochqualifizierten Leuten über Monate hinweg erstelle Bilanzwerte und ohne jegliche Grundlage dazu. Wollte er sagen, der Vorstand hat keine Informationspflicht, sondern der Vertreter muss sich bloß stellen und die Dinge erfragen? Denn das scheint die Grundhaltung dieser Leute in der Führung der Bank wirklich zu sein.

Man darf gern auch nachfragen, ob die Eigenkapitalentwicklung vom 14. Oktober 2004 von Reinhold Wolf aufgegangen ist wie er sie damals vorgestellt hatte, oder ob sie das Papier und die Folie nicht wert waren auf dem sie geschrieben waren und ob die geplante Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals heute von Johannes Herzog das gleiche Schicksal erfährt, mangels Kasse und mangels Klasse? Herr Herzog hatte seinen guten Grund der Frankenpost am 28. Juni 2007 die Risikopotentiale und die Wertberichtigungen nicht zu nennen, wenn bei der über doppelt so großen Sparkasse wegen 30 Mio. € Wertberichtigungen das Überfallkommando der Kriminalpolizei eingefallen ist. Nur wenig wissen so genau darüber Bescheid wie er. Er hat die Bilanzen der Jahre 2001 mit dem Lagebericht und dem Vermerk, die latenten Risiken müssten in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden und in den Jahren 2002 und 2003, dass die ungesicherten Kreditteile nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt werden konnten, wodurch der Verstoß gegen das Niederstwertprinzip in die Bilanzen selbst rein geschrieben wurde.

Genauso wenig wie Herr Herzog zur Höhe der Risikopotentiale etwas sagen wollte, genauso wenig wird er zum Warum etwas sagen und warum er als best eingeweihter Prüfer nichts dazu sagt. Als Vorstand darf er sich doch jetzt selbst aus der Schweigepflicht nehmen und die Informationspflicht wahrnehmen. Doch diese Zahlen würden die Mitverantwortung des Genossenschaftsverbandes und der vor Ort beteiligten Prüfer, wie ihn selbst und Teamleiter Grothoff, nur unterstreichen. Denn der aufschlussreichste Hinweis stammt erst vom 29.06.2006 von Vorstand Reinhold Wolf, wo die Dimensionen auf der Vertreterversammlung genannt wurden, nachdem jahrelang dazu geschwiegen wurde und wo man sich am Vortag über die Zeitung als stolz präsentierte, angeblich aus dem eigenen Sumpf den Hals herausstrecken zu dürfen und gleichzeitig aber über Qualität vor Quantität die eigene Unfähigkeit beschönigte, indem man die Kunden und Mitarbeiter damit beleidigte.

Die Passage des Protokollauszuges von Reinhold Wolf ist hier angefügt hier klicken...... Aus diesen Zahlen lässt sich ein wenig erahnen, was in Wirklichkeit in der Vorstandsetage und in den Revisionszimmern gelaufen ist. Darin gibt Reinhold Wolf bekannt, dass über die Bezeichnung im Vorjahr das latente Risikopotential am 31.12.2004 bei 49,0 Mio. € gelegen hatte. Knapp 15 % der gesamten Kundenforderungen wurden damit als ausfallgefährdet und ungesichert von Vorstand und Revision festgestellt und kategorisiert. Aus der Aussage von Prüfer Grothoff ein Jahr zuvor, dass man viele Kreditverhältnisse ausbuchen musste, muss man annehmen, dass diese vielen ausgebuchten Kredite, die ja in den Büchern der Bank schon eliminiert waren, als tatsächliche Ausfälle dem Risikopotential von 49 Mio. € hinzugerechnet werden müssen. Hat die VR-Bank damit 60, 70 oder 80 Mio. € an Problemkrediten fabriziert? Die Unterlagen speziell der Prüfer würden hier genauestens Aufschluss geben und sogar besser als die Unterlagen der Bank, die ja laut Prüfungsberichtsvermerk nicht mal stimmten. Und vor der Einsichtnahme der Prüferunterlagen müssen sich Herr Herzog und sein früherer Dienstherr extrem fürchten und eventuell auch Exkollege Grothoff, der jetzt sein Büro nach München verlegt bekommen hat.

Hieraus könnte man oder müsste man erkennen, wo die Bank im Jahr 2001 schon mit einer nicht mehr vertretbare Risikosituation vielleicht schon vor der Fusion in Marktredwitz und in Arzberg gelegen hat, wo sie mit der Fusion stand und wie sie sich über die Prüfungsstichtage und Jahresabschlüsse über all die Jahre hinweg entwickelte und warum man die Mitglieder und Vertreter dazu nicht informierte, sondern lieber zum Bilanzgewinn, der ein Jahresfehlbetrag war, siehe Versammlung April 2001, gratulierte. Es wäre zu erkennen, ob die Prüfer und Vorstand und Aufsichtsrat die Risikosituation auch schon in den Dimensionen kannten, wie sie Reinhold Wolf am 29.06.2006 auflegte und den vermutbaren Werten darüber hinaus, oder ob die Prüfung bis ins Jahr 2003, mit dem Abschluss 2002 immer falsche Bewertungsgrundlagen für die Banken oder die Vorgängerbanken angesetzt hatte und mit der sicher erkennbaren Fehleinschätzung für ein Problem mit dem Bruch in den Sicherheiten beigetragen hat, oder ob man die Wertberichtigungen einfach nicht mehr vermeiden konnte und sie auch einbuchen musste, wie man sie schon im Hinterkopf kannte.

Über die Angabe von Reinhold Wolf ist nämlich auch zu erkennen, welches Sicherheitspolster, sprich Reserven über Wertberichtigungen und erwirtschaftetem Eigenkapital die Vorstände verstanden hatten vorzusorgen. Reinhold Wolf legte nämlich offen, dass erst am 31. Dezember 2005 dem Risikopotential eine Wertberichtigung von 27.4 Mio. € entgegengehalten werden konnten und gab aber auch noch bekannt, dass man für das laufende Geschäftsjahr 2006 sicherlich auch noch mit erhöhtem Wertberichtigungsbedarf rechnen muss, was darauf hin deutete, dass man zum 31.12.05 wieder nicht alle nach den normalen Bewertungsmaßstäben unterbringen konnte und ins nächste Jahr verschieben musste.

Somit darf man folgende Rechnung über die Absicherung des Risikopotentiales aufmachen. Am Jahresende 2005 bestanden Einzelwertberichtigungen (sogenannte EWB) von 27,4 Mio. €. Aus diesem Abschluss dürften sich der Bestand dieser EWB auch erhöht haben, wenn man mindesten 6,1 Mio. € an Kreditverlusten hatte, wenn man nach eigener Mitteilung daraus leider nur 1,5 Mio. an Rückflüssen hatte. Wenn man also annehmen will, dass der Vorjahreswert am 31.12.2004 Mio. vielleicht 25 Mio. € bei den Wertberichtigungen betragen haben könnte, dann hatte man für die latenten Risikopotentiale zu diesem Zeitpunkt eine Deckung von an die 50 %. Wie geht es aber zurück in die Jahre davor? Denn so kann man doch auch noch auf den Abschluss 2004 selbst zurückschließen und den EWB-Bestand vielleicht mit 22 bis 23 Mio. € auf den 31.12.2004 annehmen.

Am 14. Oktober 2004 zeigt Reinhold Wolf ausschließlich die Entwicklung bei den Einzelwertberichtigungen auf. Dort erklärte er, dass man im Kreditgeschäft 12,9 Mio. € Aufwand 1,4 Mio. € an Rückflüssen gegengerechnet wurde, wodurch 11,5 Mio. € ohne Stütze über Rücklageentnahmen und Auflösung stille Reserven verbleiben. Rechnet man also von 2004 wieder auf das Jahresende 2003 zurück, so könnte die Situation bei der Bank so gewesen sein, dass einem Risikopotential von vielleicht weit über 50 Mio. € nur eine Deckung über Einzelwertberichtigungen von knapp 10 Mio. € gegenüberstand und die Vorsorgereserven verputzt waren. Diese Risikodeckung hätte damit bei 20 % gelegen. Wo war die Risikodeckung mit den jetzt nachprüfbaren Gesamtsummen in den Jahren bis zurück zur Ära Rudolf Heger noch.

Auch die in Relation unglaublichen Verwaltungskosten, die konträr zur Geschäftsentwicklung mit dem Jahr 2003 sowohl im Personal- als auch im Sachaufwand regelrecht explodiert sind, weisen auf einen wesentlich höheren Einsatz der gesetzlichen Prüfung und ihrer Kosten hin und auf riesige Personalbindung für die schwierigsten Kreditverhältnisse. Es könnte der Hinweis einer Kooperation zwischen Bankführung und gesetzlicher Prüfung des Genossenschaftsverbandes sein. Und Kooperation heißt auch, gegenseitige Unterstützung und eine Hand wäscht die andere. Dies hat mit der gesetzlichen Unabhängigkeit der Revision nichts mehr zu tun.

Die mitverschuldende Ursache des Dilemmas bei der RV-Bank Marktredwitz, bei der Raiffeisenbank Arzberg-Selb und bei der VR-Bank Marktredwitz liegt auf diesen Rückschlüssen beruhend beim Genossenschaftsverband Bayern. Mit Hilfe des Wirtschaftsprüfers der Bank, dem genossenschaftlichen Prüfungsverband GVB hätte man seit dem Jahr 2000 sämtliche erwirtschafteten Erträge in die Risikoabsicherung der Bank gepumpt, nur um die Situation damals nicht aufdecken zu müssen und bis heute zu verschleiern. Ein Hauptschuldiger könnte der heutige Vorstand sein, der nur auf den Posten geschielt hätte und seine Pflichten als Prüfer und damit verbunden heute als Vorstand, völlig hinten angestellt hätte. Es ist unglaublich welche Grundeinstellung dahinter stehen muss, wenn man über die Zeitung am vergangenen Sonntag die unerlaubten und gesetzeswidrigen Kreditvergaben wie in einem Geständnis herausposaunt, sich aber viel mehr über den sogenannten Freispruch der Vertreter freut.

   

Nr. 2042

Huber

1. Juli 2007, 22:25 Uhr

Betreff: Na klar war das ein Geständnis in der Frankenpost und zwar aus dem Mund des Herrn Herzog

Warum hat man auf der Vertreterversammlung wieder den Dr. Nickl gebraucht. Was da der Vorstand Johannes Herzog bei der Frankenpost gesagt hat, das ist doch das Eingeständnis der Untreue. Nicht die Vertreter sind die Richter und auch nicht der Aufsichtsrat oder die Prüfer. Aber die Prüfer und der Aufsichtsrat sind die Mitwisser und manchmal auch die Mittäter. Und Herr Herzog hat auf diesem Wissen seine Posten eingeheimst.

Es geht nicht darum, ob die Vertreter den Regress niedergebügelt haben, es geht darum, dass so etwas im Sinne des Gesetzes eine Straftat ist. Und 800.000 € Schaden bei 1,3 Mio. Gesamtsumme, da ist doch weit über die Hälfte ungesichert ausgegeben. Und der Kunde soll die Insolvenz verheimlicht haben, der Kunde mit dem man so manches Gläschen geleert hat? Nein, die Vorstände haben sich wahrscheinlich nicht mal mehr ordentliche Unterlagen vorlegen lassen. Da möchte ich die Aussage der gesetzlichen Prüfung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse auch sehen. Haben die Prüfer dem Vorstand zugestanden, dass er am 18. Mai 2004 vom Kreditnehmer ordentliche Unterlagen und Bilanzen vom 31. Dezember 2003 eingeholt hatte und auch schon erste betriebswirtschaftliche Auswertungen vom März 2004, oder ob sie eher das Goldfieber gepackt hat? Denn die vom Gesetz hierfür geforderten zeitnahen Unterlagen hätten wahrscheinlich eine Krediterhöhung mit Sicherheit ausgeschlossen.

Vor einer Woche, da werden alle zusammen, angefangen, bei Wolf, Heger und Krämer, über Loos und Herzog froh gewesen sein. Wenn jetzt der einzige Ordner Gold, Gold, Gold von Ermittlungsbehörden mitgenommen wird und dort gute Bankspezialsten sitzen, dann werden aber alle gemeinsam schwitzen. So hat Bruder Johannes geglaubt unserer Zeitung einen Freispruch verkaufen zu können. Dass er sich als Mitwisser geoutet hat, das hat er im ersten Augenblick übersehen. Er wollte unbedingt die Summe der Wertberichtigungen vermeiden, die nach diesem Abschluss 2006 vielleicht schon die bei Sparkasse Tirschenreuth übersteigt. Da hat man bei 890 Mio. € Bilanzsumme und 30 Mio. Wertberichtigungen nicht nur die Hauptstelle, sondern auch 21 Geschäftstellen durchstöbert. Dass das in Tirschenreuth so hoch kocht, von der Sache dort hat er beim Unterschreiben der eigenen Bilanz noch gar nichts gewusst.

Aber die 17.000 Mitglieder der VR-Bank wollen die Zahlen wissen. Warum verleugnet sie Johannes Herzog, es steht doch hier drin, was man selber gesagt hat. Und bei 27,4 Mio. Wertberichtigungen und 50 Mio. € Kreditrisikoausweis, da wird der Staatsanwalt nicht mehr wegsehen können. Und wenn man weiß, dass diese Werte auch durch Ausbuchungen niedriger gehalten werden können, dann muss man die Spitze noch höher sehen, wenn der Prüfer Grothoff am 30.06.2005 laut Seite 8 des Protokolls gesagt hat: „Die Situation der Bank ist durch viele Insolvenzen geprägt. Es erfolgen viele Ausbuchungen von Krediten“. Man darf doch annehmen, dass ein Prüfer so etwas nicht einfach daher sagt. Dieser Satz ist ein Wahnsinn. Es erfolgen viele Ausbuchungen, also nicht Wertberichtigungen, sondern ganz ratzeputz weg aus den Büchern der Bank. Nichts anderes heißt Ausbuchung von Krediten. Viele Ausbuchung vor der Bekanntgabe der Wertberichtigungen in Zahlen und der der Risikosituation. Das könnte bedeuteten, sogar noch viel höhere Ausfälle als jetzt schon angesprochen, in der Hoffnung, in dem Glauben, diese Sätze dringen niemals nach außen.

Und viele von den 17.000 wollen jetzt wissen, warum man die drei Vorstände bei Gold, Gold, Gold mit Reinhold Wolf in der vordersten Verantwortung und bei Flex mit Manfred Heger einfach so davon kommen hat lassen, obwohl man heute in der Zeitung und vor zwei Jahren über das Versammlungsprotokoll die Untreue der Vorstände über Sorgfaltspflichtverletzungen vor Augen geführt hat. Denn gewisser Dr. Nickl hat doch auf dem selben Protokoll auf Seite 11 unten genau zum Fall Flex gesagt: „Im August 2000 war letzter Kreditvertrag über 2,7 Mio. DM und 0,7 Mio. DM, danach nur noch Überziehungen, die H. Heger genehmigt hat, das ist Pflichtverletzung“ Diese Pflichtverletzung hat sicher auch die Prüfung so gesehen. Wer berechtigte also die Prüfer Grothoff und Herzog diese Pflichtverletzung von Ausreichung ungesicherter Kredite, also Untreue gegen das Vermögen der Bank, eben nicht bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen, genauso wie beim fast gleichzeitig mit der Abservierung von Heger laufenden Fall Gold? Das Einzige was zu vermuten ist, ist die Korruption zur eigenen Vorteilserlangung oder Vertuschung der eigenen Mitschuld.

Wenn man diese Dinge bei den anderen deckt, wenn man sie sogar niederschreiben darf, ohne dass es Konsequenzen hat, ja darf man dann zu Lasten des Bankvermögens selber einfach auf Gelder, auf Vermögen der Bank verzichten. Ist so die Erfahrungswelt des Herrn Johannes Herzog in der Karrierelaufbahn vom Prüfer zum Bankvorstand – der geprüften, aber vollkommen maroden Bank. 432.000 € aufgeben, dahinter zwei Kaufverträge, wo man mit einem so tut, als ob nicht mehr Geld geflossen ist. Ist da die Gestaltung nicht schon Hinweis genug. Dieser Fall könnte genauso die größte Untreue gegen die Bank sein. Und wieder sitzen die Aufsichtsräte und Prüfer da und wollen so tun, als ob sie nichts gesehen hätten.

Wenn Flex ein Fall der zweien war, wo man nach § 34 GenGesetz im Jahr 2004 die Meldung über die Verletzung der Sorgfaltspflicht der Vorstände an das BaFin machen musste, dann ist die Mitwisserschaft aufgedeckt. Wenn Gold, Gold, Gold vielleicht sogar auch noch der zweite war, dann muss sich sowohl der Verband als auch die Bankenaufsicht fragen, warum man intern solche gravierenden Dinge wie Verletzung der Sorgfaltspflicht feststellt, untereinander meldet, aber die Strafverfolgungsbehörden nicht einschaltet? Wenn es aber ein oder zwei andere Fälle waren, dann bitte welche und was waren die Folgen für die Bank aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters?

Was haben die Prüfer in Marktredwitz ganz besonders um die Prüfung im Jahr 2004 den Mitgliedern alles verheimlicht und was ist in der Zeit davor, vielleicht schon vor der „historischen Fusion“ schon alles daneben gelaufen, was man nur hinter verschlossenen Türen besprochen hat? Der Schlussstrich ist gemacht, das große Rumpeln beginnt.

   

Nr. 2041

Ernst

1. Juli 2007, 19:55 Uhr

Betreff: Was sollen wir denn jetzt bei der Staatsanwaltschaft über die VR-Bank zuerst anzeigen?

Hallo Webmaster, die Vertreter haben entschieden gegen die Vorstände nicht Regress zu erheben. Aber damit ist doch auch eines klar, die Vertreter hätten doch wieder die Aufsichtsräte damit beauftragen müssen. Ob da nicht das meiste unter den Tisch gefallen wäre, das hätte man damit doch auch nie erfahren. Jetzt nehmen wir die Dinge endgültig selber in die Hand und gehen die Staatsanwaltschaft direkt an. Ist in der Richtung schon was gelaufen, oder mit was soll man beginnen, da fällt fast die Auswahl schwer?

Beginnen wir mit dem 800.000 €-Geständnis in der Frankenpost, dass man die wirklich volldusslig in den Wind geschossen hat? Vielleicht geht der Staatsanwalt am 11. Juli in Wunsiedel mit zur Verhandlung und hört was dort gesagt wird. Zum Beispiel, warum man den Kunden bei 1,3 Millionen Gesamtsumme soviel blanko und ungesichert gibt? Hoffentlich kommt endlich die Sache mit den Zollangelegenheiten auch an die Öffentlichkeit und warum ein Vorstand bei so einer Geschichte aus der Märchenwelt einfach 70.000 € am Freitag nach Dienstschluss aus der Kasse oder dem Tresor nehmen darf, ohne dass eine Absicherung für diesen Betrag da gewesen wäre, oder auch ein geeigneter Nachweis für die richtige Verwendung? Die Geschichte ist doch die letzte Räuberpistole.

Oder machen wir weiter mit dem Geständnis in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005, wo man über Flex ja auch die Kredite ungesichert ausgegeben hat und das hat man doch in das Protokoll der Versammlung selber rein geschrieben. Verlust von 1,125 Mio. € bei Überziehungen von 746.000 €. Damit dürfte ein Untreutatbestand nach der Strafprozessordnung auch hier eingestanden worden sein.

Oder soll man die Sachen mit Loos-Ampel geld-rot vorbringen und einer sehr verdächtigen Untreutatbestand durch den Aufsichtrat weg absoluter Untätigkeit und auch wegen der Lüge gegenüber den Vertretern?

Oder soll man besser die Verträge des Aufsichtsrates mit den Vorständen anzeigen, unter Verzicht aller gegenseitige Ansprüche, auch noch nicht bekannte, wo doch jede rechtliche Möglichkeit für die Bank ausgeschlossen worden ist, warum auch immer, oder, wenn man schon die Vorstände abberufen hat, warum man ihnen noch Jahresgehälter und Altersversorgung bezahlt hat, obwohl es wahrscheinlich nicht notwendig gewesen wäre?

Vielleicht bringen wir als erstes doch den Forderungsverzicht an der Luisenburg, wo man unser Geld mit 400.000 bis 500.000 € verschenkt hat und inwieweit da Prüfer sogar ihren Segen dazu abgegeben haben?

Man könnte allerdings parallel auch die Sache mit den Bilanzen und Lageberichten und allen Aussagen zu weiterhin Risikolage nicht vertretbar und auch in diesem Jahr sicherlich überdurchschnittliche Wertberichtigungen etc. anzeigen. Mal sehen, ob da der Staatsanwalt endlich das öffentliche Interesse sieht dies nach zu verfolgen, ob es sich da um Bilanzfälschung gehandelt hat, wenn damit auch noch die Sache mit den damit ersparten Steuerzahlungen in den nächsten Jahren zusammen hängen könnte.

Man könnte aber auch klären lassen, ob die Rückstellungen für die Stichtagsverzinsung nicht viel zu gering gemacht worden sind und ob die Rückstellung für die Wertstellungsangelegenheit im KK und Giro berechtigt unterlassen wurden, wenn dazu ein gerichtlicher Beweisfeststellungsbeschluss besteht und auch ein Gutachten nach langer Zeit nun fertig vorliegt? Oder ob man berechtigt für die Grundstückssanierung in der Ludwigstraße in Wunsiedel noch keine Rückstellung gebildet hat?

Aber vielleicht sollte man über das Aufsichtsamt und das Bundesfinanzministerium doch auch mal klären lassen, ob die Bank am Ende ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angelangt ist, wenn man anscheinend die letzten stillen Reserven auch noch verbrät und für die Zukunft handlungsunfähig wird.

Sicher fällt auch anderen noch etwas ein, wie z.B. auch noch die Sache mit dem Sicherheitenentzug und das man die Sachen vielleicht in Tschechien oder Polen finden könnte. Also lasst uns beginnen und das Nest ausheben bevor wieder Gras drüber wächst.

Eigentlich dürften aber die von Reinhold Wolf selber bestätigten 27,4 Mio. € Wertberichtigungen mit den 49 Mio. € an Kreditrisikopotential schon ausreichen, wenn dafür in der Nachbarschaft 400 Ordner beschlagnahmt wurden und der Schrank mit den Protokollen des Verwaltungsrates einer 900 Mio. €-Sparkasse von der Kriminalpolizei verplombt worden ist.

   

Nr. 2040

Nordlicht

1. Juli 2007, 13:28 Uhr

Betreff: Anmerkung zum Schreiben an Herrn Bleil vom 22. Juni 2007

Zu Beitrag 2254
Ist es eigentlich neuerdings üblich, daß ein offizielles Antwortschreiben der VR-Bank auf eine Anfrage - selbst wenn Sie nur an einen der Vorstände gerichtet wäre - eines Kunden unter Aufgabe des "Vieraugen-Prinzips" nur noch durch einen Vorstand allein unterschrieben wird? Gerade bei der Tragweite der Aussagen!

Ist Herr Heidel neuerdings alleinvertretungsberechtigt, wenn er allein im Namen der Bank schreibt (nicht etwa "mir liegt nicht vor" sondern mehrfach "uns" im Text-also im Namen der Bank oder im Pluralismajestatis? - zur Erläuterung: Der Pluralis majestatis ist die Bezeichnung der eigenen Person im Plural als Ausdruck der Macht.)?

Oder war die zweite Unterschrift des Vorstandsvorsitzenden gerade nicht da und sollen die Prokuristen von dem Schreiben nichts erfahren, weil Sie unter Umständen so einen durch die Bank verzapften Unsinns bezüglich der Anerkenntnis von Gewerbekrediten nicht unterschreiben würden oder davon Kenntnis erhalten sollten?

Oder sind Gewerbekredite bei Bedarf immer umsortiert worden in Verbraucherkredite?

Ist das Schreiben damit überhaupt eine offizielle Stellungnahme der Bank oder nur eine weitere Verzögerungstaktik ganz nach dem Motto, wir wußten nicht, was ein Vorstand da schreibt und lassen das im Zweifel natürlich nicht gegen uns gelten?

Erneut sehr merkwürdig das ganze!

   

Nr. 2039

Ernst

1. Juli 2007, 11:52 Uhr

Betreff: Die unsauberen Methoden der VR-Bank

Muss man die Vorstände der VR-Bank tatsächlich immer wieder über diese Internetseite an Ihre Pflichten erinnern. Ich möchte hier auch auf die Seite Zinsmethoden der VR-Bank hinweisen, die über folgenden Link nachzulesen sind: (Vielleicht hilft mir der Webmaster auch mit einem Kommentar, wenn ich etwas falsch interpretiere.) http://www.wunsiedeler-kreis.de/zinsmethoden.html

Die Bank hat doch in dem zugrunde liegende Urteil die Auflage bekommen, die Kunden auch darauf hinzuweisen, was wirklich falsch war. Nur in dem Wissen, dass man bisher falsch gehandelt hat, hat man doch die Rückerstattungen damals komplett unterlassen. Warum eigentlich? Wie kann man es in diesem Fall sehen? Hat eine Kunde nicht den Anspruch auf Erstattung auch wenn das Darlehen abgelaufen ist? Woher sollte eine Normalkunde, aber auch ein Firmenkunde denn wissen, dass er beschissen worden ist? Wenn jemand etwas stiehlt, dann kann man doch auch kein Eigentum daran erwerben, es gehört immer noch dem Bestohlenen.

Wenn ich jemand als Bank falsch abrechnen, dann ist es doch nicht einfach ein verzeihbarer Fehler, dann hab ich doch Betrug begannen, wenn die Bank den Vertrag falsch berechnet hat. Man hat doch als Kunde überhaupt keinen Einfluss und überhaupt keine Kontrollmöglichkeit, was die Herren mit ihrer EDV alles machen. Wie kann also betrogenes Geld ins Eigentum der Bank übergehen? Kann man das nicht analog sehen? Vielleicht weiß einer der Anwälte des Wunsiedeler Kreises ein plausible Erklärung hierzu? Wie kommt die Bank dazu, das Geld zurückzuhalten, egal ob es aus dem Jahr 1985 oder auch früher stammt, oder vom 1. Halbjahr 2002?

   

Nr. 2038

Vor Ort

1. Juli 2007, 11:27 Uhr

Betreff: Verhöhnung der Geschädigten durch die Bankvorstände

Brauchen wir bei der VR-Bank Marktredwitz immer wieder Vorstände, die uns noch verhöhnen, nachdem man uns betrogen hat? Die mündliche Verhandlung über die Berufung zum dem Amtsgerichtsurteil vor dem LG Hof hat zur Rücknahme der Berufung durch die Bank geführt. Leider hat Karl Krämer sich auch erst vom dortigen Richter des Landgerichtes die Auffassung anhören müssen:

„Das Gericht weist darauf hin, dass nach Auffassung der Berufungskammer das Urteil der ersten Instanz im Ergebnis Bestand haben dürfte.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslegung des korrekten Darlehensvertrages vom 29.11.1995 dahin geht, dass die Zinsberechnung auf der Basis des 30. des laufenden Kalendermonats vorgenommen werden muss.“


Erst dann hat Karl Krämer vor Gericht für die VR-Bank erklärt, bevor die Verhandlung überhaupt begonnen hat „Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel vom 26.03.2002 nehme ich zurück.“ Eine späte Einsicht zwar, aber auch eine teure, weil damit die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zum großen Teil auch schon fällig waren.

Wenn Herr Heidel das Urteil von seinem Kollegen Herzog noch nicht übergeben wurde, der es im Jahr 2002 als Prüfer schon gesehen hat, dann kann man es doch über den Eintrag Nr. 2254 hier schön ausdrucken. Die Namen wird man schon dazu bekommen. Berechtigte Information ist ja die selbsternannte Stärke des Kollegen Herzog. Nur manche meinen immer noch, man sei über den Wunsiedeler Kreis besser informiert als über die Bankleute. Will Herr Heidel den nächsten Kasperl nach Karl Krämer abgeben?

In 3 3/4 Jahren hat die Bank einen Kunden um 2.457 DM beschissen. Die RV-Bank Marktredwitz hatte Ende 1999 220 Mio. DM Kundenforderungen. Eine kleine Rechenhilfe für Herrn Heidel aus dem Urteil heraus. Die Bank hat jährlich über die unsaubere und undurchsichtige Vertragsgestaltung an jeder Million ausgereichtem Darlehen ungefähr 600 DM zuviel Zins eingenommen. Vielleicht rechnet Herr Heidel es hoch seit dem Jahr 1985 mit wie viel von den Kunden erschlichenem Geld die Bank inzwischen arbeitet und wie viel man davon aus der Bilanzen 2005 und 2006 herauslesen kann, was man angeblich den Kunden zurück gegeben hat, über die tolle Berechnungsmethode des IT-Unternehmens errechnet, dass doch unter den 25 größten dabei ist. Was Rangfolgen aussagen können, kann man sich auch bei der VR-Bank anschauen, die im Jahr 2001 in Bayern auf Platz 36 gestanden war. Da kann man viel abbeißen davon. Wahrscheinlich hat man den Kunden die Gelder auch so zurückgegeben, wie man alle notwendigen Einzelwertberichtigungen in den letzten Jahren auch korrekt vorgenommen hat.

Aber es geht sowieso darum zu verschleiern und vertuschen, dass man ja gar nicht freiwillig bereit ist die Gelder raus zurücken. Verjährung ist das was man zuerst prüfen will und Gewerbedarlehn hat man gar nicht angepackt wie es Herr Heidel doch klar in seinem Brief schreibt. Wir werden auch hier sehen wie es weitergeht. Auch die Rückstellung für verlorene Prozesse kostet die Bank ein Batzen Geld, warum soll man auf dem Weg auch noch die Rücklagen schmälern, wenn man es sich nicht leisten kann.

   

Nr. 2037

Webmaster

30. Juni 2007, 17:10 Uhr

Betreff: So halten sich die Vorstände der VR-Bank an gegen die Bank gefällte Gerichtsurteile

Als Anlage fügen wir ein Schreiben des Vorstandes der VR-Bank Marktredwitz bei. Dort schreibt Herr Heidel er kenne kein einschlägiges Urteil über einen Fall eines Gewerbedarlehens im Bezug auf die Stichtagsverzinsung. Zu seinem Schreiben hier klicken...... Werter Herr Heidel, auf dieser Internetseite unter „Wichtige Mitteilungen“ und dann unter „AG Wunsiedel zur Wertstellungspraxis“ ist ein Urteil zu einem Gewerbedarlehen drin, dass aufzeigt, dass die Bank genau einen Prozess gegen einen Gewerbetreibenden verloren hat. Welcher Privatmann braucht ein Darlehen von 1,1 Mio. DM und könnte sich sonst eine Rate von monatlich 8.250,-- DM leisten?

Der neue Vorstand Uwe Heidel schreibt: „Die uns vorliegenden Urteile beziehen sich nur auf so genannte Verbraucherkredite.“ Also bitte nachlesen unter http://www.wunsiedeler-kreis.de/urteil.html . In der Urteilsbegründung steht eindeutig, Die Wertstellungspraxis der Beklagten (VR-Bank Marktredwitz) widerspricht dem Gesetz. Und die Bankvorstände haben eine Berufung vor dem LG Hof selbst zurück genommen. Und wenn das Urteil der heutige Vorstand der Bank nicht kennen will, dann ist für diese Fälle mit Sicherheit keine Risikorückstellung gebildet worden. Wir werden deswegen bei den zuständigen Stellen den Jahresabschluss der Bank überprüfen lassen, da erhebliche Zweifel an der Richtigkeit bestehen könnten. Wenn der Vorstand von dem Urteil nichts weiß, oder besser es ignoriert, der Genossenschaftsverband als zuständiger Wirtschaftsprüfer wissen davon. Der wurde nachweislich informiert. Doch es scheint wirklich, dass kein Cent mehr an zusätzlichem Aufwand in die Abschlüsse der Bank mehr passen.

Zum Nachrechnen der tatsächlichen Darlehensverläufe bei den Privatkunden sei nur soviel gesagt dass über Rechtsanwalt Schindler bei der Kontrolle der Berechnungen durch die Bank zuerst mal 50 % nachbezahlt wurde, und dann noch mal, es ging dann bis zu 72 %. Die Kunden wollte man mit ein paar Mucken abspeisen, aber nicht mit dem was ihnen zustand. Gestimmt hat es so gut wie nie. Es ist lachhaft, da dann darauf hinzuweisen, dass man die Kunden an die Bank weiter verweisen darf.
:wfm:

   

Nr. 2036

Dipl. Betriebswirt (ADG)

30. Juni 2007, 04:59 Uhr

Betreff: Es ist das Halbjahr 2007 abgelaufen und man darf vermuten, die Bank brennt

Ich wurde gebeten den Jahresabschluss und den Lagebericht der VR-Bank Marktredwitz anzuschauen, nachdem es vor der Vertreterversammlung nur auf Umwegen den knappen Kurzbericht gab. Nach meiner Vermutung brennt es bei der Bank an allen Ecken und Enden.

Es ist ein unglaublicher Vorgang was hier über die Lageberichte der Bank, beginnend mit dem in Eintrag Nr. 2242 über die Abschreibungen im Kreditbereich, zu Tage kommt. Im letzten Eintrag wurde geschrieben, dass Wertberichtigungen gehoben wurden, soweit sie möglich waren. Das wird so eigentlich nur in absoluten Fachkreisen gesprochen. Vielleicht hat Johannes viel mit Prüfern zu tun. Doch die deutsche Sprache ist in einer gewissen Hintergründigkeit oft ungemein korrekt. Denn man kann die VR-Bank inzwischen wirklich wie ein Bergwerk betrachten. Es ist wie eine Kohlegrube, welche eigentlich nur noch künstlich am Leben erhalten wird. Dieses Bild gibt sie ab, wenn man die Dinge nicht nur isoliert, sondern über Jahre hinweg betrachtet. Aufschlussreich sind manche Hinweise und Aussagen in den Protokollen der Vertreterversammlungen oder aus den jeweiligen Zeitungsartikeln, die immer auch eine gewisse Tageseinschätzung oder Tagesform wieder geben, von dem die Worte stammen und wo man die Wahrheit wahrscheinlich auch jeweils zwischen den Zeilen lesen muss.

Die VR-Bank ist seit dem Fusionsjahr 2000 ein extrem kranker Betrieb. Im Jahresabschluss wird in der Bilanz mit Aktiva und Passiva und GuV die Vorjahreswerte entgegen gestellt. Über die erste gemeinsame Bilanz des Jahres 2001, wurden damit die Werte der Altbanken RV-Bank Marktredwitz-Selb und der Raiffeisenbank Arzberg aus den Fusionsbilanzen des Jahres 2000 zusammengefasst. Diese Gewinn- und Verlustrechnung bitte ich den Wegmaster hier anzuhängen hier klicken......, da sie die beginnende wirtschaftliche Pleite schon mit der Fusion vor sieben Jahren vor Augen führt. Ist diese GuV in Zusammenhang mit dem Lagebericht von 2001 in Eintrag 2242 schon als erste Verschleierung der beginnenden Pleite der Bank zu sehen, so hilft sie auch zu einer gewissen Langzeitbetrachtung bis zum jetzt vorgelegten Abschluss von 2006.

In diesem Bergwerk sieht es so aus, als ob die Machenschaften der Bank komplett begraben wurden. Die Bank hatte mit dem Jahr 2001 ihren Höhepunkt an Größe. Die Bilanzsumme hatte mit dem Tag zum Eurowechsel eine Milliarde DM überschritten. 1.027.536.881 DM da hüpft schon das Herz eines jeden Vorstandes und auch von denen, die sich gern mit sonnen im Glanz der Anderen. Umgerechnet waren es 525 Mio. € an Bilanzsumme. Aber auch die Probleme waren schon gewaltig. Und Vermerke im Lagebericht bei dieser Größe, wie die problembehafteten Engagements haben stark zugenommen und die latenten Risiken sollen auch weiterhin in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden sind schon happig. Und in der Bilanz oder in einem Lagebericht schreibt man nur weiterhin, wenn es eben schon vorher auch da war. Und so waren die unvertretbaren Risiken nach diesem Lagebericht über weiterhin auch schon vor der Fusion und wahrscheinlich auch schon auf beiden Seiten gleich da. Diese wenigen Werte sagen viel aus, welche zwei Banken da zusammengeworfen wurden und unfähigen Vorständen in die Hand gegeben wurden, die dann zum Jahresende 2003 über den Prüfungsbericht abgewatscht wurden.

Aber das Kind lag im Brunnen, oder die Probleme die man im Bergwerk versteckt hatte, riesengroß.

Aber zur Langzeitbetrachtung. Die GuV vom Jahr 2001 führt mit dem Vorjahr 2000 Aufwendungen bei Kreditabschreibungen, Position 13. und der Position Nr. 12., sonstige betriebliche Aufwendung, für die zwei Jahre Lasten von 21 Mio. DM zusammen. Und in der Aktivposition der Bank waren noch 8 Mio. DM für Rettungserwerbe drin, wo Kreditnehmer die Immobilien abgenommen wurden, die aber damit noch nicht als Aufwand verbucht waren. Und diese Rettungserwerbe schleppte die RV-Bank Marktredwitz schon Jahre mit sich rum und vor sich her. So ist vielleicht auch die HOMA-Sache im Jahr 2003 zu sehen, wo man angeblich immer noch nicht mit der Planung fertig ist, aber eher das unmöglich Anliegen dokumentiert, den Umbau zu bezahlen.

Damit begann im Jahr 2000 und 2001 spätesten, dass man seitdem jährlich knapp 5 Mio. € Abschreibungen aus dem Bergwerk fördert, die man damals oder auch schon früher dort begraben hatte. Und die Energie, die man rein stecken musste, war jedes Jahr das Betriebsergebnis. Knapp 5 Mio. € und genau das Betriebsergebnis mit der Dividendenzahlung dazu, oder eben mal Erträge aus den Beteiligungsverkäufen. In der Langzeitbetrachtung immer das Gleiche mit verschiedenen Nuancen der Darstellung. Sogar das Jahr 2003 mit der angeblichen ehrlichen Offenbarung am 14. Oktober 2004 zeigt in der Bilanz genau dieses Bild und nicht die 13 Millionen €, die man für die Kreditverluste in Wirklichkeit und vor den Bilanzverrechnungen gebraucht hatte. Auflösung stiller Reserven von 3,9 Mio. €, also knapp 8 Mio. DM, einfach so dahin gesagt.

Und nun könnte man das Jahr 2006 endlich als Erfolg feiern. Dort stehen jetzt nur noch 2,6 Mio. € als Abschreibungsaufwand für Kredite und Wertpapiere und davon kann man noch die 1,16 Mio. weg nehmen, die man der versteuerten Pauschalwertberichtigung zugeführt hat und die man aus den Steuerrückerstattungen aus längst vergangenen Zeiten über den Umweg Sonstige betriebe Erträge entnehmen konnte. Nur noch 1,5 Mio. € nach den langen Jahren mit 5 Mio.

Aber es bleibt das große Aber, was musste heuer getan werden, damit die Ankündigung aus der Vertreterversammlung des letzten Jahres von Reinhold Wolf mit dem, dass mit Sicherheit auch für das laufende Geschäftjahr 2006 mit erhöhtem Wertberichtigungsbedarf zu rechnen ist, jetzt doch nicht aus der Bilanz heraus zu lesen ist? Wo kamen denn dieses Mal die Kröten her, die Energie Betriebsergebnis ist verbraucht und verpufft und ihr geht der Dampf aus. Dieses Fass wurde nun bis zum letzten Tropfen leer gepumpt. So helfen wieder kleine Vermerke dazu darüber nachzudenken, wie viele stille Reserven im Hintergrund neben der Steuersache noch herhalten mussten um eine Verrechnung wie im Jahr 2003 zu ermöglichen um auf den heuer kleineren Wert von 1,5 Mio. zu kommen. So könnte man doch annehmen, dass die Bank Ihre Liquidität, als auch ihre Zahlungsströme aus den eigenen Wertpapieranlagen so steuert, dass die im Laufe der Jahre kontinuierlich fällig werden.

Und so weist man im Bilanzanhang einer Bank aus, was aus den Eigenanlagen in Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (Aktiva 5) im folgenden Geschäftsjahr für Rückflüsse aus Fälligkeiten erhält. Was könnte man aus einem Bestand von 31,7 Mio. € am 31.12.2006 an Rückflüssen für das Jahr 2007 erwarten, der zum Vorjahr schon abgenommen hat? Vielleicht 5 Millionen, sechs oder sieben? Die VR-Bank erhält aus Fälligkeiten in dieser Bilanzposition 252.882 EUR. 250-tausend anstatt 5 Millionen. Und so sieht man augenscheinlich, dass die Bankverantwortlichen nach dem Betriebsergebnis nun das Hemd auswinden um die letzten Tropfen raus zu pressen. Denn bei den Eigenanlagen hat man die allerletzten Kursreserven anscheinend auch noch zu Geld gemacht und die werden in der Bilanz als stille Reserven mit den Abschreibungsverlusten verrechnet. Die sieht man nur, wenn man den Bilanzordner der Bank aufschlagen darf, oder den Prüfungsbericht. Was das für Folgen auf den auch notwendigen Ertrag aus dieser Position hat, dass steht dann in der Gewinn- und Verlustrechnung deutlich drin. Man hat aus einem Bestand von 38 Millionen € am 1.01.2006 einen Zinsertrag von 947.986 € erzielt. Wer Prozentrechnen kann, dass war im Jahresmittel eine Verzinsung von 2,6 %. Liebe Kunden der VR-Bank, wie viel Zins hätten Sie den gern von der Bank, wenn sie selbst aus ihren Anlagen nur 2,6 % erzielt? 3 oder 4, aber das geht leider nicht, weil laut heurigem Lagebericht die Konkurrenz Schuld ist. Oder doch der Vorstand der VR-Bank? Was trifft zu? Und man darf glauben, dass die Gelder der Bank, die bei der Zentralbank liegen auch nicht viel mehr bringen und da liegen täglich fällig zum 31.12.2006 24 Millionen und sonstige Anlagen 56 Millionen. Das sind 80 Millionen, die wahrscheinlich überwiegend nur geparkt sind und 30 Millionen in Wertpapieren, die in Zeiten steigender Zinsen im Durchschnitt 2,6 % einbringen. Und weil sie so niedrig sind, stecken da gleich die nächsten Wertberichtigungen in diesem Bereich mit drin.

Hoffentlich habe ich mit den Verrechnungen und Zahlenwerken nicht überfordert, aber die VR-Bank konnte dieses Jahr nicht mehr als 1,5 Mio. Abschreibungen heben, wie Johannes so treffend geschrieben hat. Die Bank ist am Ende ihrer Kraft. Die Bank hat seit dem Höhenflug im Volumen davon 22 % oder 117 Millionen verloren. An bilanziertem betreutem Kundenvolumen über Kredite und Einlagen hat man 225 Millionen Euro verloren, wie in Interessant zu sehen ist, aber die Personalkosten, verbunden sicher auch mit den schwierigen Kreditabwicklungen sind um 288 T€ höher als im Jahr 2001 und die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen um 569 T€.

Ist das nicht eine Todesspirale, die Kosten weit höher als wie als Milliarden-DM-Bank und heute die Eigenanlagen von 110 Millionen € so schlecht strukturiert. Die Vorstände sollten sich Sätze ersparen, wie sie im Lagebericht zu ihrem Passivgeschäft geschrieben haben. Wenn das Wirklichkeit ist, was aus diesem Abschluss für den nächsten geschlossen werden kann, dann wäre es dringend angebracht, eine außerordentliche Vertreterversammlung über die aktuelle Lage im Ertragsbereich der Bank zu informieren. Die Zinsspanne der Bank fällt nicht wegen der Entwicklung am Markt bei der Bank. Die Zinsspanne fällt weil sie vielleicht über die Realisierung der Kursreserven, also der stillen Reserven, auch für den desolaten Kreditbereich geopfert wurde.

Es gibt sicher Ansatzpunkte für eine gesonderte Überprüfung de VR-Bank im Kreditbereich. Die Aufsichtsbehörden müssten sich aber bei der VR-Bank auch große Bedenken machen, was die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Bank anbelangt und wer sie dahin geführt hat. Die genossenschaftlichen Banken haben sicher immer den Sanierungsfonds im Hintergrund, aber es könnte sein, das diese Bank zur Zeit ohne Unterstützung wirklich auf dem Nullpunkt angelangt ist.

Werte Vorstände dieser Bank, im Jahr 2004 wurde auch von Ihnen Herr Herzog geschrieben, die Vorstände informierten die Aufsichtsräte nicht umfassend über die Risikosituation der Bank. Informiert der Vorstand heute den Aufsichtsrat über die Risikolage, über die Vermögenslage und über die Ertragslage? Können Sie zusammen guten Gewissens sagen, nach Stand der Dinge müssten Sie nicht unverzüglich die Vertreterversammlung dazu einberufen, da Sie vielleicht nicht mehr wissen, wie sie das Jahr 2007 überstehen? Widerlegen Sie im anderen Fall bitte die hier aufgezeigten Punkte für das laufende Geschäftsjahr und legen Sie offen, welche Risikosituation bei der Bank in Wirklichkeit besteht. Wie sieht es aus im Bergwerk?

   

Nr. 2035

Johannes

29. Juni 2007, 18:53 Uhr

Betreff: Gedanken zum Jahresabschluss 2006 , der VR-Bank Marktredwitz

Gedanken zum Jahresabschluss 2006

In vielen Beiträgen auf der Website des Wunsiedeler Kreises wurden immer wieder Bedenken geäußert, dass die Risiken der VR Bank wirklich gehoben und bereinigt sind. Vermutungen, dass immer nur soviel Wertberichtigungen und Abschreibungen gebildet wurden, wie es das Ergebnis zuließ, wurden angestellt und mit einleuchtenden Argumenten unterlegt.

Wenn man nun sieht, dass die erneuten Abschreibungen und Wertberichtigungen von über 2,6 Mio. € nur möglich waren, weil ein einmaliger außerordentlicher Ertrag von 1,16 Mio. € ohne Zutun der Bank angefallen ist, drängt sich dem kundigen Leser die Frage auf, wie viele Wertberichtigungen ohne diesen außerordentlichen Ertrag wohl gebildet worden wären. Bei dem überdurchschnittlichen Anteil großer Firmenkredit in dieser wirtschaftlich schwachen Region, bei einer derzeit günstigen Konjunkturlage und einer Bank die jedweder stillen und sonstigen Reserven beraubt wurde, fällt es einfach schwer zu glauben, dass diese Bank schon über dem Berg ist.

Bezüglich der Politik des Vorstands dieser Bank in den vergangenen Jahren kommt man ins Denken, wenn man lesen muss, „Im wesentlichen hat sich die Eigenkapitalausstattung durch die Kündigung eines Mitglieds rückläufig entwickelt“. Bei einem in etwa ausgeglichenen Zugang und Abgang von Mitgliedern hat die Zahl der Geschäftsanteile,2006 um mehr als 9000 abgenommen. Da wird man an große Sanierungsfälle im Genossenschaftsbereich erinnert, bei denen Vorstände auf der Jagd nach Bilanzsummenwachstum das Kreditgeschäft auf „Teufel komm raus“ gepuscht haben. Die Bilanzsumme war damals meist das wesentliche Kriterium für die Bemessung der Vorstandsgehälter.

Manche Banken wurden dafür bekannt Kredite BRD-weit auszugeben und wurden so zum Lumpensammler zweifelhafter Kreditnehmer. Um mehr und auch immer größere Kredite ausgeben zu können, wurden auch das Eigenkapital und damit die Höchstkreditgrenzen künstlich gepuscht. Viele dieser zweifelhaften Kreditnehmer wurden angehalten große Mengen Geschäftsanteile zu übernehmen (oft wurde ihnen das auch von der Bank kreditiert). Anscheinend wurden diese Praktiken auch in Marktredwitz gepflegt und der GVB hat dies jahrelang geduldet. Wen wundert das - bei den freundschaftlichen Beziehungen zwischen Bankvorstand und Verbandsvorstand.

Beim Abbau dieser Schieflage tritt jetzt natürlich der gegenteilige Effekt ein. Die Kreditgrenzen sinken sehr schnell. Eventuell führt das zu neuen Risiken. Die Verfehlungen der früheren Vorstände holen auch heute noch die Bank immer wieder ein und verursachen Probleme. Daran ändert auch ihre Entlastung nichts.
:selberschuld:

   

Nr. 2034

Interessierter

29. Juni 2007, 17:17 Uhr

Betreff: Lagebericht aus dem Jahr 2001 in Eintrag Nr. 2242

Im Zusammenhang von Bei-Helfern und Mit-Schuldigen möchte ich unbedingt nochmals auf den Eintrag 2242 hinweisen, wo jetzt der Webmaster das hier klicken eingefügt hat. Auf eine beachtliche gravierende Risikosituation auf beiden Seiten wurde bei der Fusion der beiden Banken im Verschmelzungsgutachten hier klicken...... überhaupt nicht hingewiesen, was sonst absolut üblich, wahrscheinlich sogar notwendig, ist. Auf eine richtige Information wurde also gar keinen Wert gelegt. Dieses Fusionsgutachten war ausschließlich ein Gefälligkeitsakt. In 9 Monaten können sich die Verhältnisse nicht so dramtisch verändern, dass sie plötzlich nicht mehr im vertretbaren Rahmen sind, wie der Lagebericht es ausdrückte. Man hat einfach die Wertberichtigungen nicht gebildet, die man nicht unterbringen konnte, so scheint es.

   

Nr. 2033

Beobachter aus der Ferne

29. Juni 2007, 15:09 Uhr

Betreff: Sind das keine Geständnisse für Fälle von Untreue?

Mit wem hat der Journalist von der Frankenpost gesprochen, wenn sich Reiner Loos nicht zeigt? Anscheinend ist doch der neue Vorstand Johannes Herzog der alleinige Sprecher und er wird ja auch im Artikel genannt. Aber der Artikel in der Frankenpost liest sich wirklich wie ein Geständnis. So kann man nur argumentieren wenn man sich seiner Sache ganz sicher ist. Hier steht es handelt sich nach Recherchen unserer Zeitung um 800.000 €. Dieser Betrag ist ja nicht entstanden, weil ein Wertverfall von Sicherheiten entstanden ist, sondern gerade weil die Vorstände fast gleichzeitig mit dem Ausfall diesen Betrag auch noch ungesichert ausgereicht haben.

Und auch das Vertreterversammlungsprotokoll vom 30.06.2005 sagt genau das Gleiche, ungesicherte Überziehungen bei einem von Anfang an nicht als rosig beurteilten Kreditgeschäft in der Ausreichungssumme von 4,5 Mio. DM, in Höhe von 746.000 €, wo man doch aufgerufen ist ganz besonders aufzupassen, die zu einem Schaden von 1,125 Mio. € geführt haben, sogar noch festgestellt anhand eines angeblichen Gutachtens eines Rechtsanwaltes Dr. Nickl. Da beißt die Maus keinen Faden ab, ungesicherte Kreditvergabe ohne ausreichende Prüfung der Verhältnisse, was ja bei einer Überziehung schier ausgeschlossen ist, da soll einer sagen, dass ist nicht das Eingeständnis der Schuld. Und zugegebene gleichgelagerte Fälle die Monat für Monat angeblich 300 Seiten Listen ausgefüllt haben und alle anderen Vorstände, wie Aufsichtsräte und Prüfer haben weggesehen, jahrelang. Und das weiß auch ein Rechtsanwalt Reiner Loos und das können auch alle Aufsichtsräte abschätzen und das weiß ein Revisor Raimund Grothoff und ein Revisor Johannes Herzog bestens, wenn man woanders die Vorstände wegen viel weniger, oder manchmal gar nichts, auflaufen lässt.

Die Sache mit den Bei-Helfern und den Mit-Schuldigen hat schon seine Berechtigung auch überprüft zu werden bei diesen Geständnissen in aller Öffentlichkeit.

   

Nr. 2032

Ernst

29. Juni 2007, 14:41 Uhr

Betreff: Warum hat man über die Sache Forderungsverzicht von Herzog nicht gesprochen?

War um hat man auf der Vertreterversammlung nicht über den Forderungsverzicht durch Johannes Herzog geredet? Kommt das auch in drei oder vier Jahren aufs Tablett. Wie man die Sache Gold, Gold, Gold, komplett verbockt hat, da ist gerade über Flex geredet worden und jetzt redet man über Gold, Gold, Gold und vertuscht die Angelegenheit am Berg in Wunsiedel. Wenn die Anzeigen und Strafanträge anlaufen, dann werden sich auch die Aufsichtsräte und Prüfer umschauen müssen, ob sie noch Zeugen sein dürfen oder selbst Beklagte. Wer von den Dingen weiß und sie verheimlicht, wechselt die Seite.

   

Nr. 2031

Genossenschaftler

29. Juni 2007, 13:35 Uhr

Betreff: Im Nachgang zu Nr. 2247, von Regressansprüchen freigesprochen?

Wenn man in Ruhe darüber nachdenkt, dann tun sich Abgründe auf. Warum hat der Genossenschaftsverband diesen Vorstand im Eintrag Nr. 2151 irgendwo in Bayern vor den Kadi gebracht? Wo ist der Unterschied zu Reinhold Wolf? Oder welches Recht nimmt sich der Verband hier mit zweierlei Maß zu messen. Ist es wirklich der Rückschluss auf die Bei-Helfer und Mit-Schuldigen? Denn den Freispruch von den Regressansprüchen haben wir doch schon mal gehört. Aber wenn ein Vorstand bei Flex ungesicherte Überziehungen schon knapp nach der Kreditausreichung bei zugegebenermaßen schon zu Beginn schwierigsten Verhältnissen über drei Jahre hinweg selbstherrlich genehmigt und sich ihm keiner dabei in den Weg stellt, ist dass nicht mindestens genauso Untreue? Da spielt es doch genauso wenig eine Rolle, ob die Vertreter den Regress von der Bank her abgelehnt haben, es ist ein gesetzliches Vergehen nach § 266 StGB. In der Frankenpost lesen wir von einem Schaden von 800.000 € in dem Urteil gegen den Vorstand lesen wir von Wertberichtigungen von 1,6 Mio. DM und Manfred Heger hat unter tätigem Mithelfen oder Wegsehen Überziehungen von 746.000 € mit einem Schaden von 1,125 Mio. € mindestens verursacht. So steht es im Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005.

Welches Recht gibt also den Verbandsprüfern hier vor den Versammlungen für den Regress gegen den Vorstand zu votieren und in Marktredwitz eindeutig dagegen? Welches Recht gibt also den Prüfern in Marktredwitz die Dinge nicht gemäß dem Strafgesetzbuch anzuzeigen? Welches Recht gibt den Verbandsprüfern heute nicht den Forderungsverzicht bei Waldeslust und Jägerstüberl anzuzeigen, wenn dort die Sache auch noch über zwei Verträge aufgeteilt wurde, von denen der heutige Vorstand weiß und in Form der Grundschuldlöschung mitgewirkt hat?

Die Abgründe sind, dass man in diesen drei Fällen in Summe auf einen Betrag von knapp 2,5 Millionen € kommt. Und es sind ja nur die Fälle die bekannt gemacht sind. Bei der Sache mit Manfred Heger über Flex drängt natürlich die Zeit und wenn 2003 / 2004 auch stimmen sollte, dann drängt auch da die Zeit. Aber lieber Verbandsmitarbeiter, wieso trägt man diesen Regress gegen die Vorstände erst jetzt vor, wenn Sie es doch schon drei oder vier Jahre wissen. Die Abgründe sind auch die, dass sie entweder aus Eigeninteresse tätig werden, wenn Sie einen Vorstand los werden wollen, oder erst dann, wenn es wie in Marktredwitz nicht mehr vor der Öffentlichkeit zu verbergen ist. Das sticht ganz besonders ins Auge.

Eine einzige Anklage gegen einen der inzwischen vier Vorstände, einschließlich des Exprüfers, denn unschuldig ist kleiner, und es würde die Lawine lostreten. Das muss der Genossenschaftsverband um alles verhindern weil er selbst betroffen ist. Aber die Festung wackelt gewaltig. Jedes festgehaltene Prüfungsprotokoll zu den Fällen ist wahrscheinlich eine Bombe für sich.

   

Nr. 2030

Genossenschaftler

29. Juni 2007, 11:59 Uhr

Betreff: Von Regressansprüchen freigesprochen?

Was braucht es um eine Anklage wegen Untreue zu erheben? Gemäß dem in Eintrag Nr. 2151 anhängenden Urteil hat es in ?? Fällen wegen eigenmächtigem Handeln des Vorstandes eine Bewährungsstrafe gegeben. Liest auch ein Staatsanwalt Zeitung? Werte Herren Aufsichtsräte, werter Herr Herzog und werte Prüfer was halten Sie den von Beihilfe zur Strafvereitlung? Kann denn niemand der Artikel lesen. Wer war oder waren die Interviewpartner? (hier noch mal der Link zu Frankenpost-online: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,674401.html?fCMS=1f5fd32be91b4203b3f33f77dc226d27 ) Untreue ist ein Paragraph des Strafgesetzbuches und wenn es feststeht, dass dagegen verstoßen wird, dann liegt es im öffentlichen Interesse dies zu verfolgen und zu belangen. Wo ist bitte der Unterschied zwischen Herrn Wolf und mit ihm die Herren Heger und Krämer zu dem verurteilten Vorstand? Es scheint, dass sich hier der Genossenschaftsverband vom gesetzlichen Prüfer zum Anklagevertreter aufschwingt, oder gar zum Hüter des Gleichheitsgrundsatzes nach dem Grundgesetz?

800.000 € Schaden für die Bank! Genau soviel wie in dem Urteil in DM umgerechnet. Da geht es doch nicht darum, ob der Kunde den Vorstand gelinkt hat, da geht es doch offensichtlich darum, dass die Vorstände am 13. Mai 2004 einen gemeinsamen Beschluss zur Krediterhöhung gefasst haben, und es soll sich auf 1,3 Millionen € belaufen haben, da geht es doch darum, dass die Vorstände anscheinend bei so einer Kreditsumme über zwei Drittel der Kreditsumme ungesichert ausgegeben haben. Muss die Staatsanwaltschaft nicht alleine wegen des Zeitungsartikels sofort tätig werden? Denn hier wird doch offensichtlich noch ein viel größerer Schaden im Hintergrund vertuscht und versteckt. Sind die Bei-Helfer nicht gar die Mit-Schuldigen?

Einen deutlichern Hinweis auf einen schwersten Untreutatbestand kann es doch nicht mehr geben. Denn diese Kreditvergabe darf man doch auch nicht isoliert sehen. Denn diese Kreditvergabe ist gemeinsam mit den Punkten zu sehen, die die Prüfer auch nicht mehr umhin kamen in den Prüfungsbericht vom Jahr 2004 rein zu schreiben und dessen zusammengefasstes Ergebnis hier im Gästebuch unter Eintrag Nr. 2137, Protokoll der Vertreterversammlung vom 14. Oktober 2004, Bericht des Aufsichtsrates, Verlesung der zusammengefassten Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht, vorgetragen von Herrn Horst Pausch nachzulesen sind und nur ausgedruckt zu werden brauchen. Noch ein Hinweis, dieses hier veröffentlichte Protokoll hat die Nummerierung des Genossenschaftsregisters und ist also dort. Liebe Hofer Staatsanwaltschaft, sind sie auch dort im Amtsgericht?

Wenn Sie jetzt nicht von sich aus tätig werden, wer soll unser Welt noch verstehen, wer soll verstehen was Gerechtigkeit ist und was Rechtsstaatlichkeit ist?

   

Nr. 2029

Beobachter

29. Juni 2007, 11:20 Uhr

Betreff: Die Geschäftsentwicklung verlief in diesem Geschäftsjahr nicht ganz zufriedenstellend

Die Geschäftsentwicklung verlief in diesem Geschäftsjahr nicht ganz zufriedenstellend. So heißt es unter Entwicklung der VR-Bank Marktredwitz im Lagebericht. Es ist doch die schlimmste Untertreibung, die man sich vorstellen kann, die Geschäftsentwicklung der Bank war eine Katastrophe. Da passt das „ein bisschen stolz“ gerade noch dazu, das man jetzt wieder ausgegraben hat und auf der Internetseite der Bank eingestellt hat, als man genau vor einem Jahr in der Frankenpost die Qualität vor der Quantität verkündete und stolz war auf 192 Mitarbeiter, bei denen man nun zuerst 22 abgebaut hat und nach dem man Angst und Schrecken verbreitet hat einen sogenannten Interessensausgleich mit dem Betriebsrat durchgedrückt hat. Jetzt wird im Lagebericht als Zielgröße wieder bilanzwirksame Wachstumsziele ausgegeben. Was sind den das, Großeinlagen die von den Geschäftsguthaben her kommen oder doch die kleinen Sparverträge?

Verkehrte Welt bei dieser Bank und Ihrem Herrn Vorstand Johannes Herzog. Man glaubt die Kunden und Mitglieder total verblöden zu dürfen. Doch die Entwicklungszahlen der Bank zeigen, dass sich die Kunden nicht verblödeln lassen. Herr Herzog hat nicht das Ohr es zu hören. Wie sagt man, die Kunden stimmen mit den Füßen ab. Sie laufen einfach zur Konkurrenz. Aber auch da schreibt man in den Lagebericht unter Passivgeschäft: „Insgesamt verlief das Passivgeschäft nicht planmäßig. Bedingt durch die Zinspolitik der Konkurrenzinstitute waren Einlageabflüsse nicht zu verhindern.“ Wer so einen Blödsinn nicht glaubt, bitte hier klicken......

Gespür hat Herr Herzog auch keines. Es ist wieder ein beleidigtes Gehabe, weil man dem Kunden böse ist, dass er einfach da hin geht, wo er für sein Geld den Zins am Markt kriegt, oder wo er wegen der katastrophalen organisatorischen Gegebenheit bei der Bank, die Herr Herzog als Prüfer zugelassen hat, nicht in den Strudel gerät und sein Vermögen verliert. Denn bei 50 Mio. € latentes Risikopotential, wo wird man denn von der Bank da eingestuft? Vielleicht in die Bereiche mit Risiko bezeichnet, wo man an anderer Stelle schreibt, dass man die dringend abbauen muss? Für so dumm darf man den Kunden nun wirklich nicht hinstellen. Und leider wollen es die Aufsichtsräte nicht erkennen, weil sie am Theater ganz schwer mit Schuld sind und warum die Vertreter es auch nicht sehen steht in den Sternen? Warum soll man so eine Bank als „meine Bank“ und zu „meiner Region“ gehörend bezeichnen, die einem auf der einen Seite nicht die üblichen Zinsen zahlt und auf der anderen Seite jeden fünften oder sechsten Kunden im Kreditbereich als Problemkunden bezeichnet? Niemand ist gern die öffentlich bezeichnete Quantität, die auch noch zuviel Zinsen haben will oder der Problemkunde, den man versteigert (siehe Rettungserwerbe) oder dem man zuletzt auch noch die Maschinen abholt und nicht mal Geld her gibt. Herr Herzog und Herr Heidel können reden soviel sie wollen, dass die Bank alles richtig gemacht hat. Vor diesem alles richtig Machen, da kann man eher richtig Angst haben.

Auf der einen Seite jammert man, dass man die Zinsen nicht aufbringt und auf der anderen Seite schmeißt man das Geld mit dem Forderungsverzicht raus. Tickst da noch richtig? Bei den Stichtagsverzinsung klammert man sich an eine angeblich Berechnungsmethode, die keiner nachvollziehen kann und über die riesen Sauereien im Wertstellungsbereich, wo man jeden Kunden abgegriffen hat, der über die Giro- und KK-Konten seinen normalen Zahlungsverkehr gemacht hat, oder die vorzeitige Berechnung der Darlehenszinsen über die Auszahlungen, da schweigt sich ein Herr Herzog aus.

Zu Beginn muss man sich das Vertrauen holen, lieber Vorstand. Nicht mit SUN, wie Massagestudio, oder Sterne des Süden, oder heißt es doch Sport, gewinnt man die Leute. Die zwei Hansel können die, die davonlaufen nicht ausgleichen. Die beiden H’s, Herzog und Heidel haben ihren ersten Eindruck total verbockt. Leider hat sich Herr Heidel dem Tonfall von Herrn Herzog angenähert. Nicht einmal neue Beteuerungen und immer wieder Neuausrichtung glaubt man Herrn Herzog noch. Die Beispiele seiner Redenskraft, seine Fähigkeit als Leiter dieser Bank stellt er unter Pressestimmen auf der Internetseite der Bank augenscheinlich dar. Falsche Versprechungen, Stimmungsmache und Spendierhosen, gefüttert mit eingesammeltem Geld. Wenn die Vorstände weiter die Kunden beleidigen, ihnen Angst machen und sie für ihr Versagen verantwortlich machen, dann heißt es nächstes Mal wieder wie im Betreff: „Die Geschäftsentwicklung verlief in diesem Geschäftsjahr nicht ganz zufriedenstellend.

Und zur Ehrlichkeit, die auch Vertrauen bedeutet, gehört auch die unbequemen Sachen eben nicht auch noch öffentlich abzuwiegeln. Warum haben Sie der Frankenpost nicht gesagt, ob die Risikozahlen mit 49 Mio. € laut Reinhold Wolf zum Jahresende 2004 tatsächlich der Höchststand war, wie viel man schon weg gebucht hatte und wie die Einzelwertberichtigungen stehen, nach den 27,4 Mio. € auch von Reinhold Wolf ausgesagt. Haben Sie Angst, dass es Sie mit wegspült, wenn es höhere Werte sind als bei der Sparkasse in Tirschenreuth, wo die Kriminalpolizei ja richtig eingefallen ist. Die Sparkasse war sogar noch zweimal so groß wie die von unserem heutigen Vorstand vorher geprüfte und jetzt geleitete VR-Bank Marktredwitz und hat in Summe weniger Schaden angerichtet. Da sollten Sie mal Flagge zeigen.

   

Nr. 2028

Ernst

28. Juni 2007, 23:16 Uhr

Betreff: Warum brauchen die nie über ihre eigenen Sauereien reden?

Ich versteh es auch nicht, warum hat der Loos denn nicht darüber reden müssen bei der Vertreterversammlung dass er vor zwei Jahren die Vertreter belogen hat mit dem dass er vor dem Vertrag mit Manfred Heger nichts von Flex gewusst haben soll? Dann müsste man ihn doch wegen dem Paragraphen im Genossenschaftsgesetz wegen Untätigkeit packen. Wenn man nichts gewusst hätte, dann müsste man abtreten und wenn doch, dann hat man nicht umsonst rein geschrieben ohne gegenseitige Verpflichtungen.

Und warum hat der Herzog dem Journalisten von der Frankenpost nicht von den Abschreibungen in zweistlliger Millionenhöhe gesagt. Wenn der Zeitungsmann hier richtig rein geschaut hätte und nicht bloß das Protokoll von 2004 angeschaut hätte, dann hät er sogar die Zahlen von Reinhold Wolf gehabt, die er letztes Jahr noch zum Besten gegeben hat. Dann hätt er doch gesehen, dass die sogar höher waren als die Verluste bei der Sparkasse in Tirschenreuth.

800.000 € aus dem Fall von 2003 und 2004, das ich nicht lache. Am 11. Juli wird ohne Rücksicht darüber gesprochen werden beim Amtsgericht. Und wenn es so war mit der Insolvenz, dann waren die Vorstände der Bank zu dumm, weil sie haben doch den Kunden auch in dem Fall wahrscheinlich so hoch überziehen lassen.

Hoffentlich liest der Staatsanwalt genauer wie der von der Frankenpost.

   

Nr. 2027

Bilanzleser

28. Juni 2007, 22:46 Uhr

Betreff: Zur Risikolage in der Vergangenheit

Zum Jahresende 2001, das Jahr Eins nach der Fusion, hatte die VR-Bank unter "Sonstige Vermögensgegenstände" 8 Millionen DM aus Rettungserwerben bilanziert. Wie viele Einfamilienhäuser waren es denn schon? Oder waren es unverkäufliche und überhöht bewertete Hallen und Firmengrundstücke? Die Raiffeisenbank Arzberg hatte in ihrer Bilanz 2000 davon 1,4 Mio. mitgebracht. Im Jahr 2001 betrug die Abschreibungen auf Kredite 9,4 Mio. DM, im Jahr zuvor summiert schon 6,4 Mio. DM und die schon öfters erwähnten sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 5,2 Mio. DM. Für was waren denn die? Da begann wirklich schon der Absturz.

   

Nr. 2026

Aus der Nähe

28. Juni 2007, 22:17 Uhr

Betreff: Presse zur Vertreterversammlung

Ist es untergegangen, der Artikel in der Frankenpost zum sogenannten „Freispruch“ für die Vorstände und die Ausflüchte von Johannes Herzog zur Summe der Risikolage. Hier der Link zu Frankenpost-online: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,674401.html Mal schauen, ob der Artikel auch noch auf der Seite der Bank auftaucht. Man scheint vor nichts mehr Respekt zu haben. Dort ist seit kürzester Zeit der Artikel vom 28.06.2006 in der Frankenpost abgebildet nach dem Motto: „Ein bisschen stolz“ Hier der Link in die Seite der VR-Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/2006/bilanz2005.jpg Was die Herren so alles gesagt haben und wie es nicht eingetroffen ist, ist doch interessant.

Wer andere interessante Artikel nachlesen will und was bei der Bank so wichtig ist, hier der Link zur Bank: http://www.vr-bank-marktredwitz.com/ und dort bitte unter „Wir über uns“ auf Pressestimmen klicken. Viel Spaß beim Lesen, oder auch nicht.

   

Nr. 2025

Interessierter

28. Juni 2007, 21:46 Uhr

Betreff: Beobachtung des Größenwahns und seiner Folgen

Wer den Jahresabschluss der VR-Bank einsehen konnte, der erkennt auch in diesem Abschluss und dem Lagebericht Vermerke, die einen besonders betroffen machen. Leider wird der Lagebericht aber immer noch mehr als Verschlusssache betrachtet, wie als tatsächliche Aufklärung von Hintergründen, was sicher mit der Konkretisierung der Bilanzierungsrichtlinien in diesem Fall geplant war. Gerade auf die Risikosituation sollte man besonders acht geben. So stand im Jahr 2001 im Lagebericht schon damals „Die problembehafteten Engagements sind im Berichtsjahr stark angestiegen“ und später der damals zukunftsweisende und zukunftsprägende Satz „Nach unserer Ergebnisvorschaurechnung für 2002 wird die Ertragslage nicht unwesentlich durch die Abschirmung von Risiken aus dem Kreditgeschäft belastet, so dass ein unterdurchschnittliches Jahresergebnis zu erwarten ist. Durch geeignete Maßnahmen bei der Risikosteuerung und –überwachung haben wir die Verbesserung der Risikostruktur unseres Kreditvolumens eingeleitet. Im Kreditgeschäft sollen die latenten Risiken auch weiterhin durch eine laufende Überwachung in einen vertretbaren Rahmen zurückgeführt werden.“ Zur schockierenden Wahrheit hier klicken.......

Der Jahresabschluss und der Lagebericht mit Gewinnverwendungsbeschluss für 2001 wurden vom Vorstand und vom Aufsichtsrat am 8. Mai 2002 unterschrieben. Die Bank wusste also damals auch schon Ende April, dass die Ertragslage des Jahres 2002 von Risiken im Kreditgeschäft belastet sein würde und was auch fatal ist, dass die latenten Risiken sogar nach Aussage des Lageberichtes nicht in einem vertretbaren Rahmen gelegen waren. Was hat man also beim Fusionsgutachten ein Jahr vorher verschwiegen, was sich innerhalb von 9 Monaten bis zum Jahresende so gravierend verschlechtert haben sollte?

Sitzt hier der Hase im Pfeffer? Sitzen die Schuldigen wirklich alleine nur in Marktredwitz oder sitzen sie auch in Bamberg, in Nürnberg oder in München? Diese Vermerke in den Lageberichten und die Ausflüchte der Vorstände Heger, Wolf und nun Herzog, nachzulesen in den Protokollen der Vertreterversammlung sprechen Bände und bedürfen keiner Kommentierung mehr. Deswegen konnte man Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer nicht in Regress nehmen. Deswegen stand im Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger und vielleicht wortgleich in dem von Karl Krämer, unter Verzicht auf alle gegenseitige Ansprüche, auch unbekannte.

Kuhhandel auf dem Rücken der Mitglieder unter falscher Information der Vertreter, die keinen Mut haben dagegen vor zu gehen. Dieser Kuhhandel begann, als man im Fusionsvertrag vom April 2001 alle fünf Vorstände aus Marktredwitz und Arzberg durchgehen ließ. So hat man es den Mitgliedern vorgetragen und dann sind die Herren Marth und Dittrich aus Arzberg nicht mal im Genossenschaftsregister mit der Eintragung angekommen. Was hat man mit denen für Vereinbarungen getroffen? Man hat nicht nur den Verlust bei der RV-Bank Marktredwitz-Selb bei den Beschlüssen unterschlagen, der Verband hat von den unheimlichen Problemen der Bank gewusst und man hat die Bilanzen seither danach ausgerichtet, was über die Erträge möglich war. Man hat aber mit oder vor der Fusion nicht für die Bereinigung unvertretbarer Risikosituationen gesorgt. Schon im Jahr 2001 wurde anscheinend der Gewinn so hingerechnet, dass neben der Dividende gerade mal 30.000 DM für die Rücklagen übrig waren.

Und ein weiter Satz zieht sich wie ein roter Faden über die Lageberichte der letzten Jahren hinweg und beginnt mit 2001 so: „Die Gliederung nach Größenklassen zeigt insgesamt eine ungünstige Streuung. Hieraus ergeben sich Strukturrisiken, die zukünftig zu Problemen im Kreditgeschäft führen können.“ Im Lagebericht des Jahres 2002 steht dieser Satz unverändert neben dem der nicht mehr vollständigen Abdeckung der Risiken mit Einzelwertberichtigungen.

Aber 2003 wird man dann schon deutlicher. Dort schreibt man dann: „Die Gliederung nach Größenklassen zeigt insgesamt eine ungünstige Streuung. Hieraus ergeben sich Strukturrisiken, da von den Kundenfinanzierungen rd. 32 % auf die Größenklassen ab 2,5 Mio. EUR entfallen“ Diese Größenklassen waren genau zwei Jahre vorher noch Kredite ab 5 Millionen DM. Das waren am 31.12.2003 somit 120,6 Mio. € an vielleicht 30 bis 40 Kunden, oder 235.000.000 DM. Wer in unserer Region braucht solche Beträge an Krediten, oder anders gefragt, ist das die Kundschaft, die schwerpunktmäßig eine Genossenschaftsbank bedienen sollte. Dürfen solche Kunden von Vorstände bedient werden, wo die Organisation hinten und vorne nicht stimmt? Ist hier die Wachstumsschwelle, sprich Schwelle der Befähigung für diese Geschäfte nicht nur bei den Vorständen um ein Weites überschritten worden, sondern auch bei der Prüfung? Haben wir Aufsichtsräte, die geeignet sind solche Kreditgrößen mit zu tragen? Ist hier die Ursache, der unglaublichen Verluste? Im Lagebericht 2006 steht nun, dass auf die Kundenfinanzierungen ab 2,5 Mio. € noch 27,9 % entfallen. Das sind noch 72,4 Millionen €. Hat man die anderen 50 Millionen raus geekelt, oder hat man sie größtenteils abgeschrieben oder wertberichtigt? Jede Arbeitsstunde in den letzten sieben Jahren 5.235 DM.

Steht in diesen wenigen Zahlen der Größenwahn der Vorstände Manfred Heger, Reinhold Wolf und Karl Krämer? Hatten Sie vorher als marktdynamisch operative Vorstände den Beifall des Verbandes gefunden, wo sie es aber doch laut Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 schwer hatten die umfangreichen Rahmenbedingungen in die Praxis umzusetzen? Grenzt es an ein Verbrechen durch die Prüfung, wenn 30 bis 40 Kredite von 5 Mio. DM und mehr ausgegeben sind und Vorstände arbeiten dürfen, denen von der Prüfung selbst die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nicht bestätigt werden kann, die keine geordnete Organisation aufstellen können, die kein Risikomanagement betreiben können, die den Aufsichtsrat mit falschen Risikolageberichten füttern? Es ist nicht mehr zu fassen.

Diese Vorstände wurden nach dem Volumen bezahlt, das sie über grenzenloses unkontrolliertes Risiko aufgebaut haben und danach erhalten sie noch heute ihre Pensionen. Die Tragweite dieser Vermerke in den Jahresabschlüssen und den Lageberichten sind unermesslich. Dazu hat den Vertretern am 25. Juni jede Information gefehlt. Denn hätte man dies so bekannt gegeben, dann hätte die Stimmung umgeschlagen. Dann wäre an diesem Abend der Genossenschaftsverband schon an den Pranger gestellt worden, einschließlich des jetzt über den Verband als Vorstand eingesetzten Prüfers Johannes Herzog.

Wegen den Einträgen in den Lageberichten 2002 verweise ich auf die Anhänge in Nr. 2170 und wegen 2003 auf den Anhang in Eintrag Nr. 2182.

   

Nr. 2024

Der Wahrheitsliebende !

28. Juni 2007, 20:56 Uhr

Betreff: Ich weis ES wirklich!!!!

Also ich versteh die Welt nimmer. Eitel Sonnenschein und Friede, Freude, Eierkuchen in den "Regierungsebenen" unserer Bank. Aber ist das Alles NUR gute Mine zum bösen Spiel? Klammert man sich an den Strohhalm das Alles schon irgendwie gut gehen wird und die Wahrheit vielleicht nicht, oder nicht ganz, ans Licht kommt? Genug spekuliert. Unsere VR Bank ist sich sicher im Recht zu sein und SO teilt Sie dies auch Ihren Vertretern,Mitgliedern und Presse mit - aber wenn am Ende doch nicht im Recht? Was dann?
Ein bekannter Mann unserer Region sagte einmal: "Früher war man so lange Unschuldig bis die Schuld bewiesen war - heute ist man so lange SCHULDIG bis man seine Unschuld beweisen darf !!!!" Darüber sollten wir, auch die Verantwortlichen Herren, nachdenken.....vor Allem NACH dem 11 Juli 2007 wo der überall erwähnte und diskutierte (Kredit)Fall erst rechtlich verhandelt wird.
Schau ma mal................

   

Nr. 2023

Vor Ort

28. Juni 2007, 20:43 Uhr

Betreff: Warum gibt Herr Herzog die Zahlen zur Risikolage nicht raus?

Warum sagt Herr Herzog nichts zur Risikolage der Bank und die Zahlen? Traut er sich nicht, weil sie sogar noch höher sind als bei der Sparkasse in Tirschenreuth? Er hat doch die Zusammenstellung für den Prüfungsbericht eventuell sogar selber gemacht, gesehen hat er sie auf jeden Fall. Laut Reinhold Wolf im Versammlungsprotokoll vom 29.06.2006 waren es doch in der Spitze mindestens 50 Millionen € an latentem Risiko und 27,4 Mio. an Wertberichtigungen. Hier im Eintrag Nr. 2137 nachzulesen. Und wie baut man das denn am besten ab? Vielleicht einfach durch Ausbuchung? Alles hat er gewusst unser Exprüfer, mitten drin war er. Er macht sich zum großen Aufklärer, aber die Zahlen hält er bis zum letzten Tag auch für Mitglieder zurück.

Er hat auch von den wahnsinnigen Einzelzeichnungen von Mitgliedern gewusst um die Kreditgrenzen, wie Höchstkredit und Großkredit nach oben zu bringen und die Verluste und Rückgänge beim Eigenkapital auszugleichen. Ist Herr Herzog auch da, damit man nicht nachprüfen kann, ob da Geschäftanteile gegen Kredite verkauft worden sind, was verboten ist? Hat das das BaFin schon überprüft oder macht man überall die Augen zu?

Wer fürchtet die Staatsanwaltschaft am meisten? Unser Aufklärer und großer Sprecher, da hat er nichts zu vermelden, wenn die Zahlen in der Zeitung stehen würden, dann könnte der Staatsanwalt vielleicht wirklich nicht mehr aus. Die Verstrickungen die da sind, könnten einige mit in den Abgrund reißen, bis hoch zu Verbandsgrößen

   

Nr. 2022

Beobachter

28. Juni 2007, 17:55 Uhr

Betreff: Die Eigenkapitalausstattung hat sich durch die Kündigung eines Mitgliedes rückläufig entwickelt

Konsolidierung seit Jahren, Rückgang in allen Bereichen, so auch beim haftenden Eigenkapital. Das Geschäftsguthaben sind über einzelne Mitglieder mit einer Folge für die Kapitalsituation so anfällig, dass es einen Vermerk im Lagebericht verursacht. Es zwickt an allen Ecken und Enden, beim Ertrag und bei der Kapitalausstattung. An ihren Taten sollt ihr sie messen, nicht an ihren Worten, so ist ein treffender uralter Spruch. Hätte Vater Staat nicht mit der Körperschaftssteuerreform bezüglich der Ausschüttungsverrechnung nicht einen unbeabsichtigten Fehler begangen und den Banken unglaubliche Körperschaftsanteile der Vergangenheit zurückgespült, die kein normal Sterblicher mit der dahinterstehende Formel je verstehen würde, die Bank hätte es in ihrer Handlungsfähigkeit im Kreditgeschäft noch viel härter getroffen. Die Bilanz der VR-Bank wäre nicht ins Minus geraten, aber dank der komplett vereinnahmten Spritze des Fiskus hat die VR-Bank davor bewahrt, dass sich das haftende Eigenkapital um annähernd 3 Millionen € ermäßigt hätte. So sind es eben nur 1,792 Mio. €. Das bedeutet, dass bei der VR-Bank die Vergabemöglichkeit bei einem Kreditnehmer von 8,137 Mio. € auf 7,689 Mio. € gefallen ist, sonst wäre es mindestens noch auf 7,4 Mio. € zurückgegangen.

Sollte das kündigende Mitglied beispielsweise wirklich 10.000 Anteile gehabt haben, so wäre dabei am Tag der Kündigung bei 1 Mio. Geschäftsguthaben und 25 % anrechenbarem Haftsummenzuschlag eine damit zusammenhängende Reduzierung der Kapitalbasis aber von einem Tag auf den anderen eingetroffen. Mit Unterschrift unter der Kündigung hätte die Bank rechnerisch 312.500 € an der Kredithöchstgrenze verloren und hätte unverzüglich für die Rückführung von Krediten in diesen oberen Größenordnung sorgen müssen. Gleichzeitig fällt aber in so einem Fall auch die Großkreditgrenze um 104 T€ und jeder Kredit um 2,6 Mio. € könnte Großkredit geworden sein. Viele Kredite liegen nahe der Großkreditgrenze, um die Genehmigungs- und Meldepflichten zu umschiffen. Da dürften auch von heute auf morgen der eine oder andere Kredit betoffen gewesen sein. Und es waren sicher auch welche dabei, die man da bei den schärferen Revisionsvorschriften auch nicht drin haben wollte.

Für uns draußen ist das nicht besonders wichtig mit der Großkreditgrenze, wenn man nicht als Kreditnehmer betroffen ist, aber für die Bank ist das schon ein gewaltiger Mehraufwand an Formalitäten usw. Laut Lagebericht fallen 27,9 % auf die Größenklasse ab 2,5 Mio. €. Jeder vierte ausgereichte Euro liegt wahrscheinlich im Großkreditbereich. Die VR-Bank stößt immer öfters an der Decke an.

   

Nr. 2021

Genossenschaftler

28. Juni 2007, 17:00 Uhr

Betreff: Notbilanz mit unglaublichen Versprechungen?

Der Jahresabschluss der VR-Bank ist eine Bilanz aus der Not geboren. Die wesentlichen Daten stehen alle mit großen Minuszeichen. Wer seit Jahren negative Zahlen erwirtschaftet kann nicht mit positiven Prognosen und Berechnungen für die Zukunft aufwarten. Der ganze Lagebericht schreit dies heraus, es ist einfach unseriös so zu argumentieren. Es ist völlig an jeder Realität vorbei. Wenn konkret nachgefragt wird, dann gibt es keine Antworten, wie es der Frankenpost auch erging, als sie nach dem Risikopotential fragte. Doch wenn die Zeitung schon das Protokoll der Vertreterversammlung vom Jahr 2004 hat und vielleicht hier ausgedruckt hat, warum hat sie dann nicht das vom letzten Jahr nicht auch gelesen, wo es drin gestandne hat mit knapp 50 Millionen € latentes Risikopotential vom Vorjahr also Ende 2004 von bilanzierten Einzelwertberichtigungen von 27,4 Millionen €, oder eben auch was dahinter steckt hinter trotzdem nicht gebildeten Wertberichtigungen und sicher noch mal hohen notwendigen Wertberichtigungen? Warum gibt es keine Auskunft von Herrn Herzog, wie es vor den bilanziellen Verrechnung steht, mit Neubildungen und Erlösen aus alten Wertberichtigungen und Kreditabschreibungen, wo man aus Rettungserwerben oder anderen Situationen noch Geld herausgepresst haben könnte?

Welche Verantwortung haben die Vertreter gesehen, den ausgeschiedenen Vorständen wieder 160.000 € mehr an Pensionen zuzugestehen über all ihre erteilten Genehmigungen? Wieso haben die Vertreter keinen Anteil am ausgezahlten Körperschaftssteuerguthaben vom Finanzamt für die Mitglieder verlangt? Damit hat die Bank jetzt im Eigenkapital 3 Mio. € an zurückgezahlten Geldern des Staates stehen. Warum also nicht einmal sechs Prozent Dividende anstatt nur drei Prozent. So ist wahrscheinlich auch die Millioneneinlage eines Mitgliedes abgewandert. Er hatte ja damit auch eine Million Nachschusspflicht, von der er sich jetzt mit der Mitgliedschaft befreit hat. 9.000 Geschäftsanteile minus zum Vorjahr mit 924.000 € Geschäftsguthaben und noch mal 908.000 € an Haftsumme. So zerfällt ein ungesundes Eigenkapitalverhältnis und so glaubwürdig ist die Prognose der Stärkung der des wirtschaftlichen Eigenkapitals in den nächsten Jahren. Da kann man getrost die nieder geschriebenen Worte von Reinhold Wolf vom 14. Oktober 2004 daneben legen und sie mit denen von Johannes Herzog abgleichen. Prognosen und Versprechen, die den Tag nicht überdauern.

Wussten die Vertreter, dass das Steuerguthaben noch aus früheren Jahren stammten? Stärkung der Vorsorgereserven also auf Kosten der Mitglieder. Aber mit den anderen 400 Millionen Euro in Bayern wird es leider auch so gemacht, an den Mitgliedern komplett vorbei, rein in die Vorsorgereserven, dann sieht man in der Zukunft von Fällen wie Flex nicht mal mehr was, vorausgesetzt es sind einmalige Ausrutscher.

Nur in Marktredwitz sind es keine einmaligen Ausrutscher. Die Zukunft beschönigt hat auch schon Manfred Heger und seine Kumpane. Aber der frühere Prüfer Johannes Herzog übertrifft sie noch in dem wie er das Blaue vom Himmel runter holt und die Sonne scheinen lässt, die er plakatiert hat. 8 % an Geschäftsvolumen verloren, seit 2001 sogar 22 % und schreibt als geplante Zielgrößen im Lagebericht bilanzwirksames Wachstum, da kann man doch den Leser des Lageberichtes nicht für ernst nehmen. 48 Millionen Rückgang im Kreditgeschäft werden auf die Bereinigung negativer Größen- und Risikostrukturen zurückgeführt. Ist es nicht eher so, dass es die Kredite sind, die über das haftende Eigenkapital wegen der immer weiter beschränkten Kreditvergabemöglichkeiten herausgefallen sind, oder eben nur die falsche Geschäftspolitik oder Risikopolitik der Herren Heger, Wolf und Krämer, für die sie niemand zur Rechenschaft ziehen will?

Wenn das Zinsniveau weiter steigt und die VR-Bank-Verantwortlichen jetzt wieder das Signal ausgesendet haben, dass damit die Dividende nicht verbunden ist, weil man heimliche Einnahmen dringend dafür braucht das Risiko abzudecken, dann wird die Katastrophe für die Bank immer größer. Warum soll zur Zinsspanne die Eigenanlagen in festverzinsliche Wertpapiere nicht dazu zählen, denn dann wäre der Rückgang der Zinsgewinne nicht 1,953 Mio. gewesen, dann wären es sogar ziemlich genau 2,3 Millionen € Einbruch in diesem Bereich gewesen. Aus dieser Not heraus konnte man wieder nicht mehr Wertberichtigungen im Kreditbereich bilden, weil neben dem Aufbau der Vorsorgereserven wieder gerade die Dividende raus gerechnet wurde und die vorgeschriebene Dotierung der Rücklagen.

Wenn es das ist, was die Vorstände mit den Aufsichtsräten unter ‚Meine Bank, meine Region’ verstehen dann werden sie von den Mitglieder immer mehr durchschaut werden. Der Konkurrenz wird im Lagebericht die Schuld für das eigene Versagen auferlegt, weil die mit ihren Zinsen für die VR-Bank mit deren Anspruch der Marktführerschaft davon ziehen. Insgesamt verlief das Passivgeschäft nicht planmäßig schreibt man. Und weiter 'bedingt durch die Zinspolitik der Konkurrenzinstitute waren Einlageabflüsse nicht zu verhindern'. Heißt es nicht anders die VR-Bank ist aufgrund ihrer desolaten Lage nicht imstande konkurrenzfähig zu sein.

Das Eigenlob auch aus der Zeitung, man würde mit den im Verbund vermittelten Geldern ein höheres Anlagevolumen bearbeiten, sagte eher aus, dass man nicht mal der Konkurrenz im eigenen Lager Paroli bieten kann. Es ist ein sehr brotloses Argument. Denn die Erträge im Dienstleistungsgeschäft daraus haben sich nur um 56.000 € verbessert, was der Strukturbereinigung und dem Einlagenabfluss mit seinen Folgen mit 2,3 Millionen Ertragsrückgang entgegen stehen. So werden aber die katastrophalen Ergebnisse bei dieser Bank an den Mann gebracht. Denn katastrophale Ergebnisse bedingen auch den Rückgang der Zinseinnahmen aus den Eigenanlagen der Bank, den Interbankgeschäften usw., weil man vielleicht den Kreditverlusten unbedingt außerordentliche Erträge aus den letzten Kursreserven in diesen Anlagen entgegenrechnen musste, so sind die Wertpapieranlagen der Bank um 20 % zurückgegangen, anscheinend ohne passende Anlagealternative.

Vor allem darf man da als letzten frei formulierbaren Satz im Lagebericht vor dem abschließenden Gewinnverwendungsbeschluss nicht versäumen zu erwähnen, abschießend will man darauf hinweisen, dass, soweit wir vorstehende Prognosen oder Erwartungen geäußert haben oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen hiervon abweichen können.

Denn auf dieser Seite steht auch als erster Satz, dass man laut Ergebnisvorschaurechnung 2007 von einer weiter rückläufigen Zinsspanne belastet sei und ein unterdurchschnittliches Jahresergebnis zu erwarten ist. Schuldig bleibt man da, ob man die eigenen Ergebnisse der vergangenen Jahre heranzieht, oder den bayerischen Durchschnitt. Denn die Fixkosten im Personal oder die auf hohem Niveau wieder gestiegenen Verwaltungskosten fressen die Erträge dann komplett weg. Wenn das Verhältnis der sonstigen betrieblichen Erträge zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sich auf die letzten Jahre zurück begeben, dann wird es prekär. Bei einer Bank mit 400 Mio. € Bilanzsumme rechnet man inzwischen wahrscheinlich mit den kleinsten Beträgen.

Was die risikoverachtende Geschäftspolitik der Vergangenheit verursacht hat, dass kommt heute zutage. Wenn eine Bank jedoch jedes Risiko vermeiden muss, dann verliert sie einen Ausgleichsprozess, wo man alleine noch Geld verdienen kann. Und so kann man auch heraus lesen, dass die Verantwortlichen sich in den Geschäften immer rückversichern und dies zwangsweise. Man möge nicht glauben, dass das umsonst ist. Keine Versicherung ist umsonst und die Versicherung von hohen Risiken ist bekanntlich die teuerste.

Am 26. März, am Tag vor dem Ausscheiden von Reinhold Wolf hat der Vorstand die Bilanz unterschrieben und mit dem Aufsichtsrat den Gewinnverwendungsbeschluss gemacht. Warum hat man solange um die Information an die Vertreter gestritten. Alle Aufsichtsräte kennen das Ergebnis seit einem viertel Jahr. Aber Diskussion und Einmischung sind nicht erwünscht. Wieso soll man Antworten geben, die es nicht braucht. Im nächsten Jahr wird man wieder andere Begründungen für ein mieses Ergebnis finden. Diese Bank gehört anständig saniert. Aber die Sanierung heißt entweder Fusion (mit der auch nicht gerade gesunden VR-Bank Hof ?) aber vielleicht mindestens Entlastung von den Kosten der alten Vorstände und eine unabhängige neue Führung. Ist das das große Hindernis. Und so krebst man weiter dahin. Hauptsache der alte Prüfer muss nichts von den alten Machenschaften preis geben.

Was die Abweichung von den selbst erstellten Prognosen zur Folge hätte, ja wenn sich einfach nur die Vergangenheit vorschreibt, wie jedes Jahr, wie lange schauen die Vertreter noch zu? Im Sinne einer Information nicht nur an die Multiplikatoren wäre ganz einfach die Bilanzstatistikzahlen jetzt zur Jahresmitte offen zu legen und wieder die Entwicklung beim Geschäftvolumen, bei Kredit- und Einlagevolumen und bei den gekündigten Geschäftsguthaben bekannt zu geben. Im Aktienrecht muss man auch eine Gewinnwarnung ausgeben, wenn man die eigenen Prognosen in Gefahr sieht. Die Gefahr des Kapitalverlustes für das Mitglied sogar noch mit einer Nachschusspflicht ist mindestens genauso vorhanden. Sonst wäre der Haftsummenzuschlag unberechtigt. Wie lange aber schaut die Bankenaufsicht dem Drama der VR-Bank Marktredwitz noch untätig zu?

   

Nr. 2020

Nordlicht

28. Juni 2007, 10:19 Uhr

Betreff: zu 2236: Aufsichtsratswahl

Die Einflußnahme über den Aufsichtsrat ist sicherlich die leichteste, denn regelmäßig sind neue Mitglieder zu wählen. Der Vorstand und der bestehende Aufsichtsrat haben bei der VR-Bank natürlich überhaupt kein Interesse, daß ein neutraler sachverständige frischer Aufsichtsrat in diesen Kreis kommt. Insbesondere weil die Auskunftsrechte des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds durch die Novelle des Genossenschaftsgesetzes aus gutem Grund erheblich gestärkt worden sind!!

Die Kandidatur zum Aufsichtsrat hätte auf der Vertreterversammlung auf jeden Fall beachtet und behandelt werden müssen, sofern Sie den Organen der Bank bekannt geworden wäre.
Eine Kandidatur ist auch nicht an eine Form gebunden - es bietet sich aber wegen des Beweises die Schriftform an, sondern hätte auch mündlich, telefonisch oder per Mail erfolgen können. Wäre sie der Verwaltung der Bank - in welcher Form auch immer - zur Kenntnis gekommen, hätte die Kandidatur an den Aufsichtsratsvorsitzenden, der ja in der Regel der Versammlungsleiter ist, weitergeleitet werden müssen.

Für Kandidaturen zum Aufsichtsrat gibt es auch keine Frist! Jeder laut Satzung dafür geeignete kann sich selbst bewerben. Auch aus der Versammlung heraus hätte sich ein Vertreter noch bewerben können. Selbst ein Mitglied hätte zur Versammlung kommen können, um dort noch seine Kandidatur zu erklären. Er hätte dann zu diesem Tagesordnungspunkt an der Vertreterversammlung teilnehmen dürfen.

Sollte sich herausstellen, daß es diese Bewerbung tatsächlich gab, dann wäre eine Anfechtung der Wahl vermutlich durch jedes Mitglied möglich.

Aber die Vertreterversammlung ist ja ohnehin vermutlich nicht ordnungsgemäß geladen worden. Dann sind sowieso alle gefaßten Beschlüsse und Wahlen unwirksam. Hat schon jemand an das Amtsgericht Hof geschrieben? Dieses Schreiben ist völlig risikolos und kostet nur etwas Zeit und das Porto. Warten wir mal ab, was sich da dann tut.

Schließlich noch ein Hinweis zu der Kündigung der Mitgliedschaft.
Wenn die Unzufriedenen Ihren Vorstand noch so richtig ärgern wollten, dann behalten Sie einen Anteil und ziehen Ihre Bankaktivitäten bis auf ein Minisparbuch ab - sonst droht u.U. die Kündigung durch die Bank.

Andererseit, vielleicht provoziert ja mal ein Mitglied gerade seinen Rauswurf/Ausschluß indem es alle Geschäftsbeziehungen beendet und nur noch den Anteil behält, damit es zu einer Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens kommt (oder zur Feststellung, daß eben kein Guthaben mehr vorhanden ist.)
Bei einem Rauswurf wird nämlich nicht der Nominalbetrag ausgezahlt, sondern es findet eine Auseinandersetzung - vermutlich auf Grundlage des letzten Jahresabschlusse - statt. Bei Vorhandensein eines Eigenkapitals dürfte der Auseinandersetzungsbetrag immer höher sein als der Nominalbetrag der Beteiligung, weil ja bei der vorherrschenden Ausschüttungspolitik stets Gewinnrücklagen gebildet wurden (also die den Mitgliedern zustehenden Gewinne einbehalten wurden).
Ansonsten bekommen die Mitglieder nur Ihren mickrigen Nominalbetrag zurück und die verblieben Mitglieder freuen sich, daß Ihre Anteil im Wert steigt. Das könnte dann interessant werden, sollte es zu einer Fusion kommen und es zu Ausgleichszahlungen zwischen unterschiedlich "wertvollen" Banken kommen.

Schreiben Sie Briefe und Mails an die Verwaltung und bitten um Auskunft über die Vertreterversammlungen, lassen Sie sich alle schön das komplette Protokoll zuschicken.Fragen Sie nach der Möglichkeit, ggf. etwas dagegen zu tun und fordern mal die Mitgliedsliste an, um bei der nächsten Vertreterversammlung eine zweite Liste aufgestellt wird. Denn diese von der Wahlkommission aufgestellte bisherige Vertreterliste - unter dem maßgeblichen Einfluß des Vorstands - hat ja nur Mitglieder, die entweder zu feige sind Ihre Verantwortung für jeweils 250 Mitglieder wahrzunehmen oder sind vom Vorstand abhängig!

Diese Liste steht ihnen zu! Die Verwaltung der Bank muß Sie bei der Wahrnehmung dieser Rechte unterstützen. Bei 17.000 Mitgliedern, dürfte das schon mal ein mittleres Adressbuch werden.

So könnten Sie durch die Wahrnehmung ihrer gesetztlichen und satzungsmäßigen Mitgliedsrechte den Vorstand, der in der Regel wegen der unangenehmen Fragen alleine dafür verantwortlich ist oder sein will, ordentlich belasten.
Binden Sie den Aufsichtsrat informationshalber gleich in ihre Begehren an den Vorstand ein. Sollte nicht zeitnah von der Verwaltung auf Ihre Anliegen reagiert werden, fragen Sie beim Aufsichtsrat nach und bitten Sie dort um Wahrnehmung Ihrer Interessen und um entsprechende Rückmeldung.

Schreiben Sie massenhaft Leserbriefe an die Zeitungen, in denen Sie zu den Artikeln und dem Verhalten der VR-Bank Stellung beziehen und die Verfehlung aufzeigen und auf diese Web-Seite verweisen.

Liebe enttäuschte Mitglieder,
wenn Sie es wollen, können Sie den Vorstand noch ordentlich unter Wind halten und ggf. einen öffentlichen Druck erzeugen, der die immer noch mauernden Organe zum Rückzug zwingt.

Wenn der Druck von der Staatsanwaltschaft, dem Registergericht, den Mitgliedern und der Öffentlichkeit steigt, dann gibt es vielleicht endlich den Knall, der dazu führt, daß alle diese Vertrickungen zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Verband endlich aufgeklärt werden. Es würde dem Genossenschaftswesen nur gut tun, wenn die Verantwortlichen auch einmal für ihre Taten bestraft würden!

   

Nr. 2019

Mitglied

28. Juni 2007, 08:22 Uhr

Betreff: Anliegen der Mitglieder einfach ignorieren

Waren die schriftlichen Fragen des Mitgliedes im Eintrag Nr. 2169 nicht berechtigt? Waren Sie es nicht wert behandelt zu werden? Da werden die Vertreter jahrelang angelogen und Sie gehen nicht auf die Versammlun?. Feiglinge sind es, die uns im Stich gelassen haben. Und die Hergertreuen haben nicht die Courage gehabt anders zu entscheiden, endlich die Machenschaften und Verstrickungen zwischen Vorständen und Aufsichtsrat zu zerschlagen und den Genossenschaftsverband endlich in die Schranken zu weisen. Die Vertreter haben die Chance vertan endlich das Einmischen des Verbandes zu unterbinden.

Was ist übriggeblieben von der Demokratie bei unseren Genossenschaften, wenn solch wichtigen Sachen nicht behandelt werden. Sie brauchen nicht behandelt werden, weil diese Kreise sich einig sind, dass man über die eigenen Fehler niemals reden will und auch nicht braucht. Es ist wie die Verdrängung eines psychisch Kranken. Ist es Demokratie, wenn ein Wahlvorschlag zum Aufsichtsrat an den Aufscihtsratsvorsitzenden für einen fachlich bestens geeigneten Kandidaten gar nicht bekannt gegeben worden ist? Hat der Aufscihtsratsvorsitzende schon moralisch die Pflicht den Vorschlag auch im Aufsichtsrat selber bekannt zu geben? Nein solche Leute könnten nur gefährlich werden, die nciht aus dem eigenen Zirkel kommen, die man nicht selber ausgesucht hat. Opposition im Aufsichtsrat, das könnte nur gefährlich werden, wenn ein Neuer hinter die Fassaden schauen könnte und da stochern würde, wo es für die anderen unangenehm wäre und sehr weh tun könnte. Da kommt auch wieder die Parallele zu den massenhaften Bewerbungen bei den Vorständen zu Vorschein, wo man de Bewerbungen von außen in den Papierkorb geworfen hat um als erstes den Prüfer auf den Sessel zu setzen.

   

Nr. 2018

Sylvia

27. Juni 2007, 21:27 Uhr

Betreff: Nicht einmal Wahlvorschläge von Mitgliedern wurde berücksichtigt bei der Versammlung

Was sind das für Zustände, sogar Mitglieder haben zur Vertreterversammlung schriftlich einen Wahlvorschlag gemacht und der wurde nicht berücksichtigt. Wahrscheinlich soll in den Zirkel kein Neuer Einblick bekommen, damit ja keiner mitbekommt was da abgeht. Ein Neuer tät gut, der wäre unbelastet. Fürchten die, dass der gar nicht anders könnte, als die Machenschaften anzuprangern?

   

Nr. 2017

Interessierter

27. Juni 2007, 13:46 Uhr

Betreff: Risikovorsorgen in der Bilanz der VR-Bank Marktredwitz

Es scheint sich ja bei der VR-Bank einiges auf ein paar Jahre zu verdichten. So sind die Urteile im Darlehensbereich und auch der Beweisfeststellungsbeschluss zu der Wertstellungsproblematik auch um die Zeit 2001 und 2002 gewesen. Wenn die Bank schon die Einzelwertberichtigungen nicht darstellen konnte, dann hat man anscheinend auch die Risikorückstellung für diese Angelegenheiten nicht verkraften können. Ist dem Wunsiedeler Kreis bekannt, ob für diese Dinge nun in diesem Abschluss der Bank von 2006 Risikorückstellungen gebildet sind, wo es ja neben den falschen Abrechungen auch drum geht, dass eine Schadensersatzklage wegen unberechtigter Versteigerung anhängig wäre? Hat die Bank Rückstellungen gebildet für die von der Regierung angeordnete Sanierung des Grundstückes in der Ludwigstraße in Wunsiedel, was ja auch ein horrender Schaden sein könnte? Sonst macht man doch für jeden Sch... ein Gutachten. Hat man das bewusst bisher vermieden?

   

Nr. 2016

Dipl. Betriebswirt ADG

27. Juni 2007, 12:25 Uhr

Betreff: Hat der Verband die faktische Pleite tatsächlich geholfen zu verschleiern?

Wenn man den Brief des Webmasters im Zusammenhang mit dem Eintrag 2182 aufmerksam ließt, dann könnte man fast annehmen, dass uns der Genossenschaftsverband über seinen Stempel im Bestätigungsvermerk zu den Jahresabschlüssen verschleiert hat, dass die Bank zu Beginn des Jahreszehntes faktisch Pleite gewesen sein könnte. Man hat sogar mit einem Trick über die Rücklagenentnahme den Mitgliedern verschwiegen wie es um die Bank im Jahr 2003 stand, wenn es eigentlich untersagt gewesen wäre eine Dividende auszuschütten. Man will das Wort Betrug vermeiden, aber wie weit nähert man sich dem hier? Wie kann man das heute sehen, wenn der ehemalige Prüfer nun als Vorstand einem Mitglied bis in die Stunde vor der Versammlung die Bilanz verweigert, Verdeckung, Vertuschung?

Es wäre für die Bank die Katastrophe schlechthin gewesen, wenn man von den Rücklagen von 8,7 Millionen € noch mal eine oder zwei, oder gar alles gegen die nicht durchgeführten Wertberichtigungen rechnen hätte müssen. Anscheinend hat sich Manfred Heger in der Bilanz 2002 im Jahr 2003 noch erfolgreich dagegen wehren können, dies überhaupt zu tun. Dagegen hat er die stillen Reserven aus den Beteiligungen komplett in die Rücklagen eingebucht. Steuern, die über die normalen Einnahmen der Bank etwas aussagen, hat er dagegen keine bezahlt.

Denn nur diese Rücklagen, oder noch versteuerte Vorsorgeaufwendungen sind das echte Eigenkapital der Banken. Und so hat sich vor Jahren der Begriff des versteuerten erwirtschafteten Eigenkapitals entwickelt. Auf unseriöse Art und Weise, wer härte Formulierungen für sich verwenden will bitte, hat man Geschäftsguthaben auf Teufel komm raus verkauft und teures Nachrangkapital eingekauft, um das haftende Eigenkapital, auch die Berechnungsbasis der Kreditgrenzen, zu halten. Also heißt haftend über die Mitglieder mit den Geschäftsguthaben und dem Haftsummenzuschlag. Wie hat es hier auch geheißen, mit der Vertreterversammlung könnte der geplante Schlussstrich erzielt werden, doch es könnte auch ein Anfang vom Ende sein.

Nun haben die Aufsichtsräte und die Vertreter das Heft des Handelns aus der Hand gegeben. Sie wollten für sich den Regress gegen die Vorstände nicht. Viele Vertreter haben sich sogar ihrer Verantwortung einfach entzogen, in dem sie daheim geblieben sind. Jetzt wird nicht nur der Fall Gold, Gold, Gold oder Flex aufzurollen sein, jetzt gilt es wirklich die Kreditabschreibungen nach dem zu durchforsten, was ähnlich gelagert ist. Die Aufsichtsräte und auch die Vertreter hätten lieber aufmerksam die Artikel zur Sparkasse Tirschenreuth gelesen. 400 Akten aus der Bank zu holen und die Verwaltungsratsprotokolle zu verplomben, das ist schon was und da steht viel drin. Es ist unglaublich, dass der Aufsichtsrat und auch die Vertreter diese Tragweite einfach verdrängen. Die Aufsichtsräte hängen ja direkt mit drin, aber ist es im Fall der Vertreter wirklich die Spezlwirtschaft?

   

Nr. 2015

Nachfragender

27. Juni 2007, 11:34 Uhr

Betreff: Unrecht auf der Seite des Genossenschaftsverbandes?

Folgende kurze Passage aus dem Schreiben des Wegmasters an den Verbandspräsidenten ist mir besonders aufgefallen, der lautet: „Nach unserer Meinung wurden die Vertreter am 30.06.2005 von Ihrem Prüfer sogar wissentlich und absichtlich falsch über die Abläufe informiert. Wenn Sie monatlich 300 Seiten Überziehungslisten bis zu Beträgen von 734.000 DM oder 746.000 € geduldet haben, haben Sie Ihren Prüfungsauftrag klar verfehlt.“ RA Schindler hat hier schon mal ein höchstrichterliches Urteil eingestellt, was unkorrektes Handeln der Vorstände bei einer Kreditgenossenschaft ist. Ein gewisser Anwalt Dr. Nickl hat am 30.06.2005 vor den versammelten Vertretern erklärt, dass ein Kreditverhältnis bei Ausreichung im Jahr 2000 mit 4,5 Mio. DM schon nicht rosig war. Und der Prüfer Grothoff sagte darauf, dass das Kreditverhältnis mit 375.000 € schon im Prüfungsbericht 2001 erwähnt war. Wie kann man es dann sehen, dass der Vorstand vom Tag der Kreditgewährung bis zum Jahresende 2003 diese Überziehung auch noch auf 746.000 € schrauben konnte?

Wo ist hier die Mitverantwortung, ja Mitschuld der Prüfer zu sehen? Der heutige Vorstand Johannes Herzog saß mit seinem eng verbundenen Prüferkollegen Raimund Grothoff fast Tür an Tür mit dem Vorstand, als man es im wahrsten Sinne des Wortes begünstigte, dass ein nicht rosiges Kreditverhältnis in Millionenhöhe Tag für Tag bis auf weitere (DM-)Millionen überzogen wurde. Wie steht es mit der hochgelobten persönlichen Zuverlässigkeit dieses Herren als Voraussetzung für ein Vorstandsamt generell? Hat er die Rechte der Mitglieder gewahrt, oder seine eigenen Interessen, oder die seines früheren Arbeitgebers Genoverband verfolgt? Herr Herzog hat alles und von Allem gewusst.

Ist das Rechtsbewusstsein, oder fühlt der Genossenschaftsverband das Unrecht auf seiner Seite? Und niemand schreitet ein. Wo ist die Bankenaufsicht? Bilanzbestätigungsvermerke auf Jahresabschlüssen, wo die Einzelwertberichtigungen nicht komplett durchgeführt worden sind, unglaublich, aber wer es sehen will, heute muss die Bank die Bilanzen an die Mitglieder heraus geben, was man bei der letzten Versammlung bis in die letzte Stunde zu vermeiden suchte. Aber die Abschlüsse liegen für alle einsehbar beim Registergericht auf. Sie wurden sogar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bilanzbestätigungsvermerke auf Gewinnverwendungsbeschlüssen, die gegen geltendes Recht verstoßen? Die wurden sogar noch unvollständig und damit mit komplett falscher Information an die Versammlung vom Revisor vorgetragen und zur Abstimmung gebracht, es ist unfassbar.

Die Situation über die Steuersache war so auch kaum jemand bewusst. Sollte dies aber der Staatsanwaltschaft so übermittelt werden, so darf man im Hinblick auf den Genossenschaftsverband auch noch auf etwas anderes aufmerksam machen, was hier im Gästebuch schon vor geraumer Zeit angerissen wurde, aber neben den anderen Dingen untergegangen zu sein scheint. Der Genossenschaftsverband hat in seiner Satzung Kreis- und Bezirksverbände installiert. Über die Kreisverbände speziell fließen in Bayern seit Jahren und Jahrzehnten vom Fiskus unkontrollierte Gelder in Millionenhöhe. Da werden teilweise kostenträchtige Kooperationen der Banken abgewickelt, es werden Umlagen in Form von Betriebsausgaben bei den Banken vereinnahmt, Erstattungen an Kreisfunktionäre gegeben, die nur intern über Kassenprüferfunktionen angeschaut werden. Es werden Spenden gegeben, wo die Rechtmäßigkeit oder die steuerliche Absetzbarkeit nie geprüft werden und es werden oft Bewirtungen von Dritten bis hin zu öffentlichen Veranstaltungen oder auf den eigenen Tagungen übernommen und ausbezahlt, ohne die steuerlichen Aspekte berücksichtigen zu müssen.

Rechtsbewusstsein oder Wissen, dass man über die eigenen guten Verbindungen nichts befürchten muss? Auch hier gehört endlich über einen öffentlich formulierten Brief an das bayerische Finanzministerium Klarheit geschafft. Hier schlummern vielleicht auch Steuerverschiebungen, wenn man überhöhte Einnahmen berücksichtigt, die im betreffenden Jahr bei den Banken als Betriebsausgaben angefallen sind, oder gar unberechtigte Spenden ohne korrekte Abwicklung oder an nicht förderungsfähige Einrichtungen. Dazu sind Bewirtungsaufwendungen für Dritte generell nur zu 80 % abzugsfähig.

Jedem Revisor als Wirtschaftsprüfer oder in solchem Auftrag unterwegs, muss dies doch bei der Bankenprüfung auch bewusst sein, wenn er auf die Abbuchungen der Kreisverbände ohne jeglichen weiteren Nachweis stößt. Wie soll er das sonst für die Bank bei deren Bewirtungsausgaben und Spendengewährungen korrekt beurteilen. In diesen Fällen könnte der Genossenschaftsverband sogar die Kreisverbandsvorstände oder auch die Kassierer im Rahmen einer Fürsorgepflicht ganz schwer in Bedrängnis gebracht haben.

Also werter Webmaster, bei eventuellen Gesprächen mit dem Verband ansprechen, oder dem Staatsanwalt mit vorlegen. Es ist offenkundig, es geht oft nicht um das Recht vor Ort, es geht oft darum nicht aufzudecken auf welche Art und Weise sich der Genossenschaftsverband selber der Dinge angenommen hatte und Gefahr besteht, dass er sich selbst die Finger in der Tür einquetscht, wo er sie rein gestreckt hat.

   

Nr. 2014

Webmaster

27. Juni 2007, 10:14 Uhr

Betreff: Offener Brief zu den Lageberichten der VR-Bank Marktredwitz

Manfred Bleil 95632 Wunsiedel, den 26. Juni 2007
Ludwigstraße 97
Tel./Fax: 09232 / 70261
email: manfred.bleil@kontopruefung.de


Offener Brief an

Genossenschaftsverband Bayern e.V., München, Herrn Präsident Götzl

Lageberichte der VR-Bank Marktredwitz eG 2002 und 2003 im Zusammenhang mit den jeweiligen Jahresabschlüssen, sowie Hinweise in nachfolgenden Vertreterversammlungen in den protokollierten mündlichen Geschäftsberichten der Vorstände der Bank, speziell aber vom 29. Juni 2006

Sehr geehrter Herr Präsident Götzl, sehr geehrte Damen und Herren des Genossenschaftsverbandes Bayern,

bei Betrachtung und Auswertung uns zur Verfügung gestellter Jahresabschlüsse der VR-Bank Marktredwitz mit den Lageberichten dazu, sind uns in den Abschlüssen 2002 und 2003 Vermerke aufgefallen, die u.E. den allgemein gültigen Bilanzierungs-richtlinien in Verbindung mit dem Niederstwertprinzip nach dem HGB und allen Steuergesetzen zuwider laufen. In den Lageberichten wird in beiden Jahren vermerkt, dass ungesicherte Kreditteile von problembehafteten Kreditengagements nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt sind. Dazu liegen ihnen sicher die Prüfungsberichte der Bank vor, wo die Lageberichte enthalten sind.

Sogar im Jahr 2006, mitten im laufenden Geschäftsjahr, erklärte der Vorstand auf der Vertreterversammlung am 29. Juni 2006 wiederum, dass „wir im Geschäftsjahr 2006 sicher nochmals überdurchschnittlich hohe Wertberichtigungen benötigen“, was darauf hinweist, dass die Feststellung der Wertberichtigungen auf das Geschäftsjahr 2005 nicht umfassend und korrekt durchgeführt wurden. Als Quelle dazu verweisen wir auf die Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de unter Gästebuch, Eintrag Nr. 2137, wo es möglich ist Versammlungsprotokolle der Bank einzusehen. Wenn die Einträge in den Lageberichten stimmen und der Hinweis des Vorstandes auch im Jahr 2006 nicht anzuzweifeln ist, so wäre der Schluss daraus, dass die Jahresabschlüsse der Bank nicht korrekt sein könnten, was für alle Abschlüsse mindestens seit 2002 dann folgern könnte.

Als Hinweis auf diese These lassen sich auch einige Abläufe ableiten. Mit dem Jahr 2003, von dem der Abschluss 2002 mit betroffen wäre, standen die Vorstände verstärkt unter dem Fokus der Prüfung. Leider beobachten wir verschiedentlich, dass sich dann die Bewertungen bei solchen Banken im Kreditbereich massiv verschlechtern. Wir erwägen für die VR-Bank Marktredwitz eher den Verdacht, dass mit Unterstützung der genossenschaftlichen Prüfung die Bewertungen in den Vorjahren viel zu gut dargestellt waren und die Bank mit der Berichtigung in die Nähe des Crash gebracht worden sein könnte.

Aus den Vermerken könnte man schließen, dass die tatsächlichen Werte wirklich erkannt wurden und vielleicht auch teilweise schriftlich von den Prüfer fixiert wurden. Doch die Vermerke lassen darauf schließen, dass die erkannten und festgestellten Wertberichtigungen nicht vorgenommen worden sein könnten. Dies hätte mit dem Bilanzbestätigungsvermerk Ihres Verbandes zur Folge, dass die Bilanzen falsch gewesen wären. Ein zweiter Effekt wäre mit verspäteten Abschreibungen und Wert-berichtigungen verbunden, dass damit der nicht mehr gestattete Verlustübertrag zur Verrechnung von Gewinnen der Zukunft rein buchungstechnisch aber entgegen den Vorschriften vorgenommen worden wären und in den folgenden Jahren ein erheblicher Steuerspareffekt entstanden wäre. Wir werden Institutionen und Ermittlungsbehörden darauf hinweisen Ihre Prüfungsprotokolle, auch Einzelprüfungsprotokolle im Kreditbereich, dahingehend zu überprüfen, ob Abschreibungen und Wertberichtigungen verspätet in die Bilanz eingearbeitet wurden, also eventuell schon Vorjahre betroffen haben könnten. Dies wäre u.E. nach aufschlussreicher als die Unterlagen der Bank selbst.

Da Ihre Prüfer vor Ort auch die Vertreter am Montag, den 25. Juni 2007, nicht aufgeklärt haben, obwohl Sie und wahrscheinlich auch die Prüfer von der Diskussion im Gästebuch des Wunsiedeler Kreises Bescheid wussten, fordern wir Sie hiermit auf die geeigneten Maßnahmen gegen die Vorstände der Bank einzuleiten, auch wenn sie bereits ausgeschieden sind, sowie gegen die heutigen Vorstände wegen Begünstigung aus ihren Kenntnissen heraus. Für die Prüfer Raimund Grothoff und den heutigen Vorstand Herrn Johannes Herzog könnten sich jedoch aus ihrer direkten Tätigkeit bei der Bank über viele Jahre hinweg verschärfte Tatbestände ergeben, die ihren Pflichten als gesetzliche Prüfer entgegen gelaufen wären.

Wir bitten Sie, uns bis Montag, den 2. Juli 2007, mitzuteilen, welche Maßnahmen Sie einleiten wollen, ansonsten werden wir die Angelegenheit an die verschiedenen Ermittlungsbehörden zur Überprüfung geben, sowie an alle uns bekannten Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüferkammern im Bankensektor.

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass wir in der Prüfungstätigkeit Ihres Hauses und Ihrer Prüfer auf bestimmte Möglichkeiten der Begünstigung der Vorstände der Bank hinweisen werden. So wurde unter Ihren Augen die ausgeschiedenen Vorstände zumindest im Fall Manfred Heger mit Aufhebungsverträgen bedacht, die jegliche positiven Rechtspositionen der Bank aufgaben. Bei normaler Anwendung der Rechtsmöglichkeiten auch der gesetzlichen Prüfung hätte u.E. der Bank mit Sicherheit mindestens die Kosten der Beurlaubung und der lebenslangen Alters- und Hinterbliebenenversorgungen erspart werden können, was wir auch für den Fall Reinhold Wolf sehen.

Nach unserer Auffassung wurden auch die Vertreterversammlungen des Öfteren nicht mit den notwendigen Informationen versorgt, wo wir ganz besonders auf die Gratulation Ihres Verbandsvertreters bei der Verlustbilanz 2001 zur Fusion hinweisen, als Oberrevisor Hofmann Abstimmungsmodalitäten zur Genehmigung des Jahresabschlusses höchst persönlich vornahm (siehe Gästebuch Eintrag Nr. 2137) und auch die zur Gewinnverwendung, wo er aber nur über den Bilanzgewinn abstimmen ließ und die Rücklagenentnahme von 2.000.000 DM gar nicht erwähnte und den damit zusammenhängenden Jahresfehlbetrag von 1.413.685 DM. Dazu gibt es einschlägige Urteile gemäß Kommentar Genossenschaftsgesetz hier klicken......, dass Dividendenzahlungen bei Rücklagenentnahmen nicht möglich sind.

Genauso gravierend im Zusammenhang mit der unerlaubten Dividendenzahlung bei Jahresfehlbetrag ist die Situation in der Bilanz 2003 gewesen, mit der die Entlassung Manfred Heger zusammen hing, wo Vorstand Wolf im Versammlungsprotokoll auf Seite 4 (siehe Gästebucheintrag Nr. 2137 hier klicken ...) dies sogar offen erklärte, dass bei Ausfall der Dividende, einer sogenannten Nullrunde, eine Vielzahl von Kündigungen zu erwarten gewesen wären. Er schilderte den Jahresfehlbetrag von 1,9 Mio. €, der zur Deckung der Kreditverluste nötig war. Damit eine Dividende überhaupt gewährt und ausgeschüttet werden könne, benötige man eine Rücklagenentnahme von 2,2 Mio. €. Es waren genau 2.252.410 €. Somit hat der Vorstand ganz öffentlich gegen die geltende Rechtssprechung verstoßen und Sie haben auch in diesen beiden Fällen den Bilanzbestätigungsvermerk darunter gesetzt.

Im Abschluss des Jahres 2000 wurden somit schon zum ersten Mal komplett riesige Minusbeträge im Kreditabschreibungsbereich und bei sonstige betriebliche Aufwendungen der Aufklärung an die Vertreter vorenthalten und dies bei einer Fusionsvertreterversammlung. Aber auch auf die Regressbehandlungen vom 30.06.2005 und 25.06.2007 weisen wir hin. Nach unserer Meinung wurden die Vertreter am 30.06.2005 von Ihrem Prüfer sogar wissentlich und absichtlich falsch über die Abläufe informiert. Wenn Sie monatlich 300 Seiten Überziehungslisten bis zu Beträgen von 734.000 DM oder 746.000 € geduldet haben, haben Sie Ihren Prüfungsauftrag klar verfehlt.

Doch erlauben wir uns heute auch noch auf einen weiteren Fall hinzuweisen, wozu wir Sie bitten wieder die Internetseite Wunsiedeler Kreis und hier das Gästebuch mit dem Eintrag Nr. 2149 vorerst zu Hilfe zu nehmen. Dort ist u.E. wieder nachgewiesen, dass der Vorstand im Februar 2007 und im März 2007, nun bestehend aus den Herren Johannes Herzog und Reinhold Wolf auf gesicherte Forderungen in Höhe von 432.000 € verzichtet hat. Die erste Seite des Schreiben dazu könnte Ihren Prüfern bereits bekannt sein, oder können Sie auf Anfrage von uns gesondert erhalten, mit einem Anschreiben der Bank dazu, was uns aus Kreisen der Bank zur Verfügung gestellt wurde. In unseren Augen ist dies ein erschwerter Untreuetatbestand gegen das Vermögen der Genossenschaft. Auch hier wurden damit Steuerabgaben der Bank geschmälert. Siehe dazu auch unsere Ihnen schon zugeleiteten Schreiben.

Nach unserer Kenntnis der Abläufe müssen Ihnen die Vorstände über die Vollständigkeitserklärungen zu den Prüfungsberichten diesen Fall geschildert haben. Nach u.E. wäre damit eine Abschreibungen bei dem Engagement noch auf das Jahr 2006 ebenfalls unumgänglich gewesen. Da wir davon ausgehen, dass das Engagement zwar problematisch war, aber voll abgesichert, hätte diese Abschreibung damit voll den Bankabschluss 2006 betreffen müssen. Laut Genossenschaftsgesetz § 34 befreit hier auch die Zustimmung des Aufsichtsrates nach unserer Meinung nicht von der Haftung der Vorstände. Da hierzu nicht einmal die Vertreterversammlung vom 25.06.2007 informiert wurde, obwohl es in diese Periode fällt, bitten wir Sie uns wiederum zum Termin Montag, den 2. Juli 2007, mitzuteilen, welche Maßnahmen Sie gegen die heutigen Vorstände der Bank unternehmen werden, aber auch gegen die in den Fall involvierten Aufsichtsräte. U.E. trägt gerade der Aufsichtsratsvorsitzende wegen mangelnder Wahrnehmung seiner Kontrollpflichten und der Durchsetzung der Erkenntnisse daraus wesentlichen Anteil am Dilemma der Bank.

Wir werden diesen Fall ebenfalls an die bereits genannten Behörden und Institutionen leiten. Wir werden gesondert darauf hinweisen, dass wir in dieser Angelegenheit davon ausgehen, dass durch ihre Prüfer vor Ort ein Einzelprüfungsprotokoll für den Prüfungsbericht gefertigt worden sein müsste und Ihre Mitarbeiter vielleicht sogar beratend in der Angelegenheit mitgewirkt haben. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, oder wenn es noch nicht aktenkundig gemacht worden wäre, so müssten wir auf die Informationspflicht anhand der Vollständigkeitserklärung der Bank hinweisen, die nach unserem Wissen als letzte Seiten in den jeweiligen Prüfungsbericht eingehen.

In genossenschaftlicher Verbundenheit
Manfred Bleil

   

Nr. 2013

Der Wissende

27. Juni 2007, 08:11 Uhr

Betreff: Münchner Geschichten

Sehr geehrter Herr Bleil, ich kann Sie nur ermuntern die Dinge offen anzusprechen, da nur so erreicht wird, dass der Prüfungsverband in die Pflicht genommen wird. Denn wenn man die Qualität der Erledigung der Prüfungsaufgaben nicht nur in Marktredwitz, sondern auch in anderen bayerischen Genossenschaftsbanken oder auch in anderen Verbandsgebieten verfolgt, so kommen einem doch berechtigerweise erhebliche Zweifel an der Berechtigung des Prüfungsmonopols, dass zudem noch aus der Nazizeit stammt. Dieser Paragraph wurde damals eingefügt, damit die damaligen Verbrecher an der Spitze des Staats Einfluss und Kontrolle über die Genossenschaften erlangten. Es ist nicht zu fassen, dass sich die Genossenschaftsverbände noch immer an diesen "Unrechtsparagraph" klammern, um ihr eigenes Machtgefüge aufrechtzuerhalten. Zudem verstösst dieser Paragraf auch gegen geltendes EU-Recht, das in Deutschland wegen der Verstrickungen und Verbindungen der Verbandsoberen mit der Politik noch nicht umgesetzt wurde. Diese wäre eine dankbare Aufgabe für die politische Oppostion sich für die Rechte von Millionen von Genossenschaftsmitgliedern einzusetzen und daraus mit Sicherheit Wählerpotenzial zu gewinnen.Herrn Bleil bitte ich, um die Dinge in Gange bringen, sich an das bayerische Wirtschaftsministerium zu wenden. Die Rechtsanwältin Frau Evertz hatte schon im letzten Jahr dem GVB erklärt welche Aufgaben er hat und welche nicht. In diesem Fall ging es darum, das der GVB eine Bank nicht prüfen wollte. Frau Evertz fragte den GVB dann, ob er denn sein Prüfungsmonopol aufgeben wolle. Ich denke es muss jetzt auch über die politische Schiene Druck aufgebaut werden, damit sach-und fachkundige Wirtschaftsprüfer die Genossenschaften objektiv und neutral prüfen. Für eine ordnungsgemässe Prüfung ist jeder Genossenschaftler aufgeschlossen.

   

Nr. 2012

Mitglied

26. Juni 2007, 19:26 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Über den Verlauf der Vertreterversammlung am 25.06.2007 bin ich schockiert und tief
empört. Hiermit rufe ich alle Mitglieder dieser Gesellschaft dazu auf, über die Kündigung ihrer Mitgliedschaft nachzudenken.

Es ist schier unglaublich was in dieser Genossenschaftsbank gemacht wird. Schande über die Möchtegernvorstände, Schande über die verstrickten Aufsichtsräte, Schande über die Vertreter, die Vertrauen mißbraucht haben und ihre Würde verloren haben. Die vom Genossenschaftsverband gehören angespuckt. Aber noch ist nicht aller Tag Ende!

   

Nr. 2011

Nordlicht

26. Juni 2007, 18:00 Uhr

Betreff: Skandalversammlung

zunächst zu 2227:
Die Informationen über die Gremien und die Liste der Vertreter hält die Bank vor und ist jedem Mitglied auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

und zu 2224:
Sollte tatsächlich eine Kandidatur zum Aufsichtsrat schriftlich vorgelegen haben und wurde weder behandelt noch berücksichtigt, d.h. sie wurde weder bekannt gegeben noch wurde dem Kandidaten Gelegenheit gegeben sich vorzustellen, so ist die Wahl des Aufsichtsrats sicherlich anfechtbar.

Wie kann weiter vorgegangen werden? Was kann man tun?
Der eine Weg ist sicherlich, die Strafanzeigen zu stellen. Damit würde dann die Sache inhaltlich ins Rollen kommen.

Der zweite Weg ist die Vertreterversammlung als solche anzufechten.
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung nach § 46 Genossenschaftsgesetz könnte ein Ansatz sein. Hier könnte ein simples Schreiben an das zuständige Registergericht schon mal helfen, daß die dort sensibilisiert sind, wenn das Eintragsbegehren gestellt wird, so daß u.U. schon von dieser Seite die Veranstaltung gekippt wird.

Die dort u.U. festgestellte Nichtigkeit wäre ein prima Argument für eine Klage gegen die Nichtigkeit der Versammlung insgesamt, sollte diese nicht durch den Vorstand/Aufsichtsrat wiederholt werden.

nachfolgend ein Idee dazu, wie so etwas aussehen könnte, ohne die Satzung der VR-Bank im Detail zu kennen:

Amtsgericht Hof
Postfach 1149
95010 Hof


Genossenschaftsregister
VR-Bank Marktredwitz Gen.-Register Nr. 78


Widerspruch gegen die Eintragung der von der Vertreterversammlung beschlossenen Änderung der Satzung und Wahlordnung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich als Mitglied der VR-Bank Marktredwitz e.G. Widerspruch gegen die von der Vertreterversammlung am 25. Juni 2007 beschlossenen Änderungen der Satzung und Wahlordnung.

Die Vertreterversammlung am 25. Juni 2007 war nicht beschlußfähig. Der Vorstand der VR-Bank hat weder frist- noch formgerecht alle Mitglieder der VR-Bank von der bevorstehenden Vertreterversammlung informiert noch die Tagesordnung bekannt gemacht (§ 46 Abs. 1 GenG).

Er hat keine (warum?) vollständige Tagesordnung mit den vorgesehenen Satzungsänderungen im Internet bekannt gemacht. Die Einsichtnahme des Satzungsentwurfes war lt. Tagesordnung sogar ausdrücklich nur für die Vertreter vorgesehen!
Die Veröffentlichung im Internet hätte ohne vorherige Änderung der Satzung bezüglich der Veröffentlichungsmethoden (Gesellschaftsblätter) ohnehin nicht ausgereicht.

Mir und anderen Mitgliedern der VR-Bank Marktredwitz ist es damit unmöglich gewesen, unsere Rechte nach der Satzung wahrzunehmen, Anträge an die Vertreterversammlung zu stellen und die Anträge in der Vertreterversammlung zu begründen.

Ich bitte mich über Ihre Entscheidung zu informieren.

Mit freundlichem Gruß



Also, den Kopf nicht hängen lassen, sondern weiter kämpfen!!!

   

Nr. 2010

Franke

26. Juni 2007, 15:53 Uhr

Betreff: Aufsichtsrat, Vertreter, Beiräte usw.

Wo können wir denn nachlesen, wer die Vertreter, Aufsichtsräte, Beiräte usw. sind ?? Gibt es da eine Auflistung ??
Wer kann denn den Verlauf der Versammlung vom 25.06.07 wiedergeben, damit wir alle etwas wissen ??

   

Nr. 2009

Ex-Vorstand

26. Juni 2007, 15:51 Uhr

Betreff: Steuerliche Betrachtungsweise von Strafanzeige und Strafanträgen

Was haben diese Leute aus unserem Genossenschaftswesen gemacht? Wenn ich mir überlege, dass mit der neuen Mustersatzung die Änderung eingeführt wird, dass der Aufsichtsrat den Vorstand ohne Versammlung abberufen darf, dann wird mir ganz Angst und ich bin heilig froh, dass ich es hinter mir habe. Was soll der Aufsichtsrat bei einer normalen Bank tun, wenn plötzlich der Prüfer bei ihm auftaucht und Panik macht. Kann er nur dem Prüfer glauben, dem Vorstand kann er sich dann nicht mehr anvertrauen und mit ihm die Lage beraten.

Der Verband hat in Marktredwitz die Finger bis zur Schulter mit drin. Jetzt scheint Herr Herzog nicht mal mehr von der Versammlung anfechtbar. Da möchte ich die Satzung sehen, ob das ganz gestrichen ist, dass die Vertreterversammlung den Vorstand auch abberufen darf. Da müsste man ja eine Klage dagegen laufen lassen, wenn es so wäre, dass das nur der Aufsichtsrat machen dürfte. Doch ich möchte einen ganz wichtigen Aspekt zu den sicher berechtigten Hinweisen an Staatsanwaltschaft und Behörden mit auf den Weg geben.

Sobald die steuerliche Seite eine Rolle spielt, hat m.E. der Staatsanwalt keine Chance mehr auf Ermittlungen zu verzichten. Bei allen Überlegungen, die man in der Führung einer Volks- und Raiffeisenbank heute anstellt, geht es auch immer darum, wie kann man Steuern sparen. Oft wird das Ausgabeargument auch noch damit entkräftet wie viel der Fiskus an der Investition oder Sonstigem mit bezahlt. Diese Überlegungen sind sicher legitim. Bei dem unglaublichen Schaden bei der VR-Bank hat man aber vielleicht den Fiskus ganz schön geschröpft und auch vielleicht unberechtigt, was den Staatsanwalt auf jeden Fall auf den Plan rufen müsste.

Leider kenne ich mich mit Steuervor- und rücktrag nicht mehr hundertprozentig aus, aber ich glaube diese Möglichkeiten sind weitgehend abgeschafft, wo ja vor einigen Jahren Steuererklärungen aus der Vergangenheit neu aufgerollt werden konnten oder Verluste auch in die nächsten Jahre übertragen werden konnten. Wenn ich mir vorstelle, dass bereits im Jahr 2002 der Vermerk im Lagebericht auftaucht, dass die Einzelwertberichtigungen nicht gebildet werden konnten und es wäre tatsächlich zutreffend, dass z.B. 80 % aller nachfolgenden Kreditabschreibungen bis heute bereits damals erkannt worden wären, dann hätten die Vorstände zusammen mit den Prüfern des Verbandes zirka 13 bis 14 Mio. € Verluste eben bilanziell nach hinten verschoben, weil sie das Niederstwertprinzip und damit die Bilanzierungsrichtlinien missachtet hätte und damit. Damit wurden aber die ordentlichen Gewinne der Bank seither wieder kompensiert, was einen Steuereffekt nahe von 5 Mio. € gehabt haben könnte, weil Erträge nicht mehr gegen Verluste von anderen Jahren verrechnet werden können. Leider muss mancher Beamte darauf hingestoßen werden, wenn man das dem Finanzamt aber so schreibt, wenn das der Fall wäre, dann glaub ich, würden alle Prüfer beim Verband schwitzen.

Und auch den anscheinend unberechtigten Forderungsverzicht sollte man dem Finanzamt aufzeigen. Denn auch da hat man das Finanzamt mit einem Drittel mitzahlen lassen. Keine Gewinne, keine Steuern, aber diese Forderungsaufgabe hieße, schon an die 50.000 € Gewerbesteuerermäßigung zu erzielen. Ganz heiße Aspekte, um die weder Finanzbeamter noch Staatsanwalt vorbei können. So kann man aber die gesamten Kreditverluste bei der Bank sehen, nur in diesen Fällen kann man es in einen Zusammenhang stellen. Aber die Angelegenheiten mit den Einzelwertberichtigungen von 2002 und 2003 bis hin zu den Aussagen des Vorstandes noch bei der Versammlung vom 29.06.2006, dass die Wertberichtigungen vielleicht verschoben worden sind und der Erkenntnis, dass mit den Kreditabschreibungen auch die Steuern gegen Null geschrieben wurden, die ist schon erwähnenswert wenn man die Behörden angeht.

   

Nr. 2008

Ernst

26. Juni 2007, 15:06 Uhr

Betreff: Wesentliche Entscheidungskriterien nicht vorgetragen

Hat das Mitglied wirklich kaum noch Informationsrechte? Wenn nun das geänderte Genossenschaftsgesetz die Rechte der Mitglieder stärkt und das vor allem im Hinblick auf die Information, was ja durch die Aushändigungsrechte der Bilanz und des Protokolls der Vertreterversammlung untermauert wird, dann kann man doch hoffen dass das jetzt verbessert worden ist. Vielleicht gibt es auch mal einen Richter, der den Genossenschaftsbanken durch ein Urteil mitgibt, dass er der Meinung sein könnte, da das Mitglied nur sein Recht in Anspruch nimmt, dass die Kosten von hier 5,85 € für die Bilanzkopien und die für die Kopien der Versammlungsprotokolle nur darin begründet sind, dass man sich anders nicht umfassend informieren kann oder auch an den Versammlungen nicht teilnehmen kann und daher diese Rechte nicht zu seinen Lasten gehen können. Das kann man getrost mal mit dem Aktienrecht vergleichen, dann sehen die Genossen sowieso schlecht aus.

Ist es nicht ein Wahnsinn, wie man die Mitglieder von den Entscheidungen ausschließt. Von 80 Vertretern waren in Marktredwitz nicht mal die Hälfte da! Die andere Hälfte müsste man namentlich und direkt anschreiben was sie dazu bewogen hat nicht auf die Versammlung zu gehen. Die Liste der Vertreter wird hier schon noch erscheinen. 17.082 Mitglieder hat die Bank lt. Dem Zeitungsartikel nach werden 17.002 Mitglieder von 80 weiteren Personen vertreten, wo über 40 nicht hingehen. Es ist unglaublich. Diese Vertreter gehören alle in der Anzeige mit eingeschlossen. Ausnahmslos alle für die Tomaten auf den Augen, die sie nicht bereit gewesen sind, herunter zu nehmen.

Doch nun müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Vertreterversammlung muss generell angefochten werden, was nicht oft genug passieren kann. Der Webmaster des Wunsiedeler Kreises möge die Punkte sammeln und über standfeste Mitglieder beim zuständigen Gericht einreichen. Die Versammlung ist in meinen Augen auch aus dem Punkt heraus nicht gültig, weil wesentliche Punkte, die auch die Entlastung und auch den Regress gegen den Vorstand Reinhold Wolf betreffen nicht vorgetragen und behandelt wurden. Schwer vermisst habe ich in der Vorbereitung und jetzt in den Gesprächen nach der Versammlung, dass der Forderungsverzicht auf dem Luisenbe(u)rg nicht dran genommen wurde. Darum muss hier schnellsten die Anzeige gegen die Vorstände Herzog, Wolf und Heidel gemacht werden wegen des Untreueverdachtes. Es muss mit angezeigt werden, dass zu vermuten ist, dass dies nicht in den Jahresabschluss 2006 eingearbeitet ist und daher auch diese Bilanz der Bank äußerst fragwürdig ist, weil damit die Dividende bezahlt werden soll. Die 432.000 € werden mehr ausmachen als die gesamte Dividende, die man uns geben will. Es blieben also als Gewinn genau 60.000 €, wie man dem heute im Internet eingestellten Geschäftsbericht der Bank entnehmen kann. Deshalb muss die Anzeige oder der Strafantrag auf den gesamten Aufsichtsrat ausgedehnt werden. Kein einziger dieser Herren, hat die Sache verhindert oder im nachhinein als Untreue gegen die Bank erkannt und angezeigt.

Ob jetzt Gold, Gold, Gold öffentlich verhandelt wird, oder die Luisenburg, ob Flex nun konkret an die Staatsanwaltschaft herangetragen wird und in einem letzten Eintrag auch noch der Hinweise auf die große Handelskette A... dazu kommt, jetzt ist der Boden der VR-Bank verlassen und es müssen Staatsanwälte und ordentliche Gerichte nachprüfen ob Straftatbestände vorliegen. Und es ist immer mit zu berücksichtigen und bei den Anzeigen natürlich nie zu vergessen, dass die Rolle des Genossenschaftsverbandes im Zusammenhang mit den Bilanzen der Bank immer beantragt wird zu überprüfen. Irgendwann bröckelt der Putz und wenn die Lawine rollt, dann rollt sie den Berg hoch gen Süden.

Also, Aufforderung meinerseits bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg anzeigen mit den Informationen aus Eintrag Nr. 2149 und dem Ausdruck des Anhanges. Die Seite 1 findet sich schon bei der Bank oder beim Notar, mit dem Hinweis, dass hier wahrscheinlich mindestens 1 Mio. geflossen sein müssen und weitere Sicherheiten einfach aufgegeben wurden. Es wundert einen sowieso, dass die Sache in Bamberg oder Hof noch nicht angekommen sein soll.

   

Nr. 2007

Insider

26. Juni 2007, 14:07 Uhr

Betreff: Jetzt alles lückenlos aufdecken und vorlegen

Wenn man die Tagesordnung der Vertreterversammlung noch mal liest, ist nicht schon die Tagesordnung an sich unmöglich und rechtlich anfechtbar? Wie kann man einen Vorstand entlasten, gegen den man später den Regress abwickeln will. Vielleicht helfen Leser dazu eine rechtliche Begründung zu liefern, die mir im Augenblick nicht greifbar wird, aber Treu und Glauben wird in so einem Fall immer tangiert werden. Diese Versammlung muss in jedem Fall angefochten werden. Die Gleichbehandlung von Vertretern und Mitgliedern wurde mit Sicherheit nicht gewahrt, wodurch in diesem schwerwiegenden Fall sowohl zur Satzungsänderung als auch über die Grundlagen des Regresses, als auch bezüglich den Informationen aus der verweigerten Bilanz, durch die Vorstände und Aufsichtsräte genügend Punkte geliefert wurden. Sogar einen schriftlich vorgetragenen Wahlvorschlag eines Mitgliedes zum Aufsichtsrat hat man nicht bekannt gegeben. Das heißt doch dass dieser Zirkel keinen Neuen drin haben will und damit den Mitgliedern das Vorschlagsrecht abspricht, was ja ein Vertreter sowieso hat und damit auch die Kontrollfunktion generell untergräbt. Ein turnusgemäßer Wechsel kann bei dr VR-Bank nur hilfreich sein.

Alle Leser, die genauso empört sind wie ich, sind aufgerufen sich an folgende Institutionen und Ermittlungsbehörden zu wenden. Unterlagen aus dieser Internetseite und dem Gästebuch sind dabei sicher hilfreich:

Bundesministerium für Finanzen Dienstsitz Bonn, Abteilung Bankenaufsicht Graurheindorfer Straße 108, Postfach 1308, 53003 Bonn, Tel.: 03018/ 682- 0, Fax: 03018/ 682- 44 20

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn (Achtung gleiche Anschrift wie Finanzministerium kein Fehler)

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Wilhelmsplatz 1, 96045 Bamberg, Tel. 0951/833-0, Fax: 0951/833-1440

Staatsanwaltschaft Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof

Ebenfalls sollte man sich an die Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages oder an den des Bayerischen Landtages oder auch anderer Parlamente wenden:
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1 ,11011 Berlin
Bayerischer Landtag, Petitiosausschuss, Maximilianeum, 81627 München

Die Petition kann auch über Internet gemacht werden, wo sich weitere Bürger auch noch einklicken, beitreten und auch durch Diskussionsbeiträge beteiligen können. Hier zu der Link zum Bundestag: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html

Und der Link hier über das bayerische Verfahren informiert:
http://www.bayern.landtag.de/petitionsrecht.html

   

Nr. 2006

Der Wissende

26. Juni 2007, 12:45 Uhr

Betreff: Skandal !!

Sehr geehrte Vertreter, was haben sie sich eigentlich gedacht, bei ihrem Votum.
Mit einer Leichtfertigkeit geben sie Ansprüche auf zu Lasten der 17.000,00 Mitglieder. Jetzt müssen die Mitglieder aktiviert werden, damit klargestellt wird, dass sich ihr Eigentum nicht so einfach wegnehmen lassen. Denn
Das ist einfach unglaublich, was sich bei der VR-Bank Marktredwitz abspielt.
Die Vertreterversammlung ein Possenspiel, wie es in dieser Dimension noch nicht da war. Nur schade dass die Vertreter nicht einmal zu 50 % anwesend waren. Die Nichtanwesenden fordere ich auf, sofort von ihren Mandat zurückzutreten, da sie es sträflicherweise unterlassen haben die Mitlgieder zu vertreten, wie es der Name schon sagt. Scheinbar war es die Angst vor Repessalien wegen bestehender Kreditengagemants und/oder Nibelungentreue bis zum bitteren Ende.Die Vorstandsloyalen waren dem Ruf gefolgt. Es ist schon unfassbar, was im Vorfeld alles bewegt wurde, mit Anrufen der Vorstände bei den Vertretern, die merkwürdigen Regionalbeprechnungen mit den Vertretern, um dieses Schmierentheater weiter fortführen zu können.
Deshalb der dringende Appell an den Webmaster:
Die Vertreterversammlung anfechten und unverzüglich Strafantrag zu stellen.
Die Verfasser der Beiträge bitte ich eindringlich, ihre Ankündigungen in die Tat umzusetzen und das Material an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.
Die beiden Vorstände Herzog und Heidel haben heute früh schon die Reise zum GVB angetreten, damit ihnen dort die weitere Marschrichtung angesagt wird, wie man weiter den ganzen Mist unter den Teppich kehren kann und der Verband, Vorstände und Aufsichtsrat unbehelligt ihre Volksverdummung weiter betreiben können.

   

Nr. 2005

Insider

26. Juni 2007, 12:10 Uhr

Betreff: Verhandlung in Sachen Gold, Gold, Gold vor Dem Amtsgericht Wunsiedel am 11. Juli um 09.00 Uhr

Am 11. Juli 2007 wird um 09.00 Uhr vor dem Amtsgericht Wunsiedel die Sache Gold, Gold, Gold verhandelt. Da wird geklärt werden, wer Schuld ist an der Sache. Die Vertreter wurden darüber weder auf der Versammlung noch in den Vorbesprechungen informiert. Vor Gericht wird geklärt werden, ob ein Vorstand sich als betrogen bezeichnen darf, wenn er vom Kunden darum gebeten wird ihm zur Rettung seiner Konzeptes 70.000 € auszuzahlen, oder ob der Vorstand fahrlässig handelt diesen Betrag auszuzahlen. Indirekt wird das die Entscheidung sein, ob es Beihilfe oder gar Begünstigung von Untreue gegen die Bank ist, wenn sich Aufsichtsräte wenige Tage danach mit dem Kreditnehmer zusammensetzen und sich die Geschichte erklären lassen und nichts gegen den Vorstand unternehmen. Indirekt werden die Prüfer, namentlich Herr Herzog und Herr Grothoff mit dem gleichen Vorwurf auseinander setzen müssen, was zu tun ist, wenn von ihnen die Sachverhalte festgestellt werden und wie viele Vertreterversammlungen darüber ist Land gehen dürfen. Ein wichtiges Argument für die Gegenseite wird sein, zu prüfen, wann denn der Bankvorstand die Einbuchung der Abhebung auf einem Konto des beschuldigten Kunden vorgenommen hat. Am Freitag, als er den Betrag aus dem Tresor nahm, am darauffolgenden Montag, oder auch erst später, oder vielleicht erst, als er es seinen Kollegen Vorständen beichten musste oder den Aufsichtsräten? Alle Interessierten sind aufgerufen den Saal zu füllen, wenn die Vorstände aussagen, wenn die Gegenseite vielleicht die Aufsichtsräte und Prüfer als Zeugen vorladen lassen, zur Entlastung des beschuldigten Kunden.

   

Nr. 2004

Insider

26. Juni 2007, 11:05 Uhr

Betreff: Vertreter haben für die Vorstände und gegen die Mitglieder entschieden

Es ist unglaublich aber wahr, die Vertreter haben die Vorstände aus dem Regress entlassen. Somit müssen sich Bürger, Kunden und Mitglieder nun sofort und schnellstmöglich an die Staatsanwaltschaft wenden. Millionen haben die Vorstände verschustert, die Vertreter lassen sie davon kommen. Wie hoch ist der Stand der Einzelwertberichtigungen in diesem Jahr, wie viele sind nicht gebucht, wie viele hat man einfach ausgebucht, damit sie weg sind? Die Verantwortlichen der Bank wenden sich gegen ihre Mitglieder, die Vertreter lassen die wirklich Geschädigten im Stich.

Unter Beisein des ehemaligen Prüfers Raimund Grothoff hat keiner der anwesenden Revisoren das Ruder herum gerissen. Die Bank steht am Abgrund, hat man auf der einen Seite gesagt und auf der anderen Seite hat Johannes Herzog große Reden geschwungen. Auf dieser Internetseite werden wir die sicher bald lesen können. Ob die Vertreterversammlung überhaupt rechtmäßig abgehalten wurde, auch das wird die Gerichte sehr bald beschäftigen.

   

Nr. 2003

Kunde

26. Juni 2007, 08:34 Uhr

Betreff: Haben die Hegerschen Vertreter gegen den Regress entschieden?

Es ist heute zu ruhig, dass ich noch daran glauben kann, dass die Vertreter den Regress gegen die drei Vorstände durchgezogen haben. Die waren doch alle noch von Manfred Heger ausgesucht worden. Das ist doch bei der Vertreterwahl kein Problem da einzugreifen. Und Rudolf Heger war doch in den Wahlausschüssen oder gar Vorsitzender davon. Der geplante Schlussstrich wäre damit gelungen. Vielleicht wäre aber damit das Ende eingeleitet. Man kann doch diese Machenschaften und diese horrenden Kreditverluste nicht einfach durchgehen lassen. Ich habe gehört, ein Vorstand haftet sogar dann, wenn er den Schaden fahrlässig herbei führt. Bei uns sind die Schäden doch höher wie bei der Sparkasse Tirschenreuth, das ist doch nachgewiesen. Und der WestLB-Chef, der gerade durch die Presse geht wegen Untreue, der ist doch auch angeklagt wegen Schaden für die Geschäftspartner. Ein bisschen Hoffnung besteht noch dass es gestern Abend anders war, aber wenn die Vertreter die Vorstände wirklich herausgelassen haben, dann ist es an der Zeit ein Exempel zu statuieren. Ein Exempel gegen die Ungerechtigkeit, dann muss man alle miteinander anzeigen, die Vorstände, die Prüfer, den Aufsichtsrat und die Vertreter wegen Beihilfe und Begünstigung.

   

Nr. 2002

Vor Ort

26. Juni 2007, 00:41 Uhr

Betreff: Ich bete das die Gerechtigkeit gesiegt hat

Ich bete darum, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat und die Vertreter der VR-Bank die richtigen Entscheidungen getroffen haben.

   

Nr. 2001

...

25. Juni 2007, 23:10 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2154 und 2217

Wieso fehlt Eb.. für Eberle als Bereichsleiter für den Prüfungsdienst?

   

Nr. 2000

Insider

25. Juni 2007, 21:01 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

An den Webmaster,
im Beitrag 2154 wird der frühere Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern, Herr Frankenberger und der frühere Prüfungsdienstleiter, Herr Hilkenbach namentlich genannt und andere GVB-Herrgötter nur verschlüsselt angegeben.

Stimmen die vollständigen Namen wie folgt aufgeführt?

Gro = Grothoff
Pa = Pabst
Fr= Friedrich
En = Endlein
Her = Herzog
De = Devincenzi
Ros = Rosenbauer
Chr = Christian

Ist damit zu rechnen, dass diese Herren (so wie diese es Vorständen angetan haben)
nach dem Beitrag unter 2208 auch alsbald kalt beerdigt werden?

Zuerst interessieren mich aber Informationen über die heutige Vertreterversammlung der VR-Bank Marktredwitz.

   

Nr. 1999

Hannelore

25. Juni 2007, 16:48 Uhr

Betreff: FLEX

Wie bekannt, wurde vor Vergabe des Kredits an Flex der Warenbestand von der Firmenleitung neu aufgenommen, jedoch scheinbar total überhöht. Dies war Grund einer Klage eines Wissenden beim Gericht in Weiden gegen Fl.
Auf Grund eines Gutachtens bzw. eines Berichtes der VR an den Staatsanwalt konnte die Waren-Schönung nicht bewiesen werden, bzw. wurden Daten bestätigt, die scheinbar auch falsch waren? Seltsam, seltsam !

Vielleicht war ein Teil der Ware sogar da, aber konnte nicht verwendet werden, da ein Grossdiscounter (A) die Waren von Fl. schon am Vormittag des Erscheinungsdatums geprüft hatte und dann sofort die gesamten Lieferungen
aus den Filialen entfernen liess, da diese nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben !! Wollte man hier auch A. leimen? Bei der Vielzahl der Filialen kann man sich den Schaden sicherlich vorstellen ?!

   

Nr. 1998

Genossenschaftler

25. Juni 2007, 12:40 Uhr

Betreff: Alle anderen weniger wichtigen Themen zurückstellen

Auch meinerseits einen Tipp an die Vertreter. Stellen Sie alle anderen weniger wichtigen Themen zurück. Als Punkt 10. steht der Regress gegen die Vorstände zur Diskussion, als ob es der eigentlich unwichtigste Punkt gerade noch vor Sonstiges wäre. Das Taktieren ist schlimm. Dieser Tagesordnungspunkt ist alleine eine Vertreterversammlung wert. Die Satzungsänderung ist sicher auch wichtig, aber es gemeinsam mit dem Regress abzuwickeln, weil man weiß, dass auch die einige Zeit in Anspruch nehmen wird, die Konzentration der Vertreter stark beansprucht und damit von den nächsten Punkten weg nimmt, das ist sehr fragwürdig. Will man dass die Vertreter hungrig sind, wenn man sie bereits zur Essenszeit her geholt hat. Lauter Kleinigkeiten, die man genauso abtut, die aber unterschwellig ungemein wichtig sein können. Aufsichtsrat entlasten vor dem Vorstand, Regress nach der Entlastung? Da wurde über solche Sachen bei der Aufstellung der Tagesordnung schon darüber nachgedacht.

Das Gesetz sagt, dass es selber über der Satzung steht. Sollten also in der Satzung Punkte stehen, die im Gesetz anders und neu geregelt worden sind, dann gilt das Gesetz vor der Satzung. Wenn die Vertreter den Regress für wirklich wichtig erachten, dann muss er unverzüglich auf die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat und noch vor jeder Abstimmung zum Jahresabschluss und vor jeder Entlastung kommen. Stellen Sie also bei Bekanntgabe der Tagesordnung den Antrag, so wie es auch schon im Jahr 2005 der Fall war, dass die Versammlung die Tagesordnung umstellt und den Regress nach oder mit der Aussprache zu den Berichten behandelt. Fordern Sie, dass der übliche Mitschnitt zur Anlage des Protokolles gemacht wird. Was dann nicht geschafft wird abzuwickeln, muss verschoben werden, aber nicht die Sache der Entlastung und der Regressansprüche.

   

Nr. 1997

Beobachter

25. Juni 2007, 12:23 Uhr

Betreff: Augenblick sehr unpassend für solche Zeitungsartikel?

Wer wie ich es findet, dass man sich in solchen Zeiten mit solchen Artikeln in der Zeitung zurück halten sollte, der kann unseren neuen Vorstand anhand folgender Links mal bewundern.

http://www.vr-bank-marktredwitz.com/wir/presse/sternedessports.jpg

http://www.sterne-des-sports.de/8697.html

Nachdenken darf jeder darüber selbst.

   

Nr. 1996

Mitglied

25. Juni 2007, 12:12 Uhr

Betreff: Vertreter Eure Pflicht ist es heute abend zur Versammlung zu gehen

Ich erlaube mir heute die Vertreter an Ihre Pflicht zu erinnern. Heute abend ist es Eure Pflicht zur Versammlung zu gehen. Und ich werde diese Pflicht überprüfen lassen. Ich habe gehört, dass bei Satzungsänderungen eine Liste der anwesenden Vertreter mit dem Beschluss an das Registergericht geht. Ich werde selbst nach Hof fahren, oder mit sicher nachweisen lassen, dass das Versammlungsprotokoll komplett dort eingereicht wird und wer als Vertreter gefehlt hat. Wenn einem das Ganze stinkt, kann man nicht Opposition machen, in dem man weg bleibt. Jetzt haben die Vertreter Verantwortung für unsere Glaubwürdigkeit und für unsere ganze Region und die müssen sie wahrnehmen.

   

Nr. 1995

Vor Ort

25. Juni 2007, 11:50 Uhr

Betreff: Vertreten zeigen heute ihre wirkliche Verantwortung für die Bank

Die Vertreter der VR-Bank Marktredwitz entscheiden heute wie es weitergehen soll bei der Bank. Verstehen kann man den heutigen Vorstand, den Aufsichtsrat und den Genossenschaftsverband schon, warum man die drei alten Vorstände aus dem Regress herausbringen will, Verständnis kann man dafür aber nicht haben. Verstehen weil sich diese Kreise erhoffen äußerst unangenehme Themen vom Tisch zu bekommen, Verständnis für Verhältnisse, Missstände und Machenschaften der Vergangenheit bis zum heutigen Tag aber nicht.

Wie nun auch Manfred Heger und Karl Krämer hier mit dem Fall Gold, Gold, Gold aus dem Feuer geholt werden sollen, wer soll das kapieren? Das Vier-Augen-Prinzip soll doch solche gefährlichen Kreditvergaben verhindern. Kann man Vorstände so einfach aus ihrer Verantwortung lassen, wenn sie hier am 18. Mai 2004 noch gemeinsam diesem ungesicherten und konzeptionslosen Kumpelkredit eines Vorstandes zugestimmt haben. Nicht auf einen jetzt zum Kreditbetrüger gestempelten Kunden alles abschieben, der eventuell aus der Not heraus manche Dinge schöner beschrieben hat, als sie waren, die Vorstände sind bei dem Vergleich zur Sparkasse Tirschenreuth schuldig ungesicherte Kredite ausgegeben zu haben. Daran gibt es nicht zu deuteln. So gibt es das Gesetz vor und so haben die Gerichte auch entschieden. Denn dass der Kunde vielleicht so tief rein gerutscht war, da hat wahrscheinlich Reinhold Wolf mit seinen Kollegen im Vorfeld schon ihren glorreichen Beitrag geleistet, wie in so vielen anderen Fällen vielleicht auch. Und bei 300 Seiten Überziehungslisten im Monat für Manfred Heger, hat Reinhold Wolf sicher auch ein paar Seiten produziert. Alleine aus diesen Sätzen aus dem Versammlungsprotokoll vom 30.06.2005 bei so einer Bearbeitung eines der risikoreichsten Situationen des Kreditgeschäftes, der Handhabung von Überziehungen, kann weder der Vorstand, noch der Aufsichtsrat, noch die Prüfung aus ihren Pflichten, aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

Hoffentlich fallen die Vertreter nicht auf die Anrufe der Vorstände herein, wenn die sich die letzten Tage bei ihnen gemeldet haben. Die Zigtausende, die diese Herren geschädigt haben, die rufen leider nicht an, die kennen nicht mal die Vertreterliste. Alle Vorstände dieser Bank sind verantwortlich dafür, dass jeder Kunde, jeder Opa und jede Oma, ihre monatliche Zeitungsrechnung, ihren Stromabschlag früher belastet bekommen haben als vielleicht die Rentengutschrift. Dass Sollzinsen berechnet wurde, wo sie gar nicht anfallen hätten dürfen, oder wo sie zu hoch berechnet wurde, dass wahrscheinlich ein Häuslebauer, wenn er z.B. 200.000 DM bei der VR-Bank finanziert hat, diesen Betrag im Gesamten einen Tag vor der Auszahlung von der Bank mit Zinsen belegt bekommen hat und jede Rate 29 Tage zu spät dem Darlehen gutgeschrieben wurde. Jeder Giro- und KK-Kunde, jeder Darlehenskunde wurde wahrscheinlich gerupft, da gab es kein Pardon und kein Mitleid von Heger und Wolf oder Krämer. War dies die Basis für die unfassbaren Kreditfälle, die unglaublichen Ausfälle, die anscheinend vom Aufsichtsrat und den Prüfer noch gedeckt und mit vertuscht wurden, wie die Bilanzen und die Aussagen in den Vertreterversammlungen es aufzeigen?

Es geht nicht nur um Flex, Gold und Sicherheitenverwertung. Es geht um das gesamte Spektrum zwischen Lieschen Müller, wie in den hier auch unter Banken am Pranger, News, In Kürze usw. dargestellt ist, bis hin zu Flex, Gold, Gold, Gold. Es sind alle Fälle, die wir kennen und die wir nicht kennen, die genauso betroffen sind und die genauso betroffen machen müssen. Es ist jeder unserer Bekannten, die wir kennen und jeder, den wir nicht kennen, der betroffen ist. Und es ist jeder Fall, ob es nun im Kreditbereich ist oder sonst irgendwo bei der Bank. Man muss es sich jede Minute bewusst machen, dass es überprüft werden muss, ob diese Vorstände die Verhältnisse sich so hingestellt haben, damit sie so handeln können und man muss sich bewusst machen und sich fragen, warum der Aufsichtsrat und die Prüfer dies zugelassen haben.

Mancher Eintrag hier kann zur Entscheidungsfindung der Vertreter helfen. Die Vertreter entscheiden heute, ob die Bereinigung der Dinge von innen heraus bewältigt werden, oder ob es ohne Beteiligung der Bank geschehen wird. Mindestens 50 Millionen € ungesicherte Kredite können Ermittlungsbehörden nicht übersehen. Der Abbau, mit dem sich Herzog und Wolf die letzten Jahre sogar positiv darstellen wollten, dürfte eher damit verbunden gewesen sein, dass die Kredite ausgebucht wurden. Damit sind sie weg aus den Bilanzen, die Gelder sind aber für die Bank verloren. Bei der Wertberichtigung hält man die Hoffnung noch hoch und zeigt dem Kunden immer noch die Forderungen über einen normalen Kontoverkehr an.

Welche Verantwortung ein Vorstand also hat, dass wird dokumentiert über das Urteil, dass dem Eintrag 2151 angehängt ist. Bewährungsstrafe für Wertberichtigungen von 1,6 Mio. DM, also nicht mal endgültige festgestellte Abschreibungen oder Ausfall. Und vielleicht laufen die Sachen der Sparkasse Tirschenreuth und der VR-Bank Marktredwitz auch bald parallel. Das Einzige von dem die Vertreter die Herren Heger, Krämer und Wolf befreien können, ist dass der Aufsichtsrat gegen sie vorgeht. Damit ist aber unverzüglich der Staatsanwalt aufgerufen die Dinge aufzunehmen, oder verantwortungsvolle Mitglieder und Bürger, diese Dinge dort aufzuzeigen und die Klärung von dort herbei zu führen. Diese Herren haben uns deutlich gemacht, was hinter ihnen steckt. Sie haben neben der Bank auch noch unsere großen Sportvereine herunter gewirtschaftet. Immer groß Klappe und nichts dahinter. Dass dieses Marktschreiertum nur Fassade war, dass erkennen wir jetzt erst so recht im ganzen Ausmaß und mit allen Folgen davon. Die Bank ist ausgeblutet und es kann nicht sein, dass diese Vorstände mit Belobigungen, Abfindungen und großzügigsten Ruhestandsvereinbarungen nach Hause gehen. Der Bank tut jeder Cent gut, der von diesen Herren zurück kommt und jeder Cent, der sie in Zukunft von ihnen entlastet.

Hinter diesen Marktschreiern stehen selbstverständlich auch einige Aufsichtsräte und der Genossenschaftsverband im Gesamten. Deswegen bestehen die Allianzen den Regress zu verhindern. Denn dann wird die Verantwortung dieser Leute hinterfragt werden. Dann wird der Kreditfall Waldeslust und Jägerstüberl ganz schnell spruchreif. Dann werden wir die Zusammenhänge zwischen Vergangenheit und Gegenwart schnell erkennen. Die Vertreter entscheiden somit heute natürlich auch darüber, ob sie denen folgen, die sie in den letzten Jahren mit belogen haben und die heute gegen den Regress reden, obwohl sie ihn auf die Tagesordnung gesetzt haben. Sie zeigen heute, ob sie unabhängig sind von Vorstand und Aufsichtsrat oder ob sie sich als Anhängsel bezeichnen lassen wollen. Die Staatsanwaltschaft wird mit absoluter Sicherheit unterrichtet werden. Die Vertreter entscheiden heute nicht über den Schlussstrich unter die Vergangenheit, sie entscheiden darüber, wie sie endgültig bewältig werden soll, mit ihnen oder an ihnen vorbei.

   

Nr. 1994

Nordlicht

25. Juni 2007, 11:41 Uhr

Betreff: zu 2209 Schikane bei Mitgliedsrechten

Liebe Vertreter,

der Eintrag Nr. 2209 zu 2169 ist ein weiterer Beweis, wie der Vorstand, der die Mitglieder in der Wahrnehmung zu unterstützen hat, kritisch interessierte Mitglieder schikaniert und der Bank Kosten - und damit allen Mitgliedern - verursacht.(Die Kostenerstattung ist hoffentlich nur unter Vorbehalt gezahlt worden).

Die 5,85 Euro sind ein Witz!

Die Befassung mit der Angelegenheit und das Entwerfen und Schreiben des Briefes mit der Mitteilung des Rechnungsbetrages haben länger gedauert als der Wert der Rechnung ist! Nach der Zahlung muß der Vorgang dann noch einmal in die Hand genommen werden, um die zustehenden Unterlagen auf den Weg zu bringen.
Schon die Befassung mit dem Mitglied und die heutige Verweigerung vor Ort, als der Betrag eingezahlt wurde, hat mehr Zeit gekostet als die besagten 5,85 Euro, die anders zum Wohle der Bank - und damit der Mitglieder - hätte besser genutzt werden können.

Dass dann noch der Postweg an den Anwalt gewählt wird, könnte als reine Schikane angesehen werden, denn sie kostet
- Zeit - die Unterlagen gehen dem Mitglied dann trotz rechtzeitiger Anfrage bewußt erst nach der Vertreterversammlung zu! - warum hat die Beantwortung dieser einfachen Anfrage so lange gedauert ? -und
- Geld, womit das Mitglied belastet wird, obwohl diese Kosten durch Abholung teilweise hätten vermieden werden können, und das
- Geld der Mitglieder, denn die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts - wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt? - hat ja wohl die Bank - persönlich weiterbelastet an den Vorstand wegen Dummheit oder Unfähigkeit - zu tragen, oder?

Fragen:
Was will der Vorstand damit erreichen? Zeit gewinnen?

Der Zeitfaktor führt dazu, daß das Mitglied dann keine Anträge mehr rechtzeitig zur Vertreterversammlung stellen kann.
Dieses Verschulden liegt einzig beim Vorstand!

Die ganze Vertreterversammlung ist damit in einem weiteren Punkt anfechtbar - also nicht nur mangelhafte Information der Mitglieder gem § 46 Genossenschaftsgesetz - sondern auch bewußte Behinderung der Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Ist dem Vorstand nicht bewußt, daß es Mitglieder gibt, die sich dieses Verhalten nicht mehr bieten lassen? Der Widerspruch eines Mitglieds / Vertreters reicht, um das ganze System in Bedrängnis zu bringen und dem Vorstand / Aufsichtsrat öffentlich in einem Gerichtsverfahren zu blamieren. Wenn das denn von den Organen so gewollt ist, dann mal los!

Liebe Vertreter,
Vorstand und Aufsichtsrat, die die Mitgliedsrechte derart mißachten, dürfen nicht entlastet werden, sondern haben für alle von ihnen verursachten Schäden aufzukommen, z.B. auch die Kosten einer weiteren Vertreterversammlung!

   

Nr. 1993

Reinhard

25. Juni 2007, 11:28 Uhr

Betreff: Bilanz der VR-Bank Marktredwitz

Ich möchte die Öffentlichkeit über das Theater zur Bilanzaushändigung weiter informieren. Nachdem ich heute Vormittag wirklich Druck gemacht habe, wurde mir gesagt, man hätte nicht gleich Zeit die Kopie zu fertigen. Man würde mich am Nachmittag anrufen. Ich fordere die Bankleute auf, da ich weiß dass hier mitgelesen wird, die Mittagspause an so einem entscheidend wichtigen Tag zu nutzen und mich unverzüglich nach der Mittagspause anzurufen, oder bei mir vorbei zu kommen. Also bitte nicht um Viertel vor Sechs, sondern jetzt wirklich unverzüglich (ohne Verzug und ohne Verzögerung). Was steht so Ungeheuerliches drin, was ihr verbergen wollt? Die Antragsmöglichkeiten als Mitglied dazu hat man mir mit der Hinhaltetaktik ja schon genommen.

   

Nr. 1992

Reinhard

25. Juni 2007, 09:34 Uhr

Betreff: Bilanz bis heute nicht bekommen

Liebe Leser des Gästebuches, liebe Mitglieder und Vertreter der VR-Bank Marktredwitz. Ich habe hier schon ein paarmal geschrieben, dass ich die Bilanz der Bank haben möchte um sie in Ruhe studieren zu können und mit Fachleuten darüber zu beraten. Sogar einen Anwalt musste ich dafür einsetzen. Nun wurde diesem am Freitag um 18.15 Uhr mitgeteilt, ich müsse einen Kostenvorschuss von 5,85 € inklusive Port an die Bank überweisen, um die Bilanz zu bekommen. Heute morgen bin ich mit dem Geld zur Bank gegangen. Stellen Sie sich vor, man hat mir die Bilanz nicht gegeben und gesagt, man will sie an meinen Anwalt schicken.

Habe ich nun weniger Rechte wie mein von mir beauftragter Anwalt? Was steht in dieser Bilanz drin, dass man die nicht vor der Versammlung lesen und auch diskutieren darf?

   

Nr. 1991

Insider

24. Juni 2007, 19:21 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Zum Beitrag 2207 habe ich noch Anmerkungen.

Morgen entscheiden die Vertreter der Mitglieder unsrer Bank über die Vergangenheitsbewältigung und zweifelsohne über die Zunkunft dieser in die Misswirtschaft geführten Bank.

Haben Sie einfach den Mut zur Umkehr, zu einem neuen Anfang und lassen Sie sich nicht in irgend einer Weise, egal wer an das Rednerpult tritt, beschwatzen.

Tragen Sie in Ihrer Verantwortung einfach dafür Sorge, dass die Verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte, gleichgültig ob diese noch im Amt ohne Würde oder bereits ausgeschieden sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt ebenso für die feinen Herren Prüfer des Genossenschaftsverbandes Bayern samt Akteure aus diesem Hause.
Sorgen Sie dafür, dass die selbst ernannten Herrgötter des GVB nach deren Philosophie "kalt beerdigt" werden.

Glück auf und beweisen Sie Zivilcourage. Mitglieder, Kunden und Mitarbeiter werden Ihnen dies danken.

   

Nr. 1990

Journalist

23. Juni 2007, 15:06 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

An die Vertreter der VR-Bank Marktredwitz,

sehr geehrte Vertreterin, sehr geehrter Vertreter!

In der Vertreterversammlung der VR-Bank Marktreditwitz am 25.06.2007 entscheiden Sie über die Zukunft dieser Genossenschaftsbank, über die mögliche Nachschusspflicht der Mitglieder zur Deckung von Verlusten, die in erster Linie aus Kreditverlusten, hervorgegangen aus Entscheidungen wahrscheinlich inkompetenter und vermutlich, fachlich ahnungsloser Vorstände entstanden sind und vernehmlich über viele Jahre bewußt vertuscht worden sind; in Kenntnis des Genossenschaftsverbandes.

Angeblich läßt sich der Aufsichtsratsvorsitzende dieser Bank, Herr Rechtswald Loos erneut von dem Rechtsanwalt Dr. Nickel vertreten. Dies ist mir völlig unverständlich.
Denn gerade als Rechtsanwalt in der Funktion als Aufsichtsrat sollte man zumindest die Grundlagen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung beherrschen. Auszubildende werden in den Geno-Häusern hierin unterrichet.

Lassen Sie sich weder vom Vorstand dieser Bank, noch vom Aufsichtsrat und keinesfalls von einem angeblichen Vertreter des Genossenschaftsverbandes Bayern weder beschwatzen noch einschüchtern.

Wir Norddeutsche sagen: Rein Schiff machen. Sie sind von den Mitgliedern als deren Vertreter gewählt worden und stehen in der Verantwortung. Deshalb meine Empfehlungen:

Lassen Sie sich über die Arbeit des Vorstandes und ebenso über die Tätigkeit des Aufsichtsrate detailliert informieren und nicht mit vorgetragenen "Pflichtworthülsen" einlullen.

Genehmigen Sie den Jahresabschluss nur, wenn Sie im Detail informiert worden sind und achten Sie darauf, ob das Betriebsergebnis durch Sanierungszuschüsse geschönt
wurde um Dividende zahlen zu können.

Genehmigen Sie den Vorschlag über die Verteilung des Gewinnes und der Dividende nur dann, wenn Sie ausreichend informiert worden sind.

Lehnen Sie auf jeden Fall die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates und inzwischen ausgeschiedener Vorstände und Aufsichtsräte ab. Auf jeden Fall.
Beschließen Sie die strafrechtliche Verfolgung von Aufsichtsrat und Vorstand wegen des dringenden Verdachts der Untreue zu Lasten der Bank und deren Mitglieder.

Sollte Herr Loos als Aufsichtsratsvorsitzender in der Versammlung nicht freiwillig seinen Rücktritt erklären, dann beschließen Sie dessen Absetzung - notfalls des gesamten Aufsichtsrates. Dann bedarf es aber Neuwahlen.

Entscheiden Sie verantwotlich über die Absetzung des Vorstandes.

Wählen Sie aus Ihrer Mitte bis zu fünf Vertreter, die mit gutem Menschenverstand und mit Mut bereit sind, dieser Miß- und Vetternwirtschaft ein Ende zu bereiten.

Die Mitglieder könnten schlimmstenfalls ihre Geschäftsguthaben verlieren und müssen ihrer Nachschusspflicht nachkommen. Sie verehrte Mitglieder verlieren Ihre Ehre, wenn Sie diesmal nicht rechtschaffen abstimmen. Bestehen Sie darauf, dass geheim über alle Beschlüsse abgestimmt wird und haben Sie den Mut zu widersprechen, wenn der Wahlausschuss aus Bankmitarbeitern bestehen soll.

Viel Erfolg und Mut zu Ihren Entscheidungen.

   

Nr. 1989

Vorstand

23. Juni 2007, 12:59 Uhr

Betreff: Ich bin richtig empört

Liebe Prüfer, an Ihre Adresse hier über die VR-Bank Marktredwitz geleitet. Wenn wir weiter auf diese Art und Weise über dies Bank konfrontiert werden, dann müssen wir endlich wieder die Verhältnisse gerade rücken. Wir, die Banken, sind Mitglieder des Verbandes und nicht die Lakeien. Es scheint wirklich so, dass der bayerische Verband in Marktredwitz sogar Angst hat vor der Sanierung durch den Bundesverband hat. Ich war schockiert über die Mitteilung der Verurteilung des Prüfers O.H., weil ich geblaubt habe, dass Prüfer es sehen müssen, wenn ein Kreditnehmer im Prüfungsbezirk öfters auftaucht und der Name des Kollegen auf vielen Obligolisten muss doch auffallen. Was ist in Marktredwitz gelaufen, dass man über Jahre die Einzelwertberichtigungen vor sich hergeschoben hat? Haben da vielleicht wirklich Verbandsgrößen die Finger mit drin, wie man munkelt? Meine Prüfer bei uns würden bei mir nie durchgehen lassen, dass eine festgestellte Wertberichtigung nicht gebildet wird. Das geht runter von den großen Krediten bis zu den ganz kleinen. Und eine EWB, oder ein Riskoklasse 2-Kredit wird jedes Jahr wieder nachgeschaut. Was ist in Marktredwitz gelaufen? Warum einer von Euren Kollegen jetzt Vorstand? Entweder wir erfahren die Antworten über die Bank oder es läuft anders. Was mir für Knüppel in den Weg geworfen wird, da hab ich wirklich kein Problem eine anonyme Anzeige aufzusetzen und meine Kenntnisse zu den Unterlagen hier beizusteuern.

   

Nr. 1988

Zorniger

23. Juni 2007, 11:48 Uhr

Betreff: Wenn am Montag nicht passiert, dann ab an die Staatsanwaltschaft

Wenn man so tut als ob man die großer Absahner und Abzocker zur Rechenschaft ziehen will und jetzt herauskommt, dass es genau anders herum laufen soll, da fühl ich mich als Mitglied absolut verarscht. Wenn die Vertreter das mitmachen, dass man die Kerle endgültig laufen lässt, dann schau ich mir dieses Gästebuch mit allen Einträgen und Anhängen nochmal genau durch, kopier alles raus und schreib am Dienstag den Eintrag Nr. 2178 hier ab, ergänz das was ich hier alles gefunden habe und ab an die Staatsanwaltschaft. Vielleicht hilft es die Anzeige auch noch an die Staatsanwaltschaft Regensburg zu schicken, die scheinen da ziemlich flott zu sein.

Ganz besonders werd ich auf die Sache mit der Luisenburg verweisen. Mal sehen ob eine früher Prüferlaufbahn wirklich vor allem schützt und ob der eine oder andere Aufsichtsrat mit ins Schwitzen kommt, oder auch alte Prüferkameraden.

   

Nr. 1987

NEU

23. Juni 2007, 11:23 Uhr

Betreff: Verpfändung

Hallo, da DIES vielleicht ein Urteil ist ,dass hier einige betreffen könnte
Urteil zur Pfändung einer Lebensversicherung:

Eine Lebensversicherung kann nicht verpfändet werden; auch wenn der Schuldner seinem Gläubiger seine Versicherungspolice übergibt, hat der Gläubiger keinen Anspruch auf Auszahlung!

Oberlandesgericht Koblenz Az.: 3 U 570 /98

Hat jemand genauere Infos ich konnte leider nichts finden!

   

Nr. 1986

Aus Selb

23. Juni 2007, 10:57 Uhr

Betreff: Zu Reiner Loos unserm Aufsichtsratsvorsitzenden

Herr Loos war doch schon Aufsichtsrat bei der Raiffeisenbank Arzberg-Selb. Also hätte er doch Erfahrung sammeln können. Aber wenn ich mir vorstelle, der müsste für mich vor Gericht ein Plädoyer abgeben, ich glaub ich müsste da selber reden. Wie er in Marktredwitz dann Nachfolger von Horst Pausch wurde als Aufsichtsratsvorsitzender hat er sogar noch den Horst Greiner als Berater gebraucht, der einer der größten Plaudertaschen war, die man sich vorstellen kann. Der hat einem hinter vorgehaltener Hand alles erzählt, was man wissen wollte und ist sich dabei noch wichtig vorgekommen.

Ist es zum Lachen oder zum Heulen, wenn man jetzt erfährt, dass sogar zu den Vorveranstaltungen wieder ein Anwalt für unseren Anwalt Loos reden musste? Geht das am Montag wieder so, dass Reiner Loos zuerst eröffnet, dann begrüßt, dann ein paar Sätze vom Blatt abliest und dann wieder übergibt? Ist er wieder nicht fähig die Versammlung zu leiten oder einen Wahlausschuss unter seiner Moderation bilden zu lassen, weil er es sich nicht traut und weil er es nicht kann? Da fällt mir ein dass er vor einem Jahr bei dem Rausschmiss von Karl Krämer für niemand von der Zeitung erreichbar war. Er hat sich doch regelrecht verleugnen lassen. Der hat Angst vor'm Reden, der braucht jemand der ihm die Hand hält dabei.

Wenn er sich nicht traut und wenn er es nicht kann, warum hat er dann so ein Amt angenommen? Wenn der Vorstand Johannes Herzog kommt und sagt, ich brauch eine Unterschrift für den Forderungsverzicht, zittert er dann bloß und unterschreibt? Da brauchen wir jemand mit harter Hand, sonst ändert sich da nie was. Wer weiß wie weit sich Herr Loos mit seiner Art schon selber rein geritten hat?

   

Nr. 1985

Bilanzleser

23. Juni 2007, 10:35 Uhr

Betreff: Notwendige Wertberichtigungen nicht nur in den Jahren 2002 und 2003 unterlassen?

Aus Seite 5 des Versammlungsprotokolles vom 30.06.2005 hat Reinhold Wolf gesagt, man strebe bis zum Jahr 2008 eine Eigenkapitalquote von 3 % an. Die geplante Entwicklung hat er mit einer Folie erläutert. Gehört diese Folie inzwischen zu den Anlagen, die man nicht mehr raus rückt? Solche Papiere könnten den Unterschied von Anspruch, sprich Blendung und Wirklichkeit belegen. Denn die Verbesserung der Eigenkapitalquote scheint sogar möglich. Sie wird bei der VR-Bank nicht dadurch erreicht, dass das Eigenkapital Zuführungen erfährt, die Vorstände der VR-Bank erreichen Ihre Quotenziele damit, dass man die Bilanzsumme herunterfährt.

Im Anhang zum Eintrag 2182 (vielleicht hängt der Webmaster ihn hier noch mal an hier klicken ...), steht doch Schwarz auf Weiß, dass die Einzelwertberichtigungen nicht alle bilanziell gebildet werden konnten. Und die Frage wurde aufgeworfen, ob sich das bis heute noch hinzieht. Dazu ist zu sagen, dass der Abschreibungsbetrag in diesem Jahr tatsächlich abgenommen hat, aber ja auch das Betriebsergebnis total eingebrochen ist, dass man die letzten Jahre immer vollkommen zur Risikovorsorge, wie man sagte, aufgebraucht hat. Nun sitzt doch nicht nur der alte Vorstand auf der Anklagebank am Montag, sondern mit ihnen auch der Aufsichtsrat und der Genossenschaftsverband und natürlich auch der neue Vorstand mit seinem ehemaligen Prüfer. Wenn man den Bilanzgewinn von 492.000 € sieht, dann hat diese Allianz es wieder hin bekommen die Abschreibungen wieder nach dem Ertrag zu berechnen, weil der Bilanzgewinn so aussieht wie all die letzten Jahren, dass man gerade noch die Dividende zahlen kann und ein paar Kröten in die so gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen. Sieht das nicht wieder nach Abwicklung der Abschreibung nach den durch die Ertragslage zustande gekommenen Möglichkeiten?

Wo ist also der Unterschied zwischen den Bilanzvermerken und denen im Lagebericht vor drei und vier Jahren (2003 erstellt im Jahr 2004 und 2002 im Jahr 2003 erstellt), wenn Reinhold Wolf am 29.06.2006 Mitte des Jahres weiß und der Vertreterversammlung laut Protokollseite 00835 laut Eintrag 2137 hier klicken ... erzählt: „Im Hinblick auf unserer Betriebsergebnis ist für unsere Bank entscheidend, welchen Betrag wir davon für die Risikovorsorge verwenden müssen. Wir haben in Übereinstimmung mit dem Prüfungsverband für das Jahr 2005 hier nochmals saldiert 4,3 Mio. € eingestellt.“ und auf Seite 00839 unten kommt er wieder auf das Thema mit„Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2006 zeigt uns, dass wir sicherlich nochmals überdurchschnittlich hohe Wertberichtigungen benötigen.“ Somit hat der Vorstand im Kern auch für das Jahr 2005 und 2006 wieder darauf hingewiesen, dass bereits festgestellte Wertberichtigungen im tatsächlich betroffenen Jahresabschluss nicht verarbeitet waren.

Auch zu diesen ungeheuerlichen Vorgängen schweigt sich der Vorstand und der Aufsichtsrat zusammen mit den Prüfern des Verbandes aus.

   

Nr. 1984

Vertreter

23. Juni 2007, 09:41 Uhr

Betreff: Rechtsanwalt braucht Rechtsanwalt, wer es nicht kann, der soll es bleiben lassen

Auch ich bin der Meinung, wir brauchen einen anderen Aufsichtsratsvorsitzenden. Da les ich hier vor ein paar Tagen im Gästebuch (6. Juni Nr. 2103), dass Reiner Loos aufgefordert wird zu sagen, wer die Versammlung leitet und glaub, er und Vorstand Johannes Herzog hätten darauf in der Frankepost geantwortet. So hört sich das an wenn die zwei schreiben lassen, dass Reiner Loos die Versammlungsleitung hätte. Aber bei unseren Vorinformationen taucht wieder dieser Dr. Nickl auf. Der kostet doch auch ein Schweinegeld. Man muss sich das vorstellen, wir haben einen Rechtsanwalt als Aufsichtsratsvorsitzenden und wenn es was zu sagen gibt, dann braucht der einen anderen teuren Anwalt. Da muss man sich wegen der Verwaltungskosten bei der Bank nicht darüber wundern, dass der Aufsichtsrat den Vorstand beim Geldverschwenden nicht bremsen kann, wenn er selber ungeheure Kosten verursacht. Es gilt wirklich Herr Loos, sie sind total überfordert mit dem Amt und sollten endlich gehen.

Herr Loos sollte wirklich dazu antworten, wie ihn anscheinend ein Mitglied aufgefordert hat in der Vertreterversammlung dazu Stellung zu nehmen und was im Eintrag 2169 hier nachzulesen ist. Da sind die Fragen drin, was der Aufsichtsrat alles mitgemacht hat. Das gehört auf die Tagesordnung mit drauf.. Der Aufsichtsrat soll endlich über seine eigenen Sachen wie Untreue und eigenes Versagen sprechen. Es gehört endlich auf den Tisch warum man mit den Vorständen solche Aufhebungsverträge macht, wo man die normalen Rechtspositionen nur so weg gibt.

Warum ist der Forderungsverzicht nicht auf der Tagesordnung? Der Eintrag Nr. 2149 ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Auch die Zustimmung (Billigung) des Aufsichtsrates befreit laut Gesetz den Vorstand nicht von der Ersatzpflicht und das betrifft hier Herzog, und auch noch Wolf. Der Aufsichtsrat muss uns endlich sagen, wie es im Fall Flex wirklich gelaufen ist. Das Gästebuch hier liest sich wie eine Auflistung von versteckten unsauberen Fällen, wenn man es vorsichtig ausdrückt, drum hab ich mir die raus geschrieben, die mir zu meiner Entscheidung am Montag helfen werden. Zu Flex Eintrag 2166 nachschlagen. Es hat fast den Anschein, dass der neue Vorstand sich seiner unendlichen Möglichkeiten bedient hat um sich für die Zukunft abzusichern. Der hat mehr Informationen, als je ein neuer Vorstand bekommen kann. Der hat Zugang gehabt zu allen Prüfungsunterlagen und -vermerken, die vielleicht außer den Revisoren sonst niemand auf der Welt haben kann. Wer weiß, was da sich überall in den Prüferunterlagen ansammelt was man nie bekannt gibt, von persönlichen Eindrücken und Einschätzungen bis hin zu allen möglichen Aktennotizen.

Warum sollen wir die Sachen nicht über die Vertreterversammlung aufarbeiten und begeben uns in die Gefahr, dass es der Staatsanwalt hinter ohne uns tun wird. Darauf lass ich mich nicht mehr ein. So oft dieser Dr. Nickl auftritt, will er uns sagen, dass das mit der Gold-Sache oder eben Flex, überhaupt die ganzen Kreditverluste, keine strafrelevante Sache sind. Wie in der Vorversammlung richtig gesagt wurde, dann lassen wir es eben von der Staatsanwaltschaft klären. Holen wir halt den aus Regensburg, ob er einen Unterschied sieht, wenn in Tirschenreuth Kredit ohne Sicherheiten ausgereicht wurden und er einen Straftatbestand sieht und da hab ich nicht einen Satz von unglaublichen Überziehungen gelesen und dem, dass bei uns in einem Monat 300 Seiten Überziehungslisten zusammen kommen und das regelmäßig?

Ich komm mir wirklich verblödelt vor. Denn sagen wir dem Staatsanwalt, er soll doch nachprüfen, wie oft es wie bei dem Kredit der Fall war, dass man vor der Revision schnell 180.000 € verräumt, in dem man den Kredit auf vier andere Namen umpolt, oder ob überprüft ist, dass man bei Flex auch noch eine Person für einen Strohmannkredit gefunden haben könnte. Vielleicht stellt dann der Staatsanwalt in Regensburg in Zusammenarbeit mit Bamberg und Hof das auch noch fest, was Herr Herzog und seine Kollegen vielleicht schon gewusst und uns aber vielleicht verschwiegen haben, oder auch der Aufsichtsratvorsitzende. Vielleicht erfahren wir dann auch, ob die Prüfungen überhaupt einen Sinn gehabt haben, wenn die Vorstände vorher informiert waren.

   

Nr. 1983

Bilanzleser

22. Juni 2007, 18:21 Uhr

Betreff: Wie soll es weitergehen mit der VR-Bank in Marktredwitz

Im Anhang zum Eintrag Nr. 2173 ist ja die Kurzbilanz der VR-Bank für die beiden letzten Jahren mit eingefügt. Wenn sich das Blatt nicht wendet, dann muss man sagen, dann steht die Bank vor dem Kollaps. Die Konkurrenz wächst übermächtigt, ob es die SpardaBank ist die PostSparda (PSD) in Nürnberg, oder die Direktbanken, die Zinsspanne wird bei den Genossenschaftsbanken weiter fallen. Im letzten Jahr hat man 2,3 Millionen im Zinsergebnis verloren. Die Einnahmen purzeln viel schneller als die Kosten runter gehen. Von 192 Mitarbeitern hat man im letzten Jahr noch stolz berichtet, jetzt sind es noch 170 nach dem Bilanzbericht. Aber man hat nur 323.000 € damit einsparen können. Der Druck auf der Personalseite ist enorm, weil man immer noch um 1,3 Millionen über dem Landesdurchschnitt liegt. Jeder fünfte Arbeitsplatz scheint immer noch gefährdet, wenn man auf den Landeswert kommen will. Das sind die 40 bis 50 Arbeitsplätze, die Reinhold Wolf durch seine Weiterbeschäftigung im Jahr 2005 als gesichert angesehen hat. Hätte man damals den Radikalschnitt bei den Vorständen gemacht, dann wären einige dieser Arbeitsplätze mit Sicherheit gerettet worden. Und diese Zahlen sind ja auf den bekannt gegebenen Abschluss zum Jahresende abgestellt. Wenn das Geschäftsvolumen im gleichen Tempo wie im letzten Jahr wieder zurück gegangen ist, dann sieht es ja vollkommen zapfenduster aus.

Die allgemeinen Verwaltungskosten sind sogar im betrag noch mal gestiegen. Kosten die Prüfer noch mehr, oder die Gutachten, oder die Prozesskosten, oder, oder, oder? Es zeigt sich, wer einen Betrieb aufgebläht hat, dem bleiben die Betriebskosten an den Füßen kleben. Wie geht es damit bloß weiter?

Wäre das Verhältnis aus sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen auch nur bei Null, dann hätte man im Jahr 2006 einen Verlust von 1,2 Mio. € gemacht. Sind die sonstigen Erträge die letzten Kröten aus der Körperschaftssteuererstattung, wo auf Bayern 400 Millionen € entfallen. Nur musste man da früher auch gut verdienen um diesen Topf aufzubauen, was ja für Marktredwitz und die Vorgängerbanken nie der Fall war. So muss man in der Bilanz und im Anhang selber nachlesen ob die Erhöhung der Sonstigen Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz mit diesen Erträgen mit der Steuersache zu tun hat, oder es andere Sonderfaktoren sind und die Rettungserwerbe wieder zugenommen haben. Warum wird also wie in Eintrag 2169 geschildert, einem Mitglied die Bilanz verweigert? Stehen da wieder solche Sätze drin wie im Jahr 2002 und 2003, oder gibt es andere Rückschlüsse, die unangenehm wären?

Bereits in Eintrag Nr. 1641 wurde auch noch mal auf den Eintrag Nr. 136 verwiesen. Wir dürfen wieder froh sein, dass das Wochenende beginnt. Weil, die Horrorrechnung lautet immer noch pro Jahr wurden mit Kreditabschreibungen und den 4 Mio. DM sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2000 seitdem über 5 Mio. Euro vernichtet, arbeitstäglich 21.000 (41.000 DM) und stündlich 2.635 Euro, oder 5.154 DM. Hereinzuwirtschaften war das natürlich nicht. Auch für Herrn Herzog gilt, möglichst lange zusperren.

   

Nr. 1982

Nordlicht

22. Juni 2007, 17:27 Uhr

Betreff: zu 2197 - alte Protokolle

Schön, daß die Protokolle der alten Vertreterversammlungen immer wieder in Erinnerung gebracht werden.

Denn die Worte und Taten der Vergangenheit holen die heute noch handelnden Personen immer wieder ein.

Wie wurde da beschönigt, statt Klartext zu reden. Wie wurden da sich gegenseitig die Bälle zugeworfen, immer unter dem Stichpunkt: Nun wird alles gut! - Auch wenn das gar nicht stimmte und sich bis zur nächsten Vertreterversammlung nicht viel änderte. Die Lasten der verfehlten Kreditpolitik - besonders hervorgehoben durch die Prüfer: das Engagement außerhalb der Region! - wiegen sehr, sehr schwer und es ist zu hoffen, daß die Vertreter die Fehler nicht mehr hinnehmen, sondern endlich der Regress begonnen wird. Die ehemaligen Vorstände bekommen doch immer noch Monat für Monat ihre Pension!

Eine Bürde wird die Bank durch die Tricksereien von Vorstand und Aufsichtsrat auch noch bis 2013 bzw. 2014 durch die Hereinnahme der nachrangigen Verbindlichkeiten zu tragen haben.

Laut Jahresabschluß 2005 wurden diese Verbindlichkeiten in 2003 (1 Million EURO) und 2004 (4 Millionen EURO) hereingenommen, und wie den genannten Protokollen teilweise zu entnehmen war, um das Eigenkapital auf einem Stand zu halten, der es erlaubte u.a. eine 3%ige Dividende zahlen zu können!

Diese Dividenden waren nach Meinung des Vorstands dringend notwendig, damit die Mitglieder bei der Stange gehalten würden, da ein möglicher Abgang sonst Eigenkapital gekostet hätte. Offensichtlich hatte man bei der massiven Anwerbung der Mitglieder diese Renditechance so in den Vordergrund gestellt, daß man nun nicht mehr zurück wollte und konnte.

Bis 2013 werden so jedes Jahr für 5.000.000 Euro nachrangiges Kapital jährlich 5,556% Zinsen fällig oder 275.000 Euro - was etwa 2/3 einer 3%igen Dividende entspricht!
Das Zinsniveau liegt dabei natürlich deutlich höher als die Dividende von 3% - um von einem Sparbuch gar nicht erst zu reden - , die die mit Nachschußpflicht bedrohten Mitglieder als Trostpflaster erhalten. Denn welcher scharf kalkulierende Geldgeber würde sich das Risiko nicht entsprechend bezahlen lassen.
Das Geld fließt hier aber eben nicht in die Taschen der Mitglieder, sondern muß erstmal durch den hart arbeitenden Vorstand verdient werden!

Statt mit der Wahrheit herauszukommen und die schlechte wirtschaftliche Lage auf den Tisch zu legen, so wie es von den Kreditnehmern auch verlangt wird, machte man lieber weiter, aber zu einem hohen Preis.

Wenn denn "Klar Schiff" gemacht worden wäre, verbunden mit einem radikalen personellen Neuanfang, dann wäre in der Region sicherlich großes Verständnis dafür vorhanden gewesen.
Aber so wird es immer schwieriger, da auch immer mehr Mitglieder und Kunden diese Internetseite studieren und - wo es geht - mit Abwanderung reagieren.

Richtig spannend wird es dann erst, wenn die Gerichtsverfahren in Sachen Regress anfangen. Diese sind ja bekannter Maßen öffentlich und werden zum Renomee der Bank sicherlich nicht beitragen. Vielleicht greift die Frankenpost ja dann endlich mal das Thema kritisch auf. Ein Studium dieses Gästebuchs reicht doch aus, um mal ein paar Fragen öffentlich zu stellen. Bei über 17 Tausend Mitgliedern, von denen sicherlich viele die Frankenpost lesen, bestünde sicherlich ein Interesse daran.
Material gibt es jedenfalls in großer Menge und wenn erstmal der Ball ins Rollen kommt, dann werden sich auch noch weitere Kunden und Mitglieder den Mut haben, sich zu melden.

   

Nr. 1981

Vertreter

22. Juni 2007, 14:43 Uhr

Betreff: Die Entlastung darf man nicht erteilen und den Regress müssen wir durchziehen

Die Informationsveranstaltung für die Vertreter, das war eine komische Sache. Es ist so wie vor zwei Jahren bei der Vertreterversammlung. Eigentlich steht auf der Tagesordnung Regress gegen die alten Vorstände und dabei wollen die den Regress gar nicht. Und die offenen Fragen, die sind einem auch erst hinter bewusst geworden. Wenn ich den Artikel zur Sparkasse in Tirschenreuth dazu lese, dann geht es darum, dass der Vorstand dafür zu sorgen hat, dass die Kredite sicher sind. Bei 20 Millionen, da wird das Firmengrundstück sicher schwer zu dem Preis zu verkaufen sein. Aber bei 1,3 Millionen ist das doch was anderes. Da muss man doch für Sicherheiten sorgen als Vorstand. Aber mindestens gesicherte und nachvollziehbare Konzepte braucht es. Auf Geschäfte vielleicht in Afrika zu hoffen, dass sind Hirngespinste und keine Konzepte. Das ist die Verantwortung des Vorstandes zwischen vernünftigen Konzepten bei ausreichender Absicherung zu sorgen und sich auf Hirngespinste nicht einzulassen. Wenn’s ums eigen Geld gegangen wäre, dann hätten die es niemals gemacht, den Kredit, wo man heute den Schuldner plötzlich als Kreditbetrüger hinstellen will, obwohl er vorher der beste Freund war und man seit ein paar Jahren laufend mit ihm prozessiert ohne zu gewinnen.

Die offenen Fragen, die mir später eingefallen sind, was ist damit, dass man ein Jahr vorher die Revision austricksen wollte, indem man 180.000 € auf vier Teile aufteilte und auf vier andere Personen, warum hat man uns das nicht vorgetragen? Wer so etwas gemacht hat, der hat schon vorher Bedenken zum Kredit gehabt, bevor die drei Vorstände am 18. Mai 2004 einstimmig den Kredit noch erheblich aufgestockt haben. Dass das Herr Herzog als Prüfer nicht auch gesehen haben will, dass nehm ich ihm nicht ab. Die Vorstände haben wahrscheinlich überhaupt nicht nachgeprüft, weil im September schon die erste Firmeninsolvenz war, also ein viertel Jahr nach der Krediterhöhung und noch vor der ominösen Vertreterversammlung vom Oktober 2004. Die Schuld liegt für mich klar bei unserem Vorstand. Und warum hat man uns nichts zu den 70.000 € mit den Zollangelegenheiten gesagt und wer von den Aufsichtsräten am 13. Juli 2004 dabei gesessen hat.

Warum sagt man uns nicht welches Risiko in dem Prozess um die Wertstellung drin steckt? Und für mich gehört am Montag auch eindeutig besprochen, dass uns Reiner Loos mit seiner gelben und roten Ampel vor zwei Jahren belogen hat. Damit hat man Manfred Heger unter falschen Voraussetzungen aus dem Regress heraus gelassen und alle Vorstände unter falschen Voraussetzung auch entlastet. Der Aufsichtsrat hat viel früher von der Sache Bescheid gewusst, als er uns gesagt hat. Das war mindesten über die Revision im Jahr 2001 und damit weit vor dem Vertrag mit Manfred Heger am 4. August 2004. Aber auch für den Aufsichtsrat gilt, wenn er was macht, dann muss man sich der Tragweite bewusst sein. Die Vereinbarung ohne gegenseitige Ansprüche auch nicht bekannte, die möchte ich schon erkläre bekommen, bevor ich Reiner Loos heuer entlasten sollte. Vielleicht müssen wir sogar die einzelnen Entlastungen für jeden Aufsichtsrat auf der Versammlung fordern. Reiner Loos hat anscheinend als Vorsitzender großes Interesse, dass er über die Abschmetterung des Regresses gegen Manfred Heger selber aus der Sache heraus kommt.

Und die Entlastung der neuen Vorstände werde ich auch nicht erteilen, weil ich das mit den 430.000 € für eine Schweinerei anseh. Wir können es uns nicht leisten und viele andere, denen man das letzte Hemd genommen hat, könnt ich nicht mehr in die Augen sehen. So nicht. Dieser neue Vorstand hat sich auf dem Rücken der Kunden den Weg in seinen heutigen Stuhl bereitet und hat viele bei uns damit im Stich gelassen. Die Rolle muss auch überprüft werden. Da hab ich keinen Satz dazu gehört, der ihn da raus gebracht hätte. Wie kann man bloß einen unerfahrenen Kollegen nach ein paar Wochen schon so in Schwierigkeiten bringen, dass dem seine ganze weitere Zukunft kaputt sein kann. Ist das die Methode des Herrn Herzog oder nur seine Skrupellosigkeit.

Ich für meinen Teil werde mich nicht rumkriegen lassen und appelliere auch an alle anderen Vertreter dazu. Lasst uns die Abstimmungen schriftlich machen. Bei der Sparkasse Tirschenreuth kommt anscheinend das ganz dicke Ende auch erst hinterher. Wieder hat man uns nur die halben Sachen erzählt, also die, die die Herren freisprechen sollen. Das Manfred Heger und Reinhold Wolf jetzt auch noch rumrufen und uns anbetteln, wir sollen sie entlasten, dass haut dem Fass noch den Boden aus. Die Einsicht kommt ein bisschen spät, zu spät wie ich finde. Und dass sie es nur gut gemeint haben, da hätten sie selber vor zehn Jahren sagen müssen, wir können das nicht und nicht vor drei Jahren sagen, ein marktdynamisch operativer Vorstand hat es schwer die umfangreichen Bestimmungen einzuhalten. Wer zweihundert Leute führen will und das große Gehalt einsteckt, der kann mit so nicht kommen.

   

Nr. 1980

Geschädigter

22. Juni 2007, 12:17 Uhr

Betreff: Appell an die Vertreter, Entlastung verweigern und die Vorstände in Regress nehmen

Die Artikel in der Suedeutschen Zeitung spricht Bände. Werden dort wirklich mal die wahren Schuldigen verknackt, wenigstens ein paar davon. Die Verwaltungsräte und die Sparkassenprüfer die werden sich wieder erfolgreich heraus reden. Aber es steht drin, die Vorstände stünden im Verdacht Kredite ohne ausreichende Sicherheiten ausgerecht zu haben. Liebe Vertreter unserer VR-Bank, die Staatsanwaltschaft sieht es als begründeter Straftagbestand an, dass fehlende Sicherheiten ein Grund sind gegen die Vorstände vorzugehen. Ich sehe das in Tirschenreuth so, dass der Staatsanwalt nicht wegen den Schadensersatzansprüchen da ist, er ist da, weil von außen eine Anzeige gemacht wurde. Wenn die VR-Bank über Sie als Vertreter nicht gegen die Vorstände vor geht, dann reicht eine Anzeige wegen der Mitteilung im Vertreterversammlungsprotokoll vom 29.06.2006 alleine, dass die Bank 49 Mio. ungesicherte Kredite gehabt hat und das 27,4 Millionen als Wertberichtigung in den Büchern stehen. Die Vertreter können das von sich aus bereinigen. Bleiben sie dabei bitte standhaft. Dann kann die Bank weiterarbeiten und es werden nicht die Kreditakten und die Aufsichtsratsprotokolle komplett beschlagnahmt.

Wenn das Theater mit dem Schlussstrich beendet werden soll, dann geht es erst richtig los. Dann wird die Bank noch viel viel mehr Kunden verlieren. Sie können auf der Versammlung das Signal geben, dass es Kräfte gibt, die die Sauereien der Vergangenheit unterbinden wollen. 30 Millionen Wertberichtigungen wie in Tirschenreuth hat unsere VR-Bank auch und die ist nur halb so groß und das Eigenkapital das hat Reinhold Wolf schon am 14. Oktober 2004 als unschön bezeichnet, sprich grottenschlecht.

Werter Webmaster, holen Sie bitte den Eintrag Nr. 2137 komplett noch mal nach vorne. Trennen Sie den Link auf den Eintrag Nr. 2074 in Ihre Anträge an das BaFin und an das Finanzministerium und die Vertreterversammlung vom 30.06.2005.

   

Nr. 1979

Auswärtiger Beobachter

22. Juni 2007, 11:54 Uhr

Betreff: Niedergang der Kultur im Genossenschaftsbereich

Die strukturellen Probleme der Genossenschaftsbanken liegen nicht an der Basis. Die strukturellen Probleme liegen darin, dass die Verbände über das Zusammenspiel von Prüfung und angeblicher Interessenvertretung allmächtig gemacht haben. Diese Verbandsfunktionäre haben sehr wohl Ahnung von den Bedürfnissen der Kunden, doch sie sind nicht davon abhängig, dass sie sie erfüllen. Die Steigerung von keine Ahnung ist nämlich, dass sie die Erfüllung der Interessen der Kunden zwar indirekt auf für sich erkennen, aber der Machteinfluss ist ihnen viel wichtiger. Es ist eine Steigerung von keine Ahnung, wenn man die Interessen der Kunden ignoriert, wie es der Verband tut. Es ist eine Steigerung, wenn man die Schicksale der Kunden in Kauf nimmt, wie es in Marktredwitz und dem Einzugsgebiet der VR-Bank dort geschieht. Wenn 50 Millionen € Kreditverluste nicht auf ein normales Maß reduziert werden, dann ist es das bewusstes Inkaufnehmen von existenzzerstörendem Auftreten gegenüber den Kreditkunden. Der Genossenschaftsverband Bayern hat versagt und weiß, dass ihm niemand auf die Finger klopft. 50 Millionen € Kreditverluste bedeutet in Prozent 20 % der heutigen Kreditforderungen oder jeder fünfte Kreditkunde. Ist das normal oder ist das skandalös.

Es ist skandalös, weil die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes diese Wertberichtigungen erst aufgegriffen hat als es zum Bruch mit dem Magnaten Manfred Heger gekommen ist. Es ist ein Skandal, wie in den Jahren seit 2000 damit verfahren wird und wie augenscheinlich sogar die Bilanzrichtlinien vom Verband hin- und hergebeugt werden, wie man es für notwendig ansieht. Wenn herauskommen würde, dass die internen Bewertungen von der Bank, aber viel mehr von der Prüfung Wertberichtigungen für Kredite für notwendig erachtet hätten und dies buchungs-, bilanztechnisch nicht vorgenommen worden wäre, da wären die Entschuldigungen des Verbandes und die Ausflüchte ohne Wirkung. Man kann es sich nur so erklären, dass Vorstand und Prüfung, vielleicht auch Aufsichtsrat oder Teile davon damals sich gemeinsam eingestehen mussten, dass die Wertberichtigungen nicht erst 2002 oder 2003 oder auch noch danach notwendig gewesen wären, sondern schon viel viel früher. Es wäre z.B. das Eingestehen, dass mancher Kredit, den man heute beispielhaft in einem Vertreterversammlungsprotokoll als bei der Ausreichung von 4,5 Mio. DM schon nicht rosig war, wie viele andere auch schon mit Ausreichung eine Wertberichtigung darstellten. Jede Mark, jeder € an Überziehung an Flex und Gold, Gold, Gold, war mit Ausreichung eine Wertberichtigung.

Das haben die Vorstände auch gewusst. Deswegen haben Sie die Insolvenz in Slowenien versäumt, weil damit nur ihre Sauereien aufgekommen wären oder so hat man Reinhold Wolf ermuntert die Zollsache mit Gold so zu gestalten. Und wie es mit der versäumten Insolvenz für den Vorstand gilt, so gilt es nun für Aufsichtsrat und Prüfung. Wenn man den Vertretern nicht sagt, was die Vorstände verbockt haben, dann kommt auch ihre eigene Mitwirkung nicht auf. Ihre unzureichende Kontrolle, wenn überhaupt eine gemacht wurde und Ihre Prüfungsberichte, die nur in den Schränken verschwanden und nichts bewirkten, weil man die notwendigen Maßnahmen dazu unterlassen hat.

Jedes Vorgehen heut gegen die Bank, jedes Vorgehen gegen den heutigen Vorstand Johannes Herzog, der vor seinem Einstieg bei der Bank am 1. September 2005 bereits drei oder vier Jahre als voll informierter Prüfer des GVB im Haus war, ist ein Angriff gegen den Genossenschaftsverband. Es ist nicht nur die Angst des neuen Vorstandes um seinen Job, es ist auch die Angst der Aufsichtsräte, die schon tief mit drin stecken durch verschiedenen folgenschwere Entscheidungen und deren, die sich bisher unbehelligt fühlen durften, weil ihr Ansehen, ja sogar ihre berufliche Existenz ganz schwer Schaden nehmen könnte. Und es ist die riesige Angst des Genossenschaftsverbandes, dass über diese Bank bekannt werden könnte, zu welchen Machenschaften man bereit ist, wenn die Dinge nach den eigenen Vorstellung laufen sollen.

Bei diesen Vorgängen, bei diesen Vorwürfen kann sich niemand vorstellen, warum ein Vorstand nicht vom Fleck weg verhaftet wird, der 430.000 € Genossenschaftsvermögen mit einem Handstrich weggegeben hat. Dass dies nicht auf die Tagesordnung der Vertreterversammlung gesetzt wurde. Dies deutet daraufhin, dass dieser ehemalige Prüfer tief im Sumpf der Vergangenheit mit drin steckt. Dieser Prüfer gehört zu denen, die die Kundeninteressen mit Füßen getreten haben, weil sie nicht für eine normale Organisation bei der VR-Bank in Marktredwitz gesorgt haben, weil sie nicht dafür gesorgt haben, dass normales Arbeiten und normales Umgehen mit den Kunden den Tagesablauf bestimmt haben. Dazu bedarf es nicht mal einer Organisation, dazu bedarf es einfach nur Menschlichkeit im Sinne der Gründerväter der genossenschaftlichen Organisation.

Weder der Genossenschaftsverband, noch die ehemaligen Vorstände, aber auch nicht der heutige Vorstand und ehemalige Prüfer scheren sich einen Kehricht um die Kunden wenn die eigene Kasse stimmt.

   

Nr. 1978

Der Unbeugsame

22. Juni 2007, 10:29 Uhr

Betreff: Presse vom gestrigen Tag

Die Vorgänge in der regionalen Volksbank muten langsam wie eine undurchschaubare Schmierenkommödie an. Es passt da wie die Faust aufs Auge, wenn erst gestern in der deutschen Presse zur Service- und Beratungsqualität der heimischen Banken Ausführungen zu lesen sind. Die Erfindungsgabe, Gebühren und Belastungen des Kunden zu erzeugen, sei extrem ausgeprägt. Die meisten Kunden deutscher Banken trauen ihren Instituten rein gar nichts mehr zu.
Spitzenplätze in der Negativauflistung nehmen hier - wen wundert es - Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein. Jene Institutsgruppen, die sich über ihr Filialnetz als Kundennah bezeichnen.
Ein Treppenwitz.
Die Beratungsqualität, auf die es ja ankommt, ist faktisch wohl nur schlecht. Keine neue Erkenntnis.
Wenn man dann noch die Einflussnahme der Verbandsfunktionäre betrachtet,
dann wird vieles klar. Hier sind völlig unbedarfte Personen am Werk, die von den Bedürfnissen der Kunden keine Ahnung haben und durch Druck auf die Vorstände ihre Einflussphäre sichern wollen.
Wohl auf ! Weiter so !
Der Markt wird es irgendwann begreifen. Den Banken bleibt so vielleicht noch die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Das Geldvolumen werden dann hoffentlich kompetentere Institutionen verwalten.

   

Nr. 1977

Zeitungsleser

22. Juni 2007, 09:00 Uhr

Betreff: Artikel zur Sparkasse Tirschenreuth

Eigentlich hab ich geglaubt dass hier der Artikel in der Süddeutschen vom Mittwoch auch gesehen wird. Da ich die Verhältnisse eher bisher auf der Seite der Sparkasse verfolgt habe, möchte ich Euch Genossen doch diesen Artikel auch rüber schieben, weil er noch ein wenig genauer ist, als der, den ihr vor ein paar Wochen hier schon eingestellt habt. Wie heißt das hier nun hier klicken..... Wenn die Verkrustungen mal aufgebrochen sind, dann kommen auch die W..... aus den Löchern. Nachdem anscheinend die unsauberen Dinge bei der Sparkasse Tirschenreuth angezeigt hat und wie man in dem Artikel lesen kann auch gut belegen konnte, da musste auch der Verwaltungsrat handeln und den Schadensersatz fordern. Die Sparkassenvorstände sind bestimmt keine armen Leute, aber wenn die 30 Millionen eingefordert werden und ihnen wegen Dienstpflichtverletzungen die Pensionen gestrichen werden, dann wird es auch sehr eng werden. Um so was dürfen sich die Vertreter der VR-Bank in Marktredwitz also gar keine Gedanken machen. Wer hier die Sparkasse schädigt und dort die Genossenschaftsbank, der muss dafür gerade stehen.

Ob in Tirschenreuth zum Schadensersatz auch noch der Strafantrag folgt, das wird sich zeigen. Es müsste aber eine zwingende Folge sein.

Der Eintrag 2178 ist es doch schon gut formuliert. Wenn bei der Sparkasse schon die Protokolle des Verwaltungsrates verschlossen wurden, warum bei der VR-Bank nicht auch. Und der Hinweis auf die Prüferunterlagen, der gefällt mir gut.

   

Nr. 1976

Genossenschafter

22. Juni 2007, 08:40 Uhr

Betreff: Zu Eintrag Nr. 2192

Ich erlaube mir auf Eintrag Nr. 2192 mit meiner Meinung und meiner Erfahrung zu antworten:

Die Verhältnisse sind m. E. so:

- Weil ein genossenschaftliches Grundprinzip aus unserer Gesellschaft verschwunden ist, nämlich die Solidarität? Not bedeutet nicht mehr helfen, sondern bedeutet heute, hoffentlich betrifft sie mich nicht.
- Weil gute Ideen kaputt gehen, wenn damit Geld verdient wird. Ein wagemutiger Vergleich aber vielleicht doch treffend ist erklärbar über den folgenden Link: http://cms.vkb.de/export/sites/vkb/_resources/downloads_vkb/Leben_GB_06.pdf . Das ist der Geschäftsbericht der Lebensversicherung der Versicherungskammer Bayern. Bitte blättern auf Seite 36, Gewinnverwendung. Irgendwann hat der Genossenschaftsverband Bayern dort einen Anteil von 25 % gehabt (Könnte sich verschoben haben, aber der GVB müsste sicher dazu Auskunft geben.) Aber wenn 1 / 4 beim GVB ist, dann bekommt doch der GVB ein Viertel vom ausgeschütteten Gewinn. Auch Genobanken arbeiten mit der Versicherungskammer noch und wieder zusammen. Die erhalten nur Ihre Provisionen. Da der GVB die Beteiligung hält, ist es da nicht so, dass dort aus dem Gewinn der Versicherung heuer vielleicht 2,7 Millionen € dem Verband zufließen die den Kreditgenossenschaften und deren Mitglieder vorenthalten werden? Jedes Jahr, nur dass Verbandsvorstand Gschrey in München über die Straße geht und Aufsichtsratsvergütungen erhält? Ist der GVB nicht nur der wirtschaftliche Verein, der die Interessen der Banken und ihrer Mitglieder wahren soll oder ist er nun die Institution, die berechtigt ist Geld abzuschöpfen und selbst zu vereinnahmen und unglaubliche Versorgungswerke für die eigenen Mitarbeiter aufbaut?
- Weil der Prüfungsverband inzwischen für alle Banken Strategien entworfen hat und dies eigentlich schon lange. Wenn die Arbeitsweise der Bank in diese Strategie passt, oder wenn diese Strategie mit geplanten Führungsbanken teilweise auch besprochen ist, dann wird diese Bank in Ruhe gelassen, wenn die Vorgehensweise der Bank nicht in die Strategie passt, dann wird von Verbandsseite gearbeitet. Dies geschieht über Einfluss über die Prüfung, Beobachtung und Rufschädigung unliebsamer Vorstände bei Kollegen und dem Aufsichtsrat der Bank selber. So eine Strategie wird natürlich von oben gesehen und deckt sich auch oft mit der Meinung und Haltung des BaFin.
- Wer am Ruder sitzt, der fühlt sich natürlich als der Beste. Es ist wie eine Seuche, dass man am meisten an sich selber glaubt, wenn niemand da ist, der einem widerspricht. Und die Kommentare zu den Gesetzen schreiben nun mal verbandskonforme Leute. So glaubt man auch im KWG-Kommentar schreiben zu müssen, dass Verbandsprüfer Nachwuchsleute für die Vorstandsposition sind. Dass damit die Kontrolleure aufgerufen sind die Plätze frei zu machen, wie schon geschrieben, manches scheint nebensächlich. Wie wichtig aber das Lernen an der Front in der Praxis ist, mit dem Kunden umzugehen, mit Mitarbeitern umzugehen, richtiges Gespür zu bekommen wie man einen Kunden gerade im Kreditgeschäft über Jahre begleitet, das fehlt diesen Leuten aus der Verbandsseite völlig.
- Mit eigenen Leuten kann man natürlich eigene Versäumnisse und Fehler wie in Marktredwitz am leichtesten verdecken. Und als Herr der Unterlagen und Papiere fühlt man sich sowieso. Die Geheimniskrämerei dient nicht den Mitgliedern, sie verhindert die Aufklärung der Machenschaften.

Werter Leser, es ist ein gesellschaftliches Problem. Wir haben verlernt uns um die wirklichen Probleme zu kümmern, anstatt nur darüber zu jammern. So kann man für die Vertreter in Marktredwitz auch nur hoffen, dass sie sich um das Problem kümmern und es nicht verdrängen.

   

Nr. 1975

Leser

21. Juni 2007, 20:40 Uhr

Betreff: VR-Bank Marktredwitz

Wenn ein AZUBI seine Ausbildung als Bankkaufmann/Bankkauffrau mit sehr gutem Erfolg zum Abschluss gebracht hat, in der Ausbilder-Geno-Bank übernommen, von den Kolleginnen und Kollegen wegen seiner Kompetenz geschätzt wird, sich an der Bankakademie weiterbildet und den Bankfachwirt mit Glanz und Gloria macht, dann studiert und auch noch mit summa cum laute promoviert, zurück in seine Ausbilderbank geht, dann auf Grund Fachtkompetenz und seines aufrichtigen Habitus zumVorstand vorgesehen ist, vom Genossenschaftsverband Bayern dann noch das GBF an der Akademie in Montabaur draufgebrummt bekommt, obwohl dieser bereits als Privatdozent an der Uni tätig ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr, weshalb so quasi Revisor-Nullen des Genossenschaftsverbandes Bayern, charakterlich absolut ungeeignet und ohne jeglichen nachvollziehbaren Abschluss durch die GVB-Hintertür gegenüber dem Bafin die Qualifikation bestätigt bekommen, die diese Versager in keinster Weise besitzen und dann Schaden anrichten wie in der VR-Bank Marktredwitz.

Auf die Stellungnahme des Webmasters bin ich gespannt.

   

Nr. 1974

Nur ein Spaßvogel

21. Juni 2007, 20:13 Uhr

Betreff: Ist erst der Ruf ruiniert, dann lebt’s sich ganz ungeniert

Super Imagepflege haben die bei der VR-Bank berichtet. Und so will ein gewisser Her – zog doch die Marktführerschaft erreichen, so steht es in Rede & Co. Die Prozentwert bei Volumensveränderung sind unerreicht. Aber nur nach unten. War man im Jahr 2001 nach der erfolgreichen Fusion in Bayern die 36-größste Bank, so bröckelt’s jetzt gewaltig, auch das Ansehen. Die Kunden die man nicht gewaltsam abgeschrieben haben, die haben sich selber aus dem Staub gemacht. Denn bei Überweisung, Einzahlung, also fast beim Betreten der Bank beschissen zu werden, dass mag nun wirklich keiner, auch wenn man 17 Jahre nicht gemerkt hat, bis es ein Richter so ins Protokoll geschrieben hat. Das neben der Stichtagsverzinsung auch jede Zahlung vom Darlehen weg auch noch einen Tag früher verzinst werden musste, das hat man solange hingenommen, bis man von Leuten, die eben dem der her – zog vorne weg gelaufen sind es gesagt bekommen hat wie blöd man doch war, weil man ihm und seinesgleichen blind vertraut hat.

Und so gibt es ein paar Leute, die gern solche Ämter angenommen haben, wo man sich gut verstecken kann, wo man an den Dummen vielleicht noch mitverdienen kann, die zuerst alles zu decken. Aber wenn es dann aber aufgedeckt wird, dann wird man sagen, wir haben nichts davon gewusst. Dann schickt man andere Anwälte vor oder auch Prüferlein und lässt zuerst mal sagen, da durfte man nicht rein schauen. Ob der kleine Polizist, der mal ein paar Akten mit nehmen wird und auch die Akten der internen und externen Kontrolleure versiegeln wird und die geheimen Dokumente bekannt werden, wer weiß. Vielleicht steht da was drin, wo manche Maschine gelandet ist und warum Bankbilanzen nicht so aussehne durften, wie sie eigentlich hätten sein müssen. Man ist ja korrekt und schreibt in die geheimsten Unterlagen, die man glaubt nur selber sehen zu können doch viel mehr rein.

Aber zwischenzeitlich stellt man sich immer gut hin. Dass die Kundschaft nicht nur flieht, weil man sie abschreibt, das ist zu vernachlässigen. Man will sich ja nur retten – vor denen mit einem ganz besonderen Ruf. Darum höre das Lied ... abspielen

   

Nr. 1973

Gehört

21. Juni 2007, 18:06 Uhr

Betreff: Bei der Sparkasse Tirschenreuth hat angeblich der Verwaltungsrat die alten Vorstände verklagt

Heute steht in der Frankenpost, dass sogar der Ex-OB von Weiden mit einer anonymen Anzeige im Fall der Sparkasse Tirschenreuth betroffen ist und die Staatsanwaltschaft dass auch aufgenommen hat. Man dachte Weiden hätte als Fusionspartner vorher nichts mit Tirschenreuth zu tun gehabt.

Ebenso soll es aber auch so sein, dass der Verwaltungsrat von sich aus die Schadensersatzklage macht, aber keine Anzeige wegen Untreue. Wer stimmt bei der Sparkasse über den Jahresabschluss ab, gibt es eine Gewinnausschüttung, oder wird die Sparkasse als Institut immer reicher und keiner hat was davon. Wenn die Sparkasse Fichtelgebirge oder die Sparkasse Weiden mit annähernd dem gleichen Geschäftsvolumen von 1,5 Milliarden € zirka 0,4 % ihres Volumens als verbleibender Gewinn erzielen würde, was dann jeweils 6 Mio. € wären, dann könnte man doch da auch erwarten, dass an Kreis und Kommunen 1,5 Millionen fließen könnten. Das täte doch allen gut. Denn dort werden inzwischen auch bis zu 90 % der erzielten Gewinne in unersichtliche und nur vom Vorstand zu verwaltende Eigenkapitalkomponenten gesteckt. Auch da sollte man darauf hinweisen, dass der Druck bei den Mitarbeitern immer größer gemacht wird und auch massiv abgebaut wird. Sonderkonditionen für Großanleger sind an der Tagesordnung. Oma und Opa werden noch mit freundlichem Wesen und Präsenz vor Ort gehalten und sorgen für die erklecklichen Erträge, die dann mancher Vorstand generös verpulvert, dass nicht mal mehr die pauschalen Wertberichtungen ausreichen.

Aber zurück zu unserer VR-Bank, wie geht es, dass Prüfer von Genossenschaftsverband und Giroverband Bilanzen ihrer Banken prüfen und natürlich auch die Kreditverhältnisse, dass dann den Aufsichtsgremien oder der Vertreterversammlung bei den Genossenschaften (was ist es bei den Sparkassen?) gesagt wird es ist zwar happig, aber es ist noch alles im grünen Bereich und wenn dann anonyme Anzeigen kommen, dann rudert sowohl der Verwaltungsrat der Sparkasse, als vielleicht auch der Prüfungsverband zurück und waschen ihre Hände ein Unschuld. Sowohl bei den Sparkassen, als auch bei den Genossen ist es notwendig die Prüfung endlich unabhängig zu machen und nicht noch den Prüfer zum Vorstand, wie bei der VR-Bank in Marktredwitz.

   

Nr. 1972

Webmaster

21. Juni 2007, 17:43 Uhr

Betreff: Achtung bei der Satzungsänderung

Werte Vertreter, neben der Behandlung der Regressansprüche, die nach unserer Meinung entscheidend wichtig für die weitere Entwicklung der Bank sein wird, erlauben wir uns auf folgende Punkte mit aufmerksam zu machen.

1. Fragen Sie bitte nach, ob der hier auf unserem Gästebuch diskutierte Forderungsverzicht im Jahresabschluss 2006, wegen einer sogenannten aufhellenden Situation bis zur Bilanzerstellung, komplett verarbeitet ist.

2. Glauben Sie, dass die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand möglich ist, bevor über die Regressansprüche in Tagesordnungspunkt 10. abgestimmt wird? Wenn Sie mit uns der Meinung sind, dass dies nicht möglich ist, so verweigern Sie bitte die Entlastung sowohl für den Aufsichtsrat und den Vorstand und zwar komplett. Alleine schon dass der Aufsichtsrat vor dem Vorstand zur Entlastung auf der Tagesordnung steht ist sehr ungewöhnlich.

3. In der neuen Mustersatzung, die uns vorliegt, ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand alleine abberufen kann. Die Argumentation, die vorgetragen werden könnte ist, dass die Berufung auch durch den Aufsichtsrat vorgenommen wird und dass ein Vertreter die Reichweite einer Abberufung auch nicht ermessen können würde. Nach unserer Meinung widerspricht dies jedoch der Unabhängigkeit des Vorstandes vom Aufsichtsrat, was ja im umgekehrten Fall ebenfalls Grundsatz sein sollte, aus drei Gründen, welche vielleicht sogar der Gesetzgeber übersehen haben könnte:
- Der fachlich ausgebildete und erfahrene Vorstand ist faktisch Untergebener eines jeden Aufsichtsrates. Es ist ein Widerspruch, dass er damit alleine verantwortlich ist.
- Sollte ein Aufsichtsrat ein problembehafteter Kreditkunde sein oder werden, könnte bei einem einflussreichen Aufsichtsrat aus dieser dienstvertraglichen Abhängigkeit ein finanzielles Risiko für eine Genossenschaftsbank werden. Die Vorstände könnten sich gezwungen sehen die Kundenbeziehung zum Aufsichtsrat sowohl im Kreditbereich als auch im Anlagebereich immer aus dieser Sicht zu betrachten.
- Wenn der Aufsichtsrat so allmächtig gegenüber dem Vorstand auftreten kann und ihm von heute auf morgen ohne Rechtfertigung gegenüber den Vertretern oder Mitgliedern die Existenzgrundlage und seine weitere berufliche Entwicklung nehmen kann, dann ist die Flanke noch viel mehr offen für die Einflussnahme der Prüfer und Revisoren. Dann ist Stimmungsmache Tür und Tor geöffnet. Die Vorstände wären nicht nur vom Aufsichtsrat abhängig, sondern auch vom Einfluss der Prüfer. Beachten Sie bitte, dass Sie als Vertreterversammlung dann eine Sicherheit bedeuten, wenn die Vorstände gut arbeiten, aber im Fokus des Verbandes stehen würden. Auf diese Art werden u.a. Fusionen gegen den Willen der Mitglieder gemacht.

Betrachten Sie bitte für Marktredwitz diese Situation auch daraus, dass dies anscheinend die einzige Möglichkeit ist, dass die Vertreterversammlung von Problemen innerhalb der Führung erfahren kann. Sollte sich z.B. die Angelegenheit des Forderungsverzichtes als wirklich problematisch erweisen, so würden Sie auch für die zur Zeit im Amt befindlichen Vorstände die Entscheidungen völlig aus der Hand geben. Könnte man daraus nicht ein taktiertes Verhalten in diesem Fall ersehen, wenn die Angelegenheit trotz öffentlicher Diskussion gar nicht vorgetragen werden soll. Die Mitglieder würden heute genauso wenig erfahren, wie Sie davon, wie schwierig die Lage der Bank in den letzten Jahren tatsächlich war.

Bitte handeln Sie in allen Dingen verantwortungsbewusst.

Ihr Webmaster

   

Nr. 1971

Nordlicht

21. Juni 2007, 13:58 Uhr

Betreff: Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit Vorstand und Aufsichtsrat

Ein Blick in das Genossenschaftsgesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein und bedarf in diesem Fall wohl keiner weiteren Erläuterung (Hervorhebung im Gesetzestext durch den Autor):

§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.

(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben, tragen sie die Beweislast.

(3) Die Mitglieder des Vorstands sind namentlich zum Ersatz verpflichtet, wenn entgegen diesem Gesetz oder der Satzung

1.Geschäftsguthaben ausgezahlt werden,
2.den Mitgliedern Zinsen oder Gewinnanteile gewährt werden,
3.Genossenschaftsvermögen verteilt wird,
4.Zahlungen geleistet werden, nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Genossenschaft eingetreten ist oder sich eine Überschuldung ergeben hat, die für die Genossenschaft nach § 98 Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist,
5.Kredit gewährt wird.

(4) Der Genossenschaft gegenüber tritt die Ersatzpflicht nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Generalversammlung beruht. Dadurch, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat, wird die Ersatzpflicht nicht ausgeschlossen.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 kann der Ersatzanspruch auch von den Gläubigern der Genossenschaft geltend gemacht werden, soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können. Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Genossenschaft noch dadurch aufgehoben, dass die Handlung auf einem Beschluss der Generalversammlung beruht. Ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.

(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren in fünf Jahren.

und noch einmal zur Erinnerung:

§ 41 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.

   

Nr. 1970

Vor Ort

21. Juni 2007, 13:19 Uhr

Betreff: Der Herzog, der hat doch alles gewusst

Der Reinhold Wolf hat doch am 30.06.2005 schon gesagt, dass er im nächsten Jahr in Ruhestand gehen will, hat es aber nicht ganz geschafft, denn dass man Karlchen vor ihm heim schickt, dass war nicht ausgemacht. Aber wie Reinhold damals bekannt gab, dass man Johannes Herzog als Generalbevollmächtigten eingestellt hätte und er noch ein Jahr bräuchte, bis er vom Bafin die Genehmigung kriegen würde, da hat er doch auch ein wenig von den Hintergründen gesagt, wie es um die Bewerbung von 30 geeigneten Vorstandskandidaten stand. Warum hat er denn verschwiegen, dass Johannes Herzog schon ein paar Jahre als Prüfer da war? Wäre das im Zusammenhang mit dem Regress gegen Manfred Heger ungeschickt gewesen? Weil, der Herzog hat doch alles gewusst, aber auch gar alles. Und welche Argumente haben ihm denn geholfen, dass er gegenüber denen bevorzugt worden ist, die die Ehrenrunde nicht drehen hätten müssen? Was hat er denn von seinem Wissen in die Wagschale geworfen, dass er der neue Vorstand geworden ist? Oder was hat er gesagt, was er dafür nicht aufdecken würde mit seinem Freund Grothoff, der ein paar Minuten nach Reinhold Wolf mit seinen Bemerkungen dem Aufsichtsrat aus der Patsche helfen musste und in keinem Satz gesagt wurde warum der vorige Aufsichtsratsvorsitzender Horst Pausch sieben Monate vorher klang- und sanglos einfach daheim geblieben ist, weil er angeblich keine Lust und Zeit mehr hatte?

   

Nr. 1969

Kunde

21. Juni 2007, 12:34 Uhr

Betreff: Manipulation von Abrechnungen, Flex, Gold – Gold - Gold, sehr einfallsreich unsere Herren Vorstände

Angeblich hat man bei der VR-Bank nie richtig Geld verdient, außer den Vorständen natürlich, die haben schon zugelangt. Bei den Gehältern und Pensionen hat keiner verzichtet, die sind ja auch noch der Bilanzsumme gezahlt worden und nicht nach den Einnahmen, die man nicht gleich auf der anderen Seite wieder verschustert hat.

Und so hat es nicht mal gereicht, dass man uns bei den Darlehen und bei der Giro- und Kontokorrentkonten über den Tisch gezogen hat. Und wenn man dem Wunsiedeler Kleinbetrieb seine Sachen vielleicht doch in Tschechien oder Polen hinter dem Rücken der Mitglieder zu Geld gemacht hat, was ist denn damit passiert? Hat man da rauschende Feste mit allen möglichen Leuten gefeiert, die man so nicht als Betriebsausgabe mit Belegen finden würde?

So wird jetzt alles versucht unterzubuttern. Vielleicht hätte mal einer ein Problem, der bewirtet worden ist? Vielleicht hat auch mal einer ein Geschenk bekommen, wo er nicht nachgefragt hat warum und woher? Die schlechte Lage der Bank, die großzügige Geldverschwendung und die Verluste werden wie bei der Sparkasse auch, dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld in nordostbayerischen Raum zugeschanzt, anstatt der schwierigen und falschen Besetzung der oberen Positionen bei der Bank mit Leuten, die zwar wie Raubritter an den Eingangstüren ihrer eigenen Bank gehandelt haben, aber die Schätze daraus auch gleich wieder verprasst haben.

Wie der Gesetzestext hier mal mit angehängt war, hab ich auch gelesen, dass der Vorstand es von sich aus beweisen muss, dass er nicht Schuld ist dass der Kredit nicht schlecht war und er dafür verantwortlich ist. Also warum lässt man Manfred Heger nicht beweisen, dass es in Ordnung war, wie er gleich nach der Kreditausreichung die Firma 700.000 Mark überziehen hat lassen und ein Jahr später schon über 700.000 Euro. Wenn wir so fahrlässig mit den Sachen bei unseren Arbeitgebern umgehen würden, dann wären wir aber die längste Zeit da gewesen. Und solche Beträge würde unsere Chefs sicher versuchen irgendwie von uns wieder herein zu kriegen, das ist ja schließlich keine Kleinigkeit. Dass Manfred Heger mit den Firmenleuten gut speziell war ist ja besonders brisant. Und deswegen sollte Manfred Heger seine Beziehungen da schon offen legen müssen.

Was mit der Gold-Sache gelaufen ist, da könnte man fast meinen, da hat einer eine Geldkassette gefunden und da ist ein Zettel drin gelegen, wenn Du das Geld hier an einen guten Freund weiter gibts, dann wird es sich um ein Vielfaches vermehren und dann kannst Du das hier wieder zurücklegen und so tun, als wärst Du ein braver Finder und darfst dafür noch eine Belobigung einheimsen. Leider hat unser toller Vorstand aber schon vorher gewusst wem die Geldkassette gehört, nämlich uns Mitgliedern und die Kassette war gar nicht voll, sondern der hat geglaubt, der darf dem guten Geld auch noch schlechtes hinterher werfen und dann würde es glitzern und funkeln. Aber es hat nie geglitzert und gefunkelt. Nur dem Jammerlappen haben die anderen wieder aus der Patsche geholfen, weil die gesehen haben, dass er auch ihnen nützlich sein könnte und helfen könnte, wenn alle miteinander die Klappe halten.

   

Nr. 1968

Genossenschaftsbanker

21. Juni 2007, 10:55 Uhr

Betreff: Von den Vertretern die Zustimmung zu den Machenschaften der Vergangenheit eingefordert?

Ich bin im Kreditbereich einer nicht ganz kleinen Genossenschaftsbank tätig. Was ich hier über die VR-Bank Marktredwitz lese ist haarsträubend. Seit einiger Zeit verfolge ich dieses Gästebuch intensiv. Ich habe viel mit der Revision bei uns zu tun, wenn die Unterlagen nicht mit eingestellt würden, ich würde es nicht glauben.

Die Vorversammlungen mit den Vertretern müssten ja gelaufen sein. Wenn ein Vertreter aufgrund der Informationen Anträge einbringen wollte, dann braucht er ja noch ein paar andere auch dazu, die er von seinem Standpunkt überzeugen müsste. Ein Gericht hätte es da schwer, wenn der Vertreter argumentieren würde, dass seine Rechte zur Antragsstellung deswegen eingeschränkt waren, weil er die Information so knapp erhalten hat. Das trifft in diesem Fall mit Sicherheit zu. Auch die Mitglieder können sicher argumentieren, dass ihnen jedes Antragsrecht genommen wurde, weil sie weniger informiert wurden als die Vertreter. Da haben sich die Verantwortlichen der Bank auf dünnes Eis begeben. Aber prozessieren zu Lasten der Verwaltungskosten scheint dort Gang und Gäbe zu sein.

Mit welchen Argumenten nun aber der Regress gegen die alten Vorstände vorgetragen wird, da glaube ich schon, dass alle Mitglieder darüber informiert gehört hätten. Allein daraus scheint es im Zusammenhang mit der ganzen Geheimniskrämerei Wirklichkeit zu sein dass eher die Abschmetterung des Regresses als die gerichtliche Abhandlung dessen geplant zu sein scheint. Das ist aber nun wirklich die Umkehr der Normalität. Ein Ankläger, hier angeblich der Aufsichtsrat, bringt eine Klage vor, die er gerne ohne Verurteilung zum Schlussstrich bringt. Welche Interessen hat dabei der Ankläger Aufsichtsrat und mit Sicherheit im Hintergrund der Verband? Es geht nicht nur um den Freispruch der Beklagten, es geht darum die Diskussion zu beenden und die Ankläger ebenfalls zu befreien.

Niemand sagt dabei, dass damit auch die Hochnäsigkeit und die Arroganz der alten Vorstände, der Aufsichtsräte und des Genossenschaftsverbandes mit abgesegnet werden sollen. Im Gewinnverwendungsbeschluss des Jahres 2000 zur Bilanzgenehmigung des Aufsichtsrates hat dieser der Rücklagenentnahme von 2 Millionen DM schon zugestimmt, ohne dass man die Vertreter darüber informiert hat. Die Protokolle lesen sich in dem Eintrag Nr. 2137 durchwegs als Mittel der Beschönigung schlimmster Verhältnisse. Was jetzt über die Lageberichte aber zu Tage tritt ist wirklich der Ausdruck höchster Arroganz und Hochnäsigkeit, es ist der Beweis höchster Falschinformationen an das oberste Gremium der Bank. Damit wurden den Vertretern unkorrekte Bilanzen vorgelegt. Ohne die Zustimmung der Vertreter hätten die Bilanzen keine Gültigkeit erhalten. Das muss die Staatsanwaltschaft klären, ob dies bewusst herbeigeführter Betrug war.

Nach außen ist nicht bekannt gegeben worden, wegen was die Herren Heger, Krämer und Wolf in Regress genommen werden. Egal ob man den Fall Flex oder Gold, Gold, Gold heranzieht, für einen normal denkenden Bankmann sind diese Vorgänge einfach nicht vorstellbar, unglaublich und ungeheuerlich. Man kann sich Überziehung in einem schwierigen Kreditfall über so lange Zeiten hinweg einfach nicht vorstellen und auch nicht dass die Revision so lange zuschaut. Deswegen ist die Frage berechtigt, die alles Erdenkliche offen lässt, was für Beziehungsgefechte haben bei dieser Bank geherrscht.

Wegen der bisher fehlenden Information an die Vertreter darf man sicher den Vergleich mit der Sparkasse Tirschenreuth ziehen. Dort ging es um 30 Millionen €, die sich jetzt nach zirka zwei Jahren als Wertberichtigungen herauskristallisiert haben, nach dem die verantwortlichen Vorstände gemeinsam (!) gehen mussten. In Marktredwitz will man den Regress jetzt vom Tisch bringen in dem man einen Fall auftischt, wo man dem Kreditnehmer vielleicht wirklich ein wenig an den Karren fahren könnte. Aber es ist Fakt, der Vorstand und zwar wie es aussieht bei der letzten Genehmigung mit Zustimmung von allen dreien, hat hier mehr als nur fahrlässig einem angeblichen Kumpel Privat- und Firmenkredite gewährt, die der sonst vielleicht nirgendwo bei einer Bank erhalten hätte.

Ich habe die Versammlungsprotokolle aufmerksam gelesen und lasse mich gern eines Besseren belehren, ich habe in den höchst problematischen Jahren nie lesen können, dass die Vertreter über das tatsächliche Risikopotential der Bank aufgeklärt worden wären. Dies ist auch erst jetzt herausgekommen, wo der Gesetzgeber dem Mitglied das Recht durch die letzte Novellierung des Genossenschaftsgesetzes eingeräumt hat, in die Protokolle rein zu schauen, sonst wäre das jetzt noch nicht bekannt. Es wurde immer nur andeutungsweise von den latenten Risikopotentialen geschrieben. Aber liebe Gästebuchleser, gehen sie mal im Eintrag 2137 auf das Protokoll vom Jahr 2006 mit der Protokollseite 00838 und 00839. Da hat Herr Wolf für das Jahr 2005 die Reduzierung des latenten Risikopotentiales von 49 Millionen Euro auf 41 Millionen genannt. Zum Ende des Jahres 2004 haben die Vorstände unter den Augen des Aufsichtsrates und der Prüfung knapp 50 Millionen € ungesicherte ausfallgefährdete Kredite in den Büchern gehabt. Warum durfte da einer der Vorstände überhaupt weiter machen, wenn heute wegen 30 Millionen der Staatsanwalt die Sparkasse durchsucht und die Kreditordner ziemlich komplett mitgenommen haben dürfte?

Dem Vorstand wurde am 14. Oktober 2004 über das Versammlungsprotokoll vorgeworfen, dass die festgestellten Mängel nicht mit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung vereinbar waren und dass der Aufsichtsrat nicht so in Kenntnis gesetzt wurde, dass der die Risikosituation richtig einschätzen hätte können. Hat der Vorstand und der Aufsichtsrat nicht gegenüber der Vertreterversammlung die gleiche Pflicht, wenn er auf dieser Basis Beschlüsse herbeiführt? Haben diese Organe nicht die Pflicht dann der Vertreterversammlung darüber zu berichten, wenn es um den Bestand der Bank geht, oder darf man einfach hinterher berichten, dass sich die Stürme gelegt haben (angeblich !)? Muss man dem Vertreter nicht mitteilen, wenn man sich in der Phase befindet, wo das Wasser bis zum Hals steht und sich jeder vor dem Ertrinken retten müsste? Darf man in so einer Phase noch 30.000 Geschäftsanteile verkaufen um die Kreditgrenzen zu erhalten oder Nachrangkapital mit einer unkorrekten Bilanz hereinnehmen? Ist es nicht unglaublich sich hinterher loben zu wollen, wenn man die Vertreter über viele Jahre in Unkenntnis der wahren Situation gelassen hat?

Bei dem Regress gegen die Vorstände, über die die Vertreter jetzt entscheiden sollen, muss man sich eines bewusst machen, es geht in dieser Sache nur am Rande um Flex und Gold, Gold, Gold. Jedem Kreditverantwortlichen wird zugestanden dass er auch mal eine falsche Einschätzung haben darf. Das verstehe ich ein wenig unter latentem Risiko, und so habe ich es noch mal im Lexikon nachgeschlagen, latent heißt verborgen. Aber die Risiken bei der VR-Bank haben sich nicht aus einer einzelnen falschen Einschätzung heraus ergeben. Sie haben sich aus einer gefährlichen allgemeinen Grundhaltung ergeben. Wenn zehn unkorrekte Kreditverhältnisse den Vorstand nicht zum Nach- und Umdenken bewegen, wenn Prüfung und Aufsichtsrat nicht dagegen eintreten, ja warum dann nicht 100 oder 1.000. Problem mit Konditionsverhandlung gibt es meist auch nicht, weil diese Kunden alles akzeptieren. So kann man den wahnsinnigen Einbruch bei der Zinsspanne in Marktredwitz auch erklären. Falsche Folgerungen aus Handlung, Folgen und Wirkungen haben in Marktredwitz diese unglaublichen Risikopotentiale aufgetürmt. Es geht bei Gold, Gold, Gold nicht darum, ob der Vorstand Wolf bei der Barauszahlung für die Zollangelegenheiten zum Goldtransport falsch informiert wurde. Es geht darum, dass die 70.000 € niemals aufgezahlt hätten werden dürfen. Es geht darum, dass es fast den Anschein haben könnte, dass dieser Vorstand sich neben der Deckung seines selbst verschuldeten Risikopotentiales bei der Bank auch noch eine gewisse Provision versprochen haben könnte, so wie das abgelaufen ist. Es geht darum, dass dieser Vorstand in einem Bereich Gelder ausgegeben hat, für die er nicht berechtigt gewesen zu sein scheint. Wenn das der Fall ist und die Gelder vom Kreditnehmer nicht zurückkommen, dann ist der Vorstand in der Haftung und der Vorstand ist in der Pflicht die Beweise für seine Unschuld aufzulegen. Es ist ein Unding, dass der Aufsichtsrat und die Prüfer diese Beweisumkehrpflicht des § 34 GenGesetz Abs. (2) verdreht. Warum befreit man den Vorstand Wolf davon offen aufzuzeigen warum er das Geld ohne Nachweise, nur aufgrund eines Telefonates und einem laut Kontovertrag unberechtigten Boten mitgegeben hat und vielleicht auch noch verspätet gebucht hat? Warum, weil man ganz andere Aufklärung fürchtet, als nur diesen Fall?

Wie soll heute dem Aufsichtsrat geglaubt werden, wie soll heute dem Vorstand Johannes Herzog geglaubt werden, wenn er als Prüfer mit dabei war, als man erkannte Wertberichtigungen als latent (verborgen) bezeichnete? Als man damit vielleicht entstandene Verluste in die Zukunft verschob? Wie baut Herr Herzog oder seine Vorgänger nun die latenten Risikopotentiale ab, die nur vor den Augen der Vertreter und der Öffentlichkeit verborgene Einzelwertberichtigungen waren (oder noch sind?). Einzeln heißt auch einzeln gesehen, erkannt und festgestellt. Sie werden abgebaut über die Betriebsergebnisse all der letzten Jahre. Immer wieder heißt es das Betriebsergebnis von 5,... Mio. € musste leider fast im Gesamten (außer der Dividendenzahlung) für die Risikodeckung her halten. Es ist ein erschreckendes Signal an die Kreditkunden, die vielleicht selbst von ihrer negativen Einschätzung gar nicht informiert sind, sie müssen aus der Bankbilanz raus. Und wie? Wie übt man Druck aus, in dem man den Leuten vormacht, die Bewertung, die man noch bei der Kreditgewährung zu Zeiten einer zugegebenen nicht vorhanden organisatorische Struktur der Bank angesetzt hat, hätte sich plötzlich nach unten verändert? Was nachfolgt kann man sich vorstellen. Dies ist die Spirale aus schlechter Arbeit der Bank bis hin zum Vermögens-, ja Existenzverlust von Kunden - zur Kreditwertberichtigung und Kreditabschreibung. Das würden die Vertreter mit dem Verzicht auf den Regress für die dafür verantwortlichen Vorstände für in Ordnung heißen. Eigentlich müsste jeder Kunde, der mit der Bank was verloren hat auf dieser Basis gegen die Bank vorgehen. Denn sein Vermögensverlust wurde durch die Bank oft mit verschuldet. Wenn das einer auf Prozesskostenhilfe durchziehen würde, die Lawine würde die Bank zudecken.

Die Vertreter der VR-Bank Marktredwitz stimmen am 25. Juni nicht über einen Fall ab. Sie stimmen damit indirekt auch über alle von den Vorständen verschuldeten Kreditrisiken der Bank ab, über die Fehlinformationen in den Vertreterversammlungen, über die vor allem unterlassenen Informationen an sie wird abgestimmt. Wenn sie nicht für den Regress gegen die Vorstände und zwar in vollem Umfang stimmen, dann ist der Deckel noch nicht auf der Sache.

   

Nr. 1967

Beobachter

20. Juni 2007, 22:51 Uhr

Betreff: Hang on stupid

Ein wunderschöne Ballade heißt „hang on stupid“. Was so viel bedeutet, er wird für seine Dummheit bestraft. Die Vorstände und Prüfer bei der VR-Bank müssen sich doch in den Allerwertesten beißen, wenn Sie heute ihre eigenen Sätze im Lagebericht der VR-Bank von 2002 und 2003 lesen. Man hat zwar miteinander ausgerungen, dass man die Wertberichtigungen nicht alle bei den Krediten absetzt, die man gefunden hat, aber irgend wie haben die gemeint, es sei schlimmer das zu tun und nicht irgendwo einen Alibisatz mit rein zu schreiben. Wahrscheinlich hat das irgend ein Prüfergewissen gefordert ohne die Folgen zu bedenken. Wer liest denn schon den Lagebericht einer Bank auf Seite 3, doch keine alte Sau. Wenn man’s recht bedenkt ist die Bilanz doch immer ziemlich geheim gewesen und zum Registergericht gehen die wenigsten. Und die beim BaFin sind auch schon müde, wenn sie auf die Seite kommen. Dass man die Bilanzbetrügereien damit historisch festgehalten hat, dass hat von den Kleinhirnies zu der Zeit keiner bedacht. Genauso wenig wie Johannes Herzog bei der letzten Bilanz vergessen hat dem Bilanzsachbearbeiter zu sagen, er solle doch den Rausschmiss, äh die Kündigung für Karl Krämer wieder in eine Dienstaufhebung umschreiben. Aber wenn man den Kopf mit so vielen Dingen voll hat und in den Tagen sowieso nicht weiß wie man die Bilanz zu kriegt, oder wie man die Dividende bezahlen soll, dann vergisst man schon mal so Kleinigkeiten. Manche Sachen lassen sich halt nicht mit Radierstiften wieder auslöschen, auch wenn man zwischendurch mal bei klarem Verstand sein sollte.

   

Nr. 1966

Sportler aus Selb

20. Juni 2007, 22:07 Uhr

Betreff: 2.700 Karten für Sarah Connor zuwenig verkauft

2.300 Karten a 33 € und einen Teil davon noch billiger, dass wir wenigstens die noch verkauft haben grenzt schon an ein Wunder, aber das haben wir von Südring Selb für das Konzert von Sarah Connor an den Mann gebracht. Wenigstens des. Das war die mickrige Ausbeute von 5.000, die wir zur Deckung der Kosten gebraucht hätten. Und jetzt hat der große Möchtegernmanager Reinhold Wolf, man siehts ja wie er in seiner Bank runter gebracht hat, unseren Verein noch mehr in die Sch.... geritten? Mir zahlen den Verlust net, den soll der Wolf zahlen oder die VR-Bank. Ich halt euch schon auf dem Laufenden wer den Verlust letztendlich gezahlt hat. Da will er den großen Manager machen, wahrscheinlich wie sein Vorbild, der Ulli Hoeneß bei den Bayern oder wie der Tom King bei den Boxern. Und was da raus kommt, des seh mer ja jetzt, nur Verluste. Aber oh-gott, oh-gott in Lorenzreuth und auf der Luisenburg sind vom kleinen Manager der großen Bank noch mal zwei Konzerte mit festen Verträgen geplant. Hoffentlich geht da nicht auch noch die Lawine mit runter. Wenn man keine Ahnung soll man die Finger weg lassen, anstatt sich als Wichtigtuer zu präsentieren. Schuster bleib bei Deinen Leisten, wogegen die Leisten bei der Bank, die hat er ja auch nicht besonders beherrscht. So klein wie er ist, will er halt mit erhobenem Kopf durch die Stadt marschieren. Aber wer hat ihm die Deckung für die Verträge gegeben? Auf jeden Fall die Sarah Connor die zahlen wir nicht, wir Fußballer, dass soll er zahlen oder die Bank. Wie es ausgeht, ich halt euch vom Wunsiedeler Kreis auf dem Laufenden.

   

Nr. 1965

Mitglied

20. Juni 2007, 12:51 Uhr

Betreff: Appell an die Vertreter: Neuanfang anstatt Schlussstrich

Liebe Vertreter der VR-Bank Marktredwitz, Ihr Amt bei der Volks- und Raiffeisenbank ist ein Ehrenamt, auch wenn Sie nicht tagtäglich sozial tätig sind, einen Vereinsposten bekleiden, Jugendliche oder alte Menschen betreuen. Ehre wem Ehre gebührt. Das oberste Gremium repräsentieren Sie bei der Bank. Sie machen sich aber keine Ehre, wenn sie den „Saustall“ bei der Genossenschaft VR-Bank Marktredwitz absegnen. Lassen Sie sich bitte dazu nicht missbrauchen.

Die großen Herren der VR-Bank haben sich zu Kriechern gemacht. Sie bitten um Ihre Gnade. Gnade, die sie anderen nicht erwiesen haben und die für Leute an der Spitze der Landkreiskreditgenossenschaft nicht vertretbar wäre. Nicht der geplante Schlussstrich des Herrn Herzog, des Herrn Loos wird die Angelegenheit zu einem guten Ende führen. Es kann nur der Neuanfang ohne die Männer sein, die das Schiff in die Klippen gesteuert haben. Führen Sie sich vor Augen, wer von Ihnen die Gnade erwartet? Sind es Bankmanager, Kontrollorgane, die Ihnen ehrlich und aufrecht gegenüber getreten sind, oder sind es Männer die die Wahrheit nach allen Regeln der Kunst so hingebogen haben, wie es ihnen genehm war um ihre uneingeschränkte Zustimmung und den Applaus der Öffentlichkeit zu erhalten? Können Sie guten Gewissen sagen, dass Sie in den letzten Jahren auf gesicherter Basis Ihre Entscheidungen treffen konnten? Wenn Sie diese Frage nicht bejahen können, können Sie dann heute den Anträgen des heutigen Vorstandes, des ehemaligen Prüfers und der Aufsichtsräte folgen, wenn sich in Ihrem Inneren alles dagegen sträubt?

Die ist vielleicht die emotionale Seite. Denn auch Herr Herzog und Herr Loos können ihnen nur emotional den Schlussstrich auf ihre Weise darstellen. So bewegen Sie sich bitte weg von den Emotionen und nehmen die Fakten zur Hand. Die VR-Bank hat eine Verantwortung als zweitgrößte Bank in der Region. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand zu überwachen und die Vertreter haben zugegebenermaßen auf dürftiger Informationsbasis neben dem Vorstand auch die Arbeit des Aufsichtsrates zu bewerten. Erkennen Sie bitte, dass diese beiden Organe der Bank in der Vergangenheit massivst versagt haben.

Dieses Versagen wurde auch nicht vom Genossenschaftsverband verhindert, der nur seine Strukturziele verfolgte, ohne die Interessen der Mitglieder, ja der Kunden zu schützen. 50 Millionen € mindestens an Kreditverlusten und dabei solche Feststellungen wie im Vertreterversammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004, knüppeldick nachzulesen in Eintrag 2137, dass ist keine Wahrung der Interessen der Menschen bei uns. Das ist unsere Interessen mit Füßen getreten, das ist bewusst schwerste Schicksale herauf beschworen. Eine gesetzliche Prüfung ist ohne jede Ausflüchte weit mehr als der Aufsichtsrat dafür verantwortlich, dass bei einer Bank Organisation und innere Struktur stimmt um dem Kunden nicht zu schaden. Bei der VR-Bank Marktredwitz ist Schwarz auf Weiß nachzulesen keine Organisation zur Vermeidung von Risiken, bankchinesisch Risikokreditmanagement, vorhanden gewesen und wahrscheinlich war auch die sonstige Organisation unter aller Kanone oder gar nicht vorhanden.

Die gesetzliche Prüfung kann alleine abschätzen ob dies gewährleistet ist und ob Vorstände fähig, überfordert oder gar korrupt sind. Die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes Bayern hat diese Einschätzung regelrecht verweigert. Sie hat es solange verweigert bis es zum Krach kommen musste. Und der Genossenschaftsverband Bayern hat für sich seine Trumpfkarte gesehen, dass er sich aus der Verantwortung schleichen kann, wenn man einen eigenen Mann auf die Vorstandsposition setzt. Ist es der Gipfel der Unverfrorenheit, dass dieser Mann lange daran beteiligt war seine Verpflichtung als Prüfer in der Verantwortung für unsere Wirtschaft, unsere Menschen mit den unweigerlich dazugehörenden Familien wahr zu nehmen. Stellen Sie sich die Einschränkung im Leben und in der Entwicklung alleine für unsere Kinder vor, wenn der Betrieb des Vaters zerstört ist, wenn die Ernährer wegen falscher Beratungen der Genossenschaftsbank, vielleicht sogar nur wegen unverantwortlicher zu großzügiger Kreditgewährung, in Not geraten. Wenn den Eltern der Besitz und das Eigentum entzogen und versteigert wird. Dies werte Vertreter, ist bei uns leider triste Wirklichkeit und nicht der wirklich mögliche Ausnahmefall. Dies werter Herr Herzog, dies haben Sie mit zu verantworten. Die Vorinformationen an die Vertreter zeigen, dass Sie nicht die Verantwortung Ihrer unseriösen, unsauberen, unsoliden Vorgänger wollen. Sie wollen den Schlussstrich für sich selber haben.

Liebe Vertreter sehen Sie die Fakten und erlösen uns von diesen Leuten in dem Sie den Regress für Heger, Wolf und Krämer mit Ihrer Abstimmung fordern und nicht mit der Ablehnung Herzog, Grothoff, Pausch, Träger und Loos befreien ihre Mitverantwortung offen zu legen. Sie vertreten 17.000 Mitglieder. Es ist nicht hinnehmbar, dass man Sie belügt. Denn Ihnen nicht alles zu sagen, dass fasse ich als Lüge gegenüber heute 17.082 Mitglieder auf. Ihnen wurden in den letzten Jahren vor allem die unglaublichen Schicksale der Menschen verschwiegen, was mit den unglaublichen Kreditverlusten unweigerlich zusammenhängt. Nehmen Sie die Anlage zu diesem Eintrag einfach zur Hilfe hier klicken.... wie unkorrekt, wie gesteuert Sie informiert und in falsche Richtungen geschoben wurden, um Ihre Zustimmungen zu erhalten. Dort ist aus Vertreterversammlungsprotokoll und Lagebericht die Abschreibungssituation und die Eigenkapitalsituation zu ersehen.

Reinhold Wolf hat am 14. Oktober 2004 über den Stand 31.12.2003 berichtet. Selbstverständlich haben sich die Gremien erst nach dem Jahresende damit befasst welche Wertberichtigungen auf das Jahresultimo zurück zu bilden sind. Wenn er von 12,9 Millionen Bruttoaufwand sprach, dann muss man dies im Zusammenhang mit der Textziffer zum Risikomanagement im Lagebericht direkt in Verbindung bringen, wenn diese 12,9 Millionen nicht ausreichten um alle Einzelwertberichtigungen zu bilden. Es gibt aber keine festgestellte notwendige Wertberichtigung, die nicht gebildet werden darf. Dann ist ein Verlust auszuweisen – dann darf keine Dividendenausschüttung durchgeführt werden – dann muss das Eigenkapital für alle gesetzlichen Kreditgrenzen und alle die eventuell in der internen Organisation daran festgemacht sind, nach unten korrigiert werden. Dann muss in vielen weiteren Kreditfällen Einstimmigkeit herrschen und ein Aufsichtsrat muss zustimmen und man kann manchen hohen Kredit vielleicht nicht mehr bedienen, wo man selbst auch an anderer Stelle in Lageberichten von ein Größenklassenrisiko berichten musste. Man benötigte die Genehmigung der Jahresabschlüsse durch die Vertreter, dass dies alles nicht zu Tage kam.

Werte Vertreter Ihre Entscheidung heißt, ob Sie den Segen geben zu jetzt klar und deutlich gemachten folgenden Zahlen. Verluste der RV-Bank Marktredwitz-Selb im Kreditbereich von 1994 bis 1999 von nachweislich 19 Millionen DM, Verluste der Raiffeisenbank Arzberg-Selb im selben Zeitraum von wahrscheinlich 10 Millionen DM. Ausgewiesene Verluste beider Bank im Fusionsjahr 2000 auf den Tausender genau mit 7 Millionen DM. Das heißt Kreditverluste im Vorlauf der Fusion 2000 von mindesten 36 Millionen DM in sieben Jahren. Hinzu kommen in den Bilanzen 2000 sonstige (undefinierte, unerklärte) betriebliche Aufwendung in Marktredwitz mit 4,2 Millionen DM und in Arzberg mit 1,1 Millionen. Der Aufwand mit den Abschreibungen hat sich in diesen außerordentlichen Bereichen im Fusionsjahr auf über 12 Millionen DM hoch jongliert.

Fahren wir fort mit den Kreditabschreibungen im Jahr 2001 mit 4,8 Mio. €, im Jahr 2002 mit 4,9 Mio. € nach dem eklatanten Ausreißer von 2003 in 2004 dann mit 4,7 Mio. € und im Jahr 2005 mit 4,6 Mio. €. Und für das Jahr 2006 muss man klar sagen, dass eben nicht mehr Kreditabschreibungen mehr möglich waren, als die ausgewiesenen 2,9 Mio. €, weil sonst die zusammengebrochenen Erträge nicht mehr ausgereicht hätten diese abzufangen.

Werte Vertreter erkennen Sie bitte Ihre Verantwortung diese schlimmen Zustände zu beenden. Ihre Zustimmung, den Regress nicht zu machen, trägt diese Zustände auch noch in die Zukunft fort. Glauben Sie einem Herrn Herzog nicht, dass die Gewässer ruhig sind, dass man über dem Berg wäre und dass es mit ihm besser wird. Wie soll es mit ihm besser werden, wenn er wenige Wochen vorher unverantwortlich ein von den Vorgänger nur über die Sicherheitenbasis gesehenes Kreditverhältnis damit aus der Welt schafft, in dem er Geld verschenkt. Denn auch hier hätte eine korrekte Begleitung und Überprüfung der Kredite auf die Wirtschaftlichkeit abgestimmt gehört. Und da muss ein Banker erkennen, dass der Betrieb den Schuldendienst nicht mehr bringen kann und das Kreditverhältnis beendet werden muss und nicht noch im Juli 2004 (!!!) komplett neu vereinbart wird mit Unterschriften von Manfred Heger. Unterschriften des Vorstandes, der ein zwei Wochen danach verabschiedet wurde. Der mit Flex drinhängt und bei Gold, Gold, Gold auch noch ein paar Wochen vorher seinem Kollegen Wolf bei der massiven Krediterhöhung zugestimmt hat.

Liebe Vertreter nehmen Sie Ihr Ehrenamt so wahr, dass Sie dem Neuanfang die Chance geben und nicht dem, dass diese Zustände fortgeführt werden was die letzten Jahrzehnte gelaufen ist. Der vorgeschlagene Schlussstrich könnte wirklich ein Ende sein, aber wahrscheinlich nur der Anfang davon. Sehen Sie die Situation bitte auch so, dass Ihnen Aufklärung nie erteilt worden wäre, wenn Aufklärung nicht von außen erfolgt wäre. Alleine die Verweigerung des Jahresabschlusses an ein Mitglied, weil man damit die Diskussion vor der Vertreterversammlung vermeiden will, spricht Bände über die Haltung des neuen Vorstandes, der sich auch noch berechtigt und berufen fühlt über den Antrag an den Aufsichtsrat entscheiden zu dürfen. Sehen Sie bitte, wie die Bank bis zum Letzten ausgepresst wurde und Sie dazu nie in Kenntnis gesetzt wurden. Sehen Sie in dem Anhang hier, wie jede Möglichkeit genutzt wurde die stillen Reserven gegen die Verluste gegenzurechnen. Eigentlich sind es die Zahlen der Vergangenheit die hier aufgezeigt werden. Doch diese Vergangenheit ist das riesige Problem der Gegenwart mit allen ihren Auswirkungen.

Sehen Sie bitte die Menschen, die immer noch hinter den Begriffen wertberichtigte Kredite und latentes Risikopotential stecken, oder auch die, die schon hinten runter gefallen sind, die so darnieder liegen, dass sie in der Bankbilanz schon getilgt sind. Sehen Sie bitte, dass kein Prüfer einen Finger krumm macht, wenn Risikopotential gleichzeitig auch Schicksal heißt. Herr Pausch, Herr Loos, Herr Grothoff und Herr Herzog haben Risikopotential bei der Bank nicht verhindert, sie haben es gefördert, weil sie nicht eingeschritten sind. Oder weil einer einen Posten für sich gesehen hat.

   

Nr. 1964

Der Wissende

20. Juni 2007, 11:36 Uhr

Betreff: Die Bilanzwahheit

Im Beitrag 2170 ist der Lagebericht der VR-Bank auszugsweise hinterlegt. Hier wird durch den Vostand, als Verfasser des Lageberichts im markierten Bereich dokumentiert," dass die ungesicherten Kreditteile aller problembehafteten Engagagements nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven abgedeckt werden konnten. " Das heisst im Umkehrschluss, dass die Engagements zu wertberichtigen gewesen wären, aber die wirtschaftliche Situation der Bank es nicht zugelassen hat. Es wäre also ein Bilanzdefizit entstanden, wenn die Forderungen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet worden wären, wie es die Bilanzierungsrichtlinien vorschreiben. Beim Querlesen kann man erkennen, dass die Forderungen nicht
mit dem Ansatz bilanziert wurden, der sich aus deren Bewertung ergeben hat. Damit ist gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit und Wahrheit verstossen worden.
Da Bilanzfälschungen einen strafrechtlich relevanten Tatbestand erfüllen, bitte ich den Verfasser von Beitrag 2178 diesen Weg weiterzugehen.

Beim weiteren Studium das Lageberichts
II. Darstellung der Lage und der Risiken der zukünftigen Entwicklung
Gesamtbanksteuerung
Die Absätze 1 + 2 zeigen auf, dass der Vorstand bisher keine Anstrengungen unternommen hat, die Kreditrisiken zu beherrschen. Hier sind die Grundsätze und Leitlinien die sich der Vorstand selbst aufgibt, zwar auf dem Papier vorhanden, aber anscheinend von den Verantwortlichen geradezu selbst unterlaufen worden.
Diese Leitlinien müssen auch dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht, bzw. von diesem genehmigt werden. Da sich die gesamte Ausrichtung des Kreditgeschäfts, insbesondere die Kreditvergabepolitik daran orientiert.
Hier gilt es abzukären, inwieweit diese Kreditrichtlinien mit soviel Spielraum ausgestattet waren, dass es zu diesen immensen Kreditverlusten kam, oder waren ständige Überschreitungen der eigenen Grundsätze vorgelegen. Beides ist unveranwortlich im Sinne der Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung.
Am 14.Okt.2004 in der ordentlichen Vertreterversammlung stellt der Vorstand Wolf
einen weiteren Aufwand für die Risiken im Kreditgeschäft in Höhe von 12,9 Mio € für das abgelaufene Geschäftsjahr 2003 dar. Trotz der im Lagebericht für 2002
dargestellten angeblichen Kontrollmechanismen. Der ehemalige Aufsíchtsratsvorsitzende Pausch stellt in seinen Schlussbemerkungen fest, dass die Bank auch im Jahr 2003
im Kreditgeschäft kein funktionsfähiges System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle installiert hat.
Weiter wird ausgeführt, dass die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems und die der Innenrevision nicht gegeben war.
Alle Kontrollmechanismen waren nicht funktionsfähig. Ob vorsätzlich oder aus Inkompetenz bleibt dahingstellt.

Im Bericht des Vorstands wird weiter ausgeführt, dass die Bank keine Sanierungbank ist und man die Risiken aus eigenen Mitteln darstellen kann.
Die bereits angeführten 12,9 Mio Kreditverlust wurden durch Auflösung von EWB's.(1,4 Mio), aus dem Betriebsergebnis (5,7 Mio), der Auflösung stiller Reserven (3,9 Mio) und Entnahme aus den Ergebnisrücklagen(2,2 Mio) abgedeckt.
Weiter heisst es, die Risikosituation ist äußerst ungünstig. Die ungesicherten Kreditteile bei den Krediten mit latenten Risiken und bei ausfallgefährdeten Krediten sind zu hoch. Aus dem latenten Risikopotenzial wird weiterer erheblicher Einzelwertberichtigungsbedarf resultieren. Die Vorsorgereserven mussten im Geschäftsjahr 2003 vollständig aufglöst werden. Die Risikotragfähigkeit ist insofern nicht mehr gegeben.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die VR-Bank wurde aufgrund der Kreditpolitk "blutleer" gmacht. D.h. all ihrer Reserven beraubt.

Hier ist die Ordnungsmässigkeit der Verbandsprüfung anzuzweifeln. Die Aufsichtsbehörde ist hier gefordert, die Leistung der Zwangsprüfung einer Beurteilung zu unterziehen. Da es die beauftragten Wirtschaftsprüfer anlässlich einer § 44 KWG-Sonderprüfung in einer anderen Bank so formulierten, dass sie nicht nur die Bank prüfen, sondern auch die Qualität der Prüfung des Genossenschaftsverbandes. Das Wirtschftsministerium fordere ich auf, diese Ergebnisse von Sonderprüfungen, die von externen WP-Gesellschaften durchgeführt wurden, als Massstab zu nehmen, ob der GVB überhaupt noch in der Lage ist, seine Aufgaben als Prüfungsverband ordnungsgemäss durchzuführen.

   

Nr. 1963

Informierter

20. Juni 2007, 00:28 Uhr

Betreff: Kreditbetrüger, auf welcher Seite sitzen sie?

Man will sich herausreden und den Schlussstrich mit eine Freifahrtschein ziehen. Dafür müssen nun die Kunden (gold, gold gold) herhalten als Sündenböcke und Kreditbetrüger. Doch wer ist nun der Betrüger gegenüber den eigenen Genossen, wenn man bei dem Kreditengagement im April – Mai 2004 eine Forderung hatte von 900.000 € und im Mai 2004 mit Gesamtvorstandsbeschluss auf 1,3 Millionen aufstockte? Hat der Vorstand nun alles geprüft um im Sinne seiner Pflichten diesen neuen Gesamtkredit gewähren und verantworten zu können? Warum soll nach pflichtgemäßer Prüfung der Kreditnehmer der Betrüger sein? Wäre es Betrug durch die Vorstände gewesen, wenn sie unzulänglich die Dinge überprüft hätten bei dieser wirklich nicht kleinen Kreditsumme? Das genau ist ihre Pflicht und wenn sie es nicht tun, haben sie ihre Pflichten verletzt. Und bei dieser Kreditsumme muss man die Frage stellen, ob der Aufsichtsrat nicht sogar schon zustimmen musste, nach den zwingend festzulegenden hauseigenen organisatorischen Richtlinien. Wer die Tatsachen versucht zu verdrehen, der scheint der wirklich Schuldige zu sein. Warum lässt es auch die Revision zu, dass der Kunde an den Pranger gestellt wird und nicht der oder die Vorstände?

Weiter hatte die VR-Bank heute wieder einen Kunden vor den Kadi gezerrt. Die Ernüchterung lautet überspitzt formuliert, dass man leider den Falschen vor Gericht geholt hat, weil man gegen diesen Beklagten gar keine Anspruchsrechte geltend machen konnte. So ein Pech, aber wieder Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten und massig Zeit investiert. So kann man hohe Verwaltungskosten auch produzieren.

Ein weiterer Beschluss des Amtsgerichtes Wunsiedel endete mit dem Kostenfeststellungsbeschluss zu Lasten der VR-Bank. Der Kunde klagte gegen die Bank, weil Sie ihm nicht nennen wollte, ob sie ihre Zinsanpassungen nach dem gesetzlichen Basiszins oder dem Euribor vornimmt. Da die Bank nun einlenkte, als auch hier die Sache schon beim Gericht lag, wurden wieder unnötige Kosten verursacht. War auch hier der Kunde der böse Bube, oder musste die VR-Bank erst erkennen, dass es auch standfeste Leute gibt, wenn man mit ihr umgeht?

   

Nr. 1962

Nordlicht

19. Juni 2007, 17:49 Uhr

Betreff: Zitate und Anmerkungen zum Jahresabschluß 2005

Nachfolgend ein paar Zitate aus dem letztjährigen Jahresabschluß, damit in der Vertreterversammlung 2007 nachgefragt werden kann, was nun geworden ist und wohin die Reise gehen soll:
(Der Text in Klammern sind Anmerkungen des Autors)

Geschäftsvolumen
"Zur weiteren Verbesserung unserer Risikosituation haben wir im Jahr 2005 unsere Kreditrisikostrategie neu definiert, sodass wir durch die Umsetzung dieser eigenen Richtlinie einen spürbaren Rückgang im Kreditgeschäft verzeichnen"

Investitionen
"Der auf das Jahr 2005 verschobene Umbau des an die Hauptstelle angrenzenden Gebäudes (erworben im Jahr 2003) wurde noch nicht begonnen (...und ruht immer noch. Wie ist denn der Wert des Gebäudes zu sehen? Oder darf der nicht abgeschrieben werden, weil es das Ergebnis nicht hergibt? Was ist mit inzwischen mehreren Jahren Nutzungsausfall und Kosten?). Durch die notwendige organisatorische Neuausrichtung der Bank muss der Raumbedarf entsprechend angepaßt werden, was derzeit beraten wird" (das war bis Juni 2006 und es wird wohl immer noch beraten!?!)

Risiken
"Insgesamt sind die Adressausfallrisiken vor dem Hintergrund der Kreditnehmerstruktur als problematisch zu beurteilen. Sie erforderten im Berichtsjahr Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen, für die das gesamte Betriebsergebnis sowie die Hebung stiller Reserven erforderlich war. Die erkennbaren Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen gedeckt. Aus dem nicht gedeckten latenten Risikopotential ist weiterer Einzelwertberichtigungsbedarf nicht auszuschließen." (bis fast Halbzeit des folgenden Geschäftsjahres waren doch die nächsten Ausfälle in ihrer Höhe schon bekannt!)

Kundenforderungen
Von den Kundenfinanzierungen entfallen 24,5% (Vorjahr 31,4%) auf die Größenklasse ab 2,5 Mio EUR. Akute Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Latente Risiken sind noch nicht im angestrebten Umfang durch Vorsorgereserven abgedeckt. Durch entsprechende Maßnahmen beabsichtigen wir, im Verlauf der nächsten Jahre einen zufriedenstellenden Deckungsgrad zu erreichen. ...Hieraus eventuell resultierende akute Risiken müssen im überwiegenden Umfang aus künftigen Betriebsergebnissen abgedeckt werden (es darf also nichts mehr passieren!). Das latente Kreditrisiko soll in den nächsten Jahren durch gezielte personelle ud organisatorische Verbesserung abgebaut werden (das Risiko hängt doch mit den Kunden zusammen und der früheren Geschäftspolitik zusammen, oder ist das ein Eingeständnis, daß die genannten Punkte unzureichend waren?). Das dazu eingeführte Risikofrüherkennungssystem wird hierzu permanent angewandt und weiterentwickelt" (noch einmal, diese Selbstverständlichkeit gab es also vorher nicht?)

Sonstige Risiken
"Um sicher zu stellen, dass die sonstigen Risiken bilanziell ausreichend abgeschirmt sind, haben wir die wesentlichen Risiken einer unabhängigen rechtlichen Würdigung unterzogen" (Was mag das nur sein? Schon wieder ein Gutachten? Was das wieder kostet? Wieso kann das die Bank nicht selbst einschätzen, wo doch ohnehin der Verband noch prüft?)

Gewinn- und Verlustrechnung
"Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit, das im Jahr 2005 durch die Hebung stiller Reserven beeinflußt war, liegt mit 538 TEUR um 68 TEUR über dem Vorjahresergebnis."(mit Mühe wird ein Ergebnis erzielt, um eine Dividende zu zahlen, die sich die Bank nicht leisten kann?)

Zusammenfassende Beurteilung der Lage (2005!)
"Nach unserer Ergebnisvorausschaurechnung für 2006 wird die Ertragslage nicht unwesentlich durch eine rückläufige Zinsspanne belastet (Das dürfte in 2006 nicht viel besser geworden sein). Dies liegt im Wesentlichen im Abbau des Kreditvolumens (die faulen Kredite haben doch vermutlich keine Zinsen mehr gezahlt?) sowie in der Reduzierung unserer Bilanzsumme begründet. Daher wird sich das Betriebsergebnis nochmals (es war doch besser als 2004?)verschlechtern, so dass nur ein unterdurchschnittliches (Durchschnitt von was?Bayern? Der Bank selbst?) Jahresergebnis zu erwarten ist. Um diesem negativen Trend (wieso negativer Trend? Das Ergebnis war doch besser als das vom Vorjahr!) entgegenzuwirken haben wir durch die Vergabe von Budgets kostensenkende Maßnahmen eingeleitet.(Oh, das ist ja toll, jetzt wird alles gut! Aber das hilft alles nichts, denn die faulen Kredite wiegen schwerer als ein paar Prozentpunkte an Kosteneinsparungen)
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die wirtschaftliche Lage der Bank entscheidend von den Ausfallrisiken im Kreditgeschäft geprägt ist. (so ist es - und es wäre schön, wenn mal alle Fakten auf den Tisch kämen, z.B. mit welchen latenten Risiken noch zu rechnen ist?) Die Vorsorgereserven wurden bereits in den Vorjahren aufgebraucht. ...Durch die strikte Einhaltung des Regionalprinzips, eine konsequente Risikovermeidung im Neukreditgeschäft und durch den Ausbau des Risikomanagements müssen die Kreditrisiken in die Risikotragfähigkeit zurückgeführt werden." (Der Vorstand gibt also zu, daß gegen alle diese Grundsätze in der Vergangenheit verstoßen wurde!)

Vorgänge von besonderer Bedeutung
"Für Rückerstattungsansprüche von Kunden, die im Zusammenhang mit den diesbezüglich ergangenen Urteilen (was haben die Prozesse gekostet? Wie hoch sind die Zinsen, die die Bank für den Zeitaufschub der Verzögerung bezahlen muß?) entstehen können, wurde eine Rückstellung in ausreichender Höhe (Ein Glück, wurde doch schon spekuliert, die Rückstellung gäbe es nicht, weil es das Ergebnis nicht hergibt; wie hoch sind die also, sonst werden doch auch Zahlen genannt?Wie schlüsseln sich die anderen Rückstellungen auf?) gebildet, deren Betrag durch ein Sachverständigengutachten belegt ist. (Da werden doch nicht etwa erneut Gelder für Sachverständige ausgegeben, obwohl die Bank doch selbst diese Beträge ermitteln könnte - oder verfügt sie nicht über den notwendigen Sachverstand ihre eigenen Fehler zu berechen oder fällt das Sachverständigengutachten günstiger aus als die eigene Berechnung - und die ja ohnehin noch durch den Verband geprüft werden, die für ihre Prüfung ebenfalls Geld der Mitglieder bekommen! Mit dieser Prüfersicherheitsmentalität - alles muß durch Gutachten belegt sein, damit der Vorstand keine Schuld hat, koste es was es wolle - wird das Geld der Mitglieder zum Fenster rausgeschmissen. Verfügt der Vorstand nicht über den notwendigen Sachverstand? Wie konnte er dann Vorstand werden und warum bleibt er es? Oder ist mit Sachverständigengutachten das Gerichtsgutachten gemeint?)

Bericht des Aufsichtsrats (der gesamte Bericht!!!!)
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses geprüft, in Ordnung befunden und befürwortet den Vorschlag des Vorstands. Der Vorschlag entspricht den Vorschriften der Satzung.
(Das ist alles!?! Ein Skandal und beschämend! Kein Wort zum Wechsel im Vorstand, kein Wort zu sonstiger Tätigkeit des Aufsichtsrats oder Inhalten! Haben die tätsächlich nur das gemacht und sonst nichts?)

Das nur zur Einstimmung auf die Vertreterversammlung 2007 am kommenden Montag.

   

Nr. 1961

Entrüsteter

19. Juni 2007, 13:52 Uhr

Betreff: Strafantrag wegen selbst eingeräumter Bilanzfälschung bei der VR-Bank Marktredwitz

Vorerst noch Namenloser ......, 95615 Marktredwitz, am 19. Juni 2007






Offener Brief an

Staatsanwaltschaft Hof

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bonn




Strafantrag wegen Verdacht selbst eingeräumter Bilanzfälschung durch die VR-Bank Marktredwitz eG, 95615 Marktredwitz, für die Jahresabschlüsse 2002 und 2003 der Bank mit Verdacht der weiteren Anwendung der Praxis auch in den sonstigen Jahren von 2000 bis 2006



Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite Wunsiedeler-Kreis.de wird ein sehr umfangreiches Gästebuch geführt. Die Einträge werden fortlaufend durchnummeriert, was sich dadurch verändern könnte, dass Einträge mangels Aktualität entnommen werden. Gleichzeitig ist aber die Reihenfolge auch durch Datum und Uhrzeit gewährleistet.

Unter der Beitrags-Nr. 2170 wurde am 18. Juni 2007 um 17.03 Uhr ein Eintrag eines Gästebuchteilnehmer veröffentlich, der meiner Meinung nach aufzeigt, dass der Jahresabschluss der Jahre 2002 und 2003 von den Verantwortlichen der Bank wissentlich unrichtig aufgestellt wurde. So wird dabei auch durch Beifügen einer Kopie aufgezeigt, dass die Bank im Lagebericht angibt, dass Einzelwertberichtigungen nicht vollständig gebildet wurden.

Meines Wissens nach gibt es keine Handhabe im Handelsgesetzbuch, oder anderen einschlägigen Vorschriften, notwendige Wertberichtigungen zu unterlassen. Ich bitte zu klären, ob dies dem Tatbestand des Bilanzbetruges entspricht. Angeblich soll im Lagebericht 2003 eine gleichlautende Formulierung verwendet worden sein. Da die Bank seit dem Jahr 2000 Gewinne in aller Regel entweder durch Auflösung von stillen Reserven erzielte, oder so Verluste vermied und die Gewinne gerade ausreichten die Dividende für die Mitglieder zu decken und eine minimale Dotierung der Rücklagen, die das Gesetz vorschreibt, ohne einen ertragssteuerlichen Aufwand in den Bilanzen zu sehen, erlaube ich mir daraufhin zu weisen, dass auch alle anderen Jahre die notwendigen Einzelwertberichtigungen nicht durchgeführt worden sein könnten. Dies untermauert sich dadurch, dass die ordentlichen Gewinne in diesen Jahren fast ausnahmslos von den Verlusten im Kreditbereich verzehrt wurden und dies bis zum letzten Abschluss.

Wenn die richtige Behandlung von Wertberichtigungen vielleicht zu Bilanzverlusten geführt hätten, wurde damit vielleicht gegen das Genossenschaftsgesetz verstoßen, wo in der Kommentierung enthalten ist, dass Ausschüttung nur bei Gewinn gestattet sind. Für unkorrekte Ausschüttungen wären die Vorstände haftbar zu machen.

Bei Bilanzverlusten hätte man aber diese gegen die Rücklagen der Bank verrechnen müssen. Über die Rücklagen bilden sich u.a. zusammen mit den Geschäftsguthaben der Mitglieder das Kernkapital. Dieses Kernkapital dient auch zur Feststellung der Möglichkeiten der Bank in welchem Umfang Ergänzungskapital hereingenommen werden kann, oder angerechnet werden darf. Da über die unterlassenen Wertberichtigungen jedoch die Rücklagen rein buchungstechnisch hoch gehalten worden sein könnten, wären damit die Berechnungsgrundlagen aller Kreditgrößen nach Kreditwesen- und Genossenschaftsgesetz ebenfalls künstlich hoch gehalten worden. Damit wurde eventuell die Möglichkeit eröffnet oder belassen, Kredite im Rahmen der Höchstkreditgrenze fortzuführen oder neu auszureichen, zu denen die Bank nach diesen Gesetzen nicht mehr berechtigt gewesen sein könnte. Gleichzeitig könnte damit auch die Großkreditgrenze der Bank nach dem KWG höher dargestellt worden sein, als dies bei korrekter Handhabung der Fall gewesen wäre. Hiervon sind ganz besonders verschärfte Genehmigungs- und Zustimmungsanforderungen abhängig.

Nach meiner Kenntnis dürften die jeweiligen Prüfungsberichte des Genossenschaftsverbandes Bayern dazu sogar Aufschluss geben. Die Bank weißt in den letzten Jahren ungeheuere Beträge an Wertberichtigungen und Kreditabschreibungen aus. Dieser Effekt ist auch schon in den Jahren 1994 bis 1999 zu erkennen gewesen. So wie ich weiß, gibt es zu den meisten wertberichtigten Krediten oder zu den direkten Kreditabschreibungen jeweils Prüfungen durch die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes, welche auch einzeln schriftlich formuliert werden. Dabei könnten kleinere Fälle zusammengefasst sein, jedoch Fälle ab bestimmten Größenordnungen werden von der Prüfung als Einzelprotokolle dokumentiert. Einzelprotokolle sind meines Wissen nach sogar Bestandteil der Prüfungsberichte.

Dadurch könnte von den Prüfungsunterlagen auf die einzelnen Kreditverhältnisse geschlossen werden, die in den Jahren 2002 und 2003 als Wertberichtigung behandelt hätten werden müssen, was sogar nach Angabe der Bank selber augenscheinlich unterlassen wurde. Darüber wären aber sicher von Fachleuten ihrer Behörden auch die Schlüsse für die anderen Jahre möglich.

Ich stelle Strafantrag gegen die ehemaligen Vorstände Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf, sowie des neu eingesetzten Vorstandes der Bank, Johannes Herzog. Wegen Beihilfe stelle ich Strafantrag gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Horst Pausch und gegen die jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzenden wegen Beihilfe sowie gegen alle in diesem Zeitraum tätigen Prüfer, namentlich Herrn Raimund Grothoff und Herrn Johannes Herzog (jetziger Vorstand).

Ich bitte die Aussage des Aufsichtsratsvorsitzenden Reiner Loos und des Prüfers Raimund Grothoff anlässlich der Vertreterversammlung der Bank vom 30. Juni 2005, ebenfalls einzusehen in dem genannten Internetgästebuch in einem Anhang unter Eintrag Nr. 2137, vom 13. Juni 2007, 12.14 Uhr, im Sinne des Wahrheitsgehaltes und von Treu und Glauben zu überprüfen, ob hierbei der Untreuetatbestand wegen Falschinformation erfüllt sein könnte.

Alle Sachverhalte beantrage ich unter dem Gesichtspunkt aller möglicherweise tangierten Straftatbestände mit zu prüfen.

Ich bitte um zügige Bearbeitung, da in meinen Augen Verdunklungsgefahr besteht.

Mit freundlichen Grüßen



.......

   

Nr. 1960

Aus der Region

19. Juni 2007, 13:45 Uhr

Betreff: Keine Wertberichtigung - kein Geld für Rückzahlungen

Wie hätte die VR-Bank auch Geld für die falschen Abrechnungen in ihren Bilanzen zurücklegen sollen, wenn sie schon ihre Wertberichtigungen nicht richtig machen konnten, weil sie es sich nicht mehr leisten konnten. So stehts doch drin in dem Lagebericht? Wie hätte man da auch Geld zurücklegen können für die Sanierung in der Ludwigstraße in Wunsiedel? Oder wie hätte man dann vielleicht einen Verrlust mit dem HOMA-Gebäude auch noch ausweisen müssen? Da hat man vielleicht doch lieber einen höheren Wert als Sachanlage übernommen. Wenn man dann den Prüfungsverband noch gewinnt, die Sauereien mitzumachen und den Prüfer zum Vorstand macht, dann darf man auf einer Versammlung am 14. Oktober 2004 von 12,9 Millionen € Kreditverlust reden, braucht aber nicht mal dazu sagen, was die Summe eigentlich richtig gewesen wäre.

   

Nr. 1959

Genossenschaftler

19. Juni 2007, 09:46 Uhr

Betreff: Ist die VR-Bank seit vielen Jahren faktisch pleite?

Haben die Vorstände der VR-Bank mit diesen Vermerken in den Lageberichten 2002 und 2003 siehe Eintrag 2170 ... ihre eigene Pleite dokumentiert? Wer seine Einzelwertberichtigungen nicht bilden kann, bei dem ist es doch so, oder nicht? Man stelle sich vor ein Unternehmen muss bei einer Bank zur Kreditgewährung die Bilanz vorlegen und uneinbringliche Forderungen sind dabei nicht wertberichtigt, spricht man da von Krediterschleichung, ja von Bilanzbetrug? Ist es bei einer Bank gegenüber der Öffentlichkeit, vielleicht 50.000 Kunden und 17.000 Mitgliedern etwas anderes. Ist es Betrug, wenn man mit so einer Bilanz die Geschäftguthaben um 30 % ausweitet, bereits von einem sehr hohen Level aus?

Ist es akzeptabel, wenn die Vorstände, der Aufsichtsrat, die Prüfer die Vertreter dazu nicht in Kenntnis setzen? In Eintrag 2137 über das Versammlungsprotokoll ist nachzulesen , dass Reinhold Wolf am 14. Oktober 2004 zwar mitgeteilt hat, dass für latentes Risikopotential keine Deckung besteht und auch der Aufsichtsratsvorsitzende hat gesagt, dass sich die organisatorischen Mängel und die unbefriedigende Risikosituation des Jahres 2002 im Jahr 2003 fortgesetzt hätte, dass aber Wertberichtigungen unterlassen wurde, was ja über den dann abzustimmenden Jahresabschluss 2003 mit Lagebericht niedergeschrieben, wurde, dass hat niemand gesagt. Hat man damit die Vertreter nicht gar zur tatsächlichen Situation der Bank belogen? Heißt unbefriedigend Note sechs?

Wie lange herrscht diese faktische Pleite der VR-Bank schon vor. Die Gewinne im Jahr 2002 und 2005 stammten jedes Mal aus der Auflösung von uralten Beteiligungspositionen. Seit dem Jahr 2000 hat die Bank nicht einmal steuerlichen Ertrag erzielt. Nach der Fusionsbilanz von 2000 musste auch im Jahr 2003 die Rücklageentnahme Verluste abfangen und da hat es dann noch nicht mal für alle Wertberichtigungen gereicht. Wie lange macht das der Genossenschaftsverband Bayern schon mit? Über diese Aussagen im Lagebericht wird doch bekannt gegeben, dass die Wertberichtigungen tatsächlich vor sich her geschoben wurden und in die nächsten Jahre verfrachtet wurden. Auch heuer ist wieder nur soviel an Bilanzgewinn ausgewiesen, wie es gerade zur gesetzlichen Dotierung der Rücklagen und zur Zahlung der Dividende ausreicht. Die Rettung dürfte vielleicht für die VR-Bank ein Kuchen von etwas mehr als einer Million aus den 400 Millionen sein, die bayerisch Raiffeisen und Volksbank als unverständliches Steuergeschenk zurück bekommen und überall vor den Mitgliedern schon vor der Gewinnverwendung abzwacken um nicht lange darüber reden zu müssen.

Was sind die Bilanzen bei der VR-Bank in Marktredwitz seit sieben Jahren tatsächlich wert? Das Papier auf dem sie gedruckt sind, die Tinte für die Unterschriften von Vorstand und Aufsichtsrat, aber auch vom Verbandsvorstand auf den Bestätigungsvermerken. Diesen Sachverhalt muss man der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung geben. Auf Seiten der Prüfungsverbände sind zu viele, die damit im Zusammenhang stehen und jede Klärung dazu extrem fürchten müssen. Was ist mit der Glaubwürdigkeit aller Jahresabschlüsse, die überall den Bestätigungsvermerk dieses Verbandes tragen?

Doch auf Marktredwitz zurück, diese Vorstände dürfen auch im Nachhinein niemals entlastet werden. Nicht einmal der neue Vorstand darf entlastet werden bei diesen Zusammenhängen. Aber auch der Aufsichtsrat hat keine Berechtigung zur Entlastung. Es gibt keinen Tag bei dieser Bank, wo die Ungeheuerlichkeiten nicht noch zunehmen.

   

Nr. 1958

Dipl. Bankbetriebswirt ADG/Ex-Vorstand

18. Juni 2007, 20:24 Uhr

Betreff: VR-Bank Martedwitz/GVB

Der Beitrag 2170 ist ja äusserst interessant. Als ehemaliger Vorstand einer Genobank war mir die Ungleichbehandlung bei der externen Prüfung ja hinlänglich bekannt und ich habe sie ja jahrzehntlang ertragen müssen. Mir war nicht bekannt, dass der Verband auch einen solchen vorgefertigten Text parat hat. Also schließe ich daraus, dass es diese Vorgehensweise schon länger gibt. Was sich für mich aber noch viel katastrophaler darstellt, ist die Tatsache, dass damit den Mitgliedern bzw. Vertretern eine Bilanz vorgelegt wurde, die geschönt war. Dies ist ein strafrechtlich relevanter Vorgang. Von allen Vorständen, Aufsichtsräten und natürlich vom Prüfungsverband. Die Konsequenz daraus kann nur sein, sofort Strafanzeige gegen alle drei zu stellen. Es ist ungeheuerlich und unfassbar, was bei dieser Bank unter der Führung des Prüfungsverbandes alles möglich war. Wenn der jetzige Vorstand Herzog als damaliger Prüfer der VR-Bank Marktredwitz auch noch für die betreffende Jahresabschlußprüfung verantwortlich war, würde dies allem die Krone aufsetzen. Natürlich auch einiges erklären.
Übrigens, Beim Abgleich der Bilanz 2005 und 2006 ist mir die Aktivposition "Aktien und..........." aufgefallen, die sich von 2005 auf 2006 um ca. 14 Mio verringert hat. Wäre mal interessant um was es sich dabei handelte. Ich vermute, dies waren Anteile bzw. Aktienpakete im genossenschaftl. Verbundbereich, die wenig od. garkeinen Ertrag abwarfen, aber mit einer Höherbewertung als der Bilanzwert verkauft werden konnten. Daraus würde sich auch der außerordentliche Ertrag erklären.

   

Nr. 1957

Gallische Dorf

18. Juni 2007, 19:34 Uhr

Betreff: Und was Nun, Grossverein FK 06?

Ich habe nicht schlecht gestaunt über die Konzertveranstaltung am vergangenen Samstag. Hat doch unser "Manager" Reinholdus Maximus Wolfus als Vorstand des Großfussballvereins ein Sagenhaftes Konzert für die Konsolidierung des Vereins auf die Beine gestellt. Nur zu dumm das lediglich 3000 Konzertbesucher da waren, man aber minimum 5000 gebraucht hätte um zumindest die Kosten zu decken. Und nun? Die lücken werden wohl nicht mehr so ohne weiteres mit Spenden der VR-Bank "gefüllt" werden können - und was wird aus dem Fußballverein mit Jugend und ahnungslosen Mitgliedern? Vor allem nach der sich zu Ende neigenden Ära Reinholdus? Oder wurde da doch wieder mit Absicherungen der VR-Bank für den "Verdienstausfall" sorge getragen? Schliesslich wurden ja die Bandverträge und Planungen bereits 2005/2006 geschlossen und da war er ja noch -Alleinherrschend- an der Spitze der Bank. Na hoffentlich folgt wenigstens der Verein nicht dem "Hegerischen" Wackeren aus Marktredwitz.......Schau ma mal!

   

Nr. 1956

Bilanzleser

18. Juni 2007, 18:45 Uhr

Betreff: Hausaufgaben gemacht im Jahr 2006?

Laut Ihrer Mitteilung zur Bilanz vor der Presse haben die Vorstände im Jahr 2006 Hausaufgaben machen müssen. Sie trauen sich aber das Ergebnis nicht raus zu rücken. So bitte ich den Webmaster eben die Kurzbilanzen der Bank vom Jahr 2005 und von heuer hier hinten anzustellen um Vergleiche machen zu können. hier klicken...... Übernimmt eben der Wunsiedeler Kreis die Informationspflicht der Vorstände. Was waren also die Hausaufgaben? Wieder die Abschreibungsverluste bei den Krediten zu verstecken. Die Eigenanlagen haben sich schon merkwürdig verändert. So hat die Position Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere um 14 Millionen € abgenommen. Hat man da die letzten Kursreserven herausgeholt? Die darf man in der G+V-Rechnung gegen die Kreditabschreibungen verrechnen und nur die Nachfrage der Vertreter würde es an den Tag bringen. Aber woher sollen die denn so was wissen. Also sagen wir der breiten Masse möglichst wenig, da könnte dann doch der eine oder andere drauf stoßen, der Bescheid weiß.

   

Nr. 1955

...

18. Juni 2007, 18:07 Uhr

Betreff: Ein kleiner Hinweis zum Nachdenken - zumindest über Flex

Was hat Manfred Heger im Jahr 2000 dazu gebracht das Kreditgeschäft so zu puschen. Die Forderungen sind über die Einlagen gewachsen. Das habe ich noch bei kaum einer anderen Volks- oder Raiffeisenbank gesehen. Da waren doch alle Werte zum platzen angespannt. Warum musste also im Jahr 2000 dann auch noch dieser Kredit durchgepresst werden? Ist die Vergabe von 4,5 Millionen DM noch sorgfältig im Sinne des Genossenschaftsgesetzes, wenn man dazu schon den Vertretern kleinlaut bekannt gab das Kreditverhältnis war im Jahr 2000 bei der Ausreichung schon nicht rosig? Ist es nicht schon ein Untreuetatbestand ein nicht rosiges Kreditverhältnis überhaupt auszureichen? Liebe Vertreter, fragen Sie doch mal nach den Fällen aus dem Versammlungsprotokoll vom 14. Oktober 2004, wo die Revisoren in die Schlussbemerkungen zum Prüfungsbericht rein schreiben mussten: ‚Darüberhinaus halten wir die Kreditvergabe bei zwei Engagements mit den sich aus § 34 Abs 1, S. 1 GenG ergebenden Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters für nicht vereinbar.’ Hätten Vorstände diesen Hinweis bei der Lage der Bank irgendwo anders mit so geringen Folgen überstanden? Denn abgenickt haben auch Reinhold Wolf und Karl Krämer. Bei der Sparkasse Tirschenreuth sind auch beide Vorstände gegangen worden, der Markt- und der Überwachungsvorstand. Aber anscheinend nicht mit dem Freifahrtschein. Bei der VR-Bank hat man die verbliebenen zwei aber vielleicht noch zu anderen Zwecken gebraucht.

   

Nr. 1954

Nordlicht

18. Juni 2007, 17:30 Uhr

Betreff: Mauern und Blocken mit System

Zum Beitrag 2169
Liebes Mitglied,

wie können Sie nur diesen Vorstand mit solchen Nebensächlichkeiten belästigen? Sehen Sie denn nicht, daß Sie systematisch dumm gehalten werden sollen, damit die Vorstände und der Aufsichtsrat nicht bei der Erledigung Ihrer schweren Arbeit gestört werden. Das ist doch auch im Ihren Sinne. Die arbeiten doch Tag und Nacht im Interesse der Mitglieder und dann solche wirklich unwichtigen Störfeuer. Schon die Beschäftigung damit kostet Sie und Ihre Bank mehrere Stunden, die anders doch viel sinnvoller eingesetzt wären, oder?

- Schluß / Ende der Ironie -

Da läßt sich der Vorstand lieber verklagen - in der Erwartung, daß das bei so einer Kleinigkeit sowieso keiner macht - und hebelt so die ohnehin nur geringen Mitwirkungsrechte von Mitgliedern von vornherein aus. Das mit dem sich Verklagen lassen scheint wohl von den inzwischen nicht mehr tätigen Vorständen übernommen worden zu sein. Was da wohl für Prozeßkosten über die Jahre aufgelaufen sind? Das wäre doch mal eine interessante Frage in der Vertreterversammlung.

Ist da als Vertreter der Bank immer die gleiche Kanzlei tätig? Die muß sich ja schon zu Lasten der Mitglieder eine goldenen Nase an der Unfähigkeit der Organe verdient haben?

Aber, wie gesagt, das kostet ja auch nicht das Geld der Vorstände, sondern eben nur das Geld der Mitglieder. Denn es ist doch offensichtlich, daß hier mit der Weigerung der Herausgabe gegen die eigene Satzung verstoßen wird.

Daß damit die gesamten Beschlüsse der Vertreterversammlung - neben den ohnehin schon formalen Mängeln in der Mitgliederinformation gem. $ 46 GenG - unter das Risiko einer Nichtigkeit gestellt werden, scheint dem Vorstand und Aufsichtsrat egal zu sein.

Auch bei Vorliegen einer Vertreterversammlung haben die Mitglieder noch Rechte, z.B. Antragsrechte, die aber eben Fristen unterliegen! Wenn dann hier noch auf Zeit gespielt wird, wird kaum ein Gericht an dem Fehlverhalten des Vorstandes vorbei kommen.


Dem Registergericht ist das nicht ordnungsgemäße Zustandekommen von Satzungsänderungen nicht egal.
Es ist ein Fall bei einer anderen Bank angestoßen worden, in dem das Registergericht über diese Fehler gem. § 46 GenG und der Verhinderung der Mitwirkungsrechte der Mitglieder informiert wurde. Die Satzungsänderungen, die den Mitgliedern dieser Bank mit der Information über die Tagesordnung nicht mitgeteilt wurden, werden ja erst mit deren Eintragung bei Gericht wirksam.
Über den Fortgang wird hier berichtet werden, da er musterhaft auch auf diese VR-Bank zutreffen könnte.

Daß der Vorstand seine Satzung nicht kennt, ist leider bittere Realität bei einigen Genossenschaftsbanken und wurde bei anderen Banken schon erlebt. Da kommt man frohgestimmt in seine Bank und nimmt Einsicht in die Jahresabschlußunterlagen und möchte dann auch seine laut Satzung zustehende Abschrift mitnehmen. Dem von dem überforderten Mitarbeiter eilig herbeigerufenen Vorstand wird das Anliegen vorgetragen. Der verschwindet, nachdem ihm aus der vorsorglich mitgebrachten Satzung der entsprechende Paragraph gezeigt wurde!, dann für 15 Minuten und kommt dann wieder um die Ordnungsmäßigkeit des Anliegens zu bestätigen. In den 15 Minuten hat er vermutlich mit dem Verband gesprochen, um sich rückzuversichern? Aber die Kopie wurde dann immerhin ausgehändigt.

Wie wiedersinnig und kurzsichtig dieses Verhalten der Vorstände ist, zeigt sich auch daran, daß der komplette Jahresabschluß samt Erläuterungen und Kurztestat des Verbands und AR-Bericht später im (elektronischen) Bundesanzeiger ohnehin für alle lesbar veröffentlicht werden muß!!!!!!!

Allerdings ist dann über den Jahresabschluß schon eine Versammlung gelaufen und alle sind entlastet, oder wegen der formalen Mängel eben nur unter Vorbehalt ?!?

Oder wurde der kompette Jahresabschluß etwa auch nicht der Vertreterversammlung vorgelegt, sondern nur ein verkürzter Geschäftsbericht.

Die Satzung ist eindeutig: Der Vorstand hat den kompletten Jahresabschluß der Vertreterversammlung vorzulegen und nicht irgend eine verkürzte Form. Sonst erfährt man ja gar nicht wie hoch die Organkredite sind oder was die Vorstände verdienen bzw. die Arbeit des Aufsichtsrats gekostet hat oder warum darüber nicht berichtet wird oder welche Bewertungsmethoden geändert wurden bzw. welche überhaupt angewendet wurden.

Also, liebe Vertreter, schon mal vorsorglich einen Widerspruch zu Protokoll der Vertreterversammlung geben, damit nachher die Anfechtung erleichtert wird.

Noch ein Hinweis, wie es eben auch Verantwortlichen einer Volksbank ergehen kann und das relativ schnell, wenn denn ein wirklicher Neuanfang gewollt ist, weil die Vertuschung nicht mehr ging, und die Staatsanwaltschaft flott arbeitet - allerdings wurde diese Bank schon mit der örtlichen RB-Bank fusioniert und die Eigenständigkeit (zwangsweise?) beendet. (Da wollen wir mal nicht fragen, ob die Mitglieder/Vertreter da so umfassend informiert wurden)

Das Google-Such-Stichwort lautet: Volksbank Lauenburg

Daneben noch:
Das aufgezeigte Verhalten und das Erfordernis eines anwaltlichen Schreibens ist ein Verstoß gegen die Satzung und das Gesetz und könnte einer Entlastung entgegenstehen. Der Vorstand hat den Mitgliedern zu dienen und nicht umgekehrt! Dem Vorstand sollte doch wohl klar sein, daß er mit seinem Verhalten bei den kritischen Mitgliedern dieser Bank nicht mehr durchkommt. Die Kosten sollten zur Erstattung an den Vorstand aufgegeben werden, die Vertreter informiert werden.

Weiß der Aufsichtsrat von dem Vorfall und billigt er das Verhalten?

   

Nr. 1953

Insider

18. Juni 2007, 17:03 Uhr

Betreff: Ungesetzlichen Jahresabschluss erstellt und den Vertretern zur Abstimmung vorgelegt?

Eine Wertberichtigung bei einem Kredit hat doch den Sinn, eine Forderung, wenn sie notleidend ist, auf das Maß zu bringen, das sie noch wert ist, also, was man unter normalen Umständen davon noch hereinbringen kann. Das gilt auch für jeden anderen bilanzierenden Betrieb. Dass das vollumfänglich der Fall ist und überprüft wurde, dass sollte der sogenannte Bilanzbestätigungsvermerk des Prüfungsverbandes mit den Unterschriften von zwei Wirtschaftsprüfern, meist ein Verbandsvorstand darunter, ausdrücken.

Sie sind die letzten Sätze im Bestätigungsvermerk, der auf der letzten Seite des Jahresabschlusses abgedruckt ist, so:

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Genossenschaft und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Eine richtige Bewertung fordern selbstverständlich alle einschlägigen Gesetze einschließlich dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Hat der Vorstand, der Aufsichtsrat und die gesetzliche Prüfung auf die richtige Bewertung der Forderungen verzichtet und den Vertretern damit Abschlüsse vorgelegt, die doch nicht den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertraglage entsprochen haben? Laut anhängendem Auszug aus dem Lagebericht 2002 hier klicken...., steht dort nämlich:

‚Die ungesicherten Kreditteile aller problembehafteten Engagements können nicht durch Einzelwertberichtigungen oder Vorsorgereserven abgedeckt werden.’ Man musste auch angeben, dass die problembehafteten Engagements stark angestiegen waren. Auf wie viel Wertberichtigung wurde denn im Jahr 2002 verzichtet, wenn man schon 4.920.117 € in der G+V als Abschreibung stehen hatte (nach 9.433.800 DM im Jahr 2001)?

Denn auch im Jahr 2003 stand im Lagebericht ‚Die problembehafteten Engagements sind im Berichtsjahr erneut angestiegen. Dadurch hat sich die Risikostruktur spürbar verschlechtert. Die ungesicherten Kreditteile aller problembehafteten Engagements sind nicht vollständig durch Einzelwertberichtigungen oder Vorsorgereserven abgedeckt.’ Und auch 2004 schrieb man in den Lagebericht von nicht gedecktem latentem Risikopotential und 2005 dann, ‚Aus dem nicht gedeckten latenten Risikopotential ist weiterer Einzelwertberichtigungsbedarf nicht auszuschließen.’

2004 und 2005 hat man es nun ein wenig verschlüsselt beschrieben, aber für die Jahre 2002 und 2003 hat man damit doch zugegeben, dass man Einzelwertberichtigungen und zwar notwendige, nicht vorgenommen hat. Damit hat man nicht nur die schlechte Ertraglage beschönigt und ein unrichtiges Bild vermittelt und der Werbung von 30.000 Geschäftsanteilen im Jahr 2004 Vorschub geleistet, damit hat man auch die Vermögenslage der Bank falsch dargestellt. Denn Verlust ohne steuerliche Auswirkung, wie es seit sieben Jahren bei der VR-Bank der Fall ist, heißt Verlust gegen Rücklagen zu verrechnen rechnen. Man hat also im Jahr 2002 und 2003 die katastrophale Eigenkapitalsituation noch zu gut bilanziert. Damit hat man indirekt gegen die Kreditgrenzen nach dem Genossenschaftsgesetz und dem Kreditwesengesetz verstoßen. Hätte man die 18 Millionen Kreditabschreibungen von 2003 und 2004 vielleicht richtig im Jahr 2001 oder 2002 eingebucht und und oben drauf vielleicht noch was von den 14 Millionen der Jahre 2004 bis 2006, dann hätten bei der Bank die Rücklagen nicht zur Verlustdeckung ausgereicht.

Hätte man nur fünf- oder sechs Millionen Euro ins Jahr 2001 oder 2002 genommen, dann wäre die Höchstkreditgrenze um 1,5 Millionen € niedriger gewesen, dann wäre der Ausschöpfungsgrad aller Großkredit rapide nach oben geschossen, dann wäre Flex Ende 2001 oder 2002 Großkredit gewesen!

Wer ist der Herr über die richtigen Bewertungen in bayerischen Landen, bei den Genossenschaftsbanken? Die Vorstände, oder die Prüfer des Genossenschaftsverbandes? Diese Konstellation müsste man zur Überprüfung an die Wirtschaftsprüferkammer, an das Bundesfinanzministerium und an das Bundesaufsichtsamt geben. Wenn die Schlüsse aus den Lageberichten stimmen, dann wären höchste Bankbilanzierungsrichtlinien verletz worden, mit der Umgehung von Vorschriften des Kreditwesengesetzes nach § 13 mit allen Folgen daraus.

   

Nr. 1952

Reinhard

18. Juni 2007, 15:23 Uhr

Betreff: Vorstand verweigert die Kopie des Jahresabschlusses 2006 und des Lageberichtes

Vor ein paar Tagen hat man mich schon abgewiesen, wie ich eine Kopie des Jahresabschlusses haben wollte. Ich habe daraufhin mein Anliegen schriftlich an die Vorstände und Aufsichtsräte gestellt, mir eine Kopie davon zu fertigen und innerhalb drei Tage auszuhändigen. Wie ich heute wieder persönlich hingegangen bin, hat man mir dies wieder verweigert.

Was ist faul an der Bilanz, wenn man sie vorher nicht bekommt, wie es jetzt im Gesetz aufgenommen ist? Liebe Mitglieder holt auch Ihr Euch eure Bilanz mit dem Lagebericht. Es ist Euer Recht, da wir ohne die Bilanz keine passenden Anträge stellen können. Natürlich ist es nach meiner Meinung für einen Vertreter unumgänglich sich nicht mit der Kurzfassung abzugeben, sondern sich die ganze Bilanz und den Lagebericht aushändigen zu lassen um überprüfen zu können, was denn da auch als Zusatzvermerk oder als Bilanzunterposition drin steht.

Damit hat mir der Vorstand die Möglichkeit gegeben gegen die richtige Durchführung der Versammlung in jedem Fall zu klagen. Damit hätte m.E. jedes Mitglied die Chance auf dem Weg jeden gefassten Beschluss zu kippen, mit dem man nicht einverstanden ist.

Nebenbei habe ich mir aus dem Gästebuch die Fragen vom 8. Juni an Herr Loos herausgeschrieben und um Beantwortung gebeten. Auch diese Fragen werden mir laut dem Bankvorstand Johannes Herzog nicht beantwortet, obwohl ich meinen Brief an alle Aufsichtsräte geschrieben habe. Darum stell ich sie hier noch mal mit an:

Über die Internetseite Wunsiedeler Kreis wurde an sie am 8. Juni 2007 folgende Fragen gestellt. Ich beantrage, dass Sie anlässlich der Vertreterversammlung am 25. Juni 2007 diese Fragen beantworten.

Betreff: Offener Brief an AR-Vorsitzenden Reiner Loos zu verschiedenen Vorgängen

Sehr geehrter Herr Loos, sehr geehrte Aufsichtsräte der VR-Bank Marktredwitz,

es wäre Ihrem Amt und Ihrer Aufgabe angemessen, wenn Sie den Mitgliedern der Bank Rede und Antwort stehen würden. Da die Vertreterversammlung ja zeitlich schon angekündigt wurde, bitte ich im Vorfeld um folgende Informationen, da ich mir erhoffe, dass sich die Vertreter in diesem Jahr besser mit der Thematik befassen, als die letzten Jahre.

1. Wurden Sie von der Kreditgewährung im Fall Flex von der Kreditgewährung im Jahr 1999/2000 mit 4,5 Mio. € informiert?
Wenn nein, warum nicht? Wie hoch waren die Kompetenzen der Vorstände zu dieser Zeit, einzelne Kreditengagements ohne Zustimmung des Aufsichtsrates zu gewähren? War die Kompetenz eines einzelnen Vorstandes für die Kreditgewährung ausreichend, oder bedurfte es der Zustimmung eines zweiten Vorstandes oder eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses?

2. Wie war die organisatorische Regelung für die Vorstände im Bereich der Überziehungen von Kreditengagements in dieser Größenordnung?
Stimmt die Aussage laut dem Protokoll der Vertreterversammlung vom 30.06.2005, wonach ein Vorstandsmitglied Überziehungen von 375.000 € bis 746.000 € alleine genehmigen durfte?
Bis zu welcher Größenordnung durfte dies ein einzelner Vorstand und wann wurde diese organisatorische Regelung vom Aufsichtsrat dahin gehend genehmigt?

3. Gab es innerhalb des Aufsichtsrates eine organisatorische Regelung, wie sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über schwierige Kreditverhältnisse regelmäßig unterrichten ließ und wie er diese Kreditverhältnisse unparteiisch überwachte? Wurde eventuell damit ein Ausschuss beauftragt und wer war Mitglied davon in der Zeit von 1999 bis heute?
Gab es entgegen den Aussagen des Vertreterversammlungs-protokolles vom 30.06.2005 doch protokollierte oder sonstige Informationen von Vorstand an Aufsichtsrat in diesem Kreditfall?
Wie hat der Aufsichtsrat Kenntnis von der Insolvenz in Slowenien erhalten? Wie und wann hat der Aufsichtsrat Kenntnis erhalten, dass die Frist zur Teilnahme in Slowenien abgelaufen sei?
Was hat der Aufsichtsrat gegenüber dem oder den beteiligten Vorständen beschlossen?

4. Wie wurde der Fall Flex in den Prüfungsberichten des Genossenschaftsverbandes Bayern erwähnt?
Wann wurde das Kreditverhältnis in die latent gefährdeten Risikoklassen von der Bank eingestuft? War dies zeitkonform mit der Prüfung, oder hatte die Prüfung vielleicht eine frühere Einstufung in latent gefährdeten Klassen gefordert?
Ab wann wurde dem Kreditengagement eine Wertberichtigung beigemessen und wie hat sie sich im Laufe der Jahre entwickelt?
Das Engagement war laut Prüfer Grothoff bereits im Bericht zum Jahresabschluss 2001 mit einer Summe von 375.000 € erwähnt, was augenscheinlich der damaligen Überziehung entsprach?
Wurde das Engagement im Prüfungsbericht als Einzelprotokoll erwähnt?
Wie berichtete die Prüfung im Rahmen einer Schlussbesprechung gegenüber dem Aufsichtsrat und wie wiederholte sich dies bis man der Vertreterversammlung am 30.06.2005 darüber berichtete über die Jahre hinweg? Wurde der Aufsichtsrat also von der Prüfung vielleicht sogar mehrmals informiert?

5. Stimmt die Aussage laut Versammlungsprotokoll, dass sich der Aufsichtsrat sich vom Vorstand nicht über das Engagement informieren ließ?
Hat der Aufsichtsrat für sich nicht erkannt, dieses Engagement zu überwachen?

6. Hat der Aufsichtsrat sich selbst kundig gemacht über die Geneh-migung, die Bearbeitung der Überziehungen durch die Vorstände und die Erfüllung des gesetzlich geforderten Vier-Augen-Prinzips, sprich gegenseitige Kontrolle, durch die einzelnen Vorstände?

7. Wie hat der gesetzliche Prüfungsverband in den Berichten die Handhabung der Überziehungen bei der Bank seit dem Jahr 1999 bewertet? Wurde davon der Aufsichtsrat in Kenntnis gesetzt?

8. Was war die Ursache, warum der Aufsichtsrat Herrn Manfred Heger die Dienstaufhebung ohne Stellung von gegenseitigen Ansprüchen, auch noch nicht bekannte, gewährte?
Hat der damalige Aufsichtsratsvorsitzende hier vielleicht ohne Beschluss des Gremiums gehandelt?
Wurde der Dienstaufhebungsvertrag mit Manfred Heger allen Aufsichtsräten zur Kenntnis gebracht?
Haben verschiedene Aufsichtsräte ohne Einsichtnahme zugestimmt?
Wer hat den Dienstaufhebungsvertrag entworfen?
War der Genossenschaftsverband bei den Verhandlungen mit Herrn Heger in aller Regel anwesend, war ein Vertreter des Verbandes bei der Unterschriftsleistung mit dabei?

9. Wie war die Sachlage im Fall Gold, Gold, Gold? Stimmt es, dass Personenhandelsgesellschaften und Firmen auf GmbH-Basis dabei mehrere Pleiten erlitten?
Müsste man im nach hinein sagen, dass die Bank wegen Insolvenz-beantragung hätte handeln müssen, früher handeln müssen?

10. Stimmt es dass sich Aufsichtsratsmitglieder im Juli 2004 mit den Vorständen gemeinsam mit dem Kunden in der Bank getroffen haben?
Wie viele Aufsichtsräte waren es und was waren die Erkenntnisse aus dem Gespräch, wurde dem Gesamtaufsichtsrat darüber berichtet und dies protokolliert?

11. Stimmt es, dass dieses Engagement von der Prüfung bereits beobachtet war und dass den Vorständen spätestens im Frühjahr 2004 bereits dringendst von Prüfung und auch Aufsichtsrat empfohlen war keine Mittel mehr auszureichen?

12. Wann war die Auszahlung des Betrages, waren andere Vorstände als Herr Wolf eingeweiht, erfolgte dies eventuell im Nachhinein und wie und wann?
Waren einzelne Aufsichtsräte eingeweiht?
Wurde der ausgezahlte Betrag an den Kunden schnellstmöglich verbucht, oder wurde gar der Barbestand der Bank um den Betrag erhöht dargestellt?

13. Wie hat die gesetzliche Prüfung diesen Fall im Prüfungsbericht erwähnt?
War das Engagement vor Juni 2004 im Prüfungsbericht einzeln erwähnt?
Wie wurde das Engagement im Prüfungsbericht erwähnt, der den Zeitraum Juni und Juli 2004 erfasste?

14. Hat der Vorstand den Aufsichtsrat über den Kreditfall Bleil aufgeklärt, ab dem Jahr 2000, wann?
Wann hatte der Aufsichtsrat erstmals Kenntnis erhalten, dass der Vorstand im Kreditfall Bleil die mobilen Sicherheiten eingezogen hat oder es vor hatte? Hat der Aufsichtsrat durch den Vorstand erstmalig Kenntnis erhalten oder durch die Proteste des Kunden selbst?
Hat der Aufsichtsrat dazu selbst einen Beschluss gefasst?
Gibt es vom Aufsichtsrat einen eigenen Beschluss, eine protokollierte Stellungnahme warum der Vorstand die Gegenstände nicht verwerteten musste?
Hat der Aufsichtsrat Kenntnis über den Verbleib der Sicherungsgegenstände oder was damit geschehen ist?

15. Gibt es von Seiten des Prüfungsverbandes Einzelberichte zum Fall Bleil? Wurde darin auf die Situation der mobilen Sicherheiten über die Sicherungsvereinbarung zum Kreditverhältnis Stellung bezogen? Gibt es Aussagen der gesetzlichen Prüfung warum die Sicherheiten nicht verwertet wurden?

16. Wurde bei der Dienstaufhebung mit Vorstand Karl Krämer geprüft, ob Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorhanden waren?
Wurde mit Vorstand Krämer eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen?
Erhält er von der Bank seine ursprünglich vereinbarten Ruhestandsregelungen?
Hat es mit der Dienstaufhebung Abstriche gegeben?

17. Wurde bei Vorstand Reinhold Wolf eine normale Messlatte angesetzt, die seine Arbeit für die Bank bewertete?
Wurde der Fall Gold, Gold, Gold im Rahmen von Untreue gegen die Bank bewertet?

18. Hätte die Gründe aus dem Prüfungsbericht 2003 – 2004 für die Abberufung aller drei Vorstände ausgereicht, ja gar zwingend dazu führen müssen?

19. Gibt es eine Absprache zwischen Aufsichtsrat und Genossenschaftsverband Bayern zur Vorstandsberufung des ehemaligen Prüfers Johannes Herzog?

20. War eventuell intern eher die Fusion mit einem einzelnen Vorstand Johannes Herzog bei Beratung des Genossenschafts-verbandes vorherrschendes Ziel entgegen der jetzigen Beteuerung der Selbstständigkeit?

21. Haben bei dem Forderungsverzicht durch die Vorstände Herzoge, Wolf und Heidel im Februar, März 2007 einzelne Aufsichtsräte Bescheid gewusst?
Gibt es von Seiten des Aufsichtsrates einen Beschluss einer Zustimmung und von wann?
Hat der Kreditausschuss Bescheid gewusst und Beschluss gefasst und wann?
Wurde der Gesamtaufsichtsrat davon informiert?
Ist der Forderungsverzicht in der Bilanz 2006 berücksichtigt?
Da es sich um ein anscheinend vollkommen abgesichertes Kredit-verhältnis handelte, bestand bereits vorher eine Wertberichtigung hierfür oder war der Forderungsverzicht eine sofortige Direktabschreibung?

22. Wie und wann hat der Vorstand den Aufsichtsrat informiert in diesem Fall?
Hat der Aufsichtsrat Kenntnis erhalten von den zugrunde liegenden Kaufverträgen für die Immobilien und der notariellen Verzichts-vereinbarung und wie wurde darüber Protokoll bei der Bank geführt?

23. Hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Problematik der Urteile und Ordnungsgeldverfahren im Darlehensbereich bezüglich Stichtagsverzinsung sowohl im Privatkunden, als auch im gewerblichen Kreditbereich informiert?
Hat der Vorstand den Aufsichtsrat im Rahmen der Bilanzerstellung davon in Kenntnis gesetzt, dass Risikorückstellungen notwendig wären, wenn die Prozesse verloren würden?
Hat es protokollierte Beratungen darüber in den Jahren seit 2002 gegeben, gab es dazu Beschlüsse ob die Rückstellung vorgenommen werden sollen oder nicht?

24. Hat der Vorstand den Aufsichtsrat über den Prozess mit der Wertstellungsproblematik und den unerlaubten Gebühren informiert?
Hat der Vorstand den Aufsichtsrat über den Beweisfeststellungs-beschluss des Gerichtes zu diesem Fall informiert?
Hat der Vorstand den Aufsichtsrat im Rahmen der Bilanzerstellung auch hiervon in Kenntnis gesetzt, dass Risikorückstellungen notwendig wären, wenn der Prozesse verloren würde?
Hat es protokollierte Beratungen darüber in den Jahren seit 2002 gegeben, gab es dazu Beschlüsse ob die Rückstellung vorgenommen werden sollen oder nicht?
Hat man über Folgeansprüche weiterer Kunden im Rahmen von Protokollen beraten?

Kommentar:
Reinhard hat uns gebeten, das Schreiben seines Rechtsanwalts an die Bank hier einzustellen.
Das tun wir natürlich gerne. hier klicken....

   

Nr. 1951

Der Wissende

18. Juni 2007, 15:08 Uhr

Betreff: Jahresabschluss der VR-Bank Marktredwitz

Zu Eintrag Nr.2165
Es ist bestürzend, wenn man nur allein aufgrund der Zahlen in den Jahresabschlüssen verfolgt, welcher Absturz sich bei dieser Bank vollzogen hat. Allein die drastischen Rückgänge in allen Sparten des Kundengeschäfts, bei den Einlagen und Ausleihungen von ca 23 % im Zeitraum von 2001 - 2006 ist auch ein Zeichen dafür, dass auch ein Marktanteilsverlust von mindestens dieser Höhe eingetreten ist. Wie ist hier die Aussage von Manfred Heger zu verstehen, man hätte offensiv am Markt gearbeitet.
Bei Banken werden die Kennziffern nicht wie bei anderen Unternehmen ins Verhältnis zum Umsatz gebracht,sondern in Relation zur Bilanzsumme berechnet.
Der Zinssüberschuss ist zum Vergleichsjahr 2001 geringfügig sogar angestiegen, obwohl eine Niederzinsphase war. Hier ist davon auszugehen, dass dies mit der Schröpfung der Kunden hinsichtlich Wertstellungspraxis ugl. und einer riskanten Kreditpolitik zusámmenhängt. Ein Indiz hierfür ist der hohe Wertberichtungsbedarf in diesem Zeitraum in Höhe von rd. 37 Mio€. Da bekanntermassen bei risikoreicheren Engagements höhere Zinseinnahmen zu realisieren sind, da diese Kunden im Prinzip fast jeden Zinssatz schlucken.
Der Anstieg des prozentualen Provisionsüberschuss ist auch darauf zurückzuführen, dass man in den Vertrieb hochspekualtiver Investmentsfonds eingestiegen ist, die für die Bank mit hohen Provisionen vergütet wurde.
Der Personalaufwand müsste um 2 Mio€ niedriger sein, wenn man die gesunkene Bilanzsumme als Relation nimmt.
Bei den Verwaltungskosten ist die Situation noch prekärer. hier ist ein Anstieg um 569 T€ zu verzeichnen Nimmt man den Verbandsdurchschnitt so müsste die Bank 3,4 Mio€ weniger an Verwaltungskosten haben. Hier ist besonders zu beachten, dass es sich meistens um festgezurrte Fixkosten handelt, die nicht immer so einfach zu reduzieren sind.

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit d.h. das operative Ergebnis eines Jahres, ist im Zeitraum 2001-2006 weitab jeglicher annehmbarer Ergebnisse. Im Jahr 2006 nur durch einen sonstigen betrieblichen Ertrag (Unterstützung der Sicherungseinrichtung?) darstellbar.
Auffällig ist, dass die VR-Bank Marktredwitz-Selb im Jahr vor der Fusion mit Arzberg bereits ein negatives Betriebsergebnis !!! von 552.711 € auswies. Wie konnte da im Fusionsgutachten des Verbandes erklärt werden, da sei alles zum Wohle der Kunden und Mitglieder. Denn wenn zwei Todkranke zusammenkommen ergibt das noch lange keinen Gesunden.
Dass dieser Trend des freien Falls vom Prüfungsverband nicht bemerkt wurde, spricht nicht für die Qualität für dessen Tätigkeit. Hier sollte endlich das Bayerische Wirtschaftsministerium wach werden, denn es ist die Aufsichtsbehörde für die Prüfungstätigkeit der Verbände. Ich bitte den Webmaster mit dem Wirtschaftsministerium -Frau Rechtsanwältin Evertz- Kontakt aufzunehmen, damit die Schlechtleistungen des Prüfungsverbandes dort einer Überprüfung zugeführt werden.
Es ist natürlich für den Präsidenten des Genossenschaftsverbandes Bayern eine schlechtes Renommee', wenn er als heisser Kanidat für das Ministeramt für das Wirtschaftsministerum nicht in der Lage ist, seinen jetzigen S..Laden zu säubern.
Da sollte Herr Glötzl tabula rasa machen und seinem Staat im Staate -die Prüfungsabteilung- endlich den Stellenwert beimessen, der im gebührt; als Dienst- leister für die Genossenschaften mit einer klaren objektiven und neutralen Aufgabenstellung. Es müssen die Zeiten vorbei sein, wo ein paar machtgeile Typen meinen, sie müssen über die Prüfung Verbandspolitik betreiben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine geheime Umfrage bei den Vorständen der Genossenschaftsbanken, wieviele bei freier Wahl den Genossenschaftsverband als Wirtschaftsprüfer nehmen würden.

   

Nr. 1950

Ernst

18. Juni 2007, 13:35 Uhr

Betreff: Zu Nr. 2162, Ist die Vertreterversammlung zuständig

Ob die Vertreterversammlung wirklich zuständig ist wird sich vielleicht wirklich erst hinterher klären, wenn die Akten von der Staatsanwaltschaft gesichtet worden sind. Mit dem Material was hier inzwischen zusammen getragen worden ist, da kann doch niemand mehr drüber hinweg sehen. Eine Anzeige an die Vorstände könnte für manchen Aufsichtsrat schon wie eine Selbstanzeige sein. Wenn nichts passiert dann werd ich am 26. Juni eine Anzeige schreiben. Die Argumente dafür sin doch schlagend. Aber meine Anzeige wird auch wegen Beihilfe gegen Aufsichtsrat sein.

   

Nr. 1949

Vor Ort

18. Juni 2007, 13:26 Uhr

Betreff: Rechtfertigung des modernen Wegelagerns?

Wenn der Darlehensnehmer damit geschröpft wird, dass bei der Auszahlung ein Zinstag dazu geschlagen wird, wenn dem Darlehensnehmer die Rate am 1. auf dem Girokonto, oder dem Gewerbetreibenden auf dem KK-Konto belastet wird, oder er es von einer anderen Bank am 1. her überweist und die Rate beim Darlehen erst am nächsten Monatsende verrechnet wird, wenn bei Girokonto bei 60 % aller Sollbuchung die Wertstellung zu Lasten des Kunden unkorrekt verändert ist, ist es da etwas anderes als wenn man von Wegelagerern ausgenommen wird? Wenn sich in einem Laden die Kassiererin laufend vertippt, dann kriegt man einen Kassenzettel, wo man nachkontrollieren kann, ob die Berechnungen in Ordnung sind, ob die Sonderangebote auch in der Kasse hinterlegt sind. Bei der VR-Bank wird einem das noch vorenthalten. Dem Herrn Herzog soll man noch glauben, obwohl er die unsauberen Wertstellungen seit Jahrzehnten bei den Genossenschaftsbanken als gesetzlicher Prüfer nicht ein einziges Mal unterbunden hat?

So will der Aufsichtsrat seine Vorstände einschließlich dem Herrn Herzog rein waschen, in dem man den Vertretern wieder erzählen will, man soll ja nichts aufrühren. Man will gar nicht untersuchen, warum Manfred Heger unglaubliche Überziehungen zugelassen hat, auch wenn es sich schon um ein extrem wackeliges Kreditverhältnis gehandelt hat. Man hört, man will die verspätete Insolvenzanmeldung jetzt einem Anwalt oder Steuerberater in die Schuhe schieben. Das befreit aber weder den ehemaligen Vorstand von seiner gesteigerten Sorgfaltspflicht, wenn er das Kreditverhältnis schon so bedient hat oder den Aufsichtsrat von seiner Überwachungspflicht, wenn der Vorstand über lange Zeit so großzügig im absolut ausfallgefährdeten Bereich mit den Hundertausenden umgegangen ist. Was hat es mit Sorgfalt eines Vorstandes zu tun, aber auch seiner begleitenden Kollegen, wenn im Jahr nach der Kreditgewährung 734.000 Mark als Überziehung da standen und ein Jahr später schon 1.391.858 DM, sprich 711 T€ und nochmal zu betonen als Überziehung, angeblich ohne Zustimmung und Genehmigung von irgend jemand sonst. Man lese dazu im Folienvortrag des Anwaltes Dr. Nickl zur Versammlung, Ende Insolvenz deutsche Handels GmbH 2002. Braucht der Vorstand Verständnis oder Ablösung? Was ist also mit der Sorgfaltspflicht von Aufsichtsrat und Prüfung? Will man uns, aber ganz speziell die Vertreter, wirklich für so dumm verkaufen mit Ampel Geld und Rot nach Aufsichtsrat Loos? Will man uns für so dumm verkaufen, dass man tatsächlich unverfroren behauptet, man hätte nichts gewusst ( - vor dem Dienstaufhebungsvertrag Manfred Heger)? ...nachzulesen hier über Eintrag 2137...

Das Gesetz verlangt diese Sorgfaltspflicht ganz besonders. Welche Fälle waren es, die man im Versammlungsprotokoll am 14. Oktober 2004 ohne Namen bekannt gegeben hat, wo die Vorstände diese Sorgfaltspflicht versäumt haben? Sogar die Prüfer haben es sich nicht nehmen lassen es in den Bericht zu schreiben. Dann möge man bitte darüber berichten. Denn § 59 des GenGesetzes gibt der General- oder Vertreterversammlung das Recht, dass der Prüfungsbericht auf Beschluss der Versammlung ganz, oder in bestimmten Teilen zu verlesen ist. Somit auch hier der Aufruf an Vorstand und Aufsichtsrat die Bericht parat zu haben bei der Versammlung.

Warum zieht sich dieser Fall Flex über so viele Jahre dahin, was ist da faul? Angefangen bei der besonderen Beziehung zwischen Bankvorstand und Firmenleitung? Warum schreibt das Gesetz von Sorgfaltspflicht? Warum dreht sich in Gesetz und Satzung vieles um die Information über Geschäftsverlauf und Information über Risiken von Vorstand an Kontrollorgan Aufsichtsrat? Warum gibt es in der Satzung mit § 17 eine Bestimmung, die in wenigen deutliche Zeilen darauf klar und deutlich hinweist? Warum hat der Aufsichtsrat seinerseits die Pflicht den Vorstand zu überwachen? So beginnt die Satzung zu den Aufgaben des Aufsichtsrates genau damit? Warum sagt das Gesetz in § 41 ‚Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates gilt § 34 über die Verantwortlichkeit des Vorstandes sinngemäß'? Denn wenn Herr Loos behauptete, der Aufsichtsrat hätte von diesem Kreditverhältnis vom Tag der Gewährung bis zum 4. August 2004, dem Tag des Aufhebungsvertrages, nichts gewusst, wie steht es mit der Sorgfaltspflicht des Aufsichtsrates und seiner Haftungsverpflcihtung, festgeschrieben in diesem Gesetzesparagraphen?

Die Verantwortlichkeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates muss für alle Kreditfälle aus den 50 Millionen € Kreditverlustes der letzten Jahre hinterfragt werden. Sich als ertapptes Unschuldlamm in einem oder zwei Fällen darzustellen ist unglaublich. Der Freibrief der Haftung gegenüber der Genossenschaft kann vielleicht von den Vertretern eingeholt werden, die auch nur schüchtern sagen, wir wollen ein Ende haben. Doch ist es ein Ende, wenn man Heger, Wolf, Krämer und auch Johannes Herzog diesen Freibrief erteilt. Dazu muss man wirklich wieder die Sparkasse Tirschenreuth als Beispiel heranziehen. Vorstandsentlastung mit Bestätigungsvermerken der Verbände, die sich über eine Fusion Ruhe erhoffen, dass ist vielleicht im Nachhinein das wirkliche Eigentor. Denn die vielen Anzeigen gegen die Sparkasse, da kam keine einzige vom Sparkassen- und Giroverband.

Am 2. Juni 2007 wurde beispielhaft über folgenden Link http://www.oberpfalznetz.de/onetz/1020626-102,1,0.html7 im Internet berichtet, was über den Bericht aus dem Link http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/687498-126,1,0.html vom 8. März ein Jahr zuvor zwar in der Mitteilung der Vorgänge dargestellt wurde, aber wie es aussieht nicht nach den Straftatbeständen verfolgt wurde. Es ist doch zu ersehen, dass auch hier Geschädigte mit der Ahndung der Dinge nicht einverstanden waren und Anzeigen von Kunden, von Mitarbeitern, von wem auch immer die Staatsanwaltschaft auf den plan rief und die Sparkasse sicher in ungewolltem Umfang (auch vom Giroverband) wieder in die Schlagzeilen zurückholte. Wie sieht es nun mit dem Landrat als ehemaliger Verwaltungsratsvorsitzender aus, der entgegen den Genossenschaftsaufsichtsräten in aller Regel eine Aufwandentschädigung von Zigtausenden an Euros bekommt?

Somit ist aufgezeigt, dass die VR-Bank mit dem Verzicht auf den Regress nicht den Schlussstrich macht. Vielleicht ist der Grund, dass auch die Anzeigen gegen die VR-Bank noch nicht gelaufen sind, dass sich viele noch der Hoffnung hin geben, dass die Aufsichtsräte das Ruder selbst herum reißen, oder eben die Vertreterversammlung sich nicht der Einschläferung der Vorstände und Aufsichträte, ja, des Genossenschaftsverbandes hingeben. Verharmlosung der eigenen Verantwortungen. Wenn die Ordner zu Flex von der Kriminalpolizei abgeholt werden, dann steht immer die Frage, warum wollte es der Aufsichtsrat nicht sehen und warum hat es ein Prüfer Herzog als zukünftiger Vorstand nicht aufgegriffen um weiteren Schaden zu vermeiden.

Heute heißt es in der Tat zu verhindern, dass alle Mitglieder der VR-Bank über die Abwendung des Regresses gegen die Vorstände in den Verruf gebracht werden, man hat genau das weiter verfolgt, was Aufsichtsrat und Prüfung bisher praktizieren, warum hat man verhindert über eigenen Maßnahmen gegen eine verantwortungslose Bankführung vorzugehen, warum hat man vielleicht sogar die strafrechtliche Verfolgung helfen zu vereiteln? Sollte die Vertreter diese Entscheidung nicht in dieser Art treffen, wird bei Ermittlungen, die auch von außen angestoßen werden können, die über erzürnte Mitarbeiter verstärkt werden könnte, die sich im Stich gelassen fühlen, unweigerlich der Vorwurf zur Seite stehen, ob hier massive Vereitlungsversuche auf breiter Front gelaufen sind. Dann wird nicht nur Flex oder Gold, Gold, Gold aufgerollt, dann werden tatsächlich viele Fälle aus den 50 Millionen oder auch denen, die aus den Bilanzzahlen der Bank nicht zu lesen sind zu Tage treten.

Bei der Sparkasse in Tirschenreuth haben die Vorstände anscheinend damals erkannt dass sie selbst den Weg frei machen müssen. Das wird ihnen sicher als mildernd angerechnet. Bei der VR-Bank muss man den Eindruck haben, dass Leute sich auf Vorstands- und auch auf Aufsichtsratsposten festkrallen, weil sie sich damit glauben am besten selber schützen zu können.

Egal wo bei Flex oder bei Gold, Gold, Gold jetzt die Sündenböcke hingestellt werden. Die größten Sündenböcke sind die, die mit dem Geld, das ihnen anvertraut wurde, so fahrlässig umgegangen sind. Kreditmittel dürfen nicht ausgegeben werden, weil man angeblich helfen will, oder weil man am Kunden gut verdienen kann. Kreditmittel sind auch den Kreditgewährern, den Vorständen anvertraute Mittel, die man über die Einlagen massivst und gut überlegt anwirbt. Das Werben um die Mitgliedschaft um die Geschäftsguthaben ist noch eine Treppenstufe höher anzusetzen. Hier stehen Strategien von oberster Stelle dahinter. Die Werbung von Geschäftsguthaben noch im Herbst 2004 nach dem Crash Heger und den plötzlich festgestellten Abschreibungsnotwendigkeiten, die man vorher auch von Prüfungsseite nicht zur Kenntnis nehmen wollten, ist ein Skandal an sich. Es ist geradezu erschreckend, dass der neue Vorstand und ehemalige Prüfer uns vor Augen führt, was man hinter unserem Rücken treibt. 430.000 € Bankvermögen in den Wind blasen, dabei sämtliche Eigenmächtigkeiten in Anspruch nehmen. Die wahre Gesinnung eines ehemaligen Revisors? So sieht es auch im Aufsichtsratsprotokoll vom 4.08.2004 aus, wo einer oder wenige, aber sicher unter Federführung des Verbandes, bestimmt haben, dass man auf berechtigte Ansprüche gegen den völlig unsoliden Vorstand Manfred Heger verzichtet hat, dass man damit wissentlich und bewusst auf Gelder der Genossenschaft ohne Berechtigung dazu verzichtet hat. Was soll dass, wenn man sogar darauf in der Dienstaufhebung darauf eingeht, dass man auch auf noch nicht bekannte Vorfälle nicht eingehen will und Ansprüche nicht geltend machen will.

Die Vertreterversammlung bestimmt über die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen Vorstände, im Umkehrschluss also auch über den Verzicht. Das haben die, die die Tagesordnung für kommenden Montag aufgestellt haben jetzt erkannt und wollen die Vertreter dazu missbrauchen dies in ihrem Sinne zu heilen.

Wer als Vorstand einer Bank das Vertrauen bricht, der muss sich dem Vorwurf von Untreue und Betrug stellen. Wer in seinen Gehältern einen Risikobonus in größtem Umfang erhält wie Bankvorstände, muss sich in jeder Situation über seine Verantwortung klar sein und auch was es heißt dagegen zu verstoßen. Wer ein Aufsichtsratsmandat übernimmt muss sich gewiss sein, dass auch er Verantwortung auf sich lädt. Wer die Aufsichtsratssitzung als seine eigenen Märchenstunden betrachtet, wo man mit viel Staunen und Aha viel erfährt, möge schnell über sich selber nachdenken.

Der Verzicht auf die gegenseitigen Ansprüche ist doch der eindeutigste Hinweis, dass alle Seiten froh waren, dass nichts aufgerührt wurde. Der Vorstand Heger, jetzt vielleicht der letztjährig verabschiedete Vorstand Krämer, die bewusst handelnden Aufsichtsräte und der immer um Ruhe an der Oberfläche bedachte Genossenschaftsverband. In Person zählt nun sicher auch Exprüfer Johannes herzog als neuer Vorstand dazu. Der Regress gegen Heger, Krämer und Wolf wäre das Ende seiner beruflichen Laufbahn als Vorstand und auch als gesetzlicher Prüfer. Aber nicht diese Personen sind die Geschädigten, sie sind auch nicht die Lämmer, die zur Opferbank gebracht werden sollen, wenn sie auch so tun.

Die Geschädigten stecken hinter den Kreditverlusten, hinter den Eigentümer der Genossenschaft und vielleicht in der Mitgliedergemeinschaft, die hinter der Sanierungseinrichtung des BVR steht, denn dazu haben die Internetlinks zur Sparkasse Tirschenreuth auch Aufschluss gegeben, bei 30 Millionen Wertberichtigungen im Verhältnis zu nahe 900 Millionen Bilanzvolumen. Wenn die Talfahrt der VR-Bank nicht gestoppt ist, so kann man getrost von 30 Millionen € Wertberichtigungen reden, zusätzlichen mindestens 20 bis wieviel Millionen € Direktabschreibungen in den letzten Jahren, begleitet von unglaublichem Einbruch im Kundensegment bei nun unter 400 Millionen Geschäftsvolumen.

Hoffen wir, dass die Vertreter ihre Verantwortung in den nächsten Tagen für die Zukunft der Bank erkennen und danach handeln und dass sie den Schritt wagen, den Auftrag über ihre Abstimmungen oder über ihre richtiggehenden Beschlüsse erteilen, sich aus den Fängen des Prüfungsverbandes heraus zu begeben, einschließlich des Abfangjägers und Informanten an oberster Stelle der Bank. Hoffen wir, dass modernes Wegelagern kein Mandat in Vertretung von 17.082 Mitglieder erhält.

Letztendlich wird jetzt darüber entschieden, ob die Vertreterversammlung den Vertrauensbruch des Aufsichtsrates in Verbindung mit der gesetzlichen Prüfung weiter duldet, in sogar absegnet, wenn man die Dinge Revue passieren lässt, wie man die Sachen vorgetragen bekommen hat, um weitreichende Beschlüsse bis hin zu Fusionen darauf hin zu treffen. Man begibt sich auf die gleiche Schiene, wenn man wieder Entscheidungen nur gefühlsmäßgi treffen kann, ohne das dazu die nachvollziehbaren Unterlagen vorgelegt werden. Alleine die geschilderten Abläufe in der Vertreterversammlung vom 30.06.2005 lassen nur zwei Wege offen: entweder man hat die Vertreter dazu belogen, oder man hat selbst gegen alle Regeln der Kunst, bzw. der Gesetze und der Richtlinien verstoßen. Es ist schäbig, dies wieder von den Vertretern mit dem sogenannten Schlussstrich absegnen zu lassen.

   

Nr. 1948

Beobachter

17. Juni 2007, 21:21 Uhr

Betreff: 225 Millionen Rückgang bei Kundengeschäftsvolumen in 5 Jahren

Es ist wirklich erschreckend, wenn man auf der Starseite Interessant anklickt, oder vielleicht hier über den Link http://www.wunsiedeler-kreis.de/interessant.html. Seit dem Jahr 2001, also seit der Fusion hat die VR-Bank 225 Millionen an bilanziellem Kundenvolumen im Kredit- und Einlagenbereich verloren. Seltenst sieht man aber eine Bank, wie noch die RV-Bank Marktredwitz-Selb noch vor der Fusion im Jahr 2000, die mehr Geld ausgeliehen hat über die Kundenkredite, als sie selber Einlagen hatte. Ist das auch ein Zeichen der grenzenlosen Risikobereitschaft der Vorstände? In Interessant wird immer auf den Vergleich mit dem Fusionsjahr 2001 abgestellt, aber woher hatte den die Bank die sagenhafte Zinsspanne in den Jahren 2002 bis 2004 gehabt? Da fehlen ja inzwischen 3,5 Millionen € an Zinsüberschuss. Aber die Personalkosten hat man utopisch nach oben geschraubt und die normalen Verwaltungskosten, die haben sich in astronomische Höhe festgezurrt. So schlecht kann man doch nicht wirtschaften. Und nebenzu die unfassbaren Kreditabschreibungen. Da waren und sind doch Stümper am Werk. Irgendwann hört es auf, dass man denen abnehmen darf, dass es mit ihnen besser werden kann.

   

Nr. 1947

Mitglied

17. Juni 2007, 13:48 Uhr

Betreff: Tagesordnung Vertreterversammlung

Ist es in Ordnung Regressansprüche gegen Vorstände einer Bank zu stellen? Vorallem dann, wenn Sie bereits entlastet worden sind? Besteht eigentlich auch die Möglichkeit die Verbandsprüfer, die fehlerhaft die Kreditengagements geprüft haben zu belangen? Allen voran der heutige Vorstand, Herr Herzog, dem mit Sicherheit Versäumnisse in den Prüfungen vorzuwerfen sind. Eigentlich müßte Herr Herzog auch mit unter diesem Tagesordungspunkt stehen. Selbstverständlich könnten ihm auch noch eine Menge anderer Punkte vorgeworfen. Als wirtschaftliches Argument ist hier wohl die Verschwendung von Genossenschaftsvermögen im Falle des Forderungsverzichts Fall Luisenburg zu nennen. Aber auch soziale Pflichtverletzungen sind anzuklagen. Ältere, verdiente Mitarbeiter setzt man aus Kostengründen auf die Straße und verbleibende Angestellte werden mit Änderungsverträgen geknebelt um Kosten zu sparen. Auf der anderen Seite stellt man junge, hübsche Kolleginnen ein, die die Stellen der aus kostengründen entlassenen Mitarbeiter einnehmen sollen? Eigentlich sollte die Tagesordnung um einen zusätzlichen Punkt erweitert werden: "Abberufung des Vorstands Herzog".

   

Nr. 1946

Vor Ort

17. Juni 2007, 12:25 Uhr

Betreff: Ist mit dem Artikel in der Frankenpost der Bogen überspannt?

Ist es nicht unglaublich, wie uns die Vorstände der VR-Bank über Jahre hinweg über den Tisch gezogen haben mit ihren falschen Abrechungsmethoden. Man braucht keine Grundsatzurteile in Deutschland zu zitieren, es gibt wahrscheinlich kein Feld, wo die Vorstände mit ihrem Gebaren die Bank nicht schon selbst vor die Gerichte gebracht haben und fastausnahmslos ist man so weggegangen, dass man gegen die Kunden die Prozesse verloren hat. Und den letzten in der Reihe, den vielleicht gravierendsten, den man seit Jahren auch noch verschweigt, den verzögert man wie es aussieht ins Unendliche.

Manfred Heger, Karl Krämer und Reinhold Wolf hat man so aus dem Amt gehen lassen, dass sie nicht um ihre Existenz fürchten mussten, obwohl sie viel um diese gebracht haben, aber nun kämpft ein Neuer unter anderen persönlichen Vorzeichen. Denn der ehemalige Prüfer Johannes Herzog hat mit seinem Wechsel auf den Vorstandsposten sich seinen eigenen Olymp vorgestellt. Wenn jetzt die Vorstände über die Vertreter wirklich mit Regress belegt werden würden, dann würde seine Rolle als die als Zukunftsmacher in die des Mitschuldigen gewandelt werden. Nichts darf aufkommen, wo nachweislich die Prüfer des Verbandes ihren Segen dazu gegeben haben. Denn nur über die Prüfung etwas festzustellen und dann nicht zu handeln, dass ist keine Prüfung im Sinne der Gesetze und der Interessen der Mitglieder. Diese Prüfung könnte ganz andere Ziele der Revisoren hervorbringen, nämlich die eigenen Fehler und Unzulänglichkeiten zu vertuschen.

Es ist unglaublich, was in der Versammlung am 30.06.2005 abgelaufen ist. Mit dem Fall Flex hat man doch die Vertreter hinten und vorne belogen. Was da gesammelt in Eintrag 2137 oder 2074 drin steht, ist unfassbar. Wenn vor neutralem Publikum ein Aufsichtsrat seine Arbeit in dem Zusammenhang dazu erklären müsste, oder der Prüfer Grothoff, was er zur Arbeit der Prüfer dazu sagen sollte, wahrscheinlich würde man nur noch die Hände über dem Kopf zusammen schlagen. Die Vorstände wurden doch unter vollkommen unzulänglichen, wenn nicht gar falschen Voraussetzungen entlastet und sie wurden damit unter falschen Voraussetzungen aus de Haftung gelassen.

Aufsichtsrat und Prüfung hatten doch damals schon das größte Interesse Manfred Heger nicht zu belangen, weil man ihm doch laut seiner eigenen Aussage, die Dienstaufhebung unter der Voraussetzung des vollkommenen Verzichtes auf gegenseitige Ansprüche, auch noch nicht bekannter zugesichert hatte. Der Aufsichtsrat, eventuell unter Beratung des Verbandes und seiner Revisoren hatte doch mit dem Vorstand einen Vertrag geschlossen, wozu er gar nicht berechtigt war. Denn die Entscheidung über die Regressansprüche steht gemäß den Paragraphen den Mitgliedern und Vertretern zu, die heute auf der Tagesordnung für die Versammlung am 25. Juni 2007 wiederzufinden sind.

Man muss es sich immer wieder bewusst machen, auf der anderen Seite hatten diese Vorstände keinen Skrupel die Taschen der Kunden quer durch zu durchstöbern und bedenkenlos hineinzugreifen. Keiner der Prüfer hat je etwas dazu unternommen. Und dies ist Sache auch der Spitze des Genossenschaftsverbandes. Denn die Rechenzentrale hat das Rechenwerk zur Verfügung gestellt, wo man mit grundsätzlichen Eingaben die Wertstellung am effektivsten abgegriffen hatte. Und der Aufsichtsvorsitzende der RBG war bis zur Fusion mit der badischen Fiducia ein Genossenschaftsverbandsvorstand.

Man muss es sich vorstellen, dass der Aufsichtsratsbeschluss vom 4. August 2004 eigentlich darauf hinweist, dass der Aufsichtsrat ähnlich missbraucht wurde, wie die Vertreter. Dort heißt es, der Aufsichtsratsvorsitzende gibt bekannt, dass ein Dienstaufhebungsvertrag abgeschlossen wurde. Es heißt nicht entsprechend einer Beratung vom Soundsovielten, es wurde einfach nur bekannt gegeben und alle hatten zu unterschreiben. Oder erweckt es einen anderen Anschein?

Und man muss sich immer wieder vergegenwärtigen, bei den Krediten Flex, aber auch bei Gold, Gold, Gold, da ging es um Spezlkredite von Manfred Heger und von Reinhold Wolf. Und den Spezlkredit Flex von Manfred Heger hat man nicht kontrolliert gemäß den eigenen Kundtuungen. Hat ein Prüfer nur gegen die Vorstände Material in der Hand, wenn man den Spezlkredit einfach so laufen lässt, oder hat ein Prüfer genug Material in der Hand, den Aufsichtsrat auf die Schiene zu stellen, dass es nach den Regeln des Verbandes läuft? Aber nun wird gefragt, wie oft denn Handzeichen und Revisionsunterlagen vorhanden sind, wo eindeutig Herzog und Grothoff dahinter stehen. Könnten sich manche Allianzen auch einmal anders darstellen bezüglich gemeinsamer Interessen? Diese möglichen Allianzen bei dieser Bank sind untragbar.

Wer in einem Spezlkredit zustimmt und schon bei der Kreditgewährung einräumt, dass die Firma bei 4,5 Millionen Kreditsumme nicht rosig dasteht, hat der treu die Interessen der Genossenschaft vertreten, wenn er beim Spezlkredit 1,5 Millionen DM (746.000 €) Überziehungen zulässt, die beim Vorstand jeden Tag X-mal zur Genehmigung auflaufen? Hat der Aufsichtsrat treu gehandelt, wenn er die anderen Vorstände nicht anhält eine Organisation aufzustellen, nein selbst danach zu handeln, nämlich nach dem gesetzlich geforderten Prinzip der gegenseitigen Kontrolle, des Vier-Augen-Prinzips, des in Bankkreisen bestens bekannten internen Kontrollsystems? Wie unheimlich tief steckt die gesetzliche Prüfung des Genossenschaftsverbandes da drin, wenn man so etwas vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2004 durchgehen lässt und das Kreditvolumen im Bereich der Überziehung so ansteigen lässt?

Wann wäre der Zeitpunkt gewesen Herrn Heger, aber auch seinen beiden Kollegen zu sagen, jetzt ist es vorbei mit Geldverschwendung zu Lasten Eurer Mitglieder, sofort abtreten. Wann bitte, Herr Herzog und Herr Grothoff und Herr Prüfungsdienstleiter und Herr Verbandspräsident? Wann haben die Herren erkannt, dass dieser Weg für sie selbst unheimlich heiß wird und man lieber eine Alibiausschreibung, wie im ganzen Land üblich, nach einem Vorstand machen lässt, aber über 30 geeignete Bewerber abblitzen lässt, alles zum Zeitgewinn den eigenen Kandidaten als den einzig wahren darzustellen und die eigenen Versäumnisse, die eigene Mitverantwortung niemals auf den Tisch kommen zu lassen? Einer der Prüfer, der nur in diesem zutage getretenen Fall 1,5 Millionen DM Kreditüberschreitungen begleitet hat vom Prüfungsbericht 2002 bis zum Bericht 2004, der ist heute Vorstand der Bank. Ist das ein Possenspiel? Was wäre mit manchem Aufsichtsrat über dessen Mitverantwortung, z.B. weil er Steuerberater des Kunden war, aber auch andere? Warum ist ausgerechnet der Aufsichtsrat aus den Reihen von Arzberg jetzt AR-Vorsitzender, wo doch diese Bank bei der Fusion so darniederlag, dass sie kaum die 1 %-Marke beim Rücklagenquotienten erreichte, was bei 25 % des Landesdurchschnittes lag?

Was hat man der VR-Bank im Jahr der Fusion 2000 z.B. noch aufgepackt, was haben die Vorstände Heger, Wolf und Krämer noch für Risiken im Jahr 2000 mit der unglaublichen Ausweitung des Kreditvolumens von 32 Millionen DM herein nehmen dürfen? 7 x Flex? Abschreibung von 5,3 Millionen DM im Kreditbereich, 4,2 Millionen Aufwandsposition Sonstige betriebliche Aufwendungen, 1,1 Millionen Verlust bei der normalen Geschäftstätigkeit, 2 Millionen Rücklageentnahme (siehe dazu ebenfalls Eintrag 2137, Versammlungsprotokoll 2001 mit Anhang G+V-Rechnung 2000). Kein Wort hat man den Vertretern davon gesagt. Wo ist die Mitverantwortung des Verbandes? Die Herren stellen sich doch regelmäßig zur Verfügung die Abstimmungen zum Jahresabschluss, zur Gewinnverwendung und die Wahlen durchzuziehen. Welche Verpflichtung hat man da korrekte Angaben zu machen, oder welche Beweggründe sind es dies nicht zu tun? Reißt jetzt der Bogen?

   

Nr. 1945

Wegfrei

17. Juni 2007, 00:12 Uhr

Betreff: Ist die Vertreterversammlung wirklich zuständig?

Es stellt sich bei der Diskussion um die ganze Angelegenheit "Regressansprüche ja oder nein" auch die Frage was passiert, wenn die Vertreterversammlung Regressansprüche ablehnt. Darauf eingeschworen scheinen die Vertreter ja bereits jetzt zu werden.

Die Frage muss aber auch so lauten:
Sind die Vertreter überhaupt berechtigt, eine Entscheidung zu treffen, die im schlimmsten Fall -der gar nicht mehr so weit entfernt scheint- jedem Mitglied die Pflicht auferlegt die Haftsumme zusätzlich noch leisten zu müssen.
Können die Vertreter überhaupt eine so weitreichende Entscheidung treffen oder ist zur Abstimmung über diese konsequenzreiche Frage nicht sogar die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung aller Mitglieder nötig?

Es wird spannend, auch für den GVB, der Stein rollt, warten wir ob er noch aufzuhalten ist..

   

Nr. 1944

Ein Mitglied

16. Juni 2007, 21:43 Uhr

Betreff: Vertreterversammlung

Die Art und Weise, wie die Verantwortlichen für die ganz Misere ihre Hände in Unschuld waschen wollen, zeigt schon sehr deutlich wie allen der A..... auf Grundeis geht. Mit diesen Regionalversammlungen der Vertreter, die auch ohne die Gesamtheit der Aufsichtsräte stattfinden soll, will man die Verantwortung über die Hintertür auf die Verteter und damit auch auf die Mitglieder abwälzen. Da der Aufhebungsvertrag mit Manfred Heger eine Generalabsolution für alle vergangenen und zukünftigen Missetaten beinhaltet, stellt sich die Frage wer haftet denn dann für die Schäden die vorsätzlich verursacht wurden. Da M. H. aus der Haftung entlassen wurde, hat damit automatisch der Aufsichtsrat die Haftung übernommen, da er diese Klausel in diesem rechtsgültigen Vertrag verankert hat.
Da der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende angeblich diese Klausel im Alleingang fabriziert hat, ist der Kreis der Haftenden ziemlich eingeengt. Da man aber dem gesamten Aufsichtsrat eine Kollektivschuld nicht absprechen kann, scheint dieser jetzt bestrebt sich einen Freibrief ausstellen zu lassen, um sich von dieser Haftung durch die Vertreterversammlung freistellen zu lassen, indem man in einer Art Gehirnwäsche auf den Regionalversammlungen die Vertreter darauf einschwören will, die Regressansprüche gegen die Vorstände niederzuschlagen.
Falls das hohe Gremium sich trotzdem für die Regressforderungen gegen die ehemaligen Vorstände entscheidet, tun sich wiederum ganz andere Aspekte auf.
Die beiden anderen Vorstände könnten sich auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, da bei M.H. auch so verfahren wurde. Das hätte wiederum zur Folge das die Haftung für die Beiden auch vom Aufsichtsrat zu tragen wären. Auf die Aufsichtsräte käme eine Lawine von Haftungsrisiken zu. Der Genossenschaftsverband bekäme ebenfalls Probleme, die ebenfalls verschiedene Facetten haben. Hier beginnt die Aufgabenstellung des Verbandsgünstlings Herzog. Zum einen: würden die Aufsichtsräte in die Haftung genommen , würde das einen Flächenbrand auslösen, da kein Mensch mehr bereit wäre die persönliche Haftung für die Risiken aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Aufsichtsrat einzugehen. Das würde in einer Massenflucht aus den Aufsichtsräten enden und damit zu einem Exitus des Genossenschaftswesens. Das kann aber nicht im Sinne des Verbandes sein, da wäre er am Ende überflüssig.
Zum zweiten: werden die beiden Ex-Vorstände Krämer und Wolf in die Haftung genommen, besteht für den Aufsichtsrat und den Genossenschaftsverband die Gefahr, dass einer oder beide auspacken, da mit ihnen anders verfahren wird als mit Heger. Dies hätte fatale Folgen für den GVB und würde an seinen Grundfesten rütteln. Hier würde der GVB nicht mehr mit einem blauen Auge davonkommen.
Deshalb ist auch die Mitwirkung des Vorstandes Herzog so intensiv, weil er vom Verband beauftragt wurde, alles zu tun, damit keine Regressansprüche erhoben werden.

Deshalb werte Vertreter stimmen sie für Durchsetzung der Regressforderungen, da diese ansonsten auf die Genossenschaft abgewälzt wird und letzten Endes zu ihren Lasten geht, indem das Genossenschaftsvermögen geschmälert wird. Außerdem verhindern sie, dass weiterhin alles vertuscht wird. Dadurch erzeugen sie den Druck, dass endlich die Vergangheit aufgearbeitet wird.

   

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